Ausgabe 06/11 - Amt am Stettiner Haff
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Ausgabe 06/11 - Amt am Stettiner Haff
Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Am Stettiner Haff mit den Gemeinden Stadt Eggesin mit dem Ortsteil Hoppenwalde, Ahlbeck, Altwarp, Grambin, Hintersee, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs, Luckow - Rieth, Meiersberg, Mönkebude, Torgelow-Holländerei, Vogelsang-Warsin - kostenlos / monatlich Jahrgang 7 ISSN 1860 - 2738 Dienstag, den 14.06.2011 Nummer 6 „Am Stettiner Haff“ - 2 - Nr. 06/11 Nr. 11/06 -3- „Am Stettiner Haff“ Strandfest Mönkebude Freitag, 1. Juli 20.30 Uhr 21:00 Uhr 21:00 Uhr Lampionumzug Fanfarenzug Eggesin Knüppelkuchenbacken (Seglerverein) Schlagerpartynacht 08:00 Uhr 10:00 Uhr 13:00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 15.00 Uhr 15:45 Uhr 17.00 Uhr 17.30 Uhr 18.30 Uhr 19:30 Uhr 20:30 Uhr Steuermannsbesprechung Haffregatta Preisskat im Festzelt Fahrten mit dem Traditionsfeuerwehr Angelzielwurf mit dem Anglerverein Modenschau mit dem Modehaus Weber Mönkebuder Musikanten Kinderprogramm Kita „Haffknirpse“ Neptuntaufe „Krokodil entlaufen“ Puppenbühne Pasewalk Sponsorendanksagung Siegerehrung Haffregatta Mönkebuder Strandparty mit DJ Ulf Eintritt: frei Samstag, 2. Juli Sonntag, 3. Juli 09:30 Uhr 10:00 Uhr 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr 15.00 Uhr 15:30 Uhr 16.30 Uhr Freitag, 15. Juli 19.30 0 Uhr 20.00 Uhr 20.15 Uhr 20.30 0 Uhr Eröffnung Schalmeinkapelle Altwarp Eröffnungsansprache des Bürgermeisters Beginn Disko Anzünden des Lagerfeuers/ Knüppelkuchen 21.00 Uhr Aufführung des Dorfklubs Vogelsang-Warsin 23.00 .00 Uhr Exotic-Show Sonnabend, 16. Juli 10.00 Uhr hr Volleyball Turnier 2011 14.30 Uhr Neptunfest 15.00 Uhr Stefan Fischer der Tenor 15.00 Uhr Ausschießen des Schützenpokals 2011 15.45 Uhr Helene Fischer Double 16.30 0 Uhr Arkordeon Orchester Eggesin Volleyballturnier Zeltgottesdienst Essen aus der Gulaschkanone, Grillstand Tag zum Ja(hr) der Taufe nähere Informationen siehe Seite 29 Programm Musikschule Ueckermünde „Tanzen mit den Kids“ (Bee Free) Kinderprogramm mit Clown Klecks 20.00 Uhr Siegerehrungen Die Super-Strandparty mit DJ Micha 21.00 Uhr Höhepunkt des Abends mit der Gombay Dance Band „Am Stettiner Haff“ -4- Nr. 11/06 Gratulation in Eggesin am 14.06. zum 77. Geburtstag Frau Radloff, Renate am 14.06. zum 74. Geburtstag Frau Weinmann, Erna am 16.06. zum 83. Geburtstag Frau Bahlmann, Else am 16.06. zum 72. Geburtstag Frau Böcker, Gundula am 16.06. zum 77. Geburtstag Herr Hoffmann, Horst am 16.06. zum 87. Geburtstag Frau Schwenke, Marta am 17.06. zum 79. Geburtstag Frau Rehaag, Edelgard am 17.06. zum 78. Geburtstag Herr Topp, Hans-Joachim am 18.06. zum 72. Geburtstag Frau Abraham, Elke am 19.06. zum 70. Geburtstag Herr Haase, Horst am 19.06. zum 75. Geburtstag Herr Petzelt, Paul am 20.06. zum 72. Geburtstag Herr Legat, Paul am 20.06. zum 76. Geburtstag Frau Mahnke, Brigitte am 20.06. zum 73. Geburtstag Frau Mans, Rosemarie am 21.06. zum 83. Geburtstag Herr Grensing, Reinhard am 21.06. zum 74. Geburtstag Frau Schubert, Renate am 22.06. zum 83. Geburtstag Herr Dähn, Alfred am 22.06. zum 74. Geburtstag Frau Just, Stephania am 22.06. zum 81. Geburtstag Herr Laufer, Paul am 22.06. zum 75. Geburtstag Herr Rasch, Manfred am 24.06. zum 76. Geburtstag Frau Senkbeil, Hannchen am 25.06. zum 77. Geburtstag Herr Wriedt, Hans am 26.06. zum 80. Geburtstag Frau Bergmann, Helga am 26.06. zum 81. Geburtstag Herr Püschel, Heinz am 26.06. zum 75. Geburtstag Frau Wriedt, Irmgard am 27.06. zum 78. Geburtstag Herr Gall, Manfred am 28.06. zum 71. Geburtstag Frau Heine, Renate am 28.06. zum 83. Geburtstag Frau Jacobs, Margot am 28.06. zum 75. Geburtstag Frau Lange, Christa am 29.06. zum 79. Geburtstag Herr Fiebig, Hans am 29.06. zum 78. Geburtstag Frau Hager, Edith am 29.06. zum 81. Geburtstag Frau Prade, Elli am 30.06. zum 83. Geburtstag Frau Peters, Ilse am 30.06. zum 77. Geburtstag Herr Zoch, Rudolf am 01.07. zum 82. Geburtstag Frau Ganschow, Liebtraut am 01.07. zum 79. Geburtstag Herr Klose, Herbert am 01.07. zum 73. Geburtstag Frau Lenz, Renate am 02.07. zum 72. Geburtstag Herr Preußer, Horst am 02.07. zum 80. Geburtstag Frau Schaaf, Brunhilde am 03.07. zum 73. Geburtstag Frau Lampe, Rita am 03.07. zum 77. Geburtstag Frau Schmitz, Margarete am 04.07. zum 72. Geburtstag Herr Ballentin, Heinz am 04.07. zum 75. Geburtstag Herr Brummund, Gerhard am 04.07. zum 75. Geburtstag Herr Kasel, Alfred am 04.07. zum 72. Geburtstag Frau Kreft, Ruth am 05.07. zum 73. Geburtstag Herr Roßfeldt, Dieter am 05.07. zum 70. Geburtstag Frau Urban, Ursula am 05.07. zum 70. Geburtstag Herr Wetzel, Erhard am 05.07. zum 76. Geburtstag Frau Wustmann, Hannelore am 07.07. zum 75. Geburtstag Herr Müller, Heinz am 07.07. zum 89. Geburtstag Frau Philippen, Margarete am 09.07. zum 81. Geburtstag Herr Grap, Hans am 09.07. zum 75. Geburtstag Frau Haase, Edith am 09.07. zum 70. Geburtstag Herr Meikies, Kurt am 09.07. zum 70. Geburtstag Frau Schneider, Ingrid am 10.07. zum 70. Geburtstag Frau Kadow, Helga am 10.07. zum 83. Geburtstag Frau Schneider, Ruth am 10.07. zum 75. Geburtstag Herr Tomaschko, Kurt am 11.07. zum 74. Geburtstag Frau Bastian, Brigitte am 11.07. zum 74. Geburtstag Frau Biendarra, Anni am 11.07. zum 72. Geburtstag Frau Köster, Renate am 11.07. zum 89. Geburtstag Herr Krüger, Hermann in: Eggesin OT Hoppenwalde am 28.06. zum 83. Geburtstag Frau Sommer, Dorothea am 02.07. zum 81. Geburtstag Frau Bleidorn, Maria am 06.07. zum 74. Geburtstag Herr Petzel, Willi Herzliche Gratulation für folgende Jubilare Frau Ursula Haupt am 19.05.2011 zum 80. Geburtstag Eheleute Röhl am 20.05.2011 zur Goldenen Hochzeit Frau Dora Lackner am 25.05.2011 zum 80. Geburtstag Eheleute Fuhrmann am 19.05.2011 zur Goldenen Hochzeit Frau Erika Nehls am 29.05.2011 zum 85. Geburtstag Eheleute Knop am 29.05.2011 zur Goldenen Hochzeit Nr. 11/06 -5- „Am Stettiner Haff“ Gratulation in Ahlbeck am 15.06. zum 94. Geburtstag Frau Baensch, Hanni am 15.06. zum 89. Geburtstag Frau Koepke, Gisela am 17.06. zum 75. Geburtstag Frau Zimmermann, Anneliese am 22.06. zum 71. Geburtstag Herr Berndt, Siegfried am 23.06. zum 72. Geburtstag Herr Fuhrmann, Winfried am 25.06. zum 76. Geburtstag Herr Neis, Gottfried am 01.07. zum 86. Geburtstag Herr Kumpfert, Georg am 04.07. zum 72. Geburtstag Frau Händel, Heide-Maria am 06.07. zum 71. Geburtstag Herr Schröder, Dietrich am 07.07. zum 73. Geburtstag Frau Greese, Hannelore in Ahlbeck OT Gegensee am 07.07. zum 73. Geburtstag Herr Litschko, Otto in Ahlbeck OT Ludwigshof am 09.07. zum 81. Geburtstag Herr Wichmann, Paul in Altwarp am 19.06. zum 76. Geburtstag Frau Sehmke, Ingrid am 20.06. zum 72. Geburtstag Herr Raguse, Rolf am 20.06. zum 73. Geburtstag Herr Zunk, Hans-Albert am 21.06. zum 76. Geburtstag Frau Marquardt, Ingeborg am 23.06. zum 79. Geburtstag Herr Stoffregen, Harald am 26.06. zum 82. Geburtstag Frau Brandt, Edith am 02.07. zum 70. Geburtstag Herr Posselt, Rolf am 02.07. zum 73. Geburtstag Herr Seidel, Günter am 03.07. zum 88. Geburtstag Herr Neumann, Hartmann am 03.07. zum 75. Geburtstag Herr Schröder, Werner am 10.07. zum 71. Geburtstag Frau Bussen, Hildegard in Grambin am 20.06. zum 70. Geburtstag Frau Huntz, Bärbel am 22.06. zum 72. Geburtstag Frau Reichau, Dora am 23.06. zum 77. Geburtstag Frau Straßburg, Anneliese am 04.07. zum 76. Geburtstag Herr Stampa, Bernhard am 07.07. zum 71. Geburtstag Frau Kantow, Erika in Hintersee am 17.06. zum 78. Geburtstag Frau Papke, Gerda am 19.06. zum 82. Geburtstag Herr Behnke, Willy am 19.06. zum 70. Geburtstag Frau Ewert, Else am 19.06. zum 80. Geburtstag Herr Wendler, Heinz am 27.06. zum 73. Geburtstag Frau Lünse, Eva am 28.06. zum 82. Geburtstag Herr Rohleder, Albert am 07.07. zum 70. Geburtstag Herr Stegemann, Klaus am 09.07. zum 81. Geburtstag Frau Schünemann, Elli am 11.07. zum 82. Geburtstag Frau Hahn, Helga in Leopoldshagen am 16.06. zum 74. Geburtstag Frau Martin, Siegrid am 25.06. zum 80. Geburtstag Herr Klukas, Eduard am 27.06. zum 71. Geburtstag Frau Wegener, Brigitte am 11.07. zum 71. Geburtstag Frau Muchow, Inge am 11.07. zum 94. Geburtstag Frau Scholz, Frieda in Liepgarten am 14.06. zum 71. Geburtstag Frau Pundt, Marlies am 17.06. zum 71. Geburtstag Frau Güsmar, Emmi am 21.06. zum 70. Geburtstag Herr Rutter, Peter am 29.06. zum 74. Geburtstag Herr Zeipelt, Franz am 05.07. zum 78. Geburtstag Frau Neubert, Ursel am 11.07. zum 70. Geburtstag Herr Peper, Hans-Joachim in Lübs am 16.06. zum 78. Geburtstag Frau Kulinna, Gertrud am 04.07. zum 77. Geburtstag Frau Sembach, Elisabeth in Lübs OT Annenhof am 29.06. zum 77. Geburtstag Herr Karrenberg, Manfred am 02.07. zum 74. Geburtstag Herr Kumpfert, Egon in Lübs OT Heinrichshof am 15.06. zum 82. Geburtstag Herr Volkmann, Heinz am 04.07. zum 78. Geburtstag Frau Peise, Inge in Luckow am 16.06. zum 76. Geburtstag Frau Rumza, Helene am 16.06. zum 80. Geburtstag Herr Straubhaar, Franz am 19.06. zum 73. Geburtstag Frau Tillaire, Anneliese am 20.06. zum 74. Geburtstag Frau Krüger, Margarete am 29.06. zum 83. Geburtstag Frau Berndt, Elli am 30.06. zum 77. Geburtstag Herr Rips, Ernst am 04.07. zum 73. Geburtstag Herr Lejeune, Horst am 10.07. zum 71. Geburtstag Herr Trantow, Eckhard in Luckow OT Rieth am 21.06. zum 75. Geburtstag Frau Döring, Helga am 11.07. zum 71. Geburtstag Herr Dr. Conradt, Uwe in Meiersberg am 15.06. zum 76. Geburtstag Frau Hauk, Ruth am 29.06. zum 80. Geburtstag Herr Heidschmidt, Günter in Mönkebude am 16.06. zum 74. Geburtstag Frau Brauer, Hildegard am 16.06. zum 86. Geburtstag Herr Wesener, Erhard am 28.06. zum 81. Geburtstag Frau Kühn, Charlotte am 03.07. zum 74. Geburtstag Frau Neutsch, Inge am 07.07. zum 72. Geburtstag Frau Skiba, Gisela am 11.07. zum 79. Geburtstag Frau Bitterberg, Inge am 11.07. zum 71. Geburtstag Herr Henning, Horst am 11.07. zum 89. Geburtstag Herr Stein, Herbert in Torgelow-Holländerei am 20.06. zum 73. Geburtstag Herr Sydow, Roland am 07.07. zum 73. Geburtstag Herr Höckrich, Dieter in Vogelsang-Warsin am 28.06. zum 85. Geburtstag Frau Haupt, Charlotte am 28.06. zum 72. Geburtstag Frau Wissel, Sieglinde am 07.07. zum 70. Geburtstag Herr Schmidt, Detlef am 09.07. zum 76. Geburtstag Herr Saeger, Manfred Impressum: Amtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes „Am Stettiner Haff“ Das Amtliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt. Verbreitete Auflage: ca. 6200 Exemplare Bestellung: ISSN-Nr.1860-2738 Herausgeber: Amt „Am Stettiner Haff“, Stettiner Straße 1, 17367 Eggesin Herstellung: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel: 039753/22757 Fax: 039753-22583 http://www.schibri.de E-mail: [email protected] Satzherstellung: Redaktionssteil: Reiner Müsebeck, Amt „Am Stettiner Haff“ Anzeigen: Frau Böving, Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Verantwortlich: Amtlicher Teil Amt „Am Stettiner Haff“: Der Amtsvorsteher Redaktion: Reiner Müsebeck; Tel. 039779/26413, Fax: 039779-26442, [email protected] Druck/Endbearbeitung: Offset-Druck Ueckermünde, Tel.: 039771-53440 Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Das Amtliche Mitteilungsblatt des Amtes “Am Stettiner Haff” kann gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten vom Amt “Am Stettiner Haff”auf Wunsch abonniert werden. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. „Am Stettiner Haff“ -6- Nr. 11/06 Bekanntmachungen Tourenpläne Gelber Sack Tourenplan „Blaue Papiertonne“ Eggesin, Gumnitz 20.06. 04.07. Vogelsang-Warsin, Altwarp, Luckow 24.06. Hoppenwalde 17.06. 07.07. Leopoldshagen, Mönkebude, Grambin 08.07. Altwarp, Vogelsang-Warsin 16.06. 07.07. Eggesin 1 30.06. Grambin, Leopoldshagen, Mönkebude 30.06. Eggesin 2 Liepgarten, Hoppenwalde 01.07. Ahlbeck, Gegensee, Hintersee, Luckow, Ludwigshof, Rieth 23.06. Gumnitz 29.06. Annenhof, Heinrichshof, Lübs, Liepgarten 22.06. Ahlbeck, Ludwigshof, Hintersee, Gegensee, Rieth 24.06. Meiersberg 29.06. Lübs, Annenhof, Heinrichshof, Meiersberg 21.06. Torgelow-Holländerei 21.06. Torgelow-Holländerei 27.06. 12.07. Termine für das Amtliche Mitteilungsblatt 2011 Nr. Anzeigenschluss Erscheinungstermin 07/11 30.06.2011 08/11 11.08.2011 12.07.2011 23.08.2011 Tourenpläne Sperrmüll Eggesin - Alt Eggesin, Wohnsiedlung Karpin, Teerofen 01.08. Eggesin - Bahnhof, Bahnhofstr., Am Binning, Hinzenkamp, Karl-Marx-Str., 02.08. Eggesin - Heidestr., Karpiner Damm, Stettiner Str., 02.08. Eggesin - Hans-Fischer-Str., Lindenstr., 03.08. Eggesin - A.-Bytzeck-Str., Eulenweg, Habichtstr., Kranichstr., 03.08. Ahornweg, Am Grenzberg, Am Markt, Am Sportplatz, An der Düne, F.-Reuter-Weg, Goetheweg, Luckower Str., Meisengrund, Mühlenweg, Neuer Weg, Seekamp, Seestr., Ueckerm. Str., Ausbau, Zilleweg, Gumnitz 04.08. Pasew.-Str. Siedlung, Pasew. Str., Stoewerstr., Wiesenstr. Ueckermünder Str. Sprechzeiten Schiedsstelle in der Stettiner Str. 1 Die Sprechstunde findet in der Zeit von 16.00 - 17.30 Uhr statt. Sprechstunden sind am: 21.06. / 05.07. / 19.07. Die Schiedspersonen sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Frau Kunzmann 039773 26594 Frau Stein 039775 20119 Herr Muth 03976 204524 SPRECHZEITEN der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eggesin ist wie folgt zu erreichen: 039779 27691. Nächster Sprechtag ist am 23.06.2011 von 16.00 - 17.00 Uhr in der Stadtverwaltung, Zimmer 005. Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin M.-Matern-Str., Verbindungsstr. Waldstr., Ziegelstr., Zlotower Str. Eggesin - Hoppenwalde 05.08. Lübs, Annenhof, Heinrichshof 08.08. Öffnungszeiten in der Außenstelle Ueckermünde, Goethestrße 12 dienstags: mittwochs: donnerstags: Arbeitslosenverband Deutschland Kreisverband Uecker-Randow Arbeitslosentreff Eggesin Hans-Fischer-Straße 21 Tel. 039779 21855 Rechnungswesen Frau Beltz Frau Dümmel [email protected] [email protected] Wohnungsverwalter Frau Dachner [email protected] Frau Saeger [email protected] Zi.: 003 Tel.: 263-72 Zi.: 017 Tel.: 263-75 Tel.: 263-79 Betriebskosten/Mahn- und Klagewesen Frau Schneider Frau Albrecht [email protected] [email protected] Zi.: 016 Tel.: 263-80 Havariedienst Sanitär: 263-74 / Elektro: 263-73 / Heizhaus: 263-78 von 13.30 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr Weitergeben statt wegwerfen! Wir sammeln ständig für soziale Zwecke Bekleidung, Spielzeug, Bücher, Möbel, Küchengeräte, Haushaltsgegenstände Helfen kann so einfach sein! Öffnungszeiten: Mo - Do Fr 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr Nr. 11/06 -7- „Am Stettiner Haff“ Amtliche Bekanntmachungen / Informationen Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben““ informiert: Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung Der WBV „Landgraben“ Friedland lässt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Gewässerunter-haltung im Zeitraum vom 15.06.2011 – 15.12.2011 die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung ausführen. Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung nach der Baufreiheit auf den landwirtschaftlichen Flächen im Verbandsgebiet. Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der Anlieger und der Hinterlieger auf Grund § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen. Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten. Zäune und andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen. Öffentliche Bekanntmachung des Feststellungsvermerkes des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern gem. den Bestimmungen des § 16 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2009 des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft der Stadt Eggesin. Der Landesrechnungshof schließt sich mit Schreiben vom 17.05.2011 den Ausführungen des Abschlussprüfers an. Er gibt den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken frei (§ 14 Abs. 4 KPG). Der Feststellungsvermerk wird vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe an für 7 Tage in der Stadtverwaltung Eggesin, Zimmer Nr. 018, öffentlich ausgelegt. Eggesin, den 24.05.2011 Jesse Bürgermeister I. Kalinin Geschäftsführerin Apotheken-Notdienst 14.06. 15.06. 16.06. 17.06. 18.06. 19.06. 20.06. 21.06. 22.06. 23.06. 24.06. 25.06. 26.06. 27.06. 28.06. 29.06. 30.06. 01.07. 02.07. 03.07. 04.07. 05.07. 06.07. 07.07. 08.07. 09.07. 10.07. 11.07. Sertürner-Apotheke Eggesin, Marien-Apotheke Ueckermünde, Victoria-Apotheke Torgelow, Marien-Apotheke Torgelow, Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Haff-Apotheke Ueckermünde, Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Randow-Apotheke Eggesin, Greifen-Apotheke Torgelow, Adler-Apotheke Ueckermünde, Sertürner-Apotheke Eggesin, Marien-Apotheke Ueckermünde, Victoria-Apotheke Torgelow, Marien-Apotheke Torgelow, Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Haff-Apotheke Ueckermünde, Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Randow-Apotheke Eggesin, Greifen-Apotheke Torgelow, Adler-Apotheke Ueckermünde, Sertürner-Apotheke Eggesin, Marien-Apotheke Ueckermünde, Victoria-Apotheke Torgelow, Marien-Apotheke Torgelow, Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Haff-Apotheke Ueckermünde, Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Randow-Apotheke Eggesin, Tel.: 039779/20590 Tel.: 039771/24475 Tel.: 03976/202001 Tel.: 03976/256925 Tel.: 039778/2680 Tel.: 039771/23014 Tel.: 0171/2669394 Tel.: 039779/21192 Tel.: 03976/201591 Tel.: 039771/22672 Tel.: 039779/20590 Tel.: 039771/24475 Tel.: 03976/202001 Tel.: 03976/256925 Tel.: 039778/2680 Tel.: 039771/23014 Tel.: 0171/2669394 Tel.: 039779/21192 Tel.: 03976/201591 Tel.: 039771/22672 Tel.: 039779/20590 Tel.: 03976/256925 Tel.: 03976/202001 Tel.: 03976/256925 Tel.: 039778/2680 Tel.: 039771/23014 Tel.: 0171/2669394 Tel.: 039779/21192 Sollten Sie dringend Medikamente am Abend oder in der Nacht benötigen, so können Sie sich an den Apothekennotdienst wenden. Der diensthabende Apotheker hat Verständnis für die Dringlichkeit Ihres Besuches. Der Notdienst beginnt wochentags um 18.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr. Samstags beginnt der Notdienst um 12.00 Uhr und endet Sonntag früh um 08.00 Uhr. Bis Montag früh 08.00 Uhr ist dann der sonntägliche Notdienst für Sie da. Brückenöffnungszeiten 2011 1. Ziegelgrabenbrücke im Zuge der B 96, OL Stralsund zur Insel Rügen Gültig vom 18.04.11 bis auf Widerruf 02.20 Uhr (nur für Berufsschifffahrt nur nach vorheriger Anmeldung bis 21.20 Uhr unter 03831/299662) 05.20 Uhr 08.20 Uhr 12.20 Uhr 15.20 Uhr (nur für Berufsschifffahrt nur nach vorheriger Anmeldung bis 12.20 Uhr unter 03831/299662) 17.20 Uhr 21.30 Uhr Die Brücke öffnet für maximal 20 Minuten bei Bedarf. 2. Peenebrücke Wolgast im Zuge der B 111, OL Wolgast zur Insel Usedom Gültig vom 09.05.11 bis 09.10.11 05.45 Uhr 07.45 Uhr 12.45 Uhr 16.45 Uhr 20.45 Uhr 23.45 Uhr (letzte Brückenöffnung nur nach vorheriger Anmeldung bis 21:00 Uhr unter Tel.0381/20671844) Die Brücke öffnet für maximal 15 Minuten. 3. Zecheriner Brücke im Zuge der B 110 zur Insel Usedom Gültig bis auf Widerruf 05.45 Uhr 09.40 Uhr 11.45 Uhr 16.45 Uhr 20.45 Uhr Die Brücke öffnet für maximal 15 Minuten. „Am Stettiner Haff“ -8- Nr. 11/06 Amtliche Bekanntmachungen 2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Meiersberg Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M – V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.02.2011 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung §5 Bürgermeister/Stellvertreter Im Absatz 1 Punkt 1 ist der Betrag „500,00 €“ zu ersetzen durch „5.000,00 €“. Im Absatz 1 Punkt 2 ist jeweils das Wort „Ausgaben“ durch die Worte „Aufwendungen und Auszahlungen“ und das Wort „Ausgabefall“ durch das Wort „Fall“ zu ersetzen. Nach § 5 wird neu eingefügt: §5a Festlegungen Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft (1) Festlegung zu § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V - Notwendigkeiten für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Grenzen für die Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw. überschritten werden. Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen, wenn sie 3 v.H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 EUR nicht übersteigen. (2) Festlegung zu § 4 Abs. 12 letzter Satz der GemHVO-Doppik für die Wertgrenze für den Einzelnachweis von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Die Wertgrenze für den Einzelnachweis der Einzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Nr. 8 bis 15 und der Auszahlungen gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Ziffer 17 bis 22 für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000 EUR festgelegt. Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt. (3) Festlegung zu § 4 Abs. 15 GemHVO-Doppik der Wertgrenze der Wesentlichkeit für die Notwendigkeit der Erläuterung in den Teilhaushalten Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 1 GemHVO-Doppik gelten Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde über ein Haushaltsjahr hinaus zu Zahlungen verpflichten, wenn diese 1 % der ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen je Vertrag übersteigen. Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 2 GemHVO-Doppik gelten Abweichungen von den planmäßigen Abschreibungen, wenn diese 5 % der planmäßigen Abschreibungen betragen. Als wesentlich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 4 GemHVO-Doppik gelten Ansätze für Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, soweit diese um 10 % von den Ansätzen des Haushaltsvorjahres abweichen. (4) Festlegung zu § 7Abs. 1 GemHVO-Doppik für die Wertgrenze der Erheblichkeit für Änderungen für die Aufnahme in den Nachtragshaushaltsplan, hier in den Ergebnishaushalt, in den Finanzhaushalt und in die Teilhaushalte Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten Änderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen so- wie Ein- und Auszahlungen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, soweit diese um 10 % von den Ansätzen des Haushaltsplans abweichen. (5) Festlegungen zu § 20 GemHVO-Doppik zur Berichtspflicht Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Die erste Berichterstattung hat zum Stand 30.06 des Haushaltsjahres und die zweite Berichterstattung im Zusammenhang mit der Vorlage des Planentwurfs für den Folgezeitraum zu erfolgen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2a GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich das Jahresergebnis des Teilhaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen oder der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechung der internen Leistungs-beziehungen wesentlich verschlechtert. Als wesentlich werden Abweichungen von mehr als 10 % der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen angesehen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2b GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Gesamtauszahlungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen wesentlich erhöhen. Als wesentlich werden Abweichungen von mehr als 10 % der geplanten Auszahlungen angesehen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Geschäftslage von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sonder-vermögen mit Sonderrechnung oder Zweckverbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Gemeinde entstehen können. Als erhebliche Risiken werden Ergebnisverschlechterungen im Gemeindehaushalt von mehr als 10 % der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichsverpflichtungen von mehr als 10 % der ordentlichen Auszahlungen im Gemeindehaushalt angesehen. (6) Festlegungen zu § 21 GemHVO-Doppik zur Vergabe von Aufträgen Für die Vorbereitung der Vergabe von Aufträgen wird festgelegt: Bei Beschaffungen bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von 5.000 EUR kann auf eine detaillierte Leistungs-beschreibung verzichtet werden, sofern nicht aus der Natur des geplanten Erwerbs detaillierte Leistungsmerkmale benannt werden müssen. Bei Instandsetzungen an beweglichem Anlagevermögen, Gebäuden, Infrastrukturvermögen sowie Baumaßnahmen bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von 5.000 EUR kann ebenfalls auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung verzichtet werden. §7 Öffentliche Bekanntmachung der Absatz 5 wird wie folgt geändert: (5) Der Satz „Die Auslegung erfolgt ...“ wird ersetzt durch: Die Auslegung erfolgt in der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“ im Rathaus Stettiner Straße zu den Geschäftszeiten. Artikel 2 Inkrafttreten Die 2. Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Meiersberg, den 02.05.2011 Seike Bürgermeister Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde am 22.03.2011 erteilt. Nr. 11/06 -9- „Am Stettiner Haff“ Amtliche Bekanntmachungen 2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Grambin Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M – V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.02.2011 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzungsänderung zur Hauptsatzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung §5 Bürgermeister/Stellvertreter Im Absatz 1 Punkt 1 ist der Betrag „500,00 €“ zu ersetzen durch „5.000,00 €“. Im Absatz 1 Punkt 2 ist jeweils das Wort „Ausgaben“ durch die Worte „Aufwendungen und Auszahlungen“ und das Wort „Ausgabefall“ durch das Wort „Fall“ zu ersetzen. Nach § 5 wird neu eingefügt: §5a Festlegungen Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft (1) Festlegung zu § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V - Notwendigkeiten für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Grenzen für die Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw. überschritten werden. Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen, wenn sie 3 v.H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen Auszahlungen übersteigen. Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 EUR nicht übersteigen. (2) Festlegung zu § 4 Abs. 12 letzter Satz der GemHVO-Doppik für die Wertgrenze für den Einzelnachweis von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Die Wertgrenze für den Einzelnachweis der Einzahlungen gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Nr. 8 bis 15 und der Auszahlungen gemäß § 4 Abs. 12 Satz 1 Ziffer 17 bis 22 für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000 EUR festgelegt. Unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt die Darstellung der Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in jedem Teilhaushalt insgesamt. (3) Festlegung zu § 4 Abs. 15 GemHVO-Doppik der Wertgrenze der Wesentlichkeit für die Notwendigkeit der Erläuterung in den Teilhaushalten Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 1 GemHVO-Doppik gelten Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde über ein Haushaltsjahr hinaus zu Zahlungen verpflichten, wenn diese 1 % der ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen je Vertrag übersteigen. Als erheblich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 2 GemHVO-Doppik gelten Abweichungen von den planmäßigen Abschreibungen, wenn diese 5 % der planmäßigen Abschreibungen betragen. Als wesentlich im Sinne des § 4 Abs. 15 Ziffer 4 GemHVO-Doppik gelten Ansätze für Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, soweit diese um 10 % von den Ansätzen des Haushaltsvorjahres abweichen. (4) Festlegung zu § 7Abs. 1 GemHVO-Doppik für die Wertgrenze der Erheblichkeit für Änderungen für die Aufnahme in den Nachtragshaushaltsplan, hier in den Ergebnishaushalt, in den Finanzhaushalt und in die Teilhaushalte Als erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten Änderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans bereits geleistet oder angeordnet wurden oder absehbar sind, soweit diese um 10 % von den Ansätzen des Haushaltsplans abweichen. (5) Festlegungen zu § 20 GemHVO-Doppik zur Berichtspflicht Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Die erste Berichterstattung hat zum Stand 30.06 des Haushaltsjahres und die zweite Berichterstattung im Zusammenhang mit der Vorlage des Planentwurfs für den Folgezeitraum zu erfolgen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2a GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich das Jahresergebnis des Teilhaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbeziehungen oder der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechung der internen Leistungs-beziehungen wesentlich verschlechtert. Als wesentlich werden Abweichungen von mehr als 10 % der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen angesehen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2b GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Gesamtauszahlungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen wesentlich erhöhen. Als wesentlich werden Abweichungen von mehr als 10 % der geplanten Auszahlungen angesehen. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO-Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Geschäftslage von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde mit beherrschendem oder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sonder-vermögen mit Sonderrechnung oder Zweckverbände, in denen die Gemeinde Mitglied ist, verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Gemeinde entstehen können. Als erhebliche Risiken werden Ergebnisverschlechterungen im Gemeindehaushalt von mehr als 10 % der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichsverpflichtungen von mehr als 10 % der ordentlichen Auszahlungen im Gemeindehaushalt angesehen. (6) Festlegungen zu § 21 GemHVO-Doppik zur Vergabe von Aufträgen Für die Vorbereitung der Vergabe von Aufträgen wird festgelegt: Bei Beschaffungen bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von 5.000 EUR kann auf eine detaillierte Leistungs-beschreibung verzichtet werden, sofern nicht aus der Natur des geplanten Erwerbs detaillierte Leistungsmerkmale benannt werden müssen. Bei Instandsetzungen an beweglichem Anlagevermögen, Gebäuden, Infrastrukturvermögen sowie Baumaßnahmen bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von 5.000 EUR kann ebenfalls auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung verzichtet werden. §7 Öffentliche Bekanntmachung der Absatz 5 wird wie folgt geändert: (5) Der Satz „Die Auslegung erfolgt ...“ wird ersetzt durch: Die Auslegung erfolgt in der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“ im Rathaus Stettiner Straße zu den Geschäftszeiten. Artikel 2 Inkrafttreten Die 1. Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Grambin, den 27.04.2011 Stein Bürgermeisterin „Am Stettiner Haff“ - 10 - Nr. 11/06 Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkebude für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.03.2011 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landrat des Landkreises Uecker-Randow, folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 732.600 EUR 806.800 EUR - 74.200 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf - 74.200 - 74.200 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. EUR EUR EUR EUR 673.500 EUR 729.300 EUR - 55.800 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf EUR EUR EUR - EUR EUR EUR 487.100 715.100 - 228.000 EUR EUR EUR - 1.235.700 EUR 1.138.500 EUR - 97.200 EUR § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 500.000 EUR § 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) auf 240 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v. H 2. Gewerbesteuer auf 300 v. H. § 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ). § 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales der Eröffnungsbilanz zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtlichte Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betragt Und zum 31.12. des Haushaltsjahres Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 02.05.2011 erteilt. € € € Mönkebude, den 25.05.2011 Schultz Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße 1, Zimmer 118 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Nr. 11/06 - 11 - „Am Stettiner Haff“ Haushaltssatzung der Gemeinde Lübs für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.02.2011 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landrat des Landkreises Uecker-Randow, folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 315.500 EUR 454.500 EUR - 139.000 EUR - EUR - EUR - EUR - 139.000 EUR - EUR - EUR - 139.000 EUR 290.000 EUR 408.700 EUR - 118.700 EUR - EUR - EUR - EUR 360.500 EUR 527.900 EUR - 167.400 EUR - 936.600 EUR 650.500 EUR - 121.600 EUR § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf 180.000 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 300.000 EUR § 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer auf 250 v. H. auf 350 v. H auf 300 v. H. § 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,50 Vollzeitäquivalente (VzÄ). § 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 (ist noch nicht ermittelt) Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2011 erteilt. Gemäß § 52 Abs. 2 wurde ein Teilbetrag des im § 2 der Haushaltssatzung 2011 festgesetzten und von der Gemeindevertretung Lübs am 28.02.2011 beschlossenen Gesamtbetrag der Kredite für Investitionnen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 97.000,00 genehmigt. Gemäß § 53 Abs. 3 wurde ein Teilbetrag des im § 4 der Haushaltssatzung 2011 festgesetzten und von der Gemeindevertretung Lübs am 28.02.2011 beschlossenen Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 218.000,00 EUR genehmigt. Lübs, den 25.05.2011 Wanke Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße 1, Zimmer 118 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. „Am Stettiner Haff“ - 12 - Nr. 11/06 Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Hintersee für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.02.2011 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Landrat des Landkreises Uecker-Randow, folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 303.700 EUR 363.100 EUR - 59.400 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR 0 EUR - 59.400 EUR 0 EUR 0 EUR - 59.400 EUR 289.700 EUR 320.200 EUR - 30.500 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 0 EUR 0 EUR 0 EUR 16.700 EUR 79.500 EUR - 62.800 EUR - 399.700 EUR 297.700 EUR - 102.000 EUR § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 100.000 EUR § 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer auf 250 v. H. auf 350 v. H auf 200 v. H. § 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ). § 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitales der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 (ist noch nicht ermittelt) Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.04.2011 erteilt. Hintersee, den 26.04.2011 Ziegfeld Bürgermeisterin Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße 1, Zimmer 118 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Nr. 11/06 - 13 - „Am Stettiner Haff“ „Am Stettiner Haff“ - 14 - Nr. 11/06 Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen Kulturelles Kennenlernen Am 18.06.2011 ab 13.00 Uhr im Schüler- und Jugendzentrum Eggesin Unter diesem Motto sind Mädchen und Jungen aus allen Kinderund Jugendeinrichtungen des Landkreises und des Jugendpalastes Stettin eingeladen, sich aktiv gegen Gewalt und Intoleranz zu betätigen. 13:00 Uhr Eröffnung 13:15 Uhr Gesprächsrunde; Filmvorführung 15:00 Uhr Beachvolleyballturnier gemeinsames Zubereiten von traditionellen Gerichten Arbeit des Foto- und Filmteams 18:00 Uhr Vorstellen der Traditionsgerichte, gemeinsames Essen -Filmvorführung & Fotoschau 21:00 Uhr Verabschiedung Gefördert wird dieser Präventionstag durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und dem Landkreis Uecker- Randow. Sommerferien im Schüler - und Jugendzentrum 1. Woche Fr 01.07.15.00 Mo04.07.15.00 Di 05.07.15.00 Mi 06.07.15.00 Do 07.07.15.00 Fr 08.07.15.00 Yu - Gi - Oh Turnier Holzworkshop „Mobiles selbst gestaltet“ Angelnachmittag(Theorie + Praxis) Kochen - Backen TT - Turnier Grillfest zum Ferienauftakt 2. Woche Mo11.07. 15.00 Di 12.07.15.00 Mi 13.07.15.00 Do 14.07.15.00 Fr 15.07.15.00 Tag der kleinen Eisenbahner Wissensolympiade Kochen - Backen Billardturnier Badminton im Move Mo18.07.15.00 Di 19.07.15.00 Mi 20.07.15.00 Do 21.07.15.00 Fr 22.07.15.00 Holzworkshop- maritimer Zimmerschmuck Dartturnier Kochen - Backen alte Spiele neu entdeckt Minigolf beim Move 3. Woche Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Schüler- und Jugendzentrum Eggesin Landkreis UeckerRandow - weiter Termine in der Ausgabe Nr. 11/07 - Nr. 11/06 - 15 - „Am Stettiner Haff“ Viele Höhepunkte und tolle Erfolge bei den Eggesiner Grundschülern Sportliches Es ist geschafft seit 2 Jahren nur Gast auf dem Pokaleschrank, hieß es dieses Jahr Der Pokal gehört uns! Die Dritt- und Viertklässler waren wie Profis auf der Bühne und so mancher kleine oder große Lacher wird wohl noch lange an die einmalige Aufführung denken. Ein bisschen Wehmut kam schon auf bei den Viertklässlern, die ein letztes Mal in der Grundschule ihr Können zeigen durften. Theater zu spielen, sich zu verkleiden, andere zu verzaubern, das konnten alle 24 Mitwirkenden in diesem Jahr wieder einmal wunderbar und deshalb gab es am letzten Vorstellungstag die wohlverdienten Theaterorden. Mit dem 3. Sieg in Folge beim großen Finale „Witzig - Spritzig - Bärenstark“ sicherte sich die Eggesiner Schulmannschaft das Bleiberecht für den Wanderpokal. Aber schon der Vorwettkampf machte deutlich, dieses Jahr wird es schwer für die Eggesiner. Im letzten Jahr noch souverän, hieß es tatsächlich an diesem Nachmittag Platz 2, 1, 2 und 2 nach den Staffeln. Die Sportler aller Mannschaften kämpften engagiert und jeder versuchte mit großem sportlichem Eifer, das Maximale herauszuholen. Kurzum es herrschte Anspannung pur. Am Ende hieß es Punktgleichstand für Torgelow und Eggesin. Das Sprintspektakel entschieden letztlich die Eggesiner für sich und somit war die Freude riesengroß über den hart erkämpften Sieg. Wir danken den Zauberkünsten von Frau Thurow, die mit ihrer Magie ein tolles Team formte. Mit einem kleinen Präsent bedankten sich die Eggesiner Sportler bei den Initiatoren vom SFZ Torgelow, die dieses Highlight bereits seit 15 Jahren mit viel Fleiß organisieren. Ch. Blume Schulleiterin Ein großes Dankeschön unseren Sponsoren Hyper Clean GmbH Ingenieurbüro Jens Grothmann Malerbetrieb Detlef Kurzweg Bülow Beton GmbH Kulturelles Erfolgreiche Theaterwoche an der Grundschule vom 2. bis 5. Mai 2011 Es war wieder einmal soweit, nach 365 Tagen öffnete sich der rote Theatervorhang im Kunstraum unserer Schule. Er hatte sich wie von Zauberhand in einen Theatersaal verwandelt und die Kulissen konnten sich sehen lassen. Die liebevoll gestaltete Bühne ließ es an nichts fehlen. Palmen und Schlossportal, Thronsaal, Gefängnisturm und ein Märchenerzählerfenster entführten die Besucher in die phantastische Welt der Märchen „Glück und sonst noch was“ hieß es an vier Tagen mit jeweils 2 Vorstellungen. Und viele Theaterinteressierte, Kinder, Eltern, Großeltern oder einfach nur Neugierige kamen. „Ausverkauft“ hieß es an den Abenden und wer dabei war, hat ohne Zweifel sein Glück gefunden. Dafür sorgten „Zwerg Nase“ und der „Kleine Muck“, die beiden Märchen modern inszeniert und erstklassig durch Theatertalente umgesetzt. Es braucht schon mehr als einen Idee so etwas Großartiges auf die Beine zu stellen. Es braucht Talente, Fleiß, die Rolle zu lernen, Eltern, die Texte abhören, Publikum, das sich begeistern lässt und es braucht eine Frau Fohrenkamm. Ihr gehört der Dank, ihr gebührt die Anerkennung für unermüdliches, herzerwärmendes Schaffen. Auch in diesem Jahr stand das gesamte Lehrerteam hinter diesem Höhepunkt und wieder einmal ließen sich alle Gäste das selbstgemachte Schmalz ala Irmgard Jesse schmecken, wir sagen ihr: „Danke“ Ch. Blume Schulleiterin Aufregendes Alarm an der Grundschule Die 32. Schulwoche schloss mit einem Probealarm der Grundschüler ab, der es in sich hatte. Von Feuerwehr, DRK und Schulleitung lange geplant, hieß es an der Grundschule am Freitag, den 6. Mai 2011 um 9.12 Uhr Rauchentwicklung auf dem 1. Treppenabsatz. Blitzschnell, nachdem der Alarm ausgelöst wurde waren die Gebäude leer. Aber, oh Schreck, eine Schülerin aus der 3. Klasse fehlte, als alle Meldungen entgegengenommen waren. Die Feuerwehr erhielt den Auftrag zur Rettung und wie geplant, kam Marie, zwar auf der Sanitätertrage, aber wohlbehalten bei ihren Klassenkameraden an. Und dass es ihr gut ging, sah man an ihrem lächelnden Gesicht, denn ihre Rolle als „Gerettete“ gefiel ihr gar nicht schlecht. Alles in allem war es eine erfolgreiche Übung aller Beteiligten, die es aber im Detail noch auszuwerten gilt, um in einem Ernstfall möglichst richtig zu handeln. Es bleibt zu hoffen, dass dieser nie eintrifft. Ch. Blume Schulleiterin „Am Stettiner Haff“ - 16 - Nr. 11/06 Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen Fotoimpression vom 20. Fest der Familie Foto/Montage: J. Rickelt Das Organisationsteam vom Verein Förderer und Freunde des Schülerjugendzentrums Eggesin möchte allen Helfern, die sich an der Vorbereitung und Durchführung des 20. Festes der Familie beteiligt haben, recht herzlich danken. Ein besonderer Dank gilt den Akteuren des Märchenspiels „Babajaga im Randowwald“, der Eggesiner Märchentruhe, dem Bauhof der Stadt Eggesin und dem Betreiber des Wasserwanderrastplatzes Detlef und Bärbel Ertelt. Parkanlage wurde eingeweiht Am 8. Juni wurde die neu angelegte Parkanlage in der Ziegelstraße offiziell eingeweiht. Bürgermeister Dietmar Jesse freute sich über viele Anwohner und Gäste. Diese Maßnahme ist eines von vielen Projekten der Stadt und des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft Eggesin, um das Wohnen in der Randowstadt attraktiv zu gestalten. Nicht nur Grünanlagen mit Bäumen, Sträuchern, Bänken und befestigten Wegen, sondern auch Spielgeräte für die kleinen Bewohner fanden in dieser Anlage ihren Platz. Symbolisch durchschnitt Frau Grümmert, eine der ersten Bewohner der Ziegelstraße, zur Einweihung das Band. Nr. 11/06 - 17 - „Am Stettiner Haff“ Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen Das Mi-Ma-Mäusefest in der KITA „Kinderland“ Die „Mäusekinder“ der VS- Kita „Kinderland“ in Eggesin waren völlig aus dem Häuschen, denn das „Mi-Ma-Mäusefest“ zum Kindertag war für die Kleinsten ein besonderer Höhepunkt. Selbstgebackene Mäusekekse und natürlich auch kleine Käsewürfel gab es unter anderem zum Mäusefrühstück. Wer wirklich in die Mäuserolle schlüpfen wollte, ließ sich dann als Mäuschen anmalen. Viel Freude hatten die Kinder mit dem Bewegungslied „Weltraummaus“. Und dann ging’s auch schon auf den Spielplatz wo ein Parcours aufgebaut war. Die Kinder konnten nach Herzenslust kriechen, krabbeln, klettern und steigen und sich am Ende ein paar Naschereien von einer Schnur schnappen. Doch die größte Freude für die „Mäusekinder“ waren natürlich die Geschenke und Überraschungen an diesem Tag. Das neue Laufrad, die Sandspielsachen sowie die Wippe wurden sofort in ihren Besitz genommen und ausprobiert. Nicht nur die Kinder, auch die Erzieher wurden von Familie Hinken mit den liebevoll ausgesuchten Geschenken überrascht, ebenso von Familie Lemke, die nach dem ereignisreichen Tag die Erzieher mit Süßem verwöhnte. Ein großes Dankeschön dafür! Mit vielen Eindrücken und einer Maus am Stab gingen die Kinder an diesem Tag nach Hause. Abbrucharbeiten in Vorbereitung Gegenwärtig wird der 15 WE-Block in der Lindenstraße 32 für den Komplettabbruch vorbereitet. Die Entkernungsarbeiten sind fast abgeschlossen, so dass in Kürze die Abrissarbeiten beginnen werden. Dieses Vorhaben wird auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes M-V zur Wo h n u n g smarkt stabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten aus dem Programm Stadtumbau Ost gefördert. Vandalismus an Bushaltestellen in der Stadt Eggesin und dem Ortsteil Hoppenwalde In der Nacht zum Herrentag bzw. im Verlauf des Tages haben Unbekannte 16 Scheiben von Bushaltestellen zerstört und damit einen Schaden von ca. 4.000 € verursacht. Für den städtischen Haushalt bedeutet die Instandsetzung eine große zusätzliche Belastung, es sei denn, der oder die Verursacher der mutwilligen Zerstörung können ausfindig gemacht werden. In diesem Zusammenhang bittet der Bürgermeister der Stadt Eggesin, Herr Jesse, um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung der Straftat. Hinweise die zur Aufklärung führen, werden selbstverständlich angemessen belohnt und können beim Bürgermeister oder dem Ordnungsamt angezeigt werden. „Am Stettiner Haff“ - 18 - Nr. 11/06 Aus dem Eggesiner Vereinsleben SV Motor Eggesin e.V. Die Damen von Motor Eggesin konnten in dieser Saison einen guten 5, Platz in der Kreisoberliga belegen. Die ersten Saisonsiege wurden gegen die Mannschaften aus Greifswald und Neustrelitz geholt. Mit einen Torverhältnis von 20:45 und 12 Punkten schnitt die Mannschaft für die 2.Saison gut ab. Die Damen möchten sich bei allen Helfern, Sponsoren sowie den Fans für die Unterstützung in der Saison bedanken. Beste Torschützin wurde Tina Höink mit 7 Treffern. Christin Wellnitz wird aus beruflichen Gründen die Mannschaft verlassen. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und viel Glück. Schallock i.v.d.V TERMINE: 17.06. um 19:00: Jahreshauptversammlung im Vereinshaus 25.06. von 15:00 - 17:00 Uhr: Fest für Nachwuchsmannschaften und deren Eltern mit Clown Klecks, Tombola und Hüpfburg ab 18:00 Uhr: Gemütlicher Abend mit Disko für alle Spieler mit Frauen und Sponsoren auf dem Sportplatz Stettiner Straße Veranstaltungsplan der VS Bahnhofstraße. 4 14.06. 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Singen im Club 15.06. Wandertag in Pasewalk 16.06. 14.00 Uhr Kaffeetrinken 14.30 Uhr Kinoveranstaltung 20.06. 10.00 Uhr Seniorensport 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Kegeln im Pflegeheim 21.06. 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Spielnachmittag 16.30 Uhr Floßfahrt 22.06. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler 14.00.Uhr Kaffeetrinken Handarbeit und Würfelnachmittag 23.06. 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Spielnachmittag 24.06 16.15 Uhr Gemeinsames Fischessen in Heinrichswalde 27.06. 10.00 Uhr Seniorensport 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Spielnachmittag 28.06. 14.00 Uhr Singen im Club 29.06. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Spielnachmittag 30.06. 14.00 Uhr Monatsgeburtstag 04.07. 10.00 Uhr Seniorensport 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Kegeln im Pflegeheim 05.07. 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Singen im Club 06.07. 13.00 Uhr Treff der Brett und Kartenspieler 14.00 Uhr Kaffeetrinken Handarbeit / Spielnachmittag 07.07. 13.00 Uhr Polenfahrt 11.07. 10.00 Uhr Seniorensport 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Gemütliches beisammen sein Besuch im Botanischen Garten SVG Eggesin 90 e.V. Am 24.06.2011 führt die SVG Eggesin 90 ihren traditionellen Familienspaß- und Sportabend durch. Beginn ist um 18 Uhr auf dem Waldsportplatz in Karpin. Viele Spaßdisziplinen, aber auch die Möglichkeit des Ablegens des Lauf- bzw. Walkingabzeichens warten auf die Teilnehmer. Für einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Wir bitten um rege Teilnahme. Vorstand SVG Eggesin 90 Heimatverein „Gustav Streblow“ Eggesin Wir laden alle Mitglieder und Heimatfreunde zu einer Fahrt mit dem PKW in das Ukranenland in Torgelow ein. Wir treffen uns am Mittwoch, den 22. Juni 2011 um 14:00 auf dem Park an der Sparkasse. Anmeldung zum Mitfahren bitte unter Tel. 039779/ 20394 oder 298866. Der Vorstand Veranstaltungstipps: Am 16. Juli findet auf dem Eggesiner Vierseitenhof zum 9. Mal das Blaubeerfest statt. Vom 16.-18.09. werden die Eggesiner Randowfesttage stattfinden. Zu Gast wird unter anderen die Gombay Dance Band sein. Am 11. Mai fuhren Mitglieder vom Heimatverein „Gustav Streblow“ Eggesin mit dem PKW nach Christiansberg in den schönen Garten bei Luckow. Herrlicher Sonnenschein begleitete uns an diesem Tag. Wir waren sehr erstaunt, wie sich die schöne Anlage in ihrer Ausdehnung mit neuen Wegen, Bänken und vor allem blühenden Pflanzen den Naturfreunden anbietet. Man braucht jetzt schon etwas Zeit, um das große Gelände abzulaufen. Alle waren von den noch blühenden Tulpen, den Rhododendronblüten und vielen Sorten Pfingstrosen begeistert. Den Abschluss bildete eine gemeinsame Kaffeerunde in der Riether Kaffeestube. Die nächste Halbtagsfahrt ist im Juni in das Ukranland in Torgelow geplant. Claus Weinmann Nr. 11/06 - 19 - „Am Stettiner Haff“ Aus dem Eggesiner Stadtgeschehen 15 Teams bei Fußballturnier in Eggesin Tino Eisbrenner auch in Eggesin Beim traditionellen Fußballturnier der RS Eggesin „Ernst Thälmann“ meldeten sich bei den Sportlehrerinnen in diesem Jahr 15 Teams der Klassen 5-8, davon 4 Mädchenmannschaften. Gespielt wurde im 3. und 4. Block, in 3 Staffeln, Mannschaftsstärke 4:1. Ein Spiel dauerte 6 Minuten. Viele Tore, große Begeisterung und Kampf um jeden Ball konnten die Zuschauer auf dem Bolzplatz verfolgen. Auf diesem Wege möchten wir uns bei den Vertretern des SV Motor Eggesin Herrn Kasch, Herrn Hermann und dem Ehepaar Reincke bedanken, die uns tatkräftig unterstützt haben. In der Staffel der Mädchen gewannen die Fußball- Chicks der Klasse 6a, in der 2. Staffel (Jungen 5/6) die Atzen Power der 5b und in der Staffel 3 (Jungen7/8) gingen die Borussen aus der 7a als Sieger hervor. Ergebnisse: Staffel 1 Tore Punkte 1. Platz Football- Chicks 6a 11:0 9 2. Platz Kicker Girls 5b 4:5 3 3. Platz Mädchen 6b 2:5 3 4. Platz Die wilden Hühner 5a 2:17 3 Staffel 2 1. Platz Atzen Power 5b 2. Global Trotter 6a 3. Kaugummi Club 5a Staffel 3 Tore Punkte 1. Platz Borussen 7a 4:1 9 2. Platz FC Stahlkappen Kl.8 4:5 4 3. Platz 1. FC Teppichporche 7b 8:3 4 4. Platz 2. Team Kl. 8 2:9 0 Für die einen ist sein Name fest mit Erinnerungen an die eigene Jugendzeit verbunden, für die anderen ist er immer noch bekannt als Sänger der Band JESSICA und steht damit für eine Zeit des musikalischen Umbruchs der Achtziger Jahre. Gemeinsam mit seinem Freund und Ex-JESSICA-Gitarristen André Drechsler sowie mit dem Keyboarder Manne Hennig von CITY, mit dem Eisbrenner schon in seinem Weltmusikprojekt DER WILDE GARTEN arbeitete, werden Liebhaber dieser Musikrichtung voll auf ihre Kosten kommen. Eisbrenner bringt seine Gästen nicht nur zurück in die Ära von U2 oder POLICE, er interpretiert diese teilweise mit eigenen Texten und reflektiert eigenes Materials aus 30 Jahren seines künstlerischen Schaffens. Versprochen werden (S)- und (XL) Versionen verbunden in einem rhythmischen, sehr lebendigen Konzert, das zu seiner 3-Dekaden-Tour ICH BEOBACHTE DICH gehört. Schön, dass er damit auch in Eggesin Station macht. Termin: 23. Juni 2011, 19 Uhr, KulturWerkstatt Eggesin Karten: 12 Euro an der Abendkasse, 11 Euro im Vorverkauf KulturWerkstatt, Stettiner Str.1b Tel.039779/29555 oder Jugendkunstschule UER, Luckower Str. 6a Tel. 039779/29599 Sportlehrerin D. Voß Perfekte Urlaubsbilder Wer möchte sie nicht, die perfekten Urlaubsbilder? Wie oft ärgert man sich, dass gerade eines der Lieblingsmotive nicht so geworden ist, wie man es sich gewünscht hat. Um dem aus dem Weg zu gehen, bietet die Jugendkunstschule noch einmal kurz vor der bevorstehenden Erholungszeit einen Crash- Lehrgang zur digitalen Fotografie an. In einem 15stündigen Kurs können die Teilnehmer mehr über den richtigen Umgang mit ihrer Kamera lernen, über Motivwahl und Lichtverhältnisse. Und dann kann man selbstbewusst in den Urlaub fahren- wohl wissend nun nicht mehr nur zur Gruppe der „Knipser“ zu gehören. Der Kurs wird geleitet von Matthias Diekhoff, beginnt am 1. Juli um 15 Uhr und endet am Sonntag, 3. Juli. Die Über die weiteren Zeiten einigen sich die Teilnehmer dann vor Ort. Anmeldungen unter Tel. 039779/29599, mobil 0171/6823217, kunstschule@ web.de oder schriftlich in der Jugendkunstschule UER, Luckower Str. 6a, 17367 Eggesin. Sommerferien in der Jugendkunstschule UER In diesem Sommer bietet die Jugendkunstschule zwei Wochen lang viele Möglichkeiten zum kreativen Schaffen für Jung und Alt. Vom 4. bis 8. Juli wird es täglich ein anderes Angebot aus den verschiedenen Sparten Malerei/Grafik, Textiles und Plastisches Gestalten. Es kann mit unterschiedlichsten Materialien gearbeitet werden. Um auch einmal eine größere Sache in Angriff nehmen zu können wird es diese Angebote wieder als Tagesangebote von 10 bis 15 Uhr geben. Das Team der Jugendkunstschule hat in der Vergangenheit damit gute Erfahrungen gemacht. Es ist schon so manches Bild oder Dekoratives aus Speckstein für das eigene Zimmer entstanden. Aber auch gefilzte Lapetoptaschen, selbstgestaltete T-Shirts oder Kleidungsstücke aus Seide konnten stolz mit nach Hause genommen werden. Für die ganz Kleinen ist natürlich auch immer etwas dabei, denn zum Weben oder Falten mit Papier, zum Flechten oder Basteln ist niemand zu klein oder groß. Nutzen Sie die Zeit, um gemeinsam mit ihren Kinder oder Enkelkindern tätig zu werden. Es macht Spaß und für kleine Snacks zwischendurch wird gesorgt. In der zweiten Woche wird dieses Angebot erweitert auf ein Feriencamp mit Übernachtung. Wer daran teilnehmen will, bekommt zusätzlich zu den Tagesprogrammen noch eine Rundumversorgung und natürlich ein spannendes Abendprogramm mit Kino, Lagerfeuer und vielen Überraschungen. Geschlafen wird in der Eggesiner KulturWerkstatt und der ein oder andere Ausflug steht auch auf dem Plan. Für das Camp sind Anmeldungen notwendig. Teilnehmen können alle Kinder ab 10 Jahre. Kontakt: Tel. 039779/29599, 0171/68234217 oder [email protected] Die Abenteuer vom verrückten Petterson und seinem Kater Findus Für mich gehören die Bücher des schwedischen Grafikers Sven Nordqvist zu den besonders schönen Kinderbüchern, vor allem die Bücher über Pettersson und Findus. Pettersson ist ein einsamer alter Mann der mit seinen Hühnern auf einem Hof in Schweden lebt. Seitdem Pettersson aber seinen Kater Findus hat, halten ihn seine Nachbarn für verrückt. Was die Leute nämlich nicht wissen ist, dass der kleine Kater mit der grüngestreiften Hose sprechen kann. Findus mischt das Leben auf dem ruhigen Hof gewaltig auf: er streitet mit den Hühnern, pflanzt Fleischklößchen, verjagt Füchse, zeltet im Garten, kämpft mit einer Gardine gegen einen Stier und feiert fünfmal im Jahr Geburtstag wobei es jedesmal eine riesige Pfannkuchentorte gibt. Mit einfachen schönen Worten erzählt Nordqvist, wie der quirlige Findus mit seiner kindlichen Neugier und Ungeduld den ruhigen Alten auf Ideen für neue Erfindungen bringt und mit ihm ungewöhnliche Abenteuer erlebt. Doch nicht nur die kuriosen Geschichten faszinieren den Leser, vor allem wegen der Bilder kann man das Buch aberhundert mal bestaunen. Der Autor, einer der beliebtesten Illustratoren Schwedens, liebt es verrückte und unmögliche Details in die Abbildungen einzufügen. Da sind zum Beispiel Mohrrüben so groß wie Bäume, Brillen haben Augen, oder Hühner Köfferchen und Kopftuch. Besonders niedlich aber sind die Mucklas: kleine bunte Wesen, die von den Menschen unbemerkt in der Umgebung leben und ganz gewöhnlichen Beschäftigungen nachgehen, oder die Protagonisten beobachten. Es ist also ein wahres Vergnügen ein Buch von Pettersson und Findus zu lesen und anzuschauen für alle von 3 bis 99 Jahren. Mehrere Bücher aus der Reihe finden sie in der Bibliothek Luckower Str. 6a in Eggesin. Öffnungszeiten: Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr „Am Stettiner Haff“ - 20 - Nr. 11/06 Aus dem Liepgartener Dorfgeschehen Christi Himmelfahrt Internationaler Museumstag Der diesjährige Internationale Museumstag am 15. Mai stand in Liepgarten unter dem Motto „Ziegelindustrie in unserer Region“. Waldemar Aschmann hat sich lange mit diesem Thema beschäftigt und viele in Berndshof gebrannte Steine sowie andere Gegenstände und Informationen zusammengetragen. In Vorbereitung des Museumstages entstand Dank der Mithilfe von Andreas Krüger und Heinz Höster eine Informationswand – unmittelbar am Begegnungszentrum. Kurzfristig übernahm Waldemar Aschmann auch die Erläuterung zur Informationswand und zum ehemaligen Ziegelwerk in Berndshof. Schon fast traditionell fand am 02. Juni um 10:30 Uhr der Gottesdienst zu Christi Himmelfahrt in der Liepgartener Kirche statt. Im Anschluss lud die Kirchengemeinde zu einem Mittagessen bei herrlichem Wetter vor der Kirche ein. Blitzeinschlag in der Mühlenfeldstraße Am 6. Juni gegen 18.00 Uhr wurden die Feuerwehren Liepgarten und Ueckermünde zu einem Brandeinsatz alarmiert. In einer Scheune schlug bei einem schweren Gewitter der Blitz ein und der Dachstuhl fing Feuer. Schnell waren die Liepgartener Löschmänner vor Ort und begannen mit dem Löschangriff, bevor kurze Zeit später die Ueckemünder Wehr eintraf. Der Dachstuhl war nicht zu retten, aber ein übergreifen der Flammen auf benachbarte Gebäude konnte verhindert werden. Der Einsatz dauerte bis 23.00 Uhr. Bürgermeister E. Heidschmidt möchte sich bei allen Einsatzkräften der Feuerwehren und der Polizei ganz herzlich bedanken. Termin bitte vormerken: Die Kameraden unserer FFW übernahmen an diesem Tag die Versorgung mit Kaffee und Kuchen. Vor allem viele Ehemalige des Ziegelwerkes freuten sich über diese Initiative. 24. Juni 2011, 19:00 Uhr Skatturnier um den Pokal des Bürgermeisters. Liepgartener sowie Freunde und Förderer der Gemeinde sind im Vereinshaus willkommen. (Bitte anmelden bei Burkhard Rademacher unter der Telefonnummer 039771-24803 oder bei Andreas Boesel unter Telefonnummer 039771-25575) Gratulation Zu ihrem 91. Geburtstag erhielt Hilda Geisler herzliche Glückwünsche der Gemeindevertretung, überbracht von Christiane Fichtner. Frau Käthe Günther erhielt zu ihrem 92. Geburtstag herzliche Glückwünsche der Gemeindevertretung, die ebenfalls von Christiane Fichtner übermittelt wurden. Nr. 11/06 - 21 - „Am Stettiner Haff“ Ahlbecker Reiternachwuchs auf Medaillenjagd Kindertag In der Papilio- Kindertagesstätte „ Re- Am 23.04.2011 war es endlich soweit. Die von unseren Nachwuchs heiß ersehnten Kinder- und Jungendsportspiele des Landkreises Uecker-Randow in der Sportart Reiten wurden in Ahlbeck/Ludwigshof ausgetragen. Bei schönstem Sonnenschein ging es in 10 Prüfungen bei den unter 21-Jährigen um Gold-, Silber- und Bronzemedaillen. Alle zeigten Stolz ihr Können und konnten so die Richter von sich überzeugen. So blieben viele Medaillen in unserem Stall. Strahlende Kindergesichter und gute Laune machten diesen Tag komplett. Zu den Gewinnern der Medaillen gehören vom TuS „Seegrund“ Ahlbeck e.V. unter anderem Aniki Schlegel, Mareen Banse, Lea Kuna, Luisa Witt, Julia Ehrke, Sofie Schnellhammer, Melanie Hasse und Mareike Neumann. Es war ein super Start in die Turniersaison, so kann es weiter gehen. Zu einem Tierparkbesuch hat unser Verein alle Krippen- und Kindergartenkinder eingeladen. Bei Schönwetterwolken, geschmückt mit selbstgebastelten Sonnenschirmen und den Bollerwagen, gefüllt mit Süßigkeiten, Obst und Getränken, erkundeten wir die vielfältige Tierwelt. Spannend war die Fütterung der Junior- Störche und großen Spaß Hatten alle Kinder beim Beobachten der Affen im Affenwald. Auch der Aufenthalt auf den Spielplätzen bereitete uns viel Freude. Ein herzliches Dankeschön an unseren Fahrer Gerd, der dafür sorgte, dass unsere Krippenkinder mit dem Feuerwehrauto gut ans Ziel kamen. genbogen e. V.“ Meiersberg Ein besonderer Höhepunkt, anlässlich des Kindertages, war für unsere Hortkinder der Kinobesuch in Ueckermünde. Gespannt auf den Film: „Vorstadtkrokodile“ mit Popcorn und Cola, fuhren wir am 06.06.2011 mit dem Linienbus ins Kino. Für alle Kinder war dieser Tag eine gelungene Abwechslung und wird somit lange in Erinnerung bleiben. Ihr Kita- Team Melanie Hasse auf Galjano Ein toller Kindertag in Leopoldshagen Am 01.06.2011 wurde ein Kinderfest in Leopoldshagen gefeiert. Es kamen viele große und kleine Kinder mit ihren Eltern, um diesen Tag zu begehen. Die Stimmung war von Anfang an ausgezeichnet und die Kinder und Eltern konnten sich an verschiedenen Stationen beweisen und hatten viel Spaß dabei. Es gab einen Hindernisparkour, der mit der Schubkarre absolviert werden musste. Maren Brüsch und Diana Prager übernahmen das Kinderschminken und auf der Hüpfburg konnten sich die Kinder austoben. Die Kutschfahrten sowie die Fahrten mit der Feuerwehr waren immer gut besucht. Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen freiwilligen Helfern und Sponsoren recht herzlich bedanken. Ohne Ihre Hilfe wäre dieser Tag nicht so schön geworden. Ein großes Dankeschön an die Fahrradraststätte Drescher, die uns den Platz zur Verfügung stellte, für ausreichende Bewirtung sorgte und uns tatkräftig unterstützte. Bei folgenden Sponsoren möchten wir uns für die Sach- und Geldspenden bedanken: Adler Apotheke Ueckermünde, Eisdiele H. Bade Mönkebude, Baugeschäft Bade Mönkebude, Teambaucenter Eggesin, ATF Leopoldshagen, Autoteile Tuning S. Schlumm. Haffwiesenhof Leopoldshagen, AWO Frauen Kaffeerunde, Teambaucenter Eggesin, Sparkasse Ueckermünde, Frau Dr. Meinhold Ueckermünde, Freiwillige Feuerwehr Leopoldshagen Wir wünschen uns auch für die Zukunft so eine tolle Zusammenarbeit mit allen Organisationen und freiwilligen Helfern damit wir auch weiterhin so schöne Feste begehen können. AWO Ortsverein Leopoldshagen und die Fahrradraststätte Leopoldshagen „Am Stettiner Haff“ - 22 - Nr. 11/06 Informationen aus den Gemeinden Quirliger Tag der offenen Tür in Luckow In Verbindung mit einem Familienfest lud die Kita „Pustewind“ am 20.05.2011 zum Tag der offenen Tür ein. Viele Muttis und noch viel mehr Kinder folgten der Einladung bei strahlendem Sonnenschein und genossen ein buntes Programm. Der Renner war natürlich die Hüpfburg und das große Trampolin. Als aber die Märchengruppe im Garten der Kita ein Puppenspiel vorführte, wurde es ganz still und große Kinderaugen verfolgten gespannt das Geschehen auf der Bühne. Eine Mal- und Bastelstraße, große Porenbetonsteine, die mit Feilen und Sägen fachkundig bearbeitet wurden und ein Glücksrad, bei dem neben dem Glück auch noch Wissen zum Gewinn führte, rundeten das Aktivangebot ab. Viele Besucher nutzten die Gelegenheit um ein Bild von der Einrichtung und den vielen Spiel- und Fördermöglichkeiten zu erhalten. Monika Roßfeld, Leiterin der Kita, zeigte sich auch sehr zufrieden mit dem Tag: „Dank der tatkräftigen Unterstützung vieler Muttis konnten wir dieses Familienfest gebührend feiern.“ Die Schalmeienkapelle Luckow lädt ein zur Feier des 50jährigen Bestehens am Sonnabend, den 02.07.2011 ab 12:00 Uhr auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Luckow. Ablauf: 11:00 Uhr Festumzug der teilnehmenden Schalmeienkapellen ca. 12:30 Uhr Mittagessen (aus Gulaschkanone und vom Grill) ca. 13:30 Uhr Begrüßung und Eröffnung des Programms - Programmgestaltung durch die teilnehmenden Schalmeienkapellen - Kinderspiele 19:00 Uhr Disko (Eintritt: 3,00 €) Für Getränke, Kaffee und Kuchen ist ganztägig gesorgt! Wir freuen uns auf viele Besucher! Franco Genseburg Leiter der Schalmeienkapelle Luckow Neues aus der „Kita Pustewind“ Luckow Orgelkonzert in der Johanniskirche Hintersee Hopp, Hopp, Hopp - Pferdchen lauf Galopp….., dieses und viele andere Kinderlieder erklangen in den Luckower Straßen zum Internationalen Kindertag. Alle Kinder und Erzieher der “Kita Pustewind” freuten sich sehr über eine Reise durch unser Dorf mit der Ponny- Kutsche von Familie Paul Schmidt aus Drögerheide. Überreicht wurde das “Riesen” Geschenk sowie viele bunte Bälle, Schippen und Harken von der Bürgermeisterin Frau Hannelore Schwebmeyer. Vielen Dank sagen alle Kinder und Erzieher für diese gelungene Überraschung. Die Freunde und Förderer der Johanniskirche Hintersee e.V. laden am Samstag, den 16. Juli 2011, um 18.00 Uhr zum Orgelkonzert in die Johanniskirche Hintersee herzlich ein. Kirchenmusikdirektor und Domorganist i.R. Gerhard Kaufeldt aus Greifswald spielt auf der Grünewaldorgel u.a. Werke von J.S. Bach, J. Haydn, C. Franck J.G. Walther und E. Humperdink. Der Eintritt beträgt 4.- €. Das Geld wird für den Erhalt der Johanniskirche verwendet. In den letzten drei Jahren hat der Verein unter anderem in der Kirche die Stromleitungen erneuert und einen neuen Ofen gespendet. Als nächste Maßnahme ist die Innenausstattung der Kirche (Bemalung) vorgesehen. Nr. 11/06 - 23 - Buntes Treiben zur Kindertagsfeier in Lübs Am ersten Juniwochenende ging es Schlag auf Schlag. Viele Unternehmungslustige der Gemeinde Lübs mussten schon genau planen, wann sie wohin gehen. Herrentagsfeiern, Jugendweihen und natürlich die Kindertagsfeier in Lübs. Trotz dieser Terminvielfalt haben es sich wieder viele Kinder der Gemeinde nicht nehmen lassen, zusammen mit Eltern, Oma, Opa und Gästen ihren Tag zu feiern. Bei strahlendem Sonnenschein erwartete die Kinder am Sonnabend, den 4. Juni 2011 zwischen 14,00 Uhr und 19,00 Uhr ein buntes Programm. Schön, dass auch wieder Kinder der Kleeblattschule Anklam der Einladung des DCL gefolgt sind. Dank der vielen Helferinnen und Helfer des Lübser Dorfclubs und der liebevollen Vorbereitung durch die Mitglieder des Vereins hatten die Kinder allen Grund zur Freude. Für ausreichend Kaffee und Kuchen sorgte Inge mit ihren Mädels. Für bunte Gesicherter sorgten Petra und Antje. Kühle Getränke und deftige Kost gab`s von Torsten, den man sonst am Haffbad sieht. Sogar eine Softeismaschine stand bereit. Erstmals sorgten nicht die Kinder für den kulturellen Höhepunkt des Tages. Das übernahmen diesmal die Eltern. Eine Märchenaufführung war angekündigt. Bis zuletzt wurde das Geheimnis gehütet. Um welches Märchen handelt es sich? Wer sind die Hauptdarsteller? Keiner wusste Bescheid. Tomi, der am Mikro durchs Programm führte, rief die Darsteller auf. Diese traten, anfangs noch etwas scheu, auf die Bühne. Nun war auch klar, dass das Märchen vom Rotkäppchen aufgeführt werden sollte. Ein paar originelle Kostüme und Requisiten und schon ging es los. Selten wurde auf dem Sportplatz so viel gelacht. Beim Tanz des Windes, dem wackelnden Schwanz des dicken Dackels oder dem Sturz des Wolfes aus dem Bett der Großmutter gab es so manchen Schenkelklopfer… Lustige Bilder seht ihr übrigens auf der Internetseite des Dorfclubs: www.dorfclub-luebs.de Zuvor zeigte der Hundesportverein Anklam e.V. ein anspruchsvolles Programm des Begleithundetrainings und des Einsatzes des Hundes zu Schutzzwecken. Kindern und Erwachsenen wurde einmal mehr aufgezeigt, dass der Hund bei ernstem Training ein guter Freund sein kann. Schön, dass einige Kinder die Gelegenheit bekamen, direkten Kontakt mit den durchaus stattlichen Tieren aufzunehmen. Dass die lieben Hunde aber auch anders können, wurde direkt im Anschluss sehr deutlich. Ein verkleideter „Bösewicht“ reizte die Hunde gezielt und musste sich ziemlich oft Gegen die Beißattacken wehren. Ziel der Aufführung war, Respekt und Freundschaft dem Hund gegenüber gleichermaßen zu bewahren. Hier war auch unser Bürgermeister, Herr Wanke, mit seinem Hund zu sehen. Die Spaßolympiade verlangte diesmal viel Geschick und Einfallsreichtum der Kinder. In einer Minute pro Station mussten die Übungen absolviert werden. Seife Stapeln, Dose mit dem Gesicht schieben, Wasser mit dem Schwamm transportieren, Golf spielen, Klopapier rückwärts werfen, Eier über die Leine und CD´s fangen. Was für ein Spaß, was für ein Ehrgeiz! Die besten bekamen am Ende Preise. Das abschließende Fußballspiel „Kinder gegen Papas“ setzte den Paukenschlag des Tages. 6:3 setzten sich die „Kleinen“ gegen die diejenigen durch, die wenigstens theoretisch von Fußball alles wissen. (Die Namen sind den Insidern bekannt.) Ganz offensichtlich wächst in Lübs die nächste, prächtige Fußballgeneration heran. Weiter so, Jungs! Mit im Programm waren die Power- Kids der AWO aus Strasburg. Die vier wettkampferprobten Mädchen heizten kräftig ein und zeigten vier Tänze. Danke für diese tolle Aufführung. Zwischendurch fuhren die Kameraden der FFW Lübs mit einem ihrer Löschfahrzeuge Kinder durchs Dorf. Immer wieder ein Erlebnis. Danke euch auch für die gute Zusammenarbeit beim Auf- und Abbauen des Festplatzes und auch für das Knüppelkuchenfeuer. Vielen Dank auch an die Gemeindevertretung um Herrn Wanke für die Hilfe und Unterstützung. Bereits jetzt freuen wir uns auf unseren nächsten Höhepunkt. Am 10.09.2011 findet das Erntefest in Lübs statt. Wir freuen uns, dass wir an diesem Tag auch den 90. Geburtstag der Freiwilligen Feuerwehr Lübs feiern. Das wird ein Tag… Mehr erfahrt ihr unter www.dorfclub-luebs.de Viele Grüße Ihr/ Euer Dorfclub Lübs e.V. Thomas Blechschmidt „Am Stettiner Haff“ „Am Stettiner Haff“ - 24 - Nr. 11/06 Informationen aus der Gemeinde Lübs Radwanderung durch heimischen Wald Zum 30.04.2011 organisierte die BSG „Traktor“ Lübs die erste Radtour des Jahres durch unseren herrlichen Wald zwischen Lübs, Mönkebude und Leopoldshagen. Um 10.00 Uhr nahmen 31 begeisterte Radfreunde die 19 km Strecke in Angriff. Die Wege waren gut befahrbar, so daß alle das vorgegebene Tempo mithalten konnten und unterwegs auch Gelegenheit zu Gesprächen hatten. Die erste Rast erfolgte in fröhlicher Runde im neuerbauten „Pilz“ nahe Mönkebude. 1. Pommern-Bau-Cup der E–Jugend 26.06.2011 Beginn: 10:00 Uhr Sportplatz Lübs Mannschaften u.a. aus Stettin, Prenzlau, Schwedt, Torgelow, Ducherow Buntes Rahmenprogramm, Leckeres vom Grill Mit freundlicher Unterstützung von: Pommernbau GmbH Lübs Dorfclub Lübs e.V. BSG Traktor Lübs e.V. Freiwillige Feuerwehr Lübs Ortsgruppe Lübs der Volkssolidarität TSV Greif Torgelow e.V Die Freiwillige Feuerwehr Lübs informiert Am 14.05.2011 fand der Amtsausscheid in Luckow statt. Trotz Schwierigkeiten eine Wettkampfmannschaft auf zu stellen und wenig Trainingszeiten wurde eine gute Zeit erzielt. Die FFw Lübs belegte vor Grambin und Ahlbeck den ersten Platz. An die Kameraden der Wettkampfmannschaft Dank und Anerkennung für die gezeigten Leistungen. Der Kreisausscheid findet am 18.06.2011 in Strasburg statt. Die Rückfahrt verging wie im Flug auf dem Radwanderweg über Leopoldshagen in Richtung Lübs. Dort angekommen kehrten wir in unsere Gaststätte „Zum Würfelbecher“ ein und wurden dort mit einem kräftigen Kesselgulasch bewirtet. Wir sagen „Danke“ dem Organisator Günter Raderecht, sowie unserem Wirt vom „Würfelbecher“ Lübs, Herrn Böhm. Sportfreunde Günter Raderecht und Rainer Jaeschke Gratulation am 04.06. den Kameraden Hans Sembach am 05.06. den Kameraden Werner Hendrick am 10.06. den Kameraden Ehrenfied Gutsch am 15.06. den Kameraden Heinz Volkmann am 20.06. den Kameraden Rene Glischinski Das Siegerteam der Lübser Feuerwehr am 29.06. den Kameraden Andreas Gröschl Termin zum vormerken: Am 25.06.2011 findet dass 2. Lübser Fußballturnier der Feuerwehren statt. Beginn ist um 9.00 Uhr auf dem Sportplatz. Die Versorgung wird gewährleistet. Jugendfeuerwehr/Zwergenfeuerwehr am 23.06. Severin Beckmann Nr. 11/06 - 25 - „Am Stettiner Haff“ Informationen aus der Haffgemeinde Mönkebude 12. Mönkebuder Deichlauf Gelungene Himmelfahrtsparty in Mönkebude Zum ersten Mal organisierte die Gemeinde Mönkebude gemeinsam mit dem Fremdenverkehrsverein und der Getränke Brückner GmbH im Strandpark Mönkebude ein Familiefest zum Himmelfahrtstag. Nicht nur das Wetter zeigte sich von seiner besten Seite, sondern auch viele Gäste aus der Region und Urlauber besuchten den Urlaubsort. Wie in den vergangenen 11 Jahren, wird auch in diesem Jahr der beliebte Mönkebuder Deichlauf durchgeführt. Der Start wird am 09.Juli 2011 um 10:00 Uhr vor der Kulisse des Hafens vollzogen. Angeboten werden die Laufstrecken 2 km, 4 km und 12 km sowie die Walkingstrecke von 4 km. Das Startgeld ist für Jugendliche bis 16 Jahre frei, alle Sportler über 16 Jahre entrichten bitte 3,00€ für die Laufstrecken 2 und 4 km und die Walkingstrecke. Für die Laufstrecke 12 km sind 5,00€ einzuzahlen. Anmeldungen sind schon jetzt unter www.tollense-timing.de, www.bade-bau.de und [email protected] möglich. Läufer ohne Internetanschluss können sich im Baugeschäft Bade Hauptstraße 110 in 17375 Telefon 039447 20339 Fax 039774 298110 anmelden. Neben den Läufen auf den verschiedenen Strecken nehmen die Teilnehmer an einer großen Tombola teil. Anmeldung, Aufenthalt und Siegerehrung erfolgt im Festzelt direkt im Start- und Zielbereich. Kaffee, Kuchen, Imbiss und Getränke werde im und am Zelt angeboten. Für die Läufer gibt es nach dem Lauf 50L Freibier und für Alle am Abend einen Sportlerball mit Livemusik. Diese Streckenlängen sind sehr gut für Laufinteressierte und Einsteiger geeignet. Haben sie ein wenig Mut und genießen sie das Laufen in der Natur am Haff. Wir, die Mönkebuder Deichläufer, freuen uns mit ihnen gemeinsam, einen sportlichen und geselligen Tag zu erleben. Höhepunkt war an diesem Tag ein Bockwurstwettessen zum dem sich 7 Kandidaten anmeldenten, unter denen auch zwei Frauen waren. Aus dem Mönkebuder Geschäftsleben Neueröffnung der Sol-a-Mar Salzgrotte Bockwurstkönig an diesem Tag wurde Kai Borchard aus Grambin (Mitte). Er schaffte es, in 10 Minuten 11 Würste zu verzehren. Veranstaltungsvorschau 18.06. 6. Kinder- und Lübser Landstraßen-Fest 24.06. Kleine Strandmusik - Mönkebuder Musikanten 20.00 Uhr Am 25. Juni eröffnete in Mönkebude unmittelbar am Strand- und Hafeneingangsbereich eine Salzgrotte. Neben Sauna-Massagen und vielen anderen Angeboten gibt es jetzt auch richtiges Meeresklima am Stettiner Haff. Ein Aufenthalt in der Salzgrotte stärkt die Lebenskräfte, muntert auf und unterstützt die körperlichen Abwehrkräfte. Geöffnet ist Mo - Fr 8.45 - 19.00 Uhr sowie am Sa von 8.45 14.00 Uhr Am Hafen 19 in Mönkebude. 1. - 3.07. Strandfest Mönkebude 05.07. Kinderanimation Tinis Wünschebaum 19.00 Uhr 08.07. Kleine Strandmusik - Mönkebuder Chor 20.00 Uhr 09.07. 12. Mönkebuder Deichlauf „Am Stettiner Haff“ - 26 - Nr. 11/06 65 Jahre KITA „Uns Kinnerhus“ Der 65. Geburtstag unserer KITA „Uns Kinnerhus“ stand unter dem Motto „65 Jahre Kinderlachen in unserer KITA“. Drei Tage wurde gefeiert: vom Montag, dem 30. Mai, bis zum Mittwoch, dem 01. Juni. Am Montag wurde zünftig Kindertag vorgefeiert. Fast alle Kinder waren dabei und haben sich zum Gruppenfoto auf der Treppe eingefunden. Da zur Zeit der Spielplatz umgebaut wird und das Geld an vielen Stellen fehlt, baten die Erzieherinnen anstelle von Blumen um eine kleine Geldspende für den Spielplatz. Am Mittwoch, dem eigentlichen Kindertag, war dann der Elterntag. Und es sollte noch einmal ein sehr schöner Tag werden. Zu Beginn zeigten die verschiedenen Gruppen der KITA wieder ein schönes Programm. Dann stellte Mario Nicolin das von seiner Familie angefertigte „Uns Kinnerhus MONOPOLY“ vor. Dahinter steht die Idee, den Ausbau des Spielplatzes zu unterstützen. Man kann vielfältig bei dem Spiel mitmachen. Zeit, Sachgaben oder Geld sind als Spieleinsatz möglich. Man kann Häuser oder Straßen kaufen, Sachleistungen spenden oder einfach eine Stunde Freizeit einbringen. So kann eigentlich jeder mitmachen, das ist die Idee. Am Dienstag wurde es dann offiziell. Geladen waren ehemalige Erzieherinnen und Mitarbeiterinnen des Kindergartens, Förderer und Freunde aus den Verwaltungen und der Patenkompanie. Und noch viele andere folgten der Einladung der Erzieherinnen. Die Kinder trugen ein buntes Programm vor. Als Dank erhält man ein Fähnchen mit dem Familiennamen auf dem Monopolyspiel. Bis zum ersten Juli kann man noch mitspielen. Dann wird ausgewertet. Bereits am ersten Tag wurden Häuser und Straßen für über 324 Euro verkauft. Familie Langer aus Meiersberg spendierte einen KITA Ausflug ins Freibad Torgelow mit Eintrittskarten und Eis für alle. Eine tolle Idee. Die Leiterin, Elke Riemann, rief mit ihren Worten viele Erinnerungen wach. Bürgermeister Ernst Heidschmidt sparte nicht mit Dankesworten, bevor bei Kaffee und Kuchen der Nachmittag ausklang. Zum Abschluss des dritten Tages wurden die vielen Glückwunschkarten geöffnet: viel Lob für die Arbeit der Erzieherinnen und 1.060 Euro für den weiteren Ausbau des Spielplatzes. Die Gemeindevertretung möchte an dieser Stelle noch einmal allen ehemaligen und jetzigen Erzieherinnen und Mitarbeiterinnen danken für die Arbeit in den zurückliegenden Jahren und danken für diesen schönen 65. Geburtstag. Ein großes Dankeschön auch der Familie Zeh vom Lindenhof, die Ihre Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung stelle. Ein ganz besonderer Dank also an alle Sponsoren und Helfer dieser drei tollen Tage! Nr. 11/06 - 27 - „Am Stettiner Haff“ Heimatkundliches Woher kommen die Orts- und Höfenamen in der Ueckerniederung? Was nun den Namen Hühnerkamp, eine ehemalige Holländerei am Weg Liepgarten – Meiersberg belegen, betrifft, so wird allgemein angenommen, dass hier Wildhühner wegen ihres vermehrten Vorkommens als Namensgeber infrage kommen. Das wäre aber wohl nur dann wahrscheinlich, wenn es nicht noch andere Gründe für die Namensentstehung gäbe. Tatsächlich läßt sich das Bestimmungswort Hühner auf Hüne, mhd. hiune, ahd. Hun zurückführen, vergleichbar mit dem „Hund“. Das Grundwort Kamp, lat. Campus, u. a. freies Feld, Ackerland, Saatfeld, wäre dann der Grund und Boden des Hünen gewesen, also der Kamp des Hünen, der zum Hünerkamp wurde. Der hier noch fehlende Mitlaut h wurde erst viel später eingefügt, wohl erst, als das Wissen um die askanische Geschichtsperiode aus dem Bewußtsein der Menschen verschwunden war und man sich den Namen nicht anders erklären konnte als mit der Hühnerpatenschaft. Die exponierte Lage an der nördlichen Grenze zu Pommern und vor den Toren der damals noch jungen Stadt Ueckermünde läßt vermuten, dass der „Hünerkamp“ ein askanischer Grenzposten war, ausgestattet mit Gebäuden und einem Acker zur Versorgung der Grenzer. Den Askaniern folgte um 1320 nach Rückfall der Vogtei an Pommern der Ritter Zacharias Hase von Kufstein/Obb., der Lehnsherr der Vogtei wurde. Er brachte seine „Katten“ mit, so nannte man in Bayern die kleinen, flinken Pferde, die wie Katzen laufen konnten.7) Natürlich benötigten und erhielten die Katten ihre von Haus gewohnte Berge. Diese Katten-Berge wurde dann zum Namensgeber für das entstehende Anwesen Kattenberg zwischen Torgelow und Herrenkamp. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit fällt auch der Knappberg, Name einer früheren Holländerei bei Gumnitz, in die Hase-Zeit, zumal alle bisherigen Deutungsversuche nicht über vage Vermutungen hinausgehen, dass „knapp“ sich wohl auf die Dürftigkeit des Bodens beziehe. Zacharias Hase hingegen wird mit Sicherheit noch weitere Ritter und Knappen (Jungritter und Knechte) mitgebracht haben, die ebenfalls unterzubringen waren. So wird wohl die „Knappen-Berge“ enstanden sein, die als Knappberg Hofname wurde. In unmittelbarer Nähe von Alt-Torgelow liegt Quappenberg, dessen Name in dieser Schreibweise unverständlich ist, da ein Fisch und eine Anhöhe oder eine Unterkunft nicht zueinander passen. Hier wurde sicherlich durch einen Hör- oder Schreibfehler aus dem Knappen eine Quappe. Für diese Annahme spricht, dass Alt-Torgelow einst ein Wirtschaftshof der benachbarten Schloßbergbesitzer war und wegen seiner Bedeutung vor Feinden oder Räubern geschützt werden mußte. Hierzu waren die Knappen, die i.d.R. mit 18 Jahren den Ritterschlag erhielten, wohl gut in der Lage. Ins Bild passt hier auch der Hasenkrug, Name einer Holländerei bei Gumnitz. Dass die aktiven Rittersleut ganz ohne einen Krug ausgekommen wären, wird wohl niemand annehmen können, zumal sie aus Bayern kamen, wo das Bier schon immer ein Volksgetränk ist. Des weiteren auch Modderloch, Grundstücksname in Gumnitz. Als Loch bezeichnet man im MA. auch einen engen Zufluchtsort, wo man sich sicher fühlen konnte, aber auch ein enges, niederes Gefängnis der schlechtesten Art.8) Für den Zufluchtsort spricht das Bestimmungswort Modder, das eine sehr moorige Umgebung vermuten läßt. Nur Eingeweihte waren wohl in der Lage, die Verstecke auf verschlungenen Wegen sicher zu erreichen. Damit enden die Namen, die mit einiger Sicherheit der askanischen oder der Hase-Zeit zugeordnet werden können. Bestenfalls wäre da noch Pfennigshorst, Name eines alten Anwesens und heute OT von Torgelow-Holl. zu nennen. Horst bedeutet eine erhöhte, trockene Fläche inmitten einer sumpfigen Umgebung. Das Bestimmungswort Pfennig hat hier wohl kaum geldliche Bedeutung. Infrage kommt hier sicherlich das Pfennigskraut (Lysimachia nummularia L.), das hier durch sein vermehrtes Vorkommen den Namen gegründet haben könnte. Der Name Schmachtgrund, ehem. Holländerei rechts der Uecker, wird nirgends erklärt, wohl aber Schmachtbrink, den der Grimm als „magere Weide, auf der das Vieh hungern muß“ beschreibt. 9) In die Herzogszeit fällt zweifellos Herrenkamp, das nach Aussterben der Muck er witze im Mannesstamm (1575) von dem Torgelower Amtshauptmann als Ackerwerk angelegt wurde. Das Bestimmungswort Herr bezieht sich hier auf den Landesherren Herzog Philipp II. in dessen Namen das Ackerwerk antstand. In dieser Zeit fällt wohl auch das Anwesen Ziegenberg, ursprünglich nur ein Ziegenstall, der dann Hofname wurde. Die restlichen Namen sind eher durch ihre Belegenheit oder ihre Nutzung entstanden. Wie etwa Jungfernbeck, das man wohl nicht mit Jungfrauen in Verbindung bringen kann. Es entstand vielmehr an dem Bach, der das Wasser des östlich belegenen umfangreichen Waldmoores in die Uecker abführte und der soviel Wasser führte, dass sich in ihm Jungfernfische tummelten. Der Bachname ging dann auf das Anwesen über. Dann ist da noch Düsterort in der Ortsmitte von TorgelowHoll. zu erwähnen. Zusammen mit dem Wortteil Düsterbedeutet der Name nach Grimm Schlupfwinkel „in einem abgegrenzten Stück Landes oder Waldes“ in dunkler Umgebung. 10) Dieselbe Gegend wird auch „Dunkelfort“ genannt. „Fort“ steht für Pforte, den Eingang in den dunklen Wald. Das Anwesen Hasselberg erhielt seinen Namen durch die Haseln, die auf ihm wuchsen. Das Anwesen Seefeld heißt wahrscheinlich nach seinem ersten Besitzer. Die restlichen Namen, wie etwa Jägersteig und Schafbrück, erklären sich von selbst. Zum Ende sei noch das Anwesen Binning am rechten Ueckerufer belegen, erwähnt. „Binnen“ steht für innerhalb einer Sache, „ing“ steht für klein, hier also ein kleiner Binnenhafen (Anlegestelle) an der Wecker. Da hier oft Stammholz gelagert wurde, wird Binning meist auch als „Holzablage“ bezeichnet. Fritz Kleinsorge Quellen: 1) Kleinsorge, Woher kommt der ON Torgelow, Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ 02/2010 2) Berger, geographische Namen in Dtl., Dudenverlag 1993 3) Kleinsorge, Die Gesch. d. Holl. Jädkemühl, Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“ 02/2010 4) Bruchwitz, Gesch. d. Vogtei Torg. bis 1500 5) Meyers Großes Konvers. Lexikon, Bd.7.S.388 6) Bosse, Die Forst-, Flur- i. Gewässernamen d. Ue‘der Heide 7) 6. Auflage 1908 Grimms Dt. Wb., Bd. 11, Sp. 287 8) wie 7) Bd. 12, Sp. 1093 – 1095 9) wie 7) Bd. 15, Sp. 885 10)wie 7) Bd. 13, Sp. 1351, 1361 1. Fortsetzung und Schluss „Am Stettiner Haff“ - 28 - Nr. 11/06 Evangelische Kirchengemeinde Ueckermünde-Liepgarten mit Grambin Zu allen Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen sind Sie sehr herzlich eingeladen! Die Veranstaltungen in Liepgarten sind mit der Ortsbezeichnung „Kirche in Liepgarten“ versehen, alle weiteren finden in Ueckermünde statt. Besonderes Orgelkonzert Donnerstag, 30.06.2011, 19.30 Uhr, St. Marienkirche Anne-Dore Baumgarten Konzert des Kammerorchesters der Neuen Philharmonie Hamburg Montag, 11.07.2011, 19.30 Uhr, St. Marienkirche Konzert für Trompete und Orgel Freitag, 15.07.2011, 19.30 Uhr, St. Marienkirche Joachim Schäfer und Matthias Eisenberg Gottesdienste Sonntag, 19.06.2011 10 Uhr Gottesdienst zur Goldenen Konfirmation, St. Marienkirche Sonntag, 26.06.2011 10 Uhr Gottesdienst, St. Marienkirche 15 Uhr Gottesdienst, Kirche in Liepgarten Sonntag, 03.07.2011 10-15 Uhr Tauffest des Kirchenkreises, Mönkebuder Strand Neben einem bunten Gottesdienst um 10 Uhr erwarten Sie musikalische Darbietungen, Kinder- und Familienprogramm und eine Podiumsdiskussion. Sonntag, 10.07.2011 10 Uhr Abendmahlsgottesdienst, St. Marienkirche Sonntag, 17.07.2011 10 Uhr Gottesdienst, St. Marienkirche Gottesdienst im Seniorenzentrum (Am Tierpark 6) donnerstags, 10.30 Uhr Flötengruppe für Erwachsene Donnerstags, 17 bis 18 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21, Leitung: A. Schulz Kirchenchor Dienstags, 19.30 Uhr, Kreuzkirche, Leitung: A. Schulz Thematisches Kindertag Freitag/Sonnabend, 24./25.06.2011, 19-9 Uhr, Lesenacht mit Übernachtung und Frühstück, Kreuzkirche NEU!!! Junge Gemeinde Mittwoch, 29.06.2011, 17.30 Uhr, Kreuzkirche Freunde treffen, Grill-Abendbrot, über’s Leben und den Glauben reden, Spiel und Action mit Jugendwart Johannes von Kymmel, Tel. 039743-518830 Frauenfrühstück Mittwoch, 29.06.2011, 9 Uhr, Kreuzkirche Bibelgesprächskreis Dienstags (14-täglich): 14.06., …, 14.30 Uhr, Kreuzkirche Körperbehindertennachmittag Mittwoch, 15.06.2011, 14 Uhr, Gemeinderaum, Schulstr. 21 Gemeindekirchgeld Der in der Höhe selbst festzulegende Beitrag kann auf das Konto der Evangelischen Kirchengemeinde Ueckermünde überwiesen werden: Ktnr. 321 000 4136, bei der Sparkasse Uecker-Randow, BLZ: 150 504 00, Zweck: Gemeindekirchgeld. Das Gemeindekirchgeld kann auch bar im Gemeindebüro, Schulstr. 21, bezahlt werden. Vielen Dank allen, die so zur Erhaltung der Gemeindearbeit beitragen! Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus! Flötengruppe I (Anfänger) Donnerstags, 15.15 bis 16.00 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21, Leitung: A. Schulz Die Mitarbeiter der Kirchengemeinde erreichen Sie wie folgt: Pfarrerin S. Leder und Pfarrer St. Leder: Belliner Str. 38, Tel.: 039771/23463 E-Mail: [email protected] Kirchenmusikerin A. Schulz: zu den Bürozeiten unter Tel.: 039771/23267 Flötengruppe II Donnerstags, 16 bis 17 Uhr, Pfarrhaus, Schulstr. 21, Leitung: A. Schulz Das Gemeindebüro in der Schulstr. 21 ist geöffnet: Montag bis Mittwoch: 08 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag: 08 Uhr bis 11 Uhr Musikalisches Evangelische Kirchengemeinde Meiersberg Am Freitag 17.06. 10-11 Uhr Gemeindekirchgeldzahltag Kirche Meiersberg Am Mittwoch 29.06. um 14:30 Uhr Gemeindenachmittag Kirche Meiersberg Am Freitag 17.06. -19.06. Besuch der Partnergemeinde aus Hoogeveen Am Sonntag 03.07. 10-15 Uhr - Tauffest in Mönkebude Wer mit dem Bus mitfahren möchte, melde sich bitte unter 20422 - ev. Pfarramt Ferdinandshof! Am Samstag 18.06. 13:30 Uhr Abfahrt nach Klepelshagen von Parkplatz Schulstr. 18:00 Uhr Gemeindeabend mit Grillen Betsaal Ferd‘hof Am Sonntag 19.06. um 09:00 Uhr Gottesdienst Kirche Meiersberg Am Sonntag 26.06. 15:00 Uhr Johannisfest Schule Eichhof Am Sonntag 17.07. um 09:00 Uhr Gottesdienst Kirche Meiersberg Es grüßt Sie herzlich im Namen der Kirchengemeinde Ihre P. Jahn! Nr. 11/06 - 29 - „Am Stettiner Haff“ EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDEN ALTWIGSHAGEN, LEOPOLDSHAGEN & MÖNKEBUDE Evangelisches Pfarramt - Dorfstr. 46 - 17375 Leopoldshagen - Pfarrer Rainer Schild Tel:039774-20247 – Fax: 039774-29953 – E-Mail: [email protected] Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen im Juni & Juli 2011 FEST DES KIRCHENKREISES PASEWALK „JA ZUR TAUFE“ Sonntag – 03.Juli 2011 – 10.00 bis 15.00 Uhr – Großes Festzelt am Mönkebuder Hafen 10.00 Uhr – Zeltgottesdienst mit Posaunen, Chören & Band – Taufen & Tauferinnerung 12.00 Uhr – musikalisch-unterhaltsames Bühnenprogramm zum Mitmachen 13.00 Uhr – Gesprächsforum: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ 14.00 Uhr – Familienprogramm „Der kleine Zauberlehrling“ 14.45 Uhr – Reisesegen Altwigshagen Sonntag Trinitatis – 19.Juni – 10.00 Uhr Kirche mit Kindern – Dorfkirche Altwigshagen Leopoldshagen Lübs 1.Sonntag n. Trinitatis – 26.Juni – 09.30 Uhr Gottesdienst in der Dorfkirche Mönkebude Pfingstsonntag – 12.Juni – 14.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst in der Dorfkirche Sonntag Trinitatis – 19.Juni – 14.00 Uhr Taufgottesdienst – St.Petri-Kirche Sonntag – 24.Juli – 10.30 Uhr Taufgottesdienst in der Dorfkirche 2.Sonntag n. Trinitatis – 03.Juli – 10.00 Uhr Zeltgottesdienst – Strandpark Mönkebude Neuendorf A Wietstock Sonntag – 26.Juni – 10.30 Uhr Samstag – 23.Juli – 17.00 Uhr Gottesdienst in der Dorfkirche Gottesdienst in der Kirche St.Magdalena REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN IN DEN GEMEINDEN REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN IN DEN HERZLICH im WILLKOMMEN IN Bischof-von-Scheven-Haus DER Männerclub Leopoldshagener GEMEINDEN KIRCHENGEMEINDE MontagMÖNKEBUDE – 18. Juli 2011 – 15.00 Uhr Männerclub im Leopoldshagener Bischof-von-SchevenLiebe Gemeindeglieder! (Sommerfest im Pfarrgarten) Haus Nachmittag der Begegnung bei Kaffee & Kuchen im Altwigshagener Pfarrhaus Liebe Einwohner von Grambin! – 18. Juli 2011 – 15.00 Uhr – 15.Juni 2011 – 14.30 Montag Uhr Mit dem 01.JuliMittwoch 2011 werden alle Entschei(Sommerfest im Pfarrgarten) Mittwoch – 20.Juli 2011 sein, – 14.30 Uhr dungen und Veränderungen vollzogen die bereits im Jahr 2006 von den GemeindeNachmittag der Begegnung bei Kaffee & Kuchen im AltNachmittag die ältere Generation kirchenräten für getroffen worden sind. Grambin wigshagener Pfarrhaus Montag – 27.Juni 2011 – 13.30 Uhr in Leopoldshagen mit seinen Gemeindegliedern wird dann nicht Montag – 25.Juli 2011 – 13.30 Uhr in MönkebudeMittwoch – 15.Juni 2011 – 14.30 Uhr mehr zur Ev.Kirchengemeinde UeckermünMittwoch – 20.Juli 2011 – 14.30 Uhr de-Liepgarten, sondern zur Kirchengemeinde KINDERNACHMITTAG Nachmittag für die ältere Generation Mönkebude gehören. Für Sie, liebe GrambiDas diesjährige KINDERZELTWOCHENENDE findet am– 27.Juni 18. / 19.Juni dem Altwigshagener Pfarrhof Montag 2011 –2011 13.30auf Uhr in Leopoldshagen ner, ist dies ein tiefer Einschnitt – schließlich statt. Gemeinsam werden wir erlebnisreiche Stunden mit Spiel, Spaß, verbringen. Mit der Montag – 25.Juli 2011Entdeckungen – 13.30 Uhr inu.a.m. Mönkebude wurde Grambin seit Menschen-gedenken von KIRCHE MIT KINDERN am Sonntag, dem 19.Juni 2011, um 10.00 Uhr in der Altwigshagener Dorfkirche Ueckermünde aus pfarramtlich betreut. Ich KINDERNACHMITTAG findet das Wochenende seinen gemeinsam vorbereiteten Höhepunkt und die herrliche Ferien- und Sommerzeit werde mich bemühen, meiner Verantwortung Das diesjährige KINDERZELTWOCHENENDE findet am 18. / 19.Juni ihren Auftakt. Ihnen gegenüber gerecht zu werden; die drei 2011 auf dem Altwigshagener Pfarrhof statt. Gemeinsam werden wir erlebnisreiche Stunden mit Spiel, Spaß, Entdeckungen u.a.m. verbrinKirchengemeinden unseres Pfarrbereiches gen. Mit der KIRCHE MIT KINDERN am Sonntag, dem 19.Juni 2011, Es grüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen freuen sich auf das gegenseitige Wahrnehmen Bankverbindungen: Sparkasse Uecker-Randow (BLZ das 150Wochenende 50 400); um 10.00 Uhr in der Altwigshagener Dorfkirche findet ein Pfingstfest undgesegnetes Kennenlernen! Sowohl das Ehepaar LeEv. Kirchengemeinde Altwigshagen - KtoNr.: 3320003428; seinen gemeinsam vorbereiteten Höhepunkt und die herrliche Ferien- und der Pastor als auch ich werden Ihr Gegenüber sein Ihr Ev. Kirchengemeinde Leopoldshagen – Kto.Nr.: 3210002885; Sommerzeit ihren Auftakt. Ev. Kirchengemeinde Mönkebude – KtoNr.: 3210001315 – allzumal in unserem bewährten regionalen Rainer Schild Miteinander. Bankverbindungen: Sparkasse Uecker-Randow (BLZ 150 50 400); Ich freue mich auf Sie und grüße Sie herzlich Ev. Kirchengemeinde Altwigshagen - KtoNr.: 3320003428; als nunmehr auch Ihr Pastor Ev. Kirchengemeinde Leopoldshagen – Kto.Nr.: Rainer Schild 3210002885; „Am Stettiner Haff“ - 30 - Nr. 11/06 Nr. 11/06 - 31 - „Am Stettiner Haff“ „Am Stettiner Haff“ - 32 - Nr. 11/06 Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp Gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzver Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verbände in der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung (VwO) – vom 1. Juli 1998 hat der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp am 8.2.2010 folgende Friedhofsordnung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich und Friedhofszweck (1) Diese Friedhofsordnung gilt für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in seiner jeweiligen Größe. Der Friedhof umfasst zurzeit das Flurstück 110/1, Flur 2, Gemarkung Altwarp in Größe von insgesamt 10.030 m² (abzüglich der Fläche des Kirchengebäudes). Eigentümer des Flurstücks ist die Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwap. (2) Die kirchlichen Friedhöfe sind zur Bestattung der verstorbenen Gemeindeglieder bestimmt. (3) Ferner werden auf dem Friedhof bestattet: 1. Glieder anderer evangelischer Kirchengemeinden, 2. Angehörige anderer christlicher Religionsgemeinschaften, die am Ort keinen eigenen Friedhof besitzen und 3. andere Personen, wenn ein zu ihrer Aufnahme verpflichteter Friedhof am Ort nicht vorhanden ist (Monopolfriedhof). (4) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gemeindekirchenrates. § 2 Außerdienststellung und Entwidmung (1) Der Friedhof, einzelne Friedhofsteile oder einzelne Grabstätten können aus einem wichtigen Grund beschränkt geschlossen, geschlossen und entwidmet werden. (2) Nach der beschränkten Schließung werden Nutzungsrechte nicht mehr verliehen. Eine Verlängerung von Nutzungsrechten erfolgt lediglich zur Anpassung an die Ruhezeit. Beisetzungen dürfen nur noch in Grabstätten stattfinden, an denen im Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch Nutzungsrechte bestehen, sofern die Grabstätten noch nicht belegt sind oder sofern zu dem genannten Zeitpunkt die Ruhezeiten abgelaufen waren. Eingeschränkt werden kann auch der Kreis der Beisetzungsberechtigten; nachträgliche Ausnahmen von dieser Einschränkung kann der Gemeindekirchenrat im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten bei bestehenden Nutzungsrechten genehmigen. (3) Nach der Schließung dürfen Beisetzungen nicht mehr vorgenommen werden. (4) Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte der Verstorbenen aufgehoben. Die Entwidmung wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist. § 3 Friedhofsverwaltung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung in der Rechtsform einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Er wird vom Gemeindekirchenrat verwaltet. (2) Die Verwaltung des Friedhofs richtet sich nach dieser Friedhofsordnung, den kirchlichen Bestimmungen und den allgemeinen staatlichen Vorschriften. (3) Mit der Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben kann der Gemeindekirchenrat einen Ausschuss oder eine kirchliche Verwaltungsstelle beauftragen. (4) Die kirchliche Aufsicht richtet sich nach dem jeweils geltenden kirchlichen Recht. § 4 Amtshandlungen (1) Bestattungen sind rechtzeitig vorher bei dem Pfarramt der Friedhofsträgerin anzumelden. Dabei ist mitzuteilen, wer die Bestattung leiten und wer sonst bei der Bestattung (einschließlich Trauerfeier) gestaltend mitwirken wird. (2) Das Pfarramt der Friedhofsträgerin kann nach Anhörung des Gemeindekirchenrates denjenigen, der die Bestattung leiten oder bei der Bestattung gestaltend mitwirken soll, ausschließen, wenn er verletzende Äußerungen gegen den christlichen Glauben oder die evangelische Kirche getan hat und eine Wiederholung zu erwarten ist. (3) Besondere Veranstaltungen auf dem Friedhof bedürfen der Ge Genehmigung des Gemeindekirchenrates. § 5 Haftung Die Kirchengemeinde als Friedhofsträgerin haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen, durch Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. II. Ordnungsvorschriften § 6 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof ist tagsüber bzw. während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. (2) Aus besonderem Anlass kann der Friedhof ganz oder teilweise für den Besuch vorübergehend geschlossen werden. § 7 Verhalten auf dem Friedhof (1) Der Friedhof erfordert ein der Würde des Ortes entsprechendes Verhalten. Äußerungen, die sich gegen den christlichen Glauben oder die evangelische Kirche richten, sind zu unterlassen. (2) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet: a. die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen, Handwagen und Rollstühlen, zu befahren, b. Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten und Druckschriften zu verteilen, c. Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, mitzubringen, d. Abraum außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzulegen, e. Einrichtungen und Anlagen einschließlich Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f. zu lärmen und zu spielen, g. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe von Bestattungsfeiern Arbeiten auszuführen. (4) Der Gemeindekirchenrat kann Ausnahmen zulassen, soweit die Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden. (5) Der Gemeindekirchenrat kann für die Ordnung auf dem Friedhof weitere Bestimmungen erlassen. (6) Den Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu leisten. (7) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Gemeindekirchenrates. Sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. § 8 Gewerbliche Arbeiten (1) Gewerbetreibende haben die für den Friedhof geltenden Bestimmungen zu beachten. (2) Eine gewerbliche Tätigkeit kann vom Gemeindekirchenrat untersagt werden, wenn der Gewerbetreibende wiederholt gegen für den Friedhof geltende Bestimmungen verstoßen hat und ihm danach schriftlich mitgeteilt worden ist, dass die weitere gewerbliche Tätigkeit im Wiederholungsfall untersagt werden wird. (3) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Die Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit zu säubern und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, bei Unterbrechung der Tagesarbeit so herzurichten, dass eine Behinderung anderer ausgeschlossen ist. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinen Abraum lagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. (4) Gewerbetreibende haften gegenüber der Kirchengemeinde für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (5) Gewerbetreibende bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch den Gemeindekirchenrat. Für in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassene nichtdeutsche Gewerbetreibende bzw. Dienstleistungserbringer erfolgt keine vorherige Zulassung – entsprechend der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Nr. 11/06 - 33 - III. Allgemeine Bestattungsvorschriften § 9 Anmeldung einer Bestattung (1) Bestattungen sind unter Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen rechtzeitig anzumelden. (2) Vor einer Bestattung in einer Wahlgrabstätte, an der ein Nutzungsrecht verliehen ist, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Der Zeitpunkt der Bestattung wird im Einvernehmen mit den Angehörigen festgelegt. § 10 Ruhezeiten (1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre, bei verstorbenen Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 30 Jahre. (2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 30 Jahre. § 11 Särge (1) Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt sein, soweit nicht anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,3 m lang, 0,95 m hoch und im Mittelmaß 0,75 m breit sein. Sind größere Särge erforderlich, so ist dies dem Gemeindekirchenrat bei der Anmeldung der Bestattung mitzuteilen. § 12 Umbettungen und Ausgrabungen (1) Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe grundsätzlich nicht vorgenommen werden. (2) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses können Leichen oder Aschen in ein anderes Grab gleicher Art umgebettet werden. Die Nutzungsberechtigten sind vorher zu hören, es sei denn, dass die Anschriften nicht rechtzeitig ermittelt werden können. (3) Ausnahmsweise kann auch den Angehörigen bei besonders gewichtigen Gründen ein Recht auf Umbettung zustehen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Bei allen Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten, der Kinder und der Eltern durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden. Der Antragsteller hat sich schriftlich zu verpflichten, alle Kosten zu übernehmen, die bei der Umbettung durch Beschädigung und Wiederinstandsetzung gärtnerischer oder baulicher Anlagen an Nachbargrabstätten oder Friedhofsanlagen etwa entstehen. (4) Jede Umbettung bedarf der vorherigen Genehmigung des Gemeindekirchenrates. Bei der Umbettung von Leichen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, kann die Genehmigung erst erteilt werden, wenn für die Umbettung die schriftliche Genehmigung der Ordnungsbehörde und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorliegen. Umbettungen von Leichen oder Aschen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab des gleichen Friedhofes sind mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 2 nicht zulässig. (5) Die Grabmale und ihr Zubehör können umgesetzt werden, wenn Gestaltungsbestimmungen der neuen Grababteilung nicht entgegenstehen. (6) Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung. IV. Grabstätten § 13 Arten und Größen (1) Folgende Arten von Grabstätten stehen zur Verfügung: a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnenreihengrabstätten d) Urnenwahlgrabstätten. (2) An den Grabstätten werden nur öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte nach dieser Friedhofsordnung verliehen. Ein Nutzungsrecht kann jeweils nur einer einzelnen Person, nicht mehreren Personen zugleich zustehen. (3) Rechte an einer Grabstätte werden nur beim Todesfalle verliehen. Bei Wahlgrabstätten kann der Gemeindekirchenrat Ausnahmen zulassen. (4) In einer Grabstelle darf grundsätzlich nur eine Leiche oder Asche beigesetzt werden. Eine verstorbene Mutter und ihr gleichzeitig - bei oder kurz nach der Geburt - verstorbenes Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr dürfen in einer Grabstelle beigesetzt werden. (5) In einer bereits belegten Wahl- oder Urnengrabstelle darf zusätzlich eine Asche beigesetzt werden, wenn der bereits Beigesetzte der Ehegatte oder ein naher Verwandter des Beizusetzenden war. „Am Stettiner Haff“ (6) Bei neu anzulegenden Grabstätten sollten die Grabstellen etwa folgende Größen haben: 1. für Särge von Kindern: Länge: 280 cm Breite: 140 cm von Erwachsenen: Länge: 280 cm Breite: 140 cm 2. für Urnen (auf Wunsch für mehrere Urnen): Länge: 280 cm Breite: 140 cm Im Einzelnen ist der Gestaltungsplan für den Friedhof maßgebend. (7) Die Mindesttiefe des Grabes beträgt von der Oberkante Sarg bis Erdoberfläche (ohne Grabhügel) 0,90 m, von der Oberkante Urne bis Erdoberfläche 0,50 m. Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (8) Gräber dürfen nur von denjenigen ausgehoben und zugefüllt werden, die dafür vom Gemeindekirchenrat bestimmt oder zugelassen sind. § 14 Reihengrabstätten (ab 2010) (1) Reihengrabstätten werden im Todesfall der Reihen ach einzeln für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. (2) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeiten wird 3 Monate vorher öffentlich bekannt gegeben. § 15 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt 30 Jahre, vom Tage der Verleihung an gerechnet. Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt. (2) Das Nutzungsrecht kann mit Ausnahme der Fälle nach § 2 Absatz 2 auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte um 5/10/20 Jahre verlängert werden. Der Gemeindekirchenrat ist nicht verpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung eines Verlängerungsantrages aufzufordern. Bei einer Beisetzung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit. Die Gebühren für die Verlängerung richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung. (3) In einer Wahlgrabstätte dürfen der Nutzungsberechtigte und folgende Angehörige des Nutzungsberechtigten beigesetzt werden: 1. Ehegatte. 2. Kinder (eheliche, nicht eheliche, als Kind angenommene Kinder), 3. Enkel (eheliche, nicht eheliche, als Kind angenommene Kinder der Kinder), 4. Eltern (auch Annehmende von als Kind angenommene Personen), 5. Geschwister (auch Halbgeschwister), 6. Großeltern (auch Eltern der Annehmenden, die eine Person als Kind angenommen haben), 7. Ehegatten der Kinder, der Enkel, der Geschwister. 8. Erben, die nicht unter den vorgenannten Personenkreis fallen, soweit es sich um natürliche Personen handelt. Grundsätzlich entscheidet der Nutzungsberechtigte, wer von den beisetzungsberechtigten Personen beigesetzt wird. Kann nach dem Tode eines Beisetzungsberechtigten die Entscheidung des Nutzungsberechtigten dem Gemeindekirchenrat nicht rechtzeitig vor der Beisetzung mitgeteilt werden, so ist der Gemeindekirchenrat nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, die Beisetzung zuzulassen. Die Beisetzung anderer Personen, auch nicht verwandter Personen (z.B. Angehörige des Ehegatten, Stiefkinder des Nutzungsberechtigten oder seines Ehegatten, Stiefgeschwister, Verlobte) bedarf eines Antrages des Nutzungsberechtigten und der Genehmigung des Gemeindekirchenrates. (4) Der Nutzungsberechtigte kann zu seinen Lebzeiten sein Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 3 Nr. 1 bis 8 genannten Personen übertragen; zur Rechtswirksamkeit der Übertragung sind schriftliche Erklärungen des bisherigen und des neuen Nutzungsberechtigten sowie die schriftliche Genehmigung des Gemeindekirchenrates erforderlich. (5) Der Nutzungsberechtigte soll dem Gemeindekirchenrat schriftlich mitteilen, auf welchen seiner beisetzungsberechtigten Angehörigen das Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen soll. Eine schriftliche Einverständniserklärung des Rechtsnachfolgers ist nach Möglichkeit beizubringen. Hat der Nutzungsberechtigte nicht bestimmt, auf wen das Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen soll, so geht das Nutzungsrecht an die nach Absatz 3 beisetzungsberechtigten Angehörigen in der dort genannten Reihenfolge über. Dabei steht das Nutzungsrecht innerhalb der einzelnen Gruppen der jeweils ältesten Person zu. Der Rechtsnachfolger hat dem Gemeindekirchenrat auf des- „Am Stettiner Haff“ - 34 - sen Verlangen nachzuweisen, dass er neuer Nutzungsberechtigter ist. Ist der Rechtsnachfolger nicht daran interessiert, das Nutzungsrecht zu behalten, so kann er das Nutzungsrecht auf eine andere der in Absatz 3 genannten Personen oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, auf eine Person übertragen, die auf Grund seines Nutzungsrechtes beisetzungsberechtigt nach Absatz 3 geworden ist. Für die Übertragung gilt Absatz 4. (6) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit, zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte zulässig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Bei der Rückgabe von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung. Die Friedhofsverwaltung kann mit den Nutzungsberechtigten übergroßer Wahlgrabstätten (Wahlgrabstätten mit mehr als 2 Grabstellen) besondere schriftliche Vereinbarungen über die künftige Nutzung abschließen. Ein Anspruch auf Abschluss von derartigen Vereinbarungen besteht nicht. § 16 Urnenreihengrabstätten (1) Urnenreihengrabstätten sind Grabstellen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche vergeben werden. In einer Urnenreihengrabstätte kann nur eine Asche beigesetzt werden. (2) Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten auch für Urnenreihengrabstätten. § 17 Urnenwahlgrabstätten (1) Urnenwahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer von 30 Jahren vergeben. (2) Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Urnenwahlgrabstätten. § 18 Grabregister Der Gemeindekirchenrat führt Verzeichnisse der Beigesetzten, der Grabstätten, der Nutzungsrechte und der Ruhezeiten. § 19 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen dem Gemeindekirchenrat. V. Gestaltung von Grabstätten und der Grabmale § 20 Anlage und Unterhaltung der Grabstätten (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Bei der Gestaltung sind die Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale (Anhang) zu beachten. Sie sind Bestandteil der Friedhofsordnung. Weitergehende Gestaltungsvorschriften werden in einer besonderen Ordnung für die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale geregelt. (2) Jede Grabstätte muss innerhalb von 6 Monaten nach der Belegung oder dem Erwerb des Nutzungsrechtes vom Nutzungsberechtigten hergerichtet und dauernd angemessen instand gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Für die Anlage und Pflege der Grabstätten sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich. (3) Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften entsprechend angelegt oder länger als 1 Jahr in der Unterhaltung vernachlässigt, so wird der Nutzungsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, einer der nächsten Angehörigen zur Beseitigung der Mängel in angemessener Frist schriftlich aufgefordert. Ist der Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche auf 6 Monate befristete Aufforderung zur Beseitigung der Mängel. Werden die Mängel nicht in der gesetzten Frist beseitigt, so kann der Gemeindekirchenrat die Grabstätte einebnen und begrünen lassen. Grabmale können nur gemäß § 24 entfernt werden. (4) Der Nutzungsberechtigte darf gärtnerische Anlagen neben der Grabstätte nicht verändern. § 21 Grabgewölbe (1) Grabgewölbe, Urnenkammern und Mausoleen dürfen nicht gebaut werden. Sind solche Anlagen bei Inkrafttreten dieser Nr. 11/06 Ordnung vorhanden, so sind sie vom Nutzungsberechtigten in einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten oder zu beseitigen. Im Übrigen gelten § 23 Absätze 3 und 4 entsprechend. § 22 Errichtung und Veränderung von Grabmalen (1) Grabmale dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Gemeindekirchenrates errichtet oder verändert werden. Die Genehmigung setzt die Beachtung des § 23 Absätze 1 und 2 voraus. Die Genehmigung ist vor Aufstellung oder Änderung beim Gemeindekirchenrat schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung im Maßstab 1:10 beizufügen, aus der im Besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabmal ersichtlich ist. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn auf einem bereits vorhandenen Grabmal anlässlich einer weiteren Beisetzung lediglich der Name, die Berufsbezeichnung, das Geburts- und Sterbedatum des Beigesetzten in gleicher Ausführung wie die vorhandene Beschriftung angebracht werden soll. (2) Entspricht die Ausführung eines errichteten oder veränderten Grabmals nicht der genehmigten Zeichnung und ist sie nicht genehmigungsfähig, setzt der Gemeindekirchenrat dem Nutzungsberechtigten eine angemessene Frist zur Beseitigung oder Abänderung des Grabmals. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist kann der Gemeindekirchenrat die Abänderung oder Beseitigung auf Kosten des Nutzungsberechtigten veranlassen. Bei nicht ordnungsgemäßer Gründung und Befestigung des Grabmals gilt § 23 Absatz 5. (3) Die Errichtung und Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Gemeindekirchenrates. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. § 23 Gestaltung und Standsicherheit von Grabmalen (1) Gestaltung und Inschrift der Grabmale dürfen nichts enthalten, was das christliche Empfinden verletzt oder der Würde des Ortes entgegensteht. Im Übrigen gelten § 20 Absatz 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend. Werkstattbezeichnungen dürfen nur unten an der Seite oder Rückseite eines Grabmals in unauffälliger Weise angebracht werden. (2) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu gründen und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. (3) Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen sind dauernd in gutem Zustand zu erhalten. Hierfür ist der Nutzungsberechtige verantwortlich. (4) Der Nutzungsberechtigte hat insbesondere für die Standsicherheit zu sorgen und haftet für Schäden, die durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Nutzungsberechtigte zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. (5) Mängel hat der Nutzungsberechtige unverzüglich beseitigen zu lassen. Geschieht dies nicht, so kann der Gemeindekirchenrat die Anlage auf Kosten des Nutzungsberechtigten instand setzen oder beseitigen lassen. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, erhält der Nutzungsberechtigte vorher eine Aufforderung. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, wird die Aufforderung als Bekanntmachung veröffentlicht. Bei unmittelbarer Gefahr ist der Gemeindekirchenrat berechtigt, ohne vorherige Aufforderung an den Nutzungsberechtigten das Grabmal umzulegen oder andere geeignete Maßnahmen durchzuführen. Der Nutzungsberechtigte erhält danach eine Aufforderung, die Grabstätte oder das Grabmal wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Geschieht dies nicht, so kann der Gemeindekirchenrat die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Nutzungsberechtigten durchführen oder das Grabmal entfernen lassen. § 24 Entfernung von Grabmalen (1) Grabmale dürfen während der Dauer des Nutzungsrechts an der Grabstätte nur mit Genehmigung des Gemeindekirchenrates entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Nutzungszeit und nach Bekanntmachung über das Abräumen der Grabstätten veranlasst der Gemeindekirchenrat die Entfernung der Grabmale und sonstigen Anlagen. Nr. 11/06 - 35 - Unberührt bleibt § 25. Innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntmachung über das Abräumen und bei Wahlgräbern auch innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Nutzungszeit kann der bisherige Nutzungsberechtigte Grabmale und sonstige Anlagen der Grabstätten selbst entfernen, soweit es sich nicht um Grabmale nach § 25 handelt. Die Kirchengemeinde hat keinen Ersatz für Grabmale und sonstige Anlagen zu leisten. Sie ist auch zur Aufbewahrung abgeräumter Grabmale und sonstiger Anlagen nicht verpflichtet. Die Kirchengemeinde hat ebenfalls keinen Gebührenbetrag zu erstatten, wenn der bisherige Nutzungsberechtigte selbst abräumt. § 25 Grabmale mit Denkmalwert Grabmale mit Denkmalwert werden nach Möglichkeit von der Kirchengemeinde erhalten. § 26 Musikalische Darbietungen (1) Für besondere musikalische Darbietungen bei Bestattungsfeiern in der Friedhofskapelle und auf dem Friedhof ist vorher die Genehmigung der Pfarrerin oder des Pfarrers einzuholen. (2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb der Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. (3) Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt, kann durch eine beauftragte Person der Friedhofsträgerin zum Verlassen des Friedhofes veranlasst, gegebenenfalls durch die Friedhofsträgerin wegen Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden. VII. Gebühren § 27 Gebührenerhebung Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. VIII. Übergangs- und Schlussvorschriften § 28 Übergangsvorschriften (1) Diese Ordnung gilt für alle bestehenden Nutzungsrechte, vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 2. (2) Nutzungsrechte, die unbefristet oder auf Friedhofsdauer eingeräumt sind, enden am 31.12.2030.Nach Ablauf dieser Frist können die Nutzungsrechte an solchen Grabstätten nach Maßgabe dieser Ordnung verlängert werden. Geschieht dies nicht, kann die Kirchengemeinde über die Grabstätte verfügen. § 29 Kirchenaufsichtliche Genehmigung (1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen im vollen Wortlaut im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“. § 30 Inkrafttreten Diese Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft. Luckow, den 26. Mai 2011 Der Gemeindekirchenrat (Siegel) Vorsitzender: Die Vorstehende Friedhofsordnung wird hiermit gemäß §55 Absatz 2 Nr. 1. der VwO in Verbindung mit dem Kirchengesetz zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung kirchenaufsichtlich genehmigt. Konsistorium (Siegel) 01. Juni 2011 Unterschrift: „Am Stettiner Haff“ Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale I. Gestaltung der Grabstätten 1. Alle Grabstätten müssen in einer des Friedhofes würdigen Weise angelegt und unterhalten werden. 2. Beim Bepflanzen darf die Größe der Grabstätte nicht überschritten werden. 3. Die Grabstätten sind nur mit Gewächsen zu bepflanzen, durch die benachbarte Grabstätten nicht gestört werden. Wird dies nicht beachtet oder wachsen die Pflanzen über die Grabstätten hinaus, so ist der Gemeindekirchenrat nach erfolgloser schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung der Beeinträchtigung berechtigt, die Anpflanzungen zurückzuschneiden oder zu beseitigen. 4. Hohe Grabhügel sind zu vermeiden, weil eine harmonische Gesamtwirkung der Grabfelder und eine gute gärtnerische Gestaltung der Grabstätten dadurch gestört wird. Um die einzelnen Grabstellen anzudeuten, genügt es, flache Hügel anzulegen, die mit kriechenden dauergrünen Gewächsen und niedrigen Blumen bepflanzt werden können. Der Grabhügel soll die Höhe von 20 cm nicht überschreiten. 5. Die Grabstätten oder die Grabstellen sollen nur dann mit festem Material eingefasst werden, wenn dies wegen der Beschaffenheit des Bodens notwendig ist. Einfassungen aus Kunststoff, Beton oder Zement sind zu vermeiden. 6. Grababdeckungen mit Beton, Terrazzo, Kunststoffen, Teerpappe u. ä. sind nicht zulässig. Das Belegen der Grabstätten mit Kies und Splitt oder ähnlichen Stoffen anstelle einer Bepflanzung ist unerwünscht. 7. Sind ausnahmsweise Grabstätten mit Grabplatten abgedeckt, so ist der Pflanzenschmuck auf die freien Teile des Grabes zu beschränken. 8. Der Grabschmuck soll nur aus natürlichen Pflanzen und Blumen bestehen. 9. Behälter für Schnittblumen sind entweder unauffällig aufzustellen oder in die Erde einzulassen. Blechdosen, Einkochgläser, Flaschen u. ä. sollen für die Aufnahme von Schnittblumen nicht verwandt werden. 10. Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Wildkrautbekämpfungsmitteln sowie von chemischen Reinigungsmitteln zur Grabpflege und Reinigung von Grabmalen ist nicht gestattet. 11. Bänke und Stühle auf oder neben Grabstätten stören in der Regel das Friedhofsbild. Der Gemeindekirchenrat kann in besonders gelagerten Einzelfällen jedoch die Aufstellung von Bänken genehmigen. Die Bänke sind dann aber klein zu halten und unauffällig zu gestalten. 12. Dem Nutzungsberechtigten ist nicht gestattet, Bäume, große Sträucher und Hecken ohne Genehmigung des Gemeindekirchenrates zu beseitigen, weil durch solche Maßnahmen das Gesamtbild des Friedhofes gestört werden kann. II. Gestaltung der Grabmale 1. Grabmale dürfen nicht so gestaltet werden, dass sie eine Verunstaltung des Friedhofes bewirken oder die Friedhofsbesucher in ihrer Andacht stören. Sie dürfen sich ferner in ihrer Gestaltung nicht gegen den christlichen Glauben richten. 2. Werkstattbezeichnungen sind nur an der Seite oder der Rückseite des Grabmales unten und in unauffälliger Weise gestattet. 3. Bei der Größe der Grabmale ist auf die Größe der Grabstätte Rücksicht zu nehmen. Unverhältnismäßig große Grabmale sind zu vermeiden. 4. Das einzelne Grabmal soll sich harmonisch in das Gesamtbild eingliedern. Benachbarte Grabmale sollen nach Form und Farbe aufeinander abgestimmt werden, damit ein ruhiger Eindruck der Grabfelder und des gesamten Friedhofes entsteht. 5. Bei schlichtem und unaufdringlichem Werkstoff wirken die Bearbeitung und die Schrift klarer und schöner. Deshalb sollen alle in der Farbe auffallenden und unruhigen Gesteinsarten vermieden werden. Die Bearbeitung und die Schrift sind der Gesteinsart anzupassen. Die Grabmale sollen in der Regel auf allen Seiten einheitlich bearbeitet sein. 6. Grabmale auf Reihengrabstätten sollen möglichst aus einem Stück hergestellt und sockellos aufgestellt werden. Bei Wahlgrab statten sollen Grabmale möglichst nur dann einen Sockel haben, wenn dies wegen der Art des Grabmales nötig ist. Wenn ein Sockel verwandt wird, soll er nicht aus einem anderen Werkstein als dem des Grabmales sein. 7. Nicht gestattet sind: a. Grabmale aus Beton, Terrazzo, Glas, Porzellan, Emaille, Blech oder ähnlichem Material, b. Grabmale mit Anstrich, c. Kunststeine, d. das Anbringen von Lichtbildern auf Grabmalen. „Am Stettiner Haff“ - 36 - Nr. 11/06 Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Rieth Gemäß § 55 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verbände in der Evangelischen Kirche der Union - Kirchliche Verwaltungsordnung (VwO) – vom 1. Juli 1998 hat der Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp am 8.2.2010 folgende Friedhofsordnung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich und Friedhofszweck (1) Diese Friedhofsordnung gilt für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in seiner jeweiligen Größe. Der Friedhof umfasst zurzeit das Flurstück 120, Flur 1, Gemarkung Rieth in Größe von insgesamt 9.080 m². Eigentümer des Flurstücks ist die Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwap. (2) Die kirchlichen Friedhöfe sind zur Bestattung der verstorbenen Gemeindeglieder bestimmt. (3) Ferner werden auf dem Friedhof bestattet: 1. Glieder anderer evangelischer Kirchengemeinden, 2. Angehörige anderer christlicher Religionsgemeinschaften, die am Ort keinen eigenen Friedhof besitzen und 3. andere Personen, wenn ein zu ihrer Aufnahme verpflichteter Friedhof am Ort nicht vorhanden ist (Monopolfriedhof). (4) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gemeindekirchenrates. § 2 – 25 siehe: Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp (im Vorangehenden in diesem Amtsblatt abgedruckt) VI. Benutzung der Leichenhalle und der Friedhofskapelle § 26 Leichenhalle/Leichenkammer (1) Die Leichenhalle/Leichenkammer dient zur Aufnahme von Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis des Gemeindekirchenrates betreten werden. (2) Auf Wunsch der Angehörigen kann ein Sarg, sofern keine Bedenken bestehen, in der Leichenhalle/Leichenkammer von einem Beauftragten des Gemeindekirchenrates geöffnet werden. Särge sollen spätestens 1/2 Stunde vor Beginn der Trauerfeier geschlossen werden. (3) Ein Sarg, in dem ein Verstorbener liegt, der im Zeitpunkt des Todes an einer nach dem Bundes-Seuchengesetz meldepflichtigen Krankheit gelitten oder bei dem der Verdacht einer solchen Krankheit zu dem genannten Zeitpunkt bestanden hat, wird nach Möglichkeit in einem besonderen Raum aufgestellt. Der Sarg darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Gesundheitsamtes geöffnet werden. § 27 Friedhofskapelle (1) Für die Trauerfeier steht die Friedhofskapelle zur Verfügung. Sie dient bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der Verkündigung. (2) Die Benutzung der Kapelle durch andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. Bei den Trauerfeiern darf der christliche Glaube nicht verunglimpft werden. Christliche Symbole in der Kapelle dürfen nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden. Weitere Symbole dürfen nicht verwendet werden. (3) Die Benutzung kann versagt werden, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes an einer nach dem Bundes-Seuchengesetz meldepflichtigen Krankheit gelitten oder bei ihm der Verdacht einer solchen Krankheit zu dem genannten Zeitpunkt bestanden hat oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. (4) Die Grunddekoration der Friedhofskapelle besorgt die Friedhofsträgerin. Zusätzliche Dekorationen sind mit der Friedhofsträgerin abzustimmen. § 28 Musikalische Darbietungen (1) Für besondere musikalische Darbietungen bei Bestattungsfeiern in der Friedhofskapelle und auf dem Friedhof ist vorher die Genehmigung der Pfarrerin oder des Pfarrers einzuholen. (2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb der Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. (3) Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt, kann durch eine beauftragte Person der Friedhofsträgerin zum Verlassen des Friedhofes veranlasst, gegebenenfalls durch die Friedhofsträgerin wegen Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden. VII. Gebühren § 29 Gebührenerhebung Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben. VIII. Übergangs- und Schlussvorschriften § 30 Übergangsvorschriften (1) Diese Ordnung gilt für alle bestehenden Nutzungsrechte, vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 2. (2) Nutzungsrechte, die unbefristet oder auf Friedhofsdauer eingeräumt sind, enden am 31.12.2030. Nach Ablauf dieser Frist können die Nutzungsrechte an solchen Grabstätten nach Maßgabe dieser Ordnung verlängert werden. Geschieht dies nicht, kann die Kirchengemeinde über die Grabstätte verfügen. § 31 Kirchenaufsichtliche Genehmigung (1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen im vollen Wortlaut im Amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes „Am Stettiner Haff“. § 32 Inkrafttreten Diese Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft. Luckow, den 26. Mai 2011 Der Gemeindekirchenrat (Siegel) Vorsitzender: Die Vorstehende Friedhofsordnung wird hiermit gemäß §55 Absatz 2 Nr. 1. der VwO in Verbindung mit dem Kirchengesetz zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung kirchenaufsichtlich genehmigt. Konsistorium (Siegel) 01. Juni 2011 Unterschrift: Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Luckow Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale I.1 – I.12 und II.1- 7 siehe: Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp (im Vorangehenden in diesem Amtsblatt abgedruckt) „Am Stettiner Haff“ - 38 - Das nächste Amtsblatt „Am Stettiner Haff“ erscheint am Dienstag, den 14.06.2011 Annahmeschluss für Anzeigen ist Montag, der 06.06.11, 12 Uhr Tel.: 039753-22757 • Fax: 22583 KNAUS Augenoptik Die Wirtschaftsmesse am kommenden Wochenende in Torgelow ist nicht nur eine Schau der Unternehmen und Gewerbe, hier kann man auch etwas für seine Gesundheit und sein Aussehen tun. So z.B. am Stand der Opiker der Firma KNAUS Augenoptik, die auch in diesem Jahr wieder einen kostenlosen und unverbindlichen Computersehtest anbieten. Hier weiß man sofort, ob die Sehkraft noch ausreichend ist, oder ob eventuell eine Brille nötig wird. Beim Ausmessen der aktuellen Brillenwerte kann festgestellt werden, ob diese noch die richtige Stärke hat. Immer wieder gern genutzt wird der Reinigungs- und Richtservice für die Brillen, der ebenfalls angeboten wird. 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Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich und Friedhofszweck (1) Diese Friedhofsordnung gilt für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in seiner jeweiligen Größe. Der Friedhof umfasst zurzeit das Flurstück 202, Flur 1, Gemarkung Luckow in Größe von insgesamt 5.035 m². Eigentümer des Flurstücks ist die Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwap. (2) Die kirchlichen Friedhöfe sind zur Bestattung der verstorbenen Gemeindeglieder bestimmt. (3) Ferner werden auf dem Friedhof bestattet: 1. Glieder anderer evangelischer Kirchengemeinden, 2. Angehörige anderer christlicher Religionsgemeinschaften, die am Ort keinen eigenen Friedhof besitzen und 3. andere Personen, wenn ein zu ihrer Aufnahme verpflichteter Friedhof am Ort nicht vorhanden ist (Monopolfriedhof). (4) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Gemeindekirchenrates. § 2 – 29 siehe: Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp (im Vorangehenden in diesem Amtsblatt abgedruckt) § 30 Inkrafttreten Diese Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft. Luckow, den 26. Mai 2011 Der Gemeindekirchenrat (Siegel) Vorsitzender: Die Vorstehende Friedhofsordnung wird hiermit gemäß §55 Absatz 2 Nr. 1. der VwO in Verbindung mit dem Kirchengesetz zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung kirchenaufsichtlich genehmigt. Konsistorium (Siegel) 01. Juni 2011 Unterschrift: Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Luckow Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale I.1 – I.12 und II.1- 7 siehe: Anhang zur Friedhofsordnung des Friedhofs der Ev. Kirchengemeinde Luckow-Altwarp in 17375 Altwarp (im Vorangehenden in diesem Amtsblatt abgedruckt) Amtsfeuerwehrtag in Luckow war eine gelungene Veranstaltung Am 14. Mai fand auf dem Luckower Sportplatz der diesjährige Amtsfeuerwehrtag statt, der seit fast zwanzig Jahren zu einer schönen Tradition geworden ist. Neben den Wehren aus den amtsangehörigen Gemeinden war die Luckower Partnerwehr aus dem benachbarten polnischen Tanowo sowie eine Wehr aus dem Bundesland Brandenburg zu Gast. In diesem Jahr ging es in Vorbereitung des Kreisausscheides für die Aktiven um den Löschangriff „nass“ und für die Jugendfeuerwehren wurde ein Stationsbertrieb aufgebaut. Den Siegespokal beim Löschangriff erkämpfte sich das Team aus Lübs, gefolgt von Grambin und Ahlbeck. Beim Stationsbetrieb der Jugendwehren haben die Luckower Gastgeber die Nase vorn gehabt. Amtswehrführer Jürgen Junge und Amtsvorsteher Ernst Heidschmidt möchten sich bei der Luckower Wehr für die sehr gute Vorbereitung bedanken.