forum iii-2008
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Themen dieser Ausgabe +++ Einstufung von nicht mehr gebrauchsfähigen Feuerlöschpulvern +++ Schiffbauergasse ade +++ apropos: Die Formel Eins der Nachweisführung ...+++ ZEDAL konkret! +++ Effizient und schonend reinigen (Veranstaltungsankündigung) +++ Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen und Altöl (Veranstaltungsankündigung) +++ FORUM P P P P P P P P III-2008 Informationsdienst für die Abfallwirtschaft in Brandenburg und Berlin Herausgegeben von der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Lieber Leser, sind Sie noch ein Muggel? Nein, ich meine natürlich nicht die ahnungslosen Menschen in den Harry-Potter-Romanen, die weder Hexen noch Zauberer sind. Ich meine, sind Sie etwa ein echter Muggel, jemand, der nicht ins Caching eingeweiht ist und vom Dasein eines Cachers keine Ahnung hat? Sie verstehen kein Wort? Okay, Sie sind ein Muggel! Ich rede vom neuen Volkssport „Geocaching“. Von Menschen, die rumlaufen, als hätten sie irgendetwas verloren, die ganze Zeit abwechselnd in ein kleines Gerät und suchend in die Gegend schauen und dann plötzlich unter einer Bank verschwinden oder einen schweren Stein umdrehen. Das kleine Gerät ist ein GPS-Empfänger und unter der Bank oder dem Stein vermuten sie ein geheimes Lager (engl. Cache), in dem jemand in einem Gefäß einen Gegenstand deponiert und dessen Position dann als Koordinaten ins Internet gestellt hat. Was das mit der SBB zu tun hat? Ganz einfach: Ab dem 1. Dezember 2008 finden Sie uns an einer neuen Position, nämlich bei N 52° 22’ 54.32’’ E 13° 7’ 35.34’’! Ihr Dr. Gösta Jancke P.S.: Eine der Grundregeln beim Geocaching lautet: Wer etwas aus dem Cache erhält, muss etwas hinein geben, das mindestens ebenso viel wert ist! Gefährliche Abfälle: Die Vorteile des elektronischen Nachweisverfahrens nutzen Die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens stellt für Betriebe nicht selten eine organisatorische und technische Herausforderung dar. Die uve unterstützt Sie bei der fristgerechten Einführung bis 2010. Wer mit gefährlichen Abfällen (früher: besonders überwachungsbedürftige Abfälle) zu tun hat, kennt das Prozedere, das der Gesetzgeber den am Entsorgungsprozess Beteiligten mit dem Begleitscheinverfahren auferlegt hat. Ensorgungsnachweis Behörde überwachungsbedürftige Abfälle entfällt. Auch wird anstatt der früheren Nachweisbücher der Begriff des Registers eingeführt, der schon seit langem in anderen europäischen Ländern üblich ist und in dem alle zu dokumentierenden Vorgänge vorzuhalten und zu archivieren sind. BS Wenn zuvor alle Beteiligten mit den verschiedenfarbigen OriBestätigt mit seiner Bestätigt mit seiner Bestätigt mit seiner Unterschrift die Unterschrift die Unterschrift die ginaldurchschlägen der ordnungsgemäße ordnungsgemäße ordnungsgemäße Begleitdokumente verDeklaration der Abfälle Beförderung der Abfälle Entsorgung der Abfälle sorgt werden mussAbb. III-1: Übersicht Begleitscheinverfahren ten, ist dies im neuen, digitalen Prozess nicht Dieser Prozess ist seit der Novellierung der mehr vonnöten. Die zuständigen ÜberNachweisverordnung auf elektronischem wachungsbehörden erwarten in Zukunft Wege zu bewerkstelligen und die am alle Angaben des Begleitscheinverfahrens Prozess der Entsorgung Beteiligten sind in digitaler und maschinenlesbarer Form. aufgefordert, das neue Verfahren anzuUm dies zu ermöglichen, wird von Seiwenden. ten der Behörden die sog. ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle) bereitgestellt, über Die Novellierung der Nachweisverdie, ähnlich einem E-Mail-Konto bei seiordnung bringt zahlreiche Verbessenem Internet-Dienstleister, jedem Beteirungen mit sich ligten mit Hilfe der zentral vergebenen Mit der Novellierung der Nachweisverordbehördlichen Nummer Vorgangsdaten und digitale Begleitscheindokumente zu nung ergeben sich zahlreiche Veränderungen für die Betroffenen. Einerseits ist gestellt werden können. Von hier aus erfür die Zukunft die digitale Vorhaltung und folgt auch der Datentransfer an die BeÜbermittlung der Daten an die Behörden hörden. als Standard festgelegt und andererseits gibt es zahlreiche Änderungen, die sich Elektronische Begleitscheine sind mit aus der Harmonisierung des deutschen einer qualifizierten digitalen SignaRechts an EU-Vorgaben ergeben. Dies betur zu versehen trifft z.B. die – nunmehr einfachere – EinIn Zukunft wird also jeder, der mit gefährlichen Abfällen zu tun hat, über diese ordnung der Abfälle in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Die UnterscheiSchnittstelle oder die ZKS seine Begleitdung in nicht überwachungsbedürftige, scheindaten zur Verfügung stellen müsüberwachungsbedürftige und besonders sen. Damit diese Daten rechtlich relevant Erzeuger BS Beförderer BS Entsorger sind, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Begleitscheinvorgänge mit einer qualifizierten digitalen Signatur gemäß Signaturgesetz SigG zu versehen sind. Dies bedeutet, dass jeder, der Begleitscheine signieren soll und noch nicht über eine Signaturkarte für qualifizierte digitale Signaturen verfügt, eine solche anschafft. Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass dies für viele – vor allem kleinere – Betriebe eine organisatorische Herausforderung darstellt, solange die Mitarbeiter nicht ohnehin über solche Signaturkarten verfügen. Denn wenn bisher jeder Kollege mit seiner guten und gültigen Unterschrift im Namen des Betriebes unterschreiben konnte, muss nun sichergestellt werden, dass auch wirklich zu jedem Zeitpunkt, auch wenn in der Urlaubszeit die Urlaubsvertretung krank wird, eine Signatur geleistet werden kann. Nur während der Übergangsfrist bis 2011 können Vorgänge in der bisher bekannten Papierform (bis 31.03.2010) oder – im Falle des Erzeugers oder Beförderers – mit einem Quittungsbeleg (bis 31.01.2011) auf nicht-digitalem Wege dokumentiert werden. Danach sieht der Gesetzgeber – außer für den Fall technischer Störungen – ein ausschließlich digitales Verfahren vor. schutz. Wer es sich an dieser Stelle einfach machen möchte, kann aber auch die Unterstützung von unabhängigen Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, die einen während der Einführung fachkundig begleiten. Auch die uve, die schon zahlreiche Unternehmen zu diesem Thema beraten hat und auch als Prozessbevollmächtigter (u.a. im elektronischen Nachweisverfahren) tätig ist, berät und begleitet Sie vor, während und nach der Einführung des elektronischen Begleitscheinverfahrens, um Ihnen den Weg zum digitalen Begleitschein zu ebnen. Alles ganz einfach – aber mit den zahlreichen Möglichkeiten steckt der Teufel im Detail Um am digitalen Begleitscheinverfahren teilzunehmen, ist an sich nur wenig erforderlich. Zumindest müssen eine digitalen Signaturkarte eines akkreditierten Trustcenters und ein Internetzugang vorliegen, über den man auf die ZKS zugreift. Hiermit könnte manuell jeder Vorgang dem nächsten Prozessbeteiligten sowie der Behörde vorgelegt werden. Ein digitaler Prozess bietet die Chance zu verbesserten und automatisierten Arbeitsprozessen. Dies erfordert aber eine gründliche Überprüfung der bestehenden Prozesse sowie ihre systematische Neugestaltung. Denn wer zwar digital arbeitet, aber auf dem alten, papiergebunden Prozess aufsetzt, verschenkt wichtige Vorteile. Die uve kann Ihnen als Beratungsunternehmen schnell die wirksamen Hebel aufzeigen, die es Ihnen erlauben, Ihre Prozesse zu verbessern, um damit Arbeit – und somit auch Kosten – zu sparen. In der Praxis werden sich aber noch viele weitere Fragen ergeben, da die Umsetzung der Nachweisverordnung Ländersache ist und somit von Bundesland zu Bundesland abweichende Detailregelungen bestehen können. Dies betrifft z.B. die Formulare und Prozedere für die Anmeldung, weshalb sich eine genauere Abstimmung mit den Behörden oder ihren Vertretern empfiehlt, im Falle von Berlin und Brandenburg also mit der SBB, dem Landesumweltamt Brandenburg oder der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucher- Das digitale Nachweisverfahren bietet aber auch die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung durch die Nutzung von IT-Lösungen zu verbessern bzw. zu vereinfachen. Denn durch das Vorliegen digitaler Daten kann die Archivierung der Vorgänge vereinfacht werden und die vorgeschriebene Registerführung kann quasi als Nebenprodukt automatisch erfolgen. In diesem Zusammenhang können die für das Begleitscheinverfahren geeigneten Systeme ebenfalls für nicht gefährliche Abfälle genutzt werden, um einen einheitlichen Prozess anzuwenden und die Datenhaltung zu zentralisieren. Große und kleine Lösungen – für jeden den richtigen Einstieg Viel hängt auch von der richtigen Wahl des Systems ab, denn es existieren verschiedene Lösungen am Markt, die für Sie, je nach Ausgangslage und Ihren Wünschen, unterschiedlich geeignet sein können. Eine solche Lösung stellt beispielsweise ZEDAL dar, das auch von der SBB genutzt und angeboten wird. Dennoch wurde vom Gesetzgeber eine Einschränkung auf bestimmte Anbieter aus- SBB-FORUM III-2008 drücklich ausgeschlossen und jeder hat die freie Wahl zwischen den Anbietern. Vor diesem Hintergrund wurde auch die ZKS geschaffen, die aber, sofern man sich für eine kommerzielle Lösung entscheidet, im Regelfall kaum mehr direkt zur Anwendung kommt, sondern nur noch über Schnittstellen angesprochen wird. Sofern man sich für die Nutzung einer bestehenden Software-Lösung entscheidet, entstehen neue und weitreichende Möglichkeiten. Dies betrifft die Wahl des Softwareproduktes, die Anbindung der eigenen IT-Systeme, aber auch die Frage, wessen Server man gerne nutzen würde. Oder soll es gar ein eigener Server sein? Wer also das digitale Nachweisverfahren bei sich einführen möchte, hat mehrere Optionen: a) Die ‚einfache’ Lösung: direkte Nutzung über die ZKS ohne die Nutzung weiterer Softwarelösungen b) Nutzung einer umfassenden eigenen oder kommerziellen Lösung, die alle wichtigen Prozessabläufe unterstützt R mit oder ohne Integration der eigenen Systeme R unter Nutzung des Servers der SBB, dem Aufbau eines eigenen Systems, oder Inanspruchnahme eines Drittanbieters Die erste Lösung bietet sich vor allem für kleine Betriebe oder Einzelpersonen an, die keine Betriebssoftware nutzen oder für die eine Abbildung des elektronischen Begleitscheinverfahrens zu aufwändig oder nicht gewünscht ist. Aber in diesem Fall ist der Anwender auch völlig auf sich allein gestellt z.B. hinsichtlich der Registerführung oder der rechtskonformen Archivierung der digital signierten Belege. Er sollte sich damit auskennen und u.a. in der Lage sein, sein Archiv rechtzeitig vor Ablauf der Signaturgültigkeit überzusignieren. Auch im zweiten Falle ist der Einstieg oft sehr einfach, da über eine kurze Registrierung und Freischaltung auf dem System die digitale Arbeit schon beginnen kann. Hier ist es aber hilfreich, wenn alle weiteren an der Entsorgung des gefährlichen Abfalls Beteiligten – Erzeuger, Beförderer, Entsorger und eventuell Prozessbevollmächtigte - ebenfalls am gewählten System teilnehmen, damit die Vorgänge ohne Reibungsverluste gemeinsam bearbeitet werden können. Mit der Inbetriebnahme der ZKS (voraussichtlich Febraur 2009) sollte dies auch systemübergreifend zwischen verschiedenen Anbietern problemlos funktionieren. Die Praxis zeigt, dass innerhalb weniger Wochen alle Formalitäten erledigt und die elektronische Abwicklung von Vorgängen beginnen kann. Es sollte ab einem bestimmten Umfang an Vorgängen erwogen werden, eine Integration des digitalen Begleitscheinverfahrens und der Registerführung in das bestehende Haussystem über Schnittstellen zu realisieren, da erst hierdurch auch der Betrieb seine internen Prozesse automatisieren und verbessern kann und die Bearbeiter in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung arbeiten können. Dies stellt häufig eine erhebliche Erleichterung dar und führt nach einer Übergangsfrist zu spürbaren Arbeits- und Kosteneinsparungen. Konkret betrifft dies z.B. den Dokumenten- und Informationsfluss. Die automatische Übermittlung des Vorgangs an den nächsten Prozessbeteiligten und die einfache Handhabung durch das Anhängen digitaler Dokumente sparen in der Praxis schon viel Zeit. Aber letztendlich ist die Verwaltung der gesamten Vorgänge insgesamt leichter, da alle Informationen an einer zentralen Stelle verfügbar sind und mit hochentwickelten Programmen verwaltet und durchsucht werden können. Und wieviel Arbeit und Papier wird gespart, wo Dokumente nun nicht mehr gedruckt, versendet, abgeheftet oder manuell archiviert werden müssen? Da dies in der Praxis allerdings oft mit Änderungen der Arbeitsabläufe einhergeht, sind viele Dinge zu beachten und abzuwägen. Aus diesem Grunde empfiehlt sich oft die Unterstützung durch einen unbeteiligten Dritten, der mit unverstelltem Blick und ohne die leider zu leicht erworbene Betriebsblindheit die betroffenen Arbeitsschritte untersuchen und wertvolle Hinweise zu ihrer Verbesserung liefern kann. Wer hierbei Unterstützung sucht, kann sich auch hier gerne und vertrauensvoll an die uve wenden, die seit vielen Jahren Betrieben in der Überprü- fung und Verbesserung der Arbeitsabläufe unterstützt. Bedarf erfahrene Helfer beratend oder unterstützend zur Verfügung. Ein Blick auf die Internetseite der SBB (www.sbb-mbh.de/zedal/zedal-teilnehmer/) zeigt, dass viele Betriebe schon den Sprung in das elektronische Nachweisverfahren gewagt haben. In den Erfahrungsberichten hören wir oft, wie einfach der Einstieg letztendlich ist. Zusammenfassung Im Ergebnis stellt die Novellierung der Nachweisverordnung für alle Beteiligten eine gute Sache dar. Einerseits erfolgt eine längst überfällige Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen, unter deren nationalen Abweichungen in der Vergangenheit zahlreiche Betriebe erheblichen Mehraufwand in Kauf nehmen mussten. Andererseits stellt der digitale Prozess auch organisatorisch eine Weiterentwicklung dar, da sie nunmehr auch die Automatisierung und Integration von bisher weitgehend manuell und separat laufenden Vorgängen ermöglicht. Die Erfahrung zeigt, dass ein Einstieg in kurzer Zeit und ohne großen Aufwand möglich ist. In der Zukunft werden auch unterschiedliche Systeme miteinander kommunizieren können. Dies wird durch die ZKS gewährleistet, könnte aber zu einem späteren Zeitpunkt auch über eine direkte Kommunikation der verschiedenen Systeme erfolgen. Somit bestehen zahlreiche Möglichkeiten, wie der Einzelne am elektronischen Nachweisverfahren teilnimmt. Hilfe! Was muss ich tun? Da sich in der Praxis zahlreiche Detailfragen zur Registrierung, Systemeinführung und –nutzung, ggf. aber auch die Anpassung von Arbeitsprozessen, stellen, empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines „Geburtshelfers“. Dieser kennt die Fallstricke und hilft einem, den Umstieg zügig und ohne Komplikationen durchzuführen. Die uve steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Wir bieten ebenfalls Übersichts- und Einführungsveranstaltungen an, die in wenigen Stunden einen guten Überblick bieten und aufzeigen, an welchen Stellen ggf. Handlungsbedarf besteht. Auch konkrete Mitarbeiterschulungen oder Unterstützung bei der Einrichtung der Systeme haben sich in der Vergangenheit oft als hilfreich herausgestellt. Wer eine vollständige Integration der Systeme anstrebt, ist gut beraten, ein zeitlich begrenztes Projekt aufzusetzen, um die notwendigen Anpassungen und Aufgaben zu definieren und in der Folge umzusetzen. Die Erfahrung zeigt, daß dies nicht selten eine erhebliche Zusatzbelastung für die Mitarbeiter bedeutet, die diese Aufgabe neben dem laufenden Tagesgeschäft bewältigen müssen. Zudem unterscheidet sich Projektarbeit erheblich von der laufenden Betreuung von Themen und Aufgaben und die Kollegen sind es ggf. gar nicht gewohnt, in Projektstrukturen zu arbeiten. Auch hier stehen durch die uve dem Interessierten bei SBB-FORUM III-2008 Wer mit dem alten Prozess vertraut ist, wird auch elektronisch keine großen Probleme haben, da der Prozess sich digital zwar im Detail, aber in den Grundzügen nicht wesentlich unterscheidet. Nur dass das genutzte Medium nunmehr ein anderes sein wird. Die frühzeitige Prüfung und Einführung des digitalen Nachweisverfahrens gewährleistet einen unkomplizierten und störungsfreien Übergang zum neuen Verfahren und besonders beratende Ingenieurbüros und Prozessbevollmächtigte sollten rechtzeitig ihre schutzbefohlenen Kunden über das anstehende Thema informieren. Besonders die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen sollten vor einer Einführung unter die Lupe genommen werden, um einen einfachen Einstieg zu ermöglichen. Wer hierbei Hinweise oder Unterstützung benötigt, kann sich für weitergehende Auskünfte an die uve bzw. den Autor wenden. Der Autor: Arnulf Drescher EDV-Beratung - Projektleiter uve GmbH für Managementberatung Kalckreuthstr. 4 10777 Berlin Telefon: 030/ 315 82-465 Telefax: 030/ 315 82-400 Feuerlöschpulver Einstufung von nicht mehr gebrauchsfähigen Feuerlöschpulvern Immer wieder gibt es Unklarheiten bei der Einstufung nicht mehr gebrauchsfähiger ABC- und BC-Feuerlöschpulver. Gemäß den Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Landes Berlin und des Landes Brandenburg [1] hat u.a. ein Abgleich mit den gefahrstoffrechtlich definierten Eigenschaften H1-H14 zu erfolgen. gefährliche Inhaltsstoffe ABC-Pulver Nach den Vollzugshinweisen gilt die gefahrenrelevante Eigenschaft H 13 (Auslaugbarkeit) in der Regel als erfüllt, wenn die dort genannten Eluatwerte überschritten sind. Bei ABCFeuerlöschpulver ist von einer Überschreitung des Parameters Ammoniumstickstoff von 200 mg/l durch die Hauptbestandteile des Löschpulvers Monoammoniumphosphat und Ammoniumsulfat auszugehen. Gesamtkonz. im Gefahrenrelevante Feuerlöschpulver Eigenschaften Monoammoniumphosphat Ammoniumsulfat Natriumhydrogencarbonat Somit sind Feuerlöschpulver als gefährlicher Abfall unter dem AS 160507* zu entsorgen. H13 oder BC-Pulver Darüber hinaus sind Monoammoniumphosphat und Ammoniumsulfat (Hauptbestandteile von ABC-Löschpulver) sowie Natriumhydrogencarbonat, Kaliumhydrogencarbonat und Kaliumsulfat (Hauptbestandteile von BC-Löschpulver), in die WGK (Wassergefährdungsklasse) I eingestuft. Auch die nach den Vollzugshinweisen das Kriterium H 14 kennzeichnenden R Sätze R52/53 führen zu einer WGK I-Einstufung. Ein Stoff mit einer Gesamtkonzentration von > 25% an einem mit den R-Sätzen R52/53 eingestuften Stoffen erfüllt das Kriterium H14 (ökotoxisch). H13 je 90-95% H14 (WGK 1 R R52/53) H14 (WGK 1 R R52/53) oder H14 (WGK 1 R R52/53) Kaliumhydrogencarbonat und Kaliumsulfat Tab. III-2: Feuerlöschpulver und ihre gefahrerelevanten Eigenschaften Quelle: [1] Erlass 5/1/07 (Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages - Amtsblatt f. Brandenburg Nr. 9 vom 7. März 2007, S. 476) sowie Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages (Bek. v. 27.03.2007 SenGesUmV -II C 3-) Schiffbauergasse ade Die SBB bezieht Ende November neue Räume in Potsdam Babelsberg Wir aber freuen uns nun auf unsere neuen Büroräume. Nur ca. 200 Meter vom Bahnhof Medienstadt entfernt und in unmittelbarer Nähe zur Autobahn bzw. Nuthestraße ist der Standort sehr gut zu erreichen. Die Postadresse bleibt unverändert: SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Postfach 60 13 52 14413 Potsdam rli ne rS tr. Unsere Besuchsadresse ab 01.12.2008: SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Großbeerenstr. 231 (Eingang Gagarinstr.) 14480 Potsdam Be Nach 8 ½ Jahren in der „Berliner Vorstadt“ wird die SBB zum 1. Dezember diesen Jahres neue Büroräume beziehen. Nachdem wir hier fast den gesamten Umbau zum Kulturstandort an der Schiffbauergasse miterlebt haben, nehmen wir – mit einer kleinen Träne im Auge – Abschied vom geschichtsträchtigen ehemaligen Offizierskasino des Garderegiments der Husaren, der Leibgarde des preußischen Königs. In dieser Zeit entstand der großartige Bau des Hans-Otto-Theaters, die Schinkelhalle wurde vollständige restauriert und fabrik, Waschhaus, T-Werk und Fluxus erhielten neue Räume. Auch gelang es der Stadt Potsdam, so renommierte Namen wie VW oder Oracle an den Standort zu locken. Griebnitzsee HBF Potsdam S S Nu th es tr. BABELSBERG ab 01.12.2008 Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Gro ßb e eren str. BF Medienstadt A 115 Neuendorfer Str. Stern Center Abb III-3: Anfahrtskizze zu unseren neuen Büroräumen SBB-FORUM III-2008 AS PotsdamBabelsberg apropos Die Formel Eins der Nachweisführung oder: Das Einmaleins der Nachweisführung?! Oder: Wir haben jetzt auch einen netten Vogel... Liebe Leser, in der nächsten Zukunft liegen ja so ein paar Meilensteine vor uns, um die wir unsere abfallwirtschaftlichen FormelI-Wagen herumschlängeln müssen. Im Moment befinden wir uns ein bisschen wie in der Aufwärmphase – haben Sie das übrigens schon mal gesehen, wie in Monte CarloMonza-Melbourne-Magny-Cours die Pneus noch in den Boxen stehend mit Heizdecken dekoriert werden und dann in Schlängellinien zur Startlinie fahren? Aber vielleicht sollten wir nicht drum herumfahren sondern besser geradewegs drauf zu? Und vorher noch harte Reifen aufziehen, den Motor aufjaulen lassen, jedes einzelne der 610 PS streicheln, schnell noch ein neues Motor-Update aufspielen und dann...auf der Startlinie 5 x Rot anstarren und Nicht-Rot und los... Rein in die erste Kurve, rechts überholen, Alonso ausbremsen und vorbei, Hamilton hinter sich lassen und mit Kimi drängeln. Und dann kommt Trulli, mein favorite... Und dann rasen wir am 1. April 2010 vorbei, nein kein Aprilscherz... Ab diesem Datum dürfen alle Nachweise nur noch in elektronischer Form gemacht werden, egal ob es ein neuer Nachweis ist, ein alter geändert werden soll, alle Begleitscheine usw. usw. Das klingt ein wenig wie die elektronische Steuerklärung mit diesem Vogel ELSTER, für den jedes Frühjahr das Finanzamt auf großen Plakaten wirbt. Nur mit dem kleinen, aber feinen und wichtigen Unterschied, dass man dem Finanzamt seine ein- und ausgegebenen Euro zur Not, wenn man - so wie ich im vergangenen Lenz - von Dauerfehlern Nr. 270 und 851* geplagt ist, in letzter Konsequenz auch noch in Papier rüberreichen kann. Nach dem letzten Stand der Dinge scheint das ab dem bewussten April für Nachweise und Begleitscheine nicht mehr möglich zu sein. Und das ist kein Scherz... und auch keine Strafrunde mit 80 km/h durch die Boxengasse. Aber was ist passiert? Nun endlich gibt es immerhin klare Klarheit zu den unseeligen Übergangsfristen aus der Nachweisverordnung und dem KrW-/AbfG, die so leicht zu lesen und zu verstehen sind wie altchinesische Bedienungsanleitungen. Es gibt also doch Regen und wir wissen, dass wir Regenreifen brauchen und uns warm anziehen müssen an diesem krassen Stichtag. Aus der Pole-Position erkennen wir die dunklen Wolken - dahinter blitzt jedoch die Sonne. Die Elektronifizierung mag für große Firmen schon ein kleiner Kraftakt sein, für kleine Firmen in unserem Metier jedoch ein großer Kraftakt. Und ein ganz besonderer Kraftakt ist die Tatsache, wenn auf Grund der nun aus dem Kaffeesatz gedeuteten Übergangsvorschriften wir uns vorstellen, dass bei jedem noch so klitzekleinen Änderungsantrag die Elektronik bemüht werden muss, in einer Situation, wo häufig große Zeitnot und Druck herrscht („Der Container muss in 2 Stunden weg sein!“); für uralte Nachweise, die nur noch einmal benutzt werden sollen, dieser Aufwand getrieben werden muss... Das ist jeweils ein bisschen wie Auftanken in 7,3 sec – da muss jeder Handgriff sitzen, alles unnötige weglassen, große Konzentration. Eine Regelung, dass nur neuere Nachweise mit der Elektronik in die Zukunft gehen, dass alte Kamellen in überschaubarer Zeit in Papierform ausgelaufen wären – das wäre aus vielerlei Sichtweise die attraktivere gewesen. Es mag auch bezweifelt werden, ob dieser harte Schnitt die Akzeptanz und die Sache an sich fördert und letztlich Weltmeisterschaftspunkte bringt. Wie dem auch sei, maulige Abtrünnigkeit würde hier ins Aus führen und Motorschaden bedeuten. Man muss sich dem Startsignal mit all seinen verquerten Randbedingungen stellen und mit guter Strategie und volle Kraft voraus... Denn mit Sicherheit liegt in der Elektronik die Zukunft, die Zeit der Karteikästchen und Zettelwirtschaft ist vorbei und von daher ist dieser Schritt auch ein richtiger und sinnvoller. Bis dahin liegen noch viele Runden vor uns, es hat sich bislang sehr deutlich gezeigt, dass es vieler PS bedarf, um die internen Abläufe bei allen Beteiligten auf den neuen Motor umzustellen. Und weitere PS werden darüber hinaus gebraucht, um jetzt schon ratsamerweise vorzusorgen und Nachweise umzustellen (egal, ob in Ferrari, McLaren-Mercedes oder BMW), um 2010 entspannt mit den Containern durch die Kurven zu donnern. Das ist quasi wie Qualifying. Jetzt schon mal den neuen 8-Zylinder testen... Und zu vergessen ist auch nicht: Egal, ob Nachweisführung auf Papier oder auf elektronischem Wege, die Hauptsache ist, dass der Abfall unterwegs versehentlich nicht vom Hänger in den Wald oder die märkische Kiesgrube fällt, sondern gut entsorgt wird. Da kommt ein Ferrari von hinten und greift noch mal an, wir können in der Schikane parieren und fahren durchs Ziel: 10 Punkte für die Weltmeisterschaftswertung, Niki Lauda mit Mütze hat mal nix zu meckern, Kai Ebel** führt SBB-FORUM III-2008 im Interview in der Boxengasse seine Aufsehen erregenden Schuhe vor, die Boxen-Luder winken und hinterher gibt’s eine Champagner-Dusche. Ich wünsche Ihnen die Pole-Position und eine gute Strategie. Herzlichst, Ihre *O-Ton ELSTER-Hotlinie: „Die Fehler sind schon länger bekannt...“ **Für all die, die die Schuhe bisher übersehen haben: Sportreporter eines privaten Fernsehsenders, der durch einen beachtlichen Hang zu sehr extravaganter Schuhmode auffällt Ariane Blaschey Leiterin Nachweisverfahren/Andienung. ZEDAL konkret! Teil 5: Erfahrungsaustausch bei ZEDAL Das elektronische Nachweisverfahren gestaltet sich schon etwas anders als das alte Papierverfahren. Eigentlich ist fast alles gleich geblieben, zumindest inhaltlich. „Nur“ das Werkzeug, mit dem der Nachweis geführt wird, hat sich verändert. ... und da sitzt man so ab und an einsam an seinem Computer und hätte vielleicht gern und ganz kurz mal eine Frage geklärt, etwas ausprobiert, einen Vorschlag eingebracht. ... doch kurz darauf ist der Arbeitsalltag wieder gegenwärtig, holt einen zurück und vergessen ist die Frage, die Idee, die Anregung. Schon zweimal hatte die SBB zusammen mit der Abfallmanagement Datenverarbeitungs AG Recklingshausen, dem Entwickler des ZEDAL-Systems zu einer Erfahrungsaustauschrunde der Systemnutzer eingeladen. Beim ersten Mal waren wir wirklich überrascht von der Resonanz: trotz Ferienzeit, kurzfristig angesetztem Termin und hochsommerlichen Temperaturen kamen soviel Interessierte, dass wir improvisieren mussten, um alle Gäste an der Runde teilnehmen lassen zu können. Die Gästerunde im Oktober 2007 haben wir dann bewusst kleiner gehalten und „nur“ die ZEDAL-Neulinge eingeladen. Auch hier kam sehr zügig eine lebhafte und sachbezogene Diskussion in Gang. Es gab Fragen und Anregungen an den System-Hersteller, Ideen zur Ablaufgestaltung des Gesamtprozesses und der Unterwegskontrollen, der Einbindung weiterer Dokumente über die pflichtgemäßen Formulare hinaus und Hinweise der Behörden, auf welche Dinge hinsichtlich der betrieblichen Abläufe, insbesondere was Signaturen anbelangt, zu achten ist. Diese beiden Veranstaltungen und ihr intensiver fachlicher Charakter haben uns gezeigt, dass der Bedarf und das Interesse der Nutzer durchaus da ist, sich zu dem neuen Verfahren auch direkt mit anderen Beteiligten auszutauschen, etwas fernab des betrieblichen Alltags. Und so hatten wir am Mittwoch, den 18. Juni 2008 bei schönem Wetter und im historischem Umfeld der Waschhausarena in der Schiffbauergasse ein bunt gemischtes Publikum. Unter den etwa 90 Gästen fanden sich „alte“, erfahrene ZEDAL-Hasen und ZEDAL-„Greenhorns“, Behördenvertreter, Abfallwirtschaftler, EDV-ler, Azubis und Vertreter von Verbänden, Weiterbildungsträgern, wissenschaftlichen Einrichtungen und weitgereiste Interessierte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen. Also entschlossen sich Abfallmanagement Datenverarbeitungs AG Recklinghausen und die SBB als ZEDAL-Provider in Brandenburg und Berlin auch in diesem Jahr zu einer Erfahrungsaustauschsrunde einzuladen. Da das elektronische Nachweisverfahren ja alles in allem noch etwas in den Kinderschuhen steckt und mit Blick auf die im Februar 2009 den Betrieb aufnehmende Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) noch vieles in Entwicklung begriffen ist, sollte Abb. III-4: Rege Teilnahme am ZEDAL-Erfahrungsaustausch das Treffen gleichzeitig auch einen Eindruck auf die kommenden bundesweiten Aktivitäten Herr Wilkens, Geschäftsführer der SBB, und in diesem Zusammenhang stehenden begrüßte die Gäste. Er wies nachdrücklich Weiterentwicklungen bei ZEDAL geben. darauf hin, dass all diejenigen, die sich heute schon entschlossen haben elektroSchon kurz nach dem Versand der Einnisch zu arbeiten, für den Stichtag der ladungen zu unserer ErfahrungsausEinführung des elektronischen Verfahrens am 01.04.2010 gut gerüstet sind. tauschrunde kamen die ersten Anrufe: „Kann ich nicht noch meinen Geschäftspartner mitbringen? Wir wollen demAnschließend übernahm Herr Hans von nächst zusammen elektronisch arbeiten. der Abfallmanagement DatenverarbeiIch habe ihm schon viel erzählt und bei tungs AG Recklinghausen das Wort. Er solch einem Treffen kann er sich gleich gab den Anwesenden einen Überblick mal umsehen, seine Fragen stellen und über den derzeitigen (Weiter-)EntwickSie kennen lernen.“ Gefragt – getan. lungsstand bei ZEDAL in Richtung der SBB-FORUM III-2008 bundesweiten systemübergreifenden Kommunikation über die ZKS-Schnittstelle und bekräftigte, dass das System rechtzeitig zur Inbetriebnahme der bundeseinheitlichen Kommunikationsstrukturen darauf eingestellt sein wird. Die Teilnehmer konnten einen ersten Blick auf die erweiterten ZEDAL-Funktionen werfen, wie sie demnächst allen Anwendern zur Verfügung stehen werden. Um sich einen ausführlichen Eindruck über die neuen zusätzlichen ZEDAL-Funktionen zu verschaffen, lud Herr Hans die Anwesenden zum November zu einer Veranstaltung nach Recklinghausen ein. R ZEDAL im Dienste von Einsammlern, auf der Baustelle, Doch im Mittelpunkt des Nachmittags sollten die Erfahrungen stehen, die die ZEDAL-Nutzer in den vergangenen drei Jahren beim Arbeiten mit dem System gesammelt haben. Dazu standen Vertreter aus 18 Firmen zu nachfolgenden Themen in individuellen Gesprächen Rede und Antwort: Dicht belagert waren darüber hinaus die Stände der Abfallmanagement Datenverarbeitungs AG Recklinghausen zu den Themen elektronische Signaturen (Unterschreiben als „i. A.“ oder „i. V.“), ProZEDAL und Webservices sowie die beiden Stände der SBB mit Tipps und Tricks zum ZEDAL-Portal. R Verfahrensbevollmächtigte Dienste des Erzeugers, im R ZEDAL in der Verwaltung, R Verknüpfungen mit der Haussoftware, R ZEDAL-Installationen im eigenen Hause (ZEDAL ME / Citrix), R Integration in betrieblichen Abläufe, R ZEDAL als neuer Firmenstandard, R Startschuss schaffen. geben – Synergien Nach etwa 2 ½ Stunden löste sich die Runde allmählich wieder auf und es bleibt zu hoffen, dass jeder für die weitere elektronische Arbeit Anregungen, Ideen, neue Kontakte im Gepäck hatte. Wir als Veranstalter gingen jedenfalls mit „prall gefüllten Koffern“ nach Hause. Vielen Dank an all diejenigen, die die Veranstaltung ermöglichten und die mit ihrem Interesse, ihrem Kommen, ihren Fragen, Ideen und Anregungen zum Gelingen beigetragen haben. Veranstaltungen wie diese sind ein Garant dafür, dass hier ein System der Branche zur Verfügung gestellt wird, dass die Bedürfnisse der an der Abfallentsorgung Beteiligten weitestmöglich abbildet und ein Instrument darstellt, dass in Klein- und mittelständischen Firmen genau so zum Einsatz kommen kann wie in Großunternehmen. Innovative Verfahren zur Reinigung, Entschichtung und Vorbehandlung von Oberflächen Eine Informationsveranstaltung der SBB Die Reinigung, die Entschichtung und die Vorbehandlung von Oberflächen sind in vielen Bereichen notwendige Verfahrensschritte. Verunreinigungen, konservierende Fette und Öle oder Oberflächenbeschichtungen wie Lacke müssen vor einer weiteren Behandlung zumeist entfernt werden. In der Regel kommen dafür Waschverfahren mit flüssigen Reinigungsmitteln oder Strahlverfahren mit mineralischen Strahlmitteln zum Einsatz. Bei nahezu jeder Reinigung fallen Abfälle an, die - in Abhängigkeit von der Verschmutzung und dem Reinigungsverfahren - gegebenenfalls als Sonderabfall zu entsorgen sind. Die daraus resultierenden Umweltbelastungen, aber auch die entstehenden Kosten sollten jedoch so gering wie möglich gehalten werden. In zahlreichen Anwendungsfällen, von der Reinigung elektronischer Bauteile bis zur Entschichtung von Fassaden oder Flugzeugen, stehen Optimierungsmöglichkeiten oder alternative abfallarme Verfahren zur Wahl. Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) lädt Sie daher herzlich ein, sich über den aktuellen Effizient und schonend reinigen Überblick über die Verfahren der industriellen Bauteilreinigung Prof. Dr.-Ing. Brigitte Haase, Hochschule Bremerhaven Strahlen mit Natriumhydrogencarbonat („Backpulver“) Andereas Kleintje, opti-color Mess- und Regelanlagen GmbH, Bad Salzdetfurth Trockeneis- und CO2-Schneestrahlen – Prinzip und Anwendungsmöglichkeiten Entwicklungen der Anlagentechnik zum Reinigen und Vorbehandeln Martin Bilz, Fraunhofer Institut Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik, Berlin Großflächige Oberflächenreinigung: Schleuderstrahlen mit Trockeneis Neueste Entwicklungen der Anlagentechnik Robert Hollan, Technische Universität Berlin Reinigen und Entschichten mit Licht - stationäre und mobile Lasertechnik Anwendungsbeispiele von der industriellen Fertigung bis zur Fassadenreinigung Jan Sommer, Clean-Lasersysteme GmbH, Herzogenrath Hybride Verfahrenskombination Laser-Trockeneisstrahlen Grundlagen, Vorteile und Einsatzanforderungen für die Reinigung Robert Hollan, Technische Universität Berlin Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von Strahlmittelrückständen Dagmar Pekow, SBB mbH SBB-FORUM III-2008 Stand der Verfahrenstechnik zur effizienten und schonenden Reinigung, Entschichtung und Vorbehandlung von Oberflächen zu informieren. Effizient und schonend reinigen • am 13.11.2008 • bei der SBB, Potsdam (Raum Berlin) Die Anmeldung ist ab Oktober wie gewohnt über das entsprechende Formular unter www.sbb-mbh.de/service/veranstaltungen im Internet möglich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Abb. III-5: Reinigung durch CO2 Schneestrahlen (Quelle: Fraunhofer IPK) Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen und Altöl Eine Informationsveranstaltung der SBB Ölhaltige Abfälle entstehen in vielen verschiedenen Prozessen. Sie können z. B. aus Produktionsprozessen stammen oder aus dem Verkehrsbereich, aus der Reinigung entsprechender Anlagen oder aus einem Schadensfall. So unterschiedlich wie ihre Herkunft kann daher auch ihre Zusammensetzungen sein. In Abhängigkeit von den Inhaltsstoffen wie z. B. Öl, Schlamm und Wasser, aber auch von den enthaltenen Belastungen stehen die verschiedensten Behandlungs- und Aufbereitungsverfahren zur Verfügung. Eine Vielzahl von Abfallschlüsseln für derartige Abfälle sind die Folge. Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen und Altöl • am 21.10.2008 • von 14:00 bis 17:00 Uhr • im Rathaus Berlin-Zehlendorf (Bürgersaal), Teltower Damm 18, 14163 Berlin In unserer Infoveranstaltung möchten wir Ihnen mit praxisnahen Informationen Hilfen bei der Auswahl und der korrekten Durchführung Ihrer Entsorgung geben. Sie erfahren unter anderem R welche AVV-Schlüssel für die unterschiedlichen Abfälle verwendet werden, R welche Entsorgungsverfahren möglich und sinnvoll sind, R was bei den einzelnen Entsorgungsverfahren im Speziellen zu beachten ist, R wie Nachweise zu führen sind und wann eine Andienpflicht besteht R und was zu tun ist, wenn größere Mengen Wasser durch eine Havarie verunreinigt wurden. Die Anmeldung ist ab Oktober wie gewohnt über das entsprechende Formular unter www.sbb-mbh.de im Internet möglich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Entsorgung von Öl-WasserGemischen und Altöl Rahmenbedingungen der Entsorgung ölhaltiger Abfälle in einer CPB Sven Tirok, Otto + Leitel GmbH, Neuenhagen Rahmenbedingungen der Entsorgung von Altölen in einer Altölraffinerie Dr. Detlev Bruhnke, Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH, Dollbergen Richtiger Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheidern Björn Weiß, Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Berlin Regelungen zur Havarieentsorgung in Brandenburg Dr. Stephan Böhme, LUA Brandenburg, Frankfurt/Oder Ordnungsgemäße und umweltverträg liche Entsorgung ölhaltiger Abfälle Dr. Volker Döring, Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Potsdam FORUM P P P P P P P P III-2008 Informationsdienst für die Abfallwirtschaft in Brandenburg und Berlin Herausgeber: Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Besuchsadresse: Berliner Straße 27a, 14467 Potsdam Postadresse: Postfach 601352, 14413 Potsdam Kommunikation: Telefon Telefax E-Mail internet (0331) 27 93-0 (0331) 27 93-20 [email protected] www.sbb-mbh.de Erscheinungsweise: viermal im Jahr Schlussredaktion: Marcus Ehren - SBB (v.i.S.d.P.) 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