Stellungsnahme Schall - WAGNER-IT
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Stellungsnahme Schall - WAGNER-IT
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“ in Kenzingen Stellungnahme INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: BÜRO STUTTGART 1517/9 - 16. Januar 2015 Auftraggeber: Stadtverwaltung Kenzingen Hauptstraße 15 79341 Kenzingen Bearbeitung: Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Tel: 0711 / 218 42 63-0 Fax: 0711 / 218 42 63-9 Messstelle nach §26 BImSchG für Geräusche BÜRO FREIBURG Engelbergerstraße 19 79106 Freiburg i. Br. Tel: 0761 / 595 796 78 Fax: 0761 / 595 796 79 BÜRO DORTMUND Dipl.-Geogr. Axel Jud Dipl.-Geogr. Heike Wessels Ruhrallee 9 44139 Dortmund Tel: 0231 / 139 746 88 Fax: 0231 / 139 746 89 Email: [email protected] THOMAS HEINE · Dipl.-Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. AXEL JUD · Dipl.-Geograph von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung ............................................................................... 1 2 2.1 2.2 2.3 2.4 Beurteilungsgrundlagen ..................................................................... 2 Anforderungen der DIN 18005 ................................................................. 2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm ........................................................... 3 Freizeitlärmrichtlinie ................................................................................. 4 Gebietsausweisung und Schutzbedürftigkeit ........................................... 5 3 3.1 3.2 3.3 Verfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel ................................. 6 Parkplatz ................................................................................................... 8 Kommunikationsgeräusche auf dem Weg zur Festhalle .......................... 9 Spitzenpegelbetrachtung .......................................................................... 9 4 Ergebnisse........................................................................................ 10 Die Untersuchung enthält 12 Seiten. Freiburg, den 16. Januar 2015 Dipl.-Geogr. Axel Jud 1517-t9 - 16.01.2015 Dipl.-Geogr. Heike Wessels Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen 1 Aufgabenstellung In Kenzingen ist die Änderungen des Bebauungsplans „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“ geplant. Ein Teil des Gewerbegebietes soll als Sondergebiet ausgewiesen werden, um dort den Betrieb einer Festhalle zu ermöglichen. Durch das Büro Heine + Jud wurde im Januar 2015 die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan1 erstellt. In der vorliegenden Stellungnahme werden ergänzend zu den bereits in der Untersuchung berücksichtigten in unmittelbarer Nähe zur Festhalle angeordneten 92 Stellplätzen, 18 weitere Stellplätze im südlichen Verlauf der Industriestraße auf dem Flurstück 4941/1 berücksichtigt. 1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereiche Gewerbegebiet“ in Kenzingen; Heine + Jud Ingenieurbüro für Umweltakustik, Freiburg 19.01.2015. 1517-t9 - 16.01.2015 1 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen 2 Beurteilungsgrundlagen Zur Beurteilung der Situation werden folgende Regelwerke angewendet: o Die DIN 180052 wird in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. o Für Gewerbebetriebe bzw. Anlagen im Sinne des BImSchG, mit allen dazugehörenden Schallimmissionen ist die TA Lärm heranzuziehen3. o Für die Festhalle ist darüber hinaus die Freizeitlärm-Richtlinie4 heranzuziehen. Die TA Lärm sowie die Freizeitlärm-Richtlinie sind im Bebauungsplanverfahren nicht bindend, es sollte jedoch im Rahmen der Abwägung geprüft werden, ob deren Anforderungen eingehalten werden können. Bei den Regelwerken stimmen die Richt- bzw. Orientierungswerte überein. Abweichungen gibt es im Beurteilungsverfahren, so kennt die DIN 18005 z.B. keine Ruhezeiten. Eine Betrachtung der Festhalle nach der TA Lärm bzw. der Freizeitlärm-Richtlinie führt im vorliegenden Fall zu einer strengeren Beurteilung. 2.1 Anforderungen der DIN 18005 Tabelle 1 – Orientierungswerte nach DIN 18005 (Auszug) Gebietsnutzung Orientierungswert in dB(A) tags (6 bis 22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Kern-/Gewerbegebiet (MK / GE) 65 55 / 50 Dorf-/Mischgebiete (MD / MI) 60 50 / 45 Besondere Wohngebiete (WB) 60 45 / 40 Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 / 40 Reine Wohngebiete (WR) 50 40 / 35 Der jeweils niedrigere Nachtwert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. 2 DIN 18005 Beiblatt 1 - Schallschutz im Städtebau, Mai 1987. 3 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). 4 Freizeitlärm-Richtlinie: Anhang B der Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen des Länderausschusses für Immissionsschutz vom Mai 1995. 1517-t9 - 16.01.2015 2 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen Nach der DIN 18005 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen. 2.2 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Zur Beurteilung der Schallimmissionen durch Gewerbebetriebe werden die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)5 herangezogen. Folgende Immissionsrichtwerte sollen während des regulären Betriebes nicht überschritten werden: Tabelle 2 – Immissionsrichtwerte der TA Lärm, außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in dB(A) tags (6 bis 22 Uhr) lauteste Nachtstunde a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 45 d) Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 40 e) Reine Wohngebiete 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Innerhalb von Ruhezeiten (werktags 6 bis 7 Uhr und 20 bis 22 Uhr, sonntags 6 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) ist für die Gebietskategorien d) bis f) ein Zuschlag von 6 dB(A) zum Mittelungspegel in der entsprechenden Teilzeit anzusetzen. Für die Nachtzeit ist die lauteste Stunde zwischen 22 und 6 Uhr maßgeblich. 5 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). 1517-t9 - 16.01.2015 3 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen Vorbelastung Die Richtwerte gelten für alle Anlagen/Gewerbebetriebe gemeinsam, d.h. die Vorbelastung durch die ansässigen Betriebe muss berücksichtigt werden. Nach Abs. 3.2.1 der TA Lärm gilt als Irrelevanz-Kriterium für die Berücksichtigung der Vorbelastung eine Unterschreitung des Richtwerts um 6 dB(A) durch den Beurteilungspegel der Anlage. Sollte das Kriterium nicht erfüllt werden können, ist die Vorbelastung detailliert zu betrachten. Die geplanten Stellplätze befinden sich in einem Gewerbegebiet. Tags besteht eine Vorbelastung durch die südlich angrenzende Kfz-Werkstatt Schönstein & Völker. Nachts besteht keine Vorbelastung. 2.3 Freizeitlärmrichtlinie Folgende Immissionsrichtwerte sollen nicht überschritten werden: Tabelle 3 – Immissionsrichtwerte (Auszug) Gebietsnutzung Immissionsrichtwert in dB(A) tags außerhalb Ruhezeiten tags innerhalb Ruhezeiten *) lauteste Nachtstunde Gewerbegebiete 65 60 50 Kern-, Misch-, Dorfgebiete 60 55 45 Allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 50 40 Reine Wohngebiete 50 45 35 *) An Sonn- und Feiertagen ganztags Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Tagrichtwert um mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Als Ruhezeiten gelten werktags die Zeiträume zwischen 6 und 8 Uhr sowie zwischen 20 und 22 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind tagsüber die Richtwerte wie innerhalb der Ruhezeiten anzusetzen. 1517-t9 - 16.01.2015 4 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen 2.4 Gebietsausweisung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Entsprechend den Festsetzungen im Bebauungsplan „Balger – Süd II“ befinden sich die zusätzlichen Stellplätze in einem Gewerbegebiet (GE). Die östlich angrenzende Wohnbebauung befindet sich in einem als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesenen Bereich. Abbildung 1 - Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) N Gewerbegebiet (GE) Zusätzliche Stellplätze Für die orange gekennzeichneten Wohngebäude ist im Bebauungsplan aufgrund der westliche verlaufenden Bahnstrecke für die Westfassade Festverglasung vorgesehen. Des Weiteren befinden sich hier keine schutzbedürftigen Räume (lärmoptimierte Grundrissgestaltung). 1517-t9 - 16.01.2015 5 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen 3 Verfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel Die Grundlagen und die Ermittlung der Beurteilungspegel der Festhalle und der unmittelbar angrenzenden 92 Stellplätze sowie die Lärmschutzmaßnahmen können der schalltechnischen Untersuchung vom Januar 20156 entnommen werden. Ergänzend werden in der vorliegenden Stellungnahme im südlichen Verlauf der Industriestraße auf dem Flurstück 4941/1 18 zusätzliche Stellplätze betrachtet. Abbildung 2 – Lage der zusätzlichen Stellplätze Festhalle 18 Stellplätze 6 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereiche Gewerbegebiet“ in Kenzingen; Heine + Jud Ingenieurbüro für Umweltakustik, Freiburg 19.01.2015. 1517-t9 - 16.01.2015 6 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der TA Lärm7 beschriebenen Verfahren „detaillierte Prognose“ ermittelt. Es wurde ein Rechenmodell auf der Basis von Literaturangaben sowie Angaben zur Auslastung seitens des Auftraggebers erarbeitet. Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche wurden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshaltigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Entsprechend den einschlägigen Regelwerken und Verordnungen werden nur die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände betrachtet und den Richtwerten gegenübergestellt. Sobald sich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum befindet, unterliegt es einer gesonderten Betrachtung und Beurteilung. Die Beurteilungspegel werden nach dem Verfahren der TA Lärm1 nach folgender Gleichung bestimmt: 1 N 0 ,1⋅(L −C +K +K +K ) L r = 10 ⋅ lg ⋅ ∑ Tj ⋅ 10 Aeq , j met T , j I , j R , j dB(A) Tr j=1 Mit: Tr Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts Tj Teilzeit j N Zahl der gewählten Teilzeiten LAeq,j Mittelungspegel während der Teilzeit j Cmet meteorologische Korrektur KT,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI,j Zuschlag für Impulshaltigkeit KR,j Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit 7 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). 1517-t9 - 16.01.2015 7 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen 3.1 Parkplatz Auf dem Flurstück 4941/1 werden 18 Stellplätze hergestellt. Die Zufahrt erfolgt von der Industriestraße aus. Die Schallleistung auf den Stellplätzen für Pkw wird nach dem Normalfall (sog. zusammengefasstes Verfahren) der Parkplatzlärmstudie8 bestimmt: LW’’ = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 ⋅ lg (B ⋅ N) - 10 ⋅ lg (S / 1 m2) dB(A)/m2 Der Zusammenhang zwischen dem flächenbezogenen Schallleistungspegel LW“ und dem Schallleistungspegel LW ergibt sich aus der Beziehung: LW = LW“ + 10 ⋅ lg (S / S0) Mit: LW’’ flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkplatz LW0 Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde LW0 = 63 dB(A) KPA Zuschlag für die Parkplatzart, hier Gaststättenparkplatz +3 dB(A) KI Zuschlag für die Impulshaltigkeit, hier +4 dB(A) KD Zuschlag für den Durchfahranteil, hier 2,4 dB(A) KStrO Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier 0 dB(A) (Asphalt) B Bezugsgröße, hier 18 Stellplätze N Bewegungshäufigkeit S Gesamtfläche Den Berechnungen wird 1 Bewegung pro Stellplatz und Stunde vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung zugrunde gelegt, d.h. der Parkplatz füllt bzw. leert sich vollständig innerhalb einer Stunde. Der anlagenbezogene Schallleistungspegel beträgt 84,9 dB(A). (Schallquelle im Rechenmodell: Parkplatz 2) 8 Bayerische Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, LfU Bayern, 2007. 1517-t9 - 16.01.2015 8 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen 3.2 Kommunikationsgeräusche auf dem Weg zur Festhalle Ergänzend zu den Stellplätzen sind die Kommunikationsgeräusche der Besucher auf dem Weg von den Stellplätzen zur Festhalle zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass alle Stellplätze belegt werden und pro Pkw 4 Personen anreisen. Es wird für den Weg von durchgängig 36 sprechenden Personen (50 % der anwesenden 72 Personen) ausgegangen. Die Schallabstrahlung durch die Kommunikationsgeräusche wurde nach dem Verfahren der VDI 37709 berechnet („Gartenlokale und andere Freisitzflächen“). Es wurde von „Sprechen normal“ mit einem GrundSchallleistungspegel von 65 dB(A) ausgegangen. Es ergibt sich folgender Schallleistungspegel: LWA = 65 + 10 lg (n) + ∆LI Mit: n Anzahl der sprechenden Personen ∆LI Zuschlag für die Impulshaltigkeit, ∆LI = 9,5 – 4,5 lg (n) Den Berechnungen wird ein anlagenbezogener Schallleistungspegel von 80,6 dB(A) zuzüglich eines Impulszuschlags von 2,5 dB(A) zugrunde gelegt. (Schallquelle im Rechenmodell: Kommunikation Weg) 3.3 Spitzenpegelbetrachtung Es ist mit folgenden Schallleistungspegeln für Einzelereignisse1, 10 zu rechnen: o o o Anlassen Transporter Türenschlagen Rufen „normal“ 100 dB(A) 97,5 dB(A) 86 dB(A) 9 VDI 3770 – Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen, September 2012. 10 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondre von Verbrauchermärkten, Wiesbaden 2005. 1517-t9 - 16.01.2015 9 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen 4 Ergebnisse In den folgenden Abbildungen wird die Pegelverteilung durch die Festhalle und die zusätzlichen Stellplätze dargestellt. Die Abbildung zeigt die flächenhafte Schallpegelverteilung tags und in der lautesten Nachtstunde. Grüne und gelbe Farbtöne signalisieren die Einhaltungen des zulässigen Immissionsrichtwerts für Allgemeine Wohngebiete (WA). Ab dem hellroten Farbton wird der Richtwert für WA überschritten. Abbildung 3 – Pegelverteilung mit Lärmschutz, tags 1517-t9 - 16.01.2015 10 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen Abbildung 4 – Pegelverteilung mit Lärmschutz, lauteste Nachtstunde Die Beurteilungspegel betragen an den IO 4 und 5 (Ostfassade der Gebäude Industriestraße 16-16b und 18-18h) bis zu 23 dB(A) tags und 34 dB(A) in der lautesten Nachtstunde. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden eingehalten. An den Westfassaden der Gebäude besteht eine Festverglasung und 1517-t9 - 16.01.2015 11 Schalltechnische Untersuchung B-Plan „2. Änderung Teilneufassung Balger-Nord – Bereich Gewerbegebiet“, Kenzingen es sind keine schutzbedürftigen Räume angeordnet. An der Südfassade des IO 4 und der Nordfassade des IO 5 befinden sich keine Fenster. Am IO 6 (Industriestraße 14b) betragen die Beurteilungspegel bis zu 28 dB(A) tags und bis zu 40 dB(A) in der lautesten Nachtstunde. Die Immissionsrichtwerte werden tags und in der lautesten Nachtstunde eingehalten. Vorbelastung Die zusätzlichen Stellplätze befinden sich in einem Gewerbegebiet. Tags besteht eine Vorbelastung durch die südlich angrenzende Kfz-Werkstatt Schönstein & Völker. Nachts besteht keine Vorbelastung. Tags kann das Irrelevanz-Kriterium zur Berücksichtigung der Vorbelastung (Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um 6 dB(A)) an allen Immissionsorten eingehalten werden. Spitzenpegelbetrachtung Durch Spitzenpegel betragen die Beurteilungspegel bis zu 56 dB(A) tags und nachts. Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird tags und nachts eingehalten. Straßenverkehr Bereits in der schalltechnischen Untersuchung vom Januar 2015 wurde der An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen betrachtet. Es wurde dargelegt, dass eine Zusatzbelastung von mindestens 300 Fahrzeugen erforderlich wäre. Durch die bereits vorhandenen Stellplätze in unmittelbarer Nähe zur Festhalle sowie die zusätzlichen Stellplätze auf dem Flurstück 4941/1 werden 138 Fahrzeuge erreicht. Es werden keine organisatorischen Maßnahmen gegenüber den Immissionen im öffentlichen Straßenraum erforderlich. 1517-t9 - 16.01.2015 12