forum iii-2008

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forum iii-2008
Themen dieser Ausgabe
+++ Einstufung von nicht mehr gebrauchsfähigen Feuerlöschpulvern +++ Schiffbauergasse ade +++ apropos: Die Formel Eins der Nachweisführung ...+++ ZEDAL
konkret! +++ Effizient und schonend reinigen (Veranstaltungsankündigung) +++
Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen und Altöl (Veranstaltungsankündigung) +++
FORUM
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III-2008
Informationsdienst
für die Abfallwirtschaft
in Brandenburg und Berlin
Herausgegeben von der
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Lieber Leser,
sind Sie noch ein Muggel? Nein, ich
meine natürlich nicht die ahnungslosen
Menschen in den Harry-Potter-Romanen, die weder Hexen noch Zauberer
sind. Ich meine, sind Sie etwa ein echter
Muggel, jemand, der nicht ins Caching
eingeweiht ist und vom Dasein eines Cachers keine Ahnung hat? Sie verstehen
kein Wort? Okay, Sie sind ein Muggel!
Ich rede vom neuen Volkssport „Geocaching“. Von Menschen, die rumlaufen,
als hätten sie irgendetwas verloren, die
ganze Zeit abwechselnd in ein kleines
Gerät und suchend in die Gegend
schauen und dann plötzlich unter einer
Bank verschwinden oder einen schweren
Stein umdrehen. Das kleine Gerät ist ein
GPS-Empfänger und unter der Bank oder
dem Stein vermuten sie ein geheimes
Lager (engl. Cache), in dem jemand in
einem Gefäß einen Gegenstand deponiert und dessen Position dann als Koordinaten ins Internet gestellt hat. Was das
mit der SBB zu tun hat? Ganz einfach:
Ab dem 1. Dezember 2008 finden Sie
uns an einer neuen Position, nämlich bei
N 52° 22’ 54.32’’ E 13° 7’ 35.34’’!
Ihr Dr. Gösta Jancke
P.S.: Eine der Grundregeln beim Geocaching lautet: Wer etwas aus dem Cache
erhält, muss etwas hinein geben, das
mindestens ebenso viel wert ist!
Gefährliche Abfälle: Die Vorteile des
elektronischen Nachweisverfahrens nutzen
Die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens stellt für Betriebe nicht
selten eine organisatorische und technische Herausforderung dar. Die uve
unterstützt Sie bei der fristgerechten Einführung bis 2010.
Wer mit gefährlichen Abfällen (früher:
besonders überwachungsbedürftige Abfälle) zu tun hat, kennt das Prozedere, das
der Gesetzgeber den am Entsorgungsprozess Beteiligten mit dem Begleitscheinverfahren auferlegt hat.
Ensorgungsnachweis
Behörde
überwachungsbedürftige Abfälle entfällt.
Auch wird anstatt der früheren Nachweisbücher der Begriff des Registers eingeführt, der schon seit langem in anderen
europäischen Ländern üblich ist und in
dem alle zu dokumentierenden Vorgänge
vorzuhalten und zu archivieren sind.
BS
Wenn zuvor alle Beteiligten mit den verschiedenfarbigen
OriBestätigt mit seiner
Bestätigt mit seiner
Bestätigt mit seiner
Unterschrift die
Unterschrift die
Unterschrift die
ginaldurchschlägen der
ordnungsgemäße
ordnungsgemäße
ordnungsgemäße
Begleitdokumente verDeklaration der Abfälle
Beförderung der Abfälle
Entsorgung der Abfälle
sorgt werden mussAbb. III-1: Übersicht Begleitscheinverfahren
ten, ist dies im neuen,
digitalen Prozess nicht
Dieser Prozess ist seit der Novellierung der
mehr vonnöten. Die zuständigen ÜberNachweisverordnung auf elektronischem
wachungsbehörden erwarten in Zukunft
Wege zu bewerkstelligen und die am
alle Angaben des Begleitscheinverfahrens
Prozess der Entsorgung Beteiligten sind
in digitaler und maschinenlesbarer Form.
aufgefordert, das neue Verfahren anzuUm dies zu ermöglichen, wird von Seiwenden.
ten der Behörden die sog. ZKS (Zentrale
Koordinierungsstelle) bereitgestellt, über
Die Novellierung der Nachweisverdie, ähnlich einem E-Mail-Konto bei seiordnung bringt zahlreiche Verbessenem Internet-Dienstleister, jedem Beteirungen mit sich
ligten mit Hilfe der zentral vergebenen
Mit der Novellierung der Nachweisverordbehördlichen Nummer Vorgangsdaten
und digitale Begleitscheindokumente zu­
nung ergeben sich zahlreiche Veränderungen für die Betroffenen. Einerseits ist
gestellt werden können. Von hier aus erfür die Zukunft die digitale Vorhaltung und
folgt auch der Datentransfer an die BeÜbermittlung der Daten an die Behörden
hörden.
als Standard festgelegt und andererseits
gibt es zahlreiche Änderungen, die sich
Elektronische Begleitscheine sind mit
aus der Harmonisierung des deutschen
einer qualifizierten digitalen SignaRechts an EU-Vorgaben ergeben. Dies betur zu versehen
trifft z.B. die – nunmehr einfachere – EinIn Zukunft wird also jeder, der mit gefährlichen Abfällen zu tun hat, über die­se
ordnung der Abfälle in gefährliche und
nicht gefährliche Abfälle. Die UnterscheiSchnittstelle oder die ZKS seine Begleitdung in nicht überwachungsbedürftige,
scheindaten zur Verfügung stellen müsüberwachungsbedürftige und besonders
sen. Damit diese Daten rechtlich relevant
Erzeuger
BS
Beförderer
BS
Entsorger
sind, hat der Gesetzgeber vorgesehen,
dass Begleitscheinvorgänge mit einer
qualifizierten digitalen Signatur gemäß Signaturgesetz SigG zu versehen sind. Dies
bedeutet, dass jeder, der Begleitscheine
signieren soll und noch nicht über eine
Signaturkarte für qualifizierte digitale Signaturen verfügt, eine solche anschafft.
Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt
bleiben, dass dies für viele – vor allem
kleinere – Betriebe eine organisatorische
Herausforderung darstellt, solange die
Mitarbeiter nicht ohnehin über solche Signaturkarten verfügen. Denn wenn bisher jeder Kollege mit seiner guten und
gültigen Unterschrift im Namen des Betriebes unterschreiben konnte, muss nun
sichergestellt werden, dass auch wirklich
zu jedem Zeitpunkt, auch wenn in der
Urlaubszeit die Urlaubsvertretung krank
wird, eine Signatur geleistet werden
kann. Nur während der Übergangsfrist
bis 2011 können Vorgänge in der bisher
bekannten Papierform (bis 31.03.2010)
oder – im Falle des Erzeugers oder Beförderers – mit einem Quittungsbeleg (bis
31.01.2011) auf nicht-digitalem Wege
dokumentiert werden. Danach sieht der
Gesetzgeber – außer für den Fall technischer Störungen – ein ausschließlich digitales Verfahren vor.
schutz. Wer es sich an dieser Stelle einfach machen möchte, kann aber auch die
Unterstützung von unabhängigen Dienstleistungsunternehmen in Anspruch nehmen, die einen während der Einführung
fachkundig begleiten. Auch die uve, die
schon zahlreiche Unternehmen zu diesem
Thema beraten hat und auch als Prozessbevollmächtigter (u.a. im elektronischen
Nachweisverfahren) tätig ist, berät und
begleitet Sie vor, während und nach der
Einführung des elektronischen Begleitscheinverfahrens, um Ihnen den Weg
zum digitalen Begleitschein zu ebnen.
Alles ganz einfach – aber mit den
zahlreichen Möglichkeiten steckt der
Teufel im Detail
Um am digitalen Begleitscheinverfahren
teilzunehmen, ist an sich nur wenig erforderlich. Zumindest müssen eine digitalen
Signaturkarte eines akkreditierten Trustcenters und ein Internetzugang vorliegen,
über den man auf die ZKS zugreift. Hiermit könnte manuell jeder Vorgang dem
nächsten Prozessbeteiligten sowie der Behörde vorgelegt werden.
Ein digitaler Prozess bietet die Chance
zu verbesserten und automatisierten Arbeitsprozessen. Dies erfordert aber eine
gründliche Überprüfung der bestehenden Prozesse sowie ihre systematische
Neugestaltung. Denn wer zwar digital
arbeitet, aber auf dem alten, papiergebunden Prozess aufsetzt, verschenkt
wichtige Vorteile. Die uve kann Ihnen als
Beratungsunternehmen schnell die wirksamen Hebel aufzeigen, die es Ihnen erlauben, Ihre Prozesse zu verbessern, um
damit Arbeit – und somit auch Kosten
– zu sparen.
In der Praxis werden sich aber noch viele
weitere Fragen ergeben, da die Umsetzung der Nachweisverordnung Ländersache ist und somit von Bundesland zu
Bundesland abweichende Detailregelungen bestehen können. Dies betrifft
z.B. die Formulare und Prozedere für die
Anmeldung, weshalb sich eine genauere
Abstimmung mit den Behörden oder ihren Vertretern empfiehlt, im Falle von
Berlin und Brandenburg also mit der SBB,
dem Landesumweltamt Brandenburg
oder der Berliner Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucher-
Das digitale Nachweisverfahren bietet
aber auch die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung durch die Nutzung von
IT-Lösungen zu verbessern bzw. zu vereinfachen. Denn durch das Vorliegen digitaler Daten kann die Archivierung der
Vorgänge vereinfacht werden und die
vorgeschriebene Registerführung kann
quasi als Nebenprodukt automatisch erfolgen. In diesem Zusammenhang können die für das Begleitscheinverfahren
geeigneten Systeme ebenfalls für nicht
gefährliche Abfälle genutzt werden, um
einen einheitlichen Prozess anzuwenden
und die Datenhaltung zu zentralisieren.
Große und kleine Lösungen – für jeden den richtigen Einstieg
Viel hängt auch von der richtigen Wahl
des Systems ab, denn es existieren verschiedene Lösungen am Markt, die für
Sie, je nach Ausgangslage und Ihren
Wünschen, unterschiedlich geeignet sein
können. Eine solche Lösung stellt beispielsweise ZEDAL dar, das auch von der
SBB genutzt und angeboten wird. Dennoch wurde vom Gesetzgeber eine Einschränkung auf bestimmte Anbieter aus-
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drücklich ausgeschlossen und jeder hat
die freie Wahl zwischen den Anbietern.
Vor diesem Hintergrund wurde auch die
ZKS geschaffen, die aber, sofern man sich
für eine kommerzielle Lösung entscheidet, im Regelfall kaum mehr direkt zur
Anwendung kommt, sondern nur noch
über Schnittstellen angesprochen wird.
Sofern man sich für die Nutzung einer
bestehenden Software-Lösung entscheidet, entstehen neue und weitreichende
Möglichkeiten. Dies betrifft die Wahl des
Softwareproduktes, die Anbindung der
eigenen IT-Systeme, aber auch die Frage,
wessen Server man gerne nutzen würde.
Oder soll es gar ein eigener Server sein?
Wer also das digitale Nachweisverfahren
bei sich einführen möchte, hat mehrere
Optionen:
a) Die ‚einfache’ Lösung:
direkte Nutzung über die ZKS ohne
die Nutzung weiterer Softwarelösungen
b) Nutzung einer umfassenden eigenen
oder kommerziellen Lösung, die alle
wichtigen Prozessabläufe unterstützt
R mit oder ohne Integration der eigenen Systeme
R unter Nutzung des Servers der
SBB, dem Aufbau eines eigenen
Systems, oder Inanspruchnahme
eines Drittanbieters
Die erste Lösung bietet sich vor allem für
kleine Betriebe oder Einzelpersonen an,
die keine Betriebssoftware nutzen oder
für die eine Abbildung des elektronischen
Begleitscheinverfahrens zu aufwändig
oder nicht gewünscht ist. Aber in diesem
Fall ist der Anwender auch völlig auf sich
allein gestellt z.B. hinsichtlich der Registerführung oder der rechtskonformen Archivierung der digital signierten Belege.
Er sollte sich damit auskennen und u.a.
in der Lage sein, sein Archiv rechtzeitig
vor Ablauf der Signaturgültigkeit überzusignieren.
Auch im zweiten Falle ist der Einstieg oft
sehr einfach, da über eine kurze Registrierung und Freischaltung auf dem System die digitale Arbeit schon beginnen
kann. Hier ist es aber hilfreich, wenn
alle weiteren an der Entsorgung des gefährlichen Abfalls Beteiligten – Erzeuger,
Beförderer, Entsorger und eventuell Prozessbevollmächtigte - ebenfalls am gewählten System teilnehmen, damit die
Vorgänge ohne Reibungsverluste gemeinsam bearbeitet werden können. Mit
der Inbetriebnahme der ZKS (voraussichtlich Febraur 2009) sollte dies auch systemübergreifend zwischen verschiedenen
Anbietern problemlos funktionieren. Die
Praxis zeigt, dass innerhalb weniger Wochen alle Formalitäten erledigt und die
elektronische Abwicklung von Vorgängen
beginnen kann.
Es sollte ab einem bestimmten Umfang
an Vorgängen erwogen werden, eine Integration des digitalen Begleitscheinverfahrens und der Registerführung in das
bestehende Haussystem über Schnittstellen zu realisieren, da erst hierdurch auch
der Betrieb seine internen Prozesse automatisieren und verbessern kann und die
Bearbeiter in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung arbeiten können. Dies stellt häufig eine erhebliche Erleichterung dar und
führt nach einer Übergangsfrist zu spürbaren Arbeits- und Kosteneinsparungen.
Konkret betrifft dies z.B. den Dokumenten- und Informationsfluss. Die automatische Übermittlung des Vorgangs an den
nächsten Prozessbeteiligten und die einfache Handhabung durch das Anhängen
digitaler Dokumente sparen in der Praxis
schon viel Zeit. Aber letztendlich ist die
Verwaltung der gesamten Vorgänge insgesamt leichter, da alle Informationen an
einer zentralen Stelle verfügbar sind und
mit hochentwickelten Programmen verwaltet und durchsucht werden können.
Und wieviel Arbeit und Papier wird gespart, wo Dokumente nun nicht mehr
gedruckt, versendet, abgeheftet oder
manuell archiviert werden müssen?
Da dies in der Praxis allerdings oft mit Änderungen der Arbeitsabläufe einhergeht,
sind viele Dinge zu beachten und abzuwägen. Aus diesem Grunde empfiehlt
sich oft die Unterstützung durch einen
unbeteiligten Dritten, der mit unverstelltem Blick und ohne die leider zu leicht
erworbene Betriebsblindheit die betroffenen Arbeitsschritte untersuchen und
wertvolle Hinweise zu ihrer Verbesserung
liefern kann. Wer hierbei Unterstützung
sucht, kann sich auch hier gerne und vertrauensvoll an die uve wenden, die seit
vielen Jahren Betrieben in der Überprü-
fung und Verbesserung der Arbeitsabläufe unterstützt.
Bedarf erfahrene Helfer beratend oder
unterstützend zur Verfügung.
Ein Blick auf die Internetseite der SBB
(www.sbb-mbh.de/zedal/zedal-teilnehmer/) zeigt, dass viele Betriebe schon den
Sprung in das elektronische Nachweisverfahren gewagt haben. In den Erfahrungsberichten hören wir oft, wie einfach der
Einstieg letztendlich ist.
Zusammenfassung
Im Ergebnis stellt die Novellierung der
Nachweisverordnung für alle Beteiligten
eine gute Sache dar. Einerseits erfolgt
eine längst überfällige Harmonisierung
der gesetzlichen Regelungen, unter deren nationalen Abweichungen in der
Vergangenheit zahlreiche Betriebe erheblichen Mehraufwand in Kauf nehmen mussten. Andererseits stellt der digitale Prozess auch organisatorisch eine
Weiterentwicklung dar, da sie nunmehr
auch die Automatisierung und Integration von bisher weitgehend manuell
und separat laufenden Vorgängen ermöglicht. Die Erfahrung zeigt, dass ein
Einstieg in kurzer Zeit und ohne großen
Aufwand möglich ist.
In der Zukunft werden auch unterschiedliche Systeme miteinander kommunizieren können. Dies wird durch die ZKS
gewährleistet, könnte aber zu einem
späteren Zeitpunkt auch über eine direkte Kommunikation der verschiedenen
Systeme erfolgen. Somit bestehen zahlreiche Möglichkeiten, wie der Einzelne
am elektronischen Nachweisverfahren
teilnimmt.
Hilfe! Was muss ich tun?
Da sich in der Praxis zahlreiche Detailfragen zur Registrierung, Systemeinführung
und –nutzung, ggf. aber auch die Anpassung von Arbeitsprozessen, stellen, empfiehlt sich die Zuhilfenahme eines „Geburtshelfers“. Dieser kennt die Fallstricke
und hilft einem, den Umstieg zügig und
ohne Komplikationen durchzuführen. Die
uve steht Ihnen hierbei gerne zur Seite.
Wir bieten ebenfalls Übersichts- und Einführungsveranstaltungen an, die in wenigen Stunden einen guten Überblick bieten und aufzeigen, an welchen Stellen
ggf. Handlungsbedarf besteht.
Auch konkrete Mitarbeiterschulungen
oder Unterstützung bei der Einrichtung
der Systeme haben sich in der Vergangenheit oft als hilfreich herausgestellt.
Wer eine vollständige Integration der
Systeme anstrebt, ist gut beraten, ein
zeitlich begrenztes Projekt aufzusetzen,
um die notwendigen Anpassungen und
Aufgaben zu definieren und in der Folge
umzusetzen. Die Erfahrung zeigt, daß
dies nicht selten eine erhebliche Zusatzbelastung für die Mitarbeiter bedeutet,
die diese Aufgabe neben dem laufenden
Tagesgeschäft bewältigen müssen. Zudem unterscheidet sich Projektarbeit erheblich von der laufenden Betreuung von
Themen und Aufgaben und die Kollegen
sind es ggf. gar nicht gewohnt, in Projektstrukturen zu arbeiten. Auch hier stehen durch die uve dem Interessierten bei
SBB-FORUM III-2008
Wer mit dem alten Prozess vertraut ist,
wird auch elektronisch keine großen Probleme haben, da der Prozess sich digital
zwar im Detail, aber in den Grundzügen
nicht wesentlich unterscheidet. Nur dass
das genutzte Medium nunmehr ein anderes sein wird.
Die frühzeitige Prüfung und Einführung
des digitalen Nachweisverfahrens gewährleistet einen unkomplizierten und
störungsfreien Übergang zum neuen Verfahren und besonders beratende Ingenieurbüros und Prozessbevollmächtigte
sollten rechtzeitig ihre schutzbefohlenen
Kunden über das anstehende Thema informieren.
Besonders die organisatorischen und
technischen Rahmenbedingungen sollten vor einer Einführung unter die Lupe
genommen werden, um einen einfachen
Einstieg zu ermöglichen. Wer hierbei Hinweise oder Unterstützung benötigt, kann
sich für weitergehende Auskünfte an die
uve bzw. den Autor wenden.
Der Autor:
Arnulf Drescher
EDV-Beratung - Projektleiter
uve GmbH
für Managementberatung
Kalckreuthstr. 4
10777 Berlin
Telefon: 030/ 315 82-465
Telefax: 030/ 315 82-400
Feuerlöschpulver
Einstufung von nicht mehr gebrauchsfähigen Feuerlöschpulvern
Immer wieder gibt es Unklarheiten bei
der Einstufung nicht mehr gebrauchsfähiger ABC- und BC-Feuerlöschpulver.
Gemäß den Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten
eines Spiegeleintrages der Landes Berlin
und des Landes Brandenburg [1] hat u.a.
ein Abgleich mit den gefahrstoffrechtlich
definierten Eigenschaften H1-H14 zu erfolgen.
gefährliche
Inhaltsstoffe
ABC-Pulver
Nach den Vollzugshinweisen gilt die gefahrenrelevante Eigenschaft H 13 (Auslaugbarkeit) in der Regel als erfüllt, wenn
die dort genannten Eluatwerte überschritten sind. Bei ABCFeuerlöschpulver ist von
einer Überschreitung des Parameters Ammoniumstickstoff von 200 mg/l durch die
Hauptbestandteile des Löschpulvers Monoammoniumphosphat und Ammoniumsulfat auszugehen.
Gesamtkonz. im Gefahrenrelevante
Feuerlöschpulver Eigenschaften
Monoammoniumphosphat
Ammoniumsulfat
Natriumhydrogencarbonat
Somit sind Feuerlöschpulver als gefährlicher Abfall unter dem AS 160507* zu
entsorgen.
H13
oder
BC-Pulver
Darüber hinaus sind Monoammoniumphosphat und Ammoniumsulfat (Hauptbestandteile von ABC-Löschpulver) sowie
Natriumhydrogencarbonat, Kaliumhydrogencarbonat und Kaliumsulfat (Hauptbestandteile von BC-Löschpulver), in die WGK
(Wassergefährdungsklasse) I eingestuft.
Auch die nach den Vollzugshinweisen
das Kriterium H 14 kennzeichnenden R
Sätze R52/53 führen zu einer WGK I-Einstufung. Ein Stoff mit einer Gesamtkonzentration von > 25% an einem mit den
R-Sätzen R52/53 eingestuften Stoffen erfüllt das Kriterium H14 (ökotoxisch).
H13
je 90-95%
H14 (WGK 1 R R52/53)
H14 (WGK 1 R R52/53)
oder
H14 (WGK 1 R R52/53)
Kaliumhydrogencarbonat
und Kaliumsulfat
Tab. III-2: Feuerlöschpulver und ihre gefahrerelevanten Eigenschaften
Quelle:
[1] Erlass 5/1/07 (Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten
eines Spiegeleintrages - Amtsblatt f. Brandenburg Nr. 9 vom 7. März 2007, S. 476)
sowie Vollzugshinweise zur Zuordnung
von Abfällen zu den Abfallarten eines
Spiegeleintrages (Bek. v. 27.03.2007 SenGesUmV -II C 3-)
Schiffbauergasse ade
Die SBB bezieht Ende November neue Räume in Potsdam Babelsberg
Wir aber freuen uns nun auf unsere
neuen Büroräume. Nur ca. 200 Meter
vom Bahnhof Medienstadt entfernt und
in unmittelbarer Nähe zur Autobahn bzw.
Nuthestraße ist der Standort sehr gut zu
erreichen.
Die Postadresse bleibt unverändert:
SBB Sonderabfallgesellschaft
Brandenburg/Berlin mbH
Postfach 60 13 52
14413 Potsdam
rli
ne
rS
tr.
Unsere Besuchsadresse ab 01.12.2008:
SBB Sonderabfallgesellschaft
Brandenburg/Berlin mbH
Großbeerenstr. 231 (Eingang Gagarinstr.)
14480 Potsdam
Be
Nach 8 ½ Jahren in der „Berliner Vorstadt“ wird die SBB zum 1. Dezember
diesen Jahres neue Büroräume beziehen.
Nachdem wir hier fast den gesamten
Umbau zum Kulturstandort an der Schiffbauergasse miterlebt haben, nehmen wir
– mit einer kleinen Träne im Auge – Abschied vom geschichtsträchtigen ehemaligen Offizierskasino des Garderegiments
der Husaren, der Leibgarde des preußischen Königs. In dieser Zeit entstand
der großartige Bau des Hans-Otto-Theaters, die Schinkelhalle wurde vollständige restauriert und fabrik, Waschhaus,
T-Werk und Fluxus erhielten neue Räume.
Auch gelang es der Stadt Potsdam, so renommierte Namen wie VW oder Oracle
an den Standort zu locken.
Griebnitzsee
HBF Potsdam
S
S
Nu
th
es
tr.
BABELSBERG
ab 01.12.2008
Großbeerenstr. 231
14480 Potsdam
Gro
ßb e
eren
str.
BF Medienstadt
A 115
Neuendorfer Str.
Stern
Center
Abb III-3: Anfahrtskizze zu unseren neuen Büroräumen
SBB-FORUM III-2008
AS
PotsdamBabelsberg
apropos
Die Formel Eins der Nachweisführung oder: Das Einmaleins der Nachweisführung?!
Oder: Wir haben jetzt auch einen netten Vogel...
Liebe Leser,
in der nächsten Zukunft liegen ja so ein paar Meilensteine
vor uns, um die wir unsere abfallwirtschaftlichen FormelI-Wagen herumschlängeln müssen. Im Moment befinden
wir uns ein bisschen wie in der Aufwärmphase – haben
Sie das übrigens schon mal gesehen, wie in Monte CarloMonza-Melbourne-Magny-Cours die Pneus noch in den
Boxen stehend mit Heizdecken dekoriert werden und
dann in Schlängellinien zur Startlinie fahren? Aber vielleicht sollten wir nicht drum herumfahren sondern besser geradewegs drauf zu? Und vorher noch harte Reifen
aufziehen, den Motor aufjaulen lassen, jedes einzelne der
610 PS streicheln, schnell noch ein neues Motor-Update
aufspielen und dann...auf der Startlinie 5 x Rot anstarren
und Nicht-Rot und los... Rein in die erste Kurve, rechts
überholen, Alonso ausbremsen und vorbei, Hamilton hinter sich lassen und mit Kimi drängeln. Und dann kommt
Trulli, mein favorite...
Und dann rasen wir am 1. April 2010 vorbei, nein kein
Aprilscherz... Ab diesem Datum dürfen alle Nachweise nur
noch in elektronischer Form gemacht werden, egal ob es
ein neuer Nachweis ist, ein alter geändert werden soll, alle
Begleitscheine usw. usw. Das klingt ein wenig wie die elektronische Steuerklärung mit diesem Vogel ELSTER, für den
jedes Frühjahr das Finanzamt auf großen Plakaten wirbt.
Nur mit dem kleinen, aber feinen und wichtigen Unterschied, dass man dem Finanzamt seine ein- und ausgegebenen Euro zur Not, wenn man - so wie ich im vergangenen Lenz - von Dauerfehlern Nr. 270 und 851* geplagt
ist, in letzter Konsequenz auch noch in Papier rüberreichen
kann.
Nach dem letzten Stand der Dinge scheint das ab dem
bewussten April für Nachweise und Begleitscheine nicht
mehr möglich zu sein. Und das ist kein Scherz... und auch
keine Strafrunde mit 80 km/h durch die Boxengasse. Aber
was ist passiert?
Nun endlich gibt es immerhin klare Klarheit zu den unseeligen Übergangsfristen aus der Nachweisverordnung und
dem KrW-/AbfG, die so leicht zu lesen und zu verstehen
sind wie altchinesische Bedienungsanleitungen. Es gibt also
doch Regen und wir wissen, dass wir Regenreifen brauchen und uns warm anziehen müssen an diesem krassen
Stichtag. Aus der Pole-Position erkennen wir die dunklen
Wolken - dahinter blitzt jedoch die Sonne. Die Elektronifizierung mag für große Firmen schon ein kleiner Kraftakt
sein, für kleine Firmen in unserem Metier jedoch ein großer
Kraftakt. Und ein ganz besonderer Kraftakt ist die Tatsache, wenn auf Grund der nun aus dem Kaffeesatz gedeuteten Übergangsvorschriften wir uns vorstellen, dass bei
jedem noch so klitzekleinen Änderungsantrag die
Elektronik bemüht werden
muss, in einer Situation,
wo häufig große Zeitnot
und Druck herrscht („Der
Container muss in 2 Stunden weg sein!“); für uralte
Nachweise, die nur noch
einmal benutzt werden
sollen, dieser Aufwand
getrieben werden muss...
Das ist jeweils ein bisschen
wie Auftanken in 7,3 sec – da muss jeder Handgriff sitzen,
alles unnötige weglassen, große Konzentration.
Eine Regelung, dass nur neuere Nachweise mit der Elektronik in die Zukunft gehen, dass alte Kamellen in überschaubarer Zeit in Papierform ausgelaufen wären – das wäre aus
vielerlei Sichtweise die attraktivere gewesen. Es mag auch
bezweifelt werden, ob dieser harte Schnitt die Akzeptanz
und die Sache an sich fördert und letztlich Weltmeisterschaftspunkte bringt.
Wie dem auch sei, maulige Abtrünnigkeit würde hier ins
Aus führen und Motorschaden bedeuten. Man muss sich
dem Startsignal mit all seinen verquerten Randbedingungen stellen und mit guter Strategie und volle Kraft
voraus... Denn mit Sicherheit liegt in der Elektronik die
Zukunft, die Zeit der Karteikästchen und Zettelwirtschaft
ist vorbei und von daher ist dieser Schritt auch ein richtiger und sinnvoller. Bis dahin liegen noch viele Runden
vor uns, es hat sich bislang sehr deutlich gezeigt, dass es
vieler PS bedarf, um die internen Abläufe bei allen Beteiligten auf den neuen Motor umzustellen. Und weitere PS
werden darüber hinaus gebraucht, um jetzt schon ratsamerweise vorzusorgen und Nachweise umzustellen (egal,
ob in Ferrari, McLaren-Mercedes oder BMW), um 2010
entspannt mit den Containern durch die Kurven zu donnern. Das ist quasi wie Qualifying. Jetzt schon mal den
neuen 8-Zylinder testen...
Und zu vergessen ist auch nicht: Egal, ob Nachweisführung auf Papier oder auf elektronischem Wege, die
Hauptsache ist, dass der Abfall unterwegs versehentlich
nicht vom Hänger in den Wald oder die märkische Kiesgrube fällt, sondern gut entsorgt wird.
Da kommt ein Ferrari von hinten und greift noch mal an,
wir können in der Schikane parieren und fahren durchs
Ziel: 10 Punkte für die Weltmeisterschaftswertung, Niki
Lauda mit Mütze hat mal nix zu meckern, Kai Ebel** führt
SBB-FORUM III-2008
im Interview in der Boxengasse seine Aufsehen erregenden
Schuhe vor, die Boxen-Luder winken und hinterher gibt’s
eine Champagner-Dusche. Ich wünsche Ihnen die Pole-Position und eine gute Strategie.
Herzlichst, Ihre
*O-Ton ELSTER-Hotlinie: „Die Fehler sind schon länger bekannt...“
**Für all die, die die Schuhe bisher übersehen haben: Sportreporter
eines privaten Fernsehsenders, der durch einen beachtlichen Hang zu
sehr extravaganter Schuhmode auffällt
Ariane Blaschey
Leiterin Nachweisverfahren/Andienung.
ZEDAL konkret!
Teil 5: Erfahrungsaustausch bei ZEDAL
Das elektronische Nachweisverfahren gestaltet sich schon etwas anders als das
alte Papierverfahren. Eigentlich ist fast alles gleich geblieben, zumindest inhaltlich.
„Nur“ das Werkzeug, mit dem der Nachweis geführt wird, hat sich verändert. ...
und da sitzt man so ab und an einsam
an seinem Computer und hätte vielleicht
gern und ganz kurz mal eine Frage geklärt, etwas ausprobiert, einen Vorschlag
eingebracht. ... doch kurz darauf ist der
Arbeitsalltag wieder gegenwärtig, holt einen zurück und vergessen ist die Frage,
die Idee, die Anregung.
Schon zweimal hatte die SBB zusammen
mit der Abfallmanagement Datenverarbeitungs AG Recklingshausen, dem Entwickler des ZEDAL-Systems zu einer Erfahrungsaustauschrunde der Systemnutzer
eingeladen. Beim ersten Mal waren wir
wirklich überrascht von der Resonanz:
trotz Ferienzeit, kurzfristig angesetztem
Termin und hochsommerlichen Temperaturen kamen soviel Interessierte, dass wir
improvisieren mussten, um alle Gäste an
der Runde teilnehmen lassen zu können.
Die Gästerunde im Oktober 2007 haben
wir dann bewusst kleiner gehalten und
„nur“ die ZEDAL-Neulinge eingeladen.
Auch hier kam sehr zügig eine lebhafte
und sachbezogene Diskussion in Gang.
Es gab Fragen und Anregungen an den
System-Hersteller, Ideen zur Ablaufgestaltung des Gesamtprozesses und der Unterwegskontrollen, der Einbindung weiterer
Dokumente über die pflichtgemäßen Formulare hinaus und Hinweise der Behörden, auf welche Dinge hinsichtlich der
betrieblichen Abläufe, insbesondere was
Signaturen anbelangt, zu achten ist.
Diese beiden Veranstaltungen und ihr intensiver fachlicher Charakter haben uns
gezeigt, dass der Bedarf und das Interesse
der Nutzer durchaus da ist, sich zu dem
neuen Verfahren auch direkt mit anderen
Beteiligten auszutauschen, etwas fernab
des betrieblichen Alltags.
Und so hatten wir am Mittwoch, den 18.
Juni 2008 bei schönem Wetter und im historischem Umfeld der Waschhausarena in
der Schiffbauergasse ein bunt gemischtes
Publikum. Unter den etwa 90 Gästen fanden sich „alte“, erfahrene ZEDAL-Hasen
und ZEDAL-„Greenhorns“, Behördenvertreter, Abfallwirtschaftler, EDV-ler, Azubis
und Vertreter von Verbänden, Weiterbildungsträgern, wissenschaftlichen Einrichtungen und weitgereiste Interessierte aus
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen.
Also entschlossen sich Abfallmanagement Datenverarbeitungs AG Recklinghausen und die SBB als ZEDAL-Provider
in Brandenburg und Berlin auch in diesem Jahr zu einer Erfahrungsaustauschsrunde einzuladen. Da
das elektronische Nachweisverfahren ja alles
in allem noch etwas
in den Kinderschuhen
steckt und mit Blick auf
die im Februar 2009
den Betrieb aufnehmende Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS)
noch vieles in Entwicklung begriffen ist, sollte
Abb. III-4: Rege Teilnahme am ZEDAL-Erfahrungsaustausch
das Treffen gleichzeitig
auch einen Eindruck auf
die kommenden bundesweiten Aktivitäten
Herr Wilkens, Geschäftsführer der SBB,
und in diesem Zusammenhang stehenden
begrüßte die Gäste. Er wies nachdrücklich
Weiterentwicklungen bei ZEDAL geben.
darauf hin, dass all diejenigen, die sich
heute schon entschlossen haben elektroSchon kurz nach dem Versand der Einnisch zu arbeiten, für den Stichtag der
ladungen zu unserer ErfahrungsausEinführung des elektronischen Verfahrens
am 01.04.2010 gut gerüstet sind.
tauschrunde kamen die ersten Anrufe:
„Kann ich nicht noch meinen Geschäftspartner mitbringen? Wir wollen demAnschließend übernahm Herr Hans von
nächst zusammen elektronisch arbeiten.
der Abfallmanagement DatenverarbeiIch habe ihm schon viel erzählt und bei
tungs AG Recklinghausen das Wort. Er
solch einem Treffen kann er sich gleich
gab den Anwesenden einen Überblick
mal umsehen, seine Fragen stellen und
über den derzeitigen (Weiter-)EntwickSie kennen lernen.“ Gefragt – getan.
lungsstand bei ZEDAL in Richtung der
SBB-FORUM III-2008
bundesweiten
systemübergreifenden
Kommunikation über die ZKS-Schnittstelle und bekräftigte, dass das System
rechtzeitig zur Inbetriebnahme der bundeseinheitlichen Kommunikationsstrukturen darauf eingestellt sein wird. Die Teilnehmer konnten einen ersten Blick auf
die erweiterten ZEDAL-Funktionen werfen, wie sie demnächst allen Anwendern
zur Verfügung stehen werden. Um sich
einen ausführlichen Eindruck über die
neuen zusätzlichen ZEDAL-Funktionen zu
verschaffen, lud Herr Hans die Anwesenden zum November zu einer Veranstaltung nach Recklinghausen ein.
R ZEDAL im Dienste von Einsammlern, auf der Baustelle,
Doch im Mittelpunkt des Nachmittags
sollten die Erfahrungen stehen, die die
ZEDAL-Nutzer in den vergangenen drei
Jahren beim Arbeiten mit dem System
gesammelt haben. Dazu standen Vertreter aus 18 Firmen zu nachfolgenden Themen in individuellen Gesprächen Rede
und Antwort:
Dicht belagert waren darüber hinaus die
Stände der Abfallmanagement Datenverarbeitungs AG Recklinghausen zu den Themen
elektronische Signaturen (Unterschreiben als
„i. A.“ oder „i. V.“), ProZEDAL und Webservices sowie die beiden Stände der SBB mit
Tipps und Tricks zum ZEDAL-Portal.
R Verfahrensbevollmächtigte
Dienste des Erzeugers,
im
R ZEDAL in der Verwaltung,
R Verknüpfungen mit der Haussoftware,
R ZEDAL-Installationen im eigenen
Hause (ZEDAL ME / Citrix),
R Integration in betrieblichen Abläufe,
R ZEDAL als neuer Firmenstandard,
R Startschuss
schaffen.
geben
–
Synergien
Nach etwa 2 ½ Stunden löste sich die
Runde allmählich wieder auf und es
bleibt zu hoffen, dass jeder für die weitere elektronische Arbeit Anregungen,
Ideen, neue Kontakte im Gepäck hatte.
Wir als Veranstalter gingen jedenfalls mit
„prall gefüllten Koffern“ nach Hause.
Vielen Dank an all diejenigen, die die Veranstaltung ermöglichten und die mit ihrem
Interesse, ihrem Kommen, ihren Fragen,
Ideen und Anregungen zum Gelingen
beigetragen haben. Veranstaltungen wie
diese sind ein Garant dafür, dass hier ein
System der Branche zur Verfügung gestellt
wird, dass die Bedürfnisse der an der Abfallentsorgung Beteiligten weitestmöglich
abbildet und ein Instrument darstellt, dass
in Klein- und mittelständischen Firmen genau so zum Einsatz kommen kann wie in
Großunternehmen.
Innovative Verfahren zur Reinigung, Entschichtung und Vorbehandlung
von Oberflächen
Eine Informationsveranstaltung der SBB
Die Reinigung, die Entschichtung und die
Vorbehandlung von Oberflächen sind in
vielen Bereichen notwendige Verfahrensschritte. Verunreinigungen, konservierende
Fette und Öle oder Oberflächenbeschichtungen wie Lacke müssen vor einer weiteren Behandlung zumeist entfernt werden.
In der Regel kommen dafür Waschverfahren
mit flüssigen Reinigungsmitteln oder Strahlverfahren mit mineralischen Strahlmitteln
zum Einsatz. Bei nahezu jeder Reinigung
fallen Abfälle an, die - in Abhängigkeit von
der Verschmutzung und dem Reinigungsverfahren - gegebenenfalls als Sonderabfall
zu entsorgen sind. Die daraus resultierenden
Umweltbelastungen, aber auch die entstehenden Kosten sollten jedoch so gering wie
möglich gehalten werden. In zahlreichen
Anwendungsfällen, von der Reinigung elektronischer Bauteile bis zur Entschichtung
von Fassaden oder Flugzeugen, stehen Optimierungsmöglichkeiten oder alternative
abfallarme Verfahren zur Wahl.
Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) lädt Sie daher
herzlich ein, sich über den aktuellen
Effizient und schonend reinigen
Überblick über die Verfahren der industriellen Bauteilreinigung
Prof. Dr.-Ing. Brigitte Haase, Hochschule Bremerhaven
Strahlen mit Natriumhydrogencarbonat („Backpulver“)
Andereas Kleintje, opti-color Mess- und Regelanlagen GmbH, Bad Salzdetfurth
Trockeneis- und CO2-Schneestrahlen – Prinzip und Anwendungsmöglichkeiten
Entwicklungen der Anlagentechnik zum Reinigen und Vorbehandeln
Martin Bilz, Fraunhofer Institut Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik,
Berlin
Großflächige Oberflächenreinigung: Schleuderstrahlen mit Trockeneis
Neueste Entwicklungen der Anlagentechnik
Robert Hollan, Technische Universität Berlin
Reinigen und Entschichten mit Licht - stationäre und mobile Lasertechnik
Anwendungsbeispiele von der industriellen Fertigung bis zur Fassadenreinigung
Jan Sommer, Clean-Lasersysteme GmbH, Herzogenrath
Hybride Verfahrenskombination Laser-Trockeneisstrahlen
Grundlagen, Vorteile und Einsatzanforderungen für die Reinigung
Robert Hollan, Technische Universität Berlin
Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von Strahlmittelrückständen
Dagmar Pekow, SBB mbH
SBB-FORUM III-2008
Stand der Verfahrenstechnik zur effizienten und schonenden Reinigung,
Entschichtung und Vorbehandlung von
Oberflächen zu informieren.
Effizient und schonend reinigen
• am 13.11.2008
• bei der SBB, Potsdam (Raum Berlin)
Die Anmeldung ist ab Oktober wie gewohnt über das entsprechende Formular
unter www.sbb-mbh.de/service/veranstaltungen im Internet möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Abb. III-5: Reinigung durch CO2 Schneestrahlen (Quelle: Fraunhofer IPK)
Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen und Altöl
Eine Informationsveranstaltung der SBB
Ölhaltige Abfälle entstehen in vielen verschiedenen Prozessen. Sie können z. B. aus
Produktionsprozessen stammen oder aus
dem Verkehrsbereich, aus der Reinigung
entsprechender Anlagen oder aus einem
Schadensfall. So unterschiedlich wie ihre
Herkunft kann daher auch ihre Zusammensetzungen sein. In Abhängigkeit von den
Inhaltsstoffen wie z. B. Öl, Schlamm und
Wasser, aber auch von den enthaltenen Belastungen stehen die verschiedensten Behandlungs- und Aufbereitungsverfahren zur
Verfügung. Eine Vielzahl von Abfallschlüsseln für derartige Abfälle sind die Folge.
Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen
und Altöl
• am 21.10.2008
• von 14:00 bis 17:00 Uhr
• im Rathaus Berlin-Zehlendorf
(Bürger­saal), Teltower Damm 18,
14163 Berlin
In unserer Infoveranstaltung möchten wir
Ihnen mit praxisnahen Informationen Hilfen bei der Auswahl und der korrekten
Durchführung Ihrer Entsorgung geben.
Sie erfahren unter anderem
R welche AVV-Schlüssel für die unterschiedlichen Abfälle verwendet werden,
R welche Entsorgungsverfahren möglich und sinnvoll sind,
R was bei den einzelnen Entsorgungsverfahren im Speziellen zu
beachten ist,
R wie Nachweise zu führen sind und
wann eine Andienpflicht besteht
R und was zu tun ist, wenn größere
Mengen Wasser durch eine Havarie
verunreinigt wurden.
Die Anmeldung ist ab Oktober wie gewohnt
über das entsprechende Formular unter
www.sbb-mbh.de im Internet möglich. Wir
freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Entsorgung von Öl-WasserGemischen und Altöl
Rahmenbedingungen der Entsorgung ölhaltiger Abfälle in einer CPB
Sven Tirok, Otto + Leitel GmbH, Neuenhagen
Rahmenbedingungen der Entsorgung
von Altölen in einer Altölraffinerie
Dr. Detlev Bruhnke, Mineralöl-Raffinerie Dollbergen GmbH, Dollbergen
Richtiger Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheidern
Björn Weiß, Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Berlin
Regelungen zur Havarieentsorgung in Brandenburg
Dr. Stephan Böhme, LUA Brandenburg, Frankfurt/Oder
Ordnungsgemäße und umweltver­träg­
liche Entsorgung ölhaltiger Abfälle
Dr. Volker Döring, Sonderabfallgesellschaft
Brandenburg/Berlin mbH, Potsdam
FORUM
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III-2008
Informationsdienst
für die Abfallwirtschaft
in Brandenburg und Berlin
Herausgeber:
Sonderabfallgesellschaft
Brandenburg/Berlin mbH
Besuchsadresse:
Berliner Straße 27a, 14467 Potsdam
Postadresse:
Postfach 601352, 14413 Potsdam
Kommunikation:
Telefon Telefax
E-Mail
internet
(0331) 27 93-0
(0331) 27 93-20
[email protected]
www.sbb-mbh.de
Erscheinungsweise:
viermal im Jahr
Schlussredaktion:
Marcus Ehren - SBB (v.i.S.d.P.)
Bezugsmöglichkeiten:
- Download als PDF oder
- per e-mail-Abonnement.
Näheres dazu unter www.sbb-mbh.de
Nachdruck:
auch auszugsweise nur mit schriftlicher
Genehmigung des Herausgebers