SVBl. Nr. 7/2003 vom 20.05.2003 - Bildung - Sachsen

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SVBl. Nr. 7/2003 vom 20.05.2003 - Bildung - Sachsen
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im
Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.
Standards, niveaubestimmende Aufgaben, Vergleichsarbeiten – ein Beitrag zur
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in Sachsen-Anhalt
1.
Vorbemerkungen
Seit der Veröffentlichung von Ergebnissen der internationalen Leistungsvergleichsstudie
TIMSS ("The Third International Mathematics and Science Study", vgl. /1/) im Jahre 1997, in
der deutsche Schülerinnen und Schüler nur durchschnittliche Ergebnisse in den Tests in
Mathematik und Naturwissenschaften erreicht hatten, sind in Deutschland die Bemühungen
gewachsen, eine Standortbestimmung des Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler
im Bereich grundlegender Kompetenzen vorzunehmen. Ausgehend von diesen Ergebnissen
wurden von Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Schulbehörden,
Landesinstituten, aber auch aus Hochschulen Initiativen zur Verbesserung der Leistungen
von Schülerinnen und Schülern ergriffen. Hierzu zählt z. B. das BLK-Programm "SINUS"
("Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts"), an dem
sich auch das Land Sachsen-Anhalt beteiligte (vgl. /2/). Verstärkt wurde dieser Prozess
durch die öffentliche Diskussion der Ergebnisse des ersten Zyklus der internationalen
Leistungsvergleichsstudie PISA ("Programme for International Students Assessment", vgl.
/3/), in der die grundlegenden Leistungsbereiche Lesekompetenz, mathematische und
naturwissenschaftliche Grundbildung von 15-Jährigen im Jahr 2000 erfasst wurden und die
in den Jahren 2003 und 2006 nochmals, wiederum mit Beteiligung des Landes SachsenAnhalt, erhoben werden. Die Ergebnisse der deutschen 15-Jährigen im Jahr 2000 lagen
insbesondere in den erhobenen Kernkompetenzen Lesen, mathematische und
naturwissenschaftliche Grundbildung jeweils unterhalb des OECD-Durchschnitts.
Die vor allem durch PISA 2000 aufgezeigte Notwendigkeit einer Qualitätssteigerung im
deutschen Schulwesen erfordert Anstrengungen aller Bundesländer. Die 296.
Kultusministerkonferenz hat sich bereits im Dezember 2001 auf sieben Handlungsfelder
verständigt, in denen zentrale Ziele der Schulentwicklung in den Bundesländern formuliert
sind (vgl. /4/). U. a. wurden folgende zwei Schwerpunkte benannt:
- Maßnahmen zur konsequenten Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von
Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie eine
ergebnisorientierte Evaluation;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im
Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer
Schulentwicklung.
Auf der 298. KMK im Mai 2002 einigten sich die Kultusminister der Länder auf die
Erarbeitung verbindlicher länderübergreifender Bildungsstandards und die regelmäßige
Überprüfung dieser Standards durch landesweite Leistungserhebungen (vgl. /5/).
Ziel all dieser Maßnahmen ist eine nachhaltige Verbesserung der Lernergebnisse der
Schülerinnen und Schüler. Die Bildungsstandards dienen den Lehrkräften als klare
Orientierung auf grundlegende in einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen bei den
Lernenden zu erreichende Kompetenzen (einschließlich entsprechender Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten).
Die Konkretisierung von Bildungsstandards durch niveaubestimmende Aufgaben kann
hierbei einerseits Anregungen und Orientierungen für eine veränderte Unterrichtsgestaltung
vermitteln und andererseits die mit den Bildungsstandards beschriebenen Anforderungen
präziser verdeutlichen. Die Aufgabenbeispiele sollen Anregungs-, Vorbild- und ”Eichfunktion”
für die einzelne Lehrkraft haben und somit die Aufgaben- und Unterrichtskultur langfristig
positiv beeinflussen.
Auf der Grundlage dieser Materialien (Bildungsstandards, Aufgabenpools) sind nun
verschiedene Formen von Vergleichsarbeiten zu planen und durchzuführen. Sie dienen der
Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung des Unterrichts (Outputsteuerung).
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2.
Standards und niveaubestimmende Aufgaben
Sowohl auf der KMK-Ebene als auch auf Landesebene wurde damit begonnen,
entsprechende Materialien zu entwickeln und diese in geeigneter Weise in die öffentliche
pädagogische Diskussion einzubringen.
2.1.
Entwicklungsvorhaben der KMK
Die Erarbeitung von Bildungsstandards an ausgewählten Schnittstellen der allgemein
bildenden Schularten wird von der KMK als ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung der
schulischen Arbeit angesehen. Diese Bildungsstandards sollen Kompetenzen und deren
Stufen auf der Basis eines fachbezogenen Kompetenzmodells beschreiben (vgl. /6/). Zu
diesem Zweck wurden im Frühjahr 2002 bundesweite Fachkommissionen ins Leben gerufen,
die diese Standards für Kernfächer der Stundentafel zum Abschluss der Grundschule und zu
den Abschlüssen der Sekundarstufe I (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss)
erarbeiten. In den zu erarbeitenden Materialien sind neben der Beschreibung von Standards
im Sinne grundlegender Kompetenzen sowie grundlegenden Wissens und Könnens auch
Modellaufgaben enthalten, die das Anspruchsniveau der Standards exemplarisch
veranschaulichen. Insgesamt bestehen Fachkommissionen für die Fächer Deutsch,
Mathematik (Primarstufe), Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Biologie, Physik und
Chemie (Sekundarstufe I). In den Fachkommissionen, die von einer Steuergruppe
wissenschaftlich beraten werden, sind Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
Schulbehörden und den Landesinstituten der Länder, aber auch Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus Hochschulen tätig. Erste Entwürfe der Standards werden im Sommer
2003 einer breiten Fachöffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt.
Standards können und sollten Gegenstand von Gesprächen zwischen Eltern, Schülern und
Lehrkräften sein, um
- klare verbindliche Erwartungen zu formulieren,
- den individuellen Lernweg des Kindes oder des Jugendlichen zu planen,
- Lernhindernisse zu erkennen und
- entsprechende Fördermöglichkeiten zu vereinbaren.
2.2.
Landesspezifische Vorhaben
Unter Berücksichtigung der für Sachsen-Anhalt gültigen Rahmenrichtlinien und der
bundesweit in Erarbeitung befindlichen Bildungsstandards für den Abschluss der
Grundschule und für die Abschlüsse der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss,
Realschulabschluss) wurde in unserem Land damit begonnen, Standards und
niveaubestimmende Aufgaben für einzelne Jahrgangsstufen und Fächer zu entwickeln. So
sind in unserem Bundesland bereits seit Frühjahr 2002 Arbeitsgruppen, bestehend aus
erfahrenen Schulpraktikern am Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und
Unterrichtsforschung von Sachsen-Anhalt (LISA) tätig, um für die Fächer Deutsch (Sjg. 2, 4,
6), Mathematik (Sjg. 2, 4, 6), Englisch (Sjg. 6) sowie Naturwissenschaften (Sjg. 6) Standards
und einen Pool niveaubestimmender Aufgaben zusammenzustellen. Im SVBl. LSA Nr.
3/2003 vom 20.02.2003 (vgl. /7/) wurde bereits auf die erarbeiteten Standards und Aufgaben
für den Schuljahrgang 2 hingewiesen. Inzwischen ist auch ein Pool niveaubestimmender
Aufgaben für Deutsch und Mathematik (Schuljahrgang 2) auf dem Landesbildungsserver
(www.bildung-lsa.de, Stichwort ”Niveaubestimmende Aufgaben”) abrufbar. Zu Beginn des
Schuljahres 2003/04 werden die Standards und entsprechende Aufgabenvorschläge für die
Schuljahrgänge 4 und 6 auf dem Landesbildungsserver der Öffentlichkeit zur Verfügung
stehen. Im kommenden Schuljahr sollen die Arbeitsgruppen für einzelne niveaubestimmende
Aufgaben bzw. Aufgabengruppen didaktisch-methodische Hinweise zu deren Einsatz im
Unterricht erarbeiten und veröffentlichen. Darüber hinaus werden Arbeitsgruppen mit der
Erarbeitung von Standards und entsprechenden Aufgaben für den Schuljahrgang 8
(Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften) beginnen.
Mit der Veröffentlichung der Aufgabenpools sowie der ergänzenden Hinweise und
Kommentare zum Einsatz dieser Aufgaben im Unterricht sind alle Fachkolleginnen und
Fachkollegen aufgefordert, diese Aufgaben einer kritischen Prüfung zu unterziehen und
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eigene Erfahrungen in die fachdidaktische Diskussion einzubringen. Auf diesem Wege
tragen sie dazu bei, den Aufgabenpool zu qualifizieren. Gleichzeitig wird die Kompetenz
eines großen Kreises von Lehrkräften in den Prozess der Erarbeitung niveaubestimmender
Aufgaben einbezogen. Die Diskussion - z.B. in schulinternen und regionalen
Fortbildungsveranstaltungen mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppen - wird auch dazu
beitragen, die Akzeptanz der Standards und des Pools niveaubestimmender Aufgaben in der
Lehrerschaft zu erhöhen und sie stärker ins Blickfeld täglicher Unterrichtsgestaltung zu
rücken.
3.
Schulleistungstests, zentrale Leistungsfeststellungen und Vergleichsarbeiten
Zur besseren Abgrenzung zwischen den unterschiedlichen Arten von Leistungserhebungen
kann man im Wesentlichen drei Kategorien beschreiben.
Das Ziel von standardisierten Schulleistungstests, wie bspw. PISA oder TIMSS, ist die
Messung des Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler in verschiedenen
Kompetenzbereichen aufgrund repräsentativer Stichproben. Die Tests sollen ein
umfassendes Bild der Wirksamkeit schulischer Bildung geben und Schlussfolgerungen für
mögliche schulpolitische Entscheidungen und schulpraktische Veränderungen zulassen.
Wegen der hohen Anforderungen an diese Tests in Bezug auf die Testgüte und die
Konstruktion der Stichprobenerhebung werden Aussagen über Lernergebnisse von
Schülerinnen und Schülern einer ganzen Region oder eines Landes möglich.
Demgegenüber werden zentrale Leistungsfeststellungen häufig genutzt, um bei
erfolgreichem Abschluss eine Qualifikation zu vergeben. Hierbei ist die nachvollziehbare
Bewertung der Leistung durch klare Bewertungskriterien auf der Grundlage gültiger
Unterrichtsmaterialien wie Rahmenrichtlinien und einheitliche Prüfungsanforderungen
notwendig. Zu dieser Art von Leistungsfeststellungen können zentrale schriftliche
Abschlussprüfungen sowie die schriftlichen Abiturprüfungen gezählt werden. Ebenso
gehören die nach den Bestimmungen des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt (vgl. /8/) in
Schuljahrgang 4 (Deutsch, Mathematik) und 6 (Deutsch, Mathematik, Englisch) zu
absolvierenden zentralen Klassenarbeiten dazu.
Eine dritte Kategorie von zentralen Leistungserhebungen bilden Vergleichsarbeiten, die
besonders das Ziel der Orientierung (für Lehrende, Lernende und Eltern) und Unterstützung
interner Evaluationsmaßnahmen verfolgen. Sie können vor allem dazu eingesetzt werden,
eine größere Transparenz für landesweite Leistungsanforderungen einerseits und für die
erreichten Schülerleistungen im Sinne einer Outputkontrolle (und damit auch
Outputsteuerung) andererseits herzustellen. An diese Art von Leistungserhebungen sind
nicht die gleichen hohen Anforderungen bezüglich Durchführungskontrolle und Testgüte zu
stellen wie an standardisierte Schulleistungstests.
Vergleichsarbeiten sind im wörtlichen Sinne zu verstehen als Vergleich der von den
Schülerinnen und Schülern tatsächlich erbrachten Leistungen mit dem auf der Grundlage
von Rahmenrichtlinien, Standards und niveaubestimmenden Aufgaben festgelegten
landesweiten Anforderungsprofil im jeweiligen Fach bzw. Kompetenzbereich.
Unter angemessener Beachtung zentraler Themen und grundlegender
Kompetenzanforderungen des jeweiligen Faches werden in Vergleichsarbeiten Aufgaben
verwendet, die das gesamte Leistungsspektrum (z. B. durch Anforderungsdifferenzierung in
drei Niveaustufen) der jeweiligen Schuljahrgangsstufe repräsentieren. Im Gegensatz zu
zentralen Leistungsfeststellungen werden Vergleichsarbeiten in der Regel nicht zensiert. Sie
sind für die Lehrkräfte - unter Berücksichtigung der konkreten Klassensituation - ein
wirksames Instrument der Diagnose von Schülerleistungen.
Alle Formen der Qualitätssicherung – von der Klassenarbeit im Unterrichtsalltag
(einschließlich gemeinsamer Klassenarbeiten in einem Jahrgang an einer Schule), über
landesweite Vergleichsarbeiten, zentrale Leistungsfeststellungen (zentrale Klassenarbeiten,
schriftliche Abschlussprüfungen, schriftliche Abiturprüfungen) bis zu nationalen oder
internationalen Studien – sollen sich in den einzelnen Komponenten sinnvoll ergänzen. Das
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betrifft sowohl die zeitliche Anordnung einzelner Maßnahmen wie auch die sinnvolle
Verknüpfung der inhaltlichen Anforderungen.
3.1.
Vergleichs- bzw. Orientierungsarbeiten in anderen Bundesländern
In den meisten Bundesländern wurde damit begonnen, Orientierungs- bzw.
Vergleichsarbeiten zur kontinuierlichen Überprüfung des Leistungsstandes der Schülerinnen
und Schüler einzusetzen und für Schulentwicklungsprozesse zu erschließen. So werden
bspw. in Bayern Jahrgangsstufentests in der Hauptschule (Deutsch Sjg. 8, Mathematik Sjg.
7) und in der Realschule (Deutsch Sjg. 8, Mathematik Sjg. 9) eingesetzt, in der Grundschule
wurden Orientierungsarbeiten für die Jahrgangsstufen 2 und 3 in den Fächern Deutsch und
Mathematik im Schuljahr 2002/2003 landeszentral bereitgestellt. Ab dem Schuljahr
2003/2004 werden die Orientierungsarbeiten in der Grundschule Bayerns verbindlichen
Charakter haben. In Baden-Württemberg wurden Diagnosearbeiten in den Grundschulen
(Mathematik Sjg. 3), Jahrgangsarbeiten in den Realschulen (Mathematik Sjg. 6 und 8) im
Schuljahr 2002/2003 landeszentral zum freiwilligen Einsatz zur Verfügung gestellt. In
Sachsen werden Erprobungsarbeiten an Mittelschulen (Mathematik Sjg. 8 und 9, Englisch
Sjg. 8 und 9) eingesetzt, Orientierungsarbeiten am Gymnasium sind in Vorbereitung. In einer
Reihe von weiteren Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind in ähnlicher Weise
landeseinheitliche Orientierungsarbeiten bzw. Klassenarbeiten mit verbindlichem Charakter
(z. B. Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland) auf der Basis der landeseigenen
Rahmenrichtlinien zu absolvieren.
Zukünftig ist beabsichtigt, Abstimmungen zwischen den Ländern zur Erarbeitung und
möglicherweise gemeinsamen Nutzung von Orientierungsarbeiten vorzunehmen.
3.2.
Vergleichsarbeiten in Sachsen-Anhalt
Mit der Durchführung von Vergleichsarbeiten sollen in Sachsen-Anhalt vor allem folgende
Zielstellungen verbunden sein:
(1) Vergleichsarbeiten unterstützen die analytische Tätigkeit der Lehrkräfte im Sinne einer
externen Unterstützung der Evaluation von Unterrichtsergebnissen.
(2) Durch Vergleichsarbeiten erhalten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern
Rückmeldungen über den Leistungsstand der Klasse sowie über jeden Einzelnen. Diese
Rückmeldungen sind eine Basis für Gespräche mit Schülerinnen und Schülern sowie
deren Eltern über die weitere Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen.
(3) Die Ergebnisse von Vergleichsarbeiten sind zu nutzen, um spezielle Fördermaßnahmen
für einzelne Schülerinnen und Schüler, Förderschwerpunkte für die gesamte Klasse oder
Übungskonzepte zur Sicherung von Basiskompetenzen zu planen und umzusetzen.
(4) Vergleichsarbeiten bieten die Chance, schulische Leistungsentwicklungen einzelner
Schülerinnen und Schüler bzw. Klassen zu verfolgen. Diese Prozessbeobachtung und analyse kann sowohl von einzelnen Lehrkräften, einem Fachbereich einer Schule,
mehreren Schulen oder regional bzw. landesweit über mehrere Schuljahre erfolgen.
(5) Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten sind für die Fachmoderatoren und Fachbetreuer
eine Grundlage für die Schwerpunktsetzung in der regionalen Fortbildung.
3.2.1. Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2002/03 in Sachsen-Anhalt
Im Schuljahr 2002/2003 wurde damit begonnen, Vergleichsarbeiten an Schulen zu senden
und die Lehrkräfte zu ermutigen, die entsprechenden Aufgaben von ihren Schülerinnen und
Schülern lösen zu lassen, um die Ergebnisse für schulinterne und schulübergreifende
Analysen zu nutzen. Von erfahrenen SchulpraktikerInnen und MitarbeiterInnen der beiden
Universitäten des Landes wurden für folgende Jahrgangsstufen und Fächer/Bereiche
landesweite Vergleichsarbeiten erstellt:
Fach/Bereich
Mathematik
Deutsch
Naturwissenschaften
Schuljahrgang
3, 5, 7, 9
3,
9
9
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Tabelle 1: Vergleichsarbeiten im Schuljahr 2002/2003
Lehrkräfte, die die Vergleichsarbeiten in ihren Klassen einsetzen, wurden um eine
Rückmeldung zu den Vergleichsarbeiten (Rahmenrichtlinientreue der Aufgaben,
Verständlichkeit, Zeitvorgabe) und zu den erzielten Ergebnissen bei den einzelnen Aufgaben
gebeten. Die Rückmeldungen aus den Schulen waren sehr ermutigend. Allein von den
Vergleichsarbeiten der Schuljahrgänge 3 (Deutsch, Mathematik) und 5 (Mathematik) ist
jeweils von über 60% der Klassen eine Rückmeldung eingegangen. Auch die Bewertungen
der Lehrkräfte zum Anspruchsniveau, zur Verständlichkeit und zur Zeitvorgabe haben
gezeigt, dass die vorgelegten Vergleichsarbeiten eine gute Grundlage für die weitere
Erarbeitung der Vergleichsarbeiten in den kommenden Schuljahren ist.
Den Lehrkräften, die sich aktiv mit ihren Rückmeldungen am beginnenden Prozess der
Nutzung von Vergleichsarbeiten beteiligten und wertvolle Hinweise und Anregungen für die
zukünftige Gestaltung gaben, soll an dieser Stelle ausdrücklich gedankt werden.
3.2.2. Vergleichsarbeiten und zentrale Klassenarbeiten im Schuljahr 2003/2004
Ab dem Schuljahr 2003/2004 sind landesweite Vergleichsarbeiten unter Klausurbedingungen
von allen Klassen des betreffenden Schuljahrgangs verpflichtend zu absolvieren. In
folgenden Schuljahrgängen werden im Schuljahr 2003/2004 Vergleichsarbeiten geschrieben:
Schuljahrgang
Vergleichsarbeiten
2
3
Ma
D
4
5
6
7
8
Nat
Ma
Deu
9
10
Tabelle 2: Planungsübersicht Vergleichsarbeiten
Neben den Vergleichsarbeiten ist von den Schülerinnen und Schülern im kommenden
Schuljahr im Schuljahrgang 4 je eine zentrale Klassenarbeit in Deutsch und in Mathematik zu
schreiben. Die zentralen Klassenarbeiten basieren auf den verbindlichen Inhalten der
gültigen Rahmenrichtlinien und werden auf Grundlage vorgegebener Bewertungshinweise
zensiert. Auch die zentralen Klassenarbeiten dienen der Diagnose von Schülerleistungen.
Die Ergebnisse geben den Lehrkräften wertvolle Hinweise zum Leistungsvermögen einzelner
Schülerinnen und Schüler.
Durch die vollständige Erfassung und Auswertung der Ergebnisse der schriftlichen
Abschlussprüfung Mathematik für den Realschulbildungsgang werden zukünftig ebenfalls
landesweite Rückmeldungen zu Unterrichtsergebnissen und zum Leistungsverhalten der
Jugendlichen am Ende des Realschulbildungsgangs möglich. Sie lassen Schlussfolgerungen
für die Unterrichtsgestaltung im Fach Mathematik aus der Perspektive des zu erreichenden
Abschlussniveaus am Ende des Schuljahrgangs 10 zu.
4.
Zur Auswertung der Vergleichsarbeiten
Die gründliche Auswertung der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten ist eine zentrale und
entscheidende Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer an der Schule, um eine nachhaltige
Verbesserung der Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler in den grundlegenden
Anforderungen zu erreichen sowie eine Veränderung und Weiterentwicklung der
Unterrichtskultur in Gang zu setzen.
Grundsätzlich ist der Einsatz von Vergleichsarbeiten im ersten Schulhalbjahr vorgesehen,
um den Lehrerinnen und Lehrern im laufenden Schuljahr die Möglichkeit zu geben, nach der
gründlichen Auswertung der Ergebnisse gezielt und langfristig Fördermaßnahmen für
einzelne Schüler und Schülergruppen zu planen und zu realisieren. Neben der Auswertung
der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten durch die einzelne Lehrkraft ist es erforderlich, dass
auch in den Fachschaften der Schulen eine Auswertung erfolgt. Das setzt jedoch eine
planmäßige und zielgerichtete Arbeit in den Fachschaften sowie eine hinreichend entwickelte
Kommunikationskultur zwischen den Lehrkräften voraus. Dazu können gemeinsame
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Planungen von schulinternen Fortbildungen und wechselseitige Hospitationen beitragen. Im
Ergebnis der Beratungen in der Fachschaft sind z.B.
- gemeinsame Planungen von Klausuren in Klassen eines Jahrgangs,
- arbeitsteilige Erstellung von Arbeitsmaterialien für binnendifferenzierende Maßnahmen,
- wechselseitig abgestimmte Festigungsphasen, sowie
- gemeinsame Planungen von Wiederholungssequenzen
festzulegen.
Es wird empfohlen, die Vergleichsarbeit oder einige Aufgaben daraus oder analoge
Aufgaben aus dem Pool niveaubestimmender Aufgaben den Lernenden in der zweiten
Schuljahreshälfte erneut zur Lösung vorzulegen, um den Lernfortschritt zu überprüfen.
Zur Unterstützung dieser schulischen Entwicklungsprozesse ist eine regionale Auswertung
der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten durch Fachmoderatorinnen und -moderatoren und
Fachbetreuerinnen und –betreuer unerlässlich. Damit besteht die Chance, die erreichten
Ergebnisse der eigenen Klasse mit denen anderer Klassen und Schulen ins Verhältnis zu
setzen und eine eigene Standortbestimmung vorzunehmen. Ausgehend von einer
gründlichen Analyse der Vergleichsarbeiten sind die Schwerpunkte der regionalen
Fortbildung zu bestimmen. In Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern wurde deutlich, dass
sie von den Fortbildungsangeboten u.a. Hilfe und Anregung für
- die Analysetätigkeit von Schülerleistungen,
- die Planung von Fördermaßnahmen sowie
- die Weiterentwicklung der Aufgaben- und Unterrichtskultur durch überzeugende
Beispiele
erwarten.
Neben schulinternen und regionalen sind auch landesweite Auswertungen von
Vergleichsarbeiten einzelner Fächer und Jahrgangsstufen vorgesehen, die auf dem
Landesbildungsserver bzw. im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht werden und neben den
Ergebnissen auch didaktisch-methodische Hinweise zur Behandlung von Aufgaben im
Unterricht enthalten, um erkannte Defizite zu überwinden.
Literatur- und Quellenangaben
/1/ Baumert, J., Lehmann, R., u.a. (1997). TIMSS – Mathematisch-naturwissenschaftlicher
Unterricht im internationalen Vergleich. Deskriptive Befunde. Opladen: Leske + Budrich.
/2/ Prenzel, M. (2000). Steigerung der Effizienz des mathematisch-naturwissenschaftlichen
Unterrichts: Ein Modellversuchsprogramm von Bund und Ländern.
Unterrichtswissenschaft, 28, S. 103-126. [blk.mat.uni-bayreuth.de/; www.bildung-lsa.de,
Stichwort SINUS]
/3/ Baumert, J., Klieme, E., Neubrand, M., Prenzel, M., Schiefele, U., Schneider, W., Stanat,
P., Tillmann, K.-J. & Weiß, M. (Hrsg.). (2001). PISA 2000. Basiskompetenzen von
Schülerinnen und Schülern im internationalen Vergleich. Opladen: Leske + Budrich.
/4/ Kultusministerkonferenz (2001). KMK-Pressemitteilung zur 296. Sitzung der KMK am
5./6.Dezember 2001. Bonn: KMK [www.kmk.org/aktuell/]
/5/ Kultusministerkonferenz (2002). KMK-Pressemitteilung zur 298. Sitzung der KMK am
23./24. Mai 2002 in Eisenach. Bonn: KMK [www.kmk.org/aktuell/]
/6/ Klieme, E., Avenarius, H., Blum, W., Döbrich, P., Gruber, H., Prenzel, M., Reiss, K.,
Riquarts, K., Rost, J., Tenorth, H.-E., Vollmer, H. J. (2003). Zur Entwicklung nationaler
Bildungsstandards - Eine Expertise -. Im Auftrage des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung. Berlin.
/7/ Richter, V (2003). Niveaubestimmende Aufgaben - Anregungen für die Schulpraxis.
SVBl. LSA Nr. 3/2003 vom 20.02.2003, S. 38 ff.
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im
Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes SachsenAnhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte.
/8/ Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 27.02.2003 (GVBl. LSA S.
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