August 4,57 MB - Stadt Weißenfels

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August 4,57 MB - Stadt Weißenfels
25. Jahrgang
Ausgegeben am 19. August 2015
Nummer 8
Weißenfelser Amtsblatt
Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels
❖ Inhalt
Vorwort des Oberbürgermeisters
Amtliche Bekanntmachungen –
Stadt Weißenfels
- Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben
„Erneuerung Saaleflutbrücke 5
(km 34,226), Saaleflutbrücke 6
(km 43,502), Saaleflutbrücke 7
(km 43,740) sowie Eisenbahnüberführungen Naumburg bei
km 42,960 und bei km 43,020
auf der Strecke 6340 Halle
(Saale)
Hbf-Baunatal-Gunterhshausen“ in den Gemeinden Weißenfels, Schönburg
und Naumburg (Saale) im Burgenlandkreis; Gemarkungen
Leißling, Schönburg, Eulau
und Naumburg
- Bekanntmachung Landtagswahl am 13.03.2016 - Widerspruchsrecht
- Berichtigung der Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung
Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts vom 11. Juni 2015
Amtliche Bekanntmachung –
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
- Vorzeitige
Ausführungsanordnung
vom
22.07.2015
–
Flurbereinigungsverfahren
Großkorbetha A 38, Verfahrensnummer 141 WSF 001,
Landkreis Burgenlandkreis
Nichtamtlichen Teil
- Aus der Verwaltung
- Kulturelle Veranstaltungen
- Museum Schloss Neu-Augustusburg
- Informationen aus der Stadtbibliothek
- Informationen
Anzeigenteil
www.weissenfels.de
Vorwort
Liebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser,
viele von Ihnen werden in den letzten Wochen ihren
wohlverdienten Jahresurlaub verbracht haben. Ich hoffe, Sie sind gut erholt zurück, um nun mit neuem Elan
die zweite Jahreshälfte in Angriff zu nehmen. Ende August heißt für uns aber auch, unser größtes Stadtfest
zu meistern. Und dieses Mal ist die Zahl 25 für uns
von besonderer Bedeutung. Feiern wir doch unser
25. Weißenfelser Schlossfest. Und auch, wenn der frühe Redaktionsschluss des Amtsblattes einer aktuellen
Berichterstattung entgegensteht, möchte ich doch einige Worte dazu verlieren. Vielleicht zuerst einmal zu
unserem Eröffnungskonzert. Wenn Sie diese Zeilen lesen, wird ein hoffentlich guter Abend hinter uns liegen.
Und das unser Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff
Ehrengast und Festredner war, ist ein gutes Zeichen
und hohe Ehre für unsere Stadt. Natürlich werde ich zuerst unseren Dank an die Landesregierung ausgesprochen haben. Wenn Weißenfels immer attraktiver wird,
dann auch Dank wesentlicher Unterstützung für unsere
Projekte. Alte Sparkasse, Saalebrücke, neue Wehr in
Weißenfels, Bergschule, Radwege von Burgwerben bis
Großkorbetha und, und, und. Aber ich werde auch ein
gemeinsames Projekt angesprochen haben. Bereits
vor knapp sieben Jahren, Dr. Haseloff war zu der Zeit
Wirtschaftsminister, haben wir uns gemeinsam auf den
Weg gemacht, ein Gewerbegebiet an der A9 zu gestalten. Gut, mittlerweile können wir über knapp 16 Hektar
Land verfügen, aber so richtig vorangekommen sind wir
nicht. Allein werden wir ein solches Projekt nicht stemmen können! Noch dazu im Wettbewerb zu Standorten
in Sachsen und Thüringen. Meine Hoffnung: Endlich
Prioritäten im Süden des Landes setzen! Hier setze ich
auf zukünftig größeres Engagement des Landes und
ich hoffe, es wird auch in Magdeburg zur Chefsache.
Für unser Festwochenende wünsche ich uns gutes Gelingen und ich möchte mich bereits heute bei allen Beteiligten bedanken. Unserem Veranstaltungsmanagement,
den Kollegen der Stadtwirtschaft, der Feuerwehr, dem
DRK, ... und natürlich allen Helfern und Sponsoren.
Doch zurück zur 25. Beim Fußball heißt es immer:
„Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.“ Ähnlich ergeht es
uns, denn gleichzeitig laufen die Planungen für unseren Festakt „25 Jahre deutsche Einheit“ am 3. Oktober.
Diesen wollen wir gemeinsam mit Gästen aus unserer
Partnerstadt Kornwestheim begehen. Neben den Vertretern der Stadt um meine Kollegin Frau Keck erwarten wir eine kleine Abordnung, die den Weg zu uns
per Fahrrad bewältigen will. Das städtische Orchester
Kornwestheim wird nicht nur zum Festakt spielen, sondern auch im Festzelt auftreten. Apropos Festzelt: Es
wird dieses Jahr, eben dem 25. der deutschen Einheit,
auf den Badanlagen aufgebaut. Neben dem jetzt schon
beworbenen Oktoberfest wird es an dem Wochenende
ein hoffentlich erfolgreiches Volksfest geben. Ich freue
mich bereits heute darauf.
2
Begonnen hatte ich heute
mit dem Urlaub und vielleicht denken Sie noch
einmal an das Erlebte
und Gesehene. Wieso ich
noch einmal darauf zurück komme? Aktuell hatten wir Sie um Ihre Meinung zur zukünftigen
Marktgestaltung gebeten. Und ehrlich gesagt,
bin ich ein wenig enttäuscht. Nicht über die
abgegebenen Meinungen, das ist schon okay.
Sitzbänke bitte auch mit
Lehnen, Wasserspiele unbedingt, Lichtteppich pari,
pari. Natürlich Fahrradständer, eine Infotafel. Wie gesagt, schon okay. Aber insgesamt nur 344 Meldungen.
Ich weiß nicht, was ich erwartet hatte, aber irgendwie
schon deutlich mehr! Immerhin handelt es sich um
unsere wichtigste Investition zur Verbesserung des
Stadtbildes. Und zurück zum Urlaub, ich glaube viele von Ihnen haben schon schöne Orte besucht und
sich Vergleichbares in Ihrer Heimatstadt gewünscht.
Die (zugegeben wenigen) Bürger, die den Markt so in
Ordnung finden und mit dem Argument „Da ist Abend´s
doch eh keiner!“ für eine billige Lösung propagieren,
vergessen zwei wesentliche Beweggründe des Vorhabens: Einmal, wir bauen für die nächsten Generationen
und zum anderen genau dieses „Da ist doch eh keiner“
wollen und müssen wir ändern! Nehmen wir uns einfach
nur die Investoren in der Jüdenstraße, Dammstraße,
Klosterstraße oder Nicolaistraße zum Vorbild, denn diese
glauben an unsere Stadt, investieren trotz nicht geringer
Risiken. Wir müssen wahrscheinlich wieder lernen, Stolz
auf unser Erreichtes zu sein um zum Beispiel im Urlaub
als Botschafter einer aufstrebenden Stadt in einer entdeckenswerten Region zu werben.
Und damit möchte ich heute zum Ende kommen. Nicht,
um noch einmal auf die 25 zu kommen. 25 Jahre sind
eine enorm lange Zeit. Wir sollten uns aber auch manchmal die Zeit nehmen an die Zeiten vor 25 Jahren zurückzudenken. Innerhalb weniger Wochen und Monate ist
eine ganze Region zusammengebrochen. Allein in Weißenfels mit seinen Ortsteilen gingen gut 10.000 Arbeitsplätze (meist ersatzlos!) verloren. Schuhkombinat, Banner, DRAKENA, Leuna-Werke, Braunkohlenkombinat,
vieles wäre aufzuzählen. Und in dem Zusammenhang
natürlich auch die tausenden Menschen (unsere Kinder), die die Heimat gen Westen verlassen mussten. Sie
kennen es, zerstört ist schnell. Es ist der Wiederaufbau,
der uns eben nicht nur Kraft, sondern auch Zeit kostet.
Und uns das Recht gibt, auch zu feiern!
Also, uns ein schönes Schlossfest!
Robby Risch
Oberbürgermeister
Stadt Weißenfels, den 31.07.2015
Bekanntmachung
Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung Saaleflutbrücke 5
(km 34,226), Saaleflutbrücke 6 (km 43,502), Saaleflutbrücke
7 (km 43,740) sowie Eisenbahnüberführungen Naumburg bei
km 42,960 und bei km 43,020 auf der Strecke 6340 Halle (Saale) Hbf-Baunatal-Guntershausen“ in den Gemeinden Weißenfels, Schönburg und Naumburg (Saale) im Burgenlandkreis;
Gemarkungen Leißling, Schönburg, Eulau und Naumburg
Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des EisenbahnBundesamtes, Außenstelle Halle das Anhörungsverfahren im
Rahmen des - bei der vorgenannten Behörde - laufenden Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt.
Inanspruchnahme von Grundstücken
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke
in den Gemarkungen Naumburg und Eulau beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom
26. August 2015 bis einschließlich 25. September 2015
während der Dienststunden
Montag: Dienstag: Mittwoch:
Donnerstag: und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
9:00 - 12:00 Uhr
9:00 - 12:00 Uhr und 13.00 bis 15:30 Uhr
9.00 - 11:30 Uhr
in der
Stadtverwaltung Weißenfels
Frau Krämer - 2.0G/ Zimmer T 211
Klosterstraße 5
06667 Weißenfels
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Ab dem ersten Tag der Auslegung werden die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des
Landesverwaltungsamtes zugänglich gemacht.
www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten
Unterlagen (§ 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).
fels, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang
und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen
ausgeschlossen (§ 18 a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und
Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser
Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 18a Nr. 7 Satz 2 AEG).
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der
a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63
des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen
b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für
den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt
sind (Vereinigungen).
3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nr. 5 Satz 1 AEG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.
Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben,
bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter,
von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 17 VwVfG.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so
können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist
möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche
Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in
dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten
werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der
Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle
Halle, entschieden.
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen
vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. An den von
der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht
dem Träger des Vorhabens gemäß § 19 Abs. 3 AEG ein Vorkaufsrecht zu.
1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt
werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der
Auslegungsfrist, das ist bis zum 09. Oktober 2015, bei der
Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, ErnstKamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) oder bei der Stadt
Weißenfels, Fachbereich III, Klosterstraße 5, 06667 Weißen3
Bekanntmachung Landtagswahl
am 13.03.2016 Widerspruchsrecht
Bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche behalten weiterhin ihre Gültigkeit und brauchen nicht
erneuert werden.
Gemäß § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) vom 11.08.2004 (GVBl. LSA S. 506) in der derzeit
gültigen Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden
Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die im
§ 33 Abs. 1 Satz 1 MG LSA bezeichneten Daten (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) von Wahlberechtigten
erteilen.
Risch
Oberbürgermeister
Jeder wahlberechtigte Einwohner hat das Recht, laut § 34 Abs. 4
Meldegesetz des Landes Sachsen- Anhalt, einer solchen Auskunft
zu widersprechen. Die Widerspruchserklärung ist gebührenfrei
und zeitlich unbegrenzt.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Weißenfels
Fachbereich II Bürgerdienste
Abt. Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt
Große Burgstr.1
06667 Weißenfels
einzulegen.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels
SACHSEN-ANHALT
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Großkorbetha A 38
Verfahrensnummer: 141 WSF 001
Landkreis: Burgenlandkreis
Vorzeitige Ausführungsanordnung
vom 22.07.2015
1. Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens
1.1. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Süd ordnet hiermit gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
v. 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) die vorzeitige Ausführung des
Flurbereinigungsplanes einschließlich des 1. Nachtrages für das
gesamte Flurbereinigungsgebiet an.
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf
den 01.09.2015, 0.00 Uhr, festgelegt.
Mit diesem Tag treten die neuen Grundstücke anstelle der alten
Grundstücke. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, treten die in deren Lage
ausgewiesenen neuen Grundstücke (§ 68 Abs. 1 FlurbG). Das
gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse.
1.2. Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung
der neuen Grundstücke wurden bereits durch die Überleitungsbestimmungen gemäß vorläufiger Besitzeinweisung geregelt.
Soweit die im Flurbereinigungsplan und im 1. Nachtrag zugeteilten Grundstücke geändert worden sind, wird hiermit angeordnet, dass gemäß § 62 Abs. 2 FlurbG der Besitz, die Verwaltung
4
Weißenfels, den 04.08.2015
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerzentrums/Einwohnermeldeamt unter Tel.: 370-370, 370-484,
370-360 sowie per E-Mail: [email protected]; [email protected] zur Verfügung.
Berichtigung der Bekanntmachung der
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts
vom 11. Juni 2015
Die Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts vom 11. Juni 2015 (Weißenfelser Amtsblatt,
Ausgabe-Nr. 7/2015, S. 6) ist wie folgt zu berichtigen:
Nach § 1 Nr. 2. Buchst. c) wird die Gliederungsangabe „§ 2“
eingefügt.
Weißenfels, den 3. August 2015
Risch
Oberbürgermeister
und die Nutzung der geänderten neuen Grundstücke mit Eintritt des neuen Rechtszustandes auf die Empfänger übergehen.
Hierfür gelten die Übergangsbestimmungen sinngemäß.
Mit dieser Anordnung enden zu dem zu 1.1 genannten Zeitpunkt
die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung
vom 01.11.2002.
1.3. Anträge auf Regelung von Nießbrauch und der Pachtverhältnisse (§§ 69 und 70 FlurbG) sind, soweit sich die Beteiligten
nicht einigen können, gemäß § 71 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung beim
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, zu stellen.
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung
nach § 80 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) wird
angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung keine aufschiebende Wirkung
haben.
3. Begründung
Die Voraussetzungen für die vorzeitige Ausführungsanordnung
nach §§ 63 Abs. 1 FlurbG liegen vor.
Die Beteiligten wurden mit Wirkung vom 01.11.2002 in den Besitz der neuen Flurstücke eingewiesen. Der Flurbereinigungsplan wurde gemäß § 59 FlurbG am 14. u. 15.05.2013 für die
Beteiligten bekannt gegeben.
Der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan wurde am 19.05.2015
bekannt gegeben.
Der noch verbleibende Widerspruch, wurde dem Landesverwaltungsamt in Halle, als obere Flurbereinigungsbehörde, zur Entscheidung vorgelegt.
Diese Entscheidung steht noch aus.
Da die vorzeitige Ausführungsanordnung nur für das gesamte Verfahrensgebiet angeordnet werden kann, würde durch einen weiteren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den mit
der Abfindung einverstandenen Teilnehmern erhebliche Nachteile
erwachsen, da für alle Beteiligten unter anderem, der rechtsgeschäftliche Grundstücksverkehr und die Aufnahme von Darlehen
für Investitionszwecke erschwert ist, da eine vorzeitige Grundbuchberichtigung nicht erfolgen kann und Regelungen für die Beteiligten
nicht zeitnah und uneingeschränkt wirksam würden.
Somit würden auch die Vorteile der im Flurbereinigungsplan
getroffenen Festsetzungen und Regelungen für die Beteiligten
nicht wirksam werden.
Planungen und Investitionen Dritter im Verfahrensgebiet würden
erheblich beeinträchtigt werden und zusätzlichen Aufwand für
alle davon Betroffenen mit sich bringen.
Des Weiteren würden im erheblichen Umfang weitere Berichtigungen von Verfahrensdaten und Nachweisen im Zusammenhang mit Änderung in der Person der Teilnehmer und Beteiligung
von Rechtsnachfolgern, sowie im Zusammenhang mit der Fortführung vermessungstechnischer Unterlagen erforderlich sein.
Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen würde daher
den Interessen der Beteiligten am Verfahren zu widerlaufen und
ist diesen nicht zuzumuten.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer sowie auch im öffentlichen
Interesse.
Mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung und deren sofortiger Vollziehung wird die weitere Durchführung des Verfahrens beschleunigt
und die Rechtssicherheit hinsichtlich der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens im gesamten Verfahrensgebiet gewährleistet.
Dem Widerspruchsführer erwachsen durch den Eintritt des neuen Rechtszustandes keine Nachteile, da der Flurbereinigungsplan im Ergebnis des Rechtsbehelfsverfahrens rückwirkend auf
den Tag des Wirksamwerdens dieser Anordnung geändert bzw.
ergänzt werden kann.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59,
06667 Weißenfels, Widerspruch erhoben werden.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung.
Für die Wahrung der Frist ist der Tag des Eingangs des Widerspruchs bei der vorgenannten Behörde maßgebend.
Rechtsbehelfe gegen die Anordnung haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg,
Breiter Weg 203 — 206, 39104 Magdeburg, 8. Senat, Antrag auf
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zulässig.
Im Auftrag
Doenecke
Aus der Verwaltung
Tag des Offenen Denkmals
am 13. September 2015
Rittergut Burgwerben (Foto: Hubert Schmoranzer)
Sanierter Festsaal des Rittergutes Burgwerben (Foto: Hubert
Schmoranzer)
5
Der Tag des offenen Denkmals ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Weißenfelser Kulturkalenders. Jeweils am zweiten
Sonntag im September öffnen Denkmäler in Weißenfels und in
ganz Deutschland ihre Pforten und lassen einen Blick hinter die
Kulissen zu. Bundesweit waren am Denkmaltag im Jahr 2014
mehr als vier Millionen Besucher in 7.500 historischen Gebäuden unterwegs und konnten so viel Unbekanntes entdecken
oder Bekanntes mit neuen Augen sehen. Historische Gebäude prägen das Bild von Weißenfels und seiner Ortsteile. Diese
werden von zahlreichen engagierten Eigentümern und Nutzern
erhalten und gepflegt. An Bauten wie beispielsweise dem Bismarckturm auf dem Klemmberg oder dem Rittergut in Burgwerben lassen sich seit Jahren die Baufortschritte zum Tag des
offenen Denkmals beobachten. Beim Bismarckturm konnte in
diesem Jahr sogar die Fertigstellung mit einem großen Fest im
Klemmbergpark gefeiert werden. In Burgwerben wird hingegen
die Bürgergenossenschaft als Bauherr noch einige Jahre benötigen, um die Sanierung des Ritterguts zu beenden. Doch gibt es
mit dem sanierten Festsaal bereits beeindruckende Ergebnisse,
die einen Ausflug nach Burgwerben lohnen. Außerdem sind in
jüngerer Zeit bei Bauarbeiten wichtige Befunde zutage getreten,
die Auskunft über die historische Innenraumgestaltung geben.
Diese Farbbefunde und Malereien werden am Tag des offenen
Denkmals erstmals der Öffentlichkeit präsentiert und geben damit Einblick in die „Werkstatt“ der Bürgergenossenschaft, die
schrittweise das gesamte Areal des Gutshofs sanieren möchte.
Das Rittergut selbst befindet sich auch historisch an einer spannenden Stelle. So wurde für Burgwerben bereits im frühen Mittelalter ein befestigter Ort oder eine Burg zur Sicherung des
Saaleübergangs nachgewiesen, wie im sogenannten „Hersfelder Zehntverzeichnis“ aus dem 9. Jahrhundert nachzulesen ist.
Das Verzeichnis beschreibt alle Orte, die den Kirchenzehnt –
eine Art Steuer oder Abgabe von Naturalien – an die Reichsabtei
Kloster Hersfeld abliefern mussten. Auch wenn die Burg später
ihre strategische Bedeutung verlor und bereits um 1300 eine Art
Schloss überliefert ist, so steht doch das heutige Rittergut in der
geschichtlichen Tradition der ursprünglichen Burganlage. Die
heutige Erscheinung des Ritterguts ist vor allem auf die Baumaßnahmen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts zurückzuführen, wenn auch viele Teile der Gebäude wesentlich älter sein
dürften.
Neben den beiden hier genannten Baudenkmalen Bismarckturm und Rittergut Burgwerben werden am Tag des offenen
Denkmals am 13. September 2015 noch weitere Gebäude in
Weißenfels geöffnet sein. Beachten Sie hierzu die Veröffentlichungen in der Tagespresse, der Internetseite www.tag-desoffenen-denkmals.de und auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de.
Herausgeber: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels
Neue Kita- und Schulleiter-(innen) ab dem
1. August 2015
Mit dem Beginn des neuen Kita- bzw. Schuljahres haben an
verschiedenen Einrichtungen in der Stadt Wechsel in den Leitungspositionen stattgefunden.
Neuer Leiter der Bergschule-Grundschule ab 01. August 2015
ist Herr Gelau. Die bisherige kommissarische Leiterin Frau
Ecke verbleibt an der Grundschule und wird wieder das Amt
der stellvertretenden Schulleiterin übernehmen.
Frau Schedler ist die kommissarische Leiterin der Grundschule Tagewerben/Reichardtswerben ebenfalls ab dem
1. August 2015. Frau Schedler, welche aus dem Team der
Grundschule stammt, übernimmt die Aufgabe von Frau Arnold, welche die Grundschule im letzten Schuljahr neben der
Grundschule in Uichteritz geleitet hatte.
Einen liebevollen Abschied aus dem Berufsleben gestalteten die Kinder und Erzieherinnen der Kita Pinocchio in
Reichardtswerben ihrer langjährigen Leiterin Frau Jutta Blattan (Foto). Nach 35 Jahren engagierter Arbeit in der Kita tritt
Frau Blattan in den wohlverdienten Ruhestand ein. Die Leitung der Einrichtung übernimmt aus dem Team der Kita Frau
Katrin Spott.
Foto: Kita Pinocchio Reichardtswerben 2003 e. V.
Eine neue Leiterin ab dem 1. August 2015 führt nunmehr auch
die Kita Regenbogen im Ortsteil Tagewerben. Frau Marleen
Georgi übernimmt die Leitung von Frau Bräutigam, welche
die Einrichtung kommissarisch neben der Kita in Uichteritz in
den letzten Monaten leitete.
Wir wünschen einen erfolgreichen Start in die neuen Aufgaben!
IMPRESSUM
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Oberbürgermeister Robby Risch
Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: (0 34 43) 3 70 -2 33;
Fax: (0 34 43) 37 02 03, E-Mail: [email protected]
6
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer
ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Verlag und Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle
erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels verteilt. Außerhalb
des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis
von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu
einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden.
Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS
WITTICH KG.
Nächster Erscheinungstermin:
Mittwoch, der 16. September 2015
Nächster Redaktionsschluss:
Mittwoch, der 2. September 2015
Aufbringen und Ablegen von Findlingen Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung
Vermehrt ist festzustellen, dass durch Anlieger zur Sicherung
Ihrer Zufahrten oder Grünflächen im öffentlichen Straßenverkehrsraum (dazu zählt auch ein an die Straße oder Gehweg angrenzender Grünstreifen) Findlingen oder Steine oder
andere Einbauten aufgestellt werden. Durch diese Steine,
Findlinge oder andere Einbauten können zum Beispiel Beschädigungen an Kraftfahrzeugen beim Einparken entstehen.
Weiterhin können Findlinge durch Fußgänger, sehbehinderte
Menschen oder Radfahrer leicht übersehen werden und dadurch Unfälle entstehen. Wer Findlinge etc. in den öffentlichen Verkehrsflächen auslegt oder aufstellt, schafft somit ein
Verkehrshindernis.
Das Aufbringen oder Ablegen von Findlingen, Steinen etc.
stellt somit einen Verstoß gegen § 32 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz dar. Dies
kann nach dem Tatbestandskatalog des Bußgeldkataloges
unter der Tatbestandsnummer 132600 mit einem Bußgeld bis
zu 60,00 € und einem Punkt geahndet werden.
Die ungenehmigte Auslegung solcher Hindernisse stellt nach
dem Verkehrsrecht und dem Straßenrecht eine Gefährdung
des öffentlichen Verkehrsraumes dar. Durch diese Unfälle
oder Beschädigungen können Schadensersatzforderungen
an den Anlieger, welcher diese Findlinge oder Steine im Verkehrsraum oder auf Grünflächen ausgelegt oder aufgebracht
hat, als Zustandsstörer entstehen.
Hiermit möchten wir die betroffenen Anlieger auffordern, die
durch Sie ungenehmigt aufgestellten Verkehrshindernisse zu
beseitigen.
Stadt Weißenfels ist Mitglied im
Verwaltungsausschuss
der Agentur für Arbeit
Lars Meinhardt (Foto: privat)
Der Amtsleiter der städtischen Wirtschaftsförderung, Lars
Meinhardt, wurde am 20. Juli 2015 als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit
Weißenfels berufen. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur
für Arbeit in Nürnberg hatte wenige Tage zuvor beschlossen,
dass er in der Gruppe der öffentlichen Körperschaften die
Agentur für Arbeit Weißenfels dabei unterstützen soll, die Arbeitslosenquote vor Ort weiter zu senken und gleichzeitig der
gestiegenen Nachfrage der Unternehmen nach qualifizierten
Arbeitskräften gerecht zu werden.
Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften
zusammen. Die Stadt Weißenfels war bisher nicht vertreten.
Die Kooperation mit der Politik soll die Weichen für mehr
Wachstum und Beschäftigung in der Region stellen. Dabei
geht es darum, einerseits Investoren das vorhandene Potenzial an Arbeitskräften aufzuzeigen und andererseits die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen zu fördern.
Lars Meinhardt wird ab jetzt an den turnusmäßigen Sitzungen des Verwaltungsausschusses teilnehmen. Die nächste
findet am 25. September 2015 statt.
Stadt Weißenfels begrüßt neue Auszubildende und Jungfacharbeiterinnen
Kelly-Marie Mey, Kerstin Onemichl, Sven Hantscher (Personalleiter), Stephanie Zimmermann, Sandra Kleemann (Ausbildungsleiterin), Robby Risch (Oberbürgermeister), Aileen Stübling und
Maria Herden (v. l. n. r.). Foto: Katharina Vokoun
Die neuen Auszubildenden der Stadt Weißenfels begrüßte am
Dienstag, 4. August 2015, Oberbürgermeister Robby Risch im
Fürstenhaus. Mit Maria Herden und Aileen Stübling begannen
am 1. August zwei gebürtige Weißenfelserinnen die dreijährige
Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Am Ende dieses
Lebensabschnittes stehen hingegen Kelly-Marie Mey, Kerstin
Onemichl und Stephanie Zimmermann. Ihnen gratulierte Risch
zur bestandenen Prüfung und hieß sie als Jungfacharbeiterinnen
in der Verwaltung willkommen.
„Es freut mich, dass wir als Arbeitgeber so vielen jungen Frauen
eine Chance geben und dazu beitragen, dass sie hier in Weißenfels bleiben und sich vor Ort eine Zukunft aufbauen“, sagte
Risch. Die Stadt Weißenfels sei ein verlässlicher Arbeitgeber, der
sich an Recht und Gesetze halte. Das komme bei jungen Menschen gut an, wie die Bewerberzahlen belegen: Insgesamt haben sich 111 Personen um eine Ausbildungsstelle bei der Stadt
beworben. 28 Kandidaten wurden zum Einstellungstest eingeladen. Elf von ihnen durften sich in einem Gespräch vorstellen.
Dass die Stadt Weißenfels einen solch guten Ruf als Ausbilder
genießt, liegt laut Risch auch daran, weil sie sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt hat und heute zu einer der
dynamischsten Städte Sachsen-Anhalts gehört. „Wir machen
insgesamt als Verwaltung einen guten Job“, sagte er. Aber
die neuen Azubis müssten sich auch auf Kritik einstellen: „Ab
sofort stehen Sie in der Öffentlichkeit und jeder Bürger ist Ihr
Kunde.“
Eine Zukunft in Weißenfels sollen auch die drei Jungfacharbeiterinnen haben. Die Verwaltungsfachangestellten Kelly-Marie
Mey und Kerstin Onemichl erhalten zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr und haben danach sehr gute
Aussichten auf eine dauerhafte Anstellung. Stephanie Zimmermann wird als Fachkraft für Medien- und Informationsdienste
unbefristet in der Bibliothek und im Archiv eingestellt.
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Dieter Stier nimmt an Besprechung
des Senioren- und Behindertenbeirates teil
Dieter Stier war der Einladung der beiden Beiratsvorsitzenden
Herbert Dathe und Sandy Scheunpflug gefolgt (alle hinten, v. l.
n. r.). Foto: Katharina Vokoun
Einer Einladung des Weißenfelser Senioren- und Behindertenbeirates ist der Bundestagsabgeordnete Dieter Stier gefolgt. Er
nahm am 30. Juli 2015 an der Besprechung im Fürstenhaus teil.
Themen waren unter anderem die Rentenanpassung Ost-West,
Neuerungen in der Pflegeversicherung, die Aufnahme von Asylbewerbern und die Schuldenkrise in Griechenland.
Entdeckungstour durch Ostdeutschland
Von Weißenfels ging es für die Radfahrer nach Altenburg.
(Foto: Katharina Vokoun)
Knapp 250 Radfahrer aus allen Teilen der Republik waren vom
20. bis zum 21. Juli 2015 zu Gast in Weißenfels. Sie nehmen an
der „Tour de Osten“ teil, der größten bundeslandübergreifenden
Radtouristiktour Deutschlands. Unter dem Motto „vom Paradies
aus ostwärts“ fahren sie innerhalb einer Woche auf einer Strecke
von 520 Kilometern von Jena über Weißenfels, Altenburg und
Grimma bis nach Meißen.
Bereits am frühen Montagnachmittag trafen die ersten Radler
in Weißenfels ein. Am Abend stand ein Stadtrundgang auf dem
Plan. Dieser endete am Kloster St. Claren, wo der Klosterverein
mit Unterstützung des Tönnies Fleischwerkes eine Grillparty für
die Sportlerinnen und Sportler organisiert hatte.
Bevor sich die Radler am Dienstagmorgen wieder auf den Sattel schwangen, erhielten sie vom Physio-Coach des Mitteldeutschen Basketballclubs Martin Jaschinski ein Erwärmungstraining. Vor der Stadthalle gaben dann der Stadtratsvorsitzende
Jörg Freiwald und der stellvertretende Oberbürgermeister Andreas Bischoff den Startschuss für die nächste Etappe Richtung
Altenburg.
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Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR
Informationen zur Beitragserhebung
Sehr geehrte Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen,
im Entsorgungsgebiet der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR
wurden die Voraussetzungen zur Erhebung des Herstellungskostenbeitrages geschaffen.
Der Herstellungskostenbeitrag untergliedert sich in den Herstellungsbeitrag I und Herstellungsbeitrag II.
Der Herstellungsbeitrag I wird auch als Beitrag für die Neuanschließer
bezeichnet. Der Herstellungsbeitrag I wird von all den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erhoben, deren Grundstücke
nach dem 15.06.1991 einen Anschluss an eine öffentliche zentrale
Abwasseranlage oder eine Anschlussmöglichkeit erhalten haben.
Der Besondere Herstellungskostenbeitrag, auch als Beitrag II
oder Beitrag für Altanschlussnehmer bezeichnet, wird von all den
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erhoben, deren
Grundstücke bereits am 15.06.1991 einen Anschluss an eine öffentliche zentrale Abwasseranlage oder eine Anschlussmöglichkeit
hatten. Diese werden kurz als Altanschlussnehmer bezeichnet.
Der Stichtag 15.06.1991 ist der Tag, an dem das erste Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in Kraft
getreten ist.
Der Besondere Herstellungsbeitrag ist im KAG LSA nicht gesondert
geregelt, sondern hat sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt seit 2003 entwickelt.
Seit 1996 besteht in Sachsen-Anhalt die gesetzliche Pflicht zur Erhebung von Herstellungskostenbeiträgen durch die Aufgabenträger.
Auf Grund der in 2014 erfolgten Novellierung des KAG LSA führt
die Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR nunmehr die Erhebung
auf Grund seiner Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die
Schmutzwasserbeseitigung vom 09.07.2015, veröffentlicht im Weißenfelser Amtsblatt Nr. 7 vom 22.07.2015 und damit in Kraft getreten am 23.07.2015, durch.
Der Versand der Beitragsbescheide für Industrie-/Gewerbebetriebe und an öffentliche Einrichtungen (z. B. die Stadt Weißenfels)
erfolgte bereits in der 31. KW. Für alle privaten Grundstückseigentümer werden die Bescheide ab der 35. KW verschickt und an öffentliche Einrichtungen (z. B. die Stadt Weißenfels).
Im Zusammenhang mit der Beitragserhebung wurden viele Fragen
bekannt, die wir nachfolgend beantworten möchten.
Wie sind Abwassergebühren und Abwasserbeiträge zu unterscheiden?
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz erhebt die Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR (Abw WSF-AöR) zur Deckung der Kosten aus dem laufenden Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen Abwassergebühren in Form einer Mengen- und
Grundgebühr. Grundlage der Abwassergebührenberechnung ist
die bezogene und durch Wasserzähler ermittelte Trinkwassermenge. Gebühren werden wiederkehrend berechnet.
Die Abw WSF-AöR ist verpflichtet Abwasserbeiträge zu erheben.
Grund dafür sind die Herstellung, Erneuerung und Instandhaltungen der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen. Diese sind
durch Abwasserbeiträge zu finanzieren.
Die Ermittlung des Abwasserbeitrages erfolgt grundstücksbezogen.
Dabei wird die Grundstücksfläche mit der Anzahl der Vollgeschosse gewichtet. Diese Wichtung wird durch Multiplikation mit
einem von Anzahl der Vollgeschosse abhängigen Faktor erreicht.
Bei den Abwasserbeiträgen handelt es sich grundsätzlich um eine
einmalige Abgabenform
Was ist der sogenannte Vorteil und warum zahlt nur der Grundstückseigentümer Beiträge?
Eine Erschließung, ob mit Strom, Gas, Wasser, Abwasser oder
Straße, ist stets grundstücksbezogen! Der Eigentümer (oder ein
sonstiger dinglich Nutzungsberechtigter) nutzt das Grundstück auf
Dauer, er ist verfügungsberechtigt (er kann das Grundstück z. B.
verkaufen oder anders nutzen), ihm stehen eventuelle Wertsteigerungen zu, er kann für die Nutzung seines Eigentums eine Gegenleistung (Miete oder Pacht) fordern. Die Erschließung dient dem
Grundstück dauernd.
Ein Mieter nutzt ein Grundstück jedoch nur für die Zeit der Mietdauer, weshalb Mieter nicht in die Beitragserhebung einzubeziehen
sind. Ebenso ist der durch den Grundstückseigentümer gezahlte
Beitrag nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegbar.
Warum bezahlen die Industrie- und Gewerbebetriebe keinen
höheren Beitrag?
Wir haben gemeinsam mit der Bürgerinitiative für gerechte Abwasserabgaben im ZAW eine Aufgabenstellung für eine diesbezügliche
gutachterliche Stellungnahme erarbeitet. Das Gutachten wurde öffentlich vorgestellt und beinhaltet im Kern folgende Aussagen:
Im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für die Erhebung
eines Herstellungsbeitrages Abwasser im Entsorgungsgebiet der
Abwasserbeseitigung Weißenfels war zu prüfen, ob Industrie oder
Gewerbe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bei der Herstellung der Kläranlage verursachten bzw. verursachen. Wenn ja, dann
gäbe es eine Ungleichbehandlung. Dieser Aufwand zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Bürger und Industrie wird als
Artzuschlag bezeichnet. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist ein
Artzuschlag für gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke
dann zu erheben, wenn der Mehraufwand für Industrie und Gewerbe im Vergleich zu den anderen beitragspflichtigen Grundstücken
die Grenze von 10 Prozent überschreitet. Die Prüfung hat jedoch
ergeben, dass der durch die Industrie verursachte beitragsfähige
Mehraufwand für alle anderen beitragspflichtigen Grundstücke diese Grenze bei weitem nicht erreicht. Deshalb war auch die Aufnahme eines Artzuschlages in der Beitragssatzung nicht erforderlich.
Wofür soll ich einen Beitrag zahlen, wenn vor meinem Grundstück nichts neu gebaut wurde?
Hier liegt tatsächlich das größte Verständnisproblem: Werden Neuanschlussnehmer zu einem Beitrag herangezogen, wurde zuvor
vor deren eigenem Grundstück unmittelbar und unübersehbar eine
Leistung erbracht. Bei den Altanschlussnehmern dagegen muss
nach 1991 keine Baumaßnahme mehr durchgeführt worden sein.
Jedoch nehmen Alt- und Neuanschlussnehmer dieselbe Leistung
in Anspruch: einen Anschluss oder die Anschlussmöglichkeit an
die zentrale öffentliche Abwasseranlage zur Schmutzwasserbeseitigung.
Hier gilt das sogenannte Gesamtanlagenprinzip, welche Investitionen unmittelbar vor dem Grundstück erfolgen, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass die gesamte öffentliche
Anlage allen damit erschlossenen Grundstücken den gleichen
dauerhaften Vorteil bietet. Dass die öffentliche Anlage eben nur zu
einem Bruchteil aus den Leitungen vor dem Grundstück besteht,
ist mit Blick auf das gesamte Kanalnetz mit allen technischen Anlagen (Pumpwerke, Druckrohrleitungen, Vorreinigungsanlage) verständlich.
Die Gesamtkosten sind dementsprechend auf alle Anschlussnehmer dieser Anlage aufzuteilen.
Wie wird ein Beitrag berechnet?
Der Beitrag berechnet sich grundsätzlich nach zwei Maßstabsteilen:
1. Fläche des Grundstücks
2. Bebaubarkeit des Grundstücks
Was ist die gewichtete beitragspflichtige Fläche?
Die gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche errechnet
sich durch Multiplikation der anzusetzenden gewichteten Grundstücksfläche mit einem aus der Anzahl der Geschosse zu bildenden Nutzungsfaktor. Ausgenommen sind übergroße Grundstücke,
welche sich nach Abschluss der Datenerhebung ergeben.
Welche Grundstücksfläche wird zu Grunde gelegt/ angesetzt?
Da die Berechnung des Beitrages auf die Nutzungsmöglichkeit abstellt, wird im Abgabenrecht von der Grundstücksfläche als maßgebendem Faktor ausgegangen.
Dabei wird grundsätzlich wie folgt differenziert:
a) Grundstück liegt im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplanes Begrenzungen der zu berücksichtigenden Grundstückstiefe sind in qualifiziert beplanten Gebieten im Anschlussbeitragsrecht unzulässig. Danach ist regelmäßig die gesamte
Grundstücksfläche baulich nutzbar und bevorteilt, außer abgrenzbaren Teilflächen ist die bauliche Nutzung ausdrücklich
untersagt (z.B. öffentl. Grünfläche oder Fläche für öffentl. Erschließungsanlagen).
b) Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich
Sofern das Grundstück mit seiner gesamten Fläche innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und
einheitlich genutzt werden kann, hat es wie ein Grundstück
im Geltungsbereich eines Bebauungsplans in vollem Umfang
Baulandqualität und insgesamt Vorteile durch die gebotene
Möglichkeit zur Inanspruchnahme.
c) Grundstück liegt teilweise im Innenbereich und teilweise im
Außenbereich
Flächenbegrenzungen sind bei sog. „Randbereichsgrundstücken“ erforderlich, um die durch eine Inanspruchnahmemöglichkeit bevorteilten Grundstücksteilflächen von den
Teilflächen abzugrenzen, die dem Außenbereich zuzuordnen
und somit nicht baulich nutzbar sind (z. B. in Ortsrandlagen,
Übergang Innen- und Außenbereich) und daher keinen Vorteil haben.
d) Grundstück liegt im Außenbereich
Diese werden nur dann beitragsrelevant, wenn sie die öffentliche
Einrichtung tatsächlich nutzen. Hier ist mangels Baulandqualität
nicht von der gesamten Grundstücksfläche auszugehen. Vielmehr ist zur Feststellung der bevorteilten Fläche eine Grundstücksteilfäche als Umgriffsfläche zu ermitteln. Diese richtet sich
nach der Grundfläche der an die Einrichtung angeschlossenen
Baulichkeit. Diese Fläche dient zur Abgeltung des entstandenen
Vorteils, unabhängig davon ob sie im Weiteren bebaubar wäre.
Wie Ihre Grundstücksfläche bemessen wird, ist auf den Befragungsunterlagen ersichtlich.
Wie wurden Abwasserbeiträge (Herstellungsbeitrag I und
II) berechnet?
Zur Ermittlung der Beitragssätze wurde eine Kalkulation durchgeführt. Die Kalkulation unterscheidet zwischen dem Herstellungsbeitrag I und II.
Herstellungsbeitrag I (HK I):
Die Kalkulation des Herstellungsbeitrages I erfolgt auf der
Grundlage der sogenannten Globalberechnung. In der Globalberechnung werden alle vergangenen (ab 15.06.1991) und
zukünftigen Investitionsaufwendungen der AöR gemäß dem
Abwasser-beseitigungskonzept der AöR (bis 2020) erfasst. Darüber hinaus werden sämtliche schmutzwasserseitig erschlossenen und anschließbaren Grundstücke im Entsorgungsgebiet
als „Solidargemeinschaft“ ermittelt, mit dem Ziel, die Investitionskosten auf diese Grundstücke (Gleichheitsgrundsatz) zu
verteilen.
Herstellungsbeitrag II (HK II, Altanschließer):
Im Rahmen der Kalkulation des Herstellungsbeitrages II werden Investitionsmaßnahmen berücksichtigt, die nach dem
15.06.1991 die Abwasserbeseitigung/Abwasserbeseitigungsanlagen (gegenüber ihrem letzten tatsächlichen Zustand vor
den betroffenen Maßnahmen) bezüglich der Reinigungsleistung
und der technischen Ausstattung verbessern. Beispielhaft sei
hier die Erweiterung bzw. der Umbau der bestehenden mechanischen in eine vollbiologische Kläranlage in den Jahren
1999/2000 genannt. Die biologische Reinigung der Abwässer
führt zu einer erheblichen Verbesserung der Abwasserqualität
und damit zu einer Minderbelastung des Gewässers Saale. Die
Investitionskosten werden auf die Gesamtfläche der bevorteilten
Grundstücke umgelegt.
Warum wird der Herstellungsbeitrag II erst jetzt erhoben?
Bis zur Jahrtausendwende vertrat der Gesetzgeber in SachsenAnhalt die Auffassung, dass für die Gruppe der Altanschließer
kein Beitrag erhoben werden muss. Erst Urteile des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes stellten klar, das im Sinne
des Kommunalabgabengesetzes die Zweckverbände /Anstalten
als kommunale Körperschaften alle bevorteilten Bürger in gleicher Weise zur Beteiligung an den Finanzierungen der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen herangezogen werden
müssen.
Wer muss Beiträge bezahlen?
Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des
Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Sofern
das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, ist anstelle
des Eigentümers der Erbauberechtigte beitragspflichtig.
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Wann entsteht die Beitragspflicht?
Herstellungsbeitrag I (HK I):
Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück mit der
betriebsfertigen Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage vor dem Grundstück an die öffentliche Einrichtung zur
zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Verbandes angeschlossen werden kann (In der Regel mit Fertigstellung der Kanalbaumaßnahme und der Grundstücksanschlüsse. Bereits in
der Vergangenheit fertig gestellte Maßnahmen berechtigen die
AöR auf der Grundlage der in Kraft getretenen Beitragssatzung
zur Beitragserhebung).
Herstellungsbeitrag II (HK II, Altanschließer):
Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück durch die
Anbindung an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage
des Verbandes entwässert wird oder entwässert werden kann.
Wie verwendet die AöR diese Beitragseinnahmen?
Ziel der Erhebung von Beiträgen ist es, zur Finanzierung der Investitionen auf die Aufnahme von Fremdkapital (Darlehen) zu verzichten bzw. bereits aufgenommenes Fremdkapital zu mindern.
Was ist der Nutzungsfaktor?
Der Nutzungsfaktor gibt Auskunft über die Anzahl der Vollgeschosse.
Die Nutzungsmöglichkeit eines Grundstückes ist von dem Maß
der baulichen Nutzung (Vollgeschosse) abhängig. Die zulässige
bauliche Nutzung ergibt sich
a) im beplanten Gebiet aus dem Bebauungsplan
b) im unbeplanten Innenbereich aus der vorhandenen Bebauung der umliegenden Grund-stücke, die in einem örtlichen
Zusammenhang stehen.
c) im Außenbereich aus der tatsächlich vorhandenen und angeschlossenen Bebauung
Was bedeutet Vollgeschossmaßstab?
Im Rahmen der Beitragserhebung ist es erforderlich, in der Beitragssatzung den Maßstab zu bezeichnen, nach dem eine Umlage des Aufwandes auf die einzelnen Grundstücke erfolgt. Zur
Abgeltung des wirtschaftlichen Vorteils hat sich dabei der Vollgeschossmaßstab seit Jahrzehnten als anerkannter Beitragsmaßstab etabliert.
Beim Vollgeschossmaßstab wird die Grundstücksfläche mit
einem Faktor vervielfältigt, welcher sich nach der Anzahl der
Vollgeschosse bestimmt. Hinsichtlich des hier angewendeten
abgestuften Vollgeschossmaßstabes hat das OVG LSA entschieden, dass es beitragsrechtlich nicht zu beanstanden ist,
wenn beginnend mit dem 2. Vollgeschoss der Beitrag nur noch
60 % des Beitrages für das erste Vollgeschoss beträgt.
Was ist ein Vollgeschoss?
Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und
die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte
Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken oder
Hohlräume die unbegehbar sind bleiben unberücksichtigt. Geschosse die keine Schräge haben und wie ein Vollgeschoß zu
Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt werden können rechnen
ab einer Höhe von 2,0 m als Vollgeschoß. Auch ein Kellergeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn mehr als die Hälfte der
Grundfläche 1,60 m aus der Erdoberfläche hinausschaut. Bei
gewerblichen oder industriellen Bauten berechnen sich die Vollgeschosse nach Bau- oder Traufhöhe.
Wie wird die Anzahl der zulässigen Geschosse bzw. Vollgeschosse ermittelt?
a) im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplanes
Die höchstzulässige Anzahl von Vollgeschossen richtet sich
nach den Festsetzungen im Bebauungsplan.
Nutzt der Eigentümer diese Anzahl nicht aus, darf dies nicht
zu Lasten der Allgemeinheit gehen, d. h. es wird die Anzahl
der höchstzulässigen Vollgeschosse angesetzt.
Verwirklicht er die Nutzung in mehr Geschossen als nach der
Zahl der zulässigen Vollgeschosse, gilt die Zahl der tatsächlich genutzten Geschosse.
b) im unbeplanten Innenbereich
bebaute Grundstücke: Die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse.
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unbebaute Grundstücke: Die Zahl der anzusetzenden Geschosse richtet sich hier nach der Umgebungsbebauung,
d. h. die Bebauung der Grundstücke daneben, dahinter und
davor.
Nach § 34 Baugesetzbuch ist eine Bebauung u. a. zulässig,
wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie
der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Ist z. B. ein unbebautes Grundstück umgeben von einer
zweigeschossig Bebauung, dürfte es auch zweigeschossig
bebaut werden.
c) im Außenbereich
Hier wird von der tatsächlich vorhandenen Anzahl der Geschosse ausgegangen, da eine Aufstockung in der Regel
nicht zulässig ist.
Wie Ihre Vollgeschosse bemessen sind, ist auf den Befragungsunterlagen ersichtlich.
Wie werden übergroße Grundstücke veranlagt?
Übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken diesen, sind nur begrenzt zu veranlagen.
Ausgehend von einer Durchschnittsgröße im Entsorgungsgebiet von 708 qm gelten solche Grundstücke als übergroß, deren
Größe 30 vom Hundert (Begrenzungsfläche) oder mehr über der
durchschnittlichen Grundstücksgröße liegt. In diesem Sinne werden übergroße Grundstücke nur in Größe der Begrenzungsfläche
(921 qm) in vollem Umfang, hinsichtlich der die Begrenzungsfläche bis um 50 vom Hundert übersteigenden beitragsfähigen
Grundstücksfläche (1.382 qm) zu 50 % und hinsichtlich einer darüber hinaus bestehenden beitragsfähigen Grundstücksfläche zu
25 % herangezogen.
Wann erfolgt die Beitragserhebung?
Die Vorbereitungen für die Beitragserhebung sind im abgeschlossen, so dass zeitnah die ersten Beitragsbescheide versandt werden.
Auf Grund der infolge erwarteter Änderung/Ergänzung des KAG
LSA um eine Höchstverjährungsfrist von 10 Jahren mit einer
Nachlauffrist bis 31.12.2015 muss die Abwasserbeseitigung
Weißenfels zeitnah mit der Beitragserhebung beginnen.
Die Abw WSF-AöR wird die Beitragserhebung für das Stadtgebiet Weißenfels und seine Ortsteile Borau, Langendorf,
Reichardtswerben, Tagewerben und Burgwerben (umfasst das
ehemalige Verbandsgebiet des ZAW vor Eingemeindung) im
Zeitraum Ende Juli bis Ende August 2015 durchführen.
Der Bescheid enthält alle der Abwasserbeseitigung auf Grund
amtlicher Daten vorliegenden Angaben zum Grundstück. Sollten
die Daten im Ausnahmefall nicht korrekt sein, besteht die Möglichkeit diese unter Vorlage amtlicher Daten durch den Grundstückseigentümer zu ändern.
Der Beitragsbescheid an sich wird einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig, soweit von den in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgezeigten Rechtsmitteln kein Gebrauch gemacht wird.
Zum gleichen Zeitpunkt ist der Beitrag fällig und muss auf das
angegebene Konto der Abwasserbeseitigung überwiesen sein,
dies übrigens auch dann, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.
Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie ggf. zu viel bezahltes Geld erstattet.
Mangelnde finanzielle Ausstattung ist kein Widerspruchsgrund!
Wie hoch wird der Beitragssatz?
Nach Abschluss der Eigentümerbefragung wurden die Daten
ausgewertet und der Beitragssatz für die zentrale öffentliche Anlage zur Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert.
Die Kalkulation für den Herstellungskostenbeitrag I ergab einen
höchstzulässigen Beitragssatz von 2,38 EUR/qm, für den Herstellungskostenbeitrag II 0,86 EUR/qm beitragspflichtiger Fläche.
Tatsächlich als Beitrag wird der Beitragssatz erhoben, den der
Stadtrat der Stadt Weißenfels am 09.07.2015 beschlossen hat.
Dieser darf den kalkulierten Höchstsatz nicht überschreiten.
Um ggf. Abweichungen von geplanten Investitionskosten in der
Kalkulation auszugleichen wurde ein Abschlag von 15% vom
höchstzulässigen Beitragssatz vorgenommen:
Herstellungskostenbeitragssatz I: 2,02 EUR/qm
Herstellungskostenbeitragssatz II: 0,73 EUR/qm
Für alle Grundstücke im Entsorgungsgebiet, die den gleichen
Erschließungstatbestand haben (Neuanschlussnehmer oder Altanschlussnehmer) gilt der jeweils gleiche Beitragssatz.
Der verbleibende Anteil der Investitionskosten, also der nicht
durch Beiträge gedeckte Teil, geht als Abschreibungen und Zinsen in die jährlichen Benutzungsgebühren ein.
Ich habe nur ein kleines Einkommen und nicht genug Geld,
den Beitrag in einer Summe zu zahlen. Was kann ich tun?
In diesem Falle bieten wir auf der Grundlage des KAG LSA Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen an. Bitte treten Sie
Stadtwerke Weißenfels GmbH
Bekanntmachung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurden von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Leipzig geprüft.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Aufsichtsrat stimmt nach der Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Konzernlageberichtes
der Geschäftsführung und der Prüfungsberichte den Bestätigungsvermerken des Abschlussprüfers zu. Er erhebt, nachdem er die Berichte abschließend geprüft hat, keine Einwendungen.
Am 9. Juni 2015 hat der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernjahresabschluss gebilligt und festgestellt.
Gemäß § 121 Abs. 1 b) der Gemeindeordnung des Landes
Sachsen-Anhalt sind der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss sowie der
Lagebericht und Konzernlagebericht des Geschäftsjahres
2014 werden im Kundenservicezentrum der Stadtwerke Weißenfels GmbH, Südring 120, öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann vom 7. September 2015 bis 18. September 2015 erfolgen.
Öffnungszeiten des Kundenservicecenters
Montag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 11:00 Uhr
Weißenfels, 17. August 2015
Stadtwerke Weißenfels GmbH
Geschäftsführung
Günther
rechtzeitig - in jedem Falle vor Eintritt der Fälligkeit einen Monat
nach Erhalt des Bescheides - an uns heran, unsere Mitarbeiter erklären Ihnen gern die Voraussetzungen und den Umfang
der Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen. Die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartner finden Sie im Kopf unseres
Schreibens bzw. des Bescheides. Beachten Sie, dass bei Überschreitung der Fälligkeit Säumniszuschläge per Gesetz von immerhin einem Prozent der offenen Summe je angefangenem
Monat entstehen. Stundungszinsen liegen deutlich niedriger. Die
Zinssätze sind gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig vom
Marktzins.
Gestundet werden kann die Summe in Abhängigkeit Ihrer finanziellen Möglichkeiten von bis zu einem Jahr ab Fälligkeit.
Darüberhinausgehende Zeiträume sind nur im Einzelfall als Verrentung mit entsprechender Grundbucheintragung möglich.
Wir schalten im Zeitraum vom 31.08. bis 30.09.2015 eine zusätzliche Hotline. Hier können Sie unter der kostenfreien Telefonnummer
0800 9464262
Ihre Fragen stellen.
Erreichbarkeit der Hotline:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich an uns, wir werden
sie Ihnen gern beantworten.
Stadtwerke Weißenfels
Energienetze GmbH
Bekanntmachung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke
Weißenfels Energienetze GmbH für das Geschäftsjahr 2014
wurden von der Wirtschafsprüfungsgesellschaft WIBERA
Wirtschaftsberatung AG, Leipzig geprüft.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Geschäftsjahres 2014 werden im Kundenservicezentrum der Stadtwerke Weißenfels GmbH, Südring 120, öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann vom 7. September 2015 bis 18. September 2015 erfolgen.
Öffnungszeiten des Kundenservicecenters
Montag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 11:00 Uhr
Weißenfels, 17. August 2015
Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH
Geschäftsführung
Faust
Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters
Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby
Risch findet am 8. September 2015 in der Zeit von 14.00 Uhr –
17.00 Uhr im Fürstenhaus, Hinterhaus, Leipziger Str. 9, 1. OG,
statt.
Um telefonische Voranmeldung wird unter der Telefonnummer
(03443) 370201 gebeten.
11
V e r a n s t a lt u n g s ü b e r s i c h t
August 2015
21.08.
09:30 Uhr
22.08.
10:30 Uhr
24.08.
09:30 Uhr
27.08.
17:00 Uhr
27 - 30.08.
28.08.
09:30 Uhr
29.08.
10:30 Uhr
31.08.
09:30 Uhr
Mit-Mach-Theater:
Vom Fischer und seiner Frau
öffentliche Stadtführung
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
Mit-Mach-Theater:
Vom Fischer und seiner Frau
Ökumenische Andacht
XXV. Weißenfelser Schlossfest
Mit-Mach-Theater:
Vom Fischer und seiner Frau
öffentliche Stadtführung
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
Mit-Mach-Theater:
Vom Fischer und seiner Frau
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
Kulturhaus
Touristinformation, Markt 1,
Rathaus
Kulturhaus
Schlosskirche St. Trinitatis
Schloss Neu-Augustusburg
Kulturhaus
Touristinformation, Markt 1,
Rathaus
Kulturhaus
September 2015
04. - 06.09.
6.09.
09:00 16:00 Uhr
12.09.
10:30 Uhr
Weinfest Burgwerben
Kinderflohmarkt
Ortsteil Burgwerben, Schlosspark
Heimatnaturgarten Weißenfels
öffentliche Stadtführung
05.09.
17:00 Uhr
Sommerkonzert
Treff: Touristinformation,
Markt 1, Rathaus
Heinrich-Schütz-Haus
05.09.
06.09.
21:00 Uhr
09:00 16:00 Uhr
80er & 90er Jahre Sause
Kinderflohmarkt
06.09.
06.09.
07.09.
14:00 Uhr
09:30 Uhr
11.09.
09:30 Uhr
11. - 13.09.
12.09.
20:00 Uhr
05.09.
10:30 Uhr
13.09.
14.09.
09:30 Uhr
16.09.
14:00 Uhr
16.09.
Mit-Mach-Theater:
Schneewittchen
Kanuregatta
THE CASHBAGS
öffentliche Stadtführung
Tag des offenen Denkmals
Mit-Mach-Theater:
Schneewittchen
Tag der Heimat
Ohrenschmaus im Schütz-Haus
18.09.
09:30 Uhr
19.09.
10:30 Uhr
21.09.
09:30 Uhr
23.09.
09:00 Uhr
25.09.
09:30 Uhr
25.09.
20:00 Uhr
26.09.
10:30 Uhr
27.09.
28.09.
16:00 Uhr
09:30 Uhr
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Mitteldeutscher Marathon mit
Berglauf der Kinder
Kostümführung „Kiesewetters Auftrag“
Mit-Mach-Theater: Schneewittchen
Mit-Mach-Theater:
Schneewittchen
öffentliche Stadtführung
Mit-Mach-Theater:
Schneewittchen
„Urfaust“ Schülervorstellung
vom Theater Zeitz
Mit-Mach-Theater:
Schneewittchen
ELIE LEVY - Die Sprache
des Körpers
öffentliche Stadtführung
Herbstkonzert der Jenaer Philharmonie
Mit-Mach-Theater:
Schneewittchen
Flamenco entre amigos Miguel Iven Trio
Anmeldungen bis 28.08.
Kulturhaus
Heimatnaturgarten
Ortsteil Wengelsdorf
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
a tribute to Johnny Cash
Treffpunkt: Schlossterrasse
Kulturhaus
Kulturhaus
Ortsteil Wengelsdorf
Kulturhaus
Treff: Touristinformation,
Markt 1, Rathaus
Weißenfels & Ortsteile
Kulturhaus
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
der Ortsgruppe der Sudeten- Bootshaus
deutschen Landsmannschaft
Der Weißenfelser Freundes- Heinrich-Schütz-Haus
kreis von Heinrich-Schütz;
Eintritt 5 EUR, ermäßigt 3 EUR
Kinder-Mit-MachKulturhaus
Theater im Klubsaal
Treff: Touristinformation,
Markt 1, Rathaus
Kinder-Mit-MachKulturhaus
Theater im Klubsaal
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
Kulturhaus
Kulturhaus
Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal
Treff: Touristinformation,
Markt 1, Rathaus
Kulturhaus
Kulturhaus
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Wie in alten Kulturhauszeiten
„Mix Up“ spielt am 31. Oktober
im Kulturhaus Weißenfels
Die Weißenfelser Band Mix Up spielt traditionell am 31. Oktober 2015 ab 20 Uhr im Weißenfelser Kulturhaus unter dem
Motto „Wie in alten Kulturhauszeiten“. Seien Sie eingeladen
zu einer abwechslungsreichen musikalischen Zeitreise mit
bekannten deutsch- und englischsprachigen Hits aus Beat
und Rock der vergangenen Jahrzehnte. Die Band steht für
eine melodische sowie tanzbare Rockmusik und legt besonderen Wert auf Vielseitigkeit und Originaltreue. Diese Musik
mit Mix Up und das Wiedersehen mit Freunden und Bekannten war in den vergangenen Jahren ein Besuchermagnet. Die
Band freut sich auf diesen Abend und lädt alle Fans zum Tanzen, Zuhören und Bekannte-Treffen ein.
Karten im Vorverkauf sind in der Tourist-Information Weißenfels erhältlich.
Kartenpreis: 8,50 € zzgl. VVG
Tel.: 03443 303070
Markt 1, 06667 Weißenfels
Restkarten ab 19:00 Uhr an der Abendkasse zu 10,50 €.
Gastspielverschiebung „Zeit heilt alle Wunder“
Uwe Steimle und sein Jazz-Trio
Die Veranstaltung „Zeit
heilt alle Wunder“ mit Uwe
Steimle und seinem JazzTrio vom 20.11.2015 auf
den 01.04.2016 um 20 Uhr
im Kulturhaus Weißenfels
verschoben wird. Grund ist
die Hauptrolle in einem Kinofilm und Dreharbeiten,
die Uwe Steimle von Oktober bis Dezember 2015
wahrnehmen wird.
Programminformation
... “Zeit heilt alle Wunder“
gestern, heute und immer da! Diese einzigartige Reise unternimmt Uwe Steimle mit Ihnen und seinem Jazz- Trio. Eigene Lieder und Texte, aber auch bekannte Stimmungshits wie „Du hast
den Farbfilm vergessen“ fließen, natürlich „Steimlerisch“ umgestaltet, eindrucksvoll ins Programm ein. Begleitet von Wolfgang
„Zicke“ Schneider am Schlagzeug, Matthias Hessel am Piano
und Richard Müller am Bass werden die Kindheitserinnerungen
ausgezeichnet musikalisch umrahmt. Uwe Steimle überzeugt
nicht nur mit seiner trockenen authentischen witzigen Art, sondern auch mit seinem musikalisch-sängerischen Talent. Von „Figaro“ bis hin zu „Anna aus Havanna“ wird jede Tonlage gestreift.
Termin: 1. April 2016, 20 Uhr
Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels
Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit oder
können an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen sie gekauft wurden!
Vorverkaufsstelle: Touristinformation Weißenfels,
Markt 1, 06667 Weißenfels
Tel.: 03443 303070, Fax: 03443 239472
E-Mail: [email protected]
www.weissenfelstourist.de
oder im Internet unter www.reservix.de
XXV. Weißenfelser Schlossfest
27. – 30. August 2015
KISS-TRIBUTE-BAND und MY’TALLICA. NOMAX nehmen die
Besucher am Samstag, 29.08.2015, mit auf eine musikalische
Party-Reise. Vor dem Feuerwerk am Sonntag, 30.08.2015, heizt
die finnische Band Steve‘n’Seagulls mit ihrem Hillbilly-Stil die
Besucher richtig an.
Tribute Night
Vom 27. bis 30. August 2015 lädt die Stadt Weißenfels zum
25. Weißenfelser Schlossfest ein. Traditionelle Highlights, wie
das sinfonische Eröffnungskonzert, die Oldtimerrallye, der historische Markt, der Festumzug und das abschließende Feuerwerk
werden mit einem bunten und abwechslungsreichen Programm
ergänzt. Der Hauptveranstaltungsort, das Schloss Neu-Augustusburg, wird sich von seiner imposantesten und schönsten
Seite zeigen. Das ehemalige Residenzschloss der Herzöge zu
Sachsen-Weißenfels blickt auf eine mehr als 300-jährige Geschichte und ein abwechslungsreiches Geschehen zurück.
Rockland fm präsentiert am Freitag, 28.08.2015, die „Tribute-Night“ mit FEUERENGEL – A Tribute To Rammstein, THE
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Foto Steve ’n‘ Seagulls
Eröffnungskonzert 27.08.2015
Mit dem Eröffnungskonzert beginnt am 27. August das diesjährige Schlossfest in Weißenfels – wie gewohnt in klassischer Weise.
So wird das Leipziger Symphonieorchester das Programm gestalten. Das Orchester gastierte schon zum vergangenen Weißenfelser
Schlossfest und wird manchem Besucher in guter Erinnerung sein.
Preise im Vorverkauf: 10,00 € und ermäßigt 8,00 € (jeweils zuzüglich Vorverkaufsgebühr)
Kinder bis 6 Jahre zahlen keinen Eintritt.
Die Begleitpersonen von mobileingeschränkten Personen zahlen
ebenfalls keinen Eintritt.
Ermäßigt sind Schüler und Studenten.
Preis an der Abendkasse: 14,00 € und ermäßigt 12,00 €
Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 20:00 Uhr
Vorverkaufsstelle (ausschließlich):
Touristinformation Weißenfels
Markt 1, 06667 Weißenfels
Telefon: 03443 303070
E-Mail: [email protected]
www.weissenfelstourist.de
Rockland fm präsentiert die „Tribute-Night“ mit drei internationalen Hard-Rock- und Metal-Größen
Den lauten Reigen eröffnet am 28.08.2015 die Metallica-Tribute-Band MY’TALLICA, gefolgt von der THE KISS-TRIBU-
OLAF SCHUBERT - „SO!“
TE-BAND. Den krönenden Abschluss bildet der Auftritt von
FEUERENGEL, einer Rammstein-Tribute-Band. Die Musiker
stehen den berühmten Originalen nicht nur akustisch kaum
nach: Auch in Sachen Pyrotechnik schöpfen die Bands aus
dem Vollen und kommen so an ihre Vorbilder recht nah heran.
Es dürfte angenehm warm werden in den vorderen Besucherreihen.
Preise im Vorverkauf: 5,00 € (zuzüglich Vorverkaufsgebühr)
Preis an der Abendkasse: 8,00 €
Einlass: 18:00 Uhr
Beginn: 19:00 Uhr
Karten für die „Tribute-Night“ gibt es bei Reservix.de, in der Touristinformation Weißenfels und an allen bekannten Vorverkaufsstellen.
Eintritt für Samstag 29.08.2015 und Sonntag 30.08.2015
Preise im Vorverkauf: 3,00 € zzgl. Vorverkaufsgebühr (gilt für beide Tage inklusive)
Preise an der Tageskasse: 5,00 €
Veranstaltungsort: Schlosshof Schloss Neu-Augustusburg,
Zeitzer Straße 4, 06667 Weißenfels
Vorverkaufsstelle (ausschließlich):
Touristinformation Weißenfels
Markt 1, 06667 Weißenfels
Telefon: 03443 303070
E-Mail: [email protected]
www.weissenfelstourist.de
Orgelsommer Borau
Der neue Schubert ist da.
Gott sei Dank in alter Form,
denn er sagt wie immer:
„SO!“
Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Selau in Borau lädt recht herzlich zu einem besonderen Orgelkonzert
anlässlich des
„SO“ sind nicht nur Olaf
Schuberts spiegelbildliche
Initialen – vielmehr sprechen diese beiden Buchstaben für ihn selbst, denn
wer SO sagt, hat Reserven. Dass Schubert diese
Reserven überhaupt aktivieren muss, ist unwahrscheinlich, seine Akkus
sind voll und selbst im gewöhnlichen Standby gibt er schon 150 % Leistung.
Seine Auftritte sind legendär und es gelingt ihm, die etwas
mageren 65 kg schubertschen Lebendgewichts durch schiere Bühnenpräsenz wie eine Tonne wirken zu lassen. Man
weiß es: Olaf ist untergewichtig, aber überbegabt. Schubert
wird wie immer viel erzählen, obendrein singen und es ist zu
befürchten, dass er auch tanzt.
Jene, die versäumt haben, ihn live zu sehen, werden es irgendwann bereuen, denn wie steht schon geschrieben: Selig
sind die, die ihn schon erleben durften.
Also strömet zu Hauf – er wird euch erleuchten!
„Der Mahner und Erinnerer“ „Der Vergewaltiger des Bösen“
„Das Wunder im Pollunder“ ist wieder live auf Tour.
am Sonnabend, dem 22. August 2015, um 17.00 Uhr an der
Ladegastorgel in der Selauer Kirche St. Georg in Borau mit
dem führenden Konzertorganisten Professor Bjorn Boysen
aus Norwegens Hauptstadt Oslo ein.
24. Merseburger Orgelsommers 2015
Professor Bjorn Boysen ist auch seit 1977 Organist an der
Osloer Konzerthalle und auch verantwortlich für eine der
größten Orgeln Norwegens. Er ist auch Kenner und Berater
für die Sicherung und Renovierung historischer Instrumente.
Wir können uns auf Werke von Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven, Robert Schumann und Felix Mendelssohn Bartholdy freuen.
Der Freundeskreis Musik und Denkmalpflege in Kirchen des
Merseburger Landes erhebt den Eintrittspreis in Höhe von
10,00 €, ermäßigt 8.00 € und Schüler 3,00 €.
Termin: 20. September 2015, 19 Uhr
Veranstaltungsort: Stadthalle Weißenfels
Vorverkaufsstelle:
Touristinformation Weißenfels,
Markt 1,
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 303070
Fax: 03443 23 94 72
E-Mail: [email protected]
www.weissenfelstourist.de
Im Internet unter: www.eventim.de
Und an allen bekannten Vorverkaufsstellen.
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Samstag, 5. September 2015,
17:00 Uhr
„Flamenco entre amigos“
Sommerkonzert
im Innenhof des Heinrich-SchützHauses
Miguel Iven (Flamencogitarre)
Sebastian Ude (Violine, Viola, Saxofon)
Konrad Sommer (Cajon, Percussion)
Die Musik des Trios basiert auf den Kompositionen des virtuosen
Konzertgitarristen Miguel Iven, rhythmisch grundiert von der vielseitigen Multikulti-Percussion Conny Sommers. Darüber hinaus
sorgt der Leipziger „Teufelsgeiger“ Sebastian Ude für die Verbindung zur europäischen Klassik. Stilistisch bewegt sich die Musik
des Trios zwischen traditionellen Elementen des ureigentlichen
Flamencos (Cante Jondo), jazzigen Einflüssen und konzertanten
Stilisierungen in der Tradition europäischer Kunstmusik.
Spanischer Wein und Käsewähe runden das diesjährige Sommerkonzert kulinarisch ab.
Eintritt: 12,00 €, ermäßigt 9,00 €, Schüler 5,00 €
Mittwoch, 16. September, 19:00 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus
Ohrenschmaus im Schütz-Haus
„Der Weißenfelser Freundeskreis von Heinrich Schütz“
Dr. Otto Klein (Referent)
Die kleine Stadt an der Saale zog Heinrich Schütz so magisch
an, dass er trotz seiner Verpflichtung als kursächsischer Hofkapellmeister in Dresden sogar seinen Alterssitz in Weißenfels
wählte. Wenig bekannt ist, dass er in Weißenfels auch bis ins
hohe Alter zahlreiche Taufpatenschaften bei angesehenen Bürgern der Stadt übernommen hatte, die seinen Freundeskreis
charakterisieren. Dr. Otto Klein wird über diesen illustren Personenkreis um den Privatmann Heinrich Schütz in Weißenfels
referieren.
Eintritt: 5,00 €, erm. 3,00 €
Kartenvorverkauf und weitere Informationen unter:
www.schuetzhaus-weissenfels.de
Kontakt:
Heinrich-Schütz-Haus Weißenfels
Weißenfelser Musikverein „Heinrich-Schütz“ e. V.
Nikolaistr. 13, 06667 Weißenfels
03443 30 28 35
[email protected]
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Lesung mit Gunter Böhnke
Der bekannte Leipziger
Kabarettist und Autor
Gunter Böhnke folgt mit
seiner Lesung BerndLutz Lange ins Kloster
St. Claren.
Beide waren bei den
Kabarett „ Academixer“
ein exzellentes Duo.
Somit schließt sich der
Kreis.
Gunter Böhnke liest aus seinen Büchern, wie
Mein Leipzig. Geliebtes Weltdorf
50 EINFACHE DINGE DIE SIE ÜBER SACHSEN WISSEN
SOLLEN
DER SACHSE LIEBT DAS REISEN SEHR
und dazu gibt es noch Sächsisches unter dem Motto „Mir
Saggsn gehn nich under“ am Sonntag, dem 20. September
2015, um 15.30 Uhr, im Kloster St. Claren, Rosalskyweg 1.
Der Weißenfelser Bürgerverein Kloster St. Claren e. V. lädt
dazu recht herzlich ein.
Der Kartenvorverkauf hat bereits in der Seume-Buchhandlung, Jüdenstraße. 27, in Weißenfels begonnen. Der Eintrittspreis beträgt 11,00 €.
Weitere Vorverkaufsstellen: Reisebüro S. Martelock, Beuditzstr. 91c und Weißenfelser Bürgerverein Kloster St. Claren,
Rosalskyweg 1.
Museum Schloss Neu-Augustusburg
Theatersprechtag
Wo: Wann: Touristinformation Weißenfels
Markt 1, Rathaus Weißenfels, Eingang links neben dem Haupteingang
06667 Weißenfels
25.08.2015, 10.00 bis 12.00 Uhr
Es werden Spielpläne der Oper, der Musikalischen Komödie
und des Schauspielhauses Leipzig vorgestellt sowie Theaterfahrten nach Leipzig angeboten.
Öffentliche Führung im Fürstenhaus
Weißenfels, 30. August 2015
Das Weißenfelser Fürstenhaus gehört mit seinen Stuckaturen
in der ersten Etage, neben dem Residenzschloss Neu-Augustusburg, zu den bedeutendsten Zeugnissen der Weißenfelser Herzogszeit. 1673 wurde das Gebäude errichtet und
war dann vor allem Wohnsitz hoher herzoglicher Hofbeamter.
Der zweieinhalbgeschossige Bau mit hohem Walmdach weist
eine repräsentative Fassadengestaltung auf.
Am Sonntag, dem 30. August 2015 lädt der Weißenfelser
Gästeführerverein e. V. zu einer öffentlichen Besichtigung
ein. Treffpunkt ist 14.00 Uhr das Fürstenhaus in der Leipziger Straße 9.
Angebote aus dem Schloss
Museum Neu-Augustusburg Weißenfels
zum außerschulischen Lernen Klassen 1 - 4
Gerne stellen wir Ihnen ein Programm nach Ihren Wünschen
zusammen. Ob Projektstunde oder Projekttag … unsere Themen sind so vielseitig, wie die Geschichte. Nähere Informationen gerne in der Schlossbibliothek bei I. Struve gerne unter
01629867430, 06667 Weißenfels, Zeitzer Str. 4
Schlossführung durch alle Zeiten:
Neuberin führt mit Geschichten durch die Geschichte an besondere Punkte in und am Schloss Neu-Augustusburg
während des Rundgangs erhalten die Kinder Kostüme und werden in wichtige historische Persönlichkeiten verwandelt
Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Kreativstunde möglich: Kronenketten flechten eigene Hand zur Kerze tauchen
Öffentliche Stadtführung
Entdecken Sie die Zeugnisse der
imposanten Historie von Weißenfels
und den Wohlstand einst herrschender Landesherren bei einem geführten Spaziergang durch die Weißenfelser Innenstadt.
Termin: samstags, Mai bis September 2015
Treffpunkt: 10.30 Uhr, Touristinformation Weißenfels, Markt 1
Preis: 3,00 € pro Person; 1,50 € für Schüler und Studenten
Dauer: 1,5 Stunden
Leben und Spielen wie ein Pharao: Die begehbare Kopie der
Grabkammer des Sennedjem
hier wird vom Alltagsleben der Künstler und Handwerker berichtet im Mittelpunkt steht die Geschichte um die Lebensweisen
und das Totengericht Spiele und Geschichten werden geboten,
zum Abschluss geht es in die originalgetreue Kopie,
Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Skarabäus formen
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Bequem online Anzeigen …
Schuhmärchen: Zeigt her eure Füße!
Eine ganz besondere Veranstaltung über Füße im Schuhmuseum mit spannendem Rundgang durch eine Welt voller Schuhe
und verrückte Schuhe ausprobieren am Schuhregal
Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Schuhketten bemalen
• gestalten • schalten
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Zaubershow mit Till Weißenspiegel über das Höfliche Benehmen
Geschichten und Zaubereien über das gute Benehmen… nicht
nur beim Museumsrundgang
Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Tintenwischer gestalten
Leben und Lernen der Indianerkinder des Mondes: Die
Yanomami
Fotoschau der bekannten Weißenfelser Fotografin C. Naundorf:
es wird über das Leben und die Spiele berichtet und Hütten gebaut.
Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend möglich: Indianerschmuck
gestalten
Schatzsuche durchs Museum …
mit Perücken und Kostümen wird Herzog Christian besucht.
anschließend gibt es Spiele wie zur Barockzeit.
Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Kreativstunde möglich: Kronenketten flechten
Projekttage im Schloss Museum
Neu-Augustusburg Weißenfels
ab Klasse 5 - 12
jeweils 2 x 45 Minuten, im Anschluss Kreativangebot
Informationen und Terminabsprachen in der Schlossbibliothek
bei I. Struve unter 01629867430
Frühe Lebensformen von Menschen: Barocke Kinderstube
Im Mittelpunkt steht das Leben der armen und reichen Kinder in
der Barockzeit. Die Schüler können sich kleiden wie zur Barockzeit mit Perücke und Kostümen. Es wird über den Alltag berichtet und es gibt eine Kostümführung durchs Schloss.
Märchenzeit im Museum: Mit-Mach-Theater im Schloss mit
anschließendem Museumsrundgang
Alle Schüler werden zum Schauspieler und schlüpfen in Kostüme und Perücken.
Der gestiefelte Kater, Dornröschen, Das Weißenfelser Schlossgespenst, Schlossmärchen
Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Kreativstunde möglich:
Schuhketten bemalen
Mit uns ist immer Theater: ein Projekttag als Schauspieler in
der Märchenzeit
An diesem Projekttag wird gemeinsam ein Theaterstück gespielt. Für alle Schüler haben wir Kostüme. In der ersten Einheit
wird das Stück vorgestellt und kleine Übungen zum Theaterspiel
erfolgen. In der zweiten Einheit erhalten alle Schüler ein Kostüm
und das Stück wird gemeinsam gespielt.
Mit allen Sinnen durchs Museum: ein Projekt gegen die tägliche kleine Gewalt
Sehen, Hören, Riechen, Fühlen, Schmecken wird in spielerischer Form in den Mittelpunkt gerückt, bevor es zu besonderen
Ausstellungshöhepunkten geht
Dauer 2 x 45 Minuten 3,00 Euro p. P.
anschließend Kreativstunde möglich: Leinenbeutel bedrucken
2,00 Euro p. P.
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Frühe Lebensformen von Menschen: Händel spielt …
Eine Veranstaltung über die Musik und die Spiele seiner Zeit mit
Besuch der wunderschönen Barockkirche im Schloss
Altes Handwerk neu entdeckt:
Kerzen tauchen und gestalten, Leinenbeutel bedrucken, mit Feder und Tinte Lesezeichen gestalten, Musikmalen
Schlosskirchenführung zu den Barocken Musikern in der
schönsten Barockkirche Mitteldeutschlands
Rundgang durch die Barockausstellung, Bach und Händel werden in ihrer Zeit dargestellt
Der Absolutismus in Deutschland am Beispiel des Herzogtums Sachsen/Weißenfels
Herzog August Adolph II. als Typus des aufgeklärten Fürsten
Mit ausgewählten Themen kommen wir gerne auch in Ihre
Einrichtung!
Mit uns ist immer Theater! Ein Projekttag mit vielen Kostümen und Perücken mit Rundgang durch die Ausstellungen: Schuhmärchen, Prinzessin Friederike, Grimms Märchen,
Schwarzlichttheater
Händel spielt: mit Tänzen und Geschichten der Geschichte um
Händel näher kommen.
Frühe Lebensformen von Menschen: Die begehbare Grabkammer des Sennendjem
Im Mittelpunkt steht das Leben im Alten Ägypten, hier wird vom
Alltagsleben der Künstler und Handwerker berichtet im Mittelpunkt steht die Geschichte um die Lebensweisen und das Totengericht Geschichten und Spiele werden geboten, zum Abschluss geht es in die originalgetreu Kopie
Barocke Kinderstube: Leben und Lernen der armen und reichen Kinder im Barock.
Mit allen Sinnen: Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Fühlen.
Buchlesungen:
Mutti, was spielen die Kinder im Krieg: die berührende Geschichte eines kleinen Mädchens, welches die fröhlichen Plakate des Ersten Weltkrieges nicht versteht
Damit Du weiterlebst: Briefe aus der Todeszelle einer jungen
Mutti im Zweiten Weltkrieg
Alkohol, nein, danke: Erinnerungen an eine Kindheit mit einem
Säufervater
Aids hat mir das Leben gerettet: Fotoschau und Buchlesung
Am 20.09.2015 ist der Ägyptologe Dr. Wettengel mit dem
Vortrag zu Gast: Das Tal der Könige
Frühe Lebensformen von Menschen: Leben und Lernen der
Indianerkinder des Mondes: Die Yanomami
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Fotoschau der bekannten Weißenfelser Fotografin C. Naundorf
über die Indianer, die noch wie zur Steinzeit leben. Es werden
Hütten gebaut und Spiele ausprobiert.
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Karten und schönen
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Griechische Spezialitäten
AP
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Alle Gerichte mit Pommes frites oder Kroketten und kl. Salat.
390 Hähnchen Gyros Hähnchengyros mit Tzaziki, Beilage und Salat
7,00 7,50
391 Gyros Spezial Gyros mit Tzaziki, Beilage und Salat
7,50 8,00
392 Gyros Skordatos Gyros mit Knoblauchsoße, Beilage und Salat
8,00 8,90
393 Gyros Kafteros Gyros mit scharfer Soße, Beilage und Salat
8,00 8,90
394 Arni Juwetzi Lammfleisch in Nudelreis mit Käse überbacken, dazu Salat
9,00 10,00
395 Gyros Juwetzi Gyros in Nudelreis mit Käse überbacken, dazu Salat
8,00 8,50
396 Kotopoulo Metaxa Hähnchenbruststreifen in Metaxasoße mit Käse überbacken, Beilage und Salat
8,00 8,50
397 Gyros Metaxa Gyros in Metaxasoße mit Käse überbacken, Beilage und Salat
8,00 8,50
398 Souvlakia 2 Schweinefleischspieße, Beilage und Salat, Soße
8,50 9,50
399 Grill Kotopoulo Hähnchenbrustfilet, Beilage und Salat
8,00 8,50
400 Kostas Spezial Gyros, Lammfilet, Schweinefilet, Hähnchenbrustfilet, Kräuterbutter, Beilage und Salat 12,40 13,80
401 Gyros überbacken mit Zwiebeln, Paprika, Tomatensoße, mit Reis oder Pommes frites und Salat
7,00 8,00
402 Josan Gyros in Rahmsoße mit Pommes frites oder Reis und Salat
7,00 8,00
403 Gyros überbacken mit Pilzen, Zwiebeln, Paprika, Sahnesoße, mit Reis oder Pommes frites und Salat 7,00 8,00
403a Hähnchengyros überbacken mit Pilzen, Zwiebeln, Paprika, Tomaten und Sahnesoße und Salat
7,00 8,00
404 Zigeuner Gyros mit Zigeunersoße, Käse überb., mit Reis oder Pommes und Salat
7,00 8,00
Schweinefleischgerichte
Alle Gerichte mit Pommes frites oder Kroketten und kl. Salat.
405 Schweinesteak mit Gorgonzolasoße und Salat
406 Schweinesteak mit Rahmsoße und Salat
407 Champignon-Zwiebel-Steak Schweinesteak mit gebr. Zwiebeln und Champignons
408 Champignon-Steak Schweinesteak mit Champignons und Rahmsoße
409 Brokkoli-Steak gegrilltes Schweinesteak mit Brokkoli und Sahnesoße
410 Hawaii-Steak Schweinesteak mit Schinken* , Ananas, Sahnesoße und Käse überbacken
411 Steak Schweinesteak mit Pfifferlingen in Sahnesoße
412 Steak Panna geschn. Schweinefilet mit Metaxa verfeinert und pikanter Champignonsoße
AP
LP
7,00
7,00
7,50
7,50
7,50
7,50
7,50
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,50
Puten- und Hänchensteaks
Alle Gerichte mit Pommes frites oder Kroketten und kl. Salat.
413 Pfifferling-Steak Putensteak mit Pfifferlingen in Sahnesoße
414 Puten-Spezial-Steak mit Spezialsoße und Käse überbacken
415 Puten-Champignon-Steak mit Champignonsahnesoße
800 Hähnchen-Steak Hähnchensteak mit Pfifferlingen in Sahnesoße
801 Hähnchen-Steak mit Metaxasoße und Käse überbacken
802 Hähnchen-Champignon-Steak mit Champignonsahnesoße
803 Hawaii-Steak Hähnchensteak mit Ananas, Schinken und Käse überbacken
804 Hähnchen-Spezial-Steak mit Gorgonzola überbacken in Sahnesoße
• Visitenkarten
• Briefpapier
• BrOsCHÜren
• ZeitsCHriften
• Briefpapier
• pLakate
• pOster
Frohe
25
Jahre
gem. Fleischspezialitäten
AP
LP
7,50
8,00
7,50
7,00
8,00
7,50
8,00
8,00
8,00
8,50
8,00
8,00
8,50
8,00
8,50
8,50
Alle Gerichte mit Tzaziki und kl. Salat
810 Spezial Bifteki Hacksteak mit Fetakäse gefüllt, Salat, Tzatziki
811 Olympos-Teller Gyros, Suzuki, Souvlaki und Pommes frites
812 Korfu-Teller Gyros, Suzuki, Souvlaki, Lammkotelett und Pommes frites
813 Josan-Teller Gyros, Suzuki, Schweinesteak, Hähnchenbrustfilet und Pommes frites
814 Kreta-Teller 2 Lammkotletts, 1 Schweinesteak, 2 Schweinefilets und Pommes frites
815 München-Teller 1 Suzuki, 2 Schweinesteaks, 1 Schweinefilet und Pommes frites
gem. Fleischspezialitäten
Fischgerichte
9,50
11,90
12,50
13,50
14,50
13,50
Alle Gerichte mit Tzaziki und kl. Salat
820 Helgoland-Platte Gyros, 2 Suzuki, 2 Souvlaki, 2 Schweinefilet, Pommes frites, gem. Salat
821 Hellas-Platte 2 Steaks, 2 Souvlaki, 2 Lammkoteletts, 2 Schweinefilets, Pommes und Salat
822 Hellas-Platte für 3 Personen, ink. 1 Fl. Wein (rot oder weiß)
823 Neptun-Platte für 3 Personen: Gyros, 3 Suzuki, 3 Bauern-Souvlaki, 3 Schweinesteaks, Pommes und Salat
26,50
29,90
44,90
31,90
Schmidt
Eure Anna
Gefüllte Pizzabrötchen
524 Calamari Fritti mit Pommes frites
525 Prawn Curry Scampi mit Currysoße und Reis
526 Prawn Korma Scampi mit Kokosnuss, Mandeln, Sahnecremesoße und Reis
527 Garides Kostikas Scampi in Tomatensoße und Schafskäse, Beilage und Salat
528 Josan Garides Scampi in Knoblauchsoße, Beilage und Salat
530 Krabben in Knoblauchsoße, mit Basmatireis
830 Fischplatte Scampis, Lachs, Calamaris, Reis, mit Tzatziki
831 Lachsfilet Reis, Champignonsahnesauce
832 Lachsfilet überbacken Champignons, Paprika, Gurken, Artischocken, in Tomatensauce
833 Lachsfilet gebratenes Lachsfilet, Pommes frites, Currysahnesauce, mit Käse überb., gem. Salat
834 Schollenfilet Champignons, Sahnesauce, Reis oder Pommes frites, gem. Salat
835 Schollenfilet Zwiebeln, Champignons, Reis nach indischer Art gekocht, Tomatensahnesauce
Rindfleischgerichte
Heiße leckere Baguettes
8,00
8,50
8,50
8,50
8,50
7,50
14,00
10,50
11,00
11,00
9,50
9,50
AP
Alle Gerichte mit Pommes frites oder Kroketten und kl. Salat.
416 Gegrilltes Rumpsteak mit gebratenen Zwiebeln und Champignons
417 Gegrilltes Rumpsteak mit Kräuterbutter
418 Gegrilltes Rumpsteak mit Champignons und Sahnesoße
419 Gegrilltes Rumpsteak mit Schinken, Ananas und Käse überbacken
420 Gegrilltes Rumpsteak mit Pfifferlingen in Sahnesoße
Mit Sauce und Käse überbacken
421 Salami - Baguette mit Tomaten, Salami, Gurke, Käse, Salat
422 Schinken - Baguette mit Tomaten, Schinken* , Gurke, Käse, Salat
423 Josan - Baguette mit Schinken* , Zwiebeln, Salami, Gurke, Salat
424 Hawaii - Baguette mit Schinken* , Ananas, Käse, Salat
425 Thunfisch - Baguette mit Thunfisch, Tomaten, Zwiebeln, Käse, Salat
426 Ei-Baguettes mit gek. Ei, Schafskäse, Tomaten, Gurken, Salat
427 Hähnchen - Baguette mit Gurke, Zwiebeln, Hähnchen, Salat
428 Gyros - Baguette mit Tomaten, Gyros, Zwiebeln, Käse, Salat
429 Schnitzel - Baguette mit Zwiebeln, Schnitzel, Gurken, Käse, Salat
430 Wahl-Baguettes mit 3 Beilagen
LP
9,50 10,50
9,50 10,50
9,50 10,50
10,50 11,50
10,00 11,00
AP
LP
4,00
4,00
4,50
4,50
4,50
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
4,50
4,50
5,00
5,00
5,00
5,50
5,50
5,50
5,50
5,50
Mini-Frühlingsrollen (10 Stück)
Folienkartoffel mit Tzaziki
Fischstäbchen mit Pommes frites und Salat
Pizzabrot
Tzaziki
Chicken Nuggets (10 Stück) mit Pommes frites und Asia Soße
Chicken Wings (8 Stück) mit Pommes frites
1 Pizzabrot mit Tzatziki
1 Pizzabrot mit Kräuterbutter
1 Pizzabrot mit Currysauce
Saganaki panierter Fetakäse, mit Tomaten ganiert
Feta Fetakäse, Oliven, Peperoni, Salat
Pommes frites Ketchup oder Mayonnaise + 30 cent
Kroketten
Mafiabrot mit Tomatensauce, Knoblauch
Reis
American Fries knusprige Kartoffelecken
Oliven
Peperoni
Peperoni vom Grill mit Knoblauch
Chicken Nuggets 6 Stück mit Currysauce
Hamburger mit Pommes frites
Chickenburger mit Pommes frites
Gyrosburger mit Pommes frites
Cheeseburger mit Pommes frites
Gefüllte Fladenbrote
3,50
3,50
5,00
2,50
3,50
5,50
5,00
4,00
3,50
3,50
4,50
4,00
2,00
2,50
3,00
2,50
3,50
2,00
2,00
3,50
3,00
4,50
4,50
4,50
5,00
4,00
4,50
5,00
5,00
5,00
alle Gerichte mit grünem Salat, Tomate, Gurke
640 Fladenbrot 1 mit Ananas, Schinken*, Joghurtdressing
641 Fladenbrot 2 mit Mozzarella, Schafs- und Goudakäse
642 Fladenbrot 3 mit Hähnchenbrustfilet, Champignons, Zwiebeln, Paprika, indischer Art
643 Fladenbrot 4 mit Schweinegyros, Schafskäse, Zwiebeln und Tzatziki
644 Fladenbrot 5 mit Hähnchengyros, Tomaten, Zwiebeln, Tzatziki
5,00
5,00
5,50
5,50
5,50
AP = Abholpreis, LP = Lieferpreis Alle Preise verstehen sich incl. MwSt.
Getränke
Flasche 0,5l
Weißwein
Imiglikos
Demestica
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
2,50
0,75l
0,75l
Partyservice
Vorspeisen und kleiner Hunger
511
515
516
517
519
521
523
614
615
616
617
618
620
621
623
625
626
627
629
630
632
633
634
635
636
Griechische, indische, deutsche, italienische Gerichte
P1 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Käse
P2 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Salami oder Schinken*
P3 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Thunfisch und Zwiebeln
P4 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Schinken* und Ananas
P5 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Gyros und Zwiebeln
Biere
Radeberger
Ur-Krostitzer schwarz
Hasseröder
Krombacher
Krombacher alkoholfrei
Mixery
Red bull
7,00
7,00
Rotwein
Lambrusco
Imiglikos
Demestica
0,75l
0,75l
0,75l
6,00
7,00
7,00
Alkoholfreie Getränke
Orangensaft
Apfelsaft
Multivitaminsaft
Mangosaft
Guavesaft
Litschisaft
Coca Cola, Coca Cola light
Fanta, Sprite
Tafelwasser
1,00l
1,00l
1,00l
1,00l
1,00l
1,00l
1,50l
1,50l
1,00l
2,50
2,50
2,50
2,80
2,80
2,80
2,50
2,50
2,00
innerhalb der Gastätte
Preise für:
10 Personen
10 Personen
15 Personen
S NNE
Am Markt 1 · 15926 Luckau
Tel. 03544/5579850 · 03544/5579851
Fax 03544/5579852
Mindestbestellwert: in Luckau 6 €. Außerhalb auf Anfrage. Selbst abholen – Geld sparen!
Lieferung frei Haus. Nutzen Sie unseren Lieferservice auch für Betriebs-, Geburtstags- und
alle anderen Feiern! Wir bitten um Vorbestellung.
Montags-Angebot
Pizza Ø 28 cm (Nr. 8 - 28)
Auflauf (Nr. 135 - 158)
Indische Gerichte (Nr. 100 - 130)
Nudelgerichte (Nr. 71 - 79)
Pizza 32cm (Nr. 2 - 28)
Mex. Gerichte (Nr. 333 - 345)
5,00
7,50
7,00
Donnerstags-Angebot
Kleine Pizza Ø 22 cm (Nr. 2 - 28)
Hähnchen Gyros (Nr. 390)
4,50
6,50
Freitags-Angebot
Familienpizza (Nr. 8 - 28)
14,00
Samstags-Angebot
Satz & Layout: Benjamin Stein
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster),
Geschäftsführer: ppa. Andreas Barschtipan
Partypizza Ø 28 cm (Nr. 8 - 28)
18,00
von Mo - Do von 11.00 - 14.00 Uhr
kleine Pizza (Nr. 1 - 28) Ø 22 cm 3,50
Schnitzel (Nr. 170 - 199)
5,50
Auflauf (Nr. 135 - 158)
5,50
Nudelgerichte (Nr. 70 - 79)
5,00
Krankenhäuser, Jugendclubs, Feuerwehren
– Lieferung zum Abholpreis
Gilt nicht für Angebote!
Angebot Montag-Donnerstag
Mexikanisch 1 Mex. Gericht nach Wahl,
Salat Nr. 200 - 203, 1 Fl. Wein
12,00
Italienisch Pizza Ø 28 cm oder Nudelgericht,
Salat Nr. 200 - 203, 1 Fl. Wein
13,80
Indisch 2 Ind. Gerichte nach Wahl,
Salat Nr. 200 - 203, 1 Fl. Wein
21,00
Pizza-klassic 2 Pizzen Ø 28 cm oder
1 Familienpizza nach Wahl, 1 Salat nach
Wahl Nr. 200 - 203, 1 Fl. Cola oder Wein 21,00
Mittags- und Tagesangebote entfallen an allen Feiertagen!
Alle Gerichte mit kl. gemischten Salat.
96 Alaska-Fischfilet paniert in Senfsoße
97 Alaska-Fischfilet paniert in Dill Sahnesoße
98 Alaska-Fischfilet paniert würziger Zigeunersoße
99 Forelle gebacken mit Tomatensoße
8,90
8,90
8,90
8,90
Kids Box
NEMO 4 Fischstäbchen mit Pommes
TWEETY 4 Nuggets mit Pommes
© I-vista_pixelio.de
Mittagsangebot
6,00
5,50
6,50
7,50
6,00
Mittwochs-Angebot
49,00
99,00
145,00
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe: Oliven = schwarze Oliven, Schinken* = Vorderschinkenteilen (gepökelt und gegart enthält Spuren von Milcheiweiss);
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe: 1=mit Antioxidationsmittel; 2=mit Geschmacksverstärker; 3=mit Farbstoff; 4=mit Konservierungsstoff; 5=geschwärzt; 6=mit Phosphat;
7=mit Säuerungsmittel; 8=mit Stabilisator; 9=Lactose; 10=Geliermittel
Cola 3,6 - Peperoni mild 7 - Sahne 8 - Fanta 1,2 - Jalapenos (scharfe Peperoni) 4 Branntweinessig - Hollandaisesoße 8 - Sprite Säureregulator Natriumcitrat Pfifferlinge 7,1
Bernaisesoße 8 - Mixery 3,2 - Alaska Seelachs 4 - Rahmsoße 2 - Oliven 5 -Schinken*1,2,4,7,8,9,10 - Jägersoße 2 - Artischocken 7 -Salami 1,2,3,4 Soßenbinder hell Emulgator E
471 Soßenbinder dunkel Emulgator E 471, 3
Bei Bestellwert
ab 29 €
oder
1 Flasche Wein
3 Dosen 0,3 l
(Cola, Fanta
oder Sprite) gratis!
Mo-So 11-14 & 17-23 Uhr & Feiertag 11-23 Uhr
Schweinesteak (Nr. 407 - 411)
Schnitzel (Nr 170 - 199)
A) Menü-Angebot zum Feiern mit Fleisch
Impressum:
am 1.10.2014
ant
Pizzeria & Restaur
Dienstags-Angebot
Sie planen Familienfeiern, Kindergeburtstage, Partys oder Veranstaltungen...?
Unser Party- und Veranstaltungsservice kümmert sich um Speisen und Getränke
Insgesamt verfügen wir über Sitzplätze für ca. 50 Personen.
Fleischplatte mit Schnitzel, Gyros, Hähnchenfilet;
Beilage: Pommes, Kroketten & Bratkartoffeln;
Salatplatte mit Wurst und Käse; große Nudelpfanne
mit spezieller Tomatenhackfleischsoße mit Käse überbacken;
Saucen: Champignonsahnesoße & hausgemachter Tzaziki
Neueröffnung
inkl. Capri-Sonne, Lutscher
& einer kleinen Überraschung
4,50 €
4,50 €
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• u.V.m.
Zeigt her eure Füße!
Eine ganz besondere Veranstaltung über Füße im Schuhmuseum mit spannendem Rundgang durch eine Welt voller Schuhe.
Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Schuhketten bemalen
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An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) · Tel. (0 35 35) 4 89 - 0
[email protected] oder wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Medienberater/-in!
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Kleine Führung durchs große Schloss
Vortrag von Dr. Wolfgang Wettengel
Wir laden hiermit zu den nächsten Sonderführungen
durchs Schloss ein
jeden Samstag und Sonntag, 12:30 Uhr
(Ägyptologe und Sennedjem-Experte)
Kleine Geschichten zur Geschichte in der Barockausstellung und in der Schuhausstellung
20. September 2015, um 15.00 Uhr und
21. September 2015, 10.00 Uhr
„Das Grab des Sennedjem.
Schrift und Bild im Totenkult der alten Ägypter”
Aufstieg ins Schlossturmzimmer
Führung in der Schlosskirche
Besichtigung der Latrine
Gerne bieten wir Sonderführungen zu Ihrem Wunschtermin an.
Nähere Informationen und Kartenbestellung in der Schlossbibliothek bei I. Struve unter
01629867430.
Da die irdische Existenz nur eine kurze, schnell vergängliche Zeit
währte, beschäftigten sich die alten Ägypter intensiv dem Leben
nach dem Tode. Mit Hilfe des Grab- und Totenkultes wollte man
Unvergänglichkeit im Jenseits erreichen. Fast alle Bilder, die der
pharaonische Kunsthandwerker Sennedjem in seine Sargkammer malen ließ, entstammen dem Ägyptischen Totenbuch, das
man ursprünglich auf Papyrus geschrieben hat. Dieses Unterweltsbuch wurde aus älteren Jenseitstexten ab Mitte des zweiten
Jahrtausends v. Chr. in der Zeit des Neuen Reiches entwickelt.
Die prachtvoll gemalten Szenen aus Sennedjems Sargkammer
verweisen in eine jenseitige Sphäre des Göttlichen, mit der Sennedjem nach dem Tode in Kontakt tritt. Texte und Beischriften
erläutern nur in seltenen Fällen das Dargestellte, sondern ergänzen sich mit den Bildern zu einer Einheit.
Nähere Informationen in der Schlossbibliothek bei I. Struve
unter 01629867430
Info
für unsere Leser
Ihre persönliche Ansprechpartnerin für:
Geschäftsanzeigen
Infobroschüren
Beilagen-Werbung
Flyer
Kontakt
Ilona Friedrich
Mobil:
Telefon:
Telefax:
(01 71) 4 14 40 53
(0 34 61) 82 64 84
(0 35 35) 48 92 34
[email protected]
Verlag + Druck LInus WIttIch KG
An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster)
22
23
Abschlusswoche in der Kita Haus
Sonnenschein in Großkorbetha
12. und 19. September 2015 Freiwilligentag Sachsen-Anhalt
Wir sind mit dabei!
In Weißenfels, Lützen, Hohenmölsen, Teuchern, wie auch in
vielen anderen Ortschaften des Burgenlandkreises sind Menschen ehrenamtlich aktiv. Mit ihrem Engagement unterstützen sie soziale Einrichtungen, Hilfsorganisationen, Vereine,
Interessengruppen und Verbände.
Gemeinsam leisten sie Großartiges für das Gemeinwesen,
tun für sich und andere was Gutes. Zur Woche des bürgerschaftlichen Engagements, die im September eines jeden
Jahres stattfindet, werden Vereine verstärkt über ihre Arbeit
und ihre Ziele berichten. Mit dem bundesweiten Freiwilligentag, am 12. und 19. September, wollen wir auch Menschen
Gelegenheit geben, sich ebenfalls aktiv einzubringen, die
nicht in Vereinen oder Interessengemeinschaften organisiert
sind. Interessierte Menschen haben die Chance, sich einmalig, kurzzeitig, freiwillig und ohne spätere Verpflichtung für
einen guten Zweck, gemeinsam Gutes für einen Tag zu tun.
Für manchen Verein die Chance, sich an diesen Tagen mit
ihren Inhalten vorzustellen, sich für Nichtmitglieder zu öffnen
und vielleicht am Ende des Tages neue Mitstreiter im Verein
begrüßen zu können. Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulen arbeiten und unterstützen übers Jahr hinaus
die Herzkissenaktion für Brustkrebspatienten. Ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer unterstützen Kindereinrichtungen und
Freizeitangebote mit ihrem Engagement. Senioren bieten
Nachhilfe- und Lernpatenschaften an. Hilfesuchende halfen
im vergangenen Jahr der Tafel Weißenfels bei Malerarbeiten und bedankten sich auf diese Art für Hilfe, die sie
über Jahre empfangen. Die Mitglieder vom Verein „Wurzel & Werk“ aus Muschwitz werden sich in diesem Jahr in
der Lesestube Muschwitz zum Helfen einfinden. Sie werden
am Freiwilligentag mit einem neuen Ordnungssystem eine
Bestandsaufnahme der Bücher vornehmen und eventuell
Bücher aussortieren, die seit zehn Jahren nicht mehr ausgeliehen wurden. Mit ihrem Einsatz wollen sie nicht nur der
Verantwortlichen der Lesestube helfen, sondern auch für die
Besucher der Lesestube Muschwitz übersichtlicher zu machen.
Viele ehrenamtliche Akteure werden am Freiwilligentag in Sachsen-Anhalt und bundesweit unterwegs sein, um Gutes für ihren
Verein, für andere Menschen und das Gemeinwesen zu tun.
Wir laden Sie herzlich ein, seien auch Sie mit dabei: „Gemeinsam Gutes tun für einen Tag!“
Organisationen, die sich gern am Freiwilligentag beteiligen
möchten, können sich noch melden.
Unsere Kontaktadresse: Engagement-Zentrum Weißenfels,
Mehrgenerationenhaus Weißenfels, Barbara Dittrich über
DRK Kreisverband Weißenfels e. V., Telefon: 03443 393730
E-Mail: barbara. [email protected]
(Foto: Kerstin Patenge)
Vom 22. bis 26. Juni 2015 war eine besondere Kita-Woche
für die Kinder aus der großen Sternengruppe. Sie besuchten die Halloren-Fabrik in Halle, das Schloss von Weißenfels,
den Tierpark in Bad Kösen und das dortige Puppenmuseum,
sowie die Allwetterrodelbahn in Leißling. Am letzten Tag der
Woche gab es etwas Besonderes zu Feiern. Das Zuckertütenfest wurde vormittags mit allen Kindern und Erziehern gefeiert. Jeder bekam eine Zuckertüte, weil alle fleißig gelernt hatten. Am späten Nachmittag war dann der Höhepunkt unserer
Schulanfänger: Gemeinsam mit den Eltern und Erziehern
wurde der Zuckertütenbaum mit den großen Zuckertüten geerntet. Nach einem kleinen Programm der Kinder wurde in einer gemütlichen Runde geplauscht. Unseren 15 zukünftigen
Schulkindern wünschen wir tolle einfühlsame Lehrer und viel
Spaß beim Weiterlernen. Mit einem weinenden und einem lachenden Auge sagen alle Mitarbeiter Danke für die tolle Zeit,
die wir mit euch Kindern und mit den Eltern verbringen durften. Danke für die schönen Abschiedsgeschenke!
Sommerfest am 10. Juli 2015 in der Kita Haus
Sonnenschein
Zinngießen mit Ingo Schneppel (Foto: Kerstin Patenge)
Ich möchte im Namen aller Mitarbeiter und Kinder DANKE sagen
für die finanzielle und materielle Unterstützung. Dadurch war unser Sommerfest wieder ein gelungener Höhepunkt unseres KitaJahres.
24
Nach einem kleinen Programm der Kinder konnten die verschiedenen Attraktionen, wie Pferde reiten, Feuerwehrspiel,
Kinderschminken, Malstation, Gasluftballon, Wurfmaschine,
Kinderkarussell, Riesenluftrutsche und das Zinngießen in Beschlag genommen werden. Ein gelungener Abschluss unseres
Sommerfestes war die Zaubershow von Dirk Fuhlert mit seinem
Fräulein Ka.
Danke an die Sponsoren und Helfer: Wiesecker Hebebühnen
Group GmbH, Feuerwehr Großkorbetha, Pflegedienst Heike
Kietz, Arztpraxis R. Thate, Heimatverein Kleinkorbetha, Weißenfelser Menüservice, GTM – S. Bussenius, Dachdeckerei Dieter
Theile, HASSE-Dach, Brunnenhof Baumann, Feinbäckerei Großkorbetha, Gas- Oehmichen Großkorbetha, Polizei Weißenfels,
Fleischerei Dietzel, Sparkasse Großkorbetha, Familie Kästner/
Kuckuck, Familie Ebert/Gebert und alle Eltern-Küchenbäcker.
Kerstin Patenge im Namen aller Mitarbeiter
Kita-Zwergenstübchen - Sommer,
Sonne, Urlaub …
… war das Motto unseres Sommerfestes am 3. Juli 2015.
Die Kinder aus dem Zwergenstübchen MARKWERBEN begrüßten alle Gäste mit einem tollen Urlaubsprogramm und
zeigten ihr Können mit Tanz und Gesang.
Trotz der heißen Temperaturen hatten alle Kinder viel Spaß
auf der Hüpfburg und dem Kinderkarussell. Unsere Eltern
und Großeltern ließen es sich, auf unserem schattigen Spielplatz, bei Kaffee und Kuchen gut gehen.
Zum Gelingen des Festes trugen auch „Clown Eddie und Dr.
Posemuckel“ bei und sorgten für eine ausgelassene Stimmung bei Groß und Klein.
Um die Gemühter etwas abzukühlen, gab es noch Eis aus
dem „VENEZIA“ in Markröhlitz. Herzlichen Dank dafür, es war
super lecker!
Kinder- und Sommerfest 2015
des Elternvereins „Kita Pinocchio“
Foto: J. Blattan
Der Elternverein „Kita Pinocchio“ hatte zu seinem 12. Kinder- und Sommerfest geladen. Dieses Fest fand am Samstag, den 11. Juli 2015 auf der Außenanlage der Kita statt und
lockte auch wieder sehr viele Neugierige an.
Zur Eröffnung spielte Jan auf seinem Keyboard. Anschließend führten die Kinder unserer Kita die Geschichte „Die
Schildkröte hat Geburtstag“ auf. Die Tanzmäuse des TCV, die
Hundeshow mit Chico und Maxi sowie die Bauchtanzvorführung von Frau Klemp rundeten den kulturellen Teil ab.
Weitere Anziehungspunkte für unsere Kleinen und Großen
waren eine Mal- und Bastelstraße, Kinderschminken, Glücksrad, die „beliebte“ Tombola ohne Nieten, eine Hüpfburg sowie
Klaus Müller`s ALPHA-Disco mit seinem Kinderprogramm.
Für das leibliche Wohl war wie immer gesorgt. Es gab Kaffee
und Kuchen, Eis, Roster, Steaks und Fischbrötchen.
Das Kinder- und Sommerfest 2015 - inzwischen zum festen
Bestandteil der Arbeit des Elternvereines „Kita Pinocchio“
geworden – war auch in diesem Jahr ein gelungener kultureller Höhepunkt für unseren Ort. Auf diesem Wege möchten
wir uns bei allen fleißigen Helfern und den Sponsoren bedanken, die zum Gelingen dieses Kinder- und Sommerfestes
beigetragen haben. Die Kinder und Eltern hatten dieses Kinderfest zum Anlass genommen, Frau Blattan in würdiger und
liebevoller Form in die ab 01.08.2015 beginnende Rente zu
verabschieden. Auch dafür herzlichen Dank.
Jutta Blattan
Vorsitzende des Elternvereins
„Kita Pinocchio“ Reichardtswerben 2003 e. V.
Foto: Kita Zwergenstübchen
Für ganz Hungrige gab es Herzhaftes vom Grill, Fischbrötchen und Salat. Wir danken recht herzlich dem Grillmeister
M. Gräfe sowie der Mutti K. Ranscht für den leckeren Kuchen.
Ein besonderes Dankeschön geht an die Feuerwehr Goseck
für den Service rund ums Karussell und dem Team der Gemeindearbeiter für ihre helfenden Hände.
Es war trotz großer Hitze ein schönes und gelungenes Fest.
Wir wünschen allen Eltern und Kindern eine schöne Urlaubszeit und ein bisschen Erholung vom Alltagsstress!
Das Kita-Team
Die Sponsoren des Kinder- und Sommerfestes 2015:
B. Nitschke Heilpraktiker Weißenfels; C. Laukner, Fachärztin für Allgemeinmedizin; A. Braune, Zahnärztin; Kleine
Blumenwelt Ewert Reichardtswerben; Total Raffinerie Mitteldeutschland GmbH; Betonbearbeitung Dabbert GmbH
Reichardtswerben; Fleischerei Göpfert Weißenfels; „Dies und
Das“ Reichardtswerben; Elektro Horst Tagewerben; Saaleaue
Landwirtschaft Reichardtswerben; Uhle GmbH Heizung Sanitär; Kosmetikstudio Keck Reichardtswerben; Bäckerei Hippe
Reichardtswerben; Sparkasse Burgenlandkreis Zeitz; Autohaus Schulze Tagewerben; SMI Thomas Spott Naumburg; Poczateck Baumaschinen Vertrieb und Service Tagewerben;
D. Haase Elektrofirma Weißenfels; Fliesen Krause Reichardtswerben; Glatthaar Fertigkeller GmbH; Posendorfer Bauernstube; Klaus Schellknecht Weißenfels; Menüservice Uichteritz; Sternwaschmittel Reichardtswerben; Softwareservice
Dose Reichardtswerben; TSV „Frisch auf“ Reichardtswerben
(Handballer); Feuerwehr Reichardtswerben; Eismann TiefkühlHeimservice GmbH Leipzig/Glesien; Schuon Solarpark Nord
GmbH; Gemeinde Reichardtswerben; Jirsch Heizung Sanitär
Reichardtswerben; Rassekaninchenzuchtverein Reichardtswerben; Agrargenossenschaft Burgwerben; Barmer GEK
Naumburg; Wolfgang Rothe Bauschlosser Reichardtswerben;
Stadtwerke Weißenfels; Allianzvertretung Ute Plöttner
25
Kita Zwergenhaus Schkortleben
Feuerwehrübungen im „Zwergenhaus am Park“
Foto: Kita „ Zwergenhaus am Park“
In den letzten Tagen, drehte sich bei uns alles um das Thema
„Feuerwehr“. Wir hörten eine Geschichte, lernten ein Lied, sowie
ein Fingerspiel kennen, rund um die Feuerwehr.
Spielerisch haben wir im Kindergarten eine brennende Situation
nachgestellt, d. h. die Kinder haben gelernt, wie man sich im
Ernstfall verhält. Ein spielerischer Telefonanruf bei der Feuerwehr wurde ebenfalls durchgeführt.
Der Höhepunkt unseres Projektes, war am Donnerstag, dem
23.07.2015. Hier besuchten uns zwei Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr, Herr Ricky Kirst aus Tagewerben und Herr Thomas
Heinrich aus Kriechau.
Zielsicher konnten die Kinder die gestellten Fragen, wie z. B.
nach der Notrufnummer beantworten.
Herr Kirst erklärte den Kindern die Handhabung eines Feuerlöschers. Jedes Kind hatte dann die Möglichkeit, selber ein Feuer
mit dem Feuerlöscher zu löschen.
Am Ende wurde uns noch gezeigt, was alles passieren kann,
wenn man in eine brennende Pfanne Wasser gießt.
Für uns alle war das ein sehr informativer und erlebnisreicher
Tag. Dafür möchten wir uns recht herzlich bei Herrn Kirst, sowie
Herrn Heinrich bedanken.
Angelika Nas
Leiterin Kita Schkortleben „Zwergenhaus am Park“
Das gibt es eigentlich nicht...
Sie haben kein Amtsblatt bekommen und
müssen es beim Nachbarn lesen...
Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt.
Mo. - Fr.
7.30 - 16.00 Uhr
Tel.: 0 35 35/48 91 11
Fax: 0 35 35/48 92 44
26
www.wittich.de
...dann sollten Sie schnell zum Telefon
greifen, damit die nächste Ausgabe
ganz sicher bei Ihnen ankommt!
Langendorf ist zweiter Sieger
des Blutspendermarathons
Im Rahmen des MDR-Spendensommers fand am Freitag,
dem 10. Juli 2015, eine Blutspende unter dem Motto „Der
große Aderlass“ in der Langendorfer Grundschule statt.
Mit viel Engagement und Organisationstalent hatten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Langendorf und des Spritzenverein Langendorf e. V. diese Aktion beworben und vorbereitet.
Danke schön
Der Ortschaftsrat Borau bedankt sich recht herzlich bei den
Sponsoren für die Unterstützung für das diesjährige Teichfest
Dächer-Bau-Weißenfels GmbH
Ulrich Schmidt – Baufirma
Vermessungsbüro Sengewald
Orthopädie-Schuhtechnik Emmerich
Gerth-Mobile e.Kfm.
Borauer Bauservice GmbH
Agrargenossenschaft Langendorf-Borau-Leißling e.G.
Fa. Vorwerk – Frau Silvana Grün
König
Ortsbürgermeister Borau
Ortschaftrat Borau
Der Förderverein der Freiwilligen
Feuerwehr Leißling e. V. und
der Blutspendedienst des
Deutschen Roten Kreuzes
laden Sie ein zur BLUTSPENDE!
MDR-Moderator Stefan Ganß sprach während der Live-Aufzeichnung u. a. mit Ortsbürgermeister Horst Ziegler. Er rief an
dieser Stelle alle Bürgerinnen und Bürger zur Blutspende auf.
Umso mehr sind wir auf das Ergebnis stolz.
Aufgenommene Blutspender von 14.00 Uhr bis
18.00 Uhr = 149 Personen
Blutspender insgesamt von 14.00 Uhr bis
19.00 Uhr = 156 Personen
Wann:
Wo:
Donnerstag, dem 27. August 2015 von 16.00
bis 20.00 Uhr
Feuerwehrgerätehaus Leißling, Platz der Jugend 25a im Blutspendemobil
Blut spenden ist Hilfe auf Gegenseitigkeit!
Im Anschluss an Ihre Blutspende werden Sie von unseren
ehrenamtlichen Helfern mit einem Imbiss versorgt!
Bringen Sie Freunde und Bekannte mit und helfen Sie somit
Leben zu retten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Leißling e. V.
Neu in der Touristinformation Weißenfels
Seit Oktober 2014 ist die Touristinformation Weißenfels „MZ
– Service Punkt“
Unsere Leistungen für Sie:
Aboservice
- Bestellung Zeitungsabonnement
- Ummelden der Zeitung im Urlaub
Einen Überblick über den Ort Langendorf verschaffte sich der
Moderator mittels „Drehleiterfahrt“. Wehrleiter Frank Reimer
gab dabei verschiedene Erläuterungen zum Thema Feuerwehr, Ehrenamt, Heimatverbundenheit und natürlich „Einsatz“ bei der Blutspende.
Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Langendorf, sowie die Mitglieder
des Spritzenvereins Langendorf e. V möchten sich an dieser
Stelle bei allen Blutspenderinnen und -spendern bedanken.
Das „KLEINE“ Langendorf hat von 14 teilnehmenden Orten
den stolzen 2. Platz errungen. Dies wäre ohne den persönlichen Einsatz jeden einzelnen Spenders nicht möglich gewesen.
Dafür sagen wir: DANKE – DANKE – DANKE.
Anzeigenservice
- Aufgabe von fröhlichen Familienanzeigen,
- Fließsatz- und Systemanzeigen
-Traueranzeigen
MZZ Briefdienst
- Verkauf von Briefmarken
- Annahme und Herausgabe von Briefen
MZ-Shop
- Verkauf von MZ-Rezeptheften
- Verkauf von MZ-Magazinen
Touristinformation Weißenfels
Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang)
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 303070, Fax: 03443 239471
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weissenfelstourist.de
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Mitteldeutsches Netzwerk für Gesundheit
wählt neuen Vorstand
Benefizfußball: Mehr als 4.500 Euro für
„Apfel-Latein“
Das Team Wirtschaft konnte sich in dem Benefiz-Fußballspiel
gegen das Presseteam durchsetzen. (Foto: Michael Schwarze)
Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der Medien
traten am 13. Juni 2015 in einem Fußballspiel gegeneinander
an, um für das Präventionsprojekt „Apfel-Latein“ Spenden zu
sammeln.
Das Benefizspiel wurde vom SV Großgrimma e. V. in Zusammenarbeit mit dem Mitteldeutschen Netzwerk Gesundheit
e. V., Ralf-Dieter Höfer vom BVMW-Regionalverband Süd,
der AOK Sachsen-Anhalt, dem Burgenlandkreis sowie allen
ortsansässigen Presse- und Medienvertretern ausgerichtet.
Als Schirmherr der Veranstaltung war der Bürgermeister der
Stadt Hohenmölsen, Andy Haugk, vor Ort und coachte das
Team Presse. Bei dem Benefizspiel sind 4.550 Euro an Spenden zusammengekommen – ein Erfolg, der den 6 : 3-Sieg der
Wirtschaftsmannschaft gegen das Presseteam zur Nebensache avancieren ließ.
Foto: Mitteldeutsches Netzwerk für Gesundheit e. V.
Nach sechsjähriger Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender des
Mitteldeutschen Netzwerkes für Gesundheit e. V. wurde Roland Harlaux bei der Mitgliederversammlung am 18. Juni 2015
feierlich aus dem Amt verabschiedet. Der 63-Jährige hatte
sich nicht noch einmal zur Wahl gestellt. Sein Nachfolger ist
Lars Frohn, Geschäftsführer der Klinikum Burgenlandkreis
GmbH. Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wurde
Joachim Kröger, Geschäftsführer der Asklepios-Klinik Weißenfels gewählt, als zweiter stellvertretender Vorsitzender
Michael Schwarze, Regionalsprecher der AOK SachsenAnhalt.
In dem Gesundheits- und Präventionsprojekt „Apfel-Latein“
wird Kindern der Grundschulen im Süden Sachsen-Anhalts
Wissen zu einer gesunden Lebensweise vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erfahren auf kindgerechte Weise, wie
sie sich ausgewogen ernähren können, warum es wichtig ist,
sich viel zu bewegen aber nach der Schule auch mal zu entspannen, und wie sie im Einklang mit der Natur leben können. Unter anderem beteiligt sich die Grundschule Langendorf an dem Projekt.
Der Verein hat zurzeit 69 Mitglieder, darunter Kliniken,
Arztpraxen, Fitnessstudios, Hochschulen, Krankenkassen,
Pflegeeinrichtungen, Vereine und Verbände. Die Amtszeit
des neu gewählten Vorstandes beträgt zwei Jahre. Ein zentrales Thema wird der Fachkräftemangel in der Pflege sein.
Roland Harlaux wird dem Netzwerk als Beisitzer treu bleiben.
„Blickpunkt Auge“ - Beratungsmobil in Weißenfels
Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt
e. V. hat mit „Blickpunkt Auge“ ein kostenloses und neutrales
Beratungsangebot, das sich an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und ihre Angehörigen wendet, unabhängig von der
Erkrankung und dem aktuellen Sehvermögen des Betroffenen.
Das Beratungsmobil fährt quer durch Sachsen-Anhalt in vorher
festgelegten Routen. An Bord befinden sich u. a. viele Informationsmaterialien, ein Bildschirmlesegerät, ein Vorlesegerät
sowie viele weitere Hilfsmittel und Verkehrsschutzmittel.
Am Donnerstag, dem 10. September 2015, in der Zeit von
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr macht es auf dem Weißenfelser
Marktplatz halt.
Man kann sich informieren, beraten und unterstützen lassen zu
verschiedensten Themen rund um die Augenerkrankung und
das Leben mit einer Seheinschränkung wie z. B.:
· optische und weitere Hilfsmittel,
· Tipps und Hilfen für den Alltag mit einer Sehbeeinträchtigung,
· rechtliche und finanzielle Ansprüche
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·
Rehabilitationstraining (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten),
· berufliche Rehabilitation und
·Krankheitsbewältigung.
Weiterhin werden Orientierung und Hilfe durch den Austausch
mit Gleichbetroffenen, Seminare und Kurse angeboten.
Bei Bedarf wird an Fachleute vermittelt. „Blickpunkt Auge“
weist Ratsuchende ausdrücklich darauf hin, dass diese Beratung nicht den Weg zum Augenarzt ersetzt.
Es werden keine Augenuntersuchungen und keine Sehtests durchgeführt.
Blickpunkt Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust
Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V.
Bugenhagenstraße 30
06110 Halle (Saale)
Tel.: 0345 4441144, Fax: 0345 4441147
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blickpunkt-auge.de
Facebook: https://www.facebook.com/bsvsa
Pilzberatungsstelle Weißenfels
Es dauert nicht mehr lange, dann ist Pilzzeit. Von August bis
Oktober ist die Pilzsaison in vollem Gange. Vorsicht ist aber
geboten, denn einige Pilze sind hochgiftig.
Rat und Hilfe finden Sie in der Pilzberatungsstelle in Weißenfels bei
Frau Ute Nothnagel
Pestalozzistr. 3
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 304695
Beratungszeiten: montags, mittwochs und samstags 16.00 bis
17.00 Uhr
Deutscher Wetterdienst
sucht ehrenamtlichen Helfer
Der Deutsche Wetterdienst sucht einen ehrenamtlichen Betreuer für die Niederschlagsmessung in Weißenfels. Bisher
hatte Manfred Meier mehr als 40 Jahre einer Messstation im
Norden der Stadt betreut. Da der Weißenfelser im Mai 2015
verstorben ist, wird nun ein Nachfolger gesucht. Der ehrenamtliche Beobachter/die ehrenamtliche Beobachterin muss
täglich, möglichst um 6:50 Uhr (Sommerzeit 7:50 Uhr) die
Niederschlagshöhe und -art erfassen und im Winter die
Schneehöhe bestimmen. Für die Mitarbeit zahlt der Deutsche Wetterdienst eine jährliche Aufwandsentschädigung
von 635 Euro.
Diorama „Schlacht bei Roßbach“
Voraussetzungen für die ehrenamtliche Tätigkeit sind:
• Grundstück, auf dem ein Regenmesser in ausreichendem
Abstand zu Gebäuden und Bewuchs aufgestellt werden
kann
• Computer mit Internetanschluss
• geregelte Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
Interessierte erhalten weitere Informationen zur Bewerbung
bei Petra Grubitzsch vom Deutschen Wetterdienst: Telefon:
069 80629860, E-Mail: [email protected]
Der Deutsche Wetterdienst betreibt in ganz Deutschland ein
flächendeckendes Mess- und Beobachtungsnetz mit Wetterund Niederschlagsstationen. Bundesweit werden etwa 1.800
Stationen von Ehrenamtlern betreut. In Weißenfels werden
seit 1881 Wetter- und Niederschlagsdaten aufgezeichnet.
Alle erhobenen Daten werden in einer zentralen Datenbank
gespeichert.
Neu in der Touristinformation Weißenfels
Kartenverkauf deutschlandweit über das Ticketsystem CTS
eventim:
Tickets für jeden Geschmack: Rock & Pop, Classic, Sport
und Show
Touristinformation Weißenfels
Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang)
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 303070
Fax: 03443 239471
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weissenfelstourist.de
Foto: IG Diorama „Schlacht bei Roßbach e. V.
Für die Interessengemeinschaft Diorama “Schlacht bei Roßbach“ e. V. Reichardtswerben, hat im Monat Mai die neue
Saison begonnen. Das Diorama im Nebengebäude des Pfarrhauses in Reichardtswerben, ist wieder bis September, jeden
Sonntag in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Das
Diorama zeigt mit ca. 4500 handbemalten Zinnfiguren die
Schlacht bei Roßbach vom 5. November 1757. Ein kleines
Museum schließt sich in weiteren Räumen an.
Außerhalb der sonntäglichen Öffnungszeiten ist ein Besuch
jederzeit unter Voranmeldung möglich. Interessenten melden
sich zwecks Absprache bitte bei Herrn Krämer, Tel.: 03443
279852 oder bei Herrn Heuer, Tel.: 03443 200676
Besuchen Sie uns im Internet
www.wittich.de
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Veranstaltungsplan
der Volkssolidarität
für Monat September 2015
Tag der offenen Tür
AWO Sozialstation, Kirschweg 89,
Weißenfels
am Dienstag, dem 15. September
2015 von 14:00 bis 17:00 Uhr
im Zentrum Klosterstraße 8
01.09.15
14.00 Uhr Kaffeenachmittag mit Bingospiel
02.09.15
14.00 Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiele
03.09.15
14.00 Uhr Spielnachmittag ( Karten und Brettspiele)
08.09.15
14.00 Uhr Informationen zur Pflege,
Mutter-Kind-Kuren,
Hauswirtschaft und
dem Seniorenclub;
Blutzucker- und
Blutdruckmessen;
Chorprogramm
Kaffee und Kuchen
Grillen und Tombola
__________________________________________________
Vortrag - mit der Polizei
wie schütze ich mich vor Trickbetrügern, Haustürgeschäften usw.
10.09.15
14.00 Uhr Handarbeit und Spiele
15.09.15
14.00 Uhr Gedächtnistraining
16.09.15
14.00 Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
17.09.15
14.00 Uhr Spielnachmittag (Karten und Brettspiele)
22.09.15
14.00 Uhr Handarbeit und Spiele
24.09.15
14.00 Uhr Tanznachmittag mit Herr Lochau
im ehem. Café – Centra
30.09.15
14,00 Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel
Dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr treffen sich unsere Schachspieler
Wir bitten um Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen
Di. und Do. von 10.00 bis 16.00 Uhr im Büro Klosterstraße 8,
Tel. 334823
Das Wandern ist der Senioren Lust ...
... unter diesem Motto machten sich Mitglieder der AWO
Sportgruppe auf den Weg zum Markwerbener Aussichtsturm.
Bei herrlichem Sommerwetter führte die Wanderroute vom
Reitstall zum Turm hoch über der Gemeinde Markwerben.
Dabei konnten alle den weiten Blick über die schöne Landschaft bis hin zum Luftschiff genießen. Eine kurze Rast gab
es an einem Kirschbaum der mit reifen Früchten lockte.
Am Turm angekommen wurde bei Kaffee und Kuchen über den
Namen des Markwerbener Aussichtsturm´s gesprochen. Das
dieser nicht Mäuseturm heißt, sondern lieber Bergerturm - nach
seinem Erbauer - genannt wird, wussten die meisten nicht. Ob
seine Größe, seine Turmspitze oder ein verborgener Geldschatz
irrtümlich für den Namen sorgte konnte nicht genau geklärt werden. Aber das er ein beliebtes Ausflugsziel ist und einen weiten Blick über das Saaletal ermöglicht, davon konnten sich alle
überzeugen. Fröhlich ging es dann zurück zum Stadtbus. Ein
lustiger Vormittag, der allen Teilnehmern sehr gefallen hat.
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Vortrag der Volkshochschule - Brotaufstrich selbst gemacht
Foto: Volksoli