finanzkompass
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FinanzKompass Orientierung für Frauen in Vorarlberg 2 Vorwort Vorwort In dieser Broschüre finden Sie eine Vielzahl nützlicher Ratschläge zur Frage: Wie gehe ich mit meinem Geld sinnvoll und wirksam um? Die enthaltenen Tipps betreffen unterschiedlichste Lebenslagen und bieten die Möglichkeit, anstatt an vielen unterschiedlichen Orten Auskünfte einzuholen, hier das Wesentliche auf einen Blick zu finden. Die Spanne an Informationen reicht von A wie Arbeitssuche bis Z wie Zuschüsse. Impressum Medieninhaberinnen Autorin Arbeiterkammer Vorarlberg Arbeitsmarktservice Vorarlberg Frauenreferat im Amt der Vorarlberger Landesregierung ÖGB Vorarlberg Dr.in Eva Häfele Bitte beachten Sie: Leistungen der öffentlichen Hand und Verdienstgrenzen werden jährlich angepasst. Entsprechende Zahlen beziehen sich daher auf das Jahr 2011. Recherche Mag.a Sandra Hämmerle Es gibt keinen Rechtsanspruch aus der Benutzung der Informationen und Angaben dieser Broschüre. Redaktion Mag.a Kamila Simma, Mag.a Monika Lindermayr, Mag.a Angelika Nocker, Mag.a Sabine Rudigier Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Fotos Ing. Mag. Thomas Metzler Visuelle Gestaltung Ing. Mag. Thomas Metzler Die Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Druck Erscheinungsort Auflage Thurnher Druckerei, Rankweil Bregenz 10.000 Stück Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen. Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsansprüche aus der Benutzung der Angaben sind ausgeschlossen. Wir bedanken uns bei allen Institutionen und Personen, die die Recherche unterstützt haben. Bestellung: +43 (0)5574 511 24112, [email protected] Ihr Redaktionsteam 3 4 inhaltsverzeichnis Tipps Inhaltsverzeichnis 5 6 10 14 16 20 24 28 32 36 38 40 42 44 46 48 50 52 56 Tipps für den Umgang mit Geld Arbeit finden Beratungen in Anspruch nehmen Finanzen in Ordnung bringen Wie komme ich zu meinem Recht? Weniger Steuern zahlen Unterstützung für Kinder und Familien Unterstützungen für Kinder und SchülerInnen Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen Bedarfsorientierte Mindestsicherung Befreiung von Gebühren Notfälle – hier wird rasch geholfen Günstig einkaufen Preiswerter Wohnen Mobil unterwegs sein Ein Mehr an Freizeit und Kultur Gesund sein und gesund bleiben Gut beraten und informiert in die Pension Informationsbroschüren 5 TIPPS FÜR DEN UMGANG MIT GELD für den Umgang o Richten Sie sich ein eigenes Konto ein. o Setzen Sie einen Guthabenrahmen auf Ihrem Konto. o Planen Sie Ihre finanzielle Zukunft, und überprüfen Sie diese Planung auch regelmäßig. o Informieren Sie sich auf der Bank und bei Ihrem Bankberater – fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. o Versuchen Sie immer, 10 % Ihres monatlichen Einkommens zu sparen! Am besten legen Sie das Geld bereits am Monatsanfang zurück. o Besprechen Sie wichtige Verträge mit Ihrem Partner oder mit Freundinnen, und schlafen Sie dann eine Nacht darüber! o Übernehmen Sie die Verantwortung für das Geld selbst! o Reden Sie über Geld mit Ihren Freundinnen und anderen Frauen. So erhalten Sie auch neue Tipps. Arbeiten gehen o Bleiben Sie finanziell eigenständig und bewahren Sie sich Ihr eigenes Einkommen. o Denken Sie an Ihre Pensionsvorsorge – je früher, desto besser! Bei der Pensionsvorsorge geht es um den Erwerb von Versicherungszeiten. Achtung: Bei einer geringfügigen Beschäftigung werden keine Versicherungszeiten erworben. o Führen Sie jährlich eine Arbeitnehmerinnenveranlagung (Lohnsteuerausgleich) durch. Schenken Sie dem Staat kein Geld! o Wenn Sie im Betrieb des Mannes angestellt sind, achten Sie darauf, dass Sie versichert sind. Familie und Haushalt o Schauen Sie sich Ihre Familienfinanzen (alle Einnahmen und Fixkosten) genau an. o Führen Sie ein Haushaltsbuch, in dem Sie alle Ausgaben aufschreiben. mit Geld o Klären Sie mit Ihrem Partner, wer was im Haushalt bezahlt, und überprüfen Sie das jährlich. Die Ausgaben sollten in einem guten Verhältnis zu den jeweiligen Einnahmen stehen. o Treffen Sie beim Haushaltsgeld klare Absprachen mit Ihrem Partner. o Sparen Sie auf konkrete Ziele wie Urlaub, bestimmte Konsumgüter usw. Vorsicht bei Bürgschaften für Ihren Partner oder für Verwandte! Beim Einkaufen o Erstellen Sie für den Einkauf eine Einkaufsliste. o Machen Sie keine Hamsterkäufe. o Vergessen Sie Sonderangebote, nur weil sie gerade günstig sind. Kaufen Sie das, was Sie wirklich brauchen. o Reparieren statt wegwerfen und neu kaufen! o Ausleihen statt kaufen! o Vorsicht bei Ratenkäufen! o Zahlen Sie, wenn möglich, immer bar! Karenzzeit und Wiedereinstieg o Bei Familienpause und Wiedereinstieg informieren Sie sich rechtzeitig über die Kindergeldmodelle. o Machen Sie sich schon vor dem Wiedereinstieg Gedanken über Ihre zukünftige Arbeit. Lassen Sie sich beraten und informieren Sie sich über den Arbeitsmarkt. Dann sind Sie gut vorbereitet. o Organisieren Sie frühzeitig die Kinderbetreuung. o Informieren Sie sich rechtzeitig über Förderungen bei Aus- und Weiterbildungen, z.B. beim AMS. Diese Tipps wurden von der IfS-Schuldenberatung zur Verfügung gestellt. Kontakt IfS-Schuldenberatung gemGmbH Mehrerauerstraße 3 6900 Bregenz Telefon: 05574-46 185 6 Arbeit finden Beratung und Betreuung durch das AMS Vereinbaren Sie einen Termin mit den AMS-Beraterinnen und -Beratern. Klären Sie Ihre Ausgangssituation und Ihre beruflichen Vorstellungen. Bleiben Sie in AMS-Betreuung, wenn Sie einen Job suchen und verfügbar sind. AMS-Förderungen Aus- und Weiterbildungen, die eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt versprechen, werden vom AMS gefördert. Weiters können diverse AMSBeihilfen für Sie in Frage kommen (z.B. Kinderbetreuungsbeihilfe oder Eingliederungshilfe). AMS-Website Offene Stellen, Berufinformationen und spezielle Seiten für Wiedereinsteigerinnen finden Sie auf der AMS-Website www.ams.at. Kinderbetreuungsbeihilfe AMS Förderung für Frauen und Männer, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie eine Arbeit wollen oder einen vom AMS geförderten Kurs besuchen. Das Ansuchen muss rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsaufnahme und vor Unterbringung des Kindes erfolgen. arbeit finden Kurskosten, Kursnebenkosten, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes Kursgebühren für berufliche Aus- und Weiterbildung sowie anfallende Reiseoder Unterbringungskosten. Während der Dauer der Aus- und Weiterbildung kann eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt gewährt werden. Wiedereinstieg in den Beruf Die Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen nach einer familienbedingten Berufsunterbrechung ist Teil des AMSFrauenprogramms. Das AMS bietet Information und Orientierung zum beruflichen Wiedereinstieg an (Informationsseminare, Berufsorientierungskurse ect.). 7 Berufsinformationszentren (BIZ) In den BerufsInfoZentren des AMS können Sie sich einen Überblick über die Berufswelt verschaffen. Dort finden Sie eine große Auswahl an Info-Mappen und Broschüren über Berufe sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Es besteht auch die Möglichkeit, Fragen und Anliegen direkt mit BIZ-Mitarbeiterinnen oder -Mitarbeitern zu klären. Berufsinformationszentren gibt es im AMS Bludenz, Feldkirch und Bregenz. Frauen in Handwerk und Technik (FIT) Es gibt eine große Auswahl an Berufen (über 100 Lehrberufe), die Sie im Rahmen des AMS-FIT-Programms, inklusive Lehrabschlussprüfung, erlernen können. Kontakt AMS Bludenz Bahnhofplatz 1b 6700 Bludenz Telefon: 05552-62371 E-Mail: [email protected] www.ams.at AMS Feldkirch Reichsstraße 151 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3473-0 E-Mail: [email protected] www.ams.at AMS Dornbirn WIFI-Campus, Trakt E, Bahnhofstraße 24 6850 Dornbirn Telefon: 05572-22771-0 E-Mail: [email protected] www.ams.at AMS Bregenz Rheinstraße 33 6901 Bregenz Telefon: 05574-691-0 E-Mail: [email protected] www.ams.at 8 Arbeit finden Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Arbeitsuche Sie erhalten Informationen zum Thema Wiedereinstieg, zu Bildungsangeboten und Bildungsförderungen sowie Klärung von Zugangsvoraussetzungen. Kontakt FEMAIL FrauenInformationszentrum Vorarlberg Marktgasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-31002-0 E-mail: [email protected] www.femail.at Bildungs- und Berufsberatung in allen Fragen, die mit Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Veränderungen verbunden sind. Kontakt BIFO – Beratung für Bildung und Beruf Bahnhofstraße 24 6850 Dornbirn Telefon: 05572-31717-0 E-Mail: [email protected] www.bifo.at Bildungszuschuss Dieser Zuschuss wird für Vollzeitausbildungen und berufsbegleitende Ausbildungen für Wiedereinsteigerinnen und Unternehmerinnen gewährt. Kontakt Arbeiterkammer Vorarlberg Widnau 2–4 6800 Feldkirch Hotline: 050-258-4200 (vormittags 8.00 bis 12.00 Uhr) E-Mail: [email protected] www.bildungszuschuss.at Kurse und Stipendien des ÖGB (nur für ÖGB-Mitglieder) Stipendien werden für die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie für weitere Ausbildungen (Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung etc.) gewährt. ÖGB-Berufsschutz Berufshaftpflichtversicherung, Berufsrechtschutzversicherung, Hilfe bei Mobbing. ÖGB-Solidaritätsversicherung (nur für ÖGB-Mitglieder) Bei Spitalsaufenthalten, Invalidität, Todesfall, bei Freizeitunfällen und Ablebensrisikoversicherung. Kontakt ÖGB Vorarlberg Widnau 2 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3553-0 E-Mail: [email protected] www.oegb.at Mobbing-Beratung Die Erstberatung ist kostenlos für alle. Kontakt ÖGB Vorarlberg Widnau 2 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3553-18 E-Mail: [email protected] www.oegb.at Tipp Auch Frauen ohne Leistungsbezug können sich beim AMS vormerken lassen. Diese Zeiten können auf die spätere Pension angerechnet werden. Beachten Sie, dass die AMS-Zeiten – auch bei abgelehnter Notstandshilfe wegen des Partnereinkommens – als Pensionsversicherungszeiten gelten können. Voraussetzung für die finanziellen Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) für Personen mit Betreuungspflichten ist, dass Sie mindestens 16 bzw. 20 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ist aber nicht Voraussetzung für eine Vormerkung beim AMS bzw. für etwaige Beratungsleistungen und Förderungen des AMS. 10 Beratung in anspruch nehmen FEMAIL Frauenhotline Zum halben Tarif können Sie sich mit allen Fragen an die Frauenhotline des FEMAIL wenden. Kontakt FEMAIL Frauenhotline Telefonnummer: 0810-006-362 Beratungen für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen Kontakt beratung in anspruch nehmen FEMAIL – FrauenInformationszentrum Vorarlberg Marktgasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-31002-0 E-Mail: [email protected] www.femail.at IfS-Beratungsstelle Bludenz Innovationszentrum Bludenz Klarenbrunnstraße 12 6700 Bludenz Telefon: 05552-62303-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at IfS-Beratungsstelle Bregenz St.-Anna-Straße 2 6900 Bregenz Telefon: 05574-42890-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at IfS-Beratungsstelle Bregenzerwald Impulszentrum Gerbe 1135 6863 Egg Telefon: 05512-2079-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at IfS-Beratungsstelle Dornbirn Kirchgasse 4b 6850 Dornbirn Telefon: 05572-21331-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at IfS-Beratungsstelle Feldkirch Ganahl-Areal Schießstätte 14 6800 Feldkirch Telefon: 05522-75902-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at IfS-Beratungsstelle Hohenems Franz-Michael-Felder-Straße 6 6845 Hohenems Telefon: 05576-73302-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at Caritas Center Beratungsstelle Existenz und Wohnen Reichsstraße 173 6800 Feldkirch Telefon: 05522-200 www.caritas-vorarlberg.at Beratung zu Fragen des Kinderbetreuungsgeldes Kontakt FEMAIL – FrauenInformationszentrum Vorarlberg Marktgasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-31002-0 E-Mail: [email protected] www.femail.at Beratung zu Fragen des Kinderbetreuungsgeldes (nur für AK-Mitglieder) Kontakt Arbeiterkammer Vorarlberg Rechtsberatung Widnau 2–4 6800 Feldkirch Telefon: 050-258-2600 E-Mail: [email protected] www.ak-vorarlberg.at 11 12 Beratung in anspruch nehmen Beratung zu Fragen des Kinderbetreuungsgeldes (nur für ÖGB-Mitglieder) Kontakt ÖGB-Frauenreferat Widnau 2 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3553-20 E-Mail: [email protected] www.oegb.at Konsumentenberatung Kompetente BeraterInnen bieten umfassenden Konsumentenschutz und unterstützen die Verbraucherinnen bei Fragen und Problemen des täglichen Konsums. Preisvergleiche ermöglichen einen kostenbewussten Einkauf. Kontakt Arbeiterkammer Vorarlberg Konsumentenberatung Widnau 2–4 6800 Feldkirch Telefon: 050-258-3000 E-Mail: [email protected] www.ak-vorarlberg.at Tipp Allgemeine Sozialberatung: Information, Abklärung, Beratung, Sachhilfen etc. Kontakt Bürgerservice oder Sozialabteilung der jeweiligen Gemeinde. 14 finanzen in ordnung bringen Informationen und Beratung zu Finanzplanung, Krediten, Schuldenregelung, Privatkonkurs, Exekution und Pfändung. Kontakt IfS-Schuldenberatung Bregenz Benger-Park Mehrerauerstraße 3 6900 Bregenz Telefon: 05574-46185-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at IfS-Schuldenberatung Feldkirch Schießstätte 14 6800 Feldkirch Telefon: 05522-75902-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at finanzen in ordnung bringen IfS-Schuldenberatung Bludenz Klarenbrunnstraße 12 6700 Bludenz Telefon: 05552-62303-0 E-Mail: [email protected] www.ifs.at Beratung zum persönlichen Monatsbudget Für Jugendliche und Erwachsene. Kontakt IfS-Schuldenberatung Bregenz Benger-Park Mehrerauerstraße 3 6900 Bregenz E-Mail: [email protected] www.fitfuersgeld.at 15 16 wie komme ich zu meinem recht? Anwaltliche Auskunft – beim ersten Mal kostenlos Einige Vorarlberger Rechtsanwälte bieten eine erste kostenlose Beratung an. Gemeinsam werden in einem ca. 15- bis 20-minütigen Gespräch die Rechtslage und die weitere Vorgangsweise besprochen. FEMAIL – FrauenInformationszentrum Vorarlberg Marktgasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-31002-0 E-Mail: [email protected] www.femail.at Kontakt Verfahrenshilfe Die Verfahrenshilfe bietet die Möglichkeit, die Kosten eines Zivilverfahrens zur Gänze oder zum Teil nicht bezahlen zu müssen. Bitte erkundigen Sie sich über individuell anfallende Kosten und Voraussetzungen. Der Antrag ist bei den Bezirksgerichten abzugeben. Rechtsberatung zu Ehe- und Scheidungsfragen Das Frauenreferat der Landesregierung bietet Frauen eine Rechtsberatung zu Ehe- und Scheidungsfragen an. Es handelt sich um eine einmalige Beratung (mit einem Selbstbehalt) im Ausmaß von längstens 45 Minuten bei ausgewählten Rechtsanwältinnen. Kontakt Vorarlberger Rechtsanwaltskammer Marktplatz 11 6800 Feldkirch Telefon: 05522-71122 E-Mail: [email protected] www.rechtsanwaelte-vorarlberg.at wie komme ich zu meinem recht? 17 Kontakt Frauenreferat der Vorarlberger Landesregierung 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-24136 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/frauen Informationen zu Fragen des Ehe-, Scheidungs-, Sorge- und Besuchsrechts Auskunft bei finanziellen Problemen, psychologische Beratung in Erziehungsfragen und bei Partnerschaftsproblemen. Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei Fragen zum Ehe-, Scheidungs-, Sorge- und Besuchsrecht. Kontakt Familienservice des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie & Jugend Hotline: 0800-240262 E-Mail: [email protected] Bezirksgericht Bezau Platz 39 6870 Bezau Telefon: 05514-2206-0 Bezirksgericht Bludenz Sparkassenplatz 4 6700 Bludenz Telefon: 05552-63081-0 Bezirksgericht Bregenz A.-Schneider-Straße 14 6900 Bregenz Telefon: 05574-4931-0 Bezirksgericht Dornbirn Kapuzinergasse 12 6850 Dornbirn Telefon: 05572-3843-0 Bezirksgericht Feldkirch Churerstraße 13 6800 Feldkirch Telefon: 05522-302-0 Bezirksgericht Montafon Gerichtsweg 3 6780 Schruns Telefon: 05556-72202-0 18 wie komme ich zu meinem recht? Kostenlose Rechtsberatung in allen Bezirksgerichten Sprechtage jeweils Dienstagvormittag zu Familien- und Obsorgerecht. Kontakt Bezirksgerichte in Vorarlberg (Siehe Seite 17) Familienberatung in den Bezirksgerichten Juristinnen und Beraterinnen des Eheund Familienzentrums sind zu den wöchentlichen Sprechtagen anwesend. Eine weitere Begleitung durch die Beratungsstellen des Ehe- und Familienzentrums ist möglich. Kontakt Ehe- und Familienzentrum Herrengasse 4 6800 Feldkirch Telefon: 05522-74139 E-Mail: [email protected] www.efz.at Bezirksgericht Feldkirch (Dienstag, 10.00–12.00 Uhr) Bezirksgericht Dornbirn (Dienstag, 8.30–10.30 Uhr) Bezirksgericht Bregenz (Dienstag, 8.30–10.30 Uhr) Adressen siehe Seite 17. Kostenlose Rechtsberatung (einmalig) Bei Bedarf bezahlt das IfS eine einmalige Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Beim FEMAIL gibt es die kostenlose Rechtsberatung nur für Frauen. Kontakt Alle IfS-Beratungsstellen (Siehe Seite 11) FEMAIL – FrauenInformationszentrum Vorarlberg Marktgasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-31002-0 E-Mail: [email protected] www.femail.at Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen (nur für AK-Mitglieder) Kontakt Arbeiterkammer Vorarlberg Widnau 2–4 6800 Feldkirch Arbeitsrecht Telefon: 050-258-2000 E-Mail: [email protected] www.ak-vorarlberg.at Sozialrecht Telefon: 050-258-2200 E-Mail: [email protected] www.ak-vorarlberg.at Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen (nur für ÖGB-Mitglieder) Kontakt ÖGB Vorarlberg Widnau 2 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3553-0 E-Mail: [email protected] www.oegb.at IfS-Prozessbegleitung für Gewaltopfer Das IfS bietet Gewaltopfern eine kostenlose Prozessbegleitung durch PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und JuristInnen/AnwältInnen an. Die Prozessbegleitung beinhaltet die Beratung, Unterstützung und rechtliche Vertretung während der belastenden Zeit des Strafverfahrens. Kontakt Alle IfS-Beratungsstellen (Siehe Seite 11) wie komme ich zu meinem recht? IfS-Opferschutz IfS-Opferschutz ist eine Initiative zum Schutz von Menschen, die von sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt betroffen sind. Wir bieten Schutz und Sicherheit, Beratung und Unterstützung für Menschen, die akut bedroht sind. Der Opferschutz bietet außerdem für Opfer von Gewalt psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Kontakt IfS-FrauennotWohnung das frauenhaus in vorarlberg Postfach 61 6850 Dornbirn Telefon: 05572/29304 (Rund um die Uhr) E-Mail: [email protected] www.ifs.at IfS-Gewaltschutzstelle Vorarlberg Johannitergasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-82440 E-Mail: [email protected] www.ifs.at 19 Tipp Auch der Bürgerservice mancher Gemeinden bietet in Zusammenarbeit mit einem/einer RechtsanwältIn eine kostenlose Rechtsberatung an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde. Kontakt Bürgerservice oder Sozialabteilung der jeweiligen Gemeinde. 20 weniger Steuern zahlen Beratung zu Steuerfragen (nur für AK-Mitglieder) Beratungen zu Fragen der ArbeitnehmerInnenveranlagung, Fragen zum Finanzamt und zu den Steuern – telefonisch oder persönlich. Kontakt Arbeiterkammer Vorarlberg – Steuerrecht Widnau 2–4 6800 Feldkirch Telefon: 050-258-3100 Fax: 050-258-3101 E-Mail: [email protected] www.ak-vorarlberg.at weniger steuern zahlen Alleinerzieherinnenabsetzbetrag, Alleinverdienerinnenabsetzbetrag Alleinerzieherin ist, wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und den Kinderabsetzbetrag für mindestens ein Kind erhält. Auch Alleinerziehende ohne Erwerbseinkommen (Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld) können den Alleinerzieherinnenabsetzbetrag beantragen. Alleinverdienerin ist, wer mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet ist und von dem Ehepartner oder dem eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt oder wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. In beiden Fällen dürfen die Einkünfte des (Ehe-)Partners bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Kinderabsetzbetrag Dieser wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt; er ist nicht gesondert zu beantragen. Mehrkindzuschlag Für Bezieherinnen von Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder. Das Familieneinkommen darf 55.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt. Kontakt Finanzamt Bregenz Brielgasse 19 6900 Bregenz Telefon: 05574-692 21 Finanzamt Feldkirch Reichsstraße 154 6800 Feldkirch Telefon: 05522-301 Kinderfreibetrag Für ein Kind steht ein Kinderfreibetrag zu. Der Kinderfreibetrag kann von jener Person bzw. deren (Ehe-)PartnerIn beantragt werden, dem die Familienbeihilfe für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht. Bei der jährlich durchzuführenden Arbeitnehmerinnenveranlagung zu beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt über die aktuelle Höhe und die genauen Voraussetzungen. Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten Kosten für die Kinderbetreuung können von steuerpflichtigen Eltern abgesetzt werden. Für die steuerliche Absetzbarkeit muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt über die aktuelle Höhe und die genauen Voraussetzungen. Unterhaltsabsetzbetrag Unterhaltsverpflichtet ist, wer für ein nicht haushaltszugehöriges Kind nachweislich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) leistet. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht auch für im Ausland lebende Kinder zu, für die Alimente bezahlt werden. Bei der jährlich durchzuführenden Arbeitnehmerinnenveranlagung zu beantragen. Kontakt Wohnsitzfinanzamt (Siehe Seite 21) Pendlerinnenpauschale Die Berechnung der Pendlerinnenpauschale erfolgt auf der Basis der Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz sowie der Fahrtdauer. Kontakt Informationen unter: www.help.gv.at/Content.Node/193/ Seite.800600.html 22 weniger Steuern zahlen Absetzbarkeit von Sonderausgaben Aufwendungen für die Schaffung von Wohnraum und für Wohnraumsanierung, für Personenversicherungen sowie außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei Krankheit, Tod, Katastrophen) können im Rahmen des Jahresausgleichs geltend gemacht werden. Informationen und Antragstellung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Kontakt Wohnsitzfinanzamt (Siehe Seite 21) Selbstversicherung bei geringfügiger Tätigkeit Die Anmeldung zur Selbstversicherung gilt für die Kranken- und Pensionsversicherung. Erkundigen Sie sich nach dem aktuellen monatlichen Versicherungsbeitrag. Kontakt Vorarlberger Gebietskrankenkasse Jahngasse 4 6850 Dornbirn Telefon: 050-8455 E-Mail: [email protected] www.vgkk.at und alle Servicestellen der VGKK 24 unterstützung für kinder und familien Familienbeihilfe Für Kinder wird den Eltern, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen, Familienbeihilfe gewährt. Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt über die aktuelle Höhe und die genauen Voraussetzungen. Kontakt Wohnsitzfinanzamt (Siehe Seite 21) Wochengeld Weiblichen Versicherten gebührt für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung, für den Tag der Entbindung und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung ein tägliches Wochengeld. unterstützung für kinder und familien Kontakt Vorarlberger Gebietskrankenkasse Jahngasse 4 6850 Dornbirn Telefon: 050-8455 E-Mail: [email protected] www.vgkk.at und alle Servicestellen der VGKK Kinderbetreuungsgeld Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat ein Elternteil für sein Kind (Adoptiv-, Pflegekind), sofern für dieses Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird und der Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld Anspruch haben alleinstehende Elternteile, verheiratete Mütter, nicht alleinstehende Mütter und Frauen, die allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil ein Kind, welches das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes Statt angenommen oder in Pflege genommenhaben. 25 Erkundigen Sie sich bei Ihrer VGKKServicestelle über die aktuelle Höhe, die Bezugsformen und die Voraussetzungen für das Kinderbetreuungsgeld. Kontakt Vorarlberger Gebietskrankenkasse Servicestelle Bregenz Heldendankstraße 10 6900 Bregenz Telefon: 050-8455-2410 E-Mail: [email protected] Vorarlberger Gebietskrankenkasse Servicestelle Feldkirch Bahnhofstraße 30 6800 Feldkirch Telefon: 050-8455-3420 E-Mail: [email protected] Vorarlberger Gebietskrankenkasse Servicestelle Bludenz Bahnhofstraße 12 6700 Bludenz Telefon: 050-8455-4400 E-Mail: [email protected] Vorarlberger Gebietskrankenkasse Servicestelle Schruns Veltlinerweg 5 6780 Schruns Telefon: 050-8455-6421 E-Mail: [email protected] Vorarlberger Gebietskrankenkasse Servicestelle Egg Bundesstraße 1039 6863 Egg Telefon: 050-8455-5421 E-Mail: [email protected] Vorarlberger Gebietskrankenkasse Servicestelle Riezlern Walserstraße 25 6991 Riezlern Telefon: 050-8455-5415 E-Mail: [email protected] 26 unterstützung für kinder und familien Betriebshilfe Selbstständige und Bäuerinnen erhalten während der Schutzfrist vor und nach der Geburt eines Kindes eine Betriebshilfe in Form einer Geldleistung oder einer Ersatzarbeitskraft. Kontakt Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Vorarlberg Schloßgraben 14 6800 Feldkirch Telefon: 05522-76642-0 E-Mail: [email protected] Sozialversicherungsanstalt der Bauern Regionalbüro Vorarlberg Montfortstraße 9 6900 Bregenz Telefon: 05574-4924 E-Mail: [email protected] www.svb.at Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den/die ArbeitgeberIn Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Voraussetzung: Bezug der Familienbeihilfe. Kontakt Zuständige/r ArbeitgeberIn Familienzuschuss des Landes Vorarlberg Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Vorarlberg, österreichische Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedslandes oder der Schweiz. Der Antrag ist bei der Hauptwohnsitzgemeinde abzugeben. Kontakt Landhaus Bregenz Abteilung Jugendwohlfahrt 6901 Bregenz Telefon: 05574-511- DW 24128 oder 24139 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at unterstützung für kinder und familien Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht nachkommt. Anspruchsberechtigt sind minderjährige Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Familienhärteausgleichsfonds Finanzielle Überbrückungshilfe, wenn eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis ausgelöst wurde. Voraussetzung ist der Anspruch auf Familienbeihilfe, österreichische Staatsbürgerschaft. Kontakt Kontakt Bezirkshauptmannschaft Bludenz Abteilung Jugendwohlfahrt Schloss-Gayenhofplatz 2 6700 Bludenz Telefon: 05552-6136-51412 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/bhbludenz Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Abteilung Jugendwohlfahrt Schloßgraben 1 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3591-54414 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/bhfeldkirch Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Abteilung Jugendwohlfahrt Klaudiastraße 2 6850 Dornbirn Telefon: 05572-308-53413 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/bhdornbirn Bezirkshauptmannschaft Bregenz Abteilung Jugendwohlfahrt Bahnhofstraße 41 6900 Bregenz Telefon: 05574-4951-52415 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/bhbregenz Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Familienhärteausgleich Franz-Josefs-Kai 5 1010 Wien Hotline: 0800-240262 www.bmwfj.gv.at Unterstützung bei Erkrankung des Kindes Finanzielle Unterstützung bei den Kosten, die im Krankenhaus oder bei der Betreuung/Pflege zu Hause durch die Erkrankung eines Kindes entstehen. 27 Kontakt KiB – children care Telefon: 076728484 E-Mail: [email protected] www.kib.or.at Familienhospizkarenzzuschuss Zuschuss aus dem Familienhärteausgleichsfond bei Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwer erkrankter Kinder und bei Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz. Kontakt Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Familienhärteausgleich Franz-Josefs-Kai 5 1010 Wien Hotline: 0800-240262 www.bmwfj.gv.at 28 unterstützung für kinder und schüler/innen Information und Vermittlung Information über und Vermittlung von Kinder- und SchülerInnenbetreuung. Beratung von Eltern zu Fragen wie Kinderbetreuungsgeld, SchülerInnenbetreuung, Familienzuschuss, Vermittlung einer Tagesbetreuung etc. Kontakt Landhaus Bregenz Family Point 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-24100 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/kinderbetreuung unterstützung für kinder und schüler /innen Schulbeihilfe Ab der 10. Schulstufe erhalten SchülerInnen mit einem Notendurchschnitt von 2,9 eine Schulbeihilfe. Sie ist vom Einkommen der Familie und von der Familiengröße abhängig. Formulare sind in der Schuldirektion erhältlich. Heim- und Fahrtkostenbeihilfe Für SchülerInnen der Polytechnischen Schule oder einer mittleren oder höheren Schule ab der 9. Schulstufe, die außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen. Voraussetzung: soziale Bedürftigkeit. Unterstützung für Schulveranstaltungen Für AHS- und BMHS-Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Skikursen, Sport- und Projektwochen oder Sprachreisen. Voraussetzung: Mindestdauer vier Tage und soziale Bedürftigkeit. Kontakt Landesschulrat für Vorarlberg Bahnhofstraße 12 6900 Bregenz Telefon: 05574-4960-0 E-Mail: [email protected] www.lsr-vbg.gv.at 29 Beiträge zu Schulveranstaltungen für PflichtschülerInnen Finanzielle Unterstützung für die Eltern bedürftiger Kinder bei Schulveranstaltungen. Anträge liegen in den Direktionen der Pflichtschulen auf und werden über den Klassenvorstand beantragt. Kontakt Landhaus Bregenz Abteilung Schule 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-22105 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at SchülerInnenfreifahrt Die SchülerInnenfreifahrt ist bestimmt für den Weg zwischen dem Wohnort, von dem aus die Schule/Berufsschule besucht wird, und dem Schulort. Die Antragstellung erfolgt beim Verkehrsunternehmen. Kontakt Zuständiges Verkehrsunternehmen Schulfahrtbeihilfe Schulfahrtbeihilfe gebührt für Schulwege, die länger als 2 km sind, sofern keine Schüler- oder Schülerinnenfreifahrt besteht. Informationen und Antragstellung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Kontakt Wohnsitzfinanzamt (Siehe Seite 21) 30 unterstützung für kinder und schüler/innen Schulaktion Finanzielle Unterstützung zum Schulbeginn und Zuschuss für Landschulwoche, Schiwoche, Sportwoche etc. für Familien mit geringen Einkommen. Kontakt Volkshilfe Vorarlberg Anton-Schneiderstraße 19 6900 Bregenz Telefon: 05574-48853 E-Mail: [email protected] www.volkshilfe-vlbg.at VORTEILScard <26 Für alle unter 26 (= bis einen Tag vor dem 26. Geburtstag) gibt es die ÖBBVORTEILScard <26. In allen Zügen der ÖBB gibt es bis zu 50 % Ermäßigung Kontakt VORTEILScard Serviceline Telefon: 0810-966200 (max. 10 Cent/Min.) E-Mail: [email protected] www.oebb.at 360-Card Die 360-Card ist kostenlos. Sie bietet Jugendlichen zwischen 14 und 20 Jahren mit Wohnsitz in Vorarlberg Zugang zu Ermäßigungen und Angeboten in den Bereichen Freizeit, Kultur, Mobilität, Bildung und Beratung. Kontakt 360 – Vorarlberger Jugendkarte Poststraße 1 6850 Dornbirn Telefon: 05572-52212-42 E-Mail: [email protected] www.360card.at 32 unterstützung bei der pflege von angehörigen Pflegegeld Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung für mindestens sechs Monate im Jahr ständige Betreuung benötigen, haben Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld ist unabhängig von Einkommen und Vermögen der betreffenden Person. Personen mit einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung (ab dem 15. Lebensjahr), insbesondere einer demenziellen Erkrankung, erhalten einen zusätzlichen Stundenwert (Erschwerniszuschlag). Kontakt unterstützung bei der pflege von angehörigen Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Vorarlberg Zollgasse 6 6850 Dornbirn Telefon: 050-303 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at Zuschuss des Landes zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege Bezieher und Bezieherinnen eines Bundes- oder Landespflegegeldes der Stufen 5, 6 und 7, die überwiegend zu Hause von Angehörigen oder Nachbarn gepflegt werden, können diesen Zuschuss beantragen. Anträge bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften. Kontakt Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Soziales Landhaus 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-24129 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at 33 Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger: Bundespflegegeldbezieher Ein Zuschuss zu den Kosten für die Ersatzpflege wird gewährt, wenn die Pflege seit mindestens einem Jahr überwiegend von nahen Angehörigen durchgeführt wird und die pflegebedürftige Person ein Pflegegeld der Stufe 3 bis 7 erhält oder eine nachweisliche demenzielle Erkrankung mit zumindest Pflegegeld der Stufe 1 vorliegt. Kontakt Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32/3 6900 Bregenz Telefon: 05-9988 E-Mail: [email protected] www.bundessozialamt.gv.at Förderung der 24-Stunden-Betreuung Betreuungsverhältnisse können entweder mit angestellten (unselbstständigen) oder mit selbstständigen Betreuerinnen organisiert werden. Voraussetzung ist ein Bezug von Pflegegeld zumindest ab der Stufe 3 Bundesgeld. Für Anspruchsberechtigte für Pflegegeld ist das Bundessozialamt Ansprechpartner. Bei Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 ist das Land für die Förderung zuständig. Nachweis: fachärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit einer 24-StundenBetreuung. 34 unterstützung bei der pflege von angehörigen Kontakt Kurzzeitpflege – Urlaub von der Pflege Personen, die ihre Angehörigen pflegen, sollen bis zu 42 Tage pro Jahr die Möglichkeit zur Erholung haben. Ein Pflegeheimplatz muss selber organisiert werden. Bitte erkundigen Sie sich über die Höhe und die Voraussetzungen. Bundessozialamt Landesstelle Vorarlberg Rheinstraße 32/3 6900 Bregenz Telefon: 05-9988 E-Mail: [email protected] www.bundessozialamt.gv.at Kurzzeitpflege – Übergangspflege Zum Aufbau der häuslichen Pflege ist die Möglichkeit geschaffen worden, die zu pflegende Person bis zu 28 Tage in einem Pflegeheim unterzubringen. Der Pflegeheimplatz muss selber organisiert werden. Bitte erkundigen Sie sich über die Höhe und die Voraussetzungen. Auskünfte und Anträge bekommen Sie bei den zuständigen Sozialhilfeabteilungen. Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Soziales Landhaus 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-24129 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at Urlaub für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, an einem kostenlosen Erholungsaufenthalt im Kurhotel Rossbad in Krumbach teilzunehmen. Kontakt Arbeiterkammer Vorarlberg Frau Evelyne Kaufmann Widnau 2–4 6800 Feldkirch Telefon: 050-258-4216 E-Mail: [email protected] www.ak-vorarlberg.at Kontakt Abteilungen Soziales bei den Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden. Pflegetelefon Das Pflegetelefon des Sozialministeriums bietet detaillierte Informationen zu Pflegegeld, Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen. Krankenversicherung für pflegende Angehörige Angehörige sind Ehepartner und Personen, die mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sind. Anspruchsberechtigt sind auch nicht verwandte Personen, die mit dem Versicherten seit mindestens zehn Monaten in einer Hausgemeinschaft leben und seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führen. Kontakt Kontakt Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Telefon: 0800-201622 Fax: 0800-220490 Pflegeinformationen Informationen zu häufig gestellten Fragen und weitere Informationen für pflegende Angehörige. Kontakt www.pflege.daheim.at Vorarlberger Gebietskrankenkasse Jahngasse 4 6850 Dornbirn Telefon: 050-8455 E-Mail: [email protected] www.vgkk.at 36 bedarfsorientierte mindestsicherung Bedarfsorientierte Mindestsicherung Die Mindestsicherung ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Bedarf für Lebensunterhalt und Wohnbedarf mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr decken können. Durch den Bezug der Mindestsicherung ist man auch krankenversichert. Anspruchsberechtigte sind Personen, die ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Inland haben und die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung mit dieser besitzen. Der Antrag kann auch beim AMS (siehe Seite 7) und dem Wohnsitzgemeindeamt (siehe Steite 21) abgegeben werden. bedarfsorientierte mindestsicherung Kontakt Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2 6700 Bludenz Telefon: 05552-6136-51412 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/bhbludenz 37 Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3591-54414 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/bhfeldkirch Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2 6850 Dornbirn Telefon: 05572-308-53413 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/bhdornbirn Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhofstraße 41 6900 Bregenz Telefon: 05574-4951-52415 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/bhbregenz 38 befreiung von gebühren Befreiung vom Kirchenbeitrag Mitglieder der Katholischen und der Evangelischen Kirche sind unter gewissen Bedingungen vom Kirchenbeitrag befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Voraussetzungen. Kontakt Kirchenbeitragsreferat Bahnhofstraße 13 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3485-404 E-Mail: [email protected] www.kath-kirche-vorarlberg.at Evangelische Kirche Online Ungargasse 9/10 1030 Wien Telefon: 01-712 54 61-0 E-Mail: [email protected] www.evang.at befreiung von gebühren 39 Rundfunkgebührenbefreiung und Zuschuss zum Fernsprechentgelt Personengruppen mit einem geringen Haushalts-Nettoeinkommen haben Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren. Antragsformulare und Informationen zur Befreiung gibt es bei den Postämtern, den Raiffeisenbanken und Gemeindeämtern. Kontakt GIS Gebühren Info Service GmbH Postfach 1000 1051 Wien Telefon: 0810-001080 www.orf-gis.at 40 notfälle - hier wird rasch geholfen Katastrophenhilfe österreichischer Frauen (KÖF) Die KÖF hilft in Form einer Einmalhilfe bei akuten unverschuldeten Notsituationen. Kontakt KÖF – Landesleitung Vorarlberg Kennelbacher Straße 3a 6900 Bregenz Telefon: 05574-54408 E-Mail: [email protected] www.koef.at notfälle hier wird rasch geholfen „Licht ins Dunkel“ – Soforthilfe und Förderung Der Soforthilfefonds hilft jenen, die unverschuldet in Not geraten sind, und wenn öffentliche Stellen nicht genug Unter-stützung leisten können. Kontakt „Licht ins Dunkel“ Kramergasse 1 1010 Wien Telefon: 01-5338688 E-Mail: [email protected] lichtinsdunkel.orf.at 41 Außenstellen Caritas: Caritas Rathausgasse 12 6700 Bludenz Caritashaus Lustenauerstraße 3 6850 Dornbirn Caritashaus Kolumbanstraße 9 6900 Bregenz Vorarlberger Sozialwerk Mit Einmalunterstützungen aus diesem Landesfonds wird Härtefällen aus der schlimmsten Not geholfen. Ein Antrag kann von der Website geladen werden. Kontakt Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Soziales Römerstraße 15 6900 Bregenz Telefon: 05574-511-24122 www.behinderung-vorarlberg.at/Seiten/ VorarlbergerSozialwerk.aspx Finanzielle Unterstützung für Notlagen Unterstützung für unverschuldet in Not geratene Menschen, Alleinerzieherinnen mit geringem Einkommen sowie Menschen mit Behinderung. Weisser Ring Vorarlberg Der Weisse Ring hilft Opfern von Verbrechen, ungeachtet Alter, Geschlecht, Nationalität, Art des Verbrechens, wenn sie in Not geraten sind. Kontakt Kontakt Volkshilfe Vorarlberg Anton-Schneider-Straße 19 A 6900 Bregenz Telefon: 05574-48853 E-Mail: [email protected] www.volkshilfe-vlbg.at Unterstützung bei Existenz, Wohnen, Sicherung des Lebens Kontakt Caritas Center Beratungsstelle „Existenz & Wohnen“ Reichsstraße 173 (beim Bahnhof Feldkirch) 6800 Feldkirch Telefon: 05522-200 Weisser Ring Vorarlberg Bahnhofstraße 45/2 6900 Bregenz Telefon: 05574-49 50 oder 0699 - 134 34 003 E-Mail: [email protected] www.weisser-ring.at Telefon: 0810 955 065 Zum Ortstarif aus ganz Österreich. 42 günstig einkaufen Gebrauchte Kleidung, Spielsachen, Geschirr, Bettwäsche, Bücher, Schuhe, Taschen etc. Kontakt Carla Klamotte Schubertstraße 6 6850 Dornbirn Telefon: 05522-200-4500 E-Mail: [email protected] www.caritas-vorarlberg.at Carla Klamotte Montfortgasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-200-1620 Tischlein deck dich Der Verein „Tischlein deck dich“ hilft Menschen, die in eine Notsituation geraten sind, mit qualitativ einwandfreien Lebensmitteln, die im Handel nicht mehr verkauft werden können. Berechtigungskarten sind im Sozialamt der Wohnsitzgemeinde erhältlich. Kontakt Tischlein deck dich – Vorarlberg Untere Venserstraße 45 6773 Vandans Telefon: 0699-14646515 E-Mail: [email protected] www.tischlein-deckdich.at Carla Klamotte Wichnerstraße 40 6700 Bludenz Telefon: 05522-200-2600 Bürgerservice oder Sozialabteilung der jeweiligen Gemeinde. Carla Möslepark Shopping&Café Möslestraße 15 6845 Altach Telefon: 05522-200-4300 E-Mail: [email protected] Second Hand-Geschäfte (auch für Kinderbekleidung) nutzen! Integra – Second Hand-Kleidung Filiale in Bregenz-Vorkloster mit dem Schwerpunkt Kleidung. günstig einkaufen 43 Kontakt Second Hand Mariahilfstraße 45 6900 Bregenz Telefon: 05574-54254-60 Tipp 44 preiswerter wohnen Wohnbeihilfe Finanzielle Unterstützung in Notsituationen, wenn das Einkommen für die Miete oder für die Kreditrückzahlung nicht mehr ausreicht. Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Anträge können im Wohnsitzgemeindeamt abgegeben werden. Kontakt Kontakt Gebrauchte Möbel Landhaus Abteilung Wohnbauförderung 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-8080 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at Heizkostenzuschuss Für Personen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg und entsprechendem Einkommen. Abwicklung und Ausbezahlung des Zuschusses erfolgen über die Wohnsitzgemeinde. preiswerter wohnen 45 Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft und Soziales 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-20179 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at Kontakt Carla Möslepark Shopping & Café Möslestraße 15 6845 Altach Telefon: 05522-200-4300 E-Mail: [email protected] www.caritas-vorarlberg.at 46 mobil unterwegs sein VORTEILScard Familie Für österreichische StaatsbürgerInnen oder Familien mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich. Voraussetzung ist Bezug der Familienbeihilfe für die im Bestellschein eingetragenen Kinder. Kontakt VORTEILScard Serviceline Telefon: 0810-966200 (max. 10 Cent/Min.) E-Mail: [email protected] www.oebb.at VORTEILScard Senior Für Frauen ab 60 und Männer ab 65 Jahren. Bis zu 50 % Ermäßigung in allen Zügen der ÖBB, beim ÖBB-Postbus und in Bussen vieler Verkehrsverbünde. Kontakt mobil unterwegs sein VORTEILScard Serviceline Telefon: 0810-966200 (max. 10 Cent/Min.) Fax: 01-93000-38557 E-Mail: [email protected] www.oebb.at Tipp 47 In vielen Gemeinden finden Fahrradmärkte, Radverkaufsbörsen usw. statt. Informationen dazu finden Sie in den Gemeindeblättern. 48 ein mehr an freizeit und kultur Familienpass Ermäßigte Tarife für Freizeit-, Sport- und Kulturangebote, Vergünstigungen bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Der Familienpass gilt für Bus und Bahn in Vorarlberg. Antragsformulare finden Sie in Ihrem Gemeindeamt. Dort wird der Familienpass umgehend ausgestellt. Kontakt ein mehr an freizeit und kultur 49 Kinderuni Professorinnen und Professoren der FH Vorarlberg sowie Fachleute aus der Wirtschaft besprechen Fragestellungen aus ihren Fachbereichen mit interessierten Kindern von 8 bis 12 Jahren. Kostenloser Besuch. Kontakt Landhaus Jugend- und Familienreferat 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-24115 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at FH Vorarlberg Marketing & Kommunikation Hochschulstraße 1 6850 Dornbirn Telefon: 05572-792-2112 E-Mail: [email protected] www.fhv.at Online-Suche nach Freizeit-Tipps Für Eltern und Angehörige von Kindern bis 12 Jahren mit spektakulären Naturschauplätzen, Lehrwanderwegen und institutionellen Angeboten (zum Teil sind Ermäßigungen mit Familienpass angegeben). Familienwochen Die Familienwochen sind eine kostengünstige Alternative, wenn das Urlaubsbudget begrenzt ist – für kinderreiche Familien ebenso wie für Eltern mit Kleinkindern oder für alleinerziehende Mütter und Väter. Kontakt Kontakt Landhaus www.vorarlberg.at/freizeittippsdb Reiseziel Museum An drei Sonntagen im Sommer öffnen Vorarlbergs Museen für Familien um EUR 1,- pro Person die Pforten. Kontakt Landhaus - Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration und Fachbereich Jugend und Familie 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-0 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at/kinderindiemitte Kulturpass Freier Eintritt bei zahlreichen kulturellen Einrichtungen in Vorarlberg. Voraussetzung ist eine gewisse Einkommenshöhe. Kontakt Theater KOSMOS Mariahilfstraße 29 6900 Bregenz Telefon: 05574-44034 E-Mail: [email protected] www.theaterkosmos.at Landhaus - Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration und Fachbereich Jugend und Familie 6901 Bregenz Telefon: 05574-511-0 E-Mail: [email protected] www.vorarlberg.at Ferienwoche für Alleinerziehende Für die TeilnehmerInnen fallen nur die Aufenthalts- und Fahrtkosten an, Kinderbetreuung und Familienbegleitung sind durch die finanzielle Unterstützung des Landes Vorarlberg und der Katholischen Kirche Vorarlberg kostenlos. Kontakt Ehe- und Familienzentrum Herrengasse 4 6800 Feldkirch Telefon: 05522-74139 E-Mail: [email protected] www.efz.at 50 gesund sein und gesund bleiben On-line Service Frauengesundheit Informationen zu frauen- und mädchenspezifischen Gesundheitsangeboten in Vorarlberg. Gynäkologische Sprechstunden im FEMAIL Fachärztliche Beratung für Frauen und Mädchen. Information und Aufklärung zu Gesundheit, zu gynäkologischen Behandlungen und Operationen. Information und Beratung für Frauen mit Fragen zur Frauengesundheit Klärung eines gesundheitlichen Anliegens, Weitervermittlung an Fachinstitutionen, Informationen über Gesundheitsvorsorge und weitere Gesundheitsthemen. Kontakt gesund sein und gesund bleiben FEMAIL – FrauenInformationszentrum Vorarlberg Marktgasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-31002-0 E-Mail: [email protected] www.femail.at 51 Psychotherapie im IfS Der Zugang zur Psychotherapie ist frei und ohne ärztliche Überweisung möglich. Der Zugang erfolgt über den Bereitschaftsdienst der Beratungsstellen. Dort erhalten Sie auch Informationen über die weiteren Kosten. Kontakt IfS-Beratungsstellen (Siehe Seite 11) Rezeptgebührenbefreiung Die Rezeptgebührenbefreiung wird zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in der Hausgemeinschaft lebender Personen gewisse Richtsätze nicht überschreitet. Anträge können bei der zuständigen Krankenkasse eingebracht werden. Unterstützungsfonds für medizinische Belastungen Unterstützung für einkommensschwache Personen, bei außergewöhnlichen medizinischen Aufwendungen. Kontakt Vorarlberger Gebietskrankenkasse Jahngasse 4 6850 Dornbirn Telefon: 050-8455 E-Mail: [email protected] www.vgkk.at 52 gut beraten und informiert in die pension Vorarlberger Seniorenbund (nur für Mitglieder) Kostenlose Rechts- und steuerrechtliche Beratungen, Beratung zu Pensionsangelegenheiten und zu Fragen der Betreuung und Pflege. Kontakt Vorarlberger Seniorenbund Schulgasse 36/2 (Postfach 21) 6850 Dornbirn Telefon: 05572-22548 E-Mail: [email protected] www.mitdabei.at Kostenlose Beratung und Information für barrierefreie und rollstuhlgerechte Umbauten Für Menschen, die aus Gründen wie Alter, Krankheit, Behinderung oder Unfall gezwungen sind, ihr Leben neu zu ordnen und ihre Wohnsituation den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Kontakt gut beraten und informiert in die pension IfS - Menschengerechtes Bauen Vorarlberger Wirtschaftspark 6840 Götzis Telefon: 05523-558260 E-Mail: [email protected] www.ifs.at Ausgleichszulage für Pensionistinnen Bezieherinnen einer sehr niedrigen Pension bekommen in Österreich eine sogenannte Ausgleichszulage (umgangssprachlich Mindestpension). Unterstützungsfonds – Pensionistinnen Zur finanziellen Unterstützung von Pensionistinnen und Versicherten für besonders berücksichtigungswürdige Fälle (unverschuldete Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis). Pensionsversicherung für pflegende Angehörige Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 in häuslicher Umgebung pflegen, können sich freiwillig und kostenlos in der Pensionsversicherung selbst 53 Kontakt Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Vorarlberg Zollgasse 6 6850 Dornbirn Telefon: 050-303 E-Mail: [email protected] www.pensionsversicherung.at Pensionsvorschuss Der Pensionsvorschuss stellt eine finanzielle Absicherung für Personen dar, die während bzw. anstatt eines Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfebezuges einen Pensionsantrag gestellt haben. Kontakt AMS Geschäftsstellen (Siehe Seite 7) VORTEILScard Senior Für Frauen ab 60 und Männer ab 65 Jahren. Bis zu 50 % Ermäßigung in allen Zügen der ÖBB, beim ÖBB-Postbus und in Bussen vieler Verkehrsverbünde. Kontakt VORTEILScard Serviceline Telefon: 0810-966200 (max. 10 Cent/Min.) Fax: 01-93000-38557 E-Mail: [email protected] www.oebb.at Seniorenerholungswochen Für alleinstehende Frauen sowie Ehepaare ab 60 Jahren. Für finanziell schlechter gestellte Seniorinnen besteht die Möglichkeit, eine Unterstützung zu bekommen. Kontakt Seniorenerholung Caritas Vorarlberg Gertrud Hefel Kolumbanstraße 9 6900 Bregenz Telefon: 0664-8240115 E-Mail: [email protected] www.caritas-vorarlberg.at 54 Tipp gut beraten und informiert in die pension Einige Städte bieten Seniorenkarten, Seniorentaxibon (Bregenz), Ermäßigungen bei Eintritten usw. an. Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei den Abteilungen Soziales/Senioren der Vorarlberger Gemeinden. 56 informationsbroschüren Arbeiterkammer Vorarlberg Zu 57 bestellen beim: Ansprüche und Tipps Wissenswertes für berufstätige Eltern AMS Österreich Bundesgeschäftsstelle Treustraße 35-43 1200 Wien Telefon: 01-33178/626 E-Mail: [email protected] Karenz Begriffserklärung, Meldefristen, Sonderfälle FEMAIL - FrauenInformations zentrum Vorarlberg Elternteilzeit Rechte und Pflichten Obsorge Rechtliche Verantwortung für Minderjährige bei Trennung oder Scheidung Mutterschutz und Wochengeld Das Wichtigste für die erste Zeit Kinderbetreuungsgeld Die aktuellen Bestimmungen Beruf und Familie Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer Zu bestellen bei: Arbeiterkammer Vorarlberg Widnau 2–4 A-6800 Feldkirch Telefon: 050/258-8000 E-Mail: [email protected] Kinderbetreuungsgeld Rechtliche Regelungen Zu bestellen bei: FEMAIL – FrauenInformationszentrum Vorarlberg e.V. Marktgasse 6 6800 Feldkirch Telefon: 05522-31002-0 E-Mail: [email protected] www.femail.at Vorarlberger Landesregierung AMS Vorarlberg Wie finde ich Arbeit? Informationen für Migrantinnen informations broschüren Frauen mit Zukunft 13 Frauen berichten über ihren beruflichen Aufstieg und Neuorientierung mit Hilfe von AMS-Maßnahmen. Perspektive Beruf Die Broschüre ist an arbeitslose Frauen gerichtet und soll ein Beitrag zur Planung des Wiedereinstiegs sein. Mädchen können mehr Schritt für Schritt - Tipps für eine gelungene Berufswahl. Frauen mit Behinderung 15 Wege zur Arbeit - Eine Broschüre des AMS für Arbeit suchende Frauen mit Behinderung. Karenz, Elternteilzeit, Wiedereinstieg Der Leitfaden Leitfaden für Alleinerziehende Informationen für alleinerziehende Eltern Frauenbildungskalender Sammlung aktueller Bildungsangebote für Frauen. Wertschätze – 12 schlaue Tipps für Frauen zur Lebensgestaltung Zu bestellen beim: Frauenreferat im Amt der Vorarlberger Landesregierung Römerstraße 15 A-6901 Bregenz Telefon: 05574-511-24112 E-Mail: [email protected] 58 informationsbroschüren Die cleveren Seiten für Familien Familienleistungen im Land Vorarlberg Zu bestellen beim: Familienreferat der Vorarlberger Landesregierung Telefon: 05574-511-24144 oder 24100 www.vorarlberg.at/familie ÖGB Vorarlberg Rechtsinformation „Baby Package“ Informationen zum Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit, Wiedereinstieg sowie Musterformulare. Zu bestellen beim: ÖGB Vorarlberg Widnau 2 6800 Feldkirch Telefon: 05522-3553-20 E-Mail: [email protected] 59 60 Index Index A Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten 21 Absetzbarkeit von Sonderausgaben 22 Alleinerzieherinnenabsetzbetrag 21 Alleinverdienerinnenabsetzbetrag 21 AMS-Beratung 7 AMS-Förderungen 7 AMS-Website 7 Anwaltliche Auskunft – erste kostenlos 17 Arbeits- und Sozialrecht 18 Arbeits- und sozialrechtliche Beratung 18 Ausgleichszulage für Pensionistinnen 53 B Barrierefreie und rollstuhlgerechte Umbauten 53 Bedarfsorientierte Mindestsicherung 37 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld 25 Beiträge zu Schulveranstaltungen für PflichtschülerInnen 29 Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung 8 Berufsschutz ÖGB 8 Betriebshilfe für Selbstständige und Bäuerinnen 26 Bettwäsche 43 Bildungs- und Berufsberatung 8 Bildungszuschuss 8 BIZ (Berufsinformationszentren) 7 Bücher 43 Budgetberatung 15 C Card 360-Card 30 E Ehe- und Scheidung – Rechtsberatung 17 Ehe-, Scheidungs-, Sorge- und Besuchsrechts 17 Erholung von Beruf, Familie und Haushalt 30 Erkrankung des Kindes – Unterstützung 27 Existenz und Wohnen 45 F Familienbeihilfe 25 Familienberatung bei den Bezirksgerichten 18 Familienhärteausgleichsfonds 27 Familienpass 49 Familienwochen 49 Familienzuschuss des Landes Vorarlberg 26 61 Index Ferienwoche für Alleinerziehende 49 Finanzielle Unterstützung für Notlagen 45 Finanzplanung 15 Förderung der 24-Stunden-Betreuung 33 Frauen in Handwerk und Technik 7 Frauengesundheit on-line 51 Frauengesundheit: Information und Beratung Frauenhotline 11 Freizeit-Tipps online 49 51 G Gebrauchte Kleidung 43 Geschirr 43 Gynäkologische Sprechstunden H Heim- und Fahrtkostenbeihilfe Heizkostenzuschuss 45 I Info-Broschüren 51 29 57 K Katastrophenhilfe österreichischer Frauen (KÖF) 41 Kinderabsetzbetrag 21 Kinderbetreuung und Schülerbetreuung 29 Kinderbetreuungsgbeihilfe AMS 7 Kinderbetreuungsgeld 25 Kinderbetreuungsgeld – Beratung 11 Kinderfreibetrag 21 Kinderuni 49 Kirchenbeitrag Befreiung 39 Kleidung Second Hand 43 Konsumentenberatung 12 Kostenlose Rechtsberatung (einmalig) 18 Kostenlose Rechtsberatung in allen Bezirksgerichten 18 Krankenversicherung für pflegende Angehörige 34 Kulturpass 49 Kurse, Stipendien 8 Kurskosten Unterstützung 7 Kurzzeitpflege – Übergangspflege 34 Kurzzeitpflege – Urlaub von der Pflege 34 M Mehrkindzuschlag 21 Mobbing-Beratung 8 Möbel gebraucht 45 O Opferhilfe-Weisser Ring Opferschutz IfS 19 41 62 Index P Pendlerpauschale 22 Pensionsversicherung für pflegende Angehörige Pensionsvorschuss 53 Pflegegeld 33 Pflegeinformationen 34 Pflegetelefon 34 Prozessbegleitung 18 Psychotherapie im IfS 51 W Weisser Ring Wiedereinstieg Wochengeld Wohnbeihilfe 53 Reiseziel Museum 49 Rezeptgebührenbefreiung 51 Rundfunkgebührenbefreiung und Zuschuss zum Fernsprechentgelt S Schuhe 43 Schulaktion 30 Schulbeihilfe 29 Schuldenregelung 15 Schülerfreifahrt 29 Schulfahrtbeihilfe 29 Selbstversicherung bei geringfügiger Tätigkeit 22 Seniorenbund 53 Seniorenerholungswochen 53 Soforthilfe Licht ins Dunkel 41 Solidaritätsversicherung ÖGB 8 Sozialberatung – allgemein 12 Sozialleistungen – allgemeine Beratungen 11 Spielsachen 43 Steuerfragen – Beratung 21 Tischlein deck dich 43 U Unterhaltsabsetzbetrag 21 Unterhaltsvorschuss 26 Unterstützung für Schulveranstaltungen 29 Unterstützungsfonds – Pensionistinnen 53 Unterstützungsfonds für medizinische Belastungen Urlaube für pflegende Angehörige 34 V Verfahrenshilfe 17 Vorarlberger Sozialwerk 41 Vormerkung AMS 8 VORTEILScard <26 30 VORTEILScard Familie 47 VORTEILScard Senior 53 41 in den Beruf 25 45 7 Z R T 63 Index 51 39 Zuschuss Familienhospizkarenz 27 Zuschuss zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege 33 Zuschuss zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber 26 Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger – Bund Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger – Land 33 33 FinanzKompass Orientierung für Frauen in Vorarlberg