Ausgabe 3 - Österreichische Zahnärztekammer
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Ausgabe 3 - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe 3/2016 P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843 Österreichische Zahnärzte-Zeitung Verfassungsgerichtshof © Achim Bieniek 5HJLVWULHUNDVVHQSLFKWLVW nicht verfassungswidrig! www.zahnaerztekammer.at Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! D er Verfassungsgerichtshof hat entschieden: „Die RegistrierkassenSÀLFKWLVWQLFKWYHUIDVVXQJVZLGULJ Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer 5HJLVWULHUNDVVH OLHJW GDPLW LP |ϑHQWlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei Kleinunternehmen keinen unverhältQLVPlLJHQ (LQJULϑ LQ GLH )UHLKHLW GHU Erwerbsbetätigung.“ Eine Änderung gibt es - zum wievielten Mal schon? - bei den Terminen. Erst der Umsatz ab -lQQHU ist maßgebend für den Eintritt der RegisWULHUNDVVHQSÀLFKW 6LH JLOW IUKHVWHQV ab 0DL. Bis 30. Juni d. J. sind NHLQH¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKHQ.RQVHTXHQzen zu erwarten, wenn Gründe für die 1LFKWHUIOOXQJGLHVHU3ÀLFKWHQJODXEKDIW gemacht werden können (Lieferschwierigkeiten, Einschulung, Verzögerung der fachlichen Beratung etc.). ,QGLHVHU$XVJDEHGHUg==¿QGHQ6LHDXI Seite 10 einen ausführlichen Beitrag von )UDX0DJ5RVQHU Rein rechtlich scheint vorläufig alles geklärt, ob die praktischen Erwägungen des VfGH der Realität entsprechen, scheint mir fraglich. Wichtiger noch ist die politische Komponente, wie schon des öfteren ausgeführt, gäbe es beWUHϑ 6WHXHUKLQWHU]LHKXQJ ORKQHQGHUH Ziele, die dem Gerechtigkeitsgefühl einfacher Bürgerinnen und Bürger eher entsprächen. Etwa wenn Konzerne für 2,5 Mrd. Gewinn € 48.000,- Steuern bezahlen, was einem Steuersatz von 0,2 % entspricht. Geschätzt 1.000 Mrd. Euro kosten allein die legalen Steuervermeidungstricks Jahr für Jahr nur die EU-Staaten, ein Sümmchen, das in den Staatsbudgets dann fehlt. Die verantwortlichen Staatslenker wissen das natürlich, sie wissen auch um ihre +LOÀRVLJNHLWJHJHQEHUGHUÄEHUDWHQGHQ³ :LUWVFKDIWVZHOW $OV 3DSVW )UDQ]LVNXV mahnte, dass die Politik nicht länger 6NODYHYRQ:LUWVFKDIWXQG)LQDQ]ZHVHQ sein dürfe, wird er sich vermutlich etwas gedacht haben. Tröstlich ist, dass die Opfer dieser Politik zumindestens in den Demokratien die Möglichkeit haben, sich am Wahltag zu revanchieren. Tagespolitisch etwas weniger bedeutend, aber für das Rechtsystem geradezu desaströs, ist das Thema P\VWHU\VKRSping. Dass ein dadurch legalisiertes Spitzelsystem das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ruiniert, mag den Politikern egal sein - zumindest solange sie nicht selbst krank sind. Schlimm ist, dass Testpatienten der Krankenkasse mit eigens dafür ausgestellten falschen e-cards die Ärzte überprüfen dürfen, die Kassen dürfen also ohne Anfangsverdacht einen Lockspitzel in die Ordination schicken. Geradezu atemberaubend ist, dass die verdeckten Ermittler selbst im Bereich des Straf- und Sicherheitspolizeirechts nur bei einem Anfangsverdacht und einer bestimmten Mindestschwere einer Straftat eingesetzt werden dürfen. Anders gesagt, die Kassenspitzel haben mehr Möglich- keiten zur Bekämpfung der Kassenärzte als die Polizei für die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und ähnlicher Delikte. Der Rechtsstaat wird durch solche Maßnahmen auf den Kopf gestellt. Beides, Registrierkassen und SpitzelsysWHPH KDEHQ HLQHQ (ϑHNW VLH VWHLJHUQ die Arbeitslosigkeit. 2015 ist die Arbeitslosigkeit auf Rekordhöhe gestiegen, trotz steigenden Jobangebots. Zahllose Ämter arbeiten daran, Unternehmen in den Konkurs zu treiben. Die Instrumente der Politik: neue Steuern, neue Vorschriften, neue Schulden. Es ist in den letzten Jahren keine Maßnahme aufgefallen, die Betriebe zur Anstellung neuer Mitarbeiter motivieren könnte. Im Gegenteil: Die Arbeiterkammer fordert eine härtere *DQJDUWJHJHQEHU)LUPHQGLHEHLGHU Evaluierung psychischer Belastungen VlXPLJVLQG'DIUKDEHQGLH86)RQGV Cerberus und Golden Tree eine gute Presse. Knapp 418 Mio. Euro verdiente die ihnen gehörende Wiener Großbank. Dass in den vergangenen 4 Jahren die durchschnittliche Mitarbeiterzahl um mehr als 750 zurückgegangen ist, zeigt woher der Gewinn kommt. Um die demokratischen Staaten endgültig umzubringen, fehlt HLJHQWOLFKQXUPHKUGLH$EVFKDϑXQJGHV Bargeldes, die Enteignung der Sparer mit EZB-Hilfe. Statt Enteignung kann man auch Negativzinsen sagen, das klingt wesentlich harmloser. Mehr darüber in der nächsten Ausgabe. OMR DDr. H. Westermayer Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum • 0HGLHQLQKDEHU9HUOHJHU+HUDXVJHEHUXQG5HGDNWLRQgVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW 7HO)D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDW5HGDNWHXU Präsident OMR DDr. H. Westermayer 3UHVVHUHIHUHQW MR DDr. C. Ratschew $Q]HLJHQOHLWXQJ U. Windisch-Kainz $Q]HLJHQVHNUHWDULDW8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDW+HUVWHOOXQJ'UXFNXQG9HUWULHE)HUGLQDQG%HUJHU & Söhne GesmbH, 3580 Horn $QPHUNXQJGHU5HGDNWLRQNamentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. +DIWXQJVDXVVFKOXVV Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 1 Inhalt 08 © VTT Studio - Fotolia.com ÖZZ Lachgassedierung in der Kassenpraxis 31 12 Neue Regeln zu Banküberweisungen Werberichtlinien und Schilderordnung der Österreichischen Zahnärztekammer Aktuelles 03 04 08 Abrechnungsstelle: 8PVWHOOXQJGHVHFDUG 6\VWHPVDXI5HOHDVH5D 2EHUJUHQ]HQ XQG5LFKWZHUWH /DFKJDVVHGLHUXQJ LQGHU.DVVHQSUD[LV - Paritätische Schiedskommission. - Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit. Gesetz & Recht 10 16 31 +|FKVWJHULFKWOLFKH 1HXLJNHLWHQEHWUHϑHQG 5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW - Presseinformation des Verfassungsgerichtshofs. =DKQlU]WHDXVZHLVH :HUEHULFKWOLQLHQXQG 6FKLOGHURUGQXQJGHU gVWHUUHLFKLVFKHQ =DKQlU]WHNDPPHU 5XEULNHQ ++ 18 Steuer 12 1HXH5HJHOQ]X %DQNEHUZHLVXQJHQ Versicherung 14 07 Landesinfos 26 27 43 44 46 %XUJHQODQG Ausschreibung Kassenplanstelle. 13 18 1LHGHU|VWHUUHLFK Programm 48. Wachauer )UKMDKUVV\PSRVLXP 20 .lUQWHQ Ausschreibung und Vergabe einer Kassenplanstelle. 22 68 6DO]EXUJ 1HZVOHWWHUYRP)HEUXDU 7LURO Stirbt das Kassensystem in Tirol? Wien - Punkte sammeln im neunerhaus. - Ausschreibung von Vertragskieferorthopädiestellen. - (UG|OUHJLHUWGLH)LQDQ]ZHOW Diverses %HUXIVXQIlKLJNHLWV 5HQWHQYHUVLFKHUXQJ ++ Aktuelles ++ Gesetz & Recht ++ Steuer Diverses ++ Kunst & Ausstellungen ++ www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 47 3UHVVHPLWWHLOXQJ %XFKEHVSUHFKXQJ Kammerpost: =DKQlU]WOLFKH9HUVRUJXQJ LP)OFKWOLQJVEHUHLFK 6WDQGHVYHUlQGHUXQJHQ XQG0LWJOLHGHUVWDQG .XQVW$XVVWHOOXQJHQ .OHLQDQ]HLJHQ Fortbildung 55 )RUWELOGXQJVNDOHQGHU In- und Ausland. ++ 13 Diverses ++ Versicherung ++ Landesinfos ++ 55 )RUWELOGXQJ Aktuelles Abrechnungsstelle Umstellung des e-card Systems auf Release R16a Von Samstag, den $SULODEFD8KU bis Sonntag, den $SULO8KU wird das HFDUG6\VWHP VHUYHUVHLWLJ umgestellt und VWHKW daher QLFKW]XU9HUIJXQJ. Die ErIDVVXQJZlKUHQGGHU8PVWHOOXQJLVWLP2ϓLQH0RGXVP|JOLFK %HWURϑHQ sind hauptsächlich jene ZahnärztInnen, die zum 1RWGLHQVW eingeteilt sind. Am 'LHQVWDJGHQ$SULOab ca. 21.00 Uhr erfolgt die Österreich weite Umstellung. Der rollout an die restlichen Vertragspartner erfolgt am 'LHQVWDJGHQ0DL (ab 21.00 Uhr). Die Umstellung selbst hat für ZahnärztInnen keine Auswirkungen. 'UHKHQ6LHLQGHU1DFKWYRQ'LHQVWDJGHQ0DLDXI0LWWZRFKGHQ0DLGLH('9URXWHUXQG*,1$%R[LQ,KUHU2UGLQDWLRQQLFKWDE weil ansonsten am Mittwoch ein längerer Ladeprozess zu erwarten ist und der Ordinationsbetrieb nicht ohne Wartzeit begonnen werden kann. (LQHZHLWHUHbQGHUXQJEHWULϑWGLH6WDQG$ORQH/|VXQJHQ7DVWDWXUXQG%LOGVFKLUPVLQGGLUHNWDQ GLH*,1$%R[DQJHVFKORVVHQ$EGLHVHU5HOHDVHZHUGHQGLH6HUYLFHVÄ$UEHLWVXQIlKLJNHLWVPHOGXQJ $80³XQGÄ'DWHQDEIUDJHVHUYLFH'$6,(.2³DXVWHFKQLVFKHQ*UQGHQQLFKWPHKUXQWHUVWW]W XQGN|QQHQGDKHUYRQDOOHQ=DKQlU]WHQXQG=DKQlU]WLQQHQGLHGDVEHWULϑWQLFKWPHKUYHUZHQGHW werden. Mag. Peter A. Ibaschitz ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 3 Standespolitik © DQLPDOÀRUD - Fotolia.com Aktuelles (XURSDEH¿QGHWVLFKGHU]HLW LQHLQHP&KDRVZLHZLUHVVFKRQ ODQJHQLFKWPHKUHUOHEWKDEHQ OLHEH.ROOHJLQQHQXQG.ROOHJHQ 0XVVWHQZLUELVYRUNXU]HPÄOHGLJOLFK³ 3OHLWHEDQNHQXQGVWDDWHQODXIHQGYRU VLFKVHOEVWUHWWHQVRKDWXQVHUHJURH HXURSlLVFKH)ULHGHQVXQG:HUWHJHPHLQVFKDIWLQGHQOHW]WHQ0RQDWHQGHU)OFKWOLQJVNULVHHLQGUXFNVYROOJH]HLJWGDVVVLH DOOHVDQGHUHDOVGD]XIlKLJLVWZLUNOLFKH 3UREOHPHJHPHLQVDP]XO|VHQ'DUDQ ZHUGHQDXFK2EHUJUHQ]HQXQG5LFKWZHUWHQLFKWDOO]XYLHOlQGHUQPLWGHQHQZLU DEHUZDKUOLFKQLFKWQXULP+LQEOLFNDXIGLH $V\ODQWHQ]DKOHQVWlQGLJNRQIURQWLHUWVLQG ZRIULFKLP)ROJHQGHQHLQSDDU%HLVSLHOH EULQJHQGDUI E ine Obergrenze scheint beispielsweise zurecht die Leidensfähigkeit heimischer Unternehmer gegenüber den ausufernden Schikanen durch die Politik erreicht zu haben. www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Oder, wie es KTM-Chef Stefan Pierer MQJVW VR WUHϑHQG IRUPXOLHUWH Ä,FK habe den Eindruck, dass der Politik Leistung und Engagement suspekt sind“. Da ist er fraglos nicht der Ein]LJH6RKDWWHQQXQHLQ7D[LXQWHUQHKmer, eine Modeschmuck-Designerin und ein Tischler vor Kurzem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken eine gemeinsame .ODJHJHJHQGLH5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW eingebracht. Sie verursache nämlich oftmals unverhältnismäßig hohe Kosten ohne Nutzen. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum Bankomatzahlungen, die ja auf Kontoauszügen ersichtlich und daher nicht als Einnahmen hinterzogen werden könnten, ebenfalls als Barumsätze JHOWHQZDVZRKOZLUNOLFKQXUGHU)LQDQ]PLQLVWHUVHOEVWYHUsteht. Die Klage wurde mittlerweile DEJHZLHVHQ, denn die 5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWVHLOHJLWLPXP6WHXHUKLQWHU]LHKXQJ zu vermeiden, meinen die Verfassungsrichter. Allerdings erst DEGHP0DLXQGQLFKWDEGHP-lQQHUZHLOHLQH rückwirkende Bemessung der Umsatzgrenzen gesetzeswidrig sei, was aber der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt RϑHQEDUQLFKWZLVVHQGUIWH/DXWHLQHU0HOGXQJGHVÄ.8RIER“ meinte Vizekanzler Mitterlehner, ÖVP Wirtschaftsbund, aber kürzlich ohnedies, dass die Bundesregierung noch vor dem Sommer (Anmerkung: welchen Jahres hat er leider DIE EINZIGARTIGE KARIESTHERAPIE nicht gesagt) ein Bürokratieabbaupaket beschließen ZLOOXPGHQ)UXVW der Unternehmer HLQ]XGlPPHQ GHU VLFK DOVR RϑHQsichtlich wider Erwarten schon bis in die Regierungsbank durchgesprochen haben dürfte. Hierbei sollen etwa als neueste Errungenschaft Mehrfachstrafen für VerwaltungsGHOLNWHDEJHVFKDϑWZHUGHQ8QVHUH$UEHLWVROODOVRNQIWLJ nicht mehr gar so streng bestraft werden, wie bisher. Na, ZHQQGDVNHLQ*UXQG]XU)UHXGHIUXQV8QWHUQHKPHU ist. Danke, Herr Vizekanzler, ganz lieb. Ein Labsal etwa für den steirischen Selfmade-Chocolatier Josef Zotter, GHUHUVWNU]OLFKLQGHU=HLWXQJÄWUHQG³PLWGHUGXUFKDXV nachvollziehbaren Aussage zitiert wurde, er zahle lieber € 300,- Strafe, als sich an (nutzlose) bürokratische Vorschriften zu KDOWHQ,QHLQHPÄ1(:6³,QWHUYLHZZLHGHUXP ZXUGH )LQDQ]PLQLVWHU 6FKHOOLQJ ebenfalls ÖVP-Wirtschaftsbund, auf das vielzitierte Wirtesterben angesprochen und meinte dazu in gewohnter und gewinQHQGHU %HVFKHLGHQKHLW Ä6SHUUW MHPDQG wegen der Registrierkasse zu, ist es besser, er sperrt heute als morgen zu“. Na bitte. Rambo räumt auf. Ein kleiner Tipp am Rande an die beiden großen Wirtschaftsbündler sei mir an dieser Stelle aber dennoch gestattet. Wie wär´s einmal statt einem Bestrafungssystem mit einem Belohnungssystem für all jene Menschen in diesem Lande, die selbst und ständig auf eigenes Risiko arbeiten und dabei VRJDUQRFKVLFKHUH$UEHLWVSOlW]HIUDQGHUHVFKDϑHQ"(LQ UDGLNDOHU5LFKWXQJVZHFKVHODOVRYRQGHUMHW]LJHQÄ:HKH ZHQQ'X³]XHLQHUÄ'DQNHGDVV'X³3ROLWLNVR]XVDJHQ" Da hätten vielleicht letztlich alle mehr davon und die Stammwähler würden nicht mehr in Scharen davonlaufen. Ganz einfach zum Nachdenken, meine Herren. %OHLEHQZLUGRFKJOHLFKEHLGHQ)LQDQ]HQXQGUHGHQZLU über unser Bargeld, so lange es das noch gibt. Hier soll MDHEHQIDOOVHLQH2EHUJUHQ]HJHVFKDϑHQZHUGHQZHQQ es, auf Initiative von Deutschland, nach dem Willen der Europäischen Union geht. Vorerst sollen einmal die kleiQHQ&HQW0Q]HQDEJHVFKDϑWZHUGHQZHLOVLHDQJHEOLFK gar so lästig sind, und dann gleich der 500-Euro-Schein. 0DQZLOOVLFKGHP=LHODOVRRϑHQVLFKWOLFKYRQEHLGHQ6HLten mit Salamitaktik nähern, bis das Bargeld eines Tages ÄXQDXϑlOOLJ³JDQ]YHUVFKZLQGHW$OV5LFKWZHUWIUNQItig überhaupt noch zulässige Barzahlungen stehen laut $XVVDJH GHV GHXWVFKHQ )LQDQ]VWDDWVVHNUHWlUV 0LFKDHO 0HLVWHU&'8GHU]HLW¼]XU'LVNXVVLRQ2ϒ]LHOO soll diese Einschränkung dazu dienen, illegale Geschäfte HLQ]XGlPPHQ XQG GLH 7HUURULVPXV¿QDQ]LHUXQJ ]X EHNlPSIHQ,QRϒ]LHOOZLUGHVZRKOHKHUGDUXPJHKHQGLH O O O O zur Remineralisation der Initialkaries bei Verletzungen des Zahnschmelzes zum Schutz vor Karies zur Behandlung überempfindlicher Zahnhälse G OX NB E RE elmex® Zahngel enthält Natriumfluorid und die einzigartigen Aminfluoride Olaflur und Dectaflur in hoher Konzentration. Wirkung der Aminfluoride: 1. Schnelle Verteilung des Fluorids und Konzentration auf den :AHNOBERß¼CHEN 2. Erhöhte Fluoridaufnahme und Bildung eines Fluoriddepots auf dem Zahnschmelz %RHÎHTE3¼URERESISTENZDES:AHNSCHMELZES &ÎRDERUNGDER2EMINERALISATIONINITIALER+ARIESL¼SIONEN Ø NTIGLYKOLYTISCHE7IRKUNGDERØMINßUORIDE Für Ihre Patienten bedeutet die kombinierte Anwendung von elmex® Zahnpasta und zusätzlich 1 x wöchentlich elmex® Zahngel einen signifikant verbesserten Kariesschutz.1 elmex® – Zahngel. Zusammensetzung: G ENTHALTEN /LAßUR G $ECTAßUR G .ATRIUMßUORID G Gesamtfluoridgehalt: &LUORID 'ELSTREIFEN VON CM ,¼NGE G Hilfsstoffe: 0ROPYLENGLYKOL (YDROXYETHYLCELLULOSE 3ACCHARIN P-ENTHAN ON ØPFELØROMA "ANANENØROMA 0FEFFERMINZAROMA +RAUSEMINZÎL GEREINIGTES 7ASSER Anwendungsgebiete: 4HERAPIE INITIALER 3CHMELZKARIES IN 6ERBINDUNG MIT %RN¼HRUNGSBERATUNG UND -UNDHYGIENE /BERß¼CHENMINERALISATION EMPÞNDLICHER :AHNH¼LSE 3CHMELZENTKALKUNG UNTER ABNEHMBAREN 3CHIENEN PARTIELLEN 0ROTHESEN UND ORTHODONTISCHEN ØPPARATEN 2EßUO RIDIERUNG ABGESCHLIFFENER 3CHMELZPARTIEN BEIM SELEKTIVEN %INSCHLEIFEN UND BEI 6ERLETZUNGEN DES :AHNSCHMELZES Gegenanzeigen: ´BEREMPÞNDLICHKEIT GEGEN EINEN DER 7IRKSTOFFE ODER EINEN DER SONSTIGEN "ESTANDTEILE 6ORLIEGEN PATHOLOGISCHDESQUAMATIVER 6ER¼NDERUNGEN DER -UNDSCHLEIMHAUT ØBSCHILFERUNG DES %PITHELS 0ERSONEN BEI DENEN DIE +ONTROLLE ÔBER DEN3CHLUCKREßEXNICHTGEW¼HRLEISTETISTPharmakotherapeutische Gruppe:3TOMATOLOGIKA +ARIESPROPHYLAKTISCHE -ITTEL ATC-Code: ØØØ Abgabe: 2EZEPTFREI APOTHEKENPßICHTIG 0ACKUNGSGRηENG+ASSENSTATUS'REEN"OX:ULASSUNGSINHABER#0'Ø"Ø'MB( (AMBURG Stand: Februar 2014 7EITEREØNGABENZU7ARNHINWEISENUND6ORSICHTSMA·NAHMENFÔRDIEØNWENDUNG7ECHSEL WIRKUNGENMITANDERENØRZNEIMITTELNUNDSONSTIGEN7ECHSELWIRKUNGEN3CHWANGERSCHAFTUND 3TILLZEIT.EBENWIRKUNGENSOWIE'EWÎHNUNGSEFFEKTENENTNEHMEN3IEBITTEDERVERÎFFENTLICHTEN Fachinformation. -ADLÁNA-.AGY''¹BRIS+-¹RTON3+ASZTHELYI'"¹NËCZY*#ARIES2ES q Für Fragen: Tel.: 05354-5300-0, www.elmex.at, Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 5 Aktuelles Standespolitik lückenlose Bespitzelung der Bürger im EU-Raum weiter aus]XEDXHQXQGVLHGDQQDP(QGHEHTXHPXQGXQEURNUDWLVFK HQWHLJQHQ]XN|QQHQÄ'LH)HLQGHGHV%DUJHOGHVVWUHEHQQDFK WRWDOHU.RQWUROOH³ZLHHVGLHÄ)UDQNIXUWHU$OOJHPHLQH³JDQ] richtig analysierte. Wie das in Zukunft praktisch aussehen soll, weiß allerdings noch niemand so wirklich. Bekommen wir dann beim sonntäglichen Kirchgang (sollte der dann in Mitteleuropa überhaupt noch erlaubt sein) zur Kollekte kein Körberl mehr, sondern eine mobile Bankomatkasse durch die Bankreihen gereicht? Gibt uns der grantige Kellner im :LHQHU.DϑHHKDXVGDQQHLQHQ(UODJVFKHLQPLWGHPZLULKP das Trinkgeld für sein Grantigsein überweisen können? Bekommt dann jedes Schulkind ein Konto mit Bankomatkarte für sein Taschengeld, und wie soll es dadurch ein Gefühl für das Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben entwiFNHOQ"-DZLUGGDQQJDUGLH3DUWHLHQ¿QDQ]LHUXQJSO|W]OLFK transparent werden? Was werden zu junge, zu schöne und zu intelligente ehemalige Minister machen, wenn ihnen ihre 6FKZLHJHUPWWHUHLQHQ.RϑHUPLW*HOG]XU9HUDQODJXQJJHben möchten? Und vor allem: Werden Wirtschaftskriminelle und Terrororganisationen wirklich so blöd sein, sich deshalb von ihrer Tätigkeit abbringen zu lassen? Erfreulich ist die Tatsache, dass sich bis dato heimische Politiker und Banker praktisch unisono gegen die $EVFKDϑXQJGHV%DUJHOGHV ausgesprochen haben und ausnahmsweise nicht wie die /HPPLQJHGHUhEHUPXWWL0HUNHOIROJHQÄ%DQNHQZLH3ROLWLN sollten sich Gedanken darüber machen, wie sie das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen, statt es weiter zu untergraEHQ³PHLQWHÄ'LH3UHVVH³QHXOLFKGD]X(LQZDKUHV:RUW Rasch an ihre Obergrenze scheint hierzulande neuerdings die Meinungsfreiheit zu stoßen, wie ein aktueller Anlassfall aus dem medizinischen Bereich sehr eindrucksvoll belegt. So wurde vor wenigen Wochen bekannt, dass der bisher befristete 'LHQVWYHUWUDJ HLQHV /XQJHQIDFKDU]WHV, der seit 9 Jahren im Otto-Wagner-Spital des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) tätig ist, YRP 'LHQVWJHEHU *HPHLQGH:LHQQLFKWPHKUYHUOlQJHUW werde. Das wäre in der Sache selbst nichts Besonderes, meint der KAV, gäbe HVGRFKMlKUOLFKPHKUHUHKXQGHUW)lOOHYRQ'LHQVWYHUWUlJHQ die nach Ablauf nicht verlängert würden. Das mag ja sein, GHQQRFKVFKHLQWHVLPJHJHQVWlQGOLFKHQ)DOODXϑlOOLJYLHOH =XIlOOH ]X JHEHQ 'LHVH GHIDFWR.QGLJXQJ WULϑW QlPOLFK www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 zufällig einen von seinen Kollegen und Vorgesetzten fachlich und menschlich KHUYRUUDJHQGEHXUWHLOWHQK|FKVWTXDOL¿]LHUWHQ3XOPRORJHQGHU aber eine von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten unabhängige Ärztegewerkschaft namens Asklepios gegründet hat. Sie erfolgt rein zufällig, nachdem er im Zuge dieser gewerkschaftlichen Tätigkeit Kritik an der Personalpolitik der Gemeinde Wien im medizinischen Bereich geäußert hatte. Als weiterer Zufall kommt noch dazu, dass gleichzeitig für jene Abteilung, an der er bislang tätig war, 13 weitere Arztposten angefordert wurden und man also gerade in Zeiten der Personalknappheit ausgerechnet einen der dortigen Spitzenmediziner feuert. Und der Oberzufall ist wohl, dass die ausschlaggebende, negative Dienstbeurteilung des Kollegen nicht etwa auf seine fachlichen )lKLJNHLWHQ VRQGHUQ DXI VHLQH Ä,GHQWL¿NDWLRQ PLW GHQ *HVDPWLQWHUHVVHQGHU6WDGW:LHQ³XQGPLWGHQÄ*HVDPWLQWHUHVVHQ der Dienststelle“ bezogen und von der ärztlichen Leiterin des Krankenhauses höchstpersönlich unterschrieben wurde, die wiederum zufällig die Ehefrau des Wiener Bürgermeisters ist. Laut einer Stellungnahme der KAV-Direktion handelt es sich aber um keine politisch motivierte Maßnahme. Das hätten wir auch nie gedacht, es ist ja alles nur ein Zufall. 6HLHVZLHHVVHLDXϑlOOLJLVWDQGLHVHU6DFKHMHGHQIDOOVGDVV ausgerechnet in einem sozialdemokratisch dominierten Bereich gewerkschaftliche Tätigkeit und kritische Diskussion neuerdings unerwünscht zu sein scheinen. Da hat man sich von Victor Adler also schon sehr weit entfernt. An dieser Stelle erinnere ich mich an ein Interview zum österreichischen Gesundheitswesen, das Ministerin Dr. Sabine 2EHUKDXVHU63gLPYHUJDQJHQHQ)HEUXDUGHU7DJHV]HLWXQJ Ä'LH 3UHVVH³ JDE 'DEHL ZXUGH VLH DEVFKOLHHQG DXFK ]XP parteiinternen Richtungsstreit der SPÖ zur Asylpolitik befragt XQGPHLQWHGD]XY|OOLJULFKWLJÄ(LQH3DUWHLLQGHUPDQQLFKW über verschiedene Richtungen diskutieren kann, ist eine tote Partei.“ Wie mausetot dann aber im Umkehrschluss eine von welcher Partei auch immer geführte Stadt- oder LandesregieUXQJVHLQPXVVZHQQDQLKURϑHQVLFKWOLFKNHLQH.ULWLNPHKU geübt werden darf, das möchte ich nun dahingestellt lassen. Keine Obergrenze scheint hingegen die Selbstüberschätzung mancher Zahntechniker zu kennen. So berichtet etwa deren Bundesinnungsmeister in seinem Editorial zur neuesten AusJDEHGHU=HLWXQJÄURWZHLVV³PLW6WRO]EHUHLQHDQJHEOLFKH .RPSHWHQ]HUZHLWHUXQJGHU=DKQWHFKQLNHU im Jahre 2012. Da muss mir damals irgendetwas entgangen sein. Egal, angebOLFKNlPHQQXQGXUFKVHLQHHUIROJUHLFKHgϑHQWOLFKNHLWVDUEHLW im Radio, wo wir ja regelmäßig hören, dass jeder Zahn ein IonoSelect® - Universelles Glasionomer-Material in der VOCO-Applikationskapsel Kunstwerk ist, angeblich immer mehr Patienten in die zahntechnischen Labors, um sich dort von Technikern beraten zu lassen. Und er sei davon überzeugt, dass sie (Anmerkung: die Zahntechniker) das auch können, meint der Bundesinnungsmeister. Seine Überzeugung in Ehren, aber ich habe da so meine Zweifel, wenn ich - gleichsam als Richtwert - an eine Patientin GHQNHGLHHUVWYRUHLQSDDU:RFKHQPHLQH3UD[LVDXIVXFKWH Die Trägerin einer Totalprothese konsultierte mich nämlich wegen einer Druckstelle im Unterkiefer, die erst kürzlich aufgetreten sei. Alles klar, die ältere Prothese gehört nun unterfüttert - so hätte sie ein Zahntechniker in seinem Labor wohl beraten. Das hätte ich auf den ersten Blick zugegebenermaßen auch gedacht. Als einer der lästigen Kostenverursacher im Gesundheitswesen war ich aber so frei, zusätzlich noch ein Panoramaröntgenbild zu machen, und fand in der Umgebung der Druckstelle auch prompt eine suspekte Aufhellung im Knochen. Wie sich an der Universitätsklinik für Kieferchirurgie im Wiener AKH, wo die Patientin dann dankenswerterweise in allerbesten Händen war, sehr bald herausstellte, entdeckte ich dabei ein adenoid-zystisches Kieferkarzinom, dessen von außen nicht sichtbare, incipiente Raumforderung der wahre Grund für das Entstehen der Prothesendruckstelle war. Wäre diese ältere Dame nun gleich zum Zahntechniker ins Labor gegangen, dann hätte der wohl lediglich ihre Prothese kunstvoll unterfüttert. Ich hingegen habe zwar fraglos kein Kunstwerk der Ästhetik vollbracht, aber mit meinem zahnärztlichen Vorgehen möglicherweise indirekt ihr Leben retten oder zumindest verlängern können - wenn ich mir diese Bemerkung in jener gebotenen Bescheidenheit und Demut erlauben darf, die der JHJHQZlUWLJHQ)KUXQJGHU=DKQWHFKQLNHULQQXQJEHGDXHUOLcherweise gänzlich zu fehlen scheint. Langer Rede, kurzer Sinn: Untersuchung, Diagnose und Beratung in der Zahnheilkunde JHK|UHQHLQ]LJXQGDOOHLQLQGLH=DKQDU]WSUD[LVXQGVLFKHUQLFKW ins zahntechnische Labor. Und da fährt trotz imaginärer Kompetenzerweiterung und nutzlos teurer Radiowerbung auch in Zukunft die Eisenbahn drüber. MR DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer 4 gewinnt: Befestigung, Füllungen, Stumpfaufbau, Unterfüllungen IonoSelect ist ein universelles Glasionomer-Material, welches als weltweit erstes Produkt für die vier Hauptindikationen eines GIZ geeignet ist: Befestigung, Füllungen, Stumpfaufbau, Unterfüllungen. Je nach Wahl des entsprechenden FlüssigNHLWVNROEHQVIUGHQ.DSVHON|USHUXQGGHUGDGXUFKGH¿QLHUWHQ Pulver-Flüssigkeitszusammensetzung in der Applikationskapsel kommt das Material bei verschiedenen Indikationen zum Einsatz. So hat man wahlweise ein Befestigungs-, Füllungs-, Stumpfaufbau- oder Unterfüllungsmaterial zur Hand. IonoSelect überzeugt damit sowohl durch innovative Technik und sein breites Einsatzspektrum als auch durch die platzsparende Bevorratung dank des einmaligen Kombinationskonzepts von Kolben und Kapseln. IonoSelect als Füllungsmaterial zeichnet sich durch sehr gute physikalische Eigenschaften wie etwa eine hohe Druckfestigkeit, gute Haftung an Schmelz und Dentin sowie hohe Biokompatibilität und Fluoridfreisetzung aus. Es ist geeignet für Füllungen von nicht-okklusionstragenden Klasse-I-Kavitäten, semipermanente Füllungen von Kavitäten der Klassen I und II, Füllungen von Klasse-III- und Klasse-V-Kavitäten, Versorgungen von Zahnhalsläsionen und Wurzelkaries, temporäre Füllungen, Unterfüllungen, Milchzahnrestaurationen und die erweiterte Fissurenversiegelung. Das Füllungsmaterial ist sowohl in einer zahnfarbenen Universalfarbe als auch in der )DUEH3LQNHUKlOWOLFK'DPLWHPS¿HKOWHVVLFKLQVEHVRQGHUHIU die Kinderzahnheilkunde und die Behandlung von Patienten mit geringer Compliance. Zudem lassen sich mit IonoSelect stabile Stumpfaufbauten erstellen, wobei gerade durch die Farbe Pink eine gut erkennbare Abgrenzung von Aufbau und verbliebener Zahnhartsubstanz ermöglicht wird. IonoSelect als zahnfarbenes Befestigungsmaterial überzeugt ebenfalls mit hoher Druckfestigkeit, Biokompatibilität und Fluoridfreisetzung sowie durch gute Fließeigenschaften und geringe Filmdicke. Möglich sind die Befestigung von metallbasierten Kronen, Brücken, Inlays und Onlays, die Befestigung von hochfesten vollkeramischen Kronen und Brücken, die Befestigung von metallbasierten und hochfesten vollkeramischen Kronen und Brücken auf Implantatabutments, die Befestigung von konfektionierten Stahlkronen und Metall-Wurzelstiften bzw. indirekten Metall-Stift-Stumpfaufbauten sowie die Fixierung von orthodontischen Bändern. Die Anwendung von IonoSelect ist bei allen Indikationen gleichermaßen einfach. Nach dem Mischen ist das Material sofort einsatzbereit und kann mit einem Applikator eingebracht werden. Die Verarbeitungszeit ist mit mindestens eineinhalb Minuten (Füllung, Stumpfbau) bzw. mindestens zwei Minuten (Befestigung) ab Mischbeginn hinreichend lang. IonoSelect erfordert keine Konditionierung der Zahnhartsubstanz, ist feuchtigkeitstolerant und verfügt über eine kurze Abbindezeit. IonoSelect in der neuen VOCO-Applikationskapsel ist kompatibel mit allen handelsüblichen Applikatoren. Pressemitteilung der VOCO GmbH, 27457 Cuxhaven, Germany, www.voco.de ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 7 Aktuelles Lachgassedierung Paritätische Schiedskommission wegen Lachgassedierung in der Kassenpraxis I ch habe für meine Ordination vor ca. 3 Jahren HLQ*HUlW]XU/DFKJDVVHGLHUXQJDQJHVFKDϑWXQG dieses vor allem bei Angstpatienten angewendet. Bei einer meiner letzten Sedierungen hat der EHWUHϑHQGH3DWLHQWGLH+RQRUDUQRWHEHLGHU6DO]burger Gebietskrankenkasse zur Bezuschussung eingereicht. Dies wurde mir von der SGKK mitgeWHLOWYHUEXQGHQPLWGHU)RUGHUXQJGDV+RQRUDUDQ den Patienten zurück zu zahlen und die Leistung PLWGHU.DVVHDOV3RVÄ.XU]5DXVFKQDUNRVH³ für € 17,80 abzurechnen. Ich habe in einem längeren Briefwechsel versucht, GDU]XOHJHQGDVVHVVLFKEHLGHUPRGHUQHQ)RUP der Lachgassedierung um keine Narkose handelt, da die dazu notwendigen Kriterien wie Analgesie und Bewusstseinsverlust nicht eintreten. 1DFK PHKUHUHQ $XϑRUGHUXQJHQ VHLWHQV GHU 6*.. LKUHP Standpunkt zu folgen, hat diese ein Paritätisches Schiedsverfahren (PSK) eingeleitet. Nachdem ich als Kassenreferent der Salzburger Landeszahnärztekammer in der Vergangenheit eine nicht unbeträchtliche Anzahl diverser Verfahren gegen die Salzburger Gebietskrankenkasse führen durfte, hat mich die Einleitung eines Verfahrens gegen meine Person nicht sonderlich aufgeregt. Da dieses Verfahren aus meiner Sicht aber elementare Interessen der beiden auf dem österreichischen Markt tätigen )LUPHQIUGHQ9HUWULHEYRQ/DFKJDVJHUlWHQEHWULϑWELQLFK mit diesen in Verbindung getreten. Es sind dies eine österreiFKLVFKH)LUPDXQGHLQHDXV%D\HUQ0HLQ$QVLQQHQZDUHLQH Beteiligung an den Kosten für unseren Anwalt zu erreichen, der uns seit Jahren erfolgreich in diesen Verfahren vertritt. ,FKKDEHYHUVXFKWGHQ]XVWlQGLJHQ9HUWUHWHUQGHU)LUPHQ NODU]XPDFKHQGDVVLP)DOOHHLQHVQHJDWLYHQ$XVJDQJHV dieser PSK die Verwendung eines Lachgasgerätes in einer .DVVHQSUD[LV ZLUWVFKDIWOLFK QLFKW PHKU P|JOLFK VHLQ ZLUG 8 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 'LH *HVFKlIWVIKUHU EHLGHU )LUPHQ ZDUHQ EHUHLW XQV PLW Informationsmaterial zu unterstützen, aber Geld wollte man nicht in die Hand nehmen. 'LH.RQVHTXHQ]IUPLFK,FKZHUGHYHUVXFKHQPHLQ/DFKgasgerät auf dem deutschen Markt zu verkaufen, werde das Honorar an den Patienten zurückbezahlen und der Salzburger Gebietskrankenkasse die Pos. 40 mit der nächsten Abrechnung nachverrechnen. )UPLFKLVWGDPLWGLH$QZHQGXQJYRQ/DFKJDVLQGHU.DVVHQSUD[LV*HVFKLFKWHXQG6LHOLHEH.ROOHJLQQHQXQG.ROOHJHQ VROOWHQ VLFK GLH 1HXDQVFKDϑXQJ HLQHV /DFKJDVJHUlWHV JXW überlegen. OMR Dr. Herbert Eder Referent für Kassenangelegenheiten der Landeszahnärztekammer für Salzburg Smart Implantology Solutions Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit Lachgassedierung durch Zahnärzte/-innen D LH)UDJHREGHUGLH=DKQDU]W=DKQlU]WLQLQGHU]DKQlU]WOLFKHQ3UD[LV/DFKgas anwenden darf, wird in Österreich kontroversiell gesehen und wurde vom Obersten Sanitätsrat mit einer ausdrücklich ablehnenden Haltung diskutiert. Dabei wurde die Meinung vertreten, dass /DFKJDVDOV1DUNRVHPLWWHO DXVVFKOLHOLFKGXUFK)DFKlU]WHLQQHQIU$QlVWKHVLRORJLHXQG,QWHQVLYPHGL]LQ anzuwenden wäre. SPI DAS ORIGINALE SPIRAL-IMPLANTAT Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass bereits durch die Vornahme einer Narkose bei gleichzeitiger Durchführung einer zahnärztlichen Behandlung durch HLQHHLQ]LJH3HUVRQGHQGLH=DKQDU]W=DKQlU]WLQHLQEHVRQGHUHVXQGKRKHV Risiko gegeben ist, zumal zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen, die eine 9ROOQDUNRVHHUIRUGHUQUHJHOPlLJHLQJULϑVLQWHQVLYH7lWLJNHLWHQVLQGVRGDVV GLH JOHLFK]HLWLJH 1DUNRVHEHUZDFKXQJ GXUFK GHQGLH =DKQDU]W=DKQlU]WLQ aus haftungsrechtlicher Sicht bereits als Einlassungsfahrlässigkeit gewertet werden könnte. %HL]DKQlU]WOLFKHQ(LQJULϑHQEHLGHQHQ/DFKJDV]XU9RUQDKPHHLQHU9ROOQDUkose notwendig ist, sollte daher ungeachtet einer allfälligen diesbezüglichen %HIlKLJXQJGHVGHU=DKQDU]WHV=DKQlU]WLQGLH1DUNRVHQLFKWDXFKVHOEVWGXUFK GLHVHQGXUFKJHIKUWZHUGHQ *XWEHZ¦KUWH7HFKQRORJLH Innovatives Produkt In diesem Sinne ist sicherzustellen, dass der Ansicht des Obersten Sanitätsrates Rechnung getragen wird, wonach eine Anwendung von Lachgas LQ =DKQDU]WRUGLQDWLRQHQ GXUFK GHQGLH =DKQDU]W=DKQlU]WLQ VFKRQ GHVKDOE unterbleiben muss, da - unabhängig von einer bestimmten Narkosemethode HLQH=DKQDU]W=DKQlU]WLQQLFKW]HLWJOHLFKHLQH1DUNRVHEHUZDFKHQXQGGLH anspruchsvolle zahnärztliche Behandlung durchführen kann (bei geringfügigen (LQJULϑHQVWHOOWVLFKQLFKWGLH1RWZHQGLJNHLWHLQHU1DUNRVH (LQIDFKHVFKLUXUJLVFKHV9RUJHKHQ %HQXW]HUIUHXQGOLFKH3URWKHWLN %HVWHV3UHLV/HLVWXQJV9HUK¦OWQLV Lebenslange Garantie Wien, den 31. März 2015 Generalvertrieb für Österreich: %0*,,$ $OOJHPHLQH*HVXQGKHLWVUHFKWVDQJHOHJHQKHLWHQ XQG*HVXQGKHLWVEHUXIH Alpha Implant GmbH Mariahilfer Straße 123/3, 1060 Wien +43 1 59999 11 22 RIĆFH#DOSKDLPSODQWDW|DOSKDLPSODQWDW ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 9 Gesetz & Recht 5HJLVWULHUNDVVHQSLFKW Höchstgerichtliche Neuigkeiten betreffend 5HJLVWULHUNDVVHQSLFKW 1DFKGHPVLFKGHU9HUIDVVXQJVJHULFKWVKRI QXQDXFKPLWGHU5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW EHVFKlIWLJWKDWLVWGDV7KHPDXPIROJHQGH$VSHNWHUHLFKHU9I*+(QWVFKHLGXQJ YRP0lU]]X** * D ie 5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW ist aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) QLFKW YHUIDVVXQJVZLGrig! Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. 'LH 9HUSÀLFKWXQJ ]XU 9HUZHQGXQJ HLQHU 5HJLVWULHUNDVVH OLHJWGDPLWLP|ϑHQWOLFKHQ,QWHUHVVHXQGEHZLUNWDXFKEHL .OHLQXQWHUQHKPHUQNHLQHQXQYHUKlOWQLVPlLJHQ(LQJULϑLQ GLH)UHLKHLWGHU(UZHUEVEHWlWLJXQJ Darüber hinaus hat der VfGH aber klargestellt, dass sich die 5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW QLFKW aus den 8PVlW]HQ GHV -DKUHVHUJLEW(LQHÄ5FNZLUNXQJ³JLEWHVQLFKW(UVW der 8PVDW]DEGHP-lQQHULVWIUGLH)UDJHGHU 5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWPDJHEOLFK. 'LHVEHGHXWHWLQGHU3UD[LVGDVV6LHHUVWEHLhEHUVFKUHLWHQ GHU8PVDW]JUHQ]HQLP/DXIHGHV-DKUHV (addierte Gesamtumsätze über € 15.000,- und davon Barumsätze über ¼DE%HJLQQGHVYLHUWIROJHQGHQ0RQDWVYHUSÀLFKWHW sind, eine Registrierkasse zu benützen: Überschreiten beider Umsatzgrenzen im: -lQQHU 5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKWDE 0DL )HEUXDU -XQL 0lU] -XOL $SULO $XJXVW 0DL 6HSWHPEHU -XQL 2NWREHU -XOL 1RYHPEHU $XJXVW 'H]HPEHU 6HSWHPEHU 1. Jänner 2017 2NWREHU )HEUXDU 1RYHPEHU 1. März 2017 'H]HPEHU 1. April 2017 $FKWXQJ 'LH (LQ]HODXI]HLFKQXQJV XQG %HOHJHUWHLOXQJVSÀLFKW JLOW XQDEKlQJLJ GDYRQ EHUHLWVDE-lQQHU www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 $XFK GDV %XQGHVPLQLVWHULXP IU )LQDQ]HQ KDW DXI GLH 9I*+(QWVFKHLGXQJUHDJLHUWXQGGLHÄ6WUDϑUHLKHLW³ZLHIROJW umformuliert: Ä:HUGHLFK¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKLPHUVWHQ +DOEMDKUEHVWUDIWZHQQLFKPHLQH%DUXPVlW]HQLFKWPLWWHOVHOHNWURQLVFKHU5HJLVWULHUNDVVH HUIDVVH" :LUGGLH%HOHJHUWHLOXQJVSÀLFKWLQGHU=HLWYRP 1. Jänner 2016 bis 30. April 2016 nicht erfüllt, wird GLHVNHLQH¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKHQ.RQVHTXHQ]HQ >YJO)LQDQ]VWUDIJHVHW])LQ6WU*@KDEHQ'LH Abgabenbehörden und deren Organe werden keine ¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKHQ9HUIROJXQJHQVHW]HQVRQGHUQ YLHOPHKUGLH8QWHUQHKPHULQQHQXQG8QWHUQHKPHUSURDNWLYXQWHUVWW]HQ :LUGGLH5HJLVWULHUNDVVHQXQG%HOHJHUWHLOXQJVSÀLFKW LQGHU=HLWYRP0DLELV-XQLQLFKW HUIOOWVLQGNHLQH¿QDQ]VWUDIUHFKWOLFKHQ.RQVHTXHQ]HQ ]XHUZDUWHQZHQQGHU8QWHUQHKPHUGLH8QWHUQHKPHULQ*UQGHIUGLH1LFKWHUIOOXQJGLHVHU3ÀLFKWHQJODXEKDIWPDFKHQNDQQZLHEHLVSLHOVZHLVH$QVFKDϑXQJ einer Registrierkasse aufgrund Lieferschwierigkeiten GXUFKHLQHQ.DVVHQKHUVWHOOHUQLFKWP|JOLFK,QVWDOODtion der notwendigen Software war mangels notwenGLJHUIDFKOLFKHU%HUDWXQJGXUFK,76HUYLFHIDFKPDQQ QLFKWUHFKW]HLWLJP|JOLFKHUIRUGHUOLFKH(LQVFKXOXQJGHV 8QWHUQHKPHUVXQGVHLQHU(UIOOXQJVJHKLOIHQZDUQLFKW zeitgerecht durchführbar).“ 'DV(UNHQQWQLVGHV9HUIDVVXQJVJHULFKWVKRIHV¿QGHQ6LHDXI der Homepage der Österreichischen Zahnärztekammer unter www.zahnaerztekammer.at XQWHU GHP %XWWRQ Ä5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW³]XP'RZQORDG Mag. Kristine Rosner Juristin in der Österreichischen Zahnärztekammer 1010 Wien, Freyung 8 Österreich Presseinformation Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Verfassungsgerichtshofes Tel ++43 (1) 531 22-1006 Twitter: @VfGHSprecher [email protected] www.verfassungsgerichtshof.at Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig Aber: Sie gilt frühestens ab dem 1. Mai Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. Sie ist dazu geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse liegt damit im öffentlichen Interesse. Sie bewirkt auch bei Kleinunternehmen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung. Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt jedoch frühestens ab dem 1. Mai dieses Jahres. Es ist nämlich nicht so, dass sich die Registrierkassenpflicht aus den Umsätzen des Jahres 2015 ergibt. Das Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen im Jahr 2015 spielt für die Frage der Registrierkassenpflicht keine Rolle. Eine „Rückwirkung“ gibt es nicht. Das Gesetz ist hier vollkommen klar. Das bedeutet: Erst der Umsatz ab dem 1. Jänner 2016 ist für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich; sie wirkt dann gegebenenfalls für den Einzelnen, der im Gesetz festgelegten Frist entsprechend, frühestens ab dem 1. Mai 2016. Presseinformation vom 15. März 2016 Zahl der Entscheidung: G 606/2015, G 644/2015, G 649/2015 ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 11 Steuer Banküberweisungen Neue Regeln zu Banküberweisungen Seit Jahresbeginn gelten bei Bankzahlungen von Steuern neue Regeln: (VPVVHQYRQJHVHW]HVZHJHQDOOH)LQDQ]DPWV]DKOXQJHQ DXIHOHNWURQLVFKHP:HJLP5HJHOIDOOSHU ,QWHUQHW%DQNLQJGXUFKJHIKUWZHUGHQ Nur in Ausnahmefällen - bei Unzumutbarkeit - ist die Entrichtung mit Zahlungsanweisung (Zahlschein) noch zulässig. Der Hintergrund dieser Maßnahme sind behördliche Verwaltungseinsparungen. )UhEHUZHLVXQJHQDQGHQ)LVNXVLVWGXUFKGDV6WHXHUUH IRUPJHVHW] GDV (OHFWURQLF %DQNLQJ JHVHW]OLFK vorgeschrieben, wenn dies für den Steuerpflichtigen zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn jemand auch andere Zahlungen per Electronic Banking vornimmt. Daher wurde für die Begleichung von Steuerschulden gesetzlich festgelegt, dass dies mittels der von den KreditinVWLWXWHQLQGHQ(%DQNLQJ6\VWHPHQEHUHLWVDQJHERWHQHQÄ)LQDQ]DPWV]DKOXQJ³RGHUEHU)LQDQ]2QOLQHÄHSV³9HUIDKUHQ zu erfolgen hat. 'XUFK GLH )LQDQ]lPWHU ZXUGH LQ GLHVHP =XVDPPHQKDQJ beispielsweise bekannt gegeben, dass den Vierteljahresberichtigungen über die Einkommensteuervorauszahlungen künftig keine vorgedruckten Zahlscheine beigelegt werden VROOHQ =DKOXQJVDQZHLVXQJHQ ZHUGHQ GDQQ YRQ GHQ )L nanzämtern per Post auf Anforderung nur mehr gesondert verschickt. :LFKWLJ %HL MHGHU (LQ]DKOXQJ DQ GDV )Lnanzamt mittels Papier-Zahlungsanweisung PXVVLP)HOGÄ=DKOXQJVUHIHUHQ]³GLHHLJHQH Steuernummer richtig eingetragen werden! Die einzutragende Steuernummer umfasst =LϑHUQXQGVHW]WVLFKDXVGHU1XPPHUGHV )LQDQ]DPWHV6WHOOHQXQGGHULQGLYLGXHOlen Nummer (7 Stellen) zusammen. www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 © *LQD6DQGHUV - Fotolia.com hEHUZHLVXQJHQDQGDV)LQDQ]DPW .HLQH%HOHJHPHKUEHL HUKDOWHQHQhEHUZHLVXQJHQ :HLWHUVGUIHQVHLW)HEUXDUGLH,PDJH'DWHLHQHLQJHscannten Zahlscheine) bei Überweisungen mittels Zahlschein nicht mehr von der Bank an den Empfänger weitergeleitet werden. Dies ist in der EU-SEPA-Verordnung so geregelt. Dies bedeutet, dass die Empfänger von Bankeinzahlungen viele Informationen nicht mehr vom Zahlschein eruieren können, weil sie diesen aufgrund dieser neuen Verordnung von der Bank nicht mehr bekommen. :HQQEHLVSLHOVZHLVHLQHLQHU=DKQDU]WSUD[LVGLH%H]DKOXQJ einer Honorarnote eines Patienten durch eine andere Person erfolgt, kann dies zu einem Zuordnungsproblem führen. Es wird sich zeigen, ob und inwieweit die einzelnen Banken Angaben hinsichtlich Verwendungszweck aus der Zahlungsanweisung auf den Kontoauszug übernehmen. 8PVRZLFKWLJHULVWDEQXQGDV)HOGÄ=DKOXQJVUHIHUHQ]³DXI den Überweisungsscheinen richtig auszufüllen, da diese nach wie vor beim Zahlungsempfänger aufscheinen muss. Mag. Wolfgang Leonhart Leonhart + Leonhart - Steuerberatung für Ärzte 1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a www.leonhart.at Diverses Buchbesprechung Karolinchen Karies - Die Story! Susanne Track & Dr. Roland Rainer Papierfresserchens MTM-Verlag/Herzsprung Verlag Hardcover, 32 Seiten, farbig illustriert ISBN 978-3-86196-534-3 D reimal täglich Zähne putzen - haha, DOOHV%O|GVLQQ¿QGHW.DUROLQFKHQ 6LH ¿QGHW HV NODVVH ZHQQ YLHO 6FKRkolade gegessen wird, Gummibärchen und Zuckerstangen in den Zähnen kleben bleiben - und das am besten über Nacht! Im Mund der kleinen Luise lebt HVVLFKVRJDQ]ZXQGHUEDUGDV¿QGHW DXIMHGHQ)DOO.DUROLQFKHQGHUHQ1DFKname Karies lautet! Doch all das wird sich ändern! Mit dem ersten Kinderbuch von Dr. Roland RaiQHUVHLQHV=HLFKHQV)DFKDU]WIU=DKQ Mund- und Kieferheilkunde, und Autorin Susanne Tack: Karolinchen Karies - Die Story. Klar geht es in diesem wundervollen Buch, das Kinderherzen im Sturm HUREHUW XP GDV 7KHPD Ä=DKQK\giene“ - aber nicht mit erhobenem =HLJH¿QJHUVRQGHUQPLW:LW]&KDUPH und tollen Zeichnungen. Dieses Buch LVWHLQ0866IUMHGH=DKQDU]WSUD[LV jeden Kindergarten, jede Schule - ach, einfach für jeden, der noch Zähne hat! Denn: Achtung! Warnung! Dieses Buch kann die Krankheit deiner Zähne gefährden! Zu Risiken und Nebenwirkungen dieses tollen Kinderbuchs lesen Sie den KlapSHQWH[WXQGIUDJHQ6LH,KUHQ9HUOHJHU oder Buchhändler! 'LH$XWRUHQ Susanne Tack ZXUGH LQ 1LHGHUösterreich geboren. Nach einem fünfjährigen Aufenthalt in den USA und der Geburt ihrer Tochter gründete sie 2008 Gasteiner Aroma Engel, arbeitet als Künstlerin und Energetikerin. Heute lebt die Autorin in Bad Gastein mit Ehemann, 2 Kindern und 2 Katzen. Dr. Roland RainerZXUGHLQ9LOODFK geboren. Er ist Arzt für Allgemeinmedi]LQXQG)DFKDU]WIU=DKQ0XQGXQG Kieferheilkunde. Seit 1995 hat er eine =DKQDU]WSUD[LV LQ %DG +RIJDVWHLQ (U ist verheiratet und hat einen Sohn. WWW.LIE EHMANN.A AT info@liehmann n.at Ihre Dentaleinheit aus Europa r Hängeversion oder Schwingversion r Inklusive Lieferung, Montage und Einschulung Spezial Österreich-Edition zum Top-Preis € Symbolfoto Symbo lfoto oto ot o tto o L. Liehmann & Co GmbH, Zahnwaren und Drogengroßhandel Zentrale A-4060 Leonding, Paschingerstraße 59, Tel: +43(0)732/77 24 45, Fax: +43(0)732/78 30 54 Filiale A-1020 Wien, Taborstraße 62, Tel: +43(0)1/216 11 80, Fax: +43(0)1/212 01 60 14.900, St. exkl. Mw a iing Leas L € e eits ber b ab 3 1 9 ,inkl. Mw St. ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 13 Versicherung Berufsunfähigkeit Die „geheimen Tricks“ im Umgang mit Versicherungen 7HLO %HUXIVXQIlKLJNHLWV 5HQWHQYHUVLFKHUXQJ :DVVLQGGLH7ULFNVHUIDKUHQHU 9HUVLFKHUXQJVEHUDWHULPLPPHU VFKZLHULJHUHQ8PJDQJPLW GHQ9HUVLFKHUXQJVJHVHOOVFKDIWHQ" 'LHZHUGHQQDWUOLFKYRQQLHPDQGHP YHUUDWHQDXHUHEHQKLHU IUDOOHIU=DKQlU]WLQQHQXQG=DKQlU]WH UHOHYDQWHQ9HUVLFKHUXQJVEHUHLFKH (LQ ]HQWUDOHV 5LVLNR IDVW MHGHV )UHLEHUXÀHUV ZHQQ QLFKW jedes Erwerbstätigen überhaupt, ist das Risiko, seinen Erwerbsberuf nicht mehr ausüben zu können. Laut Statistik der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) handelt es sich dabei um das mit Abstand höchste Personenrisiko in Österreich: etwa 20 % der Erwerbstätigen werden berufsunfähig, bevor sie das Regelpensionsalter erreichen. Wem staatliche und Standes-Versorgung nicht reichen, der HUJlQ]WGLH3ÀLFKWV\VWHPHPLWSULYDWHQ%HUXIVXQIlKLJNHLWV Rentenversicherungen. Ein Überblick: © kamasigns - Fotolia.com www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Versicherung 6WDDWOLFKH9RUVRUJH *UXQGODJH$QGHUVDOVLQ'HXWVFKODQGH[LVWLHUWLQgVWHUUHLFK QRFKHLQVWDDWOLFKHV9RUVRUJHV\VWHPJHQDQQWÄ,QYDOLGLWlWVSHQVLRQ³IU$QJHVWHOOWHRGHUÄ(UZHUEVXQIlKLJNHLWVSHQVLRQ³ (für Selbstständige). Es handelt sich neben der Alterspension XPGLH]ZHLWH.HUQOHLVWXQJGHU3HQVLRQVYHUVLFKHUXQJ)U Personen bis 50 wurde diese Rentenleistung ab 1. 1. 2014 massiv eingeschränkt: Seit der letzten Reform können < 50-jährige eine Invaliditätsrente nur noch dann beanspruchen, wenn eine medizinische Rehabilitation ausgeschlossen ist. Sonst gibt es Reha-Leistungen, die über das AMS (!) organisiert werden. Berufsunfähigkeit werden jungen Mitgliedern als Bonusanwartschaftspunkte ÄJHVFKHQNW³ VLH HUKDOWHQ DOVR ]X %HJLQQ GLH 0D[LPDO (Grund-)Rente. Später kann diese Höhe nur durch laufende hohe Beiträge weiter aufrechterhalten werden. 5HQWHQK|KH Unterschiedlich je nach Landes-Wohlfahrtsfonds, aus der Grundrente derzeit ca. € 1.000,- pro Monat. 6WHXHU Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds sind steuerlich absetzbar; die Rente ist sofort zu versteuern. /HLVWXQJ (LQH PRQDWOLFKH 5HQWHQOHLVWXQJ [ SUR -DKU Geleistet wird, wenn es aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich ist, die (selbstständige) Erwerbstätigkeit weiter auszuüben. Die Höhe der Rente lässt sich theoretisch zu jedem Zeitpunkt aus dem persönlichen Online-Pensionskonto ersehen. Die Auswertung aus dem Pensionskonto ist grundsätzlich einfach. Viele Berater verfügen zudem über Softwarelösungen, die den etwas mageren Informationsgehalt des Pensionskontoauszugs verständlicher machen. 5HQWHQK|KH Die Höhe errechnet sich genau wie die Altersrente, also vor allem aufgrund von Beitragshöhe und -dauer. Was bedeutet, dass Junge, die berufsunfähig werden, fast QLFKWVDXVGLHVHP6\VWHPHUZDUWHQGUIHQ)UODQJH=HLW EOHLEW GHU $QVSUXFK LQNOXVLYH GHU VWDDWOLFKHQ Ä$XVJOHLFKV]XODJH³ VRPLW ¿[ DP 0LQGHVWQLYHDX YRQ GHU]HLW ¼ PRQDWOLFK)UGLHHUVWHQ%HUXIVMDKUHEHVWHKWNHLQ9HUVLcherungsschutz. 6WHXHU Die Beiträge zur Sozialversicherung sind steuerlich absetzbar; die Rente ist sofort zu versteuern. :RKOIDKUWVIRQGV *UXQGODJH Die vermutlich wichtigste Leistung des StandesVersorgungssystems gilt - ohne Mindestbeitragsdauer, ohne Risikoprüfung (!) – ab dem 1. Tag der Kammermitgliedschaft. Der Leistungsanspruch unterscheidet sich dadurch in wesentlichen Punkten sowohl vom staatlichen als auch YRP SULYDWHQ 0RGHOO 'LH UHFKWOLFKH *UXQGODJH ¿QGHW VLFK in den Statuten der 9 regionalen Wohlfahrtsfonds, die auch nach der Trennung der Kammern für Ärzte und Zahnärzte gemeinsam verblieben sind. /HLVWXQJ (LQH PRQDWOLFKH 5HQWHQOHLVWXQJ [ SUR -DKU Geleistet wird bei 100 %iger Arbeitsunfähigkeit als ZahnDU]W(LQH9HUZHLVXQJDXIDQGHUH%HUXIH¿QGHWQLFKWVWDWW Die Höhe der Leistung ergibt sich anfangs primär aus der Grundleistung und anhand der Anwartschaftspunkte. Diese © '2&5$%(0HGLD - Fotolia.com 3ULYDWH9RUVRUJH *UXQGODJH Wem die für geraume Zeit der Berufstätigkeit etwa € 1.000,- bis € 2.000,- an Absicherungsniveau nicht reichen, der wird diese monatliche Leistung durch eine SULYDWH Ä%HUXIVXQIlKLJNHLWV5HQWHQYHUVLFKHUXQJ³ HUK|KHQ Damit lassen sich in einem Vertrag oder in mehreren Verträgen deutlich höhere Absicherungsniveaus erreichen. Das Doppelte bis Dreifache des Basis-Absicherungsniveaus sind YHUEUHLWHW XQG KlX¿J QDFKJHIUDJW 'LH *UQGH GDIU VLQG vielfältig: höherer gewohnter Lebensstandard, UnterhaltsYHUSÀLFKWXQJHQJHJHQEHUGHU)DPLOLH.UHGLWUFN]DKOXQJ )L[NRVWHQHWF /HLVWXQJ (LQH PRQDWOLFKH 5HQWHQOHLVWXQJ [ SUR -DKU Geleistet wird ab 50 %iger Berufsunfähigkeit als Zahnarzt. Also weit früher als die anderen Systeme. Eine Verweisung DXIDQGHUH%HUXIH¿QGHWEHLVlPWOLFKHQ4XDOLWlWVDQELHWHUQ nicht statt. Versicherungsschutz gilt grundsätzlich in voller Höhe unmittelbar nach dem rechtswirksamen Abschluss des Versicherungsvertrags. 5HQWHQK|KH nach Vereinbarung und individuell sehr unterschiedlich, üblich sind Ergänzungsabsicherungen zwischen € 1.500,- und € 4.000,- Monatsrentenleistung. ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 15 Versicherung Berufsunfähigkeit 6WHXHU Die Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge sind im Regelfall nicht absetzbar; die Rente ist im Wesentlichen nicht zu versteuern. %HVRQGHUKHLWHQGHU %HUXIVXQIlKLJNHLWVYRUVRUJH +LHUVROOHQGLHKlX¿JVWHQ3UD[LVIUDJHQJDQ]NQDSSEHDQWwortet werden: :LHHUIROJWGLH/HLVWXQJVIHVWVWHOOXQJLP%8)DOO"Durch individuelles Gutachten. .DQQLFKGHQ%86FKXW]PLWHLQHU3HQVLRQVYRUVRUJH NRSSHOQJa. Ob das in einem Vertrag oder in getrennten Verträgen sinnvoller ist, sollte im Einzelfall geprüft und entschieden werden. ,QÀDWLRQVDEVLFKHUXQJ Ist bei längerfristigen Verträgen unbedingt zu berücksichtigen, da der Kaufkraftverlust sonst auch die private Vorsorge massiv entwertet. 5LVLNRJUXSSHQ Die privaten Anbieter teilen Ärzte und Zahnärzte in sehr unterschiedliche Prämiengruppen ein - ein professioneller Vergleich ist daher unerlässlich! RisikoprüIXQJ)UGLH+HUVWHOOXQJGHV9HUVLFKHUXQJVVFKXW]HVLVWHLQH Gesundheitsprüfung erforderlich, die je nach Rentenhöhe DXVHLQHPVLPSOHQ)UDJHERJHQRGHUDXFKHLQHUlU]WOLFKHQ Untersuchung bestehen kann. Die Herstellung kann durchaus aufwendig sein, wenn es sehr einfach wirkt, sind Sie entweder völlig gesund oder der Herstellungsprozess erfolgt nicht mit ausreichender Sorgfalt! 8PJDQJPLW9RUHUNUDQNXQJHQ,PVWDDWOLFKHQXQG:)) Modell haben Vorerkrankungen keine Auswirkungen. Private 9HUVLFKHUXQJHQVFKOLHHQ)ROJHQDXV9RUHUNUDQNXQJHQDEHU W\SLVFKHUZHLVH DXV 'DKHU HPS¿HKOW HV VLFK ]XVlW]OLFKH private Absicherungen möglichst frühzeitig abzuschließen (auch günstige Einstiegsoptionen möglich!). $FKWXQJ $QWUDJ]XU$XVVWHOOXQJ HLQHV=DKQlU]WHDXVZHLVHV *OWLJNHLWGHU bU]WHDXVZHLVHDEJHODXIHQ Wie bereits mehrmals in der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung veröffentlicht, weisen wir neuerlich darauf hin, dass Ärzteausweise für )DFKlU]W,QQHQ IU =0. XQG =DKQlU]W,QQHQ GLHYRUGHP-lQQHUYRQGHQMHZHLOLJHQ Ärztekammern ausgestellt wurden, laut Zahnärztegesetz mit 31. Dezember 2009 bereits ihre Gültigkeit verloren haben! Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten, können Sie die Ausstellung eines Zahnärzteausweises bei der Österreichischen Zahnärztekammer beantragen. )OOHQ6LHGD]XELWWHGDVDXIGHUQlFKVWHQ6HLWH abgedruckte Antragsformular aus und senden dieses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem Hintergrund und Unterschrift an die gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU .RKOPDUNW :LHQ )U GLH $XVVWHOOXQJ IlOOW HLQH %XQGHVDEJDEH LQ Höhe von € 14,30 an, die unter Angabe Ihres Namens und des Zahlungszweckes mittels Erlagschein bzw. Überweisung an folgende BankverELQGXQJ,%$1$7%,& %:)%$7:EHLGHUbU]WHEDQNODXWHQGDXIgVterreichische Zahnärztekammer) einzuzahlen ist. Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst nach Einlangen der Bundesabgabe ausgestellt werden können und die Ausstellung des Zahnärzteausweises im Regelfall ca. vier Wochen dauert. Mag. Marcel Mittendorfer VERAG Versicherungsmakler GmbH 1190 Wien, Eroicagasse 9 www.verag.at www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Der Ausweis wird Ihnen direkt bzw. über die für Sie zuständige Landeszahnärztekammer zugestellt. .RKOPDUNW :LHQ Antrag auf (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-/Dentistenausweises Ich beantrage die (Neu-) Ausstellung eines Zahnärzte-/Dentistenausweises wegen Ŀ Neuanmeldung (Ersteintragung in die Zahnärzteliste) Ŀ Verlust Ŀ Diebstahl Ŀ Beschädigung Ŀ Neuausstellung (bisher Ärzte-/Dentistenausweis, Namens- bzw. Titeländerung, usw.) Für die Ausstellung des Ausweises fallen € 14,30 Bundesabgabe an. Wir ersuchen, diese Bundesabgabe auf das Konto der Ärztebank, lautend auf Österreichische Zahnärztekammer mit IBAN AT61 1813 0500 0021 0001 und BIC BWFBATW1, zu überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Ausstellung des Ausweises. Bitte vervollständigen Sie nachstehende Angaben: Akademischer Grad bzw. Grade: Vorname(n): Zuname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. …………………………….……., am ………….……………… Unterschrift (dient als Scanvorlage für den Ausweis, bitte innerhalb der Linien schreiben) ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 17 Diverses Kammerpost Zahnärztliche Versorgung im Flüchtlingsbereich Um Ihnen einen Einblick in den „Kammeralltag“ zu gewähren, möchten wir Ihnen nachstehenden E-Mail-Verkehr zur Kenntnis bringen, aus welchem ersichtlich ist, mit welchen Anfragen bzw. Poststücken die Österreichische Zahnärztekammer regelmäßig konfrontiert wird. )UDX)%VWHOOWSHU(0DLODP0lU]IROJHQGH$QIUDJH %HWUHϑ0HKUIDFKH:XU]HOEHKDQGOXQJ$V\OZHUEHU Sehr geehrte Damen und Herren, GLHVLVWHLQH$QIUDJHIUHLQHQ)UHXQGGHU$V\OZHUEHULQ:RONHUVGRUI1gLVW%HLLKPVLQGPHKUIDFKH:XU]HOEHhandlungen nötig, es sind 4 Zähne hochgradig entzündet. Er hat permanent Schmerzen. %HLHLQHU%HKDQGOXQJGHU*..)ORULGVGRUILVWHLQ=DKQQXUXQ]XUHLFKHQGYHUVRUJWZRUGHQELVKHULVWGLH:XU]HOEHhandlung nicht abgeschlossen, die Schmerzen dauern an. Der Mann hat pro Monat nur einen Termin bekommen. Bei einem Kassenarzt wurde uns gesagt, die Kasse übernähme die Kosten einer Wurzelbehandlung nicht, wenn die Entzündung schon so weit fortgeschritten wäre - es gibt einen Entzündungsherd. Der ZA gab uns die Kosten mit (XUR=DKQIUHLQH:XU]HOEHKDQGOXQJDQ'DVNDQQQDWUOLFKGHU0DQQQLFKW]DKOHQDOV$V\OZHUEHUKDW er sehr begrenzte Mittel. Könnten Sie uns bitte sagen, unter welchen Voraussetzungen Wurzelbehandlungen von der Krankenkasse bezahlt werden? Da gibt es ganz unterschiedliche Auskünfte. An wen könnten wir uns wegen der dringenden Wurzelbehandlungen noch wenden? Wir sind mittlerweile ratlos. Danke für Ihre Auskunft. 1DFKIROJHQGH$QWZRUWGHUgVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHUZXUGHHEHQIDOOVSHU(0DLODP0lU]EHUPLWWHOW %HWUHϑAW: Mehrfache Wurzelbehandlung Asylwerber 6HKUJHHKUWH)UDX% HVWXWXQVOHLGGDVVGLH]DKQlU]WOLFKH%HKDQGOXQJ,KUHV)UHXQGHVLP=DKQDPEXODWRULXPGHU:LHQHU*HELHWVNUDQNHQNDVVHLQ)ORULGVGRUIQLFKW]XIULHGHQVWHOOHQGYHUODXIHQLVW'LHVH(LQULFKWXQJHQGHU*HELHWVNUDQNHQNDVVHVLQGHLJHQWOLFK 18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Diverses Kammerpost JHUDGHIUMHQH)lOOHJHGDFKWLQGHQHQHV3UREOHPH¿QDQ]LHOOHU$UWEHLGHU,QDQVSUXFKQDKPHYRQ]DKQlU]WOLFKHQ Leistungen gibt, um im Sinn des ASVG (Allgemeines Sozialversicherungs-Gesetz) eine ausreichende, zweckmäßiJHGDV0DGHV1RWZHQGLJHQQLFKWEHUVFKUHLWHQGH9HUVRUJXQJ]XJHZlKUOHLVWHQ'HVZHJHQ¿QGHLFKHVK|FKVW erstaunlich, dass es für Schmerzbehandlungen bzw. notwendige Wurzelbehandlungen nur einen Termin pro Monat gibt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, eine diesbezügliche Beschwerde - am besten gleich direkt an die Obfrau der Wiener GKK Mag. Ingrid Reischl - zu richten. Tatsächlich ist es so, dass die Krankenkasse die Kosten für Wurzelbehandlungen von niedergelassenen ZahnärztInnen QXUQDFKGHQREHQ]LWLHUWHQ5DKPHQEHVWLPPXQJHQGHV$69*EHUQLPPW2EGHU)DOO,KUHV)UHXQGHVLQGLHVHQ%Hreich fällt oder nicht, kann nur der jeweils behandelnde Zahnarzt bzw. die behandelnde Zahnärztin entscheiden. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, auf einer Behandlung im Kassenambulatorium zu beharren oder sich diesbezüglich DQQLHGHUJHODVVHQH.DVVHQ]DKQlU]W,QQHQ]XZHQGHQGLH,KUHQ)UHXQGVLFKHUOLFKHQWVSUHFKHQGGHUYRUKDQGHQHQ freien Termine - beraten werden. :DVGDVYRQ,KQHQDQJHIKUWH+RQRUDUIUHLQHSULYDW]DKQlU]WOLFKH%HKDQGOXQJEHWULϑWOLHJWGLHVHVGXUFKDXVLP unteren Rahmen der für solche Leistungen vorgesehen Autonomen Honorarrichtlinien (AHR) der Österreichischen Zahnärztekammer. Mit freundlichen Grüßen evident aktuell VALPLAST® - flexibler Zahnersatz ist gefragt Dass PatientInnen bei Zahn-Prothesen ein komfortabler Sitz besonders wichtig ist, liegt auf der Hand. Mit VALPLAST® steht eine anpassungsfähige Lösung zur Verfügung, die sich für unterschiedlichste Indikationen bestens eignet. VALPLAST® kompensiert die meisten Nachteile herkömmlicher Prothesen und bietet sich z.B. für provisorischen Einzelzahnersatz, Monoreduktoren, Langzeitprovisorien, sowie Kinder- und TeilProthesen an. Das Material ist flexibel und bruchstabil, ermöglicht filigrane Gestaltung und ist daher signifikant leichter als herkömmliche KunststoffProthesen. Belastung von Restzähnen und Knochen wird vermieden. Das Ergebnis: Unübertroffener Tragekomfort, der PatientInnen zufrieden stellt. Weitere VALPLAST®-Vorteile: − unempfindlich gegenüber Verfärbungen und Plaque − keine störenden Metall-Klammern − natürliche Anmutung (transluzent) − kostengünstige Alternative zu festsitzendem Zahnersatz VALPLAST®-Zielgruppen: PatientInnen mit Kiefergelenks-Beschwerden, eingeschränkter Motorik, multipler Chemikalien-Unverträglichkeit, fortgeschrittenen Paradontal-Erkrankungen, PMMAund Metall-Allergie bzw. erhöhtem Bedürfnis nach besonderem Tragekomfort. Mehr auf www.evident.at und www.valplast-labor.at Robert Zalek Inhaber Dentalstudio EVIDENT Zahntechnik-Labor EVIDENT 1080 Wien, Bennoplatz 8 M 0699/11 44 18 11, T 01/408 36 00 [email protected] ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 19 Diverses Standesveränderungen Standesveränderungen vom 1. bis 29. Februar 2016 (LQWUDJXQJHQLQ GLH=DKQlU]WHOLVWH Dr. med. dent. Daniela 35$86(3(51,76&+ 8010 Graz, Plüddemanngasse 39 (Steiermark) DP)HEUXDU:DKO]DKQDU]WRUGLQDWLRQ Dr. med. dent. Gerald )$/.(16$00(5 =g&+%$8(5 ,QQVEUXFN7LURODP)HEUXDU Dr.-medic stom. Evelyn 5$$%±.521,67(5 'HXWVFK:DJUDP %RFNÀLHHU 6WUDH 1g DP)HEUXDU Dr. med. dent. Arghavan )$552.+,$1 :LHQDP)HEUXDU Zahnarzt Henrik )/(,1(5 )HOGNLUFK9RUDUOEHUJDP)HEUXDU Dr. med. dent. Bela *$%25 :LHQHU1HXVWDGW1gDP Dr. med. dent. Georg */2&.1(5 *UD]6WHLHUPDUNDP)HEUXDU Dr. med. dent. Hansjoachim 527+ %UL[HQLP7KDOH'RUIVWUDH7LURO DP)HEUXDU=ZHLWRUGLQDWLRQ Dr. med. dent. Verena 6.2'$ 2371 Hinterbrühl, Hauptstraße 57 (NÖ) DP)HEUXDU:DKO]DKQDU]WRUGLQDWLRQ Dr. med. dent. Clemens 635,1*(5 9073 Viktring, Viktringer Platz 13 (Kärnten) DP)HEUXDU Dr. med. dent. Annika 0(//(5 :LHQDP)HEUXDU Dr. med. univ. Dr. med. dent. Kawe 1$9<6$1< *UD]6WHLHUPDUNDP)HEUXDU Zahnarzt Lennart Martin 5$6&+ 'RUQELUQ9RUDUOEHUJDP)HEUXDU Dr. med. dent. Viktor Mathäus 5,%,6&+ :HOV2gDP)HEUXDU Dr. med. dent. Tammam 6$/7, :LHQDP)HEUXDU Dr. med. dent. Verena 6&+8/=(*5277+2)) :LHQDP)HEUXDU Dr. med. dent. Clemens 635,1*(5 9LNWULQJ.lUQWHQDP)HEUXDU 3UD[LVYHUOHJXQJHQ 'UPHGGHQW)ORULDQ('(5 von 7000 Eisenstadt, Scheibenbergweg 21 nach 7011 Siegendorf, Eisenstädter Straße 57 (Burgenland) DP)HEUXDU Dr. med. dent. Claudia 3(51(**(5 von 4040 Linz, Hauptstraße 15 QDFK/LQ]+DXSWVWUDH2g DP)HEUXDU Zahnarzt Dietmar ZURAN von 1090 Wien, Währinger Straße 24 nach 1090 Wien, Währinger Straße 44 DP)HEUXDU=ZHLWRUGLQDWLRQ 9HUOHLKXQJ(UQHQQXQJ Dr. med. univ. Michaela +g%$57++$<'1 - 0HGL]LQDOUlWLQ 1HXPDUNWDQGHU<EEV.HOOHUVWUDH1g DP)HEUXDU Dr. med. univ. Heinz 3200(5 - 2EHUPHGL]LQDOUDW :LHQ0ROOJDVVH DP)HEUXDU 6WUHLFKXQJHQDXV GHU=DKQlU]WHOLVWH Dr. med. univ. Hans-Peter &:(7/(5 :LHQDP)HEUXDU Dr. med univ. Dr. med. dent. Levente 'e9e1<, :LHQDP)HEUXDU Dr. med. univ. Kurt ':256&+$. %HUQGRUI1gDP)HEUXDU Dr. med. univ. Maria *$<(5 7091 Breitenbrunn (Burgenland), DP)HEUXDU Dr. med. dent. Stephan +g)(5 .ORVWHUQHXEXUJ1gDP)HEUXDU 'UPHGGHQW)DULG0$7,1 'RUQELUQ9RUDUOEHUJDP)HEUXDU Dr. med. dent. Eva 0(,(5+g)(5 .ODJHQIXUW.lUQWHQDP)HEUXDU Drs. Hans 9$1'(5(/67 1HQ]LQJ9RUDUOEHUJDP)HEUXDU 3UD[LVVFKOLHXQJHQ 3UD[LVHU|ϑQXQJHQ Dr. med. dent. Melania $/%(57 :LHQ6FK|QEUXQQHU6WUDH DP)HEUXDU Dr. med. dent. Ali $/6$0$55$( :LHQ.XHIVWHLQJDVVH DP)HEUXDU=ZHLWRUGLQDWLRQ Dr-medic Corina-Elena &85(6&8 *I|KO6SDUNDVVHQVWUDH1g DP)HEUXDU:DKO]DKQDU]WRUGLQDWLRQ Dr. med. univ. Dr. med. dent. Kawe 1$9<6$1< 8020 Graz, Griesgasse 12 (Steiermark) DP)HEUXDU:DKO]DKQDU]WRUGLQDWLRQ www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Dr. med. univ. Hans-Peter &:(7/(5 :LHQ*lUWQHUJDVVH DP-lQQHU Dr. med univ. Dr. med. dent. Levente 'e9e1<, :LHQ0HLDXHUJDVVH DP)HEUXDU Dr. med. dent. Joachim /$+0( 'RUQELUQ6FKXOJDVVH9RUDUOEHUJ am 31. Dezember 2015 7RGHVIlOOH Dr. med. univ. Knut (+5/,1*(5 .ODJHQIXUWDP)HEUXDU Dr. med. univ. Ursula .g1,*6(&+6(5 :LHQDP)HEUXDU Dentist Heinrich 67(,10h//(5 :LHQDP)HEUXDU .RUUHNWXU Prim. MR Dr. med. univ. Sven 25(&+296.< $EVGRUI%DKQKRIVWUDH1gZXUGH in der letzten Ausgabe mit falschem Titel angeführt. Prim. MR Dr. med. univ. Orechovsky LVW)DFKDU]WIU=DKQ0XQGXQG.LHIHUKHLOkunde. Diverses Standesmeldungen Mitgliederstand der Österreichischen Zahnärztekammer per 1. März 2016 Bundesland Burgenland niedergelassen angestellt Wohnsitz gesamt 99 3 17 119 Kärnten 269 26 17 312 NÖ 601 54 70 725 OÖ 559 88 28 675 Salzburg 279 35 18 332 Steiermark 563 70 37 670 Tirol 388 38 39 465 Vorarlberg 157 28 10 195 Wien 959 248 198 1.405 3.874 590 434 4.898 gesamt ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 21 Kunst präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac dŝŇŝƐ ƌĐŚŝƚĞŬƚƵƌĂŵ^ĐŚŶŝƩƉƵŶŬƚ ĚĞƌ<ŽŶƟŶĞŶƚĞ Ausstellungen K͘Z͘^ĐŚĂƚnjΘĂƌƌLJ,ĂƵƐĞƌ Im Zeitalter der Extreme Ϯϳ͘:ćŶŶĞƌďŝƐϭϲ͘DĂŝϮϬϭϲ ϭϬ͘DćƌnjďŝƐϮϳ͘ƉƌŝůϮϬϭϲ Im Rahmen der Reihe „Architektur im Ringturm“ präsentiert der Wiener Städtische Versicherungsverein das architektonische Erbe Georgiens. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht Tiflis mit seiner vielfältigen Architekturlandschaft und -geschichte, Ende des 19. Jahrhunderts bis heute. Die umĨĂŶŐƌĞŝĐŚĞ ^ĐŚĂƵ ŝƐƚ ďĞŝ ĨƌĞŝĞŵ ŝŶƚƌŝƩ ŝŵ ZŝŶŐƚƵƌŵ njƵ ƐĞŚĞŶ͘ DŝƚKƩŽZƵĚŽůĨ^ĐŚĂƚnj;ϭϵϬϬʹϭϵϲϭͿƵŶĚĂƌƌLJ,ĂƵƐĞƌ;ϭϴϵϱʹϭϵϴϱͿ ƐŝŶĚ njǁĞŝ ďĞĚĞƵƚĞŶĚĞ ƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞ DĂůĞƌ njƵ ĞŶƚĚĞĐŬĞŶ͕ ĚŝĞ ůĂŶŐĞ ŝŵ ^ĐŚĂƩĞŶ ǀŽŶ ďĞƌƺŚŵƚĞŶ ĞŝƚŐĞŶŽƐƐĞŶ ǁŝĞ ŐŽŶ ^ĐŚŝĞůĞ ƵŶĚ KƐŬĂƌ <ŽŬŽƐĐŚŬĂ ƐƚĂŶĚĞŶ͘ sŽƌƌĂŶŐŝŐ ŝŵ ĞƌĞŝĐŚ ĚĞƌ 'ƌĂĨŝŬ ƚćƚŝŐ͕ ǁƵƌĚĞŶ ƐŝĞ ŝŶƚĞƌŶĂƚŝŽŶĂů ǁĞŶŝŐ ĂƵƐŐĞƐƚĞůůƚ͘ <ƌŝĞŐĞ͕ džŝů ƵŶĚ ƉŽůŝƟƐĐŚĞ ^LJƐƚĞŵǁĞĐŚƐĞů ƉƌćŐƚĞŶ ŝŚƌĞ ŝŽŐƌĂĮĞŶ͘ ŝĞ ĞŝŶnjŝŐĞ <ŽŶƐƚĂŶƚĞ ďŝůĚĞƚĞ ĚĞƌ ƉĞƌŵĂŶĞŶƚĞ EĞƵĂŶĨĂŶŐ͘ ZŝŬĞWĂƌŬDƵƐŝŬͲdŚĞĂƚĞƌƵŶĚƵƐƐƚĞůůƵŶŐƐŚĂůůĞ © ĚŽůƉŚ^ƟůůĞƌ͕ƉŝĐƚƵƌĞĚĞƐŬ͘ĐŽŵ Ğƌ ^ƚĂĚƚŶĂŵĞ dŝŇŝƐ ;ͣdďŝůŝƐƐŝ͞Ϳ ǁŝƌĚ ǀŽŵ ůƚŐĞŽƌŐŝƐĐŚĞŶ ͣƚƉŝůŝ͞ ŚĞƌŐĞůĞŝƚĞƚ͕ĚĂƐƐŽǀŝĞůǁŝĞͣǁĂƌŵ͞ďĞĚĞƵƚĞƚƵŶĚƐŝĐŚĂƵĨĚŝĞnjĂŚůƌĞŝĐŚĞŶ͕ďŝƐnjƵϰϳ'ƌĂĚŚĞŝƘƐƉƌƵĚĞůŶĚĞŶ^ĐŚǁĞĨĞůƋƵĞůůĞŶďĞnjŝĞŚƚ͘ dŝŇŝƐǁƵƌĚĞďĞƌĞŝƚƐƐĞŝƚĚĞƌĨƌƺŚĞŶƌŽŶnjĞnjĞŝƚďĞƐŝĞĚĞůƚƵŶĚĂƵĐŚĚŝĞ ŶƟŬĞŚŝŶƚĞƌůŝĞƘĂŶĚŝĞƐĞŵKƌƚŝŚƌĞ^ƉƵƌĞŶ͗^ĐŚůŝĞƘůŝĐŚǁĂƌĚĂƐŝŶ der griechischen Mythologie im Zusammenhang mit dem Goldenen sůŝĞƐĞŝŶĞŐĞǁŝĐŚƟŐĞZŽůůĞƐƉŝĞůĞŶĚĞ<ŽůĐŚŝƐ͕njƵĚĞŵĚŝĞƌŐŽŶĂƵƚĞŶ ƐĞŐĞůƚĞŶ͕ dĞŝů 'ĞŽƌŐŝĞŶƐ͘ /ŵ ϲ͘ 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DLJƚŚŽůŽŐŝĞŶƵŶĚŵŝƚĚĞŵ^ĞůďƐƚǀĞƌƐƚćŶĚŶŝƐĞƵƚƐĐŚůĂŶĚƐnjĞƵŐĞŶ͘ Freud‘s Dining Room͕ϭϵϴϬĞƌ:ĂŚƌĞ͕ΞFreud Museum London /Ŷ>ŽŶĚŽŶ͕ϮϬ͕DĂƌĞƐĮĞůĚ'ĂƌĚĞŶƐ͕ĚĞŵůĞƚnjƚĞŶtŽŚŶŽƌƚĚĞƌ&ĂŵŝůŝĞ &ƌĞƵĚ͕ĞŶƚĚĞĐŬĞŶĞƐƵĐŚĞƌ/ŶŶĞŶŝŵƐŽŐĞŶĂŶŶƚĞŶDining Room bemalte DƂďĞůůćŶĚůŝĐŚͲĂůƉŝŶĞƌ,ĞƌŬƵŶŌ͘ŝĞƐĞƺďĞƌǁŝĞŐĞŶĚĂƵƐKďĞƌƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚ͕ ĞŝŶĞƌ'ĞŐĞŶĚŵŝƚĞŝŶĞƌǀŝƚĂůĞŶƵŶĚĂƵƐĚŝīĞƌĞŶnjŝĞƌƚĞŶDƂďĞůŵĂůĞƌĞŝƚƌĂĚŝƟŽŶ ƐƚĂŵŵĞŶĚĞŶ DƂďĞů ĞƌǁĂƌď ŶŶĂ &ƌĞƵĚ ;ϭϴϵϱʹϭϵϴϮͿ ƵŵϭϵϯϬƺďĞƌĚĞŶŶƟƋƵŝƚćƚĞŶŚĂŶĚĞů͖ƐŝĞĨĂŶĚĞŶWůĂƚnjŝŶĞŝŶĞŵǀŽŶ ĚĞŶƌĐŚŝƚĞŬƚĞŶƌŶƐƚ&ƌĞƵĚͲŝŚƌĞŵƌƵĚĞƌͲ͕<Ăƌů,ŽĨŵĂŶŶƵŶĚ&Ğůŝdž ƵŐĞŶĨĞůĚĂĚĂƉƟĞƌƚĞŶtŽĐŚĞŶĞŶĚͲ,ĂƵƐŝŶ,ŽĐŚƌŽƚŚĞƌĚ͕ƌƵŶĚϰϬŬŵ ǀŽŶtŝĞŶ͘ϭϵϯϴ͕ŶĂĐŚĚĞŵͣŶƐĐŚůƵƐƐ͞PƐƚĞƌƌĞŝĐŚƐĂŶE^ͲĞƵƚƐĐŚůĂŶĚ͕ ǁĂƌĂƵĐŚĚŝĞ&ĂŵŝůŝĞ&ƌĞƵĚƐLJƐƚĞŵĂƟƐĐŚĞŶE^ͲsĞƌĨŽůŐƵŶŐƐŵĂƘŶĂŚŵĞŶ ĂƵƐŐĞƐĞƚnjƚƵŶĚĞŶƚƐĐŚůŽƐƐƐŝĐŚƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚnjƵƌ&ůƵĐŚƚ͘EĞďĞŶĚĞƌǁĞůƚďĞƌƺŚŵƚĞŶŶƟŬĞŶƐĂŵŵůƵŶŐǀŽŶ^ŝŐŵƵŶĚ&ƌĞƵĚŬŽŶŶƚĞŶĚĂŶŬŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞƌ,ŝůĨĞĂƵĐŚĚŝĞĞŚĞƌŐĞǁƂŚŶůŝĐŚĞŶůůƚĂŐƐŵƂďĞůĂƵƐ,ŽĐŚƌŽƚŚĞƌĚ ŶĂĐŚ>ŽŶĚŽŶĂƵƐŐĞĨƺŚƌƚǁĞƌĚĞŶ͘^Ğŝƚ:ĂŚƌnjĞŚŶƚĞŶďŝůĚĞŶƐŝĞĚŽƌƚ͕ŝŵ &ƌĞƵĚ,ĂƵƐ͕ŐĞŵĞŝŶƐĂŵŵŝƚĞŝŶĞŵŚŝƐƚŽƌŝƐĐŚĞŶŝůĚĞƌƐŽƵǀĞŶŝƌĂƵƐĂĚ 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Eindruck von Altem, Vergilbten ĞƌnjĞƵŐƚ͕ƵŶĚƵŶƚĞƌƐƚƌĞŝĐŚƚĚĂŵŝƚĚĂƐ,ŝƐƚŽƌŝƐĐŚĞĚĞƐĂƌƐƚĞůůƵŶŐƐŝŶŚĂůƚĞƐ͘ŝĞƐĞƌďĞŝƚƐƉƌŽnjĞƐƐĞĞƌŵƂŐůŝĐŚĞŶĞƐŝŚŵ͕ƐĞŝŶĞtĞƌŬĞŵŝƚ ƐƐŽnjŝĂƟŽŶĞŶƵŶĚĞƵƚƵŶŐĞŶĂƵĨnjƵůĂĚĞŶ͘EŝĐŚƚĚĂƐZĞƉƌŽĚƵnjŝĞƌĞŶ͕ ƐŽŶĚĞƌŶĚĂƐsĞƌďŝŶĚĞŶǀŽŶDĂƚĞƌŝĂůŝĞŶ͕dŚĞŵĞŶ͕/ĚĞĞŶ͕ŝůĚĮŶĚƵŶŐĞŶƐƚĞŚƚĚĂďĞŝŝŵsŽƌĚĞƌŐƌƵŶĚ͘ŝĞnjĂŚůƌĞŝĐŚĞŶmďĞƌĂƌďĞŝƚƵŶŐĞŶ ƐŽǁŝĞĚŝĞĞŝŶnjŝŐĂƌƟŐĞŶDĂƚĞƌŝĂůŝĞŶŵĂĐŚĞŶũĞĚĞŶ,ŽůnjƐĐŚŶŝƩŶƐĞůŵ <ŝĞĨĞƌƐ njƵ ĞŝŶĞŵ Ĩƺƌ ƐŝĐŚ ƐƚĞŚĞŶĚĞŶ hŶŝŬĂƚ͕ ĚĂƐ ũĞĚŽĐŚ ŝŶŚĂůƚůŝĐŚ ǁŝĞ ĨŽƌŵĂů ǀŝĞůƐĐŚŝĐŚƚŝŐ ŵŝƚ ƐĞŝŶĞŶ ŝůĚǁĞůƚĞŶ ǀĞƌŶĞƚnjƚ ďůĞŝďƚ͘ PƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞƐDƵƐĞƵŵĨƺƌsŽůŬƐŬƵŶĚĞ ůďĞƌƟŶĂ ϭϬϴϬtŝĞŶ͕>ĂƵĚŽŶŐĂƐƐĞϭϱͲϭϵ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϰϬϲϴϵͲϬϱ͕ǁǁǁ͘ǀŽůŬƐŬƵŶĚĞŵƵƐĞƵŵ͘Ăƚ ϭϬϭϬtŝĞŶ͕ůďĞƌƟŶĂƉůĂƚnjϭ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϯϰϴϯͲϬ͕ǁǁǁ͘ĂůďĞƌƟŶĂ͘Ăƚ ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 23 Kunst <ŽŶƌĂĚ<ŽůůĞƌ EŝĐŚƚƐŝƐƚŐƌŽƘĂƌƟŐĞƌĂůƐ das Leben selbst Ausstellungen ^dZ<dͲ^Wd/>͘ Malerei im Raum ϭϯ͘DćƌnjďŝƐϭϵ͘:ƵŶŝϮϬϭϲ ϭϴ͘DćƌnjďŝƐϮϯ͘ƉƌŝůϮϬϭϲ ŝĞ 'ĂůĞƌŝĞ &ƌĞŝŚĂƵƐŐĂƐƐĞ njĞŝŐƚ ŝŶ ĞŝŶĞƌ ŐƌŽƘĞŶ ZĞƚƌŽƐƉĞŬƟǀĞ ĚĂƐŵĂůĞƌŝƐĐŚĞtĞƌŬĚĞƐsŝůůĂĐŚĞƌ<ƺŶƐƚůĞƌƐ<ŽŶƌĂĚ<ŽůůĞƌƐŽǁŝĞ 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und deren Reflexion räumlicher ŝƐƉŽƐŝƟǀĞ ǁŝĞ ŝŵ tĞƌŬ ^ŽĮĞ dŚŽƌƐĞŶƐ ŶĞďĞŶ ĚĞŶ ƐŬƵůƉƚƵƌĂůĞŶ DĂƚĞƌŝĂůƐĐŚŝĐŚƚƵŶŐĞŶǀŽŶDŝĐŚĂĞů<ŝĞŶnjĞƌƵŶĚĚĞŶƌĂƵŵŐƌĞŝĨĞŶĚĞŶ ƐƐĞŵďůĂŐĞŶǀŽŶ>ƵŝƐĂ<ĂƐĂůŝĐŬLJŐĞnjĞŝŐƚ͕ĚŝĞŬůĂƐƐŝƐĐŚĞ&ƌĂŐĞŶĚĞƌ ŝůĚŬŽŵƉŽƐŝƟŽŶŝŶƌŝŶŶĞƌƵŶŐƌƵĨĞŶ͘ĞƌĞƌǁĞŝƚĞƌƚĞDĂůĞƌĞŝĂŶƐĂƚnj ǀŽŶ 'ĞƌǁĂůĚ ZŽĐŬĞŶƐĐŚĂƵď ƐĐŚůćŐƚ ƐŝĐŚ ŝŶ ƐŬƵůƉƚƵƌĂůĞŶ KďũĞŬƚĞŶ ŶŝĞĚĞƌ͕ĚŝĞŵŝƚĚĞƌ&ŽƌŵĞŶƐƉƌĂĐŚĞŬŽŶƐƚƌƵŬƟǀŝƐƟƐĐŚĞƌDĂůĞƌĞŝŬŽƌƌĞƐƉŽŶĚŝĞƌĞŶ͕ǁćŚƌĞŶĚƌŶƐƚĂƌĂŵĞůůĞƐtĂŶĚŵĂůĞƌĞŝĞŶƐƚƌƵŬƚƵƌĞůůĞ sŽƌŐĂďĞŶĚĞƌƌĐŚŝƚĞŬƚƵƌƌĞŇĞŬƟĞƌĞŶ͘,ĞŝŶƌŝĐŚƵŶƐƚƐͣDĂůĞƌĞŝŝŵ ĞŝĐŚĞŶ ĚĞƌ ^ƉĂƟĂůŝƚćƚ͞ ;WĞƚĞƌ tĞŝďĞůͿ ŽƉĞƌŝĞƌƚ ŵŝƚ ĞŝŶĞƌ ŽīĞŶĞŶ ŶŽƌĚŶƵŶŐĚĞƐďŝůĚŶĞƌŝƐĐŚĞŶsŽŬĂďƵůĂƌƐƵŶĚĂŬƟǀŝĞƌƚĚĂŵŝƚĂƵĐŚ ĚŝĞ>ĞĞƌƐƚĞůůĞĚĞƌtĂŶĚĂůƐŐůĞŝĐŚďĞƌĞĐŚƟŐƚĞƐ'ĞƐƚĂůƚƵŶŐƐĞůĞŵĞŶƚ͘ ŝĞ ƵƐĂŵŵĞŶƐĐŚĂƵ ĚŝĞƐĞƌ ŚĞƚĞƌŽŐĞŶĞŶ ŶƐćƚnjĞ͕ ĚŝĞ ĞŝŶĞ ŵŝƚƵŶƚĞƌ ƐƚĂƌŬĞ ĨŽƌŵĂůĞ EćŚĞ ĂƵƐnjĞŝĐŚŶĞƚ͕ ĞƌŵƂŐůŝĐŚƚ ĞŝŶĞ ZĞĨůĞdžŝŽŶ ĚĞƐ ƐƉĂŶŶƵŶŐƐƌĞŝĐŚĞŶ ĞnjŝĞŚƵŶŐƐĨĞůĚĞƐ njǁŝƐĐŚĞŶ ĚĞƌ DĂůĞƌĞŝ ƵŶĚ ŝŚƌĞŶ ĚƌĞŝĚŝŵĞŶƐŝŽŶĂůĞŶ EĂĐŚďĂƌĚŝƐnjŝƉůŝŶĞŶ͘ 'ĂůĞƌŝĞ&ƌĞŝŚĂƵƐŐĂƐƐĞ <ƵŶƐƚŚĂůůĞ<ƌĞŵƐ ϵϱϬϬsŝůůĂĐŚ͕>ĞŝŶŝŶŐĞŶŐĂƐƐĞϭϮ 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Seit spätestens Ende ĚĞƌ ϭϵϱϬĞƌ :ĂŚƌĞ ǁĂƌ sĞĚŽǀĂ ŝŶŶĞƌŚĂůď ĚĞƌ ŝŶƚĞƌŶĂƚŝŽŶĂůĞŶ <ƵŶƐƚƐnjĞŶĞ ĂůƐ <ůĂƐƐŝŬĞƌ ĚĞƌ ĂďƐƚƌĂŬƚĞŶ DĂůĞƌĞŝ ǀĞƌďƺƌŐƚ͘ Die Ausstellung ŽŶƐƚĂŶƟŶ>ƵƐĞƌ͘DƵƐŝŬnjćŚŵƚĚŝĞĞƐƟĞ ist eine ƵŵĨĂƐƐĞŶĚĞWĞƌƐŽŶĂůĞĚĞƐƂƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞŶĞŝĐŚŶĞƌƐƵŶĚ<ƺŶƐƚůĞƌƐ;ΎϭϵϳϲŝŶ'ƌĂnj͕ůĞďƚƵŶĚĂƌďĞŝƚĞƚŝŶtŝĞŶͿ͘/ŵĞŶƚƌƵŵƐƚĞŚƚ ĚĞƌ 'ĞĚĂŶŬĞ ĞŝŶĞƌ hŵǁĂŶĚůƵŶŐ ĚĞƌ ĞŝĐŚŶƵŶŐ ŝŶ ĚŝĞ ƉŚLJƐŝƐĐŚ ĞƌĨĂŚƌďĂƌĞtĞůƚĚĞƐZĂƵŵĞƐ͕ďĞƐƚĞŚĞŶĚĂƵƐ,ĂƉƟŬ͕<ůĂŶŐƵŶĚĞǁĞŐƵŶŐ͘ƵƐŐĞŚĞŶĚǀŽŶĨƺŶĨƐƉŝĞůďĂƌĞŶ/ŶƐƚƌƵŵĞŶƚĞŶͲ^ŬƵůƉƚƵƌĞŶ ƂīŶĞƚ ĚŝĞ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ĚŝĞ ǀĞƌŶĞƚnjƚĞ͕ ĂƐƐŽnjŝĂƟǀĞ ƵŶĚ ŶĂƌƌĂƟǀĞ ŝůĚͲƵŶĚ'ĞĚĂŶŬĞŶǁĞůƚŽŶƐƚĂŶƟŶ>ƵƐĞƌƐ͕ĚŝĞŵŝƚĚĞŶDŝƩĞůŶĚĞƌ ĞŝĐŚŶƵŶŐƵŶĚĚĞƌDƵƐŝŬĚĞŵ>ĞďĞŶ^ƚƌƵŬƚƵƌĞŶnjƵŐĞďĞŶǀĞƌŵĂŐ͘ „ZŽƚĂƟŽŶƐƋƵŝŶƚĞƩ͕͞ϮϬϬϲ͕&ŽƚŽ͗DĂƌŬƵƐZƂƐƐůĞ ͘sĞĚŽǀĂ͕ŝĐůŽ͢ϴϭͲŽŵƉƌĞƐĞŶnjĞͲϳ͕ϭϵϴϭ͕ŽƵƌƚĞƐLJ'ĂůĞƌŝĞdŚĂĚĚĂĞƵƐZŽƉĂĐ͕WĂƌŝƐͬ^ĂůnjďƵƌŐ © &ŽŶĚĂnjŝŽŶĞŵŝůŝŽĞŶŶĂďŝĂŶĐĂsĞĚŽǀĂ͕WŚŽƚŽ͗sŝƩŽƌŝŽWĂǀĂŶ ^ĞŝƚĚĞŵĞŐŝŶŶĚĞƌϭϵϴϬĞƌ:ĂŚƌĞǁƵƌĚĞsĞĚŽǀĂnjƵĞŝŶĞƌǁŝĐŚƟŐĞŶ /ŶƚĞŐƌĂƟŽŶƐĮŐƵƌ Ĩƺƌ ĞŝŶĞ ũƺŶŐĞƌĞ ŶĞŽͲĞdžƉƌĞƐƐŝǀ ĂƌďĞŝƚĞŶĚĞ <ƺŶƐƚůĞƌŐĞŶĞƌĂƟŽŶ͘ƵƘĞƌĞƐ/ŶĚŝnjǁĂƌϭϵϴϮĚŝĞĞƌŶĞƵƚĞdĞŝůŶĂŚŵĞ ĂŶ ĚĞƌ ĚŽĐƵŵĞŶƚĂ ;ϳͿ ƐŽǁŝĞ njĂŚůƌĞŝĐŚĞ WƵďůŝŬĂƟŽŶĞŶ ƵŶĚ ŝŶnjĞůĂƵƐƐƚĞůůƵŶŐĞŶŝŶĚĞŶ&ŽůŐĞũĂŚƌĞŶͩ͘ĞƌnjĞŶƚƌĂůĞ'ĞŐĞŶƐĂƚnj ĚĞƌ ďĞŝĚĞŶ EŝĐŚƚĨĂƌďĞŶ ^ĐŚǁĂƌnjͲtĞŝƘ ƉƌćŐƚ ĚĂƐ 'ĞƐĂŵƚǁĞƌŬ sĞĚŽǀĂƐ ŶĂĐŚĚƌƺĐŬůŝĐŚ ͘͘͘͘ ŝĞƐĞ WŽůĂƌŝƐŝĞƌƵŶŐ͕ ĚŝĞ ƐƉćƚĞƌ ŽŌ ĚƵƌĐŚĞŝŶĞǁĞŝƚĞƌĞŬƌćŌŝŐĞ&ĂƌďĞǁŝĞZŽƚŽĚĞƌůĂƵĞƌŐćŶnjƚǁŝƌĚ͕ entspricht einem inhaltlichen Wunsch nach Eindeutigkeit des ƵƐĚƌƵĐŬƐƵŶĚǀĞƌŚŝŶĚĞƌƚĞŝŶsĞƌƐĐŚǁŝŵŵĞŶŝŶƵŶƚĞƌƐĐŚŝĞĚůŝĐŚĞ EƵĂŶĐĞŶ͘ĂƌƺďĞƌŚŝŶĂƵƐƐƚĞŝŐĞƌŶĚŝĞ^ĐŚǁĂƌnjǁĞƌƚĞĚŝĞ/ŶƚĞŶƐŝƚćƚĚĞƌ'ĞƐĂŵƚǁŝƌŬƵŶŐ͕ƉƌćnjŝƐŝĞƌĞŶĚŝĞĨŽƌŵĂůĞƵƐƌŝĐŚƚƵŶŐ͕ĚŝĞ ƐŽŶƐƚůĞŝĐŚƚĚƵƌĐŚƵŶƚǁĞƌƚĞǀĞƌƐĐŚůĞŝĞƌƚǁĞƌĚĞŶŬƂŶŶƚĞͨ;ĂƌůĂ ^ĐŚƵůnjͲ,ŽīŵĂŶŶ͕ ϭϵϴϲͿ͘ &ƺƌ sĞĚŽǀĂƐ DĂůĞƌĞŝ ŝƐƚ ĚŝĞ ů͛ƵďŝƋƵŝƚă ĚĞů ĐĞŶƚƌŽ͕ ĚŝĞ ůůŐĞŐĞŶǁĂƌƚ ĚĞƐ ĞŶƚƌƵŵƐ ĐŚĂƌĂŬƚĞƌŝƐƚŝƐĐŚ͘ ĂƐ ĞŝĐŚŶĞŶ ůŝĞŐƚ ũĞĚĞŵ ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞŶ WƌŽnjĞƐƐ >ƵƐĞƌƐ njƵŐƌƵŶĚĞ͘ ŝĞ ĞŝĐŚŶƵŶŐĞŶ ƐŝŶĚ ĂůƐ ŐĞŽŐƌĂĮƐĐŚĞ hŵƐĞƚnjƵŶŐĞŶ ƐĞŝŶĞƌ 'ĞĚĂŶŬĞŶ njƵ ůĞƐĞŶ͘ ^ŝĞ ƐŝŶĚ ƚĞĐŚŶŝƐĐŚ ŬŽŵƉůĞdž͕ ŵŝƚ ǀŝĞůĞŶ ďĞŶĞŶĂƵƐtŽƌƚĞŶ͕ŚŝīƌĞŶ͕^LJŵďŽůĞŶ͕ĂďƐƚƌĂŬƚĞŶƵŶĚĮŐƵƌĂƟǀĞŶ >ŝŶŝĞŶŐĞĨůĞĐŚƚĞŶ ǀĞƌƐĞŚĞŶĞ ^LJƐƚĞŵĞ͕ ĚŝĞ ĚĞƌ <ƺŶƐƚůĞƌ ŝŶ ĚĞŶ ĚƌĞŝĚŝŵĞŶƐŝŽŶĂůĞŶ ZĂƵŵ ǁĂĐŚƐĞŶ ůćƐƐƚ͘ ^ŝĞ ŵƵƚŝĞƌĞŶ njƵ /ŶƐƚĂůůĂƟŽŶĞŶ͕ ^ŬƵůƉƚƵƌĞŶ͕ &ŝůŵĞŶ ƵŶĚ WĞƌĨŽƌŵĂŶĐĞƐ͘ ^Ğŝƚ ĞŝŶŝŐĞŶ Jahren spielt Musik, aufgrund ihrer emotionalen Direktheit, ŝŶ >ƵƐĞƌƐ ƌďĞŝƚĞŶ ĞŝŶĞ ŐƌƂƘĞƌĞ ZŽůůĞ Ͳ Ğƌ ĞŶƚǁŝƌŌ ƺďĞƌĚŝŵĞŶƐŝŽŶĂůĞ͕ ǀĞƌǁŽƌƌĞŶĞ ƵŶĚ ŝŶ ƐŝĐŚ ǀĞƌƐĐŚůƵŶŐĞŶĞ /ŶƐƚƌƵŵĞŶƚĞ Ĩƺƌ ĚĞŶ 'ĞďƌĂƵĐŚ ǀŽŶ ŵĞŚƌĞƌĞŶ DƵƐŝŬĞƌŝŶŶĞŶ ƵŶĚ DƵƐŝŬĞƌŶ͘ ŝĞ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐ ŝƐƚ ĞŝŶ ŐĞnjĞŝĐŚŶĞƚĞƐ͕ ĚƌĞŝĚŝŵĞŶƐŝŽŶĂů ŐĞǁŽƌdenes Denk- und Ideensystem mit surrealen, verspielten und ŝŶƚĞƌĂŬƚŝǀĞŶ ƺŐĞŶ͘ ŝĞ ƉĞƌƐƂŶůŝĐŚĞ 'ĞĚĂŶŬĞŶǁĞůƚ >ƵƐĞƌƐ ǀĞƌĨĞƐƚŝŐƚ ƐŝĐŚ ŝŶ DĂƚĞƌŝĞ͕ ĚŝĞ ĚƵƌĐŚ ŝŚƌĞ <ůĂŶŐĨćŚŝŐŬĞŝƚ njĞŶƚƌĂůĞƌ /ŶƚĞƌĂŬƚŝŽŶƐƉƵŶŬƚ Ĩƺƌ ĚĂƐ ƵƐƐƚĞůůƵŶŐƐƉƵďůŝŬƵŵ ƐĞŝŶ ǁŝƌĚ ƵŶĚ ĚĂŵŝƚ ǀŝƐƵĞůů͕ ĂƵĚŝƚŝǀ ƵŶĚ ŚĂƉƚŝƐĐŚ ĞƌůĞďďĂƌ ŝƐƚ͘ 'ĂůĞƌŝĞdŚĂĚĚĂĞƵƐZŽƉĂĐ'ĞƐŵď, <ƵŶƐƚŚĂƵƐ'ƌĂnj͕^ƉĂĐĞϬϭ ϱϬϮϬ^ĂůnjďƵƌŐ͕DŝƌĂďĞůůƉůĂƚnjϮ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϲϲϮͲϴϴϭϯϵϯͲϬ͕ǁǁǁ͘ƌŽƉĂĐ͘ŶĞƚ ϴϬϮϬ'ƌĂnj͕>ĞŶĚŬĂŝϭ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϯϭϲͲϴϬϭϳͲϵϮϬϬ͕ǁǁǁ͘ŵƵƐĞƵŵͲũŽĂŶŶĞƵŵ͘Ăƚ ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 25 Landesinfos Burgenland Ausschreibung einer Kassenvertragszahnarztstelle im Einvernehmen mit der Zahnärztekammer für Burgenland werden von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse gemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages und den zwischen der Zahnärztekammer für Burgenland und der Burgenländischen Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien für die Auswahl und die Invertragnahme von VertragszahnärztInnen (veröffentlicht unter der Niederlassung der Zahnärztekammer für Burgenland im Internet unter http://bgld.zahnaerztekammer. at) folgende Kassenvertragszahnarztstelle ausgeschrieben: Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/Zahnarzt in 7210 Mattersburg 1. Bewerbungen müssen bis spätestens 04. 05. 2016, 12.00 Uhr, bei der Zahnärztekammer für Burgenland, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, eingelangt sein. Mittels Telefax oder E-Mail bis zum Ende der Ausschreibungsfrist eingegangene vollständige Bewerbungen werden unter der Voraussetzung berücksichtigt, dass die Originalunterlagen postalisch oder persönlich binnen einer Woche nach Ende der Ausschreibungsfrist in der Zahnärztekammer für Burgenland einlangen. 2. Die Bewerbung hat unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens der vereinbarten Richtlinien für die Auswahl und die Invertragnahme von Vertragsärzten zu erfolgen. Andernfalls wird die Bewerbung nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen steht unter http://bgld.zahnaerztekammer.at zum Download bereit oder kann von der Zahnärztekammer für Burgenland angefordert werden. 3. Der Bewerbung sind beizufügen: • Geburtsurkunde • Ausführlicher Lebenslauf • Nachweis der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft • 3URPRWLRQVXUNXQGHE]Z1RVWUL¿NDWLRQVEHVFKHLG • Nachweis der Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes in Österreich • Sonstige in den gemäß den von der Zahnärztekammer für Burgenland und der Burgenländischen Gebietskrankenkasse vereinbarten Richtlinien für die Auswahl von Vertragsärzten erforderlichen Nachweise. 4. Die Berufung als Vertragszahnarzt erfolgt durch den Abschluss eines Einzelvertrages. 5. Die Besetzung ist ab dem 01. 07. 2016 vorgesehen. Landeszahnärztekammer für Burgenland 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 7HORϒFH#EJOG]DKQDHU]WHNDPPHUDW 26 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 U1 ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 27 VORWORT Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Veranstaltung des 48. Frühjahrsymposiums vom 2. bis 4. Juni 2016 in der Wachau setzen wir eine gern gelebte Tradition fort und freuen uns, Sie auch dieses Jahr in Krems an der Donau begrüßen zu dürfen. Implantate, Prothetik, Kieferorthopädie und Wirtschaft: Wir sind davon überzeugt, Ihnen mit dem vielfältigen Programm des diesjährigen Frühjahrsymposiums und dank qualitativ hochwertiger Vortragenden ein breites Spektrum moderner Zahnmedizin präsentieren zu können, und hoffen, möglichst vielen Teilnehmern wertvollen Wissenszuwachs zu ermöglichen. Wir starten dieses Jahr wie immer am Donnerstagnachmittag mit unserem wissenschaftlichen Programm. Am ersten Tag des diesjährigen Symposiums beschäftigen wir uns mit zahnärztliche Betriebswirtschaftskonzepten, die längst neben dem fachspezifischem Know-how unternehmensentscheidend für den Erfolg sein können. In einem Vortrag von Dr. Wolfgang Schuster und dem darauffolgenden Workshop, den Anna Holzinger, BSc, hält, erfahren Sie, wie Sie Kennzahlen errechnen können und wie Sie diese als wertvolles Analysetool für eine künftige Gewinnsteigerung heranziehen können. Am Freitag und auch am Samstag widmen sich unsere Vortragenden, darunter so renommierte Fachärzte wie Univ.-Prof. Dott. Adriano Crismani, Univ.-Prof. DDr. Gerald Krennmair, Prof. Richard Stoll, Univ.-Prof. DDr. Franz Watzinger, Priv.-Doz. DDr. Arno Wutzl, Priv.-Doz. DDr. Michael Payer mit Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart und DDr. Gerald Jahl, schwerpunktmäßig den Themen Kieferorthopädie, Prothetik und Implantate und informieren Sie über neueste Forschungsergebnisse. Neben der wissenschaftlichen Weiterbildung kommt auch der Gedankenaustausch und Spaß nicht zu kurz. Zwischen den Vorträgen und Workshops haben Sie die Chance, die Dentalaustellung zu besuchen oder anregende Diskussionen zu führen. Der Freitagabend führt uns zum ebenso traditionellen wie beliebten Backhendlessen am Loibnerhof in Unterloiben. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Ablauf ein spannendes Programm bieten zu können und ich freue mich, Sie auch im Namen der KollegInnen vom ÖGZMK-Vorstand in Krems an der Donau begrüßen zu dürfen! MR DDr. Hannes Gruber Präsident der ÖGZMK NÖ Präsident der Landeszahnärztekammer für NÖ 28 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Betriebswirtschaftlicher Entrepreneur – der Zahnarzt Pause und Besuch der Dentalausstellung Betriebswirtschaftliche Kennzahlen erkennen, interpretieren und verwenden Dikussion Jahreshauptversammlung der ÖGZMK NÖ 14:05 – 15:00 15:00 – 15:30 15:30 – 16:30 16:30 – 17:00 17:00 – 18:00 Anna Holzinger Wolfgang Schuster Anna Holzinger Wolfgang Schuster Welche Chancen sehen Sie, wenn Sie lesen, dass Ihre Betriebsleistung in Ihrer zahnärztlichen Ordination in den nächsten 5 Jahren stagnieren wird? Ein Entrepreneur erkennt eine Chance, entwickelt eine Idee, und setzt diese auch um. Zahnärztliche Betriebswirtschaftskonzepte: Gemeinsames Abendessen / Buffet im Hotel Steigenberger, Musik (Wolfgang Friedrich) Begrüßung und Eröffnung durch den Präsident MR DDr. Hannes Gruber 14:00 – 14:05 18:30 Registratur 12:00 – 14:00 Anmeldung und Kassa W I S S E N S C H A F TL I C H E S P RO G R A M M Donnerstag, 2. Juni 2016 „Entrepreneurship is not magic, is not mysterious. It is a discipline, which can be learned.“ Das Seminar ist als Workshop gestaltet. Theorieinputs in Form von Frontalvorträgen werden so kurz wie möglich und gegliedert durchgeführt. Das Hauptaugenmerk liegt bei interaktiven Methoden, wie Expertenrunden oder Gruppenarbeiten. Zur Veranschaulichung der verschiedenen Themen zieht sich durch den gesamten Kurs ein Beispiel einer Musterordination. Betriebswirtschaftliche Sachverhalte werden näher erläutert, welche für Zahnärzte in ihrem alltäglichen Arbeitsleben von Bedeutung sind. Es wird gezeigt, wie man aus reichhaltigen Daten Kennzahlen errechnet, sie erarbeiten beispielsweise die jährliche Gewinnermittlung, wie man aus diesen Daten aussagekräftige Kennzahlen errechnet und interpretiert, Gewinnschwellenanalyse, Praxismarketing, die Unternehmensleistung genauer analysiert und in Folge eine Gewinnsteigerung erzielen kann. ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 29 Perfektion und neue Generationen in der Prothetik 11:00 – 12:00 Abfahrt zum Backhendlessen am Loibnerhof, Fam. Knoll, Unterloiben Keramik in der Implantologie Gibt es die 10 Gebote in der Implantologie? 10:45 – 11:45 11:45 – 12:30 Würstelbuffet auf der Hotelterrasse Pause und Besuch der Dentalausstellung 10:30 – 10:45 13:00 Keramik in der Implantologie 09:30 – 10:30 09:00 – 09:30 Begrüßung durch den Präsident Samstag, 4. Juni 2016 18:00 Augmentationsverfahren in der Implantologie 16:00 – 17:00 Pause und Besuch der Dentalausstellung 14:30 – 15:00 Computergestützte Implantatpositionierung und spezielle Herausforderungen der Implantologie aus MKG- chirurgischer Sicht Tradition, Perfektion, neue Generation in der restaurativen Zahnheilkunde 13:30 – 14:30 15:00 – 16:00 Mittagspause 12:30 – 13:30 Diskussion Pause und Besuch der Dentalausstellung 10:30 – 11:00 12:00 – 12:30 Das perfekte kieferorthopädische Ergebnis heute mit Methoden von gestern: Möglich? Begrüßung durch: VP Dr. Wolfgang Gruber 09:30 – 10:30 09:00 – 09:30 Freitag, 3. Juni 2016 DDr. Gerald Jahl Priv.-Doz. DDr. Michael Payer / Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart Priv.-Doz. DDr. Michael Payer / Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart Priv.-Doz. DDr. Arno Wutzl Univ.-Prof. DDr. Franz Watzinger Prof. Richard Stoll Univ.-Prof. DDr. Gerald Krennmair Univ.-Prof. Dott. Adriano Crismani W I S S E N S C H A F TL I C H E S P RO G R A M M I N FORMATION EN ZUM KONGR ESS Tagungssekretariat: Avancehotel Steigenberger, Krems Donnerstag, Freitag, Samstag, 2. Juni 2016 3. Juni 2016 4. Juni 2016 14:00 Uhr – 18:00 Uhr 09:00 Uhr – 17:00 Uhr 09:00 Uhr – 12:30 Uhr Kongressgebühren: Mitglieder der ÖGZMK: Nichtmitglieder: Zahntechniker: Student: Begleitpersonen: € 290,– € 340,– € 340,– € 50,– € 50,– Tageskarte: Donnerstag: Freitag: Samstag: Mitglieder € 80,– € 170,– € 130,– Nichmitglieder € 110,– € 240,– € 150,– Alle Kaffeepausen und das gesamte Rahmenprogramm sind in der Kongressgebühr inkludiert. Anrechenbarkeit auf das ZFP der ÖZÄK: Für den gesamten Kongress 20 Punkte.* *(Im Rahmen des Symposiums wurde gleichzeitig die gem. §41, Abs. 4 Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung für Strahlenschutzbeauftragte erbracht.) Anmeldung: Schriftlich an: FAX: E-Mail: ÖGZMK NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten +43/050511 - 3109 oegzmknoe.offi[email protected] Nähere Auskünfte erhalten Sie im Sekretariat der ÖGZMK NÖ bei Frau Sarah Eder, unter der Telefonnummer +43 664/424 84 26 (Mo., Di., Do., 9 – 13 Uhr). Bankverbindung: Raiffeisenbank Region St. Pölten Bankstelle Karlstetten IBAN: AT 34 3258 5000 01000108 BIC: RLNWATWWOBG. Verwendungszweck: 48. Wachauer Frühjahrsymposium, „Name“ Hotelreservierung: Wir haben für Sie in der Zeit von 2.-4. Juni 2016 Zimmer im Avance Hotel Steigenberger, Am Goldberg 2, 3500 Krems/Donau vorreserviert. Tel.: 02732/71010, FAX: 02732/71010-50 Bitte die Hotelbuchung direkt vorzunehmen. Stornierung: Bei schriftlich begründeter Stornierung bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Refundierung in voller Höhe möglich. Durchführung der Fachausstellung: MAW – MEDIZINISCHE AUSSTELLUNGS- u, WERBEGESELLSCHAFT Maria Rodler & Co Gesellschaft m. b. H. Freyung 6/3, 1010 Wien Kontakt: Frau Iris Bobal, Tel.: +43/1/536 63-48, E-Mail: [email protected] Präsident der ÖGZMK NÖ MR DDr. Hannes Gruber Organisationskomitee der ÖGZMK NÖ: Prim. MR Dr. Sven Orechovsky Dr. Wolfgang Gruber Dr. Wolfgang Schmutzer 30 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Auf Grund des § 35 Abs. 5 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2014, in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Z 3 Zahnärztekammergesetz (ZÄKG), BGBl I Nr. 154/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2014, hat der Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer am 11. Dezember 2015 folgende Novelle der Werberichtlinien (WR-ÖZÄK) beschlossen: Werberichtlinien gemäß § 35 Abs. 5 Zahnärztegesetz ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 31 Artikel 1 Dem Angehörigen des zahnärztlichen Berufs ist jedes unsachliche, unwahre, diskriminierende oder das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigende Anpreisen oder Bewerben seiner zahnärztlichen Leistungen in der gϑHQWOLFKNHLWLQGHQ3ULQWXQGGLJLWDOHQ0HGLHQXQWHUVDJW Artikel 2 Unsachlich ist eine Anpreisung oder das Bewerben zahnärztlicher Leistungen, wenn a) zugleich Vorteile versprochen oder Leistungen angekündigt werden, welche in keinem Zusammenhang mit der angebotenen zahnmedizinischen Leistung stehen; b) damit keine Erkenntnisse über die beworbenen zahnmedizinischen Leistungen vermittelt werden. Unwahr ist eine Anpreisung oder das Bewerben zahnärztlicher Leistungen, wenn sie den Tatsachen nicht entsprechen. Diskriminierend ist eine Anpreisung oder das Bewerben zahnärztlicher Leistungen, wenn sie jemand anderen erheblich benachteiligen oder herabwürdigen. Artikel 3 Ein das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigendes Anpreisen oder Bewerben zahnärztlicher Leistungen liegt vor a) bei Verwendung herabsetzender Äußerungen über Angehörige des zahnärztlichen Berufs, ihre Tätigkeit und ihre (zahn-)medizinischen Methoden sowie bei vergleichender Werbung; b) bei der Darstellung bzw. dem Erwecken des Eindrucks einer wahrheitswidrigen (zahn-) medizinischen Exklusivität; c) bei Selbstanpreisung der eigenen Person oder Leistungen durch aufdringliche bzw. marktschreierische Darstellung; d) bei Werbung für Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige medizinische Produkte sowie für deren Hersteller und Vertreiber; H EHL1HQQXQJGHV3UHLVHVIUGLHHLJHQHQSULYDW]DKQlU]WOLFKHQ/HLVWXQJHQLQGHUgϑHQWOLFKNHLWPLW$XVnahme jener Fälle, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist; f) beim Anbieten von zahnmedizinischen Leistungen im Rahmen von Auktionen und die Verteilung von Gutscheinen für zahnmedizinische Leistungen; g) bei unwahrer und ungerechtfertigter Titelführung; 32 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 h) durch Verteilung von Flugblättern und Postwurfsendungen, Versendung von E-Mails, Telefaxschreiben und dergleichen an einen über die eigenen Patienten hinausgehenden Personenkreis; i) durch Reklame- oder Hinweisaufschriften auf einem (Kraft-)Fahrzeug unabhängig davon, wer Eigentümer oder Benutzer desselben ist; j) bei Vorträgen, die inhaltlich einer an (potentielle) Patienten gerichteten Werbeveranstaltung gleich kommen. Artikel 4 Im Zusammenhang mit der Ausübung des zahnärztlichen Berufes sind dem Angehörigen des zahnärztlichen Berufs - unter Beachtung der Bestimmungen dieser Richtlinie - insbesondere gestattet: a) die Information über die eigenen (zahn-)medizinischen Tätigkeitsgebiete, die der Angehörige des zahnärztlichen Berufs aufgrund seiner Aus- und Fortbildung beherrscht; b) die Einladung eigener Patienten zu Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, und dergleichen (Recall-System); c) die Information über die Ordinationsnachfolge; d) GLH(LQULFKWXQJHLQHUHLJHQHQ:HEVHLWHLP,QWHUQHWXQGHLJHQHU3UR¿OVHLWHQLQVR]LDOHQ1HW]ZHUNHQZLH )DFHERRN*RRJOH;LQJ/LQNHG,QRGHUGHUJOHLFKHQZREHLEHLGHQ,QKDOWHQVROFKHU:HERGHU3UR¿Oseiten die Bestimmungen dieser Werberichtlinien sowie sinngemäß die Bestimmungen der E-CommerceVerhaltensrichtlinien für Zahnärzte in der EU (siehe Anhang 1) einzuhalten sind; H GLH ,QIRUPDWLRQ EHU HLQH XQPLWWHOEDU EHYRUVWHKHQGH 2UGLQDWLRQVHU|ϑQXQJ ZREHL DEZHLFKHQG YRQ $UWOLWGLQMHQHP4XDUWDOLQGDVGLH(U|ϑQXQJGHU2UGLQDWLRQIlOOWLQVJHVDPWGUHL$Q]HLJHQJHVFKDOWHW werden dürfen. Das gleiche gilt im Fall der Ordinationsverlegung sowie der Ordinationsschließung, sofern die Dauer der Schließung einen Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Werktagen übersteigt und nicht in einem Wechsel zwischen zwei bestehenden Ordinationssitzen begründet ist. Artikel 5 a) Der Angehörige des zahnärztlichen Berufs hat in zumutbarer Weise dafür zu sorgen, dass jedes unsachliche, unwahre, diskriminierende oder das Ansehen des Berufsstandes beeinträchtigende Anpreisen oder Bewerben seiner zahnärztlichen Leistungen durch Dritte, insbesondere durch Medien, unterbleibt. b) Die Erwähnung des Namens des Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und der nach dem Zahnärztegesetz zulässigen Bezeichnung ist erlaubt, hingegen sind die reklamehafte Nennung des Namens oder die gleichzeitige Schaltung eines Inserats im selben Medium untersagt. c) Eine Anzeige in Printmedien darf maximal ein Viertel einer Seite des jeweiligen Printmediums betragen. d) Angehörige des zahnärztlichen Berufs dürfen lediglich einmal pro Kalendervierteljahr eine Anzeige veröffentlichen. Diese darf nur in einem einzigen Printmedium erscheinen. Die Beschränkung auf eine Anzeige pro Kalendervierteljahr und ein einziges Printmedium gilt auch für Gruppenpraxen gem. § 26 ZÄG und für Ordinations- und Apparategemeinschaften gem. § 25 ZÄG. ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 33 e) Die Erwähnung des Namens des Angehörigen des zahnärztlichen Berufes und der nach dem Zahnärztegesetz zulässigen Berufsbezeichnung, der Tätigkeiten, die der Angehörige des zahnärztlichen Berufes tatsächlich und erlaubterweise ausübt, sowie der nach der Schilderordnung auf einem Ordinationsschild zulässigen Angaben, sofern diese nicht in anziehender oder anreizender Weise erfolgen, in online-Telefon-, Adress- und Branchenverzeichnissen sowie Suchmaschinen sind erlaubt, wobei bei den Inhalten solcher Ankündigungen die Bestimmungen dieser Werberichtlinien sowie sinngemäß die Bestimmungen der ECommerce-Verhaltensrichtlinien für Zahnärzte in der EU (siehe Anhang 1) einzuhalten sind. Hingegen ist Internetwerbung auf fremden Webseiten (z.B. in fremde Webseiten eingebundene Werbebanner, Pop-upoder Pop-under-Werbung, AdClips, Verbal Placements, und dergleichen) untersagt. f) Fernseh-, Radio-, Kino- und Plakatwerbung ist Angehörigen des zahnärztlichen Berufes untersagt. J 9HU|ϑHQWOLFKXQJHQPLW1DPHQXQGRGHU%LOGHUQYRQE]ZPLW3DWLHQWHQVLQGQXUPLWGHUHQJHJHQEHU dem Angehörigen des zahnärztlichen Berufs erklärten Zustimmung zulässig. Artikel 6 Auch sonstigen natürlichen und juristischen Personen ist die Vornahme verbotener Tätigkeiten gemäß dieser Richtlinie untersagt (vgl. § 35 Abs. 4 ZÄG). Artikel 7 Diese Richtlinien sind sinngemäß auch für Angehörige des Dentistenberufs anzuwenden. Artikel 8 Soweit in diesen Werberichtlinien personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist GLHMHZHLOVJHVFKOHFKWVVSH]L¿VFKH)RUP]XYHUZHQGHQ Artikel 9 Diese novellierte Fassung der Richtlinien tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Internet in Kraft. 34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Anhang 1 E-Commerce-Verhaltensrichtlinien für Zahnärzte in der EU YHUDEVFKLHGHWLQ+HOVLQNLLP0DLYRUGHP+LQWHUJUXQGGHU5LFKWOLQLH(*EHUGHQHOHNWURQLVFKHQ *HVFKlIWVYHUNHKUXQGDEJHlQGHUWLP1RYHPEHU Diese Verhaltensrichtlinien sind ein wesentlicher Bestandteil des Berufskodexes für Zahnärzte in der Europäischen Union und gelten für Informationsdienste und die kommerzielle Kommunikation im Internet und andere Methoden elektronischer Kommunikation. Der Berufskodex enthält Leitlinien zur Kommunikation von Zahnärzten mit anderen Zahnärzten und Verbrauchern, die nicht dem zahnärztlichen Berufsstand angehören. =DKQlU]WHVLQGYHUDQWZRUWOLFKIUGLHYRQLKQHQEHUHLWJHVWHOOWHQ|ϑHQWOLFKDEUXIEDUHQ$U]WLQIRUPDWLRQHQLQ Computerkommunikationsnetzen und für die Inhalte ihrer kommerziellen Kommunikation. 1. Zwingend vorgeschriebene Informationen Die Website eines Anbieters zahnärztlicher Leistungen muss folgende Informationen enthalten: • den Namen und die postalische Anschrift der Praxis, wo der Dienstleistungsanbieter niedergelassen ist; • die Kontaktinformationen des Dienstleistungsanbieters, einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer (ggf. auch die Faxnummer); • den Titel bzw. die Berufsbezeichnung sowie ggf. das Land, in dem dieser Titel bzw. diese Berufsbezeichnung erlangt wurde; • Informationen zur Approbation/Zulassung und Registrierung, wobei die Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der zuständigen Behörden zu nennen oder links zu den Websites dieser Behörden zu setzen sind; %HUXÀLFKH.RPPXQLNDWLRQXQG,QIRUPDWLRQNRPPHU]LHOOH.RPPXQLNDWLRQ :HQQ HLQ =DKQDU]W GDV ,QWHUQHW QXW]W XP EHU VHLQH EHUXÀLFKH 7lWLJNHLW ]X LQIRUPLHUHQ GDUI HU KLHUEHL nicht gegen die Grundsätze der Wahrheitstreue, des Anstands und der Würde verstoßen. Bei der Einrichtung einer Website hat er dafür zu sorgen, dass diese keine Informationen enthält, die mit dem zahnärztlichen Berufsstand unvereinbar sind, insbesondere keine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Alle Informationen auf der Website müssen wahrheitsgetreu, objektiv sowie leicht zu erkennen sein und im Einklang mit den Rechtsvorschriften und dem Berufskodex des Mitgliedsstaates stehen, in dem der Zahnarzt niedergelassen oder vorübergehend zahnärztlich tätig ist. D'LHEHUXÀLFKH.RPPXQLNDWLRQXQG,QIRUPDWLRQNRPPHU]LHOOH.RPPXQLNDWLRQPXVVGLHIROgenden Informationen enthalten: • den Namen der Praxis, sofern diese in dem Mitgliedsstaat, in dem der Zahnarzt niedergelassen ist, rechtsfähig ist; • für alle auf der Website genannten Zahnärzte, die zahnmedizinische Leistungen für die Praxis erbringen: ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 35 * die Berufsbezeichnung und das Land, in dem diese Berufsbezeichnung erlangt wurde; * Informationen zur Approbation/Zulassung und Registrierung, wobei die Anschrift und die sonstigen Kontaktinformationen der zuständigen Behörden zu nennen oder Links zu den Websites dieser Behörden zu setzen sind; * die Berufsregeln für die Ausübung des Zahnarztberufs in dem Mitgliedsstaat, in dem der Zahnarzt niedergelassen und vorübergehend zahnärztlich tätig ist, oder die Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der für diese Regeln zuständigen und maßgeblichen Stellen oder Links zu den Websites dieser Behörden. Die Internetadresse bzw. die E-Mail-Adresse des Zahnarztes muss so gewählt sein, dass die Würde des zahnärztlichen Berufsstandes gewahrt bleibt. Bei einem Wechsel der Person, die presserechtlich für die Inhalte eines Informationsmediums verantwortlich ist (ein Zahnarzt oder eine andere Person), muss der Name der Person, die diese Verantwortung abgibt, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Wechsels von der Website entfernt werden. Auf den maßgeblichen Seiten muss das Datum der letzten Änderung der Internetseite angegeben sein. Bei der Beschreibung des zahnärztlichen Leistungsangebots ist vergleichende Werbung unzulässig. E)ROJHQGH,QIRUPDWLRQHQPVVHQDXIHLQHU:HEVLWHHQWKDOWHQVHLQ Angaben über die Zulassung zu Krankenkassen, staatlichen Krankenversicherungen oder SozialversicheUXQJVV\VWHPHQVRIHUQ]XWUHϑHQG F)ROJHQGH,QIRUPDWLRQHQN|QQHQDXIHLQHU:HEVLWHHQWKDOWHQVHLQ • die Sprechstunden der Praxis, d. h. die Zeiten, in denen die Praxis telefonisch erreichbar ist oder persönlich aufgesucht werden kann; • Ggf. Einzelheiten zum Behandlungsangebot in dringenden Fällen bzw. Notfällen; • Einzelheiten über das Leistungsspektrum des verantwortlichen Zahnarztes oder anderen in der Praxis oder an anderen Orten tätigen Zahnärzten; • ein Link zum jeweiligen Berufsverband; • Informationen, die nach der Berufsordnung des Landes zulässig sind, in dem der Zahnarzt niedergelassen ist. Sofern die Website eines Zahnarztes Links zu anderen Websites enthält, hat der Zahnarzt sicherzustellen, dass diese im Gesamtzusammenhang Relevanz besitzen und die verlinkten Inhalte den Vorgaben dieser Verhaltensrichtlinien entsprechen. G'LH:HEVLWHGDUIDXINHLQHQ)DOOGLHIROJHQGHQ,QIRUPDWLRQHQHQWKDOWHQ (LQHQ9HUJOHLFKGHVIDFKOLFKHQ.|QQHQVRGHUGHUEHUXÀLFKHQ4XDOL¿NDWLRQHQHLQHV=DKQDU]WHVGHU]DKQPHGL]LQLVFKH/HLVWXQJHQDQELHWHWPLWGHPIDFKOLFKHQ.|QQHQXQGGHQEHUXÀLFKHQ4XDOL¿NDWLRQHQDQGHUHU Zahnärzte. 36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Auf Grund des § 36 Abs. 5 Zahnärztegesetz (ZÄG), BGBl. I Nr. 126/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2014, in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Z 4 Zahnärztekammergesetz (ZÄKG), BGBl I Nr. 154/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2014, hat der Bundesausschuss der Österreichischen Zahnärztekammer am 11. Dezember 2015 folgende Schilderordnung (SchO-ÖZÄK) beschlossen: Schilderordnung gemäß § 36 Abs. 5 Zahnärztegesetz ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 37 Kennzeichnung § 1. $QJHK|ULJHGHV]DKQlU]WOLFKHQ%HUXIV$EV=b*XQG'HQWLVWHQVLQGYHUSÀLFKWHWLKUH2UGLQDtionsstätte mit einer nach außen zweifelsfrei als zahnärztliche Ordinationsstätte erkennbaren Bezeichnung (Ordinationsschild) zu versehen (§ 36 Abs. 1 Z 3 ZÄG) und dabei die Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer (WR-ÖZÄK) zu beachten. Die Anbringung von maximal 2 Ordinationsschildern ist zulässig. Notwendiger Inhalt § 2. Auf dem Ordinationsschild ist anzuführen: 1. der Name des Angehörigen des zahnärztlichen Berufs oder des Dentisten; 2. a) der in Österreich erworbene akademische Grad „Doktor der Zahnheilkunde“ oder die lateinische Bezeichnung „Doctor medicinae dentalis“ oder die Abkürzung „Dr. med. dent.“ bzw. „Doctor medicinae universae“ oder die Abkürzung „Dr. med. univ.“; b) der im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Vertragsstaat) oder der Schweizer Eidgenossenschaft erworbene akademische Grad entsprechend der jeweiligen Verleihungsurkunde ausgeschrieben oder in abgekürzter Form; 3. a) von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs die Berufsbezeichnung „Zahnarzt/Zahnärztin“ ausschließlich in deutscher Sprache bzw. b) von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs, die Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gemäß § 53 ZÄG sind, entweder a) oder die Berufsbezeichnung „Facharzt/Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ oder „Zahnarzt/Zahnärztin“ fakultativ mit dem Zusatz in Klammern „Facharztdiplom für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ ausschließlich in deutscher Sprache; c) von Angehörigen des Dentistenberufs gemäß § 60 ZÄG, die Berufsbezeichnung „Dentist/Dentistin“; 4. gegebenenfalls der Firmenname der Gruppenpraxis; 5. im Falle einer Weiterführung der Ordination durch die Witwe/den Witwer oder einen Nachlassverwalter der Hinweis auf andauernde Vertretertätigkeit. Fakultativer Inhalt § 3. (1) Auf dem Ordinationsschild dürfen nur folgende, den Tatsachen entsprechende Zusätze beigefügt werden (§ 5 Abs. 3 ZÄG): 1. amtlich verliehene Titel (z.B. Medizinalrat, Obermedizinalrat); 2. im In- und Ausland erworbene oder verliehene Titel und Würden (z. B. Univ.-Prof.), sofern sie zur Verwechslung mit inländischen Amts- oder Berufstiteln geeignet sind, ist die Führung nur mit Bewilligung des 38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 zuständigen Bundesministers/Bundesministerin, in dessen/deren Zuständigkeit der verwechslungsfähige Amts- oder Berufstitel fällt, oder in der von diesem/dieser festgelegten Form gestattet; 3. Diplome über die erfolgreiche Absolvierung einer fachlichen Fort- und Weiterbildung, die von der Österreichischen Zahnärztekammer verliehen oder anerkannt wurden, in der Form wie in Anhang 1 angeführt; 4. Zusätze, die auf eine gegenwärtige Verwendung (z.B. „Primarius/Primaria“), nicht aber solche, die auf eine ehemalige Verwendung (z.B. „Primarius/Primaria a. D.“) hinweisen; 5. Ausbildungsbezeichnungen eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft gem. § 5 Abs. 2 ZÄG. Hinweise gemäß Z 2 und 3 sind abgesetzt von der Berufsbezeichnung zu führen. (2) Außerdem sind auf dem Ordinationsschild folgende Angaben zulässig: 1. Ordinationszeiten (Sprechstunden); 2. Telefonnummer sowie ein Hinweis, wie der Angehörige des zahnärztlichen Berufs/Dentist außerhalb der Sprechstunden erreichbar ist; 3. Krankenversicherungsträger, für die der Angehörige des zahnärztlichen Berufs/Dentist als Vertragszahnarzt tätig ist; 3a. Krankenversicherungsträger, für die der Angehörige des zahnärztlichen Berufs/Dentist vertragskieferorthopädisch tätig ist; 4. Tätigkeit als „Wahlzahnarzt“; 5. 7lWLJNHLWDOVDOOJHPHLQEHHLGHWHUXQGJHULFKWOLFK]HUWL¿]LHUWHU6DFKYHUVWlQGLJHUPLWGHP+LQZHLVDXIGDV Fachgebiet; 6. ein Logo, eine bildliche Darstellung; 7. Homepage und E-Mail-Adresse; 8. Ordinations- und Apparategemeinschaft oder Gruppenpraxis. Sofern sie als gesellschaftlicher Zusammenschluss eines Firmennamens bedürfen, ist dieser auf dem Ordinationsschild zu führen; 9. Schwerpunktbezeichnungen, die in Anhang 2 angeführt sind. Andere Einrichtungen § 4. Andere Einrichtungen des Angehörigen des zahnärztlichen Berufs/Dentisten (z. B. Zweitordination) dürfen nicht am Ordinationsschild, jedoch auf einem gesonderten Schild angeführt werden. ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 39 Art und Form § 5. (1) Ein Schild darf nicht in aufdringlicher oder marktschreierischer Form ausgestattet und angebracht sein sowie die Größe von 1 m² nicht übersteigen. (2) Die Beleuchtung des Ordinationsschildes ist zulässig. (3) Bei Wechsel der Ordinationsstätte kann der Angehörige des zahnärztlichen Berufs/Dentist an der Stelle, von der er fortgezogen ist, ein Schild mit dem entsprechenden Vermerk für die Dauer eines halben Jahres anbringen. (4) Auf Hinweisschildern und Ankündigungstafeln dürfen nur der Name, die Berufsbezeichnung (§ 2 Z 3 lit. a, b und c) und die Adresse der Ordinationsstätte angeführt werden. (5) Alle Schilder sind bei Beendigung der Berufsausübung unverzüglich zu entfernen. Strafbestimmungen § 6. Handlungen und Unterlassungen gegen die Bestimmungen der Schilderordnung sind gemäß § 51 Abs. 3 Z 2 ZÄG durch die Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretungen und/oder gemäß § 55 Abs. 1 ZÄKG als Disziplinarvergehen zu ahnden. Übergangsbestimmungen § 7. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung bestehende Ordinationsschilder, die den Bestimmungen der von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer am 18. 12. 1999 im Rahmen des 100. Österreichischen Ärztekammertages (abgeändert durch Beschluss der Vollversammlung im Rahmen des 111. Österreichischen Ärztekammertages am 24. 6. 2005) beschlossenen Schilderordnung (SchildO) bzw. den einschlägigen Bestimmungen des Dentistengesetzes (DentG) idF zum 31. 12. 2005 entsprechen, bleiben unberührt. Personenbezogene Bezeichnungen § 8. Soweit in dieser Schilderordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen LVWGLHMHZHLOVJHVFKOHFKWVVSH]L¿VFKH)RUP]XYHUZHQGHQ In-Kraft-Treten § 9. Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Kundmachung im Internet in Kraft. 40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Anhang 1 Zulässige Diplombezeichnungen: • ZFD - ÖZÄK • ZFD - ÖZÄK Kieferorthopädie • ZFD - ÖZÄK Implantologie • ZFD - ÖZÄK Laseranwendung in der Zahnheilkunde • ZFD - ÖZÄK Gerostomatologie • ZFD - ÖZÄK Komplementärverfahren in der Zahnheilkunde • ZFD - ÖZÄK Zahnärztliche Hypnose und Kommunikation • ZFD - ÖZÄK Kinderzahnheilkunde • ZFD - ÖZÄK Komplementäre Medizin Funktionelle Myodiagnostik (Applied Kinesiology) • ZFD - ÖZÄK Ernährungsmedizin Von der Österreichischen Ärztekammer bis 31. 12. 2005 verliehene Fortbildungsdiplome (DFP). ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 41 $QKDQJ Zulässige Schwerpunktbezeichungen: • Chirurgischer Schwerpunkt • Endodontie • Funktions- und Kiefergelenksdiagnostik/-therapie • Implantologie • Kieferorthopädie • Kinderbehandlung • Komplementäre Zahnheilkunde • Parodontologie • Prophylaxe 42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Landesinfos Kärnten Ausschreibung einer Kassenplanstelle für Fachärztin/-arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Zahnärztin/-arzt der Landeszahnärztekammer für Kärnten im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse in Villach nach Dr. Rudolf Kosche ab 1. Oktober 2016 Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am )UHLWDJ$SULOXP8KU. Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Kärnten unter http://ktn.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/kassenplanstellen/kassenplanstellen-zmk/ auszudrucken oder bei der Landeszahnärztekammer für Kärnten anzufordern. Landeszahnärztekammer für Kärnten .ODJHQIXUW1HXHU3ODW] 7HO'Z)D['Z (0DLORϒFH#NWQ]DKQDHU]WHNDPPHUDW 9HUJDEHGHULQGHUg== ausgeschriebenen §-2-Kassenplanstelle Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 11. März 2016 und im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse wurde für die in der ÖZZ 1-2/2016 ausgeschriebenen Kassenplanstelle nachfolgender Bewerber beschlossen: 3ODQVWHOOH)HLVWULW]DQGHU'UDX ab 1. April 2016 Dr. med. dent. Andreas SCHALLER Zahnarzt ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 43 Landesinfos Salzburg Neue Liste der Zahnärzte mit Schwerpunkt Kieferorthopädie online Die Liste mit jenen Zahnärzten ist auf unserer Homepage unter KWWSVEJ]DKQDHU]WHNDPPHUDWSDWLHQWLQQHQNLHIHUorthopaeden/ online, die im Zuge unserer Umfrage angegeben haben, dass sie einen kieferorthopädischen Schwerpunkt haben. Die Liste enthält (neben den Kontaktdaten) folgende Zusatzinformationen für die Patienten: Salzburg gesendet. 9L]HSUlV205'U0DUJDULWD*UDGO und ich bedanken uns an dieser Stelle noch einmal für die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, die sich, ihr Team und ihre Ordination für dieses Projekt freiwillig zur Verfügung gestellt haben! • Vertragskieferorthopädinnen und -orthopäden für Leistungen gemäß § 153a ASVG („Kassenzahnspange“). • ZahnärztInnen, bei denen Patienten für kieferorthopädische Behandlungen gemäß § 153a ASVG („Kassenzahnspange“) eine jährliche Kostenerstattung in Höhe von 80 % des Kassentarifs für das jeweilige Behandlungsjahr erhalten. • ZahnärztInnen, bei denen Patienten eine Refundierung für Behandlungen gemäß § 153 a ASVG („Kassenzahnspange“) entsprechend den Satzungen bzw. Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger erhalten. Schule für zahnärztliche Assistenz Prüfungsergebnisse Wir ersuchen die aufgelisteten Kolleginnen und Kollegen, ihren Eintrag zu kontrollieren und bei Bedarf Änderungswünsche dem Kammeramt mitzuteilen. Sollten Sie auf der Liste nicht angeführt sein und dies aber wünschen, werden wir die Liste selbstverständlich gerne ergänzen. Auch sonstige Anpassungen, Aktualisierungen etc. werden jederzeit nach Mitteilung übernommen. Imagekampagne der Niedergelassenen Zahnärzte Salzburg 2016 6 TV-Beiträge zur Zahngesundheit im ORF Im vergangenen Jahr konnten wir im Rahmen unserer Imagekampagne den ORF gewinnen, um in einer Serie von 79%HLWUlJHQGHUEUHLWHQgϑHQWlichkeit unterschiedliche Themen zur Zahngesundheit - und damit das Engagement der Salzburger Zahnärzte - zu präsentieren. Unsere erfolgreichen Clips zur Zahn- & Mundgesundheit wurden nun erneut im Monat März im ORF 44 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Aufgrund der Neuorganisation der Assistentinnenschule mit 3-jährigen Lehrgängen können die Prüfungsergebnisse ab diesem Schuljahr auf der Homepage abgefragt werden. Pro Schuljahr sind ca. 4 schriftliche Teilprüfungen angesetzt, um das Wissen Ihrer Assistentin zeitnah prüfen zu können und der Schülerin damit die Möglichkeit zu geben, zu kontrollieren, wo sie im theoretischen Teil steht. Aufgrund der Vielzahl der Prüfungen senden wir die Ergebnisse nicht mehr postalisch zu, sondern jederzeit abrufbar auf unserer Homepage. Jede Assistentin hat eine Schülernummer, der die Prüfungsergebnisse zugeordnet sind, so dass die Anonymität der Ergebnisse gewährleistet ist. Abzurufen sind die Ergebnisse jeweils ca. 3 Wochen nach der Prüfung unter ZZZVDO]EXUJHUIRUWELOGXQJVDNDGHPLHDW VFKXOHMDHKULJHUOHKUJDQJSUXHIXQJHQ Nicht bestandene Prüfungsteile wiederholt Ihre Assistentin jeweils bei der nächsten schriftlichen Prüfung. $XVKDQJSÀLFKWLJH*HVHW]H ab sofort auf unserer Homepage Online-Abrufmöglichkeit der Ä$XVKDQJSÀLFKWLJHQ*HVHW]H³ Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass =DKQlU]WHQLFKWYHUSÀLFKWHWVLQGDXVKDQJSÀLFKWLJH*HVHW]H als Printversion von diversen Verlagen zu kaufen und diese in der Ordination aufzulegen. Landesinfos Auf unserer Homepage wurde eine Online-Abrufmöglichkeit GHUÄ$XVKDQJSÀLFKWLJHQ*HVHW]H³HLQJHULFKWHW'LHHLQ]HOQHQ Gesetze und Verordnungen sind mit dem Rechtsinformationssystem (RIS) jeweils in der konsolidierten (tagesaktuellen) Fassung verlinkt. Durch diese Online-Abrufmöglichkeit kann sich jede Ordination ca. € 70,- und die laufende AnschafIXQJHLQHUDNWXHOOHQ9HUVLRQGHUDXVKDQJSÀLFKWLJHQ*HVHW]H sparen. Es ist ausreichend, wenn Sie Ihre MitarbeiterInnen davon in Kenntnis setzen, dass sie die Möglichkeit haben, ausKDQJSÀLFKWLJH *HVHW]H XQWHU GLHVHP /LQN DE]XUXIHQ :LU empfehlen, diese Unterweisung schriftlich zu dokumentieren, um diese im Falle einer behördlichen Kontrolle nachweisen zu können. Gerostomatologie 0XQGJHVXQGKHLWXQG=DKQSÀHJHEHL6HQLRUHQ Am 4. 2. d. J. hat es eine von der LZÄK organisierte FortELOGXQJYRQFD3ÀHJHNUlIWHQPLW8QLY3URI'U$UQHW]O gegeben. Fortbildungen wie diese sollen helfen, in der KolleJHQVFKDIWZLHDXFKEHLGHQSÀHJHQGHQ%HUXIHQGDV%HZXVVWsein für eine wachsende Zielgruppe mit besonderem Bedarf zu wecken, wobei Prävention und adäquate Prophylaxe auch hier eine zentrale Rolle spielen. Da beispielsweise ältere Patienten durch eine herabgesetzte Immunabwehr gehäuft zu Candida-albicans-Mykosen QHLJHQHPS¿HKOW8QLY3URI'U$UQHW]ODOV0LWWHOGHU:DKO Tebodont®-Präparate der Dr. Wild & Co. AG Basel, die als QDWUOLFKH 3ÀHJHKLOIVPLWWHO LQVEHsondere für einen längeren Zeitraum eingesetzt werden können. Tebodont-Präparate (Zahncreme, Zahngel, Mundspülung) enthalten Teebaumöl (Melaleuca alternifolia), welches über gute antimikrobielle, antifungale und antivirale Wirkungen verfügt. Die Wirkung von Teebaumöl auf HSV-1 zeigte bspw. eine 91,5 - 99 % bessere Wirkung als Virucidal. Teebaumöl weist nachweislich eine hohe Wirksamkeit JHJHQ&DQGLGDVSSDXIXQGHVHPS¿HKOWVLFKIUGHQORNDOHQ (LQVDW]]XU%HKDQGOXQJREHUÀlFKOLFKHQ&DQGLGD,QIHNWLRQHQ Weiteres zu klinischen Studien erfahren Sie z. B. bei www. natim.at oder ZZZ]DKQDHU]WHFK. Besonders hervorzuheben ist hier, dass Tebodont-Präparate die einzigen am Markt sind, die medizinisch gereinigtes Teebaumöl verwenden, so dass keine allergenen Substanzen mehr enthalten sind. Salzburg Achtung bei Zahlungen mittels Erlagschein Notwendigkeit einer Zahlungsreferenz-Nummer Seit 1. 2. 2016 wird von den Banken bei Einzahlungen von Honoraren keine Kopie des Einzahlungsbelegs mehr an den Zahnarzt übermittelt. Man erhält lediglich noch den Betrag und eine Identifikationsnummer von der Bank mitgeteilt. Deshalb ist die Angabe einer Zahlungsreferenz-Nummer durch den Einzahler nötig, um den eingezahlten Betrag zuordnen zu können. Anders verhält es sich beim Online-Banking durch den Patienten selber. Vorankündigung 2017 Wings for Life World Run - Zahnärzte laufen für einen guten Zweck Unter dem Motto „Laufen für die, die es nicht mehr können“ ¿QGHWKHXHUGHU:LQJVIRU/LIH:RUOG5XQVWDWWHLQDXI 6WUHFNHQLQ/lQGHUQZHOWZHLW]HLWJOHLFKVWDWW¿QGHQGHU Charitylauf. Die Erlöse aus Start- und Sponsorengeldern ÀLHHQ]XLQGLH:LQJVIRU/LIH6WLIWXQJ für Rückenmarksforschung. Aus Interesse und Spaß am Sport hat sich bereits ein kleines Team von Mitgiedern der Landeszahnärztekammer Salzburg ¿UPLHUWGLHGHQ/DXILPNRPPHQGHQ-DKUJHPHLQVDPEHwältigen wollen. Mitmachen kann jeder! Bei diesem Lauf gibt keine vorgegebenen Mindestkilometer - jeder läuft soweit er kann beim Wings for Life World Run. Wenn Sie Spaß am Sport haben, wenn Sie sich etwas Gutes wollen und gleichzeitig noch etwas Gutes bewirken wollen, dann machen Sie mit. Info und Organisation liegen bei Frau Harbeck, KDUEHFN#VEJ]DKQDHU]WHNDPPHUDW, Tel. 05 05 11 - 5021. Voranmeldungen werden jederzeit entgegen genommen - wir freuen uns über jedes neue Team-Mitglied! DDr. Martin Hönlinger Präsident der Landeszahnärztekammer für Salzburg ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 45 Landesinfos Tirol Während vor rund fünf Jahren noch bis zu 10 Zahnärzte und Zahnärztinnen sich um eine Kassenstelle in Innsbruck bewarEHQLVWHLQH7UHQGXPNHKU]XEHREDFKWHQ - derzeit sind alleine in Innsbruck vier Kassenstellen frei. Sollte sich der Trend IRUWVHW]HQGURKW]XPLQGHVWLQEHVWLPPWHQ Regionen und Tälern eine kassenzahnärztliche Unterversorgung. „ Eine breite kassenzahnärztliche Versorgung ist für die Bevölkerung sehr wichtig. Ist das nicht der Fall, entstehen sehr lange Wartezeiten oder die Unmöglichkeit der Aufnahme beim Zahnarzt. Dadurch bleibt den Patienten oftmals nur noch der für viele schwer leistbare Gang zum Wahlzahnarzt“, bringt es 3UlVLGHQW 05 'U :ROIJDQJ .RSS, selbst jahrzehntelang Kassenzahnarzt, auf den Punkt. Derzeit praktizieren in Tirol 389 niedergelassene Zahnärzte und Zahnärztinnen davon 105 Wahlzahnärzte/Wahlzahnärztinnen, 211 mit § 2-Vertrag (TGKK, Austria Tabak, SVB) und „kleinen Kassen“ (Sonderkrankenversicherungsträger BVA, VAEB, SVA) und 73 ohne § 2-Vertrag, aber mit mind. 1 „kleinen Kasse“. Die Landeszahnärztekammer registriert einen merkbaren Rückgang an Nachfragen nach einer Kassenstelle. „Die Gründe dafür sind in mehreren Faktoren zu suchen“, so 'U.RSSÄ(LQHUVHLWVEH¿QGHWVLFKHLQJURHU7HLOGHU7LUROHU Zahnärzteschaft in fortgeschrittenem Alter (beinahe 25 % sind über 60 Jahre alt) und beenden dementsprechend viele ihre kassenzahnärztliche Tätigkeit, andererseits sind zu we- 46 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 © :R*L - )RWROLDFRP Stirbt das Kassensystem in Tirol? nig jüngere Zahnärzte an einem Kassenvertrag interessiert. Dies deshalb, weil sich die niedrigen Kassentarife ökonomisch betrachtet kaum mit den immer weiter ansteigenden Anforderungen vertragen, die Investitionen an Zeit und Geld notwendig machen, Stichwort Bürokratie und überbordende $XÀDJHQMHJOLFKHU$UW³ Trotzdem hält Dr. Kopp den Kassenzahnarzt/ die Kassenzahnärztin nach wie vor für eine tragende Säule der Patientenversorgung und rät jungen Zahnärzten und Zahnärztinnen, diesen Weg in Erwägung zu ziehen. Oftmals sind Gemeinden bereit, bei der Ansiedlung eines Zahnarztes/einer Zahnärztin unterstützend tätig zu sein. Folgende Kassenstellen sind in Tirol derzeit frei: Bezirk Ort Innsbruck-Stadt 4 Stellen Innsbruck-Land Eine Stelle Oberperfuß Kitzbühel Eine Stelle Kirchberg Eine Stelle St. Johann i. T. Eine Stelle Kirchberg oder Reith Kufstein Eine Stelle Thiersee Eine Stelle Wörgl Eine Stelle Angerberg Landeck Zwei Stellen Landeck Reutte Eine Stelle Elbigenalp Schwaz Zwei Stellen Fügen Eine Stelle Achenkirch Eine Stelle Mayerhofen Eine Stelle Schwaz Eine Stelle Kaltenbach oder Aschau Lienz Eine Stelle Sillian Die Landeszahnärztekammer Tirol ersucht Interessenten um Kontaktaufnahme - zuständige Mitarbeiterin Frau Christine Hanin, KDQLQ#WLUROHU]DKQDHU]WHNDPPHUDW, Tel. 05 05 11 $NWXHOOH$XVVFKUHLEXQJHQ¿QGHQ6LHDXIwww.tiroler. zahnaerztekammer.at. Landesinfos Wien Punkte sammeln im J ungzahnärztInnen, die gerade ihre Ausbildung beendet haben, bekommen in der neunerhaus Zahnarztpraxis die Gelegenheit, Punkte für eine Kassenplanstelle zu sammeln. Diese Punkte werden von der Wiener Gebietskrankenkasse und der Landeszahnärztekammer für Wien anerkannt - im selben Ausmaß, wie für eine Vertretungstätigkeit in einer Ordination oder in einer anderen institutionellen Einrichtung. Die neunerhaus Zahnarztpraxis ist die einzige ihrer Art in Wien: Ein Team von etwa 25 ehrenamtlichen Zahnärzten ver- sorgt hier seit 2009 an vier Tagen pro Woche wohnungslose Menschen - ungeachtet ihrer Herkunft oder ihres Versicherungsstatus. Eine Sozialarbeiterin sorgt für professionelle Beratung im Empfang und zwei zahnärztliche Assistentinnen gewährleisten den reibungslosen Ordinationsbetrieb und Kontinuität für die PatientInnen. Wenn Sie im neunerhaus ehrenamtlich tätig sind, sammeln Sie nicht nur Punkte und wertvolle Erfahrung, sondern geben damit auch obdachlosen Menschen ihr Lächeln zurück. Wir geben obdach- und wohnungslosen Menschen in Wien ein Zuhause und helfen mit medizinischer Versorgung. Ehrenamtliche ZahnärztInnen gesucht Schon ein ehrenamtlicher Einsatz pro Monat hilft, unseren Ordinationsbetrieb zu sichern. Unterstützen Sie uns – Ihre (Zeit-)Spende hilft. Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien, Konto-Nr.: 114 725 29, BLZ: 32000 IBAN: AT72 3200 0000 1147 2529, BIC: RLNWATWW neunerhaus Zahnarztpraxis, Margaretenstraße 166/1. Stock, 1050 Wien, Tel.: +43 1 990 09 09 500 Bei Interesse kontaktieren Sie bitte: [email protected], www.neunerhaus.at www.neunerhaus.at ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 47 Ausschreibung von Vertragskieferorthopädiestellen gem. § 7 Abs. 1 der KFO-Planstellenvereinbarung der Wiener Gebietskrankenkasse im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für Wien für die folgenden Versorgungsbereiche: Versorgungsbereich - Nr. 1+3 Bezirke Wien $Q]DKOGHU.)23ODQVWHOOHQ 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 11 1 Planstelle Voraussetzungen für eine Invertragnahme als 9HUWUDJVNLHIHURUWKRSlGH9HUWUDJVNLHIHURUWKRSlGLQ Ausbildung: a. b. c. d. Habilitation im Bereich der Kieferorthopädie (KFO) oder Ausbildung zum Fachzahnarzt für KFO (mit entsprechender Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland) oder dreijährige klinisch-universitäre Vollzeit-Ausbildung im Bereich KFO oder Nachweis der Befähigung nach den Richtlinien des Austrian Board of Orthodontists (ABO) oder European Board of Orthodontists (EBO) oder e. entsprechende postgraduale Ausbildung in der KFO (zB MSc) oder f. Fortbildungsnachweis (Fortbildungsdiplom KFO der ÖZÄK) oder g. gleichwertige Ausbildung im EU-Inland bzw. Ausland. Erfahrung: Nachweis von 20 in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Multibracket-Behandlungsfällen, bei denen, bezogen auf alle diese Fälle, im Durchschnitt eine Verbesserung um mindestens 70 % bewirkt wurde unter Verwendung des Formulars „Bewerbungsbogen - KFO“. Diese Fälle müssen im Rahmen der selbständigen Berufsausübung (§ 23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert worden sein. Folgende Unterlagen sind QDFK$XϑRUGHUXQJ durch die Landeszahnärztekammer für Wien YRP(UVWJHUHLKWHQYRQGHU Erstgereihten binnen zwei Wochen der Landeszahnärztekammer für Wien vorzulegen: Auswertbare Anfangs- und Endmodelle, Panoramaröntgen oder eine andere geeignete Art der Dokumentation, IOTNBewertung, geeigneter Nachweis, dass die 20 vorzulegenden Fälle im Rahmen der selbständigen Berufsausübung (§ 23 ZÄG) persönlich geplant, durchgeführt und dokumentiert wurden. Erforderliche Behandlungskapazität: Der Vertragskieferorthopäde/Die Vertragskieferorthopädin muss in der Lage sein, eine Versorgung von 100 neu begonnenen kieferorthopädischen Behandlungsfällen (kieferorthopädische Hauptbehandlung/Multibracket-Behandlungsfälle) nach dem IOTN-Schweregrad 4 oder 5 im Kalenderjahr gewährleisten zu können. Die Ordinationszeiten sind dabei so zu gestalten, dass dies sichergestellt werden kann. 48 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Zusatzinformation: 'LH$QVFKDϑXQJVNRVWHQIUHLQHHFDUG$XVVWDWWXQJVLQGYRP9HUWUDJVSDUWQHUYRQGHU9HUWUDJVSDUWQHULQVHOEVW]XWUDJHQ 'HU9HUWUDJVEHJLQQLVWIUYRUJHVHKHQ. Bewerbungen für die oben angeführten KFO-Planstellen sind schriftlich, tunlichst unter Verwendung des von der Landeszahnärztekammer für Wien aufgelegten Bewerbungsbogen - KFO ELVVSlWHVWHQV8KU zu richten an: Landeszahnärztekammer für Wien :LHQ.RKOPDUNW In der Bewerbung ist der Versorgungsbereich anzugeben, für den die Bewerbung erfolgt. Achtung: Aus organisatorischen Gründen können bei dieser Ausschreibung ausschließlich postalische Bewerbungen entgegengenommen werden. Später einlangende Bewerbungen oder Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist das Einlangen in der Landeszahnärztekammer für Wien bis spätestens 25. 5. 2016, 24.00 Uhr maßgeblich. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizulegen: - Nachweis der Versorgungswirksamkeit in der Vergangenheit unter Verwendung des Formulars „Bewerbungsbogen - KFO“ Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die Interessentenliste unter Verwendung des Formulars „Interessentenliste - KFO“ Schriftliche Erklärung sich ernsthaft zu bemühen, einen behindertengerechten Zugang zur Ordination nach den Bestimmungen der ÖNORM 1600 „Barrierefreies Bauen“ sowie der ÖNORM 1601 „Spezielle Baulichkeiten für Behinderte und DOWH0HQVFKHQ³EHL9HUWUDJVEHJLQQRGHULQQHUKDOEHLQHUDQJHPHVVHQHQ)ULVWQDFK9HUWUDJVEHJLQQ]XVFKDϑHQXQWHU Verwendung des Formulars „Bewerbungsbogen - KFO“ Für den Fall, dass der Bewerber noch nicht in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen ist, zusätzlich: a) Zahnarztdiplom einschließlich Konformitätsbescheinigung gemäß Richtlinie 2005/36/EU b) Nachweis über die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache c) Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch Vorlage einer Strafregisterbescheinigung und Disziplinarregisterbescheinigung d) Nachweis der zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlichen gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Zeugnis Die unter lit. c) und d) genannten Nachweise dürfen im Bewerbungszeitpunkt nicht älter als drei Monate sein. Sämtliche Unterlagen sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden, auch in beglaubigter Übersetzung LQV'HXWVFKH vorzulegen. Sämtliche Formulare für die Bewerbung sind im Büro der Landeszahnärztekammer für Wien unter Tel. 05 05 11- 1010 bzw. - 1011 oder auf unserer homepage unter http://wr.zahnaerztekammer.at/ erhältlich. ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 49 Wien Erdöl regiert die Finanzwelt © LVWRFNVDPBGLQJ Landesinfos Um es im Leben zu etwas zu bringen, muss man früh aufstehen, ELVLQGLH1DFKWDUEHLWHQXQG½OQGHQ (Jean Paul Getty, 1892 - 1976) 'HUIROJHQGH%HULFKWGHVVHQ7HLO6LHQXQOHVHQVHW]W VLFKDXVSHUV|QOLFKHQ*HVSUlFKHQ5HFKHUFKHQLQ7DJHV]HLWXQJHQ0DJD]LQHQXQGLP,QWHUQHW]XVDPPHQ W as haben ein Haus in Florida und ein Fass Erdöl in Texas gemeinsam? Ganz einfach: Es gibt viel zu viel davon, und Schuld daran haben auch die Banken an der Wall Street. Der größte Unterschied: Die amerikanische Immobilienblase ist bereits geplatzt, die Ölblase ist noch prall gefüllt. Denn während sich die Welt in den vergangenen Jahren gegen die Rezession stemmte, haben die Investmentbanker ein kleines 9HUP|JHQ LQ DPHULNDQLVFKH gO¿UPHQ JHSXPSW XQG GDPLW den Grundstein für den Schiefergasboom gelegt. Energie wird immer gebraucht, so ihre simple Logik. Und irgendwo muss all das Geld ja hin. Doch leider, leider scheint auch diese Wette nicht aufzugehen. Die Welt braucht zwar mehr Energie - und auch Erdöl - als je zuvor. Aber sie bezahlt GDIUNDXPPHKUHWZDV%LQQHQHLQHLQKDOE-DKUHQ¿HOGHU Preis für ein Fass Erdöl von über hundert auf unter zwanzig Dollar. Was europäische Autofahrer freuen mag, löst in weitenTeilen der Welt langsam Panik aus. Venezuela steht kurz vor der Staatspleite, Russland muss das Tafelsilber YHUNDXIHQXQGVHOEVWLP%XGJHWYRQ6DXGLDUDELHQNODϑWHLQ 100-Milliarden-Dollar-Loch. Die zaghafte Ankündigung der Länder, die Ölproduktion wenigstens nicht noch weiter zu steigern, wird sie nicht retten. Das sind schlechte Nachrichten, auch für Europa. Um das zu VHKHQPXVVPDQNHLQHLQJHÀHLVFKWHU*UQHUVHLQGHUGDV Ende der Energiewende fürchtet. Geht den Ölproduzenten das Geld aus, verlieren Europas Exporteure ihre besten Kunden. Ohne Petrodollar fehlt sowohl den Saudis als auch den Russen das notwendige Kleingeld, um Maschinen und $QODJHQPDGHLQ$XVWULD]XNDXIHQ'HUSRVLWLYH(ϑHNWGHQ 50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 sinkende Energierechnungen natürlich auf die Industrienationen haben, kann das gerade einmal ausgleichen. Die größere Bombe für die Weltwirtschaft tickt allerdings jenseits des Atlantiks. Denn an der Wall Street weckt der Ölpreissturz mittlerweile Erinnerungen an die Finanzkrise. Wie damals wurde auch hier eine Branche lang mit billigen Krediten gefüttert. Schätzungen zufolge stehen die USgO¿UPHQPLW0LOOLDUGHQ'ROODULQGHU.UHLGH:LHGDPDOV dürfte ein großer Teil davon niemals zurückbezahlt werden. Jedes dritte Ölunternehmen wird das heurige Jahr nicht überleben, schreiben die Berater von Deloitte in einer Studie. Besonders die USA fürchten sich vor der Pleitewelle. Sind hier GRFKGLHgO¿UPHQQXUGHUHUVWH'RPLQRVWHLQ'HUQlFKVWH könnten schon (wieder) die Banken sein. Alte Bekannte wie JP Morgan Chase, Wells Fargo, Citigroup und die Bank of America mussten im vergangenen Quartal deshalb hunderte Millionen Dollar abschreiben. Aber nicht nur auf die Banken selbst kommen Unannehmlichkeiten zu. Auch Versicherer und Pensionsfonds investierten große Summen in die scheinbar so beständige Energiebranche. Auf dem hoch riskanten 0DUNWIU-XQN%RQGVKDWVLFKGHU$QWHLOGHU(QHUJLH¿UPHQ seit 2008 mehr als verdoppelt. Auch die berüchtigte Praxis, schlechte und gute Kredite zu zerteilen und neu gebündelt teuer zu verkaufen, feiert ein Comeback. Unter dem Namen CMBS (Commercial Mortgage-backed Security) werden Industrieimmobilien stückchenweise verhökert - darunter auch die Geisterstädte, die das schnelle Geld der Wall Street rund um ein paar Bohrlöcher hat entstehen lassen. Die Lage sei nicht vergleichbar, versichern die Banken. 6LH VHLHQ YRUVLFKWLJHU JHZRUGHQ GLH 5LVLNRSXϑHU GLFNHU 'LH .UHGLWH DQ (QHUJLH¿UPHQ ZUGHQ QXU ZHQLJH 3UR]HQW des Kreditportfolios ausmachen. Verglichen mit den US,PPRELOLHQNUHGLWHQVLQGGLH.UHGLWHDQgO¿UPHQWDWVlFKOLFK nur eine bessere Fußnote. Zumindest soweit wir das heute wissen. Denn klare Daten, wie hoch das Kreditausfallrisiko wirklich ist, gibt es nur vereinzelt. Wer auf giftigen Papieren Landesinfos sitzt - und wem er sie jetzt noch unterjubelt - werden wir wohl wieder erst danach erfahren. Ein wenig Skepsis schadet also nicht, denn lässig waren die Banken vor dem Platzen der Immobilienkrise auch. All das ist Grund genug, ausnahmsZHLVHDXIVWHLJHQGHgOSUHLVH]XKRϑHQ(VPVVHQMDQLFKW gleich 100 Dollar sein. Aber 50 Dollar pro Fass halten auch Österreichs Autofahrer aus und lassen dem Rest der Welt ein wenig Luft zum Atmen. Gewinneinbruch bei Ölmultis 3000 Jobs wegfallen. Bereits zuvor ist bekannt geworden, dass auch in der Öl- und Gasförderung 4000 Mitarbeiter gehen müssen. In Summe wird das Unternehmen neun Prozent aller Arbeitsplätze streichen. Man müsse sich schnell dem veränderten Marktumfeld anpassen, sagt dazu Konzernchef Bob Dudley. Die Investoren nahmen die Gesamtjahresergebnisse des Ölriesen nicht gut auf. An der Börse brach der Aktienkurs im gestrigen Tagesverlauf um bis zu 8,5 Prozent ein. Mit dem niedrigen Ölpreis hadert nicht nur BP. Auch andere Branchenriesen präsentierten zuletzt schlechte Zahlen. Chevron, die Nummer zwei in den USA, verkündete jüngst den ersten Quartalsverlust seit 13 Jahren. Die Folge: Auch hier müssen sich 6000 bis 7000 Beschäftigte nach einem neuen Job umsehen. Weiters fahren die Unternehmen ihre Investitionen deutlich zurück. Bei Chevron werden diese etwa um ein Viertel reduziert. BP will seine Ausgaben ebenfalls kappen. Im Vorjahr wurden die Investitionspläne gleich mehrfach zusammengestrichen. Heuer sollen sie am unteren Ende der Spanne liegen. Analysten zufolge könnten die Ausgaben in der gesamten Branche den niedrigsten Stand seit sechs Jahren erreichen - obwohl den Plänen zufolge nach wie vor 522 Mrd. Dollar investiert werden sollen. Doch schon 2014 sanken die Investitionen um fast ein Viertel. Es wäre somit das erste Mal seit 1986, dass die globalen Ölriesen ihre Ausgaben in zwei aufeinanderfolgenden Jahren drosseln. Das mag zunächst noch kein Problem sein, der Investitionsstau kann sich in einigen Jahren aber rächen. Unter anderem in einem extremen Ölpreisanstieg. Mit Spannung erwartet wurden ebenfalls die Gesamtjahresergebnisse des amerikanischen © Aamon - )RWROLDFRP Folie Nummer sechs der Konzernpräsentation verdeutlicht das Problem des Ölkonzerns BP ziemlich deutlich: Das Angebot auf dem globalen Ölmarkt ist hoch, die Nachfrage schon weniger. Der damit einhergehende Preisverfall macht den 8QWHUQHKPHQZHOWZHLW]XVFKDϑHQ(LQ)DVV/LWHUGHU Nordseesorte Brent kostet derzeit knapp 32 Dollar. Anfang 2013 sind es noch 120 Dollar gewesen. Für BP ist diese Entwicklung fatal. Im abgelaufenen Geschäftsjahr stand ein Verlust von 6,5 Mrd. Dollar (sechs Mrd. Euro) zu Buche. Das Minus ist damit so hoch wie in den vergangenen beiden Jahrzehnten nicht. Selbst die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko (Stichwort Deepwater Horizon) riss 2010 kein so großes Loch in die Bilanz. Damals betrug der Verlust “nur“ knapp 3,7 Mrd.Dollar. Noch 2014 schrieb BP 3,8 Mrd. Dollar Plus. Je niedriger der Ölpreis, desto geringer fallen die Einnahmen der 8QWHUQHKPHQDXV,KUH¿QDQ]LHOOHQ$XIZHQGXQJHQEOHLEHQ jedoch bestehen. Daher versuchen die Konzernchefs an der Kostenschraube zu drehen. BP setzt etwa auf Kürzungen bei GHU%HOHJVFKDIW%LV(QGHVROOHQLP5DϒQHULHJHVFKlIW Wien ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 51 Landesinfos Wien Ölkonzerns Exxon. Eher düster sah es auch hier aus. Die Einnahmen halbierten sich auf 16,2 Mrd. Dollar und waren so gering wie seit 2002 nicht. Die Aktien hielten sich dafür vergleichsweise gut und gaben “nur“ um zwei Prozent nach. Grund dafür könnten die Ergebnisse des vierten Quartals VHLQ6LH¿HOHQLP*HJHQVDW]]XGHQELVKHUYHU|ϑHQWOLFKWHQ Ergebnissen der anderen Konzerne - nämlich besser aus als Analysten im Vorfeld erwartet hatten. 'HU)OXFKGHVVFKZDU]HQ*ROGHV Aber auch Arbeitsmarktreformen und Berufsbildung kommen nicht voran. Praktisch die gesamte Privatwirtschaft in den sechs Golfstaaten wird von ausländischen Arbeitskräften betrieben, die die Hälfte der insgesamt 50 Millionen Einwohner ausmachen. Keine andere Weltgegend nutzt Migranten in solchen Dimensionen und mit solchen jährlichen Zuwachsraten. Die meisten arbeiten in Saudiarabien, wo ihr Anteil bei 35 Prozent liegt. In Kuwait sind es 70 Prozent, in den Kleinstaaten Dubai, AbuDhabi und Katar sogar zwischen 80 und 90 Prozent. Der einheimische Nachwuchs dagegen strebt QXUDXIGLHEHWXOLFKHQ6HVVHOLP|ϑHQWOLFKHQ'LHQVWKDWY|OOLJ irreale Gehaltsvorstellungen oder sitzt arbeitslos zu Hause. Entsprechend gewaltig sind die inneren Herausforderungen, vor denen die superreichen Staaten stehen. Der Irak, der einen kostspieligen Krieg gegenden Islamischen Staat (IS) führt, hat bereits im vergangenen Jahr allen Kommunen die Finanzzuweisungen um 90 Prozent gegenüber 2014 gekürzt. “Es wird ein schwieriges und hartes Jahr für uns alle“, schwor Finanzminister Hoshyar Zebari die Bevölkerung auf weitere Reduzierungen ein. Saudiarabien engagiert sogar die Unternehmensberater von McKinsey, die dem Land für die nächsten 15 Jahre einen rapiden wirtschaftlichen Verfall vorausgesagt haben, wenn alles so weiterlaufe. In einem ersten Schritt, dem sich auch alle anderen Golfstaaten anschlossen, wurden nun die Subventionen für Benzin, Strom und Wasser gestrichen. An Einschnitte bei den üppigen Gehältern jedoch traut sich bisher niemand, die Einführung einer Einkommensteuer wird gar nicht erst erwogen. Stattdessen machte Saudiarabien Anfang des Jahres Schlagzeilen © FKDOHUPFKDLN - )RWROLDFRP 'LH&KH¿QGHV,QWHUQDWLRQDOHQ:lKUXQJVIRQGV,:)YHUORU EHL LKUHP OHW]WHQ 7UHϑHQ PLW GHQ )LQDQ]PLQLVWHUQ GHU *ROIVWDDWHQNHLQH=HLWPLW+|ÀLFKNHLWHQ³'LH(QHUJLHSUHLVH werden für viele Jahre niedrig bleiben“,erklärte Christine Lagarde vor der erlauchten Männerrunde und mahnte sie, ihre Haushalte darauf einzustellen und die Abhängigkeit von Öl und Gas spürbar zu verringern. Denn die goldenen Zeiten sind erst einmal vorbei. Dazu beigetragen haben viele Faktoren: der Boom der Frackingtechnik, der Umstieg auf alternative Energien, der Wirtschaftsabschwung in China und die Konfrontation der beiden Opec-Giganten Iran und Saudiarabien, die seit anderthalb Jahren jede Drosselung der Produktion verhindert. Bei den arabischen Ölnationen sprudeln bis zu 90 Prozent der Staatseinnahmen aus dem Boden. Verzeichneten die sechs Mitglieder des Golfkooperationsrats, Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudiarabien und Emirate, 2013 noch einen kollektiven Haushaltsüberschuss von 182 Milliarden Dollar, waren es 2014 nur noch 24 Milliarden, bevor ihre Etats 2015 mit 180 Milliarden heftig ins Minus rutschten. $OOHLQLPVDXGLVFKHQ+DXVKDOWNODϑWHHLQ5HNRUGORFK von nahezu 100 Milliarden Dollar. Dabei hat die Region paradiesische Zustände hinter sich. Im vergangenen Jahrzehnt ÀRVVHQ0LOOLDUGHQ'ROODULQGLH7DVFKHQGHU.|QLJHXQG Monarchen, die sie zum Teil in Form von üppigen Gehältern, Subventionen und lukrativen Wohlfahrtszahlungen an ihre Untertanen weiterreichten. Nach Erhebungen des IWF sind allein diese Ausgaben zwischen 2008 und 2013 um 550 Milliarden Dollar gestiegen. So blieb der Veränderungsdruck gering, die Korruption exorbitant, der Aufbau neuer WirtVFKDIWV]ZHLJHREHUÀlFKOLFKXQGKDOEKHU]LJ'XUFKGDVYLHOH Geld sei eine Art von Betäubung entstanden, heißt es in HLQHP NU]OLFK YHU|ϑHQWOLFKWHQ ³0DQLIHVW IU :DQGHO³ GHV saudischen Vizekronprinzen, Mohammed bin Salman, das gleichzeitig anprangert, 30 Prozent der Staatsausgaben würden verschwendet. 52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Landesinfos mit dem Plan, Teile des staatlichen Ölkonzerns Aramco an die Börse zu bringen, um die Einnahmeausfälle aufzufangen. Denn auch die harte Konfrontation mit dem Erzrivalen Iran auf der anderen Seite des Persischen Golfs kostet viel Geld. Beide verfeindeten Ölvolkswirtschaften haben ähnliche Strukturprobleme: exorbitante Korruption, verfallende Staatseinnahmen, hohe Arbeitslosigkeit und eine wenig ef¿]LHQWH3ULYDWZLUWVFKDIW,UDQV6WDDWVKDXVKDOWLVWHEHQIDOOV viel zu abhängig vom schwarzen Gold, auch wenn das Land wegen seiner veralteten Förderanlagen nur ein Drittel der saudischen Fördermenge auf den Weltmarkt bringen kann. Die Islamische Republik braucht jeden Dollar, um ihre von Sanktionen ruinierte Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Und Irans Präsident, Hassan Rohani, steht unter hohem Druck, das frustrierte 78-Millionen Volk in eine stabile wirtschaftliche Zukunft zu steuern. Seinen Landsleuten gegenüber gibt sich der gewiefte Kleriker eisern optimistisch. Mit dem Atomabkommen habe seine Regierung ihr Versprechen erfüllt, sagte er kürzlich in einer im Fernsehen übertragenen Rede in Bushehr, wo Irans bisher einziges Atomkraftwerk steht. “Ich verspreche der iranischen Nation, dass dieses Jahr ein Jahr mit wirtschaftlichem Wohlstand und Wachstum wird. Schon im Vorjahr, als der Barrel-Preis bei 40 Dollar lag, kaufte die Regierung Versicherungen, um im Budget mit 49 Dollar pro Barrel kalkulieren zu können - zumindest für ³'LH|ϑHQWOLFKHQ)LQDQ]HQVLQGDEJHVLFKHUW³YHUVSUDFK Finanzminister Luis Videgaray. Ecuadors Präsident Rafael Correa räumte neulich ein, dass der auf 20,7 Dollar gefallene Barrel-Preis nicht ausreiche, um die Kosten zudecken. Nun muss der Staat wohl aus Steuermitteln die Erdölindustrie subventionieren. Dabei ist das eigentlich andersherum gedacht. Der Haushalt des 16-Millionen-Einwohner-Landes ist auf einem durchschnittlichen Ölpreis von 35 Dollar kalkuliert. Und Correas Wirtschaftssystem basierte in den vergangenen Jahren darauf, die Öleinnahmen für Infrastruktur auszugeben, was die Konjunktur am Laufen hielt. Venezuela am Rand des Ruins Ist das jetzt endlich der Tiefpunkt? Auch im Südteil Amerikas stellen sich nach der Rückkehr des Iran auf den Weltmarkt die Regierungen die Frage, die niemand beantworten kann.Massive Probleme bekommen vor allem drei Staaten, deren Haushalte von Erdölexporten abhängen: Mexiko, Ecuador und vor allem Venezuela. Mexikos Öl verlor in der vergangenen Woche ein Viertel seines Wertes. Die Preise für die “mexikanische Mischung“ erreichten zeitweise nur noch 18 Dollar pro Barrel, Preise, wie sie seit zwölf Jahren nicht mehr verzeichnet wurden. Die staatliche Ölgesellschaft Pemex verlautbarte vorige Woche, dass die Rentabilität des Unternehmens bis zu zehn Dollar pro Barrel gesichert sei, in manchen Förderzonen im Golf von Mexiko könnte selbst bei sieben Dollar pro Fass noch ohne Verlust gepumpt werden. Voriges Jahr hatte es noch geheißen, die Rentabilitätsgrenze liege bei 23 Dollar je Fass. Obwohl der mexikanische Kongress 2013 die Privatisierung des Staatskonzerns beschloss, hängt der Haushalt immer noch erheblich von den Einnahmen des Riesen ab, der 70 Prozent seiner Erlöse an die Staatskasse abzuführen hat. Die sinkenden Ölpreise zwangen die Regierung von Enrique Peña Nietodazu, für 2015 und 2016 umgerechnet etwa elf Milliarden Euro aus dem Budget zu streichen. Nun ist damit zu rechnen, dass weitere Streichungen nötig sein werden, wenn die Preise nicht schnell anziehen, womit niemand rechnet. Wien © =3DQRZ)RWROLDFRP Doch als die Ölpreise 2014 zu sinken begannen, schlug Correas Modell leck. Zwischenzeitlich konnte er sich Kredit in China sichern - den sein Land künftig mit Öl abbezahlen muss, was Correas Nachfolger zu spüren bekommen werden. Angesichts der düsteren Aussichten verzichtete der studierte Ökonom auf seinen ursprünglichen Plan, via Verfassungsänderung eine weitere Amtszeit anzustreben. Vor allem Venezuelas Regierung steht nach dem Verfall der Ölpreise mehr unter Druck denn je. Seit fünftenm Jänner ist das Parlament unter deutlicher Kontrolle der Opposition, und Präsident Nicolás Maduro kann nicht mehr entscheiden, wie es ihm beliebt. Die venezolanische Rentabilitätsgrenze von 19 Dollar pro Fass ist bereits zeitweise unterschritten worden. Phasenweise bekam das Land, dessen Ausfuhren zu 96 Prozent aus Erdöl bestehen, nur noch 17 Dollar pro Fass. “Wir sind in einer wirklichen Notsituation, in einer Krise, die die wirtschaftliche Stabilität bedroht und auch die sozialen Errungenschaften der letzten zehn bis 15 Jahre“, sagte Maduro in der Vorwoche. Er habe den iranischen Präsidenten, Hassan Rohani, eindringlich gebeten, den Weltölmarkt zu verteidigen und den Ölpreisauf ein “gerechtes und stabiles Niveau“ zurückzuführen. Aber wo liegt das? Nach Berechnungen der Beratungsfirma Ecoanalitica bräuchte Venezuelas Wirtschaftssystem einen Ölpreis von 120 Dollar pro Barrel, um zu überleben. Schon ehe der Preissturz begann, war Venezuelas Wirtschaft defizitär. Die aktuellen Daten sind verheerend. Erstmals seit einem Jahr veröffentlichte die Regierung vorige Woche offizielle Zahlen. Demnach lag die Inflation ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 53 Landesinfos Wien im September bei 141 Prozent und die Rezession bei 4,5 Prozent. Private Institute sehen die Geldentwertung bei über 200Prozent, den Abschwung bei zehn Prozent sowie das Budgetdefizit bei 20 Prozent. Nach der klassischen Lehre sollte der extrem niedrige ÖlSUHLVGHULQÀDWLRQVEHUHLQLJW]XOHW]WDXIGHP1LYHDXYRUGHU ersten Ölkrise 1974 gelegen ist, die Weltwirtschaft eigentlich befeuern. Dass er es nicht tut, zeigt, dass die gängigen Erklärungsversuche für den Preissturz zu kurz greifen. Da war ja zuletzt viel davon die Rede, dass Saudiarabien mit extremem Preisdumping die US-Frackingindustrie vom Markt drängen will oder, dass die USA mit forciertem Fracking den Ölpreis bewusst drücken wollen, um Putins Russland in die Bredouille zu bringen. Natürlich spielt das alles im Hintergrund mit. Der Hauptgrund dürfte aber schlicht sein, dass die stotternde Weltwirtschaft zu wenig Nachfrage erzeugt, um die vergleichsweise hohe Produktion zu absorbieren. Europa stagniert, die US-Konjunktur ist in einem eher labilen Zustand, und die bisherige Wachstumslokomotive China steht © %LOORQ3KRWRVFRP)RWROLDFRP DXFKLP9HUIDOODOOHUEULJHQ5RKVWRϑSUHLVHPDQLIHVWLHUHQ sind nicht gelöst. Und die sind gewaltig, hängen ziemlich bedrohlich über der Welt und könnten uns, wenn man nicht aufpasst, sehr bald nicht nur politische Krisen, sondern auch eine Finanz- und Bankenkrise in der Dimension der Jahre 2008/2009 bescheren. Vordergründig sind natürlich die geopolitischen Risken des Ölpreisverfalls bedrohlich: Staaten wie Venezuela droht die Staatspleite, Russland schlittert in größere Budgetprobleme, den Scheichtümern und Königreichen am Golf drohen Unruhen, wenn sie ihre Bevölkerungen nicht mehr mit großzügigen Geschenken aus den Öleinnahmen bedenken können. Und Nordafrika steht vor einer weiteren Destabilisierung. Diese geopolitischen Risken verstellen ein bisschen den Blick auf die Gefahren für die Finanzmärkte: Die Ölbranche ist weltweit mit 2500 Milliarden Dollar verschuldet, 500 bis 600 Milliarden Dollar entfallen angeblich allein auf die USFrackingindustrie, in der ein Drittel der Unternehmen bereits insolvenzgefährdet sein soll. Die enormen Schuldenaufnahmen basieren auf drei- bis viermal so hohen Ölpreisen wie jetzt. Kommt es hier zum Knall, dann ist die nächste große globale Banken- und Finanzkrise programmiert. Die Ölförderer selbst werden dieses Problem mit Produktionseinschränkungen nicht lösen können. Die Geschichte hat oft genug gezeigt, dass Kartelle wie die Opec dann, wenn man sie wirklich braucht, nicht funktionieren. Ganz einfach deshalb, weil Produzenten, die wegen der niedrigen Preise jeden Cent zur Bewältigung ihrer Ausgaben brauchen, das eigene Produktionshemd näher als das Gemeinwohl unter dem Kartellrock ist. Bleiben als Retter die Notenbanken mit ihren Gelddruckereien. Sie können das Problem lang hinausschieben. Aber je länger sie das machen, desto mehr Blasen bilden sich, die irgendwann platzen. DXFK]LHPOLFKW|QHUQGD'DVVGLH&KLQHVHQZLHGLHRϒ]LHOOHQ Statistiken behaupten, im Vorjahr bei einer 0,6-prozentigen 6WHLJHUXQJGHV6WURPYHUEUDXFKVGLHRϒ]LHOOHQVLHEHQ3URzent Wachstum tatsächlich hingelegt haben, glaubt außerhalb des Pekinger Statistikamts nämlich wirklich niemand mehr. Woran alles momentan hängt, haben wir am Donnerstag gesehen: Äußerungen des EZB-Chefs Mario Draghi, die Euro-Notenbank könnte ihre Gelddruckerei verstärken, haben nicht nur Schlagartig die Börsen befeuert, sondern auch dem geprügelten Ölpreis einen Tagesanstieg von in der Spitze mehr als fünf Prozent beschert. Es hängt zurzeit also alles an den Notenbanken. Und diese werden wohl liefern: Die EZB wird ihre Geldpolitik weiter lockern, und die US-Notenbank wird ihre Zinswende im Frühjahr wohl zumindest stoppen, wenn nicht sogar wieder umkehren. Damit ist ein wenig Zeit gewonnen, aber die grundlegenden Probleme, die sich ja 54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 'LH gOSUHLVÀDXWH LVW HLQ HUQVWHV =HLFKHQ GDIU GDVV GLH Weltwirtschaft ganz ordentlich aus den Fugen geraten ist. Es sieht so aus, als müssten wir uns auf reichlich ungemütliche Zeiten einstellen. Denn wie die Weltwirtschaft aus dieser Nummer halbwegs unbeschadet herauskommen soll, hat bisher noch niemand glaubwürdig skizzieren können. MR Dr. Heribert Gmach Finanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien Fortbildung Inland 09.-11. Juni 2016 Schwerpunktthema Implantologie im Fokus der Parodontologie ÖSTERREICHS BEDEUTENDSTER PARODONTOLOGIE & PROPHYLAXE KONGRESS! FRÜHBUCHER PREISE bis ALM-LOUNGEPARTY 2016 27. April 2016 verlängert! NEU: KITZBÜHELER COUNTRY CLUB! Mit bewährten ZAss & PAss WORKSHOPS & 2 TAGE fundiertem PROPHYLAXE WISSEN www.paroknowledge.at PROGRAMMÜBERSICHT Donnerstag, 09. Juni 2016 WORKSHOPS - ZahnärztInnen 15:00 - 18:00 WSZ 1 - Ein Frontzahn muss raus - was tun? Eine interaktive Podiumsdiskussion Prof. Dr. Christian Stappert & PD Dr. Stefan Fickl Zimmer-Biomet Corporate Forum 15:00 - 18:00 WSZ 2 - Was tun, wenn mir der Knochen ausgeht? Regenerative parodontologische Therapie OA PD Dr. Clemens Walter unterstützt von STRAUMANN 15:00 - 18:00 >:A>HZ[\U^LUUTPYKHZAHOUÅLPZJOH\ZNLO[&+LJR\UN]VUT\S[PWSLU9LaLZZPVULU PD Dr. Adrian Kasaj sponsored by STRAUMANN 15:00 - 18:00 WSZ 4 - Minimalinvasive Schmerzausschaltung – die intraligamentäre Anästhesie als Nutzen für Behandler und Patienten | DDr. Daniel Dalla Torre Konservativ - lokal, das Mittel zur Wahl - lokale antiinfektiöse/antibiotische Therapie inkl. Hand-On | Dr. Michael Müller-Kern sponsored by HERAEUS KULZER WORKSHOPS - ZAss/PAss 15:00 - 18:00 WSP 1 - Instrumentenkunde für die Praxis – Ein Update Anne-Claire Van der Lans sponsored by P&G Oral Health 15:00 - 18:00 WSP 2 - Innovationen und Zukunftstechnologien in der parodontalen Instrumentierung (für Fortgeschrittene) Prof. Dr. Ralf Rössler !! AUSGEBUCHT !! sponsored by P&G Oral Health 19:30 - ERÖFFNUNGSEMPFANG CASINO Kitzbühel ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 55 Fortbildung Inland Freitag, 10. Juni 2016 PROGRAMMÜBERSICHT ,YɈU\UNZ:LZZPVU(für alle TeilnehmerInnen) 08:30 - 08:50 6ɉ aPLSSL,YɈU\UN PD Dr. Werner Lill & Dr. Klaus Winkler (Bürgermeister Kitzbühel) 08:50 - 09:30 KEYNOTE „Den Patienten-Fokus richtig einstellen!“ Entscheidungsmuster von Patienten erkennen und den Behandlungserfolg nutzen Mag. Dominik Flener 09:30 - 10:00 KEYNOTE „Was ist eigentlich Parodontitis?“ Daten & Fakten 2016 Univ. Prof. Dr. Christof Dörfer 10:00 - 11:00 ERÖFFNUNG INDUSTRIEAUSSTELLUNG Rundgang ÖGP Vorstand & Presse Hauptprogramm - ZahnärztInnen Hauptprogramm - ZAss/PAss 11:00 - 11:30 Prophylaxe bei Kindern – wann und wie? Univ. Prof. Dr. Katrin Bekes Was hat sich getan? Cornelia Bernhardt & Dr. René Gregor, MSc 11:30 - 12:00 Systemische und lokale antibiotische, antiinfektiöse Therapie - aber wie? PD Dr. Christoph Ramseier Update - Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin Dr. Arabella Jelinek-Gaugusch, MSc 12:00 - 12:30 Probiotika in der parodontalen Therapie Univ. Prof. Dr. Holger Jentsch 12:30 - 13:00 Der Laser in der parodontologischen und implantologischen Therapie Univ. Prof. DDr. Andreas Moritz 14:00 - 14:30 +LYVYHSL)PVÄST\UK^HY\TLYLPUL Herausforderung bleibt PD Dr. Alexander Welk Diagnostik in der Prophylaxe. Worauf muß ich achten! Was ist vor Beginn unbedingt nötig? Dr. Corinna Bruckmann, MSc 14:30 - 15:00 Risikopatienten und Präventionstrategien für die chronische und aggressive Parodontitis PD Dr. Clemens Walter Damit Antibiotika wirksam bleiben: Mikrobiologische Grundlagen und rationaler Einsatz in der PA-Therapie Dr. Sylke Dombrowa 15:00 - 15:45 Risikopatienten und Prävention der Periimplantitis PD Dr. Stefan Fickl 16:15 - 16:45 Zahn vs. Implantat - Entscheidung für die Praxis PD Dr. Adrian Kasaj Manifestationen von Mundschleimhauterkrankungen - Wund im Mund? PD DDr. Gabriella Dvorak 16:45 - 17:15 Furkationsmanagment im Zeitalter der Implantation/ Paro-Endo-Therapie Dr. Andrea Albert-Kiszely & Dr. Karl Schwanninger (INLZ[PTT[LAHOUWÅLNLM Y\UZLYLpS[LYLU PatientInnen. Tipps und Tricks! Cornelia Bernhardt 17:15 - 17:45 Socket Alveolar Ridge Preservation: Sinn und Unsinn DDr. Ulrike Kuchler 18:00 - 19:00 ÖGP Jahreshauptversammlung für Mitglieder ÖGP Vorstand Parallelprogramm - ÖGP YOUNGSTERS ÖGP ZAss/PAss Round Table Gespräch Cornelia Bernhardt & Dr. René Gregor, MSc Fortbildungspunkte Workshops Freitag 10.06.2016 Samstag 11.06.2016 14:00 - 15:00 6 Hot-Topics in der Parodontologie PD Dr. Kristina Bertl, MSc & Dr. Behrouz Arefnia ZahnärztInnen 4 9 9 15:15 - 16:15 Biology of Bone Grafting Univ. Prof. Dr. Andreas Stavropoulos ZAss (WSP 1) 4 3 6 16:30 - 17:45 Diskussionsrunde an der „Greek Bar“ Der Prof. schenkt sich nichts - er schenkt ein! Univ. Prof. Dr. Andreas Stavropoulos PAss (WSP 1,2) 4 6 7 20:00 - ALM-LOUNGE-PARTY 2016 KCC Kitzbüheler Country Club 56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Fortbildung Samstag, 11. Juni 2016 PROGRAMMÜBERSICHT Hauptprogramm- ZahnärztInnen 09:00 - 09:40 Implantat-Therapie bei parodontal kompromittierten Patienten und Periimplantitis Prof. Dr. Giovanni Salvi Inland Praktiker-Tag (für das Praxis-TEAM) 47 Jahre Prophylaxe und Parodontologie in der täglichen Praxis | Ein Resümee MR Prof. h.c. Dr. Peter Kotschy 09:40 - 10:30 3HULLPSODQWÃUH(UNUDQNXQJHQGLH5ROOHGHU2EHUñÃFKH Kommunikation bei parodontalen Risikofaktoren PD Dr. Moritz Kebschull Motivierende Gesprächsführung mit PatientInnen PD Dr. Christoph Ramseier 11:00 - 11:40 5H]HVVLRQVGHFNXQJEUDXFKHQZLUQRFKDXWRORJH Transplantate? PD Dr. Adrian Kasaj Dia Klinik - Diskutieren Sie Ihre Fälle mit Spezialisten Dr. Axel Mory 11:40 - 12:30 ,PSODQWDWLQWHUIDFH$EXWPHQWGHVLJQgVWKHWLN PD Dr. Michael Weinländer 14:00 - 14:30 'HUWUDQVNUHVWDOHWUDQVDOYHROÃUH6LQXV/LIWò *UXQGODJHQXQWHUVXFKXQJHQ9RUWHLOHXQG5LVLNHQ Univ. Prof. DDr. Christian Ulm Rechnet sich die Prophylaxe und parodontologische Therapie Prof. Dr. Ralf Rössler 14:30 - 15:00 Alternativen zum Implantat Zahntransplantationen v.a. LPMXJHQGOLFKHQ.QRFKHQPD Dr. Georg D. Strbac Langzeiterhalt: Sind Implantate besser als parodontal kompromittierte Zähne Univ. Prof. Dr. Christof Dörfer 15:00 - 15:45 gVWKHWLVFKHU(UIROJşEHUGLH.QRFKHQDXJPHQWDWLRQ *75*%5 Dr. Norbert Haßfurther +LYKPNP[HSL>VYRÅV^ILPRVTWSL_LU9LZ[H\YH[PVULU aus Sicht des Mediziners und Technikers DDr. Polina Kotlarenko & ZTM Tom Vaskovich 16:15 - 16:45 )XQNWLRQHOOHXQGÃVWKHWLVFKH$VSHNWHEHLGHU5HNRQVWruktion von Implantaten - Dr. Siegfried Marquardt Die zahnärztliche Behandlung des medizinisch kompromittierten Patienten - OAK-MRONJ-HbA1c Was haben wir damit zu tun? DDr. Gerlinde Durstberger 16:45 - 17:15 'LH'LJLWDOLVLHUXQJGHUgVWKHWLN Dr. Axel Mory 17:15 - 17:45 Interdisziplinäre Behandlung von Parodontitispatienten - Evaluierung der Langzeitstabilität Univ. Doz. DDr. Xiaohui Rausch-Fan Tageszusammenfassung & Verabschiedung - 18:00 Tageszusammenfassung & Verabschiedung Hauptprogramm - ZAss/PAss 09:00 - 09:50 /LIHVW\OHLQGHU(UQÃKUXQJXQG$XVZLUNXQJHQDXIGLH Mundhöhle Univ. Prof. Dr. Holger Jentsch 09:50 - 10:20 Erosionen Univ. Prof. Dr. Nicole Arweiler 11:00 - 11:40 6FKPHU]HPSðQGOLFKH=ÃKQHò1HXH%HKDQGOXQJV PŌJOLFKNHLWHQIşUHLQDOWHV3UREOHP Univ. Prof. Dr. Nicole Arweiler Intensiv-Seminare | TEAM (ZAss,PAss, ZÄ) Behandlung von Parodontitis u. Periimplantitis mittels PerioChip® - Erfolgreiche Erhaltungstherapie im parodontalen Behandlungskonzept mit hochkonzentriertem CHX Mona Spatz Wie hätten Sie es denn gerne? Tools für eine passgenaue Patientenansprache Mag. Dominik Flener 11:40 - 12:30 Kommunikation mit Kindern Univ. Prof. Dr. Katrin Bekes 14:00 - 14:40 'HURUDOH%LRðOPXQGZDUXPHUHLQH+HUDXVIRUGHUXQJ bleibt PD Dr. Alexander Welk 14:40 - 15:30 .RQ]HSWHIşUGLHSDURGRQWRORJLVFKH,PSODQWRORJLVFKH Therapie bei Parodontitis Dr. Michael Müller-Kern 16:00 - 16:30 /DVHU/LFKW2]RQ_*XWXQGEHVVHU" Dr. Selma Husejnagic, MSc 16:30 - 17:00 Epigenetik - Wie grüner Tee und Plastik uns und das 3DURGRQWLXP"EHHLQñXVVHQNŌQQHQ Dr. Hady Haririan, MSc - 17:30 Tageszusammenfassung & Verabschiedung New Media & Marketing Konzepte für die Zahnarztpraxis und das Praxis-Team Günter Lichtner Physiotherapeutische Massnahmen für den zahnärztlichen Berufsalltag Wolfgang Kaiser Tageszusammenfassung & Verabschiedung Online-Anmeldung & Anmeldeformulare unter www.paroknowledge.at ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 57 Fortbildung Inland April 2016 Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) 6. Frühjahrssymposium 10 Jahre Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde! 21. bis 23. April 2016 Salzburg, Congress Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner) E-Mail: [email protected] www.fruehjahrssymposium.at 22. bis 24. April 2016 Salzburg, Hotel Crown Plaza, 5020, Rainerstraße 6 - 8 Anmeldung: POS, Frau Pracherstorfer Tel & Fax: + 43 (0)7259 32 0 28 (0DLORϒFHSRV#DRQDW www.posortho.at ZAFI Wien Moderne Diagnostik und Therapie im Frühstadium der Karies (Priv.-Doz. Dr. Alexander Welk) 23. April 2016, 9.00-18.Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW ZAFI Wien Ganzheitliche Parodontitis Therapie Landeszahnärztekammer für Burgenland Seminar für PAss (Dr. Margit Schütze-Gössner) 22. April 2016, 14.00-18.30 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Dentsply GAC Deutschland GmbH Learn & Dine 'HQWDOIRWRJUDH3DVLQ3LQ (Dr. Enrico Pasin, Robert Simon) 22. April 2016, 13.00-18.00 Uhr Elixhausen, Romantic Hotel Gmachl, 5161, Dorfstraße 14 Anmeldung: DENTSPLY GAC Deutschland GmbH Melanie Bressel Tel: + 49 89 540 269 100 E-Mail: [email protected] 3jährige Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz (Kursleitung: Prof. Dr. H. Haider, Dr. A. Steiner) Die 600 theoretischen Unterrichtseinheiten werden auf 3 Ausbildungsjahre aufgeteilt. Der ZAss-Lehrgang Burgenland wird als Kompaktkurs zu jeweils einer Woche in den Monaten April, Juni und September durchgeführt. Kurszeiten 2016: 25. bis 29. April 2016 13. bis 17. Juni 2016 12. bis 16. September 2016 jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr Bad Tatzmannsdorf, BFI Gesundheitsakademie Burgenland, Schloss Jormannsdorf Nr. 1 Detaillierte Information und Anmeldung: Fa. Praxis-Beratung Petra Bischof-Oswald E-Mail: [email protected] bgld.zahnaerztekammer.at/assistenz ÖGZMK OÖ Round Table „Orale Medizin“ ÖGZMK Salzburg Infektionen & Krankheiten im Rahmen der derzeitigen Migrationsbewegung - was ist relevant für die Zahnarztpraxis? (OA Dr. Ninon Taylor, Salzburg) 27. April 2016, 19.00-20.30 Uhr Salzburg, Strubergasse 21/PMU, Hörsaal 2/1. OG, 5020, Hansjörg Wyss-Haus Anmeldung: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORϒFH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Praxismanagementkurs 2016 Teil 7: Betriebswirtschaftliche Grundlagen und steuerliche Aspekte Mag. Wolfgang Leonhart 28. April 2016, 19.00-21.00 Uhr Teil 8: Do‘s and Don‘ts bei der PraxisgrünGXQJ¿QDQ]LHOOH*UXQGODJHQ Erich Czermak Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen DXVGHP(LQVWLHJLQGLHEHUXÀLFKH Selbständigkeit Dr. Marion Grieß 12. Mai 2016, 19.00-21.00 Uhr Teil 9: Praxisübernahme/-übergabe - standespolitische, betriebswirtschaftliche XQG¿QDQ]LHOOH$VSHNWHHUEOLFKH Überlegungen OMR Dr. Gerhard Ratzenberger, Mag. Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig Frank 2. Juni 2016, 19.00-21.00 Uhr Wien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8) Wien, Bank Austria, Oktogon, 1010, Schottengasse 6 - 8 (Teil 9) Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 (0DLORϒFH#]LYDW www.ziv.at „Wechselwirkung Zähne - Kieferhöhle“ (Univ.-Doz. Dr. Johann Beck-Mannagetta) ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit POS-Handels GesmbH Progressive Orthodontic Seminars Kids Ortho - Wechselgebiss - Seminar 2 (Dr. Michael Krennrich) « 58 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 26. April 2016, 19.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7 Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW ZAFI Wien Funktionelle Medizin und Zahnheilkunde Seminarzyklus (Dr. Heinrich Hechenblaickner) 29. und 30. April 2016 « Fortbildung 17. und 18. Juni 2016 7. und 8. Oktober 2016 Freitag, 9.00-18.00 Uhr Samstag, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Hypnose und Kommunikation Mai 2016 Universitätsklinik für MKG-Chirurgie Medizinische Universität Wien AOCMF Symposium - Advances in Orthognathic Surgery Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Parodontitis und Allgemeinerkrankungen - Was bedeutet das für die Behandlung in der Praxis? (Univ.-Prof. Dr. Gabriele Millesi) 5. bis 7. Mai 2016 Wien, Billrothhaus, Gesellschaft der Ärzte in Wien, 1090, Frankgasse 8 Auskunft: http://vienna0516.aocmf.org (Univ.-Ass. Dr. Hady Haririan, MSc) 3. Mai 2016, 18.00-20.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at ÖZÄK-Diplomlehrgang (Ausbildungsleitung: Dr. Allan Krupka) Curriculum in 1190 Wien: 7 Wochenenden, insgesamt 121 ZFP-Punkte Beginn: 11. Dezember 2015 Ende: 6. November 2016 Ort: 1190 Wien Modul A4 Anwendungen der ärztlichen Hypnose I, Kinderhypnose Dr. Allan Krupka, Dipl.-Päd. Sonja Kammerer MSc 29. April 2016, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 30. April 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A5 Trancetechniken, NLP II Dr. Uwe Rudolf 10. Juni 2016, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 11. Juni 2016, 9.00-18.00 Uhr Modul A6 Anwendungen der ärztlichen Hypnose II Dr. Ruth Metten 16. September 2016, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 17. September 2015, 9.00-18.00 Uhr Modul A7 Anwendungen der ärztlichen Hypnose III Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner 4. November 2016, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 5. November 2016, 9.00-18.00 Uhr 6. November 2016, 9.00-18.00 Uhr Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose 1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5 Tel: (01) 317 63 20 www.oegzh.at Inland Universitätsklinik für MKG-Chirurgie Wien in Zusammenarbeit mit MIS Implants Technologies in Austria 1st Contemporary Implantology Course Hands-on-Pracitice on Human Specimens (DDr. Gabriella Dvorak, DDr. Christina Eder-Czembirek, Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz, MD, DDS, PhD Emeka Nkenke, Assoc. Prof. Priv.-Doz. Dr. Dr. PhD Christos Perisanidis, Prim. Priv.-Doz. DDr. Wolfgang Pöschl, DDDr. Astrid Reichwein, Univ.-Prof. DDr. Christian Ulm, ao. Univ.-Prof. DDr. Arne Wagner, Dr. Konstantin Zauza) 5. bis 6. Mai 2016, jeweils 8.00-19.30 Uhr Wien, Anatomy Training Center, Anatomisches Institut Wien, 1090, Währinger Straße 13 Anmeldung: MIS Implants Technologies in Österreich Tel: + 43 699 1323 9866 E-Mail: service@misimplants Dr. Robert Scherngell, MSc Kieferorthopädische Seminarreihe 3 Modul 9: Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und Überreichung der Diplome 6. bis 7. Mai 2016 Extramodul 1: Praxis- und Teammanagement. Wie führe ich eine erfolgreiche Praxis. Patientenbindung, Teammotivation und Teambindung. Was ist das Geheimnis des „Fish“-Prinzips? Termin nach vorheriger Absprache Extramodul 2: KFO Training für Ihre Mitarbeiter/innen (Erstellung der KFO Unterlagen, Durchzeichnen der FR, Brackets, Bänder, Zemente, Einligieren, Vorbereiten zum Kleben, Fotodokumentation etc.) Termin nach vorheriger Absprache Extramodul 3: “Burnout Seminar” Termin nach vorheriger Absprache Die Termine sind zweitägig und in sich abgeschlossen! « ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 59 Fortbildung Inland Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare ÖGZMK OÖ 35. Praktikersamstag in Steyr „Präprothetische Behandlungsmaßnahmen“ (Prof. Dr. med. dent. Nicola Zitzmann, Dr. Wilfried Wolkerstorfer, Univ.-Doz. DDr. Raoul Polansky, Dr. med. dent. Gerd Christiansen, Univ.-Prof. Dr. Adriano Crismani) 7. Mai 2016, 8.00-14.00 Uhr Steyr, Stadtsaal, 4400, Stelzhamerstraße 2a Anmeldung: keine erforderlich, Registrierung vor Ort ÖGZMK Kärnten gemeinsam mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs 16. Kärntner Seensymposium 12. bis 14. Mai 2016 Pörtschach/Wörthersee, Parkhotel Anmeldung: Landeszahnärztekammer für Kärnten Tel: + 43 - (0)5 05 11 - 9020 Frau Brenner E-Mail: [email protected] ZAFI Wien Halitose - Diagnose und Therapie (DDr. Markus Laky) 20. Mai 2016, 10.00-12.Uhr Wien, im Rahmen der WID, Messegelände Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los Angeles, USA) 20. bis 22. Jänner 2017 (3-tägig) Modul 8: “Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle. Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining 10. bis 11. März 2017 Modul 9: Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und Überreichung der Diplome 5. bis 6. Mai 2017 Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare ZAFI Wien Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Moderne Kieferorthopädie: 4XDOLWWXQG(I]LHQ] (Dr. Guido Sampermanns) 22. und 23. Mai 2016 26. und 27. Juni 2016 18. und 19. September 2016 16. und 17. Oktober 2016 20. und 21. November 2016 18. und 19. Dezember 2016 15. und 16. Jänner 2017 19. und 20. Februar 2017 12. und 13. März 2017 SO + MO jeweils 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW Dr. Robert Scherngell, MSc Kieferorthopädische Seminarreihe 4 Landeszahnärztekammer für OÖ Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) Praktischer Intensivworkshop (PIWS 16) Dieser Workshop richtet sich an ausgebildete Prophylaxeassistentinnen mit mehrjähriger Erfahrung! (OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) Wie lange liegt Ihre Ausbildung zur PAss zurück? In diesem Workshop werden zunächst die wichtigsten Aspekte einer optimalen Patientenbehandlung wiederholt. Nach praktischen Übungen am Modell werden am Patienten die Kenntnisse vertieft. Themen: - Befundung, Behandlungsplanung - die supragingivale Instrumentation - Systematik der Instrumentation - Arbeitspositionen - Sonden/Sondierung - maschinelle Belagsentfernung - Zahnreinigung 20. und 21. Mai 2016 jeweils von 8.00-18.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: FAZ - Elke Badegruber-Pfender Tel: 05 05 11 - 4020 E-Mail: [email protected] www.fortbildungsakademie-zahn.at « 60 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Modul 3: Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur, HG, TPA, LLA, Abnehmbare KFO und FKO 27. bis 28. Mai 2016 Modul 4: Extraktionsmechanik Klasse I/II/III 16. bis 17. September 2016 Modul 5: Non Extraktionsmechanik, Klasse I/II/III 28. bis 29. Oktober 2016 Modul 6: Impaktierte Zähne, Verlagerte Zähne, Vertikale und Transversale 9. bis 10. Dezember 2016 « Wer „A“ sagt, sollte vorher „I“ sagen Eselbegegnungen - Führungskompetenz erleben und entwickeln (Petra Eibl-Schober, MSc) 30. Mai bis 1. Juni 2016 Schwanberg, Tabakscheucherhof, Bezirk Deutschlandsberg (Stmk) Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 (0DLORϒFH#]LYDW www.ziv.at Juni 2016 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Bisphosphonat assoziierte Osteonekrose und dentale Implantate (Priv.-Doz. DDr. Arno Wutzl, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Gruber) 1. Juni 2016, 18.00-20.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV www.ziv.at Fortbildung ÖGZMK NÖ 48. Wachauer Frühjahrssymposium „Tradition, Perfektion, neue Generation“ 2. bis 4. Juni 2016 Krems, Steigenberger Hotel & Spa Anmeldung: ÖGZMK NÖ Tel: (0664) 42 48 426 (0DLORHJ]PNQRHRϒFH#NVWSDW ÖGZMK Salzburg mit freundlicher Unterstützung von NWD Österreich/Planmeca Der Zahnarztbesuch entspannt und effektiv für den Patienten und für das zahnärztliche Team Teamkurs in deutscher Sprache (Dr. Herluf Skovsgaard, Dänemark) 3. Juni 2016, 9.00-17.00 Uhr Anif, Hotel Hubertushof, 5081, Alpenstraße 110 Anmeldung unbeding erforderlich: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORϒFH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at ZAFI Wien Endodontie - Gewusst wie! Aufbereitung und Obturation (Dr. Dennis M. Köhrer) 3. Juni 2016, 14.00-20.00 Uhr 4. Juni 2016, 9.00-13.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW Inland ARGE für Geschichte der Zahnheilkunde der ÖGZMK Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) %HQH]NRQ]HUW Pharmakologie zwischen Arzt und Patient 4. Juni 2016, 19.30 Uhr Wien, Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190, Pfarrplatz 3 ZAFI Wien Manuelle Funktionsanalyse des Kauorgans Hands-on-Kurs (Univ.-Prof. Dr. Ales Celar) 4. Juni 2016, 8.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Maßgeschneiderte magistrale Zubereitungen der Zahnheilkunde (Dr. Werner Deutschmann) 9. Juni 2016, 19.00-21.30 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV Tel: (01) 513 37 31 Österreichische Gesellschaft für Parodontologie paroknowledge© 23. Parodontologie Experten Tage Implantologie im Fokus der Parodontologie Hands-on Kurse, Praxis-Workshops und erstmalig auch Lunch-Sessions sowie eigene Youngster-Session bieWHQ7KHPHQZLHGLJLWDOHU:RUNRZ digitale smile design und Marketing & Kommunikationsstrategien 9. bis 11. Juni 2016 Kitzbühel, K3 KitzKongress Auskunft: www.paroknowledge.at (Mag. pharm. Ilona-E. Leitner) ZAFI Wien 7. Juni 2016, 18.00-20.00 Uhr Wien, ZIV-Büro, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 (0DLORϒFH#]LYDW www.ziv.at Tiefenentspannung und Tai chi chuan Seminar für ZahnärztInnen (Prof. Mag. Eva Maria Wiesenthal) 10. und 11. Juni 2016, jeweils von 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZAFI Wien Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde 2016 (Prof. Dr. Jürgen Manhart) 3. und 4. Juni 2016 8. und 9. Juli 2016 16. und 17. September 2016 7. und 8. Oktober 2016 4. und 5. November 2016 2. und 3. Dezember 2016 Freitag jeweils von 14.00-19.00 Uhr Samstag jeweils von 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 61 Fortbildung Inland ZAFI Wien ZAFI Wien ZAFI Wien Endodontie-Intensivkurs Digitale Zahnheilkunde 2016 (Dr. Johannes Reichsthaler) (Univ.-Prof. DDr. Andreas Moritz) Study Club - Die Königsdisziplin in der KFO - Finishing! 10. Juni 2016, 14.00-19.00 Uhr 11. Juni 2016, 9.00-16.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW 17. Juni 2016, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW (Dr. Guido Sampermans) 19. Juni 2016, 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW ZAFI Wien ITI International Team for Implantology ITI Kongress Österreich Innovationen und bewährte Konzepte auf dem Prüfstand (Andrea Albert-Kiszely, Thomas Bernhart, David Cochran, Alexander Gaggl, Nikolaus P. Lang, Martin Lorenzoni, Ulf Meisel, Michael Payer, Ralf Smeets, Sascha Virnik, Ulrike Webersberger, Gernot Wimmer) 10. bis 11. Juni 2016 Wien, InterContinental, 1030, Johannesgasse 28 Anmeldung: Interplan Congress, Meeting & Event Management AG Tel: + 49 (0)89 54 82 34 62 Fax + 49 (0)89 54 82 34 43 E-Mail: [email protected] Curriculum Prophylaxe - Diplomfortbildung Seminar für PAss (Dr. Michael Dieter, Dr. Hardy Hririan, Prof. Dr. Thomas Bernhart, MR Dr. Franz Hastermann, Dr. Knut Hufschmidt, Mag. Ralph Elser, Markus Tschann) 17. Juni 2016 23. September 2016 18. November 2016 17. März 2017 23. Juni 2017 8. September 2017 jeweils von 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Wer „A“ sagt, sollte vorher „I“ sagen Eselbegegnungen - Führungskompetenz erleben und entwickeln (Petra Eibl-Schober, MSc) 22. bis 24. Juni 2016 Schwanberg, Tabakscheucherhof, Bezirk Deutschlandsberg (Stmk) Auskunft: ZIV Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Dentsply GAC Deutschland GmbH Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Patienten (er)kennen in der Zahnarztpraxis (Mag. Hartwig Armin Frank) 15. Juni 2016, 18.00-20.00 Uhr Wien, ZIV-Büro, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Auskunft: ZIV www.ziv.at ZAFI Wien Die mitochondriale Medizin in der Behandlung chronischer Parodontitiden ZAFI Wien Sinusaugmentation (Priv.-Doz. Dr. Michael Weinländer, Univ.-Prof. DDr. Gerald Krennmair, Dr. Axel Mory) 18. Juni 2016, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI ORALE CHIRURGIE MEDIZIN UND RADIOLOGIE Die Kieferhöhlemehr als nur ein Hohlraum? 62 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 (Dr. Dagmar Ibe, Prof. Dietmar Segner) 24. bis 25. Juni 2016 Salzburg, Crowne Plaza Salzburg - The Pitter, 5020, Rainerstraße 6 Anmeldung: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORϒFH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at ARGE für Orale Chirurgie, Medizin und Röntgen der ÖGZMK (OCMR) Die Kieferhöhle - mehr als nur ein Hohlraum? Jahrestagung der OCMR (Dr. Margit Schütze-Gössner) 17. Juni 2016, 14.00-18.30 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW Kieferorthopädie bei Erwachsenen: Grenzfälle - was ist möglich? SAVE THE DATE 16 Wien, 25. Juni 20 Jahrestagung der Anmeldung: [email protected] weitere Infos: www.ocmr.at (Markus Hof, Barbara Kirnbauer, Brigit KnererSchally, Wolfgang Köle, Bernhard Pommer, Michael Pretterklieber, Florian Thalhammer, Georg Watzek, Gerald Wolf) 25. Juni 2016, 8.30-17.00 Uhr Wien, Universitätszahnklinik GmbH, Vorklinik, 1090, Sensengasse 2 a Auskunft: www.ocmr.at Fortbildung Juli 2016 ZAFI Wien 3UR3URSK\OD[HIÌU3URV Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 (0DLORϒFH#]LYDW www.ziv.at (Anette Schmidt) 1. Juli 2016, 14.00-18.00 Uhr 2. Juli 2016, 9.00-13.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW August 2016 Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnheilkunde der ÖGZMK Sommerschool zur Ganzheitsmedizin Landeszahnärztekammer für Burgenland Inland Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Selbstverteidigung (Bettina Kainz) 16. bis 17. September 2016 Wien, ZIV-Büro, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Auskunft: ZIV www.ziv.at PAss-Weiterbildungslehrgang Burgenland (Kursleitung: Prof. Dr. H. Haider, OA DDr. C. Schaudy) Der Bgld. PAss-Kurs zeichnet sich durch die intensive Verbindung von Theorie und Parxis, aber insbesonders durch das 20stündige Einzel-Coaching in der eigenen Ordination der TeilnehmerInnen aus. ab 9. September 2016 bis März 2017 8 Wochenend-Module (Freitag & Samstag) Bad Tatzmannsdorf, BFI Gesundheitsakademie Burgenland, Schloss Jormannsdorf Nr. 1 Detaillierte Information und Anmeldung: Fa. Praxis-Beratung, Petra Bischof-Oswald E-Mail: [email protected] bgld.zahnaerztekammer.at/assistenz Ergänzend zu den „Festspielgesprächen zur Ganzheitsmedizin“ (Prof. Stefan Kopp, DDr. Irmgard Simma, Hanne Marquardt, Dr. Rudolf Gruber, Dr. Gabriele von Gimborn, Prof. Jörg George Birkmayer, u. a.) 3. bis 6. August 2016 Vorarlberg Information und Anmeldung: Univ.-Lektor DDr. Irmgard Simma Tel: + 43 (0) 5574 - 767 52 Fax: + 43 (0) 5574 - 767 52 - 5 E-Mail: [email protected] www.simma.at ÖGZMK Wien Curriculum Implantologie 2016 Österreichischer Zahnärztekongress 2016 Kurs 2: 9. und 10. September 2016 14. und 15. Oktober 2016 18. und 19. November 2016 Freitag jeweils von 14.00-17.00 Uhr Samstag jeweils von 9.00-13.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW September 2016 Wer „A“ sagt, sollte vorher „I“ sagen Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) (KR Helmut Mojescick) Eselbegegnungen - Führungskompetenz erleben und entwickeln 14. September 2016, 18.00-19.30 Uhr Wien, ZIV-Büro, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Auskunft: ZIV www.ziv.at (Petra Eibl-Schober, MSc) Zahnheil-Kunst Vom Misserfolg zum Erfolg 22. bis 24. September 2016 Wien, Kongresszentrum Hofburg Anmeldung: www.oezk2016.at ZAFI Wien Von der Uni bis zur Ordi - ein Leitfaden durch den Versicherungs-, Finanzund Steuerdschungel Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) 7. bis 9. September 2016 oder 9. bis 11. September 2016 Schwanberg, Tabakscheucherhof, Bezirk Deutschlandsberg (Stmk) ZAFI Wien Curriculum Implantologie II (Univ.-Doz. DDr. Orhun Dörtbudak) 23. September 2016 16. Dezember 2016 jeweils von 14.00-18.00 Uhr Modul 4: 13. und 14. Mai 2017 Human Cadaver Kurs am Anatomischen Institut Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW « ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 63 Fortbildung Inland Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für Wien ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV) Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte Mit Herz und Hirn: Eine ganzheitliche Betrachtung der Erkrankungen der Wirbelsäule (MR Dr. Franz Hastermann) 29. September 2016, 18.00-21.30 Uhr Wien, ZAFI, 1060, Gumpendorfer Straße 83/4. Stock Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 (0DLORϒFH#]LYDW www.ziv.at Dr. Robert Scherngell, MSc KFO-Update Seminar „Interzeptivbehandlung Erwachsenenbehandlung gekonnte Präsentation Ihrer Fälle“. 3-Tagesseminar für ZahnärztInnen 30. September bis 2. Oktober 2016 KFO Assistentinnenseminar 2-Tagesseminar für kieferorthopädische Assistentinnen 30. September bis 1. Oktober 2016 Stegersbach Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic) E-Mail: [email protected] (Dr. med. Astrid Takacs-Tolnai, Dr. Petra Gürtner) 7. bis 8. Oktober 2016 Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV Tel: (01) 513 37 31 ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Erste Hilfe für den Ordinationsnotfall (Dr. Herbert Sponring) 14. Oktober 2016, 17.30-20.00 Uhr Wien, ÖGZH Seminarraum im Hotel am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404 Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose 1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5 Tel: (01) 317 63 20 Fax: (01) 315 16 35 www.oegzh.at ÖGZMK NÖ ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Zum Umgang mit dem „schwierigen Patienten“ (Dr. Horst Freigang, Dr. Gerhard Schütz) 15. bis 16. Oktober 2016, jeweils 9.30-17.00 Uhr Wien, ÖGZH Seminarraum im Hotel am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404 Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft Tel: (01) 317 63 20 www.oegzh.at Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) Kinderzahnheilkunde 9. Kompaktkurs 2016/2017 Block 1: 19. bis 22. Oktober 2016 :LHQ=D¿ Block 2: 18. bis 21. Jänner 2017 Salzburg, Medicent Block 3: 29. März bis 1. April 2017 Salzburg, Medicent Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: + 43 - 660 - 429 48 2 www.kinderzahnmedizin.at Herbstsymposium „Aus der Praxis für die Praxis“ Oktober 2016 ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Leibetseder Dentalwarenhandel GmbH Ex NonEx in der KFO Behandlung (Dr. Wolfgang Gruber, Priv.-Doz. DDr. Arno Wutzl) 14. bis 15. Oktober 2016 St. Pölten, Cityhotel Design & Classic, 3100, Völklplatz 1 Anmeldung: ÖGZMK NÖ, Frau Eder Tel: + 43 (0)664 42 48 426 (0DLORHJ]PNQRHRϒFH#NVWSDW (Dr. Habersack, Univ.-Prof. Dr. Hasund) 6. bis 8. Oktober 2016 Saalfelden, Hotel Gut Brandlhof, 5760, Hohlwegen 4 Anmeldung: Leibetseder Tel: + 43 (0)7235 63 993 (0DLORϒFH#GHQWDOGRUQLQJHUDW www.dental-leibetseder.at www.viking-orthodontics.com 64 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 ÖGZMK OÖ Röntgeneinstelltechniken für ZAss Digitale und konventionelle Röntgentechnik (Dr. Josef Hehenberger) 15. Oktober 2016, 9.00-15.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7 Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW ARGE Ganzheitliche Zahnheilkunde im Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV) Physioenergetik 3-teilige Kursserie (OMR Dr. Eva-Maria Höller) Teil 1: 21. bis 22. Oktober 2016 Teil 2: 11. bis 12. November 2016 Teil 3: 2017 Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV www.ziv.at Fortbildung November 2016 ÖGZMK OÖ Paro Update Teamkurs 2016 Inland Dezember 2016 Was gilt? Was kommt? (Prof. Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg) ÖGZMK Burgenland gemeinsamt mit der Landeszahnärztekammer für Burgenland 37. Burgenländische Herbsttagung „ZUKUNFT-ZAHN - Spezialgebiete im Fokus“ 10. bis 12. November 2016 Rust, Seehotel Informationen: www.zukunft-zahn.at ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit GC Austria GmbH Front- und Seitenzahnästhetik mit Komposit - ein System für die Praxis Hands on Workshop (Dr. Philipp Kober) 11. November 2016, 13.00-18.30 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7 Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW Landeszahnärztekammer für NÖ/NÖFA Ordinationsgründungsund -schließungsseminar 12. November 2016, 9.00 Uhr St. Pölten, Austria Trend Hotel Metropol, 3100, Schillerplatz 2 Anmeldung: LZÄK für NÖ/NÖFA, Verena Prirschl E-Mail: [email protected] ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Kinderbehandlung - „Wie es geht, wenn nichts mehr geht“ (Dr. Allan Krupka) 12. bis 13. November 2016, jeweils 9.30-17.00 Uhr Wien, ÖGZH Seminarraum im Hotel am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404 Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH www.oegzh.at 18. November 2016, 15.00-19.00 Uhr 19. November 2016, 9.00-15.00 Uhr Linz, Hörsaal im UKh-Linz, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7 Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) ÖGK-Lachgaskurs Österreichische Gesellschaft für Endodontie (ÖGEndo) 4. Internationaler Kongress der ÖGEndo Endodontie - Fakten und Fantasie (Dr. Matthias Holly, DDr. Johannes Klimscha, beide Wien) 1. bis 3. Dezember 2016 Wien, Palais Ferstel Auskunft: Ärztezentrale med.info 1014 Wien, Helferstorferstraße 4 Tel: (01) 531 16 - 23 oder - 48 Dw. www.endocongress.at/vienna2016 www.oegendo.at gemäß CED Richtlinien (Dr. Jacqueline Esch, Dr. Christel Forster, Dr. Frank Mathers, Dr. Nicola Meißner) 18. bis 19. November 2016 FR 10.00-18.30 Uhr SA 9.00-17.00 Uhr Salzburg, Medicent, 5020, Innsbrucker Bundesstraße 35 Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: + 43 - 660 - 429 48 29 (Frau Perner) (0DLORϒFH#NLQGHU]DKQPHGL]LQDW www.kinderzahnmedizin.at Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer für OÖ Weiterbildung zur PAss H-16 ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Das Enneagramm - Die neun Seiten/Lichter der Seele (Prof. Dr. Johannes Ott) 11. bis 12. Dezember 2016, jeweils 10.00-17.00 Uhr Wien, ÖGZH Seminarraum im Hotel am Kahlenberg, 1190, Josefsdorf 3, Top 404 Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose 1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5 Tel: (01) 317 63 20 Fax: (01) 315 16 35 www.oegzh.at Intensivseminar als Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin - für ausgebildete Zahnärztliche AssistentInnen mit 2-jähriger Berufserfahrung Juni 2017 (OMR Dr. Hans Schrangl, MR Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) Teil 1: 21. bis 25. November 2016 28. November bis 2. Dezember 2016 Teil 2: 15. bis 19. Mai 2017 jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: FAZ - Elke Badegruber-Pfender Tel: 05 05 11 - 4020 E-Mail: [email protected] www.fortbildungsakademie-zahn.at Dr. Robert Scherngell, MSc 3-Tagesseminar für Zahnärzte und Kieferorthopäden „Common sense mechanics in everyday Orthodontics“ Thomas F. Mulligan D.D.S., M.S.D., Phönix Arizona, USA 23. bis 25. Juni 2017 Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 65 Fortbildung Ausland Deutschland 23. Zahnärzte-Sommerkongress 23. bis 27. Mai 2016 Usedom, Maritim Hotel Kaiserhof in Heringsdorf Information: www.fvdz.de Curriculum Endodontie 2016 in Zusammenarbeit mit der University of Pennsylvania/USA 9. bis 11. Juni 2016 (D) 15. bis 17. September 2016 (D) 10. bis 12. November 2016 (USA) 18. bis 19. November 2016 (D) München, Memmingen, Philadelphia/USA Information: www.tec2-endo.de 37. Internationale Dental-Schau Italien 19. Internationales Frühjahrs-Seminar World Health Professions Regulation Conference 2016 29. April bis 1. Mai 2016 Meran, Kurhaus Information: www.vtz.at 15. bis 15. Mai 2016 Genf, Crowne Plaza Hotel Information: www.whpa.org/whpcr2016 Expodental Meeting Spanien 19. bis 21. Mai 2016 Rimini Information: www.unidi.it 14th Euro Congress on Dental and Oral Health 24. bis 26. Oktober 2016 Rom, Holiday Inn Aurelia Information: www.www.emedevents.com 21. bis 25. März 2017 Köln, Messe Information: www.ids-cologne.de Litauen Hongkong 5 Congress of the European Society of Micoroskope Dentistry th 21. bis 23. April 2016 Vilnius Information: www.esmd.info 38th$VLD3DFLF'HQWDO Congress (APDC) 17. bis 19. Juni 2016 Hongkong, Convention and Exhibition Centre Information: www.apdc2016.org Iran 56th Exhibition and Congress for Iranian Dental Association (EXCIDA 56) in conjunction with 1st FDI Persian Regional Congress 17. bis 20. Mai 2016 Teheran Information: www.excida.ir 66 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Schweiz Polen FDI-Jahresweltkongress der Zahnärzte 7. bis 10. September 2016 Poznan Information: www.fdiworldental.org MIS 360° Implantology Global Conference 26. bis 29. Mai 2016 Barcelona, Centre de Conventions Internacional de Barcelona Information: www.mis-implants.com Türkei International Conference on Oral and Maxillofacial Surgery 31. Oktober bis 1. November 2016 Istanbul Information: http://oral-maxillofacialsurgery.conferenceseries.com/ USA Modern BIOprogressive Orthodontics Module 2: New Frontier (Contemporary Approach of Class I, II, III) 1. bis 10. Juni 2016 Chicago, Department of Orthodontics, University of Illinois at Chicago Information: web.bioprogressive.org America‘s Dental Meeting 2016 20. bis 24. Oktober 2016 Denver, Colorado Convention Center Information: www.ada.org/meeting Fortbildung Ausland 19.. In nterrna ationale es Früh hjahrrs - Se eminar arr Meran M Wissen. Kompetenz. Erfolg. 29.. Ap pril - 01 1. Ma ai 20 016 Kurhau aus us Meran $OHãýHODUgVWHUUHLFK Craniomandibuläre Dysfunktion - Okklusion - Orthodontie (QULFR&RJRXQG5REHUWR7XUULQL,WDOLHQ Dental bleaching: materials and methods for the success 6WHIDQ+LFNOLQ6FKZHL] Implantatplanung und chirurgische Aspekte in der ästhetischen Zone Weichgewebekonditionierung, Abutmentauswahl und prothetisches Vorgehen step by step 3DXO*-RVW%ULQNPDQQ'HXWVFKODQG Kampf der Karies – weg mit den weißen Flecken: Individualprophylaxe während einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung Kieferorthopädischer Lückenschluss vs. Implantation =YL0HW]JHU,VUDHO The Self-Adjusting File (SAF) System: A new concept of 3D minimally invasive preparation of root canals The Self-Adjusting File (SAF) System: The gate to safe, yet effective irrigation and obturation of oval root canals .RQUDG0H\HQEHUJ6FKZHL] Der Aufbau devitaler Frontzähne Rekonstruktion des Seitenzahnbereichs mittels Implantaten: Aktuelle Konzepte zur Minimierung von Komplikationen (QULFR6WHJHU,WDOLHQ Digitales für die Praxis +XEHUWXVYDQ:DHV6FKZHL] Kariöse Milchzähne erhalten oder Mut zur Lücke? Frontzahntrauma bei Kindern: Maßnahmen zur Zahnerhaltung AssistentInnenprogramm &RULQQD%UXFNPDQQgVWHUUHLFK Ernährung in der Prophylaxe; Periimplantitis, was geht mich das an? 3HWUD1DWWHUgVWHUUHLFK Kochrezepte zur Behandlung von Gingivitis und Parodontitis; Update zum Pulverstrahlen &RUQHOLD%HUQKDUGWgVWHUUHLFK Tipps und Tricks zur Mundhygiene während der KFO; Patientenmotivation 'HQWDODXVVWHOOXQJXQG:RUNVKRSV VTZ, Ina Gstrein, Anichstraße 35, A - 6020 Innsbruck ZZZYW]DW ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 67 7HOONL]DYW]RI¿FH#WLURONOLQLNHQDW Diverses Kleinanzeigen In eigener Sache: hEHU&KLϑUHDQ]HLJHQNDQQWHOHIRQLVFKNHLQH$XVNXQIWHUWHLOWZHUGHQ6LHZHUGHQHUVXFKWVLFKPLWGHU5HGDNWLRQGHU Österreichischen Zahnärzte-Zeitung, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Fax + 43 - (0) 5 05 11 - 1167 oder E-Mail: [email protected] schriftlich LQ9HUELQGXQJ]XVHW]HQ)UDOOH$QJDEHQLQGHQYHU|ϑHQWOLFKWHQ,QVHUDWHQVLQGGLH$XIWUDJJHEHUYHUDQWwortlich und haften auch hiefür, da es sich vielfach um Angaben handelt, die von der Redaktion nicht überprüft werden können. Diverses 3 gebrauchte zahnärztliche Einheiten (Siemens E3), Panorama-Röntgen mit Fernröntgen, USM Haller - Rezeptionsmöbel sowie zahnärztliche Instrumente und div. Kleingeräte wegen 3UD[LVDXÀ|VXQJVHKUJQVWLJDE]XJHEHQ Tel. (02622) 255 30 (Mo. - Mi., 08:00 - 16:00 Uhr) 3 OMS Einheiten Linea 90, Stuhl Moon inkl. Lampen u. Hocker, Dürr Kompressor Duo, Absaugmotor, W & H Techniktisch, Lötschweißgerät Odontoweld, diverse Kleingeräte und komplettes Werkzeug, Röntgensessel Jörg u. Sohn zu verkaufen. Bei Interesse maile ich Liste und Fotos. E-Mail: [email protected] Praxis(ver)kauf & -vermietung KLAGENFURT Nachfolger(in) gesucht Zahnarztordination aus gesundheitlichen Gründen per sofort abzugeben. 162 m², modernes Design, Klimaanlage, Alarmanlage, 3 Behandlungsräume, barrierefrei, Mietobjekt, bis 31. 12. 2015 alle Kassen. Tel. (0650) 44 35 835 oder [email protected] Wien, 8. Bezirk Suche NachfolgerIn für meine Zahnarztpraxis mit großem Patientenstock wegen geplanter Pensionierung ab Sommer 2016. Derzeit alle Kassen, Mietobjekt, 3 Behandlungsräume, Kleinbildröntgen und OPG, siehe Homepage unter www.drmbauer.at Tel. (01) 406 14 45 68 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 3/2016 Vergebe Zahnarzt-Ordinationsräume in Wien für Niederlassung als Wahlarzt und für ständige Vertretungstätigkeit. Nähere Info unter Tel. (0664) 103 23 49 Moderne Wahlarztpraxis im Zentrum von Wiener Neustadt zu vermieten. Tel. (0664) 21 07 302 Suche Nachfolger für meine kieferorthopädische Ordination, Nähe Zell am See. Tel. (0664) 43 24 733 Wien: Zahnärztliche Ordination in Top-Lage, Nähe Zentrum, zu verkaufen. Tel. (01) 581 88 55 Kostenteilung statt Einzelkampf - Ordinationsgemeinschaft Wien 3UR¿WLHUHQ6LHYRQGHQ9RUWHLOHQHLQHU2UGLQDWLRQVJHPHLQVFKDIW an einem vorzüglichen, sehr gut erreichbaren Standort in Wien. 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SALZBURG-STADT Zahnarztordination wegen Pensionierung ab sofort günstig abzugeben. Großer Anteil an Privatpatienten, Wahlarzt für GKK. Mietobjekt, 3 Behandlungseinheiten, eigener Röntgenraum (Panorama, Einzelbild), Tiefgarage mit 3 Stellplätzen, Toplage, hervorragende Infrastruktur. Zuschriften unter „3/2016“ an die Redaktion. Tel. (04242) 255 95. Zahnärztliche Ordination in Graz wegen Pensionierung abzugeben. Jobsharing, Wahlarzt oder Sofortübernahme. Tel. (0676) 555 80 80. Einladung zum 29. Benefizkonzert der Arbeitsgemeinschaft für Geschichte der Zahnheilkunde der ÖGZMK am Samstag, 4. Juni 2016, um 19.30 Uhr im Beethovensaal der Pfarre Heiligenstadt, 1190 Wien, Pfarrplatz 3 In diesem Konzert musizieren Zahnärzte und Dentisten mit Freunden. Für eine Spende ab 15,- Euro pro Besucher wären wir sehr dankbar. Sie unterstützen damit die weitere Gestaltung unseres Museums Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, KtoNr.: 4.516 449, BLZ: 32000 IBAN: AT19 3200 0000 0451 6449, BIC: RLNWATWW) MR DDr. Johannes KIRCHNER Kustos des Zahnärztlichen Museums Wien ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 69 Diverses Gute Chance mit langfristiger Perspektive! Kleinanzeigen O KF ER IT RE bor für Wir, etablierte Privatpraxisgemeinschaft in Kitzbühel, Tirol, www.zahn-kitz.at suchen ab ca. 2017 eine/n ie hla päd Fac rortho fe Kie fachlich amibitonierte/n Zahnärztin/Zahnarzt G. u. H. Reiter Ges.m.b.H. zur Verstärkung unseres professionellen Teams. Ein Teileinstieg ist möglich. Langfristig ist eine Kapitalbeteiligung erwünscht, nicht zwingend. Steigenteschgasse 13 1220 Wien Tel. (01) 20 30 230 Wir bieten das gesamte Spektrum der modernen prophylaxe-orientierten Zahnmedizin inkl. Chirurgie. Voraussetzung: ca. 4 Jahre Berufserfahrung, gute Allrounderfähigkeiten, weitere Schwerpunkte wünschenswert. 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SODQXQJBIHUWLJXQJ GHUNRPSOHWWDXVVWDWWHUIU,KUHSUD[LV 6WDXGLQJHU*PE+,6WH\U,'XNDUWVWU,7HO,ZZZVWDXGLQJHUDW,WLVFKOHUHL#VWDXGLQJHUDW ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 71 Diverses Kleinanzeigen Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sucht für das Zahnambulatorium Innsbruck ab sofort Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sucht für das Zahnambulatorium Feldkirch ab sofort eine/n Zahnarzt/Zahnärztin eine/n Zahnarzt/Zahnärztin Beschäftigungsausmaß: 36 Stunden Beschäftigungsausmaß: 36 Stunden Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für Sozialversicherungsträger (DO.B), eingestuft B3/01, € 4.689,20 brutto Vollzeit (höhere Endeinstufung nach Anrechnung der vorliegenden Vordienstzeiten möglich). Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für Sozialversicherungsträger (DO.B), eingestuft B3/01, € 4.689,20 brutto Vollzeit (höhere Endeinstufung nach Anrechnung der vorliegenden Vordienstzeiten möglich). Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau z. H. Frau Margit Kogler 8010 Graz, Lessingstraße 20 E-Mail: [email protected] Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau z. H. Frau Margit Kogler 8010 Graz, Lessingstraße 20 E-Mail: [email protected] Einfühlsame und verantwortungsbewusste Zahnärztin mit deutscher Approbation und 2 Jahren BE sucht ab September Jobsharing oder Vertretungsmöglichkeit im Raum Salzburg. [email protected] Jobsharing-Partner für kieferorthopädische Praxis in Innsbruck gesucht. § 2-Kassenvertrag vorhanden. An eine spätere Übernahme ist gedacht. Zuschriften unter E-Mail [email protected] Biete einer Kieferorthopädin/einem Kieferorthopäden nach dem Umzug in meine neue Praxis (4 Stühle, zahnärztlicher Kassenvertrag) im Süden von Wien die Möglichkeit einer langfristigen Kooperation im Sinne einer Praxisgemeinschaft. Kontaktaufnahme unter Tel. 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Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an 5020 Salzburg, Faberstraße 2A, 'LUHNWLRQ, oder per e-mail: [email protected] $XVNQIWH Tel. 05 04 05 - 27011 Kleinanzeigen Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, der größte soziale Krankenversicherungsträger in der Steiermark, sucht für ihr Zahnambulatorium im Fachärztezentrum Graz eine/einen Zahnärztin/Zahnarzt auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis Aufgaben: für alle diagnostischen x Verantwortlichkeit therapeutischen Maßnahmen in der Ordination x Durchführung kieferorthopädischer Behandlungen x Qualitätssicherung entsprechend dem aktuellen medizinischen Standard (inkl. Hygiene) und zahn- Fachliche und persönliche Voraussetzungen: x Abgeschlossenes Studium der Zahnheilkunde x Vorliegen der gem. § 25 (1) des Gesamtvertrages Kieferorthopädie f. Leistungen iVm § 153a ASVG (KFO-GV) geforderten Ausbildungen und Erfahrungen x Strahlenschutzausbildung x Zahnmedizinische Kompetenz bezüglich aller angebotenen zahnmedizinischen Leistungen x Ausgeprägte Team-, Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten Das Mindestentgelt richtet sich nach der DO.B und beträgt bei Vollarbeitszeit brutto EUR 66.374,76 pro Jahr. Bei Vorliegen entsprechender Qualifikation sowie anrechenbarer Vordienstzeiten wird eine Überzahlung geboten. Die Danube Private University sucht einen/eine Kieferorthopäden/Kieferorthopädin ĨƺƌĚŝĞ&ƵŶŬƟŽŶĞŝŶĞƐͬĞŝŶĞƌKďĞƌĂƌnjƚĞƐͬKďĞƌćƌnjƟŶ Was wir erwarten: • ďŐĞƐĐŚůŽƐƐĞŶĞƵŶĚŝŶPƐƚĞƌƌĞŝĐŚĂŶĞƌŬĂŶŶƚĞƵƐďŝůĚƵŶŐ ;ďĞǀŽƌnjƵŐƚǁĞƌĚĞŶĞǁĞƌďƵŶŐĞŶǀŽŶD^ĐŽĚĞƌ/ŶŚĂďĞƌ ĚĞƐƵƐƚƌŝĂŶŽĂƌĚƐŽĨKƌƚŚŽĚŽŶƟĐͿ͘ • ŵƉĂƚŚŝĞƵŶĚ&ƌĞƵĚĞĂŶĚĞƌƌďĞŝƚĂŵDĞŶƐĐŚĞŶ͘ Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 11.05.2016 an: Steiermärkische Gebietskrankenkasse Personalabteilung, z.H. Herrn Dr. Johannes Hansmann Josef-Pongratz-Platz 1, 8010 Graz Tel: 0316/8035-1381 E-Mail: [email protected] KASSENORDINATION IN 1090 WIEN SUCHT ... Was wir bieten: • ŶŐĞŶĞŚŵĞƐĞƚƌŝĞďƐŬůŝŵĂ • ^LJƐƚĞŵĂƟƐĐŚĞDƂŐůŝĐŚŬĞŝƚnjƵƌtĞŝƚĞƌďŝůĚƵŶŐ • DŽĚĞƌŶƐƚĞƐƌďĞŝƚƐƵŵĨĞůĚ ... eine junge, dynamische Zahnärztin oder einen jungen, dynamischen Zahnarzt für eine Kassenordination in absoluter Bestlage. ĂƐ:ĂŚƌĞƐďƌƵƩŽŐĞŚĂůƚďĞƚƌćŐƚůƚ͘<ŽůůĞŬƟǀǀĞƌƚƌĂŐƉƌŝǀ͘ŝůĚƵŶŐƐĞŝŶƌŝĐŚƚƵŶŐĞŶϳϮ͘ϬϬϬhZ͘ Nach einer Vertretungsphase wird ein Jobsharing für mehrere Jahre mit anschließender Übergabe der Ordination angestrebt. ƵƐĨƺŚƌůŝĐŚĞƐĐŚƌŝŌůŝĐŚĞĞǁĞƌďƵŶŐĞŶƌŝĐŚƚĞŶ^ŝĞďŝƩĞĂŶĚĞŶ ćƌnjƚůŝĐŚĞŶ>ĞŝƚĞƌĚĞƐĂŚŶĂŵďƵůĂƚŽƌŝƵŵƐ͗ ,ĞƌƌŶWƌŝŵ͘DĞĚZ͘ƌ͘^ǀĞŶKƌĞĐŚŽǀƐŬLJ nj͘,͘&ƌĂƵ^ĂďƌŝŶĂƵƌŐƐƚĂůůĞƌ ϯϱϬϬ<ƌĞŵƐͲ^ƚĞŝŶ͕^ƚĞŝŶĞƌ>ĂŶĚƐƚƌĂƘĞϭϮϰ [email protected] Wenn Sie an der Mitgestaltung unserer Ordination zu den genannten Rahmenbedingungen interessiert sind, melden Sie sich bitte direkt bei unserem %HUDWHU+DUDOG.XWWQHU6WHLJÀXJ&RQVXOWLQJ KDUDOGNXWWQHU#VWHLJÀXJDW ÖZZ 3/2016 I www.zahnaerztekammer.at 73 un se re B ak eac tu ht el en le n Sie An ge bo te !* Jetzt auch als Flow E X Z LE NTE EL E KEIN RE E M O MON B I O L I T Ä T E N C H I S S S A K L K O I B M P AT I DIE ERSTE KERAMIK ZUM FÜLLEN Admira Fusion • Das weltweit erste rein keramisch basierte Füllungsmaterial • Niedrigste Polymerisationsschrumpfung (1,25 Vol.-%) und besonders niedriger Schrumpfungsstress** • Inert, somit hoch biokompatibel und extrem farbstabil • Für höchste Ansprüche im Front- und Seitenzahnbereich •*GTXQTTCIGPFGU*CPFNKPIGKPHCEJG*QEJINCP\RQNKVWTUQYKGJQJG1DGTƃÀEJGPJÀTVG garantieren erstklassige Langzeit-Resultate • Mit allen konventionellen Bondings kompatibel * Alle aktuellen Angebote finden Sie unter www.voco.de oder sprechen Sie bitte Ihren VOCO-Außendienstmitarbeiter an. ** im Vergleich zu herkömmlichen Füllungscomposites VOCO GmbH · Anton-Flettner-Straße 1-3 · 27472 Cuxhaven · Deutschland · Tel. 04721-719-1111 · www.voco.de