terra nova.tv

Transcrição

terra nova.tv
Anzeige von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen
bei der Fernsehveranstalterin ONYX Television GmbH
Aktenzeichen: KEK 270
Beschluss
In der Rundfunkangelegenheit
der ONYX Television GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Ludi Boeken, Im
Mediapark 6 b, 50670 Köln,
- Veranstalterin -
Bevollmächtigte: xxx ...
wegen
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen
hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) auf Vorlage
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) vom 04.03.2005 in der Sitzung am
10.05.2005 unter Mitwirkung ihrer Mitglieder Prof. Dr. Dörr (Vorsitzender), Dr. Lübbert, Prof.
Dr. Mailänder, Dr. Rath-Glawatz und Prof. Dr. Sjurts entschieden:
Die von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) mit Schreiben
vom 04.03.2005 zur Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgelegten
Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei der ONYX Television GmbH
werden nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages über die Sicherung
der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt.
2
Begründung
I
Sachverhalt
1
Gegenstand der Anmeldung
1.1
Mit Schreiben vom 24.02.2005 zeigte die ONYX Television GmbH („ONYX Television“) bei der LfM Beteiligungsveränderungen an:
1.1.1
Die Groupe AB S.A. („Groupe AB“), Saint Denis/Frankreich, übernimmt sämtliche
Anteile an ONYX Television von der bisherigen Alleingesellschafterin Capital Media
Group Holding Ltd. („CMG“), Reno/Nevada, USA.
1.1.2
Bei der Groupe AB übernimmt die Port Noir Investment S.A.R.L. („Port Noir Investment“), Luxemburg, die bislang mit 76,79 % der Anteile beteiligt ist, sämtliche übrigen Anteile, und zwar: die Beteiligung der JLA Holding S.A.R.L. (5,20 %), die Anteile aus dem Streubesitz (15,91 %) sowie die bisher in Eigenbesitz der Groupe AB
befindlichen Anteile (dies sind nach den Angaben der Veranstalterin 2 %; laut der
Beteiligungsübersicht der Groupe AB unter www.absat.com.English.share.htm,
Stand: 28.04.2005, sind es 2,09 %). Damit ist Port Noir Investment künftig Alleingesellschafterin der Groupe AB. Diese Gesellschaft befindet sich nach dem Kenntnisstand der Veranstalterin im alleinigen Anteilsbesitz von Herrn Claude Berda, allerdings teilte die Veranstalterin mit Schreiben vom 11.04.2005 mit, sie könne nicht
ausschließen, dass noch weitere Aktionäre an Port Noir Investment beteiligt seien;
in jedem Fall übe Claude Berda dort die alleinige Kontrolle aus.
1.1.3
Die Beteiligungsveränderungen sollen nach Auskunft von ONYX Television erst im
Anschluss an ihre medienrechtliche Genehmigung vollzogen werden. Mit Schreiben
vom 04.03.2005 hat die LfM der KEK die Anzeige zur medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung vorgelegt.
1.2
Die Übertragung der Anteile an ONYX Television von CMG auf die Groupe AB (oben I 1.1.1) erfolgt nach Auskunft der Veranstalterin auf Grundlage eines notariellen
GmbH-Anteilsübertragungsvertrags zwischen diesen Parteien, dessen Datum nicht
mitgeteilt wurde.
3
Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung der Veranstalterin nicht um eine
rein konzerninterne Beteiligungsveränderung: Neben der Groupe AB, die künftig
unmittelbar sämtliche Anteile an der Veranstalterin hält, ist an der bisherigen Gesellschafterin der Veranstalterin CMG auch die Superstar Ventures Ltd. (zuletzt mit
28,5 %) beteiligt; die übrigen Anteile befinden sich im Streubesitz (zuletzt: 14,9 %,
vgl. Beschluss i. S. ONYX, Az.: KEK 217, I 1.1). Eine Beteiligungsveränderung ist
nur dann rein konzernintern, wenn sie die materiellen Beteiligungsverhältnisse und
tatsächlichen Einflussmöglichkeiten bei den beteiligten Unternehmen unverändert
lässt. Die materiellen Beteiligungsverhältnisse verändern sich jedoch, wenn sich bei
einem beteiligten Unternehmen die Höhe der Anteile nicht sämtlich konzernzugehöriger Gesellschafter verändert oder einzelne Gesellschafter, wie im vorliegenden
Fall, ganz ausscheiden.
1.3
Nähere Informationen zum geplanten Erwerb sämtlicher Aktien der Groupe AB
durch Port Noir Investment (oben I 1.1.2) liegen der Veranstalterin nicht vor. Somit
ist insbesondere nicht bekannt, wann die einzelnen Anteilsübertragungen vollzogen
werden sollen.
1.4
Künftig bestehen bei der Veranstalterin die folgenden Beteiligungsverhältnisse:
1. Beteiligungsstufe:
Groupe AB S.A.
100 %
2. Beteiligungsstufe:
Port Noir Investment S.A.R.L.
100 %
3. Beteiligungsstufe:
Claude Berda
100 %
Nach Auskunft der Veranstalterin ist nicht auszuschließen, dass mittlerweile neben
Herrn Berda auch Dritte an der Port Noir Investment S.A.R.L. beteiligt sind; demnach übt Herr Berda jedenfalls weiterhin die alleinige Kontrolle über das Unternehmen aus.
4
2
Veranstalterin und beteiligte Unternehmen
2.1
ONYX Television
ONYX Television veranstaltet auf Grundlage einer Zulassung der LfM vom
20.12.1999 das bundesweite digitale, frei empfangbare ganztägige Dokumentationsprogramm „Terra Nova“ mit dem thematischen Schwerpunkt auf Natur, Tierund Pflanzenwelt, Wissenschaft, Technik und Reisen (vgl. die Angaben unter
www.terra-nova.tv). Terra Nova ersetzte zum 15.09.2004 das seit 1999 veranstaltete Musikspartenprogramm ONYX.
2.2
Beteiligte Unternehmen
2.2.1
Groupe AB
Die Veranstalterin steht künftig vollständig im Anteilsbesitz der Groupe AB, SaintDenis, Frankreich. Dieses seit Mai 2003 nicht mehr börsennotierte Unternehmen
betreibt in Frankreich 20 digitale Spartenprogramme, die u. a. die Genres Spielfilm,
Serie, Action, Motorsport, Tierfilm, Zeichentrick, Erotik und Musik abdecken. Die
Groupe AB ist neben der RTL Group in Höhe von 65 % an RTL9 beteiligt, dem zuschaueranteilsstärksten Satelliten- und Kabelsender in Frankreich. Darüber hinaus
ist sie in der Programmproduktion, im Merchandising und Rechtehandel aktiv, u. a.
als Einkäufer von TV-Serien aus Deutschland. In Frankreich verfügt sie über einen
Rechtebestand von mehr als 30.000 Programmstunden. In Deutschland ist die
Groupe AB lediglich als Programmeinkäufer aktiv. Sie ist weiterhin zu 50 % an der
XINOMINUS GmbH i. L. (vormals: ONYX Plus GmbH) beteiligt, die mehrere Lizenzen der LfM zur Veranstaltung von digitalen Fernsehprogrammen hält (vgl. Beschlüsse i. S. ONYX, Az.: KEK 065/066, I 1.1, und KEK 103, I 2), sie aber nicht
veranstaltet.
Alleingesellschafterin ist künftig die Port Noir Investment, an der Claude Berda, der
Verwaltungsratsvorsitzende und Vorsitzende der Geschäftsführung der Groupe AB,
nach dem Kenntnisstand der Veranstalterin und den öffentlich zugänglichen Informationen sämtliche Anteile hält (www.absat.com, Offre Publique de Retrait vom 8.
bis 21. Mai 2003, S. 12, 13).
5
II
Verfahren
Die Vollständigkeitserklärung der Veranstalterin liegt vor. Vor der Entscheidung der
Kommission wurde einem Vertreter der LfM Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
III
Medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung
1
Bestätigungsvorbehalt der KEK
Die Beteiligungsveränderungen sind nach Angaben von ONYX Television noch
nicht vollzogen. Damit ist der Vorschrift des § 29 Satz 1 und 4 RStV genügt.
2
Zurechnung von Programmen und Zuschaueranteile
2.1
Das Programm Terra Nova ist der Veranstalterin, der Groupe AB und Claude Berda
gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RStV, § 16 AktG zuzurechnen. Weitere ihnen
zuzurechnende Programme werden in Deutschland nicht veranstaltet.
2.2
Zuschaueranteile
Der Veranstalterin liegen zur Fernsehnutzung von ONYX keine Daten der GfK vor.
Sie schätzt, dass der Marktanteil für das neue Programm Terra Nova im Jahr 2005
zwischen 0,1 % und 0,2 % liegt. Zu der Schätzung werden keine weiteren Angaben
gemacht.
Gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 RStV muss die Ermittlung der Zuschaueranteile auf
Grund repräsentativer Erhebungen bei Zuschauern ab Vollendung des dritten Lebensjahres nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Methoden durchgeführt
werden. Hierfür verwendet die KEK in der Regel die laufend von der Gesellschaft
für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung
(AGF) erhobenen Anteile an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer. Diese Anteilswerte bilden die Sehdauer-Relationen zwischen den Sendern ab. Durch Veröffentlichungen der AGF/GfK und Auskünfte der Antragsteller werden der KEK in der
Regel mehr als 95 % der gemessenen Anteile bekannt. In der maßgeblichen Referenzperiode erreichten die von der AGF/GfK-Fernsehforschung veröffentlichten Zu-
6
schaueranteile der Fernsehsender ARD, einschließlich der Dritten Programme,
ZDF, 3sat, arte, Kinderkanal, Phoenix, RTL, SAT.1, ProSieben, Kabel 1, RTL II,
Super RTL, VOX, DSF, NEUN LIVE, n-tv, Eurosport, EuroNews, MTV, MTV 2 Pop,
Tele 5, VIVA, VIVA Plus und XXP zusammen einen Zuschaueranteil von ca.
95,9 %. Danach verblieb für die restlichen Programme ein Zuschaueranteil von ungefähr 4,1 %. Dieser Anteil enthält unter anderem die Nutzung der im PremiereBouquet enthaltenen Programme. Der Anteil von Premiere lag 2004 ungefähr bei
2,4 % (Auskunft von Premiere im Rahmen des Verfahrens Az.: KEK 271). Nach Abzug des Anteils von Premiere verbleibt ein Anteil der restlichen Programme von ca.
1,7 %. Er erfasst außer Terra Nova eine Vielzahl weiterer Programme, z. B. CNN,
Teleshoppingkanäle, Programme des privaten Regionalfernsehens, Offene Kanäle
und fremdsprachige Programme.
Die vorgelegten Zahlen zum weitesten Seherkreis und die von der AGF/GfK veröffentlichten Sehdaueranteile lassen keinen Schluss auf Zuschaueranteile für Terra
Nova zu, die eine medienkonzentrationsrechtlich erhebliche Höhe erreichen.
3
Vorherrschende Meinungsmacht
Anhaltspunkte für die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht bestehen nicht.
Daher stehen den angezeigten Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen keine
medienkonzentrationsrechtlichen Bedenken entgegen.
(gez.)
Dörr
Lübbert
Rath-Glawatz
Mailänder
Sjurts