Amtsblatt Nr. 01/2016 vom 06.01.2016

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Amtsblatt Nr. 01/2016 vom 06.01.2016
„Fahner Höhe“ Kurier
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner und Tonna
(entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22. August 1994)
21. Jahrgang
Mittwoch, den 6. Januar 2016
Nr. 1
„Fahner Höhe“ Kurier
- 2 -
Nr. 1/16
Rufnummern der Ämter
Impressum
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Dachwig,
Döllstädt, Gierstädt, Großfahner und Tonna (entsprechend der Thüringer
Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - vom 22. August 1994)
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Büro des Gemeinschaftsvorsitzenden, 99958 Tonna / OT Gräfentonna, Markt 7
Telefon: 03 60 42/ 7 57 10, Telefax: 03 60 42 / 7 57 50
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender Stephan Müller
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Josefine Hilgert
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: 14tägig, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes
„Fahner Höhe“ Kurier erscheint
am 20.01.2016, Redaktionsschluss ist am 06.01.2016.
Besuchen Sie die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
auch auf den Internetseiten unter
www.fahner-hoehe.de
Hier finden Sie neben den Amtsblättern auch ausgewählte
Satzungen und Vordrucke zum Herunterladen in der Rubrik:
Buergerinfo/Verwaltung/Verwaltungsgemeinschaft__Fahner_Hoehe
unsere E-Mail-Adresse lautet
[email protected]
der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Zentrale Rufnummer:������������������������������03 60 42 / 7 57 - 0
Zentrales Telefax:������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 50
Gemeinschaftsvorsitzender:�������������������03 60 42 / 7 57 - 10
Hauptverwaltung:������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 10
Ordnungsverwaltung/Standesamt:���������03 60 42 / 7 57 - 41
Einwohnermeldeamt:������������������������������03 60 42 / 7 57 - 44
Finanzverwaltung:�����������������������������������03 60 42 / 7 57 - 21
Bauverwaltung:���������������������������������������03 60 42 / 7 57 - 32
Kontaktbereichsbeamter (Tel./AB/FAX)��03 60 42 / 7 64 - 95
Anmerkung der Redaktion:
Alle veröffentlichten Beiträge von Lesern müssen nicht mit der
Meinung der Redaktion übereinstimmen!
Bekanntmachung der Erreichbarkeit
der Schiedsperson
der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“:
Gesprächstermine mit der Schiedsperson der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ finden
nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung im Sitzungszimmer (Zimmer 213) des Dienstgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“, Rathaus Tonna, Markt 07, im OT Gräfentonna der Gemeinde
Tonna statt.
Für Terminvereinbarungen mit der Schiedsperson ist Frau
Martina Helmboldt unter der Telefonnummer 0157/58354288
erreichbar.
Bekanntmachung der Erreichbarkeit der
Jugendsozialarbeiterin der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
Die Jugendsozialarbeiterin Frau Butkewitz ist unter folgender
Rufnummer zu erreichen:
0174-7646244
Öffnungszeiten der Ämter
der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Montag��������������������������������������������������������� 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag������������������������������������������������������ 09.00 - 12.00 Uhr
������������������������������������������������������������� und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch�������������������������������������������������������������� geschlossen
Donnerstag�������������������������������������������������� 09.00 - 12.00 Uhr
������������������������������������������������������������� und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag����������������������������������������������������������������� geschlossen
Hinweis:
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ ist
montags geschlossen.
Sprechzeiten des Gemeinschaftsvorsitzenden
Herrn Stephan Müller:
Donnerstag................................................09.00 - 12.00 Uhr
und.............................................................14.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
der Landespolizeiinspektion Gotha
(Zimmer 109 im 1. Obergeschoss)
Dienstag................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag............................................... 14.00 - 18.00 Uhr
(- soweit er nicht dienstlich verhindert ist -)
Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
Amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse (ThürTSK) gemäß
§§ 17 und 18 Thüringer Tierseuchengesetz
(ThürTierSG) vom 30. März 2010 (GVB1. S.
89) in geltender Fassung für das Jahr 2016
Sehr geehrte Tierbesitzer,
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2016 zum Stichtag 03. Januar 2016 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet
waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die
Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse,
Victor-Goerttler-Straße 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf
hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung
der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des
Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.
„Fahner Höhe“ Kurier
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Thüringer Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2016
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3
und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und
Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG)
in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl.
S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr
2016 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie
folgt festgesetzt:
1.
Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro
2. Rinder einschließlich Bisons,
Wisente und Wasserbüffel
2.1 Rinder bis 24 Monate
je Tier 6,00 Euro
2.2 Rinder über 24 Monate
je Tier 6,50 Euro
3.
Schafe und Ziegen
3.1 Schafe bis 9 Monate
je Tier 0,10 Euro
3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate
je Tier 1,00 Euro
3.3 Schafe über 18 Monate
je Tier 1,00 Euro
3.4 Ziegen bis 9 Monate
je Tier 2,30 Euro
3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate
je Tier 2,30 Euro
3.6 Ziegen über 18 Monate
je Tier 2,30 Euro
4.Schweine
4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung
4.1.1 weniger als 20 Sauen
je Tier 1,20 Euro
4.1.2 20 und mehr Sauen
je Tier 1,60 Euro
4.2 Ferkel bis 30 kg
je Tier 0,60 Euro
4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine
über 30 kg
4.3.1 weniger als 50 Schweine
je Tier 0,90 Euro
4.3.2 50 und mehr Schweine
je Tier 1,20 Euro
Absatz 4 bleibt unberührt.
5.
Bienenvölker
je Volk 1,00 Euro
6.Geflügel
6.1 Legehennen über 18 Wochen
und Hähne
je Tier 0,07 Euro
6.2 Junghennen bis 18 Wochen
einschließlich Küken
je Tier 0,03 Euro
6.3 Mastgeflügel (Broiler)
einschließlich Küken
je Tier 0,03 Euro
6.4 Enten, Gänse und Truthühner
einschließlich Küken
je Tier 0,20 Euro
7.
Tierbestände von Viehhändlern
vier v. H. der
umgesetzten Tiere
des Vorjahres
(nach § 2 Abs. 7)
8.
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden
beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt
6,00 Euro
Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2016 keine
Beiträge erhoben.
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer
Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden.
(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht.
(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2
wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:
1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis
der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 in die Kategorie
I eingestuft worden.
2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der
spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen
in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der
Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in
Kategorie I eingestuft.
Nr. 1/16
Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage
2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse
durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2016 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb)
gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der
Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.
§2
(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere,
Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und
Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere bei der gemäß § 18
Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am
Stichtag 3. Januar 2016 vorhanden waren.
(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach
dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und
die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen
Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch
vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der
Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen.
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet
oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart
in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich
der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch,
wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die
Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen
Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei
Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.
(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein
gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und
in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur
vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann
auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere
seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes
für das Jahr 2016 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die
Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer
Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren
Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von
Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die
Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
(5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2016 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2016
der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.
(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht
oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf
der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig
ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen.
(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des
umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. Für
die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend.
Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder
juristische Personen, die
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,
diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.
§3
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die
Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge
nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2016 fällig, die Beiträge
nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen
bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.
„Fahner Höhe“ Kurier
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§4
(1) Für Tierhalter, die schuldhaft
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen
Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe
Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge
nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,
entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf
Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz
2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2
TierGesG bleibt unberührt.
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung
nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung
nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren
geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen,
Säumniszuschläge) beglichen hat.
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug
auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor
der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor
dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,
absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.
§5
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am
1. Oktober 2015 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2016 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie vom 9. Oktober 2015 gemäß § 8 Abs. 2 und
§ 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Jena, 14. Oktober 2015
Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Veröffentlichung des Amtsblattes
des Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza Nr. 12
vom 07. Dezember 2015
hier: Bekanntmachung zur Auslegung des Amtsblattes des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza bei
der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ wurde vom Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza gebeten,
das Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“
Nr. 12 vom 07. Dezember 2015 für die Bürger zur kostenlosen
Mitnahme bereitzulegen.
Das in beschränkter Anzahl vorhandene Amtsblatt kann im
Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“,
Markt 07, 99958 Tonna OT Gräfentonna, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen bzw. bezogen werden. Über dies
können die Amtsblätter auch auf der Homepage unter www.
wazv-badlangensalza.de abgerufen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tonna, den 11. Dezember 2015
gez. Stephan Müller
- Gemeinschaftsvorsitzender -
Nr. 1/16
Gemeinde Döllstädt
Sitzungsplan des Gemeinderates Döllstädt
für das Jahr 2016
In der Gemeinderatssitzung am 26. November 2015 wurde der
nachfolgende Sitzungsplan für den Gemeinderat Döllstäd beschlossen, der hiermit bekannt gegeben wird.
Donnerstag, den 21. Januar 2016
Donnerstag, den 25. Februar 2016
Donnerstag, den 17. März 2016
Donnerstag, den 28. April 2016
Donnerstag, den 19. Mai 2016
Juni Bürgermeisterwahlen
Juli Sommerpause
Donnerstag, den 11. August 2016
Donnerstag, den 22. September 2016
Donnerstag, den 27. Oktober 2016
Donnerstag, den 24. November 2016
Gemeinde Gierstädt
Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des
Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt
Mit Beschluss-Nr. 62/2015 des Gemeinderates der Gemeinde
Gierstädt vom 07. Dezember 2015 wurde über den Wegfall der
Gründe der Geheimhaltung der in der nichtöffentlichen Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 21. September
2015 gefassten Beschlüsse beraten. Damit können gemäß § 15
Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Gierstädt i. V. m. § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der Inhalt der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 21. September 2015
gefassten Beschlüsse ortsüblich bekannt gemacht werden.
Tonna, den 09. November 2015
gez. Ulf Henniger
- Bürgermeister Beschluss-Nr. 46/2015 - Beschluss über den Wegfall der
Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 18.
Mai 2015 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse-Nr. 26/2015
und 27/2015 vom 18. Mai 2015. Der Inhalt o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom 18.05.2015 kann damit gemäß § 15 Abs. 1 der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der
Gemeinde Gierstädt i. V. m. § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der
Gemeinde Gierstädt in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden.
Beschluss-Nr. 47/2015 - Beschluss über den Wegfall der
Gründe der Geheimhaltung der im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt am 22.
Juni 2015 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt den Wegfall der Gründe der Geheimhaltung der Beschlüsse-Nr. 32/2015
bis 34/2015 vom 22. Juni 2015. Der Inhalt o. g. Gemeinderatsbeschlüsse vom 22.06.2015 kann damit gemäß § 15 Abs. 1 der
Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der
Gemeinde Gierstädt i. V. m. § 12 Abs. 4 der Hauptsatzung der
Gemeinde Gierstädt in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden.
„Fahner Höhe“ Kurier
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Beschluss-Nr. 48/2015 - Genehmigung der Niederschrift
über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 10. August 2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt vom 10. August 2015.
Beschluss-Nr. 49/2015 - Beschluss des Gemeinderates der
Gemeinde Gierstädt über den Erlass von Sondernutzungsgebühren gemäß § 6 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der
Gemeinde Gierstädt i. V. m. § 227 der Abgabenordnung (AO)
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt, die für die
Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes im Hinblick auf das
Erntefestes in der Zeit vom 26.09.2015 bis 27.09.2015 gegenüber der Interessengemeinschaft „Fahner Höhe“ e. V. gemäß der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Gierstädt festzusetzende Sondernutzungsgebühr nach § 6 der vorstehend genannten Satzung i. V. m. § 227 der Abgabenordnung (AO) auf
einen Betrag von 125,00 EUR teilweise zu erlassen. Der Gebührenerlass findet seine Begründung in der verfassungsmäßigen
und gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde, das gemeindliche
kulturelle Leben zu fördern.
Bekanntmachung gefasster Beschlüsse des
Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt hat im öffentlichen Teil
seiner Sitzung am 02. November 2015 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 ThürKO
sowie § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Gierstädt öffentlich
bekannt gemacht werden.
Tonna, den 09. Dezember 2015
gez.: Ulf Henniger
- Bürgermeister Beschluss-Nr. 51/2015 - Genehmigung der Niederschrift
über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Gierstädt vom 21. September 2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Gierstädt vom 21. September 2015.
Beschluss-Nr. 52/2015 - Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde Gierstädt zur 3. Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet (WA) „Auf der
Morgenröte“ in der Gemeinde Gierstädt
Der Gemeinderat der Gemeinde Gierstädt beschließt im öffentlichen Teil seiner heutigen Sitzung, den Bebauungsplan für das
Allgemeine Wohngebiet (WA) „Auf der Morgenröte“ zu ändern.
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist es, im nordöstlichen, bisher nicht erschlossenen Bereich des Bebauungsplanes eine verkehrliche Erschließung mit reduziertem Flächenverbrauch zu ermöglichen.
Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes soll auf
Grundlage des § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Nr. 1/16
Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
Notrufe
Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft
„Fahner Höhe“
Polizeinotruf:110
Polizeiinspektion Gotha:
(03621) 78-1124
Für die Gemeinde Tonna:
Kassenärztlicher Notdienst
Bereitschaft ist aus der Tagespresse zu entnehmen
oder
(03601) 19222
Für akut Kranke wurde dazu am Hufeland-Klinikum in Bad
Langensalza eine Anlaufpraxis etabliert. Geöffnet ist diese immer
montags, dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr.
mittwochs und freitags ist die Praxis von 16 bis 21 Uhr
Samstagen, Sonn- und Feiertagen
von 9 bis 12 Uhr und
in der Zeit von 16 bis 21 Uhr
Zusätzlich ist ein augenärztlicher Notdienst mit dem Bereich
Mühlhausen eingerichtet. Die Patienten-Versorgung in augenärztlichen Notfällen erfolgt in der Praxis des jeweiligen
diensthabenden Arztes, gegebenenfalls auch nach Terminabsprache. Die Telefonnummer des Diensthabenden ist über die
Rettungsleitstelle des Landkreises, (03601) 1 92 22 zu erfragen oder auch unter der Notrufnummer 112.
Weiterhin sind in dringenden Fällen Hausbesuche möglich.
Diese sollten jedoch nur angefordert werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen so erheblich sind, dass ein
Aufsuchen des Arztes in der Notdienstzentrale im HufelandKlinikum nicht möglich ist.
Solche Hausbesuche sind ebenfalls bei der Rettungsleitstelle
anzumelden. Der Arzt entscheidet über die Reihenfolge, so dass
es dabei zu Wartezeiten kommen kann.
Für Dachwig, Döllstädt, Großfahner, Gierstädt
mit OT Kleinfahner:
Kassenärztlicher Notfalldienst
(0361) 7415116
Ärztliche Konsultation
(Allgemein, HNO (Hals-Nasen-Ohren), Kinder-, Augenarzt)
alles in der Notfallambulanz im Klinikum Erfurt,
Nordhäuser Straße 74
Allgemeine Hinweise, in welchen Fällen der Notruf „112“ zu
nutzen ist und wann das Ereignis ein Fall für den Notdienst
der Kassenärztlichen Vereinigung (Hausärzte) ist:
Ich brauche …
den Kassenärztlichen Notfalldienst (Vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst, die ärztliche Konsultation) oder einen Hausbesuch bei akuten
aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb der Praxiszeiten.
den Krankentransport, wenn ein Behandelnder
Arzt eine Transportverordnung ausgestellt hat
und diese von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt wurde.
den Rettungsdienst/ den Notarzt (Notfallrettung) bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder
Erkrankungen, damit ich unter fachgerechter
Betreuung in besonders ausgestatteten Fahrzeugen in ein für die weitere Versorgung nächst
geeignetes Krankenhaus gebracht werden kann.
„Fahner Höhe“ Kurier
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Notruf: 112
Der Notruf ist ortsunabhängig und durchgängig besetzt!
Es meldet sich immer eine Leitstelle, die Ihnen hilft.
Akute Notfälle
Lebensbedrohliche Erkrankungen
Lebensbedrohliche Verletzungen
Verkehrsunfälle
Bei Bränden und Hilfeleistungen
Katastrophen
Zentrale Leitstelle Gotha:
Tel.:
(03621) 36550
Fax:
(03621) 365536
für Krankentransporte
Bei Störung in der Gasversorgung
(0800) 6861177
Bei Störung im Stromnetz
- für ganz Thüringen -:
(0361) 7390-7390
Bei Störungen der Wasserversorgung
in Döllstädt, Gierstädt
mit OT Kleinfahner, Großfahner
ThüWa Thüringen Wasser GmbH:
in Dachwig
Eigenbetrieb Wasserversorgung Dachwig
tagsüber:
in Tonna
Verbandswasserwerk Bad Langensalza
tagsüber:
abends und am Wochenende:
von 19 bis 21 Uhr
von 16 bis 19 Uhr
von 09 bis 13 Uhr und
von 15 bis 18 Uhr
von 19 bis 07 Uhr
von 13 bis 07 Uhr
von 09 bis 13 Uhr und
von 07 bis 07 Uhr
Apothekenbereitschaft
Ansprechpartner bei Havariefällen
- für ganz Thüringen -:
Montag, Dienstag und Donnerstag
Mittwoch und Freitag
Wochenende und Feiertag/
24.12. und 31.12.
Die Fahrtdienstzeiten bestehen:
Montag, Dienstag und Donnerstag
Mittwoch und Freitag
Wochenende und Feiertag/
24.12. und 31.12.
- Alle Angaben ohne Gewähr! -
Nr. 1/16
Die Bereitschaftsdienste der Apotheken Bad Langensalza,
Bad Tennstedt, Behringen, Gräfentonna, Herbsleben und
Kirchheilingen finden statt:
Montag bis Freitag
von 18.30 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Tages.
Samstag
von 12.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr
Sonn- und Feiertag
von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Tages
Adressen und Telefonnummern der Apotheken:
(0361) 51113
(036206) 23205
(03603) 84070
(03603) 840730
Bei Störungen der Abwasserbeseitigung
in Dachwig, Döllstädt, Gierstädt
mit OT Kleinfahner, Großfahner und Tonna
Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“Bad Langensalza
tagsüber:
(03603) 84070
abends und am Wochenende:
(03603) 840730
- Alle Angaben ohne Gewähr! -
Bereitschaftsdienste
Deutschlandweite, zentrale Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst:
Notdienstnummer 116 117
Unter der kostenlosen Nummer 116 117 können Patienten den
behandelnden Arzt in ihrer Nähe erfragen, wenn sie außerhalb
der Sprechzeiten, etwa am Wochenende, ein akutes Gesundheitsproblem haben.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von den Kassenärztlichen
Vereinigungen gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten organisiert. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst,
der unter dem Notruf 112 erreichbar ist und der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet.
Weiterhin wird auch die Nacht- und Wochenendbereitschaft
für den Arztbereiche Dachwig, Döllstädt, Gierstädt/Kleinfahner und Großfahner unter Telefon: (0361) 7814833 mitgeteilt!
Bereitschaftsdienst für den Arztbereich Tonna wird unter Telefon: (03601) 19222 mitgeteilt oder kann der Tagespresse
entnommen werden!
Hier sind die augenärztlichen, kinderärztlichen und allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienste für den Unstrut-HainichKreis zu erfragen.
Eine zahnärztliche Hotline für Freitag bis Sonntag ist unter Telefon: (0180) 5908077 erreichbar.
Weiterhin ist für akut Kranke am Hufeland-Klinikum in Bad Langensalza eine Anlaufpraxis mit folgenden Öffnungszeiten etabliert:
Adler-Apotheke, 99955 Herbsleben
Schulgasse 7....................................................... (036041) 42105
Amalien-Apotheke, 99947 Bad Langensalza
Illebner Weg 25 d................................................. (03603) 843480
Andreas-Apotheke, 99991 Großengottern
Marktstraße 23.................................................... (036022) 96315
Apotheke am Anger, 99947 Kirchheilingen
Anger 204............................................................ (036043) 70216
Apotheke Gräfentonna, 99958 Gräfentonna
Markt 5................................................................ (036042) 79318
Brücken-Apotheke, 99947 Bad Langensalza
Marktstr. 17.......................................................... (03603) 895340
Kurort-Apotheke an der Salza, 99947 Bad Langensalza
Bahnhofstr. 1........................................................ (03603) 391000
Mohren-Apotheke, 99947 Bad Langensalza
Neumarkt 8.......................................................... (03603) 842259
Rats-Apotheke, 99955 Bad Tennstedt
Markt 4................................................................ (036041) 57048
Apothekenbereitschaft
Mi 06.01.2016 Apotheke Gräfentonna
Do 07.01.2015 Mohren-Apotheke, Bad Langensalza
Fr
08.01.2016 Rats-Apotheke, Bad Tennstedt
Sa 09.01.2016 Brücken-Apotheke, Bad Langensalza
So 10.01.2016 Apotheke am Anger, Kirchheilingen
Mo 11.01.2016 Amalien-Apotheke, Bad Langensalza
Di
12.01.2016 Andreas-Apotheke, Großengottern und
Adler-Apotheke Herbsleben
Mi 13.01.2016 Kurort-Apotheke an der Salza,
Bad Langensalza
Do 14.01.2016 Apotheke Gräfentonna
Fr
15.01.2016 Mohren-Apotheke, Bad Langensalza
Sa 16.01.2016 Rats-Apotheke, Bad Tennstedt
So 17.01.2016 Brücken-Apotheke, Bad Langensalza
Mo 18.01.2016 Apotheke am Anger, Kirchheilingen
Di
19.01.2016 Amalien-Apotheke, Bad Langensalza
Mi 20.01.2016 Andreas-Apotheke, Großengottern und
Adler-Apotheke, Herbsleben
Do 21.01.2016 Kurort-Apotheke an der Salza,
Bad Langensalza
Fr
22.01.2016 Apotheke Gräfentonna
Sa 23.01.2016 Mohren-Apotheke, Bad Langensalza
So 24.01.2016 Rats-Apotheke, Bad Tennstedt
Bitte beachten! Kurzfristige Änderungen des Dienstplanes sind
möglich. Diese werden bei der Bekanntgabe der Apothekenbereitschaft in den großen Tageszeitungen mitgeteilt!
- Alle Angaben ohne Gewähr! -
„Fahner Höhe“ Kurier
Mitteilungen
Landratsamt Gotha - Abfallservice
An der Hardt 1,
99894 Leinatal OT Wipperoda
Fax:036253-31122
Telefon: 036253/31129, 036253/3110
Öffnungszeiten:
Montag:
09.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:
09.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 13.00 Uhr
E-Mail: www:
[email protected]
www.kreis-gth.de
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Wertstoffhöfe
Gotha, Kindleber Str. 188
Tel. (03621) 387595
Waltershausen,
H.-Schwerdt-Str. 16
Tel. (03622) 906483
Ohrdruf
Halbmondsweg
Tel. (03624) 313874
10:00 - 18:00 Uhr
Dienstag bis Freitag
Samstag
08:00 - 14:00 Uhr
Annahme von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünschnitt
Gräfentonna,
Niedergrabenstr. 9 a
Tel. (036042) 76711
Kornhochheim,
Tel. (036202) 75946
Hauptstraße, am Landgut
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag
10:00 - 18:00 Uhr
Samstag
08:00 - 14:00 Uhr
Annahme von Sperrmüll, Elektroschrott, Grünschnitt
Schadstoffannahme auf den Wertstoffhöfen an folgenden
Tagen
Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr
Wertstoffhof Ohrdruf
Wertstoffhof Waltershausen Mittwoch 13.00 - 18.00 Uhr
Wertstoffhof Gräfentonna
Donnerstag15.00 - 18.00 Uhr
Wertstoffhof Kornhochheim Freitag 15.00 - 18.00 Uhr
Wertstoffhof Gotha
Samstag 08.00 - 14.00 Uhr
Deponie
Gemeinde Leinatal / OT Wipperoda, An der Hardt 1
Tel. (036253) 31126
Fax (036253) 31122
Montag bis Freitag
08:00 - 16:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat
08:00 - 12:00 Uhr
Verwaltung
Leinatal / OT Wipperoda, An der Hardt 1
Tel. (036253) 31129
Fax (036253) 31122
Montag bis Donnerstag
07:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:00 - 13:00 Uhr
Ein neuer Wertstoffhof im Landkreis Gotha
Auf dem Gelände der Mülldeponie Wipperoda (An der Hardt
1 in 99894 Leinatal OT Wipperoda) hat ein neuer Wertstoffhof seine Arbeit aufgenommen. Dieser Wertstoffhof steht den
Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Gotha, zukünftig
und zusätzlich zu den bereits vorhandenen Wertstoffhöfen,
von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 - 16.00 Uhr
zur Anlieferung von
• Sperrmüll und Altholz
• Elektrogeräten
• Grünschnitt sowie Schrott zur Verfügung.
Bei Fragen zur Neueröffnung und Anlieferungen wenden Sie
sich bitte an das Servicetelefon des Kommunalen Abfallservice unter 036253/31129.
- 7 -
Nr. 1/16
Mitteilungen des Abfallservice
des Landkreises Gotha
An der Hardt 1
99894 Gemeinde Leina OT Wipperoda
Homepage: www.kreis-gth.de
E-Mail: [email protected]
Servicetelefon: Servicefax:
036253 / 31129
036253 / 31122
-Wichtig! Bitte ausschneiden und aufbewahren!-
Mitteilungen über die Müllentsorgung für das Jahr
2016 Abfuhrplan / Abfallentsorgung für die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
für das Jahr 2015
Abfuhrtermine Dachwig
Hausmüll
18.01., 08.02., 29.02., 21.03., 11.04., 02.05., 23.05.,
04.07., 25.07., 15.08., 05.09., 26.09., 17.10, 07.11.,
19.12
Bioabfall
05.01., 15.01., 29.01., 12.02., 26.02., 11.03., 23.03.,
22.04., 06.05., 20.05., 03.06., 17.06., 01.07., 15.07.,
12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11.,
02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
12.01., 26.01., 09.02., 23.02., 08.03., 22.03., 05.04.,
03.05., 17.05., 31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07.,
23.08., 06.09., 20.09., 04.10., 18.10,. 01.11., 15.11.,
13.12., 27.12.
Papier
20.01., 17.02., 16.03., 13.04., 11.05., 08.06., 06.07.,
31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12.
13.06.,
28.11.,
08.04.,
29.07.,
18.11.,
19.04.,
09.08.,
29.11.,
03.08.,
Abfuhrtermine Döllstädt
Hausmüll
06.01., 27.01., 17.02., 09.03., 30.03., 20.04.,
22.06., 13.07., 03.08., 24.08., 14.09., 05.10.,
07.12., 28.12.
Bioabfall
05.01., 15.01., 29.01., 12.02., 26.02., 11.03.,
22.04., 06.05., 20.05., 03.06., 17.06., 01.07.,
12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10.,
02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
12.01., 26.01., 09.02., 23.02., 08.03., 22.03.,
03.05., 17.05., 31.05., 14.06., 28.06., 12.07.,
23.08., 06.09., 20.09., 04.10., 18.10,. 01.11.,
13.12., 27.12.
Papier
20.01., 17.02., 16.03., 13.04., 11.05., 08.06.,
31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12.
11.05., 01.06.,
26.10., 16.11.,
23.03., 08.04.,
15.07., 29.07.,
04.11., 18.11.,
05.04., 19.04.,
26.07., 09.08.,
15.11., 29.11.,
06.07., 03.08.,
Abfuhrtermine Gierstädt und OT Kleinfahner
Hausmüll
04.01., 25.01., 15.02., 07.03., 31.03.,
20.06., 11.07., 01.08., 22.08., 12.09.,
05.12., 28.12.
Bioabfall
05.01., 15.01., 29.01., 12.02., 26.02.,
22.04., 06.05., 20.05., 03.06., 17.06.,
12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10.,
02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
06.01., 20.01., 03.02., 17.02., 02.03.,
27.04., 11.05., 25.05., 08.06., 22.06.,
17.08., 31.08., 14.09., 28.09., 12.10.,
07.12., 21.12.
Papier
20.01., 17.02., 16.03., 13.04., 11.05.,
31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12.
18.04., 09.05., 30.05.,
05.10., 24.10., 14.11.,
11.03., 23.03., 08.04.,
01.07., 15.07., 29.07.,
21.10., 04.11., 18.11.,
16.03., 30.03., 13.04.,
06.07., 20.07., 03.08.,
26.10., 09.11., 23.11.,
08.06., 06.07., 03.08.,
„Fahner Höhe“ Kurier
- 8 -
Nr. 1/16
Weihnachtsbaumentsorgung
Abfuhrtermine Großfahner
Hausmüll
04.01., 25.01., 15.02., 07.03., 31.03.,
20.06., 11.07., 01.08., 22.08., 12.09.,
05.12., 28.12.
Bioabfall
05.01., 15.01., 29.01., 12.02., 26.02.,
22.04., 06.05., 20.05., 03.06., 17.06.,
12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10.,
02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
06.01., 20.01., 03.02., 17.02., 02.03.,
27.04., 11.05., 25.05., 08.06., 22.06.,
17.08., 31.08., 14.09., 28.09., 12.10.,
07.12., 21.12.
Papier
20.01., 17.02., 16.03., 13.04., 11.05.,
31.08., 28.09., 26.10., 23.11, 21.12.
18.04., 09.05., 30.05.,
05.10., 24.10., 14.11.,
11.03., 23.03., 08.04.,
01.07., 15.07., 29.07.,
21.10., 04.11., 18.11.,
16.03., 30.03., 13.04.,
06.07., 20.07., 03.08.,
26.10., 09.11., 23.11.,
08.06., 06.07., 03.08.,
Abfuhrtermine Tonna
Hausmüll
20.01., 10.02., 02.03., 23.03., 13.04., 04.05., 25.05., 15.06.,
06.07., 27.07., 17.08., 07.09., 28.09., 19.10., 09.11., 30.11.,
21.12.
Bioabfall
05.01., 15.01., 29.01., 12.02., 26.02., 11.03., 23.03., 08.04.,
22.04., 06.05., 20.05., 03.06., 17.06., 01.07., 15.07., 29.07.,
12.08., 26.08., 09.09., 23.09., 07.10., 21.10., 04.11., 18.11.,
02.12., 16.12., 30.12.
Gelber Sack
12.01., 26.01., 09.02., 23.02., 08.03., 22.03., 05.04., 19.04.,
03.05., 17.05., 31.05., 14.06., 28.06., 12.07., 26.07., 09.08.,
23.08., 06.09., 20.09., 04.10., 18.10,. 01.11., 15.11., 29.11.,
13.12., 27.12.
Zusätzliche Ausgabe von gelben Säcken im OT Burgtonna dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Quergasse 65 bei Frau Kerstin Soporowsky (Wäscheannahme).
Papier
07.01., 04.02., 03.03., 31.03., 28.04., 26.05., 23.06., 21.07.,
18.08., 15.09., 13.10., 10.11., 08.12.
- Alle Angaben ohne Gewähr! -
Schadstoffentsorgung auf den Wertstoffhöfen zum
Jahreswechsel
1.
2.
3.
4.
5.
Die kostenfreie Weihnachtsbaumentsorgung erfolgt in der Zeit
vom 04.01. bis 29.01.2016 an den Tagen des jeweiligen Bioabfuhrtermins an Ihrem Wohnort. Die Sammlung erfolgt durch ein
separat, unabhängig von der Entleerung der Biotonnen, eingesetztes Fahrzeug. Des Weiteren können die Weihnachtsbäume
auch kostenfrei an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben
werden. Bitte beachten Sie, dass die Weihnachtsbäume bei Bereitstellung bzw. Abgabe frei von Baumschmuck (z.B. Lametta)
und Pflanzbehältern sind.
Änderungen in Ihrem Haushalt?
Sollte es seit dem letzten Gebührenbescheid Änderungen in Ihrem Haushalt gegeben haben, z. B. durch Umzug, Wegzug oder
Zuzug von Personen, so bitten wir Sie, sich spätestens bis zum
12.01.2016
- schriftlich beim Landratsamt Gotha, Abfallservice, Postfach
47, 99851 Gotha oder
- persönlich unter der Besucheranschrift An der Hardt 1,
99894 Leinatal OT Wipperoda zu melden.
Die Änderungen können dann schon im Abrechnungsbescheid
2015 und dem Jahresbescheid 2016, welche wie gewohnt im
Februar 2016 zugestellt werden sollen, Berücksichtigung finden.
Wir bitten Sie, den Anträgen entsprechende Unterlagen beizufügen z. B. Ab- oder Anmeldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde, aus der die Aufgabe sowohl des Haupt- als auch des
Nebenwohnsitzes hervorgeht.
Gemeindliche Immobilien
Wohnungen in Dachwig zu vermieten
Zurzeit sind keine Wohnungen zur Vermietung frei. Für alle Wohnungen ist eine Kaution in Höhe von 2 Grundmieten zu hinterlegen.
Anfragen richten Sie bitte an:
Gemeinde Dachwig / Kommunaler Eigenbetrieb,
Lange Str. 42, 99100 Dachwig
Tel.: (036206) 2 32 05, Fax: (036206) 2 04 33
W. Steinbrück
- Werkleiter-
Wohnungen in Döllstädt zu vermieten
Wertstoffhof Gotha: in diesem Jahr letztmalig
Samstag 19.12.2015
08:00 - 14:00 Uhr
Wertstoffhof Wipperoda: in diesem Jahr letztmalig
Dienstag 22.12.2015
10:00 - 12:00 Uhr
Wertstoffhof Ohrdruf: in diesem Jahr letztmalig
Dienstag 22.12.2015
13:00 - 18:00 Uhr
Wertstoffhof Walterhausen: in diesem Jahr letztmalig
Mittwoch 23.12.2015
13:00 - 18:00 Uhr
Wertstoffhof Gräfentonna: in diesem Jahr letztmalig
Donnerstag 17.12.2015 15:00 - 18:00 Uhr
6. Wertstoffhof Kornhochheim: in diesem Jahr letztmalig Freitag
18.12.2015
15:00 - 18:00 Uhr
Zurzeit sind keine Wohnungen zu vermieten.
Neue Schadstoffentsorgungszeiten auf den Wertstoffhöfen ab dem 01.01.2016
Zurzeit sind keine Wohnungen zu vermieten.
7. Wertstoffhof Gotha:
immer am Donnerstag 8. Wertstoffhof Wipperoda:
immer am Dienstag 9. Wertstoffhof Ohrdruf:
immer am Dienstag 10.Wertstoffhof Walterhausen:
immer am Mittwoch 11.Wertstoffhof Gräfentonna:
immer am Freitag 12.Wertstoffhof Kornhochheim:
immer am Freitag von 10:00 - 18:00 Uhr
von 11:30 - 14:30 Uhr
von 15:00 - 18:00 Uhr
von 13:00 - 18:00 Uhr
von 13:00 - 15:00 Uhr
von 16:00 - 18:00 Uhr
Wohnungen in Gierstädt zu vermieten
1 RW, 32 qm im EG, Ziehgasse 6 und 1. OG, Ziehgasse 11 mit
Balkon, Küche und Bad mit Fenster, Keller, Zentralheizung ab
sofort provisionsfrei zu vermieten. Miete 125,00 EURO zzgl. NK,
Kaution 3 MM
2 RW, 52 qm im 2. OG, Ziehgasse 9 mit Balkon, Küche und Bad
mit Fenster, Keller, Zentralheizung ab sofort provisionsfrei zu vermieten. Miete 190,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM
Wohnungen in Großfahner zu vermieten
Wohnungen in Tonna zu vermieten
1 RW, 32,75 qm im 1. OG., 2. OG und 3. OG in Gräfentonna,
Schulstraße 21/22/23 mit Balkon, Küche und Bad mit Fenster,
Keller, Zentralheizung provisionsfrei ab sofort zu vermieten. Miete 155,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM
2 RW, 51,92 qm im 1. OG, 2. OG und 3. OG in Gräfentonna,
Schulstraße 21/22/23 mit Balkon, Küche und Bad mit Fenster,
Keller, Zentralheizung provisionsfrei zu vermieten. Miete 255,00
EURO zzgl. NK, Kaution 3 MM
3 RW, 62 qm im EG in Gräfentonna, Schulstraße 24 mit Balkon,
Küche und Bad mit Fenster, Zentralheizung ab 02/2016 provisionsfrei zu vermieten. Miete 230,00 EURO zzgl. NK, Kaution 3
MM
„Fahner Höhe“ Kurier
- 9 -
Interessenten melden sich bitte innerhalb nachstehender
Sprechzeiten
Montag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
bei der mit der Wohnungsverwaltung beauftragten Firma AIG
Gotha GmbH, Gartenstraße 46 - 50, 99867 Gotha, unter Tel.:
(03621) 356 - 161 oder per E-Mail an [email protected].
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienste der Evang. Kirche in Dachwig
Sonntag, 17.01.2016
10.30 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 31.01.2016
10.30 Uhr
Gottesdienst
Mittwoch, 13.01.2016
Frauenkreis in Dachwig im Pfarrhaus um 14.00 Uhr
Weitere Informationen und Termine:
Christenlehrezeiten in Dachwig:
montags 17.00 Uhr 1. - 6. Klasse im Pfarrhaus (außer in den
Ferien)
Konfirmandenunterricht: für alle Konfirmanden des Pfarrbereichs (die Dachwiger Konfirmanden werden abgeholt 16.40 Uhr
Pfarrhaus) donnerstags: 17.00 Uhr im Pfarrhaus Elxleben/Walschleben
Musik mit Frau Kloß
dienstags 19.00 Uhr
Jeden Donnerstag um 16:30 Uhr heißt es „Samba“ in der Gustav Adolf Kapelle in Witterda.
Alle, die Freude an Sambarhythmen zum Tanzen und Trommeln
haben, ob jung oder schon älter sind dazu herzlich eingeladen.
Gottesdienste der Evang. Kirche in Döllstädt
Sonntag, 10.01.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 17.01.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 24.01.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 31.01.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 07.02.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst
Weitere Informationen und Termine:
Weitere Termine und Informationen finden Sie im Kirchgemeindeblatt unter
http://kirchgemeinde-herbsleben.de/.
Konfirmandenunterricht:
Herbsleben / Döllstädt:
Nr. 1/16
Die Vorkonfirmanden (Klasse 7) treffen sich dienstags um 18.00
Uhr.
Die Konfirmanden (Klasse 8) treffen sich mittwochs um 18.00
Uhr.
Musik mit Frau Kloß
individuell, zu erfragen bei Frau Kloß .
Regionalchor Gräfentonna-Herbsleben
probt zurzeit nicht
Die Gottesdienste der Evang. Kirche
in den FAHNER DÖRFERN:
Adresse des Pfarramtes der Kirchgemeinden
Großfahner, Kleinfahner, Gierstädt:
Pfarramt Molschleben,
Pfarrer Zweynert
Telefon: 036258/52360
Gottesdienste der Evang. Kirche in Gierstädt, Großfahner und Kleinfahner
Mittwoch, 06.01.2016
15.30 Uhr
Sternsinger in Friemar
19.00 Uhr
Epiphanias Gottesdienst in Großfahner
Sonntag, 24.01.2016
10.00 Uhr
Gottesdienst in Kleinfahner
14.00 Uhr
Gottesdienst in Gierstädt
15.00 Uhr
Gottesdienst in Großfahner
Weitere Termine und Informationen für die Gemeinden Gierstädt,
Großfahner und Kleinfahner finden Sie auch im Kirchgemeindeblatt unter http://www.kirchenfahnerland.de/
Gottesdienste der Evang. Kirche
in Burgtonna
Mittwoch, 06.01.2016
18.00 Uhr
Epiphanias mit anschließendem Neujahrsempfang
Sonntag, 17.01.2016
13.00 Uhr
Gottesdienst
Samstag, 23.01.2016
17.00 Uhr
Abendandacht
Sonntag, 31.01.2016
13.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Dienstag, 23.02.2016
19.30 Uhr
Gemeindekirchenratssitzung in der Christuskirche
Weitere Informationen und Termine:
Den aktuellen Gemeindebrief finden Sie auch im Internet unter:
www.burgtonna.net.
Hauskreise
mittwochs
20.00 Uhr
donnerstags 15.00 Uhr
Christenlehre
mittwochs16.00 Uhr
Die genauen Termine und Themen stehen wie immer in der
aktuellen KinderKirchenPost oder im Internet unter
www.burgtonna.net
Gottesdienste der Kath. Kirche
in Gräfentonna
Samstag, 09.01.2016
18.00 Uhr
Heilige Messe
Samstag, 16.01.2016
18.00 Uhr
Gottesdienst
Weitere Infos im Internet unter
www.kathweb.de/st-marien-badlangensalza oder
badlangensalza.kathweb.de (ohne www.)
Gottesdienste der Evang. Kirche
in Gräfentonna
Sonntag, den 17.01.2016
10.30 Uhr
Gottesdienst (letzter Sonntag nach Epiphanias)
Sonntag, 31.01.2016
10.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
„Fahner Höhe“ Kurier
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Nr. 1/16
Gemeindenachmittag um 14.30 Uhr am 22.01.2016
Bibelstunde am 12.01.2016 um 19.30 Uhr
Weitere Informationen und Termine:
Weitere Termine und Informationen finden Sie im Gemeindebrief
unter www.pfarramt-tonna.de.
KinderKirche
montags 17.00 bis 18.00 Uhr außer in den Ferien
Christenlehre und Konfirmandenunterricht
pausieren im Januar
Jugend
freitags 19.00 Uhr am 22.01.2016
(in den Ferien trifft sich die Jugend nicht!)
Cajon spielen (Trommeln)
freitags 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Tischtennis in der Scheune
jeden Mittwoch ab 19.00 Uhr
Infos unter 036 042 / 79 041
So erreichen Sie uns:
Evangelisch-Lutherisches Pfarramt Gräfentonna
Pfarrer Rainer Hoffmann
(außer montags)
Sprechzeit: Dienstag 09.00 bis 10.00 Uhr
Tel.: 036 042 / 79 408
Fax.: 036 042 / 766 29
Mail: [email protected]
Kantorin Uta Peuckert
Mail: [email protected]
Tel.: 0361 / 660 203 12
Verwaltung der Evangelischen Kita‘s
Burgtonna und Gräfentonna
Bettina Harthauß
(Di. - Do. nach Absprache)
Tel.: 036 042 / 767 24
Aktuelles finden Sie im Internet: www.pfarramt-tonna.de
Sonstiges
USV-Laufteam auch im Advent
weiter siegreich
Henkel gewinnt Winterlauf in Saalfeld - Krieghoff bei Rennsteiglauf-Meisterschaften in Bad Blankenburg erfolgreich
-Fischer siegt in Dohna
Saalfeld/Bad Blankenburg/Dohna. „Advent, Advent, der USVLäufer rennt...“ Auch in der Vorweihnachtszeit war das Laufteam
des Erfurter Universitätssportvereins erfolgreich unterwegs und
verbuchte Spitzenplätze bei diversen Winterläufen. So konnte
Tobias Henkel aus Königsee am gestrigen Nikolaus-Tag (6.12.)
den 34. Saalfelder Winterlauf gewinnen. Bei frühlingshaften Bedingungen setzte er sich in sehr guten 59:00 Minuten souverän
mit mehr als 3 Minuten Vorsprung vor Kai Höhn (Lauf Express
Rudolstadt) und Volkmar Ernst (Saalfelder LV) auf der 15 Kilometer- Distanz durch und konnte damit den Vorjahressieg von
Marcel Krieghoff für den USV verteidigen. Der Erfurter hatte sich
dafür am ersten Adventswochenende in Bad Blankenburg schadlos gehalten und die Vereinsmeisterschaften des Rennsteiglaufvereins für sich entschieden. Im Schneegestöber setzte er sich
auf der 10 Kilometer langen Strecke durch das Schwarzatal in
33:19 Minuten gegen Marcel Bräutigam (34:35) durch. Dritter
wurde Dominik Koch (36:50). Bei den Frauen kam Luise Krieghoff in 51:53 Minuten auf Rang 3 hinter den Rennsteiglaufsiegerinnen Nicole Kruhme (41:43) und Lydia Walter (45:04) ins Ziel.
Dazwischen schob sich noch der USV-Präsident Jens Panse,
der in 44:58 Minuten Platz 2 in seiner Altersklasse M45 belegte. Seinen Vorjahressieg konnte Andrö Fischer beim Freiberger
Adventslauf am 28. November gegen den starken Vincent Hoyer
aus Leipzig zwar nicht verteidigen, auf einer durch Neuschnee
stellenweise sehr rutschigen Strecke belegte er aber in 41:24
Minuten auf dem ca. 12 km langen Rundkurs einen sehr guten 2.
Platz. Am gestrigen Sonntag (6.12.2015) gewann Fischer dann
beim Adventslauf in Dohna zum zweiten Mal nach 2013. Kurios: der Erfurter hatte seine Laufhose vergessen, konnte aber in
Jogginghose dennoch ungefährdet in 33:09 Minuten auf dem abwechslungsreichen Rundkurs über 9,6 km gewinnen.
Tobias Henkel gewinnt bei frühlingshaften Bedingung souverän
den 34. Saalfelder Winterlauf. (Foto: Kati Kleppe)
USV-Präsident Jens
Panse hat gut Lachen
– wie hier bei den
Meisterschaften des
Rennsteiglaufvereins
in Bad Blankenburg mit
Geschäftsführer Marcus
Clauder, der die Tafel mit
der Startzeit präsentierte. Das Laufteam vom
Unisportverein eilt in
diesem Jahr von Erfolg
zu Erfolg.
(Foto: Jörg Schmid)
Gemeinde Dachwig
Wir gratulieren zum Geburtstag
Frau Edith Schneider
zum 75. Geburtstag
Die Gemeinde Dachwig gratuliert recht herzlich und wünscht
dem Geburtstagskind Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
Volker Aschenbach
Bürgermeister
Bürgermeistersprechzeiten in Dachwig
dienstags von 16.00 bis 17.30 Uhr
Zur Sprechzeit ist der Bürgermeister unter der Rufnummer
036206 / 23205 telefonisch erreichbar.
Verteiler-Netz der Gelben Säcke
für die Gemeinde Dachwig
Die Gelben Säcke sind im Werkstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a, 99958 Tonna OT Gräfentonna
- Donnerstag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- Samstag
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
„Fahner Höhe“ Kurier
- 11 -
Nr. 1/16
weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde des Dachwiger
Bürgermeisters
- Dienstag von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
sowie im Eigenbetrieb der Gemeinde Dachwig, Lange Straße 42,
99100 Dachwig
- Dienstag und Donnerstag
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
erhältlich.
Vorweihnachtszeit - Wichtelzeit
In der Grundschule „Geschwister Scholl“ in Dachwig waren die
Kinder in Vorbereitung auf ihren Weihnachtsmarkt fleißige Wichtel. Sie hämmerten, bastelten und malten mit den Lehrern und
Erziehern schöne Dinge für den Weihnachtsbasar. Eltern bastelten, nähten oder füllten mit schönen Preisen die Tische unserer Tombola. Die Mitglieder des Fördervereins sorgten für ein
gemütliches Ambiente mit Glühwein- und Waffelhäuschen sowie
Lichterschein und Musik. Am Bratwurststand ging es heiß her.
Ein Teil der Würste wurde uns von Herrn Raabe gesponsert. Mit
einem kleinen Programm der Tanzteufel und anderen Kindern
unserer Schule begann das bunte Treiben an unserem diesjährigen Weihnachtsmarkt. Bastelstationen für Alt und Jung, ein
Schnappschuss für das Familienalbum von der Fotografin Frau
Schneider, etwas vom Basar erhaschen oder einen tollen Preis
gewinnen - für jeden war etwas Passendes dabei. Auch unsere technischen Kräfte Frau Kompe, die Hausmeister Herr Busch
aus Gräfentonna und Herr Schultz aus Großfahner, halfen fleißig
mit.
Wir, die Kinder, Lehrer und Erzieher der Grundschule „Geschwister Scholl“ aus Dachwig bedanken uns für diesen gelungenen
Abend besonders beim Obsthof Bosse, der Freiwilligen Feuerwehr Dachwig und allen anderen fleißigen Helfern und freuen
uns auf das nächste Mal.
Wir pflanzen Bäume
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Im Sommer wurden die
60 Jahre alten Pappeln rund um den Dachwiger Sportplatz gefällt. Die Hortkinder der 1. Klasse unserer Grundschule fragten:
Wann werden neue Bäume gepflanzt?
Wer hilft uns dabei?
Woher kommen die Bäume?
Es galt, gute und bewährte Kontakte zu knüpfen. Der Bürgermeister Herr Aschenbach, Herr Sölter von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Frau Krämer die Horterzieherin der 1.
Klasse und die Hortkinder trafen sich auf dem Sportplatz zur Lagebesprechung. Am Donnerstag, dem 26.11.2015 war es dann
so weit. Der Baumtransporter rückte an und die Gemeindearbeiter bohrten Löcher vor. Ein großer Hänger mit Rindenmulch
wurde abgekippt. Alle Kinder und Eltern waren eifrig dabei. Sie
schaufelten Erde und karrten Rindenmulch an die Bäume. Weil
es schon dunkel war wurde das Flutlicht angeschaltet. Das war
cool. Jedes Kind hat „SEINEN“ Baum gepflanzt. Ein selbstgestal-
„Fahner Höhe“ Kurier
- 12 -
tetes Holzschild mit Namen und dem Pflanzdatum wurde in die
Zweige gehangen.
Nun werden wir alle gemeinsam unsere Bäume pflegen, beschützen und beim Wachsen durch die Jahreszeiten begleiten.
Im nächsten Sommer findet dann das 1. Lindenblütenfest auf unserem Sportplatz statt. Dann können wir die Linde als „Baum des
Jahres“ erleben. Wir freuen uns schon darauf.
Die Hortredaktion der Grundschule Dachwig
Nr. 1/16
sinnliche vorweihnachtliche Stimmung. Unter Leitung von Herrn
Franke sangen die Chormitglieder viele schöne, bekannte und
weniger bekannte Weihnacht -und Kirchenlieder. Außerdem wurden Gedichte vorgetragen. Stellvertretend für die HL/GF Frau
Scheele dankte Frau Eschert dem Chor und Herrn Franke für
die herzlichen Darbietungen. Nach einem gemeinsamen Kaffeeklatsch und manch netten Gespräch fand der Nachmittag sein
Ende.
Wir sind sehr dankbar, dass gerade in der Weihnachtszeit immer
wieder Chöre Zeit finden, unsere Einrichtung zu besuchen, um
Freude und besinnliche Feststimmung zu verbreiten. Herzliches
Dankeschön.
Besuch der Kinder und Erzieherinnen der Kita
„Wirbelwind“ Döllstädt am 02.12.2015
Gemeinde Döllstädt
Aus dem Evangelischen Altenpflegeheim
„Sankt Peter und Paul“ berichtet
Mit einem kleinen Programm überraschten uns in der Adventszeit die „Wirbelwindzwerge“ der Kindertagesstätte Döllstädt.
Eine Weihnachtsgeschichte stand auf dem Programm. Die Darbietungen der Kinder wurden in passenden Kostümen in Szene
gesetzt. Es gab einen Tannenbaum, einen Weihnachtsmann und
verschiedene Tierarten des Waldes aus Nah und Fern, wie Rentiere, Mäuse und Vögel. „Eine schöne und lustige Vorführung“,
raunte es durch die Reihen der Zuhörer. Es ist immer wieder ein
Erlebnis, wenn die jüngsten Erdenbürger aus Döllstädt den ältesten Bewohner unseres Hauses einen Besuch abstatten. Mit viel
Applaus wurde die Vorführung belohnt.
„Adventssingen mit dem Frauenchor aus Walschleben “
Der Frauenchor aus Walschleben versetzte Heimbewohner,
Personal und Gäste am Samstag, dem 05.12.2015 in eine be-
Im Anschluss an die Aufführung der Zwerge, lief Frau Scheele gemeinsam mit den Kindern durch die Sitzreihen der Heimbewohner. Zusammen mit Ihnen, den Knirpsen, Erzieherinnen
und Personal wurde das lustige Lied von Rolf Zuckowski „In der
Weihnachtsbäckerei “ lautstark geträllert.
„Fahner Höhe“ Kurier
- 13 -
Natürlich stand auch die Befragung der Kinder nach Ihren Weihnachtsgeschenken an. Es war schon erstaunlich, oder auch
nicht, wie unterschiedlich die Wünsche ausfallen. Die Vorfreude
auf den Heiligen Abend war schon jetzt in den leuchtenden Kinderaugen deutlich zusehen. Mit einem Schokoladenweihnachtsmann wurden die Knirpse von Frau Scheele belohnt. Auch die
Erzieherinnen bekamen ein kleines Präsent überreicht.
Kinder, Erzieherinnen und das Personal sangen zum Abschluss
eines sehr gelungenen Vormittages, gemeinsam das Lied,
„Durch den Winterwald “.
Unsere Heimbewohner, Mitarbeiter und Gäste freuen sich bereits
heute auf ein Wiedersehen mit unseren „Jüngsten“ im nächsten
Jahr.
Nikolaus-Andacht am 07.12.2015
Eine Vielzahl von Heimbewohnern sowie Mitarbeitern des Altenpflegeheimes folgten der Einladung zur Nikolaus-Andacht und
fanden sich dazu im Andachtsraum unseres Hauses, am besagten Tag um 10.30 Uhr, ein.
Nr. 1/16
Scheele, bedankte sich auf das Allerherzlichste bei Pfarrer Preiß
und dem Nikolaus. Im Namen aller Anwesenden wünschte Sie
Herrn Preis besinnliche, friedvolle Feiertage, beste Gesundheit
und ein Wiedersehen im nächsten Jahr.
Glückwünsche zur Geburt
Wir freuen uns, in Döllstädt
folgende neue Erdenbürgerin zu begrüßen:
Dallmann, Tamina
geb.: 04.12.2015
Wir wünschen dem Baby und den Eltern alles Gute,
viel Glück und vor allem Gesundheit.
Christina Kempf
Bürgermeisterin und
der Gemeinderat
Gemeinde Gierstädt
Der Kindergarten Gierstädt sagt „Danke“
Besonders erfreut waren alle Anwesenden, als Pfarrer Preiß
sich ankündigte, um wie schon viele Jahre zuvor, die NikolausAndacht zu halten. 20 Jahre ist er in regelmäßigen Abständen in
unserem Haus ein gern gesehener Pfarrer, besucht viele Heimbewohner persönlich und hat für jeden einzelnen immer ein offenes Ohr. Es erfreute ihn sehr, viele bekannte Gesichter wiederzusehen, sowohl Heimbewohnern, als auch vom Personal.
Im Anschluss an die Andacht sangen alle Teilnehmer gemeinsam
dass bekannte Weihnachtslied „ Bald nun ist Weihnachtszeit“.
Herr Eschert, welcher als Nikolaus zu dieser Andacht hinzukam,
wurde von Pfarrer Preiß herzlich begrüßt. Er überreichte mit einigen Gehilfen an alle einen kleinen Nikolausbeutel mit Süßigkeiten und Obst, worüber sich die Heimbewohner sehr freuten. Frau
Mit großen Schritten bewegen wir uns auf das Ende des Jahres 2015 zu und feiern bald Weihnachten und Silvester. Diese
Zeit der Besinnlichkeit und Ruhe möchten wir Kinder und Erzieher des Kindergartens Gierstädt nutzen, um einmal „DANKE!“
zu sagen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei „Fahner Frucht“
und der „Fahner Obstbau GmbH“ für die tolle Unterstützung. Ob
bei der Apfelverkostung, dem Selbstpflücken in den Apfelplantagen, der Führung durch die heiligen Hallen des Unternehmens,
der großzügigen Saftspende zu unserem Sommerfest oder dem
kostenlosen Bereitstellen von Äpfeln für den täglichen Verzehr
- auch in diesem Jahr waren „Fahner Frucht“ und der „Fahner
Obstbau“ wieder verlässliche und stets hilfsbereite Unterstützer
des Kindergartens. Das ist nicht selbstverständlich und soll an
„Fahner Höhe“ Kurier
- 14 -
dieser Stelle ausdrücklich erwähnt werden. Auch bei sämtlichen
anderen Unterstützern, Sponsoren und Partnern bedankt sich
das Team des Kindergartens herzlich. Zu nennen sind hier stellvertretend die Gemeinde Gierstädt, der Kirmesverein Gierstädt,
unsere Cateringfirma „Mahlzeit“ und die Kreissparkasse Gotha.
Ihr Einsatz ermöglicht das Bestehen des Kindergartens und hat
den Kindern schon sehr viel Freude bereitet. Nicht zu vergessen
sind natürlich alle engagierten Eltern. Auch in diesem Jahr haben
wir uns sehr über die positive und konstruktive Zusammenarbeit
gefreut. Wir hoffen, dass wir im Jahr 2016 die Entwicklung des
Kindergartens, mit eurer Hilfe und euren Ideen weiter vorantreiben können.
Das Team des Kindergartens Gierstädt wünscht Ihnen und Ihren
Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen erholsamen Jahresausklang und einen guten Rutsch ins Jahr 2016. Wir freuen
uns, auch im nächsten Jahr wieder mit Ihnen zusammenarbeiten
zu können.
Nr. 1/16
Gemeinde Großfahner
Wir gratulieren zum Geburtstag
Herrn Rudolf Tantz
zum 80. Geburtstag
Die Gemeinde Großfahner gratuliert recht herzlich und wünscht
dem Geburtstagskind Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
Karin Schneider
Bürgermeisterin
Die Bürgermeistersprechzeiten
in Großfahner
montags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
in der Gemeinde Großfahner, Hintergasse 124.
Zur Sprechzeit ist die Bürgermeisterin unter der Handy-Nummer 0172/3678954 telefonisch erreichbar.
Verteiler-Netz der Gelben Säcke
Für die Gemeinde Großfahner
Die Gelben Säcke sind im Werkstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9, 99958 Tonna OT Gräfentonna
- Donnerstag 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- Samstag
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
weiterhin zur Bürgermeistersprechstunde der Großfahnerschen Bürgermeisterin
- Montag von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie am Schlossgasthof
- jeweils mittwochs von 8.30 Uhr bis 09.00 Uhr
erhältlich.
Gemeinde Tonna
Wir gratulieren zum Geburtstag
Fahner Obst informiert
• Der Direktverkauf von Äpfeln findet
im Winter wieder im Direktverkauf/
Lohnmost der Fahner Frucht GmbH im
Gewerbepark Gierstädt statt.
Mo-Fr: 10-18 Uhr
Sa:
09-12 Uhr
Tel.: (036206) 26370
• AM 10. JANUAR 2016 (Sonntag)
„Tag des Deutschen Apfels“ im Direktverkauf der Fahner
Frucht GmbH in Gierstädt. Es erwartet Sie Wissenswertes
und Kulinarisches rund um den Apfel. Die Gierstädter Obstbauern freuen sich auf Ihren Besuch.
Frau Gertrud Surkau
zum 80. Geburtstag
Frau Hannelore Hey
zum 80. Geburtstag
Frau Hiltrun Stiller
zum 80. Geburtstag
Die Gemeinde Tonna gratuliert recht herzlich und wünscht ihren
Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
Frank Vater
Bürgermeister
Bürgermeistersprechzeiten in der Gemeinde
Tonna
dienstags von 17.00 bis 19.00 Uhr
in der Gemeinde Tonna im Rathaus Tonna, Markt 07, im OT
Gräfentonna.
Zur Sprechzeit im OT Gräfentonna ist der Bürgermeister unter
der Rufnummer 036042 / 75712 telefonisch erreichbar.
„Fahner Höhe“ Kurier
- 15 -
Verteiler-Netz der Gelben Säcke
für die Gemeinde Tonna
Die Gelben Säcke sind im Wertstoffhof Gräfentonna, Niedergrabenstraße 9a,
99958 Tonna OT Gräfentonna
- Donnerstag
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
- Samstag
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Zusätzliche Ausgabe von gelben Säcken im OT Burgtonna
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Quergasse 65
bei Frau Kerstin Soporowsky (Wäscheannahme).
Traditionsfeuer
2016
Weihnachtsbaumverbrennen mit
Fackelumzug
Am Samstag, den 09.01.2016
18:00 Uhr
Treffpunkt: Schafgasse
Danach gegen 18:30 Uhr Weihnachtsbaumverbrennen am Feuerwehrgerätehaus, anschließend Weihnachtsbaumweitwurf
vor dem Gerätehaus.
Die Abholung der Weihnachtsbäume erfolgt am Samstag dem 09.01.2016 ab 9.00
Uhr. Bitte stellen Sie Ihren Baum bis dahin gut sichtbar vor Ihrem Haus bereit!
Für Ihren bereitgestellten Weihnachtsbaum
erhalten Sie einen Gutschein für einen Glühwein in Ihren Briefkasten, den Sie ab 18:30
Uhr am Gerätehaus einlösen können.
Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt!
Dazu laden der Feuerwehrverein Burgtonna
e.V. und alle Kameradinnen und Kameraden
der Freiwilligen Feuerwehr Burgtonna recht
herzlich ein.
Wissenswertes
Was tun, wenn ein Heizkörper kalt bleibt?
Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps
zum Sparen von Heizkosten
Erfurt, 10.12.2015
Die Heizung läuft, aber es werden nicht alle Heizkörper warm:
insbesondere bei älteren Heizungen kann das immer mal wieder vorkommen. „Das ist nicht nur ungünstig für das Raumklima, kalte Heizkörper erhöhen auch den Heizenergieverbrauch“,
sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale
Thüringen. Eine häufige Ursache ist Luft, die sich im Heizkörper
angesammelt hat. Nach einer Entlüftung ist das Problem sehr
schnell behoben. Dabei muss jedoch der Wasserdruck in der Anlage durch Nachfüllen wieder erhöht werden. Sollte das Thermostatventil klemmen, dann kann es helfen, den Stift nach Abheben
des Thermostatkopfes vorsichtig zu lösen.
Auch ein zu geringer Wasserdruck in der Heizungsanlage kann
die Ursache für einen kalten Heizkörper sein. In diesem Fall
muss Wasser nachgefüllt werden, bis der Druck wieder den Herstellerangaben entspricht. Im Zweifel sollten Verbraucher immer
einen Installateur mit der Behebung der Störung beauftragen.
„Ein fehlender hydraulischer Abgleich oder falsch eingestellte
Heizkurven verbrauchen ebenfalls unnötig Energie“, so Ramona
Ballod. Mieter müssen in jedem Fall ihren Vermieter über die Störung informieren, anstatt selbst Hand an die Heizung zu legen.
Ausführliche Informationen zum Thema Heizungstechnik, zum
richtigen Heizen und Lüften, sowie zu allen Fragen des Energiesparens geben die Energieberater der Verbraucherzentrale. Die
Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis
sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt
es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
Nr. 1/16
0800 -809 802 400 (kostenfrei). In Gotha findet die Beratung
in der 18.-März-Straße 40 statt. Eine Terminvereinbarung für
Gotha ist auch möglich unter 0361 555140. Die Energieberatung
der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie.
Patientenberatung: UPD-Beratungsstelle
in Erfurt schließt
Zum 12. Dezember 2015 stellt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in Erfurt ihren Betrieb ein - ebenso wie 20 andere Beratungsstellen bundesweit. In Thüringen
war die UPD unter dem Dach der Verbraucherzentrale angesiedelt.
Letztmöglicher persönlicher Beratungstermin in Erfurt ist am
Donnerstag, den 10. Dezember, von 13 bis 17 Uhr in der EugenRichter-Straße 45. Das bundesweite Beratungstelefon ist unter
0800 0 117722 kostenfrei noch bis zum 18. Dezember geschaltet, ebenso wie die Online-Beratung. Ab dem 19. Dezember
pausiert die Telefonberatung. Die bisherige UPD in Trägerschaft
von Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband
und Verbund Unabhängige Patientenberatung wird aufgelöst.
Im Herbst waren die drei gemeinnützigen Organisationen bei einer europaweiten Ausschreibung zur Fortführung der Beratung
unterlegen. Bestanden hat die UPD in ihrer jetzigen Form seit
2006 - zunächst als Modellprojekt und seit 2011 als Teil der gesetzlichen Regelversorgung. Alleine in der zweiten fünfjährigen
Förderphase hat die UPD rund 400.000 Beratungsgespräche geführt. Rückblickend auf diese Zeit hat sie jetzt eine Bilanz zu den
erreichten Ergebnissen veröffentlicht. Ein zentraler Indikator für
den Erfolg ist dabei die Zufriedenheit der Nutzer. Eine Befragung
2014 ergab: 96 Prozent der Patienten beurteilte die Beratung der
UPD mit „sehr gut“ oder „gut“.
Kontakt für Journalisten:
Rückfragen zum neuen Angebot richten Sie bitte an die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (www.upd-deutschland.de).
Verbraucherzentrale: Beratungsstelle
in Gotha schließt
Nach sechs Jahren Konsumentenberatung in und rund um
Gotha, muss die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale
Thüringen zum 31. Dezember 2015 schließen
Erfurt, 07.12.2015
„Das ist natürlich ein Rückschlag für die Verbraucher in der Region und das Beratungsstellennetz der Verbraucherzentrale. Wir
bedauern sehr, dass wir diesen Schritt gehen müssen und die
Beratungsstelle schließen“, sagt Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. Seit März 2010 war die
Beratungsstelle ein fester Anlaufpunkt für die Konsumenten, die
diesen auch gerne nutzten. Aus finanziellen Gründen war der
Stadt die Unterstützung nicht mehr möglich. Das war 2010 eine
der Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Beratungsstelle sowie für die Aufrechterhaltung in den folgenden Jahren. Die
Einrichtung in Gotha erhielt die Förderung je zur Hälfte von der
Stadt und vom Landkreis.
Am 17. Dezember findet der letzte Beratungstermin in Gotha
statt. Im neuen Jahr bleiben für Verbraucher weiterhin Telefon
oder E-Mail als Anfragemöglichkeit (www.vzth.de), bzw. die Fahrt
nach Erfurt oder Eisenach.
Veranstaltungen in den Mitgliedsgemeinden
Veranstaltungskalender VG
Januar
06.01.2016
09.01.2016
Epiphanias Gottesdienst für Kirchspiel
und Ehrenamtsempfang im
OT Burgtonna der Gemeinde Tonna
Traditionsfeuer im OT Burgtonna der
Gemeinde Tonna
16.01. bis 17.01.2016
7. Offene Gemeinschaftsschau des
KTZV T 65 Gräfentonna & T 249 Döllstädt im Schlossgasthof Großfahner
Rassegeflügel- und Rassekaninchenausstellung
„Fahner Höhe“ Kurier
- 16 -
Öffnungszeiten des Dachwiger Museums:
Lange Straße 26, 99100 Dachwig
Öffnungszeiten:
jeden Sonntag:
im Winterhalbjahr
14.00 bis 17.00 Uhr
im Sommerhalbjahr
14.00 bis 18.00 Uhr
Gruppenführungen nach telefonischer Vereinbarung
mit Frau Reissig unter Tel.: 036206-23156
Öffnungszeiten des Burgtonnaer Museums:
Am Wasser 137 b, 99958 Tonna OT Burgtonna
Öffnungszeiten:
samstags
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Gruppenführungen nach telefonischer Absprache
mit Ehepaar Pudenz unter Tel.: 036042-74300
Veranstaltungen in Bad Langensalza
Infos durch die Gästeinformation im Friederikenschlösschen,
Kurpromenade 5, 99947 Bad Langensalza, Tel. 03603 / 834424.
Stadtmuseum im Augustinerkloster, Wiebeckplatz 6 - 7, 99947
Bad Langensalza, Tel.: 03603 / 813002
Veranstaltungen in Erfurt
Infos durch Tourismus Gesellschaft mbH Erfurt,
Benediktsplatz 1, 99096 Erfurt, Tel. 0361 / 6640-0
Naturkundemuseum Erfurt:
Große Arche 14, 99094 Erfurt, Tel. 0361 / 655 56 80
Deutsches Gartenbaumuseum Erfurt
Cyriaksburg, Gothaer-Straße 50, 99094 Erfurt, Tel: 0361/22 3990, http://www.gartenbaumuseum.de
Veranstaltungen in Eschenbergen
Infos durch Forstbetriebsgemeinschaft Eschenbergen, Jagdgenossenschaft, Schützenverein Eschenbergen e. v., Gemeinde
Eschenbergen
Veranstaltungen in Gotha
Infos durch die Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land:
Mo-Fr von 10:00 bis 18:00 Uhr, Sa 10:00 bis 15:00 Uhr, So 10:00
bis 14:00 Uhr (Mai bis September)
Hauptmarkt 33, 99867 Gotha,
Tel. 03621 / 50785712
[email protected]
[email protected]
www.kultourstadt.de
Stiftung Schloss Friedenstein Gotha:
Tel. 03621 / 8234-0
www.stiftungfriedenstein.de
Schloss Friedenstein beherbergt folgende Museen und Einrichtungen:
-Schlossmuseum
- Historisches Museum (ehem. Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde)
- Museum der Natur
-Ekhof-Theater
- Herzogliches Museum (Sanierung 2011/12)
- Kasematten: Änderungen …
2x täglich Führungen durch die Kasematten
April - Oktober: 13.00 & 17.00 Uhr
November - März: 13.00 & 16.00 Uhr
Auch die Preise bleiben mit 6,00 € für den Erwachsenen und
4,00 € für Kinder bis 16 Jahre. Eine Führung dauert weiterhin
etwa eine Stunde und erfolgt in Gruppen bis max. 15 Personen.
Weitere Führungen können auf Anfrage jederzeit individuell gebucht werden.
Veranstaltungen in Herbsleben
Infos durch die Gemeindeverwaltung Herbsleben, Hauptstr. 52,
99955 Herbsleben, Tel.: 036041 / 387-0
Veranstaltungen in Molschleben
Infos durch die Gemeindeverwaltung Molschleben, Gothaer Straße 18, 99869 Molschleben, Tel / Fax.: 036258 / 5 02 34,
Nr. 1/16
Veranstaltungen in Witterda
Infos durch die Gemeindeverwaltung Witterda, über Gemeinde
Elxleben, Thomas-Müntzer-Straße 69, 99189 Elxleben,
Tel: 036201 / 826 -123
Veranstaltungen im Nationalpark Hainich
Infos durch die Nationalparkverwaltung Hainich, Bei der Marktkirche 9, 99947 Bad Langensalza, Tel.: 03603 / 39 07-0 und http://
www.nationalpark-hainich.de/erleben/mitmachen-programm.
html
PEKiP-Prager Eltern Kind Programm
PEKiP- Für wen?
Kinder ab der 6. Lebenswoche bis zum vollendeten ersten Lebensjahr.
PEKiP- Was ist das überhaupt?
PEKiP- ist die Abkürzung für das PragerEltern-Kind-Programm.
Das Programm ist ein Konzept der Gruppenarbeit für Eltern mit ihren Kindern im ersten Lebensjahr,
welches auf einem entwicklungs-psychologischen Hintergrund
beruht. Im PEKiP werden dem Kind altersentsprechende ganzheitliche Bewegungs- und Spielanregungen angeboten, die im
Prozess des bewussten gemeinsamen Erlebens, die Bindung
zwischen Eltern und Kind unterstützen.
PEKiP- Was passiert?
Die Gruppe, bestehend aus 6-8 Babys, trifft sich einmal pro Woche gemeinsam mit einem Elternteil für 90 Minuten. Die Babys
sind während der Spielzeit nackt und der Raum ist warm. Im Mittelpunkt der Gruppenarbeit stehen die PEKiP-Anregungen, die
eine entwicklungsentsprechende Begleitung der Kinder und eine
situations- und handlungs- orientierte Elternarbeit untereinander
ermöglichen.
Termin
jeweils mittwochs 09:30 Uhr
Dauer
8 Treffen zu je 90 min
Kosten
56 EUR / Kurs
(entspricht 7 EUR pro Treffen)
Ort
AWO Familienzentrum
Rosa-Luxemburgstr. 5
99947 Bad Langensalza
Leitung
Rita Seeber
(zertifizierte PEKiP- Gruppenleiterin)
Beginn der
jeweiligen Kurse 06.01.2016 / 06.04.2016
Anmeldung
Tel. 03603 - 891676 / Mail: [email protected]
Tanzkurs
Wir beginnen wieder einen Grundkurs zum
Kennen lernen bzw. Auffrischen der Grundschritte von Standard- und lateinamerikanischen Tänzen sowie Disco-Fox für junge und
„junggebliebene Paare“.
Gutscheine erhältlich im AWO Familienzentrum
Der Grundkurs umfasst 10 Einheiten.
Kosten: 100,00 EUR pro Paar
Nähere Informationen erhalten Sie im Familienzentrum.
Anmeldung unter:
AWO Familienzentrum
Rosa- Luxemburg- Straße 5
99947 Bad Langensalza
Tel.: 03603 / 89 16 76
„Fahner Höhe“ Kurier
- 17 -
Nr. 1/16
Vorsicht vor Abofalle bei profi-kochrezepte.de
Tag des Apfels
am 10. Januar 2016 (Sonntag)
„Tag des Deutschen Apfels“ im Direktverkauf der
Fahner Frucht GmbH in Gierstädt.
Es erwartet Sie Wissenswertes und Kulinarisches rund um den Apfel. Die Gierstädter Obstbauern freuen sich auf Ihren Besuch.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen, ist es für
Konsumenten nicht auf Anhieb ersichtlich, dass es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Angebot für Gewerbetreibende
handelt. Zahlreiche Verbraucher sind darauf bereits im Internet hereingefallen.
Erfurt, 17.12.2015
profi-kochrezepte.de richtet sich zwar „ausschließlich“ an Gewerbetreibende und schließt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Verbraucher von der Nutzung aus, dennoch ist
die Anmeldung problemlos möglich. Die gesetzlich vorgeschriebene „Button-Lösung“ für Konsumenten beachtet die Firma B2B
Web Consulting nicht, die die Seite betreibt. Mit einem Klick auf
„Jetzt anmelden“ anstelle von z.B. „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ schließt der Nutzer ein zweijähriges Abo ab.
„Problematisch ist auch, dass das Feld ‚Firma‘ bei der Anmeldung kein Pflichtfeld ist“, sagt Ralf Reichertz, Rechtsreferent der
Verbraucherzentrale Thüringen. Auch Thüringer Verbraucher haben sich voreilig angemeldet und erhielten nun Rechnungen über
rund 300 Euro pro Jahr. Mittlerweile erscheint in den Schreiben
auch ein Konto im Ausland, auf das überwiesen werden soll.
„Verbraucher sollten keinesfalls zahlen und sich nicht einschüchtern lassen“, sagt Ralf Reichertz. In komplizierteren Fällen ist
eine Beratung bei der Verbraucherzentrale ratsam, um den Einzelfall zu prüfen.
Wichtige Einrichtungen
Einrichtung
1. Abwasserentsorgung / Wasserversorgung
-
Abwasserentsorgung in allen Gemeinden:
Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ AnschriftTelefon
-
Wasserversorgung für Dachwig:
Eigenbetrieb Dachwig
Lange Straße 42
99100 Dachwig
-
Wasserversorung für Döllstädt, Gierstädt
mit OT Kleinfahner, Großfahner:
SWE ThüWA Thüringen Wasser GmbH
Magdeburger Allee 34 - 36
99086 Erfurt
(0361) 51113
-
Wasserversorgung für Tonna:
Verbandswasserwerk Bad Langensalza
Hüngelsgasse 13
99947 Bad Langensalza
(03603) 84070
Justus-Perthes-Str. 02
99867 Gotha
(03621) 2150
2. zuständiges Gericht:
Amtsgericht Gotha
Hüngelsgasse 13
99947 Bad Langensalza
3. zuständiges Arbeitsamt:
Agentur für Arbeit Gotha
Schöne Aussicht 05
99867 Gotha
(03603) 84070
(036206) 23205
(01801) 555111
(Arbeitnehmer)
(01801) 664466
(Arbeitgeber)
4.Kirchen:
-
evangelisch-lutherische Pfarrämter:
Gräfentonna (für die OT Burgtonna und OT Gräfentonna der Gemeinde Tonna)
Kirchstraße 4
99958 Tonna
(036042) 79408
Hauptstraße 17
99955 Herbsleben
(036041) 56340
Kirchgemeinden
Großfahner, Kleinfahner, Gierstädt:
Pfarramt Molschleben
Pfarrer Zweynert
Kirchplatz 6
99869 Molschleben
(036258) 52360
Elxleben (für Dachwig)
Thomas-Müntzer-Str. 42
99189 Elxleben
(036201) 7561
Kurpromenade 2
99947 Bad Langensalza
(03603) 842417
-
Herbsleben für Döllstädt
römisch-katholische Pfarrämter:
Bad Langensalza (für OT Burgtonna und Gräfentonna der Gemeinde Tonna)
„Fahner Höhe“ Kurier
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Witterda (für Dachwig, Döllstädt, Gierstädt mit OT Kleinfahner und Großfahner)
Pfarrer Dr. Wolfgang Schönefeld
Pfarrei St. Josef
Bogenstraße 4a, 99089 Erfurt
St. Martin / Witterda
Kirchberg 64, 99189 Witterda
Sprechzeit des Pfarrers am
Mittwoch ab 14.30 Uhr
(0361) 7312385
5. zuständige Landespolizeiinspektion:
Landespolizeiinspektion Gotha
Schubertstraße 06
99867 Gotha
(03621) 780
6. zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Gotha
Reuterstraße 2 a
99867 Gotha
(03621) 33-0
Schlossberg 01
99867 Gotha
(03621) 353-0
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Schlossberg 01
99867 Gotha
(03621) 353 230
8. zuständiges Landratsamt:
Landratsamt Gotha
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
(03621) 214-0
9.
sonstige Einrichtungen:
Altenpflegeheim „St. Peter und Paul“
Unterstraße 03
99100 Döllstädt
(036206) 1890
Kindertageseinrichtung
„Zwergenland“
Herbslebener Str. 5
99100 Dachwig
Kindertageseinrichtung
„Wirbelwind“
Bahnhofstraße
99100 Döllstädt
(036206) 23242
Kindertageseinrichtung “Gierstädter Früchtchen“
Am Haferweg 6
99100 Gierstädt
(036206) 23330
Oswin SchuchardtKindertageseinrichtung Großfahner
Freiheitsstraße 217
99100 Großfahner
(036206) 23202
Kindertageseinrichtung
„Rappelkiste“
Angerpforte 201
99958 Tonna OT Burgtonna
(036042) 79403
Kindertageseinrichtung
„Regenbogen“
Obervorstadtstraße 38
99958 Tonna OT Gräfentonna
(036042) 79379
Grundschule Dachwig
Schulstraße 36
99100 Dachwig
(036206) 23166
Grundschule Großfahner
Gartenstraße 218a
99100 Großfahner
(036206) 23210
Fahnerscher Weg 1
99958 Tonna OT Gräfentonna
(036042) 79245
7. zuständiges Katasteramt:
Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation
- Katasterbereich Gotha -
Regelschule
„An der Fasanerie“ Tonna
(036201) 80224
(036206) 20013