August 4,57 MB - Stadt Weißenfels
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August 4,57 MB - Stadt Weißenfels
25. Jahrgang Ausgegeben am 19. August 2015 Nummer 8 Weißenfelser Amtsblatt Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels ❖ Inhalt Vorwort des Oberbürgermeisters Amtliche Bekanntmachungen – Stadt Weißenfels - Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung Saaleflutbrücke 5 (km 34,226), Saaleflutbrücke 6 (km 43,502), Saaleflutbrücke 7 (km 43,740) sowie Eisenbahnüberführungen Naumburg bei km 42,960 und bei km 43,020 auf der Strecke 6340 Halle (Saale) Hbf-Baunatal-Gunterhshausen“ in den Gemeinden Weißenfels, Schönburg und Naumburg (Saale) im Burgenlandkreis; Gemarkungen Leißling, Schönburg, Eulau und Naumburg - Bekanntmachung Landtagswahl am 13.03.2016 - Widerspruchsrecht - Berichtigung der Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts vom 11. Juni 2015 Amtliche Bekanntmachung – Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd - Vorzeitige Ausführungsanordnung vom 22.07.2015 – Flurbereinigungsverfahren Großkorbetha A 38, Verfahrensnummer 141 WSF 001, Landkreis Burgenlandkreis Nichtamtlichen Teil - Aus der Verwaltung - Kulturelle Veranstaltungen - Museum Schloss Neu-Augustusburg - Informationen aus der Stadtbibliothek - Informationen Anzeigenteil www.weissenfels.de Vorwort Liebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser, viele von Ihnen werden in den letzten Wochen ihren wohlverdienten Jahresurlaub verbracht haben. Ich hoffe, Sie sind gut erholt zurück, um nun mit neuem Elan die zweite Jahreshälfte in Angriff zu nehmen. Ende August heißt für uns aber auch, unser größtes Stadtfest zu meistern. Und dieses Mal ist die Zahl 25 für uns von besonderer Bedeutung. Feiern wir doch unser 25. Weißenfelser Schlossfest. Und auch, wenn der frühe Redaktionsschluss des Amtsblattes einer aktuellen Berichterstattung entgegensteht, möchte ich doch einige Worte dazu verlieren. Vielleicht zuerst einmal zu unserem Eröffnungskonzert. Wenn Sie diese Zeilen lesen, wird ein hoffentlich guter Abend hinter uns liegen. Und das unser Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff Ehrengast und Festredner war, ist ein gutes Zeichen und hohe Ehre für unsere Stadt. Natürlich werde ich zuerst unseren Dank an die Landesregierung ausgesprochen haben. Wenn Weißenfels immer attraktiver wird, dann auch Dank wesentlicher Unterstützung für unsere Projekte. Alte Sparkasse, Saalebrücke, neue Wehr in Weißenfels, Bergschule, Radwege von Burgwerben bis Großkorbetha und, und, und. Aber ich werde auch ein gemeinsames Projekt angesprochen haben. Bereits vor knapp sieben Jahren, Dr. Haseloff war zu der Zeit Wirtschaftsminister, haben wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht, ein Gewerbegebiet an der A9 zu gestalten. Gut, mittlerweile können wir über knapp 16 Hektar Land verfügen, aber so richtig vorangekommen sind wir nicht. Allein werden wir ein solches Projekt nicht stemmen können! Noch dazu im Wettbewerb zu Standorten in Sachsen und Thüringen. Meine Hoffnung: Endlich Prioritäten im Süden des Landes setzen! Hier setze ich auf zukünftig größeres Engagement des Landes und ich hoffe, es wird auch in Magdeburg zur Chefsache. Für unser Festwochenende wünsche ich uns gutes Gelingen und ich möchte mich bereits heute bei allen Beteiligten bedanken. Unserem Veranstaltungsmanagement, den Kollegen der Stadtwirtschaft, der Feuerwehr, dem DRK, ... und natürlich allen Helfern und Sponsoren. Doch zurück zur 25. Beim Fußball heißt es immer: „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.“ Ähnlich ergeht es uns, denn gleichzeitig laufen die Planungen für unseren Festakt „25 Jahre deutsche Einheit“ am 3. Oktober. Diesen wollen wir gemeinsam mit Gästen aus unserer Partnerstadt Kornwestheim begehen. Neben den Vertretern der Stadt um meine Kollegin Frau Keck erwarten wir eine kleine Abordnung, die den Weg zu uns per Fahrrad bewältigen will. Das städtische Orchester Kornwestheim wird nicht nur zum Festakt spielen, sondern auch im Festzelt auftreten. Apropos Festzelt: Es wird dieses Jahr, eben dem 25. der deutschen Einheit, auf den Badanlagen aufgebaut. Neben dem jetzt schon beworbenen Oktoberfest wird es an dem Wochenende ein hoffentlich erfolgreiches Volksfest geben. Ich freue mich bereits heute darauf. 2 Begonnen hatte ich heute mit dem Urlaub und vielleicht denken Sie noch einmal an das Erlebte und Gesehene. Wieso ich noch einmal darauf zurück komme? Aktuell hatten wir Sie um Ihre Meinung zur zukünftigen Marktgestaltung gebeten. Und ehrlich gesagt, bin ich ein wenig enttäuscht. Nicht über die abgegebenen Meinungen, das ist schon okay. Sitzbänke bitte auch mit Lehnen, Wasserspiele unbedingt, Lichtteppich pari, pari. Natürlich Fahrradständer, eine Infotafel. Wie gesagt, schon okay. Aber insgesamt nur 344 Meldungen. Ich weiß nicht, was ich erwartet hatte, aber irgendwie schon deutlich mehr! Immerhin handelt es sich um unsere wichtigste Investition zur Verbesserung des Stadtbildes. Und zurück zum Urlaub, ich glaube viele von Ihnen haben schon schöne Orte besucht und sich Vergleichbares in Ihrer Heimatstadt gewünscht. Die (zugegeben wenigen) Bürger, die den Markt so in Ordnung finden und mit dem Argument „Da ist Abend´s doch eh keiner!“ für eine billige Lösung propagieren, vergessen zwei wesentliche Beweggründe des Vorhabens: Einmal, wir bauen für die nächsten Generationen und zum anderen genau dieses „Da ist doch eh keiner“ wollen und müssen wir ändern! Nehmen wir uns einfach nur die Investoren in der Jüdenstraße, Dammstraße, Klosterstraße oder Nicolaistraße zum Vorbild, denn diese glauben an unsere Stadt, investieren trotz nicht geringer Risiken. Wir müssen wahrscheinlich wieder lernen, Stolz auf unser Erreichtes zu sein um zum Beispiel im Urlaub als Botschafter einer aufstrebenden Stadt in einer entdeckenswerten Region zu werben. Und damit möchte ich heute zum Ende kommen. Nicht, um noch einmal auf die 25 zu kommen. 25 Jahre sind eine enorm lange Zeit. Wir sollten uns aber auch manchmal die Zeit nehmen an die Zeiten vor 25 Jahren zurückzudenken. Innerhalb weniger Wochen und Monate ist eine ganze Region zusammengebrochen. Allein in Weißenfels mit seinen Ortsteilen gingen gut 10.000 Arbeitsplätze (meist ersatzlos!) verloren. Schuhkombinat, Banner, DRAKENA, Leuna-Werke, Braunkohlenkombinat, vieles wäre aufzuzählen. Und in dem Zusammenhang natürlich auch die tausenden Menschen (unsere Kinder), die die Heimat gen Westen verlassen mussten. Sie kennen es, zerstört ist schnell. Es ist der Wiederaufbau, der uns eben nicht nur Kraft, sondern auch Zeit kostet. Und uns das Recht gibt, auch zu feiern! Also, uns ein schönes Schlossfest! Robby Risch Oberbürgermeister Stadt Weißenfels, den 31.07.2015 Bekanntmachung Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung Saaleflutbrücke 5 (km 34,226), Saaleflutbrücke 6 (km 43,502), Saaleflutbrücke 7 (km 43,740) sowie Eisenbahnüberführungen Naumburg bei km 42,960 und bei km 43,020 auf der Strecke 6340 Halle (Saale) Hbf-Baunatal-Guntershausen“ in den Gemeinden Weißenfels, Schönburg und Naumburg (Saale) im Burgenlandkreis; Gemarkungen Leißling, Schönburg, Eulau und Naumburg Für das o. g. Bauvorhaben wird auf Antrag des EisenbahnBundesamtes, Außenstelle Halle das Anhörungsverfahren im Rahmen des - bei der vorgenannten Behörde - laufenden Planfeststellungsverfahrens nach den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt. Inanspruchnahme von Grundstücken Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Naumburg und Eulau beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 26. August 2015 bis einschließlich 25. September 2015 während der Dienststunden Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: und Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr 9:00 - 12:00 Uhr 9:00 - 12:00 Uhr und 13.00 bis 15:30 Uhr 9.00 - 11:30 Uhr in der Stadtverwaltung Weißenfels Frau Krämer - 2.0G/ Zimmer T 211 Klosterstraße 5 06667 Weißenfels zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ab dem ersten Tag der Auslegung werden die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zugänglich gemacht. www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG). fels, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 18 a Nr. 7 Satz 1 AEG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 18a Nr. 5 Satz 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 17 VwVfG. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß § 19 Abs. 3 AEG ein Vorkaufsrecht zu. 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 09. Oktober 2015, bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, ErnstKamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) oder bei der Stadt Weißenfels, Fachbereich III, Klosterstraße 5, 06667 Weißen3 Bekanntmachung Landtagswahl am 13.03.2016 Widerspruchsrecht Bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche behalten weiterhin ihre Gültigkeit und brauchen nicht erneuert werden. Gemäß § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) vom 11.08.2004 (GVBl. LSA S. 506) in der derzeit gültigen Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die im § 33 Abs. 1 Satz 1 MG LSA bezeichneten Daten (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften) von Wahlberechtigten erteilen. Risch Oberbürgermeister Jeder wahlberechtigte Einwohner hat das Recht, laut § 34 Abs. 4 Meldegesetz des Landes Sachsen- Anhalt, einer solchen Auskunft zu widersprechen. Die Widerspruchserklärung ist gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weißenfels Fachbereich II Bürgerdienste Abt. Bürgerzentrum/Einwohnermeldeamt Große Burgstr.1 06667 Weißenfels einzulegen. Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels SACHSEN-ANHALT Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Großkorbetha A 38 Verfahrensnummer: 141 WSF 001 Landkreis: Burgenlandkreis Vorzeitige Ausführungsanordnung vom 22.07.2015 1. Anordnung der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsverfahrens 1.1. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ordnet hiermit gemäß § 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) v. 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich des 1. Nachtrages für das gesamte Flurbereinigungsgebiet an. Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den 01.09.2015, 0.00 Uhr, festgelegt. Mit diesem Tag treten die neuen Grundstücke anstelle der alten Grundstücke. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, treten die in deren Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke (§ 68 Abs. 1 FlurbG). Das gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse. 1.2. Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung der neuen Grundstücke wurden bereits durch die Überleitungsbestimmungen gemäß vorläufiger Besitzeinweisung geregelt. Soweit die im Flurbereinigungsplan und im 1. Nachtrag zugeteilten Grundstücke geändert worden sind, wird hiermit angeordnet, dass gemäß § 62 Abs. 2 FlurbG der Besitz, die Verwaltung 4 Weißenfels, den 04.08.2015 Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerzentrums/Einwohnermeldeamt unter Tel.: 370-370, 370-484, 370-360 sowie per E-Mail: [email protected]; [email protected] zur Verfügung. Berichtigung der Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts vom 11. Juni 2015 Die Bekanntmachung der Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels – Anstalt öffentlichen Rechts vom 11. Juni 2015 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 7/2015, S. 6) ist wie folgt zu berichtigen: Nach § 1 Nr. 2. Buchst. c) wird die Gliederungsangabe „§ 2“ eingefügt. Weißenfels, den 3. August 2015 Risch Oberbürgermeister und die Nutzung der geänderten neuen Grundstücke mit Eintritt des neuen Rechtszustandes auf die Empfänger übergehen. Hierfür gelten die Übergangsbestimmungen sinngemäß. Mit dieser Anordnung enden zu dem zu 1.1 genannten Zeitpunkt die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 01.11.2002. 1.3. Anträge auf Regelung von Nießbrauch und der Pachtverhältnisse (§§ 69 und 70 FlurbG) sind, soweit sich die Beteiligten nicht einigen können, gemäß § 71 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, zu stellen. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführungsanordnung nach § 80 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwG0) wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung keine aufschiebende Wirkung haben. 3. Begründung Die Voraussetzungen für die vorzeitige Ausführungsanordnung nach §§ 63 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Beteiligten wurden mit Wirkung vom 01.11.2002 in den Besitz der neuen Flurstücke eingewiesen. Der Flurbereinigungsplan wurde gemäß § 59 FlurbG am 14. u. 15.05.2013 für die Beteiligten bekannt gegeben. Der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan wurde am 19.05.2015 bekannt gegeben. Der noch verbleibende Widerspruch, wurde dem Landesverwaltungsamt in Halle, als obere Flurbereinigungsbehörde, zur Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidung steht noch aus. Da die vorzeitige Ausführungsanordnung nur für das gesamte Verfahrensgebiet angeordnet werden kann, würde durch einen weiteren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den mit der Abfindung einverstandenen Teilnehmern erhebliche Nachteile erwachsen, da für alle Beteiligten unter anderem, der rechtsgeschäftliche Grundstücksverkehr und die Aufnahme von Darlehen für Investitionszwecke erschwert ist, da eine vorzeitige Grundbuchberichtigung nicht erfolgen kann und Regelungen für die Beteiligten nicht zeitnah und uneingeschränkt wirksam würden. Somit würden auch die Vorteile der im Flurbereinigungsplan getroffenen Festsetzungen und Regelungen für die Beteiligten nicht wirksam werden. Planungen und Investitionen Dritter im Verfahrensgebiet würden erheblich beeinträchtigt werden und zusätzlichen Aufwand für alle davon Betroffenen mit sich bringen. Des Weiteren würden im erheblichen Umfang weitere Berichtigungen von Verfahrensdaten und Nachweisen im Zusammenhang mit Änderung in der Person der Teilnehmer und Beteiligung von Rechtsnachfolgern, sowie im Zusammenhang mit der Fortführung vermessungstechnischer Unterlagen erforderlich sein. Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen würde daher den Interessen der Beteiligten am Verfahren zu widerlaufen und ist diesen nicht zuzumuten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt daher im überwiegenden Interesse der Teilnehmer sowie auch im öffentlichen Interesse. Mit der vorzeitigen Ausführungsanordnung und deren sofortiger Vollziehung wird die weitere Durchführung des Verfahrens beschleunigt und die Rechtssicherheit hinsichtlich der Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens im gesamten Verfahrensgebiet gewährleistet. Dem Widerspruchsführer erwachsen durch den Eintritt des neuen Rechtszustandes keine Nachteile, da der Flurbereinigungsplan im Ergebnis des Rechtsbehelfsverfahrens rückwirkend auf den Tag des Wirksamwerdens dieser Anordnung geändert bzw. ergänzt werden kann. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung. Für die Wahrung der Frist ist der Tag des Eingangs des Widerspruchs bei der vorgenannten Behörde maßgebend. Rechtsbehelfe gegen die Anordnung haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg, Breiter Weg 203 — 206, 39104 Magdeburg, 8. Senat, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zulässig. Im Auftrag Doenecke Aus der Verwaltung Tag des Offenen Denkmals am 13. September 2015 Rittergut Burgwerben (Foto: Hubert Schmoranzer) Sanierter Festsaal des Rittergutes Burgwerben (Foto: Hubert Schmoranzer) 5 Der Tag des offenen Denkmals ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Weißenfelser Kulturkalenders. Jeweils am zweiten Sonntag im September öffnen Denkmäler in Weißenfels und in ganz Deutschland ihre Pforten und lassen einen Blick hinter die Kulissen zu. Bundesweit waren am Denkmaltag im Jahr 2014 mehr als vier Millionen Besucher in 7.500 historischen Gebäuden unterwegs und konnten so viel Unbekanntes entdecken oder Bekanntes mit neuen Augen sehen. Historische Gebäude prägen das Bild von Weißenfels und seiner Ortsteile. Diese werden von zahlreichen engagierten Eigentümern und Nutzern erhalten und gepflegt. An Bauten wie beispielsweise dem Bismarckturm auf dem Klemmberg oder dem Rittergut in Burgwerben lassen sich seit Jahren die Baufortschritte zum Tag des offenen Denkmals beobachten. Beim Bismarckturm konnte in diesem Jahr sogar die Fertigstellung mit einem großen Fest im Klemmbergpark gefeiert werden. In Burgwerben wird hingegen die Bürgergenossenschaft als Bauherr noch einige Jahre benötigen, um die Sanierung des Ritterguts zu beenden. Doch gibt es mit dem sanierten Festsaal bereits beeindruckende Ergebnisse, die einen Ausflug nach Burgwerben lohnen. Außerdem sind in jüngerer Zeit bei Bauarbeiten wichtige Befunde zutage getreten, die Auskunft über die historische Innenraumgestaltung geben. Diese Farbbefunde und Malereien werden am Tag des offenen Denkmals erstmals der Öffentlichkeit präsentiert und geben damit Einblick in die „Werkstatt“ der Bürgergenossenschaft, die schrittweise das gesamte Areal des Gutshofs sanieren möchte. Das Rittergut selbst befindet sich auch historisch an einer spannenden Stelle. So wurde für Burgwerben bereits im frühen Mittelalter ein befestigter Ort oder eine Burg zur Sicherung des Saaleübergangs nachgewiesen, wie im sogenannten „Hersfelder Zehntverzeichnis“ aus dem 9. Jahrhundert nachzulesen ist. Das Verzeichnis beschreibt alle Orte, die den Kirchenzehnt – eine Art Steuer oder Abgabe von Naturalien – an die Reichsabtei Kloster Hersfeld abliefern mussten. Auch wenn die Burg später ihre strategische Bedeutung verlor und bereits um 1300 eine Art Schloss überliefert ist, so steht doch das heutige Rittergut in der geschichtlichen Tradition der ursprünglichen Burganlage. Die heutige Erscheinung des Ritterguts ist vor allem auf die Baumaßnahmen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts zurückzuführen, wenn auch viele Teile der Gebäude wesentlich älter sein dürften. Neben den beiden hier genannten Baudenkmalen Bismarckturm und Rittergut Burgwerben werden am Tag des offenen Denkmals am 13. September 2015 noch weitere Gebäude in Weißenfels geöffnet sein. Beachten Sie hierzu die Veröffentlichungen in der Tagespresse, der Internetseite www.tag-desoffenen-denkmals.de und auf der Internetseite der Stadt Weißenfels www.weissenfels.de. Herausgeber: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels Neue Kita- und Schulleiter-(innen) ab dem 1. August 2015 Mit dem Beginn des neuen Kita- bzw. Schuljahres haben an verschiedenen Einrichtungen in der Stadt Wechsel in den Leitungspositionen stattgefunden. Neuer Leiter der Bergschule-Grundschule ab 01. August 2015 ist Herr Gelau. Die bisherige kommissarische Leiterin Frau Ecke verbleibt an der Grundschule und wird wieder das Amt der stellvertretenden Schulleiterin übernehmen. Frau Schedler ist die kommissarische Leiterin der Grundschule Tagewerben/Reichardtswerben ebenfalls ab dem 1. August 2015. Frau Schedler, welche aus dem Team der Grundschule stammt, übernimmt die Aufgabe von Frau Arnold, welche die Grundschule im letzten Schuljahr neben der Grundschule in Uichteritz geleitet hatte. Einen liebevollen Abschied aus dem Berufsleben gestalteten die Kinder und Erzieherinnen der Kita Pinocchio in Reichardtswerben ihrer langjährigen Leiterin Frau Jutta Blattan (Foto). Nach 35 Jahren engagierter Arbeit in der Kita tritt Frau Blattan in den wohlverdienten Ruhestand ein. Die Leitung der Einrichtung übernimmt aus dem Team der Kita Frau Katrin Spott. Foto: Kita Pinocchio Reichardtswerben 2003 e. V. Eine neue Leiterin ab dem 1. August 2015 führt nunmehr auch die Kita Regenbogen im Ortsteil Tagewerben. Frau Marleen Georgi übernimmt die Leitung von Frau Bräutigam, welche die Einrichtung kommissarisch neben der Kita in Uichteritz in den letzten Monaten leitete. Wir wünschen einen erfolgreichen Start in die neuen Aufgaben! IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Oberbürgermeister Robby Risch Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: (0 34 43) 3 70 -2 33; Fax: (0 34 43) 37 02 03, E-Mail: [email protected] 6 Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. Nächster Erscheinungstermin: Mittwoch, der 16. September 2015 Nächster Redaktionsschluss: Mittwoch, der 2. September 2015 Aufbringen und Ablegen von Findlingen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung Vermehrt ist festzustellen, dass durch Anlieger zur Sicherung Ihrer Zufahrten oder Grünflächen im öffentlichen Straßenverkehrsraum (dazu zählt auch ein an die Straße oder Gehweg angrenzender Grünstreifen) Findlingen oder Steine oder andere Einbauten aufgestellt werden. Durch diese Steine, Findlinge oder andere Einbauten können zum Beispiel Beschädigungen an Kraftfahrzeugen beim Einparken entstehen. Weiterhin können Findlinge durch Fußgänger, sehbehinderte Menschen oder Radfahrer leicht übersehen werden und dadurch Unfälle entstehen. Wer Findlinge etc. in den öffentlichen Verkehrsflächen auslegt oder aufstellt, schafft somit ein Verkehrshindernis. Das Aufbringen oder Ablegen von Findlingen, Steinen etc. stellt somit einen Verstoß gegen § 32 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 24 Straßenverkehrsgesetz dar. Dies kann nach dem Tatbestandskatalog des Bußgeldkataloges unter der Tatbestandsnummer 132600 mit einem Bußgeld bis zu 60,00 € und einem Punkt geahndet werden. Die ungenehmigte Auslegung solcher Hindernisse stellt nach dem Verkehrsrecht und dem Straßenrecht eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraumes dar. Durch diese Unfälle oder Beschädigungen können Schadensersatzforderungen an den Anlieger, welcher diese Findlinge oder Steine im Verkehrsraum oder auf Grünflächen ausgelegt oder aufgebracht hat, als Zustandsstörer entstehen. Hiermit möchten wir die betroffenen Anlieger auffordern, die durch Sie ungenehmigt aufgestellten Verkehrshindernisse zu beseitigen. Stadt Weißenfels ist Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Lars Meinhardt (Foto: privat) Der Amtsleiter der städtischen Wirtschaftsförderung, Lars Meinhardt, wurde am 20. Juli 2015 als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Weißenfels berufen. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hatte wenige Tage zuvor beschlossen, dass er in der Gruppe der öffentlichen Körperschaften die Agentur für Arbeit Weißenfels dabei unterstützen soll, die Arbeitslosenquote vor Ort weiter zu senken und gleichzeitig der gestiegenen Nachfrage der Unternehmen nach qualifizierten Arbeitskräften gerecht zu werden. Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften zusammen. Die Stadt Weißenfels war bisher nicht vertreten. Die Kooperation mit der Politik soll die Weichen für mehr Wachstum und Beschäftigung in der Region stellen. Dabei geht es darum, einerseits Investoren das vorhandene Potenzial an Arbeitskräften aufzuzeigen und andererseits die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen zu fördern. Lars Meinhardt wird ab jetzt an den turnusmäßigen Sitzungen des Verwaltungsausschusses teilnehmen. Die nächste findet am 25. September 2015 statt. Stadt Weißenfels begrüßt neue Auszubildende und Jungfacharbeiterinnen Kelly-Marie Mey, Kerstin Onemichl, Sven Hantscher (Personalleiter), Stephanie Zimmermann, Sandra Kleemann (Ausbildungsleiterin), Robby Risch (Oberbürgermeister), Aileen Stübling und Maria Herden (v. l. n. r.). Foto: Katharina Vokoun Die neuen Auszubildenden der Stadt Weißenfels begrüßte am Dienstag, 4. August 2015, Oberbürgermeister Robby Risch im Fürstenhaus. Mit Maria Herden und Aileen Stübling begannen am 1. August zwei gebürtige Weißenfelserinnen die dreijährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Am Ende dieses Lebensabschnittes stehen hingegen Kelly-Marie Mey, Kerstin Onemichl und Stephanie Zimmermann. Ihnen gratulierte Risch zur bestandenen Prüfung und hieß sie als Jungfacharbeiterinnen in der Verwaltung willkommen. „Es freut mich, dass wir als Arbeitgeber so vielen jungen Frauen eine Chance geben und dazu beitragen, dass sie hier in Weißenfels bleiben und sich vor Ort eine Zukunft aufbauen“, sagte Risch. Die Stadt Weißenfels sei ein verlässlicher Arbeitgeber, der sich an Recht und Gesetze halte. Das komme bei jungen Menschen gut an, wie die Bewerberzahlen belegen: Insgesamt haben sich 111 Personen um eine Ausbildungsstelle bei der Stadt beworben. 28 Kandidaten wurden zum Einstellungstest eingeladen. Elf von ihnen durften sich in einem Gespräch vorstellen. Dass die Stadt Weißenfels einen solch guten Ruf als Ausbilder genießt, liegt laut Risch auch daran, weil sie sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt hat und heute zu einer der dynamischsten Städte Sachsen-Anhalts gehört. „Wir machen insgesamt als Verwaltung einen guten Job“, sagte er. Aber die neuen Azubis müssten sich auch auf Kritik einstellen: „Ab sofort stehen Sie in der Öffentlichkeit und jeder Bürger ist Ihr Kunde.“ Eine Zukunft in Weißenfels sollen auch die drei Jungfacharbeiterinnen haben. Die Verwaltungsfachangestellten Kelly-Marie Mey und Kerstin Onemichl erhalten zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr und haben danach sehr gute Aussichten auf eine dauerhafte Anstellung. Stephanie Zimmermann wird als Fachkraft für Medien- und Informationsdienste unbefristet in der Bibliothek und im Archiv eingestellt. 7 Dieter Stier nimmt an Besprechung des Senioren- und Behindertenbeirates teil Dieter Stier war der Einladung der beiden Beiratsvorsitzenden Herbert Dathe und Sandy Scheunpflug gefolgt (alle hinten, v. l. n. r.). Foto: Katharina Vokoun Einer Einladung des Weißenfelser Senioren- und Behindertenbeirates ist der Bundestagsabgeordnete Dieter Stier gefolgt. Er nahm am 30. Juli 2015 an der Besprechung im Fürstenhaus teil. Themen waren unter anderem die Rentenanpassung Ost-West, Neuerungen in der Pflegeversicherung, die Aufnahme von Asylbewerbern und die Schuldenkrise in Griechenland. Entdeckungstour durch Ostdeutschland Von Weißenfels ging es für die Radfahrer nach Altenburg. (Foto: Katharina Vokoun) Knapp 250 Radfahrer aus allen Teilen der Republik waren vom 20. bis zum 21. Juli 2015 zu Gast in Weißenfels. Sie nehmen an der „Tour de Osten“ teil, der größten bundeslandübergreifenden Radtouristiktour Deutschlands. Unter dem Motto „vom Paradies aus ostwärts“ fahren sie innerhalb einer Woche auf einer Strecke von 520 Kilometern von Jena über Weißenfels, Altenburg und Grimma bis nach Meißen. Bereits am frühen Montagnachmittag trafen die ersten Radler in Weißenfels ein. Am Abend stand ein Stadtrundgang auf dem Plan. Dieser endete am Kloster St. Claren, wo der Klosterverein mit Unterstützung des Tönnies Fleischwerkes eine Grillparty für die Sportlerinnen und Sportler organisiert hatte. Bevor sich die Radler am Dienstagmorgen wieder auf den Sattel schwangen, erhielten sie vom Physio-Coach des Mitteldeutschen Basketballclubs Martin Jaschinski ein Erwärmungstraining. Vor der Stadthalle gaben dann der Stadtratsvorsitzende Jörg Freiwald und der stellvertretende Oberbürgermeister Andreas Bischoff den Startschuss für die nächste Etappe Richtung Altenburg. 8 Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR Informationen zur Beitragserhebung Sehr geehrte Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, im Entsorgungsgebiet der Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR wurden die Voraussetzungen zur Erhebung des Herstellungskostenbeitrages geschaffen. Der Herstellungskostenbeitrag untergliedert sich in den Herstellungsbeitrag I und Herstellungsbeitrag II. Der Herstellungsbeitrag I wird auch als Beitrag für die Neuanschließer bezeichnet. Der Herstellungsbeitrag I wird von all den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erhoben, deren Grundstücke nach dem 15.06.1991 einen Anschluss an eine öffentliche zentrale Abwasseranlage oder eine Anschlussmöglichkeit erhalten haben. Der Besondere Herstellungskostenbeitrag, auch als Beitrag II oder Beitrag für Altanschlussnehmer bezeichnet, wird von all den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erhoben, deren Grundstücke bereits am 15.06.1991 einen Anschluss an eine öffentliche zentrale Abwasseranlage oder eine Anschlussmöglichkeit hatten. Diese werden kurz als Altanschlussnehmer bezeichnet. Der Stichtag 15.06.1991 ist der Tag, an dem das erste Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in Kraft getreten ist. Der Besondere Herstellungsbeitrag ist im KAG LSA nicht gesondert geregelt, sondern hat sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt seit 2003 entwickelt. Seit 1996 besteht in Sachsen-Anhalt die gesetzliche Pflicht zur Erhebung von Herstellungskostenbeiträgen durch die Aufgabenträger. Auf Grund der in 2014 erfolgten Novellierung des KAG LSA führt die Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR nunmehr die Erhebung auf Grund seiner Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung vom 09.07.2015, veröffentlicht im Weißenfelser Amtsblatt Nr. 7 vom 22.07.2015 und damit in Kraft getreten am 23.07.2015, durch. Der Versand der Beitragsbescheide für Industrie-/Gewerbebetriebe und an öffentliche Einrichtungen (z. B. die Stadt Weißenfels) erfolgte bereits in der 31. KW. Für alle privaten Grundstückseigentümer werden die Bescheide ab der 35. KW verschickt und an öffentliche Einrichtungen (z. B. die Stadt Weißenfels). Im Zusammenhang mit der Beitragserhebung wurden viele Fragen bekannt, die wir nachfolgend beantworten möchten. Wie sind Abwassergebühren und Abwasserbeiträge zu unterscheiden? Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz erhebt die Abwasserbeseitigung Weißenfels - AöR (Abw WSF-AöR) zur Deckung der Kosten aus dem laufenden Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen Abwassergebühren in Form einer Mengen- und Grundgebühr. Grundlage der Abwassergebührenberechnung ist die bezogene und durch Wasserzähler ermittelte Trinkwassermenge. Gebühren werden wiederkehrend berechnet. Die Abw WSF-AöR ist verpflichtet Abwasserbeiträge zu erheben. Grund dafür sind die Herstellung, Erneuerung und Instandhaltungen der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen. Diese sind durch Abwasserbeiträge zu finanzieren. Die Ermittlung des Abwasserbeitrages erfolgt grundstücksbezogen. Dabei wird die Grundstücksfläche mit der Anzahl der Vollgeschosse gewichtet. Diese Wichtung wird durch Multiplikation mit einem von Anzahl der Vollgeschosse abhängigen Faktor erreicht. Bei den Abwasserbeiträgen handelt es sich grundsätzlich um eine einmalige Abgabenform Was ist der sogenannte Vorteil und warum zahlt nur der Grundstückseigentümer Beiträge? Eine Erschließung, ob mit Strom, Gas, Wasser, Abwasser oder Straße, ist stets grundstücksbezogen! Der Eigentümer (oder ein sonstiger dinglich Nutzungsberechtigter) nutzt das Grundstück auf Dauer, er ist verfügungsberechtigt (er kann das Grundstück z. B. verkaufen oder anders nutzen), ihm stehen eventuelle Wertsteigerungen zu, er kann für die Nutzung seines Eigentums eine Gegenleistung (Miete oder Pacht) fordern. Die Erschließung dient dem Grundstück dauernd. Ein Mieter nutzt ein Grundstück jedoch nur für die Zeit der Mietdauer, weshalb Mieter nicht in die Beitragserhebung einzubeziehen sind. Ebenso ist der durch den Grundstückseigentümer gezahlte Beitrag nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegbar. Warum bezahlen die Industrie- und Gewerbebetriebe keinen höheren Beitrag? Wir haben gemeinsam mit der Bürgerinitiative für gerechte Abwasserabgaben im ZAW eine Aufgabenstellung für eine diesbezügliche gutachterliche Stellungnahme erarbeitet. Das Gutachten wurde öffentlich vorgestellt und beinhaltet im Kern folgende Aussagen: Im Zusammenhang mit den Vorbereitungsarbeiten für die Erhebung eines Herstellungsbeitrages Abwasser im Entsorgungsgebiet der Abwasserbeseitigung Weißenfels war zu prüfen, ob Industrie oder Gewerbe einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bei der Herstellung der Kläranlage verursachten bzw. verursachen. Wenn ja, dann gäbe es eine Ungleichbehandlung. Dieser Aufwand zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Bürger und Industrie wird als Artzuschlag bezeichnet. Nach der aktuellen Rechtsprechung ist ein Artzuschlag für gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke dann zu erheben, wenn der Mehraufwand für Industrie und Gewerbe im Vergleich zu den anderen beitragspflichtigen Grundstücken die Grenze von 10 Prozent überschreitet. Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass der durch die Industrie verursachte beitragsfähige Mehraufwand für alle anderen beitragspflichtigen Grundstücke diese Grenze bei weitem nicht erreicht. Deshalb war auch die Aufnahme eines Artzuschlages in der Beitragssatzung nicht erforderlich. Wofür soll ich einen Beitrag zahlen, wenn vor meinem Grundstück nichts neu gebaut wurde? Hier liegt tatsächlich das größte Verständnisproblem: Werden Neuanschlussnehmer zu einem Beitrag herangezogen, wurde zuvor vor deren eigenem Grundstück unmittelbar und unübersehbar eine Leistung erbracht. Bei den Altanschlussnehmern dagegen muss nach 1991 keine Baumaßnahme mehr durchgeführt worden sein. Jedoch nehmen Alt- und Neuanschlussnehmer dieselbe Leistung in Anspruch: einen Anschluss oder die Anschlussmöglichkeit an die zentrale öffentliche Abwasseranlage zur Schmutzwasserbeseitigung. Hier gilt das sogenannte Gesamtanlagenprinzip, welche Investitionen unmittelbar vor dem Grundstück erfolgen, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass die gesamte öffentliche Anlage allen damit erschlossenen Grundstücken den gleichen dauerhaften Vorteil bietet. Dass die öffentliche Anlage eben nur zu einem Bruchteil aus den Leitungen vor dem Grundstück besteht, ist mit Blick auf das gesamte Kanalnetz mit allen technischen Anlagen (Pumpwerke, Druckrohrleitungen, Vorreinigungsanlage) verständlich. Die Gesamtkosten sind dementsprechend auf alle Anschlussnehmer dieser Anlage aufzuteilen. Wie wird ein Beitrag berechnet? Der Beitrag berechnet sich grundsätzlich nach zwei Maßstabsteilen: 1. Fläche des Grundstücks 2. Bebaubarkeit des Grundstücks Was ist die gewichtete beitragspflichtige Fläche? Die gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche errechnet sich durch Multiplikation der anzusetzenden gewichteten Grundstücksfläche mit einem aus der Anzahl der Geschosse zu bildenden Nutzungsfaktor. Ausgenommen sind übergroße Grundstücke, welche sich nach Abschluss der Datenerhebung ergeben. Welche Grundstücksfläche wird zu Grunde gelegt/ angesetzt? Da die Berechnung des Beitrages auf die Nutzungsmöglichkeit abstellt, wird im Abgabenrecht von der Grundstücksfläche als maßgebendem Faktor ausgegangen. Dabei wird grundsätzlich wie folgt differenziert: a) Grundstück liegt im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplanes Begrenzungen der zu berücksichtigenden Grundstückstiefe sind in qualifiziert beplanten Gebieten im Anschlussbeitragsrecht unzulässig. Danach ist regelmäßig die gesamte Grundstücksfläche baulich nutzbar und bevorteilt, außer abgrenzbaren Teilflächen ist die bauliche Nutzung ausdrücklich untersagt (z.B. öffentl. Grünfläche oder Fläche für öffentl. Erschließungsanlagen). b) Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich Sofern das Grundstück mit seiner gesamten Fläche innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt und einheitlich genutzt werden kann, hat es wie ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans in vollem Umfang Baulandqualität und insgesamt Vorteile durch die gebotene Möglichkeit zur Inanspruchnahme. c) Grundstück liegt teilweise im Innenbereich und teilweise im Außenbereich Flächenbegrenzungen sind bei sog. „Randbereichsgrundstücken“ erforderlich, um die durch eine Inanspruchnahmemöglichkeit bevorteilten Grundstücksteilflächen von den Teilflächen abzugrenzen, die dem Außenbereich zuzuordnen und somit nicht baulich nutzbar sind (z. B. in Ortsrandlagen, Übergang Innen- und Außenbereich) und daher keinen Vorteil haben. d) Grundstück liegt im Außenbereich Diese werden nur dann beitragsrelevant, wenn sie die öffentliche Einrichtung tatsächlich nutzen. Hier ist mangels Baulandqualität nicht von der gesamten Grundstücksfläche auszugehen. Vielmehr ist zur Feststellung der bevorteilten Fläche eine Grundstücksteilfäche als Umgriffsfläche zu ermitteln. Diese richtet sich nach der Grundfläche der an die Einrichtung angeschlossenen Baulichkeit. Diese Fläche dient zur Abgeltung des entstandenen Vorteils, unabhängig davon ob sie im Weiteren bebaubar wäre. Wie Ihre Grundstücksfläche bemessen wird, ist auf den Befragungsunterlagen ersichtlich. Wie wurden Abwasserbeiträge (Herstellungsbeitrag I und II) berechnet? Zur Ermittlung der Beitragssätze wurde eine Kalkulation durchgeführt. Die Kalkulation unterscheidet zwischen dem Herstellungsbeitrag I und II. Herstellungsbeitrag I (HK I): Die Kalkulation des Herstellungsbeitrages I erfolgt auf der Grundlage der sogenannten Globalberechnung. In der Globalberechnung werden alle vergangenen (ab 15.06.1991) und zukünftigen Investitionsaufwendungen der AöR gemäß dem Abwasser-beseitigungskonzept der AöR (bis 2020) erfasst. Darüber hinaus werden sämtliche schmutzwasserseitig erschlossenen und anschließbaren Grundstücke im Entsorgungsgebiet als „Solidargemeinschaft“ ermittelt, mit dem Ziel, die Investitionskosten auf diese Grundstücke (Gleichheitsgrundsatz) zu verteilen. Herstellungsbeitrag II (HK II, Altanschließer): Im Rahmen der Kalkulation des Herstellungsbeitrages II werden Investitionsmaßnahmen berücksichtigt, die nach dem 15.06.1991 die Abwasserbeseitigung/Abwasserbeseitigungsanlagen (gegenüber ihrem letzten tatsächlichen Zustand vor den betroffenen Maßnahmen) bezüglich der Reinigungsleistung und der technischen Ausstattung verbessern. Beispielhaft sei hier die Erweiterung bzw. der Umbau der bestehenden mechanischen in eine vollbiologische Kläranlage in den Jahren 1999/2000 genannt. Die biologische Reinigung der Abwässer führt zu einer erheblichen Verbesserung der Abwasserqualität und damit zu einer Minderbelastung des Gewässers Saale. Die Investitionskosten werden auf die Gesamtfläche der bevorteilten Grundstücke umgelegt. Warum wird der Herstellungsbeitrag II erst jetzt erhoben? Bis zur Jahrtausendwende vertrat der Gesetzgeber in SachsenAnhalt die Auffassung, dass für die Gruppe der Altanschließer kein Beitrag erhoben werden muss. Erst Urteile des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichtes stellten klar, das im Sinne des Kommunalabgabengesetzes die Zweckverbände /Anstalten als kommunale Körperschaften alle bevorteilten Bürger in gleicher Weise zur Beteiligung an den Finanzierungen der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen herangezogen werden müssen. Wer muss Beiträge bezahlen? Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Sofern das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, ist anstelle des Eigentümers der Erbauberechtigte beitragspflichtig. 9 Wann entsteht die Beitragspflicht? Herstellungsbeitrag I (HK I): Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück mit der betriebsfertigen Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage vor dem Grundstück an die öffentliche Einrichtung zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung des Verbandes angeschlossen werden kann (In der Regel mit Fertigstellung der Kanalbaumaßnahme und der Grundstücksanschlüsse. Bereits in der Vergangenheit fertig gestellte Maßnahmen berechtigen die AöR auf der Grundlage der in Kraft getretenen Beitragssatzung zur Beitragserhebung). Herstellungsbeitrag II (HK II, Altanschließer): Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück durch die Anbindung an die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Verbandes entwässert wird oder entwässert werden kann. Wie verwendet die AöR diese Beitragseinnahmen? Ziel der Erhebung von Beiträgen ist es, zur Finanzierung der Investitionen auf die Aufnahme von Fremdkapital (Darlehen) zu verzichten bzw. bereits aufgenommenes Fremdkapital zu mindern. Was ist der Nutzungsfaktor? Der Nutzungsfaktor gibt Auskunft über die Anzahl der Vollgeschosse. Die Nutzungsmöglichkeit eines Grundstückes ist von dem Maß der baulichen Nutzung (Vollgeschosse) abhängig. Die zulässige bauliche Nutzung ergibt sich a) im beplanten Gebiet aus dem Bebauungsplan b) im unbeplanten Innenbereich aus der vorhandenen Bebauung der umliegenden Grund-stücke, die in einem örtlichen Zusammenhang stehen. c) im Außenbereich aus der tatsächlich vorhandenen und angeschlossenen Bebauung Was bedeutet Vollgeschossmaßstab? Im Rahmen der Beitragserhebung ist es erforderlich, in der Beitragssatzung den Maßstab zu bezeichnen, nach dem eine Umlage des Aufwandes auf die einzelnen Grundstücke erfolgt. Zur Abgeltung des wirtschaftlichen Vorteils hat sich dabei der Vollgeschossmaßstab seit Jahrzehnten als anerkannter Beitragsmaßstab etabliert. Beim Vollgeschossmaßstab wird die Grundstücksfläche mit einem Faktor vervielfältigt, welcher sich nach der Anzahl der Vollgeschosse bestimmt. Hinsichtlich des hier angewendeten abgestuften Vollgeschossmaßstabes hat das OVG LSA entschieden, dass es beitragsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn beginnend mit dem 2. Vollgeschoss der Beitrag nur noch 60 % des Beitrages für das erste Vollgeschoss beträgt. Was ist ein Vollgeschoss? Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Zwischendecken oder Hohlräume die unbegehbar sind bleiben unberücksichtigt. Geschosse die keine Schräge haben und wie ein Vollgeschoß zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt werden können rechnen ab einer Höhe von 2,0 m als Vollgeschoß. Auch ein Kellergeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn mehr als die Hälfte der Grundfläche 1,60 m aus der Erdoberfläche hinausschaut. Bei gewerblichen oder industriellen Bauten berechnen sich die Vollgeschosse nach Bau- oder Traufhöhe. Wie wird die Anzahl der zulässigen Geschosse bzw. Vollgeschosse ermittelt? a) im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplanes Die höchstzulässige Anzahl von Vollgeschossen richtet sich nach den Festsetzungen im Bebauungsplan. Nutzt der Eigentümer diese Anzahl nicht aus, darf dies nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen, d. h. es wird die Anzahl der höchstzulässigen Vollgeschosse angesetzt. Verwirklicht er die Nutzung in mehr Geschossen als nach der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, gilt die Zahl der tatsächlich genutzten Geschosse. b) im unbeplanten Innenbereich bebaute Grundstücke: Die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. 10 unbebaute Grundstücke: Die Zahl der anzusetzenden Geschosse richtet sich hier nach der Umgebungsbebauung, d. h. die Bebauung der Grundstücke daneben, dahinter und davor. Nach § 34 Baugesetzbuch ist eine Bebauung u. a. zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Ist z. B. ein unbebautes Grundstück umgeben von einer zweigeschossig Bebauung, dürfte es auch zweigeschossig bebaut werden. c) im Außenbereich Hier wird von der tatsächlich vorhandenen Anzahl der Geschosse ausgegangen, da eine Aufstockung in der Regel nicht zulässig ist. Wie Ihre Vollgeschosse bemessen sind, ist auf den Befragungsunterlagen ersichtlich. Wie werden übergroße Grundstücke veranlagt? Übergroße Grundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken diesen, sind nur begrenzt zu veranlagen. Ausgehend von einer Durchschnittsgröße im Entsorgungsgebiet von 708 qm gelten solche Grundstücke als übergroß, deren Größe 30 vom Hundert (Begrenzungsfläche) oder mehr über der durchschnittlichen Grundstücksgröße liegt. In diesem Sinne werden übergroße Grundstücke nur in Größe der Begrenzungsfläche (921 qm) in vollem Umfang, hinsichtlich der die Begrenzungsfläche bis um 50 vom Hundert übersteigenden beitragsfähigen Grundstücksfläche (1.382 qm) zu 50 % und hinsichtlich einer darüber hinaus bestehenden beitragsfähigen Grundstücksfläche zu 25 % herangezogen. Wann erfolgt die Beitragserhebung? Die Vorbereitungen für die Beitragserhebung sind im abgeschlossen, so dass zeitnah die ersten Beitragsbescheide versandt werden. Auf Grund der infolge erwarteter Änderung/Ergänzung des KAG LSA um eine Höchstverjährungsfrist von 10 Jahren mit einer Nachlauffrist bis 31.12.2015 muss die Abwasserbeseitigung Weißenfels zeitnah mit der Beitragserhebung beginnen. Die Abw WSF-AöR wird die Beitragserhebung für das Stadtgebiet Weißenfels und seine Ortsteile Borau, Langendorf, Reichardtswerben, Tagewerben und Burgwerben (umfasst das ehemalige Verbandsgebiet des ZAW vor Eingemeindung) im Zeitraum Ende Juli bis Ende August 2015 durchführen. Der Bescheid enthält alle der Abwasserbeseitigung auf Grund amtlicher Daten vorliegenden Angaben zum Grundstück. Sollten die Daten im Ausnahmefall nicht korrekt sein, besteht die Möglichkeit diese unter Vorlage amtlicher Daten durch den Grundstückseigentümer zu ändern. Der Beitragsbescheid an sich wird einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig, soweit von den in der Rechtsbehelfsbelehrung aufgezeigten Rechtsmitteln kein Gebrauch gemacht wird. Zum gleichen Zeitpunkt ist der Beitrag fällig und muss auf das angegebene Konto der Abwasserbeseitigung überwiesen sein, dies übrigens auch dann, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie ggf. zu viel bezahltes Geld erstattet. Mangelnde finanzielle Ausstattung ist kein Widerspruchsgrund! Wie hoch wird der Beitragssatz? Nach Abschluss der Eigentümerbefragung wurden die Daten ausgewertet und der Beitragssatz für die zentrale öffentliche Anlage zur Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert. Die Kalkulation für den Herstellungskostenbeitrag I ergab einen höchstzulässigen Beitragssatz von 2,38 EUR/qm, für den Herstellungskostenbeitrag II 0,86 EUR/qm beitragspflichtiger Fläche. Tatsächlich als Beitrag wird der Beitragssatz erhoben, den der Stadtrat der Stadt Weißenfels am 09.07.2015 beschlossen hat. Dieser darf den kalkulierten Höchstsatz nicht überschreiten. Um ggf. Abweichungen von geplanten Investitionskosten in der Kalkulation auszugleichen wurde ein Abschlag von 15% vom höchstzulässigen Beitragssatz vorgenommen: Herstellungskostenbeitragssatz I: 2,02 EUR/qm Herstellungskostenbeitragssatz II: 0,73 EUR/qm Für alle Grundstücke im Entsorgungsgebiet, die den gleichen Erschließungstatbestand haben (Neuanschlussnehmer oder Altanschlussnehmer) gilt der jeweils gleiche Beitragssatz. Der verbleibende Anteil der Investitionskosten, also der nicht durch Beiträge gedeckte Teil, geht als Abschreibungen und Zinsen in die jährlichen Benutzungsgebühren ein. Ich habe nur ein kleines Einkommen und nicht genug Geld, den Beitrag in einer Summe zu zahlen. Was kann ich tun? In diesem Falle bieten wir auf der Grundlage des KAG LSA Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen an. Bitte treten Sie Stadtwerke Weißenfels GmbH Bekanntmachung Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Leipzig geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat stimmt nach der Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Konzernlageberichtes der Geschäftsführung und der Prüfungsberichte den Bestätigungsvermerken des Abschlussprüfers zu. Er erhebt, nachdem er die Berichte abschließend geprüft hat, keine Einwendungen. Am 9. Juni 2015 hat der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernjahresabschluss gebilligt und festgestellt. Gemäß § 121 Abs. 1 b) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht öffentlich auszulegen. Der Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2014 werden im Kundenservicezentrum der Stadtwerke Weißenfels GmbH, Südring 120, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme kann vom 7. September 2015 bis 18. September 2015 erfolgen. Öffnungszeiten des Kundenservicecenters Montag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr – 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr – 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 11:00 Uhr Weißenfels, 17. August 2015 Stadtwerke Weißenfels GmbH Geschäftsführung Günther rechtzeitig - in jedem Falle vor Eintritt der Fälligkeit einen Monat nach Erhalt des Bescheides - an uns heran, unsere Mitarbeiter erklären Ihnen gern die Voraussetzungen und den Umfang der Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen. Die Telefonnummer Ihrer Ansprechpartner finden Sie im Kopf unseres Schreibens bzw. des Bescheides. Beachten Sie, dass bei Überschreitung der Fälligkeit Säumniszuschläge per Gesetz von immerhin einem Prozent der offenen Summe je angefangenem Monat entstehen. Stundungszinsen liegen deutlich niedriger. Die Zinssätze sind gesetzlich vorgeschrieben und unabhängig vom Marktzins. Gestundet werden kann die Summe in Abhängigkeit Ihrer finanziellen Möglichkeiten von bis zu einem Jahr ab Fälligkeit. Darüberhinausgehende Zeiträume sind nur im Einzelfall als Verrentung mit entsprechender Grundbucheintragung möglich. Wir schalten im Zeitraum vom 31.08. bis 30.09.2015 eine zusätzliche Hotline. Hier können Sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 9464262 Ihre Fragen stellen. Erreichbarkeit der Hotline: Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich an uns, wir werden sie Ihnen gern beantworten. Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH Bekanntmachung Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH für das Geschäftsjahr 2014 wurden von der Wirtschafsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Leipzig geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Geschäftsjahres 2014 werden im Kundenservicezentrum der Stadtwerke Weißenfels GmbH, Südring 120, öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme kann vom 7. September 2015 bis 18. September 2015 erfolgen. Öffnungszeiten des Kundenservicecenters Montag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr – 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr – 15:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr – 11:00 Uhr Weißenfels, 17. August 2015 Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH Geschäftsführung Faust Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby Risch findet am 8. September 2015 in der Zeit von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr im Fürstenhaus, Hinterhaus, Leipziger Str. 9, 1. OG, statt. Um telefonische Voranmeldung wird unter der Telefonnummer (03443) 370201 gebeten. 11 V e r a n s t a lt u n g s ü b e r s i c h t August 2015 21.08. 09:30 Uhr 22.08. 10:30 Uhr 24.08. 09:30 Uhr 27.08. 17:00 Uhr 27 - 30.08. 28.08. 09:30 Uhr 29.08. 10:30 Uhr 31.08. 09:30 Uhr Mit-Mach-Theater: Vom Fischer und seiner Frau öffentliche Stadtführung Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal Mit-Mach-Theater: Vom Fischer und seiner Frau Ökumenische Andacht XXV. Weißenfelser Schlossfest Mit-Mach-Theater: Vom Fischer und seiner Frau öffentliche Stadtführung Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal Mit-Mach-Theater: Vom Fischer und seiner Frau Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal Kulturhaus Touristinformation, Markt 1, Rathaus Kulturhaus Schlosskirche St. Trinitatis Schloss Neu-Augustusburg Kulturhaus Touristinformation, Markt 1, Rathaus Kulturhaus September 2015 04. - 06.09. 6.09. 09:00 16:00 Uhr 12.09. 10:30 Uhr Weinfest Burgwerben Kinderflohmarkt Ortsteil Burgwerben, Schlosspark Heimatnaturgarten Weißenfels öffentliche Stadtführung 05.09. 17:00 Uhr Sommerkonzert Treff: Touristinformation, Markt 1, Rathaus Heinrich-Schütz-Haus 05.09. 06.09. 21:00 Uhr 09:00 16:00 Uhr 80er & 90er Jahre Sause Kinderflohmarkt 06.09. 06.09. 07.09. 14:00 Uhr 09:30 Uhr 11.09. 09:30 Uhr 11. - 13.09. 12.09. 20:00 Uhr 05.09. 10:30 Uhr 13.09. 14.09. 09:30 Uhr 16.09. 14:00 Uhr 16.09. Mit-Mach-Theater: Schneewittchen Kanuregatta THE CASHBAGS öffentliche Stadtführung Tag des offenen Denkmals Mit-Mach-Theater: Schneewittchen Tag der Heimat Ohrenschmaus im Schütz-Haus 18.09. 09:30 Uhr 19.09. 10:30 Uhr 21.09. 09:30 Uhr 23.09. 09:00 Uhr 25.09. 09:30 Uhr 25.09. 20:00 Uhr 26.09. 10:30 Uhr 27.09. 28.09. 16:00 Uhr 09:30 Uhr 12 Mitteldeutscher Marathon mit Berglauf der Kinder Kostümführung „Kiesewetters Auftrag“ Mit-Mach-Theater: Schneewittchen Mit-Mach-Theater: Schneewittchen öffentliche Stadtführung Mit-Mach-Theater: Schneewittchen „Urfaust“ Schülervorstellung vom Theater Zeitz Mit-Mach-Theater: Schneewittchen ELIE LEVY - Die Sprache des Körpers öffentliche Stadtführung Herbstkonzert der Jenaer Philharmonie Mit-Mach-Theater: Schneewittchen Flamenco entre amigos Miguel Iven Trio Anmeldungen bis 28.08. Kulturhaus Heimatnaturgarten Ortsteil Wengelsdorf Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal a tribute to Johnny Cash Treffpunkt: Schlossterrasse Kulturhaus Kulturhaus Ortsteil Wengelsdorf Kulturhaus Treff: Touristinformation, Markt 1, Rathaus Weißenfels & Ortsteile Kulturhaus Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal der Ortsgruppe der Sudeten- Bootshaus deutschen Landsmannschaft Der Weißenfelser Freundes- Heinrich-Schütz-Haus kreis von Heinrich-Schütz; Eintritt 5 EUR, ermäßigt 3 EUR Kinder-Mit-MachKulturhaus Theater im Klubsaal Treff: Touristinformation, Markt 1, Rathaus Kinder-Mit-MachKulturhaus Theater im Klubsaal Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal Kulturhaus Kulturhaus Kinder-Mit-MachTheater im Klubsaal Treff: Touristinformation, Markt 1, Rathaus Kulturhaus Kulturhaus 13 14 15 Wie in alten Kulturhauszeiten „Mix Up“ spielt am 31. Oktober im Kulturhaus Weißenfels Die Weißenfelser Band Mix Up spielt traditionell am 31. Oktober 2015 ab 20 Uhr im Weißenfelser Kulturhaus unter dem Motto „Wie in alten Kulturhauszeiten“. Seien Sie eingeladen zu einer abwechslungsreichen musikalischen Zeitreise mit bekannten deutsch- und englischsprachigen Hits aus Beat und Rock der vergangenen Jahrzehnte. Die Band steht für eine melodische sowie tanzbare Rockmusik und legt besonderen Wert auf Vielseitigkeit und Originaltreue. Diese Musik mit Mix Up und das Wiedersehen mit Freunden und Bekannten war in den vergangenen Jahren ein Besuchermagnet. Die Band freut sich auf diesen Abend und lädt alle Fans zum Tanzen, Zuhören und Bekannte-Treffen ein. Karten im Vorverkauf sind in der Tourist-Information Weißenfels erhältlich. Kartenpreis: 8,50 € zzgl. VVG Tel.: 03443 303070 Markt 1, 06667 Weißenfels Restkarten ab 19:00 Uhr an der Abendkasse zu 10,50 €. Gastspielverschiebung „Zeit heilt alle Wunder“ Uwe Steimle und sein Jazz-Trio Die Veranstaltung „Zeit heilt alle Wunder“ mit Uwe Steimle und seinem JazzTrio vom 20.11.2015 auf den 01.04.2016 um 20 Uhr im Kulturhaus Weißenfels verschoben wird. Grund ist die Hauptrolle in einem Kinofilm und Dreharbeiten, die Uwe Steimle von Oktober bis Dezember 2015 wahrnehmen wird. Programminformation ... “Zeit heilt alle Wunder“ gestern, heute und immer da! Diese einzigartige Reise unternimmt Uwe Steimle mit Ihnen und seinem Jazz- Trio. Eigene Lieder und Texte, aber auch bekannte Stimmungshits wie „Du hast den Farbfilm vergessen“ fließen, natürlich „Steimlerisch“ umgestaltet, eindrucksvoll ins Programm ein. Begleitet von Wolfgang „Zicke“ Schneider am Schlagzeug, Matthias Hessel am Piano und Richard Müller am Bass werden die Kindheitserinnerungen ausgezeichnet musikalisch umrahmt. Uwe Steimle überzeugt nicht nur mit seiner trockenen authentischen witzigen Art, sondern auch mit seinem musikalisch-sängerischen Talent. Von „Figaro“ bis hin zu „Anna aus Havanna“ wird jede Tonlage gestreift. Termin: 1. April 2016, 20 Uhr Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit oder können an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen sie gekauft wurden! Vorverkaufsstelle: Touristinformation Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels Tel.: 03443 303070, Fax: 03443 239472 E-Mail: [email protected] www.weissenfelstourist.de oder im Internet unter www.reservix.de XXV. Weißenfelser Schlossfest 27. – 30. August 2015 KISS-TRIBUTE-BAND und MY’TALLICA. NOMAX nehmen die Besucher am Samstag, 29.08.2015, mit auf eine musikalische Party-Reise. Vor dem Feuerwerk am Sonntag, 30.08.2015, heizt die finnische Band Steve‘n’Seagulls mit ihrem Hillbilly-Stil die Besucher richtig an. Tribute Night Vom 27. bis 30. August 2015 lädt die Stadt Weißenfels zum 25. Weißenfelser Schlossfest ein. Traditionelle Highlights, wie das sinfonische Eröffnungskonzert, die Oldtimerrallye, der historische Markt, der Festumzug und das abschließende Feuerwerk werden mit einem bunten und abwechslungsreichen Programm ergänzt. Der Hauptveranstaltungsort, das Schloss Neu-Augustusburg, wird sich von seiner imposantesten und schönsten Seite zeigen. Das ehemalige Residenzschloss der Herzöge zu Sachsen-Weißenfels blickt auf eine mehr als 300-jährige Geschichte und ein abwechslungsreiches Geschehen zurück. Rockland fm präsentiert am Freitag, 28.08.2015, die „Tribute-Night“ mit FEUERENGEL – A Tribute To Rammstein, THE 16 Foto Steve ’n‘ Seagulls Eröffnungskonzert 27.08.2015 Mit dem Eröffnungskonzert beginnt am 27. August das diesjährige Schlossfest in Weißenfels – wie gewohnt in klassischer Weise. So wird das Leipziger Symphonieorchester das Programm gestalten. Das Orchester gastierte schon zum vergangenen Weißenfelser Schlossfest und wird manchem Besucher in guter Erinnerung sein. Preise im Vorverkauf: 10,00 € und ermäßigt 8,00 € (jeweils zuzüglich Vorverkaufsgebühr) Kinder bis 6 Jahre zahlen keinen Eintritt. Die Begleitpersonen von mobileingeschränkten Personen zahlen ebenfalls keinen Eintritt. Ermäßigt sind Schüler und Studenten. Preis an der Abendkasse: 14,00 € und ermäßigt 12,00 € Einlass: 19:00 Uhr Beginn: 20:00 Uhr Vorverkaufsstelle (ausschließlich): Touristinformation Weißenfels Markt 1, 06667 Weißenfels Telefon: 03443 303070 E-Mail: [email protected] www.weissenfelstourist.de Rockland fm präsentiert die „Tribute-Night“ mit drei internationalen Hard-Rock- und Metal-Größen Den lauten Reigen eröffnet am 28.08.2015 die Metallica-Tribute-Band MY’TALLICA, gefolgt von der THE KISS-TRIBU- OLAF SCHUBERT - „SO!“ TE-BAND. Den krönenden Abschluss bildet der Auftritt von FEUERENGEL, einer Rammstein-Tribute-Band. Die Musiker stehen den berühmten Originalen nicht nur akustisch kaum nach: Auch in Sachen Pyrotechnik schöpfen die Bands aus dem Vollen und kommen so an ihre Vorbilder recht nah heran. Es dürfte angenehm warm werden in den vorderen Besucherreihen. Preise im Vorverkauf: 5,00 € (zuzüglich Vorverkaufsgebühr) Preis an der Abendkasse: 8,00 € Einlass: 18:00 Uhr Beginn: 19:00 Uhr Karten für die „Tribute-Night“ gibt es bei Reservix.de, in der Touristinformation Weißenfels und an allen bekannten Vorverkaufsstellen. Eintritt für Samstag 29.08.2015 und Sonntag 30.08.2015 Preise im Vorverkauf: 3,00 € zzgl. Vorverkaufsgebühr (gilt für beide Tage inklusive) Preise an der Tageskasse: 5,00 € Veranstaltungsort: Schlosshof Schloss Neu-Augustusburg, Zeitzer Straße 4, 06667 Weißenfels Vorverkaufsstelle (ausschließlich): Touristinformation Weißenfels Markt 1, 06667 Weißenfels Telefon: 03443 303070 E-Mail: [email protected] www.weissenfelstourist.de Orgelsommer Borau Der neue Schubert ist da. Gott sei Dank in alter Form, denn er sagt wie immer: „SO!“ Der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Selau in Borau lädt recht herzlich zu einem besonderen Orgelkonzert anlässlich des „SO“ sind nicht nur Olaf Schuberts spiegelbildliche Initialen – vielmehr sprechen diese beiden Buchstaben für ihn selbst, denn wer SO sagt, hat Reserven. Dass Schubert diese Reserven überhaupt aktivieren muss, ist unwahrscheinlich, seine Akkus sind voll und selbst im gewöhnlichen Standby gibt er schon 150 % Leistung. Seine Auftritte sind legendär und es gelingt ihm, die etwas mageren 65 kg schubertschen Lebendgewichts durch schiere Bühnenpräsenz wie eine Tonne wirken zu lassen. Man weiß es: Olaf ist untergewichtig, aber überbegabt. Schubert wird wie immer viel erzählen, obendrein singen und es ist zu befürchten, dass er auch tanzt. Jene, die versäumt haben, ihn live zu sehen, werden es irgendwann bereuen, denn wie steht schon geschrieben: Selig sind die, die ihn schon erleben durften. Also strömet zu Hauf – er wird euch erleuchten! „Der Mahner und Erinnerer“ „Der Vergewaltiger des Bösen“ „Das Wunder im Pollunder“ ist wieder live auf Tour. am Sonnabend, dem 22. August 2015, um 17.00 Uhr an der Ladegastorgel in der Selauer Kirche St. Georg in Borau mit dem führenden Konzertorganisten Professor Bjorn Boysen aus Norwegens Hauptstadt Oslo ein. 24. Merseburger Orgelsommers 2015 Professor Bjorn Boysen ist auch seit 1977 Organist an der Osloer Konzerthalle und auch verantwortlich für eine der größten Orgeln Norwegens. Er ist auch Kenner und Berater für die Sicherung und Renovierung historischer Instrumente. Wir können uns auf Werke von Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven, Robert Schumann und Felix Mendelssohn Bartholdy freuen. Der Freundeskreis Musik und Denkmalpflege in Kirchen des Merseburger Landes erhebt den Eintrittspreis in Höhe von 10,00 €, ermäßigt 8.00 € und Schüler 3,00 €. Termin: 20. September 2015, 19 Uhr Veranstaltungsort: Stadthalle Weißenfels Vorverkaufsstelle: Touristinformation Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels Tel.: 03443 303070 Fax: 03443 23 94 72 E-Mail: [email protected] www.weissenfelstourist.de Im Internet unter: www.eventim.de Und an allen bekannten Vorverkaufsstellen. 17 Samstag, 5. September 2015, 17:00 Uhr „Flamenco entre amigos“ Sommerkonzert im Innenhof des Heinrich-SchützHauses Miguel Iven (Flamencogitarre) Sebastian Ude (Violine, Viola, Saxofon) Konrad Sommer (Cajon, Percussion) Die Musik des Trios basiert auf den Kompositionen des virtuosen Konzertgitarristen Miguel Iven, rhythmisch grundiert von der vielseitigen Multikulti-Percussion Conny Sommers. Darüber hinaus sorgt der Leipziger „Teufelsgeiger“ Sebastian Ude für die Verbindung zur europäischen Klassik. Stilistisch bewegt sich die Musik des Trios zwischen traditionellen Elementen des ureigentlichen Flamencos (Cante Jondo), jazzigen Einflüssen und konzertanten Stilisierungen in der Tradition europäischer Kunstmusik. Spanischer Wein und Käsewähe runden das diesjährige Sommerkonzert kulinarisch ab. Eintritt: 12,00 €, ermäßigt 9,00 €, Schüler 5,00 € Mittwoch, 16. September, 19:00 Uhr, Heinrich-Schütz-Haus Ohrenschmaus im Schütz-Haus „Der Weißenfelser Freundeskreis von Heinrich Schütz“ Dr. Otto Klein (Referent) Die kleine Stadt an der Saale zog Heinrich Schütz so magisch an, dass er trotz seiner Verpflichtung als kursächsischer Hofkapellmeister in Dresden sogar seinen Alterssitz in Weißenfels wählte. Wenig bekannt ist, dass er in Weißenfels auch bis ins hohe Alter zahlreiche Taufpatenschaften bei angesehenen Bürgern der Stadt übernommen hatte, die seinen Freundeskreis charakterisieren. Dr. Otto Klein wird über diesen illustren Personenkreis um den Privatmann Heinrich Schütz in Weißenfels referieren. Eintritt: 5,00 €, erm. 3,00 € Kartenvorverkauf und weitere Informationen unter: www.schuetzhaus-weissenfels.de Kontakt: Heinrich-Schütz-Haus Weißenfels Weißenfelser Musikverein „Heinrich-Schütz“ e. V. Nikolaistr. 13, 06667 Weißenfels 03443 30 28 35 [email protected] 18 Lesung mit Gunter Böhnke Der bekannte Leipziger Kabarettist und Autor Gunter Böhnke folgt mit seiner Lesung BerndLutz Lange ins Kloster St. Claren. Beide waren bei den Kabarett „ Academixer“ ein exzellentes Duo. Somit schließt sich der Kreis. Gunter Böhnke liest aus seinen Büchern, wie Mein Leipzig. Geliebtes Weltdorf 50 EINFACHE DINGE DIE SIE ÜBER SACHSEN WISSEN SOLLEN DER SACHSE LIEBT DAS REISEN SEHR und dazu gibt es noch Sächsisches unter dem Motto „Mir Saggsn gehn nich under“ am Sonntag, dem 20. September 2015, um 15.30 Uhr, im Kloster St. Claren, Rosalskyweg 1. Der Weißenfelser Bürgerverein Kloster St. Claren e. V. lädt dazu recht herzlich ein. Der Kartenvorverkauf hat bereits in der Seume-Buchhandlung, Jüdenstraße. 27, in Weißenfels begonnen. Der Eintrittspreis beträgt 11,00 €. Weitere Vorverkaufsstellen: Reisebüro S. Martelock, Beuditzstr. 91c und Weißenfelser Bürgerverein Kloster St. Claren, Rosalskyweg 1. Museum Schloss Neu-Augustusburg Theatersprechtag Wo: Wann: Touristinformation Weißenfels Markt 1, Rathaus Weißenfels, Eingang links neben dem Haupteingang 06667 Weißenfels 25.08.2015, 10.00 bis 12.00 Uhr Es werden Spielpläne der Oper, der Musikalischen Komödie und des Schauspielhauses Leipzig vorgestellt sowie Theaterfahrten nach Leipzig angeboten. Öffentliche Führung im Fürstenhaus Weißenfels, 30. August 2015 Das Weißenfelser Fürstenhaus gehört mit seinen Stuckaturen in der ersten Etage, neben dem Residenzschloss Neu-Augustusburg, zu den bedeutendsten Zeugnissen der Weißenfelser Herzogszeit. 1673 wurde das Gebäude errichtet und war dann vor allem Wohnsitz hoher herzoglicher Hofbeamter. Der zweieinhalbgeschossige Bau mit hohem Walmdach weist eine repräsentative Fassadengestaltung auf. Am Sonntag, dem 30. August 2015 lädt der Weißenfelser Gästeführerverein e. V. zu einer öffentlichen Besichtigung ein. Treffpunkt ist 14.00 Uhr das Fürstenhaus in der Leipziger Straße 9. Angebote aus dem Schloss Museum Neu-Augustusburg Weißenfels zum außerschulischen Lernen Klassen 1 - 4 Gerne stellen wir Ihnen ein Programm nach Ihren Wünschen zusammen. Ob Projektstunde oder Projekttag … unsere Themen sind so vielseitig, wie die Geschichte. Nähere Informationen gerne in der Schlossbibliothek bei I. Struve gerne unter 01629867430, 06667 Weißenfels, Zeitzer Str. 4 Schlossführung durch alle Zeiten: Neuberin führt mit Geschichten durch die Geschichte an besondere Punkte in und am Schloss Neu-Augustusburg während des Rundgangs erhalten die Kinder Kostüme und werden in wichtige historische Persönlichkeiten verwandelt Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Kreativstunde möglich: Kronenketten flechten eigene Hand zur Kerze tauchen Öffentliche Stadtführung Entdecken Sie die Zeugnisse der imposanten Historie von Weißenfels und den Wohlstand einst herrschender Landesherren bei einem geführten Spaziergang durch die Weißenfelser Innenstadt. Termin: samstags, Mai bis September 2015 Treffpunkt: 10.30 Uhr, Touristinformation Weißenfels, Markt 1 Preis: 3,00 € pro Person; 1,50 € für Schüler und Studenten Dauer: 1,5 Stunden Leben und Spielen wie ein Pharao: Die begehbare Kopie der Grabkammer des Sennedjem hier wird vom Alltagsleben der Künstler und Handwerker berichtet im Mittelpunkt steht die Geschichte um die Lebensweisen und das Totengericht Spiele und Geschichten werden geboten, zum Abschluss geht es in die originalgetreue Kopie, Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Skarabäus formen AZ web Bequem online Anzeigen … Schuhmärchen: Zeigt her eure Füße! Eine ganz besondere Veranstaltung über Füße im Schuhmuseum mit spannendem Rundgang durch eine Welt voller Schuhe und verrückte Schuhe ausprobieren am Schuhregal Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Schuhketten bemalen • gestalten • schalten anzeigen.wittich.de www.wittich.de 19 Zaubershow mit Till Weißenspiegel über das Höfliche Benehmen Geschichten und Zaubereien über das gute Benehmen… nicht nur beim Museumsrundgang Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Tintenwischer gestalten Leben und Lernen der Indianerkinder des Mondes: Die Yanomami Fotoschau der bekannten Weißenfelser Fotografin C. Naundorf: es wird über das Leben und die Spiele berichtet und Hütten gebaut. Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend möglich: Indianerschmuck gestalten Schatzsuche durchs Museum … mit Perücken und Kostümen wird Herzog Christian besucht. anschließend gibt es Spiele wie zur Barockzeit. Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Kreativstunde möglich: Kronenketten flechten Projekttage im Schloss Museum Neu-Augustusburg Weißenfels ab Klasse 5 - 12 jeweils 2 x 45 Minuten, im Anschluss Kreativangebot Informationen und Terminabsprachen in der Schlossbibliothek bei I. Struve unter 01629867430 Frühe Lebensformen von Menschen: Barocke Kinderstube Im Mittelpunkt steht das Leben der armen und reichen Kinder in der Barockzeit. Die Schüler können sich kleiden wie zur Barockzeit mit Perücke und Kostümen. Es wird über den Alltag berichtet und es gibt eine Kostümführung durchs Schloss. Märchenzeit im Museum: Mit-Mach-Theater im Schloss mit anschließendem Museumsrundgang Alle Schüler werden zum Schauspieler und schlüpfen in Kostüme und Perücken. Der gestiefelte Kater, Dornröschen, Das Weißenfelser Schlossgespenst, Schlossmärchen Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Kreativstunde möglich: Schuhketten bemalen Mit uns ist immer Theater: ein Projekttag als Schauspieler in der Märchenzeit An diesem Projekttag wird gemeinsam ein Theaterstück gespielt. Für alle Schüler haben wir Kostüme. In der ersten Einheit wird das Stück vorgestellt und kleine Übungen zum Theaterspiel erfolgen. In der zweiten Einheit erhalten alle Schüler ein Kostüm und das Stück wird gemeinsam gespielt. Mit allen Sinnen durchs Museum: ein Projekt gegen die tägliche kleine Gewalt Sehen, Hören, Riechen, Fühlen, Schmecken wird in spielerischer Form in den Mittelpunkt gerückt, bevor es zu besonderen Ausstellungshöhepunkten geht Dauer 2 x 45 Minuten 3,00 Euro p. P. anschließend Kreativstunde möglich: Leinenbeutel bedrucken 2,00 Euro p. P. 20 Frühe Lebensformen von Menschen: Händel spielt … Eine Veranstaltung über die Musik und die Spiele seiner Zeit mit Besuch der wunderschönen Barockkirche im Schloss Altes Handwerk neu entdeckt: Kerzen tauchen und gestalten, Leinenbeutel bedrucken, mit Feder und Tinte Lesezeichen gestalten, Musikmalen Schlosskirchenführung zu den Barocken Musikern in der schönsten Barockkirche Mitteldeutschlands Rundgang durch die Barockausstellung, Bach und Händel werden in ihrer Zeit dargestellt Der Absolutismus in Deutschland am Beispiel des Herzogtums Sachsen/Weißenfels Herzog August Adolph II. als Typus des aufgeklärten Fürsten Mit ausgewählten Themen kommen wir gerne auch in Ihre Einrichtung! Mit uns ist immer Theater! Ein Projekttag mit vielen Kostümen und Perücken mit Rundgang durch die Ausstellungen: Schuhmärchen, Prinzessin Friederike, Grimms Märchen, Schwarzlichttheater Händel spielt: mit Tänzen und Geschichten der Geschichte um Händel näher kommen. Frühe Lebensformen von Menschen: Die begehbare Grabkammer des Sennendjem Im Mittelpunkt steht das Leben im Alten Ägypten, hier wird vom Alltagsleben der Künstler und Handwerker berichtet im Mittelpunkt steht die Geschichte um die Lebensweisen und das Totengericht Geschichten und Spiele werden geboten, zum Abschluss geht es in die originalgetreu Kopie Barocke Kinderstube: Leben und Lernen der armen und reichen Kinder im Barock. Mit allen Sinnen: Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Fühlen. Buchlesungen: Mutti, was spielen die Kinder im Krieg: die berührende Geschichte eines kleinen Mädchens, welches die fröhlichen Plakate des Ersten Weltkrieges nicht versteht Damit Du weiterlebst: Briefe aus der Todeszelle einer jungen Mutti im Zweiten Weltkrieg Alkohol, nein, danke: Erinnerungen an eine Kindheit mit einem Säufervater Aids hat mir das Leben gerettet: Fotoschau und Buchlesung Am 20.09.2015 ist der Ägyptologe Dr. Wettengel mit dem Vortrag zu Gast: Das Tal der Könige Frühe Lebensformen von Menschen: Leben und Lernen der Indianerkinder des Mondes: Die Yanomami kugelSchreiber gruSSkarten PoStkarten SchreibtiSchunterlagen & kalender FlYer FalZ-FlYer einleger in allen din-grÖßen Autoservice Neumann Alles aus einer Hand! Schulweg 19 I 06347 Heiligenthal I Tel. 03 47 83 / 2 95 46 Fotoschau der bekannten Weißenfelser Fotografin C. Naundorf über die Indianer, die noch wie zur Steinzeit leben. Es werden Hütten gebaut und Spiele ausprobiert. Lw-flyerdruck.de * * Bei 30 gesammelten Bonus-Punkten erhalten Sie ein Brot Ihrer Wahl. gaStroartikel TREUE BONUS HEFT Bäckerei Mustermann Muster 12 · 12345 Musterstast Telefon: 1234/1234 SAMMELN SIE BONUS-PUNKTE Ab einem Einkaufswert von 3 € erhalten Sie einen Bonus-Punkt. Bei 30 gesammelten Bonus-Punkten erhalten Sie ein Brot Ihrer Wahl. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Freuen Sie sich auf ein Brot Ihrer Wahl! 15 Weihnachten 1990 2015 Vielen DANK Allianz-Generalvertretu ng Torsten Beyer Mönchstraße 8 04916 Herzberg Tel. (0 35 35) 2 22 20 für all die lieben Wünsche, Geschenke Karten und schönen . zu meiner Jugendweihe Griechische Spezialitäten AP LP Alle Gerichte mit Pommes frites oder Kroketten und kl. Salat. 390 Hähnchen Gyros Hähnchengyros mit Tzaziki, Beilage und Salat 7,00 7,50 391 Gyros Spezial Gyros mit Tzaziki, Beilage und Salat 7,50 8,00 392 Gyros Skordatos Gyros mit Knoblauchsoße, Beilage und Salat 8,00 8,90 393 Gyros Kafteros Gyros mit scharfer Soße, Beilage und Salat 8,00 8,90 394 Arni Juwetzi Lammfleisch in Nudelreis mit Käse überbacken, dazu Salat 9,00 10,00 395 Gyros Juwetzi Gyros in Nudelreis mit Käse überbacken, dazu Salat 8,00 8,50 396 Kotopoulo Metaxa Hähnchenbruststreifen in Metaxasoße mit Käse überbacken, Beilage und Salat 8,00 8,50 397 Gyros Metaxa Gyros in Metaxasoße mit Käse überbacken, Beilage und Salat 8,00 8,50 398 Souvlakia 2 Schweinefleischspieße, Beilage und Salat, Soße 8,50 9,50 399 Grill Kotopoulo Hähnchenbrustfilet, Beilage und Salat 8,00 8,50 400 Kostas Spezial Gyros, Lammfilet, Schweinefilet, Hähnchenbrustfilet, Kräuterbutter, Beilage und Salat 12,40 13,80 401 Gyros überbacken mit Zwiebeln, Paprika, Tomatensoße, mit Reis oder Pommes frites und Salat 7,00 8,00 402 Josan Gyros in Rahmsoße mit Pommes frites oder Reis und Salat 7,00 8,00 403 Gyros überbacken mit Pilzen, Zwiebeln, Paprika, Sahnesoße, mit Reis oder Pommes frites und Salat 7,00 8,00 403a Hähnchengyros überbacken mit Pilzen, Zwiebeln, Paprika, Tomaten und Sahnesoße und Salat 7,00 8,00 404 Zigeuner Gyros mit Zigeunersoße, Käse überb., mit Reis oder Pommes und Salat 7,00 8,00 Schweinefleischgerichte Alle Gerichte mit Pommes frites oder Kroketten und kl. Salat. 405 Schweinesteak mit Gorgonzolasoße und Salat 406 Schweinesteak mit Rahmsoße und Salat 407 Champignon-Zwiebel-Steak Schweinesteak mit gebr. Zwiebeln und Champignons 408 Champignon-Steak Schweinesteak mit Champignons und Rahmsoße 409 Brokkoli-Steak gegrilltes Schweinesteak mit Brokkoli und Sahnesoße 410 Hawaii-Steak Schweinesteak mit Schinken* , Ananas, Sahnesoße und Käse überbacken 411 Steak Schweinesteak mit Pfifferlingen in Sahnesoße 412 Steak Panna geschn. Schweinefilet mit Metaxa verfeinert und pikanter Champignonsoße AP LP 7,00 7,00 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,50 Puten- und Hänchensteaks Alle Gerichte mit Pommes frites oder Kroketten und kl. Salat. 413 Pfifferling-Steak Putensteak mit Pfifferlingen in Sahnesoße 414 Puten-Spezial-Steak mit Spezialsoße und Käse überbacken 415 Puten-Champignon-Steak mit Champignonsahnesoße 800 Hähnchen-Steak Hähnchensteak mit Pfifferlingen in Sahnesoße 801 Hähnchen-Steak mit Metaxasoße und Käse überbacken 802 Hähnchen-Champignon-Steak mit Champignonsahnesoße 803 Hawaii-Steak Hähnchensteak mit Ananas, Schinken und Käse überbacken 804 Hähnchen-Spezial-Steak mit Gorgonzola überbacken in Sahnesoße • Visitenkarten • Briefpapier • BrOsCHÜren • ZeitsCHriften • Briefpapier • pLakate • pOster Frohe 25 Jahre gem. Fleischspezialitäten AP LP 7,50 8,00 7,50 7,00 8,00 7,50 8,00 8,00 8,00 8,50 8,00 8,00 8,50 8,00 8,50 8,50 Alle Gerichte mit Tzaziki und kl. Salat 810 Spezial Bifteki Hacksteak mit Fetakäse gefüllt, Salat, Tzatziki 811 Olympos-Teller Gyros, Suzuki, Souvlaki und Pommes frites 812 Korfu-Teller Gyros, Suzuki, Souvlaki, Lammkotelett und Pommes frites 813 Josan-Teller Gyros, Suzuki, Schweinesteak, Hähnchenbrustfilet und Pommes frites 814 Kreta-Teller 2 Lammkotletts, 1 Schweinesteak, 2 Schweinefilets und Pommes frites 815 München-Teller 1 Suzuki, 2 Schweinesteaks, 1 Schweinefilet und Pommes frites gem. Fleischspezialitäten Fischgerichte 9,50 11,90 12,50 13,50 14,50 13,50 Alle Gerichte mit Tzaziki und kl. Salat 820 Helgoland-Platte Gyros, 2 Suzuki, 2 Souvlaki, 2 Schweinefilet, Pommes frites, gem. Salat 821 Hellas-Platte 2 Steaks, 2 Souvlaki, 2 Lammkoteletts, 2 Schweinefilets, Pommes und Salat 822 Hellas-Platte für 3 Personen, ink. 1 Fl. Wein (rot oder weiß) 823 Neptun-Platte für 3 Personen: Gyros, 3 Suzuki, 3 Bauern-Souvlaki, 3 Schweinesteaks, Pommes und Salat 26,50 29,90 44,90 31,90 Schmidt Eure Anna Gefüllte Pizzabrötchen 524 Calamari Fritti mit Pommes frites 525 Prawn Curry Scampi mit Currysoße und Reis 526 Prawn Korma Scampi mit Kokosnuss, Mandeln, Sahnecremesoße und Reis 527 Garides Kostikas Scampi in Tomatensoße und Schafskäse, Beilage und Salat 528 Josan Garides Scampi in Knoblauchsoße, Beilage und Salat 530 Krabben in Knoblauchsoße, mit Basmatireis 830 Fischplatte Scampis, Lachs, Calamaris, Reis, mit Tzatziki 831 Lachsfilet Reis, Champignonsahnesauce 832 Lachsfilet überbacken Champignons, Paprika, Gurken, Artischocken, in Tomatensauce 833 Lachsfilet gebratenes Lachsfilet, Pommes frites, Currysahnesauce, mit Käse überb., gem. Salat 834 Schollenfilet Champignons, Sahnesauce, Reis oder Pommes frites, gem. Salat 835 Schollenfilet Zwiebeln, Champignons, Reis nach indischer Art gekocht, Tomatensahnesauce Rindfleischgerichte Heiße leckere Baguettes 8,00 8,50 8,50 8,50 8,50 7,50 14,00 10,50 11,00 11,00 9,50 9,50 AP Alle Gerichte mit Pommes frites oder Kroketten und kl. Salat. 416 Gegrilltes Rumpsteak mit gebratenen Zwiebeln und Champignons 417 Gegrilltes Rumpsteak mit Kräuterbutter 418 Gegrilltes Rumpsteak mit Champignons und Sahnesoße 419 Gegrilltes Rumpsteak mit Schinken, Ananas und Käse überbacken 420 Gegrilltes Rumpsteak mit Pfifferlingen in Sahnesoße Mit Sauce und Käse überbacken 421 Salami - Baguette mit Tomaten, Salami, Gurke, Käse, Salat 422 Schinken - Baguette mit Tomaten, Schinken* , Gurke, Käse, Salat 423 Josan - Baguette mit Schinken* , Zwiebeln, Salami, Gurke, Salat 424 Hawaii - Baguette mit Schinken* , Ananas, Käse, Salat 425 Thunfisch - Baguette mit Thunfisch, Tomaten, Zwiebeln, Käse, Salat 426 Ei-Baguettes mit gek. Ei, Schafskäse, Tomaten, Gurken, Salat 427 Hähnchen - Baguette mit Gurke, Zwiebeln, Hähnchen, Salat 428 Gyros - Baguette mit Tomaten, Gyros, Zwiebeln, Käse, Salat 429 Schnitzel - Baguette mit Zwiebeln, Schnitzel, Gurken, Käse, Salat 430 Wahl-Baguettes mit 3 Beilagen LP 9,50 10,50 9,50 10,50 9,50 10,50 10,50 11,50 10,00 11,00 AP LP 4,00 4,00 4,50 4,50 4,50 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,50 4,50 5,00 5,00 5,00 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 Mini-Frühlingsrollen (10 Stück) Folienkartoffel mit Tzaziki Fischstäbchen mit Pommes frites und Salat Pizzabrot Tzaziki Chicken Nuggets (10 Stück) mit Pommes frites und Asia Soße Chicken Wings (8 Stück) mit Pommes frites 1 Pizzabrot mit Tzatziki 1 Pizzabrot mit Kräuterbutter 1 Pizzabrot mit Currysauce Saganaki panierter Fetakäse, mit Tomaten ganiert Feta Fetakäse, Oliven, Peperoni, Salat Pommes frites Ketchup oder Mayonnaise + 30 cent Kroketten Mafiabrot mit Tomatensauce, Knoblauch Reis American Fries knusprige Kartoffelecken Oliven Peperoni Peperoni vom Grill mit Knoblauch Chicken Nuggets 6 Stück mit Currysauce Hamburger mit Pommes frites Chickenburger mit Pommes frites Gyrosburger mit Pommes frites Cheeseburger mit Pommes frites Gefüllte Fladenbrote 3,50 3,50 5,00 2,50 3,50 5,50 5,00 4,00 3,50 3,50 4,50 4,00 2,00 2,50 3,00 2,50 3,50 2,00 2,00 3,50 3,00 4,50 4,50 4,50 5,00 4,00 4,50 5,00 5,00 5,00 alle Gerichte mit grünem Salat, Tomate, Gurke 640 Fladenbrot 1 mit Ananas, Schinken*, Joghurtdressing 641 Fladenbrot 2 mit Mozzarella, Schafs- und Goudakäse 642 Fladenbrot 3 mit Hähnchenbrustfilet, Champignons, Zwiebeln, Paprika, indischer Art 643 Fladenbrot 4 mit Schweinegyros, Schafskäse, Zwiebeln und Tzatziki 644 Fladenbrot 5 mit Hähnchengyros, Tomaten, Zwiebeln, Tzatziki 5,00 5,00 5,50 5,50 5,50 AP = Abholpreis, LP = Lieferpreis Alle Preise verstehen sich incl. MwSt. Getränke Flasche 0,5l Weißwein Imiglikos Demestica 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 1,50 2,50 0,75l 0,75l Partyservice Vorspeisen und kleiner Hunger 511 515 516 517 519 521 523 614 615 616 617 618 620 621 623 625 626 627 629 630 632 633 634 635 636 Griechische, indische, deutsche, italienische Gerichte P1 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Käse P2 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Salami oder Schinken* P3 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Thunfisch und Zwiebeln P4 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Schinken* und Ananas P5 Gef. Pizzabrötchen 8 Stück mit Gyros und Zwiebeln Biere Radeberger Ur-Krostitzer schwarz Hasseröder Krombacher Krombacher alkoholfrei Mixery Red bull 7,00 7,00 Rotwein Lambrusco Imiglikos Demestica 0,75l 0,75l 0,75l 6,00 7,00 7,00 Alkoholfreie Getränke Orangensaft Apfelsaft Multivitaminsaft Mangosaft Guavesaft Litschisaft Coca Cola, Coca Cola light Fanta, Sprite Tafelwasser 1,00l 1,00l 1,00l 1,00l 1,00l 1,00l 1,50l 1,50l 1,00l 2,50 2,50 2,50 2,80 2,80 2,80 2,50 2,50 2,00 innerhalb der Gastätte Preise für: 10 Personen 10 Personen 15 Personen S NNE Am Markt 1 · 15926 Luckau Tel. 03544/5579850 · 03544/5579851 Fax 03544/5579852 Mindestbestellwert: in Luckau 6 €. Außerhalb auf Anfrage. Selbst abholen – Geld sparen! Lieferung frei Haus. Nutzen Sie unseren Lieferservice auch für Betriebs-, Geburtstags- und alle anderen Feiern! Wir bitten um Vorbestellung. Montags-Angebot Pizza Ø 28 cm (Nr. 8 - 28) Auflauf (Nr. 135 - 158) Indische Gerichte (Nr. 100 - 130) Nudelgerichte (Nr. 71 - 79) Pizza 32cm (Nr. 2 - 28) Mex. Gerichte (Nr. 333 - 345) 5,00 7,50 7,00 Donnerstags-Angebot Kleine Pizza Ø 22 cm (Nr. 2 - 28) Hähnchen Gyros (Nr. 390) 4,50 6,50 Freitags-Angebot Familienpizza (Nr. 8 - 28) 14,00 Samstags-Angebot Satz & Layout: Benjamin Stein Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Geschäftsführer: ppa. Andreas Barschtipan Partypizza Ø 28 cm (Nr. 8 - 28) 18,00 von Mo - Do von 11.00 - 14.00 Uhr kleine Pizza (Nr. 1 - 28) Ø 22 cm 3,50 Schnitzel (Nr. 170 - 199) 5,50 Auflauf (Nr. 135 - 158) 5,50 Nudelgerichte (Nr. 70 - 79) 5,00 Krankenhäuser, Jugendclubs, Feuerwehren – Lieferung zum Abholpreis Gilt nicht für Angebote! Angebot Montag-Donnerstag Mexikanisch 1 Mex. Gericht nach Wahl, Salat Nr. 200 - 203, 1 Fl. Wein 12,00 Italienisch Pizza Ø 28 cm oder Nudelgericht, Salat Nr. 200 - 203, 1 Fl. Wein 13,80 Indisch 2 Ind. Gerichte nach Wahl, Salat Nr. 200 - 203, 1 Fl. Wein 21,00 Pizza-klassic 2 Pizzen Ø 28 cm oder 1 Familienpizza nach Wahl, 1 Salat nach Wahl Nr. 200 - 203, 1 Fl. Cola oder Wein 21,00 Mittags- und Tagesangebote entfallen an allen Feiertagen! Alle Gerichte mit kl. gemischten Salat. 96 Alaska-Fischfilet paniert in Senfsoße 97 Alaska-Fischfilet paniert in Dill Sahnesoße 98 Alaska-Fischfilet paniert würziger Zigeunersoße 99 Forelle gebacken mit Tomatensoße 8,90 8,90 8,90 8,90 Kids Box NEMO 4 Fischstäbchen mit Pommes TWEETY 4 Nuggets mit Pommes © I-vista_pixelio.de Mittagsangebot 6,00 5,50 6,50 7,50 6,00 Mittwochs-Angebot 49,00 99,00 145,00 Kennzeichnung der Inhaltsstoffe: Oliven = schwarze Oliven, Schinken* = Vorderschinkenteilen (gepökelt und gegart enthält Spuren von Milcheiweiss); Kennzeichnung der Inhaltsstoffe: 1=mit Antioxidationsmittel; 2=mit Geschmacksverstärker; 3=mit Farbstoff; 4=mit Konservierungsstoff; 5=geschwärzt; 6=mit Phosphat; 7=mit Säuerungsmittel; 8=mit Stabilisator; 9=Lactose; 10=Geliermittel Cola 3,6 - Peperoni mild 7 - Sahne 8 - Fanta 1,2 - Jalapenos (scharfe Peperoni) 4 Branntweinessig - Hollandaisesoße 8 - Sprite Säureregulator Natriumcitrat Pfifferlinge 7,1 Bernaisesoße 8 - Mixery 3,2 - Alaska Seelachs 4 - Rahmsoße 2 - Oliven 5 -Schinken*1,2,4,7,8,9,10 - Jägersoße 2 - Artischocken 7 -Salami 1,2,3,4 Soßenbinder hell Emulgator E 471 Soßenbinder dunkel Emulgator E 471, 3 Bei Bestellwert ab 29 € oder 1 Flasche Wein 3 Dosen 0,3 l (Cola, Fanta oder Sprite) gratis! Mo-So 11-14 & 17-23 Uhr & Feiertag 11-23 Uhr Schweinesteak (Nr. 407 - 411) Schnitzel (Nr 170 - 199) A) Menü-Angebot zum Feiern mit Fleisch Impressum: am 1.10.2014 ant Pizzeria & Restaur Dienstags-Angebot Sie planen Familienfeiern, Kindergeburtstage, Partys oder Veranstaltungen...? Unser Party- und Veranstaltungsservice kümmert sich um Speisen und Getränke Insgesamt verfügen wir über Sitzplätze für ca. 50 Personen. Fleischplatte mit Schnitzel, Gyros, Hähnchenfilet; Beilage: Pommes, Kroketten & Bratkartoffeln; Salatplatte mit Wurst und Käse; große Nudelpfanne mit spezieller Tomatenhackfleischsoße mit Käse überbacken; Saucen: Champignonsahnesoße & hausgemachter Tzaziki Neueröffnung inkl. Capri-Sonne, Lutscher & einer kleinen Überraschung 4,50 € 4,50 € © I-vista_pixelio.de • u.V.m. Zeigt her eure Füße! Eine ganz besondere Veranstaltung über Füße im Schuhmuseum mit spannendem Rundgang durch eine Welt voller Schuhe. Dauer 2 x 45 Minuten, anschließend Schuhketten bemalen LEISTUNGSSPEKTRUM VoM ENTwURf übER dEN dRUcK bIS ZUR VERTEILUNG Verlag + Druck LINUS WITTICH KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) · Tel. (0 35 35) 4 89 - 0 [email protected] oder wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Medienberater/-in! 21 Kleine Führung durchs große Schloss Vortrag von Dr. Wolfgang Wettengel Wir laden hiermit zu den nächsten Sonderführungen durchs Schloss ein jeden Samstag und Sonntag, 12:30 Uhr (Ägyptologe und Sennedjem-Experte) Kleine Geschichten zur Geschichte in der Barockausstellung und in der Schuhausstellung 20. September 2015, um 15.00 Uhr und 21. September 2015, 10.00 Uhr „Das Grab des Sennedjem. Schrift und Bild im Totenkult der alten Ägypter” Aufstieg ins Schlossturmzimmer Führung in der Schlosskirche Besichtigung der Latrine Gerne bieten wir Sonderführungen zu Ihrem Wunschtermin an. Nähere Informationen und Kartenbestellung in der Schlossbibliothek bei I. Struve unter 01629867430. Da die irdische Existenz nur eine kurze, schnell vergängliche Zeit währte, beschäftigten sich die alten Ägypter intensiv dem Leben nach dem Tode. Mit Hilfe des Grab- und Totenkultes wollte man Unvergänglichkeit im Jenseits erreichen. Fast alle Bilder, die der pharaonische Kunsthandwerker Sennedjem in seine Sargkammer malen ließ, entstammen dem Ägyptischen Totenbuch, das man ursprünglich auf Papyrus geschrieben hat. Dieses Unterweltsbuch wurde aus älteren Jenseitstexten ab Mitte des zweiten Jahrtausends v. Chr. in der Zeit des Neuen Reiches entwickelt. Die prachtvoll gemalten Szenen aus Sennedjems Sargkammer verweisen in eine jenseitige Sphäre des Göttlichen, mit der Sennedjem nach dem Tode in Kontakt tritt. Texte und Beischriften erläutern nur in seltenen Fällen das Dargestellte, sondern ergänzen sich mit den Bildern zu einer Einheit. Nähere Informationen in der Schlossbibliothek bei I. Struve unter 01629867430 Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Kontakt Ilona Friedrich Mobil: Telefon: Telefax: (01 71) 4 14 40 53 (0 34 61) 82 64 84 (0 35 35) 48 92 34 [email protected] Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) 22 23 Abschlusswoche in der Kita Haus Sonnenschein in Großkorbetha 12. und 19. September 2015 Freiwilligentag Sachsen-Anhalt Wir sind mit dabei! In Weißenfels, Lützen, Hohenmölsen, Teuchern, wie auch in vielen anderen Ortschaften des Burgenlandkreises sind Menschen ehrenamtlich aktiv. Mit ihrem Engagement unterstützen sie soziale Einrichtungen, Hilfsorganisationen, Vereine, Interessengruppen und Verbände. Gemeinsam leisten sie Großartiges für das Gemeinwesen, tun für sich und andere was Gutes. Zur Woche des bürgerschaftlichen Engagements, die im September eines jeden Jahres stattfindet, werden Vereine verstärkt über ihre Arbeit und ihre Ziele berichten. Mit dem bundesweiten Freiwilligentag, am 12. und 19. September, wollen wir auch Menschen Gelegenheit geben, sich ebenfalls aktiv einzubringen, die nicht in Vereinen oder Interessengemeinschaften organisiert sind. Interessierte Menschen haben die Chance, sich einmalig, kurzzeitig, freiwillig und ohne spätere Verpflichtung für einen guten Zweck, gemeinsam Gutes für einen Tag zu tun. Für manchen Verein die Chance, sich an diesen Tagen mit ihren Inhalten vorzustellen, sich für Nichtmitglieder zu öffnen und vielleicht am Ende des Tages neue Mitstreiter im Verein begrüßen zu können. Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulen arbeiten und unterstützen übers Jahr hinaus die Herzkissenaktion für Brustkrebspatienten. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützen Kindereinrichtungen und Freizeitangebote mit ihrem Engagement. Senioren bieten Nachhilfe- und Lernpatenschaften an. Hilfesuchende halfen im vergangenen Jahr der Tafel Weißenfels bei Malerarbeiten und bedankten sich auf diese Art für Hilfe, die sie über Jahre empfangen. Die Mitglieder vom Verein „Wurzel & Werk“ aus Muschwitz werden sich in diesem Jahr in der Lesestube Muschwitz zum Helfen einfinden. Sie werden am Freiwilligentag mit einem neuen Ordnungssystem eine Bestandsaufnahme der Bücher vornehmen und eventuell Bücher aussortieren, die seit zehn Jahren nicht mehr ausgeliehen wurden. Mit ihrem Einsatz wollen sie nicht nur der Verantwortlichen der Lesestube helfen, sondern auch für die Besucher der Lesestube Muschwitz übersichtlicher zu machen. Viele ehrenamtliche Akteure werden am Freiwilligentag in Sachsen-Anhalt und bundesweit unterwegs sein, um Gutes für ihren Verein, für andere Menschen und das Gemeinwesen zu tun. Wir laden Sie herzlich ein, seien auch Sie mit dabei: „Gemeinsam Gutes tun für einen Tag!“ Organisationen, die sich gern am Freiwilligentag beteiligen möchten, können sich noch melden. Unsere Kontaktadresse: Engagement-Zentrum Weißenfels, Mehrgenerationenhaus Weißenfels, Barbara Dittrich über DRK Kreisverband Weißenfels e. V., Telefon: 03443 393730 E-Mail: barbara. [email protected] (Foto: Kerstin Patenge) Vom 22. bis 26. Juni 2015 war eine besondere Kita-Woche für die Kinder aus der großen Sternengruppe. Sie besuchten die Halloren-Fabrik in Halle, das Schloss von Weißenfels, den Tierpark in Bad Kösen und das dortige Puppenmuseum, sowie die Allwetterrodelbahn in Leißling. Am letzten Tag der Woche gab es etwas Besonderes zu Feiern. Das Zuckertütenfest wurde vormittags mit allen Kindern und Erziehern gefeiert. Jeder bekam eine Zuckertüte, weil alle fleißig gelernt hatten. Am späten Nachmittag war dann der Höhepunkt unserer Schulanfänger: Gemeinsam mit den Eltern und Erziehern wurde der Zuckertütenbaum mit den großen Zuckertüten geerntet. Nach einem kleinen Programm der Kinder wurde in einer gemütlichen Runde geplauscht. Unseren 15 zukünftigen Schulkindern wünschen wir tolle einfühlsame Lehrer und viel Spaß beim Weiterlernen. Mit einem weinenden und einem lachenden Auge sagen alle Mitarbeiter Danke für die tolle Zeit, die wir mit euch Kindern und mit den Eltern verbringen durften. Danke für die schönen Abschiedsgeschenke! Sommerfest am 10. Juli 2015 in der Kita Haus Sonnenschein Zinngießen mit Ingo Schneppel (Foto: Kerstin Patenge) Ich möchte im Namen aller Mitarbeiter und Kinder DANKE sagen für die finanzielle und materielle Unterstützung. Dadurch war unser Sommerfest wieder ein gelungener Höhepunkt unseres KitaJahres. 24 Nach einem kleinen Programm der Kinder konnten die verschiedenen Attraktionen, wie Pferde reiten, Feuerwehrspiel, Kinderschminken, Malstation, Gasluftballon, Wurfmaschine, Kinderkarussell, Riesenluftrutsche und das Zinngießen in Beschlag genommen werden. Ein gelungener Abschluss unseres Sommerfestes war die Zaubershow von Dirk Fuhlert mit seinem Fräulein Ka. Danke an die Sponsoren und Helfer: Wiesecker Hebebühnen Group GmbH, Feuerwehr Großkorbetha, Pflegedienst Heike Kietz, Arztpraxis R. Thate, Heimatverein Kleinkorbetha, Weißenfelser Menüservice, GTM – S. Bussenius, Dachdeckerei Dieter Theile, HASSE-Dach, Brunnenhof Baumann, Feinbäckerei Großkorbetha, Gas- Oehmichen Großkorbetha, Polizei Weißenfels, Fleischerei Dietzel, Sparkasse Großkorbetha, Familie Kästner/ Kuckuck, Familie Ebert/Gebert und alle Eltern-Küchenbäcker. Kerstin Patenge im Namen aller Mitarbeiter Kita-Zwergenstübchen - Sommer, Sonne, Urlaub … … war das Motto unseres Sommerfestes am 3. Juli 2015. Die Kinder aus dem Zwergenstübchen MARKWERBEN begrüßten alle Gäste mit einem tollen Urlaubsprogramm und zeigten ihr Können mit Tanz und Gesang. Trotz der heißen Temperaturen hatten alle Kinder viel Spaß auf der Hüpfburg und dem Kinderkarussell. Unsere Eltern und Großeltern ließen es sich, auf unserem schattigen Spielplatz, bei Kaffee und Kuchen gut gehen. Zum Gelingen des Festes trugen auch „Clown Eddie und Dr. Posemuckel“ bei und sorgten für eine ausgelassene Stimmung bei Groß und Klein. Um die Gemühter etwas abzukühlen, gab es noch Eis aus dem „VENEZIA“ in Markröhlitz. Herzlichen Dank dafür, es war super lecker! Kinder- und Sommerfest 2015 des Elternvereins „Kita Pinocchio“ Foto: J. Blattan Der Elternverein „Kita Pinocchio“ hatte zu seinem 12. Kinder- und Sommerfest geladen. Dieses Fest fand am Samstag, den 11. Juli 2015 auf der Außenanlage der Kita statt und lockte auch wieder sehr viele Neugierige an. Zur Eröffnung spielte Jan auf seinem Keyboard. Anschließend führten die Kinder unserer Kita die Geschichte „Die Schildkröte hat Geburtstag“ auf. Die Tanzmäuse des TCV, die Hundeshow mit Chico und Maxi sowie die Bauchtanzvorführung von Frau Klemp rundeten den kulturellen Teil ab. Weitere Anziehungspunkte für unsere Kleinen und Großen waren eine Mal- und Bastelstraße, Kinderschminken, Glücksrad, die „beliebte“ Tombola ohne Nieten, eine Hüpfburg sowie Klaus Müller`s ALPHA-Disco mit seinem Kinderprogramm. Für das leibliche Wohl war wie immer gesorgt. Es gab Kaffee und Kuchen, Eis, Roster, Steaks und Fischbrötchen. Das Kinder- und Sommerfest 2015 - inzwischen zum festen Bestandteil der Arbeit des Elternvereines „Kita Pinocchio“ geworden – war auch in diesem Jahr ein gelungener kultureller Höhepunkt für unseren Ort. Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen fleißigen Helfern und den Sponsoren bedanken, die zum Gelingen dieses Kinder- und Sommerfestes beigetragen haben. Die Kinder und Eltern hatten dieses Kinderfest zum Anlass genommen, Frau Blattan in würdiger und liebevoller Form in die ab 01.08.2015 beginnende Rente zu verabschieden. Auch dafür herzlichen Dank. Jutta Blattan Vorsitzende des Elternvereins „Kita Pinocchio“ Reichardtswerben 2003 e. V. Foto: Kita Zwergenstübchen Für ganz Hungrige gab es Herzhaftes vom Grill, Fischbrötchen und Salat. Wir danken recht herzlich dem Grillmeister M. Gräfe sowie der Mutti K. Ranscht für den leckeren Kuchen. Ein besonderes Dankeschön geht an die Feuerwehr Goseck für den Service rund ums Karussell und dem Team der Gemeindearbeiter für ihre helfenden Hände. Es war trotz großer Hitze ein schönes und gelungenes Fest. Wir wünschen allen Eltern und Kindern eine schöne Urlaubszeit und ein bisschen Erholung vom Alltagsstress! Das Kita-Team Die Sponsoren des Kinder- und Sommerfestes 2015: B. Nitschke Heilpraktiker Weißenfels; C. Laukner, Fachärztin für Allgemeinmedizin; A. Braune, Zahnärztin; Kleine Blumenwelt Ewert Reichardtswerben; Total Raffinerie Mitteldeutschland GmbH; Betonbearbeitung Dabbert GmbH Reichardtswerben; Fleischerei Göpfert Weißenfels; „Dies und Das“ Reichardtswerben; Elektro Horst Tagewerben; Saaleaue Landwirtschaft Reichardtswerben; Uhle GmbH Heizung Sanitär; Kosmetikstudio Keck Reichardtswerben; Bäckerei Hippe Reichardtswerben; Sparkasse Burgenlandkreis Zeitz; Autohaus Schulze Tagewerben; SMI Thomas Spott Naumburg; Poczateck Baumaschinen Vertrieb und Service Tagewerben; D. Haase Elektrofirma Weißenfels; Fliesen Krause Reichardtswerben; Glatthaar Fertigkeller GmbH; Posendorfer Bauernstube; Klaus Schellknecht Weißenfels; Menüservice Uichteritz; Sternwaschmittel Reichardtswerben; Softwareservice Dose Reichardtswerben; TSV „Frisch auf“ Reichardtswerben (Handballer); Feuerwehr Reichardtswerben; Eismann TiefkühlHeimservice GmbH Leipzig/Glesien; Schuon Solarpark Nord GmbH; Gemeinde Reichardtswerben; Jirsch Heizung Sanitär Reichardtswerben; Rassekaninchenzuchtverein Reichardtswerben; Agrargenossenschaft Burgwerben; Barmer GEK Naumburg; Wolfgang Rothe Bauschlosser Reichardtswerben; Stadtwerke Weißenfels; Allianzvertretung Ute Plöttner 25 Kita Zwergenhaus Schkortleben Feuerwehrübungen im „Zwergenhaus am Park“ Foto: Kita „ Zwergenhaus am Park“ In den letzten Tagen, drehte sich bei uns alles um das Thema „Feuerwehr“. Wir hörten eine Geschichte, lernten ein Lied, sowie ein Fingerspiel kennen, rund um die Feuerwehr. Spielerisch haben wir im Kindergarten eine brennende Situation nachgestellt, d. h. die Kinder haben gelernt, wie man sich im Ernstfall verhält. Ein spielerischer Telefonanruf bei der Feuerwehr wurde ebenfalls durchgeführt. Der Höhepunkt unseres Projektes, war am Donnerstag, dem 23.07.2015. Hier besuchten uns zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Ricky Kirst aus Tagewerben und Herr Thomas Heinrich aus Kriechau. Zielsicher konnten die Kinder die gestellten Fragen, wie z. B. nach der Notrufnummer beantworten. Herr Kirst erklärte den Kindern die Handhabung eines Feuerlöschers. Jedes Kind hatte dann die Möglichkeit, selber ein Feuer mit dem Feuerlöscher zu löschen. Am Ende wurde uns noch gezeigt, was alles passieren kann, wenn man in eine brennende Pfanne Wasser gießt. Für uns alle war das ein sehr informativer und erlebnisreicher Tag. Dafür möchten wir uns recht herzlich bei Herrn Kirst, sowie Herrn Heinrich bedanken. Angelika Nas Leiterin Kita Schkortleben „Zwergenhaus am Park“ Das gibt es eigentlich nicht... Sie haben kein Amtsblatt bekommen und müssen es beim Nachbarn lesen... Unsere Info-Hotline ist für Sie besetzt. Mo. - Fr. 7.30 - 16.00 Uhr Tel.: 0 35 35/48 91 11 Fax: 0 35 35/48 92 44 26 www.wittich.de ...dann sollten Sie schnell zum Telefon greifen, damit die nächste Ausgabe ganz sicher bei Ihnen ankommt! Langendorf ist zweiter Sieger des Blutspendermarathons Im Rahmen des MDR-Spendensommers fand am Freitag, dem 10. Juli 2015, eine Blutspende unter dem Motto „Der große Aderlass“ in der Langendorfer Grundschule statt. Mit viel Engagement und Organisationstalent hatten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Langendorf und des Spritzenverein Langendorf e. V. diese Aktion beworben und vorbereitet. Danke schön Der Ortschaftsrat Borau bedankt sich recht herzlich bei den Sponsoren für die Unterstützung für das diesjährige Teichfest Dächer-Bau-Weißenfels GmbH Ulrich Schmidt – Baufirma Vermessungsbüro Sengewald Orthopädie-Schuhtechnik Emmerich Gerth-Mobile e.Kfm. Borauer Bauservice GmbH Agrargenossenschaft Langendorf-Borau-Leißling e.G. Fa. Vorwerk – Frau Silvana Grün König Ortsbürgermeister Borau Ortschaftrat Borau Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Leißling e. V. und der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes laden Sie ein zur BLUTSPENDE! MDR-Moderator Stefan Ganß sprach während der Live-Aufzeichnung u. a. mit Ortsbürgermeister Horst Ziegler. Er rief an dieser Stelle alle Bürgerinnen und Bürger zur Blutspende auf. Umso mehr sind wir auf das Ergebnis stolz. Aufgenommene Blutspender von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr = 149 Personen Blutspender insgesamt von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr = 156 Personen Wann: Wo: Donnerstag, dem 27. August 2015 von 16.00 bis 20.00 Uhr Feuerwehrgerätehaus Leißling, Platz der Jugend 25a im Blutspendemobil Blut spenden ist Hilfe auf Gegenseitigkeit! Im Anschluss an Ihre Blutspende werden Sie von unseren ehrenamtlichen Helfern mit einem Imbiss versorgt! Bringen Sie Freunde und Bekannte mit und helfen Sie somit Leben zu retten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Leißling e. V. Neu in der Touristinformation Weißenfels Seit Oktober 2014 ist die Touristinformation Weißenfels „MZ – Service Punkt“ Unsere Leistungen für Sie: Aboservice - Bestellung Zeitungsabonnement - Ummelden der Zeitung im Urlaub Einen Überblick über den Ort Langendorf verschaffte sich der Moderator mittels „Drehleiterfahrt“. Wehrleiter Frank Reimer gab dabei verschiedene Erläuterungen zum Thema Feuerwehr, Ehrenamt, Heimatverbundenheit und natürlich „Einsatz“ bei der Blutspende. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Langendorf, sowie die Mitglieder des Spritzenvereins Langendorf e. V möchten sich an dieser Stelle bei allen Blutspenderinnen und -spendern bedanken. Das „KLEINE“ Langendorf hat von 14 teilnehmenden Orten den stolzen 2. Platz errungen. Dies wäre ohne den persönlichen Einsatz jeden einzelnen Spenders nicht möglich gewesen. Dafür sagen wir: DANKE – DANKE – DANKE. Anzeigenservice - Aufgabe von fröhlichen Familienanzeigen, - Fließsatz- und Systemanzeigen -Traueranzeigen MZZ Briefdienst - Verkauf von Briefmarken - Annahme und Herausgabe von Briefen MZ-Shop - Verkauf von MZ-Rezeptheften - Verkauf von MZ-Magazinen Touristinformation Weißenfels Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang) 06667 Weißenfels Tel.: 03443 303070, Fax: 03443 239471 E-Mail: [email protected] Internet: www.weissenfelstourist.de 27 Mitteldeutsches Netzwerk für Gesundheit wählt neuen Vorstand Benefizfußball: Mehr als 4.500 Euro für „Apfel-Latein“ Das Team Wirtschaft konnte sich in dem Benefiz-Fußballspiel gegen das Presseteam durchsetzen. (Foto: Michael Schwarze) Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft und der Medien traten am 13. Juni 2015 in einem Fußballspiel gegeneinander an, um für das Präventionsprojekt „Apfel-Latein“ Spenden zu sammeln. Das Benefizspiel wurde vom SV Großgrimma e. V. in Zusammenarbeit mit dem Mitteldeutschen Netzwerk Gesundheit e. V., Ralf-Dieter Höfer vom BVMW-Regionalverband Süd, der AOK Sachsen-Anhalt, dem Burgenlandkreis sowie allen ortsansässigen Presse- und Medienvertretern ausgerichtet. Als Schirmherr der Veranstaltung war der Bürgermeister der Stadt Hohenmölsen, Andy Haugk, vor Ort und coachte das Team Presse. Bei dem Benefizspiel sind 4.550 Euro an Spenden zusammengekommen – ein Erfolg, der den 6 : 3-Sieg der Wirtschaftsmannschaft gegen das Presseteam zur Nebensache avancieren ließ. Foto: Mitteldeutsches Netzwerk für Gesundheit e. V. Nach sechsjähriger Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender des Mitteldeutschen Netzwerkes für Gesundheit e. V. wurde Roland Harlaux bei der Mitgliederversammlung am 18. Juni 2015 feierlich aus dem Amt verabschiedet. Der 63-Jährige hatte sich nicht noch einmal zur Wahl gestellt. Sein Nachfolger ist Lars Frohn, Geschäftsführer der Klinikum Burgenlandkreis GmbH. Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Joachim Kröger, Geschäftsführer der Asklepios-Klinik Weißenfels gewählt, als zweiter stellvertretender Vorsitzender Michael Schwarze, Regionalsprecher der AOK SachsenAnhalt. In dem Gesundheits- und Präventionsprojekt „Apfel-Latein“ wird Kindern der Grundschulen im Süden Sachsen-Anhalts Wissen zu einer gesunden Lebensweise vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erfahren auf kindgerechte Weise, wie sie sich ausgewogen ernähren können, warum es wichtig ist, sich viel zu bewegen aber nach der Schule auch mal zu entspannen, und wie sie im Einklang mit der Natur leben können. Unter anderem beteiligt sich die Grundschule Langendorf an dem Projekt. Der Verein hat zurzeit 69 Mitglieder, darunter Kliniken, Arztpraxen, Fitnessstudios, Hochschulen, Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen, Vereine und Verbände. Die Amtszeit des neu gewählten Vorstandes beträgt zwei Jahre. Ein zentrales Thema wird der Fachkräftemangel in der Pflege sein. Roland Harlaux wird dem Netzwerk als Beisitzer treu bleiben. „Blickpunkt Auge“ - Beratungsmobil in Weißenfels Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. hat mit „Blickpunkt Auge“ ein kostenloses und neutrales Beratungsangebot, das sich an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und ihre Angehörigen wendet, unabhängig von der Erkrankung und dem aktuellen Sehvermögen des Betroffenen. Das Beratungsmobil fährt quer durch Sachsen-Anhalt in vorher festgelegten Routen. An Bord befinden sich u. a. viele Informationsmaterialien, ein Bildschirmlesegerät, ein Vorlesegerät sowie viele weitere Hilfsmittel und Verkehrsschutzmittel. Am Donnerstag, dem 10. September 2015, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr macht es auf dem Weißenfelser Marktplatz halt. Man kann sich informieren, beraten und unterstützen lassen zu verschiedensten Themen rund um die Augenerkrankung und das Leben mit einer Seheinschränkung wie z. B.: · optische und weitere Hilfsmittel, · Tipps und Hilfen für den Alltag mit einer Sehbeeinträchtigung, · rechtliche und finanzielle Ansprüche 28 · Rehabilitationstraining (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten), · berufliche Rehabilitation und ·Krankheitsbewältigung. Weiterhin werden Orientierung und Hilfe durch den Austausch mit Gleichbetroffenen, Seminare und Kurse angeboten. Bei Bedarf wird an Fachleute vermittelt. „Blickpunkt Auge“ weist Ratsuchende ausdrücklich darauf hin, dass diese Beratung nicht den Weg zum Augenarzt ersetzt. Es werden keine Augenuntersuchungen und keine Sehtests durchgeführt. Blickpunkt Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Bugenhagenstraße 30 06110 Halle (Saale) Tel.: 0345 4441144, Fax: 0345 4441147 E-Mail: [email protected] Internet: www.blickpunkt-auge.de Facebook: https://www.facebook.com/bsvsa Pilzberatungsstelle Weißenfels Es dauert nicht mehr lange, dann ist Pilzzeit. Von August bis Oktober ist die Pilzsaison in vollem Gange. Vorsicht ist aber geboten, denn einige Pilze sind hochgiftig. Rat und Hilfe finden Sie in der Pilzberatungsstelle in Weißenfels bei Frau Ute Nothnagel Pestalozzistr. 3 06667 Weißenfels Tel.: 03443 304695 Beratungszeiten: montags, mittwochs und samstags 16.00 bis 17.00 Uhr Deutscher Wetterdienst sucht ehrenamtlichen Helfer Der Deutsche Wetterdienst sucht einen ehrenamtlichen Betreuer für die Niederschlagsmessung in Weißenfels. Bisher hatte Manfred Meier mehr als 40 Jahre einer Messstation im Norden der Stadt betreut. Da der Weißenfelser im Mai 2015 verstorben ist, wird nun ein Nachfolger gesucht. Der ehrenamtliche Beobachter/die ehrenamtliche Beobachterin muss täglich, möglichst um 6:50 Uhr (Sommerzeit 7:50 Uhr) die Niederschlagshöhe und -art erfassen und im Winter die Schneehöhe bestimmen. Für die Mitarbeit zahlt der Deutsche Wetterdienst eine jährliche Aufwandsentschädigung von 635 Euro. Diorama „Schlacht bei Roßbach“ Voraussetzungen für die ehrenamtliche Tätigkeit sind: • Grundstück, auf dem ein Regenmesser in ausreichendem Abstand zu Gebäuden und Bewuchs aufgestellt werden kann • Computer mit Internetanschluss • geregelte Vertretung bei Urlaub oder Krankheit Interessierte erhalten weitere Informationen zur Bewerbung bei Petra Grubitzsch vom Deutschen Wetterdienst: Telefon: 069 80629860, E-Mail: [email protected] Der Deutsche Wetterdienst betreibt in ganz Deutschland ein flächendeckendes Mess- und Beobachtungsnetz mit Wetterund Niederschlagsstationen. Bundesweit werden etwa 1.800 Stationen von Ehrenamtlern betreut. In Weißenfels werden seit 1881 Wetter- und Niederschlagsdaten aufgezeichnet. Alle erhobenen Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Neu in der Touristinformation Weißenfels Kartenverkauf deutschlandweit über das Ticketsystem CTS eventim: Tickets für jeden Geschmack: Rock & Pop, Classic, Sport und Show Touristinformation Weißenfels Markt 1 (Eingang links neben dem Haupteingang) 06667 Weißenfels Tel.: 03443 303070 Fax: 03443 239471 E-Mail: [email protected] Internet: www.weissenfelstourist.de Foto: IG Diorama „Schlacht bei Roßbach e. V. Für die Interessengemeinschaft Diorama “Schlacht bei Roßbach“ e. V. Reichardtswerben, hat im Monat Mai die neue Saison begonnen. Das Diorama im Nebengebäude des Pfarrhauses in Reichardtswerben, ist wieder bis September, jeden Sonntag in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Das Diorama zeigt mit ca. 4500 handbemalten Zinnfiguren die Schlacht bei Roßbach vom 5. November 1757. Ein kleines Museum schließt sich in weiteren Räumen an. Außerhalb der sonntäglichen Öffnungszeiten ist ein Besuch jederzeit unter Voranmeldung möglich. Interessenten melden sich zwecks Absprache bitte bei Herrn Krämer, Tel.: 03443 279852 oder bei Herrn Heuer, Tel.: 03443 200676 Besuchen Sie uns im Internet www.wittich.de 29 Veranstaltungsplan der Volkssolidarität für Monat September 2015 Tag der offenen Tür AWO Sozialstation, Kirschweg 89, Weißenfels am Dienstag, dem 15. September 2015 von 14:00 bis 17:00 Uhr im Zentrum Klosterstraße 8 01.09.15 14.00 Uhr Kaffeenachmittag mit Bingospiel 02.09.15 14.00 Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiele 03.09.15 14.00 Uhr Spielnachmittag ( Karten und Brettspiele) 08.09.15 14.00 Uhr Informationen zur Pflege, Mutter-Kind-Kuren, Hauswirtschaft und dem Seniorenclub; Blutzucker- und Blutdruckmessen; Chorprogramm Kaffee und Kuchen Grillen und Tombola __________________________________________________ Vortrag - mit der Polizei wie schütze ich mich vor Trickbetrügern, Haustürgeschäften usw. 10.09.15 14.00 Uhr Handarbeit und Spiele 15.09.15 14.00 Uhr Gedächtnistraining 16.09.15 14.00 Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel 17.09.15 14.00 Uhr Spielnachmittag (Karten und Brettspiele) 22.09.15 14.00 Uhr Handarbeit und Spiele 24.09.15 14.00 Uhr Tanznachmittag mit Herr Lochau im ehem. Café – Centra 30.09.15 14,00 Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr treffen sich unsere Schachspieler Wir bitten um Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen Di. und Do. von 10.00 bis 16.00 Uhr im Büro Klosterstraße 8, Tel. 334823 Das Wandern ist der Senioren Lust ... ... unter diesem Motto machten sich Mitglieder der AWO Sportgruppe auf den Weg zum Markwerbener Aussichtsturm. Bei herrlichem Sommerwetter führte die Wanderroute vom Reitstall zum Turm hoch über der Gemeinde Markwerben. Dabei konnten alle den weiten Blick über die schöne Landschaft bis hin zum Luftschiff genießen. Eine kurze Rast gab es an einem Kirschbaum der mit reifen Früchten lockte. Am Turm angekommen wurde bei Kaffee und Kuchen über den Namen des Markwerbener Aussichtsturm´s gesprochen. Das dieser nicht Mäuseturm heißt, sondern lieber Bergerturm - nach seinem Erbauer - genannt wird, wussten die meisten nicht. Ob seine Größe, seine Turmspitze oder ein verborgener Geldschatz irrtümlich für den Namen sorgte konnte nicht genau geklärt werden. Aber das er ein beliebtes Ausflugsziel ist und einen weiten Blick über das Saaletal ermöglicht, davon konnten sich alle überzeugen. Fröhlich ging es dann zurück zum Stadtbus. Ein lustiger Vormittag, der allen Teilnehmern sehr gefallen hat. 30 Vortrag der Volkshochschule - Brotaufstrich selbst gemacht Foto: Volksoli