MONEY TRAIN OCTOBRE - Voyages-sncf
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MONEY TRAIN OCTOBRE - Voyages-sncf
REGELUNG FÜR DEN WETTBEWERB MONEY TRAIN „Der Glückszug“ 1. Der Wettbewerb „Money Train – Der Glückszug“ (im Folgenden „Der Wettbewerb“) wird von Rail Europe Deutschland GmbH mit Gesellschaftssitz in Bahnhofsvorplatz 1, 50667 Köln, Deutschland, HRB 64746 (Ust-IdNr. DE174059777), organisiert. Ziel der vorliegenden Regelung ist es, die auf den Wettbewerb anwendbaren Regeln festzulegen. 2. Durch den Wettbewerb soll die Förderung der Verkehrsangebote der EUROSTARZüge bei den oben genannten Reisebüros aus Deutschland angestrebt werden. 3. Der Wettbewerb richtet sich an die von Rail Europe Deutschland anerkannten Reisebüros, die die Einkäufe von Eurostar-Produkten auf der professionellen Internetseite www.raileurope.de tätigen. Dieser Wettbewerb ist ausschließlich den sich in Deutschland befindlichen Reisebüros zugänglich. 4. Der Wettbewerb startet zum 1. Oktober 2012 um Mitternacht und endet am 31. Oktober 2012 um 23h59. Rail Europe Deutschland GmbH behält sich allerdings das Recht vor, bei Eintritt von unvorhersehbaren oder außerhalb ihres Willens liegenden Ereignissen sowie im Falle Höherer Gewalt den Wettbewerb zu verkürzen, zu ändern, zu verlängern oder zurückzuziehen. In einem solchen Fall wird sie keinesfalls haften, noch kann von ihr irgendwelche Entschädigung gefordert werden können. 5. Am Ende des Monats findet eine Auslosung gemäß den im Artikel 6 beschriebenen Modalitäten statt. Bei der Auslosung stehen zwei Gewinnern 1.000 Euro zu. 6. An der Auslosung und somit am Gewinn des Wettbewerbs kann jedes Reisebüro teilnehmen, das einen definitiven Kauf von mindestens drei Bestellungen von Eurostar-Zügen (eine Eurostar-Strecke Minimum pro Bestellung) im Monat über die professionelle Internetseite www.raileurope.de getätigt hat. 7. Zwei Reisebüros können im Oktober gewinnen. 8. Die Regelung für den Wettbewerb MONEY TRAIN „Der Glückszug“ ist online auf der Home Page von Rail Europe www.raileurope.de verfügbar. Rail Europe Deutschland GmbH gewährt keinerlei Garantien bezüglich der Preise. Rail Europe Deutschland GmbH haftet keinesfalls für irgendwelche direkte oder Folgeschäden, die durch den gewonnenen Preis entstehen. 9. Die vorliegende Regelung unterliegt dem deutschen Recht. Jede Art von Streitigkeit wird an die Gerichtshöfe in Köln verwiesen. 1