Nr 11.cdr - Mönchengladbach

Transcrição

Nr 11.cdr - Mönchengladbach
AMTSBLATT
der Stadt Mönchengladbach
Jahrgang 30
30. April 2004
Nr. 11
Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt:
Rechnungsprüfungsordnung
der Stadt Mönchengladbach
vom 19. April 2004
Für die Durchführung der in den §§ 59 Abs.
3 und 101 bis 104 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 3. Februar 2004 (GV.
NRW. S. 96), - SGV. NRW. 2023 -, enthaltenen Bestimmungen hat der Rat der
Stadt Mönchengladbach am 31. März 2004
folgende Rechnungsprüfungsordnung beschlossen:
§1
(1) Das Rechnungsprüfungsamt ist dem
Rat unmittelbar verantwortlich und in
seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt
(2) In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das Rechnungsprüfungsamt
unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen und insoweit an Weisungen
nicht gebunden.
§2
(1) Das Rechnungsprüfungsamt besteht
aus dem Leiter, den Prüfern und
sonstigen Dienstkräften.
(2) Der Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes werden gemäß §
104 Abs. 2 GO vom Rat bestellt und
abberufen.
vorgesetzter der Dienstkräfte
Rechnungsprüfungsamtes.
des
als Gesellschafter, Aktionär oder
Mitglied in Gesellschaften und anderen
Vereinigungen des privaten Rechts
oder in der Rechtsform der Anstalt des
öffentlichen Rechts gemäß § 114a GO
sowie die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei einer
Beteiligung, bei der Hingabe eines
Darlehens oder sonst vorbehalten hat,
§3
(1) Das Rechnungsprüfungsamt hat nach
§ 103 Abs. 1 GO folgende Aufgaben:
a) die Prüfung der Rechnung (§ 101 GO),
b) die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der
Prüfung der Jahresrechnung,
e) die Investitionskontrolle für Maßnahmen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung,
c) die dauernde Überwachung der Kassen der Stadt und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der
Kassenprüfungen,
f)
d) bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft der Stadt und ihrer
Sondervermögen die Prüfung der
Programme vor ihrer Anwendung (§ 92
Abs. 2 GO),
e) die Prüfung der Finanzvorfälle gem. §
56 Abs. 3 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und gem. § 100 Abs. 4 der
Landeshaushaltsordnung,
f)
die Prüfung von Vergaben.
(2) Der Rat überträgt dem Rechnungsprüfungsamt aufgrund der §§ 103 Abs.
2 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. q) GO
folgende Aufgaben:
a) die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände,
(3) Der Leiter und die Prüfer müssen
persönlich und fachlich für die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes
geeignet sein und über die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und
die für das jeweilige Prüfungsgebiet
einschlägigen Fachkenntnisse verfügen.
b) die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit,
(4) Der Oberbürgermeister ist Dienst-
d) die Prüfung der Betätigung der Stadt
c) die Prüfung der Wirtschaftsführung und
des Rechnungswesens der Sondervermögen, wobei auf die Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO mit
abzustellen ist,
Stellungnahmen
zur
Verfahrensregelung im Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen,
g) die Prüfung der Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen gemäß
§ 10 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung,
h) die Prüfung von Bauausführungen und
Bauabrechnungen.
§4
(1) Der Rat der Stadt kann dem
Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge
erteilen.
(2) Der
Rechnungsprüfungsausschuss
kann im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgabe dem Rechnungsprüfungsamt
Prüfaufträge erteilen.
(3) Der Oberbürgermeister kann innerhalb
seines Amtsbereichs unter Mitteilung
an den Hauptausschuss als dem
Finanzausschuss dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zur Prüfung
erteilen.
§5
(1) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmen sich
nach §§ 59 Abs. 3, 101 und 105 Abs.
6 GO.
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(2) Vorlagen an den Rechnungsprüfungsausschuss werden vom Leiter des
Rechnungsprüfungsamtes
unterschrieben.
verzüglich über informationstechnische Betriebsstörungen zu unterrichten, wenn dadurch Verwaltungsabläufe wesentlich beeinflusst werden.
(3) An den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses nehmen der
Leiter und die Prüfgruppenleiter des
Rechnungsprüfungsamtes teil. Im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister können auch Prüfer beratend
an den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses teilnehmen.
(5) Dem Rechnungsprüfungsamt sind alle
Vorschriften und Verfügungen, durch
die Bestimmungen des Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesens erlassen, geändert, erläutert oder
aufgehoben werden, sogleich bei
ihrem Erscheinen zuzuleiten. Das gilt
auch für alle übrigen Vorschriften und
Verfügungen, die das Rechnungsprüfungsamt als Prüfungsunterlagen
benötigt (Arbeitsordnungen, Dienstpläne, Lohntarife, Preisverzeichnisse,
Gebührenordnungen,
Pflegesatzregelungen, Verfahrensdokumentationen, KGSt-Gutachten und dgl.).
§6
(1) Dem Rechnungsprüfungsamt sind alle
für die Prüfung notwendigen Auskünfte
zu erteilen, Akten, Schriftstücke und
sonstigen Unterlagen auf Verlangen
vorzulegen,
auszuhändigen
oder
einzusenden, sowie die Zugriffe auf
Datenträger, wenn auf diesen zu
prüfende Informationen gespeichert
sind, zu ermöglichen, soweit nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dazu gehören auch Zwischenund Jahresabschlüsse, Geschäfts- und
Prüfungsberichte
sowie
Niederschriften
über
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsratssitzungen
usw. von Gesellschaften, Anstalten,
Stiftungen und anderen Vereinigungen
und Einrichtungen, soweit sie der
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt unterliegen.
(2) Der Leiter und die Prüfer des
Rechnungsprüfungsamtes sind befugt,
Ortsbesichtigungen vorzunehmen und
die zu prüfenden Veranstaltungen zu
besuchen. Sie weisen sich durch einen
Dienstausweis aus.
§7
(1) Das Rechnungsprüfungsamt ist von
der betreffenden Dienststelle unverzüglich über alle Unregelmäßigkeiten,
die festgestellt oder vermutet werden
(z.B. auch Korruption), unter Darlegung des Sachverhaltes zu unterrichten. Das Gleiche gilt für alle
Verluste durch Diebstahl, Beraubung
usw. sowie für Kassenfehlbeträge.
(2) Bei wesentlichen organisatorischen
Änderungen im Bereich des Haushalts,
Kassen- und Rechnungswesen sowie
bei Änderungen der Vorschriften und
der Informationstechnik ist das Rechnungsprüfungsamt so rechtzeitig zu
beteiligen, dass es sich vor der
Entscheidung im Weg der begleitenden
Prüfung beteiligen oder gutachterlich
dazu äußern kann.
(3) Dem Rechnungsprüfungsamt sind im
Bereich der Haushaltswirtschaft die
Fertigstellung und Übernahme aller
Programme sowie Programmänderungen der Informationsverarbeitung
so rechtzeitig mitzuteilen, dass es sie
vor deren Anwendung prüfen kann.
(4) Das Rechnungsprüfungsamt
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ist un-
(6) Gutscheine und andere geldwerte
Drucksachen dürfen nur nach Anhören
des Rechnungsprüfungsamtes eingeführt werden, das sich vor allem zu den
Sicherheitsvorschriften zu äußern hat.
Die besonderen Anordnungen über die
Behandlung geldwerter Drucksachen
bleiben unberührt.
(7) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die
Einladungen (mit Tagesordnung und
Beratungsunterlagen) und die Sitzungsniederschriften des Rates, seiner
Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zur Kenntnis zuzuleiten.
(8) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die
Namen, Amtsbezeichnungen und
Unterschriftsproben aller Beamten und
Angestellten zuzuleiten, die verfügungs-, anweisungs- und/oder zeichnungsberechtigt sind. Außerdem sind
ihm die Namen der Beamten und
Angestellten bekanntzugeben, denen
eine der vorgenannten Ermächtigungen personenbezogen oder die
Vollmacht erteilt wurde, für die Stadt
Verpflichtungserklärungen abzugeben;
hierbei ist ggf. der Umfang der Ermächtigung zu vermerken. Soweit
noch keine Unterschriftsproben vorliegen, sind sie beizufügen.
(9) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die
Prüfungsberichte anderer Prüfungsorgane (Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bezirksregierung,
Bundesdatenschutzbeauftragter,
Landesdatenschutzbeauftragter,
Finanzamt, Wirtschaftsprüfer u.a.) zuzuleiten.
(10)Dem Rechnungsprüfungsamt sind von
den Submissionsstellen regelmäßig
vorab alle Submissionstermine mitzuteilen.
denen Schriftwechsel selbständig.
(3) Bei Prüfungen sollen die Leiter der zu
prüfenden Stelle über den Prüfauftrag
unterrichtet werden, soweit es der
Prüfungszweck zulässt. Vor Abschluss
ist das Prüfergebnis zu besprechen,
sofern nicht im Einvernehmen darauf
verzichtet wird.
(4) Zu Berichten und Prüfungsbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes
ist fristgerecht Stellung zu nehmen.
(5) Werden bei Durchführung der Prüfung
Veruntreuungen, Unterschlagungen
oder wesentliche Unkorrektheiten und
Unregelmäßigkeiten festgestellt, so hat
der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes den Oberbürgermeister zu
unterrichten.
(6) Stößt die Prüfung auf Schwierigkeiten,
so hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes den zuständigen Dezernenten, ggf. den Oberbürgermeister
zu unterrichten.
(7) Das Rechnungsprüfungsamt legt seine
Prüfungsberichte dem Oberbürgermeister und dem Rechnungsprüfungsauschuss vor.
§9
(1) Das Rechnungsprüfungsamt prüft im
Auftrage des Rechnungsprüfungsausschusses die Rechnung nach § 101
GO. Das Ergebnis der Prüfung ist in
einem Schlussbericht zusammenzufassen, der vor Zuleitung an den
Rechnungsprüfungsausschuss dem
Oberbürgermeister zur Stellungnahme
vorgelegt wird.
(2) Der
Rechnungsprüfungsausschuss
gibt
den
Bericht
mit
seiner
Stellungnahme über den Hauptausschuss an den Rat weiter, der über die
Entlastung entscheidet.
§ 10
(1) Diese Rechnungsprüfungsordnung tritt
am 1. Mai 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt
die Rechnungsprüfungsordnung vom
10. Dezember 1985 (Abl. MG S. 343)
außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Mönchengladbach wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Auf die
Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen wird hingewiesen. Diese
Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
§8
(1) Für die Durchführung der Aufgaben
des Rechnungsprüfungsamtes erlässt
der Rat eine Dienstanweisung.
(2) Das Rechnungsprüfungsamt führt den
mit den Prüfungsgeschäften verbun-
„Die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften dieses Gesetzes kann
gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne
nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht
werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung
fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche
Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß
öffentllich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist
gegenüber der Gemeinde vorher
gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.“
Mönchengladbach, den 19. April 2004
gez.
Monika Bartsch
Oberbürgermeisterin
Die öffentliche Zustellung wird daher
gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite
213) in Verbindung mit § 15 Abs 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
vom 03.07.1952, geändert durch das
Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789),
angeordnet.
Der Empfänger wird hiermit aufgefordert,
den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213,
einzusehen bzw. abzuholen.
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei
Wochen nach Aushang dieser Mitteilung
- ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als
zugestellt.
Mönchengladbach, den 13.04.2004
Stadt Mönchengladbach
Die Oberbürgermeisterin
Jugendamt
Öffentliche Zustellung
Frau Maria del Mar Mohammadi,
*07.01.1969, letzte bekannte Anschrift
Elbestr. 23, 41469 Neuss, kann die Inverzugsetzung der Stadt Mönchengladbach,
vertreten durch die Oberbürgermeisterin,
Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.07.0713,
nicht zugestellt werden.
Die öffentliche Zustellung wird daher
gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite
213) in Verbindung mit § 15 Abs 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
vom 03.07.1952, geändert durch das
Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789),
angeordnet.
Der Empfänger wird hiermit aufgefordert,
den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213,
einzusehen bzw. abzuholen.
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei
Wochen nach Aushang dieser Mitteilung
- ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als
zugestellt.
Mönchengladbach, den 13.04.2004
Stadt Mönchengladbach
Die Oberbürgermeisterin
Jugendamt
Öffentliche Zustellung
Herrn Andre Oellers, *28.08.1975, letzte
bekannte Anschrift Sophienstr. 6, 41065
Mönchengladbach, kann die Rechtswahrungsanzeige der Stadt Mönchengladbach,
vertreten durch die Oberbürgermeisterin,
Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.05.0836,
nicht zugestellt werden.
Die öffentliche Zustellung wird daher
gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite
213) in Verbindung mit § 15 Abs 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
vom 03.07.1952, geändert durch das
Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789),
angeordnet.
Der Empfänger wird hiermit aufgefordert,
den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213,
einzusehen bzw. abzuholen.
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei
Wochen nach Aushang dieser Mitteilung
- ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als
zugestellt.
Mönchengladbach, den 16.04.2004
Stadt Mönchengladbach
Die Oberbürgermeisterin
Jugendamt
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Verwaltungsentwicklung und -Service -,
41050 Mönchengladbach, vergibt in
öffentlicher Ausschreibung
Die öffentliche Zustellung wird daher
gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite
213) in Verbindung mit § 15 Abs 2 des
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)
vom 03.07.1952, geändert durch das
Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789),
angeordnet.
Art und Umfang der Leistung:
Lieferung von Laserdruckerzubehör für
Brother-Drucker
Der Empfänger wird hiermit aufgefordert,
den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213,
einzusehen bzw. abzuholen.
Ausführungsfrist:
1. Abruf sofort nach Auftragserteilung,
2. und evtl. 3. Abruf nach Vereinbarung
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei
Wochen nach Aushang dieser Mitteilung
- ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als
zugestellt.
Ort der Leistung:
Mönchengladbach
Teilung in Lose:
Zwei Lose
Ablauf der Angebotsfrist:
17.05.2004
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Verwaltungsentwicklung und -Service Weiherstr. 21, Zimmer 14, 41061
Mönchengladbach
Mönchengladbach, den 14.04.2004
Stadt Mönchengladbach
Die Oberbürgermeisterin
Jugendamt
Öffentliche Zustellung
Herrn Andreas Rode, *25.06.1966, letzte
bekannte Anschrift Am Sandhof 15, 41468
Neuss, kann die Inverzugsetzung der Stadt
Mönchengladbach, vertreten durch die
Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.08.0862, nicht zugestellt
werden.
zeichen 51.55.07.0748, nicht zugestellt
werden.
Öffentliche Zustellung
Herrn Andre Oellers c/o Müller,
*28.08.1975, letzte bekannte Anschrift
Bahnhofstr. 65, 41363 Jüchen-Hochneukirch, kann die Inverzugsetzung der Stadt
Mönchengladbach, vertreten durch die
Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Akten-
Zuschlags- und Bindefrist:
28.06.2004
Sicherheitsleistung:
Entfällt
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich ab
sofort bis 14.05.2004 beim Fachbereich
Verwaltungsentwicklung und -Service,
Voltastr 2, 41061 Mönchengladbach,
Eingang Gebäude 5, Zimmer 1, Sie können
auch unter Ruf-Nr. 02161/256056 /Fax-Nr.
02161/256069 oder der E-Mail-Adresse:
[email protected]
81
angefordert werden.
- FB Verwaltungsentwicklung und -Service -
8501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 7,50 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 18.05.2004,
11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Öffentliche Ausschreibung
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Baugewerbe
Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt
der Bewerber den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27
VOL/A.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4
VOL/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht
zugelassen (VOL).
Nähere Auskunft erteilt:
Fachbereich Verwaltungsentwicklung und Service, Abtlg. IuK-Service, - Frau Eckers,
Ruf-Nr. 02161/256056
Die Oberbürgermeisterin
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Hochbau -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Erd-, Mauer- und Betonarbeiten
Ort der Leistung:
Pavillonersatzbau Grundschule Dohler
Straße 12
Aufteilung in Lose:
nein
Ausführungsfrist:
Juni 2004
Ablauf der Angebotsfrist:
18.05.2004, 11.30 Uhr
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Gebäudemanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Akustikdecken
Ort der Leistung:
Gesamtschule Hardt
Vossenbäumchen 50 in MG
Aufteilung in Lose:
nein
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Ausführungsfrist:
ab 02.08.04 (siehe Ausschreibung)
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 28.06.2004
Ablauf der Angebotsfrist:
17.05.2004, 10.30 Uhr
Sicherheitsleistung:
5%
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Kopelke, Telefon: 02161/258925
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/25-
82
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 17.05.2004,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Baugewerbe
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Gebäudemanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Kautschuk Bodenbelagsarbeiten
Ort der Leistung:
Gesamtschule Hardt
Vossenbäumchen 50 in MG
Aufteilung in Lose:
nein
Ausführungsfrist:
ab 12.08.04 (siehe Ausschreibung)
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 28.06.2004
Ablauf der Angebotsfrist:
17.05.2004, 11.30 Uhr
Sicherheitsleistung:
3%
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Schmerl, Telefon: 02161/258947
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 28.06.2004
Sicherheitsleistung:
3%
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Schmerl, Telefon: 02161/258947
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse),
3.
Obergeschoss,
Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 17.05.2004,
11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Baugewerbe
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Gebäudemanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Maler- und Klebearbeiten
Ort der Leistung:
PCB Sanierung - Gesamtschule Hardt,
Vossenbäumchen
Aufteilung in Lose:
nein
Ausführungsfrist:
August 2004 - Febr. 2005
Ablauf der Angebotsfrist:
18.05.2004, 10.30 Uhr
Ausführungsfrist:
laufend im Vertragszeitraum
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Ablauf der Angebotsfrist:
19.05.2004, 10.30 Uhr
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 28.06.2004
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Franke, Telefon: 02161/258960
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 29.06.2004
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 18.05.2004,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Dickhöfer, Telefon: 02161/258890
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Maler- und Lackiererhandwerk
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Gebäudemanagement-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 19.05.2004,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Sanitär- und Heizungsbauwerk
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Gebäudemanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art und Umfang der Leistung:
Jahresvertrag Rohr- und Kanalreinigung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Ort der Leistung:
verschiedene städt. Gebäude
Art und Umfang der Leistung:
Erneuerung der Heizungs- und
Lüftungsregelanlage mit Schaltschrank
und Elektroarbeiten
Aufteilung in Lose:
nein
83
Ort der Leistung:
Mehrzweckhalle Eicken,
Eickener Straße 165,
41063 Mönchengladbach
Aufteilung in Lose:
nein
Ausführungsfrist:
Juni / Juli 2004
Ablauf der Angebotsfrist:
21.05.2004, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 02.07.2004
Sicherheitsleistung:
3%
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Tivas, Telefon: 02161/258987
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 10,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 21.05.2004,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Elektrohandwerk
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Straßen- und Ingenieurbau -, 41050
84
Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher
Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Straßenbauarbeiten
Ort der Leistung:
Loosenweg - Straßenendausbau
Aufteilung in Lose:
nein
Ausführungsfrist:
25 Tage
Ablauf der Angebotsfrist:
06.05.2004, 14.00 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Straßenmanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Deckenüberzüge 2003/2004 Dünne
Schichten Kaltasphalt
Asphaltarbeiten
Los 1 Bez. Nord und oder Los 2 Bez. Süd
Ort der Leistung:
Stadtgebiet Mönchengladbach
Aufteilung in Lose:
2
Ausführungsfrist:
bis Ende Oktober 2004
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 16.06.2004
Ablauf der Angebotsfrist:
12.05.2004, 10.30 Uhr
Sicherheitsleistung:
5%
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Korst, Telefon: 02161/259003
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 6,50 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 06.05.2004,
14.00 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Baugewerbe
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 23.06.2004
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Vahlkamp, Telefon: 02161/256981
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 12.05.2004,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Baugewerbe
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf.
Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif:
Baugewerbe
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung
Straßenmanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Deckenüberzüge 2003/2004 Asphaltbeton
und Splittmastixasphalt
Asphaltarbeiten
Aufgeteilt in zwei Lose:
Los 1 Bez. Nord und oder Los 2 Bez. Süd
Ort der Leistung:
Stadtgebiet Mönchengladbach
Aufteilung in Lose:
2
Ausführungsfrist:
bis Ende Oktober 2004
Nachruf
Am 30. März 2004 verstarb plötzlich und unerwartet Herr
Robert Gyulai im Alter von 50 Jahren.
Der Verstorbene war seit dem 19. Oktober 1992 bei der
Stadtverwaltung Mönchengladbach tätig. Sein Einsatz
erfolgte als Hausmeister beim Sozialamt.
Wir verlieren mit ihm einen Mitarbeiter, der sich durch Fleiß
und Pflichtbewusstsein unsere Achtung erworben hat.
Er war bei seinen Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen
auf Grund seines aufgeschlossenen und liebenswerten
Ablauf der Angebotsfrist:
12.05.2004, 11.30 Uhr
Wesens beliebt.
Einzureichen in deutscher Sprache bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 23.06.2004
für die Stadtverwaltung
für den Personalrat
Fachliche Auskunft erteilt:
Herr Vahlkamp, Telefon: 02161/256981
Bartsch
Kremers
Oberbürgermeisterin
Vorsitzender
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und
einzusehen ab sofort beim Fachbereich
Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale
Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach,
Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25
(Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310
500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 12.05.2004,
11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der
Fischereigenossenschaft Niers
Öffentliche Bekanntmachung
der Satzung
Straße, Klärwerk (Besuchszeiten:
dienstags von 13.00 - 15.00 Uhr).
Prof. Melsa
Viersen, 14.4.2004
Vorsitzender des Vorstandes
Die Satzung der Fischereigenossenschaft
Niers vom 22.3.2004 wurde gemäß § 25
Absatz 2 Fischereigesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.6.1994 - GV NW 1994,
Seite 516, durch die Untere Fischereibehörde des Kreises Viersen genehmigt.
Die genehmigte Satzung liegt vom 3.5. bis
28.5.2004 bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Mönchengladbach,
Hauptstr. 168, Raum 114 aus und im
Anschluß in der Geschäftsstelle der
Fischereigenossenschaft Niers in Mönchengladbach-Neuwerk, Niersdonker
85
Freizeit ist Unfallzeit:
Mit Beginn der schönen Jahreszeit steigt die Zahl der
Kinderunfälle
Polizei und Stadt bitten Eltern und Autofahrer um besondere
Aufmerksamkeit
Jahr für Jahr das selbe Leid: Sobald das Wetter schöner wird und Mönchengladbachs Kinder
wieder zum Spielen im Freien unterwegs sind, steigt auch die Zahl der Verkehrsunfälle
drastisch an. „In den vergangenen beiden Jahren hat sich die Zahl der Kinderunfälle zum Mai
hin stets fast verdoppelt,“ berichtet Dirk Rütten von der Initiative ‚K!DS IN MG sicher
unterwegs!'. Ein Trend, der sich auch in diesem Jahr wiederholen könnte, wenn nicht alle
Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und auch die Eltern ihre Sprößlinge zu besonderer
Vorsicht mahnen. Polizeisprecher Peter Spiertz: “Schon nach den wenigen Sonnentagen im
April ist erkennbar, wie die Unfallzahlen mit den Temperaturen auch in diesem Jahr wieder
nach oben gehen.“ Polizei und Stadtverwaltung wollen dem nicht tatenlos zusehen und
Autofahrer wie Eltern gleichermaßen auf die Hauptunfallzeit im Mai und Juni vorbereiten.
Freizeit ist Unfallzeit
Fest steht: Nur etwa ein Viertel der Unfälle mit aktiver Beteiligung von Kindern passiert auf
dem Schulweg. Der Großteil sind Freizeitunfälle, die nachmittags passieren. Gerade im
Frühling nutzen die Kinder die Gelegenheit, wieder im Freien zu spielen und sind besonders
gerne mit Fahrrädern, Inlinern oder Skateboards unterwegs.
„Dabei unterlaufen ihnen oft folgenschwere Fehler: Als Radfahrer benutzen sie nicht selten
die falsche Fahrbahn und verhalten sich beim Abbiegen und Einfahren in den fließenden
Verkehr falsch. Wenn sie zu Fuß unterwegs sind, achten sie beim Überqueren von Straßen oft
nicht genügend auf den Verkehr, laufen unvermittelt auf die Fahrbahn oder mißachten das
Rotlicht,“ berichtet Dirk Rütten über die Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Aber auch die Erwachsenen stellen sich nicht genügend auf Kinder als Verkehrsteilnehmer
ein. „Sie verursachen mehr als die Hälfte der Verkehrsunfälle mit Kinderbeteiligung durch
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern, Fehler beim Abbiegen oder nicht angepasste
Geschwindigkeit,“ so Peter Spiertz.
Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service · Weiherstraße 21 · 41050 Mönchengladbach
Postvertriebsstück · Entgelt bezahlt · G 2757 · ISSN 0934 - 8964 -
“Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach” - Herausgeber:
Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, 41050 Mönchengladbach, Telefon (0 21 61) 25-25 65 oder 25-25 66.
Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und am
letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO,
zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service zum Preis von 0,77 EURO
abgegeben. In den Stadtbibliotheken und in den
Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur
Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt der
Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service nur
schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens
30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres
möglich. - Druck: Druckerei Spanier GmbH, 41238
Mönchengladbach.

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