Anschreiben Elternbeitrag

Transcrição

Anschreiben Elternbeitrag
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Fachbereich Soziales - Pariser Str. 110 -55268 Nieder-Olm
Informationen zur Zahlungspflicht des Elternbeitrags zum Krippen- und
Hortbesuch in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Zahlung des Elternbeitrags
Sollten Ihre beitragspflichtigen Krippen- oder Hortkinder eine kommunale
Einrichtung in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm besuchen, ist für die
Berechnung des Krippen- oder Hortbeitrags ein Antrag an die Kreisverwaltung
Mainz-Bingen zu stellen (grüner „Antrag auf einkommensabhängige Festsetzung
des Elternbeitrags“). Nach Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid, in dem
Höhe und der Zeitraum der Zahlungspflicht mitgeteilt werden.
Die hier festgesetzten Elternbeiträge für Krippen- und Hortkinder können in
Zukunft ausschließlich per Überweisung an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm
gezahlt werden.
Sollten Sie bereits eine Einzugsermächtigung für den Elternbeitrag erteilt haben,
gilt diese nun bis zum Ende des aktuellen Festsetzungszeitraumes.
Ist durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen für den Hortbesuch Ihres Kindes per
Bescheid zum Beispiel festgelegt worden, dass
„Für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2014 monatlich € 165,00.“
zu zahlen sind, gilt die bisher gültige Einzugsermächtigung bis 31.07.2014.
Diese Regelung gilt für Krippen- und Hortfestsetzungen.
Komplett neu festgesetzte Beiträge (neue Krippenkinder, erstmaliger
Hortbesuch) können nur noch per Überweisung an die Verbandsgemeinde
Nieder-Olm gezahlt werden.
Folgend aufgeführt finden Sie unsere Bankverbindungen:
Name der Bank
IBAN
Swift-BIC
Sparkasse Mainz
DE12 5505 0120 0152 0020 02
MALADE51MNZ
Mainzer Volksbank
DE26 5519 0000 0048 0480 11
MVBMDE55
Sparkasse Rhein-Nahe
DE67 5605 0180 0017 0437 53
MALADE51KRE
Angaben bei der Überweisung
In letzter Zeit ist es durch verspätete Elternbeitragseinbuchungen und falsche
Zahlungen durch die Eltern vermehrt zu durchaus vermeidbaren Mahnverfahren
gekommen. Die Aufarbeitung der zu Unrecht erstellten Mahnungen ist sowohl für
die Eltern als auch für die Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Nieder-Olm
unangenehm und zeitintensiv.
Um eingehende Zahlungen in Zukunft zeitnah und fehlerfrei verbuchen zu
können, muss bei jeder bei uns eingehenden Zahlung ein vorab festgelegtes
Buchungszeichen angegeben werden.
Dieses Buchungszeichen heißt Adressnummer und wird für Zahlungspflichtige in
der Verbandsgemeinde Nieder-Olm als fortlaufende Nummer durch die
Adressverwaltung der VG-Verwaltung vergeben.
Sollte bereits eine Zahlungsverpflichtung (z.B. Grundsteuer, Eltern- oder
Essensbeiträge etc) gegenüber der Verbandsgemeinde Nieder-Olm bestehen, ist
Ihnen diese Nummer bekannt. Sie ist auf Steuerbescheiden oder
Lastschriftmitteilungen angegeben.
Sollten noch keine Adressnummer für Sie angelegt worden sein, müssen Sie
diese vor der ersten Zahlung des Elternbeitrags bei der Verbandsgemeinde
Nieder-Olm beantragen.
Hierzu senden Sie bitte, unter Angabe Ihres vollständigen Namens und der
aktuellen Adresse, eine E-Mail an [email protected]. Alternativ
wenden Sie sich telefonisch an Frau Bittmann, Telefon 06136/69 131. Die für Sie
angelegte Adressnummer wird Ihnen dann umgehend mitgeteilt.
Diese ist dann bei jeder Überweisung an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm
anzugeben. Zahlungseingänge ohne Angabe der ADR werden nicht verbucht.
Den Beitrag sowie den Zeitraum der Zahlungspflicht entnehmen Sie bitte dem
Bescheid, der Ihnen durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nach Antrag
zugeht.
Bitte beachten Sie: Essensbeiträge können wie bisher abgebucht werden!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Montag u. Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.30 u. 14.00 - 19.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen