Mitnahme von Fahrrädern, Gepäckstücken und

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Mitnahme von Fahrrädern, Gepäckstücken und
Mitnahme von Fahrrädern, Gepäckstücken und orthopädischen Hilfsmitteln: Regelungen im Bahnverkehr
Stand: 01.08.2015
Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen SH Tarif.
Mitnahme Beschreibung
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Kleinfahrzeuge inkl. Körbe, Taschen, Boxen, festverbundene Kindersitze*
Fahrrad (Zweirad)
Kinderfahrrad
Klapprad, zusammengeklappt**
Klapprad, nicht zusammengeklappt
Faltrad, zusammengelegt**
Faltrad, nicht zusammengelegt
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Pedelec
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Elektrorad (E-Bike)
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Dreirad
Tretroller***, zusammengeklappt**
Tretroller***, nicht zusammengeklappt
Segway
Tandem
Tridem
Liegerad
Liegeradtandem
Liegedreirad (auch: Trike)
Handbike (Sportbike)
Lastenrad
Elektro-Motorroller
Kleinfahrzeuge mit Verbrennungsmotor
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nein
nein
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Gepäckstücke
Handgepäck
Traglast
Handwagen zum Ziehen (Bollerwagen)
Surfbrett, ohne Aufbauten
Fahrradanhänger für Kinder
Fahrradanhänger für Last-Transporte
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(1)
nein
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muskelkraftbetrieben, zweiachsig, einsitzig, durch das Treten von Pedalen betrieben.
z.B. Puky
wie Fahrrad, einfach zusammenklappbar.
wie Fahrrad, einfach zusammenklappbar.
wie Fahrrad, mehrfach zusammenklappbar.
wie Fahrrad, mehrfach zusammenklappbar.
wie Fahrrad, jedoch mit elektromotorischem Hilfsantrieb (max. 0,25 kW und max. 25 hm/h), für dessen Betrieb
Tretunterstützung erforderlich ist.
wie Fahrrad, jedoch mit elektromotorischem Hilfsantrieb (max. 0,25 kW und max. 25 km/h), für dessen Betrieb
keine Tretunterstützung erforderlich ist.
wie Fahrrad, jedoch mit drei Rädern.
muskelkraftbetrieben, zweiachsig, max. dreirädrig, mit bodennahem Trittbrett, für eine stehende Person.
muskelkraftbetrieben, zweiachsig, max. dreirädrig, mit bodennahem Trittbrett, für eine stehende Person.
muskelkraftbetrieben, einachsig, zweirädrig, mit bodennahmen Trittbrett, für eine stehende Person, mit Elektromotor.
wie Fahrrad, jedoch zweisitzig.
wie Fahrrad, jedoch dreisitzig.
wie Fahrrad, jedoch mit einer nach hinten geneigten Sitzposition.
wie Liegerad, jedoch zweisitzig.
wie Liegerad, jedoch mit drei Rädern.
muskelkraftbetrieben, handbetrieben, zweiachsig mit drei Rädern und bodennaher Sitzfläche.
zumeist wie Fahrrad, jedoch mit drei Rädern und besonderer Transportvorrichtung.
Motorroller mit elektrischem Antrieb.
z.B. Mofa, Motorroller.
Gegenstände, die von einer Person getragen werden können. Max. eine Traglast je Person.
Mitnahme möglich, zum Tarif einer Fahrradtageskarte. Im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) gelten besondere Bestimmungen.
Fahrradmitnahme im Hamburger Verkehrsverbund (HVV), HVV-Gesamtbereich. In den Nahverkehrszügen RE, RB, NOB, NBE, metronom, erixx und evb (R-Bahn-Linien) und auf den Hafenfähren ist die Mitnahme ganztägig möglich.
In den Zügen der AKN, den U-, S-Bahnen und Bussen ist die Fahrradmitnahme während der HVV-Sperrfrist ausgeschlossen: montags bis freitags von 6-9 Uhr und von 16-18 Uhr. Die HVV-Sperrfrist gilt nicht während der Hamburger Sommerferien.
Für die Fahrradmitnahme im HVV gelten die Bestimmungen des HVV-Gemeinschaftstarifs. Weitere Informationen unter www.hvv.de/wissenswertes/fahrradfahrer.
u
nein
*)
**)
***)
(1)
Mitnahme möglich, unentgeltlich.
Mitnahme ausgeschlossen.
sofern sie nicht über die Länge des Fahrrades und die Breite der Lenkstange hinausragen.
vollständig zusammengelegt und wie Handgepäck untergebracht (= max. Koffergröße), verpackt oder unverpackt.
auch: Messeroller, City-Roller, Skate-Roller, Kickboard, Kickbike, Scooter.
Mitnahme möglich; bei gleichzeitiger Mitnahme eines entgeltpflichtigen Fahrrads unentgeltlich, sonst zum Tarif einer Fahrradtageskarte.
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Mitnahme von Fahrrädern, Gepäckstücken und orthopädischen Hilfsmitteln: Regelungen im Bahnverkehr
Stand: 01.08.2015
Es gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen SH Tarif.
Mitnahme Beschreibung
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Orthopädische Hilfsmittel gem. ISO-Norm 7193****, Maximalgewicht inkl. Nutzer in Abhängigkeit der Einstiegshilfe 250 kg bis 350 kg
Rollstuhl, muskelkraftgetrieben
(2)
ggf. Zu-/Ausstieg nur in Selbsthilfe!
Rollstuhl, motorbetrieben
(3)
ggf. Zu-/Ausstieg nur in Selbsthilfe!
Elektro-Scooter
(3)
ggf. Zu-/Ausstieg nur in Selbsthilfe!
Dreirad
(4)
wie Fahrrad, jedoch mit drei Rädern.
Liegedreirad
(4)
wie Liegerad, jedoch mit drei Rädern.
Handbike (Adaptivbike)
(4)
handbetriebene Fahrradrollstühle (trennbar/ nicht trennbar); ggf. Zu-/Ausstieg nur in Selbsthilfe!
Beidarmig bediente Gehhilfen
u
Gehgestelle, Rollatoren, spezielle Roller mit Sitzfläche für kleinwüchsige Menschen, Laufräder.
Einarmig bediente Gehhilfen
u
Gehstöcke, Gehstützen.
langes Laufrad
(4)
> 1200 mm Länge
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Mitnahme möglich, unentgeltlich.
****) ISO-Norm 7193, Merkmale:
- Länge: max. 1.200 mm + 50 mm für die Füße,
- Breite: max. 700 mm + mind. 100 mm für die Hände am Rad.
(2) Mitnahme möglich; unentgeltlich. Eine Anmeldung beim befördernden Verkehrsunternehmen ist erforderlich.
(3) Mitnahme möglich, außer in den Zügen der AKN Eisenbahn AG; unentgeltlich. Eine Anmeldung beim befördernden Verkehrsunternehmen ist erforderlich.
(4) Mitnahme möglich; unentgeltlich; jedoch ausschließlich für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis.
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