Wegweiser Wohnungssuche ohne Barrieren
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Wegweiser Wohnungssuche ohne Barrieren
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales IMPULS.W HNEN.BERLIN Wegweiser Wohnungssuche ohne Barrieren Einleitung WEGWEISER WOHNUNGSSUCHE "ohne Barrieren" Liebe Leserin, Lieber Leser, aufgrund Ihres Alters oder einer Erkrankung scheint ein Umzug für Sie unvorstellbar? Mit diesem Wegweiser erleichtern wir Ihnen den Weg in die eigene Wohnung und geben Ihnen Informationen, worauf bei der "barrierefreien" Wohnungssuche zu achten ist. Gerade, wenn Sie nicht über viel Geld verfügen, ist es oftmals nicht leicht, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden. Es werden verschiedene Wege aufgezeigt, wie mit Hilfe von Zeitungsanzeigen, Internet und Wohnungsbaugesellschaften eine geeignete Wohnung gefunden werden kann, wie Sie sich auf Gespräche mit Vermietern vorbereiten und welche Faktoren vor dem Unterzeichnen eines Mietvertrages wichtig sind. Weitere Punkte, die wir kurz erläutern, sind zum Beispiel, was Sie bei Leistungsbezug durch Ämter beachten müssen und welche notwendigen Unterlagen besorgt bzw. beantragt werden müssen, zum Beispiel Wohnberechtigungsschein und SCHUFA - Auskunft. Zu fast allen Punkten finden Sie in dieser Übersicht einen Verweis zu Ansprechpartnern und Adressen, die Ihnen bei der "barrierefreien" Wohnungssuche nützlich sind. Was bedeutet der Begriff "Barrierefreiheit" nun genau? Das "Einmaleins" der Barrierefreiheit "Barrierefrei" sind bauliche Anlagen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise und ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Barrierefreiheit ist nicht nur wichtig für Personen mit Rollstuhl, sondern auch für Menschen mit Handicap aufgrund von Krankheit oder Alter, Kleinkindern und Familien. Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung sind wichtige Aspekte, auf die man bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung achten sollte. Hauptzuwege sollten mindestens 1,50 m breit sein, Schwellen maximal 2 cm hoch, und eindeutige Abgrenzungen zu Verkehrsflächen aufzeigen. Der Zugang in das Haus muss stufenlos und schwellenfrei betretbar sein, Rampen sollten dabei eine Breite von 1,20 m aufweisen und eine maximale Neigung von 6% haben. Wenn das Treppensteigen nicht mehr möglich ist, benötigen Sie einen Aufzug, der barrierefrei erreichbar ist und für Rollstühle ein Maß von 1,10 x 1,40 m hat. Die Fläche vor dem Aufzug sollte idealerweise 1,20 x 1,20 m betragen. Wichtig ist natürlich auch, dass die Wohnung schwellenlos und einfach zu erreichen ist und die Eingangstür eine Mindestbreite von 0,90 m hat. Um Ihre Mobilität zu verbessern, sollten die Bewegungsflächen in der gesamten Wohnung mindestens 1,20 x 1,20 m betragen. Damit Sie in Zukunft wieder bequem auf Ihren Balkon gelangen, ist es wichtig, dass auch dieser schwellenlos erreichbar ist und die Tür ausreichend breit. Beim neuen Bad sollten Sie darauf achten, dass sich die Badezimmertür nach außen öffnet und anstelle der Badewanne eine bodengleiche Dusche installiert ist. Die Fußböden in der neuen Wohnung sollten aus Sicherheitsgründen leicht begeh- und befahrbar sein. Gut geeignete Materialien sind Fliesen, Laminat, PVC, Parkett oder Dielen. Inhalt Seite Klärung der Ausgangssituation/Erste Schritte 4 Die Wohnungssuche 8 Wohnungsunternehmen und Datenbanken 8 Zeitungen 9 Internet und Das Gespräch mit dem Vermieter 10 Notwendige Unterlagen 11 Die Finanzierung der Wohnung bei Leistungsbezug über Ämter 12 Angemessene Kosten der Wohnung 12 Wohnberechtigungsschein (WBS) 13 Mietkaution und Renovierungskosten 14 Kündigungsmodalitäten der alten Wohnung 15 Umzug 16 Anlagen und Vordrucke 17 Erste Schritte - von der alten zur neuen Wohnung Wo liegen die Hauptprobleme der derzeitigen Wohnsituation? � Persönliche Situation (Wohnungsgröße, Mietpreis, familiäre Umstände) � Wohnsituation aus gesundheitlichen Gründen verändern � Wohnungsstandard (z.B. Zugang zu Haus und Wohnung, kein Aufzug) � Nutzbarkeit der Wohnbereiche (Türbreiten, Schwellen und Stufen) Barrieren in der aktuellen Wohnung: Ja Aufzug Treppen bis zum Aufzug Treppen vor dem Haus Balkon Garten/Terrasse Wannenbad Duschbad Badezimmer Türbreiten Wohnräume Seite 4 Nein Suchkriterien für die neue Wohnung "ohne Barrieren" Barrierefrei heißt "frei von jeglichen Barrieren", barrierearm heißt "so wenige Barrieren wie möglich". Wer eine barrierefreie Wohnung sucht, bekommt nicht automatisch eine rollstuhlgerechte. Die Planungsanforderungen sind für eine rollstuhlgerechte Wohnung weit höher als für barrierefreie. Eine Wohnung ist barrierefrei, wenn die Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm breit sind. Rollstuhlgerechte Wohnungen müssen mindestens eine Türbreite von 90 cm aufweisen. Im Bestand ist es aufgrund vorhandener geringer Flächen konstruktiv und wirtschaftlich nur sehr schwer oder gar nicht möglich, vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 zu erreichen. Barrieren so weit wie möglich abzubauen ist dennoch sinnvoll, denn auch eine teilweise Reduzierung von Barrieren kann in vielen Fällen und für viele Menschen eine deutliche verbesserte Nutzbarkeit ihrer Wohnung bewirken. Was wird gesucht? barrierearm barrierefrei rollstuhlgerecht Wohnung in Mietshaus Wohnung im Seniorenwohnhaus Service Wohnen/ Betreutes Wohnen Gemeinschaftliches Wohnen Seite 5 Wunschbezirk/ Stadtteil Alternativ Bezirk Erdgeschoss/Parterre Wohnfläche von Obergeschoss (OG) m² bis OG ohne Aufzug Ja Nein m² Anzahl der Zimmer Ausstattungswünsche für die zukünftige Wohnung Allgemeines Aufzug stufenloser Zugang in das Haus/die Wohnung Balkon Garten/-mitbenutzung Badezimmer Wannenbad Dusche ebenerdig barrierefreies Duschbad Küche unterfahrbare Küche erforderlich Einbauküche erwünscht Sonstiges Stellplatz für Elektromobil/Rollstuhl/Rollator Pkw- Stellplatz Keller Seite 6 Lage/ Wohnumfeld ja nein Ist es wichtig, dass Einrichtungen für die Grundversorgung (z.B. Supermarkt, Apotheke, Hausarztpraxis, Postfiliale) für Sie gut zu Fuß erreichbar sind? Sollen Grünflächen/Parks in unmittelbarer Umgebung sein? Ist Ihnen eine Begegnungsstätte oder ein Nachbarschaftszentrum im Quartier wichtig? Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Tram, S-Bahn oder U-Bahn)? Kosten und Finanzierung der zukünftigen Wohnung Hinweise zur Antragsstellung siehe Seite 13 Wohnberechtigungsschein vorhanden: Ja Nein in Bearbeitung Finanzierung der Wohnkosten durch kommunalen Träger: Jobcenter Grundsicherungsamt Nein Die Obergrenzen bei öffentlich finanzierten Wohnungen: Bedarfsgemeinschaftsgröße zulässige mtl. Bruttowarmmiete in Euro 1 Person ca. 411,- 2 Personen ca. 493,- 3 Personen ca. 584,- 4 Personen ca. 662,- 5 Personen ca. 783,- für jede weitere Person ca. 97,(Stand Dezember 2014) zulässige Gesamtwarmmiete ......................Euro Ausblick Wohnraumanpassung Wohnwechsel erforderlich Unterlagen werden selbständig besorgt/bearbeitet Ehrenamtliche Mithilfe bei Wohnungssuche erwünscht � ja � ja � ja � ja � nein � nein � nein � nein Falls Sie ehrenamtliche Mithilfe in Anspruch nehmen wollen, Beratung zur Wohnraumanpassung beziehungsweise weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Pflegestützpunkt in Ihrem Bezirk (siehe Umschlag). Seite 7 Die Wohnungssuche Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Vermieter zufrieden waren, fragen Sie zuerst ihn nach weiteren Wohnungsangeboten. Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie in örtlichen Zeitungen und im Internet, oder Sie wenden sich direkt an die Wohnungsunternehmen. Auf die verschiedenen Möglichkeiten wird im Folgenden näher eingegangen. Wohnungsunternehmen Datenbanken Wenn Sie sich bei der Wohnungssuche direkt an eine Wohnungsbaugesellschaft bzw. Genossenschaft wenden wollen, ist es möglich, zu den angegebenen Sprechzeiten bei den Wohnungsunternehmen vorzusprechen und ein Formular auszufüllen. Auf den Internetseiten der Wohnungsbaugesellschaften gibt es oftmals eine Übersicht der zu vermietenden Wohnungen, Angaben zu entsprechenden Ansprechpartnern und die Möglichkeit, direkt per E-Mail Kontakt aufzunehmen, um zum Beispiel Besichtigungstermine zu vereinbaren. DAS LANDESAMT FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES BERLIN bietet Ihnen auf seiner Internetseite http://www.rb-wohnungen.de Unterstützung, wenn Sie auf der Suche nach einer behindertengerechten Wohnungen sind. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über freie Rollstuhlbenutzer - Wohnungen in Berlin zu verschaffen. Jedes Wohnungsangebot enthält nähere Angaben zur Wohnung sowie Kontaktdaten des Vermieters. Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Turmstraße 21 Haus A (GSZ Moabit) 10559 Berlin Internet: www.lageso.berlin.de Adressen, Ansprechpartner und Informationen zu verschiedenen Wohnungsunternehmen in Berlin finden Sie zusätzlich in der Datenbank Hilfelotse - Berlin http://www.hilfelotseberlin.de/bereich/blaettern/ db/berlin/Wohnungssuche/bid/97/. Aktuell sind dort 44 Wohnungsbaugenossenschaften und 55 Wohnungsbaugesellschaften erfasst. Die Datenbank Hilfelotse - Berlin wird von den landesseitigen Berliner Pflegestützpunkten eingesetzt, gepflegt und bearbeitet. MOBIDAT - ein Projekt der Albatros gemeinnützige Gesellschaft für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen mbH. Sie verfügt über eine Datenbank, mit deren Hilfe Sie ebenfalls behindertengerechte Wohnungen finden http://www.mobidat.net. Seite 8 Zeitungen Viele Vermieter oder Eigentümer inserieren nicht nur im Internet Wohnungsanzeigen. Es gibt viele, die zusätzlich die Zeitung dafür nutzen. Die meisten Wohnungsanzeigen finden Sie vor allem in den Samstagsausgaben folgender Zeitungen: „Berliner Morgenpost“, „Der Tagesspiegel“, „Berliner Zeitung“ und „Zweite Hand“ sowie „Zitty“ und „Tip“ (jeweils 14- tägig), letztere hauptsächlich für Wohngemeinschaften oder möbilierte Zimmer. Gebräuchliche Abkürzungen in Wohnungsanzeigen Wohnungsanzeigen beantworten In den Anzeigen der Zeitungen werden aus Platz- und Kostengründen überwiegend Abkürzungen in den Wohnungsanzeigen verwendet, zum Beispiel: Wenn Sie sich für eine angebotene Wohnung interessieren, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, um Kontakt aufzunehmen: AB: Altbau Ausst.: Ausstattung Blk.: Balkon BK: Betriebskosten DB: Duschbad DG: Dachgeschoss EBK: Einbauküche EG: Erdgeschoss Etg.: Etage GEH: Gasetagenheizung GH: Gartenhaus HK: Heizkosten HH: Hinterhaus K: Kaution Kalt: ohne Heizkosten KM: Kaltmiete (der Mietzins ohne BK und HK) MM: Monatsmiete MS: Mietsicherheit mtl.: monatlich NB: Neubau NMM: Nettomonatsmiete (entspricht Kaltmiete) OG: Obergeschoss OH: Ofenheizung prov.fr.: provisionsfrei SF: Seitenflügel VH: Vorderhaus WB: Wannenbad WBS: Wohnberechtigungsschein Whg.: Wohnung WM: Warmmiete ZH: Zentralheizung zzgl. NK: zuzüglich Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Stadtreinigung etc.) 3 ZKDB: drei Zimmer, Küche, Diele, Bad Seite 9 1. Anzeigen mit Angabe der Telefonnummer: Telefonieren Sie mit dem Vermieter oder hinterlassen Sie eine kurze Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf einem Anrufbeantworter oder einer Mailbox. 2. Chiffre - Anzeigen: Verfassen Sie ein kurzes Anschreiben an den Vermieter und schicken Sie es per Post an die Zeitung. Hierbei ist die Angabe der Chiffre-Nummer auf dem Anschreiben und dem Briefumschlag wichtig. Musterschreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für Ihr Wohnungsangebot mit der ChiffreNummer..... Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf unter der Telefonnummer: oder unter der Adresse: oder unter der E-Mail: Mit freundlichen Grüßen Internet Kostenlose Wohnungsangebote finden Sie auch im Internet. Für die Wohnungssuche per Internet können beispielsweise derzeit folgende Adressen hilfreich sein: www.immobilienscout24.de www.immowelt.de www.immonet.morgenpost.de www.tagesspiegel.immowelt.de www.wohnungsbaugenossenschaften.de Immobilienscout24 ist Marktführer mit dem bundesweit größten Angebot, vielen privaten Anzeigen, umfangreichen Suchfunktionen und meist ausführlicher Objektbeschreibung. Zusammenarbeit unter anderem mit dem Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen (GdW). Die Mietrechtstipps und Informationen stammen überwiegend vom Deutschen Mieterbund (DMB). Das Gespräch mit dem Vermieter Bevor Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten, ist es hilfreich, wenn Sie sich auf die Fragen des Vermieters gut vorbereiten, zum Beispiel: • Welches Einkommen haben Sie? • Ist die Mietzahlung gesichert? • Bestehen Mietschulden? • Ist ein SCHUFA- Eintrag bekannt? • Wie viele Personen wollen in die Wohnung einziehen? • Haben Sie Haustiere? • Warum suchen Sie eine neue Wohnung? Erforderliche Unterlagen sollten Sie rechtzeitig zusammenstellen und zum Gespräch mit dem Vermieter mitnehmen. Der erste Eindruck ist oftmals entscheidend. Mit einem gepflegten äußeren Erscheinungsbild hinterlassen Sie einen guten ersten Eindruck beim Vermieter. Seite 10 Notwendige Unterlagen Wenn Sie nach einer erfolgreichen Besichtigung die passende Wohnung für sich gefunden haben, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, um sich für diese Wohnung zu bewerben: Bei den Kooperationspartnern easyCredit und Postbank erhalten Sie Ihre SCHUFA-Bonitätsauskunft innerhalb der jeweiligen Servicezeiten zum Preis von 24,95 € direkt zum Mitnehmen. 5. Wohnberechtigungsschein (WBS) 1. Personalausweis (alternativ Pass und Meldebescheinigung) 2. Gehalt der letzten 3 Monate oder 1. Sie sind Rentner, dann benötigen Sie Ihren aktuellen Rentenbescheid 2. Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter/ Grundsicherungsamt, dann benötigen Sie eine auf die Wohnung bezogene Kostenübernahme vom entsprechenden Amt und den aktuellen Leistungsbescheid. 3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Aktuellen Vermieters 4. SCHUFA- /Selbstauskunft Vermieter verlangen immer häufiger von Mietinteressenten die Vorlage einer sogenannten SCHUFA - Auskunft. Hierbei werden die Daten nicht direkt vom Vermieter angefordert, sondern der Mieter fragt bei der SCHUFA nach der Herausgabe von Informationen zur eigenen Person, die er dann an den Vermieter weiterleitet. Für die Prüfung der Bonität genügt es, wenn Sie dem Vermieter eine SCHUFA - Verbrauchsauskunft vorlegen. Um die Selbstauskunft anzufordern, müssen Sie das Formular oder Musterschreiben ausgefüllt und zusammen mit einer beidseitigen Ausweiskopie auf dem Postweg an die Nachfolgende Adresse der SCHUFA schicken: SCHUFA Holding AG Postfach 6104 10 10927 Berlin Seite 11 Falls für die Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, beantragen Sie diesen bei dem zuständigen Wohnungsamt des ansässigen Bezirkes. Eine Vorlage für die Mieterselbstauskunft, einen SCHUFA - Antrag, sowie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) finden Sie in den Anlagen Nr. 2 - 4. Kosten und Finanzierung bei Leistungsbezug über Ämter Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung erhalten, holen Sie sich zuerst die Zusicherung des kommunalen Trägers (Jobcenter oder Grundsicherungsamt) zur Übernahme der künftigen Kosten ein. Die Richtwerte können bei bestehenden Wohnraum und bei Neuanmietung in besonders begründeten Fällen um bis zu 10 % überschritten werden, insbesondere bei: Dieser ist nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich und die Aufwendung für die neue Unterkunft angemessen ist. • Alleinerziehenden • längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre) • behinderten Menschen • über 60-jährigen Hilfeempfängern Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, legen Sie ihn unbedingt bei den zuständigen Leistungsträgern (Jobcenter, Grundsicherungsamt) vor und holen Sie sich deren Zustimmung ein. Angemessene Kosten der Wohnung Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung erhalten, dürfen die Mietkosten eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Maßgeblich für die Angemessenheit der Mietkosten ist die maximale Bruttowarmmiete, also der Grundmiete zuzüglich der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten, und die Anzahl der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Die Obergrenzen bei öffentlich finanzierten Wohnungen: Anzahl der Personen maximale Bruttowarmmiete 1 ca. 411,00 € 2 ca. 493,00 € 3 ca. 584,00 € 4 ca. 662,00 € 5 ca. 783,00 € je weitere Person ca. 97,00 € (Stand Dezember 2014) Seite 12 Der Wohnberechtigungsschein (WBS) Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten Personen mit niedrigem Einkommen wie Empfänger/innen von ALG II und Grundsicherung, sowie Geringverdiener. Der WBS berechtigt zur Anmietung einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau oder einer belegungsgebundenen Wohnung in den östlichen Bezirken. Der WBS ist über das zuständige Bezirksamt/Rathaus und das Wohnungs- bzw. Bürgeramt je nach Bezirk erhältlich. Antragsberechtigt ist jeder Antragsteller, der volljährig und zum längeren Aufenthalt in Deutschland berechtigt ist. Das gilt auch für Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften. Der Wohnberechtigungsschein ist jeweils nur 1 Jahr gültig! Bitte rechtzeitig vor Ablauf neu beantragen. Berliner Wohnungsämter Charlottenburg Wilmersdorf: Otto-Suhr-Allee 100 10585 Berlin Telefon: 9029- 13022 Wohnungsamt Mitte: Mathilde-Jacob-Platz 1 10551 Berlin Telefon: 9018- 43210 Wohnungsamt Bezirk Spandau: Galenstr. 14 13597 Berlin Telefon: 90 279- 23 60 Friedrichshain/Kreuzberg - Bürgeramt 1 in der Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin-Kreuzberg - Bürgeramt 2 in der Schlesischen Str. 27A, 10997 Berlin-Kreuzberg - Bürgeramt 3 in der Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin-Friedrichshain Wohnungsamt Berlin Neukölln: Hermannstr. 214/ 216 12043 Berlin Telefon: 90239- 3628 Wohnungsamt SteglitzZehlendorf: Auf dem Grat 2 14195 Berlin Telefon: 90299- 0 Lichtenberg: Egon-Erwin-Kisch-Straße 106 13059 Berlin Telefon: 90 296- 7800 Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf: Riesaer Str. 94 12627 Berlin Telefon: 90293- 4170 Wohnungsamt Pankow: Neue Schönholzer Str. 33 13187 Berlin Telefon: 90295- 2601 Wohnungsamt Reinickendorf: Eichborndamm 215-239 13437 Berlin Telefon: 90294- 0 Seite 13 Wohnungsamt TempelhofSchöneberg: Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin Telefon: 90277- 2739 Wohnungsamt Treptow: Hans-Schmidt-Str. 10 12489 Berlin Telefon: 90297- 5205 Mietkaution Renovierungskosten Wenn Ihnen der Umzug genehmigt wurde, beantragen Sie die Übernahme der Mietkaution, denn auch sie zählt zu den Wohnbeschaffungskosten. In diesem Falle übernimmt die Kosten das zuständige Amt des neuen Wohnortes. Bei Bewilligung des Antrages wird die Kaution direkt an Ihren Vermieter gezahlt. Die Mietkaution wird in Form eines Darlehens gewährt, das heißt, dass Sie den Betrag in Raten von Ihrem Regelsatz an das entsprechende Amt zurückzahlen. Enthält der Mietvertrag mit einem Empfänger von Transferleistungen neben der Grundmiete einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen, gehört dieser grundsätzlich zu den vom Amt zu übernehmenden Kosten der Unterkunft. In der Regelleistung enthaltene Kosten für „Instandhaltung und Reparatur“ sind darauf nicht anzurechnen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters gegenüber dem Vermieter. Die Kaution darf eine 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Maßgeblich ist die Grundmiete. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution besteht erst nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung. Nach erfolgter Abrechnung muss der Vermieter die Mietsicherheit inklusive aufgelaufener Zinsen zurückzahlen. Seite 14 Kündigungsmodalitäten Als Mieter haben Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten für Ihre jetzige Wohnung (bitte im Mietvertrag nachlesen). Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist beim Vermieter eingegangen sein. Überlegen Sie sich rechtzeitig, zu welchem Termin Sie die neue Wohnung suchen. Beispiel: Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags Kündigung Sehr geehrte Damen und Herren, ich kündige hiermit fristgemäß meinen Mietvertrag für die Wohnung in der Mustermann Straße 37 in 12134 Berlin. Laut Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist xx Monate, das Mietverhältnis endet demnach am TT.MM.JJJJ. Verfassen Sie die Kündigung immer in schriftlicher Form und behalten Sie eine Kopie davon für Ihre Unterlagen. Versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein oder geben Sie das Schreiben persönlich beim Vermieter ab. Wenn Sie einen Nachmieter haben oder wenn die Wohnung vor erneuter Vermietung renoviert werden soll, ist es auch möglich, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Seite 15 (Optional, wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben: mit Ende des Mietverhältnisses erlischt auch die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zur Abbuchung des monatlichen Mietzinses von meinem Konto mit der Kontonummer 5678910 bei der xx-Bank.) Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Umzug Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Umzug in Eigenleistung organisieren. Es ist möglich, einen Antrag zur Übernahme der Kosten für den Umzugswagen und eine Aufwandsentschädigung für Helfer zu beantragen. Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden jedoch grundsätzlich nur dann übernommen, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen außerstande sind, den Umzug selbst durchzuführen. Sobald der Umzug genehmigt wurde, übernimmt das jeweilige Amt die anfallenden Kosten für den Umzug in Eigenregie. Für den Umzugsdienst verlangt das Amt jedoch Kostenvoranschläge von mindestens 3 Umzugsunternehmen. Dieses gilt auch, wenn man in Eigenregie umzieht und einen Möbeltransporter anmieten muss. Zudem kann man eine einmalige Helferpauschale in Höhe von 50 Euro beantragen. Dem günstigsten Angebot ist der Vorzug zu geben. Für eine Kostenübernahme der Umzugskosten benötigen Sie dringend die Zustimmung vom Amt. Fehlt diese, gibt es keine Umzugsbeihilfe. Auf Ältere spezialisierte Umzugsunternehmen sind zum Beispiel: AMADEUS Transportgesellschaft mbH Groß-Berliner-Damm 82 a 12487 Berlin Telefon: 030 - 6811006 [email protected] http://www.amadeus-umzuege.de Deutsche Senioren-Umzüge Berlin Bergstraße 91 12169 Berlin – Steglitz Telefon: 030 - 79089420 Fax: 030 - 79089410 [email protected] http://www.deutsche-senioren-umzuege.de Huckepack Nah- und Fernumzüge Am Oberhafen 16 – 20 13597 Berlin Tel.: 030 - 33096-1621 [email protected] Berliner Umzüge e.K. Brüsselerstraße 17 13353 Berlin Deutschland Tel.:030 - 499 87104 Fax.: 030 - 49301961 Mobil: 0177/ 9600538 [email protected] Weitere Umzugsunternehmen finden Sie u.a. in den Gelben Seiten oder im Internet. Seite 16 Anlagen 1. Übersicht Wohnungsunternehmen in Berlin 2. Vorlage Mieterselbstauskunft 3. SCHUFA - Bonitätsauskunft 4. Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) Seite 17 1. Übersicht Wohnungsunternehmen in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg allod Immobilien-und Vermögensverwaltungsges. mbH & Co KG Angerburger Allee 51, 14055 Berlin Tel.: 030 - 884593300 Ansprechpartner: Frau Oelze, [email protected], http://www.allod.de/ BETA Immobilien GmbH Scharnweberstr. 1, 13405 Berlin Tel.: 030 - 498835 http://beta-immobilien.de Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG Knobelsdorffstraße 96, 14050 Berlin Tel.: 030 - 30302100 [email protected], http://www.bbwo1892.de Charlottenburger Baugenossenschaft eG Dresselstraße 1, 14057 Berlin Tel.: 030 - 3200020 [email protected], http://www.charlotte-bau.de Deutsche Wohnen AG Service Point Wilmersdorf Südwestkorso 53 A,14197 Berlin Tel.: 030 - 89786984 http://www.deutsche-wohnen.com GAGFAH Group Kundencenter Berlin Süd Rüdesheimer Straße 50, 14197 Berlin Tel.: 030 - 814568000 [email protected], http://www.gagfah.de GSW Immobilien GmbH Charlottenstraße 4, 10969 Berlin Tel.: 030 - 6899990 [email protected] http://gsw.de Hermes Hausverwaltung AG Wilhelmstraße 124, 10963 Berlin Tel.: 030 - 26007- 0 [email protected] http://hermes-hausverwaltung-ag.de R & W Immobilienanlagen GmbH Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin Tel.: 030 - 26064- 0 [email protected] http://rw-immobilien.de WBM Wohnungsbaugesellschaft BerlinMitte mbH Servicecenter Friedrichshain Scharnweberstraße 23-27, 10247 Berlin Tel.: 030 - 24715100 [email protected], http://wbm.de GEWOBAG Vermietungs -Service Reichweindamm 6, 13627 Berlin Tel.: 030 - 47084500 [email protected], http://www.gewobag.de Lichtenberg bbg Berliner Baugenossenschaft e.G. Atzpodienstraße 15, 10365 Berlin Tel.: 030 - 83000267 GEWOBAG Vermietungs-Service Nehringstraße 2, 14059 Berlin Tel.: 030 - 47084500 RBB IMMOBILIEN VERWALTUNGS GmbH Mansfelder Strasse 56, 10709 Berlin Tel.: 030 - 8938400 [email protected] GRATUS Immobilienservice GmbH Hausund Wohnungsmanagement Konrad-Wolf-Straße 12 A, 13055 Berlin Tel.: 030 - 54643700 [email protected], http://gratus-berlin.de Wohnungsgenossenschaft Märkische Scholle Paderborner Straße 3, 10709 Berlin Tel.: 030 - 8960080 [email protected] http://www.maerkische-scholle.de HOWOGE Immobilienmanagement GmbH Kundenzentrum Fennpfuhl Anton-Saefkow-Platz 3, 10369 Berlin Tel.: 030 - 54642800 [email protected], http://www.howoge.de Anlage 1 Seite 1 Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf HOWOGE Kundenzentrum Alt-Lichtenberg Frankfurter Allee 172, 10365 Berlin, Tel.: 030 - 54643000 allod VermietungsBüro Marzahn Blumberger Damm 130, 12685 Berlin Tel.: 030 - 54801162 [email protected] http://www.allod.de HOWOGE Kundenzentrum Warnitzer Bogen Warnitzer Straße 22, 13057 Berlin Tel.: 030 - 54643800 ARWOBAU Hasenholzer Allee 13, 12685 Berlin Tel.: 030 - 53029697 [email protected] http://www.vermietung-sklemba.de PRIMA Wohnbauten Lichtenberg Stresemannstraße 76, 10963 Berlin Tel.: 030 - 25461400 http://prima-wohnen.com Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft e.G Mehrower Allee 53A, 12687 Berlin Tel.:030 - 93653- 0 [email protected], http://www.bbwbg.de Wohnungbaugenossenschaft Solidarität e.G Alt Friedrichsfelde 31, 10315 Berlin Tel.: 030 - 52678888 [email protected] http://wg-solidaritaet.de Center Plaza Marzahn Vermietungsbüro Mehrower Allee 20, 12687 Berlin Tel.: 030 - 93770000 [email protected] http://www.plazamarzahn.com Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin e. G. Suermondtstraße 26 a, 13053 Berlin Tel.: 030 - 98192- 000 [email protected] http://www.neues-berlin.de degewo Marzahner Wohnungsgesellschaft mbH Mehrower Allee 52, 12687 Berlin Tel.: 030 - 26485- 2501 [email protected] http://www.degewo.de Wohnungsbaugenossenschaft Vorwärts e.G Robert-Uhrig-Straße 38 a, 10315 Berlin Tel.: 030 - 522941- 21 [email protected] http://www.wg-vorwaerts.de emwg Erste Marzahner Wohnungsgenossenschaft e.G. Blumberger Damm 178, 12679 Berlin Tel.: 030 - 93026410 [email protected], http://www.emwg-eg.de FORTUNA Wohnungsunternehmen e.G. Rhinstraße 42, 12681 Berlin Tel.: 030 - 93643- 0 http://www.fortuna-eg.de Wohnungsbaugenossenschaft Friedrichshain e.G. Storkower Str. 209, 10369 Berlin Tel.: 030 - 4220200 [email protected] http://wohnen-mit-zukunft.de Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg e.G. WGLi Landsberger Allee 180 b, 10369 Berlin Tel.:030 - 97000- 0 Helle Mitte Immobilienverwaltungs GmbH Hausverwaltung Lil-Dagover-Gasse 2, 12627 Berlin Tel.: 030 - 99228800 [email protected] http://www.helle-mitte.net Wohnungsgenossenschaft MERKUR e. G. Volkradstraße 9 e, 10319 Berlin Tel.: 030 - 51588744 [email protected], http://www.wg-merkur.de HS Hausinvest GbR Vermietungsbüro Tangermünder Straße 53, 12627 Berlin Tel.: 030 - 99902078 http://www.hs-hausinvest.de Anlage 1 Seite 2 Marzahn-Hellersdorf STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Adele-Sandrock-Straße 10, 12627 Tel.: 030 - 6892- 0 [email protected] http://www.stadtundland.de Wohnpark Verwaltungs- und Betreuungsgesellschaft Stollberger Straße 97, 12627 Berlin Tel.: 030 - 99293730 [email protected] http://www.wvbcenturia.de Wohnungsgenossenschaft "Felix" eG Wuhletalstraße 72, 12687 Berlin Tel.: 030 - 93771826 [email protected] http://www.felix-wg.de Neukölln Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor e.G. Märkische Allee 210 A, 12679 Berlin Tel.: 030 - 549942- 0 [email protected] http://www.marzahner-tor.de alt+kelber Immobilienverwaltung GmbH Leipziger Platz 9, 10117 Berlin Tel.: 030 - 467779- 0 [email protected] DeGeWo Vermietungscenter Potsdamer Straße 60, 10785 Berlin Tel.: 030 - 264850 [email protected] http://www.degewo.de WBM Servicecenter Mitte Rathausstraße 13, 10178 Berlin Tel.: 030 - 24714910 http://www.wbm.de Wohnungsbaugenossenschaft Berolina e. G. Sebastianstraße 24, 10179 Berlin Tel.: 030 - 2787280 Wohnungsgenossenschaft FRIEDENSHORT Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen e.G. Murtzaner Ring 43 A, 12681 Berlin Tel.: 030 - 54702710 http://www.wg-friedenshort.de Akelius GmbH Leipziger Platz 14, 10117 Berlin Tel.: 030 - 755411111 E-Mail: [email protected] W I R Wohnungsbaugesellschaft in Berlin GmbH Schwedter Straße 8/9, 10119 Berlin Tel.: 030 - 47085800 [email protected], http://www.wir-gmbh.de Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH Dircksenstraße 38, 10178 Berlin Tel.: 030 - 247130 Wohnungsgenossenschaft "Grüne Mitte" Hellersdorf eG Neuruppiner Straße 24, 12629 Berlin Tel.: 030 - 992939- 0 [email protected] http://www.wohnungsgenossenschaft.de Mitte GeSoBau Standort Wedding Schulstraße 6, 13347 Berlin Tel.: 030 - 4073- 1465 [email protected], http://www.gesobau.de Baugenossenschaft IDEAL Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen EG Britzer Damm 55, 12347 Berlin Tel.: 030 - 609901- 0 http://bg-ideal.de DEGEWO Geschäftsstelle Neukölln/Gropiusstadt Joachim Gottschalk Weg 1, 12353 Berlin Tel.: 030 - 26485- 600 [email protected], http://www.degewo.de GEHAG Kundenzentrum Gropiusstadt / Britz Imbuschweg 41, 12353 Berlin Tel.: 030 - 89786- 0 [email protected] http://www.gehag.de Quartierbüro Neukölln Mollnerweg 32, 12353 Berlin Tel.: 030 - 47084600 http://www.gewobag.de/neukoelln STADT und LAND Wohnbauten Gesellschaft mbH Service Center Hermannstraße Hermannstraße 208, 12053 Berlin Tel.: 030 - 6892- 800 [email protected] http://www.stadtundland.de Anlage 1 Seite 3 STADT und LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Service-Center Sonnenallee Sonnenallee 323, 12057 Berlin Tel.:030 - 688924- 71 Wohnungsbauverein Neukölln e. G. Außenstelle Sonnenallee Sonnenallee 129, 12059 Berlin Tel.:030 - 6888512 http://www.wbv-neukoelln.de GEWOBAG Quartiersbüro Reinickendorf/Tegel Berliner Straße 42, 13507 Berlin Tel.:030 - 4708- 4500 [email protected] http://www.gewobag.de Pankow Allod Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH&Co KG Achillesstraße 50, 13125 Berlin Tel.: 030 - 9420010 [email protected], http://allod.de Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin Pankow e. G. Breite Straße 32, 13187 Berlin Tel.: 030 - 4770060 [email protected] http://ewg-pankow.de Vineta 98 Wohnungsgenossenschaft eG Trelleborger Straße 24, 13189 Berlin Tel.: 030 - 47301982 [email protected] http://vineta98.de Wohnungsbaugenossenschaft "Bremer Höhe" EG Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Tel.: 030 - 4467760 http://bremer-hoehe.de Reinickendorf Baugenossenschaft Reinickes Hof e.G. Reinickes Hof 14, 13403 Berlin Tel.: 030 - 417858- 0 [email protected] http://www.reinickes-hof.de GEWIWO Gemeinnützige Wittenauer Wohnungsbaugenossenschaft e.G. Rathauspromenade 68, 13437 Berlin Tel.:030 - 414014- 25 http://www.gewiwo.de Hilfswerk-Siedlung GmbH Evangelisches Wohnungsunternehmen in Berlin Kirchblick 13, 14129 Berlin Tel.: 030 - 816003- 0 [email protected] Lange-Schucke-Stiftung Iranische Str. 5, 13347 Berlin Tel.: 030 - 45084940 http://lange-schucke-stiftung.org Gesobau AG Geschäftsbereich Pankow Stiftsweg 1, 13187 Berlin Tel.: 030 - 40730 http://gesobau.de Wohnungsbaugenossenschaft Wilhelmsruh e. G. Wackenbergstraße 92, 13156 Berlin Tel.: 030 - 7554497- 0 [email protected] http://www.wbg-wilhelmsruh.de Gemeinnützige Baugenossenschaft Freie Scholle zu Berlin e.G. Schollenhof 7, 13509 Berlin Tel.: 030 - 438000- 14 [email protected] http://www.freiescholle.de/ mAX Wohnungsgenossenschaft eG Senftenberger Ring 50c, 13435 Berlin Tel.: 030 - 40209970 [email protected], http:///www.max-mv.de Quartierbüro Neukölln Mollnerweg 32, 12353 Berlin Tel.: 030 - 47084600 http://www.gewobag.de/neukoelln Spandau Alt+Kelber Immobiliengesellschaft Falkenseer Chaussee 204 A, 13589 Berlin Tel.: 030 - 364035- 725 http://altundkelber.de GEWOBAG Geschäftsstelle Spandau Breite Straße 2-4, 13597 Berlin Tel.: 030 - 4708- 2153 http://www.gewobag.de GEWOBAG Vermietungs-Service Büo Haselhorst Haselhorster Damm 46, 13599 Berlin Tel.:030 - 4708- 2153 [email protected] http://www.gewobag.de Anlage 1 Seite 4 Spandau Hausverwaltung Joachim Roßner GmbH Beuckestrasse 20, 14163 Berlin Tel.: 030 - 32 66614- 0 [email protected] http://www.hausverwaltung-rossner.de GSW Immobilien AG Neuendorfer Straße 1, 13585 Berlin Tel.: 030 - 25341010 [email protected], http://www.gsw.de Hilfswerk-Siedlung GmbH Ev. Wohnungsunternehmen Berlin Hochhausweg 3, 13589 Berlin Tel.: 030 - 36995590 http://hws-berlin.de Tempelhof-Schöneberg Steglitz-Zehlendorf GeWoSüd Genossenschaftliches Wohnen Berlin-Süd eG Eythstraße 45, 12105 Berlin Tel.: 030 - 7544910 [email protected], http://www.gewosued.de GEWOBAG VB Vermögensverwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH Spichernstraße 1, 10777 Berlin Tel.: 030 - 4708- 2212 Bau Verein zu Hamburg AG Windsteiner Weg 18, 14165 Berlin Tel.: 030 - 84788788 [email protected] http://tag-wohnen.de SorgerTec Hausverwaltung AG Hauptstr. 92 - 93, 12159 Berlin Tel.: 030 - 88092- 200 info(at)sorgertec.de Beamten-Wohnungsverein zu Berlin e.G. Lutherstraße 11, 12167 Berlin Tel.: 030 - 7900940 [email protected], http://www.bwv-berlin.de Berliner Baugenossenschaft eG bbg - Zentrale Pacellistrallee 3, 14195 Berlin Tel.: 030 - 8300020 [email protected], http://www.bbg-e.G.de Deutsche Wohnen AG Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin Tel. : 030 - 897860 http://deutsche-wohnen.de EVM Berlin eG Erbbauverein Moabit Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen Paulsenstraße 39, 12163 Berlin Tel.: 030 - 8279050 [email protected], http://www.evmberlin.de FDS Gewerbebetriebs- gesellschaft mbH der Fürst Donnersmarck-Stiftung Amalienstraße 14, 12247 Berlin Tel.: 030 - 794715- 0 http://fds-hausverwaltung.de WIR Wohnungsbaugesellschaft in Berlin mbH Potsdamer Straße 141, 10783 Berlin Tel.: 030 - 47084700 WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH Winckelmannstraße 3–5, 12487 Berlin Tel.: 030 - 639905- 0 [email protected] Treptow-Köpenick BWV Beamten-Wohnungs-Verein zu Köpenick eG Bahnhofstraße 50, 12555 Berlin Tel.: 030 - 72380810 [email protected], http://www.bwv-zk.de degewo Kundenzentrum Köpenick Bahnhofstraße 2b, 12555 Berlin Tel.: 030 - 26485- 2488 [email protected], http://www.degewo.de GEHAG Service-Center-Steglitz Immenweg 13-15, 12169 Berlin Tel.: 030 - 7947120 Gemeinnützige Baugenossenschaft Steglitz e. G. Lothar-Bucher-Straße 7 a, 12157 Berlin Tel.: 030 - 7908010 HAMKON GmbH Hausverwaltungen & Immobilien Alt-Köpenick 22, 12555 Berlin Tel.: 030 - 6548660 [email protected] www.HAMKON.de Anlage 1 Seite 5 Treptow-Köpenick STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, Servicebüro Treptow Sterndamm 7, 12487 Berlin Tel.: 030 - 68922000 [email protected] http://www.stadtundland.de WBG Wohnungsbaugesellschaft Köpenick Nord e.G. Kaulsdorfer Straße 209, 12555 Berlin Tel.: 030 - 67770320 [email protected] http://www.wbg-koepenick-nord.de WGJO Wohnungsgenossenschaft Johannisthal eG Sterndamm 200a, 12487 Berlin Tel.: 030 - 63999410 http://www.wgjo.de Wohnungsbau-Genossenschaft "Treptow Nord" eG Kiefholzstraße 289, 12437 Berlin Tel.: 030 - 5363560 [email protected] http://www.wbg-treptow-nord.de Wohnungsbaugenossenschaft "Amtsfeld" eG Müggelheimer Straße 17c, 12555 Berlin Tel.: 030 - 65887 10 [email protected] http://www.wbg-amtsfeld.net Wohnungsbaugenossenschaft "Wendenschloß" e. G. Wendenschloßstraße 331, 12557 Berlin Tel.: 030 - 6519690 [email protected] http://wbg-wendenschloss.de Wohnungsbaugenossenschaft GWG "Berliner Bär" e.G. Waldowstraße 10, 12459 Berlin Tel.: 030 - 53892118 [email protected] http://www.berliner-baer-koepenick.de Wohnungsgenossenschaft "Treptow Süd" eG Neltestraße 2, 12489 Berlin Tel.: 030 - 6773416 [email protected] http://www.wg-treptow-sued.de Anlage 1 Seite 6 Mieter‐Selbstauskunft Ich/ Wir sind an der Anmietung des Objektes Adresse/ Lage: ab dem schon/ erst ab dem interessiert. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht. Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/ wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts: Mietinteressent/in 2. Mietinteressent/in Name, Vorname (ggfls. Geburtsname) Familienstand Geburtsdatum aktuelle Anschrift Telefon‐Nummer/ Mobilfunk Email‐Adresse (freiwillig) ausgeübter Beruf mtl. Nettoeinkommen derzeitiger Arbeitgeber derzeitiger Vermieter Straße | PLZ | Ort Name | Anschrift | Telefon | seit wann beschäftigt? Name | Anschrift | Telefon Außer mir/ uns sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen Name, Anschrift Geburtsdatum [ ] nein [ ] ja Verwandschaftsverhältnis Mieter‐Selbstauskunft Stand 11/2013 Anlage 2 Seite 1 ein Service von ©www.mietrecht‐hilfe.de Mietinteressent Bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen? In den letzten fünf Jahren wurde Räumungsklage gegen mich erhoben (falls, ja, wann) In den letzten fünf Jahren wurde Zwangsvollstreckung gegen mich eingeleitet (im Zusammenhang mit Mietverhältnissen. Falls ja, wann?) In den letzten fünf Jahren habe ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (falls ja, wann?) In den letzten fünf Jahren wurde ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet (falls ja, wann) Vorstrafen/ Haftbefehl (im Zusammenhang mit Mietverhältnissen. Falls ja, wann?) Ich beziehe Sozialleistungen zur Zahlung der Miete/ Kaution (falls, ja, welche und in welchem Umfang, z.B Wohngeld, Sozialhilfe etc. ) Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt? (falls ja, Zweck angeben) Tierhaltung beabsichtigt? (falls Haustiere beabsichtigt: Tierart/ Rasse) [ ] nein [ ] nein 2. Mietinteressent [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja I. Ich/ Wir erkläre(n), dass ich/ wir in der Lage bin/ sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie Miete nebst Nebenkosten, zu leisten. II. Ich/ Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben. III. Ich/ Wir sind damit einverstanden, dass der Vermieter bei der SCHUFA Holding AG die Schufa‐ Verbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Auf Wunsch kann auch eine SCHUFA Selbstauskunft vorgelegt werden. IV. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Auskünfte nicht mehr benötigt werden ‐ wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt ‐ hat der Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten. Ort, Datum Ort, Datum Mietinteressent/ in _____________________ _____________________ Anlage 2 Seite 2 2. Mietinteressent/ in ein Service von ©www.mietrecht‐hilfe.de Mieter‐Selbstauskunft Stand 11/2013 Wir schaffen Vertrauen Bestellformular SCHUFA-Bonitätsauskunft Die SCHUFA-Bonitätsauskunft umfasst zwei verschiedene Dokumente auf einmal: • eine beweiskräftige Auskunft für Ihre Geschäftspartner, die nicht alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen enthält, sondern nur die Angaben, die nötig sind um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel einem Vermieter oder Arbeitgeber mit speziellen Anforderungen bei der Personalauswahl) aufzubauen • und eine klar strukturierte, umfangreiche Auskunft zu Ihrer persönlichen Verwendung, die alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen enthält. So behalten Sie alles unter Kontrolle und können Ihre wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen. Für die Bearbeitung Ihrer Bestellung bitten wir Sie um folgende Angaben: Angaben zur Person Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. (Pflichtfelder) Herr Frau Vorname Name Straße PLZ Hausnummer Wohnort Geburtsdatum Wir weisen darauf hin, dass wir ggf. Angaben zu Ihren Personalien als zusätzliche Identifikationskriterien zum Zwecke der Erteilung von Auskünften in den SCHUFA-Datenbestand übernehmen. Bankverbindung (Pflichtfelder) IBAN Kontoinhaber Datum, Unterschrift des Kontoinhabers SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die SCHUFA Holding AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von SCHUFA Holding AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden Gläubiger-Identifikationsnummer DE87ZZZ00000239351 Die Mandatsreferenz wird Ihnen direkt auf der SCHUFA-Bonitätsauskunft mitgeteilt. Stand: Juni 2014/1 Den Rechnungsbetrag von w 24,95 (inkl. 19% MwSt.) werden wir innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung der Auskunft von Ihrem angegebenen Bankkonto per SEPA-Basislastschrift einziehen. Wir bitten Sie, für Kontodeckung zu sorgen. SCHUFA Holding AG · Kormoranweg 5 · 65201 Wiesbaden Tel.: +49 (0) 611 - 92780 · Fax: +49 (0) 611 - 9278-109 E-Mail: [email protected] Vorsitzender des Aufsichtsrats: Alexander Boldyreff Vorstand: Dr. Michael Freytag (Vorsitzender), Holger Severitt, Peter Villa HRB 12286 Amtsgericht Wiesbaden · USt-Identifikationsnummer: DE 209 268 827 Anlage 3 Seite 1 Wir schaffen Vertrauen Bestellformular SCHUFA-Bonitätsauskunft Sonstige Angaben (optional) Geburtsort Geburtsname Frühere Namen E-Mail-Adresse Frühere Adresse (nur auszufüllen, wenn sich Ihre Adresse in den letzten 12 Monaten geändert hat): Straße PLZ Hausnummer Wohnort 1 Formular ausfüllen 2 Bitte Ausweisdokumente kopieren und beifügen Damit wir Sie eindeutig identifizieren können, bitten wir Sie, Ihrer Bestellung eine gut lesbare beidseitige Kopie Ihres Ausweisdokuments beizulegen. Aus der Kopie müssen Vor- und Zuname/n, die vollständige Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Geburtsort deutlich für uns erkennbar sein. Alle übrigen Angaben sowie das Foto können geschwärzt werden. Sie helfen uns hiermit, weitere Rückfragen zu vermeiden und Ihre Bestellung schneller zu bearbeiten. Deutsche Staatsbürger ODER Kopie Reisepass (copy passport) ZUSAMMEN MIT (in connection with) Kopie Meldebescheinigung (copy registration card) Kopie Personalausweis ODER Kopie Reisepass und Kopie Meldebescheinigung 3 Bürger anderer Staaten Formular und Dokumente per Post versenden Bitte senden Sie das Bestellformular zusammen mit den Kopien Ihrer Ausweisdokumente in einem ausreichend frankierten Umschlag an: Briefmarke (stamp) Die SCHUFA-Bonitätsauskunft wird individuell für Sie ausgefertigt, so dass Sie diese Bestellung nicht mehr widerrufen können. Wir stellen das Produkt innerhalb weniger Tage nach Vertragsabschluss bereit. Stand: Juni 2014/1 SCHUFA Holding AG Postfach 10 25 66 44725 Bochum Absender Vorname Name Straße Hausnummer PLZ Wohnort Anlage 3 Seite 2 Bevor Sie diesen Vordruck ausfüllen, lesen Sie bitte die Hinweise. Sie sparen sich und uns Rückfragen. Bitte deutlich, möglichst in Blockschrift ausfüllen. Nicht vom Antragsteller auszufüllen! Antragsnummer Eingangsstempel Zutreffendes bitte ankreuzen ! Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) Nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) i.V.m. § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) Ich bitte/Wir bitten gemeinsam um Bestätigung der Wohnberechtigung für den Bezug einer Sozialwohnung bzw. belegungsgebundenen Wohnung. 1. Die künftige Wohnung wollen gemeinsam beziehen (Haushaltsangehörige gem. § 5 WoBindG / § 27 WoFG i.V. m. § 18 WoFG): Antragsteller(in)/ 1. Person 2. Person 3. Person 4. Person Name Name Name Name Vorname Vorname Vorname Vorname Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Familienstand Familienstand Familienstand Familienstand wenn wenn wenn wenn seit verheiratet verheiratet verheiratet eingetr. Lebenspartn. eingetr. Lebenspartn. eingetr. Lebenspartn. seit seit verheiratet seit eingetr. Lebenspartn. Verwandtschaftsverhältnis Verwandtschaftsverhältnis Verwandtschaftsverhältnis Verwandtschaftsverhältnis Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Eigene Einkünfte (§ 21 WoFG) Eigene Einkünfte (§ 21 WoFG) Eigene Einkünfte (§ 21 WoFG) Eigene Einkünfte (§ 21 WoFG) ja ja nein nein ja nein ja nein weitere mitziehende Personen auf besonderem Blatt. Wir beabsichtigen spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Überlassung der Wohnung die Ehe zu schließen. Derzeitige Wohnanschrift 2. A Der Bescheid wird an diese Anschrift gesandt, wenn nicht unter 3. ein Bevollmächtigter angegeben ist. der Person/(en) 1 und PLZ und Ort Straße Ich bewohne / Wir bewohnen die Wohnung als Hauptmieter als Untermieter mit den Eltern, die die Wohnung weiterhin nutzen ja Sozialwohnung nein Name des Hauptmieters: (Angabe ist nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 WoFG erforderlich) Größe: Zimmer, Ofenheizung Sammelheizung Die Wohnung wird bewohnt seit dem m² Wohnfläche Aufzug ja nein (Die Angaben sind freiwillig, jedoch bei der Beantragung eines besonderen Wohnbedarfs notwendig.) BauWohn 502 - WBS - Antrag - IV (07.14) Anlage 4 Seite 1 . Etage Derzeitige Wohnanschrift 2. B gegebenenfalls weitere Personen, die in dem Haushalt aufgenommen werden sollen. der Person/(en) zu PLZ und Ort Straße Ich bewohne / Wir bewohnen die Wohnung als Hauptmieter als Untermieter mit den Eltern, die die Wohnung weiterhin nutzen ja Sozialwohnung nein Name des Hauptmieters: (Angabe ist nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 WoFG erforderlich). Sammelheizung Die Wohnung wird bewohnt seit dem Größe: Zimmer, m² Wohnfläche Aufzug ja Ofenheizung . Etage nein (Die Angaben sind freiwillig, jedoch bei der Beantragung eines besonderen Wohnbedarfs notwendig.) 3. 4. Bitte den Bescheid an meine/meinen Bevollmächtigte(n) senden. Name, Vorname Straße PLZ und Ort Ich bin / Wir sind (Angabe erforderlich nach § 24 WoFG.) Name, Vorname der/des Behinderten Schwerbehindert GdB Schwerbehindert GdB häuslich pflegebedürftig * häuslich pflegebedürftig * Schwerbehinderte mit Rollstuhl (Diese Angaben sind notwendig für die Bescheinigung der Personenkreiszugehörigkeit nach § 27 Abs. 5 WoFG) * im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch 5. Für mich/uns besteht ein besonderer Wohnbedarf, weil folgende besondere Gründe vorliegen: (siehe Hinweise unter: D. Sonstige Erläuterungen, Ziff. 5.) (Die folgenden Angaben sind freiwillig, jedoch bei der Geltendmachung eines besonderen Wohnbedarfs unumgänglich.) 6. Ich beantrage/Wir beantragen, über die regelmäßige Wohnungsgröße (je Person ein Wohnraum) hinaus, aufgrund folgender besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse einen zusätzlichen Raumbedarf anzuerkennen (freiwillige Angabe). 7. Haben Sie oder eine der unter 1. aufgeführten Personen in den letzten 12 Monaten einen WBS erhalten? ja nein Anlage 4 Seite 2 Falls die Frage bejaht wurde, fügen Sie bitte den WBS Ihrem Antrag bei. Die Erhebung, Speicherung, Änderung und Nutzung von Daten erfolgt gemäß § 2 WoBindG und § 32 Abs. 2 bis 4 WoFG. Ich/Wir stimme(n) der Verarbeitung (erheben, speichern, ändern und nutzen) sämtlicher zuvor aufgeführter persönlicher Daten zu. Darüber hinaus erkläre(n) ich mich/wir uns damit einverstanden, dass für die Zuerkennung eines besonderen Wohnbedarfs bzw. eines Mehrraumbedarfs aus gesundheitlichen Gründen eine gutachterliche Stellungnahme des Landesamtes für Gesundheit und Soziales - Versorgungsamt - unter Bekanntgabe der erforderlichen Daten (Name, Adresse, derzeitige Wohnverhältnisse, Schwerbehindertenbescheid/Atteste) eingeholt werden darf. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Wohnberechtigungsschein widerrufen werden kann, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben, auch in Bezug auf die Einkommensverhältnisse, die mitziehenden Angehörigen und der erklärten zukünftigen Eheschließung erteilt wurde. Arbeitgeber und Finanzämter sind verpflichtet, Auskünfte zum Einkommen zu erteilen, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers auftreten. Die Unterzeichner dieses Antrages sind damit einverstanden, dass der Bescheid der 1. im Antrag aufgeführten Personen bzw. der/dem Bevollmächtigten zugeht und die Bekanntgabe des Bescheids gegenüber allen im Antrag aufgeführten Personen gilt. Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit aller Angaben. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben ggf. zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen können. Ort Unterschrift(en) (aller im Antrag aufgeführten volljährigen Personen) Datum ,den Telefon - Nummer (für Rückfragen tagsüber) Diesem Antrag sind beizufügen: Für jede im Antrag aufgeführte Person eine Einkommenserklärung nach Vordruck und die entsprechenden Einkommensnachweise (z.B. Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers, Einkommensteuerbescheid bei Selbstständigen, Rentenbescheide). Schließen Speichern Anlage 4 Seite 3 Hinweise A. Allgemeines Eine öffentlich geförderte Sozialwohnung darf einem Wohnungssuchenden nur überlassen werden, wenn er - gemäß § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) i.V.m. § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) in der jeweils geltenden Fassung - wohnberechtigt ist. Danach ist einem/einer antragsberechtigten Wohnungssuchenden auf Antrag ein Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erteilen, wenn das Gesamteinkommen die sich aus § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) i.V.m. der Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des Wohnraumfördergesetzes ergebende Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Ermittlung des Einkommens gelten die Bestimmungen der §§ 20 bis 24 WoFG. Ein(e) Vermieter(in) einer Sozialwohnung darf diese nur gegen Vorlage eines WBS überlassen. Die Überlassung einer Wohnung an den Inhaber eines WBS setzt im Einzelnen noch voraus, dass a) die Wohnung nicht mehr Räume hat, als im WBS angegeben sind; b) ggf. im WBS eine Zugehörigkeit zu dem Personenkreis angegeben ist, dem die Wohnung vorbehalten wurde; Die Erfüllung der Voraussetzungen, unter denen ein WBS ggf. erteilt wurde, müssen auf Anforderung des Wohnungsamtes nachgewiesen werden. B. Hinweise für die Antragstellung Vermeiden Sie die zwangsläufig auftretenden Wartezeiten. Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen Erklärungen und erforderlichen Nachweisen - ggf. Ablichtung hiervon - ausreichend frankiert an das für Sie zuständige Bezirksamt, Wohnungsamt. Zuständig ist das Wohnungsamt in dessen Wohnbezirk Sie melderechtlich erfasst sind. Ist keiner der im Antrag aufgeführten volljährigen Personen bisher in Berlin wohnhaft, kann eines der zwölf in Berlin befindlichen Wohnungsämter als zuständiges Wohnungsamt ausgewählt werden. Bitte füllen Sie den Vordruck erst aus, nachdem Sie die nachfolgenden Erläuterungen gelesen haben. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrages erleichtern, wenn Sie den Vordruck deutlich lesbar ausfüllen. C. Erläuterungen zu 1. Im WBS können nur Haushaltsangehörige im Sinne des § 18 WoFG berücksichtigt werden. Hierzu rechnen Ehegatten, Lebenspartner, der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft und minderjährige Kinder (eheliche, nichteheliche, Adoptiv- und Pflegekinder), die bereits im gemeinsamen Haushalt leben oder auf Dauer aufgenommen werden sollen; ferner volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister, die auf Dauer in die Wohnung mitziehen. Wird durch Vorlage des Mutterpasses (Ablichtungen der Seite 2 - Name, Seite 6 und 7 Entbindungstermin/Schwangerschaftswoche) oder einer gleichwertigen ärztlichen Bescheinigung eine mindestens in der 14. Woche bestehende Schwangerschaft nachgewiesen, ist das noch ungeborene Kind im WBS zu berücksichtigen. Es bedarf eines besonderen Nachweises über die Berechtigung der Aufenthaltsbestimmung für nichteheliche Kinder, Kinder aus früheren Ehen, Pflegekinder und - sofern Sie in Scheidung oder von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben - auch für eheliche Kinder (ggf. Beschluss des Familiengerichts oder beglaubigte Abschrift vom Jugendamt über das Sorgerecht, Pflegeerlaubnis). Bei Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts bedarf es einer ergänzenden Erklärung beider Erziehungsberechtigten auf dem Formular BauWohn 549. Der zukünftige Ehegatte ist kein Angehöriger im Sinne des WoFG; er kann nur berücksichtigt werden, wenn beabsichtigt ist, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Überlassung der gemeinsam zu beziehenden Wohnung die Ehe zu schließen. Der WBS enthält ggf. einen entsprechenden Widerrufsvorbehalt, nämlich immer dann, wenn bei der Bescheiderteilung Vergünstigungen für junge Ehepaare (zusätzlicher Wohnraum und Freibetrag in Höhe von 4000 €) zugebilligt wurden. Ist eine Eheschließung nicht mit Sicherheit bis spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Überlassung der gemeinsam zu beziehenden Wohnung vorgesehen, wird empfohlen, den WBS als Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zu beantragen. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass im Wege des Widerrufs des Wohnberechtigungscheines die unberechtigt bezogene Wohnung aufzugeben ist. Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft können im WBS berücksichtigt werden, wenn bereits eine gemeinsame Haushaltsführung nachgewiesen wird oder spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Überlassung der Wohnung eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft begründet werden soll. Im letzteren Fall ist eine ergänzende Erklärung für zukünftige Lebenspartner abzugeben. Der entsprechende Vordruck (Vordruck BauWohn 550) ist beim Wohnungsamt erhältlich oder kann im Internet abgerufen werden. Anlage 4 Seite 4 Sofern Sie und Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin noch nicht 40 Jahre alt sind und nach dem Jahr Ihrer Eheschließung nicht mehr als fünf Kalenderjahre vergangen sind, fügen Sie bitte eine Ablichtung Ihrer Heiratsurkunde bei; nur dann kann der Freibetrag für junge Eheleute abgesetzt werden. Sollten Sie von Ihrem Ehegatten / Ihrer Ehegattin oder eingetragenen Lebenspartner(in) dauernd getrennt leben, so erläutern Sie dies im Einzelnen auf einem beigefügten Blatt, geben Sie auch die Anschrift der Wohnung Ihres Ehegatten / Ihrer Ehegattin / eingetragenen Lebenspartners / Lebenspartnerin an; fügen Sie bitte Nachweise bei, z. B. Ablichtung der Scheidungsklage, Klage auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Unterhaltsvereinbarung, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Miet - oder Untermietvertrag. Sollten Sie und / oder Ihre Haushaltsangehörigen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Nachweise (Ablichtungen) über den nicht nur vorübergehenden und für längere Dauer berechtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Sie und jede mitziehende Person hat eine Einkommenserklärung (Vordruck BauWohn 504) auszufüllen und ggf. eine Einkommensbescheinigung (Vordruck BauWohn 504a) einzureichen. 2. Unter 2A geben Sie bitte Ihre Wohnanschrift an und machen kenntlich, welche der unter 1. aufgeführten Personen ebenfalls dort zurzeit wohnen. Unter 2B tragen Sie bitte die Anschrift der Personen ein, die zurzeit mit Ihnen in einem Haushalt leben, aber spätestens sechs Monate nach Überlassung der Wohnung in den Haushalt aufgenommen werden sollen. 3. Hier wird nach einem Bevollmächtigten gefragt, falls diesem der Bescheid übersandt werden soll. D. Sonstige Erläuterungen 4. Für die Angaben müssen die entsprechenden Belege (z. B. Anerkennungsbescheid für Schwerbehinderte, Nachweis der häuslichen Pflegebedürftigkeit) beigefügt werden. Schwerbehinderungen mit einem Grad der Behinderung von unter 100 mindestens jedoch 80 vom Hundert führen nur bei häuslicher Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zu einem Freibetrag. 5. Anspruch auf einen "WBS mit besonderem Wohnbedarf" haben folgende Berechtigungsgruppen: 1. Alleinstehende, Familien und Lebensgemeinschaften mit Kind/ Kindern - in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen oder - ohne eigene Wohnung oder - bei erheblichen Mietsteigerungen der bisherigen Wohnung. Als Kind gilt auch, wenn durch Vorlage des Mutterpasses oder einer gleichwertigen ärztlichen Bescheinigung eine Schwangerschaft von der 14. Woche ab nachgewiesen ist. Unzureichende Wohnverhältnisse liegen - unbeschadet weitergehender Regelungen in Gesetzen und Verordnungen - vor, wenn in der Regel nicht mindestens zur Verfügung stehen: - für zwei Personen ein Wohnraum - für drei Personen zwei Wohnräume - für vier und fünf Personen drei Wohnräume - für sechs Personen und mehr vier Wohnräume Eine erhebliche Mietsteigerung liegt vor, wenn sich die tatsächlich verlangte Nettokaltmiete um mehr als 15 Prozent erhöht und mindestens 5,50 €/m² Wohnfläche monatlich nettokalt beträgt. 2. Ältere Personen (die das 65. Lebensjahr überschritten haben) - bei Aufgabe einer unterbelegten Mietwohnung (Wohnraumzahl > Personenzahl) oder - ohne eigene Wohnung oder - bei erheblichen Mietsteigerungen der bisherigen Wohnung. Der Personenkreis ältere Personen umfasst Alleinstehende, Eheleute und Lebensgemeinschaften. Eine Zuordnung zur Berechtigungsgruppe kann nicht erfolgen, sofern unterbelegte Eigentumswohnungen oder Häuser aufgegeben werden. Eine erhebliche Mietsteigerung liegt vor, wenn sich die tatsächlich verlangte Nettokaltmiete um mehr als 15 Prozent erhöht und mindestens 5,50 €/m² Wohnfläche nettokalt beträgt. Anlage 4 Seite 5 Übersicht Berliner Pflegestützpunkte Die Pflegestützpunkte sind neutrale und kostenlose Beratungsstellen für Pflegebedürftige, für von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, für Behinderte und Angehörige. Wir beraten und unterstützen Sie wohnortnah. Charlottenburg-Wilmersdorf • Zillestr. 10, 10585 Berlin Tel.: 0800 265080-25201 • Bundesallee 50, 10715 Berlin Tel.: 030 8931231 • Heinickeweg 1, 13627 Berlin Tel.: 030 33091770 Friedrichshain-Kreuzberg • Strausberger Platz 13 - 14, 10243 Berlin Tel.: 0800 265080-22660 • Wilhelmstr. 115, 10963 Berlin Tel.: 030 25700673 • Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin Tel.: 030 613760761 Lichtenberg • Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin Tel.: 030 259357955 • Einbecker Str. 85, 10315 Berlin Tel.: 030 98317630 Marzahn-Hellersdorf • Janusz-Korczak-Str. 11, 12627 Berlin Tel.: 0800 265080-28686 • Marzahner Promenade 49, 12679 Berlin Tel.: 030 5143093 Mitte • Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin Tel.: 0800 265080-28100 • Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin Tel.: 030 45941103 Neukölln • Donaustr. 89, 12043 Berlin Tel.: 0800 265080-27110 • Werbellinstr. 42, 12053 Berlin Tel.: 030 6897700 • Joachim-Gottschalk-Weg 1, 12353 Berlin Tel.: 030 670666290 Pankow • Hauptstr. 42, 13158 Berlin Tel.: 0800 265080-24890 • Mühlenstr. 48, 13187 Berlin Tel.: 030 47531719 Spandau • Carl-Schurz-Str. 2 - 6, 13578 Berlin Tel: 030 902792026 • Rohrdamm 83, 13629 Berlin Tel.: 030 257949281 Tempelhof-Schöneberg • Pallasstr. 25, 10781 Berlin Tel.: 0800 265080-26210 • Reinhardtstr. 7, 12103 Berlin Tel.: 030 7550703 Rufnummer für alle Bezirke 0800 - 59 500 59 www.pflegestuetzpunkteberlin.de Reinickendorf • Schloßstr. 23, 13507 Berlin Tel.: 030 41744891 • Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin Tel.: 030 49872404 Steglitz-Zehlendorf • Teltower Damm 35, 14169 Berlin Tel.: 0800 265080-26550 • Johanna-Stegen-Str. 8, 12167 Berlin Tel: 030 76902600 Treptow-Köpenick • Hans-Schmidt-Str. 15 - 18, 12489 Berlin Tel: 0800 265080-27450 • Spreestr. 6, 12439 Berlin Tel.: 030 39063825 • Myliusgarten 20, 12587 Berlin Tel.: 030 25928245 Herausgeber Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. (im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales) Linienstr. 131 10115 Berlin Telefon: 86 49 10 - 0 Fax: 86 49 10 - 520 [email protected] www.vdk.de/berlin-brandenburg Inhalt und Layout Nicole Böhmer Beratung Ariane Rausch Abbildungen / Grafiken Fotolia.de Nicole Böhmer Textredaktion Georg Steinhoff © 2015 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Nachdruck oder Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit schriftlcher Genehmigung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. 1. Auflage 1 – 3.000 Berlin, Januar 2015 IMPULS.WOHNEN.BERLIN Initiative für soziale Fachdienste