Folien Kapitel 14 - Universität Hamburg
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Folien Kapitel 14 - Universität Hamburg
Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Finanzierung Def. (Drukarczyk, Theorie und Politik der Finanzierung, 2. Aufl., München 1993, S. 18): „Beschaffung von Geld bzw. Geldäquivalenten (Sacheinlagen, Rechten) unter Einschluß der Gestaltung der Zahlungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern und der vertraglichen Informations-, Kontroll-, Sicherungs- und Sanktionsrechte“ Def. (Ebda.): „Finanzierungsmaßnahmen dienen der Beschaffung von Geld oder Geldäquivalenten a) durch explizit geschlossene Finanzierungsverträge mit Kapitalgebern unter Beachtung der vertraglichen Bedienungs- und Rückzahlungsmodalitäten sowie der Informations-, Kontroll-, Sicherungs- und Sanktionsrechte der Financiers und b) durch Bindung von Mitteln im Unternehmen durch vor bzw. nach der Auszahlung periodisierte Aufwendungen, zeitlich verlagerte Steuerauszahlungen bzw. nach den Einzahlungen periodisierte Erträge sowie explizite Ausschüttungssperrbeschlüsse des Managements.“ Folie 0 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Finanzierungsformen Anspruch nachrangig vorrangig externe Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Selbstfinanzierung (Thesaurierung) Interne Fremdfinanzierung Quelle Außen Innen Folie 1 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Beschaffung von Eigenkapital Personengesellschaften Ø Einzelunternehmung: Selbstfinanzierung oder Aufnahme eines stillen Gesellschafters Ø OHG: wie Einzelunternehmung, außerdem: Erhöhung der Kapitaleinlagen der Gesellschafter aus vorhandenem Privatvermögen, Aufnahme neuer Gesellschafter Ø KG: wie OHG (Aufnahme neuer Gesellschafter vereinfacht durch beschränkte Haftung der Kommanditisten und deren grundsätzlichen Ausschluss von der Geschäftsführung) Kapitalgesellschaften Ø GmbH: Selbstfinanzierung, Nachschusszahlungen oder Aufnahme neuer Gesellschafter Ø AG: Selbstfinanzierung oder Ausgabe junger Aktien Ø KGaA: wie AG, außerdem: Einlagen der persönlich haftenden Gesellschafter => Nur Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien können sich am Kapitalmarkt finanzieren à Gang an die Börse Folie 2 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Aktie Ø Bruchteil des Grundkapitals einer AG Ø bezeichnet Mitgliedschaft in der AG, die aus Rechten und Pflichten besteht Ø Unterscheidung: • Nennbetragsaktie / Stückaktie • Inhaberaktie / Namensaktie / vinkulierte Namensaktie • Stammaktie / Vorzugsaktie „Die Aktien können verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung.“ (§ 11 AktG) Folie 3 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Stamm- vs. Vorzugsaktien Ø Mitgliedschaftsrechte eines Stammaktionärs: 1. - Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung, 2. - Anspruch auf Rechenschaft und Information, 3. - Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder, Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, 4. - Recht auf Anteil am Bilanzgewinn (Dividende), 5. - Bezugsrecht auf junge Aktien, 6. - Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös. Ø Vorzugsaktien bieten dem Anleger gegenüber Stammaktien - eine bevorzugte Behandlung hinsichtlich der Gewinnbeteiligung und/oder - eine bevorzugte Behandlung bei der Verteilung des Liquidationserlöses. Ø Für Inhaber von Vorzugsaktien kann aber das Stimmrecht ausgeschlossen werden (Allerdings haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht, wenn die Gesellschaft mit den Vorzugsbeträgen in Rückstand ist). Folie 4 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Gliederung des Eigenkapitals einer AG Gezeichnetes Eigenkapital (Grundkapital) + Kapitalrücklage (Agio) + Gewinnrücklagen Gesetzliche Rücklage Rücklage für eigene Anteile Satzungsmäßige Rücklage Andere Gewinnrücklagen + Gewinnvortrag / - Verlustvortrag + Jahresüberschuss / - Jahresfehlbetrag Folie 5 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Formen der Kapitalerhöhung einer AG Ø Kapitalerhöhung gegen Einlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) Ø Genehmigtes Kapital Ø Bedingte Kapitalerhöhung Ø Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Folie 6 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 1) Ordentliche Kapitalerhöhung Ø Ø Ø Ø §§ 182 – 191 AktG Beschluss der HV mit 3/4– Mehrheit; wirksam mit Eintragung der Durchführung ins HR soll nicht durchgeführt werden, solange bisheriges Grundkapital noch nicht voll eingezahlt ist Zweck: Beschaffung zusätzlichen Eigenkapitals durch die Ausgabe junger Aktien entweder gegen Geld oder gegen Vermögensgegenstände (Sachen, Rechte) Ø Altaktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am bisherigen Grundkapital Ø Bezugsrecht: - dient der Aufrechterhaltung der bisherigen prozentualen Beteiligung des Altaktionärs am Grundkapital - ermöglicht die Ausgabe junger Aktien zu einem niedrigeren Kurs, als die alten Aktien notieren Folie 7 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 2) Genehmigtes Kapital Ø §§ 202 – 206 AktG Ø Grundlage ist Satzungsänderung durch Beschluss der HV mit 3/4– Mehrheit Ø Vorstand wird für höchstens 5 Jahre ermächtigt, ordentliche Kapitalerhöhung (en) bis zur Höhe des genehmigten Kapitals durchzuführen Ø Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das z.Zt. der Ermächtigung vorhanden ist, nicht überschreiten Ø Zur Durchführung der Kapitalerhöhung innerhalb des Zeitraumes muss der Aufsichtsrat seine Zustimmung geben Ø Zweck: Unternehmensleitung soll Handlungsspielraum eröffnet werden (hinsichtlich Zeitpunkt der Ausgabe, Umfang der Emission, evtl. Emissionsbedingungen) Folie 8 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 3) Bedingte Kapitalerhöhung Ø §§ 192 – 201 AktG Ø Beschluss der HV mit 3/4– Mehrheit; Eintragung des Beschlusses ins HR; wirksam mit Ausgabe der Bezugsaktien Ø Nennbetrag des bedingten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das z.Zt. der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht überschreiten Ø Zweck: Ausgabe von Aktien aufgrund von Ansprüchen aus Umtausch- und Bezugsrechten von Inhabern von Wandel- oder Optionsanleihen, wegen Fusionen oder aufgrund der Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer Ø Bedingt, da ihr Wirksamwerden von der Entscheidung der Anleger zur Ausübung der Umtausch- und Bezugsrechte abhängt Ø Nachteil: Ungewissheit über die Höhe des zufließenden Eigenkapitals Folie 9 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 4) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Ø Ø Ø Ø §§ 207 – 220 AktG Beschluss der HV mit 3/4– Mehrheit; wirksam mit Eintragung von Beschluss ins HR keine Form der Au ßenfinanzierung keine Änderung der EK-Höhe, sondern der EK-Zusammensetzung: Umwandlung von bisher als offene Rücklagen ausgewiesenem Eigenkapital in Nennkapital (Passivtausch) Ø Die Altaktionäre erhalten im Rahmen der Kapitalerhöhung Gratisaktien (Berichtigungsaktien) im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung Ø Gründe z.B. - Erhöhung der Aktienanzahl zieht geringeren Aktienkurs nach sich: Portefeuillebildung der Anleger wird erleichtert - Gesetzliche Bestimmungen zur maximalen Selbstfinanzierungsquote können durch neue relative Bilanzierung des Eigenkapitals umgangen werden Folie 10 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Formen der Kapitalherabsetzung Ø ordentliche Kapitalherabsetzung Ø vereinfachte Kapitalherabsetzung Ø Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien Folie 11 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 1) Ordentliche Kapitalherabsetzung Ø §§ 222 – 228 AktG Ø Beschluss der HV mit 3/4– Mehrheit; Herabsetzung wirksam mit Eintragung ins HR Ø Zweck: Rückzahlung an die Aktionäre, Ausgleich von Verlusten oder Einstellung in die Rücklagen Ø Durchführung: Herabsetzung des Nennbetrages pro Aktie bzw. Zusammenlegung von Aktien Ø Zahlungen an Aktionäre dürfen erst sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung ins Handelsregister erfolgen Ø Gläubiger haben das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen. Folie 12 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 2) Vereinfachte Kapitalherabsetzung Ø §§ 229 – 236 AktG Ø Beschluss der HV mit 3/4– Mehrheit; Herabsetzung wirksam mit Eintragung ins HR Ø Zweck:Wertminderungen ausgleichen, Verluste decken oder Beträge in die Kapitalrücklage stellen Ø keine Rückzahlungen an die Aktionäre Ø Durchführung: Herabsetzung des Nennbetrages pro Aktie bzw. Zusammenlegung von Aktien Ø Voraussetzung: kein Gewinnvortrag vorhanden, gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklage, soweit sie 10% des nach der Herabsetzung verbleibenden Grundkapitals übersteigen, und andere Gewinnrücklagen sind aufgelöst Ø Gewinne in Folgejahren dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn bestimmte Auflagen (Gläubigerschutz!) erfüllt sind Folie 13 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 3) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien Ø §§ 237 – 239 AktG Ø Beschluss der HV mit 3/4– Mehrheit; Herabsetzung wirksam mit Eintragung ins HR bzw. mit Einziehung der Aktien Ø Zweck: Rückzahlung an die Aktionäre (in HV-Beschluss festgelegt), Ausgleich von Verlusten oder Einstellung in die Rücklagen Ø Durchführung: Zwangseinziehung von Aktien (in Satzung vor Zeichnung der Aktien festgelegt) oder Erwerb von Aktien Ø Rückzahlungen an die Aktionäre möglich, soweit die Gläubigerschutzvorschriften beachtet werden Folie 14 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Systematisierung des Fremdkapitals 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Fremdkapitalgeber Fristigkeit der Überlassung der Mittel Form der Besicherung Tilgungsmodalitäten Anspruchsrangfolge innerhalb der Gruppe der Gläubiger Ausfallrisiko vereinbarte Verzinsung Land und Währung usw. Folie 15 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Beschaffung von Fremdkapital – Langfristige Finanzierung Langfristige Bankkredite (Darlehen) Schuldverschreibungen Ø Wertpapiere, durch die sich der Aussteller verpflichtet, bei Fälligkeit einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen und nach einem festgelegten Modus Zinszahlungen zu leisten. Ø Schuldverschreibungen dienen der Beschaffung von Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt. Ø Als Emittenten können neben der öffentlichen Hand (u.a. Bundesanleihen) Banken (u.a. Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe) und Industrieunternehmen (u.a.Industrieobligationen) auftreten. Schuldscheindarlehen Ø anleiheähnliche, mittel- bis langfristige Großkredite, die gegen Aushändigung einer Urkunde (Schuldschein) gewährt werden. Der Schuldschein ist kein Wertpapier. Ø Darlehensgeber: Versicherungsunternehmen, vor allem Lebensversicherungen und Pensionskassen Folie 16 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Beschaffung von Fremdkapital – Langfristige Finanzierung Nullkuponanleihen Ø Schuldverschreibungen, die im Gegensatz zu festverzinslichen Anl eihen nicht zu kontinuierlichen Zinszahlungen führen: Die Zahlung von Zins und Zinseszins erfolgt erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Tilgung. Ø Echte Nullkuponanleihe vs. Aufzinsungsanleihe Floating Rate Notes Ø Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung: Die Neufestsetzung des Zinssatzes erfolgt in regelmäßigen Abständen (3 bis 6 Monate) in Bezug auf einen Referenzzinssatz (LIBOR, EURIBOR) Commercial-Paper-Programme Ø Rahmenvereinbarungen zwischen bonitätsstarken Unternehmen und Kreditinstituten über die Platzierung von nicht gesicherten, börsennotierten oder nicht börsennotierten Schuldverschreibungen, deren Tranchen eine Laufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten. Ø Commercial Paper werden als Abzinsungspapiere ausgegeben. Folie 17 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Beschaffung von Fremdkapital – Kurzfristige Finanzierung Kredite von Nichtbanken (z.B. Lieferantenkredite, Kundenanzahlungen) Kredite von Banken Ø Geldleihe (z.B. Kontokorrentkredit) Ø Kreditleihe (z.B. Avalkredit) Folie 18 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Sonderformen der Fremdfinanzierung Gewinnschuldverschreibungen Ø Gewinnschuldverschreibungen verbriefen statt des Zinsanspruchs oder zusätzlich zum Zinsanspruch einen Anspruch auf Anteil am Gewinn der emittierenden Gesellschaft. Wandelschuldverschreibungen Ø Anleihen, die das Recht enthalten, nach einer bestimmten Sperrfrist unter einer festgelegten Zuzahlung in Aktien umgetauscht zu werden Ø Für die Wandlungsentscheidung ist der Börsenkurs der Aktie der emittierenden Gesellschaft maßgeblich. Optionsschuldverschreibungen Ø Optionsschuldverschreibungen verbriefen ebenfalls ein Aktienbezugsrecht. Im Gegensatz zu den Wandelschuldverschreibungen werden die Optionsanleihen aber nicht gewandelt, denn die Obligation bleibt neben den Aktien bestehen. Ø Die Aktien werden also zusätzlich zur Anleihe erworben. Folie 19 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Derivate Ø Derivate oder derivative Instrumente sind Finanztitel, deren Wert vom Wert anderer Finanztitel abhängt. Ø Derivate dienen nicht der Finanzierung, sondern der Absicherung von Risiken. Ø Bei Termingeschäften vergeht zwischen Abschluss und Erfüllung des Geschäfts mehr Zeit, als für die Vorbereitung und Durchführung der Erfüllung erforderlich wäre. Unterscheidung hinsichtlich der Art der Erfüllung: - eine der beiden Parteien hat Wahlmöglichkeit à Optionsgeschäft - keine der beiden Parteien hat Wahlmöglichkeit à Fixgeschäft, Festgeschäft Folie 20 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Optionen Ø Optionen sind Finanztermingeschäfte, bei denen das vertragliche Recht gekauft bzw. verkauft wird, eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren (Basiswert) zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis (Basispreis) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (amerikanischer Ausübungstyp) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (europäischer Ausübungstyp) zu kaufen (Kaufoption) oder zu verkaufen (Verkaufsoption). Statt physischer Lieferung kann auch Barausgleich vereinbart werden. Ø Für den Kontrahenten, der die Option einräumt, entsteht eine Verpflichtung, auf Anforderung vom Optionshalter zu liefern (Kaufoption) oder abzunehmen (Verkaufsoption). Man bezeichnet ihn daher als Stillhalter. Ø Für dieses Recht und diese Verpflichtung zahlt der Optionshalter an den Stillhalter eine Prämie (Optionspreis). Folie 21 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Futures und Forwards Ø Festes Termingeschäft (Fixgeschäft, Festgeschäft): Verpflichtung zum Kauf/Verkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt Ø Futures = Future-Kontrakte sind unbedingte standardisierte Termingeschäfte, denen die vertragliche Vereinbarung zugrunde liegt, eine bestimmte Menge eines Vermögensgegenstandes zu einem fixierten Zeitpunkt in der Zukunft zu einem heute festgelegten Preis zu kaufen (Longposition) oder zu verkaufen (Shortposition). Ø Forwards = ähnlich wie Futures, allerdings nicht standardisiert hinsichtlich Kontraktbedingungen (Beträge, Laufzeiten, Zahlungs- und Lieferbedingungen) und nicht an der Börse gehandelt Folie 22 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 14: Ø Quiz: 3, 5, 6, 9 Ø Practice Questions: 3, 4, 5, 8, 10 Folie 23 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 14: Lösung Practice Question 5: a. Tag nach der Gründung: Grundkapital / gezeichnetes Kapital (0,10 $ Nennwert) Kapitalrücklage Einbehaltene Gewinne Treasury Shares Nettobuchwert des Eigenkapitals 50.000,- $ 1.950.000.- $ 0,- $ 0,- $ = 2.000.000,- $ b. Nach 2 Jahren Geschäftsbetrieb: Grundkapital / gezeichnetes Kapital (0,10 $ Nennwert) Kapitalrücklage Einbehaltene Gewinne Treasury Shares Nettobuchwert des Eigenkapitals 50.000,- $ 1.950.000.- $ 120.000,- $ 0,- $ = 2.120.000,- $ c. Nach 3 Jahren Geschäftsbetrieb: Grundkapital / gezeichnetes Kapital (0,10 $ Nennwert) Kapitalrücklage Einbehaltene Gewinne Treasury Shares Nettobuchwert des Eigenkapitals 150.000,- $ 6.850.000.- $ 370.000,- $ 0,- $ = 7.370.000,- $ Folie 24 Institut für Geld- und Kapitalverkehr der Universität Hamburg Prof. Dr. Hartmut Schmidt Vorlesung Finanzmanagement (Finanzierung) im Wintersemester 2004/05 Aufgaben Brealey/Myers [2003], Kapitel 14: Lösung Practice Question 10: Which of the following features would increase the value of a corporate bond? Which would reduce its value? a. The borrower has the option to repay the loan before maturity => less valuable! b. The bond is convertible into shares => more valuable! c. The bond is secured by a mortgage on real estate => more valuable! d. The bond is subordinated => less valuable! Folie 25