Amtsgericht Suhl
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Amtsgericht Suhl
Seite 8, Nr. 09/08 Amtlicher Teil Amtsblatt der Stadt Ilmenau vom 30.10.2008 Zahlung von Begrüßungsgeld nach Umzug der Entbindungsstation Ab November dieses Jahres werden am Ilmenauer Standort der Ilm-Kreis-Kliniken keine Entbindungen mehr möglich sein. Die Stadt Ilmenau möchte aber weiterhin für alle Neugeborenen, deren Mütter mit Hauptwohnsitz in Ilmenau oder seinen Ortsteilen wohnen, das Begrüßungsgeld und ein kleines Präsent übergeben. Da ein Besuch auf der Entbindungsstation kaum noch möglich sein wird und auch keine offiziellen Mitteilungen von unserem Standesamt über die stattgefundenen Geburten in Ilmenau mehr verfügbar sind, wird sich die Zahlung etwas verzögern. Wir bitten deshalb alle frischgebackenen Eltern aus Ilmenau, sich bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ilmenau, Frau Kielholz, zu melden, um einen Termin zu vereinbaren, damit sie ihnen die zustehenden Glückwünsche und das Begrüßungsgeld überbringen kann. Selbstverständlich haben sie auch die Möglichkeit, zu den Sprechzeiten selbst bei Frau Kielholz vorzusprechen. Frau Kielholz ist unter Tel. 600347 oder per mail [email protected] zu erreichen, ihr Büro befindet sich im Amtshaus, Am Markt 1, in der oberen Etage, Zi. 345. Amtsgericht Suhl 2 K 16/05 Suhl, den 17.09.2008 Beschluss Das im Grundbuch von Ilmenau, Blatt 1744, Grundbuchamt Arnstadt, Zweigstelle Ilmenau, eingetragene Grundeigentum 1. lfd. Nr. 1, Flur 2, Flurstück 300, Größe 409 qm bebaut mit einem Vierfamilienwohnhaus mit Garagen gelegen in 98693 Ilmenau, Albert-Pulvers-Straße 10 soll am Mittwoch, dem 05.11.2008, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 1 im Gerichtsgebäude Rimbachstraße 30, 98527 Suhl, durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: 90.000,00 EUR. Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.06.2005 eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert, und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach § 74 a ZVG versagt worden. Ausgefertigt: Suhl, 18.09.2008 Amtsgericht Arnstadt K 11/08 Bekanntmachung Das im Wohnungsgrundbuch von Ilmenau, Blatt 3734, Grundbuchamt Ilmenau, eingetragene Wohnungseigentum lfd. Nr. 1: Gemarkung Ilmenau, 64,10/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flur 28, Flurstück 2525/1, Gebäude- und Freifläche, Erfurter Straße 31 a zu 1.308 qm verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Dachgeschoss (rechts/mitte/vorn) mit Nr. 13 laut Aufteilungsplan bezeichnet, Sondernutzungsrechte an einem Kellerraum und PKW-Abstellplatz, alle ebenfalls im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 13 Eigentumswohnung (64,50 qm) in einem Wohnhaus mit 15 Wohnungen in 98693 Ilmenau, Erfurter Straße 31 a soll am Mittwoch dem 03.12.2008, 11:00 Uhr, Saal 1 im Raum 111 im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Arnstadt, Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt, durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: 71.500,00 EUR.