Unterwegs in Europa

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Unterwegs in Europa
Europäische Kommission
Generaldirektion Presse und Kommunikation
Manuskript abgeschlossen im Januar 2004
Unterwegs in Europa
Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe
und einigen der schönsten Landschaften der Welt. Für den Reisenden gibt es so
viel zu entdecken! Außerdem hat die Europäische Union (EU) viel dafür getan,
damit das Reisen innerhalb Europas einfacher wird. Die meisten Grenzen in
Europa können ohne Kontrollen überschritten werden, und durch den Euro wird
die Schnäppchenjagd einfacher.
Wenn Sie Auto fahren, sind Ihr Führerschein und Ihre Versicherungspolice, die in
einem Land der EU ausgestellt sind, auch in den anderen Ländern gültig. Und Ihr
Handy können Sie überall benutzen.
Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie im
Innenteil.
Europäische Union
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Unterwegs in Europa 2004
Für die Reisenden in Europa öffnet sich mit den zehn Ländern aus Mittel-, Ostund Südeuropa, die am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beitreten, eine neue
aufregende Dimension. Die Außengrenzen der EU haben sich nach Osten
ausgedehnt, um Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die
Tschechische Republik und Ungarn aufzunehmen, und nach Süden, um Malta und
Zypern zu umfassen. Dadurch hat die Fläche um mehr als 23 % und die
Bevölkerung um 75 Millionen zugenommen, und es ist eine reichhaltige Mischung
an Geschichte und Kultur hinzugekommen.
Angezogen werden die Reisenden von den überwältigenden Naturschönheiten
Europas: grandiose Berglandschaften, felsige Küsten und weite Sandstrände,
saftig grüne Wiesen und karge Ebenen sowie Seen, Wälder und arktische
Tundren.
Der Reichtum des geschichtlichen Erbes Europas zeigt sich überall: prähistorische
Höhlenmalereien, griechische und römische Altertümer, Spuren der Wikinger und
Mauren, mittelalterliche Festungen, Renaissanceschlösser und barocke Kirchen,
und noch vieles mehr.
Man kann Winter- und Sommersportarten ausprobieren, pulsierende moderne
Städte erkunden, Kunst und Musik genießen und sich dabei mit erlesenen Speisen
bei einem guten Glas Bier oder Wein verwöhnen lassen.
Das Reisen innerhalb der EU ist im Laufe der letzten Jahre durch den Wegfall der
meisten Pass- und Gepäckformalitäten und die Einführung des Euro in zwölf EULändern immer einfacher geworden. Für Reisende ist dies eine deutliche
Erleichterung, da sie nun innerhalb der Euro-Zone die Preise direkt miteinander
vergleichen und auf den lästigen Geldumtausch verzichten können. Die
Erweiterung des EU-Binnenmarkts durch die Aufnahme der zehn neuen Länder
wird uns allen ein vielfältigeres Angebot und niedrigere Preise bringen.
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Informationen für Touristen
Weitere Informationen zu jedem EU-Land, das Sie bereisen möchten, finden Sie
auf der Website der jeweiligen offiziellen nationalen Tourismusorganisation.
A
Österreich
www.austria.info
B
Belgien
www.visitflanders.com
www.opt.be
CY
Zypern
www.visitcyprus.org.cy
CZ
Tschechische Republik
www.czechtourism.com
D
Deutschland
www.germany-tourism.de
DK
Dänemark
www.visitdenmark.com
E
Spanien
www.spain.info
EST
Estland
www.visitestonia.com
F
Frankreich
www.franceguide.com
FIN
Finnland
www.finland-tourism.com
GB
Vereinigtes Königreich
www.visitbritain.com
GR
Griechenland
www.gnto.gr
H
Ungarn
www.hungarytourism.hu
I
Italien
www.enit.it
IRL
Irland
www.ireland.ie
L
Luxemburg
www.ont.lu
LT
Litauen
www.tourism.lt
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LV
Lettland
www.latviatourism.lv
M
Malta
www.visitmalta.com
NL
Niederlande
www.visitholland.com
P
Portugal
www.portugalinsite.com
PL
Polen
www.nto-poland.gov.pl
S
Schweden
www.visit-sweden.com
SK
Slowakei
www.slovakiatourism.sk
SLO
Slowenien
www.slovenia-tourism.si
Die Abkürzungen der Länder entsprechen den Auto-Länderkennzeichen.
4
Diese Papiere brauchen Sie
Reisepass oder Personalausweis
Zwischen den meisten EU-Ländern gibt es keine Grenzkontrollen mehr. Dies
verdanken wir dem so genannten Schengener Übereinkommen, das Teil des EURechts ist. Durch die Bestimmungen dieses Abkommens wurden alle internen
Grenzkontrollen abgeschafft und dafür wirksame Kontrollen an den Außengrenzen
der EU und eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Mit Ausnahme von Irland
und dem Vereinigten Königreich begreift das Schengener Übereinkommen alle
„alten“ EU-Länder. Die neuen Mitgliedstaaten beteiligen sich nicht vollständig an
diesem Abkommen. Das bedeutet, dass man für Reisen nach Irland, ins
Vereinigte Königreich und in die neuen Mitgliedstaaten einen gültigen Reisepass
benötigt oder – als EU-Bürger – einen Personalausweis. Auch wenn sie nicht zur
EU gehören, sind Norwegen und Island Teil des Schengen-Gebiets.
Für den Fall, dass Sie sich ausweisen müssen, tragen Sie immer einen gültigen
Reisepass oder Personalausweis bei sich, wenn Sie in der EU reisen. Wenn die
öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit es erfordert, dürfen
vorübergehend Kontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt werden. Beim
Übertreten der Außengrenzen der EU benötigt jeder einen gültigen Reisepass.
Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder entweder eigene Pässe oder
Personalausweise haben oder in Ihrem eingetragen sind.
Visa
EU-Bürger und Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der
Schweiz benötigen für eine Reise innerhalb der EU kein Visum. Auch Angehörige
vieler anderer Staaten sind von der Visumpflicht befreit, sofern ihr Besuch in der
EU nicht länger als drei Monate dauert. Hierzu gehören die Kandidatenländer
Bulgarien und Rumänien (aber nicht die Türkei), Australien, Japan, Kanada,
Neuseeland und die USA. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim
nächstgelegenen Konsulat eines EU-Landes.
Wenn Sie ein Visum für ein beliebiges Schengen-Land erhalten, können Sie damit
automatisch in alle anderen Schengen-Länder reisen. Sie benötigen hingegen ein
Visum für die Einreise nach Irland, ins Vereinigte Königreich und in die neuen
Mitgliedstaaten. Einige der neuen Mitgliedstaaten können jedoch die SchengenVisa oder Aufenthaltsgenehmigungen von Schengen-Ländern akzeptieren, also
empfiehlt es sich bei den jeweiligen Konsulaten nachzufragen.
Versicherungsunterlagen
Vergessen Sie nicht Ihre Unterlagen für die Reise-, Kranken- und
Kraftfahrzeugversicherung. Weitere Details siehe unten.
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Geld
Der Euro
Der Euro ist für 300 Millionen Menschen in Belgien, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden,
Österreich, Portugal und Spanien gesetzliches Zahlungsmittel. Das
Währungssymbol sieht so aus: €.
Der Euro wird außerdem in Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt
verwendet sowie auf den Azoren, in Französisch-Guayana und Guadeloupe, auf
den Kanarischen Inseln, Madeira, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Pierre und
Miquelon – alles Gebiete, die zu einem Land der Euro-Zone gehören.
Die Euro-Scheine sind in allen Ländern identisch, aber jedes Land prägt seine
eigenen Münzen, die eine Seite ist überall gleich, die andere Seite trägt ein
besonderes nationales Emblem. Auch Monaco, San Marino und Vatikanstadt
haben eigene Euro-Münzen. Sämtliche Scheine und Münzen können in der
gesamten Euro-Zone verwendet werden.
Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich nehmen zurzeit nicht an der
gemeinsamen Währung teil. Die neuen Mitgliedstaaten haben sich der
Wirtschafts- und Währungsunion verschrieben, werden aber frühestens im Jahr
2006 am Euro teilnehmen.
Wechselkurse
Die Wechselkurse ändern sich; im Januar 2004 betrug der Gegenwert für einen
Euro etwa:
CY
0,59 Zypern-Pfund
CZ 33 tschechische Kronen
DK
7,44 dänische Kronen
EST 16 estnische Kronen
GB
0,70 britische Pfund Sterling
H 262 ungarische Forint
LT
3,45 litauische Litai
LV
0,67 lettische Lati
M
0,43 maltesische Lire
PL
4,69 polnische Zloty
S
9,08 schwedische Kronen
SK
41 slowakische Kronen
SLO 237 slowenische Tolar
USA
J
1,25 US-Dollar
134 japanische Yen
Auch außerhalb der Euro-Zone gibt es Geschäfte, die neben der Landeswährung
den Euro akzeptieren, doch sind sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet.
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Briefmarken
Selbst wenn ihr Wert in Euro angegeben ist, dürfen Briefmarken nur in dem Land
verwendet werden, in dem Sie sie gekauft haben.
Grenzüberschreitende Zahlungen
Dank neuer EU-Regeln sinken die Kosten für Geldgeschäfte im Ausland.
Abhebungen in Euro am Geldautomaten und Kartenzahlungen in Euro (bis zu
12 500 EUR) kosten jetzt überall in der EU dasselbe.
Einkäufe
Innerhalb der EU
Auf Ihren Reisen in der EU können Sie so viel einkaufen und mitnehmen, wie Sie
möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den
Weiterverkauf bestimmt sind.
Mehrwertsteuer und Zollabgaben sind im Preis enthalten, den Sie zahlen, und da
diese von Land zu Land unterschiedlich sind, kann man von manchen
interessanten Preisunterschieden profitieren. In Geschäften, auf Flughäfen oder
auf Schiffen werden möglicherweise interessante Schnäppchen angeboten,
obwohl es zollfreies Einkaufen bei Reisen innerhalb der EU an sich nicht mehr
gibt.
Tabak und Alkohol
Zu Ihrer Information: Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 kg Tabak
10 Liter hochprozentige Alkoholika
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry)
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier
Diese Regeln gelten bereits für Malta und Zypern. Die 15 „alten“ EU-Länder
können für einen begrenzten Zeitraum bestimmte Beschränkungen für die Einfuhr
von Zigaretten und Tabakwaren aus den neuen EU-Ländern aufrechterhalten.
Außerhalb der EU
Wenn Sie aus einem Drittland in die EU einreisen, können Sie folgende Mengen
für Ihren persönlichen Bedarf zoll- und mehrwertsteuerfrei mitbringen; dies gilt
auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder
aus anderen Gebieten kommen, wo die Bestimmungen für die Mehrwertsteuer
und die Verbrauchsteuer der EU nicht anwendbar sind.
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Tabakerzeugnisse
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Tabak
Alkoholische Getränke
1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.- % oder
2 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder Schaumwein
2 Liter Wein
Parfum
50 g
Eau de Toilette
250 ml
Sonstige Waren
Höchstwert: 175 EUR
In Finnland gilt im Rahmen dieses Freibetrags eine mengenmäßige Begrenzung
für Bier von 16 Litern pro Person.
Für Reisende unter 15 Jahren beträgt der Freibetrag 90 EUR (außer bei der
Einreise nach Dänemark, Deutschland, in die Niederlande und das Vereinigte
Königreich).
Fleischwaren und Milchprodukte
Wegen der strengen gemeinsamen Veterinärschutzstandards in sämtlichen
Mitgliedstaaten dürfen Sie alle diese Waren bei Reisen in der EU uneingeschränkt
mit sich führen. Vorübergehende Beschränkungen werden nur bei Ausbruch einer
infektiösen Tierkrankheit wie der Maul- und Klauenseuche eingeführt. In einem
solchen Fall würde die Öffentlichkeit über die Medien umfassend informiert.
Reisende aus Andorra, Bulgarien, den Färöer-Inseln, Grönland, Island,
Liechtenstein, Norwegen, Rumänien, San Marino oder der Schweiz dürfen auch
kleine Mengen an Fleischwaren oder Milchprodukten in ihrem persönlichen Gepäck
in die EU einführen.
Bei der Einreise in die EU aus bestimmten Drittländern dürfen Sie nur noch solche
Fleischwaren und Milchprodukte mitführen, für die Sie eine amtliche
Veterinärbescheinigung vorlegen können. Mit diesen verschärften Bestimmungen
soll die Verbreitung von Tierseuchen verhindert werden. Erlaubt ist die Einfuhr
von Milchpulver für Babys, Babynahrung und Lebensmitteln für medizinische
Zwecke, sofern es sich um abgepackte Markenprodukte in unbeschädigter
Verpackung handelt, die nicht bis zum Verbrauch gekühlt gelagert werden
müssen.
Verbraucherschutz
In der gesamten EU gelten bestimmte grundlegende Verbraucherschutzgesetze,
z. B. Vorschriften für Pauschalreisen, zur Produktsicherheit, unfairen
Vertragsbedingungen sowie ein Verbot der irreführenden Werbung. Praktische
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Informationen und Hilfe bei Problemen mit einem Lieferanten in einem anderen
EU-Land, die Sie nicht direkt mit diesem lösen können, erhalten Sie bei jedem
Europäischen Verbraucherzentrum.
(europa.eu.int/comm/consumers/redress/compl/euroguichet/index_de.
htm). Zur außergerichtlichen Beilegung eines derartigen Streits können Sie den
Rat und Beistand des europäischen Netzes nationaler Verbraucherverbände (EEJNetz) in Anspruch nehmen (www.eejnet.org).
Achten Sie auf die Blume
Achten Sie bei den alltäglichen Verbrauchsgütern auf die Blume, das EUUmweltzeichen, das Ihnen hilft, umweltfreundlichere Produkte zu finden. Eine
Liste von Erzeugnissen mit dem Umweltzeichen finden Sie unter www.ecolabel.com. Sie können die Blume jetzt auch bei der Suche nach einem
umweltfreundlichen Hotel, einer Übernachtungsgelegenheit und einer
Jugendherberge nutzen. Die Blume sagt Ihnen, dass in der Unterkunft der
Energie- und Wasserverbrauch gesenkt wurde und umweltfreundliches Verhalten
im Allgemeinen groß geschrieben wird. Demnächst werden auch Campingplätze in
die Liste aufgenommen.
Badegewässer
In der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer. Die Qualität von
Badegewässern wird regelmäßig untersucht, und ein jährlicher Bericht der
Europäischen Kommission zeigt, dass die Qualität von Badegewässern ständig
besser wird.
9
Straßenverkehr
Führerschein
Der in einem EU-Land ausgestellte Führerschein gilt in der gesamten EU.
Beachten Sie, dass man in den meisten Ländern mindestens 18 Jahre alt sein
muss, um fahren zu dürfen. Sind Sie jünger, dürfen Sie in diesen Ländern selbst
dann nicht ans Steuer, wenn Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins eines
anderen Landes sind.
In einigen Ländern müssen Sie neben Ihrem Führerschein die Zulassungspapiere
mit sich führen.
Es gibt Altersbeschränkungen, wenn man ein Auto mieten möchte. Das
Mindestalter ist gewöhnlich 20 Jahre.
Kfz-Versicherung
Bei Reisen innerhalb der EU umfasst Ihre Kfz-Versicherung in jedem Fall die
gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht) ohne zusätzliche Kosten.
Dies gilt auch für Island, Norwegen und die Schweiz. Wenn Sie im Inland
vollkaskoversichert sind, prüfen Sie bitte, ob sich dieser Versicherungsschutz
auch auf andere Länder erstreckt. Überlegen Sie auch, ob Sie einen Schutzbrief
mitnehmen sollen (Pannenhilfe).
Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht
erforderlich, doch sie ist international als Versicherungsnachweis anerkannt und
erleichtert das Geltendmachen einer Schadenersatzforderung bei einem Unfall.
Nehmen Sie, wenn nicht die grüne Karte, in jedem Fall einen
Versicherungsnachweis mit.
Von Ihrer Versicherung können Sie das europäische Unfallversicherungsdokument
bekommen, ein mehrsprachiges Formular, das Ihnen die sofortige Protokollierung
eines Unfalls im Ausland erleichtert.
Es wurden neue Vorschriften eingeführt, um die schnelle Entschädigung der Opfer
von Verkehrsunfällen überall in der EU sicherzustellen. Sie sorgen für einfachere
Verfahren und eine raschere Schadensregulierung. Bei Zahlungsverzug sind
Bußgelder vorgesehen. Dies gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern auch für
Unfälle zwischen zwei EU-Parteien in jedem Drittland, das dem Grüne-KarteSystem angehört.
Sicher im Straßenverkehr unterwegs
In allen EU-Ländern müssen Sie sich auf Vorder- und Rücksitzen anschnallen.
In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern herrscht Linksverkehr.
Denken Sie daran, dass in einigen Ländern, wie Belgien, Frankreich und den
Niederlanden meist „rechts vor links“ gilt.
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen liegen im Allgemeinen bei
110, 120 oder 130 km/h und die innerhalb geschlossener Ortschaften bei 50 oder
60 km/h. Achten Sie auf die Schilder, um sich der genauen Beschränkungen und
geltenden Sonderbedingungen zu versichern.
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Telefonieren während des Fahrens erhöht das Risiko eines tödlichen Unfalls um
das Fünffache und ist in allen EU-Ländern mehr oder weniger ausdrücklich
verboten. Die Benutzung von Freisprechanlagen wird in einigen Ländern geduldet.
Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt in den meisten Ländern zwischen 0,2
und 0,9 Promille. In einigen Ländern gilt jedoch die Null-Promille-Grenze, wenn
man sich ans Steuer setzt.
Straßenbenutzungsgebühren
Gebührenpflichtige Straßen gibt es in vielen Ländern, wie Frankreich,
Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, der
Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. Wer auf
österreichischen Autobahnen und A-Straßen unterwegs ist, muss im Besitz einer
Vignette sein und diese sichtbar am Fahrzeug anbringen. Vignetten kann man an
allen wichtigen Grenzübergängen nach Österreich und an großen Tankstellen
kaufen. Die Tschechische Republik hat ein ähnliches System, bei dem ein Sticker
an der Windschutzscheibe befestigt wird.
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Gesund bleiben
Medikamente
Wenn Sie besondere Arzneimittel nehmen, prüfen Sie bitte, ob diese im Reiseland
zugelassen sind, und nehmen Sie das Rezept oder ein Schreiben Ihres Arztes mit.
Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob Sie während Ihres Auslandsaufenthalts
rezeptpflichtige Medikamente benötigen.
Anspruch auf ärztliche Versorgung
Als EU-Bürger/in haben Sie bei plötzlicher Krankheit oder einem Unfall in einem
anderen EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Anspruch auf kostenlose oder zumindest kostengünstigere Erstversorgung. Zum
Nachweis Ihres Behandlungsanspruchs kann das so genannte Formblatt E 111
von Nutzen sein, das Sie sich vor der Abfahrt bei Ihrer Krankenkasse holen
sollten. In vielen Ländern reicht aber schon der Reisepass, um behandelt zu
werden.
Ab dem 1. Juni 2004 wird eine europäische Krankenversicherungskarte das
Formblatt E111 ersetzen, wodurch die Verfahren wesentlich einfacher ablaufen
und Kostenerstattungen schneller abgewickelt werden.
Diese Regelung gilt derzeit nur für Erstversorgungsleistungen im Rahmen des
öffentlichen Gesundheitssystems, und jedes Land hat dazu eigene Bestimmungen.
In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen übernehmen Sie
einen Teil der Kosten und in wieder anderen müssen Sie zunächst alles bezahlen
und dann später einen Erstattungsantrag stellen. Bewahren Sie also alle
Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf.
Reisekrankenversicherung
Es ist ratsam eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, da nur wenige EULänder die vollen Kosten für medizinische Behandlung übernehmen. Eine
Krankheit oder ein Unfall im Ausland kann zusätzliche Fahrt-, Unterbringungsund Rückreisekosten verursachen, für die eine Reisekrankenversicherung
aufkommt.
Impfungen
Für Reisen innerhalb der EU sind im Allgemeinen keine Impfungen
vorgeschrieben. Reisende müssen jedoch gegen Gelbfieber geimpft sein, wenn sie
aus Infektionsländern oder -gebieten nach Griechenland oder Malta einreisen
möchten. Es gibt auch Impfvorschriften bzw. -empfehlungen für bestimmte
Überseegebiete der EU. Sprechen Sie vor der Abreise mit Ihrem Arzt.
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Haustiere
Mit dem neuen Reisepass für Tiere, der im Juli 2004 in Kraft tritt, wird das Reisen
mit Haustieren einfacher. Alle Katzen und Hunde werden einen Reisepass
bekommen, der in der ganzen EU als Beweis dafür gilt, dass das Tier eine
Tollwutimpfung erhalten hat. In diesem Pass können auch andere medizinische
Angaben zum Tier enthalten sein.
Wenn Sie Ihr Haustier nach Irland, Schweden oder in das Vereinigte Königreich
mitnehmen wollen, sind dort derzeit Zusatzbestimmungen zu beachten, unter
anderem ein Test zum Nachweis, dass die Tollwutimpfung erfolgreich war.
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Kommunikation
Sprachen
Mit über 225 gesprochenen Landessprachen ist Europa reich an Sprachen. Die
wesentlichen Sprachfamilien in der EU sind germanisch, romanisch, slawisch,
baltisch und keltisch. Die EU-Institutionen haben jetzt 20 Amtssprachen.
Viele Europäer sprechen zumindest eine weitere Sprache neben ihrer
Muttersprache, aber versuchen Sie auf Ihren Reisen durch Europa beim Kontakt
mit der einheimischen Bevölkerung zumindest ein paar Ausdrücke in deren
Sprache zu verwenden. Dadurch wird Ihr Aufenthalt sich abwechslungsreicher
gestalten.
Um das Erlernen von Fremdsprachen zu fördern, wird jedes Jahr am 26.
September ein Europäischer Tag der Sprachen gefeiert. Der Slogan für dieses
Jahr lautet Pack noch eine Sprache in Deinen Koffer. Es ist nie zu spät, eine
Sprache zu lernen und zu erleben, welche Möglichkeiten sich dadurch eröffnen.
Telefon
In der gesamten EU gibt es nur eine Vorwahl für Auslandsgespräche, nämlich 00.
Die Vorwahl für die einzelnen Länder sind folgende:
A
B
CY
CZ
D
DK
E
EST
F
FIN
GB
GR
H
I
IRL
L
LV
LT
M
NL
P
PL
S
SK
SLO
Österreich
Belgien
Zypern
Tschechische Republik
Deutschland
Dänemark
Spanien
Estland
Frankreich
Finnland
Vereinigtes Königreich
Griechenland
Ungarn
Italien
Irland
Luxemburg
Lettland
Litauen
Malta
Niederlande
Portugal
Polen
Schweden
Slowakei
Slowenien
43
32
357
420
49
45
34
372
33
358
44
30
36
39
353
352
371
370
356
31
351
48
46
421
386
Die Vorwahl 00 800 gefolgt von einer achtstelligen Nummer ist eine überall
verbreitete internationale gebührenfreie Nummer, aber denken Sie daran, dass
nicht alle Mobilfunkunternehmen und Hotels dies erkennen und Ihnen
möglicherweise die Kosten berechnen.
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Die Vorwahl 00 979 gefolgt von einer neunstelligen Nummer ist eine überall
verbreitete internationale Nummer mit erhöhtem Tarif.
Mobiltelefon
Dank des einheitlichen GSM-Standards können Sie Ihr Handy überall in Europa
verwenden. Erkundigen Sie sich jedoch vor der Abreise bei Ihrem Netzanbieter,
ob Ihr Gerät für die Benutzung im Ausland eingerichtet ist. Die Netzabdeckung ist
unterschiedlich, und die Gebühren hängen von Ihrem Anbieter ab. Denken Sie
daran, dass nicht nur dem Anrufer, sondern auch Ihnen Kosten entstehen, wenn
Sie im Ausland angerufen werden.
Stromversorgung
Die Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit 230 V/50 Hz-Wechselstrom. In
Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern werden eckige dreipolige,
in allen anderen EU-Ländern zweipolige Stecker verwendet, die jedoch nicht völlig
identisch sind. Dennoch müssten Sie Ihre Geräte wie Haartrockner und
Rasierapparat überall verwenden können. Einen Adapter können Sie
normalerweise am Flughafen und in Ferienorten erwerben.
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Reisezeit
Wetter
In Europa herrscht zwar ein gemäßigtes Klima, doch können die
Durchschnittstemperaturen in den kältesten Monaten in Finnland und Schweden
—16 °C und in den heißesten Sommermonaten in Griechenland und Zypern über
30 °C betragen.
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Hauptstädte der EU-Länder die
Durchschnittstemperaturen im Januar und im Juli angegeben.
A
B
CY
CZ
D
DK
E
EST
F
FIN
GB
GR
H
I
IRL
L
LT
LV
M
NL
P
PL
S
SK
SLO
Wien
Brüssel
Nikosia
Prag
Berlin
Kopenhagen
Madrid
Tallinn
Paris
Helsinki
London
Athen
Budapest
Rom
Dublin
Luxemburg
Wilna
Riga
Valletta
Amsterdam
Lissabon
Warschau
Stockholm
Pressburg
Laibach
Durchschnittliche
Tiefstwerte
im Januar
ºC
Durchschnittliche
Höchstwerte
im Juli
ºC
—4
—1
5
—5
—3
—2
2
—10
1
—9
2
6
—4
5
1
—1
—11
—10
10
—1
8
—6
—5
—3
—4
25
23
37
23
24
22
31
20
25
22
22
33
28
30
20
23
23
22
29
22
27
24
22
26
27
Verfolgen Sie auch die Wettervorhersagen in Ihren nationalen Medien oder
erkundigen Sie sich bei den nationalen Fremdenverkehrsbüros nach genaueren
Informationen.
Zeitzonen
Sommerzeit
Am 28. März 2004 (Beginn der Sommerzeit) werden die Uhren in der ganzen EU
um eine Stunde vorgestellt und am 31. Oktober 2004 (Ende der Sommerzeit)
eine Stunde zurückgestellt.
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Kulturelles
Die EU unterstützt und fördert viele kulturelle Projekte und Veranstaltungen, die
jedes Jahr in ganz Europa stattfinden.
Festivals und Veranstaltungen
Der europäische Kulturkalender ist gespickt mit Festivals und kulturellen
Veranstaltungen in den Sparten Musik, Kunst, Theater, Tanz und Film. Detaillierte
Informationen zum kulturellen Angebot in dem Zeitraum, in dem Sie ein Land
bereisen wollen, erhalten Sie beim jeweiligen nationalen Fremdenverkehrsbüro.
Athen, Geburtsstätte der Olympischen Spiele der Antike und Gastgeber der ersten
modernen Spiele im Jahr 1896, wurde als Austragungsort für die Olympischen
Spiele 2004 ausgewählt, die im August stattfinden. Sie können zuschauen, wie
mehr als 10 500 Athleten in 28 verschiedenen Disziplinen teilnehmen.
Sie können die Architektur-, Kultur- und Archäologiestätten Europas besichtigen,
denen der Europa Nostra-Preis für beispielhafte Restaurierung verliehen wurde.
Zu den letzten Preisträgern zählen die aus dem 18. Jahrhundert stammenden
Larchill Arcadian Gardens in Irland, das einzigartige Kierikki-Steinzeitzentrum in
Finnland mit seinem wieder aufgebauten Steinzeitdorf sowie die
Burgtheatersammlung in der Tschechischen Republik, einschließlich der
Bühnenanlagen und Kostüme, die in ihrer ursprünglichen Umgebung erhalten
wurden (www.europanostra.org).
Sie können den Straßenbahnterminal in Straßburg, Frankreich, besichtigen, der
vom britischen Architekt Zaha Hadid entworfen wurde und den EU-Preis 2003 für
zeitgenössische Architektur gewann. Wenn Sie gerne ins Kino gehen, schauen Sie
sich Die unbarmherzigen Schwestern in der Regie des schottischen Regisseurs
Peter Mullan an, dem der MEDIA-Preis 2003 verliehen wurde. Besuchen Sie die
Wanderausstellung ,Art Nouveau in Progress‘, die im Jahre 2004 von Barcelona
nach Nancy, Ålesund und Glasgow und dann bis 2006 durch die gesamte EU
zieht. Weitere Neuigkeiten zu EU-finanzierten Veranstaltungen und Projekten
finden Sie unter
europa.eu.int/comm/culture/eac/sources_info/newsletters/newsletter_
en.html
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Im Notfall
Notruf: 112
In allen EU-Ländern sind die Notdienste unter der Nummer 112 zu erreichen.
Bei Verlust oder Diebstahl
Melden Sie jeden Diebstahl der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei
Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll
vorliegen. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Kredit- oder Bankkarten sofort
sperren. Falls Ihr Reisepass gestohlen wird, verständigen Sie sowohl ein Konsulat
oder die Botschaft Ihres Herkunftslandes als auch die Polizei.
Rechte von Flugreisenden
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte, wenn es um Informationen über Flüge
und Buchungen, Überbuchung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten
bei Pauschalreisen geht. Plakate mit Informationen zu diesen Fragen hängen in
allen europäischen Flughäfen aus.
Bei Beschwerden und Reklamationen wenden Sie sich bitte an die Fluggesellschaft
oder den Reiseveranstalter oder an Ihre nationale Luftfahrt- oder
Verbraucherschutz-Organisation. Für Informationen können Sie auch die
Europäische Kommission per E-Mail anschreiben: [email protected]
Beratung über Ihre Rechte
Kostenlose Beratung über Ihre Rechte als Reisender und in anderen Rechtsfragen
erhalten Sie bei EUROPE DIRECT; diesen Dienst erreichen Sie von überall in der
EU unter der Nummer 00800 6 7 8 9 10 11 oder per E-Mail an
europa.eu.int/europedirect
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