Wegweiser Wohnungssuche ohne Barrieren

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Wegweiser Wohnungssuche ohne Barrieren
Senatsverwaltung
für Gesundheit und Soziales
IMPULS.W HNEN.BERLIN
Wegweiser
Wohnungssuche ohne Barrieren
Einleitung
WEGWEISER WOHNUNGSSUCHE
"ohne Barrieren"
Liebe Leserin, Lieber Leser,
aufgrund Ihres Alters oder einer Erkrankung
scheint ein Umzug für Sie unvorstellbar?
Mit diesem Wegweiser erleichtern wir Ihnen
den Weg in die eigene Wohnung und geben
Ihnen Informationen, worauf bei der "barrierefreien" Wohnungssuche zu achten ist.
Gerade, wenn Sie nicht über viel Geld verfügen, ist es oftmals nicht leicht, eine passende
und bezahlbare Wohnung zu finden.
Es werden verschiedene Wege aufgezeigt,
wie mit Hilfe von Zeitungsanzeigen, Internet
und Wohnungsbaugesellschaften eine geeignete Wohnung gefunden werden kann, wie Sie
sich auf Gespräche mit Vermietern vorbereiten
und welche Faktoren vor dem Unterzeichnen
eines Mietvertrages wichtig sind.
Weitere Punkte, die wir kurz erläutern, sind
zum Beispiel, was Sie bei Leistungsbezug
durch Ämter beachten müssen und welche
notwendigen Unterlagen besorgt bzw. beantragt werden müssen, zum Beispiel Wohnberechtigungsschein und SCHUFA - Auskunft.
Zu fast allen Punkten finden Sie in dieser
Übersicht einen Verweis zu Ansprechpartnern
und Adressen, die Ihnen bei der "barrierefreien" Wohnungssuche nützlich sind.
Was bedeutet der Begriff "Barrierefreiheit" nun
genau?
Das "Einmaleins" der Barrierefreiheit
"Barrierefrei" sind bauliche Anlagen, wenn
sie für behinderte Menschen in der allgemein
üblichen Weise und ohne fremde Hilfe nutzbar
sind. Barrierefreiheit ist nicht nur wichtig für
Personen mit Rollstuhl, sondern auch für Menschen mit Handicap aufgrund von Krankheit
oder Alter, Kleinkindern und Familien.
Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung
sind wichtige Aspekte, auf die man bei der
Suche nach einer geeigneten Wohnung achten
sollte.
Hauptzuwege sollten mindestens 1,50 m breit
sein, Schwellen maximal 2 cm hoch, und
eindeutige Abgrenzungen zu Verkehrsflächen
aufzeigen. Der Zugang in das Haus muss
stufenlos und schwellenfrei betretbar sein,
Rampen sollten dabei eine Breite von 1,20 m
aufweisen und eine maximale Neigung von
6% haben. Wenn das Treppensteigen nicht
mehr möglich ist, benötigen Sie einen Aufzug,
der barrierefrei erreichbar ist und für Rollstühle ein Maß von 1,10 x 1,40 m hat.
Die Fläche vor dem Aufzug sollte idealerweise 1,20 x 1,20 m betragen. Wichtig ist natürlich auch, dass die Wohnung schwellenlos
und einfach zu erreichen ist und die Eingangstür eine Mindestbreite von 0,90 m hat.
Um Ihre Mobilität zu verbessern, sollten die
Bewegungsflächen in der gesamten Wohnung mindestens 1,20 x 1,20 m betragen.
Damit Sie in Zukunft wieder bequem auf Ihren
Balkon gelangen, ist es wichtig, dass auch
dieser schwellenlos erreichbar ist und die Tür
ausreichend breit. Beim neuen Bad sollten
Sie darauf achten, dass sich die
Badezimmertür nach außen öffnet und anstelle der Badewanne eine bodengleiche Dusche
installiert ist. Die Fußböden in der neuen
Wohnung sollten aus Sicherheitsgründen
leicht begeh- und befahrbar sein. Gut geeignete Materialien sind Fliesen, Laminat, PVC,
Parkett oder Dielen.
Inhalt
Seite
Klärung der Ausgangssituation/Erste Schritte
4
Die Wohnungssuche
8
Wohnungsunternehmen und Datenbanken
8
Zeitungen
9
Internet und Das Gespräch mit dem Vermieter
10
Notwendige Unterlagen
11
Die Finanzierung der Wohnung bei Leistungsbezug über Ämter
12
Angemessene Kosten der Wohnung
12
Wohnberechtigungsschein (WBS)
13
Mietkaution und Renovierungskosten
14
Kündigungsmodalitäten der alten Wohnung
15
Umzug
16
Anlagen und Vordrucke
17
Erste Schritte - von der alten zur neuen Wohnung
Wo liegen die Hauptprobleme der derzeitigen Wohnsituation?
� Persönliche Situation (Wohnungsgröße, Mietpreis, familiäre Umstände)
� Wohnsituation aus gesundheitlichen Gründen verändern
� Wohnungsstandard (z.B. Zugang zu Haus und Wohnung, kein Aufzug)
� Nutzbarkeit der Wohnbereiche (Türbreiten, Schwellen und Stufen)
Barrieren in der aktuellen Wohnung:
Ja
Aufzug
Treppen bis zum Aufzug
Treppen vor dem Haus
Balkon
Garten/Terrasse
Wannenbad
Duschbad
Badezimmer
Türbreiten
Wohnräume
Seite 4
Nein
Suchkriterien für die neue Wohnung "ohne Barrieren"
Barrierefrei heißt "frei von jeglichen
Barrieren", barrierearm heißt "so wenige
Barrieren wie möglich". Wer eine barrierefreie Wohnung sucht, bekommt nicht
automatisch eine rollstuhlgerechte.
Die Planungsanforderungen sind für eine
rollstuhlgerechte Wohnung weit höher als
für barrierefreie. Eine Wohnung ist barrierefrei, wenn die Türen innerhalb der Wohnung
mindestens 80 cm breit sind.
Rollstuhlgerechte Wohnungen müssen
mindestens eine Türbreite von 90 cm aufweisen. Im Bestand ist es aufgrund vorhandener
geringer Flächen konstruktiv und wirtschaftlich nur sehr schwer oder gar nicht möglich,
vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2
zu erreichen. Barrieren so weit wie möglich
abzubauen ist dennoch sinnvoll, denn auch
eine teilweise Reduzierung von Barrieren
kann in vielen Fällen und für viele Menschen
eine deutliche verbesserte Nutzbarkeit ihrer
Wohnung bewirken.
Was wird gesucht?
barrierearm
barrierefrei
rollstuhlgerecht
Wohnung in Mietshaus
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Wohnung im Seniorenwohnhaus
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Service Wohnen/ Betreutes Wohnen
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Gemeinschaftliches Wohnen
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Seite 5
Wunschbezirk/ Stadtteil
Alternativ Bezirk
Erdgeschoss/Parterre
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Wohnfläche von
Obergeschoss (OG)
m² bis
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OG ohne Aufzug
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Ja
Nein
m²
Anzahl der Zimmer
Ausstattungswünsche für die zukünftige Wohnung
Allgemeines
Aufzug
stufenloser Zugang in das Haus/die Wohnung
Balkon
Garten/-mitbenutzung
Badezimmer
Wannenbad
Dusche ebenerdig
barrierefreies Duschbad
Küche
unterfahrbare Küche erforderlich
Einbauküche erwünscht
Sonstiges
Stellplatz für Elektromobil/Rollstuhl/Rollator
Pkw- Stellplatz
Keller
Seite 6
Lage/ Wohnumfeld
ja
nein
Ist es wichtig, dass Einrichtungen für die Grundversorgung (z.B. Supermarkt, Apotheke,
Hausarztpraxis, Postfiliale) für Sie gut zu Fuß erreichbar sind?
Sollen Grünflächen/Parks in unmittelbarer Umgebung sein?
Ist Ihnen eine Begegnungsstätte oder ein Nachbarschaftszentrum im Quartier wichtig?
Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Tram, S-Bahn oder U-Bahn)?
Kosten und Finanzierung der zukünftigen Wohnung
Hinweise zur Antragsstellung siehe Seite 13
Wohnberechtigungsschein vorhanden:
Ja
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Nein
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in Bearbeitung
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Finanzierung der Wohnkosten durch kommunalen Träger:
Jobcenter
‫‮‬
Grundsicherungsamt
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Nein
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Die Obergrenzen bei öffentlich finanzierten Wohnungen:
Bedarfsgemeinschaftsgröße
zulässige mtl. Bruttowarmmiete in Euro
1 Person
ca. 411,-
2 Personen
ca. 493,-
3 Personen
ca. 584,-
4 Personen
ca. 662,-
5 Personen
ca. 783,-
für jede weitere Person
ca. 97,(Stand Dezember 2014)
zulässige Gesamtwarmmiete ......................Euro
Ausblick
Wohnraumanpassung
Wohnwechsel erforderlich
Unterlagen werden selbständig besorgt/bearbeitet
Ehrenamtliche Mithilfe bei Wohnungssuche erwünscht
� ja
� ja
� ja
� ja
� nein
� nein
� nein
� nein
Falls Sie ehrenamtliche Mithilfe in Anspruch nehmen wollen, Beratung zur Wohnraumanpassung
beziehungsweise weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Pflegestützpunkt in Ihrem Bezirk (siehe Umschlag).
Seite 7
Die Wohnungssuche
Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Vermieter zufrieden waren,
fragen Sie zuerst ihn nach weiteren Wohnungsangeboten.
Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie in
örtlichen Zeitungen und im Internet, oder Sie
wenden sich direkt an die Wohnungsunternehmen.
Auf die verschiedenen Möglichkeiten wird im Folgenden näher eingegangen.
Wohnungsunternehmen
Datenbanken
Wenn Sie sich bei der Wohnungssuche direkt an
eine Wohnungsbaugesellschaft bzw.
Genossenschaft wenden wollen, ist es möglich,
zu den angegebenen Sprechzeiten bei den
Wohnungsunternehmen vorzusprechen und ein
Formular auszufüllen. Auf den Internetseiten der
Wohnungsbaugesellschaften gibt es oftmals eine
Übersicht der zu vermietenden Wohnungen, Angaben zu entsprechenden Ansprechpartnern und
die Möglichkeit, direkt per E-Mail Kontakt aufzunehmen, um zum Beispiel Besichtigungstermine
zu vereinbaren.
DAS LANDESAMT FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES
BERLIN bietet Ihnen auf seiner Internetseite
http://www.rb-wohnungen.de Unterstützung,
wenn Sie auf der Suche nach einer behindertengerechten Wohnungen sind.
Dort haben Sie die Möglichkeit, sich einen
Überblick über freie Rollstuhlbenutzer - Wohnungen in Berlin zu verschaffen. Jedes Wohnungsangebot enthält nähere Angaben zur
Wohnung sowie Kontaktdaten des Vermieters.
Landesamt für Gesundheit und
Soziales Berlin
Turmstraße 21
Haus A (GSZ Moabit)
10559 Berlin
Internet: www.lageso.berlin.de
Adressen, Ansprechpartner und Informationen zu
verschiedenen Wohnungsunternehmen in Berlin
finden Sie zusätzlich in der Datenbank
Hilfelotse - Berlin
http://www.hilfelotseberlin.de/bereich/blaettern/
db/berlin/Wohnungssuche/bid/97/.
Aktuell sind dort 44 Wohnungsbaugenossenschaften und 55 Wohnungsbaugesellschaften
erfasst. Die Datenbank Hilfelotse - Berlin wird von
den landesseitigen Berliner Pflegestützpunkten
eingesetzt, gepflegt und bearbeitet.
MOBIDAT - ein Projekt der Albatros gemeinnützige Gesellschaft für soziale und gesundheitliche
Dienstleistungen mbH.
Sie verfügt über eine Datenbank, mit deren
Hilfe Sie ebenfalls behindertengerechte Wohnungen finden
http://www.mobidat.net.
Seite 8
Zeitungen
Viele Vermieter oder Eigentümer inserieren nicht nur
im Internet Wohnungsanzeigen.
Es gibt viele, die zusätzlich die Zeitung dafür nutzen.
Die meisten Wohnungsanzeigen finden Sie vor
allem in den Samstagsausgaben folgender Zeitungen:
„Berliner Morgenpost“, „Der Tagesspiegel“,
„Berliner Zeitung“ und „Zweite Hand“ sowie
„Zitty“ und „Tip“ (jeweils 14- tägig), letztere hauptsächlich für Wohngemeinschaften oder möbilierte
Zimmer.
Gebräuchliche Abkürzungen in
Wohnungsanzeigen
Wohnungsanzeigen beantworten
In den Anzeigen der Zeitungen werden aus Platz- und
Kostengründen überwiegend Abkürzungen in den
Wohnungsanzeigen verwendet, zum Beispiel:
Wenn Sie sich für eine angebotene Wohnung
interessieren, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, um Kontakt aufzunehmen:
AB:
Altbau
Ausst.: Ausstattung
Blk.:
Balkon
BK:
Betriebskosten
DB:
Duschbad
DG:
Dachgeschoss
EBK: Einbauküche
EG:
Erdgeschoss
Etg.:
Etage
GEH: Gasetagenheizung
GH:
Gartenhaus
HK:
Heizkosten
HH:
Hinterhaus
K:
Kaution
Kalt:
ohne Heizkosten
KM:
Kaltmiete (der Mietzins ohne BK und HK)
MM:
Monatsmiete
MS:
Mietsicherheit
mtl.:
monatlich
NB:
Neubau
NMM: Nettomonatsmiete (entspricht Kaltmiete)
OG:
Obergeschoss
OH:
Ofenheizung
prov.fr.: provisionsfrei
SF:
Seitenflügel
VH:
Vorderhaus
WB:
Wannenbad
WBS: Wohnberechtigungsschein
Whg.: Wohnung
WM:
Warmmiete
ZH:
Zentralheizung
zzgl. NK: zuzüglich Nebenkosten
(Heizung, Warmwasser, Stadtreinigung etc.)
3 ZKDB: drei Zimmer, Küche, Diele, Bad
Seite 9
1. Anzeigen mit Angabe der Telefonnummer:
Telefonieren Sie mit dem Vermieter oder hinterlassen Sie eine
kurze Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf einem Anrufbeantworter oder einer Mailbox.
2. Chiffre - Anzeigen:
Verfassen Sie ein kurzes
Anschreiben an den Vermieter
und schicken Sie es per Post
an die Zeitung. Hierbei ist die
Angabe der Chiffre-Nummer
auf dem Anschreiben und dem
Briefumschlag wichtig.
Musterschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für Ihr Wohnungsangebot mit der ChiffreNummer.....
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir
auf unter
der Telefonnummer:
oder unter der Adresse:
oder unter der E-Mail:
Mit freundlichen Grüßen
Internet
Kostenlose Wohnungsangebote finden Sie auch im
Internet. Für die Wohnungssuche per Internet können
beispielsweise derzeit folgende Adressen hilfreich
sein:
www.immobilienscout24.de
www.immowelt.de
www.immonet.morgenpost.de
www.tagesspiegel.immowelt.de
www.wohnungsbaugenossenschaften.de
Immobilienscout24 ist Marktführer mit
dem bundesweit größten Angebot,
vielen privaten Anzeigen, umfangreichen Suchfunktionen und meist
ausführlicher Objektbeschreibung.
Zusammenarbeit unter anderem mit dem Bundesverband Deutscher Wohnungsunternehmen
(GdW). Die Mietrechtstipps und Informationen
stammen überwiegend vom Deutschen Mieterbund (DMB).
Das Gespräch mit dem Vermieter
Bevor Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten,
ist es hilfreich, wenn Sie sich auf die Fragen des
Vermieters gut vorbereiten, zum Beispiel:
• Welches Einkommen haben Sie?
• Ist die Mietzahlung gesichert?
• Bestehen Mietschulden?
• Ist ein SCHUFA- Eintrag bekannt?
• Wie viele Personen wollen in die
Wohnung einziehen?
• Haben Sie Haustiere?
• Warum suchen Sie eine neue Wohnung?
Erforderliche Unterlagen sollten Sie
rechtzeitig zusammenstellen und zum
Gespräch mit dem Vermieter mitnehmen. Der erste Eindruck ist oftmals
entscheidend. Mit einem gepflegten
äußeren Erscheinungsbild hinterlassen Sie
einen guten ersten Eindruck beim Vermieter.
Seite 10
Notwendige Unterlagen
Wenn Sie nach einer erfolgreichen Besichtigung
die passende Wohnung für sich gefunden haben,
benötigen Sie verschiedene Unterlagen, um sich
für diese Wohnung zu bewerben:
Bei den Kooperationspartnern
easyCredit und Postbank erhalten Sie Ihre SCHUFA-Bonitätsauskunft innerhalb der jeweiligen
Servicezeiten zum Preis von 24,95 € direkt
zum Mitnehmen.
5. Wohnberechtigungsschein (WBS)
1. Personalausweis
(alternativ Pass und Meldebescheinigung)
2. Gehalt der letzten 3 Monate oder
1. Sie sind Rentner, dann benötigen Sie Ihren
aktuellen Rentenbescheid
2. Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter/
Grundsicherungsamt, dann benötigen Sie
eine auf die Wohnung bezogene Kostenübernahme vom entsprechenden Amt und
den aktuellen Leistungsbescheid.
3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des
Aktuellen Vermieters
4. SCHUFA- /Selbstauskunft
Vermieter verlangen immer häufiger von
Mietinteressenten die Vorlage einer
sogenannten SCHUFA - Auskunft. Hierbei
werden die Daten nicht direkt vom Vermieter
angefordert, sondern der Mieter fragt bei der
SCHUFA nach der Herausgabe von Informationen zur eigenen Person, die er dann an den
Vermieter weiterleitet.
Für die Prüfung der Bonität genügt
es, wenn Sie dem Vermieter eine
SCHUFA - Verbrauchsauskunft
vorlegen.
Um die Selbstauskunft anzufordern, müssen
Sie das Formular oder Musterschreiben ausgefüllt und zusammen mit einer beidseitigen
Ausweiskopie auf dem Postweg an die
Nachfolgende Adresse der SCHUFA schicken:
SCHUFA Holding AG
Postfach 6104 10
10927 Berlin
Seite 11
Falls für die Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, beantragen Sie diesen
bei dem zuständigen Wohnungsamt des ansässigen Bezirkes.
Eine Vorlage für die
Mieterselbstauskunft, einen
SCHUFA - Antrag, sowie einen
Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) finden Sie in den
Anlagen Nr. 2 - 4.
Kosten und Finanzierung bei
Leistungsbezug über Ämter
Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung erhalten, holen
Sie sich zuerst die Zusicherung des kommunalen
Trägers (Jobcenter oder Grundsicherungsamt) zur
Übernahme der künftigen Kosten ein.
Die Richtwerte können bei bestehenden Wohnraum und bei Neuanmietung in besonders begründeten Fällen um bis zu 10 % überschritten
werden, insbesondere bei:
Dieser ist nur zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn
der Umzug erforderlich und die Aufwendung für die
neue Unterkunft angemessen ist.
•
Alleinerziehenden
•
längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre)
•
behinderten Menschen
•
über 60-jährigen Hilfeempfängern
Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, legen Sie ihn unbedingt bei den
zuständigen Leistungsträgern (Jobcenter, Grundsicherungsamt) vor und holen
Sie sich deren Zustimmung ein.
Angemessene Kosten der Wohnung
Wenn Sie ALG II oder Grundsicherung erhalten,
dürfen die Mietkosten eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Maßgeblich für die Angemessenheit der
Mietkosten ist die maximale Bruttowarmmiete, also
der Grundmiete zuzüglich der Vorauszahlungen für
Betriebs- und Heizkosten, und die Anzahl der in einer
Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
Die Obergrenzen bei öffentlich finanzierten Wohnungen:
Anzahl der Personen
maximale Bruttowarmmiete
1
ca. 411,00 €
2
ca. 493,00 €
3
ca. 584,00 €
4
ca. 662,00 €
5
ca. 783,00 €
je weitere Person
ca. 97,00 €
(Stand Dezember 2014)
Seite 12
Der Wohnberechtigungsschein (WBS)
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten
Personen mit niedrigem Einkommen wie Empfänger/innen von ALG II und Grundsicherung, sowie
Geringverdiener.
Der WBS berechtigt zur Anmietung einer Wohnung
im sozialen Wohnungsbau oder einer belegungsgebundenen Wohnung in den östlichen Bezirken.
Der WBS ist über das zuständige Bezirksamt/Rathaus und das Wohnungs- bzw. Bürgeramt je nach
Bezirk erhältlich. Antragsberechtigt ist jeder Antragsteller, der volljährig und zum längeren Aufenthalt in
Deutschland berechtigt ist. Das gilt auch für Lebenspartnerschaften und Lebensgemeinschaften.
Der Wohnberechtigungsschein ist jeweils
nur 1 Jahr gültig!
Bitte rechtzeitig vor Ablauf neu beantragen.
Berliner Wohnungsämter
Charlottenburg Wilmersdorf:
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Telefon: 9029- 13022
Wohnungsamt Mitte:
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
Telefon: 9018- 43210
Wohnungsamt Bezirk Spandau:
Galenstr. 14
13597 Berlin
Telefon: 90 279- 23 60
Friedrichshain/Kreuzberg
- Bürgeramt 1 in der Yorckstraße
4-11, 10965 Berlin-Kreuzberg
- Bürgeramt 2 in der Schlesischen
Str. 27A, 10997 Berlin-Kreuzberg
- Bürgeramt 3 in der Frankfurter Allee
35/37, 10247 Berlin-Friedrichshain
Wohnungsamt Berlin Neukölln:
Hermannstr. 214/ 216
12043 Berlin
Telefon: 90239- 3628
Wohnungsamt SteglitzZehlendorf:
Auf dem Grat 2
14195 Berlin
Telefon: 90299- 0
Lichtenberg:
Egon-Erwin-Kisch-Straße 106
13059 Berlin
Telefon: 90 296- 7800
Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf:
Riesaer Str. 94
12627 Berlin
Telefon: 90293- 4170
Wohnungsamt Pankow:
Neue Schönholzer Str. 33
13187 Berlin
Telefon: 90295- 2601
Wohnungsamt Reinickendorf:
Eichborndamm 215-239
13437 Berlin
Telefon: 90294- 0
Seite 13
Wohnungsamt TempelhofSchöneberg:
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
Telefon: 90277- 2739
Wohnungsamt Treptow:
Hans-Schmidt-Str. 10
12489 Berlin
Telefon: 90297- 5205
Mietkaution
Renovierungskosten
Wenn Ihnen der Umzug genehmigt wurde, beantragen Sie die Übernahme der Mietkaution, denn auch
sie zählt zu den Wohnbeschaffungskosten. In diesem
Falle übernimmt die Kosten das zuständige Amt des
neuen Wohnortes.
Bei Bewilligung des Antrages wird die Kaution direkt
an Ihren Vermieter gezahlt. Die Mietkaution wird in
Form eines Darlehens gewährt, das heißt, dass Sie
den Betrag in Raten von Ihrem Regelsatz an das
entsprechende Amt zurückzahlen.
Enthält der Mietvertrag mit einem Empfänger
von Transferleistungen neben der Grundmiete
einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen,
gehört dieser grundsätzlich zu den vom Amt
zu übernehmenden Kosten der Unterkunft. In
der Regelleistung enthaltene Kosten für „Instandhaltung und Reparatur“ sind darauf nicht
anzurechnen.
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung
des Mieters gegenüber dem Vermieter.
Die Kaution darf eine 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Maßgeblich
ist die Grundmiete. Ein Anspruch auf
Rückzahlung der Mietkaution besteht erst nach
Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe
der Wohnung. Nach erfolgter Abrechnung muss
der Vermieter die Mietsicherheit inklusive aufgelaufener Zinsen zurückzahlen.
Seite 14
Kündigungsmodalitäten
Als Mieter haben Sie in der Regel eine
Kündigungsfrist von 3 Monaten für Ihre jetzige Wohnung (bitte im Mietvertrag nachlesen).
Damit die Kündigung wirksam wird, muss sie
bis zum dritten Werktag des ersten Monats der
Kündigungsfrist beim Vermieter eingegangen
sein.
Überlegen Sie sich rechtzeitig, zu welchem
Termin Sie die neue Wohnung suchen.
Beispiel:
Fristgerechte Kündigung des
Mietvertrags
Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige hiermit fristgemäß meinen
Mietvertrag für die Wohnung in der
Mustermann Straße 37 in 12134 Berlin.
Laut Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist xx Monate, das Mietverhältnis endet
demnach am TT.MM.JJJJ.
Verfassen Sie die Kündigung immer in
schriftlicher Form und behalten Sie eine
Kopie davon für Ihre Unterlagen.
Versenden Sie die Kündigung als
Einschreiben mit Rückschein oder
geben Sie das Schreiben persönlich
beim Vermieter ab.
Wenn Sie einen Nachmieter haben
oder wenn die Wohnung vor erneuter Vermietung renoviert werden
soll, ist es auch möglich, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.
Seite 15
(Optional, wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben: mit Ende des Mietverhältnisses erlischt auch die Ihnen erteilte
Einzugsermächtigung zur Abbuchung des
monatlichen Mietzinses von meinem Konto mit der
Kontonummer 5678910 bei der xx-Bank.)
Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der
Kündigung
mit Angabe des Vertragsendes.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Umzug
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Umzug
in Eigenleistung organisieren.
Es ist möglich, einen Antrag zur
Übernahme der Kosten für den
Umzugswagen und eine Aufwandsentschädigung für Helfer
zu beantragen. Die Kosten für
ein Umzugsunternehmen werden
jedoch grundsätzlich nur dann
übernommen, wenn Sie selbst aus
gesundheitlichen oder
sonstigen schwerwiegenden Gründen außerstande sind, den Umzug
selbst durchzuführen.
Sobald der Umzug genehmigt
wurde, übernimmt das jeweilige
Amt die anfallenden Kosten für
den Umzug in Eigenregie.
Für den Umzugsdienst verlangt
das Amt jedoch Kostenvoranschläge von mindestens
3 Umzugsunternehmen.
Dieses gilt auch, wenn man in
Eigenregie umzieht und einen
Möbeltransporter anmieten muss.
Zudem kann man eine einmalige
Helferpauschale in Höhe von 50
Euro beantragen. Dem günstigsten
Angebot ist der Vorzug zu geben.
Für eine Kostenübernahme der Umzugskosten benötigen Sie dringend die Zustimmung vom Amt. Fehlt diese, gibt es keine
Umzugsbeihilfe.
Auf Ältere spezialisierte Umzugsunternehmen sind zum Beispiel:
AMADEUS Transportgesellschaft mbH
Groß-Berliner-Damm 82 a
12487 Berlin
Telefon: 030 - 6811006
[email protected]
http://www.amadeus-umzuege.de
Deutsche Senioren-Umzüge Berlin
Bergstraße 91
12169 Berlin – Steglitz
Telefon: 030 - 79089420
Fax: 030 - 79089410
[email protected]
http://www.deutsche-senioren-umzuege.de
Huckepack Nah- und Fernumzüge
Am Oberhafen 16 – 20
13597 Berlin
Tel.: 030 - 33096-1621
[email protected]
Berliner Umzüge e.K.
Brüsselerstraße 17
13353 Berlin Deutschland
Tel.:030 - 499 87104
Fax.: 030 - 49301961
Mobil: 0177/ 9600538
[email protected]
Weitere Umzugsunternehmen finden Sie
u.a. in den Gelben Seiten oder im Internet.
Seite 16
Anlagen
1. Übersicht Wohnungsunternehmen in Berlin
2. Vorlage Mieterselbstauskunft
3. SCHUFA - Bonitätsauskunft
4. Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
Seite 17
1. Übersicht Wohnungsunternehmen in Berlin
Charlottenburg-Wilmersdorf
Friedrichshain-Kreuzberg
allod Immobilien-und Vermögensverwaltungsges.
mbH & Co KG
Angerburger Allee 51, 14055 Berlin
Tel.: 030 - 884593300
Ansprechpartner: Frau Oelze,
[email protected], http://www.allod.de/
BETA Immobilien GmbH
Scharnweberstr. 1, 13405 Berlin
Tel.: 030 - 498835
http://beta-immobilien.de
Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft
von 1892 eG
Knobelsdorffstraße 96, 14050 Berlin
Tel.: 030 - 30302100
[email protected], http://www.bbwo1892.de
Charlottenburger Baugenossenschaft eG
Dresselstraße 1, 14057 Berlin
Tel.: 030 - 3200020
[email protected], http://www.charlotte-bau.de
Deutsche Wohnen AG Service Point Wilmersdorf
Südwestkorso 53 A,14197 Berlin
Tel.: 030 - 89786984
http://www.deutsche-wohnen.com
GAGFAH Group Kundencenter Berlin Süd
Rüdesheimer Straße 50, 14197 Berlin
Tel.: 030 - 814568000
[email protected], http://www.gagfah.de
GSW Immobilien GmbH
Charlottenstraße 4, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 6899990
[email protected]
http://gsw.de
Hermes Hausverwaltung AG
Wilhelmstraße 124, 10963 Berlin
Tel.: 030 - 26007- 0
[email protected]
http://hermes-hausverwaltung-ag.de
R & W Immobilienanlagen GmbH
Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin
Tel.: 030 - 26064- 0
[email protected]
http://rw-immobilien.de
WBM Wohnungsbaugesellschaft BerlinMitte mbH Servicecenter Friedrichshain
Scharnweberstraße 23-27, 10247 Berlin
Tel.: 030 - 24715100
[email protected], http://wbm.de
GEWOBAG Vermietungs -Service
Reichweindamm 6, 13627 Berlin
Tel.: 030 - 47084500
[email protected], http://www.gewobag.de
Lichtenberg
bbg Berliner Baugenossenschaft e.G.
Atzpodienstraße 15, 10365 Berlin
Tel.: 030 - 83000267
GEWOBAG Vermietungs-Service
Nehringstraße 2, 14059 Berlin
Tel.: 030 - 47084500
RBB IMMOBILIEN VERWALTUNGS GmbH Mansfelder Strasse 56, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 8938400
[email protected]
GRATUS Immobilienservice GmbH Hausund Wohnungsmanagement
Konrad-Wolf-Straße 12 A, 13055 Berlin
Tel.: 030 - 54643700
[email protected], http://gratus-berlin.de
Wohnungsgenossenschaft Märkische Scholle
Paderborner Straße 3, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 8960080
[email protected]
http://www.maerkische-scholle.de
HOWOGE Immobilienmanagement
GmbH Kundenzentrum Fennpfuhl
Anton-Saefkow-Platz 3, 10369 Berlin
Tel.: 030 - 54642800
[email protected], http://www.howoge.de
Anlage 1 Seite 1
Lichtenberg
Marzahn-Hellersdorf
HOWOGE Kundenzentrum
Alt-Lichtenberg
Frankfurter Allee 172, 10365 Berlin,
Tel.: 030 - 54643000
allod VermietungsBüro Marzahn
Blumberger Damm 130, 12685 Berlin
Tel.: 030 - 54801162
[email protected]
http://www.allod.de
HOWOGE Kundenzentrum
Warnitzer Bogen
Warnitzer Straße 22, 13057 Berlin
Tel.: 030 - 54643800
ARWOBAU
Hasenholzer Allee 13, 12685 Berlin
Tel.: 030 - 53029697
[email protected]
http://www.vermietung-sklemba.de
PRIMA Wohnbauten Lichtenberg
Stresemannstraße 76, 10963 Berlin
Tel.: 030 - 25461400
http://prima-wohnen.com
Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft e.G
Mehrower Allee 53A, 12687 Berlin
Tel.:030 - 93653- 0
[email protected], http://www.bbwbg.de
Wohnungbaugenossenschaft
Solidarität e.G
Alt Friedrichsfelde 31, 10315 Berlin
Tel.: 030 - 52678888
[email protected]
http://wg-solidaritaet.de
Center Plaza Marzahn Vermietungsbüro
Mehrower Allee 20, 12687 Berlin
Tel.: 030 - 93770000
[email protected]
http://www.plazamarzahn.com
Wohnungsbaugenossenschaft Neues
Berlin e. G.
Suermondtstraße 26 a, 13053 Berlin
Tel.: 030 - 98192- 000
[email protected]
http://www.neues-berlin.de
degewo Marzahner Wohnungsgesellschaft mbH
Mehrower Allee 52, 12687 Berlin
Tel.: 030 - 26485- 2501
[email protected]
http://www.degewo.de
Wohnungsbaugenossenschaft
Vorwärts e.G
Robert-Uhrig-Straße 38 a, 10315 Berlin
Tel.: 030 - 522941- 21
[email protected]
http://www.wg-vorwaerts.de
emwg Erste Marzahner Wohnungsgenossenschaft
e.G.
Blumberger Damm 178, 12679 Berlin
Tel.: 030 - 93026410
[email protected], http://www.emwg-eg.de
FORTUNA Wohnungsunternehmen e.G.
Rhinstraße 42, 12681 Berlin
Tel.: 030 - 93643- 0
http://www.fortuna-eg.de
Wohnungsbaugenossenschaft
Friedrichshain e.G.
Storkower Str. 209, 10369 Berlin
Tel.: 030 - 4220200
[email protected]
http://wohnen-mit-zukunft.de
Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg
e.G. WGLi
Landsberger Allee 180 b, 10369 Berlin
Tel.:030 - 97000- 0
Helle Mitte Immobilienverwaltungs GmbH Hausverwaltung
Lil-Dagover-Gasse 2, 12627 Berlin
Tel.: 030 - 99228800
[email protected]
http://www.helle-mitte.net
Wohnungsgenossenschaft MERKUR e. G.
Volkradstraße 9 e, 10319 Berlin
Tel.: 030 - 51588744
[email protected], http://www.wg-merkur.de
HS Hausinvest GbR Vermietungsbüro
Tangermünder Straße 53, 12627 Berlin
Tel.: 030 - 99902078
http://www.hs-hausinvest.de
Anlage 1 Seite 2
Marzahn-Hellersdorf
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Adele-Sandrock-Straße 10, 12627
Tel.: 030 - 6892- 0
[email protected]
http://www.stadtundland.de
Wohnpark Verwaltungs- und Betreuungsgesellschaft
Stollberger Straße 97, 12627 Berlin
Tel.: 030 - 99293730
[email protected]
http://www.wvbcenturia.de
Wohnungsgenossenschaft "Felix" eG
Wuhletalstraße 72, 12687 Berlin
Tel.: 030 - 93771826
[email protected]
http://www.felix-wg.de
Neukölln
Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor e.G.
Märkische Allee 210 A, 12679 Berlin
Tel.: 030 - 549942- 0
[email protected]
http://www.marzahner-tor.de
alt+kelber Immobilienverwaltung GmbH
Leipziger Platz 9, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 467779- 0
[email protected]
DeGeWo Vermietungscenter
Potsdamer Straße 60, 10785 Berlin
Tel.: 030 - 264850
[email protected]
http://www.degewo.de
WBM Servicecenter Mitte
Rathausstraße 13, 10178 Berlin
Tel.: 030 - 24714910
http://www.wbm.de
Wohnungsbaugenossenschaft Berolina e. G.
Sebastianstraße 24, 10179 Berlin
Tel.: 030 - 2787280
Wohnungsgenossenschaft FRIEDENSHORT
Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen e.G.
Murtzaner Ring 43 A, 12681 Berlin
Tel.: 030 - 54702710
http://www.wg-friedenshort.de
Akelius GmbH
Leipziger Platz 14, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 755411111
E-Mail: [email protected]
W I R Wohnungsbaugesellschaft in Berlin
GmbH
Schwedter Straße 8/9, 10119 Berlin
Tel.: 030 - 47085800
[email protected], http://www.wir-gmbh.de
Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH
Dircksenstraße 38, 10178 Berlin
Tel.: 030 - 247130
Wohnungsgenossenschaft "Grüne Mitte"
Hellersdorf eG
Neuruppiner Straße 24, 12629 Berlin
Tel.: 030 - 992939- 0
[email protected]
http://www.wohnungsgenossenschaft.de
Mitte
GeSoBau Standort Wedding
Schulstraße 6, 13347 Berlin
Tel.: 030 - 4073- 1465
[email protected], http://www.gesobau.de
Baugenossenschaft IDEAL Gemeinnütziges
Wohnungsunternehmen EG
Britzer Damm 55, 12347 Berlin
Tel.: 030 - 609901- 0
http://bg-ideal.de
DEGEWO Geschäftsstelle
Neukölln/Gropiusstadt
Joachim Gottschalk Weg 1, 12353 Berlin
Tel.: 030 - 26485- 600
[email protected], http://www.degewo.de
GEHAG Kundenzentrum Gropiusstadt / Britz
Imbuschweg 41, 12353 Berlin
Tel.: 030 - 89786- 0
[email protected]
http://www.gehag.de
Quartierbüro Neukölln
Mollnerweg 32, 12353 Berlin
Tel.: 030 - 47084600
http://www.gewobag.de/neukoelln
STADT und LAND Wohnbauten Gesellschaft
mbH Service Center Hermannstraße
Hermannstraße 208, 12053 Berlin
Tel.: 030 - 6892- 800
[email protected]
http://www.stadtundland.de
Anlage 1 Seite 3
STADT und LAND Wohnbauten-Gesellschaft
mbH Service-Center Sonnenallee
Sonnenallee 323, 12057 Berlin
Tel.:030 - 688924- 71
Wohnungsbauverein Neukölln e. G.
Außenstelle Sonnenallee
Sonnenallee 129, 12059 Berlin
Tel.:030 - 6888512
http://www.wbv-neukoelln.de
GEWOBAG Quartiersbüro Reinickendorf/Tegel
Berliner Straße 42, 13507 Berlin
Tel.:030 - 4708- 4500
[email protected]
http://www.gewobag.de
Pankow
Allod Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH&Co KG
Achillesstraße 50, 13125 Berlin
Tel.: 030 - 9420010
[email protected], http://allod.de
Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin
Pankow e. G.
Breite Straße 32, 13187 Berlin
Tel.: 030 - 4770060
[email protected]
http://ewg-pankow.de
Vineta 98 Wohnungsgenossenschaft eG
Trelleborger Straße 24, 13189 Berlin
Tel.: 030 - 47301982
[email protected]
http://vineta98.de
Wohnungsbaugenossenschaft "Bremer
Höhe" EG
Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin
Tel.: 030 - 4467760
http://bremer-hoehe.de
Reinickendorf
Baugenossenschaft Reinickes Hof e.G.
Reinickes Hof 14, 13403 Berlin
Tel.: 030 - 417858- 0
[email protected]
http://www.reinickes-hof.de
GEWIWO Gemeinnützige Wittenauer Wohnungsbaugenossenschaft e.G.
Rathauspromenade 68, 13437 Berlin
Tel.:030 - 414014- 25
http://www.gewiwo.de
Hilfswerk-Siedlung GmbH
Evangelisches Wohnungsunternehmen in Berlin
Kirchblick 13, 14129 Berlin
Tel.: 030 - 816003- 0
[email protected]
Lange-Schucke-Stiftung
Iranische Str. 5, 13347 Berlin
Tel.: 030 - 45084940
http://lange-schucke-stiftung.org
Gesobau AG Geschäftsbereich Pankow
Stiftsweg 1, 13187 Berlin
Tel.: 030 - 40730
http://gesobau.de
Wohnungsbaugenossenschaft
Wilhelmsruh e. G.
Wackenbergstraße 92, 13156 Berlin
Tel.: 030 - 7554497- 0
[email protected]
http://www.wbg-wilhelmsruh.de
Gemeinnützige Baugenossenschaft
Freie Scholle zu Berlin e.G.
Schollenhof 7, 13509 Berlin
Tel.: 030 - 438000- 14
[email protected]
http://www.freiescholle.de/
mAX Wohnungsgenossenschaft eG
Senftenberger Ring 50c, 13435 Berlin
Tel.: 030 - 40209970
[email protected], http:///www.max-mv.de
Quartierbüro Neukölln
Mollnerweg 32, 12353 Berlin
Tel.: 030 - 47084600
http://www.gewobag.de/neukoelln
Spandau
Alt+Kelber Immobiliengesellschaft
Falkenseer Chaussee 204 A, 13589 Berlin
Tel.: 030 - 364035- 725
http://altundkelber.de
GEWOBAG Geschäftsstelle Spandau
Breite Straße 2-4, 13597 Berlin
Tel.: 030 - 4708- 2153
http://www.gewobag.de
GEWOBAG Vermietungs-Service Büo Haselhorst
Haselhorster Damm 46, 13599 Berlin
Tel.:030 - 4708- 2153
[email protected]
http://www.gewobag.de
Anlage 1 Seite 4
Spandau
Hausverwaltung Joachim Roßner GmbH
Beuckestrasse 20, 14163 Berlin
Tel.: 030 - 32 66614- 0
[email protected]
http://www.hausverwaltung-rossner.de
GSW Immobilien AG
Neuendorfer Straße 1, 13585 Berlin
Tel.: 030 - 25341010
[email protected], http://www.gsw.de
Hilfswerk-Siedlung GmbH
Ev. Wohnungsunternehmen Berlin
Hochhausweg 3, 13589 Berlin
Tel.: 030 - 36995590
http://hws-berlin.de
Tempelhof-Schöneberg
Steglitz-Zehlendorf
GeWoSüd Genossenschaftliches Wohnen
Berlin-Süd eG
Eythstraße 45, 12105 Berlin
Tel.: 030 - 7544910
[email protected], http://www.gewosued.de
GEWOBAG VB Vermögensverwaltungs- und
Betriebsgesellschaft mbH
Spichernstraße 1, 10777 Berlin
Tel.: 030 - 4708- 2212
Bau Verein zu Hamburg AG
Windsteiner Weg 18, 14165 Berlin
Tel.: 030 - 84788788
[email protected]
http://tag-wohnen.de
SorgerTec Hausverwaltung AG
Hauptstr. 92 - 93, 12159 Berlin
Tel.: 030 - 88092- 200
info(at)sorgertec.de
Beamten-Wohnungsverein zu Berlin e.G.
Lutherstraße 11, 12167 Berlin
Tel.: 030 - 7900940
[email protected], http://www.bwv-berlin.de
Berliner Baugenossenschaft eG bbg - Zentrale
Pacellistrallee 3, 14195 Berlin
Tel.: 030 - 8300020
[email protected], http://www.bbg-e.G.de
Deutsche Wohnen AG
Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin
Tel. : 030 - 897860
http://deutsche-wohnen.de
EVM Berlin eG Erbbauverein Moabit Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen
Paulsenstraße 39, 12163 Berlin
Tel.: 030 - 8279050
[email protected], http://www.evmberlin.de
FDS Gewerbebetriebs- gesellschaft mbH
der Fürst Donnersmarck-Stiftung
Amalienstraße 14, 12247 Berlin
Tel.: 030 - 794715- 0
http://fds-hausverwaltung.de
WIR Wohnungsbaugesellschaft in Berlin
mbH
Potsdamer Straße 141, 10783 Berlin
Tel.: 030 - 47084700
WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Winckelmannstraße 3–5, 12487 Berlin Tel.: 030 - 639905- 0 [email protected] Treptow-Köpenick
BWV Beamten-Wohnungs-Verein zu
Köpenick eG
Bahnhofstraße 50, 12555 Berlin
Tel.: 030 - 72380810
[email protected], http://www.bwv-zk.de
degewo Kundenzentrum Köpenick
Bahnhofstraße 2b, 12555 Berlin
Tel.: 030 - 26485- 2488
[email protected], http://www.degewo.de
GEHAG Service-Center-Steglitz
Immenweg 13-15, 12169 Berlin
Tel.: 030 - 7947120
Gemeinnützige Baugenossenschaft Steglitz e. G.
Lothar-Bucher-Straße 7 a, 12157 Berlin
Tel.: 030 - 7908010
HAMKON GmbH Hausverwaltungen &
Immobilien
Alt-Köpenick 22, 12555 Berlin
Tel.: 030 - 6548660
[email protected]
www.HAMKON.de
Anlage 1 Seite 5
Treptow-Köpenick
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft
mbH, Servicebüro Treptow
Sterndamm 7, 12487 Berlin
Tel.: 030 - 68922000
[email protected]
http://www.stadtundland.de
WBG Wohnungsbaugesellschaft Köpenick
Nord e.G.
Kaulsdorfer Straße 209, 12555 Berlin
Tel.: 030 - 67770320
[email protected]
http://www.wbg-koepenick-nord.de
WGJO Wohnungsgenossenschaft
Johannisthal eG
Sterndamm 200a, 12487 Berlin
Tel.: 030 - 63999410
http://www.wgjo.de
Wohnungsbau-Genossenschaft
"Treptow Nord" eG
Kiefholzstraße 289, 12437 Berlin
Tel.: 030 - 5363560
[email protected]
http://www.wbg-treptow-nord.de
Wohnungsbaugenossenschaft "Amtsfeld" eG
Müggelheimer Straße 17c, 12555 Berlin
Tel.: 030 - 65887 10
[email protected]
http://www.wbg-amtsfeld.net
Wohnungsbaugenossenschaft
"Wendenschloß" e. G.
Wendenschloßstraße 331, 12557 Berlin
Tel.: 030 - 6519690
[email protected]
http://wbg-wendenschloss.de
Wohnungsbaugenossenschaft GWG
"Berliner Bär" e.G.
Waldowstraße 10, 12459 Berlin
Tel.: 030 - 53892118
[email protected]
http://www.berliner-baer-koepenick.de
Wohnungsgenossenschaft "Treptow Süd" eG
Neltestraße 2, 12489 Berlin
Tel.: 030 - 6773416
[email protected]
http://www.wg-treptow-sued.de
Anlage 1 Seite 6
Mieter‐Selbstauskunft Ich/ Wir sind an der Anmietung des Objektes Adresse/ Lage: ab dem schon/ erst ab dem interessiert. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht. Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/ wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts: Mietinteressent/in 2. Mietinteressent/in Name, Vorname (ggfls. Geburtsname) Familienstand Geburtsdatum aktuelle Anschrift Telefon‐Nummer/ Mobilfunk Email‐Adresse (freiwillig) ausgeübter Beruf mtl. Nettoeinkommen derzeitiger Arbeitgeber derzeitiger Vermieter Straße | PLZ | Ort
Name | Anschrift | Telefon | seit wann beschäftigt?
Name | Anschrift | Telefon
Außer mir/ uns sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen Name, Anschrift Geburtsdatum [ ] nein [ ] ja Verwandschaftsverhältnis 
Mieter‐Selbstauskunft Stand 11/2013 Anlage 2 Seite 1
ein Service von ©www.mietrecht‐hilfe.de Mietinteressent Bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen? In den letzten fünf Jahren wurde Räumungsklage gegen mich erhoben (falls, ja, wann) In den letzten fünf Jahren wurde Zwangsvollstreckung gegen mich eingeleitet (im Zusammenhang mit Mietverhältnissen. Falls ja, wann?) In den letzten fünf Jahren habe ich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben (falls ja, wann?) In den letzten fünf Jahren wurde ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet (falls ja, wann) Vorstrafen/ Haftbefehl (im Zusammenhang mit Mietverhältnissen. Falls ja, wann?) Ich beziehe Sozialleistungen zur Zahlung der Miete/ Kaution (falls, ja, welche und in welchem Umfang, z.B Wohngeld, Sozialhilfe etc. ) Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt? (falls ja, Zweck angeben) Tierhaltung beabsichtigt? (falls Haustiere beabsichtigt: Tierart/ Rasse)
[ ] nein [ ] nein 2. Mietinteressent [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja [ ] ja [ ] nein [ ] ja [ ] nein [ ] nein [ ] ja I. Ich/ Wir erkläre(n), dass ich/ wir in der Lage bin/ sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie Miete nebst Nebenkosten, zu leisten. II. Ich/ Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben. III. Ich/ Wir sind damit einverstanden, dass der Vermieter bei der SCHUFA Holding AG die Schufa‐
Verbraucherauskunft zum Zwecke der Vermietung einholt. Auf Wunsch kann auch eine SCHUFA Selbstauskunft vorgelegt werden. IV. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Auskünfte nicht mehr benötigt werden ‐ wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt ‐ hat der Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten. Ort, Datum Ort, Datum Mietinteressent/ in _____________________ _____________________ Anlage 2 Seite 2
2. Mietinteressent/ in ein Service von ©www.mietrecht‐hilfe.de 
Mieter‐Selbstauskunft Stand 11/2013 Wir schaffen Vertrauen
Bestellformular SCHUFA-Bonitätsauskunft
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft umfasst zwei verschiedene Dokumente auf einmal:
• eine beweiskräftige Auskunft für Ihre Geschäftspartner, die nicht alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten
Informationen enthält, sondern nur die Angaben, die nötig sind um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem
Geschäftspartner (zum Beispiel einem Vermieter oder Arbeitgeber mit speziellen Anforderungen bei der Personalauswahl) aufzubauen
• und eine klar strukturierte, umfangreiche Auskunft zu Ihrer persönlichen Verwendung, die alle zu Ihrer Person bei
der SCHUFA gespeicherten Informationen enthält.
So behalten Sie alles unter Kontrolle und können Ihre wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.
Für die Bearbeitung Ihrer Bestellung bitten wir Sie um folgende Angaben:
Angaben zur Person
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.
(Pflichtfelder)
Herr
Frau
Vorname
Name
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Geburtsdatum
Wir weisen darauf hin, dass wir ggf. Angaben zu Ihren Personalien als zusätzliche Identifikationskriterien zum Zwecke der Erteilung von Auskünften
in den SCHUFA-Datenbestand übernehmen.
Bankverbindung
(Pflichtfelder)
IBAN
Kontoinhaber
Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die SCHUFA Holding AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von SCHUFA Holding AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden
Gläubiger-Identifikationsnummer DE87ZZZ00000239351
Die Mandatsreferenz wird Ihnen direkt auf der SCHUFA-Bonitätsauskunft mitgeteilt.

Stand: Juni 2014/1
Den Rechnungsbetrag von w 24,95 (inkl. 19% MwSt.) werden wir innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung der Auskunft von
Ihrem angegebenen Bankkonto per SEPA-Basislastschrift einziehen. Wir bitten Sie, für Kontodeckung zu sorgen.
SCHUFA Holding AG · Kormoranweg 5 · 65201 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611 - 92780 · Fax: +49 (0) 611 - 9278-109
E-Mail: [email protected]
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Alexander Boldyreff
Vorstand: Dr. Michael Freytag (Vorsitzender), Holger Severitt, Peter Villa
HRB 12286 Amtsgericht Wiesbaden · USt-Identifikationsnummer: DE 209 268 827
Anlage 3 Seite 1
Wir schaffen Vertrauen
Bestellformular SCHUFA-Bonitätsauskunft
Sonstige Angaben
(optional)
Geburtsort
Geburtsname
Frühere Namen
E-Mail-Adresse
Frühere Adresse (nur auszufüllen, wenn sich Ihre Adresse in den letzten 12 Monaten geändert hat):
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
1
Formular ausfüllen
2
Bitte Ausweisdokumente kopieren und beifügen
Damit wir Sie eindeutig identifizieren können, bitten wir Sie, Ihrer Bestellung eine gut lesbare beidseitige
Kopie Ihres Ausweisdokuments beizulegen. Aus der Kopie müssen Vor- und Zuname/n, die vollständige
Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Geburtsort deutlich für uns erkennbar sein. Alle übrigen Angaben sowie
das Foto können geschwärzt werden. Sie helfen uns hiermit, weitere Rückfragen zu vermeiden und Ihre
Bestellung schneller zu bearbeiten.
Deutsche Staatsbürger
ODER
Kopie Reisepass (copy passport)
ZUSAMMEN MIT (in connection with)
Kopie Meldebescheinigung
(copy registration card)
Kopie Personalausweis
ODER
Kopie Reisepass und
Kopie Meldebescheinigung
3
Bürger anderer Staaten
Formular und Dokumente per Post versenden
Bitte senden Sie das Bestellformular zusammen mit den Kopien Ihrer Ausweisdokumente in einem ausreichend
frankierten Umschlag an:
Briefmarke
(stamp)
Die SCHUFA-Bonitätsauskunft wird individuell für Sie ausgefertigt, so dass Sie diese Bestellung nicht mehr
widerrufen können. Wir stellen das Produkt innerhalb weniger Tage nach Vertragsabschluss bereit.

Stand: Juni 2014/1
SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66
44725 Bochum
Absender
Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Wohnort
Anlage 3 Seite 2
Bevor Sie diesen Vordruck ausfüllen, lesen Sie
bitte die Hinweise. Sie sparen sich und uns
Rückfragen.
Bitte deutlich, möglichst in Blockschrift ausfüllen.
Nicht vom Antragsteller auszufüllen!
Antragsnummer
Eingangsstempel
Zutreffendes bitte ankreuzen !
Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
Nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) i.V.m. § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Ich bitte/Wir bitten gemeinsam um Bestätigung der Wohnberechtigung für den Bezug einer Sozialwohnung bzw.
belegungsgebundenen Wohnung.
1.
Die künftige Wohnung wollen gemeinsam beziehen (Haushaltsangehörige gem. § 5 WoBindG /
§ 27 WoFG i.V. m. § 18 WoFG):
Antragsteller(in)/ 1. Person
2. Person
3. Person
4. Person
Name
Name
Name
Name
Vorname
Vorname
Vorname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsdatum
Geburtsdatum
Geburtsdatum
Familienstand
Familienstand
Familienstand
Familienstand
wenn
wenn
wenn
wenn
seit
verheiratet
verheiratet
verheiratet
eingetr. Lebenspartn.
eingetr. Lebenspartn.
eingetr. Lebenspartn.
seit
seit
verheiratet
seit
eingetr. Lebenspartn.
Verwandtschaftsverhältnis
Verwandtschaftsverhältnis
Verwandtschaftsverhältnis
Verwandtschaftsverhältnis
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit
Eigene Einkünfte
(§ 21 WoFG)
Eigene Einkünfte
(§ 21 WoFG)
Eigene Einkünfte
(§ 21 WoFG)
Eigene Einkünfte
(§ 21 WoFG)
ja
ja
nein
nein
ja
nein
ja
nein
weitere mitziehende Personen auf besonderem Blatt.
Wir beabsichtigen spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Überlassung der Wohnung die Ehe zu schließen.
Derzeitige Wohnanschrift
2.
A
Der Bescheid wird an diese Anschrift gesandt, wenn
nicht unter 3. ein Bevollmächtigter angegeben ist.
der Person/(en) 1 und
PLZ und Ort
Straße
Ich bewohne / Wir bewohnen die Wohnung
als Hauptmieter
als Untermieter
mit den Eltern, die die
Wohnung weiterhin nutzen
ja
Sozialwohnung
nein
Name des Hauptmieters:
(Angabe ist nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 WoFG erforderlich)
Größe:
Zimmer,
Ofenheizung
Sammelheizung
Die Wohnung wird bewohnt seit dem
m² Wohnfläche
Aufzug
ja
nein
(Die Angaben sind freiwillig, jedoch bei der Beantragung eines besonderen Wohnbedarfs notwendig.)

BauWohn 502 - WBS - Antrag - IV (07.14)
Anlage 4 Seite 1
. Etage
Derzeitige Wohnanschrift
2.
B
gegebenenfalls weitere Personen, die in dem Haushalt aufgenommen werden sollen.
der Person/(en) zu
PLZ und Ort
Straße
Ich bewohne / Wir bewohnen die Wohnung
als Hauptmieter
als Untermieter
mit den Eltern, die die
Wohnung weiterhin nutzen
ja
Sozialwohnung
nein
Name des Hauptmieters:
(Angabe ist nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 WoFG erforderlich).
Sammelheizung
Die Wohnung wird bewohnt seit dem
Größe:
Zimmer,
m² Wohnfläche
Aufzug
ja
Ofenheizung
. Etage
nein
(Die Angaben sind freiwillig, jedoch bei der Beantragung eines besonderen Wohnbedarfs notwendig.)
3.
4.
Bitte den Bescheid an meine/meinen Bevollmächtigte(n) senden.
Name, Vorname
Straße
PLZ und Ort
Ich bin / Wir sind (Angabe erforderlich nach § 24 WoFG.)
Name, Vorname der/des Behinderten
Schwerbehindert GdB
Schwerbehindert GdB
häuslich
pflegebedürftig *
häuslich
pflegebedürftig *
Schwerbehinderte mit Rollstuhl
(Diese Angaben sind notwendig für die Bescheinigung der Personenkreiszugehörigkeit nach § 27 Abs. 5 WoFG)
* im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
5.
Für mich/uns besteht ein besonderer Wohnbedarf, weil folgende besondere Gründe vorliegen:
(siehe Hinweise unter: D. Sonstige Erläuterungen, Ziff. 5.)
(Die folgenden Angaben sind freiwillig, jedoch bei der Geltendmachung eines besonderen Wohnbedarfs unumgänglich.)
6.
Ich beantrage/Wir beantragen, über die regelmäßige Wohnungsgröße (je Person ein Wohnraum) hinaus,
aufgrund folgender besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse einen zusätzlichen Raumbedarf
anzuerkennen (freiwillige Angabe).
7.
Haben Sie oder eine der unter 1. aufgeführten Personen in den letzten 12 Monaten einen WBS erhalten?
ja
nein
Anlage 4 Seite 2

Falls die Frage bejaht wurde, fügen Sie bitte den WBS Ihrem Antrag bei.
Die Erhebung, Speicherung, Änderung und Nutzung von Daten erfolgt gemäß § 2 WoBindG und § 32 Abs. 2 bis 4
WoFG.
Ich/Wir stimme(n) der Verarbeitung (erheben, speichern, ändern und nutzen) sämtlicher zuvor aufgeführter
persönlicher Daten zu.
Darüber hinaus erkläre(n) ich mich/wir uns damit einverstanden, dass für die Zuerkennung eines besonderen
Wohnbedarfs bzw. eines Mehrraumbedarfs aus gesundheitlichen Gründen eine gutachterliche Stellungnahme des
Landesamtes für Gesundheit und Soziales - Versorgungsamt - unter Bekanntgabe der erforderlichen Daten (Name,
Adresse, derzeitige Wohnverhältnisse, Schwerbehindertenbescheid/Atteste) eingeholt werden darf.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Wohnberechtigungsschein widerrufen werden kann, wenn er aufgrund unvollständiger
oder unrichtiger Angaben, auch in Bezug auf die Einkommensverhältnisse, die mitziehenden Angehörigen und der
erklärten zukünftigen Eheschließung erteilt wurde.
Arbeitgeber und Finanzämter sind verpflichtet, Auskünfte zum Einkommen zu erteilen, wenn berechtigte Zweifel an
der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers auftreten.
Die Unterzeichner dieses Antrages sind damit einverstanden, dass der Bescheid der 1. im Antrag aufgeführten
Personen bzw. der/dem Bevollmächtigten zugeht und die Bekanntgabe des Bescheids gegenüber allen im Antrag
aufgeführten Personen gilt.
Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit aller Angaben.
Mir ist bekannt, dass falsche Angaben ggf. zur Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens führen können.
Ort
Unterschrift(en)
(aller im Antrag aufgeführten volljährigen
Personen)
Datum
,den
Telefon - Nummer (für Rückfragen tagsüber)
Diesem Antrag sind beizufügen:
Für jede im Antrag aufgeführte Person eine
Einkommenserklärung nach Vordruck und die entsprechenden
Einkommensnachweise (z.B. Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers,
Einkommensteuerbescheid bei Selbstständigen, Rentenbescheide).

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Anlage 4 Seite 3
Hinweise
A. Allgemeines
Eine öffentlich geförderte Sozialwohnung darf einem Wohnungssuchenden nur überlassen werden, wenn er - gemäß
§ 5 des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) i.V.m. § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) in der jeweils
geltenden Fassung - wohnberechtigt ist. Danach ist einem/einer antragsberechtigten Wohnungssuchenden auf Antrag
ein Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erteilen, wenn das Gesamteinkommen die sich aus § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) i.V.m. der Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 des Wohnraumfördergesetzes ergebende Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für die Ermittlung des Einkommens gelten die
Bestimmungen der §§ 20 bis 24 WoFG.
Ein(e) Vermieter(in) einer Sozialwohnung darf diese nur gegen Vorlage eines WBS überlassen. Die Überlassung einer
Wohnung an den Inhaber eines WBS setzt im Einzelnen noch voraus, dass
a) die Wohnung nicht mehr Räume hat, als im WBS angegeben sind;
b) ggf. im WBS eine Zugehörigkeit zu dem Personenkreis angegeben ist, dem die Wohnung vorbehalten wurde;
Die Erfüllung der Voraussetzungen, unter denen ein WBS ggf. erteilt wurde, müssen auf Anforderung des
Wohnungsamtes nachgewiesen werden.
B. Hinweise für die Antragstellung
Vermeiden Sie die zwangsläufig auftretenden Wartezeiten. Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen Erklärungen und erforderlichen Nachweisen - ggf. Ablichtung hiervon - ausreichend frankiert
an das für Sie zuständige Bezirksamt, Wohnungsamt.
Zuständig ist das Wohnungsamt in dessen Wohnbezirk Sie melderechtlich erfasst sind. Ist keiner der im Antrag
aufgeführten volljährigen Personen bisher in Berlin wohnhaft, kann eines der zwölf in Berlin befindlichen
Wohnungsämter als zuständiges Wohnungsamt ausgewählt werden.
Bitte füllen Sie den Vordruck erst aus, nachdem Sie die nachfolgenden Erläuterungen gelesen haben. Sie können die
Bearbeitung Ihres Antrages erleichtern, wenn Sie den Vordruck deutlich lesbar ausfüllen.
C. Erläuterungen zu
1. Im WBS können nur Haushaltsangehörige im Sinne des § 18 WoFG berücksichtigt werden. Hierzu rechnen Ehegatten,
Lebenspartner, der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft und minderjährige Kinder
(eheliche, nichteheliche, Adoptiv- und Pflegekinder), die bereits im gemeinsamen Haushalt leben oder auf Dauer
aufgenommen werden sollen; ferner volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister, die auf Dauer
in die Wohnung mitziehen. Wird durch Vorlage des Mutterpasses (Ablichtungen der Seite 2 - Name, Seite 6 und 7 Entbindungstermin/Schwangerschaftswoche) oder einer gleichwertigen ärztlichen Bescheinigung eine mindestens in
der 14. Woche bestehende Schwangerschaft nachgewiesen, ist das noch ungeborene Kind im WBS zu berücksichtigen.
Es bedarf eines besonderen Nachweises über die Berechtigung der Aufenthaltsbestimmung für nichteheliche Kinder,
Kinder aus früheren Ehen, Pflegekinder und - sofern Sie in Scheidung oder von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt
leben - auch für eheliche Kinder (ggf. Beschluss des Familiengerichts oder beglaubigte Abschrift vom Jugendamt über
das Sorgerecht, Pflegeerlaubnis). Bei Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts bedarf es einer ergänzenden
Erklärung beider Erziehungsberechtigten auf dem Formular BauWohn 549.
Der zukünftige Ehegatte ist kein Angehöriger im Sinne des WoFG; er kann nur berücksichtigt werden, wenn
beabsichtigt ist, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Überlassung der gemeinsam zu beziehenden Wohnung
die Ehe zu schließen. Der WBS enthält ggf. einen entsprechenden Widerrufsvorbehalt, nämlich immer dann, wenn bei
der Bescheiderteilung Vergünstigungen für junge Ehepaare (zusätzlicher Wohnraum und Freibetrag in Höhe von
4000 €) zugebilligt wurden.
Ist eine Eheschließung nicht mit Sicherheit bis spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Überlassung der
gemeinsam zu beziehenden Wohnung vorgesehen, wird empfohlen, den WBS als Partner einer sonstigen auf Dauer
angelegten Lebensgemeinschaft zu beantragen. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass im Wege des Widerrufs
des Wohnberechtigungscheines die unberechtigt bezogene Wohnung aufzugeben ist.
Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft können im WBS berücksichtigt werden, wenn
bereits eine gemeinsame Haushaltsführung nachgewiesen wird oder spätestens innerhalb von sechs Monaten nach
Überlassung der Wohnung eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft begründet werden soll. Im letzteren Fall
ist eine ergänzende Erklärung für zukünftige Lebenspartner abzugeben. Der entsprechende Vordruck (Vordruck
BauWohn 550) ist beim Wohnungsamt erhältlich oder kann im Internet abgerufen werden.
Anlage 4 Seite 4
Sofern Sie und Ihr Ehegatte / Ihre Ehegattin noch nicht 40 Jahre alt sind und nach dem Jahr Ihrer Eheschließung nicht
mehr als fünf Kalenderjahre vergangen sind, fügen Sie bitte eine Ablichtung Ihrer Heiratsurkunde bei; nur dann kann der
Freibetrag für junge Eheleute abgesetzt werden.
Sollten Sie von Ihrem Ehegatten / Ihrer Ehegattin oder eingetragenen Lebenspartner(in) dauernd getrennt leben, so
erläutern Sie dies im Einzelnen auf einem beigefügten Blatt, geben Sie auch die Anschrift der Wohnung Ihres
Ehegatten / Ihrer Ehegattin / eingetragenen Lebenspartners / Lebenspartnerin an; fügen Sie bitte Nachweise bei,
z. B. Ablichtung der Scheidungsklage, Klage auf Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, Unterhaltsvereinbarung, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Miet - oder Untermietvertrag. Sollten Sie und / oder Ihre
Haushaltsangehörigen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Nachweise (Ablichtungen) über den
nicht nur vorübergehenden und für längere Dauer berechtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu
erbringen.
Sie und jede mitziehende Person hat eine Einkommenserklärung (Vordruck BauWohn 504) auszufüllen und ggf. eine
Einkommensbescheinigung (Vordruck BauWohn 504a) einzureichen.
2. Unter 2A geben Sie bitte Ihre Wohnanschrift an und machen kenntlich, welche der unter 1. aufgeführten Personen
ebenfalls dort zurzeit wohnen. Unter 2B tragen Sie bitte die Anschrift der Personen ein, die zurzeit mit Ihnen in einem
Haushalt leben, aber spätestens sechs Monate nach Überlassung der Wohnung in den Haushalt aufgenommen
werden sollen.
3. Hier wird nach einem Bevollmächtigten gefragt, falls diesem der Bescheid übersandt werden soll.
D. Sonstige Erläuterungen
4. Für die Angaben müssen die entsprechenden Belege (z. B. Anerkennungsbescheid für Schwerbehinderte, Nachweis
der häuslichen Pflegebedürftigkeit) beigefügt werden. Schwerbehinderungen mit einem Grad der Behinderung von
unter 100 mindestens jedoch 80 vom Hundert führen nur bei häuslicher Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des
Elften Buches Sozialgesetzbuch zu einem Freibetrag.
5. Anspruch auf einen "WBS mit besonderem Wohnbedarf" haben folgende Berechtigungsgruppen:
1. Alleinstehende, Familien und Lebensgemeinschaften mit Kind/ Kindern
- in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen oder
- ohne eigene Wohnung oder
- bei erheblichen Mietsteigerungen der bisherigen Wohnung.
Als Kind gilt auch, wenn durch Vorlage des Mutterpasses oder einer gleichwertigen ärztlichen Bescheinigung eine
Schwangerschaft von der 14. Woche ab nachgewiesen ist.
Unzureichende Wohnverhältnisse liegen - unbeschadet weitergehender Regelungen in Gesetzen und Verordnungen
- vor, wenn in der Regel nicht mindestens zur Verfügung stehen:
- für zwei Personen
ein Wohnraum
- für drei Personen
zwei Wohnräume
- für vier und fünf Personen
drei Wohnräume
- für sechs Personen und mehr
vier Wohnräume
Eine erhebliche Mietsteigerung liegt vor, wenn sich die tatsächlich verlangte Nettokaltmiete um mehr als 15 Prozent
erhöht und mindestens 5,50 €/m² Wohnfläche monatlich nettokalt beträgt.
2. Ältere Personen (die das 65. Lebensjahr überschritten haben)
- bei Aufgabe einer unterbelegten Mietwohnung (Wohnraumzahl > Personenzahl) oder
- ohne eigene Wohnung oder
- bei erheblichen Mietsteigerungen der bisherigen Wohnung.
Der Personenkreis ältere Personen umfasst Alleinstehende, Eheleute und Lebensgemeinschaften.
Eine Zuordnung zur Berechtigungsgruppe kann nicht erfolgen, sofern unterbelegte Eigentumswohnungen oder Häuser
aufgegeben werden.
Eine erhebliche Mietsteigerung liegt vor, wenn sich die tatsächlich verlangte Nettokaltmiete um mehr als 15 Prozent
erhöht und mindestens 5,50 €/m² Wohnfläche nettokalt beträgt.
Anlage 4 Seite 5
Übersicht Berliner Pflegestützpunkte
Die Pflegestützpunkte sind neutrale und kostenlose
Beratungsstellen für Pflegebedürftige, für von
Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen, für Behinderte und Angehörige. Wir beraten und unterstützen Sie
wohnortnah.
Charlottenburg-Wilmersdorf
• Zillestr. 10, 10585 Berlin
Tel.: 0800 265080-25201
• Bundesallee 50, 10715 Berlin
Tel.: 030 8931231
• Heinickeweg 1, 13627 Berlin
Tel.: 030 33091770
Friedrichshain-Kreuzberg
• Strausberger Platz 13 - 14, 10243 Berlin
Tel.: 0800 265080-22660
• Wilhelmstr. 115, 10963 Berlin
Tel.: 030 25700673
• Wilhelmstr. 138, 10963 Berlin
Tel.: 030 613760761
Lichtenberg
• Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin
Tel.: 030 259357955
• Einbecker Str. 85, 10315 Berlin
Tel.: 030 98317630
Marzahn-Hellersdorf
• Janusz-Korczak-Str. 11, 12627 Berlin
Tel.: 0800 265080-28686
• Marzahner Promenade 49, 12679 Berlin
Tel.: 030 5143093
Mitte
• Karl-Marx-Allee 3, 10178 Berlin
Tel.: 0800 265080-28100
• Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin
Tel.: 030 45941103
Neukölln
• Donaustr. 89, 12043 Berlin
Tel.: 0800 265080-27110
• Werbellinstr. 42, 12053 Berlin
Tel.: 030 6897700
• Joachim-Gottschalk-Weg 1, 12353 Berlin
Tel.: 030 670666290
Pankow
• Hauptstr. 42, 13158 Berlin
Tel.: 0800 265080-24890
• Mühlenstr. 48, 13187 Berlin
Tel.: 030 47531719
Spandau
• Carl-Schurz-Str. 2 - 6, 13578 Berlin
Tel: 030 902792026
• Rohrdamm 83, 13629 Berlin
Tel.: 030 257949281
Tempelhof-Schöneberg
• Pallasstr. 25, 10781 Berlin
Tel.: 0800 265080-26210
• Reinhardtstr. 7, 12103 Berlin
Tel.: 030 7550703
Rufnummer für alle Bezirke
0800 - 59 500 59
www.pflegestuetzpunkteberlin.de
Reinickendorf
• Schloßstr. 23, 13507 Berlin
Tel.: 030 41744891
• Wilhelmsruher Damm 116, 13439 Berlin
Tel.: 030 49872404
Steglitz-Zehlendorf
• Teltower Damm 35, 14169 Berlin
Tel.: 0800 265080-26550
• Johanna-Stegen-Str. 8, 12167 Berlin
Tel: 030 76902600
Treptow-Köpenick
• Hans-Schmidt-Str. 15 - 18, 12489 Berlin
Tel: 0800 265080-27450
• Spreestr. 6, 12439 Berlin
Tel.: 030 39063825
• Myliusgarten 20, 12587 Berlin
Tel.: 030 25928245
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1. Auflage 1 – 3.000
Berlin, Januar 2015
IMPULS.WOHNEN.BERLIN
Initiative für soziale Fachdienste