Kulturpolitik und Kulturökonomie in Deutschland und in Taiwan
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Kulturpolitik und Kulturökonomie in Deutschland und in Taiwan
Zur Homepage der Dissertation Kulturpolitik und Kulturökonomie in Deutschland und in Taiwan – Eine Analyse der staatlichen Kompetenzen Dissertation an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Fakultät IV Fachbereich Soziologie Juli 2004 vorgelegt von Wu, Chieh-Hsiang Betreuer: Prof. Dr. Alexander Krafft Prof. Dr. Stefan Müller-Doohm Kulturpolitik und Kulturökonomie in Deutschland und in Taiwan – Eine Analyse der staatlichen Kompetenzen Einleitung ....................................................................................................................................... 8 Definition der Kultur.................................................................................................................... 12 Die Kulturdefinition der Cultural Studies ................................................................................ 14 Kapitel I Der Rahmen der staatlichen Kulturpolitik........................................................................................ 18 I.1 Die Aufgaben der Kulturpolitik .............................................................................................. 18 I.2 Das Kulturrecht....................................................................................................................... 19 I.2.1 Die kulturelle Perspektive................................................................................................ 22 I.2.2 Die rechtliche Perspektive ............................................................................................... 23 I.2.3 Der rechtstechnische Aspekt............................................................................................ 26 I.3 Der rechtliche Rahmen in Deutschland .................................................................................. 30 I.3.1 Die Entwicklung der Verfassung ..................................................................................... 30 I.3.2 Kulturpolitische Aufgabenbereiche und die föderale Kompetenzverteilung................... 31 I.3.3 Der "Kulturstaat" ............................................................................................................. 33 I.4 Der rechtliche Rahmen in Taiwan .......................................................................................... 34 I.4.1 Das Kulturförderungsgesetz............................................................................................. 35 I.4.2 Weitere Gesetze ............................................................................................................... 35 I.4.3 Die Kompetenzen des Zentralkulturamts CCA ............................................................... 36 I.4.4 Probleme bei der Erfüllung des Kulturrechts in Taiwan.................................................. 38 I.4.5 Das Kultureigentumsrecht ............................................................................................... 40 1 I.5 Der Trägerpluralismus ............................................................................................................ 41 I.5.1 Kooperation durch Trägerpluralismus ............................................................................. 42 I.5.2 Konkurrenz durch Trägerpluralismus .............................................................................. 45 I.6 Die Kunstfreiheit..................................................................................................................... 48 I.6.1 Kunstfreiheit als Meinungsfreiheit................................................................................... 49 I.6.2 Die Ausdrucksformen der Kunstfreiheit .......................................................................... 52 Kapitel II Die Legitimation der öffentlichen Kulturpolitik .............................................................................. 55 II.1 Möglichkeiten der Legitimation ............................................................................................ 55 II.1.1 Staat und Öffentlichkeit.................................................................................................. 55 II.1.2 Die Bedeutung der Öffentlichkeit................................................................................... 56 II.1.3 Legitimation durch Effizienznachweis ........................................................................... 57 II.1.3.1 Indikatoren der Effizienz ......................................................................................... 60 II.1.3.2 Effiziente Formen für Kultureinrichtungen ............................................................. 61 II.1.4 Zielvorgaben und Aufgabenerfüllung............................................................................. 63 II.1.4.1 Verfassungsziele und Staatsaufgaben...................................................................... 63 II.1.4.2 Taiwans Weg zur Legitimation ............................................................................... 65 II.2 Themengebiet: Kulturelle Identität........................................................................................ 66 II.2.1 Identität durch symbolische Ordnung............................................................................. 67 II.2.1.1 Identität in Deutschland........................................................................................... 68 II.2.1.2 Identität in Taiwan................................................................................................... 69 II.2.1.3 Nationale Identität ................................................................................................... 70 II.2.2 Probleme einer identitätsstiftenden Kulturpolitik........................................................... 71 2 II.2.2.1 Konkurrierende Identitäten...................................................................................... 71 II.2.2.2 Minderheitenschutz ................................................................................................. 72 II.2.2.3 Symbolische Politik ................................................................................................. 74 II.3 Themengebiet: Kultur im öffentlichen Raum........................................................................ 75 II.3.1 Öffentlicher Raum und Legitimation.............................................................................. 76 II.3.2 Der gegenwärtige Denkmalschutz in Deutschland......................................................... 77 II.3.3 Die Entwicklung der Raumpolitik in Taiwan ................................................................. 80 II.3.4 Das Denkmalschutzrecht in Niedersachsen.................................................................... 83 II.3.4.1 Der Wissenswert der Denkmale .............................................................................. 86 II.3.4.2 Das Prinzip der Authentizität................................................................................... 88 II.3.5 Die Denkmalpflege in Taiwan........................................................................................ 91 II.3.5.1 Das Denkmalschutzgesetz ....................................................................................... 91 II.3.5.2 Aktuelle Probleme des Denkmalschutzes................................................................ 92 II.3.6 Kunst im öffentlichen Raum........................................................................................... 94 II.3.6.1 Die Entwicklung in Deutschland ............................................................................. 96 II.3.6.2 Die Entwicklung in Taiwan ................................................................................... 100 II.3.6.3 Autonomie der Kunst im öffentlichen Raum?....................................................... 104 II.4 Themengebiet: Urheberrechtsschutz ................................................................................... 106 II.4.1 Wertschöpfung durch Urheberrecht ............................................................................. 107 II.4.2 Urheberechtsschutz im Zeitalter der Raubkopien......................................................... 108 II.4.2.1 Raubkopien in Deutschland................................................................................... 110 II.4.2.2 Raubkopien in Taiwan........................................................................................... 111 II.4.3 Lösungsvorschläge ....................................................................................................... 112 3 II.4.3.1 Gebührensystem oder Kontrollsystem................................................................... 112 II.4.3.2 Technische Möglichkeiten zum Kopierschutz....................................................... 114 II.4.3.3 Gesetzesänderungen in Deutschland und in Taiwan ............................................. 117 II.4.3.4 Interessenkonflikte................................................................................................. 121 Geräthersteller und PC-Käufer................................................................................... 121 Private Verbraucher.................................................................................................... 122 Musiker und Kunden.................................................................................................. 122 Fazit............................................................................................................................ 123 II.4.4 Die kulturellen Konsequenzen...................................................................................... 124 II.4.4.1 Alternative zum Marktfetischismus....................................................................... 125 II.4.4.2 Jenseits der juristischen Handhabung.................................................................... 127 II.4.5 Diskussion der Abschaffung des Urheberrechts........................................................... 128 II.4.6 Das Folgerecht.............................................................................................................. 132 Fazit............................................................................................................................................ 135 Kapitel III Öffentliche Kulturfinanzierung und Kulturökonomie in Deutschland und Taiwan....................... 136 III. 1 Kulturfinanzierung ............................................................................................................ 137 III.1.1 Staatliche Handlungsspielräume ................................................................................. 137 III.1.1.1 Subventionen und Gebühren ................................................................................ 143 III.1.1.2 Besucherzahlen als Subventionskriterium............................................................ 143 III.1.1.3 Gebühren .............................................................................................................. 145 III.1.1.4 Fazit...................................................................................................................... 147 III.1.2 Öffentliche Kulturausgaben in Deutschland und Taiwan ........................................... 147 4 III.1.3 Auswirkungen verschiedener Förderungsarten ........................................................... 149 III.1.3.1 Künstlerförderung ................................................................................................ 150 Die soziale Lage der Künstler in Deutschland ........................................................... 152 Die soziale Lage der Künstler in Taiwan ................................................................... 154 III.1.3.2 Institutsförderung ................................................................................................. 156 III.1.3.3 Projektförderung des Bundes in Deutschland ...................................................... 157 III.1.3.4 Kulturpreise in Deutschland................................................................................. 157 III.1.3.5 Projektförderungen in Taiwan.............................................................................. 158 III.1.3.6 Kulturpreise in Taiwan......................................................................................... 159 Fazit............................................................................................................................ 161 III.2 Kulturökonomie ................................................................................................................. 162 III.2.1 Fakten zur deutschen und taiwanesischen Kulturökonomie ....................................... 162 III.2.2 Kulturrelevante Wirtschaftsbereiche........................................................................... 164 III.2.2.1 Die Entwicklung in Deutschland.......................................................................... 165 III.2.2.2 Die kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche der EU-Länder ................................... 169 Denkmale und Kulturerbe .......................................................................................... 169 Musik.......................................................................................................................... 170 Darstellende Künste ................................................................................................... 170 Filme .......................................................................................................................... 170 Bücher und Tonbänder ............................................................................................... 171 Fazit............................................................................................................................ 172 III.2.2.3 Die „Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche“ in Taiwan ........................................ 173 Die fünf Kulturparks .................................................................................................. 175 5 Musik- und Imageindustrie ........................................................................................ 176 Fazit............................................................................................................................ 177 III.3 Staatliche Interventionen in die Kulturwirtschaft .............................................................. 178 III.3.1 Der Kunstmarkt ........................................................................................................... 179 III.3.1.1 Steuerbegünstigung für den Kunstmarkt .............................................................. 180 III.3.1.2 Der Kunstmarkt in Taiwan ................................................................................... 183 III.3.1.3 Steuerliche Bestimmungen in Deutschland und Taiwan...................................... 184 Umsatzsteuer .............................................................................................................. 184 Einkommensteuer....................................................................................................... 186 Erbschaftssteuer ......................................................................................................... 187 Teilwertabschreibung für Galeristen .......................................................................... 189 III.3.2 Die Printmedien........................................................................................................... 191 III.3.2.1 Buchpreisbindung in Deutschland........................................................................ 191 III.3.2.2 Die Abschaffung der Buchpreisbindung in Großbritannien................................. 192 III.3.2.3 Der Buchmarkt in Taiwan .................................................................................... 193 III.3.2.4 Die Pressefusionskontrolle ................................................................................... 195 III.3.3 Die Filmförderung....................................................................................................... 196 III. 3.3.1 Die Filmförderung in Deutschland...................................................................... 196 Die Filmförderungsanstalt und die anderen Institute ................................................. 199 Die Finanzierung der FFA.......................................................................................... 200 Die Filmbewertungen......................................................................................................... 202 III.3.3.2 Die Filmökonomie in Deutschland....................................................................... 203 Die Filmförderer und die geförderten Erfolge ........................................................... 204 6 Die Kinofilmpiraterie ................................................................................................. 207 III.3.3.3 Die Filmförderung in Frankreich zum Vergleich................................................. 207 Der Filmkonsum in Deutschland und in Frankreich .................................................. 210 Die Altersverteilung der Kinobesucher in Deutschland............................................. 211 Die Auflagen der Fernsehsender zum Schutz der Kinowirtschaft ............................. 213 III.3.3.4 Die Filmindustrie in Taiwan................................................................................. 215 Zahlen der Filmindustrie in Taiwan ........................................................................... 215 Die Probleme der Filmwirtschaft in Taiwan ...................................................................... 216 III.4 Kultur und Tourismus ........................................................................................................ 218 III.4.1 Deutschland................................................................................................................. 218 III.4.2 Taiwan......................................................................................................................... 220 III.5 Der Dritte Sektor und das Kultursponsoring...................................................................... 221 III.5.1 Der Dritte Sektor in Deutschland ................................................................................ 222 III.5.1.1 Die Reform des Stiftungsrechts............................................................................ 223 III.5.1.2 Motive des Dritten Sektors................................................................................... 224 III.5.1.3 Kultursponsoring.................................................................................................. 226 III.5.2 Der Dritte Sektor in Taiwan ........................................................................................ 227 III.5.2.2 Kulturstiftungen in Taiwan .................................................................................. 229 III.5.3 Ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich ...................................................................... 230 Fazit............................................................................................................................................ 233 Literaturverzeichnis........................................................................................................................ 234 7 Einleitung In dieser Arbeit geht es um die staatlichen Kompetenzen in kulturellen Angelegenheiten. Die Analyse zielt letztlich darauf, Anregungen zu geben für eine sinnvolle Gestaltung und Anwendung der staatlichen Kompetenzen in Taiwan. In Taiwan ist staatliche Kulturpolitik im heutigen Sinne ein neues Gebiet, dessen Strukturen zum Teil noch im Entstehen sind. Um Anregungen zu geben, muss die Kulturpolitik in ihren Strukturen, Verfahren und Auswirkungen nicht nur beschrieben sondern auch bewertet werden. Somit stellt sich die Frage nach dem Bewertungsmaßstab. Es wird diskutiert aus welchen Zusammenhängen heraus der Inhalt, das Ausmaß und die Formen staatlicher Kulturpolitik begründet werden können. Die verschiedenen Ebenen, auf denen sich Kulturpolitik legitimiert und legitimieren muss, werden beschrieben, womit gleichzeitig die Problematik einer erfolgreichen Legitimation beleuchtet wird. Ein sehr wesentlicher Punkt ist natürlich, dass kulturelle oder künstlerische Aktivitäten eine Finanzierungsgrundlage brauchen. Deshalb ist den wirtschaftlichen Auswirkungen der Kulturpolitik, insbesondere der staatlichen Förderung von Kunst und Kultur ein eigenes ausführliches Kapitel gewidmet. Die Arbeit ist in drei Kapitel gegliedert. Noch in der Einleitung werden verschiedene Definitionen von „Kultur“ diskutiert und erklärt, was in dieser Arbeit unter Kultur zu verstehen ist. Im ersten Kapitel wird der Rahmen der staatlichen Kompetenzen in Deutschland und in Taiwan behandelt. Hier wird erörtert, aus welchen Normen und Rechtsvorschriften im weitesten Sinne, staatliche Kulturpolitik begründet werden kann. In Kapitel II werden drei Themen bearbeitet, die in Taiwan von besonderem Interesse sind. Die Themen kulturelle Identität, Kultur im öffentlichen Raum und das Urheberrecht werden in Bezug auf die Legitimationsproblematik staatlicher Aufgaben vertieft. Das dritte Kapitel zeigt die wirtschaftliche Dimension der Kultur auf. Die Wirkungen von Fördermitteln und anderen staatlichen Interventionen werden hier diskutiert. Kapitel I handelt davon, wie ein Staat seine Kompetenzen für die Kultur begründet. Eine nahe liegende Legitimation dafür, dass ein Staat bestimmte Aktivitäten entfaltet, ist seine jeweilige Verfassung. Es erweist sich jedoch, dass hier zusätzlich eine Begründung aus dem so genannten „Kulturrecht“ erforderlich ist. Als interkulturelle Legitimationsquelle ist das Kulturrecht allgemeiner als staatliche Verfassungen. Es schärft den Blick dafür, dass die gesamten staatlichen Kulturaufgaben sich nicht allein aus der Verfassung legitimieren lassen. Nach einer kurzen Beschreibung der Aufgaben von Kulturpolitik (I.1) kommen wir zu einer ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Wesen des Kulturrechts. (I.2) Im Anschluss an eine Beschreibung des Kulturrechts wird diskutiert, was sich aus der Kombination von Kultur und Recht ergibt. Dieser Doppelcharakter wird aus der kulturellen Perspektive (I.2.1) und aus der rechtlichen Perspektive (I.2.2) untersucht. Die Erfüllung der privaten und öffentlichen 8 Interessen am Kulturrecht hat rechtliche Konsequenzen auch wenn sich die Kultur schwer verrechtlichen lässt. Somit ist es von großer Bedeutung, wie die Interessen am Kulturrecht rechtstechnisch umgesetzt werden. (I.2.3) Im Zentrum der Analyse stehen die Fragen, inwieweit die Kulturpolitik den Charakter einer zusätzlichen Sozialpolitik hat und ob die normative Kraft der Kultur durch die stetige Konfrontation mit der Recht-Unrecht-Entscheidung verloren geht. Da Kultur nur durch das Kollektiv zum Ausdruck kommt, während das Kulturrecht als ein Grundrecht im gesetzlichen Rahmen nur als ein individuelles Recht zu verstehen ist, stellt sich gleichermaßen die Frage, ob das Kulturrecht als ein privates Recht oder ein öffentliches Recht verwirklicht wird. Um zu vermeiden, dass der Staat seine Kompetenzen für Kultur willkürlich erweitert, müssen die staatlichen Kulturaufgaben in der Verfassung oder einem gleichrangigen Text verankert werden. Kultur ist etwas Lebendiges und lässt sich immer neu definieren, deshalb sollte die Definition der staatlichen Kulturaufgaben flexibel interpretierbar bleiben. Die unterschiedlichen Wege, die in Deutschland und in Taiwan eingeschlagen wurden, sind in den Abschnitte I.3 und I.4 dargestellt. In Abschnitt I.3 wird der rechtliche Rahmen der deutschen Kulturpolitik behandelt. Hier werden die gesetzgeberischen Kompetenzen des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Gesetze vorgestellt. Vergleichend wird im Abschnitt I.4 der gesetzliche Rahmen in Taiwan und die Zuständigkeit einzelner Behörden für die öffentliche Kulturpolitik erörtert. Hier wird auch der Zusammenhang hergestellt zum aktuellen Problem der taiwanesischen Kulturpolitik, und zwar zum Fehlen umfassender staatlicher Sozialleistungen. Dieses führt dazu, dass die Kulturpolitik in Taiwan nicht einfach als die Erfüllung der kulturrechtlichen Grundversorgung betrieben werden kann. Als weitere Rahmenbedingung der Kulturpolitik wird im Abschnitt I.5 das Prinzip des Trägerpluralismus diskutiert. Dieses Prinzip hängt mit der dezentralen Kulturpolitik zusammen. In Deutschland wie in Taiwan ist die öffentliche Kulturpolitik dezentral gestaltet. Das Prinzip des Trägerpluralismus trägt zur Vielfalt der Kultur bei und hat eine zunehmende Bedeutung in der pluralistischen Gesellschaft. Die Verteilung der Kulturaufgaben in Deutschland beruht auf der Bundesverfassung, in Taiwan beruht die Verteilung hauptsächlich auf dem Dezentralisierungsgesetz aus dem Jahr 2000. Eine systematische Kompetenzverteilung bei der Kulturpolitik kann ein produktives konkurrierendes Verhältnis zwischen den verschiedenen Kulturträgern sorgen, das Fehlen an Systematik kann aber Abhängigkeit oder kontraproduktive Konkurrenz zwischen der Zentrale und den Regionen verursachen. Dieses Phänomen lässt sich in Taiwan beobachten. Der Vergleich mit Deutschland 9 kann nützliche Hinweise für Taiwan bieten. Im Abschnitt I.6 wird die Bedeutung der Kunstfreiheit und deren Schutz durch den Staat erörtert. Das Kapitel II behandelt die Legitimation der Kulturpolitik. Der Umfang und der Inhalt der Kulturpolitik variieren von Land zu Land, aber sie hängen immer mit den politischen, historischen und materiellen Gegebenheiten zusammen. In Taiwan sind drei Themen von besonderem Interesse, die kulturelle Identität, Kultur im öffentlichen Raum und das Urheberrecht. Anhand dieser Themen wird die Legitimationsproblematik in den Abschnitten II.2 bis II.4 exemplarisch erörtert. Konkrete Kulturpolitik kann sich nicht mit abstrakten Zusammenhängen wie dem Kulturrecht, der Verfassung oder der Kunstfreiheit allein rechtfertigen. Sie stellen zwar die Basis der Legitimation dar und somit eine notwendige Voraussetzung, sind aber nicht hinreichend. Die Kulturpolitik wird mitunter als luxuriös oder verzichtbar bezeichnet. Aufgrund der ungleichmäßigen Beteiligungen der sozialen Schichten an den Kulturangeboten könnte die Kulturpolitik in eine Legitimationskrise geraten. Die Kulturpolitiker müssen deshalb nicht nur die Bedeutung, sondern auch die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Kulturpolitik in der Öffentlichkeit nachweisen. Diese Thematik wird im Abschnitt II.1 erörtert. Da Kulturpolitik den Bürgern die Freiheit zur Selbstdarstellung und den Zugang zur Information garantiert, ist Kulturpolitik immer Politik für die Öffentlichkeit und in der Öffentlichkeit. In der Öffentlichkeit findet die Meinungsbildung und gegebenenfalls die Konsensbildung statt. Als Gegensatz zum Staat dient die Öffentlichkeit der Kompetenz- und Effizienzkontrolle der staatlichen Leistungen. Aufgrund des Nachweises der Billigung ist die Öffentlichkeit häufig zur Legitimation der öffentlichen Kulturpolitik befugt. Dieser Punkt wird im II.1.1 und II.1.2 behandelt. Eine entscheidende Voraussetzung für die Billigung der Kulturpolitik durch die Öffentlichkeit ist deren Effizienznachweis. Die Kulturpolitiker müssen die Wirksamkeit ihrer Kulturpolitik gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen. Unter dem zunehmenden finanziellen Druck kombinieren die Kulturpolitiker gern verschiedenen Indikatoren als Nachweis ihrer Effizienz, zum Beispiel die Besucherzahlen oder die Kostendeckung. Dafür schaffen sie eine Vielfalt an Kulturprogrammen. Ein wichtiges Thema zur Beurteilung der Effizienz ist in Taiwan auch, die jeweils am Besten geeignete Institutsform. Statt dem Staat alles zu überlassen, sollten einzelne Kulturaufgaben zum Beispiel an öffentlich-rechtliche Körperschaften übergeben werden. Damit kann der Staat den Ideologie- oder Interessenverdacht vermeiden und das Kulturinstitut kann die Effizienz durch mehr Verwaltungsautonomie steigern. Bei finanzieller Eigenverantwortung hat das jeweilige Kulturinstitut ein eigennütziges Motiv, wirtschaftlich zu handeln. Das wurde in Taiwan in jüngster Zeit erkannt. (Abschnitt II.1.3) 10 Kulturpolitik als öffentliches Interesse zu verstehen ist immer eine Interpretation. Deshalb vollzieht sich der Legitimationsprozess der öffentlichen Politik häufig durch den interpretierten Zusammenhang zwischen dem Zielvorhaben (Verfassungszielen) und der Aufgabenerfüllung (Staatsaufgaben). Dieser Legitimationsprozess weist für Taiwan einen Weg dahin, die Kulturpolitik durch die „Richtlinie der Kulturpolitik der Städte und der Landkreise“ zu legitimieren, da Kulturpolitik in der taiwanesischen Verfassung nicht genannt wird. Durch die Richtlinie kann es vermieden werden, dass der Umfang und die Aufgaben der öffentlichen Kulturpolitik zu einer beliebigen Gestaltungsmasse externer politische Erwägungen werden. Dieser Punkt wird im II.1.4 diskutiert. Der Abschnitt II.2 behandelt das in Taiwan sehr wichtige Thema der Identitätsbildung. Die öffentliche Kulturpolitik lässt sich legitimieren zu einem durch einen konkreten Nachweis ihrer Wirkungen, zum anderen durch ihre symbolische Kraft. Die staatliche Kulturpolitik ist besonders durch ihre symbolische Kraft unmittelbar in die Identitätsbildung der Bürger involviert. Die Identitätsbildung der Deutschen und Taiwanesen ist von ihrer jeweiligen Vergangenheitsüberwindung geprägt. Deshalb gibt es außer den staatlichen Aufgaben, die man als Versorgung mit kultureller Infrastruktur bezeichnen könnte, auch Kulturaufgaben, deren Wesen darin besteht, Symbole zu schaffen oder vorhandene historische Symbole (um) zu deuten. Diese Aufgaben der Kulturpolitik hängen eng zusammen mit der Kultur im öffentlichen Raum, die im Abschnitt II.3 in ihren Facetten ausgeleuchtet wird. Hier ist die Legitimation der Kulturaufgaben abstrakt, wie man dies bei der Denkmalpflege und bei der Kunst im öffentlichen Raum beobachten kann. Ein aktuelles Thema, das die Kompetenz des Staates nachdrücklich in Frage gestellt, ist seine Schutzkompetenz für das Urheberrecht (Abschnitt II.4). Der Schutz gilt zum einen als Kreativitätsschutz, zum anderen als Bewahrung des geistigen Eigentums für die gesamte Bevölkerung. Der Urheberrechtsschutz ist jedoch konfrontiert mit starken wirtschaftlichen Interessen und Mängeln in der rechtlichen und technischen Durchsetzungsfähigkeit. Bei den auseinanderdriftenden Interessen zwischen Urheberrechtbefürwortern und Urheberrechtsgegnern, zwischen Medienkonzernen, Künstlern und Gebrauchern ist die vermittelnde Rolle des Staates unverzichtbar. Gleichzeitig werden hier die kulturellen Konsequenzen diskutiert, die sich im Falle einer Maximierung des Urheberrechtsschutzes ergeben würden. Ebenfalls beleuchtet wird die Forderung nach einer Abschaffung des Urheberrechts (II.4.5). Ein eigenständiges Gebiet des Urheberschutzes ist das Folgerecht, auf das in II.4.6 eingegangen wird. Kapitel III behandelt die wirtschaftlichen Aspekte der Kultur. Hier werden die öffentliche Kulturfinanzierung und die privatwirtschaftliche Kulturwirtschaft behandelt, sowie staatliche 11 Interventionen in die Kulturwirtschaft. Eigene Abschnitte widmen sich dem Zusammenhang zwischen Kultur und Tourismus sowie der Bedeutung des Dritten Sektors. Kulturfinanzierung meint die öffentlichen Kulturausgaben. Im III.1 werden verschiedene Arten und Weisen der Kulturfinanzierung und deren Ziele und Wirkungen analysiert. Als Beispiele werden die Kulturfinanzierung des Bundes in Deutschland und die des Zentralkulturamts CCA in Taiwan bearbeitet. Außerdem wird hier die soziale Versorgung der Künstler in Deutschland und die soziale Lage der Künstler in Taiwan erörtert. Im III.2 wird die privatwirtschaftlich organisierte Kulturwirtschaft zunächst dargestellt. Zur Kulturwirtschaft gehören die Kernbereiche (unter anderem der Kunstmarkt, der Buchmarkt oder die Filmwirtschaft) und die vor- und nachgelagerten Dienstleistungsbranchen. Hier werden die Fakten für Europa, Deutschland und Taiwan dargestellt und verglichen, soweit es angesichts der lückenhaften Datenlage möglich ist. Daraus wird eine Bewertung für das in Taiwan bedeutsame Förderungsprogramm der Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche begründet. Im III.3 werden verschiedene staatliche Interventionen behandelt. Die staatlichen Interventionen in die verschiedenen Kulturwirtschaftsbereiche können ein Instrument der öffentlichen Kulturpolitik sein, mit deren Hilfe die Kultur gestärkt wird. Es geht darum, dass die Kultur an der Innovationskraft und Dynamik der Marktwirtschaft teilhaben kann. In Deutschland gehören der Kunstmarkt, die Printmedien, die Filmwirtschaft zu den Bereichen, in die direkt oder indirekt interveniert wird. Die einzelnen Interventionen und Förderungsmaßnahmen werden daraufhin bewertet inwieweit sie für Taiwan anwendbar und Erfolg versprechend sind. Im III.4 wird die Rolle der Kultur für den Tourismus in Europa sowie in Deutschland diskutiert, zugleich wird die Aussicht für einen Kultur orientierten Tourismus in Taiwan behandelt. Im III.5 wird die zunehmende Bedeutung des Dritten Sektors für Kultur bearbeitet. Die Entwicklung, die Fakten und die Aussicht des Dritten Sektors für Kultur sowie die ehrenamtliche Arbeit werden hier gewidmet. Definition der Kultur Kulturpolitik beruft sich in erster Linie auf die Verfassung. Für diese Arbeit wird im Folgenden eine Definition für „Kultur“ gesucht. Um jedoch das Kulturverständnis nicht von Anfang an im kulturpolitischen Rahmen einzuengen, soll hier der Staat nicht von vor herein als der allein 12 Verantwortliche für die Kulturaufgaben verstanden werden. Gleichzeitig muss die Verfassung nicht von vor herein als die selbstverständliche Legitimationsquelle der staatlichen Kulturpolitik betrachtet werden. Jeder Staat, gleich welcher Regierungsform, betreibt Kulturpolitik. Dabei gibt es verschiedene Beweggründe. Mitunter können die Beweggründe als „historisch-emotionale“, „rational-effiziente“ oder „pragmatische“ charakterisiert werden. Das Selbstverständnis eines Staates beinhaltet in der Regel alle diese Beweggründe. So kann man zunächst behaupten, dass Kulturpolitik die Ausdrucksform des Staates ist, die zwischen dem historisch-emotionalen und dem rationaleffizienten, pragmatischen Staatsverständnis eine Brücke schlägt. Die Kulturpolitik ist sowohl „emotional“ und „zukunftsorientiert“ als auch „traditional“, „pragmatisch“ und „rational“.1 Ein Ergebnis weitgehender staatlichen Kulturkompetenzen ist die Ästhetisierung des politischen Raums. Sie zeigt sich zum Beispiel in Deutschland in der kulturellen Sonderaufgabe des Bundes für Berlin. Dafür verpflichtet sich der Bund für die Hauptstadtkulturförderung mit einem Hauptstadtkulturvertrag.2 Mit der Verlegung des Regierungssitzes nach Berlin, der Neubelegung des Reichstages und der Einrichtung des Holocaustdenkmals, ist hier die Kultur zum Gegenstand von Politik. Zugleich ist die Politik zum Gegenstand der Kultur geworden. Die Wechselwirkungen zwischen Kultur und Politik finden in beiden Richtungen statt. Während der politische Raum ästhetisiert wird, wird auch Kultur politisiert. Man erinnere sich an Christo & Jeanne-Claudes vom Parlament befürwortete Kunstinitiative, den Einpackung des Reichstags (Juni 1995) 3 als die Aktualisierung des politischen Symbols. Neben der politischen Aktion der Kultur in der Öffentlichkeit findet auch Politisierung der Kultur im wissenschaftlichen Bereich statt, und zwar durch Theoretisierung der Kultur(en). Dafür muss hier zunächst eine Definition für Kultur gefunden werden. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Erörterung der Kompetenzen und der Legitimation der staatlichen Kulturpolitik. Die Definition der Kultur, die in dieser Arbeit verwendet wird, muss also für diese Thematik geeignet sein. Es wird kaum gelingen, eine allgemein gültige Definition für Kultur zu finden. Aber das ist für unsere Zwecke auch nicht erforderlich. Hier wird lediglich versucht, eine für staatliche Kulturpolitik brauchbare Definition zu formulieren. 1 Häberle, Peter, Kulturverfassungsrecht im Bundesstaat, Wien, 1980, S. 61 Dafür gibt der Bund jährlich für die kulturellen Institutionen 75 Mio. Euro, für die Berliner Festspiele GmbH, für die Fusion von 3 Berliner Einrichtung 2003 23 Mio. Euro, für die anderen kulturellen Einrichtungen jährlich 300 Mio. Euro aus. http://www.bundesregierung.de/Regierung/Beauftragte-fuer-Kultur-und-Me,9343/Hauptstadtkulturfoerderung.htm 3 Die Debatte sieh. zum Beispiel das Protokoll des Parlamentes, http://www.bln.de/k.weiss/te_wrapp.htm, 25/02/1994 2 13 Der Begriff der Kultur wird im kulturpolitischen Bereich weniger als Gegensatz zur Natur verstanden. Vielmehr dient er der Bezeichnung der menschlichen Handlungen, also der Menschlichkeit. 4 Im wissenschaftlichen Bereich wurde die Suche nach einer Kulturdefinition zunächst als eine rhetorische Fragestellung verwendet, die häufig zur Feststellung eines Bedeutungswandels der Kultur5 diente oder zur Beantwortung der Identitätsfrage einer Gesellschaft gebraucht wurde. Aufgrund der zunehmenden Pluralisierung in fast jeder Gesellschaft und der dynamischen Globalisierung wird auch aus alltäglichen Bereichen der Kontakt zwischen verschiedenen Kulturen problematisiert. Dabei werden Kategorien der Beobachtung von Kommunikation herangezogen, aber der Kulturbegriff an sich bleibt unbestimmt. Denn jede Verwendung einer Kulturdefinition impliziert hier eine Verdoppelung der Beobachtung, weil es immer um die gegenseitige Beobachtung verschiedener Kulturen geht.6 Mit einer doppelten Beobachtungsperspektive folgt diese Arbeit der Kulturdefinition, die von der gegenwärtigen Cultural Studies geprägt ist. Hier gilt die Fragestellung nach der Kulturdefinition als die Thematisierung der Identität(en). Diese Definition der „Kultur“ erscheint für diese Arbeit als besonders geeignet, da die Identitätsfrage für die Abgrenzung und Legitimation der staatlichen kulturpolitischen Kompetenz eine entscheidende Frage ist. Die Kulturdefinition der Cultural Studies Es gibt in der gegenwärtigen Kulturforschung keine präzise Unterscheidung zwischen Kultursoziologie und Kulturwissenschaft/Cultural Studies. Kultursoziologie in deutschem Sprachraum geht auf die Soziologen wie Max Weber und Georg Simmel zurück, die die Geisteswissenschaften "modernisiert" haben.7 Die modernen Geisteswissenschaften unterscheidet sich zum einen durch ihren empirischen Ansatz, zum anderen durch die Aufhebung der konsistenten geistig-weltlichen, seelisch-körperlichen und materiell-ideellen Dichotomie und demzufolge durch die Ablösung der europäischen Geschichtsphilosophie und der 8 Religionswissenschaft von einem soziologischen Ansatz. Woran man die Kulturwissenschaft als "modern" erkennen kann, ist, dass diese Kulturbeschreibung auf der Idee der Selbstbestimmung des Individuums gründet 9 und weitergehend die Idee der individualistischen Bildung abgeleitet hat. 4 Hansen, Klaus P., Kultur und Kulturwissenschaft: Eine Einführung, Tübingen/Basel, 1995, S. 17f Der Bedeutungswandel, der durch Strukturwandel oder Wandel der Organisationsweise wie Industrialisierung, Demokratisierung und Urbanisierung entsteht. Hörning, Hall, Stuart, Die zwei Paradigmen der Cultural Studies, in: Widerspenstige Kulturen, Hörning, Karl H./Winter, Rainer, Frankfurt/M. 1999, S. 13-42, S. 15 6 Baecker, Dirk, Wozu Kultur?, Berlin, 2001, S. 14 7 Diese haben sich darum bemüht, Soziologie als Fachwissenschaft sui generis darzulegen, ihr eigentümliches Forschungsfeld zu beschreiben, vor allem gegenüber anderen Wissenschaften von der geschichtlich-gesellschaftlichen Welt und gegenüber Philosophie. Weiß, Johannes, Georg Simmel, Max Weber und die "Soziologie", in : Simmel und die frühen Soziologien, Rammstedt, Otthein (Hrsg.), Frankfurt/M. 1988, S. 36-63, S. 39, 43 8 Jung, Thomas, Geschichte der modernen Kulturtheorie, Darmstadt, 1999, S. 13 9 ebd., S. 11 5 14 Diese individualistische Bildung führt schließlich zu einer öffentlichen Kulturpolitik, die die Selbstentwicklung des Individuums stützen soll. Diese Kultursoziologie bezieht sich auf die psychologische Ebene der Menschen. Ihr Kulturbegriff ermöglichte der Kultursoziologie zunächst ein Individuell-kollektives wechselwirkendes Modell für die Beschreibung des Sozialisierungsprozesses. 10 Später ermöglicht dieser Kulturbegriff den Cultural Studies durch den Begriff des selbstbestimmenden "Selbst" das unbestimmte "Subjekt" in den Kulturtheorien zu ersetzen, um den Standpunkt des Akteurs in der Kulturtheorie mit zu erfassen.11 Forschungen wie die zur Populärkultur, die Geschlechterforschung, die Kulturforschung die Erforschung der Kolonialkultur oder die der Ethnien gehören zu Themen dieser Kulturwissenschaft(en). Der differenztheoretische Ansatz der Kulturwissenschaft12 löst nicht nur die dichotomen Modelle der traditionellen europäischen Geisteswissenschaft ab, sondern erweitert die Betrachtung auch auf die "Anderen". Diese Entwicklung resultiert aus dem gesteigerten Geschichtsbewusstsein der außereuropäischen Länder, vor allem dem der ehemaligen Kolonien. Diese haben nach ihrer Entkolonialisierung den Einfluss der Kolonisten aus der Perspektive der Machtverhältnisse reflektiert. 13 Die einzelnen Kultureinheiten schreiben ab jetzt - ohne feste Verankerung an bestimmte fachliche Disziplinen - über ihre eigene Kultur, nicht ohne Referenz der europäischen kolonialen Kulturbeschreibung und deren Terminologie. Gleichzeitig erscheint auch in den europäischen Kulturbeschreibungen eine Reflexion des Eurozentrismus.14 Im Grunde gibt es nicht ein Fach „Cultural Studies“, sondern derer viele. Jede dieser Forschungen legt ihre tragende dichotome Unterscheidung für die Kulturbeschreibung selbst fest. So könnte die Selbst/ AnderenUnterscheidung Kolonist/ Kolonie, Bürger/ Staat, Privat/ Öffentlich lauten, oder etwa an bestimmten sexuell orientierten Gruppen ausgerichtet sein. Die Methode der Cultural Studies liegt für diese Arbeit nahe, da auch Taiwan historisch mehrfach Kolonie war und jetzt aus der volkspsychologischen Perspektive noch eine Art der Kolonie ist. Taiwan ist von einer ambivalenten Mischkultur geprägt. Meine Arbeit erkennt die Mischkultur in Taiwan als Vielfalt der Kulturen an. 10 Vgl. Nedelmann, Brigitta, >Psychologismus< oder Soziologie der Emotion? Max Webers Kritik an der Soziologie Georg Simmel, in: Simmel und die frühen Soziologien, Rammstedt, Otthein (Hrsg.), Frankfurt/M. 1988, S. 11-35, S. 20 11 Die theoretische Technik des "Self" kann als das Erbe von Michel Foucault verstanden werden. Mit diesem wird die "Technik der Dominanz" durch die "Technik des Self" ausbalanciert werden. Mit dem "Self" werden die subjektiven Erfahrungen oder Selbstvorstellungen innerhalb des theoretischen Gerüsts einbezogen. McNay, Lois, Foucault and Feminism: Power, Gender, and the Self, Cambridge, 1992, S. 49 12 Schon anfangs der Kultursoziologie ist die Kulturtheorie der Differenzen. Max Webers Kulturbegriff vollzieht sich im Bewusstein eines Differenzierungsprozesses, der die europäische Realgeschichte wie auch das mit dieser einhergehende Denken verstärkt seit der Renaissance bestimmt. Thurn, Hans Peter, Kultur im Widerspruch, Opladen, 2001, S. 53 13 Said, Edward W., Kultur, Identität und Geschichte, in: Kulturtheorien der Gegenwart, Breuninger, Helga/Schröder, Gerhard (Hrsg.), Frankfurt/M., S. 39-58, S. 42f 14 Derrida, Jacques, Kurs auf das andere Kap - Europas Identität, in: Europäische Kulturzeitung, Jg.2, Nr.3, (Okt/1991), S. 12 15 Meine Forschungsinteresse liegt darin, die kulturpolitische Praxis der Bundesrepublik Deutschland und in Taiwan zu vergleichen, vor allem um der neu geschaffenen Kulturpolitik in Taiwan Anregungen zu geben. Aus diesem Forschungsinteresse ausgehend wendet sich diese Arbeit dem Kulturbegriff von G. Geertzs zu. Nach Geertz ist Kultur als ein Bedeutungsmuster mit sinnhaften Symbolen zu begreifen. Sinnmuster werden ihm zufolge von vor herein nicht als Eigenschaften einzelner Individuen, sondern als ein Kollektivphänomen betrachtet, das sich in öffentlich wahrnehmbaren Symbolen in der gemeinsamen sozialen Handlungspraxis manifestiert.15 Geertzs Kulturbegriff zufolge ist die Selbstbeschreibung einer Gesellschaft ihre Selbstinterpretation. D.h., die Gesellschaft beschreibt sich, indem sie sich theoretisiert, was wiederum das Selbstverständnis der Gesellschaft wird. Durch diese Selbstbeobachtung kann eine konstituierte soziale Welt durch die Sinnzuschreibungen bestehen, gleichzeitig wird eine kontinuierliche Identität der Gesellschaft gewährleistet. 16 Die Sinnzuschreibung liegt der Legitimation gesellschaftlicher Handlungen zugrunde, deshalb wird sich diese Arbeit sehr intensiv mit der Frage befassen, wie sich die staatliche Kulturpolitik legitimieren lässt (Kapitel II). Kultur ist nach Geertz als etwas Öffentliches und nicht als ein im Bewusstsein, im Mentalen verborgenes Phänomen zu verstehen. Wenn etwas öffentlich ist, dann ist dieses ein "Symbol" im weitesten Sinne. Die Symbolverwendung findet nicht im Bewusstsein, sondern in der "Öffentlichkeit", in der wahrnehmbaren Praxis statt.17 Dies verweist gleichzeitig darauf, dass es der Theoretisierung der Kultur immer um die Anbahnung von Kommunikation geht. So kann Kulturtheorie mit handlungsfähig sein. ihrem 18 Beobachtungs- und Sinnzuschreibungsmechanismus durchaus Kultur wird hier als die Symbole verstanden, mittels derer die Kommunikation in der Öffentlichkeit stattfindet. Weiterhin soll die Definition gelten, dass es der öffentlichen Kulturpolitik um die Errichtung von materiellen und immateriellen Kommunikationssymbolen geht. Deshalb ist öffentliche Kulturpolitik auch als Praxis der Kulturtheorie des Selbst und als eine handlungsfähige Selbstbeschreibung und Selbstdarstellung der Gesellschaft zu verstehen. Davon ausgehend wird in dieser Arbeit nicht die verbreitete Unterscheidung zwischen materiellen und ideellen Bereichen getroffen. Vielmehr werden hier die Ausdrucksformen der Kultur behandelt, die unter dem Einfluss der staatlichen Kulturpolitik stehen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Kulturpolitik immer auch das Selbstverständnis der Nation tangiert. 15 Reckwitz, Andreas, Die Transformation der Kulturtheorien, Weilerswist, Weilerwist, 2000, S. 447 ebd., S. 450 17 ebd., S. 454 18 ebd., S. 574 16 16 17 Kapitel I Der Rahmen der staatlichen Kulturpolitik I.1 Die Aufgaben der Kulturpolitik Die Grenzen einer Kultur sind nur erfahrbar, wenn es eine Begegnung mit anderen Kulturen gibt. Anderen Kulturen sind als solche nur wahrnehmbar, wenn die Gesellschaft sich kulturell als eine Einheit definiert. Darüber hinaus bedeutet die Kultur für eine Gesellschaft einerseits sich über die nationale Grenze hinaus zu repräsentieren, 19 andererseits ermöglicht sie ihre interne Ausdifferenzierung der Identität innerhalb der Gesellschaft, ohne welche sie ihre Einheit verlöre. Diese Bildung, Bewahrung und Gestaltung der Kultur kommt nicht ohne materielle Mittel aus. Vor allem bedarf es Mitteln der Kommunikation, mit denen sich Menschen austauschen können, wobei sie (beziehungsweise wir) gleichzeitig eine Identität herausbilden. Eine staatliche Kulturpolitik, die eine kontinuierliche Identität der Gesellschaft gewährleisten will, muss ihre Abgrenzung auf die Grenzen der Nation richten. Die Kultur und damit die Abgrenzung der Kulturpolitik ließe sich allerdings auch mit anderen Grenzen definieren, z.B. der sprachlichen Grenze. Dafür sollte die Kulturpolitik offen sein, wenn nämlich die Grenzen der Nation als einziges Kriterium der Abgrenzung herangezogen, droht die Kultur einer Gesellschaft zum politischen Produkt werden. Die Kulturpolitik eines Staates ähnelt insofern der Sozialpolitik, als auch hier eine Verteilungsoder Versorgungsaufgabe des Staates wesentlich ist. Die Versorgung der Bürger mit kulturellen Angeboten gehört zu den notwendigen Leistungen eines demokratischen Staates. Der kulturelle Bedarf einer Gesellschaft kann dabei nicht von anderen sozialen Fakten getrennt werden. Der steigende Lebensstandard, ein steigendes Bildungsniveau und der intensive interkulturelle Kontakt führen zu einem stärkeren Bedarf des Selbstausdrucks. Während die Grundrechte des einzelnen Individuums garantiert sind, können die Elemente und Merkmale, die ein Kollektiv ausmachen und verbinden, schwer definiert werden. Damit können die kulturellen Rechte auch nur schwer garantiert werden. Kulturrecht ist ein Begriff mit Vermittlungsfunktion, über den das Recht der Gemeinschaft auf eine Identität ihrer Kultur und auf die Bewahrung der Werte, ihrer Sprache und ihrer Gebräuche anerkannt wird. In diesem Sinne ist 19 Pariotti, Elena, Nationality and Fundamental Rights between Cultural and Political Identity, in: Human Rights, Minority Rights, Women Rights, S. 83-94. Proceeding of the 19th World Congress of the International Association for Philosophy of Law and Social Philosophy (IVR), New York, 1999, Bröstel, Alexander/Pavčnik, Maijan (Hrsg.), Stuttgart, 2001, S. 91 18 Kultur nicht nur zu bewahren, sondern auch als Kommunikationstechnik zu lehren. Weiter gedacht ist Kulturpolitik damit immer auch eine Art der Bildungspolitik, die als Verwirklichung der Menschenrechte verstanden werden kann.20 Eine nahe liegende Legitimation für staatliche Kulturpolitik ist die Verfassung. Die Kulturpolitik kann jedoch nicht aus der Verfassung allein abgeleitet werden. Die Kultur einer Gesellschaft und die Verfassung ihres Staates stehen in einer Wechselwirkung zu einander, was bei einer interkulturell vergleichenden Betrachtung klar zutage tritt. Es wäre deshalb trotz der großen Bedeutung der Verfassung unangemessen, die Verfassung als monistische Begründung der Kulturpolitik zu verwenden. Das Beispiel Taiwan ist hier sehr aufschlussreich. Die heutige Kulturpolitik ist ein neues Gebiet staatlicher Kompetenzen. Sie kann als ein Ergebnis der Demokratisierung seit dem Ende der 80er Jahre verstanden werden. Vor der Demokratie gab es allerdings auch eine Kulturpolitik, aber die war vor allem politische Propaganda. In Taiwan gilt dieselbe Verfassung von 1947 nach wie vor, die Kulturpolitik hat jetzt jedoch einen ganz anderen politischen Kontext. Das Beispiel Taiwan zeigt, dass eine demokratische Kulturpolitik auch ohne feste Verankerung im Verfassungstext möglich ist. Um die staatlichen Aufgaben für die Kultur neu zu definieren und um gleichzeitig die staatlichen Kompetenzen für Kultur abzugrenzen, orientiert man sich am Kulturrecht. I.2 Das Kulturrecht Der Begriff „Kulturrecht“ bezieht sich hier auf die Definition des Kulturrechts der UN. Unter dem Kulturrecht versteht man den Schutz der Menschenwürde durch Gleichheit und Freiheit. Zur Verwirklichung dieses Ziels muss der gleichberechtigte Zugang zur Bildung, Freiheit zur Selbstdarstellung sowie Toleranz und gegenseitige Verständigung gegeben werden. Unter „Kulturrecht“ ist also ein Grundrecht zu verstehen, zu dessen Gewährleistung die Staaten zur Erfüllung bestimmter Aufgaben verpflichtet sind. Die interkulturellen und innerkulturellen Begegnungen verschiedener Menschen und Gruppen sollen gemäß dem Kulturrecht, oder genau gesagt, der gemäß Idee des Kulturrechts, gleichberechtigt stattfinden.21 Eine rechtliche Norm einzuführen zieht automatisch nach sich, dass etwas als unrechtmäßig definiert wird. Das Kulturrecht zielt jedoch nicht darauf ab, Unrecht zu sanktionieren, sondern darauf, jedem Rechtssubjekt das gleiche Recht zu gewährleisten. Der Sinn 20 Häberle, Peter, Kulturhoheit im Bundesstaat—Entwicklungen und Perspektiven, in: Archiv des öffentlichen Rechts, W. Grewe (Hrsg.), Bd. 124-4, 1999, S. 549-582, 1999, S. 567 21 Kulturrecht wird von den UN in der Declaration of the Principle of International Cultural Co-operation, 1966; im International Covenant of Economic, Social and Cultural Rights (1966, Siehe auch I.5.1) und im Statement of Cultural Rights as Human Rights, UNESCO (1966), definiert. 19 und Zweck des Kulturrechts besteht nicht im Recht an sich, sondern in der Gleichberechtigung aller Menschen, da das Kulturrecht ohne seinen universalen Anspruch nicht zustande kommt. ‚Der Mensch „ist“ seine Würde, lebt aus und lebt von Kultur. Er steht daher nicht für sich, vielmehr in dem von der Kultur hergestellten Wirkungszusammenhang seines – eines – Volkes, und zwar auch in der Tiefe der Generationskette. (...) Fast könnte man sagen, Kultur sei ein auf die Menschen bzw. ihre Würde bezogener Selbstwert, so wichtig jedenfalls wie Natur und Umwelt. (...) Freiheit ist von vornherein kulturelle Freiheit, Freiheit jenseits des Naturzustandes. Es gibt keine „natürliche“ Freiheit in dem Sinne, dass es ohne Kultur Freiheit gäbe.’22 So ist die Freiheit immer die Kulturfreiheit. Die Idee des Kulturrechts schärft den Blick dafür, dass die Gleichberechtigung aller Menschen sowohl auf der materiellen als auch auf der immateriellen Ebene zu realisieren ist. Was als Kultur in der Kulturpolitik benannt wird, variiert von Land zu Land. Allgemein anerkannt ist es, folgende Bereiche zu schützen und zu fördern: 1. die humanistische Trias von Kunst, Wissenschaft und Religion; 2. Sport als förderungswürdigen Teil des Lebens; 3. Hochkultur, Volkskultur, Alternativkultur und Subkultur, Trivialkultur; 4. Volkstum; 5. die ideelle Reproduktion der Gesellschaft und 6. multiple Kulturen.23 Gemeinsam ist den variierenden Kulturbegriffen heutiger Kulturpolitik, die Herausstellung der Pluralität von Kultur als förderungswürdigem Wert. Die verfassungsmäßige Verankerung von Kulturpolitik schützt und fördert die Offenheit und die Pluralität einer Gesellschaft. Es ist allerdings keine Selbstverständlichkeit, Kultur in die öffentliche Verwaltung einzubeziehen. Um die Autonomie der Kultur sowie des Verwaltungsrechts zu berücksichtigen, verlangt das Kulturrecht natürlich nicht die Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Kultur, sondern die strukturelle Kopplung unterschiedlicher Rechtsinstanzen wie etwa UN, EU 24 und einzelne Nationen. Ebenso sollten verschiedene Systeme gekoppelt sein wie etwa Gesetzgebungskompetenz, das Steuerrecht oder verschiedene öffentlich-rechtliche Institute. 22 Häberle, S. 566 Häberle, 1999, S. 564 24 Siehe Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, 1957 bzw. 1997, Titel XII. Kultur 23 20 die Dass der Staat das Kulturrecht seiner Bürger erfüllen soll, ist völkerrechtlich normiert. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehört zum Menschenrechtspakt von 1966 bzw. 1973. Er bestärkt den Rahmen des Staates, die kulturellen Rechte zu verwirklichen, dazu Art.15 (1), (2): (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an, am kulturellen Leben teilzunehmen, an Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung teilzuhaben, den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wirtschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. (2) Die von den Vertragstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen. (3) Die Vertragstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten. (4) Die Vertragsstaaten erkennen den Vorteil, die sich aus der Förderung und Entwicklung internationaler Kontakte und Zusammenarbeit auf 25 wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet ergeben. Die Kulturrechte sind hier und im UNESCO-Abkommen direkt mit den Menschenrechten und Freiheiten verbunden. Die Kulturverfassungsrechte in Deutschland sind sowohl mit der staatlichen Pflicht des Schützens als auch mit den Bildungsrechten verbunden. Sie fördern die selbständige Entwicklung, individuelle Tätigkeit und stützen kulturelle Toleranz. Durch die festgeschriebenen Kulturrechte sollen die Kultur und die natürlichen Lebensgrundlagen, also materielle und geistige Bedürfnisse, vom Staat geschützt und gepflegt werden. In Deutschland ist die Rahmenordnung so gestaltet, dass kulturelle Rechte in die Grundrechte einbezogen sind, indem sie einerseits durch die Bundesstaaten Schutz vor Intervention erfahren und andererseits durch Bildung und Förderung belebt werden. Das lässt sich besonders gut bei den Verfassungen der neuen Bundesländer nachvollziehen.26 25 26 Häberle, Peter, Kulturverfassungsrecht im Bundesstaat, 1980, Wien, S. 46 Zum Beispiel die thüringische Verfassung (1989), Dritter Abschnitt: Bildung und Kultur: Artikel 22 (1) Erziehung und Bildung haben die Aufgabe, selbständiges Denken und Handeln, Achtung vor der Würde des Menschen und Toleranz gegenüber der Überzeugung anderer, Anerkennung der Demokratie und Freiheit, den Willen zu sozialer Gerechtigkeit, die Friedfertigkeit im Zusammenleben der Kulturen und Völker und die Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und die Umwelt zu fördern. Artikel 27 (1) Kunst ist frei. Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. (2) Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Artikel 30 (1) Kultur, Kunst, Brauchtum genießen Schutz und Förderung durch das Land und seine Gebietskörperschaften. (2) Die Denkmale der Kultur, Kunst, Geschichte und die Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes und seiner 21 I.2.1 Die kulturelle Perspektive Kulturrechte und Kultureigentumsrechte sind detaillierte Menschenrechte. Die Verrechtlichung der Kultur kann aber auch eine Herausforderung für die Autonomie der Kultur sein oder werden. Die Kulturrechte und Kultureigentumsrechte27 sollen deshalb vornehmlich als Praxis der Kultur und nicht als Eindringung des juristischen Systems betrachtet werden. Im rechtlichen Kontext muss das Rechtsubjekt des Kulturrechts neu erfunden werden, weil sich das Kulturrecht nicht an den Bedürfnissen eines Individuums orientieren kann, da ein Individuum nicht die Kultur repräsentiert. Kultur kommt nur im Kollektiv zum Ausdruck. Dass ein vollständig autonomes Rechtssystem mit seinen selbst erzeugten Fiktionen auskommen muss, lässt die natürlichen Personen, wie Luhmann nach einer naturalistischen Wendung sagen wird, in seine Umwelt abschieben. Die Rechtsordnung selbst schafft mit subjektiven Rechten den logischen Ort für das Rechtssubjekt als den Träger dieser Rechte: ‚Wenn das Rechtssubjekt (...) als Beziehungspunkt stehen gelassen wird, so geschieht dies, um zu verhindern, dass das Urteil, ein Rechtssubjekt oder eine Person "hat" subjektive Rechte, zu der leeren Tautologie werde: es gibt subjektive Rechte (...) Denn die Person berechtigen oder verpflichten hieße: Rechte berechtigen, Pflichten verpflichten, kurz: Normen normieren.’ 28 Damit ist das Rechtssystem von allen normativen Betrachtungen entlastet und daraus mit beginnt die Suche nach dem moralischen Gehalt des Privatrechts erneut. Dass diese fundamentalen Rechte nach wie vor „die Selbstbehauptung und Eigenverantwortung der Person in der Gesellschaft“ sichern sollen, aber durch soziale Rechte ergänzt werden müssen, impliziert möglicherweise eine Umdeutung des Sozialstaates zum materialistischen Recht,29 das im liberalisierten Wirtschaftssystem den Wert der Freiheit durch den der materiellen Gleichheit ersetzt. 30 Dem Kulturrecht geht es nicht in erster Linie um materielle Gleichheit, sondern um gleichberechtigten Zugang zu Informationen und anderen kulturellen Erzeugnissen. Das Rechtsubjekt des Kulturrechts kann auch zum Zweck der Selbstlegitimation der Kulturpolitik missbraucht werden indem ein Staat seine Kompetenzen für Kultur willkürlich interpretiert. Um dies zu vermeiden, ist die Tugend der Reziprozität des Rechts Gebietskörperschaften. Die Pflege der Denkmale obliegt in erster Linie ihren Eigentümern. Sie sind der Öffentlichkeit im Rahmen der Gesetze unter Beachtung der Rechte anderer zugänglich zu machen. 27 Siehe I.4.5 28 Habermas, Jürgen, zitiert H. Kelsen, Allgemeine Staateslehre, Bad Homburg 1968, S. 64, in: Faktizität und Geltung, Frankfurt/M. 1998, S. 114f 29 Habermas, 1998, S. 116 30 Habermas, 1998, S. 301, 483f, Oder: ‚Unter Bedingungen eines organisierten, auf staatliche Infrastrukturleistungen und Rahmenplanung angewiesenen Kapitalismus, und mit einer wachsenden Ungleichheit von ökologischen Machtpositionen, Vermögenswerten und sozialen Lagen trat nur der objektivrechtliche Gehalt der subjektiven Privatrechte sichtbarer hervor. Das allgemeine Recht auf gleiche subjektive Freiheiten konnte in einem derart veränderten gesellschaftlichen Kontext nicht mehr allein über den negativen Status der Rechtssubjekte gewährleistet werden. Es erwies sich vielmehr als notwendig, einerseits die bestehenden Privatrechtsnormen inhaltlich zu spezifizieren und andererseits eine neue Kategorie von Grundrechten einzuführen, die Leistungsansprüche auf eine gerechtere Verteilung des gesellschaftlich produzierten Reichtums begründen.’ Habermas, 1998, S. 485 22 zu beachten. Sie besteht darin, andere gemäß ihren eigenen Bedingungen zu verstehen. 31 Das Kulturrecht fordert somit, die Förderung der Kommunikation und der gegenseitigen Verständigung der Bürger. Es kann nicht für eine Kompensation der Ungleichheit durch den Staat herhalten. In diesem Sinne muss das Kulturrecht oder Kultureigentumsrecht nicht als ein reales subjektives Recht verstanden werden, sondern eher als eine symbolhafte Rechtsformulierung in ausgesuchten Wirkungsfeldern. Kulturrechte oder Kultureigentumsrechte kennzeichnen einerseits die gemeinschaftlich geschätzten individuellen Tätigkeiten und Errungenschaften, um diese kollektiv anzuerkennen, andererseits enthalten sie die Forderung auf die Zugänglichkeit für jedes Individuum. Eine inhaltliche Proklamation der Kulturrechte ist im rechtlichen Sinne nicht nutzbar, da es im Kulturrecht nicht um eine konsistente binäre Codierung bezüglich bestimmter Substanzen geht, sondern um den Prozess der Konsensbildung. Insofern ist Kulturrecht ein Medium für die politische Aktivität, durch das ein Interpretations- und Handhabungsraum zwischen den Privatsphären und der Öffentlichkeit geöffnet werden kann. In diesem Sinne können die Kulturrechte als Austauschmedien der Kultur und des Rechtssystems fungieren. Das Rechtssystem hat seine reale Steuerungsmöglichkeit nur, wenn Rechtsbruch geahndet wird, Kultur hingegen hat keinen Entscheidungsmechanismus, eignet sich jedoch als Legitimationsquelle für Rechtsfragen. Kultur übernimmt die Codes anderer Systeme nicht oder nicht einseitig. Sie wird jedoch als die normative Kraft außerhalb der binären Unterscheidungsschemata verstanden. I.2.2 Die rechtliche Perspektive Wie schon erwähnt, ohne einen universalen Anspruch kommt die Idee des Kulturrechts nicht zu ihrer Geltung. Das Kulturrecht als Recht kann sich nur auf der Verfassungsebene verwirklichen, da es in modernen Gesellschaften die Verfassung ist, die die Inklusionsbedingungen vorsieht oder gewährleistet. 'Die Gesellschaft stellt für alle Menschen Inklusionsmöglichkeiten bereit. Die Frage ist nur, wie sie konditioniert sind und wie gut sie ausfallen. Das heißt: wie Gleichheit (für alle) und Ungleichheit je nach Anerkennung und Erfolg vermittelt werden.' 32 Die Universalität der Verfassung, und der damit verbundene Anspruch höchstes gesetzliches Entscheidungsinstrument zu sein, impliziert einen gewissen Grad an Widersprüchlichkeit. Angesichts der obersten Zuständigkeit der Verfassung eines Landes fehlt es an der externen Referenz. Eine Verfassung muss so konstruiert sein, um Paradoxien zu vermeiden. Paradoxien entstehen, wenn die 31 Tu, Wei-ming, Eine konfuzianische Sicht auf die Grundwerte der globalen Gemeinschaft, in: Der Konfuzianismus: Ursprung – Entwicklung – Perspektiven, Moritz, Ralf/Lee, Ming-Huei (Hrsg.), Mitteldeutsche Studien zu Ostasien, Leipzig, 1998, S. 249-262, S. 256. 32 Luhmann, 1999, S. 620 23 Bedingungen der Möglichkeit einer Operation zugleich auch die Bedingungen ihrer Unmöglichkeit sind. 33 Eine Verfassung kann ohne ihre höchsten Ansprüche nicht bestehen, während deren Realisierung immer ein Abwägen zwischen den einzelnen Systemen bedeutet. Der höchste Anspruch der Verfassung macht sie zur einschluss- aber nicht zur ausschlussfähigen Instanz.34 Die Gesellschaft, die nach dem Prinzip der Gleichheit alle Menschen einschließt, muss die Wirklichkeit der Ungleichheiten als Pluralität umdeuten können. Das bedeutet, das Kulturrecht ist für die Kulturpolitik mehr ein Vorschlag zu politischen Programmierung als ein Recht an sich. Vorgeschlagen wird, die Kommunikation und die Verständigung zu fördern. Von der Idee ausgehend muss das Kulturrecht auf der Verfassungsebene stehen, dies hat jedoch mehr symbolische als rechtliche Bedeutung. Um die territorialen Grenzen einer Verfassung zu überwinden und alle Menschen einzuschließen, gibt es die Charta der UN. Hier müssen alle Staaten zusammen kommen, da die Realisierung dieser Charta auf die einzelnen Staaten und deren Kompetenzen angewiesen ist. Sie erhält sich durch den Vergleich und die Annäherung einzelner Nationen die Offenheit für Werte der „Anderen“, hier wird die „fremdreferenzlose“ Verfassung durch die Differenzen ergänzt.35 Das Kulturrecht berücksichtigt den Aspekt der ‚Entkolonialisierung’ und ermöglicht die Zusammenarbeit der Kulturen. 36 Der Ansatz der UNESCO, Kulturrecht zum Menschenrecht zu erklären, ist davon ausgegangen, dass die Menschrechte nur durch kulturelle Entwicklung und eine selbstbewusste Auseinandersetzung mit der Umwelt verwirklicht werden können. Um den Menschen die nötige Freiheit zu ermöglichen, müssen die Medien und die verschiedenen Formen der Kommunikation abgesichert werden. Daher soll nicht nur der Zugang zur Bildung und zum Wissen garantiert sein,37 vielmehr müssen auch die kreativen Menschen – sowohl die schöpferisch tätigen, als auch die Teilnehmer und Rezipienten – motiviert werden. 38 Die internationale Kulturpolitik stellt die Menschen ins Zentrum ihres Engagements. Das bedeutet nicht zuletzt, die 33 Baraldi, Claudio/Corsi, Giancarlo/Esposito, Elena, GLU: Glossar zu Niklas Luhmanns Theorie sozialer Systeme, 1999, 3. Aufl., Frankfurt/M., S.131 34 Durch die Verabsolutierung und mit dem Verweis der verschiedenen Artikel aufeinander lässt sich die Verfassung entparadoxieren. Zum Beispiel GG Artikel 2 (1): ‚Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.’ Ein weiteres Beispiel ist die Verfassung eines Gesetzes mit der Voraussetzung: ‚soweit Artikel...nichts anders bestimmt...’ oder ‚in dem in Artikel...genannte Gebiet keinen Schaden nehmen darf’. Durch solche Verweise kann die Verfassung sich entparadoxieren. Oder das Gesetz kommt zur Geltung, indem es sich unter seinen eigenen Bedingungen verabsolutiert‚ wie etwa ‚Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich (Charta der Grundrechte der europäischen Union, Kap. III, Artikel 20)’ und ‚Alle Personen, solang sie unter der Obhut der Gesetzlichkeit stehen, und das Gesetz gilt, wohin es sich streckt.’ 35 Von Goethe stammt die Einsicht: ‚Wer keine fremde Sprache hat, kennt nicht die eigene’.“ Häberle, Peter, Die Freiheit der Kunst in kulturwissenschaftlicher und rechtsvergleichender Sicht, in: Kunst und Recht im In- und Ausland, Lerche, Peter (Hrsg.), Heidelberg, 1994, S. 37-88, S. 49. 36 Mshvenieradze, V. Cultural interaction as a factor influencing cultural rights as human rights, in: Cultural right as Human rights, UNESCO, Paris, 1973, S. 42-45, S. 42f. 37 Statement of Cultural Rights as Human Rights, UNESCO, 1973, 10. 38 ebenda, 8. und 9. 24 Staaten dazu zu verpflichten, ihrer Bevölkerung, als Grundlage für individuelle Selbstentfaltung und Selbstbestimmung, eine umfassende Bildung zu ermöglichen. Bei dem Thema Menschenrechte handelt es sich inhaltlich um die Suche nach einer weltweit geltenden ethischen Grundlage. Angesichts der neokonfuzianischen Kritik an der Widersprüchlichkeit zwischen dem Aufklärungsideal und der westlichen Modernität, kann sich der konfuzianische Humanismus, der die Reziprozität betont, als eine alternative Auslegung zur Aufklärung repräsentieren.39 Es geht aber darum, die Differenzen der Menschen und Gruppen, die sich nicht ersetzen und nivellieren lassen, zu berücksichtigen, und darum, wie und ob diese Differenzen sich in rechtlicher Form vereinen lassen. Die strukturelle Kopplung zwischen Kulturpolitik und Rechtssystem bedeutet nicht nur, die Kulturrechte zum Bestandteil der Menschenrechte zu erklären, 40 sondern auch die verschiedenen ethischen Perspektiven ins Rechtssystem einzubeziehen. Die strukturelle Kopplung der Kultur und des Rechtssystems ist nur möglich, wenn sie sich autopoietisch verhalten und jeweils das andere als ihre Umwelt identifizieren.41 Das heißt, dass die Kopplung zwischen Kultur und Recht sowohl die Autonomie der Kultur als auch die Entscheidungsprinzipien des Rechtssystems berücksichtigen soll. In diesem Sinne handelt es sich bei den Kulturrechten nicht um die Verrechtlichung der Kultur, sondern um die Integration der Kultur in die einzelnen funktionalen Systeme. Die Verknüpfung der Kultur mit dem Recht bedeutet, dass diese Bereiche miteinander verzweigt und weiter mit humanistischen Gedanken verbunden bleiben können. Das Kulturrecht lässt sich im westlichen Sinne als das „Wahre, Gute und Schöne“ der humanistischen Tradition deuten.42 Seine Erstreckung ins Rechtsgebiet impliziert außerdem das Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt (Bayern Art. 131 Abs..2, 1947), Toleranz, Solidarität und Friedfertigkeit (Brandenburg Art. 28, 1992) sowie die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen (Sachsen-Anhalt Art. 27 Abs..1, 1992). Für die Wahrnehmung des Rechtes müssen die Förderungspflicht (Mecklenburg-Vorpommern Art. 16. Abs. 1, 1993), das Teilhaberecht (Rheinland-Pfalz Art. 40 Abs.. 3 S. 2, 1947) und die Teilnahme am kulturellen Leben des eigenen Volkes und fremder Völker (Bremen Art. 26 Ziff. 4, 1947) gewährleistet werden.43 Dass nicht die Gesellschaft, sondern das Individuum der Träger des Kulturrechtes ist, lässt sich auf der Grundlage der staatsrechtlichen Bedingungen verstehen. Der Mensch wird als die basale 39 Tu, Wei-ming, 1998, S. 253. Breytenbach, Breyten, Cultural Interaction, in: Cultural rights as human rights, UNESCO, Paris, 1973, S. 39-42, S. 40 41 Baraldi, u.a., 1999, S. 186 42 In der konfuzianischen Tradition bedeutet Kultur die Kultivierung der Menschen, die zur Harmonisierung der Gesellschaft beiträgt. Geschichte der chinesischen Ästhetik (übersetzt), Ye Lang, 1996, Taipei, S. 31ff 43 Häberle, 1999, S: 562f 40 25 Einheit der Kultur verstanden, obwohl die Kultur nur im Kollektiven zum Ausdruck kommt. Das Kulturrecht als Grundrecht bedarf nicht nur des Schutzes, sondern auch der Stimuli, um sich in der Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen und Ansprüchen von Menschen, Gruppen, Kommunen und Gesellschaften weiter zu entwickeln. In der standardisierten Gesellschaft ist der Ausdruck der Individualität der Menschen sehr verhalten, das freie Ausleben der Individualität bleibt vor allem den freien Künstlern, Schriftstellern, Musikern u. ä. vorbehalten. Künstler repräsentieren die Individualität und Kreativität der Gesellschaft. Deshalb verdienen sie besonders den Schutz und die Anerkennung der öffentlichen Kulturpolitik. Außer der Anerkennung des Künstlerstatus gibt es einen passiven und einen aktiven Inhalt des Kulturrechtsschutzes. Der passive Kulturrechtsschutz ist der Schutz des Selbstausdrucks jedes Individuums, die gegenseitige Akzeptanz und Verständigung der verschiedenen Gruppen von Menschen. Der aktive Kulturrechtsschutz bedeutet in besonderer Hinsicht die Kultur zu mobilisieren, das heißt die kulturellen, wie etwa die historischen, volkspsychologischen oder religiösen Perspektiven im Technik- und Funktionsbereich oder in der Lebensführung zu vermitteln. Die sozialen, ökonomischen und politischen Entwicklungen einer Gesellschaft hängen mit deren Interaktion mit der Kultur zusammen. Bis heute wird zwar die Verflechtung von Kultur und Technik als defizitär empfunden,44 dennoch muss die Interaktion mit dem kulturellen Bereich als effektives Mittel verstanden werden, Menschen vor technologischen Eingriffen, vor Instrumentalisierung und Mechanisierung zu schützen und eine Balance zwischen technischem Fortschritt einerseits und ethischen und intellektuellen Ansprüchen andererseits zu finden. Dieser Anspruch berücksichtigt besonders die Probleme im Zeitalter der Globalisierung, wo die verschiedenen ethischen Kriterien einzelner Kulturkreise zusammenstoßen. I.2.3 Der rechtstechnische Aspekt Die moderne Entwicklung der Gewaltenteilung ist geprägt durch einen Prozess der funktionalen Ausdifferenzierung. Dieser Prozess ist, demokratischen Prinzipien folgend, häufig dualistisch gestaltet und durch gegenseitige Kontrolle ausbalanciert. Unser politischer Alltag ist das Produkt zahlreicher Gegensätzlichkeiten: während die Politik veränderbar ist, vor allem durch das Wahlsystem, bleibt das Verwaltungssystem stabil; während das Verwaltungssystem dem politischen Ziel gegenüber indifferent bleibt, profiliert sich die Politik durch Differenzen; während das politische System auf Verhaltensabweichungen nur langsam reagiert, muss das Justizsystem 44 Ein Beispiel dafür ist die Unvereinbarkeit der wissenschaftlichen und rechtlichen Debatte um die Genforschung und den Embryonenschutz. Ein ethischer Konsens in den grundlegenden Fragen der menschlichen Existenz ist schlechterdings nicht mehr vorhanden. Eine Reihe von existenziellen Entscheidungen kann an keine verbindliche Instanz mehr delegiert werden, weder an die Politik noch an die etablierten Religionen. Es mangelt an einer kulturellen Auseinandersetzung, die die Belastbarkeit und Tragfähigkeit der Menschen in der total technisierten und verrechtlichten Welt fördern kann. Enzensberger, Hans Magnus, Putschisten im Labor, in: Spiegel, Nr. 23/2.6.01, S. 216-222 26 sofort handeln; während das Justizsystem die Gesellschaft nicht strukturell steuern kann, ist Politik dafür zuständig; während das Individuum sich privatrechtlich durchsetzen will, muss auch das öffentliche Interesse zur Geltung kommen. Eine alle Systeme durchziehende dualistische Trennung existiert nicht, denn das System differenziert sich aufgrund des Entscheidungsdrucks ständig aus. Diese Gegensätzlichkeiten sind keine Selbstverständlichkeit, sondern eine gewählte Form der Ausdifferenzierung. Die Gegensätzlichkeiten erleichtern den Ausgleich und die Kontrolle, tragen aber auch dazu bei, Interessensunterschiede kurzfristig als Interessenskonflikte zu akzentuieren, oder diese erst zu produzieren. Das Prinzip der Gegensätzlichkeit erleichtert es politische Entscheidungen zu treffen. ‚Man könnte auch sagen: es handelt sich um eine Art, Unterscheidungen zu treffen – im Bereich der Werte sowohl die von (positiven) Werten und (negativen) Gegenwerten als auch die von verschiedenen Werten; und im Bereich der Interessen nach Maßgabe von Trägergruppen oder auch Einzelpersonen, denen ein bestimmtes Interesse zugerechnet wird. Und daraus folgt: es handelt sich um "Rahmen" für die Abgrenzung weiterer Unterscheidungsmöglichkeiten, über die dann konkreter verhandelt werden kann. Das ermöglicht es uns, ständig im Blick zu behalten, gegen was denn eigentlich ein Wert oder ein Interesse behauptet wird.’45 Die Einführung des Rechts in das politische System dient dazu, eine binäre Entscheidungsstruktur zu erhalten. Im kulturpolitischen Bereich sorgt aber die Einsetzung des Rechts wegen seiner Abstraktheit leicht für Missverständnisse, vor allem wenn in das Interessenkalkül auch die Vergangenheit oder gar der künstlerische Geschmack einbezogen werden. Das Prinzip der Gegensätzlichkeit erleichtert hier zunächst das Entscheiden, erschwert aber das Steuern. Die staatlichen Kompetenzen können durch das Kulturrecht nicht endgültig definiert werden. Das Kulturrecht lässt sich weder rechtlich noch politisch festlegen, denn was genau unter die Kategorie der Kulturaufgaben fällt ändert sich ständig. Die Durchsetzung des Kulturrechts lässt sich nicht allein privatrechtlich regeln. In Bezug auf staatliche Kompetenzen sind die Vorgaben des Kulturrechts nicht verpflichtend wie das beim Bildungsrecht der Fall ist. Der Kulturbedarf ist in der Regel nur wenigen Bürgern bewusst und wird immer nur von wenigen bestimmten Bürgern initiiert. Die Mehrheit der Bevölkerung bleibt passiv. Der Versucht der Kulturpolitik, das Kulturrecht jedes Bürgers durchzusetzen, ist ambivalent. Häufig lässt sich diese Ambivalenz durch Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichen Recht lösen. Mit dieser Unterscheidung 45 Luhmann, Niklas, Die Politik der Gesellschaft, 2000, Hrsg. von André Kieserling, Frankfurt/M., S. 178 27 wird nicht beabsichtigt, einen der beiden Bereiche auszuschließen. Hier geht es vielmehr darum, dass Privatrecht und das öffentliche Recht zu trennen aber aufeinander beziehen zu lassen. Die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht zeigt eine weitere Ausdifferenzierung der öffentlichen Gewalt und des Rechts. Es gibt öffentliche Aufgaben, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, die aber durch Privatpersonen oder private Unternehmer nach dem Privatrecht möglicherweise unter Überwachung oder Verwaltung durch staatliche Behörden erfüllt werden.46 Aus der Kombination der privaten Rechte einzelner Bürger entsteht das öffentliche Interesse, und dessen Gewährleistung erfordert einen staatlichen Eingriff, der die privaten Rechte einschränkt. Der von der Verfassung gewährleistete Rechtsschutz und staatliche Eingriffe zur Rechtserfüllung werden sich oftmals im konkreten Fall widersprechen. Ein Beispiel dafür ist die staatliche Kompetenz im Denkmalschutz, wo regelmäßig in das Eigentum eingegriffen wird. Die rechtliche Begrenzung staatlichen Handelns lässt sich nicht allein aus der Perspektive einer Zweierbeziehung zwischen individuellem Bürgerrecht und Staat erfassen. Der Staat ordnet auch die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen Bürgern. 47 Die Rolle des Staates gerät leicht in eine ambivalente Position, denn Grundrechte lassen sich einerseits als die Selbstbeschränkung des Staates verstehen, andererseits entspringt ihnen der staatsaufgaben-begründende Charakter in bezug auf wichtige Leistungen, die der Staat zu erfüllen hat. Der Staat vermeidet den Interesse- oder Ideologieverdacht, indem er sich aus der Regulierung zwischenbürgerlicher Auseinandersetzungen weitgehend heraushält. „Er handelt ferner wirkungsvoll auch dann, wenn er nicht in individuelle Grundrechte eingreift, zum Beispiel durch faktisches oder fiskalisches Handeln, Planen, Unterlassen, Organisieren, so sehr solche Verhaltensweisen im Einzelfall Grundrechtseingriffe darstellen können. In diesen Fällen wird der weiterhin anerkannte Charakter von Grundrechten als rechtsverbindlichen objektiven Wertentscheidungen und ihre institutionelle, leistungs- und verfahrensrechtliche Dimension wirksam.“48 Bei der öffentlichen Kulturpolitik handelt es sich mehr um Planung als um Rechtsschutz. Das Recht wirkt hier als das Medium, auf dem die Unterscheidung zwischen öffentlicher Planung und privatem Interesse beruht. Mit dem Kulturrecht kann aber diese Unterscheidung nicht entgültig 46 Schulze-Fielitz, Helmut, Staatsaufgabenentwicklung und Verfassung: zur normativen Kraft der Verfassung für das Wachstum und die Begrenzung von Staatsaufgaben, in: Wachsende Staatsaufgaben – sinkende Steuerfähigkeit des Rechts, Grimm, Dieter (Hrsg.), Baden-Baden, 1990, S. 11-47, S. 17 47 ebenda, S. 33 48 ebenda S. 33 28 festgeschrieben werden. 49 In dieser Hinsicht sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und Stiftungen eine geeignete Rechtsform für die Realisierung staatlicher Kulturpolitik, da das Recht als Steuerungsmedium nicht zugleich die Normenkontrolle ausüben kann. In Deutschland sowie in Taiwan fehlt es an objektiven Abgrenzungskriterien, um zwischen genuin öffentlichen und typischen privaten Aufgaben unterscheiden zu können. In Deutschland unternimmt man den Versuch, die staatliche Förderung des Gemeinwohls über das Kulturrecht zu verwirklichen. In Taiwan werden die Kriterien des Gemeinwohls eher dafür herangezogen, die bisherigen öffentlichen Fördermittel gemeinnützigen Organisation zu übergeben. Dieses geschieht vor dem Hintergrund, dass es noch von der Verfassung verfügte Grundaufgaben des Staates gibt, die noch dringender sind als das Kulturrecht aber noch nicht verwirklicht sind. In diesem Sinne bleibt das Kulturrecht in Taiwan dem Bildungsrecht untergeordnet und lässt sich besser im privatrechtlichen Rahmen regulieren. Außer der Vereinfachung öffentlicher kulturpolitischer Entscheidungen dient die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht auch der Verteilung gesellschaftlicher Aufgaben zwischen Bürgern. Die private Domäne differenziert sich zur privat-privaten und privatöffentlichen Sphäre aus. Es gibt zum Beispiel private Kunstvereine, die öffentliche Mittel erhalten um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Ein Teil der Privatsphäre wird also aufgrund der Maßgabe zur Erfüllung des Privatrechts institutionalisiert. Kunstwerke in der Kunst- und Musikhalle, im Theater und im Kino zu rezipieren, gehört zur privat-öffentlichen Sphäre. In der öffentlichen Sphäre gibt es die Differenzierung zwischen der öffentlich-öffentlichen und öffentlich-privaten Sphäre. Erstere umfasst den öffentlichen Dienst, letztere zum Beispiel Institutionen wie die Kirche, das Stiftungswesen und Bürgerinitiativen. Die Öffentlichkeit kann weiterhin unterteilt werden in die Sphären des Gemeinwohls und der Konkurrenz. Diese Ausdifferenzierungen benötigen die Regulierung aus der öffentlich-öffentlichen Sphäre, und zwar durch Verbot und Genehmigung, durch Schutz und Förderung. Die Gesellschaft differenziert sich aus zu politischen, sozialen oder psychischen Anspruchsbereichen. Die Ausdifferenzierung erleichtert trotz der Komplexität die politische Handhabung mit öffentlich-rechtlichen Kompetenzen. Die Gesellschaft braucht eine gewisse Komplexität, um entsprechend auf ihr gesamtes Gefüge reagieren zu können. Komplexität wird hingegen reduziert, um Entscheidbarkeit zu erreichen. Es gibt aber immer wieder Zustände der 49 Als Grundrecht gibt das Kulturverfassungsrecht als Verfassungsprinzip dem Staat bestimmte Handlungsaufträge zur optimalen Konkretisierung der verfassungstextlich normierten Ziele. Das normative Prinzip muss anwendbare Regeln umsetzbar sein, und zwar in einem primär politisch-kompromißhaft gesteuerten Prozess des Abwägens und Gewichtens realisiert werden. Die Ergebnisse der Entscheidungsprozesse sollten verfassungsrechtlich gar nicht oder allenfalls schwach determiniert sind. Mit welcher Verbindlichkeit die Verfassungsziele vom Staat verfolgt werden, klärt sich in einem Optimierungsprozess, der hauptsächlich von der Bereitschaft zum Kompromiss geprägt sein sollte als durch das Einleiten juristischer Verfahren. ebenda S. 30f 29 Nicht-Entscheidbarkeit. Oft kommt die Bedeutung der Kultur gerade bei schwer zu entscheidenden Fällen sowohl in privat-öffentlichen als auch in öffentlich-privaten Bereichen zum Ausdruck, wo vielleicht zwar keine Entscheidungsnot herrscht aber die Verletzbarkeit der Gesellschaft sowie des Individuums zu spüren ist. Nicht alle Angelegenheiten lassen sich politisch entscheiden, zudem sollte vor der politischen Handhabung über Fragen der Entscheidbarkeit und der Verantwortlichkeit nachgedacht werden. Die Ausdifferenzierung der privaten und öffentlichen Sphären ermöglicht zum einen die politische Entscheidbarkeit, zum anderen den Prozess der Konsensbildung. Einen Konsens zu finden heißt nicht die Mehrheit für sich zu gewinnen, sondern vor allem einen Mechanismus zu entwickeln, der beim Entscheidungsdruck für Motivation zum Konsens sorgt und dazu noch den Konsens präsentationsfähig macht. 50 Die Durchführung von Umfragen, Bürgerinitiativen, öffentlichen Anhörungen und die Errichtungen von Stiftungen, NGOs, Fachkomitees und Gremien sind solche Mechanismen. Die obgenannten Institutionen und Entscheidungsweisen können insbesondere für die öffentliche Kulturpolitik nützlich sein, denn die Kulturpolitik kann sich dadurch als das Ergebnis des gesellschaftlichen Konsenses präsentieren. So kann hier das Kulturrecht neben seinen rechtlichen Aspekten auch als der gesellschaftliche Konsens zur öffentlichen Regelung des privaten Bereichs verstanden werden. I.3 Der rechtliche Rahmen in Deutschland Die Kulturpolitik in Deutschland verweist auf die Verfassung, die die Tradition sozialer Versprechungen zur Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialgestaltung, Schutzaufträgen und kulturellen Grundsatzvorschriften seit 1871 widerspiegelt. I.3.1 Die Entwicklung der Verfassung Das Kulturrecht beruht einerseits auf der Rechtssystematik andererseits auf der Verfassungstradition. In Deutschland ist das Kulturverfassungsrecht etabliert. Es geht auf die Weimarer Reichsverfassung zurück. In der Weimarer Reichsverfassung findet sich das Kulturverfassungsrecht, es hat zwei Schwerpunkte: Religion und Religionsgesellschaften zum einen, Bildung und Schule zum anderen. Im Bereich Religion gibt es die Selbstverwaltungsgarantie – Staatsleistungen, Kirchengutgarantien, Feiertagsrecht und Anstaltsseelsorge. Im Bereich Bildung gibt es die Freiheitsgarantie für Kunst, 50 Durch diese Ausdifferenzierung können die Meinungen aus bestimmten Fachbereichen unabhängig vom Staat und von Interessegruppen geäußert werden, ohne dass die Meinungsäußerung von Anfang an unter Entscheidungsnot leidet. Der nationale Ethikrat in Deutschland z.B. entstand aus einem solchem Prozess. 30 Wissenschaft und Lehre mit einem Förderungsauftrag, was auch als Vorbild für das Kulturverfassungsrecht nach 1945 gedient hat.51 Das Kulturrecht der Weimarer Reichsverfassung umfasst das Volksbildungswesen und garantiert die kulturbezogene Freiheit, insbesondere die Versammlungs- und Vereinsfreiheit, die Meinungsund Pressefreiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Bestimmungen über die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften und die Wissenschaftsfreiheit. Dabei wurden die Aufgaben des Staates für Kultur erweitert, etwa um den Schutz der Kunstfreiheit und die Erwachsenenbildung. Die Wissenschafts- und Kulturfreiheit wird außerdem von den Ländern in leistungsrechtlicher Gestalt durch den Förderungsauftrag gewährleistet.52 In der Weimarer Reichsverfassung sind noch der Denkmalschutz und die Verhütung der Abwanderung deutschen Kunstbesitzes zu finden. Dies belegt, dass die „Freiheit der Kultur“ hier in einem wesentlichen Teil abwehrechtlich, objektivrechtlich-institutionell und leistungsrechtlich schützend ist.53 Die Kontur der Bundeskompetenz wurde in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt und nach 1945 kaum geändert. Weil die Gliederung des Weimarer Reichs in Länder unter möglicher Berücksichtigung des Willens der beteiligten Bevölkerung der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung des Volkes dienen soll, wird der Kulturauftrag mit der Bundesstaatlichkeit verknüpft. Die deutschen Länderverfassungen der Weimarer Zeit regeln das Kulturverfassungsrecht nur sehr punktuell und weit weniger als die Reichsverfassung. Die wesentlichen Kompetenzen für Kultur liegen sozusagen an seinem bundesstaatlichen 54 Ursprungsort. I.3.2 Kulturpolitische Aufgabenbereiche und die föderale Kompetenzverteilung In der Bundesrepublik Deutschland gehört die Kulturhoheit den Ländern. In Bezug auf das Kulturverfassungsrecht waren allerdings in den 70er Jahren die Kompetenzen des Bundes gefragt, weil bestimmte Eckpunkte des Kulturrechts in der kulturellen Ausdifferenzierung des Föderalismus erhalten bleiben sollen. Dazu zählen das Hochschulwesen und die öffentlichen Bibliotheken. Allgemein betrachtet haben die unterschiedlichen Kulturkompetenzen des Bundes und der Länder jeweils andere Zielvorstellungen und stehen einfach nebeneinander. Deshalb sind Zielkonflikte zwischen einzelnen Kompetenzen nicht zu vermeiden. Ganz gleich ob Kulturpolitik eine 51 Häberle, 1980, S. 22 Häberle, 1980, S. 17f 53 ebenda, S. 22 54 ebenda, S. 23f 52 31 Fortsetzung der Verfassungstradition der Weimarer Republik ist oder das Resultat einer Kompetenzbalancierung zwischen Bund und Ländern: Kulturpolitik setzt die die versorgende, verteilende und schützende Kompetenz des Staats voraus. Insgesamt lassen sich die Kulturkompetenzen des Staates wie folgt resümieren: 1. Allokationspolitische Ziele: - Internalisierung positiver externer Effekte (aufgrund des Options-, Vermächtnis-, Prestige-, Existenzwertes und allgemeiner Bildungseffekte), - Beseitigung von Innovations- und Entwicklungshemmnissen in der Kunst- und Kulturproduktion, - Regulierung natürlicher Monopole. 2. Meritorische, distributions- und bildungspolitische Ziele: - Kunst- und Kulturzugänglichkeit-, -verbreitung, -erneuerung und -erhaltung. 3. Verfassungs- und ordnungspolitische Ziele: - Schutz der Autonomie von Kunst und Kultur, - Entstaatlichung der Förderungsentscheidung, - Demokratie-, Wettbewerbs-, Subsidiaritätsprinzip.55 Dementsprechend differenzieren sich die staatlichen Aufgaben wie folgt: 1. akquisitiv: - Städtebau, Architektur - Selbstdarstellung der Gesellschaft (etwa wie nationale, historische Symbole, Dekoration von Staatsakten und Feiern) - Erwerbung von Kunstwerken 2. restriktiv: - Reglementierung der (tolerierbaren)Verhaltensweise der Künstler 3. protektiv: - Denkmalpflege, Restaurierung von Kunstwerken 4. disributiv: - Förderung von Institutionen, Organisationen und Personen 5. regulativ: 55 Ebker, Nikola, Politische Ökonomie der Kulturförderung, Entwicklungen zwischen Staat, Markt und 3. Sektor, Bonn, 2000, S. 138 32 - Regelsetzung im Bereich konkurrierender Sponsoren (Staat und Wirtschaft, Staat und Kirche) - Kunststeuerpolitik - Rahmenrichtlinien für ästhetische Gestaltung (Städtepflege, Kunst am Bau)56 Bestimmte abwehrrechtliche Leistungen bleiben zweifellos Kompetenz des Bundes, die nur durch die zentrale Gesetzgebungskompetenz zu verwirklichen sind, zum Beispiel das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (1999), der Anschluss an das UNESCO-Abkommen, die Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (1970)57 oder die Unterzeichnung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1967) gehören eindeutig zur Kompetenz des Bundes. Andere abwehrrechtlichen Gesetze wie das Denkmalschutzgesetz und das Staatskirchenrecht unterliegen der Kompetenz der Länder. Eine der wichtigsten leistungsrechtlichen Aufgaben des Bundes ist die Künstlersozialversicherung. Außerdem obliegen dem Bund das bundesweit geltende Filmförderungsgesetz, die Buchpreisbindung und das Stiftungs- und Spendenrecht, während die Länder auch ein eigenes Stiftungsgesetz verfassen können. Weitere Zeichen der kulturellen Autonomie der Länder sind das Feiertagsrecht und die eigenen Landessymbole wie Flagge, Wappen und Siegel. Der Bundesstaat lebt aus der kulturellen Vielfalt und aus der Gewaltenteilung, deshalb fordert gerade das Erkennen der Grenzen des Sozialstaates eine Besinnung auf die „Verfassung der Kultur“.58 Denn die Vielfalt der deutschen Gesellschaft wird vom multiplen Förderungssystem des Bundes und der Länder verkörpert. I.3.3 Der "Kulturstaat" Die Kulturpolitik der Bundesrepublik ist vielfältig. Sie verankert die kulturverfassungsrechtlichen Leitbilder der Weimarer Zeit, greift auf das „Kulturerbe“ zurück und kodifiziert die kulturelle Freiheit in die Grundrechte. Manche der Länderverfassungen haben keine eigenen Abschnitte zum Sachverhalt Kultur.59 In Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es eine Kulturstaatsklausel, in der das Land verpflichtet wird, Kultur, Kunst und Wissenschaft zu fördern. Die Ziele der Kultur- und Bildungsförderung sind in jedem Bundesland jeweils anders betont, aber bei allen wird 56 Beyme, Klaus von, Warum gibt es keine Kulturpolitologie? In: Ders.: Die Kunst der Macht und die Gegenmacht der Kunst, Frankfurt/M., 1998, Kap. 1 57 Die Konvention wurde 1995 (durch UNIDROIT) ergänzt, aber Deutschland hat nicht sie unterzeichnet. Um Forschung und Museen vor Neuerwerbung zu schützen, die ohne Herkunftsangaben sind, weil möglicherweise Gesetze der Herkunftsländer verletzt worden sind, wurden 1986 vom internationalen Museumsrat (ICOM) Regeln erlassen, die als Code of Professional Ethics 1990 publiziert worden sind. http://www.darv.de/tagberlin.htm 58 Häberle, 1980, S. 16 59 Häberle, 1980, S. 26f 33 Demokratie, Menschenwürde und Toleranz besonders hervorgehoben,60 was sich als die Reaktion auf die NS-Vergangenheit verstehen lässt. In diesem Sinne ist das oberste Ziel der Kulturförderung der Bundesrepublik Deutschland die Bewahrung der Menschheit und ist damit mit dem Ziel der internationalen Kulturpolitik der UNESCO identisch. I.4 Der rechtliche Rahmen in Taiwan Vom „Kulturstaat (Wen-hua-li-guo)“ wird auch in der taiwanesischen Kulturpolitik gesprochen.61 Angesichts des geringfügigen Förderungsumfangs steht dieser Begriff aber eher für einen kaum eingelösten Anspruch. Die öffentliche Kulturpolitik ist ein neuer Kompetenzbereich des Staates in Taiwan. Da er noch in seiner Erweiterung begriffen ist, stellt sich die Frage der Systematik und der Legitimation der staatlichen Kulturkompetenz. Im Verfassungsstaat wie Deutschland kann die Legitimations- und die Steuerungsfrage der staatlichen Kulturkompetenz zunächst im Rahmen des Kulturverfassungsrechts behandelt werden, darüber hinaus kann sie auch in öffentlichen Diskursen beantwortet werden. Wo aber das Kulturverfassungsrecht nicht etabliert ist, wie in Taiwan, ist die Legitimation der staatlichen Kompetenz für Kultur stärker auf das Einverständnis der Öffentlichkeit angewiesen. Die legitimierende Kraft des Konsenses kann nur in der Öffentlichkeit gebildet werden ist. In Taiwan scheint die erweiterte staatliche Kulturpolitik sich durch die Publicity legitimieren zu wollen. Ihre am häufigsten angewandte Form der Kulturförderung – gelegentliche Veranstaltungen und zahlreiche Festivals – lässt die staatliche Kulturpolitik hauptsächlich als Versorgung des Freizeit- und Unterhaltungsbedarfs der Bürger erscheinen. Die öffentliche Kulturpolitik Taiwans verfolgt zwei normative Richtungen: die verfassungsrechtlich geschützte Rede-, Darstellungs- und Informationsfreiheit und den Schutz der chinesisch-taiwanesischen Tradition unter Beachtung des Minderheitenschutzes. Maßgebend für die Aufgabenbereiche ist nicht die Verfassung, sondern das Kulturförderungsgesetz. 60 61 Häberle, 1980, S. 29 Yang, Pei-xin, Präsident Chen betont den Kulturstaat auf der 3. nationalen Kulturkonferenz (übersetzt), http://www.libertytimes.com.tw/2002/new/mar/23/life/art-1.htm, 23/03/2002 34 I.4.1 Das Kulturförderungsgesetz Das Kulturförderungsgesetz (Wen-hua-yi-shu-jiang-zhu-tiao-li, 1992) ist der Leitfaden der Kulturpolitik Taiwans. Dieses Gesetz bestimmt die weiteren Gesetzgebungs- und Aufgabenbereiche wie folgt: — Denkmal- und Kulturgüterschutz — Kunst- und Forschungsförderung (Kunsthochschule, Filmförderung, Urheberrecht und Künstlersozialversicherung, öffentlich-rechtliche Fernsehsendungen) — Kunst im öffentlichen Raum — Rückgabegarantie der in Taiwan ausgestellten Kunstwerke — Kulturpreise — Kulturaustausch — nationale Kulturstiftung — steuerliche und rechtliche Angelegenheiten der gemeinnützigen Organisation — Strafregelungen bei Verstoß gegen genannte Regelungen Das Kulturförderungsgesetz bestimmt zwar die meisten öffentlichen Aufgaben, aber nicht die Kompetenzverteilung. Viele der obengenannten Aufgaben werden bis jetzt vom Innenministerium, dem Bildungsministerium oder dem Presseamt wahrgenommen. Kunstmuseen sowie das Staatstheater und die Staatsmusikhalle (Zhong-zheng-wen-hua-zhon-xin) gehören nicht zur Verwaltung des Zentralkulturamts Council of Cultural Affairs CCA (Wen-jian-hui, unterliegt der Executive Yuan, Executive Yuan ist vergleichbar mit dem Bundeskabinett). I.4.2 Weitere Gesetze Die abwehrrechtlichen, objektivrechtlich-institutionellen und leistungsrechtlichen Kompetenzen der Kulturpolitik sind in Taiwan anders geordnet als in Deutschland. Die Freiheit der Kultur wird in der Verfassung legitimiert, Bildung und Kultur werden zusammengefasst: §158 Abs. 5: ’Das Bildungs- und Kulturwesen soll Bürgern Volksbewusstsein, Selbständigkeit, Zivilverhalten, Gesundheitsbewusstsein und das Wissen und die Kenntnisse fürs Leben beibringen.’ Der § 164 bestimmt die Prozentsätze des öffentlichen Budgets für Bildung, Forschung und Kultur und den Schutz der Kulturstiftungen und Kulturwirtschaftsbereiche. In der Verfassung wird den Schutz der Menschenrechte nicht definiert.62 Stattdessen kümmert sich das Bildungsgrundgesetz (Jiao-yu-jiben-fa, 1999) mehr um die Menschenrechte und Kulturrechte, diese werden darin konkreter benannt: §1 ‚Das Bildungsrecht der Bürger wird garantiert’; §2 ‚Die Bürger sind die Rechtsträger 62 Inhalt wie die Unantastbarkeit der Menschwürde oder Vollständigkeit des Menschkörpers wird nirgendwo genannt. 35 des Bildungsrechts; die Bildung soll die vollständige Persönlichkeit das Bewusstsein für Demokratie, die Kenntnis über Rechte, die geistige Kultivierung, Gesundheit und Vernunft, Urteilsvermögen und schöpferische Kraft zum Ziel haben; die Bürger sollen lernen, die Menschenrechte, die ökologische Umwelt, die Menschen anderer Nationalitäten, Gruppen, Geschlechter, Religionen und Kulturen zu verstehen und zu respektieren, um moderne Bürger mit Staatsbewusstsein und Weltsicht zu werden.’ Die Menschenrechte und Kulturrecht betreffenden Gesetze sind folgende: — Die geistigen Freiheiten werden in der Verfassung mit der ‚Freiheit der Veröffentlichung, des Unterrichtens und der Redefreiheit, der Freiheit des Glaubens, der geheimen Kommunikation, der Versammlung und Vereinigung’ festgelegt; — wörtlich tauchen die ‚Menschenrechte’ nur im Bildungsgrundgesetz auf. — weitere Menschenrechtsbestimmungen werden hauptsächlich im Justizsystem als Bürgerrechte verfasst; — die Freiheit der Wissenschaft und Forschung findet sich im Gesetz der Hochschule (Da-xue-fa, 1948, 2003 revidiert); — der Schutz der Kulturgüter findet sich im Denkmalschutzgesetz (Wen-hua-zichan-bao-cun-fa, 1982); — der Schutz des Kultureigentumsrechts und der Minderheitenschutz steht in Richtlinien der einzelnen städtischen Kulturpolitiken (seit 2000). — Das Gesetz der schulischen und akademischen künstlerischen Erziehung (Yishu-jiao-yu-fa, 1997) verordnet ‚Künstler auszubilden, das geistige Leben der Bevölkerung zu erfüllen und das kulturelle Niveau der Bürger zu verbessern.’ Insgesamt fehlt es in Taiwan an keinem Gesetz sowie keinem Recht für den Kulturschutz und die Kulturförderung, aber es fehlt eine Systematik und eine Rangordnung der Förderungskompetenzen. Während taiwanesische Kulturpolitik noch nicht den erwünschten Umfang erreicht hat, ist auch ein Nachholbedarf an rechtlicher Gestaltung festzustellen. I.4.3 Die Kompetenzen des Zentralkulturamts CCA Es gibt in Taiwan verschiedene Phasen der Kulturpolitik. Zuerst waren die Aufgaben der öffentlichen Kulturpolitik: die Bewahrung der (chinesischen) Tradition, die Harmonie der Weltgesellschaft, das kulturelle Niveau der Gesellschaft, und das geistige Leben der Bürger. Dann wurden die Verschönerung des Lebensraums und die kulturelle Auseinandersetzung mit dem Feind (gemeint ist der Kommunismus) genannt und danach wurden als Aufgaben die Entfaltung der Persönlichkeit, die Ethik der Bürger und die Nächstliebe, die Freiheiten der Wissenschaft und der 36 Forschung genannt.63 Bis zur Kommunalen Kulturpolitik des CCA (1992) hat die sich die staatliche Kulturpolitik allmählich von der allgemeinen Politik ausdifferenziert. Die Aufgaben des CCA waren zunächst eng mit der Politik verbunden. Mit der Zeit hat sich jedoch sein kultureller Anspruch durchgesetzt. Seine Kommunale Kulturpolitik vom Ende der 80er bis zum Ende der 90er (das Gesetz: She-qu-zong-ti-yin-zao im Jahr 1993) Jahre hat die Entwicklung der Zivilgesellschaft und des bürgerlichen Bewusstseins über die Lebensqualität begleitet.64 Die kommunale Kulturpolitik wurde ab 2000 aufgrund des Dezentralisierungsgesetzes (Di-fang-zhi-dufa) nach und nach den Regionen übergeben. Durch die Regelungen für die Kunst im öffentlichen Raum (1992) legitimierte sich das CCA ein Kulturbudget, mit dem es direkt Kunstprojekte fördern kann. 65 Angesichts der großen Dimensionen eines 6-jährigen Förderungsprojekts der Kreativen Kulturindustrien (Wen-hua-chuang-yi-chan-ye, 2002) teilt sich das CCA die Förderungskompetenz mit dem Wirtschaftsministerium. Dabei ist das CCA zuständig für die 5 stillgelegten Brauereien, die in produktive Kulturstätten umgebaut werden sollen.66 Im Zeitraum zwischen 2000 und 2002, nach dem Regierungswechsel, gab es eine Diskussion, die Kompetenzen des CCA im Kultusministerium zu implementieren. Dieses Vorhaben wurde wegen Uneinigkeit über die Kompetenzverteilung und wegen der zunehmenden Staatsverschuldung verschoben. Der größte Teil der vom Kulturförderungsgesetz bestimmten Aufgaben gehört nicht zu den Kompetenzen des CCA, und sie werden bisher nur minimal erfüllt. Die wichtigste Kultur- und Kunstförderung wird von der nationalen Kulturstiftung National Culture and Arts Foundation NCAF (Guo-jia-wen-yi-ji-jin-hui, 1996) geleistet, die regelmäßig (3x im Jahr) Projektförderungen vergibt.67 Es gibt jedoch große Diskrepanzen zwischen dem CCA und der NCAF. Zum einen wird aufgrund des Streits über die Personalbesetzung die Autonomie der NCAF in Frage gestellt,68 zum anderen überlagern sich die Kompetenzen der NCAF und des CCA bei Vergabe der Förderungsmittel.69 63 Lin, Ben-xuan, Vom Staat zum Volk - Zur Entwicklung des Kulturfestivals (übersetzt), http://netcity1.web.hinet.net/UserData/lin66/newpage81.htm 64 http://www.cca.gov.tw/news/news79/index02.htm 65 Siehe auch II.3.6.2 66 Siehe auch III.2.2.3 67 Im 2. Förderungsjahr 2003 (September 2003) betrug die Fördersumme ca. 68 Mio. NTD (umgerechnet 1,9 Mio. Euro), das entspricht lediglich 8,3% der Gesamtkosten und 21% der beantragten Summe. Von 725 Anträgen wurden nur 290 Anträge auf Fördermittel bewilligt. Durchschnittlich bekam jedes Projekt 235.000 NTD (umgerechnet 6.700 Euro) Förderung. http://www.ncafroc.org.tw/news/index_news.asp?ser_no=45, 22/09/2003 68 Han, Bao-de, Warum soll die Kulturförderungsgesetz revidiert werden? (übersetzt), http://www.npf.org.tw/monthly/00207/theme-110.htm, Juli/2002; NCAF wird das Mittel des Machtkampfs (übersetzt), Yu, Guo-hua, http://archive.und.com/2003/1/1/NEWS/CULTURE/PERFORMANCE/1137303.shtml, 01/01/2003 69 Han, Bao-de, Die Zukunft der NCAF (übersetzt), http://www.npf.org.tw/PUBLICATION/EC/091/EC-B-091-002.htm, 10/01/2003; Lin, Zhuo-shui, NCAF ist ein anderes CCA (übersetzt), http://udnnews.com/NEWS/ CULTURE/CULTURE/852304.shtml, 06/06/2002 37 Dass CCA ist mit beschränkten Kompetenzen das Zentralkulturamt und leistet außerdem noch kommunale Kulturpolitik. Dieser Umstand birgt einen Strukturwiderspruch in sich. Mit der kommunalen Kulturpolitik ist das Lokalitätsbewusstsein der Regionen gewachsen. Durch die Dezentralisierung konkurrieren jetzt die Regionen mit dem CCA um mehr Kompetenzen, obwohl die bereits selbstständigen kommunalen Kulturpolitiken noch auf die Mittel des CCA angewiesen sind.70 Nach dem Dezentralisierungsgesetz können die Städte und Landkreise ein eigenes Kulturgesetz verfassen. Viele Städte und Landkreise haben bereits ihre eigene Kulturbehörde errichtet und ihr eigenes Kulturgesetz erlassen. Einige Städte nennen ihre Kulturpolitik das gerechte Kulturrecht oder das Kultureigentumsrecht.71 Der in der taiwanesischen Verfassung verankerte Kulturschutz ist für seine Umsetzung in der Praxis zu unpräzise, dafür springt aber das Kulturrecht der Städte ein. Die abwehrrechtliche Aufgabe des Staates wird hier nicht definiert, dafür aber in den städtischen Kulturgesetzen, wo diesbezüglich einige Ideen formuliert werden: ‚die Pluralität der Kultur ist zu schützen’ und ‚die gleichberechtigten Kultureigentumsrechte der Bürger sind zu garantieren’. Im Vergleich zu Deutschland sind also in Taiwan die abwehrrechtlichen und die leistungsrechtlichen Rollen umgekehrt besetzt. Obwohl sich das Kulturrecht in Taiwan zwar nicht in der Verfassung sondern in den städtischen Kulturgesetzen nachlesen lässt, spielt es ungefähr die gleiche Rolle wie das Kulturverfassungsrecht in Deutschland. Jede Stadt und jeder Landkreis hat eigene Vorstellungen, wie ihre Kulturbehörde aussehen soll. 72 Ob und wie ein Aufsichtsverhältnis zwischen dem CCA und den städtischen und kommunalen Kulturbehörden aufgebaut werden soll, ist nicht geklärt. I.4.4 Probleme bei der Erfüllung des Kulturrechts in Taiwan In Taiwan hat man aufgrund der Unterrepräsentation der Kulturpolitik dafür plädiert, die Kulturrechte in den Grundrechten festzuschreiben. 73 Dies sollte zunächst eine deklaratorische Wirkung zeigen, dann den Staat zu weiteren Gesetzgebungen anhalten. Dieser Appell ist mehr daraus entstanden, dass es bis jetzt keine ausreichende staatliche Kulturpolitik gibt, als aus einer rechtssystematischen Vorstellung öffentlicher Aufgaben. Möglicherweise ist beabsichtigt, das 70 Nach dem Förderungsgesetz der kommunalen Kulturpolitik: http://www.cca.gov.tw/law/assistance/p23.html; Viele Programme werden vom CCA eingeleitet und teilweise gefördert, zum Beispiel die Literaturlesungen (Du-shu-hui) der Kommunen. 71 Siehe zum Beispiel den Kulturpolitikreport Taipei City 72 http://www.chinatimes.org.tw/news/1999/07/19990720_02.htm, 20/07/2003 73 Es wird angestrebt, ein Grundgesetz für Menschenrechte zu erlassen. Im diesen Gesetz sollen Kulturrechte als verankert werden. Nachricht von dem Pressedienst Zhong-yang-she, http://www.zhengwunet.org/zhengwunet/article/2003/5/7/19878.html, 07/05/2003 38 Kulturrecht als Normenkontrolle anwenden, um eine hierarchische Aufsichtsordnung und einen Ausgleichung zwischen den Regionen durch die Zentrale zu ermöglichen.74 Die bis heute offiziellen Aufgaben der staatlichen Kulturpolitik, die vom CCA durchgeführt werden sollen, sind ‚die chinesische Tradition zu erhalten und zu entwickeln und die geistige Lebensqualität der Bürger zu verbessern.’ 75 Diese Aufgabendefinition ist aus innenpolitischen Gründen (Identität als Chinesen oder als Taiwanesen) umstritten und wird deshalb gern verschwiegen. Eine alternative Legitimation für die Ausweitung der Kompetenzen des CCA wäre die formale Anerkennung, dass das Kulturrecht zu den Menschenrechten zählt. In diesem Falle wären aber Sozialleistungen des Staates unmittelbar erforderlich, wie etwa eine Künstlersozialversicherung. Eine Künstlersozialversicherung wird es aber in Taiwan nicht vor der Etablierung eines allgemeinen Sozialnetzes geben. Insofern stellt die derzeitige Sozialpolitik in Taiwan die Implementierung der staatlichen Kulturpolitik in Frage. In Taiwan zeigt sich eine Systemlücke in der rechtlichen Proklamation. Die Idee, die Menschenrechte in der Kulturpolitik zu akzentuieren, ist mehr eine oberflächliche Anpassung an westliche Rechtsstandards als Ausdruck des Verständnisses für ein teures, geschätztes Kulturgut.76 Anhand des Beispiels des Kulturverfassungsrechts in Deutschland sehen wir, dass das Kulturrecht eher ein politisches Angebot oder eine Forderung nach der Kopplungen verschiedener Systeme als ein Recht an sich ist. Kultur im Grunde genommen ist nicht mit der Setzung von Rechtsnormen steuerbar. Aus rechtssoziologischer Sicht sollte die Verrechtlichung von Kulturangelegenheiten als kulturpolitisches Mittel zurückhaltend eingesetzt werden. Denn dies erscheint zunächst als ständige Vermehrung des vorwiegend geschriebenen („positiven“) Rechts. Einerseits geschieht dies durch die Erfassung immer neuer, bisher nicht normierter Lebensbereiche (Expansion des Rechts), andererseits durch die weitere Ausdifferenzierung normativ bereits geregelter Bereiche in weitere Einzelbestände (Spezialisierung des Rechts)77, was einen notwendigen Mechanismus darstellt. Eine Verrechtlichung, die jede Kultur berücksichtigt, wird aber auch als praktische Anwendung der sich weiter entwickelnden humanistischen Idee begrüßt. Neben ihr gibt es aber selbstverständlich im Bereich des Zivilrechts einen weiten Bereich nichtstaatlicher Rechtsetzung, der auf dem Grundsatz 74 Vgl. Chen, Bi-lin, Wie eine gleichmäßige Entwicklung zwischen Regionen erreicht wird (übersetzt), http://home.kimo.com.tw/ijpapers/citizen%20right%20of%20cultural.htm, 28/05/2003 75 Die Satzung CCA, http://www.cca.gov.tw/law/html/2-1.html 76 Voraussichtlich wird diese Systemlücke noch deutlicher werden bei der Gesetzgebung im medizinisch-technischen Bereich. Am 24.10.2000 wurde eine Gruppe Menschenrechtsbeobachter im Präsidialamt gegründet, die sich mit allen Fragen zum Menschenrecht befasst. Wenn es in Taiwan um die Menschenrechte geht, handelt sich lediglich um die Anpassung an den westlichen Standard. Die Menschenrechtsbeobachter sind sich bewusst, dass sich die Menschenrechte als politisches Recht in Taiwan nicht ohne Widersprüche einführen lassen, da ihm die kulturelle Basis noch fehlt. http://www.libertytimes.com.tw/today1024/today-p12.htm 77 Voigt, Rüdiger, Recht – Spielball der Politik? Baden-Baden, 2000, S. 142 39 der Vertragsfreiheit beruht,78 wodurch der kulturelle Bedarf und der „Kulturkonsum“ der Bürger erst stimuliert und dann befriedigt wird. Systemtheoretisch gesehen kann die Ausdehnung des Rechtssystems zu Lasten seiner Umwelt gehen. 79 ‚Ursache für diese Ausdehnung des Rechtssystems ist die Notwendigkeit permanenter Interventionen des politisch-administrativen Systems zur Aufrechterhaltung des ökonomischen und gesellschaftlichen Gleichgewichts, oder anders ausgedrückt: es geht um die Stabilisierung und letztlich um die Erhaltung des Systems.’80 Überschreitet die Erweiterung des Rechtes die Grenzen der jeweiligen Selbststeuerung und Selbsterhaltung, wird sie entweder irrelevant oder hat desintegrierende Wirkungen für den gesellschaftlichen Lebensbereich oder aber desintegrierende Wirkungen für das regulatorische Recht selbst zur Folge. 81 Deshalb empfiehlt es sich für den taiwanesischen Staat nicht zu versuchen, die Kompetenz, die durch die fachorientierte administrative Leistung erreicht werden soll, durch die Produktion von Rechtsnormen zu erzwingen. I.4.5 Das Kultureigentumsrecht Der Begriff des Kultureigentums (Wen-hua-cai-cha-quan) wurde in Taiwan zum ersten Mal während des Prozesses gegen die deutsche Musikband Enigma, die 1996 auf den Olympischen Spielen in Atlanta den Eröffnungssong aufgeführt hat, aufgegriffen. Der Song stammte von dem taiwanesischen Ureinwohner Guo, Ying-nan, der diesen in seiner Muttersprache nach einem überlieferten Volkslied verfasst hatte. Der Song ist ohne sein Wissen von EMI an Enigma verkauft worden. 82 Der Begriff des Kultureigentumsrechts wurde hier in die kulturpolitische und urheberrechtliche Diskussion eingeführt, um die besondere künstlerische Tätigkeit der taiwanesischen Ureinwohner zu achten, und sie in bezug auf ihre Lebens- und Produktionsverhältnisse zu berücksichtigen. Weltweit wird auch versucht, das Kultureigentumsrecht als variiertes Urheberrecht mit Berücksichtigung der Naturverbundenheit einheimischer Bevölkerungen in die rechtlichen Schemata einzubinden. Die Idee des Kultureigentumsrechts ist durch zwei internationale Abkommen geprägt: The Mataatua Declaration on Cultural and Intellectual Property Rights of Indigenoues People, Aotearoa, Neuseeland, 1993, das im Appendix der Menschenrechtserklärung der UN erscheint;83 und The Convention on Biological Diversity (CBD), 1992.84 In Taiwan wurde 78 ebenda, S. 142 ebenda, S. 143 80 ebenda, S. 143 81 ebenda, S. 143 82 http://www.chinatimes.org.tw/news/1999/07/19990706_01.htm 83 http://users.ox.ac.uk/~wgtrr/ddrip.htm 79 40 das Kultureigentumsrecht vom Kulturamt jedes einzelnen Landkreises als einer der wichtigsten Grundsätze ihrer Kulturpolitik aufgenommen. 85 Die zusammenhängenden Gesetze müssen noch verfasst werden, dafür wird dem Gesetzgeber ein Beratungskomitee an die Seite gestellt.86 Träger des Kultureigentumsrechts kann eine Person, eine Gruppe oder eine ganze Gesellschaft sein. I.5 Der Trägerpluralismus Die Entwicklung der öffentlichen Kulturpolitik zu vielfältigen Kulturangeboten lässt sich in Deutschland sowie in Taiwan beobachten. Sie bekommt noch mehr Impulse durch die dezentrale Kulturpolitik. Durch den Trägerpluralismus in Deutschland werden die kulturpolitischen Aufgaben vom Bund und von Ländern, von Kirche und privatrechtlichen Organisationen gemeinsam getragen. Dies ermöglicht nicht nur die Vielfalt der Kultur, sondern auch ein produktives Konkurrenzverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern. Angesichts der Offenheit der Kulturverfassung ist sie immer „neu zu denken“,87 weil die Vitalität der Kultur sich vielmehr durch Kulturwille, Erfindungsvermögen und Offenheit erhält, als dass sie sich durch Abwehrleistungen der Gesetze absichern ließe. Das offene Kulturkonzept ist im Zusammenhang mit der Schichtenstruktur der Kultur, ihrem Gesellschaftsbezug, dem kooperativen Trägerpluralismus, der Freiheit des einzelnen und der Vielfalt der Kultur sowie ihrer gegenseitigen Bezogenheit zu verstehen, aber nicht als unmittelbare Abhängigkeit vom Staat. ‚Der Staat hat sich als „Kulturstaat“ täglich neu zu bewähren (durch kulturelle Leistungsgesetze und sonstiges Kulturrecht ebenso wie durch Förderungsmaßnahmen). Er trägt reiche kulturelle Verantwortung für viele spezielle Kulturbereiche, aber er bleibt lediglich ein – oft genug irrendes – Instrument, und dies führt zur These von der „Relativierung der Staatsbezogenheit“ der „Sache Kultur“.’88 Die Träger von Kulturkompetenz sind nicht die einzelnen Bürger selbst, sondern neben dem Staat vor allem die Gemeinden und Gemeindeverbände, die für den Bereich des „kommunalen Kulturverfassungsrechts“ zuständig sind. Der kulturelle Trägerpluralismus beinhaltet die 84 http://www.biodiv.org/convention/articles.asp?lg=0, In der Präambel: ‘Recognizing the close and traditional dependence of many indigenous and local communities embodying traditional lifestyles on biological resources, and the desirability of sharing equitably benefits arising from the use of traditional knowledge, innovations and practices relevant to the conservation of biological diversity and the sustainable use of its components’ 85 Zum Beispiel die ‚Richtlinien und Gesetze der Organisation des Kulturamts Taipei’, 14/07/1999 vom Stadtparlament Taipei abgeschlossen, http://www.tcc.gov.tw/ 86 Vom Parlament abgeschlossen am 27/06/2000 87 Häberle, 1980, S. 64 88 ebenda, S. 66 41 staatlichen bzw. kommunalen, gesellschaftlich-öffentlichen und privaten Rechtsbereiche. 89 Im gesellschaftlich-öffentlichen Bereich wirken freie Träger wie zum Beispiel die Kirchen und Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Stifterverbände, Sportvereine, das private Bildungswesen und gemeinnützige Einrichtungen, deren Recht des Eigentums und der Tätigkeit garantiert ist.90 Als Übergang vom gesellschaftlich-öffentlichen zum privaten Bereich kann das Sponsoring angesehen werden.91 Der kulturelle Trägerpluralismus bedeutet, die gesellschaftliche Verantwortung gemeinsam zu tragen, er impliziert zugleich den Gegensatz zum Trägermonismus in Sachen Kultur, der sich nicht gegen politische Instrumentalisierung oder kommerzielle Interessen wehren kann. 92 Dank der Vielzahl kultureller Kompetenzen von Hoheitsträgern einerseits und der kulturellen Freiheiten der Bürger andererseits, ergibt sich im Kulturverfassungsrecht insgesamt ein Bild des kulturellen Trägerpluralismus.93 Die Idee des kulturellen Trägerpluralismus basiert auf dem Gedanken, dass die Freiheit der Kultur nicht allein durch das Individuum entstehen kann. Erst durch den Trägerpluralismus entsteht realer kultureller Pluralismus, der die kulturelle Freiheit gewährleistet.94 I.5.1 Kooperation durch Trägerpluralismus In Deutschland verfügt die Kulturpolitik auf der zentralen Ebene über die folgenden Kompetenzen: 1. Die auswärtige Kulturpolitik, die Repräsentation der gesamtstaatlichen Kulturnation 2. Das kulturpolitische Erfindungsrecht 95 - die kulturelle Innovationskompetenz durch die Gesetzgebungskompetenz 3. Die kulturellen Freiheiten der Bürger und Gruppen, der Minderheiten, der Kunst und der Wissenschaft zu garantieren. Diese sind die Angelegenheiten, die von der abwehrrechtliche Seite der zentralen Kompetenz abhängig sind. Durch den kulturellen Trägerpluralismus, in Deutschland den Förderpluralismus inbegriffen, wird die erzieherische Funktion der Kultur für das ganze Volk – durch die Verankerung mit einem kulturellen Teilhaberecht – ermöglicht.96 Hier ergänzen die Regierungsbezirke oder die Kommunen die zentrale Instanz durch die leistungsorientierte Seite. Zwar wird sich nie eine volle Deckung zwischen Gesetzen im formellen Sinne und im materiellen Sinne erreichen lassen, gleichwohl muss 89 ebenda, S. 574 ebenda, S. 33 91 Häberle, 1990, S. 574 92 Vgl. Häberle, 1990, S. 574 93 Häberle, 1980, S. 34 94 ebenda, S. 34 95 Häberle, 1980, S. 50 96 ebenda, S. 49ff 90 42 es Ziel einer Gesetzgebung sein, das für das politische Gemeinwesen „Wichtige“ zu normieren.97 Die kulturellen Freiheiten der Bürger sollten, soweit es sich um Abwehrrechte handelt, vom Staat normiert werden, da sie um des Mindestmaßes an staatlicher Homogenität willen erforderlich sind. Bei sonstigen Kompetenzen stehen die Regionen mit ihrem „offenen Kulturkonzept“ mit dem Staat im Wettbewerb.98 Die weiteren Kulturrechte sollen von Ländern, Regierungsbezirken, Landkreisen, Kommunen und Städten verwirklicht werden, und zwar durch die allgemeine Kultureigentumsrechtsklausel oder Kulturstaatsklausel, durch das Bekenntnis zum kulturellen Trägerpluralismus und durch spezielle Kulturaufgaben wie die Volks- und Erwachsenenbildung sowie den Denkmalschutz, um der Idee des „offenen Kulturkonzepts“ zu entsprechen.99 Der Verfassungsstaat kann im Sinne einer latenten Allzuständigkeit prinzipiell alle Aufgaben übernehmen, deren Inangriffnahme ein Gemeinwesen durch den Staat für zweckmäßig hält. 100 Einerseits werden bei der Frage nach der Legitimation kultureller Leistungen die Prinzipien der „Dezentralisierung“, der „Entstaatlichung“ und der „pluralistischen Träger“ diskutiert. Andererseits steht der Staat aufgrund seiner Steuerungsmöglichkeit durch die Gesetzgebungskompetenz und die Rechtsbestimmung im Zentrum der Überlegungen. Während die formell-instrumentalen Staatsaufgaben im Verfassungsrecht festgeschrieben sind und für deren Umsetzung ausführliche Regeln unmittelbar Anwendung finden, lassen sich die Aufgaben für das öffentliche Gemeinwohl durch gerechte Verfahrensregeln strukturieren, die sich zwar an den Vorgaben der Verfassung orientieren, sich aber immer wieder neu in der Auseinandersetzung mit den materiellen Gerechtigkeitskriterien des Grundgesetzes bewähren müssen.101 In Deutschland haben Bund und Länder seit 1971 auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung öffentlicher Aufgaben von Bund und Ländern (auch als "Flurbereinigungsabkommen" bezeichnet) eingeführt. 97 ebenda, S. 52 ebenda, S. 53 99 Es wurde vorgeschlagen, eine Kulturstaatsklausel für das GG wie folgend im Art. 28 zu formulieren „Die Verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne der Bundesverfassung und dem Kulturstaatesprinzip zu entsprechen.“. Dabei bleibt das Ob und Wie der Festlegung und Formulierung umstritten, es wird aber über „versteckte Kulturstaatsklausel auf Bundesebene“ gesprochen, wie der Art. 35. des Einigungsvertrags.“ Häberle, 1999, S. 575. Einigungsvertrag: Kultur: Art. 35, (3) Die Erfüllung der kulturellen Aufgaben einschließlich ihrer Finanzierung ist zu sichern, wobei Schutz und Förderung von Kultur und Kunst den neuen Ländern und Kommunen entsprechend der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes obliegen. (4) Die bisher zentral geleiteten kulturellen Einrichtungen gehen in die Trägerschaft der Länder oder Kommunen über, in denen sie gelegen sind. Eine Mitfinanzierung durch den Bund wird in Ausnahmefällen, insbesondere im Land Berlin, nicht ausgeschlossen. (...) (6) Eine Mitfinanzierung des Kulturfonds wird zur Förderung von Kultur, Kunst und Künstlern übergangsweise (...) wird nicht ausgeschlossen. (7) Zum Ausgleich der Auswirkungen der Teilung Deutschlands kann der Bund übergangsweise zur Förderung der kulturellen Infrastruktur einzelne kulturelle Maßnahmen und Einrichtungen in dem in Artikel 3 genannten Gebiet mitfinanzieren. 100 Schulze-Fielitz, 1990, S. 30 101 ebenda, 1990, S. 29 98 43 Darin wurde ein Katalog von Aufgaben festgelegt, die der Bund finanzieren kann, obwohl ihm für diese Aufgaben eine im Grundgesetz festgeschriebene Kompetenz fehlt. Diese Vereinbarung ist zwar von den Ländern nicht unterzeichnet worden, wurde aber seither als Leitschnur in der Staatspraxis akzeptiert. Denn auch die Länder haben bei konkreten Einzelprojekten diese Aufgabenabgrenzung regelmäßig akzeptiert bzw. selbst zur eigenen Handlungsorientierung herangezogen. Das Flurbereinigungsabkommen nennt in §1 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 6 folgende Finanzierungszuständigkeiten des Bundes, die für die Kultur relevant sind: 1. Wahrnehmung der Befugnisse und Verpflichtungen, die im bundesstaatlichen Gesamtverband ihrem Wesen nach dem Bund eigentümlich sind (gesamtstaatliche Repräsentation); 2. Förderung von bundeswichtigen Auslandsbeziehungen, insbesondere zu nichtstaatlichen internationalen und ausländischen Organisationen und Einrichtungen (Auslandsbeziehungen); 3. Förderung zentraler Einrichtungen und Veranstaltungen nichtstaatlicher Organisationen im Bereich der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes, die für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind und deren Bestrebungen ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können (nichtstaatliche zentrale Organisationen). Die Filmförderung und die nationale Kulturstiftung des Bundes beruhen zum Beispiel auf diesem Abkommen. Bezüglich des Kompetenztitels der gesamtstaatlichen Repräsentation ist in einer Protokollnotiz Folgendes festgehalten: ‚Unter den Voraussetzungen der Nr. 1 kann sich die gesamtstaatliche Repräsentation auch beziehen auf geschichtlich, wissenschaftlich, künstlerisch und sportlich besonders bedeutsame Einrichtungen und Veranstaltungen, in denen Rang und Würde des Gesamtstaates oder der deutschen Nation zum Ausdruck kommen.’ Auf diesem Passus beruht die Errichtung des Holocaustdenkmals in Berlin.102 Vergleichbar mit dem Föderalismus Deutschlands ist die Dezentralisierung in Taiwan seit 2000. Diese Entwicklung ermöglicht eine Vielfalt, die wiederum Konkurrenz und Wettbewerb stimuliert. Dieses setzt aber die Zurückhaltung des Zentralkulturamts voraus. Das Zentralkulturamt sollte sich hauptsächlich um die Ordnungspolitik kümmern, das heißt für die Bedingungen optimaler 102 Eingerichtet wird 2004, 25 Mio. Euro stellt der Bundestag zur Verfügung. http://www.bundesregierung.de/Regierung/Beauftragte-fuer-Kultur-und-Me-,9343/Hauptstadtkulturfoerderung.htm 44 Koordinierung zwischen der Zentrale und den Regionen sorgen. Denn im Wesentlichen hängt die kulturelle Entwicklung von der Gestaltung der rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen ab.103 Im Unterschied zum Föderalismus Deutschlands ist in Taiwan zwischen der Zentrale und den Regionen ein hierarchisches Ordnungs- und Aufsichtsverhältnis vorgesehen. Außerdem soll die Zentrale bei Streitigkeit unter den Regionen die Schlichtungsrolle übernehmen.104 In Taiwan soll die Zentrale dem Dezentralisierungsgesetz (Di-fang-zhi-du-fa, 1999) zufolge die unterschiedlich starken finanziellen Haushalte der Regionen ausgleichen.105 Da die dezentrale Regierungsform in Taiwan hierarchisch aufgebaut ist, gibt es zwischen den Kompetenzen der Zentrale und denen der Regionen keine klare Abgrenzung. Jedoch wäre eine Richtlinie und Systematik wünschenswert, um zukünftig Streitigkeit zu sparen. In Taiwan trägt die Dezentralisierung durch die Kulturförderung einzelner Regionen zu mehr Trägerpluralismus bei. Denn durch die dezentrale Regierungsform wird die Souveränität der Landkreise, der Landbezirke und der Städte gestärkt. Die bisherige politische Homogenität hat sich tief eingeprägt, dennoch wirkt sich die Politik der dezentralen Regierungsform im Vergleich zu anderen Bereichen relativ schnell auf die Kulturpolitik aus. Die Regionen können ab sofort ihre Kulturpolitik durch ihre eigene Gesetzgebungskompetenz durchführen. Die einzelnen Kulturzentren, die meistens als Veranstaltungshalle repräsentative Funktion hatten und bisher die administrative und materielle Präsenz der Kulturpolitik der Städte und der Landbezirke waren, wurden jetzt zum Kulturamt umfunktioniert. Das Kulturamt Taipei z.B. bestimmt jetzt seine eigenen Grundsätze und Verwaltungsbereiche. Das städtische Kulturamt ist den Grundsätzen folgend für sein eigenes Kulturarchiv sowie Denkmalpflege und Topographien zuständig. Für diese Aufgaben gab es zuvor keine klare Kompetenzzuweisung. Um anhand der Staatskompetenzen die Staatsaufgaben zu erfüllen, ist ein ausgleichendes bzw. kontrollierendes Gegengewicht notwendig. Das föderalistische oder dezentrale Prinzip der Kulturpolitik trägt entscheidend zur Verwirklichung des kulturellen Trägerpluralismus und der kulturellen Pluralität bei, es fördert deshalb auch die Legitimität der staatlichen Kulturpolitik. I.5.2 Konkurrenz durch Trägerpluralismus In Deutschland gehört die Kulturhoheit den Ländern, dennoch werden viele Projekte von Bund und Ländern zusammen finanziert. Trotz des "Flurbereinigungsabkommens" gibt es immer wieder Debatten um die Verflechtung oder Entflechtung zwischen Bund und Ländern. 103 Nida-Rümelin, Julian, Die kulturelle Dimension des Nationalstaates, http://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp, 08/03/2002 104 Dezentralisierungsgesetz, Taiwan, IV Kapitel, § 75-§ 77 105 ebenda, III Kapitel, Teil 5, § 68 - § 73 45 Die Kompetenzverteilung in „Sachen Kultur“ zwischen Bund und Ländern in Deutschland war und ist ständig umstritten.106 Mal ging es um die öffentlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten; mal um die Filmförderung, oder das Amt des Staatsministers, die Finanzierung der Museeninsel oder die Hauptstadtgestaltung in Berlin.107 Eine der letzten Streitigkeiten dreht sich um die Errichtung der nationalen Kulturstiftung und ihre Fusion mit der Stiftung der Länder. 108 Diese Debatte wurde aufgrund einer Änderung des Grundgesetzes, durch die Wiedervereinigung und aufgrund des engen Zusammenwachsens der europäischen Staaten (Maastricht und Amsterdam 1992 bzw. 1997) neu entfacht.109 Die Neufassung impliziert eine Rückverlagerung vom Bund auf die Länder bzw. die Umstufung von konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen auf reine Rahmenkompetenzen. Ein anderes Beispiel ist das Gesetz zum Schutz des Kulturgutes gegen Abwanderung: Art. 75 Abs. 1.110 Gegen die viel beklagte „Erosion“ der Länderstaatlichkeit durch die europäische Gesetzgebung wurde die neuen Regelung in Art. 23 Abs. 2 bis 6 GG eingeführt.111 106 Beispiel siehe Naumann, Michael, Zentralismus schadet nicht, Die Kulturhoheit der Länder ist Verfassungsvolklore. Es darf und muss eine Bundeskulturpolitik geben, Die Zeit, Nr.45/2000; und Robert Leicht, Von Partnern und Paten, Politik ohne Leitkultur und ohne Kulturleiter: Warum wir nicht weniger, sondern mehr Föderalismus brauchen. Eine Antwort auf Michael Naumann, den Staatsminister für Kultur und Medien, Die Zeit, Nr. 46/2000, http://www.zeit.de/2000/46/Kultur/200046_naumann_streit.html 107 In den letzten Jahren ist die gemeinsame Finanzverantwortung nach dem Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern immer stärker verloren gegangen, Berlin übernimmt immer mehr finanzielle Verpflichtungen Berlins. „Der Streit zwischen Bund und Land um die vermeintliche ‚Kulturhoheit’ ist absurd: Zum einen haben die Kommunen über Jahrzehnte hinweg fast die Hälfte der öffentlichen Kulturausgaben finanziert und damit fast genau so viel wie der Bund und alle Länder zusammen genommen.“ Lammert, Norbert, Weniger Hoheit und mehr Kultur, Plädoyer für einen kooperativen Kulturföderalismus, Tagesspiegel, Berlin, 10/03/2002 108 Veto-Kultur, Kippt die deutsche Kulturstiftung? Nachricht aus Kulturzeit, 3Sat, 27/06/2003 109 Häberle, 1999, S. 557 110 Art. 75: Der Bund hat das Recht, unter den Vorraussetzungen des Artikels 72 Rahmenvorschriften zu erlassen über: 1. die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienste der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes stehenden Personen, sowie Artikel 74 a nichts anders bestimmt. Art 74: Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: 5. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in das Ausland. Art. 72: (1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solang und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrechte keinen Gebraucht macht. (2) Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung besteht, weil 1. eine Angelegenheit durch die Gesetzgebung einzelner Länder nicht wirksam geregelt werden kann oder 2. die Regelung einer Angelegenheit durch ein Landesgesetzt die Interessen anderer Länder oder der Gesamtheit beeinträchtigen könnte oder 3. die Wahrung der Rechts oder Wirtschaftseinheit, insbesondere die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet eines Landes hinaus sie erfordert. 111 Art. 23: (2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten. (3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz. (4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären. (5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im Übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich. (6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. 46 Die Konkurrenz einzelner Regionen um kulturelle Funktionen ist als Balance zur egalitären sozialen Demokratie unverzichtbar.112 Die Länder und der Bund sind untereinander ein Trennungsund Konkurrenzmodell, die punktuellen Kulturkompetenzen des Bundes sind grundsätzlich, aber nicht durchweg getrennt von den Ländern wahrzunehmen. Notwendig werden jedoch auch Momente des kooperativen Kulturföderalismus: auf einigen Teilfeldern müssen Bund und Länder besser zusammenarbeiten.113 In Taiwan besteht eine Tendenz zur Dezentralisierung. Die vertikale Kompetenzverteilung der kulturellen Angelegenheiten blieb allerdings bislang unklar definiert. Das Zentralkulturamt CCA verfügt über zu wenige Aufsichtskompetenzen über die Institute, und kann nur die einzelnen Projekte anordnen und diese beaufsichtigen. Man darf annehmen, dass sich in Taiwan auch aus der Kompetenzverteilung zwischen dem Zentralkulturamt CCA und den Landkreisen oder Städten konkurrierende Verhältnisse ergeben werden. Wenn jedoch die Zentrale sich die Kompetenzbestimmung vorbehält, kann statt Konkurrenz und Wettbewerb auch Abhängigkeit entstehen. Es lohnt sich, ein Konkurrenzverhältnis herzustellen, weil sich zum einen durch das Konkurrenzprinzip die Kompetenz- und Ressourcenverteilung optimieren lässt, zum anderen garantiert Konkurrenz kulturelle Pluralität. Dem deutschen Vorbild folgend soll die Kulturhoheit der Länder den Pluralismus der Kultur stützen. Was allerdings durch das konkurrierende Verhältnis zwischen Bund und Ländern für die kulturelle Sphäre entsteht‚ hängt vom Kulturwillen der Länder ab, von ihrer Phantasie, Gestaltungskraft und Vitalität, aber auch von ihrer Kompromissfähigkeit.’114 „Produktiv“ erweist sich hierbei nicht nur der potentielle Kompetenzstreit zwischen der Zentrale und den Regionen, sondern manchmal auch gewisse Eitelkeiten der Regierenden, die das Engagement beleben, wenn es darum geht, kulturelle Überlegenheit beweisen zu wollen. Die Dezentralisierung in Taiwan hat die Ambitionen der Regionen angeregt, sich für den kulturellen Bereich zu engagieren, dies lässt sich schon nach 3 Jahren Dezentralisierungspolitik feststellen.115 Die taiwanesische Kulturpolitik weist durch die Koexistenz von Zentralkulturamt und dezentraler Regierungsform einen Widerspruch auf. Hier stieß die Errichtung eines zentralen Kultusministeriums nicht nur auf Zustimmung, sondern auch auf Skepsis. Über die Notwendigkeit eines Kultusministeriums lässt sich lange streiten.116 Nach der Abschaffung der „Provinz Taiwan“, 112 Vgl. Häberle, 1980, S. 58 Häberle, 1999. S. 571 114 ebenda, S. 57 115 Man streitet sich zum Beispiel in Taiwan anlässlich des Vorhabens eines Guggenheim Museums darüber, ob dieses „Guggenheim Taiwan“, „Guggenheim Tai-zhong“ oder „ Tai-zhong Guggenheim auf Taiwan“ heißen soll. Weil der Bürgermeister der Stadt Tai-zhong unbedingt die Bekanntheit seiner Stadt in der Welt erhöhen will. 116 Ein wichtiger Grund, weshalb es ein zentrales Kultusministerium nicht unbedingt notwendig sein sollte, liegt darin, dass es schon eine nationale Kunststiftung gibt, die die Förderleistung ausübt. Der Förderumfang in Taiwan ist zu 113 47 deren Territorium fast mit der „Republik China auf Taiwan“ identisch ist, wurde das Personal für die staatliche kulturellen Angelegenheiten verdoppelt. Viele Stellen sind von der „Provinz Taiwan“ zum Zentralkulturamt CCA übergegangen. Man erwartete eine Ausweiterung der Kompetenzen, die Implementierung eines Kultusministeriums schien angemessen zu sein. Doch nachdem sich die dezentrale Kulturpolitik nach dem Dezentralisierungsgesetz allmählich entwickelt, wird die erwartete Kompetenzerweiterung des Zentralkulturamts nicht mehr realisiert.117 In Taiwan wurde die Struktur des kulturpolitischen Netzwerks zwar ständig diskutiert, aber es wurde darüber nie ein Beschluss gefasst. Das Zentralkulturamt CCA hätte gern die Kompetenz für die Museen, 118 vor allem über das Palastmuseum, 119 über das Staatstheater und die Staatsmusikhalle und über die Filmförderung zugesichert bekommen. 120 Drei mal hat das CCA vergeblich versucht, seine Kompetenzen auf verschiedene Institute auszudehnen. 121 Durch das Scheitern dieser Anträge ist ein systematischer kooperativer Trägerpluralismus in Taiwan verhindert worden. Daraus ist eine harte Konkurrenz um Mittel und Ressourcen zwischen der Zentrale und den Regionen entstanden. Eine klarere Kompetenzabgrenzung, wie sie in Deutschland durch das Flurbereinigungsgesetz geschaffen wurde, erscheint für Taiwan als empfehlenswert. I.6 Die Kunstfreiheit Die Kunstfreiheit hat zwar ihre ursprüngliche Begründung im Schutz vor staatlicher Willkür, sie lässt sich aber in demokratischen Staaten am besten durch die Kreativitätsförderung der Bevölkerung verwirklichen.122 Diese Schutz- und Förderungskompetenzen werden am besten nach dem Prinzip des Trägerpluralismus gewährleistet. klein, der Aufwand lohnt sich nicht. Ni, Zai-qin, Kultusministerium vermeiden, wenn das vermeidlich ist? (übersetzt) Taiwan Daily, 30/08/1997, http://www.esouth.org/sccid/south/south19970904.htm; Außerdem besteht ein Mistrauen gegenüber Staat und Bürokratie. Shi, Fu-mei, Der Mythos des Kultusministeriums (übersetzt), http://www.ctnews.yam.com/news/200201/20/227587.html, 23/01/2002; Das Argument für ein Kultusministerium gründet auf der Annahme, dass nur durch ein zentrales Kultusministerium der Kultur eine gewisse Priorität eingeräumt werden kann. 117 Chen, Yi-heng, Wer braucht ein Kultusministerium? (übersetzt), United News, 07/07/2003 118 Chen, Bi-hua, Das CCA verpasst die Kompetenz über Museen (übersetzt), United News, 14/06/2002 119 Das CCA hat vergeblich versucht, seine Kompetenzen zu erweitern, United Daily News, 19/06/2002; Liu, Xin-yuan, Eine Analyse zum Entwurf des Museengesetzes (übersetzt), http://www.npf.org.tw/PUBLICATION/EC/090/EC-R090-012.htm, 22/08/2001 120 Yu, Guo-hua, Die Vorsitzende des CCA bittet um konzentrierte Kulturkompetenz (übersetzt), United News, 17/06/2002 121 Inzwischen kamen auch Diskussionen darüber auf, ob nun ein „Kultur- und Sportministerium“ oder ein „Kultur- und Fremdverkehrsministerium“ entstehen soll, da die Kompetenzen des CCA für die Kultur allein nicht ausreichen, um ein Ministerium zu errichten. http://www.libertytimes.com.tw/2002/new/dec/20/life/art-1.htm, 20/12/2002 122 Die auf die Freiheit der Kultur gerichteten Grundrechtsgarantien werden entweder in herkömmlichen Abwehrrechten formuliert, in objektivrechtlicher bzw. institutioneller Form, in Gestalt von (objektiven) Förderungsaufträgen oder in Zwischenformen davon. Häberle, 1980, S. 31 48 Die Kreativitätsförderung der Bevölkerung gehört zu den Zielen der öffentlichen Kulturpolitik. Die Planung der Entwicklung der Kultur sowie Forschung und Bildung sind vor allem durch die Förderungskompetenz des Staates und der Länder zu realisieren. Mit den Bereichen Bildung und Forschung sind hauptsächlich die Bildungsministerien beauftragt. I.6.1 Kunstfreiheit als Meinungsfreiheit Der Schutz der Kunstfreiheit ist Aufgabe des Staates. Diese Schutzleistung des Staates ist unverzichtbar. Die Freiheit einer Gesellschaft kommt nur zur Geltung, wenn die Freiheit im gleichen Maß allen Bürgern zugestanden wird. Kunstfreiheit hingegen bezieht sich mehr auf die künstlerische Tätigkeit und die Förderung der Vielfalt ihrer Ausdrucksmöglichkeiten. Weil die Gewährleistung der Grenzen der Kunstfreiheit immer wieder neu ausgehandelt werden muss, bewegt sie sich oft grenzgängerisch zwischen Schutz und Verletzung. Eine offene Gesellschaft reflektiert ständig, welche traditionellen Werte bewahrt werden sollen und welche innovativen Tendenzen zu schützen sind. Deshalb muss sich Kulturpolitik häufig mit der Definition von Kunst beschäftigen. Diese Beschäftigung bedeutet für Taiwan eine andere Herausforderung als für Deutschland, da hier keine rechtliche Tradition für Kunstfreiheit existiert. Bei den komplizierten rechtlichen Entscheidungen steht häufig nur der westliche kulturwissenschaftliche Kontext zur Verfügung. Die geläufigen Kunstbegriffe verweisen auf die menschliche Initiative, die die vorwiegend sinnlich-ästhetische Kommunikation anspricht.123 Der Begriff „Kommunikation“ impliziert, dass es hier nicht nur um den Schutz der Künstler und Kunstwerke geht, sondern auch um die Bereitstellung entsprechender öffentlicher Anlagen und Infrastrukturen. 124 Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit sich die Unterstützung und Förderung ästhetischer Qualität als Schutz der Kunstfreiheit vermitteln lässt, und wer zuständig sein soll, diese zu prüfen. Gerade aufgrund der Eigenschaft der modernen Kunst, dass sie das in der Gesellschaft etablierte Kunstverständnis ständig zu brechen versucht, wird es schwierig, die Kunstfreiheit mit einer dauerhaften Kunstdefinition zu schützen. Im Gegensatz zur vormodernen Kunst, deren Kunstautonomie eher auf die Fremdreferenzen bezogen war, 125 ist Freiheit das wesentliche Prinzip der Avantgarde. Kunst an sich wird als Manifestation der Freiheit begriffen. In diesem Sinne muss der amtlich 123 Lerche, Peter, Mahrenholzs Kunstbegriff, Ausgewählte Fragen der Kunstfreiheit nach deutschen Verfassungsrecht, in: Kunst und Recht im In- und Ausland, Heidelberg, 1994, S. 1-18, S. 5 124 Vgl. Lerche, 1994, S. 6 125 Die Kunstfreiheit der vormodernen Kunst bedeutet, nicht von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen dominiert zu sein. 49 verwendbare Kunstbegriff die variierenden Fakten – etwa in welcher Funktion, mit welcher Wirkung, welchem Zweck, welche Auftraggeber und welches Publikum eine Kunstform einschließt – im Einzelfall berücksichtigen. 126 Die Beurteilung des Kunstniveaus bleibt aber kunstsystemisch selbstbestimmend.127 Das muss aber nicht bedeuten, dass bei der Kunstdefinition die akademische Kulturwissenschaft allein den öffentlichen Diskurs dominiert und das plebiszitäre Kunstverständnis zurückdrängt. Dadurch würde das Kunstverständnis in der Akademie isoliert und letztlich die Legitimation für den Schutz der Kunstfreiheit gefährdet. Während in Deutschland die Interpretation der Kunstfreiheit eine Tradition hat, gibt es in Taiwan kein von Kunst geprägtes Freiheitsbewusstsein. Die politische Freiheit hat sich in letzten Jahrzehnten zunehmend weiter entwickelt und war von ganz anderer Bedeutung als die kulturelle Freiheit. Die Kultur folgte hier zunächst der traditionellen Ästhetik. Sie vermied konfliktreiche Auseinandersetzungen und wurde vielmehr ein Ort der Zuflucht, der Regeneration und der klagenden Rückkehr zum inneren Frieden. 128 Mit der Liberalisierung hat sich eine sarkastische Auseinandersetzung der Kunst mit der Politik ergeben. Es ist zu erwarten, dass nach dem Erringen der politischen Freiheit die der Kunst immanente Freiheit noch ihren eigenen Ausdruck finden wird. Man könnte fragen, worin der Unterschied zwischen der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit besteht, und welchen Gewinn die Gesellschaft aus dem Erhalt der Kunstfreiheit bezieht. Der besondere Schutz der Kunstfreiheit wird im Abschnitt I.6.2 näher begründet. Wenn die Kunstfreiheit an die Grenze anderer rechtlicher Schutzzonen stößt, tritt das Problem auf, dass bisweilen die Qualität künstlerischer Produktion von staatlicher Seite beurteilt werden muss. Ein Beispiel dafür ist der Jugendschutz. In Deutschland sollen Jugendliche durch das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit JöSchG 6, (2.), (3) vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Dieses Gesetz wird wiederum im Rundfunkstaatsvertrag in §3 „Unzulässige Sendungen, Jugendschutz“ berücksichtigt. Grundsätzlich geht beim Verfassungsgericht der Schutz der Kunst vor dem Jugendschutz, aber nur wenn die betreffende Sendung ein bestimmtes Maß an 126 „Die Kunstfreiheit, die im Text der Verfassung vorbehaltlos dasteht, könne – meint das Gericht – nur, aber immerhin, in anderen Verfassungsbestimmungen ihre Grenze finden. Diese Kollidierenden Normen seinen aber ihrerseits im Lichte der Kunstfreiheit zu verstehen, so dass ein Ausgleich gefunden werden müssen; dieser setze eine die Umstände des Einzelfalls berücksichtigende Abwägung voraus.“ Lerche, 1994, S. 10 127 Lerche, S. 7 128 In Taiwan sehnte sich in der Literatur zum Beispiel nach Subjektivität und Autonomie. Es gebe eine „doppelte Brüchigkeit“. Damit gemeint ist die doppelte Entfremdung wegen des Eindringens der zentral-chinesischen und der westlichen Literatur in Taiwan. Dies kam in 60er und 70er Jahren mit den Termini „Wurzellosigkeit“ und „Exil“ in der Dialektik zwischen den Modernisten und Lokalisten zum Ausdruck, Lin, Min-Chang, Die Entstehung des Textes und Wissens in der gegenwärtigen Literatur (übersetzt), http://ws.twl.ncku.edu.tw/hak-chia/l/lim-bin-chhiong/seksu/ch-03.htm 50 künstlerischem Niveau erreicht.129 In einem solchen Falle wird aber die Niveaukontrolle dem Staat überlassen. Gerade in Bereichen des Jugendschutzes, der Sittlichkeit und der staatlichen Symbole kann die Kunstfreiheit Konflikte und Einschränkungen erfahren. Es gibt zwar bezüglich der Kreativität und Vielfältigkeit erkennbar unterschiedliche künstlerische Niveaus, aber mit der Feststellung eines bestimmen Kunstniveaus die Kunstfreiheit zu rechtfertigen ist äußerst problematisch. Dies kann zum einen eine Gefährdung für die sich selbstmanifestierende Kunstfreiheit bedeuten, zum anderen kann das Kunstniveau nicht rechtlich festgestellt werden. Kunstfreiheit ist mit jenen anderen Verfassungsgütern abzuwägen, auf die sich der angegriffene Bürger im Einzelfall beruft.130 In Taiwan gibt es auf dem Gebiet des Jugendschutzes eine Einstufung der Filme (1994) und Einstufung der Fernsehsendungen (2001) bezüglich ihres potentiell schädlichen Einflusses auf Jugendliche, diese Einstufung berücksichtigt nicht die Kunstfreiheit. Während in Deutschland die Kunstfreiheit einen besonderen Status genießt, gibt es in Taiwan kein Gesetz, das die Kunstfreiheit benennt. Pluralität und Meinungsfreiheit werden durch mehrere Gesetze gewährleistet. Wird die Besonderheit der Kunstfreiheit aufgegeben, wenn sie sich auf die allgemeinen Gesetze berufen muss? Es darf angenommen werden, dass in einer ausreichend sensibilisierten Gesellschaft eine präzise rechtliche Garantie der Kunstfreiheit überflüssig ist. Die Wachsamkeit der Gesellschaft entwickelt sich nicht erst bei der Wahrnehmung eines bestimmen Kunstwerks, sondern besonders durch die Diskurse umstrittener Angelegenheiten; nicht nur gegenüber dem Kunstwillen, sondern auch gegenüber der Staatsgewalt. Nach dem Grundgesetz Deutschlands ist Kunstfreiheit nicht dem Persönlichkeitsschutz übergeordnet, bei einem Streitfall kann die Grenze der Kunstfreiheit nur näherungsweise festgesetzt werden. Kunstfreiheit kann nicht schrankenlos gewährleistet werden, ihre Grenzen ergeben sich vielmehr aus „immanenten Schranken“, die dort einsetzen, wo das geordnete, auf Toleranz aufbauende Zusammenleben der Menschen gestört wird.131 Anders als die individuelle Freiheit ist die Kunstfreiheit ein gesellschaftlich zugeschnittenes Verfassungsgut, dessen Leistung jedoch sehr personalisiert ausgedrückt wird. Die Kunstfreiheit verbindet die Tradition, Kunst als hohes Gut zu ehren, mit der Demokratie, in der durch Kunst das höchste Maß an Freiheit verwirklicht werden kann. Die Schranken der Kunstfreiheit ergeben sich aus den in der Verfassung gewährleisteten Grundrechten. Der Schutz der Kunstfreiheit bezieht sich nicht allein auf die Künstler oder Kunstwerke, sondern fungiert auch als kultureller Konsens und als Ergänzung zur 129 Lerche, 1994, S.12f, BVerwG 23, 104 (110), BVerwG 39, 197 (207ff.). ebenda, 15 131 Berka, Walter, Die Kunstfreiheitsgarantie des Art 17a StGG in der Rechtsprechung der österreichischen Gerichte, in: Kunst und Recht im In- und Ausland, Heidelberg, 1994, S. 19-36, S. 23 130 51 politischen und sozialen Dimension der Meinungsfreiheit. Dass die Kunstfreiheit es ermöglicht, die Gesellschaft auf kreative Weise vor Intoleranz zu warnen, wirkt umso symbolischer durch die Verfassungsgarantie. I.6.2 Die Ausdrucksformen der Kunstfreiheit Die Idee der Kunstfreiheit berücksichtigt auch den kulturanthropologischen Aspekt. Die Bedeutung der Kunst und Kunstfreiheit soll also im Zusammenhang mit der Wahrung und dem Schutz der Menschenwürde betrachtet werden. Ihre Bedeutung für den Schutz der Menschenwürde gewinnt Kunst und Kunstfreiheit, indem sie das traditionelle Gedankengut mit der demokratischen humanistischen Grundlage verbindet.132 Nur dadurch können sich die Kultur und die Verfassung gegenseitig erhalten. Denn der Verfassungsstaat konstituiert sich als einzelner, nationaler und als abstrakter, menschheitsbezogener Typus wesentlich durch das Hervorbringen der kulturellen Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und der Religion, 133 außerdem ist der Staat dafür verantwortlich, die Unversehrtheit des natürlichen und kulturellen, materiellen und geistigen Reichtums zu gewährleisten und zu deren weiteren Entfaltung beizutragen.134 Dass die Kunst oft für Aufregung sorgt, verweist auf die Fremdreferenzen, auf die das Kunstsystem zielt. Kunstsystemisch sind diese Wirkungen Zeichen für das Innovationspotential der Kunst. Die Kunstfreiheit auf der Verfassungsebene wahrzunehmen kann (auch) eine Anregung für das Kunstsystem sein, die gesellschaftlich gebilligte Autonomie der Kunst zu verinnerlichen. Die symbolische verfassungsgarantierte Kunstfreiheit kann die Künstler dazu verführen, diese Freiheit in vollem Maße auszuschöpfen, obwohl die fremdbestimmte Kunstfreiheit wiederum keine Garantie für die Qualität der Kunst leistet. Weil künstlerisches Schaffen der unmittelbarste Ausdruck der Persönlichkeit des Künstlers ist, bezieht sich das subjektive Abwehrrecht der Kunstfreiheit oft auf das einzelne Individuum. Dadurch wird Kunstfreiheit als individuelles Freiheitsrecht gewährleistet. 135 Allgemein bedeutet der Schutz der Kunstfreiheit auch den Schutz der Kunstwerke, Denk- oder Mahnmäler sowie die Meinungs- und Darstellungsfreiheit. Damit ist Öffentlichkeit die Bühne dieses Schutzes. Der geschützte Bereich ist personal und sachlich weit und offen: Alle am Prozess der Kunst beteiligten Personen sind geschützt – vom Künstler über den Verleger und Händler bis zum Kritiker. 136 Hierauf beruhen auch der Persönlichkeitsschutz und der Urheberrechtsschutz. Die fremdbestimmte 132 „Die viel genannte Weltgesellschaft – es gibt sie ohne ‚Weltstaat’ – formt sich nicht zuletzt, sondern vielleicht sogar ‚zuerst’ im ‚status mundialis hominis’ der Kunstfreiheit aus. Die aktiv oder passiv erfüllte Möglichkeit zur Kunst gibt dem Menschen Würde, wobei freilich auch die Konflikte im Auge zu behalten sind.“ Häberle, 1994, S. 40 133 ebenda, S. 45 134 Verf. Kolumbien (1992), Häberle, 1994, S.46 135 Häberle, 1994, S. 77 136 ebenda, S.77 52 Freiheit der Kunst hat eine lange Tradition, gleichzeitig ist die selbstbestimmte Freiheit eine der Kunst immanente Eigenschaft. Beide haben eine symbolische Bedeutung für die Gesellschaft, daraus entsteht der gesellschaftlich anerkannte Kulturwert. Das Selbstverständnis des Künstlers steht nicht allein: ihm ist das „Fremdverständnis“ der Kunstrezipienten gegenüberzustellen. Die offene Gesellschaft der Kunstinterpretation konstituiert sich auch von der Seite der Adressaten, der Rezipientengemeinschaft her.137 Der Schutz der Kunstfreiheit und die Abwägung im Konfliktfall ist eine Entscheidung, die beide Seiten relativiert, beispielsweise wenn die Kunst die Grenze der Würde und der Persönlichkeitsrechte einer Person überschreitet oder wenn sie an die Grenzen der Pornographie stößt. Das gerichtliche Urteil soll das ernsthafte und ehrliche künstlerische Bestreben abwägen und die „andere Wirklichkeit“ der Kunst berücksichtigen.138 Werden gesellschaftliche Tabus angetastet, lässt sich die Kunst aufgrund ihres geschlossenen Interpretationssystems häufig nur auf einem sehr abstrakten und intellektuellen Niveau verstehen. Kunst zu verstehen nähert sich der Interpretation der Kunst. Die Interpretation wiederum ändert sich mit jeder Abwägung und relativiert den Kunstbegriff. Die Interpretation der Kunst gelingt oft nur der Kunstwissenschaft, die sich aber nicht auf das allgemeine Verständnis richtet. Die Toleranzgrenzen einer Gesellschaft verweisen auf die eigentlichen Grenzen der Gesellschaft, ohne diejenigen, die die Grenzen überschreiten, aus der Gesellschaft auszuschließen. Denn durch Kultur wird vielmehr etwas ein- als ausgeschlossen. Die symbolische Ebene der einschließenden Kultur, die durch die Verfassungsgarantie zum Ausdruck kommt, ermöglicht eine übergeordnete, emotional und legal integrierte Übereinstimmung wie der Art. 35 im Einigungsvertrag (1990) erläutert: ‚In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur...eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation. Sie leisten im Prozess der staatlichen Einheit der Deutschen auf dem Weg zur europäischen Einigung einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag.’ Die Verhältnisse der Kunstförderung der gesamten staatlichen, regionalen und kommunalen Ausgaben variieren von Land zu Land. Der Verfassungsstaat schafft Kunst und Kultur nicht, er rezipiert oder fördert sie, er ist insofern nur „vermittelnd produktiv“. Der vom Staat ausgehende objektivrechtliche, prozessuale Ansatz erstarkt selten zu einem subjektiven Recht des einzelnen. Kulturpolitik heißt hier, für den Bürger den Antrag an den Gesetzgeber zu stellen, angemessene, das heißt verwaltungsrechtliche und verfahrensrechtliche Organisationsformen für eine optimale 137 138 ebenda, S.71 Berka, 1994, S. 25 53 Kunstfreiheitsentfaltung zu schaffen. 139 Davon ist z.B. auch das Stiftungsrecht der öffentlichen oder privaten Kulturstiftungen ausgegangen. Kunstfreiheit bezieht zwar jedes Individuum mit ein, das heißt aber nicht, dass jede einzelne positive Förderungsmaßnahme gleichmäßig allen Bereichen künstlerischen Schaffens zugute kommen muss. Bei der Ausgestaltung solcher Maßnahmen hat der Staat im Rahmen seiner Kulturpolitik weitgehende Freiheit.140 Kulturpolitik ist in diesem Sinne ein Auftrag an die Künstler und an den Staat, die Kunstfreiheit für die Gesellschaft zu repräsentieren. 139 140 Häberle, 1994, S. 84 BVerfG 36, 321 (332), in: Häberle, 1994, S. 81 54 Kapitel II Die Legitimation der öffentlichen Kulturpolitik Die staatlichen Kompetenzen, vor allem die für die Kultur, sollten nicht von vor herein als selbstverständlich angesehen werden. In Deutschland wie in Taiwan gibt es die Erfahrung, dass staatliche Kulturpolitik für Zensur und politische Propaganda instrumentalisiert wurde. Mit dem Thema der Legitimation wird hier die staatliche Kulturkompetenz in einem demokratischen Kontext betrachtet. Dies ist besonders aktuell und interessant für Taiwan, weil hier die Demokratie noch sehr jung ist und der Staat seine Kulturkompetenz zurzeit neu gestaltet und erweitert. Das Thema der Legitimation von Kulturpolitik hängt immer mit dem der Legitimation der Staatlichkeit zusammen, sie beziehen sich aufeinander und erklären sich gegenseitig. In diesem Kapitel wird die Legitimation der staatlichen Kompetenz im Allgemeinen und der kulturpolitischen Kompetenz im Speziellen behandelt. Die Legitimationsfrage hängt hauptsächlich mit der Machtausübung und -kontrolle zusammen, sie thematisiert die Vergabe von Kompetenzen und die Durchsetzung des Rechts. Die Legitimation der staatlichen Kompetenz für die Kultur beruht einerseits auf ihrer identitätsstiftenden Funktion, andererseits auf einem Konsens in der Gesellschaft, genauer gesagt, da ein Konsens im engeren Sinne selten ist, auf einer Billigung durch die Gesellschaft. Die Handlungsfelder der Identitäts- und die Konsensbildung sind sowohl die räumlichen als auch die politischen sowie allgemein die diskursiven Öffentlichkeiten.141 II.1 Möglichkeiten der Legitimation II.1.1 Staat und Öffentlichkeit Wie schon in I.1 angesprochen, steht die Legitimität der staatlichen Kulturpolitik im Zusammenhang mit dem Identifikationsprozess einer Bevölkerung als Gemeinschaft bzw. Nation. Womit sich eine Bevölkerung in der Demokratie identifiziert, unterscheidet sich grundsätzlich davon wie die Identifikation unter autoritären Herrschaftsformen stattfindet. Die Identifikation eines Bürgers mit seinem Staat hängt mit den Schutzleistungen des Staates zusammen. Sowohl mit dem Schutz des physischen und geistigen Wohles als auch mit dem Schutz vor Diskriminierung und Entwürdigung seiner Bürger. Die Kulturpolitik einer Demokratie basiert somit auf dem 141 Die räumliche, politische und diskursive Öffentlichkeit tangiert jeweils die Legitimationskraft der Symbole, der Politik und des Wissens. 55 Gleichheitsprinzip, sodass auch die nationale Identität einer Staatsaufgabe entstammt, und zwar aus der Gewährleistung der Gleichheit.142 Die Handlungen der Bürger werden nicht automatisch durch einen Rückbezug auf ihre Traditionen legitimiert, sondern über Formen gegenseitiger Reflexion. Politik der Kultur bedeutet, Formen der Wahrnehmung für den Identifikationsprozess zu gestalten. Kultur der Politik bedeutet, politische Aussagen mit einem ästhetischen Anspruch zu verbinden, wie zum Beispiel über Wappen, Flaggen, Denkmäler, Feiertage und Zeremonien. Mit der Zeit wurden diese zu Gegenständen, die ihre Kultur reflektieren, also zu Kulturgütern. Oberflächlich betrachtet führt die Kulturalisierung der Politik zu den gleichen Ergebnissen wie die Politisierung der Kultur. Aber eine dynamische Kultur bedeutet nicht nur die Repräsentation der politischen, volkswirtschaftlichen und volkskundigen Gegebenheit, sondern auch deren Bewertung und Erneuerung. Die Politik der Kultur ist ihr Definitions- und Interpretationsmechanismus. II.1.2 Die Bedeutung der Öffentlichkeit Bei der Kompetenzbestimmung der öffentlichen Kulturpolitik steht an erster Stelle die Frage nach der Verantwortlichkeit. Inwieweit der Staat für die Kultur verantwortlich ist, variiert mit den systemischen Kontexten. In der pluralistischen Gesellschaft ist es unmöglich und unzumutbar, die kulturellen Angelegenheiten allein dem Staat zu überlassen. Die verschiedenen Ansprüche in Sachen Kultur werden von verschiedenen Trägern vertreten, um dadurch kein Interpretationsmonopol entstehen zu lassen. Auch die materielle Dimension der Kultur wird besser abgesichert durch die kollektive Trägerschaft der Stiftungen, der Institutionen und Vereine, der Kommunen, der Sponsoren, der Sammler oder der Spender, die zwischen der politischen Domäne und dem gesellschaftlichen öffentlichen Leben Verbindungen herstellen. Staatlichkeit und Öffentlichkeit trennen sich in jeweils geeignete Formen der politischen Praxis auf und schaffen sich Entscheidungsmechanismen nach ihren eigenen Zwecken. Die Öffentlichkeit erzeugt hierbei das Motiv für den Staat, einen Konsens zu suchen. Während in der Öffentlichkeit diverse Differenzen aufeinander treffen, sorgt der Staat für einen Mechanismus, durch den ein Konsens (oder wenigstens die Billigung) hergestellt werden kann. Unter Umständen müssen die verschiedenen politisch-administrativen Bereiche mit der Öffentlichkeiten zusammentreffen, um eine Entscheidung auf Basis eines Konsenses zu finden. Dadurch werden trotz Pluralität Formen der Legitimation erzeugt. Der Staat stellt die Möglichkeiten und Grenzen der Entscheidbarkeit dar. Die "Öffentlichkeit" stellt dem gegenüber die Grenzen der Erwartbarkeit der Gesellschaft dar. Sie 142 Vgl. mit der geläufigen These, dass die Anerkennung und das Prestige der Nation ihrer Kultur zugute kommen kann, O'Hagan, John W., The State and The Arts, An Analysis of Key Economic Policy Issues in Europe and The United States, Cheltenham, UK/Northhampton, MA, USA, 1998, S. 23, 24 56 sind als Gegensätze auf einander bezogen. Der Begriff "Staatlichkeit" enthält die Legitimität der staatlichen Regelungen. Im Begriff "Öffentlichkeit" ist die Kontrollfunktion gegenüber dem Staat enthalten. Für die Kompetenzen und die Kompetenzkontrolle werden Rechte erzeugt und Rechtsbereiche werden abgegrenzt. Die Angemessenheit der Kompetenz- und Rechtserfüllung lässt sich dann nach unterschiedlichen Effizienzkriterien ermessen. II.1.3 Legitimation durch Effizienznachweis Jede öffentliche Politik setzt Legitimation voraus. Legitimation beruht zum einen auf der Kontrollierbarkeit der Gewalt, zum anderen auf effizienter Umsetzung der Kompetenz. Die Legitimation der öffentlichen Politiken beruht auf den Anträgen der Bürger an den Staat, jedoch kann die öffentliche Kompetenz aufgrund von Ineffizienz ihre Legitimation verlieren. Das Feststellen von Effizienz ist sehr schwierig, noch problematischer ist das Festellen von Effizienz der Kulturpolitik. Gemessen werden kann Effizienz durch den Vergleich zwischen der Zielsetzung und Zielerfüllung, was aber bei der Kulturpolitik oft eine Frage der Interpretation ist. Ganz gleich ob es wie in Deutschland ist, wo in der Kulturpolitik die Kultur- und die Staatswissenschaften am legitimierenden Verfahren beteiligt sind, oder wie in Taiwan, wo sich das legitimierende Verfahren in der diskursiven Öffentlichkeit abspielt: Es geht der Legitimation staatlicher Kulturpolitik häufig auch um die Interpretation der Kultur und ihre politischen Wirkungen. Die Kulturpolitik in der Demokratie basiert auf Widersprüchen. Statistisch gesehen beteiligt sich immer nur ein kleiner Teil der Bevölkerung an der Kultur, während die Kulturpolitik die gesamte Gesellschaft anspricht und die Kulturfinanzierung die gesamte Gesellschaft beansprucht. Die Verbindung von Kultur und Politik steht zunächst immer im Verdacht des Elitismus. Die Kultureliten verfügen über die Definitionsmacht bei der Formulierung von Themen und Fragestellungen. Darüber hinaus verfügen sie auch über die Entscheidungsmacht zum Beispiel bei der Vergabe von Bildungszertifikaten, Positionen in Bildungs- und Kulturinstitutionen oder Fördermitteln usw. 143 Das Endergebnis dieser Politiken soll allerdings zeigen, dass durch die Bildungs- und Kulturpolitik jedes Individuum die gleichen Chancen erhält, künftig den Kultureliten anzugehören. Von daher scheint es nicht dringend, den kulturellen Elitismus durch eine demokratische nivellierende Kulturpolitik abzulösen,144 auch wenn dies realisierbar wäre.145 143 144 Münch, Richard, Risikopolitik, Frankfurt/M., 1996, S. 60 Nach Grasskamp ist die Tradition der kulturellen Elite nach dem Krieg gebrochen, da der Demokratisierungsdruck sich in der Kulturpolitik der Bundesrepublik stärker bemerkbar machte als in der Wirtschaftspolitik. „Aber wie wenig sich die moderne Kunst aus dem Stand heraus demokratisieren ließ, zeigten dann die ersten ernüchternden Erfahrungen mit Außenskulpturen, etwa von Henry Moore, die in deutschen Städten so lange Anlass zu Bürgerprotesten und Leserbriefen gaben, bis man sie an unauffälligen Plätzen verschwinden ließ.“ Grasskamp, Walter, Die unbewältigte Moderne, Kunst und Öffentlichkeit, München, 1989, S. 125 57 Es gibt nur wenige Länder, die es sich leisten, großzügig jeden Bedarf an kulturellen Produkten zu befriedigen und einen Egalitarismus zu fördern. Kulturpolitik mit einem absoluten Gleichheitsanspruch zu gestalten wäre fatal für die Kultur, denn die Erfüllung dieses Anspruchs hieße Qualität durch Quantität zu ersetzen. Anders als die Bildungspolitik, die sich trotz eines Elitismusverdachts legitimiert durch die Förderung von Chancengleichheit und ihrer Pflicht, jedem Bürger Bildung zu ermöglichen, stellt die ungleichmäßige Beteiligung der Bevölkerung für Kulturpolitik ein Konfliktpotential dar. Die Verkopplung des Gemeinwohlprinzips mit den öffentlichen Belangen ist ein Weg, mögliche Konflikte zu umgehen, und zwar mit Programmen wie Soziokultur146 und Erwachsenenbildung oder Unterhaltungskultur, um den Umfang der teilhabenden Schichten in der Bevölkerung zu erweitern. 147 Das Gemeinwohl- und Chancengleichheitsprinzip der Kulturpolitik berücksichtigt aber auch die Tatsache, dass die Künstler durchschnittlich weniger verdienen als ihre Zeitgenossen mit gleichem Bildungsstand. 148 Eine Form der Kompensation wird nicht durch eine Einkommensgarantie, die sich die meisten Länder nicht leisten können, bewirkt, sondern durch Formen der Markt- und Rechtsregulierung, wie etwa über Arbeitbeschaffung, öffentlichen Aufträge, Urheberrechtschutz und Folgerecht. Das Gemeinwohl- und Chancengleichheitsprinzip bedeutet, jedem Individuum ein Teilhaberecht zu garantieren. Um dies zu verwirklichen, muss der Staat zumindest eine minimale Leistung aufbringen. Geht es aber der Kulturpolitik um das Prestige des Landes, übertrifft ihr Einsatz üblicherweise das notwendige Minimum. In der Demokratie geht es der Kulturpolitik zum Beispiel im Vergleich zu Verhältnissen unter absolutistischer Herrschaft, wo allein die „Qualität“ kultureller Leistung zählt, darum, sich ein Minimum an staatlicher Förderung für jeden kulturellen Bereich und für jeden Bürger zu leisten. Je selektiver aber die Förderungsprogramme sind, umso politischer 145 Die Demokratie leidet in der Kulturpolitik ständig an der Tatsache, dass sie Konzessionen an eine elitäre Kulturauffassung machen muss. Die Resignation wurde häufig mit Zitaten aus T. S. Eliots <Zum Begriff der Kultur (1948)> ausgedrückt, nach denen die Pflege eines bestimmten Höhenbereichs der Kultur nicht nur für eine Klasse segensreiche Wirkungen entfalte, sondern für die ganze Gesellschaft. Die Kultur der höheren Klasse sei keineswegs etwas, „worauf die gleichen Anteil haben müssten“. Auch eine alte zivilgesellschaftliche und parlamentarische Tradition – „demokratisch“ kann man sie vor 1918 kaum nennen – hat England nicht vor sehr elitären Attitüden bewahrt, vor allem in der Literatur. Selbst in Frankreich hat die egalitärjakobinische Tradition nicht verhindert, dass republikanische Präsidenten einer elitären „Grandeur“ in der Kulturpolitik das Wort redeten.’ Beyme, Klaus von, Kulturpolitik zwischen staatlicher Steuerung und gesellschaftlicher Autonomie, Heidelberg, 2002, S. 18f 146 In vielen Ländern werden zahlreiche, zerstreute kleine arts centres, zu Zentren kommunaler Kulturpolitik sowie sozialer Arbeiten. In Europa werden arts centres besonders anerkannt als Mittel gegen den Verfall von Wohnquartieren mit hoher Arbeitslosigkeit. O’Hagan, John W. 1998, S. 145f 147 Die Kulturpolitik unterscheidet sich von der Bildungspolitik, ist aber direkt an das Bildungssystem angeschlossen. Denn je höher das Bildungsniveau ist, umso zahlungsfähiger sind die Bürger und umso höher ist die Beteiligungsquote der Bürger am öffentlichen sozialen Leben sowie an der Unterhaltungskultur. Insgesamt sind die Partizipation und die Ausgaben für die Kultur in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Vgl. O’Hagan, John W., 1998, S. 56 148 O’Hagan, John W., 1998, S. 52; In Deutschland gleich. Siehe III.1.3.1 58 ist die Kulturpolitik,149 je freizügiger die Förderungsmittel vergeben werden, umso mehr wird die Autonomie der Kultur gestützt, weil sie dadurch ihren eigenen Gesetzen folgen kann.150 Es liegt jedoch in der Natur der Kultur, dass mit dem Anstieg des Niveaus ein geistiger Anspruch einhergeht, der betreffende Formen der Kunst und Kultur für viele Rezipienten schwer zugänglich macht, was zur Folge hat, dass entsprechend wenige Leute daran teilhaben. Wenn die pyramidenförmige Teilnehmerstruktur eine umgekehrte Form der Kosten verursacht, stellt sich die Frage nach der Legitimation. Die Kulturpolitik kann, statt Gleichheit zu betonen, die ungleichmäßige Verteilung der Kulturressourcen als freiwilligen Verzicht bestimmter Schichten verstehen. Gleichzeitig soll Kulturpolitik neben der Soziokultur eine Vielfalt an Kulturprogrammen anbieten, aber nicht unbedingt mit dem elitären Ansatz, das „geistige Niveau der Bürger zu erhöhen“. In Europa werden die Autonomie der Kunst und Kultur besonders von den Kulturwissenschaften betont. Kunst und Kultur werden angesichts deren individuellen und originellen Qualitäten gern über die Alltäglichkeit erhoben. In der Politik hingegen fehlt es oft an einem nachvollziehbaren Maßstab zur Bewertung von förderungswürdigen Projekten. Ob die Künstler oder die Kunst, der Beruf und der Status oder die Kulturwirtschaft als förderungswürdig erachtet werden: es gibt Argumente für jede der diversen Möglichkeiten. Aufgrund der Legitimationsnot tendiert die Politik dazu, Kunst und Kultur einen Sonderstatus zu verleihen. Mit diesem Sonderstatus wird Kultur gern als der Gegensatz von Politik und Kommerz betrachtet. Bei solch einer Förderung von Kunst und Kultur geht es vor allem um die Anerkennung der Eigentümlichkeit und Einmaligkeit, der Zweckungebundenheit und Kreativität menschlicher Handlungen. Aus diesen Gründen bleibt Kultur ohne die Einmischung anderer Systeme politik- und wirtschaftsuntauglich und schutzbedürftig. Der Sonderstatus kann aber auch für Kunst und Kultur eine Ambivalenz bedeuten. Wenn eine kulturelle Aktivität wirtschaftlichen Erfolg hat, wird entweder die Finanzierung aus öffentlicher Hand zurückgezogen, oder sie wird manchmal auch aus Neid, aus der Kulturszene ausgeschlossen. Die Meinung, dass Kultur und Kommerz strikt voneinander zu trennen sind, fördert häufig eine depressive und zynische Ästhetik, die wiederum unpopulär ist. Wenn sich hingegen eine kulturelle Aktivität mit Unterhaltungswert an ein breites Publikum richtet, verliert sie leicht den Status der 149 „Die kulturpolitische Zielsetzung ist nicht nur Mittel für ein sonst autopoietisch operierendes Kultursystem, sondern setzt sich auch für die Durchsetzung der Methoden ein, mittels derer über sinnhafte oder nicht sinnvolle, normativ richtige oder unrichtige, wahre oder falsche, schöne oder hässliche Kulturerzeugnisse entschieden wird. Mit der Förderung ausgewählter Projekte werden auch bestimmte Methoden der kulturellen Gültigkeitsfeststellung gefördert und andere zur Seite gedrängt. In diesem Sinne verfügen auch die Kunstsysteme über keine Autopoiesis. Sie produzieren ihre Elemente nicht selbst, sondern immer nur im Zusammenwirken mit anderen Systemen.“ Münch, 1996, S. 61 150 Kultur ist nicht planbar, sie unterliegt eher einem autonomen gesellschaftlichen Prozess. Soweit der Staat in diesem Prozess der kulturellen Evolution interveniert, ist sein Wirken dem Verdacht ausgesetzt, symbolische Politik statt effiziente Politik zu treiben. Beyme, 2002, S. 19 59 Förderungswürdigkeit. Möchte sich die Kultur von der Unterhaltung distanzieren und trotzdem mit einem großen Publikum in Berührung kommen, erreicht sie dieses meistens durch ihre Bildungsfunktion. Unterscheidet sich die Kulturpolitik nicht grundsätzlich vom Bildungssystem, stellt sich die Frage nach ihrer Notwendigkeit. Durch den Sonderstatus der Kunst und Kultur ist die öffentliche Kulturpolitik legitimiert, aber die Wirkungen der künstlerischen und kulturellen Auseinandersetzungen mit der Gesellschaft bleiben beschränkt aufgrund ihrer Distanz zur politischen und wirtschaftlichen Realität. II.1.3.1 Indikatoren der Effizienz Die öffentlichen Kulturpolitiken in Deutschland haben sich seit den 70er Jahren dadurch etabliert, dass sie der Kommerzialisierung der Lebenswelt und der Verödung der Städte entgegengewirkt haben.151 Weil sich jedoch eine einzige Zielsetzung der öffentlichen Politik selten widerspruchslos durchsetzen lässt, werden in Deutschland mehrere Leitmotive für die Kulturpolitik genannt, um insgesamt ein positives Bilanz zwischen der Zielsetzung und Zielerfüllung der Kulturpolitik nachzuweisen. Diese Leitmotive sind das Hochkulturmotiv, das Demokratisierungsmotiv, das Soziokulturmotiv und das Ökonomiemotiv. 152 Diese sollen sich ausgleichen, sonst würde die Hochkulturpolitik allein als Inszenierung elitärer bildungsbürgerlicher Rituale angegriffen, Demokratisierungs- und Soziokulturpolitik würde als Niveauverlust verstanden und die Ökonomiekulturpolitik würde als Vermengung von Politik und Wirtschaftsinteressen kritisiert.153 Da die Kulturpolitik auf demokratischen Prinzipien beruht, ist die gerechte Verteilung der materiellen und immateriellen Kulturressourcen ein entscheidender Legitimationsgrund. Darum rechtfertigt sich die öffentliche Kulturpolitik durch die Kombination von allen vier Motiven. Deshalb erstreckt sich die Kulturpolitik in Deutschland in fast alle Bereiche, doch ein wesentlicher Teil der Kulturpolitik zielt auf die Beeinflussung von Erlebnisangebot und Erlebnisnachfrage ab. Statt künstlerische Qualität oder gesellschaftliche Bedeutung werden jetzt die Besucherzahlen als Effizienzindikator der Kulturpolitik herangezogen. Denn die Besucherzahl ist nicht nur ein Indiz für die Nachfrage in der Bevölkerung, sondern sie verrät auch, wo es wirtschaftliche Anreize gibt. Auch die Zahl der aktiven Künstler, die Zahl der Veranstaltungen oder die Zahl der geretteten Denkmale sollen die Effizienz der Kulturpolitik beweisen.154 Oft werden die Subventionen für die öffentlichen Institute nach der Besucherzahl bemessen, was dem demokratischen Prinzip 151 Schulze, Gerhard, Die Erlebnis-Gesellschaft: Kultursoziologie der Gegenwart, 6. Aufl., Frankfurt/M./NY, 1996, S. 514 152 ebenda, S. 400f 153 ebenda, S. 501 154 Mittlerweile weiß man, dass kein Land unendlich viel Künstler unterhalten kann. Die Zahl der arbeitlosen Künstler hat sich in vergangenen 8 Jahren verdoppelt. Im Jahr 2002 waren 25.000 Künstler arbeitslos angemeldet. Nachtrichten aus Kulturzeit, 3Sat, 14/01/2004; Siehe auch III.1.3.1 60 entspricht. Aber die Versuche, mehr Besucher anzulocken bedeuten meistens auch eine Erhöhung der Dienstleistungs- und Erhaltungskosten der öffentlichen Einrichtungen. Seit den 90er Jahren sind in Deutschland und vielen Ländern die einzelnen Kulturinstitute und Projekte unterschiedlich von dem Spardruck betroffen. In den letzten Jahren wurden die teuersten Kulturanlagen mit geringerer Publikumskapazität wie Theater und Opernhäuser für ihre schlechte Effizienz hart kritisiert.155 Unter Effizienz wird jetzt Sparsamkeit und Finanzierbarkeit verstanden. Deshalb werden die Etats der Theater, Opernhäuser und Konzerthallen in den meisten Bundesländern drastisch gekürzt,156 obwohl keine andere Kultureinrichtung die Hochkultur eines Landes besser unterstützen und repräsentieren kann als Theater und Operhäuser. Die öffentliche Kulturpolitik muss zwischen Hochkultur und Soziokultur, zwischen Tradition und Innovation sowie zwischen Förderungswürdigkeit und Wirtschaftlichkeit eine Balance finden. Man sieht hier, dass die Effizienzindikatoren zwischen Förderungswürdigkeit, Besucherzahlen, Sparsamkeit und Wirksamkeit mit der jeweiligen politischen Zielvorstellung schwanken. Die Effizienz der öffentlichen Kulturpolitik lässt sich demzufolge eher interpretieren als berechnen. II.1.3.2 Effiziente Formen für Kultureinrichtungen Während die Schutzleistungen der Kulturpolitik, die überwiegend auf gesetzgeberischer Kompetenz beruhen, weniger umstritten sind, können die Förderungsleistungen nicht alle Seite zufrieden stellen. Um einen Interessen- und Ideologieverdacht zu vermeiden, sollte der Staat statt direkter Vergabe der Förderungsmittel seine Förderungspolitik von einer staatsfernen Institution durchführen lassen, und zwar von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Körperschaften. Diese Institutionen können sich leichter legitimieren als der Staat, indem sie die Autonomie der Kunst und Kultur und ihre fach-administrative Selbstständigkeit bewahren und sich von politischem sowie wirtschaftlichem Lobbyismus distanzieren. Außerdem erwartet man auch mehr Effizienz bei der Budgetierung solcher Institutionen als beim Staat, vor allem wenn sie einen Teil ihres eigenen Betriebes selbst erwirtschaften. Auch in Taiwan wird diese Erfahrung genutzt. Hier verweist man auf den Vorteil der national administrative corporation in Japan, der Executive Agency, der Executive Non-Departmental 155 Die deutschen Bühnen sind nicht unproduktiv, sondern nicht „sparsam“ genug. Die Zuweisungen von Ländern und Gemeinden 2001/2002 erhöhten sich im Vergleich zur Spielzeit 2000/2001 um 53 Mio. auf 2,1 Mrd. Euro, die Kosten wuchsen im gleichen Zeitraum um etwa 57 Mio. auf 2,3 Mrd. Euro an. Das durchschnittliche Einspielergebnis betrug 16% des Budgets. http://www.buehnenverein.de/presse/statistik_thstatistik.php 156 151 öffentliche und 216 private Theater, 40 Konzertorchester und 37 Festspielhäuser zogen 35 Mio. Zuschauer in der Spielzeit 2001/2002 ab, die Zuweisungen von Ländern und Gemeinden betrug 2,1 Mrd. Euro. Die Belegung der verfügbaren Plätze lag unter 75%, der durchschnittliche Betriebszuschuss je Besucher, einschließlich Landesbühnen mit den Besuchern in den übrigen Spielorten, war 91,30 Euro. http://www.buehnenverein.de/presse/statistik_thstatistik.php; Rund 40.000 Personen wurden bezahlt in Bereichen Gesang, Schauspiel, Tanz, Theater, Verwaltungstechnik und Technik. 61 Public Bodies in Großbritannien und der öffentlich-rechtlichen Körperschaft für die Kulturförderung in Deutschland. 157 In Taiwan wird vom Reformkomitee (das Zu-zhi-gai-zao Komitee) des Exekutiven Yuan (vergleichbar mit dem Kabinett) angestrebt, die Kulturinstitute wie das Staatstheater und die Staatsmusikhalle in Taipei (das Zhong-zheng Kulturzentrum) und die Museen in die Form der öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Xing-zheng-fa-ren) übergehen zu lassen. Der Etat des Zhong-zheng Kulturzentrums ist für das Jahr 2004 mit 732 Mio. NTD (umgerechnet 21 Mio. Euro) veranschlagt 158 und gehört zu den repräsentativsten und aufwendigsten Kulturinstituten in Taiwan. Es soll das erste Beispiel der Umstrukturierung der öffentlichen Kultureinrichtungen sein. Anders als die meisten Kulturinstitute in Deutschland ist der Kunstintendant des Xing-zheng-fa-ren auch für die Geschäftsführung zuständig.159 Als eine öffentlich-rechtliche Körperschaft darf und soll das Zhong-zheng Kulturzentrum jetzt einen eigenen gewinnorientierten Betrieb unterhalten, um die öffentlichen Finanzen zu entlasten. Das Palastmuseum und die nationale Kunsthalle begrüßen die Transformation des Institutes, schlagen jedoch vor, zunächst den Teil des selbstverantwortlichen Betriebs auf 10% der Einrichtung zu beschränken.160 Das wichtigste Motiv des Reformkomitees, Zu-zhi-gai-zao Komitee, eine Umstrukturierung zu veranlassen, ist es, bei der Regierung Personal zu kürzen. Die Beamtstellen der Institute werden ersatzlos mit dem Ruhstand des Amtsinhabers gestrichen, die Nachfolger erhalten den Angestelltenstatus. Eine Körperschaft hat die gleichen Strukturen wie eine Stiftung, bekommt aber Zuweisungen aus der öffentlichen Hand. Die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Körperschaft bedeutet zum einen, dass die Aufsichtsaufgaben intern ausgeübt werden, zum anderen steht sie für autonome und flexible Personalpolitik. Diese Eigenschaften sollen besonders gut zum Wesen der Kulturinstitute passen. Damit wird auch dem langjährigen Vorwurf, in Taiwan werde die Kultur nur von Beamten gemacht, die Grundlage entzogen.161 157 http://www.ey.gov.tw/COR/qa_04.htm Das Zhong-zheng Kulturzentrum hat kein Ensemble, aber ein Orchester mit 102 Mitgliedern. Bericht des Register Yuens (das Parlament), http://140.111.1.192/minister/case/920501.htm, 01/05/2003 159 Zhao, Jing-yu, Die Satzung des Zhong-zheng Kulturzentrums wird heute im Parlament geprüft (übersetzt), http://www.libertytimes.com.tw/2003/new/mar/31/life/art-1.htm, 31/03/2003 160 Kang, Li-wen/Yang, Pei-xin, Die Kulturinstitute bereiten sich die Umstrukturierung vor (übersetzt), http://www.libertytimes.com.tw/2002/new/dec/3/life/art-1.htm. 03/12/2003 161 Lu, Jun-mong, Kommentar zur Umstrukturierung des Zhong-zheng Kulturzentrums (übersetzt), http://npf.org.tw/PUBLICATION/CL/092/CL-C-092-205.htm, 27/10/2003 158 62 II.1.4 Zielvorgaben und Aufgabenerfüllung Legitimation ist ein Begriff, dessen Anwendung sich immer einschließt.162 Der Begriff verweist aber vielmehr auf Illegitimität denn auf Legitimation hin. Die Legitimation des Systems zu thematisieren zielt auf seine eigene Legitimierung. Sie ist deshalb ein Prozess der Entparadoxierung. Weil sie ein Mechanismus der Selbstzuschreibung ist und zur Erhaltung des funktionalen Systems beitragen kann. Aus diesem Grund wird die Legitimation permanent vom politischen Bereich selbst thematisiert, um das System so zu gestalten, dass es kontrollierbar und zur überprüfbar ist. II.1.4.1 Verfassungsziele und Staatsaufgaben Während in Taiwan das Thema Legitimation meistens politischen Zwecken dient, 163 gibt es in Deutschland Erfahrungen mit der Ausdifferenzierung und Ausbalancierung der Kompetenzen. Hier weist die Unterscheidung zwischen den Verfassungszielen und den Staatsaufgaben auf die Gegensätzlichkeit der Auftraggeber und Auftragnehmer und auf die gegenseitige Bedingtheit der Staatlichkeit und Bürgerlichkeit hin, die eine Reflexion und Überprüfung ermöglichen. Die Antwort auf die Legitimationsfrage liegt nicht nur in der Normfindung, sondern auch in der Ausbalancierung der Legitimationsbegriff ausdifferenzierten verknüpft, er Kompetenzen. umfasst die Der gesamten Staatsbegriff Aufgaben ist der mit dem funktional ausdifferenzierten Systeme. Die Ausdifferenzierung der Staatsaufgaben ist an sich ein Legitimationsprozess. Während sich die einzelnen Systeme ausdifferenzieren, sorgen sie gleichzeitig für Konkurrenz, Ausgleich und gegenseitige Kontrolle. Dadurch werden zum Beispiel der Bund und die 16 Bundesländern zu einem künstlichen Gegensatzpaar, das durch gegenseitige Hilfe und Kontrolle verbunden ist. Die Vorteile und die Notwendigkeit des Föderalismus, vor allem für die Vielfalt der Kultur, werden häufig durch die gegensätzlichen Debatten deutlicher.164 162 Die Legitimationsfrage ist immer legitim. Legitimation gehört zu den Begriffen, deren Anwendungen auf Entparadoxierung zielen, indem sie sich automatisch einschließen. Anders ist dieses bei einer moralischen Frage, die weist häufig auf ihr eigenes Paradox hin. 163 Dies zeigt sich in der Diskussion in Taiwan, eine neue Verfassung zu beschließen und mit dieser ein Referendum zu ermöglichen, welches von dem Präsidenten (Chen, Shui-bian) selber initiiert wird, um bestimmte Staatsaufgaben durchzuführen. Die Debatten darüber werden vielmehr für die Präsidentschaftswahl 2004 instrumentiert. Liao, Yiming, Referendum durch Oligarchie? (übersetzt), http://udn.com/PE2004/comment/20031001437042856/20031002463675420.shtml, 22/10/1003; Li, Nian-zu, Die Macht des Referendums (übersetzt), China Times, 04/12/2003; Ein Paradox entsteht hier, wenn die Verfassung und der Staat als identisch verstanden werden, weil es diesen dann an Referenz fehlen. Dadurch kann politische Willkür entstehen, wie das Beispiel Taiwans zeigt. 164 „Es geht eben nicht nur um checks and balances, um die gegenseitige Kontrolle politisch konkurrierender Instanzen. Dazu bedürfte es nicht unbedingt des Föderalismus; in dieselbe Richtung wirkt auch das Bundesverfassungsgericht. In der deutschen nationalstaatlichen Verfassungsgeschichte und -logik herrscht vielmehr von Anfang an sozusagen eine spezifische Beweislastverteilung: Wer zentrale Gewalt will, ist beweispflichtig – die dezentrale Gewalt dagegen versteht sich von selber, bis zum Beweis des Gegenteils. In einer modernen Interpretation des Prinzips ist dies kein Ausdruck des Tribalismus (wenngleich eine land- und provinzständige Originalität und Pluralität sich nicht derart etikettieren lassen müsste), sondern zum Ersten ein Instrument der Problem-, Orts- und Bürgernähe. Zum Zweiten soll 63 Die staatliche Kulturpolitik bringt das Legitimationsbedürfnis umso stärker zum Ausdruck je größer deren repräsentativer Charakter ist. In der Geschichte gibt es verschiedene Beispiele des bewussten Umgangs mit dem Paradoxon, Macht durch Machtausübung durchzusetzen.165 Man war in der Staatspraxis bestrebt, unkontrollierte Gewaltausübung zu vermeiden, und schließlich wurde die Gewalt durch die Kompetenz/Recht-Unterscheidung geteilt. Nach dem Prinzip dieser Unterscheidung wurden die Gegenkompetenzen errichtet (Gewaltenteilung). Im Laufe des 19. Jahrhundert löste das Hegelsche Paradigma der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft die Staatszwecklehre ab. Diese Unterscheidung ermöglichte die Ausdifferenzierung der staatlichen Gewalten. Mit der Entfaltung der juristischen Methode im Staatsrecht wurde die Bestimmung der Staatszwecke zu einer politischen, außerrechtlichen Frage erklärt; oder mutierte im terminologischen Wandel zur Frage nach den Staatsaufgaben.166 Der Staat verfügte nicht über eine Gewalt, die er selbst definiert, sondern er teilt mit der Verfassung die Legitimation, die Aufgaben auszuführen, die dem Frieden, der Sicherheit und dem Gemeinwohl dienen.167 Die Verfassung kann das staatliche Handeln nicht dicht determinieren. Dafür sind die auf der Verfassungsebene entschiedenen Gemeinwohlkriterien von zu unterschiedlichem Konkretisierungsgrad, sie sind in ihrer Systematik zu heterogen und in ihrer Gewichtung zueinander selber zu sehr konkretisierungsbedürftig. Begrifflich bestimmen sich Verfassung und Staat wechselseitig, während sie in der Konkretisierung bestimmter Aufgaben antithetisch sind. 168 Die Verfassung reguliert nicht nur die Staatsaufgaben, und der Staat lässt sich auch nicht auf einen bloßen „Vollzug“ der Verfassung reduzieren. Die Antithese zwischen Verfassung und Staat bezieht sich allein auf die Legitimationsfrage. Um die Legitimationsfrage zu lösen, werden im Grundgesetz nicht nur die Verfahren, sondern auch die Bedingungen für das Gemeinwohl entworfen, während die Gemeinwohlkonkretisierung einer rechtlichen Kontrolle unterliegt. Die Wertgebundenheit und das immer wieder zu erneuernde Legitimationsbedürfnis des Verfassungsstaats bleiben sichtbar.169 der Föderalismus nicht etwa staatliche Entscheidungen behindern und verzögern, sondern sie vielmehr durch einen Wettbewerb um die bessere Lösung befördern und beschleunigen.“ Leicht, Robert, Von Partnern und Paten, Politik ohne Leitkultur und ohne Kulturleiter: Warum wir nicht weniger, sondern mehr Föderalismus brauchen. Eine Antwort auf Michael Naumann, den Staatsminister für Kultur und Medien, Die Zeit, Nr.46/2000, http://www.zeit.de/2000/46/ Kultur/200046_naumann_streit.html 165 Um Macht und Herrschaft zu legitimieren, berief man sich z.B. auf mythische Erzählungen, große Helden der Geschichte oder theologische Auslegungen. 166 Schulze-Fielitz, Helmut, Staatsaufgabenentwicklung und Verfassung, Zur normativen Kraft der Verfassung für das Wachstum und die Begrenzung der Staatsaufgaben, in: Wachsende Staatsaufgaben - sinkende Steuerungsfähigkeit der Rechts, Grimm, Dieter (Hrsg.), 1990, Baden-Baden, S. 11-48, S. 13 167 Vgl. Schulze-Fielitz, 1990, S. 15 168 Vgl. ebenda, S. 15 169 ebenda, S. 16 64 II.1.4.2 Taiwans Weg zur Legitimation Auch in Taiwan soll die öffentliche Kulturpolitik nicht als willkürliche Kompetenzerweiterung des Staats oder als beliebige politische Selektion der Kulturförderung erscheinen, sondern sich an Vorgaben des Gemeinwohls und mit systematischer Kompetenzzuschreibung binden. Hier kann der Legitimierungsprozess auch durch die Unterscheidung zwischen Zielvorgaben und Aufgabenerfüllung verlaufen. Bei den Verfassungszielen und Staatsaufgaben kommt es aufgrund des unterschiedlichen Konkretisierungsgrads zu einer starken Ausdifferenzierung. Die Verfassungsziele weisen Kompetenzen zu und die Staatsaufgaben erfüllen beruhen auf der Verfassung als Rechtsgrundlage. Die Staatsaufgaben sind die Konkretisierung der abstrakteren konstitutionalisierten Verfassungsziele. Staatsaufgaben können nicht isoliert, sondern wie der Staat auch nur im Zusammenhang mit gesellschaftlichen und privaten Aufgaben nach Maßgabe der Verfassung als Grundordnung für Staat und Gesellschaft angemessen behandelt werden.170 Bei der Kulturpolitik ist „Recht“ das Medium der politischen Steuerung. Durch das Medium „Recht“ wird die Rechtmäßigkeit der staatlichen Kompetenz überprüft. Deshalb lässt sich die Kulturpolitik in Taiwan – ebenso wie das Kulturverfassungsrecht in Deutschland – auch über die Textinterpretation des medialen „Kulturrechts“ als Teil des staatlichen Kompetenzschemas durchsetzen. Aber der Kern der Staatssaufgaben-Diskussion liegt in den Abstufungen der öffentlich-rechtlichen Organisationsrahmen für die Bestätigung der privaten Freiheit im öffentlichen Interesse,171 in Deutschland wie in Taiwan. Die oben genannte Unterscheidung offeriert dem Staat Taiwan zwei Methoden die öffentliche Kulturpolitik verfassungskontextuell zu legitimieren: 1. Kulturpolitik als materielle Absicherung des Kulturguts hat die gleiche Qualität wie der Eigentumsschutz. 2. Kulturpolitik ist die Erweiterung der staatlichen Sozialleistung, besonders unter dem Aspekt der Sozialversicherung für die Personen, die beruflich im Bereich der Kultur engagiert sind. Die Differenzierung der Verfassungsziele – beziehungsweise in Taiwan die Ziele der Richtlinie der (städtischen) Kulturpolitik172 – und der Staatsaufgaben ermöglicht die ständige Entwicklung und Veränderung der Staatsaufgaben. Während die Staatsaufgaben Erscheinungsformen nie vollständig normiert werden können, 170 173 in ihren konkreten sind beständige aber ebenda, 1990, S. 16 Schulze-Fielitz, 1990, S. 17 172 Siehe I.4.2 und I.4.3 173 Die Verfassung verliert jedoch ihre normative Kraft umso mehr, je konkreter sie die staatlichen Aufgaben formuliert 171 65 weiterentwicklungsfähige Texte und Strukturen notwendig. Die Konkretisierung der Staatsaufgaben rekurriert auf die abstrakte kulturpolitische Richtlinie, die Richtlinie wiederum lässt sich von den Erscheinungsformen der Staatsaufgaben aus interpretieren. Die ausdifferenzierte Verfassungsziele und Staatsaufgaben schließen sich in diesem Zusammenhang wieder zu einer Einheit der systemischen Staatszielbestimmung zusammen und gewährleisten diese normativ. II.2 Themengebiet: Kulturelle Identität Es gibt ein überdauerndes menschliches Bedürfnis nach Identität, d.h. sich einem Gegenüber als Einheit darzustellen und sich gleichzeitig im Gegenüber zu spiegeln.174 In diesem Sinne ist Identität eine Einheit von Selbstreferenzen und Fremdreferenzen, wobei Identitätsbildung nicht immer reibungsfrei gelingt. Durch die Identitätsbildung kann sich eine Gesellschaft als ein geschlossenes System und als Einheit verstehen. Die Identität ermöglicht es dem System geschlossen zu operieren und der Umwelt gegenüber offen zu bleiben. Die Kulturpolitik geht gewöhnlich davon aus, dass Traditionen und Überlieferungen Voraussetzungen für die Identitätsbildung der Bevölkerung sind. Aber die Identifikation mit der Tradition legitimiert die Kulturpolitik nicht automatisch. Es sind genau genommen die identifikationsstiftenden Mechanismen, die Legitimation erzeugen können, denn mit ihnen kann die Gesellschaft ihre eigenen Traditionen und die Abweichungen davon bewerten. Insofern ist Identität immer künstlich und manipulierbar. Historisch betrachtet gibt es keine kontinuierliche Identitätsbildung. 175 Es wird vielmehr kontinuierlich neu bewertet ob etwas der Tradition entspricht oder nicht. Damit wird zugleich die Innen- und Außengrenze einer Gemeinschaft neu definiert. Somit handelt es sich bei der Identitätsbildung um eine Art Informationsverarbeitung der Gesellschaft. Die Identifikation mit der Tradition ermöglicht es einer Gesellschaft, die Zeitstruktur auch ohne bestimmte Ereignisse in die Gedächtnisstruktur zu integrieren. 176 ‚Identitäten "bestehen" nicht, sie haben nur die Funktion, Rekursionen zu ordnen, so dass man bei allem Prozessieren von Sinn auf etwas wiederholt Verwendbares zurück- und vorgreifen kann.’ 177 Insofern ist Identität eine im Individuum oder System verankerte erkenntnistheoretische Grundstruktur. Zugleich verweist Identität auch auf die und konfliktreiches Handeln erzwingende Gestaltungsaufgaben dem Staat zuweist. Schulze-Fielitz, 1990, S. 24, 26 Dies fing schon an, nachdem die Menschen sich selbst von der Natur unterschieden haben und zu reflektieren begannen. Das ist der Unterschied zwischen Kultur und Natur. „Indem es alle Möglichkeiten des analogischen Vergleichs von Natur und Kultur erforscht, baut das (mythische) Denken ein riesiges Spiegelspiel auf, in dem das gegenseitige Bild von Menschen und der Welt sich bis ins Unendliche widerspiegelt und sich im Prisma der Beziehungen zwischen Natur und Kultur fortwährend spaltet und wieder zusammensetzt.“ Godelier, Maurice, Mythos und Geschichte, in: Eder, Klaus (Hrsg.), Seminar <Entstehung von Klassengesellschaften>, Frankfurt/M., 1973, S. 316; Davon ausgegangen kann Kultur auch z.B. durch die Unterscheidung zwischen Menschlichkeit und der städtischen/staatlichen Ordnung, wie es in Athen war, definiert werden. Habermas, Jürgen, Können komplexe Gesellschaften eine vernünftige Identität ausbilden? In: Zur Rekonstruktion des historischen Materialismus, Frankfurt/M., 1990, 5. Aufl., S. 92-128, S. 99. 175 ebenda, S. 97f 176 D.h., dass die Wiederholung des Gegebenen üblicherweise keines Legitimationsnachweises bedarf. 177 Luhmann, Niklas, Die Gesellschaft der Gesellschaft, Frankfurt/M. 1999, S. 46 174 66 in der Gegenwart verfügbaren Kontingenzen und auf die endlosen Beobachtungsmöglichkeiten in der Zukunft.178 Durch die Unterscheidung zwischen Tradition und Nicht-Tradition kann Identität bestätigt, widerlegt oder geändert werden, allerdings können verschiedene Identitäten auch miteinander in Konflikt geraten. Die individuelle sowie die gesellschaftliche Identitätsbildung ist zugleich Teil eines normbildenden Lernprozesses. Statt nur das Gegebene zu wiederholen, bleibt die Gesellschaft gegenüber der Zukunft offen. Das macht die Unterscheidung zwischen Tradition und Nicht-Tradition zu einer Dynamik der Gesellschaft. In diesem Sinne fördert die Legitimationsthematik durch Reflexion die Anerkennung der Traditionen. Sie erfordert nicht die Rekursion zum Ursprung, sondern einen Deutungsmechanismus. Dadurch bleibt die Bewahrung der Kultur in Deutschland wie in Taiwan trotz der Geschichte dieser Länder möglich. II.2.1 Identität durch symbolische Ordnung Es gibt eine Umgangsweise mit der eigenen Geschichte, die schon seit es Beginn der Geschichtsschreibung gibt. Und zwar ein Herkunftsbild zu entwerfen, das als Wegweiser für die Zukunft dient, wie es zum Beispiel in der Antike mit Mythen und im Mittelalter mit theologischen Auslegungen praktiziert wurde. Auf diese Weise werden dann die Traditionen der Gesellschaft aufbewahrt. In Deutschland wie in Taiwan ist jedoch die Identifikation mit Traditionen nicht selbstverständlich. Nicht die Traditionen, sondern unreflektiertes Verhalten gegenüber den Traditionen ist in beiden Ländern problematisch. Die Kulturpolitik des Traditionsschutzes geht deshalb in beiden Ländern häufig vom einem Verlust oder einem Mangel aus, wie etwa vom Verschwinden der Überlieferungen, vom Mangel an der Erfahrung historischer Authentizität oder vom Mangel an der Reflexion gegenüber der eigenen Geschichte. Es gibt demzufolge staatliche Kulturaufgaben, die nicht anhand der in der Verfassung verankerten Gemeinwohlkriterien legitimiert werden. Dazu gehören etwa die Errichtung von Gedenkstätten oder Stiftungen, die an historische Ereignisse erinnern. Die Identität einer Gesellschaft ist eine Gedächtnisstruktur und muss gelehrt werden. Deshalb muss jede Kultur auch erlebbare und überlieferbare Formen aufweisen. Die öffentliche Kulturpflege betrifft deshalb immer zugleich die materielle und die immaterielle Dimension der Kultur. Sie verfügt über die Fähigkeit, etwas einen symbolischen Wert zu verleihen. Die bewahrenden und schützenden Aufgaben der Denkmalpflege sind ein Beispiel dafür. Sobald etwas gesammelt und aufbewahrt wird – sowohl Güter als auch Bauten, Dokumente oder Geschichte –, wird es symbolisch aufgeladen und vertritt die betreffende Kultur. 178 ebenda, S. 47 67 II.2.1.1 Identität in Deutschland Die Entstehung der nationalen und kulturellen Identität im Zusammenhang mit der Staatsbildung ist in jedem Land anders. Die westeuropäischen Nationen wie Frankreich und Spanien haben sich im 19. Jahrhundert nicht zuletzt durch die aktive Kulturpolitik eines absolutistischen Staates zu einer Nation entwickelt. Die Kulturpolitik in Österreich und Preußen stand im Dienst der Staatlichkeit, während man unter „Deutschland“ hauptsächlich ein Gebiet mit bestimmten territorialen Grenzen verstand.179 Das Gedankengut dieser Zeit suggerierte, 'man könne Kulturen "national" fassen. So sollte den neugeborenen Territorialgesellschaften ein Sinn für ihre Einheit gegeben werden. Doch diese Suggestion wurde bald fallengelassen, weil sie zu stark aggregiert und erkennbar die falschen Probleme sowohl produziert ("Nationalcharaktere") als auch löst (durch die Tendenz der Reduktion einer "Nation" auf eine "Ethnie").'180 Als Legitimation für die Kulturpolitik diente hier vor allem der Kulturschutz des deutschen Sprachraums und weniger die Bewahrung der „deutschen“ Identität. Denn es gab noch keine kongruente nationale und kulturelle deutsche Identität. Auf deutschsprachigem Boden sind verschiedene, kleine Kulturzentren zerstreut. Dies hängt freilich mit der politischen Zersplitterung der deutschen Länder zusammen. Auch die ideologischen Zerwürfnisse (zum Beispiel zur Lutherzeit, im Dreißigjährigen Krieg, zwischen der DDR und der BRD) und der daraus resultierende Partikularismus bewirkten, dass sich die Kultur des gesamten deutschen Sprachraums trotz gemeinsamer Hochsprache und gemeinsamer künstlerischer und literarischer Traditionen sehr uneinheitlich gestaltet.181 Nach dem Zweiten Weltkrieg stand zunächst die Realpolitik an erster Stelle und die „nationale Frage“ wurde auf die unteren Ränge der politischen Prioritätenliste verschoben. 182 In der Atmosphäre der Nachkriegsjahre konnte sich die kulturelle Identität leichter rehabilitieren als die politische Identität. Die Frage der kulturellen Identität wirkte jetzt mehr wie eine Dauerfragestellung als wie eine Feststellung. Im Zeitalter der Pluralität bemüht sich die Kulturpolitik in der Bundesrepublik mehr um das vielfältige Antlitz der Kultur in Deutschland als um deutsche Identität. Die Filmförderung, die den Marktanteil des deutschen Films stärken soll, sieht ihre Aufgabe nicht im Schutz der nationalen 179 Beyme, Klaus von, Kulturpolitik und nationale Identität, Opladen/Wiesbaden, 1998, S. 36 Baecker, Dirk, Wozu Kultur?, Berlin, 2001, 2.Aufl., S. 14 181 Zitiert nach dem polnischen Schulbuch, Ciesla, Michal (Hrsg.), Zur Kulturkunde der Länder des deutschen Sprachraums, Warschau, 1982, Fohrbeck, Karla/Wiesand Andreas, Von der Industriegesellschaft zur Kulturgesellschaft?, München, 1989, S. 70 182 ebenda, S. 71 180 68 oder deutschen Kultur, sondern in der Gewährleistung der Vielfalt der Kinokultur.183 Auch die Aufgaben der Denkmalpflege intendieren heute weniger den Schutz deutschen Kulturgutes als die Pflege historischer und wissenschaftlicher Zeugnisse. II.2.1.2 Identität in Taiwan In Taiwan lässt sich ein Wandel der nationalen und kulturellen Identität seit den 90er Jahren beobachten. Während sich allmählich die Zivilgesellschaft herausbildete, verlor die bis dahin allein regierende Partei KMT (Nationale Volkspartei, Kuo-min-tang) ihre absolute Machtposition. Um sich dem politischen Wandel anzupassen, proklamierte die KMT die Taiwanisierung (Tai-wanhua) und die Entwicklung von Lokalbewusstsein.184 Statt sich als Erbfolger chinesischer Tradition zu betrachten, stellte man die taiwanesische Erfahrung (Tai-wan-jing-yan) und die Eigenständigkeit als Nationalstaat heraus. Die Idee der autonomen kommunalen Politik (She-quzong-ti-ying-zao) kam vom damaligen Vorsitzenden der Oppositionspartei (DDP) Hsieh, Frank Chang-ting (Xie, Zhang-ting). Unter der Federführung des damaligen Präsidenten Lee, Deng-hui wurde die autonome kommunale Kulturpolitik nach 1996 zum Schwerpunkt des Zentralkulturamts CCA.185 Die Vorsitzende des CCA war Shen, Hsueh-yung (Shen, Xue-yong). Zur gleichen Zeit begann man mit der Arbeit an den überfälligen lokalen Geschichtsschreibungen und Topographien. 186 Die autonome kommunale Kulturpolitik, gekoppelt mit der Fremdenverkehrspolitik und der Umweltpolitik, ging der Dezentralisierung (2000) voraus und trug zur Entwicklung des zivilgesellschaftlichen Bürgerbewusstseins bei. In den 90er Jahren erschienen zahlreiche Publikationen, die das Bewusstsein der Taiwanesen für ihre eigene Kultur stärkten. Außer den lokalen Topographien und Geschichtsschreibungen waren einige retrospektive Serien erschienen, darunter das Taiwan Kennenlernen (Ren-shi-tai-wan) oder das In Search of Taiwan's Animating Spirit (Xun-zhao-tai-wan-sheng-ming-li), das von dem prominenten Schriftsteller Xiao-Ye verfasst und von dem marktführenden Tian-xia Magazin 183 Im Vergleich ist die Kulturpolitik in Frankreich viel defensiver. Die Filmförderung in Frankreich verfolgt z.B. deutlich erkennbar den Zweck, den französischen Film zu privilegieren. Interview mit Machill, Marcel (Frankreich Quotenreich, Berlin, 1997) „Die Chanson-Quoten oder die Regelungen, die besagen, dass im Fernsehen ein bestimmter Anteil an europäischen Programmen ausgestrahlt werden muss, sind nur die Spitze des Eisbergs. Letztendlich untersteht die gesamte französische Medienpolitik dem Primat des Kulturprotektionismus.“ http://www.arte-tv.com/special/potsdam/maquette/rubrique/de/entretien.htm 184 Die „Taiwanisierung wurde von dem in Taiwan geborenen Präsidenten Li, Deng-hui offiziell angekündigt, mithin wurde die Illusion der Rückkehr nach China endgültig aufgehoben. Huang, Li-Ling, 1995; In den 80er Jahren war die taiwanesische „Kulturrestaurierung“, die neue Identifizierung bezog auf die taiwanesische Geschichte, die die Entkolonialisierung und zugleich der Versuch der „Entchinesierung“ bedeutet. Su, Zhao-ying, A Study on the Cultural Policy of Postwar Taiwan, 2001, Taipei, http://www.ceformosa.org.tw/ 185 Siehe auch I.4.3 186 Zum Begriff: Topographie bedeutet im weitestem Sinne die Landesbeschreibung oder der Überbegriff für alle natürlichen und anthropologischen Objekte auf der Erdoberfläche (Wald, Gewässer, Häuser, Straßen etc.) und deren Relationen untereinander. Zu Geschichtsschreibungen und Topographien in Taiwan: Huang, Li-ling, Die verändernde Rolle der Kommunen im neuen Staat, eine Analyse der (souveränen) kommunalen Politik (übersetzt), 1995, http://bbs.nsysu.edu.tw/txtVersion/treasure/tmm/M.912179800.A/M.946742370.A/M.946742440.C.html 69 veröffentlicht wurde. Diese Entwicklung kennzeichnet die neue kulturelle und politische Orientierung der Taiwanesen.187 Die offizielle Kulturpolitik des Zentralkulturamts CCA hat bei dieser Entwicklung die Rolle des Vorreiters und Vermittlers der autonomen kommunalen Politik, die darauf abzielt, Ignoranz, Bürokratie, oft auch die Korruption der lokalen Regierungen zu überwinden. Die Legitimation für die Politik in Taiwan resultierte in dieser Phase nicht vorrangig aus der Verfassungsmäßigkeit des neuen Programms, sondern aus dem Bewusstsein, dass es um zeitgemäße Veränderungen geht, die für die Bürger politische sowie kulturelle Neuorientierung bedeuten. II.2.1.3 Nationale Identität Die Idee der nationalen Identität lässt sich in Deutschland wie auch in Taiwan nicht einfach gedankenlos vertreten. Sonst bedeutete das Nationalgefühl „eine Nation ist eine Gruppe von Menschen, die durch einen gemeinsamen Irrtum hinsichtlich ihrer Abstammung und durch eine gemeinsame Abneigung gegen ihre Nachbarn geeint ist.“ Wie Karl Deutsch es ironisch definiert.188 „Das Gefühl nationaler Identität diente im Modernisierungsprozess der europäischen Staaten der Legitimierung des Staates. Die Nationsidee ist jedoch nicht die einzige Legitimierungsgrundlage. Historisch gesehen begann die moderne Legitimation mit dem Rechtsstaat. Dieser verband sich mit dem Nationalstaat. Die Gleichheit der Bürger einer Nation drängte auf die Dauer zum demokratischen Staat.“189 Zwar ist in Taiwan zu beobachten, dass sich eine nationale Identität mit der Herausbildung des Rechtsstaats langsam entwickelt, aber Selbstverständlichkeit. Die „postkoloniale“ die 190 Idee der nationalen Identität ist keine taiwanesische Kultur wird zum einen von den Versöhnungs- und Rehabilitationsversuchen, zum anderen von der Unsicherheit und dem politischen Druck aus China geprägt. Die Entwicklung des postnationalen Bewusstseins, das sich an übernationalen kosmopolischen Idealen orientiert, 187 191 ist in Taiwan wegen seiner Huang, Li-ling, 1995, http://bbs.nsysu.edu.tw/txtVersion/treasure/tmm/M.912179800.A/M.946742370.A/M.946742440. D.html 188 Deutsch, Karl W., Der Nationalismus und seine Alternative, München, 1972, S. 9 189 Beyme, 1998, S. 59 190 Dieser Begriff bezeichnet 1.) die lateinamerikanische Kultur, und 2.) in der akademischen und kritisch künstlerischpolitischen Öffentlichkeit den britischen oder US-amerikanischen Import in den kulturtheoretischen Kanon. Es handelt sich um einen Ort, der in das Gedächtnis und das Vermächtnis einer kolonialen Vergangenheit und seinen gegenwärtigen Ausformungen sowie Wirkungsweisen eingeschrieben ist. http://www.polylog.org/them/1.2/asp3de.htm+postkolonialit%C3%A4t&hl =de&ie=UTF-8; Hier wird der Begriff in Taiwan übernommen, er beschreibt der Einfluss der zentral-chinesischen Kultur in Taiwan, die sich nach der Niederlage gegen die Kommunisten (1949) in Taiwan niederließ und hier dominiert, ungeachtet der vorhandenen taiwanesischen Kulturen. 191 Beyme, 1998, S. 66 70 Unterpräsentation auf der Weltbühne gehemmt. Dies führt dazu, dass die öffentliche Kulturpolitik in Taiwan mit politischer Denotation aufgeladen ist.192 Während die Kultur in Taiwan der Politik nicht ganz entkommt, pendelt die öffentliche Kulturpolitik häufig zwischen den Rollen des Unterhalters 193 und des politischen Boten. Doch sowohl der politische Unterton als auch die Überbetonung der festivalartigen Kulturpolitik gefährdet ihre Legitimation. 194 Ein Kulturamt ist nicht die richtige Stelle für Parteipropaganda auf der einen Seite, und kann (und sollte) auf der anderen Seite die private Unterhaltungsbranche kaum bereichern. Heute lässt sich die Bildung einer Kulturidentität in einer offenen Gesellschaft wie Deutschland oder Taiwan nicht mehr durch Politik steuern. Kulturelle Identität ist vielmehr ein Prozess, und zwar ein Prozess der stetigen Auseinandersetzung mit dem Herkunftsbild und der Geschichte. Die kulturelle Identität muss nicht mehr gleichzeitig die nationale Identität sein. Während die nationale Identität heutzutage die Identifikation mit den Ideen der Rechtstaatlichkeit ist, versteht sich die Kulturidentität als ein Mechanismus der Reflexion. Durch die Reflexionen kann eine Gesellschaft sich auf mehr Toleranz einlassen als es möglich wäre, wenn sie sich allein durch Abgrenzungen definieren würde. Kulturpolitik ist längst von der Aufgabe der Identitätsbildung entlassen. Jedoch ist sie entscheidend für die Vielfalt der Kultur. II.2.2 Probleme einer identitätsstiftenden Kulturpolitik Der Versuch, die Kulturidentität einer pluralistischen Gesellschaft mittels Kulturpolitik in eine bestimmte Richtung zu steuern, gelingt selten. In Taiwan sind drei Entwicklungen prägend für die Identität der Gesellschaft. Die Kulturidentitäten der Stammesgesellschaften werden jetzt anerkannt. Gleichzeitig kommen die verschiedenen Kulturen der Immigranten allmählich zum Ausdruck. Am stärksten wird die Identität jedoch geprägt durch einen langjährigen Konflikt um das Vertretungsrecht der taiwanesischen oder chinesischen Tradition in Taiwan. Der Kulturpolitik sollte es um Vielfalt gehen und um die gleiche Chance der Selbstdarstellung der verschiedenen Kulturidentitäten. Dabei sollte sie sich jedoch nicht auf „politische Korrektheit“ reduzieren. II.2.2.1 Konkurrierende Identitäten Politische und kulturelle Identitäten können miteinander konkurrieren und sich sogar konterkarieren. Politische Ambivalenz 195 kann die Selbstverständlichkeit der historischen und 192 Eine der wichtigsten Anliegen der Kulturpolitik ist es, den Bekanntheitsgrad Taiwans in der Weltgesellschaft zu erhöhen. United Daily News, 25/07/2003; Viele kulturellen Organisationen in Taiwan bemühen sich, sich von denen aus China zu unterscheiden und sich direkt an die UNESCO anzuschließen. http://www.libertytimes.com.tw/today0721/today-s1.htm, 21/07/2003 193 Siehe auch I.4.3 194 Zeitungskommentar: Kultur ist kein politisches Instrument (übersetzt), Min-sheng Daily News, 30/07/2003 195 Es gibt z.B. Gruppen, die sehnsüchtig nach einer Umbenennung von „Republik China auf Taiwan“ zu „Republik 71 kulturellen Gegebenheiten hemmen und die Ausbildung einer nationalen Identität eines Rechtsstaats verhindern oder behindern, wie es in Taiwan zu beobachten ist. In einer solchen Situation wird die nationale Identität, die mit der staatlichen Kulturpolitik zusammenhängt, häufig durch eine lokale Identität ersetzt werden, um einen unlösbaren ideologischen Streit zu vermeiden. Wenn Lokalpatriotismus entsteht, weil Unzufriedenheit mit der politischen Wirklichkeit herrscht, ist dieser eher eine Kompensation und wirkt kontraproduktiv.196 Die ideologischen Kämpfe zwischen den verschiedenen Identitäten in Taiwan werden vielfach als zermürbend und strapazierend empfunden, so dass alle Identitätsträger darunter leiden.197 Dennoch können die lokalen Identitäten letztlich die Ideen des National- und Rechtsstaates wie Gleichheit und Gerechtigkeit nicht ersetzen,198 sie beeinträchtigen aber die nationalen Identität.199 II.2.2.2 Minderheitenschutz Bei der Demokratisierung ist an sich der Prozess der multikulturellen Identitätsbildung inbegriffen, wobei jede Kulturidentität in ihrer Eigenart akzeptiert wird und das Recht auf Selbstbestimmung hat. 200 Möchte man den Minderheitenschutz vom Kulturverfassungsrecht ableiten, muss man feststellen, dass sich das Kulturverfassungsrecht an das einzelne Individuum richtet, sich jedoch nicht einfach auf Gruppen übertragen lässt. Hier stößt man auf das Paradoxon, dass das Recht der Minderheit auf Selbstbestimmung nur auf der Grundlage der Unterscheidung Mehrheit/Minderheit realisiert werden kann201 und die Entscheidung, welche Kriterien und zum welchen Zweck für die Mehrheit/Minderheit-Unterscheidung herangezogen werden sollen, ist immer eine Mehrheitsentscheidung. Eine „kulturelle Mehrheit“ ist ein politisches Produkt. Hat eine Gruppe diesen Status, ist dies nicht unbedingt vorteilhaft für die Gesamtstruktur und deren Politik, weil dieses automatisch die (reale oder imaginäre) Vernachlässigung der Minderheiten nach sich zieht. Taiwan“ streben. Es gibt eine jährliche Demonstration der Befürworter sowie der Gegner. „Das kulturelle Subsystem sperrt sich gegen den Staat, je weniger dieser freiheitlichen Grundsätzen entsprach. Das kulturelle System kompensierte in Ideen der Kulturnation die fehlende Nationalstaatlichkeit oder zog sich in die Innerlichkeit zurück.“ Beyme, 1998, S. 78 197 Es geht in keiner Weise um die Interessen der Taiwanesen, sondern um Parteiideologie. Um zu "taiwanisieren (Taiwan-hua)" und "ent-chinesisieren (Qu-zhong-guo-hua)" werden die historischen Zusammenhänge verzerrt dargestellt. Hier zeigt sich das Dilemma des „taiwanesischen Chauvinismus“. Duan, Chang-guo, Die unbestimmte Existenz Taiwans (übersetzt), http://archive.udn.com/2003/9/23/NEWS/OPINION/X1/1576737.shtml, 23/09/2003 198 Beyme, 1998, S. 78 199 Im September 2003 wurden einige Aufgaben eines Staatsexamens in einem taiwanesischen Dialekt geschrieben, das löste den Protest einer anderen „Sprachminderheit“ aus. Gegen das Staatsexamen kann wegen Verfassungswidrigkeit rechtlich vorgegangen werden (übersetzt), Zheng, Di-yuan, http://www.cdn.com.tw/daily/2003/09/16/text/920916c9.htm, 16/09/2003, Das Beispiel zeigt, dass die unbestimmte kulturelle Identität die Identitätskrise des Nationalstaates auslösen kann. Ein Gesetzentwurf für die offizielle Sprache wird seither diskutiert. Huang, Jun-ming, http://archive.udn.com/2003/9/23/NEWS/NATIONAL/NAT1/1576634.shtml, 23/09/003 200 Pariotti, Elena, Nationality and Fundamental Rights between Cultural and Political Identity, in: Human Rights, Minority Rights, Women Rights, S. 83-94. Proceeding of the 19th World Congress of the International Association for Philosophy of Law and Social Philosophy (IVR), New York, 1999, Bröstel, Alexander/Pavčnik, Maijan (Hrsg.), Stuttgart, 2001, S. 91 201 Pariotti, 2001, S. 83, 84, 90 196 72 Der Begriff „Minderheitenschutz“ hat in der Kulturpolitik eine andere Verwendung als in der allgemeinen Politik.202 Kulturpolitisch meint der Begriff „Minderheit“ ethnische Minderheiten oder kulturell benachteiligte Gruppen. Die Verwendung des Begriffs „Minderheit“ impliziert eine dominante Mehrheitskultur, die der Idee des Multikulturalismus widerspricht. 203 Während die benachteiligten Gruppen Unterstützung erhalten sollen, vermag weder die „Mehrheit“ noch die „Minderheit“ die Mehrheit/Minderheit-Unterscheidung widerspruchsfrei vorzunehmen. Der Begriff des Minderheitenschutzes richtet sich eigentlich auf die kulturelle Selbstbestimmung der „sich als beeinträchtigt fühlenden Gruppen“. Es ist aber problematisch, diesen Begriff gleichzeitig als eine Verpflichtung der Mehrheit anzuwenden, weil dadurch wiederum unklare Beziehungen zwischen der Selbstbestimmung der Minderheit und der Verpflichtung der Mehrheit entstehen. In diesem Sinne sollte in Deutschland wie in Taiwan die Vielfalt und die Pluralität der Kulturen als kulturpolitische Zielsetzung aufgefasst werden, anstelle des Minderheitenschutzes. In Deutschland hat sich die Kulturpolitik noch nicht ausreichend mit ethnischen und religiösen Fragen auseinandergesetzt. Die Identität ist zwar letztlich durch das Gleichheits- und Freiheitsprinzip des Rechtssystems gewährleistet, dieses muss sich aber auch im Alltag bewähren. Die Unterrepräsentation der Immigranten und der Nichtchristen in der politischen und medialen Öffentlichkeit zeigt, dass es in Deutschland beim Umgang mit „Minderheiten“ an kultureller Sensibilität fehlt, obwohl das eine Voraussetzung für Integration ist.204 Schließlich ist Integration nicht Assimilation, 205 Integration verlangt gegenseitige Anerkennung und eine Assimilation der Immigranten erscheint außerdem in Anbetracht der unübersehbaren körperlichen Merkmale illusorisch. In Taiwan wird hingegen regelmäßig über den Minderheitenschutz diskutiert, was jedoch häufig aus einer eklektischen politischen Haltung zustande gekommen ist. Ethnische Minderheiten und 202 Politische Willensbildung erfolgt durch Mehrheitsentscheid, da eine Einstimmigkeits- oder Konsenserfordernis die politische Handlungsfähigkeit eines Gemeinwesens lähmen würde. Da die Mehrheitsherrschaft aber nicht zu einer Mehrheitstyrannei ausarten darf, wird in besonderem Maße ein Minderheitenschutz als auch ein konsensuales Minimum über fundamentale Werte und Spielregeln des Zusammenlebens erforderlich sein. Verfassungsänderungen sind demzufolge an qualifizierte Mehrheiten gebunden (Art. 79 Abs. 2 GG), die Rechtsschutzgewährung des Art. 19 Abs. 4 wirkt genauso minderheitsschützend wie natürlich die einzelnen grundrechtlichen Gewährleistungen. http://jnv2.jura.tu-dresden.de/~hense/restricted/Paragraph3.pdf 203 Pariotti, 2001, S. 90 204 „Bedenklich ist hierbei die Konstellation eines offensichtlichen Bedürfnisses nach Informationen über die Türkei und des geringen Angebots aus der deutschen Medienbranche. Hürriyet, die in Europa mit einer Auflage von 160.000 Exemplaren erscheint, hat nur deshalb eine so große Informationsmacht, weil das mediale Angebot für Türken in Deutschland nicht ausreicht. Hier sind die deutschen Medien gefragt. 2,1 Millionen Türken leben in Deutschland, doch im Fernsehen laufen häufiger chinesische Filme als türkische." Cem Özdemir, Viel Bedarf, Wenig Angebot, http://www.dtsinfo.de/deutsch/p200206/Seite13.htm; Nur 7% der türkischen Mitbürger lesen deutschen Zeitungen. Die Mehrheit bleibt bei türkischen Medien, und die Feindseligkeit ist leicht entbrannt. Lambsdorff, Hagen Graf, (Leiter der Abteilung Ausland im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bonn), Helfer oder Hindernis, Türkische Medien in Deutschland, http://www.dgap.org/IP/ip9801/hlambsdorff.htm 205 Der türkischestämmige Schriftsteller Feridun Zaimoglu warnt vor der Gefahr einer Glorifizierung von Multi-KultiGesellschaften, da man mit den Wurzeln und der Geschichte jedes Einzelnen bewusst umgehen muss. Nachricht aus Kulturzeit, 3Sat, 27/05/2003 73 sprachliche Minderheiten werden ohne Differenzierung thematisiert. Diese Politik des Minderheitenschutzes führt jedoch nicht zur Anerkennung verschiedener kulturellen Identitäten, sondern vielmehr zur Instrumentalisierung der Sprachpolitik für die Eigeninteressen der involvierten Organisationen. 206 Die Debatten um diese Sprachpolitik machen das Paradoxe am Minderheitenschutzes deutlich. Im Februar 2003 hat das Bildungsministerium einen Gesetzentwurf zur Gleichberechtigung aller Sprachen (Yu-yen-ping-deng-fa oder Guo-jia-yu-yan-fa-zhan-fa) vorgelegt. 207 Dieser Entwurf bezieht neben Chinesisch, der offiziellen Sprache, noch 2 Dialekte und 11 Sprachen der 11 einheimischen Stammesgesellschaften mit ein. Diese Stammesgesellschaften machen aber insgesamt nur 1,8% der Bevölkerung in Taiwan aus. Manche dieser Sprachen haben keine Schrift bzw. wenn sie eine hatten, sind diese zum großen Teil verloren gegangen. Der Entwurf fordert außer Schulungsangeboten für diese Sprachen noch eine vielsprachige Beschriftung in der Öffentlichkeit und veranlasst auf Wunsch bzw. auf Antrag vielsprachige öffentliche wie parlamentarische oder gerichtlichen Verhandlungen zu ermöglichen. Durch diese Gesetze sollen die Minderheitskulturen geschützt und die Pluralität der Gesellschaft gefördert werden, womit man dem Ziel „kulturelle Gleichheit“ näher kommen möchte.208 Diese Politik berücksichtigt allerdings nicht die Tatsache, dass die Minderheiten damit Gefahr laufen, sich in ihren eigenen Sprachgemeinschaften zu isoliert, weil sie keinen Druck verspüren, die Sprache der Mehrheit zu lernen. Außerdem ist sie blind gegenüber den hohen Kosten und dem bürokratischen Aufwand, den die Umsetzung des Gesetzes nach sich zieht. Eine staatliche Schutzmaßnahme für eine gefährdete Minderheitenkultur im Sinne des Gleichheitsprinzips ist nur legitim, wenn die Bezugsgruppen stärker gefördert werden, aber nicht wenn sie die Anpassung der Mehrheit fordert. Dieser Entwurf offenbart den Eklektizismus der Kulturpolitik und ihre Ziellosigkeit. II.2.2.3 Symbolische Politik Eine Kulturpolitik der Pluralität soll zwischen verschiedenen Kulturidentitäten mehr die Integration als die Konkurrenz fördern. Die widersprüchliche Sprachpolitik in Taiwan ist zum Teil auf die Reduzierung der öffentlichen Kulturpolitik auf reine Symbolik zurückzuführen. Während sich die Gesellschaft stetig zu funktionalen Systemen ausdifferenziert, erleben Kunst und Kultur seit der Modernisierung einen Bedeutungsverlust. Die Wertschätzung der Kultur drückt sich nur noch darin aus, dass sie vom Alltag abgesondert und reduziert wird. Je mehr Kunst und Kultur abgesondert werden und den Status des Besonderen erhalten, umso mehr bedürfen sie des 206 Qu-zhi, Die von Ideologie verzerrte Sprachpolitik (übersetzt), http://www.cdn.com.tw/daily/2003/09/29/text/920929i2.htm, 29/09/2003 207 http://www.cca.gov.tw/news/2003/09222.htm 208 http://www.wufi.org.tw/republic/no31_17.htm 74 Schutzes, umso weiter werden sie dadurch von der Marktwirtschaft und vom politischen Alltag entfernt, und umso legitimer erscheint ihr Schutz und ihre Förderung. Dies bedeutet aber, eine reduzierte Form von Kunst und Kultur zu fördern, und zwar reduziert auf das Symbolische und die Oberfläche der Kunst und Kultur. Damit wird die staatliche Kulturpolitik zur Nebensache. Der Kulturpolitik bleibt die politische Realität fremd, was einen Bedeutungsverlust für Kunst und Kultur nach sich zieht. Kunstfreiheit und Kreativität werden nur noch im Rahmen der staatlichen Kulturpolitik präsentiert, sie stellen keine wirkliche Herausforderung und keine ernst zu nehmende Reflexion der Gesellschaft mehr dar. Es wäre wünschenswert, wenn die öffentliche Kulturpolitik in Taiwan sich stärker als gesellschaftlicher Faktor begreifen und sich mehr mit der politischen Realität auseinandersetzen würde. Eine angemessen gestaltete Kulturpolitik kann bei Konflikten und Auseinandersetzungen die Energien einer Gesellschaft kanalisieren und in produktive Wege leiten. Nicht nur die gedächtnistragenden Gegenstände gehören zu den Aufgaben der öffentlichen Kulturpolitik, sondern auch die normative Kraft der Kultur. II.3 Themengebiet: Kultur im öffentlichen Raum Die staatliche Kulturpolitik ist aufgrund ihrer repräsentativen Eigenschaft immer auch eine Aufgabe des Staates. Diese findet sowohl in öffentlichen Diskursen als auch im öffentlichen Raum statt. Sie hat eine Wechselwirkung mit der Legitimation der öffentlichen Politik. Die Entwicklungen des Denkmalschutzes in Deutschland und in Taiwan zeigen uns zum einen die Verflechtung der diskursiven und der räumlichen Öffentlichkeiten, zum anderen den Wandel der legitimierenden Rolle der Öffentlichkeit. Die Denkmalpflege soll hier als Beispiel dienen. Historisch gesehen war Denkmalpflege immer in Gefahr, Handlanger der Politik zu werden. Unter dem Schutzmantel der Begründung, dass Kulturdenkmäler lediglich etwas archivieren oder erhalten, können leicht politische Zwecke verfolgt werden. Auch die moderne Kategorie des „öffentlichen Interesses“ birgt neue Politisierungsgefahren. 209 Die Auseinandersetzung um das „Kopftuch im Klassenzimmer“ zeigt, dass das öffentliche Interesse an der Religionsfreiheit unter anderem benutzt werden kann, um auf eine vorgebliche Integrationsunwilligkeit von Muslimen hinzuweisen. Aus dieser Erfahrung wird die heutige Denkmalpflege sehr feinsinnig gegliedert. In Deutschland besteht in der denkmalpflegerischen Praxis ein kleiner Unterschied zwischen den Begriffen Denkmalen und Denkmälern. Der erste bezieht sich auf das Denkmal, das einen gedächtnistragenden Gegenstand repräsentiert, der zweite meint Monumente, die als politische Symbole fungieren. Durch diese 209 Beyme, 1998, S. 116 75 Begriffsunterscheidung besteht eine Trennung in zwei verschiedene Aufgabenbereiche, während die Pflege der Denkmale der Bewahrung des kulturellen Gedächtnisses dient, sind Denkmäler die Gegenstände politischer Entscheidung. Die Pflege der Denkmale ist deshalb Geschichtspflege, während die Pflege politischer Denkmäler aktuelles Zeitgeschehen ist. Dadurch wird eine Möglichkeit eröffnet, Geschichte von der Tagespolitik zu trennen. Heutige Denkmalpflege bewahrt die Zeugnisse kunst- und bauhistorischer Wissenschaften. In Deutschland bleibt die Denkmalpflege trotz vieler Diskussionen über Entstaatlichung weitgehend eine öffentliche Aufgabe. Auf der Basis historischer und kunstwissenschaftlicher Bewertungen kann sich Denkmalpflege neutral gegenüber politischen Interessen verhalten. II.3.1 Öffentlicher Raum und Legitimation In jeder Herrschaftsform wird Kulturpolitik gepflegt. Neben der Sozial- und Schutzleistung der öffentlichen Kulturpolitik wurde auch immer eine Ästhetisierung der öffentlichen Räume betrieben. Die Ästhetisierung der öffentlichen Räume bedeutet immer auch eine Mythisierung und Apotheosierung der Herrschaft, wie dies schon im alten Ägypten mit den Pyramiden praktiziert wurde. Ein Zusammenhang zwischen Himmelsrichtungen und Gotteshäusern sowie Herrschaftssitzen findet sich in vielen Kulturen. 210 Die Ästhetik der imposanten Bauten wirkt prägend auf die Untertanen, und legitimiert die transzendentale Macht sowie die weltliche Herrschaft auf subtile Weise. Die Ästhetisierung des Außen- und Stadtraums in der Frühneuzeit in Europa ist ohne eine Verbindung mit der Gottesverehrung nicht verständlich. Bei der Entstehung des Bürgertums war die Ästhetisierung des öffentlichen Raums, vor allem der Kircheneinrichtungen, ein subtiler legitimierender Prozess für die Bildung von privatem Reichtum. Kirchen und Städte wurden mit Eifer gebaut und verschönert, weil die Auftraggeber und Kunstpatrone wie Bankiers und Kaufleute, die mit Wucherzinsen reich geworden waren, von ihrem Gewissen geplagt wurden. 211 Die öffentlichen Gebäude wurden zur Ehre Gottes mit höchstem künstlerischen Anspruch errichtet, und dienten zugleich der Erinnerung an den jeweiligen Mäzen. Dies hat den Städtebau jener Zeit geprägt.212 Auch mit dem Bau von Türmen hat sich das Bürgertum im religiös kontextualisierten Stadtraum durchgesetzt. Türme symbolisierten den neuen Sozialstatus und konkurrierten mit den sozialen Schichten der Monarchie und des Hof- und Landesadels. 213 Der Klassizismus der 210 In der chinesischen Geschichte z.B. richtet sich der Herrscher nach Süden (Tian-zi-nan-xiang). Siehe Yi-jing, Shuogua-zhuan Kapitel, Li-ji und Lun-yu, Yong-ye Kapitel; http://www.cnw21.com/maincod/new/research/fengs/xzff/203.htm 211 Roeck, Bernd, Kunstpatronage in der Frühen Neuzeit, Göttingen, 1999, S. 44 212 ebenda, S. 50 213 ebenda, S. 54 76 Baukunst im 18. Jahrhundert fungierte als die "Staatsarchitektur", die zum einen auf die griechische und römische Staaten rekurrieren und zum anderen die Vernunft und die Erhabenheit der Regierungsform widerspiegeln sollte.214 Die heutige Kulturpolitik der öffentlichen Räume ist Teil dieser Tradition, aber sie ist von dieser Legitimationsaufgabe befreit und gleichzeitig von ihrem bauhistorischen Kontext getrennt. Gerade weil die Kulturpolitik der öffentlichen Räume nicht immer selbstverständlich ist und sie sich heute neuen Wege suchen muss, um die eigene Praxis zu legitimieren, fördert diese Kulturpolitik die Kreativität. Die Kulturpolitik im öffentlichen Raum ist immer eine Interpretation der Bedeutung des Zeitgeschehens. Einerseits legitimiert ein ästhetisches Werk sich schon allein durch seine Existenz, andererseits ist es wichtig, dass eine individuelle ästhetische Erfahrung im jeweiligen gesellschaftlichen Interpretationsmuster erfasst und vermittelt werden kann. Das eminenteste Beispiel der Interpretation durch räumliche Ordnung ist die Peterskirche und der Petersplatz von Michaelangelo und Bernini in Rom. Die Kunst am Bau war seit der Renaissance eine wichtige Leistung der Künstler. Die Gestaltung öffentlicher Plätze fungierte als Vermittler impliziter oder expliziter politischer und religiöser Botschaften. Die symbolische Ordnung im öffentlichen Raum dieser Art wird bis heute weiter gepflegt.215 II.3.2 Der gegenwärtige Denkmalschutz in Deutschland Denkmale sind Repräsentationen der Geschichte. Die durch die Denkmale gestiftete Identität variiert mit ihrem jeweiligen historischen Rahmen. Ganz gleich ob es das Deutschtum, 216 der deutsche Staat, 217 der Wiederaufbau oder das vereinigte Deutschland ist, dank der dauerhaften materiellen Repräsentanten konnte ein Gefühl der Kontinuität entstehen. Die Idee der Denkmalpflege war in den einzelnen historischen Phasen sehr unterschiedlich ausgeprägt. In bestimmten Phasen war sie an eine patriotische Ideologie geknüpft. Bereits nach dem Ersten Weltkrieg war der Heimatbegriff in der denkmalpflegerischen Praxis ein ernstzunehmender Bezugspunkt kulturellen Schaffens und gesellschaftlicher 214 Entwicklung, was sich im Breitling, Stefan u.a., Geschichte der Architektur, Köln, 1996, S. 64f ebenda, S. 55 216 Zwischen Ende des 18. und dem Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Altertum-Gesellschaften gegründet, die neben den römischen Denkmalen auch deutsche Denkmale erforschten und den vaterländischen Sinn für den deutschen Nationalruhm stärken sollten. Noch deutlicher wurde die Ausrichtung der staatlich geförderten Geschichtsvereine auf die historisch zu begründende Identität der in den Umwälzungen der napoleonischen Zeit neu zusammengefügten Einzelstaaten bei der Gründung des Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen in den Jahren 1832/34. Franz, Eckhart G, Landesgeschichte und regionale Identität, in: Die Hessen und ihre Geschichte, Wegweiser durch die hessische Landes- und Regionalgeschichte, Franz, Eckhart G./Heidenreich, Bern (Hrsg.), Wiesbaden, 1999, S. 10 217 Kunstdenkmale waren für Karl Friedrich Schinkel ein öffentliches Gut, ihre Erhaltung deshalb von öffentlichem Interesse. Öffentlichkeit war für den Preußischen Oberbaudirektor identisch mit Staat, der verantwortlich für die Bildung der Bevölkerung ist. Huse, Norbert (Hrsg.), Denkmalpflege, Deutsche Texte aus drei Jahrhunderten, München, 1984, S. 63 215 77 Nationalsozialismus weiter zugespitzt hat. Seit den 50er Jahren kümmerte sich der Heimatverein nur noch um allgemeine städtebauliche und spezielle denkmalpflegerische Probleme. Nach 1975,218 dem europäischen Denkmalschutzjahr, hat die Diskussion über Denkmalpflege eine neue Grundlage gewonnen, und der Denkmalschutz wurde endgültig von den Altlasten der Blut-undBoden-Ideologie befreit.219 Heute ist die Denkmalpflege in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit dem Umweltschutz.220 Es geht nicht allein um die Zeugnisse ruhmreicher Vergangenheit, sondern auch um das sichtbar machen tragischer und katastrophaler Verstrickungen unserer Geschichte, aus der sich letztendlich unser demokratisches Geschichtsverständnis entwickelt hat.221 Im heutigen Zeitalter großer Fluktuation kann man sich schwerlich nur mit der Geschichte bzw. nur mit einer Geschichte identifizieren. In der Weltgesellschaft projiziert man seine Identität nicht mehr so stark auf die städtische Räumlichkeit wie zuvor, sondern orientiert sich eher kontextuell. Dem Denkmalsschutz geht es nicht um die „Archivierung“ der Stadtbaugeschichte, sondern um einen bewussteren reflektierten Umgang mit der Geschichte. In Deutschland führte die Reflexion in den 70er Jahren zum Gewahrwerden der Unwirtlichkeit der Städte durch die Bevölkerungsentleerung und die Kommerzialisierung der letzten historischen Gebäude, zur Überformung der Reste noch ungestörter städtebaulicher Normalität und zur Auswertung soziologischer Studien über die Lebensverhältnisse in den verdichteten Trabantenstädten. Denkmalschutz bot in diesem Zusammenhang eine Form der Besinnung, mit der über die Konsequenzen der Rationalisierung der Bauindustrie, der Gesellschaft des schnellen Konsums, der Wegwerfmentalität und des sich stetig expandierenden Konsumverhaltens nachgedacht werden konnte.222 218 Nach den Wiederaufbauphasen in den 50er Jahren, nach dem anschließenden Bauboom, der zunächst eine Kahlschlagsanierung bedeutete, und schließlich im Zuge der wirtschaftlichen Rezession 1973, wurde das Europäische Denkamlschutzjahr 1975 ausgerufen. Nationalkomitee Denkmalschutz, Denkmalschutzinfo, 2001, Nr.4, 25. Jg., Bonn, S. 17 219 Huse, 1997, Norbert, Unbequeme Denkmale, Entsorgen? Schützen? Pflegen?, München, S. 14; Zum Heimatschutz: „Der erste Weltkrieg schwächte die positive Entwicklung der Denkmalpflege. Die Verbindung zu den Heimatschutzverbänden brachte zwar in den Notzeiten der Nachkriegsjahre mit Inflation und Wirtschaftskrise eine sowohl ideell wie auch materiell breitenwirksamere Akzeptanz, brachte aber dann in den 30er Jahren eine gefährliche Nähe zur Blut- und Bodenideologie des Nationalsozialismus.“ Neumann, Michael, Denkmalpflege als Geschichtspflege, in: Franz, Eckhart G./Heidenreich, Bern (Hrsg.), 1999, S, 74-83, S. 76 220 Wendland, Ulrike, Bericht von der Jahrestagung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in Meißen, 26. Juni bis 1. Juli 1994, in: DKD 52, 1994, 107-122, Huse, 1997, S. 72f, S. 84 und S. 110f; Oder Denkmalpflege wird vom Umweltschutzgesetz, Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung, 1990, eingeschlossen. Röhring, Wolfram, <Kulturgüter>, Stiefkinder in der UVP, in: UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Report 2, Kühling, Dirk/Röhring, Wolfram (Hrsg.), 1996, S. 62-66, S. 64 221 Neumann, 1999, S, 74-83, S. 81 222 ebenda, S. 78; So haben Denkmale einen erinnernden Charakter an den Verlust, die mit der Ästhetikempfindung verschmilzt. 78 Da mit staatlicher Leistung vieles erreicht worden ist – in ganz Deutschland wurden bis 2002 813.645 denkmalgeschützte Objekte gezählt, 223 27 Denkmale in Deutschland sind auf der Welterbeliste der UNESCO verzeichnet,224 zahlreiche Städte sind durch ihr historisches Gepräge weltweit bekannt –, wird der Denkmalschutz heute als selbstverständlich angesehen. Die Diskussion über die Entstaatlichung der Denkmalpflege wurde damit begründet, dass das private Engagement ausreichend sei.225 Die Denkmalpflege und der Denkmalschutz lassen sich aber nicht gänzlich entstaatlichen, weil der Staat nicht nur versorgende, sondern auch schützende Aufgaben hat. Letztere muss der Staat durch seine Gesetzgebungs- und Sanktionskompetenz erfüllen. Weshalb schon aus Sicht der Praxis zwischen Denkmalpflege und Denkmalschutz unterschieden werden muss. 226 Im Grunde wurden beide Aufgaben schon immer von privaten Organisationen unterstützt,227 bzw. war die Realisierung staatlichen Engagements das Ergebnis privater Initiative. Der Denkmalschutz muss zwischen privaten und öffentlichen Interessen unterscheiden,228 um die Eigentümer zum Erhalt bedeutender Bauten verpflichten zu können. Die Entscheidung der Denkmalbehörde stößt nicht selten auf Widerstand des Eigentümers denn die Erklärung eines Bauwerkes zum Denkmal bedeutet für den Eigentümer oft eine zusätzliche Verantwortung und finanzielle Belastung. 229 Die Regulierung und Umsetzung des Denkmalschutzes wird umso schwieriger und umstrittener, je mehr dem privaten Bereich überlassen wird.230 Der Staat steht hier für das öffentliche Interesse und gestaltet seine Aufgaben in einem geregelten Verfahren. Der Eigentümer eines Denkmals kann vor Gericht Einspruch gegen die Maßnahmen der Denkmalbehörde erheben. Seinen Einspruch kann der Eigentümer allerdings nicht damit begründen, dass er sein Eigentum nicht denkmalpflegerisch erhalten will, sondern nur damit, dass sein Eigentum kein Denkmal sei. Diese Regulierung steht im Konflikt mit dem staatlichen Eigentums- und Freiheitsschutz. Deshalb führt es oft zu Widersprüchen, wenn man einen 223 Der Anteil der denkmalgeschützten Wohngebäuden an allen Wohngebäuden beträgt von 1,7% (Baden-Württemberg) bis 9,7% (Sachsen). In Niedersachsen gibt es 83.551 denkmalgeschützte bauliche Anlagen. Dialog Bauqualität, Endbericht, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung/Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerk e.V. an der TU Berlin (IEMB), 2002 http://www.urban21.de/bauwesen/download/endbericht_dialog_bauqualitaet.pdf 224 http://www.unesco.de/ 225 Rauterberg, Hanno, Warum Antje Vollmer, die kulturpolitische Sprecherin der Grünen, den Denkmalschutz auflösen möchte, Die Zeit, Nr. 17/2000 226 Diese Unterscheidung zielt darauf, bei dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege die Frage einzubeziehen, dass inwieweit sich der Gesetzgeber jeweils für eine rechtliche Durchdringung der Materie legitimieren darf. Hammer, Felix, Die geschichtliche Entwicklung des Denkmalrechts in Deutschland, Tübingen, 1995, S. 6 227 Nach 1945 verdankt die Denkmalpflege größtenteils dem Kreis engagierter Kommunalpolitiker, Architekten, Pfarrer bzw. Kirchenvertreter und interessierten Mitglieder der Bürgerschaft. Neumann, 1999, S, 74-83, S. 77 228 Im gesetzlichen Kontext heißt diese z.B. die geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung. Im niedersächsischen Denkmalschutzgesetz § 3 229 Zur Erhaltung des Denkmalswerts muss bei der Umbauung oder Renovierung nicht nur der Baustil, sondern auch die historische Bausubstanz berücksichtigt werden, dies verursacht häufig mehr Kosten als moderne Baumaßnahmen zu ergreifen. 230 Der ICOMOS hat einen Weltreport über gefährdete Denkmäler vorgelegt. Demnach sind weltweit Tausende von historischen Kulturstätten durch politische Konflikte, Vandalismus und Touristenströme bedroht. http://www.3sat.de/kulturzeit.html, 14/08/2002; Das Schloss Neuschwanstein hatte im Jahr 2002 1,25 Mio. Besucher, http://www.deutschertourismusverband.de/source/ aktuelles/aktuelles.php; Case study in the Heritage at Risk Report, 2000, http://www.international.icomos.org/risk/ 2001/germ2001.htm 79 rechtlichen Streit mit der Referenz auf eine wissenschaftlich begründete abstrakte Größe, wie zum Beispiel den historischen Wert eines Baus, regeln muss. Aber nur durch Rechtsprechung lässt sich der Konflikt zwischen der Denkmalbehörde und dem Eigentümer entscheiden. Somit sorgt das Denkmalschutzgesetz für die Entscheidbarkeit und den Entscheidungszwang. Dementsprechend wirkt der Staat hier als Gegenspieler zu den privaten Interessen. In diesem Sinne sind der Denkmalschutz und die Denkmalpflege eine Art angewandte Kulturwissenschaft, die sich durch ein rechtliches Verfahren etabliert hat. II.3.3 Die Entwicklung der Raumpolitik in Taiwan Die Kulturpolitik in Taiwan ist nicht allein durch verschiedene politische Kräfte beeinflusst. Auch die Entwicklung des städtischen Raums spielt eine beachtliche Rolle. Die Denkmalschutzbewegung in Taiwan hat das politische Anliegen, Taiwan nicht nur als politisch unabhängiges, sondern auch als kulturell selbstständiges Land zu deklarieren. Dies ist der Versuch, die Geschichte der Staatsbildung, die durch einen gewaltsamen Einschnitt erfolgte, zu konsolidieren. Die kommunale Politik der 50er und 60er Jahre war in erster Linie durch wirtschaftliche Zielsetzungen bestimmt, 231 gleichzeitig diente sie aber auch der politischen Mobilisierung und Kontrolle. Die Politik hat in dieser Zeit lokale taiwanesische Identitäten unterdrückt und das zentral-chinesische Kulturverständnis auf die taiwanesische Geschichte übertragen.232 Später wurde diese Politik von den großen Umwälzungen in Folge der Urbanisierung abgelöst. Die Urbanisierung hat die kommunale Basis für die autoritäre Politik aufgelöst, Städte bildeten das Zentrum der Zivilgesellschaft und des Bürgerbewusstseins. Nach der Phase der Liberalisierung kamen die unterschiedlichen Lokalkulturen zum Vorschein. Dies ermöglichte es den Kommunen sich neu zu orientieren, und zwar sich zu „taiwanisieren“ und zu lokalisieren.233 Mit der Demokratisierung in den 90er Jahren hat sich nicht nur die politische Selbstbestimmung durchgesetzt, sie hat auch die bis dahin zurückgehaltenen kulturellen Bedürfnisse zum Ausdruck gebracht. Zahlreiche lokale Geschichtsschreibungen und Topographien konkurrieren seither mit der offiziellen Geschichtsschreibung. Dadurch ist die Öffentlichkeit auf die historischen Orte und Denkmale aufmerksam geworden. Es entsteht eine neue Art der Kommunität. 231 Die Kommunen dienten als die kleinen Produktionseinheiten, wo die „Familie-Fabriken“ unterbracht wurden. Huang, Li-Ling, Die verändernde Rolle der Kommune im neuen Staat, über die „Lebensgemeinschaft“ (übersetzt), 1995, Taipei, http://bbs.nsysu.edu.tw/txtVersion/treasure/tmm/M.912179800.A/M.946742370.A/M.946742440.A.html 233 Siehe II.2.1.2 232 80 Die Denkmalpflege in Taiwan besitzt deshalb eine große symbolische Aussagekraft, sie steht vor allem für die autonome Geschichtsschreibung in der postkolonialen Zeit. 234 Die Denkmalschutzbewegung (Gu-ji-bao-cun-yun-dong, 1989) in Taiwan gehört zum Prozess der Demokratisierung und ist eine Soziale Bewegung. Sie versteht sich als Protest gegen die Urbanisierung, die die Gedächtnisträger vernichtete, und zivilgesellschaftliche Bewegung gegen die veraltete Bürokratie. 235 außerdem ist sie eine Die Bewegung fing im Jahr 1989 mit der Demonstration „Die obdachlosen Schnecken“ (Wu-ke-gua-niu) an, die gegen die öffentliche Raumpolitik und die Immobilienspekulationen protestierte. Diese Bewegung entwickelte später organisierte kommunale Arbeit. Sie schuf NGOs und Stiftungen, und steht für eine alternative Raum- und Kulturpolitik, alternativ zur offiziellen Urbanisierungspolitik. Die Sozialbewegungen fanden zwei Jahre nach der Aufhebung des militärischen Ausnahmezustands (1987) statt und im Jahr der Studentenbewegung, in dem das politische Bewusstsein der Intellektuellen und Studenten geweckt wurde. 236 Die Denkmalschutzbewegung in Taiwan zeigt eine sensibilisierte Zivilgesellschaft, in der die Bürger nicht nur juristische, sondern auch kulturelle Ansprüche erheben. Aus dieser Bewegung sind organisierte Vereine wie die Organization of Urban Re's (1990) und die Cui-ma-ma Mieter Service (1990) entstanden, die sich in die öffentliche Stadtpolitik einmischen.237 Das neue Geschichtsbewusstsein der Taiwanesen reflektiert die politische Unterdrückung und Ungleichheit, auf die zunächst vor allem die taiwanesischen Intellektuellen aufmerksam gemacht haben. 238 In der Politik entzündete das historische Thema der Unterdrückung der lokalen taiwanesischen Identität eine feurige Debatte, wobei sich herauskristallisierte, dass das offiziell vertretene Geschichtsbewusstsein nicht immer kongruent mit dem der Bevölkerung war. Die staatliche Kulturpolitik schließt sich an diese Entwicklung an. Unter dem Begriff Lebensgemeinschaft (Sheng-ming-gong-tong-ti) ist eine Mischform der öffentlichen Kulturpolitik entstanden. Hierbei werden lokale Identitäten und zentrale Kulturpolitik verknüpft. Diese eher 234 Vertreter dieses Begriffs ist Edward W. Said. „Mit dem Begriff Postkolonialität wird zweierlei umschrieben: Zunächst die materielle und geistige Wirkung der Kolonisation und der sich fortsetzenden wirtschaftlichen und politischen Asymmetrie auf eine Reihe von Gesellschaften und Kulturen. Dann die unterschiedlichen Reaktionen darauf, (...) und der Ausdruck eines geopolitischen Bewusstseins oder das Zeichen einer asymmetrischen Herrschaftsbeziehung (…).“ Simo (Yaounde/Kamerun), http://www.inst.at/ausstellung/simo.htm; Der Begriff Postkolonialität hat ein ambivalentes Verhältnis zu dem der Postmoderne, er bezeichnet die neue kulturelle Identifizierung ehemaliger Kolonialregionen, die auf den Begriff „Postmoderne“ verzichten, um sich von der kulturellen Hegemonie des Westens zu befreien und selbst ihre Geschichte mit eigener Terminologie zu schreiben. Aber wenn man von dem Modell Postmoderne ausgeht, gehört die Postkolonialität auch zur Kategorie der Postmoderne. Mou, Chuan-heng, http://www.asiademo.org/2000/08/ 20000822b.htm, Aug./2000 235 Huang Rui-mao/You, Jun-ming/Lin, Qiao, Die Sitzung „Das Gedächtnis mobilisieren“ (übersetzt), , März/2000. Diese Bewegung regt an, die verlassenen öffentlichen Gebäude, alten Fabriken und alten Bahnhöfe (Xian-zhi-kong-jian) wieder zu verwenden. Die Behörden haben an das Geschichtsbewusstsein der Bürger angeknüpft. Dabei beschränkt sich der Staat allerdings auf finanzielle Förderung. 236 http://bbs.nsysu.edu.tw/txtVersion/treasure/tmm/M.858346488.A/M.869681825.A.html 237 http://www.ours.org.tw/ 238 Huang Rui-mao u. a., 2000 81 eklektische Mischform wurde initiiert von Non-Profit-Organisationen, Hochschulinstituten und der unorganisierten Öffentlichkeit. Hauptgrund der Initiativen war die Unzufriedenheit und das Misstrauen der Bürger gegenüber der Politik. Ihre wichtigste Aufgabe sehen sie darin, die öffentliche Kulturpolitik aus ihrer Lethargie zu reißen. Durch die zentrale Kulturpolitik wurde ein intensiver Austausch zwischen den staatlichen Bürokratien wie Baubehörden, städtischen Kulturzentren, Umwelt- und Agrarbehörden und dem für Denkmalschutz zuständigen Innenministerium erforderlich. Das neu entstandene Konkurrenzverhältnis zwischen den einzelnen Behörden und der Öffentlichkeit war unter diktatorischer und autoritärer Herrschaft völlig unbekannt. Das jetzt entwickelte Rechtsbewusstsein und der neue Bürgersinn fordern bessere öffentliche Leistungen. Eine Umstrukturierung der politischen und administrativen Systeme wurde notwendig. In Taiwan erzeugte die Demokratisierung einen starken Druck zur Modernisierung des Staatsapparats. Es geht darum, die Anerkennung der Bürger sowohl mit chinesischer und als auch mit taiwanesischer Identität zu gewinnen. Der politische Druck ist eine Folge der politischen Unterdrückung in der Vergangenheit, die zu einer Identitätsspaltung bis heute geführt hat. In diesem Kontext geht es der Kulturpolitik in Taiwan darum, die staatliche Kulturkompetenz durch die Reflexion der kolonialen Vergangenheit und der Vergangenheit der Unterdrückung, vor allem in Verbindung mit dem Denkmalschutz und der Kunst im öffentlichen Raum, zu legitimieren. 239 Die staatliche Kulturpolitik rechtfertigt sich nicht mehr mit elitären ästhetischen Kriterien oder mit traditioneller Ethik, sondern durch den Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit. Die Denkmalschutzbewegung in Taiwan war nicht nur von einer oppositionellen und kritischen Haltung geprägt, sie wurde auch zum Kampfplatz zwischen kulturwissenschaftlicher Geschichtsschreibung und wirtschaftlichen Interessen. Nach und nach ist der Denkmalschutz in die organisierten sozialen und politischen Institutionen übergangen und erfordert nun die öffentliche Kompetenz der Ordnungspolitik. Das Engagement der Bürger für Kultur unterscheidet sich allmählich von dem der Politik,240 obwohl es auch politische Anliegen impliziert. Die öffentlichen Diskussionen um Denkmalpflege sind jetzt institutionalisiert. Dieses ermöglicht nicht nur die Verbindung zwischen Kultur und Sozial-, Geschichts- und Umweltbewusstsein,241 sondern auch deren Verknüpfung an die Politik. 242 Anders als in Deutschland weicht in Taiwan die 239 Das Zentralkulturamt CCA spielt eine führende Rolle für die Kunst im öffentlichen Raum, die Denkmalpflege gehört zur Kompetenz des Innenministeriums. 240 Z.B. hat 1999 eine Veranstaltung der Denkmalschutzbewegung auf dem Di-hua Marktplatz, der von eingewanderten Chinesen errichtet worden ist und die chinesische traditionelle Marktform repräsentiert, als Karneval stattgefunden. Ye, Nai-qi, http://www.cdn.com.tw/daily/1999/02/05/text/880205i2.htm. 1999 241 In Taiwan wie in Deutschland wird trotz vieler Schwierigkeiten in der Praxis versucht, die natürliche Umgebung des kulturell bedeutenden Orts in die Aufgaben der Denkmalpflege einzuschließen. 242 Dies zeigt sich z.B. bei der gesetzlichen Festlegung des öffentlichen Anhörensprozesses bei der Eintragung der Denkmale in der Stadt Taipei. (Gesetz der Eintragung der Denkmale und historischer Bauten, 2002, § 6) 82 Denkmalpflege, die hauptsächlich von bürgerlichem Engagement ausgegangen ist, sehr stark von der offiziellen Politik ab. Durch diese Distanz ist die Denkmalpflege ein dauerhafter Beobachter der Politik geworden. Während der Denkmalschutz in Taiwan aufgrund seiner kurzen Geschichte an Erfahrungen mangelt, kann der Denkmalschutz in Deutschland sehr bedenkenswerte rechtliche und wissenschaftliche Richtlinien für Taiwan anbieten. Hier wird die Denkmalpflege in Niedersachsen als Beispiel genommen. II.3.4 Das Denkmalschutzrecht in Niedersachsen In Deutschland liegt die Denkmalschutzkompetenz bei den Ländern. Die Organisation der niedersächsischen Denkmalschutzbehörden regelt sowohl die Aufteilung der Kompetenzen als auch die Zusammenarbeit zwischen allen Behörden. Die Oberste Denkmalschutzbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (NMK), ihm unterstehen das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) und die Oberen Denkmalschutzbehörden der Bezirksregierungen, die mit der kirchlichen Denkmalpflege zusammen arbeiten. Den Oberen Denkmalschutzbehörden unterliegen die Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise, die für die Anträge zur Eintragung und für Genehmigungen von Umbauvorhaben eines Denkmalgebäudes zuständig sind. Das NLD berät die Oberen und die Unteren Denkmalschutzbehörden. In Fällen, in denen Einspruch erhoben wird, sind die Oberen Denkmalschutzbehörden die höchsten Instanzen. Die Instrumente des Denkmalschutzes sind das Denkmalschutzgesetz und die Bestimmungen zum Steuernachlass für Baumaßnahmen. Nach § 7i Abs. 1 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EstG) kann der Steuerpflichtige bei einem Baudenkmal jeweils bis zu 100% der Herstellungskosten für Baumaßnahmen verteilt über 10 Jahren steuerlich absetzen. Diese steuerliche Begünstigung macht auch die Denkmalpflege von privatem Eigentum attraktiv. Dabei kann der Ausdruck von individuellem Geschmack mit dem Interesse des Erhalts historischer Gebäude verbunden werden. Gleichzeitig fördert der Denkmalwert möglicherweise auch den Marktwert. Die öffentlichen Denkmale hingegen verursachen oft sehr hohe Kosten. Eine produktive Nutzung des Denkmals und deren Umgebung könnte die Kosten ausgleichen. Das scheitert jedoch meistens daran, dass eine produktive Nutzung den Umbau und eine starke Beanspruchung des Denkmals erfordern würde, was in der Regel den Denkmalwert vermindert. Denkmalschutz ist häufig ambivalent. Einerseits geht es darum, die Vergangenheit für die Zukunft präsent zu halten, andererseits wird der Gegenwart die Möglichkeit genommen, historische 83 Gegenstände aus der Vergangenheit zu ändern.243 Denkmale und museale Sammlungen können ein Vermögen aber auch eine Last für die Gemeinschaft darstellen, je nach dem wie man, ihren Wert definiert und berechnet. Aber der historische Wert des Denkmals kann nicht anhand der Kosten seiner Erhaltung berechnet werden, er lässt sich auch nicht auf sein materielles Wesen oder auf seinen ökonomischen Nutzen reduzieren. Der Wert der Tradition sowie der Wert eines ausgeprägten Geschichtsbewusstseins werden oft erst dann erkannt, wenn dessen Verlust droht. Die Thematisierung des Verlustes und die Aktualisierung der Werte ist besonders durch die Denkmalund Kulturgüterpflege eine der Kultur immanente Eigenschaft geworden. Die Denkmalpflege legitimiert sich einerseits durch ihre eigene Geschichte, an welche die materielle Präsenz der erhaltenen Denkmale erinnert. Andererseits legitimiert sich die Denkmalpflege durch ihre Arbeit für zukünftige Generationen, da man davon ausgehen kann, dass der größte Teil der Bevölkerung selten so weit oder so altruistisch denkt und einschätzen kann, welche historische und gesellschaftliche Bedeutung einem Bauwerk zukünftig zukommen wird. Oft werden sich die Menschen erst des Wertes eines Bauwerkes bewusst nachdem es unwiederbringlich verloren ist. Um solche Verluste zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die öffentlichen Stellen, die dazu notwendigen Förder- und Zwangsmaßnahmen kombinieren. Die Denkmalpfleger in Deutschland wie in Taiwan spalten sich in zwei Lager auf, das eine schlägt den flexiblen Nutzen der historischen Bauten vor, das andere will die Denkmale möglichst original erhalten, obwohl das praktisch unmöglich ist. Die „Wiederbelebung der Denkmale“ ermöglicht, dass die abstrakten und sich verändernden Kulturwerte durch die ständige Präsenz der Symbolträger zur Geltung kommen. Der „Entantiquierung“ der Kulturgüter geht es einerseits um Wirtschaftlichkeit, andererseits um die Legitimation der Denkmalpflege, indem sie den Bezug zur Gegenwart herstellt und eine Sinnzuschreibung ermöglicht. Der Denkmalschutz weist wie viele langfristige und ganzheitliche öffentliche Planungen eine mehr oder weniger große Widersprüchlichkeit auf, denn im Namen des öffentlichen Interesses wird oft das Interesse des einzelnen Bürgers an seinem Eigentum eingeschränkt. Die öffentliche Verwaltung begeht deshalb in solchen Angelegenheiten oft auf eine Gratwanderung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, sodass es unvermeidlich ist, dass beide Bereiche aufeinander stoßen. Einerseits hat der Staat die Kompetenz, Denkmale gegen andere Interessen zu erhalten, andererseits muss der 243 Es bleibt umstritten, wie und in wieweit die Gegenwart für die Denkmale verantwortlich ist. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts vertraten die Denkmalpfleger in Deutschland und in England die Meinung, Denkmale treuhänderisch zu pflegen. Sie wollten so viele Denkmale wie mögliche für die Zukunft erhalten, und sie unverfälscht übergeben, als Zeugnisse von Epochen, die anders waren als die Gegenwart und gerade aus dieser Differenz ihre Bedeutung gewinnen. Huse, 1984, S. 91; Unter dem Einfluss des kunsthistorischen Denkmalpflegers Georg Dehio (1850-1932) wurde eine andere Meinung vertreten: Nicht treuhänderische Mittlerschaft zwischen Vergangenheit und Zukunft verpflichtet zur Denkmalpflege, sondern einzig das Gegenwartsinteresse. Dieses sei umso selbstloser, je umfassender und rücksichtsloser es sich geltend mache. Nicht Erhaltung steht im Zentrum dieses Denkmalverständnisses, sondern die Kontemplation des Vergehens. Huse, 1984, S. 129 84 Staat zwischen verschiedenen Interessen vermitteln. Die rechtlichen Angelegenheiten der Denkmalpflege beruhen auf dem Schutz des Denkmalwerts, der nicht allein auf materieller Basis zu ermessen ist. Verschiedene öffentliche oder private Stellen setzen sich für die Denkmalpflege ein, weshalb auf den ersten Blick oft schwer zu erkennen ist, wessen Interessen der Denkmalschutz eigentlich vertritt, da dieser häufig entweder gegen das ökonomische Interesse des Eigentümers oder des Immobilienmarktes durchgesetzt wird.244 Die staatliche Kompetenz für Denkmale beruht einerseits auf einschränkenden, andererseits auf fördernden Maßnahmen. Der überwiegende Teil der Denkmale in Deutschland ist Privateigentum. Weil der Staat bei der Raumplanung und der Stadtbildpflege mehr Denkmale einbezieht als er allein unterhalten kann, können die Eigentümer gesetzlich verpflichtet werden für die Erhaltung ihres Denkmaleigentums selbst aufzukommen. Für diese Verpflichtung des Eigentümers gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze.245 Der Staat leistet oft nur eine Minimalkontrolle und -förderung. Trotz des Gesetzes kann ein Denkmal aufgrund von finanzieller Knappheit oder mangels Interesses des Eigentümers verfallen. Seitdem Niedersachsen die Genehmigungskompetenz an die Landkreise und die Kommunen und die Ausweisungskompetenz an das Landesamt für Denkmalpflege abgegeben hat (1998),246 wird die Kontrolle der Denkmalpflege weniger genau wahrgenommen. Die Übertragung der Kompetenz für die Baugenehmigung bedeutet für die Landkreise und Kommunen mehr Spielraum für ihre eigene Politik. Es gibt zu Recht die Befürchtung, dass die Landkreise und Kommunen diese Kompetenz politisch instrumentalisieren könnten. 244 Wer das öffentliche Interesse wo, wann und wie vertritt, wird in der Regel nicht gesagt. Dass diese in einem demokratischen Gemeinwesen nicht einfach von der Exekutive wahrgenommen werden kann, liegt auf der Hand, aber auch an eine Diktatur der Denkmalpflege werden die Gesetzgeber kaum gedacht haben. Ebenso klar ist, dass über das wohlverstandene langfristige Interesse der Allgemeinheit nicht einfach populistisch entschieden werden kann. Huse, 1997, S. 9 245 Z.B. Denkmalschutzgesetz Niedersachsen, § 7: ‚Grenzen der Erhaltungspflicht: (1) Erhaltungsmaßnahmen können nicht verlangt werden, soweit die Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet; (3) Zumutbar ist eine wirtschaftliche Belastung insbesondere soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgerechnet werden können. Kann der verpflichtete Zuwendungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, so sind diese anzurechnen.’ 246 RdErl d. MWK v. 1.10.1998-34-57701-, Die Erteilung der Genehmigung bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen wird den unteren Denkmalschutzbehörden übertragen. 85 II.3.4.1 Der Wissenswert der Denkmale Obwohl in Deutschland die Denkmalpflege eine viel versprechende wirtschaftliche Perspektive im Hinblick auf den Tourismus und die Attraktivität der Fußgängerzonen hat, 247 geht es der Denkmalpflege in erster Linie nicht um die Förderung der Wirtschaft. Für touristische Attraktionen und den touristischen Wert ist die Orts- und Stadtbildpflege zuständig, an der die Denkmalpflege beteiligt ist, dennoch sind ihre Aufgaben nicht deckungsgleich. 248 Es geht auch nicht um die symbolische Präsentation deutscher Kultur. Der Denkmalpflege geht es nicht nur um Erhaltung der historischen Zeugnisse, sondern auch um die Visualisierung und Aktualisierung der kunst- und bauhistorischen Wissenschaft. Die über 200 Jahre alte systematische Eintragung und Beschreibung der Denkmale in Deutschland gewährt die Wissenschaftlichkeit und Objektivität des Umgangs mit den Denkmalen.249 Hierauf beruht die heutige öffentliche Denkmalpflege. Das wissenschaftliche Interesse an den Denkmalen ging zunächst von der Sammlung historischen Wissens und dem Interesse an dessen künstlerischem Wert aus. Das ist dem Kunsthistoriker wie Rudolf Erich Raspe (1737-1794), Johann Wilhelm Casparson sowie Johann Joachim Winckelmann (1717-1768) und Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) zuzuschreiben. Raspe war der oberste Aufseher der landgräflichen Sammlung der Regierung Friedrich II (Landgraf von Hessen-Kassel, 1720-1785, 1779 wurde das Museum Fridericianum errichtet), er betrachtete die Kunstwerke nicht nur als schöne oder kuriose Dinge, sondern auch als Informationsquellen. 250 Casparson versuchte, die Methode der Denkmalbeschreibung zu entwickeln. 251 Schon von Anfang an war die Denkmalpflege zum Erhalt des Wissenstands und zur Bildung der gesamten (hessischen) Bevölkerung gedacht,252 wie in der „Verordnung zur Erhaltung der Monumente und Alterthümer“ von 1780 festgehalten wurde.253 Winckelmann und Goethe gelang es, in historischen Bauten die unwiederholbare und unersetzbare Eigenart der Kunstwerke und die Zeiten überdauernde Wahrheit zu entdecken.254 247 Der International Council on Monuments and Sites (ICOMOS) weist auf die Bedeutung des Tourismus für die politische, ökonomische, ökologische, erzieherische, biophysiche und ästhetische Dimension verschiedener Kulturen. Da Tourismus als kultureller Austausch und interaktive Völkerverständigung sehr effektvoll ist. International Cultural Tourism Charter, Mexiko, 1999, http://www.icomos.org/tourism/charter.html 248 Huse, 1984, S. 214f; „So groß die Unterschiede zwischen Stadtbildpflege und <Neuem Bauen in alter Umgebung> auch sein können - immer handelt es sich darum, etwas Neues zu schaffen, nicht darum, Altes zu erhalten, immer also ist die Grundintention dem Auftraggeber der Denkmalpflege prinzipiell konträr.“ Huse, 1984, S. 215 249 Auch im Dritten Reich verhielt sich die Fachdiskussion wesentlich spezialistisch, und auch die alten Nomen blieben in Kraft. Huse, 1984, S. 182 250 Dolff-Bonekämper, Die Entdeckung des Mittelalters: Studien zur Geschichte der Denkmalerfassung und des Denkmalschutzes in Hessen-Kassel bzw. Kurhessen im 18. und 19. Jahrhundert, Darmstadt/Marburg, 1985, S. 20f 251 ebenda, S. 34, 52f 252 Das hessische Denkmalgesetz gehört zu den ersten Ansätzen zu umfassenden Denkmalschutzvorschriften in Deutschland, Hammer, 1995, S. 38 253 ebenda, S. 40f; Das Gesetz wurde im 19. Jahrhundert neu editiert, dabei wurde die Überschrift umbenannt - statt „Monumente und Alterthümer“ wurde es in „Denkmäler und Alterthümer“ umbenannt, Dolff-Bonekämper, 1985, S. 45 254 Hammer, 1995, S. 42 86 Die Denkmalwissenschaft ist Richtlinie und Lexikon zugleich für die denkmalpflegerische Praxis. Diese Wissenschaft wird in Deutschland an öffentlichen Institutionen praktiziert. Die Denkmalwissenschaft kann zwar die Bürger dazu anregen, Geschichtsbewusstsein zu entwickeln, stellt dazu aber keine leichte Lektüre bereit. Die Denkmalwissenschaften sind autonom, und haben wahrscheinlich eine größere Wirkung auf die Praxis als viele andere Wissenschaften. 255 Die Denkmalwissenschaft wie etwa die Denkmaltopographie256 basiert auf Dokumenten, die offiziell seit mehr als 200 Jahren systematisch und kontinuierlich weitergeführt worden sind. 257 Denkmalwissenschaft hat keinen kommerziellen Nutzen. Deshalb ist es wichtig, dass der Staat, allein schon aufgrund ihrer umfassenden Bedeutung für das Land und der Notwendigkeit zur Standardisierung der Archivierung und der fachlichen Terminologie, diese Wissenschaft unterhält. Damit vergleichbar ist die öffentliche Leistung des Staatsarchivs.258 Die Denkmalpflege wurde von ihrem Anfang im 18. Jahrhundert an von den Eliten angeführt, erst später wurde das Geschichtsbewusstsein der Bevölkerung geweckt. 259 Ein schnell wachsendes historisches Interesse führte im frühen 19. Jahrhundert zu immer weiter ausgreifenden Studien, die immer neue Bauten ins Blickfeld der Architekten und ihres Publikums brachten. Der öffentliche Charakter der Denkmale wurde als die Verkörperung eines bestimmten ästhetischen Gedankens verstanden, und zwar als die Wahrhaftigkeit der Denkmale.260 Diese meint heute die transparente Öffentlichkeit, die die frühere Öffentlichkeit in der Kirche ablöst. 255 Die wissenschaftliche Erkenntnis ist dabei kein Selbstzweck, die Untersuchungen gelten in aller Regel für die in Benutzung befindliche Bauten, bei denen Eingriffe bevorstehen. Huse, 1997, S. 22 256 Baugeschichte, in die die sozialen, wirtschaftlichen, technischen und geographischen Entwicklungen einbezogen werden. 257 Das deutsche Denkmalrecht hat die Ausgestaltung der Denkmalpflege meist den Fachadministrationen überlassen. Nicht nur weil diese hierfür sehr viel mehr Fachkompetenz besitzen als die für das Denkmalrecht verantwortlichen Parlamente und Verwaltungsjuristen, sondern auch weil die Auffassung über die richtige Behandlung der Denkmale oft einem raschen Wandel unterworfen und gelegentlich dem juristischen Denken nur schwer oder gar nicht zugänglich sind. Heckel, Martin, Staat, Kirche, Kunst, Rechtsfragen kirchlicher Kulturdenkmäler, (Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen Bd. 22), Tübingen 1968, S. 14f 258 Man kann auch sagen, dass die Denkmaldokumente und Staatsarchive die Verfeinerung und Ausdifferenzierung der offiziellen Geschichtsschreibung sind. Die Verordnung des Kurfürsten Wilhelms II. von Hessen-Kassel vom 17. August 1827, jährlich einen Bericht über die Entdeckung und Erhaltung von „Denkmälern der Kunst und Schrift“ zu liefern, war die erste ihrer Art und exemplarisch für Deutschland. Der Gedanke war, die alten Stadtchroniken fortführen zu lassen. D.h., eine Kontinuität regionalstaatlicher Geschichtsschreibung zu schaffen und damit die Gegenwart an die längst vergangene Zeit der Landes- und Ortsgeschichte anzuschließen. Dolff-Bonekämper, 1985, S. 9 259 Schon „Goethe zeigt bereits die entscheidende Bedeutungsverschiebung des Worts <Denkmal>: Er meint nicht mehr nur den bewusst gesetzten Gedenkstein, das Standbild, das Grabmal oder der dergleichen, sondern ebenso das ganze Gebäude, das erst nachträglich und ohne des Künstlers oder seiner Auftraggeber Wissen Denkmal geworden ist.“ Und die Schutzbestimmungen 1812 in Baden und 1818 in Hessen-Darmstadt haben den neuen Denkmalbegriff aufgenommen. Huse, 1984, S. 21; Die erste institutionelle Denkmalschutz fing mit Karl Friedrich Schinkel (17811841), der einst Künstler war und von ländlichen Bauten in Italien inspiriert wurde. Der Oberbaudirektor Preußens war zuständig für das Gutachten, das Bauaufsichten und den Denkmalschutz. 260 „Man erkenne nicht bloß eine Einwirkung der Kunst auf die Einzelnen im Volke an, sondern auch auf das Volk selbst als Gesamt-Individuum, – nicht bloß den Wert eines zufälligen künstlerischen Schmuckes, sondern auch die Fähigkeit der Kunst, in die besonderen Lebensverhältnisse des Volkes einzudringen und dieselben zu verklären, – nicht bloß Privat-Interessen, sondern den wahrhaft öffentlichen, monumentalen Charakter der Kunst.“ Kugler, Franz Theodor, Über die gegenwärtigen Verhältnisse der Kunst zum Leben, 1837 87 Die von den deutschen Bundesstaaten zusammen unterhaltene Denkmalwissenschaft ist keinem Wettbewerb ausgesetzt. Die öffentliche denkmalpflegerische Praxis hingegen steht oft unter dem politischen Druck, Öffentlichkeitsarbeit betreiben zu müssen, da ihre Arbeit sonst nicht verständlich wäre. Der Tag des offenen Denkmals ist neben schriftlichen Veröffentlichungen die wichtigste Öffentlichkeitsarbeit, die zeigen soll, dass die Denkmalpflege zum Erhalt bedeutsamen Wissens beiträgt. Die Idee des Tags des offenen Denkmals stammt von dem ehemaligen Kultusminister Frankreichs Jack Lang, der 1984 Journées Portes ouvertes monuments historiques ins Leben gerufen hat. Europaweit wird dieser Idee nachgeeifert, in Deutschland findet seit 1993 jährlich der Tag des offenen Denkmals statt. 2002 besuchten an diesem Tag (2. Sonntag im September) 3,5 Millionen Bundesbürger 6.500 Denkmale in 2.500 Kommunen.261 Seit 2001 findet der Tag des offenen Denkmals auch in Taiwan statt. II.3.4.2 Das Prinzip der Authentizität In Deutschland hat sich der Denkmalbegriff zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf die Volkskunde und den Naturschutz erstreckt und hat sich damit an den Heimatschutz angeschlossen. Er umfasste nicht nur die städtebaulichen Erzeugnisse, sondern auch die Erzeugnisse der Forstwirtschaft und der Viehzucht, der Maschinen und der Landesverteidigung. 262 Seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde der Denkmalbegriff erweitert, um damit auch die industrielle Technik und Wissenschaft zu erfassen,263 dabei ging es darum, über die kunsthistorischen Bewertungskriterien hinaus Auskünfte über historische Begebenheiten und Entwicklungen einzubeziehen. Dies betrifft orts- bzw. territorialgeschichtliche, sozial-, verkehrs- und wirtschaftsgeschichtliche oder auch kirchen- und rechtsgeschichtliche Zeugnisse.264 Die Denkmale im gesamten Land repräsentieren in diesem Sinne die „Physiognomie“ des Lands.265 Wie oben bereits erwähnt, steht der Denkmalwert in Verbindung mit dem Gedanken der Wahrhaftigkeit. Diesbezüglich geht es der Denkmalpflege nicht allein um die visuelle Wahrnehmung, obwohl ein Denkmal hauptsächlich durch seine optische Wirkung ins Bewusstsein dringt. Aufgrund der Mitwirkung der Denkmalpflege bei der Stadtplanung und Urbanisierung in Europa haben sich mit der Zeit implizite und explizite ästhetische Ansprüche ausgeprägt. Allerdings gerät der ästhetische Anspruch, der im denkmal- und stadtbildpflegerischen Sinne die 261 http://www.tag-des-offenen-denkmals.de/info/geschichte.html; „Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbens zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken.“ http://www.tag-des-offenen-denkmals.de/info 262 Huse, 1984, S. 150f 263 Aussagefähige industrielle Zeugnisse etwa wie alte Bahnhöfe, Fabriken, Bergbaustadt und Maschinen etc. werden auch von Denkmalpflegern in betracht gezogen. 264 Neumann, Michael, 1999, S, 74-83, S. 80 265 Genannt vom ersten Vorsitzender des Bundes Heimatschutzes Paul Schultze-Naumburg, in: Kulturarbeiten, München, 1901ff, I, Vorwort. 88 Harmonisierung und Integration zwischen Neuen und Alten bedeutet, oft in Konflikt mit der „Sehnsucht“ der Moderne nach radikalen Durch- und Umbrüchen. Bei dem Gedanken ein Denkmal aufgrund seiner besonderen Ästhetik erhalten zu wollen, geht es nicht darum, einen Schönheitsbegriff zu bestimmen. Die Denkmalpflege hat nicht die Aufgabe, die Werke und Bauten einiger weniger Auserwählter, die in ihrer Gegenwart besonders beliebt sind oder waren, zu schützen. Es geht hier um die Frage der Authentizität. Authentizität ist ein Begriff ewiger Dialektik. Es lässt sich nie endgültig beantworten, ob es sich bei der Restaurierung, der Rekonstruierung oder der Veränderung von Bauten um die Erhaltung ihrer Authentizität handelt, oder ob gerade solche Maßnahmen Spuren der Zeit verwischen. In den theoretischen und technischen Bereichen mangelt es dazu nicht an Antworten, aber die Denkmalpfleger müssen die Bewahrung der Authentizität eines Werks nur aufgrund der fachlichen Kenntnisse und Mittel ihrer Disziplin realisieren. Ihnen geht es darum, die Denkmale möglichst unverändert, die originale Bausubstanz eingeschlossen, zu erhalten. Restaurierung bedeutet die Erhaltung des Zustands, in dem sich ein Bau gegenwärtig befindet.266 Wenn zum Beispiel ein Baudenkmal geändert werden soll, um einem modernen Lebensstandard zu entsprechen, muss dieses in der Regel genehmigt werden. Die denkmalpflegerische Maßnahme bewahrt die unwiederholbare historische Authentizität durch die Erhaltung der originalen Bausubstanz, dies ist die Voraussetzung für den Erhalt des Denkmalwerts. Wenn jedoch die Baumaßnahme den Denkmalwert zerstört, wird der Bau von der Denkmalliste gestrichen. Die Berücksichtigung des Denkmalwerts gehört bei den Architekten mittlerweile zu den gern wahrgenommenen Aufgaben. Die Instandsetzung von Baudenkmalen ist inzwischen zu einem Arbeitsfeld herangewachsen, das nicht nur kulturell, sondern auch ökonomisch an Bedeutung gewonnen hat und die einen kompetenten, intelligenten und phantasievollen Architekten mindesten ebenso sehr benötigt wie das konventionelle Entwerfen.267 Die Denkmalpflege ist keine reine administrative Leistung, sie macht auch Aussagen über die Gegenwart, weil sie die Modernisierung eines Baus nicht ausschließt. Es geht der Denkmalpolitik aber vor allem darum, die historische Authentizität eines Baus zu bewahren, es kann nicht ihr Interesse sein, einen bestimmten Geschmack für ein Land zu prägen. Wenn es diesbezüglich zu Spannungen kommt, müssen die unterschiedlichen Interessen im politischen Diskurs geklärt werden. Authentizität ist keine absolute Größe, sondern muss mit allen anderen Kriterien ins 266 Der Kanon ist auf Franz Theodor Kugler, den Freund und Biographen Schinkels und der Beauftragte des Kultusministeriums, zurückzuführen. „Es könne nie der Zweck einer Restauration sein, jeden kleinen Mangel, der als die Spur vorübergegangener Jahrhunderte zur Charakteristik des Bauwerkes beitrage, zu verwischen, und dem Gebäude dadurch das Ansehen eines neuen zu geben. Es dürfe sich die Restauration nur auf die wesentlichen, entweder jetzt oder in Zukunft Gefahr bereitenden Schäden erstrecken, um diese so unscheinbar als möglich, aber dabei solid herzustellen suchen. Diejenige Restauration wäre die vollkommenste zu nennen, welche bei Verbesserung aller wesentlichen Mängel gar nicht zu bemerken wäre.“ Huse, 1984, S. 67f 267 Huse, 1997, S. 103 89 richtige Verhältnis gesetzt werden. Authentizität begründet einen Kanon und ist zugleich ein entparadoxierender Begriff, weil es unmöglich ist, das Potential eines Denkmals für die Zukunft mit seinem momentanen Nutzungswert zu vergleichen. Der Begriff der Authentizität ermöglicht den Bezug zur Gegenwart und dient somit als Legitimation für die Vorsorge zur Erhaltung der historischen und kulturellen Zeugnisse. In Verbindung mit dem Anspruch der Authentizität wird eine allgemeine Rekonstruktion eines Denkmals abgelehnt,268 obwohl es zwischen Wiederaufbau und Rekonstruktion eine Grauzone gibt. Nach 1945 kam die Frage nach der Authentizität wegen des Ausmaßes des Wiederaufbaus und wegen des undefinierten Neubeginns erneut auf. „Ob man ganz neu anfangen könne, vielleicht auch müsse, oder aber an das Verlorene anknüpfen, es gar wiederherstellen solle - das waren freilich keine denkmalpflegerischen Spezialprobleme, sondern moralische und politische Fragen an die Gesellschaft im Ganzen.“269 Denkmalpflege kann nicht auf die Materie eines Denkmals reduziert werden. Das politische Geschichtsbewusststein ist die ausschlaggebende Komponente jedes Denkmals. Das Prinzip der Authentizität ist im wissenschaftlichen Sinne entparadoxierend. In politischer Hinsicht setzt die Authentizität den Maßstab, da die beliebige Wiederherstellung eines Denkmals und das Ungeschehenmachen der Vergangenheit die Reflexionsfähigkeit einer Gesellschaft zerstören würde.270 Heute findet ein mehr oder weniger reflektierter aber intensiver Austausch von Symbolen zwischen verschiedenen Kulturen statt. Nur selten lässt sich der Ursprung eines Symbols feststellen, dieses Phänomen ist ein Kennzeichen der Postmoderne. Die verfremdeten Kultursymbole stellen aber nur eine Reflexion dar, wenn sie auch auf das Original verweisen können. Nur wenn Authentizität mitgedacht wird, lässt sich noch Wahrhaftigkeit von Unterhaltung unterscheiden. Die fachliche Disziplin der Denkmalpflege setzt einen Standard für den Authentizitätsbegriff, der im Zeitalter der Simulacra noch an Bedeutung gewinnen wird.271 Denn in diesem Zeitalter, in dem die Simulationen ständig verbessert werden, können die unbegrenzten 268 ebenda „Das ist irrig, wenn Altbausinstandsetzung mit Denkmalinstandsetzung gleichgesetzt wird.“ Mader, Gert, Die Praxis des Umgangs mit Baudenkmälern und ihrer Ausstattung, in: Das Baudenkmal und seine Ausstattung, Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz 31, Bonn, 1986, S. 39-59, S. 58; Huse, 1984, S. 184 270 Z.B. erschien der Wiederaufbau des Goethehauses in Frankfurt denen geradezu unmoralisch, die in der Zerstörung dieser Kultstätte deutscher Identität die Folge der historischen Schuld sahen. Huse, 1984, S. 186; In den völlig verwüsteten Städten verwischen sich die Grenzen zwischen Restaurierung und Rekonstruktion, da die Auswahl der wiederhergestellten Gebäude willkürlich war. Mulzer, Erich, Der Wiederaufbau der Altstadt von Nürnberg 19451970, Erlangen, 1972, S. 90 271 Der Begriff Simulacra wurde von J. Baudrillard geprägt. Er bedeutet die Präsenz der Abbildung ohne das Original, oder die Kopie konkurriert mit dem Original um die Authentizität. Dies bedeutet eine Umdrehung des Authentizitätsbegriffs. Baudrillard, Jean, Simulacra and Simulation, The Body, in Theory: Histories of Cultural Materialism, 1994, Michigan, http://webpages.ursinus.edu/rrichter/baudrillardone.html 269 90 technischen Möglichkeiten der Rekonstruktion das Geschichtsgefühl und -bewusstsein relativeren und durchaus auch das Bedürfnis nach authentischer Erfahrung zum Konsumbedarf manipulieren.272 II.3.5 Die Denkmalpflege in Taiwan In Taiwan hat die Denkmalpflege eine nur zwanzig jährige Geschichte. Das Denkmalgesetz wurde erst 1982 erlassen. Es fehlt nicht an öffentlichen Diskussionen über die Bedeutung der Denkmale, aber es mangelt in der denkmalpflegerischen Praxis und an systematischer Beschreibung und an Kenntnissen der traditionellen Bautechnik. II.3.5.1 Das Denkmalschutzgesetz Während in Deutschland der Kulturgüterschutz auf der Grundlage mehrerer Gesetze vollzogen wird, 273 regelt in Taiwan nur ein Kulturgüterschutzgesetz (Wen-hua-zi-chan-bao-cun-fa, 1982, revidiert 2000, 2003) alle Bereiche der Kulturgegenstände.274 Die Kompetenzen zum Denkmalschutz sind in Taiwan dennoch nicht übersichtlich. Die höchste Instanz ist das Innenministerium. Während die Planungs- und Koordinierungsaufgaben beim Zentralkulturamt CCA liegen (§ 7), sind die Zuständigkeiten nach dem Innenministerium noch im Bildungsministerium, Agrarkomitee, Verkehrministerium, Wirtschaftsministerium und in den Landesstädten oder Landkreisen zerstreut. In Taiwan werden Denkmale in eine dreistufige Kategorie eingeordnet, die vom Denkmalpflege-Komitee definiert wurden. Nach den Kategorien „Denkmal des Staates“, „Denkmal des Landkreises“ und „Denkmal der Kommunen“ werden die zuständigen Behörden hierarchisch geordnet und beaufsichtigt. Die historischen Bauten (Li-shijian-zhu) gehören einer eigenen Kategorie an (§ 27-1). Unter diese Kategorie fällt auch privates Eigentum, dessen Nutzung von den Denkmalbehörden flexibler als Denkmale behandelt wird. Die zahlreichen alten Gebäude, die beim Erdbeben 1999 zerstört worden sind, wurden nachträglich in diese Kategorie aufgenommen, um die umfangreichen Restaurierungen flexibel zu gestalten.275 272 Denkmalpflege wird von der Idee des Verlustgedankens getragen, es geht ihr nicht um Maßnahmen gegen Alterung. Sonst würde es „letztlich zur Gleichgültigkeit des Menschen gegenüber seiner Umgebung, seinem gesamten Kontext, der einfach als auswechselbares Bühnenbild behandelt wird“ führen. Kalinowsky, Konstanty, Der Wiederaufbau der historischen Stadtzentrum in Polen, in: Denkmal-Werte-Gesellschaft, Zur Pluralität des Denkmalbegriffs, Lipp, Wilfried (Hrsg.), Frankfurt/M., 1993, S. 322-346, S. 343 273 Dazu gehört der Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung und das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes zusammen mit dem Museumsrecht, dem Archivrecht und dem Bibliotheksrecht. 274 In Taiwan befindet sich das Museumsgesetz noch in der Entwurfsphase, das Bibliotheksgesetz ist 2001 in Kraft getreten. 275 Ding, Rong-sheng, Der Entwurf zur Restaurierung historischen Bauten wird präsentiert (übersetzt), China Times, 29/03/2003 91 Strikten Kriterien folgend werden in Taiwan nur wenige Denkmale eingetragen, bis 2001 sind nur 486 Denkmale eingetragen. 276 Die Liste der historischen Bauten wurde gerade erst eröffnet. 277 Nach dem Kulturgüterschutzgesetz werden die Erhaltungskosten eines Denkmals nur bedingt von der öffentlichen Hand übernommen (§ 31). Private Spenden für die Erhaltung eines Denkmals können steuerlich abgeschrieben werden, die Summe der abzuschreibenden Spende ist unbegrenzt (§ 31-1). Der Besitzer eines historischen Baus kann bis zu 50% der Grundstücks- und Haussteuer (Di-jia-shui und Fang-wu-shui) abschreiben (§ 27-1). Anders als in den deutschen Kulturschutzgesetzen wird auch die Erhaltung der lebenden Kulturschätze im taiwanesischen Kulturgüterschutzgesetz geregelt, dazu gehört auch die Förderung der Volkskünstler und die Lehren der Volkskünste (§ 40 - 44). II.3.5.2 Aktuelle Probleme des Denkmalschutzes Während die Denkmalhistoriker für kulturelle Anliegen eintreten, treten die Vertreter der offiziellen Kulturpolitik und der Urbanisierungspolitik manchmal selbst als Lobbyisten auf, um bestimmten Regionen einen ökonomischen Vorteil zu verschaffen. Dies führt oft zum Konflikt zwischen Bürgern und Denkmalhistorikern. In Taiwan ist der Denkmalschutz nicht nur eine kulturelle Angelegenheit, denn er gehört einem Bündel sozialer Bewegungen an, das die Umweltschutzbewegung, den Kampf für die Autonomie der Ureinwohner, die Frauenbewegung, die Bewegung zur Durchsetzung des Wohnrechts für alle Bürger, den Protest gegen lobbyistische Grundstückpolitik und Immobilienspekulation und die Anstrengungen gegen die inhumane Sanierungs- und Urbanisierungspolitik umfasst. 278 Diese Bewegungen sind stark miteinander verbunden und nähern sich den kritischen Kulturtheorien an, die in akademischen Bereichen wie der Kulturforschung, der Stadt- und Landplanung und der Geschlechterforschung aufbereitet werden. In diesen Bereichen wird der Zusammenhang zwischen politischer Öffentlichkeit und öffentlichem Raum neu interpretiert. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die die kulturellen Phänomene aus der kolonialen Zeit und der Unterdrückung sowie die Phänomene der Postkolonialität bis heute reflektieren.279 Während in Taiwan die Bedeutung der historischen Bauten allmählich erkannt wird, stehen für die Erhaltung vieler Bauten jedoch keine Mittel zur Verfügung. Eine gründliche Restaurierung oder die teilweise Erhaltung,280 die Modernisierung durch Kanalisation, Verkabelung, Erdbebenschutz oder 276 http://www4.cca.gov.tw/artsquery/09-09all.htm, Anhang 22 Lin, Jin-long, http://www.tccta.org.tw/~webcenter/tw2b/tw2220/king-data1.htm, 2001 278 Siehe auch I.4.3 279 Ein Teil der Denkmalschutzbewegungen entwickelte sich zur Stadtreform Initiative, geleitet vom Graduate Institute for Building and Planning der National Taiwan University (NTU). Die Bewegung setzte ein Zeichen für den erwachten zivilgesellschaftlichen Bürgersinn. http://www.bp.ntu.edu.tw/bpwww/index.html 280 Das Erdbeben 1999 hat viele historischen Bauten zerstört. Ein großer Teil der Kosten für die Aktion „Rettung der historischen Bauten“ wurde nicht abgedeckt, viele Bauten wurden vor der amtlichen Untersuchung schon von der 277 92 die Anpassung an das Feuerschutzgesetz können hohe Kosten verursachen. Deshalb werden die Bauten häufig zuerst von den Denkmalbehörden „eingefroren (Dong-jie-gu-ji)", das bedeutet sie dürfen weder benutzt noch verändert werden. Viele private historische Bauten wurden noch schnell abgerissen, um eine Eintragung als Denkmal zu vermeiden. Mehrere Regionalregierungen verweigern unter dem Druck der marktwirtschaftlichen Lobbyisten die Durchführung des Denkmalschutzes.281 Die Bestimmung und Nutzung eines Denkmals betrifft das private- wie das öffentliche Recht. Die kulturelle Bedeutung eines Denkmals wird oftmals kommerziellen Interessen untergeordnet, besonders wenn das Grundstück auf dem Immobilienmarkt einen großen Profit abwerfen könnte.282 Aufgrund der Nutzungsbeschränkung eines Denkmals, kann seit 1998 der private Eigentümer, statt das Denkmal direkt umzubauen, eine andere Immobile beanspruchen (Rong-ji-lu-zhuan-huan), (§36 Abs. 1).283 Der zusätzliche Raum ermöglicht es dem Besitzer, einen Wohnraum oder einen Betrieb zu unterhalten und damit das Denkmal vor der Zerstörung zu bewahren bzw. dessen Erhaltung zu erwirtschaften. Die öffentliche Denkmalpflege in Taiwan ist oft überfordert. Die Behörden, die über Denkmale entscheiden müssen, haben häufig keine Fachkenntnisse. Ihre Entscheidung wird oft als unsensibel und parteiisch kritisiert. Es fehlt noch eine klare Richtlinie für die Zuständigkeit einzelner denkmalpflegerischen Angelegenheiten. 284 Zum anderen sollte ein Denkmal erst entsprechend wissenschaftlich gewürdigt werden, damit die Denkmalwissenschaft und die Denkmalpflege autonom handeln kann. In Taiwan wird die Realisierung des Authentizitätsprinzips seit 2001, dem Denkmalschutzjahr Taiwans, viel diskutiert. Jedoch muss man feststellen, dass in Taiwan noch an wissenschaftlichen Grundlagen und an Erfahrung fehlt, um für taiwanesische Denkmalpflege praktikable Kriterien der Authentizität herauszustellen.285 Da in Taiwan die kostspielige Denkmalpflege nicht vollständig vom Staat finanziert werden kann, stellt sich die Wirtschaftlichkeit der Denkmale als die entscheidende Frage für die Legitimation des öffentlichen Denkmalschutzes. Die Denkmalpflege wird deshalb in Verbindung mit dem regionalen Regierung abgerissen. http://forums.chinatimes.com.tw/report/921_rebuild/88120501.htm; Oder wegen des zeitlichen und finanziellen Drucks der Restaurierung hat die Regierung die unter Schutz gestellten Bauten abgemeldet. http://www.bp.ntu.edu.tw/921/doc/history.html 281 Lin, Jin-long, http://www.tccta.org.tw/~webcenter/tw2b/tw2220/king-data1.htm, 2001 282 Cai, Pei-ru, Der Konsens über die Wiederbelebung der historischen Bauten (übersetzt), in: Kulturview (Wen-hua-shiye), Nr. 33, CCA (Hrsg.), Taipei, Nov/2001 283 http://www.cpami.gov.tw/law/law/lawb-25.htm 284 Das Zentralkulturamt CCA leidet auch unter seiner Kompetenzbeschränkung. Das Protokoll der dritten nationalen Kulturkonferenz, März/2002 http://www.cca.gov.tw/news/2002/05104.htm. Die von CCA angestrebte Kompetenzübernahme über Museen und Bibliotheken wird von Parlament abgelehnt. http://udnnews.com/NEWS/CULTURE/CULTURE/863770.shtml, 14. Juni 2002, http://udnnews.com/NEWS/CULTURE/ CULTURE/868514.shtml, 18/06/2002 285 Fu, Chao-qing, Die Authentizität der Denkmal- und Dokumentspflege in Taiwan, Tainan, 2001, S. 17-20 93 wirtschaftlichen und kulturellen Standort und der touristischen Attraktivität gebracht. Kulturelle Erlebnisse werden in diesem Sinne auch zu Konsumgütern, bei denen die Besonderheiten der Regionen betont werden. Dies wird in der kulturpolitischen Terminologie als „Konsum der Lokalität (Xiao-fei-di-fang)“ bezeichnet.286 Angesichts der symbolischen Bedeutung der Denkmale, kann der Legitimierungsprozess auch durch Umdeutung der Tradition oder durch Umdeutung der religiösen Botschaft erreicht werden. In Taiwan hat es dafür ein Beispiel gegeben. Ein alter Baukomplex eines Tempels im Regierungskreis I-lan musste so umfassend restauriert werden, dass der Umbau fast den gleichen Aufwand verursacht hätte wie ein neuer Bau. Um den Umbau zu ermöglichen und die Kosten zu senken, musste der zu erhaltende Teil verlagert werden. Diese Verlagerung wäre im traditionellen religiösen Sinne allerdings reine Blasphemie, da der Tempel von drei Göttern bewohnt wird. Deshalb haben die Gläubigen den Entwurf des ersten Baubeauftragten abgelehnt und einige Entwürfe nach eigenen Vorstellungen anfertigen lassen. Zur Auswahl der Entwürfe mussten die drei Götter befragt werden. Die Befragung wurde durch das Ritual des Holzstückwurfs (Jiao-bei) durchgeführt, das zur rituellen Praxis im buddhistischen und taoistischen Tempel gehört. Die Antworten der öffentlichen oder privaten Fragen werden aus dem Wurf von zwei geweihten Holzstücken gedeutet. Bei der Verlagerung des Tempels mussten einige Gebote gebrochen werden. Bestimmte Entscheidungen haben die Gläubigen und die Baubeauftragten aber erst nach der Befragung der drei Götter mittels Holzstückwurf getroffen.287 Die Verlagerung fand 1997 mit dem entsprechenden Ritual statt,288 die offiziellen Denkmalpfleger betätigten sich dabei als Mediatoren. Dieses Beispiel zeigt, dass die Motivation, einen Konsens zu finden, ein wichtiger Teil des Legitimationsverfahrens sein kann. Und das ist für die häufig umstrittene Denkmalpflege in Taiwan ein nützlicher Hinweis. II.3.6 Kunst im öffentlichen Raum Kunst im öffentlichen Raum gehört zu den wichtigsten und repräsentativsten Aufgaben des Zentralkulturamts CCA. Diese Art der Kunstförderung ist vom Westen übernommen worden, wobei sich der wirtschaftliche und politische Kontext in Taiwan sehr unterscheidet. Diese Förderpolitik stand deshalb stark in der Kritik. Nach zehnjähriger Praxis hat CCA seine Förderrichtlinie für Taiwan angepasst, so dass die Förderung nicht auf die Errichtung von Skulpturen beschränkt ist, sondern auch andere kulturelle Aktivitäten umfasst. 286 Chen, Chi-Nan, Die postmodernen Umstände in der Globalisierung – die Kultur und Räumlichkeit heute (übersetzt), 2000, http://www.ceformosa.org.tw/ 287 Yu, Kuo-hua, Kunst im öffentliche Raum und die Suche nach der bürgerlich-alltäglichen Ästhetik (übersetzt), http://www.culture.gov.tw/sel1.htm; http://www.ilan.com.tw/rc3king/home.htm 288 http://www.ilan.com.tw/rc3king/home.htm 94 Der Ursprung der Kunst im öffentlichen Raum geht zurück auf die „Percent for Art“-Regelung aus den USA der 30er Jahre. Demzufolge soll ein Prozent der Baukosten beim Bau öffentlicher Gebäude für Kunst aufgebracht werden. Sie gehörte der Kulturförderung des New Deals und stellt den Anfang einer Kulturpolitik dar, die im Rahmen der Sozialpolitik durchgeführt wurde. Diese Förderungspolitik betonte die Interrelevanz zwischen Kunst und Leben. In ihrem Konzept wurde der künstlerischen Leistung der gleiche Stellenwert beigemessen wie der Arbeitskraft. Die Förderung fand im Rahmen des Public Works of Art Project (PWAP) statt und bezog Medienkünstler, Musiker, Schauspieler und Maler ein. Die Arbeitsförderung umfasste vielfältige Programme für Künstler, zum Beispiel gab es Projekte zur Bemalung öffentlicher Gebäude und zur Porträtierung aller Parlamentarier. Das PWAP hat nur ein Jahr gedauert. Ab 1934 trat das Department of the Treasury Section of Painting & Sculptur auf, das 1939 für kurze Zeit für das Programm percent-for-art auf föderaler Ebene zuständig war. Ab 1935 war Treasury Relief Art Program (TRAP) für die Förderungspolitik zuständig. Auch andere Bundesstaaten haben percentfor-art in den 60er eingeführt.289 Diese Förderungspolitik entwickelte sich zum Vorbild für viele Länder. Im Zusammenhang mit der Kompetenzlegitimation wirft sie allerdings zwei Fragen auf, die später auch die Kulturpolitik in Taiwan beschäftigten. Zum einen fragt man sich, inwieweit die künstlerische Leistung an den Kriterien des Arbeitsmarkts gemessen werden kann. Zum anderen, inwieweit es sinnvoll ist, dass man die Auswahlkriterien dem öffentlichen Dienst überlässt, wenn die Kulturförderung im Rahmen der Sozialpolitik stattfindet. Die Kulturförderung des New Deals seit 1933 hatte außer der erwünschten Beschäftigung für Künstler auch eine Nebenwirkung. Denn viele Intellektuelle und Künstler haben Sympathien für die Arbeiterklasse und für soziale Schwache entwickelt und haben sich im politischen Spektrum nach links orientiert. 290 Später hat sich die staatliche Zensur eingeschaltet. Offiziell endete das New Deal Förderprogramm 1942 wegen des Krieges.291 In den USA betrug der Anteil der Wohlfahrtmaßnahmen am staatlichen Budget 1%. Die New Deal Förderung an sich hat keine sozialstaatliche Idee ins Leben gerufen, aber sie wurde zum Vorbild der Kulturpolitik der 60er Jahre sowohl in den USA als auch in Europa und zum Vorbild für soziales Engagement unter Künstlern.292 289 Adams, Don/Goldbard, Arlene, Experiments in Cultural Democracy, 1995, http://www.wwcd.org/policy/US/newdeal.html 290 http://www.archives.gov/exhibit_hall/new_deal_for_the_arts/activist_artsl.html 291 Adams, Don/Goldbard, Arlene, 1995 292 Schmidt-Brümmer, Horst, Wandmalerei zwischen Reklamekunst, Phantasie und Protest, Köln, 1982, S. 20 95 II.3.6.1 Die Entwicklung in Deutschland In Deutschland lässt sich die Entwicklung der Kunst im öffentlichen Raum in drei historische Phase einteilen. Seit den späten 20er Jahren gab es die Diskussion, ob die Kunst am Bau zum Bau gehört, oder ob sie sich aus der Beziehung zur Architektur lösen soll. In den 50er Jahren setzte sich die Autonomie der Kunst durch. Damit wurde Kunst am Bau als unabhängiges Pendant zum Bauwerk positioniert. Ab den 60er Jahre wurde das Konzept der „Kunst am Baus“ durch das der „Kunst im öffentlichen Raum“ ersetzt. Die Kunst am Bau der 20er Jahre wurde durch die Förderpolitik des Staates dominiert, da die bisherigen Förderer der Kunst – die Höfe und die Kirche – sich von der Rolle als Mäzen zurückgezogen hatten. Ein wesentliches Ziel der Kunstförderung durch den Staat ist die Gewährleistung der Kunstautonomie, aber ganz gleich ob die betreffenden Maßnahmen positiv oder negativ bewertet werden, bedeutet der Zwang zu entscheiden, wie und was im Bereich der Kunst gefördert wird, schon einen Eingriff des Staates.293 In den 20er Jahren gab es zwar in der Kulturpolitik der Weimarer Republik eine Regelung für die Kunst am Bau, aber aufgrund der schlechten Wirtschaftslage und der Inflation war ihre Wirkung sehr gering. Bis zum Ende der 20er Jahre wurde eine Notgemeinschaft der deutschen Kunst errichtet, die aus Teilen der Rundfunkgebühr finanziert wurde. Trotz der schwierigen Wirtschaftslage versuchte der Staat durch vermehrte Vergabe von Aufträgen bei der Errichtung und Ausstattung öffentlicher Gebäude, die Unterstützung von Kunstausstellungen und die steuerliche Privilegierung künstlerischer Veranstaltungen, die Notlage der Künstler zu mildern. Die Beteiligung von Künstlern an den Bauprogrammen der öffentlichen Hand wurde 1927 vom Reichsarbeitsminister angeregt. Aber der Etat für die Kunst war trotz vieler Bemühungen eher geschrumpft als gewachsen.294 Außerdem verzichtete der Massenwohnungsbau in dieser Zeit auf eine künstlerische Ausstattung, und mit dem Gebrauch moderner Baumaterialien und der Anwendung neuer Konstruktionstechniken wendete man sich zunehmend von traditionellen ästhetischen Ansprüchen ab, 295 wodurch die Künstler und Kunsthandwerker ihre traditionellen Betätigungsfelder verloren. Im Zuge dieses Wandels entstand – mit dem Vorbild in der Sowjetunion – der Wunsch, durch Kunst die Gesellschaft zu verändern, Kunst aus dem „Schatten 293 Dühr, Elisabeth, Kunst am Bau – Kunst im öffentlichen Raum, Geschichte und Entwicklung öffentlicher Kunst im Spannungsfeld von Architektur, Städtebau und Kulturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt/M., 1991, S. 17f 294 ebenda, S. 25f 295 Das war die Zeit des Bauhauses und mehrerer Künstlergruppen, die nach einem gesellschaftsfunktionalen Ausdruck gestrebt haben. Die ästhetische Konsequenz dieser Entwicklung ist nicht die Verschmelzung, sondern die Konfrontation der Kunstwerke mit den Bauten und ihrer Umgebung. 96 der Bourgeoisie“ zu befreien und in die Gemeinschaft zu integrieren.296 Diese Entwicklung erklärt die Geburt der „unzeitgemäßen“ Kunst im öffentlichen Raum.297 Im Dritten Reich wurde die Kunst für die staatliche Propaganda benutzt. Seit dieser Instrumentalisierung der Kunst für politische und ideologische Zwecke herrscht große Wachsamkeit, um die Kunstautonomie zu gewährleisten. Außerdem steht seit Kriegsende die Kunst am Bau und im öffentlichen Raum im engen Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung und ist gleichzeitig in die aktuellen kulturpolitischen Diskussionen involviert. Kunst ist in diesem Kontext nicht nur das Ausdrucksmittel, sondern auch das Kommunikationsmittel der Künstler. 1950 wurde ein Antrag für die Beteiligung bildender Kunst an den Aufträgen des Bundes vorgelegt, darin wurde ein Anteil von mindesten 1% der Auftragsumme eines Baus für Werke bildender Kunst gefordert. Dieser Antrag schien zu jener Zeit eine optimale Arbeitsbeschaffungsmaßnahme darzustellen, denn er ermöglichte den Künstlern, statt sich unproduktiv auf die Arbeitslosenversicherung zu verlassen, ihr gesellschaftliches Engagement im außer-musealen Raum zu realisieren.298 Die Festlegung des Anteils auf 1% weist darauf hin, dass die Beteiligung der Künstler am Wirtschaftswachstum gesichert werden sollte.299 Diese Regelung garantiert allerdings lediglich die Quantität der Ausgaben für die Kunst, was natürlich nicht automatisch die Qualität der Kunst gewährleistet. Das Konzept der Kunst im öffentlichen Raum sucht einen Weg abseits der Künstlerförderung aus sozialen Motiven, hin zur Kunstförderung aus sozialem Interesse.300 Das Verfahren, das für die Realisierung des Ein-Prozent-Kunstwerks notwendig ist, ist genauso aufwendig wie umstritten, so dass am Ende häufig nur ein unbefriedigender Kompromiss steht.301 Die Kluft zwischen marktbestimmender Elitekunst und angepasster angewandter Auftragskunst wird immer größer. Erstere hat sich verselbstständigt und wurde ohne die interpretative Leistung der Kunstwissenschaft für Laien unzugänglich. Die vom Staat geförderte Kunst im öffentlichen Raum wurde wiederum von der Kunstwissenschaft degradiert. 302 Hier entsteht ein äußerst widersprüchliches Phänomen, denn genau die Kunst, die den öffentlichen Raum primär prägt und das Kunstverständnis der Bevölkerung beeinflusst, wird nicht von der Kunstwissenschaft anerkannt. 296 Dühr, 1991, S. 36 Das ist der Versuch statt Kunst kulturwissenschaftlich, die Aufgabe der Künstler im gesellschaftlichen Kontext zu rechtfertigen. 298 Vgl. Dühr, 1991, S. 72 299 Die meisten Städte haben für 2% gestimmt. ebenda, S. 91 300 Dühr, 1991, S. 77 301 ebenda, S. 101 302 Es gab Vorwurfe wie „Alibi für architektonische Leere“ oder „Sozialfonds für Heimatkünstler“. Dühr, 1991, S. 97 297 97 In Deutschland hat sich bis in die 60er Jahre das Verhältnis zwischen Kunst und Architektur in eine radikale Polarität verwandelt.303 Während die modernistische Architektur noch geschlossener wirkt, wird die Kunstszene zunehmend wilder und regelloser. Seit den 70er Jahren werden die Stadtbewohner immer sensibler für ihre Lebensumgebung. Außerdem hat der Wohnort auch noch eine identitätsstiftende Funktion. An ihn knüpft sich die Vorstellung von Heimat und er ist der Ort der zivilbürgerlichen Beziehungen.304 Die Unzufriedenheit mit der Urbanisierungspolitik und dem Sanierungswahn wurde immer größer und die kritische Stimmung nahm zu, auch bei der Bodenreform im städtischen Bereich. Bald wurde die Forderung laut, die Gestaltung der Städte nicht länger allein den Regeln des kapitalistischen Markts zu überlassen sondern eine neue Orientierung durch politische Zielsetzungen zu bewirken, wobei die gesellschaftlichen Bedürfnisse der Maßstab für die Stadtentwicklung sein sollte.305 Der Denkmalschutz und die Denkmalpflege griffen die Stadtbauplanung auf, um die Abwanderung aus der Innenstadt und deren Verfall zu verhindern.306 Gleichzeitig wurde die Frage nach der gesellschaftlichen Funktion bildender Kunst aufgeworfen. Hier geht es darum, den alten Kunstbegriff, der sich an elitären Vorstellungen orientierte und „Hohe Kunst“ meinte, abzulösen durch ein Kunstverständnis, das sich auf die Mehrheit der Bürger bezieht. Bei dieser Vorstellung der gesellschaftlichen Funktion von Kunst steht die Selbstfindung, Selbstdarstellung, Kreativität, Emanzipation und Entwicklung einer Gesellschaftskritik im Vordergrund der kulturpolitischen Diskussion. 307 Die sozialpolitischen Anliegen der Kunst knüpften an den „Diskussions-Boom“ der neu definierten Öffentlichkeit an. Öffentlichkeit bedeutet hier die räumliche und die sozialpolitische Öffentlichkeit, die durch die Errichtung der Kunst im öffentlichen Raum entsteht. Diese Entwicklung erfordert zum einen die finanzielle Absicherung von Kulturetats, zum anderen ein demokratisches Verfahren. Schließlich gibt es die Idee von Kulturfonds, Kultursenatoren, unabhängigen Komitees und öffentlichen Anhörungen, die die Autonomie der Kunst gewährleisten sollen. 308 Es entsteht eine widersprüchliche Situation, wenn die Kunstautonomie mittels politischer Intervention in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit realisiert werden soll, und gleichzeitig politische Intervention legitimieren muss. Diese Form der Kunstautonomie ist demzufolge ein politisches Produkt. Die Kunstautonomie hier wird lediglich durch ein ausdifferenziertes Verfahren und weit verzweigte 303 ebenda,.S. 105 ebenda, S. 117 305 Dies steht im Zusammenhang mit den stärker gewordenen Bürger- und Mieterinitiativen gegen Ende der 60er Jahre, Dühr, 1991, S. 136, und mit dem Wechsel von einer mäzenatischen Kulturpflege hin zum „gezielten Eingreifen“ programmatischer Kulturpolitik, die Soziokultur, der SPD Regierung. Dühr, 1991, S. 146 306 Dühr, 1991, S. 143; „Die Kulturplanung versteht sich als Korrektur der ökonomischen Mächte, was als ein entscheidender Beitrag kommunaler Kulturpolitik zur Stadtentwicklung angesehen wird und als Plädoyer für kulturelle Diskontinuität verstanden werden muss.“ Dühr, 1991, S. 148 307 ebenda, S. 156 308 Die Stadt Bremen z.B. hat 1973 die Zuständigkeit und Verfügungsberechtigung der Kunst im öffentlichen Raum an den für Kunst zuständigen Senator für Bildung, Wissenschaft und Kunst (vorher Senator für Bauwesen), „als Ausdruck des Bestrebens, öffentliche Kunst nicht mehr ausschließlich als Teil des öffentlichen Bauens zu begreifen, sondern stärker die Eigenständigkeit des Kunstwerks zu betonen“ abgegeben. Dühr, 1991, S. 189 304 98 Organisationen repräsentiert, wo keine dauerhafte zentrale Instanz existiert. Dies sieht man beim Bremer Beschluss zu den Aufgaben des Referats „Kunst im öffentlichen Raum“ beim Senator für Wissenschaft und Kunst 1974: — Entwicklung einer Gesamtplanung in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht — Vorbereitung aller Beschlüsse der Deputation des Landesbeirates, der Beratergruppen, der Sachverständigen-Kommissionen und der Jurys — Ausschreibung, Ausstellung und Auswertung von Wettbewerben — Verhandlung mit Künstlern — Organisation von Informationsveranstaltungen, Vorträgen, Diskussionen, Künstlergesprächen, Kontakten zwischen Künstlern und Publikum, Organisation von Kontaktausstellungen, Herausgabe von Tätigkeitsberichten und Katalogen Der Beirat setzt sich zusammen aus vier Deputierten, einem Vertreter des Senators für Wissenschaft und Kunst, einem Vertreter des Senators für Bauswesen, einem Vertreter der Künstler, einem Vertreter der Hochschule für Gestaltung, einem Vertreter der Kunsterzieher, einem Vertreter der Architekten und einem Architektursoziologen.309 Die Aussagekraft des Kunstwerks und seine Funktion als offizielle Öffentlichkeitsarbeit halten sich gegenseitig in einer brisanten Balance. Die Kunst im öffentlichen Raum ist für Stadtbürger nicht immer verständlich, und für die Politik nicht immer notwendig. Deshalb geht die Politik der Kunst im öffentlichen Raum lieber von einem ästhetischen Defizit aus, das zeigen soll, dass die Kunst den fehlenden ästhetischen Sinn der Bürger oder den verunstalteten Lebensraum, die mangelnde Kommunikation und die fehlende Ortidentität kompensiert. Dies wird oft in der Formulierung der Förderungsnormen deutlich: Öffentliche Kunst soll: — der optischen Verarmung des städtischen Raums wirksam entgegentreten und neue Erlebnisräume schaffen, — die spezifische künstlerische Aneignung und Interpretation von Wirklichkeit sichtbar machen, 309 ebenda, S. 190 99 — wie jede ästhetische Aktivität einer sinnlichen Erkenntnis dienen, die auf eine qualitative Verbesserung des individuellen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet ist (...),310 — Signifikanz im Verhältnis zum Ort sein, am dem sie sichtbar macht. Und die kommunale Integration und Identität stiften, oder solidarische politische Anliegen ausdrücken.311 Die Ziele sind sehr abstrakt formuliert und scheinen unerreichbar zu sein. Die Legitimation für Kunst im öffentlichen Raum ist die kalte und abweisende Öffentlichkeit der Straßen und Plätze, die einer Gestaltung bedürfen die das alltägliche Leben der Menschen einbezieht. Diese Ziele der Kunst im öffentlichen Raum verweisen auf die kompensatorische Funktion der Kulturpolitik, was sich zum Beispiel im Bremer Kulturplan ab 1987 zeigt. Bei Projekten wie „Kultur und Arbeit jenseits formeller (Lohn)Arbeit“, „Kultur als Standortfaktor“ oder „Arbeitslosigkeit und Kultur“ lässt sich diese Tendenz deutlich beobachten.312 Mit der sinkenden Zahl öffentlicher Bauvorhaben wird immer weniger Kunst im öffentlichen Raum errichtet. Jedoch prägen die Kunstwerke im öffentlichen Raum durchaus das Stadtbild in vielen Städten in Deutschland mit. II.3.6.2 Die Entwicklung in Taiwan Die Förderungspolitik der Kunst im öffentlichen Raum fing in Taiwan in den 90er Jahren an, sie ist die Weiterentwicklung der Kulturszenen in den 80er Jahren. Gleichzeitig reflektiert sie den Einfluss der politischen Liberalisierung auf die Kulturpolitik. In Taiwan zeigten sich die Bemühungen zur Überwindung der kolonialen Geschichte unter anderem in der intensiven Übernahme westlicher Kunststile in den 80er Jahren. 313 Gleichzeitig wurden zwecks Volksbildung zahlreiche Museen gegründet. All diese Trends vollzogen sich vorwiegend in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die meisten Kunstmuseen wurden in den 80er Jahren gegründet, als das politische Klima freier und der Kontakt mit dem Westen intensiver wurde. Stile wie der Surrealismus, Neoexpressionismus, Neokonstruktivismus und die 310 Manske, Hans J., Öffentlicher Kunstraum, Zehn Jahre Bremer Modell, Tendenzen, München, 25. Jg. 1984, Nr. 148, S. 5-14, S. 8 311 Dühr, (über die Bremer Wandmalerei), 1991, S. 207 312 ebenda, S. 219 313 Nach der Kolonialzeit sind Künstler nach Europan gegangen, um die dortige Kunststile zu studieren, u.a. auch den deutschen Expressionismus. Der Kontakt mit dem Ausland kennzeichnete einen Stileinbruch der traditionellen intellektuellen Tuschemalerei und des in der Kolonialzeit geprägten akademischen Stils. Zhang, Jia-yu, Yang, Yingfengs Druckkunst und deren Zeitbedeutung (übersetzt), http://folkartist.e-lib.nctu.edu.tw/article/inSide16.html; http://www2.tku.edu.tw/~finearts/ccfac/ past-910226.htm 100 Neoabstraktion wurde nach Taiwan importiert.314 Die Idee der Kunst im öffentlichen Raum gehört zu diesem Trend. Allerdings ist in Taiwan die Kunst im öffentlichen Raum mehr im politischen als im kulturgeschichtlichen Kontext verankert. Kunst im öffentlichen Raum in Taiwan beruht auf dem Kulturförderungsgesetz (Wen-hua-yi-shujiang-zhu-tiao-li, 1992) und der Richtlinie der Kunst im öffentlichen Raum (Gong-gong-yi-shu-shezhi-ban-fa, 1998). Die höchste zuständige Behörde ist das Zentralkulturamt CCA, das sich von einem Fachkomitee beraten lässt. Städte und Landkreise können ihre eigenen Gesetzen erlassen und eigene Komitees berufen. Die Errichtung der Kunst im öffentlichen Raum der Städte oder Landkreise steht unter der Aufsicht des CCA. Kunst im öffentlichen Raum wird durch einen Anteil von mindestens 1% der Baukosten finanziert. Diese beträgt schätzungsweise jährlich 300-400 Mio. NTD (umgerechnet 8-11 Mio. Euro) in ganz Taiwan.315 Vergleich mit anderen Fördermitteln ist die Summe beträchtlich. Die Errichtung der Kunst im öffentlichen Raum wird von den städtischen Bauämtern durchgeführt, wenn die Stadt kein Kulturamt hat. Diese erledigen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben häufig sehr nebensächlich und ohne große Ambition für ästhetische Fragen. Oft mangelt es am gegenseitigen Respekt zwischen den verschiedenen Professionen, außerdem setzt sich das politische Interesse häufig auf sehr unsensible Art gegenüber der Kunst durch. Was dazu führt, dass die Umgebung stärker durch die Kunst gestört, als dass das Werk in den Raum integriert wird.316 Es kommt in Taiwan nicht selten vor, dass die Bewohner die in ihrer Umgebung errichtete Kunst nicht akzeptieren.317 Die taiwanesische Kulturpolitik hat bis jetzt versucht, sich ohne die Besinnung auf die Tradition zu etablieren. Ihr ging es vielmehr darum, die Politik zu kultivieren 318 und einen Beitrag zur Demokratisierung zu leisten. Die Diskussionen hier drehen sich meistens um die Legitimationskraft der Kunst im öffentlichen Raum aufgrund des historischen Kontextes. Das wichtigste Motiv dürfte 314 ebenda United Daily News, 20/08/2002 316 Liu, Rui-ru, Eine Vertiefung der Kunst im öffentlichen Raum, Der Dialog zwischen der Kunst und der Umgebung (übersetzt), in: Kulturview (Wen-hua-shi-ye), CCA (Hrsg.), Taipei, 2000, S. 12-20 317 Die Ablehnung der Anwohner hat verschiedene Gründe, seien es unerträgliche elende Darstellungen; sei es, dass die Fußgänger im Dunkeln erschreckt werden, oder die Kunst der Feng-Shui Konstellation des Orts schadet. Während die Bevölkerung noch keinen ästhetischen Anspruch für ihre Wohnumgebung entwickelt hatte, wurden sie schon mit der gesetzlichen Verordnung der Kunst im öffentlichen Raum konfrontiert, was mehr Skepsis als Einverständnis ausgelöst hat. Liu, Rui-ru, Kunst geht auf die Öffentlichkeit zu – die Verwirklichung der “Öffentlichkeit” (übersetzt), in: Zeitschrift der ästhetischen Erziehung, National Taiwan Art Education Institute (Hrsg.), Taipei, 2001, S. 41-47 318 Der ehemalige Bürgermeister von Taipei Chen, Shui-bian (1994-1998, Seit 2000 Präsident) hat während seiner Amtzeit zahlreiche Kulturprojekte und Kulturfestivals veranlasst, einige Straßen umbenannt und Kulturpreise vergeben. Dies sollte eine "Kulturalisierung der Stadtpolitik" bedeuten. Wang, Chih-hung, Cultural Production of Imaged Cities and Urban Meanings: An Analysis of the Taipei Pictorial, http://www.tsa.sinica.edu.tw/paper/2001-41.doc; Die Kulturalisierung der öffentlichen Verwaltung bedeutet die ästhetische Besinnung des amtlichen Alltags, Su, Zhao-ying, Cultural Theory and Cultural Policy: A Study on the Cultural Policy of Postwar Taiwan, 2001, http://www.ceformosa.org.tw/ 315 101 jedoch sein, dass man die Stadträume, die für propagandistische Zwecke eingerichteten worden waren, jetzt gerne für die Zivilgesellschaft zurück erobern möchte. Während die Kunst im öffentlichen Raum eine der symbolträchtigsten Projekte taiwanesischer Kulturpolitik ist, zeigt sich in intellektuellen Diskursen eine Sehnsucht nach einer imaginären Geschichte des Strukturwandels der Öffentlichkeit. Die Erkenntnis über den Zusammenhang zwischen der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit ist an habermassche Theorie und an foucaultsche Kritik an der Machtstruktur angelehnt. Um an eine lokale Identität angesichts der Globalisierung zu appellieren, formuliert Chen, Qi-nan, der Vizevorsitzende CCA 1994-1997, die These, dass die unmenschliche technische und funktionelle Entwicklung der Städte eine Konsequenz der Aufklärung sei.319 Der Diskurs in Taiwan bezieht sich auf den Strukturwandel der Öffentlichkeit in Europa. Der Vergleich ist jedoch recht problematisch. Im chinesischen Sprachraum war vor der Industrialisierung keine breite Schicht des Bürgertums entstanden. Die Unterscheidung zwischen der Selbstrepräsentation der Herrschaftsklasse (Geschmack) und dem Ausdruck der Macht (Ehrfurcht) wie sie in Europa erkennbar ist, hat in der taiwanesischen Geschichte nicht stattgefunden. Auch gab es in Taiwan ohne das Vorbild der Herrschaftsklasse keine Nacheiferungen des Bürgertums bei der Selbstrepräsentation. Die Selbstdarstellung des Bürgertums fehlt in Taiwan. Die Wahrnehmung von privaten Interessen des Bürgertums hat sich in Taiwan anders entwickelt als in Europa. 320 Deshalb kann man behaupten, dass es nicht die Geschichte ist, sondern die Modernisierung und Rationalisierung des Städtebaus, welche die Städte heute überall ähnlich − kalt und anonym − aussehen lassen. Deshalb fordern die Stadtbürger in Europa wie in Taiwan den Staat und die Kommunen gleichermaßen auf, für eine menschlichere Stadtgestaltung zu sorgen. 319 Ob die Stadtentwicklung in Taiwan auch auf die Aufklärung rekurrieren kann, bleibt offen. Aber Chen weist auf die problematische unreflektierte Übernahme des Modernismus hin. Chen, Qi-nan, Die kommunale Kulturpolitik (She-quzong-ti-ying-zao), Eine Reflexion der Aufklärung (übersetzt), http://www.sinica.edu.tw/~whchou/01/aaz02.html, 08/10/1999 320 In Taiwan gibt es keine vergleichbaren öffentlichen Plätze wie der Markt-Kirche-Komplex in Europa, das das Zentrum des Stadtlebens bildet und gleichzeitig politischen und geistigen Einfluss ausübt. Heute gibt es noch Prozessionen und Freilichttheater auf dem Tempel-Platz, aber das religiöse Leben ist selten von der diskursiven Öffentlichkeit geprägt. Das Beten an die Erdgötter (She-ri) auf dem Land war eine öffentliche Angelegenheit, besaß aber nicht den Charakter einer politischen Öffentlichkeit. Vgl. Xiao, Fang, She-ri auf dem Land in altem China (übersetzt), http://online.cri.com.cn/1015/2003-8-31/98@298140_2.htm. Es gab familiäre Ahnenstätten (Zong-zi), wo organisatorische und ordnungsmäßige Angelegenheiten der großen Familie verhandelt wurden. Die Ahnenstätten und die ausgewählten Ehrenpersonen besaßen gewisse administrative und juristische Kompetenz. Diese waren eine Institution und das kann in heutigem Sinne als eine Arte der Öffentlichkeit verstanden werden, deren Einfluss auf höherer politischer Ebene jedoch beschränkt war. Wu, Yi, Öffentlicher Raum (übersetzt), http://www.ccrs.org.cn/big/ggkj.htm. Im Vergleich mit europäischen Kirchen haben Tempel in Taiwan in der Ming Dynastie (1386-1644) als die lokalen Verwaltungs- und Sicherheitszentren gedient, so hat jeder Tempel direkt mit der Stadtbebauung zu tun. Bis ins 19. Jh. haben sich die Wirtschaftsaktivitäten in engem Zusammenhang mit den Aktivitäten der Tempel entwickelt. Aber als entferne Provinz von China und spätere Kolonie von Japan, wurde den Plätzen keine starke politische Bedeutung zugewiesen. Heute spielt der Tempel oft eine Rolle für die Freizeitveranstaltungen und für die Sozialarbeit. Manche Tempel-Plätze werden für Wahlkampagnen oder Messen vermietet, ohne dass eine kontinuierliche Öffentlichkeit mit politischen Belangen entsteht. Huang, Lan-xiang, A Study of the Tradition Characteristics of Shrines and Their Place in Modern Urban Life in Hsinchu, in: Cities and Design, An Academic Journal for Intercity Networking, 1997, http://www.bp.ntu.edu.tw/bpwww/ citydesign/5.htm 102 Unter diesen Umständen wurde in Taiwan der Begriff „Kunst im öffentlichen Raum“ zur Kunst der Öffentlichkeit beliebig erweitert, um diese Förderpolitik trotz des Fehlens eines entsprechenden historischen Kontextes zu legitimieren.321 Bald stießen die politischen Maßnahmen zugunsten der Kunst im öffentlichen Raum auf den selbst geschaffenen Widerspruch. Der Begriff der Öffentlichkeit und die Definition der Kunst wurden unendlich erweitert, während die Akzeptanz der Bürger für die Kunst im öffentlichen Raum zurückblieb. Um diesen Widerspruch zu lösen, werden Alternativen ersonnen. Laut der Richtlinie zur Errichtung von Kunst im öffentlichen Raum (1998) darf das Kunstwerk im öffentlichen Raum nach fünf Jahren wieder entfernt werden. Wie darüber entschieden wird, wird in der Richtlinie allerdings nicht bestimmt. Während die Finanzierung der Kunst im öffentlichen Raum durch das 1% des Baubudgets abgesichert wird, fehlen in Bereichen der darstellenden Kunst, der bildenden Kunst und der Literatur die Fördermittel.322 Gleichzeitig wird Platz für die Errichtung der Kunst im öffentlichen Raum immer knapper. Seit dem Ende des Jahrs 2002 können das 1%-Budget auch für die Finanzierung der darstellenden Künste und für die Wortkunst verwendet werden. 323 Durch die fünfjährige Frist und die Erweiterung des Förderungsbereichs zusammen wird auch das Problem des knappen Raums gelöst. Die Entfernung der Kunst im öffentlichen Raum wirft jedoch rechtliche Fragen auf. Ein eminentes Beispiel für die spätere Entfernung von Kunst im öffentlichen Raum ist das Tilted Arc von Richard Serra im Federal Plaza in New York City von 1981. 324 Die Verlagerung, Entfernung und schließlich die Zerlegung des Kunstwerks (1989) zog aufgrund des Protestes der Bürger mehrere Gerichtsverfahren nach sich. Die Fragen, die hier aufgeworfen wurden (Handelt es sich um öffentliches Eigentum? Wird die Freiheit der Kunst beschränkt? Wird das Urheberrecht des Künstlers verletzt? 325 Ist diese Maßnahme öffentliche Zensur?), mussten immer wieder im rechtlichen Kontext interpretiert werden. Mit der Festsetzung einer bestimmten Entfernungsfrist hat Taiwan dieses Problem gelöst. Dadurch ändert sich aber der Kontext der Kunst im öffentlichen Raum, die Taiwan ursprünglich vom West übernommen hat. Die 321 Nach Habermas hat die Öffentlichkeit, hier ist die Presse gemeint, zuerst um den eigenen Freiheitsspielraum kämpfen müssen. Nach der Etablierung des bürgerlichen Rechtsstaates ist die Öffentlichkeit vom politischen Gesinnungsdruck entlastet, und von Darstellungen privater Interessen ausgefüllt. Öffentlichkeit ist die Quelle und die Rückkopplung demokratischer Legitimation, weil durch sie die Begegnung einzelner Menschen stattfindet und durch sie die Redeund Darstellungsfreiheit und die Wahrnehmung der privaten Interessen gefördert wird. Habermas, Jürgen, Kultur und Kritik, Frankfurt/M., 1973, S. 66 322 Bericht und Kommentar siehe: Kang, Li-wen, Darstellende Kunst als Kunst im öffentlichen Raum (übersetzt), http://www.libertytimes.com.tw/2002/new/nov/13/life/art-2.htm, http://www2.nmp.gov.tw/k/news-911113.htm, 11/13/2002 323 http://www.libertytimes.com.tw/2002/new/nov/13/life/art-1.htm, 11/13/2002 324 Fakt siehe: http://www.pbs.org/wgbh/cultureshock/flashpoints/visualarts/tiltedarc_at.html 325 Vergleichbar mit dem deutschen Urheberrecht: § 14 Entstellung des Werkes: Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. 103 Konsequenz ist, dass das Kunstwerk nicht mehr als Kultureigentum behandelt, sondern als einen Vertrag zwischen Künstlern und dem Staat verstanden wird.326 II.3.6.3 Autonomie der Kunst im öffentlichen Raum? Bei vielen Diskursen in Taiwan wurden die „Kunst im öffentlichen Raum“ mit der „Kunst der politischen Öffentlichkeit“ vermischt, um sie als politisches Handeln zu qualifizieren. 327 In den Diskursen ist das Bemühen zu erkennen, Kunst im öffentlichen Raum zu rechtfertigen. Dazu dient eine Fülle von Themen: Kunst der stadtbürgerlichen Ästhetik (Shi-min-mei-xue), Kunst der Repräsentation der Tradition, Kunst der optischen Integration mit dem Stadtraum, Kunst mit erzieherischem Impetus, Kunst des Dialogs mit den Bewohnern usw. 328 Wenn Kunst im öffentlichen Raum durch die politische Öffentlichkeit legitimiert wird, stellt sich die Frage, inwieweit diese der breiten Öffentlichkeit tatsächlich zugänglich wird, 329 und ob das legale Verfahren zur Errichtung der Kunst im öffentlichen Raum das Kunstverständnis eher verstellt als zu klären vermag. 330 ‚Bei dem, was heute im öffentlichen Raum herumsteht, handelt es sich deswegen auch allzu oft um leicht zugängliche, oder aber um längst legitime autonome Werke, die als Voraussetzung nicht geeignet sind, das „Paradoxon ihrer Isolation inmitten der Sichtbarkeit“ aufzuheben, insofern als das sie das Absterben des öffentlichen Raums sogar noch begünstigen könnten.’331 Durch die Politisierung der Kunst ist die Forderung nach mehr Lebensqualität erhoben und das Bewusstsein für die eigene Umgebung geweckt worden. Die Akzeptanz und Sensibilität der Bürger gegenüber Kunst und Künstlern mag zugenommen haben. Dennoch zeigt die bisherige Entwicklung, dass öffentliche Kunst keineswegs nur eigengesetzlichen Entwicklungen folgt, wie dies die „autonome Kunst“ immer wieder für sich in Anspruch nimmt. Die Kunst im öffentlichen Raum ist ganz entscheidend davon abhängig, welche politische Gruppen mit welchem Kulturbegriff gesellschaftlich Einfluss nehmen und inwiefern diese Gruppierungen für 326 Wu, Chieh-hsiang, Die Entfernung des Kunstwerks im öffentlichen Raum (übersetzt), Artists Magazin, Taipei, Nr. 340, Sep./2003, S. 202 327 Beispiele gibt es reichlich: Zhang, You-rui, Kunst im öffentlichen Raum - die Macht der Kunst der Öffentlichkeit (übersetzt), http://www.home.kimo.com.tw/archiuray/work/work2.htm; Oder es gibt den Versuch, mit der Öffentlichkeit im habermasschen Sinne die kommunale Kulturpolitik zu rechtfertigen, http://w4.kcg.gov.tw/~p2art/web-class/article_6.htm; Oder es gibt die Behauptung, dass die Kunst im öffentlichen Raum entweder auf Kosten der Kunstautonomie oder auf Kosten der handlungsfähigen Öffentlichkeit gehe, weil die reale, politisch handlungsfähige Öffentlichkeit aufgegeben werde, Chen, Bi-lin, Kunst im öffentlichen Raum und Kritik der Öffentlichkeit (übersetzt), http://163.29.37.148/culture/ art/study/studies.htm 328 Diese lassen sich in den Richtlinien der Errichtung der Kunst im öffentlichen Raum in verschiedenen Städten nachlesen. Bespiele: http://www.hchcc.gov.tw/guide/layout.htm; http://www.tmcc.gov.tw/manager/manager.htm 329 Kunst im öffentlichen Raum sollte dialogfähig sein, Zhang, Peng, Platform der Zeit und des Raums – Die 3. Peking Skulptur Ausstellung (übersetzt), http://www.gallery.com.tw/magazine/200107/08_01.htm, Juli/2001 330 Koop, Volker, Kunst am Bau unter den Parteien unumstritten, Abgleiten in die Provinzialität verhindern, http://www.das-parlament.de/2000/16/Kulissen/2000_16_008_834.html 331 Zur Einrichtung von Kunst im öffentlichen Raum, http://www.keom.de/raum/hagen/kunst_raum.html 104 wirtschaftliche Interessen im weitesten Sinne instrumentalisierbar sind.332 Eine „Autonomie“ der Kunst lässt sich kaum unabhängig von anderen Systemen interpretieren. Im Kontext der Abhängigkeit von anderen Systemen ist es problematisch, von der „autonomen“ Kunst zu sprechen. Kunst im öffentlichen Raum in Deutschland hat vielfältige Aufgaben geleistet. Während des Wiederaufbaus der Großstädte, als der verkehrsgerechte Neubau betrieben und die alten Strassen rücksichtslos saniert wurden, trat Kunst im öffentlichen Raum als „Kunstoffensive“ auf,333 die die Städte vor der auf die Verkehrsfunktion reduzierte Raumplanung und der Gestaltlosigkeit des Städtebaus retten wollte. Seit dieser Phase wird Kunst im öffentlichen Raum häufig als Mittel zur Errichtung eines politischen Forums verstanden.334 Wenn aber die Kunst im öffentlichen Raum das demokratische Diskussionsforum repräsentiert, tritt sie aus dem kunstwissenschaftlichen Kontext aus, weil sie von vornherein festgelegt ist und etwas bestimmtes vertreten soll. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Kunst im öffentlichen Raum politische Ansprüche vertritt und gleichzeitig in ihrem künstlerischen Anspruch wahrgenommen wird.335 In Taiwan greift man auf dem Kampffeld der Kunst im öffentlichen Raum im Streit gegen die elitäre kunsttheoretische Interpretation oft auf die Feng-shui Lehre zurück. 336 Das symbolische System zur Raumorientierung stützt sich auf eine kosmologische erkenntnistheoretische Lehre, ist aber in der modernen Urbanisation zum großen Teil aufgelöst worden. Das Feng-shui Interpretationssystem kann für den Naturschutz und für die Harmonisierung des menschlichen Handelns mit der Umgebung nützlich sein. Es wird jedoch in den letzten Jahrzehnten vielmehr als Esoterik denn als Kulturwissenschaft verstanden. Aufgrund seiner Nähe zur Volkspsychologie beinhaltet das mehrere tausend Jahre alte Interpretationssystem ein bestimmtes Potential für die Begründung bestimmter Vorhaben im öffentlichen Raum. 332 Dühr, 1991, S. 220 Die Sanierung während des Wiederaufbaus ist fast eine zweite Zerstörung im denkmalpflegerischen Sinn. Hier wird dies als Verdrängungsmechanismus interpretiert. Schäche, Wolfgang, Überlegung zur Kontinuität der NS-Architektur, in: Entmachtung der Kunst, Bushart, Magdalena/Nicolai, Bernd/Schuster, Wolfgang (Hrsg.), Berlin, 1985, S. 74-85, S. 74 334 Beispiel: Dem PDS-Abgeordneten Heinrich Fink zufolge benötigten Politiker „an diesem Ort die Anregungen und Provokationen der Künste und zwar sowohl ästhetischer als auch inhaltlicher Art.“ „Wir brauchen sie dringend zur Vergewisserung über unsere politischen Ziele.“ SPD-Bundestagsabgeordnete Gisela Schröter: „Das sollte vielmehr bindende Verpflichtung sein als Herausforderung für die öffentliche Debatte, die Wertediskussion und an den mainstream der politisch Verantwortlichen im Dialog mit den Künstlern.“ Koop, Volker, Kunst am Bau unter den Parteien unumstritten Abgleiten in die Provinzialität verhindern, http://www.dasparlament.de/2000/16/Kulissen/2000_16_008_834.html 335 „Außerhalb der weitestgehend geschützten Museums- oder Galerieräume setzen sich die Werke demonstrativ einer Öffentlichkeit aus, zumindest aber einer direkt betroffenen Nachbarschaft. Sie sind Störenfriede innerhalb eines vordergründig nach Ordnung, Ruhe und Sicherheit strebenden ökonomischen, politischen und sozialen Systems. Wo tatsächlich bereits Einvernehmen über die Realisation eines Kunstprojekts vorherrscht, handelt es sich in der Regel nur um die Bestätigung bereits etablierter ästhetischer oder inhaltlicher Konventionen.“ Köttering, 1997, S. 7 336 Ein Kunstwerk von einem prominenten Bildhauer Wu, Xuan-san wird von den Geschäften der Umgebung abgelehnt, mit der Begründung, dass es die Feng-shui Qualität zerstört und die Geschäfte dort beeinträchtigen könnte. http://www.ettoday.com/2003/08/05/91-1493648.htm, 05/08/2003 333 105 Die Feng-shui Lehre kann gegen die Errichtung der Kunst im öffentlichen Raum angewendet werden, aber die öffentliche Kulturpolitik kann sich der Feng-shui Lehre auch bedienen. Man kann die Lehre mit den topographischen Gegebenheiten eines Orts verbinden. Die Aufgabe der Künstler besteht dann darin, eine für die Bewohner nachvollziehbare Ausdrucksform des Ortes zu finden,337 die kosmischen, natürlichen und historischen Elemente des Orts zu widerspiegeln.338 Die Kunst geht vom topographischen Ansatz aus, dient hierbei dazu, das Individuum ins Zentrum der eigenen Lebenswirklichkeit zu rücken. Um dies zu realisieren, muss sich die Errichtung von Kunst im öffentlichen Raum noch weiter vom politischen System entfernen. II.4 Themengebiet: Urheberrechtsschutz Im Urheberrecht geht es um den Schutz und die Würdigung künstlerischer und wissenschaftlicher Kreativität im Kontext marktwirtschaftlicher Bedingungen. Das Urheberrecht ist in diesem Kontext Kapital und Werkzeug in einem, die sich nur gemeinsam unter Schutz stellen lassen.339 Gleichzeitig bedeutet die an eine bestimmte Person gebundene Urheberschaft, das Urheberpersönlichkeitsrecht, Prestige für die betreffende Person. Das Urheberrecht lässt sich nur effizient schützen, wenn die Nutzung des gekauften Produktes eingeschränkt wird. Und das ist nicht allein eine juristische Angelegenheit, sondern es geht auch um das Rechtsbewusstsein der privaten Verbraucher. Kulturelle und wissenschaftliche Leistungen kommen der gesamten Gesellschaft zugute, deshalb sollen auch wirtschaftliche Anreize dazu motivieren. Dennoch sollte man die Anerkennung der künstlerischen und erfinderischen Leistungen nicht allein der Marktwirtschaft überlassen.340 Die ökonomische Überlegung beim Urheberrecht liegt darin, die kreativen Schöpfer am Markterfolg entsprechend zu beteiligen, dabei werden die Motivation und die geistige Anstrengung als Investitionen einkalkuliert.341 Der Urheberrechtsschutz ist ein Ergebnis der „Modernisierung der Kultur“. Auch in den Kulturbereich sind Professionalisierung und betriebswirtschaftliche Überlegungen mit mehr oder weniger erfreulichen Folgen eingezogen. Das Urheberrecht ist ein Recht und zugleich ein Kapital, das nicht allein die materielle Ebene einschließt, sondern auch den immateriellen Aspekt des Produkts einbeziehen muss. Mit dem Urheberrechtsschutz werden der private und der öffentliche Nutzen des geistigen Produkts neu definiert bzw. beschränkt. Zum einen wird dadurch das Potential der Kreativität ausgeschöpft, zum anderen soll die kulturelle Kreativität gegenüber dem gewinnorientierten Marktmechanismus bewahrt werden. 337 Die Untersuchung der Interaktion zwischen Kunst im öffentlichen Raum und den Bewohnern in Taipei, Tang, Taisheng (Hrsg.), Taipei, 2000, S. 23 338 Liu, Rui-ru, 2000 339 Paradoxerweise ist das ungeschützte Werkzeug nur Werkzeug, das geschützte Werkzeug ist dann aber auch Eigentum, das geerbt und dessen Schutz verlängert werden kann. Die Debatte um den Schutz der Software entsteht gerade aus dieser paradoxen Lage, da diese nicht eindeutig Werkzeug oder technische Erfindung ist. 340 O'Hagan, 1998, S. 79 341 ebenda, S. 79f 106 II.4.1 Wertschöpfung durch Urheberrecht Da das individuelle geistige Produkt sowohl Eigentum als auch Kapital ist, soll es vererbbar sein. Aber weil jedes Individuum ein Teilhaberecht an den geistigen und technischen Erfindungen hat, soll das Recht für den Inhaber nicht unbeschränkt vorbehalten sein. Die Gestaltung des Urheberrechtsschutzes ist ein Mischprodukt aus staatlichem Rechtsschutz und marktwirtschaftlichen Prinzipien. Bevor Kreativität tatsächlich Früchte tragen kann, muss sie ermutigt werden, und da der Staat nicht allein alle kreativen Kräfte belohnen kann – z.B. durch die Verleihung von Preisen oder das Aufkaufen von Produkten – muss sie durch den Markterfolg belohnt werden. Dabei muss sich der Staat einschalten, um eine entsprechend gerechte Teilhabe am Erfolg und am Nutzen zu regeln.342 Das Recht kann sich nur auf die einzelne Person beziehen, während der Schutz von geistigen Produkten weiter übertragen werden kann. Der Staat gewährt und reguliert die Übertragbarkeit und den Kapitalwert des Urheberrechtes. Er nutzt und fördert damit den Marktmechanismus. Der Urheberrechtsschutz wird im Kulturbereich noch durch das Folgerecht (droit de suite) ergänzt, das den Prozentsatz bestimmt mit dem der Urheber am Gewinn des weiteren Verkaufs beteiligt wird. Diese Regelung soll dem Urheber die Teilhabe besonders am eventuell unerwarteten Erfolg sichern. Die Marktwirtschaft funktioniert als eine Art des Anerkennungssystems der Kreativität mit oder ohne Urheberrechtsschutz. Aber die Kulturpolitik soll diejenigen Formen der Kreativität fördern, die der Gesellschaft nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell zugute kommen. Die Kreativität der Menschen wird auf unterschiedliche Art und Weise zum Ausdruck gebracht und erhofft sich unterschiedliche Formen der Anerkennung. In der von der Marktwirtschaft dominierten Welt wird Fleiß und Kreativität auch mit wirtschaftlichem Erfolg entlohnt. Kulturpolitik fördert die Kreativität, die keine Anwendung in der Industrie findet und regelt die Marktwirtschaft, wo kreative Leistungen genutzt werden. Damit ist der Urheberrechtsschutz das Instrument, das dafür sorgt, dass Kreativität als Kapital in den Kreislauf der Marktwirtschaft gebracht wird. Das Urheberrecht lässt sich heute nur effizient schützen, wenn es international in gleicher Form geregelt wird. Zu den internationalen Regelungen gehören die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ, 1948), das WCT (WIPO Copyright Treaty) und das WTTP (WIPO Performances and Phonograms Treaty) der WIPO (World Intellectual Property Organisation, 1996) und das TRIPSAbkommen (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights, 1995).343 342 343 Vgl. O'Hagan, 1998, S. 80 Das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums ist Bestandteil eines Pakets von Abkommen, die 1995 zur Gründung der Welthandelsorganisation WTO führten. Diese Abkommen konnten nur in ihrer Gesamtheit angenommen oder abgelehnt werden. Entsprechend sind alle WTO-Mitgliederstaaten verpflichtet, auch die patentrechtlichen Vorgaben des TRIPS-Abkommens umzusetzen. Während die Industrieländer die 107 Das Anerkennungssystem für Kreativität innerhalb der Marktwirtschaft betrifft besonders die Unterhaltungsindustrie. Zum Beispiel orientieren sich die Musikproduzenten am Markterfolg als eine Form der Anerkennung. Die Grenze zwischen Kommerz und Kunst ist hier oft verschwommen, denn trotz der Popularität muss die künstlerische Qualität nicht unbedingt geopfert werden. Stars, Mode und Markenartikel sind die Quellen moderner Legenden – unerschöpfliche Erfolgsgeschichten an die anderen Industrien gerne anknüpfen. So sind Medienstars nicht nur eine Umsatzgarantie, sie bringen auch Werbungen und Sponsoren ein. Man kann sagen, dass die Kulturwirtschaft, den Kunstmarkt eingeschlossen, teilweise aus der Neigung zum Fetischismus entsteht. 344 Aufgrund der Abhängigkeit vom Markt entscheiden hauptsächlich die Produktionsweise, die Investitionen und das Marketing über Art und Form der künstlerischen Tätigkeit. Anders als in der freien Kunst ist die Unterhaltungswirtschaft wegen ihres kommunikativen Potenzials direkt an die gesamte Wirtschaft und an die Konsumenten angeschlossen, sie schafft eine große Anzahl von Produkten und Arbeitsplätzen. Die rechtliche Praxis des Urheberechtsschutzes stößt aufgrund des enormen Ausmaßes der Raubkopien immer häufiger auf an ihre Grenzen. Die heutigen Debatten über den Urheberrechtsschutz tangieren nicht nur die bedeutende Dimension der Wirtschaft, sondern haben auch weiterreichende Konsequenzen für die Kultur. Auch deshalb werden sowohl moralische als auch wirtschaftliche Argumentationsweisen in der Diskussion über das Urheberrecht vertreten. Was und wer die Urheberschaft trägt, welchem Zweck und welche Konsequenzen sie nach sich zieht, wird sehr unterschiedlich interpretiert. Die politischen Entscheidungen bezüglich des Rechts auf Information, des Teilhaberechts an wissenschaftlichen Erfolgen und des Rechts auf geistiges Eigentum werden immer umstrittener, der Rechtsstreit entwickelt sich quasi zum explosiven Wirtschafts- und Kulturkampf. II.4.2 Urheberechtsschutz im Zeitalter der Raubkopien Das Urheberrecht schützt nicht nur die Arbeiten vor unerlaubten Reproduktionen. Durch das Urheberrecht wird auch ein Marktwert abgeschöpft und der Marktpreis beeinflusst. Aber nicht jeder Konsument auf der Welt kann und will es sich leisten, jeden Preis zu zahlen. Der immer schwieriger durchführbare Urheberrechtsschutz und der Patentschutz betreffen viele ethische Punkte, die die Legitimation des gesetzlichen Schutzes in Frage stellen. Um die ethischen Bedenken zu klären, ist eine zwischenstaatliche Regulierung und nationale Kontrolle nötig. Das Bestimmung dieses Abkommens bis 1996 umzusetzen haben, wurde den Entwicklungsländern eine Übergangszeit bis 2000 eingeräumt. Für die am wenigsten entwickelten Länder wurde 2006 als Frist festgesetzt. 344 Es werden Stars, Lebensstile und Moden präsentiert, die sich an die Preisskala des Marktsystems anpassen, was die Anerkennung der künstlerischen Qualität verzerren könnte. Vgl. Ryan, Bill, Making Capital from Culture, The Corporate Form of Capitalist Cultural production, Berlin/New York, 1992, S. 233f. Symbolische öffentliche Figuren werden für die Massenmedien gestaltet und beeinflussen das Konsumverhalten. Durch sie wird in der Werbebranche ein großer Marktwert erzielt. Der Markenschutz gehört zur Wertschöpfung des Markwerts. 108 Urheberrecht ist zum Beispiel derzeit hinsichtlich der medizinischen Versorgung in Entwicklungsländern sowie der Internet-Raubkopien jeweils in ein anderes ethisches und rechtliches Dilemma geraten. Der Urheberrechtsschutz berücksichtigt die Tatsache, dass der geistige Schaffensprozess viel Zeit beansprucht und die daraus hervorgehenden Produkte sich nicht leicht etablieren, aber umso leichter zu imitieren sind. Deshalb soll der Schutz auch den verspäteten Erfolg gewähren.345 Auch wenn der Urheberrechtschutz in dieser Hinsicht überzeugend wirkt, so ist er doch durch juristische und technische Schwierigkeiten gefährdet. Außerdem ist nicht allgemein entscheidbar, wie lange der Urheberrechtsschutz Sinnvollerweise gelten soll. Gegen einen langen Schutzzeitraum spricht das Argument, dass dieser Schutz zum Monopol verhelfe und einen fairen Wettbewerb verhindere, und zwar auf Kosten der Konsumenten.346 Im „Urheberechtskrieg“ geht es nicht zuletzt um das Marktmonopol weniger Firmen, wenn man bedenkt, dass die amerikanischen Firmen Universal und Warner, die britische EMI, die japanische Sony Music und die deutsche Bertelsmann Music Group (BMG) gemeinsam rund 80% des Weltmarktes beherrschen. Dies bleibt nicht ohne Konsequenzen, so haben z.B. sowohl die USWettbewerbsbehörde als auch 40 Bundesstaaten den größten Plattenkonzernen vorgeworfen, sie hätten ein Kartell gebildet und die Preise für CDs nach oben getrieben. Die Unternehmen haben in beiden Fällen einen Vergleich geschlossen und hohe Geldbußen akzeptiert, im zweiten Fall betrug die Strafe 143 Mio. Dollar.347 Die zunehmende Konzentration der Ressourcen und der Rechte auf Unterhaltungen und Informationen wird allmählich zum überzeugenden Vorwand für die Befürwortung von Raubkopien. Auf der anderen Seite führen die großen Unterhaltungsunternehmen eine Schadensberechnung an und zeichnen ein Szenario der befürchtenden Entwicklung der Raubkopien. Sie meinen, langfristig sei ein Wachstum in der Digitalmusik-Industrie zu erwarten, und bis 2007 würden voraussichtlich 17% der Musikwirtschaft auf Downloads verlagert, der geschätzte Schaden für die Musikindustrie beliefe sich dann auf 2,1 Mrd. US-Dollar. Der US-Filmbranche entgingen im Jahr 2002 nach Angaben des Dachverbandes Motion Pictures Association of America (MPAA) bis zu 4 Mrd. USDollar.348 Wenig optimistisch stimmt eine Umfrage, aus der hervorgeht, dass viele Konsumenten 345 O'Hagan, 1998, S. 82 In den meisten Ländern gilt der Urheberrechtschutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, diese Zahl ist beliebig gesetzt. Nur weil in Deutschland der Schutz von 50 auf 70 Jahre angehoben wurde, sind alle anderen Länder aus Gründen der Gleichberechtigung gefolgt. Die Verlängerung im deutschen Recht wurde wegen der unbestimmten Fälle nach dem zweiten Weltkrieg vorgenommen. O’Hagan, S. 81 347 Drösser, Christoph/Hamann, Götz, Die Jobs-Maschine, Die Zeit, Nr. 21/2003, http://www.zeit.de/2003/21/Apple, 15/05/2003 348 Die Umfrageergebnisse lassen sich unterschiedlich auslegen, manches zeigt, dass die häufigsten CD-Brenner User zugleich die Käufer sind, die für 36% des Umsatzes sorgen. Die Forschung prognostiziert, dass die bezahlten Downloads tendenziell ansteigen, und bis 2007 39% des Umsatzes ausmachen werden. Das verweist auf die Tendenz, 346 109 downloaden, um weniger Geld für Musik auszugeben. 41% der Befragten gaben an, dass sie weniger CDs kaufen, wenn sie diese durch das Downloaden bekommen könnten, 19% der Befragten haben sich Musik durch Downloaden beschafft und gleichzeitig mehr CDs gekauft. Nur 10% der Befragten gaben an, dass sie trotzdem die CD kaufen, auch wenn sie diese Musik aus dem Internet beziehen könnten. Nach Angaben der Recording Industry Association of America (RIAA) sei der derzeitige Umsatzverlust weltweit in der Musikindustrie auf das Downloaden und die Raubkopien zurückzuführen.349 Diese Methode der Schadensberechnung ist jedoch umstritten. Da durch die Möglichkeit und die Bequemlichkeit von Privatkopien der Bedarf an Musik erheblich angestiegen ist, muss die Summe der Privatkopien nicht unbedingt der berechnete Umsatzrückgang sein. II.4.2.1 Raubkopien in Deutschland Auch in Deutschland wird das Urheberrecht durch massive Piraterie unterlaufen. Das Urheberrecht für Musik ist den analogen und digitalen Reproduktions- und Verbreitungstechniken schutzlos ausgeliefert. In Deutschland wird die Verwertung und Reproduktion von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA, seit 1903) vermittelt. Die GEMA verwaltet die Rechte der Musikaufführungen in der Öffentlichkeit, die Herstellung der Ton- und Bildtonträger, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme und das Internet-Radio sowie auch private Überspielungsrechte. 350 Der wachsamen Kontrolle der GEMA entkam bislang in Deutschland kaum jemand, bis zum Massen-Downloaden durch das Internet.351 Hier musste die Musikwirtschaft 2001 einen drastischen Umsatzrückgang um 10,2% (von 2,490 Mrd. Euro auf 2,235 Mrd. Euro) verzeichnen, und erstmals wurden mehr CD-Rohlinge (182 Mio.) als CD-Alben (173,4 Mio.) verkauft. Fast 500 Mio. Downloads stammen aus zumeist illegalen Musikangeboten im Internet.352 Im Jahr 2002 wurden in Deutschland schon 486 Mio. CD-Rohlinge dass durch den technischen Komfort, Musik selbst downloaden und kopieren zu können, der Konsumbedarf an Musik steigt. Im Jahr 2001 wurden in Deutschland mehr Musikkopien angefertigt als CD-Alben verkauft. Paradoxerweise zeigt die gigantische Zahl von Musikkopien, wie attraktiv und gefragt Musik ist. Musik kann eben einfach und komfortabel kopiert werden. Das schädigt aber die Inhaber der Rechte dieser Produkte und zerstört die Funktionsfähigkeit der Musikmärkte; Downloads Save the Music Business, http://www.forrester.com/ER/Research/Report/Summary/0,1338,14854,FF.html; und: Don't Blame Downloading, http://www.forrester.com/Research/Coverage/0,5907,148,FF.html, Presse von: http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/music/2193310.stm, 14/08/02 349 http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/music/2218860.stm, 27/08/02 350 http://www.gema.de/kunden 351 Jetzt ist die GEMA auch ein Zentrum der Informationsverwaltung, seit April 2003 bietet sie auf ihrer Website einen Zugang zu ihrer Werke-Datenbank mit rund 1,6 Millionen urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken an. http://www.gema.de/kommunikation/pressemitteilungen/pm20030428_1.shtml, 28/04/2003 352 17,1 Mio. Personen kopierten Musik auf 182 Mio. CD-Rohlinge. Knapp 5 Mio. Personen luden 492 Mio. Songs von meist illegalen Angeboten aus dem Internet. Hinzu kommen noch etwa 50 Mio. Euro illegaler Umsatz für traditionelle (gewerbliche) Piraterie und 220 Mio. Euro für sogenannte Schulhofpiraterie. http://www.ifpi.de/, Pressemitteilung Hamburg, 21/03/02; In den USA ergab sich aus einer Unternehmer- und Konsumforschung mit 1,000 Internetanbietern jedoch eine optimistische Prognose, nämlich dass der bis auf 15% berechnete Umsatzverlust der 110 verkauft, das sind mehr als dreimal so viel wie zu den Hoch-Zeiten des Kassettenrecorders an Leerkassetten abgesetzt wurden.353 In Deutschland hat der deutsche Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft (International Federation of the Phonigraphic Industry, IFPI) zwar 2001 über 1.200 illegale Internet Anbieter abgemahnt, die daraufhin ihre Angebote aus dem Netz nahmen, aber diese rechtliche Korrektur konnte bis jetzt nur einen kleinen Teil der Konsumverlagerung verhindern. Denn es lässt sich nicht verhindern, dass über eine Website, die in einem anderen Land liegt, Musik angeboten wird. Vom angenommenen Umsatzwert der Piratenprodukte, den geschätzten 3,5 Mrd. Euro, stammen 71% aus Raubkopien und nur 21% aus der Internetpiraterie.354 Der Grund für die Unwirksamkeit des Verbotes lag darin, dass das Gesetz nicht alle seine Kontrollbereiche erreichte. II.4.2.2 Raubkopien in Taiwan In Taiwan ist die Musikindustrie schwer von der Piraterie betroffen. Seit 1997 geht der Umsatz drastisch zurück. Von 1998 bis 1999 war ein Umsatzrückgang von 8%, von 1999 bis 2000 von 17% und von 2000 bis 2001 schon beträchtliche 31% zu verzeichnen.355 Nach Berechnungen der IPFI machten 1997 die Raubkopien auf dem Schwarzmarkt 20% der gesamten verkauften Exemplare aus. Dieser Anteil steigt schnell an, von 25% im Jahr 1998 auf 35% im Jahr 1999, und im Jahr 2000 schon auf 40%.356 Nach einer Schätzung kursierten 14,6 Mio. Raubkopien auf dem Schwarzmarkt. Der Anteil der Raubkopien in der Film/Musik- und Softwarebranche im Jahr 2000 lag zwischen 44% und 56%. Das waren umgerechnet 330 Mio. US-Dollar,357 bis 2002 hat sich die Summe bereits verdoppelt auf 756,7 Mio. US-Dollar.358 Vor 1999 war Taiwan noch der zweitgrößte Musikmarkt in Asien und ist dann nach Japan, Südkorea und Indien auf den vierten Platz zurückgefallen. Derzeit ist Taiwans Position als Land der kreativsten Musikproduktion in chinesischer Sprache gefährdet. Die Anzahl der Arbeitsplätze in der Musikbranche ist seit 1999 um 30% gesunken, während in den letzten 5 Jahren die Zahl der Raubkopien um 35% angestiegen ist.359 Musik CDs nicht auf das private Downloaden und Kopieren, sondern auf die Konkurrenz mit anderen medialen Unterhaltungen zurückzuführen sei. 353 Balzli u. a., S. 74, 75 354 http://www.ifpi.de/2002/22-25.pdf, S. 22 355 http://www.ifpi.org.tw/sales/1998Year.htm ; http://www.ifpi.org.tw/sales/1999Year.htm; http://www.ifpi.org.tw/sales/2000e final.htm; http://www.ifpi.org.tw/sales/2001final.htm 356 http://event.pchome.com.tw/nettoday/page2.html 357 http://www.ifpi.org.tw/activity/act_index.htm. Dieser drastische Rückgang ist teilweise auf die jahrzehntelange Gewohnheit zurückzuführen, von Kopien zu leben und Kopien zu verwenden. Trotz der Sanktionsdrohung aus den USA und des Drucks seit dem Beitritt Taiwans in die WTO (Seit Jan. 2002) ist die Piraterie schwer zu bekämpfen. 358 International Intellectual Property Alliance 2003 Special 301 Report, TAWAN, S. 2 http://www.iipa.com/countryreports.html 359 ebenda, S. 3 111 In diesem Szenario hat der Staat die unersetzliche Funktion, durch den Urheberrechtsschutz, die Zahlungen der Verbraucher an die Urheberrechtsinhaber zu erzwingen. In Taiwan ist die Musikindustrie, wie in anderen Ländern, die am meisten betroffene Branche, der Umsatz ist um 1/4 geschrumpft. Eine Idee, gegen die Skrupellosigkeit der Geschäftemacherei mit Raubkopien und deren Konsum vorzugehen, ist die Star-Sänger zu Kampagnen zu mobilisieren, was jedoch weitere Kosten bedeutet. Dennoch ist letztlich ein effektiver Schutz der Wertschöpfung eines Kunstprodukts stets auf den polizeilichen Einsatz gegen den Schwarzmarkt angewiesen. II.4.3 Lösungsvorschläge Das Urheberrecht ist gezwungen, sich den technischen Möglichkeiten anzupassen. Zum einen müssen die Regelungen international vereinheitlicht werden, damit illegale Aktivitäten nicht einfach ins Ausland verschoben werden.360 Zu den geläufigen Lösungsvorschlägen zählen die Pauschalgebühren, technischer Kopierschutz strengeres Kopierverbot und strengere Bestrafung für Raubkopierer. Diese Vorschläge haben jeweils Vorteile und Nachteile. Letztlich geht es um eine Entscheidung zwischen Gebührensystem oder Kontrollsystem. II.4.3.1 Gebührensystem oder Kontrollsystem Bei einem Gebührensystem soll für zugelassene Kopien eine Pauschalvergütung eingeführt werden. Das Grundprinzip dabei ist, „das Schützbare schützen und das Nicht-Schützbare vergüten.“ 361 Vor dem Hintergrund dieses Grundprinzips hätte der Einsatz von Kopierschutz gesichert und der Schutz vor Umgehungstechnologien gewährleistet werden müssen. Was in die Pauschalvergütung einbezogen werden soll und inwieweit die Art der Berechnung als gerecht betrachtet wird, ist rechtlich umstritten. Die Gerätehersteller, die Verwertungsgesellschaften und die Händler haben jeweils andere Interessen artikuliert, während am Ende die Kosten allein von den Käufern getragen werden müssten.362 360 Je mehr Piraterieprodukte allerdings in Umlauf sind, für desto selbstverständlicher werden sie gehalten. In China waren z.B. im Jahr 2000 90% der elektronischen und digitalen Produkte Raubkopien, deren Wert betrug 600 Mio. US-Dollar. Es folgt Russland mit 65% und mit einem Wert 240 Mio. US-Dollar, http://www.ifpi.de/2002/56.pdf 361 IFPI Deutschland, 21/03/02 Pressemitteilung Hamburg 362 Was z.B. CD-Brenner angeht, hatten sich die Parteien eigentlich auch schon geeinigt, 12 DM pro Brenner wollte der Hersteller Hewlett-Packard bezahlen, bis es einen geeigneten Kopierschutz gibt. Alle Peripheriegeräte sind eingeschlossen. Nach Angaben der VG Wort fordern die Gesellschaften 30 Euro für jeden PC, für Drucker je nach Leistung 20 bis 150 Euro, für CD-Brenner 6 Euro. http://www.heise.de/newsticker/data/anw-07.11.01-005/, Aber bevor die Pauschalvergütung durchgeführt wird, wurde schon eine große Zahl von CD-Brennern verkauft. Konnten im Jahr 2000 bereits 13% der Bevölkerung im Alter von über 10 Jahre in ihren Haushalt und 25,5% außerhalb, z.B. im Büro oder an der Uni, einen CD-Brenner nutzen, so waren es 2001 bereits 23,4% bzw. 27,3%. Im Jahr 2001 sind insgesamt 332 Millionen CD-Rs/CD-RWs verkauft worden, etwa 45% mehr als im Jahr davor. Etwa 47% davon werden legal mit Musik bespielt. (Studie der Gesellschaft für Konsumforschung, GfK). http://www.ifpi.de/2002/2002/22-25.pdf S. 22, 23. Wenn auch die weitere Nutzung dieser Geräte in die Vergütung 112 Unter einem Gebührensystem kann man die Zahlung des Kaufpreises oder eine Zugangsgebühr für Information verstehen. Selbst wenn eine Pauschalvergütung durchgesetzt werden könnte, bleibt dieses nicht ohne Konsequenzen für die Kultur. Die Pauschalvergütung hat einen ähnlichen Charakter wie die Rundfunkgebühr der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Deutschland. Die Gebührenpolitik sicherte einst die Garantie für den Informationszugang und deren hohe Qualität, allerdings ist diese Politik nicht unbedingt in jeder Phase der Marktentwicklung die richtige Methode. Heute verursacht sie durch die Schutzleistung eine Verteuerung der Fernsehproduktion.363 Man kann sich der Zahlungsaufforderung der GEZ nicht mit der Begründung entziehen, das Fernsehergerät nur für private Sender oder Video zu verwenden. In der Informationsgesellschaft können sich die öffentlich-rechtlichen Sender längst nicht mehr als die Beauftragten der Bürger im Dienst der Öffentlichkeit präsentieren. Weil die öffentlich-rechtlichen Sender, abgesehen von den Nachrichten, immer als konkurrenzunfähig zu privaten Sendern betrachtet werden. Es fällt immer schwerer, mit dem Rundfunkstaatsvertrag die Gebührenpflicht des Gerätebesitzers zu rechtfertigen. Bei Berücksichtigung aller Faktoren, wie die Zugänglichkeit zu Informationen, das Wettbewerbsprinzip und die Gebühren-Gerechtigkeit, gerät das Gebührensystem in eine Legitimationskrise.364 Angesichts der Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität kann heute die Rundfunkgebührenpflicht nur als eine Art privater Abgabe betrachtet einbracht werden sollen, müssten ab jetzt auch die CD-Rohlinge in die Vergütung eingerechnet werden. Es wird aber noch schwieriger sein dies durchzusetzen, da ein großer Teil der verkauften CD-Rohlinge nicht für Musik ist. Die bisherigen Forderungen belaufen sich bereits für einen PC ohne Zubehör auf 50 Euro, wovon 20 Euro auf die GEMA entfallen und 30 Euro auf die VG Wort/VG Bild-Kunst. Kommen CD-Brenner, Scanner und Drucker hinzu, könnte diese Summe wohl auf 90 bis 150 Euro ansteigen. Monnerjahn, Peter, Über Gebühr, http://www.heise.de/ct/01/02/020/ 363 Statt sich mit der besseren Qualität zu rechtfertigen, können die öffentlich-rechtlichen Sender jetzt die Zuschauer nur mit der Werbungsfreiheit überzeugen. Die Werbung würde mittlerweile nicht mehr allzu sehr als Störung empfunden, wenn dadurch die Gebührenpflicht ersetzt werden könnte. Da die öffentlich-rechtlichen Sender jetzt auch Werbung senden, entsteht eine Wettbewerbsverzerrung. Die Sportschau der ARD z.B. verstößt möglicherweise gegen den Rundfunkstaatsvertrag mit ihrer Werbefinanzierung. Die ARD verlangt mindestens 40.000 Euro für einen 30-SekSpot. Sie glaubt aber, dass sie die rechtlichen Probleme umgehen kann, indem sie die 5-Min. Sendung in zwei Sendungen aufteilt. Der Spiegel, Nr. 28. 07/07/2003, S. 84; Am 27. Juni 2003 einigte sich die ARD mit dem Rechteinhaber Infront auf einen Vertrag, der die Erstrechte der sieben Samstagsspiele sowie zwei Live-Spiele pro Saison umfasst. Das von der ARD erworbene Übertragungsrecht der Bundesligaspiele erweist sich als ein Kompromiss das Legitimationsproblem zu umgehen. Die ARD zahlt deutlich weniger als bislang SAT 1, während die ARD mit Werbung ihre Einkünfte ergänzen muss. Jobst Plog, ARD-Vorsitzender: „Die Zuschauer können sich freuen: Auch mittelfristig verschwindet die Bundesliga nicht im Pay-TV.“ http://sport.ard.de/sp/fussball/news200306/24/bundesliga_rechte.jhtml, 27/06/2003; Die ARD hat für die Erstverwertung der 7 Samstagsspiele 50 Mio., das ZDF über 10 Mio. Euro angeboten. Es gab viel Furore um die von den Anstalten geforderte Gebührenerhöhung, und zwar statt 16,15 Euro wünschen sich ARD und ZDF von 2005 an 18 Euro. Der Chef des Privatrundfunkerverbands Jürgen Doetz will wegen der Wettbewerbsverzerrung eine Beschwerde bei der EU-Wettbewerbsbehörde in Brüssel einreichen. Rosenbach, Marcel/Wulzinger, Michael, Grandioses Eigentuor?, Der Spiegel, Nr. 26, 23/06/2003, S. 142-143; und http://www.vrff.de/fp/archiv/mediennachrichten/1244.php, (Die Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden), 01/07/2003 364 Beim NDR als Beispiel, ist für die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren zunächst ein Antrag beim Sozialamt zu stellen. Früher wurden diese Bescheinigungen und Befreiungen problemlos durch das Sozialamt in Amtshilfe für die Rundfunkanstalten ausgestellt. Nunmehr hat der NDR diese Prüfung an sich gezogen, hauptsächlich weil zu viele falsche Angaben gemacht worden sind. http://www.uni-lueneburg.de/asta/studnik/ausgabe3/gez.html. Immer weniger junge Menschen zahlen Rundfunkgebühren. Mehr als 1/3 der unter 35-Jährigen sieht schwarz fern. Nur 61% dieser Altersstufe denken daran, sich bei der GEZ anzumelden, 39% "vergessen" es. http://www.usta.de/Info/SozialInfo/gez.html. Je mehr Personen der Gebührenpflicht entkommen, umso ungerechter erscheint das Gesetz wegen des ineffizienten Zahlungssystems, und umso mehr wollen sich die Leute dem entziehen. 113 werden, und zwar eine Zwangsabgabe, die nichts mit Qualitätsgarantie zu tun hat, sondern bestenfalls mit Kulturförderung. Eine mögliche Lösung für das Legitimationsproblem wäre entweder die Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder eine klares SichAbsetzen von den privaten Sendern.365 Im Gegensatz zu den Fernsehgeräten wird die urheberrechtliche Vergütung der Peripheriegeräte nicht mit dem Urheberrecht assoziiert, sondern nur als Verteuerung der Geräte wahrgenommen, woraus wiederum ein Wettbewerbsnachteil resultieren kann. Den Geräteherstellern geht es um einen niedrigeren Preis, der eine Absatzsteigerung verspricht. Damit geht aber einher, dass manches Gerät dazu eingesetzt wird, bequem Urheberrechte zu verletzen. In diesem Sinne ist diese Maßnahme, das geistige Eigentum durch die Pauschalvergütung per Gerät zu schützen, ebenso passiv wie die Rundfunkgebühr. Die Pauschalvergütung legitimiert das private Kopieren, die Rundfunkgebühr den Schutz der wettbewerbsunfähigen Produkte. Beide zerstören das Feedback des Marktes. Die Vergütung per Gerät garantiert eine kleine finanzielle Absicherung der Urheber. Aber langfristig wird dadurch eine Dynamik der Marktwirtschaft fehlen, die den Markterfolg der Künstler unmittelbar belohnt.366 II.4.3.2 Technische Möglichkeiten zum Kopierschutz Ein weiterer Lösungsvorschlag gegen Raubkopien ist ein wirksamer technischer Kopierschutz. Die Umgehung des Schutzes ist jetzt zwar illegal, doch bis jetzt gibt es entweder kein problemlos funktionierendes Kopierschutzprogramm, oder ein Anti-Kopierschutzprogramm taucht sehr schnell auf und verbreitet sich massenhaft und genauso schnell im Internet. Die Musikindustrie möchte den Musikliebhaber am liebsten für jeden Mausklick zur Kasse bitten. Aber ein digitaler Vertrieb muss Kunden gewinnen, die seit Jahrzehnten daran gewöhnt sind, Musik auf Tonband, Kassette und zuletzt auf CD zu hören, und diese Tonträger überall hin mitnehmen zu können. Um das Zahlungssystem per Mausklick zu realisieren, müsste es ein zentrales Registratursystem geben. Das so genannte Digital Rights Management (DRM) soll den Raubkopierern das Handwerk legen, indem Filme und Musik verschlüsselt werden und nur dem zugänglich sind, der einen entsprechenden Schlüssel gekauft hat. Unter dem Begriff „DRM“ 365 Auch die Legitimationskrise der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird allmählich deutlich. Es gibt immer mehr Diskussionen darüber, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten völlig umzukrempeln, vor allem einen Personalabbau durchzuführen. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,219354,00.html, 23/10/2002; Zahlreiche Vorschläge zu einem Sparkurs liegen vor, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachen wollen beim öffentlichrechtlichen Rundfunk drastisch sparen, Arte und 3Sat sollen fusioniert werden. 5% der Planstellen sowie die DigitalProgramme werden gestrichen. Nachricht aus Kulturzeit, 3Sat, 12/11/2003 366 In der Musikindustrie gibt es die Diskussion, in Verbindung mit dem Gerätevergütungssystem nach der Häufigkeit des Internet Downloadens einzelner Songs den Erfolg zu bemessen und diesen entsprechend zu vergüten. Die Kopien von privaten könnten dann aber nicht eingerechnet werden. 114 werden die Methoden der Hersteller zusammengefasst, die mit technischen Mitteln regeln, was ein Nutzer mit der von ihm gekauften Musik tun darf und was nicht. Die ersten legalen Musikangebote im Internet, die weitgehend dem Sicherheitsbedürfnis der Konzerne folgten, mussten einen Misserfolg nach dem anderen verbuchen. Weder MusicNet noch Pressplay noch Rhapsody zogen die Massen der Internetsurfer an. Seit April 2003 wird ein „Experiment“ mit den Apple-Nutzern durchgeführt. In Apples Musikladen finden Surfer die Musik der fünf größten Musikfirmen für $0,99 pro Song oder $ 9,99 pro Album. Die Musikkonzerne erhalten 2/3 dieses Geldes, die Fans können aus derzeit 200.000 Stücken auswählen und jedes Lied vor dem Kauf 30 Sekunden lang kostenlos anhören. Der Kunde registriert sich mit seiner EMailAdresse, gibt einmal die Daten seiner Kreditkarte ein und kauft fortan mit einem Mausklick. Die auf CD gebrannte Musik lässt sich aber nicht von einen fremden Computer abspielen, eine solche Datei „weiß“ von welchem Nutzer sie gekauft wurde, und fordert auf jedem Computer erneut eine Autorisierung. 367 Man nimmt aber an, dass es Apple bei diesem Experiment entgegen eigenen Verlautbarungen, nicht um Pirateriebekämpfung geht, sondern lediglich darum, den Apple-Nutzern einen günstigen Zugang und bequemen Zahlungsweg zu verschaffen. Das Apple-System beabsichtigt nicht, die großen illegalen Tauschbörsen zu ersetzen.368 Es scheint vielmehr, dass das Apple-System nur auf einen kleinen Kundenkreis beschränkt bleiben wird.369 Auch in Deutschland wird von der krisengeplagten Musikbranche eine gemeinsame Plattform (Projekt: Phonoline) angestrebt, auf den die Plattenkonzerne ihren eigenen Online-Dienst aufbauen können. An das Projekt angeschlossen sind RTL, Karstadt, Saturn, MTV, VIVA, T-Online und Amazon, 120 Plattenunternehmen und 500 Handelspartner mit 2500 Verkaufsstellen. Der Bestand beträgt etwa 160.000 Titel, pro Jahr werden derzeit 18 Mio. Bestellungen abgewickelt. Als Preis pro Musiktitel sind grundsätzlich 99 Cent vorgesehen, auch Sonderaktionen mit 79 Cent sind im Gespräch. Der Technikbetreiber wird an jedem verkauften Song mit 15-20% beteiligt. Dieses Projekt tritt daher mit Apples’ „Experiment“ in Konkurrenz. Der Konkurrenzdruck ist groß, denn Apple hat in der Startwoche 1 Mio. und in innerhalb von zwei Monaten 5 Mio. Titel verkauft und eine Erweiterung in Europa frühestens ab 2004 (iTunes Music Store) geplant.370 Gleichzeitig haben 367 ebenda Die Zahl der über Apple verkauften Titel verblasst jedoch neben den millionenfachen Downloads, die täglich über illegale Peer-to-Peer Netzwerke stattfinden. Apple gibt sich dennoch zuversichtlich und hält daran fest, dass der Kauf von Alben immer noch populär ist: Über 46% der Titel, die über Apples virtuellen Ladentisch gingen, wurden als Alben gekauft. Und mehr als 80% der über 200.000 Lieder des Online Stores wurden mindestens zwei Mal gekauft. http://www.mp3-world.net/d/news/dienste/itunes_eu_spaeter.shtml, 27/06/2003 369 Vgl.: „Apple hält in den USA nur einen Marktanteil von 5%, weltweit sind es sogar nur 3%. Genau das hatten die Musikkonzerne gesucht: einen überschaubaren Markt zum Experimentieren.“ Drösser, Christoph/Hamann, Götz, 2003; Oder inwieweit ist es realistisch, dass iTunes Music Store das Kaufverhalten der Menschen verändere, was Musik betrifft, (Steve Jobs, Geschäftsführer von Apple), bleibt fraglich. Die Firma wolle sich in einem nächsten Schritt darauf konzentrieren, eine Version des Systems zu entwickeln, das auch unter Windows läuft. http://www.mp3-world.net/d/news/dienste/itunes_eu_spaeter.shtml, 27/06/2003 370 ebenda 368 115 die internationalen Konzernzentralen entschieden, ihre Titel auch bei anderen Anbietern bereitzustellen.371 Die britische Firma On Demand Distribution (OD2) hat z.B. bereits Verträge mit fünf großen Plattenlabels unterzeichnet.372 Bei den voraussichtlich erzielbaren Download-Preisen würde der zu verteilende Anteil für Plattenunternehmen, Künstler sowie Handels- oder Medienpartner auch angesichts der GEMA-Forderungen immer kleiner im Vergleich zu früheren Marktanteilen von wenigeren Unternehmen und wenigeren Künstlern. Dass ein Nutzer seine Daten bei Apple hinterlegen und jeden Rechner, auf dem er die Musik spielen will, dort anmelden muss, bereitet allerdings Unbehagen. Manche Konsumenten fürchten um ihre Privatsphäre bei dem den Gedanken, dass die Auflistung des gesamten Medienkonsums eines Verbrauchers derart zentralisiert gespeichert werden soll.373 Kritiker befürchten auch, dass die DRM-Systeme, zusammen mit einer neuen Computerarchitektur, zu einer totalen Überwachung und Gängelung der Nutzer führen können. 374 Außerdem sind bisher immer Sicherheitslücken gefunden worden, 375 sodass die Diskretion der Nutzer sowie des DRM-Systems bis jetzt nicht garantiert werden kann. Gleichzeitig gibt es einen recht einfachen Weg, den Kopierschutz von Apple zu umgehen: Man brennt den Song auf eine Musik-CD und liest ihn dann wieder als MP3Datei ein. Schon ist der Schutz verschwunden. In Taiwan werden ebenfall technische Lösungen, wie etwa die sich noch in der Forschungsphase befindenden Digital ID, angestrebt. Doch eine wichtigere Aufgabe besteht darin, eine Vertrauensbasis zwischen den Musikunternehmen und Musikern aufzubauen. 376 Das bedeutet nichts anderes als eine starke Verwertungsgesellschaft, die die Interessen der Künstler bündelt und als großer Gesprächspartner gegenüber den Musikunternehmen, den Verbrauchern und dem Staat auftritt. Erst durch eine Verwaltungsinstanz und den Zusammenschluss eines Registratursystems und eines Gebührensystems lässt sich ein faires Zahlungssystem einführen, und garantieren, das die Urheber der Musik das ihnen zustehende Geld tatsächlich bekommen. Dafür gibt es erst seit 1994 Organisationen. Dazu zählen zum Beispiel die MCAT (Musical Copyright Association Taiwan) 371 Schulz, Thomas, Offensive im Netz, Der Spiegel, Nr. 26, 23/06/2003, S. 144 Andere Konkurrenten siehe: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,252353,00.html; oder http://www.mp3world.net/d/news/dienste/realapplekonkurrenz.shtml, 31/05/2003 373 Kritik von grünem Bundestagsabgeordneten Matthias Berninger, Drösser, Christoph/Hamann, Götz, 2003 374 Drösser, Christoph/Hamann, Götz, Ewig locken die Tantiemen, http://www.zeit.de/2003/10/TDigital_Rights_Management, 27/02/2003 375 Das Fraunhofer Institut, das MP3 erfunden hat, bereitet eine Technik des digitalen „Wasserzeichens“ vor, durch das der Täter identifiziert werden soll. Balzli, Beate u.a., Alles nur geklaut, Spiegel, Nr. 36, 01/09/2003, S. 72-79, S. 77; Aber die Daten können zum Beweis der Raubkopie missbraucht werden. http://www.eurorights.org/eudmca/WhyTheEUCDIsBad.html; http://www.mp3world.net/d/workshop/filesharing/peerguardian.shtml, 23/05/2003, 376 Interview mit Musikunternehmen Crystal Records, und Rockacola, und EMI-Taiwan http://pots.twblog.net/lara/archives/000032.html, 18/06/2003 372 116 und die MÜST (Music Copyright Intermediary Society of Chinese Taipei seit 1997). Der Umsatz der MCAT lag mit ca. 120 Mitgliedern 2000 und 2001 nur bei jeweils rund 50 Mio. NTD (umgerechnet 1,43 Mio. Euro).377 II.4.3.3 Gesetzesänderungen in Deutschland und in Taiwan Um die Sicherheitsvorstellungen der Anbieter zu realisieren, müsste sogar das private Kopieren verboten werden. Bislang hatte der Käufer einer CD oder Videokassette nämlich das Recht, für seinen privaten Gebrauch Kopien anzufertigen, sei es für den CD-Spieler im Auto, für den im Wochenendhaus, oder auch für Freunde. Im April 2002 hat das deutsche Parlament das European Copyright Directive (EUCD) implementiert, das vorsieht, dass auch private Kopien ohne kommerzielle Absicht verboten sind und als Schadensfälle von den Urheberrechtsträgern verklagt werden können.378 Es scheint nicht möglich zu sein, im einem Gesetz sowohl die wirtschaftliche als auch die bildungspolitische Perspektive, dazu noch alle technischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten, zu berücksichtigen.379 Aufgrund der umfassenden technischen Möglichkeiten der Softwareprodukte entstehen immer gesetzliche Grauzonen. In Deutschland ist seit August 2003 das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft in Kraft getreten, damit wird das Umgehen von Kopierschutzsystemen verboten. 380 Ausnahmen, die allerdings unklar formuliert sind, gibt es nur für private Zwecke und die Forschung. Es gibt nach der neuen Regelung in den USA und in Deutschland keine legale Kopie aus illegalen Quellen.381 Dabei entsteht allerdings das rechtliche Problem, dass das Gesetz Möglichkeiten und Nutzungen blockiert, die für analoge Medien fest etabliert sind.382 In jüngster Zeit verbreitet sich die Methode, Musik über ein Radio im PC zu empfangen und diese zu speichern oder auf CD zu brennen. Diese Methode ist rechtlich betrachtet das gleiche, wie Radioprogramm auf Kassette aufzunehmen. Es ist also legal, obwohl es genau so schädlich auf die Musikindustrie wirkt wie illegales Downloaden. Schon jetzt sind rund 3/4 aller Musik-CDs, fast alle Computerspiele und DVD-Filme mit einer Kopiersperre ausgestattet. Damit versucht die Industrie zu unterbinden, was das deutsche 377 http://www.mcat.org.tw/html/index.html; Die MÜST hatte bis 2003 rund 600 Mitglieder und ist seit 1999 ein Mitglied von CISAC (International Confederation of Societies of Authors and Composers) der UNESCO. http://www.must.org.tw/green.htm 378 http://www.privatkopie.net/files/de-eucd-passed.htm, 12/0472003 379 http://www.eucd.org/issues/eucd/ukimpl/critique_uk_impl.html 380 Das betrifft auch Computermagazine, die mit der Artikeln über das Umgehen von Kopierschutzvorrichtungen halbe Ausgaben gefüllt haben. Das Gesetz schreibt fest, dass kopiergeschützte Produkte als solche ab 1. November 2003 gekennzeichnet sein müssen, wie es die Musikwirtschaft in Deutschland schon von Anfang an praktiziert. http://www.ifpi.de/, Presse 11/07/2003 381 Diese Regelung ist auf Antrag des Bundesrats im anschließenden Vermittlungsausschussverfahren durchgesetzt worden. 382 http://www.privatkopie.net/ 117 Urheberrecht ausdrücklich erlaubte, nämlich eine eigene Privatkopie zu erstellen.383 Mit dem neuen Urheberrecht ist die Systematik des Gesetzes und der bisherigen Pauschalgebühren durchbrochen. Die Initiative der Druckerhersteller und der Produzenten von PCs und CD-Brennern zielt darauf ab, dass bei der ab September 2003 beginnenden zweiten Stufe der Gesetzesnovellierung die pauschalen Abgaben auf PCs und Peripheriegeräte zur Diskussion gestellt werden und auf individuelle Abrechnungen per Digital Rights Management umgeschwenkt wird. 384 Jedoch befürwortet die VG Wort die Pauschalabgaben für Geräte weiter. Sie argumentiert bei der Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes über Urheber-Pauschalabgaben für PCs: ‚Bürger müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, Texte und Bilder für private Zwecke zu kopieren, ohne mit dem geltenden Urheberrecht in Konflikt zu kommen.’385 In Deutschland ergeben sich die Rechtsfolgen dieser Straftaten aus dem allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und aus den besonderen Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Bei einem Verstoß gegen die Grundtatbestände droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe, bei einem Verstoß gegen den Qualifikationstatbestand eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Welche Strafe das Gericht im konkreten Fall verhängt, ist insbesondere von der Schwere der Schuld abhängig (§ 46 Abs. 1 StGB). In Deutschland wird bis heute meistens ein Bußgeld verhängt.386 Das neue Urheberrecht verbietet diverse Arten von Software, insbesondere für das Downloaden und Kopieren von Daten. Dabei scheint die Erweiterung der strafrechtlichen Bestimmung die bisherigen Marktgegebenheiten zuwenig zu berücksichtigen, indem sie legale Produkte, vor allem Software quasi als illegal erklärt.387 Das deutsche Unternehmen S.A.D, das unter anderem Software wie CDRWIN und MovieJack herstellt, bereitet deshalb eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Urheberrechtsgesetzes vor.388 383 Balzli u. a., 2003, S. 78 Wonach die privaten Kopien unter die Lupe genommen werden. Nach der grundsätzlichen gesetzlichen Regelung, welche Kopien als legal und welche als nicht legal anzusehen sind, werden dann vor allem die Vergütungs- und Verwertungsrechte auf dem Prüfstand stehen. Nachdem die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes Anfang des Jahres eine Pauschalabgabe in Höhe von 12 Euro pro PC-Komplettsystem für angemessen erklärt hatte, stehen später auch individuelle, an die Nutzungsintensität gekoppelte Abrechnungssysteme zur Debatte. Es wird gehofft, dass die vergleichsweise geringe Pauschalabgabe, die immer dann erhoben werden soll, wenn individuelle Abrechnungen technisch nicht umsetzbar oder zu aufwendig sind, durch geeignete Digital Rights ManagementSysteme ergänzt werden kann. Die grundsätzliche Zulässigkeit privater Kopien bleibt dabei erhalten, eine zweigleisige Lösung würde jedoch den individuellen Nutzungsgewohnheiten der Verbraucher stärker gerecht werden. Das Prinzip „das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten„ wird sich durchsetzen. http://www.dmmv.de/de/7_pub/homepagedmmv/presse/content4975.cfm, 07/07/2003; http://www.heise.de/newsticker/data/jk-04.07.03-003/, 04/07/2003 385 ebenda 386 http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/gw09.html 387 So widersprüchlich kann die Politik eines Konzerns sein: Das japanische Multi-Unternehmen Sony hat sowohl eine Unterhaltungs- als auch eine Elektroniksparte. Sony Music setzt sich für Kopierschutz auf allen CDs ein, während die Elektroniksparte dagegen ist. 388 Presse, Verfassungsbeschwerde gegen neues Urheberrecht, http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/183.html, 16/06/2003 384 118 Das neue deutsche Urheberrechtsschutzgesetz hat nicht geregelt, wie die Quelle einer privaten Kopie geprüft wird.389 Dabei stellt sich die Frage, wieweit dabei in die Privatsphäre eingedrungen werden kann.390 Doch die Verfolgung der Downloads sollte nicht den Unternehmern überlassen werden. 391 Nur der Staat kann diese Kompetenz für sich legitimieren. Selbst dann, darf er die Kontrolle nicht für andere Zwecke missbrauchen. In erster Linie sollte das neue Urheberrechtsgesetz das Rechtsbewusstsein der Nutzer stärken. In den USA geht die Musikindustrie in die Offensive. Im Juli und August 2003 erwirkte die Branche über tausend richterliche Anordnungen gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen. Tatsächlich scheint die Offensive zu wirken, denn die Nutzung der größten Tauschbörse KAZAA ging um 25% zurück. Im Juli 2003 befasste sich der US-Kongress mit einem Gesetzesvorschlag, wonach das Anbieten eines einzigen Musiktitels in einer Tauschbörse mit bis zu 5 Jahren Gefängnis und 250.000 US-Dollar Strafe belegt werden sollte.392 Die Gesetzgeber versuchen den illegalen Dateiaustausch im Internet weiter einzudämmen: Das neue Gesetz will das FBI ermächtigen, Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzudecken und zu verfolgen.393 Somit ist in den USA ein aggressives Vorgehen gegen Raubkopien möglich. Die RIAA hat ein scharfes Vorgehen gegen Tauschbörsen-Teilnehmer angekündigt. Eine gerichtliche Entscheidung gegen den Telecom-Konzern Verizon,394 dass dieser die Identität eines KAZAA-Nutzers, der über Verizon Internet-Zugang hatte, gegenüber der RIAA preisgeben musste, trägt noch mehr zum aggressiven Vorgehen der Unternehmen bei. In Taiwan sind über 50% der gesamten Software Raubkopien, während in den USA und Westeuropa der Anteil nur bei 15% und 25% lieg. 395 Die IFPI hat sich daher zehn Länder herausgegriffen, in denen neben anderen Kriterien das Umsatz-Verhältnis von illegalem zu legalem 389 Was der Gesetzgeber nicht berücksichtigt hat, ist, dass eine wichtige Programmkategorie dadurch illegal wird. Programme, die eins-zu-eins-Kopien erzeugen, sind bei Daten-CDs ein wichtiges Werkzeug von Administratoren, können aber naturgemäß auch kopiergeschütze Audio-CDs duplizieren. http://www.heise.de/newsticker/data/nij06.05.03-000/; Ein strengeres Urheberrechtsgesetz hat schon Interessenkonpflikte in den USA ausgelöst. Z.B. hat die amerikanische Firma 321 Studios vor einem nordkalifornischen Gericht eine Klage gegen mehrere Hollywoodstudios eingereicht – darunter MGM, Universal, Warner und die Sony-Filmstudios. Die Firma will gerichtlich feststellen lassen, dass ihre DVD-Backupsoftware "DVD Copy Plus" keine zentralen Bestimmungen des DMCA verletzt oder ihre Kunden unrechtmäßig darin unterstützt, Raubkopien von DVDs anzufertigen. Das Programm dient nach Angaben der Firma lediglich dazu, Sicherungskopien von DVDs im DivX-Format oder als Video CD (VCD) anzufertigen. http://www.heise.de/newsticker/data/vza-24.04.02-001/, 24/04/2002; Die Verantwortlichen für das illegale Downloadens zu verfolgen und zwischen legalem (Zitat) und illegalem Nutzen zu unterscheiden ist unmöglich. http://www.euroright.org/eudmca/WhyTheEUCDIsBad.html 390 Das Gesetz wird deshalb als ein Kompromiss gesehen, da eine Kopie nur dann illegal ist, wenn sie durch „offensichtlich rechtswidrige Quellen„ erstanden worden ist. http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/, 03/07/2003; Gleichzeitig sind einige Polizeirazzien in Deutschland durchgeführt worden, http://derstandard.at/?id=1360743, 15/07/2003 391 Die Schutzmaßnahmen werfen sogar die Frage nach der Redefreiheit auf. Nach der EUCD werden die Urheberrechtsinhaber ermächtigt, durch die Rights-Management-Information (RMI) die private Nutzung ihrer Arbeit zu verbieten. Unternehmer könnten jetzt dem Beispiel von Microsoft folgen. Microsoft bekämpft die Veröffentlichung einer Internet-Seite, die mit MS FrontPage erstellt wurde und Microsoft kritisiert. http://silvaneves.org/eucd-fs.en.html 392 http://www.heise.de/newsticker/data/ola-16.07.03-003/, 16/07/2003 393 Balzli u. a., 2003, S. 78 394 http://www.heise.de/newsticker/data/jk-25.04.03-001/, 25/04/2003 395 In China und Südostasien liegt er bei 85% und 90%, http://www.copyrightnote.org/paper/pa0019.doc 119 Handel (Pirateriequote, Piracy Level) besonders bedenklich ist. Die IFPI will dort in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden verschärft gegen Musikpiraterie vorgehen. Auch Taiwan gehört dazu, bei den anderen 9 Länder handelt es sich um: Brasilien, China, Mexiko, Paraguay, Polen, Russland, Spanien, Thailand und die Ukraine. Deutschland, Österreich und die Schweiz liegen mit einer Pirateriequote von weniger als 10% im hinteren Feld.396 Um die Piraterie zu bekämpfen und sich an das internationale Abkommen WTO/TRIPS anzuschließen, hat die taiwanesische Regierung im Jahr 2003 das Gesetz geändert. Mit dem neuen Gesetz kann sich die Staatsanwaltschaft ohne Antrag einschalten, außerdem gibt es strengere Strafen − auch ohne wirtschaftliches Motiv bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder 5 Mio. NTD (umgerechnet 143.000 Euro) Geldstrafe −, unabhängig davon, ob eine Straftat das öffentlichen Interesse tatsächlich betrifft oder nicht.397 Die Gesetzesänderung ist in Taiwan vorwiegend unter dem Druck wirtschaftlicher Sanktionsdrohungen aus den USA zustande gekommen, sie ist allerdings juristisch bedenklich. Das Gesetz zielt zwar in erster Linie auf die großen Zulieferer des Schwarzmarktes, 398 dennoch kriminalisiert es auch die privaten Personen ohne kommerzielle Absicht auf gleiche Weise wie die illegalen Großzulieferer. 399 Nach dem neuen Gesetz kann ein 5-maliges Downloaden desselben Songs als illegales wirtschaftliches Motiv gewertet werden. Ein Anbieter, der zwar kein wirtschaftliches Motiv hat, bei dem aber die herunter geladenen Angebote einen Marktwert von über 30.000 NTD (umgerechnet 860 Euro) haben, kann ebenso illegales Handeln vorgeworfen werden.400 Die Anbieter Kuro and EzPeer in Taiwan wurden nach diesen Regeln von der IFPI verklagt. Beide Anbieter haben etwa 300.000-500.000 Mitglieder in Taiwan. Es ist jedoch wenig wirkungsvoll, die Anbieter zu verbieten. Denn dann wenden sich die Mitglieder an andere Anbieter in anderen Ländern.401 396 http://www.heise.de/newsticker/data/ola-11.07.03-001/, 11/07/2003 http://publish.gio.gov.tw/newsc/newsc/920326/92032603.html, 26/03/2003, Im Vergleich dazu besagt das deutsche Urheberrechtgesetz: § 109 „In den Fällen der §§ 106 bis 108 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“ Anders ist die Rechtslage bei gewerbsmäßigem Handeln (Qualifikationstatbestand). Aber auch wenn ein Strafantrag gestellt wird und die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht bejaht, so erhebt sie nicht ohne weiteres Anklage. 398 Durch die intensive Fahndung der Polizei, ist der Geldwert der Raubkopien, hauptsächlich von den illegalen Fabriken, in den ersten drei Monaten 2003 auf 67,6% zurückgegangen. Die beschlagnahmte Summe betrug 2,94 Mrd. NTD, umgerechnet 8,4 Mio. Euro. http://www.dgbas.gov.tw/dgbas03/bs3/report/N920617.htm, 17/06/2003 399 Eigentlich hätte nach der Auslegung des Justizministeriums 1991 das bisherige Gesetz ausgereicht, Händlern, wiederholt Raubkopien verkaufen, zu verfolgen. Zhang, Zhong-hsin, Urheberrecht und die Entwicklung der digitalen Technik (übersetzt), http://www.copyrightnote.org/paper/pa0019.doc, März 2001; Die Verbreitung nicht aus eigenem ökonomischen Vorteil sondern mit der Absicht der Sabotage, die deutlich als Straftat zu erkennen ist, soll auch berücksichtigt werden. Zhang, Zhong-hsin, Die Urheberrechtsverletzung und ein Kommentar zur Strafverfolgung (übersetzt), Okt./2002 400 China Times, 11/08/2003 401 Commercial Times (Gong-shang-shi-bao), 11/08/2003 397 120 II.4.3.4 Interessenkonflikte Über die Lösungsvorschläge lässt sich zwischen Industriezweigen, Anwendern und Verwertungsgesellschaften kein einfacher Kompromiss schließen. Bei der Kriminalisierung der Online-Anbieter geht es in erster Linie nicht um den Schutz und die Förderung der Künstler, ihrer Kunst, Kreativität und Motivation, sondern um eine Regelung dieses Wirtschaftsbereichs. Insbesondere geht es um die Erweiterung von Profitquellen, und dieses im Namen des Urheberrechts. In den konkreten rechtlichen Fragen wird die Interessenspaltung zwischen den Künstlern, den Musikunternehmen, den Softwareanbietern und den Verbrauchern deutlich. Geräthersteller und PC-Käufer Die GEMA und die VG Wort/VG Bild-Kunst weisen darauf hin, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Rechte der Urheber wahrzunehmen und fordern, dass auch für PCs und etliche andere Peripheriegeräte Urheberrechtsvergütungen abzuführen sein sollen. Die Geräthersteller und Händler fürchten eine Verteuerung der Geräte weil dadurch Kunden abgeschreckt werden. In diesem Spannungsbogen befindet sich dann auch noch der potenzielle Käufer eines Computers, auf den in Zukunft voraussichtlich nennenswerte Mehrausgaben zukommen werden. Daraus errechnet der Branchenverband BITKOM eine mögliche Gesamtbelastung von insgesamt 600 Mio. Euro.402 Die Pauschalgebühr ist aufgrund des großen Anteils derjenigen, die mit ihrem PC keine Vervielfältigungen der Werke anderer Urheber vornehmen, eine umstrittene Forderung. Die Anwender, die ihre Rechner nur zur Datenverwaltung, zum Programmieren oder zum Spielen benutzen, sehen nicht ein, warum sie für etwas bezahlen sollen, was sie nicht nutzen möchten. Auch die aktive und passive Inanspruchnahme der Internetressourcen der Computer-Nutzer ist so unterschiedlich, dass eine Pauschalgebühr nicht gerecht wäre. Denn sie müsste sehr hoch sein, wenn sie den Umsatzrückgang der Musik- und Film-CDs tatsächlich kompensieren sollte. 402 Monnerjahn, Peter, Über Gebühr, http://www.heise.de/ct/01/02/020/ 121 Private Verbraucher Es erscheint mit dem Eigentumsrecht unvereinbar, dass eine Kopie eines privaten Verbrauchers für seine eigenen Nutzung in seiner Privatsphäre verboten sein soll. Es gibt Initiativen wie etwa Rettet die Privatkopie, die sich dafür einsetzen, dass privaten Kopien weiter legal bleiben. Ein rücksichtsloser maximaler Schutz der Interessen der Verwertungsindustrie könnte dem Wissensstandort Deutschland immens schaden, lautet hier das Argument.403 Ein anderes Argument, das dagegen spricht, ist, dass durch die Ausübung der Kontrolle die Monopolbildung begünstigt wird.404 Musiker und Kunden Beim Rechtstreit um die Bekämpfung der Raubkopien differenzieren sich die Interessen der Künstler allmählich von denen der Konzerne. Rockstars wie Pearl Jam (Tremor Christ) entdecken, dass sie sich durch das direkte Onlinegeschäft unabhängig werden können von den mächtigen Konzernen und der Bindung durch den traditionellen Plattenvertrag. Marillion, eine alternde ProgRock-Band aus dem englischen Buckinghamshire, hatte ein paar Hits (Kayleigh) in den 80er Jahren und seither eine beharrliche Fan-Gemeinde. So kamen die Musiker auf eine Idee: Seit dem Jahr 2000 lassen sie sich ihre Alben von den Fans vorfinanzieren. Diese schicken der Band Geld, erfahren dafür alle paar Wochen per E-Mail Neuigkeiten aus dem Aufnahmestudio und erhalten das Album am Ende per Post. Nach Angaben der Band ist die Gewinnspanne gewaltig: 12 Pfund pro Album. Zum Schrecken der Musikindustrie behauptet die Band, dass sie heute mit ihren direkt verkauften Alben mehr verdiene als mit früheren Millionenhits.405 Während die Verwertungsgesellschaften über ein Zahlungssystem für das Herunterladen von Musik nachdenken, sind Musiker nicht besonders glücklich mit den bisherigen Lösungen, und noch weniger mit einem zerstückelten Einzelangebot ihrer Alben. Die populäre Heavy Metal Band Metallica und die Popband The Red Hot Chili Peppers werden keine Songs in Apple’s iTunes Music Store anbieten. Das erfolgreiche Konzept von Apple sieht vor, dass man nicht nur ganze Alben sondern auch einzelne Stücke an die Kunden verkauft. Genau das wollen die Bands aber vermeiden, sich von einem Händler diktieren zu lassen, in welcher Weise sie ihre Musik verkaufen.406 Um möglichst attraktiv zu sein, besteht Apple darauf, dass die Künstler mindestens 403 Kritik von Benjamin von der Ahe, (Sprecher der grünen Jugend), http://www.gruenejugend.de/aktuelles/presse/10064.html, 09/04/2003 404 Da die Entschlüsselung der Schutzmaßnahme illegal ist, muss es bestimmte Formate für die Lizenzierung geben. Die großen Unternehmen könnten ihre Formate durchsetzen und den Markt kontrollieren. Das wird die Open Source betreffen, ihr Lizenzantrag könnte wegen der Konkurrenz abgelehnt werden. http://www.eurorights.org/eudmca/WhyTheEUCDIsBad.html 405 Fischermann, Thomas, Robbie, mit Haut und Haaren, Die Konzerne jagen Raubkopierer – doch ihr Problem sind die Musiker, Die Zeit, Nr. 30, http://www.zeit.de/2003/30/Argument_30, 17/07/2003 406 Mark Reiter, Metallica-Management Q Prime Management Co. 122 einen Titel pro Album separat zum Verkauf freigeben. 407 Gerade der Einzeltitel-Verkauf trägt maßgeblich zum Erfolg des Dienstes und damit zur Akzeptanz von kostenpflichtigen Downloads bei den Internet-Nutzern bei.408 Manchen Musikbands gilt ihr Album jedoch als unzertrennliches Werk. Durch die neue Form des Verkaufs könnte allerdings eine andere Produktions- und Marktkultur entstehen.409 Auf der Seite der Verbraucher besteht ein anderes Interesse. Kunden wollen lieber die einzelnen Stücke für sich zusammenstellen und nicht wegen eines Hits ein ganzes Album kaufen müssen. Es besteht zu Recht der Verdacht, dass aus Erfolgs- und Zeitdruck viele Alben nur mit einem guten Stück, gemeinsam mit mehreren mittelmäßigen Stücken, auf den Markt gebracht werden. Die Auswahlmöglichkeit der Verbraucher setzt den Produzenten und die Musiker unter Druck, statt nur einen Hit je Album möglichst viele gute Stücke online anzubieten.410 Dass jeder Song mit dem gleichen Preis (0.99 Euro oder USD) angeboten wird, bietet vor allem eine bequeme Zahlungsweise und steht nicht für eine qualitätsorientierte Zahlungsbereitschaft der Kunden. Deshalb wird allein die Downloadzahl als Signal für positive Resonanz betrachtet. Die Verlierer der neuen Musikindustrie sind die Gestaltungs- und die Marketingagenturen. Fazit Es mangelt nicht an Vorschlägen für die Bekämpfung der Musik- und Filmpiraterie: tatsächlich abschreckende Entschädigungen, vernünftige Eigentumsschätzung für Urheberrechte, Maßnahmen zur Sicherstellung und Aufbewahrung von Pirateriebeweismaterial, Recht auf Unterrichtung über Herstellung und Verteilung, obligatorische Verwendung von Identifizierungscodes auf optischen Platten. 411 Die Verwirklichung dieser Maßnahmen könnte zur Verteuerung der Produkte führen oder umfangreichen polizeilichen Einsatz erfordern. Somit erscheint eine Pauschalvergütung durch Geräte sinnvoller, da sie Durchsuchungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft erspart und den 407 http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,255645,00.html, 03/07/2003 http://www.mp3-world.net/d/news/dienste/metallicaitunes.shtml, 06/07/2003 409 In den USA hat bereits der Mitbewerber Ecast seinen kostenpflichtigen Musik-Download-Bereich geschlossen. Dessen Chef Robbie Vann-Adibe sagte, man habe nicht genügend Geld für Marketing zur Verfügung, um im Wettbewerb mit iTunes bestehen zu können. http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,255645,00.html, 03/07/2003 410 Ein Pioneer Geschäft besteht schon in Lübeck, das den Kunden ermöglicht, die selber ausgewählten Songs zusammen zu schneiden. Um den Handel steht es nämlich schlecht. Die Umsätze sind in den vergangenen zwei Jahren von 2,5 Milliarden auf 1,97 Milliarden Euro geschrumpft. Die Anzahl der Musik-Downloads aus dem Internet hat sich im gleichen Zeitraum nahezu verdoppelt. Einen Ausweg aus der Krise sieht die Branche nun in der Individual-CD. Besonders oft kaufen Jugendliche Alben nur wegen einzelner Songs. Das ist auch das Ergebnis einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung: Die Lieblingsstücke auf nur einem Tonträger zu haben ist für 85% der CDHeimbrenner der Hauptgrund. Deshalb hat M. Salzmann die Firma Innovative Musikhandels GmbH gegründet und rund 500.000 Euro in die Entwicklung der Individual-CD gesteckt. http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,253192,00.html 411 Von der „Rightholder's Coalition“ von Business Software Alliance, International Federation of the Phonographic Industry, Motion Picture Association, International Video Association, Interactive Software Federation of Europe, International Association of Film Producers Association. 408 123 Staat vom Vorwurf der Ineffizienz verschont. Es dürfte sich die Erkenntnis durchsetzen, dass es unmöglich oder zu aufwändig ist, nach Raubkopierern zu fahnden. II.4.4 Die kulturellen Konsequenzen Während die politische Auseinandersetzung um den Urheberrechtsschutz an Brisanz gewinnt droht durch die kulturelle Perspektive übersehen zu werden. Der Urheberrechtsschutz hat nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen sondern ist auch ein Kulturgut. Das Urheberrecht erfuhr unter dem Einfluss des in ganz Europa aufblühenden Naturrechts bereits im 18. Jahrhundert seine philosophische Durchdringung und rechtliche Begründung. Nachdem die Verfassung der Vereinigten Staaten von Nordamerika von 1788 das geistige Eigentum unter den Schutz der Verfassung gestellt hatte und in Frankreich durch zwei Revolutionsgesetze von 1791 und 1793 eine propriété littéraire et artistique anerkannt worden war, schuf auch Preußen am 11. Juni 1837 mit dem Gesetz zum Schutze des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst in Nachdruck und Nachbildung das ausführlichste und zugleich modernste Urheberrechtsgesetz seiner Zeit. Die erste musikalische Verwertungsgesellschaft der Welt war die französische SACEM (Société des Auteurs et Compositeurs et Editeurs de Musique, 1851, Paris). 1901 wurde auch in Deutschland per Gesetz festgelegt, dass ein musikalisches Werk nur mit der urheberrechtlichen Genehmigung öffentlich aufgeführt werden kann. 1903 wurde die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) und die Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) gegründet.412 Das Urheberrecht verfolgt von Anfang an zwei Anliegen. Das erste ist die Anerkennung der künstlerischen und erfinderischen Leistungen und das zweite ist die Bewahrung des Wissens und der Informationen für die Bevölkerung. Es ging der Politik bis in die jüngste Zeit nicht darum, das eine Anliegen dem anderen vorzuziehen. Aber unter dem enormen ökonomischen Druck entsteht durch die Diversität der Interessen die Tendenz, beide Anliegen und Ziele zu polarisieren. Es wird nunmehr deutlicher, dass, um beide Anliegen für die Gesellschaft angemessen zu vertreten, die vermittelnde Kompetenz des Staates unverzichtbar ist. Für die Kulturschaffenden bedeutet der Urheberrechtsschutz nicht ganz das Gleiche wie der Patentschutz für die Forscher. Die Wirksamkeit des Patentschutzes für die Innovation liegt im Marktkreislauf, wodurch die Forschungen durch den wirtschaftlichen Vorteil motiviert und vergolten werden. Das Urheberrecht der Kulturschaffenden ist ein Schutz und zugleich eine Anerkennung der Originalität, die zur künstlerischen Qualität gezählt wird. Im juristischen Sinne schützt das Urheberrecht den Urheber ‚in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes’ (§ 11 UrhG Deutschlands). Damit sind zwei Rechtskreise 412 http://www.vgwort.de/struktur.php 124 angesprochen: die wirtschaftliche Nutzung des Werkes einerseits und der Schutz der Persönlichkeit des Urhebers in seiner geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk andererseits. Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt nicht nur die materiellen, sondern auch die ideellen Interessen des Urhebers. Ein anderer Aspekt des Urheberpersönlichkeitsrechts ist auch das Recht auf Namensgebung. Der Urheber hat nach § 13 Satz 1 UrhG unter anderem ein Abwehrrecht gegen jeden Dritten, der sich selbst der Urheberschaft rühmt (Plagiator). Außerdem kann der Urheber gemäß § 13 Satz 2 UrhG über das ob und den Inhalt einer Urheberbezeichnung bestimmen (bürgerlicher Name, Pseudonym, Zeichen). 413 Im kulturwissenschaftlichen Kontext bedeutet das Urheberpersönlichkeitsrecht die Anerkennung der mit der Individualität verbundenen Autorenschaft und Autonomie. Diese Perspektive wird jedoch im heutigen Rechtstreit des Urheberrechtsschutzes zu wenig berücksichtigt. II.4.4.1 Alternative zum Marktfetischismus Die heutige Anerkennung der Musikstars ist oft das Ergebnis der Marketingstrategie, ein wichtiger Faktor ist dabei die fetischistische Tendenz des Konsumverhaltens. Die Musikkonzerne investieren große Beträge in die Erschaffung ihrer Superstars. Seit den 90er Jahren versuchten sie sich wegen der wegen der Krisen in der Musikbranche noch aggressiver gegen die kleinen Produzenten und die Internettauschbörsen durchzusetzen und setzten dabei verstärkt auf das Geschäftsprinzip der Fetisch-Produkt-Herstellung. Hitverdächtigen Bands boten sie einen Vertrag und einen Vorschuss an, und dann wendeten sie Millionen auf, um ihre Schützlinge zu Superstars zu machen, was sich aber als Marktstrategie mit ausufernden Kosten und geringen Trefferquoten entpuppte. Allein in den USA erschienen im Jahr 2000 rund 30.000 neue CDs, aber nur 404 von ihnen fanden mehr als 100.000 Käufer.414 Daher kann man zu Recht behaupten, dass der hohe Preis eines Musikalbums vor allem auch die Fehlschläge der Musikkonzerne mitfinanziert. Das Download-Vergütungssystem konterkariert das fetischistische Prinzip, das den Markt dominiert. Die Produzenten müssen nicht mehr in das Styling der Superstars und die Kreation einer Legende investieren. 415 Es kommt zu einer Umorientierung des bisherigen Produktions- und Preismechanismus, weil die Popularität eines Produktes oder eines Sängers nicht mehr durch den 413 http://www.kunstrecht.de/news/00urh13.htm Fischermann, 2003 415 Paradoxerweise hat die Musikindustrie Stars mobilisiert, den Zuhörern auszureden, Raubkopien zu verwenden, indem sie an deren Treue appellieren. Beispiel siehe: http://news.bbc.co.uk/1/hi/technology/2271425.stm, während die Meinung, dass die Musik CDs zu teuer sind, weil die Stars zu teuer sind, als Rechtfertigung für die Raubkopien gleichzeitig stark vertreten wird. Oder die Raubkopierer bringen den Stars weniger Sympathie entgegen, wenn sie wissen, dass diese soviel verdienen wie sie sich selber niemals erträumen würden. http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/music/2220117.stm, Beispiel siehe: http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/music/2293175.stm. Das fetischistische Verhalten gibt es immer. Um die Personalität der Stars weiter präsent zu halten, müssen jetzt mehr Konzerte und Fan-Treffen organisiert werden. Z.B. könnte man CDs mit Konzerteintrittskarten oder Autogrammen zum Verkauf anbieten, um die Attraktivität gegenüber den Kopien zu erhöhen. Das funktioniert allerdings nur für eine kurze Zeit nach der Erscheinung einer CD. 414 125 Marktfetischismus zu steuern ist. Die Musikproduktion kann jetzt kleiner budgetiert werden und sich durch die Gerätegebühr, das kostenpflichtige Downloaden und der Werbung auf den Webseiten finanzieren. Außerdem war es noch nie so billig, Musik-CDs selber aufzunehmen und mit einer verstreuten Fan-Gemeinde in Kontakt zu bleiben. Das Internet und der enorme Preisrückgang elektronischer Produkte haben dies möglich gemacht. Heute kostet die Herstellung eines akzeptablen Musikalbums nur noch 1/10 dessen, was eine Band zu Beginn der 90er Jahre bezahlen musste. Diese Umstände haben ein neues Produktionsverhältnis entstehen lassen: Bands im Selbstverlag und winzige Labels. Ein Mittelfeld von Independent-Unternehmen floriert schon seit einigen Jahren. 416 Einige Bands verkaufen ihre CDs schon direkt nach ihren Konzerten, hinterlegen sie in Musikläden oder bieten sie im Internet zum kostenpflichtigen Download an. Piraterie mag ihnen schaden, aber die kopierten CDs erhöhen den Bekanntheitsgrad kleiner Bands. Bei MP3.com finden sich z.B. vor allem Musikstücke noch unbekannter Bands. 417 Wer viele Zugriffe auf seine Musik erzielt, kann bald mit einem Plattenvertrag rechnen. Bands, die über das Internet einen Vertrag erhalten, sollten ihre Werke weiterhin per Internet wie auch auf klassischen Tonträgern vertreiben können. Diese Entwicklung ist kulturell nicht negativ zu beurteilen, denn die künstlerische Kreativität wird dadurch nicht mehr hauptsächlich vom zwanghaften Konsumfetischismus bestimmt. Man muss sich keine Sorgen darüber machen, dass durch die veränderten Produktionsbedingungen das kreative Potenzial verloren gehen könnte. Die Kreativität der Menschen und der Wille, sie zum Ausdruck zu bringen, haben sich immer durchgesetzt. Ökonomisch gesehen kann aber die zunehmende Ohnmacht der Unterhaltungsindustrie entweder ihre Schrumpfung bedeuten,418 oder die Unterhaltungswirtschaft konzentriert sich zu wenigen Firmen, die sich die Superstars und die teueren juristischen Verhandlungen leisten können.419 416 Fischermann, 2003 Liu, Shang-zhu/Chen, Jia-lin, Napster und die Umstrukturierung der traditionellen Musikindustrie (übersetzt), http://www.ipeclaw.com.tw/argue_case/arguecase_05.shtm 418 Bis auf 1/15 können die Produktionskosten reduziert werden. http://www.copyrightnote.org/paper/pa0019.doc; gespart werden z.B. die Werbagenturen, Marketing-, Verpackungs- und Lieferungskosten. 419 Boldrin, Michele/Levine, David K.: “Vigorous competition, especially following major technological breakthroughs such as the Internet is crucial in stimulating innovation and in providing better products at lower prices. In the long run the new delivery technology should lower barriers to entry and lead to cheaper and more varied music (and arts) accessible to a wider audience.“; Gegen die Bestrebung der Musikunternehmer gibt es das Argument, den Urheberrechtschutz für Musik aufzuheben, während die Unternehmer die Pauschalvergeltung per Geräte nicht akzeptieren und die Downloads und Kopien unbedingt kriminalisieren wollen. Dies ist aber juristisch und ökonomisch langfristig nicht durchsetzbar. Die Aufhebung des Urheberrechts geht teilweise von Chancengleichheit aus, indem betont wird, dass das Internet jedem Informationen und Unterhaltung ermögliche. Zugleich könne eine Konzentration der großen Musikunternehmen verhindert werden. “Economists widely recognize the effort by incumbents to suppress new technology as one of the most significant social costs of market concentration. In the long run, such efforts are seldom successful. Still, they delay the social benefits of new technology in the meanwhile, and lead to the development of wasteful and undesirable black markets.” http://www.62chevy.com/michele_boldrin.htm; 24/02/2001. Langfristig werde der Urheberrechtsschutz nur den Konsum einschränken und der Wirtschaft zum Schaden kommen zufügen. 417 126 II.4.4.2 Jenseits der juristischen Handhabung Die Gesetzesänderung in Taiwan im Jahr 2003 stellt die Anpassung an eine US-Richtlinie dar. Von der skeptischen Öffentlichkeit wird sie zum Teil als Kulturkampf betrachtet. Dass damit die Systematik des taiwanesischen Gesetzes gebrochen wird und die Anpassung des Gesetzes als Unterwerfung gegenüber den USA gewertet wird, löst noch mehr Kontroversen aus.420 Die USA haben wegen der Piraterie auf der Grundlage des Trade and Investment Framework Agreement (TIFA) zwischen den USA und Taiwan, Druck auf Taiwan ausgeübt. Bereits die Vorverhandlung hat einen Protest bei Studenten ausgelöst, denn sie befürchteten höhere Kosten für ihr Studium und waren besorgt, dass ausländische Fachliteratur nicht mehr erhältlich sein könnte.421 Dass in Taiwan möglicherweise das größte CD und DVD Raubkopiegeschäft der Welt gemacht wird, erschwert Taiwans Stellung als gleichberechtigter Verhandlungspartner in der Verteidigung der eigenen Interessen.422 Während der Vorverhandlung mit den USA hat sich die taiwanesische Politik statt auf den eigentlichen Sinn des Urheberrechts – nämlich durch den Urheberrechtsschutz einen marktwirtschaftlichen Wert zu schöpfen – auf die Bestrafung von Piraterie fokussiert. Wenn es nicht darum geht, Kreativität durch das Urheberrecht zu schützen, sondern darum, eine Straftat zu definieren, wird die eigentliche Urheberschaft nicht anerkannt, sondern nur als ein Instrument der Marktwirtschaft verstanden. In Taiwan versucht man die Probleme bloß auf juristischem Wege und durch Strafen zu lösen, dies bedeutet die Kriminalisierung aller Kopierer, ganz gleich aus welchem Motiv und zu welchem Nutzen diese eine Kopie gemacht haben. Die Öffentlichkeit erinnert sich an eine polizeiliche Fahndung an einer Universität im Jahr 2001 und fürchtet zu Recht eine Einschränkung der Rede- und Informationsfreiheit.423 420 Beispiel siehe studentischer Protest: http://www.china-tide.org.tw/time/anti/wenot.htm http://tw.news.yahoo.com/2002/10/11/polity/ctnews/3584997.html, Kopierte Fachliteratur zum Wissenserwerb wird trotz der Strafregelung in allen Ländern respektiert. Die taiwanesischen Studenten haben dies aber thematisiert, um klar zu machen, dass die angedrohten 5 Jahre Freiheitsstrafe aus dem juristischen Kontext völlig unangemessen ist. Bis jetzt gibt es noch ein Geschäft mit Kopien in Taiwan, das meistens darin besteht, die Lernmaterialien für Studenten zu kopieren. Um private Nutzung zu ermöglichen, ohne das Urheberrecht zu verletzen, werden in Deutschland bei jedem Videorecorder 9,21 Euro, Kassettenrecorder 1,28 Euro, bei Kopierer, Faxgeräte und Scanner von 8,18-306,78 Euro je nach Leistungsfähigkeit an Vergütung bezahlt. Seit 1985 unterliegen neben den Aufnahmegeräten auch die dazugehörigen Aufnahmemedien einer Vergütungspflicht. So wird auf jede Leerkassette eine Pauschale von 0,0614 Euro pro Stunde Spieldauer erhoben. Unter diese Regelung fallen auch Tonbänder, DATs, MiniDisc und CDs. Für Videokassetten wird eine Pauschale von 0,0870 Euro je Stunde Spieldauer erhoben. http://www.vgwort.de/a27d2c0e53.php-1;Doch reicht diese Zwangszahlungen, die 1965 das deutsche Urheberrecht vorsieht, nicht mehr aus. Bazli u. a., 2003, S. 78 422 Monopol für Microsoft? (übersetzt), http://www.ettody.com/2002/05/03/91-1298617.htm, 03/05/2003 423 Kommentar siehe z.B. Guo, Lian-bin (Rechtsberater der Medien), http://topia.yam.com/home/lianbin/pages/Digi052.htm, Mai/2001 421 127 Aus der kulturellen Perspektive bedeutet diese Vorgehensweise nur eine zunehmende Desensibilisierung und moralische Herabwürdigung geistiger Leistung. 424 Stattdessen sollte die Politik besser auf den Sinn des Urheberrechts rekurrieren und den Respekt für künstlerische Leistungen wiederherstellen. Gleichzeitig sollte sie sich um das Teilnahmerecht an Wissen und Informationen für die wirtschaftlich schwächeren Gruppen kümmern. II.4.5 Diskussion der Abschaffung des Urheberrechts In den USA wie in Deutschland gibt es einen immer größeren Zwiespalt zwischen den verschieden Parteien.425 Es gibt nicht wenige Befürworter einer Abschaffung des Urheberrechts. Argumente aus der ökonomischen Perspektive tendieren dazu, die Aufhebung des Urheberrechtsschutzes zu befürworten, weil damit die unsinnige Konkurrenz zwischen den Urhebern und ihren eigenen Kunden eliminiert werden soll. Außerdem ist es ökonomisch nicht vertretbar, nicht wegen des Interesses der Urheber, sondern wegen des Interesses der Musikkonzerne, die neue Technologie, wie etwa CD-Brenner und Software, zu unterdrücken. Zu den eminenten Urheberrechtsgegnern zählen M. Boldrin und D. K. Levine, Professoren an der University of Minnesota und UCLA. Sie vertreten die Meinung, dass jeder Kunde die Vollmacht über sein gekauftes Eigentum haben solle, inklusive dem Recht sein Eigentum ins Internet zu stellen und damit zu verbreiten. Ihre einseitig erscheinende Behauptung, dass das Urheberrecht die Produktionsprozesse und Verwendungswege zum Monopol führen könnte,426 ist eine Reaktion auf die aggressiven Ideen der Urheberrechtbesitzer. 427 Sie vertreten deshalb die Position, den Urheberrechtsschutz abzuschaffen statt durch diesen Kreativität fördern zu wollen und gleichzeitig die Monopolstellung bestimmter Unternehmen zu begünstigen. Ihnen zufolge ist die totale Konkurrenz ohne Schutz genauso kreativitätsstimulierend. 428 In dem Punkt mögen Boldrin und Levine die Idee des Urheberrechtschutz für die Kunstschaffenden mit der Idee des Patentschutzes 424 Can (Künstlername, der Verwalter des Online-Dienstes Rockacola), http://pots.twblog.net/lara/archives/000032.html, 18/06/2003 425 Auch in Deutschland wird die Vorgehensweise der Musik- und Filmindustrie gegen Raubkopierer allmählich aggressiver. Unter dem Motto "Raubkopierer sind Verbrecher" zeigte die deutsche Filmwirtschaft in November 2003 eine PR-Kampagne als Kinospot, in der die jugendlichen Raubkopierer mit schweren Verbrechern gleichgesetzt wurden. http://www.wdr.de/themen/computer/schiebwoche/2003/index_49.jhtml, 426 Boldrin, Michele/Levine, David K., The Case Against Intellectual Property, http://www.dklevine.com/papers/intellectual.pdf; 14/01/2002, S. 1f 427 Ideen wie eine strenge Kontrolle einzuführen, private Haushalte zu durchsuchen, die Internet Musikanbieter und CDBrenner zu verbieten; die Download- und Kopiefunktion bei neuen produzierten PCs solange zu verschlüsseln, bis die Besitzer für ihr Downloaden und Kopieren bezahlt haben; oder den Musikunternehmen das Recht zu verleihen, illegale Internetwebseiten zu sabotieren. Sabotage-Aktionen werde schon von dem US-Verband der Musikindustrie RIAA durchgeführt. http://www.mp3-world.net/d/workshop/filesharing/riaachat.shtml; 03/05/2003; Boldren und Levine deuteten an, diese Vorschläge bestünden in der Unfähigkeit, ein taugliches Schutzprogramm zu schaffen, es lasse sich deshalb nicht rechtfertigen. Außerdem lehnen sie das Lizenzsystem mit der Begründung ab, dass im Falle eines Bankrotts keine Verantwortlichen zu finden seien. Boldrin, Michele/Levine, David K, 2001, S. 4. Dieses Problem liesse sich lösen mit der Zugehörigkeit der Musiker zu Interessenvertretenden Organisationen wie die GMEA. 428 Boldrin, Michele/Levine, David K., 2001, S. 3 128 verwechseln, wenn sie meinen, dass der Schutz nur den Einstieg der anderen in die Industrie erschweren und der Wettbewerbsfähigkeit schaden würde. 429 Ausgehend von der öffentlichen Kulturpolitik soll nicht nur die Lebenshaltung der Kunstschaffenden abgesichert werden, sondern die Künstler sollen durch entsprechende Würdigung ihrer Leistung motiviert bleiben. Dafür soll das Original des Urhebers vom Plagiat unterscheidbar sein. Manche Befürworter der Abschaffung von Urheberrechtsschutz argumentieren allein ausgehend von der Anerkennung der Kunstschaffenden. Sie meinen, durch die Aufmerksamkeit der vielen Zuhörer und Leser könnten die Musiker und Schriftsteller sich anerkannt fühlen. Doch ihr Geld sollten sie sich woanders verdienen, weil der vom Geldsystem begleitete Urheberrechtsschutz dem Kunst- und Kulturwert nicht gerecht werde. Hier wertet man die Vergütung kultureller Leistung durch Geld ab, das den wahren Charakter der Menschen und deren wirklichen Bedürfnisse verschleiere, und proklamiert damit die Abschaffung des Urheberrechts. Die kulturtheoretische These, dass der Austauschprozess den Kulturwert verzerre, ist nicht falsch. Aber sie allein auf die Musik- und Publikationswirtschaft anzuwenden und die Künstler zum Verzicht auf ihren Anteil an der marktwirtschaftlichen Wertschöpfung aufzufordern, ist nicht realistisch. Während die Marktwirtschaft alle Menschen in irgendeiner Form mitreißt, können es sich nur sehr wenige Leute leisten, sich von dieser zu distanzieren, Kritik zu üben und sich schließlich mit einer marginalen gesellschaftlichen Wirkung abzufinden. Im Namen der Kunstautonomie alle sich für die Kultur engagierten Menschen zur ehrenamtlichen Arbeit aufzufordern, entspricht dem wahren Kulturwert genauso wenig, wie die Kultur allein den marktwirtschaftlichen Bedingungen zu überlassen. Auch der prominente Urheberrechtskeptiker Lawrence Lessig, Professor der Stanford Law School und der Gründer der Schule Center for Internet and Society, hat keinen konkreten Vorschlag für den Schutz der Kulturschaffenden, sondern hat nur angedeutet, durch eine Steuerbegünstigung von privaten Spenden für Kunst und Kultur einen Anreiz für die Schaffung von Kunst und Technik zu schaffen.430 Angesichts der Tatsache, dass die neuen Ideen und die Urheberrechtsreglungen in den USA hauptsächlich den Unternehmen zugute kommen und weniger den Künstlern, hat Lessig sich mit der kulturellen Dimension des Urheberrechts befasst. Lessig weist darauf hin, dass die Nutzungsbeschränkung der geschützten Arbeiten dem kreativen Potenzial der Gesellschaft Schaden zufügen werde. Der Urheberrechtsschutz in den USA geht einen bis jetzt unerprobten Weg, und zwar tendiert er dazu, die Kommunikationswerkzeuge und die öffentlichen Domänen zu privatisieren. Urheberschaft 431 Lessig zufolge führte die Privatisierung und Kommerzialisierung der zur Maximierung des Urheberrechtsschutzes. 429 Die Ausdehnung ebenda, S. 5 Lessig, Lawrence, The Fulture of Ideas, The Fate of the Commons in a Connected World, New York, 2002, S. 255 431 ebenda, S. 10f, 22f 430 129 des Urheberrechtsschutzes ersticke langsam das zukünftige kreative Potenzial. Außerdem erinnert Lessig daran, dass der eigentliche Sinn des Urheberrechtsschutzes langsam wegen der Anpassung an die Technik erodiert werde. Die Geschichte des Urheberrechts in den USA sei wie Lessig hinweist, eine Entwicklung der Ausschließung. Am Anfang des 18. Jahrhunderts hatte in England das Urheberrecht nur eine Dauer von 14 Jahren. Später konnte zwischen England und Schottland für den Buchdruck der klassischen Literatur keine Vereinbarung getroffen werden, der Urheberrechtsschutz geriet ins Wanken. Die Verleger in dieser Zeit wurden als unehrliche Geschäftsleute betrachtet, da sie ohne Anstrengung Gewinn erzielen wollten. 1769 wurden aufgrund des Falls Miller v. Taylor. kulturelle Leistungen freigegeben. 5 Jahre später wurde die Freigabe der Kulturgüter (common law right) wieder rückgängig gemacht. Die Regelung bzw. die Beschränkung der Nutzung zugunsten der Verlage setzte sich in den Kolonien durch und wurde Teil der juristischen Tradition der USA.432 Der erste Urheberrechtsschutz in den USA war auf 14 Jahre befristet, konnte aber für weitere 14 Jahre verlängert werden. In den ersten hundert Jahren hat der Kongress nur ein einziges Mal eine Verlängerung gebilligt, in den nächsten 50 Jahren gab es nur noch einmal eine Verlängerung. Aber allein seit den 60er Jahren hat der US Kongress 11 Mal an der nachträglichen Verlängerung des Urheberrechtsschutzes gearbeitet.433 Die jetzige Schutzfrist ist die Lebenszeit des Urhebers plus 70 Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Wenn der Urheberechtsschutz immer weiter fortsetzt wird wie es Disney Corporation für Mickey Mouse derzeit beansprucht, gibt es in der Zukunft kein gemeinsame Erinnerung und kein gemeinsames Kulturgut für die Gesellschaft mehr, sondern nur noch geschützte Produkte gegen Bezahlung. Mit dem Beispiel der Disney Corporation, die aus den Furcht einflößenden Märchen von den Brüdern Grimm unterhaltsame Märchen gemacht hat und jetzt einen Rechtsanspruch darauf erhebt, erklärt Lessig, dass Kreativität immer auf kollektiven Kulturergebnissen basiert und es nicht gerechtfertigt sei, ausschließlich nur den „Entdecker“ zu belohnen. 434 Lessig betrachtet das Urheberrecht nicht als Schutz der Kreativität, sondern als Regulierung und Kontrolle von Kreativität. Die Verlängerung des Urheberrechts und die immer stärker patentgeschützten Erfindungen schränken zukünftige Entwicklungen zunehmend ein.435 Die Urheberrechtsregelung schützt heute tatsächlich nicht in erster Linie die Kreativität, sondern bewirkt durch eine Blockierung des Rechts die Beschaffung von Tauschwerten für die Marktwirtschaft. Man kann sich vorstellen, das Urheberrecht aufzuheben, aber die Missverhältnisse der eigendynamischen Marktwirtschaft aufzubrechen, ist wesentlich schwieriger. Das individuelle Recht auf Information 432 http://www.law.harvard.edu/courses/tech97/temp/team/starpaging/docs/wheaton.html Lessig, 2002, S. 107 434 Um die Autorschaft anzukennen muss zuerst zwischen Erfindung und Entdeckung unterschieden werden. ebenda, S. 106 435 http://www.oreillynet.com/pub/a/policy/2002/08/15/lessig.html, 15/08/2002 433 130 gegenüber großen Konzernen einzufordern ist fast undenkbar.436 Unglücklich erscheint die aktuelle politische Entwicklung noch in einem anderen Punkt. Die Konzerne profitieren von den neuen Urheberrechtsregeln, die Künstler jedoch nicht. Dadurch kann ein Missverhältnis zwischen den Künstlern und den Konzernen entstehen. Dieses Missverhältnis wird die Kulturpolitik wiederum korrigieren wollen. Der Eingriff des Staates in das Konsumverhalten bedeutet eine Kopplung zweier Systeme, und zwar die zwischen dem System der liberalisierten Marktwirtschaft und dem der Sozialpolitik. Grundsätzlich ist bei der Kopplung zu verhindern, dass diese ihre jeweils zugrunde liegende Struktur verändert wird. Die Pauschalvergütung per Gerät passt eigentlich weder zum rechtlichen noch zum sozialpolitischen Kontext des Urheberrechtsschutzes, aber sie ist wahrscheinlich die einzige konsensfähige Lösung. Das Schimpfen auf die liberalisierte Marktwirtschaft und auf die großen Konzerne, um Raubkopien zu rechtfertigen, ist reine Polemik. Zugleich weiß man im kulturpolitischen Kontext, dass es nicht das Interesse einer Gesellschaft sein muss, zu viele „wettbewerbsfähige Künstler“ zu haben. Die künstlerische Kreativität hat nichts mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun. In vielerlei Hinsicht ist die Kreativität schutzbedürftig, gerade weil sie konkurrenzlos ist. Was die Kulturpolitik anbelangt, so geht es ihr hauptsächlich um den Erhalt von Vielfalt und Individualität. Während die Produktionsmittel in der Hand weniger Unternehmen liegen 437 und die kulturelle Vielfalt und spontane Kreativität sich den Regeln des Rechts unterwerfen, 438 soll Kulturpolitik weniger als Lobbyist der Unternehmer auftreten, sondern dafür sorgen, dass die Künstler tatsächlich vom Urheberrechtsschutz profitieren. 436 Die Polemik der Urherberrechtkritiker in den USA liegt nicht zuletzt daran, dass die Gesetzgeber tatsächlich dazu neigen, den Unternehmen zu erlauben, die Nutzer zu verfolgen oder die illegalen Seite zu zerstören. 437 In den USA wurden 1947 80% der Tageszeitungen unabhängig, 1989 waren nur noch 20% der Tageszeitungen unabhängig. 1981 wurden etwa 1,100 Zeitschriften von 20 Firmen herausgegeben, bis 1988 waren es nur noch 3 Firmen. Seitdem Bertelsmann das Random House gekauft hat, konzentriert sich der Buchmarkt in den USA lediglich auf 3 Firmen. Die Musikindustrie ist noch stärker konzentriert. Die 5 größten Konzerne herrschen 84% des Marktes. In der Mitte der 70er Jahre machten die ausländischen Kinofilme in den USA ca. 10% aus, in 90er Jahren nur noch 0,5%. Lessig, 2002, S. 117 438 “The philosophical base for the concept of copyrights is the supposed originality, but we know that all works of artists originate substantially from other creations. The Western concept of originality is surrounded by the smell of hubris. By the mass scale private ownership of copyright the public domain of creativity and knowledge becomes plundered. Copyright freezes our cultures. In all cultures, not only to mention Bach and Shakespeare for example, artists adapted the work of their predecessors creatively which in our contemporary societies is forbidden.” Smiers, Joost (Utrecht School of the Arts), Arts versus Cultural Industries? From the world to Europe and back to the globe, Outline Paper International Symposium on “Creative Industry” – A Global Thought and Future Action in Taiwan, http://www.cca.gov.tw/creative/page/main_05_01.htm, 27/03/2003 131 II.4.6 Das Folgerecht Das Folgerecht hat für die betroffenen Künstler eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung. Die durch die Verwertungsgesellschaften eingenommenen Beiträge beliefen sich von 1991 bis 1993 auf jährlich etwa 4 bis 4,5 Mio. DM mit steigender Tendenz.439 Am 9. April 1997 hat das Europäische Parlament Änderungen des Folgerechts beschlossen. Sie betreffen insbesondere den Ausschluss von Originalhandschriften vom Folgerecht und die Verlängerung des Zeitraums, in dem der Urheber oder sein Vertreter die für die Geltendmachung eines Folgerechtsanspruchs erforderlichen Auskünfte einholen kann.440 Mit dem Folgerecht soll die angemessene Vergütung für die künstlerischen Leistungen erreicht werden. In Deutschland wurde 2002 das Urhebervertragsrecht novelliert. Mit der Neuregelung werden die Rechte der Urheber und der Künstler gestärkt. Sie garantiert freiberuflichen Journalisten und Fotografen, Übersetzern, Autoren und anderen Kreativen den gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Konkretisiert soll die Angemessenheit durch Vergütungsregeln werden, welche die Verbände von Urhebern gemeinsam mit Verbänden von Werknutzern bzw. einzelnen Werknutzern aufstellen sollen. Auf diese Weise bestimmen die Beteiligten selbst, was in einzelnen Bereichen der Kulturwirtschaft angemessen ist. Strukturelle Besonderheiten, zum Beispiel die von kleinen Verlagen, können und sollen bei den Verhandlungen berücksichtigt werden. Der so genannte „Bestsellerparagraph“ soll die zusätzliche Vergütung von Kreativen bei unerwartetem Erfolg eines Werkes regeln. Danach können Urheber, deren Werke höhere Erlöse in einer Verwerterkette erzielen als zunächst erwartet, an die einzelnen Verwerter in der Lizenzkette, bei denen der Bestsellererfolg eingetreten ist, Nachforderungen stellen.441 Mit dem Bestsellerparagraphen, der auch für die Vergangenheit gültig ist, enthält das Gesetz einen Fairnessausgleich, wenn ein Werk nach Jahren so erfolgreich ist, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Honorar für den Urheber und dem wirtschaftlichen Vorteil für den Verleger vorliegt. 442 Die Neuregelung war umstritten und führte zu einer massiven Kampagne insbesondere der Verleger von Büchern und Zeitungen. Auch zahlreiche Galeristen rechnen damit, dass zusätzliche Kosten für Ausstellungen, Kataloge und Messen entstehen werden. Auch manche 439 Czöppan, Gabi, Richtig in Kunst investieren, München, 2002, S. 129 http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l26049.htm 441 Ursprünglich sollte sich dieser Anspruch nur gegen den Erstverwerter richten, der sich aber seinerseits bei dem Lizenznehmer hätte schadlos halten können, bei dem die unerwarteten Erträge angefallen sind. Dagegen wurden Befürchtungen geäußert, dass der erste Vertragspartner des Urhebers das Insolvenzrisiko sämtlicher Sublizenznehmer zu tragen habe. Deshalb soll nach dem jetzt beschlossenen Recht der Urheber selbst seinen etwaigen Anspruch bei einem Bestseller in der Lizenzkette geltend machen. Pressemitteilung des Bundesminisiterums, http://www.bmj.bund.de/frames/ger/service/pressemitteilungen/10000495/index.html, Nr. 04/02 Berlin, 31/01/2002 442 Dieser Paragraf hat jedoch das Investitionsrisiko und die Marketing Strategie des Verlags zuwenig berücksichtigt. 440 132 Künstler befürchten aufgrund der vielen verschiedenen Änderungen eine bürokratische Verkomplizierung.443 Das Ziel des Folgerechts ist die Gewährleistung eines angemessenen, einheitlichen Schutzniveaus für den Urheber. Dabei geht es um die Beseitigung des zurzeit auf dem Markt der zeitgenössischen Kunst bestehenden Ungleichgewichts zwischen den Künstlern und den Maklern. Das Folgerecht lässt Künstler und ihre Rechtserben stärker am Erfolg teilhaben. Die Umsetzung der europäischen Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes ist noch bis 2006 zu erwarten.444 Auch das Folgerecht ist umstritten,445 obwohl es zunächst nur den Ausgleich zwischen Künstlern, Sammlern und Verwertern regelt. Das Folgerecht sorgt dafür, dass noch ein verspäteter Erfolg ausgeglichen wird, es entspricht dem Prinzip der staatlichen Regulierung, eine Verhältnismäßigkeit 443 Berg, Ronald, Folgerecht und Folgen, Streit und die Zukunft des europäischen Kunsthandels, http://www.juergenzimmerling.de/pressp/00_16_12_tagesspiegel.htm, 16/12/2000 444 Vorgeschlagen werden: 1. Die Mitgliedstaaten sehen ein Folgerecht zugunsten des Urhebers eines Originals eines Kunstwerkes vor. Das Folgerecht ist ein unveräußerliches Recht auf Beteiligung am Erlös aus dem Verkauf nach jeder Weiterveräußerung des Originals eines Kunstwerks, außer bei Geschäften zwischen Privaten. 2. Dieses Folgerecht gilt für Handschriften und Werke der bildenden Künste wie Gemälde, Kollagen, Zeichnungen, Bilddrucke, Stiche, Lithographien, Plastiken, Tapisserien, Keramiken und Lichtbildwerke, soweit sie vollständig vom Künstler geschaffen worden sind oder es sich um Exemplare handelt, die nach Handelsbrauch des Berufszweigs als Originale von Kunstwerken angesehen werden. 3. Das Folgerecht ist bei Verkaufspreisen in Höhe von 1.000 Euro und mehr abzuführen. Es wird wie z.B. folgt berechnet: 4 % des Verkaufspreises für die Preistranche zwischen 1.000 und 50.000 Euro; 3 % für die Preistranche zwischen 50.000 und 250.000 Euro; 2 % für Beträge über 250.000 Euro. (Europa Richtlinie will 4 % für die erste Preistranche bis 50.000 Euro, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, einen Satz von 5 % anzuwenden, 3 % für die Preistranche zwischen 50.000 und 200.000 Euro, 1 % für die Preistranche zwischen 200.000 und 350.000 Euro, 0,5 % für die Preistranche zwischen 350.000 und 500.000 Euro, 0,25 % im Fall eines Verkaufserlöses von mehr als 500.000 Euro. Zusätzlich zu diese Regelung gilt ein Höchstbetrag: Ein Künstler kann nach dem Folgerecht maximal 12.500 Euro als Vergütung erhalten. http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/intprop/news/011036.htm 4. Das Folgerecht ist vom Veräußerer abzuführen. Es steht dem Urheber des Werks und nach seinem Tod seinen Rechtsnachfolgern zu. 5. Die Mitgliedstaaten können die kollektive Verwaltung der aufgrund des Folgerechts gezahlten Beträge vorsehen. Sie regeln, wie das Folgerecht entrichtet und verteilt wird, wenn der Urheber Angehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist. 6. Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass Urheber aus Drittländern das Folgerecht in Anspruch nehmen können, sofern für die Urheber aus den Mitgliedstaaten die Gegenseitigkeit in den betreffenden Drittländern gewährleistet ist. 7. Gemäß der Richtlinie 93/98/EWG erstreckt sich der Schutz des Urheberrechts auf einen Zeitraum von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. 8. An der Veräußerung muss ein Kunsthändler oder Versteigerer beteiligt gewesen sein. Ausreichend ist, dass die Beteiligung sich lediglich in der – auch unentgeltlichen – Vermittlung erschöpft. (Czöppan, 2002, S. 129) Der Urheber kann von jedem Kunsthändler, Verkaufsdirektor oder Veranstalter einer Versteigerung alle für die Geltendmachung des Folgerechts aus Veräußerungen von Originalen von Kunstwerken im abgelaufenen Jahr erforderlichen Auskünfte einholen. http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/intprop/news/01-1036.htm; Nach der Richtlinie ist das Folgerecht auf jeden Verkauf anwendbar, dessen Wert 3.000 Euro überschreitet. Bei bestimmten Werken, wie Zeichnungen, Grafiken und Fotografien, werden sehr selten solche Preise erzielt, so dass diese Werke in der Praxis im Normalfall wohl aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausfallen. Es muss indessen erwähnt werden, dass die Wirkung dieser Bestimmung dadurch abgefedert wird, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, auch unterhalb des Schwellenwertes von 3.000 Euro ein Folgerecht anzuwenden. Für diesen Fall sieht die Richtlinie vor, dass das Folgerecht sich auf mindestens 4 % des Verkaufserlöses beläuft. http://europa.eu.int/comm/internalmarket/de/intprop/news/01-1036.htm 445 Das Folgerecht ist eine Erfindung aus Frankreich um 1900, aus einer Zeit in der die meisten Künstler in Armut lebten und von ihrem späten Erfolg nicht profitieren konnten. Viele europäische Länder haben das Folgerecht, aber nicht in allen Ländern wird es inhaltlich weiter bestimmt. O'Hagan, 1998, S. 86 133 auf dem Markt herzustellen. Ein plausibles Argument gegen das Folgerecht ist, dass der Markterfolg nicht unbedingt auf die Leistung des Künstlers, sondern auf das Marketing zurückgeführt werden kann, und der Verwerter ein viel höheres Investitionsrisiko trage als der Künstler selbst. Außerdem gibt es die natürliche nominale Wertssteigerung durch die Zeit, die nicht unbedingt dem Künstler zu verdanken ist.446 Die Intervention durch das Folgerecht in den Markt könnte dazu führen, dass durch diese Bestimmungen weniger in die Arbeiten lebender Künstler investiert wird. In den USA, Großbritannien und der Schweiz gibt es kein Folgerecht, deshalb fürchtet der Kunstmarkt der Mitgliedstaaten eine Verlagerung der Verkäufe in die USA oder in die Schweiz. Die Europäische Kommission hat sich im Übrigen dazu verpflichtet, Verhandlungen zur Ausdehnung des Folgerechtes auf internationaler Ebene aufzunehmen, sobald die Richtlinie verabschiedet ist und der Rat ihr ein entsprechendes Mandat erteilt hat. 447 Da über 90% des europäischen Kunsthandels von Sotheby’s und Christie’s in London abgewickelt werden, hat Großbritannien 1996 sich noch gegen eine Einführung des Folgerechtes gewehrt.448 Im Jahr 2000 hat die Richtlinie des Europaparlaments eine Übergangsfrist zu Gunsten der Briten formuliert,449 d.h. ein „Veräußerungstourismus“ wird weiterhin stattfinden.450 Aus der Schweiz und aus den USA gibt es allerdings Signale, dass sie sich dem europäischen Folgerecht anschließen werden.451 Zurzeit diskutiert in Taiwan die Kulturpolitik noch mit dem Kunsthandel über die Einführung des Folgerechts. Den Schriftstellern allerdings würde ein Folgerecht gegenüber dem Verleger nicht viel nützen. Die Publikations- und Filmwirtschaft in Taiwan haben einen sehr kleinen Inlandsmarkt, die 446 Z.B wenn ein Werk um $10,000 gekauft wird und im nächsten Jahr für $50,000 wieder verkauft wird, scheint die Forderung auf Folgerecht gerechtfertigt zu sein. Wenn aber ein Werk für $10,000 gekauft und in 10 Jahren für $15,000 wieder verkauft wird, kann man nicht definitiv sagen, ob dies eine Aufwertung oder eine Abwertung ist. O'Hagan, 1998, S. 88 447 Maßnahmen zur Verhinderung einer Verlagerung des Kunstgeschäftes in Drittländer: Hauptkonkurrent der Europäer ist, was den Verkauf moderner und zeitgenössischer Kunst angeht, New York. Es sind alle Vorkehrungen getroffen worden, um eine solche Verlagerung zu verhindern. Damit der Verkauf moderner Kunst in den oberen Preisklassen künftig nicht außerhalb der Gemeinschaft stattfindet, wurden mit der Richtlinie degressive Sätze eingeführt. http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/intprop/news/01-1036.htm, Juni/2001 448 Eine 5 % Abgabe des Verkaufserlöses betrug z.B. in dem vom Bundesgerichtshof 1994 entschiedenen Fall Beuys immerhin 64.000 DM. Auch in diesem Fall waren die streitgegenständlichen Werke von Beuys in den früheren Jahren des Künstlers zu geringen Preisen abgegeben worden und hatten aufgrund des später eingetretenen weltweiten Erfolges eine große Wertsteigerungen erfahren. Nach deutschem Recht hätten Joseph Beuys bzw. 1994 seiner Witwe 5% des Verkaufserlöses zugestanden, wenn die Veräußerung nicht, wie es im Urteil hieß, durch ein bekanntes englisches Auktionshaus in London durchgeführt worden wäre. Denn Großbritannien kennt anders als die meisten anderen europäischen Länder kein Folgerecht der Künstler, was ihm nicht nur das große Auktionshaus in London, sondern der gesamte englische Kunstmarkt zu danken weiß. 449 Berg, Ronald, Folgerecht und Folgen, Streit und die Zukunft des europäischen Kunsthandels, http://www.juergenzimmerling.de/pressp/00_16_12_tagesspiegel.htm, 16/12/2000 450 http://www.kunstrecht.de/news/2001/01kunst03.htm; Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den Regierungen, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament wird es mit der Richtlinie über die Harmonisierung der Ansprüche von Künstlern auf einen Anteil beim Verkauf ihrer Werke eine gesamteuropäische Regelung geben. In den vier Ländern Niederlande, Portugal, England und Österreich gab es bisher kein Folgerecht. http://www.vbk.at/pag2000/1201/dyn/aktuell2.php 451 Rump, Gerhard Charles, Schweiz und USA wollen das Folgerecht einführen, wenn es in der EU klappt, http://www.juergen-zimmerling.de/pressp/00_12_07_die_welt.html, 07/12/2000 134 geläufigste Marktstrategie der Publikation ist, schnell viele Angebote mit niedrigen Preisen auf den Markt zu bringen. Aufgrund des kleinen Marktes erhält ein Produkt den Status Bestseller schon mit dem Verkauf von mindestens 20.000 Exemplaren, auch die Verfilmung der Literatur garantiert keinen großen Gewinn, daher kann derzeit kaum ein deutliches Missverhältnis zwischen Verwertungsgesellschaften und Schriftstellern entstehen. Die Schriftsteller haben die Möglichkeit, ihrer eigenen Erfolgseinschätzung folgend, zu einem anderen Verlag zu wechseln. Durch die Konkurrenz unter den Verlagen können die Schriftsteller sich gewissermaßen einen Freiraum erhalten. Fazit Indem die Legitimation der Kulturpolitik thematisiert wird, zeigt sich deutlich die Notwendigkeit der Kulturpolitik. Dabei wird auch die Gefahr offensichtlich, dass der Staat ein Interpretationsmonopol für Kultur erlangt wenn er die Verantwortung für kulturelle Belange allein trägt. Bei einer Diskussion der Legitimation der Kulturpolitik kann es nicht darum gehen, die „richtigen“ Staatsaufgaben festzulegen. Es zeigt sich vielmehr, dass die richtigen organisatorischen Formen und fachgerechten Methoden dafür entscheidend sind, ob sich die Kulturpolitik in der Öffentlichkeit legitimieren kann. Ebenso bedeutend ist natürlich die Zielrichtung. Die Kulturpolitik wird sich nur legitimieren können, wenn sie verschiedene kulturellen Identitäten und Ausdrucksweisen, und demzufolge die Toleranz und gegenseitigen Verständigung der Bürger, fördert. Das Ziel der Kulturpolitik muss sein, die Beteiligung aller Bürger an der gesellschaftlichen Kommunikation zu ermöglichen. Dieses kann in den meisten Fällen besser durch Förderungen als durch gesetzliche Regulierungen erreicht werden. Bei dennoch notwendigen gesetzlichen Regulierungen wie den Gesetzen für Denkmale und Urheberrechte sollte stärker darauf geachtet werden, dass gemeinsame Kulturgüter für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. 135 Kapitel III Öffentliche Kulturfinanzierung und Kulturökonomie in Deutschland und Taiwan Angesicht der Besonderheit der Kultur wird in der Kulturfinanzierung zwischen der Kulturförderung und der Förderung der Kulturwirtschaft sorgfältig unterschieden. Die Kulturförderung lässt sich nicht mit einem monetären Wert bemessen, sie bedarf eines Konsenses in der Gesellschaft bezüglich der Bedeutsamkeit des Werts und der Förderungswürdigkeit. Der Förderung der Kulturwirtschaft kommt es auf Wirtschaftlichkeit an. Gewinn ist nicht ihr einziges Ziel, und sie ist stärker auf Regelungen angewiesen. Der Buchmarkt, die Presse und die Filmwirtschaft gehören dazu. Die öffentliche Kulturpolitik fördert die nicht-gewinnorientierten Kulturtätigkeiten und unterstützt gleichzeitig gewinnorientierte Kulturbranchen, denn ohne staatliche Unterstützung könnte die Nachfrage nach Kultur nicht ausreichend befriedigt werde. Außer dem Staat und der Marktwirtschaft hat der dritte Sektor 452 eine zunehmende Bedeutung für die Finanzierung und damit für die Erhaltung der Kultur. Da die Kultur eine Mischung aus materiellen und immateriellen, aus fassbaren und symbolischen Formen ist, kann ein Teil der Kulturwerte tatsächlich mit marktwirtschaftlicher Logik kalkuliert werden. Die marktwirtschaftliche Perspektive wird sogar notwendig, wenn die Ressourcen der gesamten Gesellschaft knapp sind und die öffentliche Kulturfinanzierung als Verschwendung angesehen wird. Die öffentlichen Kulturausgaben sollen sicherstellen, dass Kunstwerke erhalten werden und Künstler sich entwickeln können, sodass diese zur innovativen Kraft der Gesellschaft werden. Nicht zuletzt sollen sie auch die Schaffung eines Marktwerts von Kunst und Kultur ermöglichen. Dazu muss die Erkenntnis vermittelt werden, dass die historischen sowie künstlerischen Zeugnisse in ökonomischer und kultureller Hinsicht eine gesellschaftliche Investition wert sind. Dann können sich eine Sammlungstätigkeit und ein sorgfältiger Umgang mit den Gegenständen von kulturellen Bedeutungen entwickelt werden.453 452 Als 1. Sektor wird der Markt bzw. Unternehmen und Kunden angesehen, der 2. Sektor bezeichnet den Staat insbesondere staatliche Förderung und der Dritte Sektor bezeichnet freie Träger wie Wohlfahrtsverbände. 453 Doch können das Interesse des Kunstmarkts und der Kommerzwert das eigentliche Motiv des Kunsterzeugnisses und des ihm innewohnenden Kunstwerts verzerren. Es ist nicht klar, ob Künstler im Frühstadium schon vom Wirtschaftssystem aufgenommen werden sollen, da sie dadurch ihre Autonomie, ihre originäre Schaffenskraft und künstlerische Relevanz verlieren könnten. Hollein, Max, Zeitgenössische Kunst und der Kunstmarktboom, Wien/Köln/Weimar, 1999, S. 16; Um den Kunstmarkt muss noch das Sammlungs- und Konservierungssystem entstehen, das manchmal sich dem Motiv und dem Willen des Künstlers widersetzt. Um zeitgenössische Kunst aus Fett und Filz, aus Mist und Schokolade vor dem Verfall zu bewahren, tüfteln Restauratoren an der Methode für die 136 Ökonomische Überlegungen in Bezug auf die Förderung oder Erhaltung der Kultur zielen nicht nur auf die Vermarktung von Kulturgütern und die Umsetzung von Kulturwerten in monetäre Werte. Es geht auch um eine effiziente Budgetierung und Kontrolle, sowie um eine Produktivitätssteigerung im kulturell innovativen Sinne. III. 1 Kulturfinanzierung Während in der Wirtschaft der effiziente Einsatz der Produktionsfaktoren durch den Marktmechanismus – unter der Konkurrenz aller anderen Produkte – gewährleistet werden muss, bezieht die staatliche Kulturfinanzierung andere Perspektiven mit ein. Die materiellen oder immateriellen Kulturprodukte sind gleichzeitig auch geistiges Eigentum. Die Regulierung geistigen Eigentums basiert nicht auf dem Konkurrenzprinzip der Produkte, sondern auf dem Ausschlussprinzip. Die Anwendung des Ausschlussprinzips ermöglicht es einem Individuum, Eigentumsrechte an einem Gut zu erwerben und die Mitbewerber von Konsum des Gutes auszuschließen. Die Durchsetzbarkeit des Ausschlussprinzips ist in der Regel ein rein technisches Problem und oft nur unter Einsatz hoher Kosten möglich454 Da die Konsumenten jedoch zugleich als Bürger angesehen werden, denen der Zugang zur Bildung offen stehen soll, und die Verteilung des geistigen Reichtums das Wohl der gesamten Gesellschaft betrifft, ist der Markt kultureller Angebote und Produkte nicht nach dem Marktprinzip, sondern nach dem Wohlfahrtsprinzip zu regeln. III.1.1 Staatliche Handlungsspielräume Bei der Frage nach der Legitimation der staatlichen Kompetenzen geht es nicht nur um eine Verwirklichung der Verfassungsrechte, sondern auch darum, was als Erfüllung staatlicher Aufgaben angesehen wird. Seit den 60er Jahren bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts sind die öffentlichen Ausgaben in den Industrieländern drastisch angestiegen.455 Die Expansion des sozialen Ausbaus und der Lobbyismus der öffentlichen Ausgaben ließen die Verschuldung öffentlicher Kassen außer Kontrolle geraten. Die Verteilung der Erzeugnisse aus Kunst und Kultur wurde von den Ideen der Initiativen „Kunst für alle (Drey 1910)“ und „Kultur für alle (Hoffmann 1979)“ bestärkt. Darüber hinaus wird aus meritokratischen Gründen oder produktionstechnischen Ursachen das staatliche Monopol in der Kulturpolitik begründet und die Kultursubvention Auftraggeber – die Sammler und Museen –, die teure Werke um jeden Preis erhalten wollen – auch gegen den Widerstand der Künstler. Thimm, Katja, Rembrandt kann jeder, Der Spiegel, Nr. 29/2001, www.spiegel.de/spiegel/0,1518,146318,00.html 454 Peacock, Alan, Public Policy and Copyright in Music: An Economic Analysis, S. 137-152, und The Limitation of Public Good Theory: The Lighthouse Revisited, S. 127-136, in: The Economic Analysis of Government and Related Themes, Oxford, 1979, S. 128 455 In Deutschland ist die öffentliche Ausgabe von 32.4% zu 47.9% der BIP gestiegen. Tanzi, Vito/ Schuknecht, Ludger, 2000, S. 6, 7 137 legitimiert. Dies führt aber unweigerlich zur „Baumolschen Kostenkrankheit“ der öffentlichen Kulturpolitik.456 Statt der Planungskompetenz des Staates stehen inzwischen seine Sparfähigkeiten in Vordergrund. Nachdem die staatlichen Unternehmen nach und nach privatisiert wurden, wird die Rolle des Staates größtenteils mit seinen Sozialleistungen in Verbindung gebracht. Die Legitimation für weitere öffentliche Ausgaben und eine größere Staatsverschuldung ist in einer schweren Krise, auf die nur mit Effizienz geantwortet werden kann. Dabei wird auch ein Weg für die Legitimation der öffentlichen Kulturpolitik gesucht. Dieser sollte sich außer auf die Wohlfahrtskriterien auch auf Rentabilität der Kulturwirtschaft stützen. Art und Umfang staatlicher Interventionen unterscheiden sich stark zwischen den verschiedenen Ländern. In den USA hat die Entwicklung der Kulturfinanzierung in den 60er Jahren einen anderen historischen Kontext und einen anderen Zielbereich. In den 50er Jahren wurden in den USA zahlreiche Kulturinstitute von Persönlichkeiten der intellektuellen Elite, meist europäische Einwanderer, gegründet. Die Hochkultur wurde hauptsächlich von den Instituten als solche getragen. Die Kultur, die durch diese Institute hervorgebracht wurde, implizite noch keine politischen Aussagen. In den 60er Jahren unternahm der Staat (federal government) weitreichende Aktivitäten in kulturellen Angelegenheiten457 im Zusammenhang mit dem Bildungsprogramm der Great Society458. Daraus ergab sich eine neue Ordnung der Kunstmuseen und historischen Museen, die sich nicht nur an der Bildung der Identität verschiedener ethnischen Gruppen, sondern auch an der nationalen Identität orientierte. Die Bildung neuer Identitäten verhalf der staatlichen Politik zur Legitimität.459 Angesichts der Heterogenität der Bevölkerung und des ausdifferenzierten Politiksystems in den USA waren direkte Interventionen des Staates kaum möglich. Es wurden Institute gegründet und die Kofinanzierung der Kultur wurde etabliert. Die Kofinanzierung erfolgte auf der föderalen Ebene durch das National Endowment for the Arts (NEA, 1965), durch das State Arts Agencies (SAAs) in den einzelnen Bundesstaaten und durch den Dritten Sektor (third-party). Der Dritte Sektor wurde dabei immer wichtiger. Da die öffentlichen Kulturausgaben gering sind, ist die Kulturfinanzierung auf den Dritten Sektor angewiesen. Dieser finanziert sich vor allem durch 456 Das Modell der Baumolschen Kostenkrankheit (Baumol’s disease) wurde 1967 von dem amerikanischen Ökomist Baumol als eine Erklärung für die stetig steigenden Kosten im öffentlichen Sektor ebenso wie für die chronische Finanzkrise in der Kunst- und Kulturproduktion entworfen, Ebker, Nikola, Politische Ökonomie der Kulturförderung, Entwicklungen zwischen Staat, Markt und 3. Sektor, Bonn, 2000, S. 79 457 Toepler, Stefan/Zimmer, Annette, 1999, S. 43 458 Aus einem Gespräch mit Präsidenten Lyndon B. Johnson, 22/05/1964, http://www.tamu.edu/scom/pres/speeches/lbjgreat.html, http://gi.grolier.com/presidents/aae/side/greatsoc.html 459 Zolberg, Vera, What does 'Community' mean for Cultural Policy?, 1999, S. 12, http://artspolicy.colum.edu/zolbergtalk.pdf 138 innovative Projekte, wie zum Beispiel einen Museumsshop, ein Museumsrestaurant oder andere Geschäftsideen. Die Vermarktung der Kunstartikel ist in den USA nicht unumstritten, 460 denn durch sie vollzieht sich ein Wandel der Kulturfinanzierung weg von philantropischen Spenden hin zum Marketing- und Sponsoringsystem. 461 Selbstfinanzierte Kultur befreit sich zwar von der Notwendigkeit der Legitimation, jedoch ist die Vermarktung von Kunst und Kultur in sofern unerwünscht, als dadurch kein freier Zugang mehr möglich ist. Die deutsche Kulturpolitik muss die Wohlfahrtkriterien und die Rentabilität miteinander verbinden. Die staatliche Kulturpolitik in Deutschland begründet sich in großen Teilen auf dem Erbe einer langen Tradition.462 Diese lange Tradition und die kostspielige Kulturpflege bedeutet manchmal eine große Erblast, sodass eine neue Grundlage der zur Legitimation benötigt wird. Den Wandel von der Aufgabe der Traditionsbewahrung direkt zur Durchsetzung des Gleichheitsprinzips als Grundlage der Legitimation der öffentlichen Kulturpolitik, können sich nur weniger Länder leisten. 463 Die Kulturpolitik, die dem Gleichheitsprinzip verpflichtet ist, konkurriert mit der Finanzierung elitärer Kunst und Kultur, die oft den Qualitätsstandard vorgibt. Um trotzdem eine kostspielige Hochkunst zu ermöglichen, wurde die Talentförderung eingerichtet. Bei der Gestaltung der Kulturpolitik als Erweiterung des Bildungssystems und des Unterhaltungsbereichs, ist der Staat in der Rolle eines Dienstleisters. Hier hat der Staat hat mehr Möglichkeiten, einen Teil der Aufgaben an private Dienstleister zu übergeben. Staatliche Kulturpolitik hat nur die Reichweite ihrer finanziellen Absicherung. Der Marktmechanismus funktioniert ohne Berücksichtigung des sozialstaatlichen Prinzips. Deshalb genügt er als alleiniger Mechanismus dem Kulturverfassungsrecht nicht. Um das zu vermeiden, wird die öffentliche Förderungspolitik als Korrektur möglicher „Informationsfehler (Information Failures) der Marktwirtschaft“ interpretiert. Das heißt, die Marktwirtschaft nimmt nicht die realen Bedürfnisse der Konsumenten wahr, weil sie einen Teil der Informationen über die Konsumenten nicht berücksichtigt. Diese Informationsfehler müssen durch staatliche Interventionen korrigiert werden, 460 Die Reproduktion der Kulturartikel widerspricht der Funktion der Museen. Zitiert nach Bayley, Stephen, Commerce and Culture: from Pre-industrial Art to Post-industrial Value, London, 1989; Shubik, Martin, Culture and Commerce, Journal of Cultural Economics, 23, S.13-30, 1999, S. 21 461 Toepler, Stefan/Zimmer, Annette, The Subsidized Muse: Government and the Arts in Western Europe and the United States, Journal of Cultural Economics, 23, S. 33-49, 1999, S. 44 462 ebenda, S. 35 463 Eines davon ist Schweden, wo ein Großteil des Kulturerbes aus der Zeit des Absolutismus stammt. Heute ist Schweden ein Sozialstaat, Die starke Betonung der Gleichheit verursacht sehr hohe Kosten für die schwedische Kulturpolitik. Die Oper, das Theater und das nationale Museum sind z.B. im 18. Jh. entstanden, sie entsprachen dem opulenten Geschmack des Absolutismus. Eine sozialistische Kulturpolitik kam in 19. Jh. zustande, sie ist vergleichbar mit der Soziokultur in Deutschland. Die Oper und das Theater in der Hauptstadt werden vom Staat verantwortet und sollen für alle zugänglich gehalten werden. Toepler, Stefan/Zimmer, Annette, 1999, S. 39f 139 wie durch das öffentlich regulierte Gesundheitssystem, das Bildungssystem oder die Arbeitslosenversicherung.464 Kultur wird zwar allgemein als positiv empfunden, und viele Leute vertreten die Meinung „je mehr, desto besser“, aber die Kompetenzen des Staates hat eine Restriktion in der Finanzierbarkeit. In meisten Ländern liegt das öffentliche Kulturbudget zwischen 1-2% der gesamten öffentlichen Ausgaben. Um die kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu decken, ist die öffentliche Kulturpolitik auf das private Engagement angewiesen.465 Damit gibt es keine Grundlage für die Befürchtung, dass der Staat durch seine finanzielle Macht ein "Definitionsmonopol" für die Kultur bilden könnte. Die Kulturpolitik steht kaum in Konkurrenz zur Bildung-, Gesundheits- oder Umweltpolitik, weil ihre Notwendigkeit und Dringlichkeit den äußeren Bedingungen entsprechen relativiert wird, was sich in Zeit der Sparpolitik sehr deutlich zeigt. Bei den Bürgern gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Anspruch auf Kultur und der Bereitschaft, dafür zu bezahlen. Die passiven Kulturnutzer begrüßen den Bau und die Erhaltung von kulturellen Anlagen wie Theatern und Museen. Sie schließen nicht aus, diese Einrichtung einmal zu besuchen, identifizieren sich mit deren symbolischer Bedeutung für das "Gesicht" der betreffenden Stadt, während ihre Zahlungsbereitschaft als Steuerzahler generell niedrig ist. Bedeutsamer ist, dass Kulturgüter durch ihre Eigenschaft, eine tendenziell wachsende Kapitalanlage zu sein, für zukünftige Generationen erhalten werden können.466 Neben der Kulturfinanzierung hat die öffentliche Kulturpolitik weitere Möglichkeiten, im Kunstund Kulturbereich die Wirtschaftlichkeit kulturnaher Branchen zu verbessern. Zum Beispiel die Planung von Denkmal- und Naturschutz für den Freizeitbereich; die Beauftragung von Künstlern mit öffentlichen Projekten; Herstellung von Stimuli für den Kunsthandel und das Sammeln wie etwa Steuervergünstigungen; die Ausrichtung von kulturellen Veranstaltungen wie Kulturfestivals und Attraktionen für Touristen durch Aufführungen und Ausstellungen. Diese vielfältigen Möglichkeiten können die Pluralität der Kultur unterstreichen. Der Kunstmarkt ist zwar dem Marktprinzip unterworfen, doch teilweise erzielt die Investition die gewünschte Wirkung, wenn Interesse und Aufmerksamkeit für die Kunst und Kultur hergestellt wird. Nicht zuletzt spielt der Faktor Wirtschaftlichkeit eine Rolle für die Erhaltung der Kultur und deren Vielfalt. 464 O'Hagan, John W., An Analysis of Key Economic Policy Issues in Europe and The United States, Cheltenham, UK/ Northhampton, MA, USA, 1998, S. 48f 465 Z.B. betrug die Summe der privaten Zuwendung für die Denkmalpflege in Schleswig-Holstein im Jahr 2000 37,5 Mio. DM, während die öffentliche Zuwendung seit 1995 kontinuierlich zurückgegangen ist (im Jahr 2000 waren es 1,4 Mio. DM für allgemeine Baudenkmalpflege, 1,5 Mio. DM Schloss Eutin). Schwarz, Caroline, Beispielhaftes ehrenamtliches Engagement, 2001, Http://www.cdu.ltsh.de/Info/q4-01/473-01.htm 466 Gäfgen, Gérard, Die Kunst der Ökonomie am Beispiel der Ökonomie der Kunst, in: Kunst und Ökonomie, Tietzel, Manfred (Hrsg.), München, 1992, S. 171-194, S. 181 140 Dass die Kultur sich nicht selbst finanzieren kann rührt aus der prinzipiellen strikten Trennung von Kultur und Wirtschaft. In der funktionell ausdifferenzierten Gesellschaft ist die Kultur abgesondert. Während andere Systeme Rückkopplungsmöglichkeiten ununterbrochen stehen, wird unter die Unterscheidungsdruck zurückgehaltene mit Kultur wenigen zum Reflexionsmechanismus der Gesellschaft und bestätigt diese als Tradition. Da Kunst und Kultur entscheidungsfrei sind, sind sie für Experimente bereit und zeigen die Kreativität. Während die Tradition als Bestätigung und Rückkopplung gilt, überbietet die Kreativität sich stets mit neuer Orientierung. In diesem Sinne stützt Kulturförderung die Aktualisierung der Normen und Werte, die sich auch durch materielle Werte – zum Beispiel durch Antiquitäten, Kulturgüter und Denkmale – vollzieht. Abgesehen von der direkten Förderung von Künstlern oder Kunst, haben viele Staaten auch den Arbeitsmarkt für die Künstler ausgebaut. In den 30er Jahren wurden in den USA unter dem Programm des New Deals Arbeitplätze für Künstler geschaffen. 467 Auf dieses Programm berief man sich bei der Förderung der Kunst im öffentlichen Raum in den 60er Jahren.468 Diese Politik behandelt Künstler auf die gleiche Art wie alle andere Arbeitskräfte,469 die für Produktivität sorgen sollen. Die Idee dieser Politik hat seither die Kunstszene geprägt. Die zweischneidige Intervention des Staates in den Arbeitsmarkt sowie in die Kunst hat allerdings auch widersprüchliche Aspekte.470 Es gibt verschiedene öffentliche Förderungen, dazu gehören die reguläre Ausgabe (revenue grants), die ergänzende Förderung (matching grants), die Beschaffungssubvention (capital grants), die Abgabensubventionen (Steuervergünstigungen), die Infrastruktursubventionen (Standortvorteil), die Verordnungssubventionen (budgetwirksame Ge- und Verbote) und die Preise oder Stipendien.471 Diese Förderungsarten haben ihre jeweiligen Vor- und Nachteile. Reguläre jährliche staatliche Zuwendungen an kulturelle Institute sind schon seit langem Praxis auf dem europäischen Kontinent. Diese Institute sind halbautonom und die zugehörigen Künstler und Mitarbeiter haben einen ähnlichen Status wie Beamte. 472 Die großzügige Förderung hat den Nachteil, dass ihre 467 Siehe auch II.5.4 Inspiriert war man von der mexikanischen Wandmalerei, die sich um eine Kunstrichtung unabhängig von der europäischen Tradition bemüht war, und die die soziale und landschaftliche Umgebung widerspiegelte. Vertreter dieser Wandmalerei ist der sozialistische Künstler Diego Rivera (1886-1957). Aus dieser Arbeitsbeschaffung ist the Public Works of Art Project (PWAP) entstanden. Das Projekt befasst: The Federal Art Project, The Federal Music Project, The Federal Theatre Project, The Federal Writers Project und The Historical Records Survey. Adams, Don/Goldbard, Arlene, New Deal Cultural Programs: Experiments in Cultural Democracy, 1995, http://www.wwcd.org/policy/US/newdeal.html 469 O'Hagan, 1998, S. 31 470 Siehe II.4.6 471 Zusammengefasst von: Horlacher, Felix, Kultursubventionen, Begründung öffentlicher Kunstförderung und zielgerichtete Ausgestaltung von Kultursubventionen mit besonderer Berücksichtigung der Zürcher Kulturpolitik, Zürich/Frankfurt a. M., 1984, S. 72f, und O'Hagan, 1998, S. 140 472 O’Hagan, 1998, S. 140 468 141 Ausgaben ständig ansteigen und kein Sparmanagement ausgeübt wird. In einer Zeit der Sparpolitik müssen diese Institute mit Einkommenseinbrüchen rechnen. Die ergänzende Förderung bedeutet, dass das geförderte Institut selbst für einen bestimmten Anteil, zum Beispiel 50%, ihres Finanzbedarfs aufkommen muss. Je mehr das Institut durch Einnahmen aus dem eigenen Betrieb oder eigene Fundraisingstätigkeit erwirtschaftlicht, umso mehr bezieht es an öffentlicher Förderung. Diese Förderungsart arbeitet mit dem Herausforderungs- und Belohnungsprinzip, kann aber zu einer Benachteiligung kleiner Institute führen. Durch eine gleichmäßige Verteilung an alle Institute nimmt sich die Kulturpolitik jedoch den Motor für das Bemühen um höchste Qualität. Die Beschaffungssubvention besteht meistens in einer einmaligen Zahlung, z.B. beim Bau oder bei der Einrichtung der Stiftung. Die Beschaffungssubvention und auch die Preise oder Stipendien für Künstler decken normalerweise nicht den langfristigen Bedarf. Weil öffentliche und private Ausgaben für Kultur oft als Luxus angesehen werden, lassen sich die öffentlichen Kulturausgaben nicht ohne die Frage der Finanzierbarkeit, die wiederum eine Sache der Interpretation ist, legitimieren. Effizienz, Wirkung sowie die Form der öffentlichen Ausgaben können die Legitimität des öffentlichen Dienstes beeinflussen. Die Ausgaben für die Kultur lassen sich schwer nach Effizienz bemessen, nicht nach gleichberechtigter Verteilung, auch nicht über den Vergleich mit anderen Ländern, denn die Kulturlandschaft ist in jedem Land eine andere. Der Kulturföderalismus in Deutschland macht allerdings einen Vergleich und Konkurrenz möglich. Die Kulturförderung ist akzeptabel, sofern es dem Land Prestige einbringt. Aufgrund der Einzigartigkeit von Kunst und Kultur ist es schwierig, einen einheitlichen Standard für das Management zu entwickeln. Die Konkurrenz zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem privaten Management ermöglicht allerdings Transparenz und einen Leistungsvergleich. Die großen Kulturinstitute wie die Philharmoniker, Operhäuser, Kunsthalle und Theater sind aber zum größten Teil vom Staat finanziert. 473 Somit lässt sich ihre Effizienz nur noch mit den entsprechenden Kulturinstituten in anderen Ländern vergleichen. Die meisten Bürger sprechen zwar für die Schutz- und Förderungsleistung des Staates für die Kultur aus, auch wenn viele von ihnen sich nicht aktiv am öffentlichen Kulturleben beteiligen. Aber sobald es darum geht, höhere Steuern für die Unterhaltung von öffentlichen Kulturanlagen und -veranstaltungen zu entrichten, wird ein strenger Vergleich mit anderen Bereichen, für die öffentliche Ausgaben anfallen, vorgenommen.474 Deshalb schafft der Staat häufig Anreize, um die Teilnahme der Bürger an kulturellen Angelegenheiten zu erhöhen und mit ihren Vorstellungen zu 473 2001/2002 ergab sich das Einspielergebnis aller Bühne in ganzem Deutschland (Opern, Ballette, Operetten, Muscials, Schauspiele, Kinder und Jugendstücke, Konzerte) 16,1%, der Betriebszuschuss je Besucher betrug 91,30 Euro, Verhältniszahlen für Besucher, Einspielergebnisse, Zuschüsse 2001/2002, http://www.buehnenverein.de/presse/statistik_thstatistik.php 474 O'Hagan, 1998, S. 37 142 vereinbaren, sodass öffentliche Kulturpolitik als Konsens der Gesellschaft vertreten kann. So sind die steuerliche Begünstigung und das Stiftungsrecht die wichtigsten Werkzeuge, auf die Wünsche, Vorstellungen und das Engagement der Bürger einzugehen. III.1.1.1 Subventionen und Gebühren Die meisten geförderten Kulturinstitute tragen sich finanziell nicht selbst. Theater, Oper, Museen und Kunst- und Musikhallen sind zum größten Teil auf öffentliche Finanzierung angewiesen. Die Besucherzahl dient in diesen Bereichen, etwa bei der Filmförderung, den Bibliotheken und Museen, als Berechnungsgrundlage für die Subventionen. Spenden, Sponsoring und ehrenamtliche Leistungen sind jedoch oftmals aussagefähiger als Besucherzahlen, um das Engagement der Bürger nachzuweisen.475 Die Kriterien, nach denen die Kulturinstitute subventioniert werden sollen und inwieweit ein Gebührensystem gerecht ist, sind natürlich umstritten. III.1.1.2 Besucherzahlen als Subventionskriterium Aus dem Druck des Leistungsnachweises wird häufig die "Mehrheitsfähigkeit" der Kultur diskutiert. Mit ihr ist regelmäßig der Anspruch verbunden, dass die Kulturveranstaltungen einen Bildungsauftrag erfüllen sollen. Das bedeutet für die mehrheitsfähige Kultur, dass sie nicht nur kognitiv, sondern auch finanziell für jeden Bürger zugänglich bleiben soll. Ein Indikator für die Mehrheitsfähigkeit von Kultur ist die Besucherzahl. Jedoch ist der Bedarf und die Kapazität für bestimmte Kulturformen beschränkt, gleichzeitig kann die Subvention nach der Besucherzahl zu einer Massenkulturpolitik führen. Wenn die Gebühren nicht kostendeckend sind, entsteht auch das Problem, dass eine reduzierte Gebühr mehr Besucher anlockt, was dann das Defizit weiter steigert. In vielen Fällen ist die Besucherzahl aber deshalb kein geeignetes Kriterium, weil sich die staatliche Kulturpolitik besonders damit legitimiert, die nicht-mehrheitsfähige Kultur zu fördern. Die Statistik über Besucherzahlen wird seit der 60er Jahren in Deutschland oft als Kriterium für Subventionen verwendet, da das Kriterium dem demokratischen Prinzip entsprechen soll. Dieses Förderungskonzept hat zum Beispiel die Kunstvereine in Deutschland gesichert, die ohne Subvention nicht überleben würden. Durch die Förderpraxis sind sie jedoch gezwungen, ihre Subventionswürdigkeit durch ihre Unentbehrlichkeit zu zeigen. Es geht ihnen folglich nicht mehr darum, was sie ausstellen würden, vielmehr darum, wie vielen es ausgestellt werden konnte. 475 Außerdem eignet sich eine Förderung nach Besucherzahlen nicht immer, weil Kulturformen sehr unterschiedlich aufwändig sind und jeweils andere Zielgruppen haben. O’Hagan, 1998, 145; Ein Beispiel ist die Reform der Filmförderung des Bundes. Bisher richtet sich die Fördersumme eines Filmprojekts nach den Zuschauerzahlen des vorangegangenen Films. Jetzt sollen neben den Zuschauerzahlen auch Filmpreise und Einladungen zu Wettbewerben in die Bewertung einfließen. Kulturzeitnachrichten, 3Sat Nachrichten, 26/02/03. Die Orientierung auf Besucher- und Zuschauerzahlen suggerierte Marktwirtschaft, Wettbewerb und Leistung. An diesem Beispiel zeigt sich jedoch, dass durch die Förderung nach Zuschauerzahlen die deutschen Filme sich lieber auf den Inlandmarkt richten anstatt sich am internationalen Markt zu orientieren. 143 ‚Damit verkam die Kategorie der Öffentlichkeit, einst eine zentrale politische Artikulationsform des Bürgertums, zu einer Angelegenheit der Statistik.’476 Mit der Statistik der Besucherzahl allein wird kein demokratisches Prinzip gewährleistet. An der Kultur beteiligen sich dieselben wenigen Bürger wiederholt, während ein großer Teil der Bürger von der Kultur fern bleibt. Trotz der Mobilisierung breiterer Schichten kann nicht bewiesen werden, dass Kultur sich gänzlich demokratisieren lässt.477 In den Niederlanden kamen 55% aller Subsidien nur 30% der Haushalte zugute, in den USA kamen in den 80er Jahren nur 5% der Museumsbesucher aus unteren Einkommensschichten und zu 55% aus den Kreisen der Spitzenverdiener. 478 Doch je mehr die Kunst und Kultur Anspruch erhalten, umso ist es leichter zu legitimieren, die Kultur von Steuergeldern zu finanzieren. Die Statistik der Besucherzahlen verrät, dass sich die Interessen der Bürger ändern. Die Besucherzahl der Theater in Deutschland z.B. ist ein Zeichen eines stagnierenden Interesses. Kaum irgendwo auf der Welt gibt es so viele Opernhäuser, Orchester und Musikfestspiele wie in Deutschland,479 jedoch stagnierte die Besucherzahl der fast 150 Kultur- und Theaterorchester in den letzten Jahren bei rund 3,6 Millionen. Im Vergleich zu den Sinfonieorchestern sank die Zahl der Besucher in den 90 öffentlichen Opernhäusern und Musiktheatern ebenso wie die Zahl der Aufführungen. Die Brandenburgischen Konzerte z.B. beanspruchen heute die gleiche Anzahl von Musikern wie vor 280 Jahren. Die Zahl der Zuhörer ist nicht beliebig vermehrbar, da die Kapazität einer Musikhalle beschränkt ist. Das Gleiche gilt für Kammermusik und Opernaufführungen. Aufgrund des Sparzwangs und der steigernden Gagen und Gehälter der Musiker und Schauspieler müssen die Häuser ihre Programme öfter wiederholen. Da die Kosten eines Orchesters und eines Opernhauses zum überwiegenden Teil aus Löhnen und Lohnnebenkosten bestehen, lässt das Sparmanagement wenig Spielraum zu. Die Einspielquoten, d. h. der Anteil der eigenen Betriebseinnahmen an den Ausgaben, haben sich in den letzten 40 Jahren für die öffentlichen Theater insgesamt von fast 40% auf 15% verringert.480 Die öffentlichen Betriebszuschüsse machen gegenwärtig 84% der gesamten laufenden Ausgaben aus. Für die gut 50 öffentlich finanzierten Kulturorchester verminderten sich die Einspielquoten von 45% auf gut 30%, wobei die Ergebnisse je nach Theater und Orchester stark variieren. 476 Grasskamp, Walter, Die unbewältigte Moderne, Kunst und Öffentlichkeit, München, 1989, S. 127f Das war die Anliege der Kulturpolitik der 70er Jahren und der Soziokultur. 478 Hendon, William. S. u. a. (Hrsg.), Economic Research in the Performing Arts, Ohio 1983, S. 171 479 Dies führt auf die Hofkultur des 17. und 18. Jahrhunderts, und auf die Selbstdarstellung des gebildeten Bürgertums im 19. Jahrhundert. Auch in Westdeutschlands und der DDR wurden weitere Opernhäuser und Konzertsäle aufgebaut. Die Betriebskosten wird hauptsächlich vom Staat getragen. 480 Das Einspielergebnis der Theater 1999/2000 durchschnittlich lag bundesweit bei 16%, Je größer die Stadt ist, desto höher ist das Einspielergebnis. Die Besucherzahl der Theater in Städten mit mehr als 1Mio. Bewohnern lag bei 22,3% und die Theater in Städten mit weniger als 50.000 Bewohnern nur bei 11,5%. Deutscher Städtetag 2001, Köln, S. 170 477 144 Die Besucherzahl der Kulturveranstaltungen in Bundesrepublik Deutschland hingegen ist beeindruckend. Knapp 111 Mio. Besucher haben die deutschen Museen im Jahr 2001 einen neuen Rekord erzielt. Nach der Statistik Institut für Museumskunde der Staatlichen Museen zu Berlin kamen rund 103 Mio. Besucher in die befragten Museen, was einem Zuwachs von 3,4% entspricht. Weitere 7,7 Mio. wurden in Ausstellungshäusern ohne eigene Sammlungen registriert. Den größten Zuwachs verzeichneten Museumskomplexe und Kunstmuseen. Kunstausstellungen bildeten mit fast 40 % den größten Anteil der Sonderausstellungen.481 In Taiwan ist die Zahl der Besucher von kulturellen Veranstaltungen zwischen 1995 und 2000 drastisch gestiegen. Bei allgemeinen Ausstellungen ist die Besucherzahl von 5,2 Mio. auf 13,5 Mio. gestiegen, bei volkstümlichen Veranstaltungen lag im Jahr 1996 bei 6,9 Mio. und im Jahr 2000 bei 9,8 Mio.. 482 In bezug auf Konzerte ist sie von 2,2 Mio. auf 3,3 Mio. gestiegen, bei Theatern und Opern von 0,8 Mio. auf 1 Mio.. 483 Die steigende Zahl weist lediglich auf den zunehmenden Freizeit- Kulturbedarf hin. Darüber, ob die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit der Besucher – hier der „Konsumenten“ – gestiegen ist, liegt keine Statistik vor.484 Die Förderpolitik muss noch kalkulieren, wo und wie Werte ausgeschöpft werden können. Dabei ist die taiwanesische Kulturpolitik noch in der Erprobungsphase.485 Trotz der großen Besucherzahl, die eine bedeutende Nachfrage nach Kultur beweist, muss den Besonderheiten von Kunst und Kultur Rechnung getragen werden, um Kulturpolitik nicht als Unterhaltungsangebot und damit letztlich verzichtbar erscheinen zu lassen. III.1.1.3 Gebühren Die Kulturinstitute können nicht allein aus Steuern finanziert werden. So sind die Eintrittsgebühren eine optimale Ergänzung. Die Eintrittsgebühr kann als Hinweis der Zahlungsbereitschaft der Bürger interpretiert werden, und damit werden auch die ergänzenden öffentlichen Zuschüsse gerechtfertigt. 486 Allerdings muss zwischen Besucherzahl und Gebührenhöhe eine Balance gefunden werden. Sonst wird sich der Preis nach dem Marktprinzip entwickeln und für meisten Bürger unbezahlbar, wie es bei den Salzburger Festspielen der Fall ist. Diese haben einen privaten 481 http://www.3sat.de/images/leer.gif, 11/12/02 Während 1996, 1997 und 1998 wegen einigen Festivals die Besucherzahlen über 15 Mio. liegen. 483 http://www.cca.gov.tw/Culture/statistic/page-1.html 484 Es liegt eine Statistik vor, dass die durchschnittlichen Ausgaben für Bildung und Kultur jedes Haushalts zwischen 1996 und 2001 um 26% angestiegen sind. http://www4.cca.gov.tw/artsquery/09-09all.htm, Anhang 47 485 http://www.cca.gov.tw/creative/page/main_01.htm, Kritik sieh. Pan, Kang, Die verzerrte Kulturpolitik (übersetzt), China Times, http://ec.chinatimes.com.tw/scripts/chinatimes/iscstext.exe?DB=ChinaTimes&Function=ListDoc&From=5&Single=1 , 03/06/2003, Zum Vergleich: http://news.bbc.co.uk/hi/english/entertainment/newsid_1218000/1218095.stm 486 Abgesehen von den Ländern, die die Kultur, einschließlich der Finanzierung der Museen und Kunsthallen, mit dem Lotteriefond großzügig finanzieren. 482 145 Finanzierungsanteil von rund 75% bei extrem hohen Eintrittspreisen.487 Nur wenn es um nationale Kulturgüter geht, wie z.B. die Bayreuther Festspiele, wird das Haus vom Bund finanziert, um mäßige Eintrittpreise zu ermöglichen, obwohl hier höhere Eintrittspreise – ähnlich wie in Salzburg – zu rechtfertigen wären. Kultur ist Idee, Information und immaterielles Gut. Für sie gilt weder allein das Konkurrenz- noch allein das Ausschlussprinzip. Die Reproduktion und Verbreitung der Kulturgüter muss in einem gewissen Rahmen gewährleistet werden. Der Theater- und Museumsbesuch und die reproduzierten Kulturgüter sollen also grundsätzlich erreichbar sein. Jedoch muss den Nutzen des Theaters und des Museums aufgrund der Kapazitäten eingeschränkt werden. Die Eintrittskarten sind innerhalb der Kapazitätsgrenzen gemeinschaftlich nutzbar, die Grenzkosten eines zusätzlichen Nutzers betragen null, und das Konkurrenzprinzip gilt innerhalb der Kapazitätsgrenzen für diese Güter nicht. Erst ab einer bestimmen Nachfragehöhe rivalisiert der Konsum für einen Theater- oder Museumsbesuch. Ein Konzert oder eine Ausstellung kann nicht von beliebigen vielen Besuchern mit gleichbleibender Qualität erfahren werden, und mit Erreichen der Kapazitätsgrenze beginnt Rivalität.488 Diese Rivalität lässt sich für die Kulturinstitute wie Opernhaus und Theater nutzen. Sie können ein kleinen Teil der Eintrittskarte gegen ein hohes Entgelt vergeben und gewinnen dadurch gegebenenfalls an Prestige, etwa bei Sponsoren. Eine Ausstellung kann mit dem Konkurrenzprinzip anders umgehen. Durch das Gebührsystem kann zum Beispiel die Besucherzahl oder die Besuchzeit des Museums gesteuert werden. Eine Ausstellung sollte nicht die Besucherzahl mit einer hohen Eintrittsgebühr beschränken, kann aber mit Preisunterschieden die Besuchzeit und den Besuchbereich lenken. Die gestaffelten Gebühren für Ausstellungen und Museen müssen nicht bedeuten, dass eine Kunstausstellung gleich als allgemeine Dienstleistung und ein Museumsbesuch als Konsumverhalten zu verstehen sind. Deshalb ist es angemessen, die Eintrittsgebühren als eine private Spende und deren Höhe als die Empfehlung des Institutes verstehen zu lassen – mit Ausnahmen des Freien Eintritts.489 Kunst und Kultur können sowohl als Güter auch als Erlebnisse marktfähig und zugleich informationsfähig gemacht werden. Der Ausstellungskatalog und die 487 Wegner, Manfred, Musikkultur und Geld, Ein unlösbares Dilemma? http://www.miz.org/musikforum/mftxt/mufo9515.htm 488 Einige Ausstellungen in Taiwan erzielen auf Popularität und werden übervoll. Dadurch ist die Qualität des Besuchs sehr eingeschränkt. Cai, Shao-bing, Der Mythos der Besucherzahl, Über die Ausstellung des Sammlungsbestandes des Palastmuseums in Taichong (Tai-zhong) (übersetzt). http://www.esouth.org/sccid/south/south20010615.htm; Die Besucherzahl der gesamten kulturellen Veranstaltungen in Taiwan ist in letzten Jahren steil gestiegen. 2001 hat die gesamte Besucherzahl 11.3% gegenüber dem Vorjahr zugenommen, darunter das Besucherzahlzuwachs der volkstümlichen Veranstaltungen von 47%. http://www.dgbas.gov.tw/dgbas03/bs3/report/N910619.htm, 19/06/2001 489 Es gibt die Meinung, dass die Eintrittsgebühr sowohl dem Gemeinwohl- und Chancengleichheitsprinzip als auch dem Sponsorsystem widerspreche, da die zahlungsunfähigen Bürger, die noch mehr Bildungschance verdienen, benachteiligt würden. Empirische Forschung zeigt aber, dass der Freieintritt bei Erwachsenen unterer Sozialschichten nicht so viel bewirkt als die der Mittelschichten, die zahlungsfähiger sind und sowieso aktiver am öffentlichen Sozialleben partizipieren. O’Hagan, John. W., 1998, S. 173, 178. Trotzdem ist es erforderlich für Museen, Bildungsfunktion zu erfüllen, deshalb soll die Höhe der Eintrittsgebühr nicht zwingend, sondern empfohlen sein. Dies wird in meisten Museen praktiziert. O’Hagan, John. W., 1998, S. 61, 175f 146 Reproduktionen des Museumshops490 sollten als Anwendung dieses Konzept interpretiert werden und nicht als Kommerzialisierung von Kunst und Kultur. III.1.1.4 Fazit Die Besucherzahl ist ein Maßstab für die Nachfrage, die Subventionierung nach der Besucherzahl muss jedoch mehrere Faktoren mithin einbeziehen: Die Qualität der Kultur und des Kulturerlebnisses sollte nicht wegen des Massenbedarfs leiden; Eintrittskarte und Gebühren können flexibel gestaffelt werden, um die Besucherzahl und Besuchzeit zu steuern; die Höhe der Gebühren eines Museums und einer Ausstellung kann als eine Art privater Spende verstanden werden - mit der Möglichkeit eines freien Eintritts -, um die Beteiligungsquote der unteren Sozialschichten zu erhöhen; mit bestimmten kommerziellen Ideen können Kulturinstitute zusätzliche Einnahme erzielen, sie sind in der Zeit der Sparpolitik besonders auf die Innovation angewiesen. Kommerzialisierung und Massenfähigkeit sollen jedoch nicht die Ziele der Kulturpolitik sein. III.1.2 Öffentliche Kulturausgaben in Deutschland und Taiwan Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland rangiert bezüglich des Verhältnisses der öffentlichen Ausgabe zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zu anderen Ländern ungefähr im Mittelfeld. 491 Im Jahr 2000 machten die öffentlichen Ausgaben 47,24% des BIP aus. 492 Die taiwanesische Regierung hingegen verfügt über einen wesentlichen kleinen Etat, hier machten im Jahr 2000 die öffentlichen Ausgaben 32,6% des BIP aus.493 Davon sind 16,6% Sozialausgaben und 20,4% fließen in das Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturwesen, diese Ausgaben haben einen 5,4% bzw. 6,65% Anteil am BIP, während in Deutschland die gesamten Sozialleistungen 33,5% des BIP ausmachen. In Deutschland machen das Bildungs- und Wissenschafts- sowie Kulturwesen 16,82% der gesamten öffentlichen Ausgaben aus.494 Der Anteil der Ausgaben allein für die Kultur macht in Taiwan 1,35% der gesamten öffentlichen Ausgaben im Jahr 2002,495 in Deutschland lag er im Jahr 2000 bei 1,36% (im erweiterten Sinne, Kunsthochschule und Erwachsenenbildung 490 Die Phantasie, Kunst zu reproduzieren ist grenzenlos. Kunst ist als Schmuck, Kaffeetasse, Schal, Mouspad, aufblasbare Puppe...reproduzierbar. Die industrieartige Summe der Reproduktion ist nicht unumstritten. 491 Große, mittele und kleine Regierungen verzeichnen entsprechend über 50%, 40-50% bzw. unter 40% der öffentlichen Ausgabe im Verhältnis zum BIP. Tanzi, Vito/ Schuknecht, Ludger, Public Spending in the 20th Century, A Global Perspective, 2000 492 Statistisches Bundesamt Deutschland, 2002, www.destatis.de 493 National Income in Taiwan Area, R.O.C., Directorate-General of Budget, Accounting and Statistics, Executive Yuan; Yearbook of Financial Statistics, Ministry of Finance; Monthly Bulletin of Interior Statistics, Ministry of Interior; Quarterly National Economic Trends, DGBAS. 494 Die deutsche Städte haben höhere Kulturausgaben als andere Ebenen der Verwaltung. Die städtische Kulturstatistik verzeichnet 1995 (die Kunsthochschule und Erwachsenenbildung inklusive) durchschnittlich 4,1% des Kulturbudgets. Im Jahr 1999 machten die Kulturausgaben, die die wissenschaftliche Forschung (die Sammlungen der wissenschaftlichen Museen und die wissenschaftlichen Bibliotheken) einschließt, 9,5% aus. Deutscher Städtetag, 1996, Köln, S. 172 495 Yang, Pei-xin, Die Verteilung der Förderungsmittel (übersetzt), http://www.libertytimes.com.tw/2002/new/aug/9/life/art-1.htm, 09/08/2002 147 einschlossen). In Taiwan wurde 1995 jeder Bürger mit ca. 40 Euro496 und in Deutschland im Jahr 2000 mit ca. 82,60 EUR subventioniert.497 Zu berücksichtigen ist noch, dass die Einnahmen des Staates in Taiwan nur ungefähr 12% des BIP ausmachen,498 während diese in Deutschland im Jahr 2000 24,75% lagen.499 Eine Auflistung der einzelnen Sparten der öffentlichen Kulturausgaben in Deutschland folgt: 1995500 Theater (Oper, Schauspiel, etc.) Musik (Orchester, Chöre, etc.) Museen, Sammlungen Ausstellungen Denkmalschutz, und -pflege Sonstige Kunst- und Kulturförderung* Kulturverwaltung kirchliche Angelegenheiten in Mio. DM 4.789 1.596 2.155 653 2.241 1.058 1.094 35,25% 11,75% 15,86% 4,81% 16,49% 7,79% 8,05% Summe 13.586501 100%502 *: Zu "sonstige Kulturpflege" zählen je nach Abgrenzung u.a. die Förderung privater Initiativen und Aktivitäten, Stipendien, Kulturpreise, Filmförderung, Soziokultur oder Stadtteilkulturarbeit. In Deutschland ist die Summe der öffentlichen Kulturausgaben dieser Kategorie ungefähr das 8fache von der in Taiwan, obwohl die Bevölkerungszahl Deutschlands nur 3,6-fach größer ist als die Taiwans. Die 13.586 Mio. DM entsprechen 0,73% der gesamten öffentlichen Ausgaben, 503 während in Taiwan die öffentlichen Kulturausgaben bereits ungefähr 1,20% der gesamten öffentlichen Ausgaben ausmachen. Damit ist der Finanzierungsumfang, den die Kulturpolitik in Taiwan realistischerweise erwarten kann, ausgeschöpft. Nur parallel zu steigenden öffentliche Ausgaben kann die Förderung noch ausgebaut werden. Die Kulturförderung findet in Deutschland verfassungsmäßig zu einem Großteil dezentral in den Kommunen statt. Der Bund ist nur zu einem geringen Anteil involviert. Die Kulturausgaben vom 496 http://www.cca.gov.tw/intro/yellow_book1/ DGBAS Taiwan; Zum Vergleich: 1985 war jeder Bürger in Westdeutschland mit 142 Mark (ca. 73 Euro), einschließlich Kunsthochschule und Erwachsenenbildung, kulturell versorgt. Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, Von der Industriegesellschaft zur Kulturgesellschaft, München, 1989, S. 54 498 Angegeben wird das GNP(BNP), dies ist in Taiwan kein großer Unterschied zum GDP(BIP). Die öffentlichen Ausgaben im Verhältnis zum BIP sind in Taiwan niedriger als die meisten sogenannten „neuen Industrieländer“, in Südkorea z.B. ist 16%, http://udnnews.com/NEWS/FOCUSNEWS/FOCUS/858031.shtml, 10/06/02 499 www.destatis.de 500 Söndermann, Michael, Daten und ergänzende Materialien zur Kulturfinanzierung, Germany/Deutschland, Öffentlichen Kulturfinanzierung, in: Kulturfinanzierung im Föderalismus, Hofecker, Franz O./Söndermann, Michael/Wiesand, Andreas J. (Hrsg.), Bonn, 1994, S. 191-202, S. 19f 501 Die Zahl entspricht auch der Angabe, dass in Deutschland jeder Bürger durchschnittlich mit umgerechnet 82 USDollar subventioniert wird. 502 Diese Sparten inklusive der Angaben für „Naturschutz und Landschaftspflege“ entspricht der Liste des Statistischen Bundesamts (StBA), hier gibt es viel weniger Sparten als bei der Kulturausgaben der UNESCO, wo Bibliotheken, Archive, Volksbildung, Auswärtige Kulturtätigkeit und Rundfunk noch dazukommen. 503 Vgl. Ebker, 2000, S. 50 497 148 Bund machen 8,0% davon aus, die der Länder 46,6% die der und Gemeinden oder Zweckverbänden 45,3%.504 Die Förderungskategorien der Länder variieren nicht stark. Hier sind Beiträge von Niedersachsen als Beispiel: 2001 in DM505 Theater Orchester, Chöre Museen, Sammlungen, Ausstellungen Denkmalschutz und -pflege Kirchliche Angelegenheiten Wissenschaftliche Bibliotheken (Archive, Dokumente) Einnahmen 28.588.405 - Summe 34.939.867 4.307.362 1.663.600 380.500 - Ausgaben und 218.934.877 9.653.627 % 45,3% 2,0% 42.180.080 31.519.489 73.584.987 8,7% 6,5% 15,2% 107.350.796 22,2% 483.223.856 100% Die Summe aus allen Förderungskategorien entspricht 1,1% der gesamten öffentlichen Ausgaben,506 d.h. pro Bürger wurden im Land Niedersachsen durchschnittlich 31 Euro (59,60 DM) aufgewandt, aus den Kommunen kommt noch etwa der gleiche Beitrag hinzu. In Taiwan beliefen sich die gesamten Kulturausgaben im Jahr 2001 auf rund 32 Mrd. NTD (ungerechnet 914 Mio. Euro), davon wurde 19 Mrd. NTD von der Zentrale ausgegeben, das entspricht 59% der gesamten Kulturausgaben. Die restlichen 41% verteilte sich auf 25 Städte und Landkreise, davon 16% allein auf die Hauptstadt Taipei. 507 Die Nationalkulturstiftung NCAF verteilte im Jahr 2001 ein Fördervolumen von 164 Mio. 508 NTD und gilt als die wichtigste Förderungsquelle in Taiwan. III.1.3 Auswirkungen verschiedener Förderungsarten Verschiedene Förderungsarten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Es gibt keine Zauberformel für eine ideale Förderung, deshalb kommt es häufig zu gemischten Förderungen. Weil der Förderer nicht zugleich Qualitätskontrolleur sein soll,509 ist die Vielfältigkeit der Kultur zugleich ihre Qualitätsgarantie. Auch die empirische Forschung zeigt, dass es die Bürger in 504 Wenn die wissenschaftlichen Bibliotheken und sonstige Wissenschaft und Forschung einbezogen werden, ist der Bund stärker beteiligt. Ebker, 2000, S. 52 505 Haushalt Niedersachsen, 2001 506 Gesamte Ausgaben 2001: 43.823.831.907 DM, Haushalt Niedersachsen, 2001; In Deutschland werden normalerweise die Kulturausgaben breiter definiert: Theater, Musikpflege, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Denkmalschutz und –pflege, sonstige Kunst- und Kulturpflege, Kunsthochschule, Erwachsenenbildung und Bibliotheksweisen. In diese Kategorie hat z.B. Niedersachsen 1995 für jeden Bürger 59,6 DM, 6,7% des Haushalts ausgegeben. Ebker, S. 55 507 Kulturstatistik Taiwans, http://www4.cca.gov.tw/artsquery/, Anhang 43 508 ebenda, Anhang 50 509 ebenda, S. 79 149 demokratischen Gesellschaften bevorzugen, Kunst und Kultur nach ihren persönlichen Vorlieben direkt zu finanzieren.510 In Deutschland zum Beispiel werden zahlreiche kulturelle Aktivitäten von öffentlichen oder privaten Instituten durchgeführt. Sie bieten mehr Stabilität als gelegentliche projektorientierte Förderungen. Aber das Kulturinstitut, dem feste öffentliche Finanzierung zugesprochen wird, kann auch seine Innovationskraft wieder verlieren. Das ist in europäischen Ländern oft der Fall. Während die etablierten Institute besser als einzelne Künstler als Gesprächspartner den Kulturbehörden gegenüber treten können, bieten einzelne Künstler mehr an Widerstands- und Kritikfähigkeit sowie an Innovation.511 Bei der Definition der Förderungswürdigkeit können nicht alle Überlegungen einbezogen werden. Idealerweise sollte der Förderer die Förderung nicht mit bestimmten Erfolgskriterien verknüpfen. Die Auswahlkriterien der projektorientierten Förderung sollten sich stärker auf die Planungskompetenz der Veranstalter stützen. Da die Förderung vor der Veranstaltung beschlossen wird, ist eine hohe Qualität noch am besten zu erreichen, wenn die Planung des Veranstalters professionell ist. Der Erfolg hingegen kann nicht vorausgesagt werden. III.1.3.1 Künstlerförderung Die Bedeutung der künstlerischen Kreativität besteht in einer Demokratie darin, die Vielfalt der Gesellschaft zu präsentieren. Schon in der Renaissance haben die Künstler von der Konkurrenz zwischen den Städten profitiert. Gleichzeitig haben sich die Städte mittels der künstlerischen Kreativität entfaltet. In Deutschland und in Italien gediehen Kunst und Kultur mit dem Föderalismus, im Absolutismus hingegen entwickelte Kunst sich immer einseitig. 512 Wenn der Staat als alleiniger Förderer auftritt, werden nur die konformen Künste gefördert und es entsteht einie „offizielle Kunst“ und Arbeit „offizieller Künstler“. Ohne ernsthafte Konkurrenz ergibt sich oft eine unkontrollierbare Expansion der Förderungskosten, wie man dies in Frankreich und Österreich erlebt hat.513 Die Entwicklung der Kultur kennzeichnet die Lernfähigkeit und die innovative Kraft einer Gesellschaft, sie kann durch eine gewisse Art von Belohnungen erhalten werden. Da sich nur ein geringer Teil der Kultur in der Marktwirtschaft entlohnen lässt, muss das Feedback für kulturelle Leistungen überwiegend anders erzeugt werden. Wenn die Kreativität kein entsprechendes Feedback bekommt, entwickelt sich diese häufig zu einer kritischen Haltung. 514 So werden 510 ebenda, S. 74 ebenda, S. 75 512 Frey, Bruno S., 1999, S. 74 513 ebenda, S. 71 514 O'Hagan, John W., An Analysis of Key Economic Policy Issues in Europe and The United States, Cheltenham, UK/ Northhampton, MA, USA, 1998, S. 26 511 150 Künstler entweder als „Innovative“ oder als „das Gewissen der Gesellschaft“ bezeichnet. Wenn Künstler tatsächlich diese Funktionen erfüllen sollen, müssen sie frei sein und nicht gezwungen sein, sich nicht um ihren Unterhalt kümmern. Dieses Argument kann allerdings sowohl als Pro aber auch als Kontra zur Frage der Künstlerförderung verwendet werden. Das Kontra-Argument lautet: Wenn Künstler die Funktion des Gewissens der Gesellschaft übernehmen, sollen sie ihre Aktivitäten nicht wegen des ökonomischen Anreizes ausüben. Um diese unergiebige Debatte zu umgehen, werden zwei Wege beschritten: entweder der Sozialpolitik gemäß eine minimale Grundversorgung für die Künstler zu leisten, oder die Förderung der Kunst bzw. der Kunstwirtschaft anstelle einer Förderung der Künstler. Der erste Vorschlag könnte aber eine Herabsetzung des Künstlersozialstatus bedeuten, da sich die Künstlerförderung quasi an der Sozialhilfe orientieren würde.515 In dieser Hinsicht bietet sich die projektbezogene Förderung als Lösung an, denn hier wird sowohl die Leistung der Künstler als auch ihr gesellschaftliches Ansehen berücksichtigt. Die Förderung der Kunst bzw. der Kunstwirtschaft kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Entweder spielt der Staat die Rolle des Mäzens oder Sammlers, der die Kunstwerke von den Künstlern kauft, oder der Staat kurbelt den Kulturmarkt an, durch die Schaffung indirekter wirtschaftlicher Anreize. Der Staat kann unmöglich als alleiniger Mäzen auftreten, weil der Ankauf neuer Kunstwerke die Lagerung der Sammlungen und deren Pflege bald das öffentliche Budget ausschöpfen würde. Wenn hingegen die Kunstförderung allein dem Markt überlassen wird, verliert der Staat über kurz oder lang die Legitimation für seine kulturpolitischen Regelungsfunktion. Zu nennen wären hier der Schutz des Kultureigentums oder das Gesetz gegen die Abwanderung der Kulturgüter. Also sollten die beiden Möglichkeiten kombiniert werden. In den Niederlanden gibt es diesbezüglich lehrreiche Erfahrungen. Dort wurde von der staatlichen Kulturpolitik ein Markt für die freie Kunst betrieben, auf dem der Kunstwerke, Förderungen und Subventionen und öffentliche Aufträge gehandelt wurden. Bei diesem Projekt stammte 43% des Einkommens der Künstler aus der öffentlichen Hand. Außerdem wurde nach dem Zweiten Weltkrieg über die Beeldende Kunstenaars Regeling (BKR) die Verschönerung der öffentlichen Gebäude durch Künstler beschlossen.516 Die berufliche Absicherung der Künstler hat in den 70er Jahren – im Zusammenhang mit der neuen Idee „Jeder Mensch ist ein Künstler“ – dazu geführt, dass ein Künstler nicht in einer Kunstakademie studiert haben muss und die Zahl der Künstler 515 Ein Umfrageergebnis um 1977 zeigt, dass viele der anspruchsberechtigten Bremer Künstler keine Sozialhilfebeantragen, weil der Gang zum Sozialamt für sie dem Eingeständnis gleichkommt, versagt zu haben. Manske, Hans J., „Kunst im öffentlichen Raum“ in Bremen; Schmidt, Wolfram, Zur Lage der Bildenden Künstler unter den Bedingungen des Bremer Modells der „Kunst im öffentlichen Raum“ in: „Kunst im öffentlichen Raum“ in Bremen – Die Entwicklung eines Programms. Dokumentation 1977-1980, Senator für Wissenschaft und Kunst der Freien Hansestadt Bremen (Hrsg.), Bremen, 1980, S. 9-23, S. 20, und S. 159-166, S. 166 516 Plug, Eric/Rengers, Merijn, Private or Public, How Dutch Visual Artists Choose between Working for the Market and the Government, Journal of Cultural Economics 25, 2001, S. 1-20, S.1f 151 drastisch stieg. Schließlich waren die öffentlichen Ressourcen ausgeschöpft. Als die öffentlichen Förderungsausgaben eingeschränkt werden mussten, wurde die Qualität der Kunst entscheidend. Es lässt sich bezweifeln, ob die öffentliche Kulturpolitik zwischen guter und schlechter Kunst zu unterscheiden vermochte oder ob es gerechtfertigt war, die Kriterien einer öffentlichen Instanz zu überlassen. Seit 1983 ist die Auswahl der Förderungs- und Subventionswürdigkeit auf Künstler, Kunsthistoriker, Kunstkritiker oder Galeristen übergangen. 517 Damit ist erreicht, dass die öffentliche Künstlerförderung Qualitätsförderung bedeutet. Die Bewahrung des Gemeinguts der Gesellschaft und die Belohnung guter Kunst werden durch den Ankauf der Werke gleichzeitig erreicht. Die Politik der Künstlerförderung ist durch die der Kunstförderung ersetzt worden.518 Da den einschlägigen Forschungsergebnissen zufolge die Künstler unterdurchschnittlich verdienen,519 bleibt ein sozialer Ausgleich eine wichtige Funktion der Kulturpolitik. Wenn die Künstler- und Kunstförderung widerspruchfrei kombiniert werden soll, kann es nicht um eine Einrichtung eines offiziellen Marktes durch die Kulturpolitik gehen, sondern um die Schaffung der Infrastruktur und optimale Voraussetzungen für einen Markt. Der Staat selbst kann nicht allein die Rolle des Mäzens spielen, er sollte besser den Bedarf nach Kunst in der Gesellschaft stärken. Es gibt berechtigte Gründe, Künstler und Kunst getrennt zu fördern. Im Allgemeinen haben die meisten Künstler erst lange Zeit nach ihrem Berufseinstieg Erfolg. Darüber hinaus zieht nicht selten ein Kunstwerk erst nach dem Tod des Urhebers die Aufmerksamkeit des Kunstmarktes auf sich. Deshalb ist es sinnvoll, durch personenorientierte Förderung Künstlern den Start zu erleichtern und durch projektorientierte Förderung ergebniszentriert zu arbeiten. Eine gelungene Methode der personenorientierten Förderung ist die gesetzliche Künstlersozialversicherung in Deutschland. Die soziale Lage der Künstler in Deutschland Die soziale Versorgung aller Bürger soll die selbstverständlichste und dringendeste Aufgabe des Staates sein. Erst im Rahmen der Sozialpolitik kann die soziale Versorgung der Künstler verwirklicht werden. Es gibt verschiedene Arten, Künstler zu fördern, diese ersetzen aber die Sozialversicherung der Künstler nicht. In Deutschland sorgt seit 1983 das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), auf 517 Plug, Eric/Rengers, Merijn, 2001, S. 4 Die Künstlerförderung durch den Ankauf der Werke oder durch öffentliche Aufträge hat sich auch im Zusammenhang mit der Sozialpolitik nicht rechtfertigen können. Es gibt den marxistischen Ansatz, künstlerische Leistung mit dem industriellen Produktionsprozess zu vergleichen. Die Arbeitskraft besteht zwar in geistiger Form im Gegensatz zu anderen Produktionskräften, sie müsste aber „produktiv“ sein. Ryan, Bill, Making Capital from Culture, The Corporate Form of Capitalist Cultural production, Berlin/New York, 1992, S. 104. Mit diesem Ansatz hätte man die öffentliche Künstlerförderungspolitik rechtfertigen können (vgl. Plug, Eric/Rengers, Merijn, 2001, S. 5), aber die öffentliche Ressourcen sind nicht unendlich, um den wachsenden Kulturbedarf zu befriedigen. 519 Plug, Eric/Rengers, Merijn, 2001, S. 7 518 152 dem die Künstlersozialkasse (KSK) basiert, für die Kranken- und Rentenversicherung der Künstler. Das KSVG folgt der Systematik des Sozialgesetzbuchs, der Beirat der KSK berät die Aufstellung des Haushaltplans. 12 der 24 Mitglieder des Beirats kommen aus abgabepflichtigen Verwertern und 12 Weitere aus verschiedenen Kunstbereichen. Bis zum Jahr 2000 waren schon 110.000 selbstständige Künstler und Publizisten über die KSK versichert, jährlich nimmt die Zahl um ca. 5% zu. Die Ausgaben der KSK sind seit ihrer Einführung drastisch gestiegen, im Jahr 1990 waren es noch 232 Mio. DM, bis zum Jahr 001 waren es schon 800 Mio. DM, also das 3,4-fache, während die Zahl der Versicherten nur um das 2,6fache gewachsen ist.520 Durch die Finanzierungskombination der KSK werden die selbstständigen Künstler und Schriftsteller begünstigt. Außer den Sozialabgaben der Künstler gibt es einen Bundeszuschuss von 20% (dieser ist durch das Haushaltssanierungsgesetz 2001 von 25% auf 20% abgesenkt worden) und rund 4% von abgabepflichtigen Unternehmern (der Prozentsatz variiert jährlich). Das bedeutet, dass der Staat als eine Art Arbeitsgeber der freiberuflichen Künstler und Publizisten auftritt. Der 4% Abgabenanteil von den Verwertern garantiert, dass die Künstler vom wirtschaftlichen Wachstum profitieren können. Es gab bis zum Jahr 2000 ungefähr 36.000 abgabepflichtige Unternehmer.521 Das Künstlersozialversicherungsgesetz berücksichtigt die Besonderheiten der künstlerischen Karriere wie etwa berufliche Selbstständigkeit, lange Vorlaufzeiten bis zum Erfolg, der bisweilen sogar ausbleibt, eigenes Berufsrisiko und sehr unregelmäßige Einkünfte. Die Künstlersozialversicherung berücksichtigt auch, dass manche Künstler wie darstellende Künstler und Bildhauer sehr früh in Rente gehen müssen, und deshalb ihre Versorgung rechtzeitig zu regeln ist. Die Statistik der KSK zeigt, dass die selbstständigen Künstler durchschnittlich weniger verdienen als ihre Zeitgenossen mit gleichem Ausbildungsniveau.522 Das durchschnittliche Jahreseinkommen der versicherten selbständigen Künstler im Jahr 2000 war 22.000 DM.523 Danach sind die Künstler nicht wirklich um ihren Sozialstatus zu beneiden. Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch setzen eine Regelmäßigkeit der Einkommensentwicklung voraus, die bei Künstlern meistens nicht gegeben ist. Um diese schwierige Situation zu verbessern, deckt die KSK die entstehende Lücke ab und erleichtert damit auch dem Nachwuchs die Entscheidung für künstlerische Berufe. 520 Daten und Fakten: http://www.kuenstlersozialversicherung.de Künstlersozialversicherung, Zukunft gemacht, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Bonn, 2002, S. 40 522 Ein Landwirt hat im Jahr 2000 ein Jahreseinkommen von durchschnittlich 40.000 DM, Ein Künstler hat im selben Jahr ein Durchschnittsjahreseinkommen von 22.000 DM. Trotzdem hat der Bund die Landwirte 3,6-mal besser bei ihrer Altersversorgung unterstützt als die Künstler. Pressemitteillungen des Deutschen Kulturrats, http://www.kulturrat.de/publik/presse05-01-02.htm, 05/01/2002 523 Künstlersozialversicherung, Zukunft gemacht, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Bonn, 2002, S. 44 521 153 Die Bühnenarbeiter in Deutschland sind gut organisiert, es gibt die gewerkschaftliche Organisation Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) mit rund 7.000 Mitgliedern, diese Organisation existiert schon seit 1871. Sie beschäftigt sich mit den beruflichen Problemen der vier Berufsgruppen: Solo, Tanz, Opernchor, und Ausstattung, Technik und Verwaltung (ATnV).524 Sie fungiert auch als Lobbyist, der die Entwicklung der Alterversorgung für die Bühnenarbeiter fördert. Als Arbeitgeber sind im Deutschen Bühnenverein 430 Mitgliedern registriert. Bei diesen handelt es sich um die Stadt- und Staatstheater, die Landesbühnen, zahlreiche Privattheater, die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten sowie die Intendanten als persönliche Mitglieder. Gegründet wurde der Verein schon 1846 in Oldenburg.525 Die Bühnenarbeiter, inklusive der Darsteller und der Bühnentechniker, sind bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) versichert. Die Versorgungsanstalt hat einen Verwaltungsrat mit 30 Mitgliedern, diese Gruppe setzt sich aus je 15 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die VddB unterliegt genauso wie die Künstlersozialkasse der Rechts- sowie der Versicherungsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.526 Bis zum Jahr 2000 waren 61.000 Bühnenangehörige versichert und die VddB hatte 8.344 Ruhegeldempfänger.527 Die VddB finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten und den Erträgen der Vermögensanlagen, sie erhält keine staatlichen Zuschüsse. Die Beiträge tragen jeweils zur Hälfte das Mitglied (Arbeitgeberanteil) und der Versicherte (Arbeitsnehmeranteil). Aufgrund der beruflichen Besonderheiten können Versicherte eine zeitlang ohne Beschäftigung sein und können trotzdem weiter versichert bleiben. Um diese Zeit zu überbrücken, müssen sie nur einen geringen monatlichen Beitrag von 12,50 Euro zahlen. Die VddB muss wie alle anderen Anleger die Zinserträge auf dem Kapitalmarkt erwirtschaften. Wegen der negativen Entwicklung des Kapitalmarkts muss der Verrentungssatz ab 1.1.2003 von 16,1% auf 13% abgesenkt werden.528 Die soziale Lage der Künstler in Taiwan In Taiwan fehlt es an einer umfassenden Statistik über den Zustand der Künstler. Weder gibt es ein soziales Netz für alle noch gar Sozialleistungen für Künstler, die zu wenig verdienen. Die erste Statistik über den Sozialzustand der Künstler in Taiwan ist der Report der darstellenden Künstler und Kunstgruppe (Biao-yan-yi-shu-sheng-tai-bao-kao), der im September 2003 524 http://www.buehnengenossenschaft.de http://www.buehnenverein.de/ueber/geschichte.htm 526 http://www.versorgungskammer.de/vddb/selbstverwaltung.html 527 http://www.versorgungskammer.de/vddb/index.html 528 http://www.buehnengenossenschaft.de/fachblatt/jg2002/versorgung.htm 525 154 erschienen ist. Der Report befasst sich nur mit ca. 300 darstellenden Künstlern, die den 68 vom Staat geförderten Kunstgruppen angehören. Der Bericht zeigt, dass die durchschnittlichen Monatseinkünfte der darstellenden Künstler, 25.645 NTD (umgerechnet 730 Euro), weiter hinter dem durchschnittlichen Einkommen der Angestellten (41.452 NTD) liegt.529 70% der darstellenden Künstler sind zwischen 21 und 40 Jahre alt, 60% sind länger als 5 Jahre berufstätig.530 Von allen Kunstfächern haben die jährlich rund 1500 Hochschuleabsolventen der darstellenden Kunst die höchste Arbeitslosequote von 72%. 531 Die Statistiken zeigen, dass die Frage nach der Altersversorgung der darstellenden Künstler spätestens in 20 Jahren auftreten wird. Gleichzeitig weist der Bericht auf die damit zusammenhängenden Nachwuchsmangel hin. In Taiwan gibt es jährlich ca. 8.000 Hochschulabsolventen aus den verschiedenen Kunstbereichen, deren Zukunft ungesichert ist. Langfristig wird der künstlerische Beruf unattraktiv. Die Gesellschaft muss zukünftig mit einem nicht wieder gut zu machenden Schaden rechnen, wenn die Arbeit der Kreativen nicht nur nicht anerkannt wird, sondern auch ungeschützt bleibt. Aber solange kein Sozialnetz für alle aufgebaut wird, können Künstler schwerlich von der öffentlichen Sozialpolitik vorgezogen werden. Die profitorientierten Kulturindustrien können den Hochschulabsolventen berufliche Möglichkeiten anbieten. Werden aber alle Künstler von Unternehmen übernommen, wird die Autonomie der Kunst und Kultur und die intellektuellen Kritikfähigkeit der Gesellschaft darunter leiden. Die unzureichende Wohlfahrtspolitik beeinträchtigt die Kompetenzerweiterung und die Legitimation der staatlichen Kulturpolitik im erheblichen Maße. Um Künstler dennoch zu fördern, bieten einige Kommunen „Künstler Villa (Yi-shu-cun)“ als Atelier an, wo die Künstler für eine bestimmte Zeit wohnen, um ihre kreativen Phasen produktiv zu nutzen. 532 Obwohl diese Angebote sehr klein sind, bieten sie Künstlern in Taiwan schon eine minimale Unterstützung. Durch das Aufkommen der infektiösen Krankheit SARS im April und Mai 2003 wurden rund 700 Aufführungen gestrichen und ca. 300 innerhalb von zwei Monaten verschoben. Die führte dazu, dass die darstellenden Künstler und Bühnentechniker in Taiwan schwerwiegende Verluste hinnehmen mussten. Das Zentralkulturamt CCA hat auf 39 Anträge entsprechende Anträge hin eine einmalige Hilfe mit insgesamt rund 4,7 Mio. NTD (umgerechnet 134.000 Euro) vergeben,533 529 Bericht der darstellenden Künstler und Kunstgruppe in Taiwan 2002 (übersetzt), Taipei, 2003, S. 83 ebenda, S. 51 531 ebenda, S. 75 532 Kang, Li-wen, Künstler Villa mit oder ohne Lebensunterhaltzuschuss (übersetzt), http://www.libertytimes.com.tw/ 2002/new/jul/11/life/art-2.htm, 11/07/2002 533 http://www.ncafroc.org.tw/news/index_news.asp?ser_no=31, 27/08/2003 530 155 dass entspricht nur 16% der beantragten Summe. Gleichzeitig haben die Bühnentechniker ihre Problemlage erkannt und eine Gewerkschaft organisiert.534 Die Künstler, Schriftsteller und Journalisten in Taiwan mussten feststellen, dass sie nur ihre Interessen vertreten können, wenn sie einer Gewerkschaft oder einem Verein angehören, die bzw. der als Gesprächpartner mit dem Staat oder der Wirtschaft verhandelt. In Taiwan wird es in absehbarer Zeit keine soziale Politik für Künstler vorgesehen. Die Kulturpolitik kann den Künstlern nur durch vermehrte öffentlich organisierte Veranstaltungen Aufträge geben. Ob in Taiwan die Nachfrage für Kunst und Kultur in der Zukunft wächst, bleibt abzuwarten. III.1.3.2 Institutsförderung In Deutschland gibt es eine große Zahl an Kulturinstituten, unter ihnen sind viele Theater und Museen, die teilweise auf eine lange Tradition zurückblicken. Gleichzeitig gibt es zahlreiche halböffentliche Institute, die zwischen dem Öffentlichen und dem Privaten vermitteln, wie etwa Stiftungen und Organisationen. Zu nennen wären hier der Deutsche Kulturrat, Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz, Deutsches Nationalkomitee von ICOMOS sowie zahlreiche Funktionsvereine. Während in Deutschland Künstler weniger direkt gefördert werden, wird die Institutsförderung schon sehr lange praktiziert. 535 Die etablierte Zuteilung der Fördermittel an Institute, damit diese ihre eigene Kulturpolitik umsetzen können, begünstigt zum einen die Stabilität der Kulturentwicklung, zum anderen die Unabhängigkeit der Institute vom Staat. Seit den 90er Jahren müssen sich einige Institute in Deutschland jedoch aufgrund des steigenden finanziellen Drucks an den Dritten Sektor (Non-Profit-Organisationen NPO oder Non-GovermentOrganisation NGO) wenden. Im Gegensatz dazu gibt es in Taiwan nur wenige Kulturinstitute. Die meisten Kulturveranstaltungen finden nur gelegentlich statt, deshalb mangelt es an Planungssicherheit. Das Zentralkulturamt CCA kann bis jetzt im Parlament sein Budget für Institute leichter durchsetzen als einzelne Projektförderungen. Gleichzeitig kann die Institutförderung zur mehr Effizienz und 534 Yu, Guo-hua, Die Gewerkschaft der unsichtbaren Bühnentechniker wird gegründet im diesen Jahr, (übersetzt) http://archive.und.com/2003/6/17/NEWS/READING/REA8/1389353.shtml, 17/06/2003 535 Fohrbeck. Karla/Wiesand Andreas, 1989, „Sucht man nach einer funktionalen Abgrenzung der Kulturförderung, dann lässt sich anhand der Etats im übrigen zusammenfassen, dass Staat und Gemeinden den weitaus größten Teil ihrer Mittel bislang für Aufgaben der professionellen Kunstvermittelung und kulturellen Bildung in eigenen, das heißt öffentlichen Institutionen zur Verfügung stellen. Eine direkte Anregung der kulturellen Produktivität – etwa mit Hilfe einer umfassenden individuellen Künstlerförderung (wie sie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durchaus üblich ist und wie sie in Holland oder Skandinavien auch für die Künstler existiert) oder durch eine forcierte Entwicklung und Umstrukturierung aller Bereiche der Kulturwirtschaft (wie etwa in Frankreich) – gehörten dagegen bisher weniger zu den Spezialitäten deutscher Kulturpolitik.“, nach „Die internationalen Vergleichsstudien des ZfK (Zeitung für Kulturaustausch) zur Kunst- und Literaturförderung in der BMI-Reihe „Kultur und Staat“, Köln, 1980/81 156 Stabilität der Kulturentwicklung beitragen. Das CCA strebt jetzt verstärkt an, seine Kulturförderung durch Errichtung von Instituten zu verwirklichen. Dazu zählen das Literaturhaus Taiwans (Tai-wan-wen-xue-guan), das Jugendtheater und ein historisches Filmtheater (P.O.P Cinema oder Guo-min-xi-yuan). Außerdem unterstützt das CCA ein Kulturzentrum Taiwan Centre culturel de Taiwan a Paris in Paris.536 Allerdings entsteht aufgrund der Knappheit der Fördermittel eine Konkurrenz zwischen den wenigen Instituten, die zur Pluralität der Kultur beiträgt. III.1.3.3 Projektförderung des Bundes in Deutschland Im Gegensatz zu den Bundesländern, die hauptsächlich die Operhäuser, Kunst- und Musikhallen, Museen sowie die Kunsthochschulen unter ihrer Verantwortungen haben, bezieht sich die Finanzpolitik der Bundeskulturpolitik auf die Gestaltung von Sonderprojekten. Außer der Kofinanzierung mit den Ländern537 fördert der Bund auch zahlreiche Projekte im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung. Durch die Auswahl der Projektförderung kann der Staat aktuelle Programme wie den internationalen Künstleraustausch, unterstützen. Außerdem können sie sich in Öffentlichkeit profilieren. Der Bund demonstriert durch die Kulturförderung seine gesamtstaatliche Bedeutung. Das Kulturhaushalt des Bundes 2003 belief sich auf 930,5 Mio. Euro, das entsprich ca. 8% der gesamten öffentlichen Kulturausgaben. Davon gingen 280 Mio. an die Deutsche Welle, 100 Mio. an die Stiftung Preußische Kulturbesitz, rund 40 Mio. Euro wurden für die Beseitigung der Hochwasserschäden (2002) im Kulturbereich veranschlagt und 25,6 Mio. gingen an die Kulturstiftung des Bundes. 538 Das Spektrum der Förderungen schließt außerdem noch die Nationalen Gedenkstätten, die Deutsche Bibliothek, die Preußischen Schlösser und Gärten mit ein. Mit der Nationalen Kulturstiftung wurde seit 2002 ein zusätzlicher Förderungsweg geschaffen. III.1.3.4 Kulturpreise in Deutschland Mit Preisverleihungen können Verbindungen hergestellt werden zwischen bestimmten Person oder Institutionen und herausragenden kulturellen Leistungen. Beispiele sind der Georg-BüchnerPreis, 539 der Ingeborg-Bachmann-Preis, 540 der Preis des Bundespräsident und der Deutsche 536 Im Jahr 1995 standen nur 267 Mio. NTD, umgerechnet 7,6 Mio. Euro, CCA für die Aufführungen und Ausstellungen außerhalb Taiwans zur Verfügung, davon wurde nur knapp 1,6 Mio. NTD für das Personal aufgewandet. Haushaltplan, http://www.dgbas.gov.tw/dgbas01/84btab/84B40370.HTM 537 Die von dem Bund finanzierten Instituten siehe http://www.kulturportaldeutschland.de/kp/index1.jsp?size=big&dynmenue=yes 538 Kulturhaushalt des Bundes 2003 539 Ab 2003 mit 40.000 Euro dotiert. http://www.deutscheakademie.de/PREISE/Dotierung&Jury.html 157 Bücherpreis. Eine symbolische und normative Verbindung wird dabei hergestellt. Damit wird häufig zugleich die Persönlichkeit und die Bedeutung derjenigen gewürdigt, nach denen der Preis benannt wurde. In Deutschland werden viele Förderungen als Preise realisiert. Im Jahr 2000 betrug die Gesamtsumme 104 Mio. DM (53 Mio. Euro). Dies bedeutet einen erheblichen Zuwachs seit 1994, denn 1994 betrug die Summe der Preisgelder noch bei 67 Mio. und 1985 noch 45 Mio. DM. Die wichtigsten Preisverleiher sind der Bundesministerien/Bundespräsidenten Preis, die Preise der einzelnen Bundesländer (außer den Stadtstaaten) und verschiedene Träger mit überregionaler öffentlicher Beteiligung. 541 Zu den mit Preisen geförderten Gebieten gehören Film (54%), allgemeine Kultur (13%), bildende Kunst (7%), Musik (6,9%), Literatur (6,6%), Soziokultur (3,9%), Medien (3,3%), darstellende Kunst (2,3%) und Denkmalpflege (1,2%).542 Während die gesamte Geldsumme im Zeitraum zwischen 1994 und 2000 einen Zuwachs von 54% verzeichnet, ist die durchschnittliche Preishöhe nicht stark gewachsen, so belief sich im Jahr 2000 die durchschnittliche Höhe auf 11.386 DM, 1999 auf 10.435 DM und 1985 auf 9.214 DM. Das bedeutet, die Preise werden breiter gestreut. Diese Tendenz entspricht der wachsenden Zahl der bei der KSK versicherten Künstler, deren Zahl von 1994 (73.726) bis 2000 (112.209) einen Zuwachs von 52% verzeichnete.543 III.1.3.5 Projektförderungen in Taiwan In Taiwan gibt es im Vergleich zu Deutschland nicht viele traditionsreiche Kulturstätten wie Institute wie Theater und Opern. Das einzige existierende Staatstheater und die einzige Staatsmusikhalle haben eine selbstständige Geschäftsführung. Bibliotheken und wissenschaftliche Museen stehen unter der Verwaltung des Bildungsministeriums oder der Bildungsbehörden. Nur Kulturzentren, Kunstmuseen und Denkmale unterstehen als ständige Einrichtungen den Kulturämtern. Die zentrale und die lokale öffentliche Kulturpolitik orientieren sich deshalb an Projektförderungen. Dabei unterscheiden sich die zentralen kulturellen Angelegenheiten nicht grundsätzlich von den lokalen. Das ist also anders als in Deutschland. Zu den Aufgaben des Zentralkulturamts CCA gehören außer den auswärtigen Kulturangelegenheiten und der Kunst im 540 Dotiert mit 22.500 Euro. Im Jahr 2000 vergab das Gremium Bundespräsident Preis 548 mit einem Anteil von 18% der gesamten Preisgelder, die einzlenen Bundesländer vergaben 879 Preise mit einem Anteil von 22% und die anderen Träger vergaben 1.167 Preise mit einem Anteil von 23%. Wiesand, Andreas J. (Hrsg.), Handbuch der Kulturpreise 4, Neuausgabe 19952000, Zentrum für Kulturforschung (ZfKf), S. XXI 542 ebenda 543 Antwort der Bundesregierung auf die Organisation und Tätigkeit der Künstlersozialkasse, http://www.kulturrat.de/themen/14-5864.pdf, 03/04/2001, S. 6 541 158 öffentlichen Raum noch Festivals, Wettbewerbsausstellungen, die Wiederbelebung der verlassenen öffentlichen Gebäude und die zentrale Archivierung. Im Jahr 2001 beträgt das Budget des CCA 5,5 Mrd. NTD (umgerechnet 157 Mio. Euro), dieser Betrag entspricht lediglich 0,26% der gesamten öffentlichen Ausgaben.544 Viele zentrale kulturelle Angelegenheiten wie Gedenkstätten, das Staatstheater und die Staatsmuseen gehören nämlich nicht zur Verwaltung des CCA. Die Kulturförderung findet in Taiwan angesichts der geringen Anzahl an Instituten meistens in der Form der Projektförderung statt. Daher sind die Förderungsweisen sehr uneinheitlich. Jedes Kulturamt hat seine eigenen Förderungskategorien. Die Hauptstadt Taipei zum Beispiel unterstützt mehrere Kulturstätten, in historischen Gebäuden eingerichtet worden sind, ihr Kulturbudget beträgt 1,66 Mrd. NTD. Die denkmalreiche Südregion Tainan hingegen setzt sich mehr für die Wiederbelebung der Volkskunst und der Denkmale ein,545 wobei ihre Kulturausgaben im Jahr 2001 lediglich 45,5 Mio. NTD (umgerechnet 1,4 Mio. Euro) ausmachten.546 III.1.3.6 Kulturpreise in Taiwan In Taiwan gibt es nicht viele Förderpreise, sondern nur einige Prestigepreise. Auch bei den höchsten Anerkennungen, dem Kulturpreis des Präsidenten (Presidential Cultural Awards), dotiert mit 1 Mio. NTD (29.000 Euro), dem nationalen Kunstpreis (The national Literature and Art Achievement Award), dotiert mit 600.000 NTD (17.000 Euro), handelt es sich mehr um eine Prestigeverleihung als um eine Förderung. Andere nennenswerte Preise sind noch die Wu San-Lien Awards und das Executive Yuan Cultural Award,547 beide sind mit 600.000 NTD dotiert. Diese Preise erkennen vor allem die langjährige Leistung der Künstler an, denn die meisten Preisträger sind entweder etablierte Künstler oder Künstler im hohen Alter. In Taiwan gibt es zahlreiche Kunstwettbewerbe, bei denen relativ kleine Preisgelder vergeben werden.548 Der erste Preis der International Biennal Print and Drawing Exhibition R.O.C. ist zum Beispiel mit 400.000 NTD (11.400 Euro) dotiert, der Preis der nationalen Kunstausstellung ist mit 150.000 NTD dotiert und der höchste Preis der Kunstausstellung Taiwan ist mit 100.000 NTD dotiert. Die Wettbewerbe lösen häufig Konflikte zwischen den Vertretern der unterschiedlichen Kunstrichtungen aus, zum Beispiel zwischen den Vertretern der traditionell chinesischen und der traditionell taiwanesischen Kunst, zwischen denen der westlich-akademischen und denen der 544 http://www.new7.com.tw/weekly/old/719/719-007.html http://culture.tncg.gov.tw/in2.html 546 http://www4.cca.gov.tw/artquery/09-09all.htm, Anhang 43 547 Der Preis ist wegen der offiziellen politischen Position umstritten. Kommentar siehe Hang, Bao-de, http://www.npf.org.tw/PUBLICATION/EC/089/C/EC-C-089-016.HTM, 21/11/1990 548 Die Liste siehe http://www.aerc.nhctc.edu.tw/8-0/twart-jp/html/ag-g.htm 545 159 traditionell-akademischen Kunst, zwischen denen der kolonialistischen und der entlokalisierten Kunst sowie zwischen den Vertretern der alten und der modernen Kunst. Die meisten der heute vergebenen öffentlichen und privaten Preise wurden in den 80er und 90er Jahren initiiert.549 Derzeit bleibt die Anzahl der Preise stabil. In Taiwan hegt man aufgrund des kleinen Anteils öffentlicher Kulturausgaben große Erwartungen an das Kultursposonring. Nennenswerte private Preisverleiher sind heute zum Beispiel die bis jetzt am höchsten dotierten Taishin Arts Awards von der Taishin Bank Foundation of Arts and Culture mit 1 Mio. NTD (umgerechnet 29.000 Euro). Dieser Preis richtet sich an die darstellende Kunst und hat seinen Fokus bei den jungen Künstlern.550 Der Yageo Tech-Art Award von der Hi-Tech Firma Guo-ju fördert jährlich nur einen Preisträger, der ein Jahr in New York arbeitet. 551 Der Preis für Kunstkommentatoren vom Dimension Endowment of Art (Di-men) ist der einzige Preis für Kunstkritiker. Die S-An Kulturstiftung (von der Familie des Chemie Konzern Chang-chun) und die Liao, Ji-chun Kunststiftung vergeben Preise für wissenschaftliche Arbeiten im Bereich Ästhetik und Studienabschlussarbeiten. Viele prominente Künstler vergeben Preise mit eigenem Namen wie der Liao, Ji-chun Preis der Ölmalerei (jährlich wird nur ein Preis verliehen, der mit 300.000 NTD dotiert ist), der Liao, Xiu-pin Preis der Druckkunst oder sonstige Preise wie der Li, Shi-qiao Preis, der Chen, Jin Preis, der Lin, Yu-shan Preis. Ebenso Sammler wie Chen, Feng-chun vergeben Preise für Kunststudierende. 552 Die meisten unternehmerischen Stiftungen verleihen auch Preise, die Geldersummen betragen durchschnittlich weniger als 150.000 NTD. Für Literatur gibt es im Jahr rund 50 kleine Preise, viele werden von den Verlagen der Tagszeitungen vergeben. 553 Die durchschnitte Dotierung liegt bei 150.000 NTD.554 Zwar können die Preise die langwierigen Karrierewege der Künstler nicht ausreichend fördern, aber sie können doch die Kunststudierenden und die jungen Künstler in Taiwan erheblich ermutigen.555 549 http://sql.tmoa.gov.tw/art/html/2-5/204.htm http://www.taipeitimes.com/News/feat/archives/2003/03/29/199957, 29/03/2003 551 He, Chun-huan, Doppelgewinn mit den privaten Kulturstiftungen und der darstellenden Kunst (übersetzt), 20/05/2003, Liste sieh. http://www.culture.gov.tw:8080/abit/pages/page09-1.jsp?paperid=15 552 http://sql.tmoa.gov.tw/art/html/2-5/204.htm 553 Xiang Yang, http://myweb.hinet.net/home2/sunmoonstar/cric_2.htm 554 Aufgrund der kleinen Dotierung und des Interessenverdachts verlieren diese Preise, etwa von der United News Daily und von der China Times, allmählich ihren Einfluss und ihre Bedeutung. Vgl. Xiang Yang, Der Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Literatur und den Literaturpreisen in Taiwan (übersetzt,) in: Wen-Xun Magazin, Nr. 218, S.37-40, oder: http://myweb.hinet.net/home2/sunmoonstar/cric_8.htm, 11/2003 555 He, Chun-huan, 2003 550 160 Fazit Es ist ein Dilemma, dass die Kreativität der Kulturschöpfenden in einer marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft nie hinreichend vom öffentlichen System gefördert werden kann, gleichzeitig aber von der Marktwirtschaft nur zu oft verzerrt wird. Es stellt sich die Frage, ob der Markt das einzig mögliche Belohungssystem ist, und ob dieses System sich regulieren lässt. Verschiedene Förderungsweisen bringen verschiedene Wirkungen und diese sind nicht leicht vorhersagbar. Bruno S. Frey vertritt die Meinung, dass selbst die Förderung der Kultur nach dem Zufallsprinzip mehr Kreativität stimuliert als die Anwendung von Qualitätskriterien,556 die sowieso schwer definierbar sind. Die These scheint sich in Taiwan zu bestätigen, denn hier gibt es trotz (oder gerade wegen) der knappen Fördermittel eine große Dynamik der kulturellen Aktivitäten. Gelegentliche Förderungen können die Kreativität unter bestimmten Umständen besser fördern als regelmäßige Zuwendungen. Insgesamt lassen sich einige Prinzipien der staatlichen Kulturförderung zusammenfassen: Die Kunstförderung bedeutet Kreativitätsförderung, sie muss nicht im Rahmen der Künstlerförderung stattfinden; Wenn der Staat die Kultur nach Qualitätskriterien fördert, sollten diesen nicht vom Staat bestimmt werden; Die Institutsförderung gewährleistet mehr Planungssicherheit und mehr Autonomie, jedoch können die Institute durch feste Zuwendung ihre Innovationskraft verlieren; Ein Staat, eine Stadt oder eine Kommune kann sich durch selbst initiierte Projektförderungen profilieren. Die Projektförderung ermöglicht, sich nicht auf regelmäßige Aktivitäten festlegen zu müssen und fördert die Kreativität aufgrund der Konkurrenz besser. Dabei ist jedoch die Grundversorgung der Künstler eine notwendige Ergänzung. Dadurch müssten die Künstler nicht um jedes Mittel kämpfen und ihre innere Motivation verzerren. In Zeiten knapper öffentlicher Ressourcen sollte der Staat die indirekten Förderungsmöglichkeiten stärker ausbauen. Dazu gehören unbürokratische Stiftungsgründungen und Steuerbegünstigungen, die private Spenden, Sponsoring durch Unternehmens sowie die Beteiligung des Dritten Sektors an der Kulturförderung motivieren können. 556 Frey, Bruno S., State Support and Creativity in the Art: Some New Considerations, Journal of Cultural Economics, 23, S. 71-85, 1999, S. 79 161 III.2 Kulturökonomie In der marktwirtschaftlich orientierten Gesellschaft entsteht dort ein Markt, wo es eine Nachfrage gibt, das gilt auch für die Kultur. Kulturwirtschaft ist ein Markt für die Produkte geistig-kreativer Tätigkeiten. Hier werden die Entwicklung der Kulturwirtschaften sowie der Kunstmarkt, der Buchmarkt und die Filmindustrie und die staatlichen Regelungen in diesen Bereichen behandelt. Das wirtschaftliche Potential der Kultur wurde in den 80er Jahren weltweit entdeckt. Medien bewunderten zum Beispiel, dass die Kunstmetropole New York als prominentstes Beispiel der USA jährlich 12 Mio. Besucher anlockte, die insgesamt 1,3 Mrd. Dollar Umsatz brachten. Durchschnittlich gab jeder Besucher 126 Dollar in der City aus. Diese Besucher schaffen rund 37.000 Arbeitsplätze in der New York City. 557 Beachtlich ist zum Beispiel auch, dass die Salzburger Festspiele der österreichischen, insbesondere der Salzburger Wirtschaft einen zusätzlichen Umsatz von rund 900 Mio. Schilling (65 Mio. Euro) bescheren.558 Trotz des wirtschaftlichen Reizes können Kunst und Kultur nicht ganz kommerzialisiert werden. Hier lohnt sich eine differenzierte Betrachtung. Es gibt Wirtschaftsbranchen, bei denen Kreativität in Produktion umsetzt wird, dazu gehören zum Beispiel die Filmwirtschaft, Musikwirtschaft, Publikation, Design und Werbung. Hier werden nicht nur die materiellen Produkte, sondern insbesondere auch Images und Gefühle erzeugt. Es gibt auch Wirtschaftbranchen wie den Kunstmarkt, auf dem die künstlerische Kreativität auf materielle Basis gehandelt wird. Beim Kunsthandel werden nicht nur Werke, sondern auch häufig Legenden gehandelt. Das heißt, die Kunst und Künstler wird gewissermaßen mytisiert. Bei darstellenden Künsten wird eher kommuniziert als konsumiert. Beim Tourismus ist die Kulturattraktion eine der wichtigsten Marketingstrategien, hierbei werden Erlebnisse vermittelt. Die kulturrelevanten Ökonomien oder creative industries sind eine Art verfeinerte Dienstleistung und Unterhaltungswirtschaft, bei denen nicht nur die Produkte, sondern auch die Innovation und die Ideen konsumiert werden. III.2.1 Fakten zur deutschen und taiwanesischen Kulturökonomie Die öffentliche Kulturförderung hat sich für die deutsche Volkswirtschaft gelohnt. Das hat sich in den Kernbereichen des Kunst- und Kultursektors sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen gezeigt.559 Die reale Wertschöpfung des Kultursektors und Verlagsgewerbes betrug zum Beispiel 557 FAZ, 11/03/1983 FAZ, 28/08/2003 559 Zu den Kernbereichen des Kunst- und Kultursektors gehören selbständige Künstler, Literatur und Presse, Musik, Darstellende Kunst, bildende Kunst, Museen, Film, TV und Rundfunk, Denkmalpflege und Kulturverwaltung. Zu den vor- und nachgelagerten Bereichen gehören Druckereien, Bindereien, Papierhersteller, filmtechnische Betriebe, Gerätehersteller und Musikinstrumentenhersteller. 558 162 im Jahr 1995 30,3 Mrd. und im Jahr 2000 32,7 Mrd. Euro.560 Die versteuerten Umsätze in den Bereichen Musik, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, darstellenden Künste und Rundfunk/TV im Jahr 1999 betrugen 20 Mrd. Euro.561 Im Jahr 1995 betrugen die gesamten öffentlichen Ausgaben für Theater, Musik, Museen, Kunstund Kulturförderung, Rundfunk/TV und Kulturverwaltung 12,5 Mrd. DM, 562 umgerechnet 6,4 Mrd. Euro. Nach dem EU-Modell gehören Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, darstellende Kunst, Rundfunk-/TV-Unternehmen zur Kulturwirtschaft im engen Sinne, deren steuerpflichtiger Umsatz im Jahr 1996 0,97% und im Jahr 1999 1,0% der Gesamtwirtschaft ausmachten. Zur Kulturwirtschaft im erweiterten Sinne kommen hier noch der Pressemarkt, der Einzelhandel (Pressehandel, Schreibwaren, etc.) und sonstige ergänzende Betriebe (Schaustellergewerbe, Korrekturbüro, etc.) hinzu. Ihr steuerpflichtiger Umsatz betrug im Jahr 1996 1,7% und im Jahr 1999 1,8% (70 Mrd. Euro) der Gesamtwirtschaft. Das Umsatzwachstum von 1996 bis 1999 belief sich auf 21%, die Anzahl der Unternehmen wuchs indessen um 14%.563 In Deutschland zeigte sich im Kultursektor allein zwischen 1995 und 2000 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 1,19%, während die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im diesem Zeitraum durchschnittlich um 1,09% anwuchs. 564 Schon im Zeitraum zwischen 1980 und 1988 zeichneten sich im Kultursektor jährlich höhere Wachstumsraten ab als in der Gesamtwirtschaft. Diese Steigerung ist auf eine zunehmende private Nachfrage nach Kunst- und Kulturprodukten zurückzuführen.565 Im Jahr 2000 wurden rund 642.000 Erwerbstätige im Kultursektor einschließlich des Verlagsgewerbes gezählt, das ist seit 1995 (531.000 Erwerbstätige) ein Wachstum von 21%, während die allgemeine Entwicklung aller Erwerbstätigen in dem selben Zeitraum nur um 1,5% gestiegen ist. Diese Entwicklung spiegelt den Wandel wider sowohl in der Industrie als auch in der Freizeitgestaltung und dementsprechend auch im Dienstleistungssektor. In diesem Sektor gibt es 144.000 Beschäftigte als selbständige Unternehmer, insgesamt ist die Zahl in diesem Sektor von 560 Volkwirtschaftliche Gesamtrechnung. Hier gehören die Film/TV, Rundfunk, darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur, Musik, Presse, Museen, Bibliotheken dem Kultursektor. 561 Quelle: Umsatzsteuerstatistik Destasis, Söndermann, Michael, Zur Lage der Kulturwirtschaft in Deutschland 1999/2000, in: Jahrbuch für Kulturpolitik 2001, Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft (Hrsg.), 2002, S. 369-392, S. 379 562 Quelle: Statistisches Bundesamt; Ebker, 2000, S. 51 563 Söndermann, 2002, S. 384 564 ebenda, S. 380 565 Hummel, Marlies/Waldkircher, Cornelia, Wirtschaftliche Entwicklungstrends von Kunst und Kultur, Gutachten im Auftrag des Bundesministers des Innern, Schriftenreihe des Ifo-Instituts für für Wirtschaftsforschung, Nr. 132, Berlin, München, 1992, S. 213; Hummel, Marlies/Brodbeck, Karl-Heinz, Längerfristige Wechselwirkungen zwischen kultureller und wirtschaftlicher Entwicklung, Schriftenreihe des Ifo-Intituts für Wirtschaftsforschung, Nr. 128, Berlin, München, 1991, S. 88f 163 1995 bis 2000 um 35% gestiegen. 566 Von den 144.000 Beschäftigten sind 75.000 in der darstellenden und der bildenden Kunst tätig. Ein ähnlich hohes Wachstum zeigt sich auch bei der Künstlersozialversicherung, bis 1996 waren noch 81.698 Künstler bei der KSK versichert, im Jahr 2000 waren die Zahl schon um 37% auf 112.209 angewachsen. 567 Zum einen erleichtert die Künstlersozialversicherung die Wahl eines Berufs im künstlerischen Bereich, zum anderen ist der zunehmende Bedarf im Kunstsektor auf die Selbständigen angewiesen. In Taiwan gibt es keine präzisen Angaben aus der Kulturwirtschaft. Im Jahr 2000 erwirtschaftete der kulturrelevante Wirtschaftssektor schätzungsweise umgerechnet 12,6 Mrd. Euro. Seit 2002 wird ein 6-jähriges Projekt Kreative Kulturwirtschaften (Wen-hua-chuang-yi-chan-ye) vom Zentralkulturamt CCA und dem Wirtschaftsministerium geleitet, um den Sektor stärker zu fördern. Zu diesem Sektor gehört Graphik, Design, digitale Unterhaltung, bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Kunsthandwerk, Rundfunk/TV, Film, Werbung und kulturelle Infrastruktur. Der Umsatz soll 2008 ca. 33 Mrd. Euro erreichen. 568 Damit erscheinen die Pläne des Wirtschaftsministeriums als zu optimistisch. In Taiwan arbeiteten im Jahr 1998 150.000 Personen im kulturrelevanten Wirtschaftssektor, im Jahr 2000 (schätzungsweise) 196.000, also wurden auch hier 30% Zuwachs erreicht. 569 Im Vergleich liegt die Produktivität in diesem Sektor in Taiwan jedoch weit hinter der von Deutschland, ungefähr die gleiche Zahl an Beschäftigten erreichten nur 18% der Wertschöpfung, die in Deutschland erzielt wurde. III.2.2 Kulturrelevante Wirtschaftsbereiche Die kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche sind im Moment das Kernthema der Kulturpolitik in Taiwan. Durch die Förderung dieser Bereiche soll die Kulturwirtschaft in Taiwan bis dem Jahr 2008 den Umsatz mehr als verdoppeln. Angesichts der Globalisierung und Digitalisierung, ist die Konkurrenz in allen Wirtschaftsbereichen stark, und erfordert immer mehr Innovationsgeist. Wettbewerbsfähigkeit wird nicht durch Kostensenkung, sondern auch durch differenzierte Produkte gesteigert. Ideen sind das wichtigste Kapital der kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche. Die „creative industries“ in Großbritannien umfassen die Software und Computer Services, Publikation, TV/Rundfunk, Musik/Film/Video, Werbung, Kunst- und Antiquitätsmarkt, interaktive Unterhaltungssoftware, 566 Söndermann, 2002, S. 385 Organisation und Tätigkeit der Künstlersozialkasse, Deutscher Bundestag, 14/5864, 03/04/2001, www.kulturrat.de/themen/14-5864.pdf, bis 1997 gab es jährlich über 10% Zunahme, seit 1998 steigt die Zahl jährlich ungefähr 5%. 568 http://www.cca.gov.tw/creative/page/main_01.htm 569 http://www.cca.gov.tw/creative/page/main_01.htm 567 164 Mode Design, Architektur, Handwerke und darstellende Künste umfassen. Diese Industrien machen £ 100 Mrd. Umsatz, dies entspricht 5% des BIP Großbritanniens. 570 In Deutschland entsprach 1992 der Anteil der Kulturwirtschaft (ohne Computer Service und Software) 3,87%.571 Die kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche sind trotz der Verwandtschaft zur Kunst und Kultur anders zu definieren. Sie entstehen aus der Wirtschaftlichkeit der künstlerischen Tätigkeit. Sie sind Dienstleistungen oder Produktionsverhältnisse mit hoher Anforderung an Qualifikation, Kreativität und Innovation. Kunst und Kultur hingegen sind die Ideen oder die Werte an sich. Die Förderung der kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche ersetzt die eigentliche Kulturförderung nicht. 572 Die Förderung der kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche basiert sowohl auf dem Ziel der Wirtschaftsförderung als auch auf der Förderung der kulturellen Vielfalt und nicht zuletzt auf der Förderung der nationalen kulturellen Besonderheiten. Eventuell muss Taiwan als Mitgliedstaat mit der WTO verhandeln, um die zu fördernden Industrien aus der Kategorie des freien Handels heraus zu nehmen. 573 Auch die europäischen Kulturwirtschaften, die auf dem Kulturreichtum und der wirtschaftlichen Stabilität in Europa gründen, hätten ein Interesse daran, nicht mehr in dieser Kategorie zu bleiben. Sie erleben ebenfalls oft Krisen und sind auf beständige Förderungen und Schutz angewiesen. III.2.2.1 Die Entwicklung in Deutschland In Deutschland wurde schon während der Zeit der Industrialisierung die Bedeutung der kreativen Industrien betont. Es ging um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrieprodukte. Ab etwa 1840 forcierte das Deutsche Reich eine Diskussion über die Voraussetzungen und Ziele ästhetischer Qualifizierung im gewerblichen und industriellen Sektor. 1907 fand die wirtschaftsorientierte Kulturentwicklung ihren Höhepunkt mit der Gründung des Deutschen Werkbundes. Die Idee der Ästhetisierung der Industrieprodukte wurde später von Bauhaus weiter vertreten.574 Die heutige Unterhaltungs- und Dienstleistungswirtschaft ist aus der früheren Idee der Kultivierung der Bevölkerung entstanden. Johannes Müller, der Direktor des Thüringischen Statistischen Landesamts 1928, hat in bezug auf „die Bedeutung der Kultur im Leben des deutschen Volkes“ 570 http://news.bbc.co.uk/hi/english/entertainment/newsid_1218000/1218095.stm Ebker, 2000, S. 68 572 In Taiwan wird gern auf das Tanztheater Cloude Gate Dance Theatre of Taiwan in bezug auf erfolgreiches Management und Vermarktung der darstellenden Kunst verwiesen, das nur knapp 19% der Betriebausgabe vom Staat subventioniert bekommt. Es als Vorbild zu nehmen, dient allerdings dem Staat als Argument, seiner Verantwortung für die Kultur zu entkommen und führt zur Selbstausbeutung der Kulturengagierten. „Die Entwicklung des Tanztheaters lässt sich als bitter beschreiben.“ Lin, Hwai-ming (Begründer und der künstlerische Leiter). In: Erst die Kultur, dann die Wirtschaft (übersetzt), veröffentlicht auf dem International Symposium on "Creative industry“ – A Global Thought and Future Action in Taiwan, 27/03/2003 573 Forex, Christophe, Promoting cultural diversity: a challenge for Europe, a policy for the European Union, ebenda 574 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 3 571 165 eine „Deutsche Kulturstatistik“ eingeführt und die Bereiche zu definieren versucht. Diese umfassten: – die Pflege des geistigen Lebens (darunter: Unterricht und Bildung, einschließlich der Theater, Büchereien etc.), – die Pflege des seelischen Lebens (darunter: Religion und kirchliche Verhältnisse, einschließlich der Moralstatistik575), – die Pflege des körperlichen Lebens (darunter: medizinische Versorgung, Sport etc.), – und die Verwaltungsstatistik einschließlich der politischen Statistik (darunter auch Rechtspflege, Landesverteidigung und Wahlen). Trotz des frühen Interesses wurde erst 1970 eine Erhebung zur Untersuchung der Lage der Künstler und Schriftsteller im Bundestag vorgeschlagen.576 Die Verknüpfung künstlerischer Tätigkeit mit dem gesellschaftlichen Bedarf lag nicht mehr fern. Durch öffentliche Aufträge an die Künstler wurde der Marktmechanismus mit Subventionen verbunden. Unter dem Begriff Neue Kultur fand eine Begriffserweiterung statt. Hier wurden Styling, Musik, Lokale, Kino, Buchhandlungen, Mode, Tanz, Psychotherapie, Esoterik, Festivals, Flohmarkt, Sommerkultur, Sport und Fitness unter einem Begriff zusammengefasst.577 Darin ist das Bestreben zu erkennen, einen Markt für die neue Art von Dienstleistungen zu definieren. Im Blickpunkt des wissenschaftlichen Interesses stand die Entwicklung „von der Arbeits- zur Kulturgesellschaft“ (Gottlieb Duttweiler Institute, Rüschlikon, Schweiz) oder „Das neue Interesse an der Kultur“ (Knigge, Volkhard, 1987).578 Es handelte sich dabei um eine höheren Anspruch an die Wohnumgebung und die Lebensqualität, gleichzeitig um eine neue Entwicklung der Freizeit- und Unterhaltungskultur. Die Bürger sehnten sich zunächst nach einer Vernetzung bislang getrennter Lebensbereiche, einer Rückbindung an individuelle Erfahrungen. Die Vielfalt der Historisierungen und Traditionsbildungen – durch Denkmalschutzjahre, blühenden Ahnenkult in Form von Jubiläen, Gedenk- und Jahrhundertfeiern sowie Heimatnostalgien aller Art befördert – ist ohne die davor- oder darüber liegende Politisierung und Kommerzialisierung nicht richtig zu verstehen.579 575 Eine Modewissenschaft aus der Zeit der Industrialisierung von etwa 1850. Bei der Moralstatistik wurde versucht, mit Hilfe von quantifizierenden, aus den Naturwissenschaften abgeleiteten Methoden, determinierende Gesetzmäßigkeiten des Sozialverhaltens zu berechnen. http://wwwhome.unibielefeld.de/wdrexler/htmldata/statistik/lektionen/T03/Text03.htm#D5 576 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 8 577 Aus der 'Top 50' der 'Neuen Kultur', in: Projekt „Neue Kulturformen und kommunalen Kulturpolitik“ am Kommualwisschenaftlichen Dokumentationszentreum, Kohoutek, Rudolf u. a., Wien, 1987 578 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 17 579 ebenda, S. 17 166 ‚Der Bürger fühlt sich vor allem in einem nahen, sinnlich erfassbaren Raum „zu Hause“. Deshalb muss die Stadt dem Bürger wieder mehr zur „Heimat“ werden, zu einem menschlichen Identitäts- und Aktionsraum, Die moderne Stadt ist nicht unvereinbar mit einer persönlichen Umwelt, die die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung des Menschen ermöglicht. Ökonomische und kulturelle Ziele sind durchaus gemeinsam erreichbar.’580 Es ging den Städten, den Ländern und später auch dem Bund um die Wirtschaftsstandorte, den Tourismus und das politische Prestige. Für die später zu entwickelnde Kulturwirtschaft wurde in Deutschland schon sehr früh eine gute Infrastruktur zur Verfügung gestellt, zum Beispiel die Bühne, die Musikhalle und die Audiotechnik für den Musikbetrieb oder die Druckindustrie für den Buchmarkt. Nicht zuletzt wegen dieser guten Infrastruktur erreichte zum Beispiel der Gesamtumsatz des Buchmarktes 1984 über 10 Mrd. DM, allein die Buchverlage erreichten 6,3 Mrd. DM.581 Der Gesamtumsatz des Buchmarktes 1999 betrug bereits ca. 30 Mrd. DM.582 In den 80er Jahren wurde nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland über Kulturwirtschaft nachgedacht, sondern auch in Frankreich, Großbritannien, in Kanada und selbst in der DDR, wo die Zahl der durch Konzert- und Gastspieldirektionen organisierten Veranstaltungen von 1970 bis 1984 von knapp 20.000 auf über 45.000 stieg und die Zahl der Besucher von über 7,5 Mio. auf über 15 Mio. angestiegen ist. Gleichzeitig wuchs die Schallplattenproduktion von 6,2 auf 20,3 Mio. Stück.583 Die Kreativität wurde erstmals als das Humankapital anerkannt. Es gab noch Skepsis in der Öffentlichkeit über die Rentabilität der „Kulturindustrien“, die sich aber als erstaunlich stabil gegenüber Strukturbrüchen und Rezessionstrends in der übrigen Wirtschaft erwiesen haben. Im Jahr 1983 wurden 6000 Buchhandlungen und Verlage und 54.000 abhängig Beschäftigte gezählt. Die Gesamt-Bruttolohnsumme betrug rund 2 Mrd. DM; von 1982 bis 1986 wurde ein Anstieg von 23% gemeldet. Beim Kunst- und Antiquitätenmarkt und beim Design wurde im Jahr 1986 ein Umsatz von ca. 3 Mrd. DM,584 bei Kunsthandwerkern von 650 Mio. DM, erzielt. Im Jahr 1984 580 Blank, J.-Th./Mombaur, P. M./Pappermann, E., Kulturarbeit in der kommunalen Praxis, Köln, 1984, Pappermann vom Deutschen Städtetag 581 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 32 582 Söndermann, 2001, S. 383 583 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 33 584 Einschließlich des Kunsthandels mit zeitgenössischer Kunst mit einem Umsatz von 750 Mio. DM. Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 42; Der Umsatz des Kunstmarktes ist in den 90er Jahren von allen Bereichen der Kulturwirtschaften am wenigsten gewachsen (Bei Kunstverlagen, Kunsthandel ohne Antiquitäten, Ausstellungswesen, Design und Kunsthandwerk, zusammen gab es von 1982 bis 1986 einen Anstieg von 42%). Der Umsatz des Kunstmarktes 1999, der von Künstlern, Restauratoren, im Kunsthandel, im Ausstellungswesen, im Bereich Antiquitäten und Kunsthandwerk bewirkt wurde, betrug 1,45 Mrd. Euro (2,8 Mrd. DM). Er ist seit 1996 nur um 5% angestiegen. Söndermann, 2001, S. 384 167 wurden in über 2000 Museen 6,2 Mio. Besucher verzeichnet,585 diese Zahl wurde bis 2001 fast verzwanzigfacht.586 1985-87 wurde die Zahl der hauptberuflich Tätigen mit künstlerisch-publizistischen Berufschwerpunkten auf 120.000 geschätzt. Die Zahl der „kulturberufliche“ Personen wurde in den Bereichen der Kulturinstitutionen (Museen, Bibliotheken etc.), der Kulturbetriebe (Galeristen, Buchhändler, Verleger und Musikproduzenten etc.), der Soziokultur (Kommunikationszentren etc.), der Architektur, der Fotographie und dem Design und den künstlerischen Hochschulen auf insgesamt 300.000 geschätzt. 587 Im Jahr 2000 wurden (mit der vorherigen nicht kongruenten Kategorie) rund 642.000 Erwerbstätige im Kultursektor gerechnet, das entspricht 1,6% aller Erwerbstätigen. Zum Vergleich wurde in Frankreich der Anteil der Beschäftigten im kulturellen Sektor (1986) auf 4% und für Großbritannien (1994) auf fast 2% der Erwerbstätigen geschätzt.588 Die schnelle Entwicklung der Filmwirtschaft ist sehr hilfreich, wenn es darum geht, die staatliche Förderung der Kulturwirtschaft zu legitimieren. Es wird dabei die Erfahrung hervorgehoben, dass ein staatlicher Zuschuss in Medienbereich in der Regel ein 10-faches Finanzvolumen auf der privaten Seite in Gang setzt. 589 1983 verzeichnete die Filmstatistik rund 800 Filmhersteller, verleiher und 1500 Filmtheater und filmtechnische Betriebe mit zusammen 22.700 Beschäftigten und insgesamt 3,85 Mrd. DM Umsatz. Von 1982 bis 1986 wurde ein Zuwachs von 61% registriert.590 1999 verzeichnete die Filmwirtschaft 10 Mrd. Euro (19,5 Mrd. DM) Umsatz, was eine Zunahme des Umsatzes von 44% gegenüber 1996 entspricht.591 In Deutschland sind 1996 im Kunst-, Medien- und Kulturbereich (einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche) von gut einer Million Beschäftigten mehr als 43,5 Mrd. Euro an Wertschöpfung erbracht worden. Das sind 2,5 bzw. 3% des Volumens aller Wirtschaftsbereiche. Der Unterbereich der privaten und öffentlichen Theater und Orchester wies eine Wertschöpfung von 2,5 Mrd. Euro auf und beschäftigte 60.000 Personen. Finanziert wird dieser Kulturbereich in Deutschland zum überwiegenden Teil von der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand, nämlich der Bund, die Länder, sowie Städte und Gemeinden, hat 1998 netto 7,6 Mrd. Euro und nach Abzug der unmittelbaren Einnahmen (Eintrittsgelder u. ä.) rund 6,6 Mrd. Euro (Grundmittel) für die Kultur ausgegeben. 585 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 42f Siehe Unterabschnitt III.1.1.2 587 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 36 588 Der Kultursektor hier umfasst die Musikwirtschaft, den Buchmarkt, den Kunstmarkt, die Rundfunk-/TV-Produktion, die Filmwirtschaft, die darstellenden Kunst, den Pressmarkt und den Einzelnhandel. Söndermann, Michael, 2001, S. 385 589 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 43 590 ebenda, S. 43f 591 Söndermann, 2001, S. 384 586 168 III.2.2.2 Die kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche der EU-Länder Die Bevölkerungszahl der 12 EU-Länder beträgt 305 Mio.; 2002 betrug das BIP 6.828 Mrd. Euro, d.h. 22.400 Euro pro Kopf.592 Eine überproportionale Entwicklung der kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche lässt sich in allen EU-Ländern beobachten. In Europa hat die Beschäftigung im kulturellen Bereich in den letzten 15 Jahren stark zugenommen. In Spanien zum Beispiel ist zwischen 1987 und 1994 ein Zuwachs von 24% verzeichnet, in Frankreich ist in diesem Bereich die Zahl zwischen 1982 und 1990 um 36,9% gestiegen, während die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt nur um 3,7% zunahm. In Deutschland wuchsen zwischen 1980 und 1992 der Umsätze der Kulturwirtschaft um 73%,593 während zwischen 1980 und 1994 die Beschäftigung von Produzenten und Künstler um 23% zunahm. Einige Teilsektoren der Kultur, die stark auf öffentliche Förderung angewiesen sind, verlangsamten wegen der allgemeinen Mittelknappheit ihre Entwicklung seit dem Anfang der 90er Jahre. 594 Das Wachstum ist auf 5 Faktoren zurückzuführen: die zunehmende Bedeutung der Dienstleistungssektoren, die höhere Lebenserwartung, das höhere Bildungsniveau, die zunehmende Freizeit und die Verstädterung.595 Der Kulturbedarf in Europa ist hoch und er lässt sich teilweise erfolgreich in der Volkswirtschaft vermarkten. Manche kulturrelevanten Wirtschaftsbereiche entwickeln sich dank der teilweisen öffentlichen Kulturförderungen sehr positiv, darunter zum Beispiel die Filmförderung. Außerdem können weitere Bereiche mit marktwirtschaftlichem Potential identifiziert werden, wie Denkmale, Musik, darstellende Kunst und Buchmark, sie werden im EU-Rahmen verstärkt gefördert. Denkmale und Kulturerbe Im EU-Raum gibt es 200.000 Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder als solche eingetragen sind. Neben diesen gibt es noch 2,5 Mio. Gebäude von historischem Interesse. Die Besucherzahl von Museen, Ausstellungen, Denkmalen und archäologischen Ausgrabungsstätten hat sich in 20 Jahren verdoppelt. Die Bewahrung dieses Kulturerbes beschäftigt rund 313.000 Menschen und die kunsthandwerklichen Berufe, die damit zusammenhängen, bieten 850.000 Arbeitsplätze. Die zunehmende Besucherzahl bringt keinen Zuwachs der Beschäftigung bei der 592 http://www.ecb.int/enlargement/enl_faq_de.htm. Ebker, 2000, S. 68 594 Kultur, Kulturwirtschaft und Beschäftigung, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Brüssel, 1998, S. 3 595 Die Verstädterung kann die Nutzung der kulturellen Angebote stärken. Kultur, Kulturwirtschaft und Beschäftigung, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienstellen, Brüssel, 1998, S. 6 593 169 Erhaltungsleistung, da öffentliches Geld eher gekürzt werden. Aber Dienstleistung – Geschäfte, Gastronomie und Hotellerie – werden merklich belebt.596 Musik In der Musikwirtschaft wurde 1994-1995 85.000 Konzerte klassischer Musik und 305.000 Rock/Pop- und Unterhaltungsmusik-Konzerte mit etwa 1,4 Mrd. Euro Umsatz aufgeführt. Der klassische Bereich beschäftigt etwa 46.500, der Pop-Bereich 185.000 Menschen und die 3621 Agenturen beschäftigen 22.000 Personen. 597 Die klassische Musik wird mit öffentlichen Mitteln gefördert, private Sponsoren beteiligen sich punktuell. Die Volksmusik erhält dagegen mehr Mittel von privaten Sponsoren und weniger staatliche Unterstützung.598 Die Musikindustrie hat sich mit wenig oder keinerlei Regierungsunterstützung entwickelt. Erst in jüngster Zeit hat sie wegen sinkender Einkünfte ein Interesse an staatlicher Einflussnahme gezeigt.599 Darstellende Künste Der Bereich Darstellende Kunst, der Theater, Lyrik, Tanz, Instrumentalmusik, Rock, Varieté und Zirkus umfasst, hat im Jahr 1995 115 Mio. Besucher angezogen. In Europa gibt es ungefähr 6000 Festivals. Im Jahr 1995 sind 350.000 Arbeitsplätze gerechnet worden, dabei auch Teilzeitjobs.600 Die sonstige Finanzierung dieses Bereichs findet überwiegend durch staatliches Mittel statt. Aber die Budgets werden jetzt fast in allen Ländern gekürzt oder ganz gestrichen, wodurch die Existenz einiger Institute gefährdet ist. In vielen Fällen ist das künstlerische Produkt nicht massentauglich, so dass es schwierig wird, diese Einnahmeausfälle zu kompensieren. Die Kultureinrichtungen in diesen Bereichen könnten allerdings aus einer Öffnung ihrer Strukturen im Hinblick auf mehr Effizienz, Effektivität, flexible Preismechanismen und die richtige Produktvermarktung Nutzen ziehen.601 Filme 1996 hatte das Kino in EU-Raum 702 Mio. Besucher, das entspricht einem Anstieg von 18% seit 1990. Im Durchschnitt geht ein Zuschauer zweimal im Jahr ins Kino. Es gibt zahlreiche Kleinunternehmen in der Filmindustrie, 1995 waren etwa 500 Unternehmen mit der Produktion oder der Koproduktion programmfüllender Filme befasst. Viele Unternehmen produzierten nur 596 ebenda, S. 7f ebenda, S. 8 598 ebenda, S. 9 599 Arbeitsdokument 1999-2004, Über Kulturwirtschaft, Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, Europäisches Parlament, S. 7 600 Kultur, Kulturwirtschaft und Beschäftigung, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienstellen, Brüssel, 1998, S. 9f 601 Arbeitsdokument 1999-2004, Über Kulturwirtschaft, Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, Europäisches Parlament, S. 9 597 170 einen oder zwei Filme pro Jahr. 1994-1995 gab es 600 bis 700 Verleihfirmen. In den Vereinigen Staaten hingegen teilen sich 8 Firmen 89% des Markts). Zurzeit gibt es in den 12 EU-Ländern 20.208 Kinosäle. Im Jahr 1995 wurden für die Filmwirtschaft 950.000 Arbeitsplätze geschätzt, das entspricht 0,7% der Erwerbsbevölkerung in der EU. Der Filmmarkt in der EU wird zu 78% von US-amerikanischen Filmen beherrscht.602 Bücher und Tonbänder In der EU wird je 1000 Einwohner im Jahr durchschnittlich ein Titel – neue Titel und Neuauflagen – veröffentlicht. In Deutschland sind es 0,9 Titel je 1000 Einwohner. Die Zahl der Arbeitsplätze im Bereich Literatur (Verfassen, Übersetzung, Herausgabe und Vertrieb von Büchern und Veröffentlichungen) und im Bereich Printmedien ist zwischen 1986 und 1991 gestiegen, ging dann jedoch wieder leicht zurück. 1995 waren dort zusammen genommen 657.300 Arbeitsplätze gemeldet. Im Bibliothekswesen gibt es 100.000 Arbeitsplätze. In Deutschland gibt es im Jahr 1995 15.661 öffentliche Bibliotheken.603 Der Absatz bespielter Tonträger (935 Mio. Einheiten) stellte einen Markt von 8,8 Mrd. Euro dar, 50% der Einkünfte der Musikindustrie. 60% des Absatzes innerhalb der EU sind europäische Erzeugnisse, davon 10% klassische Musik. 45.000 beschäftigte Personen wurden dort gezählt. Darüber hinaus gibt es indirekte Arbeitsplätze, etwa 10.000 im Bereich Herstellung der Trägermedien, 10.000 im Bereich Aufnahmestudios und 80.000 in den 7000 Verkaufsstellen, 604 die aber von der Verbreitung der privaten CD-Brenner stark betroffen sind. Die Zahl der Verleger, vor allem die, die elektronischen Produkte herstellen, nimm dynamisch zu.605 Von 1995 bis 1996 (1.106) ist ein Zuwachs von 38%. Von 1995 bis 1999 stieg die Beschäftigung in der Publikationswirtschaft durchschnittlich im Jahr um 2,1%, im Wesentlichen konzentriert auf die inhaltlich anspruchsvollen Bereiche von Kunst und Kultur, während die Beschäftigung in der Industrie insgesamt stagnierte.606 Die Erweiterung der Lesekultur wird betrieben. Im April 2002 stellte eine Eurobarometer-Erhebung fest, dass über 40% der Europäer in den vergangen 12 Monaten kein Buch gelesen hatten. Der europäische Buchhandel will das Lesen auf europäischer Ebene fördern. Bei der Konkurrenz mit anderen Unterhaltungsangeboten ist die Erweiterung des Buchmarkts und der Lesekultur allerdings nicht gerade optimistisch einzuschätzen. 602 ebenda, S. 10f ebenda, S. 14 604 ebenda, S. 15 605 ebenda, S. 16 606 MKW Wirtschaftsforschung, Ausschöpfung und Entwicklung des Arbeitsplatzpotentials im kulturellen Sektor im Zeitalter der Digitalisierung, Schlussbericht – Kurzfassung, Juni 2001, München, S. 9 603 171 Fazit Insgesamt zeigt das Wachstum der Kulturwirtschaft eine Tendenz zur „Kulturalisierung“ der Unterhaltung und der Freizeit, dementsprechend eine Kulturalisierung des Konsums. Diese Entwicklung basiert auf dem reichen europäischen Kulturerbe. Es hat den Kulturbedarf der Europäer weiter entwickelt und befriedigt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Kulturwirtschaft unendliches Wachstum versprechen kann. Die Angebote sind nicht anderes als Marktgüter, die miteinander konkurrieren. Die Konkurrenz ist noch stärker, wenn die Angebote viel Zeit von den Konsumenten beanspruchen. Eine Studie zeigt zum Beispiel, dass im Jahr 2002 die InternetBenutzer in den USA weniger ferngesehen haben als 2001. 607 Auch der Auflagenrückgang der Zeitungen lässt sich als eine Folge der Konkurrenz mit den elektronischen Medien auffassen.608 Während die Kreativität grenzenlos ist, hat der Markt der Kulturwirtschaft sicher eine Sättigungsgrenze, sie hängt mit dem Zeitbudget der Konsumenten zusammen.609 In diesem Sinne erfordert die Kulturwirtschaft großen Innovationsgeist besonders für kurzlebige Produkte, um stets einen neuen Konsumbedarf zu entdecken. Die Kulturwirtschaft ist deshalb „erfindungsintensiv“ und der Markt ist ständig im Wandel. Um die künstlerische Kreativität auch produktiv umzusetzen, benötigen teilweise auch Industrien Förderung oder Schutz. Der Staat kann bei der Gründung und bei der Umstrukturierung, Modernisierung oder Technisierung eines Unternehmens mit Förderungen oder Schutzmaßnahmen helfen. Diese Hilfe kann oft entscheidend sein weil die kreativen Unternehmen zum großen Teil kleine Unternehmen sind. In Großbritannien zum Beispiel bestehen 97% der Kultureinrichtungen aus weniger als 9 Personen.610 Die verfeinerten und ausdifferenzierten Kulturwirtschaften bedürfen der Professionalität der angrenzenden Industrien. Wichtige Aufgaben übernehmen zum Beispiel die Werbe- und Presseagenturen, die Marketing und PR-Agenturen, die Drucktechnik und das Design, die Ausstrahlung und Programmgestaltung des audiovisuellen Sektors, die Verpackung und 607 der UCLA Center for Commuication Policy, The UCLA Internet Report – Surveying the digital Future, Year Three, Los Angeles, Feb/2003, S. 33 608 Analyse siehe Meyer-Lucht, Robin, Sinkende Auflagen, Einbrüche im Anzeigengeschäft, Konkurrent Internet, Die Krise auf dem deutschen Tagszeitungsmarkt (Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Informationsgesellschaft, Nr. 9/2003), http://www.berlin-institute.de/Krise-Tageszeitungsmarkt.pdf; Betroffen sind sogar die etablierten Printmedien. Häuser wie Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau, Neue Zürcher Zeitung. Nöcker, Ralf, Tiefe Einschnitte in der Zeitungsbranche, Dramatische Einbrüche im Anzeigengeschäft / Aufschwung frühestens Mitte 2003, FAZ, www.faz.net/s/Rub3C0B5C86BD3E4C2F8DE593FFA3707EEE/img/leer.gif, 27/06/2002. Die erwartete Erholung bis Mitte 2003 ist nicht eingetreten. 609 Wu, Chieh-hsiang, Die Stundenzahl Jahresarbeit der Deutschen beträgt durchschnittlich 1.560 Stunden, die der Taiwanesen 2.282 Stunden. Sie ist die höchste der Welt. Dazu kommt noch eine längere Einkaufzeit und Bildung nach der Arbeitzeit. Das Zeitbudget der Taiwanesen für Unterhaltung ist beträchtlich geringer als das der Deutschen. Wie viel Zeit haben wir übrig fürs Lesen? (übersetzt), China Time, 06/09/2003 610 Arbeitsdokument 1999-2004, Über Kulturwirtschaft, Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, Europäisches Parlament, S. 19 172 Transport, die Restaurierung, Verlagerung und Konservierung von Kunstgüter und Antiquitäten, die Veranstaltung von Festivals oder Ausstellungen und die darauf bezogenen Techniken. Am fachlichen Bedarf orientierte Aus- und Fortbildung in diesen Bereichen ist die wichtigste Investition des Staates. Eine gute Infrastruktur für Informationen und den Informationsaustausch ist unverzichtbar, da Ideen und Informationen unzertrennlich sind. Bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist es dringend, die Mobilität der Künstler im europäischen Raum zu ermöglichen.611 Es ist außerdem vorzuschlagen, entweder die Künstlersozialversicherung auf die Selbstständigen in diesen Bereichen zu erweitern, oder für sie eine flexiblere Sozialversicherung als die bisherige Sozialversicherung der Selbständigen einzurichten. Viele Künstler müssen einen Zweitberuf haben, um sich ein festes Einkommen zu sichern damit sie sich ihrer künstlerischen Tätigkeit widmen können. Zum Beispiel haben von rund 250.000 Personen, die in der EU als Komponisten tätig sind, lediglich 10% Einkünfte, die einem Mindestgehalt entsprechen. Einige EU-Staaten, Deutschland eingeschlossen, haben einen Status entwickelt, der der Besonderheit dieser Berufe – hohe Qualifikationsanforderungen, geringe Beschäftigungssicherheit und eine Konzentration der Tätigkeit auf einen bestimmten Teil des Jahres – Rechnung trägt.612 Durch eine flexiblere Sozialversicherung sollten die schwankenden Beschäftigungsverhältnisse überbrückt und die Mobilität der Erwerbstätigen in EU-Raum gestützt werden.613 III.2.2.3 Die „Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche“ in Taiwan Seit 2002 existiert ein 6-jähriges Aufbauprogramm der "Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche“. Das Aufbauprogramm soll die Industrien, die auf Kreativität angewiesen sind, näher zur Kultur bringen und die kulturelle Kreativität enger an die Marktwirtschaft binden. Die Förderung wird vom Wirtschaftsministerium und dem Zentralkulturamt CCA gemeinsam durchgeführt. Die zu fördernden Wirtschaften, insgesamt 13 Branchen,614 sollen stärker bei der Forschung unterstützt und steuerlich begünstigt werden. Die Ziele sind dabei, die Produktivität der Wirtschaft in diesen Bereichen zu erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit taiwanesischer Produkte zu steigern, den Inlandsund Auslandsmarkt für Kulturprodukte zu erweitern und - nicht zuletzt - Arbeitsplätze zu schaffen. 611 Innerhalb der EU-Ländern gibt es immer noch Hemmnisse für die Mobilität von Künstlern: Doppelbesteuerung oder die Antikartellgesetzgebung, die angewandt wird auf staatliche Stützungsprogramme in verschiedenen Kulturzweigen, das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Unterstützung der Förderung von europäischen Kulturarbeiten in Drittländern usw. ebenda, S. 4 612 ebenda, S. 23 613 In Großbritannien ist die Arbeitslosenrate im Kulturbereich von 8% 1991 auf 11% 1994 angestiegen (= 63.000 Personen) gegenüber einer Arbeitslosenrate von 9,5% in den restlichen Wirtschaftszweigen. 13% der Arbeitsplätze im Kulturbereich, d.h. doppelt so viele wie in der Wirtschaft insgesamt, sind befristet, 24% sind Teilzeitarbeitsplätze. ebenda, S. 24 614 Diese sind bildende Kunst, darstellende Kunst, Musik, Handwerk, Industriedesign, Publikation, Funk und TV, Film, Werbung, Bühnegestaltung, Erholungs- und Unterhaltungsindustrie, Architektur, Modedesign und Design für den alltäglichen Lebensbedarfs. http://www.cca.gov.tw/creative/page/main_01.htm 173 Das Zentralkulturamt CCA nimmt die creative industries in Großbritannien als Vorbild. Die Förderungsweise in Großbritannien ist jedoch mehr eine Wirtschaftsförderung als eine Kulturförderung. Da die Förderung ihren Fokus auf Produktion und Marketing legt, überschreitet das Förderungsprogramm die Kompetenz der öffentlichen Kulturpolitik. Die kulturell kreative Wirtschaft zu fördern und die Produktivität der taiwanesischen Wirtschaft zu erhöhen ist zwar dringend geboten, damit ist das CCA jedoch inhaltlich überfordert. Die fachfremde Betätigung, dass das Kulturamt Wirtschaftsförderung anstrebt, stößt auch auf ein Legitimationsdefizit. Das Zentralkulturamt CCA nimmt zwar Großbritannien als das Vorbild, wo das Projekt „creative industries“ genannt und auch so definiert wird. Jedoch scheint sich das CCA des Legitimationsdefizits bewusst zu sein und so nennt das CCA das von 2002 bis 2008 dauernde Projekt „Kreative Kulturwirtschaftsbereiche (Wen-hua-chuang-yi-chan-ye)“ und nicht Kreative Wirtschaftsbereiche, wie in England.615 Bei dem Versuch, die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Produkte im Inland und im Ausland zu verbessern, liegt der Schwerpunkt auf digitalen Unterhaltungsprodukten, etwa Computerspielen, Zeichentrickfilmen und der Werbung, deren Märkte die Grenze der Inlandswirtschaft überschreiten können. Für diesen Zweck müssen noch die Auslandvertretungen im Bereich für die Produktpräsentation und Marketing verstärkt werden. 616 Die vom CCA geleitete digitale Archivierung der Bild- und Tonprodukte und die Digitalisierung der staatlichen Archive (NDAP) sollen den nationalen und internationalen Handel digitaler Produkte stärken. 617 Nur wenn die Ressourcen miteinander vernetzt werden, lassen sie sich effizient vermarkten. Selbstverständlich setzt die Rentabilität dieser kreativen Produkte einen international vereinheitlichten Urheberrechtsschutz voraus. Es fehlt in Taiwan noch an eine Statistik über die Zahl Beschäftigten in den kulturrelevanten Wirtschaften. Ein Wachstum in den letzen Jahren ist anzunehmen. Die Hauptstadt Taipei, wo sich 2,6 Mio. Einwohner 618 und die taiwanesischen Kulturindustrien konzentrieren, verzeichnete in diesen Bereichen (Publikation, Werbung, Film, Funk und TV, Produktsdesign und Mode, Musik, Kunst und Kultur) zwischen 1991 und 1996 einen Umsatzanstieg von 59%, von 204 Mrd. auf 325 Mrd. NTD (umgerechnet 9,3 Mio. Euro). Die Beschäftigtenzahlen in diesen Bereichen bis zum Jahr 2001 werden insgesamt ca. 196.000 geschätzt. Das wäre ein Anstieg von 30% gegenüber 615 Die Nennung erlebt oft eine Fehlinterpretation, sie sollte als „Kultur und kreative Industrien“ verstanden werden, http://www.yam.udn.com/yamnews/daily/1436759.shtml, 11/07/2003 616 ebenda 617 Yu, Guo-hua, Der zukünftige Star – Die digitalen Produkte (übersetzt), http://www.artouch.com/story.asp?id=2003072151353124, Juli/2003 618 Das entspricht 11,3% der Bevölkerung in Taiwan. 174 1998.619 In Taiwan arbeiten 60% der Erwerbstätigen (also 5,5 Mio.) in Dienstleitungsbranchen. Hier liegt das wichtigste Potential der Wirtschaftsförderung, da sich diese Arbeitsplätze zum großen Teil noch auf höheres technisches Niveau umstrukturieren lassen.620 Die Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche sind in erster Linie die Dienstleistungen und Unterhaltungsindustrien. Sie machen zwar nur einen kleinen Teil der gesamten Wirtschaft aus, wachsen in den letzten Jahrzehnten jedoch schneller als andere Branchen. Von den öffentlichen Förderungen für die Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche dürften indirekt auch die traditionellen Industrien profitieren. Die digitalen Multimedia-Produkte zum Beispiel können in Zusammenarbeit mit der Computerindustrie auf dem Weltmarkt präsentiert werden. Für den Umsatz digitaler Produkte ist bis 2006 jährlich mit 33% Wachstum zu rechnen, und die vernetzte chinesisch sprechende Weltbevölkerung wird schätzungsweise nach 2007 der größte Teil der Internetnutzer werden. Sich auf diesem Markt zu etablieren bietet sich daher für die taiwanesischen Industrien an.621 Die Wirtschaftsförderung zielt außerdem darauf, die einzelnen Industrien zu vernetzen, so dass sie gegenseitig von den Ideen und der Technologie profitieren können. Mit dem Projekt der 5 Kulturparks (Wen-hua-chuang-yi-yuan-qu) sollen die Industrien zusammen gebracht werden. Die fünf Kulturparks Zu den Projekten zur Förderung der Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche gehört die Errichtung von fünf Kulturparks, die aus fünf verlassenen Brauereien zu Ausstellungs- und Bühnenräumen sowie Büroflächen umgebaut werden sollen. Das Projekt ist jedoch in der Öffentlichkeit auf Skepsis gestoßen. Die Kulturpolitik hat der Öffentlichkeit nicht vermitteln können, ob die Kulturparks Produktionsparks oder Konsumparks sind, mithin ob die Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche als Fabriken oder als Dienstleistungen verstanden werden. Es blieb offen, was hier produziert bzw. konsumiert werden soll. Die veröffentlichten Meinungen über die Kulturparks haben einheitlich den Erholungsbedarf der Städteeinwohner betont, gerade weil diese Kulturparks in geschäfts- und verkehrdichten Zonen liegen. 622 Zu diesem Zweck gibt es verschiedene Entwürfe. In den Entwürfe werden in den Kulturparks zum Beispiel gern handwerkliche Werkstätten, wie etwa Schmieden, Töpfereien, 619 Liu, Wei-gong, Was ist die kulturell kreativen Industrien? (übersetzt), http://www.artouch.com/story.asp?id=2003051018726656, Mai/2003 620 http://www.cca.gov.tw/creative/page/main_01.htm 621 Yu, Guo-hua, Der zukünftige Star – Die digitalen Produkte (übersetzt), http://www.artouch.com/story.asp?id=2003072151353124, Juli/2003 622 Die Auswertungen der Kulturparks (übersetzt), Kapitel 4, Die jetzigen Zustände der Kulturparks, http://www.cca.gov.tw/creative/page/main_06_01.htm 175 Tischlereien, Parfümerie oder Textil Design aufgenommen, wo die Künstler günstig Ateliers mieten und ihre Produkte direkt den Kunden präsentieren können. Die großen Fabrikhallen könnten zum Beispiel für den Erholungsbedarf nostalgisch gestaltet werden mit Teestuben, Bühnen und Filmprodukten (Volkstheater, Guo-min-xi-yuan) der Vergangenheit. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Kulturparks von anderen Konsummärkten unterscheiden ließen und dem Kulturanspruch der Stadtbewohner entsprächen. Die geschichtliche und kulturelle Besonderheit, die historische Authentizität und die originalen Bausubstanzen der Parks sollten betont werden.623 In der Umgebung sind zum Beispiel Fußgängerzonen oder historische Strassen mit Bezug auf die Denkmale geplant.624 Den Planern der 5 Kulturparks geht es eher um einen effizienten Kreislauf aus Produktion, Markt, Konsum und Dienstleistung der kreativen Wirtschaftszweige,625 der an den Tourismus anknüpfen und Arbeitsplätze schaffen kann.626 Da die dichtbesiedelte Insel den Erholungsbedarf der ausländischen Touristen schwer erfüllen kann, sind die meisten Touristen Inländer. Nach einer Schätzung der Zeitschrift BNEXT (Digital Time oder Shu-wei-shi-dai) gibt es in Taiwan jährlich mehr als ein Hundert Kulturfestivals, die Summe der Eintrittsgebühren betrug im Jahr 2001 200 Mio. NTD und der Umsatz des (hauptsächlich inländischen) Tourismus 1 Mrd. NTD (umgerechnet 29 Mio. Euro). 627 Es liegt ein erhebliches Potential darin, Taiwanesen, die zum Urlaub gern ins Ausland fahren, durch Alternativen im Inland anzusprechen. Den Planungen zufolge soll die öffentliche Kulturpolitik nur dafür zuständig sein, die Infrastruktur der fünf Kulturparks zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsführung soll gemeinnützigen Firmen übergeben werden, und die Vermietung der Büroflächen soll kulturspezifische Anbieter selektieren.628 Musik- und Imageindustrie Der Umsatz der Musikindustrie betrug in Taiwan im Jahr 2002 4,38 Mrd. NTD (ungerechnet 125 Mio. Euro), 2001 waren es noch 5,12 Mrd. und 2000 7,43 Mrd. NTD.629 Die Musikindustrie in Taiwan gilt als die am schwersten von Raubkopien betroffene Industrie. In Taiwan mangelt es nicht an kreativen Ideen, aber es fehlt ein integrierendes System mit entsprechenden Institutionen, die die kulturellen Ressourcen verwalten und produktiv verwerten 623 ebenda, Kapitel 5, S. 18 ebenda, S. 7f 625 ebenda, Kapitel 5, S. 7 626 Es gibt unrealistische Teile in den Auswertungen. Z.B. wollen alle Landeskreise nach der Auswertung auch Hi-Tech Industrien hier unterbringen, oder sie wünschen sich einen internationalen Touristenmittelpunkt. ebenda, S. 10f 627 ebenda 628 Die Auswertungen der Kulturparks (übersetzt), Kapitel 6, S.18 629 http://www.ifpi.org.tw/sales/2002year.htm, http://www.ifpi.org.tw/sales/2001final.htm 624 176 können. Viele Ideen sind kurzlebig und die Ressourcen gehen schnell verloren. Häufig ist nicht einmal zu ermitteln, wer der Urheber eines Musikstückes ist. Bevor sich die Musikindustrie auf eine Umstrukturierung einstellen konnte, war das ganze Land, unterstützt durch staatliche Förderung, mit ADSL-Leitungen vernetzt, was das (meist illegale) Downloaden der Musik in jedem Haushalt sehr bequem macht. Es wurde versäumt, dabei ein Gebührensystem zugunsten der Urheber und der Industrie einzurichten. Einerseits muss das Urheberrecht stärker geschützt werden, andererseits besteht jetzt eine Chance der Musik- und Imageindustrie darin, eine integrierende Plattform für die digitalen Ressourcen und folglich eine Datenaustauschbörse einzurichten, die im chinesischen Sprachraum und im restlichen Asien allen Industrien (Telekommunikation, Film/TV, Werbung, Mode, Design, Messe, Ausstellung, etc.) zur Verfügung steht.630 Durch die Digitalisierung der Töne und Bilder verändert sich die Musikindustrie wesentlich. Sie ist keine Industrie im klassischen Sinne mehr, sondern Informations- und Ressourcenverwaltung (Musik Bank Association, MBA) zugleich. Um diese Leistung zu erbringen und die Informationen und die Ressourcen wirtschaftlich zu nutzen, muss der Markt geregelt, die Nutzung beschränkt und ein Gebührensystem eingeführt werden. Das erfordert eine übergreifende Planung und langfristige Förderung, was jedoch in der Politik Taiwans leider selten gelingt. Fazit Die kulturell relevanten Wirtschaftsbereiche in Taiwan und in Deutschland haben sehr unterschiedliche Entwicklungen vollzogen. In Deutschland gab es zuerst eine fortschrittliche Entwicklung in den Industrien. Aufgrund der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen industriellen Produkte im Ausland wurde mit der Zeit der ästhetische Anspruch angehoben. In Taiwan hingegen müssen jetzt Ideen zu Produkten industrialisiert werden. Dieses muss jedoch erreicht werden, während die industrielle Produktion in Taiwan nicht besonders wettbewerbsfähig ist. In Taiwan fehlt es, verglichen mit Deutschland, an industrieller Infrastruktur und an Erfahrungen, die die kulturell relevanten Wirtschaftsbereiche direkt anwenden können.631 Es ist erstrebenswert, dass die Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche enger mit Industrien zusammen zu arbeiten. Die Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche in Taiwan könnten zunächst dazu beitragen, dass der ästhetische Anspruch beim Konsumverhalten und bei der Freizeitbeschäftigung der Taiwanesen steigt. Durch 630 Ren, Jian-da/Lan, Yong-cheng/Zheng, Keng-chang (Crystal Records), Die gemeinsame Plattform und das Potential der Musikindustrie – Beispiel mit der digitalen Musik (übersetzt), Veröffentlichung auf dem International Symposium on “Creative Industry”—, A Global Thought and Future Action in Taiwan http://www.cca.gov.tw/creative/page/main_05_01.htm, 26/03/2003 631 Wie etwa Anfertigung, Verpackung, Transport und Installation sowie Sicherheitsmaßnahmen eines großen Kunstsubjekts. 177 einen höheren Anspruch der Taiwanesen für ihren Alltagsbedarf würden die Industrien in Taiwan zu mehr Innovationen und zu besserer Qualität motiviert.632 Dadurch könnten die Kultur und die Industrien gegenseitig profitieren. Weiterhin wird der Aufbau von Datensystemen und Verwaltungsregeln für den Austausch der verschiedenen kulturellen Bereiche in Taiwan dringend empfohlen. Erst wenn die Daten wie Bilder, Tönen und Information für die Wiederverwertung aufbereitet sind, haben sie einen Wert. III.3 Staatliche Interventionen in die Kulturwirtschaft Die staatlichen Fördermittel kulturrelevanter Branchen legitimieren sich mit der dringend zu bewahrenden kulturellen Sonderstellung. Staatliche Interventionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche, die auch der Kultur zugute kommen können, beruhen auf den Kompetenzen der Wirtschaftsförderung. In Deutschland wird Kunstmarkt nur mit Steuervergünstigungen gestützt. Seitdem das Mäzenatentum der Adligen und der Herrschaftsklassen keine prägende Rolle als Finanzierungsquelle mehr spielt, wie es einst durch Kunstsammlungen und Aufträge an Künstler seine Wirkungen entfaltete, entwickelte der Kunstmarkt seine eigenen Mechanismen. Bis in die 1980er Jahre ist das Preisniveau der Kunstwerke derartig gestiegen, dass praktisch kein Staat den Kunstmarkt beeinflussen kann. Auch der Ankauf und die Erweiterung von Sammlungen der öffentlichen Kunstmuseen wurden dadurch sehr erschwert. Unter diesen Umständen verfolgt die staatliche Förderung zwei Ziele. Die lebenden und jungen Künstler sollen stärker gefördert werden und der Kunstmarkt und die Sammlungstätigkeit im Inland sollen attraktiver werden, so dass die Kunstwerke im Inland und für ein möglichst breites Publikum zugänglich bleiben. Außer der steuerlichen Begünstigung des Kunsthandels beeinflusst der Staat in Deutschland auch den Buchmarkt, den Pressenmarkt und die Filmwirtschaft. Der Staat subventioniert hier die Branchen nicht direkt, sondern er regelt diese Märkte mit der Buchpreisbindung, der Pressefusionskontrolle und der Filmförderung. Die staatlichen Interventionen in diesen Wirtschafen in Deutschland sind besonders beispielhaft für Taiwan, denn in Taiwan wird bisher die liberale Marktwirtschaft betont ohne Rücksicht auf die Besonderheit der Kulturwirtschaften. In Taiwan erlebt der Buchmarkt eine Inflation und die Filmindustrie ist fast verschwunden. Das Vorbild in Deutschland zeigt deutlich, dass sich die Kultur durch minimale staatliche Regelungen in der Marktwirtschaft etablieren kann. 632 Zeitungskommentar der Min-sheng Daily News, Die Schmelzung des Lebens mit Kultur, Über die Porzellan Ausstellung des CCA (übersetzt), 28/01/2004 178 III.3.1 Der Kunstmarkt Kunst wird gekauft seitdem es Geld gibt. Der Kunsthandel blüht seit Jahrtausenden – ob privat oder öffentlich. Caligula und Marc Aurel ließen regelmäßig ihren Hausstand versteigern, um Schulden zu tilgen. So kam auch die erbeutete Kunst der römischen Feldzüge auf Versteigerungen. Vom 15. Jahrhundert an wurde auf dem öffentlichen Kunstmarkt in Antwerpen gehandelt, in den folgenden zwei Jahrhunderten gedieh der Kunsthandel in Niederlanden. Seitdem wurde Kunst in Europa immer von Fürsten großzügig gekauft.633 Als die Bürger im 18. Jahrhundert dem Lebensstil der Adeligen nacheiferten, etablierten sich in London und Paris die ersten Auktionshäuser (Christie’s, Sotheby’s, Philips, Bonhams). Bis heute ist London die Hauptstadt des Kunsthandels. 2001 wurden vom gesamten Weltumsatz – 26,7 Mrd. Euro634 – rund 6,7 Mrd. Euro auf dem britischen Kunstmarkt umgesetzt, im gesamten westlichen Kontinentaleuropa nur 4,5 Mrd. Euro. Heute gibt es in 40 Ländern knapp 3000 Auktionshäuser. Der lukrativste Teil ihres Umsatzes ist die bildende Kunst, vor allem die Kunst aus dem 19. und dem 20. Jahrhundert. Auch die zeitgenossische Kunst zieht in letzter Zeit immer mehr Aufmerksamkeit auf sich. 635 Dies verdankt sie vor allem dem dynamischen Kunstmarkt in den USA.636 In Deutschland spielten die Sammler seit den 80er Jahren eine immer wichtigere Rolle im deutschen Kunstgeschehen. Hier folgte dem Kunst- und Sammlerboom der Museumsboom. Nennenswert sind zum Beispiel der Aachener Unternehmer Peter Ludwig, der Berliner Immobilienhändler Erich Marx oder der Duisburger Bauunternehmer Hans Grothe.637 Bis zum Anfang der 1980er wuchs der Markt langsam und stabil. Seit 1985 wird auch auf dem Weltkunstmarkt verstärkt spekuliert, das Investitionsrisiko wurde größer. Dennoch galt Kunst bis dahin insgesamt als eine sichere Investition mit einem durchschnittlichen Wertzuwachs von jährlich 5-10%. Mitte der 80er verzeichneten die Weltbörsen einen steilen Anstieg, der Kunstmarkt profitierte mit. Während der Börsenmarkt immer spektakulärer wurde und 1987 einbrach, entwickelte der Kunstmarkt einen eigenen Ablauf. Die von der Börse enttäuschten Großanleger investierten verstärkt in Kunst. Weltweit brach ein Investitionsfieber auf dem Kunstmarkt aus. Im Zeitraum von 1987 bis 1989 hat sich das Marktvolumen verdreifacht, 1990 kollabierte der überhitzte Kunstmarkt. Trotzdem erscheint der Kunstmarkt über längere Zeiträume betrachtet als 633 Czöppan, Gabi, Richtig in Kunst investieren, München, 2002, S. 12 Firsching, Ulrich Raphael, Die USA haben Europa überflügelt, TEFAF-Studie zum europäischen Kunstmarkt, http://kunstmarkt.com/pages/kuk/marktanalysen_detailansicht.html?id=39437 635 Czöppan, 2002, S. 17f 636 Hollein, 1999, S. 15f und mehrere Stellen 637 Czöppan, 2002, S. 41 634 179 rentable Investition.638 In den USA brachte die Investition in Kunst in den letzten 50 Jahren eine inflationsbereinigte Rendite von durchschnittlich 8,2% pro Jahr. Der amerikanische Standard & Poor’s 500-Stock Index, der Index der wichtigsten US-Aktien, erzielte in gleichem Zeitraum 8,9% Rendite. Der Vorteil der Kunstinvestition liegt in der relativen Stabilität der Preise selbst in Zeiten von Krisen und Kriegen.639 III.3.1.1 Steuerbegünstigung für den Kunstmarkt Die Steuerbegünstigung des Kunsthandels ist ein geläufiges Werkzeug, die Kunstwirtschaft zu stimulieren. Jedoch kann die Steuerbegünstigung nicht die alleinige Methode zur Kunstförderung sein, weil die weil die Wirkungen der Steuerpolitik in diesem Bereich nicht eindeutig zu bestimmen sind. Je nach dem ob es sich um Kunstförderung, Wirtschaftsförderung, oder um die Investition reicher Bürger handelt, ergibt sich daraus ein jeweils anderer Legitimationsbedarf. Würde man Kunst allein durch die Steuerbegünstigung des Kunsthandels fördern, könnte dies dazu führen, dass die Kunst vom Markt beherrscht wird, oder die wohlhabenden Bürger dazu veranlasst werden, die Steuerpflicht durch den Kauf von Kunstartikeln zu umgehen. Dies kann auch umgekehrt wirken. Das ereignete sich zum Beispiel in Irland, wo die Steuerbegünstigung die Nachfrage nach Kunstartikeln stärkt, woraufhin die Marktpreise der Kunstartikel steigen, was schließlich zu einer höheren Vermögenssteuerpflicht führte.640 Wie sich Steuerbegünstigungen auf die Kunst auswirken, lässt sich nicht eindeutig klären. In England legt das Parlament jährlich bestimmte Summen fest, die das Kulturamt, das Medienamt, das Sportamt, das Verkehrsamt, das Umweltsamt und die Regionen in anerkannte Kunstwerke investieren dürfen. Diese Ämter können beim Ankauf eines Kunstwerks eine Steuerbescheinigung ausstellen, die dazu führt, dass der Fiskus nur die Hälfte der eigentlich anfallenden Steuern erhält. 641 Damit werden diese Ämter ermuntert, Kunstwerke zu erwerben. Wenn der Staat kein eigenes Budget für die Sammlung von Kunst hat, kann diese Steuerpolitik eine Kofinanzierung für die Kunstförderung aquirieren. Hierbei ist das Förderungsziel direkter als bei der Steuerbegünstigung des Kunsthandels, denn man kann direkt von der steuerlichen Basis ausgehend berechnen, in welchem Umfang die öffentliche Förderung an der Kunstwirtschaft beteiligt ist. Dabei lässt sich die direkte Förderung leichter legitimieren. 638 Gonzáles, Thomas, Die Geschichte des Kunstinvestments, in: Kunst-Investment, Die Kunst, mit Kunst Geld zu verdienen, Gonzáles, Thomas/Weis, Robert (Hrsg.) Wiesbaden, 2000, S. 15-20, S. 17 639 Czöppan, 2002, S. 13 640 Schuster, J. Mark, The Other Side of the Subsidized Muse; Indirect Aid Revisited, Journal of Cultural Economics, 23, 1999, S. 51-70, S. 59; In Deutschland und in Taiwan gibt es keine Vermögenssteuer. Die Wiedereinführung wird gelegentlich in Deutschland diskutiert. 641 Schuster, 1999, S. 61 180 Die tatsächliche Wirkung der steuerlichen Begünstigung ist zwar nicht immer voraussehbar, aber das Steuerrecht ist oft eine der wichtigsten Stellschrauben zur indirekten Förderung von Kunst und Kultur. In den USA ist die Steuerpolitik schon seit dem Anfang des letzten Jahrhunderts der entscheidende Faktor für das öffentliche oder private Kulturengagement. Hier sind die Spenden für gemeinnützige Zwecke das wichtigste Mittel, einen Steuernachlass zu bewirken.642 Die Summe der privaten Spenden ist dabei dreimal so hoch wie die Summe der Spenden von Unternehmen, die bis zu 10% ihrer betrieblichen Einkünfte für gemeinnützige Zwecke spenden können. Die Unternehmen betätigen sich lieber als Sponsoren ausgewählter Kunst- und Kulturinitiativen als die Mittel direkt zu spenden. Außerdem ziehen sie die darstellende Kunst den Kunstmuseen vor.643 In den USA ist die Begünstigung der Erbschaftsteuer eine bedeutende Quelle für die Kunst und Kultur. Zwar sind weniger als 1% der Haushalte von der Erbschaftsteuer betroffen, denn sie fällt nur bei sehr reichen Haushalten an und nur 5% der Erbschaften werden an kulturelle Institutionen gespendet, doch ist dies schon eine beträchtlicher Zuschuss für den Kulturbereich. Durchschnittlich nur 2% der Erbschaft wird an andere gemeinnützige Organisationen gespendet. Dies zeigt, dass das Interesse für Kunst und Kultur sich stärker auf die wohlhabende Bevölkerung konzentriert.644 In Europa sind Steuersätze generell höher jedoch hat die Steuerpolitik nie in so einem großen Umfang wie in den USA die Kulturpolitik beeinflusst. In Deutschland ist seit der Abschaffung der Vermögenssteuer (1997) der Spielraum noch enger geworden. In manchen europäischen Ländern werden zwar Sachspenden von der Kapitaltransfersteuer befreit, doch die Liste der spendenabzugsfähigen Institutionen ist strikt begrenzt. Auch weil in manchen europäischen Ländern Sachschenkungen nicht von der Einkommensteuer abgezogen werden können, ist die Bereitschaft zum Spenden häufig blockiert.645 Der Deutsche Kulturrat hat dementsprechend eine Umsatzsteuerbefreiung für solche Kunstgegenstände vorgeschlagen, die unmittelbar nach ihrer Entnahme einer von der Körperschaftssteuer befreiten Körperschaft, Personen-Vereinigung, Vermögensmasse oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG unentgeltlich überlassen werden.646 Außerdem sollte nach 642 O'Hagan, , 1998, S. 105 Sponsorenschaft oder ähnliche Beziehungen mit gemeinnützigen Organisationen können Unternehmen zur Popularität verhelfen, und die Loyalität ihrer Arbeiter verstärken, besonders wenn diese eine Verbesserung Lebensqualität in ihren Gemeinden bedeutet. ebenda, S. 110 644 ebenda, S. 115 645 ebenda, 1998, S. 115 646 Die unmittelbar nach der Entnahme aus dem Betriebsvermögen in eine steuerbegünstigte Körperschaft eingebracht werden, kommen in den Genuss des sogenannten Buchwertprivilegs. Dieses Buchwertprivileg besteht derzeit nicht für die Umsatzsteuer. Diesbezüglich erfolgt eine Nachversteuerung. Diese behindert die Gründung von gemeinnützigen Stiftungen durch Galeristen und lebende Künstler bzw. deren Zustiftung an Museen. Denn die Zustiftung oder Einbringung in eine eigene gemeinnützige Stiftung führt stets zur Entnahme aus dem 643 181 dem Vorschlag des Deutschen Kulturrats die Erhebung der Umsatzsteuer bei Sachspenden an kulturelle Einrichtungen wieder gestrichen werden, soweit die gespendeten Gegenstände zum vollen oder teilweisen Vorabzug berechtigen. Sonst müssen Unternehmen zusätzlich zur Spende die gesetzliche Mehrwertsteuer entrichten, die sich nach dem fiktiven Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Spende bemisst.647 Außer den genannten Vorschlägen zum Steuerrecht sollen die lebenden Künstler stärker unterstützt werden, indem eine Freigrenze für den Ankauf von Kunstwerken geschaffen wird.648 Durch eine Steuerfreigrenze beim Kauf von Kunstwerken lebender Künstler sollten vor allem junge Künstler unterstützt werden. Weiterhin sieht der Vorschlag vor, die Freigrenzen so zu gestalten, dass der Erwerb von Werken arrivierter Künstler nicht einbezogen wird. Die Unterscheidung zwischen jüngeren, unbekannten und den bereits arrivierten Künstlern über den Verkaufpreis eines einzelnen Kunstwerkes kann aber die Häufigkeit des Verkaufs nicht berücksichtigen. Dies könnte das Gleichheitsprinzip verletzen, wenn zum Beispiel Künstler kleine aber zahlreiche Stücke verkaufen. Eine generelle Steuerentlastung beim Jahreseinkommen bis zu einer bestimmten Grenzen für den Zeitraum, den Künstler benötigen, um einen gewissen Bekanntheitsgrad zu erreichen (evtl. etwa 10 Jahren) wäre vielleicht eine Alternative. Mit einer Steuerbefreiung unterhalb einer bestimmten Grenze könnte man die zeitgenössische Kunst nachhaltig fördern und den Kunstmarkt in Deutschland attraktiver machen, wovon wieder junge Künstler profitieren könnten. Künstler gänzlich von der Steuerpflicht zu befreien wie Irland, könnte ein Land für Künstler attraktiver machen, vor allem für diejenigen, die auf dem Kunstmarkt erfolgreiche sind. Die Steuerbegünstigung der Künstler beträgt in Irland schätzungsweise 13% des Budgets der öffentlichen Förderung des Arts Council. In diesem Punkt muss man jedoch zwischen Kunstförderung und Künstlerförderung unterscheiden. Die Künstlerförderung durch Steuerfreiheit ist umstritten, denn sie kann in steuerpolitischer Hinsicht als Verletzung des Gleichheitsprinzips aufgefasst werden. Die Begünstigungen in Irland sind aus dem politischen Motiv erfolgt, Prestige für das Land zu gewinnen.649 Die meisten Länder können es sich nicht leisten, Künstlern einen solchen privilegierten Status zu verleihen. Man denke, dass es in Deutschland knapp 120.000 selbstständige Künstler und Schriftsteller und in den USA über eine Millionen Künstler gibt.650 Betriebsvermögen und eine Nachentrichtung der Vorsteuer ohne Liquiditätszufluss beim Stiftenden. http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/steuer-artikelgesetz-umsatzsteuer.htm 647 Diese gesetzliche Neuregelung sei mit einer erheblichen finanziellen Belastung des Spenders verbunden und wirke sich dadurch negativ auf die Spendenbereitschaft aus. http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/steuerartikelgesetz-umsatzsteuer.htm 648 Der deutsche Kulturrat schlägt die Summe von 7.500 Euro vor. 649 O'Hagan, 1998, S. 123 650 1970 deklarierten sich 600.000 Menschen in den USA als Künstler, 1980 waren es bereits 1.000.000. Hollein, 1999, S. 34 182 Die staatliche Kulturpolitik kann jedoch günstige Bedingungen für die Entstehung einer Kulturindustrie schaffen, wo sich Künstler ihre eigenen Einkommensquellen erschließen. Die staatliche Kulturpolitik zielt nicht darauf ab, sich viele Künstler im Lande zu erhalten, sondern die kulturelle Nachfrage in der Bevölkerung zu decken, die kreative Energie der Künstler in einen tragfähigen Wirtschaftszyklus zu bringen und am Ende dafür zu sorgen, dass der Gewinn gerecht aufgeteilt wird. III.3.1.2 Der Kunstmarkt in Taiwan Generell wird dem asiatischen Kunstmarkt ein großes Potential prognostiziert, vor allem aufgrund des ökonomischen Wachstums in China. Der Austausch zwischen der westlichen und der asiatischen Kunst findet nur im kleinen Umfang statt, daher muss der asiatische Kunstmarkt mit weniger als 1/10 Weltmarktanteil den Westen hier nicht als einen Konkurrenten sehen. Aber taiwanesische Kunsthändler sehen Hongkong, Südkorea und China als ernstzunehmende Wettbewerber.651 Der Kunstmarkt in Taiwan ist klein. Der jährliche Gesamtumsatz ist zwar in den 80er und 90er drastisch gewachsen, doch seitdem herrscht Stagnation oder Rezession. Jetzt machen die ca. 200 Galeristen schätzungsweise nur rund 4 Mrd. NTD (ungerechnet 110 Mio. Euro) Jahresumsatz,652 ein zehntel der besten Zeit. Heute werden in Taiwan mehr Kunstwerke eingeführt als ausgeführt, der taiwanesische Kunsthandel hat sich nicht besonders um Käufer außerhalb des Landes gekümmert,653 auch der Auktionsmarkt ist den in letzten Jahren geschrumpft.654 Während in China viele Auktionshäuser gegründet werden, hat Sotheby’s Taiwan (1992-1999) wegen der unklaren politischen und juristischen Lage seine Vertretung geschlossen.655 Durch das Aufbauprogramm für die "Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche" wurde das Interesse der Kunsthändler wieder geweckt. Der Kunsthandel in Taiwan hatte in den 90er Jahren einen Aufschwung erlebt und war einst gegenüber anderen asiatischen Ländern überlegen. Die Demokratisierung und die Liberalisierung der Marktswirtschaft und des Weltfinanzmarkts der 80-90er waren die Ursachen des Aufschwungs, sie führten auch zu spektakulären Preisen von Kunstwerken. Die Kunsthandelbranche in Taiwan hat dann jedoch verpasst, sich zu systematisieren und ihre Dienstleistung zu professionalisieren.656 651 http://www.wfdn.com.tw/9203/030318/01-08/031808-3.htm http://www.ecan.com.tw/magazine/room/2000621.htm, 21/06/2000 653 http://arts.tom.com/Archive/2001/3/19-60321.html, 19/03/2001 654 Xiong, Yi-jin, Die Umstrukturierung des chinesischen Kunstmarkts (übersetzt), http://www.artouch.com/story.asp?id=20030411769265, April/2003 655 Der Abzug hat den Konkurrenten Christie’s in Hongkong begünstigt. ebenda 656 Xiong, Yi-jin, Eine Analyse des Auktionsmarkts und der Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche (übersetzt), http://www.artouch.com/story.asp?id=2003051018931188, Mai/2003 652 183 Ein professionelles Vertriebssystem der Künstler fehlt,657 die Künstler verkaufen ihre Werke lieber privat. Ein Registratursystem der Werke und der Handelsaktivitäten lassen sich deshalb kaum schaffen. Dazu kommt noch, dass die Kunsthallen und privaten Sammler kein ausreichendes Archivierungssystem haben. Es mangelt an Gutachten-, Konservierungs- und Restaurierungstechniken, die die Echtheit von Kunstwerken prüfen und ausweisen. Fälschungen können so ungehemmt in den Umlauf kommen. Diese Mängel stören die Sammelleidenschaft der geneigten Taiwanesen. Um die Kunstwirtschaft in Taiwan wiederzubeleben, müssen die Kunsthändler den inländischen Sammlern einen langfristigen und stabilen Sammlungsaufbau sichern und zugleich die taiwanesische Kunst auf den erreichbaren ausländischen Kunstmärkten präsentieren. 658 Aus eigenem wirtschaftlichen Anreiz müssten sich dann noch die Wirtschaftszweige aus dem Umfeld, etwa die Verpackungsindustrie, das Transportswesen, Versicherungen und die Ausstellungstechnik, für diesen Bedarf spezialisieren. Die öffentliche Kulturpolitik muss noch die juristischen Belange des Kunsthandels und der Auktion implementieren. Die Konservierungs- und Restaurierungstechniken sind unverzichtbar für die Wertbewahrung der Kunstwerke. Es muss in die Forschung mehr investiert werden. Den Auktionsmarkt und den Kunsthandel in Taiwan zu erleichtern, gehört zu unersetzlichen Aufgaben der öffentlichen Kulturpolitik.659 III.3.1.3 Steuerliche Bestimmungen in Deutschland und Taiwan Umsatzsteuer Der Kunsthandel in Deutschland wird umsatzsteuerrechtlich bevorzugt. Die Werke bildender Kunst unterliegen einer ermäßigten Umsatzsteuer von 7% gemäß § 12 Ziff. 7a. Das gilt auch für Werke aus Nicht-EU-Ländern, für die eine Einfuhrumsatzsteuer in gleicher Höhe anfällt. 660 Die Kombination aus Einfuhrumsatzsteuer und dem Folgerecht wird jedoch verantwortlich gemacht für eine Abwanderung des Kunstmarkts aus mehreren europäischen Ländern in die USA.661 657 Shi, Long-sheng, Die nächste Welle des Kunstmarkts (übersetzt), http://www.artouch.com/story.asp?id=2003051018887796, Mai/2003 658 Der Geschmack und das ästhetische Verständnis hängt mit dem Kulturkreis zusammen. Die asiatische Kunst lässt sich nicht so leicht internationalisieren, Shi, Long-sheng, Warum in Südkorea ausstellen? Wie der taiwanesische Kunstmarkt sich internationalisieren kann (übersetzt), http://www.artouch.com/story.asp?id=2003061163746264, Juni/2003 659 Der Abzug der Sotheby’s und Christie’s aus Taiwan war auf die unregulierte und unklare Rechtsgrundlage zurückzuführen. Xiong, Yi-jing, Eine Analyse des Auktionsmarkts und der Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche (übersetzt), http://www.artouch.com/story.asp?id=20030051018931188, Mai/2003 660 Czöppan, 2002, S. 136 661 Die EU-Kommission habe es nach der Studie von The European Fine Art Foundation versäumt, die Auswirkung des Folgerechts und der Einfuhrumsatzsteuer auf den internationalen Handel in seine Betrachtung einzubeziehen. „Seit 184 In Taiwan liegt die Umsatzsteuer bei 5%, Kunstgüter werden hier wie alle anderen Konsumgüter besteuert. Angesichts der Rezession des Kunstmarkts in Taiwan will das Zentralkulturamt CCA die Steuerfreiheit für den Kunsthandel einführen. Die Steuerfreiheit für den Kunsthandel würde die Steuereinnahmen zwar nur geringfügig beeinträchtigen, aber der Lenkungseffekt wäre auch in keinem Fall so stark wie in Europa, wo die Umsatzsteuer bis zu 25% (Dänemark) beträgt. Der Kunst- und Sammlermarkt ist in Taiwan sehr klein. Die Finanzbehörde kann sich eine detaillierte Prüfungsarbeit oder Rechtssprechung wie in Deutschland nicht leisten. Das größte Problem des taiwanesischen Kunstmarkts ist das Fehlen systemischer und beglaubigter Gutachten, 662 der gesetzlichen Regelung und der Lizenzierung des Auktionsbetriebs.663 Dadurch wird die steuerliche Begünstigung zu einer zweitrangigen Frage. Für Messen oder Auktionen werden importierte Kulturgüter schon am Zoll im Voraus mit 5% des geschätzten Verkaufspreises besteuert. Die Vorsteuer wird zurückerstattet, wenn das Gut nicht verkauft und wieder ausgeführt wird. Die 5% Vorsteuer kann die Liquidität kleiner Betriebe verhindern, obwohl im Vergleich mit meisten anderen Ländern diese sehr niedriger ist.664 Die Umsatzsteuer beim Kunsthandel unterscheidet sich in Taiwan nicht von anderen Handelsbranchen. Non-Profit-Organisationen können wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Diese sind auf Antrag nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn sie einem gemeinnützigen Zweck dienen.665 Die wirtschaftlichen Tätigkeiten ermöglichen den Organisationen sich selbst zu erhalten und nicht ganz von Spenden abhängigen zu sein. Auch gewinnorientierte kulturelle Körperschaften können bei gemeinnützigen Projekten Steuerentlastung beantragen.666 Um den Kunsthandel anzukurbeln, will das Wirtschaftsministerium in Taiwan die Umsatzsteuer auf den Kunsthandel ganz abschaffen. Aus der Perspektive der Makroökonomie ist die geplante Maßnahme nicht tragfähig und es fehlt die Legitimation als Maßnahme der Kulturpolitik, weil die Förderung des Kunsthandels in Taiwan keine zielgerichtete Förderung der lebenden Künstler ist, sondern vor allem den Sammlern zugute kommt. Der Kunsthandel gehört trotz der Verwandtschaft zur Kunst zur regulären Wirtschaft. 1998 hat der Kunstmarkt innerhalb der EU 7,2% seines Weltmarktanteils eingebüßt, der fast gänzlich in die USA abwanderte.“ 2001 wurden 46% der Transaktionen in den USA abgewickelt. Firsching, Ulrich Raphael, Die USA haben Europa überflügelt, TEFAF-Studie zum europäischen Kunstmarkt, http://kunstmarkt.com/pages/kuk/marktanalysen_detailansicht.html?id=39437 662 Die Art Galleries Association (AGA) bietet eine einzige Gutachtensleistung. Ein Lizenzierungssystem wird erwartet. http://www.liberytimes.com.tw/2002/new/aug/15/life/art-2.html, 15/08/2002 663 ebenda. 664 Shih, Long-sheng, (Generalsekretär des Dachverbands der Kunstgalerien Art Galleries Association AGA in Taiwan), http://www.libertytimes.com.tw/2002/new/aug/15/life/art-2.htm, 15/08/2002 665 Einfach Steuer erklären (übersetzt); Shih, Bo-wen, Taipei, 2000, S. 207 666 Umsatzsteuerentlastung der kulturellen Betriebe der Körperschaften (übersetzt), http://www.cca.gov.tw/law/html/34.html 185 Außerdem nähert sich die Staatsverschuldung in Taiwan schon der Obergrenze. 667 Eine Steuersenkung als Konjunkturspritze löst daher immer mehr Skepsis aus. Die staatliche Kulturpolitik sollte daher den Kunsthandel nicht finanziell begünstigen, sondern die Bedingungen für Sammler verbessern. Anstatt sich direkt in den Markt einzumischen sollte die öffentliche Kulturpolitik Maßnahmen ergreifen, die die Kulturwerte und die Wirtschaftswerte der Kulturgüter bewahren können. 668 Des Weiteren mangelt es in Taiwan an Fachkenntnissen, wie etwa für Authentizitätsgutachten oder an Fachkräften für die Restaurierung und Konservierung von Kulturgütern. Statt die Umsatzsteuer zu senken, sollte die öffentliche Kulturpolitik die Unternehmen zu Forschungs- und Ausbildungsinvestition mittels steuerlichen Abschreibungen anreizen. Die Festlands-Chinesen werden als die interessanteste Zielgruppe für den taiwanesischen Kunstmarkt eingeschätzt. Jedoch sind aus Taiwan importierte Kulturgüter dort bis zu 34% steuerpflichtig. Nachdem beide Länder in die WTO eingetreten sind, werden die 669 Steuerangelegenheiten aber bald neu geregelt. Einkommensteuer In Deutschland wird eine private Sammlung nicht mit Steuern belastet. Der Bundesfinanzhof berücksichtigt dabei das Motiv des An- und Verkaufs der privaten Sammler. Wenn ein Sammler seine Sammlung abrundet oder der Sammlung eine andere Ausrichtung gibt, wird sein Geschäft nicht der Einkommensteuer unterworfen. Wenn aber der An- und Verkauf auf Gewinn zielt, wenn sich also ein Sammler „wie ein Händler“ verhält, fällt die Steuerpflicht an. Bei Unternehmen wird nicht nach dem Motiv unterschieden, unter 410 Euro netto kann das erworbene Kunstwerk ganz abgeschrieben werden.670 Erwirbt ein Sammler in Deutschland Kunstgegenstände als Privatperson, unterliegt der Wertzuwachs beim Verkauf nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist (§ 23 EstG) nicht der Einkommensbesteuerung. Ähnlich wie es lange Zeit bei Investitionen in Wertpapiere geregelt war, ist der bei Veräußerung des Kunstgegenstands erzielte Gewinn nicht zu versteuern. Allerdings kann ein privater Sammler aus steuerrechtlicher Sicht zum Gewerbetreibenden werden, wenn er zum Beispiel wegen einer Umschichtung seiner Sammlung mehrere Kunststände verkauft. Dann fallen entsprechend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und auch Gewerbsteuer an.671 667 Die Staatverschuldung in Taiwan beträgt 2003 umgerechnet 7 Mrd. Euro. http://und.com/NEWS/OPINION/OPI1/1479745.shtml, 01/08/2003 668 Wu, Chieh-hsiang, Die Kulturpolitik verliert den Gesamtblick (übersetzt), China Times, 03/08/2003 669 http://www.libertytimes.com.tw/2001/new/nov/12/life/art-3.htm, 12/11/2001 670 ebenda., S. 131f 671 Czöppan, 2002, S. 131 186 In Taiwan wird für die private Einkommensteuer eine steuerlich absetzbare Summe bei KulturKonsumausgaben diskutiert. Vorgeschlagen wurde, dass abschreibungsfähige Kulturausgaben bei 20.000 NTD (umgerechnet 570 Euro) liegen sollten. Die Steuervergünstigung erscheint überflüssig, denn die theoretisch mögliche Anreizwirkung für den Kulturkonsum kann angesichts des niedrigen Preisniveaus in Taiwan kaum ausgeschöpft werden. Diese Steuerbehandlung ist unpraktisch und würde nur zu einem großen Prüfungsaufwand bei den Finanzbehörden führen. In Taiwan führen Spenden an gemeinnützige Organisationen zu Steuererleichterungen von bis zu 20% des Einkommens pro Haushalt und bei Wirtschaftsgewerben bis zu 10% der betrieblichen Einnahmen. Jede private Person kann jährlich Geld oder Sachleistungen bis 1 Mio. NT (umgerechnet 30.000 Euro) steuerfrei an gemeinnützige Kulturorganisationen spenden. Antiquitäten oder Kulturgegenstände, deren Marktwert schwer einzuschätzen ist, benötigen ein Gutachten. Noch ist es unter taiwanesischen Unternehmern nicht üblich, Kunstwerke für die betrieblichen Zwecke (etwa für den Büroraum) einzukaufen. Die Kulturpolitik könnte aber einen steuerlichen Anlass dazu geben. Damit wäre die steuerliche Förderung im Vergleich zur diskutierten Umsatzsteuererleichterung begrenzt und zielgerichtet. Es gibt in Taiwan eine steuerliche Entlastung von Schriftsteller-Honoraren, unabhängig vom übrigen regulären Einkommen. Die Summe von 180.000 NT (umgerechnet 5.200 Euro) im Jahr672 reizt allerdings eher dazu an, diese kreative Tätigkeit nebenberuflich auszuüben, als die Schriftsteller zu ermutigen, diese Tätigkeit zum Hauptberuf zu machen. Aus kulturpolitischer Sicht erscheint die Förderung unzureichend. Erbschaftssteuer Die Erbschaftssteuer ist für die Länder mit einer langen Sammlungstradition ein nützliches Instrument, Sammlungsgegenstände für die Öffentlichkeit zu erhalten. In Deutschland können Kunstgegenstände nach § 13 I Nr. 2 a ErbStG mit 60% ihres tatsächlichen Werts steuerfrei bleiben, wenn ihre Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt und die mit den Kunstgegenständen verbundenen Kosten wie Versicherung, Kosten für die Unterbringung und Erhaltung in der Regel die erzielten Einnahmen übersteigen und die Gegenstände in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht sind oder werden.673 Kunstsammler gehören zu den Trägern der Kultur, ihre Sammlungstätigkeit und 672 673 Das Einkommensteuergesetz Taiwan, § 4-23 Ob die Erhaltung des Kunstwerks im öffentlichen Interesse liegt, kann gegebenenfalls durch Einholung eines Gutachtens der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Die Kosten übersteigen die Einnahmen vor allem dann, wenn – wie häufig – gar keine Einnahmen erzielt werden, sondern nur Kosten anfallen. Dies ist einer der seltenen Fälle, in denen das Steuerrecht eine Liebhaberei begünstigt. Einnahmen werden in der Regel durch Zahlungen für die Überlassung oder für die Besichtigung der Kunstgegenstände erzielt. Die Nutzbarmachung zu Zwecken der Forschung oder Volksbildung liegt vor, wenn die Kunstgegenstände entsprechend den Verhältnissen der 187 Pflegeleistung muss nicht zur Last ihrer Erben werden. Würde das Erbschaftssteuergesetz bestimmen, dass, je länger die Sammlungsobjekte vor dem Erbfall schon für die Öffentlichkeit zugänglich waren, umso weniger Erbschaftssteuer anfiele, könnte dieses die Sammler dazu motivieren, mit der Kunstsammlung ihr Vermögen zu vergrößern und – zugunsten ihren Erben – die Sammlung schon zu ihrer Lebenszeit für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Meistens wird das Kunstwerk durch einen Kooperationsvertrag einem Museum (auch temporär) ausgeliehen. Das ist ideal für die Museen, da sie im Regelfall gern mehr Ausstellungsobjekte haben als ihre Lagerkapazität erlaubt. In Deutschland sind nach dem § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, die seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie befinden oder in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen sind, unter bestimmten Voraussetzungen in vollem Umfang von der Erbschaftssteuer freigestellt. Vor allem müssen diese Gegenstände für die Dauer von 10 Jahren für Forschung oder Volksbildung zugänglich bleiben. Die zeitliche Bedingung des Familienbesitzes ist auf dem immer dynamischeren Kunstmarkt nicht mehr zeitgemäß. Begünstigt werden durch diese Regelung eigentlich nur noch Adelshäuser. Sammlungen, die erst in jüngerer Zeit aufgebaut worden sind, werden hingegen benachteiligt. Da solche Sammlungen nach der derzeitigen Regelung nicht unter den Steuerbefreiungstatbestand fallen, werden Erben häufig zur Veräußerung der Sammlung gezwungen, um die anfallende Erbschaftssteuer zu begleichen.674 Das Erbschaftsteuergesetz sollte einen Anreiz setzen, dass Kunstgegenstände für die öffentliche Nutzung erhalten bleiben und nicht, dass sie von einem Privatbesitz in den anderen wechseln.675 Allgemein kann die Erbschaftsteuer in bestimmten Fällen als ein Instrument genutzt werden, bedeutende Kunstwerke für die Nation endgültig zu erwerben. Seit 1991 besteht in Deutschland die Möglichkeit wie in Frankreich, die Erbschaftsteuer mit der Überlassung von Kunstgegenständen zu verrechnen. Das soll vermeiden, Allgemeinheit oder einem interessierten Personenkreis tatsächlich zugänglich gemacht werden. Dies muss dabei für den potentiellen Besucher auch erkennbar sein, etwa durch Werbung in den einschlägigen Fachzeitschriften oder durch Anbringung von Hinweisschildern. 674 http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/steuer-artikelgesetz-erbschaftssteuer.htm; Die Finanzverwaltung verlangt bei der Inanspruchnahme der Steuerbefreiung, dass sich die Kunstgegenstände im Inland befinden und hier auch noch weitere 10 Jahre verbleiben. Lediglich eine vorübergehende Ausstellung im Ausland schadet einer Befreiung nicht. Die vorgenannten Steuerbefreiungen stehen aber unter dem Vorbehalt, dass die ererbten oder verschenkten Kunstgegenstände innerhalb von 10 Jahren nach dem Erb- oder Schenkungsfall nicht veräußert werden. Wird hiergegen verstoßen, entfällt die gewährte Steuerbefreiung rückwirkend (§ 13 I Nr. 2 b. bb. Satz 3 ErbStG). Sollte es für eine vorausschauende Nachlassplanung bereits zu spät sein und auch eine Inanspruchnahme der für Kunstgegenstände zur Verfügung stehenden Erbschaft- und Schenkungsteuerbefreiungen nicht in Betracht kommen, können die Kunstgegenstände einer gemeinnützigen Stiftung zugewandt werden. Diese Möglichkeit besteht innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall (§ 29 I Nr. 4 ErbStG). In diesem Fall würde die Erbschaftsteuer rückwirkend entfallen. Der Erwerber kann sich zu diesem Zweck einer bereits bestehenden gemeinnützigen Kunststiftung bedienen oder auch eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen, um zu verhindern, dass die Werke in fremde Hände gelangen. Wigand, Klaus, http://www.bridges-kw.de/pdf/besteuerungvonkunstgegenst%E4ndenimerb-undschenkungsfall.pdf, Sep./02 675 Die deutschen Sammler stellen ihre Sammlungen nicht unbedingt gern der Öffentlichkeit zur Verfügung, im Unterschied zu amerikanischen Sammlern. Czöppan, 2002, S. 40 188 dass die entstehende Steuerschuld die Erben zu einem „Notverkauf“ zwingt. Das Verfahren erfolgt durch einen Vertragsabschluss zwischen dem Steuerschuldner und der Finanzbehörde. Bei den Vertragsverhandlungen ist die Finanzbehörde häufig in der stärkeren Position. Der spektakulärste Fall ereignete sich in Frankreich. Nach dem Tod Picassos entstand eine Schuld von umgerechnet 1 Mio. Euro. Keiner der Erben konnte diese Summe in bar bezahlen. Der Staat akzeptierte die Begleichung der Erbschaftsteuerschuld durch 3798 Werke Picassos, die sich heute zum Großteil sich im Pariser Musée Picasso befinden.676 In Taiwan werden die an eine gemeinnützige Organisation gespendeten Erbstücke von der Erbschaftssteuer ganz abgezogen. 677 Bei Erbschafts- oder Schenkungsfällen gibt es keine Obergrenze. Im Erbschaftsfall fällt für Kulturgegenstände keine Steuerpflicht an, wenn der Erbe diese registriert. Erst wenn der Erbe die Kulturgegenstände veräußert, fällt die Steuerpflicht an.678 Das Registrierungsverfahren allein ist jedoch wirkungslos, denn ein Erbe wird es im Allgemeinen vorziehen, die dem Finanzamt unbekannten Kulturgüter ohne Steuerpflicht weiter zu veräußern. Bevor der steuerliche Vorteil wirkt, muss zuerst ein Beglaubigungssystem aufgebaut werden, das die für das Gutachten aufgelisteten Kulturgüter dokumentiert. Erst mit der Archivierung und Dokumentation können die Werte und der Besitzwechsel notiert und die eventuelle Erbschaftsteuer errechnet werden. Das Beglaubigungs- und Gutachtensystem soll die Echtheit und dementsprechend den Marktwert garantieren, damit die Sammler ein Interesse daran haben, ihre Sammlungsobjekte zu registrieren. Hier wird sehr deutlich, dass diese Steuergesetze die Kulturförderung in Taiwan nicht berücksichtigen. Es wird wenig unternommen, Kulturgüter für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder im Inland zu halten.679 Teilwertabschreibung für Galeristen In Deutschland wird in der Buchhandelsbrache eine Teilwertabschreibung praktiziert. Sie ermöglicht vor allem den kleinen Buchhandlungen, die Lagerwerte in den Büchern teilweise abzuschreiben und demzufolge eine höhere Liquidität. Die Teilwertabschreibung ist bedeutend für Kulturförderung, da die meisten jungen Autoren nicht im ersten Jahr den Durchbruch schaffen.680 676 Czöppan, 2002, S. 139 http://www.cca.gov.tw:8080/book/4-1-3.htm 678 http://law.moj.gov.tw/Scripts/newsdetail.asp?no=1G0340065, http://law.moj.gov.tw/Scripts/newsdetail.asp?no=1G0340066 679 Es gibt in Taiwan außer dem Gesetz über das Palastmuseum kein Gesetz gegen die Abwanderung von Kulturgütern. 680 Es gibt aber immer wieder Absicht der Steuerreform, Teilwertabschreibung bei Büchern abzuschaffen. http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/stellenwert.htm 677 189 Die Teilwertabschreibung gilt jedoch nicht für den Kunsthandel, obwohl dieser sehr ähnliche Struktur wie der Buchhandel ist.681 Wenn Kulturgüter ebenso wie Bücher von der Teilwertabschreibung begünstigt würden, könnte den wirtschaftlichen Anforderungen an das langfristige Engagement für den Kulturgüterhandel durch mittelständische Galerien steuerlich Rechnung getragen werden. Die Kunsthändler haben schon dafür appelliert, nicht nur für den Buchhandel großzügige Lösungen vorzusehen, sondern dies auf alle Kulturgüter zu beziehen, da sonst besonders junge Künstler und Vermittler existentiell betroffen wären.682 Jede Galerie lagert auch Werke, die sie weder zum Einkaufspreis noch gar mit Gewinn – verkaufen kann. Galeristen haben keine Möglichkeit, diese Verluste abzuschreiben. 683 Dennoch wird die Bedeutung der Teilwertabschreibung für Galerien bis jetzt nicht von der Kulturpolitik wahrgenommen. Die Kulturpolitik sollte sich dafür einsetzen, dass aus dem Kunsthandel eine profitable Handelsbranche für die jungen Künstler entstehen kann und die lebenden Künstler auch davon profitieren. Dass die Kunsthändler einen spektakulären Preis oft nur mit den Werken von gestorbenen Künstlern erzielen, entspricht nicht dem Interesse der öffentlichen Kulturpolitik. Künstler, die keinen Galeristen haben, werden steuerlich begünstigt, wenn sie nicht aus Liebhaberei handeln, sondern eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Dabei sollte der typische Karriereweg vieler Künstler berücksichtigt werden, nämlich bis zur Entdeckung lang unbekannt zu bleiben und über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Gewinn zu erzielen.684 Die Galeristen in Taiwan haben im Allgemeinen eine andere Unternehmensstrategie. Ohne die Werke von Künstlern zu kaufen, stellen die meisten Galeristen die Arbeiten von noch lebender Künstler aus, die Gewinnverteilung mit den Künstlern beträgt je nach der Marktbekanntheit der Künstler etwa 70:30 bis 50:50 des Erlöses. Im Vergleich zu deutschen Galeristen vermindern so die taiwanesischen Galeristen das betriebliche Risiko beträchtlich. Galeristen sind Gewerbsteuer- und 681 Die Teilwertabschreibung gilt für Bücher aber nicht für Kunstwerke. Dabei kaufen Galeristen über Jahre Kunstwerke bei Künstlern ein, die dann erst einmal zu Lagerbeständen würden. Das bindet ihre Liquidität. http://www.bvdg.de/Meldungen/20_07_01.html, 20/07/2001 682 Die deutsche Kulturpolitik hat sich schon gegenüber der Finanzpolitik durchgesetzt. Die Teilwertabschreibung wird, entgegen den ursprünglichen Vorschlägen des ehemaligen Bundesfinanzministers, in den Bereichen Handel, Verlage und Buchhandel grundsätzlich weiterhin zulässig bleiben. Sie wird zukünftig an die Einführung eines strikten Wertaufholungsgebotes gekoppelt sein. Voraussetzung für den Ansatz eines niedrigeren Teilwertes ist künftig die voraussichtlich dauernde Wertminderung. Wenn die Teilwertabschreibung im Buch- und Verlagswesen gestrichen worden wäre, hätte dies zu einer spürbaren Verteuerung der Bücher geführt und kleinere Verlage sowie Buchhandlungen aus dem Markt gedrängt. http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Kultur-,729/DieKulturpolitik-des-Bundes-U.htm, 13.08.2002 683 http://www.kunstrecht.de/news/00allg13.htm, 12/09/02 684 Außerdem kann die Tätigkeit damit als bloße „Liebhaberei“ eingestuft werden und die Kosten, die mit der Ausübung der Tätigkeit verbunden sind, mit Einnahmen aus dem Verkauf der Kunstwerke nicht mehr steuerlich verrechnet werden können. http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/steuer-artikelgesetz-gewinn.htm 190 Umsatzsteuerpflichtig. Die registrierten Kulturgewerbe können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie gemeinnützig sind.685 Insgesamt hat die Kulturpolitik in Taiwan keinen großen Spielraum, durch Steuerpolitik die Kulturwirtschaft anzukurbeln. Abgesehen von dem sehr beschränkten Marktvolumen genießen die Kunstsammler und der Kunsthandel in Taiwan aus der steuerlichen Perspektive sehr günstige Bedingungen. Die Künstler hingegen bleiben im Kulturbetrieb fast schutzlos. III.3.2 Die Printmedien In Deutschland zielen die Regelungen bei den Printmedien darauf, die Vielfalt der Kultur, der Meinungen und der Information zu gewährleisten und dieses landesweit durch entsprechende Infrastruktur zu ermöglichen. Die Berechtigung des Bundes zur Inanspruchnahme der Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 72 Abs. 2 Alternative 2 GG. Die Regelungen dienen der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Wahrung der Wirtschaftseinheit. Sie sollen bundesweit einheitliche Bedingungen für den Vertrieb von Büchern schaffen, da dies ein gesamtstaatliches Interesse ist.686 III.3.2.1 Buchpreisbindung in Deutschland In Deutschland lässt sich die Buchpreisbindung nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell rechtfertigen. Die Preisbindung stützt nicht nur das buchhändlerische Vertriebsnetz, dessen Effizienz und Stabilität, sie hilft auch die Meinungsfreiheit und -vielfalt zu erhalten. Somit ist sie ein doppelseitiges Werkzeug der Kulturpolitik. Die Preisbindung ermöglicht es Autoren, die keine Bestseller produzieren, dennoch Verlage zu finden und sich in ihren Büchern frei zu äußern, da diese zu akzeptablen Ladenpreisen verkauft werden können. Die Preisbindung fördert auf diesem Wege die intellektuelle Freiheit. Der Buchhandel ist die einzige kulturelle Einrichtung, die außer dem verminderten Mehrwertsteuersatz keine staatlichen Zuschüsse erhält. Die Preisbindung trägt dazu bei, die Versorgung mit Büchern nicht nur in den urbanen Zentren, sondern flächendeckend in einer hohen Dichte in breit sortierten Buchhandlungen zu gewährleisten. Sie ermöglicht eine Fülle von kleinen und mittleren Verlagen. 687 Ohne das dichte Buchhandlungsnetz und die gesicherte Publikationswirtschaft müsste der Staat die Herstellung vieler Bücher subventionieren und das Verschwinden vieler Buchhandlungen vor allem in den kleineren Orten durch den Ausbau eines Bibliothekssystems ausgleichen. 685 Nach § 30 des Kulturförderungsgesetz, http://www.cca.gov.tw/law/html/3-1.html Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen, S. 8, 20/03/2002 687 ebenda 686 191 Die Institution der Buchpreisbindung hat sich in Deutschland seit 1887 bewährt. Vor dem Erlass dieses Gesetzes wurde die Preisbindung für Verlagserzeugnisse in Deutschland von den Marktteilnehmern durch den Abschluss vertikaler Verträge geregelt. Im Jahr 1973 hat der Deutsche Bundestag die Verwendung der „Sammelreverse“ 688 durch den Buchhandel im Kartellgesetz abgesichert. Außer in Deutschland gibt es ähnliche Preisbindungsgesetze in Dänemark, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Da das Gesetz die deutsche Sprache schützt, sind fremdsprachige Bücher, inklusive Inlandsprodukten, nicht eingebunden. Die grenzüberschreitende Buchpreisbindung innerhalb der EU ist unvereinbar mit dem EG-Vertrag, doch der Europäische Gerichtshof erkennt an, dass eine nationale Buchpreisbindung auf reimportierte Bücher angewandt werden kann.689 Die Buchpreisbindung sichert zu einem die Existenz der Buchhandlungen, vor allem die der kleinen, zum anderen stützt sie den Erhalt der Verlagserzeugnisse und der Publikationswirtschaft, damit eine Vielfalt an Werken in den Umlauf kommen kann. Generell kann die Regelung so verstanden werden, dass die gut verkauften Bücher die weniger gut verkauften subventionieren, davon profitieren auch wertvolle aber nicht-mehrheitsfähige Produkte. Die Buchpreisbindung ist jedoch kein Allheilmittel gegen eine schlechte Wirtschaftsentwicklung und die stärkere Konkurrenz mit anderen Freizeitmoden. Sie nutzt auch nichts, wenn die Verlage einen Preiskampf führen. In Deutschland zeigt sich in jüngster Zeit die Tendenz, dass immer mehr Bücher immer schneller auf dem Markt gebracht und wieder zurückgezogen werden. Außerdem werden immer mehr Umsätze von Großhandeln wie der Hugendubel, Weltbild sowie dem Amazon Versand gemacht. Kettunternehmen Karstadt, Thalia, 690 III.3.2.2 Die Abschaffung der Buchpreisbindung in Großbritannien In Großbritannien wurde im Jahr 1995 die Hundert Jahre alte Buchpreisbindung Net Book Agreement abgeschafft. Durch die Aufhebung soll der Buchmarkt dem Wettbewerb überlassen werden, doch sie führt gezwungenermaßen zu einer Verringerung der Titelvielfalt. Der Preiskampf sollte sich zugunsten der Buchhandelsketten auswirken. Ein Ergebnis war, dass 20% der Konsumenten gezielt billige Bücher kauften, von diesen 20% haben aber nur 14% die Preise vorher verglichen. 691 Es ist keine Verteuerung von Büchern eingetreten, nur der Verkauf des MassMarket-Paperback konnte eine überdurchschnittliche Zunahme von 6,1% verzeichnen. Dieser 688 In Sammelreversen wird die Vielzahl der Einzelverträge aus praktischen Gründen gebündelt. Sie überlassen den einzelnen Verlegern die Entscheidung, ob und wie lange sie die Endverkaufspreise ihrer Bücher binden wollen, die dann für beide Seiten verbindlich sind. 689 ebenda, S. 2, 20/03/2002 690 Siemes, Christof, Blättern im Naherholungsgebiet, Die Zeit, Nr. 51, 11/12/2003, S. 41 691 Buchreport 48, 1996, S. 26 192 Zuwachs lässt sich durch die Kalkulation erklären, die den Verlagen größere Rabatte für Niedrigpreis-Aktionen gestattet. Die befürchteten Veränderungen wie Buchhandelskonkurse, Preiserhöhungen für Bücher, ein verstärkter Einstieg der Zahl an Supermärkten in der Buchbranche, traten nur zum Teil ein. Die Supermärkte, die sich im Jahr 1995 für die Abschaffung der Preisbindung eingesetzt haben, beschränkten ihr Sortiment nach der Abschaffung hauptsächlich auf die Bestseller, die sie mit einem Rabatt von bis zu 50% anboten. Ihr Marktanteil betrug 1996 jedoch lediglich 4,2%.692 Die Gefahr für den traditionellen Buchhandel droht dagegen vor allem von Anbietern, wie den 75 Virgin-Megastores, die im Durchschnitt einen Umsatz von 30 Mio. Pfund erreichen. Die zunehmende Konzentration des Marktes und der Wegfall der Preisbindung scheinen eher Anzeichen dafür zu sein, dass sich eine Branche neu koordinieren muss, als dafür, dass sie durch diesen Wandel im Kern getroffen wird. 693 Branchenkenner des Buchgeschäfts vertreten die Auffassung, dass der Trend der Kommerzialisierung mit Qualität nicht unvereinbar sei. Die veränderten Wirtschaftsstrukturen, geprägt durch das Entstehen von Buchkonglomeraten, deren Hauptanliegen große Gewinnspannen und kurzfristig hohe Absatzzahlen sind, hatte angeblich wenig Auswirkungen auf den Anteil von anspruchsvoller Prosa- und Sachliteratur im Vergleich zur Trivialliteratur. 694 Da jedes Buch ein anderes Produkt ist, kann schwerlich nachgewiesen werden, ob die Preisbindung zu Versteuerung oder Verbilligung der Bücher führt. Die Beispiele Deutschland und Großbritannien zeigen, dass die Buchpreisbindung in erster Linie die Etablierung der kleinen Buchhandlungen in kleinen Orten erleichtert. Sie ist jedoch keine Garantie für das Überleben der kleinen Buchhandlungen bei starker Konkurrenz mit großen Konzernen wie dem Bertelsmanns Club oder mit großen Ketteunternehmen. III.3.2.3 Der Buchmarkt in Taiwan In Taiwan gibt es 4.830 öffentliche Bibliotheken, 695 die den Kulturbedarf der Bevölkerung nur ungenügend decken können. Der Buchmarkt in Taiwan ist deshalb für den Lesebedarf der Bevölkerung unentbehrlich. Betrachtet man den taiwanesischen Buchmarkt im Verhältnis zur Bevölkerung und zum Umsatz, zeigt sich hier das Bild eines viel hektischeren Geschäfts als in Deutschland. Während in Deutschland im Jahr 2001 89.986 Titel veröffentlicht wurden und 2001 der Gesamtumsatz rund 9,3 Mrd. Euro betrug, 696 werden in Taiwan im Jahr 2002 36.546 Titel von fast 1000 Verlagen 697 692 Buchreport 2. 1997, S. 44 Strukturen des Buchhandels im internationalen Vergleich am Institut für Buchwissenschaft, Johannes GutenbergUniversität Mainz, 1997, http://www.uni-mainz.de/FB/Geschichte/buwi/bookworld/grossbri.htm 694 Arbeitsdokument 1999-2004, Über Kulturwirtschaft, Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, Europäisches Parlament, S. 8 695 http://www.lac.ncl.edu.tw/06/info/7-1.htm 696 http://www.buchhandel-bayern.de/brancheninfo/zahlen_fakten/ 693 193 veröffentlicht mit einem geschätzten Umsatz von 40 Mrd. NTD (umgerechnet 1,1 Mrd. Euro),698, also weniger als 1/8 des deutschen Umsatzes. Die Titelzahl verzeichnet seit 1998 ein Wachstum von 54%.699 Zudem konzentriert sich 2/3 des Umsatzes des Buchhandels in den großen Städten.700 Der durchschnittliche Preis liegt bei 222 NTD, umgerechnet 6,3 Euro.701 Die Buchhandelsketten können sich besser durchsetzen als kleine Buchhandlungen.702 Einer Umfrage zufolge lesen 1/4 der Taiwanesen gar nicht und 1/7 der Taiwanesen lesen selten.703 Es zeigt sich, dass 1/3 der Befragten kein Buch kaufen und 1/4 der Befragten kein Buch kaufen, weil sie keine Zeit haben.704 Besonders effizient ist die Publikationswirtschaft in Taiwan nicht. Es droht eine Deflation im Buchmarkt, die wahrscheinlich durch die Marktstrategien der Unternehmen selbst ausgelöst wird. Während durchschnittlich jeder Bürger nur knapp 48 Euro jährlich für Bücher oder Zeitschriften ausgibt, herrscht eine gnadlose Konkurrenz. Zwischen den Verlagen und den Buchhändlern gibt es keinen Vertrag, die Buchhändler unterbieten häufig die Preise der Konkurrenz. Viele Bücher werden gleich bei ihrer Neuerscheinung schon mit einem Rabatt angeboten. Seit 2001 schießen viele flohmarktähnliche Buchhandlungen aus dem Boden, die alle Bücher mit starken Rabatten anbieten. Dadurch haben sich die Konsumenten daran gewöhnt, nur bis kurz nach der Neuerscheinung zu warten, um dann schon mit erheblichen Rabatten rechnen zu können. 705 Dadurch ist ein Teufelkreis entstanden, denn die Neutitel können kaum der Konkurrenz der im Preis reduzierten Bücher standhaften und werden deshalb kurzfristig mit Rabatten angeboten. Das macht die Publikationswirtschaft quasi zur Sisyphusarbeit. Es sind einige feste Regelungen zwischen den Verlagen und Buchhandlungen nötig, aber bevor der Staat sich einschaltet, müssen die Verlage, die Buchhandlungen und deren jeweiligen Verbände sich in einem Dachverband organisieren,706 um ihre Interesse zu artikulieren und zu koordinieren. 697 1/3 der Verleger sind extrem klein, deren Jahrumsatz liegt unter 5 Mio. NTD (umgerechnet 143.000 Euro), 1/4 der Verleger haben einen Jahresumsatz zwischen 5-20 Mio. NTD, Die Untersuchung und der Report Taiwans Buchmarkt (übersetzt), 2000, http://www.magazine.org.tw/new-teritory/new33.htm, S.39 698 ebenda, S. 40, http://www.magazine.org.tw/new-teritory/new33.htm 699 http://www.dgbas.gov.tw/dgbas03/bs8/look/looky.htm 700 Die Untersuchung und der Report Taiwans Buchmarkt (übersetzt), 2000, http://www.magazine.org.tw/newteritory/new33.htm, S. 39 701 ebenda, S. 53 702 ebenda S. 50f 703 ebenda, S. 68 704 ebenda, S. 71 705 http://www.magazine.org.tw/enews/list/072_0130.htm#a02, 29/02/2003 706 Es gibt Verlagsvereine und Stiftungen, Eintritt des Verlags ist nicht verbindlich. http://www.gio.gov.tw/info/publish/qa/ 194 III.3.2.4 Die Pressefusionskontrolle Die Pressefusionskontrolle ist eine Sonderregelung für die Verlagsbranche, die 1976 als Gesetz verabschiedet wurde, um die Übernahme der Regionalzeitungen durch die großen Konzerne zu verhindern. Dadurch werden selbst Zusammenschlüsse benachbarter Kleinstadtblätter von dem Bundeskartellamt meist untersagt.707 Die Sonderreglung garantiert die Meinungsvielfalt. Zahlreiche große Verlage versuchen kleine Unternehmen zu übernehmen,708 gerade in Zeiten des drastischen Rückgangs der Anzeigen. Die Diskussion darüber, ob die Fusionskontrolle aufrechterhalten oder verändert werden sollte, ist von sehr unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen geprägt. Während die Meinungsvielfalt immer ein kulturelles Interesse ist, fürchtet die Politik ein Meinungsmonopol. Zahlreiche Zeitungen erleben seit dem Jahr 2000 nach 3 Jahren Wirtschaftsrezession eine ernste Krise, und hoffen darauf, sich durch eine Fusion zu stabilisieren. Es geht jedoch bei einer Fusion immer auch um Rationalisierung und Arbeitplatzabbau. Dennoch ist die deutsche Pressefusionskontrolle nicht ohne Änderungen zu erhalten. Im Verlegerverband vertritt man die Meinung, dass die Bemessungsgrenze für eine Fusion im Zeitungswesen erhöht werden müsste, und zwar nicht mehr bei 25 Mio., sondern bei 50-80 Mio. Euro liegen, um die Zusammenschlüsse der kleinen und mittleren Verlage zu erleichtern.709 Dass man in Österreich 710 Zeitungen subventioniert, um die Meinungsvielfalt zu garantieren, scheint eine noch unsinnigere Maßnahmen zu sein, sowohl in ökonomischer Hinsicht als auch mit Blick auf die Unabhängigkeit der Presse. 711 Im Zeitalter der Internetvernetzung stellt sich die Frage, ob die Meinungsvielfalt durch die Pressefusionskontrolle noch notwendig ist. Die Aufgaben der Buchpreisbindung und Pressefusionskontrolle in Deutschland sind von ihrem ursprünglichen Ziel abgewichen und haben jetzt vielmehr die Funktion der Absicherung von Arbeitsplätzen. In Taiwan fürcht man heute weder eine Meinungszensur des Staates noch ein Meinungsmonopol großer Medienkonzerne.712 Es gibt eine große Anzahl an Pressesendungen im Fernsehen und eine hoher Anteil der Bevölkerung, hat einen Zugang zum Internet.713 Eine Regelung, um die Vielfalt der Meinungen durch eine Pressefusionskontrolle zu erhalten ist für Taiwan nicht brauchbar. Für den Buchmarkt hingegen wäre eine Balance zwischen dem Preis und der Zahl der umlaufenden 707 Hornig, Frank, Poker um die Meinungsmacht, Spiegel, Nr. 40, 29/09/2003, S. 109-193, S. 191 http://focus.msn.de/F/FM/FMB/FMBA/fmba.htm?snr=2639 709 FAZ, 26/10/2003 710 zentraleuropäische Bergregion. 711 Leonard, Ralf, Mehr Geld für Regierungsfreunde, taz, 08/10/2003 712 In Taiwan beherrschen im Bereich der Printmedien zwei großen Zeitungen, die United Daily News (Lian-he-bao) und die China Times (Zhong-guo-shi-bao). 713 Die DSL verkabelten Haushalten machen 9,7%, ist das 2. dichte Land in der Welt, zweit zu Südkorea. 60% der Haushalte in Taiwan haben Zugang zum Internet. http://www.find.org.tw/0105/nesw/0105_news_disp.asp?news_id=2719, 18/06/2003, http://www.find.org.tw/0105/nesw/0105_news_disp.asp?news_id=2299, 12/09/2002 708 195 Bücher wünschenswert, damit das Verlagswesen, der Buchhandel und die Schriftsteller nicht um den niedrigsten Preis konkurrieren müssen und Gewinn erzielen können. III.3.3 Die Filmförderung Filmkunst ist die Kunstgattung, die für Vermarktung und Export am Besten geeignet ist. Auf internationalen Filmmärkten und Filmfestivals werden Filme hauptsächlich anhand der Nationalität eingeordnet. Die Filmförderung in Deutschland ist ein vorbildhaftes Beispiel für Taiwan, wie sich die Kreativen Kulturwirtschaftsbereiche durch die staatliche Regulierung in der Marktwirtschaft etablieren. III. 3.3.1 Die Filmförderung in Deutschland Die Filmförderung des Bundes sollte unumstritten sein, angesichts des internationalen Prestiges, das sich aus erfolgreichen Filmen gewinnen lässt. Allerdings wird sie von den Ländern nur unter Vorbehalt akzeptiert, denn Kulturförderung ist grundsätzlich Ländersache. Die Filmförderung in Deutschland ist sowohl Wirtschafts- als auch Kulturförderung. Sie lässt sich einerseits mit der Effizienz der Filmindustrie, andererseits mit dem nationalen Prestige und der Präsentation Deutschlands im Inland und Ausland legitimieren. Wirtschaftlich hängt die Filmindustrie mit der Fernsehindustrie zusammen, aber die Filmförderung muss anders legitimiert werden als die Förderung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, da es dabei nicht um das Recht auf den Zugang zu Informationen geht. Durch die eigene Filmkultur soll vielmehr die Bevölkerung ein kulturelles Selbstbewusstsein gewinnen. Die Ziele der Kunst- und Wirtschaftsförderung sowie der Förderung der kulturellen Identität sind nicht immer miteinander vereinbar. Entscheidend für die Verfassungsmäßigkeit der Filmförderung, ist, dass bei allen Förderungsarten, auch bei der Projektförderung, der wirtschaftliche Aspekt dominiert und Qualität allein keinen Förderungsanspruch begründet. 714 Die praktizierte Filmförderung ist eine Kombination aus Quantitäts- und Qualitätsförderung. Die rechtliche Grundlage der öffentlichen Filmförderung beruht auf der in der Verfassung verankerten Kompetenz der Förderung der Kultur- und Meinungsfreiheit. Die Instrumente der Filmförderung sind das Filmförderungsgesetz (FFG), der Rundfunkstaatsvertrag, und die vom Bund vergebenen Deutschen Filmpreise. Die zuständige Person ist der Beauftragte der Bundesregierung für Kunst und Medien (BKM) und das durchführende Institut ist die 714 Hollstein, Kristina, Filmwirtschaft und Filmförderung in Deutschland und Frankreich, Ein landeskundlicher Vergleich, Potsdam, 1996, S. 26, 30f 196 Filmförderungsanstalt (FFA). Die Export-Union des deutschen Films ist zuständig für die Vertretung des deutschen Films nach außen. Trotz der Notwendigkeit einer nationalen Filmförderung bleibt ihr rechtlicher Status der umstritten. Während der Bund dazu neigt, die Filmförderung stärker gesetzlich zu regeln, sieht die Filmwirtschaft darin eine Behinderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Wenn die Filmförderung einzig eine Kulturförderung wäre, würde eine Qualitätsförderung allein schon ausreichen. Dies würde bedeuten, Filmkunst nur mittels Produktionsbeihilfen und Preisen zu fördern, nicht aber für ihre Popularität zuständig zu sein. Wenn die Filmförderung hingegen nur Wirtschaftsförderung wäre, könnten die schützenden subventionierenden Maßnahmen gar nicht im bisherigen Umfang stattfinden.715 Angesichts des dominierenden Einflusses der US-amerikanischen Filmprodukte lässt sich die staatliche Filmförderung paradoxerweise als Förderung gefährdeter Kultur legitimieren. Das rechtfertigt wiederum die Tatsache, dass die Filmförderung zwar als Wirtschaftsförderung gestaltet ist, aber mit der Einsicht, dass die deutsche Filmindustrie nie ganz selbstständig sein wird. Der Filmförderung geht es dann nicht allein um die kulturelle Identität, sondern auch darum, die Filmkunst nicht auf reine Unterhaltung reduzieren zu lassen. Diese Kulturpolitik fördert nicht zuletzt den kulturellen Stolz der Europäer.716 Das kulturelle Selbstbewusstein der Europäer und die Akzeptanz US-amerikanischer Unterhaltungskultur sind unterschiedlich stark. Im europaweiten Vergleich zeigt Deutschland eine stärkere Akzeptanz des US-amerikanischen Filmes als viele Länder, die fast keine eigene Filmindustrie haben. 715 Einige Staaten fordern angesichts GATS den kulturellen Sektor im Sinne eines Wirtschaftsmarktes zu liberalisieren. Und innerhalb der EU ist der Trend darauf gerichtet, marktbeeinträchtigende Wirtschaftssubventionen abzubauen. Damit kann der kulturelle Aspekt der Filmindustrie gefährdet werden. Nida-Rümelin, Julian, Zwischenbericht zur Konkretisierung und Umsetzung des filmpolitischen Konzeptes, http://www.filmfoerderungbkm.de/internet/03politik/311.htm, Juli/2002; Schon im November 2000 hatte sich Kulturminister M. Naumann gegen Pläne der EU für eine Begrenzung der Filmförderung gewandt; nach deren Plänen sollen ab 2004 die Subventionen der Mitgliedsländer auf 50% abgesenkt werden. Im Gespräch, Kulturpolitische Umschau, Heft 9 – April 2001, S. 27 716 Der Marktanteil des deutschen Films ist in den 70er Jahren eingebrochen und bewegt sich seitdem auf einem Niveau von 10% bis 17%. Auch andere europäische Filmproduktionen spielen auf dem Markt jeweils nur eine geringe Rolle. Der US-amerikanische Film dominiert die Welt. Eine Erhöhung der europäischen Filmproduktionen und speziell der deutschen ist schon deswegen kulturell wünschenswert, weil die Dominanz des US-amerikanischen Films das Spektrum der im Kinofilm vermittelten kulturellen Inhalte einengt. Die Kriterien der Förderung sind die kulturelle Vielfalt, die ästhetische Qualität und die Behauptung europäischer Filmgeschichte gegenüber der US-amerikanischen. Filmpolitisches Konzept, Vorschläge zur Reform der Filmförderung und zur Aufwertung des deutschen Films als Kulturgut. http://www.bundesregierung.de/regierung/Beauftragte-fuer-Kultur-und-Me-,9460/FilmpolitischesKonzept.htm, Nov. 2001 197 Es folgt ein Ländervergleich der einheimischen Marktanteile und der Anteile des USamerikanischen Films:717 1994 1995 1996 1997 1998 1999 nat. US nat. US nat. US nat. US nat. US nat. US Belgien 1,1 72,4 0,3 72,4 0,1 69,7 0,9 73,3 1,3 71,9 0,5 70,9 Deutschland 10,1 81,6 9,4 87,1 16,2 75,1 17,3 70,5 9,5 85,4 14,0 78,6 Dänemark 21,5 66,5 8,3 81,1 17,2 67,1 20,7 66,5 14,4 74,1 28,8 57,0 Finnland 4,0 66,0 10,5 76,5 4,0 5,4 10,4 - 25,0 - Frankreich 28,3 60,9 35,2 53,9 37,5 54,3 34,5 53,8 27,0 67,1 - GB 8,8 90,2 10,2 85,2 12,8 81,7 28,1 69,3 14,1 83,9 17,8 80,5 Italien 23,7 61,1 21,1 63,2 24,9 59,7 32,9 46,7 24,7 63,8 24,1 53,1 Niederlande 0,6 89,9 7,6 82,0 5,4 89,7 3,4 84,5 6,1 88,7 5,3 75,1 Portugal 1,0 95,0 - - - - 2,0 66,5 6,9 68,5 - - Schweden 20,3 67,5 20,1 65,9 18,0 67,5 17,8 66,7 16,0 - 14,0 - Spanien 7,1 12,2 71,9 9,36 78,2 13,1 68,2 12,0 78,5 13,8 64,4 USA 96,0 - 99,3 - 99,3 - 97,0 - - - 92,3 - Japan 40,1 37,3 37,0 47,7 36,3 39,0 41,5 - 30,2 - 31,9 - 72,3 75,2 73,1 - Die Unterstützung der Produktion sowie der Filmwirtschaft wird geschieht hauptsächlich durch die Filmförderung. Darüber hinaus werden der Verleih von Filmen und das Anfertigen von Kopien für Kinos gefördert. Das Programm der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten wird durch den Marktanteil festgelegt, 718 die Mitfinanzierung 717 der Filmförderung durch die privaten Dehmel, Max, Verteidigung der Vielfalt, Traumfabrik Europa, Kino jenseits von Hollywood, Zeitschrift für Kulturaustausch, 1/2001,http://www.ifa.de/zfk/themen/01_1_film/ddehmel.htm 718 §6 Rundfunkstaatsvertrag: (1) Zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum und zur Förderung europäischer Film- und Fernsehproduktionen sollen die Fernsehveranstalter den Hauptteil ihrer insgesamt für Spielfilme, Fernsehspiele, Serien, Dokumentarsendungen und vergleichbaren Produktionen vorgesehenen Sendezeit europäischen Werken, entsprechend dem europäischen Recht, vorbehalten. (2) Fernsehvollprogramme sollen einen wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen sowie Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum enthalten. Das gleiche gilt für Fernsehspartenprogramme, soweit dies nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten möglich ist. 198 Fernsehanstalten wird mit letzteren ausgehandelt. 719 Außerdem werden die Kinosäle mit Zuschüssen ausgebaut oder modernisiert, um den Kinobesuch für Bürger attraktiver zu machen. Die Filmförderungsanstalt und die anderen Institute Die Filmförderungsanstalt ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts. Sie führt ihre Geschäfte nach den Maßgaben eines Verwaltungsrates. Dieser setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates sowie aus Vertretern der Bundesregierung, aus Vertretern der Film- und Videowirtschaft, der ARD, des ZDF, dem Verband privater Rundfunk- und Telekommunikation, der IG Medien und des Deutscher Journalistenverbands e.V. sowie der evangelischen und katholischen Kirche. Die Förderbereiche sind: - Produktionsförderung von programmfüllenden Filmen (Referenz- und Projektförderung) und Kurzfilmen, - Drehbuchförderung, - Absatzförderung720 (Referenz721- und Projektförderung722) - Filmabspielförderung (Referenz- und Projektförderung, Zusatzkopienförderung) - Videoförderung (Programmanbieter- und Videothekenförderung), - Förderung filmberuflicher Fortbildung, - Förderung von Rationalisierungs- und Innovationsmaßnahmen, - Finanzierung von Werbemaßnahmen für den deutschen Film im In- und Ausland.723 719 Die Filmförderung wird damit im Wesentlichen von der Filmwirtschaft selbst finanziert. Über Steuermittel verfügt die FFA nicht. Aber die Filmförderung der Länder beansprucht Steuermittel. 720 Die Filmabsatzförderung soll die Unternehmer zur Markterfolgsorientierung motivieren. Verleihunternehmer für deutsche Filme, die innerhalb eines Jahres nach Erstaufführung in einem deutschen Kino 50.000 Besucher erreicht haben, erwerben einen Anspruch auf Förderhilfen (bedingt rückzahlbare Darlehen), wobei die Obergrenze 600.000 Besucher sind. Die Absatzförderung beträgt 0,26 Euro pro Besucher. 721 Das Referenzprinzip der Förderung: Der Hersteller mit seinem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erwirbt einen Anspruch auf Förderungsmittel zur Herstellung eines neuen Films, wenn er einen inländischen Film hergestellt hat (auch in deutsch/ausländischer Gemeinschaftsproduktion), der im Geltungsbereich des FFG innerhalb eines Jahres nach dem Start 100.000 oder für deutsche Filme wenigstens 50.000 Besucher (Absatzförderung) erzielt hat. 722 Förderung nach dem Projektprinzip: Die FFA kann Projektfilmförderung als bedingt rückzahlbares Darlehen gewähren, wenn der Antrag eines Produzenten aufgrund des Drehbuches sowie der Stab- und Besetzungsliste einen Film erwarten lässt, der geeignet scheint, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit des deutschen Films zu verbessern. 723 http://www.bundesregierung.de/regierung/beauftragte-fuer-kultur-und-me-,9673/richtlinien.htm - 33 199 Insgesamt vergab die FFA im Jahr 2002 22,6 Mio. Euro Fördergelder für die besucherstärksten und somit erfolgreichsten deutschen Filme. 724 Das sind 1,31 Euro Förderbeitrag pro verkaufter Eintrittskarte. 2002 erreichten 6 deutsche Filme mehr als eine Million Besucher (Bibi Blocksberg, Nirgendwo in Afrika, Knallharte Jungs, Resident Evil, Nackt, Nomaden der Lüfte725). Außerdem hatten 7 weitere Filme zwischen 50.000 und 600.000 Besucher. Neben den oben genannten Förderungen wickelt die FFA die von der BKM geförderten Filmprojekte ab, ebenso obliegt ihr seit 2001 die Abwicklung des Deutsch-Französischen Förderabkommens. Die Finanzierung der FFA Die FFA verfügt über keine Steuermittel, sondern erhebt eine Filmabgabe von allen Videoprogrammanbietern und von den Filmtheaterbesitzern, wenn das einzelne Filmtheater jeweils mehr als 66.468 Euro Umsatz erzielt. Die Abgabe beträgt bei den Filmtheatern zwischen 1,5% und 2,5% des Jahresbruttoumsatzes (bzw. der Bruttoeintrittskartenerlöse) und bei den Videoprogrammanbietern 1,8% des Jahresnettoumsatzes. 726 Sowohl die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als auch die privaten Fernsehveranstalter beteiligen sich aufgrund von Abkommen mit der FFA an der Finanzierung der Förderungsmaßnahmen. So bestehen die Einnahmen der FFA 2001 aus der Filmabgabe (27,64%), der Filmabgabe der Videowirtschaft (13,73%), den Zuführungen der Fernsehsender (14,22%), den Überschüssen aus dem Vorjahr (29,31%) und sonstigen Einkünften 727 wie der freiwilligen Beitragszahlung der privaten 728 Fernsehsender. Außer den bereits genannten Förderungen gibt es noch Nachwuchsförderung, Filmpreise und Exportförderung sowie die Betreuung eines Filmarchivs. 724 Im Januar 2004 ziehen jedoch die deutschen Kinobetreiber gegen das neue Filmförderungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht. Sie sind gegen die Erhöhung der Kinoabgaben für die Filmförderung. Mit der neuen Abgabenregelung sollen die Einnahmen der FFA von bisher 46 Mio. auf knapp 65 Mio. Euro steigen. Nachricht aus Kulturzeit, 3Sat, 15/01/2004 725 Events – Branchentiger 2003, FFA 726 Diese Abgabe kommt aus dem gesamten Umsatz. Weil der Marktanteil des US-amerikanischen über 80% ist, kann man sagen: Die Filmförderung deutscher Produkte lässt sich auch vom US-amerikanischen Film finanzieren. „Themenbereich“ zum deutschen Kinofilm, Für Arbeitsgruppe „Filmwirtschaftliche Meinungsbildung zum Novellierungsbedarf des FFG“, FFA, 17/09/2001, S. 2 727 Geschäftsbericht 2001, FFA 728 Aus Grund der „gesellschaftlichen Verflechtung“ wollte der Bund eine gesetzliche Investitionsquote zugunsten unabhängiger Produktion einführen. Dies wurde von privaten Sendern abgelehnt. Position des VPRT, zur Reform der Filmförderung und zur Aufwertung des deutschen Films als Kulturgut des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, http://www.vprt.de/aktuelles/index.html, 13/03/2003; Der Vorschlag des Bundes könne Kulturförderung und Wirtschaftsförderung miteinander in Konflikt geraten lassen. 200 Für die Nachwuchsförderung gibt es z.B. das von den Bundesländern geförderte Kuratorium für den jungen deutschen Film, dessen Jahresetat ca. 700.000 Euro beträgt.729 Zweimal im Jahr findet ein Auswahlverfahren statt. 730 Das Förderungsziel ist, jungen Autoren, Regisseuren und Produzenten die Möglichkeit zu eröffnen, erste Kinofilmvorhaben zu realisieren.731 Außerdem soll die Förderung den Kinder-Kinofilm stärken und dazu beitragen, die Strukturen seiner Herstellung und Verbreitung zu verbessern. So werden hier in erster Linie der Kinderfilm und der Talentfilm gefördert, sofern es sich um den ersten oder zweiten Kinofilm des jeweiligen Regisseurs, bzw. um das erste oder zweite Drehbuch eines Autors nach dessen beruflicher Ausbildung handelt. 732 Grundsätzlich erfolgt die Förderung durch die Gewährung von Geld in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens, das an den Antragsteller ausgezahlt wird. Die Fördermittel sind zurückzuzahlen, wenn die Produkte realisiert oder anderweitig verwertet werden, z.B. durch Veräußerung an Dritte.733 Die Förderung wird auch als Projektbetreuung angeboten. Zu den Filmpreisen gehören der Deutsche Filmpreis als der höchstdotierte deutsche Kulturpreis, der Deutsche Kurzfilmpreis, der Verleiherpreis, der Kinoprogrammpreis und der Innovationspreis. Im Rahmen der Neuregelung der Filmförderungsrichtlinien der BKM wurde das Budget erneut aufgestockt, die Preisgelder betragen inzwischen bis zu 3,125 Mio. Euro.734 Die Export-Union des deutschen Films ist das nationale Informations- und Beratungszentrum für den Export deutscher Filme. Sie wurde 1954 als Dachverband für den Verband Deutscher Spielfilmproduzenten, die Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten und den Verband Deutscher Filmexporteure gegründet und firmiert heute in der Rechtsform einer GmbH. Die Export-Union des deutschen Films ist zuständig für die Präsentation des deutschen Films im Ausland.735 Das Budget beträgt rund 3,5 Mio. Euro. Die Beträge kommen hauptsächlich von der 729 „Themenbereich“ zum deutschen Kinofilm, Für Arbeitsgruppe „Filmwirtschaftliche Meinungsbildung zum Novellierungsbedarf des FFG“, FFA, 17/09/2001, S. 3 730 http://www.kuratorium-junger-film.de/ 731 Anträge auf Projektentwicklungsförderung müssen einen Kinofilm erwarten lassen, dessen Herstellungskosten voraussichtlich im Low-Budget-Bereich liegen werden. Also nicht über 1,5 Mio. Euro. Förderungsrichtlinien des Kuratoriums Junger deutscher Film, 4.1 732 Förderungsrichtlinien des Kuratoriums Junger deutscher Film, 1.2.3 und 1.7.1 733 Entsprechende Darlehensverträge werden abgeschlossen, um die Modalität der Aus- und Rückzahlung der Förderdarlehen zu regeln. Das Darlehen ist zinslos, kommt der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so ist die geschuldete Restsumme mit 3% über dem Referenzzinssatz der europäischen Währungsbank zu verzinsen. Förderungsrichtlinien des Kuratoriums Junger deutscher Film, 1.6.4 734 http://www.deutscherfilmpreis.de/ 735 Durch: 1. Kooperation mit großen internationalen Filmfestivals, z.B. Berlin, Cannes, Venedig, Montreal, Toronto, San Sebastian, Tokio, New York etc.; hier ist die Export-Union der Organisator das German Boulevard, einer gemeinsamen Präsentationsplattform für deutsche Institutionen und Firmen. Die Export-Union gibt aus Mitteln der FFA Zuschüsse für die Untertitel von Filmen, die zu einem Wettbewerb bei einem wichtigen Festival eingeladen werden. 2. Organisation von Gemeinschaftsständen für deutsche Produzenten auf internationalen TV-Messen, z.B. MIP-TV, MIPCOM, NATPA, AFM; 3.Veranstaltung von deutschen Filmwochen in Schlüsselstädten der internationalen Filmindustrie. 2003 in Buenos Aires, Mexico City, Madrid, Paris, London, Warschau, Krakau, Moskau und Los Angeles; 4. Beratung und Information internationaler und deutscher Medienvertreter sowie deutscher Filmschaffender; 5. Veröffentlichung von Informationsschriften zum aktuellen deutschen Film mit dem KINO-Magazin und dem KINO-Jahrbuch. 201 FFA (1,56 Mio.) und der BKM (1 Mio.). Weitere Mittel werden durch die Exportabgabe der deutschen Filmwirtschaft und die Filmfördereinrichtungen der Bundesländer aufgebracht.736 Das Filmarchiv wird betreut vom Bundesarchiv-Filmarchive in Koblenz und Berlin, der FriedrichWilhelm-Murnau-Stiftung (Konservierung und Restaurierung) und der DEFA-Stiftung (Archiv des DDR-Films). Außerdem fördert der Bund die Stiftung Deutsche Kinemathek (filmhistorische Dokumente und Ausstellungen) in Berlin und das Deutsche Filminstitut (Dokumente und Bibliothek) in Frankfurt/Main. Diese Stiftungen haben die Aufgabe, die Filmmaterialien zu konservieren und zu restaurieren, gegebenenfalls sie technisch umzusetzen wie etwa digitalisieren, und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Filmbewertungen Um Filme nicht nur nach der Besucherzahl zu fördern, die vielmehr den Unterhaltungswert als die künstlerische Bedeutung des Films widerspiegelt, ergänzt die Filmbewertungsstelle Wiesbaden (FBW) die Bewertung der Förderungswürdigkeit mit Prädikatsauszeichnungen. Die FBW ist die älteste gemeinsame Filmförderungseinrichtung (seit 1951) der Länder, sie zeichnet deutsche sowie ausländische Filme aus. Außerdem bezieht sie Filmsparten wie Spiel-, Dokumentar- und Kurzfilm ein und berücksichtigt die marktorientierte Relevanz der Kategorien „Horrorthriller“, „Kinderfilm“, „Unterhaltungsfilm“, „gefühlvolles Drama“ oder "künstlerischer Avantgardefilm". Die 53 Mitglieder des Ausschusses für die Filmbewertungen kommen aus allen Bundesländern und werden auf Vorschlag der Länder vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst aus den Berufsbereichen: Dozenten, Journalisten, Hörfunk- und TV-Redakteure, Filmemacher, Filmwissenschaftler, Pädagogen, Dramaturgen, Autoren und Veranstalter von Festivals für die Dauer von 3 Jahren berufen. 737 Im Jahr 2000 hat die FBW 23.068 Filme ausgewertet, etwa 32% aller vorgelegten Filme erhielten kein Prädikat, 25% wurden mit „wertvoll“ und 16% mit „besonders wertvoll“ ausgezeichnet. Die Übrigen bekamen eine durchschnittliche Bewertung. Die Filmbewertung wäre aber gefährdet, wenn sich die FFG noch stärker an Besucherzahlen orientieren würde. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte das Prädikatssystem durch ein Punktesystem ersetzt werden. Die Referenzfilmförderung wurde bisher gewährt, wenn ein Film innerhalb einer bestimmten Zeit 100.000 Zuschauer erreicht hat. Mit einem Prädikat der FBW wurde die Eingangsschwelle auf 50.000 Zuschauer gesenkt. Der BKM plant aber, die 736 737 http://www.german-cinema.de/about/ http://www.f-b-w.org/50-jahre.php, 20/08/2001 202 Besucherzahl gemeinsam mit internationalen Festivalnominierungen und Festivalpreisen zum Förderungskriterium zu machen und die FBW abzuschaffen.738 Es erscheint möglich, dass die FBW aufgelöst wird. Dafür spricht, dass sich ihre Funktion mit der Funktion der FFA überschneidet, außerdem ist die Form der behördlich verliehenen „Prädikate“ nicht mehr zeitgemäß.739 Andererseits würde die BKM durch ihre erweiterte Förderungskompetenz allein über das Förderungsprogramm bestimmen. Die internationalen Filmfestivals, auf die die Referenzförderung verweist, sind durch den weltweiten Wettbewerb anerkannt, sie gewährleisten ein bestimmtes künstlerisches Niveau und steigern gleichzeitig die Zuschauerzahl. III.3.3.2 Die Filmökonomie in Deutschland In Deutschland stellt die Kinowirtschaft nur einen marginalen aber kontinuierlich wachsenden Teil der gesamten Volkswirtschaft dar. Im Jahr 1992 betrug der versteuerte Umsatz 8,7 Mrd. DM,740 Im Jahr 1997 waren es 10,5 Mrd. DM und 2000 12,1 Mrd. DM. Dagegen lag der TVProduktionsumsatz 2000 nur bei rund 5 Mrd. DM. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Film- und Fernsehwirtschaft lag 2000/2001 bei rund 38.700.741 Der Anteil des deutschen Produktionssektors am Umsatzvolumen der deutschen Kinowirtschaft liegt aufgrund niedriger Produktionszahlen und Filmbudgets um etwa 1/3 unter dem entsprechenden Umsatzanteil in Frankreich.742 In Deutschland umfasst die gesamte Filmwirtschaft, inklusive der TV-Produktion, der Kino- und Werbeproduktion, des Filmverleihs, der Hörfunk und Fernsehanstalten 8.300 Unternehmen und machte im Jahr 2000 18,6 Mrd. Euro Umsatz. 743 Das entspricht 0,092% des Bruttosozialproduktes.744 Der Umsatz des deutschen Kinos ist auf den Erfolg ausländischer Filme angewiesen. Der Anteil des deutschen Kinofilms bewegte sich vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2002 zwischen 13,0% und 15,3%. Der Kinoumsatz ist von 442,1 Mio. im Zeitraum Juli 2000 bis Juni 2001 auf 476,4 Mio. 738 Positionspapier des Verwaltungsrates der Filmbewertungsstelle Wiesbaden zur Novellierung des Filmförderungsgesetztes (FFG), http://www.f-b-w.org/aktuelles.php, 12/02/2003 739 Das behördliche Prädikat hat einen geschichtlichen Hintergrund. Seit 1920 gab es im Deutschen Reich Vergnügungssteuer für Laufbilder, 1923 wurden nicht gewerbliche Veranstaltungen, die der Kunstpflege oder der Volksbildung dienen, von der Vergnügungssteuerabgabe befreit. Weitergehend gab es 1926 die Steuerermäßigung für Lehrfilme oder künstlerische und volksbildende Filme. Diese Kriterien wurden 1933 zu „staatspolitisch wertvoll“ zum Zweck der Zensur umgesetzt. Seit 1946 haben einige Bundesländer eigene Prüfstellen errichtet. 1951 wurde aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern die Filmbewertungsstelle der Länder der Bundesrepublik Deutschland in Wiesbaden gegründet. Damit sollten einheitliche Vorraussetzungen für die steuerliche Behandlung von Filmen bei öffentlichen Filmvorführungen und zur Förderung des guten Films geschaffen werden. http://www.f-b-w.org/geschichte.php 740 Hollstein, 1996, S. 50 741 DLM-Studie zur Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2000/2001, http://www.alm.de/aktuelles/presse/p110902.htm, 11/09/02 742 Hollstein, 1996, S. 51 743 Filmwirtschaft, Branchenfakten mit Fokus auf Berlin, IHK Berlin, 2003, Berlin, S. 3 744 Bruttosozialprodukt 2000 siehe die wirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes, http://www.destatis.de/basis/d/vgr/vgrtabl.htm 203 Euro im Zeitraum Juli 2002 bis Juni 2002 gestiegen. Diesen Anstieg verdankt er den 3 „Blockbustern“ Harry Potter und der Stein der Weisen, Herr der Ringe I – Die Gefährten und Star Wars - Episode II.745 Die Filmförderer und die geförderten Erfolge Außer den Förderungen des BKM und der FFA gibt’s es noch Filmförderungen der EU und der Bundesländer. So gibt es zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin-Brandburg, Bremen, Hamburg, NRW, Niedersachsen, und Schleswig-Hostein eigene Förderungen. Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen haben zusammen die Mitteldeutsche Medienförderung geschaffen. Die Bundes- und Länderförderungsbeträge für die Filmproduktionsförderung betrugen:746 in Mio. DM 1998 1999 2000 FFA 39,07 48,63 65,88 BKM 11,00 11,20 10,97 FilmFernsehFonds Bayern GmbH 27,78 28,52 30,87 Filmstiftung NRW GmbH 45,40 47,97 40,38 Filmboard Berlin-Brandenburg GmbH 29,77 33,16 31,00 Film Förderung Hamburg 17,00 14,00 11,61 Baden-Württemberg GmbH 5,05 7,34 9,00 Mitteldeutsche Medien 5,21 21,10 12,7 Summe 180,28 211,92 212,41 Medien und Filmgesellschaft 745 Das Kino-Halbjahr 2002: Auf Wachstumskurs geblieben, Pressemitteilungen von FFA, 13/08/2002; Diese 3 Filme haben 25,7 Mio. Besucher, das entspricht 31,8% der Kinobesucher. Jahresliste 2002, FFA 746 „Themenbereiche“ zum deutschen Kinofilm, für Arbeitsgruppe „Filmwirtschaftliche Meinungsbildung zum Novellierungsbedarf des FFG“, FFA, 17/09/2001, S. 21 204 Der geförderte Anteil der Filme und deren Erfolge sind in den folgenden Tabellen dargestellt: Herstellungskosten der in den Jahren 98/99/2000 öffentlich geförderter und uraufgeführter Filme747 Herstellungskosten Anzahl Filme gesamt 98/99/00 Anteil Förderung in % 98/99/00 bis 2,5 Mio. DM 23 21 20 41,18 31,42 61,62 bis 6,0 Mio. DM 16 22 21 44,45 46,26 41,30 bis 10 Mio. DM 7 15 11 45,36 50,96 47,12 > 10 Mio. DM 2 7 6 27,92 53,87 40,50 > 50 Mio. DM 0 1 0 0 19,35 0 insgesamt 48 66 58 - Deutsche uraufgeführte Filme (inklusive Koproduktionen)748 Spielfilme Dokumentarfilme dt. Marktanteil 1995 63 24 9,4% 1996 64 25 16,2% 1997 61 15 17,3% 1998 52 18 9,5% 1999 74 14 14,0% 2000 75 19 12,5% Uraufführungen unterschiedlicher Kategorien, die die Referenzfilmvoraussetzungen erreichten749 uraufgeführte Spielfilme davon mit Referenzfilmvoraussetzungen davon Kinderfilme mit Referenzfilmvoraussetzungen uraufgeführte Dokumentarfilme davon mit Referenzfilmvoraussetzungen 1998 1999 2000 52 74 75 23 30 29 3 4 2 18 14 19 1 4 2 Während die Produktionszahl seit 1995 kontinuierlich steigt, schwankt der Marktanteil des deutschen Films. Die Zahl der Spielfilme mit Referenzfilmvoraussetzungen steigt nicht entsprechend. Dies zeigt, dass die Produktionen trotz der erfolgsorientierten Filmförderung den Marktgeschmack nicht getroffen haben. Besser gesagt, unter der qualitativen und quantitativen Konkurrenz des US-amerikanischen Films hat der deutsche Film nicht mehr viel Raum, 747 „Themenbereiche“ zum deutschen Kinofilm, für Arbeitsgruppe „Filmwirtschaftliche Meinungsbildung zum Novellierungsbedarf des FFG“, FFA, 17/09/2001, S. 28 748 ebenda, S. 23 749 „Themenbereiche“ zum deutschen Kinofilm, für Arbeitsgruppe „Filmwirtschaftliche Meinungsbildung zum Novellierungsbedarf des FFG“, FFA, 17/09/2001,S. 24 205 Marktlücken zu entdecken. Es ist deshalb für die Investoren nicht attraktiv, in den deutschen Film zu investieren. Das Kapital deutscher Medienfonds fließt überwiegend in Auftragsproduktionen US-amerikanischer Studios. Allein im Jahr 2001 haben private deutsche Investoren rund 3,5 Mrd. Euro in solche Medienfonds investiert.750 Neben den Bundes- und Länderförderungen gibt es seit 1988 einen europäischen Fonds zur Unterstützung von Gemeinschaftsproduktionen und zur Verbreitung von Kino- und Fernsehfilmen (EURIMAGE, Straßburg). 28 Länder gehören dem EURIMAGE an, der Fonds fördert die Herstellung trilateraler und in Ausnahmefällen bilateraler europäischer Gemeinschaftsproduktionen mit bedingt rückzahlbaren Darlehen. Seit der Gründung EURIMAGEs wurden 915 europäische Koproduktionen gefördert wobei die Höhe der Fördermittel insgesamt 256 Mio. Euro betrug.751 In Deutschland werden nationale Filmproduktionen fast bis zu einer Höhe von 50% gefördert, der Anteil der staatlichen Förderung des Films und des Fernsehens in den kleinen Ländern Europas mit einem begrenzten Sprachraum liegt bei bis zu 70-80%. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der Bewahrung der nationalen Identität und der nationalen Sprache gerechtfertigt. 752 Im November 2000 wurde von den europäischen Kulturministern die Einführung von Media Plus (2001-2005, Brüssel) beschlossen. Das Media-Plus-Programm soll die nationalen Filmförderungsprogramme in der Phase der Ausbildung und der Entwicklung und vor allem beim Vertrieb und bei der Öffentlichkeitsarbeit ergänzen. Es stellt aber grundsätzlich keine unmittelbare Produktionsförderung dar. Das Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Präsenz der nationalen Filme in den jeweiligen europäischen Nachbarländern.753 Der Förderumfang beträgt jährlich 400 Mio. Euro.754 Die wirtschaftliche und kulturelle Filmförderung stabilisiert die Produktionszahl und das Marktund Wirtschaftsvolumen, aber sie macht dabei die Filmindustrie abhängig. Von den jährlich unter 100 deutschen Filmproduktionen ist kein Durchbruch beim Marktanteil des deutschen Films zu erwarten, und das Förderungsziel „die Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage zu steigern“ 755 ist kulturpolitisch gut gemeint aber ökonomisch nicht realistisch. Deshalb ist die Filmförderung einerseits eine Qualitätsförderung, andererseits eine Arbeitsmarktförderung. Der 750 Position des VPRT, zur „Reform der Filmförderung und zur Aufwertung des deutschen Films als Kulturgut“ des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister, Nida-Rümelin, Julian, http://www.vprt.de/aktuelles/index.html, 13/03/2002 751 http://www.coe.int/T/E/Cultural_Co-operation/eurimages/About_Eurimages/News/220403_15_coproductions.asp 752 Dehmel, 2001 753 ebenda 754 http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/index_en.html 755 Das Ziel des FFG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 206 deutsche Kinofilm kann sich im Inland jetzt und auf lange Sicht nicht ausreichend refinanzieren. Die Filmförderung des Bundes und der Länder bleibt daher eine Daueraufgabe.756 Die Kinofilmpiraterie Die Filmwirtschaft wird ernstlich beeinträchtigt durch Raubkopien. 21 Mio. Deutsche ab 10 Jahren haben zu Hause Zugriff auf einen CD oder DVD-Brenner, 17,3 Mio. Personen können Brenner außerhalb ihrer eigenen Wohnung nutzen, 32,3 Mio. bzw. 51% der Deutschen ab 10 Jahren sind in der Lage, CDs oder DVDs zu brennen. 59 Mio. Rohlinge wurden im Jahr 2002 mit Spielfilmen bespielt. Im Jahr 2002 wurden 15,5 Mio. Spielfilme aus dem Internet, hauptsächlich illegal, heruntergeladen. 53% der Befragten einer Umfrage der FFA gaben an, ihre Spielfilme aus dem Internet herunterzuladen bevor diese im Handel bzw. in der Videothek erhältlich sind.757 Durch das Raubkopieren erleidet die Filmwirtschaft oft Umsatzverluste beim Filmverleih. Der Filmverleih und die Videoprogrammanbieter erzielten im Jahr 2000 einen Umsatz von 3,3 Mrd. Euro, die Videotheken machten 1,3 Mrd. Euro Umsatz, 758 zusammen erwirtschaftlichten sie 24,7% des gesamten Umsatzes der Filmwirtschaft. Sie sind direkt von der Kinofilmpiraterie betroffen. Erst durch den Urheberrechtsschutz lohnen sich die Investitionen in Filmprodukte. Gestaffelt nach der Vertriebsweise rechnen sich Investitionen in Kinoaufführungen in 0-6 Monaten, in Video/DVD in 6-18 Monaten, in Pay-TV in 18-24 Monaten und im Free-TV ab 24 Monaten. Wie bereits bei der Diskussion des Urheberrechts ausgeführt, ist dieses Problem nicht einfach zu lösen. III.3.3.3 Die Filmförderung in Frankreich zum Vergleich Das französische Film- bzw. Kinorecht umfasst alle vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der französischen Film- und Kinowirtschaft, soweit sie die Produktion, den Verleih und das Abspielen von Filmen betreffen und den Film sowohl als Kunstschöpfung als auch als Wirtschaftsgut definieren. 759 Das Centre Nationale de la Cinématographie (CNC) prägt die französische Filmförderung maßgeblich. Es ist eine öffentlichrechtliche, finanziell unabhängige Institution und untersteht dem nationalen Kultusministerium. Die französische Filmförderung durch CNC fördert nicht nur die Produktion wie der BKM in Deutschland, sondern beeinflusst auch die Filmwirtschaft und die Gewohnheiten des Filmkonsums der Franzosen. 756 „Themenbereiche“ zum deutschen Kinofilm, für die Arbeitsgruppe „Filmwirtschaftliche Meinungsbildung zum Novellierungsbedarf des FFG“, FFA, 17/09/2001, S. 37 757 Empirische Studie zur Kinofilmpiraterie - Erschreckendes Raubkopierverhalten bei Spielfilmen in Deutschland. Pressemitteilungen von FFA, 07/04/03 758 Filmwirtschaft, Branchenfakten mit Fokus auf Berlin, IHK Berlin, 2003, Berlin, S. 3 759 Hollstein, 1996, S. 34 207 Im Vergleich zu Deutschland hat das CNC viel umfangreichere Kompetenzen als die Filmförderung des Bundes, da sich diese aufgrund der Kulturhoheit der Länder nur auf wirtschaftliche Aspekte bezieht. Teilweise überschneidet sich die Bundesförderung mit der Filmförderung mancher Länder. In Frankreich wird allerdings seit kurzem eine Dezentralisierung der Filmförderung angestrebt.760 Trotz der EU-Gesetzgebung und des GATT-Abkommens setzte Frankreich angesichts „französischer kultureller Ausnahmen“ eine Quotenregelung für die EU durch, wobei jedes Land andere Quoten anwendet. In Frankreich machen die europäischen Fernsehproduktionen 60% aller Dokumentarfilme, Kinofilme, Serien, Fernsehfilme und Theaterstücke aus. Davon sind 40% französische Produkte. Die Quotenregelung, die im Jahr 1989 nach EU-Richtlinien verabschiedet wurde, wird in Deutschland zögerlicher als in Frankreich umgesetzt, insofern als sie in Deutschland den privaten Sendern keine Pflichten auferlegt. Hier wird die Quotenregelung als Eingriff in die programminhaltliche Gestaltungsfreiheit der Rundfunkanbieter gewertet.761 Ein strukturpolitisches Vorgehen zur Förderung der Verbreitung und Herstellung von europäischen Programmen wird als effizienter erachtet. Die Produktionsquote ist in den Rundfunkstaatsvertrag von 1991 nicht einbezogen, da sie nach deutschem Rechtsverständnis aufgrund von Art. 5 Abs. 1 GG nur freiwillig von den Rundfunkanstalten durch die Schaffung von Anreizen erreicht werden kann. 762 Im Ergebnis lag der Anteil europäische Produktionen 1992 bei den öffentlich-rechtlichen Sendern wie ARD und ZDF bei 90% bzw. 81%. Die privaten Sender wie z.B. Sat-1 und Pro7 hingegen haben nur 53,4% bzw. 34,1% an europäischen Produktionen ausgestrahlt. Europäische und deutsche Spielfilme machen bei ARD und ZDF 31% bzw. 17% aus, bei Sat-1 und Pro7 dagegen jeweils nur 28% bzw. 11%.763 Im Jahr 1989 war es nach der Annahme der europäischen Direktive Télévision sans frontières (Fernsehen ohne Grenzen) zu einer Einführung von Quoten für die Ausstrahlung europäischer Produktionen durch die Fernsehsender in der Gemeinschaft gekommen, trotz des transatlantischen Interessenkonflikts. Ende 1993 wurde dann bei Verhandlungen zwischen den EU-Ländern vereinbart, den audiovisuellen Bereich einstweilen auszuklammern. 764 Die Richtlinie über „Fernsehen ohne Grenze“ – die im Jahr 1997 erstmals novelliert wurde – schreibt einen Mindeststandard fest, den die mitgliedstaatliche Regulierung der Inhalte von Fernsehsendungen gewährleisten muss. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung der Produktion und Verbreitung 760 ebenda, S. 38 ebenda, S. 43 762 Hollstein, 1996, S. 44 763 ebenda, S. 45 764 Zitzmann, Marc, Asterix contra Sauron, http://www.nzz.ch/2002/01/07/fe/page-article7VOJA.html, 2002 761 208 europäischer Fernsehprogramme.765 Doch zählt dieser Sektor nach wie vor zu denen, die prinzipiell im Rahmen der WTO liberalisiert werden könnten. Die französische Filmwirtschaft als Ganzes bildet eine Ausnahme in Europa. Aufgrund der „kulturellen Ausnahme“ betreibt Frankreich eine protektionistische Filmförderung, die vor allem eine Wirtschaftsförderung für den eigens zum „Kulturgut“ erklärten, „nationalen“ Film ist. Die bindende Verpflichtung der Fernsehsender, prozentual zu ihrem Umsatz in die Filmproduktion zu investieren und eine spezielle Abgabe pro Kinokarte führen dazu, dass in Frankreich die höchste Fördergeldsumme in Europa zur Verfügung steht. Mit 153,6 Mio. verkauften Karten hat Frankreich – vor Deutschland, Großbritannien und Spanien – im Jahr 1999 die meisten Eintritte verzeichnet, stand mit 4971 Leinwänden und über einer Million Sitzplätzen in Sachen Infrastruktur an der Spitze,766 hat mit 181 Titeln mehr Filme produziert als Deutschland und Italien zusammen und wies in Sachen Gesamtangebot mit 32,2% die höchste Quote an einheimischen Filmen auf. Im Gefolge von Le fabuleux destin d'Amélie Poulain (Die fabelhafte Welt der Amélie) haben im Jahr 2001 20 der über 200 französischen Produktionen mehr als eine Million Zuschauer angelockt.767 Im Gegensatz zu den meisten Abteilungen des Kultusministeriums stammt nur ein kleiner Teil der Ressourcen von CNC aus dem Staatsbudget. Ein ungleich bedeutenderer Teil kommt von der im Jahr 1948 eingeführten Taxe spéciale additionnelle (TSA), einer Steuer von rund 11% auf jede verkaufte Kinokarte, deren Ertrag im Jahr 2001 auf 96,7 Mio. Euro veranschlagt wurde. Da grundsätzlich jeder Film – ungeachtet seiner nationalen Herkunft – besteuert wird, der Ertrag aber ausschließlich für französische Filme als Fördermittel verteilt wird, finanziert Hollywood indirekt die französische Filmwirtschaft mit. Die zweite Einkunftsquelle der CNC-Ressourcen ist der im Jahr 1984 eingerichtete Compte de soutien de l'industrie cinématographique et de l'industrie des programmes audiovisuels (COSIP), der mittlerweile schwerer wiegt als die TSA. Auf dieses Konto müssen die Fernsehsender im Schnitt 5,5% ihres Jahresumsatzes einzahlen. Von den 387,8 Mio. Euro im Jahr 2000 gingen 200 Mio. Euro an den Kinofilm, der Rest floss über die Förderung von Fernsehprojekten und Koproduktionen an die wenigen französischen Free-TV-Sender zurück.768 Hinzu kamen 10,4 Mio. Euro Videosteuer, die aus den 2% des Jahresumsatzes des Videosektors stammten, und fast 2 Mio. 765 Van der Pas, Niklaus G., Rede – „Die EU-Fernsehrichtlinie – Fernsehen ohne Grenzen“ vor der Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, 25/10/2002, S. 5 766 Wenn jede Karte durchschnittlich wie in Deutschland 5.55 Euro (2001) kosten würde, betrüge der Umsatz in Frankreich 1,0268 Mrd. Euro. Das ist deutlich über dem deutschen Umsatz der 442,1 (Juli 2000 bis Juni 2001) und 476,4 (Juli 2001 bis Juni 2002) Mio. Euro ausmachte. In Deutschland gab es bis 2002 schon 4.825 Leinwände. Das Kino-Halbjahr 2002: Auf Wachstumskurs geblieben, Pressemitteilung FFA, 13/08/2002 767 Zitzmann, 2002 768 Position des VPRT, zum Vorschlägen zur Reform der Filmförderung und zur Aufwertung des deutschen Films als Kulturgut, http://www.vprt.de/db/positionen/sn_130302_entw_ffg.pdf, Nov./2001, S. 5 209 Euro an diversen Einnahmen; nach Abzug der Funktionskosten für das CNC waren das 216 Mio. Euro für die Filmwirtschaft. Dazu kamen noch 11,5 Mio. Euro an lokaler Filmförderung, 33,5 Mio. Euro, die direkt aus dem Budget des Ministère de la Culture et de la Communication kamen, und ein kleiner Teil jener 400 Mio. Euro, die im Rahmen des EU-Programms Media Plus das rapide Wachstum des audiovisuellen Sektors in der EU unterstützen sollten. Die 216 Mio. Euro des CNC wurden zu knapp 60% nach festen Quoten und der Rest per Auswahlverfahren verteilt. Unter den selektiven Maßnahmen zur Förderung der Produktion von Spielfilmen ist die im Jahr 1960 geschaffene Avance sur recettes (Vorschuss auf Einnahme) von Bedeutung. Rund 10% der jährlich etwa 600 Antragsteller werden Vorschüsse gewährt, die allerdings im Prinzip zurückgezahlt werden müssen – aber nur, wenn der fertige Film genügend Einnahmen erwirtschaftet, was lediglich 20% gelingt. 769 Das Prinzip ist also das Gleiche wie bei der Referenzfilmvoraussetzung in Deutschland. Im März 2000 wurde die Carte illimitée eingeführt. Für 18 Euro pro Monat gestattet die Filmgruppe UGC – mit über 360 eigenen Sälen vor Pathé und Gaumont Frankreichs erstes MajorUnternehmen – den Besuch beliebig vieler Filme. Bei weniger als 6 Besuchen im Monat wird das Abonnement für das Unternehmen rentabel.770 Problematisch ist die Einführung dieser Karte in Hinsicht auf die Förderung des französischen Films. Wenn die Zuschauer zwischen verschiedenen Kinosälen wechseln können, kann kein statistischer Beleg für die Förderungswürdigkeit inländischer Filme erbracht werden. Nach 2 Jahren erwies sich die Carte illimitèe als eine erfolgreiche Marketingstrategie, ohne die kleinen Filmtheaterbetreiber zu gefährden. Die Idee ist, Kino wie Pay-TV zu vermarkten. Die Verkaufsstrategie kam beim jungen Publikum so gut an, dass die UGC innerhalb einiger Wochen schon über 100.000 Abonnenten gewonnen hatte.771 Der Filmkonsum in Deutschland und in Frankreich Auch die französische Kinowirtschaft erlebt die Konkurrenz zwischen DVD, Kinoabonnements, Kabel- und Satellitenfernsehen. Die Art und Weise des Filmskonsums beeinflusst die Verteilungsstrukturen innerhalb der Filmwirtschaft. Statt sich Videos und DVDs zu Hause anzuschauen, gehen französische Zuschauer öfter ins Kino als Deutsche und werden außerdem 769 Zitzmann, 2002 ebd. 771 Die Karte wurden so populär, dass keine der Institutionen wie das CNC und das Kultusministerium eine klare Position einnehmen konnte. Das Kartellamt wurde von der Kulturministerin Catherina Tasca eingeschaltet, beugte sich aber trotz heftiger Debatten in der Öffentlichkeit den Argumenten des Karteninitiators. http://www.werbeweischer.de/home/Content/weischer/newsletter/Ausgabe10 770 210 weniger von den Multiplexkinos angezogen.772 Während in Frankreich der Anteil der kleinen Kinos ohnehin traditionell größer war als in Deutschland, 773 wächst die Zahl der Multiplexkinos in Deutschland rasant an. Das deutet darauf hin, dass sich die Franzosen bevorzugt im halbprivaten Milieu des Kinosaals Filme anschauen, nicht zuletzt weil es im Fernsehen Sperrzeiten für Kinofilme gibt. Im Gegensatz zu Frankreich wurden in Deutschland bis 1997 40 Multiplexkinos mit insgesamt 390 Sälen und fast 100.000 Sitzplätzen eröffnet. Die Umsatzanteile der Multiplexkinos steigerten sich von Januar bis September 1997 auf 24,3% des Gesamtumsatzes,774 und bis 2002 schon auf 46,3%. Bis 2002 machte die Leinwandzahl der Multiplexkinos 25,8% aller Leinwände aus, während 42,9% der Besucher ein Multiplexkino bevorzugten.775 Der Betriebstyp des Multiplexkinos verändert die Situation in Deutschland derart, dass bei einer großen Zahl an Kinos relativ wenige verschiedene Filme gezeigt werden.776 Die Altersverteilung der Kinobesucher in Deutschland Generell ist bei der Anzahl der Kinobesucher eine sinkende Tendenz feststellbar, da der Kinofilm mit immer mehr Unterhaltungsgattungen konkurriert. Auch in Frankreich ist die Zahl der Kinobesucher in den letzten 40 Jahren auf 1/3 zurückgegangen, von 412 Mio. 1957 auf 148 Mio. 1997.777 Aber der Kinobesuch ist stark von Gewohnheiten abhängig. Dies lässt sich mit Hilfe der Altersverteilung eines Intervalls von 10 Jahren entschlüsseln.778 Alter 1992 2002 14-19 19% 14% 20-29 33% 20% 30-39 20% 26% 40-49 15% 19% über 50 13% 21% Gesamt 100% 100% 772 Bis 1993 machten die Multiplexkinos in Deutschland 3% des Filmtheaterbestands aus und konnten 9% aller Kinobesucher und 10% des Umsatzes für sich verbuchen. In Frankreich waren es 2% des Filmtheaterbestandes, wobei die regionale Versorgung mit Filmtheatern besser ist als in Deutschland. In Orten mit weniger als 200.000 Einwohner ist das Verhältnis Einwohner/Kino in Deutschland doppelt so hoch wie in Frankreich, in deutschen Städten über 200.000 Einwohner ist das Verhältnis 2,7-fach so hoch wie in französischen Städten. Hollstein, 1996, S. 66, 67 773 Obwohl der Trend sich in beiden Ländern hin zu Kinocentern entwickelt, sind in Frankreich bis 1992 ca. 46% aller Leinwände in Betrieben mit ein bis zwei Sälen. In Frankreich gibt es deutlich mehr Einzeltheater als in Deutschland. Hollstein, 1996, S. 65 774 Altlas europäischer Filmkultur, http://www.acud.de/filmatlas/pdf/k1s25-30.pdf 775 http://www.milchstrasse.de/anzeigen/cinema/ci_kino.pdf 776 Die meisten deutschen Kinobetriebe hatten sich bis dahin nicht in Zusammenschlüssen organisiert oder Ketten angehört wie in Frankreich, sie sind aus wirtschaftlichen Erwägungen auf besuchstarke Filme angewiesen. In Frankreich liefen 1992 die 7 erfolgreichsten Filme mit durchschnittlich 134 Kopien gegenüber bis zu 500 Kopien in Deutschland. Allein die 18 deutschen Filme, die Zusatzkopienförderung erhielten, wurden 1992 mit durchschnittlich 372 Kopien gestartet. Hollstein, 1996, S. 62, 65 777 http://www.france.diplomatie.fr/france/de/societe/societe04.html 778 Kino in Deutschland 2002, http://www.milchstrasse.de/anzeigen/cinema/ci_kino.pdf 211 Von denen, die monatlich ein- bis dreimal das Kino besuchen, gehören 24,8% in die Gruppe der 14- bis 19-jährigen, 30,2% in die Gruppe der 20- bis 29-jährigen, 22,4% in die Gruppe der 30- bis 39-jährigen, 12,6% sind 40 bis 49 Jahre alt und 10,1% sind über 50 Jahre alt. 72,4% derjenigen, die mindestens einmal in der Woche ins Kino gehen, sind zwischen 14 und 29 Jahren alt. Im Gegensatz dazu sind 72,1% derjenigen, die seit Jahren nicht mehr im Kino waren, über 50 Jahre alt.779 Die Gewohnheit ins Kino zu gehen begleitet die Altersgruppen, über den Kinobesuch älterer Menschen entscheidet die Nähe780 und Gemütlichkeit des Kinosaals. Die Entwicklung der Altersverteilung bei den Kinobesuchern zwischen 1996 und 2001 zeigt ein tendenzielles Wachstum der Besuchshäufigkeit. Während in fast allen Altersgruppen ein Wachstum feststellbar ist, schrumpft die Altergruppe der 25- bis 29-jährigen. Vermutlich nutzt diese Altersgruppe die technischen Möglichkeiten des Downloadens und des CD/DVD-Brennens am Häufigsten. Am stärksten sind die Altergruppen der Besucher, die zwischen 30 und 49 Jahre alt waren und der über 60-jährigen gewachsen.781 Die Wachstumsverhältnisse der Jahre 1996 bis 2001 werden in der folgenden Tabelle auf das Jahr 1993 bezogen. Entwicklung der Besucherzahlen (1993 entspricht 100) 1996 1997 1998 1999 2000 2001 unter 10 Jahre 100 104 100 107 100 96 10-15 Jahre 92 99 105 103 92 122 16-19 112 117 122 121 133 120 20-24 81 76 89 86 98 100 25-29 87 82 80 73 72 81 30-39 122 124 137 126 141 181 40-49 116 130 149 125 149 205 50-59 105 121 140 97 114 174 60 u. m. 98 125 193 137 180 279782 alle Altersgruppen 101 105 115 105 113 136 Im 1. Halbjahr 2001 machen die über 60-jährigen Kinobesucher 5% aller Besucher aus, die 50- bis 59-jährigen hatten einen Anteil und von 6% und die 40- bis 49-jährigen einen von 13%. Filmkunstvorstellungen besuchten 11% der erstgenannten Kategorie 12% der an zweiter Stelle 779 ebenda Der Anteil der über 50-jährigen Kinobesucher mit mindestens 1 Kinobesuch lag in Frankreich im Jahr 1991 bei 19%, in Deutschland nur bei 6%. Hollstein, 1996, S. 70 781 Neckermann, Gerhard, Die Kinobesucher 2001, Strukturen und Entwicklungen, Berlin, 2002, FFA, S. 35 782 Dieses starke Wachstum könnte auf Filme wie „Brot und Tulpen“, „Die fabelhafte Welt der Amélie“ und „Chocolat“ zurückzuführen sein. Vgl. Neckermann, 2002, S. 5 780 212 genannten und 19% der letztgenannten Kategorie. 783 Dieses Verhältnis zeigt, dass die älteren Zuschauer durchaus motiviert sind, ins Kino zu gehen, wenn interessante Lebensthemen mit Tiefgang geboten werden. Mit der demographischen Entwicklung dürfte sich das Angebot der Kinothemen entsprechend anpassen. Die Auflagen der Fernsehsender zum Schutz der Kinowirtschaft Die Filmwirtschaft wird in Deutschland zu einem großen Teil über Rundfunkgebühren finanziert. Die Gesamtbeiträge der Rundfunkgebühren lagen im Jahr 2001 bei ca. 6,5 Mrd. Euro. 784 Die Werbefunkumsätze von ARD und ZDF beliefen sich 2001 zusammen auf 314,5 Mio. Euro,785 und die Einnahmen durch das Werbefernsehen betrugen 2001 4,47 Mrd. Euro. 786 Nur mit diesem großen Finanzierungsvolumen, das durch staatliche Regelungen (Frankreich) beziehungsweise ein freiwilliges Abkommen (Deutschland) mit dem Fernsehen zugunsten inländischer Produktionen geregelt wird, kann die Kinowirtschaft ausreichend unterstützt werden. Ansonsten wäre die Fernsehwirtschaft nur ein Konkurrent der Kinowirtschaft, wie dies in Taiwan der Fall ist. In Deutschland wurde 1974 das Kooperationsabkommen zwischen der Filmförderungsanstalt und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (Film-Fernsehabkommen) beschlossen. Damit können die Sender Einfluss auf die Produktion von qualitativ hochwertigen Filmen nehmen und neue Filmautoren und Regisseure unterstützen. So stehen Kino und Fernsehen nicht mehr nur in einem Spannungsverhältnis zueinander, sondern es besteht auch die Möglichkeit des Zusammenspiels der Beiden.787 In Deutschland sind die Rundfunkanstalten nach dem Rundfunkstaatsvertrag gestaltet, der durch entsprechende Satzungen und interne Richtlinien umgesetzt wird. Der Rundfunkstaatsvertrag hält fest, was die Rundfunkanstalten durch einen angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung zur Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum, beigetragen können. Zugleich gelten Auflagen wie Sperrfristen für Filme zum Schutz der Kinowirtschaft. Nach §30 FFG unterliegen die geförderten Filmproduktionen nach ihrer Erstaufführung Sperrfristen von 6 Monaten bis zum ersten öffentlichen Verkauf der entsprechenden Videos. Eine Fernsehausstrahlung im Inland darf nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der Kinoerstaufführung 783 „Filmkunst“ z.B. Brot und Tulpen, Die purpurnen Flüsse, Zusammen, Tillsammans, Neckermann, Gerhard, Filmarten nach Altersgruppen-Kinobesuch im 1. Halbjahr 2001, Das Programmkino-Publikum im 1. Halbjahr 2001, Dezember/2001, Berlin, FFA, S. 2, 3 784 Geschäftsreport GEZ, 2002, http://www.rundfunkgebuehr.de/, S. 33 785 Medien Basisdaten, http://www.ard.de/ard_intern/mediendaten/index.phtml?3_2 786 ebenda, http://www.ard.de/ard_intern/mediendaten/index.phtml?3_7 787 Jost, Renate, Grenzenlose Freiheit – begrenztes Leben, Entwicklung in der Film- und Fernsehförderung, http://www.deutsches-filminstitut.de/sozialgeschichte/dt045a.htm, 03/04/2000 213 erfolgen, bei verschlüsselter Ausstrahlung nicht vor Ablauf von 18 Monaten.788 Die Sperrfristen gelten für die meisten deutschen Filme und beziehen sich auf alle Filmfassungen, auch auf die Sendung durch ausländische Fernsehsender, die im Inland empfangen werden können.789 Anders als in Deutschland werden in Frankreich nicht nur die Sperrfristen, sondern auch die Sendezeiten geregelt. Während in öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland ein höherer Anteil an Spielfilmen gesendet wird (ARD 19,0% und ZDF 14,4%)790 als in Frankreich (zwischen 3,2% und 5,4%) 791 , ist in Frankreich auch die Sendung von Kinofilmen bei den unverschlüsselt, terrestrisch ausstrahlenden Sendern auf jährlich 192 Sendetermine (inklusive Wiederholungen) beschränkt, wovon maximal 104 ganz oder teilweise in der Primetime zwischen 20:30 und 22:30 liegen dürfen. Samstags von 0:00 bis 24:00 und sonntags bis 20:30 dürfen keine Kinofilme, mittwoch- und freitagabends dürfen nur künstlerisch anspruchvolle Ciné-Club-Werke nach 22:30 gezeigt werden.792 Durch diese stark eingreifenden Regelungen wird die kulturelle Identität der Franzosen bestärkt. Die französischen Kinobesucher unterstützen die französischen Filme bei der Erstaufführung in größerem Maße als die deutschen Kinobesucher deutsche Filme. In Deutschland belief sich 1993 der Umsatzanteil der deutschen Filme auf 25,0% aller Erstaufführungen. Der Anteil der US-Filme an den Erstaufführungen betrug 49,0%. In Frankreich lag der entsprechende Anteil französischer Filme bei 37,0% und der Anteil der US-Filme bei 35,0%.793 In letzter Zeit ist jedoch das Konzept „Der Staat hilft der Filmwirtschaft sich selbst zu helfen“ ins Wanken geraten. Gründe dafür sind die Einführung des Jahresabonnements der UGC mit theoretisch unbegrenzter Nutzungsmöglichkeit. Und der Zusammenschluss der französischen Unternehmen Vivendi und Canal Plus sowie des kanadischen Unternehmens Seagram zum zweitgrößten Medien- und Kommunikationskonzern Vivendi Universal in der Welt. 794 Diese Bedingungen machen einen Erfolg staatlicher Intervention unwahrscheinlicher. 788 Der neue Entwurf hat vor, die Sperrfrist dem neuen Konsumbedarf anzupassen. Die Sperrfrist für die Auswertung durch Pay-per-view, Video-on-demand und Near-video-on-demand sollte bis 12 Monate nach der Erstaufführung gelten. 789 Hollstein, 1996, S. 82 790 Krüger, Udo Michael/Zapf-Schramm, Thomas, Programmanalyse 2001/I. Öffentlich-rechtliches und privates Fernsehen: Typische Unterschiede bleiben bestehen, In: Media Perspektiven 4/2002 http://www.ard.de/ard_intern/mediendaten/index.phtml?2_4 791 Hollstein, 1996, S. 85 792 ebenda, S. 85 793 ebenda, S. 72 794 Zitzmann, 2002 214 III.3.3.4 Die Filmindustrie in Taiwan Die Filmindustrie in Taiwan hat nur einen kleinen Markt. Die Produktion ist aufgrund der Interesselosigkeit des taiwanesischen Publikums im letzten Jahrzehnt sogar noch geschrumpft. Die Filmwirtschaft hat fast keine öffentliche Förderung erhalten. Zahlen der Filmindustrie in Taiwan Jahr Taiwanesische Filme ausländische Filme 2000 35 11% 280 2001 17 7% 222 2002 21 8% 246795 Zum Vergleich: Der Marktanteil deutscher Filme in Deutschland 1998 9,5% 1999 14,0% 2000 12,5% 2001 18,4% 2002 11,9% Der Jahressumsatz in Taiwan: 1996 2,8 Mrd. NTD (umgerechnet 81 Mio. Euro) 1998 3,2 Mrd. NTD 2000 2,5 Mrd. NTD 2002 2,4 Mrd. NTD Anteil der taiwanesischen Filme am Gesamtumsatz der Filmwirtschaft: 795 1996 1,4% 1997 0,7% 1998 0,4% 1999 0,4% 2000 1,3% 2001 0,1% 2002 2,21% http://www.gio.gov.tw/info/movie/12.html 215 Die Umsätze in Deutschland zwischen 1998 und 2002 lagen zwischen 800 und 1.000 Mio. Euro, sie sind damit mehr als 10-mal so hoch wie in Taiwan, während der Preis für die Kinokarten ungefähr gleich hoch ist, und die Bevölkerungszahl in Deutschland um das 3,6-fache höher liegt als in Taiwan. Die Probleme der Filmwirtschaft in Taiwan Die taiwanesische Regierung hat keinen konkreten Förderplan für die Kulturwirtschaft. Der kleine Umfang an finanzieller Unterstützung konnte wenig bewirken (Guo-pian-fu-dao-jin, seit 1989 jährlich ca. 2,5 Mio. Euro).796 Zuständig für die Filmförderung ist das Presseamt. Seit 2000 fördert die Stiftung der Filmentwicklung, die dem Presseamt angehört, die Kinosäle in Taiwan. Bereits bevor Taiwan in die WTO eintrat (2001), hat die Regierung ohne Diskussionen das Filmgesetz, das taiwanesische Filme begünstigte, geändert, um dem Freihandel den Weg zu öffnen. Die nunmehr gestrichenen Artikel 11 und 40 hatten vorgeschrieben, in den Kinos einen bestimmten Anteil taiwanesischen Filmen vorzubehalten und Gebühren für ausländische Filme zu erheben (was schon seit 1986 nicht mehr praktiziert wurde), um inländische Filme zu finanzieren. Dazu kam eine Sonderklausel, dass der Staat Maßnahmen ergreifen kann, um die Filmindustrie vor Benachteiligung zu schützen. Durch die Formulierung „kann“ wurde die staatliche Verantwortung für die Filmindustrie relativiert. Die Politik der Regierung sah die Filmindustrie als wirtschaftliche aber nicht als kulturelle Angelegenheit. Die Filmindustrie in Taiwan ist drastisch geschrumpft. Es gibt keine großen Filmunternehmen mehr, sondern nur noch viele individuelle Ein-Mann-Produzenten. Es gibt 1.159 Produzenten, 478 Filmstudios und 187 Kinos mit insgesamt nur 669 Kinosälen.797 Die Filmindustrie in Taiwan kann eigentlich nur noch als Filmatelier bezeichnet werden. In Südkorea müssen die Kinos 180 Tage im Jahr koreanische Filme zeigen. Diese Schutzmaßnahme richtet sich auf 40% der koreanischen Filme im Inlandsmarkt, im Fernsehen und in den Kinos. Im Vergleich zur positiven Entwicklung der südkoreanischen Filmindustrie hat der taiwanesische Staat die eigene Filmindustrie vernachlässigt, er veranlasste weder eine Gebührenregelung noch eine Quote für die inländischen Filme. Man kann sagen, dass die Filmindustrie in Taiwan zusammengebrochen ist. Ein Indiz dafür ist, dass der einst größte Filmunternehmer Chong-yin (Zhong-yin) im Jahr 2002 eine Kündigungswelle in Gang gesetzt 796 http//www4.cca.gov.tw/movie/cinema/newmovie/historywords_07.htm, Einige Regisseure werden von der ausländischen Filmindustrie finanziert, Lee, Ya-mei, http://www.ncu.edu.tw/~eng/csa/journal/journal_forum141.htm 797 ebenda 216 hat.798 Der Zusammenbruch der taiwanesischen Filmindustrie ist nicht zuletzt auf den Mangel an langfristigen Förderungsplänen zurückzuführen. Im Vergleich zu den amerikanischen Filmproduktionen sind die jeweils eigenen Produktionen in allen Ländern unterrepräsentiert. Deshalb wird die Filmindustrie in allen Ländern als gefährdete Kultur angesehen, die geschützt werden muss. Die Filmindustrie ist in kulturpolitischer Hinsicht förderungswürdig, weil die Filmkultur die Gesellschaft auf verständlichste und zugänglichste Weise dokumentiert und repräsentiert.799 Von den wenigen taiwanesischen Filmproduktionen haben viele einen sehr hohen künstlerischen Anspruch und erhalten oft weltweite Anerkennung, 800 doch sie sind weit von einer Kommerzialisierbarkeit entfernt. Die Förderungspolitik in Südkorea hingegen, wie auch in Deutschland und Frankreich, knüpft die Fördermittel an die Zuschauerzahl. In Südkorea wird außerdem das Verhältnis zwischen in- und ausländischen Spielfilmen geregelt. Eine solche Förderungsmethode kann zur Etablierung der Filmwirtschaft beitragen. In Taiwan konkurrieren nicht nur der US-amerikanische Film sondern auch die über 60 Fernsehsender mit der Filmwirtschaft. Es gibt auch fast keine Frist für die Freigabe der Kinofilme im Fernsehen.801 In Taiwan bestimmt eine Quotenregelung, dass bei den 3 Fernsehstationen 70% und bei den über 60 Kabelprogrammen 20% der Sendungen taiwanesische Produktionen sein müssen. Der Marktanteil der 3 Fernsehstationen ist jedoch nicht nennenswert. Die Probleme der Filmindustrie in Taiwan lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Kompetenz der Förderungspolitik unterliegt dem Presseamt, deren Beamte jedoch keine Fachkenntnis über Filmkultur besitzen; 802 es fehlt an systematischer Zusammenarbeit aller Bereiche wie der Kinounternehmen, des Filmverleihs und der Fernsehsender; es fehlt eine Quoten- und Gebührenregelung des Markts; es fehlen die Stimuli, die die Zuschauer ins Kino locken. Außerdem sind die Raubkopien taiwanesischer sowie ausländischer Filmproduktionen für den Umsatzrückgang des Kinos mitverantwortlich. 798 Chen, Ru-xiu, http://www.ncu.edu.tw/~eng/csa/journal/journal_forum14.htm You, Hui-zhen, http://www.ncu.edu.tw/~eng/csa/journal/journal_forum14.htm, 05/2002 800 Zwischen 1983 und 1988 haben sich die 8 Filme des Regisseurs Hou, Xiao-xian an 113 internationalen Filmfestivals beteiligt, weiterhin 6 Filme des Regisseurs Edward Yang an 56 internationalen Filmfestivals. Zwischen 1989 und 2001 haben 52 taiwanesische Filme Preise auf internationalen Filmfestivals erhalten. Die künstlerischen Filme weichen aber langsam vom Geschmack des taiwanesischen Publikums ab. Wei, Di, Die historische Bedeutung der taiwanesischen Filme im Kontext der globalen Wirtschaft (übst.), http://www4.cca.gov.tw/movie/cinema/newmovie/historywords_07.htm; Die Teilnahme an internationalen Filmfesten schwindet schnell, 1997 war Taiwan 165 mal an 57 Filmfestivals, 1998 79 mal an 24 Filmfestivals beteiligt. Da die Produktionszahl seit 1995 durchschnittlich jährlich nur bei 20 Filmen liegt, verraten die Zahlen zugleich, dass die Teilnahmequote der taiwanesischen Filme an internationalen Filmfesten sehr hoch ist. Chan, Shi-lun, Die Neo Cinema in Taiwan und die internationalen Filmfestivals (übst.), http://www.cca.gov.tw/intro/yellow_book1/4-3.htm; Die international bedeutenden Filmfeste werden aufgelistet, die preisgekrönten taiwanesischen Filme werden dann nachträglich entsprechend gefördert. 801 Lee, Ya-mei, http://www.ncu.edu.tw/~eng/csa/journal/journal_forum141.htm 802 ebenda, http://www.ncu.edu.tw/~eng/csa/journal/journal_forum142.htm 799 217 III.4 Kultur und Tourismus Kultur und Tourismus sind nicht zu trennen. Schon der Anfang der öffentlichen Denkmal- und Kulturpflege in Deutschland wurde durch jene Kunsthistoriker angeregt, die von ihren Reisen nach Italien inspiriert wurden. Heute profitieren sowohl Kultur als auch Tourismus in Hinblick auf die Wirtschaft. Städte und Kommunen in der ganzen Welt sind bestrebt, Touristen mit ihren kulturellen Besonderheiten anzulocken um einen wirtschaftlichen Vorteil daraus zu ziehen. III.4.1 Deutschland Der Tourismus ist in Deutschland nach dem Handel der wichtigste Dienstleistungssektor des Landes. Er trägt mit 8% zum BIP bei. Mit rund 2,8 Mio. (direkten und indirekten) Arbeitsplätzen hat der Tourismus in Deutschland eine erhebliche Beschäftigungswirkung.803 Der Anteil der vom Tourismus abhängigen Arbeitsplätze an der Gesamtbeschäftigung in Deutschland liegt bei 8%. Im Durchschnitt fließen 2% bis 3% des touristischen Nettoumsatzes (ohne MwSt.) durch Gewerbesteuer, Grundsteuer und anteilige Lohn- und Einkommensteuer an Steuereinnahmen an die Kommunen.804 Das deutsche Beherbergungsgewerbe registrierte im Jahr 2000 über 108 Mio. Gäste bei über 326 Mio. Übernachtungen. Das entsprach den weltweit üblichen Verhältnissen, denn nach Angaben der Welttourismusorganisation haben die Einnahmen durch die Touristen durchschnittlich einen Anteil von 10% am BIP der Länder und des Welthandels.805 In Deutschland gibt es 27 Naturoder Kulturstätten, die als Welterbe unter den Schutz der UNESCO gestellt sind. In diesem Punkt steht Deutschland im Wettbewerb mit anderen Ländern gut da. 806 Die Städte mit Theatern, Schauspielhäusern, Museen, Denkmalen, Ausstellungshallen und Kinosälen konkurrieren mit Naturgebieten oder Vergnügungsparks um Besucher. In Europa spielt die Kultur die wichtigste Rolle für den Fremdenverkehr. Neben den zahlreichen Schauspiel- und Musikfestivals gibt es auch noch Sonderaktionen. Zum Beispiel hat Berlin wegen des Projektes Aktionsjahr 2001 die Veranstaltung Musik und Museen und Hamburg Geschichte in Deutschland organisiert. 807 Jährlich bietet eine ausgewählte Kulturhauptstadt Europa vielfältige Programme an. Die Kulturhauptstadt Europa 2003, Graz, hat zum Beispiel im Jahr 2003 mit 6.000 803 Das Kernstück bildet das Gastgewerbe mit mehr als 50.000 Hotels und Pensionen, sowie 180.000 Restaurants und Gaststätten. Hinzu kommen rund 18.000 Reiseveranstalter und Reisevermittler, 5.500 Busunternehmen mit rund 50.000 Bussen und weitere Verkehrsbetriebe, z.B. im Schifffahrtsbereich, 3.000 Campingplätze sowie ergänzende touristische Dienstleistungen. http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/branchenfocus/tourismus/tourismus.src?url=Homepage/Politikfelder/br anchenfocus/tourismus/tourismus.jsp&SB=tourismus&SB=deutschland&host=; http://www.bmwi.de/ 804 http://www.deutschertourismusverband.de/dtv2.html 805 The 2003 Travel &Tourism Economic Research, The World Travel & Tourism Council, http://www.wttc.org/measure/TSARegRpt.htm 806 http://www.deutschland-tourismus.de/d/unesco.htm 807 http://www.berlinews.de/archiv/1523.shtml 218 Einzelveranstaltungen 2,7 Mio. Touristen angelockt, 25% mehr als sonst. 808 In den letzten Jahrzehnten sind zahlreiche internationale Kunstausstellungen und Filmfestivals entstanden.809 Im Jahr 2000 haben z.B. auf dem Filmfest Berlinale schätzungsweise 390.000 Teilnehmer die verschiedenen Vorführungen besucht, was einer Steigerung von 10,8% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. 810 Solche international anerkannten Festivals werden immer bedeutender für den Tourismus und tragen außerdem zum Prestige einer Stadt bei. Die alle 5 Jahre stattfindende 100-tägige documenta Kunstausstellung in Kassel bringt nicht nur Prestige für die Stadt. Die documenta X hatte im Jahr 1997 rund 635.000 Besucher und die documenta 11 im Jahr 2002 570.000 Besucher angezogen. Die weltbekannte Ausstellung fordert von der mittelgroßen Stadt organisatorische Tüchtigkeit, Mobilität, Flexibilität und eine entsprechende Infrastruktur, die auch dem Tourismus außerhalb der Zeit der Ausstellung zugute kommt. 811 Vergleichbar ist die Buchmesse Frankfurt als weltweit größte Messe für Buch, Multimedia und Kommunikation und ein Treffpunkt für Autoren, Verleger, Buchhändler, Bibliothekare und ebenso für Leser und Kulturliebhaber.812 Die Mischform des Tourismus aus Unterhaltung und Bildung findet auf einem hohen Bildungsniveau statt. Die touristische Attraktion, die an historische Kenntnisse angeknüpft, findet nicht nur Bewunderung, sie befriedigt auch die Wissbegier der Menschen. Der Fremdenverkehr der historisch bedeutenden Städte und Regionen wirbt mit dem Versprechen nachhaltiger Eindrücke, der Öffnung neuer Horizonte und neuer Erkenntnisse. Zugleich muss berücksichtigt werden, dass die Zahl historischer Bauten und Denkmale stetig steigt und damit auch die Investitionen für die Konservierung.813 Außerdem erfordern die von Touristen stark beanspruchten Sehenswürdigkeiten einen größeren Erhaltungsaufwand. Die Kommunen, Städte, Regionen und Länder konkurrieren unter Umständen miteinander, und zwar nicht nur um den ökonomischen Vorteil des Tourismus, sondern auch um öffentliche Unterstützung und Sponsoring. Ein qualifiziertes Management, das 808 http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/spezials/graz2003/artikel/_575472/index.jsp, 02/12/2003 Es gibt etwa 40 große internationale Filmfestivals weltweit, in Deutschland Inland gibt es etwa 23 Filmfestivals oder Filmmessen. http://www.filmfoerderung-bkm.de/internet/06links/6.htm - sechs 810 Im Jahr 2000 lag die Touristenzahl in Berlin, als die meist besuchte Stadt, bei 5 Mio., München und Hamburg nahmen Platz 2 und 3 ein. http://www.berlinale.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen/f_main.html und http://www.tourismusauskunft.de/presse.php 811 Die documenta GmbH konnte auch in schwierigen Zeiten Sponsoren für das Wagnis documenta begeistern. http://www.presse-service.de/static/439800.html 812 http://www.deutschland-tourismus.de/ 813 Seitdem es in Großbritannien die öffentlichen Funds (DCMS, RCHME) für die Kulturerbe- und Umweltpflege gibt, sind immer mehr Bauten eingetragen, von Brücken und Brunnen bis hin zur Telefonzelle. Von den 500.000 Einträgen werden nur 6% als kulturell bedeutend eingeschätzt und geschützt. In Frankreich ist die Zahl der registrierten Denkmale zwischen 1970 und 1995 von 16,546 auf 29,449, also um 78% angewachsen. Sir Peacock, Alan, The Economist and Heritage Policy: A Review of the Issues, S. 1-26, S. 13; Benhamou, Françoise, The Evolution of Heritage Policy: The Case of France, S. 75-92, S. 82, in: Does The Past Have a Future? The Political Economy of Heritage, The Institute of Economic Affairs (Hrsg.), London, 1998 809 219 viele Aspekte, Möglichkeiten und Anforderungen berücksichtigt und einplant, wird deshalb immer wichtiger.814 III.4.2 Taiwan In Taiwan gibt es wegen der abgelegenen geographischen Lage und der Konkurrenz aus Japan, Hongkong und Singapur keine Kulturveranstaltung von internationalem Ansehen. Der Tourismus machte in Taiwan 1999 nur 3.4% und 2001 3.9% des BIP aus. Obwohl zwischen 1999 und 2001 die Besucherzahl insgesamt um 34,1% gestiegen ist, sind die Einkünfte nur um 14,4% und die Ausgaben nur um 15.9% angestiegen. Die Zahl der ausländischen Besucher ist um 8.5% und die entsprechenden Einkünfte sind um 11,7% angewachsen, wobei sie aber nur 2,62% aller Touristen ausmachten. Von den 2,7 Mio. ausländischen Besuchern sind nur 1 Mio. aus touristischem Interesse angereist, meist aus Japan, Hongkong und den USA. 815 Im Vergleich dazu ist Deutschland für ausländische Besucher viel attraktiver. Die Zahl der Übernachtungen ausländischer Touristen in Deutschland hatte etwa einen Anteil von 12% an der Gesamtzahl der Übernachtungen.816 Der drastische Anstieg inländischer Touristen in Taiwan steht im Zusammenhang mit dem zweitägigen Wochenende, das es seit dem Jahr 2000 gibt. Der inländische Tourismus hat 2002 trotzt der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung ein Wachstum von 3,84% verzeichnet. Die Zahlen zeigen aber, dass die steigende Touristenzahl keinen entsprechenden Umsatzanstieg in den Gastronomie- und Dienstleistungsbranchen einbringt. Im Jahr 2001 haben die Taiwanesen für ihre Reisen 2,4 Mrd. US-Dollar mehr im Ausland ausgegeben, als die ausländischen Touristen in Taiwan.817 Das liegt daran, dass die inländischen Touristen keinen großen Übernachtungsbedarf haben, und Taiwan für ausländische Touristen entweder nicht bekannt genug oder nur wenig attraktiv ist. Die offiziellen Kultur- und Fremdenverkehrsämter sowie engagierte Privatpersonen und Unternehmen hoffen, dieses durch eine Akzentuierung der Kultur zu ändern, indem auf die kulturellen und historischen Besonderheiten in Taiwan aufmerksam gemacht wird. Zu den Besonderheiten des Landes zählen zahlreiche Denkmale und historische Bauten aus den Kolonialzeiten (Spanien, Portugal, Holland und Japan); die Reservate der Ureinwohner; die in das städtische Leben integrierten historischen Bauten wie Tempel und traditionelle Handelsstraßen; die volkstümlichen Heilpraxen; die Bauten aus Naturmaterialien und vieles mehr. 818 Nach einer Umfrage interessieren sich 54,3% der ausländischen Touristen für die Kultur, und 51,5% für die 814 Die Ausstellung Expo 2000 in Hannover z.B. hat statt der erwarteten 40 Mio. nur 17 Mio. Besucher erzielt. http://www.touristik-report.de/archiv/tba/archiv/expo/745952537347948544.html 815 http://www.dgbas.gov.tw/dgbas03/bs3/report/n9201221.htm 816 http://www.tourismusauskunft.de/presse.php 817 Statistikamt Taiwan, http://www.dgbas.gov.tw/dgbas03/bs3/report/N910920.htm, 20/09/02 818 http://www.udnstars.com/cgi-bin/stars/fullpage/tourforum/index.htm, 29/06/02 220 Natur in Taiwan. 819 Doch eine touristenfreundliche Verkehrsplanung, verständliche Orts- und Straßenbeschriftungen und Touristeninformationszentren 820 sowie entsprechende Infrastruktur fehlen noch. 821 Der Erholungs- und der Kulturbedarf müssen in Taiwan noch stärker vom Tourismus berücksichtigt werden. Taiwan steht für Touristen mit historischen Interessen von außerhalb Asiens kaum in Konkurrenz zu China. Bis jetzt sind Touristen aus China nicht zugelassen, obwohl eigentlich die Chinesen die größte potentielle Zielgruppe darstellen. III.5 Der Dritte Sektor und das Kultursponsoring Das bürgerliche Engagement im Dritten Sektor ist im Allgemeinen altruistisch motiviert, wobei aber auch die steuerliche Berücksichtigung eine Rolle spielt. Durch eine Mitarbeit im Dritten Sektor können die Bürger nach eigenen Interessen, Qualifikationen, politischen Einstellungen, religiösen Überzeugungen oder auch einfach nach ihrem Geschmack bestimmte Gesellschaftsgruppen mehr oder weniger beeinflussen. Das Engagement der Bürger im Dritten Sektor ist eine Alternative zur Bürokratie und Ineffizienz der offiziellen Politik.822 Bei den wachsenden Aufgaben im Kulturbetrieb wird der Anteil der öffentlichen Zuschüsse immer geringer. Wo Drittmittel nicht akquiriert werden können, wird Kultur oft ersatzlos gestrichen, das gilt für alle Länder. Ein besonders bedeutender Weg für die kontinuierliche Entwicklung der Kultur ist die Gründung von Stiftungen. Gute Gründe gibt es genug, um nach zusätzlichen nichtstaatlichen Quellen der Finanzierung zu suchen. Mit dem Dritten Sektor wird der Kulturträgerpluralismus bestärkt und eine zusätzliche Unterstützung bedeutet mehr Stabilität für die Kunst und Kultur. In England und in den USA, wo Opern, Universitäten, Krankenhäuser und vieles andere mit Spenden und Sponsoring finanziert werden, ist "Fundraiser" schon seit langem ein Beruf. In den USA gibt es bereits mehr als 25.000 Fundraiser. In Deutschland wird schnell nachgeholt, was lange Zeit vernachlässigt wurde. Diese Tätigkeit ist in Zeiten der knappen öffentlichen Haushalte sehr 819 Statistik des Fremdverkehramts Taiwan, http://202.39.225.136/indexc.asp, 01/06/2000 http://202.39.225.136/auser/b/wpage/chp2/2_1.4.htm 821 Es gibt keine günstigen Fluglinien für den Tourismus, wie etwa direkte Flüge zwischen China und Taiwan sowie zu wenige direkte Flüge von anderen Kontinenten nach Taiwan. Außerdem sind die Kosten in Taiwan im Vergleich zu vielen anderen asiatischen Urlauborten höher. http://stars.udn.com/cgi-bin/stars/fullpage/tourforum/index.htm, 24/07/02 822 In den USA wird Gemeinnützigkeit lockerer als in den meisten europäischen Länder definiert, und nicht selten gründen Angehörige der Oberklassen aus steuerlichen Gründen Stiftungen und investieren in den Dritten Sektor, um zum einen die Politik und zum anderen die Wahrnehmung der Gesellschaft zu beeinflussen. Paul Krugmanns kritische Beobachtung: wie die Politik zunehmend die Wohlhabenden begünstigt, indem sie die Erbschaftsteuer abschafft. Diese Steuer betrifft überwiegend die Reichen. 1999 wurden nur 2% aller Erbschaften überhaupt besteuert, und die Hälfte des Steueraufkommen stammte von 3300 Haushalten – also von nur 0,16% aller amerikanischen Haushalte, deren Besitz aber durchschnittlich 20 Mio. Dollar wert war. Die 467 Erben, deren Besitz 20 Mio. Dollar überstieg, zahlten 1/4 der Steuer. Um die Steuer zu umgehen, gibt es z.B. eine Heritage Foundation, die wiederum von reichen Familien gegründet wurde. Konservative Anschauungen, die gegen Steuern für Reiche kämpfen, sind nicht zufällig so verbreitet. ”Geld kann nicht nur direkten Einfluss kaufen, sondern man kann es auch verwenden, um die öffentliche Wahrnehmung zu verändern.” http://www.zeit.de/2002/46/Wirtschaft/200246_krugmann_neu.html 820 221 gefragt, um Ressourcen aus Drittelmitteln zu erschließen. Die Ausstattung einer gemeinnützigen Stiftung mit Vermögen wie auch durch Spenden ist steuerlich als Sonderausgabe absetzbar. Gemeinnützige Stiftungen sind außerdem von den meisten Steuern, insbesondere von Ertragsteuern befreit. Damit erkennt der Staat an, dass die Stiftungen im Dienste des Allgemeinwohls stehen und Aufgaben erfüllen, die andernfalls vollständig aus dem Steueraufkommen erfüllt werden müssten.823 III.5.1 Der Dritte Sektor in Deutschland In Deutschland zeigt sich beim Dritten Sektors ein beachtenswertes Wachstum. Im Zeitraum zwischen 1990-1995824 Bezahlte ehrenamtliche Gesamt Arbeitskräfte Tätigkeiten in % 4,7% 1,0% 5,7% Anteil an der Gesamtbeschäftigung 4,9% 2,2% 7,1% Relation zum Dienstleistungssektor 9,4% 3,8% 12,8% Relation im öffentlichen Sektor 29,4% 13,1% 42,5% Beschäftigung (Vollzeit) 1990 1995 Veränderung % Nonprofit-Sektor 1.017.945 1.440.850 41,6% Gesamtwirtschaft 27.200.783 29.239.875 7,4% Anteil am Brutto-Inlands-Produkt Das Wachstum der Beschäftigung Die Finanzierungsstruktur des Dritten Sektors verspricht ein großes Potenzial für die Steigerung der Leistungsentgelte und der philanthropische Beiträge. Die erzielten Einnahmen des Dritten Sektors im internationalen Durchschnitt und in Deutschland:825 Intern. Durchschnitt Deutschland Öffentliche Mittel 42% 64% Leistungsentgelte 47% 32% Philanthropische Beiträge 11% 3% 823 Zimmermann, Olaf (Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates), Eine Reform + ein Reförmchen = Neues Stiftungsrecht, http://www.kulturrat.de/themen/reform-refoermchen.htm, 21/09/02 824 http://www.nonprofit.de/dritter-sektor/ 825 http://www.maecenata.de/dokumente/STELLUNGNAHME.pdf, 15/12/1999 222 Bis zum Jahr 2002 stieg die Anzahl der Stiftungen in Deutschland auf 11.292. Jährlich werden in Deutschland immer mehr rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts gegründet. Allein im Zeitraum zwischen 2000 und 2002 wurden 2299 Stiftungen gegründet. Auf 100.000 Einwohner kommen 15 Stiftungen.826 In Deutschland wird die Stiftungslandschaft dennoch von wenigen großen Stiftungen geprägt. Im Jahr 2002 gab z.B. die Volkswagen Stiftung 115 Mio. Euro, die Bertelsmann Stiftung 63 Mio. Euro und die Robert Bosch Stiftung 56 Mio. Euro für ihre Stiftungszwecke aus.827 Ungefähr 410-460 Mio. Euro werden von privaten Unternehmen für Kultur ausgegeben. Die Größe des Dritten Sektors wird direkt von der Steuerpolitik beeinflusst. In Deutschland ist der Spielraum nicht so groß wie beim großen Vorbild für den Dritten Sektor – den USA. Es gibt allerdings in Deutschland eine Diskussion, die Vermögenssteuer wieder einzuführen. 828 Dieses käme dem Dritten Sektor zugute. Der geschätzte Anteil der Bevölkerung, der davon betroffen ist (etwa 1,5%), könnte dadurch stärker in den Dritten Sektor gelockt werden. Aber die Steuervergünstigung ist ein vielseitiges Instrument, deshalb lässt sich ihre Wirkung auf den Kunst- und Kulturbereich nicht einfach voraussagen. Vor ihrer Abschaffung hatte die Vermögensteuer in Deutschland kaum eine Wirkung auf Kunst und Kultur gezeigt.829 III.5.1.1 Die Reform des Stiftungsrechts Aufgrund der sinkenden öffentlichen Zuschüsse in Deutschland sind immer mehr gemeinnützige Körperschaften darauf angewiesen, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu unterhalten, der bei kleinen Umsätzen regelmäßig ehrenamtlich geführt wird. Deshalb ist zur Stärkung des bürgerlichen Engagements eine Anhebung der Freigrenze für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Körperschaft notwendig geworden, so dass weder Körperschaftssteuern noch Gewerbesteuern anfallen.830 826 Im Jahr 1996 wurden 411, 1998 505, 2000 681 und 2002 789 Stiftungen gegründet, zwischen 1980 und 1989 wurden 1576, zwischen 1990 und 1999 wurden 3651 Stiftungen gegründet .Vom Steuerstaat zum Stifterengagement, Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stiftungen in Zahlen 2003, Berlin, 2003, S. 7f 827 ebenda, S. 5 828 Das Argument lässt sich damit begründen, dass eine Wiedereinführung der Vermögensteuer verfassungskonform sei, und es in allen anderen größeren Industrieländern Vermögenssteuern gibt. Die Steuer träfe nur rund 1,5% der Bevölkerung. Zudem liegen die Steuern auf Vermögen wie Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwebsteuer in allen übrigen Industriestaaten höher als sie in Deutschland waren. Nach der OECD-Statistik betragen sie in den USA, Japan, Großbritannien und Kanada 3-4% des Bruttoinlandsprodukts, in Italien und Frankreich rund. 2,5% und in fast allen übrigen Ländern Europas rund 2% des BIP. In Deutschland lag der Vergleichswert bei 0,9% des Bruttoinlandsprodukts. Würde die Vermögensteuer auf das Niveau der USA, Kanadas oder Japans angehoben, dann hätte man Mehreinnahmen von rund 41 Mrd. Euro pro Jahr zu erwarten. Hanke, Horst, Neues Stiftungsrecht und Vermögensteuer, 10/01/2000, http://www.memo.uni-bremen.de/docs/m0001.pdf 829 O'Hagan, 1998, S, 119 830 Der Deutsche Kulturrat hat im Jahr 2001 eine Verdopplung vorgeschlagen, von 30.678 Euro auf 61.356 Euro. Der Betrag war seit Jahren nicht mehr erhöht worden. http://www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahmen/steuerartikelgesetz-gemein.htm, 12/12/2001 223 Stiftungen und die Besteuerung der Vermögen sind eng miteinander verflochten. Das Thema, das gerade wieder diskutiert wird, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, beinhaltet mehrere Prinzipien und politische Überlegungen. Die lang diskutierte Reform des Stiftungsrechtes ist hingegen abgeschlossen. Die Stiftungsrechtsreform hat noch rechtzeitig dazu beigetragen, dass sich die Zahl der Stiftungen in Zeiten leerer Kassen erhöht. Die Reform des Stiftungsrechts wurde nicht zuletzt deswegen vorgenommen, weil in den nächsten Jahren die Vererbung großer Vermögenswerte (schätzungsweise 200 Mrd. Euro jährlich) erwartet wird.831 Für Unternehmer oder Unternehmen in Deutschland sind bis zu einer Höhe von 0,2% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich abzugsfähig. Bei Zuwendungen an eine Stiftung mit wissenschaftlichen, mildtätigen und als besonders förderungswürdig anerkannten kulturellen Zwecken erhöht sich der Satz auf 10%. Nach den Verbesserungen durch die Stiftungssteuerreform 2001 können gemeinnützigen Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechts bis zu 20.450 Euro, über die bisherigen Abzugsgrenzen hinaus, zusätzlich steuerfrei zugewendet werden. Diese Regelung korrespondiert mit der wachsenden Zahl kleiner Stifter und hilft vor allem den Stiftungen mit vielen Stiftern, zum Beispiel den Bürger- und Gemeinschaftsstiftungen. Aber auch Personen und Unternehmen mit großem Vermögen werden dazu angeregt, dieses in eine gemeinnützige Stiftung einzubringen. Sie können einen zusätzlichen Abzugsbetrag von 307.000 Euro für Erstdotationen an eine gemeinnützige Stiftung über einen Zeitraum von 10 Jahren geltend machen. Weiterhin gilt für Stifter die sogenannte Großspendenregelung. Danach ist bei Stiftungsdotationen, die die genannten Höchstgrenzen der einkommenssteuerlichen Abzugsfähigkeit überschreiten, eine Verteilung auf einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren möglich. Bei Nutzung aller steuerlichen Möglichkeiten, kann beim privaten Stifter eine Steuerentlastung von fast der Hälfte der Dotationssumme erreicht werden.832 III.5.1.2 Motive des Dritten Sektors Die öffentliche Kulturpflege sollte sich besser von wirtschaftlichen und politischen Motiven distanzieren. Doch seit den 80er Jahren gibt es in Deutschland den Trend zu einer aufwändigen „Event-Kultur" (große Ausstellungen, massenwirksame Konzerte und Musicals, Festivals etc.), bei der die Rentabilität von vornherein einkalkuliert und die gleichzeitig öffentlich finanziert wird.833 Diese Art der „Event-Kultur“ ist einiger Kritik ausgesetzt. Seitdem versucht man durch das Mitwirken des Dritten Sektors eine Zusammenarbeit zwischen der Kultur, dem Kommerz und der 831 http://www.mpg.de/doku/jahrbuch/2001/jahrbuch2001_767_772.pdf Zimmermann, Olaf (Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates) Eine Reform + ein Reförmchen = Neues Stiftungsrecht, http://www.kulturrat.de/themen/reform-refoermchen.htm, 21/09/2002 833 Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 59 832 224 Politik aufzubauen, ohne allerdings die Kultur für ökonomisches Interesse zu instrumentalisieren. Bei der Frage, wie eine angemessene Steuerpolitik gestaltet werden kann, so dass sich der Dritte Sektor für die Kultur engagiert, sind noch mehrere Faktoren wie etwa gesellschaftliche und persönliche Motive einzubeziehen. Auch bei der Einbeziehung des Dritten Sektors dürfte es, nach Paul Krugmann nur darum gehen, den eigentlichen kulturellen Selbstzweck zu erfüllen. Denn sonst könnte der Dritte Sektor durch die Steuerpolitik verzerrt werden. Dass die Stifter zugleich politische Lobbyisten sein können, beobachtete Krugmann bei der Abschaffung der Erbschaftsteuer. 834 Das Stiftungswesen in Deutschland hat eine lange Tradition. Die älteste Stiftung läst sich bis zum Jahr 930 zurückverfolgen, das älteste Dokumentationszentrum der deutschen Stiftungen wurde im Jahr 1226 gegründet. Darin wurde bereits die Stiftung Heilig Geist Hospital in Lübeck registriert, zu deren Aufgaben die Denkmalpflege und die Pflege der Kunstschätze gehörten. Bis dem Ende des 18. Jahrhunderts gab es 281 Stiftungen. Die Entwicklung von Kulturstiftungen kann erst ab dem 13. Jahrhundert beobachtet werden, bis 1800 lässt sich eine Zahl von 15 Stiftungen verzeichnen. 835 Die gemeinnützigen Stiftungen fallen hinsichtlich ihrer Funktion und gesellschaftlichen Rolle zweifelsohne unter dem modernen Begriff des Dritten Sektors. Auch die Gründung bürgerlicher Vereine seit dem 19. Jahrhundert ist ein Zeichen des bürgerlichen Engagements für die Volksbildung, wozu auch die Pflege der Kunst und Kultur gehörte. Durch die Kulturstiftungen sollten neue Verhältnisse zwischen dem Staat, den Kulturinstitutionen, den Unternehmen und dem Publikum geschaffen werden. Auch durch die Kulturstiftungen können Sparsamkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Flexibilität und Transparenz der Kulturpolitik verstärkt werden. Außer der Stiftung gibt es noch anderen Formen von Kulturinstitutionen mit verschiedenen Zielsetzungen. Nicht wenige Kulturinstitutionen tendieren heute wegen des Trends zur Kulturalisierung und Individualisierung der Freizeitbeschäftigungen der meisten hoch entwickelten Gesellschaften zur Kulturunterhaltung. Obwohl der Aspekt der Konsumierbarkeit von Kunst und Kultur gerade entdeckt wird, sollten diese Bereiche nicht komplett kommerzialisiert werden. Viele Aufgaben bleiben im öffentlichen Interesse. Die Nachfrage nach Kultur korrespondiert in allen 834 Paul Krugmanns kritische Beobachtung, wie die Politik zunehmend die Wohlhabenden begünstigt, indem sie die Erbschaftsteuer abschafft. Diese Steuer betrifft überwiegend die Reichen. 1999 wurden nur 2% aller Erbschaften überhaupt besteuert, und die Hälfte des Steueraufkommens stammte von 3300 Haushalten – also von nur 0,16% aller amerikanischen Haushalte, deren Besitz aber durchschnittlich 20 Mio. Dollar wert war. Die 467 Erben, deren Besitz 20 Mio. Dollar überstieg, zahlten lediglich ein Viertel der Steuer. Um die Steuer zu umgehen, gibt es z.B. eine Heritage Foundation, die wiederum von reichen Familien gegründet wurde. Konservative Anschauungen, die gegen Steuern für Reiche kämpfen, sind nicht zufällig so verbreitet. ”Geld kann nicht nur direkten Einfluss kaufen, sondern man kann es auch verwenden, um die öffentliche Wahrnehmung zu verändern.” http://www.zeit.de/2002/46/Wirtschaft/200246_krugmann_neu.html 835 Ruprecht, Silvia/Völkening, Claudia, Deutsche Kulturstiftungen in der Statistik, in: Kulturpolitische Mitteilungen, Nr. 79, IV/97, S. 37-39, S. 37 225 Industrieländern mit einer neuen Art des Mäzenatentums. In Deutschland gibt es ein neues Niveau der Kulturfinanzierung durch den Dritten Sektor seit den 80er Jahren,836 auch die Regierungen in anderen Ländern begrüßen die wirtschaftliche Dimension der Kultur. Ideenreich wird auch die Kulturpolitik in Taiwan unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte gestaltet.837 Während in Deutschland Unternehmensspenden für Kunst und Kultur eher als gesellschaftliche Mitverantwortung gedacht werden, gelten diese in den USA als Geschäft auf Gegenseitigkeit. In den USA ist die jährlich gespendete Summe von Unternehmen für Kunst und Kultur seit 1985 größer als die Kulturausgaben auf der föderalen Ebene, im Jahr 1994 betrug sie 7 Mrd. US-Dollar. Gefördert werden Museen, öffentliche Fernseh- und Rundfunkanstalten, Theater und lokale oder regionale Symphonieorchester.838 Das gesellschaftliche Engagement der Unternehmen ist geprägt vom betrieblichen Interesse, es lässt sich in vier Motiven zusammenfassen: Die finanzielle Verwaltung der Betriebseinkünfte, die Interessen des Unternehmers, die Beziehung zur Kommune und die Interessen der Mitarbeiter. Die entscheidendsten Motive für eine Spende sind die steuerliche Begünstigung und das Prestige des Unternehmens. Das ist besonders ausgeprägt beim unternehmerischen Engagement für Kunst und Kultur. Unternehmen aus den modernsten Technikbranchen (wie etwa Computer und Software) oder Dienstleistungen mit hoher Professionalität (wie etwa Banken) fördern gern Kunst und Kultur, um das Image eines innovativen und wohltätigen Unternehmens zu erzeugen.839 III.5.1.3 Kultursponsoring Erst 1997 veröffentliche das Bundesministerium für Finanzpolitik einen bundesweit einheitlichen Erlass, der die Grundsätze für die ertragssteuerliche Behandlung des Sponsorings regelt. Im Unterschied zu Spenden können die Aufwendungen für Sponsoring als Betriebsausgaben uneingeschränkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.840 In Deutschland fließen nur 16% der Aufwendungen für Werbung in das Sponsoring 841 . Davon gehen allein 84,5% in das Sportsponsoring und nur 8,9% in das Kultursponsoring, dies bedeutet, dass der Kultur nicht einmal 1,8% der Werbeausgaben zugute kommen. Insgesamt erreichen international von den Sponsoringausgaben nur 836 ganze 0,6% den Kulturbereich. Das Fohrbeck, Karla/Wiesand, Andreas, 1989, S. 85f Die National Kunststiftung (National Culture and Arts Foundation NCAF) in Taiwan z.B. stellen zusammen mit der Tai-shin Bank. K reditkarten aus, mit denen die Kunden Rabatte für bestimmte Kulturveranstaltungen bekommen. Die Bank spendet 0,2% von jeder Transaktion an die NCAF und die NCAF lässt sich dabei als eine „Kultur-Marke“ (Wen-hua-pin-pei) verstehen. http://www.taishinbank.com.tw/card/artcard_story.asp 838 Leclair, Mark S./Gordon, Kelly, Corporate Support for Artistic and Cultural Activities: What Determines Distribution of Corporation Giving? Journal of Cultural Economics, 24, 2000, S. 225-241, S. 226f 839 ebenda, S. 229f 840 http://www.aks-online.org/aks_engine.shtml?id=21, (Der Arbeitkreis Kultursponsoring) 841 Jahrbuch für Sponsoring 2001 837 226 Kultursponsoring ist „die Nische in der Nische“ der Werbewirtschaft. Somit ist Sponsoring kein Allheilmittel für Kunst und Kultur.842 Nach offiziellen Schätzungen belief sich die öffentliche Kulturförderung im Jahr 2000 auf 6 Mrd. Euro. Die private Kulturförderung, die sich aus Geldern aus Sponsoring, Stiftungen und Spenden zusammensetzt, trug gut 500 Mio. Euro zur gesamten Förderung bei. Kunst und Kultur wird trotz der gesetzlichen Stimuli mit mehr als 90% von der öffentlichen Hand finanziert. Zu dem auf 500 Mio. Euro bezifferten Anteil aus privater Hand tragen die Unternehmen nach aktuellen Schätzungen des Arbeitkreises Kultursponsoring mit 300 bis 350 Mio. Euro den größten Teil der privaten Kulturfinanzierung bei,843 aus Stiftungen stammen schätzungsweise 125 Mio. Euro und aus Spenden etwa 50 Mio. Dies ist nur 1% des gesamten Spendenaufkommens in Deutschland. Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen Spende und Sponsoring, doch aufgrund der besseren steuerlichen Behandlung wird derzeit das Sponsoring immer beliebter. 844 Dabei zeichnet sich jedoch eine Verschiebung der Anteile ab. Während die Sponsoringbudgets für Sport und Medienpartnerschaften deutlich wachsen, stagnieren die Ausgaben für Theater, Kunst und Musik (mit Ausnahme von Rockkonzerten). 845 Obwohl die Erwartungen sehr hoch waren, bringt die Privatwirtschaft in Deutschland seit dem neuen Sponsoringgesetz und dem neuen Stiftungsrecht tatsächlich nur einen geringen Teil des gesamten Kulturetats auf.846 III.5.2 Der Dritte Sektor in Taiwan Der Dritten Sektor in Taiwan ist von den folgenden Bedingungen geprägt: Die Kompetenz des Staates ist wegen der niedrigen Steuereinnahmen sehr beschränkt; es herrscht in der Öffentlichkeit ein generelles Misstauen gegenüber dem Staat; die Demokratisierung begann fast zeitgleich mit der Entstehung der Zivilgesellschaft. Aufgrund der unzureichenden offiziellen Wohlfahrtspolitik ist der Dritte Sektor in Taiwan überwiegend in Wohltätigkeitsorganisationen engagiert. 842 http://www.vm-marketing.de/archiv/n.asp?bid=710 Stellungnahme der Kulturministerkonferenz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bereich des Kultursponsoring, http://www.kmk.org/doc/beschl/sponsor.pdf , 07/11/2002 844 Als Ende der 90er Jahre nicht nur die großen Konzerne, sondern auch der breite Mittelstand diese Form der Imagepflege entdeckt hatte, wurden jene Bereiche unterstützt, wo das gute Image am besten zum Vorschein kommt. Thomsen, Henrike, Unternehmen frieren ihre Budgets für das Kultursponsoring ein und vertrösten auf Alternativen, http://www.aktive-buergerschaft.de/vab/informationen/newsletter/artikelsammlung/2002-07-31a.php, 23/07/2002 845 Nach der EMNID Institute Studie, http://www.welt.de/daten/2002/09/07/0907un354959.htx 846 Thomsen, 2002 843 227 III.5.2.1 Die finanzielle Situation Bis 1999 gab es in Taiwan 15.328 nicht-erwerbsorientierte Vereine. Davon organisieren 31% einen sozialen, 14% einen kulturellen und 13% einen internationalen Austausch, weitere 11% sind sportliche, 10% ökonomische, 3,5% religiöse und 3% medizinische Vereine.847 Bis zum Jahr 2000 gab es 3.014 Stiftungen, eine steigende Tendenz machte sich schon seit den 80er Jahren bemerkbar.848 Auf 100.000 Einwohner kommen 13 Stiftungen, das Verhältnis ist vergleichbar mit dem in Deutschland. Im Unterschied zu den Vereinen, liegt bei den Stiftungen der Anteil der Stiftungen mit Bildungs- und Kulturzwecken an der Spitze der Verwendungszwecke. Die meisten Stiftungen treten hauptsächlich als Organisatoren von Projekten auf und weniger als Geber von Fördermitteln.849 Je nach Funktion gibt es unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen. Stiftungen für Umweltbelange setzen 5 Mio. NTD als Grundmittel voraus, Stiftungen der Wohlfahrt und Kultur 10 Mio. NTD und Bildungsstiftungen etwa 30 Mio. NTD. 850 Die Planungssicherheit der taiwanesischen Stiftungen hängt von hohen Grundmitteln ab. 85% der Stiftungen verfügen über weniger als 10 Mio. NTD (umgerechnet 290.000 Euro) Grundmittel, und 49% verfügen über weniger als 5 Mio. NTD. 25% der Stiftungen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. 851 In Deutschland hingegen ist die finanzielle Schwelle niedriger, außerdem lassen sich hohe Spendensummen über einen längeren Zeitraum abschreiben. Auf diese Weise motiviert das Gesetz in Deutschland die Spender, eine neue Stiftung sowohl bei ihrer Gründung als auch langfristig zu unterstützen. In Taiwan sind die Mitgliedergebühren die wichtigste Einkommensquelle für die Vereine und Stiftungen, sie machen 22,5% des Einkommens aus, gefolgt vom Fundraising (20%) und den betrieblichen Einkünfte (12%). Im Durchschnitt hat jede Organisation jährlich ein Einkommen von 2,22 Mio. NTD. Für Dienstleistungen und Veranstaltungen werden 29% ausgegeben, für das Personal 19%. 852 Im Allgemeinen wird in Taiwan das Personal in Stiftungen sehr sparsam eingesetzt. 847 Kao, Yung-hsing (Assistance Executive Director Himalaya Foundation)/Kuan, Yu-yuan (Associate Professor ChungCheng University), Asia Pacific Philanthropy Consortium, Taiwan, Juli/2001, S. 5 848 65% der Stiftungen wurden nach 1987 gegründet. Dies ist das Jahr, mit dem in Taiwan die Demokratisierung begann. Kao, Yung-hsing/Kuan, Yu-yuan, 2001, S. 6 849 Hsiao, Hsin-huang, Nonprofit Organisations in Taiwan: Its Current State and Characteristics, in: The Nonprofit Sector: Organisations and Functions, Hsiao, Hsin-huang (Hrsg.), S. 109-128, Taipei, 1999 850 http://www.npo.org.tw/NPOLaw/index2-2.asp 851 Kao, Yung-hsing/Kuan, Yu-yuan, 2001, S. 6 852 ebenda, S. 8 228 Die Spendensumme betrug in Taiwan im Jahr 1999 43 Mrd. NTD (umgerechnet rund 1,2 Mrd. Euro) und im Jahr 2000 belief sie sich auf 69,3 Mrd. NTD (umgerechnet rund 2 Mrd. Euro),853 allerdings wurde der größte Teil, 39,5 Mrd. NTD, wegen des Erdbebens 1999 gespendet. Naturkatastrophen steigern die Spendenbereitschaft erheblich, 46,4% der Spender hätten nicht gespendet, wenn es nicht um das Erdbeben gegangen wäre.854 Jede Stiftung muss sich bei der jeweils zuständigen Behörde anmelden und unterliegt deren Aufsicht. Seit 1995 muss jede Stiftung ihre Finanzen der zuständigen Behörde vorlegen.855 Da die Stiftungen zum großen Teil steuerlich befreit werden und eine erhebliche gesellschaftlich Bedeutung haben, sind Transparenz des Betriebs und Selbstdisziplin bei den Mitarbeitern erforderlich. In Taiwan gilt eine Regelung für gemeinsame Fundraisingskampagnen (Donation Law). Diese Regelung soll die Transparenz der Finanzen sicherstellen und eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit ermöglichen. 856 In Deutschland hingegen gewährleistet das Steuergesetz nur eine minimale Garantie für ein faires Verhältnis zwischen Sponsor und gesponserter Organisation.857 Andere Bestimmungen müssen mit Hilfe des Sponsorvertrags geregelt werden. In Taiwan dürfen die gemeinnützigen Organisationen seit 2003, statt vormals 20%, bis zu 30% ihrer Einnahmen in Wertepapiere der staatlichen oder staatlich beaufsichtigten Unternehmen investieren, und sie dürfen einen Gewinn erzielenden Geschäftsbetrieb unterhalten.858 Wenn der betriebliche Gewinn 30% ihrer Einnahmen überschreitet, wird er versteuert. So können die gemeinnützigen Organisationen bis zu 30% ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften. III.5.2.2 Kulturstiftungen in Taiwan Die Zahl der Kulturstiftungen ist in Taiwan relativ klein, die meisten wurden seit den 70er Jahren gegründet, aber erst in den 90ern, mit dem Aufschwung der taiwanesischen Kunst, zeigten sie ihre Wirkungen. Einige dieser Stiftungen wurden von Künstlern oder ihren Familien gegründet, etwa die Xi, Jin-de Stiftung, Li, Chong-sheng Stiftung, die Yang, Yin-feng Stiftung und Liao, Ji-chun Stiftung. Viele neue Stiftungen wurden von Unternehmen zum Zwecke des Prestigegewinns 853 Das entspricht 40% der privaten Spenden in Deutschland. Diese Summe, 2 Mrd. Euro, kann als maximale Kapazität der Spenden in Taiwan eingeschätzt werden. Vergleicht man das Inlandsozialprodukt Deutschlands und Taiwans, ist die Bereitschaft zu privaten Spenden in Taiwan schon größer als in Deutschland. 854 Kao, Yung-hsing/Kuan, Yu-yuan, 2001, S. 4 855 Xu, Chong-yuan, Der finanzielle Aspekt der NPO (übersetzt), http://www.npo.org.tw/NPOLaw/index4-2b.asp; http://www.cca.gov.tw:8080/book/4-3.htm; http://www.cca.gov.tw:8080/book/4-3.htm 856 http://www.npo.org.tw/NPOLaw/index3.asp 857 Bei den Aufwendungen als Betriebsausgaben kommt es nicht darauf an, ob die Leistungen notwendig, üblich oder zweckmäßig sind. Die Aufwendungen dürfen auch dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Geldoder Sachleistungen des Sponsors und die erstrebten Werbeziele für das Unternehmen nicht gleichwertig sind. Erst bei einem krassen Missverhältnis zwischen den Leistungen des Sponsors und dem erstrebten wirtschaftlichen Vorteil ist der Betriebsausgabenabzug vom Finanzamt zu versagen. Zimmermann, Olaf, Kultursponsoring, in: Kulturpolitische Mitteilungen, Nr. 78, III/97, S. 4-5 858 http://www.taxresearch.org.tw/publishcation/news/112news/htm 229 gegründet, das bedeutet, dass diese Kunstförderungen eine bestimmte „Marke“ haben.859 Zu den bedeutenden unternehmerischen Kulturstiftungen gehören die Chi-Mei Kulturstiftung, die Taishin Kulturstiftung, die Guo-Ju Stiftung für technische Kunst (Yageo Tech-Art Award), die Quanta Kulturstiftung, die TSMC Kulturstiftung (Tai-ji-dian), die Lian-bang Kulturstiftung (Union Foundation), die Tai-pin-yang Kulturstiftung (Pacific Cultural Foundation), die Ri-yue-guang Kulturstiftung, die Chong-huan Kulturstiftung, die Zhi-bang Kunststiftung (Accton Art Foundation) und die Fubon Kunststiftung.860 Trotz des kleinen Förderungsumfangs sind diese Unternehmen vorbildlich für die Sponsoringkultur in Taiwan. Außerdem geben die Kulturstiftungen diesen Unternehmen ein modernes und innovatives Image das geprägt ist von gesellschaftlichem Verantwortungsbewusstsein. III.5.3 Ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich Seit dem Ende der 90er Jahre wird ehrenamtliche Arbeit aufgrund eines wachsenden bürgerlichen Engagements als soziales Kapital neu entdeckt. 861 Bürger interessieren sich zunehmend für das öffentliche Leben und wollen bei politischen Entscheidungen mitwirken. Nach der AllensbacherUmfrage sind 28% der Deutschen im Alter von über 16 Jahren in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig oder arbeiten privat aktiv in einer Gruppe oder Organisation mit.862 11% der Bevölkerung arbeiten im sozialen Bereich, 8% in Sportvereinen, 6% im Bereich der Kunst und Kultur (in Kunst-, Theater-, Musik- und Gesangsvereinen), 4% in der Politik und 3% im Umweltschutz.863 Personen im Alter zwischen 30 und 44 Jahren zeigen am meisten Engagement, 34% der Bevölkerung dieser Altersgruppe übernehmen ehrenamtliche Tätigkeiten, während sich aus den anderen Altersgruppen nur 25% engagieren.864 Das bürgerliche Engagement in Deutschland geht auf die kommunale Selbstverwaltung des 19. Jahrhunderts zurück. Die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland verdankt ihre Entstehung der Preußischen Städteordnung von 1808. Der § 191 der Städteordnung bestimmte, dass die Bürger zur Übernahme „öffentlicher Stadtämter“ verpflichtet waren, ohne dafür ein 859 He, Chun-huan, Doppelgewinn mit den privaten Kulturstiftungen und der darstellenden Kunst (übersetzt), 20/05/2003, Liste sieh. http://www.culture.gov.tw:8080/abit/pages/page09-1.jsp?paperid=15 860 He, Chun-huan, 2003 861 Putnam, Rober D. Blühend Gesellschaften. Soziales Kapital und öffentliches Leben, in: Ehre oder Amt? Qualifizierung bürgerschaftlichen Engagements im Kulturbereichen, Kersting, Nobert/Brahms, Karin/Gerecht, Cerstin/Weinbach, Kerstin (Hrsg.), Opladen, 2002, S. 47-60 862 Eine andere Umfrage (Freiwilligensurvey, 1999) zeigt einen höheren Prozentsatz, 34% der Bevölkerung ab dem Alter von 14 Jahre sind demnach ehrenamtlich in ihrer Freizeit aktiv. Nach der Umfrage sind jeweils 5% der Bevölkerung ehrenamtlich für Kunst und Musik engagiert. http://www.freiwillig.de/right/service/presse/basispressemappe/datenundfakten/html 863 Lob und Anerkennung für ehrenamtliche Helfer, Allensbacher Berichte, Nr. 10/2003, S. 1 864 ebenda, S. 3 230 Entgelt beanspruchen zu können. Die Entstehung des Ehrenamtes war verbunden mit der Entwicklung von Lokalgemeinschaften.865 Die Struktur des Dritten Sektors und die Konstitution der ehrenamtlichen Arbeit sind durch die öffentliche Politik beeinflusst. 866 Die Zahl der für die Kultur engagierten Menschen hängt zusammen mit öffentlichen Regulierungen und mit den öffentlichen Ausgaben. Der Umfang der Kulturpflege hängt wiederum von der Anzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter ab, die im Kulturbereich unverzichtbar sind. 867 Dort werden weniger körperliche und technische Leistungen verlangt, sondern Emotion und Kommunikation werden immer entscheidender.868 Ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich verlangt mehr als in anderen Bereichen gelernte Tätigkeiten. Die dem Deutschen Kulturrat angehörigen mehr als 220 selbstständigen Verbände und Organisationen sind auf die ehrenamtlichen Mitarbeiter angewiesen. Das ehrenamtliche Engagement der Bürger unterstützt die Bereiche der Denkmal- und Heimatpflege, die Bibliotheken, den Film, Museen, die Soziokultur,869 Amateurtheater, Fernsehen und Rundfunk.870 In Taiwan werden die ehrenamtlichen Leistungen der Bürger ebenfalls neu entdeckt, besonders für den Kulturbereich. 1942 gab es das Gesetz der bürgerlichen Pflichten (Guo-min-yi-wu-lao-dongfa), das die Bürger dazu verpflichtete, die kommunale Arbeit mitzutragen, in den 60er Jahren wurden Bürger für die Straßenpflege und die hygienische Ordnung verpflichtet.871 1979 wurden Frauen vom Staat für soziale Arbeiten mobilisiert. 1982 führte die Provinz Taiwan872 die Regelung für die ehrenamtlichen Arbeiter (Zhi-yuan-fu-wu-shi-shi-yao-dian) ein, die die Grundbedingungen wie Verpflegung und Unfallversicherung der ehrenamtlichen Mitarbeiter regelte. Einzelne Städte vergeben Preise für ehrenamtliche Mitarbeiter. Die meisten Leistungen werden in den Sozialbereichen erbracht.873 Zur Anerkennung der ehrenamtlich Tätigen im Kulturbereich wurde 865 Die Städteordnung zielte auf die Integration des aufstrebenden Bürgertums in den absolutistischen Staat durch das Angebot der Verwaltung der lokalen Angelegenheiten durch die Bürger selbst. Sachße, Christoph, Traditionslinien bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland, http://www.aktivebuergerschaft.de/vab/informationen/newsletter/artikelsammlung/2002-03-27.php D866 Empirische Forschungen zeigen, dass im internationalen Vergleich der Dritte Sektor sich vor allem auf die Bereiche soziale Dienste, Forschung und Bildung konzentriert. In Deutschland hingegen stehen die Wohlfahrtverbände, und damit das Gesundheitwesen und die sozialen Dienste im Vordergrund. In den anderen Ländern dominiert vor allem der Kulturbereich (z.B. Frankreich). Typisch für Deutschland sind die direkten und indirekten Zuwendungen staatlicher Mittel für die Aktivitäten des Dritten Sektors. Kersting, Nobert, Bowling alone. Singing together? Zum Potential bürgerschaftlichen Engagements, in: Kersting u.a. 2002, S. 77-88, S. 80 867 In England war bis Mitte der 90er Jahren 1/3 der Kultur- und Umweltengagierten ehrenamtlich tätig, 1/4 der Museen werden vollständig von ehrenamtlichen Arbeitern betrieben. Sir Peacock, 1998, S. 5 868 Janowicz, Cedric, Zukunft der Arbeit - Zukunft der Ehrenamtlichkeit, in: Kersting u.a.(Hrsg.) 2002, S. 89-94, S. 93 869 Soziokultur ist besonders auf die ehrenamtliche Arbeit der Bürger angewiesen. Kersting, Nobert, Bürgerschaftliches Engagement, soziales Kapital und Qualifizierung im Kulturbereich, in: Kersting, Nobert u.a., 2002, S. 17-46, S. 17 870 http://www.buerger-fuer-buerger.de/content/kultur.htm 871 Huang, Li-ling, Die verändernde Rolle der Kommunen im neuen Staat, eine Analyse der (souveränen) kommunalen Politik (übersetzt), 1995, http://bbs.nsysu.edu.tw/txtVision/treasure/tmm/M.872870915.A/M.946740761.A/M.946740987.A.html 872 Als eine Provinz der Republik China. 873 Liao, Mei-lin, http://www.cca.gov.tw/imfor/new/imfor_18/html/1-35.html 231 die Regelung der Auszeichnung der ehrenamtlichen Mitarbeiter im Kulturbereich (2000) geschaffen.874 Das gesellschaftliche Engagement der Bürger wurde mit der Entwicklung der Zivilgesellschaft geweckt. Nicht zuletzt hat das Erdbeben im Jahr 1999 die Bereitschaft der Bürger für ehrenamtliche soziale Leistungen gestärkt. Zum Beispiel wurden im Jahr 2002 im Sozialbereich 4,4 Mio. Arbeitsstunden von ehrenamtlich Tätigen geleistet. 875 Im Jahr 2001 ist das Gesetz der ehrenamtlichen Arbeit (Zhi-yuan-fu-wu-fa) in Kraft getreten, das die Rekrutierung und Ausbildung der ehrenamtlichen Hilfskraft durch Behörden und Institutionen regelt. Durch dieses Gesetz können nicht nur Kulturbehörden aufgrund eines entsprechenden Bedarfs engagierte Leute rekrutieren, sondern auch Museen, Bibliotheken und Stiftungen können ihre eigenen ehrenamtlichen Mitarbeiter ausbilden. Im Jahr 2002 wurden in Taiwan 912 ehrenamtliche Kulturarbeiter offiziell ausgezeichnet, darunter 109 mit der goldenen Auszeichnung, 266 mit der silbernen Auszeichnung, 509 mit der bronzenen Auszeichnung. Weiterhin gab es 15 Gruppenauszeichnungen. Die goldene Auszeichnung anerkennt jene ehrenamtlich Tätigen, die über 6 Jahre oder mehr als 1.800 Arbeitsstunden im Kulturbereich geleistet haben. Die silberne Auszeichnung bekommen jene Mitarbeiter die über 4 Jahre oder mehr als 1.000 Arbeitsstunden und die bronzene Auszeichnung jene die über 2 Jahre oder 400 Arbeitsstunden geleistet haben.876 Im Kulturbereich hat der Ausbildungsplatz eine ähnliche Funktion wie ein Praktikumsplatz. In diesem Bereich gibt es vielfältige Programme, sie reichen von der Kulturwissenschaft, der Museenpädagogik, der Psychologie, der Kommunikationstechnik bis zur Kulturberichterstattung.877 Der gesamte Bereich der Kulturarbeit ist in Taiwan auf die zunehmend qualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeiter angewiesen. Es ist vorauszusehen, dass die Kultur in Taiwan aufgrund der knappen öffentlichen Ressourcen zukünftig zum größten Teil von ehrenamtlichen Arbeitern geleistet wird. Der Bildungseffekt der Kultur impliziert hier gleichzeitig eine Bildung der sozialen Kompetenz. Das ist ein Effekt der sehr begrüßenswert erscheint. 874 http://www.cca.gov.tw/law/html/3-11.html Statistik des Innenminsteriums Taiwan, http://www.moi.gov.tw/W3/stat/week/list.htm, 29/05/2003 876 Die Statistiken sind von Kulturämter der Städte und Landkreise vorgelegt, http://www4.cca.gov.tw/artsquery/0909all.htm, Anhang 144 877 Beispiel der Programme vom Zentralkulturamt CCA, siehe http://www.cca.gov.tw/imfor/new/imfor_18/html/index12.htm 875 232 Fazit Die Kulturausgaben in meisten Ländern liegen zwischen 1% und 2% der Staatsausgaben. Das ist nicht viel, aber aufgrund der Publicity der Kulturpolitik wird das Kulturbudget von der Öffentlichkeit strenger geprüft als andere öffentliche Ausgaben. Um den wirklichen Bedarf der Bürger nach Kultur zu befriedigen, muss die Kulturfinanzierung an der Teilnehmerzahl von Kulturveranstaltungen angepasst werden. Die Subventionsbemessung nach der Besucherzahl, ergänzt durch Gebühren scheint oft die optimale Methode zu sein. Außer diesen Subventionen dienen die Institutsförderung, die Projektförderung und die Künstlerförderung verschiedenen Zwecken. Nur ein Mix aus diesen Instrumenten kann eine flexible und ausgewogene Kulturförderung erreichen. Durch einen Vergleich mit der Wirtschaftsförderung in den kulturellen Branchen in Deutschland wird es deutlich, dass in Taiwan zu wenig zum Zweck der Kulturförderung interveniert wird. Die kulturrelevanten Branchen wie die Filmindustrie und der Buchmarkt in Taiwan sind einer harten Konkurrenz ausgesetzt, die Künstler arbeiten unter sehr ungünstigen Bedingungen und sind sehr häufig ungeschützt. Gerade weil sich in Taiwan der Staat nur sehr verhalten in der Kulturpolitik engagiert, hegt man dort größere Erwartungen an den Dritten Sektor als in Deutschland, wo dieser keine eminente Rolle für die Kulturförderung spielt. Durch die Wirtschaftsförderung in den so genannten Kreativen Kulturwirtschaftsbereichen hoffen die Kulturpolitiker in Taiwan auf einen großen Wachstumssprung in den kulturellen Branchen, von dem die Künstler profitieren sollten. Zwar ist das Ergebnis dieser umfangreichen Förderung noch abzuwarten, eine Verbesserung der sozialen Lage der Künstler bleibt aber unausweichlich die Aufgaben des Staates. 233 Literaturverzeichnis Literatur Kapitel I Deutsch Baraldi, Claudio/Corsi, Giancarlo/Esposito, Elena, GLU: Glossar zu Niklas Luhmanns Theorie sozialer Systeme, 1999, 3. Aufl., Frankfurt/M. Beyme, Klaus von, Warum gibt es keine Kulturpolitologie? 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