V E R S T Ä N D I G U N G

Transcrição

V E R S T Ä N D I G U N G
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Anlagenreferat
Amtssigniert. SID2015021097033
Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at
Mag. Rene Winkler
Telefon +43 5242 6931 5870
Fax +43 5242 6931 745805
[email protected]
DVR:0016055
2302ws07
Helga Wegscheider, Kaltenbach;
Betriebsanlage auf Gp. 1438/5 KG Kaltenbach
Änderung der Betriebsanlage
Gewerberechtliches Verfahren
Geschäftszahl
Schwaz,
2.1-2156/10-6
23.02.2015
VERSTÄNDIGUNG
Frau Helga Wegscheider, Untere Embergstraße 24, 6272 Kaltenbach, hat mit Schreiben vom 28.01.2015,
eingelangt
am
02.02.2015,
bei
der
Bezirkshauptmannschaft
Schwaz
um
die
Erteilung
der
gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft
Schwaz vom 20.11.2002, Zahl 21502/1c-02 genehmigten Betriebsanlage auf Gp 1438/5 KG Kaltenbach
angesucht.
Projektsbeschreibung:
In der rechten Garage wurde eine Montagegrube lt. beiliegendem Grundrissplan bzw. Schnitt A – A
errichtet. Die Montagegrube ist wasserdicht ausgeführt. Verwendet wurde WU Beton 300. In die Anschluss
- Fugen zwischen Fundamentplatte - Grube und Gruben - Außenwände sowie zwischen Gruben Außenwände und Fundamentplatte - Garage wurden wasserdichte Fugenbänder eingebaut. Die
Montagegrube wird für die Zeit in der keine Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen durchgeführt werden mit
Gitterrosten abgedeckt. Diese werden Oberkante Fundamentplatte - Garage bündig eingebaut. Als Auflage
für die Gitterroste wird ein Stahlwinkelrahmen 50/50/4 in verzinkter Ausführung montiert. Als
Randmarkierung der Montagegrube wird ein umlaufender, gut sichtbarer Farbstreifen hergestellt.
Die Montagegrube dient zur Überprüfung sämtlicher technischen Anlagen der Busse an der Unterseite
sowie für kleinere Arbeiten (z.B. Schweißarbeiten, kleinere Ausbesserungsarbeiten, u.s.w.) an der
Unterseite der Busse.
Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-schwaz
Bitte Geschäftszahl immer anführen!
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-2Im Süd – Westlichem Bereich der Garage (linke Garage) wird eine Werkbank inkl. Schraubstock
eingebaut. Diese Werkbank dient für kleinere Arbeiten.
Generell werden in der Garage bzw. in der Montagegrube kleinere Wartungsarbeiten wie z.B.
Schweißarbeiten, kleinere technische Arbeiten durchgeführt sowie kleinere Schäden behoben.
Die Arbeiten finden nur an Werktagen (Mo bis Sa) und nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. An Samstagen wird nur bis 12:00 Uhr gearbeitet. Die Arbeiten betreffen
ausschließlich die Firma Autoreisen Wegscheider intern. Größere Reparaturen bzw. Wartungsarbeiten
werden in Werkstätten wie z.B. der Firma Haidacher in Zell am Ziller durchgeführt. Hinzuzufügen ist, dass
es sich bei den beschriebenen Tätigkeiten nicht um tägliche Arbeiten handelt, sondern nur im Bedarfsfall
gearbeitet bzw. repariert wird.
Im Nebenbereich vom Tankraum wird wie im beiliegendem Grundriss sowie Schnitt B – B ersichtlich ein
Motoröl bzw. Frostschutz – Lagerraum eingebaut. Dieser wird als neuer eigener Brandabschnitt ausgeführt
und die Verbindungsöffnung zwischen Tankraum und Lagerraum mit einer brandschutzhemmenden Tür
90/210 (T30) ausgestattet. Als Standfläche für die Behälter werden Gitterroste eingebaut. Am Boden wird
eine Dichtwanne mit einem min. Fassungsvermögen von 120 Liter eingebaut. Richtung Westen wird an
der Unterkante Decke sowie im Bodenbereich oberhalb der Dichtwanne je ein 20 x 20cm große Öffnung
zur natürlichen Be- und Endlüftung des Lagerraumes über das bestehende Fenster im Tankraum
eingebaut. In die Öffnungen wird je ein Lamellengitter eingesetzt. Die Bauteile werden brandbeständig
(F90) gemäß ÖNORM B 3800 ausgeführt.
Die 4 genehmigten Autobusabstellplätze ( 3 Autobusabstellplätze in der Garage und 1 Autobusabstellplatz
an der nördlichen Grundgrenze im Freien) werden auf 5 Autobusabstellplätze erhöht. Der 5.
Autobusabstellplatz wird (Position im beiliegendem Lageplan ersichtlich) für einen Bus mit max. 38
Sitzplätzen verwendet und hat im Gegensatz zu den bestehenden Autobusabstellplätzen (3m x 12m) ein
Ausmaß von 10,5m x 3m.
Am östlich asphaltierten Vorplatz (Gesamtfläche ca. 290m2) zur Garage wird wie im beiliegendem
Lageplan ersichtlich ein Autobuswaschplatz (3m x 12 m = 36m2) errichtet. Dazu wird die bestehende
Hofentwässerung (derzeit 1 Hofablauf) adaptiert und durch einen weiteren Hofablauf erweitert. Um zu
verhindern dass Oberflächen- oder Waschwasser auf die anliegende Gemeindestraße (Gst. Nr. 1426)
gelangen, werden entlang der Grundstücksgrenze Vertiefungen (Rinnen) im Asphalt hergestellt, die in die
Hofabläufe einmünden. Das anfallende Oberflächen- bzw. Abwasser wird von den Hofabläufen über einen
neu zu errichtenden Koaleszenzabscheider Nenngröße NS6 mit nachfolgendem Probenahmeschacht
eingeleitet. Von dort wird das Oberflächenwasser über den bestehenden Oberflächenkanalanschluss der
Gemeinde Kaltenbach entsorgt. Das Absperrventil Nr.1 ist dabei geschlossen zu halten. Vor Benutzung
des Waschplatzes wird das Absperrventil Nr.1 geöffnet und das Absperrventil Nr.2 geschlossen. Dadurch
wird das anfallende Abwasser in den Schmutzwasserkanal (AIZ) eingeleitet. Nach Beendigung der
Wascharbeiten wird das Ventil Nr.1 wieder geschlossen und das Ventil Nr.2 geöffnet. Das anfallende
Oberflächenwasser wird somit wieder in den Oberflächenkanal geführt. Die Hofabläufe sowie auch die
Abdeckungen des Abscheiders und des Probenahmeschats werden in der Klasse D (LKW befahrbar)
ausgeführt. Die Busse werden nur an Werktagen (Mo bis Sa) und nur in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00
Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewaschen. An Samstagen wird nur bis 12:00 Uhr gewaschen.
Generell ist hinzuzufügen, dass nicht durchgehend, sondern nur bei Bedarf gewaschen wird!
Die Abfahrtszeiten der Busse werden wie folgt geändert. Vom gegenständlichen Betriebsgebäude bzw.
von den 5 Autobusabstellplätzen fährt von September bis Juli täglich je einmal um ca. 07:00 Uhr, um ca.
13:00 Uhr und um ca. 16:00 Uhr der Schulbus ab. Dieser kommt im genannten Zeitraum täglich je einmal
um ca. 08:00 Uhr, um ca. 14:00 Uhr und ca. 17:00 Uhr auf das Betriebsgelände zurück. Im Zeitraum von
Ende November bis Ende April verkehrt täglich zwischen ca. 08:00 Uhr und ca. 18:30 Uhr der Schibus.
-3Generell ist hinzuzufügen, dass in der genannten Zeit nicht durchgehend von bzw. zur Garage gefahren
wird, sondern die angegebene Zeit vielmehr als Einsatzzeit der Schibusse anzusehen ist und im
genannten Zeitraum die Busse 4- bis 5-mal pro Tag von bzw. zur Garage fahren. Im Zeitraum vom 01. Juni
bis 30. September fährt täglich je einmal der Linienbus zum Almgasthof Zirmstadl um ca. 09:00 Uhr bzw.
ca. 14:00 Uhr vom Betriebsgebäude ab. Dieser kommt im genannten Zeitraum täglich um ca. 11:30 Uhr
bzw. ca. 17:00 Uhr auf das Betriebsgelände zurück. Im Übrigen werden die Busse für Ausflugsfahrten,
Flughafentransfer, u.s.w. eingesetzt, wobei diese Fahrten 4- bis 5-mal pro Woche durchgeführt werden.
Zum Erreichen des notwendigen Drucks werden die Busse am Abstellplatz warm gelaufen.
Witterungsbedingt bzw. bei Schneefall werden bei den Bussen am Betriebsgelände Schneeketten
montiert. Dies betrifft einen Zeitraum von ca. 30 Minuten vor der genannten Abfahrtszeit! Weiters wird der
Vorplatz in solchen Fällen mit einem kleinen motorisiertem Schneepflug geräumt. Dies betrifft einen
Zeitraum von ca. 60 Minuten vor der genannten Abfahrtszeit.
Folgende Geräte kommen am Betriebsgelände zum Einsatz:
CO2 Schweiß MAX 160 – Fronius
Typ ARGON – MAX
Fabriksnummer: N3883
Kompressor AGRE 3003 W
Modell: Boss 3003
AGRE 5327697
LOT: 120910 2000
COD: 2CDV404CWAO10 000008
Hochdruckreiniger - Starlet
TYP Starlet ZP 190 Profi
sowie diverse kleinere Maschinen wie z.B. kleiner Handwinkelschleifer, kleiner Schlagschrauber, u.s.w.
Aus dem Genehmigungsansuchen hat sich ergeben, dass die gegenständliche Anlage den Bestimmungen
des § 359b Abs. 1 und 8 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) unterliegt und daher ein vereinfachtes
Verfahren durchzuführen ist.
Die für das Verfahren eingereichten Planunterlagen und technischen Beschreibungen bzw. sonstigen
Behelfe liegen bis zum
Donnerstag, den 12.03.2015
bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Gewerbereferat, 2. Stock, Zimmer H208 und bei der Gemeinde
Kaltenbach zur Einsicht auf.
Jeder Nachbar hat die Möglichkeit, bis zum oben angeführten Zeitpunkt in die gegenständlichen
Projektsunterlagen Einsicht zu nehmen und von seinem Anhörungsrecht Gebrauch zu machen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Verständigung, abgesehen vom Anschlag in der Gemeinde
Kaltenbach auch durch Anschlag an der Amtstafel und an der elektronischen Amtstafel unter
http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen) der Bezirkshauptmannschaft Schwaz
kundgemacht wurde.
Gemäß § 75 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 gelten als Nachbarn im Sinne der Gewerbeordnung alle
Personen, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb einer Betriebsanlage gefährdet oder
belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden können. Als Nachbarn
gelten nicht Personen, die sich vorübergehend in der Nähe der Betriebsanlage aufhalten und nicht im
Sinne des vorherigen Satzes dinglich berechtigt sind. Als Nachbarn gelten jedoch die Inhaber von
Einrichtungen, in denen sich, wie etwa in Beherbergungsbetrieben, Krankenanstalten und Heimen,
regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten, hinsichtlich des Schutzes dieser Personen, und die
Erhalter von Schulen hinsichtlich des Schutzes der Schüler, der Lehrer und der sonst in Schulen ständig
beschäftigten Personen.
Im Genehmigungsverfahren hat die Behörde auf allfällige Äußerungen von Nachbarn Bedacht zu nehmen;
Nachbarn haben keine Parteistellung (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
Nach Ablauf der im gegenständlichen Anschlag oder in der persönlichen Verständigung angeführten Frist
hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn die die Anwendung
des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und
erforderlichenfalls Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4
wahrzunehmenden Interessen zu erteilen. Dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für die Anlage.
Für den Bezirkshauptmann:
Mag. Winkler
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Wechselberger

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