Ausgabe 3 - Österreichische Zahnärztekammer

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Ausgabe 3 - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe 3/2016
P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843
Österreichische
Zahnärzte-Zeitung
Verfassungsgerichtshof
© Achim Bieniek
5HJLVWULHUNDVVHQS‹LFKWLVW
nicht verfassungswidrig!
www.zahnaerztekammer.at
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege!
D
er Verfassungsgerichtshof hat entschieden: „Die RegistrierkassenSÀLFKWLVWQLFKWYHUIDVVXQJVZLGULJ
Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit
Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die
Verpflichtung zur Verwendung einer
5HJLVWULHUNDVVH OLHJW GDPLW LP |ϑHQWlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei
Kleinunternehmen keinen unverhältQLVPl‰LJHQ (LQJULϑ LQ GLH )UHLKHLW GHU
Erwerbsbetätigung.“
Eine Änderung gibt es - zum wievielten
Mal schon? - bei den Terminen. Erst
der Umsatz ab -lQQHU ist
maßgebend für den Eintritt der RegisWULHUNDVVHQSÀLFKW 6LH JLOW IUKHVWHQV
ab 0DL. Bis 30. Juni d. J. sind
NHLQH¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKHQ.RQVHTXHQzen zu erwarten, wenn Gründe für die
1LFKWHUIOOXQJGLHVHU3ÀLFKWHQJODXEKDIW
gemacht werden können (Lieferschwierigkeiten, Einschulung, Verzögerung der
fachlichen Beratung etc.).
,QGLHVHU$XVJDEHGHUg==¿QGHQ6LHDXI
Seite 10 einen ausführlichen Beitrag von
)UDX0DJ5RVQHU
Rein rechtlich scheint vorläufig alles
geklärt, ob die praktischen Erwägungen des VfGH der Realität entsprechen,
scheint mir fraglich. Wichtiger noch ist
die politische Komponente, wie schon
des öfteren ausgeführt, gäbe es beWUHϑ 6WHXHUKLQWHU]LHKXQJ ORKQHQGHUH
Ziele, die dem Gerechtigkeitsgefühl
einfacher Bürgerinnen und Bürger eher
entsprächen. Etwa wenn Konzerne für
2,5 Mrd. Gewinn € 48.000,- Steuern
bezahlen, was einem Steuersatz von
0,2 % entspricht. Geschätzt 1.000 Mrd.
Euro kosten allein die legalen Steuervermeidungstricks Jahr für Jahr nur
die EU-Staaten, ein Sümmchen, das
in den Staatsbudgets dann fehlt. Die
verantwortlichen Staatslenker wissen
das natürlich, sie wissen auch um ihre
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mahnte, dass die Politik nicht länger
6NODYHYRQ:LUWVFKDIWXQG)LQDQ]ZHVHQ
sein dürfe, wird er sich vermutlich etwas
gedacht haben. Tröstlich ist, dass die
Opfer dieser Politik zumindestens in den
Demokratien die Möglichkeit haben, sich
am Wahltag zu revanchieren.
Tagespolitisch etwas weniger bedeutend,
aber für das Rechtsystem geradezu desaströs, ist das Thema P\VWHU\VKRSping. Dass ein dadurch legalisiertes
Spitzelsystem das Vertrauensverhältnis
zwischen Arzt und Patient ruiniert, mag
den Politikern egal sein - zumindest
solange sie nicht selbst krank sind.
Schlimm ist, dass Testpatienten der
Krankenkasse mit eigens dafür ausgestellten falschen e-cards die Ärzte überprüfen dürfen, die Kassen dürfen also
ohne Anfangsverdacht einen Lockspitzel
in die Ordination schicken. Geradezu
atemberaubend ist, dass die verdeckten
Ermittler selbst im Bereich des Straf- und
Sicherheitspolizeirechts nur bei einem
Anfangsverdacht und einer bestimmten
Mindestschwere einer Straftat eingesetzt werden dürfen. Anders gesagt,
die Kassenspitzel haben mehr Möglich-
keiten zur Bekämpfung der Kassenärzte
als die Polizei für die Bekämpfung von
Terrorismus, organisierter Kriminalität
und ähnlicher Delikte. Der Rechtsstaat
wird durch solche Maßnahmen auf den
Kopf gestellt.
Beides, Registrierkassen und SpitzelsysWHPH KDEHQ HLQHQ (ϑHNW VLH VWHLJHUQ
die Arbeitslosigkeit. 2015 ist die Arbeitslosigkeit auf Rekordhöhe gestiegen, trotz
steigenden Jobangebots. Zahllose Ämter
arbeiten daran, Unternehmen in den
Konkurs zu treiben. Die Instrumente der
Politik: neue Steuern, neue Vorschriften,
neue Schulden. Es ist in den letzten
Jahren keine Maßnahme aufgefallen, die
Betriebe zur Anstellung neuer Mitarbeiter
motivieren könnte. Im Gegenteil: Die
Arbeiterkammer fordert eine härtere
*DQJDUWJHJHQEHU)LUPHQGLHEHLGHU
Evaluierung psychischer Belastungen
VlXPLJVLQG'DIUKDEHQGLH86)RQGV
Cerberus und Golden Tree eine gute Presse. Knapp 418 Mio. Euro verdiente die
ihnen gehörende Wiener Großbank. Dass
in den vergangenen 4 Jahren die durchschnittliche Mitarbeiterzahl um mehr als
750 zurückgegangen ist, zeigt woher der
Gewinn kommt. Um die demokratischen
Staaten endgültig umzubringen, fehlt
HLJHQWOLFKQXUPHKUGLH$EVFKDϑXQJGHV
Bargeldes, die Enteignung der Sparer mit
EZB-Hilfe. Statt Enteignung kann man
auch Negativzinsen sagen, das klingt
wesentlich harmloser. Mehr darüber in
der nächsten Ausgabe.
OMR DDr. H. Westermayer
Präsident der
Österreichischen Zahnärztekammer
Impressum • 0HGLHQLQKDEHU9HUOHJHU+HUDXVJHEHUXQG5HGDNWLRQgVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW
7HO)D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDW5HGDNWHXU Präsident OMR DDr. H. Westermayer 3UHVVHUHIHUHQW
MR DDr. C. Ratschew $Q]HLJHQOHLWXQJ U. Windisch-Kainz $Q]HLJHQVHNUHWDULDW8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDW+HUVWHOOXQJ'UXFNXQG9HUWULHE)HUGLQDQG%HUJHU
& Söhne GesmbH, 3580 Horn $QPHUNXQJGHU5HGDNWLRQNamentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise,
von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. +DIWXQJVDXVVFKOXVV Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger
Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at
1
Inhalt
08
© VTT Studio - Fotolia.com
ÖZZ
Lachgassedierung
in der Kassenpraxis
31
12
Neue Regeln zu
Banküberweisungen
Werberichtlinien und Schilderordnung
der Österreichischen Zahnärztekammer
Aktuelles
03
04
08
Abrechnungsstelle:
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6\VWHPVDXI5HOHDVH5D
2EHUJUHQ]HQ
XQG5LFKWZHUWH
/DFKJDVVHGLHUXQJ
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- Paritätische
Schiedskommission.
- Stellungnahme des
Bundesministeriums für
Gesundheit.
Gesetz & Recht
10
16
31
+|FKVWJHULFKWOLFKH
1HXLJNHLWHQEHWUHϑHQG
5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW
- Presseinformation des
Verfassungsgerichtshofs.
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6FKLOGHURUGQXQJGHU
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5XEULNHQ
++
18
Steuer
12
1HXH5HJHOQ]X
%DQNEHUZHLVXQJHQ
Versicherung
14
07
Landesinfos
26
27
43
44
46
%XUJHQODQG
Ausschreibung Kassenplanstelle.
13
18
1LHGHU|VWHUUHLFK
Programm 48. Wachauer
)UKMDKUVV\PSRVLXP
20
.lUQWHQ
Ausschreibung und Vergabe
einer Kassenplanstelle.
22
68
6DO]EXUJ
1HZVOHWWHUYRP)HEUXDU
7LURO
Stirbt das Kassensystem in
Tirol?
Wien
- Punkte sammeln im
neunerhaus.
- Ausschreibung von Vertragskieferorthopädiestellen.
- (UG|OUHJLHUWGLH)LQDQ]ZHOW
Diverses
%HUXIVXQIlKLJNHLWV
5HQWHQYHUVLFKHUXQJ
++ Aktuelles ++ Gesetz & Recht ++ Steuer
Diverses
++ Kunst & Ausstellungen
++
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
47
3UHVVHPLWWHLOXQJ
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Kammerpost:
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LP)OFKWOLQJVEHUHLFK
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Fortbildung
55
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In- und Ausland.
++ 13 Diverses ++ Versicherung ++
Landesinfos
++
55 )RUWELOGXQJ Aktuelles
Abrechnungsstelle
Umstellung des
e-card Systems
auf Release R16a
Von Samstag, den $SULODEFD8KU
bis Sonntag, den $SULO8KU
wird das HFDUG6\VWHP VHUYHUVHLWLJ umgestellt und VWHKW daher QLFKW]XU9HUIJXQJ. Die ErIDVVXQJZlKUHQGGHU8PVWHOOXQJLVWLP2ϓLQH0RGXVP|JOLFK
%HWURϑHQ sind hauptsächlich jene ZahnärztInnen, die zum 1RWGLHQVW eingeteilt sind.
Am 'LHQVWDJGHQ$SULOab ca. 21.00 Uhr erfolgt die Österreich weite Umstellung. Der
rollout an die restlichen Vertragspartner erfolgt am 'LHQVWDJGHQ0DL (ab 21.00 Uhr).
Die Umstellung selbst hat für ZahnärztInnen keine Auswirkungen.
'UHKHQ6LHLQGHU1DFKWYRQ'LHQVWDJGHQ0DLDXI0LWWZRFKGHQ0DLGLH('9URXWHUXQG*,1$%R[LQ,KUHU2UGLQDWLRQQLFKWDE weil ansonsten am Mittwoch ein längerer Ladeprozess zu erwarten ist und der Ordinationsbetrieb nicht ohne Wartzeit begonnen werden kann.
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GLH*,1$%R[DQJHVFKORVVHQ$EGLHVHU5HOHDVHZHUGHQGLH6HUYLFHVÄ$UEHLWVXQIlKLJNHLWVPHOGXQJ
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XQGN|QQHQGDKHUYRQDOOHQ=DKQlU]WHQXQG=DKQlU]WLQQHQGLHGDVEHWULϑWQLFKWPHKUYHUZHQGHW
werden.
Mag. Peter A. Ibaschitz
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at
3
Standespolitik
© DQLPDOÀRUD - Fotolia.com
Aktuelles
(XURSDEH¿QGHWVLFKGHU]HLW
LQHLQHP&KDRVZLHZLUHVVFKRQ
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HXURSlLVFKH)ULHGHQVXQG:HUWHJHPHLQVFKDIWLQGHQOHW]WHQ0RQDWHQGHU)OFKWOLQJVNULVHHLQGUXFNVYROOJH]HLJWGDVVVLH
DOOHVDQGHUHDOVGD]XIlKLJLVWZLUNOLFKH
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ZHUGHQDXFK2EHUJUHQ]HQXQG5LFKWZHUWHQLFKWDOO]XYLHOlQGHUQPLWGHQHQZLU
DEHUZDKUOLFKQLFKWQXULP+LQEOLFNDXIGLH
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ZRIULFKLP)ROJHQGHQHLQSDDU%HLVSLHOH
EULQJHQGDUI
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ine Obergrenze scheint beispielsweise zurecht die Leidensfähigkeit heimischer Unternehmer gegenüber den
ausufernden Schikanen durch die Politik erreicht zu haben.
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Oder, wie es KTM-Chef Stefan Pierer
MQJVW VR WUHϑHQG IRUPXOLHUWH Ä,FK
habe den Eindruck, dass der Politik
Leistung und Engagement suspekt
sind“. Da ist er fraglos nicht der Ein]LJH6RKDWWHQQXQHLQ7D[LXQWHUQHKmer, eine Modeschmuck-Designerin
und ein Tischler vor Kurzem wegen
verfassungsrechtlicher Bedenken eine
gemeinsame .ODJHJHJHQGLH5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW eingebracht. Sie verursache nämlich
oftmals unverhältnismäßig hohe Kosten ohne Nutzen. Es sei
auch nicht nachvollziehbar, warum Bankomatzahlungen, die
ja auf Kontoauszügen ersichtlich und daher nicht als Einnahmen hinterzogen werden könnten, ebenfalls als Barumsätze
JHOWHQZDVZRKOZLUNOLFKQXUGHU)LQDQ]PLQLVWHUVHOEVWYHUsteht. Die Klage wurde mittlerweile DEJHZLHVHQ, denn die
5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWVHLOHJLWLPXP6WHXHUKLQWHU]LHKXQJ
zu vermeiden, meinen die Verfassungsrichter. Allerdings erst
DEGHP0DLXQGQLFKWDEGHP-lQQHUZHLOHLQH
rückwirkende Bemessung der Umsatzgrenzen gesetzeswidrig
sei, was aber der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt
RϑHQEDUQLFKWZLVVHQGUIWH/DXWHLQHU0HOGXQJGHVÄ.8RIER“ meinte Vizekanzler Mitterlehner, ÖVP Wirtschaftsbund,
aber kürzlich ohnedies, dass die Bundesregierung noch vor
dem Sommer (Anmerkung: welchen Jahres hat er leider
DIE EINZIGARTIGE
KARIESTHERAPIE
nicht gesagt) ein
Bürokratieabbaupaket beschließen
ZLOOXPGHQ)UXVW
der Unternehmer HLQ]XGlPPHQ GHU VLFK DOVR RϑHQsichtlich wider Erwarten schon bis in die Regierungsbank
durchgesprochen haben dürfte. Hierbei sollen etwa als
neueste Errungenschaft Mehrfachstrafen für VerwaltungsGHOLNWHDEJHVFKDϑWZHUGHQ8QVHUH$UEHLWVROODOVRNQIWLJ
nicht mehr gar so streng bestraft werden, wie bisher. Na,
ZHQQGDVNHLQ*UXQG]XU)UHXGHIUXQV8QWHUQHKPHU
ist. Danke, Herr Vizekanzler, ganz lieb. Ein Labsal etwa
für den steirischen Selfmade-Chocolatier Josef Zotter,
GHUHUVWNU]OLFKLQGHU=HLWXQJÄWUHQG³PLWGHUGXUFKDXV
nachvollziehbaren Aussage zitiert wurde,
er zahle lieber € 300,- Strafe, als sich an
(nutzlose) bürokratische Vorschriften zu
KDOWHQ,QHLQHPÄ1(:6³,QWHUYLHZZLHGHUXP ZXUGH )LQDQ]PLQLVWHU 6FKHOOLQJ
ebenfalls ÖVP-Wirtschaftsbund, auf das
vielzitierte Wirtesterben angesprochen
und meinte dazu in gewohnter und gewinQHQGHU %HVFKHLGHQKHLW Ä6SHUUW MHPDQG
wegen der Registrierkasse zu, ist es besser, er sperrt heute als morgen zu“. Na
bitte. Rambo räumt auf. Ein kleiner Tipp
am Rande an die beiden großen Wirtschaftsbündler sei
mir an dieser Stelle aber dennoch gestattet. Wie wär´s
einmal statt einem Bestrafungssystem mit einem Belohnungssystem für all jene Menschen in diesem Lande, die
selbst und ständig auf eigenes Risiko arbeiten und dabei
VRJDUQRFKVLFKHUH$UEHLWVSOlW]HIUDQGHUHVFKDϑHQ"(LQ
UDGLNDOHU5LFKWXQJVZHFKVHODOVRYRQGHUMHW]LJHQÄ:HKH
ZHQQ'X³]XHLQHUÄ'DQNHGDVV'X³3ROLWLNVR]XVDJHQ"
Da hätten vielleicht letztlich alle mehr davon und die
Stammwähler würden nicht mehr in Scharen davonlaufen.
Ganz einfach zum Nachdenken, meine Herren.
%OHLEHQZLUGRFKJOHLFKEHLGHQ)LQDQ]HQXQGUHGHQZLU
über unser Bargeld, so lange es das noch gibt. Hier soll
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es, auf Initiative von Deutschland, nach dem Willen der
Europäischen Union geht. Vorerst sollen einmal die kleiQHQ&HQW0Q]HQDEJHVFKDϑWZHUGHQZHLOVLHDQJHEOLFK
gar so lästig sind, und dann gleich der 500-Euro-Schein.
0DQZLOOVLFKGHP=LHODOVRRϑHQVLFKWOLFKYRQEHLGHQ6HLten mit Salamitaktik nähern, bis das Bargeld eines Tages
ÄXQDXϑlOOLJ³JDQ]YHUVFKZLQGHW$OV5LFKWZHUWIUNQItig überhaupt noch zulässige Barzahlungen stehen laut
$XVVDJH GHV GHXWVFKHQ )LQDQ]VWDDWVVHNUHWlUV 0LFKDHO
0HLVWHU&'8GHU]HLW¼]XU'LVNXVVLRQ2ϒ]LHOO
soll diese Einschränkung dazu dienen, illegale Geschäfte
HLQ]XGlPPHQ XQG GLH 7HUURULVPXV¿QDQ]LHUXQJ ]X EHNlPSIHQ,QRϒ]LHOOZLUGHVZRKOHKHUGDUXPJHKHQGLH
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zur Remineralisation der Initialkaries
bei Verletzungen des Zahnschmelzes
zum Schutz vor Karies
zur Behandlung überempfindlicher
Zahnhälse
G
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elmex® Zahngel enthält Natriumfluorid und die einzigartigen
Aminfluoride Olaflur und Dectaflur in hoher Konzentration.
Wirkung der Aminfluoride:
1. Schnelle Verteilung des Fluorids und Konzentration auf den
:AHNOBERß¼CHEN
2. Erhöhte Fluoridaufnahme und Bildung eines Fluoriddepots
auf dem Zahnschmelz
%RHÎHTE3¼URERESISTENZDES:AHNSCHMELZES
&ÎRDERUNGDER2EMINERALISATIONINITIALER+ARIESL¼SIONEN
Ø NTIGLYKOLYTISCHE7IRKUNGDERØMINßUORIDE
Für Ihre Patienten bedeutet die kombinierte Anwendung von
elmex® Zahnpasta und zusätzlich 1 x wöchentlich elmex® Zahngel
einen signifikant verbesserten Kariesschutz.1
elmex® – Zahngel. Zusammensetzung: G ENTHALTEN /LAßUR G $ECTAßUR G .ATRIUMßUORID G Gesamtfluoridgehalt: &LUORID
'ELSTREIFEN VON CM
,¼NGE G Hilfsstoffe: 0ROPYLENGLYKOL (YDROXYETHYLCELLULOSE 3ACCHARIN P-ENTHAN
ON ØPFELØROMA "ANANENØROMA 0FEFFERMINZAROMA +RAUSEMINZÎL GEREINIGTES 7ASSER Anwendungsgebiete: 4HERAPIE INITIALER 3CHMELZKARIES IN 6ERBINDUNG MIT %RN¼HRUNGSBERATUNG
UND -UNDHYGIENE /BERß¼CHENMINERALISATION EMPÞNDLICHER :AHNH¼LSE 3CHMELZENTKALKUNG
UNTER ABNEHMBAREN 3CHIENEN PARTIELLEN 0ROTHESEN UND ORTHODONTISCHEN ØPPARATEN 2EßUO
RIDIERUNG ABGESCHLIFFENER 3CHMELZPARTIEN BEIM SELEKTIVEN %INSCHLEIFEN UND BEI 6ERLETZUNGEN
DES :AHNSCHMELZES Gegenanzeigen: ´BEREMPÞNDLICHKEIT GEGEN EINEN DER 7IRKSTOFFE ODER
EINEN DER SONSTIGEN "ESTANDTEILE 6ORLIEGEN PATHOLOGISCHDESQUAMATIVER 6ER¼NDERUNGEN
DER -UNDSCHLEIMHAUT ØBSCHILFERUNG DES %PITHELS
0ERSONEN BEI DENEN DIE +ONTROLLE ÔBER
DEN3CHLUCKREßEXNICHTGEW¼HRLEISTETISTPharmakotherapeutische Gruppe:3TOMATOLOGIKA
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(AMBURG Stand: Februar 2014
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5
Aktuelles
Standespolitik
lückenlose Bespitzelung der Bürger im EU-Raum weiter aus]XEDXHQXQGVLHGDQQDP(QGHEHTXHPXQGXQEURNUDWLVFK
HQWHLJQHQ]XN|QQHQÄ'LH)HLQGHGHV%DUJHOGHVVWUHEHQQDFK
WRWDOHU.RQWUROOH³ZLHHVGLHÄ)UDQNIXUWHU$OOJHPHLQH³JDQ]
richtig analysierte. Wie das in Zukunft praktisch aussehen
soll, weiß allerdings noch niemand so wirklich. Bekommen
wir dann beim sonntäglichen Kirchgang (sollte der dann in
Mitteleuropa überhaupt noch erlaubt sein) zur Kollekte kein
Körberl mehr, sondern eine mobile Bankomatkasse durch
die Bankreihen gereicht? Gibt uns der grantige Kellner im
:LHQHU.DϑHHKDXVGDQQHLQHQ(UODJVFKHLQPLWGHPZLULKP
das Trinkgeld für sein Grantigsein überweisen können? Bekommt dann jedes Schulkind ein Konto mit Bankomatkarte
für sein Taschengeld, und wie soll es dadurch ein Gefühl
für das Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben entwiFNHOQ"-DZLUGGDQQJDUGLH3DUWHLHQ¿QDQ]LHUXQJSO|W]OLFK
transparent werden? Was werden zu junge, zu schöne und
zu intelligente ehemalige Minister machen, wenn ihnen ihre
6FKZLHJHUPWWHUHLQHQ.RϑHUPLW*HOG]XU9HUDQODJXQJJHben möchten? Und vor allem: Werden Wirtschaftskriminelle
und Terrororganisationen wirklich so blöd sein, sich deshalb
von ihrer Tätigkeit abbringen zu lassen? Erfreulich ist die
Tatsache, dass sich bis dato heimische Politiker und Banker
praktisch unisono gegen die $EVFKDϑXQJGHV%DUJHOGHV
ausgesprochen haben und ausnahmsweise nicht wie die
/HPPLQJHGHUhEHUPXWWL0HUNHOIROJHQÄ%DQNHQZLH3ROLWLN
sollten sich Gedanken darüber machen, wie sie das Vertrauen
der Menschen zurückgewinnen, statt es weiter zu untergraEHQ³PHLQWHÄ'LH3UHVVH³QHXOLFKGD]X(LQZDKUHV:RUW
Rasch an ihre Obergrenze scheint hierzulande neuerdings
die Meinungsfreiheit zu stoßen, wie ein aktueller Anlassfall
aus dem medizinischen Bereich sehr eindrucksvoll belegt.
So wurde vor wenigen Wochen bekannt, dass der bisher
befristete 'LHQVWYHUWUDJ HLQHV /XQJHQIDFKDU]WHV, der
seit 9 Jahren im Otto-Wagner-Spital des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) tätig ist, YRP 'LHQVWJHEHU
*HPHLQGH:LHQQLFKWPHKUYHUOlQJHUW werde. Das wäre
in der Sache selbst nichts Besonderes, meint der KAV, gäbe
HVGRFKMlKUOLFKPHKUHUHKXQGHUW)lOOHYRQ'LHQVWYHUWUlJHQ
die nach Ablauf nicht verlängert würden. Das mag ja sein,
GHQQRFKVFKHLQWHVLPJHJHQVWlQGOLFKHQ)DOODXϑlOOLJYLHOH
=XIlOOH ]X JHEHQ 'LHVH GHIDFWR.QGLJXQJ WULϑW QlPOLFK
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
zufällig einen von seinen
Kollegen und Vorgesetzten fachlich und menschlich
KHUYRUUDJHQGEHXUWHLOWHQK|FKVWTXDOL¿]LHUWHQ3XOPRORJHQGHU
aber eine von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
unabhängige Ärztegewerkschaft namens Asklepios gegründet
hat. Sie erfolgt rein zufällig, nachdem er im Zuge dieser gewerkschaftlichen Tätigkeit Kritik an der Personalpolitik der Gemeinde
Wien im medizinischen Bereich geäußert hatte. Als weiterer
Zufall kommt noch dazu, dass gleichzeitig für jene Abteilung,
an der er bislang tätig war, 13 weitere Arztposten angefordert
wurden und man also gerade in Zeiten der Personalknappheit
ausgerechnet einen der dortigen Spitzenmediziner feuert. Und
der Oberzufall ist wohl, dass die ausschlaggebende, negative
Dienstbeurteilung des Kollegen nicht etwa auf seine fachlichen
)lKLJNHLWHQ VRQGHUQ DXI VHLQH Ä,GHQWL¿NDWLRQ PLW GHQ *HVDPWLQWHUHVVHQGHU6WDGW:LHQ³XQGPLWGHQÄ*HVDPWLQWHUHVVHQ
der Dienststelle“ bezogen und von der ärztlichen Leiterin des
Krankenhauses höchstpersönlich unterschrieben wurde, die
wiederum zufällig die Ehefrau des Wiener Bürgermeisters ist.
Laut einer Stellungnahme der KAV-Direktion handelt es sich
aber um keine politisch motivierte Maßnahme. Das hätten wir
auch nie gedacht, es ist ja alles nur ein Zufall.
6HLHVZLHHVVHLDXϑlOOLJLVWDQGLHVHU6DFKHMHGHQIDOOVGDVV
ausgerechnet in einem sozialdemokratisch dominierten Bereich
gewerkschaftliche Tätigkeit und kritische Diskussion neuerdings
unerwünscht zu sein scheinen. Da hat man sich von Victor Adler
also schon sehr weit entfernt.
An dieser Stelle erinnere ich mich an ein Interview zum österreichischen Gesundheitswesen, das Ministerin Dr. Sabine
2EHUKDXVHU63gLPYHUJDQJHQHQ)HEUXDUGHU7DJHV]HLWXQJ
Ä'LH 3UHVVH³ JDE 'DEHL ZXUGH VLH DEVFKOLH‰HQG DXFK ]XP
parteiinternen Richtungsstreit der SPÖ zur Asylpolitik befragt
XQGPHLQWHGD]XY|OOLJULFKWLJÄ(LQH3DUWHLLQGHUPDQQLFKW
über verschiedene Richtungen diskutieren kann, ist eine tote
Partei.“ Wie mausetot dann aber im Umkehrschluss eine von
welcher Partei auch immer geführte Stadt- oder LandesregieUXQJVHLQPXVVZHQQDQLKURϑHQVLFKWOLFKNHLQH.ULWLNPHKU
geübt werden darf, das möchte ich nun dahingestellt lassen.
Keine Obergrenze scheint hingegen die Selbstüberschätzung
mancher Zahntechniker zu kennen. So berichtet etwa deren
Bundesinnungsmeister in seinem Editorial zur neuesten AusJDEHGHU=HLWXQJÄURWZHLVV³PLW6WRO]EHUHLQHDQJHEOLFKH
.RPSHWHQ]HUZHLWHUXQJGHU=DKQWHFKQLNHU im Jahre 2012.
Da muss mir damals irgendetwas entgangen sein. Egal, angebOLFKNlPHQQXQGXUFKVHLQHHUIROJUHLFKHgϑHQWOLFKNHLWVDUEHLW
im Radio, wo wir ja regelmäßig hören, dass jeder Zahn ein
IonoSelect® - Universelles
Glasionomer-Material in der
VOCO-Applikationskapsel
Kunstwerk ist, angeblich immer mehr Patienten in die zahntechnischen Labors, um sich dort von Technikern beraten zu
lassen. Und er sei davon überzeugt, dass sie (Anmerkung: die
Zahntechniker) das auch können, meint der Bundesinnungsmeister. Seine Überzeugung in Ehren, aber ich habe da so meine
Zweifel, wenn ich - gleichsam als Richtwert - an eine Patientin
GHQNHGLHHUVWYRUHLQSDDU:RFKHQPHLQH3UD[LVDXIVXFKWH
Die Trägerin einer Totalprothese konsultierte mich nämlich
wegen einer Druckstelle im Unterkiefer, die erst kürzlich aufgetreten sei. Alles klar, die ältere Prothese gehört nun unterfüttert - so hätte sie ein Zahntechniker in seinem Labor wohl
beraten. Das hätte ich auf den ersten Blick zugegebenermaßen
auch gedacht. Als einer der lästigen Kostenverursacher im
Gesundheitswesen war ich aber so frei, zusätzlich noch ein
Panoramaröntgenbild zu machen, und fand in der Umgebung
der Druckstelle auch prompt eine suspekte Aufhellung im
Knochen. Wie sich an der Universitätsklinik für Kieferchirurgie
im Wiener AKH, wo die Patientin dann dankenswerterweise
in allerbesten Händen war, sehr bald herausstellte, entdeckte
ich dabei ein adenoid-zystisches Kieferkarzinom, dessen von
außen nicht sichtbare, incipiente Raumforderung der wahre
Grund für das Entstehen der Prothesendruckstelle war. Wäre
diese ältere Dame nun gleich zum Zahntechniker ins Labor
gegangen, dann hätte der wohl lediglich ihre Prothese kunstvoll
unterfüttert. Ich hingegen habe zwar fraglos kein Kunstwerk
der Ästhetik vollbracht, aber mit meinem zahnärztlichen Vorgehen möglicherweise indirekt ihr Leben retten oder zumindest
verlängern können - wenn ich mir diese Bemerkung in jener
gebotenen Bescheidenheit und Demut erlauben darf, die der
JHJHQZlUWLJHQ)KUXQJGHU=DKQWHFKQLNHULQQXQJEHGDXHUOLcherweise gänzlich zu fehlen scheint. Langer Rede, kurzer Sinn:
Untersuchung, Diagnose und Beratung in der Zahnheilkunde
JHK|UHQHLQ]LJXQGDOOHLQLQGLH=DKQDU]WSUD[LVXQGVLFKHUQLFKW
ins zahntechnische Labor.
Und da fährt trotz imaginärer Kompetenzerweiterung und
nutzlos teurer Radiowerbung auch in Zukunft die Eisenbahn
drüber.
MR DDr. Claudius Ratschew
Pressereferent der
Österreichischen Zahnärztekammer
4 gewinnt: Befestigung, Füllungen,
Stumpfaufbau, Unterfüllungen
IonoSelect ist ein universelles Glasionomer-Material, welches
als weltweit erstes Produkt für die vier Hauptindikationen
eines GIZ geeignet ist: Befestigung, Füllungen, Stumpfaufbau,
Unterfüllungen. Je nach Wahl des entsprechenden FlüssigNHLWVNROEHQVIUGHQ.DSVHON|USHUXQGGHUGDGXUFKGH¿QLHUWHQ
Pulver-Flüssigkeitszusammensetzung in der Applikationskapsel kommt das Material bei verschiedenen Indikationen zum
Einsatz. So hat man wahlweise ein Befestigungs-, Füllungs-,
Stumpfaufbau- oder Unterfüllungsmaterial zur Hand. IonoSelect überzeugt damit sowohl durch innovative Technik und
sein breites Einsatzspektrum als auch durch die platzsparende
Bevorratung dank des einmaligen Kombinationskonzepts von
Kolben und Kapseln.
IonoSelect als Füllungsmaterial zeichnet sich durch sehr
gute physikalische Eigenschaften wie etwa eine hohe Druckfestigkeit, gute Haftung an Schmelz und Dentin sowie hohe
Biokompatibilität und Fluoridfreisetzung aus. Es ist geeignet für
Füllungen von nicht-okklusionstragenden Klasse-I-Kavitäten,
semipermanente Füllungen von Kavitäten der Klassen I und II,
Füllungen von Klasse-III- und Klasse-V-Kavitäten, Versorgungen von Zahnhalsläsionen und Wurzelkaries, temporäre
Füllungen, Unterfüllungen, Milchzahnrestaurationen und die
erweiterte Fissurenversiegelung. Das Füllungsmaterial ist
sowohl in einer zahnfarbenen Universalfarbe als auch in der
)DUEH3LQNHUKlOWOLFK'DPLWHPS¿HKOWHVVLFKLQVEHVRQGHUHIU
die Kinderzahnheilkunde und die Behandlung von Patienten mit
geringer Compliance. Zudem lassen sich mit IonoSelect stabile
Stumpfaufbauten erstellen, wobei gerade durch die Farbe Pink
eine gut erkennbare Abgrenzung von Aufbau und verbliebener
Zahnhartsubstanz ermöglicht wird.
IonoSelect als zahnfarbenes Befestigungsmaterial überzeugt
ebenfalls mit hoher Druckfestigkeit, Biokompatibilität und Fluoridfreisetzung sowie durch gute Fließeigenschaften und geringe
Filmdicke. Möglich sind die Befestigung von metallbasierten
Kronen, Brücken, Inlays und Onlays, die Befestigung von
hochfesten vollkeramischen Kronen und Brücken, die Befestigung von metallbasierten und hochfesten vollkeramischen
Kronen und Brücken auf Implantatabutments, die Befestigung
von konfektionierten Stahlkronen und Metall-Wurzelstiften bzw.
indirekten Metall-Stift-Stumpfaufbauten sowie die Fixierung von
orthodontischen Bändern.
Die Anwendung von IonoSelect ist bei allen Indikationen
gleichermaßen einfach. Nach dem Mischen ist das Material
sofort einsatzbereit und kann mit einem Applikator eingebracht
werden. Die Verarbeitungszeit ist mit mindestens eineinhalb
Minuten (Füllung, Stumpfbau) bzw. mindestens zwei Minuten
(Befestigung) ab Mischbeginn hinreichend lang. IonoSelect
erfordert keine Konditionierung der Zahnhartsubstanz, ist
feuchtigkeitstolerant und verfügt über eine kurze Abbindezeit.
IonoSelect in der neuen VOCO-Applikationskapsel ist kompatibel mit allen handelsüblichen Applikatoren.
Pressemitteilung der
VOCO GmbH, 27457 Cuxhaven, Germany, www.voco.de
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at
7
Aktuelles
Lachgassedierung
Paritätische Schiedskommission wegen
Lachgassedierung
in der Kassenpraxis
I
ch habe für meine Ordination vor ca. 3 Jahren
HLQ*HUlW]XU/DFKJDVVHGLHUXQJDQJHVFKDϑWXQG
dieses vor allem bei Angstpatienten angewendet.
Bei einer meiner letzten Sedierungen hat der
EHWUHϑHQGH3DWLHQWGLH+RQRUDUQRWHEHLGHU6DO]burger Gebietskrankenkasse zur Bezuschussung
eingereicht. Dies wurde mir von der SGKK mitgeWHLOWYHUEXQGHQPLWGHU)RUGHUXQJGDV+RQRUDUDQ
den Patienten zurück zu zahlen und die Leistung
PLWGHU.DVVHDOV3RVÄ.XU]5DXVFKQDUNRVH³
für € 17,80 abzurechnen.
Ich habe in einem längeren Briefwechsel versucht,
GDU]XOHJHQGDVVHVVLFKEHLGHUPRGHUQHQ)RUP
der Lachgassedierung um keine Narkose handelt,
da die dazu notwendigen Kriterien wie Analgesie
und Bewusstseinsverlust nicht eintreten.
1DFK PHKUHUHQ $XϑRUGHUXQJHQ VHLWHQV GHU 6*.. LKUHP
Standpunkt zu folgen, hat diese ein Paritätisches Schiedsverfahren (PSK) eingeleitet.
Nachdem ich als Kassenreferent der Salzburger Landeszahnärztekammer in der Vergangenheit eine nicht unbeträchtliche
Anzahl diverser Verfahren gegen die Salzburger Gebietskrankenkasse führen durfte, hat mich die Einleitung eines
Verfahrens gegen meine Person nicht sonderlich aufgeregt.
Da dieses Verfahren aus meiner Sicht aber elementare Interessen der beiden auf dem österreichischen Markt tätigen
)LUPHQIUGHQ9HUWULHEYRQ/DFKJDVJHUlWHQEHWULϑWELQLFK
mit diesen in Verbindung getreten. Es sind dies eine österreiFKLVFKH)LUPDXQGHLQHDXV%D\HUQ0HLQ$QVLQQHQZDUHLQH
Beteiligung an den Kosten für unseren Anwalt zu erreichen,
der uns seit Jahren erfolgreich in diesen Verfahren vertritt.
,FKKDEHYHUVXFKWGHQ]XVWlQGLJHQ9HUWUHWHUQGHU)LUPHQ
NODU]XPDFKHQGDVVLP)DOOHHLQHVQHJDWLYHQ$XVJDQJHV
dieser PSK die Verwendung eines Lachgasgerätes in einer
.DVVHQSUD[LV ZLUWVFKDIWOLFK QLFKW PHKU P|JOLFK VHLQ ZLUG
8
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
'LH *HVFKlIWVIKUHU EHLGHU )LUPHQ ZDUHQ EHUHLW XQV PLW
Informationsmaterial zu unterstützen, aber Geld wollte man
nicht in die Hand nehmen.
'LH.RQVHTXHQ]IUPLFK,FKZHUGHYHUVXFKHQPHLQ/DFKgasgerät auf dem deutschen Markt zu verkaufen, werde das
Honorar an den Patienten zurückbezahlen und der Salzburger
Gebietskrankenkasse die Pos. 40 mit der nächsten Abrechnung nachverrechnen.
)UPLFKLVWGDPLWGLH$QZHQGXQJYRQ/DFKJDVLQGHU.DVVHQSUD[LV*HVFKLFKWHXQG6LHOLHEH.ROOHJLQQHQXQG.ROOHJHQ
VROOWHQ VLFK GLH 1HXDQVFKDϑXQJ HLQHV /DFKJDVJHUlWHV JXW
überlegen.
OMR Dr. Herbert Eder
Referent für Kassenangelegenheiten
der Landeszahnärztekammer für Salzburg
Smart Implantology Solutions
Stellungnahme des
Bundesministeriums für Gesundheit
Lachgassedierung
durch Zahnärzte/-innen
D
LH)UDJHREGHUGLH=DKQDU]W=DKQlU]WLQLQGHU]DKQlU]WOLFKHQ3UD[LV/DFKgas anwenden darf, wird in Österreich kontroversiell gesehen und wurde
vom Obersten Sanitätsrat mit einer ausdrücklich ablehnenden Haltung diskutiert. Dabei wurde die Meinung vertreten, dass /DFKJDVDOV1DUNRVHPLWWHO
DXVVFKOLH‰OLFKGXUFK)DFKlU]WHLQQHQIU$QlVWKHVLRORJLHXQG,QWHQVLYPHGL]LQ
anzuwenden wäre.
SPI
DAS ORIGINALE
SPIRAL-IMPLANTAT
Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass bereits durch die Vornahme einer
Narkose bei gleichzeitiger Durchführung einer zahnärztlichen Behandlung durch
HLQHHLQ]LJH3HUVRQGHQGLH=DKQDU]W=DKQlU]WLQHLQEHVRQGHUHVXQGKRKHV
Risiko gegeben ist, zumal zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen, die eine
9ROOQDUNRVHHUIRUGHUQUHJHOPl‰LJHLQJULϑVLQWHQVLYH7lWLJNHLWHQVLQGVRGDVV
GLH JOHLFK]HLWLJH 1DUNRVHEHUZDFKXQJ GXUFK GHQGLH =DKQDU]W=DKQlU]WLQ
aus haftungsrechtlicher Sicht bereits als Einlassungsfahrlässigkeit gewertet
werden könnte.
%HL]DKQlU]WOLFKHQ(LQJULϑHQEHLGHQHQ/DFKJDV]XU9RUQDKPHHLQHU9ROOQDUkose notwendig ist, sollte daher ungeachtet einer allfälligen diesbezüglichen
%HIlKLJXQJGHVGHU=DKQDU]WHV=DKQlU]WLQGLH1DUNRVHQLFKWDXFKVHOEVWGXUFK
GLHVHQGXUFKJHIKUWZHUGHQ
*XWEHZ¦KUWH7HFKQRORJLH
Innovatives Produkt
In diesem Sinne ist sicherzustellen, dass der Ansicht des Obersten Sanitätsrates Rechnung getragen wird, wonach eine Anwendung von Lachgas
LQ =DKQDU]WRUGLQDWLRQHQ GXUFK GHQGLH =DKQDU]W=DKQlU]WLQ VFKRQ GHVKDOE
unterbleiben muss, da - unabhängig von einer bestimmten Narkosemethode
HLQH=DKQDU]W=DKQlU]WLQQLFKW]HLWJOHLFKHLQH1DUNRVHEHUZDFKHQXQGGLH
anspruchsvolle zahnärztliche Behandlung durchführen kann (bei geringfügigen
(LQJULϑHQVWHOOWVLFKQLFKWGLH1RWZHQGLJNHLWHLQHU1DUNRVH
(LQIDFKHVFKLUXUJLVFKHV9RUJHKHQ
%HQXW]HUIUHXQGOLFKH3URWKHWLN
%HVWHV3UHLV/HLVWXQJV9HUK¦OWQLV
Lebenslange Garantie
Wien, den 31. März 2015
Generalvertrieb für Österreich:
%0*,,$
$OOJHPHLQH*HVXQGKHLWVUHFKWVDQJHOHJHQKHLWHQ
XQG*HVXQGKHLWVEHUXIH
Alpha Implant GmbH
Mariahilfer Straße 123/3, 1060 Wien
+43 1 59999 11 22
RIĆFH#DOSKDLPSODQWDW|DOSKDLPSODQWDW
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at
9
Gesetz & Recht
5HJLVWULHUNDVVHQS‹LFKW
Höchstgerichtliche Neuigkeiten betreffend
5HJLVWULHUNDVVHQS‹LFKW
1DFKGHPVLFKGHU9HUIDVVXQJVJHULFKWVKRI
QXQDXFKPLWGHU5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW
EHVFKlIWLJWKDWLVWGDV7KHPDXPIROJHQGH$VSHNWHUHLFKHU9I*+(QWVFKHLGXQJ
YRP0lU]]X**
*
D
ie 5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW ist aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) QLFKW YHUIDVVXQJVZLGrig! Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu
reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden.
'LH 9HUSÀLFKWXQJ ]XU 9HUZHQGXQJ HLQHU 5HJLVWULHUNDVVH
OLHJWGDPLWLP|ϑHQWOLFKHQ,QWHUHVVHXQGEHZLUNWDXFKEHL
.OHLQXQWHUQHKPHUQNHLQHQXQYHUKlOWQLVPl‰LJHQ(LQJULϑLQ
GLH)UHLKHLWGHU(UZHUEVEHWlWLJXQJ
Darüber hinaus hat der VfGH aber klargestellt, dass sich die
5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW QLFKW aus den 8PVlW]HQ GHV
-DKUHVHUJLEW(LQHÄ5FNZLUNXQJ³JLEWHVQLFKW(UVW
der 8PVDW]DEGHP-lQQHULVWIUGLH)UDJHGHU
5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWPD‰JHEOLFK.
'LHVEHGHXWHWLQGHU3UD[LVGDVV6LHHUVWEHLhEHUVFKUHLWHQ
GHU8PVDW]JUHQ]HQLP/DXIHGHV-DKUHV (addierte
Gesamtumsätze über € 15.000,- und davon Barumsätze über
¼DE%HJLQQGHVYLHUWIROJHQGHQ0RQDWVYHUSÀLFKWHW
sind, eine Registrierkasse zu benützen:
Überschreiten beider Umsatzgrenzen im:
-lQQHU
5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWDE
0DL
)HEUXDU
-XQL
0lU]
-XOL
$SULO
$XJXVW
0DL
6HSWHPEHU
-XQL
2NWREHU
-XOL
1RYHPEHU
$XJXVW
'H]HPEHU
6HSWHPEHU
1. Jänner 2017
2NWREHU
)HEUXDU
1RYHPEHU
1. März 2017
'H]HPEHU
1. April 2017
$FKWXQJ 'LH (LQ]HODXI]HLFKQXQJV XQG %HOHJHUWHLOXQJVSÀLFKW JLOW XQDEKlQJLJ GDYRQ EHUHLWVDE-lQQHU
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
$XFK GDV %XQGHVPLQLVWHULXP IU )LQDQ]HQ KDW DXI GLH
9I*+(QWVFKHLGXQJUHDJLHUWXQGGLHÄ6WUDϑUHLKHLW³ZLHIROJW
umformuliert:
Ä:HUGHLFK¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKLPHUVWHQ
+DOEMDKUEHVWUDIWZHQQLFKPHLQH%DUXPVlW]HQLFKWPLWWHOVHOHNWURQLVFKHU5HJLVWULHUNDVVH
HUIDVVH"
:LUGGLH%HOHJHUWHLOXQJVSÀLFKWLQGHU=HLWYRP
1. Jänner 2016 bis 30. April 2016 nicht erfüllt, wird
GLHVNHLQH¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKHQ.RQVHTXHQ]HQ
>YJO†)LQDQ]VWUDIJHVHW])LQ6WU*@KDEHQ'LH
Abgabenbehörden und deren Organe werden keine
¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKHQ9HUIROJXQJHQVHW]HQVRQGHUQ
YLHOPHKUGLH8QWHUQHKPHULQQHQXQG8QWHUQHKPHUSURDNWLYXQWHUVWW]HQ
:LUGGLH5HJLVWULHUNDVVHQXQG%HOHJHUWHLOXQJVSÀLFKW
LQGHU=HLWYRP0DLELV-XQLQLFKW
HUIOOWVLQGNHLQH¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKHQ.RQVHTXHQ]HQ
]XHUZDUWHQZHQQGHU8QWHUQHKPHUGLH8QWHUQHKPHULQ*UQGHIUGLH1LFKWHUIOOXQJGLHVHU3ÀLFKWHQJODXEKDIWPDFKHQNDQQZLHEHLVSLHOVZHLVH$QVFKDϑXQJ
einer Registrierkasse aufgrund Lieferschwierigkeiten
GXUFKHLQHQ.DVVHQKHUVWHOOHUQLFKWP|JOLFK,QVWDOODtion der notwendigen Software war mangels notwenGLJHUIDFKOLFKHU%HUDWXQJGXUFK,76HUYLFHIDFKPDQQ
QLFKWUHFKW]HLWLJP|JOLFKHUIRUGHUOLFKH(LQVFKXOXQJGHV
8QWHUQHKPHUVXQGVHLQHU(UIOOXQJVJHKLOIHQZDUQLFKW
zeitgerecht durchführbar).“
'DV(UNHQQWQLVGHV9HUIDVVXQJVJHULFKWVKRIHV¿QGHQ6LHDXI
der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer unter
www.zahnaerztekammer.at XQWHU GHP %XWWRQ Ä5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW³]XP'RZQORDG
Mag. Kristine Rosner
Juristin in der
Österreichischen Zahnärztekammer
1010 Wien, Freyung 8
Österreich
Presseinformation
Mag. Christian Neuwirth
Sprecher des
Verfassungsgerichtshofes
Tel ++43 (1) 531 22-1006
Twitter: @VfGHSprecher
[email protected]
www.verfassungsgerichtshof.at
Registrierkassenpflicht ist
nicht verfassungswidrig
Aber: Sie gilt frühestens ab dem 1. Mai
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die
Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist
dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren
und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die
Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt
damit im öffentlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei
Kleinunternehmen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in
die Freiheit der Erwerbsbetätigung.
Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt
jedoch frühestens ab dem 1. Mai dieses Jahres. Es ist
nämlich nicht so, dass sich die Registrierkassenpflicht aus
den Umsätzen des Jahres 2015 ergibt. Das Überschreiten
gewisser Umsatzgrenzen im Jahr 2015 spielt für die Frage
der Registrierkassenpflicht keine Rolle. Eine
„Rückwirkung“ gibt es nicht. Das Gesetz ist hier
vollkommen klar.
Das bedeutet: Erst der Umsatz ab dem 1. Jänner 2016 ist
für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich; sie
wirkt dann gegebenenfalls für den Einzelnen, der im
Gesetz festgelegten Frist entsprechend, frühestens ab
dem 1. Mai 2016.
Presseinformation vom 15. März 2016
Zahl der Entscheidung: G 606/2015, G 644/2015, G 649/2015
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 11
Steuer
Banküberweisungen
Neue Regeln zu
Banküberweisungen
Seit Jahresbeginn gelten bei Bankzahlungen
von Steuern neue Regeln: (VPVVHQYRQJHVHW]HVZHJHQDOOH)LQDQ]DPWV]DKOXQJHQ
DXIHOHNWURQLVFKHP:HJLP5HJHOIDOOSHU
,QWHUQHW%DQNLQJGXUFKJHIKUWZHUGHQ
Nur in Ausnahmefällen - bei Unzumutbarkeit
- ist die Entrichtung mit Zahlungsanweisung
(Zahlschein) noch zulässig. Der Hintergrund
dieser Maßnahme sind behördliche Verwaltungseinsparungen.
)UhEHUZHLVXQJHQDQGHQ)LVNXVLVWGXUFKGDV6WHXHUUH
IRUPJHVHW] GDV (OHFWURQLF %DQNLQJ JHVHW]OLFK
vorgeschrieben, wenn dies für den Steuerpflichtigen
zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn
jemand auch andere Zahlungen per Electronic Banking
vornimmt.
Daher wurde für die Begleichung von Steuerschulden gesetzlich festgelegt, dass dies mittels der von den KreditinVWLWXWHQLQGHQ(%DQNLQJ6\VWHPHQEHUHLWVDQJHERWHQHQÄ)LQDQ]DPWV]DKOXQJ³RGHUEHU)LQDQ]2QOLQHÄHSV³9HUIDKUHQ
zu erfolgen hat.
'XUFK GLH )LQDQ]lPWHU ZXUGH LQ GLHVHP =XVDPPHQKDQJ
beispielsweise bekannt gegeben, dass den Vierteljahresberichtigungen über die Einkommensteuervorauszahlungen
künftig keine vorgedruckten Zahlscheine beigelegt werden
VROOHQ =DKOXQJVDQZHLVXQJHQ ZHUGHQ GDQQ YRQ GHQ )L
nanzämtern per Post auf Anforderung nur mehr gesondert
verschickt.
:LFKWLJ %HL MHGHU (LQ]DKOXQJ DQ GDV )Lnanzamt mittels Papier-Zahlungsanweisung
PXVVLP)HOGÄ=DKOXQJVUHIHUHQ]³GLHHLJHQH
Steuernummer richtig eingetragen werden!
Die einzutragende Steuernummer umfasst
=LϑHUQXQGVHW]WVLFKDXVGHU1XPPHUGHV
)LQDQ]DPWHV6WHOOHQXQGGHULQGLYLGXHOlen Nummer (7 Stellen) zusammen.
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
© *LQD6DQGHUV - Fotolia.com
hEHUZHLVXQJHQDQGDV)LQDQ]DPW
.HLQH%HOHJHPHKUEHL
HUKDOWHQHQhEHUZHLVXQJHQ
:HLWHUVGUIHQVHLW)HEUXDUGLH,PDJH'DWHLHQHLQJHscannten Zahlscheine) bei Überweisungen mittels Zahlschein
nicht mehr von der Bank an den Empfänger weitergeleitet
werden. Dies ist in der EU-SEPA-Verordnung so geregelt. Dies
bedeutet, dass die Empfänger von Bankeinzahlungen viele
Informationen nicht mehr vom Zahlschein eruieren können,
weil sie diesen aufgrund dieser neuen Verordnung von der
Bank nicht mehr bekommen.
:HQQEHLVSLHOVZHLVHLQHLQHU=DKQDU]WSUD[LVGLH%H]DKOXQJ
einer Honorarnote eines Patienten durch eine andere Person
erfolgt, kann dies zu einem Zuordnungsproblem führen. Es
wird sich zeigen, ob und inwieweit die einzelnen Banken
Angaben hinsichtlich Verwendungszweck aus der Zahlungsanweisung auf den Kontoauszug übernehmen.
8PVRZLFKWLJHULVWDEQXQGDV)HOGÄ=DKOXQJVUHIHUHQ]³DXI
den Überweisungsscheinen richtig auszufüllen, da diese
nach wie vor beim Zahlungsempfänger aufscheinen muss.
Mag. Wolfgang Leonhart
Leonhart + Leonhart - Steuerberatung für Ärzte
1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a
www.leonhart.at
Diverses
Buchbesprechung
Karolinchen Karies
- Die Story!
Susanne Track & Dr. Roland Rainer
Papierfresserchens MTM-Verlag/Herzsprung Verlag
Hardcover, 32 Seiten, farbig illustriert
ISBN 978-3-86196-534-3
D
reimal täglich Zähne putzen - haha,
DOOHV%O|GVLQQ¿QGHW.DUROLQFKHQ
6LH ¿QGHW HV NODVVH ZHQQ YLHO 6FKRkolade gegessen wird, Gummibärchen
und Zuckerstangen in den Zähnen kleben bleiben - und das am besten über
Nacht! Im Mund der kleinen Luise lebt
HVVLFKVRJDQ]ZXQGHUEDUGDV¿QGHW
DXIMHGHQ)DOO.DUROLQFKHQGHUHQ1DFKname Karies lautet!
Doch all das wird sich ändern! Mit dem
ersten Kinderbuch von Dr. Roland RaiQHUVHLQHV=HLFKHQV)DFKDU]WIU=DKQ
Mund- und Kieferheilkunde, und Autorin
Susanne Tack: Karolinchen Karies - Die
Story.
Klar geht es in diesem wundervollen
Buch, das Kinderherzen im Sturm
HUREHUW XP GDV 7KHPD Ä=DKQK\giene“ - aber nicht mit erhobenem
=HLJH¿QJHUVRQGHUQPLW:LW]&KDUPH
und tollen Zeichnungen. Dieses Buch
LVWHLQ0866IUMHGH=DKQDU]WSUD[LV
jeden Kindergarten, jede Schule - ach,
einfach für jeden, der noch Zähne
hat! Denn: Achtung! Warnung! Dieses
Buch kann die Krankheit deiner Zähne
gefährden!
Zu Risiken und Nebenwirkungen dieses
tollen Kinderbuchs lesen Sie den KlapSHQWH[WXQGIUDJHQ6LH,KUHQ9HUOHJHU
oder Buchhändler!
'LH$XWRUHQ
Susanne Tack ZXUGH LQ 1LHGHUösterreich geboren. Nach einem fünfjährigen Aufenthalt in den USA und
der Geburt ihrer Tochter gründete sie
2008 Gasteiner Aroma Engel, arbeitet
als Künstlerin und Energetikerin. Heute
lebt die Autorin in Bad Gastein mit Ehemann, 2 Kindern und 2 Katzen.
Dr. Roland RainerZXUGHLQ9LOODFK
geboren. Er ist Arzt für Allgemeinmedi]LQXQG)DFKDU]WIU=DKQ0XQGXQG
Kieferheilkunde. Seit 1995 hat er eine
=DKQDU]WSUD[LV LQ %DG +RIJDVWHLQ (U
ist verheiratet und hat einen Sohn.
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Zahnwaren und Drogengroßhandel
Zentrale A-4060 Leonding, Paschingerstraße 59, Tel: +43(0)732/77 24 45, Fax: +43(0)732/78 30 54
Filiale A-1020 Wien, Taborstraße 62, Tel: +43(0)1/216 11 80, Fax: +43(0)1/212 01 60
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St.
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 13
Versicherung
Berufsunfähigkeit
Die „geheimen Tricks“
im Umgang mit Versicherungen
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5HQWHQYHUVLFKHUXQJ
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UHOHYDQWHQ9HUVLFKHUXQJVEHUHLFKH
(LQ ]HQWUDOHV 5LVLNR IDVW MHGHV )UHLEHUXÀHUV ZHQQ QLFKW
jedes Erwerbstätigen überhaupt, ist das Risiko, seinen
Erwerbsberuf nicht mehr ausüben zu können. Laut Statistik der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) handelt es
sich dabei um das mit Abstand höchste Personenrisiko
in Österreich: etwa 20 % der Erwerbstätigen werden berufsunfähig, bevor sie das Regelpensionsalter erreichen.
Wem staatliche und Standes-Versorgung nicht reichen, der
HUJlQ]WGLH3ÀLFKWV\VWHPHPLWSULYDWHQ%HUXIVXQIlKLJNHLWV
Rentenversicherungen.
Ein Überblick:
© kamasigns - Fotolia.com
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Versicherung
6WDDWOLFKH9RUVRUJH
*UXQGODJH$QGHUVDOVLQ'HXWVFKODQGH[LVWLHUWLQgVWHUUHLFK
QRFKHLQVWDDWOLFKHV9RUVRUJHV\VWHPJHQDQQWÄ,QYDOLGLWlWVSHQVLRQ³IU$QJHVWHOOWHRGHUÄ(UZHUEVXQIlKLJNHLWVSHQVLRQ³
(für Selbstständige). Es handelt sich neben der Alterspension
XPGLH]ZHLWH.HUQOHLVWXQJGHU3HQVLRQVYHUVLFKHUXQJ)U
Personen bis 50 wurde diese Rentenleistung ab 1. 1. 2014
massiv eingeschränkt: Seit der letzten Reform können
< 50-jährige eine Invaliditätsrente nur noch dann beanspruchen, wenn eine medizinische Rehabilitation ausgeschlossen
ist. Sonst gibt es Reha-Leistungen, die über das AMS (!)
organisiert werden.
Berufsunfähigkeit
werden jungen Mitgliedern als Bonusanwartschaftspunkte
ÄJHVFKHQNW³ VLH HUKDOWHQ DOVR ]X %HJLQQ GLH 0D[LPDO
(Grund-)Rente. Später kann diese Höhe nur durch laufende
hohe Beiträge weiter aufrechterhalten werden.
5HQWHQK|KH Unterschiedlich je nach Landes-Wohlfahrtsfonds, aus der Grundrente derzeit ca. € 1.000,- pro Monat.
6WHXHU Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds sind steuerlich
absetzbar; die Rente ist sofort zu versteuern.
/HLVWXQJ (LQH PRQDWOLFKH 5HQWHQOHLVWXQJ [ SUR -DKU
Geleistet wird, wenn es aufgrund des Gesundheitszustandes
nicht möglich ist, die (selbstständige) Erwerbstätigkeit weiter
auszuüben. Die Höhe der Rente lässt sich theoretisch zu jedem Zeitpunkt aus dem persönlichen Online-Pensionskonto
ersehen. Die Auswertung aus dem Pensionskonto ist grundsätzlich einfach. Viele Berater verfügen zudem über Softwarelösungen, die den etwas mageren Informationsgehalt
des Pensionskontoauszugs verständlicher machen.
5HQWHQK|KH Die Höhe errechnet sich genau wie die Altersrente, also vor allem aufgrund von Beitragshöhe und -dauer.
Was bedeutet, dass Junge, die berufsunfähig werden, fast
QLFKWVDXVGLHVHP6\VWHPHUZDUWHQGUIHQ)UODQJH=HLW
EOHLEW GHU $QVSUXFK LQNOXVLYH GHU VWDDWOLFKHQ Ä$XVJOHLFKV]XODJH³ VRPLW ¿[ DP 0LQGHVWQLYHDX YRQ GHU]HLW ¼ PRQDWOLFK)UGLHHUVWHQ%HUXIVMDKUHEHVWHKWNHLQ9HUVLcherungsschutz.
6WHXHU Die Beiträge zur Sozialversicherung sind steuerlich
absetzbar; die Rente ist sofort zu versteuern.
:RKOIDKUWVIRQGV
*UXQGODJH Die vermutlich wichtigste Leistung des StandesVersorgungssystems gilt - ohne Mindestbeitragsdauer, ohne
Risikoprüfung (!) – ab dem 1. Tag der Kammermitgliedschaft. Der Leistungsanspruch unterscheidet sich dadurch
in wesentlichen Punkten sowohl vom staatlichen als auch
YRP SULYDWHQ 0RGHOO 'LH UHFKWOLFKH *UXQGODJH ¿QGHW VLFK
in den Statuten der 9 regionalen Wohlfahrtsfonds, die auch
nach der Trennung der Kammern für Ärzte und Zahnärzte
gemeinsam verblieben sind.
/HLVWXQJ (LQH PRQDWOLFKH 5HQWHQOHLVWXQJ [ SUR -DKU
Geleistet wird bei 100 %iger Arbeitsunfähigkeit als ZahnDU]W(LQH9HUZHLVXQJDXIDQGHUH%HUXIH¿QGHWQLFKWVWDWW
Die Höhe der Leistung ergibt sich anfangs primär aus der
Grundleistung und anhand der Anwartschaftspunkte. Diese
© '2&5$%(0HGLD - Fotolia.com
3ULYDWH9RUVRUJH
*UXQGODJH Wem die für geraume Zeit der Berufstätigkeit
etwa € 1.000,- bis € 2.000,- an Absicherungsniveau nicht
reichen, der wird diese monatliche Leistung durch eine
SULYDWH Ä%HUXIVXQIlKLJNHLWV5HQWHQYHUVLFKHUXQJ³ HUK|KHQ
Damit lassen sich in einem Vertrag oder in mehreren Verträgen deutlich höhere Absicherungsniveaus erreichen. Das
Doppelte bis Dreifache des Basis-Absicherungsniveaus sind
YHUEUHLWHW XQG KlX¿J QDFKJHIUDJW 'LH *UQGH GDIU VLQG
vielfältig: höherer gewohnter Lebensstandard, UnterhaltsYHUSÀLFKWXQJHQJHJHQEHUGHU)DPLOLH.UHGLWUFN]DKOXQJ
)L[NRVWHQHWF
/HLVWXQJ (LQH PRQDWOLFKH 5HQWHQOHLVWXQJ [ SUR -DKU
Geleistet wird ab 50 %iger Berufsunfähigkeit als Zahnarzt.
Also weit früher als die anderen Systeme. Eine Verweisung
DXIDQGHUH%HUXIH¿QGHWEHLVlPWOLFKHQ4XDOLWlWVDQELHWHUQ
nicht statt. Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in voller
Höhe unmittelbar nach dem rechtswirksamen Abschluss des
Versicherungsvertrags.
5HQWHQK|KH nach Vereinbarung und individuell sehr unterschiedlich, üblich sind Ergänzungsabsicherungen zwischen
€ 1.500,- und € 4.000,- Monatsrentenleistung.
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 15
Versicherung
Berufsunfähigkeit
6WHXHU Die Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge sind im Regelfall nicht absetzbar; die Rente ist im
Wesentlichen nicht zu versteuern.
%HVRQGHUKHLWHQGHU
%HUXIVXQIlKLJNHLWVYRUVRUJH
+LHUVROOHQGLHKlX¿JVWHQ3UD[LVIUDJHQJDQ]NQDSSEHDQWwortet werden:
:LHHUIROJWGLH/HLVWXQJVIHVWVWHOOXQJLP%8)DOO"Durch
individuelles Gutachten.
.DQQLFKGHQ%86FKXW]PLWHLQHU3HQVLRQVYRUVRUJH
NRSSHOQJa. Ob das in einem Vertrag oder in getrennten
Verträgen sinnvoller ist, sollte im Einzelfall geprüft und entschieden werden.
,QÀDWLRQVDEVLFKHUXQJ Ist bei längerfristigen Verträgen
unbedingt zu berücksichtigen, da der Kaufkraftverlust sonst
auch die private Vorsorge massiv entwertet.
5LVLNRJUXSSHQ Die privaten Anbieter teilen Ärzte und
Zahnärzte in sehr unterschiedliche Prämiengruppen ein - ein
professioneller Vergleich ist daher unerlässlich! RisikoprüIXQJ)UGLH+HUVWHOOXQJGHV9HUVLFKHUXQJVVFKXW]HVLVWHLQH
Gesundheitsprüfung erforderlich, die je nach Rentenhöhe
DXVHLQHPVLPSOHQ)UDJHERJHQRGHUDXFKHLQHUlU]WOLFKHQ
Untersuchung bestehen kann. Die Herstellung kann durchaus
aufwendig sein, wenn es sehr einfach wirkt, sind Sie entweder völlig gesund oder der Herstellungsprozess erfolgt nicht
mit ausreichender Sorgfalt!
8PJDQJPLW9RUHUNUDQNXQJHQ,PVWDDWOLFKHQXQG:))
Modell haben Vorerkrankungen keine Auswirkungen. Private
9HUVLFKHUXQJHQVFKOLH‰HQ)ROJHQDXV9RUHUNUDQNXQJHQDEHU
W\SLVFKHUZHLVH DXV 'DKHU HPS¿HKOW HV VLFK ]XVlW]OLFKH
private Absicherungen möglichst frühzeitig abzuschließen
(auch günstige Einstiegsoptionen möglich!).
$FKWXQJ
$QWUDJ]XU$XVVWHOOXQJ
HLQHV=DKQlU]WHDXVZHLVHV
*OWLJNHLWGHU
bU]WHDXVZHLVHDEJHODXIHQ
Wie bereits mehrmals in der Österreichischen
Zahnärzte-Zeitung veröffentlicht, weisen wir
neuerlich darauf hin, dass Ärzteausweise für
)DFKlU]W,QQHQ IU =0. XQG =DKQlU]W,QQHQ
GLHYRUGHP-lQQHUYRQGHQMHZHLOLJHQ
Ärztekammern ausgestellt wurden, laut Zahnärztegesetz mit 31. Dezember 2009 bereits ihre
Gültigkeit verloren haben!
Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten,
können Sie die Ausstellung eines Zahnärzteausweises bei der Österreichischen Zahnärztekammer beantragen.
)OOHQ6LHGD]XELWWHGDVDXIGHUQlFKVWHQ6HLWH
abgedruckte Antragsformular aus und senden dieses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem
Hintergrund und Unterschrift an die
gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU
.RKOPDUNW
:LHQ
)U GLH $XVVWHOOXQJ IlOOW HLQH %XQGHVDEJDEH LQ
Höhe von € 14,30 an, die unter Angabe Ihres
Namens und des Zahlungszweckes mittels Erlagschein bzw. Überweisung an folgende BankverELQGXQJ,%$1$7%,&
%:)%$7:EHLGHUbU]WHEDQNODXWHQGDXIgVterreichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist.
Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst
nach Einlangen der Bundesabgabe ausgestellt
werden können und die Ausstellung des Zahnärzteausweises im Regelfall ca. vier Wochen dauert.
Mag. Marcel Mittendorfer
VERAG Versicherungsmakler GmbH
1190 Wien, Eroicagasse 9
www.verag.at
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Der Ausweis wird Ihnen direkt bzw. über die für
Sie zuständige Landeszahnärztekammer zugestellt.
.RKOPDUNW
:LHQ
Antrag auf (Neu-) Ausstellung eines
Zahnärzte-/Dentistenausweises
Ich beantrage die (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-/Dentistenausweises wegen
Ŀ
Neuanmeldung (Ersteintragung in die Zahnärzteliste)
Ŀ
Verlust
Ŀ
Diebstahl
Ŀ Beschädigung
Ŀ Neuausstellung (bisher Ärzte-/Dentistenausweis, Namens- bzw. Titeländerung, usw.)
Für die Ausstellung des Ausweises fallen € 14,30 Bundesabgabe an. Wir ersuchen,
diese Bundesabgabe auf das Konto der Ärztebank, lautend auf Österreichische
Zahnärztekammer mit IBAN AT61 1813 0500 0021 0001 und BIC BWFBATW1, zu
überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Ausstellung des Ausweises.
Bitte vervollständigen Sie nachstehende Angaben:
Akademischer Grad bzw. Grade:
Vorname(n):
Zuname(n):
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Staatsangehörigkeit:
Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben.
…………………………….……., am ………….………………
Unterschrift (dient als Scanvorlage für den
Ausweis, bitte innerhalb der Linien schreiben)
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 17
Diverses
Kammerpost
Zahnärztliche Versorgung
im Flüchtlingsbereich
Um Ihnen einen Einblick in den „Kammeralltag“ zu gewähren,
möchten wir Ihnen nachstehenden E-Mail-Verkehr zur Kenntnis bringen,
aus welchem ersichtlich ist, mit welchen Anfragen bzw. Poststücken
die Österreichische Zahnärztekammer regelmäßig konfrontiert wird.
)UDX)%VWHOOWSHU(0DLODP0lU]IROJHQGH$QIUDJH
%HWUHϑ0HKUIDFKH:XU]HOEHKDQGOXQJ$V\OZHUEHU
Sehr geehrte Damen und Herren,
GLHVLVWHLQH$QIUDJHIUHLQHQ)UHXQGGHU$V\OZHUEHULQ:RONHUVGRUI1gLVW%HLLKPVLQGPHKUIDFKH:XU]HOEHhandlungen nötig, es sind 4 Zähne hochgradig entzündet. Er hat permanent Schmerzen.
%HLHLQHU%HKDQGOXQJGHU*..)ORULGVGRUILVWHLQ=DKQQXUXQ]XUHLFKHQGYHUVRUJWZRUGHQELVKHULVWGLH:XU]HOEHhandlung nicht abgeschlossen, die Schmerzen dauern an. Der Mann hat pro Monat nur einen Termin bekommen.
Bei einem Kassenarzt wurde uns gesagt, die Kasse übernähme die Kosten einer Wurzelbehandlung nicht, wenn die
Entzündung schon so weit fortgeschritten wäre - es gibt einen Entzündungsherd. Der ZA gab uns die Kosten mit
(XUR=DKQIUHLQH:XU]HOEHKDQGOXQJDQ'DVNDQQQDWUOLFKGHU0DQQQLFKW]DKOHQDOV$V\OZHUEHUKDW
er sehr begrenzte Mittel.
Könnten Sie uns bitte sagen, unter welchen Voraussetzungen Wurzelbehandlungen von der Krankenkasse bezahlt
werden? Da gibt es ganz unterschiedliche Auskünfte.
An wen könnten wir uns wegen der dringenden Wurzelbehandlungen noch wenden? Wir sind mittlerweile ratlos.
Danke für Ihre Auskunft.
1DFKIROJHQGH$QWZRUWGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHUZXUGHHEHQIDOOVSHU(0DLODP0lU]EHUPLWWHOW
%HWUHϑAW: Mehrfache Wurzelbehandlung Asylwerber
6HKUJHHKUWH)UDX%
HVWXWXQVOHLGGDVVGLH]DKQlU]WOLFKH%HKDQGOXQJ,KUHV)UHXQGHVLP=DKQDPEXODWRULXPGHU:LHQHU*HELHWVNUDQNHQNDVVHLQ)ORULGVGRUIQLFKW]XIULHGHQVWHOOHQGYHUODXIHQLVW'LHVH(LQULFKWXQJHQGHU*HELHWVNUDQNHQNDVVHVLQGHLJHQWOLFK
18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Diverses
Kammerpost
JHUDGHIUMHQH)lOOHJHGDFKWLQGHQHQHV3UREOHPH¿QDQ]LHOOHU$UWEHLGHU,QDQVSUXFKQDKPHYRQ]DKQlU]WOLFKHQ
Leistungen gibt, um im Sinn des ASVG (Allgemeines Sozialversicherungs-Gesetz) eine ausreichende, zweckmäßiJHGDV0D‰GHV1RWZHQGLJHQQLFKWEHUVFKUHLWHQGH9HUVRUJXQJ]XJHZlKUOHLVWHQ'HVZHJHQ¿QGHLFKHVK|FKVW
erstaunlich, dass es für Schmerzbehandlungen bzw. notwendige Wurzelbehandlungen nur einen Termin pro Monat
gibt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, eine diesbezügliche Beschwerde - am besten gleich direkt an die Obfrau der
Wiener GKK Mag. Ingrid Reischl - zu richten.
Tatsächlich ist es so, dass die Krankenkasse die Kosten für Wurzelbehandlungen von niedergelassenen ZahnärztInnen
QXUQDFKGHQREHQ]LWLHUWHQ5DKPHQEHVWLPPXQJHQGHV$69*EHUQLPPW2EGHU)DOO,KUHV)UHXQGHVLQGLHVHQ%Hreich fällt oder nicht, kann nur der jeweils behandelnde Zahnarzt bzw. die behandelnde Zahnärztin entscheiden. Ich
kann Ihnen daher nur empfehlen, auf einer Behandlung im Kassenambulatorium zu beharren oder sich diesbezüglich
DQQLHGHUJHODVVHQH.DVVHQ]DKQlU]W,QQHQ]XZHQGHQGLH,KUHQ)UHXQGVLFKHUOLFKHQWVSUHFKHQGGHUYRUKDQGHQHQ
freien Termine - beraten werden.
:DVGDVYRQ,KQHQDQJHIKUWH+RQRUDUIUHLQHSULYDW]DKQlU]WOLFKH%HKDQGOXQJEHWULϑWOLHJWGLHVHVGXUFKDXVLP
unteren Rahmen der für solche Leistungen vorgesehen Autonomen Honorarrichtlinien (AHR) der Österreichischen
Zahnärztekammer.
Mit freundlichen Grüßen
evident aktuell
VALPLAST® - flexibler Zahnersatz ist gefragt
Dass PatientInnen bei Zahn-Prothesen ein komfortabler Sitz besonders wichtig ist, liegt auf der Hand. Mit VALPLAST®
steht eine anpassungsfähige Lösung zur Verfügung, die sich für unterschiedlichste Indikationen bestens eignet.
VALPLAST® kompensiert
die meisten Nachteile herkömmlicher
Prothesen und
bietet sich z.B. für
provisorischen
Einzelzahnersatz,
Monoreduktoren,
Langzeitprovisorien,
sowie Kinder- und TeilProthesen an.
Das Material ist flexibel
und bruchstabil, ermöglicht
filigrane Gestaltung und ist
daher signifikant leichter als
herkömmliche KunststoffProthesen.
Belastung von Restzähnen und Knochen wird vermieden.
Das Ergebnis: Unübertroffener Tragekomfort, der
PatientInnen zufrieden stellt.
Weitere VALPLAST®-Vorteile:
− unempfindlich gegenüber Verfärbungen und Plaque
− keine störenden Metall-Klammern
− natürliche Anmutung (transluzent)
− kostengünstige Alternative zu festsitzendem Zahnersatz
VALPLAST®-Zielgruppen:
PatientInnen mit Kiefergelenks-Beschwerden, eingeschränkter Motorik, multipler Chemikalien-Unverträglichkeit, fortgeschrittenen Paradontal-Erkrankungen, PMMAund Metall-Allergie bzw. erhöhtem Bedürfnis
nach besonderem Tragekomfort.
Mehr auf www.evident.at
und www.valplast-labor.at
Robert Zalek
Inhaber Dentalstudio EVIDENT
Zahntechnik-Labor EVIDENT
1080 Wien, Bennoplatz 8
M 0699/11 44 18 11, T 01/408 36 00
[email protected]
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 19
Diverses
Standesveränderungen
Standesveränderungen vom 1. bis 29. Februar 2016
(LQWUDJXQJHQLQ
GLH=DKQlU]WHOLVWH
Dr. med. dent. Daniela 35$86(3(51,76&+
8010 Graz, Plüddemanngasse 39 (Steiermark)
DP)HEUXDU:DKO]DKQDU]WRUGLQDWLRQ
Dr. med. dent. Gerald )$/.(16$00(5
=g&+%$8(5
,QQVEUXFN7LURODP)HEUXDU
Dr.-medic stom. Evelyn 5$$%±.521,67(5
'HXWVFK:DJUDP %RFNÀLH‰HU 6WUD‰H
1g
DP)HEUXDU
Dr. med. dent. Arghavan )$552.+,$1
:LHQDP)HEUXDU
Zahnarzt Henrik )/(,1(5
)HOGNLUFK9RUDUOEHUJDP)HEUXDU
Dr. med. dent. Bela *$%25
:LHQHU1HXVWDGW1gDP
Dr. med. dent. Georg */2&.1(5
*UD]6WHLHUPDUNDP)HEUXDU
Dr. med. dent. Hansjoachim 527+
%UL[HQLP7KDOH'RUIVWUD‰H7LURO
DP)HEUXDU=ZHLWRUGLQDWLRQ
Dr. med. dent. Verena 6.2'$
2371 Hinterbrühl, Hauptstraße 57 (NÖ)
DP)HEUXDU:DKO]DKQDU]WRUGLQDWLRQ
Dr. med. dent. Clemens 635,1*(5
9073 Viktring, Viktringer Platz 13 (Kärnten)
DP)HEUXDU
Dr. med. dent. Annika 0(//(5
:LHQDP)HEUXDU
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Kawe 1$9<6$1<
*UD]6WHLHUPDUNDP)HEUXDU
Zahnarzt Lennart Martin 5$6&+
'RUQELUQ9RUDUOEHUJDP)HEUXDU
Dr. med. dent. Viktor Mathäus 5,%,6&+
:HOV2gDP)HEUXDU
Dr. med. dent. Tammam 6$/7,
:LHQDP)HEUXDU
Dr. med. dent. Verena 6&+8/=(*5277+2))
:LHQDP)HEUXDU
Dr. med. dent. Clemens 635,1*(5
9LNWULQJ.lUQWHQDP)HEUXDU
3UD[LVYHUOHJXQJHQ
'UPHGGHQW)ORULDQ('(5
von 7000 Eisenstadt, Scheibenbergweg 21
nach 7011 Siegendorf, Eisenstädter Straße
57 (Burgenland)
DP)HEUXDU
Dr. med. dent. Claudia 3(51(**(5
von 4040 Linz, Hauptstraße 15
QDFK/LQ]+DXSWVWUD‰H2g
DP)HEUXDU
Zahnarzt Dietmar ZURAN
von 1090 Wien, Währinger Straße 24
nach 1090 Wien, Währinger Straße 44
DP)HEUXDU=ZHLWRUGLQDWLRQ
9HUOHLKXQJ(UQHQQXQJ
Dr. med. univ. Michaela +g%$57++$<'1
- 0HGL]LQDOUlWLQ
1HXPDUNWDQGHU<EEV.HOOHUVWUD‰H1g
DP)HEUXDU
Dr. med. univ. Heinz 3200(5
- 2EHUPHGL]LQDOUDW
:LHQ0ROOJDVVH
DP)HEUXDU
6WUHLFKXQJHQDXV
GHU=DKQlU]WHOLVWH
Dr. med. univ. Hans-Peter &:(7/(5
:LHQDP)HEUXDU
Dr. med univ. Dr. med. dent. Levente 'e9e1<,
:LHQDP)HEUXDU
Dr. med. univ. Kurt ':256&+$.
%HUQGRUI1gDP)HEUXDU
Dr. med. univ. Maria *$<(5
7091 Breitenbrunn (Burgenland),
DP)HEUXDU
Dr. med. dent. Stephan +g)(5
.ORVWHUQHXEXUJ1gDP)HEUXDU
'UPHGGHQW)DULG0$7,1
'RUQELUQ9RUDUOEHUJDP)HEUXDU
Dr. med. dent. Eva 0(,(5+g)(5
.ODJHQIXUW.lUQWHQDP)HEUXDU
Drs. Hans 9$1'(5(/67
1HQ]LQJ9RUDUOEHUJDP)HEUXDU
3UD[LVVFKOLH‰XQJHQ
3UD[LVHU|ϑQXQJHQ
Dr. med. dent. Melania $/%(57
:LHQ6FK|QEUXQQHU6WUD‰H
DP)HEUXDU
Dr. med. dent. Ali $/6$0$55$(
:LHQ.XHIVWHLQJDVVH
DP)HEUXDU=ZHLWRUGLQDWLRQ
Dr-medic Corina-Elena &85(6&8
*I|KO6SDUNDVVHQVWUD‰H1g
DP)HEUXDU:DKO]DKQDU]WRUGLQDWLRQ
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Kawe 1$9<6$1<
8020 Graz, Griesgasse 12 (Steiermark)
DP)HEUXDU:DKO]DKQDU]WRUGLQDWLRQ
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Dr. med. univ. Hans-Peter &:(7/(5
:LHQ*lUWQHUJDVVH
DP-lQQHU
Dr. med univ. Dr. med. dent. Levente 'e9e1<,
:LHQ0HL‰DXHUJDVVH
DP)HEUXDU
Dr. med. dent. Joachim /$+0(
'RUQELUQ6FKXOJDVVH9RUDUOEHUJ
am 31. Dezember 2015
7RGHVIlOOH
Dr. med. univ. Knut (+5/,1*(5
.ODJHQIXUWDP)HEUXDU
Dr. med. univ. Ursula .g1,*6(&+6(5
:LHQDP)HEUXDU
Dentist Heinrich 67(,10h//(5
:LHQDP)HEUXDU
.RUUHNWXU
Prim. MR Dr. med. univ. Sven 25(&+296.<
$EVGRUI%DKQKRIVWUD‰H1gZXUGH
in der letzten Ausgabe mit falschem Titel angeführt. Prim. MR Dr. med. univ. Orechovsky
LVW)DFKDU]WIU=DKQ0XQGXQG.LHIHUKHLOkunde.
Diverses
Standesmeldungen
Mitgliederstand der
Österreichischen Zahnärztekammer
per 1. März 2016
Bundesland
Burgenland
niedergelassen
angestellt
Wohnsitz
gesamt
99
3
17
119
Kärnten
269
26
17
312
NÖ
601
54
70
725
OÖ
559
88
28
675
Salzburg
279
35
18
332
Steiermark
563
70
37
670
Tirol
388
38
39
465
Vorarlberg
157
28
10
195
Wien
959
248
198
1.405
3.874
590
434
4.898
gesamt
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 21
Kunst
präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac
dŝŇŝƐ
ƌĐŚŝƚĞŬƚƵƌĂŵ^ĐŚŶŝƩƉƵŶŬƚ
ĚĞƌ<ŽŶƟŶĞŶƚĞ
Ausstellungen
K͘Z͘^ĐŚĂƚnjΘĂƌƌLJ,ĂƵƐĞƌ
Im Zeitalter der Extreme
Ϯϳ͘:ćŶŶĞƌďŝƐϭϲ͘DĂŝϮϬϭϲ
ϭϬ͘DćƌnjďŝƐϮϳ͘ƉƌŝůϮϬϭϲ
Im Rahmen der Reihe „Architektur im Ringturm“ präsentiert
der Wiener Städtische Versicherungsverein das architektonische Erbe Georgiens. Im Mittelpunkt der Ausstellung
steht Tiflis mit seiner vielfältigen Architekturlandschaft und
-geschichte, Ende des 19. Jahrhunderts bis heute. Die umĨĂŶŐƌĞŝĐŚĞ ^ĐŚĂƵ ŝƐƚ ďĞŝ ĨƌĞŝĞŵ ŝŶƚƌŝƩ ŝŵ ZŝŶŐƚƵƌŵ njƵ ƐĞŚĞŶ͘
DŝƚKƩŽZƵĚŽůĨ^ĐŚĂƚnj;ϭϵϬϬʹϭϵϲϭͿƵŶĚĂƌƌLJ,ĂƵƐĞƌ;ϭϴϵϱʹϭϵϴϱͿ
ƐŝŶĚ njǁĞŝ ďĞĚĞƵƚĞŶĚĞ ƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞ DĂůĞƌ njƵ ĞŶƚĚĞĐŬĞŶ͕
ĚŝĞ ůĂŶŐĞ ŝŵ ^ĐŚĂƩĞŶ ǀŽŶ ďĞƌƺŚŵƚĞŶ ĞŝƚŐĞŶŽƐƐĞŶ ǁŝĞ ŐŽŶ
^ĐŚŝĞůĞ ƵŶĚ KƐŬĂƌ <ŽŬŽƐĐŚŬĂ ƐƚĂŶĚĞŶ͘ sŽƌƌĂŶŐŝŐ ŝŵ ĞƌĞŝĐŚ
ĚĞƌ 'ƌĂĨŝŬ ƚćƚŝŐ͕ ǁƵƌĚĞŶ ƐŝĞ ŝŶƚĞƌŶĂƚŝŽŶĂů ǁĞŶŝŐ ĂƵƐŐĞƐƚĞůůƚ͘
<ƌŝĞŐĞ͕ džŝů ƵŶĚ ƉŽůŝƟƐĐŚĞ ^LJƐƚĞŵǁĞĐŚƐĞů ƉƌćŐƚĞŶ ŝŚƌĞ ŝŽŐƌĂĮĞŶ͘ ŝĞ ĞŝŶnjŝŐĞ <ŽŶƐƚĂŶƚĞ ďŝůĚĞƚĞ ĚĞƌ ƉĞƌŵĂŶĞŶƚĞ EĞƵĂŶĨĂŶŐ͘
ZŝŬĞWĂƌŬDƵƐŝŬͲdŚĞĂƚĞƌƵŶĚƵƐƐƚĞůůƵŶŐƐŚĂůůĞ © ĚŽůƉŚ^ƟůůĞƌ͕ƉŝĐƚƵƌĞĚĞƐŬ͘ĐŽŵ
Ğƌ ^ƚĂĚƚŶĂŵĞ dŝŇŝƐ ;ͣdďŝůŝƐƐŝ͞Ϳ ǁŝƌĚ ǀŽŵ ůƚŐĞŽƌŐŝƐĐŚĞŶ ͣƚƉŝůŝ͞
ŚĞƌŐĞůĞŝƚĞƚ͕ĚĂƐƐŽǀŝĞůǁŝĞͣǁĂƌŵ͞ďĞĚĞƵƚĞƚƵŶĚƐŝĐŚĂƵĨĚŝĞnjĂŚůƌĞŝĐŚĞŶ͕ďŝƐnjƵϰϳ'ƌĂĚŚĞŝƘƐƉƌƵĚĞůŶĚĞŶ^ĐŚǁĞĨĞůƋƵĞůůĞŶďĞnjŝĞŚƚ͘
dŝŇŝƐǁƵƌĚĞďĞƌĞŝƚƐƐĞŝƚĚĞƌĨƌƺŚĞŶƌŽŶnjĞnjĞŝƚďĞƐŝĞĚĞůƚƵŶĚĂƵĐŚĚŝĞ
ŶƟŬĞŚŝŶƚĞƌůŝĞƘĂŶĚŝĞƐĞŵKƌƚŝŚƌĞ^ƉƵƌĞŶ͗^ĐŚůŝĞƘůŝĐŚǁĂƌĚĂƐŝŶ
der griechischen Mythologie im Zusammenhang mit dem Goldenen
sůŝĞƐĞŝŶĞŐĞǁŝĐŚƟŐĞZŽůůĞƐƉŝĞůĞŶĚĞ<ŽůĐŚŝƐ͕njƵĚĞŵĚŝĞƌŐŽŶĂƵƚĞŶ
ƐĞŐĞůƚĞŶ͕ dĞŝů 'ĞŽƌŐŝĞŶƐ͘ /ŵ ϲ͘ :ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚ ǁƵƌĚĞ dŝŇŝƐ ĂůůĞŝŶŝŐĞ
,ĂƵƉƚƐƚĂĚƚĚĞƐ>ĂŶĚĞƐ͘/ŶĚĞƌ&ŽůŐĞnjĞŝƚǁƵƌĚĞĚŝĞ^ƚĂĚƚŵĞŚƌŵĂůƐ
ĞƌŽďĞƌƚ͘hŶƚĞƌƵƐŶƵƚnjƵŶŐĚĞƐďĞǀŽƌnjƵŐƚĞŶ<ůŝŵĂƐůĞďƚĞĚŝĞĂŶĚĞƌ
^ĞŝĚĞŶƐƚƌĂƘĞůŝĞŐĞŶĚĞ^ƚĂĚƚǀŽŵ,ĂŶĚĞůƵŶĚĚĞƌ>ĂŶĚǁŝƌƚƐĐŚĂŌ͘
ĞƌĂƵĞŝŶĞƌĚŝƌĞŬƚĞŶŝƐĞŶďĂŚŶǀĞƌďŝŶĚƵŶŐŶĂĐŚDŽƐŬĂƵƵŶĚƵƌŽƉĂƐŽƌŐƚĞĨƺƌĞŝŶĞŶŐƌŽƘĞŶŶƚǁŝĐŬůƵŶŐƐƐĐŚƵď͗ĂŚůƌĞŝĐŚĞ&ĂďƌŝŬĞŶ
ŝŵdĂďĂŬͲ͕>ĞĚĞƌͲƵŶĚdĞdžƟůďĞƌĞŝĐŚĞŶƚƐƚĂŶĚĞŶƵŶĚĚĂƐ>ĂŶĚĞŶƚǁŝĐŬĞůƚĞƐŝĐŚnjƵĞŝŶĞŵĚĞƌŐƌƂƘƚĞŶƵŶĚŵŽĚĞƌŶƐƚĞŶWƌŽĚƵnjĞŶƚĞŶǀŽŶ
^ĞŝĚĞ͕ŵŝƚdŝŇŝƐ͕ĂůƐĞŶƚƌƵŵĚĞƌŬĂƵŬĂƐŝƐĐŚĞŶ^ĞŝĚĞŶŬƵůƚƵƌ͘/ŵůĞƚnjƚĞŶ
sŝĞƌƚĞůĚĞƐϭϵ͘:ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚƐƌĞĂůŝƐŝĞƌƚĞŶƌĐŚŝƚĞŬƚĞŶ͕ĚŝĞĚƵƌĐŚǁĞŐƐ
ǀŽŶĂƵƘĞŶŬĂŵĞŶ;WŽůĞŶ͕ĞƵƚƐĐŚĞ͕/ƚĂůŝĞŶĞƌ͕ZƵƐƐĞŶƵŶĚhŬƌĂŝŶĞƌͿ͕
ŐƌƂƘĞƌĞƐƚćĚƟƐĐŚĞ'ĞďćƵĚĞĞƵƌŽƉćŝƐĐŚĞŶƵƐĐŚŶŝƩƐŝŵŬůĞŬƟnjŝƐŵƵƐƵŶĚŝŶ^ƟůĂƌĐŚŝƚĞŬƚƵƌŵŝƚĞŝŶĞƌDŝƐĐŚƵŶŐĂƵƐůĞŵĞŶƚĞŶƵŶƚĞƌschiedlichster Epochen und prägten damit das Stadtbild bis heute.
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22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Kunst
Ausstellungen
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Möbel bewegen Erinnerung
ŶƐĞůŵ<ŝĞĨĞƌ
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mitnahm und untersucht Erinnerungsobjekte in Zeiten der Flucht.
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ďĞƌƺŚŵƚĞŶ,ŽůnjƐĐŚŶŝƩĞƐŝŶĚŝŶĚĞƌ^ĐŚĂƵnjƵƐĞŚĞŶ͘ŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐ
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Wege der Weltweisheit: Die Hermannsschlacht, die Rhein- Bilder
und Brünhilde – Grane͕ĚŝĞǀŽŶĚĞƌŝŶƚĞŶƐŝǀĞŶƵƐĞŝŶĂŶĚĞƌƐĞƚnjƵŶŐ
ĚĞƐ <ƺŶƐƚůĞƌƐ ŵŝƚ ĚĞƌ ĚĞƵƚƐĐŚĞŶ 'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞ͕ <ƵůƚƵƌŐĞƐĐŚŝĐŚƚĞ͕
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Freud‘s Dining Room͕ϭϵϴϬĞƌ:ĂŚƌĞ͕ΞFreud Museum London
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ƵŵϭϵϯϬƺďĞƌĚĞŶŶƟƋƵŝƚćƚĞŶŚĂŶĚĞů͖ƐŝĞĨĂŶĚĞŶWůĂƚnjŝŶĞŝŶĞŵǀŽŶ
ĚĞŶƌĐŚŝƚĞŬƚĞŶƌŶƐƚ&ƌĞƵĚͲŝŚƌĞŵƌƵĚĞƌͲ͕<Ăƌů,ŽĨŵĂŶŶƵŶĚ&Ğůŝdž
ƵŐĞŶĨĞůĚĂĚĂƉƟĞƌƚĞŶtŽĐŚĞŶĞŶĚͲ,ĂƵƐŝŶ,ŽĐŚƌŽƚŚĞƌĚ͕ƌƵŶĚϰϬŬŵ
ǀŽŶtŝĞŶ͘ϭϵϯϴ͕ŶĂĐŚĚĞŵͣŶƐĐŚůƵƐƐ͞PƐƚĞƌƌĞŝĐŚƐĂŶE^ͲĞƵƚƐĐŚůĂŶĚ͕
ǁĂƌĂƵĐŚĚŝĞ&ĂŵŝůŝĞ&ƌĞƵĚƐLJƐƚĞŵĂƟƐĐŚĞŶE^ͲsĞƌĨŽůŐƵŶŐƐŵĂƘŶĂŚŵĞŶ
ĂƵƐŐĞƐĞƚnjƚƵŶĚĞŶƚƐĐŚůŽƐƐƐŝĐŚƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚnjƵƌ&ůƵĐŚƚ͘EĞďĞŶĚĞƌǁĞůƚďĞƌƺŚŵƚĞŶŶƟŬĞŶƐĂŵŵůƵŶŐǀŽŶ^ŝŐŵƵŶĚ&ƌĞƵĚŬŽŶŶƚĞŶĚĂŶŬŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞƌ,ŝůĨĞĂƵĐŚĚŝĞĞŚĞƌŐĞǁƂŚŶůŝĐŚĞŶůůƚĂŐƐŵƂďĞůĂƵƐ,ŽĐŚƌŽƚŚĞƌĚ
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Arbeiten mit einem Farbton, der den Eindruck von Altem, Vergilbten
ĞƌnjĞƵŐƚ͕ƵŶĚƵŶƚĞƌƐƚƌĞŝĐŚƚĚĂŵŝƚĚĂƐ,ŝƐƚŽƌŝƐĐŚĞĚĞƐĂƌƐƚĞůůƵŶŐƐŝŶŚĂůƚĞƐ͘ŝĞƐĞƌďĞŝƚƐƉƌŽnjĞƐƐĞĞƌŵƂŐůŝĐŚĞŶĞƐŝŚŵ͕ƐĞŝŶĞtĞƌŬĞŵŝƚ
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ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 23
Kunst
<ŽŶƌĂĚ<ŽůůĞƌ
EŝĐŚƚƐŝƐƚŐƌŽƘĂƌƟŐĞƌĂůƐ
das Leben selbst
Ausstellungen
^dZ<dͲ^Wd/>͘
Malerei im Raum
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ŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐǀĞƌƐƚĞŚƚƐŝĐŚĂůƐŐŐůŽŵĞƌĂƚŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞƌWŽƐŝƟŽŶĞŶ͕ĚŝĞũĞǁĞŝůƐĂƵĨƐƉĞnjŝĮƐĐŚĞtĞŝƐĞDĂůĞƌĞŝŝŵZĂƵŵƉƌĂŬƟnjŝĞƌĞŶ
und einander dabei auf der Ebene der abstrakt-geometrischen
&ŽƌŵĞŶƐƉƌĂĐŚĞ ďĞŐĞŐŶĞŶ͘ /Śƌ ŐĞŵĞŝŶƐĂŵĞƌ EĞŶŶĞƌ ŝƐƚ ƐŽǁŽŚů
ŝŶ ĞŝŶĞƌ ĚŝƐŬƵƌƐŝǀĞŶ͕ ĚĞŶ DĂůĞƌĞŝďĞŐƌŝĨĨ njƵ ^ŬƵůƉƚƵƌ ƵŶĚ /ŶƐƚĂůůĂƚŝŽŶ ŚŝŶ ĂƵƐĚĞŚŶĞŶĚĞŶ ,ĞƌĂŶŐĞŚĞŶƐǁĞŝƐĞ ĂůƐ ĂƵĐŚ ŝŵ ƌćƵŵůŝĐŚĞ WĂƌĂŵĞƚĞƌ ƐƉŝĞŐĞůŶĚĞŶ͕ ŬŽŶƐƚƌƵŬƚŝǀŝƐƚŝƐĐŚĞŶ sŽŬĂďƵůĂƌ njƵ
ĮŶĚĞŶ͘ /Ŷ ĚĞŶ ƚĞŝůǁĞŝƐĞ ƐƉĞnjŝĞůů Ĩƺƌ ĚŝĞ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ŬŽŶnjŝƉŝĞƌƚĞŶ
ƌďĞŝƚĞŶ ŝƐƚ ĚŝĞ DĂůĞƌĞŝ ƵŶĚ ŵŝƚ ŝŚƌ ĚĂƐ ŝůĚ ũĞŶĞ ZĞĨĞƌĞŶnjŐƌƂƘĞ͕
ĚŝĞ ;ĂƵĐŚͿ ŝŶ ĚĞƌ sĞƌǁĞŶĚƵŶŐ ĂŶĚĞƌĞƌ DĞĚŝĞŶ ƌĞĨůĞŬƚŝĞƌƚ ǁŝƌĚ͘
Heimo Zobernig und ein Video von UTV, 1999 © ŝůĚƌĞĐŚƚ͕tŝĞŶϮϬϭϲ͕ŽƵƌƚĞƐLJ,ĞŝŵŽŽďĞƌŶŝŐ
<ŽŶƌĂĚ<ŽůůĞƌ͕/ƌƌŝƟĞƌƚĞ&ƌĂƵ͕ϭϵϵϬ
<ŽŶƌĂĚ <ŽůůĞƌ ŵĂůƚĞ ĚŝĞ ŝŵŵĞƌ ŐƺůƚŝŐĞŶ dŚĞŵĞŶ ĚĞƌ DĂůĞƌĞŝ
ĂďƐŽŶĚĞƌůŝĐŚƵŶĚŽƉƵůĞŶƚnjƵŐůĞŝĐŚ͕ĞƌnjĞŝŐƚĞƐŝĐŚĂůƐĞŶŬĞƌƵŶĚ
^ĞŝƐŵŽŐƌĂƉŚŵŝƚƐƉŝƚnjĞƌ&ĞĚĞƌ͕ǁĂƌ^ĂƟƌŝŬĞƌƵŶĚĞŝƚŬƌŝƟŬĞƌ͘ŝĞ
ŝŶŶĞƌĞŶ <ŽŶĨůŝŬƚĞ njǁŝƐĐŚĞŶ ĞƌƵĨ ƵŶĚ <ƵŶƐƚ͕ WĨůŝĐŚƚ ƵŶĚ sĞƌŐŶƺŐĞŶ͕ &ĂŵŝůŝĞ ƵŶĚ &ƌĞŝŚĞŝƚ ĨĂŶĚĞŶ ŝŶ <ŽŶƌĂĚ <ŽůůĞƌƐ ŝůĚĞƌŶ
ŐĞŶĂƵƐŽ ŝŚƌĞŶ EŝĞĚĞƌƐĐŚůĂŐ ǁŝĞ ^ĞdžƵĂůŝƚćƚ͕ dŽĚ ƵŶĚ ZĞůŝŐŝŽŶ͘
<ŽŶƌĂĚ<ŽůůĞƌ͗
ŐĞďŽƌĞŶĂŵϯ͘:ƵůŝϭϵϭϲŝŶsŝůůĂĐŚ͕ϭϵϯϱ^ƚƵĚŝƵŵĚĞƌDĞĚŝnjŝŶŝŶ
tŝĞŶ͕'ƌĂnj͕/ŶŶƐďƌƵĐŬ͕ƐĞŝƚϭϵϰϲƌnjƚŝŶsŝůůĂĐŚ͘^Ğŝƚϭϵϱϰ͗ŝŶnjĞůausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen im In- und Ausland,
njĂŚůƌĞŝĐŚĞWƌĞŝƐĞƵŶĚƵƐnjĞŝĐŚŶƵŶŐĞŶ͘tĞƌŬĞǀŽŶ<ŽŶƌĂĚ<ŽůůĞƌ
ďĞĮŶĚĞŶ ƐŝĐŚ ŝŵ ĞƐŝƚnj ĚĞƌ 'ƌĂƉŚŝƐĐŚĞŶ ^ĂŵŵůƵŶŐ͕ ůďĞƌƟŶĂ
ŝŶ tŝĞŶ͕ ĚĞƐ ZƵƉĞƌƟŶƵŵƐ ^ĂůnjďƵƌŐ ƵŶĚ ĚĞƌ DŽĚĞƌŶĞŶ 'ĂůĞƌŝĞ
>ŝŶnj͘<ŽŶƌĂĚ<ŽůůĞƌƐƚĂƌďŝŵƉƌŝůϮϬϬϭ͕ŶĂĐŚĚĞŵĞŝŶ^ĐŚůĂŐĂŶĨĂůů
ϭϵϵϮ ƐĞŝŶ ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞƐ ^ĐŚĂĨĨĞŶ ƐĞŚƌ ƐƚĂƌŬ ǀĞƌćŶĚĞƌƚ ŚĂƚƚĞ͘
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'ƌĂǁͿ ĞƌƂīŶĞŶ ĚĞŶ ǁĞŝƚ ŐĞĨĂƐƐƚĞŶ ŵĂůĞƌŝƐĐŚĞŶ ZĂƵŵ ĚĞƌ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ͘ ^Ž ǁĞƌĚĞŶ ƵƐĞŝŶĂŶĚĞƌƐĞƚnjƵŶŐĞŶ ŵŝƚ &ƌĂŐĞƐƚĞůůƵŶŐĞŶ
modernistischer Formgebung und deren Reflexion räumlicher
ŝƐƉŽƐŝƟǀĞ ǁŝĞ ŝŵ tĞƌŬ ^ŽĮĞ dŚŽƌƐĞŶƐ ŶĞďĞŶ ĚĞŶ ƐŬƵůƉƚƵƌĂůĞŶ
DĂƚĞƌŝĂůƐĐŚŝĐŚƚƵŶŐĞŶǀŽŶDŝĐŚĂĞů<ŝĞŶnjĞƌƵŶĚĚĞŶƌĂƵŵŐƌĞŝĨĞŶĚĞŶ
ƐƐĞŵďůĂŐĞŶǀŽŶ>ƵŝƐĂ<ĂƐĂůŝĐŬLJŐĞnjĞŝŐƚ͕ĚŝĞŬůĂƐƐŝƐĐŚĞ&ƌĂŐĞŶĚĞƌ
ŝůĚŬŽŵƉŽƐŝƟŽŶŝŶƌŝŶŶĞƌƵŶŐƌƵĨĞŶ͘ĞƌĞƌǁĞŝƚĞƌƚĞDĂůĞƌĞŝĂŶƐĂƚnj
ǀŽŶ 'ĞƌǁĂůĚ ZŽĐŬĞŶƐĐŚĂƵď ƐĐŚůćŐƚ ƐŝĐŚ ŝŶ ƐŬƵůƉƚƵƌĂůĞŶ KďũĞŬƚĞŶ
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ĞŝĐŚĞŶ ĚĞƌ ^ƉĂƟĂůŝƚćƚ͞ ;WĞƚĞƌ tĞŝďĞůͿ ŽƉĞƌŝĞƌƚ ŵŝƚ ĞŝŶĞƌ ŽīĞŶĞŶ
ŶŽƌĚŶƵŶŐĚĞƐďŝůĚŶĞƌŝƐĐŚĞŶsŽŬĂďƵůĂƌƐƵŶĚĂŬƟǀŝĞƌƚĚĂŵŝƚĂƵĐŚ
ĚŝĞ>ĞĞƌƐƚĞůůĞĚĞƌtĂŶĚĂůƐŐůĞŝĐŚďĞƌĞĐŚƟŐƚĞƐ'ĞƐƚĂůƚƵŶŐƐĞůĞŵĞŶƚ͘
ŝĞ ƵƐĂŵŵĞŶƐĐŚĂƵ ĚŝĞƐĞƌ ŚĞƚĞƌŽŐĞŶĞŶ ŶƐćƚnjĞ͕ ĚŝĞ ĞŝŶĞ
ŵŝƚƵŶƚĞƌ ƐƚĂƌŬĞ ĨŽƌŵĂůĞ EćŚĞ ĂƵƐnjĞŝĐŚŶĞƚ͕ ĞƌŵƂŐůŝĐŚƚ ĞŝŶĞ
ZĞĨůĞdžŝŽŶ ĚĞƐ ƐƉĂŶŶƵŶŐƐƌĞŝĐŚĞŶ ĞnjŝĞŚƵŶŐƐĨĞůĚĞƐ njǁŝƐĐŚĞŶ
ĚĞƌ DĂůĞƌĞŝ ƵŶĚ ŝŚƌĞŶ ĚƌĞŝĚŝŵĞŶƐŝŽŶĂůĞŶ EĂĐŚďĂƌĚŝƐnjŝƉůŝŶĞŶ͘
'ĂůĞƌŝĞ&ƌĞŝŚĂƵƐŐĂƐƐĞ
<ƵŶƐƚŚĂůůĞ<ƌĞŵƐ
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dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϰϮϰϮͲϮϬϱϯϰϱϬ͕ǁǁǁ͘ǀŝůůĂĐŚ͘Ăƚ
ϯϱϬϬ<ƌĞŵƐ͕&ƌĂŶnjͲĞůůĞƌWůĂƚnjϯ
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24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Kunst
Ausstellungen
ŵŝůŝŽsĞĚŽǀĂ
ŽŶƐƚĂŶƟŶ>ƵƐĞƌ
DƵƐŝŬnjćŚŵƚĚŝĞĞƐƟĞ
ϭϵ͘DćƌnjďŝƐϳ͘DĂŝϮϬϭϲ
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Jahren spielt Musik, aufgrund ihrer emotionalen Direktheit,
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ŝŶƚĞƌĂŬƚŝǀĞŶ ƺŐĞŶ͘ ŝĞ ƉĞƌƐƂŶůŝĐŚĞ 'ĞĚĂŶŬĞŶǁĞůƚ >ƵƐĞƌƐ
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ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 25
Landesinfos
Burgenland
Ausschreibung einer Kassenvertragszahnarztstelle
im Einvernehmen mit der Zahnärztekammer für Burgenland werden von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse gemäß
den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Zahnärztekammer für Burgenland und der Burgenländischen
Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien für die Auswahl und die Invertragnahme von VertragszahnärztInnen (veröffentlicht unter der Niederlassung der Zahnärztekammer für Burgenland im Internet unter http://bgld.zahnaerztekammer.
at) folgende Kassenvertragszahnarztstelle ausgeschrieben:
Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/Zahnarzt
in 7210 Mattersburg
1. Bewerbungen müssen bis spätestens 04. 05. 2016, 12.00 Uhr, bei der Zahnärztekammer für Burgenland, 1010 Wien,
Kohlmarkt 11/6, eingelangt sein.
Mittels Telefax oder E-Mail bis zum Ende der Ausschreibungsfrist eingegangene vollständige Bewerbungen werden unter
der Voraussetzung berücksichtigt, dass die Originalunterlagen postalisch oder persönlich binnen einer Woche nach Ende
der Ausschreibungsfrist in der Zahnärztekammer für Burgenland einlangen.
2. Die Bewerbung hat unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens der vereinbarten Richtlinien für die
Auswahl und die Invertragnahme von Vertragsärzten zu erfolgen. Andernfalls wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.
Der Bewerbungsbogen steht unter http://bgld.zahnaerztekammer.at zum Download bereit oder kann von der Zahnärztekammer für Burgenland angefordert werden.
3. Der Bewerbung sind beizufügen:
• Geburtsurkunde
• Ausführlicher Lebenslauf
• Nachweis der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
• 3URPRWLRQVXUNXQGHE]Z1RVWUL¿NDWLRQVEHVFKHLG
• Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich
• Sonstige in den gemäß den von der Zahnärztekammer für Burgenland und der Burgenländischen Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise.
4.
Die Berufung als Vertragszahnarzt erfolgt durch den Abschluss eines Einzelvertrages.
5.
Die Besetzung ist ab dem 01. 07. 2016 vorgesehen.
Landeszahnärztekammer für Burgenland
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
7HORϒFH#EJOG]DKQDHU]WHNDPPHUDW
26 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
U1
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 27
VORWORT
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit der Veranstaltung des 48. Frühjahrsymposiums vom 2. bis
4. Juni 2016 in der Wachau setzen wir eine gern gelebte Tradition
fort und freuen uns, Sie auch dieses Jahr in Krems an der Donau
begrüßen zu dürfen.
Implantate, Prothetik, Kieferorthopädie und Wirtschaft: Wir
sind davon überzeugt, Ihnen mit dem vielfältigen Programm des
diesjährigen Frühjahrsymposiums und dank qualitativ hochwertiger Vortragenden ein breites Spektrum moderner Zahnmedizin
präsentieren zu können, und hoffen, möglichst vielen Teilnehmern wertvollen Wissenszuwachs zu ermöglichen.
Wir starten dieses Jahr wie immer am Donnerstagnachmittag mit unserem wissenschaftlichen Programm. Am ersten Tag des diesjährigen Symposiums beschäftigen wir uns mit
zahnärztliche Betriebswirtschaftskonzepten, die längst neben dem fachspezifischem
Know-how unternehmensentscheidend für den Erfolg sein können. In einem Vortrag von Dr.
Wolfgang Schuster und dem darauffolgenden Workshop, den Anna Holzinger, BSc, hält,
erfahren Sie, wie Sie Kennzahlen errechnen können und wie Sie diese als wertvolles
Analysetool für eine künftige Gewinnsteigerung heranziehen können.
Am Freitag und auch am Samstag widmen sich unsere Vortragenden, darunter so renommierte Fachärzte wie Univ.-Prof. Dott. Adriano Crismani, Univ.-Prof. DDr. Gerald Krennmair,
Prof. Richard Stoll, Univ.-Prof. DDr. Franz Watzinger, Priv.-Doz. DDr. Arno Wutzl, Priv.-Doz.
DDr. Michael Payer mit Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart und DDr. Gerald Jahl, schwerpunktmäßig den Themen Kieferorthopädie, Prothetik und Implantate und informieren Sie über
neueste Forschungsergebnisse.
Neben der wissenschaftlichen Weiterbildung kommt auch der Gedankenaustausch und
Spaß nicht zu kurz. Zwischen den Vorträgen und Workshops haben Sie die Chance, die
Dentalaustellung zu besuchen oder anregende Diskussionen zu führen. Der Freitagabend
führt uns zum ebenso traditionellen wie beliebten Backhendlessen am Loibnerhof in
Unterloiben.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Ablauf ein spannendes Programm bieten zu können und ich
freue mich, Sie auch im Namen der KollegInnen vom ÖGZMK-Vorstand in Krems an der
Donau begrüßen zu dürfen!
MR DDr. Hannes Gruber
Präsident der ÖGZMK NÖ
Präsident der Landeszahnärztekammer für NÖ
28 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Betriebswirtschaftlicher Entrepreneur –
der Zahnarzt
Pause und Besuch der Dentalausstellung
Betriebswirtschaftliche Kennzahlen
erkennen, interpretieren und verwenden
Dikussion
Jahreshauptversammlung der ÖGZMK NÖ
14:05 – 15:00
15:00 – 15:30
15:30 – 16:30
16:30 – 17:00
17:00 – 18:00
Anna Holzinger
Wolfgang Schuster
Anna Holzinger
Wolfgang Schuster
Welche Chancen sehen Sie, wenn Sie lesen, dass Ihre Betriebsleistung in Ihrer zahnärztlichen Ordination in den nächsten 5 Jahren stagnieren wird?
Ein Entrepreneur erkennt eine Chance, entwickelt eine Idee, und setzt diese auch um.
Zahnärztliche Betriebswirtschaftskonzepte:
Gemeinsames Abendessen /
Buffet im Hotel Steigenberger, Musik
(Wolfgang Friedrich)
Begrüßung und Eröffnung durch den
Präsident MR DDr. Hannes Gruber
14:00 – 14:05
18:30
Registratur
12:00 – 14:00
Anmeldung und Kassa
W I S S E N S C H A F TL I C H E S P RO G R A M M
Donnerstag, 2. Juni 2016
„Entrepreneurship is not magic, is not mysterious. It is a discipline, which can be learned.“
Das Seminar ist als Workshop gestaltet. Theorieinputs in Form von Frontalvorträgen
werden so kurz wie möglich und gegliedert durchgeführt. Das Hauptaugenmerk liegt bei
interaktiven Methoden, wie Expertenrunden oder Gruppenarbeiten. Zur Veranschaulichung
der verschiedenen Themen zieht sich durch den gesamten Kurs ein Beispiel einer Musterordination.
Betriebswirtschaftliche Sachverhalte werden näher erläutert, welche für Zahnärzte in ihrem
alltäglichen Arbeitsleben von Bedeutung sind. Es wird gezeigt, wie man aus reichhaltigen
Daten Kennzahlen errechnet, sie erarbeiten beispielsweise die jährliche Gewinnermittlung, wie man aus diesen Daten aussagekräftige Kennzahlen errechnet und interpretiert,
Gewinnschwellenanalyse, Praxismarketing, die Unternehmensleistung genauer analysiert
und in Folge eine Gewinnsteigerung erzielen kann.
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 29
Perfektion und neue Generationen in der
Prothetik
11:00 – 12:00
Abfahrt zum Backhendlessen am Loibnerhof,
Fam. Knoll, Unterloiben
Keramik in der Implantologie
Gibt es die 10 Gebote in der Implantologie?
10:45 – 11:45
11:45 – 12:30
Würstelbuffet auf der Hotelterrasse
Pause und Besuch der Dentalausstellung
10:30 – 10:45
13:00
Keramik in der Implantologie
09:30 – 10:30
09:00 – 09:30 Begrüßung durch den Präsident
Samstag, 4. Juni 2016
18:00
Augmentationsverfahren in der
Implantologie
16:00 – 17:00
Pause und Besuch der Dentalausstellung
14:30 – 15:00
Computergestützte Implantatpositionierung und spezielle Herausforderungen der
Implantologie aus MKG- chirurgischer Sicht
Tradition, Perfektion, neue Generation in
der restaurativen Zahnheilkunde
13:30 – 14:30
15:00 – 16:00
Mittagspause
12:30 – 13:30
Diskussion
Pause und Besuch der Dentalausstellung
10:30 – 11:00
12:00 – 12:30
Das perfekte kieferorthopädische Ergebnis
heute mit Methoden von gestern: Möglich?
Begrüßung durch:
VP Dr. Wolfgang Gruber
09:30 – 10:30
09:00 – 09:30
Freitag, 3. Juni 2016
DDr. Gerald Jahl
Priv.-Doz. DDr. Michael Payer /
Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart
Priv.-Doz. DDr. Michael Payer /
Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart
Priv.-Doz. DDr. Arno Wutzl
Univ.-Prof. DDr. Franz Watzinger
Prof. Richard Stoll
Univ.-Prof. DDr. Gerald Krennmair
Univ.-Prof. Dott. Adriano Crismani
W I S S E N S C H A F TL I C H E S P RO G R A M M
I N FORMATION EN ZUM KONGR ESS
Tagungssekretariat: Avancehotel Steigenberger, Krems
Donnerstag,
Freitag,
Samstag,
2. Juni 2016
3. Juni 2016
4. Juni 2016
14:00 Uhr – 18:00 Uhr
09:00 Uhr – 17:00 Uhr
09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Kongressgebühren:
Mitglieder der ÖGZMK:
Nichtmitglieder:
Zahntechniker:
Student:
Begleitpersonen:
€ 290,–
€ 340,–
€ 340,–
€ 50,–
€ 50,–
Tageskarte:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Mitglieder
€ 80,–
€ 170,–
€ 130,–
Nichmitglieder
€ 110,–
€ 240,–
€ 150,–
Alle Kaffeepausen und das gesamte Rahmenprogramm sind in der Kongressgebühr inkludiert.
Anrechenbarkeit auf das ZFP der ÖZÄK:
Für den gesamten Kongress 20 Punkte.*
*(Im Rahmen des Symposiums wurde gleichzeitig die gem. §41, Abs. 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung
(AllgStrSchV) vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte erbracht.)
Anmeldung:
Schriftlich an:
FAX:
E-Mail:
ÖGZMK NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten
+43/050511 - 3109
oegzmknoe.offi[email protected]
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Sekretariat der ÖGZMK NÖ bei Frau Sarah Eder, unter der
Telefonnummer +43 664/424 84 26 (Mo., Di., Do., 9 – 13 Uhr).
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Region St. Pölten Bankstelle Karlstetten
IBAN: AT 34 3258 5000 01000108
BIC: RLNWATWWOBG.
Verwendungszweck: 48. Wachauer Frühjahrsymposium, „Name“
Hotelreservierung:
Wir haben für Sie in der Zeit von 2.-4. Juni 2016 Zimmer im
Avance Hotel Steigenberger, Am Goldberg 2, 3500 Krems/Donau vorreserviert.
Tel.: 02732/71010, FAX: 02732/71010-50
Bitte die Hotelbuchung direkt vorzunehmen.
Stornierung:
Bei schriftlich begründeter Stornierung bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Refundierung in voller Höhe
möglich.
Durchführung der Fachausstellung:
MAW – MEDIZINISCHE AUSSTELLUNGS- u, WERBEGESELLSCHAFT
Maria Rodler & Co Gesellschaft m. b. H.
Freyung 6/3, 1010 Wien
Kontakt: Frau Iris Bobal, Tel.: +43/1/536 63-48, E-Mail: [email protected]
Präsident der ÖGZMK NÖ
MR DDr. Hannes Gruber
Organisationskomitee der ÖGZMK NÖ:
Prim. MR Dr. Sven Orechovsky
Dr. Wolfgang Gruber
Dr. Wolfgang Schmutzer
30 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Auf Grund des § 35 Abs. 5 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2014,
in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Z 3 Zahnärztekammergesetz (ZÄKG), BGBl I Nr. 154/2005,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2014,
hat der Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer am
11. Dezember 2015 folgende Novelle der Werberichtlinien (WR-ÖZÄK) beschlossen:
Werberichtlinien
gemäß § 35 Abs. 5 Zahnärztegesetz
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 31
Artikel 1
Dem Angehörigen des zahnärztlichen Berufs ist jedes unsachliche, unwahre, diskriminierende oder das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigende Anpreisen oder Bewerben seiner zahnärztlichen Leistungen in der
gϑHQWOLFKNHLWLQGHQ3ULQWXQGGLJLWDOHQ0HGLHQXQWHUVDJW
Artikel 2
Unsachlich ist eine Anpreisung oder das Bewerben zahnärztlicher Leistungen, wenn
a) zugleich Vorteile versprochen oder Leistungen angekündigt werden, welche in keinem Zusammenhang
mit der angebotenen zahnmedizinischen Leistung stehen;
b) damit keine Erkenntnisse über die beworbenen zahnmedizinischen Leistungen vermittelt werden.
Unwahr ist eine Anpreisung oder das Bewerben zahnärztlicher Leistungen, wenn sie den Tatsachen nicht
entsprechen.
Diskriminierend ist eine Anpreisung oder das Bewerben zahnärztlicher Leistungen, wenn sie jemand anderen
erheblich benachteiligen oder herabwürdigen.
Artikel 3
Ein das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigendes Anpreisen oder Bewerben zahnärztlicher Leistungen
liegt vor
a) bei Verwendung herabsetzender Äußerungen über Angehörige des zahnärztlichen Berufs, ihre Tätigkeit
und ihre (zahn-)medizinischen Methoden sowie bei vergleichender Werbung;
b) bei der Darstellung bzw. dem Erwecken des Eindrucks einer wahrheitswidrigen (zahn-) medizinischen
Exklusivität;
c) bei Selbstanpreisung der eigenen Person oder Leistungen durch aufdringliche bzw. marktschreierische
Darstellung;
d) bei Werbung für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Hersteller
und Vertreiber;
H EHL1HQQXQJGHV3UHLVHVIUGLHHLJHQHQSULYDW]DKQlU]WOLFKHQ/HLVWXQJHQLQGHUgϑHQWOLFKNHLWPLW$XVnahme jener Fälle, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
f) beim Anbieten von zahnmedizinischen Leistungen im Rahmen von Auktionen und die Verteilung von Gutscheinen für zahnmedizinische Leistungen;
g) bei unwahrer und ungerechtfertigter Titelführung;
32 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
h) durch Verteilung von Flugblättern und Postwurfsendungen, Versendung von E-Mails, Telefaxschreiben und
dergleichen an einen über die eigenen Patienten hinausgehenden Personenkreis;
i) durch Reklame- oder Hinweisaufschriften auf einem (Kraft-)Fahrzeug unabhängig davon, wer Eigentümer
oder Benutzer desselben ist;
j) bei Vorträgen, die inhaltlich einer an (potentielle) Patienten gerichteten Werbeveranstaltung gleich kommen.
Artikel 4
Im Zusammenhang mit der Ausübung des zahnärztlichen Berufes sind dem Angehörigen des zahnärztlichen
Berufs - unter Beachtung der Bestimmungen dieser Richtlinie - insbesondere gestattet:
a) die Information über die eigenen (zahn-)medizinischen Tätigkeitsgebiete, die der Angehörige des zahnärztlichen Berufs aufgrund seiner Aus- und Fortbildung beherrscht;
b) die Einladung eigener Patienten zu Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, und dergleichen (Recall-System);
c) die Information über die Ordinationsnachfolge;
d) GLH(LQULFKWXQJHLQHUHLJHQHQ:HEVHLWHLP,QWHUQHWXQGHLJHQHU3UR¿OVHLWHQLQVR]LDOHQ1HW]ZHUNHQZLH
)DFHERRN*RRJOH;LQJ/LQNHG,QRGHUGHUJOHLFKHQZREHLEHLGHQ,QKDOWHQVROFKHU:HERGHU3UR¿Oseiten die Bestimmungen dieser Werberichtlinien sowie sinngemäß die Bestimmungen der E-CommerceVerhaltensrichtlinien für Zahnärzte in der EU (siehe Anhang 1) einzuhalten sind;
H GLH ,QIRUPDWLRQ EHU HLQH XQPLWWHOEDU EHYRUVWHKHQGH 2UGLQDWLRQVHU|ϑQXQJ ZREHL DEZHLFKHQG YRQ
$UWOLWGLQMHQHP4XDUWDOLQGDVGLH(U|ϑQXQJGHU2UGLQDWLRQIlOOWLQVJHVDPWGUHL$Q]HLJHQJHVFKDOWHW
werden dürfen. Das gleiche gilt im Fall der Ordinationsverlegung sowie der Ordinationsschließung, sofern
die Dauer der Schließung einen Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Werktagen übersteigt und nicht
in einem Wechsel zwischen zwei bestehenden Ordinationssitzen begründet ist.
Artikel 5
a) Der Angehörige des zahnärztlichen Berufs hat in zumutbarer Weise dafür zu sorgen, dass jedes unsachliche, unwahre, diskriminierende oder das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigende Anpreisen oder
Bewerben seiner zahnärztlichen Leistungen durch Dritte, insbesondere durch Medien, unterbleibt.
b) Die Erwähnung des Namens des Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und der nach dem Zahnärztegesetz zulässigen Bezeichnung ist erlaubt, hingegen sind die reklamehafte Nennung des Namens oder die
gleichzeitige Schaltung eines Inserats im selben Medium untersagt.
c) Eine Anzeige in Printmedien darf maximal ein Viertel einer Seite des jeweiligen Printmediums betragen.
d) Angehörige des zahnärztlichen Berufs dürfen lediglich einmal pro Kalendervierteljahr eine Anzeige veröffentlichen. Diese darf nur in einem einzigen Printmedium erscheinen. Die Beschränkung auf eine Anzeige
pro Kalendervierteljahr und ein einziges Printmedium gilt auch für Gruppenpraxen gem. § 26 ZÄG und für
Ordinations- und Apparategemeinschaften gem. § 25 ZÄG.
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 33
e) Die Erwähnung des Namens des Angehörigen des zahnärztlichen Berufes und der nach dem Zahnärztegesetz zulässigen Berufsbezeichnung, der Tätigkeiten, die der Angehörige des zahnärztlichen Berufes
tatsächlich und erlaubterweise ausübt, sowie der nach der Schilderordnung auf einem Ordinationsschild
zulässigen Angaben, sofern diese nicht in anziehender oder anreizender Weise erfolgen, in online-Telefon-,
Adress- und Branchenverzeichnissen sowie Suchmaschinen sind erlaubt, wobei bei den Inhalten solcher
Ankündigungen die Bestimmungen dieser Werberichtlinien sowie sinngemäß die Bestimmungen der ECommerce-Verhaltensrichtlinien für Zahnärzte in der EU (siehe Anhang 1) einzuhalten sind. Hingegen ist
Internetwerbung auf fremden Webseiten (z.B. in fremde Webseiten eingebundene Werbebanner, Pop-upoder Pop-under-Werbung, AdClips, Verbal Placements, und dergleichen) untersagt.
f) Fernseh-, Radio-, Kino- und Plakatwerbung ist Angehörigen des zahnärztlichen Berufes untersagt.
J 9HU|ϑHQWOLFKXQJHQPLW1DPHQXQGRGHU%LOGHUQYRQE]ZPLW3DWLHQWHQVLQGQXUPLWGHUHQJHJHQEHU
dem Angehörigen des zahnärztlichen Berufs erklärten Zustimmung zulässig.
Artikel 6
Auch sonstigen natürlichen und juristischen Personen ist die Vornahme verbotener Tätigkeiten gemäß dieser
Richtlinie untersagt (vgl. § 35 Abs. 4 ZÄG).
Artikel 7
Diese Richtlinien sind sinngemäß auch für Angehörige des Dentistenberufs anzuwenden.
Artikel 8
Soweit in diesen Werberichtlinien personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist
GLHMHZHLOVJHVFKOHFKWVVSH]L¿VFKH)RUP]XYHUZHQGHQ
Artikel 9
Diese novellierte Fassung der Richtlinien tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Internet in Kraft.
34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Anhang 1
E-Commerce-Verhaltensrichtlinien
für Zahnärzte in der EU
YHUDEVFKLHGHWLQ+HOVLQNLLP0DLYRUGHP+LQWHUJUXQGGHU5LFKWOLQLH(*EHUGHQHOHNWURQLVFKHQ
*HVFKlIWVYHUNHKUXQGDEJHlQGHUWLP1RYHPEHU
Diese Verhaltensrichtlinien sind ein wesentlicher Bestandteil des Berufskodexes für Zahnärzte in der Europäischen Union und gelten für Informationsdienste und die kommerzielle Kommunikation im Internet und
andere Methoden elektronischer Kommunikation. Der Berufskodex enthält Leitlinien zur Kommunikation von
Zahnärzten mit anderen Zahnärzten und Verbrauchern, die nicht dem zahnärztlichen Berufsstand angehören.
=DKQlU]WHVLQGYHUDQWZRUWOLFKIUGLHYRQLKQHQEHUHLWJHVWHOOWHQ|ϑHQWOLFKDEUXIEDUHQ$U]WLQIRUPDWLRQHQLQ
Computerkommunikationsnetzen und für die Inhalte ihrer kommerziellen Kommunikation.
1. Zwingend vorgeschriebene Informationen
Die Website eines Anbieters zahnärztlicher Leistungen muss folgende Informationen enthalten:
•
den Namen und die postalische Anschrift der Praxis, wo der Dienstleistungsanbieter niedergelassen ist;
•
die Kontaktinformationen des Dienstleistungsanbieters, einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer (ggf. auch die Faxnummer);
•
den Titel bzw. die Berufsbezeichnung sowie ggf. das Land, in dem dieser Titel bzw. diese Berufsbezeichnung erlangt wurde;
•
Informationen zur Approbation/Zulassung und Registrierung, wobei die Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der zuständigen Behörden zu nennen oder links zu den Websites dieser Behörden
zu setzen sind;
%HUXÀLFKH.RPPXQLNDWLRQXQG,QIRUPDWLRQNRPPHU]LHOOH.RPPXQLNDWLRQ
:HQQ HLQ =DKQDU]W GDV ,QWHUQHW QXW]W XP EHU VHLQH EHUXÀLFKH 7lWLJNHLW ]X LQIRUPLHUHQ GDUI HU KLHUEHL
nicht gegen die Grundsätze der Wahrheitstreue, des Anstands und der Würde verstoßen. Bei der Einrichtung
einer Website hat er dafür zu sorgen, dass diese keine Informationen enthält, die mit dem zahnärztlichen
Berufsstand unvereinbar sind, insbesondere keine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.
Alle Informationen auf der Website müssen wahrheitsgetreu, objektiv sowie leicht zu erkennen sein und im
Einklang mit den Rechtsvorschriften und dem Berufskodex des Mitgliedsstaates stehen, in dem der Zahnarzt
niedergelassen oder vorübergehend zahnärztlich tätig ist.
D'LHEHUXÀLFKH.RPPXQLNDWLRQXQG,QIRUPDWLRQNRPPHU]LHOOH.RPPXQLNDWLRQPXVVGLHIROgenden Informationen enthalten:
•
den Namen der Praxis, sofern diese in dem Mitgliedsstaat, in dem der Zahnarzt niedergelassen ist,
rechtsfähig ist;
•
für alle auf der Website genannten Zahnärzte, die zahnmedizinische Leistungen für die Praxis erbringen:
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 35
*
die Berufsbezeichnung und das Land, in dem diese Berufsbezeichnung erlangt wurde;
*
Informationen zur Approbation/Zulassung und Registrierung, wobei die Anschrift und die sonstigen
Kontaktinformationen der zuständigen Behörden zu nennen oder Links zu den Websites dieser
Behörden zu setzen sind;
*
die Berufsregeln für die Ausübung des Zahnarztberufs in dem Mitgliedsstaat, in dem der Zahnarzt
niedergelassen und vorübergehend zahnärztlich tätig ist, oder die Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der für diese Regeln zuständigen und maßgeblichen Stellen oder Links zu den Websites
dieser Behörden.
Die Internetadresse bzw. die E-Mail-Adresse des Zahnarztes muss so gewählt sein, dass die Würde des
zahnärztlichen Berufsstandes gewahrt bleibt.
Bei einem Wechsel der Person, die presserechtlich für die Inhalte eines Informationsmediums verantwortlich
ist (ein Zahnarzt oder eine andere Person), muss der Name der Person, die diese Verantwortung abgibt,
innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Wechsels von der Website entfernt werden.
Auf den maßgeblichen Seiten muss das Datum der letzten Änderung der Internetseite angegeben sein.
Bei der Beschreibung des zahnärztlichen Leistungsangebots ist vergleichende Werbung unzulässig.
E)ROJHQGH,QIRUPDWLRQHQPVVHQDXIHLQHU:HEVLWHHQWKDOWHQVHLQ
Angaben über die Zulassung zu Krankenkassen, staatlichen Krankenversicherungen oder SozialversicheUXQJVV\VWHPHQVRIHUQ]XWUHϑHQG
F)ROJHQGH,QIRUPDWLRQHQN|QQHQDXIHLQHU:HEVLWHHQWKDOWHQVHLQ
•
die Sprechstunden der Praxis, d. h. die Zeiten, in denen die Praxis telefonisch erreichbar ist oder persönlich aufgesucht werden kann;
•
Ggf. Einzelheiten zum Behandlungsangebot in dringenden Fällen bzw. Notfällen;
•
Einzelheiten über das Leistungsspektrum des verantwortlichen Zahnarztes oder anderen in der Praxis
oder an anderen Orten tätigen Zahnärzten;
•
ein Link zum jeweiligen Berufsverband;
•
Informationen, die nach der Berufsordnung des Landes zulässig sind, in dem der Zahnarzt niedergelassen ist.
Sofern die Website eines Zahnarztes Links zu anderen Websites enthält, hat der Zahnarzt sicherzustellen,
dass diese im Gesamtzusammenhang Relevanz besitzen und die verlinkten Inhalte den Vorgaben dieser
Verhaltensrichtlinien entsprechen.
G'LH:HEVLWHGDUIDXINHLQHQ)DOOGLHIROJHQGHQ,QIRUPDWLRQHQHQWKDOWHQ
(LQHQ9HUJOHLFKGHVIDFKOLFKHQ.|QQHQVRGHUGHUEHUXÀLFKHQ4XDOL¿NDWLRQHQHLQHV=DKQDU]WHVGHU]DKQPHGL]LQLVFKH/HLVWXQJHQDQELHWHWPLWGHPIDFKOLFKHQ.|QQHQXQGGHQEHUXÀLFKHQ4XDOL¿NDWLRQHQDQGHUHU
Zahnärzte.
36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Auf Grund des § 36 Abs. 5 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2014,
in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Z 4 Zahnärztekammergesetz (ZÄKG), BGBl I Nr. 154/2005,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2014,
hat der Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer am 11. Dezember
2015 folgende Schilderordnung (SchO-ÖZÄK) beschlossen:
Schilderordnung
gemäß § 36 Abs. 5 Zahnärztegesetz
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 37
Kennzeichnung
§ 1. $QJHK|ULJHGHV]DKQlU]WOLFKHQ%HUXIV†$EV=b*XQG'HQWLVWHQVLQGYHUSÀLFKWHWLKUH2UGLQDtionsstätte mit einer nach außen zweifelsfrei als zahnärztliche Ordinationsstätte erkennbaren Bezeichnung
(Ordinationsschild) zu versehen (§ 36 Abs. 1 Z 3 ZÄG) und dabei die Werberichtlinien der Österreichischen
Zahnärztekammer (WR-ÖZÄK) zu beachten. Die Anbringung von maximal 2 Ordinationsschildern ist zulässig.
Notwendiger Inhalt
§ 2. Auf dem Ordinationsschild ist anzuführen:
1. der Name des Angehörigen des zahnärztlichen Berufs oder des Dentisten;
2.
a) der in Österreich erworbene akademische Grad „Doktor der Zahnheilkunde“ oder die lateinische Bezeichnung „Doctor medicinae dentalis“ oder die Abkürzung „Dr. med. dent.“ bzw. „Doctor medicinae universae“
oder die Abkürzung „Dr. med. univ.“;
b) der im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertragsstaat) oder der Schweizer Eidgenossenschaft erworbene
akademische Grad entsprechend der jeweiligen Verleihungsurkunde ausgeschrieben oder in abgekürzter
Form;
3.
a) von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs die Berufsbezeichnung „Zahnarzt/Zahnärztin“ ausschließlich
in deutscher Sprache bzw.
b) von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs, die Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gemäß §
53 ZÄG sind, entweder a) oder die Berufsbezeichnung „Facharzt/Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ oder „Zahnarzt/Zahnärztin“ fakultativ mit dem Zusatz in Klammern „Facharztdiplom für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde“ ausschließlich in deutscher Sprache;
c) von Angehörigen des Dentistenberufs gemäß § 60 ZÄG, die Berufsbezeichnung „Dentist/Dentistin“;
4. gegebenenfalls der Firmenname der Gruppenpraxis;
5. im Falle einer Weiterführung der Ordination durch die Witwe/den Witwer oder einen Nachlassverwalter
der Hinweis auf andauernde Vertretertätigkeit.
Fakultativer Inhalt
§ 3. (1) Auf dem Ordinationsschild dürfen nur folgende, den Tatsachen entsprechende Zusätze beigefügt
werden (§ 5 Abs. 3 ZÄG):
1. amtlich verliehene Titel (z.B. Medizinalrat, Obermedizinalrat);
2. im In- und Ausland erworbene oder verliehene Titel und Würden (z. B. Univ.-Prof.), sofern sie zur Verwechslung mit inländischen Amts- oder Berufstiteln geeignet sind, ist die Führung nur mit Bewilligung des
38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
zuständigen Bundesministers/Bundesministerin, in dessen/deren Zuständigkeit der verwechslungsfähige
Amts- oder Berufstitel fällt, oder in der von diesem/dieser festgelegten Form gestattet;
3. Diplome über die erfolgreiche Absolvierung einer fachlichen Fort- und Weiterbildung, die von der Österreichischen Zahnärztekammer verliehen oder anerkannt wurden, in der Form wie in Anhang 1 angeführt;
4. Zusätze, die auf eine gegenwärtige Verwendung (z.B. „Primarius/Primaria“), nicht aber solche, die auf
eine ehemalige Verwendung (z.B. „Primarius/Primaria a. D.“) hinweisen;
5. Ausbildungsbezeichnungen eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft gem.
§ 5 Abs. 2 ZÄG.
Hinweise gemäß Z 2 und 3 sind abgesetzt von der Berufsbezeichnung zu führen.
(2) Außerdem sind auf dem Ordinationsschild folgende Angaben zulässig:
1. Ordinationszeiten (Sprechstunden);
2. Telefonnummer sowie ein Hinweis, wie der Angehörige des zahnärztlichen Berufs/Dentist außerhalb der
Sprechstunden erreichbar ist;
3. Krankenversicherungsträger, für die der Angehörige des zahnärztlichen Berufs/Dentist als Vertragszahnarzt
tätig ist;
3a. Krankenversicherungsträger, für die der Angehörige des zahnärztlichen Berufs/Dentist vertragskieferorthopädisch tätig ist;
4. Tätigkeit als „Wahlzahnarzt“;
5. 7lWLJNHLWDOVDOOJHPHLQEHHLGHWHUXQGJHULFKWOLFK]HUWL¿]LHUWHU6DFKYHUVWlQGLJHUPLWGHP+LQZHLVDXIGDV
Fachgebiet;
6. ein Logo, eine bildliche Darstellung;
7. Homepage und E-Mail-Adresse;
8. Ordinations- und Apparategemeinschaft oder Gruppenpraxis. Sofern sie als gesellschaftlicher Zusammenschluss eines Firmennamens bedürfen, ist dieser auf dem Ordinationsschild zu führen;
9. Schwerpunktbezeichnungen, die in Anhang 2 angeführt sind.
Andere Einrichtungen
§ 4. Andere Einrichtungen des Angehörigen des zahnärztlichen Berufs/Dentisten (z. B. Zweitordination) dürfen
nicht am Ordinationsschild, jedoch auf einem gesonderten Schild angeführt werden.
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 39
Art und Form
§ 5. (1) Ein Schild darf nicht in aufdringlicher oder marktschreierischer Form ausgestattet und angebracht
sein sowie die Größe von 1 m² nicht übersteigen.
(2) Die Beleuchtung des Ordinationsschildes ist zulässig.
(3) Bei Wechsel der Ordinationsstätte kann der Angehörige des zahnärztlichen Berufs/Dentist an der Stelle,
von der er fortgezogen ist, ein Schild mit dem entsprechenden Vermerk für die Dauer eines halben Jahres
anbringen.
(4) Auf Hinweisschildern und Ankündigungstafeln dürfen nur der Name, die Berufsbezeichnung (§ 2 Z 3 lit.
a, b und c) und die Adresse der Ordinationsstätte angeführt werden.
(5) Alle Schilder sind bei Beendigung der Berufsausübung unverzüglich zu entfernen.
Strafbestimmungen
§ 6. Handlungen und Unterlassungen gegen die Bestimmungen der Schilderordnung sind gemäß § 51 Abs.
3 Z 2 ZÄG durch die Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretungen und/oder gemäß § 55 Abs. 1
ZÄKG als Disziplinarvergehen zu ahnden.
Übergangsbestimmungen
§ 7. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bestehende Ordinationsschilder, die den Bestimmungen der von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer am 18. 12. 1999 im Rahmen des
100. Österreichischen Ärztekammertages (abgeändert durch Beschluss der Vollversammlung im Rahmen
des 111. Österreichischen Ärztekammertages am 24. 6. 2005) beschlossenen Schilderordnung (SchildO)
bzw. den einschlägigen Bestimmungen des Dentistengesetzes (DentG) idF zum 31. 12. 2005 entsprechen,
bleiben unberührt.
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 8. Soweit in dieser Schilderordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt
sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen
LVWGLHMHZHLOVJHVFKOHFKWVVSH]L¿VFKH)RUP]XYHUZHQGHQ
In-Kraft-Treten
§ 9. Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung im Internet in Kraft.
40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Anhang 1
Zulässige Diplombezeichnungen:
•
ZFD - ÖZÄK
•
ZFD - ÖZÄK Kieferorthopädie
•
ZFD - ÖZÄK Implantologie
•
ZFD - ÖZÄK Laseranwendung in der Zahnheilkunde
•
ZFD - ÖZÄK Gerostomatologie
•
ZFD - ÖZÄK Komplementärverfahren in der Zahnheilkunde
•
ZFD - ÖZÄK Zahnärztliche Hypnose und Kommunikation
•
ZFD - ÖZÄK Kinderzahnheilkunde
•
ZFD - ÖZÄK Komplementäre Medizin Funktionelle Myodiagnostik (Applied Kinesiology)
•
ZFD - ÖZÄK Ernährungsmedizin
Von der Österreichischen Ärztekammer bis 31. 12. 2005 verliehene Fortbildungsdiplome (DFP).
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 41
$QKDQJ
Zulässige Schwerpunktbezeichungen:
•
Chirurgischer Schwerpunkt
•
Endodontie
•
Funktions- und Kiefergelenksdiagnostik/-therapie
•
Implantologie
•
Kieferorthopädie
•
Kinderbehandlung
•
Komplementäre Zahnheilkunde
•
Parodontologie
•
Prophylaxe
42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Landesinfos
Kärnten
Ausschreibung einer Kassenplanstelle
für Fachärztin/-arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Zahnärztin/-arzt
der Landeszahnärztekammer für Kärnten im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse
in Villach nach Dr. Rudolf Kosche ab 1. Oktober 2016
Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am )UHLWDJ$SULOXP8KU.
Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Kärnten unter
http://ktn.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/kassenplanstellen/kassenplanstellen-zmk/
auszudrucken oder bei der Landeszahnärztekammer für Kärnten anzufordern.
Landeszahnärztekammer für Kärnten
.ODJHQIXUW1HXHU3ODW]
7HO'Z)D['Z
(0DLORϒFH#NWQ]DKQDHU]WHNDPPHUDW
9HUJDEHGHULQGHUg==
ausgeschriebenen §-2-Kassenplanstelle
Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 11. März 2016 und im Einvernehmen mit der
Kärntner Gebietskrankenkasse wurde für die in der ÖZZ 1-2/2016 ausgeschriebenen Kassenplanstelle nachfolgender Bewerber beschlossen:
3ODQVWHOOH)HLVWULW]DQGHU'UDX
ab 1. April 2016
Dr. med. dent. Andreas SCHALLER
Zahnarzt
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 43
Landesinfos
Salzburg
Neue Liste der Zahnärzte mit
Schwerpunkt Kieferorthopädie online
Die Liste mit jenen Zahnärzten ist auf unserer Homepage
unter KWWSVEJ]DKQDHU]WHNDPPHUDWSDWLHQWLQQHQNLHIHUorthopaeden/ online, die im Zuge unserer Umfrage angegeben haben, dass sie einen kieferorthopädischen Schwerpunkt
haben. Die Liste enthält (neben den Kontaktdaten) folgende
Zusatzinformationen für die Patienten:
Salzburg gesendet. 9L]HSUlV205'U0DUJDULWD*UDGO
und ich bedanken uns an dieser Stelle noch einmal für die
Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, die sich, ihr
Team und ihre Ordination für dieses Projekt freiwillig zur
Verfügung gestellt haben!
• Vertragskieferorthopädinnen und -orthopäden für Leistungen gemäß § 153a ASVG („Kassenzahnspange“).
• ZahnärztInnen, bei denen Patienten für kieferorthopädische Behandlungen gemäß § 153a ASVG („Kassenzahnspange“) eine jährliche Kostenerstattung in Höhe von
80 % des Kassentarifs für das jeweilige Behandlungsjahr
erhalten.
• ZahnärztInnen, bei denen Patienten eine Refundierung für
Behandlungen gemäß § 153 a ASVG („Kassenzahnspange“) entsprechend den Satzungen bzw. Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger erhalten.
Schule für zahnärztliche Assistenz
Prüfungsergebnisse
Wir ersuchen die aufgelisteten Kolleginnen und Kollegen,
ihren Eintrag zu kontrollieren und bei Bedarf Änderungswünsche dem Kammeramt mitzuteilen. Sollten Sie auf der Liste
nicht angeführt sein und dies aber wünschen, werden wir
die Liste selbstverständlich gerne ergänzen. Auch sonstige
Anpassungen, Aktualisierungen etc. werden jederzeit nach
Mitteilung übernommen.
Imagekampagne der Niedergelassenen
Zahnärzte Salzburg 2016
6 TV-Beiträge zur Zahngesundheit im ORF
Im vergangenen Jahr konnten wir im Rahmen unserer
Imagekampagne den ORF gewinnen, um in einer Serie von
79%HLWUlJHQGHUEUHLWHQgϑHQWlichkeit unterschiedliche Themen
zur Zahngesundheit - und damit
das Engagement der Salzburger
Zahnärzte - zu präsentieren.
Unsere erfolgreichen Clips zur
Zahn- & Mundgesundheit wurden
nun erneut im Monat März im ORF
44 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Aufgrund der Neuorganisation der Assistentinnenschule mit
3-jährigen Lehrgängen können die Prüfungsergebnisse ab
diesem Schuljahr auf der Homepage abgefragt werden.
Pro Schuljahr sind ca. 4 schriftliche Teilprüfungen angesetzt,
um das Wissen Ihrer Assistentin zeitnah prüfen zu können und der Schülerin damit die Möglichkeit zu geben, zu
kontrollieren, wo sie im theoretischen Teil steht. Aufgrund
der Vielzahl der Prüfungen senden wir die Ergebnisse nicht
mehr postalisch zu, sondern jederzeit abrufbar auf unserer
Homepage.
Jede Assistentin hat eine Schülernummer, der die Prüfungsergebnisse zugeordnet sind, so dass die Anonymität der
Ergebnisse gewährleistet ist.
Abzurufen sind die Ergebnisse jeweils ca. 3 Wochen nach
der Prüfung unter ZZZVDO]EXUJHUIRUWELOGXQJVDNDGHPLHDW
VFKXOHMDHKULJHUOHKUJDQJSUXHIXQJHQ
Nicht bestandene Prüfungsteile wiederholt Ihre Assistentin
jeweils bei der nächsten schriftlichen Prüfung.
$XVKDQJSÀLFKWLJH*HVHW]H
ab sofort auf unserer Homepage
Online-Abrufmöglichkeit der
Ä$XVKDQJSÀLFKWLJHQ*HVHW]H³
Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass
=DKQlU]WHQLFKWYHUSÀLFKWHWVLQGDXVKDQJSÀLFKWLJH*HVHW]H
als Printversion von diversen Verlagen zu kaufen und diese
in der Ordination aufzulegen.
Landesinfos
Auf unserer Homepage wurde eine Online-Abrufmöglichkeit
GHUÄ$XVKDQJSÀLFKWLJHQ*HVHW]H³HLQJHULFKWHW'LHHLQ]HOQHQ
Gesetze und Verordnungen sind mit dem Rechtsinformationssystem (RIS) jeweils in der konsolidierten (tagesaktuellen)
Fassung verlinkt. Durch diese Online-Abrufmöglichkeit kann
sich jede Ordination ca. € 70,- und die laufende AnschafIXQJHLQHUDNWXHOOHQ9HUVLRQGHUDXVKDQJSÀLFKWLJHQ*HVHW]H
sparen.
Es ist ausreichend, wenn Sie Ihre MitarbeiterInnen davon
in Kenntnis setzen, dass sie die Möglichkeit haben, ausKDQJSÀLFKWLJH *HVHW]H XQWHU GLHVHP /LQN DE]XUXIHQ :LU
empfehlen, diese Unterweisung schriftlich zu dokumentieren,
um diese im Falle einer behördlichen Kontrolle nachweisen
zu können.
Gerostomatologie
0XQGJHVXQGKHLWXQG=DKQSÀHJHEHL6HQLRUHQ
Am 4. 2. d. J. hat es eine von der LZÄK organisierte FortELOGXQJYRQFD3ÀHJHNUlIWHQPLW8QLY3URI'U$UQHW]O
gegeben. Fortbildungen wie diese sollen helfen, in der KolleJHQVFKDIWZLHDXFKEHLGHQSÀHJHQGHQ%HUXIHQGDV%HZXVVWsein für eine wachsende Zielgruppe mit besonderem Bedarf
zu wecken, wobei Prävention und adäquate Prophylaxe auch
hier eine zentrale Rolle spielen.
Da beispielsweise ältere Patienten durch eine herabgesetzte Immunabwehr gehäuft zu Candida-albicans-Mykosen
QHLJHQHPS¿HKOW8QLY3URI'U$UQHW]ODOV0LWWHOGHU:DKO
Tebodont®-Präparate der Dr. Wild & Co. AG Basel, die als
QDWUOLFKH 3ÀHJHKLOIVPLWWHO LQVEHsondere für einen längeren Zeitraum eingesetzt werden können.
Tebodont-Präparate (Zahncreme,
Zahngel, Mundspülung) enthalten
Teebaumöl (Melaleuca alternifolia),
welches über gute antimikrobielle,
antifungale und antivirale Wirkungen verfügt. Die Wirkung von
Teebaumöl auf HSV-1 zeigte bspw.
eine 91,5 - 99 % bessere Wirkung
als Virucidal. Teebaumöl weist
nachweislich eine hohe Wirksamkeit
JHJHQ&DQGLGDVSSDXIXQGHVHPS¿HKOWVLFKIUGHQORNDOHQ
(LQVDW]]XU%HKDQGOXQJREHUÀlFKOLFKHQ&DQGLGD,QIHNWLRQHQ
Weiteres zu klinischen Studien erfahren Sie z. B. bei www.
natim.at oder ZZZ]DKQDHU]WHFK.
Besonders hervorzuheben ist hier, dass Tebodont-Präparate
die einzigen am Markt sind, die medizinisch gereinigtes
Teebaumöl verwenden, so dass keine allergenen Substanzen
mehr enthalten sind.
Salzburg
Achtung bei Zahlungen mittels Erlagschein
Notwendigkeit einer Zahlungsreferenz-Nummer
Seit 1. 2. 2016 wird von den Banken bei Einzahlungen von
Honoraren keine Kopie des Einzahlungsbelegs mehr an den
Zahnarzt übermittelt. Man erhält lediglich noch den Betrag
und eine Identifikationsnummer
von der Bank mitgeteilt. Deshalb
ist die Angabe einer Zahlungsreferenz-Nummer durch den Einzahler
nötig, um den eingezahlten Betrag
zuordnen zu können. Anders verhält
es sich beim Online-Banking durch
den Patienten selber.
Vorankündigung 2017
Wings for Life World Run
- Zahnärzte laufen für einen guten Zweck
Unter dem Motto „Laufen für die, die es nicht mehr können“
¿QGHWKHXHUGHU:LQJVIRU/LIH:RUOG5XQVWDWWHLQDXI
6WUHFNHQLQ/lQGHUQZHOWZHLW]HLWJOHLFKVWDWW¿QGHQGHU
Charitylauf.
Die Erlöse aus Start- und Sponsorengeldern
ÀLH‰HQ]XLQGLH:LQJVIRU/LIH6WLIWXQJ
für Rückenmarksforschung.
Aus Interesse und Spaß am Sport hat sich bereits ein kleines
Team von Mitgiedern der Landeszahnärztekammer Salzburg
¿UPLHUWGLHGHQ/DXILPNRPPHQGHQ-DKUJHPHLQVDPEHwältigen wollen. Mitmachen kann jeder! Bei diesem Lauf gibt
keine vorgegebenen Mindestkilometer - jeder läuft soweit er
kann beim Wings for Life World Run.
Wenn Sie Spaß am Sport haben, wenn Sie sich etwas Gutes
wollen und gleichzeitig noch etwas Gutes bewirken wollen,
dann machen Sie mit. Info und Organisation liegen bei Frau
Harbeck, KDUEHFN#VEJ]DKQDHU]WHNDPPHUDW, Tel. 05 05 11
- 5021. Voranmeldungen werden jederzeit entgegen genommen - wir freuen uns über jedes neue Team-Mitglied!
DDr. Martin Hönlinger
Präsident der
Landeszahnärztekammer für Salzburg
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 45
Landesinfos
Tirol
Während vor rund fünf Jahren noch bis
zu 10 Zahnärzte und Zahnärztinnen sich
um eine Kassenstelle in Innsbruck bewarEHQLVWHLQH7UHQGXPNHKU]XEHREDFKWHQ
- derzeit sind alleine in Innsbruck vier
Kassenstellen frei. Sollte sich der Trend
IRUWVHW]HQGURKW]XPLQGHVWLQEHVWLPPWHQ
Regionen und Tälern eine kassenzahnärztliche Unterversorgung.
„
Eine breite kassenzahnärztliche Versorgung ist für die
Bevölkerung sehr wichtig. Ist das nicht der Fall, entstehen
sehr lange Wartezeiten oder die Unmöglichkeit der Aufnahme
beim Zahnarzt. Dadurch bleibt den
Patienten oftmals nur noch der für
viele schwer leistbare Gang zum
Wahlzahnarzt“, bringt es 3UlVLGHQW
05 'U :ROIJDQJ .RSS, selbst
jahrzehntelang Kassenzahnarzt,
auf den Punkt.
Derzeit praktizieren in Tirol 389
niedergelassene Zahnärzte und
Zahnärztinnen davon 105 Wahlzahnärzte/Wahlzahnärztinnen, 211
mit § 2-Vertrag (TGKK, Austria Tabak, SVB) und „kleinen Kassen“ (Sonderkrankenversicherungsträger BVA, VAEB, SVA)
und 73 ohne § 2-Vertrag, aber mit mind. 1 „kleinen Kasse“.
Die Landeszahnärztekammer registriert einen merkbaren
Rückgang an Nachfragen nach einer Kassenstelle.
„Die Gründe dafür sind in mehreren Faktoren zu suchen“, so
'U.RSSÄ(LQHUVHLWVEH¿QGHWVLFKHLQJUR‰HU7HLOGHU7LUROHU
Zahnärzteschaft in fortgeschrittenem Alter (beinahe 25 %
sind über 60 Jahre alt) und beenden dementsprechend viele
ihre kassenzahnärztliche Tätigkeit, andererseits sind zu we-
46 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
© :R*L - )RWROLDFRP
Stirbt das
Kassensystem
in Tirol?
nig jüngere Zahnärzte an einem Kassenvertrag interessiert.
Dies deshalb, weil sich die niedrigen Kassentarife ökonomisch
betrachtet kaum mit den immer weiter ansteigenden Anforderungen vertragen, die Investitionen an Zeit und Geld
notwendig machen, Stichwort Bürokratie und überbordende
$XÀDJHQMHJOLFKHU$UW³
Trotzdem hält Dr. Kopp den Kassenzahnarzt/ die Kassenzahnärztin nach wie vor für eine tragende Säule der Patientenversorgung und rät jungen Zahnärzten und Zahnärztinnen,
diesen Weg in Erwägung zu ziehen. Oftmals sind Gemeinden
bereit, bei der Ansiedlung eines Zahnarztes/einer Zahnärztin
unterstützend tätig zu sein.
Folgende Kassenstellen sind in Tirol derzeit frei:
Bezirk
Ort
Innsbruck-Stadt
4 Stellen
Innsbruck-Land
Eine Stelle Oberperfuß
Kitzbühel
Eine Stelle Kirchberg
Eine Stelle St. Johann i. T.
Eine Stelle Kirchberg oder Reith
Kufstein
Eine Stelle Thiersee
Eine Stelle Wörgl
Eine Stelle Angerberg
Landeck
Zwei Stellen Landeck
Reutte
Eine Stelle Elbigenalp
Schwaz
Zwei Stellen Fügen
Eine Stelle Achenkirch
Eine Stelle Mayerhofen
Eine Stelle Schwaz
Eine Stelle Kaltenbach oder Aschau
Lienz
Eine Stelle Sillian
Die Landeszahnärztekammer Tirol ersucht Interessenten um
Kontaktaufnahme - zuständige Mitarbeiterin Frau Christine
Hanin, KDQLQ#WLUROHU]DKQDHU]WHNDPPHUDW, Tel. 05 05 11 $NWXHOOH$XVVFKUHLEXQJHQ¿QGHQ6LHDXIwww.tiroler.
zahnaerztekammer.at.
Landesinfos
Wien
Punkte sammeln im
J
ungzahnärztInnen, die gerade ihre Ausbildung beendet
haben, bekommen in der neunerhaus Zahnarztpraxis die
Gelegenheit, Punkte für eine Kassenplanstelle zu sammeln.
Diese Punkte werden von der Wiener Gebietskrankenkasse
und der Landeszahnärztekammer für Wien anerkannt - im
selben Ausmaß, wie für eine Vertretungstätigkeit in einer
Ordination oder in einer anderen institutionellen Einrichtung.
Die neunerhaus Zahnarztpraxis ist die einzige ihrer Art in
Wien: Ein Team von etwa 25 ehrenamtlichen Zahnärzten ver-
sorgt hier seit 2009 an vier Tagen pro Woche wohnungslose
Menschen - ungeachtet ihrer Herkunft oder ihres Versicherungsstatus. Eine Sozialarbeiterin sorgt für professionelle
Beratung im Empfang und zwei zahnärztliche Assistentinnen
gewährleisten den reibungslosen Ordinationsbetrieb und
Kontinuität für die PatientInnen.
Wenn Sie im neunerhaus ehrenamtlich tätig sind, sammeln
Sie nicht nur Punkte und wertvolle Erfahrung, sondern geben
damit auch obdachlosen Menschen ihr Lächeln zurück.
Wir geben obdach- und wohnungslosen Menschen in Wien ein Zuhause
und helfen mit medizinischer Versorgung.
Ehrenamtliche
ZahnärztInnen gesucht
Schon ein ehrenamtlicher Einsatz pro Monat hilft,
unseren Ordinationsbetrieb zu sichern. Unterstützen Sie uns – Ihre (Zeit-)Spende hilft.
Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien, Konto-Nr.: 114 725 29, BLZ: 32000
IBAN: AT72 3200 0000 1147 2529, BIC: RLNWATWW
neunerhaus Zahnarztpraxis, Margaretenstraße 166/1. Stock, 1050 Wien, Tel.: +43 1 990 09 09 500
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte: [email protected], www.neunerhaus.at
www.neunerhaus.at
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 47
Ausschreibung von Vertragskieferorthopädiestellen
gem. § 7 Abs. 1 der KFO-Planstellenvereinbarung
der Wiener Gebietskrankenkasse im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für Wien für die folgenden Versorgungsbereiche:
Versorgungsbereich - Nr.
1+3
Bezirke Wien
$Q]DKOGHU.)23ODQVWHOOHQ
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11
1 Planstelle
Voraussetzungen für eine Invertragnahme als
9HUWUDJVNLHIHURUWKRSlGH9HUWUDJVNLHIHURUWKRSlGLQ
Ausbildung:
a.
b.
c.
d.
Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) oder
Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland) oder
dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder
Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontists (ABO) oder European Board
of Orthodontists (EBO) oder
e. entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB MSc) oder
f. Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder
g. gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland.
Erfahrung:
Nachweis von 20 in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Multibracket-Behandlungsfällen, bei denen, bezogen auf alle
diese Fälle, im Durchschnitt eine Verbesserung um mindestens 70 % bewirkt wurde unter Verwendung des Formulars „Bewerbungsbogen - KFO“. Diese Fälle müssen im Rahmen der selbständigen Berufsausübung (§ 23 ZÄG) persönlich geplant,
durchgeführt und dokumentiert worden sein.
Folgende Unterlagen sind QDFK$XϑRUGHUXQJ durch die Landeszahnärztekammer für Wien YRP(UVWJHUHLKWHQYRQGHU
Erstgereihten binnen zwei Wochen der Landeszahnärztekammer für Wien vorzulegen:
Auswertbare Anfangs- und Endmodelle, Panoramaröntgen oder eine andere geeignete Art der Dokumentation, IOTNBewertung, geeigneter Nachweis, dass die 20 vorzulegenden Fälle im Rahmen der selbständigen Berufsausübung (§ 23
ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert wurden.
Erforderliche Behandlungskapazität:
Der Vertragskieferorthopäde/Die Vertragskieferorthopädin muss in der Lage sein, eine Versorgung von 100 neu begonnenen
kieferorthopädischen Behandlungsfällen (kieferorthopädische Hauptbehandlung/Multibracket-Behandlungsfälle) nach dem
IOTN-Schweregrad 4 oder 5 im Kalenderjahr gewährleisten zu können. Die Ordinationszeiten sind dabei so zu gestalten,
dass dies sichergestellt werden kann.
48 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Zusatzinformation:
'LH$QVFKDϑXQJVNRVWHQIUHLQHHFDUG$XVVWDWWXQJVLQGYRP9HUWUDJVSDUWQHUYRQGHU9HUWUDJVSDUWQHULQVHOEVW]XWUDJHQ
'HU9HUWUDJVEHJLQQLVWIUYRUJHVHKHQ.
Bewerbungen für die oben angeführten KFO-Planstellen sind schriftlich, tunlichst unter Verwendung des von der Landeszahnärztekammer für Wien aufgelegten Bewerbungsbogen - KFO ELVVSlWHVWHQV8KU zu richten an:
Landeszahnärztekammer für Wien
:LHQ.RKOPDUNW
In der Bewerbung ist der Versorgungsbereich anzugeben, für den die Bewerbung erfolgt.
Achtung: Aus organisatorischen Gründen können bei dieser Ausschreibung ausschließlich postalische Bewerbungen
entgegengenommen werden. Später einlangende Bewerbungen oder Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Für
die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen in der Landeszahnärztekammer für Wien bis spätestens 25. 5. 2016, 24.00 Uhr
maßgeblich.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen:
-
Nachweis der Versorgungswirksamkeit in der Vergangenheit unter Verwendung des Formulars „Bewerbungsbogen - KFO“
Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Interessentenliste unter Verwendung des
Formulars „Interessentenliste - KFO“
Schriftliche Erklärung sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Zugang zur Ordination nach den Bestimmungen der ÖNORM 1600 „Barrierefreies Bauen“ sowie der ÖNORM 1601 „Spezielle Baulichkeiten für Behinderte und
DOWH0HQVFKHQ³EHL9HUWUDJVEHJLQQRGHULQQHUKDOEHLQHUDQJHPHVVHQHQ)ULVWQDFK9HUWUDJVEHJLQQ]XVFKDϑHQXQWHU
Verwendung des Formulars „Bewerbungsbogen - KFO“
Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen ist,
zusätzlich:
a) Zahnarztdiplom einschließlich Konformitätsbescheinigung gemäß Richtlinie 2005/36/EU
b) Nachweis über die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
c) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch Vorlage einer Strafregisterbescheinigung und Disziplinarregisterbescheinigung
d) Nachweis der zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlichen gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches
Zeugnis
Die unter lit. c) und d) genannten Nachweise dürfen im Bewerbungszeitpunkt nicht älter als drei Monate sein.
Sämtliche Unterlagen sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, auch in beglaubigter Übersetzung
LQV'HXWVFKH vorzulegen.
Sämtliche Formulare für die Bewerbung sind im Büro der Landeszahnärztekammer für Wien
unter Tel. 05 05 11- 1010 bzw. - 1011 oder auf unserer homepage unter http://wr.zahnaerztekammer.at/ erhältlich.
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 49
Wien
Erdöl regiert
die Finanzwelt
© LVWRFNVDPBGLQJ
Landesinfos
Um es im Leben zu etwas zu bringen, muss man früh aufstehen,
ELVLQGLH1DFKWDUEHLWHQXQG½OŠQGHQ (Jean Paul Getty, 1892 - 1976)
'HUIROJHQGH%HULFKWGHVVHQ7HLO6LHQXQOHVHQVHW]W
VLFKDXVSHUV|QOLFKHQ*HVSUlFKHQ5HFKHUFKHQLQ7DJHV]HLWXQJHQ0DJD]LQHQXQGLP,QWHUQHW]XVDPPHQ
W
as haben ein Haus in Florida und ein Fass Erdöl in
Texas gemeinsam?
Ganz einfach: Es gibt viel zu viel davon, und Schuld daran
haben auch die Banken an der Wall Street. Der größte Unterschied: Die amerikanische Immobilienblase ist bereits
geplatzt, die Ölblase ist noch prall gefüllt. Denn während
sich die Welt in den vergangenen Jahren gegen die Rezession stemmte, haben die Investmentbanker ein kleines
9HUP|JHQ LQ DPHULNDQLVFKH gO¿UPHQ JHSXPSW XQG GDPLW
den Grundstein für den Schiefergasboom gelegt. Energie
wird immer gebraucht, so ihre simple Logik. Und irgendwo
muss all das Geld ja hin. Doch leider, leider scheint auch
diese Wette nicht aufzugehen. Die Welt braucht zwar mehr
Energie - und auch Erdöl - als je zuvor. Aber sie bezahlt
GDIUNDXPPHKUHWZDV%LQQHQHLQHLQKDOE-DKUHQ¿HOGHU
Preis für ein Fass Erdöl von über hundert auf unter zwanzig Dollar. Was europäische Autofahrer freuen mag, löst in
weitenTeilen der Welt langsam Panik aus. Venezuela steht
kurz vor der Staatspleite, Russland muss das Tafelsilber
YHUNDXIHQXQGVHOEVWLP%XGJHWYRQ6DXGLDUDELHQNODϑWHLQ
100-Milliarden-Dollar-Loch. Die zaghafte Ankündigung der
Länder, die Ölproduktion wenigstens nicht noch weiter zu
steigern, wird sie nicht retten.
Das sind schlechte Nachrichten, auch für Europa. Um das zu
VHKHQPXVVPDQNHLQHLQJHÀHLVFKWHU*UQHUVHLQGHUGDV
Ende der Energiewende fürchtet. Geht den Ölproduzenten
das Geld aus, verlieren Europas Exporteure ihre besten
Kunden. Ohne Petrodollar fehlt sowohl den Saudis als auch
den Russen das notwendige Kleingeld, um Maschinen und
$QODJHQPDGHLQ$XVWULD]XNDXIHQ'HUSRVLWLYH(ϑHNWGHQ
50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
sinkende Energierechnungen natürlich auf die Industrienationen haben, kann das gerade einmal ausgleichen.
Die größere Bombe für die Weltwirtschaft tickt allerdings
jenseits des Atlantiks. Denn an der Wall Street weckt der
Ölpreissturz mittlerweile Erinnerungen an die Finanzkrise.
Wie damals wurde auch hier eine Branche lang mit billigen
Krediten gefüttert. Schätzungen zufolge stehen die USgO¿UPHQPLW0LOOLDUGHQ'ROODULQGHU.UHLGH:LHGDPDOV
dürfte ein großer Teil davon niemals zurückbezahlt werden.
Jedes dritte Ölunternehmen wird das heurige Jahr nicht
überleben, schreiben die Berater von Deloitte in einer Studie.
Besonders die USA fürchten sich vor der Pleitewelle. Sind hier
GRFKGLHgO¿UPHQQXUGHUHUVWH'RPLQRVWHLQ'HUQlFKVWH
könnten schon (wieder) die Banken sein. Alte Bekannte wie
JP Morgan Chase, Wells Fargo, Citigroup und die Bank of
America mussten im vergangenen Quartal deshalb hunderte
Millionen Dollar abschreiben. Aber nicht nur auf die Banken
selbst kommen Unannehmlichkeiten zu. Auch Versicherer und
Pensionsfonds investierten große Summen in die scheinbar
so beständige Energiebranche. Auf dem hoch riskanten
0DUNWIU-XQN%RQGVKDWVLFKGHU$QWHLOGHU(QHUJLH¿UPHQ
seit 2008 mehr als verdoppelt. Auch die berüchtigte Praxis,
schlechte und gute Kredite zu zerteilen und neu gebündelt
teuer zu verkaufen, feiert ein Comeback. Unter dem Namen
CMBS (Commercial Mortgage-backed Security) werden Industrieimmobilien stückchenweise verhökert - darunter auch
die Geisterstädte, die das schnelle Geld der Wall Street rund
um ein paar Bohrlöcher hat entstehen lassen.
Die Lage sei nicht vergleichbar, versichern die Banken.
6LH VHLHQ YRUVLFKWLJHU JHZRUGHQ GLH 5LVLNRSXϑHU GLFNHU
'LH .UHGLWH DQ (QHUJLH¿UPHQ ZUGHQ QXU ZHQLJH 3UR]HQW
des Kreditportfolios ausmachen. Verglichen mit den US,PPRELOLHQNUHGLWHQVLQGGLH.UHGLWHDQgO¿UPHQWDWVlFKOLFK
nur eine bessere Fußnote. Zumindest soweit wir das heute
wissen. Denn klare Daten, wie hoch das Kreditausfallrisiko
wirklich ist, gibt es nur vereinzelt. Wer auf giftigen Papieren
Landesinfos
sitzt - und wem er sie jetzt noch unterjubelt - werden wir
wohl wieder erst danach erfahren. Ein wenig Skepsis schadet
also nicht, denn lässig waren die Banken vor dem Platzen der
Immobilienkrise auch. All das ist Grund genug, ausnahmsZHLVHDXIVWHLJHQGHgOSUHLVH]XKRϑHQ(VPVVHQMDQLFKW
gleich 100 Dollar sein. Aber 50 Dollar pro Fass halten auch
Österreichs Autofahrer aus und lassen dem Rest der Welt
ein wenig Luft zum Atmen.
Gewinneinbruch bei Ölmultis
3000 Jobs wegfallen. Bereits zuvor ist bekannt geworden,
dass auch in der Öl- und Gasförderung 4000 Mitarbeiter gehen müssen. In Summe wird das Unternehmen neun Prozent
aller Arbeitsplätze streichen. Man müsse sich schnell dem
veränderten Marktumfeld anpassen, sagt dazu Konzernchef
Bob Dudley. Die Investoren nahmen die Gesamtjahresergebnisse des Ölriesen nicht gut auf. An der Börse brach der
Aktienkurs im gestrigen Tagesverlauf um bis zu 8,5 Prozent
ein. Mit dem niedrigen Ölpreis hadert nicht nur BP. Auch andere Branchenriesen präsentierten zuletzt schlechte Zahlen.
Chevron, die Nummer zwei in den USA, verkündete jüngst
den ersten Quartalsverlust seit 13 Jahren. Die Folge: Auch
hier müssen sich 6000 bis 7000 Beschäftigte nach einem
neuen Job umsehen.
Weiters fahren die Unternehmen ihre Investitionen deutlich
zurück. Bei Chevron werden diese etwa um ein Viertel reduziert. BP will seine Ausgaben ebenfalls kappen. Im Vorjahr
wurden die Investitionspläne gleich mehrfach zusammengestrichen. Heuer sollen sie am unteren Ende der Spanne
liegen. Analysten zufolge könnten die Ausgaben in der
gesamten Branche den niedrigsten Stand seit sechs Jahren
erreichen - obwohl den Plänen zufolge nach wie vor 522 Mrd.
Dollar investiert werden sollen. Doch schon 2014 sanken die
Investitionen um fast ein Viertel. Es wäre somit das erste
Mal seit 1986, dass die globalen Ölriesen ihre Ausgaben in
zwei aufeinanderfolgenden Jahren drosseln. Das mag zunächst noch kein Problem sein, der Investitionsstau kann
sich in einigen Jahren aber rächen. Unter anderem in einem
extremen Ölpreisanstieg. Mit Spannung erwartet wurden
ebenfalls die Gesamtjahresergebnisse des amerikanischen
© Aamon - )RWROLDFRP
Folie Nummer sechs der Konzernpräsentation verdeutlicht
das Problem des Ölkonzerns BP ziemlich deutlich: Das Angebot auf dem globalen Ölmarkt ist hoch, die Nachfrage schon
weniger. Der damit einhergehende Preisverfall macht den
8QWHUQHKPHQZHOWZHLW]XVFKDϑHQ(LQ)DVV/LWHUGHU
Nordseesorte Brent kostet derzeit knapp 32 Dollar. Anfang
2013 sind es noch 120 Dollar gewesen. Für BP ist diese
Entwicklung fatal. Im abgelaufenen Geschäftsjahr stand
ein Verlust von 6,5 Mrd. Dollar (sechs Mrd. Euro) zu Buche.
Das Minus ist damit so hoch wie in den vergangenen beiden
Jahrzehnten nicht. Selbst die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko (Stichwort Deepwater Horizon) riss 2010 kein so großes
Loch in die Bilanz. Damals betrug der Verlust “nur“ knapp
3,7 Mrd.Dollar. Noch 2014 schrieb BP 3,8 Mrd. Dollar Plus. Je
niedriger der Ölpreis, desto geringer fallen die Einnahmen der
8QWHUQHKPHQDXV,KUH¿QDQ]LHOOHQ$XIZHQGXQJHQEOHLEHQ
jedoch bestehen. Daher versuchen die Konzernchefs an der
Kostenschraube zu drehen. BP setzt etwa auf Kürzungen bei
GHU%HOHJVFKDIW%LV(QGHVROOHQLP5DϒQHULHJHVFKlIW
Wien
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 51
Landesinfos
Wien
Ölkonzerns Exxon. Eher düster sah es auch hier aus. Die
Einnahmen halbierten sich auf 16,2 Mrd. Dollar und waren
so gering wie seit 2002 nicht. Die Aktien hielten sich dafür
vergleichsweise gut und gaben “nur“ um zwei Prozent nach.
Grund dafür könnten die Ergebnisse des vierten Quartals
VHLQ6LH¿HOHQLP*HJHQVDW]]XGHQELVKHUYHU|ϑHQWOLFKWHQ
Ergebnissen der anderen Konzerne - nämlich besser aus als
Analysten im Vorfeld erwartet hatten.
'HU)OXFKGHVVFKZDU]HQ*ROGHV
Aber auch Arbeitsmarktreformen und Berufsbildung kommen
nicht voran. Praktisch die gesamte Privatwirtschaft in den
sechs Golfstaaten wird von ausländischen Arbeitskräften betrieben, die die Hälfte der insgesamt 50 Millionen Einwohner
ausmachen. Keine andere Weltgegend nutzt Migranten in
solchen Dimensionen und mit solchen jährlichen Zuwachsraten. Die meisten arbeiten in Saudiarabien, wo ihr Anteil
bei 35 Prozent liegt. In Kuwait sind es 70 Prozent, in den
Kleinstaaten Dubai, AbuDhabi und Katar sogar zwischen 80
und 90 Prozent. Der einheimische Nachwuchs dagegen strebt
QXUDXIGLHEHWXOLFKHQ6HVVHOLP|ϑHQWOLFKHQ'LHQVWKDWY|OOLJ
irreale Gehaltsvorstellungen oder sitzt arbeitslos zu Hause.
Entsprechend gewaltig sind die inneren Herausforderungen,
vor denen die superreichen Staaten stehen.
Der Irak, der einen kostspieligen Krieg gegenden Islamischen
Staat (IS) führt, hat bereits im vergangenen Jahr allen Kommunen die Finanzzuweisungen um 90 Prozent gegenüber
2014 gekürzt. “Es wird ein schwieriges und hartes Jahr für
uns alle“, schwor Finanzminister Hoshyar Zebari die Bevölkerung auf weitere Reduzierungen ein. Saudiarabien engagiert
sogar die Unternehmensberater von McKinsey, die dem Land
für die nächsten 15 Jahre einen rapiden wirtschaftlichen
Verfall vorausgesagt haben, wenn alles so weiterlaufe. In
einem ersten Schritt, dem sich auch alle anderen Golfstaaten anschlossen, wurden nun die Subventionen für Benzin,
Strom und Wasser gestrichen. An Einschnitte bei den üppigen
Gehältern jedoch traut sich bisher niemand, die Einführung
einer Einkommensteuer wird gar nicht erst erwogen. Stattdessen machte Saudiarabien Anfang des Jahres Schlagzeilen
© FKDOHUPFKDLN - )RWROLDFRP
'LH&KH¿QGHV,QWHUQDWLRQDOHQ:lKUXQJVIRQGV,:)YHUORU EHL LKUHP OHW]WHQ 7UHϑHQ PLW GHQ )LQDQ]PLQLVWHUQ GHU
*ROIVWDDWHQNHLQH=HLWPLW+|ÀLFKNHLWHQ³'LH(QHUJLHSUHLVH
werden für viele Jahre niedrig bleiben“,erklärte Christine
Lagarde vor der erlauchten Männerrunde und mahnte sie,
ihre Haushalte darauf einzustellen und die Abhängigkeit
von Öl und Gas spürbar zu verringern. Denn die goldenen
Zeiten sind erst einmal vorbei. Dazu beigetragen haben viele
Faktoren: der Boom der Frackingtechnik, der Umstieg auf
alternative Energien, der Wirtschaftsabschwung in China
und die Konfrontation der beiden Opec-Giganten Iran und
Saudiarabien, die seit anderthalb Jahren jede Drosselung der
Produktion verhindert. Bei den arabischen Ölnationen sprudeln bis zu 90 Prozent der Staatseinnahmen aus dem Boden.
Verzeichneten die sechs Mitglieder des Golfkooperationsrats,
Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudiarabien und Emirate,
2013 noch einen kollektiven Haushaltsüberschuss von 182
Milliarden Dollar, waren es 2014 nur noch 24 Milliarden, bevor
ihre Etats 2015 mit 180 Milliarden heftig ins Minus rutschten.
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von nahezu 100 Milliarden Dollar. Dabei hat die Region paradiesische Zustände hinter sich. Im vergangenen Jahrzehnt
ÀRVVHQ0LOOLDUGHQ'ROODULQGLH7DVFKHQGHU.|QLJHXQG
Monarchen, die sie zum Teil in Form von üppigen Gehältern,
Subventionen und lukrativen Wohlfahrtszahlungen an ihre
Untertanen weiterreichten. Nach Erhebungen des IWF sind
allein diese Ausgaben zwischen 2008 und 2013 um 550
Milliarden Dollar gestiegen. So blieb der Veränderungsdruck
gering, die Korruption exorbitant, der Aufbau neuer WirtVFKDIWV]ZHLJHREHUÀlFKOLFKXQGKDOEKHU]LJ'XUFKGDVYLHOH
Geld sei eine Art von Betäubung entstanden, heißt es in
HLQHP NU]OLFK YHU|ϑHQWOLFKWHQ ³0DQLIHVW IU :DQGHO³ GHV
saudischen Vizekronprinzen, Mohammed bin Salman, das
gleichzeitig anprangert, 30 Prozent der Staatsausgaben
würden verschwendet.
52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Landesinfos
mit dem Plan, Teile des staatlichen Ölkonzerns Aramco an
die Börse zu bringen, um die Einnahmeausfälle aufzufangen.
Denn auch die harte Konfrontation mit dem Erzrivalen Iran
auf der anderen Seite des Persischen Golfs kostet viel Geld.
Beide verfeindeten Ölvolkswirtschaften haben ähnliche
Strukturprobleme: exorbitante Korruption, verfallende
Staatseinnahmen, hohe Arbeitslosigkeit und eine wenig ef¿]LHQWH3ULYDWZLUWVFKDIW,UDQV6WDDWVKDXVKDOWLVWHEHQIDOOV
viel zu abhängig vom schwarzen Gold, auch wenn das Land
wegen seiner veralteten Förderanlagen nur ein Drittel der
saudischen Fördermenge auf den Weltmarkt bringen kann.
Die Islamische Republik braucht jeden Dollar, um ihre von
Sanktionen ruinierte Wirtschaft wieder in Gang zu bringen.
Und Irans Präsident, Hassan Rohani, steht unter hohem
Druck, das frustrierte 78-Millionen Volk in eine stabile
wirtschaftliche Zukunft zu steuern. Seinen Landsleuten
gegenüber gibt sich der gewiefte Kleriker eisern optimistisch. Mit dem Atomabkommen habe seine Regierung ihr
Versprechen erfüllt, sagte er kürzlich in einer im Fernsehen übertragenen Rede in Bushehr, wo Irans bisher einziges Atomkraftwerk steht. “Ich verspreche der iranischen
Nation, dass dieses Jahr ein Jahr mit wirtschaftlichem
Wohlstand und Wachstum wird.
Schon im Vorjahr, als der Barrel-Preis bei 40 Dollar lag,
kaufte die Regierung Versicherungen, um im Budget mit
49 Dollar pro Barrel kalkulieren zu können - zumindest für
³'LH|ϑHQWOLFKHQ)LQDQ]HQVLQGDEJHVLFKHUW³YHUVSUDFK
Finanzminister Luis Videgaray. Ecuadors Präsident Rafael
Correa räumte neulich ein, dass der auf 20,7 Dollar gefallene
Barrel-Preis nicht ausreiche, um die Kosten zudecken. Nun
muss der Staat wohl aus Steuermitteln die Erdölindustrie
subventionieren. Dabei ist das eigentlich andersherum gedacht. Der Haushalt des 16-Millionen-Einwohner-Landes ist
auf einem durchschnittlichen Ölpreis von 35 Dollar kalkuliert.
Und Correas Wirtschaftssystem basierte in den vergangenen
Jahren darauf, die Öleinnahmen für Infrastruktur auszugeben, was die Konjunktur am
Laufen hielt.
Venezuela am Rand des Ruins
Ist das jetzt endlich der Tiefpunkt? Auch im Südteil Amerikas stellen sich nach der Rückkehr des Iran auf den
Weltmarkt die Regierungen die Frage, die niemand beantworten kann.Massive Probleme bekommen vor allem
drei Staaten, deren Haushalte von Erdölexporten abhängen:
Mexiko, Ecuador und vor allem Venezuela.
Mexikos Öl verlor in der vergangenen Woche ein Viertel
seines Wertes. Die Preise für die “mexikanische Mischung“
erreichten zeitweise nur noch 18 Dollar pro Barrel, Preise,
wie sie seit zwölf Jahren nicht mehr verzeichnet wurden. Die
staatliche Ölgesellschaft Pemex verlautbarte vorige Woche,
dass die Rentabilität des Unternehmens bis zu zehn Dollar
pro Barrel gesichert sei, in manchen Förderzonen im Golf
von Mexiko könnte selbst bei sieben Dollar pro Fass noch
ohne Verlust gepumpt werden. Voriges Jahr hatte es noch
geheißen, die Rentabilitätsgrenze liege bei 23 Dollar je
Fass. Obwohl der mexikanische Kongress 2013 die Privatisierung des Staatskonzerns beschloss, hängt der Haushalt
immer noch erheblich von den Einnahmen des Riesen ab,
der 70 Prozent seiner Erlöse an die Staatskasse abzuführen
hat. Die sinkenden Ölpreise zwangen die Regierung von
Enrique Peña Nietodazu, für 2015 und 2016 umgerechnet
etwa elf Milliarden Euro aus dem Budget zu streichen. Nun
ist damit zu rechnen, dass weitere Streichungen nötig sein
werden, wenn die Preise nicht schnell anziehen, womit
niemand rechnet.
Wien
© =3DQRZ)RWROLDFRP
Doch als die Ölpreise 2014
zu sinken begannen, schlug
Correas Modell leck. Zwischenzeitlich konnte er sich
Kredit in China sichern - den
sein Land künftig mit Öl abbezahlen muss, was Correas
Nachfolger zu spüren bekommen werden. Angesichts der
düsteren Aussichten verzichtete der studierte Ökonom auf
seinen ursprünglichen Plan,
via Verfassungsänderung eine
weitere Amtszeit anzustreben.
Vor allem Venezuelas Regierung steht nach dem Verfall der
Ölpreise mehr unter Druck denn je. Seit fünftenm Jänner
ist das Parlament unter deutlicher Kontrolle der Opposition,
und Präsident Nicolás Maduro kann nicht mehr entscheiden,
wie es ihm beliebt. Die venezolanische Rentabilitätsgrenze
von 19 Dollar pro Fass ist bereits zeitweise unterschritten
worden. Phasenweise bekam das Land, dessen Ausfuhren zu
96 Prozent aus Erdöl bestehen, nur noch 17 Dollar pro Fass.
“Wir sind in einer wirklichen Notsituation, in einer Krise, die
die wirtschaftliche Stabilität bedroht und auch die sozialen
Errungenschaften der letzten zehn bis 15 Jahre“, sagte Maduro in der Vorwoche. Er habe den iranischen Präsidenten,
Hassan Rohani, eindringlich gebeten, den Weltölmarkt zu
verteidigen und den Ölpreisauf ein “gerechtes und stabiles
Niveau“ zurückzuführen.
Aber wo liegt das? Nach Berechnungen der Beratungsfirma Ecoanalitica bräuchte Venezuelas Wirtschaftssystem
einen Ölpreis von 120 Dollar pro Barrel, um zu überleben. Schon ehe der Preissturz begann, war Venezuelas
Wirtschaft defizitär. Die aktuellen Daten sind verheerend.
Erstmals seit einem Jahr veröffentlichte die Regierung
vorige Woche offizielle Zahlen. Demnach lag die Inflation
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 53
Landesinfos
Wien
im September bei 141 Prozent und die Rezession bei 4,5
Prozent. Private Institute sehen die Geldentwertung bei
über 200Prozent, den Abschwung bei zehn Prozent sowie
das Budgetdefizit bei 20 Prozent.
Nach der klassischen Lehre sollte der extrem niedrige ÖlSUHLVGHULQÀDWLRQVEHUHLQLJW]XOHW]WDXIGHP1LYHDXYRUGHU
ersten Ölkrise 1974 gelegen ist, die Weltwirtschaft eigentlich befeuern. Dass er es nicht tut, zeigt, dass die gängigen
Erklärungsversuche für den Preissturz zu kurz greifen. Da
war ja zuletzt viel davon die Rede, dass Saudiarabien mit
extremem Preisdumping die US-Frackingindustrie vom Markt
drängen will oder, dass die USA mit forciertem Fracking den
Ölpreis bewusst drücken wollen, um Putins Russland in die
Bredouille zu bringen. Natürlich spielt das alles im Hintergrund mit. Der Hauptgrund dürfte aber schlicht sein, dass
die stotternde Weltwirtschaft zu wenig Nachfrage erzeugt,
um die vergleichsweise hohe Produktion zu absorbieren.
Europa stagniert, die US-Konjunktur ist in einem eher labilen
Zustand, und die bisherige Wachstumslokomotive China steht
© %LOORQ3KRWRVFRP)RWROLDFRP
DXFKLP9HUIDOODOOHUEULJHQ5RKVWRϑSUHLVHPDQLIHVWLHUHQ
sind nicht gelöst. Und die sind gewaltig, hängen ziemlich
bedrohlich über der Welt und könnten uns, wenn man nicht
aufpasst, sehr bald nicht nur politische Krisen, sondern auch
eine Finanz- und Bankenkrise in der Dimension der Jahre
2008/2009 bescheren.
Vordergründig sind natürlich die geopolitischen Risken des
Ölpreisverfalls bedrohlich: Staaten wie Venezuela droht die
Staatspleite, Russland schlittert in größere Budgetprobleme,
den Scheichtümern und Königreichen am Golf drohen Unruhen, wenn sie ihre Bevölkerungen nicht mehr mit großzügigen Geschenken aus den Öleinnahmen bedenken können.
Und Nordafrika steht vor einer weiteren Destabilisierung.
Diese geopolitischen Risken verstellen ein bisschen den
Blick auf die Gefahren für die Finanzmärkte: Die Ölbranche
ist weltweit mit 2500 Milliarden Dollar verschuldet, 500 bis
600 Milliarden Dollar entfallen angeblich allein auf die USFrackingindustrie, in der ein Drittel der Unternehmen bereits
insolvenzgefährdet sein soll. Die enormen Schuldenaufnahmen basieren auf drei- bis viermal so hohen Ölpreisen
wie jetzt. Kommt es hier zum Knall, dann ist die nächste
große globale Banken- und Finanzkrise programmiert. Die
Ölförderer selbst werden dieses Problem mit Produktionseinschränkungen nicht lösen können.
Die Geschichte hat oft genug gezeigt, dass Kartelle wie die
Opec dann, wenn man sie wirklich braucht, nicht funktionieren. Ganz einfach deshalb, weil Produzenten, die wegen
der niedrigen Preise jeden Cent zur Bewältigung ihrer Ausgaben brauchen, das eigene Produktionshemd näher als das
Gemeinwohl unter dem Kartellrock ist. Bleiben als Retter
die Notenbanken mit ihren Gelddruckereien. Sie können
das Problem lang hinausschieben. Aber je länger sie das
machen, desto mehr Blasen bilden sich, die irgendwann
platzen.
DXFK]LHPOLFKW|QHUQGD'DVVGLH&KLQHVHQZLHGLHRϒ]LHOOHQ
Statistiken behaupten, im Vorjahr bei einer 0,6-prozentigen
6WHLJHUXQJGHV6WURPYHUEUDXFKVGLHRϒ]LHOOHQVLHEHQ3URzent Wachstum tatsächlich hingelegt haben, glaubt außerhalb
des Pekinger Statistikamts nämlich wirklich niemand mehr.
Woran alles momentan hängt, haben wir am Donnerstag
gesehen: Äußerungen des EZB-Chefs Mario Draghi, die
Euro-Notenbank könnte ihre Gelddruckerei verstärken, haben nicht nur Schlagartig die Börsen befeuert, sondern auch
dem geprügelten Ölpreis einen Tagesanstieg von in der Spitze
mehr als fünf Prozent beschert. Es hängt zurzeit also alles an
den Notenbanken. Und diese werden wohl liefern: Die EZB
wird ihre Geldpolitik weiter lockern, und die US-Notenbank
wird ihre Zinswende im Frühjahr wohl zumindest stoppen,
wenn nicht sogar wieder umkehren. Damit ist ein wenig Zeit
gewonnen, aber die grundlegenden Probleme, die sich ja
54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
'LH gOSUHLVÀDXWH LVW HLQ HUQVWHV =HLFKHQ GDIU GDVV GLH
Weltwirtschaft ganz ordentlich aus den Fugen geraten ist.
Es sieht so aus, als müssten wir uns auf reichlich ungemütliche Zeiten einstellen. Denn wie die Weltwirtschaft aus
dieser Nummer halbwegs unbeschadet herauskommen soll,
hat bisher noch niemand glaubwürdig skizzieren können.
MR Dr. Heribert Gmach
Finanzreferent der
Landeszahnärztekammer für Wien
Fortbildung
Inland
09.-11. Juni 2016
Schwerpunktthema
Implantologie im Fokus
der Parodontologie
ÖSTERREICHS
BEDEUTENDSTER
PARODONTOLOGIE
& PROPHYLAXE
KONGRESS!
FRÜHBUCHER
PREISE bis
ALM-LOUNGEPARTY 2016
27. April 2016
verlängert!
NEU: KITZBÜHELER
COUNTRY CLUB!
Mit bewährten
ZAss & PAss
WORKSHOPS &
2 TAGE fundiertem
PROPHYLAXE
WISSEN
www.paroknowledge.at
PROGRAMMÜBERSICHT
Donnerstag, 09. Juni 2016
WORKSHOPS - ZahnärztInnen
15:00 - 18:00 WSZ 1 - Ein Frontzahn muss raus - was tun? Eine interaktive Podiumsdiskussion
Prof. Dr. Christian Stappert & PD Dr. Stefan Fickl
Zimmer-Biomet Corporate Forum
15:00 - 18:00 WSZ 2 - Was tun, wenn mir der Knochen ausgeht? Regenerative parodontologische Therapie
OA PD Dr. Clemens Walter
unterstützt von STRAUMANN
15:00 - 18:00 >:A>HZ[\U^LUUTPYKHZAHOUÅLPZJOH\ZNLO[&+LJR\UN]VUT\S[PWSLU9LaLZZPVULU
PD Dr. Adrian Kasaj
sponsored by STRAUMANN
15:00 - 18:00 WSZ 4 - Minimalinvasive Schmerzausschaltung – die intraligamentäre Anästhesie als Nutzen für
Behandler und Patienten | DDr. Daniel Dalla Torre
Konservativ - lokal, das Mittel zur Wahl - lokale antiinfektiöse/antibiotische Therapie inkl. Hand-On | Dr. Michael Müller-Kern
sponsored by HERAEUS KULZER
WORKSHOPS - ZAss/PAss
15:00 - 18:00 WSP 1 - Instrumentenkunde für die Praxis – Ein Update
Anne-Claire Van der Lans
sponsored by P&G Oral Health
15:00 - 18:00 WSP 2 - Innovationen und Zukunftstechnologien in der parodontalen Instrumentierung (für Fortgeschrittene)
Prof. Dr. Ralf Rössler !! AUSGEBUCHT !!
sponsored by P&G Oral Health
19:30 -
ERÖFFNUNGSEMPFANG
CASINO Kitzbühel
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 55
Fortbildung
Inland
Freitag, 10. Juni 2016
PROGRAMMÜBERSICHT
,Y€ɈU\UNZ:LZZPVU(für alle TeilnehmerInnen)
08:30 - 08:50 6ɉ
aPLSSL,Y€ɈU\UN PD Dr. Werner Lill & Dr. Klaus Winkler (Bürgermeister Kitzbühel)
08:50 - 09:30 KEYNOTE „Den Patienten-Fokus richtig einstellen!“
Entscheidungsmuster von Patienten erkennen und den Behandlungserfolg nutzen Mag. Dominik Flener
09:30 - 10:00 KEYNOTE „Was ist eigentlich Parodontitis?“ Daten & Fakten 2016 Univ. Prof. Dr. Christof Dörfer
10:00 - 11:00 ERÖFFNUNG INDUSTRIEAUSSTELLUNG Rundgang ÖGP Vorstand & Presse
Hauptprogramm - ZahnärztInnen
Hauptprogramm - ZAss/PAss
11:00 - 11:30 Prophylaxe bei Kindern – wann und wie?
Univ. Prof. Dr. Katrin Bekes
Was hat sich getan?
Cornelia Bernhardt & Dr. René Gregor, MSc
11:30 - 12:00 Systemische und lokale antibiotische, antiinfektiöse
Therapie - aber wie?
PD Dr. Christoph Ramseier
Update - Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistentin
Dr. Arabella Jelinek-Gaugusch, MSc
12:00 - 12:30 Probiotika in der parodontalen Therapie
Univ. Prof. Dr. Holger Jentsch
12:30 - 13:00 Der Laser in der parodontologischen und
implantologischen Therapie
Univ. Prof. DDr. Andreas Moritz
14:00 - 14:30 +LYVYHSL)PVÄST\UK^HY\TLYLPUL
Herausforderung bleibt
PD Dr. Alexander Welk
Diagnostik in der Prophylaxe. Worauf muß ich achten!
Was ist vor Beginn unbedingt nötig?
Dr. Corinna Bruckmann, MSc
14:30 - 15:00 Risikopatienten und Präventionstrategien für die
chronische und aggressive Parodontitis
PD Dr. Clemens Walter
Damit Antibiotika wirksam bleiben: Mikrobiologische
Grundlagen und rationaler Einsatz in der PA-Therapie
Dr. Sylke Dombrowa
15:00 - 15:45 Risikopatienten und Prävention der Periimplantitis
PD Dr. Stefan Fickl
16:15 - 16:45 Zahn vs. Implantat - Entscheidung für die Praxis
PD Dr. Adrian Kasaj
Manifestationen von Mundschleimhauterkrankungen
- Wund im Mund? PD DDr. Gabriella Dvorak
16:45 - 17:15 Furkationsmanagment im Zeitalter der Implantation/
Paro-Endo-Therapie
Dr. Andrea Albert-Kiszely & Dr. Karl Schwanninger
(INLZ[PTT[LAHOUWÅLNLM…Y\UZLYLpS[LYLU
PatientInnen. Tipps und Tricks!
Cornelia Bernhardt
17:15 - 17:45 Socket Alveolar Ridge
Preservation: Sinn und Unsinn
DDr. Ulrike Kuchler
18:00 - 19:00 ÖGP Jahreshauptversammlung für Mitglieder
ÖGP Vorstand
Parallelprogramm - ÖGP YOUNGSTERS
ÖGP ZAss/PAss Round Table Gespräch
Cornelia Bernhardt & Dr. René Gregor, MSc
Fortbildungspunkte
Workshops
Freitag
10.06.2016
Samstag
11.06.2016
14:00 - 15:00 6 Hot-Topics in der Parodontologie
PD Dr. Kristina Bertl, MSc & Dr. Behrouz Arefnia
ZahnärztInnen
4
9
9
15:15 - 16:15 Biology of Bone Grafting
Univ. Prof. Dr. Andreas Stavropoulos
ZAss (WSP 1)
4
3
6
16:30 - 17:45 Diskussionsrunde an der „Greek Bar“ Der Prof. schenkt sich nichts - er schenkt ein!
Univ. Prof. Dr. Andreas Stavropoulos
PAss (WSP 1,2)
4
6
7
20:00 -
ALM-LOUNGE-PARTY 2016
KCC Kitzbüheler Country Club
56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Fortbildung
Samstag, 11. Juni 2016
PROGRAMMÜBERSICHT
Hauptprogramm- ZahnärztInnen
09:00 - 09:40 Implantat-Therapie bei parodontal kompromittierten
Patienten und Periimplantitis
Prof. Dr. Giovanni Salvi
Inland
Praktiker-Tag (für das Praxis-TEAM)
47 Jahre Prophylaxe und Parodontologie in der
täglichen Praxis | Ein Resümee
MR Prof. h.c. Dr. Peter Kotschy
09:40 - 10:30 3HULLPSODQWÃUH(UNUDQNXQJHQGLH5ROOHGHU2EHUñÃFKH Kommunikation bei parodontalen Risikofaktoren PD Dr. Moritz Kebschull
Motivierende Gesprächsführung mit PatientInnen
PD Dr. Christoph Ramseier
11:00 - 11:40 5H]HVVLRQVGHFNXQJEUDXFKHQZLUQRFKDXWRORJH
Transplantate? PD Dr. Adrian Kasaj
Dia Klinik - Diskutieren Sie Ihre Fälle mit Spezialisten
Dr. Axel Mory
11:40 - 12:30 ,PSODQWDWLQWHUIDFH$EXWPHQWGHVLJQgVWKHWLN
PD Dr. Michael Weinländer
14:00 - 14:30 'HUWUDQVNUHVWDOHWUDQVDOYHROÃUH6LQXV/LIWò
*UXQGODJHQXQWHUVXFKXQJHQ9RUWHLOHXQG5LVLNHQ
Univ. Prof. DDr. Christian Ulm
Rechnet sich die Prophylaxe und parodontologische
Therapie
Prof. Dr. Ralf Rössler
14:30 - 15:00 Alternativen zum Implantat Zahntransplantationen v.a.
LPMXJHQGOLFKHQ.QRFKHQPD Dr. Georg D. Strbac
Langzeiterhalt: Sind Implantate besser als parodontal
kompromittierte Zähne Univ. Prof. Dr. Christof Dörfer
15:00 - 15:45 gVWKHWLVFKHU(UIROJşEHUGLH.QRFKHQDXJPHQWDWLRQ
*75*%5
Dr. Norbert Haßfurther
+LYKPNP[HSL>VYRÅV^ILPRVTWSL_LU9LZ[H\YH[PVULU
aus Sicht des Mediziners und Technikers
DDr. Polina Kotlarenko & ZTM Tom Vaskovich
16:15 - 16:45 )XQNWLRQHOOHXQGÃVWKHWLVFKH$VSHNWHEHLGHU5HNRQVWruktion von Implantaten - Dr. Siegfried Marquardt
Die zahnärztliche Behandlung des medizinisch
kompromittierten Patienten - OAK-MRONJ-HbA1c Was haben wir damit zu tun?
DDr. Gerlinde Durstberger
16:45 - 17:15 'LH'LJLWDOLVLHUXQJGHUgVWKHWLN
Dr. Axel Mory
17:15 - 17:45 Interdisziplinäre Behandlung von Parodontitispatienten - Evaluierung der Langzeitstabilität
Univ. Doz. DDr. Xiaohui Rausch-Fan
Tageszusammenfassung & Verabschiedung
- 18:00 Tageszusammenfassung & Verabschiedung
Hauptprogramm - ZAss/PAss
09:00 - 09:50 /LIHVW\OHLQGHU(UQÃKUXQJXQG$XVZLUNXQJHQDXIGLH
Mundhöhle Univ. Prof. Dr. Holger Jentsch
09:50 - 10:20 Erosionen
Univ. Prof. Dr. Nicole Arweiler
11:00 - 11:40 6FKPHU]HPSðQGOLFKH=ÃKQHò1HXH%HKDQGOXQJV
PŌJOLFKNHLWHQIşUHLQDOWHV3UREOHP
Univ. Prof. Dr. Nicole Arweiler
Intensiv-Seminare | TEAM (ZAss,PAss, ZÄ)
Behandlung von Parodontitis u. Periimplantitis mittels
PerioChip® - Erfolgreiche Erhaltungstherapie im
parodontalen Behandlungskonzept mit
hochkonzentriertem CHX
Mona Spatz
Wie hätten Sie es denn gerne? Tools für eine
passgenaue Patientenansprache
Mag. Dominik Flener
11:40 - 12:30 Kommunikation mit Kindern
Univ. Prof. Dr. Katrin Bekes
14:00 - 14:40 'HURUDOH%LRðOPXQGZDUXPHUHLQH+HUDXVIRUGHUXQJ
bleibt PD Dr. Alexander Welk
14:40 - 15:30 .RQ]HSWHIşUGLHSDURGRQWRORJLVFKH,PSODQWRORJLVFKH
Therapie bei Parodontitis
Dr. Michael Müller-Kern
16:00 - 16:30 /DVHU/LFKW2]RQ_*XWXQGEHVVHU"
Dr. Selma Husejnagic, MSc
16:30 - 17:00 Epigenetik - Wie grüner Tee und Plastik uns und das
3DURGRQWLXP"EHHLQñXVVHQNŌQQHQ
Dr. Hady Haririan, MSc
- 17:30 Tageszusammenfassung & Verabschiedung
New Media & Marketing Konzepte für die
Zahnarztpraxis und das Praxis-Team
Günter Lichtner
Physiotherapeutische Massnahmen für den
zahnärztlichen Berufsalltag
Wolfgang Kaiser
Tageszusammenfassung & Verabschiedung
Online-Anmeldung & Anmeldeformulare unter
www.paroknowledge.at
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 57
Fortbildung
Inland
April 2016
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
6. Frühjahrssymposium
10 Jahre Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde!
21. bis 23. April 2016
Salzburg, Congress
Information und Anmeldung:
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner)
E-Mail: [email protected]
www.fruehjahrssymposium.at
22. bis 24. April 2016
Salzburg, Hotel Crown Plaza, 5020,
Rainerstraße 6 - 8
Anmeldung:
POS, Frau Pracherstorfer
Tel & Fax: + 43 (0)7259 32 0 28
(0DLORϒFHSRV#DRQDW
www.posortho.at
ZAFI Wien
Moderne Diagnostik und Therapie im Frühstadium der Karies
(Priv.-Doz. Dr. Alexander Welk)
23. April 2016, 9.00-18.Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
ZAFI Wien
Ganzheitliche Parodontitis
Therapie
Landeszahnärztekammer für Burgenland
Seminar für PAss
(Dr. Margit Schütze-Gössner)
22. April 2016, 14.00-18.30 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Dentsply GAC Deutschland GmbH
Learn & Dine
'HQWDOIRWRJUDŠH3DVLQ3LQ‚
(Dr. Enrico Pasin, Robert Simon)
22. April 2016, 13.00-18.00 Uhr
Elixhausen, Romantic Hotel Gmachl,
5161, Dorfstraße 14
Anmeldung:
DENTSPLY GAC Deutschland GmbH
Melanie Bressel
Tel: + 49 89 540 269 100
E-Mail: [email protected]
3jährige Ausbildung zur
zahnärztlichen Assistenz
(Kursleitung: Prof. Dr. H. Haider, Dr. A. Steiner)
Die 600 theoretischen Unterrichtseinheiten werden auf 3 Ausbildungsjahre
aufgeteilt. Der ZAss-Lehrgang Burgenland wird als Kompaktkurs zu jeweils
einer Woche in den Monaten April, Juni
und September durchgeführt.
Kurszeiten 2016:
25. bis 29. April 2016
13. bis 17. Juni 2016
12. bis 16. September 2016
jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr
Bad Tatzmannsdorf, BFI Gesundheitsakademie Burgenland, Schloss
Jormannsdorf Nr. 1
Detaillierte Information
und Anmeldung:
Fa. Praxis-Beratung Petra Bischof-Oswald
E-Mail: [email protected]
bgld.zahnaerztekammer.at/assistenz
ÖGZMK OÖ
Round Table „Orale Medizin“
ÖGZMK Salzburg
Infektionen & Krankheiten
im Rahmen der derzeitigen
Migrationsbewegung
- was ist relevant für die
Zahnarztpraxis?
(OA Dr. Ninon Taylor, Salzburg)
27. April 2016, 19.00-20.30 Uhr
Salzburg, Strubergasse 21/PMU, Hörsaal 2/1. OG, 5020, Hansjörg Wyss-Haus
Anmeldung:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORϒFH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Praxismanagementkurs 2016
Teil 7:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen und
steuerliche Aspekte
Mag. Wolfgang Leonhart
28. April 2016, 19.00-21.00 Uhr
Teil 8:
Do‘s and Don‘ts bei der PraxisgrünGXQJ¿QDQ]LHOOH*UXQGODJHQ
Erich Czermak
Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen
DXVGHP(LQVWLHJLQGLHEHUXÀLFKH
Selbständigkeit
Dr. Marion Grieß
12. Mai 2016, 19.00-21.00 Uhr
Teil 9:
Praxisübernahme/-übergabe - standespolitische, betriebswirtschaftliche
XQG¿QDQ]LHOOH$VSHNWHHUEOLFKH
Überlegungen
OMR Dr. Gerhard Ratzenberger, Mag.
Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig Frank
2. Juni 2016, 19.00-21.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8)
Wien, Bank Austria, Oktogon, 1010,
Schottengasse 6 - 8 (Teil 9)
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
(0DLORϒFH#]LYDW
www.ziv.at
„Wechselwirkung Zähne - Kieferhöhle“
(Univ.-Doz. Dr. Johann Beck-Mannagetta)
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit POS-Handels GesmbH
Progressive Orthodontic
Seminars
Kids Ortho - Wechselgebiss - Seminar 2
(Dr. Michael Krennrich)
«
58 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
26. April 2016, 19.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
ZAFI Wien
Funktionelle Medizin
und Zahnheilkunde
Seminarzyklus
(Dr. Heinrich Hechenblaickner)
29. und 30. April 2016
«
Fortbildung
17. und 18. Juni 2016
7. und 8. Oktober 2016
Freitag, 9.00-18.00 Uhr
Samstag, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Hypnose und Kommunikation
Mai 2016
Universitätsklinik für MKG-Chirurgie
Medizinische Universität Wien
AOCMF Symposium - Advances
in Orthognathic Surgery
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Parodontitis und
Allgemeinerkrankungen
- Was bedeutet das für die Behandlung
in der Praxis?
(Univ.-Prof. Dr. Gabriele Millesi)
5. bis 7. Mai 2016
Wien, Billrothhaus, Gesellschaft der
Ärzte in Wien, 1090, Frankgasse 8
Auskunft:
http://vienna0516.aocmf.org
(Univ.-Ass. Dr. Hady Haririan, MSc)
3. Mai 2016, 18.00-20.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
ÖZÄK-Diplomlehrgang
(Ausbildungsleitung: Dr. Allan Krupka)
Curriculum in 1190 Wien:
7 Wochenenden, insgesamt 121 ZFP-Punkte
Beginn: 11. Dezember 2015
Ende: 6. November 2016
Ort: 1190 Wien
Modul A4
Anwendungen der ärztlichen Hypnose I,
Kinderhypnose
Dr. Allan Krupka, Dipl.-Päd. Sonja
Kammerer MSc
29. April 2016, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr
30. April 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A5
Trancetechniken, NLP II
Dr. Uwe Rudolf
10. Juni 2016, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr
11. Juni 2016, 9.00-18.00 Uhr
Modul A6
Anwendungen der ärztlichen Hypnose II
Dr. Ruth Metten
16. September 2016, 8.30-12.00
Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr
17. September 2015, 9.00-18.00 Uhr
Modul A7
Anwendungen der ärztlichen Hypnose III
Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner
4. November 2016, 8.30-12.00 Uhr
(Supervision), 13.00-18.00 Uhr
5. November 2016, 9.00-18.00 Uhr
6. November 2016, 9.00-18.00 Uhr
Detaillierte Information
und Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5
Tel: (01) 317 63 20
www.oegzh.at
Inland
Universitätsklinik für MKG-Chirurgie
Wien in Zusammenarbeit mit MIS Implants Technologies in Austria
1st Contemporary Implantology
Course
Hands-on-Pracitice on Human Specimens
(DDr. Gabriella Dvorak, DDr. Christina Eder-Czembirek,
Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, MD, DDS, PhD Emeka
Nkenke, Assoc. Prof. Priv.-Doz. Dr. Dr. PhD Christos Perisanidis, Prim. Priv.-Doz. DDr. Wolfgang Pöschl, DDDr.
Astrid Reichwein, Univ.-Prof. DDr. Christian Ulm, ao.
Univ.-Prof. DDr. Arne Wagner, Dr. Konstantin Zauza)
5. bis 6. Mai 2016, jeweils 8.00-19.30 Uhr
Wien, Anatomy Training Center,
Anatomisches Institut Wien, 1090,
Währinger Straße 13
Anmeldung:
MIS Implants Technologies in Österreich
Tel: + 43 699 1323 9866
E-Mail: service@misimplants
Dr. Robert Scherngell, MSc
Kieferorthopädische
Seminarreihe 3
Modul 9:
Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und
Überreichung der Diplome
6. bis 7. Mai 2016
Extramodul 1:
Praxis- und Teammanagement. Wie
führe ich eine erfolgreiche Praxis.
Patientenbindung, Teammotivation und
Teambindung. Was ist das Geheimnis
des „Fish“-Prinzips?
Termin nach vorheriger Absprache
Extramodul 2:
KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen
(Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder,
Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum
Kleben, Fotodokumentation etc.)
Termin nach vorheriger Absprache
Extramodul 3:
“Burnout Seminar”
Termin nach vorheriger Absprache
Die Termine sind zweitägig und in sich
abgeschlossen!
«
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 59
Fortbildung
Inland
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
ÖGZMK OÖ
35. Praktikersamstag in Steyr
„Präprothetische
Behandlungsmaßnahmen“
(Prof. Dr. med. dent. Nicola Zitzmann, Dr. Wilfried
Wolkerstorfer, Univ.-Doz. DDr. Raoul Polansky, Dr.
med. dent. Gerd Christiansen, Univ.-Prof. Dr. Adriano
Crismani)
7. Mai 2016, 8.00-14.00 Uhr
Steyr, Stadtsaal, 4400, Stelzhamerstraße 2a
Anmeldung:
keine erforderlich, Registrierung vor Ort
ÖGZMK Kärnten gemeinsam mit dem
Zahnärztlichen Interessenverband
Österreichs
16. Kärntner Seensymposium
12. bis 14. Mai 2016
Pörtschach/Wörthersee, Parkhotel
Anmeldung:
Landeszahnärztekammer für Kärnten
Tel: + 43 - (0)5 05 11 - 9020 Frau Brenner
E-Mail: [email protected]
ZAFI Wien
Halitose
- Diagnose und Therapie
(DDr. Markus Laky)
20. Mai 2016, 10.00-12.Uhr
Wien, im Rahmen der WID,
Messegelände
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
Modul 7:
Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender
Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los
Angeles, USA)
20. bis 22. Jänner 2017 (3-tägig)
Modul 8:
“Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis
werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle.
Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining
10. bis 11. März 2017
Modul 9:
Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und
Überreichung der Diplome
5. bis 6. Mai 2017
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
ZAFI Wien
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Moderne Kieferorthopädie:
4XDOLW–WXQG(IŠ]LHQ]
(Dr. Guido Sampermanns)
22. und 23. Mai 2016
26. und 27. Juni 2016
18. und 19. September 2016
16. und 17. Oktober 2016
20. und 21. November 2016
18. und 19. Dezember 2016
15. und 16. Jänner 2017
19. und 20. Februar 2017
12. und 13. März 2017
SO + MO jeweils 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
Dr. Robert Scherngell, MSc
Kieferorthopädische
Seminarreihe 4
Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ)
Praktischer Intensivworkshop (PIWS 16)
Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxeassistentinnen mit
mehrjähriger Erfahrung!
(OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc,
Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
Wie lange liegt Ihre Ausbildung zur
PAss zurück?
In diesem Workshop werden zunächst
die wichtigsten Aspekte einer optimalen Patientenbehandlung wiederholt.
Nach praktischen Übungen am Modell
werden am Patienten die Kenntnisse
vertieft.
Themen:
- Befundung, Behandlungsplanung
- die supragingivale Instrumentation
- Systematik der Instrumentation
- Arbeitspositionen
- Sonden/Sondierung
- maschinelle Belagsentfernung
- Zahnreinigung
20. und 21. Mai 2016
jeweils von 8.00-18.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
FAZ - Elke Badegruber-Pfender
Tel: 05 05 11 - 4020
E-Mail: [email protected]
www.fortbildungsakademie-zahn.at
«
60 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Modul 3:
Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur,
HG, TPA, LLA, Abnehmbare KFO und FKO
27. bis 28. Mai 2016
Modul 4:
Extraktionsmechanik Klasse I/II/III
16. bis 17. September 2016
Modul 5:
Non Extraktionsmechanik, Klasse I/II/III
28. bis 29. Oktober 2016
Modul 6:
Impaktierte Zähne, Verlagerte Zähne,
Vertikale und Transversale
9. bis 10. Dezember 2016
«
Wer „A“ sagt, sollte vorher „I“ sagen
Eselbegegnungen - Führungskompetenz erleben und entwickeln
(Petra Eibl-Schober, MSc)
30. Mai bis 1. Juni 2016
Schwanberg, Tabakscheucherhof,
Bezirk Deutschlandsberg (Stmk)
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
(0DLORϒFH#]LYDW
www.ziv.at
Juni 2016
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Bisphosphonat assoziierte
Osteonekrose und dentale
Implantate
(Priv.-Doz. DDr. Arno Wutzl, Univ.-Prof. Dr. Reinhard
Gruber)
1. Juni 2016, 18.00-20.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV
www.ziv.at
Fortbildung
ÖGZMK NÖ
48. Wachauer
Frühjahrssymposium
„Tradition, Perfektion, neue Generation“
2. bis 4. Juni 2016
Krems, Steigenberger Hotel & Spa
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ
Tel: (0664) 42 48 426
(0DLORHJ]PNQRHRϒFH#NVWSDW
ÖGZMK Salzburg mit freundlicher Unterstützung von NWD Österreich/Planmeca
Der Zahnarztbesuch entspannt
und effektiv für den Patienten und für das zahnärztliche
Team
Teamkurs in deutscher Sprache
(Dr. Herluf Skovsgaard, Dänemark)
3. Juni 2016, 9.00-17.00 Uhr
Anif, Hotel Hubertushof, 5081, Alpenstraße 110
Anmeldung unbeding erforderlich:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORϒFH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
ZAFI Wien
Endodontie - Gewusst wie!
Aufbereitung und Obturation
(Dr. Dennis M. Köhrer)
3. Juni 2016, 14.00-20.00 Uhr
4. Juni 2016, 9.00-13.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
Inland
ARGE für Geschichte der
Zahnheilkunde der ÖGZMK
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
%HQHŠ]NRQ]HUW
Pharmakologie zwischen
Arzt und Patient
4. Juni 2016, 19.30 Uhr
Wien, Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190, Pfarrplatz 3
ZAFI Wien
Manuelle Funktionsanalyse
des Kauorgans
Hands-on-Kurs
(Univ.-Prof. Dr. Ales Celar)
4. Juni 2016, 8.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Maßgeschneiderte magistrale Zubereitungen
der Zahnheilkunde
(Dr. Werner Deutschmann)
9. Juni 2016, 19.00-21.30 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
Österreichische Gesellschaft für
Parodontologie
paroknowledge© 23. Parodontologie Experten Tage
Implantologie im Fokus der
Parodontologie
Hands-on Kurse, Praxis-Workshops
und erstmalig auch Lunch-Sessions
sowie eigene Youngster-Session bieWHQ7KHPHQZLHGLJLWDOHU:RUN‹RZ
digitale smile design und Marketing &
Kommunikationsstrategien
9. bis 11. Juni 2016
Kitzbühel, K3 KitzKongress
Auskunft:
www.paroknowledge.at
(Mag. pharm. Ilona-E. Leitner)
ZAFI Wien
7. Juni 2016, 18.00-20.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
(0DLORϒFH#]LYDW
www.ziv.at
Tiefenentspannung
und Tai chi chuan
Seminar für ZahnärztInnen
(Prof. Mag. Eva Maria Wiesenthal)
10. und 11. Juni 2016,
jeweils von 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZAFI Wien
Curriculum Ästhetische
Zahnheilkunde 2016
(Prof. Dr. Jürgen Manhart)
3. und 4. Juni 2016
8. und 9. Juli 2016
16. und 17. September 2016
7. und 8. Oktober 2016
4. und 5. November 2016
2. und 3. Dezember 2016
Freitag jeweils von 14.00-19.00 Uhr
Samstag jeweils von 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 61
Fortbildung
Inland
ZAFI Wien
ZAFI Wien
ZAFI Wien
Endodontie-Intensivkurs
Digitale Zahnheilkunde 2016
(Dr. Johannes Reichsthaler)
(Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz)
Study Club - Die Königsdisziplin
in der KFO - Finishing!
10. Juni 2016, 14.00-19.00 Uhr
11. Juni 2016, 9.00-16.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
17. Juni 2016, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
(Dr. Guido Sampermans)
19. Juni 2016, 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
ZAFI Wien
ITI International Team for
Implantology
ITI Kongress Österreich
Innovationen und bewährte Konzepte
auf dem Prüfstand
(Andrea Albert-Kiszely, Thomas Bernhart, David
Cochran, Alexander Gaggl, Nikolaus P. Lang, Martin
Lorenzoni, Ulf Meisel, Michael Payer, Ralf Smeets,
Sascha Virnik, Ulrike Webersberger, Gernot Wimmer)
10. bis 11. Juni 2016
Wien, InterContinental, 1030, Johannesgasse 28
Anmeldung:
Interplan Congress, Meeting & Event
Management AG
Tel: + 49 (0)89 54 82 34 62
Fax + 49 (0)89 54 82 34 43
E-Mail: [email protected]
Curriculum Prophylaxe
- Diplomfortbildung
Seminar für PAss
(Dr. Michael Dieter, Dr. Hardy Hririan, Prof. Dr. Thomas Bernhart, MR Dr. Franz Hastermann, Dr. Knut
Hufschmidt, Mag. Ralph Elser, Markus Tschann)
17. Juni 2016
23. September 2016
18. November 2016
17. März 2017
23. Juni 2017
8. September 2017
jeweils von 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Wer „A“ sagt, sollte vorher „I“ sagen
Eselbegegnungen - Führungskompetenz erleben und entwickeln
(Petra Eibl-Schober, MSc)
22. bis 24. Juni 2016
Schwanberg, Tabakscheucherhof,
Bezirk Deutschlandsberg (Stmk)
Auskunft:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Dentsply GAC Deutschland GmbH
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Patienten (er)kennen in
der Zahnarztpraxis
(Mag. Hartwig Armin Frank)
15. Juni 2016, 18.00-20.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Auskunft:
ZIV
www.ziv.at
ZAFI Wien
Die mitochondriale Medizin
in der Behandlung chronischer
Parodontitiden
ZAFI Wien
Sinusaugmentation
(Priv.-Doz. Dr. Michael Weinländer, Univ.-Prof. DDr.
Gerald Krennmair, Dr. Axel Mory)
18. Juni 2016, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
ORALE CHIRURGIE MEDIZIN
UND
RADIOLOGIE
Die Kieferhöhlemehr als nur
ein Hohlraum?
62 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
(Dr. Dagmar Ibe, Prof. Dietmar Segner)
24. bis 25. Juni 2016
Salzburg, Crowne Plaza Salzburg - The
Pitter, 5020, Rainerstraße 6
Anmeldung:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORϒFH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
ARGE für Orale Chirurgie, Medizin und
Röntgen der ÖGZMK (OCMR)
Die Kieferhöhle - mehr
als nur ein Hohlraum?
Jahrestagung der OCMR
(Dr. Margit Schütze-Gössner)
17. Juni 2016, 14.00-18.30 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
Kieferorthopädie bei Erwachsenen: Grenzfälle - was ist
möglich?
SAVE THE DATE
16
Wien, 25. Juni 20
Jahrestagung der
Anmeldung: [email protected]
weitere Infos: www.ocmr.at
(Markus Hof, Barbara Kirnbauer, Brigit KnererSchally, Wolfgang Köle, Bernhard Pommer, Michael
Pretterklieber, Florian Thalhammer, Georg Watzek,
Gerald Wolf)
25. Juni 2016, 8.30-17.00 Uhr
Wien, Universitätszahnklinik GmbH,
Vorklinik, 1090, Sensengasse 2 a
Auskunft:
www.ocmr.at
Fortbildung
Juli 2016
ZAFI Wien
3URŠ3URSK\OD[HIÌU3URŠV
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
(0DLORϒFH#]LYDW
www.ziv.at
(Anette Schmidt)
1. Juli 2016, 14.00-18.00 Uhr
2. Juli 2016, 9.00-13.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
August 2016
Gesellschaft für Ganzheitliche
Zahnheilkunde der ÖGZMK
Sommerschool zur
Ganzheitsmedizin
Landeszahnärztekammer für Burgenland
Inland
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Selbstverteidigung
(Bettina Kainz)
16. bis 17. September 2016
Wien, ZIV-Büro, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Auskunft:
ZIV
www.ziv.at
PAss-Weiterbildungslehrgang Burgenland
(Kursleitung: Prof. Dr. H. Haider, OA DDr. C. Schaudy)
Der Bgld. PAss-Kurs zeichnet sich
durch die intensive Verbindung von
Theorie und Parxis, aber insbesonders
durch das 20stündige Einzel-Coaching
in der eigenen Ordination der TeilnehmerInnen aus.
ab 9. September 2016 bis März 2017
8 Wochenend-Module (Freitag & Samstag)
Bad Tatzmannsdorf, BFI Gesundheitsakademie Burgenland, Schloss
Jormannsdorf Nr. 1
Detaillierte Information
und Anmeldung:
Fa. Praxis-Beratung, Petra Bischof-Oswald
E-Mail: [email protected]
bgld.zahnaerztekammer.at/assistenz
Ergänzend zu den „Festspielgesprächen
zur Ganzheitsmedizin“
(Prof. Stefan Kopp, DDr. Irmgard Simma, Hanne
Marquardt, Dr. Rudolf Gruber, Dr. Gabriele von Gimborn, Prof. Jörg George Birkmayer, u. a.)
3. bis 6. August 2016
Vorarlberg
Information und Anmeldung:
Univ.-Lektor DDr. Irmgard Simma
Tel: + 43 (0) 5574 - 767 52
Fax: + 43 (0) 5574 - 767 52 - 5
E-Mail: [email protected]
www.simma.at
ÖGZMK Wien
Curriculum Implantologie 2016
Österreichischer Zahnärztekongress 2016
Kurs 2:
9. und 10. September 2016
14. und 15. Oktober 2016
18. und 19. November 2016
Freitag jeweils von 14.00-17.00 Uhr
Samstag jeweils von 9.00-13.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
September 2016
Wer „A“ sagt, sollte vorher „I“ sagen
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
(KR Helmut Mojescick)
Eselbegegnungen - Führungskompetenz erleben und entwickeln
14. September 2016, 18.00-19.30 Uhr
Wien, ZIV-Büro, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Auskunft:
ZIV
www.ziv.at
(Petra Eibl-Schober, MSc)
Zahnheil-Kunst
Vom Misserfolg zum Erfolg
22. bis 24. September 2016
Wien, Kongresszentrum Hofburg
Anmeldung:
www.oezk2016.at
ZAFI Wien
Von der Uni bis zur Ordi
- ein Leitfaden durch den
Versicherungs-, Finanzund Steuerdschungel
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
7. bis 9. September 2016 oder
9. bis 11. September 2016
Schwanberg, Tabakscheucherhof,
Bezirk Deutschlandsberg (Stmk)
ZAFI Wien
Curriculum Implantologie II
(Univ.-Doz. DDr. Orhun Dörtbudak)
23. September 2016
16. Dezember 2016
jeweils von 14.00-18.00 Uhr
Modul 4: 13. und 14. Mai 2017
Human Cadaver Kurs am Anatomischen Institut
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
«
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 63
Fortbildung
Inland
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV) in Zusammenarbeit mit
der Landeszahnärztekammer für Wien
ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im
Zahnärztlichen Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Fortbildung für
Strahlenschutzbeauftragte
Mit Herz und Hirn: Eine ganzheitliche Betrachtung der
Erkrankungen der Wirbelsäule
(MR Dr. Franz Hastermann)
29. September 2016, 18.00-21.30 Uhr
Wien, ZAFI, 1060, Gumpendorfer
Straße 83/4. Stock
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
(0DLORϒFH#]LYDW
www.ziv.at
Dr. Robert Scherngell, MSc
KFO-Update Seminar
„Interzeptivbehandlung Erwachsenenbehandlung gekonnte Präsentation Ihrer Fälle“.
3-Tagesseminar für ZahnärztInnen
30. September bis 2. Oktober 2016
KFO Assistentinnenseminar
2-Tagesseminar für kieferorthopädische Assistentinnen
30. September bis 1. Oktober 2016
Stegersbach
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic)
E-Mail: [email protected]
(Dr. med. Astrid Takacs-Tolnai, Dr. Petra Gürtner)
7. bis 8. Oktober 2016
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV
Tel: (01) 513 37 31
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Erste Hilfe für den
Ordinationsnotfall
(Dr. Herbert Sponring)
14. Oktober 2016, 17.30-20.00 Uhr
Wien, ÖGZH Seminarraum im Hotel
am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3,
Top 404
Detaillierte Information
und Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5
Tel: (01) 317 63 20
Fax: (01) 315 16 35
www.oegzh.at
ÖGZMK NÖ
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Zum Umgang mit dem
„schwierigen Patienten“
(Dr. Horst Freigang, Dr. Gerhard Schütz)
15. bis 16. Oktober 2016,
jeweils 9.30-17.00 Uhr
Wien, ÖGZH Seminarraum im Hotel am
Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404
Detaillierte Information
und Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
Tel: (01) 317 63 20
www.oegzh.at
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
Kinderzahnheilkunde
9. Kompaktkurs 2016/2017
Block 1:
19. bis 22. Oktober 2016
:LHQ=D¿
Block 2:
18. bis 21. Jänner 2017
Salzburg, Medicent
Block 3:
29. März bis 1. April 2017
Salzburg, Medicent
Information und Anmeldung:
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: + 43 - 660 - 429 48 2
www.kinderzahnmedizin.at
Herbstsymposium
„Aus der Praxis für die Praxis“
Oktober 2016
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit
Leibetseder Dentalwarenhandel GmbH
Ex NonEx in der KFO Behandlung
(Dr. Wolfgang Gruber, Priv.-Doz. DDr. Arno Wutzl)
14. bis 15. Oktober 2016
St. Pölten, Cityhotel Design & Classic,
3100, Völklplatz 1
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ, Frau Eder
Tel: + 43 (0)664 42 48 426
(0DLORHJ]PNQRHRϒFH#NVWSDW
(Dr. Habersack, Univ.-Prof. Dr. Hasund)
6. bis 8. Oktober 2016
Saalfelden, Hotel Gut Brandlhof, 5760,
Hohlwegen 4
Anmeldung:
Leibetseder
Tel: + 43 (0)7235 63 993
(0DLORϒFH#GHQWDOGRUQLQJHUDW
www.dental-leibetseder.at
www.viking-orthodontics.com
64 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
ÖGZMK OÖ
Röntgeneinstelltechniken
für ZAss
Digitale und konventionelle Röntgentechnik
(Dr. Josef Hehenberger)
15. Oktober 2016, 9.00-15.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im
Zahnärztlichen Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Physioenergetik
3-teilige Kursserie
(OMR Dr. Eva-Maria Höller)
Teil 1: 21. bis 22. Oktober 2016
Teil 2: 11. bis 12. November 2016
Teil 3: 2017
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV
www.ziv.at
Fortbildung
November 2016
ÖGZMK OÖ
Paro Update Teamkurs 2016
Inland
Dezember 2016
Was gilt? Was kommt?
(Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg)
ÖGZMK Burgenland gemeinsamt mit der
Landeszahnärztekammer für Burgenland
37. Burgenländische
Herbsttagung
„ZUKUNFT-ZAHN - Spezialgebiete im
Fokus“
10. bis 12. November 2016
Rust, Seehotel
Informationen:
www.zukunft-zahn.at
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit GC
Austria GmbH
Front- und Seitenzahnästhetik
mit Komposit - ein System für
die Praxis
Hands on Workshop
(Dr. Philipp Kober)
11. November 2016, 13.00-18.30 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
Landeszahnärztekammer für NÖ/NÖFA
Ordinationsgründungsund -schließungsseminar
12. November 2016, 9.00 Uhr
St. Pölten, Austria Trend Hotel Metropol, 3100, Schillerplatz 2
Anmeldung:
LZÄK für NÖ/NÖFA, Verena Prirschl
E-Mail: [email protected]
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Kinderbehandlung - „Wie es
geht, wenn nichts mehr geht“
(Dr. Allan Krupka)
12. bis 13. November 2016,
jeweils 9.30-17.00 Uhr
Wien, ÖGZH Seminarraum im Hotel am
Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404
Detaillierte Information
und Anmeldung:
ÖGZH
www.oegzh.at
18. November 2016, 15.00-19.00 Uhr
19. November 2016, 9.00-15.00 Uhr
Linz, Hörsaal im UKh-Linz, 1. OG, 4010,
Garnisonstraße 7
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
ÖGK-Lachgaskurs
Österreichische Gesellschaft für Endodontie (ÖGEndo)
4. Internationaler Kongress
der ÖGEndo
Endodontie - Fakten und Fantasie
(Dr. Matthias Holly, DDr. Johannes Klimscha, beide Wien)
1. bis 3. Dezember 2016
Wien, Palais Ferstel
Auskunft:
Ärztezentrale med.info
1014 Wien, Helferstorferstraße 4
Tel: (01) 531 16 - 23 oder - 48 Dw.
www.endocongress.at/vienna2016
www.oegendo.at
gemäß CED Richtlinien
(Dr. Jacqueline Esch, Dr. Christel Forster, Dr. Frank
Mathers, Dr. Nicola Meißner)
18. bis 19. November 2016
FR 10.00-18.30 Uhr
SA 9.00-17.00 Uhr
Salzburg, Medicent, 5020, Innsbrucker Bundesstraße 35
Information und Anmeldung:
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner)
(0DLORϒFH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW
www.kinderzahnmedizin.at
Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer für OÖ
Weiterbildung zur PAss H-16
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Das Enneagramm - Die neun
Seiten/Lichter der Seele
(Prof. Dr. Johannes Ott)
11. bis 12. Dezember 2016,
jeweils 10.00-17.00 Uhr
Wien, ÖGZH Seminarraum im Hotel
am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3,
Top 404
Detaillierte Information
und Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5
Tel: (01) 317 63 20
Fax: (01) 315 16 35
www.oegzh.at
Intensivseminar als Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistentin
- für ausgebildete Zahnärztliche AssistentInnen mit 2-jähriger Berufserfahrung
Juni 2017
(OMR Dr. Hans Schrangl, MR Dr. Rudolf Matheis MSc,
Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
Teil 1:
21. bis 25. November 2016
28. November bis 2. Dezember 2016
Teil 2:
15. bis 19. Mai 2017
jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
FAZ - Elke Badegruber-Pfender
Tel: 05 05 11 - 4020
E-Mail: [email protected]
www.fortbildungsakademie-zahn.at
Dr. Robert Scherngell, MSc
3-Tagesseminar
für Zahnärzte und
Kieferorthopäden
„Common sense mechanics in everyday
Orthodontics“
Thomas F. Mulligan D.D.S., M.S.D.,
Phönix Arizona, USA
23. bis 25. Juni 2017
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 65
Fortbildung
Ausland
Deutschland
23. Zahnärzte-Sommerkongress
23. bis 27. Mai 2016
Usedom, Maritim Hotel Kaiserhof in
Heringsdorf
Information:
www.fvdz.de
Curriculum Endodontie 2016
in Zusammenarbeit mit der University
of Pennsylvania/USA
9. bis 11. Juni 2016 (D)
15. bis 17. September 2016 (D)
10. bis 12. November 2016 (USA)
18. bis 19. November 2016 (D)
München, Memmingen,
Philadelphia/USA
Information:
www.tec2-endo.de
37. Internationale Dental-Schau
Italien
19. Internationales
Frühjahrs-Seminar
World Health Professions Regulation Conference 2016
29. April bis 1. Mai 2016
Meran, Kurhaus
Information:
www.vtz.at
15. bis 15. Mai 2016
Genf, Crowne Plaza Hotel
Information:
www.whpa.org/whpcr2016
Expodental Meeting
Spanien
19. bis 21. Mai 2016
Rimini
Information:
www.unidi.it
14th Euro Congress on Dental
and Oral Health
24. bis 26. Oktober 2016
Rom, Holiday Inn Aurelia
Information:
www.www.emedevents.com
21. bis 25. März 2017
Köln, Messe
Information:
www.ids-cologne.de
Litauen
Hongkong
5 Congress of the European Society of Micoroskope Dentistry
th
21. bis 23. April 2016
Vilnius
Information:
www.esmd.info
38th$VLD3DFLŠF'HQWDO
Congress (APDC)
17. bis 19. Juni 2016
Hongkong, Convention and Exhibition
Centre
Information:
www.apdc2016.org
Iran
56th Exhibition and Congress
for Iranian Dental Association
(EXCIDA 56) in conjunction with
1st FDI Persian Regional Congress
17. bis 20. Mai 2016
Teheran
Information:
www.excida.ir
66 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016
Schweiz
Polen
FDI-Jahresweltkongress
der Zahnärzte
7. bis 10. September 2016
Poznan
Information:
www.fdiworldental.org
MIS 360° Implantology
Global Conference
26. bis 29. Mai 2016
Barcelona, Centre de Conventions
Internacional de Barcelona
Information:
www.mis-implants.com
Türkei
International Conference on
Oral and Maxillofacial Surgery
31. Oktober bis 1. November 2016
Istanbul
Information:
http://oral-maxillofacialsurgery.conferenceseries.com/
USA
Modern BIOprogressive Orthodontics
Module 2: New Frontier
(Contemporary Approach of Class I, II, III)
1. bis 10. Juni 2016
Chicago, Department of Orthodontics,
University of Illinois at Chicago
Information:
web.bioprogressive.org
America‘s Dental Meeting 2016
20. bis 24. Oktober 2016
Denver, Colorado Convention Center
Information:
www.ada.org/meeting
Fortbildung
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Dental bleaching: materials and methods for the success
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Weichgewebekonditionierung, Abutmentauswahl und prothetisches Vorgehen
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erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung
Kieferorthopädischer Lückenschluss vs. Implantation
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preparation of root canals
The Self-Adjusting File (SAF) System: The gate to safe, yet effective irrigation
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