V E R S T Ä N D I G U N G
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Bezirkshauptmannschaft Schwaz Anlagenreferat Amtssigniert. SID2015021097033 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Mag. Rene Winkler Telefon +43 5242 6931 5870 Fax +43 5242 6931 745805 [email protected] DVR:0016055 2302ws07 Helga Wegscheider, Kaltenbach; Betriebsanlage auf Gp. 1438/5 KG Kaltenbach Änderung der Betriebsanlage Gewerberechtliches Verfahren Geschäftszahl Schwaz, 2.1-2156/10-6 23.02.2015 VERSTÄNDIGUNG Frau Helga Wegscheider, Untere Embergstraße 24, 6272 Kaltenbach, hat mit Schreiben vom 28.01.2015, eingelangt am 02.02.2015, bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 20.11.2002, Zahl 21502/1c-02 genehmigten Betriebsanlage auf Gp 1438/5 KG Kaltenbach angesucht. Projektsbeschreibung: In der rechten Garage wurde eine Montagegrube lt. beiliegendem Grundrissplan bzw. Schnitt A – A errichtet. Die Montagegrube ist wasserdicht ausgeführt. Verwendet wurde WU Beton 300. In die Anschluss - Fugen zwischen Fundamentplatte - Grube und Gruben - Außenwände sowie zwischen Gruben Außenwände und Fundamentplatte - Garage wurden wasserdichte Fugenbänder eingebaut. Die Montagegrube wird für die Zeit in der keine Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen durchgeführt werden mit Gitterrosten abgedeckt. Diese werden Oberkante Fundamentplatte - Garage bündig eingebaut. Als Auflage für die Gitterroste wird ein Stahlwinkelrahmen 50/50/4 in verzinkter Ausführung montiert. Als Randmarkierung der Montagegrube wird ein umlaufender, gut sichtbarer Farbstreifen hergestellt. Die Montagegrube dient zur Überprüfung sämtlicher technischen Anlagen der Busse an der Unterseite sowie für kleinere Arbeiten (z.B. Schweißarbeiten, kleinere Ausbesserungsarbeiten, u.s.w.) an der Unterseite der Busse. Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-schwaz Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3P## -2Im Süd – Westlichem Bereich der Garage (linke Garage) wird eine Werkbank inkl. Schraubstock eingebaut. Diese Werkbank dient für kleinere Arbeiten. Generell werden in der Garage bzw. in der Montagegrube kleinere Wartungsarbeiten wie z.B. Schweißarbeiten, kleinere technische Arbeiten durchgeführt sowie kleinere Schäden behoben. Die Arbeiten finden nur an Werktagen (Mo bis Sa) und nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. An Samstagen wird nur bis 12:00 Uhr gearbeitet. Die Arbeiten betreffen ausschließlich die Firma Autoreisen Wegscheider intern. Größere Reparaturen bzw. Wartungsarbeiten werden in Werkstätten wie z.B. der Firma Haidacher in Zell am Ziller durchgeführt. Hinzuzufügen ist, dass es sich bei den beschriebenen Tätigkeiten nicht um tägliche Arbeiten handelt, sondern nur im Bedarfsfall gearbeitet bzw. repariert wird. Im Nebenbereich vom Tankraum wird wie im beiliegendem Grundriss sowie Schnitt B – B ersichtlich ein Motoröl bzw. Frostschutz – Lagerraum eingebaut. Dieser wird als neuer eigener Brandabschnitt ausgeführt und die Verbindungsöffnung zwischen Tankraum und Lagerraum mit einer brandschutzhemmenden Tür 90/210 (T30) ausgestattet. Als Standfläche für die Behälter werden Gitterroste eingebaut. Am Boden wird eine Dichtwanne mit einem min. Fassungsvermögen von 120 Liter eingebaut. Richtung Westen wird an der Unterkante Decke sowie im Bodenbereich oberhalb der Dichtwanne je ein 20 x 20cm große Öffnung zur natürlichen Be- und Endlüftung des Lagerraumes über das bestehende Fenster im Tankraum eingebaut. In die Öffnungen wird je ein Lamellengitter eingesetzt. Die Bauteile werden brandbeständig (F90) gemäß ÖNORM B 3800 ausgeführt. Die 4 genehmigten Autobusabstellplätze ( 3 Autobusabstellplätze in der Garage und 1 Autobusabstellplatz an der nördlichen Grundgrenze im Freien) werden auf 5 Autobusabstellplätze erhöht. Der 5. Autobusabstellplatz wird (Position im beiliegendem Lageplan ersichtlich) für einen Bus mit max. 38 Sitzplätzen verwendet und hat im Gegensatz zu den bestehenden Autobusabstellplätzen (3m x 12m) ein Ausmaß von 10,5m x 3m. Am östlich asphaltierten Vorplatz (Gesamtfläche ca. 290m2) zur Garage wird wie im beiliegendem Lageplan ersichtlich ein Autobuswaschplatz (3m x 12 m = 36m2) errichtet. Dazu wird die bestehende Hofentwässerung (derzeit 1 Hofablauf) adaptiert und durch einen weiteren Hofablauf erweitert. Um zu verhindern dass Oberflächen- oder Waschwasser auf die anliegende Gemeindestraße (Gst. Nr. 1426) gelangen, werden entlang der Grundstücksgrenze Vertiefungen (Rinnen) im Asphalt hergestellt, die in die Hofabläufe einmünden. Das anfallende Oberflächen- bzw. Abwasser wird von den Hofabläufen über einen neu zu errichtenden Koaleszenzabscheider Nenngröße NS6 mit nachfolgendem Probenahmeschacht eingeleitet. Von dort wird das Oberflächenwasser über den bestehenden Oberflächenkanalanschluss der Gemeinde Kaltenbach entsorgt. Das Absperrventil Nr.1 ist dabei geschlossen zu halten. Vor Benutzung des Waschplatzes wird das Absperrventil Nr.1 geöffnet und das Absperrventil Nr.2 geschlossen. Dadurch wird das anfallende Abwasser in den Schmutzwasserkanal (AIZ) eingeleitet. Nach Beendigung der Wascharbeiten wird das Ventil Nr.1 wieder geschlossen und das Ventil Nr.2 geöffnet. Das anfallende Oberflächenwasser wird somit wieder in den Oberflächenkanal geführt. Die Hofabläufe sowie auch die Abdeckungen des Abscheiders und des Probenahmeschats werden in der Klasse D (LKW befahrbar) ausgeführt. Die Busse werden nur an Werktagen (Mo bis Sa) und nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewaschen. An Samstagen wird nur bis 12:00 Uhr gewaschen. Generell ist hinzuzufügen, dass nicht durchgehend, sondern nur bei Bedarf gewaschen wird! Die Abfahrtszeiten der Busse werden wie folgt geändert. Vom gegenständlichen Betriebsgebäude bzw. von den 5 Autobusabstellplätzen fährt von September bis Juli täglich je einmal um ca. 07:00 Uhr, um ca. 13:00 Uhr und um ca. 16:00 Uhr der Schulbus ab. Dieser kommt im genannten Zeitraum täglich je einmal um ca. 08:00 Uhr, um ca. 14:00 Uhr und ca. 17:00 Uhr auf das Betriebsgelände zurück. Im Zeitraum von Ende November bis Ende April verkehrt täglich zwischen ca. 08:00 Uhr und ca. 18:30 Uhr der Schibus. -3Generell ist hinzuzufügen, dass in der genannten Zeit nicht durchgehend von bzw. zur Garage gefahren wird, sondern die angegebene Zeit vielmehr als Einsatzzeit der Schibusse anzusehen ist und im genannten Zeitraum die Busse 4- bis 5-mal pro Tag von bzw. zur Garage fahren. Im Zeitraum vom 01. Juni bis 30. September fährt täglich je einmal der Linienbus zum Almgasthof Zirmstadl um ca. 09:00 Uhr bzw. ca. 14:00 Uhr vom Betriebsgebäude ab. Dieser kommt im genannten Zeitraum täglich um ca. 11:30 Uhr bzw. ca. 17:00 Uhr auf das Betriebsgelände zurück. Im Übrigen werden die Busse für Ausflugsfahrten, Flughafentransfer, u.s.w. eingesetzt, wobei diese Fahrten 4- bis 5-mal pro Woche durchgeführt werden. Zum Erreichen des notwendigen Drucks werden die Busse am Abstellplatz warm gelaufen. Witterungsbedingt bzw. bei Schneefall werden bei den Bussen am Betriebsgelände Schneeketten montiert. Dies betrifft einen Zeitraum von ca. 30 Minuten vor der genannten Abfahrtszeit! Weiters wird der Vorplatz in solchen Fällen mit einem kleinen motorisiertem Schneepflug geräumt. Dies betrifft einen Zeitraum von ca. 60 Minuten vor der genannten Abfahrtszeit. Folgende Geräte kommen am Betriebsgelände zum Einsatz: CO2 Schweiß MAX 160 – Fronius Typ ARGON – MAX Fabriksnummer: N3883 Kompressor AGRE 3003 W Modell: Boss 3003 AGRE 5327697 LOT: 120910 2000 COD: 2CDV404CWAO10 000008 Hochdruckreiniger - Starlet TYP Starlet ZP 190 Profi sowie diverse kleinere Maschinen wie z.B. kleiner Handwinkelschleifer, kleiner Schlagschrauber, u.s.w. Aus dem Genehmigungsansuchen hat sich ergeben, dass die gegenständliche Anlage den Bestimmungen des § 359b Abs. 1 und 8 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) unterliegt und daher ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen ist. Die für das Verfahren eingereichten Planunterlagen und technischen Beschreibungen bzw. sonstigen Behelfe liegen bis zum Donnerstag, den 12.03.2015 bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Gewerbereferat, 2. Stock, Zimmer H208 und bei der Gemeinde Kaltenbach zur Einsicht auf. Jeder Nachbar hat die Möglichkeit, bis zum oben angeführten Zeitpunkt in die gegenständlichen Projektsunterlagen Einsicht zu nehmen und von seinem Anhörungsrecht Gebrauch zu machen. -4- Es wird darauf hingewiesen, dass die Verständigung, abgesehen vom Anschlag in der Gemeinde Kaltenbach auch durch Anschlag an der Amtstafel und an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen) der Bezirkshauptmannschaft Schwaz kundgemacht wurde. Gemäß § 75 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 gelten als Nachbarn im Sinne der Gewerbeordnung alle Personen, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb einer Betriebsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden können. Als Nachbarn gelten nicht Personen, die sich vorübergehend in der Nähe der Betriebsanlage aufhalten und nicht im Sinne des vorherigen Satzes dinglich berechtigt sind. Als Nachbarn gelten jedoch die Inhaber von Einrichtungen, in denen sich, wie etwa in Beherbergungsbetrieben, Krankenanstalten und Heimen, regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten, hinsichtlich des Schutzes dieser Personen, und die Erhalter von Schulen hinsichtlich des Schutzes der Schüler, der Lehrer und der sonst in Schulen ständig beschäftigten Personen. Im Genehmigungsverfahren hat die Behörde auf allfällige Äußerungen von Nachbarn Bedacht zu nehmen; Nachbarn haben keine Parteistellung (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994). Nach Ablauf der im gegenständlichen Anschlag oder in der persönlichen Verständigung angeführten Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderlichenfalls Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen. Dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für die Anlage. Für den Bezirkshauptmann: Mag. Winkler Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Wechselberger