amtsblatt - Mönchengladbach
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AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Jahrgang 29 15. März 2003 Nr. 6 Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Mönchengladbach anlässlich der Frühjahrsausstellung am 22. März 2003 vom 10. März 2003 Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), der Nr. 4.6 des in Teil III der Anlage zu § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25. Januar 2000 (GV. NRW. S. 54/SGV. NRW. 281) aufgeführten Verzeichnisses und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 (GV. NRW. S. 870), SGV. NRW. 2060 - wird von der Stadt Mönchengladbach als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Dringlichkeitsentscheidung vom 10. März 2003 für die nachbezeichneten Stadtbezirke verordnet: §1 Verkaufsstellen für den Verkauf von Waren aller Art dürfen aus Anlass der Frühjahrsausstellung in den Stadtbezirken Stadtmitte und Volksgarten am 22. März 2003 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. §2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Auf die Rechtsfolgen nach § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut: „Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) ein vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder Baugrundstücke ermittelt und in seiner Sitzung am 19.02.2003 zum Bewertungsstichtag 31.12.2002 festgesetzt. Die Bodenrichtwerte sind in einer Bodenrichtwertkarte eingetragen, die in der Zeit vom 03.03.2003 bis 31.03.2003 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Harmoniestr. 25 (Sparkasse), Zimmer 402 bis 404 - während der Dienststunden zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich ausliegt. Darüber hinaus kann jedermann auch außerhalb dieses Zeitraumes die Richtwertkarte einsehen und von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskünfte über die Bodenrichtwertkarte verlangen. Die Bodenrichtwerte werden hiermit gemäß § 196 (3) des Baugesetzbuches und gemäß § 11 (4) der Gutachterausschußverordnung amtlich bekanntgegeben. Mönchengladbach, den 20.02.2003 d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt“. Mönchengladbach, den 10. März 2003 Monika Bartsch Oberbürgermeisterin Bekanntmachung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mönchengladbach hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und gemäß § 11 (4) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NW - GAVO NW) vom 25.11.1997 (GVBl. NW S. 430) für den Bereich der Stadt Mönchengladbach Bodenrichtwerte für Schlein Vorsitzender Öffentliche Zustellung In der Sozialhilfeangelegenheit kann die Rechtswahrungsanzeige vom 14.02.03 der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin (Sozialamt-Aktenzeichen 50/61/150092) an den Empfänger Müller, Hans-Willi, geb. am 17.2.1960, letzter bekannter Wohnort Vitusstr. 18, 41061 Mönchengladbach, nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthalt unbekannt ist. Die öffentliche Zustellung des Bescheides wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Sl. 213) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch 31 das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I, S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid wie folgt abzuholen oder einzusehen: Sozialamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Nicodemstr. 12, ZimmerNr. 33, 1. Etage. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages als zugestellt. (VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Mönchengladbach, den 14.2.2003 Mönchengladbach, den 18.02.2003 Stadt Mönchengladbach Die Oberbürgermeisterin Sozialamt Stadt Mönchengladbach Die Oberbürgermeisterin Jugendamt Öffentliche Zustellung Öffentliche Ausschreibung Herrn Heiko Koch, *02.05.1978, letzte bekannte Anschrift Bozener Str. 58, 41063 Mönchengladbach, kann die Rechtswahrungsanzeige der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.06.0130, nicht zugestellt werden. Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I, S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Der Bescheid gilt mit Ablauf von 2 Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages - sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Mönchengladbach, den 13.02.2003 Stadt Mönchengladbach Die Oberbürgermeisterin Jugendamt Öffentliche Zustellung Herrn Johnny Kenon, *27.02.1965, letzte bekannte Anschrift D Company, 2-9 Infantry, Camp Casey APO AP 96224, Korea, kann die Rechtswahrungsanzeige der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.06.0115, nicht zugestellt werden. Die öffentliche Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes 32 Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 6,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 02.04.2003, 11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: LOS 1: Metallbau- und Schlosserarbeiten LOS 2: Verglasungsarbeiten Ort der Leistung: Schulpavillon Kath. Hauptschule Stadtmitte, Aachener Straße 52 Aufteilung in Lose: 2 Ausführungsfrist: Juni 2003 Ablauf der Angebotsfrist: 02.04.2003, 11.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 13.05.2003 Sicherheitsleistung: 3% Nähere Auskunft erteilt: Herr Kopelke, Telefon: 02161/258925 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 18360 Verglasung DIN 18361 Ort der Leistung: Umbau/Anbau/Sanierung und Brandschutzmaßnahme Gebäude Zingsheimer Str. 35 für die Grundschule Gertraudenstraße Aufteilung in Lose: 2 Ausführungsfrist: Juni - August 2003 Ablauf der Angebotsfrist: 10.04.2003, 09.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 21.05.2003 Sicherheitsleistung: 5% Nähere Auskunft erteilt: Herr Fitten, Telefon: 02161/258917 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 12,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 10.04.2003, 09.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Rauchschutztüranlagen, thermisch getrennt Ort der Leistung: Berufskolleg Volksgartenstr. 124 MG Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 31.03.2003, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemangement-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: ca. 330 m² Wärmeverbundsystem Ausführungsfrist: 05.08.2003 bis 13.09.2003 Ort der Leistung: Bezirksverwaltungsstelle Rheindahlen, Plektrudisstraße 25 - 27 Ablauf der Angebotsfrist: 31.03.2003, 10.30 Uhr Ausführungsfrist: Mai - Juni 2003 Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Ablauf der Angebotsfrist: 31.03.2003, 11.30 Uhr Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 11.05.2003 Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Sicherheitsleistung: 3% Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 11.05.2003 Nähere Auskunft erteilt: Herr Schmerl, Telefon: 02161/258947 Sicherheitsleistung: 3% Nähere Auskunft erteilt: Herr Dahmen, Telefon: 02161/258953 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 31.03.2003, 11.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Heizkörpererneuerung Ort der Leistung: Schule für Erziehungshilfe Rheydter Str. 76 Ausführungsfrist: Schule: Mai / Juni 2003 Turnhalle: August 2003 Ablauf der Angebotsfrist: 01.04.2003, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 30 Kalendertage; Ablauf 30.04.2003 33 Sicherheitsleistung: 3% Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf: 12.05.2003 Nähere Auskunft erteilt: Herr Freter, Telefon: 02161/258973 Nähere Auskunft erteilt: Herr Weise, Telefon: 02161/256842 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Die Submission findet am 01.04.2003, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 /Fax-Nr. 02161/25-8559 / e-mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Grünflächen und Friedhöfe -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art und Umfang der Leistung: Angebot für Kleintransporter und Aufsitzrasenmäher Ort der Leistung: Stadtgebiet Mönchengladbach Teilung in Lose: 2 Ausführungsfrist: Mai / Juni 2003 Ablauf der Angebotsfrist: 01.04.2003, 11.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 34 Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Grünunterhaltung, kommunaler Forst -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 /Fax-Nr. 02161/25-8559 / e-mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 148-4-326-4 zu überweisen. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Friedhofsgebührenordnung Für den Friedhof des Gemeindeverbandes Evangelischer Kirchengemeinden Mönchengladbach, Viersener Straße 71, 41061 Mönchengladbach. Der Gemeindeverband Evangelischer Kirchengemeinden hat am 18.11.2002 die nachstehende Friedhofsgebührenordnung beschlossen : § 1 Allgemein Ort der Leistung: Stadtgebiet Mönchengladbach Für die Benutzung des Friedhofes des Gemeindeverbandes Evangelischer Kirchengemeinden Mönchengladbach und seiner Bestattungseinrichtungen sowie für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Ordnung Gebühren erhoben. Ausführungsfrist: Juni 2003 § 2 Gebührenschuldner Art und Umfang der Leistung: zwei Großflächenfrontsichelmäher (47 kW, Schnittbreite 3,25 m) Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 15.05.2003 1. Gebührenpflichtig ist, wer eine Leistung, Erlaubnis oder Genehmigung der Friedhofsverwaltung beantragt oder Rechte besitzt, die mit einer Gebühr belegt sind. Ist die Inhaberin /der Inhaber eines gebührenpflichtigen Rechtes verstorben, ohne dass damit das Recht erlischt, so ist der Erbe gebührenpflichtig, solange der neue Inhaber noch nicht feststeht. Nähere Auskunft erteilt: Herr Vickus, Telefon: 02161/256831 2. Mehrere in derselben Sache Pflichtige haften als Gesamtsschuldner Die Angebotsunterlagen sind erhältlich § 3 Fälligkeit der Gebühren Ablauf der Angebotsfrist: 03.04.2003, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 1. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes bestimmt ist, sind Grabgebühren zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Verlängerung, alle übrigen Gebühren bei Inanspruchnahme der Leistung, der Benutzung von Einrichtungen oder der Erteilung der beantragten Erlaubnis oder der Genehmigung fällig. 2. Die Friedhofsverwaltung kann die Benutzung des Friedhofes untersagen oder Leistungen verweigern, solange weder die hierfür vorgesehene Gebühr entrichtet noch eine entsprechende Sicherheit geleistet ist. 3. Rückständige Gebühren werden nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes beigetrieben, das in dem Lande gilt, in dem die Kirchengemeinde ihren Sitz hat. § 4 Gebührentarif I. Grabgebühren 1. Reihengrabstätten Nachruf Am 26. Februar 2003 ist Herr Oberbrandmeister Karl-Heinz Hofer im Alter von 53 Jahren verstorben. Herr Hofer ist am 1. August 1973 in den Dienst der Berufsfeuerwehr der Stadt Mönchengladbach getreten. Während seiner Tätigkeit hat er sich den ihm übertragenen Aufgaben stets mit Verantwortungsbewußtsein und Umsicht gewidmet. Er war als gewissenhafter und fleißiger Mitarbeiter anerkannt und galt auch als hilfsbereiter, freundlicher Kollege, auf den man sich immer verlassen konnte. Die Nachricht von seinem plötzlichen Ableben hat uns tief betroffen. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. 1.1 Reihengrab 1.360,-- € Mönchengladbach, den 28. Februar 2003 1.2 Rasenreihengrab (incl. Pflege + Platte) 2.065,-- € für die Stadtverwaltung für den Personalrat Monika Bartsch Oberbürgermeisterin Kremers Vorsitzender 1.3 Urnenreihengrab 370,--€ 1.4 Rasenurnenreihengrab (wie 1.2) 760,-- € 2. Wahlgrabstätten auch beim Wiedererwerb (Erneuerung, Verlängerung) zu entrichten. b.) Personen ab 6 Lebensjahr 605,-- € 2.1 Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen (auch wenn in ihnen Urnen beigesetzt werden) je Grab und Jahr 53,-- € für 30 Jahre Nutzungszeit 1.590,-- € Überschreitet bei einer Belegung oder Wiederbelegung von Wahlgrabstätten die Ruhezeit die noch laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre sofort zu verlängern. c.) Urnen 340,-- € 2.2 Tiefgrabstätten mit 2 Bestattungsmöglichkeiten je Grab und Jahr 79,50 € für 30 Jahre Nutzungszeit 2.385,-- € 2.3 Urnengrabstätte mit 3 Bestattungsmöglichkeiten je Grab und Jahr 53,-- € für 30 Jahre Nutzungszeit 1.590,-- € 2.4 Kostenbeitrag für Grabstätten auf dem „Alten Teil“ (erworben vor 1905) Der Beitrag wird alle 5 Jahre erhoben und beträgt für zweistellige Grabstätten 530,-- € für „Mehrstellige“ das entsprechende Vielfache Diese Gebühr (s. unter 2.1, 2.2 und 2.3) ist sowohl beim erstmaligen Erwerb als In diesem Falle ist der unter 2.1, 2.2, 2.2 und 2.4 genannte Jahresbeitrag mit der Zahl der Jahre zu multiplizieren, die bis zum Ablauf der Ruhezeit nötig sind. Bei Wahlgrabstätten mit mehreren Gräbern (Familiengrabstätten) ist ein entsprechendes Vielfaches dieser Gebühren zu entrichten. 3. Zusatzgebühren für Nichtgemeindeglieder Entfällt. II. Friedhofsunterhaltungsgebühr Entfällt. Die allgemeine Gebühr umfasst die Aufbewahrung der Leiche in den einfach ausgeschmückten Ruhekammern bis zu 4 Tagen, die Benutzung der Friedhofskapelle (einfach ausgeschmückt mit brennenden Altarkerzen), das Vorhalten von einfachen Senktüchern, das Zuschütten des Grabes. 2. Besondere Gebühren a.) Träger pro Person 24,20 € b.) Orgel- bzw. Harmoniumspiel 30,30 € (Nur für Nichtgemeindeglieder) c.) Besondere Ausschmückung der Kapelle) Nach Aufwand, wird gesondert in Rechnung gestellt. III. Bestattungsgebühren 1. Allgemeine Gebühren a.) Personen bis einschließlich 5 Lebensjahr 303,-- € d.) Besondere Vorkehrungen am Grab, Bedeckung des Erdreichs u.a.) Nach Aufwand, wird gesondert in Rechnung gestellt. 35 IV. Gebühren für Umbettungen Es sind zu entrichten bei : 1. Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung auf dem Friedhof der Gemeinde Personen bis einschl. 5 Lebensjahr 644-- € Personen ab 6 Lebensjahr 1.286,-- € Urnen 340,-- € 2. Beisetzung von Ausgegrabenen, die von anderen Friedhöfen überführt werden Personen bis einschl. 5 Lebensjahr 303-- € Personen ab 6 Lebensjahr 605,-- € 3. Für das Befahren und Arbeiten auf dem Friedhof a.) Jahreskarte 152,-- € b.) Tageskarte 3,80 € c.) Arbeitskarte für Gärtner, Steinmetze etc. pro Tag 3,80 € 1. Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen derselben werden nach aufsichtlicher Genehmigung öffentlich bekannt gemacht. Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen in vollem Wortlaut. Sie treten an dem Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, falls kein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. 2. Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung vom 09.12.1996 außer Kraft. Gemeindeverband Evangelischer Kirchengemeinden Mönchengladbach 1. Genehmigung von Grabdenkmälern (Erd- sowie Urnenbeisetzungen) je Grab und Stelle: 53,-- € Bei Familiengrabstätten wird die zweite und die folgenden Stellen ein Mehrbetrag von je 50 % des Betrages der Ziffer V 1 berechnet. (Siegel) Pfr. Smidt Vorsitzender Koch Mitglied (Siegel) Einladung Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Mönchengladbach III/5 -Wanlo- werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung für Donnerstag, 27. März 2003, 20.00 Uhr in die Gaststätte “Zur Tenne”, 41189 Mönchengladbach-Wanlo, Plattenstr. 7, eingeladen. Tagesordnung 1.) Feststellung über die ordnungsgemäße Einladung und Beschlußfähigkeit V. Genehmigungsgebühren Für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen werden folgende Gebühren erhoben : Düsseldorf, Februar 2003 Bezirksregierung Düsseldorf 48.45.01 Im Auftrag Olmer § 5 Schlußbestimmungen Mönchengladbach, 18.11.2002 Urnen 340,-- aufgrund des Artikel 6 des Staatsgesetzes betreffend die Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirchen vom 08. April 1924 (GS S. 221) genehmigt. Hess Mitglied 2.) Niederschrift über die letzte Jagdgenossenschaftsversammlung 3.) Vorlage des Kassenberichts und Entlastung des Vorstandes 4.) Neuwahlen des Vorstandes Genehmigt bis auf Widerruf 5.) Bestellung der Rechnungsprüfer Düsseldorf, den 16.01.2003 Schriftstück Nr. 74103(Siegel) 6.) Antrag auf Änderung des Jagdpachtvertrages Evangelische Kirche im Rheinland Das Landeskirchenamt 7.) Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2003/04 8.) Verschiedenes VI. Sonstige Gebühren Genehmigung 1. Für Zweitausfertigung verlorengegangener Besitzzeugnisse u.a. 53,-- € 2. Für Umschreibung von Gräbern 53,-- € Der Beschluss der Mitglieder des Gemeindeverbandes Evangelischer Kirchengemeinden Mönchengladbach vom 18. November 2002 über den Erlass einer neuen Friedhofsgebührenordnung wird Hauptamt · Weiherstraße 21 Postvertriebsstück · Entgelt bezahlt · “Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach” - Herausgeber: Die Oberbürgermeisterin - Hauptamt, Weiherstraße 21, 41050 Mönchengladbach, Telefon (0 21 61) 25-25 65 oder 25-25 66. Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und am letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Hauptamt zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In der Stadtbibliothek und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt das Hauptamt nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Druckerei Spanier GmbH, 41238 Mönchengladbach. Mönchengladbach, den 05. März 2003 Der Vorsitzende · 41050 Mönchengladbach G 2757 · ISSN 0934 - 8964 -