s KURS-BONUS
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4% dretren finanzie en t Kurskos t k geschen sFÜRKURS-BONUS UNS ZÄHLT, DASS SIE BERUFLICH VORANKOMMEN. Jetzt s Kurs-Bonus beantragen. Um Ihnen die Investitionen in Ihren beruflichen Aufstieg zu erleichtern, unterstützt Sie die Sparkasse Oberösterreich mit einer s Kurs-Bonus-Finanzierung . Kommen Sie jetzt in eine Sparkasse OÖ-Filiale und fragen Sie nach der s Kurs-Bonus-Finanzierung. ECKDATEN: KREDITLAUFZEIT: .Ihr BFI-Kurs kostet Sie zwischen 1.100 Euro .12 Monate bei Kurskosten von 1.100 Euro bis .Förderungen der Ausbildungswege sowie eine all .24 Monate bei Kurskosten ab 3.600 Euro bis und 7.000 Euro fällige Rückerstattung der Kursgebühren werden zur Teilrückzahlung für diesen Kredit verwendet 3.600 Euro 7.000 Euro .Girokonto-Besitzer der Sparkasse Oberösterreich FINANZIERUNGSBEISPIEL: Gesamtkreditbetrag 7.000 Euro Laufzeit 24 Monate Monatliche Pauschalraten von nur 308,26 Euro 280s-BEounurso s Kur kt geschen Sollzinssatz 2,5 % p.a. angepasst analog der unten abgebildeten Zinsgleitklausel; Laufzeit 2 Jahre; 24 monatliche Pauschalraten à 308,26 Euro; Effektiver Jahreszinssatz: 5,8 %; zu zahlender Gesamtbetrag: 7.398,40 Euro. Folgende Kosten wurden im effektiven Jahreszinssatz und im Gesamtkreditbetrag bereits berücksichtigt: Bearbeitungsprovision: 100 Euro einmalig, KSV-Auskunftsgebühr: 15,73 Euro einmalig, Abschlussentgelt: 12,93 Euro pro Abschluss vierteljährlich. Bei Schwankungen des Geld- und Kapitalmarktes und abhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme kann es zu Änderungen der angegebenen Konditionen kommen. (Stand: 31.01.2016) ABWICKLUNG: .Anmeldung zum BFI-Kurs. .Mit der BFI-Anmeldebestätigung und der Kursgebühr-Vorschreibung in eine Sparkasse Oberösterreich Filiale kommen. .Die Sparkasse OÖ ermöglicht die Bildungsfinanzierung. .Mit der Vorlage der Teilnahmebestätigung (Zertifikat etc.) wird Ihnen der s Kurs-Bonus auf Ihr Girokonto gutgeschrieben. Zinsgleitklausel: Der vereinbarte Sollzinssatz wird an die Veränderungen des Zinsniveaus in folgender Weise angepasst: Unabhängig vom Zeitpunkt der Gewährung dieser Finanzierung werden als Beobachtungsmonate jeweils der Jänner, April, Juli und Oktober eines jeden Jahres festgelegt. Ein Indikatorzinssatz wird im Verhältnis 50:50 aus der ‚Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen‘ (im Folgenden kurz ‘UDRB’ genannt) und dem ‚EURIBOR / 3 Monate‘ (im Folgenden kurz ‘EURIBOR’ genannt) errechnet. Die UDRB wird auf der Website der Oesterreichischen Nationalbank veröffentlicht und der EURIBOR unter http://www.euribor-ebf. eu/euribor-org/euribor-rates.html dargestellt. Sollten diese Prozentsätze (oder auch nur einer von ihnen) auf einen Wert unter 0 % fallen, wird für die Zinssatzanpassung ein Wert von 0 % herangezogen. Die jeweils gültigen Sollzinssätze werden im gleichen Umfang angepasst (erhöht oder gesenkt), um welchen sich der errechnete Indikatorzinssatz im aktuellen Beobachtungsmonat gegenüber dem Indikatorzinssatz des der letzten Zinsanpassung vorangegangenen Beobachtungsmonats verändert hat. Sollte in einem Beobachtungsmonat der EURIBOR höher sein als die UDRB, so erfolgt eine Zinssatzanpassung im gleichen Umfang, um welchen sich der EURIBOR im jeweiligen Beobachtungsmonat gegenüber dem Indikatorzinssatz in dem der letzten Zinssatzanpassung vorangegangenen Beobachtungsmonat verändert hat. In der Folge wird als Indikatorzinssatz der EURIBOR herangezogen und zwar so lange, bis in einem Beobachtungsmonat die UDRB wieder höher als der EURIBOR ist. Eine Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt erst, wenn sich der Indikatorzinssatz in einem oder mehreren Beobachtungszeiträumen um insgesamt mehr als 0,125 Prozentpunkte verändert hat. Der aus der Änderung errechnete Sollzinssatz wird kaufmännisch auf volle 0,125 Prozentpunkte auf- bzw. abgerundet. Nehmen wir keine Sollzinssatzerhöhung vor, obwohl sich nach dieser Zinsgleitklausel eine solche errechnet, sind wir berechtigt, diese Sollzinssatzerhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssatzsenkung zu verrechnen. Die Zinssatzanpassung erfolgt mit Wirkung am jeweils den Beobachtungsmonaten folgenden 15.3., 15.6., 15.9. und 15.12., wobei für die erste Zinssatzanpassung der Indikator des Beobachtungsmonats im Quartal der Gewährung dieser Finanzierung mit dem Indikator des Beobachtungsmonats nach Gewährung dieser Finanzierung verglichen wird. Falls die Bekanntgabe der obgenannten Indikatoren (UDRB und/oder EURIBOR) durch die Oesterreichische Nationalbank überhaupt oder in der derzeitigen Form zukünftig unterbleiben sollte, gilt der entsprechende Nachfolgeindex. Sollte es einen solchen Nachfolgeindex nicht geben, werden wir die Zinsanpassung an Hand von Indikatoren vornehmen, die den jetzt vereinbarten Indikatoren wirtschaftlich am nächsten kommen. (Stand: 31.01.2016) www.sparkasse-ooe.at