München Mietspiegel 2005
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München Mietspiegel 2005
g h W S i Z K N z H m q Mietspiegel für München© 2005 Stand: 10/2004 Informationen zur ortsüblichen Miete 2005 Mietspiegel für München© 2005 Informationen zur ortsüblichen Miete Impressum Herausgeberin Sozialreferat der Landeshauptstadt München in Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppe Mietspiegel der Universität München (Prof. Dr. Ludwig Fahrmeir und Mitarbeiter) TNS Infratest Wirtschaftsforschung GmbH, München Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München Kommunalreferat, Vermessungsamt und andere städtische Dienststellen Gestaltung Erwin Sporer Sporer Team Druck Weber Offset GmbH, München Vorwort Fortschreibung des Mietspiegels für München© Liebe Münchnerinnen und Münchner! Wir freuen uns, Ihnen den fortgeschriebenen Mietspiegel für München© 2005 vorstellen zu können. Er geht von den Angaben des Mietspiegels aus dem Jahr 2003 aus und berücksichtigt die seither vom Statistischen Bundesamt festgestellten Veränderungen der Lebenshaltungskosten. Diese Methode zur Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels ist seit 2001 gesetzlich zulässig. Damit kann für die Landeshauptstadt München die nach dem Gesetz vorgeschriebene Aktualisierung in einem finanziell vertretbarem Rahmen erreicht werden. Christian Ude Oberbürgermeister Friedrich Graffe Sozialreferent Angesichts des vielschichtigen Münchner Mietmarktes sind wir überzeugt, dass die Investition in einen qualifizierten Mietspiegel auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage notwendig ist. Die Mietvertragsparteien bekommen ein verlässliches Orientierungsmittel an die Hand, um die ortsübliche Miete für ihre Wohnung bestimmen zu können. Der Mietspiegel für München© 2005 bietet vor dem Hintergrund der besonderen Wohnungsmarktsituation eine Basis für sachliche Auseinandersetzungen zur Ermittlung angemessener Mieten. Das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand wird transparent gemacht. Dadurch lassen sich in einer Vielzahl von Fällen gerichtliche Streitigkeiten um die Miethöhe vermeiden. In diesem Sinne wünschen wir, dass Ihnen der fortgeschriebene Mietspiegel hilfreiche Antworten auf Ihre Fragen zum aktuellen Mietpreis geben kann. Vorwort 5 Übersicht Mietspiegel für München© 2005 Aufgabe Aufgabe des Mietspiegels ist es, für Mieter/ -innen, Vermieter/-innen und deren Interessenverbände eine Übersicht über die Mietpreise im Stadtgebiet München herzustellen. Die statistisch aufbereitete Datensammlung ermöglicht die Feststellung der ortsüblichen Miete für die Mehrzahl der frei finanzierten Wohnungen im Stadtgebiet München. Der Mietspiegel stützt sich auf eine breite Datenbasis und bietet deshalb die größtmögliche Sicherheit, das Mietniveau objektiv einzuschätzen. Der Mietspiegel ist auch ein gesetzliches Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Grundlage Der Mietspiegel für München© 2005 ist eine Fortschreibung. Er basiert auf dem nach wissenschaftlich anerkannten Methoden erstellten Mietspiegel für München© 2003, der nun nach zwei Jahren anhand von Indexzahlen angepasst wurde. Die Arbeitsgruppe Mietspiegel der Universität München hat die Fortschreibung durchgeführt und gemäß § 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (jetzt: Verbraucherpreisindex für Deutschland) zugrunde gelegt. Aktuell Informationen zum qualifizierten Mietspiegel und zu den rechtlichen Auswirkungen gibt’s bei der Beratungsstelle, siehe Service auf Seite 22. Datenbasis für den vorliegenden Mietspiegel ist der Mietspiegel für München© 2003. Dieser wurde durch eine repräsentative Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen mittels einer regressionsanalytischen Methode erstellt. Die Erhebung und Aufbereitung der Stichprobe erfolgte im Auftrag der Landeshauptstadt München durch TNS Infratest Wirtschaftsforschung GmbH, München. Die daraus gewonnenen Daten wurden von der Arbeitsgruppe Mietspiegel der Universität München wissenschaftlich ausgewertet. Qualifizierter Mietspiegel Die aktuelle Rechtslage unterscheidet zwischen dem „einfachen Mietspiegel“ und dem „qualifizierten Mietspiegel“. Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Nach zwei Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel fortzuschreiben. Sowohl der Mietspiegel für München© 2003 als auch der Mietspiegel für München© 2005 wurden vom Stadtrat der Landeshauptstadt München als qualifizierte Mietspiegel anerkannt. An die Qualifizierung des Mietspiegels sind einige Rechtsfolgen geknüpft: Bei Mieterhöhungen hat die Vermieterin/der Vermieter Angaben zur Wohnung nach dem qualifizierten Mietspiegel mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel gestützt wird, z.B. auf drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 3 BGB). Liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, so wird vermutet, dass die enthaltenen Werte die ortsübliche Miete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB). Wohnlagen Die Wohnlagen in diesem Mietspiegel entsprechen denen aus dem Mietspiegel für München© 2003. Für die Fortschreibung wurde auf eine Überarbeitung und Ergänzung aus Kostengründen und weil kein dringender Anpassungsbedarf gegeben ist, verzichtet. Der Arbeitskreis Wohnlagen hat die Systematik der Wohnlageneinteilung 1999 neu entwickelt und die Wohnlagen für den Mietspiegel für München© 2003 zum Stand Januar 2002 aktualisiert. Dem Arbeitskreis gehörten Vertreter/-innen folgender Institutionen an: - Arbeitsgruppe Mietspiegel der Universität München - TNS Infratest Wirtschaftsforschung GmbH - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Landeshauptstadt München - Kommunalreferat, Vermessungsamt - Planungsreferat, Stadtentwicklungsplanung, Bevölkerung und Wirtschaft - Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Wohnraumerhalt. Das Ergebnis des Arbeitskreises hat das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, für die Einteilung der Wohnlagen übernommen. 6 Übersicht qm Anwendungsbereich Euro Whg Der Mietspiegel für München© ist für frei finanzierte Mietwohnungen im Stadtgebiet München anzuwenden. Er gilt nicht für - preisgebundene Wohnungen (z.B. Sozialwohnungen) - gewerblich genutzte Räume - Obdachlosenunterkünfte - Studenten- und Jugendheime. Internet Der Mietspiegel ist nicht unmittelbar anwendbar für - Wohnungen in einfacher Wohnlage (lt. beigefügtem Stadtplan) * - möblierten Wohnraum - Einfamilienhäuser, Einzelzimmer und Penthousewohnungen - Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch - mietfrei überlassenen Wohnraum - selbst genutzten Wohnraum - Untermietverhältnisse - durch behördliche Auflagen mietpreisgebundenen Wohnraum - Wohnraum, der teilweise untervermietet ist - Wohnungen, deren Küche, Toilette und Bad soweit vorhanden - von anderen Mietparteien mitbenutzt werden - Wohnungen ohne Küche oder Toilette - Wohnraum in Anstalten, Heimen oder Wohnheimen, bei denen die Mietzahlung auch Service-Leistungen abdeckt, z.B. Verpflegung oder Betreuung. Trotzdem kann der Mietspiegel in den genannten Fällen als Grundlage für die ortsübliche Miete herangezogen werden. * Mietwohnungen in einfacher Lage sind in München nur noch in sehr geringer Anzahl vorhanden. Deshalb war die Zahl der befragten Haushalte in einfacher Lage in der zugrunde liegenden Stichprobe zu gering. Es konnten keine repräsentativen Werte ermittelt werden. Zur Begründung einer Mieterhöhung muss hier auf ein anderes Begründungsmittel (z.B. Vergleichswohnungen) zurückgegriffen werden. Übersicht 7 Zu dieser Broschüre gibt es eine InternetVersion. Sie finden die Internet-Version des Mietspiegels für München© 2005 unter http://www.mietspiegel –muenchen.de Berechnung Wie wird gerechnet? EURO Die Berechnung der ortsüblichen Miete erfolgt in fünf Arbeitsschritten. qm Zu- und Abschläge in Euro pro qm und Monat gemäß Lage, Ausstattung und Art der Wohnung ermitteln. (Seite 13 bis 16) Arbeitsschritt 3 Whg Arbeitsschritt 4 Gegebenenfalls den begründeten Spannenanteil in Euro pro qm und Monat ermitteln. (Seite 17 bis 20) NK Fünf Arbeitsschritte In Arbeitsschritt 1 werden die nicht umgelegten Betriebskosten (Nebenkosten) in Euro pro Quadratmeter (qm) und Monat mit Hilfe der Tabelle 1 festgestellt und in Tabelle 7 übertragen. In Arbeitsschritt 2 wird der Grundpreis für die Nettomiete in Euro pro qm und Monat gemäß der Wohnfläche und dem Baujahr der Wohnung aus Tabelle 2 abgelesen und in Tabelle 7 übertragen. In Arbeitsschritt 3 werden Zu- und Abschläge in Euro pro qm und Monat gemäß Lage, Ausstattung und Art der Wohnung mittels Tabelle 3 ermittelt und ebenfalls in Tabelle 7 eingetragen. Dabei ist Tabelle 4 zu beachten, die maximal zulässige Zu- und Abschläge festlegt. Die in Tabelle 7 berechnete Summe aus Betriebskosten, Grundpreis, Zu- und Abschlägen ergibt die durchschnittliche ortsübliche Miete pro qm und Monat. Arbeitsschritt 1 Arbeitsschritt 2 Grundpreis für die Nettomiete in Euro pro qm und Monat gemäß der Wohnfläche und dem Baujahr der Wohnung ablesen. (Seite 10 bis 12) In Arbeitsschritt 4 kann der für die Wohnung zutreffende begründete Spannenanteil aus Tabelle 5 unter Berücksichtigung der Werte in Tabelle 6 ermittelt und in Tabelle 8 eingetragen werden. Dies ergibt die durchschnittliche ortsübliche Miete mit begründetem Spannenanteil. In Arbeitsschritt 5 wird mittels der Einträge in Tabelle 7 und 8 die Summe aus Betriebskosten, Grundpreis, Zu- und Abschlägen und gegebenenfalls begründetem Spannenanteil berechnet. Außerdem können zusätzlich freie Spannenanteile für untere und obere Spannen bestimmt werden. Dies ergibt die durchschnittliche ortsübliche Miete mit begründetem und freiem Spannenanteil. 8 Berechnung Nicht umgelegte Betriebskosten (Nebenkosten) in Euro pro Quadratmeter (qm) und Monat feststellen. (Seite 9) Arbeitsschritt 5 Gegebenenfalls freie Spannenanteile bestimmen. (Seite 21) Arbeitsschritt 1 Mit Hilfe der letzten Betriebskosten-/Heizkostenabrechnung oder anhand des Mietvertrages sind in dieser Betriebskostentabelle zunächst alle Betriebskosten zu streichen, die neben dem vertraglich vereinbarten Mietzins, also gesondert, an die Vermieterin/den Vermieter oder das entsprechende Versorgungsunternehmen zu zahlen sind. Zu streichen sind auch Betriebskosten, die bei der konkreten Wohnung gar nicht erst entstehen. Bei den nicht gestrichenen Betriebskostenarten sind die jeweils angegebenen Durchschnittswerte in die rechte freie Spalte zu übertragen. Bei Gemeinschaftsantenne, Satellitenschüssel und Kabelfernsehen ist dazu zunächst der für eine Wohnung angegebene Wert durch die Wohnfläche in qm zu teilen. Anschließend werden die eingetragenen Werte in der rechten Spalte aufsummiert. Arbeitsschritt 1 Nicht umgelegte Betriebskosten Tabelle 1 in Euro Alle Betriebskosten streichen, die gar nicht erst entstehen oder gesondert zu zahlen sind. Nicht gestrichene Betriebskostenarten in die rechte freie Spalte übertragen. Die aufgeführten Betriebskosten sind Durchschnittswerte und können im Einzelfall erheblich von den tatsächlichen Betriebskosten abweichen. Hinweis Betriebskosten Summe der nicht umgelegten Betriebskosten in Euro/qm und Monat in Tabelle 7 auf Seite 21 übertragen. Betriebskostenarten Euro/qm/Monat Wasser/Abwasser 0,30 Straßenreinigung 0,05 Müllabfuhr 0,24 Grundsteuer 0,19 Sach- und Haftpflichtversicherung 0,11 Kaminkehrer (soweit nicht bei Heizkosten) 0,05 Hausbeleuchtung 0,05 Aufzug 0,11 Waschmaschine 0,05 Hausmeister 0,31 Gartenpflege (soweit nicht bei Hausmeister) 0,05 Betriebskosten Hausreinigung (soweit nicht bei Hausmeister) 0,15 Schneebeseitigung 0,03 (soweit nicht bei Hausmeister) Reinigung/Wartung von Etagenheizung, 0,08 WW-Geräten (soweit keine weiteren Kosten für Brennstoff abgerechnet werden) Heizung/Warmwasser 0,80 Gemeinschaftsantenne 4,24 Euro pro Wohnung : qm Wohnfläche Satellitenschüssel 5,50 Euro pro Wohnung : qm Wohnfläche Kabelfernsehen 8,29 Euro pro Wohnung : qm Wohnfläche = = = Summe der nicht umgelegten Betriebskosten in Euro/qm/Monat Tabelle 1: Durchschnittliche Betriebskosten in Euro/qm und Monat in München Arbeitsschritt 1 9 Arbeitsschritt 2 Grundpreis der monatlichen Nettomiete qm Der für die Wohnung zutreffende Grundpreis der Nettomiete in Euro pro qm und Monat wird aus der nach Wohnfläche und Baujahr gegliederten Tabelle 2 auf Seite 11/12 abgelesen und in die dazugehörige Zeile der Tabelle 7 auf Seite 21 eingetragen. Bei Zwischenwerten, wie z.B. 80,3 qm, ist die nächsthöhere Wohnflächenkategorie (in unserem Beispiel 81 - 82) zu verwenden. Modernisierung Tabelle 2 in Euro Euro Den für die Wohnung zutreffenden Grundpreis der Nettomiete in Euro pro qm und Monat aus Tabelle 2 auf Seite 11/12 ablesen und in die dazugehörige Zeile der Tabelle 7 auf Seite 21 eintragen. Zu modernisiertem Wohnraum ist zu bemerken: Grundsätzlich ist die Wohnung in die Baualtersklasse einzuordnen, in der das Gebäude erstellt wurde. Wenn ein vor einer Modernisierung zum Wohnen nicht mehr geeignetes Haus, vergleichbar einem Rohbau, vollständig saniert und modernisiert oder durch An- oder Umbau neuer Wohnraum geschaffen wurde (z.B. Dachgeschossausbau), ist in die Baualtersklasse einzuordnen, in der die Baumaßnahme erfolgte. Baujahre 2002-2004 Da für die Baujahre 2002-2004 keine aktuellen Daten erhoben wurden, ist dafür keine Indexfortschreibung möglich. Soll der Mietspiegel auf diese Baujahre angewendet werden, empfehlen wir eine Einstufung in die Baujahre 2000-2001. S 10 Arbeitsschritt 2 Arbeitsschritt 2 Der für die Wohnung zutreffende Grundpreis der Nettomiete in Euro pro qm und Monat wird aus der nach Wohnfläche und Baujahr gegliederten Tabelle 2 abgelesen und in die dazugehörige Zeile der Tabelle 7 auf Seite 21 eingetragen. Tabelle 2 in Euro Zutreffenden Grundpreis ablesen und in die dazugehörige Zeile der Tabelle 7 auf Seite 21 eintragen. Baujahr bis 1929 1930-1948 1949-1966 1967-1977 1978-1988 1989-1993 1994 -1996 1997-1999 2000-2001 Wohnfläche 21 bis 22 23 bis 24 25 bis 26 27 bis 28 29 bis 30 31 bis 32 33 bis 34 35 bis 36 37 bis 38 39 bis 40 41 bis 42 43 bis 44 45 bis 46 47 bis 48 49 bis 50 51 bis 52 53 bis 54 55 bis 56 57 bis 58 59 bis 60 61 bis 62 63 bis 64 65 bis 66 67 bis 68 69 bis 70 71 bis 72 73 bis 74 75 bis 76 77 bis 78 79 bis 80 81 bis 82 83 bis 84 85 bis 86 87 bis 88 89 bis 90 91 bis 92 93 bis 94 95 bis 96 97 bis 98 99 bis 100 13,61 12,92 12,31 11,80 11,37 11,13 10,93 10,71 10,46 10,10 9,89 9,63 9,60 9,65 9,58 9,57 9,68 9,61 9,63 9,56 9,49 9,45 9,35 9,27 9,24 9,15 9,07 9,02 8,97 9,04 9,11 9,03 8,98 8,79 8,80 8,72 8,69 8,62 8,60 8,61 12,42 12,09 11,77 11,11 10,57 10,41 10,15 9,81 9,62 9,38 9,09 8,94 8,86 8,82 8,82 8,82 8,84 8,84 8,82 8,79 8,70 8,62 8,56 8,50 8,43 8,41 8,31 8,28 8,25 8,25 8,27 8,26 8,14 8,09 7,99 7,89 7,78 7,86 7,85 7,83 13,62 12,86 12,11 11,60 11,08 10,81 10,57 10,36 10,10 9,86 9,63 9,49 9,39 9,35 9,33 9,33 9,34 9,33 9,31 9,26 9,19 9,11 9,06 8,99 8,94 8,90 8,83 8,76 8,74 8,73 8,75 8,75 8,67 8,57 8,48 8,43 8,38 8,36 8,32 8,32 13,10 12,77 11,87 11,36 10,91 10,64 10,44 10,23 9,94 9,66 9,44 9,33 9,22 9,19 9,18 9,17 9,18 9,17 9,15 9,11 9,04 8,95 8,90 8,84 8,80 8,73 8,68 8,61 8,58 8,58 8,60 8,57 8,50 8,42 8,33 8,26 8,23 8,18 8,19 8,19 13,55 13,05 12,87 12,08 11,23 11,28 10,95 10,69 10,48 10,15 9,92 9,78 9,58 9,62 9,71 9,66 9,58 9,67 9,68 9,58 9,51 9,34 9,33 9,33 9,24 9,25 9,15 9,05 9,08 9,10 9,04 8,99 8,93 8,82 8,75 8,62 8,66 8,66 8,62 8,47 13,56 13,03 12,59 12,22 11,88 11,57 11,27 10,96 10,71 10,48 10,22 10,08 9,97 9,95 9,95 9,95 9,96 9,96 9,94 9,89 9,84 9,75 9,70 9,62 9,57 9,52 9,46 9,40 9,36 9,37 9,39 9,36 9,32 9,17 9,11 9,06 9,00 8,97 8,95 8,94 13,72 13,22 12,79 12,40 12,02 11,65 11,28 10,95 10,67 10,46 10,29 10,15 10,03 9,97 9,96 9,96 9,97 9,97 9,95 9,92 9,82 9,74 9,69 9,63 9,55 9,47 9,40 9,37 9,38 9,39 9,40 9,39 9,32 9,19 9,10 9,04 9,03 9,01 8,99 8,96 13,41 12,83 12,39 12,05 11,79 11,49 11,22 10,94 10,69 10,38 10,15 10,06 9,98 9,89 9,90 9,90 9,91 9,89 9,90 9,84 9,78 9,70 9,64 9,59 9,54 9,46 9,40 9,33 9,30 9,31 9,35 9,36 9,28 9,18 9,04 8,99 8,95 8,94 8,92 8,87 13,45 12,89 12,44 12,08 11,78 11,51 11,25 11,02 10,79 10,52 10,29 10,12 9,98 9,95 9,93 9,94 9,94 9,94 9,92 9,89 9,80 9,73 9,68 9,61 9,56 9,53 9,42 9,38 9,36 9,36 9,36 9,34 9,30 9,20 9,08 9,03 8,97 8,95 8,95 8,93 Tabelle 2: Grundpreis für die Nettomiete in Euro pro qm und Monat gemäß der Wohnfläche und dem Baujahr Arbeitsschritt 2 11 Baujahr Wohnfläche 101 bis 102 103 bis 104 105 bis 106 107 bis 108 109 bis 110 111 bis 112 113 bis 114 115 bis 116 117 bis 118 119 bis 120 121 bis 122 123 bis 124 125 bis 126 127 bis 128 129 bis 130 131 bis 132 133 bis 134 135 bis 136 137 bis 138 139 bis 140 141 bis 142 143 bis 144 145 bis 146 147 bis 148 149 bis 150 151 bis 152 153 bis 154 155 bis 157 158 bis 160 bis 1929 8,58 8,62 8,56 8,47 8,44 8,38 8,34 8,45 8,46 8,50 8,35 8,49 8,54 8,61 8,56 8,15 8,04 8,21 8,14 7,87 7,73 7,67 7,51 7,53 7,36 7,34 7,43 7,44 7,58 1930-1948 1949-1966 1967-1977 7,81 7,79 7,76 7,71 7,69 7,66 7,63 7,61 7,63 7,67 7,71 7,74 7,78 7,81 7,81 7,76 7,65 7,49 7,30 7,08 6,87 6,68 6,54 6,45 6,44 6,49 6,60 6,79 7,35 8,30 8,30 8,23 8,19 8,17 8,18 8,07 8,03 8,11 8,15 8,26 8,31 8,27 8,27 8,23 8,17 8,08 7,95 7,70 7,54 7,43 7,32 7,24 7,16 7,08 7,02 7,09 7,34 7,69 8,12 8,11 8,07 8,04 7,98 7,97 7,96 7,92 7,96 7,97 8,01 8,07 8,11 8,07 8,01 7,88 7,73 7,56 7,41 7,27 7,17 7,10 7,06 7,02 6,98 6,95 6,98 7,19 7,66 1978-1988 1989-1993 1994 -1996 8,40 8,53 8,58 8,59 8,43 8,24 8,17 8,21 8,24 8,33 8,45 8,55 8,59 8,58 8,49 8,36 8,32 8,24 8,14 8,02 7,80 7,52 7,34 7,29 7,33 7,39 7,47 7,69 8,06 Tabelle 2: Grundpreis für die Nettomiete in Euro pro qm und Monat gemäß der Wohnfläche und dem Baujahr qm Whg S 12 Arbeitsschritt 2 8,84 8,81 8,78 8,75 8,74 8,72 8,71 8,69 8,66 8,71 8,79 8,85 8,86 8,83 8,77 8,69 8,61 8,53 8,44 8,30 8,09 7,85 7,64 7,51 7,57 7,74 7,82 7,96 8,22 8,91 8,88 8,83 8,80 8,77 8,73 8,70 8,72 8,75 8,77 8,80 8,84 8,87 8,84 8,80 8,72 8,64 8,55 8,44 8,31 8,16 8,02 7,89 7,78 7,79 7,90 7,98 8,12 8,33 1997-1999 8,92 8,90 8,87 8,85 8,82 8,77 8,75 8,74 8,75 8,77 8,80 8,85 8,90 8,90 8,84 8,78 8,68 8,57 8,42 8,26 8,09 7,96 7,86 7,81 7,82 7,89 7,99 8,15 8,37 2000-2001 8,94 8,91 8,88 8,85 8,81 8,78 8,76 8,75 8,74 8,75 8,77 8,81 8,85 8,87 8,85 8,80 8,69 8,52 8,32 8,10 7,90 7,73 7,62 7,59 7,63 7,74 7,87 8,08 8,36 Bei Zwischenwerten, wie z.B. 80,3 qm, ist die nächsthöhere Wohnflächenkategorie (in unserem Beispiel 81 - 82) zu verwenden. Wohnfläche in Euro Arbeitsschritt 3 Arbeitsschritt 3 Monatliche Zu- und Abschläge Wohnlagendefinition Stadtplan Der Kartenteil, aus dem Sie die Wohnlagequalität ablesen können, beginnt auf Seite 23. Die Wohnlagen werden in vier Stufen eingeteilt: - Einfache Lage - lila Abgelegene Gebiete mit unzureichender Infrastruktur (= Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungsangebote, schulische, soziale, sportliche, kulturelle Einrichtungen, Verkehrsanbindung, Grünanlagen, Baumbestand) und/oder ihre Nähe zu größeren Gewerbegebieten und Industriegebieten, Entsorgungs- und militärischen Anlagen geprägte Wohngebiete. - Durchschnittliche Lage - blau Gebiete ohne die Mängel der einfachen und die Vorzüge der guten Lage. - Gute Lage - gelb Traditionell gefragte Innenstadt- und Innenstadtrandlagen mit überwiegend gewachsener Gebietsstruktur und überdurchschnittlichem Anteil denkmalgeschützter Gebäude, urbane „In-Viertel“, ruhige Wohngegenden mit Gartenstadtcharakter, ausreichender bis guter Infrastruktur und positivem Image. - Beste Lage - rot Besonders imageträchtige Innenstadtrandlagen und Villengegenden. S Bei Straßenlärm oder sonstigen Immissionen ausgesetzten Lagen, die erheblich von der sonstigen gebietstypischen Lageeinteilung abweichen, sind vereinzelt Lageabstufungen bzw. Aufwertungen (farbige Linien) bereits im Stadtplan vorgegeben. Hinsichtlich der Lageabstufungen ist für die Wohnlagenbestimmung nicht die Adressenlage einer Wohnung, sondern die tatsächliche Lage im Vorder- oder Rückgebäude des Anwesens und die damit verbundenen Beeinträchtigungen maßgebend. Die Klassifizierung der Wohnlagen erfolgte nach der durchschnittlichen Lagequalität der einzelnen Gebiete. Abweichungen der Mikrolage von der gebietstypischen Lage können im Einzelfall die Zuordnung zu einer anderen Lagequalität notwendig machen. In Tabelle 3 werden die für die Wohnung zutreffenden Zu- und Abschläge in Euro pro qm und Monat abgelesen und in die dafür vorgesehenen Felder am rechten Rand der Tabelle eingetragen. Daraus werden die Summe aller Zuschläge und die Summe aller Abschläge getrennt berechnet. Übersteigen die errechneten Zu- und Abschläge die in Tabelle 4, Seite 16 angegebenen Höchstwerte (getrennt nach Baujahreskategorien), so sind die in Tabelle 4 angegebenen Höchstwerte zu verwenden. Die so ermittelten Zu- und Abschläge sind in Tabelle 7 auf Seite 21 zu übertragen. Beachten Sie auch die zusätzlichen Begriffsbestimmungen und Erläuterungen zu Tabelle 3 auf den Seiten 13 und 16. Die Wohnlagen in diesem Mietspiegel entsprechen denen aus dem Mietspiegel für München© 2003 zum Erhebungsmonat Januar 2002. Eine Überarbeitung und Ergänzung ist aus Kostengründen und weil kein dringender Anpassungsbedarf gegeben ist, nicht erfolgt. Für Gewerbegebiete mit Wohnungen und für nach dem Erhebungsmonat fertig gestellte Neubaugebiete oder spätere wesentliche Wohnlagenänderungen wurden keine Wohnlagenbewertungen vorgenommen. Hier ist im Einzelfall eine individuelle Lagezuordnung vorzunehmen. Die Qualität der umliegenden Wohngebiete kann dabei eine Orientierungshilfe sein. Gebäudetypen - Hochhaus Vor 1978 gebaute Gebäude mit mindestens sieben Stockwerken zusätzlich zum Erdgeschoss (E+7). Diese Gebäude wurden fast ausschließlich nach 1949 erstellt und sind z.B. in den Stadtvierteln Neuperlach, Westkreuz und am Olympiazentrum häufiger zu finden. - Wohnblock Vor 1978 gebauter Wohnblock in einem Wohnviertel mit dichter Bebauung. Dies sind freistehende Gebäude oder entsprechende Seitengebäude/Seitenflügel, in deren Umgebung weder Ein- und Zweifamilienhäuser noch Villen überwiegen. Hochhäuser mit mehr als sieben Stockwerken sind hierbei ausgeschlossen. Der Großteil dieser Wohnblöcke wurde nach dem Krieg bis in die frühen siebziger Jahre erbaut. Typischerweise enthalten diese Gebäude meist keinen Aufzug. Charakteristische Merkmale sind eine eigene Waschküche und ein Wäschetrockenplatz/raum. Dieser Haustyp tritt z.B. in den Stadtteilen Laim, Hasenbergl, Milbertshofen, Obergiesing und Fasangarten überdurchschnittlich häufig auf. Arbeitsschritt 3 13 Tabelle 3 in Euro Beachten Sie auch die zusätzlichen Begriffsbestimmungen und Erläuterungen zu Tabelle 3 auf den Seiten 13 und 16. Arbeitsschritt 3 Betrag Abschlag Zuschlag 3.1 Wohnlage nach beigefügtem Stadtplan (höchstens eines der beiden Merkmale kann zutreffen) Gute Lage (im Stadtplan gelb markiert). Beste Lage (im Stadtplan rot markiert). +0,66 +1,63 3.2 Gebäudetypen (höchstens eines der beiden Merkmale kann zutreffen) Hochhaus: Vor 1978 gebautes Gebäude mit mindestens sieben Stockwerken zusätzlich zum Erdgeschoss (E+7). Wohnblock: Vor 1978 gebauter freistehender Wohnblock in einem Wohnviertel mit dichter Bebauung. 3.3 Durch Ausstattungsmerkmale charakterisierte Haustypen (höchstens eines der drei Merkmale kann zutreffen) Einfacher Altbau: Vor 1949 gebaute Gebäude, in denen den Mieterinnen und Mietern sowohl im Speicher als auch im Keller Nutzflächen zur Verfügung stehen oder in denen die Küche größer als 12 qm ist. Einfacher Bau zwischen 1949 und 1978: Zwischen 1949 und 1978 gebaute Gebäude, in denen den Mieterinnen und Mietern sowohl im Speicher als auch im Keller Nutzflächen zur Verfügung stehen. Gehobener Neubau: Seit 1988 gebautes Stadthaus mit Gegensprechanlage und Aufzug. 3.4 Balkon/Terrasse/Wintergarten (höchstens eines der drei Merkmale kann zutreffen) Wohnung mit Dachterrasse oder Dachgeschosswohnung mit Balkon. Wohnung mit Balkon/Terrasse/Wintergarten: Nicht im Dachgeschoss liegende Wohnung mit Balkon/Terrasse/Wintergarten in Süd- oder Westrichtung, welche(r) eine Fläche von mindestens 12 Quadratmetern besitzt und zu einer Straße ohne nennenswerte Verkehrsbelastung weist. Erdgeschosswohnung ohne Balkon/Terrasse/Wintergarten: Wohnung im Erdgeschoss oder Souterrain, die weder eine Terrasse noch einen Balkon/Wintergarten mit einer Fläche von mindestens zwei Quadratmetern besitzt. 3.5 Warmwasserversorgung Eine Warmwasserversorgung liegt vor, falls die Warmwasserbereitung für alle Wasserhähne zentral außerhalb oder zentral innerhalb der Wohnung durch einen Boiler, einen Durchlauferhitzer oder an die Etagen-Zentralheizung gekoppelt erfolgt. Alternativ kann die Warmwasserbereitung auch innerhalb der Wohnung einzeln an den Wasserhähnen durch einen oder mehrere Boiler oder Durchlauferhitzer erfolgen. Keine Warmwasserversorgung vorhanden. Zwischensummen der Zu- und Abschläge: Tabelle 3: Monatliche Zu- und Abschläge in Euro pro qm und Monat 14 Arbeitsschritt 3 -0,30 -0,30 -0,76 -0,66 +0,36 +0,89 +0,35 -0,55 -1,36 Betrag Abschlag Zuschlag Tabelle 3 in Euro Die berechneten Zwischensummen aller Zu- und Abschläge getrennt übertragen. Übertrag der Zwischensummen der Zu- und Abschläge 3.6 Heizung (höchstens eines der beiden Merkmale kann zutreffen) Eine Zentralheizung liegt vor, falls eine Gebäude-Zentralheizung, Etagen-Zentralheizung oder Fernwärme vorhanden ist. Diesen Wohnungen mit Zentralheizung im engeren Sinne gleichgestellt werden Wohnungen mit Gas-Einzelöfen, falls in allen Räumen (außer eventuell in einem separaten WC oder im Flur) eine Beheizungsmöglichkeit vorhanden ist. Wohnung mit Nachtstromspeicheröfen. -0,75 Keine Zentralheizung. -0,96 3.7 Sanitärbereich (falls kein Bad vorhanden ist, können die restlichen Merkmale nicht zutreffen) Kein Bad vorhanden: Ein Bad ist ein abgeschlossener Raum der -0,78 Wohnung mit mindestens einer Badewanne oder Duschwanne. Kein gekacheltes Bad: Das Bad ist nicht an allen Wänden -0,33 bis mindestens Türhöhe gekachelt. Zweites vollständiges Bad vorhanden. +0,63 Besondere Zusatzausstattung im Bad: Es muss ein zweites +0,34 Waschbecken oder zusätzlich zur Badewanne eine separate Duschwanne vorhanden sein. Dieser Zuschlag ist nur möglich, wenn kein zweites vollständiges Badezimmer vorhanden ist (siehe oben). 3.8 Küche (höchstens eines der beiden Merkmale kann zutreffen) Standard-Küche/Kochnische: Eine Standard-Küche oder Kochnische besitzt mindestens Spüle, Herd, Kühlschrank und Einbauschränke. Gehobene Küche: Eine gehobene Küchenausstattung umfasst die Merkmale einer Standard-Küche (siehe oben) und zusätzlich noch mindestens drei weitere Küchenausstattungsmerkmale wie z.B. Glaskeramikkochmulde, Gefrierschrank, Dunstabzug, Mikrowelle oder gekachelte Wände im Arbeitsbereich. Eine Wohnung mit Kochnische kann diesen Zuschlag nicht erhalten. +0,67 +0,87 3.9 Fußboden (höchstens eines der beiden Merkmale kann zutreffen) Die beiden folgenden Abschläge finden bei Vorhandensein einer Fußbodenheizung keine Anwendung. Einfacher Boden: Die Wohnung hat einen einfachen Bodenbelag, -1,35 wenn sie weder Parkett-/Laminatböden noch Teppichböden oder Marmor-/Steinböden besitzt. Holzdielen gelten nur dann als einfacher Bodenbelag, wenn die Wohnung vor 1989 gebaut wurde und die Dielen seither nicht instand gesetzt wurden. Alter Boden: Die Wohnung besitzt ausschließlich ältere, -0,40 nicht nach 1992 instand gesetzte Böden. Bei diesen Böden kann nicht die Kategorie einfacher Boden (siehe oben) zutreffen. 3.10 Weitere Merkmale Keine Gegensprechanlage: Vor 1988 gebaute Gebäude, in denen weder eine Gegensprechanlage noch eine Videogegensprechanlage vorhanden ist. Zwei- oder Dreizimmerwohnungen mit gehobenem Grundriss: Zwei- oder Dreizimmerwohnungen, deren größter Wohnraum mindestens 30 qm groß ist. -0,53 Zu- und Abschläge +0,35 Übersteigen die errechneten Zuund Abschläge die in Tabelle 4, Seite 16 angegebenen Höchstwerte (getrennt nach Baujahreskategorien), so sind die in Tabelle 4 angegebenen Höchstwerte zu verwenden. Summe der Zuschläge = Summe der Abschläge = Tabelle 3: Monatliche Zu- und Abschläge in Euro pro qm und Monat Arbeitsschritt 3 15 Übersteigen die errechneten Werte aus Tabelle 3 die hier in Tabelle 4 angegebenen Höchstwerte für Zu- und Abschläge, so sind die Werte aus Tabelle 4 in Tabelle 7 auf Seite 21 zu übertragen. Tabelle 4 in Euro Baujahr Abschlag Zuschlag bis 1948 -5,73 +2,56 1949-1977 -4,68 +2,77 1978-2001 -1,77 +3,55 Tabelle 4: Maximal zulässige Zu- und Abschläge in Euro pro qm und Monat (nach Baujahr) Durch Ausstattungsmerkmale charakterisierte Haustypen - Einfacher Altbau Zunächst mag es verwunderlich erscheinen, dass Wohnungen in vor 1949 gebauten Gebäuden abschlagswürdig sind, in denen der Mieterin/dem Mieter sowohl im Speicher als auch im Keller Nutzflächen zur Verfügung stehen oder in denen die Küche größer als 12 qm ist. Die Tatsache, dass in einem Altbau das Dachgeschoss trotz verschiedener Förderungsprogramme nicht ausgebaut wurde, ist allerdings als Indikator dafür zu werten, dass in solchen Gebäuden Sanierungsmaßnahmen nur spärlich ausgeführt wurden. Das Vorhandensein einer großen Küche deutet auf einen Altbau mit eher geringem Ausstattungsniveau, was ebenfalls einen Abschlag rechtfertigt. Insgesamt lässt sich feststellen, dass man in Gebäuden der beschriebenen Art überdurchschnittlich selten die Ausstattungsmerkmale Waschküche mit Geräten, Gegensprechanlage, Zentralheizung oder eine von der Vermieterin/dem Vermieter gestellte Warmwasserversorgung findet. Die wenigsten dieser Häuser besitzen einen Aufzug. Einfache Altbauten kommen häufiger in den Stadtbezirken Neuhausen und Nymphenburg sowie auf der Schwanthaler Höhe vor, aber auch in Teilen von Au-Haidhausen, Sendling oder Moosach. - Einfacher Bau zwischen 1949 und 1978 Ähnlich zum einfachen Altbau beschreibt dieses Merkmal zwischen 1949 und 1978 gebaute Gebäude, in denen den Mieterinnen und Mietern sowohl im Speicher als auch im Keller Nutzflächen zur Verfügung stehen. Der größte Anteil dieser Gebäude wurde vor 1965 erbaut und besitzt keinen Aufzug bzw. keine Wasch- 16 Arbeitsschritt 3 küche mit Geräten. Überdurchschnittlich selten findet man in diesen Häusern die Ausstattungsmerkmale Gegensprechanlage oder Zentralheizung. Überproportional häufig kommt dieser Haustyp in den Stadtbezirken Laim, Neuhausen und Nymphenburg sowie in Milbertshofen-Am Hart und in Teilen des Bezirks Altstadt-Lehel vor. - Gehobener Neubau Der gehobene Neubau ist ein seit 1988 gebautes Stadthaus mit Gegensprechanlage und Aufzug. Typischerweise ist in solchen Gebäuden fast immer eine mit Geräten ausgestattete Waschküche oder ein Fahrradkeller/-Abstellraum vorhanden. Gehobene Neubauten sind z.B. in den Stadtbezirken Sendling, Bogenhausen und Berg am Laim häufiger vertreten. Warmwasserversorgung; Heizung; Sanitärbereich; Fußboden; Küche; weitere Merkmale Von der Mieterin/dem Mieter auf eigene Kosten eingebrachte Ausstattung der Wohnung oder durchgeführte Instandsetzung/Modernisierung darf in Tabelle 3 nicht berücksichtigt werden. Arbeitsschritt 4 Abweichungen nach oben oder unten – Spannen Abweichungen nach oben oder unten Bei dem in Tabelle 7 zu berechnenden Mietpreis handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche Miete. Abweichungen von diesem Durchschnittspreis nach oben oder unten werden verursacht durch die reine Marktstreuung am freien Wohnungsmarkt, wodurch selbst völlig gleiche Wohnungen verschiedene Mieten haben können, und weitere, den Mietpreis beeinflussende Faktoren, die durch die Zuund Abschlagsmerkmale in Tabelle 3 nicht oder nur ungenau beschrieben sind und auch durch die dem Mietspiegel zugrunde liegende repräsentative Stichprobe nicht vollständig erfasst werden. Abweichungen vom Durchschnittswert nach oben oder unten innerhalb der Spannen in Tabelle 6 können – über die reine Marktstreuung hinaus – aus statistischer Sicht aus folgenden Gründen entstehen: - Die Wohnung weicht vom jeweiligen Standard der in Tabelle 3 aufgeführten Zu- und Abschlagsmerkmale erheblich ab, oder - es liegen Faktoren vor, die den Mietpreis beeinflussen und für die in der statistischen Analyse zwar Tendenzen erkennbar waren, die aber nicht signifikant genug waren, um in Tabelle 3 als Zu- oder Abschlag zahlenmäßig exakt erfasst zu werden. Bei größeren Abweichungen von der durchschnittlichen ortsüblichen Miete erscheint daher aus statistischer Sicht eine Begründung notwendig. Die folgende Tabelle 5 enthält Faktoren mit positiver (+) bzw. negativer (-) Tendenz, die als Begründung für Abweichungen nach oben (+) bzw. unten (-) verwendet werden können. Insbesondere enthält die Tabelle einige Zu- und Abschlagsmerkmale der Mietspiegel© ’99 und 2001, die sich für den vorliegenden Mietspiegel als nicht mehr statistisch signifikant erwiesen. Durch einzelne Faktoren verursachte Abweichungen sind dabei mit bis zu ± 25 Cent anzusetzen. Die Summe aller positiven und negativen Abweichungen ergibt den begründeten Spannenanteil. Durch die Addition bzw. Subtraktion dieses begründeten Spannenanteils zur durchschnittlichen ortsüblichen Miete erhält man die durchschnittliche ortsübliche Miete mit begründetem Spannenanteil (Tabelle 8). Zusätzlich kann der durch die reine Marktstreuung verursachte Spannenanteil (freier Spannenanteil) berücksichtigt werden. Sowohl der begründete Spannenanteil als auch die Summe aus begründetem und freiem Spannenanteil darf dabei die in Tabelle 6 auf Seite 20 angegebenen Spannen nicht über- oder unterschreiten. qm S Euro Arbeitsschritt 4 17 Arbeitsschritt 4 In Tabelle 5 können zusätzlich die für die Wohnung zutreffenden Faktoren mit positiver (+) bzw. negativer (-) Tendenz ermittelt werden, die als Begründung für Abweichungen nach oben (+) bzw. unten (-) verwendet werden können. Durch einzelne in 1. bis 6. genannte Faktoren verursachte Abweichungen sind dabei mit bis zu ± 25 Cent anzusetzen. Die Gesamtsumme aus Tabelle 5 wird in Tabelle 8 auf Seite 21 eingetragen. Treffen mehrere Faktoren aus Tabelle 5 gleichzeitig zu, darf die damit begründete Abweichung insgesamt die in Tabelle 6 auf Seite 20 angegebenen Spannen nicht über- oder unterschreiten. Tabelle 5 in Euro Gegebenenfalls den begründeten Spannenanteil in Euro pro qm und Monat ermitteln. Durch einzelne in 1. bis 6. genannte Faktoren verursachte Abweichungen sind dabei mit bis zu ± 25 Cent anzusetzen. Betrag 1. Wohnlage Unterscheidet sich die Mikrolage von der gebietstypischen Lage, so können im Einzelfall Abweichungen begründet werden. Hinweis: Die Nähe zu Parks, Verkehrsmitteln und weiteren infrastrukturellen Einrichtungen ist durch die Wohnlage nach Tabelle 3 bereits erfasst. Ist (z.B. durch eine Änderung der Verkehrsbelastung) die Zuordnung zu einer anderen als der im Stadtplan angegebenen Wohnlage notwendig, so erfolgt dies in Tabelle 3. 2. Verkehrsbelastung Andauernd starke Verkehrsbelastung in mittlerer Wohnlage im Untergeschoss, Erdgeschoss oder im 1. bzw. 2. Stockwerk. Hinweis: Ein Abschlag bei andauernd starker Verkehrsbelastung in guter oder bester Wohnlage erfolgt durch die Zuordnung in eine niedrigere Wohnlage im Vergleich zu räumlich benachbarten, ruhigeren Wohnungen. Im Einzelfall ist eine entsprechende Einstufung gemäß Tabelle 3 in eine niedrigere Wohnlage vorzunehmen. 3. Gebäudetypen/Haustypen Mehrfamilienhaus: Gebäude mit höchstens zwei Stockwerken zuzüglich zum Erdgeschoss (E+2) in Villenvierteln oder Wohnvierteln mit vorwiegend Ein- oder Zweifamilienhäusern. Gehobener Altbau: Vor 1949 erstelltes Gebäude, in dem die Ausstattungsmerkmale Aufzug und Gegensprechanlage vorhanden sind. Ausgenommen sind Wohnungen, für die das Merkmal Einfacher Altbau zutrifft. Hinweis: Mit Ausnahme einfacher Altbauten, die einen Abschlag nach Tabelle 3 erhalten, sind die Mietpreise für Altbauten im Vergleich zu den Mietspiegeln© ’99 und 2001 überdurchschnittlich angestiegen. Diese Erhöhung wird bereits durch Tabelle 2 erfasst. Abweichung(-) Abweichung(+) bis zu ± 0,25 bis zu - 0,25 bis zu + 0,25 bis zu + 0,25 Zwischensummen der Abweichungen nach oben (+) bzw. unten (-) : Tabelle 5: Faktoren mit positiver (+) bzw. negativer (-) Tendenz als Begründung für Abweichungen nach oben (+) bzw. unten (-) 18 Arbeitsschritt 4 Betrag Abweichung(-) Abweichung(+) Die berechneten Zwischensummen der Abweichungen getrennt übertragen. Übertrag der Abweichungen nach oben (+) bzw. unten (-) : 4. Küche Erhöhung des Zuschlags von 0,87 Euro aus Tabelle 3 bis zu + 0,25 für gehobene Küche, falls sich die Wohnung in einem vor 1949 erbauten Gebäude befindet. Erhöhung des Zuschlags von 0,67 Euro aus Tabelle 3 bis zu + 0,25 für Standard-Küche, falls eine Kochnische in einer Wohnung mit einer Größe von bis zu 40 qm und einem Baujahr zwischen 1949 und 1977 vorliegt. Verminderung des Zuschlags von 0,67 Euro aus bis zu - 0,25 Tabelle 3 für Standard-Küche (keine Kochnische), falls eine Wohnung mit bis zu 40 qm Größe vorliegt. 5. Fußboden Verminderung des Abschlags von 1,35 Euro aus Tabelle 3 für einfache Böden, falls ein vor 1989 verlegter Dielenboden vorliegt. Erhöhung des Abschlags von 0,40 Euro aus Tabelle 3 für alte Böden, falls es sich um einen vor 1993 verlegten Parkett- oder Laminatboden handelt. Verminderung des Abschlags von 0,40 Euro aus Tabelle 3 für alte Böden, falls ein vor 1993 verlegter Fliesenboden vorliegt. Parkett-, Laminat- oder Fliesenboden, der nach 1992 verlegt wurde. Teppichboden, der nach 1992 verlegt wurde. 6. Weitere Merkmale Zusatzausstattung (mindestens eines der Merkmale Videogegensprechanlage, Holztäfelung, Stuck, offener Kamin, Kachelofen, elektrische Rolladen oder Schwimmbad ist vorhanden). Besonders gestaltete Fassade. bis zu + 0,25 bis zu - 0,25 bis zu + 0,25 bis zu + 0,25 bis zu - 0,25 bis zu + 0,25 Die Gesamtsumme der Abweichungen darf insgesamt die in Tabelle 6 auf Seite 20 angegebenen Spannen nicht über- oder unterschreiten. Übersteigt ein errechneter Wert einen der in Tabelle 6 angegebenen Höchstwerte, so ist der Wert aus Tabelle 6 in Tabelle 8 auf Seite 21 zu übertragen. bis zu + 0,25 7. Zusätzliche Begründungen Zusätzliche Begründungen sind möglich, wenn die Wohnung erheblich vom Standard der Zu- und Abschlagsmerkmale abweicht, oder wenn bei diesen sogenannte Schwellenwerte auftreten. Summe der Abweichungen nach oben (+) bzw. unten (-) : +/- Abweichungen Gesamtsumme (begründeter Spannenanteil) Tabelle 5: Faktoren mit positiver (+) bzw. negativer (-) Tendenz als Begründung für Abweichungen nach oben (+) bzw. unten (-) Bemerkung zu Schwellenwerten Sogenannte Schwellenwerte treten bei einigen Zu- und Abschlagsmerkmalen der Tabellen 3 und 5 auf. Dabei wird ein Zu- oder Abschlag vergeben, wenn z.B. ein bestimmtes Baujahr oder eine bestimmte Fläche über- bzw. unterschritten wird. Derartige Veränderungen eines Effekts finden in der Realität jedoch fließend statt. Daher ist in Grenzfällen eine flexiblere Vergabe von Zu- oder Abschlägen ratsam. Tabelle 5 in Euro So ist etwa nach Tabelle 3 ein Balkonzuschlag in Höhe von +0,35 EURO erst ab einer Fläche von mindestens 12 Quadratmetern zu vergeben. Da die Veränderung des Effekts allerdings nicht sprunghaft bei einer bestimmten Größe eintritt, kann beispielsweise auch ein Zuschlag (in etwas geringerer Höhe) gegeben werden, falls ein Balkon vorhanden ist, der nicht ganz 12 Quadratmeter groß ist, ansonsten aber der Definition des Zuschlagsmerkmals Balkon/ Terrasse/Wintergarten entspricht. Arbeitsschritt 4 19 Die Werte in Tabelle 6 geben die maximal zulässigen Abweichungen vom Durchschnittswert an. Diese Grenzen dürfen weder durch den begründeten Spannenanteil noch durch die Summe aus begründetem und freiem Spannenanteil unter- bzw. überschritten werden. Führt eine Berechnung zum Überschreiten einer Grenze, so muss der gerade noch zulässige Grenzwert aus Tabelle 6 verwendet werden. Tabelle 6 in Euro Baujahr bis 1929 1930-1948 1949-1966 1967-1977 1978-1988 1989-1993 1994-1996 1997-1999 2000-2001 Wohnfläche 21 bis 30 31 bis 40 41 bis 50 51 bis 60 61 bis 70 71 bis 80 81 bis 90 91 bis 100 101 bis 110 111 bis 120 121 bis 130 131 bis 140 141 bis 150 151 bis 160 u 2,13 2,00 2,08 2,18 2,04 1,91 1,95 1,95 1,86 1,88 1,79 1,73 1,86 1,87 u 1,85 1,83 1,86 1,96 1,63 1,72 1,85 1,83 2,02 2,00 1,82 1,65 1,76 1,74 u 1,80 1,60 1,47 1,46 1,47 1,52 1,47 1,44 1,41 1,54 1,67 1,67 1,72 1,62 u 1,61 1,43 1,52 1,41 1,43 1,46 1,40 1,49 1,49 1,62 1,64 1,62 1,62 1,60 u 1,51 1,57 1,29 1,42 1,50 1,51 1,53 1,47 1,40 1,63 1,64 1,63 1,62 1,60 u 1,78 1,47 1,30 1,48 1,42 1,51 1,50 1,44 1,40 1,50 1,65 1,60 1,63 1,62 u 1,61 1,31 1,42 1,59 1,46 1,49 1,50 1,51 1,34 1,49 1,62 1,62 1,63 1,63 o 1,90 1,84 2,06 2,10 2,12 2,26 1,92 1,84 1,72 1,78 1,87 1,88 1,86 1,79 o 1,90 1,90 1,89 1,76 1,74 1,37 1,62 1,91 1,92 1,78 1,75 1,82 1,82 1,82 u 1,82 1,74 1,82 1,78 1,55 1,52 1,65 1,59 1,59 1,64 1,63 1,71 1,64 1,60 o 1,79 1,80 2,09 1,90 1,54 1,18 1,56 1,76 1,65 1,63 1,62 1,79 1,80 1,82 Tabelle 6: Abweichungen in Euro pro qm und Monat gemäß der Wohnfläche und dem Baujahr (u=untere Abweichung, o=obere Abweichung) Ausnahme Wohnungen ohne Warmwasserversorgung u 0,92 o 0,49 o 1,68 1,74 1,50 1,60 1,43 1,43 1,39 1,31 1,39 1,42 1,51 1,57 1,51 1,63 o 1,54 1,67 1,46 1,59 1,46 1,40 1,29 1,29 1,41 1,46 1,51 1,51 1,55 1,51 o 1,64 1,68 1,61 1,40 1,37 1,47 1,40 1,40 1,42 1,42 1,55 1,55 1,51 1,55 S Diese Abweichungen sind unabhängig von Baujahr und Wohnfläche. Whg 20 Arbeitsschritt 4 o 1,64 1,68 1,57 1,45 1,31 1,62 1,67 1,58 1,63 1,40 1,55 1,46 1,51 1,51 u 1,69 1,31 1,36 1,56 1,37 1,50 1,50 1,50 1,34 1,50 1,63 1,63 1,62 1,63 o 1,53 1,68 1,46 1,44 1,35 1,62 1,40 1,71 1,57 1,42 1,50 1,45 1,42 1,51 o 1,44 1,61 1,44 1,44 1,37 1,71 1,60 1,55 1,49 1,42 1,58 1,55 1,42 1,42 qm Arbeitsschritt 5 Die Summe aus Betriebskosten, Grundpreis und Zu- und Abschlägen wird mittels der Einträge in Tabelle 7 berechnet. Dies ergibt die durchschnittliche ortsübliche Miete pro qm und Monat. In Tabelle 8 kann die ortsübliche Miete mit begründetem und freiem Spannenanteil berechnet werden. Arbeitsschritt 5 Berechnung der ortsüblichen Miete Tabelle 7 in Euro Tabelle Art der Kosten Der Übertrag der in den Tabellen 1 - 3, bzw. Tabelle 4 errechneten Summen ergibt die durchschnittliche ortsübliche Miete. Übertrag aus Tabelle 1 Betriebskosten + Übertrag aus Tabelle 2 Grundpreis + Übertrag aus Tabelle 3 Summe der Zuschläge + Übertrag aus Tabelle 3 Summe der Abschläge - Betrag in Euro Summe durchschnittliche ortsübliche Miete in Euro/qm und Monat Tabelle 7: Durchschnittliche ortsübliche Miete in Euro pro qm und Monat Tabelle 8 in Euro Durch die Addition bzw. Subtraktion des begründeten Spannenanteils zur durchschnittlichen ortsüblichen Miete erhält man die durchschnittliche ortsübliche Miete mit begründetem Spannenanteil. Durch die zusätzliche Addition bzw. Subtraktion des freien Spannenanteils zur durchschnittlichen ortsüblichen Miete mit begründetem Spannenanteil erhält man schließlich ein Intervall als ortsübliche Miete mit begründetem und freiem Spannenanteil. Wir empfehlen als freien Spannenanteil etwa die Hälfte der in Tabelle 6 auf Seite 20 angegebenen Abweichungen nach oben und unten anzusetzen. Tabelle Art der Kosten Summe aus Tabelle 7 Miete in Euro/qm Übertrag aus Tabelle 5 begründeter Spannenanteil Betrag in Euro +/- Zwischensumme durchschnittliche ortsübliche Miete mit begründetem Spannenanteil freier Spannenanteil nach unten nach oben + Summe Spanne in Euro/qm und Monat mit begründetem und freiem Spannenanteil für die durchschnittliche ortsübliche Miete Begrenzung Sowohl der begründete Spannenanteil als auch die Summe aus begründetem und freiem Spannenanteil darf die in Tabelle 6 auf Seite 20 angegebenen Spannen nicht über- oder unterschreiten. Tabelle 8: Spanne in Euro/qm und Monat mit begründetem und freiem Spannenanteil für die durchschnittliche ortsübliche Miete Arbeitsschritt 5 21 Mietspiegel im Internet Zu dieser Broschüre gibt es eine InternetVersion mit Wohnlagenbestimmung und Berechnungsprogramm, mit dessen Hilfe die Feststellung der ortsüblichen Miete mit einem PC und einem JavaScript-fähigen Browser erfolgen kann. Sie finden die Internet-Version des Mietspiegels für München© 2005 unter http://www.mietspiegel–muenchen.de Service Beratung und Information Amt für Wohnen und Migration, Beratungsstelle in Mietund Wohnungsfragen Franziskanerstraße 8, 81669 München Telefon 233-40200 Beratungsstelle Aktuell Im Rahmen der Mietrechtsreform wurde der qualifizierte Mietspiegel neu eingeführt. Informationen dazu und zu den rechtlichen Auswirkungen gibt’s bei der Beratungsstelle. Auskünfte Kostenlose Auskünfte und Erläuterungen zum Mietspiegel und zu mietrechtlichen Fragen erteilt das Amt für Wohnen und Migration, Beratungsstelle in Miet- und Wohnungsfragen. Anmeldung und Terminvereinbarung - Franziskanerstraße 8, Zimmer 238 / II. Stock - Telefon 233-40200 - E-Mail-Adresse: [email protected] Sprechzeiten - Montag, Mittwoch, Freitag 8.30 - 12.00 Uhr - Mittwoch (für Berufstätige) 15.00 - 17.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Telefonische Sprechzeiten - Montag, Dienstag, Mittwoch 13.30 - 15.00 Uhr - Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Sie erreichen uns unter den Telefonnummern - 233 - 40 277 - 233 - 40 276 - 233 - 40 275 - 233 - 40 274 - 233 - 40 272 - 233 - 40 281 - 233 - 40 283 Beratungshilfe Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Die Beratung erfolgt nach vorheriger Bedarfsprüfung und Terminvereinbarung. Sprechzeiten - Mittwoch und Freitag 10.00 - 13.00 Uhr 22 Service Vereine Folgende Vereine unterstützen ihre Mitglieder in mietrechtlichen Fragen - Mieterverein München e.V., Sonnenstraße 10/II, 80331 München Telefon: 55 21 43 - 0 (Sammelnummer) Fax: 55 45 54, E-Mail: [email protected] Homepage: www.mieterverein-muenchen.de Geschäftszeiten Mo - Fr 9.00 - 12.30 Uhr, Mo, Di, Do 13.30 - 18.00 Uhr. - Mieter helfen Mietern, Münchner Mieterverein e.V., Weißenburger Straße 25, 81667 München Telefon: 44 48 82 - 0 (Sammelnummer) Fax: 44 48 82 10 E-Mail: [email protected] Homepage: www.mhmmuenchen.de Geschäftszeiten Mo - Do 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.30 - 12.30 Uhr. - Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung e.V., Sonnenstraße 13/III, 80331 München Telefon: 55 141 - 0, Fax: 55 141 - 366 E-Mail: [email protected] Homepage: www.haus-und-grund-muenchen.de Geschäftszeiten Mo 8.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr, Di 8.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr, Mi 8.30 - 13.00 Uhr, Do 8.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.45 Uhr, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.45 Uhr und nach Vereinbarung. - Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverband, Kreisverband München e.V., Dachauer Str. 31, 80335 München Telefon: 59 79 37, Fax: 59 79 38 Homepage: www.bwe-online.de Geschäftszeiten Mo - Do 8.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr und nach Vereinbarung. Urheberrecht Vervielfältigungen jeder Art, sowie Verkauf und alle sonstigen Rechte am Mietspiegel, der Dokumentation zum Mietspiegel und der Veröffentlichung im Internet bleiben der Landeshauptstadt München vorbehalten. Aus dem Inhalt dieser Schrift können Ansprüche gegen die Herausgeberin nicht hergeleitet werden. Wichtig Karten Stadtplan zum Mietspiegel für München© 2005 Ausgabe 1/2002 im Maßstab 1 : 20000 Die Wohnlagenkarten dieses Mietspiegels entsprechen den Karten aus dem Mietspiegel für München© 2003 zum Erhebungsmonat Januar 2002. Eine Überarbeitung und Ergänzung ist aus Kostengründen und weil kein dringender Anpassungsbedarf gegeben ist, nicht erfolgt. Abweichungen der Mikrolage von der gebietstypischen Lage können im Einzelfall die Zuordnung zu einer anderen Lagequalität notwendig machen. Für Gewerbegebiete mit Wohnungen und für nach dem Erhebungsmonat fertig gestellte Neubaugebiete oder spätere wesentliche Wohnlagenänderungen wurden keine Wohnlagenbewertungen vorgenommen. Hier ist im Einzelfall eine individuelle Lagezuordnung vorzunehmen. Die Qualität der umliegenden Wohngebiete kann dabei eine Orientierungshilfe sein. Wohnlagequalität Einfach Durchschnittlich Auf den folgenden Seiten finden Sie den Kartenteil, aus dem Sie die Wohnlagequalität ablesen können. Stadtplan Gut Beste Stadtgrenze Stadtbezirksgrenze Grünfläche Gewässer Gewerbefläche Karten 23 Stadtplan München-Karte mit den Stadtbezirken 1 - 25 und den analogen Kartenteilen 1 - 10, aus denen Sie die Wohnlagequalität ablesen können. Stadtbezirke 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Altstadt - Lehel Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt Maxvorstadt Schwabing West Au - Haidhausen Sendling Sendling - Westpark Schwanthalerhöhe Neuhausen - Nymphenburg Moosach Milbertshofen - Am Hart Schwabing - Freimann Bogenhausen Berg am Laim Trudering - Riem Ramersdorf - Perlach Obergiesing Untergiesing - Harlaching Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln Hadern Pasing - Obermenzing Aubing - Lochhausen - Langwied Allach - Untermenzing Feldmoching - Hasenbergl Laim Herstellung und Copyright: Kommunalreferat Vermessungsamt 24 Karten