Grundlagen Musikproduktion

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Grundlagen Musikproduktion
1 EINFÜHRUNG MUSIKPRODUKTION
1.1 Das Universum der Musikwirtschaft
1.1.1
Idee bis Band
1.1.1.1 Schaubild
Musikproduktion
Grundlagen
Marco Gödde (2007)
Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2
1.1.2
Das Universum
BMG
EMI
Sony
1.1.2.1 Branchen
Warner
Universal
MAJOR
Produktmanager
PlattenFirma
(Label):
Indepen dent (?)
Marketing
Platten Produzent
HAP
Fachhandel
Presswerk
(Major/Ind.)
Tonträger
(CD)
Internet
G V L
Tonträger -
TONTRÄGERFIRMEN
MUSIKVERLAGE
Manager
GROSSHÄNDLER
LABELS
Kataloge /
EDITIONEN
Musikproduzenten
FachAnwälte
Künstler
(Musiker/
Bänd)
Radio
TV
Urheber
Komponist/
Textdichter
Struktur
der
Musik
verlag
MusikBooker
Konzert
Live
GEMA
Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3
wirtschaft
INTERPRETEN
Konzert- /
VeranstaltungsAGENTUREN
KonzertHALLEN
STUDIOS
(Audiostudios,
Masteringstudios)
Security
AV/Sound/
Light(Live)
Caterer
Merchandiser
Mailorder
FACHHANDEL
VERTRIEBE
Video produzent
Manager
Studio
Interpret/
Musiker
Direkt
verkauf
Internet
Print
Musikproduzent
Verkauf
(Handel)
Außendienst
Medien
Musikmarkt: Branchen
Mail Order
Versand
Vertrieb
Promoter
A&R Manager
Master Band
BV Phono
Ifpi - VUT
Phononet
Media Control
PRESS-/Kopier WERKE
Spezial Druckerei
WERBEAGENTUR
PROMOTIONBÜROS
FachPresse
Medien Berater
MEDIEN
Rundfunk / TV /
Print / Internet
Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4
1.2 Kompendium: FACHBEGRIFFE / INSTITUTIONEN
1.2.1
A & R Manager
Artist & Repertoire. Person in Plattenfirma, zuständig z.B. für Künstler, Künstlerbeziehungen,
Talentförderung, Musikbestand, Vermarktungsprognosen, evtl. Planung, Budgetierung. Hört die
Demobänder ab, leitet Talent-Scouting, sitzt i. d. R auf Schleudersitz (schnelllebiges Ge schäft).
1.2.2
Barcode (EAN-CODE)
Verkaufs-Strichcode für Scannerverarbeitung. Bestellnummer i st meistens
integriert. Handel legt Standard fest. Kann per Spezial-Software erstellt
werden. Erleichtert Lager- und Bestellverwaltung. EAN = European Article Number
1.2.3
Bearbeitung
Veränderung an Noten oder Text eines vorhandenen Werkes unter Verwe ndung von Struktur und / oder
Harmonie und / oder Melodie (Erlaubnis des Urhebers muss eingeholt we rden!).
1.2.4
BIEM
Dachorganisation der Verwertungsgesellschaften für das mechanische Recht (Plattenpressung), u.a. ->
Gema. Westeuropäische Gesellschaften sind kom plett vertreten. Handelt Rahmenvertrag mit -> IfPi aus.
1.2.5
Booklet / CD Cover
Beilage-Heft einer CD (inkl.- >Cover). CD besteht aus Tray, Booklet, Inlay-Card
1.2.6
C©
Copyright – Bezeichnet Urheberrecht am artwork
1.2.7
Compilation
1.2.8
Cover
A. Titelseite
B. Neu eingespielte Version eines Musikwerkes ohne Veränderung der Noten, anderes Arrangement
oder andere Instrumentierung ist ok. Nu tzung bei der Gema melden!
1.2.9
Event
Modewort. Bezeichnet beliebiges (aufmerksamkeitsstarkes) Ereignis, meist Vera n staltung. Muss mit
Inhalt (Ziel, Zweck, Ausrichtung) gefüllt werden (z.B. -> Marketing Event, Social Event, Corporate
Event). - > Event-Mana gement
1.2.10
Event- Management
-> Veranstaltungsmanagement: Planung, Organisation, Durchführung, Nachberei tung eines Events.
1.2.11
Gema
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verviel fältigungs-Rechte.
Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke. Inkassoanstalt und Anwalt für musikalische - > Urheber
(Komponisten, Textdichter) und -> Musikverlage
1.2.12
GVL
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Urheberrechtl iche
Vertretung der ausführenden Künstler (-> Interpreten) und der Tonträgerhersteller
(-> Label)
1.2.13
Grosses Recht / Kleines Recht
Grosses Recht: Bühnenaufführung grosser Werke (Musical, Musiktheater)–
individuelle Abrechnung Urheber – Produzent
Kleines Recht: kollektive Wahrnehmung fast aller Verwertungsrechte eines Titels
durch die Gema
Zusammenstellung, Kopplung
Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 5
Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 6
1.2.14
Honorar
1.2.20
Finanzielle Vergütung für frei- oder nebenberufliche künstlerische, wisse nschaftliche o.ä. Tätigkeit
(Leistungserbringung).
1.2.15
IFPI
International Federation of the Phonographic Industry. Deutsche Landesgruppe.
Nicht zu verwechseln mit: Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft.
Vereinigung der Tonträgerhersteller (Majors, Indepentens, Labels).
Paritätischer Trä ger der GVL (zusammen mit Deutsche Orchestervereinigung:
Musikgewerk schaft)
1.2.16
Interpret
Ausübender Musiker. Interpretiert / spielt Noten zu Aufführungszweck e n oder für die Aufzeichnung eines
Werkes. Verwertungsgesellschaft: - > GVL .
1.2.17
1.2.21
1.2.22
Lizenz
A. Bezeichnet sowohl gebührenpflichtige Erlaubnis als auch die Gebühr, die Auswerter an
Rechteinhaber oder –verwalter aufgrund vertraglicher Grundlage zahlen müssen.
B. Bezeichnet Geldanteil, den Rechteinhaber von Rechteverwalter oder – verwerter aufgrund
vertraglicher Grundlage erhalten (z.B. in Form einer Umsatzbete iligung).
Majo r-Companies / Independents
Umgangssprachliche Bezeichnung für große, multinationale Plattenfirmen, die den Markt beherrschen
(BMG, EMI, Sony etc.)
Indepent – aus den 80igern überlieferter Begriff für unabhängige Label
1.2.24
KSK
Leistungsschut zrecht
Verwandte Schutzrechte des ausübenden Künstlers lt. Urheberrecht.
1.2.23
ISRC
International Standard Recording Code: ISO/DIN-Norm, 12stellige Kennung zur Identifikation von Bildund Tonaufzeichnungen. Digitaler Fingerabdruck, der beim Premastering aufgespielt wird. Ermöglicht
u.a. sekundengenaue Erfassung des Rundfunkeinsatzes (Abrechnung), der Airpl ay-Charts etc.
1.2.18
Labelcode / LC -Nummer
Labelcode. Wird von der GVL als Labelkennziffer vergeben. Dient zur
Rückführung/Verteilung der Entge lte der Sendeanstalten an die Labels
(Nachwei spflicht der Sender über gesendete Titel).
Marketing
Künstlersozialkasse
Summe aller Bemühungen, Pr odukte, Dienstleistungen oder Unternehmen am Markt zu platzieren. >Marketinginstrumente
1.2.19
1.2.25
Label
A. Tonträgerhersteller, Tonträgerunternehmen.
B. Tonträgermarke. Bezeichnet Marke einer Plattenfirma, unter der z.B. bestimmte Musikrichtungen
unter einem Dach versammelt und ausgewertet werden (z.B. Epic / Sony). Eigenständige
Unternehmensformen, oft im Besitz von oder gegründet durch Major-Plattenfirmen.
C. Aufkleber in der Schallplattenmitte
Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 7
Marketing Event
Inszenierte Veranstaltung / Ereignis, oft erlebnisorientiert, produkt-, marken- oder firmenbezogen.
Instrument im Marketing Mix, will die Kaufbereitschaft der Kunden fördern durch die Darbietung
emotionaler oder physischer Reize, die einen Aktivierungs- oder Identifikationsprozeß auslösen.
Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 8
1.2.26
Marketing Instrumente
1.2.32
Phononet
Formen und Mittel für Marketing-Bemühungen. Z.B. Werbung, Promotion, Mediennutzung, Mailing,
Aktionen / -> Events .
Dienstleister, die Datenaustausch zwischen Handel und Tonträgerherstellern organisiert. Integriertes
Bestell- und Liefersystem, Weitergabe der Daten an Media-Control (ebenfalls Dienstleister) zur
Chartermittlung.
An den - > Mix einer Aufnahme anschließende klangliche Verfeinerung eines Stereo-2-Spur-Bandes über
Anpassung der Frequenzgänge. Zielrichtung: Op timierierung des Klangerlebnisses nach Tonträgerart.
Ergebnis: Maste rband (Grundlage für das Presswerk). Danach: Pre-Mastering (Glasmaster)
1.2.33
1.2.28
1.2.34
1.2.27
Mastering
Merchandising
Preiskategorien
Lowprice: 5 – 8 €, Midprice ca. 10 - 13 €, Fullprice ca. 15 – 20 €
Press Kit / EPKT
Auswertung von Nebenrechten von Künstlern / Produkten. Z.B. T-Shirt-Verkauf. Fachbegriff: Licensing.
Presseunterlagen. Auf CD: Electronic Press Kit
1.2.29
1.2.35
Mix
Klangliche Regelung und Abmischung einer Mehrspuraufnahme (8/16/24/36/48- Spur). Erge bnis: Stereo2-Spur-Band. -> Mastering
1.2.30
Musikverlag
A. Verlegt Noten, d.h. gibt Druckausgaben (Noten) für Musikwerke heraus und verkauft sie. Erwirbt
dafür die Rechte vom Urheber.
B. Erwirbt und vergibt darüber hinaus Nutzungsrechte an einem Musi kwerk. D.h.: Nutzer
(Tonträgerhersteller, Sendeanstalten, Su bverlage etc.) müssen Nutzungsrechte beim Verlag frei
fragen . Der Verlag er erhält dafür 40% der Gema-Tantiemen!
Zuständige Verwertungsgesellschaft: -> Gema. Hauptaufgaben: Repertoire-Auswertung (z.B. Film,
Werbung, Popstars), Abrechnung/Gema-Abwicklung
1.2.31
P (p) + Jahreszahl
Schutz des ersten Tonträgerherstellers bzw. ersten Rechteinhabers einer veröffentlichten Aufnahme
(auch: Kopplung)
Produzent
A. Person, die Rechte an einer Leistung erhält, weil er sie bezahlt. Z.B. Plattenproduzent (Rechte
an gepressten Platten), Bandprod uze nt (Rechte am Band),
B. Person, die im Musikstudio wie ein Regisseur mitwirkt an der Erste llung eines
Musikstücks/Bandes (Musikproduzent ). Erhält in der Regel Honorar und Umsatzbete iligung
(Lizenz).
1.2.36
Promotion / Promoter
Bemusterung der Medien. Eigentlich: Absatzförderung, Werbung. Im wirtschaftlich/industriellen Sinne
festgelegter Begriff für Verkaufsförderungsakti onen vor Ort (z.B. Zigarettenverteilaktion). Im
musikwirtschaftlichen Sinne breiter gefasster Begriff für Förderung des Absatzes von Musikprodukten
(Tonträgern) am Markt oder bei den Verwertern (Sendeanstalten). Platte nfirmen beschäftigen dafür
eigene Promotoren oder Promotionagenturen (Outsourcing).
1.2.37
Rackjobber
Dienstleister mietet Stellflächen für Regale an und betreut diese selbst.
1.2.38
Repertoire
Begriff für das Verzeichnis / den Vorrat an (Musik-)Werken, an denen man Rechte besitzt (z.B.
Urheberrechte, Auswertungsrechte, Vervielfältigungsrech te, Pressrechte).
Musikproduktion – Grund lagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 9
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 0
1.2.39
1.2.47
SACEM
Französische -> Gema
1.2.40
STEMRA
2 Beispielrechnung: Handelsspanne CD-Produktion (netto)
Niederländische -> Gema
1.2.41
VG Wort
Verwertungsgesellschaft Wort. Urheberrechtliche Vertretung der Textautoren
(Buchautoren, Journalisten, Textautoren Radio/TV). Wichtig: Erhebt und verteilt
Gebühren von Sendeanstalten für die Beiträge in Textstr ecken.
Medienkunde – Musikproduktion
Subverlag
Übernimmt Repertoire für ein bestimmtes Gebiet (Land)
Beispielrechnung: Handelsspanne CD- Produktion (netto)
1.2.42
Handelsspanne: Verkaufspreis minus Einkaufspreis (netto) / Erlös: Einnahmen - Ausgaben / Gewinn: Ertrag - Kosten
Synchronisationsrecht
Filmherstellungsrecht, Recht zur Verbindung von Musikwerken und Bildern
1.2.43
Tantiemen
Das Label bezahlt pro Stck. gepresster CD:
Label verkauft an Vertrieb für:
Vertrieb verkauft an Handel (Hä ndlerabgabepreis HAP):
0,61 €
6,39 €
10,58 €
Geldanteil, der einem -> Urheber (Schöpfer) oder - > Interpreteten auf grund der Verwertung seines
geistigen Eigentu mes zusteht. Auszahlung durch - > Verwertungsgesellschaften (Gema, GVL, VG Wort). > Lize nzen
Angenommener Endverkaufspreis (brutto):
(116%)
(100%)
1.2.44
Netto:
19%MWST
Gema bekommt vom Label 13,75% auf HAP:
außer pauschal für Promotionexemplare (pro Stück):
Urheber
Geistiger Eigentümer (Schöpfer) eines Werkes. In der Musikwirtschaft sind dies Komponist und
Textdichter. Verwertungsgesellschaft: -> Gema
1.2.45
Veranstaltungsmanagement
Planung, Organisation, Durchführung, Nachbereitung (Evaluation) einer Ve ranstaltung.
1.2.46
Verwertungsgesellschaft
Uneigennützige Vereinigung / Zusammenschluß von Urheberrechtsinhabern oder
Leistungsschutzrechtsinhabern. Aufsicht: Deutsches Patentamt . -> Gema, GVL, VG Wort
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 1
Label presst:
Promotionexemplare:
Label verkauft an Vertrieb:
Vertrieb verkauft an Handel:
Handel verkauft an Kunden:
16,99 €
ungerundet:
14,27 73 €
1,45475 €
0,62 €
50.000 Stück
5.000 Stück
45.000 Stück
44.735 Stück
44.000 Stück
1. Wie hoch ist der Erlös für das Label?
2. Wie hoch ist die Handelsspanne für den Vertrieb?
3. Wie hoch ist die Handelsspanne für den Handel?
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 2
Prozent
19
13,75
(EVK / 1,19 )
gerundet:
14,28 €
1,45 €
3 Grundlegende branchenspezifische Besonderheiten von Marketing und
Promotion im Prozess der Musikvermarktung
1. Erlös Label
Einnahmen aus Vertrieb
minus Presskosten
minus Gema Verkaufsex.
minus Gema PR -Ex.
gleich Erlös Label
pro Stück
45.000 x 6,39
50.000 x 0,61
45.000 x 13,75% vom HAP (1,45 €)
5.000 x 0,62
Erlös / Pressex.
2. Handelsspanne Vertrieb
Einnahmen aus Handel
minus Einkaufspreis
gleich Handelsspanne Vertrieb
pro Stück
3. Handelsspanne Handel
Einnahmen aus Verkauf
minus Einkaufspreis
gleich Handelsspanne Handel
pro Stück
Ungerundet
287.550,00
-30.500,00
-65.463,75
-3.100,00
188.486,25
3,77
44.735 x 10,58
45.000 x 6,39
Einnahmen / Einkaufsex.
44.000 x (netto) 14, 28
44.735 x (netto) 10,58
Einnahmen / Einkaufsex.
1. Welche Kosten muss das Label als Plattenproduzent von diesem Erlös decken?
2. Welche Kosten muss der Vertrieb als Distributor von diesem Erlös decken?
3. Welche Kosten muss der Handel als Endverkäufer von diesem Erlös decken?
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 3
473.296,30
-287.550,00
185.746,30
4,13
gerundet
€
287.550,00
€
-30.500,00
€
-65.250,00
€
-3.100,00
€
188.700,00
€
3,77
€
€
€
€
€
€
Ohne Promotion passiert gar nichts!
Was nützen 300 CD’s im Regal bei Saturn, wenn keiner weiß, dass sie da stehen!
Pro Motion bedeutet etwas in Bewegung setzen!
Das heißt, etwas bekannt machen!
Im Gegensatz zu Werbung ist Promotion eine Aktion, die keine direkte Rechnung nach sich
zieht. D.h. eine Anzeige, oder ein Rundfunkspot kostet Geld! Der Besuch bei den
Medienpartnern und eventuell entsprechender Eins atz im Fernsehen, Radio und Presse kostet
eventuell die Bewirtung!
€
€
€
€
628.201,68 €
-473.296,30 €
154.905,38 €
3,46 €
Promotion
3.1 Die Medien
628. 320,00 €
- 473.296,30 €
155. 023,70 €
3,47 €
•
•
•
•
•
Rundfunk
TV
Presse
Clubs und Discotheken
Internetauftritt
Bei der VÖ eines unbekannten Künstlers geht man anders vor, als bei einem bekannten
Künstler!
Metall Musik, die kaum i m TV zu sehen ist, wird nur durch Presse, Konzerte uns einschlägige
Radiosendungen promotet.
Volksmusik wird durch einschlägige TV Sendungen, Radio und Presse promotet.
Pop Musik wird durch alle oben stehenden promotet.
Kooperationen sind erwünscht: Engelbert Aktion mit Yellow Press.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 4
Rolling Stones oder Michael Jackson mit TV Sender, Teaser Spots.
Crossover Aktionen sind gut: Eros mit Tina / Freddy Mercury mit Montserat
Konzerte und Tourneen werden immer auch zur Promotion verwendet, siehe Promoschedule
Alles was den Künstler bekannt macht; Leute dazu bewegt darüber zu reden und zu berichten
ist zu tun: Es gibt keine Grenzen!
Grundsätzlich ist das Timing mit das wichtigste: TV erst dann aktivieren, wenn der Titel durch
Radio schon bekannt ist. Kleine Sendungen wie Fernsehgarten ist okay, wirken aber anders,
wenn die Leute den Titel schon im Ohr haben!
Wetten dass... funktioniert hauptsächlich bei großen Stars oder bei lang vorbereiteter
Promotion im Radio und in der Presse.
Presse verkauft nicht direkt CD’s, wird aber als Begleitmaßnahme, speziell im Teenie Bereich
aus Imagegründen benötigt. Eine Boyb and muss in der BRAVO sein. Wenn die Titel im Radio
laufen und dann noch TV kommt, wird es klappen.
ANY PROMO IS GOOD PROMO!
3.3
3.2
Die organisatorisch- funktionale Unterteilung in „Promotion“ und „Marketing“
TV-Promotion
Rundfunk -Promotion
Presse-Promotion
Fernsehen
Online-Promotion
Öffentl.Rechtl.
Club-Promotion
Ans talten
Karten und Einladungen, anschließende Essen mit Künstlern und Medien sind wichtig um die
Medienleute zu begeistern
Beispiel
Am Beispiel einer Vorab Single aus einer LP/CD geht man wie folgt vor:
•
•
•
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•
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•
•
Abstimmung mit A & R, Produkt oder Labelmanager des Titels. Dabei ist das wichtigste,
dass der Titel im Radio gespielt wird.
Bemusterung mit Text
Um Einsatz mit den Kollegen in den anderen Gebieten bei den Sendern bitten
Give away mit Produkt und Marketing besprechen
Den Künstlern eventuell auf Radioveranstaltungen auftreten lassen um Begeisterung bei
den Sendern zu erzielen
Vor allen Auftritten mit TV, Rundfunk und Presse vor Ort Interviews und Meet und Greets
organisieren
Pressemedien mit Photos und Bios versorgen und vor Ort bei Events und Konzerten für
Photos mit andern Stars, speziell für Tagespresse sorgen
Nach genügend Vorlauf im Radio und Presseberichten für Fernsehen sorgen. Bis dahin
kennt man vielleicht den Titel, aber weiß nicht von wem er ist! Beispiel Joshua Kadison 2
Sender ein Hit – 600000 Cd’s!
Mit TV dem durch Radio bekannten Titel ein Gesicht geben
Video bei VIVA und MTV unterbringen – Leichter wenn ein Radio Hit vorliegt
Promotion und Marketing im Musikmarkt
Private Sender
MTV/VIVA
Kabel -/Satelliten -TV
Audio -visuelle Medien
Film/Kino, Video,
Anstalten
CD-Rom, Internet
Tonträgerwirtschaft
Musikpresse
Branchen/Fachpresse,
Allg. Publikums-Freizeit
Presse, Fanmagazine,
Jugendillustrierte
Verschiedenes
Discos,
Merchandisin g,
Sponsoring, Werbung
Live -Veranstaltungen
Konzerte, Festivals,
Benefiz -VA, Show Cases
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 5
Hörfunk
Öffentl.rechtl
Sonstige Presse
Programm- Zeitschriften
Tages-/Wochenpresse
Magazine, Journale
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 6
Modell der direkten Marktkommunikation und Formen der Werbung und Promotion in der
Tonträgerbranche (Quelle: CONEM, M. Tonträgermarketing, 1994, S.54)
MARKETING
„Die Summe aller Bemühungen, Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen am Markt zu platzieren
und die Kaufbereitschaft der Kunden zu wecken.“
Tonträgeranbieter
Werbung
Promotion
Medien
Medien
- Anzeigen in speziellen Musikzeitschriften
(z.B. „Musikexpress“), Jugendzeitschriften
(z.B. „BRAVO“) und HIFI -Magazinen (z.B.
„Stereo“)
- Redaktionelle Beiträge in Musikzeitschriften
und sonstigen Zeitschriften, Magazinen und
Zeitungen (z.B. Plattenkritiken, Berichte
über Künstler, Tourneen)
- Anzeigen in Publikumszeitschriften (z.B.
„Stern“), in Kultur/-Städtemagazinen
(z.B.“Wiener“), in Tageszeitungen
- Sendung von Musik im Hörfunk (airplay)
Präsentation von Künstlern und Musik im
Fernsehen, z.B. in speziellen
Musi ksendungen (Top of the Pops“, „ZDFHitparade“) oder Unterhaltungssendungen
(z.B. „Wetten, dass..“)
-
4
Spots im Rundfunk
Spots im Fernsehen
Plakatwerbung
Handzettelwerbung
- Einsatz von Musik in Clubs und
Discotheken
- Künstler -Tourneen
Information
über neue Produkte
Konsument
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 7
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 8
5 Airplay in den Single-Charts
5.1
Die Notwendigkeit von airplay
Airplayeinsätze sind ein wichtiger Indikator für den Erfolg von Single- Veröffentlichungen. Zur
statistischen Absicherung der unteren Chart-Positionen werden sie in den Single - Charts ab Position 51
berücksichtigt
5.2
Stichprobe der Radio-Stationen
Die bei der Ermittlung der Airplay-Charts berücksichtigte Stichprobe von Hörfunksendern repräsentiert
die aktuelle Rundfunklandschaft Deutschlands. Kriterien für die Teilnahme eines Senders sind seine
Hörer -Reichweite, die Programmstruktur und die Unabhängigkeit in der Programmgestaltung. Die
Stichprobe umfasst alle maßgeblichen öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunkanbieter Deutschlands
und nähet sich einer Vollerhebung an. Eine Bildung von Kriterienklassen zur weiteren statistischen
Absicherung ist daher nicht erforderlich.
5.2.1
6
Über PhonoNet
http://www.phononet.de/
Innovative Branchenlösungen für Industrie, Handel und den gesamten Medienbereich
Die PhonoNe t GmbH wurde 1991 vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. gegründet,
um den Datenaustausch zwischen Handel, Medien und Industrie zu standardisieren und damit
entscheidend zu vereinfachen. Heute unterstützt PhonoNet durch den Datenaustausch in zahlreichen
Formaten und mit Katalogdatenbanken die Distribution und Vermarktung von physischen und digitalen
Produkten
Verarbeitung der Airplay Daten
Media Control nimmt von jedem Titel für Zwecke der Airplay – Beobachtung einen sogenannten
„Fingerabdruck“. Hierbei handelt es si ch um einen kurzen charakteristischen Ausschnitt, der mit den
Programmen der Rundfunkstationen rund um die Uhr abgeglichen wird. Jeder Airplay Einsatz wird
automatisch Erfasst. Die Airplay Einsätze werden mit der Hörer-Reichweite des jeweiligen Senders
gewichtet und alle Ergebnisse zur Bildung einer Rangfolge addiert. Für das Vorliegen der betreffenden
Tonträger im Media - Control-Archiv sind die Repertoire-Eigentümer verantwortlich.
5.2.2
Prozentpunkt an, während das Gewicht des Verkaufsergebnisse s im selben Umfang abnimmt. Platz 100
der Single- Charts kann also zu 50% ausAirplayeinsätzen und zu 50% aus Verkaufszahlen oder zu 100%
aus Verkäufen ermittelt worden sein.
Zusammenführen von Verkaufsdaten und Airplay
In einem ersten Schritt werden eine Rangfolge basierend auf Airplay-Einsätzen und eine Rangfolge
basierend auf Verkaufsdaten ermittelt. Während die Positionen 1 bis 50 in den Top-100- Single-Charts
ausschließlich auf Verkäufen beruht, findet ab Platz 51 das sogenannte „Best- Choice -verfahren“
Anwendung, nach dem auch Airplayergebnisse berücksichtigt werden können. Für die Ermittlung von
Platz 51 werden hierbei für jeden Titel zunächst zwei Werte errechnet. Zum einen ein gewichteter Wert
bestehend aus 1% des Airplayergebnisses und 99% des Verkaufsergebnisses eines Titels, zum anderen
ein Wert bestehen aus 100 % des Verkaufsergebnisses desselben Titels. Das jeweils bessere Ergebnis
wird zur Ermittlung von Platz 51 der Top- Single-Charts herangezogen, wobei der Titel mit dem höchsten
Wert Platz 51 belegt. Dieses Verfahren wird für die folgenden Chartpositionen wiederholt. Hierbei steigt
der Anteil des gegebenenfalls einfließenden Airplayergebnisses bis Platz 100 kontinuierlich um einen
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 1 9
PhonoNet Gesellschaft für Handelsdienstleistung mbH
Bei der Pulvermühle 7a .D-22453 Hamburg
Tel.: 040 / 55 49 37-0. Fax: 040 / 55 49 37-99
Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Wolfgang Geisel
Amtsgericht Hamburg.HRB 47570
USt-IdNr.: DE118705307
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 0
7
Typische Arbeitsgebiete eines Musikdienstleisters
Beispiel Entertainment Services http://www.entertainment-services.net/
7.1
Marketing & Promotion
Konzeption und Umsetzung aller Marketing- und Promotionsmaßmahmen, wie z.B.
Creative Service (Artworkgestaltung)
Rundfunk - , TV-, Presse - und Web-Promotion
Innovative Marketingkampagnen
Zielgenaue Mediaplanung
Sales- und Eventpromotion
Erstellung von Künstler- Websites inklusive E- Commerce -Abwicklung
7.2
HIT-Promotion
Beratung bezüglich des Regelwerks zur korrekten Chart-Ermittlung (IFPI-Regelwerk)
Produktindividuelle Planung und Koordinierung aller chartrelevanten Maßnahmen wie
Bestmögliches Veröffentlichungstiming
Optimierung des Marketing-Mix
(Marketing-, Promotion -, Handelsmarketing- Maßnahmen) im Hinblick auf Struktur und Timing
bestmögliche Produktabdeckung
7.3
Absprache und Koordinierung geplanter Handelsmarketing-Maßnahmen mit den entsprechenden
Handelspartnern
Koordinierung geplanter Handelsmarketing-Maßnahmen mit den durchführenden externen
Dienstleistungspartnern
7.4
Vertrieb
Information und Bemusterung der Handelspartner über neue Release bzw. Backkatalog - Aktionen
Schaffung einer dem jeweiligen Ziel entsprechenden Produktpräsenz im Handel nach quantitativen und
qualitativen Gesichtspunkten
Übernahme der Vermarktungs- und Konditionsvereinbarungen mit den Handelspartnern
Auf Anforderung auch Übernahme der Warendisposition (Erstauflage & Nachorder)
Retourenmanagement
(Koordination mit dem Handel
7.5
Logistik
Abwicklung aller logistischen Funktionen
Herstellung/Pressung (über externe Presswerke)
Physische Warendistribution (Belieferung von Handel und Endverbrauchern)
Retourenmanagement und –abwicklung
8 Die Schallplattenfirma (Label)
8.1
Aufbau einer Schallplattenfirma
Handelsmarketing (Sales Promotion)
Zielorientierte Beratung und Konzeptentwicklung im Hinblick auf den Einsatz endverbraucherorientierter
Marketinginstrumente des Handels wie z. B. bei
Schallplattenfirmen gibt es in jeder Form. Major, Companies, Independent, Labels, Einmannbetriebe und
Konzerne
Belegung von P.O.S.-Magazinen, Abhörstationen und Ladenfunk
Koordination von TV- und Rundfunkkooperationen mit dem Handel
Beteiligung an Anzeigen in Tageszeitungen und Magazinen
Sonderplatzierungen (Einzelprodukte & Aktionen)
Dekorationen/Displays
Dementsprechend unterschiedlich sind diese Firmen auch aufgebaut: es gibt Firmen mit vielen
verschiedenen Abteilungen und entsprechend spezialisiertem Personal, geführt wie jeder multinationale
Konzern und kleine Companies bei denen verschiedenste Aufgaben ein- und derselben Person obliegen.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 1
Doch jede Plattenfirma verfolgt denselben Weg: Tonträger herzustellen, zu promoten, und zu verkaufen.
Die technischen Tonträger sind LP, MC, DCC, Mini Disc oder CD
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 2
Um ein Produkt erfolgreich zu vermarkten, sind verschiedene Arbeitsschritte vonnöten:
Die Entdeckung und Förderung neuer Künstler und Talente
Betreuung des Produktes
Technische Abwicklung
Erstellung von Marketing-Konzepten
Allgemeine Verwaltung und Auslan dslizensierung
Vertrieb und Verkauf
Special Marketing
Als wichtigste Aufgaben der Tonträgerfirmen sind die Schaffung lokalen Repertoires und die Vermarktung
des Repertoires der Schwesterfirmen zu verstehen.
Wie sich dies auf die jeweiligen Märkte auswirkt, sollte individuell betrachtet werden. Für den deutschen
Markt sieht es so aus, dass die Vermarktung des Repertoires der ausländischen Schwesterfirmen häufig
weit mehr forciert wird als die Schaffung neuen, lokalen Reper toires.
8.2
Derzeit sieht der Weltmusikmarkt so aus, dass 5 global operierende Unternehmen mehr als 70 % des
Weltmarktanteiles halten.
In Europa beherrschen die Majors gar 81 % des Marktes. (siehe Handbuch der Musikwirtschaft 1997)
Die Arbeitsweise des Labels
Während die, wie im vorherigen Kapitel beschriebenen, Major Companies über unterschiedliche
Abteilungen verfügen, die sich um die Konzeption und Vermarktung der einzelnen Produktionen
kümmern, sind es bei den zahlreichen kleinen Schallplattenfirmen mit ihren Labels oft nur wenige
Abteilungen, auf denen die gesamte Umsetzung der Veröffentlichungen lastet.
Um die ganzen Abläufe, die bei einer Tonträgerveröffentlichung zu beachten sind, nicht aus dem Auge zu
verlieren, i st es sinnvoll, einen Veröffentlichungsplan zu erstellen. Sämtliche Arbeiten, die zu erledigen
sind, alle Fristen und Termine, die einzuhalten sind, müssen in einen Zusammenhang gebracht werden.
Folgende Stichpunkte umreißen die Aufgaben des Labels und die damit verbundenen Arbeiten:
Die Major Companies sind wie folgt aufgebaut:
Geschäftsführung
Produkt
Marketing
Promotion
Vertrieb
Herstellung
Distribution
Personal
Kaufm.
Funktionen
ZweitDrittVerwertung
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 3
Sonder geschäfte
Übernahme des Premasters aus dem Studio
Konzeption und Layoutierung des Cover artworks
Erstellung der erforderlichen Booklettexte mit Auswahl der Photos
Korrektur der Andrucke
Freigabe und Belichtung der Druckfilme
Auftrag an das Presswerk
Erstellung der Infotexte für Presse und Rundfunk
Presseinformationen (evtl. mit Vorabkassette der Produktion)
Anzeigenplanung
Vertriebsinformation über das neue Produkt
Planung einer CD -Präsentation
Kommunikation mit Management und Booking zur Planung einer Tour
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 4
Handouts hinterher
8.2.1
Label (Plattenproduzent)
Aufgaben:
Herstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, Promotion und Verkauf von Tonaufnahmen
Abteilungen
• Artist und Repertoire: Hitsuche: Entdeckung und Förderung neuer Künstler (Talentscouting,
Demobänder, Produzentenkontakt), Auswertung / Ausschöpfung und Erweiterung des Kataloges,
Überwachung der künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Produktionsaspekte, z.T.
Budgetierung
• Marketing inkl Promotion: Imageprodil (Biographie), Grafik -, Promotion- und Pressematerial,
Mediaplanung, Vkf, evtl. Merchandising
• Produktmanagement: künstlerische und technische Produktabwicklung Künstlerbetreuung,
• Controlling: Budgetierung
• Vertrieb: Auslieferung an Vertriebspartner und Handel, Vkf,
• Buchhaltung / Lizenzi erung
8.2.2
8.3
8.3.1
Arbeitsweise eines Musik Labels
Findung eines Produkts
Artist & Repertoire (A&R) Manager
8.3.2
Product Management
Aufgaben: Koordination, Produktförderungsinitiativen
Die Kommunikation muss im Rahmen des Unternehmens extrem gut funktionieren. Häufig liegt hier auch
die Verantwortung für die spezifische Finanzplanung der Produkte eines Labels.
8.3.3
Marketing
Aufgaben: Wirkung und Preise der Werbung kennen und evtl. redaktionell beeinflussen.
Von den Medien (z.B. Magazine, Tagespresse, TV, Radio etc.) die erforderlichen Mediadaten anfordern.
Je nach Größe des Volumens ist es sinnvoll, Jahresverträge mit hohen Rabatten auszuhandeln.
A&R
Aufgaben
8.3.4
Produktmanagement
Video Startup in den Pophimmel – Analyse / Ergebnisse: 3 Stunden Arbeitsphase anschließend
Fachreferate und gemeinsame Präsentationen verteilen
2 Gruppen: Handbuch der Musikwirtschaft: S. 185 – 200 + Independents + Hip Hop Aufsatz (LabelRepublik)
3 Gruppen Management: Aufsatz und Soundcheck S. 365 – 376, Management-Vertrag
2 Gruppen Oranigramm: Berufsbilder und Abgrenzungen (Material?)
Samstag: 8-2 er Gruppen Referate und Präsentationen (Moderationskoffer)
Sonntag: Erarbeiten der Produktionskette (Erarbeiten des Projektplanes)
Überleitung zu Marketing + Promotion (September)
Zeitungsanalyse – Profile erarbeiten
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 5
Koordination
Neben der internen und der externen Kommunikation ist die Zusammenarbeit mit dem Vertrieb ein
unbedingtes Muß.
Bestimmung der Priorität der einzelnen oder bestimmten Produkte.
Vorgaben für die Vertreter
Neuerscheinungen bei PhonoNet anmelden etc.
Stückzahl-Planung und Koordination bezüglich der Lagerhaltung und Verkaufszielen
8.3.5
Finanzierung
Wie bei allen Konsumgütern ist auch bei einem Musik Label die Finanzierung ein
hochproblematischer Bereich. Der Grund dafür ist, dass die Verkaufserwartungen auf
Schätzungen beruhen.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 6
Durch die Abhängigkeit von Marketingaktionen und Budgets, sollte bezüglich der
Verkaufserwartungen eine ständige und intensive Kommunikation zwischen dem Label und dem
Vertrieb stattfinden.
Faktoren bei einem Label sind:
• Verkaufserwartungen für die ersten 6 Monate im Inland
• Die Export Erwartungen
• Die Herstellungskosten eines Produktes
• Die GEMA- Kosten
• Vorschüsse
• Budgets für Werbemaßnahmen
• Kosten für Lagerhaltung
• Kosten für die Finanzierung
• Fixe Kosten – Verteilung
9 Kalkulation
Was ist die typische Marktgröße für die Kategorie eines Produktes ?
Welche Medien gibt es und wie ist das Konsumverhalten der Zi elgruppe ?
Welche realistische Lebenserwartung hat das spezifische Produkt ?
Kann die gesamte Produktpalette für ein Jahr die notwendigen Deckungsbeiträge für Fixkosten
eines Unternehmens erreichen ?
Fixkosten:
• Büromiete, Nebenkosten
• Angestelltengehälter inkl. Sozialabgaben etc.
• Zinsen für Finanzierung und Kapital
(Ziel: mind. 15 % Gesamtkapitalrendite)
• Steuerberatungskosten
• Lagerhaltungskosten etc.
Verwaltungskosten allgemein:
• Telefon , Fax, Internetzugang u. Gebühren, Portokosten etc.
Produktbezogene Fixkosten:
• Vorschuss
• Masteringkosten
• Kosten für Promo Exemplare
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 7
•
•
•
•
Materialkosten für Promo (Info-Sheets etc.)
Werbekosten
Photo, Abzüge, Grafikkosten
Aktenordner etc.
10 Vetriebsfragen
10.1 Vertr iebsmarketing
Neben den allgemeinen Aktionen für die Konsumenten gibt es auch einen Bereich des Marketings,
der vom Vertrieb ausgeht: Die Überzeugungsarbeit gegenüber den Einzelhändlern und
Händlergruppen.
Für Produkte mit hoher Priorität sollte man:
• CD,s vorverkaufen.(Bestellungen vor der VÖ sammeln und gleichzeitig ausliefern)
• Einkäufer überzeugen und motivieren
• Die Werbekostenzuschüsse (WKZ) ausgehandelt werden
• POS Maßnahmen durchführen (z.B. Kopfhörerstationen, lokale Anzeigen mit
Sonderangeboten, Deko s in den Läden etc.)
•
10.2 Kalkulation
Die häufigste Frage bei Kleinlabels ist, ob sie nicht selber einen Vertrieb aufmachen sollte.
Hier ist die Kalkulation der Fixkosten erst recht wichtig und man kann sich bei der Einschätzung
der Verkaufserwartungen sehr leicht verschätzen.
Fixkosten gibt es vor allem bei Personal, Lagerung und dem dazugehörigen Material.
10.3 Weitere oder alternative Vertriebswege
•
•
•
•
Buchandel
Internet (eigene Website, Kooperationen, Webhändler etc.)
Buchclubs
Andere Nicht-Musikhändler
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 8
11 Das Personal einer Schallplattenfirma
11.1 Label Managers
Repräsentation des Labels, deren Künstler und Repertoire gegenüber Geschäftsleitung, Marketing,
Promotion und Vertrieb
Präsentation des Labels und deren Künstler und Repertoire bei Vertriebstagungen
Organisation von Showcases und Release Events
Marketing und Promotionkonzepte bei den entsprechenden Abteilungen vorschlagen und gemeinsam
entwickeln und durchführen
Tägliche Rücksprache mit dem Mutterlabel
Anpresszahl der CD’s festlegen
Vorabmuster einholen
Inhouse Promotion durchführen
Promotion und Vertrieb begeistern
Künstler bei Konzerten, Promotionaktionen betreuen
Promotion und Vertriebsakitionen bei Künstlerbesuchen koordinieren
Bei Labeltagungen das Land und Firma vertreten
Für das Label Budget gerade ste hen
11.2 Product Manager
Zuständig für Produkte
Von Entwicklung bis hin zur Betreuung aller für die Veröffentlichung relevanten Vorgänge:
Repertoirezusammenstellung, Werbung, Promotion, Fertigung, Vertrieb, Überwachung der Abläufe,
Kostenkontrolle, Suche und Ausbau neuer Marketingstrategien, Kontaktaufbau und – pflege zu TVStationen und wichtigen Medienpartnern
11.5 Manager A & R
Artist & Repertoire Manager suchen neue Künstler und führen sie zum Erfolg.
Sie arbeiten am Image ihres Zöglings mit, pflegen Kontakte zu Künstlern, Produzenten, Komponisten
und Künstler-Managements.
Sie entwickeln Konzeptionen zusammen mit Marketing und Promotion und behalten stets das
Produktionsbudget im Auge.
11.6 Manager Promotion
Die Manager Promotion sorgen dafür, dass die Künstler in den ö ffentlichen Medien präsent bleiben. Sie
setzen die geplanten Marketingmaßnahmen um und pflegen einschlägige Kontakte
11.7 TV Promotion
In Abstimmung mit den PMs werden TV-Auftritte für die Künstler akquiriert, organisiert und
durchgeführt.
11.8 Radio Promotion
Platzierung des Repertoires bzw. der Neuveröffentlichungen auf den Playlists der Radiostationen,
regelmäßige Besuche der Sender.
11.9 Press/Online Promotion
Platzierung des Repertoires in Print- und Onlinemedien, Erstellung von Pressetexten aller Art, Akqui se
und Organisation von Interviews/Pressekonferenzen und die Herausgabe des wöchentlichen Newsletters.
11.10 Controller/ Director of Finance
11.3 Nationale PMs
Sind direkt an der Entwicklung und Vermarktung des Produkts beteiligt, arbeiten eng mit den Managern
A&R zusammen.
Die Controller legen die wirtschaftlichen Parameter für ihr Label fest und tragen die finanzielle
Verantwortung der jeweiligen Gesellschaft. Sie stellen Forecast - und Budgetplanungen auf, beraten die
Geschäftsführer bei Vertragsabschlüssen
11.4 Internationale PMs
Übernehmen das internationale Produkt und übersetzen die Vermarktung in den deutschen Markt.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 2 9
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 0
12 Übersicht Urheberrechtsgesetz
§ 19
Urheberrechtsgesetz http://www.gema.de/urheberrecht/
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz -UrhG-)
Vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273, zuletzt geänd. durch Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. 9. 2003, BGBl. I S. 1774)
UrhG
Aufführungs-, Vortrags- und
Vorführungsrecht
Die Aufführung eines Werks z.B.
auf einem Kon´zert oder
Betriebsfest
§ 19a UrhG
Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung
Das Anbieten von Inhalten wie
Musik durch Online- und
Mobilfunk- Anbieter
§ 20
UrhG
Senderecht
Die Sendung durch Radio oder
Fernsehen
§ 21
UrhG
Wiedergabe durch Bild - oder Abspielen von Dc’s z.B. in
Tonträger
Gaststätten, Discos, öffentliche
Veranstaltungen
§ 22
UrhG
Recht der Wiedergabe von
Funksendungen
Lautsprecherwiedergabe in
Kaufhäusern, Friseursalons etc
§ 27
UrhG
Vermietung und Verleih
Zum Beispiel Büchereien und
Videotheken
§ 53
UrhG
Private Vervielfältigung
Das Kopieren von Musik für den
privaten Gebrauch
§ 54
UrhG
Geräte - und
Leermedienabgabe
Hersteller von z.B.
Aufnahmegeräten und
Speichermedien
Erste r Teil. Urheberrecht
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Fünfter Teil. Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
12.1 Verwertungsrechte
Bei den Verwertungsrechten des Urhebers lassen sich zwei Kategorien unterscheiden, nämlich die
Verwertungsrechte in körperlicher Form (§ 15 I UrhG: Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG),
Verbreitungsrec ht (§ 17 UrhG), Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)) und in unkörperlicher Form (§ 15 II
UrhG: Vortrags- , Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG), Senderecht (§ 20 UrhG), Recht der
Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG), Recht der Wiedergabe von Funksendungen (§ 22
UrhG)).
Körperliche Verwertung
§ 16 UrhG
Vervielfältigungsrecht
§ 17 UrhG
Verbreitungsrecht
Unkörperliche Verwertung
betr ifft
Die Vervielfältigung von Musik auf
Speichermedien wie CD, DVDAudio und – Video sowie SACD
Den Verkauf eines Bildbeziehungswe ise Tonträgers
betrifft
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 1
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 2
12.2 Rechtekette
12.4 Wer hat welche Rechte an einem Tonträger?
Verkettung mehrerer aufeinander folgender Verwertungsverträge
Beispiel:
Künstler
Produzent
Plattenfirma
Sampler Produzent
Vertrieb
CD-Käufer
12.3 Nutzungsrecht und Verwertungsrecht
Der Begriff des Nutzungsrechts, also das Recht das einem Dritten eingeräumt werden kann, ist nicht m it
den zuvor aufgezählten Verwertungsrechten, also den Verfielfältigungs- und Verbreitungsrechten,
identisch. Nach ständiger und fester Rechtssprechung des BGH ist jede nach der Verkehrsauffassung als
solche klar abgrenzbare, wirtschaftlich und technisch eigenständige Verwertungsform eine eigene
Nutzungsart.
Ein Verwertungsrecht enthält somit in der Regel verschiedene Nutzungsrechte.
Beispiel:
In § 20 UrhG ist das Senderecht normiert. Bei dem Senderecht handelt es sich um ein Verwertungsrecht
des Urhebers, das in verschiedene Nutzungsrechte unterfällt. Zu den Nutzungsrechten des Senderechts
zählen beispielsweise das Verbreitungsrecht mittels Kabel, das Verbreitungsrecht mittels Satellit, sowie
das Verbreitungsrecht mittels terrestrischer Ausstrahlung. Diese Frage war früher umstritten,
mittlerweile hat der BGH diese Unterscheidung jedoch bestätigt. Im Ergebnis heißt dies, dass man
einzelne Verwertungsrechte splitten kann. Die verschiedenen multimedialen Nutzungsarten, also
beispielsweise CD -Rom oder CD -I, Üb ertragung im Bereich des digitalen Fernsehens oder aber auch
Übertragung im Bereich des music-on.demand Verfahrens, können somit eigene Nutzungsarten
darstellen, die es, soweit nicht sämtliche Nutzungsarten übertragen werden, explizit im Vertrag zu
erwähnen gilt. Werden Rechte beispielsweise nur für CD -Rom übertragen, so besteht kein Nutzungsrecht
zugleich beispielsweise für CD-I.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 3
Musiker
als
Komponist
Interpret
Urheber
Leistungsschutzberechtigter
N u tzungsrecht am Werk
(Komposition)
Nutzungsrecht an der Tonaufnahme
Verlag
GEMA
Plattenfirma
12.5 Eigentum an der Sache („der Scheibe“)
Eigentum am Tonträger (an der „Scheibe) erhält der Käufer zum persönlichen Gebrauch
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 4
13 GEMA
Die Funktionen der GEMA
13.1 Die GEMA - Treuhänderin für die Musikschaffenden
13.2 Was ist die GEM A?
•
•
•
•
•
•
•
GEMA bedeutet:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Verwertungsgesellschaft
Rechtsform eines wirtschaftlichen Verein
Zweck:
Der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte!
Nationale und internatio nale Tätigkeit
Inkassoorganisation + Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen
Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der GEMA ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 5
Die Funktionen der GEMA
Aufsicht
Deutsches Patent Und Markenamt
Ausländische
VerwertungsGesellschaften
Zahlung
Gegenseitigkeitsverträge
GEMA
Berechtigungsverträge
Wer Musik komponiert, Musiktexte schreibt oder Musikwerke verlegt, hat einen Anspruch auf
angemessene Bezahlung.
Das ist weltweit durch nationale Urheberrechts -Gesetze und internationale Verträge geregelt.
Kein Komponist, Textdichter oder Verleger kann allerdings selbst in ausreichendem Maß überprüfen, wo,
wann, wie oft und wie lange sein Titel gespielt wird. Zudem kann sich der Einzelne nicht darum
kümmern, dass er die Entlohnung für seine Leistung auch tatsächlich erhält.
Genau dies ist in Deutschland die Aufgabe der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte): Die GEMA verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die
Nutzungsrechte von 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten.
Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit
unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt, das Bundeskartellamt,
den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA.
So ist sichergestellt, dass alle Beteiligten fair behandelt werden: Komponisten, Textdichter und Verleger
bekommen ihren gerechten Lohn. Und die Kunden der GEMA, die Musik für ihre Zwecke nutzen, haben
Zugang zum urheberrechtlich geschützten musikalischen Weltrepertoire.
Zahlung
Inkasso
Zahlung
Zahlung
Berechtigte
Musikverwerter
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 6
13.4 Wie arbeitet die GEMA
13.3 Mitgliedschaft in der GEMA
Wer wird Mitglied?
•
•
Wie arbeitet die Gema?
Komponisten / Text – Dichter / Verlage
Satzung
Die Satzung der GEMA unterscheidet in:
Gema übernimmt treuhändlerische Vermittlerrolle zwischen Interessen der Urheber und den
Nutzern ihrer Werke.
Urheber übertragen per Mitgliedsschaft die Wahrnehmung ihrer Urheberrechte an die Gema.
Gema kassiert bei Musik -Nutzern und schüttet nach Verteilungsschlüssel an Mitglieder aus.
Angeschlossene Mitglieder
•
•
Außerordentliche Mitglieder
Patentamt
Ordentliche Mitglieder
Voraussetzungen zur Aufnahme sind unterschiedlich
Allgemeine Vorraussetzungen
Stellung eines Antrages
Zahlung einer Aufnahmegebühr
Zahlung eines jährlichen Beitrages
(Ausicht)
Mitgliedschaft
URHEBER
Komponisten
Sender TV/Radio
GEMA
Label
Konzertveranstalter
Gesellschaft für
musikalische Aufführungs und mechanische
Vervielfältigung srechte
Bearbeiter
Textdichter
Verleger
NUTZER
Verteilung
Kneipe, Disco
Kino
Leerkassetten-/
Inkasso
Gerätehersteller
Bibliothek
URHEBERRECHT
Videothek
(gesetzliche Grundlage)
Juni 2001
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 7
Medienkunde (Musikproduktion)
Marco Gödde - 0221/9231468
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 8
1
Wenn man für die Aufführung GEMA-pflichtiger Musik eine Li zenz erwerben will:
13.5 Lizenz –Check
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•
•
•
•
•
•
Genaue Anschrift des Veranstalters
Tag der Musikaufführung
Art der Musikaufführung
Ort der Musikaufführung
Bezeichnung des Veranstaltungsraums
Personenfassungsvermögen des Veranstaltungsraums, bei Veranstaltungen vor Stuh lreihen und
Veranstaltungen im Freien
Größe des Veranstaltungsraums
Musikaufführung mit und ohne Entgelt
Tarifbereiche
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Aufführung (Live-Musik)
Wiedergabe von Tonträgern und Bildtonträgern (Videos u.Ä.)
Wiedergabe von Funksendungen
Filmvorführungen
Weiterübertragung von Musik
Vervielfältigung auf Tonträger und deren Verbreitung
Vervielfältigung auf Bildtonträger und deren Verbreitung
Sendung von Musik
Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern
14 TONTRÄGER
13.6 Was kostet Musik? Beispiel Hintergrundmusik in Gaststätten
14.1 Begriffsbestimmung
Für Susi P. geht ein Wunsch in Erfüllung. Sie hat einen traumhaften Standort direkt am Gärtnerplatz in
München gefunden, an dem sie ein Café eröffnen will. Ein Nichtraucher-Café mit minimalistischer
Einrichtung auf 100 qm und ruhiger, leiser Musik soll es werden. Sie hat sich bei der Bezirksdirektion der
GEMA in München erkundigt, was sie für die Hintergrundmusik bezahlen muss. Nach Tarif M- U III 1a
muss sie bei einer Raumgröße von bis zu 100 qm 18,84 € inklusive GVL- Zuschlag bei Abschluss eines
Monatsvertrages zahlen. Bei einem Vierteljahresvertrag – hier ist die Vergütung ein viertel Jahr im
Voraus zu entrichten – reduziert sich der Preis auf monatlich 17,16 €. Bei einem Jahresvertrag – die
Vergütung wird in diesem Fall für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt – sind es nur noch 15,61€.
Unter dem Begriff "Tonträger" werden Schallplatten, Musikcassetten, Compact Disc-Audio, Minidisc,
Digital Compact Cassetten und Audio-Datenträger (z.B. Magnetband, Diskette) zusammengefasst.
13.7 Was kostet Musik? Beispiel Konzertveranstaltungen
Die Band S pace Trax verknüpft in ihrer Musik perkussive Geräuschfragmente zu Rhythmus-Pattern und
verbindet sie mit elektronischen Flächensounds. Space Trax ist bekannt für ungewöhnliche Auftrittsorte
und soziale Eintrittspreise. So findet ihr nächstes Konzert auf dem Hof eines leer stehenden Plattenbaus
in Dresden statt. Die Karte soll 10 € Eintritt kosten.
Die Musiker der Band sind Mitglieder bei der GEMA und organisieren ihre Konzerte selbst, das bedeutet,
dass sie ihre Veranstaltung selbst bei der GEMA anmelden müssen. Für das Ko nzert in Dresden wird
nach Tarif U- VK eine Vergütung von 805,70 € plus Umsatzsteuer fällig. Dieser Vergütungssatz gilt für die
Veranstaltungen mit einer Fläche bis 2000 qm und einem Eintrittspreis von bis zu 10 €. Die Lizenzgebühr
bekommt die Band bei Netto-Einzelverrechnung später unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr als
Tantiemen wieder ausgezahlt.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 3 9
14.2 Rechtliche Grundlage
Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 schützt
den Urheber eines Werkes in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Der Urheber hat
das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Der Urheber hat darüber hinaus
das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten. Hierzu zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich
aufzuführen, vorzuführen und wiederzugeben. Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten und bis 70
Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bearbeitungen werden wie selbständige Werke geschützt.
Aufgaben der GEMA
Die GEMA verwaltet als Treuhänderin ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Verleger) die ihr von
diesen zur Wahrnehmung übertragenen Nutzungsrechte an Musikwerken. Die Wahrnehmung erstreckt
sich darüber hinaus auch auf nahezu das gesamte übrige Weltrepertoire urheberrechtlich geschützter
Musik.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 0
14.3 Rechtevergabe
Im Falle von Tonträgerherstellungen - gleiches gilt für Vervielfältigungen, mit denen ein ausländisches
Unternehmen beauftragt wird - erfolgt die Abwicklung über die Direktion Industrie der GEMA,
Rosenheimer Straße 11, 81667 München, Tel. 089-48003-800, [email protected]. Anmeldung:
Der Erwerb der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Musikwerken aus dem GEMA- Repertoire setzt die
vollständige Auskunftserteilung über den Musikinhalt jeder Tonträgerproduktion voraus. Dabei sind die
einschlägigen Formulare der GEMA zu verwenden, die auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden.
Je Tonträgertitel ist dabei ein separates Blatt erforderlich.
Schlussbemerkungen
Soweit Musikwerke von vorbestehenden Tonträgern (z.B. Schallplatten, Musikcassetten, Compact Disc)
überspielt werden, ist darüber hinaus noch die Zustimmung der betreffenden Schallplattenhersteller und
ausübenden Künstler (Leistungsschutzberechtigte §§ 75, 85 UrhG) erforderlich. Diese ist unmittelbar bei
den Herstellern der zu überspielenden Tonträger einzuholen.
14.4 Tonträgerlizenzierung
Vertragsart
Vertragspartner
Wesentliche
Punkte
Industrieverträge
Normalvertrag
VUT- /VDM-Vertrag Einzelgenehmigung Sonderpressung
IFPI-Mitglieder mit
fortlaufenden
Tonträgerproduktionen
Für VUT - oder VDM Mitglieder mit 2- 3
Veröffentlichungen im Jahr
(kleinere Labels)
• Vorzugsvergütungssätze • Vorzugsvergütungssätze
• Vertragliche Nachlässe
• Vertragliche Nachlässe
• Retourenregelung
• Retourenregelung
• Freiexemplare
• Freiexemplare
• Lizenzschwelle
Lagerausgang
• Vierteljährlich e
Abrechnungsperiode
Produzenten einzelner
Tonträgerproduktionen
Presswerke und
Fertigungsstätten im
Auftrage Dritter
•
Vierteljährliche
Abrechnungsperiode
Die Verträge für die Herstellung von Tonträgern werden mit der Direktion Industrie geschlossen. Zu den
wichtigsten Verträgen gehören die Industrieverträge, das sind IFPI -, VDM - (= Verband deutscher
Musikschulen ) und VUT -Vertrag (VUT = Verband Unabhängiger Tonträgerunternehmen e.V) , und
Einzelgenehmigungen und Verträge für Sonderanfertigungen.
Industrieverträge
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 1
Größere Labels, die der IFPI angehören, können mit der GEMA einen Industrievertrag abschließen, in
dem die Bedingungen für alle folgenden Lizenzanträge bestimmt werden. Zu den Industrieverträgen
zählen Normalvertrag, VUT - und VDM-Vertrag. Der Normalvertrag beruht auf einem mit der IFPI
geschlossenen Gesamtvertrag, in dem der Verband für seine Mitglieder günstigere Vertragsbedingungen
ausgehandelt hat. So erhalten Verbandsmitglieder einen Nachlass von über 20 % auf die im Tarif VR-T-H
1 festgelegten Vergütungssätze. Außerdem werden ihnen bei der Erstauflage eines Tonträgers
vergütungsfreie Exemplare gewährt. So brauchen sie für bis zu 1.200 Single CDs oder 900 LongplayCDs, die zu Werbezwecken eingesetzt werden, keine Vergütung bezahlen.
14.5 Vergütungssätze im Vergleich
Ei nzelgenehmigung
IFPI - Mitglieder
VUT- bzw. VDM-Mitglieder
Vergütung pro Tonträger
7,4 % vom Netto -Endverbraucherpreis
oder
11 % vom Netto – HAP (oder PPD)
Mindestvergütung pro Tonträger
Single -CD 0,2480 €
Single -CD 0,1984 €
Lonplay -CD 0,6199 €
Lonplay-CD 0,4960 €
Maximale Freiexemplare für Promotionzwecke bei Erstauflage
Demonstrationstonträger für
1.200 Single -CDs
500 Einheiten
GEMA -Mitglieder
oder 900 Lonplay-CDs
10 % vom Netto -Endverbraucherpreis
oder
13,75 % vom Netto - HAP
Verbandsmitglieder v on IFPI oder VDM erhalten einen Nachlass von über 20 % des im Tarif VR-T-H1
festgelegten Vergütungssatzes sowie eine bestimmte Anzahl an vergütungsfreien Tonträgern, die für
Werbezwecke eingesetzt werden.
Was kostet Musik?
Ihr Name ist Programm. Die Band „Housegemacht“ bewegt sich mit ihrer Musik stilsicher im House Bereich. Die Bandmitglieder haben einen kleinen, aber festen Fankreis, für den sie eine Longplay-CD
produzieren wollen. Sie planen eine Eigenproduktion mit einer Auflage von 800 Stück, die CD soll für 8
Euro plus Umsatzsteuer im Laden um die Ecke erhältlich sein.
Auch wenn die Band selbst der Urheber aller CD- Titel ist, muss sie bei der Direktion Industrie die Lizenz
zur Herstellung und Verteilung des Tonträgers erwerben. Die Lizenzgebühr pro CD beträgt 10 % des
Endverbraucherpreises, also 0,80 Euro; 80 Cent mal 800 ergibt den Gesamtbetrag von 640 Euro
zuzüglich sieben Prozent Umsatzsteuer, den sie der GEMA schon vor dem Verkauf der CD überweisen
muss. Als GEMA- Mitglied bekommen die Bandmitgliede r später den Betrag als Tantiemen-Ausschüttung
unter Abzug der Verwaltungskosten wieder zurück.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 2
14.8 GEMA -Sendeminute
14.6 Erlöse aus Aufführungs- und Senderecht (Rundfunk, TV, Live etc.)
Minutenwert (Vergütung):
Komponist
12/12
8/12
7/12
8/12
5/12
4/12
Textdichter
Verleger
4/12
4/12
3/12
3/12
1/12
4/12
4/12 (33,33%)
4/12
Jeder Sender zahlt eine quoten- (ARD) oder werbeertragsabhängige (Private Sender) Vergütung
pro Sendeminute an die GEMA
Es entstehen unterschiedliche Einnahmen pro Sendeminute
1/12
Ausnahme: Chansons (Musik und Text gleichwertig, K + T + V je 4/12)
Besonderheiten:
-
ca. 5 €
Bearbeiter
Gestaffelte Höherbewertung für Werke der E- MUSIK
Gestaffelte besondere Bewertung von Musik in Fernsehsendungen
Bühnenmusik in Nettoeinzelverrechnung (großes Recht)
NEU: Aufführung auch als Nettoeinzelverrechnung (statt Topfverfahren)
Z.B. Wolfgang Petry (Wahnsinn):
500 Minuten auf WDR4 x 7 € = 3.500 €
400 Minuten auf Antenne Sachsen x 2 € = 800 €
4.300 € = 100 % Gema
K: Zucker
5/12 = 1.791,66 €
T: Petry
3/12 = 1,075,00 €
V: BMG
4/12 % = 1,433,30 €
Label (BMG) 900 Sendeminuten x ca. 1.459,00 (GVL/Ifpi) = ca. 1.314,00 €
14.7 Erlöse aus mechanischer Vervielfältigung (Tonträger)
Komponist
100%
50%
60%
30%
Textdichter
Verleger
Bearbeiter
50%
30%
40%
40%
Leichte Variationen in Bereichen Industrietonträger / Rundfunk / Bildtonträger
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 3
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 4
15 GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN
mbH (GVL)
Die GVL ist die urheberrechtliche Vertretung der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Ihre
Träger sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und die Deutsche Landesgruppe der
Internationalen Vereinigung der Phonographischen Industrie (IFPI) .
Wie arbeitet die GVL?
GVL übernimmt treuhändlerische Vermittlerrolle zwischen Interess en der Interpreten und der
Tonträgerhersteller (Labels) und den Nutzern ihrer Werke.
Interpreten übertragen per Mitgliedschaft die Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte an die
Gema.
Labels erhalten einen LC-Code zur Sicherung der Vergütung aus Radio / TV - Nutzung.
Die GVL kassiert (zum großen Teil über die Gema) bei Musik -Nutzern und schüttet nach
Verteilungsschlüssel an Mitglieder aus.
Interpreten
NUTZER
Mitgliedschaft
Musiker
Schauspieler
Sender TV/Radio
GVL
Verteilung
Kabarettisten
Kneipe, Disco
Gesellschaft zur
Kino
Verwertung von
Labels
15.1 Was ist und was macht die GVL?
Aufnahme
Leerkassetten-/
Leistungsschutzrechten
Gerätehersteller
Inkasso
Ausschüttung
Bibliothek
Videothek
(Über LC-Code)
URHEBERRECHT: Verwandte Schutzrechte
(gesetzliche Grundlage)
Medienkunde (Musikproduktion)
Marco Gödde
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 5
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Ausübende Künstler
Ausübende Künstler sind Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und alle sonstigen Werkinterpreten.
Tonträgerhersteller sind Schallplatten- bzw. CD - Firmen und sonstige Tonträger-Produzenten mit eigenem
Label.
Zweitverwertung
Die GVL nimmt die sog. Zweitverwertungsrechte für die Künstler und die Hersteller wahr.
(Zweitverwertung bedeutet z.B. Mitschnitte auf Tonträgern, Videos etc, nicht das Ausstrahlen der
Sendung oder Live-Auftritte)
Sie zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die
Vergütungen ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Es handelt sich dabei um die gesetzlichen
Vergütungsan sprüche
gegen Hörfunk- und Fernsehsender für die Verwendung erschienener Tonträger in ihren Programmen
gegen Kabelbetreiber für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ins Kabelnetz
gegen Diskotheken, Gaststätten, Hotels etc. für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und von
Radio- und Fernsehsendungen
gegen die Hersteller von Aufnahmegeräten und Leermedien für die private Überspielung von -Tonträgern und Videokassetten sowie von Radio- und Fernsehsendungen
gegen die Videotheken für die Vermietung von Bildtonträgern und Tonträgern (Vermieterlaubnis durch
den Hersteller vorausgesetzt)
gegen die öffentliche Hand für den Verleih von Tonträgern und Bildtonträgern in öffentlichen Bibliotheken
gegen die Schulbuchverleger für die Aufnahme von Titeln aus erschienenen Tonträgern in Sammlungen
für den Schul- und Unterrichtsgebrauch
und in anderen Fällen der Zweitverwertung von künstlerischen Darbietungen und erschienenen
Tonträgern
Zusammenarbeit mit anderen Verwertungsgesellschaften und Verteilung
Bei der öffentlichen Wiedergabe führt die GEMA (die urheberrechtliche Vertretung der Komponisten,
Texter und Musikverlage) das Inkasso für die GVL mit durch. Bei der privaten Überspielung tritt
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 6
gegenüber der Industrie die ZPÜ (Zentralstelle für Private Überspielungsrechte) als Zusammenschluss
aller urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften auf. Kabelrechte, Vermietung und Verleih werden
von der GVL im Verbund mit anderen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.
Die Verteilung der eingezogenen Vergütungen an die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller
obliegt der GVL. Die Verteilungsgrundsätze sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt, die Verteilungspläne
im einzelnen werden jährlich vom Beirat beschlossen. Bis zu 5 % des jährlichen Verteilungsvolumens
stehen für kulturelle Förderungsmaßnahmen und soziale Zwecke nach den vom Beirat verabschiedeten
Richtlinien zur Verfügung.
Podbielskiallee 64 - 14195 Berlin - Telefon +49 (30) 48483 - 600
Telefax +49 (30) 48483-700 - eMail [email protected]
TRISYS.GVL
ist das Informations- und Abrechnungssystem für die der GVL angeschlossenen Ton- und BildtonträgerHersteller.
Neben allgemein zugänglichen Informationsseiten enthält das System einen Servicebereich, der nur mit
Benutzeridentifikation und Passwort genutzt werden kann. Dieser Servicebereich ermöglicht es den
wahrnehmungsberechtigten Herstellern, die GVL zur Einzeltitelabrechnung zu veranlassen und
Abrechnungsdaten einzusehen.
15.3 ZUSAMMENARBEIT der GEMA MIT GVL UND VG WORT
Die Abkürzung GVL steht für Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH in Berlin.
Diese vertritt die den Herstellern von Tonträgern und den ausübenden Künstlern (Musiker/Sänger)
zustehenden Leistungsschutzrechte.
Die GVL hat das Inkasso für die von ihr vertretenen Leistungsschutzrechte der GEMA übertragen, und
zwar für die öffentliche Wiedergabe von Hörfunk - und Fernsehsendungen mit einem Zuschlag von 26%
und für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern mit einem Zuschlag von 20% (bei Discotheken 26%)
auf den jeweiligen Wiedergabe - Vergütungssatz der GEMA.
Die Abkürzung VG WORT steht für Verwertungsgesellschaft WORT in München. Zu deren Mitgliedern
gehören Wortautoren wie Schriftsteller, Journalisten, Übersetzer, Drehbuchautoren und Verleger.
Die VG WORT hat das Inkasso für die von ihr vertretenen Rechte der GEMA übertragen, und zwar für die
öffentliche Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen mit einem Zuschlag von 20% auf den
jeweiligen Wiedergabe-Vergütungssatz der GEMA.
15.2 Labelcode
Vierstellige Kennzahl, die von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)
vergeben wird. Jedes Label hat seine eigene Nummer. Anhand dieser Nummer werden die Abrechnungen
der Sendeanstalten (Rundfunk) mit den jeweiligen Plattenfirmen erstellt. Bei Bedarf muss ein Antrag bei
der GVL gestellt werden.
Um einen LC- Code beantragen zu können, muss bereits eine CD -Produktion gelaufen sein. Dazu verlangt
die GVL ein Muster der Erstproduktion und die Rechnung des Presswerks (damit nicht jeder einen LCCode beantragen kann, der dann nie vervielfältigt). Nachteil: Der LC-Code kann also erst ab der zweiten
CD-Produktion verwendet werden.
Die GVL sendet außerdem ein Antragsformular, das der Antragsteller vollständig ausfüllen muss.
Dabei sind drei Verkaufsstellen für die CD zu benennen. Das heißt: der Antragsteller muss sich bereits
vor Beantragung des LC- Codes über die Vertriebswege Gedanken machen.
Die GVL schüttet ca. 1,70 € pro Sendeminute an das Label aus
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 7
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 8
16 Der Musikverlag
Dabei gibt es die beiden Möglichkeiten:
Der Musikverlag ist der wichtigste Geschäftspartner von Komponisten und Textdichtern. Er kümmert sich
darum, die Werke der Autoren zu vervielfältigen und zu verbreiten und wird dafür prozentual an den
Einnahmen der Autoren beteiligt.
Wird ein Song im Radio gespielt, eine Platte oder CD verkauft oder ein Titel live aufgeführt, verdienen
Komponisten, Texter und Musikverleger mit.
Für viele i st gerade ein Musikverlagswesen ein Buch mit sieben Siegeln. Dies mag daran liegen, dass die
rechtlichen Zusammenhänge und Begrifflichkeiten nicht hinreichend bekannt sind. Begriffe wie
Subverlag
Lizenznehmer
Edition
Co- Verlage usw.
Der Titel wird vom Autor ( Komponist, Texter) selbst interpretiert
Der Titel wird anderen (reproduzierenden) Künstlern angeboten
Im ersten Fall wird der Titel direkt den Produktionsfirmen ( Schallplattenfirmen, Labels) angeboten, im
zweiten Fall kann der Titel auch Studios, Produzenten oder Künstlermanagern angeboten werden.
In jedem Fall sind jedoch gute Kontakte zu den Geschäftspartnern und eine umfassende Kenntnis des
aktuellen Musikmarktes von Seiten des Musikverlegers unbedingt notwendig.
Nach erfolgter Veröffentlichung eines Titels kommen zu den Aufgaben des Verlegers noch die
sogenannten „ begleitenden Maßnahmen“ hinzu.
Der Verlag wird die Schallplattenfirma bei Promotionaktivitäten unterstützen, eventuell selber Funk- und
Fernsehpromotion veranlassen, Anzeigen für das Produkt schalten oder sich an Anzeigenserien finanziell
beteiligen.
werden zwar in der Musikwirtschaft oft benutzt, aber nicht immer verstanden.
Die Aufgaben des Musikverlages
Der Musikverlag hat die Aufgabe, das geistige Eigentum eines Komponisten oder Textdichters zu
schützen, zu entwickeln und zu verwerten.
Die traditionelle Arbeit des Verlegers seiner Aufgabe gerecht zu werden, ist der Druck von Noten und
deren Vervielfältigung und Verbreitung.
In der heutigen Zeit jedoch ist das Notengeschäft insbesondere für sogenannte U -Verlage eher in den
Hintergrund getreten.
Die Titel werden oft überhaupt nicht mehr in Form von Noten vorgelegt, sondern die Künstler liefern
Demo-Bänder von noch nicht veröffentlichten Titeln ab.
Die Aufgabe des Musikverlages besteht nun darin, für diese Titel eine Veröffentlichung zu erwirken, den
Titel zu „platzier en“.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 4 9
Da die Verlage sehr eng mit den „schaffenden Künstlern“ zusammenarbeiten, übernehmen die Verlage
häufig auch das Management für ihre Künstler, indem sie bei Verträgen mit den Schallplattenfirmen
beraten. In bereichen der Corporate Identity und Image beraten, bei der Titelkonzeptionierung“ helfen
und sich um Kontakte zu Live-Veranstaltern bemühen.
Die Arbeit des Musikverlages
Verspricht sich der Verleger durch die Inverlagnahme der angebotenen Titel eine
Veröffentlichungsmöglichkeit, so wird dem Verlag vom Autor das Nutzungsrecht treuhänderisch
übertragen.
Das Honorar hierfür ist nicht festgelegt und wird von Fall zu Fall ausgehandelt.
Die Arbeit des Verlages sollte jetzt beginnen:
Der Verlag meldet das Material bei der GEMA an
Der Verlag überarbeitet mit dem Autor das Songmaterial, um es stilistisch zu verbessern
Der Verlag lässt von fertigen Kompositionen Demos und sogenannte Leedsheets anfertigen
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 5 0
In diesem Fall kann es nötig sein, Demostudios anzumieten, oder dem Autoren, die notwendigen Geräte
zur Verfügung zu stellen.
Der Verleger bietet das nun fertige Demomaterial (mit Photos und Biographien), entsprechenden
Plattenfirmen an.
Das Material wird (bekannten) Künstlern angeboten, die auf der Suche nach neuem Material sind und für
deren Stil die Kompositionen passend wären.
Der Verlag bietet das Material ausländischen Verlagen an und vergibt entsprechende Subverlagsrechte.
Nach erfolgter Veröffentlichung werden sich aktive Verlage, wie oben schon erwähnt, auch an den
Promotionaktivitäten der Schallplattenfirma beteiligen.
Dies wird jeweil s mit den Verantwortlichen der verschieden Abteilungen abgesprochen.
Zu den weiteren Aufgaben der Musikverlage ist noch die sogenannte Zweitauswertung zu rechnen:
Nach einer Erstveröffentlichung soll der Titel noch auf weiteren Kopplungen (Compilations) v eröffentlicht
werden.
Der Verlagsvertrag gewährleistet, dass das Werk vom Urheber dem Verleger treuhänderisch übertragen
wird. Dieser wiederum ist verpflichtet, das Werk bestmöglich auszuwerten und das ihm anvertraute Werk
gegen Rechtsverletzung Dritter zu schützen.
Musikproduktion – Grun dlagen, Marco Gödde (2007 ), Seite 5 1