Stellungsnahme Schall - WAGNER-IT

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Stellungsnahme Schall - WAGNER-IT
Schalltechnische Untersuchung
Bebauungsplan „2. Änderung Teilneufassung
Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“ in Kenzingen
Stellungnahme
INGENIEURBÜRO
FÜR
UMWELTAKUSTIK
Projekt:
BÜRO STUTTGART
1517/9 - 16. Januar 2015
Auftraggeber:
Stadtverwaltung Kenzingen
Hauptstraße 15
79341 Kenzingen
Bearbeitung:
Schloßstraße 56
70176 Stuttgart
Tel:
0711 / 218 42 63-0
Fax:
0711 / 218 42 63-9
Messstelle nach
§26 BImSchG für Geräusche
BÜRO FREIBURG
Engelbergerstraße 19
79106 Freiburg i. Br.
Tel:
0761 / 595 796 78
Fax:
0761 / 595 796 79
BÜRO DORTMUND
Dipl.-Geogr. Axel Jud
Dipl.-Geogr. Heike Wessels
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
Tel:
0231 / 139 746 88
Fax:
0231 / 139 746 89
Email: [email protected]
THOMAS HEINE · Dipl.-Ing.(FH)
von der IHK Region Stuttgart
ö.b.u.v. Sachverständiger für
Schallimmissionsschutz
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes
Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der
Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren.
AXEL JUD · Dipl.-Geograph
von der IHK Region Stuttgart
ö.b.u.v. Sachverständiger für
Schallimmissionen und
Schallschutz im Städtebau
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung ............................................................................... 1
2
2.1
2.2
2.3
2.4
Beurteilungsgrundlagen ..................................................................... 2
Anforderungen der DIN 18005 ................................................................. 2
Immissionsrichtwerte der TA Lärm ........................................................... 3
Freizeitlärmrichtlinie ................................................................................. 4
Gebietsausweisung und Schutzbedürftigkeit ........................................... 5
3
3.1
3.2
3.3
Verfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel ................................. 6
Parkplatz ................................................................................................... 8
Kommunikationsgeräusche auf dem Weg zur Festhalle .......................... 9
Spitzenpegelbetrachtung .......................................................................... 9
4
Ergebnisse........................................................................................ 10
Die Untersuchung enthält 12 Seiten.
Freiburg, den 16. Januar 2015
Dipl.-Geogr. Axel Jud
1517-t9 - 16.01.2015
Dipl.-Geogr. Heike Wessels
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen
1
Aufgabenstellung
In Kenzingen ist die Änderungen des Bebauungsplans „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“ geplant. Ein Teil des Gewerbegebietes soll als Sondergebiet ausgewiesen werden, um dort den Betrieb
einer Festhalle zu ermöglichen.
Durch das Büro Heine + Jud wurde im Januar 2015 die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan1 erstellt. In der vorliegenden Stellungnahme
werden ergänzend zu den bereits in der Untersuchung berücksichtigten in
unmittelbarer Nähe zur Festhalle angeordneten 92 Stellplätzen, 18 weitere
Stellplätze im südlichen Verlauf der Industriestraße auf dem Flurstück 4941/1
berücksichtigt.
1
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord –
Bereiche Gewerbegebiet“ in Kenzingen; Heine + Jud Ingenieurbüro für Umweltakustik, Freiburg 19.01.2015.
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1
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen
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Beurteilungsgrundlagen
Zur Beurteilung der Situation werden folgende Regelwerke angewendet:
o Die DIN 180052 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle
Lärmarten.
o Für Gewerbebetriebe bzw. Anlagen im Sinne des BImSchG, mit allen dazugehörenden Schallimmissionen ist die TA Lärm heranzuziehen3.
o Für die Festhalle ist darüber hinaus die Freizeitlärm-Richtlinie4 heranzuziehen.
Die TA Lärm sowie die Freizeitlärm-Richtlinie sind im Bebauungsplanverfahren
nicht bindend, es sollte jedoch im Rahmen der Abwägung geprüft werden, ob
deren Anforderungen eingehalten werden können.
Bei den Regelwerken stimmen die Richt- bzw. Orientierungswerte überein.
Abweichungen gibt es im Beurteilungsverfahren, so kennt die DIN 18005 z.B.
keine Ruhezeiten. Eine Betrachtung der Festhalle nach der TA Lärm bzw. der
Freizeitlärm-Richtlinie führt im vorliegenden Fall zu einer strengeren Beurteilung.
2.1 Anforderungen der DIN 18005
Tabelle 1 – Orientierungswerte nach DIN 18005 (Auszug)
Gebietsnutzung
Orientierungswert in dB(A)
tags (6 bis 22 Uhr)
nachts (22-6 Uhr)
Kern-/Gewerbegebiet (MK / GE)
65
55 / 50
Dorf-/Mischgebiete (MD / MI)
60
50 / 45
Besondere Wohngebiete (WB)
60
45 / 40
Allgemeine Wohngebiete (WA)
55
45 / 40
Reine Wohngebiete (WR)
50
40 / 35
Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für
Verkehrslärm.
2
DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987.
3
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503).
4
Freizeitlärm-Richtlinie: Anhang B der Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz vom Mai 1995.
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Schalltechnische Untersuchung
B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen
Nach der DIN 18005 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von
Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für
sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines
Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen.
2.2
Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Zur Beurteilung der Schallimmissionen durch Gewerbebetriebe werden die
Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)5 herangezogen. Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden:
Tabelle 2 – Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden
Gebietsnutzung
Immissionsrichtwert in dB(A)
tags (6 bis 22 Uhr)
lauteste Nachtstunde
a) Industriegebiete
70
70
b) Gewerbegebiete
65
50
c) Kern-, Misch-, Dorfgebiete
60
45
d) Allgemeine Wohngebiete und
Kleinsiedlungsgebiete
55
40
e) Reine Wohngebiete
50
35
f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten
45
35
Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert
um mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr,
sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategorien d) bis f) ein Zuschlag von 6 dB(A) zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgeblich.
5
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503).
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Vorbelastung
Die Richtwerte gelten für alle Anlagen/Gewerbebetriebe gemeinsam, d.h. die
Vorbelastung durch die ansässigen Betriebe muss berücksichtigt werden.
Nach Abs. 3.2.1 der TA Lärm gilt als Irrelevanz-Kriterium für die Berücksichtigung der Vorbelastung eine Unterschreitung des Richtwerts um 6 dB(A) durch
den Beurteilungspegel der Anlage. Sollte das Kriterium nicht erfüllt werden
können, ist die Vorbelastung detailliert zu betrachten.
Die geplanten Stellplätze befinden sich in einem Gewerbegebiet. Tags besteht
eine Vorbelastung durch die südlich angrenzende Kfz-Werkstatt Schönstein &
Völker. Nachts besteht keine Vorbelastung.
2.3
Freizeitlärmrichtlinie
Folgende Immissionsrichtwerte sollen nicht überschritten werden:
Tabelle 3 – Immissionsrichtwerte (Auszug)
Gebietsnutzung
Immissionsrichtwert in dB(A)
tags außerhalb
Ruhezeiten
tags innerhalb
Ruhezeiten *)
lauteste Nachtstunde
Gewerbegebiete
65
60
50
Kern-, Misch-, Dorfgebiete
60
55
45
Allgemeine Wohngebiete und
Kleinsiedlungsgebiete
55
50
40
Reine Wohngebiete
50
45
35
*)
An Sonn- und Feiertagen ganztags
Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert
um mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Als Ruhezeiten gelten werktags die Zeiträume zwischen 6 und 8 Uhr sowie
zwischen 20 und 22 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind tagsüber die Richtwerte wie innerhalb der Ruhezeiten anzusetzen.
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Schalltechnische Untersuchung
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2.4
Gebietsausweisung und Schutzbedürftigkeit
Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan „Balger – Süd II“ befinden sich die zusätzlichen Stellplätze in einem Gewerbegebiet (GE). Die östlich angrenzende Wohnbebauung befindet
sich in einem als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesenen Bereich.
Abbildung 1 - Gebietsausweisung
Allgemeines Wohngebiet (WA)
N
Gewerbegebiet (GE)
Zusätzliche Stellplätze
Für die orange gekennzeichneten Wohngebäude ist im Bebauungsplan aufgrund der westliche verlaufenden Bahnstrecke für die Westfassade Festverglasung vorgesehen. Des Weiteren befinden sich hier keine schutzbedürftigen
Räume (lärmoptimierte Grundrissgestaltung).
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B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen
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Verfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel
Die Grundlagen und die Ermittlung der Beurteilungspegel der Festhalle und
der unmittelbar angrenzenden 92 Stellplätze sowie die Lärmschutzmaßnahmen können der schalltechnischen Untersuchung vom Januar 20156 entnommen werden. Ergänzend werden in der vorliegenden Stellungnahme im südlichen Verlauf der Industriestraße auf dem Flurstück 4941/1 18 zusätzliche
Stellplätze betrachtet.
Abbildung 2 – Lage der zusätzlichen Stellplätze
Festhalle
18 Stellplätze
6
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord –
Bereiche Gewerbegebiet“ in Kenzingen; Heine + Jud Ingenieurbüro für Umweltakustik, Freiburg 19.01.2015.
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Schalltechnische Untersuchung
B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen
Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der TA Lärm7 beschriebenen Verfahren „detaillierte Prognose“ ermittelt. Es wurde ein Rechenmodell auf der
Basis von Literaturangaben sowie Angaben zur Auslastung seitens des Auftraggebers erarbeitet. Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche wurden
unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst.
Entsprechend den einschlägigen Regelwerken und Verordnungen werden nur
die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände betrachtet und den Richtwerten gegenübergestellt. Sobald sich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum befindet, unterliegt es einer gesonderten Betrachtung und Beurteilung.
Die Beurteilungspegel werden nach dem Verfahren der TA Lärm1 nach folgender Gleichung bestimmt:
1 N
0 ,1⋅(L
−C
+K +K +K ) 
L r = 10 ⋅ lg  ⋅ ∑ Tj ⋅ 10 Aeq , j met T , j I , j R , j  dB(A)
 Tr j=1

Mit:
Tr
Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts
Tj
Teilzeit j
N
Zahl der gewählten Teilzeiten
LAeq,j
Mittelungspegel während der Teilzeit j
Cmet
meteorologische Korrektur
KT,j
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit
KI,j
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KR,j
Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
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Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503).
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3.1
Parkplatz
Auf dem Flurstück 4941/1 werden 18 Stellplätze hergestellt. Die Zufahrt erfolgt von der Industriestraße aus. Die Schallleistung auf den Stellplätzen für
Pkw wird nach dem Normalfall (sog. zusammengefasstes Verfahren) der Parkplatzlärmstudie8 bestimmt:
LW’’ = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 ⋅ lg (B ⋅ N) - 10 ⋅ lg (S / 1 m2)
dB(A)/m2
Der Zusammenhang zwischen dem flächenbezogenen Schallleistungspegel LW“
und dem Schallleistungspegel LW ergibt sich aus der Beziehung:
LW = LW“ + 10 ⋅ lg (S / S0)
Mit:
LW’’
flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkplatz
LW0
Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde
LW0 = 63 dB(A)
KPA
Zuschlag für die Parkplatzart, hier Gaststättenparkplatz +3 dB(A)
KI
Zuschlag für die Impulshaltigkeit, hier +4 dB(A)
KD
Zuschlag für den Durchfahranteil, hier 2,4 dB(A)
KStrO
Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier 0 dB(A) (Asphalt)
B
Bezugsgröße, hier 18 Stellplätze
N
Bewegungshäufigkeit
S
Gesamtfläche
Den Berechnungen wird 1 Bewegung pro Stellplatz und Stunde vor Beginn und
nach dem Ende der Veranstaltung zugrunde gelegt, d.h. der Parkplatz füllt
bzw. leert sich vollständig innerhalb einer Stunde.
Der anlagenbezogene Schallleistungspegel beträgt 84,9 dB(A). (Schallquelle im
Rechenmodell: Parkplatz 2)
8
Bayerische Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6.
Auflage, LfU Bayern, 2007.
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8
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3.2
Kommunikationsgeräusche auf dem Weg zur Festhalle
Ergänzend zu den Stellplätzen sind die Kommunikationsgeräusche der Besucher auf dem Weg von den Stellplätzen zur Festhalle zu berücksichtigen. Es
wird davon ausgegangen, dass alle Stellplätze belegt werden und pro Pkw 4
Personen anreisen. Es wird für den Weg von durchgängig 36 sprechenden
Personen (50 % der anwesenden 72 Personen) ausgegangen.
Die Schallabstrahlung durch die Kommunikationsgeräusche wurde nach dem
Verfahren der VDI 37709 berechnet („Gartenlokale und andere Freisitzflächen“). Es wurde von „Sprechen normal“ mit einem GrundSchallleistungspegel von 65 dB(A) ausgegangen. Es ergibt sich folgender
Schallleistungspegel:
LWA = 65 + 10 lg (n) + ∆LI
Mit:
n
Anzahl der sprechenden Personen
∆LI
Zuschlag für die Impulshaltigkeit, ∆LI = 9,5 – 4,5 lg (n)
Den Berechnungen wird ein anlagenbezogener Schallleistungspegel von
80,6 dB(A) zuzüglich eines Impulszuschlags von 2,5 dB(A) zugrunde gelegt.
(Schallquelle im Rechenmodell: Kommunikation Weg)
3.3
Spitzenpegelbetrachtung
Es ist mit folgenden Schallleistungspegeln für Einzelereignisse1, 10 zu rechnen:
o
o
o
Anlassen Transporter
Türenschlagen
Rufen „normal“
100 dB(A)
97,5 dB(A)
86 dB(A)
9
VDI 3770 – Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen, September
2012.
10
Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondre von Verbrauchermärkten, Wiesbaden
2005.
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9
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4
Ergebnisse
In den folgenden Abbildungen wird die Pegelverteilung durch die Festhalle
und die zusätzlichen Stellplätze dargestellt. Die Abbildung zeigt die flächenhafte Schallpegelverteilung tags und in der lautesten Nachtstunde. Grüne und
gelbe Farbtöne signalisieren die Einhaltungen des zulässigen Immissionsrichtwerts für Allgemeine Wohngebiete (WA). Ab dem hellroten Farbton wird der
Richtwert für WA überschritten.
Abbildung 3 – Pegelverteilung mit Lärmschutz, tags
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Schalltechnische Untersuchung
B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen
Abbildung 4 – Pegelverteilung mit Lärmschutz, lauteste Nachtstunde
Die Beurteilungspegel betragen an den IO 4 und 5 (Ostfassade der Gebäude
Industriestraße 16-16b und 18-18h) bis zu 23 dB(A) tags und 34 dB(A) in der
lautesten Nachtstunde. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden eingehalten. An den Westfassaden der Gebäude besteht eine Festverglasung und
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Schalltechnische Untersuchung
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es sind keine schutzbedürftigen Räume angeordnet. An der Südfassade des IO
4 und der Nordfassade des IO 5 befinden sich keine Fenster.
Am IO 6 (Industriestraße 14b) betragen die Beurteilungspegel bis zu 28 dB(A)
tags und bis zu 40 dB(A) in der lautesten Nachtstunde. Die Immissionsrichtwerte werden tags und in der lautesten Nachtstunde eingehalten.
Vorbelastung
Die zusätzlichen Stellplätze befinden sich in einem Gewerbegebiet. Tags besteht eine Vorbelastung durch die südlich angrenzende Kfz-Werkstatt Schönstein & Völker. Nachts besteht keine Vorbelastung.
Tags kann das Irrelevanz-Kriterium zur Berücksichtigung der Vorbelastung
(Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um 6 dB(A)) an allen Immissionsorten eingehalten werden.
Spitzenpegelbetrachtung
Durch Spitzenpegel betragen die Beurteilungspegel bis zu 56 dB(A) tags und
nachts. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird tags und nachts eingehalten.
Straßenverkehr
Bereits in der schalltechnischen Untersuchung vom Januar 2015 wurde der
An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen betrachtet. Es wurde dargelegt, dass eine Zusatzbelastung von mindestens 300 Fahrzeugen erforderlich wäre. Durch die bereits vorhandenen Stellplätze in unmittelbarer
Nähe zur Festhalle sowie die zusätzlichen Stellplätze auf dem Flurstück 4941/1
werden 138 Fahrzeuge erreicht. Es werden keine organisatorischen Maßnahmen gegenüber den Immissionen im öffentlichen Straßenraum erforderlich.
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