Amtsblatt Nr. 11/2016 vom 25.05.2016
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Amtsblatt Nr. 11/2016 vom 25.05.2016
„Fahner Höhe“ Kurier Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner und Tonna (entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22. August 1994) 21. Jahrgang Mittwoch, den 25. Mai 2016 Nr. 11 „Fahner Höhe“ Kurier - 2 - Nr. 11/2016 Rufnummern der Ämter Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner und Tonna (entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22. August 1994) Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Büro des Gemeinschaftsvorsitzenden, 99958 Tonna / OT Gräfentonna, Markt 7 Telefon: 03 60 42/ 7 57 10, Telefax: 03 60 42 / 7 57 50 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender Stephan Müller Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Josefine Hilgert Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. 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Besuchen Sie die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ auch auf den Internetseiten unter www.fahner-hoehe.de Hier finden Sie neben den Amtsblättern auch ausgewählte Satzungen und Vordrucke zum Herunterladen in der Rubrik: Buergerinfo/Verwaltung/Verwaltungsgemeinschaft__Fahner_Hoehe unsere E-Mail-Adresse lautet [email protected] der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Zentrale Rufnummer:������������������������������03 60 42 / 7 57 - 0 Zentrales Telefax:������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 50 Gemeinschaftsvorsitzender:�������������������03 60 42 / 7 57 - 10 Hauptverwaltung:������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 10 Ordnungsverwaltung/Standesamt:���������03 60 42 / 7 57 - 41 Einwohnermeldeamt:������������������������������03 60 42 / 7 57 - 44 Finanzverwaltung:�����������������������������������03 60 42 / 7 57 - 21 Bauverwaltung:���������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 32 Kontaktbereichsbeamter (Tel./AB/FAX)��03 60 42 / 7 64 - 95 Anmerkung der Redaktion: Alle veröffentlichten Beiträge von Lesern müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen! Bekanntmachung der Erreichbarkeit der Schiedsperson der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“: Gesprächstermine mit der Schiedsperson der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ finden nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung im Sitzungszimmer (Zimmer 213) des Dienstgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Rathaus Tonna, Markt 07, im OT Gräfentonna der Gemeinde Tonna statt. Für Terminvereinbarungen mit der Schiedsperson ist Frau Martina Helmboldt unter der Telefonnummer 0157/58354288 erreichbar. Bekanntmachung der Erreichbarkeit der Jugendsozialarbeiterin der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Die Jugendsozialarbeiterin Frau Butkewitz ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0174-7646244 Öffnungszeiten der Ämter der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Montag��������������������������������������������������������� 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag������������������������������������������������������ 09.00 - 12.00 Uhr ������������������������������������������������������������� und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch�������������������������������������������������������������� geschlossen Donnerstag�������������������������������������������������� 09.00 - 12.00 Uhr ������������������������������������������������������������� und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag����������������������������������������������������������������� geschlossen Hinweis: Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ ist montags geschlossen. Sprechzeiten des Gemeinschaftsvorsitzenden Herrn Stephan Müller: Donnerstag................................................09.00 - 12.00 Uhr und.............................................................14.00 - 18.00 Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten der Landespolizeiinspektion Gotha (Zimmer 109 im 1. Obergeschoss) Dienstag................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag............................................... 14.00 - 18.00 Uhr (- soweit er nicht dienstlich verhindert ist -) Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Veröffentlichung des Amtsblattes des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza Nr. 04 vom 03. Mai 2016 hier: Bekanntmachung zur Auslegung des Amtsblattes des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wurde vom Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza gebeten, das Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Nr. 04 vom 03. Mai 2016 für die Bürger zur kostenlosen Mitnahme bereitzulegen. Das in beschränkter Anzahl vorhandene Amtsblatt kann im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Markt 07, 99958 Tonna OT Gräfentonna, während der allgemei- „Fahner Höhe“ Kurier - 3 - nen Dienstzeiten eingesehen bzw. bezogen werden. Überdies können die Amtsblätter auch auf der Homepage unter www.wazv-badlangensalza.de abgerufen werden. Um Kenntnisnahme wird gebeten. Tonna, den 10. Mai 2016 gez. Stephan Müller - Gemeinschaftsvorsitzender - §6 Bestattungsgebühren (1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes für Erdbestattungen werden aufgrund des von der Friedhofsverwaltung festzustellenden Benutzungsumfanges Gebühren nach folgender Tabelle erhoben: Nr. Gebührentatbestand 1. Bestattung der Leiche einer Person bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in einem Einzelgrab (Reihen- oder Wahlgrabstätte) Bestattung der Leiche 785,00 EUR 1.035,00 EUR einer Person ab dem vollendeten 5. Lebensjahr in einem Einzelgrab (Reihengrabstätte oder Wahlgrabstätte bei erstmaliger Belegung) Bestattung der Leiche 835,00 EUR 1.035,00 EUR einer Person in einem Einzelgrab einer mehrstelligen Wahlgrabstätte bei bereits vorhandener Erstbelegung der Grabstätte Gemeinde Dachwig Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig Mit Beschluss vom 19. April 2016 (Beschluss-Nr. 31/2016) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig beschlossen. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 03. Mai 2016 den Eingang der Satzung bestätigt und die Bekanntmachung vor Ablauf der Monatsfrist genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig ist ebenfalls auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ http://www.fahner-hoehe.de/frontend/de/Buergerinfo/Verwaltung/ Verwaltungsgemeinschaft__Fahner_Hoehe_/Satzungen/ site__308/ zu finden. Tonna, den 12. Mai 2016 gez. Volker Aschenbach - Bürgermeister - Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig vom 15. April 2011 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ - „Fahner Höhe“ Kurier Nr. 8/2011 vom 27. April 2011) wird wie folgt geändert: §1 Satzungsänderungen 1. Die Satzungspräambel erhält folgende Fassung: Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBL. S. 183), der §§ 1, 2, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 329) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) und des § 34 der Friedhofssatzung der Gemeinde Dachwig vom 07. Juli 2010 in der Fassung der Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Dachwig vom 15. August 2013 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig die folgende Gebührensatzung beschlossen: 2. § 6 erhält folgende Fassung: Nr. 11/2016 2. 3. Höhe der Gebühr - gegliedert nach Benutzungsumfang mittels mittels Technik überwiegender Handschachtung 455,00 EUR 635,00 EUR Für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag i. H. v. 25 v. H. der vollen Gebühr erhoben. (2) Bei der Beisetzung von Aschenresten werden folgende Gebühren erhoben: a) in einer Urnenreihengrabstätte 80,00 EUR b) in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte 80,00 EUR c) in einer Urnenwahlgrabstätte 120,00 EUR d) in einer anonymen Urnenreihengrabstätte (grüner Rasen) 40,00 EUR Für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. der vollen Gebühr berechnet. (3) Die Bestattung von Leibesfrüchten und Fehlgeborenen, die unter Vorlage des vorgeschriebenen Bestattungsscheines des Arztes oder der Hebamme ohne Mitwirkung der Friedhofsverwaltung dem Friedhof zugeführt werden, erfolgt gegen eine Gebühr von 40,00 EUR. Ein Anspruch auf ein Nutzungsrecht an einem Grab besteht in diesem Fall nicht. 2. § 7 erhält folgende Fassung: §7 Ausgrabungsgebühren Für die Ausgrabung von Leichen werden folgende Gebühren erhoben: 1. Ausgrabung aus einer Reihengrabstätte oder einstellig belegten Wahlgrabstätte für Erdbestattungen a) mittels Technik: 1.685,00 EUR b) mittels überwiegender Handschachtung: 1.865,00 EUR 2. Ausgrabung aus einer mehrstellig belegten Wahlgrabstätte für Erdbestattungen a) mittels Technik: 1.685,00 EUR b) mittels überwiegender Handschachtung: 1.867,00 EUR 3. Ausgrabung aus einer ein- oder mehrstelligen Wahl grabstätte für Erdbestattungen bei zusätzlicher Urnenbelegung der Grabstätte: 2.015,00 EUR 4. Ausgrabung einer Aschenurne aus einer Urnenreihen-/ Urnenwahlgemeinschafts-/ Urnenwahlgrabstätte oder Wahlgrabstätte für Erdbestattungen: 120,00 EUR 5. Ausgrabung einer Aschenurne aus einer anonymen Urnenreihengrabstätte (grüner Rasen): 85,00 EUR Für Ausgrabungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. der vollen Gebühr berechnet. „Fahner Höhe“ Kurier - 4 - §2 Inkrafttreten Die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Tonna, den 11.05.2016 gez. Volker Aschenbach - Bürgermeister - (Siegel) Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde Dachwig am 05. Juni 2016 1. Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde Dachwig bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der ehemaligen Gemeindeverwaltung, Lange Straße 42, in Dachwig. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Nr. 11/2016 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Ilona Grube - Wahlleiterin - Kommunalwahl im Freistaat Thüringen am 05. Juni 2016 Bekanntmachung der öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Dachwig Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Dachwig zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am Dienstag, dem 07. Juni 2016, um 19.00 Uhr in der ehemaligen Gemeindeverwaltung Dachwig, „Bauernstube“, Lange Straße 42 in 99100 Dachwig statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Dachwig Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Ilona Grube - Wahlleiterin - Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Dachwig (§ 47 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird im Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf dem Friedhof der Gemeinde Dachwig überprüfen. Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher. Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtigten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat. Wir bitten um entsprechende Beachtung Ihre Friedhofsverwaltung „Fahner Höhe“ Kurier - 5 - Gemeinde Döllstädt Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde Döllstädt am 05. Juni 2016 1. Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde Döllstädt bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in dem Mehrzweckgebäude/Kultur-u. Sportzentrum, Unterstraße 27 B, in Döllstädt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Nr. 11/2016 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Birgit Greif - Wahlleiterin - Kommunalwahl im Freistaat Thüringen am 05. Juni 2016 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Döllstädt Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Döllstädt zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am Dienstag, dem 07. Juni 2016 um 19.00 Uhr in dem Mehrzweckgebäude/Kultur-u. Sportzentrum, Unterstraße 27 B in 99100 Döllstädt statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Döllstädt Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Birgit Greif - Wahlleiterin - Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Döllstädt (§ 47 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird im Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf dem Friedhof der Gemeinde Döllstädt überprüfen. Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher. Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtigten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat. Wir bitten um entsprechende Beachtung Ihre Friedhofsverwaltung Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt Mit Beschluss-Nr. 25/2016 des Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt vom 28.04.2016 wurde über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt am 21.01.2016 gefass- „Fahner Höhe“ Kurier - 6 - ten Beschlüsse beraten. Nach Genehmigung der Niederschrift v. g. Sitzung kann gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Döllstädt i. V. m. § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der in dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt vom 21.01.2016 gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden. Döllstädt, den 29.04.2016 gez. Kempf - Bürgermeisterin Beschluss-Nr. 02/2016 - Genehmigung der Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2015. Beschluss-Nr. 03/2016 - über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der in dem nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 03.09.2015 gefassten Beschlüsse, wenn diese nicht dem Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten Interessen Einzelner widersprechen Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse: Nr. 42/2015 und 43/2015 vom 03.09.2015 Der Inhalt der o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom 03.09.2015 kann damit gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Döllstädt i. V. m. § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt nach Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung, die eine Änderung des Wortlautes der darin niedergelegten Beschlüsse ausschließt, in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden. Beschluss-Nr. 04/2016 - über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der in dem nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2015 gefassten Beschlüsse, wenn diese nicht dem Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten Interessen Einzelner widersprechen Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse: Nr. 49/2015 und 52/2015 vom 15.10.2015 Der Inhalt der o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom 15.10.2015 kann damit gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Döllstädt i. V. m. § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt nach Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung, die eine Änderung des Wortlautes der darin niedergelegten Beschlüsse ausschließt, in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden. Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 10.03.2016 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - sowie § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt öffentlich bekannt gemacht werden. Tonna, den 29.04.2016 gez. Kempf -BürgermeisterinBeschluss-Nr. 08/2016 - Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2016. Beschluss-Nr. 09/2016 - über den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Gemeinde Döllstädt zu Zwecken der unmittelbaren allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas 01.Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt, den als Anlage beigefügten Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen zu Zwecken der unmittelbaren Versorgung von Letztver- Nr. 11/2016 brauchern mit Gas im Gebiet der Gemeinde Döllstädt mit der Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt (Energieversorgungsunternehmen - EVU) aufgrund ihrer Interessenbekundung vom 28. Oktober 2015 abzuschließen. Darüber hinaus wird die Bürgermeisterin ermächtigt, mit dem EVU eine Vereinbarung zum Preisnachlass nach § 1 Nr. 2 des Konzessionsvertrages abzuschließen. 02.Nach Abschluss des Vertrages ist eine Vertragsausfertigung dem Landratsamt Gotha als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zu Erteilung einer nach § 79 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen. Beschluss-Nr. 10/2016 - Berufung eines Wahlleiters und einer Person zur Stellvertretung des Wahlleiters für die Gemeindewahl (Bürgermeisterwahl) am 05. Juni 2016 01.Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beruft für die Gemeindewahl (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Döllstädt) am 05. Juni 2016 Frau Birgit Greif zur Wahlleiterin und Frau Sieglinde Vogt zur Stellvertreterin der Wahlleiterin. 02.Die mit diesem Beschluss erfolgte Berufung ist dem Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 4 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG). Beschluss-Nr. 11/2016 - des Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt über die Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen. Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) erlässt die Gemeinde Döllstädt folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.155.500,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 406.200,00 EUR ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 EUR festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt. §6 1. Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. 2. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt Abschnitt 13, sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand FFW Döllstädt, werden gemäß Deckungskreis 1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 3. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt Abschnitt 75, sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Friedhof Döllstädt, „Fahner Höhe“ Kurier - 7 - werden gemäß Deckungskreis 2 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 80.000,00 EUR festgelegt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft Tonna, den __________________________ Gemeinde Döllstädt Christina Kempf - Bürgermeisterin - (Siegel) Die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen unverzüglich anzuzeigen. Beschluss-Nr. 12/2016 - des Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt über den Finanzplan der Gemeinde Döllstädt für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den Finanzplan der Gemeinde Döllstädt für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019. Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha den Finanzplan als Pflichtanlage des Haushaltsplanes der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2016 unverzüglich anzuzeigen. Beschluss-Nr. 13/2016 und 14/2016 - Windenergiegewinnung in der Gemarkung der Gemeinde Döllstädt Beschluss-Nr. 13/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum Vorhaben „Windfeld Döllstädt“ zwischen der Gemeinde Döllstädt und der BOREAS Energie GmbH mit Rechtsstand vom 29. Januar 2016 (Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“). Beschluss-Nr. 14/2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den als Anlage beigefügten Nutzungsvertrag über Flächen zur Windkraftnutzung für das Vorhaben „Windfeld Döllstädt“ mit Rechtsstand zum 29. Januar 2016 (Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“). Gemeinde Gierstädt Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde Gierstädt am 05. Juni 2016 1. Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde Gierstädt bildet zwei Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich: Wahl- Bezeichnung des bezirk Wahlbezirkes Nr. 001 Gierstädt OT Gierstädt 002 Gierstädt OT Kleinfahner Bezeichnung des Wahlraums FFW Gerätehaus, Große Hecke 1, in Gierstädt Bürgerhaus „Zum Rautenkranz“, Kirchstraße 32, in Gierstädt OT Kleinfahner In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Nr. 11/2016 Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Sindy Breithaupt - Wahlleiterin - „Fahner Höhe“ Kurier - 8 - Kommunalwahl im Freistaat Thüringen am 05. Juni 2016 Bekanntmachung der öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Gierstädt Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Gierstädt zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am Dienstag, dem 07. Juni 2016, um 19.00 Uhr im Bürgerhaus „Zum Rautenkranz“, Kirchstraße 32 in 99100 Kleinfahner statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Gierstädt Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Sindy Breithaupt - Wahlleiterin - Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Gierstädt (§ 47 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird im Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Gierstädt und Kleinfahner der Gemeinde Gierstädt überprüfen. Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher. Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtigten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat. Wir bitten um entsprechende Beachtung Ihre Friedhofsverwaltung Nr. 11/2016 Gemeinde Großfahner Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde Großfahner am 05. Juni 2016 1. Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde Großfahner bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der Gaststätte „Schlossgasthof“, Hauptstraße 123, in Großfahner. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum. 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in densel- „Fahner Höhe“ Kurier - 9 - ben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Gerlind Lenzer - Wahlleiterin - Nr. 11/2016 ten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat. Wir bitten um entsprechende Beachtung Kommunalwahl im Freistaat Thüringen am 05. Juni 2016 Bekanntmachung der öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Großfahner Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Großfahner zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am Dienstag, dem 07. Juni 2016, um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Schlossgasthof“, Hauptstraße 123, in 99100 Großfahner statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Großfahner. Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Gerlind Lenzer - Wahlleiterin - Jagdgenossenschaft Großfahner Ihre Friedhofsverwaltung Gemeinde Tonna Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde Tonna am 05. Juni 2016 1. Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Gemeinde Tonna bildet zwei Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich: Wahl- Bezeichnung des bezirk Wahlbezirkes Nr. 001 Tonna OT Gräfentonna 002 Tonna OT Burgtonna Bezeichnung des Wahlraums Feuerwehrgerätehaus, Bahnhof 2, in Tonna OT Gräfentonna Bürgerhaus Zur Post, Hauptstraße 69, in Tonna OT Burgtonna Bericht über die am 22. April 2016 stattgefundene Mitgliederversammlung In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Großfahner hat am 22. April 2016 im Versammlungsraum der Agrarprodukte Großfahner eG stattgefunden. Die Einladung erfolgte fristgemäß im Amtsblatt der VG „Fahner Höhe“ Nr. 7/2016. Der Vorstand und der Kassenwart wurden einstimmig entlastet. Der Jagdreinertrag des Jagdjahres 2015/2016 beträgt 1,52 Euro/ ha jagdbarer Fläche und wird angesammelt. Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst. Jagdgenossen, die den Jagdreinertrag ausgezahlt haben möchten, können nach Bekanntgabe im „Fahner Höhe“ Kurier ihren Anteil binnen einem Monat nach der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich beim Jagdvorstand geltend machen (nach § 10 Absatz 3 Bundesjagdgesetz). Olaf Tippelhoffer -Vorstand- 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen. Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen 4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Großfahner (§ 47 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird im Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf dem Friedhof der Gemeinde Großfahner überprüfen. Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher. Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtig- „Fahner Höhe“ Kurier - 10 - Nr. 11/2016 5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt 6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 360.000,00 EUR festgesetzt. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06. Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Regina Marmulla - Wahlleiterin - Kommunalwahl im Freistaat Thüringen am 05. Juni 2016 Bekanntmachung der öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Tonna Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Tonna zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am Dienstag, dem 07. Juni 2016, um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Gräfentonna, Bahnhof 02 in 99958 Tonna statt. Tagesordnung: Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Tonna. Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei. Tonna, den 25. Mai 2016 gez. Regina Marmulla - Wahlleiterin - Haushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) erlässt die Gemeinde Tonna folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.647.300,00 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 687.400,00 EUR ab. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 296 v. H. b) für die Grundstücke (B) 389 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt. §6 1. Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan. 2. Die Ausgaben im Vermögenshaushalt, Abschnitt 63, für die Sanierung von Gemeindestraßen, werden gemäß Deckungskreis 1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 3. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt, Unterabschnitt 881, für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen, werden gemäß Deckungskreis 2 für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 150.000,00 EUR festgelegt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Tonna, den 09. Mai 2016 Gemeinde Tonna gez. Frank Vater - Bürgermeister - - Siegel - Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Mit Beschluss Nr. 29/2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 12. April 2016 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen. 2. Mit Beschluss Nr. 30/2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 12. April 2016 den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2015 bis 2019 beschlossen. 3. Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 04. Mai 2016, eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ am 09. Mai 2016, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 ThürKO die Haushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2016 eingangsbestätigt. Die Haushaltssatzung 2016 kann mit Erhalt der Eingangsbestätigung öffentlich bekannt gemacht werden. 4. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Tonna nicht. Die Haushaltssatzung 2016 liegt mit Anlagen in der Zeit vom 25. Mai 2016 bis 31. August 2016 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2016 wird die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt 7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend „Fahner Höhe“ Kurier - 11 - gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Tonna, den 09. Mai 2016 gez. Frank Vater - Bürgermeister - Veröffentlichung des Amtsblattes des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ Nr. 05 vom 29. April 2016 hier: Bekanntmachung zur Auslegung des Amtsblattes des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Die Mitgliedsgemeinde Tonna der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wurde vom Verbandswasserwerk Bad Langensalza gebeten, das Amtsblatt des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ Nr. 05 vom 29. April 2016 für die Bürger zur kostenlosen Mitnahme bereitzulegen. Das in beschränkter Anzahl vorhandene Amtsblatt kann im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Markt 07, 99958 Tonna OT Gräfentonna, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen bzw. bezogen werden. Überdies können die Amtsblätter auch auf der Homepage unter www. wazv-badlangensalza.de abgerufen werden. Um Kenntnisnahme wird gebeten. Tonna, den 02. Mai 2016 gez. Frank Vater - Bürgermeister - Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Tonna (§ 47 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird im Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf den Friedhöfen in den OT Gräfentonna und Burgtonna der Gemeinde Tonna überprüfen. Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher. Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtigten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat. Wir bitten um entsprechende Beachtung Ihre Friedhofsverwaltung Nr. 11/2016 Stellenausschreibung Bei der Gemeinde Tonna ist zum 01. Juli 2016 die Stelle einer/eines Friedhofswartes für den gemeindlichen Friedhof in ihrem Ortsteil Burgtonna zu besetzen. Der einzustellenden Person obliegt die laufende Unterhaltung und Pflege des Friedhofes im Ortsteil Burgtonna der Gemeinde Tonna, insbesondere Rasenmähen, Beschneiden von Gebüsch, Sauberhalten des Friedhofes und Pflege der auf dem Friedhof befindlichen Wege nach Weisung des Bürgermeisters. Hierzu zählen auch regelmäßige Kontrollen des Unterhaltungszustandes, die Ausführung von Kleinstreparaturen und bei Bedarf Reinigungsleistungen an Außenanlagen. Von der/dem Bewerber/in werden möglichst eine handwerkliche Berufsausbildung und Erfahrungen bei der Erbringung gleichgelagerter Dienstleistungen erwartet. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung wird vorausgesetzt. Eine Einstellung erfolgt als geringfügig beschäftigte/r Arbeitnehmer/in mit einer wöchentlichen flexibel zu vereinbarenden Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden; die Vergütung richtet sich nach Maßgabe der hier einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Eine Stellenbesetzung als Nebentätigkeit zum Hauptberuf ist bei Vorliegen der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und einer lückenlosen Darstellung der bisherigen Tätigkeiten sind bis zum 09. Juni 2016 an die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ - Gemeinde Tonna Markt 07 99958 Tonna zu senden. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Soweit der Bewerbung kein frankierter DIN A 4 Rückumschlag beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass auf die Rückgabe der Bewerbungsunterlagen verzichtet wird. In diesem Fall werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Tonna, den 12. Mai 2016 gez. Frank Vater - Bürgermeister - „Fahner Höhe“ Kurier - 12 - Nr. 11/2016 DORFENTWICKLUNG in TONNA Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unsere Gemeinde mit ihren OT Burgtonna und Gräfentonna wurde im vergangenen Jahr als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt. Für Tonna bietet sich damit für die kommenden Jahre die Möglichkeit, mit Hilfe von Fördermitteln in beiden Ortsteilen Entwicklungsmaßnahmen im öffentlichen Raum durchzuführen. Dabei können auch Bürgerinnen und Bürger Sanierungs-maßnahmen an ihren dorfbildprägenden Wohn- und Nebengebäuden gefördert bekommen. Die Gemeinde Tonna führt zu diesem Zweck in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha als Fördermittelgeber sowie dem beauftragten Planungsbüro eine Einwohnerversammlung durch, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade. INFORMATIONSVERANSTALTUNG zur DORFERNEUERUNG am Donnerstag, dem 26. Mai 2016 von 19.30 - 21.00 Uhr im Gebäude der Regelschule „An der Fasanerie“ in Gräfentonna Tonna / OT Gräfentonna, Fahnerscher Weg 01 Es wird im Besonderen über Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen informiert. Alle interessierten Einwohner sind herzlich willkommen. Tonna, den 13. März 2016 Frank Vater -Bürgermeister- „Fahner Höhe“ Kurier - 13 - Nr. 11/2016 Notruf: 112 Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Notrufe Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ Polizeinotruf:110 Polizeiinspektion Gotha: (03621) 78-1124 Für die Gemeinde Tonna: Kassenärztlicher Notdienst Bereitschaft ist aus der Tagespresse zu entnehmen oder (03601) 19222 Für akut Kranke wurde dazu am Hufeland-Klinikum in Bad Langensalza eine Anlaufpraxis etabliert. Geöffnet ist diese immer montags, dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr. mittwochs und freitags ist die Praxis von 16 bis 21 Uhr Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 16 bis 21 Uhr Zusätzlich ist ein augenärztlicher Notdienst mit dem Bereich Mühlhausen eingerichtet. Die Patienten-Versorgung in augenärztlichen Notfällen erfolgt in der Praxis des jeweiligen diensthabenden Arztes, gegebenenfalls auch nach Terminabsprache. Die Telefonnummer des Diensthabenden ist über die Rettungsleitstelle des Landkreises, (03601) 1 92 22 zu erfragen oder auch unter der Notrufnummer 112. Weiterhin sind in dringenden Fällen Hausbesuche möglich. Diese sollten jedoch nur angefordert werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen so erheblich sind, dass ein Aufsuchen des Arztes in der Notdienstzentrale im Hufeland-Klinikum nicht möglich ist. Solche Hausbesuche sind ebenfalls bei der Rettungsleitstelle anzumelden. Der Arzt entscheidet über die Reihenfolge, so dass es dabei zu Wartezeiten kommen kann. Für Dachwig, Döllstädt, Großfahner, Gierstädt mit OT Kleinfahner: Kassenärztlicher Notfalldienst (0361) 7415116 Ärztliche Konsultation (Allgemein, HNO (Hals-Nasen-Ohren), Kinder-, Augenarzt) alles in der Notfallambulanz im Klinikum Erfurt, Nordhäuser Straße 74 Allgemeine Hinweise, in welchen Fällen der Notruf „112“ zu nutzen ist und wann das Ereignis ein Fall für den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (Hausärzte) ist: Ich brauche … den Kassenärztlichen Notfalldienst (Vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst, die ärztliche Konsultation) oder einen Hausbesuch bei akuten aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Praxiszeiten. den Krankentransport, wenn ein Behandelnder Arzt eine Transportverordnung ausgestellt hat und diese von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt wurde. den Rettungsdienst/ den Notarzt (Notfallrettung) bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen, damit ich unter fachgerechter Betreuung in besonders ausgestatteten Fahrzeugen in ein für die weitere Versorgung nächst geeignetes Krankenhaus gebracht werden kann Der Notruf ist ortsunabhängig und durchgängig besetzt! Es meldet sich immer eine Leitstelle, die Ihnen hilft. Akute Notfälle Lebensbedrohliche Erkrankungen Lebensbedrohliche Verletzungen Verkehrsunfälle Bei Bränden und Hilfeleistungen Katastrophen Zentrale Leitstelle Gotha: Tel.: (03621) 36550 Fax: (03621) 365536 für Krankentransporte Ansprechpartner bei Havariefällen Bei Störung in der Gasversorgung - für ganz Thüringen -: (0800) 6861177 Bei Störung im Stromnetz - für ganz Thüringen -: (0361) 7390-7390 Bei Störungen der Wasserversorgung in Döllstädt, Gierstädt mit OT Kleinfahner, Großfahner ThüWa Thüringen Wasser GmbH: in Dachwig Eigenbetrieb Wasserversorgung Dachwig tagsüber: in Tonna Verbandswasserwerk Bad Langensalza tagsüber: abends und am Wochenende: (0361) 51113 (036206) 23205 (03603) 84070 (03603) 840730 Bei Störungen der Abwasserbeseitigung in Dachwig, Döllstädt, Gierstädt mit OT Kleinfahner, Großfahner und Tonna Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza tagsüber: (03603) 84070 abends und am Wochenende: (03603) 840730 - Alle Angaben ohne Gewähr! - Bereitschaftsdienste Bereitschaftsdienste Deutschlandweite, zentrale Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Notdienstnummer 116 117 Unter der kostenlosen Nummer 116 117 können Patienten den behandelnden Arzt in ihrer Nähe erfragen, wenn sie außerhalb der Sprechzeiten, etwa am Wochenende, ein akutes Gesundheitsproblem haben. Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten organisiert. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der unter dem Notruf 112 erreichbar ist und der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Weiterhin wird auch die Nacht- und Wochenendbereitschaft für den Arztbereiche Dachwig, Döllstädt, Gierstädt/Kleinfahner und Großfahner unter Telefon: (0361) 7814833 mitgeteilt! Bereitschaftsdienst für den Arztbereich Tonna wird unter Telefon: (03601) 19222 mitgeteilt oder kann der Tagespresse entnommen werden! „Fahner Höhe“ Kurier - 14 - Hier sind die augenärztlichen, kinderärztlichen und allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienste für den Unstrut-HainichKreis zu erfragen. Eine zahnärztliche Hotline für Freitag bis Sonntag ist unter Telefon: (0180) 5908077 erreichbar. Weiterhin ist für akut Kranke am Hufeland-Klinikum in Bad Langensalza eine Anlaufpraxis mit folgenden Öffnungszeiten etabliert: Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 21 Uhr Mittwoch und Freitag von 16 bis 19 Uhr Wochenende und Feiertag/ 24.12. und 31.12. von 09 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr Die Fahrtdienstzeiten bestehen: Montag, Dienstag und Donnerstag Mittwoch und Freitag Wochenende und Feiertag/ 24.12. und 31.12. - Alle Angaben ohne Gewähr! - von 19 bis 07 Uhr von 13 bis 07 Uhr von 09 bis 13 Uhr und von 07 bis 07 Uhr Apothekenbereitschaft Die Bereitschaftsdienste der Apotheken Bad Langensalza, Bad Tennstedt, Behringen, Gräfentonna, Herbsleben und Kirchheilingen finden statt: Montag bis Freitag von 18.30 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages. Samstag von 12.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr Sonn- und Feiertag von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Tages Adressen und Telefonnummern der Apotheken: Adler-Apotheke, 99955 Herbsleben Schulgasse 7....................................................... (036041) 42105 Amalien-Apotheke, 99947 Bad Langensalza Illebner Weg 25 d................................................. (03603) 843480 Andreas-Apotheke, 99991 Großengottern Marktstraße 23.................................................... (036022) 96315 Apotheke am Anger, 99947 Kirchheilingen Anger 204............................................................ (036043) 70216 Apotheke Gräfentonna, 99958 Gräfentonna Markt 5................................................................ (036042) 79318 Brücken-Apotheke, 99947 Bad Langensalza Marktstr. 17.......................................................... (03603) 895340 Kurort-Apotheke an der Salza, 99947 Bad Langensalza Bahnhofstr. 1........................................................ (03603) 391000 Mohren-Apotheke, 99947 Bad Langensalza Neumarkt 8.......................................................... (03603) 842259 Rats-Apotheke, 99955 Bad Tennstedt Markt 4................................................................ (036041) 57048 Apothekenbereitschaft Mi 25.05.2016 Do 26.05.2016 Fr 27.05.2016 Sa 28.05.2016 So 29.05.2016 Apotheke am Anger, Kirchheilingen Amalien-Apotheke, Bad Langensalza Andreas Apotheke, Großengottern und Adler-Apotheke, Herbsleben Kurort-Apotheke, Bad Langensalza Apotheke Gräfentonna Mo 30.05.2016 Di 31.05.2016 Mi 01.06.2016 Do 02.06.2016 Fr 03.06.2016 Sa 04.06.2016 So 05.06.2016 Mohren-Apotheke, Bad Langensalza Rats-Apotheke, Bad Tennstedt Brücken-Apotheke, Bad Langensalza Apotheke am Anger, Kirchheilingen Amalien-Apotheke, Bad Langensalza Andreas Apotheke, Großengottern und Adler-Apotheke, Herbsleben Kurort-Apotheke, Bad Langensalza Mo Di Mi Do Fr Sa Apotheke Gräfentonna Mohren-Apotheke, Bad Langensalza Rats-Apotheke, Bad Tennstedt Brücken-Apotheke, Bad Langensalza Apotheke am Anger, Kirchheilingen Amalien-Apotheke, Bad Langensalza 06.06.2016 07.06.2016 08.06.2016 09.06.2016 10.06.2016 11.06.2016 Nr. 11/2016 So 12.06.2016 Andreas Apotheke, Großengottern und Adler-Apotheke, Herbsleben Bitte beachten! Kurzfristige Änderungen des Dienstplanes sind möglich. Diese werden bei der Bekanntgabe der Apothekenbereitschaft in den großen Tageszeitungen mitgeteilt! - Alle Angaben ohne Gewähr! - Mitteilungen - Wichtig! Bitte ausschneiden und aufbewahren!- Mitteilungen des Abfallservice des Landkreises Gotha An der Hardt 1 99894 Gemeinde Leina OT Wipperoda Homepage: www.kreis-gth.de E-Mail: [email protected] Servicetelefon: 036253 / 31129 Servicefax: 036253 / 31122 Mitteilungen über die Müllentsorgung für das Jahr 2016 Abfuhrplan / Abfallentsorgung für die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Jahr 2016 Abfuhrtermine Dachwig Hausmüll 23.05., 13.06., 04.07., 25.07., 15.08., 05.09., 26.09., 17.10, 07.11., 28.11., 19.12 Bioabfall 03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12. Gelber Sack 31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07., 09.08., 23.08., 06.09., 20.09., 04.10., 18.10,. 01.11., 15.11., 29.11., 13.12., 27.12. Papier 08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12. Abfuhrtermine Döllstädt Hausmüll 01.06., 22.06., 13.07., 03.08., 24.08., 14.09., 05.10., 26.10., 16.11., 07.12., 28.12. Bioabfall 03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12. Gelber Sack 31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07., 09.08., 23.08., 06.09., 20.09., 04.10., 18.10,. 01.11., 15.11., 29.11., 13.12., 27.12. Papier 08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12. Abfuhrtermine Gierstädt und OT Kleinfahner Hausmüll 30.05., 20.06., 11.07., 01.08., 22.08., 12.09., 05.10., 24.10., 14.11., 05.12., 28.12. Bioabfall 03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12. Gelber Sack 25.05., 08.06., 22.06., 06.07., 20.07., 03.08., 17.08., 31.08., 14.09., 28.09., 12.10., 26.10., 09.11., 23.11., 07.12., 21.12. Papier 08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12. Abfuhrtermine Großfahner Hausmüll 30.05., 20.06., 11.07., 01.08., 22.08., 12.09., 05.10., 24.10., 14.11., 05.12., 28.12. „Fahner Höhe“ Kurier Bioabfall 03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12. Gelber Sack 25.05., 08.06., 22.06., 06.07., 20.07., 03.08., 17.08., 31.08., 14.09., 28.09., 12.10., 26.10., 09.11., 23.11., 07.12., 21.12. Papier 08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12. Abfuhrtermine Tonna Hausmüll 25.05., 15.06., 06.07., 27.07., 17.08., 07.09., 28.09., 19.10., 09.11., 30.11., 21.12. Bioabfall 03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12. Gelber Sack 31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07., 09.08., 23.08., 06.09., 20.09., 04.10., 18.10,. 01.11., 15.11., 29.11., 13.12., 27.12. Zusätzliche Ausgabe von gelben Säcken im OT Burgtonna dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Quergasse 65 bei Frau Kerstin Soporowsky (Wäscheannahme). Papier 26.05., 23.06., 21.07., 18.08., 15.09., 13.10., 10.11., 08.12. - Alle Angaben ohne Gewähr! - Landratsamt Gotha Abfallservice An der Hardt 1, 99894 Leinatal OT Wipperoda Fax:036253-31122 Telefon: 036253/31129, 036253/3110 Öffnungszeiten: Montag: 09.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 17.00 Uhr Freitag: 09.00 - 13.00 Uhr E-Mail: www: [email protected] www.kreis-gth.de Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Wertstoffhöfe Gotha, Kindleber Str. 188 Tel. (03621) 387595 Waltershausen, H.-Schwerdt-Str. 16 Tel. (03622) 906483 Ohrdruf Halbmondsweg Tel. (03624) 313874 Dienstag bis Freitag 10:00 - 18:00 Uhr Samstag 08:00 - 14:00 Uhr Annahme von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünschnitt Gräfentonna, Niedergrabenstr. 9 a Tel. (036042) 76711 Kornhochheim, Hauptstraße, am Landgut Tel. (036202) 75946 Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 18:00 Uhr Samstag 08:00 - 14:00 Uhr Annahme von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünschnitt Neue Schadstoffentsorgungszeiten auf den Wertstoffhöfen ab dem 01.01.2016 7. Wertstoffhof Gotha: immer am Donnerstag von 10:00 - 18:00 Uhr 8. Wertstoffhof Wipperoda: immer am Dienstag von 11:30 - 14:30 Uhr 9. Wertstoffhof Ohrdruf: immer am Dienstag von 15:00 - 18:00 Uhr - 15 - Nr. 11/2016 10.Wertstoffhof Walterhausen: immer am Mittwoch von 13:00 - 18:00 Uhr 11.Wertstoffhof Gräfentonna: immer am Freitag von 13:00 - 15:00 Uhr 12.Wertstoffhof Kornhochheim: immer am Freitag von 16:00 - 18:00 Uhr Deponie Gemeinde Leinatal / OT Wipperoda, An der Hardt 1 Tel. (036253) 31126 Fax (036253) 31122 Montag bis Freitag 08:00 - 16:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat 08:00 - 12:00 Uhr Verwaltung Leinatal / OT Wipperoda, An der Hardt 1 Tel. (036253) 31129 Fax (036253) 31122 Montag bis Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 13:00 Uhr Ein neuer Wertstoffhof im Landkreis Gotha Auf dem Gelände der Mülldeponie Wipperoda (An der Hardt 1 in 99894 Leinatal OT Wipperoda) hat ein neuer Wertstoffhof seine Arbeit aufgenommen. Dieser Wertstoffhof steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Gotha, zukünftig und zusätzlich zu den bereits vorhandenen Wertstoffhöfen, von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 16.00 Uhr zur Anlieferung von • Sperrmüll und Altholz • Elektrogeräten • Grünschnitt sowie Schrott zur Verfügung. Bei Fragen zur Neueröffnung und Anlieferungen wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des Kommunalen Abfallservice unter 036253/31129. Gemeindliche Immobilien Wohnungen in Dachwig zu vermieten 1-RW mit Balkon, Am Kornbach 11 (EG), 31,50 qm, Nettomiete: 144,90 EUR zzgl. Nebenkosten 1-RW, Döllstädter Strasse 23 B, 37,60 qm, Nettomiete: 165,44 EUR zzgl. Nebenkosten Für alle Wohnungen ist eine Kaution in Höhe von 2 Grundmieten zu hinterlegen. Anfragen richten Sie bitte an: Gemeinde Dachwig / Kommunaler Eigenbetrieb, Lange Str. 42, 99100 Dachwig Tel.: (036206) 2 32 05, Fax: (036206) 2 04 33 W. Steinbrück - Werkleiter- Wohnungen in Döllstädt zu vermieten Zurzeit sind keine Wohnungen zu vermieten. Wohnungen in Gierstädt zu vermieten 2 RW, 52 qm im 1. OG, 3. OG, Ziehgasse 9 mit Balkon, Küche und Bad mit Fenster, Keller, Zentralheizung ab sofort provisionsfrei zu vermieten. Miete 190,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM Wohnungen in Großfahner zu vermieten Zurzeit sind keine Wohnungen zu vermieten. Wohnungen in Tonna zu vermieten 1 RW, 32,75 qm im EG, 1. OG., 2. OG und 3. OG in Gräfentonna, Schulstraße 21/22/23/24 mit Balkon, Küche und Bad mit Fenster, Keller, Zentralheizung provisionsfrei ab sofort zu vermieten. Miete 155,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM „Fahner Höhe“ Kurier - 16 - 2 RW, 51,92 qm im 1. OG, 2. OG und 3. 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Kirche in Dachwig Sonntag, 29.05.2016 10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe Sonntag, 29.05.2016 10:30 Uhr Taufgottesdienst Samstag, 04.06.2016 14:00 Uhr Trauung Sonntag, 05.06.2016 14:00 Uhr Jubelkonfirmation Samstag, 18.06.2016 14:00 Uhr Taufgottesdienst Sonntag, 26.06.2016 09:00 Uhr Gottesdienst Nr. 11/2016 16:00 Uhr Aufführung des Theaterstück „Der Sängerkrieg der Heidehasen“ von James Krüss von den Mitarbeitern des Kirchenkreises Erfurt. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Jeden Donnerstag um 16:30 Uhr heißt es „Samba“ in der Gustav Adolf Kapelle in Witterda. Alle, die Freude an Sambarhythmen zum Tanzen und Trommeln haben, ob jung oder schon älter sind dazu herzlich eingeladen. Kontaktdaten: Pfarrer Olaf Meyer, Thomas Müntzer Str. 42, 99189 Elxleben Tel: 036201-7561 Email: [email protected] Bürozeiten: Do. und Fr. von 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr Gottesdienste der Evang. Kirche in Döllstädt Sonntag, 29.05.2016 10.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 05.06.2016 10.00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim Samstag, 11.06.2016 17.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 19.06.2016 10.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 26.06.2016 10.00 Uhr Gottesdienst Weitere Informationen und Termine: Weitere Termine und Informationen finden Sie im Kirchgemeindeblatt unter http://kirchgemeinde-herbsleben.de/. Konfirmandenunterricht: Herbsleben / Döllstädt: Die Vorkonfirmanden (Klasse 7) treffen sich Gruppe 1: dienstags um 17.00 Uhr. Gruppe 2: mittwochs um 17.00 Uhr im Pfarrhaus in Herbsleben. Musik mit Frau Kloß individuell, zu erfragen bei Frau Kloß. Gemeindenachmittag in Döllstädt: Dienstag, 07.06.2016 um 15.00 Uhr mit Kaffeetrinken Regionalchor Gräfentonna-Herbsleben mittwochs 19.45 Uhr Probe im Altenheim in Döllstädt Weitere Informationen und Termine: Konfirmandenunterricht: Mi., 25.05., Do., 09.06. und Do. 23.06.2016 für alle Konfirmanden des Pfarrbereichs um 16.40 Uhr, Treffpunkt im Pfarrhaus in Elxleben Die Dachwiger Konfirmanden werden um 16.40 Uhr vom Pfarrhaus Dachwig abgeholt. Christenlehrezeiten in Dachwig: montags 17.00 Uhr 1. - 6. Klasse im Pfarrhaus (außer in den Ferien) Christeenis: für alle Schüler der 5. + 6. Klasse am Freitag, dem 10.06.2016 16:00 Uhr im Pfarrhaus Gebesee Musik mit Frau Kloß dienstags 19.00 Uhr Sonstiges: 28.05.2016 Kinder-Familien-Kirchen-Fahrradtour nach Ringleben Die Abfahrtszeit in Dachwig wird noch bekannt gegeben. 15:00 Uhr Andacht in der Ringlebener Kirche Termine mit Darius Rossol: Als Vorschau seien hier schon zwei Termine genannt: 1.) Abschluss-Konzert des „GospelWorkshops“ in Friedrichroda am Samstag, d. 16.07.2016 um 18.00 Uhr bei uns in Herbsleben. Darius Rossol wird mit den Teilnehmern dieses „Workshops“ bei uns singen und spielen. 2.) Vom 28.10. bis 30.10. wird ein GospelWorkshop“ bei uns in Herbsleben stattfinden. Interessierte Teilnehmer/innen aus Herbsleben und Umgebung können sich ab sofort im Pfarramt anmelden. Die Teilnehmergebühr beträgt 30,- EUR für das Wochenende. Als Abschluss ist wieder ein GospelGottesdienst geplant. Die Gottesdienste der Evang. Kirche in den FAHNER DÖRFERN: Adresse des Pfarramtes der Kirchgemeinden Großfahner, Kleinfahner, Gierstädt: Pfarramt Molschleben, Pfarrer Zweynert Telefon: 036258/52360 Gottesdienste der Evang. Kirche in Gierstädt, Großfahner und Kleinfahner Freitag, 27.05.2016 19.04 Uhr „4 nach 7“ Orgelsommerplausch in Ballstädt (ehem. Orgelnacht), Orgel & Saxophon mit Jens Goldhardt und Ralf Benschu „Fahner Höhe“ Kurier - 17 - Sonntag, 29.05.2016 (1. Sonntag nach Trinitatis) 10.00 Uhr Gottesdienst in Kleinfahner 14.00 Uhr Goldene Konfirmation in Gierstädt Weitere Termine und Informationen für die Gemeinden Gierstädt, Großfahner und Kleinfahner finden Sie auch im Kirchgemeindeblatt unter http://www.kirchenfahnerland.de/ Gottesdienste der Kath. Kirche in Gräfentonna Mittwoch, 25.05.2016 18.30 Uhr Hl. Messe mit Patronatsfest und anschl. Gemeindefest Samstag, 04.06.2016 18.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 11.06.2016 18.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Samstag, 18.06.2016 18.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 25.06.2016 18.00 Uhr Hl. Messe Weitere Infos im Internet unter www.kathweb.de/st-marien-badlangensalza oder badlangensalza.kathweb.de (ohne www.) Gottesdienste der Evang. Kirche in Burgtonna Sonntag, 29.05.2016 (1. So.n.Trinitatis) 10.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 05.06.2016 (2. So.n.Trinitatis) 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Abendmahl Sonntag, 12.06.2016 (3. So.n.Trinitatis) 13.00 Uhr Gottesdienst Samstag, 25.06.2016 15.00 Uhr KiTa Gottesdienst in der Kirche Nr. 11/2016 Bibelstunde dienstags, 19.30 Uhr Regionalchor Gräfentonna-Herbsleben mittwochs, 19.45 Uhr im Ev. Pflegeheim in Döllstädt Tischtennis in der Scheune dienstags ab 19.00 Uhr, Infos unter Tel.: 036042/79 041 So erreichen Sie uns: Evangelisch-Lutherisches Pfarramt Gräfentonna Pfarrer Rainer Hoffmann (außer montags) Sprechzeit: Dienstag 09.00-10.00 Uhr Tel.: 036 042 / 79 408 Fax.: 036 042 / 766 29 Mail: [email protected] Kantorin Uta Peuckert Mail: [email protected] Tel.: 0361 / 660 203 12 Verwaltung der Evangelischen Kita‘s Burgtonna und Gräfentonna Bettina Harthauß (Di. - Do. nach Absprache) Tel.: 036 042 / 767 240 Weitere Informationen und Termine: Weitere Termine und Informationen finden Sie im Gemeindebrief unter www.pfarramt-tonna.de. Vereine und Verbände KinderKirche Burgtonna mittwochs 16.00 - 17.30 Uhr Termine bis zu den Sommerferien: 01.06.2016, 15.06.2016 Weitere Informationen und Termine: Den aktuellen Gemeindebrief finden Sie auch im Internet unter: www.burgtonna.net. Hauskreise mittwochs 20.00 Uhr donnerstags 15.00 Uhr Die genauen Termine und Themen stehen wie immer in der aktuellen KinderKirchenPost oder im Internet unter www.burgtonna.net Gottesdienste der Evang. Kirche in Gräfentonna Samstag, 04.06.2016 15.00 Uhr KiTa Gottesdienst in der Kirche Samstag, 18.06.2016 14.00 Uhr Diamantene Konfirmation Weitere Informationen und Termine: KinderKirche Gräfentonna montags 17.00 bis 18.00 Uhr außer in den Ferien Konfirmanden mittwochs 17.00 -18.30 Uhr am 08.06.2016 Gemeindenachmittag Dienstag, 14.30 Uhr am 21.06.2016 Cajon spielen (Trommeln) freitags von 17.00 bis 18.30 Uhr am 27.05., 10.06. und 24.06.2016 Jugend freitags um 19.00 Uhr im Gemeinderaum am 27.05., 10.06. und 24.06.2016 Der Thüringer Engagement-Preis geht in die vierte Runde Wer gibt, bekommt auch etwas zurück. Das Zurückgeben erhält mit der Verleihung des Thüringer Engagement-Preises eine neue Qualität. Mit dem Preisgeld in Höhe von insgesamt 25.000 Euro soll das vielfältige bürgerschaftliche Engagement Thüringer Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gewürdigt werden. Zum vierten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung in diesem Jahr den Thüringer Engagement-Preis aus. Er ist mit insgesamt 25.000 Euro dotiert und wird in fünf Kategorien verliehen. Ab sofort können alle Thüringer sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten „Fahner Höhe“ Kurier - 18 - nominieren - per Post oder direkt über die Internetseite www. thueringer-engagement-preis.de. In fünf Kategorien - „Einzelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Vereine, Initiativen und Verbände“ sowie „Unternehmen“ - ist der Engagement-Preis mit je 5000 Euro dotiert. Bis zum 6. Juni 2016 nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf der Internetseite www. thueringer-engagement-preis.de gibt es dazu ein NominierungsFormular. In vier der fünf Kategorien trifft eine Jury anschließend die Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer in einem Online-Voting (September 2016) mitbestimmen. Der Sieger in der Kategorie „Unternehmen“ wird von der Jury gekürt. Die Verleihung des Thüringer Engagement-Preises findet dann am 4. November in Erfurt statt. Der Thüringer Engagement-Preis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen sowie von der Thüringer Aufbaubank. Nr. 11/2016 Die Kneippfreunde Bad Tennstedt und Umgebung e.V. laden recht herzlich alle Mitglieder am 20.07.2016 zur Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstandes nach Bad Tennstedt ein. Wir treffen uns um 17.30 Uhr im „Eiscafe Hehrlich“ in Bad Tennstedt, Mühlenstraße 2. Über rege Teilnahme freuen wir uns!!! Info und Kontakt: 036043-70359 oder 036041- 41004 Sonstiges Familienfahrt ins Erlebnisbergwerk Am 30. März bot die Offene Jugendarbeit „Fahner Höhe“ die Familienfahrt in das Erlebnisbergwerk Merkers an. Durch den Zusammenschluss mehrere Jugendsozialarbeiter des Kreisjugendringes Gotha e.V. konnte ein großer Reisebus von Gotha aus starten. Insgesamt 55 Kinder und Eltern nahmen an dieser Veranstaltung teil. Mit dem Erlebnis Bergwerk Merkers eröffnet die K+S Gruppe den Besuchern die außergewöhnliche Möglichkeit, viele hundert Meter unter der Tagesoberfläche vor Ort selbst zu erleben und zeigt ihnen, was es heißt, ein Bergmann zu sein. Neben dem Einblick in ein modernes Bergbauunternehmen gibt es Wissenswertes über die Geschichte, die Entwicklung und die Tradition des Kalibergbaus zu erfahren. Darüber hinaus überrascht das Erlebnis Bergwerk Merkers seine Gäste mit Attraktionen und Veranstaltungen, die weltweit einzigartig sind. Wir traten die Reise bis in 800 Meter Tiefe an und es erwarteten uns Stationen voller Spannung. Dies waren z.Bsp., der hallenartige Großbunker mit dem größten untertägigen Schaufelradbagger der Welt, die erst 1980 entdeckte Kristallgrotte, ein einzigartiges Naturwunder, mit Salzkristallen bis zu einem Meter Kantenlänge und das „Museum zum Anfassen“. Wir folgten Generall Eisenhauer und bestaunten den Goldraum, indem bis zum Kriegsende die gesamten Gold- und Devisenbestände der Reichsbank und Kunstwerke von unschätzbarem Wert. Die Familienfahrt wurde sehr gut angenommen und die nächste ist schon bald in Planung. Ich möchte mich recht herzlich bei allen Kindern, Jugendlichen und Eltern für ihre Teilnahme bedanken. Über Anregungen bzw. Ausflugswünsche für die anstehenden Sommerferien würde ich mich sehr freuen und bin unter der Handynr.0174-7646244 erreichbar. Susanne Butkewitz Jugendsozialarbeiterin VG „Fahner Höhe“ „Fahner Höhe“ Kurier - 19 - Nr. 11/2016 Gemeinde Dachwig Wir gratulieren zum Geburtstag Frau Ilse Rost Herrn Robert Schmidt Frau Christel Thierfelder zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag Die Gemeinde Dachwig gratuliert recht herzlich und wünscht ihren Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen! Volker Aschenbach Bürgermeister Bürgermeistersprechzeiten in Dachwig dienstags von 16.00 bis 17.30 Uhr Zur Sprechzeit ist der Bürgermeister unter der Rufnummer 036206 / 23205 telefonisch erreichbar. Verteiler-Netz der Gelben Säcke für die Gemeinde Dachwig Die Gelben Säcke sind im Werkstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna - Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Freitag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und - Samstag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde des Dachwiger Bürgermeisters - Dienstag von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie im Eigenbetrieb der Gemeinde Dachwig, Lange Straße 42, 99100 Dachwig Dienstag und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr erhältlich. Schulfahrt zum Kinderkult nach Erfurt Am 20.04.2016 fuhren alle Klassen der Grundschule Dachwig zum 10. Freizeit- und Medienevent Kinderkult auf die Erfurter Messe. Am Mittwochmorgen starteten zwei Busse mit erwartungsvollen und fröhlichen Kindern und Erwachsenen in Richtung Landeshauptstadt. Jede Klasse hatte sich bereits im Februar zu zwei spannenden Projekten aus den unterschiedlichsten Bereichen des Kinderkults angemeldet. So stand einem interessanten, lehrreichen und spannenden Vormittag nichts mehr im Weg. Die Klasse 1 stellte mit allen Sinnen Seife her und lernte spielerisch etwas über erneuerbare Energien. Klasse 2 erlebte die Arbeit der „Helfer auf 4 Pfoten“ hautnah und informierte sich ebenfalls über erneuerbare Energien. Künstlerisch mit „Holzschnitt und Farbe“ arbeiteten die Kinder der Klasse 3a und sie erlebten eine Englischstunde mit Muttersprachlern. Einblicke in die Arbeit der Lebensretter der Bergwacht erhielt an diesem Vormittag die Klasse 3b, danach ging es kreativ beim Monsterbasteln mit dem Kunstprojekt 2.13 weiter. Die Klasse 4 tauchte in die Zauberwelt der Mathematik ein und bekam ebenso Einblicke in die spannende Arbeit der Bergwacht. Ein weiteres Highlight an diesem Vormittag war die Übergabe eines Speedminton-Sets an die gesamte Schule, welches diese bei der Kinderkultverlosung gewonnen hatte. Zwischen den Projekten gab es genügend Zeit, um sich auf der Messe umzuschauen und die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten zu nutzen und auszuprobieren, sowie einen Snack einzunehmen. Alle Schüler und Lehrer fuhren ein wenig erschöpft, aber begeistert, von der Messe zurück nach Dachwig. Wir freuen uns bereits auf den 11. Kinderkult im nächsten Jahr. Katrin Funk - Lehrerin Gemeinde Döllstädt Bürgermeistersprechzeiten in Döllstädt Die Bürgermeistersprechstunde findet dienstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Zur Sprechzeit ist die Bürgermeisterin unter der Rufnummer 0170/7933635 telefonisch erreichbar. Im Falle der Abwesenheit ist Herr Axel Brückner, Telefon-Nr.: 0172/7554338, als Ihr Stellvertreter zuständig. Verteiler-Netz der Gelben Säcke für die Gemeinde Döllstädt Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna - Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Freitag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und - Samstag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde, Lindenhof 2a, 99100 Döllstädt - Dienstag vom 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie im Backshop Springer in der Bahnhofstraße, 99100 Döllstädt Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und „Fahner Höhe“ Kurier - 20 - Nr. 11/2016 Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und im Hofladen Döllstädter Obstgenossenschaft e.G. Allee, 99100 Döllstädt - Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr - Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr erhältlich. Glückwünsche zur Geburt in der Oberstraße Ein neugeborenes Baby ist wie der Anfang aller Dinge - es ist Staunen, Hoffnung, Traum aller Möglichkeiten. ( Eda J. LeShan ) Wir freuen uns, in Döllstädt folgenden neuen Erdenbürger zu begrüßen: Ritter, Friedrich - geboren am 23.03.2016 Wir wünschen dem Baby und den Eltern alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit. Christina Kempf Bürgermeisterin und der Gemeinderat und in der Weststraße. Glückwünsche zur Jugendweihe Zu den Erwachsenen zählt Ihr nun, doch Reden und auch Tun wird Zeit und Lernen mit sich bringen. So soll es stetig Euch gelingen, nach Euren Wünschen und Verstehen den eig‘nen Lebensweg zu gehen (K.Motzkun ) Wir können stolz sein auf die Frauen und Männer, die sich jedes Jahr die Mühe machen die Brunnen zu schmücken. Es ist nicht nur die Zeit, die zur Vorbereitung, zum Schmücken und dann auch wieder zum Abschmücken gehört, sondern auch die finanziellen Eigenleistungen für die Eier und das Zubehör. Aber nicht nur die Brunnen sind in Döllstädt zu bewundern, sondern auch die Hasen und ihre Gestaltung, in der Bahnhofstraße und Breiten Straße und im Kultur- und Sportzentrum. Wie wir in den vergangenen Jahren schon geschrieben haben, werden die Kinder der Hasenfamilie ja immer größer. Nun müssen die Häschen auch in die Schule. Deshalb haben wir uns entschlossen eine Hasenschule zu kreieren. Die Vorbereitungen dazu gestalteten sich manchmal als sehr schwierig. Eine besondere Herausforderung war der Hasenlehrer, der ja Menschengröße haben sollte. Allen Jugendweiheteilnehmern und Konfirmanden der Gemeinde Döllstädt auf diesem Wege die herzlichsten Glückwünsche und alles Gute für den nunmehr beginnenden neuen Lebensabschnitt. Christina Kempf Bürgermeisterin und der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt Osterschmuck in Döllstädt Es ist schon zur schönen Tradition geworden, in Döllstädt die Brunnen vor Ostern liebevoll zu schmücken. Es entstanden wieder Kunstwerke, die 14 Tage um Ostern anzusehen waren. Sicherlich habe Viele die Brunnen vor der Gemeinde und des Kultur- und Sportzentrums und am Ziegenberg gesehen. Nicht so leicht zu finden waren die geschmückten Brunnen. Die Hasenschule konnte man hinter der Scheibe im Kultur- und Sportzentrum bewundern. „Fahner Höhe“ Kurier - 21 - Nr. 11/2016 „Treffpunkt Abendkaffee“ im Wonnemonat Mai Leider gab es Tageszeiten, da blendeten die Scheiben und man musste sich die Nase platt drücken, um die Hasenschule richtig zu erkennen. Nicht vergessen darf man die liebevollen Gestaltungen verschiedener Eingangsbereiche und Vorgärten, die zu dieser Zeit bei einem Spaziergang zu bewundern waren. Auch diesen Einwohnern gebührt Dank, denn dadurch sieht unser Ort immer schöner aus. In diesem Sinne kann man, trotz mancher Rückschläge nur hoffen, dass weiterhin viel für die Dorfverschönerung getan wird. Dann Tschüss bis demnächst Euer Paparazzi (Sieglinde Vogt) Maibaumsetzen in Döllstädt Der Wonnemonat Mai rückte näher und es sollte, wie schon viele Jahre zuvor, ein Maibaum in Döllstädt gestellt werden. Die Vorbereitungen hierfür wurden bereits im letzten Jahr getroffen, so dass wir einen Baum mit Kranz stellen konnten. Nach dem Abschmücken des Maibaumes im letzten Jahr, wurde es notwendig neues Material zu besorgen. Dafür möchten wir uns bei den Firmen bedanken, die uns letztes Jahr geholfen haben und bei denen, die uns dieses Jahr unterstützten, dazu zählen die Agrarproduktion Großfahner, die Firma Erhard Bier und dem Gierstädter Obstbau für die Bereitstellung des Baumes, der von Kevin Degenhardt und Günter Bley geschlagen und geholt wurde. Das Schmücken des Baumes erledigten unsere Anne, Margot und Rosi. Am Vorabend des 1. Mai war es dann soweit, unser Maibaum wurde mit vielen Helfern und einem kleinen Fest, bei dem einige Besucher zu Gast waren, aufgestellt. Für das leibliche Wohl wurde natürlich auch wieder von unserem Küchenteam des Heimatvereins gesorgt. So wurde es ein gelungener und schöner Abend, bei dem unser Maibaum im Dunkeln uns entgegen leuchtete und es auch Petrus gut mit uns meinte. Bis zum Frühlingsfest am 11.06.2016. Euer Kultur- und Heimatverein Döllstädt Welches Getränk passt wohl am besten zum Genuss an einem frühlingshaften Abend? Natürlich eine spritzige, gut gekühlte Maibowle. Mit selbiger haben wir am Mittwoch, dem 4.5.2016 angestoßen auf einen gemütlichen, abwechslungsreichen, unterhaltsamen Abend. Diesmal hieß das Motto “Spielzeug im Wandel der Zeiten“. Nach dem gemeinsam gesungenen Lied “Der Mai ist gekommen“ und einem Gedicht wurde Wissenswertes über Spiele im allgemeinem vermittelt. Alle lauschten diesen Ausführungen sehr aufmerksam. Zwei Tische auf welchen Spielzeug von früher und heute bestaunt werden konnte, erfreuten alle Anwesenden. Kaufladen, Puppenwagen, Puppen von 1910 bis hin zur Barbiepuppe mit Cabrio, Autos und vieles mehr wurden genauestens bestaunt. Auf diesem Wege herzlichen Dank für die Bereitstellung dieser und jener Spielzeuge an Familie Eschert sowie Frau Scheele. Natürlich wurde das ein oder andere Spielzeug auch mal ausprobiert. Viele Anwesende waren sprachlos über die Spielzeuge der Neuzeit mit ihren Techniken. Die Heimbewohner schwelgten an diesem Abend in Erinnerungen an ihre früheste Kinder und Jugendzeit. Ja, früher so beteuerten sie, vertrieb man sich die Zeit ohne großen Aufwand. Man machte da Ballspiele, Murmeln, Kreiselspiele oder Spiele mit Holzbausteinen. Lieder von den Kreisspielen wie “Der Fuchs geht um dreht euch nicht rum…“, oder „Ringlein, Ringlein du musst wandern…“ wurden spontan von allen mitgesungen. „Ja, ja das waren noch Zeiten“, konnte man aus den Reihen der Heimbewohner hören. Der Abend verging in lockerer, lustiger Runde viel zu schnell. Dadurch, dass Frau Scheele und ihre Tochter Ronja an diesem Abend mithalfen bei der Bewirtung und Vorführung von Spielen, wurde die Runde noch gelöster und lebendiger. Kinder bringen immer wieder einmal mehr ein Lächeln auf die Gesichter unserer Bewohner und sind eine Bereicherung im Heimalltag. Für die Mithilfe und Mitgestaltung des Abends sei ein ganz herzlicher Dank gesagt an unsere Heimleiterin und deren Tochter Ronja. Zum Ende gab es wie gewohnt noch einen Witz passend zum Thema und als „Betthupferl“ eine leckere Süßigkeit. Mit einem Applaus bedankten sich die Gäste der Veranstaltung für diesen gelungenen Abend. Bereits heute freuen sich die Heimbewohner auf den nächsten „Treffpunkt Abendkaffee“ und sicherlich wieder mit einem interessanten Thema im Monat Juni. „Fahner Höhe“ Kurier - 22 - Nr. 11/2016 Zünftiger Frühschoppen am Himmelfahrtstag im Altenpflegeheim Die Herren unserer Einrichtung folgten gerne der Einladung zu einem traditionellen Frühschoppen am 05.05.2016, dem sogenannten „Männertag“. Die Chefin des Hauses, Frau Scheele, begrüßte die Herren pünktlich um 10.00 Uhr im Verbinder des Hauses und beglückwünschte Sie zu Ihrem Ehrentag. Als Anerkennung und Wertschätzung überreichte sie jedem Mann ein kleines Präsent. Sehr erfreut waren die Herren der Schöpfung über das passende Outfit von Frau Scheele und Tochter Ronja. Wie es sich für einen zünftigen Frühschoppen gehört, wählten beide ein klassisches Dirndl. Bei einem „kühlen Blonden“, leckeren Brezeln, stimmungsvollen Trink- und Partyliedern herrschte blitzschnell eine ausgelassene, fröhliche Stimmung. Das Personal und alle Anwesenden sangen mit Frau Scheele bekannte Volks- und Heimatlieder, die von Ihr mit Gitarre begleitet wurden. Auch das Tanzbein wurde geschwungen. Es kamen Erinnerungen an vergangenen Zeiten bei dem ein oder anderen Herren auf, als mit Wanderstock, Hut und Rucksack der Vatertag gebührend gefeiert wurde. Der etwas andere Vormittag verging wie im Fluge. Einstimmig war es von den Anwesenden zuhören, es war ein sehr, sehr schöner Feiertag am Himmelfahrtstag im Altenpflegeheim in Döllstädt. Vielen Dank an dieser Stelle an die fleißigen Helfer. Mit diesen Worten beglückwünschte Frau Scheele am Sonntag, den 10. Mai 2015, alle Heimbewohnerinnen und überraschte Sie mit einem kleinen Präsent. „Wenn Du noch eine Mutter hast, so danke Gott und sei zufrieden. Nicht allen auf dem Erdenrund ist dieses hohe Glück beschieden…“so beginnt ein Gedicht von Friedrich Wilhelm Kaulisch, eine Dankeshymne an die Mutter. „Wenn Du noch eine Mutter hast, so sollst du Sie in Liebe pflegen…“ und ihr ab und zu zeigen wie gern man sie hat. Der Muttertag ist ein Feiertag zu Ehren der Mutter und findet immer am 2. Sonntag im Mai statt. Herzlich eingeladen waren alle Bewohnerinnen an diesem Sonntag ab 14.30 Uhr zum gemeinsamen Kaffeetrinken im Verbinder des Hauses. Mit viel Liebe waren die Tische für die Mütter eingedeckt. Ein lila Dekoband verlief über die gesamte Tischlänge, in der Mitte befand sich ein dekorativer Blumenschmuck und passende Servietten rundeten das Bild ab. Wenn das nicht zum Verweilen einlädt! Dazu kam der Duft von frisch gekochtem Kaffee und wie kann es anders sein - selbst gebackener Kuchen, hmm lecker, das mundete allen vorzüglich. Im Anschluss an den Kaffee lauschten alle den lieblichen Melodien von Volks- und Heimatliedern und genossen in gemütlicher Atmosphäre ein Gläschen Sekt, Gänsewein oder, oder… Gedichte und Wissenswertes über den Muttertag durften auch nicht fehlen und wer mochte, konnte auch etwas über seinen eigenen Muttertag von früher erzählen. Die Mutter hat immer einen besonderen Platz im Herzen eines jeden Kindes und jeder hat besondere Erinnerungen, die mit viel Liebe verbunden sind, an sie. „Es war ein richtig schöner, ruhiger und gemütlicher Nachmittag“, sagten die Heimbewohnerinnen und bedankten sich für die Vorbereitungen und der ganzen Gestaltung dieses Muttertages. Vielen lieben Dank dafür an alle !!! „Fahner Höhe“ Kurier - 23 - Nr. 11/2016 Verteiler-Netz der Gelben Säcke für die Gemeinde Gierstädt Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna - Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Freitag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und - Samstag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr und weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde des Gierstädter Bürgermeisters - Montag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie im Gutkauf in Gierstädt erhältlich. Der Förderverein Gierstädter Früchtchen e. V. stellt sich vor: Korrektur zur Veröffentlichung im letzten Amtsblatt Nr. 10 vom 11.05.2016 Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Döllstädt Bezüglich der angegebenen Grundsteuer B gab es einen Schreibfehler. Es gelten folgende Hebesätze: In der Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2016 wurden die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 271 v.H. (Vorjahr 250 v. H.) Grundsteuer B 389 v.H. (Vorjahr 340 v. H.). gez. Christina Kempf und der Gemeinderat Döllstädt Wir sind eine unabhängige ehrenamtliche Organisation, die sich für die Kinder und Erzieher des Kindergartens „Gierstädter Früchtchen“ einsetzt. Mit materieller, finanzieller, personeller und ideeller Förderung, die in enger Zusammenarbeit mit den Eltern entsteht, unterstützen wir Bildungs- und Erziehungsaufgaben. Die genannten Ziele stellen auch die Basis der Gründung dieses Vereines dar und sind in der Satzung des Fördervereins festgeschrieben. Mit dieser Arbeit sollen die Interessen und Bedürfnisse der Kinder besser erkannt und gefördert werden. Dafür ist es wichtig mit unterschiedlichen Blickwinkeln, Ideen und Erfahrungen den Kindern und ihren Erziehern zur Seite zu stehen. Zur Umsetzung unserer Ziele benötigen wir noch Unterstützung. Jeder noch so kleine Beitrag hilft! Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns über eine Spende, auf das folgende Konto: Kreissparkasse Gotha IBAN: DE19 8205 2020 0300 0728 56 BIC: HELADEF1GTH Gerne können Sie sich auch mit uns über fv-früchtchen@web. de in Verbindung setzen oder die Beitrittserklärung ausgefüllt abgeben. Gemeinde Gierstädt Wir gratulieren zum Geburtstag Frau Erna Breithaupt zum 85. Geburtstag Die Gemeinde Gierstädt gratuliert recht herzlich und wünscht Ihrem Geburtstagskind Gesundheit und persönliches Wohlergehen! Ulf Henniger Bürgermeister Oma- und Opanachmittag des Kindergartens Gierstädt Bürgermeistersprechzeiten in Gierstädt Die Bürgermeistersprechstunde findet montags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr in folgendem Rhythmus statt: jeden 1. und 3. Montag in Gierstädt in der Feuerwehr, Große Hecke 1 und jeden 2. und 4. Montag in Kleinfahner im OTZ „Zum Rautenkranz“, Kirchstraße 32! Der Bürgermeister ist unter der Handy-Rufnummer 0163 / 5533273 telefonisch erreichbar. Am 11.03.2016 standen bei den „Gierstädter Früchtchen“ Oma und Opa im Mittelpunkt. Neben den Eltern sind die Großeltern die wichtigsten Personen im Leben der Kinder. Sie holen ihre Enkel vom Kindergarten ab, verbringen Zeit mit ihnen, erklären ihnen die Welt oder trösten bei Tränen. Wann immer sie gebraucht werden, sind Oma und Opa mit Rat und Tat zur Stelle und unterstützen, wo es geht. Am 11.03.2016 wollten die Kinder des Kindergartens Gierstädt einmal „Danke“ sagen und zusammen mit ihren Großeltern einen schönen Nachmittag verleben. Über 80 Omas und Opas waren der Einladung ins „Goldene Lamm“ gefolgt und unsere Kinder ließen es sich nicht nehmen ihre Gäste, mit einem schönen Programm, zu unterhalten. Bei Frühlingsliedern, Gedichten und Tanz konnte geklatscht und mitgesungen werden. Eine besondere Herausforderung wartete auf die Omas unserer Jüngsten. Sie „Fahner Höhe“ Kurier - 24 - wurden auf die Bühne gerufen und durften ihre Enkel bei deren Programm unterstützen - ein Spaß für Groß und Klein ©. Nach dem Unterhaltungsprogramm ließen die Großeltern, die Kinder und das Team des Kindergartens diesen unterhaltsamen und schönen Nachmittag mit Kaffee und selbstgebackenem Kuchen ausklingen. Natürlich war auch Zeit für das eine oder andere interessante Gespräch und gemeinsames Fachsimpeln über die Kindererziehung. Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Gaststätte „Zum Goldenen Lamm“ für die tolle Zusammenarbeit. Ein weiterer Dank geht an die fleißigen Muttis für den leckeren Kuchen und an die Großeltern für Ihre zahlreichen Spenden. Das eingesammelte Geld kommt selbstverständlich dem Kindergarten zu Gute. Die Kita - Reporter © Die unvergessenen Wohlgerüche der Kindheit Von Hannalore Gewalt Ja, diese Düfte unserer Kinder- und Jugendzeit, sie blieben hängen in manchen Riechzellen empfindlicher Nasen. Unser Riechorgan ist scheinbar unterschiedlich stark ausgestattet. Schon immer, so erinnere ich es, gab es Menschen, welche schon den leichtesten Hauch eines Duftes spürten, und eben auch das Gegenteil davon. Ich zählte schon immer zu denen mit den empfindlichen Nasen. Diese angeborene Eigenschaft ist nicht unbedingt als ein Plus bei der Ausstattung der menschlichen Sinne zu werten. Freilich, bei den lieblichen Düften ist solch eine Spürnase als vorteilhaft zu sehen, aber leider gibt es ja im Gegensatz zu den Wohlgerüchen auch noch die übelriechenden Dinge, welche sich bis zum erbärmlichen Gestank steigern können. Dann verfluche ich schon einmal meine Spürnase, mein etwas schief, und ebenfalls etwas zu groß ausgefallenes Riechorgan. Auch erinnere ich mich noch an eine Biologiestunde der Grundschule, in welcher die Riechzellen in den verschiedenen Größen und Ausprägungen besprochen wurden. Unseren Lehrer höre ich noch erklären, dass Menschen und Tiere mit großen Nasen, auch dementsprechend viele Riechzellen besitzen. Sofort sah ich meine Nase vor meinem geistigen Auge in meiner Vorstellung. Ein deftiger Ausspruch, welcher oft von unserer Mutter gebraucht wurde, war: „Da gibt es Menschen, die den Pfurz im Dunk’len riechen!“ Dabei war niemand sonst, als ich gemeint. Aber dieser etwas vulgäre Ausspruch wurde eher bei unangenehmen Gerüchen, oder sogar bei einem ausgeprägten Gestank gebraucht. Nr. 11/2016 Bleiben wir doch lieber bei den aromatischen Wohlgerüchen aus unserer Natur. In der früheren Zeit war unser Umfeld, soll heißen unser Heim, unsere Wohnung, nicht oft, und schon gar nicht stets, von einem Wohlgeruch umgeben. Auch unser Körper, die Haut, die Haare, wie auch unsere Kleidung, konnte eher niemanden hinter dem Ofen hervorlocken, wie man es damals nannte. Wie sollte sich so etwas auch ändern, bei der eher übelriechenden Schmierseife in den Kriegs- und auch noch den Nachkriegsjahren? Den Duft beim Herrenfriseur werde ich nie vergessen, schon beim Öffnen der Haustüre schlug er einem entgegen. In unserem Dorf gab es eine Handvoll Frauen, hinter denen ich am liebsten ständig hergelaufen wäre, oder mich in deren Nähe aufgehalten hätte. Es war die Ehefrau des Gastwirtes, die Ehefrau des Tierarztes, die Frau des Friseurs und noch eine Ehefrau eines größeren Bauern. Die Bauersfrau sah man allerdings nie auf dem Feld arbeiten, oder auf einem Ackerwagen sitzen. Sie war keine Bäuerin im eigentlichen Sinne, ihre Hauptbeschäftigung waren neue, auffallende Kleider und viele Modeartikel. Eine magere Ausbeute, wenn man bedenkt, dass mein Heimatort immerhin ein ziemlich großes Dorf war. Die unvergessenen Düfte, von denen ich heute noch zehre, wenn ich mich intensiv zurückbesinne, gab es an jenem Ort aber schon. Der liebliche Duft der ersten Veilchen, welche auf einer Untertasse im Wasser lagen, aus Ermangelung so winziger Väschen. Das ganze Haus war erfüllt von diesem herrlichen Frühlingsduft. Zum 1. Mai wurden die Häuser mit Birkenreisig, oder Lärchenzweigen geschmückt. Dieser Schmuck war zwar damals von den örtlichen Parteiorganen angeordnet, aber meines Wissens schmückte die Dorfbevölkerung gern ihre Häuser. Den Duft der Zweige, an den Außenfronten der Häuser, habe ich heute noch in der Nase. Ebenso wie die großen Sträuße der Lärchenzweige in den Zimmern, die alljährlich zu Pfingsten die Wohnstuben schmückten. Die Zweige wurden aus dem ziemlich weit entfernt liegenden Wald geholt. Heute wohnen wir so nahe am Wald, aber diese schönen Traditionen scheinen gestorben zu sein, schade eigentlich! An die Wasserliliensträuße, die Lupinen und Pfingstrosen, welche mir die Schulkameradinnen meiner Klasse zu meinem Geburtstag, Anfang des Monates Juni schenkten, bereicherten mit ihrer Schönheit, wie mit ihrem herrlichen Duft alle Räume unseres bescheidenen, kleinen Hauses. Ebenso unvergessen ist das Trocknen der vielen selbstgepflückten Lindenblüten auf Zeitungspapier, welche für den Vorrat als Wintertee gebraucht wurden. Auch diesen süßlichen Blütenduft habe ich nicht vergessen. Dank meines ausgezeichneten Erinnerungsvermögens sind für mich all‘ diese belebenden Traditionen nicht gestorben. Ich danke dem Schicksal dafür, dass sogar die herrlichen Düfte in meiner, oft verfluchten schiefen Nase geblieben sind! Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, sich mittels verschiedenster Raumdüfte, durch Parfüms in allen Preislagen, Seifen und Cremetiegeln in allen erdenklichen Duftnuancen, sowie Deodorantspray a la bonne heure, all‘ dies kann ausgewählt und auch angewandt werden. Allerdings bleiben es stets künstliche Aromen, egal, wie tief man dabei in das Portmonee greifen mag! An die natürlichen Duftnoten erinnere ich mich ebenso, wie auch an die damals üblichen unangenehmen. Wie sie durch die bekannten großen, oder auch kleineren, angelegten Mistgruben der Höfe oder dem nie vergessenen Plumpsklos im Hirn gespeichert sind. Egal an welche Jahreszeit ich auch denke, es dominiert stets das Positive aus unserer Natur. Derzeit kommt mir z.B. die Schlüsselblume wieder in mein Gedächtnis, wohl, weil es ihre Zeit ist, aber auch, weil sie in unterschiedlichster Form- und Farbenbracht allerorten im Garten blüht und duftet. In unserem Dorf gab es, wie fast überall, auch eine Feldgegend, die das „Ried“ genannt wurde. Es lag unterhalb des Ortes, nahe am Flüsschen „Nesse“, um ein Erlenhölzchen mit moorigem Grund, herum. Dort gab es eine große, unvergessene Bauernwiese, auf welcher Vieh geweidet und Gras gemäht wurde. Jetzt um diese Zeit herum, blühte diese Wiese über und über mit Millionen von Schlüsselblumen. Allen Kindern war diese Wiese bekannt, und wohl ein jedes Kind pflückte der Mutter im Frühling einen dicken Strauß dieser Himmelschlüssel. Das Abpflücken der Sträuße schadete der Blume nicht. Schon von weitem roch es so süß und lieblich, dass auch die unendlich vielen Bienen und Insekten diese Wunderwiese lieben mussten. Heute ist daraus leider Ackerland geworden, aber nicht bloß in meinem Gedächtnis existiert diese Wunderwiese noch. Ich konnte gar nicht widerstehen, musste diesen Duft unbedingt mit nach Hause nehmen. Damals holten wir Kinder oft Natursträuße ins Haus, wir brauchten diesen Schmuck und auch diese Düfte, wo „Fahner Höhe“ Kurier - 25 - doch alles so grau und trist war. So versuchten wir Kinder mit Blumen und Kräutern unser Heim schöner und etwas wohnlicher zu gestalten, über das gesamte Jahr hinweg. Nicht bloß der aromatisch, süße Geruch der Walderdbeeren verzauberte für eine kurze Weile unsere Küche samt Flur. Auch zu Weihnachten gab es wieder diesen Balsam der Sinne. Den appetitanregenden, betörenden Duft der Weihnachtsbäckerei, so bescheiden sie damals auch sein mochte. Der Geruch des Weihnachtsbaumes, überhaupt der gesamten Atmosphäre, alles duftete nach der Verzauberung, die es eben bloß zu Weihnachten geben konnte. Noch heute kann ich es riechen, wie es meine Nase verzauberte, wenn unsere Mutter die Nadeln eines kleinen Zweiges des Tannenbaumes über einer der Kerzen glimmen ließ. Dieser Tannenduft grub sich ein in meine Nase, wie gottlob so unendlich viele angenehme, unwiederbringliche Schönheiten unserer Natur, welche wir nach Hause geholt haben. Ich wünschte mir, dass sich ein jeder meiner Leser, an diese Gerüche der damaligen Zeit unserer Kindheit, zurückerinnern kann, und er ebenfalls den Geruch in seiner Nase auch wachzukitzeln vermag! Viel Freude! Fahner Obst informiert: Hofladen an der Gierstädter Ortsdurchfahrt Thüringer Spargel, Äpfel, Thüringer Gemüse, Säfte und noch viel mehr…. Mo-Fr: 9 bis17 Uhr, Sa: 9 bis12 Uhr 036206 / 59 40 74 oder 0178 / 200 38 79 Nr. 11/2016 Verteiler-Netz der Gelben Säcke für die Gemeinde Großfahner Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9, 99958 Tonna OT Gräfentonna - Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Freitag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und - Samstag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde der Großfahnerschen Bürgermeisterin - Montag von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Schlossgasthof - jeweils mittwochs von 8.30 Uhr bis 09.00 Uhr erhältlich. Herzliche Einladung zum Heimatabend Der Verein für Heimatgeschichte Großfahner e.V. lädt alle Geschichtsinteressierten für Freitag, den 3. Juni 2016 um 20.00 Uhr zum einem Heimatabend in den Hof der Pension „Zum alten Hauptmann“ ein. In einem Lichtbildvortrag von Brunhild Daniel mit dem Titel „Fänger & Gefangene - Über das Leben an Bord eines Transport- und Verarbeitungsschiffes (TVS) des Fischkombinates Rostock“ geht es um die Hochseefischerei der Deutschen Demokratischen Republik. An diesem Abend sind der Vorsitzende und weitere Mitglieder des 1. Thüringer Hochseefischer-Stammtisches n.e.V. zu Gast, die im Anschluss Fragen beantworten und über ihre Fahrenszeit berichten werden. Für den stilechten kulinarischen Genuss bieten wir unseren Gästen frische BismarckFischbrötchen, Grog und russischen Wodka an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und viele gute Gespräche! Der Verein für Heimatgeschichte Großfahner e.V. Gemeinde Großfahner Wir gratulieren zum Geburtstag Frau Elfriede Starke Frau Brigitte Busse Herrn Willfried Vonhof Frau Renate Hofmann Frau Ingrid Münzel zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag Die Gemeinde Großfahner gratuliert recht herzlich und wünscht ihren Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen! Karin Schneider Bürgermeisterin Die Bürgermeistersprechzeiten in Großfahner montags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Gemeinde Großfahner, Hintergasse 124. Zur Sprechzeit ist die Bürgermeisterin unter der Handy-Nummer 0172/3678954 telefonisch erreichbar. Sportfest in Großfahner Vom 24.06.16 bis 26.06.16 richtet der TSV Großfahner e. V zusammen mit der Gemeinde Großfahner wieder ein Sportfest im Stadion aus. Unter anderem werden stattfinden: • ein Fußballturnier der Alten Herren • der „Klubkasse-Cup“ der F-Jugend • das Traditionsfußballturnier der Freizeitmannschaften • Schnuppertraining für die Kleinsten • Bogenschießen für Jedermann • und natürlich eine Sportlerparty wie jedes Jahr Alle Veranstaltungen finden auf dem Sportplatz Großfahner statt. Ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken wird Ihnen am gesamten Wochenende geboten. „Fahner Höhe“ Kurier - 26 - Nr. 11/2016 Wandertag der Kl. 2a und 2b in die Bibliothek Am 26.04.2016 durften wir, die Kinder der Klassen 2a und 2b der Grundschule Großfahner, nach Erfurt in die Bibliothek fahren. Wir hatten eine lange Fahrt mit Bus und Straßenbahn vor uns. Umso näher wir kamen, desto aufgeregter wurden wir. Denn in der Bibliothek gab es nicht nur jede Menge Bücher, sondern auch Zeitschriften, DVD’s, CD’s, Konsolenspiele und Hörbücher. Frau Aderhold hat uns alles gezeigt und wir konnten ihr noch ganz viele Fragen stellen. Außerdem spielte sie uns ein kleines Bildertheater vor. Anschließend haben wir uns in Ruhe umgesehen und durften uns mit einem Buch in die Leseecke oder mit einem Hörbuch oder einer CD in den „Hörsessel“ setzen. Zum Schluss konnten sich alle Kinder, die eine Erlaubnis von ihren Eltern hatten, etwas ausleihen. Bevor wir wieder nach Hause gefahren sind, gab es für alle Kinder noch ein Eis. Es war ein sehr schöner und interessanter Tag. Hannah Wagner Schülerin der Kl. 2a Klassenfahrt der Klasse 4b auf die Feuerkuppe Endlich war es soweit! Lang herbeigesehnt von allen Schülern ging es am Montag, dem 02.05.2016 in Gräfentonna los: Mit von Eltern organisierten Kleinbussen traten wir die Fahrt nach Sondershausen in den Ferienpark Feuerkuppe an. Dort eingetroffen, überraschte uns bei bestem Wetter ein gepflegter Park mit gut ausgestatteten Bungalows. Nachdem die aufgeregten Kids ihre Quartiere bezogen hatten, ging es, gestärkt mit Nudeln und Tomatensoße, zur ersten Attraktion der Reise. Im benachbarten Affengehege, dessen Bewohner vor Niedlichkeit strotzten, durften wir Kontakt mit den kleinen Wesen knüpfen. Aber eigentlich waren es die Affen, die den Kontakt, ja sogar den Körperkontakt zu uns, suchten. Nach Affenbelieben wurden wir abgeschleckt und auf Schultern und Köpfen von ihnen erklommen. Die Wanderung wurde abgeschlossen durch eine rasante Fahrt auf der Sommerrodelbahn, die direkt neben dem Affengehege liegt. Ein Besuch im Dorfmuseum Am Mittwoch, d. 04.05.2016, wanderten die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen der Grundschule Großfahner mit ihren Lehrerinnen Frau Hempel und Frau Sichert um den Stausee nach Dachwig. Alle erfreuten sich dabei an der Schönheit der blühenden Natur. Im Dorfmuseum wurden wir herzlich von Frau und Herrn Steickardt sowie Herrn Nürnberger begrüßt. In Gruppen führten sie die Kinder durch die Scheune und die verschiedenen Ausstellungsräume. Die Mädchen und Jungen zeigten sich interessiert, hörten aufmerksam den Erklärungen zu und stellten viele Fragen, welche umfassend beantwortet wurden. Schnell verging die Zeit und wir traten unseren Heimweg nach Großfahner an. Wir bedanken uns hiermit noch einmal herzlich bei den Mitgliedern des Dachwiger Heimat- und Museumsvereins e. V., die den Kindern das Leben von früheren Zeiten nahe brachten. Die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen der Grundschule Großfahner mit ihren Lehrerinnen Wieder angekommen im Ferienpark erlebten wir ein Theater der besonderen Art: verkleidet mit weißen Umhängen, gruseligen Masken und lustigen Perücken, ging es im dunklen Saal gespenstisch her, als plötzlich unter Schwarzlichtbeleuchtung alle weißen Kleidungsstücke leuchteten. Ein kurz eingeübtes Stück brachte die Phantasie der Kinder zum Vorschein. Ein tolles Erlebnis! In direktem Anschluss konnte zwischen einer Erkundungstour via GPSGeräten oder dem Fußballspiel ausgewählt werden. „Fahner Höhe“ Kurier - 27 - Beides brachte den Kreislauf gehörig in Schwung und das Lachen ins Gesicht. Die GPS Gruppe „Ronny“ war die schnellere, allerdings hatte sich bei ihnen ein Fehler eingeschlichen, sodass auch die Gruppe „Jörg“ Sieger war. In dieser Klassengemeinschaft und mit der Lehrerin Frau Delkus kann man eben nur gewinnen! Der Tag ging zu Ende, aber nicht ohne einen tollen Grillabend. Erzählt wurde noch bis spät in die Nacht. Der zweite Tag der viel zu kurzen Reise führte uns unter skeptischen Blicken einiger Schüler zurück in die Zeiten des Robin Hood. Als Ersatz für das krankheitsbedingt ausgefallene Reiten ging es zum Bogenschießen! Nach dem Anfreunden mit dem Sportgerät und dem ausgesprochen kinderfreundlichen Betreuer an der Station, verflog die anfängliche Skepsis gegenüber der bei den Kindern unbekannten Sportart im Nu und jeder versuchte sein Glück! Ein kleiner Wettkampf am Ende kürte den Schützenkönig, den Papa von Lina. Die anschließende Freizeit verbrachten wir auf dem Spielplatz, beim Auffüllen der Getränkereserven am Kiosk, bei Spiel und bei Spaß bis zum Mittagessen. Leckere Königsberger Klopse stärkten uns für den mit weiteren tollen Aktivitäten gefüllten Nachmittag. Dieser bestand aus dem Chocolatierkurs bei Alex, der uns in die Welt der Kunstwerke aus Schokolade entführte. So manches Mitbringsel für die Lieben zu Hause, Hüftgold aus brauner oder weißer Schokolade, konnte hier von den Kindern selbst hergestellt werden. Weiter ging es mit dem Besuch der Bowling-Bahn. Der lustig frisierte Picasso, der seinen Spitznamen wohl der Ähnlichkeit bezüglich Haarpracht verdankt, und in seiner Freizeit als Fakir gerne Gläser zum Frühstück verspeist, betreute uns hier zuvorkommend. Bowling-Star wurde hier diesmal Lea´s Papa. Nach dem Abendessen lockte uns Stockbrot ans Lagerfeuer, doch das eigentliche Highlight des Tages sollte erst noch folgen! Gegen 20 Uhr ging es für die Schülerinnen und Schüler in die Disco! Welch eine Aufregung welch ein Vorbereitungsstress besonders bei unseren 10-jährigen Mädels! Mascara musste ordentlich aufgetragen werden und der Lippenstift durfte nicht verwischen. So manches Kleidungsstück wurde ausschließlich für den Disco-Abend hierher mitgebracht! Dann ging es endlich los! Es wurde gesungen, es wurde gesprungen; es wurde gelacht und die Nacht zum Tag gemacht! Selbst die Eltern wagten ein Tänzchen „auf dem Parkett“ auch wenn es aus Fliesen bestand. Die Fahrt neigte sich jedoch ungewollt aber unweigerlich ihrem Ende. Dass die letzte Nacht durchgemacht werden sollte, bedarf keiner Erwähnung, doch die Lehrerin und Eltern planten eine tolle Überraschung! Ohne Kenntnis der Kinder wurde für den folgenden Abreisetag ein weiterer Programmpunkt organisiert, der Besuch des Freizeit- und Erholungsparks Possen. Schnell waren alle Eltern telefonisch informiert, so dass der Realisierung nichts mehr im Wege stand. Natürlich war die Freude riesengroß und das Abschiednehmen von der Feuerkuppe fiel um einiges leichter. Nr. 11/2016 Nach dem Ausquartieren und Spurenbeseitigen der vergangenen Nacht ging es also am Abreisetag zum nicht weit entfernten Possen. Hier wurden zunächst die Tiere besichtigt, der wirkliche Reiz lag aber wo anders: natürlich auf der riesigen Hüpfanlage bestehend aus flachem Hüpfbereich und Riesenrutsche. Aufgewärmt von der Sonne entspannten sich die Kinder unwissend von den heimtückischen Plänen ihrer schelmischen Lehrerin. Diese hatte nämlich zwischenzeitlich die Schnürsenkel der Schuhe der Kinder verknotet - das riecht nach Revanche! Die Fahrt ging viel zu schnell zu Ende, währt aber sicher in den kleinen Kinderköpfen noch ewig. Für die Durchführung der Klassenfahrt danke ich allen beteiligten Eltern und in besonderem Maße der Lehrerin Angelika Delkus, „der“, wie die Kinder zu sagen pflegen, „besten Lehrerin der Welt!“ Der Klassenelternsprecher Direktverkauf der Fahner Gold e.G. Großfahner Spargel frisch am Feld „Wieschen“ und immer donnerstags von 15:00 Uhr bis16:30 Uhr am Fleischer in Großfahner!! * Äpfel, Spargel aus Großfahner, Thüringer Gemüse der Saison, Kartoffeln, Säfte, Honig und noch viel mehr…. weitere Infos: Telefon Frau Sabine Sonnenberg 0178 / 200 38 37 Gemeinde Tonna Wir gratulieren zum Geburtstag Herrn Bernd Stahlofen Frau Karla Ahrens Frau Irmgard Krieg zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag Die Gemeinde Tonna gratuliert recht herzlich und wünscht ihren Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen! Frank Vater Bürgermeister „Fahner Höhe“ Kurier - 28 - Nr. 11/2016 „Fahner Höhe“ Kurier - 29 - Nr. 11/2016 Maienfest in Burgtonna Vom 28.05.2016 - 29.05.2016 findet in Burgtonna das traditionelle Maienfest statt. Am Samstagmorgen machen sich die Kirmesburschen und einige Helfer auf den Weg Richtung „Fahner Höhe“, um die „Maie“ zu schlagen und sie anschließend zum Festplatz zu bringen. Gegen 14:00 Uhr wird diese dann einzig mit Muskelkraft, Stangen und Seilen gestellt. Im Anschluss daran laden wir zum gemütlichen Verweilen unter der „Maie“ ein (Eintritt frei!). Am Sonntagmorgen steht um 10:30 Uhr zunächst der Festgottesdienst zum Maienfest auf dem Programm. Gegen 14:00 Uhr wird die diesjährige Maienkönigin vorgestellt und mit einer Kutschfahrt durch den Ort ihrem Volk präsentiert. Wieder am Festplatz angekommen wird mit der Maienpredigt der zünftige Blasmusiknachmittag mit den aus dem letzten Jahr bekannten „Original Heyeröder Zackerländer Musikanten“ eröffnet. Für unsere kleinen Gäste haben wir ein tolles Kinderprogramm auf die Beine gestellt, unter anderem mit Bastelstraße, Kinderschminken und vielem mehr. Jeder Gast nimmt automatisch an unserer kleinen Tombola teil, bei der es tolle Preise zu gewinnen gibt. Für kulinarisches vom Grill und Getränke ist an beiden Tagen bestens gesorgt. Am Sonntag gibt es außerdem leckeren selbstgebackenen Kuchen. Wir hoffen auf tolles Wetter und viele Gäste aus nah und fern. Alle Veranstaltungen finden hinter dem Bürgerhaus „Zur Post“ (Hauptstraße 69) statt. Sollte es Petrus mit dem Wetter nicht so gut meinen, findet die Veranstaltung im Bürgerhaus statt. Heimatverein Burgtonna e.V. Bürgermeistersprechzeiten in der Gemeinde Tonna dienstags von 17.00 bis 19.00 Uhr in der Gemeinde Tonna im Rathaus Tonna, Markt 07, im OT Gräfentonna. Zur Sprechzeit im OT Gräfentonna ist der Bürgermeister unter der Rufnummer 036042 / 75712 telefonisch erreichbar. Verteiler-Netz der Gelben Säcke für die Gemeinde Tonna Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna - Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Freitag 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und - Samstag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Zusätzliche Ausgabe von gelben Säcken im OT Burgtonna dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Quergasse 65 bei Frau Kerstin Soporowsky (Wäscheannahme). FSV 78 Burgtonna e.V. Wo Fußball Spaß macht! Programmablauf Freitag, 10.06.2016 - 18.00 Uhr Eröffnungsspiel AH Burgtonna AH Behringen danach EM-Eröffnungsspiel „Public Viewing“ Samstag, 11.06.2016 - 10.00 - 16.00 Uhr Kleinfeldfußballturnier der Freizeitmannschaften Mit dabei sind wie im letzten Jahr „Arminia Bierzelt Burgtonna“ (Titelverteidiger) „AH Burgtonna“ „AH Witterda“ „AH Vieselbach“ „Borchtonnsche Jung“ „Kirmesverein Burgtonna“ und viele mehr .... im Abschluß gemütliches Beisammensein Sonntag, 12.06.2016 - 10.00 - 12.00 Uhr Kleinfeldfußballturnier der Nachwuchsmannschaften ab 13 Uhr Elfmeterschießen für Kinder und Erwachsene Kinder bis 14 Jahre kostenfrei Kinder über 14 Jahre und Erwachsene Teilnahmegebühr 1,00 € Sieger vom Freizeitturnier winkt ein 30 I - Faßbier Sieger vom Elfmeterschießen der Erwachsenen bekommt 1 Spanferkel Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Mit sportlichen Grüßen Der Vorstand des FSV 78 Burgtonna Hallo Kinder! Ihr Kind ist ein kleiner Ronaldo, Müller oder Ribery und zerschießt ihnen die Blumentöpfe oder gar die Fensterscheiben. Das muss nicht sein, der FSV 78 Burgtonna hat sich ein klares Ziel gesetzt. Jungen und Mädels aus dem Umkreis ihr wollt kicken, wie die Profis lernen, da seid ihr hier „ Wo Fussball Spaß macht „ richtig. Wir fördern ihre Kids mit Leidenschaft zum Fussball in jedem Alter. Dies ist möglich durch Spielgemeinschaften und lizensierte Trainer. Ihr Kind kann mit einem Shuttle zum Training bzw. zum Spielbetrieb abgeholt werden und wird wieder wohlbehütet zu Hause abgeliefert. Nehmen sie uns beim Wort - ihr FSV 78 Burgtonna. Kontaktaufnahme: FSV 78 Burgtonna e.V. Silvio Deubner Siedlung 198a 99958 Tonna Tel.: 01786200506 Emai: [email protected] Internet: www.fsv78-Burgtonna.de „Fahner Höhe“ Kurier - 30 - X O L L O M X O X O M OX R E N A I D N I N R E I E F KINDER Am 4. Juni 2016 ist es soweit! In unserem Kindergarten ist dann Indianerzeit! Unser Fest beginnt um 14.30 UHR in der Kirche, mit anschließendem Umzug aller Indianer in den Kindergarten zum Indianercamp! Liebe Leut‘ von fern und nah, ob Groß oder Klein wir laden Jedermann ganz herzlich ein , wollen Euch mit folgenden Sachen einige schöne Stunden machen: Selbstgebackenes im Cafe “Pocahontas“ Indianerschmuck und Traumfänger basteln Schminken nach Indianerart Geschicklichkeitstest und Spiele Kutschfahrten - Stockbrotbraten Büffelwurst und Manitou-Steak für den Hunger Stille Wasser und Feuerwasser für den Durst Der Medizinmann „Jörg aus Schwerin“ sorgt für Unterhaltung. Alle Erwachsenen, die zu uns als Indianer verkleidet kommen, erhalten ein Feuerwasser. Wir sind gespannt und freuen uns auf viele Gäste. Die kleinen und großen Indianer der Ev. Kita Regenbogen Gräfentonna Nr. 11/2016 „Fahner Höhe“ Kurier - 31 - Nr. 11/2016 Für Karla zum Abschied in den Ruhestand! Renteneintritt ist was Schönes, denn nun kannst Du Dich verwöhnen. Tu und lass was Dir gefällt, das sei hier mal klar gestellt. Fleißig warst du lang dafür, sei nun gegönnt das Ausruhen Dir. Gesund bleiben ist ab jetzt die Devise, hab Spaß und fühle Dich als Riese. Viel Zeit mit der Familie wünschen wir, und zum Fit bleiben ein Elixier. Liebe Karla, wir wünschen Dir von ganzem Herzen alles Liebe und Gute, Gesundheit, Glück und Gottes Segen, vor allem noch ein langes Leben. Alle Kleinen und Großen vom Regenbogen Gräfentonna und der Rappelkiste Burgtonna Für die Vorschulkinder hieß es dann am Freitag „Bitte pünktlich sein“, denn an diesem Tag durften sie das erste Mal mit einem Schulbus fahren. Sie waren ganz aufgeregt, da sie nicht wussten, was sie erwartet. An diesem Vormittag lernten die Heranwachsenden auf spielerische aber verbindliche Art und Weise, wie man sich in einem Linienbus verhalten soll. Es wurden viele wichtige Verhaltensregeln geübt: den richtigen Abstand zum heranfahrenden Bus zu halten, wie man ordnungsgemäß ein- und aussteigt ohne zu drängeln und/oder zu schubsen, ebenso das Hinsetzen und wo der Schulranzen hingehört. Neues vom Regenbogen In der letzten Aprilwoche haben sich die Kinder der Blumengruppe mit der Geschichte von Noah und seiner Arche beschäftigt. Am Anfang haben wir die Geschichte von Noah und seiner Taube gehört, in der sich die anderen Tiere streiten, wer der Beste ist und demzufolge als Erster auf die Arche darf. Nur die Taube ist vernünftig und erklärt den Tieren, dass jeder besonders ist, nicht der Beste und man sich nicht streiten muss. So ist das ja auch oft mal bei Kindern und auch bei Erwachsenen. Anschließend haben wir selbst eine Arche für die Tiere gebaut. Gemeinsam haben die Kleinen mit Hilfe der Großen das Schiff gebastelt und dann mit den ausgemalten Tieren beladen. Dabei hatten wir eine Menge Spaß ! Die Blumengruppe vom Regenbogen, Benjamin und Heidrun Ein Höhepunkt jagt den nächsten ganz schön was los in der Kita *Rappelkiste* in Burgtonna Am Mittwoch wurde der Schlafraum zum Konzertsaal geräumt, denn die Musikschulkinder haben sich seit Wochen auf diesen Vormittag vorbereitet. Zusammen mit ihrer Musikschullehrerin Sylvana begann das Konzert von „Emil und der Reise in den Zauberwald“. Eine bunte Mischung aus Gesang, Tanz und selbstMusizieren verzauberte Kinder, Eltern, Großeltern und natürlich uns Erzieherinnen. Selbstverständlich gehört ein freundliches „Guten Morgen“ an den Busfahrer dazu. Diese klaren Regeln wurden freundlich vermittelt, sodass die Kinder nun bestens für die kommenden Fahrten in die Schule vorbereitet sind. „Fahner Höhe“ Kurier - 32 - Nr. 11/2016 Das sonnige Wetter zieht uns täglich in unseren schönen Garten und/ oder auf weite Felder hinter unsere Einrichtung. Beim nächsten Mal berichte ich euch wieder ausführlicher davon. Bis dahin liebe Grüße aus der *Rappelkiste* Kleines Frühlingsfest Am 22.04.2016 überraschten wir die Mitglieder der Bambini- und Jugendfeuerwehr Gräfentonna mit einem kleinen Frühlingsfest vor unserem Gerätehaus. Um 18 Uhr entzündeten wir ein Lagerfeuer, an dem die Kinder und Jugendlichen sich Stockbrot und Bockwürste grillen konnten. Dies war einmal eine gelungene Abwechslung zu dem sonst am Freitag stattfindenden Ausbildungsdienst der Bambini- und Jugendfeuerwehr. Allen hat es viel Spaß gemacht und die Zeit verging wie im Flug. Der Vorstand bedankt sich bei den Betreuen und Helfern, die diese spontane Aktion möglich gemacht haben. Der Vorstand Ausflug der Faschingskinder Am 06.05.2016 nutzten wir den „Brückentag“, um mit den Faschingskindern unseren alljährlichen Ausflug zu machen. Nach dem Besuch des Planetariums im letzten Jahr, machten wir uns dieses Mal auf zum Freizeitspaß Eckartsberga. Dort erwartete uns eine Sommerrodelbahn, ein Spukhaus, ein Irrgarten und vieles mehr. Natürlich gab es auch eine kräftige Stärkung beim gemeinsamen Mittagessen. Bei herrlichem, frühsommerlichen Wetter hatten alle einen tollen und stimmungsvollen Tag der leider viel zu schnell zu Ende ging. Wir freuen uns schon auf´s nächste Jahr... Euer Heimatverein Burgtonna e.V./Fasching Maibaum 2016 Am 30.04.2016 stellte der Verein zu Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Gräfentonna e.V., wie in jedem Jahr, bei herrlichem Sonnenschein den Maibaum vor dem Rathaus. Wir möchten uns auf diesem Weg bei allen bedanken, die zum gutem Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben. Besonderer Dank gilt dem Kirmesverein Gräfentonna, der uns wieder tatkräftig unterstützt hat. Bedanken wollen wir und auch bei der Firma Krüger GbR, für die Bereitstellung der Technik und unserem Revierförster Ralf Kühnert. Wir hoffen, alle Gäste im nächsten Jahr wieder begrüßen zu können. Der Vorstand Wissenswertes Die Harthgemeinde informiert: Ortsgruppe des Rennsteigvereins 1896 e. V. Gründung: 24. Mai 1924 Neugründung: 24. Mai 1995 Vorsitzender: Hermann Müller Trift 172, 99958 Burgtonna Tel.: 03 60 42/79 68 3 weiterer Ansprechpartner: Gerd Neitzke Tel. 0 36 03/81 22 03 eMail: [email protected] Alle Wanderungen mit An- und Abfahrten, Wanderstrecken sowie weitere Aktivitäten werden an den Vereinsabenden besprochen und organisatorisch geklärt. Alle Wanderungen werden ohne Rücksicht auf die Witterungsverhältnisse oder der Teilnehmerzahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil, Ansprüche an den Verein und/oder den Wanderführer sind ausgeschlossen. Für die Tagestouren orientieren wir auf eigenständige Versorgung aus dem Rucksack. Die Wanderstrecke bestimmt jeweils der Wanderführer. „Fahner Höhe“ Kurier - 33 - Die Termine der Bowlingabende werden an den Vereinsabenden abgesprochen. Gäste und Interessierte sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen. Wir verstehen uns nicht nur als Wanderverein. Gegenstand unseres Vereinslebens ist auch die Geselligkeit und die Beschäftigung mit der Geschichte der näheren und weiteren Umgebung sowie die Pflege von Traditionen. Kommen SIE doch mal zu uns, kommen SIE doch mal mit! 28.05.2016 Thüringer Wandertag in Holzhausen 08.00 Uhr, Jahnplatz 29.05.2016 Orchideenwanderung Lauratal-Jena 08.00 Uhr, Jahnplatz, Familie Hölzer Juni 2016 04.06.2016 Vogelstimmenwanderung Weberstedt 07.00 Uhr, Jahnplatz, B. Werner 11.06.2016 RW Brotterode, 12 km 09.00 Uhr Jahnplatz Familie Bock 22.06. - 27.06.2016 Deutscher Wandertag in Sebnitz * * Nur für Mitglieder der Harthgemeinde. Wegen Ergänzungen oder Korrekturen bitte auf Pressemitteilungen achten! Alle Kilometerangaben sind geschätzt. Veranstaltungen in den Mitgliedsgemeinden Veranstaltungskalender VG 10.06. bis 12.06.2016Fußballfest FSV 78 „Burgtonna“ e. V. 10.06. bis 10.07.2016 EM-Scheune in Gierstädt Gemeinde Gierstädt und örtliche Vereine 11.06.2016Frühlingsfest Kultur- und Heimatverein Döllstädt e. V. 12.06.2016 16. Kirschlauf in Kleinfahner Universitätssportverein Erfurt e. V. (USV) Infos unter: www.kirschlauf.de 18.06.2016 Sommerfest in Döllstädt Kindertagesstätte Döllstädt und Förderverein e. V. 18.06. bis 19.06.2016 Mc Donalds Cup SG Blau-Weiß Dachwig Döllstädt 24.06.16 bis 26.06.16 Sportfest im Stadion in Großfahner TSV Großfahner e. V und Gemeinde Großfahner Nr. 11/2016 Öffnungszeiten der Museen: Dachwiger Museum: Lange Straße 26, 99100 Dachwig Öffnungszeiten: jeden Sonntag: im Winterhalbjahr 14.00 bis 17.00 Uhr im Sommerhalbjahr 14.00 bis 18.00 Uhr Gruppenführungen nach telefonischer Vereinbarung sonntags von 14.00 bis 17.00 Uhr Gruppenführungen nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 036206 / 20192 oder 0173 / 3464188 036206 / 23156, 036206 / 20394, 036206 / 23720 Burgtonnaer Museum: Am Wasser 137 b, 99958 Tonna OT Burgtonna Öffnungszeiten: samstags von 16.00 bis 18.00 Uhr Gruppenführungen nach telefonischer Absprache mit Ehepaar Pudenz unter Tel.: 036042-74300 Veranstaltungen in Bad Langensalza Infos durch die Gästeinformation im Friederikenschlösschen, Kurpromenade 5, 99947 Bad Langensalza, Tel. 03603 / 834424. Stadtmuseum im Augustinerkloster, Wiebeckplatz 6 - 7, 99947 Bad Langensalza, Tel.: 03603 / 813002 Veranstaltungen in Erfurt Infos durch Tourismus Gesellschaft mbH Erfurt, Benediktsplatz 1, 99096 Erfurt, Tel. 0361 / 6640-0 Naturkundemuseum Erfurt: Große Arche 14, 99094 Erfurt, Tel. 0361 / 655 56 80 Deutsches Gartenbaumuseum Erfurt Cyriaksburg, Gothaer-Straße 50, 99094 Erfurt, Tel: 0361/22 3990, http://www.gartenbaumuseum.de Veranstaltungen in Eschenbergen Infos durch Forstbetriebsgemeinschaft Eschenbergen, Jagdgenossenschaft, Schützenverein Eschenbergen e. V., Gemeinde Eschenbergen Veranstaltungen in Gotha Infos durch die Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land: persönlich: Mo-Fr von 10:00 bis 18:00 Uhr, Sa 10:00 bis 15:00 Uhr, So 10:00 bis 14:00 Uhr (Mai bis September) Hauptmarkt 33, 99867 Gotha, telefonisch: Tel. 03621 / 510 450 per E-Mail: [email protected] www.kultourstadt.de Stadtführungen: Mi. & So.: 11.00 Uhr Fr. & Sa.: 14.00 Uhr Preis p.P.: 4,00 Euro (Kinder bis 16 Jahre frei) Treffpunkt: Historisches Rathaus 25.06.2016 Sommerfest der Kita in Burgtonna Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in Burgtonna 25.06.2016 Kirschfest - Hofladenfest in Döllstädt Obstgenossenschaft Döllstädt Stiftung Schloss Friedenstein Gotha: Tel. 03621 / 8234-0 www.stiftungfriedenstein.de Juli 07.07.2016 Neptunfest im Bad in Burgtonna Kirmesgesellschaft Burgtonna Schloss Friedenstein beherbergt folgende Museen und Einrichtungen: - Schlossmuseum - Historisches Museum (ehem. Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde) - Museum der Natur - Ekhof-Theater - Herzogliches Museum (Sanierung 2011/12) -Kasematten: 2x täglich Führungen durch die Kasematten April - Oktober: 13.00 & 17.00 Uhr November - März: 13.00 & 16.00 Uhr 08.07. bis 10.07.2016 Kirmes in Dachwig im Festzelt auf dem alten Sportplatz Kirmesgesellschaft Dachwig e. V. 10.07.2016 Waldfest an der „Weißen Hütte“(FBG) Burgtonna Forstbetriebsgemeinschaft „Weiße Hütte“ Burgtonna „Fahner Höhe“ Kurier - 34 - Auch die Preise bleiben mit 6,00 EUR für den Erwachsenen und 4,00 EUR für Kinder bis 16 Jahre. Eine Führung dauert weiterhin etwa eine Stunde und erfolgt in Gruppen bis max. 15 Personen. Weitere Führungen können auf Anfrage jederzeit individuell gebucht werden. Veranstaltungen in Herbsleben Infos durch die Gemeindeverwaltung Herbsleben, Hauptstr. 52, 99955 Herbsleben, Tel.: 036041 / 387-0 Veranstaltungen in Molschleben Infos durch die Gemeindeverwaltung Molschleben, Gothaer Straße 18, 99869 Molschleben, Tel / Fax.: 036258 / 5 02 34, Veranstaltungen in Witterda Infos durch die Gemeindeverwaltung Witterda, über Gemeinde Elxleben, Thomas-Müntzer-Straße 69, 99189 Elxleben, Tel: 036201 / 826 -123 Veranstaltungen im Nationalpark Hainich Infos durch die Nationalparkverwaltung Hainich, Bei der Marktkirche 9, 99947 Bad Langensalza, Tel.: 03603 / 39 07-0 und http://www.nationalpark-hainich.de/erleben/mitmachen-programm.html Freitag, 27.05.2016 10:00 Uhr Interessantes aus Wald und Flur Wanderung auf dem Erlebnispfad Brunstal mit Nationalparkführer Manfred Unger Treff: Wanderparkplatz Fuchsfarm bei Mülverstedt, ca. 2 Std. Samstag, 28.05.2016 09:30 Uhr Gesundheit aus dem Garten der Natur Kräuterwanderung mit Nationalparkführerin Reinhilde Bodenstein - Wissenswertes und Interessantes zu alten Heilpflanzen Treff: Wanderparkplatz Craulaer Kreuz bei Craula, ca. 3 Std. Sonntag, 29.05.2016 13:00 Uhr Orchideenwanderung im Revier der Wildkatze Orchideenwanderung mit Nationalparkführer Jürgen Dawo über Wachholderhög, Craula, Mallinde und Alten Berg ca. 12 km. Rucksack und Verpflegung bitte mitbringen. Treff: Schlosspark Behringen an der Weymouthskiefer, ca. 4 Std. Juni 2016 Donnerstag, 02.06.2016 11:00 Uhr Wanderung für Groß und Klein im Reich der Wildkatze mit Ranger Siegfried Ludwig Treff: Wildkatzenscheune Hütscheroda, ca. 3 Std. Sonntag, 05.06.2016 11:00 Uhr Wanderung zum UNESCO Welterbetag Wanderung mit dem Ranger durch die Welterbefläche des Nationalparks. Treff: Wanderparkplatz Craulaer Kreuz bei Craula, ca. 3 Std. Samstag, 11.06.2016 11:00 Uhr Gemeinsam wandern - Deutschlands Vielfalt erleben Wanderung mit dem Ranger zum Thema: „Wandertag zur biologischen Vielfalt“ Treff: Wanderparkplatz Craulaer Kreuz bei Craula, ca. 3 Std. Sonntag, 12.06.2016 14:00 Uhr Frühsommer im Kalkbuchenwald Anfang Juni, zur Zeit der Schafskälte, setzt ein erneuter Pilzschub ein. Pilzwanderung mit Nationalparkführer und Pilzberater Michael Kleinschmidt Treff: Wanderparkplatz Fuchsfarm bei Mülverstedt, ca. 3 Std. Sonntag, 12.06.2016 11:00 Uhr Mit dem Ranger auf Entdeckungstour Nr. 11/2016 Wandern Sie mit dem Ranger Axel Ziehn durch den Hainich und erfahren Sie Interessantes über die Natur Treff: Wanderparkplatz Craulaer Kreuz bei Craula, ca. 3 Std. Sonntag, 12.06.2016 15:00 Uhr Sommerwanderung Wandern, Natur und Kunst erleben, Sommerwanderung mit Nationalparkführer Jürgen Dawo von Hütscheroda nach Behringen, anschl. 18:00 Uhr Gottesdienst und Lagerfeuer. Treff: Wildkatzenscheune Hütscheroda Freitag, 17.06.2016 18:00 Uhr 20. Bildhauersymposium Feierliche Übergabe der Werke des 20. Bildhauersymposiums „Kinder und/oder Hoffnung“ Treff: Schlosshotel Behringen, ca. 2 Std. Samstag, 18.06.2016 19:00 Uhr Wildbeobachtung im Hainich Wildbeobachtung mit dem Nationalparkführer und Jäger Wolfgang Mörstedt Anmeldung erforderlich unter 0157/71342001 Treff: Schlosshotel Behringen Parkplatz, ca. 4 Std. Samstag, 18.06.2016 20:00 Uhr 14. Mittsommernacht im Hainich Waldzauber, Elfenreigen und Magie der Sommersonnenwende mit Nationalparkführerin Susanne Merten, Unkostenbeitrag 2,00 EUR p.P. Treff: Wanderparkplatz Harsberg bei Lauterbach, ca. 2 Std. Sonntag, 19.06.2016 11:00 Uhr Mit dem Wildkatzenforscher unterwegs Wanderung mit dem Projektleiter vom Rettungsnetz Wildkatze über den Wildkatzenpfad. Anmeldung erforderlich unter 036254/865180, Unkostenbeitrag 3,00 EUR p. P. Treff: Wildkatzenscheune Hütscheroda, ca. 3 Std. Samstag, 25.06.2016 09:30 Uhr Gesundheit aus dem Garten der Natur Kräuterwanderung mit Nationalparkführerin Reinhilde Bodenstein - Wissenswertes und Interessantes zu alten Heilpflanzen Treff: Wanderparkplatz Kindel an der B84, ca. 3 Std. Sonntag, 26.06.2016 11:00 Uhr Faltertag Erkunden Sie mit dem Ranger Ronald Demuth die Falterwelt rund um das Wildkatzendorf. Treff: Wildkatzenscheune Hütscheroda, ca. 2 Std. PREKANGA - das sanfte Fitness-Workout speziell für Schwangere Am 23.05.2016 startet der 1. PREKANGA-Kurs in den Räumen vom AWO Familienzentrum in Bad Langensalza. Dieser Kurs bietet peppige Tanz-Choreos und speziell auf Schwangere abgestimmte Fitnessübungen. Beine, Po und Rücken werden gekräftigt und das Herz-Kreislauf-System gestärkt. „Fahner Höhe“ Kurier - 35 - Prekanga ist ein sanftes Workout, welches Schwangere unbeschwert durch die wunderbare Zeit bringt. Die Teilnahme ist bei einer komplikationsfreien Schwangerschaft von der 1. bis zur letzten Woche möglich. Beim 5-Wochenkurs (60 EUR) kann - bei freien Plätzen - jederzeit eingestiegen werden, da es sich um fortlaufende Kurse handelt. Auch eine Schnupperstunde (5 EUR) ist nach vorheriger Absprache möglich. Ein regelmäßiges Training während der Schwangerschaft kann nachweislich Schwangerschaftsbeschwerden verringern und die Geburt erleichtern. Geh mit Schwung und Spaß durch diese besondere Zeit! Weitere Informationen und Anmeldung unter www.marlensturnbeutel.de oder [email protected] Es freuen sich auf die werdenden Mamas und ihre „Kugelbäuche“ das AWO Familienzentrum und Marlen Neues Lebensmittelforum für Verbraucherfragen Verbraucherzentrale Thüringen startet am 3. Mai die Plattform „Forum Lebensmittel und Ernährung“ Kann abgepacktes Hackfleisch eingefroren werden? Was genau ist eine Phenylalaninquelle? Ab Dienstag, den 3. Mai, bietet das Referat Lebensmittel und Ernährung Antworten auf diese und andere Verbraucherfragen. Zu erreichen ist das Forum über www.vzth.de. Ab dem 3. Mai können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Fragen rund um Lebensmittel und Ernährung auf der Seite der Verbraucherzentrale Thüringen loswerden. „Wir freuen uns, dass wir mit der Plattform starten und so eine weitere Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher zum Austausch bieten“, sagt Petra Müller, Referats- und Projektleiterin. Darf man Wiener Würstchen tatsächlich nicht grillen? Oder, wie süß ist zum Beispiel „weniger süß“? „Das liest man häufiger auf Limonaden. Oft wird lediglich der Haushaltszucker durch Traubenzucker ersetzt, aber es ist nicht weniger Zucker enthalten“, erklärt die Lebensmittelexpertin. Mit solchen und anderen wohlklingenden Aussagen möchten die Hersteller ihren Produkten ein besseres Image verschaffen. Zum Starttermin findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale Thüringen www.vzth.de ein Link zum Forum, auf dem Verbraucherinnen und Verbraucher ganz einfach ihre Fragen los werden können. „Wir setzen uns kritisch und kompetent mit den Fragen auseinander und veröffentlichen die Antworten dann im Forum“, so Petra Müller. Mit der Plattform verfolgt die Verbraucherzentrale das Ziel, den Verbrauchern das nötige Handwerkszeug für gesunde Ernährung und bewusstes Einkaufen an die Hand zu geben. Dieses Forum wird im Rahmen der Projektförderung mit Mitteln des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Das Forum ist direkt unter www.vzth.de/ forum-lebensmittel-ernaehrung zu erreichen. Verbraucherzentrale: Fünf Fragen zu veganen Ersatzprodukten für Käse und Milch oder mikrobielles Lab zur Dicklegung verwendet wurde. Vegetarischer Fleischersatz besteht neben Soja und Weizen häufig auch aus Milcheiweiß oder Eiklar. Müssen diese Produkte speziell gekennzeichnet sein bzw. gibt es Richtlinien für vegane oder vegetarische Produktkennzeichnung? Eine gesetzliche Definition für diese Produkte gibt es in Deutschland bislang nicht. Grundsätzlich dürfen Bezeichnungen jedoch nicht irreführend sein. Die Lebensmittelinformationsordnung (LMIV) sieht vor, dass die EU-Kommission Regelungen zur freiwilligen Information über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer treffen kann. Dies ist bislang jedoch noch nicht passiert. Es gibt zahlreiche freiwillige Siegel, Label und Kennzeichnungsformen für vegetarische und vegane Produkte. Am häufigsten findet man das V-Label der Europäischen Vegetarier-Union - ein grünes V auf gelben Grund. Wann darf ein Hersteller sein Produkt als „Käse“ bezeichnen? Die Bezeichnung „Käse“ ist nach europäischem Recht ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten. Milcherzeugnisse werden immer aus Milch hergestellt, die wiederum durch Melken gewonnen werden muss. Wird beispielsweise das Milchfett durch pflanzliche Fette ersetzt, handelt es sich um ein Produkt, dass weder als „Käse“ noch als „Käseersatz“, „Analogkäse“ oder ähnliches bezeichnet werden darf. Dem entspricht auch das Urteil des Landgerichts Trier (24. März 2016, Az. 7 HK O 58/15), dass Produkte, die nicht aus Milch hergestellt werden, nicht als „Käse“ oder „Cheese“ vermarktet werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn weitere erläuternde Begriffe hinzugefügt werden, wie „Pflanzen-Käse“ zum Beispiel. Darf dann vegetarische Fleischwurst auch nicht mehr „Fleischwurst“ heißen? Für Fleischprodukte gibt es solche gesetzlichen Regelungen nicht. Begriffe wie „Wurst“ oder auch „Wiener“ unterliegen keinem besonderen Schutz. Die deutsche Verkehrsauffassung für verschiedene Fleischerzeugnisse findet sich unter anderem in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Diese Begriffe können also auch für Produkte verwendet werden, die kein Fleisch enthalten, unter der Bedingung, dass dies klar erkennbar ist. Möglich sind deutlich sichtbare Hinweise wie „aus Soja hergestellt“, „fleischfrei“ oder „vegetarisch“. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung, Aufmachung und Angaben des Lebensmittels nicht irreführend sind. Wie gesund sind vegane oder vegetarische Ersatzprodukte? Zu viel Fleisch und Wurst kann ungesund sein. Fleisch- und Wurstprodukte eins zu eins durch Ersatzprodukte auszutauschen, ist jedoch oft nicht gesünder. Viele Produkte enthalten zu viel Salz oder Fett, teilweise sogar mehr als ihre eigentlichen „fleischigen Vertreter“ aus dem Lebensmittelregal. Häufig handelt es sich um stark verarbeitete Produkte mit langen Zutatenlisten. Viel wichtiger ist es, die Ernährung insgesamt anzupassen und zu mehr Obst, Gemüse und Vollkornprodukten zu greifen. Aktuell gibt es zudem eine Verbraucherumfrage zu vegetarischen und veganen Ersatzprodukten, zu erreichen unter www. vzth.de/umfrage-vegan-vegetarisch. Die Umfrage ist noch bis zum 30. Juni geschaltet. Wie dürfen solche Lebensmittel bezeichnet werden? Kürzlich wurde am Landgericht Trier verhandelt, ob ein veganes Produkt „Käse“ heißen darf. In den Entscheidungsgründen heißt es klar: Nein. Zu den Hintergründen und zu veganen Produkten beantwortet die Verbraucherzentrale Thüringen nun fünf Fragen. Was wird unter „veganen“ und „vegetarischen“ Ersatzprodukten verstanden? Hier muss unterschieden werden. Während Vegetarier Lebensmittel meiden, für die ein Tier sterben musste, verzichten Veganer auf alle Produkte vom Tier. Die Grundlage für vegane Produkte bilden deshalb pflanzliche Rohstoffe, beispielsweise aus Soja, Weizen oder Süßlupinen. Vegetarier dagegen essen häufig auch Milch oder Ei. Beim Käse versuchen viele, darauf zu achten, ob tierisches Lab, das aus dem Magen von Kälbern gewonnen wird, Nr. 11/2016 (Foto: vzth) „Fahner Höhe“ Kurier - 36 - Was Verbraucher wissen wollen Verbraucherzentralen starten Umfrage zu vegetarischen und veganen Ersatzprodukten Was erwarten Verbraucher von vegetarischen Aufstrichen? Welche Zutaten sollte ein veganer Hotdog auf keinen Fall enthalten? Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen herausfinden, welche Ansprüche Verbraucher an vegetarische und vegane Ersatzprodukte haben, was sie zum Kauf bewegt und wo die Industrie nachbessern sollte. Egal ob Würstchen, Aufschnitt oder Käse, für diese und viele andere Lebensmittel gibt es mittlerweile Alternativen ohne tierische Bestandteile. Die Umsatzzahlen wachsen stetig, die Auswahl an Produkten nimmt zu. Gleichzeitig wird der Markt unübersichtlich, besondere gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung fehlen. Mit ihrer aktuellen Umfrage versucht auch die Verbraucherzentrale Thüringen herauszufinden, welche Erwartungen Verbraucherinnen und Verbraucher an diese Ersatzprodukte haben, aus welchem Grund sie diese Lebensmittel kaufen und woran sie sich beim Einkauf orientieren. „Die Umfrage soll verdeutlichen, was Verbrauchern bei vegetarischen und veganen Ersatzprodukten wichtig ist und an welcher Stelle für Politik und Hersteller Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Informationen herrscht“, sagt Luise Hoffmann, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. „Verbraucher haben beim Kauf von Lebensmitteln ein Recht auf umfassende, vollständige Informationen.“ Zeigen die Ergebnisse der Umfrage Handlungsbedarf auf, werden die Verbraucherzentralen sich für transparente Regelungen stark machen. „Je mehr Personen sich an der Umfrage beteiligen, desto besser können wir uns für eine verbrauchergerechte Kennzeichnung einsetzen“, so Luise Hoffmann. Die Umfrage ist bis zum 30. Juni 2016 unter www.vzth.de/umfrage-vegan-vegetarisch geschaltet. Die Daten werden anonym erhoben, die Teilnahme dauert nur wenige Minuten. Wahl ohne Qual bei Handwerkeraufträgen Beim Angebotsvergleich lieber unabhängigen Rat einholen Erfurt, 4. Mai 2016 Ob Heizung, Fenster oder Dämmung - das eigene Haus energetisch auf Vordermann zu bringen, bringt viele Vorteile aber auch erhebliche Kosten mit sich. Umso wichtiger ist es, dass die beauftragten Arbeiten sachgerecht und zu einem angemessenen Preis ausgeführt werden. Handwerkerangebote für energetische Modernisierungen und Sanierungen können interessierte Verbraucher bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen prüfen lassen. „Wer bei drei Anbietern nach Preisen fragt, erhält nicht selten drei völlig verschiedene Angebote - nicht nur hinsichtlich der geforderten Summe, sondern leider auch mit Blick auf den Leistungsumfang“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen und ergänzt: „Bei Fassadendämmungen etwa enthalten viele Angebote die notwendige zusätzliche Dämmung des Kellersockels, andere aber nicht. Eigentlich muss man Fachmann sein, um die Leistungsbestandteile wirklich zu beurteilen und nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.“ Hier wollen Ballod und ihre Kollegen weiterhelfen, indem sie vorliegende Angebote mit Verbrauchern gemeinsam auswerten und diese so bei der Entscheidung unterstützen. Wichtigste Frage dabei: Ist die Leistung, die der Verbraucher beauftragen möchte, vollständig und fachlich korrekt angeboten, also ohne versteckte Folgekosten? „Jedes Kind kennt den Frust, wenn das neue Spielzeug nicht gleich einsatzbereit ist, weil die Batterien nicht im Lieferumfang enthalten sind - das gleiche Phänomen gibt es Nr. 11/2016 bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten auch, nur mit ungleich weitreichenderen Folgen für den Auftraggeber“, erläutert Ballod. Als Zweites gilt es Darüber hinaus zu prüfen, ob keine überflüssigen Leistungsbestandteile angeboten werden. „Sind diese beiden Aspekte geklärt, kann man die Angebote nebeneinanderlegen und begründet eine Auswahl treffen“, sagt Ballod. „Wer unsicher ist, kann auch einfach zweimal in die Beratung kommen - dann besprechen wir erst, was beauftragt werden soll, und sehen hinterher die Angebote gemeinsam durch.“ Bei allen Fragen zur Energieeffizienz in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder persönlich. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei). In Gotha findet die Beratung in der 18.-März-Straße 40 statt. Eine Terminvereinbarung für Gotha ist auch möglich unter 0361 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. AWO Bad Langensalza e.V. Thomas-Müntzer-Platz 3 99947 Bad Langensalza Freiwilliges Soziales Jahr 2016/2017 (FSJ) Etwas FREIWILLIGES tun und trotzdem ein Taschengeld erhalten einschließlich sozialer Absicherung? Sich für etwas SOZIALES engagieren und sich dabei selber einbringen und sich beruflich orientieren können? Ein JAHR Zeit bis zur Berufsausbildung/Studienbeginn und seine Bewerbungschancen erhöhen? Dann ein Freiwilliges Soziales Jahr bei der Arbeiterwohlfahrt Bad Langensalza e.V. Thomas-Müntzer-Platz 3 99947 Bad Langensalza Tel.: 03603/8302-0 Zielgruppe: 17 bis 26 jährige Jugendliche, Realschüler, Abiturienten, Einsatzorte: Kita“ Phantasia“in Bad Langensalza Kita „Spatzennest“ in Bad Langensalza Kita „Am Ingelsgraben“ in Kirchheilingen Dauer: vom 01.09. 2016 bis zum 31.08.2017 Bewerbung sofort: Bewerbungsschreiben mit Kurzbegründung, tabellarischer Lebenslauf, Kopie des letzten Zeugnisses AWO Bad Langensalza e.V., Thomas-Müntzer-Platz 3, 99947 Bad Langensalza Ansprechpartner: Monita Harnisch Telefon: 03603/8302-34; Fax: 03603/8302-36; email: [email protected] „Fahner Höhe“ Kurier - 37 - Nr. 11/2016 Begegnungsstätte „Treffen mit Herz“ Kirchheilingen 18.05.2016 Wir sind dann mal weg! Kennlerntag mit den Tagesgästen der Tagespflege Bad Tennstedt • Ausklang des Kennlerntages mit dem AWO Chor Kirchheilingen Der Vor- und Nachmittag bietet viele Programmpunkte: • ab 10:00 Uhr buntes Programm mit der KITA „Am IgelsFür Ihr leibliches Wohl wird auch gesorgt: graben“ • Thüringer Rostbratwürste zum Mittag • ab 11:00 Uhr Seniorengymnastik und Yoga mit Heidrun • Besichtigung des Eisenbahnmuseums • selbstgebackener Kuchen und Kaffee • ab 14:00 Uhr Frühjahrsschnuppern mit der Dalton Gemeinschaftsschule Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Wichtige Einrichtungen Einrichtung 1. Abwasserentsorgung / Wasserversorgung - Abwasserentsorgung in allen Gemeinden: Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ AnschriftTelefon - Wasserversorgung für Dachwig: Eigenbetrieb Dachwig Lange Straße 42 99100 Dachwig - Wasserversorung für Döllstädt, Gierstädt mit OT Kleinfahner, Großfahner: SWE ThüWA Thüringen Wasser GmbH Magdeburger Allee 34 - 36 99086 Erfurt (0361) 51113 - Wasserversorgung für Tonna: Verbandswasserwerk Bad Langensalza Hüngelsgasse 13 99947 Bad Langensalza (03603) 84070 Justus-Perthes-Str. 02 99867 Gotha (03621) 2150 2. zuständiges Gericht: Amtsgericht Gotha Hüngelsgasse 13 99947 Bad Langensalza 3. zuständiges Arbeitsamt: Agentur für Arbeit Gotha Schöne Aussicht 05 99867 Gotha (03603) 84070 (036206) 23205 (01801) 555111 (Arbeitnehmer) (01801) 664466 (Arbeitgeber) 4.Kirchen: - evangelisch-lutherische Pfarrämter: Gräfentonna (für die OT Burgtonna und OT Gräfentonna der Gemeinde Tonna) Kirchstraße 4 99958 Tonna (036042) 79408 Hauptstraße 17 99955 Herbsleben (036041) 56340 Kirchgemeinden Großfahner, Kleinfahner, Gierstädt: Pfarramt Molschleben Pfarrer Zweynert Kirchplatz 6 99869 Molschleben (036258) 52360 Elxleben (für Dachwig) Thomas-Müntzer-Str. 42 99189 Elxleben (036201) 7561 Kurpromenade 2 99947 Bad Langensalza (03603) 842417 Pfarrei St. Josef Bogenstraße 4a, 99089 Erfurt St. Martin / Witterda Kirchberg 64, 99189 Witterda Sprechzeit des Pfarrers am Mittwoch ab 14.30 Uhr (0361) 7312385 - Herbsleben für Döllstädt römisch-katholische Pfarrämter: Bad Langensalza (für OT Burgtonna und Gräfentonna der Gemeinde Tonna) Witterda (für Dachwig, Döllstädt, Gierstädt mit OT Kleinfahner und Großfahner) Pfarrer Dr. Wolfgang Schönefeld (036201) 80224 „Fahner Höhe“ Kurier - 38 - Nr. 11/2016 5. zuständige Landespolizeiinspektion: Landespolizeiinspektion Gotha Schubertstraße 06 99867 Gotha (03621) 780 6. zuständiges Finanzamt: Finanzamt Gotha Reuterstraße 2 a 99867 Gotha (03621) 33-0 Schlossberg 01 99867 Gotha (03621) 353-0 Geschäftsstelle Gutachterausschuss Schlossberg 01 99867 Gotha (03621) 353 230 8. zuständiges Landratsamt: Landratsamt Gotha 18.-März-Straße 50 99867 Gotha (03621) 214-0 9. sonstige Einrichtungen: Altenpflegeheim „St. Peter und Paul“ Unterstraße 03 99100 Döllstädt (036206) 1890 Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ Herbslebener Str. 5 99100 Dachwig Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“ Bahnhofstraße 99100 Döllstädt (036206) 23242 Kindertageseinrichtung “Gierstädter Früchtchen“ Am Haferweg 6 99100 Gierstädt (036206) 23330 Oswin SchuchardtKindertageseinrichtung Großfahner Freiheitsstraße 217 99100 Großfahner (036206) 23202 Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ Angerpforte 201 99958 Tonna OT Burgtonna (036042) 79403 Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ Obervorstadtstraße 38 99958 Tonna OT Gräfentonna (036042) 79379 Grundschule Dachwig Schulstraße 36 99100 Dachwig (036206) 23166 Grundschule Großfahner Gartenstraße 218a 99100 Großfahner (036206) 23210 Fahnerscher Weg 1 99958 Tonna OT Gräfentonna (036042) 79245 7. zuständiges Katasteramt: Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation - Katasterbereich Gotha - Regelschule „An der Fasanerie“ Tonna (036206) 423984