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SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname oder Bezeichnung des Gemischs 100, 102, 104, 108 Mold Release Registrierungsnummer - Synonyme Keine. Ausgabedatum 04-Juni-2013 Versionsnummer 04 Revisionsdatum 03-August-2015 Datum des Inkrafttretens 14-April-2014 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Formfreigabe. Identifizierte Verwendungen Verwendungen, von denen abgeraten wird Unbekannt. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant Anschrift Telefon: Notrufnummer TR Industries a Division of Granitize Products Inc. 11022 Vulcan Street South Gate, CA 90280-0893 Vereinigte Staaten (562) 923-5438 CHEMTREC: (800) 424-9300 CHEMTREC International: 00 1-703-527-3887 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Die Mischung wurde auf ihre physischen, gesundheitlichen und Umweltgefahren bewertet und/oder getestet. Es gilt die nachfolgende Einstufung. Einstufung gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 in der geänderten Fassung Physikalische Gefahren Entzündbare Feststoffe Kategorie 2 H228 - Entzündbarer Feststoff. Gesundheitsgefahren Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 H315 - Verursacht Hautreizungen. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Kategorie 3 betäubende Wirkungen Exposition H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Kategorie 1 (Zentrales Nervensystem) H372 - Schädigt die Organe (Zentrales Nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. Kategorie 2 H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Umweltgefahren Gewässergefährdend, langfristig gewässergefährdend Gefahrenübersicht Entzündlicher fester Stoff. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Schädigt die Organe (zentralnervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. Kann Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Verursacht Hautreizungen. Beim Eindringen in Wasserwege umweltgefährdend. 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der geänderten Fassung Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige Enthält: 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 1/9 Gefahrenpiktogramme Gefahr Signalwort Gefahrenhinweise Entzündbarer Feststoff. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Schädigt die Organe (Zentrales Nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H228 H315 H336 H372 H411 Sicherheitshinweise Prävention Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und sonstigen Entzündungsquellen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. Nebel oder Dampf nicht einatmen. Nach Gebrauch gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P210 P240 P241 P260 P264 P270 P271 P273 P280 Reaktion BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/anrufen. Bei Feuer: Zum Löschen Alkoholbeständiger Schaum, Wassernebel, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid verwenden. Verschüttete Mengen aufnehmen. P302 + P352 P332 + P313 P362 + P364 P304 + P340 P312 P370 + P378 P391 Lagerung Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Unter Verschluss aufbewahren. P403 + P233 P405 Entsorgung Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P501 Zusätzliche Angaben auf dem Etikett Keine. 2.3. Sonstige Gefahren Kein PBT- oder vPvB-Gemisch oder Stoff. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Allgemeine Angaben % CAS-Nr. / EG-Nummer REACHRegistrierungsnummer Index-Nr. 70 - 80 64742-88-7 265-191-7 01-2119537181-47 649-405-00-X Chemische Bezeichnung Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige Einstufung: Flam. Liq. 3;H226, Asp. Tox. 1;H304, Skin Irrit. 2;H315, STOT SE 3;H336, STOT RE 1;H372, Aquatic Chronic 2;H411 Carnauba Wachs Einstufung: Dimethylpolysiloxan Einstufung: Hinweise 10 - 15 8015-86-9 232-399-4 - - 5 - 10 63148-62-9 - - - - Eye Irrit. 2;H319 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 2/9 Chemische Bezeichnung Polyethylen, oxidiert Einstufung: % CAS-Nr. / EG-Nummer REACHRegistrierungsnummer Index-Nr. 1-5 68441-17-8 - - - Hinweise - Liste mit Abkürzungen und Symbolen, die möglicherweise vorstehend verwendet wurden CLP: Verordnung Nr. 1272/2008. vPvB: Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Substanz. PBT: Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanz. Alle Konzentrationen sind in Gewichtsprozent angegeben, sofern der Inhaltsstoff kein Gas ist. Kommentare zur Gaskonzentrationen werden in Volumenprozent angegeben. Der volle Wortlaut für alle H-Sätze Zusammensetzung wird in Abschnitt 16 angegeben. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Angaben Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Sicherstellen, dass medizinisches Personal sich der betroffenen Materialien bewusst ist und Schutzvorkehrungen trifft. 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen Einatmen erleichtert. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Hautkontakt Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Mit Wasser spülen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn sich Reizung entwickelt und anhält. Augenkontakt Verschlucken 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Sofort einen Arzt oder ein Vergiftungszentrum anrufen. Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf nach unten halten, damit kein Mageninhalt in die Lungen gerät. Verschlechterung der Motorfunktionen. Verhaltensänderungen. Narkose. Kann Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Kopfschmerzen. Übelkeit, Erbrechen. Durchfall. Husten. Beschwerden in der Brust. Atemnot. Hautreizung. Kann Rötung und Schmerzen verursachen. Schädigt die Organe (zentrales nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. Allgemeine Unterstützungsmaßnahmen und symptomatische Behandlung sind angezeigt. Verbrennungen: Sofort mit Wasser spülen. Beim Spülen Kleidung ablegen, die nicht an den betroffenen Bereichen anhaftet. Krankenwagen rufen. Auf dem Weg zum Krankenhaus weiter spülen. Betroffene Person unter Beobachtung halten. Die Symptome können verzögert auftreten. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Allgemeine Brandgefahren Entzündbarer Feststoff. 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Alkoholresistenter Schaum. Wassernebel. Trockenpulver. Kohlendioxid (CO2). Ungeeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Zum Löschen keinen Wasserstrahl verwenden, da das Feuer dadurch verteilt werden kann. Im Brandfall können sich gesundheitsschädliche Gase entwickeln. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät und komplette Schutzausrüstung tragen. Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Besondere Verfahren zur Brandbekämpfung Besondere Löschhinweise Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Behälter aus dem Brandbereich entfernen, soweit dies ohne Gefahr möglich ist. Gewöhnliche Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen; dabei Gefahren durch andere beteiligte Materialien berücksichtigen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Unnötiges Personal fernhalten. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. Nicht für Notfälle Während der Entsorgung geeignete Schutzkleidung und -ausrüstung tragen. Nebel oder Dampf geschultes Personal nicht einatmen. Beschädigte Behälter oder ausgetretenes Material nur berühren, wenn geeignete Schutzkleidung getragen wird. Für angemessene Lüftung sorgen. Wenn grössere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden. Unnötiges Personal fernhalten. Vorsicht, die Oberflächen können schlüpfrig werden. Einsatzkräfte 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 3/9 6.2. Umweltschutzmaßnahmen 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Eindringen in die Kanalisation, den Boden oder Wasserwege vermeiden. Zuständigen Geschäftsführer oder Bereichsleiter über alle Freisetzungen in die Umwelt informieren. Alle Zündquellen vermeiden (nicht Rauchen, keine Fackeln, Funken oder Flammen im Nahbereich). Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Materialfluss stoppen, falls ohne Gefahr möglich Mittels eines Wassersprühnebels Dämpfe reduzieren oder Dampfwolke umlenken. Mit Vermiculit, trockenem Sand oder Erde aufnehmen und in Behälter füllen. Bei Austritt großer Mengen: Mit Wasser durchnässen und zur späteren Entsorgung eindämmen. Material in Abfallbehälter schaufeln. Vorsorge treffen, daß das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt. Nach dem Entfernen des Produkts den Bereich mit Wasser spülen. Kleine Austrittsmengen: Verschüttetes Material aufkehren oder aufsaugen und in geeigneten Behälter zur Entsorgung geben. Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Oberflächen gründlich reinigen, um Kontaminationsrückstände zu entfernen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Verschüttetes Produkt nie in den Orginalbehälter zwecks Wiederverwertung geben. Angaben zur persönlichen Schutzausrüstung finden Sie in Abschnitt 8 des SDB's. Angaben zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13 des SDB's ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 7.3. Spezifische Endanwendungen Geeignete Vorsichtmaßnahmen ergreifen wie Erdung und elektrische Kontaktierung oder inerte Atmosphären. Nicht in der Nähe von offenen Flammen, Hitzequellen oder Zündquellen handhaben, lagern oder öffnen. Das Material vor direktem Sonnenlicht schützen. Explosionssicheres allgemeines und örtliches Abluftsystem. Nebel oder Dampf nicht einatmen. Berührung mit den Augen, der Haut und Kleidung vermeiden. Längeren Kontakt vermeiden. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Nicht probieren oder schlucken. Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Anerkannte industrielle Hygienemaßnahmen beachten. Unter Verschluss aufbewahren. Vor Wärme, Funken und offenem Feuer schützen. An einem kühlen, trockenen Ort geschützt vor Sonnenlicht lagern. Im fest verschlossenen Originalbehälter lagern. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. An einem Ort mit Sprinkleranlage aufbewahren. Von unverträglichen Stoffen fernhalten (Siehe Abschnitt 10 des MSDB). Formtrennmittel. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Grenzwerte für berufsbedingte Exposition Für den bzw. die Inhaltsstoffe sind keine Expositionsgrenzen angegeben. Biologische Grenzwerte Für den bzw. die Inhaltsstoffe sind keine biologischen Expositionsgrenzen angegeben. Empfohlene Überwachungsverfahren Standardüberwachungsverfahren befolgen. Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNELs) Nicht bestimmt. Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentrationen (PNECs) Nicht bestimmt. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Schutzmaßnahmen Explosionssicheres allgemeines und örtliches Abluftsystem. Gute allgemeine Lüftung (gewöhnlich 10 Luftwechsel pro Stunde). Lüftungsgrad muss an die Bedingungen angepasst werden. Gegebenenfalls Prozesskammern, örtliche Abluftsysteme oder andere bauliche Maßnahmen zur Kontrolle der Konzentrationen in der Luft einsetzen, um diese unterhalb der empfohlenen Belastungsgrenzen zu halten. Wenn keine Expositionsgrenzen festgesetzt wurden, die Konzentrationen in der Luft auf einem akzeptierbaren Niveau halten. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Persönliche Schutzausrüstung muss Allgemeine Angaben in Übereinstimmung mit den geltenden CEN-Normen und nach Absprache mit dem Lieferanten für persönliche Schutzausrüstung gewählt werden. Wenn Kontakt wahrscheinlich ist, wird eine Schutzbrille mit Seitenschutz empfohlen. Augen-/Gesichtsschutz Hautschutz - Handschutz Geeignete chemikalienbeständige Handschuhe tragen. Geeignete Schutzhandschuhe werden vom Handschuhlieferanten empfohlen. 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 4/9 - Sonstige Schutzmaßnahmen Geeignete chemikalienbeständige Kleidung tragen. Atemschutz Bei Konzentrationen über den AGW-Werten ist ein entsprechendes, geprüftes Atemschutzgerät zu tragen. Atemschutzgerät mit Chemikalienfiltern gegen organische Dämpfe, Vollmaske. Geeignete Hitzeschutzkleidung tragen, falls nötig. Thermische Gefahren Hygienemaßnahmen Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Bei der Arbeit nicht rauchen. Immer gute persönliche Hygiene einhalten, z. B Waschen nach der Handhabung des Materials und vor dem Essen, Trinken und/oder Rauchen. Arbeitskleidung und Schutzausrüstung regelmäßig waschen, um Kontaminationen zu entfernen. Zuständigen Geschäftsführer oder Bereichsleiter über alle Freisetzungen in die Umwelt informieren. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Wachs. Aggregatzustand Feststoff. Form Wachs. Farbe Verschiedene. Geruch Nach Kohlenwasserstoffen. Geruchsschwelle Nicht bestimmt. pH-Wert Nicht bestimmt. Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Nicht bestimmt. Siedebeginn und Siedebereich Nicht bestimmt. Flammpunkt > 38,0 °C (> 100,4 °F) Cleveland closed cup (Geschätzt) Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt. Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Entzündbarer Feststoff. Obere/untere Entflammbarkeit oder Explosionsgrenzen Nicht bestimmt. Untere Entzündbarkeitsgrenze (%) Obere Entzündbarkeitsgrenze (%) Nicht bestimmt. Dampfdruck Nicht bestimmt. Dampfdichte Nicht bestimmt. Relative Dichte <= 1 g/cm3 (Geschätzt) Löslichkeit(en) Geringfügig im Wasser. Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser) Es stehen keine Daten zur Verfügung. Selbstentzündungstemperatur Nicht bestimmt. Zersetzungstemperatur Nicht bestimmt. Viskosität Nicht bestimmt. Explosive Eigenschaften Nicht bestimmt. Oxidierende Eigenschaften Nicht bestimmt. 9.2. Sonstige Angaben Keine relevanten weiteren Daten verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil und unter normalen Gebrauchs-, Lager- oder Transportbedingungen nicht reaktiv. Material ist unter normalen Bedingungen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Hitze, Flammen und Funken. Temperaturen oberhalb des Flammpunkts sind zu vermeiden. Kontakt mit unverträglichen Materialien. Elektrostatische Aufladung. 10.5. Unverträgliche Materialien Starke Oxidationsmittel. Wasser. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Thermische Zersetzung dieses Produktes kann Kohlenmonoxid und Kohlendioxid erzeugen. 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 5/9 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Allgemeine Angaben Die Exposition gegenüber dem Stoff oder der Mischung kann gesundheitsschädigende Wirkungen verursachen. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen. Kann Einatmen Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Kopfschmerzen. Übelkeit, Erbrechen. Hautkontakt Verursacht Hautreizungen. Augenkontakt Bei direkter Berührung mit den Augen kann das Produkt vorübergehende Reizung verursachen. Verschlucken Voraussichtlich geringe Gefahr bei Verschlucken. Symptome Dämpfe wirken narkotisch und können Kopfschmerzen, Müdigkeit, Benommenheit und Übelkeit verursachen. Verhaltensänderungen. Verschlechterung der Motorfunktionen. Narkose. Kopfschmerzen. Kann Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Übelkeit, Erbrechen. Durchfall. Husten. Beschwerden in der Brust. Atemnot. Hautreizung. Symptome umfassen Rötung, Juckreiz und Schmerzen. Bei direkter Berührung mit den Augen kann das Produkt vorübergehende Reizung verursachen. Schädigt die Organe (zentrales nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Komponenten Voraussichtlich nicht akut giftig. Spezies Testergebnisse Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige (CAS 64742-88-7) Akut Dermal LD50 Kaninchen 3000 mg/kg Oral LD50 Ratte > 5000 mg/kg Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung Reizung der Augen Bei direkter Berührung mit den Augen kann das Produkt vorübergehende Reizung verursachen. Sensibilisierung der Atemwege Kein Sensibilisator für die Haut. Sensibilisierung der Haut Kein Sensibilisator für die Haut. Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Schädigt die Organe (zentrales nervensystem) bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. Aspirationsgefahr Nicht kennzeichnungspflichtig. Gemischbezogene gegenüber stoffbezogenen Angaben Keine Information verfügbar. Sonstige Angaben Die Symptome können verzögert auftreten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Es liegen keine Daten über die Abbaubarkeit des Produktes vor. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Daten bzgl. der Bioakkumulation liegen nicht vor. Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (log Kow) Es stehen keine Daten zur Verfügung. Biokonzentrationsfaktor (BCF) Nicht bestimmt. 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt ist in Wasser unlöslich oder leicht löslich. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Kein PBT- oder vPvB-Gemisch oder Stoff. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Das Produkt enthält flüchtige organische Verbindungen, die ein photochemisches Ozonbildungspotential haben. 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 6/9 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Restabfall Kontaminiertes Verpackungsmaterial EU Abfallcode Entsorgungsmethoden / Informationen Besondere Sicherheitsvorkehrungen Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Leere Behälter oder Einsätze können etwas Produktrückstand zurückhalten. Dieses Material und sein Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden (siehe: Entsorgungsanweisungen). Da leere Behälter Produktrückstände enthalten, die Warnbeschriftung auch nach dem Leeren des Behälters befolgen. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem Verbraucher, dem Hersteller und dem Entsorger festgelegt werden. Sammeln und rückgewinnen oder in dicht verschlossenen Behältern einer zugelassenen Abfallentsorgung zuführen. Das Eindringen dieses Materials ins Abwasser bzw. Wasserversorgungssystem ist zu vermeiden. Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen. Inhalt/Behälter gemäß den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Bei der Entsorgung alle massgebenden gesetzlichen Bestimmungen beachten. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR UN3175 14.1. UN-Nummer Feste stoffe, die entzündbare flüssige stoffe enthalten, N.A.G (Lösungsbenzin) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen 4.1 Klasse Nebengefahren 4.1 Label(s) 40 Gefahr Nr. (ADR) Tunnelbeschränkungsc E ode II 14.4. Verpackungsgruppe Ja 14.5. Umweltgefahren Vor dem Handhaben die Sicherheitsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu 14.6. Besondere Maßnahmen im Notfall lesen. Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender RID UN3175 14.1. UN-Nummer Feste stoffe, die entzündbare flüssige stoffe enthalten, N.A.G (Lösungsbenzin) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen 4.1 Klasse Nebengefahren 4.1 Label(s) II 14.4. Verpackungsgruppe Ja 14.5. Umweltgefahren Vor dem Handhaben die Sicherheitsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu 14.6. Besondere Maßnahmen im Notfall lesen. Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender ADN UN3175 14.1. UN-Nummer Feste stoffe, die entzündbare flüssige stoffe enthalten, N.A.G (Lösungsbenzin) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen 4.1 Klasse Nebengefahren 4.1 Label(s) II 14.4. Verpackungsgruppe Ja 14.5. Umweltgefahren Vor dem Handhaben die Sicherheitsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu 14.6. Besondere Maßnahmen im Notfall lesen. Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender IATA UN3175 14.1. UN number Solids containing flammable liquid, n.o.s. (Mineral Spirits) 14.2. UN proper shipping name 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 7/9 14.3. Transport hazard class(es) 4.1 Class Subsidiary risk 4.1 Label(s) II 14.4. Packing group 14.5. Environmental hazards Yes 3L ERG Code Read safety instructions, SDS and emergency procedures before handling. 14.6. Special precautions for user IMDG UN3175 14.1. UN number SOLIDS CONTAINING FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. (MINERAL SPIRITS) 14.2. UN proper shipping name 14.3. Transport hazard class(es) 4.1 Class Subsidiary risk 4.1 Label(s) II 14.4. Packing group 14.5. Environmental hazards Yes Marine pollutant F-A, S-I EmS Read safety instructions, SDS and emergency procedures before handling. 14.6. Special precautions for user Nicht anwendbar. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang I und II, in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe, Anhang I in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1 in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 2 in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3 in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V, in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Verordnung (EG) Nr. 166/2006 Anhang II Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(10) Kandidatenliste in der derzeit durch die ECHA veröffentlichten Form Nicht eingetragen. Zulassungen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XIV Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Beschränkungen für die Verwendung 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 8/9 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XVII Stoffe, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Zulassungspflicht unterliegen Nicht eingetragen. Richtlinie 2004/37/EG: Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene am Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Richtlinie 92/85/EWG: über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung Nicht eingetragen. Andere EU Vorschriften Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Nicht eingetragen. Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige (CAS 64742-88-7) Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz Destillate (Erdöl), Lösungsmittel-aufbereitete leichte paraffinhaltige (CAS 64742-88-7) Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Andere Verordnungen Nationale Vorschriften 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Nationale Verordnungen für Arbeit mit chemischen Hilfsstoffen befolgen. Gemäß dem Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.) vom 12. April 1976 (mit Änderungen) dürfen Personen unter 18 Jahren nicht mit diesem Produkt arbeiten. Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. Wassergefährdungsklasse (WGK) WGK2 VwVwS (Gemäß Anhang IV) ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Liste der Abkürzungen Referenzen Ínformationen über Evaluierungsmethode für die Einstufung eines Gemischs Jeder in den Abschnitten 2 bis 15 nicht vollständig ausgeschriebene Gefahrenhinweis ist hier in vollem Wortlaut wiederzugeben Schulungsinformationen Haftungsausschluss DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt Niveau (Derived No Effect Level). PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (Predicted No-Effect Concentration). CLP: Verordnung Nr. 1272/2008. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Registry of Toxic Effects of Chemical Substances (RTECS) Die Einstufung für Gesundheit und Umweltgefahren wurde abgeleitet aus einer Kombination von Rechenverfahren und, falls verfügbar, Testdaten. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition durch Hautkontakt. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Beim Umgang mit diesem Material sind die Schulungsanweisungen zu befolgen. TR Industries kann nicht alle Bedingungen voraussehen, unter denen diese Informationen und das Produkt oder die Produkte anderer Hersteller in Verbindung mit ihrem Produkt verwendet werden können. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, sichere Bedingungen bei der Handhabung, Lagerung und Entsorgung des Produkts sicherzustellen und die Haftung für Verlust, Verletzungen, Schäden oder Kosten aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs zu übernehmen. Die Angaben in diesem Datenblatt entsprechen dem derzeitigen Kenntnisstand. 100, 102, 104, 108 Mold Release 907216 Versionsnummer: 04 Revisionsdatum: 03-August-2015 Ausgabedatum: 04-Juni-2013 SDS Germany 9/9