Sicherheits

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Sicherheits
SICHERHEITSDATENBLATT
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname oder
Bezeichnung des Gemischs
100, 102, 104, 108 Mold Release
Registrierungsnummer
-
Synonyme
Keine.
Ausgabedatum
04-Juni-2013
Versionsnummer
04
Revisionsdatum
03-August-2015
Datum des Inkrafttretens
14-April-2014
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Formfreigabe.
Identifizierte
Verwendungen
Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Unbekannt.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant
Anschrift
Telefon:
Notrufnummer
TR Industries a Division of Granitize Products Inc.
11022 Vulcan Street
South Gate, CA 90280-0893 Vereinigte Staaten
(562) 923-5438
CHEMTREC: (800) 424-9300
CHEMTREC International: 00 1-703-527-3887
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Die Mischung wurde auf ihre physischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die
nachfolgende Einstufung.
Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung
Physikalische Gefahren
Entzündbare Feststoffe
Kategorie 2
H228 - Entzündbarer Feststoff.
Gesundheitsgefahren
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Kategorie 2
H315 - Verursacht Hautreizungen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Kategorie 3 betäubende Wirkungen
Exposition
H336 - Kann Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition
Kategorie 1 (Zentrales Nervensystem)
H372 - Schädigt die Organe
(Zentrales Nervensystem) bei
längerer oder wiederholter
Exposition durch Hautkontakt.
Kategorie 2
H411 - Giftig für
Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung.
Umweltgefahren
Gewässergefährdend, langfristig
gewässergefährdend
Gefahrenübersicht
Entzündlicher fester Stoff. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Schädigt die Organe (zentralnervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch
Hautkontakt. Kann Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Verursacht Hautreizungen. Beim
Eindringen in Wasserwege umweltgefährdend.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung
Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige
Enthält:
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
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Gefahrenpiktogramme
Gefahr
Signalwort
Gefahrenhinweise
Entzündbarer Feststoff.
Verursacht Hautreizungen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Schädigt die Organe (Zentrales Nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch
Hautkontakt.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H228
H315
H336
H372
H411
Sicherheitshinweise
Prävention
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und sonstigen Entzündungsquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden.
Nebel oder Dampf nicht einatmen.
Nach Gebrauch gründlich waschen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P210
P240
P241
P260
P264
P270
P271
P273
P280
Reaktion
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/waschen.
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/anrufen.
Bei Feuer: Zum Löschen Alkoholbeständiger Schaum, Wassernebel, Trockenlöschmittel,
Kohlendioxid verwenden.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P302 + P352
P332 + P313
P362 + P364
P304 + P340
P312
P370 + P378
P391
Lagerung
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Unter Verschluss aufbewahren.
P403 + P233
P405
Entsorgung
Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der
Entsorgung zuführen.
P501
Zusätzliche Angaben auf dem
Etikett
Keine.
2.3. Sonstige Gefahren
Kein PBT- oder vPvB-Gemisch oder Stoff.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Allgemeine Angaben
%
CAS-Nr. /
EG-Nummer
REACHRegistrierungsnummer
Index-Nr.
70 - 80
64742-88-7
265-191-7
01-2119537181-47
649-405-00-X
Chemische Bezeichnung
Destillate (Erdöl),
Lösungsmittel-aufbereitete leichte
paraffinhaltige
Einstufung:
Flam. Liq. 3;H226, Asp. Tox. 1;H304, Skin Irrit. 2;H315, STOT SE 3;H336, STOT RE
1;H372, Aquatic Chronic 2;H411
Carnauba Wachs
Einstufung:
Dimethylpolysiloxan
Einstufung:
Hinweise
10 - 15
8015-86-9
232-399-4
-
-
5 - 10
63148-62-9
-
-
-
-
Eye Irrit. 2;H319
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
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Chemische Bezeichnung
Polyethylen, oxidiert
Einstufung:
%
CAS-Nr. /
EG-Nummer
REACHRegistrierungsnummer
Index-Nr.
1-5
68441-17-8
-
-
-
Hinweise
-
Liste mit Abkürzungen und Symbolen, die möglicherweise vorstehend verwendet wurden
CLP: Verordnung Nr. 1272/2008.
vPvB: Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Substanz.
PBT: Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanz.
Alle Konzentrationen sind in Gewichtsprozent angegeben, sofern der Inhaltsstoff kein Gas ist.
Kommentare zur
Gaskonzentrationen werden in Volumenprozent angegeben. Der volle Wortlaut für alle H-Sätze
Zusammensetzung
wird in Abschnitt 16 angegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Sicherstellen,
dass medizinisches Personal sich der betroffenen Materialien bewusst ist und
Schutzvorkehrungen trifft.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
Einatmen
erleichtert. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung:
Hautkontakt
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen
waschen.
Mit Wasser spülen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn sich Reizung entwickelt und anhält.
Augenkontakt
Verschlucken
4.2. Wichtigste akute oder
verzögert auftretende
Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Sofort einen Arzt oder ein Vergiftungszentrum anrufen. Mund ausspülen. KEIN Erbrechen
herbeiführen. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf nach unten halten, damit kein Mageninhalt in
die Lungen gerät.
Verschlechterung der Motorfunktionen. Verhaltensänderungen. Narkose. Kann Schläfrigkeit und
Schwindel verursachen. Kopfschmerzen. Übelkeit, Erbrechen. Durchfall. Husten. Beschwerden in
der Brust. Atemnot. Hautreizung. Kann Rötung und Schmerzen verursachen. Schädigt die Organe
(zentrales nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt.
Allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und symptomatische Behandlung sind angezeigt.
Verbrennungen: Sofort mit Wasser spülen. Beim Spülen Kleidung ablegen, die nicht an den
betroffenen Bereichen anhaftet. Krankenwagen rufen. Auf dem Weg zum Krankenhaus weiter
spülen. Betroffene Person unter Beobachtung halten. Die Symptome können verzögert auftreten.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Allgemeine Brandgefahren
Entzündbarer Feststoff.
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Alkoholresistenter Schaum. Wassernebel. Trockenpulver. Kohlendioxid (CO2).
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder
Gemisch ausgehende
Gefahren
Zum Löschen keinen Wasserstrahl verwenden, da das Feuer dadurch verteilt werden kann.
Im Brandfall können sich gesundheitsschädliche Gase entwickeln.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät und komplette Schutzausrüstung tragen.
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
Besondere Verfahren zur
Brandbekämpfung
Besondere Löschhinweise
Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Behälter aus dem Brandbereich entfernen, soweit dies
ohne Gefahr möglich ist.
Gewöhnliche Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen; dabei Gefahren durch andere beteiligte
Materialien berücksichtigen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Unnötiges Personal fernhalten. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
Nicht für Notfälle
Während der Entsorgung geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung tragen. Nebel oder Dampf
geschultes Personal
nicht einatmen. Beschädigte Behälter oder ausgetretenes Material nur berühren, wenn geeignete
Schutzkleidung getragen wird. Für angemessene Lüftung sorgen. Wenn grössere Mengen
verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden
benachrichtigt werden.
Unnötiges Personal fernhalten. Vorsicht, die Oberflächen können schlüpfrig werden.
Einsatzkräfte
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
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6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für
Rückhaltung und Reinigung
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist. Eindringen in die Kanalisation, den Boden oder Wasserwege vermeiden.
Zuständigen Geschäftsführer oder Bereichsleiter über alle Freisetzungen in die Umwelt
informieren.
Alle Zündquellen vermeiden (nicht Rauchen, keine Fackeln, Funken oder Flammen im
Nahbereich). Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Nur funkenfreies Werkzeug
verwenden. Materialfluss stoppen, falls ohne Gefahr möglich Mittels eines Wassersprühnebels
Dämpfe reduzieren oder Dampfwolke umlenken. Mit Vermiculit, trockenem Sand oder Erde
aufnehmen und in Behälter füllen.
Bei Austritt großer Mengen: Mit Wasser durchnässen und zur späteren Entsorgung eindämmen.
Material in Abfallbehälter schaufeln. Vorsorge treffen, daß das Produkt nicht in die Kanalisation
gelangt. Nach dem Entfernen des Produkts den Bereich mit Wasser spülen.
Kleine Austrittsmengen: Verschüttetes Material aufkehren oder aufsaugen und in geeigneten
Behälter zur Entsorgung geben. Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Oberflächen gründlich reinigen, um Kontaminationsrückstände zu entfernen.
6.4. Verweis auf andere
Abschnitte
Verschüttetes Produkt nie in den Orginalbehälter zwecks Wiederverwertung geben.
Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8 des SDB's. Angaben zur
Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13 des SDB's
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur
sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter
Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische
Endanwendungen
Geeignete Vorsichtmaßnahmen ergreifen wie Erdung und elektrische Kontaktierung oder inerte
Atmosphären. Nicht in der Nähe von offenen Flammen, Hitzequellen oder Zündquellen
handhaben, lagern oder öffnen. Das Material vor direktem Sonnenlicht schützen.
Explosionssicheres allgemeines und örtliches Abluftsystem. Nebel oder Dampf nicht einatmen.
Berührung mit den Augen, der Haut und Kleidung vermeiden. Längeren Kontakt vermeiden. Bei
der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Nicht probieren oder schlucken. Geeignete
persönliche Schutzausrüstung tragen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Freisetzung in
die Umwelt vermeiden. Anerkannte industrielle Hygienemaßnahmen beachten.
Unter Verschluss aufbewahren. Vor Wärme, Funken und offenem Feuer schützen. An einem
kühlen, trockenen Ort geschützt vor Sonnenlicht lagern. Im fest verschlossenen Originalbehälter
lagern. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. An einem Ort mit Sprinkleranlage aufbewahren.
Von unverträglichen Stoffen fernhalten (Siehe Abschnitt 10 des MSDB).
Formtrennmittel.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für berufsbedingte
Exposition
Für den bzw. die Inhaltsstoffe sind keine Expositionsgrenzen angegeben.
Biologische Grenzwerte
Für den bzw. die Inhaltsstoffe sind keine biologischen Expositionsgrenzen angegeben.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Standardüberwachungsverfahren befolgen.
Abgeleitete Expositionshöhe
ohne Beeinträchtigung
(DNELs)
Nicht bestimmt.
Abgeschätzte
Nicht-Effekt-Konzentrationen
(PNECs)
Nicht bestimmt.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Schutzmaßnahmen
Explosionssicheres allgemeines und örtliches Abluftsystem. Gute allgemeine Lüftung (gewöhnlich
10 Luftwechsel pro Stunde). Lüftungsgrad muss an die Bedingungen angepasst werden.
Gegebenenfalls Prozesskammern, örtliche Abluftsysteme oder andere bauliche Maßnahmen zur
Kontrolle der Konzentrationen in der Luft einsetzen, um diese unterhalb der empfohlenen
Belastungsgrenzen zu halten. Wenn keine Expositionsgrenzen festgesetzt wurden, die
Konzentrationen in der Luft auf einem akzeptierbaren Niveau halten.
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Persönliche Schutzausrüstung muss
Allgemeine Angaben
in Übereinstimmung mit den geltenden CEN-Normen und nach Absprache mit dem Lieferanten für
persönliche Schutzausrüstung gewählt werden.
Wenn Kontakt wahrscheinlich ist, wird eine Schutzbrille mit Seitenschutz empfohlen.
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
- Handschutz
Geeignete chemikalienbeständige Handschuhe tragen. Geeignete Schutzhandschuhe werden
vom Handschuhlieferanten empfohlen.
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
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- Sonstige
Schutzmaßnahmen
Geeignete chemikalienbeständige Kleidung tragen.
Atemschutz
Bei Konzentrationen über den AGW-Werten ist ein entsprechendes, geprüftes Atemschutzgerät zu
tragen. Atemschutzgerät mit Chemikalienfiltern gegen organische Dämpfe, Vollmaske.
Geeignete Hitzeschutzkleidung tragen, falls nötig.
Thermische Gefahren
Hygienemaßnahmen
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition
Bei der Arbeit nicht rauchen. Immer gute persönliche Hygiene einhalten, z. B Waschen nach der
Handhabung des Materials und vor dem Essen, Trinken und/oder Rauchen. Arbeitskleidung und
Schutzausrüstung regelmäßig waschen, um Kontaminationen zu entfernen.
Zuständigen Geschäftsführer oder Bereichsleiter über alle Freisetzungen in die Umwelt
informieren.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Wachs.
Aggregatzustand
Feststoff.
Form
Wachs.
Farbe
Verschiedene.
Geruch
Nach Kohlenwasserstoffen.
Geruchsschwelle
Nicht bestimmt.
pH-Wert
Nicht bestimmt.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Nicht bestimmt.
Siedebeginn und Siedebereich
Nicht bestimmt.
Flammpunkt
> 38,0 °C (> 100,4 °F) Cleveland closed cup (Geschätzt)
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht bestimmt.
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Entzündbarer Feststoff.
Obere/untere Entflammbarkeit oder Explosionsgrenzen
Nicht bestimmt.
Untere Entzündbarkeitsgrenze (%)
Obere Entzündbarkeitsgrenze (%)
Nicht bestimmt.
Dampfdruck
Nicht bestimmt.
Dampfdichte
Nicht bestimmt.
Relative Dichte
<= 1 g/cm3 (Geschätzt)
Löslichkeit(en)
Geringfügig im Wasser.
Verteilungskoeffizient
(n-Octanol/Wasser)
Es stehen keine Daten zur Verfügung.
Selbstentzündungstemperatur
Nicht bestimmt.
Zersetzungstemperatur
Nicht bestimmt.
Viskosität
Nicht bestimmt.
Explosive Eigenschaften
Nicht bestimmt.
Oxidierende Eigenschaften
Nicht bestimmt.
9.2. Sonstige Angaben
Keine relevanten weiteren Daten verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist stabil und unter normalen Gebrauchs-, Lager- oder Transportbedingungen nicht
reaktiv.
Material ist unter normalen Bedingungen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher
Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.4. Zu vermeidende
Bedingungen
Hitze, Flammen und Funken. Temperaturen oberhalb des Flammpunkts sind zu vermeiden.
Kontakt mit unverträglichen Materialien. Elektrostatische Aufladung.
10.5. Unverträgliche
Materialien
Starke Oxidationsmittel. Wasser.
10.6. Gefährliche
Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung dieses Produktes kann Kohlenmonoxid und Kohlendioxid erzeugen.
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Allgemeine Angaben
Die Exposition gegenüber dem Stoff oder der Mischung kann gesundheitsschädigende
Wirkungen verursachen.
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen. Kann
Einatmen
Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Kopfschmerzen. Übelkeit, Erbrechen.
Hautkontakt
Verursacht Hautreizungen.
Augenkontakt
Bei direkter Berührung mit den Augen kann das Produkt vorübergehende Reizung verursachen.
Verschlucken
Voraussichtlich geringe Gefahr bei Verschlucken.
Symptome
Dämpfe wirken narkotisch und können Kopfschmerzen, Müdigkeit, Benommenheit und Übelkeit
verursachen. Verhaltensänderungen. Verschlechterung der Motorfunktionen. Narkose.
Kopfschmerzen. Kann Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Übelkeit, Erbrechen. Durchfall.
Husten. Beschwerden in der Brust. Atemnot. Hautreizung. Symptome umfassen Rötung, Juckreiz
und Schmerzen. Bei direkter Berührung mit den Augen kann das Produkt vorübergehende
Reizung verursachen. Schädigt die Organe (zentrales nervensystem) bei längerer oder
wiederholter Exposition durch Hautkontakt.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Komponenten
Voraussichtlich nicht akut giftig.
Spezies
Testergebnisse
Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige (CAS 64742-88-7)
Akut
Dermal
LD50
Kaninchen
3000 mg/kg
Oral
LD50
Ratte
> 5000 mg/kg
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
Schwere Augenschädigung
Reizung der Augen
Bei direkter Berührung mit den Augen kann das Produkt vorübergehende Reizung verursachen.
Sensibilisierung der Atemwege
Kein Sensibilisator für die Haut.
Sensibilisierung der Haut
Kein Sensibilisator für die Haut.
Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Schwindel verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität
bei wiederholter Exposition
Schädigt die Organe (zentrales nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch
Hautkontakt.
Aspirationsgefahr
Nicht kennzeichnungspflichtig.
Gemischbezogene gegenüber
stoffbezogenen Angaben
Keine Information verfügbar.
Sonstige Angaben
Die Symptome können verzögert auftreten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
12.2. Persistenz und
Abbaubarkeit
Es liegen keine Daten über die Abbaubarkeit des Produktes vor.
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
Daten bzgl. der Bioakkumulation liegen nicht vor.
Verteilungskoeffizient
n-Oktanol/Wasser (log Kow)
Es stehen keine Daten zur Verfügung.
Biokonzentrationsfaktor (BCF)
Nicht bestimmt.
12.4. Mobilität im Boden
Das Produkt ist in Wasser unlöslich oder leicht löslich.
12.5. Ergebnisse der
PBT- und
vPvB-Beurteilung
Kein PBT- oder vPvB-Gemisch oder Stoff.
12.6. Andere schädliche
Wirkungen
Das Produkt enthält flüchtige organische Verbindungen, die ein photochemisches
Ozonbildungspotential haben.
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
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6/9
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Restabfall
Kontaminiertes
Verpackungsmaterial
EU Abfallcode
Entsorgungsmethoden /
Informationen
Besondere
Sicherheitsvorkehrungen
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Leere Behälter oder
Einsätze können etwas Produktrückstand zurückhalten. Dieses Material und sein Behälter müssen
in gesicherter Weise beseitigt werden (siehe: Entsorgungsanweisungen).
Da leere Behälter Produktrückstände enthalten, die Warnbeschriftung auch nach dem Leeren des
Behälters befolgen. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks
Wiedergewinnung oder Entsorgung.
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem Verbraucher, dem Hersteller und dem
Entsorger festgelegt werden.
Sammeln und rückgewinnen oder in dicht verschlossenen Behältern einer zugelassenen
Abfallentsorgung zuführen. Das Eindringen dieses Materials ins Abwasser bzw.
Wasserversorgungssystem ist zu vermeiden. Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit
Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen. Inhalt/Behälter gemäß den
lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Bei der Entsorgung alle massgebenden gesetzlichen Bestimmungen beachten.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR
UN3175
14.1. UN-Nummer
Feste stoffe, die entzündbare flüssige stoffe enthalten, N.A.G (Lösungsbenzin)
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
4.1
Klasse
Nebengefahren
4.1
Label(s)
40
Gefahr Nr. (ADR)
Tunnelbeschränkungsc E
ode
II
14.4. Verpackungsgruppe
Ja
14.5. Umweltgefahren
Vor dem Handhaben die Sicherheitsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu
14.6. Besondere
Maßnahmen im Notfall lesen.
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
RID
UN3175
14.1. UN-Nummer
Feste stoffe, die entzündbare flüssige stoffe enthalten, N.A.G (Lösungsbenzin)
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
4.1
Klasse
Nebengefahren
4.1
Label(s)
II
14.4. Verpackungsgruppe
Ja
14.5. Umweltgefahren
Vor dem Handhaben die Sicherheitsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu
14.6. Besondere
Maßnahmen im Notfall lesen.
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
ADN
UN3175
14.1. UN-Nummer
Feste stoffe, die entzündbare flüssige stoffe enthalten, N.A.G (Lösungsbenzin)
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
4.1
Klasse
Nebengefahren
4.1
Label(s)
II
14.4. Verpackungsgruppe
Ja
14.5. Umweltgefahren
Vor dem Handhaben die Sicherheitsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu
14.6. Besondere
Maßnahmen im Notfall lesen.
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
IATA
UN3175
14.1. UN number
Solids containing flammable liquid, n.o.s. (Mineral Spirits)
14.2. UN proper shipping
name
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
SDS Germany
7/9
14.3. Transport hazard class(es)
4.1
Class
Subsidiary risk
4.1
Label(s)
II
14.4. Packing group
14.5. Environmental hazards Yes
3L
ERG Code
Read safety instructions, SDS and emergency procedures before handling.
14.6. Special precautions
for user
IMDG
UN3175
14.1. UN number
SOLIDS CONTAINING FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (MINERAL SPIRITS)
14.2. UN proper shipping
name
14.3. Transport hazard class(es)
4.1
Class
Subsidiary risk
4.1
Label(s)
II
14.4. Packing group
14.5. Environmental hazards
Yes
Marine pollutant
F-A, S-I
EmS
Read safety instructions, SDS and emergency procedures before handling.
14.6. Special precautions
for user
Nicht anwendbar.
14.7. Massengutbeförderung
gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
73/78 und gemäß IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
EU-Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang I und II, in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe, Anhang I in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 2 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 166/2006 Anhang II Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, in der
geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(10) Kandidatenliste in der derzeit durch die ECHA veröffentlichten
Form
Nicht eingetragen.
Zulassungen
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XIV Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Beschränkungen für die Verwendung
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
SDS Germany
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Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XVII Stoffe, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung der
Zulassungspflicht unterliegen
Nicht eingetragen.
Richtlinie 2004/37/EG: Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene am
Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Richtlinie 92/85/EWG: über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am
Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Andere EU Vorschriften
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Nicht eingetragen.
Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische
Arbeitsstoffe bei der Arbeit
Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige (CAS 64742-88-7)
Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige (CAS 64742-88-7)
Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Andere Verordnungen
Nationale Vorschriften
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Nationale Verordnungen für Arbeit mit chemischen Hilfsstoffen befolgen. Gemäß dem Gesetz zum
Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.) vom 12. April 1976
(mit Änderungen) dürfen Personen unter 18 Jahren nicht mit diesem Produkt arbeiten.
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Wassergefährdungsklasse (WGK)
WGK2
VwVwS (Gemäß Anhang
IV)
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Liste der Abkürzungen
Referenzen
Ínformationen über
Evaluierungsmethode für die
Einstufung eines Gemischs
Jeder in den Abschnitten 2 bis
15 nicht vollständig
ausgeschriebene
Gefahrenhinweis ist hier in
vollem Wortlaut
wiederzugeben
Schulungsinformationen
Haftungsausschluss
DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt Niveau (Derived No Effect Level).
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (Predicted No-Effect Concentration).
CLP: Verordnung Nr. 1272/2008.
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis.
Registry of Toxic Effects of Chemical Substances (RTECS)
Die Einstufung für Gesundheit und Umweltgefahren wurde abgeleitet aus einer Kombination von
Rechenverfahren und, falls verfügbar, Testdaten.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Beim Umgang mit diesem Material sind die Schulungsanweisungen zu befolgen.
TR Industries kann nicht alle Bedingungen voraussehen, unter denen diese Informationen und das
Produkt oder die Produkte anderer Hersteller in Verbindung mit ihrem Produkt verwendet werden
können. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, sichere Bedingungen bei der Handhabung,
Lagerung und Entsorgung des Produkts sicherzustellen und die Haftung für Verlust, Verletzungen,
Schäden oder Kosten aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs zu übernehmen. Die Angaben in
diesem Datenblatt entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand.
100, 102, 104, 108 Mold Release
907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015
Ausgabedatum: 04-Juni-2013
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