Amtsblatt Nr. 11/2016 vom 25.05.2016

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Amtsblatt Nr. 11/2016 vom 25.05.2016
„Fahner Höhe“ Kurier
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner und Tonna
(entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22. August 1994)
21. Jahrgang
Mittwoch, den 25. Mai 2016
Nr. 11
„Fahner Höhe“ Kurier
- 2 -
Nr. 11/2016
Rufnummern der Ämter
Impressum
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dachwig,
Döllstädt, Gierstädt, Großfahner und Tonna (entsprechend der Thüringer
Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22. August 1994)
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Büro des Gemeinschaftsvorsitzenden, 99958 Tonna / OT Gräfentonna, Markt 7
Telefon: 03 60 42/ 7 57 10, Telefax: 03 60 42 / 7 57 50
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender Stephan Müller
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Josefine Hilgert
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: 14tägig, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes
„Fahner Höhe“ Kurier erscheint
am 08.06.2016 Redaktionsschluss ist am 25.05.2016
und am 22.06.2016
Redaktionsschluss ist am 08.06.2016.
Besuchen Sie die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
auch auf den Internetseiten unter
www.fahner-hoehe.de
Hier finden Sie neben den Amtsblättern auch ausgewählte
Satzungen und Vordrucke zum Herunterladen in der Rubrik:
Buergerinfo/Verwaltung/Verwaltungsgemeinschaft__Fahner_Hoehe
unsere E-Mail-Adresse lautet
[email protected]
der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Zentrale Rufnummer:������������������������������03 60 42 / 7 57 - 0
Zentrales Telefax:������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 50
Gemeinschaftsvorsitzender:�������������������03 60 42 / 7 57 - 10
Hauptverwaltung:������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 10
Ordnungsverwaltung/Standesamt:���������03 60 42 / 7 57 - 41
Einwohnermeldeamt:������������������������������03 60 42 / 7 57 - 44
Finanzverwaltung:�����������������������������������03 60 42 / 7 57 - 21
Bauverwaltung:���������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 32
Kontaktbereichsbeamter (Tel./AB/FAX)��03 60 42 / 7 64 - 95
Anmerkung der Redaktion:
Alle veröffentlichten Beiträge von Lesern müssen nicht mit der
Meinung der Redaktion übereinstimmen!
Bekanntmachung der Erreichbarkeit
der Schiedsperson
der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“:
Gesprächstermine mit der Schiedsperson der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ finden
nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung im Sitzungszimmer (Zimmer 213) des Dienstgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Rathaus Tonna, Markt 07, im OT Gräfentonna der Gemeinde
Tonna statt.
Für Terminvereinbarungen mit der Schiedsperson ist Frau
Martina Helmboldt unter der Telefonnummer 0157/58354288
erreichbar.
Bekanntmachung der Erreichbarkeit der
Jugendsozialarbeiterin der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
Die Jugendsozialarbeiterin Frau Butkewitz ist unter folgender
Rufnummer zu erreichen:
0174-7646244
Öffnungszeiten der Ämter
der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Montag��������������������������������������������������������� 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag������������������������������������������������������ 09.00 - 12.00 Uhr
������������������������������������������������������������� und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch�������������������������������������������������������������� geschlossen
Donnerstag�������������������������������������������������� 09.00 - 12.00 Uhr
������������������������������������������������������������� und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag����������������������������������������������������������������� geschlossen
Hinweis:
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ ist
montags geschlossen.
Sprechzeiten des Gemeinschaftsvorsitzenden
Herrn Stephan Müller:
Donnerstag................................................09.00 - 12.00 Uhr
und.............................................................14.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
der Landespolizeiinspektion Gotha
(Zimmer 109 im 1. Obergeschoss)
Dienstag................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag............................................... 14.00 - 18.00 Uhr
(- soweit er nicht dienstlich verhindert ist -)
Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
Veröffentlichung des Amtsblattes des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“
Bad Langensalza Nr. 04 vom 03. Mai 2016
hier: Bekanntmachung zur Auslegung des Amtsblattes
des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad
Langensalza bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“
Die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wurde vom Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza gebeten,
das Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“
Nr. 04 vom 03. Mai 2016 für die Bürger zur kostenlosen Mitnahme bereitzulegen.
Das in beschränkter Anzahl vorhandene Amtsblatt kann im
Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“,
Markt 07, 99958 Tonna OT Gräfentonna, während der allgemei-
„Fahner Höhe“ Kurier
- 3 -
nen Dienstzeiten eingesehen bzw. bezogen werden. Überdies
können die Amtsblätter auch auf der Homepage unter
www.wazv-badlangensalza.de abgerufen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tonna, den 10. Mai 2016
gez. Stephan Müller
- Gemeinschaftsvorsitzender -
§6
Bestattungsgebühren
(1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes für Erdbestattungen werden aufgrund des von der Friedhofsverwaltung
festzustellenden Benutzungsumfanges Gebühren nach folgender Tabelle erhoben:
Nr.
Gebührentatbestand
1.
Bestattung der Leiche
einer Person bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr
in einem Einzelgrab (Reihen- oder Wahlgrabstätte)
Bestattung der Leiche
785,00 EUR 1.035,00 EUR
einer Person ab dem
vollendeten 5. Lebensjahr
in einem Einzelgrab (Reihengrabstätte oder Wahlgrabstätte bei erstmaliger
Belegung)
Bestattung der Leiche
835,00 EUR 1.035,00 EUR
einer Person in einem
Einzelgrab einer mehrstelligen Wahlgrabstätte bei
bereits vorhandener Erstbelegung der Grabstätte
Gemeinde Dachwig
Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig
Mit Beschluss vom 19. April 2016 (Beschluss-Nr. 31/2016) hat
der Gemeinderat der Gemeinde Dachwig die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig
beschlossen.
Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 03. Mai 2016 den Eingang der Satzung bestätigt und die Bekanntmachung vor Ablauf
der Monatsfrist genehmigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen
worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß
§ 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann,
es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der
Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der
Gemeinde Dachwig wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der
Gemeinde Dachwig ist ebenfalls auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
http://www.fahner-hoehe.de/frontend/de/Buergerinfo/Verwaltung/ Verwaltungsgemeinschaft__Fahner_Hoehe_/Satzungen/
site__308/
zu finden.
Tonna, den 12. Mai 2016
gez. Volker Aschenbach
- Bürgermeister -
Satzung zur 1. Änderung
der Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Dachwig
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Dachwig vom 15.
April 2011 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ - „Fahner Höhe“ Kurier Nr. 8/2011 vom
27. April 2011) wird wie folgt geändert:
§1
Satzungsänderungen
1. Die Satzungspräambel erhält folgende Fassung:
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.
501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003
(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
03. Dezember 2015 (GVBL. S. 183), der §§ 1, 2, 11 und 12 des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 329) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) und des
§ 34 der Friedhofssatzung der Gemeinde Dachwig vom 07. Juli
2010 in der Fassung der Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Dachwig vom 15. August 2013 hat der
Gemeinderat der Gemeinde Dachwig die folgende Gebührensatzung beschlossen:
2. § 6 erhält folgende Fassung:
Nr. 11/2016
2.
3.
Höhe der Gebühr - gegliedert nach Benutzungsumfang mittels
mittels
Technik überwiegender
Handschachtung
455,00 EUR
635,00 EUR
Für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag i.
H. v. 25 v. H. der vollen Gebühr erhoben.
(2) Bei der Beisetzung von Aschenresten werden folgende Gebühren erhoben:
a) in einer Urnenreihengrabstätte 80,00 EUR
b) in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte 80,00 EUR
c) in einer Urnenwahlgrabstätte 120,00 EUR
d) in einer anonymen Urnenreihengrabstätte
(grüner Rasen) 40,00 EUR
Für Bestattungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein
Zuschlag in Höhe von 25 v. H. der vollen Gebühr berechnet.
(3) Die Bestattung von Leibesfrüchten und Fehlgeborenen, die
unter Vorlage des vorgeschriebenen Bestattungsscheines des
Arztes oder der Hebamme ohne Mitwirkung der Friedhofsverwaltung dem Friedhof zugeführt werden, erfolgt gegen eine Gebühr
von 40,00 EUR. Ein Anspruch auf ein Nutzungsrecht an einem
Grab besteht in diesem Fall nicht.
2. § 7 erhält folgende Fassung:
§7
Ausgrabungsgebühren
Für die Ausgrabung von Leichen werden folgende Gebühren erhoben:
1. Ausgrabung aus einer Reihengrabstätte oder
einstellig belegten Wahlgrabstätte für Erdbestattungen
a) mittels Technik:
1.685,00 EUR
b) mittels überwiegender Handschachtung: 1.865,00 EUR
2. Ausgrabung aus einer mehrstellig belegten
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen
a) mittels Technik:
1.685,00 EUR
b) mittels überwiegender Handschachtung: 1.867,00 EUR
3. Ausgrabung aus einer ein- oder mehrstelligen Wahl grabstätte für Erdbestattungen bei zusätzlicher
Urnenbelegung der Grabstätte: 2.015,00 EUR
4. Ausgrabung einer Aschenurne aus einer Urnenreihen-/
Urnenwahlgemeinschafts-/ Urnenwahlgrabstätte oder
Wahlgrabstätte für Erdbestattungen: 120,00 EUR
5. Ausgrabung einer Aschenurne aus einer anonymen
Urnenreihengrabstätte (grüner Rasen): 85,00 EUR
Für Ausgrabungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird
ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. der vollen Gebühr berechnet.
„Fahner Höhe“ Kurier
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§2
Inkrafttreten
Die Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der
Gemeinde Dachwig tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Tonna, den 11.05.2016
gez. Volker Aschenbach
- Bürgermeister - (Siegel)
Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde
Dachwig am 05. Juni 2016
1.
Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis
18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde Dachwig bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum
befindet sich in der ehemaligen Gemeindeverwaltung, Lange
Straße 42, in Dachwig.
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler
vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem
amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und
Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen,
dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein
Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu
kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen,
kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf
die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei
der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an
der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00
Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
Nr. 11/2016
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06.
Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Ilona Grube
- Wahlleiterin -
Kommunalwahl im Freistaat Thüringen
am 05. Juni 2016
Bekanntmachung der öffentliche Sitzung des
Wahlausschusses für die Gemeinde Dachwig
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Dachwig zur Feststellung des Wahlergebnisses der
Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am
Dienstag, dem 07. Juni 2016, um 19.00 Uhr
in der ehemaligen Gemeindeverwaltung Dachwig,
„Bauernstube“,
Lange Straße 42 in 99100 Dachwig
statt.
Tagesordnung:
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Dachwig
Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Ilona Grube
- Wahlleiterin -
Überprüfung der Standsicherheit
von Grabsteinen
Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Dachwig (§ 47 Abs.
2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird
im Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf
dem Friedhof
der Gemeinde Dachwig
überprüfen.
Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und
dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher.
Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie
dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden
Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so
etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf
Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtigten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von
Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung.
Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der
jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat.
Wir bitten um entsprechende Beachtung
Ihre Friedhofsverwaltung
„Fahner Höhe“ Kurier
- 5 -
Gemeinde Döllstädt
Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde
Döllstädt am 05. Juni 2016
1.
Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis
18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde Döllstädt bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum
befindet sich in dem Mehrzweckgebäude/Kultur-u. Sportzentrum, Unterstraße 27 B, in Döllstädt.
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler
vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem
amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und
Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen,
dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein
Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu
kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen,
kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf
die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei
der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an
der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00
Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Nr. 11/2016
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06.
Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Birgit Greif
- Wahlleiterin -
Kommunalwahl im Freistaat Thüringen
am 05. Juni 2016
Bekanntmachung
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die
Gemeinde Döllstädt
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Döllstädt zur Feststellung des Wahlergebnisses der
Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am
Dienstag, dem 07. Juni 2016 um 19.00 Uhr
in dem Mehrzweckgebäude/Kultur-u. Sportzentrum,
Unterstraße 27 B in 99100 Döllstädt
statt.
Tagesordnung:
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Döllstädt
Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Birgit Greif
- Wahlleiterin -
Überprüfung der Standsicherheit
von Grabsteinen
Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Döllstädt (§ 47 Abs.
2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird
im Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf
dem Friedhof
der Gemeinde Döllstädt
überprüfen.
Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und
dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher.
Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie
dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden
Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so
etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf
Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtigten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von
Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung.
Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der
jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat.
Wir bitten um entsprechende Beachtung
Ihre Friedhofsverwaltung
Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des
Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt
Mit Beschluss-Nr. 25/2016 des Gemeinderates der Gemeinde
Döllstädt vom 28.04.2016 wurde über den Wegfall der Gründe
der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des
Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt am 21.01.2016 gefass-
„Fahner Höhe“ Kurier
- 6 -
ten Beschlüsse beraten. Nach Genehmigung der Niederschrift
v. g. Sitzung kann gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für
den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Döllstädt i.
V. m. § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der in dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Döllstädt vom 21.01.2016 gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden.
Döllstädt, den 29.04.2016
gez. Kempf
- Bürgermeisterin Beschluss-Nr. 02/2016 - Genehmigung der Niederschrift
über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung
vom 26.11.2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom
26.11.2015.
Beschluss-Nr. 03/2016 - über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der in dem nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 03.09.2015 gefassten Beschlüsse, wenn
diese nicht dem Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten
Interessen Einzelner widersprechen
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse:
Nr. 42/2015 und 43/2015
vom 03.09.2015
Der Inhalt der o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom 03.09.2015
kann damit gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den
Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Döllstädt i. V.
m. § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt nach
Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der
Sitzung, die eine Änderung des Wortlautes der darin niedergelegten Beschlüsse ausschließt, in ortsüblicher Weise bekannt
gemacht werden.
Beschluss-Nr. 04/2016 - über den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der in dem nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2015 gefassten Beschlüsse, wenn
diese nicht dem Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten
Interessen Einzelner widersprechen
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse:
Nr. 49/2015 und 52/2015
vom 15.10.2015
Der Inhalt der o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom 15.10.2015
kann damit gemäß § 15 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den
Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Döllstädt i. V.
m. § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt nach
Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der
Sitzung, die eine Änderung des Wortlautes der darin niedergelegten Beschlüsse ausschließt, in ortsüblicher Weise bekannt
gemacht werden.
Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des
Gemeinderates der Gemeinde Döllstädt
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt hat im öffentlichen Teil
seiner Sitzung am 10.03.2016 die nachfolgenden Beschlüsse
gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO - sowie § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Döllstädt öffentlich bekannt gemacht werden.
Tonna, den 29.04.2016
gez. Kempf
-BürgermeisterinBeschluss-Nr. 08/2016 - Genehmigung der Niederschrift
über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom
21.01.2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom
21.01.2016.
Beschluss-Nr. 09/2016 - über den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Benutzung der öffentlichen Straßen
und Wege im Gebiet der Gemeinde Döllstädt zu Zwecken der
unmittelbaren allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas
01.Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt, den als
Anlage beigefügten Konzessionsvertrag über die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen zu Zwecken der unmittelbaren Versorgung von Letztver-
Nr. 11/2016
brauchern mit Gas im Gebiet der Gemeinde Döllstädt mit der
Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt (Energieversorgungsunternehmen - EVU) aufgrund ihrer
Interessenbekundung vom 28. Oktober 2015 abzuschließen.
Darüber hinaus wird die Bürgermeisterin ermächtigt, mit dem
EVU eine Vereinbarung zum Preisnachlass nach § 1 Nr. 2
des Konzessionsvertrages abzuschließen.
02.Nach Abschluss des Vertrages ist eine Vertragsausfertigung
dem Landratsamt Gotha als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde zu Erteilung einer nach § 79 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigung vorzulegen.
Beschluss-Nr. 10/2016 - Berufung eines Wahlleiters und einer Person zur Stellvertretung des Wahlleiters für die Gemeindewahl (Bürgermeisterwahl) am 05. Juni 2016
01.Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beruft für die Gemeindewahl (Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Döllstädt) am 05. Juni 2016 Frau Birgit Greif zur Wahlleiterin und
Frau Sieglinde Vogt zur Stellvertreterin der Wahlleiterin.
02.Die mit diesem Beschluss erfolgte Berufung ist dem Landratsamt Gotha als Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 4 Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG).
Beschluss-Nr. 11/2016 - des Gemeinderates der Gemeinde
Döllstädt über die Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003
(GVBl. S. 41 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) erlässt die Gemeinde Döllstädt folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
1.155.500,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
406.200,00 EUR
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H.
b) für die Grundstücke (B)
389 v. H.
2. Gewerbesteuer
380 v. H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 EUR
festgesetzt.
§6
1. Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
2. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt Abschnitt 13, sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand FFW Döllstädt,
werden gemäß Deckungskreis 1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
3. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt Abschnitt 75, sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Friedhof Döllstädt,
„Fahner Höhe“ Kurier
- 7 -
werden gemäß Deckungskreis 2 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf
80.000,00 EUR festgelegt.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft
Tonna, den __________________________
Gemeinde Döllstädt
Christina Kempf
- Bürgermeisterin -
(Siegel)
Die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wird beauftragt,
der Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit ihren Anlagen unverzüglich anzuzeigen.
Beschluss-Nr. 12/2016 - des Gemeinderates der Gemeinde
Döllstädt über den Finanzplan der Gemeinde Döllstädt für
die Haushaltsjahre 2015 bis 2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den Finanzplan der Gemeinde Döllstädt für die Haushaltsjahre 2015
bis 2019.
Die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“ wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Gotha den Finanzplan als Pflichtanlage des Haushaltsplanes der Gemeinde Döllstädt für das Haushaltsjahr 2016 unverzüglich anzuzeigen.
Beschluss-Nr. 13/2016 und 14/2016 - Windenergiegewinnung
in der Gemarkung der Gemeinde Döllstädt
Beschluss-Nr. 13/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum Vorhaben „Windfeld
Döllstädt“ zwischen der Gemeinde Döllstädt und der BOREAS
Energie GmbH mit Rechtsstand vom 29. Januar 2016 (Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“).
Beschluss-Nr. 14/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt beschließt den als Anlage beigefügten Nutzungsvertrag über Flächen zur Windkraftnutzung für das Vorhaben „Windfeld Döllstädt“ mit Rechtsstand
zum 29. Januar 2016 (Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“).
Gemeinde Gierstädt
Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl
(Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde
Gierstädt am 05. Juni 2016
1.
Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis
18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde Gierstädt bildet zwei Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich:
Wahl- Bezeichnung des
bezirk Wahlbezirkes
Nr.
001
Gierstädt
OT Gierstädt
002
Gierstädt
OT Kleinfahner
Bezeichnung des Wahlraums
FFW Gerätehaus, Große Hecke
1, in Gierstädt
Bürgerhaus „Zum Rautenkranz“,
Kirchstraße 32, in Gierstädt
OT Kleinfahner
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Nr. 11/2016
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen,
dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein
Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu
kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen,
kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf
die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei
der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an
der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00
Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06.
Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Sindy Breithaupt
- Wahlleiterin -
„Fahner Höhe“ Kurier
- 8 -
Kommunalwahl im Freistaat Thüringen
am 05. Juni 2016
Bekanntmachung der öffentliche Sitzung des
Wahlausschusses für die Gemeinde Gierstädt
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Gierstädt zur Feststellung des Wahlergebnisses der
Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am
Dienstag, dem 07. Juni 2016, um 19.00 Uhr
im Bürgerhaus „Zum Rautenkranz“,
Kirchstraße 32 in 99100 Kleinfahner
statt.
Tagesordnung:
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Gierstädt
Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Sindy Breithaupt
- Wahlleiterin -
Überprüfung der Standsicherheit
von Grabsteinen
Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Gierstädt (§ 47 Abs.
2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird
im Mai 2016
turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf den Friedhöfen
in den Ortsteilen Gierstädt und Kleinfahner der Gemeinde
Gierstädt
überprüfen.
Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und
dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher.
Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie
dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden
Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so
etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf
Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtigten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von
Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung.
Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der
jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat.
Wir bitten um entsprechende Beachtung
Ihre Friedhofsverwaltung
Nr. 11/2016
Gemeinde Großfahner
Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl
(Bürgermeisterwahl) in der Gemeinde
Großfahner am 05. Juni 2016
1.
Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis
18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde Großfahner bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der Gaststätte „Schlossgasthof“, Hauptstraße 123, in Großfahner.
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen,
dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein
Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu
kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen,
kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf
die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei
der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an
der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00
Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06.
Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in densel-
„Fahner Höhe“ Kurier
- 9 -
ben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Gerlind Lenzer
- Wahlleiterin -
Nr. 11/2016
ten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von
Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung.
Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der
jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat.
Wir bitten um entsprechende Beachtung
Kommunalwahl im Freistaat Thüringen
am 05. Juni 2016
Bekanntmachung der öffentliche Sitzung des
Wahlausschusses für die Gemeinde Großfahner
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Großfahner zur Feststellung des Wahlergebnisses
der Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am
Dienstag, dem 07. Juni 2016, um 19.00 Uhr
in der Gaststätte „Schlossgasthof“,
Hauptstraße 123,
in 99100 Großfahner
statt.
Tagesordnung:
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Großfahner.
Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Gerlind Lenzer
- Wahlleiterin -
Jagdgenossenschaft Großfahner
Ihre Friedhofsverwaltung
Gemeinde Tonna
Wahlbekanntmachung
für die Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl)
in der Gemeinde Tonna am 05. Juni 2016
1.
Am 05. Juni 2016 findet die Kommunalwahl von 8.00 Uhr bis
18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Gemeinde Tonna bildet zwei Stimmbezirke. Die Wahlräume
befinden sich:
Wahl- Bezeichnung des
bezirk Wahlbezirkes
Nr.
001
Tonna
OT Gräfentonna
002
Tonna OT Burgtonna
Bezeichnung des Wahlraums
Feuerwehrgerätehaus, Bahnhof
2, in Tonna OT Gräfentonna
Bürgerhaus Zur Post,
Hauptstraße 69, in Tonna
OT Burgtonna
Bericht über die am 22. April 2016 stattgefundene
Mitgliederversammlung
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Großfahner
hat am 22. April 2016 im Versammlungsraum der Agrarprodukte
Großfahner eG stattgefunden. Die Einladung erfolgte fristgemäß
im Amtsblatt der VG „Fahner Höhe“ Nr. 7/2016.
Der Vorstand und der Kassenwart wurden einstimmig entlastet.
Der Jagdreinertrag des Jagdjahres 2015/2016 beträgt 1,52 Euro/
ha jagdbarer Fläche und wird angesammelt.
Dieser Beschluss wird einstimmig gefasst.
Jagdgenossen, die den Jagdreinertrag ausgezahlt haben möchten, können nach Bekanntgabe im „Fahner Höhe“ Kurier ihren
Anteil binnen einem Monat nach der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich beim Jagdvorstand geltend machen (nach §
10 Absatz 3 Bundesjagdgesetz).
Olaf Tippelhoffer
-Vorstand-
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, wenn er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen,
dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein
Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu
kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen,
kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf
die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei
der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Großfahner (§ 47
Abs. 2 Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-)
wird im Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf dem Friedhof
der Gemeinde Großfahner
überprüfen.
Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und
dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher.
Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie
dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden
Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so
etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf
Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtig-
„Fahner Höhe“ Kurier
- 10 -
Nr. 11/2016
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR festgesetzt
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an
der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem
Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 05. Juni 2016 bis 18.00
Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 360.000,00 EUR festgesetzt.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 06.
Juni 2016 um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Regina Marmulla
- Wahlleiterin -
Kommunalwahl im Freistaat Thüringen
am 05. Juni 2016
Bekanntmachung der öffentliche Sitzung des
Wahlausschusses für die Gemeinde Tonna
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinde Tonna zur Feststellung des Wahlergebnisses der
Kommunalwahl am 05. Juni 2016 findet am
Dienstag, dem 07. Juni 2016, um 19.00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Gräfentonna,
Bahnhof 02 in 99958 Tonna
statt.
Tagesordnung:
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Tonna.
Der Zutritt zur Sitzung des Wahlausschusses ist für jedermann frei.
Tonna, den 25. Mai 2016
gez. Regina Marmulla
- Wahlleiterin -
Haushaltssatzung der Gemeinde Tonna für
das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003
(GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
03. Dezember 2015 (GVBl. S.183) erlässt die Gemeinde Tonna
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
2.647.300,00 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit
687.400,00 EUR
ab.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 296 v. H.
b) für die Grundstücke (B)
389 v. H.
2. Gewerbesteuer
380 v. H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 EUR
festgesetzt.
§6
1. Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.
2. Die Ausgaben im Vermögenshaushalt, Abschnitt 63, für die
Sanierung von Gemeindestraßen, werden gemäß Deckungskreis 1 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
3. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt, Unterabschnitt 881,
für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen,
werden gemäß Deckungskreis 2 für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
4. Die Erheblichkeitsgrenze für nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf
150.000,00 EUR festgelegt.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Tonna, den 09. Mai 2016
Gemeinde Tonna
gez. Frank Vater
- Bürgermeister -
- Siegel -
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
1. Mit Beschluss Nr. 29/2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 12. April 2016 die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2016 samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung beschlossen.
2. Mit Beschluss Nr. 30/2016 hat der Gemeinderat der Gemeinde Tonna am 12. April 2016 den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2015 bis 2019 beschlossen.
3. Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 04. Mai 2016,
eingegangen bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“ am 09. Mai 2016, gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. §
21 Abs. 3 ThürKO die Haushaltssatzung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2016 eingangsbestätigt. Die Haushaltssatzung 2016 kann mit Erhalt der Eingangsbestätigung
öffentlich bekannt gemacht werden.
4. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Tonna nicht. Die Haushaltssatzung 2016 liegt mit Anlagen in der Zeit vom 25. Mai 2016 bis
31. August 2016 während der allgemeinen Dienstzeiten in der
Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung,
Markt 7, 99958 Tonna, zu jedermanns Einsicht aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2016 wird die
Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
zur Verfügung gehalten. Die Einsichtnahmemöglichkeit hierzu
besteht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Finanzverwaltung, Markt
7, 99958 Tonna. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer
Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend
„Fahner Höhe“ Kurier
- 11 -
gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Vorstehende Haushaltssatzung der
Gemeinde Tonna für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Hinweis
gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Tonna, den 09. Mai 2016
gez. Frank Vater
- Bürgermeister -
Veröffentlichung des Amtsblattes
des Trinkwasserzweckverbandes
„Verbandswasserwerk Bad Langensalza“
Nr. 05 vom 29. April 2016
hier: Bekanntmachung zur Auslegung des Amtsblattes des
Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad
Langensalza“ bei der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“
Die Mitgliedsgemeinde Tonna der Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“ wurde vom Verbandswasserwerk Bad Langensalza gebeten, das Amtsblatt des Trinkwasserzweckverbandes
„Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ Nr. 05 vom 29. April
2016 für die Bürger zur kostenlosen Mitnahme bereitzulegen.
Das in beschränkter Anzahl vorhandene Amtsblatt kann im
Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“,
Markt 07, 99958 Tonna OT Gräfentonna, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen bzw. bezogen werden. Überdies
können die Amtsblätter auch auf der Homepage unter www.
wazv-badlangensalza.de abgerufen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tonna, den 02. Mai 2016
gez. Frank Vater
- Bürgermeister -
Überprüfung der Standsicherheit
von Grabsteinen
Die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner
Höhe“ als Behörde ihrer Mitgliedsgemeinde Tonna (§ 47 Abs. 2
Satz 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) wird im
Mai 2016 turnusgemäß die Standfestigkeit der Grabsteine auf
den Friedhöfen
in den OT Gräfentonna und Burgtonna der Gemeinde Tonna
überprüfen.
Die Überprüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden als Friedhofsträger durchzuführen und
dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher.
Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen roten Aufkleber gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung soll in erster Linie
dazu dienen, Dritte auf die von einem Grabmal ausgehenden
Gefahren aufmerksam zu machen. Bei Gefahr im Verzug, so
etwa bei losen Grabsteinen, kann die Friedhofsverwaltung auf
Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten die erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen, z. B. auch das Umlegen von Grabmalen, vornehmen bzw. vornehmen lassen. Die Nutzungsberechtigten erhalten bei festgestellten Mängeln der Standsicherheit von
Grabsteinen eine schriftliche Mitteilung.
Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass der
jeweilige Nutzungsberechtigte für die Sicherheit eines Grabmales Sorge zu tragen hat.
Wir bitten um entsprechende Beachtung
Ihre Friedhofsverwaltung
Nr. 11/2016
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Tonna ist zum 01. Juli 2016 die Stelle einer/eines
Friedhofswartes
für den gemeindlichen Friedhof in ihrem Ortsteil Burgtonna
zu besetzen.
Der einzustellenden Person obliegt die laufende Unterhaltung
und Pflege des Friedhofes im Ortsteil Burgtonna der Gemeinde Tonna, insbesondere Rasenmähen, Beschneiden von Gebüsch, Sauberhalten des Friedhofes und Pflege der auf dem
Friedhof befindlichen Wege nach Weisung des Bürgermeisters. Hierzu zählen auch regelmäßige Kontrollen des Unterhaltungszustandes, die Ausführung von Kleinstreparaturen
und bei Bedarf Reinigungsleistungen an Außenanlagen.
Von der/dem Bewerber/in werden möglichst eine handwerkliche Berufsausbildung und Erfahrungen bei der Erbringung
gleichgelagerter Dienstleistungen erwartet. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung wird vorausgesetzt.
Eine Einstellung erfolgt als geringfügig beschäftigte/r Arbeitnehmer/in mit einer wöchentlichen flexibel zu vereinbarenden Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden; die Vergütung richtet
sich nach Maßgabe der hier einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Eine Stellenbesetzung als Nebentätigkeit zum
Hauptberuf ist bei Vorliegen der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und einer lückenlosen
Darstellung der bisherigen Tätigkeiten sind bis zum
09. Juni 2016
an die
Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
- Gemeinde Tonna Markt 07
99958 Tonna
zu senden.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Soweit der Bewerbung kein frankierter DIN A 4 Rückumschlag
beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass auf die Rückgabe der Bewerbungsunterlagen verzichtet wird. In diesem Fall
werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Tonna, den 12. Mai 2016
gez. Frank Vater
- Bürgermeister -
„Fahner Höhe“ Kurier
- 12 -
Nr. 11/2016
DORFENTWICKLUNG
in TONNA
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unsere Gemeinde mit ihren OT Burgtonna und Gräfentonna wurde im
vergangenen Jahr als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung anerkannt.
Für Tonna bietet sich damit für die kommenden Jahre die Möglichkeit, mit
Hilfe von Fördermitteln in beiden Ortsteilen Entwicklungsmaßnahmen im
öffentlichen Raum durchzuführen. Dabei können auch Bürgerinnen und
Bürger Sanierungs-maßnahmen an ihren dorfbildprägenden Wohn- und
Nebengebäuden gefördert bekommen.
Die Gemeinde Tonna führt zu diesem Zweck in Zusammenarbeit mit
dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha als Fördermittelgeber sowie dem beauftragten Planungsbüro eine Einwohnerversammlung durch, zu der ich Sie hiermit herzlich einlade.
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
zur DORFERNEUERUNG
am
Donnerstag, dem 26. Mai 2016
von 19.30 - 21.00 Uhr
im Gebäude der
Regelschule „An der Fasanerie“ in Gräfentonna
Tonna / OT Gräfentonna, Fahnerscher Weg 01
Es wird im Besonderen über Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen informiert. Alle interessierten Einwohner sind herzlich willkommen.
Tonna, den 13. März 2016
Frank Vater
-Bürgermeister-
„Fahner Höhe“ Kurier
- 13 -
Nr. 11/2016
Notruf: 112
Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
Notrufe
Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
Polizeinotruf:110
Polizeiinspektion Gotha:
(03621) 78-1124
Für die Gemeinde Tonna:
Kassenärztlicher Notdienst
Bereitschaft ist aus der Tagespresse zu entnehmen
oder
(03601) 19222
Für akut Kranke wurde dazu am Hufeland-Klinikum in Bad Langensalza eine Anlaufpraxis etabliert. Geöffnet ist diese immer
montags, dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr.
mittwochs und freitags ist die Praxis von 16 bis 21 Uhr
Samstagen, Sonn- und Feiertagen
in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und
von 16 bis 21 Uhr
Zusätzlich ist ein augenärztlicher Notdienst mit dem Bereich
Mühlhausen eingerichtet. Die Patienten-Versorgung in augenärztlichen Notfällen erfolgt in der Praxis des jeweiligen diensthabenden Arztes, gegebenenfalls auch nach Terminabsprache. Die
Telefonnummer des Diensthabenden ist über die Rettungsleitstelle des Landkreises, (03601) 1 92 22 zu erfragen oder auch
unter der Notrufnummer 112.
Weiterhin sind in dringenden Fällen Hausbesuche möglich. Diese sollten jedoch nur angefordert werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen so erheblich sind, dass ein Aufsuchen
des Arztes in der Notdienstzentrale im Hufeland-Klinikum nicht
möglich ist.
Solche Hausbesuche sind ebenfalls bei der Rettungsleitstelle
anzumelden. Der Arzt entscheidet über die Reihenfolge, so dass
es dabei zu Wartezeiten kommen kann.
Für Dachwig, Döllstädt, Großfahner, Gierstädt
mit OT Kleinfahner:
Kassenärztlicher Notfalldienst
(0361) 7415116
Ärztliche Konsultation
(Allgemein, HNO (Hals-Nasen-Ohren), Kinder-, Augenarzt)
alles in der Notfallambulanz im Klinikum Erfurt,
Nordhäuser Straße 74
Allgemeine Hinweise, in welchen Fällen der Notruf „112“ zu
nutzen ist und wann das Ereignis ein Fall für den Notdienst
der Kassenärztlichen Vereinigung (Hausärzte) ist:
Ich brauche …
den Kassenärztlichen Notfalldienst (Vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst, die ärztliche Konsultation) oder einen Hausbesuch bei akuten
aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Praxiszeiten.
den Krankentransport, wenn ein Behandelnder
Arzt eine Transportverordnung ausgestellt hat
und diese von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt wurde.
den Rettungsdienst/ den Notarzt (Notfallrettung) bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder
Erkrankungen, damit ich unter fachgerechter
Betreuung in besonders ausgestatteten Fahrzeugen in ein für die weitere Versorgung nächst
geeignetes Krankenhaus gebracht werden kann
Der Notruf ist ortsunabhängig und durchgängig besetzt!
Es meldet sich immer eine Leitstelle, die Ihnen hilft.
Akute Notfälle
Lebensbedrohliche Erkrankungen
Lebensbedrohliche Verletzungen
Verkehrsunfälle
Bei Bränden und Hilfeleistungen
Katastrophen
Zentrale Leitstelle Gotha:
Tel.:
(03621) 36550
Fax:
(03621) 365536
für Krankentransporte
Ansprechpartner bei Havariefällen
Bei Störung in der Gasversorgung
- für ganz Thüringen -:
(0800) 6861177
Bei Störung im Stromnetz
- für ganz Thüringen -:
(0361) 7390-7390
Bei Störungen der Wasserversorgung
in Döllstädt, Gierstädt
mit OT Kleinfahner, Großfahner
ThüWa Thüringen Wasser GmbH:
in Dachwig
Eigenbetrieb Wasserversorgung Dachwig
tagsüber:
in Tonna
Verbandswasserwerk Bad Langensalza
tagsüber:
abends und am Wochenende:
(0361) 51113
(036206) 23205
(03603) 84070
(03603) 840730
Bei Störungen der Abwasserbeseitigung
in Dachwig, Döllstädt, Gierstädt
mit OT Kleinfahner, Großfahner und Tonna
Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza
tagsüber:
(03603) 84070
abends und am Wochenende:
(03603) 840730
- Alle Angaben ohne Gewähr! -
Bereitschaftsdienste
Bereitschaftsdienste
Deutschlandweite, zentrale Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst:
Notdienstnummer 116 117
Unter der kostenlosen Nummer 116 117 können Patienten den
behandelnden Arzt in ihrer Nähe erfragen, wenn sie außerhalb
der Sprechzeiten, etwa am Wochenende, ein akutes Gesundheitsproblem haben.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von den Kassenärztlichen
Vereinigungen gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten organisiert. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst,
der unter dem Notruf 112 erreichbar ist und der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet.
Weiterhin wird auch die Nacht- und Wochenendbereitschaft
für den Arztbereiche Dachwig, Döllstädt, Gierstädt/Kleinfahner und Großfahner unter Telefon: (0361) 7814833 mitgeteilt!
Bereitschaftsdienst für den Arztbereich Tonna wird unter Telefon: (03601) 19222 mitgeteilt oder kann der Tagespresse
entnommen werden!
„Fahner Höhe“ Kurier
- 14 -
Hier sind die augenärztlichen, kinderärztlichen und allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienste für den Unstrut-HainichKreis zu erfragen.
Eine zahnärztliche Hotline für Freitag bis Sonntag ist unter Telefon: (0180) 5908077 erreichbar.
Weiterhin ist für akut Kranke am Hufeland-Klinikum in Bad Langensalza eine
Anlaufpraxis mit folgenden Öffnungszeiten etabliert:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 19 bis 21 Uhr
Mittwoch und Freitag
von 16 bis 19 Uhr
Wochenende und Feiertag/
24.12. und 31.12.
von 09 bis 13 Uhr und
von 15 bis 18 Uhr
Die Fahrtdienstzeiten bestehen:
Montag, Dienstag und Donnerstag
Mittwoch und Freitag
Wochenende und Feiertag/
24.12. und 31.12.
- Alle Angaben ohne Gewähr! -
von 19 bis 07 Uhr
von 13 bis 07 Uhr
von 09 bis 13 Uhr und
von 07 bis 07 Uhr
Apothekenbereitschaft
Die Bereitschaftsdienste der Apotheken Bad Langensalza,
Bad Tennstedt, Behringen, Gräfentonna, Herbsleben und
Kirchheilingen finden statt:
Montag bis Freitag
von 18.30 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages.
Samstag
von 12.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr
Sonn- und Feiertag
von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Tages
Adressen und Telefonnummern der Apotheken:
Adler-Apotheke, 99955 Herbsleben
Schulgasse 7....................................................... (036041) 42105
Amalien-Apotheke, 99947 Bad Langensalza
Illebner Weg 25 d................................................. (03603) 843480
Andreas-Apotheke, 99991 Großengottern
Marktstraße 23.................................................... (036022) 96315
Apotheke am Anger, 99947 Kirchheilingen
Anger 204............................................................ (036043) 70216
Apotheke Gräfentonna, 99958 Gräfentonna
Markt 5................................................................ (036042) 79318
Brücken-Apotheke, 99947 Bad Langensalza
Marktstr. 17.......................................................... (03603) 895340
Kurort-Apotheke an der Salza, 99947 Bad Langensalza
Bahnhofstr. 1........................................................ (03603) 391000
Mohren-Apotheke, 99947 Bad Langensalza
Neumarkt 8.......................................................... (03603) 842259
Rats-Apotheke, 99955 Bad Tennstedt
Markt 4................................................................ (036041) 57048
Apothekenbereitschaft
Mi 25.05.2016
Do 26.05.2016
Fr 27.05.2016
Sa 28.05.2016
So 29.05.2016
Apotheke am Anger, Kirchheilingen
Amalien-Apotheke, Bad Langensalza
Andreas Apotheke, Großengottern und
Adler-Apotheke, Herbsleben
Kurort-Apotheke, Bad Langensalza
Apotheke Gräfentonna
Mo 30.05.2016
Di 31.05.2016
Mi 01.06.2016
Do 02.06.2016
Fr 03.06.2016
Sa 04.06.2016
So 05.06.2016
Mohren-Apotheke, Bad Langensalza
Rats-Apotheke, Bad Tennstedt
Brücken-Apotheke, Bad Langensalza
Apotheke am Anger, Kirchheilingen
Amalien-Apotheke, Bad Langensalza
Andreas Apotheke, Großengottern und
Adler-Apotheke, Herbsleben
Kurort-Apotheke, Bad Langensalza
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Apotheke Gräfentonna
Mohren-Apotheke, Bad Langensalza
Rats-Apotheke, Bad Tennstedt
Brücken-Apotheke, Bad Langensalza
Apotheke am Anger, Kirchheilingen
Amalien-Apotheke, Bad Langensalza
06.06.2016
07.06.2016
08.06.2016
09.06.2016
10.06.2016
11.06.2016
Nr. 11/2016
So 12.06.2016 Andreas Apotheke, Großengottern und
Adler-Apotheke, Herbsleben
Bitte beachten! Kurzfristige Änderungen des Dienstplanes sind
möglich. Diese werden bei der Bekanntgabe der Apothekenbereitschaft in den großen Tageszeitungen mitgeteilt!
- Alle Angaben ohne Gewähr! -
Mitteilungen
- Wichtig! Bitte ausschneiden und aufbewahren!-
Mitteilungen des Abfallservice
des Landkreises Gotha
An der Hardt 1
99894 Gemeinde Leina OT Wipperoda
Homepage: www.kreis-gth.de
E-Mail: [email protected]
Servicetelefon: 036253 / 31129
Servicefax:
036253 / 31122
Mitteilungen über die Müllentsorgung für das Jahr
2016
Abfuhrplan / Abfallentsorgung für die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ für das Jahr
2016
Abfuhrtermine Dachwig
Hausmüll
23.05., 13.06., 04.07., 25.07., 15.08., 05.09., 26.09., 17.10,
07.11., 28.11., 19.12
Bioabfall
03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09.,
23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07., 09.08., 23.08., 06.09.,
20.09., 04.10., 18.10,. 01.11., 15.11., 29.11., 13.12., 27.12.
Papier
08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12.
Abfuhrtermine Döllstädt
Hausmüll
01.06., 22.06., 13.07., 03.08., 24.08., 14.09., 05.10., 26.10.,
16.11., 07.12., 28.12.
Bioabfall
03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09.,
23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07., 09.08., 23.08., 06.09.,
20.09., 04.10., 18.10,. 01.11., 15.11., 29.11., 13.12., 27.12.
Papier
08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12.
Abfuhrtermine Gierstädt und OT Kleinfahner
Hausmüll
30.05., 20.06., 11.07., 01.08., 22.08., 12.09., 05.10., 24.10.,
14.11., 05.12., 28.12.
Bioabfall
03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09.,
23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
25.05., 08.06., 22.06., 06.07., 20.07., 03.08., 17.08., 31.08.,
14.09., 28.09., 12.10., 26.10., 09.11., 23.11., 07.12., 21.12.
Papier
08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12.
Abfuhrtermine Großfahner
Hausmüll
30.05., 20.06., 11.07., 01.08., 22.08., 12.09., 05.10., 24.10.,
14.11., 05.12., 28.12.
„Fahner Höhe“ Kurier
Bioabfall
03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09.,
23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
25.05., 08.06., 22.06., 06.07., 20.07., 03.08., 17.08., 31.08.,
14.09., 28.09., 12.10., 26.10., 09.11., 23.11., 07.12., 21.12.
Papier
08.06., 06.07., 03.08., 31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12.
Abfuhrtermine Tonna
Hausmüll
25.05., 15.06., 06.07., 27.07., 17.08., 07.09., 28.09., 19.10.,
09.11., 30.11., 21.12.
Bioabfall
03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07., 12.08., 26.08., 09.09.,
23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11., 02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07., 09.08., 23.08., 06.09.,
20.09., 04.10., 18.10,. 01.11., 15.11., 29.11., 13.12., 27.12.
Zusätzliche Ausgabe von gelben Säcken im OT Burgtonna dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Quergasse 65 bei Frau Kerstin Soporowsky (Wäscheannahme).
Papier
26.05., 23.06., 21.07., 18.08., 15.09., 13.10., 10.11., 08.12.
- Alle Angaben ohne Gewähr! -
Landratsamt Gotha Abfallservice
An der Hardt 1,
99894 Leinatal OT Wipperoda
Fax:036253-31122
Telefon: 036253/31129,
036253/3110
Öffnungszeiten:
Montag:
09.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:
09.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 13.00 Uhr
E-Mail: www:
[email protected]
www.kreis-gth.de
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Wertstoffhöfe
Gotha, Kindleber Str. 188
Tel. (03621) 387595
Waltershausen,
H.-Schwerdt-Str. 16
Tel. (03622) 906483
Ohrdruf
Halbmondsweg
Tel. (03624) 313874
Dienstag bis Freitag
10:00 - 18:00 Uhr
Samstag
08:00 - 14:00 Uhr
Annahme von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünschnitt
Gräfentonna,
Niedergrabenstr. 9 a
Tel. (036042) 76711
Kornhochheim,
Hauptstraße, am Landgut
Tel. (036202) 75946
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag
10:00 - 18:00 Uhr
Samstag
08:00 - 14:00 Uhr
Annahme von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünschnitt
Neue Schadstoffentsorgungszeiten auf den Wertstoffhöfen ab dem 01.01.2016
7. Wertstoffhof Gotha:
immer am Donnerstag von 10:00 - 18:00 Uhr
8. Wertstoffhof Wipperoda:
immer am Dienstag von 11:30 - 14:30 Uhr
9. Wertstoffhof Ohrdruf:
immer am Dienstag von 15:00 - 18:00 Uhr
- 15 -
Nr. 11/2016
10.Wertstoffhof Walterhausen:
immer am Mittwoch von 13:00 - 18:00 Uhr
11.Wertstoffhof Gräfentonna:
immer am Freitag von 13:00 - 15:00 Uhr
12.Wertstoffhof Kornhochheim:
immer am Freitag von 16:00 - 18:00 Uhr
Deponie
Gemeinde Leinatal / OT Wipperoda, An der Hardt 1
Tel. (036253) 31126
Fax (036253) 31122
Montag bis Freitag
08:00 - 16:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat
08:00 - 12:00 Uhr
Verwaltung
Leinatal / OT Wipperoda, An der Hardt 1
Tel. (036253) 31129
Fax (036253) 31122
Montag bis Donnerstag
07:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 - 13:00 Uhr
Ein neuer Wertstoffhof im Landkreis Gotha
Auf dem Gelände der Mülldeponie Wipperoda (An der Hardt
1 in 99894 Leinatal OT Wipperoda) hat ein neuer Wertstoffhof seine Arbeit aufgenommen. Dieser Wertstoffhof steht den
Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Gotha, zukünftig
und zusätzlich zu den bereits vorhandenen Wertstoffhöfen,
von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 16.00 Uhr
zur Anlieferung von
• Sperrmüll und Altholz
• Elektrogeräten
• Grünschnitt sowie Schrott zur Verfügung.
Bei Fragen zur Neueröffnung und Anlieferungen wenden Sie
sich bitte an das Servicetelefon des Kommunalen Abfallservice unter 036253/31129.
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Anfragen richten Sie bitte an:
Gemeinde Dachwig / Kommunaler Eigenbetrieb,
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Tel.: (036206) 2 32 05, Fax: (036206) 2 04 33
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„Fahner Höhe“ Kurier
- 16 -
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mit Fenster, Keller, Zentralheizung provisionsfrei ab 01.08.2016
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Miete 210,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM
Für alle Annoncen gilt: Anfragen bitte in der Zeit von 8:30 Uhr bis
18:00 Uhr (freitags bis 16.00 Uhr) unter der Rufnummer (03621)
356-161 oder per E-Mail an [email protected]
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienste der Evang. Kirche in Dachwig
Sonntag, 29.05.2016
10.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe
Sonntag, 29.05.2016
10:30 Uhr Taufgottesdienst
Samstag, 04.06.2016
14:00 Uhr Trauung
Sonntag, 05.06.2016
14:00 Uhr Jubelkonfirmation
Samstag, 18.06.2016
14:00 Uhr Taufgottesdienst
Sonntag, 26.06.2016
09:00 Uhr Gottesdienst
Nr. 11/2016
16:00 Uhr Aufführung des Theaterstück „Der Sängerkrieg der
Heidehasen“ von James Krüss von den Mitarbeitern des Kirchenkreises Erfurt.
Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Jeden Donnerstag um 16:30 Uhr heißt es „Samba“ in der Gustav Adolf Kapelle in Witterda. Alle, die Freude an Sambarhythmen zum Tanzen und Trommeln haben, ob jung oder schon älter
sind dazu herzlich eingeladen.
Kontaktdaten:
Pfarrer Olaf Meyer, Thomas Müntzer Str. 42, 99189 Elxleben
Tel: 036201-7561
Email: [email protected]
Bürozeiten: Do. und Fr. von 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr
Gottesdienste der Evang. Kirche in Döllstädt
Sonntag, 29.05.2016
10.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 05.06.2016
10.00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim
Samstag, 11.06.2016
17.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 19.06.2016
10.00 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 26.06.2016
10.00 Uhr Gottesdienst
Weitere Informationen und Termine:
Weitere Termine und Informationen finden Sie im Kirchgemeindeblatt unter
http://kirchgemeinde-herbsleben.de/.
Konfirmandenunterricht:
Herbsleben / Döllstädt:
Die Vorkonfirmanden (Klasse 7) treffen sich
Gruppe 1: dienstags um 17.00 Uhr.
Gruppe 2: mittwochs um 17.00 Uhr im Pfarrhaus in Herbsleben.
Musik mit Frau Kloß
individuell, zu erfragen bei Frau Kloß.
Gemeindenachmittag in Döllstädt:
Dienstag, 07.06.2016 um 15.00 Uhr mit Kaffeetrinken
Regionalchor Gräfentonna-Herbsleben
mittwochs 19.45 Uhr Probe im Altenheim in Döllstädt
Weitere Informationen und Termine:
Konfirmandenunterricht:
Mi., 25.05., Do., 09.06. und Do. 23.06.2016
für alle Konfirmanden des Pfarrbereichs
um 16.40 Uhr, Treffpunkt im Pfarrhaus in Elxleben
Die Dachwiger Konfirmanden werden um 16.40 Uhr vom Pfarrhaus Dachwig abgeholt.
Christenlehrezeiten in Dachwig:
montags 17.00 Uhr 1. - 6. Klasse im Pfarrhaus (außer in den
Ferien)
Christeenis:
für alle Schüler der 5. + 6. Klasse
am Freitag, dem 10.06.2016
16:00 Uhr im Pfarrhaus Gebesee
Musik mit Frau Kloß
dienstags 19.00 Uhr
Sonstiges:
28.05.2016
Kinder-Familien-Kirchen-Fahrradtour nach Ringleben
Die Abfahrtszeit in Dachwig wird noch bekannt gegeben.
15:00 Uhr Andacht in der Ringlebener Kirche
Termine mit Darius Rossol:
Als Vorschau seien hier schon zwei Termine genannt:
1.) Abschluss-Konzert des „GospelWorkshops“ in Friedrichroda am Samstag, d. 16.07.2016 um 18.00 Uhr bei uns in
Herbsleben. Darius Rossol wird mit den Teilnehmern dieses
„Workshops“ bei uns singen und spielen.
2.) Vom 28.10. bis 30.10. wird ein GospelWorkshop“ bei uns
in Herbsleben stattfinden. Interessierte Teilnehmer/innen
aus Herbsleben und Umgebung können sich ab sofort im
Pfarramt anmelden. Die Teilnehmergebühr beträgt 30,- EUR
für das Wochenende. Als Abschluss ist wieder ein GospelGottesdienst geplant.
Die Gottesdienste der Evang. Kirche
in den FAHNER DÖRFERN:
Adresse des Pfarramtes der Kirchgemeinden
Großfahner, Kleinfahner, Gierstädt:
Pfarramt Molschleben,
Pfarrer Zweynert
Telefon: 036258/52360
Gottesdienste der Evang. Kirche
in Gierstädt, Großfahner und Kleinfahner
Freitag, 27.05.2016
19.04 Uhr „4 nach 7“ Orgelsommerplausch in Ballstädt
(ehem. Orgelnacht), Orgel & Saxophon mit Jens
Goldhardt und Ralf Benschu
„Fahner Höhe“ Kurier
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Sonntag, 29.05.2016 (1. Sonntag nach Trinitatis)
10.00 Uhr Gottesdienst in Kleinfahner
14.00 Uhr Goldene Konfirmation in Gierstädt
Weitere Termine und Informationen für die Gemeinden Gierstädt,
Großfahner und Kleinfahner finden Sie auch im Kirchgemeindeblatt unter
http://www.kirchenfahnerland.de/
Gottesdienste der Kath. Kirche
in Gräfentonna
Mittwoch, 25.05.2016
18.30 Uhr Hl. Messe mit Patronatsfest und anschl. Gemeindefest
Samstag, 04.06.2016
18.00 Uhr Hl. Messe
Samstag, 11.06.2016
18.00 Uhr Wort-Gottes-Feier
Samstag, 18.06.2016
18.00 Uhr Hl. Messe
Samstag, 25.06.2016
18.00 Uhr Hl. Messe
Weitere Infos im Internet unter
www.kathweb.de/st-marien-badlangensalza oder
badlangensalza.kathweb.de (ohne www.)
Gottesdienste der Evang. Kirche
in Burgtonna
Sonntag, 29.05.2016 (1. So.n.Trinitatis)
10.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 05.06.2016 (2. So.n.Trinitatis)
10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Abendmahl
Sonntag, 12.06.2016 (3. So.n.Trinitatis)
13.00 Uhr Gottesdienst
Samstag, 25.06.2016
15.00 Uhr KiTa Gottesdienst in der Kirche
Nr. 11/2016
Bibelstunde
dienstags, 19.30 Uhr
Regionalchor Gräfentonna-Herbsleben
mittwochs, 19.45 Uhr im Ev. Pflegeheim in Döllstädt
Tischtennis in der Scheune
dienstags ab 19.00 Uhr,
Infos unter Tel.: 036042/79 041
So erreichen Sie uns:
Evangelisch-Lutherisches Pfarramt Gräfentonna
Pfarrer Rainer Hoffmann (außer montags)
Sprechzeit: Dienstag 09.00-10.00 Uhr
Tel.: 036 042 / 79 408
Fax.: 036 042 / 766 29
Mail: [email protected]
Kantorin Uta Peuckert
Mail: [email protected]
Tel.: 0361 / 660 203 12
Verwaltung der Evangelischen Kita‘s
Burgtonna und Gräfentonna
Bettina Harthauß
(Di. - Do. nach Absprache)
Tel.: 036 042 / 767 240
Weitere Informationen und Termine:
Weitere Termine und Informationen finden Sie im Gemeindebrief
unter www.pfarramt-tonna.de.
Vereine und Verbände
KinderKirche Burgtonna
mittwochs 16.00 - 17.30 Uhr
Termine bis zu den Sommerferien:
01.06.2016, 15.06.2016
Weitere Informationen und Termine:
Den aktuellen Gemeindebrief finden Sie auch im Internet unter:
www.burgtonna.net.
Hauskreise
mittwochs
20.00 Uhr
donnerstags 15.00 Uhr
Die genauen Termine und Themen stehen wie immer in der
aktuellen KinderKirchenPost oder im Internet unter
www.burgtonna.net
Gottesdienste der Evang. Kirche
in Gräfentonna
Samstag, 04.06.2016
15.00 Uhr KiTa Gottesdienst in der Kirche
Samstag, 18.06.2016
14.00 Uhr Diamantene Konfirmation
Weitere Informationen und Termine:
KinderKirche Gräfentonna
montags 17.00 bis 18.00 Uhr außer in den Ferien
Konfirmanden
mittwochs 17.00 -18.30 Uhr am 08.06.2016
Gemeindenachmittag
Dienstag, 14.30 Uhr am 21.06.2016
Cajon spielen (Trommeln)
freitags von 17.00 bis 18.30 Uhr am 27.05., 10.06. und 24.06.2016
Jugend
freitags um 19.00 Uhr im Gemeinderaum am 27.05., 10.06. und
24.06.2016
Der Thüringer Engagement-Preis
geht in die vierte Runde
Wer gibt, bekommt auch etwas zurück. Das Zurückgeben erhält mit der Verleihung des Thüringer Engagement-Preises eine neue Qualität.
Mit dem Preisgeld in Höhe von insgesamt 25.000 Euro soll das
vielfältige bürgerschaftliche Engagement Thüringer Bürgerinnen
und Bürger in besonderer Weise gewürdigt werden. Zum vierten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung in diesem Jahr den
Thüringer Engagement-Preis aus. Er ist mit insgesamt 25.000
Euro dotiert und wird in fünf Kategorien verliehen. Ab sofort können alle Thüringer sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten
„Fahner Höhe“ Kurier
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nominieren - per Post oder direkt über die Internetseite www.
thueringer-engagement-preis.de.
In fünf Kategorien - „Einzelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Vereine, Initiativen und Verbände“ sowie „Unternehmen“ - ist der
Engagement-Preis mit je 5000 Euro dotiert. Bis zum 6. Juni
2016 nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und
Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf der Internetseite www.
thueringer-engagement-preis.de gibt es dazu ein NominierungsFormular. In vier der fünf Kategorien trifft eine Jury anschließend
die Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer in einem Online-Voting (September 2016) mitbestimmen. Der Sieger
in der Kategorie „Unternehmen“ wird von der Jury gekürt.
Die Verleihung des Thüringer Engagement-Preises findet dann
am 4. November in Erfurt statt. Der Thüringer Engagement-Preis
wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen sowie von
der Thüringer Aufbaubank.
Nr. 11/2016
Die Kneippfreunde Bad Tennstedt und Umgebung e.V.
laden recht herzlich alle Mitglieder am 20.07.2016 zur
Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstandes
nach Bad Tennstedt ein.
Wir treffen uns um 17.30 Uhr im „Eiscafe Hehrlich“ in
Bad Tennstedt, Mühlenstraße 2.
Über rege Teilnahme freuen wir uns!!!
Info und Kontakt: 036043-70359 oder 036041- 41004
Sonstiges
Familienfahrt ins Erlebnisbergwerk
Am 30. März bot die Offene Jugendarbeit „Fahner Höhe“ die
Familienfahrt in das Erlebnisbergwerk Merkers an. Durch den
Zusammenschluss mehrere Jugendsozialarbeiter des Kreisjugendringes Gotha e.V. konnte ein großer Reisebus von Gotha
aus starten. Insgesamt 55 Kinder und Eltern nahmen an dieser
Veranstaltung teil. Mit dem Erlebnis Bergwerk Merkers eröffnet
die K+S Gruppe den Besuchern die außergewöhnliche Möglichkeit, viele hundert Meter unter der Tagesoberfläche vor Ort selbst
zu erleben und zeigt ihnen, was es heißt, ein Bergmann zu sein.
Neben dem Einblick in ein modernes Bergbauunternehmen gibt
es Wissenswertes über die Geschichte, die Entwicklung und die
Tradition des Kalibergbaus zu erfahren. Darüber hinaus überrascht das Erlebnis Bergwerk Merkers seine Gäste mit Attraktionen und Veranstaltungen, die weltweit einzigartig sind. Wir
traten die Reise bis in 800 Meter Tiefe an und es erwarteten uns
Stationen voller Spannung. Dies waren z.Bsp., der hallenartige
Großbunker mit dem größten untertägigen Schaufelradbagger
der Welt, die erst 1980 entdeckte Kristallgrotte, ein einzigartiges
Naturwunder, mit Salzkristallen bis zu einem Meter Kantenlänge
und das „Museum zum Anfassen“. Wir folgten Generall Eisenhauer und bestaunten den Goldraum, indem bis zum Kriegsende
die gesamten Gold- und Devisenbestände der Reichsbank und
Kunstwerke von unschätzbarem Wert.
Die Familienfahrt wurde sehr gut angenommen und die nächste
ist schon bald in Planung.
Ich möchte mich recht herzlich bei allen Kindern, Jugendlichen
und Eltern für ihre Teilnahme bedanken. Über Anregungen bzw.
Ausflugswünsche für die anstehenden Sommerferien würde ich
mich sehr freuen und bin unter der Handynr.0174-7646244 erreichbar.
Susanne Butkewitz
Jugendsozialarbeiterin VG „Fahner Höhe“
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
Gemeinde Dachwig
Wir gratulieren zum Geburtstag
Frau Ilse Rost
Herrn Robert Schmidt
Frau Christel Thierfelder
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Die Gemeinde Dachwig gratuliert recht herzlich und wünscht
ihren Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
Volker Aschenbach
Bürgermeister
Bürgermeistersprechzeiten in Dachwig
dienstags
von 16.00 bis 17.30 Uhr
Zur Sprechzeit ist der Bürgermeister unter der Rufnummer
036206 / 23205 telefonisch erreichbar.
Verteiler-Netz der Gelben Säcke
für die Gemeinde Dachwig
Die Gelben Säcke sind im Werkstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna
- Donnerstag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- Samstag
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde des Dachwiger
Bürgermeisters
- Dienstag von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie im Eigenbetrieb der Gemeinde Dachwig, Lange Straße 42, 99100 Dachwig
Dienstag und Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
erhältlich.
Schulfahrt zum Kinderkult nach Erfurt
Am 20.04.2016 fuhren alle Klassen der Grundschule Dachwig
zum 10. Freizeit- und Medienevent Kinderkult auf die Erfurter
Messe. Am Mittwochmorgen starteten zwei Busse mit erwartungsvollen und fröhlichen Kindern und Erwachsenen in Richtung Landeshauptstadt. Jede Klasse hatte sich bereits im Februar zu zwei spannenden Projekten aus den unterschiedlichsten
Bereichen des Kinderkults angemeldet. So stand einem interessanten, lehrreichen und spannenden Vormittag nichts mehr im
Weg. Die Klasse 1 stellte mit allen Sinnen Seife her und lernte
spielerisch etwas über erneuerbare Energien. Klasse 2 erlebte
die Arbeit der „Helfer auf 4 Pfoten“ hautnah und informierte sich
ebenfalls über erneuerbare Energien. Künstlerisch mit „Holzschnitt und Farbe“ arbeiteten die Kinder der Klasse 3a und sie
erlebten eine Englischstunde mit Muttersprachlern. Einblicke in
die Arbeit der Lebensretter der Bergwacht erhielt an diesem Vormittag die Klasse 3b, danach ging es kreativ beim Monsterbasteln mit dem Kunstprojekt 2.13 weiter. Die Klasse 4 tauchte in die
Zauberwelt der Mathematik ein und bekam ebenso Einblicke in
die spannende Arbeit der Bergwacht.
Ein weiteres Highlight an diesem Vormittag war die Übergabe
eines Speedminton-Sets an die gesamte Schule, welches diese bei der Kinderkultverlosung gewonnen hatte. Zwischen den
Projekten gab es genügend Zeit, um sich auf der Messe umzuschauen und die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten zu nutzen und auszuprobieren, sowie einen Snack einzunehmen. Alle
Schüler und Lehrer fuhren ein wenig erschöpft, aber begeistert,
von der Messe zurück nach Dachwig. Wir freuen uns bereits auf
den 11. Kinderkult im nächsten Jahr.
Katrin Funk - Lehrerin
Gemeinde Döllstädt
Bürgermeistersprechzeiten in Döllstädt
Die Bürgermeistersprechstunde findet dienstags
von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
statt.
Zur Sprechzeit ist die Bürgermeisterin unter der Rufnummer
0170/7933635 telefonisch erreichbar.
Im Falle der Abwesenheit ist Herr Axel Brückner, Telefon-Nr.:
0172/7554338, als Ihr Stellvertreter zuständig.
Verteiler-Netz der Gelben Säcke
für die Gemeinde Döllstädt
Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna
- Donnerstag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- Samstag
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde, Lindenhof 2a,
99100 Döllstädt
- Dienstag vom 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie im Backshop Springer in der Bahnhofstraße, 99100 Döllstädt
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und
im Hofladen Döllstädter Obstgenossenschaft e.G. Allee, 99100
Döllstädt
- Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag von
9.00 bis 12.00 Uhr
erhältlich.
Glückwünsche zur Geburt
in der Oberstraße
Ein neugeborenes Baby ist wie der Anfang
aller Dinge
- es ist Staunen, Hoffnung, Traum aller
Möglichkeiten.
( Eda J. LeShan )
Wir freuen uns, in Döllstädt folgenden neuen Erdenbürger
zu begrüßen:
Ritter, Friedrich - geboren am 23.03.2016
Wir wünschen dem Baby und den Eltern alles Gute, viel
Glück und vor allem Gesundheit.
Christina Kempf
Bürgermeisterin und der Gemeinderat
und in der Weststraße.
Glückwünsche
zur Jugendweihe
Zu den Erwachsenen zählt Ihr nun,
doch Reden und auch Tun
wird Zeit und Lernen mit sich bringen.
So soll es stetig Euch gelingen,
nach Euren Wünschen und Verstehen
den eig‘nen Lebensweg zu gehen
(K.Motzkun )
Wir können stolz sein auf die Frauen und Männer, die sich jedes
Jahr die Mühe machen die Brunnen zu schmücken. Es ist nicht
nur die Zeit, die zur Vorbereitung, zum Schmücken und dann
auch wieder zum Abschmücken gehört, sondern auch die finanziellen Eigenleistungen für die Eier und das Zubehör.
Aber nicht nur die Brunnen sind in Döllstädt zu bewundern, sondern auch die Hasen und ihre Gestaltung, in der Bahnhofstraße
und Breiten Straße und im Kultur- und Sportzentrum.
Wie wir in den vergangenen Jahren schon geschrieben haben,
werden die Kinder der Hasenfamilie ja immer größer. Nun müssen die Häschen auch in die Schule. Deshalb haben wir uns
entschlossen eine Hasenschule zu kreieren. Die Vorbereitungen
dazu gestalteten sich manchmal als sehr schwierig. Eine besondere Herausforderung war der Hasenlehrer, der ja Menschengröße haben sollte.
Allen Jugendweiheteilnehmern und Konfirmanden
der Gemeinde Döllstädt auf diesem Wege
die herzlichsten Glückwünsche und alles Gute
für den nunmehr beginnenden neuen
Lebensabschnitt.
Christina Kempf
Bürgermeisterin und
der Gemeinderat der Gemeinde Döllstädt
Osterschmuck in Döllstädt
Es ist schon zur schönen Tradition geworden, in Döllstädt die
Brunnen vor Ostern liebevoll zu schmücken. Es entstanden
wieder Kunstwerke, die 14 Tage um Ostern anzusehen waren.
Sicherlich habe Viele die Brunnen vor der Gemeinde und des
Kultur- und Sportzentrums und am Ziegenberg gesehen. Nicht
so leicht zu finden waren die geschmückten Brunnen.
Die Hasenschule konnte man hinter der Scheibe im Kultur- und
Sportzentrum bewundern.
„Fahner Höhe“ Kurier
- 21 -
Nr. 11/2016
„Treffpunkt Abendkaffee“ im Wonnemonat Mai
Leider gab es Tageszeiten, da blendeten die Scheiben und man
musste sich die Nase platt drücken, um die Hasenschule richtig
zu erkennen.
Nicht vergessen darf man die liebevollen Gestaltungen verschiedener Eingangsbereiche und Vorgärten, die zu dieser Zeit bei
einem Spaziergang zu bewundern waren. Auch diesen Einwohnern gebührt Dank, denn dadurch sieht unser Ort immer schöner
aus.
In diesem Sinne kann man, trotz mancher Rückschläge nur hoffen, dass weiterhin viel für die Dorfverschönerung getan wird.
Dann Tschüss bis demnächst
Euer Paparazzi
(Sieglinde Vogt)
Maibaumsetzen in Döllstädt
Der Wonnemonat Mai rückte näher und es sollte, wie schon viele
Jahre zuvor, ein Maibaum in Döllstädt gestellt werden. Die Vorbereitungen hierfür wurden bereits im letzten Jahr getroffen, so
dass wir einen Baum mit Kranz stellen konnten. Nach dem Abschmücken des Maibaumes im letzten Jahr, wurde es notwendig neues Material zu besorgen. Dafür möchten wir uns bei den
Firmen bedanken, die uns letztes Jahr geholfen haben und bei
denen, die uns dieses Jahr unterstützten, dazu zählen die Agrarproduktion Großfahner, die Firma Erhard Bier und dem Gierstädter Obstbau für die Bereitstellung des Baumes, der von Kevin
Degenhardt und Günter Bley geschlagen und geholt wurde. Das
Schmücken des Baumes erledigten unsere Anne, Margot und
Rosi. Am Vorabend des 1. Mai war es dann soweit, unser Maibaum wurde mit vielen Helfern und einem kleinen Fest, bei dem
einige Besucher zu Gast waren, aufgestellt. Für das leibliche
Wohl wurde natürlich auch wieder von unserem Küchenteam des
Heimatvereins gesorgt. So wurde es ein gelungener und schöner
Abend, bei dem unser Maibaum im Dunkeln uns entgegen leuchtete und es auch Petrus gut mit uns meinte. Bis zum Frühlingsfest
am 11.06.2016.
Euer Kultur- und Heimatverein Döllstädt
Welches Getränk passt wohl am
besten zum Genuss an einem frühlingshaften Abend? Natürlich eine
spritzige, gut gekühlte Maibowle.
Mit selbiger haben wir am Mittwoch,
dem 4.5.2016 angestoßen auf einen
gemütlichen, abwechslungsreichen,
unterhaltsamen Abend. Diesmal hieß
das Motto “Spielzeug im Wandel
der Zeiten“. Nach dem gemeinsam
gesungenen Lied “Der Mai ist gekommen“ und einem Gedicht wurde
Wissenswertes über Spiele im allgemeinem vermittelt. Alle lauschten diesen Ausführungen sehr aufmerksam.
Zwei Tische auf welchen Spielzeug
von früher und heute bestaunt werden konnte, erfreuten alle Anwesenden. Kaufladen, Puppenwagen, Puppen von 1910 bis hin zur Barbiepuppe
mit Cabrio, Autos und vieles mehr wurden genauestens bestaunt.
Auf diesem Wege herzlichen Dank für die Bereitstellung dieser und
jener Spielzeuge an Familie Eschert sowie Frau Scheele. Natürlich
wurde das ein oder andere Spielzeug auch mal ausprobiert. Viele
Anwesende waren sprachlos über die Spielzeuge der Neuzeit mit
ihren Techniken. Die Heimbewohner schwelgten an diesem Abend
in Erinnerungen an ihre früheste Kinder und Jugendzeit. Ja, früher
so beteuerten sie, vertrieb man sich die Zeit ohne großen Aufwand.
Man machte da Ballspiele, Murmeln, Kreiselspiele oder Spiele mit
Holzbausteinen. Lieder von den Kreisspielen wie “Der Fuchs geht
um dreht euch nicht rum…“, oder „Ringlein, Ringlein du musst wandern…“ wurden spontan von allen mitgesungen. „Ja, ja das waren
noch Zeiten“, konnte man aus den Reihen der Heimbewohner hören. Der Abend verging in lockerer, lustiger Runde viel zu schnell.
Dadurch, dass Frau Scheele und ihre Tochter Ronja an diesem
Abend mithalfen bei der Bewirtung und Vorführung von Spielen,
wurde die Runde noch gelöster und lebendiger. Kinder bringen immer wieder einmal mehr ein Lächeln auf die Gesichter unserer Bewohner und sind eine Bereicherung im Heimalltag. Für die Mithilfe
und Mitgestaltung des Abends sei ein ganz herzlicher Dank gesagt
an unsere Heimleiterin und deren Tochter Ronja.
Zum Ende gab es wie gewohnt noch einen Witz passend zum Thema und als „Betthupferl“ eine leckere Süßigkeit. Mit einem Applaus
bedankten sich die Gäste der Veranstaltung für diesen gelungenen
Abend. Bereits heute freuen sich die Heimbewohner auf den nächsten „Treffpunkt Abendkaffee“ und sicherlich wieder mit einem interessanten Thema im Monat Juni.
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
Zünftiger Frühschoppen am Himmelfahrtstag
im Altenpflegeheim
Die Herren unserer Einrichtung folgten gerne der Einladung zu
einem traditionellen Frühschoppen am 05.05.2016, dem sogenannten „Männertag“.
Die Chefin des Hauses, Frau Scheele, begrüßte die Herren
pünktlich um 10.00 Uhr im Verbinder des Hauses und beglückwünschte Sie zu Ihrem Ehrentag. Als Anerkennung und Wertschätzung überreichte sie jedem Mann ein kleines Präsent.
Sehr erfreut waren die Herren der Schöpfung über das passende
Outfit von Frau Scheele und Tochter Ronja. Wie es sich für einen
zünftigen Frühschoppen gehört, wählten beide ein klassisches
Dirndl.
Bei einem „kühlen Blonden“, leckeren Brezeln, stimmungsvollen
Trink- und Partyliedern herrschte blitzschnell eine ausgelassene,
fröhliche Stimmung. Das Personal und alle Anwesenden sangen mit Frau Scheele bekannte Volks- und Heimatlieder, die von
Ihr mit Gitarre begleitet wurden. Auch das Tanzbein wurde geschwungen. Es kamen Erinnerungen an vergangenen Zeiten bei
dem ein oder anderen Herren auf, als mit Wanderstock, Hut und
Rucksack der Vatertag gebührend gefeiert wurde.
Der etwas andere Vormittag verging wie im Fluge. Einstimmig
war es von den Anwesenden zuhören, es war ein sehr, sehr
schöner Feiertag am Himmelfahrtstag im Altenpflegeheim in
Döllstädt. Vielen Dank an dieser Stelle an die fleißigen Helfer.
Mit diesen Worten beglückwünschte Frau Scheele am Sonntag,
den 10. Mai 2015, alle Heimbewohnerinnen und überraschte Sie
mit einem kleinen Präsent.
„Wenn Du noch eine Mutter hast, so danke Gott und sei zufrieden.
Nicht allen auf dem Erdenrund ist dieses hohe Glück beschieden…“so beginnt ein Gedicht von Friedrich Wilhelm Kaulisch,
eine Dankeshymne an die Mutter.
„Wenn Du noch eine Mutter hast, so sollst du Sie in Liebe pflegen…“ und ihr ab und zu zeigen wie gern man sie hat. Der Muttertag ist ein Feiertag zu Ehren der Mutter und findet immer am
2. Sonntag im Mai statt.
Herzlich eingeladen waren alle Bewohnerinnen an diesem Sonntag ab 14.30 Uhr zum gemeinsamen Kaffeetrinken im Verbinder
des Hauses.
Mit viel Liebe waren die Tische für die Mütter eingedeckt. Ein
lila Dekoband verlief über die gesamte Tischlänge, in der Mitte
befand sich ein dekorativer Blumenschmuck und passende Servietten rundeten das Bild ab.
Wenn das nicht zum Verweilen einlädt! Dazu kam der Duft von
frisch gekochtem Kaffee und wie kann es anders sein - selbst
gebackener Kuchen, hmm lecker, das mundete allen vorzüglich.
Im Anschluss an den Kaffee lauschten alle den lieblichen Melodien von Volks- und Heimatliedern und genossen in gemütlicher
Atmosphäre ein Gläschen Sekt, Gänsewein oder, oder…
Gedichte und Wissenswertes über den Muttertag durften auch
nicht fehlen und wer mochte, konnte auch etwas über seinen eigenen Muttertag von früher erzählen.
Die Mutter hat immer einen besonderen Platz im Herzen eines
jeden Kindes und jeder hat besondere Erinnerungen, die mit viel
Liebe verbunden sind, an sie.
„Es war ein richtig schöner, ruhiger und gemütlicher Nachmittag“, sagten die Heimbewohnerinnen und bedankten sich für die
Vorbereitungen und der ganzen Gestaltung dieses Muttertages.
Vielen lieben Dank dafür an alle !!!
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
Verteiler-Netz der Gelben Säcke
für die Gemeinde Gierstädt
Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna
- Donnerstag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- Samstag
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
und weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde des Gierstädter Bürgermeisters
- Montag von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie im Gutkauf in Gierstädt erhältlich.
Der Förderverein Gierstädter
Früchtchen e. V. stellt sich vor:
Korrektur zur Veröffentlichung im letzten
Amtsblatt Nr. 10 vom 11.05.2016
Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Döllstädt
Bezüglich der angegebenen Grundsteuer B gab es einen
Schreibfehler.
Es gelten folgende Hebesätze:
In der Haushaltssatzung der Gemeinde Döllstädt für das
Haushaltsjahr 2016 wurden die Steuersätze (Hebesätze) für
die Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 271 v.H. (Vorjahr 250 v. H.)
Grundsteuer B 389 v.H. (Vorjahr 340 v. H.).
gez. Christina Kempf
und der Gemeinderat Döllstädt
Wir sind eine unabhängige ehrenamtliche Organisation, die
sich für die Kinder und Erzieher des Kindergartens „Gierstädter
Früchtchen“ einsetzt. Mit materieller, finanzieller, personeller und
ideeller Förderung, die in enger Zusammenarbeit mit den Eltern
entsteht, unterstützen wir Bildungs- und Erziehungsaufgaben.
Die genannten Ziele stellen auch die Basis der Gründung dieses
Vereines dar und sind in der Satzung des Fördervereins festgeschrieben.
Mit dieser Arbeit sollen die Interessen und Bedürfnisse der Kinder besser erkannt und gefördert werden. Dafür ist es wichtig
mit unterschiedlichen Blickwinkeln, Ideen und Erfahrungen den
Kindern und ihren Erziehern zur Seite zu stehen.
Zur Umsetzung unserer Ziele benötigen wir noch Unterstützung.
Jeder noch so kleine Beitrag hilft!
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns über eine
Spende, auf das folgende Konto:
Kreissparkasse Gotha
IBAN: DE19 8205 2020 0300 0728 56
BIC: HELADEF1GTH
Gerne können Sie sich auch mit uns über fv-früchtchen@web.
de in Verbindung setzen oder die Beitrittserklärung ausgefüllt
abgeben.
Gemeinde Gierstädt
Wir gratulieren zum Geburtstag
Frau Erna Breithaupt
zum 85. Geburtstag
Die Gemeinde Gierstädt gratuliert recht herzlich und wünscht
Ihrem Geburtstagskind Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
Ulf Henniger
Bürgermeister
Oma- und Opanachmittag des Kindergartens
Gierstädt
Bürgermeistersprechzeiten in Gierstädt
Die Bürgermeistersprechstunde findet
montags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr
in folgendem Rhythmus statt:
jeden 1. und 3. Montag in Gierstädt
in der Feuerwehr, Große Hecke 1
und
jeden 2. und 4. Montag in Kleinfahner
im OTZ „Zum Rautenkranz“, Kirchstraße 32!
Der Bürgermeister ist unter der Handy-Rufnummer 0163 /
5533273 telefonisch erreichbar.
Am 11.03.2016 standen bei den „Gierstädter Früchtchen“ Oma
und Opa im Mittelpunkt.
Neben den Eltern sind die Großeltern die wichtigsten Personen
im Leben der Kinder. Sie holen ihre Enkel vom Kindergarten ab,
verbringen Zeit mit ihnen, erklären ihnen die Welt oder trösten
bei Tränen. Wann immer sie gebraucht werden, sind Oma und
Opa mit Rat und Tat zur Stelle und unterstützen, wo es geht. Am
11.03.2016 wollten die Kinder des Kindergartens Gierstädt einmal „Danke“ sagen und zusammen mit ihren Großeltern einen
schönen Nachmittag verleben. Über 80 Omas und Opas waren
der Einladung ins „Goldene Lamm“ gefolgt und unsere Kinder
ließen es sich nicht nehmen ihre Gäste, mit einem schönen Programm, zu unterhalten. Bei Frühlingsliedern, Gedichten und Tanz
konnte geklatscht und mitgesungen werden. Eine besondere
Herausforderung wartete auf die Omas unserer Jüngsten. Sie
„Fahner Höhe“ Kurier
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wurden auf die Bühne gerufen und durften ihre Enkel bei deren
Programm unterstützen - ein Spaß für Groß und Klein ©.
Nach dem Unterhaltungsprogramm ließen die Großeltern, die
Kinder und das Team des Kindergartens diesen unterhaltsamen
und schönen Nachmittag mit Kaffee und selbstgebackenem Kuchen ausklingen. Natürlich war auch Zeit für das eine oder andere interessante Gespräch und gemeinsames Fachsimpeln über
die Kindererziehung.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei der Gaststätte „Zum Goldenen Lamm“ für die tolle Zusammenarbeit. Ein weiterer Dank geht
an die fleißigen Muttis für den leckeren Kuchen und an die Großeltern für Ihre zahlreichen Spenden. Das eingesammelte Geld
kommt selbstverständlich dem Kindergarten zu Gute.
Die Kita - Reporter ©
Die unvergessenen Wohlgerüche
der Kindheit
Von Hannalore Gewalt
Ja, diese Düfte unserer Kinder- und Jugendzeit, sie blieben hängen in manchen Riechzellen empfindlicher Nasen.
Unser Riechorgan ist scheinbar unterschiedlich stark ausgestattet. Schon immer, so erinnere ich es, gab es Menschen, welche
schon den leichtesten Hauch eines Duftes spürten, und eben
auch das Gegenteil davon.
Ich zählte schon immer zu denen mit den empfindlichen Nasen.
Diese angeborene Eigenschaft ist nicht unbedingt als ein Plus
bei der Ausstattung der menschlichen Sinne zu werten. Freilich,
bei den lieblichen Düften ist solch eine Spürnase als vorteilhaft
zu sehen, aber leider gibt es ja im Gegensatz zu den Wohlgerüchen auch noch die übelriechenden Dinge, welche sich bis
zum erbärmlichen Gestank steigern können. Dann verfluche ich
schon einmal meine Spürnase, mein etwas schief, und ebenfalls
etwas zu groß ausgefallenes Riechorgan.
Auch erinnere ich mich noch an eine Biologiestunde der Grundschule, in welcher die Riechzellen in den verschiedenen Größen
und Ausprägungen besprochen wurden. Unseren Lehrer höre
ich noch erklären, dass Menschen und Tiere mit großen Nasen,
auch dementsprechend viele Riechzellen besitzen. Sofort sah ich
meine Nase vor meinem geistigen Auge in meiner Vorstellung.
Ein deftiger Ausspruch, welcher oft von unserer Mutter gebraucht
wurde, war: „Da gibt es Menschen, die den Pfurz im Dunk’len
riechen!“ Dabei war niemand sonst, als ich gemeint. Aber dieser
etwas vulgäre Ausspruch wurde eher bei unangenehmen Gerüchen, oder sogar bei einem ausgeprägten Gestank gebraucht.
Nr. 11/2016
Bleiben wir doch lieber bei den aromatischen Wohlgerüchen aus
unserer Natur. In der früheren Zeit war unser Umfeld, soll heißen unser Heim, unsere Wohnung, nicht oft, und schon gar nicht
stets, von einem Wohlgeruch umgeben. Auch unser Körper, die
Haut, die Haare, wie auch unsere Kleidung, konnte eher niemanden hinter dem Ofen hervorlocken, wie man es damals nannte.
Wie sollte sich so etwas auch ändern, bei der eher übelriechenden Schmierseife in den Kriegs- und auch noch den Nachkriegsjahren? Den Duft beim Herrenfriseur werde ich nie vergessen,
schon beim Öffnen der Haustüre schlug er einem entgegen. In
unserem Dorf gab es eine Handvoll Frauen, hinter denen ich
am liebsten ständig hergelaufen wäre, oder mich in deren Nähe
aufgehalten hätte. Es war die Ehefrau des Gastwirtes, die Ehefrau des Tierarztes, die Frau des Friseurs und noch eine Ehefrau
eines größeren Bauern. Die Bauersfrau sah man allerdings nie
auf dem Feld arbeiten, oder auf einem Ackerwagen sitzen. Sie
war keine Bäuerin im eigentlichen Sinne, ihre Hauptbeschäftigung waren neue, auffallende Kleider und viele Modeartikel.
Eine magere Ausbeute, wenn man bedenkt, dass mein Heimatort immerhin ein ziemlich großes Dorf war. Die unvergessenen
Düfte, von denen ich heute noch zehre, wenn ich mich intensiv
zurückbesinne, gab es an jenem Ort aber schon. Der liebliche
Duft der ersten Veilchen, welche auf einer Untertasse im Wasser lagen, aus Ermangelung so winziger Väschen. Das ganze
Haus war erfüllt von diesem herrlichen Frühlingsduft. Zum 1. Mai
wurden die Häuser mit Birkenreisig, oder Lärchenzweigen geschmückt. Dieser Schmuck war zwar damals von den örtlichen
Parteiorganen angeordnet, aber meines Wissens schmückte
die Dorfbevölkerung gern ihre Häuser. Den Duft der Zweige, an
den Außenfronten der Häuser, habe ich heute noch in der Nase.
Ebenso wie die großen Sträuße der Lärchenzweige in den Zimmern, die alljährlich zu Pfingsten die Wohnstuben schmückten.
Die Zweige wurden aus dem ziemlich weit entfernt liegenden
Wald geholt. Heute wohnen wir so nahe am Wald, aber diese
schönen Traditionen scheinen gestorben zu sein, schade eigentlich! An die Wasserliliensträuße, die Lupinen und Pfingstrosen,
welche mir die Schulkameradinnen meiner Klasse zu meinem
Geburtstag, Anfang des Monates Juni schenkten, bereicherten
mit ihrer Schönheit, wie mit ihrem herrlichen Duft alle Räume
unseres bescheidenen, kleinen Hauses. Ebenso unvergessen ist
das Trocknen der vielen selbstgepflückten Lindenblüten auf Zeitungspapier, welche für den Vorrat als Wintertee gebraucht wurden. Auch diesen süßlichen Blütenduft habe ich nicht vergessen.
Dank meines ausgezeichneten Erinnerungsvermögens sind für
mich all‘ diese belebenden Traditionen nicht gestorben.
Ich danke dem Schicksal dafür, dass sogar die herrlichen Düfte
in meiner, oft verfluchten schiefen Nase geblieben sind! Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, sich mittels verschiedenster Raumdüfte, durch Parfüms in allen Preislagen, Seifen und
Cremetiegeln in allen erdenklichen Duftnuancen, sowie Deodorantspray a la bonne heure, all‘ dies kann ausgewählt und auch
angewandt werden. Allerdings bleiben es stets künstliche Aromen, egal, wie tief man dabei in das Portmonee greifen mag!
An die natürlichen Duftnoten erinnere ich mich ebenso, wie auch
an die damals üblichen unangenehmen. Wie sie durch die bekannten großen, oder auch kleineren, angelegten Mistgruben
der Höfe oder dem nie vergessenen Plumpsklos im Hirn gespeichert sind. Egal an welche Jahreszeit ich auch denke, es
dominiert stets das Positive aus unserer Natur. Derzeit kommt
mir z.B. die Schlüsselblume wieder in mein Gedächtnis, wohl,
weil es ihre Zeit ist, aber auch, weil sie in unterschiedlichster
Form- und Farbenbracht allerorten im Garten blüht und duftet. In
unserem Dorf gab es, wie fast überall, auch eine Feldgegend, die
das „Ried“ genannt wurde. Es lag unterhalb des Ortes, nahe am
Flüsschen „Nesse“, um ein Erlenhölzchen mit moorigem Grund,
herum. Dort gab es eine große, unvergessene Bauernwiese, auf
welcher Vieh geweidet und Gras gemäht wurde. Jetzt um diese
Zeit herum, blühte diese Wiese über und über mit Millionen von
Schlüsselblumen. Allen Kindern war diese Wiese bekannt, und
wohl ein jedes Kind pflückte der Mutter im Frühling einen dicken
Strauß dieser Himmelschlüssel. Das Abpflücken der Sträuße
schadete der Blume nicht. Schon von weitem roch es so süß
und lieblich, dass auch die unendlich vielen Bienen und Insekten
diese Wunderwiese lieben mussten.
Heute ist daraus leider Ackerland geworden, aber nicht bloß in
meinem Gedächtnis existiert diese Wunderwiese noch. Ich konnte gar nicht widerstehen, musste diesen Duft unbedingt mit nach
Hause nehmen. Damals holten wir Kinder oft Natursträuße ins
Haus, wir brauchten diesen Schmuck und auch diese Düfte, wo
„Fahner Höhe“ Kurier
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doch alles so grau und trist war. So versuchten wir Kinder mit
Blumen und Kräutern unser Heim schöner und etwas wohnlicher
zu gestalten, über das gesamte Jahr hinweg. Nicht bloß der aromatisch, süße Geruch der Walderdbeeren verzauberte für eine
kurze Weile unsere Küche samt Flur. Auch zu Weihnachten gab
es wieder diesen Balsam der Sinne. Den appetitanregenden,
betörenden Duft der Weihnachtsbäckerei, so bescheiden sie
damals auch sein mochte. Der Geruch des Weihnachtsbaumes,
überhaupt der gesamten Atmosphäre, alles duftete nach der
Verzauberung, die es eben bloß zu Weihnachten geben konnte.
Noch heute kann ich es riechen, wie es meine Nase verzauberte, wenn unsere Mutter die Nadeln eines kleinen Zweiges des
Tannenbaumes über einer der Kerzen glimmen ließ. Dieser Tannenduft grub sich ein in meine Nase, wie gottlob so unendlich
viele angenehme, unwiederbringliche Schönheiten unserer Natur, welche wir nach Hause geholt haben.
Ich wünschte mir, dass sich ein jeder meiner Leser, an diese Gerüche der damaligen Zeit unserer Kindheit, zurückerinnern kann,
und er ebenfalls den Geruch in seiner Nase auch wachzukitzeln
vermag! Viel Freude!
Fahner Obst informiert:
Hofladen an der Gierstädter Ortsdurchfahrt
Thüringer Spargel, Äpfel, Thüringer Gemüse, Säfte und noch
viel mehr….
Mo-Fr: 9 bis17 Uhr, Sa: 9 bis12 Uhr
036206 / 59 40 74 oder 0178 / 200 38 79
Nr. 11/2016
Verteiler-Netz der Gelben Säcke
für die Gemeinde Großfahner
Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9, 99958 Tonna OT Gräfentonna
- Donnerstag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- Samstag
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde der Großfahnerschen Bürgermeisterin
- Montag von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie am Schlossgasthof
- jeweils mittwochs von 8.30 Uhr bis 09.00 Uhr
erhältlich.
Herzliche Einladung zum Heimatabend
Der Verein für Heimatgeschichte Großfahner e.V. lädt alle Geschichtsinteressierten für
Freitag, den 3. Juni 2016 um 20.00 Uhr
zum einem Heimatabend
in den Hof der Pension „Zum alten Hauptmann“ ein.
In einem Lichtbildvortrag von Brunhild Daniel mit dem Titel „Fänger & Gefangene - Über das Leben an Bord eines Transport- und Verarbeitungsschiffes (TVS) des Fischkombinates
Rostock“ geht es um die Hochseefischerei der Deutschen Demokratischen Republik. An diesem Abend sind der Vorsitzende
und weitere Mitglieder des 1. Thüringer Hochseefischer-Stammtisches n.e.V. zu Gast, die im Anschluss Fragen beantworten und
über ihre Fahrenszeit berichten werden. Für den stilechten kulinarischen Genuss bieten wir unseren Gästen frische BismarckFischbrötchen, Grog und russischen Wodka an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und viele gute Gespräche!
Der Verein für Heimatgeschichte Großfahner e.V.
Gemeinde Großfahner
Wir gratulieren zum Geburtstag
Frau Elfriede Starke
Frau Brigitte Busse
Herrn Willfried Vonhof
Frau Renate Hofmann
Frau Ingrid Münzel
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Die Gemeinde Großfahner gratuliert recht herzlich und wünscht
ihren Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
Karin Schneider
Bürgermeisterin
Die Bürgermeistersprechzeiten
in Großfahner
montags
von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
in der Gemeinde Großfahner, Hintergasse 124.
Zur Sprechzeit ist die Bürgermeisterin unter der Handy-Nummer 0172/3678954 telefonisch erreichbar.
Sportfest in Großfahner
Vom 24.06.16 bis 26.06.16 richtet der TSV Großfahner e. V
zusammen mit der Gemeinde Großfahner wieder ein Sportfest im Stadion aus.
Unter anderem werden stattfinden:
• ein Fußballturnier der Alten Herren
• der „Klubkasse-Cup“ der F-Jugend
• das Traditionsfußballturnier der Freizeitmannschaften
• Schnuppertraining für die Kleinsten
• Bogenschießen für Jedermann
• und natürlich eine Sportlerparty wie
jedes Jahr
Alle Veranstaltungen finden auf dem Sportplatz Großfahner statt.
Ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken wird
Ihnen am gesamten Wochenende geboten.
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
Wandertag der Kl. 2a und 2b
in die Bibliothek
Am 26.04.2016 durften wir, die Kinder der Klassen 2a und 2b
der Grundschule Großfahner, nach Erfurt in die Bibliothek fahren.
Wir hatten eine lange Fahrt mit Bus und Straßenbahn vor uns.
Umso näher wir kamen, desto aufgeregter wurden wir. Denn
in der Bibliothek gab es nicht nur jede Menge Bücher, sondern
auch Zeitschriften, DVD’s, CD’s, Konsolenspiele und Hörbücher.
Frau Aderhold hat uns alles gezeigt und wir konnten ihr noch
ganz viele Fragen stellen. Außerdem spielte sie uns ein kleines
Bildertheater vor. Anschließend haben wir uns in Ruhe umgesehen und durften uns mit einem Buch in die Leseecke oder mit
einem Hörbuch oder einer CD in den „Hörsessel“ setzen.
Zum Schluss konnten sich alle Kinder, die eine Erlaubnis von ihren Eltern hatten, etwas ausleihen. Bevor wir wieder nach Hause
gefahren sind, gab es für alle Kinder noch ein Eis.
Es war ein sehr schöner und interessanter Tag.
Hannah Wagner
Schülerin der Kl. 2a
Klassenfahrt der Klasse 4b
auf die Feuerkuppe
Endlich war es soweit! Lang herbeigesehnt von allen Schülern
ging es am Montag, dem 02.05.2016 in Gräfentonna los: Mit von
Eltern organisierten Kleinbussen traten wir die Fahrt nach Sondershausen in den Ferienpark Feuerkuppe an. Dort eingetroffen,
überraschte uns bei bestem Wetter ein gepflegter Park mit gut
ausgestatteten Bungalows. Nachdem die aufgeregten Kids ihre
Quartiere bezogen hatten, ging es, gestärkt mit Nudeln und Tomatensoße, zur ersten Attraktion der Reise. Im benachbarten Affengehege, dessen Bewohner vor Niedlichkeit strotzten, durften
wir Kontakt mit den kleinen Wesen knüpfen. Aber eigentlich waren es die Affen, die den Kontakt, ja sogar den Körperkontakt zu
uns, suchten. Nach Affenbelieben wurden wir abgeschleckt und
auf Schultern und Köpfen von ihnen erklommen. Die Wanderung
wurde abgeschlossen durch eine rasante Fahrt auf der Sommerrodelbahn, die direkt neben dem Affengehege liegt.
Ein Besuch im Dorfmuseum
Am Mittwoch, d. 04.05.2016, wanderten die Schülerinnen und
Schüler der 3. Klassen der Grundschule Großfahner mit ihren
Lehrerinnen Frau Hempel und Frau Sichert um den Stausee
nach Dachwig. Alle erfreuten sich dabei an der Schönheit der
blühenden Natur.
Im Dorfmuseum wurden wir herzlich von Frau und Herrn
Steickardt sowie Herrn Nürnberger begrüßt. In Gruppen führten
sie die Kinder durch die Scheune und die verschiedenen Ausstellungsräume. Die Mädchen und Jungen zeigten sich interessiert, hörten aufmerksam den Erklärungen zu und stellten viele
Fragen, welche umfassend beantwortet wurden.
Schnell verging die Zeit und wir traten unseren Heimweg nach
Großfahner an. Wir bedanken uns hiermit noch einmal herzlich
bei den Mitgliedern des Dachwiger Heimat- und Museumsvereins e. V., die den Kindern das Leben von früheren Zeiten nahe
brachten.
Die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen der Grundschule Großfahner mit ihren Lehrerinnen
Wieder angekommen im
Ferienpark erlebten wir ein
Theater der besonderen
Art: verkleidet mit weißen
Umhängen,
gruseligen
Masken und lustigen Perücken, ging es im dunklen Saal gespenstisch
her, als plötzlich unter
Schwarzlichtbeleuchtung
alle weißen Kleidungsstücke leuchteten. Ein kurz
eingeübtes Stück brachte
die Phantasie der Kinder
zum Vorschein. Ein tolles
Erlebnis!
In direktem Anschluss
konnte zwischen einer
Erkundungstour via GPSGeräten oder dem Fußballspiel ausgewählt werden.
„Fahner Höhe“ Kurier
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Beides brachte den Kreislauf gehörig in Schwung
und das Lachen ins Gesicht. Die GPS Gruppe
„Ronny“ war die schnellere, allerdings hatte sich
bei ihnen ein Fehler eingeschlichen, sodass auch die
Gruppe „Jörg“ Sieger war.
In dieser Klassengemeinschaft und mit der Lehrerin Frau Delkus kann man
eben nur gewinnen!
Der Tag ging zu Ende, aber
nicht ohne einen tollen
Grillabend. Erzählt wurde
noch bis spät in die Nacht.
Der zweite Tag der viel zu
kurzen Reise führte uns
unter skeptischen Blicken
einiger Schüler zurück in die Zeiten des Robin Hood. Als Ersatz
für das krankheitsbedingt ausgefallene Reiten ging es zum Bogenschießen!
Nach dem Anfreunden mit dem Sportgerät und dem ausgesprochen kinderfreundlichen Betreuer an der Station, verflog die anfängliche Skepsis gegenüber der bei den Kindern unbekannten
Sportart im Nu und jeder versuchte sein Glück! Ein kleiner Wettkampf am Ende kürte den Schützenkönig, den Papa von Lina.
Die anschließende Freizeit verbrachten wir auf dem Spielplatz,
beim Auffüllen der Getränkereserven am Kiosk, bei Spiel und bei
Spaß bis zum Mittagessen. Leckere Königsberger Klopse stärkten uns für den mit weiteren tollen Aktivitäten gefüllten Nachmittag.
Dieser bestand aus dem Chocolatierkurs bei Alex, der uns in
die Welt der Kunstwerke aus Schokolade entführte. So manches
Mitbringsel für die Lieben zu Hause, Hüftgold aus brauner oder
weißer Schokolade, konnte hier von den Kindern selbst hergestellt werden.
Weiter ging es mit dem Besuch der Bowling-Bahn. Der lustig
frisierte Picasso, der seinen Spitznamen wohl der Ähnlichkeit
bezüglich Haarpracht verdankt, und in seiner Freizeit als Fakir
gerne Gläser zum Frühstück verspeist, betreute uns hier zuvorkommend. Bowling-Star wurde hier diesmal Lea´s Papa.
Nach dem Abendessen
lockte uns Stockbrot ans
Lagerfeuer, doch das eigentliche Highlight des Tages sollte erst noch folgen!
Gegen 20 Uhr ging es
für die Schülerinnen und
Schüler in die Disco!
Welch eine Aufregung welch ein Vorbereitungsstress besonders bei unseren 10-jährigen Mädels!
Mascara musste ordentlich aufgetragen werden
und der Lippenstift durfte nicht verwischen. So
manches Kleidungsstück
wurde ausschließlich für
den Disco-Abend hierher
mitgebracht! Dann ging es
endlich los! Es wurde gesungen, es wurde gesprungen; es wurde gelacht und die Nacht zum Tag gemacht! Selbst die Eltern
wagten ein Tänzchen „auf dem Parkett“ auch wenn es aus Fliesen bestand.
Die Fahrt neigte sich jedoch ungewollt aber unweigerlich ihrem
Ende. Dass die letzte Nacht durchgemacht werden sollte, bedarf
keiner Erwähnung, doch die Lehrerin und Eltern planten eine
tolle Überraschung! Ohne Kenntnis der Kinder wurde für den
folgenden Abreisetag ein weiterer Programmpunkt organisiert,
der Besuch des Freizeit- und Erholungsparks Possen. Schnell
waren alle Eltern telefonisch informiert, so dass der Realisierung
nichts mehr im Wege stand. Natürlich war die Freude riesengroß
und das Abschiednehmen von der Feuerkuppe fiel um einiges
leichter.
Nr. 11/2016
Nach dem Ausquartieren und Spurenbeseitigen der vergangenen Nacht ging es also am Abreisetag zum nicht weit entfernten
Possen. Hier wurden zunächst die Tiere besichtigt, der wirkliche
Reiz lag aber wo anders: natürlich auf der riesigen Hüpfanlage
bestehend aus flachem Hüpfbereich und Riesenrutsche. Aufgewärmt von der Sonne entspannten sich die Kinder unwissend von
den heimtückischen Plänen ihrer schelmischen Lehrerin. Diese
hatte nämlich zwischenzeitlich die Schnürsenkel der Schuhe der
Kinder verknotet - das riecht nach Revanche!
Die Fahrt ging viel zu schnell zu Ende, währt aber sicher in den
kleinen Kinderköpfen noch ewig. Für die Durchführung der Klassenfahrt danke ich allen beteiligten Eltern und in besonderem
Maße der Lehrerin Angelika Delkus, „der“, wie die Kinder zu sagen pflegen, „besten Lehrerin der Welt!“
Der Klassenelternsprecher
Direktverkauf der Fahner Gold e.G.
Großfahner Spargel frisch am Feld „Wieschen“
und immer donnerstags von 15:00 Uhr bis16:30 Uhr am Fleischer in Großfahner!!
* Äpfel, Spargel aus Großfahner, Thüringer Gemüse der
Saison, Kartoffeln, Säfte, Honig und noch viel mehr….
weitere Infos:
Telefon Frau Sabine Sonnenberg 0178 / 200 38 37
Gemeinde Tonna
Wir gratulieren zum Geburtstag
Herrn Bernd Stahlofen
Frau Karla Ahrens
Frau Irmgard Krieg
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
Die Gemeinde Tonna gratuliert recht herzlich und wünscht ihren
Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
Frank Vater
Bürgermeister
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
Maienfest in Burgtonna
Vom 28.05.2016 - 29.05.2016 findet in Burgtonna das traditionelle Maienfest statt.
Am Samstagmorgen machen sich die Kirmesburschen und einige Helfer auf den Weg Richtung „Fahner Höhe“, um die „Maie“ zu
schlagen und sie anschließend zum Festplatz zu bringen. Gegen
14:00 Uhr wird diese dann einzig mit Muskelkraft, Stangen und
Seilen gestellt. Im Anschluss daran laden wir zum gemütlichen
Verweilen unter der „Maie“ ein (Eintritt frei!).
Am Sonntagmorgen steht um 10:30 Uhr zunächst der Festgottesdienst zum Maienfest auf dem Programm. Gegen 14:00
Uhr wird die diesjährige Maienkönigin vorgestellt und mit einer
Kutschfahrt durch den Ort ihrem Volk präsentiert. Wieder am
Festplatz angekommen wird mit der Maienpredigt der zünftige
Blasmusiknachmittag mit den aus dem letzten Jahr bekannten
„Original Heyeröder Zackerländer Musikanten“ eröffnet. Für unsere kleinen Gäste haben wir ein tolles Kinderprogramm auf die
Beine gestellt, unter anderem mit Bastelstraße, Kinderschminken und vielem mehr. Jeder Gast nimmt automatisch an unserer
kleinen Tombola teil, bei der es tolle Preise zu gewinnen gibt.
Für kulinarisches vom Grill und Getränke ist an beiden Tagen
bestens gesorgt. Am Sonntag gibt es außerdem leckeren selbstgebackenen Kuchen.
Wir hoffen auf tolles Wetter und viele Gäste aus nah und fern.
Alle Veranstaltungen finden hinter dem Bürgerhaus „Zur Post“
(Hauptstraße 69) statt. Sollte es Petrus mit dem Wetter nicht so
gut meinen, findet die Veranstaltung im Bürgerhaus statt.
Heimatverein Burgtonna e.V.
Bürgermeistersprechzeiten in der Gemeinde
Tonna
dienstags
von 17.00 bis 19.00 Uhr
in der Gemeinde Tonna im Rathaus Tonna, Markt 07, im OT
Gräfentonna.
Zur Sprechzeit im OT Gräfentonna ist der Bürgermeister unter
der Rufnummer 036042 / 75712 telefonisch erreichbar.
Verteiler-Netz der Gelben Säcke
für die Gemeinde Tonna
Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna
- Donnerstag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- Samstag
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Zusätzliche Ausgabe von gelben Säcken im OT Burgtonna
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Quergasse 65
bei Frau Kerstin Soporowsky (Wäscheannahme).
FSV 78 Burgtonna
e.V.
Wo Fußball Spaß macht!
Programmablauf
Freitag, 10.06.2016 - 18.00 Uhr
Eröffnungsspiel
AH Burgtonna AH Behringen
danach EM-Eröffnungsspiel „Public Viewing“
Samstag, 11.06.2016 - 10.00 - 16.00 Uhr
Kleinfeldfußballturnier der Freizeitmannschaften
Mit dabei sind wie im letzten Jahr
„Arminia Bierzelt Burgtonna“ (Titelverteidiger)
„AH Burgtonna“
„AH Witterda“
„AH Vieselbach“
„Borchtonnsche Jung“
„Kirmesverein Burgtonna“ und viele mehr ....
im Abschluß gemütliches Beisammensein
Sonntag, 12.06.2016 - 10.00 - 12.00 Uhr
Kleinfeldfußballturnier der Nachwuchsmannschaften
ab 13 Uhr
Elfmeterschießen für Kinder und Erwachsene
Kinder bis 14 Jahre kostenfrei
Kinder über 14 Jahre und Erwachsene Teilnahmegebühr 1,00 €
Sieger vom Freizeitturnier winkt ein 30 I - Faßbier
Sieger vom Elfmeterschießen der Erwachsenen
bekommt 1 Spanferkel
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand des FSV 78 Burgtonna
Hallo Kinder!
Ihr Kind ist ein kleiner Ronaldo, Müller oder
Ribery und zerschießt ihnen die Blumentöpfe oder gar die Fensterscheiben.
Das muss nicht sein, der FSV 78 Burgtonna
hat sich ein klares Ziel gesetzt.
Jungen und Mädels aus dem Umkreis ihr
wollt kicken, wie die Profis lernen, da seid
ihr hier „ Wo Fussball Spaß macht „ richtig.
Wir fördern ihre Kids mit Leidenschaft zum
Fussball in jedem Alter. Dies ist möglich
durch Spielgemeinschaften und lizensierte
Trainer.
Ihr Kind kann mit einem Shuttle zum Training bzw. zum Spielbetrieb abgeholt werden und wird wieder wohlbehütet zu Hause
abgeliefert.
Nehmen sie uns beim Wort - ihr FSV 78
Burgtonna.
Kontaktaufnahme:
FSV 78 Burgtonna e.V.
Silvio Deubner
Siedlung 198a
99958 Tonna
Tel.: 01786200506
Emai: [email protected]
Internet: www.fsv78-Burgtonna.de
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KINDER
Am 4. Juni 2016 ist es soweit!
In unserem Kindergarten ist dann Indianerzeit!
Unser Fest beginnt um 14.30 UHR
in der Kirche,
mit anschließendem Umzug
aller Indianer in den Kindergarten
zum Indianercamp!
Liebe Leut‘ von fern und nah, ob Groß oder
Klein wir laden Jedermann ganz herzlich ein ,
wollen Euch mit folgenden Sachen einige schöne Stunden machen:
Selbstgebackenes im Cafe “Pocahontas“
Indianerschmuck und Traumfänger basteln
Schminken nach Indianerart
Geschicklichkeitstest und Spiele
Kutschfahrten - Stockbrotbraten
Büffelwurst und Manitou-Steak für den Hunger
Stille Wasser und Feuerwasser für den Durst
Der Medizinmann „Jörg aus Schwerin“ sorgt für
Unterhaltung.
Alle Erwachsenen, die zu uns als Indianer
verkleidet kommen, erhalten ein Feuerwasser.
Wir sind gespannt und freuen uns auf viele
Gäste.
Die kleinen und großen Indianer
der Ev. Kita Regenbogen Gräfentonna
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„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
Für Karla zum Abschied in den Ruhestand!
Renteneintritt ist was Schönes,
denn nun kannst Du Dich verwöhnen.
Tu und lass was Dir gefällt,
das sei hier mal klar gestellt.
Fleißig warst du lang dafür,
sei nun gegönnt das Ausruhen Dir.
Gesund bleiben ist ab jetzt die Devise,
hab Spaß und fühle Dich als Riese.
Viel Zeit mit der Familie wünschen wir,
und zum Fit bleiben ein Elixier.
Liebe Karla,
wir wünschen Dir von ganzem Herzen
alles Liebe und Gute, Gesundheit, Glück
und Gottes Segen,
vor allem noch ein langes Leben.
Alle Kleinen und Großen
vom Regenbogen Gräfentonna und
der Rappelkiste Burgtonna
Für die Vorschulkinder hieß es dann am Freitag „Bitte pünktlich
sein“, denn an diesem Tag durften sie das erste Mal mit einem
Schulbus fahren. Sie waren ganz aufgeregt, da sie nicht wussten, was sie erwartet. An diesem Vormittag lernten die Heranwachsenden auf spielerische aber verbindliche Art und Weise,
wie man sich in einem Linienbus verhalten soll. Es wurden viele
wichtige Verhaltensregeln geübt: den richtigen Abstand zum heranfahrenden Bus zu halten, wie man ordnungsgemäß ein- und
aussteigt ohne zu drängeln und/oder zu schubsen, ebenso das
Hinsetzen und wo der Schulranzen hingehört.
Neues vom Regenbogen
In der letzten Aprilwoche haben sich die Kinder der Blumengruppe mit der Geschichte von Noah und seiner Arche beschäftigt.
Am Anfang haben wir die Geschichte von Noah und seiner Taube
gehört, in der sich die anderen Tiere streiten, wer der Beste ist
und demzufolge als Erster auf die Arche darf.
Nur die Taube ist vernünftig und erklärt den Tieren, dass jeder
besonders ist, nicht der Beste und man sich nicht streiten muss.
So ist das ja auch oft mal bei Kindern und auch bei Erwachsenen.
Anschließend haben wir selbst eine Arche für die Tiere gebaut.
Gemeinsam haben die Kleinen mit Hilfe der Großen das Schiff
gebastelt und dann mit den ausgemalten Tieren beladen.
Dabei hatten wir eine Menge Spaß !
Die Blumengruppe vom Regenbogen,
Benjamin und Heidrun
Ein Höhepunkt jagt den nächsten ganz schön was los in der Kita *Rappelkiste*
in Burgtonna
Am Mittwoch wurde der Schlafraum zum Konzertsaal geräumt,
denn die Musikschulkinder haben sich seit Wochen auf diesen
Vormittag vorbereitet. Zusammen mit ihrer Musikschullehrerin
Sylvana begann das Konzert von „Emil und der Reise in den
Zauberwald“. Eine bunte Mischung aus Gesang, Tanz und selbstMusizieren verzauberte Kinder, Eltern, Großeltern und natürlich
uns Erzieherinnen.
Selbstverständlich gehört ein freundliches „Guten Morgen“ an
den Busfahrer dazu. Diese klaren Regeln wurden freundlich vermittelt, sodass die Kinder nun bestens für die kommenden Fahrten in die Schule vorbereitet sind.
„Fahner Höhe“ Kurier
- 32 -
Nr. 11/2016
Das sonnige Wetter zieht uns täglich in unseren schönen Garten und/ oder auf weite Felder hinter unsere Einrichtung. Beim
nächsten Mal berichte ich euch wieder ausführlicher davon.
Bis dahin liebe Grüße aus der *Rappelkiste*
Kleines Frühlingsfest
Am 22.04.2016 überraschten wir die Mitglieder der Bambini- und
Jugendfeuerwehr Gräfentonna mit einem kleinen Frühlingsfest
vor unserem Gerätehaus. Um 18 Uhr entzündeten wir ein Lagerfeuer, an dem die Kinder und Jugendlichen sich Stockbrot und
Bockwürste grillen konnten. Dies war einmal eine gelungene Abwechslung zu dem sonst am Freitag stattfindenden Ausbildungsdienst der Bambini- und Jugendfeuerwehr. Allen hat es viel Spaß
gemacht und die Zeit verging wie im Flug.
Der Vorstand bedankt sich bei den Betreuen und Helfern, die
diese spontane Aktion möglich gemacht haben.
Der Vorstand
Ausflug der Faschingskinder
Am 06.05.2016 nutzten wir den „Brückentag“, um mit den Faschingskindern unseren alljährlichen Ausflug zu machen. Nach
dem Besuch des Planetariums im letzten Jahr, machten wir uns
dieses Mal auf zum Freizeitspaß Eckartsberga. Dort erwartete
uns eine Sommerrodelbahn, ein Spukhaus, ein Irrgarten und
vieles mehr. Natürlich gab es auch eine kräftige Stärkung beim
gemeinsamen Mittagessen. Bei herrlichem, frühsommerlichen
Wetter hatten alle einen tollen und stimmungsvollen Tag der leider viel zu schnell zu Ende ging.
Wir freuen uns schon auf´s nächste Jahr...
Euer Heimatverein Burgtonna e.V./Fasching
Maibaum 2016
Am 30.04.2016 stellte der Verein zu Förderung der Freiwilligen
Feuerwehr Gräfentonna e.V., wie in jedem Jahr, bei herrlichem
Sonnenschein den Maibaum vor dem Rathaus. Wir möchten uns
auf diesem Weg bei allen bedanken, die zum gutem Gelingen
dieser Veranstaltung beigetragen haben. Besonderer Dank gilt
dem Kirmesverein Gräfentonna, der uns wieder tatkräftig unterstützt hat. Bedanken wollen wir und auch bei der Firma Krüger
GbR, für die Bereitstellung der Technik und unserem Revierförster Ralf Kühnert.
Wir hoffen, alle Gäste im nächsten Jahr wieder begrüßen zu können.
Der Vorstand
Wissenswertes
Die Harthgemeinde informiert:
Ortsgruppe des Rennsteigvereins 1896 e. V.
Gründung: 24. Mai 1924
Neugründung:
24. Mai 1995
Vorsitzender: Hermann Müller
Trift 172, 99958 Burgtonna
Tel.: 03 60 42/79 68 3
weiterer Ansprechpartner:
Gerd Neitzke
Tel. 0 36 03/81 22 03
eMail: [email protected]
Alle Wanderungen mit An- und Abfahrten, Wanderstrecken sowie
weitere Aktivitäten werden an den Vereinsabenden besprochen
und organisatorisch geklärt.
Alle Wanderungen werden ohne Rücksicht auf die Witterungsverhältnisse oder der Teilnehmerzahl durchgeführt.
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil, Ansprüche an
den Verein und/oder den Wanderführer sind ausgeschlossen.
Für die Tagestouren orientieren wir auf eigenständige Versorgung aus dem Rucksack. Die Wanderstrecke bestimmt jeweils
der Wanderführer.
„Fahner Höhe“ Kurier
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Die Termine der Bowlingabende werden an den Vereinsabenden
abgesprochen.
Gäste und Interessierte sind zu allen Veranstaltungen herzlich
willkommen. Wir verstehen uns nicht nur als Wanderverein. Gegenstand unseres Vereinslebens ist auch die Geselligkeit und
die Beschäftigung mit der Geschichte der näheren und weiteren
Umgebung sowie die Pflege von Traditionen.
Kommen SIE doch mal zu uns, kommen SIE doch mal mit!
28.05.2016 Thüringer Wandertag in Holzhausen
08.00 Uhr, Jahnplatz
29.05.2016 Orchideenwanderung Lauratal-Jena
08.00 Uhr, Jahnplatz, Familie Hölzer
Juni 2016
04.06.2016 Vogelstimmenwanderung Weberstedt
07.00 Uhr, Jahnplatz, B. Werner
11.06.2016 RW Brotterode, 12 km
09.00 Uhr Jahnplatz Familie Bock
22.06. - 27.06.2016
Deutscher Wandertag in Sebnitz *
* Nur für Mitglieder der Harthgemeinde.
Wegen Ergänzungen oder Korrekturen bitte auf Pressemitteilungen achten!
Alle Kilometerangaben sind geschätzt.
Veranstaltungen in den Mitgliedsgemeinden
Veranstaltungskalender VG
10.06. bis
12.06.2016Fußballfest
FSV 78 „Burgtonna“ e. V.
10.06. bis
10.07.2016
EM-Scheune in Gierstädt
Gemeinde Gierstädt und örtliche Vereine
11.06.2016Frühlingsfest
Kultur- und Heimatverein Döllstädt e. V.
12.06.2016
16. Kirschlauf in Kleinfahner
Universitätssportverein Erfurt e. V. (USV)
Infos unter: www.kirschlauf.de
18.06.2016
Sommerfest in Döllstädt
Kindertagesstätte Döllstädt und Förderverein e. V.
18.06. bis
19.06.2016
Mc Donalds Cup
SG Blau-Weiß Dachwig Döllstädt
24.06.16 bis
26.06.16
Sportfest im Stadion in Großfahner
TSV Großfahner e. V und Gemeinde Großfahner
Nr. 11/2016
Öffnungszeiten der Museen:
Dachwiger Museum:
Lange Straße 26, 99100 Dachwig
Öffnungszeiten:
jeden Sonntag:
im Winterhalbjahr
14.00 bis 17.00 Uhr
im Sommerhalbjahr
14.00 bis 18.00 Uhr
Gruppenführungen nach telefonischer Vereinbarung
sonntags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Gruppenführungen nach telefonischer Vereinbarung,
Tel.: 036206 / 20192 oder 0173 / 3464188
036206 / 23156, 036206 / 20394, 036206 / 23720
Burgtonnaer Museum:
Am Wasser 137 b, 99958 Tonna OT Burgtonna
Öffnungszeiten:
samstags von 16.00 bis 18.00 Uhr
Gruppenführungen nach telefonischer Absprache
mit Ehepaar Pudenz unter Tel.: 036042-74300
Veranstaltungen in Bad Langensalza
Infos durch die Gästeinformation im Friederikenschlösschen,
Kurpromenade 5, 99947 Bad Langensalza, Tel. 03603 / 834424.
Stadtmuseum im Augustinerkloster, Wiebeckplatz 6 - 7, 99947
Bad Langensalza, Tel.: 03603 / 813002
Veranstaltungen in Erfurt
Infos durch Tourismus Gesellschaft mbH Erfurt,
Benediktsplatz 1, 99096 Erfurt, Tel. 0361 / 6640-0
Naturkundemuseum Erfurt:
Große Arche 14, 99094 Erfurt, Tel. 0361 / 655 56 80
Deutsches Gartenbaumuseum Erfurt
Cyriaksburg, Gothaer-Straße 50, 99094 Erfurt, Tel: 0361/22 3990,
http://www.gartenbaumuseum.de
Veranstaltungen in Eschenbergen
Infos durch Forstbetriebsgemeinschaft Eschenbergen, Jagdgenossenschaft, Schützenverein Eschenbergen e. V., Gemeinde
Eschenbergen
Veranstaltungen in Gotha
Infos durch die Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land:
persönlich:
Mo-Fr von 10:00 bis 18:00 Uhr,
Sa 10:00 bis 15:00 Uhr,
So 10:00 bis 14:00 Uhr (Mai bis September)
Hauptmarkt 33, 99867 Gotha,
telefonisch: Tel. 03621 / 510 450
per E-Mail: [email protected]
www.kultourstadt.de
Stadtführungen:
Mi. & So.:
11.00 Uhr
Fr. & Sa.:
14.00 Uhr
Preis p.P.:
4,00 Euro (Kinder bis 16 Jahre frei)
Treffpunkt: Historisches Rathaus
25.06.2016
Sommerfest der Kita in Burgtonna
Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in Burgtonna
25.06.2016
Kirschfest - Hofladenfest in Döllstädt
Obstgenossenschaft Döllstädt
Stiftung Schloss Friedenstein Gotha:
Tel. 03621 / 8234-0
www.stiftungfriedenstein.de
Juli
07.07.2016
Neptunfest im Bad in Burgtonna
Kirmesgesellschaft Burgtonna
Schloss Friedenstein beherbergt folgende Museen und Einrichtungen:
- Schlossmuseum
- Historisches Museum (ehem. Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde)
- Museum der Natur
- Ekhof-Theater
- Herzogliches Museum (Sanierung 2011/12)
-Kasematten:
2x täglich Führungen durch die Kasematten
April - Oktober: 13.00 & 17.00 Uhr
November - März: 13.00 & 16.00 Uhr
08.07. bis
10.07.2016 Kirmes in Dachwig im Festzelt auf dem alten
Sportplatz
Kirmesgesellschaft Dachwig e. V.
10.07.2016
Waldfest an der „Weißen Hütte“(FBG) Burgtonna
Forstbetriebsgemeinschaft „Weiße Hütte“ Burgtonna
„Fahner Höhe“ Kurier
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Auch die Preise bleiben mit 6,00 EUR für den Erwachsenen und
4,00 EUR für Kinder bis 16 Jahre. Eine Führung dauert weiterhin
etwa eine Stunde und erfolgt in Gruppen bis max. 15 Personen.
Weitere Führungen können auf Anfrage jederzeit individuell gebucht werden.
Veranstaltungen in Herbsleben
Infos durch die Gemeindeverwaltung Herbsleben, Hauptstr. 52,
99955 Herbsleben, Tel.: 036041 / 387-0
Veranstaltungen in Molschleben
Infos durch die Gemeindeverwaltung Molschleben, Gothaer Straße 18, 99869 Molschleben, Tel / Fax.: 036258 / 5 02 34,
Veranstaltungen in Witterda
Infos durch die Gemeindeverwaltung Witterda, über Gemeinde
Elxleben,
Thomas-Müntzer-Straße 69, 99189 Elxleben,
Tel: 036201 / 826 -123
Veranstaltungen im Nationalpark Hainich
Infos durch die Nationalparkverwaltung Hainich, Bei der Marktkirche 9, 99947 Bad Langensalza, Tel.: 03603 / 39 07-0 und
http://www.nationalpark-hainich.de/erleben/mitmachen-programm.html
Freitag, 27.05.2016
10:00 Uhr
Interessantes aus Wald und Flur
Wanderung auf dem Erlebnispfad Brunstal mit
Nationalparkführer Manfred Unger
Treff: Wanderparkplatz Fuchsfarm bei Mülverstedt, ca. 2 Std.
Samstag, 28.05.2016
09:30 Uhr
Gesundheit aus dem Garten der Natur
Kräuterwanderung mit Nationalparkführerin Reinhilde Bodenstein - Wissenswertes und Interessantes zu alten Heilpflanzen
Treff: Wanderparkplatz Craulaer Kreuz bei Craula, ca. 3 Std.
Sonntag, 29.05.2016
13:00 Uhr
Orchideenwanderung im Revier der Wildkatze
Orchideenwanderung mit Nationalparkführer Jürgen Dawo über Wachholderhög, Craula, Mallinde
und Alten Berg ca. 12 km. Rucksack und Verpflegung bitte mitbringen.
Treff: Schlosspark Behringen an der Weymouthskiefer, ca. 4 Std.
Juni 2016
Donnerstag, 02.06.2016
11:00 Uhr
Wanderung für Groß und Klein im Reich der
Wildkatze mit Ranger Siegfried Ludwig
Treff: Wildkatzenscheune Hütscheroda, ca. 3 Std.
Sonntag, 05.06.2016
11:00 Uhr
Wanderung zum UNESCO Welterbetag
Wanderung mit dem Ranger durch die Welterbefläche des Nationalparks.
Treff: Wanderparkplatz Craulaer Kreuz bei Craula, ca. 3 Std.
Samstag, 11.06.2016
11:00 Uhr
Gemeinsam wandern - Deutschlands Vielfalt
erleben
Wanderung mit dem Ranger zum Thema: „Wandertag zur biologischen Vielfalt“
Treff: Wanderparkplatz Craulaer Kreuz bei Craula, ca. 3 Std.
Sonntag, 12.06.2016
14:00 Uhr
Frühsommer im Kalkbuchenwald
Anfang Juni, zur Zeit der Schafskälte, setzt ein
erneuter Pilzschub ein. Pilzwanderung mit Nationalparkführer und Pilzberater Michael Kleinschmidt
Treff: Wanderparkplatz Fuchsfarm bei Mülverstedt, ca. 3 Std.
Sonntag, 12.06.2016
11:00 Uhr
Mit dem Ranger auf Entdeckungstour
Nr. 11/2016
Wandern Sie mit dem Ranger Axel Ziehn durch
den Hainich und erfahren Sie Interessantes über
die Natur
Treff: Wanderparkplatz Craulaer Kreuz bei Craula, ca. 3 Std.
Sonntag, 12.06.2016
15:00 Uhr
Sommerwanderung
Wandern, Natur und Kunst erleben, Sommerwanderung mit Nationalparkführer Jürgen Dawo von
Hütscheroda nach Behringen, anschl. 18:00 Uhr
Gottesdienst und Lagerfeuer.
Treff: Wildkatzenscheune Hütscheroda
Freitag, 17.06.2016
18:00 Uhr
20. Bildhauersymposium
Feierliche Übergabe der Werke des 20. Bildhauersymposiums „Kinder und/oder Hoffnung“
Treff: Schlosshotel Behringen, ca. 2 Std.
Samstag, 18.06.2016
19:00 Uhr
Wildbeobachtung im Hainich
Wildbeobachtung mit dem Nationalparkführer und
Jäger Wolfgang Mörstedt
Anmeldung erforderlich unter 0157/71342001
Treff: Schlosshotel Behringen Parkplatz, ca. 4
Std.
Samstag, 18.06.2016
20:00 Uhr
14. Mittsommernacht im Hainich
Waldzauber, Elfenreigen und Magie der Sommersonnenwende mit Nationalparkführerin Susanne
Merten, Unkostenbeitrag 2,00 EUR p.P.
Treff: Wanderparkplatz Harsberg bei Lauterbach,
ca. 2 Std.
Sonntag, 19.06.2016
11:00 Uhr
Mit dem Wildkatzenforscher unterwegs
Wanderung mit dem Projektleiter vom Rettungsnetz Wildkatze über den Wildkatzenpfad.
Anmeldung erforderlich unter 036254/865180,
Unkostenbeitrag 3,00 EUR p. P.
Treff: Wildkatzenscheune Hütscheroda, ca. 3 Std.
Samstag, 25.06.2016
09:30 Uhr
Gesundheit aus dem Garten der Natur
Kräuterwanderung mit Nationalparkführerin Reinhilde Bodenstein - Wissenswertes und Interessantes zu alten Heilpflanzen
Treff: Wanderparkplatz Kindel an der B84, ca. 3
Std.
Sonntag, 26.06.2016
11:00 Uhr
Faltertag
Erkunden Sie mit dem Ranger Ronald Demuth
die Falterwelt rund um das Wildkatzendorf.
Treff: Wildkatzenscheune Hütscheroda, ca. 2 Std.
PREKANGA - das sanfte Fitness-Workout
speziell für Schwangere
Am 23.05.2016 startet der 1. PREKANGA-Kurs in den Räumen
vom AWO Familienzentrum in Bad Langensalza.
Dieser Kurs bietet peppige Tanz-Choreos und speziell auf
Schwangere abgestimmte Fitnessübungen. Beine, Po und Rücken werden gekräftigt und das Herz-Kreislauf-System gestärkt.
„Fahner Höhe“ Kurier
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Prekanga ist ein sanftes Workout, welches Schwangere unbeschwert durch die wunderbare Zeit bringt. Die Teilnahme ist bei
einer komplikationsfreien Schwangerschaft von der 1. bis zur
letzten Woche möglich.
Beim 5-Wochenkurs (60 EUR) kann - bei freien Plätzen - jederzeit eingestiegen werden, da es sich um fortlaufende Kurse handelt. Auch eine Schnupperstunde (5 EUR) ist nach vorheriger
Absprache möglich.
Ein regelmäßiges Training während der Schwangerschaft kann
nachweislich Schwangerschaftsbeschwerden verringern und die
Geburt erleichtern.
Geh mit Schwung und Spaß durch diese besondere Zeit!
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.marlensturnbeutel.de oder [email protected]
Es freuen sich auf die werdenden Mamas und ihre „Kugelbäuche“
das AWO Familienzentrum und Marlen
Neues Lebensmittelforum
für Verbraucherfragen
Verbraucherzentrale Thüringen startet am 3. Mai die
Plattform „Forum Lebensmittel und Ernährung“
Kann abgepacktes Hackfleisch eingefroren werden? Was
genau ist eine Phenylalaninquelle? Ab Dienstag, den 3. Mai,
bietet das Referat Lebensmittel und Ernährung Antworten
auf diese und andere Verbraucherfragen. Zu erreichen ist
das Forum über www.vzth.de.
Ab dem 3. Mai können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre
Fragen rund um Lebensmittel und Ernährung auf der Seite der
Verbraucherzentrale Thüringen loswerden. „Wir freuen uns, dass
wir mit der Plattform starten und so eine weitere Möglichkeit für
Verbraucherinnen und Verbraucher zum Austausch bieten“, sagt
Petra Müller, Referats- und Projektleiterin.
Darf man Wiener Würstchen tatsächlich nicht grillen? Oder, wie
süß ist zum Beispiel „weniger süß“? „Das liest man häufiger auf
Limonaden. Oft wird lediglich der Haushaltszucker durch Traubenzucker ersetzt, aber es ist nicht weniger Zucker enthalten“,
erklärt die Lebensmittelexpertin. Mit solchen und anderen wohlklingenden Aussagen möchten die Hersteller ihren Produkten
ein besseres Image verschaffen.
Zum Starttermin findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale Thüringen www.vzth.de ein Link zum Forum, auf dem Verbraucherinnen und Verbraucher ganz einfach ihre Fragen los werden
können. „Wir setzen uns kritisch und kompetent mit den Fragen
auseinander und veröffentlichen die Antworten dann im Forum“,
so Petra Müller. Mit der Plattform verfolgt die Verbraucherzentrale das Ziel, den Verbrauchern das nötige Handwerkszeug für
gesunde Ernährung und bewusstes Einkaufen an die Hand zu
geben.
Dieses Forum wird im Rahmen der Projektförderung mit Mitteln
des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Das Forum ist direkt unter www.vzth.de/
forum-lebensmittel-ernaehrung zu erreichen.
Verbraucherzentrale: Fünf Fragen zu veganen Ersatzprodukten für Käse und Milch
oder mikrobielles Lab zur Dicklegung verwendet wurde. Vegetarischer Fleischersatz besteht neben Soja und Weizen häufig auch
aus Milcheiweiß oder Eiklar.
Müssen diese Produkte speziell gekennzeichnet sein bzw.
gibt es Richtlinien für vegane oder vegetarische Produktkennzeichnung?
Eine gesetzliche Definition für diese Produkte gibt es in Deutschland bislang nicht. Grundsätzlich dürfen Bezeichnungen jedoch
nicht irreführend sein. Die Lebensmittelinformationsordnung
(LMIV) sieht vor, dass die EU-Kommission Regelungen zur freiwilligen Information über die Eignung eines Lebensmittels für
Vegetarier oder Veganer treffen kann. Dies ist bislang jedoch
noch nicht passiert. Es gibt zahlreiche freiwillige Siegel, Label
und Kennzeichnungsformen für vegetarische und vegane Produkte. Am häufigsten findet man das V-Label der Europäischen
Vegetarier-Union - ein grünes V auf gelben Grund.
Wann darf ein Hersteller sein Produkt als „Käse“ bezeichnen?
Die Bezeichnung „Käse“ ist nach europäischem Recht ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten. Milcherzeugnisse
werden immer aus Milch hergestellt, die wiederum durch Melken gewonnen werden muss. Wird beispielsweise das Milchfett
durch pflanzliche Fette ersetzt, handelt es sich um ein Produkt,
dass weder als „Käse“ noch als „Käseersatz“, „Analogkäse“ oder
ähnliches bezeichnet werden darf. Dem entspricht auch das Urteil des Landgerichts Trier (24. März 2016, Az. 7 HK O 58/15),
dass Produkte, die nicht aus Milch hergestellt werden, nicht als
„Käse“ oder „Cheese“ vermarktet werden dürfen. Dies gilt auch
dann, wenn weitere erläuternde Begriffe hinzugefügt werden,
wie „Pflanzen-Käse“ zum Beispiel.
Darf dann vegetarische Fleischwurst auch nicht mehr
„Fleischwurst“ heißen?
Für Fleischprodukte gibt es solche gesetzlichen Regelungen
nicht. Begriffe wie „Wurst“ oder auch „Wiener“ unterliegen keinem besonderen Schutz. Die deutsche Verkehrsauffassung für
verschiedene Fleischerzeugnisse findet sich unter anderem in
den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs, die jedoch
nicht rechtsverbindlich sind. Diese Begriffe können also auch für
Produkte verwendet werden, die kein Fleisch enthalten, unter der
Bedingung, dass dies klar erkennbar ist. Möglich sind deutlich
sichtbare Hinweise wie „aus Soja hergestellt“, „fleischfrei“ oder
„vegetarisch“. Wichtig ist, dass die Kennzeichnung, Aufmachung
und Angaben des Lebensmittels nicht irreführend sind.
Wie gesund sind vegane oder vegetarische Ersatzprodukte?
Zu viel Fleisch und Wurst kann ungesund sein. Fleisch- und
Wurstprodukte eins zu eins durch Ersatzprodukte auszutauschen, ist jedoch oft nicht gesünder. Viele Produkte enthalten
zu viel Salz oder Fett, teilweise sogar mehr als ihre eigentlichen
„fleischigen Vertreter“ aus dem Lebensmittelregal. Häufig handelt es sich um stark verarbeitete Produkte mit langen Zutatenlisten. Viel wichtiger ist es, die Ernährung insgesamt anzupassen
und zu mehr Obst, Gemüse und Vollkornprodukten zu greifen.
Aktuell gibt es zudem eine Verbraucherumfrage zu vegetarischen und veganen Ersatzprodukten, zu erreichen unter www.
vzth.de/umfrage-vegan-vegetarisch. Die Umfrage ist noch bis
zum 30. Juni geschaltet.
Wie dürfen solche Lebensmittel bezeichnet werden?
Kürzlich wurde am Landgericht Trier verhandelt, ob ein veganes Produkt „Käse“ heißen darf. In den Entscheidungsgründen heißt es klar: Nein. Zu den Hintergründen und zu
veganen Produkten beantwortet die Verbraucherzentrale
Thüringen nun fünf Fragen.
Was wird unter „veganen“ und „vegetarischen“ Ersatzprodukten verstanden?
Hier muss unterschieden werden. Während Vegetarier Lebensmittel meiden, für die ein Tier sterben musste, verzichten Veganer
auf alle Produkte vom Tier. Die Grundlage für vegane Produkte
bilden deshalb pflanzliche Rohstoffe, beispielsweise aus Soja,
Weizen oder Süßlupinen. Vegetarier dagegen essen häufig auch
Milch oder Ei. Beim Käse versuchen viele, darauf zu achten, ob
tierisches Lab, das aus dem Magen von Kälbern gewonnen wird,
Nr. 11/2016
(Foto: vzth)
„Fahner Höhe“ Kurier
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Was Verbraucher wissen wollen
Verbraucherzentralen starten Umfrage
zu vegetarischen und veganen Ersatzprodukten
Was erwarten Verbraucher von vegetarischen Aufstrichen?
Welche Zutaten sollte ein veganer Hotdog auf keinen Fall enthalten? Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen herausfinden, welche Ansprüche Verbraucher
an vegetarische und vegane Ersatzprodukte haben, was sie
zum Kauf bewegt und wo die Industrie nachbessern sollte.
Egal ob Würstchen, Aufschnitt oder Käse, für diese und viele andere Lebensmittel gibt es mittlerweile Alternativen ohne tierische
Bestandteile. Die Umsatzzahlen wachsen stetig, die Auswahl an
Produkten nimmt zu. Gleichzeitig wird der Markt unübersichtlich,
besondere gesetzliche Vorgaben zur Kennzeichnung fehlen.
Mit ihrer aktuellen Umfrage versucht auch die Verbraucherzentrale Thüringen herauszufinden, welche Erwartungen Verbraucherinnen und Verbraucher an diese Ersatzprodukte haben, aus
welchem Grund sie diese Lebensmittel kaufen und woran sie
sich beim Einkauf orientieren.
„Die Umfrage soll verdeutlichen, was Verbrauchern bei vegetarischen und veganen Ersatzprodukten wichtig ist und an welcher
Stelle für Politik und Hersteller Verbesserungsbedarf hinsichtlich
der Informationen herrscht“, sagt Luise Hoffmann, Fachberaterin
für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Thüringen. „Verbraucher haben beim Kauf von Lebensmitteln ein Recht
auf umfassende, vollständige Informationen.“
Zeigen die Ergebnisse der Umfrage Handlungsbedarf auf, werden die Verbraucherzentralen sich für transparente Regelungen
stark machen. „Je mehr Personen sich an der Umfrage beteiligen, desto besser können wir uns für eine verbrauchergerechte
Kennzeichnung einsetzen“, so Luise Hoffmann.
Die Umfrage ist bis zum 30. Juni 2016 unter www.vzth.de/umfrage-vegan-vegetarisch geschaltet. Die Daten werden anonym
erhoben, die Teilnahme dauert nur wenige Minuten.
Wahl ohne Qual bei Handwerkeraufträgen
Beim Angebotsvergleich lieber unabhängigen Rat
einholen
Erfurt, 4. Mai 2016
Ob Heizung, Fenster oder Dämmung - das eigene Haus energetisch auf Vordermann zu bringen, bringt viele Vorteile aber auch
erhebliche Kosten mit sich. Umso wichtiger ist es, dass die beauftragten Arbeiten sachgerecht und zu einem angemessenen
Preis ausgeführt werden. Handwerkerangebote für energetische
Modernisierungen und Sanierungen können interessierte Verbraucher bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen prüfen lassen.
„Wer bei drei Anbietern nach Preisen fragt, erhält nicht selten
drei völlig verschiedene Angebote - nicht nur hinsichtlich der
geforderten Summe, sondern leider auch mit Blick auf den
Leistungsumfang“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der
Verbraucherzentrale Thüringen und ergänzt: „Bei Fassadendämmungen etwa enthalten viele Angebote die notwendige zusätzliche Dämmung des Kellersockels, andere aber nicht. Eigentlich
muss man Fachmann sein, um die Leistungsbestandteile wirklich zu beurteilen und nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.“
Hier wollen Ballod und ihre Kollegen weiterhelfen, indem sie vorliegende Angebote mit Verbrauchern gemeinsam auswerten und
diese so bei der Entscheidung unterstützen. Wichtigste Frage
dabei: Ist die Leistung, die der Verbraucher beauftragen möchte,
vollständig und fachlich korrekt angeboten, also ohne versteckte Folgekosten? „Jedes Kind kennt den Frust, wenn das neue
Spielzeug nicht gleich einsatzbereit ist, weil die Batterien nicht
im Lieferumfang enthalten sind - das gleiche Phänomen gibt es
Nr. 11/2016
bei Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten auch, nur mit ungleich weitreichenderen Folgen für den Auftraggeber“, erläutert
Ballod.
Als Zweites gilt es Darüber hinaus zu prüfen, ob keine überflüssigen Leistungsbestandteile angeboten werden. „Sind diese
beiden Aspekte geklärt, kann man die Angebote nebeneinanderlegen und begründet eine Auswahl treffen“, sagt Ballod. „Wer
unsicher ist, kann auch einfach zweimal in die Beratung kommen
- dann besprechen wir erst, was beauftragt werden soll, und sehen hinterher die Angebote gemeinsam durch.“
Bei allen Fragen zur Energieeffizienz in privaten Haushalten hilft
die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch
oder persönlich. Die Berater informieren anbieterunabhängig
und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 - 809 802 400 (kostenfrei). In
Gotha findet die Beratung in der 18.-März-Straße 40 statt.
Eine Terminvereinbarung für Gotha ist auch möglich unter 0361
555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
AWO Bad Langensalza e.V.
Thomas-Müntzer-Platz 3
99947 Bad Langensalza
Freiwilliges Soziales Jahr 2016/2017
(FSJ)
Etwas FREIWILLIGES tun und trotzdem
ein Taschengeld erhalten einschließlich
sozialer Absicherung?
Sich für etwas SOZIALES engagieren und sich dabei
selber einbringen und sich beruflich orientieren können?
Ein JAHR Zeit bis zur Berufsausbildung/Studienbeginn
und seine Bewerbungschancen erhöhen?
Dann ein
Freiwilliges Soziales Jahr
bei der
Arbeiterwohlfahrt Bad Langensalza e.V.
Thomas-Müntzer-Platz 3
99947 Bad Langensalza
Tel.: 03603/8302-0
Zielgruppe:
17 bis 26 jährige Jugendliche,
Realschüler, Abiturienten,
Einsatzorte:
Kita“ Phantasia“in Bad Langensalza
Kita „Spatzennest“ in Bad Langensalza
Kita „Am Ingelsgraben“ in Kirchheilingen
Dauer:
vom 01.09. 2016 bis zum 31.08.2017
Bewerbung sofort:
Bewerbungsschreiben mit Kurzbegründung,
tabellarischer Lebenslauf,
Kopie des letzten Zeugnisses
AWO Bad Langensalza e.V., Thomas-Müntzer-Platz 3,
99947 Bad Langensalza
Ansprechpartner: Monita Harnisch
Telefon: 03603/8302-34; Fax: 03603/8302-36;
email: [email protected]
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 11/2016
Begegnungsstätte „Treffen mit Herz“ Kirchheilingen
18.05.2016
Wir sind dann mal weg!
Kennlerntag mit den Tagesgästen der Tagespflege Bad Tennstedt
• Ausklang des Kennlerntages mit dem AWO Chor Kirchheilingen
Der Vor- und Nachmittag bietet viele Programmpunkte:
• ab 10:00 Uhr buntes Programm mit der KITA „Am IgelsFür Ihr leibliches Wohl wird auch gesorgt:
graben“
• Thüringer Rostbratwürste zum Mittag
• ab 11:00 Uhr Seniorengymnastik und Yoga mit Heidrun
• Besichtigung des Eisenbahnmuseums
• selbstgebackener Kuchen und Kaffee
• ab 14:00 Uhr Frühjahrsschnuppern mit der Dalton Gemeinschaftsschule
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wichtige Einrichtungen
Einrichtung
1. Abwasserentsorgung / Wasserversorgung
-
Abwasserentsorgung in allen Gemeinden:
Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ AnschriftTelefon
-
Wasserversorgung für Dachwig:
Eigenbetrieb Dachwig
Lange Straße 42
99100 Dachwig
-
Wasserversorung für Döllstädt, Gierstädt
mit OT Kleinfahner, Großfahner:
SWE ThüWA Thüringen Wasser GmbH
Magdeburger Allee 34 - 36
99086 Erfurt
(0361) 51113
-
Wasserversorgung für Tonna:
Verbandswasserwerk Bad Langensalza
Hüngelsgasse 13
99947 Bad Langensalza
(03603) 84070
Justus-Perthes-Str. 02
99867 Gotha
(03621) 2150
2. zuständiges Gericht:
Amtsgericht Gotha
Hüngelsgasse 13
99947 Bad Langensalza
3. zuständiges Arbeitsamt:
Agentur für Arbeit Gotha
Schöne Aussicht 05
99867 Gotha
(03603) 84070
(036206) 23205
(01801) 555111
(Arbeitnehmer)
(01801) 664466
(Arbeitgeber)
4.Kirchen:
-
evangelisch-lutherische Pfarrämter:
Gräfentonna (für die OT Burgtonna und OT Gräfentonna der Gemeinde Tonna)
Kirchstraße 4
99958 Tonna
(036042) 79408
Hauptstraße 17
99955 Herbsleben
(036041) 56340
Kirchgemeinden
Großfahner, Kleinfahner, Gierstädt:
Pfarramt Molschleben
Pfarrer Zweynert
Kirchplatz 6
99869 Molschleben
(036258) 52360
Elxleben (für Dachwig)
Thomas-Müntzer-Str. 42
99189 Elxleben
(036201) 7561
Kurpromenade 2
99947 Bad Langensalza
(03603) 842417
Pfarrei St. Josef
Bogenstraße 4a, 99089 Erfurt
St. Martin / Witterda
Kirchberg 64, 99189 Witterda
Sprechzeit des Pfarrers am
Mittwoch ab 14.30 Uhr
(0361) 7312385
-
Herbsleben für Döllstädt
römisch-katholische Pfarrämter:
Bad Langensalza (für OT Burgtonna und Gräfentonna der Gemeinde Tonna)
Witterda (für Dachwig, Döllstädt, Gierstädt mit OT Kleinfahner und Großfahner)
Pfarrer Dr. Wolfgang Schönefeld
(036201) 80224
„Fahner Höhe“ Kurier
- 38 -
Nr. 11/2016
5. zuständige Landespolizeiinspektion:
Landespolizeiinspektion Gotha
Schubertstraße 06
99867 Gotha
(03621) 780
6. zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Gotha
Reuterstraße 2 a
99867 Gotha
(03621) 33-0
Schlossberg 01
99867 Gotha
(03621) 353-0
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Schlossberg 01
99867 Gotha
(03621) 353 230
8. zuständiges Landratsamt:
Landratsamt Gotha
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
(03621) 214-0
9.
sonstige Einrichtungen:
Altenpflegeheim „St. Peter und Paul“
Unterstraße 03
99100 Döllstädt
(036206) 1890
Kindertageseinrichtung
„Zwergenland“
Herbslebener Str. 5
99100 Dachwig
Kindertageseinrichtung
„Wirbelwind“
Bahnhofstraße
99100 Döllstädt
(036206) 23242
Kindertageseinrichtung “Gierstädter Früchtchen“
Am Haferweg 6
99100 Gierstädt
(036206) 23330
Oswin SchuchardtKindertageseinrichtung Großfahner
Freiheitsstraße 217
99100 Großfahner
(036206) 23202
Kindertageseinrichtung
„Rappelkiste“
Angerpforte 201
99958 Tonna OT Burgtonna
(036042) 79403
Kindertageseinrichtung
„Regenbogen“
Obervorstadtstraße 38
99958 Tonna OT Gräfentonna
(036042) 79379
Grundschule Dachwig
Schulstraße 36
99100 Dachwig
(036206) 23166
Grundschule Großfahner
Gartenstraße 218a
99100 Großfahner
(036206) 23210
Fahnerscher Weg 1
99958 Tonna OT Gräfentonna
(036042) 79245
7. zuständiges Katasteramt:
Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation
- Katasterbereich Gotha -
Regelschule
„An der Fasanerie“ Tonna
(036206) 423984