Grundlagen Musikproduktion
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Grundlagen Musikproduktion
1 EINFÜHRUNG MUSIKPRODUKTION 1.1 Das Universum der Musikwirtschaft 1.1.1 Idee bis Band 1.1.1.1 Schaubild Musikproduktion Grundlagen Marco Gödde (2007) Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 1.1.2 Das Universum BMG EMI Sony 1.1.2.1 Branchen Warner Universal MAJOR Produktmanager PlattenFirma (Label): Indepen dent (?) Marketing Platten Produzent HAP Fachhandel Presswerk (Major/Ind.) Tonträger (CD) Internet G V L Tonträger - TONTRÄGERFIRMEN MUSIKVERLAGE Manager GROSSHÄNDLER LABELS Kataloge / EDITIONEN Musikproduzenten FachAnwälte Künstler (Musiker/ Bänd) Radio TV Urheber Komponist/ Textdichter Struktur der Musik verlag MusikBooker Konzert Live GEMA Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 wirtschaft INTERPRETEN Konzert- / VeranstaltungsAGENTUREN KonzertHALLEN STUDIOS (Audiostudios, Masteringstudios) Security AV/Sound/ Light(Live) Caterer Merchandiser Mailorder FACHHANDEL VERTRIEBE Video produzent Manager Studio Interpret/ Musiker Direkt verkauf Internet Print Musikproduzent Verkauf (Handel) Außendienst Medien Musikmarkt: Branchen Mail Order Versand Vertrieb Promoter A&R Manager Master Band BV Phono Ifpi - VUT Phononet Media Control PRESS-/Kopier WERKE Spezial Druckerei WERBEAGENTUR PROMOTIONBÜROS FachPresse Medien Berater MEDIEN Rundfunk / TV / Print / Internet Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 1.2 Kompendium: FACHBEGRIFFE / INSTITUTIONEN 1.2.1 A & R Manager Artist & Repertoire. Person in Plattenfirma, zuständig z.B. für Künstler, Künstlerbeziehungen, Talentförderung, Musikbestand, Vermarktungsprognosen, evtl. Planung, Budgetierung. Hört die Demobänder ab, leitet Talent-Scouting, sitzt i. d. R auf Schleudersitz (schnelllebiges Ge schäft). 1.2.2 Barcode (EAN-CODE) Verkaufs-Strichcode für Scannerverarbeitung. Bestellnummer i st meistens integriert. Handel legt Standard fest. Kann per Spezial-Software erstellt werden. Erleichtert Lager- und Bestellverwaltung. EAN = European Article Number 1.2.3 Bearbeitung Veränderung an Noten oder Text eines vorhandenen Werkes unter Verwe ndung von Struktur und / oder Harmonie und / oder Melodie (Erlaubnis des Urhebers muss eingeholt we rden!). 1.2.4 BIEM Dachorganisation der Verwertungsgesellschaften für das mechanische Recht (Plattenpressung), u.a. -> Gema. Westeuropäische Gesellschaften sind kom plett vertreten. Handelt Rahmenvertrag mit -> IfPi aus. 1.2.5 Booklet / CD Cover Beilage-Heft einer CD (inkl.- >Cover). CD besteht aus Tray, Booklet, Inlay-Card 1.2.6 C© Copyright – Bezeichnet Urheberrecht am artwork 1.2.7 Compilation 1.2.8 Cover A. Titelseite B. Neu eingespielte Version eines Musikwerkes ohne Veränderung der Noten, anderes Arrangement oder andere Instrumentierung ist ok. Nu tzung bei der Gema melden! 1.2.9 Event Modewort. Bezeichnet beliebiges (aufmerksamkeitsstarkes) Ereignis, meist Vera n staltung. Muss mit Inhalt (Ziel, Zweck, Ausrichtung) gefüllt werden (z.B. -> Marketing Event, Social Event, Corporate Event). - > Event-Mana gement 1.2.10 Event- Management -> Veranstaltungsmanagement: Planung, Organisation, Durchführung, Nachberei tung eines Events. 1.2.11 Gema Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verviel fältigungs-Rechte. Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke. Inkassoanstalt und Anwalt für musikalische - > Urheber (Komponisten, Textdichter) und -> Musikverlage 1.2.12 GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Urheberrechtl iche Vertretung der ausführenden Künstler (-> Interpreten) und der Tonträgerhersteller (-> Label) 1.2.13 Grosses Recht / Kleines Recht Grosses Recht: Bühnenaufführung grosser Werke (Musical, Musiktheater)– individuelle Abrechnung Urheber – Produzent Kleines Recht: kollektive Wahrnehmung fast aller Verwertungsrechte eines Titels durch die Gema Zusammenstellung, Kopplung Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 5 Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 6 1.2.14 Honorar 1.2.20 Finanzielle Vergütung für frei- oder nebenberufliche künstlerische, wisse nschaftliche o.ä. Tätigkeit (Leistungserbringung). 1.2.15 IFPI International Federation of the Phonographic Industry. Deutsche Landesgruppe. Nicht zu verwechseln mit: Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft. Vereinigung der Tonträgerhersteller (Majors, Indepentens, Labels). Paritätischer Trä ger der GVL (zusammen mit Deutsche Orchestervereinigung: Musikgewerk schaft) 1.2.16 Interpret Ausübender Musiker. Interpretiert / spielt Noten zu Aufführungszweck e n oder für die Aufzeichnung eines Werkes. Verwertungsgesellschaft: - > GVL . 1.2.17 1.2.21 1.2.22 Lizenz A. Bezeichnet sowohl gebührenpflichtige Erlaubnis als auch die Gebühr, die Auswerter an Rechteinhaber oder –verwalter aufgrund vertraglicher Grundlage zahlen müssen. B. Bezeichnet Geldanteil, den Rechteinhaber von Rechteverwalter oder – verwerter aufgrund vertraglicher Grundlage erhalten (z.B. in Form einer Umsatzbete iligung). Majo r-Companies / Independents Umgangssprachliche Bezeichnung für große, multinationale Plattenfirmen, die den Markt beherrschen (BMG, EMI, Sony etc.) Indepent – aus den 80igern überlieferter Begriff für unabhängige Label 1.2.24 KSK Leistungsschut zrecht Verwandte Schutzrechte des ausübenden Künstlers lt. Urheberrecht. 1.2.23 ISRC International Standard Recording Code: ISO/DIN-Norm, 12stellige Kennung zur Identifikation von Bildund Tonaufzeichnungen. Digitaler Fingerabdruck, der beim Premastering aufgespielt wird. Ermöglicht u.a. sekundengenaue Erfassung des Rundfunkeinsatzes (Abrechnung), der Airpl ay-Charts etc. 1.2.18 Labelcode / LC -Nummer Labelcode. Wird von der GVL als Labelkennziffer vergeben. Dient zur Rückführung/Verteilung der Entge lte der Sendeanstalten an die Labels (Nachwei spflicht der Sender über gesendete Titel). Marketing Künstlersozialkasse Summe aller Bemühungen, Pr odukte, Dienstleistungen oder Unternehmen am Markt zu platzieren. >Marketinginstrumente 1.2.19 1.2.25 Label A. Tonträgerhersteller, Tonträgerunternehmen. B. Tonträgermarke. Bezeichnet Marke einer Plattenfirma, unter der z.B. bestimmte Musikrichtungen unter einem Dach versammelt und ausgewertet werden (z.B. Epic / Sony). Eigenständige Unternehmensformen, oft im Besitz von oder gegründet durch Major-Plattenfirmen. C. Aufkleber in der Schallplattenmitte Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 7 Marketing Event Inszenierte Veranstaltung / Ereignis, oft erlebnisorientiert, produkt-, marken- oder firmenbezogen. Instrument im Marketing Mix, will die Kaufbereitschaft der Kunden fördern durch die Darbietung emotionaler oder physischer Reize, die einen Aktivierungs- oder Identifikationsprozeß auslösen. Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 8 1.2.26 Marketing Instrumente 1.2.32 Phononet Formen und Mittel für Marketing-Bemühungen. Z.B. Werbung, Promotion, Mediennutzung, Mailing, Aktionen / -> Events . Dienstleister, die Datenaustausch zwischen Handel und Tonträgerherstellern organisiert. Integriertes Bestell- und Liefersystem, Weitergabe der Daten an Media-Control (ebenfalls Dienstleister) zur Chartermittlung. An den - > Mix einer Aufnahme anschließende klangliche Verfeinerung eines Stereo-2-Spur-Bandes über Anpassung der Frequenzgänge. Zielrichtung: Op timierierung des Klangerlebnisses nach Tonträgerart. Ergebnis: Maste rband (Grundlage für das Presswerk). Danach: Pre-Mastering (Glasmaster) 1.2.33 1.2.28 1.2.34 1.2.27 Mastering Merchandising Preiskategorien Lowprice: 5 – 8 €, Midprice ca. 10 - 13 €, Fullprice ca. 15 – 20 € Press Kit / EPKT Auswertung von Nebenrechten von Künstlern / Produkten. Z.B. T-Shirt-Verkauf. Fachbegriff: Licensing. Presseunterlagen. Auf CD: Electronic Press Kit 1.2.29 1.2.35 Mix Klangliche Regelung und Abmischung einer Mehrspuraufnahme (8/16/24/36/48- Spur). Erge bnis: Stereo2-Spur-Band. -> Mastering 1.2.30 Musikverlag A. Verlegt Noten, d.h. gibt Druckausgaben (Noten) für Musikwerke heraus und verkauft sie. Erwirbt dafür die Rechte vom Urheber. B. Erwirbt und vergibt darüber hinaus Nutzungsrechte an einem Musi kwerk. D.h.: Nutzer (Tonträgerhersteller, Sendeanstalten, Su bverlage etc.) müssen Nutzungsrechte beim Verlag frei fragen . Der Verlag er erhält dafür 40% der Gema-Tantiemen! Zuständige Verwertungsgesellschaft: -> Gema. Hauptaufgaben: Repertoire-Auswertung (z.B. Film, Werbung, Popstars), Abrechnung/Gema-Abwicklung 1.2.31 P (p) + Jahreszahl Schutz des ersten Tonträgerherstellers bzw. ersten Rechteinhabers einer veröffentlichten Aufnahme (auch: Kopplung) Produzent A. Person, die Rechte an einer Leistung erhält, weil er sie bezahlt. Z.B. Plattenproduzent (Rechte an gepressten Platten), Bandprod uze nt (Rechte am Band), B. Person, die im Musikstudio wie ein Regisseur mitwirkt an der Erste llung eines Musikstücks/Bandes (Musikproduzent ). Erhält in der Regel Honorar und Umsatzbete iligung (Lizenz). 1.2.36 Promotion / Promoter Bemusterung der Medien. Eigentlich: Absatzförderung, Werbung. Im wirtschaftlich/industriellen Sinne festgelegter Begriff für Verkaufsförderungsakti onen vor Ort (z.B. Zigarettenverteilaktion). Im musikwirtschaftlichen Sinne breiter gefasster Begriff für Förderung des Absatzes von Musikprodukten (Tonträgern) am Markt oder bei den Verwertern (Sendeanstalten). Platte nfirmen beschäftigen dafür eigene Promotoren oder Promotionagenturen (Outsourcing). 1.2.37 Rackjobber Dienstleister mietet Stellflächen für Regale an und betreut diese selbst. 1.2.38 Repertoire Begriff für das Verzeichnis / den Vorrat an (Musik-)Werken, an denen man Rechte besitzt (z.B. Urheberrechte, Auswertungsrechte, Vervielfältigungsrech te, Pressrechte). Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 9 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 0 1.2.39 1.2.47 SACEM Französische -> Gema 1.2.40 STEMRA 2 Beispielrechnung: Handelsspanne CD-Produktion (netto) Niederländische -> Gema 1.2.41 VG Wort Verwertungsgesellschaft Wort. Urheberrechtliche Vertretung der Textautoren (Buchautoren, Journalisten, Textautoren Radio/TV). Wichtig: Erhebt und verteilt Gebühren von Sendeanstalten für die Beiträge in Textstr ecken. Medienkunde – Musikproduktion Subverlag Übernimmt Repertoire für ein bestimmtes Gebiet (Land) Beispielrechnung: Handelsspanne CD- Produktion (netto) 1.2.42 Handelsspanne: Verkaufspreis minus Einkaufspreis (netto) / Erlös: Einnahmen - Ausgaben / Gewinn: Ertrag - Kosten Synchronisationsrecht Filmherstellungsrecht, Recht zur Verbindung von Musikwerken und Bildern 1.2.43 Tantiemen Das Label bezahlt pro Stck. gepresster CD: Label verkauft an Vertrieb für: Vertrieb verkauft an Handel (Hä ndlerabgabepreis HAP): 0,61 € 6,39 € 10,58 € Geldanteil, der einem -> Urheber (Schöpfer) oder - > Interpreteten auf grund der Verwertung seines geistigen Eigentu mes zusteht. Auszahlung durch - > Verwertungsgesellschaften (Gema, GVL, VG Wort). > Lize nzen Angenommener Endverkaufspreis (brutto): (116%) (100%) 1.2.44 Netto: 19%MWST Gema bekommt vom Label 13,75% auf HAP: außer pauschal für Promotionexemplare (pro Stück): Urheber Geistiger Eigentümer (Schöpfer) eines Werkes. In der Musikwirtschaft sind dies Komponist und Textdichter. Verwertungsgesellschaft: -> Gema 1.2.45 Veranstaltungsmanagement Planung, Organisation, Durchführung, Nachbereitung (Evaluation) einer Ve ranstaltung. 1.2.46 Verwertungsgesellschaft Uneigennützige Vereinigung / Zusammenschluß von Urheberrechtsinhabern oder Leistungsschutzrechtsinhabern. Aufsicht: Deutsches Patentamt . -> Gema, GVL, VG Wort Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 1 Label presst: Promotionexemplare: Label verkauft an Vertrieb: Vertrieb verkauft an Handel: Handel verkauft an Kunden: 16,99 € ungerundet: 14,27 73 € 1,45475 € 0,62 € 50.000 Stück 5.000 Stück 45.000 Stück 44.735 Stück 44.000 Stück 1. Wie hoch ist der Erlös für das Label? 2. Wie hoch ist die Handelsspanne für den Vertrieb? 3. Wie hoch ist die Handelsspanne für den Handel? Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 2 Prozent 19 13,75 (EVK / 1,19 ) gerundet: 14,28 € 1,45 € 3 Grundlegende branchenspezifische Besonderheiten von Marketing und Promotion im Prozess der Musikvermarktung 1. Erlös Label Einnahmen aus Vertrieb minus Presskosten minus Gema Verkaufsex. minus Gema PR -Ex. gleich Erlös Label pro Stück 45.000 x 6,39 50.000 x 0,61 45.000 x 13,75% vom HAP (1,45 €) 5.000 x 0,62 Erlös / Pressex. 2. Handelsspanne Vertrieb Einnahmen aus Handel minus Einkaufspreis gleich Handelsspanne Vertrieb pro Stück 3. Handelsspanne Handel Einnahmen aus Verkauf minus Einkaufspreis gleich Handelsspanne Handel pro Stück Ungerundet 287.550,00 -30.500,00 -65.463,75 -3.100,00 188.486,25 3,77 44.735 x 10,58 45.000 x 6,39 Einnahmen / Einkaufsex. 44.000 x (netto) 14, 28 44.735 x (netto) 10,58 Einnahmen / Einkaufsex. 1. Welche Kosten muss das Label als Plattenproduzent von diesem Erlös decken? 2. Welche Kosten muss der Vertrieb als Distributor von diesem Erlös decken? 3. Welche Kosten muss der Handel als Endverkäufer von diesem Erlös decken? Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 3 473.296,30 -287.550,00 185.746,30 4,13 gerundet € 287.550,00 € -30.500,00 € -65.250,00 € -3.100,00 € 188.700,00 € 3,77 € € € € € € Ohne Promotion passiert gar nichts! Was nützen 300 CD’s im Regal bei Saturn, wenn keiner weiß, dass sie da stehen! Pro Motion bedeutet etwas in Bewegung setzen! Das heißt, etwas bekannt machen! Im Gegensatz zu Werbung ist Promotion eine Aktion, die keine direkte Rechnung nach sich zieht. D.h. eine Anzeige, oder ein Rundfunkspot kostet Geld! Der Besuch bei den Medienpartnern und eventuell entsprechender Eins atz im Fernsehen, Radio und Presse kostet eventuell die Bewirtung! € € € € 628.201,68 € -473.296,30 € 154.905,38 € 3,46 € Promotion 3.1 Die Medien 628. 320,00 € - 473.296,30 € 155. 023,70 € 3,47 € • • • • • Rundfunk TV Presse Clubs und Discotheken Internetauftritt Bei der VÖ eines unbekannten Künstlers geht man anders vor, als bei einem bekannten Künstler! Metall Musik, die kaum i m TV zu sehen ist, wird nur durch Presse, Konzerte uns einschlägige Radiosendungen promotet. Volksmusik wird durch einschlägige TV Sendungen, Radio und Presse promotet. Pop Musik wird durch alle oben stehenden promotet. Kooperationen sind erwünscht: Engelbert Aktion mit Yellow Press. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 4 Rolling Stones oder Michael Jackson mit TV Sender, Teaser Spots. Crossover Aktionen sind gut: Eros mit Tina / Freddy Mercury mit Montserat Konzerte und Tourneen werden immer auch zur Promotion verwendet, siehe Promoschedule Alles was den Künstler bekannt macht; Leute dazu bewegt darüber zu reden und zu berichten ist zu tun: Es gibt keine Grenzen! Grundsätzlich ist das Timing mit das wichtigste: TV erst dann aktivieren, wenn der Titel durch Radio schon bekannt ist. Kleine Sendungen wie Fernsehgarten ist okay, wirken aber anders, wenn die Leute den Titel schon im Ohr haben! Wetten dass... funktioniert hauptsächlich bei großen Stars oder bei lang vorbereiteter Promotion im Radio und in der Presse. Presse verkauft nicht direkt CD’s, wird aber als Begleitmaßnahme, speziell im Teenie Bereich aus Imagegründen benötigt. Eine Boyb and muss in der BRAVO sein. Wenn die Titel im Radio laufen und dann noch TV kommt, wird es klappen. ANY PROMO IS GOOD PROMO! 3.3 3.2 Die organisatorisch- funktionale Unterteilung in „Promotion“ und „Marketing“ TV-Promotion Rundfunk -Promotion Presse-Promotion Fernsehen Online-Promotion Öffentl.Rechtl. Club-Promotion Ans talten Karten und Einladungen, anschließende Essen mit Künstlern und Medien sind wichtig um die Medienleute zu begeistern Beispiel Am Beispiel einer Vorab Single aus einer LP/CD geht man wie folgt vor: • • • • • • • • • • Abstimmung mit A & R, Produkt oder Labelmanager des Titels. Dabei ist das wichtigste, dass der Titel im Radio gespielt wird. Bemusterung mit Text Um Einsatz mit den Kollegen in den anderen Gebieten bei den Sendern bitten Give away mit Produkt und Marketing besprechen Den Künstlern eventuell auf Radioveranstaltungen auftreten lassen um Begeisterung bei den Sendern zu erzielen Vor allen Auftritten mit TV, Rundfunk und Presse vor Ort Interviews und Meet und Greets organisieren Pressemedien mit Photos und Bios versorgen und vor Ort bei Events und Konzerten für Photos mit andern Stars, speziell für Tagespresse sorgen Nach genügend Vorlauf im Radio und Presseberichten für Fernsehen sorgen. Bis dahin kennt man vielleicht den Titel, aber weiß nicht von wem er ist! Beispiel Joshua Kadison 2 Sender ein Hit – 600000 Cd’s! Mit TV dem durch Radio bekannten Titel ein Gesicht geben Video bei VIVA und MTV unterbringen – Leichter wenn ein Radio Hit vorliegt Promotion und Marketing im Musikmarkt Private Sender MTV/VIVA Kabel -/Satelliten -TV Audio -visuelle Medien Film/Kino, Video, Anstalten CD-Rom, Internet Tonträgerwirtschaft Musikpresse Branchen/Fachpresse, Allg. Publikums-Freizeit Presse, Fanmagazine, Jugendillustrierte Verschiedenes Discos, Merchandisin g, Sponsoring, Werbung Live -Veranstaltungen Konzerte, Festivals, Benefiz -VA, Show Cases Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 5 Hörfunk Öffentl.rechtl Sonstige Presse Programm- Zeitschriften Tages-/Wochenpresse Magazine, Journale Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 6 Modell der direkten Marktkommunikation und Formen der Werbung und Promotion in der Tonträgerbranche (Quelle: CONEM, M. Tonträgermarketing, 1994, S.54) MARKETING „Die Summe aller Bemühungen, Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen am Markt zu platzieren und die Kaufbereitschaft der Kunden zu wecken.“ Tonträgeranbieter Werbung Promotion Medien Medien - Anzeigen in speziellen Musikzeitschriften (z.B. „Musikexpress“), Jugendzeitschriften (z.B. „BRAVO“) und HIFI -Magazinen (z.B. „Stereo“) - Redaktionelle Beiträge in Musikzeitschriften und sonstigen Zeitschriften, Magazinen und Zeitungen (z.B. Plattenkritiken, Berichte über Künstler, Tourneen) - Anzeigen in Publikumszeitschriften (z.B. „Stern“), in Kultur/-Städtemagazinen (z.B.“Wiener“), in Tageszeitungen - Sendung von Musik im Hörfunk (airplay) Präsentation von Künstlern und Musik im Fernsehen, z.B. in speziellen Musi ksendungen (Top of the Pops“, „ZDFHitparade“) oder Unterhaltungssendungen (z.B. „Wetten, dass..“) - 4 Spots im Rundfunk Spots im Fernsehen Plakatwerbung Handzettelwerbung - Einsatz von Musik in Clubs und Discotheken - Künstler -Tourneen Information über neue Produkte Konsument Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 7 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 8 5 Airplay in den Single-Charts 5.1 Die Notwendigkeit von airplay Airplayeinsätze sind ein wichtiger Indikator für den Erfolg von Single- Veröffentlichungen. Zur statistischen Absicherung der unteren Chart-Positionen werden sie in den Single - Charts ab Position 51 berücksichtigt 5.2 Stichprobe der Radio-Stationen Die bei der Ermittlung der Airplay-Charts berücksichtigte Stichprobe von Hörfunksendern repräsentiert die aktuelle Rundfunklandschaft Deutschlands. Kriterien für die Teilnahme eines Senders sind seine Hörer -Reichweite, die Programmstruktur und die Unabhängigkeit in der Programmgestaltung. Die Stichprobe umfasst alle maßgeblichen öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunkanbieter Deutschlands und nähet sich einer Vollerhebung an. Eine Bildung von Kriterienklassen zur weiteren statistischen Absicherung ist daher nicht erforderlich. 5.2.1 6 Über PhonoNet http://www.phononet.de/ Innovative Branchenlösungen für Industrie, Handel und den gesamten Medienbereich Die PhonoNe t GmbH wurde 1991 vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. gegründet, um den Datenaustausch zwischen Handel, Medien und Industrie zu standardisieren und damit entscheidend zu vereinfachen. Heute unterstützt PhonoNet durch den Datenaustausch in zahlreichen Formaten und mit Katalogdatenbanken die Distribution und Vermarktung von physischen und digitalen Produkten Verarbeitung der Airplay Daten Media Control nimmt von jedem Titel für Zwecke der Airplay – Beobachtung einen sogenannten „Fingerabdruck“. Hierbei handelt es si ch um einen kurzen charakteristischen Ausschnitt, der mit den Programmen der Rundfunkstationen rund um die Uhr abgeglichen wird. Jeder Airplay Einsatz wird automatisch Erfasst. Die Airplay Einsätze werden mit der Hörer-Reichweite des jeweiligen Senders gewichtet und alle Ergebnisse zur Bildung einer Rangfolge addiert. Für das Vorliegen der betreffenden Tonträger im Media - Control-Archiv sind die Repertoire-Eigentümer verantwortlich. 5.2.2 Prozentpunkt an, während das Gewicht des Verkaufsergebnisse s im selben Umfang abnimmt. Platz 100 der Single- Charts kann also zu 50% ausAirplayeinsätzen und zu 50% aus Verkaufszahlen oder zu 100% aus Verkäufen ermittelt worden sein. Zusammenführen von Verkaufsdaten und Airplay In einem ersten Schritt werden eine Rangfolge basierend auf Airplay-Einsätzen und eine Rangfolge basierend auf Verkaufsdaten ermittelt. Während die Positionen 1 bis 50 in den Top-100- Single-Charts ausschließlich auf Verkäufen beruht, findet ab Platz 51 das sogenannte „Best- Choice -verfahren“ Anwendung, nach dem auch Airplayergebnisse berücksichtigt werden können. Für die Ermittlung von Platz 51 werden hierbei für jeden Titel zunächst zwei Werte errechnet. Zum einen ein gewichteter Wert bestehend aus 1% des Airplayergebnisses und 99% des Verkaufsergebnisses eines Titels, zum anderen ein Wert bestehen aus 100 % des Verkaufsergebnisses desselben Titels. Das jeweils bessere Ergebnis wird zur Ermittlung von Platz 51 der Top- Single-Charts herangezogen, wobei der Titel mit dem höchsten Wert Platz 51 belegt. Dieses Verfahren wird für die folgenden Chartpositionen wiederholt. Hierbei steigt der Anteil des gegebenenfalls einfließenden Airplayergebnisses bis Platz 100 kontinuierlich um einen Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 9 PhonoNet Gesellschaft für Handelsdienstleistung mbH Bei der Pulvermühle 7a .D-22453 Hamburg Tel.: 040 / 55 49 37-0. Fax: 040 / 55 49 37-99 Mail: [email protected] Geschäftsführer: Wolfgang Geisel Amtsgericht Hamburg.HRB 47570 USt-IdNr.: DE118705307 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 0 7 Typische Arbeitsgebiete eines Musikdienstleisters Beispiel Entertainment Services http://www.entertainment-services.net/ 7.1 Marketing & Promotion Konzeption und Umsetzung aller Marketing- und Promotionsmaßmahmen, wie z.B. Creative Service (Artworkgestaltung) Rundfunk - , TV-, Presse - und Web-Promotion Innovative Marketingkampagnen Zielgenaue Mediaplanung Sales- und Eventpromotion Erstellung von Künstler- Websites inklusive E- Commerce -Abwicklung 7.2 HIT-Promotion Beratung bezüglich des Regelwerks zur korrekten Chart-Ermittlung (IFPI-Regelwerk) Produktindividuelle Planung und Koordinierung aller chartrelevanten Maßnahmen wie Bestmögliches Veröffentlichungstiming Optimierung des Marketing-Mix (Marketing-, Promotion -, Handelsmarketing- Maßnahmen) im Hinblick auf Struktur und Timing bestmögliche Produktabdeckung 7.3 Absprache und Koordinierung geplanter Handelsmarketing-Maßnahmen mit den entsprechenden Handelspartnern Koordinierung geplanter Handelsmarketing-Maßnahmen mit den durchführenden externen Dienstleistungspartnern 7.4 Vertrieb Information und Bemusterung der Handelspartner über neue Release bzw. Backkatalog - Aktionen Schaffung einer dem jeweiligen Ziel entsprechenden Produktpräsenz im Handel nach quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten Übernahme der Vermarktungs- und Konditionsvereinbarungen mit den Handelspartnern Auf Anforderung auch Übernahme der Warendisposition (Erstauflage & Nachorder) Retourenmanagement (Koordination mit dem Handel 7.5 Logistik Abwicklung aller logistischen Funktionen Herstellung/Pressung (über externe Presswerke) Physische Warendistribution (Belieferung von Handel und Endverbrauchern) Retourenmanagement und –abwicklung 8 Die Schallplattenfirma (Label) 8.1 Aufbau einer Schallplattenfirma Handelsmarketing (Sales Promotion) Zielorientierte Beratung und Konzeptentwicklung im Hinblick auf den Einsatz endverbraucherorientierter Marketinginstrumente des Handels wie z. B. bei Schallplattenfirmen gibt es in jeder Form. Major, Companies, Independent, Labels, Einmannbetriebe und Konzerne Belegung von P.O.S.-Magazinen, Abhörstationen und Ladenfunk Koordination von TV- und Rundfunkkooperationen mit dem Handel Beteiligung an Anzeigen in Tageszeitungen und Magazinen Sonderplatzierungen (Einzelprodukte & Aktionen) Dekorationen/Displays Dementsprechend unterschiedlich sind diese Firmen auch aufgebaut: es gibt Firmen mit vielen verschiedenen Abteilungen und entsprechend spezialisiertem Personal, geführt wie jeder multinationale Konzern und kleine Companies bei denen verschiedenste Aufgaben ein- und derselben Person obliegen. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 1 Doch jede Plattenfirma verfolgt denselben Weg: Tonträger herzustellen, zu promoten, und zu verkaufen. Die technischen Tonträger sind LP, MC, DCC, Mini Disc oder CD Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 2 Um ein Produkt erfolgreich zu vermarkten, sind verschiedene Arbeitsschritte vonnöten: Die Entdeckung und Förderung neuer Künstler und Talente Betreuung des Produktes Technische Abwicklung Erstellung von Marketing-Konzepten Allgemeine Verwaltung und Auslan dslizensierung Vertrieb und Verkauf Special Marketing Als wichtigste Aufgaben der Tonträgerfirmen sind die Schaffung lokalen Repertoires und die Vermarktung des Repertoires der Schwesterfirmen zu verstehen. Wie sich dies auf die jeweiligen Märkte auswirkt, sollte individuell betrachtet werden. Für den deutschen Markt sieht es so aus, dass die Vermarktung des Repertoires der ausländischen Schwesterfirmen häufig weit mehr forciert wird als die Schaffung neuen, lokalen Reper toires. 8.2 Derzeit sieht der Weltmusikmarkt so aus, dass 5 global operierende Unternehmen mehr als 70 % des Weltmarktanteiles halten. In Europa beherrschen die Majors gar 81 % des Marktes. (siehe Handbuch der Musikwirtschaft 1997) Die Arbeitsweise des Labels Während die, wie im vorherigen Kapitel beschriebenen, Major Companies über unterschiedliche Abteilungen verfügen, die sich um die Konzeption und Vermarktung der einzelnen Produktionen kümmern, sind es bei den zahlreichen kleinen Schallplattenfirmen mit ihren Labels oft nur wenige Abteilungen, auf denen die gesamte Umsetzung der Veröffentlichungen lastet. Um die ganzen Abläufe, die bei einer Tonträgerveröffentlichung zu beachten sind, nicht aus dem Auge zu verlieren, i st es sinnvoll, einen Veröffentlichungsplan zu erstellen. Sämtliche Arbeiten, die zu erledigen sind, alle Fristen und Termine, die einzuhalten sind, müssen in einen Zusammenhang gebracht werden. Folgende Stichpunkte umreißen die Aufgaben des Labels und die damit verbundenen Arbeiten: Die Major Companies sind wie folgt aufgebaut: Geschäftsführung Produkt Marketing Promotion Vertrieb Herstellung Distribution Personal Kaufm. Funktionen ZweitDrittVerwertung Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 3 Sonder geschäfte Übernahme des Premasters aus dem Studio Konzeption und Layoutierung des Cover artworks Erstellung der erforderlichen Booklettexte mit Auswahl der Photos Korrektur der Andrucke Freigabe und Belichtung der Druckfilme Auftrag an das Presswerk Erstellung der Infotexte für Presse und Rundfunk Presseinformationen (evtl. mit Vorabkassette der Produktion) Anzeigenplanung Vertriebsinformation über das neue Produkt Planung einer CD -Präsentation Kommunikation mit Management und Booking zur Planung einer Tour Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 4 Handouts hinterher 8.2.1 Label (Plattenproduzent) Aufgaben: Herstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, Promotion und Verkauf von Tonaufnahmen Abteilungen • Artist und Repertoire: Hitsuche: Entdeckung und Förderung neuer Künstler (Talentscouting, Demobänder, Produzentenkontakt), Auswertung / Ausschöpfung und Erweiterung des Kataloges, Überwachung der künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Produktionsaspekte, z.T. Budgetierung • Marketing inkl Promotion: Imageprodil (Biographie), Grafik -, Promotion- und Pressematerial, Mediaplanung, Vkf, evtl. Merchandising • Produktmanagement: künstlerische und technische Produktabwicklung Künstlerbetreuung, • Controlling: Budgetierung • Vertrieb: Auslieferung an Vertriebspartner und Handel, Vkf, • Buchhaltung / Lizenzi erung 8.2.2 8.3 8.3.1 Arbeitsweise eines Musik Labels Findung eines Produkts Artist & Repertoire (A&R) Manager 8.3.2 Product Management Aufgaben: Koordination, Produktförderungsinitiativen Die Kommunikation muss im Rahmen des Unternehmens extrem gut funktionieren. Häufig liegt hier auch die Verantwortung für die spezifische Finanzplanung der Produkte eines Labels. 8.3.3 Marketing Aufgaben: Wirkung und Preise der Werbung kennen und evtl. redaktionell beeinflussen. Von den Medien (z.B. Magazine, Tagespresse, TV, Radio etc.) die erforderlichen Mediadaten anfordern. Je nach Größe des Volumens ist es sinnvoll, Jahresverträge mit hohen Rabatten auszuhandeln. A&R Aufgaben 8.3.4 Produktmanagement Video Startup in den Pophimmel – Analyse / Ergebnisse: 3 Stunden Arbeitsphase anschließend Fachreferate und gemeinsame Präsentationen verteilen 2 Gruppen: Handbuch der Musikwirtschaft: S. 185 – 200 + Independents + Hip Hop Aufsatz (LabelRepublik) 3 Gruppen Management: Aufsatz und Soundcheck S. 365 – 376, Management-Vertrag 2 Gruppen Oranigramm: Berufsbilder und Abgrenzungen (Material?) Samstag: 8-2 er Gruppen Referate und Präsentationen (Moderationskoffer) Sonntag: Erarbeiten der Produktionskette (Erarbeiten des Projektplanes) Überleitung zu Marketing + Promotion (September) Zeitungsanalyse – Profile erarbeiten Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 5 Koordination Neben der internen und der externen Kommunikation ist die Zusammenarbeit mit dem Vertrieb ein unbedingtes Muß. Bestimmung der Priorität der einzelnen oder bestimmten Produkte. Vorgaben für die Vertreter Neuerscheinungen bei PhonoNet anmelden etc. Stückzahl-Planung und Koordination bezüglich der Lagerhaltung und Verkaufszielen 8.3.5 Finanzierung Wie bei allen Konsumgütern ist auch bei einem Musik Label die Finanzierung ein hochproblematischer Bereich. Der Grund dafür ist, dass die Verkaufserwartungen auf Schätzungen beruhen. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 6 Durch die Abhängigkeit von Marketingaktionen und Budgets, sollte bezüglich der Verkaufserwartungen eine ständige und intensive Kommunikation zwischen dem Label und dem Vertrieb stattfinden. Faktoren bei einem Label sind: • Verkaufserwartungen für die ersten 6 Monate im Inland • Die Export Erwartungen • Die Herstellungskosten eines Produktes • Die GEMA- Kosten • Vorschüsse • Budgets für Werbemaßnahmen • Kosten für Lagerhaltung • Kosten für die Finanzierung • Fixe Kosten – Verteilung 9 Kalkulation Was ist die typische Marktgröße für die Kategorie eines Produktes ? Welche Medien gibt es und wie ist das Konsumverhalten der Zi elgruppe ? Welche realistische Lebenserwartung hat das spezifische Produkt ? Kann die gesamte Produktpalette für ein Jahr die notwendigen Deckungsbeiträge für Fixkosten eines Unternehmens erreichen ? Fixkosten: • Büromiete, Nebenkosten • Angestelltengehälter inkl. Sozialabgaben etc. • Zinsen für Finanzierung und Kapital (Ziel: mind. 15 % Gesamtkapitalrendite) • Steuerberatungskosten • Lagerhaltungskosten etc. Verwaltungskosten allgemein: • Telefon , Fax, Internetzugang u. Gebühren, Portokosten etc. Produktbezogene Fixkosten: • Vorschuss • Masteringkosten • Kosten für Promo Exemplare Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 7 • • • • Materialkosten für Promo (Info-Sheets etc.) Werbekosten Photo, Abzüge, Grafikkosten Aktenordner etc. 10 Vetriebsfragen 10.1 Vertr iebsmarketing Neben den allgemeinen Aktionen für die Konsumenten gibt es auch einen Bereich des Marketings, der vom Vertrieb ausgeht: Die Überzeugungsarbeit gegenüber den Einzelhändlern und Händlergruppen. Für Produkte mit hoher Priorität sollte man: • CD,s vorverkaufen.(Bestellungen vor der VÖ sammeln und gleichzeitig ausliefern) • Einkäufer überzeugen und motivieren • Die Werbekostenzuschüsse (WKZ) ausgehandelt werden • POS Maßnahmen durchführen (z.B. Kopfhörerstationen, lokale Anzeigen mit Sonderangeboten, Deko s in den Läden etc.) • 10.2 Kalkulation Die häufigste Frage bei Kleinlabels ist, ob sie nicht selber einen Vertrieb aufmachen sollte. Hier ist die Kalkulation der Fixkosten erst recht wichtig und man kann sich bei der Einschätzung der Verkaufserwartungen sehr leicht verschätzen. Fixkosten gibt es vor allem bei Personal, Lagerung und dem dazugehörigen Material. 10.3 Weitere oder alternative Vertriebswege • • • • Buchandel Internet (eigene Website, Kooperationen, Webhändler etc.) Buchclubs Andere Nicht-Musikhändler Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 8 11 Das Personal einer Schallplattenfirma 11.1 Label Managers Repräsentation des Labels, deren Künstler und Repertoire gegenüber Geschäftsleitung, Marketing, Promotion und Vertrieb Präsentation des Labels und deren Künstler und Repertoire bei Vertriebstagungen Organisation von Showcases und Release Events Marketing und Promotionkonzepte bei den entsprechenden Abteilungen vorschlagen und gemeinsam entwickeln und durchführen Tägliche Rücksprache mit dem Mutterlabel Anpresszahl der CD’s festlegen Vorabmuster einholen Inhouse Promotion durchführen Promotion und Vertrieb begeistern Künstler bei Konzerten, Promotionaktionen betreuen Promotion und Vertriebsakitionen bei Künstlerbesuchen koordinieren Bei Labeltagungen das Land und Firma vertreten Für das Label Budget gerade ste hen 11.2 Product Manager Zuständig für Produkte Von Entwicklung bis hin zur Betreuung aller für die Veröffentlichung relevanten Vorgänge: Repertoirezusammenstellung, Werbung, Promotion, Fertigung, Vertrieb, Überwachung der Abläufe, Kostenkontrolle, Suche und Ausbau neuer Marketingstrategien, Kontaktaufbau und – pflege zu TVStationen und wichtigen Medienpartnern 11.5 Manager A & R Artist & Repertoire Manager suchen neue Künstler und führen sie zum Erfolg. Sie arbeiten am Image ihres Zöglings mit, pflegen Kontakte zu Künstlern, Produzenten, Komponisten und Künstler-Managements. Sie entwickeln Konzeptionen zusammen mit Marketing und Promotion und behalten stets das Produktionsbudget im Auge. 11.6 Manager Promotion Die Manager Promotion sorgen dafür, dass die Künstler in den ö ffentlichen Medien präsent bleiben. Sie setzen die geplanten Marketingmaßnahmen um und pflegen einschlägige Kontakte 11.7 TV Promotion In Abstimmung mit den PMs werden TV-Auftritte für die Künstler akquiriert, organisiert und durchgeführt. 11.8 Radio Promotion Platzierung des Repertoires bzw. der Neuveröffentlichungen auf den Playlists der Radiostationen, regelmäßige Besuche der Sender. 11.9 Press/Online Promotion Platzierung des Repertoires in Print- und Onlinemedien, Erstellung von Pressetexten aller Art, Akqui se und Organisation von Interviews/Pressekonferenzen und die Herausgabe des wöchentlichen Newsletters. 11.10 Controller/ Director of Finance 11.3 Nationale PMs Sind direkt an der Entwicklung und Vermarktung des Produkts beteiligt, arbeiten eng mit den Managern A&R zusammen. Die Controller legen die wirtschaftlichen Parameter für ihr Label fest und tragen die finanzielle Verantwortung der jeweiligen Gesellschaft. Sie stellen Forecast - und Budgetplanungen auf, beraten die Geschäftsführer bei Vertragsabschlüssen 11.4 Internationale PMs Übernehmen das internationale Produkt und übersetzen die Vermarktung in den deutschen Markt. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 9 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 0 12 Übersicht Urheberrechtsgesetz § 19 Urheberrechtsgesetz http://www.gema.de/urheberrecht/ Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz -UrhG-) Vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273, zuletzt geänd. durch Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. 9. 2003, BGBl. I S. 1774) UrhG Aufführungs-, Vortrags- und Vorführungsrecht Die Aufführung eines Werks z.B. auf einem Kon´zert oder Betriebsfest § 19a UrhG Recht der öffentlichen Zugänglichmachung Das Anbieten von Inhalten wie Musik durch Online- und Mobilfunk- Anbieter § 20 UrhG Senderecht Die Sendung durch Radio oder Fernsehen § 21 UrhG Wiedergabe durch Bild - oder Abspielen von Dc’s z.B. in Tonträger Gaststätten, Discos, öffentliche Veranstaltungen § 22 UrhG Recht der Wiedergabe von Funksendungen Lautsprecherwiedergabe in Kaufhäusern, Friseursalons etc § 27 UrhG Vermietung und Verleih Zum Beispiel Büchereien und Videotheken § 53 UrhG Private Vervielfältigung Das Kopieren von Musik für den privaten Gebrauch § 54 UrhG Geräte - und Leermedienabgabe Hersteller von z.B. Aufnahmegeräten und Speichermedien Erste r Teil. Urheberrecht Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Fünfter Teil. Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen 12.1 Verwertungsrechte Bei den Verwertungsrechten des Urhebers lassen sich zwei Kategorien unterscheiden, nämlich die Verwertungsrechte in körperlicher Form (§ 15 I UrhG: Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrec ht (§ 17 UrhG), Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)) und in unkörperlicher Form (§ 15 II UrhG: Vortrags- , Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG), Senderecht (§ 20 UrhG), Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG), Recht der Wiedergabe von Funksendungen (§ 22 UrhG)). Körperliche Verwertung § 16 UrhG Vervielfältigungsrecht § 17 UrhG Verbreitungsrecht Unkörperliche Verwertung betr ifft Die Vervielfältigung von Musik auf Speichermedien wie CD, DVDAudio und – Video sowie SACD Den Verkauf eines Bildbeziehungswe ise Tonträgers betrifft Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 1 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 2 12.2 Rechtekette 12.4 Wer hat welche Rechte an einem Tonträger? Verkettung mehrerer aufeinander folgender Verwertungsverträge Beispiel: Künstler Produzent Plattenfirma Sampler Produzent Vertrieb CD-Käufer 12.3 Nutzungsrecht und Verwertungsrecht Der Begriff des Nutzungsrechts, also das Recht das einem Dritten eingeräumt werden kann, ist nicht m it den zuvor aufgezählten Verwertungsrechten, also den Verfielfältigungs- und Verbreitungsrechten, identisch. Nach ständiger und fester Rechtssprechung des BGH ist jede nach der Verkehrsauffassung als solche klar abgrenzbare, wirtschaftlich und technisch eigenständige Verwertungsform eine eigene Nutzungsart. Ein Verwertungsrecht enthält somit in der Regel verschiedene Nutzungsrechte. Beispiel: In § 20 UrhG ist das Senderecht normiert. Bei dem Senderecht handelt es sich um ein Verwertungsrecht des Urhebers, das in verschiedene Nutzungsrechte unterfällt. Zu den Nutzungsrechten des Senderechts zählen beispielsweise das Verbreitungsrecht mittels Kabel, das Verbreitungsrecht mittels Satellit, sowie das Verbreitungsrecht mittels terrestrischer Ausstrahlung. Diese Frage war früher umstritten, mittlerweile hat der BGH diese Unterscheidung jedoch bestätigt. Im Ergebnis heißt dies, dass man einzelne Verwertungsrechte splitten kann. Die verschiedenen multimedialen Nutzungsarten, also beispielsweise CD -Rom oder CD -I, Üb ertragung im Bereich des digitalen Fernsehens oder aber auch Übertragung im Bereich des music-on.demand Verfahrens, können somit eigene Nutzungsarten darstellen, die es, soweit nicht sämtliche Nutzungsarten übertragen werden, explizit im Vertrag zu erwähnen gilt. Werden Rechte beispielsweise nur für CD -Rom übertragen, so besteht kein Nutzungsrecht zugleich beispielsweise für CD-I. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 3 Musiker als Komponist Interpret Urheber Leistungsschutzberechtigter N u tzungsrecht am Werk (Komposition) Nutzungsrecht an der Tonaufnahme Verlag GEMA Plattenfirma 12.5 Eigentum an der Sache („der Scheibe“) Eigentum am Tonträger (an der „Scheibe) erhält der Käufer zum persönlichen Gebrauch Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 4 13 GEMA Die Funktionen der GEMA 13.1 Die GEMA - Treuhänderin für die Musikschaffenden 13.2 Was ist die GEM A? • • • • • • • GEMA bedeutet: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Verwertungsgesellschaft Rechtsform eines wirtschaftlichen Verein Zweck: Der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte! Nationale und internatio nale Tätigkeit Inkassoorganisation + Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der GEMA ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 5 Die Funktionen der GEMA Aufsicht Deutsches Patent Und Markenamt Ausländische VerwertungsGesellschaften Zahlung Gegenseitigkeitsverträge GEMA Berechtigungsverträge Wer Musik komponiert, Musiktexte schreibt oder Musikwerke verlegt, hat einen Anspruch auf angemessene Bezahlung. Das ist weltweit durch nationale Urheberrechts -Gesetze und internationale Verträge geregelt. Kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann allerdings selbst in ausreichendem Maß überprüfen, wo, wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kann sich der Einzelne nicht darum kümmern, dass er die Entlohnung für seine Leistung auch tatsächlich erhält. Genau dies ist in Deutschland die Aufgabe der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte): Die GEMA verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Nutzungsrechte von 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten. Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA. So ist sichergestellt, dass alle Beteiligten fair behandelt werden: Komponisten, Textdichter und Verleger bekommen ihren gerechten Lohn. Und die Kunden der GEMA, die Musik für ihre Zwecke nutzen, haben Zugang zum urheberrechtlich geschützten musikalischen Weltrepertoire. Zahlung Inkasso Zahlung Zahlung Berechtigte Musikverwerter Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 6 13.4 Wie arbeitet die GEMA 13.3 Mitgliedschaft in der GEMA Wer wird Mitglied? • • Wie arbeitet die Gema? Komponisten / Text – Dichter / Verlage Satzung Die Satzung der GEMA unterscheidet in: Gema übernimmt treuhändlerische Vermittlerrolle zwischen Interessen der Urheber und den Nutzern ihrer Werke. Urheber übertragen per Mitgliedsschaft die Wahrnehmung ihrer Urheberrechte an die Gema. Gema kassiert bei Musik -Nutzern und schüttet nach Verteilungsschlüssel an Mitglieder aus. Angeschlossene Mitglieder • • Außerordentliche Mitglieder Patentamt Ordentliche Mitglieder Voraussetzungen zur Aufnahme sind unterschiedlich Allgemeine Vorraussetzungen Stellung eines Antrages Zahlung einer Aufnahmegebühr Zahlung eines jährlichen Beitrages (Ausicht) Mitgliedschaft URHEBER Komponisten Sender TV/Radio GEMA Label Konzertveranstalter Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigung srechte Bearbeiter Textdichter Verleger NUTZER Verteilung Kneipe, Disco Kino Leerkassetten-/ Inkasso Gerätehersteller Bibliothek URHEBERRECHT Videothek (gesetzliche Grundlage) Juni 2001 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 7 Medienkunde (Musikproduktion) Marco Gödde - 0221/9231468 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 8 1 Wenn man für die Aufführung GEMA-pflichtiger Musik eine Li zenz erwerben will: 13.5 Lizenz –Check • • • • • • • • Genaue Anschrift des Veranstalters Tag der Musikaufführung Art der Musikaufführung Ort der Musikaufführung Bezeichnung des Veranstaltungsraums Personenfassungsvermögen des Veranstaltungsraums, bei Veranstaltungen vor Stuh lreihen und Veranstaltungen im Freien Größe des Veranstaltungsraums Musikaufführung mit und ohne Entgelt Tarifbereiche § § § § § § § § § Aufführung (Live-Musik) Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern (Videos u.Ä.) Wiedergabe von Funksendungen Filmvorführungen Weiterübertragung von Musik Vervielfältigung auf Tonträger und deren Verbreitung Vervielfältigung auf Bildtonträger und deren Verbreitung Sendung von Musik Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern 14 TONTRÄGER 13.6 Was kostet Musik? Beispiel Hintergrundmusik in Gaststätten 14.1 Begriffsbestimmung Für Susi P. geht ein Wunsch in Erfüllung. Sie hat einen traumhaften Standort direkt am Gärtnerplatz in München gefunden, an dem sie ein Café eröffnen will. Ein Nichtraucher-Café mit minimalistischer Einrichtung auf 100 qm und ruhiger, leiser Musik soll es werden. Sie hat sich bei der Bezirksdirektion der GEMA in München erkundigt, was sie für die Hintergrundmusik bezahlen muss. Nach Tarif M- U III 1a muss sie bei einer Raumgröße von bis zu 100 qm 18,84 € inklusive GVL- Zuschlag bei Abschluss eines Monatsvertrages zahlen. Bei einem Vierteljahresvertrag – hier ist die Vergütung ein viertel Jahr im Voraus zu entrichten – reduziert sich der Preis auf monatlich 17,16 €. Bei einem Jahresvertrag – die Vergütung wird in diesem Fall für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt – sind es nur noch 15,61€. Unter dem Begriff "Tonträger" werden Schallplatten, Musikcassetten, Compact Disc-Audio, Minidisc, Digital Compact Cassetten und Audio-Datenträger (z.B. Magnetband, Diskette) zusammengefasst. 13.7 Was kostet Musik? Beispiel Konzertveranstaltungen Die Band S pace Trax verknüpft in ihrer Musik perkussive Geräuschfragmente zu Rhythmus-Pattern und verbindet sie mit elektronischen Flächensounds. Space Trax ist bekannt für ungewöhnliche Auftrittsorte und soziale Eintrittspreise. So findet ihr nächstes Konzert auf dem Hof eines leer stehenden Plattenbaus in Dresden statt. Die Karte soll 10 € Eintritt kosten. Die Musiker der Band sind Mitglieder bei der GEMA und organisieren ihre Konzerte selbst, das bedeutet, dass sie ihre Veranstaltung selbst bei der GEMA anmelden müssen. Für das Ko nzert in Dresden wird nach Tarif U- VK eine Vergütung von 805,70 € plus Umsatzsteuer fällig. Dieser Vergütungssatz gilt für die Veranstaltungen mit einer Fläche bis 2000 qm und einem Eintrittspreis von bis zu 10 €. Die Lizenzgebühr bekommt die Band bei Netto-Einzelverrechnung später unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr als Tantiemen wieder ausgezahlt. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 9 14.2 Rechtliche Grundlage Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 schützt den Urheber eines Werkes in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Der Urheber hat darüber hinaus das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten. Hierzu zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich aufzuführen, vorzuführen und wiederzugeben. Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bearbeitungen werden wie selbständige Werke geschützt. Aufgaben der GEMA Die GEMA verwaltet als Treuhänderin ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Verleger) die ihr von diesen zur Wahrnehmung übertragenen Nutzungsrechte an Musikwerken. Die Wahrnehmung erstreckt sich darüber hinaus auch auf nahezu das gesamte übrige Weltrepertoire urheberrechtlich geschützter Musik. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 0 14.3 Rechtevergabe Im Falle von Tonträgerherstellungen - gleiches gilt für Vervielfältigungen, mit denen ein ausländisches Unternehmen beauftragt wird - erfolgt die Abwicklung über die Direktion Industrie der GEMA, Rosenheimer Straße 11, 81667 München, Tel. 089-48003-800, [email protected]. Anmeldung: Der Erwerb der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Musikwerken aus dem GEMA- Repertoire setzt die vollständige Auskunftserteilung über den Musikinhalt jeder Tonträgerproduktion voraus. Dabei sind die einschlägigen Formulare der GEMA zu verwenden, die auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden. Je Tonträgertitel ist dabei ein separates Blatt erforderlich. Schlussbemerkungen Soweit Musikwerke von vorbestehenden Tonträgern (z.B. Schallplatten, Musikcassetten, Compact Disc) überspielt werden, ist darüber hinaus noch die Zustimmung der betreffenden Schallplattenhersteller und ausübenden Künstler (Leistungsschutzberechtigte §§ 75, 85 UrhG) erforderlich. Diese ist unmittelbar bei den Herstellern der zu überspielenden Tonträger einzuholen. 14.4 Tonträgerlizenzierung Vertragsart Vertragspartner Wesentliche Punkte Industrieverträge Normalvertrag VUT- /VDM-Vertrag Einzelgenehmigung Sonderpressung IFPI-Mitglieder mit fortlaufenden Tonträgerproduktionen Für VUT - oder VDM Mitglieder mit 2- 3 Veröffentlichungen im Jahr (kleinere Labels) • Vorzugsvergütungssätze • Vorzugsvergütungssätze • Vertragliche Nachlässe • Vertragliche Nachlässe • Retourenregelung • Retourenregelung • Freiexemplare • Freiexemplare • Lizenzschwelle Lagerausgang • Vierteljährlich e Abrechnungsperiode Produzenten einzelner Tonträgerproduktionen Presswerke und Fertigungsstätten im Auftrage Dritter • Vierteljährliche Abrechnungsperiode Die Verträge für die Herstellung von Tonträgern werden mit der Direktion Industrie geschlossen. Zu den wichtigsten Verträgen gehören die Industrieverträge, das sind IFPI -, VDM - (= Verband deutscher Musikschulen ) und VUT -Vertrag (VUT = Verband Unabhängiger Tonträgerunternehmen e.V) , und Einzelgenehmigungen und Verträge für Sonderanfertigungen. Industrieverträge Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 1 Größere Labels, die der IFPI angehören, können mit der GEMA einen Industrievertrag abschließen, in dem die Bedingungen für alle folgenden Lizenzanträge bestimmt werden. Zu den Industrieverträgen zählen Normalvertrag, VUT - und VDM-Vertrag. Der Normalvertrag beruht auf einem mit der IFPI geschlossenen Gesamtvertrag, in dem der Verband für seine Mitglieder günstigere Vertragsbedingungen ausgehandelt hat. So erhalten Verbandsmitglieder einen Nachlass von über 20 % auf die im Tarif VR-T-H 1 festgelegten Vergütungssätze. Außerdem werden ihnen bei der Erstauflage eines Tonträgers vergütungsfreie Exemplare gewährt. So brauchen sie für bis zu 1.200 Single CDs oder 900 LongplayCDs, die zu Werbezwecken eingesetzt werden, keine Vergütung bezahlen. 14.5 Vergütungssätze im Vergleich Ei nzelgenehmigung IFPI - Mitglieder VUT- bzw. VDM-Mitglieder Vergütung pro Tonträger 7,4 % vom Netto -Endverbraucherpreis oder 11 % vom Netto – HAP (oder PPD) Mindestvergütung pro Tonträger Single -CD 0,2480 € Single -CD 0,1984 € Lonplay -CD 0,6199 € Lonplay-CD 0,4960 € Maximale Freiexemplare für Promotionzwecke bei Erstauflage Demonstrationstonträger für 1.200 Single -CDs 500 Einheiten GEMA -Mitglieder oder 900 Lonplay-CDs 10 % vom Netto -Endverbraucherpreis oder 13,75 % vom Netto - HAP Verbandsmitglieder v on IFPI oder VDM erhalten einen Nachlass von über 20 % des im Tarif VR-T-H1 festgelegten Vergütungssatzes sowie eine bestimmte Anzahl an vergütungsfreien Tonträgern, die für Werbezwecke eingesetzt werden. Was kostet Musik? Ihr Name ist Programm. Die Band „Housegemacht“ bewegt sich mit ihrer Musik stilsicher im House Bereich. Die Bandmitglieder haben einen kleinen, aber festen Fankreis, für den sie eine Longplay-CD produzieren wollen. Sie planen eine Eigenproduktion mit einer Auflage von 800 Stück, die CD soll für 8 Euro plus Umsatzsteuer im Laden um die Ecke erhältlich sein. Auch wenn die Band selbst der Urheber aller CD- Titel ist, muss sie bei der Direktion Industrie die Lizenz zur Herstellung und Verteilung des Tonträgers erwerben. Die Lizenzgebühr pro CD beträgt 10 % des Endverbraucherpreises, also 0,80 Euro; 80 Cent mal 800 ergibt den Gesamtbetrag von 640 Euro zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer, den sie der GEMA schon vor dem Verkauf der CD überweisen muss. Als GEMA- Mitglied bekommen die Bandmitgliede r später den Betrag als Tantiemen-Ausschüttung unter Abzug der Verwaltungskosten wieder zurück. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 2 14.8 GEMA -Sendeminute 14.6 Erlöse aus Aufführungs- und Senderecht (Rundfunk, TV, Live etc.) Minutenwert (Vergütung): Komponist 12/12 8/12 7/12 8/12 5/12 4/12 Textdichter Verleger 4/12 4/12 3/12 3/12 1/12 4/12 4/12 (33,33%) 4/12 Jeder Sender zahlt eine quoten- (ARD) oder werbeertragsabhängige (Private Sender) Vergütung pro Sendeminute an die GEMA Es entstehen unterschiedliche Einnahmen pro Sendeminute 1/12 Ausnahme: Chansons (Musik und Text gleichwertig, K + T + V je 4/12) Besonderheiten: - ca. 5 € Bearbeiter Gestaffelte Höherbewertung für Werke der E- MUSIK Gestaffelte besondere Bewertung von Musik in Fernsehsendungen Bühnenmusik in Nettoeinzelverrechnung (großes Recht) NEU: Aufführung auch als Nettoeinzelverrechnung (statt Topfverfahren) Z.B. Wolfgang Petry (Wahnsinn): 500 Minuten auf WDR4 x 7 € = 3.500 € 400 Minuten auf Antenne Sachsen x 2 € = 800 € 4.300 € = 100 % Gema K: Zucker 5/12 = 1.791,66 € T: Petry 3/12 = 1,075,00 € V: BMG 4/12 % = 1,433,30 € Label (BMG) 900 Sendeminuten x ca. 1.459,00 (GVL/Ifpi) = ca. 1.314,00 € 14.7 Erlöse aus mechanischer Vervielfältigung (Tonträger) Komponist 100% 50% 60% 30% Textdichter Verleger Bearbeiter 50% 30% 40% 40% Leichte Variationen in Bereichen Industrietonträger / Rundfunk / Bildtonträger Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 3 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 4 15 GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH (GVL) Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Ihre Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und die Deutsche Landesgruppe der Internationalen Vereinigung der Phonographischen Industrie (IFPI) . Wie arbeitet die GVL? GVL übernimmt treuhändlerische Vermittlerrolle zwischen Interess en der Interpreten und der Tonträgerhersteller (Labels) und den Nutzern ihrer Werke. Interpreten übertragen per Mitgliedschaft die Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte an die Gema. Labels erhalten einen LC-Code zur Sicherung der Vergütung aus Radio / TV - Nutzung. Die GVL kassiert (zum großen Teil über die Gema) bei Musik -Nutzern und schüttet nach Verteilungsschlüssel an Mitglieder aus. Interpreten NUTZER Mitgliedschaft Musiker Schauspieler Sender TV/Radio GVL Verteilung Kabarettisten Kneipe, Disco Gesellschaft zur Kino Verwertung von Labels 15.1 Was ist und was macht die GVL? Aufnahme Leerkassetten-/ Leistungsschutzrechten Gerätehersteller Inkasso Ausschüttung Bibliothek Videothek (Über LC-Code) URHEBERRECHT: Verwandte Schutzrechte (gesetzliche Grundlage) Medienkunde (Musikproduktion) Marco Gödde Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 5 1 Ausübende Künstler Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten. Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD - Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem Label. Zweitverwertung Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr. (Zweitverwertung bedeutet z.B. Mitschnitte auf Tonträgern, Videos etc, nicht das Ausstrahlen der Sendung oder Live-Auftritte) Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen Vergütungsan sprüche gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen gegen Kabelbetreiber für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von Radio- und Fernsehsendungen gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von -Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen gegen die Videotheken für die Vermietung von Bildtonträgern und Tonträgern (Vermieterlaubnis durch den Hersteller vorausgesetzt) gegen die öffentliche Hand für den Verleih von Tonträgern und Bildtonträgern in öffentlichen Bibliotheken gegen die Schulbuchverleger für die Aufnahme von Titeln aus erschienenen Tonträgern in Sammlungen für den Schul- und Unterrichtsgebrauch und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen Tonträgern Zusammenarbeit mit anderen Verwertungsgesellschaften und Verteilung Bei der öffentlichen Wiedergabe führt die GEMA (die urheberrechtliche Vertretung der Komponisten, Texter und Musikverlage) das Inkasso für die GVL mit durch. Bei der privaten Überspielung tritt Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 6 gegenüber der Industrie die ZPÜ (Zentralstelle für Private Überspielungsrechte) als Zusammenschluss aller urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften auf. Kabelrechte, Vermietung und Verleih werden von der GVL im Verbund mit anderen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Die Verteilung der eingezogenen Vergütungen an die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller obliegt der GVL. Die Verteilungsgrundsätze sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt, die Verteilungspläne im einzelnen werden jährlich vom Beirat beschlossen. Bis zu 5 % des jährlichen Verteilungsvolumens stehen für kulturelle Förderungsmaßnahmen und soziale Zwecke nach den vom Beirat verabschiedeten Richtlinien zur Verfügung. Podbielskiallee 64 - 14195 Berlin - Telefon +49 (30) 48483 - 600 Telefax +49 (30) 48483-700 - eMail [email protected] TRISYS.GVL ist das Informations- und Abrechnungssystem für die der GVL angeschlossenen Ton- und BildtonträgerHersteller. Neben allgemein zugänglichen Informationsseiten enthält das System einen Servicebereich, der nur mit Benutzeridentifikation und Passwort genutzt werden kann. Dieser Servicebereich ermöglicht es den wahrnehmungsberechtigten Herstellern, die GVL zur Einzeltitelabrechnung zu veranlassen und Abrechnungsdaten einzusehen. 15.3 ZUSAMMENARBEIT der GEMA MIT GVL UND VG WORT Die Abkürzung GVL steht für Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH in Berlin. Diese vertritt die den Herstellern von Tonträgern und den ausübenden Künstlern (Musiker/Sänger) zustehenden Leistungsschutzrechte. Die GVL hat das Inkasso für die von ihr vertretenen Leistungsschutzrechte der GEMA übertragen, und zwar für die öffentliche Wiedergabe von Hörfunk - und Fernsehsendungen mit einem Zuschlag von 26% und für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern mit einem Zuschlag von 20% (bei Discotheken 26%) auf den jeweiligen Wiedergabe - Vergütungssatz der GEMA. Die Abkürzung VG WORT steht für Verwertungsgesellschaft WORT in München. Zu deren Mitgliedern gehören Wortautoren wie Schriftsteller, Journalisten, Übersetzer, Drehbuchautoren und Verleger. Die VG WORT hat das Inkasso für die von ihr vertretenen Rechte der GEMA übertragen, und zwar für die öffentliche Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen mit einem Zuschlag von 20% auf den jeweiligen Wiedergabe-Vergütungssatz der GEMA. 15.2 Labelcode Vierstellige Kennzahl, die von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) vergeben wird. Jedes Label hat seine eigene Nummer. Anhand dieser Nummer werden die Abrechnungen der Sendeanstalten (Rundfunk) mit den jeweiligen Plattenfirmen erstellt. Bei Bedarf muss ein Antrag bei der GVL gestellt werden. Um einen LC- Code beantragen zu können, muss bereits eine CD -Produktion gelaufen sein. Dazu verlangt die GVL ein Muster der Erstproduktion und die Rechnung des Presswerks (damit nicht jeder einen LCCode beantragen kann, der dann nie vervielfältigt). Nachteil: Der LC-Code kann also erst ab der zweiten CD-Produktion verwendet werden. Die GVL sendet außerdem ein Antragsformular, das der Antragsteller vollständig ausfüllen muss. Dabei sind drei Verkaufsstellen für die CD zu benennen. Das heißt: der Antragsteller muss sich bereits vor Beantragung des LC- Codes über die Vertriebswege Gedanken machen. Die GVL schüttet ca. 1,70 € pro Sendeminute an das Label aus Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 7 Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 8 16 Der Musikverlag Dabei gibt es die beiden Möglichkeiten: Der Musikverlag ist der wichtigste Geschäftspartner von Komponisten und Textdichtern. Er kümmert sich darum, die Werke der Autoren zu vervielfältigen und zu verbreiten und wird dafür prozentual an den Einnahmen der Autoren beteiligt. Wird ein Song im Radio gespielt, eine Platte oder CD verkauft oder ein Titel live aufgeführt, verdienen Komponisten, Texter und Musikverleger mit. Für viele i st gerade ein Musikverlagswesen ein Buch mit sieben Siegeln. Dies mag daran liegen, dass die rechtlichen Zusammenhänge und Begrifflichkeiten nicht hinreichend bekannt sind. Begriffe wie Subverlag Lizenznehmer Edition Co- Verlage usw. Der Titel wird vom Autor ( Komponist, Texter) selbst interpretiert Der Titel wird anderen (reproduzierenden) Künstlern angeboten Im ersten Fall wird der Titel direkt den Produktionsfirmen ( Schallplattenfirmen, Labels) angeboten, im zweiten Fall kann der Titel auch Studios, Produzenten oder Künstlermanagern angeboten werden. In jedem Fall sind jedoch gute Kontakte zu den Geschäftspartnern und eine umfassende Kenntnis des aktuellen Musikmarktes von Seiten des Musikverlegers unbedingt notwendig. Nach erfolgter Veröffentlichung eines Titels kommen zu den Aufgaben des Verlegers noch die sogenannten „ begleitenden Maßnahmen“ hinzu. Der Verlag wird die Schallplattenfirma bei Promotionaktivitäten unterstützen, eventuell selber Funk- und Fernsehpromotion veranlassen, Anzeigen für das Produkt schalten oder sich an Anzeigenserien finanziell beteiligen. werden zwar in der Musikwirtschaft oft benutzt, aber nicht immer verstanden. Die Aufgaben des Musikverlages Der Musikverlag hat die Aufgabe, das geistige Eigentum eines Komponisten oder Textdichters zu schützen, zu entwickeln und zu verwerten. Die traditionelle Arbeit des Verlegers seiner Aufgabe gerecht zu werden, ist der Druck von Noten und deren Vervielfältigung und Verbreitung. In der heutigen Zeit jedoch ist das Notengeschäft insbesondere für sogenannte U -Verlage eher in den Hintergrund getreten. Die Titel werden oft überhaupt nicht mehr in Form von Noten vorgelegt, sondern die Künstler liefern Demo-Bänder von noch nicht veröffentlichten Titeln ab. Die Aufgabe des Musikverlages besteht nun darin, für diese Titel eine Veröffentlichung zu erwirken, den Titel zu „platzier en“. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 9 Da die Verlage sehr eng mit den „schaffenden Künstlern“ zusammenarbeiten, übernehmen die Verlage häufig auch das Management für ihre Künstler, indem sie bei Verträgen mit den Schallplattenfirmen beraten. In bereichen der Corporate Identity und Image beraten, bei der Titelkonzeptionierung“ helfen und sich um Kontakte zu Live-Veranstaltern bemühen. Die Arbeit des Musikverlages Verspricht sich der Verleger durch die Inverlagnahme der angebotenen Titel eine Veröffentlichungsmöglichkeit, so wird dem Verlag vom Autor das Nutzungsrecht treuhänderisch übertragen. Das Honorar hierfür ist nicht festgelegt und wird von Fall zu Fall ausgehandelt. Die Arbeit des Verlages sollte jetzt beginnen: Der Verlag meldet das Material bei der GEMA an Der Verlag überarbeitet mit dem Autor das Songmaterial, um es stilistisch zu verbessern Der Verlag lässt von fertigen Kompositionen Demos und sogenannte Leedsheets anfertigen Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 5 0 In diesem Fall kann es nötig sein, Demostudios anzumieten, oder dem Autoren, die notwendigen Geräte zur Verfügung zu stellen. Der Verleger bietet das nun fertige Demomaterial (mit Photos und Biographien), entsprechenden Plattenfirmen an. Das Material wird (bekannten) Künstlern angeboten, die auf der Suche nach neuem Material sind und für deren Stil die Kompositionen passend wären. Der Verlag bietet das Material ausländischen Verlagen an und vergibt entsprechende Subverlagsrechte. Nach erfolgter Veröffentlichung werden sich aktive Verlage, wie oben schon erwähnt, auch an den Promotionaktivitäten der Schallplattenfirma beteiligen. Dies wird jeweil s mit den Verantwortlichen der verschieden Abteilungen abgesprochen. Zu den weiteren Aufgaben der Musikverlage ist noch die sogenannte Zweitauswertung zu rechnen: Nach einer Erstveröffentlichung soll der Titel noch auf weiteren Kopplungen (Compilations) v eröffentlicht werden. Der Verlagsvertrag gewährleistet, dass das Werk vom Urheber dem Verleger treuhänderisch übertragen wird. Dieser wiederum ist verpflichtet, das Werk bestmöglich auszuwerten und das ihm anvertraute Werk gegen Rechtsverletzung Dritter zu schützen. Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 5 1