amtsblatt - Mönchengladbach

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amtsblatt - Mönchengladbach
AMTSBLATT
der Stadt Mönchengladbach
Jahrgang 29
15. März 2003
Nr. 6
Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt:
Ordnungsbehördliche
Verordnung über das
Offenhalten von
Verkaufsstellen in der Stadt
Mönchengladbach
anlässlich der
Frühjahrsausstellung
am 22. März 2003
vom 10. März 2003
Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes
über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 29. Oktober
2001 (BGBl. I S. 2785), der Nr. 4.6 des in
Teil III der Anlage zu § 1 der Verordnung
zur Regelung von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom
25. Januar 2000 (GV. NRW. S. 54/SGV.
NRW. 281) aufgeführten Verzeichnisses
und der §§ 27 ff. des Gesetzes über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz
(OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S.
528), zuletzt geändert durch Gesetz vom
18. Dezember 2001 (GV. NRW. S. 870), SGV. NRW. 2060 - wird von der Stadt
Mönchengladbach als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Dringlichkeitsentscheidung vom 10. März 2003 für die
nachbezeichneten Stadtbezirke verordnet:
§1
Verkaufsstellen für den Verkauf von
Waren aller Art dürfen aus Anlass der
Frühjahrsausstellung in den Stadtbezirken
Stadtmitte und Volksgarten am 22. März
2003 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der
Verkündung in Kraft.
Die vorstehende ordnungsbehördliche
Verordnung wird hiermit verkündet. Auf
die Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. Diese
Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
„Die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften dieses Gesetzes kann
gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht
werden, es sei denn
a) ein vorgeschriebene Genehmigung
fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht
worden,
c)
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
Baugrundstücke ermittelt und in seiner
Sitzung am 19.02.2003 zum Bewertungsstichtag 31.12.2002 festgesetzt.
Die Bodenrichtwerte sind in einer
Bodenrichtwertkarte eingetragen, die in
der Zeit vom 03.03.2003 bis 31.03.2003
in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Harmoniestr. 25 (Sparkasse),
Zimmer 402 bis 404 - während der
Dienststunden zur Einsichtnahme durch
jedermann öffentlich ausliegt.
Darüber hinaus kann jedermann auch
außerhalb dieses Zeitraumes die Richtwertkarte einsehen und von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Auskünfte über die Bodenrichtwertkarte
verlangen.
Die Bodenrichtwerte werden hiermit
gemäß § 196 (3) des Baugesetzbuches
und gemäß § 11 (4) der Gutachterausschußverordnung amtlich bekanntgegeben.
Mönchengladbach, den 20.02.2003
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist
gegenüber der Gemeinde vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt“.
Mönchengladbach, den 10. März 2003
Monika Bartsch
Oberbürgermeisterin
Bekanntmachung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mönchengladbach hat
gemäß § 196 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und gemäß
§ 11 (4) der Verordnung über die
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
(Gutachterausschussverordnung
NW - GAVO NW) vom 25.11.1997 (GVBl.
NW S. 430) für den Bereich der Stadt
Mönchengladbach Bodenrichtwerte für
Schlein
Vorsitzender
Öffentliche Zustellung
In der Sozialhilfeangelegenheit kann die
Rechtswahrungsanzeige vom 14.02.03
der Stadt Mönchengladbach, vertreten
durch die Oberbürgermeisterin (Sozialamt-Aktenzeichen 50/61/150092) an
den Empfänger Müller, Hans-Willi, geb.
am 17.2.1960, letzter bekannter Wohnort
Vitusstr. 18, 41061 Mönchengladbach,
nicht zugestellt werden, da der derzeitige
Aufenthalt unbekannt ist.
Die öffentliche Zustellung des Bescheides
wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW
1957, Sl. 213) in Verbindung mit § 15 Abs.
2 des Verwaltungszustellungsgesetzes
(VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch
31
das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I, S.
789), angeordnet.
Der Empfänger wird hiermit aufgefordert,
den Bescheid wie folgt abzuholen oder einzusehen:
Sozialamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Nicodemstr. 12, ZimmerNr. 33, 1. Etage.
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei
Wochen nach Aushang dieser Mitteilung
- ohne Einbeziehung des Aushängetages als zugestellt.
(VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch
das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S.
789), angeordnet.
Der Empfänger wird hiermit aufgefordert,
den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen.
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei
Wochen nach Aushang dieser Mitteilung
- ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt.
Mönchengladbach, den 14.2.2003
Mönchengladbach, den 18.02.2003
Stadt Mönchengladbach
Die Oberbürgermeisterin
Sozialamt
Stadt Mönchengladbach
Die Oberbürgermeisterin
Jugendamt
Öffentliche Zustellung
Öffentliche Ausschreibung
Herrn Heiko Koch, *02.05.1978, letzte
bekannte Anschrift Bozener Str. 58,
41063 Mönchengladbach, kann die
Rechtswahrungsanzeige der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.06.0130, nicht zugestellt werden.
Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957,
Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs. 2
des Verwaltungszustellungsgesetzes
(VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch
das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I, S.
789), angeordnet.
Der Empfänger wird hiermit aufgefordert,
den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen.
Der Bescheid gilt mit Ablauf von 2 Wochen
nach Aushang dieser Mitteilung - ohne
Einbeziehung des Aushängetages - sowie
Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt.
Mönchengladbach, den 13.02.2003
Stadt Mönchengladbach
Die Oberbürgermeisterin
Jugendamt
Öffentliche Zustellung
Herrn Johnny Kenon, *27.02.1965,
letzte bekannte Anschrift D Company, 2-9
Infantry, Camp Casey APO AP 96224,
Korea, kann die Rechtswahrungsanzeige
der Stadt Mönchengladbach, vertreten
durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.06.0115, nicht
zugestellt werden.
Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957,
Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs. 2
des Verwaltungszustellungsgesetzes
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Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Abteilung Hochbau-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 6,50 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 02.04.2003,
11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
LOS 1: Metallbau- und Schlosserarbeiten
LOS 2: Verglasungsarbeiten
Ort der Leistung:
Schulpavillon Kath. Hauptschule
Stadtmitte, Aachener Straße 52
Aufteilung in Lose:
2
Ausführungsfrist:
Juni 2003
Ablauf der Angebotsfrist:
02.04.2003, 11.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 13.05.2003
Sicherheitsleistung:
3%
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Kopelke, Telefon: 02161/258925
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße
25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss,
Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Abteilung Hochbau-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Metallbau- und Schlosserarbeiten
DIN 18360 Verglasung DIN 18361
Ort der Leistung:
Umbau/Anbau/Sanierung und
Brandschutzmaßnahme Gebäude
Zingsheimer Str. 35 für die
Grundschule Gertraudenstraße
Aufteilung in Lose:
2
Ausführungsfrist:
Juni - August 2003
Ablauf der Angebotsfrist:
10.04.2003, 09.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 21.05.2003
Sicherheitsleistung:
5%
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Fitten, Telefon: 02161/258917
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 12,50
EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu
überweisen.
Die Submission findet am 10.04.2003,
09.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050
Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher
Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Rauchschutztüranlagen, thermisch
getrennt
Ort der Leistung:
Berufskolleg Volksgartenstr. 124 MG
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 31.03.2003,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Abteilung Gebäudemangement-, 41050
Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher
Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
ca. 330 m² Wärmeverbundsystem
Ausführungsfrist:
05.08.2003 bis 13.09.2003
Ort der Leistung:
Bezirksverwaltungsstelle Rheindahlen,
Plektrudisstraße 25 - 27
Ablauf der Angebotsfrist:
31.03.2003, 10.30 Uhr
Ausführungsfrist:
Mai - Juni 2003
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Ablauf der Angebotsfrist:
31.03.2003, 11.30 Uhr
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 11.05.2003
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Sicherheitsleistung:
3%
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 11.05.2003
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Schmerl, Telefon: 02161/258947
Sicherheitsleistung:
3%
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Dahmen, Telefon: 02161/258953
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 31.03.2003,
11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v):
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30
08 65, 40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050
Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher
Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Heizkörpererneuerung
Ort der Leistung:
Schule für Erziehungshilfe Rheydter Str. 76
Ausführungsfrist:
Schule: Mai / Juni 2003
Turnhalle: August 2003
Ablauf der Angebotsfrist:
01.04.2003, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
30 Kalendertage; Ablauf 30.04.2003
33
Sicherheitsleistung:
3%
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf: 12.05.2003
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Freter, Telefon: 02161/258973
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Weise, Telefon: 02161/256842
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Die Submission findet am 01.04.2003,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 /Fax-Nr. 02161/25-8559 / e-mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt
der Bewerber den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27
VOL/A.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4
VOL/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht
zugelassen (VOL).
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Abteilung Grünflächen und Friedhöfe -,
41050 Mönchengladbach, vergibt in
öffentlicher Ausschreibung
Art und Umfang der Leistung:
Angebot für Kleintransporter und
Aufsitzrasenmäher
Ort der Leistung:
Stadtgebiet Mönchengladbach
Teilung in Lose:
2
Ausführungsfrist:
Mai / Juni 2003
Ablauf der Angebotsfrist:
01.04.2003, 11.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
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Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Abteilung Grünunterhaltung, kommunaler Forst -, 41050 Mönchengladbach,
vergibt in öffentlicher Ausschreibung
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 /Fax-Nr. 02161/25-8559 / e-mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen.
Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt
der Bewerber den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27
VOL/A.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4
VOL/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht
zugelassen (VOL).
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro und
Baubetrieb -
Friedhofsgebührenordnung
Für den Friedhof des Gemeindeverbandes
Evangelischer Kirchengemeinden Mönchengladbach, Viersener Straße 71,
41061 Mönchengladbach.
Der Gemeindeverband Evangelischer Kirchengemeinden hat am 18.11.2002 die
nachstehende
Friedhofsgebührenordnung beschlossen :
§ 1 Allgemein
Ort der Leistung:
Stadtgebiet Mönchengladbach
Für die Benutzung des Friedhofes des
Gemeindeverbandes Evangelischer Kirchengemeinden Mönchengladbach und
seiner Bestattungseinrichtungen sowie für
sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe
dieser Ordnung Gebühren erhoben.
Ausführungsfrist:
Juni 2003
§ 2 Gebührenschuldner
Art und Umfang der Leistung:
zwei Großflächenfrontsichelmäher
(47 kW, Schnittbreite 3,25 m)
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 15.05.2003
1. Gebührenpflichtig ist, wer eine
Leistung, Erlaubnis oder Genehmigung der Friedhofsverwaltung beantragt oder Rechte besitzt, die mit
einer Gebühr belegt sind. Ist die
Inhaberin /der Inhaber eines gebührenpflichtigen Rechtes verstorben,
ohne dass damit das Recht erlischt, so
ist der Erbe gebührenpflichtig,
solange der neue Inhaber noch nicht
feststeht.
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Vickus, Telefon: 02161/256831
2. Mehrere in derselben Sache Pflichtige
haften als Gesamtsschuldner
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
§ 3 Fälligkeit der Gebühren
Ablauf der Angebotsfrist:
03.04.2003, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
1. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes bestimmt ist, sind Grabgebühren zum Zeitpunkt des Erwerbs
oder der Verlängerung, alle übrigen
Gebühren bei Inanspruchnahme der
Leistung, der Benutzung von Einrichtungen oder der Erteilung der beantragten
Erlaubnis
oder
der
Genehmigung fällig.
2. Die Friedhofsverwaltung kann die
Benutzung des Friedhofes untersagen
oder Leistungen verweigern, solange
weder die hierfür vorgesehene Gebühr entrichtet noch eine entsprechende Sicherheit geleistet ist.
3. Rückständige Gebühren werden nach
den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes beigetrieben, das
in dem Lande gilt, in dem die Kirchengemeinde ihren Sitz hat.
§ 4 Gebührentarif
I.
Grabgebühren
1. Reihengrabstätten
Nachruf
Am 26. Februar 2003 ist
Herr Oberbrandmeister Karl-Heinz Hofer
im Alter von 53 Jahren verstorben.
Herr Hofer ist am 1. August 1973 in den Dienst der
Berufsfeuerwehr der Stadt Mönchengladbach getreten.
Während seiner Tätigkeit hat er sich den ihm übertragenen
Aufgaben stets mit Verantwortungsbewußtsein und
Umsicht gewidmet. Er war als gewissenhafter und fleißiger
Mitarbeiter anerkannt und galt auch als hilfsbereiter,
freundlicher Kollege, auf den man sich immer verlassen
konnte.
Die Nachricht von seinem plötzlichen Ableben hat uns tief
betroffen. Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
1.1 Reihengrab
1.360,-- €
Mönchengladbach, den 28. Februar 2003
1.2 Rasenreihengrab (incl. Pflege +
Platte)
2.065,-- €
für die Stadtverwaltung
für den Personalrat
Monika Bartsch
Oberbürgermeisterin
Kremers
Vorsitzender
1.3 Urnenreihengrab
370,--€
1.4 Rasenurnenreihengrab (wie 1.2)
760,-- €
2. Wahlgrabstätten
auch beim Wiedererwerb (Erneuerung,
Verlängerung) zu entrichten.
b.) Personen ab 6 Lebensjahr
605,-- €
2.1 Wahlgrabstätten für
Erdbeisetzungen
(auch wenn in ihnen Urnen
beigesetzt werden)
je Grab und Jahr 53,-- €
für 30 Jahre Nutzungszeit
1.590,-- €
Überschreitet bei einer Belegung oder
Wiederbelegung von Wahlgrabstätten die
Ruhezeit die noch laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht für die zur
Wahrung der Ruhezeit notwendigen
Jahre sofort zu verlängern.
c.) Urnen
340,-- €
2.2 Tiefgrabstätten mit 2
Bestattungsmöglichkeiten
je Grab und Jahr 79,50 €
für 30 Jahre Nutzungszeit
2.385,-- €
2.3 Urnengrabstätte mit 3
Bestattungsmöglichkeiten
je Grab und Jahr 53,-- €
für 30 Jahre Nutzungszeit
1.590,-- €
2.4 Kostenbeitrag für Grabstätten
auf dem „Alten Teil“
(erworben vor 1905)
Der Beitrag wird alle 5 Jahre
erhoben und beträgt für
zweistellige Grabstätten
530,-- €
für „Mehrstellige“ das entsprechende
Vielfache
Diese Gebühr (s. unter 2.1, 2.2 und 2.3)
ist sowohl beim erstmaligen Erwerb als
In diesem Falle ist der unter 2.1, 2.2, 2.2
und 2.4 genannte Jahresbeitrag mit der
Zahl der Jahre zu multiplizieren, die bis
zum Ablauf der Ruhezeit nötig sind.
Bei Wahlgrabstätten mit mehreren Gräbern (Familiengrabstätten) ist ein entsprechendes Vielfaches dieser Gebühren
zu entrichten.
3. Zusatzgebühren für
Nichtgemeindeglieder
Entfällt.
II. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Entfällt.
Die allgemeine Gebühr umfasst die Aufbewahrung der Leiche in den einfach
ausgeschmückten Ruhekammern bis zu 4
Tagen, die Benutzung der Friedhofskapelle (einfach ausgeschmückt mit
brennenden Altarkerzen), das Vorhalten
von einfachen Senktüchern, das Zuschütten des Grabes.
2. Besondere Gebühren
a.) Träger pro Person
24,20 €
b.) Orgel- bzw. Harmoniumspiel
30,30 €
(Nur für Nichtgemeindeglieder)
c.) Besondere Ausschmückung der
Kapelle)
Nach Aufwand, wird gesondert
in Rechnung gestellt.
III. Bestattungsgebühren
1. Allgemeine Gebühren
a.) Personen bis einschließlich
5 Lebensjahr
303,-- €
d.) Besondere Vorkehrungen am
Grab, Bedeckung des Erdreichs
u.a.)
Nach Aufwand, wird gesondert
in Rechnung gestellt.
35
IV. Gebühren für Umbettungen
Es sind zu entrichten bei :
1. Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung auf dem Friedhof
der Gemeinde
Personen bis einschl. 5 Lebensjahr
644-- €
Personen ab 6 Lebensjahr
1.286,-- €
Urnen
340,-- €
2. Beisetzung von Ausgegrabenen,
die von anderen Friedhöfen
überführt werden
Personen bis einschl. 5 Lebensjahr
303-- €
Personen ab 6 Lebensjahr
605,-- €
3. Für das Befahren und Arbeiten auf
dem Friedhof
a.) Jahreskarte
152,-- €
b.) Tageskarte
3,80 €
c.) Arbeitskarte für Gärtner,
Steinmetze etc. pro Tag
3,80 €
1. Diese
Friedhofsgebührenordnung
und alle Änderungen derselben
werden nach aufsichtlicher Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachungen oder
Aufforderungen erfolgen in vollem
Wortlaut. Sie treten an dem Tag nach
der Veröffentlichung in Kraft, falls kein
späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
2. Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisherige
Friedhofsgebührenordnung vom
09.12.1996 außer Kraft.
Gemeindeverband Evangelischer
Kirchengemeinden Mönchengladbach
1. Genehmigung von Grabdenkmälern
(Erd- sowie Urnenbeisetzungen)
je Grab und Stelle:
53,-- €
Bei Familiengrabstätten wird die
zweite und die folgenden Stellen ein
Mehrbetrag von je 50 % des
Betrages der Ziffer V 1 berechnet.
(Siegel)
Pfr. Smidt
Vorsitzender
Koch
Mitglied
(Siegel)
Einladung
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Mönchengladbach III/5 -Wanlo- werden
hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung für
Donnerstag, 27. März 2003,
20.00 Uhr
in die Gaststätte “Zur Tenne”, 41189
Mönchengladbach-Wanlo, Plattenstr. 7,
eingeladen.
Tagesordnung
1.) Feststellung über die ordnungsgemäße Einladung und Beschlußfähigkeit
V. Genehmigungsgebühren
Für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen werden folgende Gebühren
erhoben :
Düsseldorf, Februar 2003
Bezirksregierung Düsseldorf
48.45.01
Im Auftrag
Olmer
§ 5 Schlußbestimmungen
Mönchengladbach, 18.11.2002
Urnen
340,--
aufgrund des Artikel 6 des Staatsgesetzes
betreffend die Kirchenverfassung der
Evangelischen Landeskirchen vom 08.
April 1924 (GS S. 221) genehmigt.
Hess
Mitglied
2.) Niederschrift über die letzte Jagdgenossenschaftsversammlung
3.) Vorlage des Kassenberichts und Entlastung des Vorstandes
4.) Neuwahlen des Vorstandes
Genehmigt
bis auf Widerruf
5.) Bestellung der Rechnungsprüfer
Düsseldorf, den 16.01.2003
Schriftstück Nr. 74103(Siegel)
6.) Antrag auf Änderung des Jagdpachtvertrages
Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
7.) Haushaltsplan für das Geschäftsjahr
2003/04
8.) Verschiedenes
VI. Sonstige Gebühren
Genehmigung
1. Für Zweitausfertigung verlorengegangener Besitzzeugnisse u.a.
53,-- €
2. Für Umschreibung von Gräbern
53,-- €
Der Beschluss der Mitglieder des Gemeindeverbandes Evangelischer Kirchengemeinden Mönchengladbach vom 18.
November 2002 über den Erlass einer
neuen Friedhofsgebührenordnung wird
Hauptamt
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Weiherstraße 21
Postvertriebsstück · Entgelt bezahlt ·
“Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach” - Herausgeber:
Die Oberbürgermeisterin - Hauptamt, Weiherstraße 21,
41050 Mönchengladbach, Telefon (0 21 61) 25-25 65
oder 25-25 66. Das Amtsblatt erscheint in der Regel am
15. und am letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis
einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO,
zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung.
Einzelexemplare werden im Hauptamt zum Preis von
0,77 EURO abgegeben. In der Stadtbibliothek und
in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur
Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt
das Hauptamt nur schriftlich entgegen. Kündigungen
sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum
Ende des Jahres möglich. - Druck: Druckerei Spanier
GmbH, 41238 Mönchengladbach.
Mönchengladbach, den 05. März 2003
Der Vorsitzende
·
41050 Mönchengladbach
G 2757 · ISSN 0934 - 8964 -