SVBl. Nr. 7/2003 vom 20.05.2003 - Bildung - Sachsen
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SVBl. Nr. 7/2003 vom 20.05.2003 - Bildung - Sachsen
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. Standards, niveaubestimmende Aufgaben, Vergleichsarbeiten – ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Sachsen-Anhalt 1. Vorbemerkungen Seit der Veröffentlichung von Ergebnissen der internationalen Leistungsvergleichsstudie TIMSS ("The Third International Mathematics and Science Study", vgl. /1/) im Jahre 1997, in der deutsche Schülerinnen und Schüler nur durchschnittliche Ergebnisse in den Tests in Mathematik und Naturwissenschaften erreicht hatten, sind in Deutschland die Bemühungen gewachsen, eine Standortbestimmung des Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler im Bereich grundlegender Kompetenzen vorzunehmen. Ausgehend von diesen Ergebnissen wurden von Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Schulbehörden, Landesinstituten, aber auch aus Hochschulen Initiativen zur Verbesserung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern ergriffen. Hierzu zählt z. B. das BLK-Programm "SINUS" ("Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts"), an dem sich auch das Land Sachsen-Anhalt beteiligte (vgl. /2/). Verstärkt wurde dieser Prozess durch die öffentliche Diskussion der Ergebnisse des ersten Zyklus der internationalen Leistungsvergleichsstudie PISA ("Programme for International Students Assessment", vgl. /3/), in der die grundlegenden Leistungsbereiche Lesekompetenz, mathematische und naturwissenschaftliche Grundbildung von 15-Jährigen im Jahr 2000 erfasst wurden und die in den Jahren 2003 und 2006 nochmals, wiederum mit Beteiligung des Landes SachsenAnhalt, erhoben werden. Die Ergebnisse der deutschen 15-Jährigen im Jahr 2000 lagen insbesondere in den erhobenen Kernkompetenzen Lesen, mathematische und naturwissenschaftliche Grundbildung jeweils unterhalb des OECD-Durchschnitts. Die vor allem durch PISA 2000 aufgezeigte Notwendigkeit einer Qualitätssteigerung im deutschen Schulwesen erfordert Anstrengungen aller Bundesländer. Die 296. Kultusministerkonferenz hat sich bereits im Dezember 2001 auf sieben Handlungsfelder verständigt, in denen zentrale Ziele der Schulentwicklung in den Bundesländern formuliert sind (vgl. /4/). U. a. wurden folgende zwei Schwerpunkte benannt: - Maßnahmen zur konsequenten Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie eine ergebnisorientierte Evaluation; - Maßnahmen zur Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung. Auf der 298. KMK im Mai 2002 einigten sich die Kultusminister der Länder auf die Erarbeitung verbindlicher länderübergreifender Bildungsstandards und die regelmäßige Überprüfung dieser Standards durch landesweite Leistungserhebungen (vgl. /5/). Ziel all dieser Maßnahmen ist eine nachhaltige Verbesserung der Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler. Die Bildungsstandards dienen den Lehrkräften als klare Orientierung auf grundlegende in einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen bei den Lernenden zu erreichende Kompetenzen (einschließlich entsprechender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten). Die Konkretisierung von Bildungsstandards durch niveaubestimmende Aufgaben kann hierbei einerseits Anregungen und Orientierungen für eine veränderte Unterrichtsgestaltung vermitteln und andererseits die mit den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungen präziser verdeutlichen. Die Aufgabenbeispiele sollen Anregungs-, Vorbild- und ”Eichfunktion” für die einzelne Lehrkraft haben und somit die Aufgaben- und Unterrichtskultur langfristig positiv beeinflussen. Auf der Grundlage dieser Materialien (Bildungsstandards, Aufgabenpools) sind nun verschiedene Formen von Vergleichsarbeiten zu planen und durchzuführen. Sie dienen der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung des Unterrichts (Outputsteuerung). Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. 2. Standards und niveaubestimmende Aufgaben Sowohl auf der KMK-Ebene als auch auf Landesebene wurde damit begonnen, entsprechende Materialien zu entwickeln und diese in geeigneter Weise in die öffentliche pädagogische Diskussion einzubringen. 2.1. Entwicklungsvorhaben der KMK Die Erarbeitung von Bildungsstandards an ausgewählten Schnittstellen der allgemein bildenden Schularten wird von der KMK als ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung der schulischen Arbeit angesehen. Diese Bildungsstandards sollen Kompetenzen und deren Stufen auf der Basis eines fachbezogenen Kompetenzmodells beschreiben (vgl. /6/). Zu diesem Zweck wurden im Frühjahr 2002 bundesweite Fachkommissionen ins Leben gerufen, die diese Standards für Kernfächer der Stundentafel zum Abschluss der Grundschule und zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss) erarbeiten. In den zu erarbeitenden Materialien sind neben der Beschreibung von Standards im Sinne grundlegender Kompetenzen sowie grundlegenden Wissens und Könnens auch Modellaufgaben enthalten, die das Anspruchsniveau der Standards exemplarisch veranschaulichen. Insgesamt bestehen Fachkommissionen für die Fächer Deutsch, Mathematik (Primarstufe), Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Biologie, Physik und Chemie (Sekundarstufe I). In den Fachkommissionen, die von einer Steuergruppe wissenschaftlich beraten werden, sind Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Schulbehörden und den Landesinstituten der Länder, aber auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen tätig. Erste Entwürfe der Standards werden im Sommer 2003 einer breiten Fachöffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt. Standards können und sollten Gegenstand von Gesprächen zwischen Eltern, Schülern und Lehrkräften sein, um - klare verbindliche Erwartungen zu formulieren, - den individuellen Lernweg des Kindes oder des Jugendlichen zu planen, - Lernhindernisse zu erkennen und - entsprechende Fördermöglichkeiten zu vereinbaren. 2.2. Landesspezifische Vorhaben Unter Berücksichtigung der für Sachsen-Anhalt gültigen Rahmenrichtlinien und der bundesweit in Erarbeitung befindlichen Bildungsstandards für den Abschluss der Grundschule und für die Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss) wurde in unserem Land damit begonnen, Standards und niveaubestimmende Aufgaben für einzelne Jahrgangsstufen und Fächer zu entwickeln. So sind in unserem Bundesland bereits seit Frühjahr 2002 Arbeitsgruppen, bestehend aus erfahrenen Schulpraktikern am Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung von Sachsen-Anhalt (LISA) tätig, um für die Fächer Deutsch (Sjg. 2, 4, 6), Mathematik (Sjg. 2, 4, 6), Englisch (Sjg. 6) sowie Naturwissenschaften (Sjg. 6) Standards und einen Pool niveaubestimmender Aufgaben zusammenzustellen. Im SVBl. LSA Nr. 3/2003 vom 20.02.2003 (vgl. /7/) wurde bereits auf die erarbeiteten Standards und Aufgaben für den Schuljahrgang 2 hingewiesen. Inzwischen ist auch ein Pool niveaubestimmender Aufgaben für Deutsch und Mathematik (Schuljahrgang 2) auf dem Landesbildungsserver (www.bildung-lsa.de, Stichwort ”Niveaubestimmende Aufgaben”) abrufbar. Zu Beginn des Schuljahres 2003/04 werden die Standards und entsprechende Aufgabenvorschläge für die Schuljahrgänge 4 und 6 auf dem Landesbildungsserver der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Im kommenden Schuljahr sollen die Arbeitsgruppen für einzelne niveaubestimmende Aufgaben bzw. Aufgabengruppen didaktisch-methodische Hinweise zu deren Einsatz im Unterricht erarbeiten und veröffentlichen. Darüber hinaus werden Arbeitsgruppen mit der Erarbeitung von Standards und entsprechenden Aufgaben für den Schuljahrgang 8 (Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften) beginnen. Mit der Veröffentlichung der Aufgabenpools sowie der ergänzenden Hinweise und Kommentare zum Einsatz dieser Aufgaben im Unterricht sind alle Fachkolleginnen und Fachkollegen aufgefordert, diese Aufgaben einer kritischen Prüfung zu unterziehen und Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. eigene Erfahrungen in die fachdidaktische Diskussion einzubringen. Auf diesem Wege tragen sie dazu bei, den Aufgabenpool zu qualifizieren. Gleichzeitig wird die Kompetenz eines großen Kreises von Lehrkräften in den Prozess der Erarbeitung niveaubestimmender Aufgaben einbezogen. Die Diskussion - z.B. in schulinternen und regionalen Fortbildungsveranstaltungen mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppen - wird auch dazu beitragen, die Akzeptanz der Standards und des Pools niveaubestimmender Aufgaben in der Lehrerschaft zu erhöhen und sie stärker ins Blickfeld täglicher Unterrichtsgestaltung zu rücken. 3. Schulleistungstests, zentrale Leistungsfeststellungen und Vergleichsarbeiten Zur besseren Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Arten von Leistungserhebungen kann man im Wesentlichen drei Kategorien beschreiben. Das Ziel von standardisierten Schulleistungstests, wie bspw. PISA oder TIMSS, ist die Messung des Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Kompetenzbereichen aufgrund repräsentativer Stichproben. Die Tests sollen ein umfassendes Bild der Wirksamkeit schulischer Bildung geben und Schlussfolgerungen für mögliche schulpolitische Entscheidungen und schulpraktische Veränderungen zulassen. Wegen der hohen Anforderungen an diese Tests in Bezug auf die Testgüte und die Konstruktion der Stichprobenerhebung werden Aussagen über Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern einer ganzen Region oder eines Landes möglich. Demgegenüber werden zentrale Leistungsfeststellungen häufig genutzt, um bei erfolgreichem Abschluss eine Qualifikation zu vergeben. Hierbei ist die nachvollziehbare Bewertung der Leistung durch klare Bewertungskriterien auf der Grundlage gültiger Unterrichtsmaterialien wie Rahmenrichtlinien und einheitliche Prüfungsanforderungen notwendig. Zu dieser Art von Leistungsfeststellungen können zentrale schriftliche Abschlussprüfungen sowie die schriftlichen Abiturprüfungen gezählt werden. Ebenso gehören die nach den Bestimmungen des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt (vgl. /8/) in Schuljahrgang 4 (Deutsch, Mathematik) und 6 (Deutsch, Mathematik, Englisch) zu absolvierenden zentralen Klassenarbeiten dazu. Eine dritte Kategorie von zentralen Leistungserhebungen bilden Vergleichsarbeiten, die besonders das Ziel der Orientierung (für Lehrende, Lernende und Eltern) und Unterstützung interner Evaluationsmaßnahmen verfolgen. Sie können vor allem dazu eingesetzt werden, eine größere Transparenz für landesweite Leistungsanforderungen einerseits und für die erreichten Schülerleistungen im Sinne einer Outputkontrolle (und damit auch Outputsteuerung) andererseits herzustellen. An diese Art von Leistungserhebungen sind nicht die gleichen hohen Anforderungen bezüglich Durchführungskontrolle und Testgüte zu stellen wie an standardisierte Schulleistungstests. Vergleichsarbeiten sind im wörtlichen Sinne zu verstehen als Vergleich der von den Schülerinnen und Schülern tatsächlich erbrachten Leistungen mit dem auf der Grundlage von Rahmenrichtlinien, Standards und niveaubestimmenden Aufgaben festgelegten landesweiten Anforderungsprofil im jeweiligen Fach bzw. Kompetenzbereich. Unter angemessener Beachtung zentraler Themen und grundlegender Kompetenzanforderungen des jeweiligen Faches werden in Vergleichsarbeiten Aufgaben verwendet, die das gesamte Leistungsspektrum (z. B. durch Anforderungsdifferenzierung in drei Niveaustufen) der jeweiligen Schuljahrgangsstufe repräsentieren. Im Gegensatz zu zentralen Leistungsfeststellungen werden Vergleichsarbeiten in der Regel nicht zensiert. Sie sind für die Lehrkräfte - unter Berücksichtigung der konkreten Klassensituation - ein wirksames Instrument der Diagnose von Schülerleistungen. Alle Formen der Qualitätssicherung – von der Klassenarbeit im Unterrichtsalltag (einschließlich gemeinsamer Klassenarbeiten in einem Jahrgang an einer Schule), über landesweite Vergleichsarbeiten, zentrale Leistungsfeststellungen (zentrale Klassenarbeiten, schriftliche Abschlussprüfungen, schriftliche Abiturprüfungen) bis zu nationalen oder internationalen Studien – sollen sich in den einzelnen Komponenten sinnvoll ergänzen. Das Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. betrifft sowohl die zeitliche Anordnung einzelner Maßnahmen wie auch die sinnvolle Verknüpfung der inhaltlichen Anforderungen. 3.1. Vergleichs- bzw. Orientierungsarbeiten in anderen Bundesländern In den meisten Bundesländern wurde damit begonnen, Orientierungs- bzw. Vergleichsarbeiten zur kontinuierlichen Überprüfung des Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler einzusetzen und für Schulentwicklungsprozesse zu erschließen. So werden bspw. in Bayern Jahrgangsstufentests in der Hauptschule (Deutsch Sjg. 8, Mathematik Sjg. 7) und in der Realschule (Deutsch Sjg. 8, Mathematik Sjg. 9) eingesetzt, in der Grundschule wurden Orientierungsarbeiten für die Jahrgangsstufen 2 und 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Schuljahr 2002/2003 landeszentral bereitgestellt. Ab dem Schuljahr 2003/2004 werden die Orientierungsarbeiten in der Grundschule Bayerns verbindlichen Charakter haben. In Baden-Württemberg wurden Diagnosearbeiten in den Grundschulen (Mathematik Sjg. 3), Jahrgangsarbeiten in den Realschulen (Mathematik Sjg. 6 und 8) im Schuljahr 2002/2003 landeszentral zum freiwilligen Einsatz zur Verfügung gestellt. In Sachsen werden Erprobungsarbeiten an Mittelschulen (Mathematik Sjg. 8 und 9, Englisch Sjg. 8 und 9) eingesetzt, Orientierungsarbeiten am Gymnasium sind in Vorbereitung. In einer Reihe von weiteren Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind in ähnlicher Weise landeseinheitliche Orientierungsarbeiten bzw. Klassenarbeiten mit verbindlichem Charakter (z. B. Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland) auf der Basis der landeseigenen Rahmenrichtlinien zu absolvieren. Zukünftig ist beabsichtigt, Abstimmungen zwischen den Ländern zur Erarbeitung und möglicherweise gemeinsamen Nutzung von Orientierungsarbeiten vorzunehmen. 3.2. Vergleichsarbeiten in Sachsen-Anhalt Mit der Durchführung von Vergleichsarbeiten sollen in Sachsen-Anhalt vor allem folgende Zielstellungen verbunden sein: (1) Vergleichsarbeiten unterstützen die analytische Tätigkeit der Lehrkräfte im Sinne einer externen Unterstützung der Evaluation von Unterrichtsergebnissen. (2) Durch Vergleichsarbeiten erhalten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern Rückmeldungen über den Leistungsstand der Klasse sowie über jeden Einzelnen. Diese Rückmeldungen sind eine Basis für Gespräche mit Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern über die weitere Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen. (3) Die Ergebnisse von Vergleichsarbeiten sind zu nutzen, um spezielle Fördermaßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler, Förderschwerpunkte für die gesamte Klasse oder Übungskonzepte zur Sicherung von Basiskompetenzen zu planen und umzusetzen. (4) Vergleichsarbeiten bieten die Chance, schulische Leistungsentwicklungen einzelner Schülerinnen und Schüler bzw. Klassen zu verfolgen. Diese Prozessbeobachtung und analyse kann sowohl von einzelnen Lehrkräften, einem Fachbereich einer Schule, mehreren Schulen oder regional bzw. landesweit über mehrere Schuljahre erfolgen. (5) Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten sind für die Fachmoderatoren und Fachbetreuer eine Grundlage für die Schwerpunktsetzung in der regionalen Fortbildung. 3.2.1. Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2002/03 in Sachsen-Anhalt Im Schuljahr 2002/2003 wurde damit begonnen, Vergleichsarbeiten an Schulen zu senden und die Lehrkräfte zu ermutigen, die entsprechenden Aufgaben von ihren Schülerinnen und Schülern lösen zu lassen, um die Ergebnisse für schulinterne und schulübergreifende Analysen zu nutzen. Von erfahrenen SchulpraktikerInnen und MitarbeiterInnen der beiden Universitäten des Landes wurden für folgende Jahrgangsstufen und Fächer/Bereiche landesweite Vergleichsarbeiten erstellt: Fach/Bereich Mathematik Deutsch Naturwissenschaften Schuljahrgang 3, 5, 7, 9 3, 9 9 Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. Tabelle 1: Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2002/2003 Lehrkräfte, die die Vergleichsarbeiten in ihren Klassen einsetzen, wurden um eine Rückmeldung zu den Vergleichsarbeiten (Rahmenrichtlinientreue der Aufgaben, Verständlichkeit, Zeitvorgabe) und zu den erzielten Ergebnissen bei den einzelnen Aufgaben gebeten. Die Rückmeldungen aus den Schulen waren sehr ermutigend. Allein von den Vergleichsarbeiten der Schuljahrgänge 3 (Deutsch, Mathematik) und 5 (Mathematik) ist jeweils von über 60% der Klassen eine Rückmeldung eingegangen. Auch die Bewertungen der Lehrkräfte zum Anspruchsniveau, zur Verständlichkeit und zur Zeitvorgabe haben gezeigt, dass die vorgelegten Vergleichsarbeiten eine gute Grundlage für die weitere Erarbeitung der Vergleichsarbeiten in den kommenden Schuljahren ist. Den Lehrkräften, die sich aktiv mit ihren Rückmeldungen am beginnenden Prozess der Nutzung von Vergleichsarbeiten beteiligten und wertvolle Hinweise und Anregungen für die zukünftige Gestaltung gaben, soll an dieser Stelle ausdrücklich gedankt werden. 3.2.2. Vergleichsarbeiten und zentrale Klassenarbeiten im Schuljahr 2003/2004 Ab dem Schuljahr 2003/2004 sind landesweite Vergleichsarbeiten unter Klausurbedingungen von allen Klassen des betreffenden Schuljahrgangs verpflichtend zu absolvieren. In folgenden Schuljahrgängen werden im Schuljahr 2003/2004 Vergleichsarbeiten geschrieben: Schuljahrgang Vergleichsarbeiten 2 3 Ma D 4 5 6 7 8 Nat Ma Deu 9 10 Tabelle 2: Planungsübersicht Vergleichsarbeiten Neben den Vergleichsarbeiten ist von den Schülerinnen und Schülern im kommenden Schuljahr im Schuljahrgang 4 je eine zentrale Klassenarbeit in Deutsch und in Mathematik zu schreiben. Die zentralen Klassenarbeiten basieren auf den verbindlichen Inhalten der gültigen Rahmenrichtlinien und werden auf Grundlage vorgegebener Bewertungshinweise zensiert. Auch die zentralen Klassenarbeiten dienen der Diagnose von Schülerleistungen. Die Ergebnisse geben den Lehrkräften wertvolle Hinweise zum Leistungsvermögen einzelner Schülerinnen und Schüler. Durch die vollständige Erfassung und Auswertung der Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung Mathematik für den Realschulbildungsgang werden zukünftig ebenfalls landesweite Rückmeldungen zu Unterrichtsergebnissen und zum Leistungsverhalten der Jugendlichen am Ende des Realschulbildungsgangs möglich. Sie lassen Schlussfolgerungen für die Unterrichtsgestaltung im Fach Mathematik aus der Perspektive des zu erreichenden Abschlussniveaus am Ende des Schuljahrgangs 10 zu. 4. Zur Auswertung der Vergleichsarbeiten Die gründliche Auswertung der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten ist eine zentrale und entscheidende Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer an der Schule, um eine nachhaltige Verbesserung der Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler in den grundlegenden Anforderungen zu erreichen sowie eine Veränderung und Weiterentwicklung der Unterrichtskultur in Gang zu setzen. Grundsätzlich ist der Einsatz von Vergleichsarbeiten im ersten Schulhalbjahr vorgesehen, um den Lehrerinnen und Lehrern im laufenden Schuljahr die Möglichkeit zu geben, nach der gründlichen Auswertung der Ergebnisse gezielt und langfristig Fördermaßnahmen für einzelne Schüler und Schülergruppen zu planen und zu realisieren. Neben der Auswertung der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten durch die einzelne Lehrkraft ist es erforderlich, dass auch in den Fachschaften der Schulen eine Auswertung erfolgt. Das setzt jedoch eine planmäßige und zielgerichtete Arbeit in den Fachschaften sowie eine hinreichend entwickelte Kommunikationskultur zwischen den Lehrkräften voraus. Dazu können gemeinsame Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. Planungen von schulinternen Fortbildungen und wechselseitige Hospitationen beitragen. Im Ergebnis der Beratungen in der Fachschaft sind z.B. - gemeinsame Planungen von Klausuren in Klassen eines Jahrgangs, - arbeitsteilige Erstellung von Arbeitsmaterialien für binnendifferenzierende Maßnahmen, - wechselseitig abgestimmte Festigungsphasen, sowie - gemeinsame Planungen von Wiederholungssequenzen festzulegen. Es wird empfohlen, die Vergleichsarbeit oder einige Aufgaben daraus oder analoge Aufgaben aus dem Pool niveaubestimmender Aufgaben den Lernenden in der zweiten Schuljahreshälfte erneut zur Lösung vorzulegen, um den Lernfortschritt zu überprüfen. Zur Unterstützung dieser schulischen Entwicklungsprozesse ist eine regionale Auswertung der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten durch Fachmoderatorinnen und -moderatoren und Fachbetreuerinnen und –betreuer unerlässlich. Damit besteht die Chance, die erreichten Ergebnisse der eigenen Klasse mit denen anderer Klassen und Schulen ins Verhältnis zu setzen und eine eigene Standortbestimmung vorzunehmen. Ausgehend von einer gründlichen Analyse der Vergleichsarbeiten sind die Schwerpunkte der regionalen Fortbildung zu bestimmen. In Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern wurde deutlich, dass sie von den Fortbildungsangeboten u.a. Hilfe und Anregung für - die Analysetätigkeit von Schülerleistungen, - die Planung von Fördermaßnahmen sowie - die Weiterentwicklung der Aufgaben- und Unterrichtskultur durch überzeugende Beispiele erwarten. Neben schulinternen und regionalen sind auch landesweite Auswertungen von Vergleichsarbeiten einzelner Fächer und Jahrgangsstufen vorgesehen, die auf dem Landesbildungsserver bzw. im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht werden und neben den Ergebnissen auch didaktisch-methodische Hinweise zur Behandlung von Aufgaben im Unterricht enthalten, um erkannte Defizite zu überwinden. Literatur- und Quellenangaben /1/ Baumert, J., Lehmann, R., u.a. (1997). TIMSS – Mathematisch-naturwissenschaftlicher Unterricht im internationalen Vergleich. Deskriptive Befunde. Opladen: Leske + Budrich. /2/ Prenzel, M. (2000). Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts: Ein Modellversuchsprogramm von Bund und Ländern. Unterrichtswissenschaft, 28, S. 103-126. [blk.mat.uni-bayreuth.de/; www.bildung-lsa.de, Stichwort SINUS] /3/ Baumert, J., Klieme, E., Neubrand, M., Prenzel, M., Schiefele, U., Schneider, W., Stanat, P., Tillmann, K.-J. & Weiß, M. (Hrsg.). (2001). PISA 2000. Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern im internationalen Vergleich. Opladen: Leske + Budrich. /4/ Kultusministerkonferenz (2001). KMK-Pressemitteilung zur 296. Sitzung der KMK am 5./6.Dezember 2001. Bonn: KMK [www.kmk.org/aktuell/] /5/ Kultusministerkonferenz (2002). KMK-Pressemitteilung zur 298. Sitzung der KMK am 23./24. Mai 2002 in Eisenach. Bonn: KMK [www.kmk.org/aktuell/] /6/ Klieme, E., Avenarius, H., Blum, W., Döbrich, P., Gruber, H., Prenzel, M., Reiss, K., Riquarts, K., Rost, J., Tenorth, H.-E., Vollmer, H. J. (2003). Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards - Eine Expertise -. Im Auftrage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Berlin. /7/ Richter, V (2003). Niveaubestimmende Aufgaben - Anregungen für die Schulpraxis. SVBl. LSA Nr. 3/2003 vom 20.02.2003, S. 38 ff. Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. /8/ Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 27.02.2003 (GVBl. LSA S. 42)