Ausgabe 06/11 - Amt am Stettiner Haff

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Ausgabe 06/11 - Amt am Stettiner Haff
Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes
Am Stettiner Haff
mit den Gemeinden
Stadt Eggesin mit dem Ortsteil Hoppenwalde, Ahlbeck, Altwarp, Grambin,
Hintersee, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs, Luckow - Rieth, Meiersberg,
Mönkebude, Torgelow-Holländerei, Vogelsang-Warsin
- kostenlos / monatlich Jahrgang 7
ISSN 1860 - 2738
Dienstag, den 14.06.2011
Nummer 6
„Am Stettiner Haff“
- 2 -
Nr. 06/11
Nr. 11/06
-3-
„Am Stettiner Haff“
Strandfest Mönkebude
Freitag, 1. Juli
20.30 Uhr
21:00 Uhr
21:00 Uhr
Lampionumzug Fanfarenzug Eggesin
Knüppelkuchenbacken (Seglerverein)
Schlagerpartynacht
08:00 Uhr
10:00 Uhr
13:00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
15.00 Uhr
15:45 Uhr
17.00 Uhr
17.30 Uhr
18.30 Uhr
19:30 Uhr
20:30 Uhr
Steuermannsbesprechung Haffregatta
Preisskat im Festzelt
Fahrten mit dem Traditionsfeuerwehr
Angelzielwurf mit dem Anglerverein
Modenschau mit dem Modehaus Weber
Mönkebuder Musikanten
Kinderprogramm Kita „Haffknirpse“
Neptuntaufe
„Krokodil entlaufen“ Puppenbühne Pasewalk
Sponsorendanksagung
Siegerehrung Haffregatta
Mönkebuder Strandparty mit DJ Ulf
Eintritt: frei
Samstag, 2. Juli
Sonntag, 3. Juli
09:30 Uhr
10:00 Uhr
12:00 Uhr
bis 15:00 Uhr
15.00 Uhr
15:30 Uhr
16.30 Uhr
Freitag, 15. Juli
19.30
0 Uhr
20.00 Uhr
20.15 Uhr
20.30
0 Uhr
Eröffnung Schalmeinkapelle Altwarp
Eröffnungsansprache des Bürgermeisters
Beginn Disko
Anzünden des Lagerfeuers/ Knüppelkuchen
21.00 Uhr Aufführung des Dorfklubs
Vogelsang-Warsin
23.00
.00 Uhr Exotic-Show
Sonnabend, 16. Juli
10.00 Uhr
hr Volleyball Turnier 2011
14.30 Uhr Neptunfest
15.00 Uhr Stefan Fischer der Tenor
15.00 Uhr Ausschießen des Schützenpokals 2011
15.45 Uhr Helene Fischer Double
16.30
0 Uhr Arkordeon Orchester Eggesin
Volleyballturnier
Zeltgottesdienst
Essen aus der Gulaschkanone, Grillstand
Tag zum Ja(hr) der Taufe
nähere Informationen siehe Seite 29
Programm Musikschule Ueckermünde
„Tanzen mit den Kids“ (Bee Free)
Kinderprogramm mit Clown Klecks
20.00 Uhr Siegerehrungen
Die Super-Strandparty mit DJ Micha
21.00 Uhr Höhepunkt des Abends mit der
Gombay Dance Band
„Am Stettiner Haff“
-4-
Nr. 11/06
Gratulation
in Eggesin
am 14.06. zum 77. Geburtstag Frau Radloff, Renate
am 14.06. zum 74. Geburtstag Frau Weinmann, Erna
am 16.06. zum 83. Geburtstag Frau Bahlmann, Else
am 16.06. zum 72. Geburtstag Frau Böcker, Gundula
am 16.06. zum 77. Geburtstag Herr Hoffmann, Horst
am 16.06. zum 87. Geburtstag Frau Schwenke, Marta
am 17.06. zum 79. Geburtstag Frau Rehaag, Edelgard
am 17.06. zum 78. Geburtstag Herr Topp, Hans-Joachim
am 18.06. zum 72. Geburtstag Frau Abraham, Elke
am 19.06. zum 70. Geburtstag Herr Haase, Horst
am 19.06. zum 75. Geburtstag Herr Petzelt, Paul
am 20.06. zum 72. Geburtstag Herr Legat, Paul
am 20.06. zum 76. Geburtstag Frau Mahnke, Brigitte
am 20.06. zum 73. Geburtstag Frau Mans, Rosemarie
am 21.06. zum 83. Geburtstag Herr Grensing, Reinhard
am 21.06. zum 74. Geburtstag Frau Schubert, Renate
am 22.06. zum 83. Geburtstag Herr Dähn, Alfred
am 22.06. zum 74. Geburtstag Frau Just, Stephania
am 22.06. zum 81. Geburtstag Herr Laufer, Paul
am 22.06. zum 75. Geburtstag Herr Rasch, Manfred
am 24.06. zum 76. Geburtstag Frau Senkbeil, Hannchen
am 25.06. zum 77. Geburtstag Herr Wriedt, Hans
am 26.06. zum 80. Geburtstag Frau Bergmann, Helga
am 26.06. zum 81. Geburtstag Herr Püschel, Heinz
am 26.06. zum 75. Geburtstag Frau Wriedt, Irmgard
am 27.06. zum 78. Geburtstag Herr Gall, Manfred
am 28.06. zum 71. Geburtstag Frau Heine, Renate
am 28.06. zum 83. Geburtstag Frau Jacobs, Margot
am 28.06. zum 75. Geburtstag Frau Lange, Christa
am 29.06. zum 79. Geburtstag Herr Fiebig, Hans
am 29.06. zum 78. Geburtstag Frau Hager, Edith
am 29.06. zum 81. Geburtstag Frau Prade, Elli
am 30.06. zum 83. Geburtstag Frau Peters, Ilse
am 30.06. zum 77. Geburtstag Herr Zoch, Rudolf
am 01.07. zum 82. Geburtstag Frau Ganschow, Liebtraut
am 01.07. zum 79. Geburtstag Herr Klose, Herbert
am 01.07. zum 73. Geburtstag Frau Lenz, Renate
am 02.07. zum 72. Geburtstag Herr Preußer, Horst
am 02.07. zum 80. Geburtstag Frau Schaaf, Brunhilde
am 03.07. zum 73. Geburtstag Frau Lampe, Rita
am 03.07. zum 77. Geburtstag Frau Schmitz, Margarete
am 04.07. zum 72. Geburtstag Herr Ballentin, Heinz
am 04.07. zum 75. Geburtstag Herr Brummund, Gerhard
am 04.07. zum 75. Geburtstag Herr Kasel, Alfred
am 04.07. zum 72. Geburtstag Frau Kreft, Ruth
am 05.07. zum 73. Geburtstag Herr Roßfeldt, Dieter
am 05.07. zum 70. Geburtstag Frau Urban, Ursula
am 05.07. zum 70. Geburtstag Herr Wetzel, Erhard
am 05.07. zum 76. Geburtstag Frau Wustmann, Hannelore
am 07.07. zum 75. Geburtstag Herr Müller, Heinz
am 07.07. zum 89. Geburtstag Frau Philippen, Margarete
am 09.07. zum 81. Geburtstag Herr Grap, Hans
am 09.07. zum 75. Geburtstag Frau Haase, Edith
am 09.07. zum 70. Geburtstag Herr Meikies, Kurt
am 09.07. zum 70. Geburtstag Frau Schneider, Ingrid
am 10.07. zum 70. Geburtstag Frau Kadow, Helga
am 10.07. zum 83. Geburtstag Frau Schneider, Ruth
am 10.07. zum 75. Geburtstag Herr Tomaschko, Kurt
am 11.07. zum 74. Geburtstag Frau Bastian, Brigitte
am 11.07. zum 74. Geburtstag Frau Biendarra, Anni
am 11.07. zum 72. Geburtstag Frau Köster, Renate
am 11.07. zum 89. Geburtstag Herr Krüger, Hermann
in: Eggesin OT Hoppenwalde
am 28.06. zum 83. Geburtstag Frau Sommer, Dorothea
am 02.07. zum 81. Geburtstag Frau Bleidorn, Maria
am 06.07. zum 74. Geburtstag Herr Petzel, Willi
Herzliche Gratulation
für folgende Jubilare
Frau Ursula Haupt
am 19.05.2011 zum 80. Geburtstag
Eheleute Röhl am 20.05.2011
zur Goldenen Hochzeit
Frau Dora Lackner
am 25.05.2011 zum 80. Geburtstag
Eheleute Fuhrmann am 19.05.2011
zur Goldenen Hochzeit
Frau Erika Nehls
am 29.05.2011 zum 85. Geburtstag
Eheleute Knop am 29.05.2011
zur Goldenen Hochzeit
Nr. 11/06
-5-
„Am Stettiner Haff“
Gratulation
in Ahlbeck
am 15.06. zum 94. Geburtstag Frau Baensch, Hanni
am 15.06. zum 89. Geburtstag Frau Koepke, Gisela
am 17.06. zum 75. Geburtstag Frau Zimmermann, Anneliese
am 22.06. zum 71. Geburtstag Herr Berndt, Siegfried
am 23.06. zum 72. Geburtstag Herr Fuhrmann, Winfried
am 25.06. zum 76. Geburtstag Herr Neis, Gottfried
am 01.07. zum 86. Geburtstag Herr Kumpfert, Georg
am 04.07. zum 72. Geburtstag Frau Händel, Heide-Maria
am 06.07. zum 71. Geburtstag Herr Schröder, Dietrich
am 07.07. zum 73. Geburtstag Frau Greese, Hannelore
in Ahlbeck OT Gegensee
am 07.07. zum 73. Geburtstag Herr Litschko, Otto
in Ahlbeck OT Ludwigshof
am 09.07. zum 81. Geburtstag Herr Wichmann, Paul
in Altwarp
am 19.06. zum 76. Geburtstag Frau Sehmke, Ingrid
am 20.06. zum 72. Geburtstag Herr Raguse, Rolf
am 20.06. zum 73. Geburtstag Herr Zunk, Hans-Albert
am 21.06. zum 76. Geburtstag Frau Marquardt, Ingeborg
am 23.06. zum 79. Geburtstag Herr Stoffregen, Harald
am 26.06. zum 82. Geburtstag Frau Brandt, Edith
am 02.07. zum 70. Geburtstag Herr Posselt, Rolf
am 02.07. zum 73. Geburtstag Herr Seidel, Günter
am 03.07. zum 88. Geburtstag Herr Neumann, Hartmann
am 03.07. zum 75. Geburtstag Herr Schröder, Werner
am 10.07. zum 71. Geburtstag Frau Bussen, Hildegard
in Grambin
am 20.06. zum 70. Geburtstag Frau Huntz, Bärbel
am 22.06. zum 72. Geburtstag Frau Reichau, Dora
am 23.06. zum 77. Geburtstag Frau Straßburg, Anneliese
am 04.07. zum 76. Geburtstag Herr Stampa, Bernhard
am 07.07. zum 71. Geburtstag Frau Kantow, Erika
in Hintersee
am 17.06. zum 78. Geburtstag Frau Papke, Gerda
am 19.06. zum 82. Geburtstag Herr Behnke, Willy
am 19.06. zum 70. Geburtstag Frau Ewert, Else
am 19.06. zum 80. Geburtstag Herr Wendler, Heinz
am 27.06. zum 73. Geburtstag Frau Lünse, Eva
am 28.06. zum 82. Geburtstag Herr Rohleder, Albert
am 07.07. zum 70. Geburtstag Herr Stegemann, Klaus
am 09.07. zum 81. Geburtstag Frau Schünemann, Elli
am 11.07. zum 82. Geburtstag Frau Hahn, Helga
in Leopoldshagen
am 16.06. zum 74. Geburtstag Frau Martin, Siegrid
am 25.06. zum 80. Geburtstag Herr Klukas, Eduard
am 27.06. zum 71. Geburtstag Frau Wegener, Brigitte
am 11.07. zum 71. Geburtstag Frau Muchow, Inge
am 11.07. zum 94. Geburtstag Frau Scholz, Frieda
in Liepgarten
am 14.06. zum 71. Geburtstag Frau Pundt, Marlies
am 17.06. zum 71. Geburtstag Frau Güsmar, Emmi
am 21.06. zum 70. Geburtstag Herr Rutter, Peter
am 29.06. zum 74. Geburtstag Herr Zeipelt, Franz
am 05.07. zum 78. Geburtstag Frau Neubert, Ursel
am 11.07. zum 70. Geburtstag Herr Peper, Hans-Joachim
in Lübs
am 16.06. zum 78. Geburtstag Frau Kulinna, Gertrud
am 04.07. zum 77. Geburtstag Frau Sembach, Elisabeth
in Lübs OT Annenhof
am 29.06. zum 77. Geburtstag Herr Karrenberg, Manfred
am 02.07. zum 74. Geburtstag Herr Kumpfert, Egon
in Lübs OT Heinrichshof
am 15.06. zum 82. Geburtstag Herr Volkmann, Heinz
am 04.07. zum 78. Geburtstag Frau Peise, Inge
in Luckow
am 16.06. zum 76. Geburtstag Frau Rumza, Helene
am 16.06. zum 80. Geburtstag Herr Straubhaar, Franz
am 19.06. zum 73. Geburtstag Frau Tillaire, Anneliese
am 20.06. zum 74. Geburtstag Frau Krüger, Margarete
am 29.06. zum 83. Geburtstag Frau Berndt, Elli
am 30.06. zum 77. Geburtstag Herr Rips, Ernst
am 04.07. zum 73. Geburtstag Herr Lejeune, Horst
am 10.07. zum 71. Geburtstag Herr Trantow, Eckhard
in Luckow OT Rieth
am 21.06. zum 75. Geburtstag Frau Döring, Helga
am 11.07. zum 71. Geburtstag Herr Dr. Conradt, Uwe
in Meiersberg
am 15.06. zum 76. Geburtstag Frau Hauk, Ruth
am 29.06. zum 80. Geburtstag Herr Heidschmidt, Günter
in Mönkebude
am 16.06. zum 74. Geburtstag Frau Brauer, Hildegard
am 16.06. zum 86. Geburtstag Herr Wesener, Erhard
am 28.06. zum 81. Geburtstag Frau Kühn, Charlotte
am 03.07. zum 74. Geburtstag Frau Neutsch, Inge
am 07.07. zum 72. Geburtstag Frau Skiba, Gisela
am 11.07. zum 79. Geburtstag Frau Bitterberg, Inge
am 11.07. zum 71. Geburtstag Herr Henning, Horst
am 11.07. zum 89. Geburtstag Herr Stein, Herbert
in Torgelow-Holländerei
am 20.06. zum 73. Geburtstag Herr Sydow, Roland
am 07.07. zum 73. Geburtstag Herr Höckrich, Dieter
in Vogelsang-Warsin
am 28.06. zum 85. Geburtstag Frau Haupt, Charlotte
am 28.06. zum 72. Geburtstag Frau Wissel, Sieglinde
am 07.07. zum 70. Geburtstag Herr Schmidt, Detlef
am 09.07. zum 76. Geburtstag Herr Saeger, Manfred
Impressum: Amtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes „Am Stettiner Haff“
Das Amtliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt.
Verbreitete Auflage:
ca. 6200 Exemplare Bestellung: ISSN-Nr.1860-2738
Herausgeber:
Amt „Am Stettiner Haff“, Stettiner Straße 1, 17367 Eggesin
Herstellung:
Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel: 039753/22757 Fax: 039753-22583 http://www.schibri.de E-mail: [email protected]
Satzherstellung:
Redaktionssteil: Reiner Müsebeck, Amt „Am Stettiner Haff“
Anzeigen:
Frau Böving, Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg
Verantwortlich:
Amtlicher Teil Amt „Am Stettiner Haff“: Der Amtsvorsteher Redaktion: Reiner Müsebeck; Tel. 039779/26413, Fax: 039779-26442, [email protected]
Druck/Endbearbeitung:
Offset-Druck Ueckermünde, Tel.: 039771-53440
Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen
nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Das Amtliche Mitteilungsblatt des Amtes “Am Stettiner Haff” kann gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten vom Amt “Am
Stettiner Haff”auf Wunsch abonniert werden. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten,
die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.
„Am Stettiner Haff“
-6-
Nr. 11/06
Bekanntmachungen
Tourenpläne Gelber Sack
Tourenplan „Blaue Papiertonne“
Eggesin, Gumnitz
20.06.
04.07.
Vogelsang-Warsin, Altwarp,
Luckow
24.06.
Hoppenwalde
17.06.
07.07.
Leopoldshagen, Mönkebude,
Grambin
08.07.
Altwarp, Vogelsang-Warsin
16.06.
07.07.
Eggesin 1
30.06.
Grambin, Leopoldshagen,
Mönkebude
30.06.
Eggesin 2
Liepgarten, Hoppenwalde
01.07.
Ahlbeck, Gegensee, Hintersee,
Luckow, Ludwigshof, Rieth
23.06.
Gumnitz
29.06.
Annenhof, Heinrichshof,
Lübs, Liepgarten
22.06.
Ahlbeck, Ludwigshof,
Hintersee, Gegensee, Rieth
24.06.
Meiersberg
29.06.
Lübs, Annenhof, Heinrichshof,
Meiersberg
21.06.
Torgelow-Holländerei
21.06.
Torgelow-Holländerei
27.06.
12.07.
Termine
für das Amtliche Mitteilungsblatt 2011
Nr.
Anzeigenschluss Erscheinungstermin
07/11 30.06.2011
08/11 11.08.2011
12.07.2011
23.08.2011
Tourenpläne Sperrmüll
Eggesin - Alt Eggesin, Wohnsiedlung Karpin, Teerofen
01.08.
Eggesin - Bahnhof, Bahnhofstr., Am Binning, Hinzenkamp, Karl-Marx-Str.,
02.08.
Eggesin - Heidestr., Karpiner Damm, Stettiner Str.,
02.08.
Eggesin - Hans-Fischer-Str., Lindenstr.,
03.08.
Eggesin - A.-Bytzeck-Str., Eulenweg, Habichtstr., Kranichstr.,
03.08.
Ahornweg, Am Grenzberg, Am Markt, Am Sportplatz, An der
Düne, F.-Reuter-Weg, Goetheweg, Luckower Str., Meisengrund, Mühlenweg,
Neuer Weg, Seekamp, Seestr., Ueckerm. Str., Ausbau, Zilleweg, Gumnitz
04.08.
Pasew.-Str. Siedlung, Pasew. Str., Stoewerstr., Wiesenstr.
Ueckermünder Str.
Sprechzeiten Schiedsstelle
in der Stettiner Str. 1
Die Sprechstunde findet in der Zeit von 16.00 - 17.30 Uhr
statt.
Sprechstunden sind am: 21.06. / 05.07. / 19.07.
Die Schiedspersonen sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Frau Kunzmann 039773 26594
Frau Stein
039775 20119
Herr Muth
03976 204524
SPRECHZEITEN
der Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eggesin ist wie folgt zu
erreichen: 039779 27691. Nächster Sprechtag ist am 23.06.2011
von 16.00 - 17.00 Uhr in der Stadtverwaltung, Zimmer 005.
Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin
M.-Matern-Str., Verbindungsstr.
Waldstr., Ziegelstr., Zlotower Str.
Eggesin -
Hoppenwalde
05.08.
Lübs, Annenhof, Heinrichshof
08.08.
Öffnungszeiten in der Außenstelle
Ueckermünde, Goethestrße 12
dienstags:
mittwochs:
donnerstags:
Arbeitslosenverband Deutschland
Kreisverband Uecker-Randow
Arbeitslosentreff Eggesin
Hans-Fischer-Straße 21
Tel. 039779 21855
Rechnungswesen
Frau Beltz
Frau Dümmel
[email protected]
[email protected]
Wohnungsverwalter
Frau Dachner
[email protected]
Frau Saeger
[email protected]
Zi.: 003
Tel.: 263-72
Zi.: 017
Tel.: 263-75
Tel.: 263-79
Betriebskosten/Mahn- und Klagewesen
Frau Schneider
Frau Albrecht
[email protected]
[email protected]
Zi.: 016
Tel.: 263-80
Havariedienst Sanitär: 263-74 / Elektro: 263-73 / Heizhaus: 263-78
von 13.30 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
Weitergeben statt wegwerfen!
Wir sammeln ständig für soziale Zwecke
Bekleidung, Spielzeug, Bücher, Möbel,
Küchengeräte, Haushaltsgegenstände
Helfen kann so einfach sein!
Öffnungszeiten:
Mo - Do
Fr
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
Nr. 11/06
-7-
„Am Stettiner Haff“
Amtliche Bekanntmachungen / Informationen
Der Wasser- und Bodenverband
„Landgraben““ informiert:
Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung
Der WBV „Landgraben“ Friedland lässt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Gewässerunter-haltung im Zeitraum
vom 15.06.2011 – 15.12.2011 die Unterhaltungsarbeiten an den
Gewässern zweiter Ordnung ausführen.
Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung nach der Baufreiheit auf den landwirtschaftlichen Flächen
im Verbandsgebiet.
Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der
Anlieger und der Hinterlieger auf Grund § 66 des Wassergesetzes
des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen.
Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten. Zäune und andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum
aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.
Öffentliche Bekanntmachung
des Feststellungsvermerkes des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern gem. den Bestimmungen des § 16 Abs.
5 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2009 des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin.
Der Landesrechnungshof schließt sich mit Schreiben vom
17.05.2011 den Ausführungen des Abschlussprüfers an. Er gibt
den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken frei (§ 14 Abs. 4 KPG).
Der Feststellungsvermerk wird vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe an für 7 Tage in der Stadtverwaltung
Eggesin, Zimmer Nr. 018, öffentlich ausgelegt.
Eggesin, den 24.05.2011
Jesse
Bürgermeister
I. Kalinin
Geschäftsführerin
Apotheken-Notdienst
14.06.
15.06.
16.06.
17.06.
18.06.
19.06.
20.06.
21.06.
22.06.
23.06.
24.06.
25.06.
26.06.
27.06.
28.06.
29.06.
30.06.
01.07.
02.07.
03.07.
04.07.
05.07.
06.07.
07.07.
08.07.
09.07.
10.07.
11.07.
Sertürner-Apotheke Eggesin,
Marien-Apotheke Ueckermünde,
Victoria-Apotheke Torgelow,
Marien-Apotheke Torgelow,
Kronen-Apotheke Ferdinandshof,
Haff-Apotheke Ueckermünde,
Hirsch-Apotheke Ueckermünde,
Randow-Apotheke Eggesin,
Greifen-Apotheke Torgelow,
Adler-Apotheke Ueckermünde,
Sertürner-Apotheke Eggesin,
Marien-Apotheke Ueckermünde,
Victoria-Apotheke Torgelow,
Marien-Apotheke Torgelow,
Kronen-Apotheke Ferdinandshof,
Haff-Apotheke Ueckermünde,
Hirsch-Apotheke Ueckermünde,
Randow-Apotheke Eggesin,
Greifen-Apotheke Torgelow,
Adler-Apotheke Ueckermünde,
Sertürner-Apotheke Eggesin,
Marien-Apotheke Ueckermünde,
Victoria-Apotheke Torgelow,
Marien-Apotheke Torgelow,
Kronen-Apotheke Ferdinandshof,
Haff-Apotheke Ueckermünde,
Hirsch-Apotheke Ueckermünde,
Randow-Apotheke Eggesin,
Tel.: 039779/20590
Tel.: 039771/24475
Tel.: 03976/202001
Tel.: 03976/256925
Tel.: 039778/2680
Tel.: 039771/23014
Tel.: 0171/2669394
Tel.: 039779/21192
Tel.: 03976/201591
Tel.: 039771/22672
Tel.: 039779/20590
Tel.: 039771/24475
Tel.: 03976/202001
Tel.: 03976/256925
Tel.: 039778/2680
Tel.: 039771/23014
Tel.: 0171/2669394
Tel.: 039779/21192
Tel.: 03976/201591
Tel.: 039771/22672
Tel.: 039779/20590
Tel.: 03976/256925
Tel.: 03976/202001
Tel.: 03976/256925
Tel.: 039778/2680
Tel.: 039771/23014
Tel.: 0171/2669394
Tel.: 039779/21192
Sollten Sie dringend Medikamente am Abend oder in der Nacht benötigen, so können
Sie sich an den Apothekennotdienst wenden. Der diensthabende Apotheker hat Verständnis für die Dringlichkeit Ihres Besuches. Der Notdienst beginnt wochentags um
18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr. Samstags beginnt der Notdienst um 12.00 Uhr und
endet Sonntag früh um 08.00 Uhr. Bis Montag früh 08.00 Uhr ist dann der sonntägliche
Notdienst für Sie da.
Brückenöffnungszeiten 2011
1. Ziegelgrabenbrücke im Zuge der B 96, OL
Stralsund zur Insel Rügen
Gültig vom 18.04.11 bis auf Widerruf
02.20 Uhr (nur für Berufsschifffahrt nur nach vorheriger Anmeldung bis 21.20 Uhr unter 03831/299662)
05.20 Uhr
08.20 Uhr
12.20 Uhr
15.20 Uhr (nur für Berufsschifffahrt nur nach vorheriger Anmeldung bis 12.20 Uhr unter 03831/299662)
17.20 Uhr
21.30 Uhr
Die Brücke öffnet für maximal 20 Minuten bei Bedarf.
2. Peenebrücke Wolgast im Zuge der B 111,
OL Wolgast zur Insel Usedom
Gültig vom 09.05.11 bis 09.10.11
05.45 Uhr
07.45 Uhr
12.45 Uhr
16.45 Uhr
20.45 Uhr
23.45 Uhr (letzte Brückenöffnung nur nach vorheriger Anmeldung bis 21:00 Uhr unter Tel.0381/20671844)
Die Brücke öffnet für maximal 15 Minuten.
3. Zecheriner Brücke im Zuge der B 110 zur
Insel Usedom
Gültig bis auf Widerruf
05.45 Uhr
09.40 Uhr
11.45 Uhr
16.45 Uhr
20.45 Uhr
Die Brücke öffnet für maximal 15 Minuten.
„Am Stettiner Haff“
-8-
Nr. 11/06
Amtliche Bekanntmachungen
2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KV M – V) wird nach Beschluss der
Gemeindevertretung vom 28.02.2011 und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzungsänderung zur
Hauptsatzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
§5
Bürgermeister/Stellvertreter
Im Absatz 1 Punkt 1 ist der Betrag „500,00 €“ zu ersetzen durch
„5.000,00 €“.
Im Absatz 1 Punkt 2 ist jeweils das Wort „Ausgaben“ durch die
Worte „Aufwendungen und Auszahlungen“ und das Wort „Ausgabefall“ durch das Wort „Fall“ zu ersetzen.
Nach § 5 wird neu eingefügt:
§5a
Festlegungen Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und
Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft
(1) Festlegung zu § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V - Notwendigkeiten
für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
Eine Nachtragshaushaltssatzung ist unverzüglich zu erlassen,
wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Grenzen
für die Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw. überschritten werden. Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken
anzusehen, wenn sie 3 v.H. der ordentlichen Aufwendungen
bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich
im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht
veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen
Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der
ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig
im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen
für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0
EUR nicht übersteigen.
(2) Festlegung zu § 4 Abs. 12 letzter Satz der GemHVO-Doppik
für die Wertgrenze für den Einzelnachweis von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Wertgrenze für den Einzelnachweis der Einzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Nr. 8 bis 15 und der Auszahlungen
gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Ziffer 17 bis 22 für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000 EUR festgelegt. Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der
Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt.
(3) Festlegung zu § 4 Abs. 15 GemHVO-Doppik der Wertgrenze
der Wesentlichkeit für die Notwendigkeit der Erläuterung
in den Teilhaushalten
Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 1 GemHVO-Doppik gelten Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur
Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde über ein Haushaltsjahr hinaus zu Zahlungen verpflichten, wenn diese 1 %
der ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen je Vertrag
übersteigen. Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 2
GemHVO-Doppik gelten Abweichungen von den planmäßigen
Abschreibungen, wenn diese 5 % der planmäßigen Abschreibungen betragen. Als wesentlich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 4 GemHVO-Doppik gelten Ansätze für Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, soweit diese um 10 %
von den Ansätzen des Haushaltsvorjahres abweichen.
(4) Festlegung zu § 7Abs. 1 GemHVO-Doppik für die Wertgrenze der Erheblichkeit für Änderungen für die Aufnahme in
den Nachtragshaushaltsplan, hier in den Ergebnishaushalt, in den Finanzhaushalt und in die Teilhaushalte
Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten
Änderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen so-
wie Ein- und Auszahlungen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Nachtragshaushaltsplans bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, soweit diese um 10 % von den
Ansätzen des Haushaltsplans abweichen.
(5) Festlegungen zu § 20 GemHVO-Doppik zur Berichtspflicht
Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs
einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele
zu unterrichten. Die erste Berichterstattung hat zum Stand
30.06 des Haushaltsjahres und die zweite Berichterstattung
im Zusammenhang mit der Vorlage des Planentwurfs für den
Folgezeitraum zu erfolgen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2a GemHVO-Doppik unverzüglich zu
unterrichten, wenn sich das Jahresergebnis des Teilhaushaltes
nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen oder
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechung der
internen Leistungs-beziehungen wesentlich verschlechtert. Als
wesentlich werden Abweichungen von mehr als 10 % der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen angesehen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer
2b GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich
die Gesamtauszahlungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen wesentlich erhöhen. Als wesentlich
werden Abweichungen von mehr als 10 % der geplanten Auszahlungen angesehen. Die Gemeindevertretung ist gemäß §
20 Abs. 3 GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn
sich die Geschäftslage von Unternehmen und Einrichtungen,
an denen die Gemeinde mit beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sonder-vermögen mit Sonderrechnung oder Zweckverbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist,
verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken für
die Gemeinde entstehen können. Als erhebliche Risiken werden Ergebnisverschlechterungen im Gemeindehaushalt von
mehr als 10 % der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichsverpflichtungen von mehr als 10 % der ordentlichen Auszahlungen im Gemeindehaushalt angesehen.
(6) Festlegungen zu § 21 GemHVO-Doppik zur Vergabe von
Aufträgen
Für die Vorbereitung der Vergabe von Aufträgen wird festgelegt: Bei Beschaffungen bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von 5.000 EUR kann auf eine detaillierte Leistungs-beschreibung verzichtet werden, sofern nicht aus der Natur des
geplanten Erwerbs detaillierte Leistungsmerkmale benannt
werden müssen. Bei Instandsetzungen an beweglichem Anlagevermögen, Gebäuden, Infrastrukturvermögen sowie Baumaßnahmen bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von
5.000 EUR kann ebenfalls auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung verzichtet werden.
§7
Öffentliche Bekanntmachung
der Absatz 5 wird wie folgt geändert:
(5) Der Satz „Die Auslegung erfolgt ...“ wird ersetzt durch:
Die Auslegung erfolgt in der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“ im Rathaus Stettiner Straße zu den Geschäftszeiten.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 2. Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Meiersberg, den 02.05.2011
Seike
Bürgermeister
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde am 22.03.2011
erteilt.
Nr. 11/06
-9-
„Am Stettiner Haff“
Amtliche Bekanntmachungen
2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Grambin
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KV M – V) wird nach Beschluss der
Gemeindevertretung vom 28.02.2011 und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzungsänderung zur
Hauptsatzung erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
§5
Bürgermeister/Stellvertreter
Im Absatz 1 Punkt 1 ist der Betrag „500,00 €“ zu ersetzen durch
„5.000,00 €“.
Im Absatz 1 Punkt 2 ist jeweils das Wort „Ausgaben“ durch die
Worte „Aufwendungen und Auszahlungen“ und das Wort „Ausgabefall“ durch das Wort „Fall“ zu ersetzen.
Nach § 5 wird neu eingefügt:
§5a
Festlegungen Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und
Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft
(1) Festlegung zu § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V - Notwendigkeiten
für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung
Eine Nachtragshaushaltssatzung ist unverzüglich zu erlassen,
wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Grenzen
für die Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw. überschritten werden. Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken
anzusehen, wenn sie 3 v.H. der ordentlichen Aufwendungen
bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich
im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht
veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen
Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der
ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig
im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen
für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0
EUR nicht übersteigen.
(2) Festlegung zu § 4 Abs. 12 letzter Satz der GemHVO-Doppik
für die Wertgrenze für den Einzelnachweis von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Wertgrenze für den Einzelnachweis der Einzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Nr. 8 bis 15 und der Auszahlungen
gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Ziffer 17 bis 22 für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000 EUR festgelegt. Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der
Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt.
(3) Festlegung zu § 4 Abs. 15 GemHVO-Doppik der Wertgrenze
der Wesentlichkeit für die Notwendigkeit der Erläuterung
in den Teilhaushalten
Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 1 GemHVO-Doppik gelten Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur
Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde über ein Haushaltsjahr hinaus zu Zahlungen verpflichten, wenn diese 1 %
der ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen je Vertrag
übersteigen. Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 2
GemHVO-Doppik gelten Abweichungen von den planmäßigen
Abschreibungen, wenn diese 5 % der planmäßigen Abschreibungen betragen. Als wesentlich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 4 GemHVO-Doppik gelten Ansätze für Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, soweit diese um 10 %
von den Ansätzen des Haushaltsvorjahres abweichen.
(4) Festlegung zu § 7Abs. 1 GemHVO-Doppik für die Wertgrenze der Erheblichkeit für Änderungen für die Aufnahme in
den Nachtragshaushaltsplan, hier in den Ergebnishaushalt, in den Finanzhaushalt und in die Teilhaushalte
Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten
Änderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Nachtragshaushaltsplans bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, soweit diese um 10 % von den
Ansätzen des Haushaltsplans abweichen.
(5) Festlegungen zu § 20 GemHVO-Doppik zur Berichtspflicht
Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs
einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele
zu unterrichten. Die erste Berichterstattung hat zum Stand
30.06 des Haushaltsjahres und die zweite Berichterstattung
im Zusammenhang mit der Vorlage des Planentwurfs für den
Folgezeitraum zu erfolgen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2a GemHVO-Doppik unverzüglich zu
unterrichten, wenn sich das Jahresergebnis des Teilhaushaltes
nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen oder
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechung der
internen Leistungs-beziehungen wesentlich verschlechtert. Als
wesentlich werden Abweichungen von mehr als 10 % der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen angesehen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer
2b GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich
die Gesamtauszahlungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen wesentlich erhöhen. Als wesentlich
werden Abweichungen von mehr als 10 % der geplanten Auszahlungen angesehen. Die Gemeindevertretung ist gemäß §
20 Abs. 3 GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn
sich die Geschäftslage von Unternehmen und Einrichtungen,
an denen die Gemeinde mit beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sonder-vermögen mit Sonderrechnung oder Zweckverbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist,
verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken für
die Gemeinde entstehen können. Als erhebliche Risiken werden Ergebnisverschlechterungen im Gemeindehaushalt von
mehr als 10 % der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichsverpflichtungen von mehr als 10 % der ordentlichen Auszahlungen im Gemeindehaushalt angesehen.
(6) Festlegungen zu § 21 GemHVO-Doppik zur Vergabe von
Aufträgen
Für die Vorbereitung der Vergabe von Aufträgen wird festgelegt: Bei Beschaffungen bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von 5.000 EUR kann auf eine detaillierte Leistungs-beschreibung verzichtet werden, sofern nicht aus der Natur des
geplanten Erwerbs detaillierte Leistungsmerkmale benannt
werden müssen. Bei Instandsetzungen an beweglichem Anlagevermögen, Gebäuden, Infrastrukturvermögen sowie Baumaßnahmen bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von
5.000 EUR kann ebenfalls auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung verzichtet werden.
§7
Öffentliche Bekanntmachung
der Absatz 5 wird wie folgt geändert:
(5) Der Satz „Die Auslegung erfolgt ...“ wird ersetzt durch:
Die Auslegung erfolgt in der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“ im Rathaus Stettiner Straße zu den Geschäftszeiten.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Grambin, den 27.04.2011
Stein
Bürgermeisterin
„Am Stettiner Haff“
- 10 -
Nr. 11/06
Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkebude für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 10.03.2011 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landrat des Landkreises Uecker-Randow, folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
732.600 EUR
806.800 EUR
- 74.200 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf
die Einstellung in Rücklagen auf
die Entnahmen aus Rücklagen auf
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
- 74.200
- 74.200
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
EUR
EUR
EUR
EUR
673.500 EUR
729.300 EUR
- 55.800 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
EUR
EUR
EUR
-
EUR
EUR
EUR
487.100
715.100
- 228.000
EUR
EUR
EUR
- 1.235.700 EUR
1.138.500
EUR
- 97.200 EUR
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 500.000 EUR
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A)
auf 240 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
auf 340 v. H
2. Gewerbesteuer
auf 300 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales der Eröffnungsbilanz zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
Der voraussichtlichte Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betragt
Und zum 31.12. des Haushaltsjahres
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 02.05.2011 erteilt.
€
€
€
Mönkebude, den 25.05.2011
Schultz
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der
Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße 1, Zimmer 118 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Nr. 11/06
- 11 -
„Am Stettiner Haff“
Haushaltssatzung der Gemeinde Lübs für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 28.02.2011 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landrat des Landkreises Uecker-Randow, folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf
die Einstellung in Rücklagen auf
die Entnahmen aus Rücklagen auf
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
315.500 EUR
454.500 EUR
- 139.000 EUR
- EUR
- EUR
- EUR
- 139.000 EUR
- EUR
- EUR
- 139.000 EUR
290.000 EUR
408.700 EUR
- 118.700 EUR
- EUR
- EUR
- EUR
360.500 EUR
527.900 EUR
- 167.400 EUR
- 936.600 EUR
650.500 EUR
- 121.600 EUR
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf 180.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 300.000 EUR
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
auf 250 v. H.
auf 350 v. H
auf 300 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,50 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 (ist noch nicht ermittelt)
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2011 erteilt.
Gemäß § 52 Abs. 2 wurde ein Teilbetrag des im § 2 der Haushaltssatzung 2011 festgesetzten und von der Gemeindevertretung
Lübs am 28.02.2011 beschlossenen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionnen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
97.000,00 genehmigt.
Gemäß § 53 Abs. 3 wurde ein Teilbetrag des im § 4 der Haushaltssatzung 2011 festgesetzten und von der Gemeindevertretung Lübs
am 28.02.2011 beschlossenen Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 218.000,00 EUR
genehmigt.
Lübs, den 25.05.2011
Wanke
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße
1, Zimmer 118 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
„Am Stettiner Haff“
- 12 -
Nr. 11/06
Amtliche Bekanntmachungen
Haushaltssatzung der Gemeinde Hintersee für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 22.02.2011 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landrat des Landkreises Uecker-Randow, folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
303.700 EUR
363.100 EUR
- 59.400 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf
die Einstellung in Rücklagen auf
die Entnahmen aus Rücklagen auf
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0 EUR
0 EUR
0 EUR
- 59.400 EUR
0 EUR
0 EUR
- 59.400 EUR
289.700 EUR
320.200 EUR
- 30.500 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
0 EUR
0 EUR
0 EUR
16.700 EUR
79.500 EUR
- 62.800 EUR
- 399.700 EUR
297.700 EUR
- 102.000 EUR
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 100.000 EUR
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
auf 250 v. H.
auf 350 v. H
auf 200 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 (ist noch nicht ermittelt)
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.04.2011 erteilt.
Hintersee, den 26.04.2011
Ziegfeld
Bürgermeisterin
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der
Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße 1, Zimmer 118 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Nr. 11/06
- 13 -
„Am Stettiner Haff“
„Am Stettiner Haff“
- 14 -
Nr. 11/06
Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen
Kulturelles Kennenlernen
Am 18.06.2011 ab 13.00 Uhr im Schüler- und
Jugendzentrum Eggesin
Unter diesem Motto sind Mädchen und Jungen aus allen Kinderund Jugendeinrichtungen des Landkreises und des Jugendpalastes Stettin eingeladen, sich aktiv gegen Gewalt und Intoleranz zu betätigen.
13:00 Uhr Eröffnung
13:15 Uhr Gesprächsrunde; Filmvorführung
15:00 Uhr Beachvolleyballturnier
gemeinsames Zubereiten von traditionellen Gerichten
Arbeit des Foto- und Filmteams
18:00 Uhr Vorstellen der Traditionsgerichte, gemeinsames Essen
-Filmvorführung & Fotoschau
21:00 Uhr Verabschiedung
Gefördert wird dieser Präventionstag durch den Landesrat für
Kriminalitätsvorbeugung und dem Landkreis Uecker- Randow.
Sommerferien
im Schüler - und Jugendzentrum
1. Woche
Fr 01.07.15.00
Mo04.07.15.00
Di 05.07.15.00
Mi 06.07.15.00
Do 07.07.15.00
Fr 08.07.15.00
Yu - Gi - Oh Turnier
Holzworkshop „Mobiles selbst gestaltet“
Angelnachmittag(Theorie + Praxis)
Kochen - Backen
TT - Turnier
Grillfest zum Ferienauftakt
2. Woche
Mo11.07. 15.00
Di 12.07.15.00
Mi 13.07.15.00
Do 14.07.15.00
Fr 15.07.15.00
Tag der kleinen Eisenbahner
Wissensolympiade
Kochen - Backen
Billardturnier
Badminton im Move
Mo18.07.15.00
Di 19.07.15.00
Mi 20.07.15.00
Do 21.07.15.00
Fr 22.07.15.00
Holzworkshop- maritimer Zimmerschmuck
Dartturnier
Kochen - Backen
alte Spiele neu entdeckt
Minigolf beim Move
3. Woche
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung
Schüler- und
Jugendzentrum
Eggesin
Landkreis UeckerRandow
- weiter Termine in der Ausgabe Nr. 11/07 -
Nr. 11/06
- 15 -
„Am Stettiner Haff“
Viele Höhepunkte und tolle Erfolge bei den Eggesiner Grundschülern
Sportliches
Es ist geschafft seit 2 Jahren nur
Gast auf dem Pokaleschrank, hieß
es dieses Jahr
Der Pokal
gehört uns!
Die Dritt- und Viertklässler waren wie Profis auf der Bühne und
so mancher kleine oder große Lacher wird wohl noch lange
an die einmalige Aufführung denken. Ein bisschen Wehmut
kam schon auf bei den Viertklässlern, die ein letztes Mal in der
Grundschule ihr Können zeigen durften. Theater zu spielen,
sich zu verkleiden, andere zu verzaubern, das konnten alle
24 Mitwirkenden in diesem Jahr wieder einmal wunderbar und
deshalb gab es am letzten Vorstellungstag die wohlverdienten
Theaterorden.
Mit dem 3. Sieg in
Folge beim großen Finale „Witzig
- Spritzig - Bärenstark“ sicherte
sich die Eggesiner
Schulmannschaft
das Bleiberecht für den Wanderpokal.
Aber schon der Vorwettkampf machte deutlich, dieses Jahr wird
es schwer für die Eggesiner. Im letzten Jahr noch souverän, hieß
es tatsächlich an diesem Nachmittag Platz 2, 1, 2 und 2
nach den Staffeln.
Die Sportler aller Mannschaften kämpften engagiert und jeder
versuchte mit großem sportlichem Eifer, das Maximale herauszuholen. Kurzum es herrschte Anspannung pur.
Am Ende hieß es Punktgleichstand für Torgelow und Eggesin.
Das Sprintspektakel entschieden letztlich die Eggesiner für sich
und somit war die Freude riesengroß über den hart erkämpften
Sieg. Wir danken den Zauberkünsten von Frau Thurow, die mit
ihrer Magie ein tolles Team formte.
Mit einem kleinen Präsent bedankten sich die Eggesiner Sportler
bei den Initiatoren vom SFZ Torgelow, die dieses Highlight bereits
seit 15 Jahren mit viel Fleiß organisieren.
Ch. Blume
Schulleiterin
Ein großes Dankeschön
unseren Sponsoren
Hyper Clean GmbH
Ingenieurbüro Jens Grothmann
Malerbetrieb Detlef Kurzweg
Bülow Beton GmbH
Kulturelles
Erfolgreiche Theaterwoche an der Grundschule
vom 2. bis 5. Mai 2011
Es war wieder einmal soweit, nach 365 Tagen öffnete sich der
rote Theatervorhang im Kunstraum unserer Schule.
Er hatte sich wie von Zauberhand in einen Theatersaal verwandelt und die Kulissen konnten sich sehen lassen.
Die liebevoll gestaltete Bühne ließ es an nichts fehlen. Palmen
und Schlossportal, Thronsaal, Gefängnisturm und ein Märchenerzählerfenster entführten die Besucher in die phantastische
Welt der Märchen „Glück und sonst noch was“ hieß es an vier
Tagen mit jeweils 2 Vorstellungen. Und viele Theaterinteressierte, Kinder, Eltern, Großeltern oder einfach nur Neugierige kamen. „Ausverkauft“ hieß es an den Abenden und wer dabei war,
hat ohne Zweifel sein Glück gefunden.
Dafür sorgten „Zwerg Nase“ und der „Kleine Muck“, die beiden
Märchen modern inszeniert und erstklassig durch Theatertalente umgesetzt.
Es braucht schon mehr als einen Idee so etwas Großartiges
auf die Beine zu stellen. Es braucht Talente, Fleiß, die Rolle zu
lernen, Eltern, die Texte abhören, Publikum, das sich begeistern
lässt und es braucht eine Frau Fohrenkamm.
Ihr gehört der Dank, ihr gebührt die Anerkennung für unermüdliches, herzerwärmendes Schaffen.
Auch in diesem Jahr stand das gesamte Lehrerteam hinter
diesem Höhepunkt und wieder einmal ließen sich alle Gäste das
selbstgemachte Schmalz ala Irmgard Jesse schmecken, wir
sagen ihr: „Danke“
Ch. Blume
Schulleiterin
Aufregendes
Alarm an der Grundschule
Die 32. Schulwoche schloss mit einem Probealarm der Grundschüler ab, der es in sich hatte. Von Feuerwehr, DRK und Schulleitung lange geplant, hieß es an der Grundschule am Freitag,
den 6. Mai 2011 um 9.12 Uhr Rauchentwicklung auf dem 1. Treppenabsatz. Blitzschnell, nachdem der Alarm ausgelöst wurde waren die Gebäude leer. Aber, oh Schreck, eine Schülerin aus der 3.
Klasse fehlte, als alle Meldungen entgegengenommen waren.
Die Feuerwehr erhielt den Auftrag zur Rettung und wie geplant,
kam Marie, zwar auf der Sanitätertrage, aber wohlbehalten bei ihren Klassenkameraden an. Und dass es ihr gut ging, sah man an
ihrem lächelnden Gesicht, denn ihre Rolle als „Gerettete“ gefiel
ihr gar nicht schlecht.
Alles in allem war es eine erfolgreiche Übung aller Beteiligten, die
es aber im Detail
noch auszuwerten gilt, um in
einem Ernstfall
möglichst richtig
zu handeln.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser
nie eintrifft.
Ch. Blume
Schulleiterin
„Am Stettiner Haff“
- 16 -
Nr. 11/06
Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen
Fotoimpression vom 20. Fest der Familie
Foto/Montage: J. Rickelt
Das Organisationsteam vom Verein Förderer und Freunde des Schülerjugendzentrums Eggesin möchte allen Helfern, die sich an der
Vorbereitung und Durchführung des 20. Festes der Familie beteiligt haben, recht herzlich danken. Ein besonderer Dank gilt den Akteuren des Märchenspiels „Babajaga im Randowwald“, der Eggesiner Märchentruhe, dem Bauhof der Stadt Eggesin und dem Betreiber
des Wasserwanderrastplatzes Detlef und Bärbel Ertelt.
Parkanlage wurde eingeweiht
Am 8. Juni wurde die neu angelegte Parkanlage in der Ziegelstraße offiziell eingeweiht. Bürgermeister Dietmar Jesse freute sich
über viele Anwohner und Gäste. Diese Maßnahme ist eines von
vielen Projekten der Stadt und des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft Eggesin, um das Wohnen in der Randowstadt attraktiv zu
gestalten. Nicht nur Grünanlagen mit Bäumen, Sträuchern, Bänken und befestigten Wegen, sondern auch Spielgeräte für die kleinen Bewohner fanden in dieser Anlage ihren Platz.
Symbolisch durchschnitt Frau Grümmert, eine der ersten Bewohner der Ziegelstraße, zur Einweihung das Band.
Nr. 11/06
- 17 -
„Am Stettiner Haff“
Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen
Das Mi-Ma-Mäusefest in der KITA „Kinderland“
Die „Mäusekinder“ der VS- Kita „Kinderland“ in Eggesin waren völlig
aus dem Häuschen, denn das „Mi-Ma-Mäusefest“ zum Kindertag war
für die Kleinsten ein besonderer Höhepunkt. Selbstgebackene Mäusekekse und natürlich auch kleine Käsewürfel gab es unter anderem
zum Mäusefrühstück. Wer wirklich in die Mäuserolle schlüpfen wollte,
ließ sich dann als Mäuschen anmalen.
Viel Freude hatten die Kinder mit dem Bewegungslied „Weltraummaus“. Und dann ging’s auch schon auf den Spielplatz wo
ein Parcours aufgebaut war. Die Kinder konnten nach Herzenslust
kriechen, krabbeln, klettern und steigen und sich am Ende ein paar
Naschereien von einer Schnur schnappen.
Doch die größte Freude für die „Mäusekinder“ waren natürlich die
Geschenke und Überraschungen an diesem Tag. Das neue Laufrad, die Sandspielsachen sowie die Wippe wurden sofort in ihren
Besitz genommen und ausprobiert. Nicht nur die Kinder, auch die
Erzieher wurden von Familie Hinken mit den liebevoll ausgesuchten
Geschenken überrascht, ebenso von Familie Lemke, die nach dem
ereignisreichen Tag die Erzieher mit Süßem verwöhnte. Ein großes
Dankeschön dafür!
Mit vielen Eindrücken und einer Maus am Stab gingen die Kinder an diesem Tag nach Hause.
Abbrucharbeiten in Vorbereitung
Gegenwärtig wird
der 15 WE-Block in
der Lindenstraße 32
für den Komplettabbruch vorbereitet.
Die Entkernungsarbeiten sind fast
abgeschlossen,
so dass in Kürze
die Abrissarbeiten
beginnen werden.
Dieses
Vorhaben
wird auf Grundlage
der Richtlinie für
die Gewährung von
Zuwendungen des
Landes M-V zur
Wo h n u n g smarkt stabilisierung durch
Rückbau in räumlich
festgelegten
Fördergebieten aus
dem
Programm
Stadtumbau Ost gefördert.
Vandalismus an Bushaltestellen in der Stadt
Eggesin und dem Ortsteil Hoppenwalde
In der Nacht zum Herrentag bzw. im Verlauf des Tages haben
Unbekannte 16 Scheiben von Bushaltestellen zerstört und damit
einen Schaden von ca. 4.000 € verursacht. Für den städtischen
Haushalt bedeutet die Instandsetzung eine große zusätzliche Belastung, es sei denn, der oder die Verursacher der mutwilligen
Zerstörung können ausfindig gemacht werden. In diesem Zusammenhang bittet der Bürgermeister der Stadt Eggesin, Herr
Jesse, um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat.
Hinweise die zur Aufklärung führen, werden selbstverständlich
angemessen belohnt und können beim Bürgermeister oder dem
Ordnungsamt angezeigt werden.
„Am Stettiner Haff“
- 18 -
Nr. 11/06
Aus dem Eggesiner Vereinsleben
SV Motor Eggesin e.V.
Die Damen von Motor Eggesin konnten in dieser Saison einen
guten 5, Platz in der Kreisoberliga belegen. Die ersten Saisonsiege wurden gegen die Mannschaften aus Greifswald und Neustrelitz geholt. Mit einen Torverhältnis von 20:45 und 12 Punkten
schnitt die Mannschaft für die 2.Saison gut ab. Die Damen möchten sich bei allen Helfern, Sponsoren sowie den Fans für die
Unterstützung in der Saison bedanken. Beste Torschützin wurde
Tina Höink mit 7 Treffern. Christin Wellnitz wird aus beruflichen
Gründen die Mannschaft verlassen. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und viel Glück.
Schallock i.v.d.V
TERMINE:
17.06. um 19:00: Jahreshauptversammlung im Vereinshaus
25.06. von 15:00 - 17:00 Uhr:
Fest für Nachwuchsmannschaften und deren Eltern mit Clown
Klecks, Tombola und Hüpfburg
ab 18:00 Uhr: Gemütlicher Abend mit Disko für alle Spieler mit
Frauen und Sponsoren auf dem Sportplatz Stettiner Straße
Veranstaltungsplan der VS
Bahnhofstraße. 4
14.06. 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Singen im Club
15.06.
Wandertag in Pasewalk
16.06. 14.00 Uhr Kaffeetrinken
14.30 Uhr Kinoveranstaltung
20.06. 10.00 Uhr Seniorensport
14.00 Uhr Kaffeetrinken, Kegeln im Pflegeheim
21.06. 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Spielnachmittag
16.30 Uhr Floßfahrt
22.06. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler
14.00.Uhr Kaffeetrinken
Handarbeit und Würfelnachmittag
23.06. 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Spielnachmittag
24.06 16.15 Uhr Gemeinsames Fischessen in Heinrichswalde
27.06. 10.00 Uhr Seniorensport
14.00 Uhr Kaffeetrinken, Spielnachmittag
28.06. 14.00 Uhr Singen im Club
29.06. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler
14.00 Uhr Kaffeetrinken, Spielnachmittag
30.06. 14.00 Uhr Monatsgeburtstag
04.07. 10.00 Uhr Seniorensport
14.00 Uhr Kaffeetrinken, Kegeln im Pflegeheim
05.07. 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Singen im Club
06.07. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler
14.00 Uhr Kaffeetrinken
Handarbeit / Spielnachmittag
07.07. 13.00 Uhr Polenfahrt
11.07. 10.00 Uhr Seniorensport
14.00 Uhr Kaffeetrinken, Gemütliches beisammen sein
Besuch im Botanischen Garten
SVG Eggesin 90 e.V.
Am 24.06.2011 führt die SVG Eggesin 90 ihren traditionellen Familienspaß- und Sportabend durch. Beginn ist
um 18 Uhr auf dem Waldsportplatz in Karpin. Viele Spaßdisziplinen, aber auch die Möglichkeit des Ablegens des
Lauf- bzw. Walkingabzeichens warten auf die Teilnehmer.
Für einen kleinen Imbiss ist gesorgt.
Wir bitten um rege Teilnahme.
Vorstand SVG Eggesin 90
Heimatverein „Gustav Streblow“ Eggesin
Wir laden alle Mitglieder und Heimatfreunde zu einer Fahrt mit
dem PKW in das Ukranenland in Torgelow ein. Wir treffen uns am
Mittwoch, den 22. Juni 2011 um 14:00 auf dem Park an der Sparkasse. Anmeldung zum Mitfahren bitte unter Tel. 039779/ 20394
oder 298866.
Der Vorstand
Veranstaltungstipps:
Am 16. Juli findet auf dem Eggesiner Vierseitenhof zum 9.
Mal das Blaubeerfest statt.
Vom 16.-18.09. werden die Eggesiner Randowfesttage
stattfinden. Zu Gast wird unter anderen die Gombay Dance
Band sein.
Am 11. Mai fuhren Mitglieder vom Heimatverein „Gustav Streblow“ Eggesin mit dem PKW nach Christiansberg in den schönen
Garten bei Luckow.
Herrlicher Sonnenschein begleitete uns an diesem Tag. Wir waren sehr erstaunt, wie sich die schöne Anlage in ihrer Ausdehnung mit neuen Wegen, Bänken und vor allem blühenden Pflanzen den Naturfreunden anbietet. Man braucht jetzt schon etwas
Zeit, um das große Gelände abzulaufen.
Alle waren von den noch blühenden Tulpen, den Rhododendronblüten und vielen Sorten Pfingstrosen begeistert.
Den Abschluss bildete eine gemeinsame Kaffeerunde in der Riether Kaffeestube.
Die nächste Halbtagsfahrt ist im Juni in das Ukranland in Torgelow geplant.
Claus Weinmann
Nr. 11/06
- 19 -
„Am Stettiner Haff“
Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen
15 Teams bei Fußballturnier in Eggesin
Tino Eisbrenner auch in Eggesin
Beim traditionellen Fußballturnier der RS Eggesin „Ernst Thälmann“ meldeten sich bei den Sportlehrerinnen in diesem Jahr 15
Teams der Klassen 5-8, davon 4 Mädchenmannschaften. Gespielt wurde im 3. und 4. Block, in 3 Staffeln, Mannschaftsstärke 4:1.
Ein Spiel dauerte 6 Minuten. Viele Tore, große Begeisterung und
Kampf um jeden Ball konnten die Zuschauer auf dem Bolzplatz
verfolgen. Auf diesem Wege möchten wir uns bei den Vertretern
des SV Motor Eggesin Herrn Kasch, Herrn Hermann und dem
Ehepaar Reincke bedanken, die uns tatkräftig unterstützt haben.
In der Staffel der Mädchen gewannen die Fußball- Chicks der
Klasse 6a, in der 2. Staffel (Jungen 5/6) die Atzen Power der 5b
und in der Staffel 3 (Jungen7/8) gingen die Borussen aus der 7a
als Sieger hervor.
Ergebnisse:
Staffel 1
Tore
Punkte
1. Platz Football- Chicks 6a
11:0
9
2. Platz Kicker Girls 5b
4:5
3
3. Platz Mädchen 6b
2:5
3
4. Platz Die wilden Hühner 5a
2:17
3
Staffel 2
1. Platz Atzen Power 5b
2. Global Trotter 6a
3. Kaugummi Club 5a
Staffel 3
Tore
Punkte
1. Platz Borussen 7a
4:1
9
2. Platz FC Stahlkappen Kl.8
4:5
4
3. Platz 1. FC Teppichporche 7b
8:3
4
4. Platz 2. Team Kl. 8
2:9
0
Für die einen ist sein Name fest mit Erinnerungen an die eigene Jugendzeit verbunden, für die anderen ist er immer noch bekannt als Sänger der Band JESSICA und steht damit für eine Zeit
des musikalischen Umbruchs der Achtziger Jahre. Gemeinsam
mit seinem Freund und Ex-JESSICA-Gitarristen André Drechsler sowie mit dem Keyboarder Manne Hennig von CITY, mit dem
Eisbrenner schon in seinem Weltmusikprojekt DER WILDE GARTEN arbeitete, werden Liebhaber dieser Musikrichtung voll auf
ihre Kosten kommen. Eisbrenner bringt seine Gästen nicht nur
zurück in die Ära von U2 oder POLICE, er interpretiert diese teilweise mit eigenen Texten und reflektiert eigenes Materials aus 30
Jahren seines künstlerischen Schaffens.
Versprochen werden (S)- und (XL) Versionen verbunden in einem
rhythmischen, sehr lebendigen Konzert, das zu seiner 3-Dekaden-Tour ICH BEOBACHTE DICH gehört.
Schön, dass er damit auch in Eggesin Station macht.
Termin: 23. Juni 2011, 19 Uhr,
KulturWerkstatt Eggesin
Karten: 12 Euro an der Abendkasse, 11 Euro im Vorverkauf
KulturWerkstatt, Stettiner Str.1b
Tel.039779/29555 oder
Jugendkunstschule UER, Luckower Str. 6a Tel. 039779/29599
Sportlehrerin
D. Voß
Perfekte Urlaubsbilder
Wer möchte sie nicht, die perfekten Urlaubsbilder? Wie oft ärgert man sich, dass gerade eines der Lieblingsmotive nicht so
geworden ist, wie man es sich gewünscht hat. Um dem aus dem
Weg zu gehen, bietet die Jugendkunstschule noch einmal kurz
vor der bevorstehenden Erholungszeit einen Crash- Lehrgang
zur digitalen Fotografie an. In einem 15stündigen Kurs können
die Teilnehmer mehr über den richtigen Umgang mit ihrer Kamera lernen, über Motivwahl und Lichtverhältnisse. Und dann kann
man selbstbewusst in den Urlaub fahren- wohl wissend nun nicht
mehr nur zur Gruppe der „Knipser“ zu gehören.
Der Kurs wird geleitet von Matthias Diekhoff, beginnt am 1. Juli
um 15 Uhr und endet am Sonntag, 3. Juli. Die Über die weiteren
Zeiten einigen sich die Teilnehmer dann vor Ort. Anmeldungen
unter Tel. 039779/29599, mobil 0171/6823217, kunstschule@
web.de oder schriftlich in der Jugendkunstschule UER, Luckower
Str. 6a, 17367 Eggesin.
Sommerferien in der Jugendkunstschule UER
In diesem Sommer bietet die Jugendkunstschule zwei Wochen
lang viele Möglichkeiten zum kreativen Schaffen für Jung und Alt.
Vom 4. bis 8. Juli wird es täglich ein anderes Angebot aus den
verschiedenen Sparten Malerei/Grafik, Textiles und Plastisches
Gestalten. Es kann mit unterschiedlichsten Materialien gearbeitet
werden. Um auch einmal eine größere Sache in Angriff nehmen
zu können wird es diese Angebote wieder als Tagesangebote von
10 bis 15 Uhr geben. Das Team der Jugendkunstschule hat in der
Vergangenheit damit gute Erfahrungen gemacht. Es ist schon so
manches Bild oder Dekoratives aus Speckstein für das eigene
Zimmer entstanden. Aber auch gefilzte Lapetoptaschen, selbstgestaltete T-Shirts oder Kleidungsstücke aus Seide konnten stolz
mit nach Hause genommen werden. Für die ganz Kleinen ist
natürlich auch immer etwas dabei, denn zum Weben oder Falten mit Papier, zum Flechten oder Basteln ist niemand zu klein
oder groß. Nutzen Sie die Zeit, um gemeinsam mit ihren Kinder
oder Enkelkindern tätig zu werden. Es macht Spaß und für kleine
Snacks zwischendurch wird gesorgt.
In der zweiten Woche wird dieses Angebot erweitert auf ein Feriencamp mit Übernachtung. Wer daran teilnehmen will, bekommt
zusätzlich zu den Tagesprogrammen noch eine Rundumversorgung und natürlich ein spannendes Abendprogramm mit Kino,
Lagerfeuer und vielen Überraschungen. Geschlafen wird in der
Eggesiner KulturWerkstatt und der ein oder andere Ausflug steht
auch auf dem Plan. Für das Camp sind Anmeldungen notwendig.
Teilnehmen können alle Kinder ab 10 Jahre.
Kontakt: Tel. 039779/29599, 0171/68234217 oder [email protected]
Die Abenteuer vom verrückten Petterson und seinem Kater Findus
Für mich gehören die Bücher des schwedischen Grafikers Sven Nordqvist zu den besonders schönen Kinderbüchern, vor allem die Bücher
über Pettersson und Findus. Pettersson ist ein einsamer alter Mann der mit seinen Hühnern auf einem Hof in Schweden lebt. Seitdem Pettersson aber seinen Kater Findus hat, halten ihn seine Nachbarn für verrückt. Was die Leute nämlich nicht wissen ist, dass der kleine Kater mit der
grüngestreiften Hose sprechen kann. Findus mischt das Leben auf dem ruhigen Hof gewaltig auf: er streitet mit den Hühnern, pflanzt Fleischklößchen, verjagt Füchse, zeltet im Garten, kämpft mit einer Gardine gegen einen Stier und feiert fünfmal im Jahr Geburtstag wobei es jedesmal
eine riesige Pfannkuchentorte gibt. Mit einfachen schönen Worten erzählt Nordqvist, wie der quirlige Findus mit seiner kindlichen Neugier und
Ungeduld den ruhigen Alten auf Ideen für neue Erfindungen bringt und mit ihm ungewöhnliche Abenteuer erlebt. Doch nicht nur die kuriosen
Geschichten faszinieren den Leser, vor allem wegen der Bilder kann man das Buch aberhundert mal bestaunen. Der Autor, einer der beliebtesten Illustratoren Schwedens, liebt es verrückte und unmögliche Details in die Abbildungen einzufügen. Da sind zum Beispiel Mohrrüben so
groß wie Bäume, Brillen haben Augen, oder Hühner Köfferchen und Kopftuch. Besonders niedlich aber sind die Mucklas: kleine bunte Wesen,
die von den Menschen unbemerkt in der Umgebung leben und ganz gewöhnlichen Beschäftigungen nachgehen, oder die Protagonisten beobachten. Es ist also ein wahres Vergnügen ein Buch von Pettersson und Findus zu lesen und anzuschauen für alle von 3 bis 99 Jahren.
Mehrere Bücher aus der Reihe finden sie in der Bibliothek Luckower Str. 6a in Eggesin.
Öffnungszeiten: Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
„Am Stettiner Haff“
- 20 -
Nr. 11/06
Aus dem Liepgartener Dorfgeschehen
Christi Himmelfahrt
Internationaler Museumstag
Der diesjährige Internationale Museumstag am 15. Mai stand in
Liepgarten unter dem Motto „Ziegelindustrie in unserer Region“.
Waldemar Aschmann hat sich lange mit diesem Thema beschäftigt und viele in Berndshof gebrannte Steine sowie andere Gegenstände und Informationen zusammengetragen. In Vorbereitung des Museumstages entstand Dank der Mithilfe von Andreas
Krüger und Heinz Höster eine Informationswand – unmittelbar am
Begegnungszentrum. Kurzfristig übernahm Waldemar Aschmann
auch die Erläuterung zur Informationswand und zum ehemaligen
Ziegelwerk in Berndshof.
Schon fast traditionell fand am 02. Juni um 10:30 Uhr der Gottesdienst zu Christi Himmelfahrt in der Liepgartener Kirche statt.
Im Anschluss lud die Kirchengemeinde zu einem Mittagessen bei
herrlichem Wetter vor der Kirche ein.
Blitzeinschlag in der Mühlenfeldstraße
Am 6. Juni gegen 18.00 Uhr wurden
die Feuerwehren Liepgarten und Ueckermünde zu einem Brandeinsatz
alarmiert. In einer Scheune schlug bei
einem schweren Gewitter der Blitz ein
und der Dachstuhl fing Feuer. Schnell
waren die Liepgartener Löschmänner
vor Ort und begannen mit dem Löschangriff, bevor kurze Zeit später die
Ueckemünder Wehr eintraf. Der Dachstuhl war nicht zu retten, aber ein übergreifen der Flammen auf benachbarte
Gebäude konnte verhindert werden.
Der Einsatz dauerte bis 23.00 Uhr.
Bürgermeister E. Heidschmidt möchte sich bei allen Einsatzkräften der Feuerwehren und der Polizei ganz herzlich bedanken.
Termin bitte vormerken:
Die Kameraden unserer FFW übernahmen an diesem Tag die
Versorgung mit Kaffee und Kuchen. Vor allem viele Ehemalige
des Ziegelwerkes freuten sich über diese Initiative.
24. Juni 2011, 19:00 Uhr Skatturnier um den Pokal des Bürgermeisters. Liepgartener sowie Freunde und Förderer der Gemeinde sind im Vereinshaus willkommen. (Bitte anmelden bei Burkhard Rademacher unter der Telefonnummer 039771-24803 oder
bei Andreas Boesel unter Telefonnummer 039771-25575)
Gratulation
Zu ihrem 91. Geburtstag erhielt Hilda Geisler herzliche Glückwünsche der Gemeindevertretung, überbracht von Christiane Fichtner.
Frau
Käthe
Günther
erhielt zu ihrem
92. Geburtstag herzliche
Glückwünsche
der Gemeindevertretung,
die ebenfalls
von Christiane
Fichtner übermittelt wurden.
Nr. 11/06
- 21 -
„Am Stettiner Haff“
Ahlbecker Reiternachwuchs
auf Medaillenjagd
Kindertag In der Papilio- Kindertagesstätte „ Re-
Am 23.04.2011 war es endlich soweit. Die von unseren
Nachwuchs heiß ersehnten Kinder- und Jungendsportspiele des Landkreises Uecker-Randow in der Sportart
Reiten wurden in Ahlbeck/Ludwigshof ausgetragen. Bei
schönstem Sonnenschein ging es in 10 Prüfungen bei den
unter 21-Jährigen um Gold-, Silber- und Bronzemedaillen.
Alle zeigten Stolz ihr Können und konnten so die Richter
von sich überzeugen. So blieben viele Medaillen in unserem
Stall. Strahlende Kindergesichter und gute Laune machten
diesen Tag komplett.
Zu den Gewinnern der Medaillen gehören vom TuS „Seegrund“ Ahlbeck e.V. unter anderem Aniki Schlegel, Mareen
Banse, Lea Kuna, Luisa Witt, Julia Ehrke, Sofie Schnellhammer, Melanie Hasse und Mareike Neumann. Es war ein
super Start in die Turniersaison, so kann es weiter gehen.
Zu einem Tierparkbesuch
hat unser Verein alle Krippen- und Kindergartenkinder eingeladen. Bei
Schönwetterwolken, geschmückt mit selbstgebastelten Sonnenschirmen
und den Bollerwagen, gefüllt mit Süßigkeiten, Obst
und Getränken, erkundeten wir die vielfältige Tierwelt.
Spannend war die Fütterung der Junior- Störche und großen Spaß Hatten alle Kinder beim Beobachten der Affen im Affenwald. Auch der Aufenthalt auf den Spielplätzen bereitete uns viel Freude. Ein herzliches
Dankeschön an unseren Fahrer Gerd, der dafür sorgte, dass unsere
Krippenkinder mit dem Feuerwehrauto gut ans Ziel kamen.
genbogen e. V.“ Meiersberg
Ein besonderer Höhepunkt, anlässlich des
Kindertages, war für unsere Hortkinder der Kinobesuch in Ueckermünde.
Gespannt auf den Film:
„Vorstadtkrokodile“ mit
Popcorn und Cola, fuhren wir am 06.06.2011 mit
dem Linienbus ins Kino.
Für alle Kinder war dieser Tag eine gelungene Abwechslung und wird
somit lange in Erinnerung bleiben.
Ihr Kita- Team
Melanie Hasse auf Galjano
Ein toller Kindertag in Leopoldshagen
Am 01.06.2011 wurde ein Kinderfest
in Leopoldshagen gefeiert. Es kamen
viele große und kleine Kinder mit ihren
Eltern, um diesen Tag zu begehen.
Die Stimmung war von Anfang an ausgezeichnet und die Kinder
und Eltern konnten sich an verschiedenen Stationen beweisen
und hatten viel Spaß dabei. Es gab einen Hindernisparkour, der
mit der Schubkarre absolviert werden musste. Maren Brüsch und
Diana Prager übernahmen das Kinderschminken und auf der
Hüpfburg konnten sich die Kinder austoben. Die Kutschfahrten
sowie die Fahrten mit der Feuerwehr waren immer gut besucht.
Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen freiwilligen Helfern
und Sponsoren recht herzlich bedanken. Ohne Ihre Hilfe wäre
dieser Tag nicht so schön geworden. Ein großes Dankeschön
an die Fahrradraststätte Drescher, die uns den Platz zur Verfügung stellte, für ausreichende Bewirtung sorgte und uns tatkräftig
unterstützte. Bei folgenden Sponsoren möchten wir uns für die
Sach- und Geldspenden bedanken:
Adler Apotheke Ueckermünde, Eisdiele H. Bade Mönkebude,
Baugeschäft Bade Mönkebude, Teambaucenter Eggesin, ATF
Leopoldshagen, Autoteile Tuning S. Schlumm. Haffwiesenhof
Leopoldshagen, AWO Frauen Kaffeerunde, Teambaucenter Eggesin, Sparkasse Ueckermünde, Frau Dr. Meinhold Ueckermünde, Freiwillige Feuerwehr Leopoldshagen
Wir wünschen uns auch für die Zukunft so eine tolle Zusammenarbeit mit allen Organisationen und freiwilligen Helfern damit wir
auch weiterhin so schöne Feste begehen können.
AWO Ortsverein Leopoldshagen und die Fahrradraststätte
Leopoldshagen
„Am Stettiner Haff“
- 22 -
Nr. 11/06
Informationen aus den Gemeinden
Quirliger Tag der offenen Tür in Luckow
In Verbindung mit einem Familienfest lud die Kita „Pustewind“ am
20.05.2011 zum Tag der offenen Tür ein. Viele Muttis und noch
viel mehr Kinder folgten der Einladung bei strahlendem Sonnenschein und genossen ein buntes Programm. Der Renner war natürlich die Hüpfburg und das große Trampolin. Als aber die Märchengruppe im Garten der Kita ein Puppenspiel vorführte, wurde
es ganz still und große Kinderaugen verfolgten gespannt das Geschehen auf der Bühne. Eine Mal- und Bastelstraße, große Porenbetonsteine, die mit Feilen und Sägen fachkundig bearbeitet
wurden und ein Glücksrad, bei dem neben dem Glück auch noch
Wissen zum Gewinn führte, rundeten das Aktivangebot ab. Viele
Besucher nutzten die Gelegenheit um ein Bild von der Einrichtung und den vielen Spiel- und Fördermöglichkeiten zu erhalten.
Monika Roßfeld, Leiterin der Kita, zeigte sich auch sehr zufrieden
mit dem Tag: „Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler Muttis
konnten wir dieses Familienfest gebührend feiern.“
Die Schalmeienkapelle Luckow lädt ein zur
Feier des 50jährigen Bestehens
am Sonnabend, den 02.07.2011 ab 12:00 Uhr
auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Luckow.
Ablauf:
11:00 Uhr Festumzug der teilnehmenden Schalmeienkapellen
ca. 12:30 Uhr Mittagessen (aus Gulaschkanone und vom Grill)
ca. 13:30 Uhr Begrüßung und Eröffnung des Programms
- Programmgestaltung durch die teilnehmenden
Schalmeienkapellen
- Kinderspiele
19:00 Uhr Disko (Eintritt: 3,00 €)
Für Getränke, Kaffee und Kuchen ist ganztägig gesorgt!
Wir freuen uns auf viele Besucher!
Franco Genseburg
Leiter der Schalmeienkapelle Luckow
Neues aus der „Kita Pustewind“ Luckow
Orgelkonzert in der Johanniskirche Hintersee
Hopp, Hopp, Hopp - Pferdchen lauf Galopp…..,
dieses und viele andere Kinderlieder erklangen in den Luckower
Straßen zum Internationalen Kindertag. Alle Kinder und Erzieher
der “Kita Pustewind” freuten sich sehr über eine Reise durch unser Dorf mit der Ponny- Kutsche von Familie Paul Schmidt aus
Drögerheide. Überreicht wurde das “Riesen” Geschenk sowie
viele bunte Bälle, Schippen und Harken von der Bürgermeisterin
Frau Hannelore Schwebmeyer. Vielen Dank sagen alle Kinder
und Erzieher für diese gelungene Überraschung.
Die Freunde und Förderer der Johanniskirche Hintersee
e.V. laden am Samstag, den 16. Juli 2011, um 18.00 Uhr
zum Orgelkonzert in die Johanniskirche Hintersee herzlich
ein. Kirchenmusikdirektor und Domorganist i.R. Gerhard
Kaufeldt aus Greifswald spielt auf der Grünewaldorgel u.a.
Werke von J.S. Bach, J. Haydn, C. Franck J.G. Walther
und E. Humperdink. Der Eintritt beträgt 4.- €.
Das Geld wird für den Erhalt der Johanniskirche verwendet. In den letzten drei Jahren hat der Verein unter anderem in der Kirche die Stromleitungen erneuert und einen
neuen Ofen gespendet. Als nächste Maßnahme ist die Innenausstattung der Kirche (Bemalung) vorgesehen.
Nr. 11/06
- 23 -
Buntes Treiben zur Kindertagsfeier in Lübs
Am ersten Juniwochenende ging es Schlag auf Schlag. Viele Unternehmungslustige der Gemeinde Lübs mussten schon genau planen, wann
sie wohin gehen. Herrentagsfeiern, Jugendweihen und natürlich die Kindertagsfeier in Lübs. Trotz dieser Terminvielfalt haben es sich wieder
viele Kinder der Gemeinde nicht nehmen lassen, zusammen mit Eltern,
Oma, Opa und Gästen ihren Tag zu feiern. Bei strahlendem Sonnenschein erwartete die Kinder am Sonnabend, den 4. Juni 2011 zwischen
14,00 Uhr und 19,00 Uhr ein buntes Programm. Schön, dass auch wieder Kinder der Kleeblattschule Anklam der Einladung des DCL gefolgt
sind.
Dank der vielen Helferinnen und Helfer des Lübser Dorfclubs und der liebevollen Vorbereitung durch die Mitglieder des Vereins hatten die Kinder
allen Grund zur Freude. Für ausreichend Kaffee und Kuchen sorgte Inge
mit ihren Mädels. Für bunte Gesicherter sorgten Petra und Antje. Kühle
Getränke und deftige Kost gab`s von Torsten, den man sonst am Haffbad
sieht. Sogar eine Softeismaschine stand bereit. Erstmals sorgten nicht
die Kinder für den kulturellen Höhepunkt des Tages. Das übernahmen
diesmal die Eltern. Eine Märchenaufführung war angekündigt. Bis zuletzt
wurde das Geheimnis gehütet. Um welches Märchen handelt es sich?
Wer sind die Hauptdarsteller? Keiner wusste Bescheid. Tomi, der am Mikro durchs Programm führte, rief die Darsteller auf. Diese traten, anfangs
noch etwas scheu, auf die Bühne. Nun war auch klar, dass das Märchen
vom Rotkäppchen aufgeführt werden sollte. Ein paar originelle Kostüme
und Requisiten und schon ging es los. Selten wurde auf dem Sportplatz
so viel gelacht. Beim Tanz des Windes, dem wackelnden Schwanz des
dicken Dackels oder dem Sturz des Wolfes aus dem Bett der Großmutter
gab es so manchen Schenkelklopfer… Lustige Bilder seht ihr übrigens
auf der Internetseite des Dorfclubs: www.dorfclub-luebs.de
Zuvor zeigte der Hundesportverein Anklam e.V. ein anspruchsvolles
Programm des Begleithundetrainings und des Einsatzes des Hundes zu
Schutzzwecken. Kindern und Erwachsenen wurde einmal mehr aufgezeigt, dass der Hund bei ernstem Training ein guter Freund sein kann.
Schön, dass einige Kinder die Gelegenheit bekamen, direkten Kontakt
mit den durchaus stattlichen Tieren aufzunehmen. Dass die lieben Hunde
aber auch anders können, wurde direkt im Anschluss sehr deutlich. Ein
verkleideter „Bösewicht“ reizte die Hunde gezielt und musste sich ziemlich oft Gegen die Beißattacken wehren. Ziel der Aufführung war, Respekt
und Freundschaft dem Hund gegenüber gleichermaßen zu bewahren.
Hier war auch unser Bürgermeister, Herr Wanke, mit seinem Hund zu
sehen. Die Spaßolympiade verlangte diesmal viel Geschick und Einfallsreichtum der Kinder. In einer Minute pro Station mussten die Übungen
absolviert werden. Seife Stapeln, Dose mit dem Gesicht schieben, Wasser mit dem Schwamm transportieren, Golf spielen, Klopapier rückwärts
werfen, Eier über die Leine und CD´s fangen. Was für ein Spaß, was für
ein Ehrgeiz! Die besten bekamen am Ende Preise. Das abschließende
Fußballspiel „Kinder gegen Papas“ setzte den Paukenschlag des Tages.
6:3 setzten sich die „Kleinen“ gegen die diejenigen durch, die wenigstens theoretisch von Fußball alles wissen. (Die Namen sind den Insidern bekannt.) Ganz offensichtlich wächst in Lübs die nächste, prächtige
Fußballgeneration heran. Weiter so, Jungs! Mit im Programm waren die
Power- Kids der AWO aus Strasburg. Die vier wettkampferprobten Mädchen heizten kräftig ein und zeigten vier Tänze. Danke für diese tolle
Aufführung. Zwischendurch fuhren die Kameraden der FFW Lübs mit
einem ihrer Löschfahrzeuge Kinder durchs Dorf. Immer wieder ein Erlebnis. Danke euch auch für die gute Zusammenarbeit beim Auf- und
Abbauen des Festplatzes und auch für das Knüppelkuchenfeuer. Vielen
Dank auch an die Gemeindevertretung um Herrn Wanke für die Hilfe und
Unterstützung.
Bereits jetzt freuen wir uns auf unseren nächsten Höhepunkt. Am
10.09.2011 findet das Erntefest in Lübs statt. Wir freuen uns, dass wir an
diesem Tag auch den 90. Geburtstag der Freiwilligen Feuerwehr Lübs
feiern. Das wird ein Tag…
Mehr erfahrt ihr unter www.dorfclub-luebs.de
Viele Grüße Ihr/ Euer Dorfclub Lübs e.V.
Thomas Blechschmidt
„Am Stettiner Haff“
„Am Stettiner Haff“
- 24 -
Nr. 11/06
Informationen aus der Gemeinde Lübs
Radwanderung durch heimischen Wald
Zum 30.04.2011 organisierte die BSG „Traktor“ Lübs die erste
Radtour des Jahres durch unseren herrlichen Wald zwischen
Lübs, Mönkebude und Leopoldshagen. Um 10.00 Uhr nahmen
31 begeisterte Radfreunde die 19 km Strecke in Angriff.
Die Wege waren gut befahrbar, so daß alle das vorgegebene
Tempo mithalten konnten und unterwegs auch Gelegenheit zu
Gesprächen hatten. Die erste Rast erfolgte in fröhlicher Runde im
neuerbauten „Pilz“ nahe Mönkebude.
1. Pommern-Bau-Cup
der E–Jugend
26.06.2011
Beginn: 10:00 Uhr
Sportplatz Lübs
Mannschaften u.a. aus Stettin, Prenzlau, Schwedt, Torgelow, Ducherow
Buntes Rahmenprogramm, Leckeres vom Grill
Mit freundlicher Unterstützung von:
Pommernbau GmbH Lübs
Dorfclub Lübs e.V.
BSG Traktor Lübs e.V.
Freiwillige Feuerwehr Lübs
Ortsgruppe Lübs der Volkssolidarität
TSV Greif Torgelow e.V
Die Freiwillige Feuerwehr Lübs informiert
Am 14.05.2011 fand der Amtsausscheid in Luckow statt. Trotz
Schwierigkeiten eine Wettkampfmannschaft auf zu stellen und
wenig Trainingszeiten wurde eine gute Zeit erzielt. Die FFw Lübs
belegte vor Grambin und Ahlbeck den ersten Platz. An die Kameraden der Wettkampfmannschaft Dank und Anerkennung für die
gezeigten Leistungen.
Der Kreisausscheid findet am 18.06.2011 in Strasburg statt.
Die Rückfahrt verging wie im Flug auf dem Radwanderweg über
Leopoldshagen in Richtung Lübs. Dort angekommen kehrten wir
in unsere Gaststätte „Zum Würfelbecher“ ein und wurden dort mit
einem kräftigen Kesselgulasch bewirtet. Wir sagen „Danke“ dem
Organisator Günter Raderecht, sowie unserem Wirt vom „Würfelbecher“ Lübs, Herrn Böhm.
Sportfreunde Günter Raderecht und Rainer Jaeschke
Gratulation
am 04.06. den Kameraden Hans Sembach
am 05.06. den Kameraden Werner Hendrick
am 10.06. den Kameraden Ehrenfied Gutsch
am 15.06. den Kameraden Heinz Volkmann
am 20.06. den Kameraden Rene Glischinski
Das Siegerteam der Lübser Feuerwehr
am 29.06. den Kameraden Andreas Gröschl
Termin zum vormerken:
Am 25.06.2011 findet dass 2. Lübser Fußballturnier der Feuerwehren statt. Beginn ist um 9.00 Uhr auf dem Sportplatz. Die Versorgung wird gewährleistet.
Jugendfeuerwehr/Zwergenfeuerwehr
am 23.06. Severin Beckmann
Nr. 11/06
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„Am Stettiner Haff“
Informationen aus der Haffgemeinde Mönkebude
12. Mönkebuder Deichlauf
Gelungene Himmelfahrtsparty in Mönkebude
Zum ersten Mal organisierte die Gemeinde Mönkebude gemeinsam mit dem Fremdenverkehrsverein und der Getränke Brückner GmbH im Strandpark Mönkebude ein Familiefest zum Himmelfahrtstag. Nicht nur das Wetter zeigte sich von seiner besten
Seite, sondern auch viele Gäste aus der Region und Urlauber
besuchten den Urlaubsort.
Wie in den vergangenen 11 Jahren, wird auch in diesem Jahr der
beliebte Mönkebuder Deichlauf durchgeführt. Der Start wird am
09.Juli 2011 um 10:00 Uhr vor der Kulisse des Hafens vollzogen.
Angeboten werden die Laufstrecken 2 km, 4 km und 12 km sowie
die Walkingstrecke von 4 km. Das Startgeld ist für Jugendliche
bis 16 Jahre frei, alle Sportler über 16 Jahre entrichten bitte 3,00€
für die Laufstrecken 2 und 4 km und die Walkingstrecke. Für die
Laufstrecke 12 km sind 5,00€ einzuzahlen. Anmeldungen sind
schon jetzt unter www.tollense-timing.de, www.bade-bau.de und
[email protected] möglich. Läufer ohne Internetanschluss können sich im Baugeschäft Bade Hauptstraße 110 in 17375 Telefon
039447 20339 Fax 039774 298110 anmelden.
Neben den Läufen auf den verschiedenen Strecken nehmen die
Teilnehmer an einer großen Tombola teil. Anmeldung, Aufenthalt
und Siegerehrung erfolgt im Festzelt direkt im Start- und Zielbereich. Kaffee, Kuchen, Imbiss und Getränke werde im und am
Zelt angeboten. Für die Läufer gibt es nach dem Lauf 50L Freibier
und für Alle am Abend einen Sportlerball mit Livemusik.
Diese Streckenlängen sind sehr gut für Laufinteressierte und
Einsteiger geeignet. Haben sie ein wenig Mut und genießen sie
das Laufen in der Natur am Haff. Wir, die Mönkebuder Deichläufer, freuen uns mit ihnen gemeinsam, einen sportlichen und
geselligen Tag zu erleben.
Höhepunkt war an diesem Tag ein Bockwurstwettessen zum dem
sich 7 Kandidaten anmeldenten, unter denen auch zwei Frauen
waren.
Aus dem Mönkebuder Geschäftsleben
Neueröffnung der Sol-a-Mar Salzgrotte
Bockwurstkönig an diesem Tag wurde Kai Borchard aus Grambin
(Mitte). Er schaffte es, in 10 Minuten 11 Würste zu verzehren.
Veranstaltungsvorschau
18.06.
6. Kinder- und Lübser Landstraßen-Fest
24.06.
Kleine Strandmusik - Mönkebuder Musikanten
20.00 Uhr
Am 25. Juni eröffnete in Mönkebude unmittelbar am Strand- und
Hafeneingangsbereich eine Salzgrotte. Neben Sauna-Massagen
und vielen anderen Angeboten gibt es jetzt auch richtiges Meeresklima am Stettiner Haff. Ein Aufenthalt in der Salzgrotte stärkt
die Lebenskräfte, muntert auf und unterstützt die körperlichen
Abwehrkräfte.
Geöffnet ist Mo - Fr 8.45 - 19.00 Uhr sowie am Sa von 8.45 14.00 Uhr Am Hafen 19 in Mönkebude.
1. - 3.07.
Strandfest Mönkebude
05.07.
Kinderanimation Tinis Wünschebaum
19.00 Uhr
08.07.
Kleine Strandmusik - Mönkebuder Chor
20.00 Uhr
09.07.
12. Mönkebuder Deichlauf
„Am Stettiner Haff“
- 26 -
Nr. 11/06
65 Jahre KITA „Uns Kinnerhus“
Der 65. Geburtstag unserer KITA „Uns Kinnerhus“ stand unter
dem Motto „65 Jahre Kinderlachen in unserer KITA“. Drei Tage
wurde gefeiert: vom Montag, dem 30. Mai, bis zum Mittwoch, dem
01. Juni. Am Montag wurde zünftig Kindertag vorgefeiert. Fast
alle Kinder waren dabei und haben sich zum Gruppenfoto auf der
Treppe eingefunden.
Da zur Zeit der Spielplatz umgebaut wird und das Geld an vielen
Stellen fehlt, baten die Erzieherinnen anstelle von Blumen um
eine kleine Geldspende für den Spielplatz.
Am Mittwoch, dem eigentlichen Kindertag, war dann der Elterntag. Und es sollte noch einmal ein sehr schöner Tag werden. Zu
Beginn zeigten die verschiedenen Gruppen der KITA wieder ein
schönes Programm. Dann stellte Mario Nicolin das von seiner
Familie angefertigte „Uns Kinnerhus MONOPOLY“ vor. Dahinter
steht die Idee, den Ausbau des Spielplatzes zu unterstützen. Man
kann vielfältig bei dem Spiel mitmachen. Zeit, Sachgaben oder
Geld sind als Spieleinsatz möglich. Man kann Häuser oder Straßen kaufen, Sachleistungen spenden oder einfach eine Stunde
Freizeit einbringen. So kann eigentlich jeder mitmachen, das ist
die Idee.
Am Dienstag wurde es dann offiziell. Geladen waren ehemalige
Erzieherinnen und Mitarbeiterinnen des Kindergartens, Förderer
und Freunde aus den Verwaltungen und der Patenkompanie.
Und noch viele andere folgten der Einladung der Erzieherinnen.
Die Kinder trugen ein buntes Programm vor.
Als Dank erhält man ein Fähnchen mit dem Familiennamen auf
dem Monopolyspiel. Bis zum ersten Juli kann man noch mitspielen. Dann wird ausgewertet. Bereits am ersten Tag wurden Häuser
und Straßen für über 324 Euro verkauft. Familie Langer aus Meiersberg spendierte einen KITA Ausflug ins Freibad Torgelow mit
Eintrittskarten und Eis für alle. Eine tolle Idee.
Die Leiterin, Elke Riemann, rief mit ihren Worten viele Erinnerungen wach.
Bürgermeister Ernst Heidschmidt sparte nicht mit Dankesworten,
bevor bei Kaffee und Kuchen der Nachmittag ausklang.
Zum Abschluss des dritten Tages wurden die vielen Glückwunschkarten geöffnet: viel Lob für die Arbeit der Erzieherinnen und 1.060
Euro für den weiteren Ausbau des Spielplatzes. Die Gemeindevertretung möchte an dieser Stelle noch einmal allen ehemaligen
und jetzigen Erzieherinnen und Mitarbeiterinnen danken für die
Arbeit in den zurückliegenden Jahren und danken für diesen
schönen 65. Geburtstag.
Ein großes Dankeschön auch der Familie Zeh vom Lindenhof, die
Ihre Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung stelle.
Ein ganz besonderer Dank also an alle Sponsoren und Helfer
dieser drei tollen Tage!
Nr. 11/06
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„Am Stettiner Haff“
Heimatkundliches
Woher kommen die Orts- und Höfenamen in der Ueckerniederung?
Was nun den Namen Hühnerkamp, eine ehemalige Holländerei am Weg Liepgarten – Meiersberg belegen, betrifft, so
wird allgemein angenommen, dass hier Wildhühner wegen
ihres vermehrten Vorkommens als Namensgeber infrage
kommen. Das wäre aber wohl nur dann wahrscheinlich,
wenn es nicht noch andere Gründe für die Namensentstehung gäbe. Tatsächlich läßt sich das Bestimmungswort
Hühner auf Hüne, mhd. hiune, ahd. Hun zurückführen,
vergleichbar mit dem „Hund“. Das Grundwort Kamp, lat.
Campus, u. a. freies Feld, Ackerland, Saatfeld, wäre dann
der Grund und Boden des Hünen gewesen, also der Kamp
des Hünen, der zum Hünerkamp wurde. Der hier noch fehlende Mitlaut h wurde erst viel später eingefügt, wohl erst,
als das Wissen um die askanische Geschichtsperiode aus
dem Bewußtsein der Menschen verschwunden war und
man sich den Namen nicht anders erklären konnte als mit
der Hühnerpatenschaft. Die exponierte Lage an der nördlichen Grenze zu Pommern und vor den Toren der damals
noch jungen Stadt Ueckermünde läßt vermuten, dass der
„Hünerkamp“ ein askanischer Grenzposten war, ausgestattet mit Gebäuden und einem Acker zur Versorgung der
Grenzer.
Den Askaniern folgte um 1320 nach Rückfall der Vogtei an
Pommern der Ritter Zacharias Hase von Kufstein/Obb.,
der Lehnsherr der Vogtei wurde. Er brachte seine „Katten“
mit, so nannte man in Bayern die kleinen, flinken Pferde,
die wie Katzen laufen konnten.7) Natürlich benötigten und
erhielten die Katten ihre von Haus gewohnte Berge. Diese Katten-Berge wurde dann zum Namensgeber für das
entstehende Anwesen Kattenberg zwischen Torgelow und
Herrenkamp.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit fällt auch der Knappberg, Name einer früheren Holländerei bei Gumnitz, in die
Hase-Zeit, zumal alle bisherigen Deutungsversuche nicht
über vage Vermutungen hinausgehen, dass „knapp“ sich
wohl auf die Dürftigkeit des Bodens beziehe. Zacharias
Hase hingegen wird mit Sicherheit noch weitere Ritter und
Knappen (Jungritter und Knechte) mitgebracht haben, die
ebenfalls unterzubringen waren. So wird wohl die „Knappen-Berge“ enstanden sein, die als Knappberg Hofname
wurde.
In unmittelbarer Nähe von Alt-Torgelow liegt Quappenberg,
dessen Name in dieser Schreibweise unverständlich ist,
da ein Fisch und eine Anhöhe oder eine Unterkunft nicht
zueinander passen. Hier wurde sicherlich durch einen
Hör- oder Schreibfehler aus dem Knappen eine Quappe.
Für diese Annahme spricht, dass Alt-Torgelow einst ein
Wirtschaftshof der benachbarten Schloßbergbesitzer war
und wegen seiner Bedeutung vor Feinden oder Räubern
geschützt werden mußte. Hierzu waren die Knappen, die
i.d.R. mit 18 Jahren den Ritterschlag erhielten, wohl gut in
der Lage.
Ins Bild passt hier auch der Hasenkrug, Name einer Holländerei bei Gumnitz. Dass die aktiven Rittersleut ganz
ohne einen Krug ausgekommen wären, wird wohl niemand
annehmen können, zumal sie aus Bayern kamen, wo das
Bier schon immer ein Volksgetränk ist. Des weiteren auch
Modderloch, Grundstücksname in Gumnitz. Als Loch bezeichnet man im MA. auch einen engen Zufluchtsort, wo
man sich sicher fühlen konnte, aber auch ein enges, niederes Gefängnis der schlechtesten Art.8) Für den Zufluchtsort spricht das Bestimmungswort Modder, das eine sehr
moorige Umgebung vermuten läßt. Nur Eingeweihte waren
wohl in der Lage, die Verstecke auf verschlungenen Wegen sicher zu erreichen.
Damit enden die Namen, die mit einiger Sicherheit der askanischen oder der Hase-Zeit zugeordnet werden können.
Bestenfalls wäre da noch Pfennigshorst, Name eines alten
Anwesens und heute OT von Torgelow-Holl. zu nennen.
Horst bedeutet eine erhöhte, trockene Fläche inmitten einer sumpfigen Umgebung. Das Bestimmungswort Pfennig
hat hier wohl kaum geldliche Bedeutung. Infrage kommt
hier sicherlich das Pfennigskraut (Lysimachia nummularia
L.), das hier durch sein vermehrtes Vorkommen den Namen gegründet haben könnte.
Der Name Schmachtgrund, ehem. Holländerei rechts der
Uecker, wird nirgends erklärt, wohl aber Schmachtbrink,
den der Grimm als „magere Weide, auf der das Vieh hungern muß“ beschreibt. 9)
In die Herzogszeit fällt zweifellos Herrenkamp, das nach
Aussterben der Muck er witze im Mannesstamm (1575)
von dem Torgelower Amtshauptmann als Ackerwerk angelegt wurde. Das Bestimmungswort Herr bezieht sich hier
auf den Landesherren Herzog Philipp II. in dessen Namen
das Ackerwerk antstand. In dieser Zeit fällt wohl auch das
Anwesen Ziegenberg, ursprünglich nur ein Ziegenstall, der
dann Hofname wurde.
Die restlichen Namen sind eher durch ihre Belegenheit
oder ihre Nutzung entstanden. Wie etwa Jungfernbeck,
das man wohl nicht mit Jungfrauen in Verbindung bringen
kann. Es entstand vielmehr an dem Bach, der das Wasser
des östlich belegenen umfangreichen Waldmoores in die
Uecker abführte und der soviel Wasser führte, dass sich in
ihm Jungfernfische tummelten. Der Bachname ging dann
auf das Anwesen über.
Dann ist da noch Düsterort in der Ortsmitte von TorgelowHoll. zu erwähnen. Zusammen mit dem Wortteil Düsterbedeutet der Name nach Grimm Schlupfwinkel „in einem
abgegrenzten Stück Landes oder Waldes“ in dunkler Umgebung. 10) Dieselbe Gegend wird auch „Dunkelfort“ genannt.
„Fort“ steht für Pforte, den Eingang in den dunklen Wald.
Das Anwesen Hasselberg erhielt seinen Namen durch die
Haseln, die auf ihm wuchsen. Das Anwesen Seefeld heißt
wahrscheinlich nach seinem ersten Besitzer. Die restlichen
Namen, wie etwa Jägersteig und Schafbrück, erklären sich
von selbst. Zum Ende sei noch das Anwesen Binning am
rechten Ueckerufer belegen, erwähnt. „Binnen“ steht für
innerhalb einer Sache, „ing“ steht für klein, hier also ein
kleiner Binnenhafen (Anlegestelle) an der Wecker. Da hier
oft Stammholz gelagert wurde, wird Binning meist auch als
„Holzablage“ bezeichnet.
Fritz Kleinsorge
Quellen:
1) Kleinsorge, Woher kommt der ON Torgelow, Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ 02/2010
2) Berger, geographische Namen in Dtl., Dudenverlag 1993
3) Kleinsorge, Die Gesch. d. Holl. Jädkemühl, Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ 02/2010
4) Bruchwitz, Gesch. d. Vogtei Torg. bis 1500
5) Meyers Großes Konvers. Lexikon, Bd.7.S.388
6) Bosse, Die Forst-, Flur- i. Gewässernamen d. Ue‘der Heide
7) 6. Auflage 1908 Grimms Dt. Wb., Bd. 11, Sp. 287
8) wie 7) Bd. 12, Sp. 1093 – 1095
9) wie 7) Bd. 15, Sp. 885
10)wie 7) Bd. 13, Sp. 1351, 1361
1. Fortsetzung und Schluss
„Am Stettiner Haff“
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Nr. 11/06
Evangelische Kirchengemeinde Ueckermünde-Liepgarten mit Grambin
Zu allen Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen
sind Sie sehr herzlich eingeladen! Die Veranstaltungen in
Liepgarten sind mit der Ortsbezeichnung „Kirche in Liepgarten“ versehen, alle weiteren finden in Ueckermünde statt.
Besonderes
Orgelkonzert
Donnerstag, 30.06.2011, 19.30 Uhr, St. Marienkirche
Anne-Dore Baumgarten
Konzert des Kammerorchesters der Neuen Philharmonie Hamburg
Montag, 11.07.2011, 19.30 Uhr, St. Marienkirche
Konzert für Trompete und Orgel
Freitag, 15.07.2011, 19.30 Uhr, St. Marienkirche
Joachim Schäfer und Matthias Eisenberg
Gottesdienste
Sonntag, 19.06.2011
10 Uhr Gottesdienst zur Goldenen Konfirmation, St. Marienkirche
Sonntag, 26.06.2011
10 Uhr Gottesdienst, St. Marienkirche
15 Uhr Gottesdienst, Kirche in Liepgarten
Sonntag, 03.07.2011
10-15 Uhr Tauffest des Kirchenkreises, Mönkebuder Strand
Neben einem bunten Gottesdienst um 10 Uhr erwarten Sie
musikalische Darbietungen, Kinder- und Familienprogramm
und eine Podiumsdiskussion.
Sonntag, 10.07.2011
10 Uhr Abendmahlsgottesdienst, St. Marienkirche
Sonntag, 17.07.2011
10 Uhr Gottesdienst, St. Marienkirche
Gottesdienst im Seniorenzentrum (Am Tierpark 6)
donnerstags, 10.30 Uhr
Flötengruppe für Erwachsene
Donnerstags, 17 bis 18 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,
Leitung: A. Schulz
Kirchenchor
Dienstags, 19.30 Uhr, Kreuzkirche, Leitung: A. Schulz
Thematisches
Kindertag
Freitag/Sonnabend, 24./25.06.2011, 19-9 Uhr, Lesenacht
mit Übernachtung und Frühstück, Kreuzkirche
NEU!!! Junge Gemeinde
Mittwoch, 29.06.2011, 17.30 Uhr, Kreuzkirche
Freunde treffen, Grill-Abendbrot, über’s Leben und den
Glauben reden, Spiel und Action mit Jugendwart Johannes
von Kymmel, Tel. 039743-518830
Frauenfrühstück
Mittwoch, 29.06.2011, 9 Uhr, Kreuzkirche
Bibelgesprächskreis
Dienstags (14-täglich): 14.06., …, 14.30 Uhr, Kreuzkirche
Körperbehindertennachmittag
Mittwoch, 15.06.2011, 14 Uhr, Gemeinderaum, Schulstr. 21
Gemeindekirchgeld
Der in der Höhe selbst festzulegende Beitrag kann auf das
Konto der Evangelischen Kirchengemeinde Ueckermünde
überwiesen werden: Ktnr. 321 000 4136, bei der Sparkasse
Uecker-Randow, BLZ: 150 504 00, Zweck: Gemeindekirchgeld. Das Gemeindekirchgeld kann auch bar im Gemeindebüro, Schulstr. 21, bezahlt werden. Vielen Dank allen, die so
zur Erhaltung der Gemeindearbeit beitragen! Gerne stellen
wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus!
Flötengruppe I (Anfänger)
Donnerstags, 15.15 bis 16.00 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,
Leitung: A. Schulz
Die Mitarbeiter der Kirchengemeinde erreichen Sie wie
folgt:
Pfarrerin S. Leder und Pfarrer St. Leder: Belliner Str. 38,
Tel.: 039771/23463
E-Mail: [email protected]
Kirchenmusikerin A. Schulz: zu den Bürozeiten unter Tel.:
039771/23267
Flötengruppe II
Donnerstags, 16 bis 17 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21,
Leitung: A. Schulz
Das Gemeindebüro in der Schulstr. 21 ist geöffnet:
Montag bis Mittwoch: 08 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 08 Uhr bis 11 Uhr
Musikalisches
Evangelische Kirchengemeinde Meiersberg
Am Freitag 17.06.
10-11 Uhr Gemeindekirchgeldzahltag Kirche Meiersberg
Am Mittwoch 29.06. um 14:30 Uhr
Gemeindenachmittag Kirche Meiersberg
Am Freitag 17.06. -19.06.
Besuch der Partnergemeinde aus Hoogeveen
Am Sonntag 03.07. 10-15 Uhr - Tauffest in Mönkebude
Wer mit dem Bus mitfahren möchte, melde sich bitte unter
20422 - ev. Pfarramt Ferdinandshof!
Am Samstag 18.06.
13:30 Uhr Abfahrt nach Klepelshagen von Parkplatz Schulstr.
18:00 Uhr Gemeindeabend mit Grillen Betsaal Ferd‘hof
Am Sonntag 19.06. um 09:00 Uhr
Gottesdienst Kirche Meiersberg
Am Sonntag 26.06. 15:00 Uhr Johannisfest Schule Eichhof
Am Sonntag 17.07. um 09:00 Uhr
Gottesdienst Kirche Meiersberg
Es grüßt Sie herzlich im Namen der Kirchengemeinde
Ihre P. Jahn!
Nr. 11/06
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„Am Stettiner Haff“
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDEN
ALTWIGSHAGEN, LEOPOLDSHAGEN & MÖNKEBUDE
Evangelisches Pfarramt - Dorfstr. 46 - 17375 Leopoldshagen - Pfarrer Rainer Schild
Tel:039774-20247 – Fax: 039774-29953 – E-Mail: [email protected]
Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Juni & Juli 2011
FEST DES KIRCHENKREISES PASEWALK „JA ZUR TAUFE“
Sonntag – 03.Juli 2011 – 10.00 bis 15.00 Uhr – Großes Festzelt am Mönkebuder Hafen
10.00 Uhr – Zeltgottesdienst mit Posaunen, Chören & Band – Taufen & Tauferinnerung
12.00 Uhr – musikalisch-unterhaltsames Bühnenprogramm zum Mitmachen
13.00 Uhr – Gesprächsforum: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“
14.00 Uhr – Familienprogramm „Der kleine Zauberlehrling“ 14.45 Uhr – Reisesegen
Altwigshagen
Sonntag Trinitatis – 19.Juni – 10.00 Uhr
Kirche mit Kindern – Dorfkirche Altwigshagen
Leopoldshagen
Lübs
1.Sonntag n. Trinitatis – 26.Juni – 09.30 Uhr
Gottesdienst in der Dorfkirche
Mönkebude
Pfingstsonntag – 12.Juni – 14.00 Uhr
Konfirmationsgottesdienst in der Dorfkirche
Sonntag Trinitatis – 19.Juni – 14.00 Uhr
Taufgottesdienst – St.Petri-Kirche
Sonntag – 24.Juli – 10.30 Uhr
Taufgottesdienst in der Dorfkirche
2.Sonntag n. Trinitatis – 03.Juli – 10.00 Uhr
Zeltgottesdienst – Strandpark Mönkebude
Neuendorf A
Wietstock
Sonntag – 26.Juni – 10.30 Uhr
Samstag – 23.Juli – 17.00 Uhr
Gottesdienst in der Dorfkirche
Gottesdienst in der Kirche St.Magdalena
REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN IN DEN GEMEINDEN
REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN IN DEN
HERZLICH im
WILLKOMMEN
IN Bischof-von-Scheven-Haus
DER
Männerclub
Leopoldshagener
GEMEINDEN
KIRCHENGEMEINDE
MontagMÖNKEBUDE
– 18. Juli 2011 – 15.00 Uhr
Männerclub im Leopoldshagener Bischof-von-SchevenLiebe Gemeindeglieder! (Sommerfest im Pfarrgarten)
Haus
Nachmittag
der Begegnung
bei Kaffee & Kuchen im Altwigshagener Pfarrhaus
Liebe Einwohner
von Grambin!
– 18. Juli 2011 – 15.00 Uhr
– 15.Juni
2011 – 14.30 Montag
Uhr
Mit dem 01.JuliMittwoch
2011 werden
alle Entschei(Sommerfest im Pfarrgarten)
Mittwoch – 20.Juli
2011 sein,
– 14.30 Uhr
dungen und Veränderungen
vollzogen
die bereits im Jahr 2006 von den GemeindeNachmittag der Begegnung bei Kaffee & Kuchen im AltNachmittag
die ältere
Generation
kirchenräten für
getroffen
worden
sind. Grambin
wigshagener Pfarrhaus
Montag – 27.Juni 2011 – 13.30 Uhr in Leopoldshagen
mit seinen Gemeindegliedern wird dann nicht
Montag – 25.Juli 2011 – 13.30 Uhr in MönkebudeMittwoch – 15.Juni 2011 – 14.30 Uhr
mehr zur Ev.Kirchengemeinde UeckermünMittwoch – 20.Juli 2011 – 14.30 Uhr
de-Liepgarten, sondern zur Kirchengemeinde
KINDERNACHMITTAG
Nachmittag für die ältere Generation
Mönkebude gehören. Für Sie, liebe GrambiDas diesjährige KINDERZELTWOCHENENDE findet
am– 27.Juni
18. / 19.Juni
dem
Altwigshagener Pfarrhof
Montag
2011 –2011
13.30auf
Uhr
in Leopoldshagen
ner, ist dies ein tiefer Einschnitt – schließlich
statt. Gemeinsam werden wir erlebnisreiche Stunden
mit Spiel,
Spaß,
verbringen. Mit der
Montag
– 25.Juli
2011Entdeckungen
– 13.30 Uhr inu.a.m.
Mönkebude
wurde Grambin seit Menschen-gedenken von
KIRCHE MIT KINDERN am Sonntag, dem 19.Juni 2011, um 10.00 Uhr in der Altwigshagener Dorfkirche
Ueckermünde aus pfarramtlich betreut. Ich
KINDERNACHMITTAG
findet das Wochenende seinen gemeinsam vorbereiteten
Höhepunkt und die herrliche Ferien- und Sommerzeit
werde mich bemühen, meiner Verantwortung
Das diesjährige KINDERZELTWOCHENENDE findet am 18. / 19.Juni
ihren Auftakt.
Ihnen gegenüber gerecht zu werden; die drei
2011 auf dem Altwigshagener Pfarrhof statt. Gemeinsam werden wir
erlebnisreiche Stunden mit Spiel, Spaß, Entdeckungen u.a.m. verbrinKirchengemeinden unseres Pfarrbereiches
gen. Mit der KIRCHE MIT KINDERN am Sonntag, dem 19.Juni 2011,
Es
grüßt
Sie
herzlich
und
wünscht
Ihnen
freuen sich auf das gegenseitige Wahrnehmen
Bankverbindungen:
Sparkasse Uecker-Randow
(BLZ das
150Wochenende
50 400);
um
10.00 Uhr in der Altwigshagener
Dorfkirche findet
ein
Pfingstfest
undgesegnetes
Kennenlernen!
Sowohl das Ehepaar LeEv. Kirchengemeinde
Altwigshagen
- KtoNr.:
3320003428;
seinen
gemeinsam vorbereiteten
Höhepunkt
und die
herrliche Ferien- und
der Pastor
als auch ich werden Ihr Gegenüber sein
Ihr
Ev. Kirchengemeinde
Leopoldshagen – Kto.Nr.: 3210002885;
Sommerzeit
ihren Auftakt.
Ev.
Kirchengemeinde
Mönkebude – KtoNr.: 3210001315
–
allzumal
in
unserem
bewährten
regionalen
Rainer Schild
Miteinander.
Bankverbindungen: Sparkasse Uecker-Randow (BLZ 150 50 400);
Ich freue mich auf Sie und grüße Sie herzlich
Ev. Kirchengemeinde Altwigshagen - KtoNr.: 3320003428;
als nunmehr auch Ihr Pastor
Ev. Kirchengemeinde Leopoldshagen – Kto.Nr.:
Rainer Schild
3210002885;
„Am Stettiner Haff“
- 30 - Nr. 11/06
Nr. 11/06
- 31 -
„Am Stettiner Haff“
„Am Stettiner Haff“
- 32 -
Nr. 11/06
Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp
Gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzver
Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen
Verbände in der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung (VwO) – vom 1. Juli 1998 hat der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp am 8.2.2010
folgende Friedhofsordnung beschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich und Friedhofszweck
(1) Diese Friedhofsordnung gilt für den Friedhof der Evangelischen
Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in seiner jeweiligen Größe.
Der Friedhof umfasst zurzeit das Flurstück 110/1, Flur 2, Gemarkung Altwarp in Größe von insgesamt 10.030 m² (abzüglich
der Fläche des Kirchengebäudes). Eigentümer des Flurstücks
ist die Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwap.
(2) Die kirchlichen Friedhöfe sind zur Bestattung der verstorbenen
Gemeindeglieder bestimmt.
(3) Ferner werden auf dem Friedhof bestattet: 1. Glieder anderer evangelischer Kirchengemeinden, 2. Angehörige anderer
christlicher Religionsgemeinschaften, die am Ort keinen eigenen Friedhof besitzen und 3. andere Personen, wenn ein zu
ihrer Aufnahme verpflichteter Friedhof am Ort nicht vorhanden
ist (Monopolfriedhof).
(4) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gemeindekirchenrates.
§ 2 Außerdienststellung und Entwidmung
(1) Der Friedhof, einzelne Friedhofsteile oder einzelne Grabstätten
können aus einem wichtigen Grund beschränkt geschlossen,
geschlossen und entwidmet werden.
(2) Nach der beschränkten Schließung werden Nutzungsrechte
nicht mehr verliehen. Eine Verlängerung von Nutzungsrechten
erfolgt lediglich zur Anpassung an die Ruhezeit. Beisetzungen
dürfen nur noch in Grabstätten stattfinden, an denen im Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch Nutzungsrechte
bestehen, sofern die Grabstätten noch nicht belegt sind oder
sofern zu dem genannten Zeitpunkt die Ruhezeiten abgelaufen
waren. Eingeschränkt werden kann auch der Kreis der Beisetzungsberechtigten; nachträgliche Ausnahmen von dieser Einschränkung kann der Gemeindekirchenrat im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten bei bestehenden Nutzungsrechten
genehmigen.
(3) Nach der Schließung dürfen Beisetzungen nicht mehr vorgenommen werden.
(4) Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte der
Verstorbenen aufgehoben. Die Entwidmung wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist.
§ 3 Friedhofsverwaltung
(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung in der Rechtsform
einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Er wird
vom Gemeindekirchenrat verwaltet.
(2) Die Verwaltung des Friedhofs richtet sich nach dieser Friedhofsordnung, den kirchlichen Bestimmungen und den allgemeinen staatlichen Vorschriften.
(3) Mit der Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben
kann der Gemeindekirchenrat einen Ausschuss oder eine
kirchliche Verwaltungsstelle beauftragen.
(4) Die kirchliche Aufsicht richtet sich nach dem jeweils geltenden
kirchlichen Recht.
§ 4 Amtshandlungen
(1) Bestattungen sind rechtzeitig vorher bei dem Pfarramt der
Friedhofsträgerin anzumelden. Dabei ist mitzuteilen, wer die
Bestattung leiten und wer sonst bei der Bestattung (einschließlich Trauerfeier) gestaltend mitwirken wird.
(2) Das Pfarramt der Friedhofsträgerin kann nach Anhörung des
Gemeindekirchenrates denjenigen, der die Bestattung leiten
oder bei der Bestattung gestaltend mitwirken soll, ausschließen, wenn er verletzende Äußerungen gegen den christlichen
Glauben oder die evangelische Kirche getan hat und eine Wiederholung zu erwarten ist.
(3) Besondere Veranstaltungen auf dem Friedhof bedürfen der Ge
Genehmigung des Gemeindekirchenrates.
§ 5 Haftung
Die Kirchengemeinde als Friedhofsträgerin haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes,
seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen, durch
Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten.
II. Ordnungsvorschriften
§ 6 Öffnungszeiten
(1) Der Friedhof ist tagsüber bzw. während der an den Eingängen
bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet.
(2) Aus besonderem Anlass kann der Friedhof ganz oder teilweise
für den Besuch vorübergehend geschlossen werden.
§ 7 Verhalten auf dem Friedhof
(1) Der Friedhof erfordert ein der Würde des Ortes entsprechendes
Verhalten. Äußerungen, die sich gegen den christlichen Glauben oder die evangelische Kirche richten, sind zu unterlassen.
(2) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
und unter der Verantwortung Erwachsener betreten.
(3) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet:
a. die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen, Handwagen und Rollstühlen, zu befahren,
b. Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten und
Druckschriften zu verteilen,
c. Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, mitzubringen,
d. Abraum außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzulegen,
e. Einrichtungen und Anlagen einschließlich Grabstätten zu
verunreinigen oder zu beschädigen,
f. zu lärmen und zu spielen,
g. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe von Bestattungsfeiern Arbeiten auszuführen.
(4) Der Gemeindekirchenrat kann Ausnahmen zulassen, soweit die
Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden.
(5) Der Gemeindekirchenrat kann für die Ordnung auf dem Friedhof weitere Bestimmungen erlassen.
(6) Den Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist
Folge zu leisten.
(7) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung
des Gemeindekirchenrates. Sie sind spätestens 4 Tage vorher
anzumelden.
§ 8 Gewerbliche Arbeiten
(1) Gewerbetreibende haben die für den Friedhof geltenden Bestimmungen zu beachten.
(2) Eine gewerbliche Tätigkeit kann vom Gemeindekirchenrat untersagt werden, wenn der Gewerbetreibende wiederholt gegen
für den Friedhof geltende Bestimmungen verstoßen hat und ihm
danach schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die weitere gewerbliche Tätigkeit im Wiederholungsfall untersagt werden wird.
(3) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien
dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen
gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Die Arbeits- und
Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit zu säubern
und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, bei Unterbrechung der Tagesarbeit so herzurichten, dass eine Behinderung anderer ausgeschlossen ist. Die Gewerbetreibenden
dürfen auf dem Friedhof keinen Abraum lagern. Gewerbliche
Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des
Friedhofes gereinigt werden.
(4) Gewerbetreibende haften gegenüber der Kirchengemeinde für
alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf
dem Friedhof schuldhaft verursachen.
(5) Gewerbetreibende bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild
entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof der
vorherigen Zulassung durch den Gemeindekirchenrat. Für in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassene
nichtdeutsche Gewerbetreibende bzw. Dienstleistungserbringer erfolgt keine vorherige Zulassung – entsprechend der
Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.
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III. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§ 9 Anmeldung einer Bestattung
(1) Bestattungen sind unter Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen rechtzeitig anzumelden.
(2) Vor einer Bestattung in einer Wahlgrabstätte, an der ein Nutzungsrecht verliehen ist, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.
(3) Der Zeitpunkt der Bestattung wird im Einvernehmen mit den
Angehörigen festgelegt.
§ 10 Ruhezeiten
(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre, bei verstorbenen
Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 30 Jahre.
(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 30 Jahre.
§ 11 Särge
(1) Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen
nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt sein, soweit
nicht anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,3 m lang, 0,95 m hoch und im
Mittelmaß 0,75 m breit sein. Sind größere Särge erforderlich,
so ist dies dem Gemeindekirchenrat bei der Anmeldung der Bestattung mitzuteilen.
§ 12 Umbettungen und Ausgrabungen
(1) Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe grundsätzlich
nicht vorgenommen werden.
(2) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses können Leichen oder Aschen in ein anderes Grab gleicher Art umgebettet werden. Die Nutzungsberechtigten sind vorher zu hören, es sei denn,
dass die Anschriften nicht rechtzeitig ermittelt werden können.
(3) Ausnahmsweise kann auch den Angehörigen bei besonders
gewichtigen Gründen ein Recht auf Umbettung zustehen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Bei allen
Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten, der
Kinder und der Eltern durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden. Der Antragsteller hat sich schriftlich zu verpflichten, alle Kosten zu übernehmen, die bei der Umbettung durch
Beschädigung und Wiederinstandsetzung gärtnerischer oder
baulicher Anlagen an Nachbargrabstätten oder Friedhofsanlagen etwa entstehen.
(4) Jede Umbettung bedarf der vorherigen Genehmigung des Gemeindekirchenrates. Bei der Umbettung von Leichen, deren
Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, kann die Genehmigung
erst erteilt werden, wenn für die Umbettung die schriftliche Genehmigung der Ordnungsbehörde und eine Bescheinigung des
Gesundheitsamtes vorliegen. Umbettungen von Leichen oder
Aschen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab des
gleichen Friedhofes sind mit Ausnahme der Fälle des Absatzes
2 nicht zulässig.
(5) Die Grabmale und ihr Zubehör können umgesetzt werden,
wenn Gestaltungsbestimmungen der neuen Grababteilung
nicht entgegenstehen.
(6) Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken
wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung.
IV. Grabstätten
§ 13 Arten und Größen
(1) Folgende Arten von Grabstätten stehen zur Verfügung: a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnenreihengrabstätten
d) Urnenwahlgrabstätten.
(2) An den Grabstätten werden nur öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte nach dieser Friedhofsordnung verliehen. Ein Nutzungsrecht kann jeweils nur einer einzelnen Person, nicht mehreren
Personen zugleich zustehen.
(3) Rechte an einer Grabstätte werden nur beim Todesfalle verliehen. Bei Wahlgrabstätten kann der Gemeindekirchenrat Ausnahmen zulassen.
(4) In einer Grabstelle darf grundsätzlich nur eine Leiche oder
Asche beigesetzt werden. Eine verstorbene Mutter und ihr
gleichzeitig - bei oder kurz nach der Geburt - verstorbenes Kind
oder zwei gleichzeitig verstorbene Kinder bis zum vollendeten
5. Lebensjahr dürfen in einer Grabstelle beigesetzt werden.
(5) In einer bereits belegten Wahl- oder Urnengrabstelle darf zusätzlich eine Asche beigesetzt werden, wenn der bereits Beigesetzte der Ehegatte oder ein naher Verwandter des Beizusetzenden war.
„Am Stettiner Haff“
(6) Bei neu anzulegenden Grabstätten sollten die Grabstellen etwa
folgende Größen haben:
1. für Särge von Kindern: Länge: 280 cm Breite: 140 cm von
Erwachsenen: Länge: 280 cm Breite: 140 cm
2. für Urnen (auf Wunsch für mehrere Urnen): Länge: 280 cm
Breite: 140 cm Im Einzelnen ist der Gestaltungsplan für den
Friedhof maßgebend.
(7) Die Mindesttiefe des Grabes beträgt von der Oberkante Sarg
bis Erdoberfläche (ohne Grabhügel) 0,90 m, von der Oberkante Urne bis Erdoberfläche 0,50 m. Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke
Erdwände getrennt sein.
(8) Gräber dürfen nur von denjenigen ausgehoben und zugefüllt
werden, die dafür vom Gemeindekirchenrat bestimmt oder zugelassen sind.
§ 14 Reihengrabstätten (ab 2010)
(1) Reihengrabstätten werden im Todesfall der Reihen ach einzeln
für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Das Nutzungsrecht kann
nicht verlängert werden.
(2) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen
nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher öffentlich bekannt gegeben.
§ 15 Wahlgrabstätten
(1) Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen
vergeben. Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt 30 Jahre,
vom Tage der Verleihung an gerechnet. Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt.
(2) Das Nutzungsrecht kann mit Ausnahme der Fälle nach § 2 Absatz 2 auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte um 5/10/20
Jahre verlängert werden. Der Gemeindekirchenrat ist nicht
verpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung eines Verlängerungsantrages aufzufordern. Bei einer Beisetzung verlängert sich das
Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte bis zum Ablauf
der Ruhezeit. Die Gebühren für die Verlängerung richten sich
nach der jeweiligen Gebührenordnung.
(3) In einer Wahlgrabstätte dürfen der Nutzungsberechtigte und folgende Angehörige des Nutzungsberechtigten beigesetzt werden: 1. Ehegatte. 2. Kinder (eheliche, nicht eheliche, als Kind
angenommene Kinder), 3. Enkel (eheliche, nicht eheliche, als
Kind angenommene Kinder der Kinder), 4. Eltern (auch Annehmende von als Kind angenommene Personen), 5. Geschwister
(auch Halbgeschwister), 6. Großeltern (auch Eltern der Annehmenden, die eine Person als Kind angenommen haben), 7.
Ehegatten der Kinder, der Enkel, der Geschwister. 8. Erben, die
nicht unter den vorgenannten Personenkreis fallen, soweit es
sich um natürliche Personen handelt. Grundsätzlich entscheidet der Nutzungsberechtigte, wer von den beisetzungsberechtigten Personen beigesetzt wird. Kann nach dem Tode eines
Beisetzungsberechtigten die Entscheidung des Nutzungsberechtigten dem Gemeindekirchenrat nicht rechtzeitig vor der
Beisetzung mitgeteilt werden, so ist der Gemeindekirchenrat
nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, die Beisetzung zuzulassen. Die Beisetzung anderer Personen, auch nicht verwandter Personen (z.B. Angehörige des Ehegatten, Stiefkinder des
Nutzungsberechtigten oder seines Ehegatten, Stiefgeschwister, Verlobte) bedarf eines Antrages des Nutzungsberechtigten
und der Genehmigung des Gemeindekirchenrates.
(4) Der Nutzungsberechtigte kann zu seinen Lebzeiten sein Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 3 Nr. 1 bis 8 genannten Personen übertragen; zur Rechtswirksamkeit der Übertragung
sind schriftliche Erklärungen des bisherigen und des neuen
Nutzungsberechtigten sowie die schriftliche Genehmigung des
Gemeindekirchenrates erforderlich.
(5) Der Nutzungsberechtigte soll dem Gemeindekirchenrat schriftlich mitteilen, auf welchen seiner beisetzungsberechtigten Angehörigen das Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen
soll. Eine schriftliche Einverständniserklärung des Rechtsnachfolgers ist nach Möglichkeit beizubringen. Hat der Nutzungsberechtigte nicht bestimmt, auf wen das Nutzungsrecht nach
seinem Tode übergehen soll, so geht das Nutzungsrecht an die
nach Absatz 3 beisetzungsberechtigten Angehörigen in der dort
genannten Reihenfolge über. Dabei steht das Nutzungsrecht innerhalb der einzelnen Gruppen der jeweils ältesten Person zu.
Der Rechtsnachfolger hat dem Gemeindekirchenrat auf des-
„Am Stettiner Haff“
- 34 - sen Verlangen nachzuweisen, dass er neuer Nutzungsberechtigter ist. Ist der Rechtsnachfolger nicht daran interessiert, das
Nutzungsrecht zu behalten, so kann er das Nutzungsrecht auf
eine andere der in Absatz 3 genannten Personen oder, wenn
eine solche nicht vorhanden ist, auf eine Person übertragen,
die auf Grund seines Nutzungsrechtes beisetzungsberechtigt
nach Absatz 3 geworden ist. Für die Übertragung gilt Absatz 4.
(6) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an
teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit,
zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist nur für die gesamte
Grabstätte zulässig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. Bei der Rückgabe von Nutzungsrechten
an Wahlgrabstätten besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung. Die Friedhofsverwaltung kann mit den Nutzungsberechtigten übergroßer Wahlgrabstätten (Wahlgrabstätten mit mehr
als 2 Grabstellen) besondere schriftliche Vereinbarungen über
die künftige Nutzung abschließen. Ein Anspruch auf Abschluss
von derartigen Vereinbarungen besteht nicht.
§ 16 Urnenreihengrabstätten
(1) Urnenreihengrabstätten sind Grabstellen, die der Reihe nach
belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche vergeben werden. In einer Urnenreihengrabstätte kann nur eine Asche beigesetzt werden.
(2) Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten auch für Urnenreihengrabstätten.
§ 17 Urnenwahlgrabstätten
(1) Urnenwahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer von 30 Jahren vergeben. (2) Soweit sich
nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten
die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Urnenwahlgrabstätten.
§ 18 Grabregister
Der Gemeindekirchenrat führt Verzeichnisse der Beigesetzten, der
Grabstätten, der Nutzungsrechte und der Ruhezeiten.
§ 19 Ehrengrabstätten
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen dem
Gemeindekirchenrat.
V. Gestaltung von Grabstätten und der Grabmale
§ 20 Anlage und Unterhaltung der Grabstätten
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen
Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Bei der Gestaltung sind die Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale (Anhang) zu beachten. Sie sind Bestandteil
der Friedhofsordnung. Weitergehende Gestaltungsvorschriften
werden in einer besonderen Ordnung für die Gestaltung der
Grabstätten und Grabmale geregelt.
(2) Jede Grabstätte muss innerhalb von 6 Monaten nach der Belegung oder dem Erwerb des Nutzungsrechtes vom Nutzungsberechtigten hergerichtet und dauernd angemessen instand
gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den
Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Für die Anlage und Pflege der Grabstätten sind
die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich.
(3) Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften entsprechend angelegt oder länger als 1 Jahr in der Unterhaltung vernachlässigt,
so wird der Nutzungsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht
vorhanden ist, einer der nächsten Angehörigen zur Beseitigung
der Mängel in angemessener Frist schriftlich aufgefordert. Ist
der Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht zu ermitteln,
genügt eine öffentliche auf 6 Monate befristete Aufforderung
zur Beseitigung der Mängel. Werden die Mängel nicht in der
gesetzten Frist beseitigt, so kann der Gemeindekirchenrat die
Grabstätte einebnen und begrünen lassen. Grabmale können
nur gemäß § 24 entfernt werden.
(4) Der Nutzungsberechtigte darf gärtnerische Anlagen neben der
Grabstätte nicht verändern.
§ 21 Grabgewölbe
(1) Grabgewölbe, Urnenkammern und Mausoleen dürfen nicht
gebaut werden. Sind solche Anlagen bei Inkrafttreten dieser
Nr. 11/06
Ordnung vorhanden, so sind sie vom Nutzungsberechtigten in
einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten oder zu beseitigen. Im Übrigen gelten § 23 Absätze 3 und 4 entsprechend.
§ 22 Errichtung und Veränderung von Grabmalen
(1) Grabmale dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Gemeindekirchenrates errichtet oder verändert werden. Die Genehmigung setzt die Beachtung des § 23 Absätze 1
und 2 voraus. Die Genehmigung ist vor Aufstellung oder Änderung beim Gemeindekirchenrat schriftlich zu beantragen. Dem
Antrag ist eine Zeichnung im Maßstab 1:10 beizufügen, aus der
im Besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem
Grabmal ersichtlich ist. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn auf einem bereits vorhandenen Grabmal anlässlich
einer weiteren Beisetzung lediglich der Name, die Berufsbezeichnung, das Geburts- und Sterbedatum des Beigesetzten
in gleicher Ausführung wie die vorhandene Beschriftung angebracht werden soll.
(2) Entspricht die Ausführung eines errichteten oder veränderten
Grabmals nicht der genehmigten Zeichnung und ist sie nicht
genehmigungsfähig, setzt der Gemeindekirchenrat dem Nutzungsberechtigten eine angemessene Frist zur Beseitigung
oder Abänderung des Grabmals. Nach ergebnislosem Ablauf
der Frist kann der Gemeindekirchenrat die Abänderung oder
Beseitigung auf Kosten des Nutzungsberechtigten veranlassen. Bei nicht ordnungsgemäßer Gründung und Befestigung
des Grabmals gilt § 23 Absatz 5.
(3) Die Errichtung und Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Gemeindekirchenrates. Die Absätze 1 und 2 gelten
entsprechend.
§ 23 Gestaltung und Standsicherheit von Grabmalen
(1) Gestaltung und Inschrift der Grabmale dürfen nichts enthalten,
was das christliche Empfinden verletzt oder der Würde des
Ortes entgegensteht. Im Übrigen gelten § 20 Absatz 1 Sätze 2
bis 4 entsprechend. Werkstattbezeichnungen dürfen nur unten
an der Seite oder Rückseite eines Grabmals in unauffälliger
Weise angebracht werden.
(2) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein
anerkannten Regeln des Handwerks zu gründen und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim
Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken
können.
(3) Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen sind dauernd in
gutem Zustand zu erhalten. Hierfür ist der Nutzungsberechtige
verantwortlich.
(4) Der Nutzungsberechtigte hat insbesondere für die Standsicherheit zu sorgen und haftet für Schäden, die durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein,
wenn der Nutzungsberechtigte zur Abwendung der Gefahr die
im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
(5) Mängel hat der Nutzungsberechtige unverzüglich beseitigen zu
lassen. Geschieht dies nicht, so kann der Gemeindekirchenrat
die Anlage auf Kosten des Nutzungsberechtigten instand setzen oder beseitigen lassen. Wenn keine unmittelbare Gefahr
besteht, erhält der Nutzungsberechtigte vorher eine Aufforderung. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln,
wird die Aufforderung als Bekanntmachung veröffentlicht. Bei
unmittelbarer Gefahr ist der Gemeindekirchenrat berechtigt,
ohne vorherige Aufforderung an den Nutzungsberechtigten
das Grabmal umzulegen oder andere geeignete Maßnahmen
durchzuführen. Der Nutzungsberechtigte erhält danach eine
Aufforderung, die Grabstätte oder das Grabmal wieder in einen
ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Geschieht dies nicht,
so kann der Gemeindekirchenrat die notwendigen Arbeiten auf
Kosten des Nutzungsberechtigten durchführen oder das Grabmal entfernen lassen.
§ 24 Entfernung von Grabmalen
(1) Grabmale dürfen während der Dauer des Nutzungsrechts an
der Grabstätte nur mit Genehmigung des Gemeindekirchenrates entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Nutzungszeit und nach Bekanntmachung über
das Abräumen der Grabstätten veranlasst der Gemeindekirchenrat die Entfernung der Grabmale und sonstigen Anlagen.
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Unberührt bleibt § 25. Innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntmachung über das Abräumen und bei Wahlgräbern auch
innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Nutzungszeit kann
der bisherige Nutzungsberechtigte Grabmale und sonstige Anlagen der Grabstätten selbst entfernen, soweit es sich nicht um
Grabmale nach § 25 handelt. Die Kirchengemeinde hat keinen
Ersatz für Grabmale und sonstige Anlagen zu leisten. Sie ist
auch zur Aufbewahrung abgeräumter Grabmale und sonstiger
Anlagen nicht verpflichtet. Die Kirchengemeinde hat ebenfalls
keinen Gebührenbetrag zu erstatten, wenn der bisherige Nutzungsberechtigte selbst abräumt.
§ 25 Grabmale mit Denkmalwert
Grabmale mit Denkmalwert werden nach Möglichkeit von der Kirchengemeinde erhalten.
§ 26 Musikalische Darbietungen
(1) Für besondere musikalische Darbietungen bei Bestattungsfeiern in der Friedhofskapelle und auf dem Friedhof ist vorher die
Genehmigung der Pfarrerin oder des Pfarrers einzuholen.
(2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb der Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin.
(3) Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt, kann durch eine beauftragte Person der Friedhofsträgerin zum Verlassen des
Friedhofes veranlasst, gegebenenfalls durch die Friedhofsträgerin wegen Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden.
VII. Gebühren
§ 27 Gebührenerhebung
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung werden
Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben.
VIII. Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 28 Übergangsvorschriften
(1) Diese Ordnung gilt für alle bestehenden Nutzungsrechte, vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 2.
(2) Nutzungsrechte, die unbefristet oder auf Friedhofsdauer eingeräumt sind, enden am 31.12.2030.Nach Ablauf dieser Frist
können die Nutzungsrechte an solchen Grabstätten nach Maßgabe dieser Ordnung verlängert werden. Geschieht dies nicht,
kann die Kirchengemeinde über die Grabstätte verfügen.
§ 29 Kirchenaufsichtliche Genehmigung
(1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und
der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen
im vollen Wortlaut im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am
Stettiner Haff“.
§ 30 Inkrafttreten
Diese Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen
Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der
Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft.
Luckow, den 26. Mai 2011
Der Gemeindekirchenrat (Siegel)
Vorsitzender:
Die Vorstehende Friedhofsordnung wird hiermit gemäß §55
Absatz 2 Nr. 1. der VwO in Verbindung mit dem Kirchengesetz
zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung kirchenaufsichtlich
genehmigt.
Konsistorium (Siegel)
01. Juni 2011
Unterschrift:
„Am Stettiner Haff“
Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp
Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale
I. Gestaltung der Grabstätten
1. Alle Grabstätten müssen in einer des Friedhofes würdigen Weise angelegt und unterhalten werden.
2. Beim Bepflanzen darf die Größe der Grabstätte nicht überschritten
werden.
3. Die Grabstätten sind nur mit Gewächsen zu bepflanzen, durch die
benachbarte Grabstätten nicht gestört werden. Wird dies nicht beachtet oder wachsen die Pflanzen über die Grabstätten hinaus, so ist
der Gemeindekirchenrat nach erfolgloser schriftlicher Aufforderung
zur Beseitigung der Beeinträchtigung berechtigt, die Anpflanzungen
zurückzuschneiden oder zu beseitigen.
4. Hohe Grabhügel sind zu vermeiden, weil eine harmonische Gesamtwirkung der Grabfelder und eine gute gärtnerische Gestaltung der
Grabstätten dadurch gestört wird. Um die einzelnen Grabstellen anzudeuten, genügt es, flache Hügel anzulegen, die mit kriechenden
dauergrünen Gewächsen und niedrigen Blumen bepflanzt werden
können. Der Grabhügel soll die Höhe von 20 cm nicht überschreiten.
5. Die Grabstätten oder die Grabstellen sollen nur dann mit festem Material eingefasst werden, wenn dies wegen der Beschaffenheit des
Bodens notwendig ist. Einfassungen aus Kunststoff, Beton oder Zement sind zu vermeiden.
6. Grababdeckungen mit Beton, Terrazzo, Kunststoffen, Teerpappe u. ä.
sind nicht zulässig. Das Belegen der Grabstätten mit Kies und Splitt
oder ähnlichen Stoffen anstelle einer Bepflanzung ist unerwünscht.
7. Sind ausnahmsweise Grabstätten mit Grabplatten abgedeckt, so ist
der Pflanzenschmuck auf die freien Teile des Grabes zu beschränken.
8. Der Grabschmuck soll nur aus natürlichen Pflanzen und Blumen bestehen.
9. Behälter für Schnittblumen sind entweder unauffällig aufzustellen oder
in die Erde einzulassen. Blechdosen, Einkochgläser, Flaschen u. ä.
sollen für die Aufnahme von Schnittblumen nicht verwandt werden.
10. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Wildkrautbekämpfungsmitteln sowie von chemischen Reinigungsmitteln zur Grabpflege und Reinigung von Grabmalen ist nicht gestattet.
11. Bänke und Stühle auf oder neben Grabstätten stören in der Regel
das Friedhofsbild. Der Gemeindekirchenrat kann in besonders gelagerten Einzelfällen jedoch die Aufstellung von Bänken genehmigen.
Die Bänke sind dann aber klein zu halten und unauffällig zu gestalten.
12. Dem Nutzungsberechtigten ist nicht gestattet, Bäume, große Sträucher und Hecken ohne Genehmigung des Gemeindekirchenrates zu
beseitigen, weil durch solche Maßnahmen das Gesamtbild des Friedhofes gestört werden kann.
II. Gestaltung der Grabmale
1. Grabmale dürfen nicht so gestaltet werden, dass sie eine Verunstaltung des Friedhofes bewirken oder die Friedhofsbesucher in ihrer Andacht stören. Sie dürfen sich ferner in ihrer Gestaltung nicht gegen
den christlichen Glauben richten.
2. Werkstattbezeichnungen sind nur an der Seite oder der Rückseite des
Grabmales unten und in unauffälliger Weise gestattet.
3. Bei der Größe der Grabmale ist auf die Größe der Grabstätte Rücksicht
zu nehmen. Unverhältnismäßig große Grabmale sind zu vermeiden.
4. Das einzelne Grabmal soll sich harmonisch in das Gesamtbild eingliedern. Benachbarte Grabmale sollen nach Form und Farbe aufeinander abgestimmt werden, damit ein ruhiger Eindruck der Grabfelder
und des gesamten Friedhofes entsteht.
5. Bei schlichtem und unaufdringlichem Werkstoff wirken die Bearbeitung
und die Schrift klarer und schöner. Deshalb sollen alle in der Farbe
auffallenden und unruhigen Gesteinsarten vermieden werden. Die Bearbeitung und die Schrift sind der Gesteinsart anzupassen. Die Grabmale sollen in der Regel auf allen Seiten einheitlich bearbeitet sein.
6. Grabmale auf Reihengrabstätten sollen möglichst aus einem Stück
hergestellt und sockellos aufgestellt werden. Bei Wahlgrab statten sollen Grabmale möglichst nur dann einen Sockel haben, wenn dies wegen der Art des Grabmales nötig ist. Wenn ein Sockel verwandt wird,
soll er nicht aus einem anderen Werkstein als dem des Grabmales
sein. 7. Nicht gestattet sind: a. Grabmale aus Beton, Terrazzo, Glas,
Porzellan, Emaille, Blech oder ähnlichem Material, b. Grabmale
mit Anstrich, c. Kunststeine, d. das Anbringen von Lichtbildern auf
Grabmalen.
„Am Stettiner Haff“
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Nr. 11/06
Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Rieth
Gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen
Verbände in der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung (VwO) – vom 1. Juli 1998 hat der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp am 8.2.2010
folgende Friedhofsordnung beschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich und Friedhofszweck
(1) Diese Friedhofsordnung gilt für den Friedhof der Evangelischen
Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in seiner jeweiligen Größe.
Der Friedhof umfasst zurzeit das Flurstück 120, Flur 1, Gemarkung Rieth in Größe von insgesamt 9.080 m². Eigentümer des
Flurstücks ist die Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwap.
(2) Die kirchlichen Friedhöfe sind zur Bestattung der verstorbenen
Gemeindeglieder bestimmt.
(3) Ferner werden auf dem Friedhof bestattet:
1. Glieder anderer evangelischer Kirchengemeinden,
2. Angehörige anderer christlicher Religionsgemeinschaften,
die am Ort keinen eigenen Friedhof besitzen und
3. andere Personen, wenn ein zu ihrer Aufnahme verpflichteter
Friedhof am Ort nicht vorhanden ist (Monopolfriedhof).
(4) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gemeindekirchenrates.
§ 2 – 25 siehe:
Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde
Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp
(im Vorangehenden in diesem Amtsblatt abgedruckt)
VI. Benutzung der Leichenhalle und der Friedhofskapelle
§ 26 Leichenhalle/Leichenkammer
(1) Die Leichenhalle/Leichenkammer dient zur Aufnahme von Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis des Gemeindekirchenrates betreten werden.
(2) Auf Wunsch der Angehörigen kann ein Sarg, sofern keine Bedenken bestehen, in der Leichenhalle/Leichenkammer von
einem Beauftragten des Gemeindekirchenrates geöffnet werden. Särge sollen spätestens 1/2 Stunde vor Beginn der Trauerfeier geschlossen werden.
(3) Ein Sarg, in dem ein Verstorbener liegt, der im Zeitpunkt des
Todes an einer nach dem Bundes-Seuchengesetz meldepflichtigen Krankheit gelitten oder bei dem der Verdacht einer solchen Krankheit zu dem genannten Zeitpunkt bestanden hat,
wird nach Möglichkeit in einem besonderen Raum aufgestellt.
Der Sarg darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Gesundheitsamtes geöffnet werden.
§ 27 Friedhofskapelle
(1) Für die Trauerfeier steht die Friedhofskapelle zur Verfügung.
Sie dient bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der Verkündigung.
(2) Die Benutzung der Kapelle durch andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. Bei den Trauerfeiern darf der christliche Glaube nicht verunglimpft werden. Christliche Symbole in
der Kapelle dürfen nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden. Weitere Symbole dürfen nicht verwendet werden.
(3) Die Benutzung kann versagt werden, wenn der Verstorbene
im Zeitpunkt des Todes an einer nach dem Bundes-Seuchengesetz meldepflichtigen Krankheit gelitten oder bei ihm der
Verdacht einer solchen Krankheit zu dem genannten Zeitpunkt
bestanden hat oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der
Leiche bestehen.
(4) Die Grunddekoration der Friedhofskapelle besorgt die Friedhofsträgerin. Zusätzliche Dekorationen sind mit der Friedhofsträgerin abzustimmen.
§ 28 Musikalische Darbietungen
(1) Für besondere musikalische Darbietungen bei Bestattungsfeiern in der Friedhofskapelle und auf dem Friedhof ist vorher die
Genehmigung der Pfarrerin oder des Pfarrers einzuholen.
(2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb der Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin.
(3) Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt, kann durch eine beauftragte Person der Friedhofsträgerin zum Verlassen des Friedhofes veranlasst, gegebenenfalls durch die Friedhofsträgerin wegen Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden.
VII. Gebühren
§ 29 Gebührenerhebung
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung werden
Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben.
VIII. Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 30 Übergangsvorschriften
(1) Diese Ordnung gilt für alle bestehenden Nutzungsrechte, vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 2.
(2) Nutzungsrechte, die unbefristet oder auf Friedhofsdauer eingeräumt sind, enden am 31.12.2030. Nach Ablauf dieser Frist
können die Nutzungsrechte an solchen Grabstätten nach Maßgabe dieser Ordnung verlängert werden. Geschieht dies nicht,
kann die Kirchengemeinde über die Grabstätte verfügen.
§ 31 Kirchenaufsichtliche Genehmigung
(1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und
der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen
im vollen Wortlaut im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am
Stettiner Haff“.
§ 32 Inkrafttreten
Diese Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen
Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der
Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft.
Luckow, den 26. Mai 2011
Der Gemeindekirchenrat (Siegel)
Vorsitzender:
Die Vorstehende Friedhofsordnung wird hiermit gemäß §55
Absatz 2 Nr. 1. der VwO in Verbindung mit dem Kirchengesetz
zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung kirchenaufsichtlich
genehmigt.
Konsistorium (Siegel)
01. Juni 2011
Unterschrift:
Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev.
Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Luckow
Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale
I.1 – I.12 und II.1- 7 siehe:
Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev.
Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp (im
Vorangehenden in diesem Amtsblatt abgedruckt)
„Am Stettiner Haff“
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Das nächste Amtsblatt
„Am Stettiner Haff“
erscheint am
Dienstag, den 14.06.2011
Annahmeschluss für Anzeigen ist
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Nr. 06/11
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„Am Stettiner Haff“
„Am Stettiner Haff“
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Nr. 06/11
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„Am Stettiner Haff“
Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Luckow
Gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen
Verbände in der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung (VwO) – vom 1. Juli 1998 hat der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp am 8.2.2010
folgende Friedhofsordnung beschlossen:
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich und Friedhofszweck
(1) Diese Friedhofsordnung gilt für den Friedhof der Evangelischen
Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in seiner jeweiligen Größe.
Der Friedhof umfasst zurzeit das Flurstück 202, Flur 1, Gemarkung Luckow in Größe von insgesamt 5.035 m². Eigentümer
des Flurstücks ist die Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwap.
(2) Die kirchlichen Friedhöfe sind zur Bestattung der verstorbenen
Gemeindeglieder bestimmt.
(3) Ferner werden auf dem Friedhof bestattet:
1. Glieder anderer evangelischer Kirchengemeinden,
2. Angehörige anderer christlicher Religionsgemeinschaften,
die am Ort keinen eigenen Friedhof besitzen und
3. andere Personen, wenn ein zu ihrer Aufnahme verpflichteter
Friedhof am Ort nicht vorhanden ist (Monopolfriedhof).
(4) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gemeindekirchenrates.
§ 2 – 29 siehe:
Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde
Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp
(im Vorangehenden in diesem Amtsblatt abgedruckt)
§ 30 Inkrafttreten
Diese Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen
Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der
Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft.
Luckow, den 26. Mai 2011
Der Gemeindekirchenrat (Siegel)
Vorsitzender:
Die Vorstehende Friedhofsordnung wird hiermit gemäß §55
Absatz 2 Nr. 1. der VwO in Verbindung mit dem
Kirchengesetz zur kirchenaufsichtlichen
Genehmigung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Konsistorium (Siegel)
01. Juni 2011
Unterschrift:
Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev.
Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Luckow
Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale
I.1 – I.12 und II.1- 7 siehe:
Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev.
Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp (im
Vorangehenden in diesem Amtsblatt abgedruckt)
Amtsfeuerwehrtag in Luckow war eine gelungene Veranstaltung
Am 14. Mai fand auf dem Luckower Sportplatz der diesjährige Amtsfeuerwehrtag
statt, der seit fast zwanzig Jahren zu einer
schönen Tradition geworden ist. Neben
den Wehren aus den amtsangehörigen
Gemeinden war die Luckower Partnerwehr aus dem benachbarten polnischen
Tanowo sowie eine Wehr aus dem Bundesland Brandenburg zu Gast.
In diesem Jahr ging es in Vorbereitung
des Kreisausscheides für die Aktiven um
den Löschangriff „nass“ und für die Jugendfeuerwehren wurde ein Stationsbertrieb aufgebaut. Den Siegespokal beim
Löschangriff erkämpfte sich das Team
aus Lübs, gefolgt von Grambin und Ahlbeck. Beim Stationsbetrieb der Jugendwehren haben die Luckower Gastgeber
die Nase vorn gehabt.
Amtswehrführer Jürgen Junge und Amtsvorsteher Ernst Heidschmidt möchten
sich bei der Luckower Wehr für die sehr
gute Vorbereitung bedanken.