Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27

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Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.Mai 2014
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird aus der Mitte des Gremiums der Antrag gestellt,
den im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zur Beratung anstehenden Punkt
„Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Ortsteil Neuhausen –
Vorberatung über die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Vergabe von
künftigen Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung“
im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln.
Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag mit 9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 6
Enthaltungen zu. Zwei Ratsmitglieder waren zum Zeitpunkt dieser Abstimmung noch
nicht anwesend und sind erst zu Punkt 1 der öffentlichen Sitzung erschienen.
Punkt 1
Fragen der Zuhörer
- Aus der Mitte der Zuhörer wird auf den schlechten Zustand des Schubkarrenweges
in Steinegg verwiesen und die Bitte an den Gemeinderat ausgesprochen, diesen
Weg im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung der angrenzenden
Schwarzwaldstraße ordnungsgemäß instandzusetzen.
- Im Hinblick auf die in heutiger Sitzung anstehende Entscheidung über die
Errichtung eines Fahrbahnteilers mit Querungshilfe an der Landesstraße L 573 im
Bereich Liebenzeller - / Finkenstraße wird aus der Zuhörerschaft Skepsis geäußert,
dass die Verkehrssicherungsmaßnahme am geplanten Standort, ca. 10 m oberhalb
des Kreuzungsbereiches Liebenzeller Straße / Finkenstraße / Leimenweg von den
Fußgängern angenommen wird. Es wird die Auffassung vertreten, dass die Anlegung
der Übergangshilfe unmittelbar am vorgenannten Kreuzungsbereich zweckmäßiger
wäre, weil hierdurch auch die Einfahrtsgeschwindigkeit in den Ort besser reduziert
werden könnte.
Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass der Standort der Querungshilfe aufgrund einer
Empfehlung des Kreisstraßenbauamtes gewählt wurde und eine Verlegung in
Richtung Ortsausgang insbesondere auch im Hinblick auf den dort bestehenden
Kurvenbereich aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Fußgänger nicht möglich
ist. Darüber hinaus gibt Herr Korz zu bedenken, dass die Befahrbarkeit des
Kreuzungsbereichs mit LKW´s in Richtung Gewerbegebiet gewährleistet bleiben
muss.
Punkt 2
Bekanntgaben
1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am
29.April 2014
Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen
Sitzung am 29.April 2014 beschlossen hat,
- im Rahmen von ehemaligen Straßenbaumaßnahmen verschiedene Flurstücke
zwischen den Straßenbaulastträgern unentgeltlich zu übertragen;
- eine praxisintegrierte Ausbildung (PIA) für Erzieher/-innen bei der Gemeinde
Neuhausen einzuführen.
2. Sitzungen der Zweckverbände
Der Vorsitzende kann berichten, dass die Verbandsvertreter der Gemeinde
Neuhausen in den Sitzungen des Gemeindeverwaltungsverbandes und des
Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Biet“ am 08.Mai 2014 sowie des
Zweckverbandes „Wasserversorgung der Gebietsgemeinden“ am 14. Mai 2014
gemäß den Vorgaben des Gemeinderates aus den Vorberatungen abgestimmt
haben.
Punkt 3
Erneuerung der Wasserleitung mit Hausanschlüssen sowie Teilerneuerung
Straße und Gehweg in der Schwarzwaldstraße in Steinegg –
Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die Ausführungsplanung
und Kostenberechnung
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn
Jannarelli vom Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim.
Bereits in der Gemeinderatssitzung am 29.Jan.2013 wurde die Ausführungsplanung
und Kostenberechnung für die Erneuerung der Wasserleitung mit Hausanschlüssen
sowie die Teilerneuerung der Straße und des Gehweges in der Schwarzwaldstraße
in Steinegg vom Planungsbüro Lutz & Irmscher vorgestellt. Am 26.Nov.2013 hatte
der Gemeinderat beschlossen, das Planungsbüro Kirn Ingenieure aus Pforzheim mit
der weiteren Betreuung der Maßnahme zu beauftragen.
Einleitend stellt Herr Jannarelli dem Gremium anhand einer Power-PointPräsentation die von seinem Büro überarbeitete Ausführungsplanung für die
Baumaßnahme vor.
Hiernach belaufen sich die Kosten für einen Vollausbau der Straße mit
Gehwegvollausbau in Teilbereichen und einer Erneuerung der Wasserleitung auf
595.000.--€ brutto. Hiervon entfallen 425.000.--€ auf den Straßenbau und 170.000.-€ auf die Wasserversorgung. Die Haltbarkeit der Straße wird hierbei mit ca. 40 – 50
Jahren angegeben.
Alternativ hierzu
besteht die Möglichkeit, lediglich eine Sanierung des
Straßenbelages mit Gehwegvollausbau in Teilbereichen und eine Erneuerung der
Wasserleitung mit einem Vollausbau im Grabenbereich vorzunehmen. Die Kosten
hierfür betragen 455.000.--€ brutto, wovon 225.000.--€ auf den Straßenbau und
230.000.--€ auf die Wasserversorgung entfallen. Die Haltbarkeit der Straße wird
hierbei mit ca. 10 Jahren angegeben. Eine Kostenreduzierung bei dieser Variante um
rd. 20.000.--€ wäre dadurch möglich, dass eine dünnere Asphaltdeckschicht in
Kaltbauweise aufgetragen wird. Die Haltbarkeit der Straße wird auch hier mit ca.
10.Jahren veranschlagt.
Darüber hinaus hat das Planungsbüro auch eine Sanierung des Schubkarrenweges
geprüft. Hierbei wurden die Kosten für eine reine Deckensanierung auf ca. 40.000.--€
brutto zzgl. Baunebenkosten, für einen Vollausbau auf ca. 120.000.--€ brutto zzgl.
Baunebenkosten ermittelt.
Die vorstehend genannten Kostenansätze verstehen sich zuzüglich 8% - 10%
Nebenkosten.
Abschließend weist Herr Jannarelli nochmals darauf hin, dass die Stadtwerke
Pforzheim, die derzeit im Hinblick auf die Übernahme der Stromkonzession noch
immer in Verhandlungen mit der EnBW stehen, momentan nicht bereit sind, vorab
Elektrokabel in die Straße einzulegen. Aus Sicht des Planungsbüros ist auch eine
Einlegung von Leerrohren in die Straße nicht zweckmäßig, da beim späteren
Einziehen von Elektrokabeln der Belag an allen Knotenpunkten wieder aufgegraben
werden müsste.
In der sich anschließenden Beratung wird hierzu die Überlegung geäußert, zum
Schutz des neu aufgebrachten Straßenbelages die Leitungen später im gepflasterten
Gehweg zu verlegen, bereits jetzt aber schon an 4 oder 5 Stellen Querungsrohre
über die Straße einzubauen. Dies erscheint aus Sicht des Bürgermeisters nicht
zweckmäßig, da keine Sicherheit besteht, dass die Straßenquerungen später an den
von den Versorgungsträgern benötigten Standorten liegen.
Weiterhin wird nachgefragt, warum die Kosten der Wasserversorgung bei einem
Vollausbau der Straße bei 170.000.--€ und bei einem Teilausbau bei 230.000.--€
liegen. Herr Jannarelli teilt hierzu mit, dass bei einem Vollausbau der Straße der
gesamte Aufwand der Belagsarbeiten dem Straßenbau zugeordnet wird, wohingegen
bei einem Teilausbau die anteiligen Kosten über dem Leitungsgraben auf die
Wasserversorgung entfällt.
Aus der Mitte der Ratsmitglieder wird ferner die angegebene Haltbarkeit von lediglich
10 Jahren für den im Rahmen des Teilausbaus hergestellten Straßenbelag skeptisch
beurteilt. Dies auch in Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei der
Schwarzwaldstraße um eine verhältnismäßig wenig befahrene Anliegerstraße
handelt. Der Vertreter des Ingenieurbüros verweist auf Erfahrungswerte, wonach
beim Aufbringen einer neuen, lediglich 3 cm starken Tragschicht ohne Herstellung
eines ausreichenden Unterbaus Rissbildungen entstehen, die dann in Frostperioden
zum Belagsaufbruch führen. Auf diese Problematik wird sicherlich auch von der
ausführenden Baufirma hingewiesen werden, die aus diesem Grund wohl auch die
Übernahme einer Gewährleistung ablehnen wird.
Anknüpfend an den Hinweis, dass es sich bei der Schwarzwaldstraße um eine wenig
befahrene Anliegerstraße handelt und eine Gehwegseite in der Regel mit
Fahrzeugen zugeparkt ist, wird darüber hinaus aus dem Rat die Anregung
ausgesprochen, auch aus Kostengründen zumindest einen Gehweg zu
verschmälern. Nach Beurteilung des Ingenieurbüros würde eine Rücknahme der
Gehwegbreite keine Kosteneinsparung sondern Mehrkosten verursachen, weil für die
neu zu verlegenden Abschlussbordsteine aufwändige Gründungen hergestellt
werden müssten. Auch durch den Verzicht des Gehweges auf einer Straßenseite
wären nach Auskunft von Herrn Jannarelli keine maßgeblichen Einsparungen zu
erzielen, wohingegen bedacht werden sollte, dass sich in diesem Fall die
Straßenanordnung erheblich verändern würde.
Im Bezug auf die Ausführungen aus dem Bodengutachten, wonach das
Unterbaumaterial in der Belastungsstufe Z 2 einzustufen ist, versichert der Vertreter
des Ingenieurbüros, dass der Wiedereinbau eines entsprechend belasteten Bodens
rechtlich zulässig ist.
Zur Frage des Ausbaustandarts wird aus der Mitte der Ratsmitglieder auf die
Problematik verwiesen, dass bei einem Teilausbau qualitativ unterschiedliche
Untergründe geschaffen werden, die sich bei Belastungen verschieben und zu
Schäden am Belag führen können. Es wird deshalb – auch in Anbetracht der bereits
vom Ingenieurbüro gegebenen Hinweise zur Gewährleistung und Haltbarkeit des
Belages – vorgeschlagen, in der Schwarzwaldstraße einen Vollausbau
vorzunehmen. Im Hinblick auf die in den kommenden Jahren zu erwartenden
Grabarbeiten des Versorgungsträgers wird die Bitte an die Verwaltung
ausgesprochen, die Thematik der künftigen Leitungsführungen vorab nochmals mit
den Stadtwerken Pforzheim zu besprechen. In diesem Zusammenhang wird an das
im Rahmen der Konzessionsvergabe von der Geschäftsführung der Stadtwerke
Pforzheim gegebene Versprechen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
erinnert.
Auf Nachfrage teilt Gemeindekämmerer Schuler mit, dass im Haushaltsplan 2014
Mittel von rd. 420.000.--€ für die Maßnahme veranschlagt sind. Bei einem Vollausbau
der Schwarzwaldstraße – ohne Schubkarrenweg – würden sich die Aufwendungen
auf rd. 670.000.--€ einschließlich Baunebenkosten belaufen, so dass der
Differenzbetrag von rd. 250.000.--€ im Nachtragshaushalt 2014 finanziert werden
müsste.
Die weitere Überlegung aus dem Rat, zur Stabilisierung und somit zu einer
Verlängerung der Haltbarkeit des Straßenbelages bei einem Teilausbau die
Tragdeckschicht zu verstärken ist nach den Ausführungen von Herrn Jannarelli nicht
umsetzbar. Dies deshalb, weil der vorhandene Asphaltaufbau lediglich 6 – 8 cm
beträgt und – nachdem das Straßenniveau im Hinblick auf die Hofeinfahrten
weitgehend beibehalten werden muss – eine Verstärkung dann in Richtung Erdreich
vorgenommen werden müsste. Hierzu wäre es aber erforderlich, den gesamten
vorhandenen Asphaltaufbau zu entfernen, wodurch dann der ohnehin mangelhafte
Unterbau noch reduziert würde.
Zu der aus den Reihen der Zuhörer zu Beginn der Sitzung vorgetragenen Anregung,
auch den Schubkarrenweg ordnungsgemäß instandzusetzen, wird aus der Mitte des
Gremiums nachgefragt, wie sich die Eigentumsverhältnisse im dortigen Bereich
darstellen bzw. ob bei einem Ausbau Erschließungsbeiträge fällig werden.
Bürgermeister Korz führt hierzu aus, dass diese Fragen von der Verwaltung geprüft
werden müssen.
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat folgende
Beschlüsse:
1. Der Ausbau der Schwarzwaldstraße in Steinegg soll gemäß dem Vorschlag
der Verwaltung als Vollausbau der Straße mit Gehwegvollausbau in
Teilbereichen und Erneuerung der Wasserleitung nach Maßgabe der heute
vorgestellten Ausführungsplanung und Kostenberechnung erfolgen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 18 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1
Enthaltung.
2. Der Antrag aus der Mitte des Gremiums, eine alternative Planung zur
Neugestaltung der Gehwegbereiche in der Schwarzwaldstraße erstellen zu
lassen, wird abgelehnt.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 8 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und 3
Enthaltungen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentumsverhältnisse und die
Beitragssituation für einen möglichen Ausbau des Schubkarrenweges zu
prüfen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Im Hinblick auf den nun beschlossenen Vollausbau wird die Verwaltung ferner
gebeten, mit den Stadtwerken Pforzheim abzustimmen, dass künftige
Leitungsarbeiten im gepflasterten Gehwegbereich vorgenommen werden bzw.
von Seiten des Versorgungsträgers eine Aussage im Hinblick auf die
Verlegung von Leerrohren zur Querung der Straßen getroffen wird.
Punkt 4
Verkehrssicherungsmaßnahme an der Landesstraße L 573 im Bereich Liebenzeller - / Finkenstraße im Ortsteil Steinegg –
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn
Jannarelli vom Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim.
In seiner Sitzung am 13.Dez.2013 hatte sich der Gemeinderat für die Errichtung
eines Fahrbahnteilers mit Querungshilfe an der Landesstraße L 573 im Bereich
Liebenzeller - / Finkenstraße im Ortsteil Steinegg ausgesprochen.
Für die fachtechnische Betreuung der Maßnahme liegt den Ratsmitgliedern zur
heutigen Sitzung ein Honorarangebot des Ingenieurbüros Kirn aus Pforzheim über
14.826,63 € brutto vor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung, das Büro Kirn aus Pforzheim auf der Grundlage des vorliegenden
Honorarangebotes mit der fachtechnischen Betreuung der Maßnahme zu
beauftragen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 19 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)
Aufgrund des zum 01.Jan.2014 in Kraft getretenen neuen Wassergesetzes für
Baden-Württemberg (WG) ist die Abwassersatzung der Gemeinde Neuhausen an die
neue Rechtslage anzupassen.
Im Vergleich zur aktuellen Abwassersatzung ergeben sich neben geänderten
Verweisen auf das Wassergesetz auch einige redaktionelle Veränderungen wie z.B.
bei den Vorschriften über das Indirekteinleiterkataster.
Darüber hinaus wurde die Regelung über die Vorauszahlungen auf die
Abwassergebührenschuld dahingehend geändert, dass die Entstehung der
Vorauszahlungen von bisher am Anfang auf nun das Ende eines Quartals festgelegt
wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die von der
Verwaltung vorgelegte Satzung zur Änderung der Abwassersatzung – bereits an
anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -.
Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung
der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS)
Aufgrund des zum 01.Jan.2014 in Kraft getretenen neuen Wassergesetzes für
Baden-Württemberg (WG) ist die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde
Neuhausen an die neue Rechtslage anzupassen.
Im Vergleich zur aktuellen Wasserversorgungssatzung ergeben sich neben
geänderten Verweisen auf das Wassergesetz einige redaktionelle Veränderungen
wie z.B. bei den Vorschriften über die Verwendung des Wassers.
Darüber hinaus wurde die Regelung über die Vorauszahlungen auf die
Wassergebührenschuld dahingehend geändert, dass die Entstehung der
Vorauszahlungen von bisher am Anfang auf nun das Ende eines Quartals festgelegt
wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die von der
Verwaltung vorgelegte Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung –
bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -.
Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung
Die letzte Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren erfolgte zum 01.Sept.2012.
Von den kommunalen Landesverbänden und den Kirchen wird empfohlen, 20% der
Betriebsausgaben durch Elternbeiträge (Kindergartengebühren) zu decken. In der
Gemeinde Neuhausen sind die Elternbeiträge in den zurück liegenden vier Jahren
um 25% zurück gegangen und lagen im Jahr 2012 bei lediglich 8,5%.
Aufgrund von Kostensteigerungen und zur teilweisen Anpassung der Elternbeiträge
an die Empfehlungen des Gemeindetags schlägt die Verwaltung deshalb vor, die
Kindergartengebühren zum 01.Sept.2014 um 20% zu erhöhen. Hierdurch würde der
Elternbeitrag auf 9,8% der Betriebsausgaben steigen.
Ein Vergleich der Kinderbetreuungsgebühren der Nachbargemeinden und die
Gebührenkalkulation liegen den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor.
In der sich anschließenden Beratung wird eine Anhebung der Gebühren um 20%
zwar als nicht unerheblich, im Hinblick auf den geringen Deckungsgrad der
Betriebsausgaben jedoch als notwendig bewertet. Darüber hinaus wird festgestellt,
dass sich die Gebühren auch nach der vorgeschlagenen Anpassung im Vergleich zu
den Nachbargemeinden noch immer in einer moderaten Höhe befinden.
Die weiterhin ausgesprochene Überlegung, die Gebührenhöhe an das Einkommen
zu koppeln, wird im Hinblick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand sowie
die Problematik der Offenlegung der Einkommensverhältnisse als nicht zweckmäßig
angesehen.
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat mit 19
Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme die von der Verwaltung vorgelegte
Kinderbetreuungsgebührensatzung – bereits an anderer Stelle des Mitteilungsblattes
veröffentlicht -.
Punkt 8
Beratung und Beschlussfassung
Kinderbetreuung 2014
über
die
Bedarfsplanung
für
die
Mit
dem
Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG)
und
dem
Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) werden die Kommunen
mit der Steuerung und Planung eines bedarfsgerechten Angebotes der
Kinderbetreuung vor Ort beauftragt. Die Gemeinden haben jährlich den aktuellen
Bedarf zu ermitteln und den Ausbauzustand festzustellen.
Im Rahmen der Sitzung des Jugend-, Schul- und Sozialausschusses am 18.März
2014 fand hierzu erneut ein Informationsaustausch u.a. mit Elternvertretern, den
Leitungen der Kindertageseinrichtungen und den Tagesmüttern statt. Das Ergebnis
der von der Verwaltung durchgeführten Umfrage zum künftigen Betreuungsbedarf für
Kinder in der Gemeinde Neuhausen sowie der Erhebungsbogen zur Ermittlung des
notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2014 liegt den
Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor.
Entsprechend der Vorgehensweise in den vergangenen Jahren
schlägt die
Verwaltung vor, den Waldkindergarten Wurzelkinder in die Bedarfsplanung 2014
aufzunehmen. Dadurch erhält dieser gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG von der Gemeinde
einen Zuschuss in Höhe von 63%. Der Waldkindergarten Wurzelkinder bietet
verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) als Betriebsart an und kann laut Betriebserlaubnis
20 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren aufnehmen.
Die Pflegepersonen (Kindertagesmütter: Frau Tanja Hebenstiel aus Schellbronn,
Frau Jutta Trautz aus Hamberg und Frau Uta Riedel aus Steinegg) bieten in der
Gemeinde ebenfalls Kindertagespflegeplätze an. Auch diese Plätze sollen in die
Bedarfsplanung aufgenommen werden.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der „Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das
Jahr 2013“ wird - wie von der Verwaltung vorgelegt - zugestimmt.
2. Der Waldkindergarten Wurzelkinder in Hamberg wird in die Bedarfsplanung
2014 aufgenommen und erhält gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG einen Zuschuss von
63%.
3. Ebenso werden die Pflegepersonen (Kindertagesmütter) in Hamberg,
Schellbronn und Steinegg in die Bedarfsplanung 2013 aufgenommen.
Punkt 9
Umbau und Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten Schellbronn –
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Architektenleistungen
In seiner Sitzung am 26.Nov.2013 hatte der Gemeinderat im Hinblick auf den Umbau
und die Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten Schellbronn der
Entwurfsplanung mit Kostenberechnung des Planungsbüros morlock.architekten +
generalplaner aus Königsbach-Stein zugestimmt.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem
Vorschlag der Verwaltung, das Planungsbüro morlock.architekten + generalplaner
auf der Grundlage eines zur heutigen Sitzung vorliegenden Honorarangebotes mit
der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.
Punkt 10
Beratung und Beschlussfassung über die
Sachspenden an die Gemeinde Neuhausen
Annahme
von
Geld-
und
Gemeinderat Heinrich Leicht erklärt sich für befangen und rückt vom Sitzungstisch ab
in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers.
Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung ist seit 01.Jan.2006 die Annahme von
Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu
beschließen.
Die Gemeinde hat folgende Spenden erhalten:
Spender
OK Design Othmar Kukula
Wacholderweg 6
75242 Neuhausen
Betrag
2.500.--€
Heinrich Leicht
Münklinger Straße 5
75242 Neuhausen
250.--€
Heinrich Leicht
Münklinger Straße 5
75242 Neuhausen
100.--€
Sachspende
Entwürfe/Ausarbeitung
Guss-Modell für das Denkmal
in der Ortsmitte Neuhausen
Sandstein für das Denkmal
in der Ortsmitte Neuhausen
Benutzung der Scheune im
Pfarrgarten im Rahmen der
Einweihung des Denkmals
in der Ortsmitte Neuhausen
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der
zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spenden einstimmig zu.
Bürgermeister Korz spricht den Spendern den Dank der Gemeinde aus.
Punkt 11
Verschiedenes
1. Reparatur der Heizung im Freizeitwellenbad in Schellbronn
Der Vorsitzende informiert das Gremium darüber, dass der Brenner der
Heizungsanlage des Freizeitwellenbades in Schellbronn defekt war und repariert
werden musste. Zwar konnte die Heizungsanlage wieder in Betrieb genommen
werden, jedoch wird nach Auskunft der Fachfirma zeitnah eine Erneuerung der
Heizungsanlage erforderlich. Die Kosten belaufen sich auf rd. 60.000.--€ zzgl. Ausund Einbau. Der Sachverhalt wird in der nächsten Bauausschusssitzung im
Zusammenhang mit der Vorberatung über den Bau einer Photovoltaikanlage im
Freizeitwellenbad erörtert.
2. Aufstellung eines Mobilfunkmastes im Ortsteil Schellbronn
Im Zusammenhang mit dem gestern stattgefundenen Vortrag zum Thema
„Aufstellung eines Mobilfunkmastes im Ortsteil Schellbronn“ wird aus den Reihen der
Ratsmitglieder auf die Möglichkeit verwiesen, eine Mobilfunkverträglichkeitsprüfung
durchführen zu lassen. Im Rahmen einer entsprechenden Untersuchung – wie
beispielsweise in der Stadt Herrenberg durchgeführt – werden verschiedene
Standorte auf ihre Eignung zur Aufstellung von Mobilfunkmasten geprüft. Die
Kommune kann dann auf der Grundlage der Studie bestimmte Bereiche für die
Aufstellung von Mobilfunkmasten ausweisen bzw. sperren.
Der Vorsitzende sagt zu, sich bei der Stadtverwaltung in Herrenberg diesbezüglich
zu erkundigen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung hatte der Gemeinderat auf Antrag aus den Reihen
des Gremiums beschlossen, den im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zur
Beratung anstehenden Punkt
„Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Ortsteil Neuhausen –
Vorberatung über die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Vergabe von
künftigen Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung“
im öffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln.
Der Vorsitzende verweist nochmals auf den Umstand, dass die Gemeinde
Neuhausen mit Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom
07.April 2014 für den Bereich der Ortsmitte Neuhausen in das
Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde.
Die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, die auch die Unterlagen für die
Antragstellung zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm erarbeitet hatte,
hat nun mit Schreiben vom 09.April 2014 ein Honorarangebot zur Erarbeitung des
nun erforderlichen integrierten Entwicklungskonzeptes als vorbereitende
Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch (§ 140 ff. BauGB) übersandt. Ergänzend
hierzu liegt den Ratsmitgliedern als Tischbeilage zur heutigen Sitzung ein
Vertragsentwurf
der
STEG
über
die
Durchführung
städtebaulicher
Erneuerungsmaßnahmen vor.
Zwischenzeitlich haben auch weitere Kommunalentwickler wie die Firma Kommunal
Sanierungsgesellschaft mbh, Freiburg und die Firma Kommunalentwicklung GmbH,
Stuttgart ihr Interesse als Sanierungsträger für die Maßnahme bekundet. Nach den
Ausführungen des Bürgermeisters hat der Gemeinderat nun darüber zu befinden, ob
die Firma STEG mit den nächsten Arbeiten beauftragt oder aber Angebote von
weiteren Sanierungsträgern eingeholt werden sollen.
Nachdem die STEG bereits die Unterlagen zur Antragstellung für das
Landessanierungsprogramm in bewährter Weise erstellt und sich hierbei auch mit
den Örtlichkeiten vertraut gemacht hatte, beschließt der Gemeinderat nach kurzer
Aussprache auf Antrag aus der Mitte der Ratsmitglieder, auf Angebote weiterer
Sanierungsträger zu verzichten und die Firma STEG nach Maßgabe des
vorliegenden Angebotes mit der Erarbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes
als vorbereitende Untersuchungen nach den §§ 140 ff BauGB zu beauftragen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 18 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.