Verkehrssicherheit: ein Leitfaden für Eltern

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Verkehrssicherheit: ein Leitfaden für Eltern
Informationen für Ihre Gesundheit
Verkehrssicherheit:
ein Leitfaden für Eltern
Gefahren erkennen
Sicherheitsmaßnahmen
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Verkehrssicherheit
U
nsere Kinder benutzen täglich das Straßenverkehrssystem - sei es
als Fußgänger, Fahrradfahrer, als Insassen in Autos, Bussen usw.
Die Gefahren, denen sie dabei ausgesetzt sind, können von den jungen
Verkehrsteilnehmern nicht immer eingeschätzt und vorhergesehen werden.
Es wichtig, Kinder schon früh mit den Verkehrsregeln vertraut zu machen,
damit sie sich schnellstmöglich die richtigen Reflexe und Reaktionen aneignen
können. Was ist ein Zebrastreifen, was eine Ampel? Wie haben sich Fußgänger
und Radfahrer im Straßenverkehr zu verhalten? Müssen alle Insassen in
einem Auto angeschnallt sein?
Diese Broschüre listet die gängigen Fortbewegungsmittel mit ihren Vor- und
ihren Nachteilen auf. Somit können Sie besser entscheiden, wie Ihr Kind am
sichersten zur Schule, zu Freunden oder zum Training kommt.
Verkehrssicherheit
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Zu Fuß
S
paziergänge und Fußmärsche sind nicht
nur gut für die Gesundheit sondern auch
für die Umwelt. Leider sind Fußgänger
im täglichen Straßenverkehr oft Gefahren
ausgesetzt, die sie nicht kontrollieren und
beeinflussen können. Aus diesem Grund ist es
wichtig, dass sich Kinder schon sehr früh ein
vorsichtiges Verhalten aneignen. Hier sind
natürlich die Eltern gefragt:
• Gehen Sie häufig mit Ihren Kindern spazieren.
Erklären Sie ihnen, wo es gefährlich ist und
weshalb (z.B. an Straßenübergängen,
Garagenausfahrten usw.);
• Lernen Sie ihnen, wie sie sich in Gefahrensituationen zu verhalten haben.
Die Straße überqueren höchste Vorsicht ist geboten
An einem Zebrastreifen sind Autofahrer in
der Regel immer darauf vorbereitet, dass ein
Fußgänger die Straße überqueren möchte. Aus
diesem Grund sollten Sie diese auch bevorzugt
nutzen, selbst wenn Sie dafür einen kleinen
Umweg in Kauf nehmen müssen. In kleineren
Ortschaften oder an längeren Straßenabschnitten
ist allerdings nicht immer ein Zebrastreifen
vorhanden. Möchten Sie dennoch die Straße
überqueren, so beachten Sie folgende Regeln:
• Überqueren Sie die Straße nur an Stellen,
wo es sicher ist, d.h.
» wo Sie herannahende Fahrzeuge von weitem
erkennen können;
» wo Sie und Ihre Kinder für die Autofahrer
gut sichtbar sind (z.B. nicht in einer Kurve
oder zwischen zwei geparkten Fahrzeugen);
» wo der Verkehr nicht zu dicht ist.
• Halten Sie etwas Abstand zur Bordsteinkante.
• Vergewissern Sie sich, ob kein Auto herannaht. Selbst wenn Sie im ersten Moment kein
Fahrzeug erblickt haben, so ist es wichtig,
kurz stehen zu bleiben, um nach links, nach
rechts und wiederum nach links zu schauen.
• Nehmen Sie Ihr Kind stets an die Hand, um
die Straße zu überqueren. Erklären Sie, dass
das Überqueren im Laufschritt verboten ist.
• Achten Sie auf Autofahrer, die an einer
Kreuzung plötzlich wenden oder die einen
Parkplatz bzw. eine Garagenausfahrt verlassen.
• Versuchen Sie beim Überqueren der Straße
Augenkontakt zu den Autofahrern aufzunehmen. So können Sie schnell feststellen,
ob diese Sie wahrgenommen haben und auch
tatsächlich anhalten.
• Auch in Einbahnstraßen sollten Sie stets in
beiden Fahrtrichtungen nach herannahenden
Fahrzeugen Ausschau halten. Motorrad- oder
Radfahrer dürfen in verschiedenen Einbahnstraßen nämlich beide Fahrtrichtungen
benutzen.
Befindet sich ein Zebrastreifen im
Umkreis von etwa 30 m, so müssen
Sie diesen benutzen!
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Verkehrssicherheit
Sehen ist nicht gleich gesehen
werden
Kinder sind klein. So klein, dass sie für die
Autofahrer häufig nicht sichtbar sind. Deshalb
sollten Sie Ihrem Kind erklären, dass es die
Straße nicht an Stellen kreuzen darf, an denen
es nur schwer zu erkennen ist, wie bspw. hinter
oder zwischen stehenden Fahrzeugen, hinter
einem Baum usw. Des Weiteren sollten Kinder
im Straßenverkehr hell und bunt gekleidet sein.
So fällt es Autofahrern leichter, sie zu sehen.
Bei schlechtem, nebligem Wetter wird
reflektierende Kleidung empfohlen.
Auch Fußgänger müssen Regeln
respektieren
1. Der Bürgersteig ist für Fußgänger vorgesehen
und die Straße für Fahrzeuge. Leider ist nicht
immer ein Gehweg vorhanden. Nur dann ist es
den Fußgängern erlaubt, die Straße zu nutzen:
• wurde ein Fahrradweg angelegt, so dürfen
Sie diesen begehen;
• ist kein Fahrradweg vorhanden, so gehen Sie
am Rand der Fahrbahn in entgegengesetzter
Fahrtrichtung, d.h. links. Nehmen Sie Ihr
Kind an die linke Hand, sodass es nicht an
der Straßenseite gehen muss.
2. Die Straße sollte in der Regel nur an einem
Zebrastreifen überquert werden. Ist im Umkreis
von 30 m keiner vorhanden, so vergewissern
Sie sich, dass
• Sie für Autofahrer gut sichtbar sind
• kein Fahrzeug kommt bzw. dass ein
herannahender Wagen für Sie anhält.
Seien Sie Ihren Kindern stets ein gutes Beispiel:
Überqueren Sie die Straße niemals an einer
roten Ampel oder ohne sich gründlich vergewissert zu haben, dass kein Fahrzeug naht.
3. Eine Straße ist kein Spielplatz. Auch nicht in
kleineren Wohnsiedlungen. Möchte Ihr Kind
allerdings in der Nähe einer Straße Fahrrad,
Inline Skates oder Roller fahren, so sollten Sie
ihm dies nicht verbieten. Erziehen Sie Ihre
Kinder jedoch möglichst früh zu einem
verantwortungsbewussten Verhalten im
Straßenverkehr und lernen Sie ihm, sich nicht
leichtsinnig Gefahren auszusetzen.
4. Erklären Sie Ihrem Kind die Funktion einer
Ampel. Schon im frühen Kindesalter sollten Sie
das Überqueren der Straße an einer Ampel
gemeinsam mit ihm üben. Nehmen Sie sich
dabei ausreichend Zeit, damit sich Ihr Kind
konzentrieren kann.
5. Tragen Sie in der Dämmerung oder bei
Dunkelheit reflektierende Kleidung, um Ihre
Sichtbarkeit für die Autofahrer zu erhöhen.
Verkehrssicherheit
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Zu Fuß zur Schule
Geht Ihr Kind zu Fuß zur Schule, so muss
als erstes der sicherste Weg ausgesucht werden.
Dabei muss es sich nicht um den schnellsten
oder kürzesten handeln. Achten Sie auf
• wenig Verkehr;
• vorhandene Bürgersteige;
• möglichst wenig Straßenübergänge.
Lassen Sie Ihr Kind erst alleine zur Schule
gehen, wenn Sie den Schulweg mehrere Male
mit Ihm gemeinsam gegangen sind. Erläutern
Sie dabei mögliche Gefahren und erklären Sie
Ihrem Kind, wie es darauf zu reagieren hat.
Achten Sie darauf, dass es zeitig das Haus
verlässt, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.
Erklären Sie, dass es im Straßenverkehr niemals
unaufmerksam sein darf.
Wenn Sie Ihre Kinder nach dem
Unterricht an der Schule abholen, so
warten Sie unmittelbar vor dem
Ausgang und nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Kinder
haben in diesem Moment nur noch
Augen für ihre Eltern und achten nicht
mehr auf den Verkehr.
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Verkehrssicherheit
Mit dem Fahrrad
F
ahrrad fahren fördert die physische und
die psychomotorische Entwicklung von
Kindern. Es bietet auch eine ideale
Freizeitbeschäftigung und hilft, Stress abzubauen. Außerdem ist Fahrrad fahren eines der
umweltfreundlichsten Fortbewegungsmittel.
Radfahren lernen
Hat man das Radfahren erst einmal erlernt,
so vergisst man es nie mehr. Bis dahin ist es
für Kinder allerdings ein schwieriger Weg, der
mit so manchem Sturz verbunden ist. Eine
ideale Vorbereitung bieten Dreiräder, Tretroller
und Laufräder. Drängen Sie Ihr Kind nicht, das
Fahrradfahren zu lernen. Warten Sie lieber ab,
bis es selbst den Wunsch äußert. Hier einige
Ratschläge, die das Erlernen des Radfahrens
erleichtern:
• Die ersten Übungsstunden sollten auf einem
„weichen“ Platz stattfinden, wie bspw. auf
einer ebenen Grasfläche. Danach können Sie
das Üben auf einen Parkplatz oder die Einfahrt
verlegen. Dort fährt es sich am einfachsten.
• Erklären Sie Ihrem Kind, wo sich Bremsen,
Lampen, Klingel usw. befinden und zeigen
Sie ihm, wie alles funktioniert.
• Stellen Sie den Sitz des Kinderfahrrades so
tief wie möglich ein. Anfangs sollte Ihr Kind
den Boden mit den Füßen gut berühren
können und das Fahrrad so anschieben.
• Bringen Sie Ihr Kind dazu, die richtige
Sitzposition einzunehmen: d.h. den Rücken
gerade halten, das Lenkrad sicher festhalten
und geradeaus schauen.
• Damit Ihr Kind ein erstes Gefühl für das
Gleichgewicht erhält, sollten Sie es auf dem
Fahrrad ein wenig „rollen“ lassen, ohne dass
es die Pedale benutzt. Dies können Sie bspw.
an einer leichten Neigung erreichen oder
indem Sie das Fahrrad anschieben. Um das
Gleichgewicht zu halten, muss Ihr Kind eine
gewisse Geschwindigkeit erreichen und nach
vorne schauen.
• Wenn Ihr Kind anhalten möchte, so achten
Sie darauf, dass es die Bremsen benutzt,
vorzugsweise den Rücktritt.
• Auch das Fallen will gelernt sein. Laufen Sie
beim Üben nicht ständig nebenher um Ihr
Kind aufzufangen. Anfangs wird es eher
langsam fahren und sich bei einem Sturz
nicht sehr wehtun.
• Sobald Ihr Kind das Gleichgewicht halten
kann, sollte es die Pedale benutzen. Stellen
Sie den Sitz des Fahrrades nun etwas höher.
Die Füße sollten den Boden jedoch noch
immer berühren.
• Anfangs ist es einfacher, mit einem Fuß zu
schieben und mit dem anderen die Pedale
zu treten. Fühlt sich Ihr Kind sicher, so kann
es mit beiden Füßen treten.
• Am Straßenverkehr darf Ihr Kind jedoch erst
teilnehmen, wenn es das Fahrrad auch
wirklich sicher kontrollieren kann.
Kinder unter neun Jahren, dürfen mit
einem Kinderfahrrad (d.h. Raddurchmesser unter 50 cm) den
Gehweg befahren.
Verkehrssicherheit
Fahrradkauf
Träumt Ihr Kind etwa schon von einem
eigenen Fahrrad? Bevor Sie sich zum Fahrradhändler begeben, ist es sinnvoll zu wissen,
worauf Sie achten müssen:
• Die Höhe des Fahrradrahmens: der Abstand
zwischen dem oberen Rohr und dem Schritt
Ihres Kindes muss mindestens zehn Zentimeter
betragen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kind
bequem auf- und absteigen kann. An Kinderfahrrädern ist das obere Rohr meist schräg,
um das Auf- und Absteigen zu erleichtern.
• Die Höhe des Sattels: der Sitz sollte so eingestellt sein, dass Ihr Kind mit einem Fuß bequem den Boden erreicht. Ist Ihr Kind noch
sehr unsicher, so sollte es den Boden mit
beiden Füßen berühren können.
• Lenkrad: die Höhe des Lenkrades sollte verstellbar sein. Außerdem sind Sicherheitsgriffe
mit Prallschutz zu empfehlen.
• Bremsen: Kinderfahrräder sollten mit einer
Rücktrittbremse ausgestattet sein. Dies garantiert die höchste Sicherheit. Zudem sollte das
Fahrrad über eine Lenkradbremse verfügen,
die leicht von einem Kind zu betätigen ist.
• Pedale, Tretkurbeln und Kettenschutz: achten
Sie auf kurze Tretkurbeln, damit diese in
Schräglage nicht den Boden berühren.
Außerdem sind rutschfeste Pedale von Vorteil.
• Ein Kettenschutz ist notwendig, um die Hosenbeine vor Kettenöl zu schützen oder damit
sich diese nicht in der Kette verfangen.
• Reifen: breite Reifen bieten Sicherheit und
dämpfen Stöße.
• Dynamo und Katzenaugen: befährt Ihr Kind
mit seinem Fahrrad die Straße, so achten Sie
auf eine ausreichende Lichtausrüstung, d.h.
Vorder- und Rücklicht (durch Dynamo angetrieben), Katzenaugen an den Pedalen und
Reifen.
• Gangschaltung: ein Kinderfahrrad muss nicht
unbedingt mit einer Gangschaltung ausgestattet sein. Möchten Sie dennoch nicht darauf
verzichten, so reichen 3 Gänge.
• Testfahrt: lassen Sie Ihr Kind eine Testfahrt
mit dem neuen Fahrrad machen. So sehen
Sie schnell, ob das Rad zu ihm passt.
Empfohlene Größe des Fahrrads
Alter
3 bis 5 Jahre
4 bis 7 Jahre
7 bis 10 Jahre
Jugendliche
Erwachsene
7
Raddurchmesser
12-14 Zoll
16 Zoll
20 Zoll
24 Zoll
26 Zoll
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Verkehrssicherheit
Schutzhelm
Ein Sturz mit dem Fahrrad kann zu schlimmen
Kopfverletzungen führen, wenn der Fahrradfahrer keinen Schutzhelm trägt. Gewöhnen Sie
Ihr Kind schon ab den ersten Übungsstunden
daran, stets einen Helm zu tragen. Nehmen Sie
es zum Kauf eines neuen Fahrradhelmes mit,
um sicher zu sein, dass dieser auch wirklich
passt. Worauf müssen Sie achten?
• Die Kennzeichnungen „CE EN 1078“ oder
„CE EN 1080“ garantieren, dass der Helm
der Europäischen Norm entspricht.
• Der Helm darf auf dem Kopf nicht verrutschen,
allerdings auch nicht zu eng sitzen. Lassen Sie
dies im Zweifelsfall vom Verkäufer prüfen.
Manche Hersteller fügen dem Helm zusätzliche
Schaumgummistreifen bei, damit der Helm
nach Bedarf angepasst werden kann.
• Das Riemensystem muss mit dem Helm fest
verbunden sein. Außerdem ist es wichtig,
dass der Kinnriemen leicht verstellbar ist.
• Der Verschluss sollte leicht zu öffnen und zu
schließen sein.
• Der Helm sollte über Lüftungsschlitze verfügen.
Ein Insektenschutz ist empfehlenswert.
Achten Sie darauf, dass der Helm etwa zwei
Fingerbreit über den Augenbrauen gerade auf
dem Kopf Ihres Kindes sitzt. Wurde er bei einem
Unfall beschädigt, so sollten Sie unbedingt einen
neuen kaufen. Selbst wenn der Schaden
äußerlich gering ist, so kann die Struktur von
innen doch arg in Mitleidenschaft gezogen sein.
Das Aussehen des Helmes sollte nicht
ausschlaggebend sein für den Kauf.
Dennoch ist es wichtig, dass der Helm
Ihrem Kind gefällt, damit es ihn auch
gerne trägt.
Sie möchten Ihr Kind auf Ihrem
Fahrrad mitnehmen
Um Ihr Kind mit Ihrem Fahrrad zu befördern,
gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ziehen Sie
Ihrem Kind dabei immer einen Helm an.
1. Kindersitz
Der Kindersitz wird auf dem Gepäckträger des
Erwachsenenfahrrades befestigt und ist für
Kinder bis sechs Jahre geeignet. Achten Sie
beim Ankauf auf Fußstützen, einen Sicherheitsgurt und auf eine hohe Rückenlehne, die auch
den Kopf stützt. Die Kennzeichnung „EN 143
44“ garantiert, dass der Sitz den Europäischen
Richtlinien entspricht und bestimmte
Sicherheitskriterien erfüllt. Es gibt Sitze für
Kinder zwischen 9 und 15 kg, sowie für Kinder
zwischen 9 und 22 kg.
2. Fahrradanhänger
Fahrradanhänger haben die Vorteile, dass bis
zu zwei Kinder gleichzeitig transportiert werden
können und das Fahrrad nicht aus dem
Gleichgewicht gebracht wird. Kinder dürfen
allerdings nur in speziell dafür vorgesehenen
Fahrradanhängern transportiert werden. Laut
Straßenverkehrsordnung dürfen sie nicht breiter
sein als 1 Meter.
Achten Sie beim Ankauf auf
• Sicherheitsgurte;
• Überrollbügel;
• eine eigene Rückleuchte und Katzenaugen;
• ein eigenes Bremssystem;
• einen Speichenschutz, damit die Hände der
Kinder nicht an die Speichen gelangen.
Empfehlenswert sind vor allem Fahrradanhänger, die sich am Hinterrad und nicht
unter dem Fahrradsitz des Erwachsenenfahrrades befestigen lassen. Sie bieten besonders
viel Stabilität.
Verkehrssicherheit
3. Trailerbike oder Fahrrad-Nachläufer
Kinder ab vier oder fünf Jahren möchten gerne
selbst mit dem Fahrrad fahren. Allerdings sind
sie noch nicht in der Lage, ihr Rad im
Straßenverkehr sicher zu kontrollieren. Der
Fahrrad-Nachläufer ist die ideale Lösung, da
es sich um ein Kinderfahrrad handelt mit nur
einem Hinterrad. Der Nachläufer wird unter
dem Sitz des Erwachsenenfahrrades befestigt,
sodass Ihr Kind auf seinem eigenen Fahrrad
sitzen und treten kann, ohne Einfluss auf die
Geschwindigkeit und die Richtung zu haben.
4. Gezogenes Kinderfahrrad
Ein völlig normales Kinderfahrrad kann mittels
eines speziellen Rohres unter dem Sitz des
Erwachsenenfahrrades befestigt werden. So ist
es für die Mutter oder den Vater möglich, ihr
Kind an einem starken Anstieg oder bei regem
Verkehr zu unterstützen.
Eine lange Fahne am hinteren Ende macht Ihren
Anhänger oder Fahrrad-Nachläufer für
Autofahrer gut sichtbar.
Regeln für Radfahrer
Natürlich haben auch Radfahrer im
Straßenverkehr Regeln zu beachten. Wenn Ihr
Kind alleine zur Schule oder zu Freunden fährt,
sollte es diese Regeln kennen.
• Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, so muss
dieser benutzt werden.
• Ist kein Fahrradweg vorhanden, so fahren
Radfahrer rechts auf der Straße, d.h. in
Fahrtrichtung der Autos.
• Kinder unter neun Jahren dürfen den
Bürgersteig befahren.
• An einer roten Ampel müssen auch Fahr-
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radfahrer anhalten. Bevor sie wieder starten,
sollten sie sich vergewissern, dass die
Fahrbahn frei ist.
Beim Abbiegen sind Handzeichen nötig.
» Um nach links abzubiegen, muss man
entweder über die Schulter schauen, um
sich zu überzeugen, dass von hinten kein
Fahrzeug naht und den linken Arm
ausstrecken oder an der Straßenseite
anhalten, um die Straße zu Fuß zu
überqueren.
» Um nach rechts abzubiegen muss man den
rechten Arm ausstrecken und auf
Fußgänger achten, die die Straße überqueren möchten.
Radfahrer sollten stets konzentriert vor sich
schauen und sich nicht ablenken lassen.
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Verkehrssicherheit
Mit dem Fahrrad zur Schule
Bevor Sie Ihr Kind mit dem Fahrrad zur
Schule fahren lassen, suchen Sie gemeinsam
den sichersten Weg aus. Die Route sollte
möglichst verkehrsarm sein und nur wenige
Straßenübergänge aufweisen. Begleiten Sie Ihr
Kind in der ersten Zeit. Fahren Sie vorzugsweise
links von ihm. Ist das nicht möglich, so fahren
Sie hinter Ihrem Kind. Machen Sie gemeinsam
Zeichen aus, auf die Ihr Kind unverzüglich
reagieren muss (z.B. „Sobald ich STOP rufe,
hältst du sofort an“).
Kaufen Sie Ihrem Kind eine Schultasche,
die es bequem auf dem Rücken tragen kann.
Ein Schulranzen, welcher an das Fahrrad
gehängt werden muss, kann Ihr Kind während
der Fahrt behindern und zu Unfällen führen.
Bei schlechtem, nebligem Wetter und wenn
es dunkel ist, sollte Ihr Kind reflektierende
Kleidung tragen. Die Kennzeichnung EN 1150,
EN 471 oder EN 13 356 garantieren, dass die
Reflektoren der Norm entsprechen. Ein langer
Schal oder lange Schnürsenkel sollten
vermieden werden, da sie sich in den Rädern
verhaken und zu einem Sturz führen können.
Eine lange Fahne am hinteren Ende
des Gepäckträgers sowie ein
Abstandhalter an der linken Seite
erhöhen die Sicherheit.
Mit den Rollschuhen,
Inline-Skates oder dem Tretroller
Kinder unter 16 Jahren, die mit Rollschuhen,
Inline Skates oder einem Tretroller unterwegs
sind, müssen den Bürgersteig oder den
Fahrradweg benutzen. In einer Fußgängerzone,
auf Spielplätzen oder in Wohngegenden ist das
Rollschuhlaufen oder das Fahren mit dem
Tretroller erlaubt. In Bezug auf die Straßenverkehrsordnung sind die gleichen Regeln zu
beachten wie für Fußgänger (siehe S. 3 und S.
4), d.h.
• Zebrastreifen und Bürgersteige benutzen;
• ist kein Bürgersteig vorhanden, am linken
Straßenrand fahren;
• an einer Ampel erst bei grün die Straße
überqueren;
• usw.
Verkehrssicherheit
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Mit dem Bus
Ö
ffentliche Transportmittel sind in der
Regel sehr sicher und faszinieren so
manches Kind. Lernen Sie Ihrem Kind,
die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen:
Allgemein
• Erklären Sie ihm, wo es den richtigen Fahrplan findet und wie es diesen lesen muss;
• Halten Sie beim Warten auf den Bus oder
den Zug stets einen sicheren Abstand zur
Bordsteinkante ein.
• Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es die Türen
öffnen kann. Erklären Sie, dass es warten
soll, bis die Fahrgäste ausgestiegen sind,
bevor es selbst einsteigt.
• Sofort nach dem Einsteigen sollte sich Ihr
Kind einen Sitzplatz suchen. Ist keiner mehr
vorhanden, zeigen Sie Ihrem Kind, wo es sich
sicher festhalten kann. Es soll nicht in der
Nähe der Türen stehen bleiben.
• Das Fahrzeug darf erst wieder verlassen
werden, wenn es angehalten hat. Weisen Sie
Ihr Kind darauf hin, dass es beim Aussteigen
nicht drängeln soll.
Mit dem Bus
• Im Bus müssen die Fahrgäste einen Alarmknopf drücken, wenn sie an der nächsten
Haltestelle aussteigen möchten. Suchen Sie
gemeinsam mit Ihrem Kind nach Anhaltspunkten, damit es weiß, wann es klingeln
soll.
• Nachdem Ihr Kind aus dem Bus ausgestiegen
ist, soll es warten, bis dieser wieder losgefahren ist, bevor es die Fahrbahn betritt.
Mit dem Bus zur Schule
Viele Kinder werden täglich mit dem Bus
zur Schule gebracht und am Nachmittag wieder
abgeholt. Damit bei so vielen Kindern nicht das
völlige Chaos ausbricht, ist es wichtig, dass
jedes einzelne weiß, wie es sich vor, während
und nach der Busfahrt zu verhalten hat:
• Ihr Kind sollte das Haus zeitig verlassen, um
die Bushaltestelle rechtzeitig und ohne Hast
zu erreichen;
• der Fahrer darf nicht abgelenkt werden. Seine
Anweisungen müssen immer befolgt werden;
• nach Möglichkeit sollten sich die Kinder
hinsetzen und die Schultaschen nicht im
Durchgang liegen lassen;
• die Klingel darf nur betätigt werden, wenn
man an der nächsten Haltestelle aussteigen
möchte;
• beim Ein- und Aussteigen darf nicht gedrängelt oder gestoßen werden;
• Nach dem Aussteigen darf die Straße erst
überquert werden, wenn der Bus abgefahren
ist. Fährt der Bus nicht gleich los, so ist die
Straße in einem sicheren Abstand hinter dem
Bus zu kreuzen.
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Verkehrssicherheit
Mit dem Auto
V
iele Eltern bringen Ihre Kinder mit dem
Auto zur Schule, zu Freunden oder zum
Training. Statistiken belegen allerdings,
dass rund die Hälfte der im Straßenverkehr
getöteten Kinder in einem Pkw saß. Aus diesem
Grund sind die Sicherheitsregeln hier mit
besonders großer Sorgfalt zu beachten.
Die Sicherheit der Fahrgäste hängt größtenteils vom Fahrer selbst ab. Achten Sie darauf,
dass die Personen, die Sie befördern, angeschnallt sind. Fahren Sie stets mit angemessener
Geschwindigkeit.
Anschnallpflicht
Das Angurten im Auto ist Pflicht: Seit 1975
besteht Anschnallpflicht auf den Vordersitzen
und seit 1991 auch auf den Rücksitzen. Nichtsdestotrotz fahren auch heute noch Pkw, die auf
den Rücksitzen keine Sicherheitsgurte haben.
Kinder unter drei Jahren dürfen in diesem Fall
nicht mitfahren. Kinder ab drei Jahren, die
kleiner sind als 1,35 m, müssen hinten sitzen.
Im Falle einer Missachtung können Geldstrafen in Höhe von 55 ¤ bis 1.375 ¤ auferlegt
werden. Nach wiederholter Missachtung kann
außerdem der Führerschein für 8 Tage bis 5
Jahre eingezogen werden.
Kinder kleiner als 1,35 m
Für Kinder, die kleiner sind als 1,35 m,
gelten seit dem 1. September 2006 besondere
Regeln in Bezug auf die Kindersitze und das
Anschnallen im Auto. Sie müssen in einem
Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung befördert
werden. Dabei muss das Rückhaltesystem dem
Kind angepasst sein:
• Ein Babysitz auf der Beifahrerseite ist für
Kleinkinder bis 13 kg geeignet, deren Kopf
nicht über den Kindersitz hinausragt.
Der Sitz wird mit dem Rücken zum Armaturenbrett, mithilfe des Sicherheitsgurtes befestigt. Schalten Sie unbedingt den Beifahrerairbag ab! Ist dies nicht möglich, so müssen Sie
den Babysitz auf der Rückbank befestigen.
Hier allerdings auch mit dem Rücken zur
Fahrtrichtung.
• Ein Kindersitz ist in der Regel für Kleinkinder
zwischen 13 kg und 18 kg geeignet, insofern
der Kopf nicht über den Sitz hinausragt. Der
Kindersitz wird auf den hinteren Sitzen mithilfe
des Sicherheitsgurtes befestigt. Ist Ihr Kind
schon zu groß für den Babysitz, wiegt allerdings
noch keine 13 kg, so können Sie trotzdem
schon einen Kindersitz benutzen. Dieser ist
zulässig für Kinder von 9 kg bis 18 kg.
• Eine Sitzerhöhung ist für Kinder zwischen 18
kg und 36 kg, bzw. ab einer Größe von 1,10
m geeignet. Auch sie wird in der Regel auf
dem Rücksitz befestigt. Die Sitzerhöhung ist
zugelassen für Kinder ab 15 kg.
Verkehrssicherheit
Im Prinzip dürfen Kinder jeder Altersstufe
vorne auf dem Beifahrersitz mitfahren. Sie
müssen allerdings mit einem angepassten
Rückhaltesystem angeschnallt werden, d.h.
Baby- oder Kindersitz oder Sitzerhöhung. Ist
in einem Taxi kein Rückhaltesystem vorhanden,
so müssen Kinder unter 1,35 m hinten sitzen.
Beim Kauf des Kindersitzes sollten
Sie diesen in Ihrem Auto ausprobieren. Es kommt vor, dass der Sicherheitsgurt zu kurz ist, um den Kindersitz damit zu befestigen.
Kinder größer als 1,35 m
Die Sitzerhöhung kann für Kinder bis 36
kg genutzt werden. Selbst wenn Ihr Kind bereits
größer ist als 1,35 m, es allerdings noch keine
36 kg wiegt, sollten Sie auf die Sitzerhöhung
zurückgreifen.
Sicherheit geht vor
• Fahren Sie erst los, wenn alle Fahrgäste
angegurtet sind. Gehen Sie mit gutem Beispiel
voran und schnallen auch Sie sich an, bevor
Sie losfahren.
• Die Anzahl der erlaubten Fahrgäste richtet
sich nach den vorhandenen Sitzplätzen.
• Es darf jeweils nur eine einzige Person (d.h.
auch nur jeweils ein Kind) mit einem Sicherheitsgurt angeschnallt werden.
• Wenn Sie Kinder befördern, so aktivieren Sie
die Kindersicherung für die hinteren Türen.
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Mit dem Auto zur Schule
• In der Nähe einer Schule dürfen Sie nicht
schneller fahren als 30 km/h.
• Lassen Sie Ihre Kinder nur an der Gehwegseite
ein- und aussteigen.
• Parken Sie dort, wo es erlaubt ist, selbst
wenn Sie dafür einen kurzen Fußweg in Kauf
nehmen müssen. Parken Sie auf keinen Fall
an einer Bushaltestelle, auf dem Fahrradweg
oder einem Zebrastreifen!
• Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der
Schulbus an der Schule hält. Unachtsame
Kinder können vor und hinter dem Bus die
Straße überqueren.
• Auch auf die Fahrradfahrer müssen Sie acht
geben. Wenn Sie einen Radfahrer überholen,
achten Sie auf 1 Meter Abstand.
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Verkehrssicherheit
Problemfälle
1. Sie haben eine Fahrgemeinschaft gebildet
und verfügen nicht über ausreichend Rückhaltesysteme, so
• dürfen Sie nur so viele Kinder transportieren,
wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Kinder
müssen allerdings mindestens drei Jahre alt
sein und angeschnallt werden. Außerdem
müssen Kinder unter 1,35 m ohne Rückhaltesystem auf dem Rücksitz Platz nehmen.
• dürfen Sie die Kinder nur transportieren,
wenn Sie für Ihre eigenen Kinder ausreichend
Rückhaltesysteme haben. Anhand des folgenden Beispiels lässt sich diese etwas komplizierte Regelung verdeutlichen:
Sie fahren vier Kinder zur Schule. Zwei zum
Kindergarten und zwei zur Volksschule. Eines
davon ist Ihr eigenes Kind, d.h. Sie müssen
über mindestens einen Kindersitz bzw. eine
Sitzerhöhung verfügen. Ist eines der beiden
Volksschulkinder größer als 1,35 m, so darf
dieses vorne sitzen. Die drei anderen Kinder
müssen hinten Platz nehmen. Ist keines der
Kinder über 1,35 m groß, so müssen Sie das
Rückhaltesystem Ihres Kindes vorne befestigen. Ihr eigenes Kind darf somit auf dem
Beifahrersitz mitfahren, die anderen Kinder
werden auf der Rückbank befördert.
2. Sie können kein weiteres Rückhaltesystem
auf dem Rücksitz befestigen, da dort bereits
zwei Kindersitze sind. Ein drittes Kind darf
trotzdem mitfahren:
• auf dem Beifahrersitz, wenn dort ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung befestigt wird;
• auf der Rückbank, wenn das Kind mindestens
drei Jahre alt ist und angeschnallt wird.
Hätten Sie gewusst, dass...
... die Wahrscheinlichkeit, dass ein
Fußgänger bei einem Zusammenstoß
mit einem fahrenden Auto getötet
wird, auch dann noch bei 5 % liegt,
wenn der Autofahrer mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/h
unterwegs ist? Fährt das Auto 50 km/h,
dann steigt die Wahrscheinlichkeit
tödlicher Verletzungen auf 45 % an.
Verkehrssicherheit
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Ein Unfall ist geschehen - Erste Hilfe
Unfälle im Straßenverkehr ziehen meist Verletzungen nach sich. Schnelle Reaktionen sind
wichtig, um schlimme Folgen zu vermeiden.
1. Ruhe bewahren!
2. Informieren Sie unverzüglich den Rettungsdienst (100 oder 112)
- wo ist der Unfall geschehen?
- wie viele Personen wurden verletzt?
- sind die Opfer ansprechbar?
- um welche Art Verletzungen handelt es sich (Kopfverletzungen, gebrochenes Bein usw.)?
3. Warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer, damit sich nicht weitere Personen verletzen.
4. Nur wenn Sie über die nötige Ausbildung verfügen, dürfen Sie Erste Hilfe anwenden. Könnten
die Verletzungen schwerwiegend sein, so bewegen Sie die Person nicht.
5. Beruhigen Sie das Opfer und wärmen Sie es, wenn nötig, durch eine Decke oder eine Jacke.
6. Geben Sie dem Verletzten nichts zu trinken oder zu essen.
7. Trägt das Opfer einen Helm, so nehmen Sie diesen nicht ab.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen
jederzeit gerne zur Verfügung.
4760 Büllingen - Hauptstraße 2
Tel. 080 640 545
4700 Eupen - Vervierser Straße 6A
Tel. 087 598 660
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Tel. 087 659 964
4720 Kelmis – Kirchstraße 13
Tel. 087 558 169
4730 Raeren – Hauptstraße 48
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www.freie.be
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Ihre Gesundheit
Verantwortlicher Herausgeber:
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