Zusammenfassung

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Zusammenfassung
Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet "Odenwald bei
Schriesheim" & für das Vogelschutzgebiet "Bergstrasse
Dossenheim - Schriesheim"
Auszug aus Textteil Æ http://www.lubw.badenwuerttemberg.de/servlet/is/55215/2_1_pepl_6518_341_text_endfassung_online.pdf?command=downl
oadContent&filename=2_1_pepl_6518_341_text_endfassung_online.pdf
3 Ausstattung und Zustand des Gebietes
3.8.2 Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie
3.8.2.3 Wanderfalke (Falco peregrinus) [A103] Æ (Seite 92)
Der Wanderfalke (Falco peregrinus) brütet im Steinbruch Schriesheim. Hier ist im oberen
südöstlichen Teil etwa 30 m oberhalb der höchsten Berme eine künstliche Nisthilfe
angebracht. Dieser Bereich des Steinbruches ist während der Brutzeit vom 01.02. bis 31.07.
eines jeden Jahres für Kletterer gesperrt.
PREUSCH (mündl. Mittlg. 2006) nennt den Wanderfalken mittlerweile als regelmäßigen
Brutvogel am
Ölberg. Allerdings wechselt der Bruterfolg, in manchen Jahren kommt es
störungungsbedingt zu Ausfällen. Sowohl der Steinbruch Schriesheim als auch der
Steinbruch Dossenheim wurden als Lebensstätte erfasst (Erfassungseinheit 3-A103-1).
Nachweise im Jahr 2006 konzentrieren sich auf den Steinbruch Schriesheim einschließlich
seines unmittelbaren Umfeldes. Nach PREUSCH war die Brut im Jahr 2006 erfolgreich.
Regelmäßig wurden auch im Steinbruch Dossenheim Wanderfalken beobachtet. Hinweise
auf weitere Brutvorkommen liegen aber aus diesem Steinbruch nicht vor. Die Habitatqualität
ist aufgrund der mittelfristig gesicherten Präsenz anthropogener Felswände hervorragend
(Kategorie A). Obwohl regional keine natürlichen Felsen als potenzielle Brutplätze vorhanden
sind und die Art ausschließlich auf vorhandene Steinbrüche angewiesen ist, muss nach den
Vorgaben der Erhaltungszustand in die Kategorie C (mittel bis schlecht) eingestuft werden,
da der derzeit bekannte Brutplatz in einer künstlichen Nisthilfe liegt und zudem lokal nur
Steinbrüche potenzielle Bruthabitate zur Verfügung stellen können. Die gleichzeitige
Beobachtung von Kletterern zur Hauptbrutzeit im unmittelbaren Umfeld der Nisthilfe
und attackierenden Altvögeln indiziert, dass die Regelung des Betretungsverbotes
während des Brutzeitraumes nicht in ausreichendem Umfang eingehalten wird. Daher
muss diese Beeinträchtigung der Kategorie C („stark“) zugeordnet und
Handlungsbedarf festgestellt werden.
3.8.2.11 Zippammer (Emberiza cia) [A378]
Ältere Aufzeichnungen aus dem ASP kennzeichnen Vorkommen der Zippammer (Emberiza
cia) im
Offenland der Weinberge an der Bergstraße. DEMUTH (2004) beschreibt sie hier als
„seltenen Brutvogel“ und nennt Brutvorkommen vom Steinbruch Wachenberg bei Weinheim
sowie vom Steinbruch Schriesheim (LUDWIG et al. 1985). Bereits dieser verweist auf die
Störungen durch die dortigen Kletteraktivitäten…
.. Derzeit erscheint lediglich im Steinbruch Schriesheim die Habitatqualität für die
Präsenz eines weiteren Brutpaares im Vogelschutzgebiet gegeben. Umso schwerer wiegen
Belastungen,die sich auch dort aus der fortschreitenden Sukzession, vor allem aber aus
dem Besucherverkehr (Kletterer) ergeben.
3.10 Beeinträchtigungen und Gefährdungen (Seite 108)
Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas [8150] Æ (Seite 110)
Im Naturschutzgebiet Ölberg ergibt sich zudem eine Beeinträchtigung der Schutthalden
durch die dortige Kletternutzung. Vor allem die Felsen im Zentrum des Bruches werden
regelmäßig begangen. Hier finden sich allerdings auch die ausgedehntesten
Blockschutthalden. Der Tritt verursacht dabei im Wesentlichen Schäden an den Moos- und
Flechtenpolstern.
Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220] Æ (Seite 111)
Ähnlich wie bei den Schutthalden bestehen auch bei den Felsstandorten grundsätzliche
Unterschiede
zwischen den Standorten in den Steinbrüchen und den natürlichen Felswänden. Wie bei den
Schutthalden ist bei nahezu allen Felswänden die Sukzession mit Gehölzen als
Beeinträchtigung anzumerken. Allerdings wiesen alle Vorkommen nur geringe bis mittlere
(Standort Ludwigstal) Beeinträchtigungen auf.
Die intensiv begangenen Kletterwände im Naturschutzgebiet Ölberg sind wie die
Schutthalden durch Tritt und Griffe beeinträchtigt. Dadurch wird die Entwicklung
lebensraumtypischer Arten im Zentrum des Naturschutzgebietes weitgehend verhindert. In
den inzwischen beruhigten Bereichen der Steinbruchperipherie ist diese Beeinträchtigung
weitgehend minimiert.
4 Erhaltungs- und Entwicklungsziele Æ (Seite 117)
Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 hat allgemein zum Ziel die Erhaltung des
Zustandes der im Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen und FFH-Artenvorkommen
gemäß dem aktuellen Zustand (Art. 3 Abs.1 FFH-Richtlinie). Es gilt ein grundsätzliches
Verschlechterungsverbot (Art. 6 Abs, 2 FFH-Richtlinie).
4.2.6 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation [8220] Æ (Seite 120)
Erhaltungsziele
o Erhaltung der Ausdehnung des Lebensraumtyps sowie der standörtlichen Gegebenheiten
(Trockenheit durch Besonnung, geringe Bodenbildung etc.).
o Erhaltung der offenen Felspartien durch Schutz vor Verbuschung vor allem an den
Wuchsorten
Ludwigstal und Ölberg.
o Erhaltung der vorhandenen morphologischen Felsstrukturen (Felsvorsprünge, Überhänge,
Risse
etc.).
o Schutz der Felsspaltenvegetation vor intensiver Freizeitnutzung (Klettersport) im
NSG Ölberg.
Entwicklungsziele
o Entwicklung weiterer Felsspaltenvegetation durch Schutz vor intensiver
Freizeitnutzung (Klettersport) im NSG Ölberg.
o Entwicklung des Lebensraumtyps auf weiteren Flächen im Bereich der jüngeren
Abbaugebiete
des Steinbruches Dossenheim, alternativ auch in Form von weiterem Gesteinsabbau.
4.4 Arten Æ (Seite 124)
4.4.2.3 Wanderfalke (Falco peregrinus) [A103] Æ (Seite 129)
Erhaltungsziele
o Einhaltung des Besuchernutzungskonzeptes im NSG „Ölberg“, insbesondere der
Kletterregelungen in den Brutgebieten, ggf. Erweiterung der Sperrung während der
Fortpflanzungszeit.
o Fortführung des Bestandsmonitorings.
ο Verzicht auf Forstarbeiten während der Fortpflanzungszeit (Februar bis Ende Juli) im
Umfeld
des Brutplatzes.
Entwicklungsziele
o Dauerhafte Unterhaltung des Kunsthorstes im Steinbruch Schriesheim.
o Offenhaltung des Steinbruchs Dossenheim, Schutz vor Verfüllung oder nicht angepasster
Rekultivierung.
ο Kletterverbot und Anbringen von Kunsthorsten oder Brutnischen im Steinbruch
Dossenheim
ο Schutz von geeigneten bruttauglichen Felsen vor einer fortschreitenden Sukzession
5 Darstellung der empfohlenen Maßnahmen Æ (Seite 135)
5.2.1 Maßnahmen in Naturschutzgebieten Æ (Seite 137)
Naturschutzgebiet „Ölberg“: Das Naturschutzgebiet umfasst eine ehemalige Abbaustätte für
Porphyrschotter und umliegende Wälder. Im Steinbruch hat sich in den Jahren nach der
Auflassung eine intensive Freizeitnutzung etabliert. Nachdem es immer wieder Probleme
zwischen der Freizeitnutzung und den Zielen des Naturschutzes gab, wurde von
Klettervereinen, Naturschutzorganisationen und Behörden in einem gemeinsamen Projekt
eine Kletterkonzeption erarbeitet. Diese Konzeption ist im Verordnungstext des
Naturschutzgebietes verankert.
Wesentliches Ziel der Konzeption war die Einrichtung von festen Kletterkorridoren und die
Regelung von Ein- und Ausstiegen. Die Kletterrouten sind inzwischen gut ausgeschildert und
beschränken sich auf zentrale Bereiche des Steinbruchs. Zudem besteht in Teilbereichen ein
„Ausstiegsverbot“. Im Rahmen des Projekts wurde ein Faltblatt mit Informationen zum
Kletterbetrieb und zur Naturausstattung des Gebietes erstellt. Um Besucher von sensiblen
Bereichen fernzuhalten, wurden im Umfeld Hinweisschilder aufgestellt, der Zugang zu
einzelnen Bermen mit Zäunen abgesperrt und ein Rundwanderweg angelegt.
Die Blockschutthalden und Bermen des Steinbruches unterliegen einem relativ starken
Gehölzdruck. In den letzten Jahren wurden deshalb vom Regierungspräsidium und der AG
Klettern und Naturschutz
Odenwald e.V. immer wieder in einzelnen Bereichen der zweiten und dritten Berme
Gehölzpflegearbeiten durchgeführt. Die enge Einbindung der Ehrenamtlichen des
Klettersportvereins hat sich dabei bewährt und sollte zukünftig beibehalten und ausgebaut
werden. Weiterhin wurde im Steinbruch eine künstliche Nisthilfe für den Wanderfalken
eingebracht. Für den Brutbereich besteht bis zum 31.07. eines jeden Jahres ein Kletter- und
Betretungsverbot.
5.3.3.13 Maßnahmen-Gruppe 34: Regelung von Freizeitnutzungen Æ (Seite 154)
Maßnahmenbez. gem. LFU 2003: 34.1: Reduzierung/Aufgabe von Freizeitaktivitäten
Maßnahmenflächen-Nr.: 23, 27
Buchstabenkombination in Karte: E2, F2
Flächengröße insgesamt: 2,46 ha
Turnus / Durchführungszeitraum:
Dringlichkeit: hoch (E2, F2)
Betroffene Lebensraumtypen/Arten: Kieselhaltige Schutthalden [8150], Silikatfelsen mit
Felsspaltenvegetation
[8220] inkl. Silikatfelsen mit Pioniervegetation [8230],
Wanderfalke [A103], Uhu [A215], Zippammer [A378]
Die in der Naturschutzgebietsverordnung fixierte Begehungs- und Kletterregelung stellt einen
auch unter den Gesichtspunkten von Natura 2000 guten Kompromiss zwischen den
Belangen des Naturschutzes und der Freizeitnutzung dar.
Es sollte deshalb zusammen mit der AG Klettern und Naturschutz Odenwald e.V. auf
eine strikte Einhaltung dieser Regelung geachtet werden. Hierzu sollten die Zäune und
Tore am Rand der oberen Bermen instandgesetzt werden, um eine nicht autorisierte
Begehung dieser Bereiche zu verhindern. Aufgrund der individuenarmen Vorkommen von
Uhu, Wanderfalke und Zippammer wird empfohlen, die Einhaltung des in der Verordnung
zum Naturschutzgebiet Ölberg für den Steinbruch Schriesheim formulierte
Besucherlenkungskonzeptes sowie die darin enthaltene Kletterregelung regelmäßiger und
umfangreicher zu kontrollieren. Im Rahmen der Erhebungen wurden mehrfach Verstöße
gegen die Regelungen festgestellt. Für die Bestandssicherung der störungsempfindlichen
Arten ist die Einhaltung jedoch zwingend notwendig. Gleichzeitig sollten die
Informationsangebote ausgebaut werden.
5.3.4.13 Maßnahmen-Gruppe 34: Regelung von Freizeitnutzung Æ (Seite 165)
Maßnahmenbez. gem. LFU 2003: 34: Regelung von Freizeitnutzungen
Maßnahmenflächen-Nr.: 48
Buchstabenkombination in Karte: Flächengröße insgesamt: 15,4 ha
Turnus / Durchführungszeitraum: einmalig/k.A.
Dringlichkeit: mittel
Betroffene Lebensraumtypen/Arten: Wanderfalke [A103], Uhu [215], Zippammer [338]
Die künftige Nutzung des Steinbruchs Dossenheim ist derzeit noch nicht abschließend
geklärt. Einhergehend mit der zwingend notwendigen Offenhaltung (Erhaltungsmaßnahme
32.) sollte bei der endgültigen Nutzungsaufgabe des Abbau- und Lagerbetriebes
entsprechend der bislang genehmigten Renaturierungsplanung (INGENIEURBÜRO DÖRR
2002) auch auf eine Freizeitnutzung (Besucher, Klettersport) verzichtet werden, damit
keine neuen Störpotenziale auf die einzigen aktuellen Vorkommen von Zippammer und Uhu
im Vogelschutzgebiet einwirken können.