01.04.13 Rauchmelder
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01.04.13 Rauchmelder
Die Lippische Landes-Brandversicherung beendet Rauchmelder-Aktion zum 06.06.2013. Die Lipper sind der Rauchmelderpflicht zum 01. April 2013 weit voraus. Schon im Jahr 2001 wurde eine wohl einmalige Sicherheitskampagne in Deutschland gestartet, bei der bis zum heutigen Tage über 25.000 stark subventionierte Rauchmelder ausgegeben wurden. Die Lippische Landes-Brandversicherung, der lippische Feuerwehrverband sowie alle lippischen Feuerwehren zogen an einem Strang und informierten die Bürger über die Gefahren der entstehenden Rauchgase, die bei Bränden auftreten und sehr schnell zum Tod führen können. Im Februar 2002 wurde eine groß angelegte Rauchmelder-Aktion mit allen Servicebüros der Lippischen Landes-Brandversicherung, den lippischen Feuerwehren sowie der Elektro-Innung Lippe gestartet. Allein bei dieser Aktion sind ca. 5.000 subventionierte Rauchmelder an lippische Bürger verkauft worden. In den Folgejahren wurde kontinuierlich auf Sonderveranstaltungen, Feuerwehrtagen sowie jährlich auf der größten Messe OWL in Bad Salzuflen und natürlich im Hause der Lippischen Landes-Brandversicherung, über die Gefahren des tödlichen Brandrauchs informiert, beraten und die von der Lippischen Landes-Brandversicherung gesponserten Rauchmelder ausgegeben. Solch eine großartige Aktion, ist auch auf die Einwohnerzahl Lippes gesehen, in Deutschland einmalig und konnte nur durch die Nähe und enge Verbundenheit zu unseren Kunden, den lippischen Feuerwehren und den lippischen Firmen durchgeführt werden. Bis zum heutigen Tage hat die Lippische Landes-Brandversicherung mit ihren Partnern die Riesensumme von über 25.000 Rauchmeldern zum Wohl und Schutz der lippischen Bürger verteilt. Sie hat damit einen immensen Beitrag zur Schadenverhütung geleistet. Dieses alles nicht unter dem Dach eines Gesetzes, sondern informativ und freiwillig. Doch nun ist eine neue Epoche angebrochen! Ab dem 01.04.2013 gibt es die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen: - - für Neu- und Umbauten: ab 01.04.2013 für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016. Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen - - Schlafräumen Kinderzimmern Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Verantwortlich: - für den Einbau: der Eigentümer - für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer 1 (bei Mietwohnungen = der Mieter). Dieses sind nur einige wenige, wichtige Passagen des neuen Gesetzes. Nach langen Beratungen und Überlegungen hat sich der lippische Feuerwehrverband und die Lippische Landes-Brandversicherung aufgrund der neuen Gesetzgebung entschlossen, die Rauchmelder-Aktion zum heutigen Tage einzustellen und den Verkauf und die Beratung an die Elektro-Innung mit ihren entsprechenden Rauchmelderfabrikaten zu übertragen. Garantieansprüche, sowie Ergänzungen zu ausgeführten Lieferungen werden natürlich weiterhin von der Lippischen Landes-Brandversicherung ausgeführt. Auf Feuerwehrtagen oder Veranstaltungen z. B. Sicherheitstagen der Lippischen Landes-Brandversicherung werden Feuerwehren und die Lippische LandesBrandversicherung über Rauchmelder informierend tätig bleiben. Wir möchten uns auf diesem Wege nochmals bei allen Beteiligten, hier besonders bei den lippischen Feuerwehren, ganz herzlich für das jahrelange tolle Engagement bedanken und wünschen allen lippischen Bürgen weiter eine sichere, rauch- und feuerfreie Zukunft. Ihre Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt Schadenverhütung 2