Nr 11.cdr - Mönchengladbach
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Nr 11.cdr - Mönchengladbach
AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Jahrgang 30 30. April 2004 Nr. 11 Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt: Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Mönchengladbach vom 19. April 2004 Für die Durchführung der in den §§ 59 Abs. 3 und 101 bis 104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 96), - SGV. NRW. 2023 -, enthaltenen Bestimmungen hat der Rat der Stadt Mönchengladbach am 31. März 2004 folgende Rechnungsprüfungsordnung beschlossen: §1 (1) Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt (2) In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen und insoweit an Weisungen nicht gebunden. §2 (1) Das Rechnungsprüfungsamt besteht aus dem Leiter, den Prüfern und sonstigen Dienstkräften. (2) Der Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes werden gemäß § 104 Abs. 2 GO vom Rat bestellt und abberufen. vorgesetzter der Dienstkräfte Rechnungsprüfungsamtes. des als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 114a GO sowie die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat, §3 (1) Das Rechnungsprüfungsamt hat nach § 103 Abs. 1 GO folgende Aufgaben: a) die Prüfung der Rechnung (§ 101 GO), b) die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung, e) die Investitionskontrolle für Maßnahmen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung, c) die dauernde Überwachung der Kassen der Stadt und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfungen, f) d) bei Automation im Bereich der Haushaltswirtschaft der Stadt und ihrer Sondervermögen die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung (§ 92 Abs. 2 GO), e) die Prüfung der Finanzvorfälle gem. § 56 Abs. 3 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und gem. § 100 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung, f) die Prüfung von Vergaben. (2) Der Rat überträgt dem Rechnungsprüfungsamt aufgrund der §§ 103 Abs. 2 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. q) GO folgende Aufgaben: a) die Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände, (3) Der Leiter und die Prüfer müssen persönlich und fachlich für die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes geeignet sein und über die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und die für das jeweilige Prüfungsgebiet einschlägigen Fachkenntnisse verfügen. b) die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, (4) Der Oberbürgermeister ist Dienst- d) die Prüfung der Betätigung der Stadt c) die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Sondervermögen, wobei auf die Jahresabschlussprüfung nach § 106 GO mit abzustellen ist, Stellungnahmen zur Verfahrensregelung im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, g) die Prüfung der Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen gemäß § 10 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung, h) die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen. §4 (1) Der Rat der Stadt kann dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge erteilen. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss kann im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe dem Rechnungsprüfungsamt Prüfaufträge erteilen. (3) Der Oberbürgermeister kann innerhalb seines Amtsbereichs unter Mitteilung an den Hauptausschuss als dem Finanzausschuss dem Rechnungsprüfungsamt Aufträge zur Prüfung erteilen. §5 (1) Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmen sich nach §§ 59 Abs. 3, 101 und 105 Abs. 6 GO. 79 (2) Vorlagen an den Rechnungsprüfungsausschuss werden vom Leiter des Rechnungsprüfungsamtes unterschrieben. verzüglich über informationstechnische Betriebsstörungen zu unterrichten, wenn dadurch Verwaltungsabläufe wesentlich beeinflusst werden. (3) An den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses nehmen der Leiter und die Prüfgruppenleiter des Rechnungsprüfungsamtes teil. Im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister können auch Prüfer beratend an den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses teilnehmen. (5) Dem Rechnungsprüfungsamt sind alle Vorschriften und Verfügungen, durch die Bestimmungen des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens erlassen, geändert, erläutert oder aufgehoben werden, sogleich bei ihrem Erscheinen zuzuleiten. Das gilt auch für alle übrigen Vorschriften und Verfügungen, die das Rechnungsprüfungsamt als Prüfungsunterlagen benötigt (Arbeitsordnungen, Dienstpläne, Lohntarife, Preisverzeichnisse, Gebührenordnungen, Pflegesatzregelungen, Verfahrensdokumentationen, KGSt-Gutachten und dgl.). §6 (1) Dem Rechnungsprüfungsamt sind alle für die Prüfung notwendigen Auskünfte zu erteilen, Akten, Schriftstücke und sonstigen Unterlagen auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen oder einzusenden, sowie die Zugriffe auf Datenträger, wenn auf diesen zu prüfende Informationen gespeichert sind, zu ermöglichen, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dazu gehören auch Zwischenund Jahresabschlüsse, Geschäfts- und Prüfungsberichte sowie Niederschriften über Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsratssitzungen usw. von Gesellschaften, Anstalten, Stiftungen und anderen Vereinigungen und Einrichtungen, soweit sie der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt unterliegen. (2) Der Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes sind befugt, Ortsbesichtigungen vorzunehmen und die zu prüfenden Veranstaltungen zu besuchen. Sie weisen sich durch einen Dienstausweis aus. §7 (1) Das Rechnungsprüfungsamt ist von der betreffenden Dienststelle unverzüglich über alle Unregelmäßigkeiten, die festgestellt oder vermutet werden (z.B. auch Korruption), unter Darlegung des Sachverhaltes zu unterrichten. Das Gleiche gilt für alle Verluste durch Diebstahl, Beraubung usw. sowie für Kassenfehlbeträge. (2) Bei wesentlichen organisatorischen Änderungen im Bereich des Haushalts, Kassen- und Rechnungswesen sowie bei Änderungen der Vorschriften und der Informationstechnik ist das Rechnungsprüfungsamt so rechtzeitig zu beteiligen, dass es sich vor der Entscheidung im Weg der begleitenden Prüfung beteiligen oder gutachterlich dazu äußern kann. (3) Dem Rechnungsprüfungsamt sind im Bereich der Haushaltswirtschaft die Fertigstellung und Übernahme aller Programme sowie Programmänderungen der Informationsverarbeitung so rechtzeitig mitzuteilen, dass es sie vor deren Anwendung prüfen kann. (4) Das Rechnungsprüfungsamt 80 ist un- (6) Gutscheine und andere geldwerte Drucksachen dürfen nur nach Anhören des Rechnungsprüfungsamtes eingeführt werden, das sich vor allem zu den Sicherheitsvorschriften zu äußern hat. Die besonderen Anordnungen über die Behandlung geldwerter Drucksachen bleiben unberührt. (7) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die Einladungen (mit Tagesordnung und Beratungsunterlagen) und die Sitzungsniederschriften des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zur Kenntnis zuzuleiten. (8) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die Namen, Amtsbezeichnungen und Unterschriftsproben aller Beamten und Angestellten zuzuleiten, die verfügungs-, anweisungs- und/oder zeichnungsberechtigt sind. Außerdem sind ihm die Namen der Beamten und Angestellten bekanntzugeben, denen eine der vorgenannten Ermächtigungen personenbezogen oder die Vollmacht erteilt wurde, für die Stadt Verpflichtungserklärungen abzugeben; hierbei ist ggf. der Umfang der Ermächtigung zu vermerken. Soweit noch keine Unterschriftsproben vorliegen, sind sie beizufügen. (9) Dem Rechnungsprüfungsamt sind die Prüfungsberichte anderer Prüfungsorgane (Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bezirksregierung, Bundesdatenschutzbeauftragter, Landesdatenschutzbeauftragter, Finanzamt, Wirtschaftsprüfer u.a.) zuzuleiten. (10)Dem Rechnungsprüfungsamt sind von den Submissionsstellen regelmäßig vorab alle Submissionstermine mitzuteilen. denen Schriftwechsel selbständig. (3) Bei Prüfungen sollen die Leiter der zu prüfenden Stelle über den Prüfauftrag unterrichtet werden, soweit es der Prüfungszweck zulässt. Vor Abschluss ist das Prüfergebnis zu besprechen, sofern nicht im Einvernehmen darauf verzichtet wird. (4) Zu Berichten und Prüfungsbemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes ist fristgerecht Stellung zu nehmen. (5) Werden bei Durchführung der Prüfung Veruntreuungen, Unterschlagungen oder wesentliche Unkorrektheiten und Unregelmäßigkeiten festgestellt, so hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes den Oberbürgermeister zu unterrichten. (6) Stößt die Prüfung auf Schwierigkeiten, so hat der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes den zuständigen Dezernenten, ggf. den Oberbürgermeister zu unterrichten. (7) Das Rechnungsprüfungsamt legt seine Prüfungsberichte dem Oberbürgermeister und dem Rechnungsprüfungsauschuss vor. §9 (1) Das Rechnungsprüfungsamt prüft im Auftrage des Rechnungsprüfungsausschusses die Rechnung nach § 101 GO. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Schlussbericht zusammenzufassen, der vor Zuleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss dem Oberbürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt wird. (2) Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt den Bericht mit seiner Stellungnahme über den Hauptausschuss an den Rat weiter, der über die Entlastung entscheidet. § 10 (1) Diese Rechnungsprüfungsordnung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechnungsprüfungsordnung vom 10. Dezember 1985 (Abl. MG S. 343) außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Mönchengladbach wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Auf die Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: §8 (1) Für die Durchführung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes erlässt der Rat eine Dienstanweisung. (2) Das Rechnungsprüfungsamt führt den mit den Prüfungsgeschäften verbun- „Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentllich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“ Mönchengladbach, den 19. April 2004 gez. Monika Bartsch Oberbürgermeisterin Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Mönchengladbach, den 13.04.2004 Stadt Mönchengladbach Die Oberbürgermeisterin Jugendamt Öffentliche Zustellung Frau Maria del Mar Mohammadi, *07.01.1969, letzte bekannte Anschrift Elbestr. 23, 41469 Neuss, kann die Inverzugsetzung der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.07.0713, nicht zugestellt werden. Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Mönchengladbach, den 13.04.2004 Stadt Mönchengladbach Die Oberbürgermeisterin Jugendamt Öffentliche Zustellung Herrn Andre Oellers, *28.08.1975, letzte bekannte Anschrift Sophienstr. 6, 41065 Mönchengladbach, kann die Rechtswahrungsanzeige der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.05.0836, nicht zugestellt werden. Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Mönchengladbach, den 16.04.2004 Stadt Mönchengladbach Die Oberbürgermeisterin Jugendamt Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -Service -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789), angeordnet. Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Laserdruckerzubehör für Brother-Drucker Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Ausführungsfrist: 1. Abruf sofort nach Auftragserteilung, 2. und evtl. 3. Abruf nach Vereinbarung Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Ort der Leistung: Mönchengladbach Teilung in Lose: Zwei Lose Ablauf der Angebotsfrist: 17.05.2004 Einzureichen in deutscher Sprache bei: Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -Service Weiherstr. 21, Zimmer 14, 41061 Mönchengladbach Mönchengladbach, den 14.04.2004 Stadt Mönchengladbach Die Oberbürgermeisterin Jugendamt Öffentliche Zustellung Herrn Andreas Rode, *25.06.1966, letzte bekannte Anschrift Am Sandhof 15, 41468 Neuss, kann die Inverzugsetzung der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.08.0862, nicht zugestellt werden. zeichen 51.55.07.0748, nicht zugestellt werden. Öffentliche Zustellung Herrn Andre Oellers c/o Müller, *28.08.1975, letzte bekannte Anschrift Bahnhofstr. 65, 41363 Jüchen-Hochneukirch, kann die Inverzugsetzung der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Akten- Zuschlags- und Bindefrist: 28.06.2004 Sicherheitsleistung: Entfällt Die Angebotsunterlagen sind erhältlich ab sofort bis 14.05.2004 beim Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -Service, Voltastr 2, 41061 Mönchengladbach, Eingang Gebäude 5, Zimmer 1, Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/256056 /Fax-Nr. 02161/256069 oder der E-Mail-Adresse: [email protected] 81 angefordert werden. - FB Verwaltungsentwicklung und -Service - 8501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 7,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 18.05.2004, 11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Öffentliche Ausschreibung Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Nähere Auskunft erteilt: Fachbereich Verwaltungsentwicklung und Service, Abtlg. IuK-Service, - Frau Eckers, Ruf-Nr. 02161/256056 Die Oberbürgermeisterin Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten Ort der Leistung: Pavillonersatzbau Grundschule Dohler Straße 12 Aufteilung in Lose: nein Ausführungsfrist: Juni 2004 Ablauf der Angebotsfrist: 18.05.2004, 11.30 Uhr Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Akustikdecken Ort der Leistung: Gesamtschule Hardt Vossenbäumchen 50 in MG Aufteilung in Lose: nein Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Ausführungsfrist: ab 02.08.04 (siehe Ausschreibung) Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 28.06.2004 Ablauf der Angebotsfrist: 17.05.2004, 10.30 Uhr Sicherheitsleistung: 5% Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Fachliche Auskunft erteilt: Herr Kopelke, Telefon: 02161/258925 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/25- 82 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 17.05.2004, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Kautschuk Bodenbelagsarbeiten Ort der Leistung: Gesamtschule Hardt Vossenbäumchen 50 in MG Aufteilung in Lose: nein Ausführungsfrist: ab 12.08.04 (siehe Ausschreibung) Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 28.06.2004 Ablauf der Angebotsfrist: 17.05.2004, 11.30 Uhr Sicherheitsleistung: 3% Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Fachliche Auskunft erteilt: Herr Schmerl, Telefon: 02161/258947 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 28.06.2004 Sicherheitsleistung: 3% Fachliche Auskunft erteilt: Herr Schmerl, Telefon: 02161/258947 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 17.05.2004, 11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Maler- und Klebearbeiten Ort der Leistung: PCB Sanierung - Gesamtschule Hardt, Vossenbäumchen Aufteilung in Lose: nein Ausführungsfrist: August 2004 - Febr. 2005 Ablauf der Angebotsfrist: 18.05.2004, 10.30 Uhr Ausführungsfrist: laufend im Vertragszeitraum Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Ablauf der Angebotsfrist: 19.05.2004, 10.30 Uhr Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 28.06.2004 Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Fachliche Auskunft erteilt: Herr Franke, Telefon: 02161/258960 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 29.06.2004 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 18.05.2004, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Fachliche Auskunft erteilt: Herr Dickhöfer, Telefon: 02161/258890 Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Maler- und Lackiererhandwerk Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 19.05.2004, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Sanitär- und Heizungsbauwerk Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art und Umfang der Leistung: Jahresvertrag Rohr- und Kanalreinigung Art des Auftrages: Bauauftrag Ort der Leistung: verschiedene städt. Gebäude Art und Umfang der Leistung: Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsregelanlage mit Schaltschrank und Elektroarbeiten Aufteilung in Lose: nein 83 Ort der Leistung: Mehrzweckhalle Eicken, Eickener Straße 165, 41063 Mönchengladbach Aufteilung in Lose: nein Ausführungsfrist: Juni / Juli 2004 Ablauf der Angebotsfrist: 21.05.2004, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 02.07.2004 Sicherheitsleistung: 3% Fachliche Auskunft erteilt: Herr Tivas, Telefon: 02161/258987 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 10,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 21.05.2004, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Elektrohandwerk Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau -, 41050 84 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Straßenbauarbeiten Ort der Leistung: Loosenweg - Straßenendausbau Aufteilung in Lose: nein Ausführungsfrist: 25 Tage Ablauf der Angebotsfrist: 06.05.2004, 14.00 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßenmanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Deckenüberzüge 2003/2004 Dünne Schichten Kaltasphalt Asphaltarbeiten Los 1 Bez. Nord und oder Los 2 Bez. Süd Ort der Leistung: Stadtgebiet Mönchengladbach Aufteilung in Lose: 2 Ausführungsfrist: bis Ende Oktober 2004 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 16.06.2004 Ablauf der Angebotsfrist: 12.05.2004, 10.30 Uhr Sicherheitsleistung: 5% Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Fachliche Auskunft erteilt: Herr Korst, Telefon: 02161/259003 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 6,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 06.05.2004, 14.00 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 23.06.2004 Fachliche Auskunft erteilt: Herr Vahlkamp, Telefon: 02161/256981 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 12.05.2004, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Baugewerbe Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßenmanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Deckenüberzüge 2003/2004 Asphaltbeton und Splittmastixasphalt Asphaltarbeiten Aufgeteilt in zwei Lose: Los 1 Bez. Nord und oder Los 2 Bez. Süd Ort der Leistung: Stadtgebiet Mönchengladbach Aufteilung in Lose: 2 Ausführungsfrist: bis Ende Oktober 2004 Nachruf Am 30. März 2004 verstarb plötzlich und unerwartet Herr Robert Gyulai im Alter von 50 Jahren. Der Verstorbene war seit dem 19. Oktober 1992 bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach tätig. Sein Einsatz erfolgte als Hausmeister beim Sozialamt. Wir verlieren mit ihm einen Mitarbeiter, der sich durch Fleiß und Pflichtbewusstsein unsere Achtung erworben hat. Er war bei seinen Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen auf Grund seines aufgeschlossenen und liebenswerten Ablauf der Angebotsfrist: 12.05.2004, 11.30 Uhr Wesens beliebt. Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten. Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 23.06.2004 für die Stadtverwaltung für den Personalrat Fachliche Auskunft erteilt: Herr Vahlkamp, Telefon: 02161/256981 Bartsch Kremers Oberbürgermeisterin Vorsitzender Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 12.05.2004, 11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Fischereigenossenschaft Niers Öffentliche Bekanntmachung der Satzung Straße, Klärwerk (Besuchszeiten: dienstags von 13.00 - 15.00 Uhr). Prof. Melsa Viersen, 14.4.2004 Vorsitzender des Vorstandes Die Satzung der Fischereigenossenschaft Niers vom 22.3.2004 wurde gemäß § 25 Absatz 2 Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.6.1994 - GV NW 1994, Seite 516, durch die Untere Fischereibehörde des Kreises Viersen genehmigt. Die genehmigte Satzung liegt vom 3.5. bis 28.5.2004 bei der Unteren Fischereibehörde der Stadt Mönchengladbach, Hauptstr. 168, Raum 114 aus und im Anschluß in der Geschäftsstelle der Fischereigenossenschaft Niers in Mönchengladbach-Neuwerk, Niersdonker 85 Freizeit ist Unfallzeit: Mit Beginn der schönen Jahreszeit steigt die Zahl der Kinderunfälle Polizei und Stadt bitten Eltern und Autofahrer um besondere Aufmerksamkeit Jahr für Jahr das selbe Leid: Sobald das Wetter schöner wird und Mönchengladbachs Kinder wieder zum Spielen im Freien unterwegs sind, steigt auch die Zahl der Verkehrsunfälle drastisch an. „In den vergangenen beiden Jahren hat sich die Zahl der Kinderunfälle zum Mai hin stets fast verdoppelt,“ berichtet Dirk Rütten von der Initiative ‚K!DS IN MG sicher unterwegs!'. Ein Trend, der sich auch in diesem Jahr wiederholen könnte, wenn nicht alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen und auch die Eltern ihre Sprößlinge zu besonderer Vorsicht mahnen. Polizeisprecher Peter Spiertz: “Schon nach den wenigen Sonnentagen im April ist erkennbar, wie die Unfallzahlen mit den Temperaturen auch in diesem Jahr wieder nach oben gehen.“ Polizei und Stadtverwaltung wollen dem nicht tatenlos zusehen und Autofahrer wie Eltern gleichermaßen auf die Hauptunfallzeit im Mai und Juni vorbereiten. Freizeit ist Unfallzeit Fest steht: Nur etwa ein Viertel der Unfälle mit aktiver Beteiligung von Kindern passiert auf dem Schulweg. Der Großteil sind Freizeitunfälle, die nachmittags passieren. Gerade im Frühling nutzen die Kinder die Gelegenheit, wieder im Freien zu spielen und sind besonders gerne mit Fahrrädern, Inlinern oder Skateboards unterwegs. „Dabei unterlaufen ihnen oft folgenschwere Fehler: Als Radfahrer benutzen sie nicht selten die falsche Fahrbahn und verhalten sich beim Abbiegen und Einfahren in den fließenden Verkehr falsch. Wenn sie zu Fuß unterwegs sind, achten sie beim Überqueren von Straßen oft nicht genügend auf den Verkehr, laufen unvermittelt auf die Fahrbahn oder mißachten das Rotlicht,“ berichtet Dirk Rütten über die Erfahrungen der vergangenen Jahre. Aber auch die Erwachsenen stellen sich nicht genügend auf Kinder als Verkehrsteilnehmer ein. „Sie verursachen mehr als die Hälfte der Verkehrsunfälle mit Kinderbeteiligung durch falsches Verhalten gegenüber Fußgängern, Fehler beim Abbiegen oder nicht angepasste Geschwindigkeit,“ so Peter Spiertz. Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service · Weiherstraße 21 · 41050 Mönchengladbach Postvertriebsstück · Entgelt bezahlt · G 2757 · ISSN 0934 - 8964 - “Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach” - Herausgeber: Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, 41050 Mönchengladbach, Telefon (0 21 61) 25-25 65 oder 25-25 66. Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und am letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In den Stadtbibliotheken und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt der Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Druckerei Spanier GmbH, 41238 Mönchengladbach.