Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg

Transcrição

Protokoll Nr - Gemeinde St. Anton am Arlberg
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P r o t o k o l l Nr. 02/2015
über die am Montag, den 30. März.2015 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes
St. Anton a/A stattgefundene öffentliche GR-Sitzung.
Anwesende: Bgm. Helmut Mall, Vzbgm. Werner Flunger, sowie die weiteren GR-Mitglieder Ing.
Markus Strolz (für Josef Chodakowsky), Maria Kössler, Martin Raffeiner, Josef Zündel, Karin Kössler
(für Walter Strolz), Franz Tschol, Jakob Feuerstein, Richard Flunger, Simon Hafele (für Richard
Strolz), DI Andreas Strolz, Jakob Klimmer, Hermann Strolz und Bernhard Falch.
Herr DI Michael Rainer nimmt auch an der Sitzung zu den Punkten 6-11 teil.
Ebenso Toni Klimmer zu Punkt 3 und Bernhard Prantauer zu Punkt 5.
Bgm. Helmut Mall begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest.
Tagesordnung:
Punkt 1 Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 11.02.2015
Punkt 2 Bericht des Bürgermeisters
Punkt 3 Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2014
Punkt 4 Beratung und Beschlußfassung über die Gebühren für den Schlachthof
Punkt 5 Bericht Tunnelsperre
Punkt 6 Beratung und Beschlußfassung über Grundverkauf, Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Gastigweg (Nohl
Peter)
Punkt 7 Beratung und Beschlußfassung über Grundverkauf, Änderung des Flächenwidmungsplanes
und Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich Schulerhofweg (Ulla Winther)
Punkt 8 Beratung und Beschlußfassung über Flächenwidmungsplanänderung im Bereich Gand (Robert
Spiss)
Punkt 9 Beratung und Beschlußfassung über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
Arlbergstraße (Wasle Andreas, Wasle Helmut)
Punkt 10 Beratung und Beschlußfassung über das Ansuchen der ÖBB für die Aufstellung eines
zusätzlichen Mastens in der 110 KV-Hochspannungsleitung im Bereich Rodelstall
Punkt 11 Beratung und Beschlußfassung über den Kaufvertrag Gemeinde - Alpenl. Heimstätte
Punkt 12 Anträge, Anfragen und Allfälliges
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PUNKT 1
Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 11.02.2015
Das Protokoll Nr. 01/2015 vom 11.02.2015 wurde jedem GR mit der Einladung zur heutigen Sitzung
rechtzeitig übermittelt und wird einstimmig genehmigt
PUNKT 2
Bericht des Bürgermeisters
Bgm. Helmut Mall berichtet von der stattgefundenen Besprechung mit Vertretern des Landes, der
Agrar usw. hinsichtlich der geplanten Neuregulierung. Es liegen ja bereits entsprechende Beschlüsse
der Agrar vor, derzeit wird ein Entwurf ausgearbeitet.
In Sachen Genossenschaftsstall gab es erneut Gespräche mit der Landwirtschaftskammer über
Förderungen, Kosten und weitere Details.
Bei der Sperrstunde Kandaharbar hat auch der Verwaltungsgerichtshof für die Gemeinde entschieden.
Die Revision wurde zurückgewiesen. Damit ist die Sperrstunde mit 03.00 Uhr bestätigt.
Der Landesrechnungshof hat auch unsere Kinderbetreuungen überprüft. Der Bericht liegt nun vor und
wird besprochen.
Beim Siedlungsgebiet Mooserkreuz wurden die Verträge unterfertigt.
Der GR einigt sich einhellig auf einen örtlichen Bauzeitbeginn mit 27.4.2015.
Am 16.4. fällt die Entscheidung, wer Österreich für eine der nächsten Weltmeisterschaften vertreten
wird (St. Anton oder Saalbach).
Die nächsten Tage ist schlechtes Wetter angesagt, ja sogar eine Wetterwarnung ist gekommen.
Hinsichtlich der Deponie Ferwall findet am 13.4. eine Verhandlung statt.
Punkt 3
Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnung 2014
Bei diesem Punkt nimmt Toni Klimmer als Kassier teil.
Der Bericht des FKA wird von Obmann GR Franz Tschol vorgetragen und einstimmig zur Kenntnis
genommen.
Die Jahresrechnung wurde dem Gesetz entsprechend über zwei Wochen am Gemeindeamt zur
allgemeinen Einsicht aufgelegt und ortsüblich kundgemacht.
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Der GR kommt zur einheitlichen Auffassung, über den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt
im Gesamtpaket abzustimmen.
Vorgetragen wird die JR 2014 von Herrn Kassier Anton Klimmer, gesprochen wird über den
Schuldenstand, den Personalaufwand, Rücklagen usw.
Ordentlicher Haushalt:
Der ordentliche Haushalt der Gemeinde St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen:
Einnahmen
Ausgaben
Rechnungsüberschuß ordentlicher Haushalt
EUR 9.646.249,81
EUR 9.265.524,32
EUR 380.725,49
Außerordentlicher Haushalt:
Der außerordentliche Haushalt der Gemeinde St. Anton am Arlberg schließt folgendermaßen:
Einnahmen
Ausgaben
Rechnungsabgang ao. Haushalt
EUR 1.462.748,13 (Umbau VS St. Anton)
EUR 1.512.748,13
EUR
50.000,--
Der Abgang erklärt sich daraus, dass im Jahr 2015 noch eine Bedarfszuweisung des Landes in Höhe
von Euro 50.000,-- gewährt wird.
Der ordentliche und außerordentliche Haushalt wird in seinen Einzelvorhaben vorgetragen. Die
wesentlichen Ausgaben und Einnahmen werden von unserem Kassier Toni vorgetragen.
Die erwähnten wenigen Überschreitungen werden einstimmig genehmigt. Großteils handelt es sich
aber um Unterschreitungen.
Vor Beschlußfassung verläßt Bgm. Helmut Mall die Sitzung.
Nach eingehender Diskussion wird die Jahresrechnung 2014 über Antrag von Herrn Vzbgm. Werner
Flunger - sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt - einstimmig genehmigt.
Bgm. Helmut Mall bedankt sich beim gesamten Gemeinderat für das entgegengebrachte Vertrauen und
bei allen Beteiligten, speziell bei Kassier Toni Klimmer.
Ebenso dankt Vzbgm. Werner Flunger dem Bürgermeister und dem Kassier für deren gewissenhafte
Arbeit.
Kassier Toni Klimmer verläßt nun die Sitzung.
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Punkt 4
Beratung und Beschlußfassung über die Gebühren für den Schlachthof
Einheimisch
Je Rind
Schafe (je Stück)
€ 25,-€ 2,50
Fremdvieh
Je Rind (bis 10 Tage)
Über 10 Tage
Schafe (je Stück)
€ 75,-€ 90,-€ 10,50
Beschlußfassung einstimmig.
Punkt 5
Bericht Tunnelsperre
Referent Prantauer Bernhard berichtet über die Maßnahmen incl. Zahlen.
Vorgetragen werden die Kostenschätzung, div. Begleitmaßnahmen, die Aufteilung zw. ASFINAG,
Gemeinde und Land, das Übereinkommen mit dem Land, die Beschilderung usw.
Der Anteil der Gemeinde für die Sperre 2015 wird mit Euro 31.167,-- beziffert. Für 2017 rechnet man
mit dem gleichen Betrag, dazu würden dann noch die anteiligen Kosten für die Verlegung der
Landesstraße B 197 kommen.
Folgende Maßnahmen stehen an:
Maßnahmen Tunnelsperre
1. Kurzparkzone beim Kreisverkehr darf nicht
genutzt werden – Ersatz bei der Rendlbahn –
Zufahrt über Kreisverkehr Sailer – sollten sich
diese Parkplätz als zu wenige erweisen,
werden beim Sportzentrum arlrock noch
zusätzliche Plätze gebaut – ca. 32 Stellplätze
möglich
2. Die Nischen an der Umfahrungsstraße dürfen
nur mehr von Längsparkern genutzt werden –
die Anzahl der Parkplätze verringert sich von
ca. 200 auf 85
3. Die Schutzwege auf der Umfahrungsstraße
beim Kreisverkehr und zum Bahnhof werden
aufgelassen – die Unterführung muss genutzt
werden.
Erledigungen
Absperrmaßnahmen – Versetzen des Parkautomates
– Bodenmarkierungen – Beschilderung – ev. Bau der
Parkplätze – Wasleparkplatz zur Diskussion
Markierungsarbeiten
Absperrmaßnahmen bei der Unterführung –
Beschilderung der Fußgängerführung
Was soll mit den Signalleuchten passieren?
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4. Sperrlinie und Leitlinie an der
Umfahrungsstraße, sodass die Parkplätz nur
in Fahrtrichtung Landeck angefahren werden
können, ein Linksabbiegen wird bei den Ortsund Grundstückseinfahrten möglich bleiben.
5. Busbetrieb – Kraftfahrlinie 4242 Landeck
a. Änderung der Linienführung an der
Umfahrungsstraße – in Richtung Landeck
verkehren die Busse vom Terminal West
auf der Dorfstraße durch die
Fußgängerzone – Gries – Marktstraße –
Dorfstraße bis zum Terminals Ost –
Einbindung in B197
b. An der Umfahrungsstraße werden die
Haltestellen in Fahrtrichtung Landeck
aufgelassen und in den Ort verlegt.
c. Die Haltestelle beim Bahnhof wird
ebenfalls aufgelassen – Ersatz beim
Gemeindeamt
6. Busbetrieb Ortslinien
a. Änderung der Linienführung – Richtung
Landeck durch den Ort bis Nasserein wie
der Linienbus und weiter auf der
Dörferlinie bis Untergand – retour auf der
Landesstraße – die an der Landesstraßen
Richtung Landeck liegenden Haltestellen
werden nicht benötigt – kein
Linksabbiegen der Busse
b. Einsatz eines 2. Busses – Reduzierung des
innerörtlichen Verkehrs
7. Schulbusverkehr
a. Schulbus nach Landeck um 06:25 durch
St. Jakob
b. Mittelschule um 13:08 und 16:35
ebenfalls durch St. Jakob
8. Für die freie Befahrbarkeit der
Gemeindestraßen, die Überwachung des
ruhenden Verkehrs und den flexiblen Einsatz
für Verkehrsregelung werden 2
Straßenaufsichtsorgane bestellt.
9. Bei der Einfahrt „G“ soll eine Ampelanlage
installiert werden, die dann von der
Feuerwehrzentrale auf rot geschalten
werden kann damit den Einsatzfahrzeugen
ein schnelleres Erreichen der Umfallstelle
ermöglicht werden kann
10. Klapptafeln bei den Ortseigängen
11. Rettungsfahrzeug
12. Fahrverbot für Fahrräder
Bodenmarkierungen werden mit Land koordiniert
Demontage der Straßenlaternen beim Sport
Jennewein und beim Hotel Schwarzer Adler
Lichtdesignpoller bei Aquila muss entfernt und durch
einen kleinen Blumentrog ersetzt werden –
Verkehrszeichen und Stipfel bei Bar Murrmel muss
entfernt werden – Aufstellen der neuen Haltestellen
Gemeindeamt und Griesplatz – Fahrpläne ändern
Fahrpläne ändern – wie soll der 2. Bus genutzt
werden – entweder Zwischenzeit mit Bedienung St.
Christoph alle 2 Stunden oder Verstärkung für
Sommerbetrieb
Änderung der Fahrpläne und Besprechung mit den
Schulen – die Schüler nach St. Jakob müssten die
Haltestelle Hotel Arlberg nutzen.
Einsatzzeiten und Aufgabenbereiche festlegen
Anlage soll von Land errichtet werden – ASFINAG
kümmert sich um die Umsetzung
Festlegen der Standorte – Bestellen der Tafeln
ASFINAG kümmert sich um die Umsetzung und setzt
sich mit Rot Kreuz in Verbindung
Shuttledienst mit Taxi – Standorte Terminals
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13. Wegverbindung Oberdorf – Fahrverbot
ausgenommen Radfahrer und
landwirtschaftliche Fahrzeuge
14. Vorgangsweise bei den Baustellen
a. St.Anton GmbH
b. Strolz Manuel – Abbruch direkt an der
Grenze – Aushub
c. Schön Michael
d. Remig – Gsörerweg
e. Siedlung Mooserkreuz
f. Wasle Fußgängerzone
Öffentlichkeitsarbeit – Info der Bevölkerung!!
Festlegen der Vorgangsweisen bei notwendigen
Sperren auf Gemeindestraßen – Baustellen,
Veranstaltungen etc.
Der Bericht wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
Im Zuge der Diskussion regt GV Jakob Klimmer an die Firmen anzuschreiben, um div. Probleme
bereits im Vorfeld ausschalten zu können. Zudem empfiehlt er eine Fahrtrichtung W-O für den
Schwerverkehr im Bereich St. Jakob.
Bernhard Prantauer verläßt nun die Sitzung.
Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes,
Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes, sowie einen Grundverkauf
im Bereich Gastigweg – Nohl Peter
Flächenwidmungsplan:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56, und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27,
einstimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 27. März 2015, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg im Bereich der Grundstücke .424,
1924/4, 1924/40 und 1924/7 KG St. Anton am Arlberg durch vier Wochen hindurch vom 1. April 2015
bis zum 29. April 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am
Arlberg vor:
Umwidmung
Nohl Peter
Grundstück 1924/4 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 2 m²)
von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück 1924/40 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 39 m²)
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von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück 1924/7 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 11 m²)
von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig, den von DI
Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines
Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen .424,
1924/4, 1924/7 und 1924/40 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher
Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4097-BEBP-GM vom 30.3.2015 durch
vier Wochen hindurch vom 1.4.2015 bis zum 29.4.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Grundverkauf:
Nohl Peter plant die Generalsanierung seines Gebäudes auf der Gp. .414. Da das Gebäude scharf an
der östlichen Grundgrenze zur Gp. 1924/7 steht und auch zur Gp. 1924/40 kein ausreichender
Grenzabstand im Sinne der brandschutztechnischen Bestimmungen und entsprechend der Tiroler
Bauordnung besteht, wurde der Erwerb der Grundparzelle 1924/7 und einer Teilfläche aus der Gp.
1924/40 beantragt.
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg beschließt entsprechend dem vorgelegten
Planentwurf die Teilfläche 1 mit ca.39m² aus der Gp. 1924/40 abzutrennen und gemeinsam mit der
gesamten Gp. 1924/7 im Ausmaß von 124m² an Herrn Nohl Peter zu veräußern und in weiterer Folge
der Gp. .414, welche mit der Gp. 1924/4 zu vereinigen ist, zuzuschlagen. Der Preis liegt als
Arondierungsfläche entsprechend der allgemeinen Vorgaben bei € 407,00 (dies entspricht ATS 5.000,= €363,37 + 12% Index,), wodurch sich eine Summe von 66.341,00€ ergibt.
Der Erwerber übernimmt alle Kosten bis zur grundbücherlichen Durchführung
(Immobilienertragssteuer, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Vermessung, Notar, etc.), sodass
die Gemeinde den vollen Verkaufspreis erhält.
Alle Kosten des Raumplaners für die Widmungsanpassung werden von Seiten der Gemeinde St. Anton
am Arlberg übernommen.
Beschlußfassung: einstimmig.
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Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes,
Erlassung eines Bebauungsplanes, sowie einen Grundverkauf im Bereich Schulerhofweg – Winther
Ulla
Flächenwidmungsplan:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56, und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27,
einstimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 27. März 2015, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg im Bereich Grundstück 2517, KG St.
Anton durch vier Wochen hindurch vom 1. April 2015 bis zum 29. April 2015 zur öffentlichen
Einsichtnahme aufgelegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am
Arlberg vor:
Umwidmung
Winther Ulla
Grundstück 2517 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 10 m²)
von Freiland § 41
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Bebauungsplan:
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig, den von DI
Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines
Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 2089/1 und 2517 der KG St. Anton am Arlberg laut
planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark Andreas mit der Planbezeichnung SA-4099-BPAW vom 30.3.2015 durch vier Wochen hindurch vom 1.4.2015 bis zum 29.4.2015 zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
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Grundverkauf:
Winther Ulla plant den Ausbau ihres Carports im nord-östlichen Grundstücksbereich zu einer Garage
und hat dahingehend um den Erwerb einer Teilfläche aus der Gp. 2517 angesucht.
Entsprechend dem vorliegenden Planentwurf wird die Teilfläche 1 mit ca.10m² aus der Gp. 2517
abgetrennt und der Gp. 2089/1 der Frau Winther Ulla zugeschlagen. Der Preis liegt als
Arondierungsfläche entsprechend der allgemeinen Vorgaben bei € 407,00 (dies entspricht ATS 5.000,= €363,37 + 12% Index,), wodurch sich eine Summe von 4.070,00€ ergibt.
Der Erwerber übernimmt alle Kosten bis zur grundbücherlichen Durchführung
(Immobilienertragssteuer, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Vermessung, Notar, etc.), sodass
die Gemeinde den vollen Verkaufspreis erhält.
Beschlußfassung: einstimmig.
Punkt 8
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Gand –
Spiss Robert
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl.
Nr. 56, und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27,
einstimmig, den vom TB-Mark ausgearbeiteten Entwurf vom 30. März 2015, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am Arlberg im Bereich der Grundstücke .11, .18,
.347, 121/2, 126/1, 126/2, 2656/2, 2661/3, 273/2 und 276/2 KG St. Anton durch vier Wochen hindurch
vom 1. April 2015 bis zum 29. April 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Anton am
Arlberg vor:
Umwidmung
Gand - Spiss Robert
Grundstück .11 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 6 m²)
von Freiland § 41
in
Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 4 m²)
von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Geplante örtliche Straße § 53.1
10
sowie
Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 25 m²)
von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 1 m²)
von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Geplante örtliche Straße § 53.1
sowie
Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 1 m²)
von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück .18 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 1 m²)
von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Geplante örtliche Straße § 53.1
sowie
Grundstück .347 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 2 m²)
von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück 121/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 13 m²)
von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück 126/1 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 15 m²)
von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück 126/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 7 m²)
11
von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Geplante örtliche Straße § 53.1
sowie
Grundstück 126/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 4 m²)
von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
sowie
Grundstück 126/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 4 m²)
von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Geplante örtliche Straße § 53.1
sowie
Grundstück 2656/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 7 m²)
von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
sowie
Grundstück 2661/3 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 85 m²)
von Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
sowie
Grundstück 2661/3 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 6 m²)
von Landwirtschaftliches Mischgebiet § 40.5, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
in
Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
sowie
Grundstück 276/2 KG 84010 St. Anton (70621) (rund 7 m²)
von Bestehender örtlicher Verkehrsweg § 53.3
in
Tourismusgebiet § 40.4, Einschränkung auf Wohnungen § 40.6
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Punkt 9
Beratung und Beschlussfassung über die Erlassung eines Bebauungsplanes und eines ergänzenden
Bebauungsplanes im Bereich Arlbergstraße – Wasle Andreas und Wasle Helmut
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde St. Anton am Arlberg
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, einstimmig, den von DI
Mark Andreas, Birkach 487, 6542 Pfunds ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines
Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundparzellen 1083 und
1082/2 der KG St. Anton am Arlberg laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Mark
Andreas mit der Planbezeichnung SA-4098-BEBP-AW vom 30.3.2015 durch vier Wochen hindurch
vom 1.4.2015 bis zum 29.4.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Punkt 10
Beratung und Beschlußfassung über das Ansuchen der ÖBB für die Aufstellung eines
zusätzlichen Mastens in der 110 KV-Hochspannungsleitung im Bereich Rodelstall
Bgm. Mall meint, diesbezüglich braucht es diverse Gespräche und eine Behandlung im Bauzuschuss.
Einerseits wollen wir Masten wegbringen, so einfach geht das nicht, da braucht es weitere
Informationen. Diese Vorgangsweise wird vom GR einhellig befürwortet.
Punkt 11
Beratung und Beschlußfassung über den Kaufvertrag Gemeinde - Alpenl. Heimstätte
Der Beschluss vom 11.02.2015 ist zu ergänzen:
-
Abschreibung des Trennstückes 3 von Gst. 2630/9 und dessen Einbeziehung in das Gst.
1924/51 in EZ 278
Die Abschreibung des Trennstückes 4 von Gst. 2630/9 und dessen Einbeziehung in das Gst.
1924/50 in EZ 278
Die Abschreibung des Trennstückes 5 von Gst. 2633/1 und dessen Einbeziehung in das Gst.
1924/0 in EZ 278
Die Entwidmung der betreffenden Grundstücke aus dem öffentlichen Gut ((Exkamerierung)
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GR Simon Hafele findet den Verkauf an gemeinnützige Wohnbauträger grundsätzlich als falschen
Weg, sozialer Wohnbau ist für ihn was anderes. Grundverkäufen in dieser Art kann er nichts
abgewinnen.
Er ist der Auffassung, man sollte es anders lösen.
Er meint dieses Thema wäre ein Grundsatzdiskussion wert.
Bgm. Mall entgegnet, so pauschal kann man dies nicht sagen, im Jugendausschuß habe sich niemand
gegen so eine Vorgangsweise ausgesprochen.
GR Hermann Strolz kann den Wohnungsvergaben auch nicht viel abgewinnen.
Vorgetragen werden auch die Dienstbarkeitseinräumungen und div. Servituts Flächen.
Der GR fasst schlussendlich den Beschluß mit 13 Ja-Stimmen zu 2 Gegenstimmen (Simon Hafele: mit
obiger Begründung, Hermann Strolz: hat schon bei den Vergaberichtlinien dagegen gestimmt, siehe
Protokoll vom 25.6.2014).
Der letzte Beschluß des GR in seiner Sitzung vom 11.2.2015 über den Verkauf fiel einstimmig aus,
mit heutigem Beschluß (13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen) werden noch die Regelung der
Dienstbarkeiten und Servitute, die Ab- und Zuschreibung von Teilflächen sowie die Exkamerierung
(Entwidmung aus dem öff. Gut) abgesegnet.
Nach diesem Punkt verabschiedet sich DI Michael Rainer.
Punkt 12
Anträge, Anfragen und Allfälliges
GR Simon Hafele bringt vor, dass unterhalb der Aussichtsplattform Ferwall ca. 15 Müllsäcke entsorgt
wurden.
GR Josef Zündel berichtet, dass im Bereich Nasserein/Abzweigung Pfarri (Müllhäuschen) die Mauer
sehr schrägt steht. Bgm. Mall nimmt sich der Sache an.
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