Ferienprogramme der Stadt Neu
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Ferienprogramme der Stadt Neu
Ferienprogramme der Stadt Neu-Ulm Teilnahmebedingungen Mit der Anmeldung des Kindes bzw. dessen Teilnahme erkennen Sie die hier aufgeführten Bedingungen an und sind damit einverstanden, dass Ihr Kind an allen bei der betreffenden Veranstaltung vorgesehenen Programmpunkten teilnimmt und evtl. fotografiert wird. Hiermit erteilen Sie uns die Erlaubnis, die Fotos ggf. im Internet auf der Seite www.jugend.neu-ulm.de zu veröffentlichen bzw. auch für künftige Illustrationen oder Druckerzeugnisse zu verwenden. 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder aus Neu-Ulm und den umliegenden Stadtteilen. Die bei den Veranstaltungen angegebenen Altersgrenzen sind verbindlich. Sollten Restplätze zur Verfügung stehen, sind uns darüber hinaus auch Kinder willkommen, die ihre Ferien bei Freunden oder Verwandten in Neu-Ulm verbringen (sog. Gast- oder Ferienkinder). Gleiches gilt auch für Kinder aus den umliegenden Gemeinden. Entsprechende Nachmeldetermine sind angegeben. 2. Pädagogische Hinweise Um einen harmonischen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass den Aufforderungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten ist. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer fortgesetzten oder mutwilligen Störung durch ein Kind, dieses unter Angabe von Gründen von einer weiteren Teilnahme auszuschließen. 3. Organisatorische Hinweise Wir bitten Sie, Ihren Kindern die unter den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen aufgeführten Utensilien mitzugeben, sowie darüber hinaus an Regenbekleidung oder Sonnenschutz, Vesper und Getränke etc. zu denken. Für einige Veranstaltungen stehen zusätzliche Informationen und Formulare als Download unter den jeweiligen Programmpunktinformationen für Sie bereit. Diese sind unbedingt zu beachten! Formulare sind vorab auszudrucken und sorgfältig ausgefüllt zum Veranstaltungs- bzw.Abfahrtsort mitzubringen. Änderungen im Programmablauf und Terminänderungen bleiben vorbehalten. Die Stadt haftet nicht für Unfälle, an denen sie kein Verschulden trifft. Von Seiten des Veranstalters wird jedoch alles getan, um Gefährdungen auszuschließen. Für verloren gegangene Gegenstände wird nicht gehaftet. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. In den einzelnen Kostenbeiträgen sind, falls nicht anders angegeben, alle Leistungen enthalten, die für die entsprechende Veranstaltung notwendig sind, wie Fahrtkosten, Eintrittsgelder etc. 4. An- und Abmeldungen Eine Anmeldung ist für alle entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen unbedingt erforderlich. Es gelten die Anmeldefristen, die unter der ausführlichen Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung angegeben sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich mit einer Anmeldung Ihres Kindes dazu verpflichten, den für einen zugeteilten Platz entsprechenden Teilnahmebeitrag zu entrichten. Die Begleichung der Teilnahmegebühren erfolgt vor dem Start des Ferienprogramms durch Barzahlung im Bürgerbüro bzw. per SEPA-Lastschrift bei der online-Anmeldung. Ist eine Teilnahme trotz erfolgter Anmeldung kurzfristig nicht möglich, bitten wir, direkt den jeweiligen Veranstalter davon zu informieren, insbesondere dann, wenn gemeinsame Fahrten vorgesehen sind. Aus organisatorischen Gründen ist hier eine Rückerstattung der Anmeldegebühren nicht möglich. Ein Rücktritt ist nur bis 2 Wochen vor der Maßnahme kostenfrei möglich. Die Abmeldung ist rechtzeitig schriftlich an die Jugendpflege der Stadt Neu-Ulm zu richten. Bei späterem Rücktritt wird der gesamte Teilnehmer-Beitrag fällig. Die Teilnahmegebühren für gebuchte Veranstaltungen werden auch fällig, wenn Ihr Kind unentschuldigt nicht teilnimmt. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Sollte eine geplante Veranstaltung wegen schlechtem Wetter oder Ähnlichem abgesagt werden müssen, erfolgt die Rückerstattung der Teilnahmebeiträge innerhalb eines Monats per Rücküberweisung. 5. Unfallversicherung Die Stadt Neu-Ulm schließt eine Gruppen-Unfallversicherung ab. Weder von der Stadt Neu-Ulm, noch vom Veranstaltungsträger werden Schäden gedeckt, die durch mutwilliges Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht werden; ebenso verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit. Stand: 29.01.2014