Abmahnwahn - Loggi

Transcrição

Abmahnwahn - Loggi
-= Abmahnwahn =Kanzlei Waldorf-Frommer
"Musikanwälte" und der "Sog der Rezession"
02.11.2010, lawblog.de: “EU-Recht, Sie verstehen”, Autor: RA Udo Vetter
"Heute hatte ich mal wieder einen Abmahnanwalt am Telefon. [...] Er war nur
beauftragt, telefonisch nachzuhaken, ob wir nicht doch ein paar Euro zahlen
wollen. Man könne sich ja verständigen. Irgendwo. Irgendwie. Irgendwann."
internet-law.de: "Filesharing: Rüstet Waldorf auf?", 02.11.2010, Autor: RA Thomas Stadler
"Die Kanzlei Waldorf Frommer, einer der deutschen Big Player im
Massengeschäft der Filesharing-Abmahnungen, [...] Haben die Kollegen
Waldorf etwa personell aufgerüstet?"
02.11.2010, palawa.de: "Konjunkturmotor Filesharing-Abmahnung?",Autor: RA A. Schultz
"Wer ein wenig den “Filesharing-Acker” bestellt, der wird wissen, dass die
“Waldorfs” zu den wenigen Kanzleien aus der Riege der Filesharing-AbmahnKanzleien gehören, die auch mal von sich aus zum Telefonhörer greifen, um
weitere Details zum Sachverhalt in Erfahrung zu bringen. [...] Wer in die
“Details” schaut, der wird im Weiteren bemerken, dass ein nicht
unbeträchtlicher Teil der Zulassungen in den Jahren 2008 bis 2010 erfolgte.
Kurzum: Die Kanzlei hat – aus welchen Gründen nun auch immer –
über die Jahre mächtig zugelegt. [...] Da soll mal einer sagen, dass es
auf dem anwaltlichen Arbeitsmarkt keine Jobs mehr gibt!"
Und diesen Punkt hat scheinbar besonders die Kanzlei Waldorf-Frommer frühzeitig
verstanden.
So verfasste im Februar 2005 (veröffentlicht am 11.02.2005) die Münchener Anwältin Rain
Ama Walton für die Musikwoche („Das Fachmagazin für die Musikbranche“) ein Dossier mit
dem Titel:
„Musikanwälte“
"Wie sich Fachjuristen in der Krise über Wasser halten
Bald herrschen wieder überall Recht und Ordnung
München - Früher machten sie Künstler reich und ärgerten Plattenfirmen.
Doch längst sind auch die Rechtsanwälte in der Musikbranche in den Sog der
Rezession geraten. Wie sehen die Herausforderungen und Risiken des Berufs
in Zeiten digitaler Umwälzungen aus?"
"Eine Sonderrolle unter den Musikrechtskanzleien mit einem völlig
eigenständigen Geschäftsbereich besetzt die Kanzlei Waldorf &
Partner: Johannes Waldorf, Gründer und Namensgeber der Kanzlei,
sieht sich selbst als Piratenjäger der Musikindustrie."
Quelle(n):
•
•
http://www.mediabiz.de/mediathek/archiv/seite-80?m=2&y=2005
http://www.mediabiz.de/musik/news/musikwoche-dossier-musikanwaelte/172453
„ Musikwoche-Dossier: Musikanwälte
Wie sich Fachjuristen in der Krise über Wasser halten
Bald herrschen wieder überall Recht und Ordnung
München - Früher machten sie Künstler reich und ärgerten Plattenfirmen.
Doch längst sind auch die Rechtsanwälte in der Musikbranche in den Sog der
Rezession geraten. Wie sehen die Herausforderungen und Risiken des Berufs
in Zeiten digitaler Umwälzungen aus?
"Wenn ich einem jungen Anwalt, der sich im Musikrecht spezialisieren möchte,
einen Rat geben kann, dann den, dass er sich etwas anderes suchen soll."
Walter Lichte, seit nahezu 30 Jahren als Musikrechtsanwalt tätig und eine
anerkannte Koryphäe im Urheberrecht, bringt die Situation der Juristerei in
der Musikbranche auf den Punkt. In den Neunzigern reichte der Einfluss der
Branchenanwälte noch sehr weit, doch mittlerweile stellen die Umwälzungen
in der Industrie auch ihre Rolle in Frage. Helge Sasse, Gründer und
Namensgeber der Kanzlei Sasse & Partner, der seit 1992 als
Rechtsberater von Medienunternehmen eine wichtige Rolle spielt, bewertet die
Lage ähnlich wie Lichte: "Der klassische Musikrechtsanwalt, der die
Interessen von Künstlern, Produzenten und Autoren bei der Verhandlung von
Bandübernahme- und Verlagsverträgen vertritt, ist am Ende. Vielleicht kann er
noch als Einzelkämpfer überleben, aber eine Kanzlei mit mehreren Anwälten
kann man mit diesem Geschäftsmodell nicht mehr aufbauen." Seit es 1999
zum ersten deutlichen Absatzrückgang in der Musikindustrie in Deutschland
kam, setzt sich der Abwärtstrend fort. Auf den CD-Boom der 80er- und 90erJahre, bei dem sich die Verkäufe schließlich auf hohem Niveau einpendelten,
und auf die eine gewisse Zeit anhaltende Aufbruchstimmung durch
Internetboom und MP3 folgte eine Katerstimmung, die noch immer nicht
überwunden ist.
Massenhaftes Musikkopieren und Internetpiraterie ließen die CD-Verkäufe
schrumpfen; durch die Gratiskultur im Internet konnte dort kein neues
Geschäftsmodell überleben. Es gibt keinen Winkel in der Musikindustrie, der
von den Auswirkungen verschont geblieben ist. Selbstverständlich auch nicht
der Bereich der Rechtsberatung. Boutiquen, Einzelkämpfer, Dickschiffe
Doch wie sieht dieser Markt in Deutschland eigentlich aus? Es gibt drei
Kanzleitypen:
•
•
•
so genannte Medienboutiquen,
Ein- oder Zweimann-Kanzleien und die
Medienabteilungen der Großkanzleien.
Bei der ersten Kategorie, den Medienboutiquen, handelt es sich um ungefähr
50 Kanzleien, die im Bereich TV, Film und Entertainment auf hohem Niveau
arbeiten. Führende Namen im Musikrecht sind in dieser Kategorie die
Kanzleien Sasse und Partner, Zimmermann & Decker, Kornmeier
Kollegen, Lichte Rechtsanwälte, Scheuermann Strittmatter & Westerhoff,
Schulz Meltendorf Mergener & Partner sowie Poll & Ventroni. Die Anwälte
dieser Kanzleien haben hervorragende Kontakte zu den wichtigen
Entscheidungsträgern in der Musikindustrie und können aufgrund des guten
Netzwerks ihren Mandanten mehr als die rechtliche Beratung bieten, ihnen
zum Beispiel als Newcomer eventuell auch ein Entrée verschaffen. Doch die
Beratung im Musikrecht spielt bei diesen Kanzleien mittlerweile eine
untergeordnete Rolle, denn beraten werden alle Unternehmen und Kreative
aus dem Medienbereich. Im Zentrum steht die Vertragsgestaltung zwischen
Künstlern, Produktionsfirmen, Sendern, Tonträgerherstellern und
Vermarktungsgesellschaften. Die Betreuung der Mandanten erfolgt über die
verschiedenen Branchen der Medien hinweg. Man kann also eine Vernetzung
der Mandanten aus Film, Fernsehen und Musik fördern und Anregungen zur
Kooperation geben.
Daneben gibt es einige Ein- oder Zweipersonen- Kanzleien, die aufgrund
der persönlichen Beziehungen zu Künstlern, zu einem Independent-Musiklabel
oder -Verlag deren rechtliche Betreuung übernehmen. Auch in diesen
Kanzleien bestimmt die musikrechtliche Beratung nicht den
Hauptgeschäftsbereich, sondern stellt lediglich einen Teil der Aktivitäten dar.
Jutta Stegemann zum Beispiel hat lange Jahre bei BMG Music als BusinessAffairs-Managerin gearbeitet, bevor sie sich als Einzelanwältin selbstständig
machte. Sie betreut zwar auch Künstler und Autoren, hat aber ihren
Mandantenstamm um kleine Unternehmen aus der Werbe-, Merchandisingund Veranstaltungsbranche erweitert. Die Anwältin stellt fest: "Meine Künstler
oder Manager machen ihre Bandübernahmeverträge zum Teil selbst und bitten
mich nur, noch mal drüber zu gucken, ob das so in Ordnung ist. Das ist kein
funktionierendes Geschäftsmodell. Ich musste mir also neue Felder suchen."
Bleiben noch drittens die Urheberrechts-beziehungsweise
Medienabteilungen der Großkanzleien, die von Künstlern oder kleineren
Medienunternehmen indes kaum konsultiert werden. Diese Abteilungen
verfügen im Musikrecht zwar über theoretische Expertise, aber in der Regel
kaum über intensive Kontakte. Auch wegen der hohen Stundensätze, die mit
250 Euro aufwärts zu Buche schlagen, meiden Klienten aus der Musikbranche
die Großkanzleien. Stellenabbau wegen Zentralisierung Denn die Devise heißt
sparen. Musik wird zwar geliebt und viel gehört, aber wenn möglich nicht
bezahlt. So sieht sich die Musikindustrie in Deutschland seit dem Jahr 1999
mit einem ständigen Absatzrückgang konfrontiert. Und als die damals noch
fünf großen Musikunternehmen erkannten, dass es sich dabei nicht um ein
kurzzeitiges Phänomen handelte, reagierten sie unter anderem mit der
Beendigung vieler bestehender Verträge. Musikrechtsanwälte sahen sich
zunehmend mit der Aufgabe betraut, nicht mehr über neue langfristige
Verträge zu verhandeln, die wiederum Betreuungsbedarf nach sich zogen,
sondern über Aufhebungsverträge, bei denen Nachfolgemandate entfielen.
Darin erkennt Christian Pleister, Rechtsanwalt der Sozietät Nörr, Stiefenhofer
und Lutz in Berlin und spezialisiert auf die Betreuung von
Medienunternehmen, die größte Auswirkung auf die Anwälte: "Die Zeit der
großen Verträge in der Musikbranche ist vorbei. Der Kostendruck der MajorLabels steigt. Es gibt kaum noch A&R-Investment und daher nur noch wenige
Mandate in diesem Bereich. Durch den Absatzrückgang bröckeln die
Honorare, wenn es überhaupt noch große Mandate in diesem Bereich gibt.
Der letzte große Labelvertrag ist Jahre her." Hinzu kommt, dass die sinkenden
Verkaufszahlen von Tonträgern in Deutschland und die
Zentralisierungstendenzen der großen vier Musikunternehmen dazu führen,
dass man von den deutschen Niederlassungen stärkere Fokussierung auf
Schwerpunkte erwartet. Man investiert vorwiegend in Künstler, die bereits
weltweit erfolgreich sind oder aber das Potenzial haben, weltweit erfolgreich
zu werden. Und dabei handelt es sich in der Regel nicht um deutsche
Produktionen. Diese Tendenz bestand schon früher, jedoch wurde sie noch nie
so rückhaltlos durchgesetzt wie in den letzten Jahren. Im Rahmen der
Umstrukturierungen, die jeder Major durchführte, manche sogar mehrmals,
entließ man genauso radikal Personal wie Künstler. Für deutsche externe
Musikrechtsanwälte hat diese Zentralisierung zur Folge, dass weniger
Mandate im Inland entstehen. Dassellbe gilt für den in Deutschland
angestellten Anwalt eines Majors. Und immer häufiger führen die Juristen in
den Konzernzentralen im Ausland
Verhandlungen mit deutschen Vertragspartnern. So schloss Oliver Schwenzer,
Leiter der Rechtsabteilung von Arvato Mobile, den Vertrag über die Nutzung
von Ringback-Tunes mit dem Juristen der Konzernzentrale von EMI Music in
London.
Wege aus der Depression
Immer mehr Aufgaben der regionalen Niederlassung verlagern sich ins
Headquarter. Nach Einschätzung von Oliver Schwenzer führen die
Entlassungen der letzten Jahre bei Universal, Sony BMG, EMI und Warner
auch zu einer größeren Konkurrenz unter den externen Musikrechtsanwälten.
In einst großen Rechtsabteilungen wie zum Beispiel derjenigen bei Warner
Music, die früher mit fünf Anwälten besetzt war, arbeitet heute nur noch ein
Jurist. Seine entlassenen Kollegen sind selbstredend auf sämtliche Fragen im
Zusammenhang mit der Auswertung von Musik spezialisiert
und kennen zumindest in dem Unternehmen, für das sie gearbeitet haben,
manche Entscheidungsträger gut.
Diese hoch spezialisierten Anwälte machen sich in der Regel selbstständig
und treten damit in eine Konkurrenz zu den alteingesessenen
Musikrechtsboutiquen.
Helge Sasse hat diese Situation genutzt und zwei ehemalige Chefjustiziare im
Jahr 2002 zu Partnern seiner Kanzlei gemacht:
•
•
den früheren Justiziar von Sony Music, Eberhard Kromer, und
Hans-Martin Gutsch, der vorher bei edel music arbeitete.
Von edel stieß zudem Gute Beziehungen im Netzwerk (v.l.n.r.): Walter
Lichte mit Sabine Anger von T-Mobile und Peter Maffays Manager Dieter
Viering, Anwalt Thomas Schlegel zu Sasse und Partnern.
Spezialisten:
o
o
Udo Kornmeier vertritt 3p,
Rüdiger Plegge arbeitet für Westernhagen
Grundsätzlich gilt natürlich, trotz Branchenkrise: Anwälte werden auch
weiterhin gebraucht. Sie müssen nur wissen, wo man sie braucht. Walter
Lichte sieht die Mobilfunkfirmen als Entertainment- Unternehmen der Zukunft.
Denn die Mobilfunker werten Musik mittlerweile erfolgreich über verschiedene
Wege aus. Monophone oder polyphone Klingeltöne waren da nur der Anfang.
Letzten Sommer startete die deutsche Niederlassung von Vodafone das
Angebot "Vodafone Music Downloads." Und nachdem Apple und Motorola
gemeinsam ein Handy entwickelt haben, das eine mobile Variante der AppleSoftware iTunes enthält, ist auch ein Boom bei den Downloads auf das
Mobiltelefon zu erwarten. Von ihm werden neben den Musikverlagen auch die
Musiklabels profitieren. "Die Gratiskultur bei digitalen Inhalten, die im Internet
viele Geschäftsmodelle zerstört hat, wird im Handy-Markt nicht Einzug
halten", bekräftigt Lichte. Er selbst hat sich große Expertise im neuen
Geschäftsbereich erarbeitet und betreut den Bundesverband
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkomm).
Musik vom Markenartikler Das Urheberrecht und die angrenzenden
Rechtsbereiche unterliegen seit Jahren einer dynamischen Entwicklung; der
Bedarf nach neuen rechtlichen Standardlösungen ist also vorhanden. Dabei ist
die Kenntnis der zugrunde liegenden Vertragslage zwischen Produzenten,
Interpreten und Verwertern ebenso wie die Kenntnis der Rechtslage sowie der
Befindlichkeiten der Beteiligten eine wichtige
Voraussetzung dafür, um die bisherigen Geschäftsmodelle und
Vertragskonstruktionen neu definieren zu können. Langfristig sind die
Aussichten, dass ein stabiler mobiler Musikmarkt entsteht, hervorragend. 350
Mio. europäische Handybesitzer haben sich im Jahr 2004 rund 150 Mio.
Klingeltöne heruntergeladen. Für den Musikrechtsanwalt eröffnet sich
dadurch langfristig nicht nur ein weiteres Beratungsfeld, sondern darüber
hinaus wird wieder mehr Geld mit der Auswertung von Musik verdient und
damit wiederum die Möglichkeit geschaffen, mehr Geld in neue Künstler zu
investieren. Der Kreis schließt sich dann, wenn diese Künstler oder
Unternehmen verstärkt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Helge Sasse sieht ein weiteres neues Beratungsfeld für Musikanwälte auch
im gesteigerten Interesse der Markenunternehmen an Musik und im
Rollenwandel, den die Musikunternehmen durchleben.
"Die Musikfirma wird zum Anbieter von Inhalten und trifft bei einem
Markenunternehmen wie zum Beispiel DaimlerChrysler auf einen Verwerter
von Inhalten, der nicht aus dem Entertainment- Bereich stammt, aber Musik
zu Zwecken des Marken-Brandings nutzen möchte. Das Musiklabel ist also
nicht mehr der letztendliche Verwerter der Musik",
- so beschreibt Sasse die neue Rollenverteilung. Die Marke kauft die Musik im
Paket, zu einem bestimmten Preis, mit einer bestimmten Auswahl aus dem
Katalog eines Labels, inklusive aller Rechte zum Vertrieb auf CD, über mobile
Kanäle oder das Internet. Die Musikauswahl kann ihren Weg zum Kunden
damit - neben den bekannten Vertriebswegen - auch über die Kanäle des
Markenartiklers finden.
Dieses Modell existiert zwar seit Jahren, wurde jedoch von den
Musikunternehmen nicht gefördert, da die interne Rechteklärung für solche
Projekte sehr aufwändig ist. Denn der leichte Zugriff auf die riesigen Kataloge
der Plattenfirmen besteht nur in der Theorie; bekanntermaßen versperren
Zustimmungsvorbehalte und Auswertungsbeschränkungen den Weg. Eines
der ersten Projekte auf diesem Gebiet war die McDonalds-Compilation 1993:
Die Restaurants des Fast-Food-Filialisten verkauften eine von Virgin Music
zusammengestellte CD. "Das Interesse der Markenartikler an solchen
Cooperationen ist groß, und dieser Wettbewerb wird die großen Musikfirmen
zum Umdenken zwingen sowie den Servicegedanken fördern", meint Helge
Sasse, der den McDonalds-Deal einfädelte.
Übrigens kann sich auch die Verwertungskontrolle zum neuen Betätigungsfeld
für Musikrechtsanwälte entwickeln - also Buchprüfungen in Form der
Überprüfung von Lizenzabrechnungen. Denn die Verwertungskontrolle gewinnt
immer größere Relevanz, weil Musik durch die neuen Möglichkeiten der
Auswertung auf immer vielfältigeren Wegen genutzt wird. Verträge zwischen
Verwertern und Künstlern, die zumeist aus einer Zeit stammen, in der neue
Nutzungsarten zwar schon bekannt, aber wirtschaftlich noch nicht nachhaltig
etabliert waren, enthalten oft nur unzureichende Vergütungsregeln.
So kann es geschehen, dass diese unzureichenden Vergütungsregeln von den
Abrechnungsabteilungen der großen Musikkonzerne falsch umgesetzt werden.
Solche Fehler führen dann bei erfolgreichen Auswertungen zu hohen
Forderungen.
Schließlich gibt es für Juristen noch den Weg der klaren
Spezialisierung:
So fallen die Medienkanzlei Lausen und die PiraterieverfolgungsKanzlei Waldorf & Partner durch Zusatzleistungen wie auch durch
ihre Positionierung besonders auf. Die Kanzlei Lausen, deren Gründer und
Namensgeber Matthias Lausen auch Geschäftsführer des Instituts für Medienund Urheberrecht in München ist, bietet in Kooperation mit der Akademie des
deutschen Buchhandels Praxis-Seminare zum Thema Musikrecht an.
Ertragreiche Nischen für Anwälte "Die Vertragsgestaltung in der
Musikindustrie" oder "Music on Demand" sind Themen der Seminare, die Dr.
Kerstin Bäcker, Musikrechtsanwältin der Kanzlei Lausen, gemeinsam mit
Branchenexperten wie Anke Fleischer von OD2 oder Alexander Wolf von der
GEMA abhält. Fragen zu den Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL oder
zum Thema "Audiofiles in Multimediaprodukten" werden ebenso mit großer
Expertise behandelt.
Eine Sonderrolle unter den Musikrechtskanzleien mit einem völlig
eigenständigen Geschäftsbereich besetzt die Kanzlei Waldorf &
Partner: Johannes Waldorf, Gründer und Namensgeber der Kanzlei,
sieht sich selbst als Piratenjäger der Musikindustrie. Die Kanzlei ist seit
zehn Jahren ausschließlich auf Pirateriebekämpfung mit Schwerpunkt OnlinePiraterie spezialisiert. Selbstverständlich ist jeder Anwalt, jede Kanzlei, die im
Musikrecht tätig ist, in der Lage, Piraterie mit rechtlichen Mitteln zu bekämpfen
- jedoch hat noch niemand zuvor so professionell und umfassend sowie mit
einem dermaßen hohen Automatisierungsgrad den Kampf gegen
Massenpiraterie aufgenommen.
In Kooperation und Koordination mit dem Verband der Tonträgerunternehmen
IFPI wurde zum Beispiel bundesweit die gewerbliche illegale CD-Vermietung
unterbunden: An einem einzigen Tag leitete Waldorf 2500
Unterlassungsverfahren ein, die er in sechs Monaten erfolgreich abschloss. Im
Auftrag der vier großen Musikunternehmen bekämpft er die verschiedenen
Formen der Piraterie: von Ebay-Piraterie und Domaingrabbing bis hin zur
Verbreitung von Software zum Knacken von Kopierschutz und der Piraterie im
Zusammenhang mit monophonen und polyphonen Klingeltönen. Ebenso
bereitet er komplexe Musterverfahren im Pirateriebereich vor und führt sie
durch.
Wie auch immer: Lichtes Rat, sich besser nach einem anderen Beruf
umzuschauen, dürfte nur bedingt Wirkung zeigen. Denn noch immer zieht es
junge Aspiranten auch heutzutage als Anwalt in die Musikwelt. Ihr Weg ins
Musikrecht ist vorgegeben, aber flexibel. Er führt über das Studium der
Rechtswissenschaften, das Basis sämtlicher Spezialisierung sein sollte. Wie
aber sieht eine typische Ausbildung für einen Anwalt in der Medien- und
Musikbranche überhaupt aus?
Oliver Schwenzer zum Beispiel hat sie absolviert. Er baute sich bereits im
Jurastudium, mit Wahlstationen bei MTV London und BMG, ein Netzwerk auf
und sammelte praktische Erfahrungen. Dann folgte eine Promotion über das
Thema "Die Rechte des Musikproduzenten". Praktika bei einem Musikverlag,
einem Musiklabel, bei der GEMA oder einer der Musikrechts- beziehungsweise
Medienboutiquen sind allemal sehr hilfreich, um einen Einblick in die
verschiedenen Zweige des Arbeitsgebietes zu erhalten.
Helge Sasse findet es zudem wichtig, dass ein Rechtsanwalt Praxiserfahrung
im Medienbereich hat: "Ich erwarte bei einem jungen Anwalt, der in unserem
Team arbeiten möchte, Praktika oder Berufserfahrung in einem
Medienunternehmen. Die juristische Ausbildung ist sowieso die Basis." Sasse
selbst war vor seiner Juristenkarriere als Radiomoderator bei Bayern 3 sowie
als Autor und Produzent für die ARD, für Tele5 und Sat1 tätig.
Eine solche mediale Berufserfahrung schaffe Kontakte und biete damit eine
hervorragende Voraussetzung zur Akquise von Mandanten. "Was allerdings
einen Musikrechtsanwalt wirklich gut macht, ist das Verständnis für den
kreativen Menschen und dessen Arbeitsprozesse und Sichtweisen", sagt
Walter Lichte. Die Zusammenarbeit mit den Mandanten gehe oft weit über das
Rechtliche hinaus. "Wenn mir heute ein Musikproduzent Musik und einen
neuen Künstler vorstellt, übernehmen wir nicht nur die Vertragsverhandlung,
sondern wir überlegen gemeinsam, welche Finanzierungsmöglichkeiten es
gibt, um eine Veröffentlichung zu ermöglichen, wie zum Beispiel Sponsoren
oder Musikfonds, und bei welchem Label wir den Künstler und die Musik
unterbringen können."
Begeisterung für Musik und Interesse für die technologischen Entwicklungen
sind ebenso unerlässlich wie das Verständnis für die wirtschaftlichen
Zusammenhänge und die Rahmenbedingungen des Entertainment-Geschäfts.
"Einen Vertrag zu schreiben oder zu verhandeln, ohne seine finanzielle
Struktur zu verstehen, also ohne errechnen zu können, was in Euro und Cent
pro verkaufter CD oder verkauftem Download beim Mandanten hängen bleibt,
bringt diesem herzlich wenig", sagt auch Jutta Stegemann. Daher sei die
Kenntnis des operativen Geschäfts das A und O für jeden Rechtsanwalt in der
Musikbranche. "Eine Nachwuchsband freut sich zwar, kann aber mit einem
Vertrag ohne Veröffentlichungsverpflichtung für die CD nicht viel anfangen",
bekräftigt Anwältin Stegemann. Oliver Schwenzer ergänzt: "60 Prozent der
Tätigkeiten sind auch bei einem Unternehmensjuristen unjuristisch." Kampf
um die Verteilung geht weiter Und Kerstin Bäcker meint: "Das wirtschaftliche
und psychologische Mitdenken bei den Verhandlungen ist gefordert; man ist
stärker eingebunden in die nichtjuristischen Bereiche des Geschäftes eines
Mandanten." Die Veränderungen des Musikmarktes und deren Auswirkung
auf Musikanwälte sind unumstritten. Doch haben jene Rechtsanwälte noch
immer sehr gute Aussichten, die sich auf urhebe- rund
leistungsschutzrechtliche Fragestellungen und auf Vertragsrecht spezialisiert
haben, die sich mit den neuen technologischen Auswertungsmöglichkeiten
auskennen und die innerhalb der Medien branchenübergreifend beraten sowie
über ein gutes Netzwerk verfügen. Verhandlungsgeschick und Kenntnis der
Bedürfnisse der Verwerter auf der einen sowie derjenigen der Künstler auf der
anderen Seite werden immer gebraucht. Und mit der Erholung des
Musikmarktes zeichnet sich auch wieder ein steigender Bedarf an Juristen ab.
Denn sicher ist: Ob per CD, übers Handy oder per Download - solange
Menschen Musik kaufen, wird es einen Kampf um die Verteilung der
Vergütung geben. Und damit auch Anwälte, die Interessen der einen oder der
anderen Seite vertreten.
die autorin
Ama Walton ist seit 2003 Vice President
Business & Legal Affairs EMI
Music Germany und momentan in
Elternzeit. Nach ihrem Diplomabschluss
am Londoner Kings College
und ihrem zweiten juristischen
Staatsexamen begann sie ihre berufliche
Laufbahn in der Rechtsabteilung der ProSieben
Media AG. Ab 1998 leitete sie die Abteilung Business
Affairs bei der Virgin Schallplatten GmbH in München.“
Lobby-Veranstaltung /Kaffeekränzchen vom 14.09.2007, boersenblatt.net: "Raubzug ohne
Strafe?"
„Raubzug ohne Strafe?“
Auszugsweise sei im Folgenden aus dem Bericht der Veranstaltung zitiert (d.h. der Teil,
indem die Kanzlei Waldorf-Frommer in Erscheinung tritt)
„16.05 Uh
Rechtsanwalt Björn Frommer von der Kanzlei Waldorf in München
beschließt den Tag mit einem Vortrag über die Verfolgung von
Urheberrechtsverletzungen in der Verlagsbranche.
Herr Frommer zeigt mit einem kleinen Film, wie einfach man bei Rapidshare
ein Hörbuch "klauen" kann. Erschreckend ....
Fallbeispiele:
ebay: Kunde verkauft Original Hörbuch mit einer ZusatzCD auf der das
Hörbuch als mp3-File drauf ist. Soweit so gut. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr
groß, dass der Käufer die mp3 CD behält und das Original-Hörbuch
weiterverkauft. Damit gehen Kunden verloren.
ebay: Kunde verkauft Original Folge einer Hörspielserie mit dem Zusatz, dass
es weiter 60 Folgen als mp3 gibt.
Portale: Tierportal übernimmt ganze Teile/Bücher über Hunde, um ihr Portal
aufzuwerten. Kommt oft bei Portalseiten mit Lexikon vor.
Sind Raubkopierer Verbrecher?
Wer sind Raubkopierer? Abbild der Gesellschaft: Famielienväter,
Beamte, Kinder, Ehefrauen ... Ottonormalverbraucher.
Wie geht man mit diesen Menschen um?
ignorieren ... aufklären ... angreifen
90% des nächtlichen Internetverkehrs ist auf Tauschbörsentraffic
zurückzuführen. (50-70% tagsüber)
Wie geht die Gesellschaft gewöhnlich mit massenhaften Rechtsverletzungen
um?
- Abschreckung der Gesamtheit durch Vorgehen gegen Einzelne
- Mund zu Mund Propaganda.
- moderate Strafen
Massenhafte Verstöße erfordern erfahrene Ermittlungskompetenz.
Ermittlung von Tauschbörsennutzer:
- Tauschbörsen Nutzer treten völlig anonym auf
- Provider ordnet jedem Kunden bei jeder Interneteinwahl eine neue
dynamische IP Adresse zu
- Die IP Adresse ist im Internet offen sichtbar, aber kein Telefonbuch
- Provider kann den Kunden nachträglich ermitteln
- Im Strafverfahren wird Auskunft vom Provider verlangt. Kosten um an eine IP
zu kommen: ca 300 Euro
Massenhafte Verstöße erfordern einheitliche juristische Abwehrmaßnahmen.
16.30 Uhr
Sehr interessante Diskussion zu Gesetzeslücken, Lobbyarbeit,
Rechtsverletzungen ...
Bitte: Keine Strafverfolgung potenzieller Kunden.
Besser: außergerichtliches zivilrechtliches Vorgehen durch
Abmahnung.
Hintergrund der Abmahnung:
Vorgeschriebener Rechtsbehelf um teure Gerichtskosten zu vermeiden.
Umfang:
Schutz: Unterlassungserklärung
Kompensation: Schadensersatz
Kosten: Erstattung durch Verletzer
Vorteil:
- schnell und unbürokratisch
- Versuch der gütlichen Einigung
- Außergerichtliche Einigungsquoten von weit über 90%
- nahezu keine Wiederholungstäter (unter 1%)
Abschreckungseffekt funktioniert nur, wenn Sanktionen durchgesetzt
werden. So etwas spricht sich schnell in Foren rum und führt zu einem
Negativ-Effekt.
Was sollte einem bei der gesamten Auseinandersetzung unbedingt bewusst
sein?
Gegner respektieren und ernst nehmen: Raubkopierer sind alte und neue
Kunden!
In der Regel ist ein kostenneutrales Vorgehen möglich. Kosten der Ermittlung
und der außergerichtlichen Rechtsverfolgung (Abmahnung) muss der
Verantwortliche erstatten.
P2P-Studie zum Thema Anteil der Tauschbörsennutzung an der kompletten
Internetnutzung in Deutschland:
2006: Tag: 30% / Nacht: 70%
2007: Tag: 50% / Nacht: 90%
17.25 Uhr
Applaus für Herrn Frommer, der sehr anschaulich und mit viel Fachwissen die
Problematik der Piraterieverfolgung den Verlagsvertretern klar gemacht hat.
17.30 Uhr
Cornelia Waldenmaier und Anne-Katrin Petsch bedanken sich bei den
Referenten für die tollen Vorträge. Alle Vorträge werden nächste Woche auf
www.original-legal.de zur Verfügung stehen.
17.35 Uhr
Gemütlicher Abschluss und Diskussion von offenen Fragen bei Prosecco und
Gebäck.“
12.09.2008
Björn Frommer im buchreport-Interview
Quelle: buchreport.de: "Appelle sind wirkungslos"
„Am Montag trifft sich in Frankfurt die Arbeitsgemeinschaft Piraterie zu
einer Update-Veranstaltung (Wie der Börsenverein mitteilt, sind bei der
Veranstaltung noch Plätze frei). Einer der Referenten ist der Münchner
Rechtsanwalt Björn Frommer. buchreport sprach mit ihm über die Probleme
im Kampf gegen illegale Downloads.
Wie groß ist der Schaden für Buch- und Hörbuchverlage durch illegale
Downloads?
Wir müssen davon ausgehen, dass er immens ist. Bei einzelnen Werken
stellen wir fest, dass die Verbreitung auf illegalem Wege annähernd
deckungsgleich ist mit der legalen Verbreitung. Bei manchen Hörbüchern ist
die Zahl illegaler Downloads sogar deutlich höher als die regulärer Verkäufe.
Zeigen die öffentlichen Kampagnen gegen Internetpiraterie keine
Wirkung?
Leider ändern die meisten Nutzer ihr Verhalten erst, wenn sie Post vom
Anwalt bekommen. Die Ergebnisse einer GfK-Studie bestätigen, dass auch die
meisten User selbst moralische Appelle für wirkungslos halten.
Wird die Anweisung einiger Generalstaatsanwaltschaften, illegale
Downloads nur noch ab einer bestimmten Größenordnung zu verfolgen,
das Problem verschärfen?
Wir kämpfen gegen diese beispiellose Verweigerungshaltung der Strafjustiz an
allen Fronten. Die Anweisung, dass nur noch Nutzer verfolgt werden sollen,
die mindestens 3000 Dateien zum Download anbieten, ist absurd. Auf den
populären Tauschbörsen ist der Dateiumschlag mittlerweile so schnell, dass
niemand mehr eine derart große Zahl von Dateien pro User ermitteln kann.
Die Strafverfolger argumentieren, dass sie mit der Verfolgung
überlastet sind ...
Das trifft für die Staatsanwaltschaften an großen Medienstandorten sicher
auch zu. Aber der Grund für die Misere ist eine Anweisung der
Generalstaatsanwaltschaften selbst, dass Strafanzeigen gegen
Urheberrechtsverstöße nur am Sitz des Rechteinhabers verfolgt werden. Wenn
die Strafverfolgungsbehörden sich mit den Vertretern der Rechteinhaber an
einen Tisch setzen würden, könnte man eine Lösung für dieses Problem
finden.
Seit 1. September dürfen doch auch Zivilrichter von Providern
Auskunft über Verbindungsdaten verlangen ...
Es ist äußerst zweifelhaft, ob diese Regelung zukunftstauglich ist. Völlig
unklar ist etwa, welche Kosten auf die Verlage zukommen, die diesen neuen
Verfahrensweg beschreiten. Außerdem soll am 1. Januar 2009 das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung in Kraft treten, das nicht vorsieht, dass die
Rechteinhaber auf die Vorratsdaten zugreifen dürfen.
Bedeutet das nicht, dass der Auskunftsanspruch der Zivilrichter
faktisch wieder abgeschafft wird?
Dazu könnte das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich führen. Das
ist natürlich absurd. Aber es zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass der
Gesetzgeber das Ausmaß und die Komplexität des Problems noch überhaupt
nicht begriffen hat.
“
Die Fragen stellte David Wengenroth
Björn Frommer verfolgt als Rechtsanwalt der Münchner Kanzlei Waldorf im
Auftrag von Buch- und Hörbuchverlagen Urheberrechtsverstöße. Auf der
Tagung der AG Internetpiraterie wird er über aktuelle Entwicklungen zur
Rechteverfolgung im Netz referieren.
Zusätzliche Infos / links:
1. Gutachten des Fraunhofer Instituts zum Thema "Bagatellklausel", 11-Aug-2006
„Zwar ist es hier mit geringem Aufwand möglich zu protokollieren, dass ein
bestimmter Tauschbörsenteilnehmer eine bestimmte urheberrechtlich
geschützte Datei anbietet. Aber ein Nachweis der Menge und Art aller
angebotenen Titel dieses Teilnehmers wird bei heute üblichen
Einstellungen der eDonkey-Clientsoftware verhindert und kann nur
indirekt, stichprobenartig und mit hohem technischem Suchaufwand oder
mit juristisch fragwürdigen Methoden nachvollzogen werden. Ebenso
schwierig ist es möglich, einen vollständigen Einblick zu erhalten,
an wie viele Teilnehmer eine Datei hochgeladen wird. Dies wäre nur
durch eine umfassende Telekommunikationsüberwachung bei den
Internet Service Providern möglich und technisch sehr aufwändig.“
 Damit ist die Bestimmung des „gewerblichen Ausmaßes“ nach Anzahl
hinfällig!
2. Landgericht Köln, 109-1/08, Beschluss vom 25.08.2008
Beweiskraft IP-Adresse, Zuverlässigkeit der Datenerhebung.
3.
A) Ipoque: Fakten zur Abmahnung Antichrist/Baumgarten an Ipoque
B) LG Berlin: 16 O 55/11