vermögens- und fälschungsdelikte

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vermögens- und fälschungsdelikte
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
VERMÖGENS- UND FÄLSCHUNGSDELIKTE
Der Deliktsgruppe Vermögens- und Fälschungsdelikte sind folgende Straftaten zugeordnet:
♦ BETRUG,
♦ VERUNTREUUNG,
♦ UNTERSCHLAGUNG,
♦ URKUNDENFÄLSCHUNG,
♦ GELD- UND WERTZEICHENFÄLSCHUNG,
♦ ERSCHLEICHEN VON LEISTUNGEN
Im Gegensatz zur Entwicklung der Raub- oder Diebstahlsdelikten - nehmen die Straftaten der Vermögens- und
Fälschungsdelikte tendenziell zu und tragen dadurch zu einer Strukturveränderung der Gesamtkriminalität bei.
Jeweils im Abstand der in der Graphik dargestellten Dekaden wird ersichtlich, dass sich der Anteil dieser Deliktsgruppe von 10,4% (1985) über 15,0% (1995) auf 20,4% im Jahr 2005 mit 23.173 Straftaten permanent vergrößerte.
Die Analyse dieser Entwicklung im Vergleich zur Gesamtkriminalität zeigt, dass sich der Anteil der Vermögensund Fälschungsdelikte zwar aktuell erhöhte, sich die Fallzahlen in der Vergangenheit allerdings häufig konträr zur
allgemeinen Tendenz entwickelten. Derartige Schwankungen ergeben sich besonders bei den Kontrolldelikten
Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung.
Auch die Struktur der Vermögens- und Fälschungsdelikte hat sich im Laufe der Jahre stark verändert. Anfang der
80er Jahre war die gesamte Deliktsgruppe noch bis zu 80% von Betrugsdelikten beherrscht. In der Folgezeit
nahm durch überproportionale Zunahmen der Urkundenfälschungen der Anteil des Betruges ab, sank teilweise
auf unter 40% und lag im vergangenen Jahr durch den Anstieg der Leistungserschleichung erstmals wieder bei
über 80%.
30000
25000
URKUNDENFÄLSCHUNG
ERSCHLEICHEN VON LEISTUNGEN
BETRUG (ohne Erschl.v.Leistg.)
SONST. VERMÖGENS- u.FÄLSCHUNGSDELIKTE
1.937
20000
15000
1.875
8.640
6.005
10000
5.110
5.138
4.020
998
4.031
1.220
2.132
1985
1995
2005
5000
0
10.464
Im Jahre 2005 ist gegenüber 2004 eine Abnahme der Vermögens- und Fälschungsdelikte um 1.840 (7,4%) auf
23.173 zu verzeichnen. Sie ergibt sich aus Veränderungen innerhalb der untergeordneten Deliktsgruppen mit gegenläufigen Bewegungen:
- Abnahme der Betrugsdelikte von 20.270 auf 19.104 (-5,7%)
o Abnahme des Waren-/Warenkreditbetrugs von 3.283 auf 2.750 (-16,3%)
o Zunahme der Deliktszahlen Erschleichen von Leistungen von 8.116 auf 8.640 (+6,5%)
o Abnahme der Computerbetrüge von 670 auf 244 (-63,6%)
- Zunahme der Veruntreuungen von 296 auf 404 (+36,5%)
- Abnahme der Unterschlagungen von 1.697 auf 1.597 (-5,9%)
- Abnahme der Urkundenfälschungen von 2.617 auf 1.937 (-26,0%)
AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE
Die hohe Anzahl aufgeklärter Delikte (18.386 Fälle) beeinflusst die Gesamtaufklärungsquote maßgeblich. Aufgeklärte Vermögens- und Fälschungsdelikte - mit einer durchschnittlichen AQ von ca. 80% - tragen, abhängig vom
Fallaufkommen, ca. 25-30% zur Anzahl Gesamtzahl aufgeklärter Delikte der Gesamtkriminalität bei.
TATVERDÄCHTIGE
2005 wurden 11.048 Tatverdächtige ermittelt. Nichtdeutsche sind bei Vermögens- und Fälschungsdelikte mit
(5.491 TV) 49,7% stark vertreten. Dieser Wert wird durch hohe Tatbeteiligung dieser Nichtdeutschen bei Urkundenfälschungsdelikten (1.477 TV = 83,9%) und Erschleichen von Leistungen (1.841=40,1%) etwas relativiert.
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POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
VERM Ö G ENS-UND FÄLSCHUNG SDELIKTE
19 85 - 20 05
Veränderung
absolut
in %
-1.094
-8,3%
1.509
12,5%
-434
-3,2%
4.307
32,7%
7.705
44,1%
-8.642
-34,3%
1.051
6,4%
1.863
10,6%
2.839
14,6%
-2.211
-9,9%
1.278
6,4%
-1.298
-6,1%
-1.158
-5,8%
5.538
29,3%
-2.974
-12,2%
-983
-4,6%
-3.748
-18,3%
-1.285
-7,7%
4.715
30,5%
4.864
24,1%
-1.840
-7,4%
erfasste Fälle
12.077
13.586
13.152
17.459
25.164
16.522
17.573
19.436
22.275
20.064
21.342
20.044
18.886
24.424
21.450
20.467
16.719
15.434
20.149
25.013
23.173
JAH R E
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
aufgeklärte Fälle
absolut
AQ in%
10.639
88,1%
11.673
85,9%
10.907
82,9%
15.522
88,9%
21.098
83,8%
14.321
86,7%
15.337
87,3%
15.802
81,3%
19.110
85,8%
14.693
73,2%
16.030
75,1%
14.796
73,8%
14.083
74,6%
20.129
82,4%
17.312
80,7%
15.460
75,5%
12.156
72,7%
10.789
69,9%
14.250
70,7%
19.264
77,0%
18.386
79,3%
23.173
25.013
20.149
15.434
16.719
20.467
21.450
24.424
18.886
20.044
21.342
19.436
17.573
13.152
1987
16.522
13.586
1986
15.000
12.077
20.000
20.064
25.164
17.459
25.000
22.275
VERMÖGENS- UND FÄLSCHUNGSDELIKTE
30.000
10.000
5.000
134
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1985
0
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
1
BETRUG
Mit 19.104 erfassten Straftaten haben Betrugsdelikte einen Anteil von 82,4% an den Vermögens- und Fälschungsdelikten. Die Gesamtzahlen werden vor allem durch das hohe Fallaufkommen der Leistungserschleichung (8.640) geprägt, deren Anteil an den Betrugsdelikten überproportional ist (2002: 20,9%; 2003: 28,1%;
2004: 40,0%; 2005: 45,2%). Mit einer erneuten Zunahme um 524 (6,4%) auf 8.640 Fälle verlief 2005 deren
Entwicklung gegenläufig zu der rückläufigen Entwicklung des Betrugs (1.166 Fälle = -5,8%).
Leistungserschleichung ist bekanntermaßen kein Gradmesser für steigende oder fallende Kriminalität. Vielmehr
spiegelt die Veränderung der Fallzahlen dieses typischen Kontrolldeliktes die Häufigkeit von Kontrollen und den
Zählmodus oder die Anzeigehäufigkeit der Verkehrsbetriebe wider. Für die Sicherheitslage sind solche Deliktsbereiche zwar nicht ausschlaggebend, deuten aber auf zunehmend mangelndes Rechtsbewusstsein hin und stehen
somit auch stellvertretend für einen Werteverfall in unserer Gesellschaft.
FALLZAHLEN
Betrug gesamt
2004
2005
Veränderungen
± absolut
in %
20.270
19.104
- 1.166
Aufklärungsquote
2004
2005
- 5,8%
77,8%
80,5%
Die Abnahme der Betrugsdelikte wurde durch die Entwicklung der Fallzahlen folgender Deliktsgruppen bedingt:
Waren- und Warenkreditbetrug (-533 Fälle = -16,2%)
Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (-208 Fälle=5,9%)
Leistungsbetrug (-309 Fälle=-55,9%)6
Computerbetrug (-426=-63,6%)
DIE GRAPHIK VERANSCHAULICHT DIE STRUKTUR DER BETRUGSDELIKTE:
SONSTIGER BETRUG
22,5%
BETR. MITTELS
RW.ERL.UNBARER
ZAHLUNGSMITTEL
17,4%
WAREN- u.
WARENKREDITBETRUG
14,4%
BETEILIGUNGS- u.
KAPITALANLAGEBETRUG 0,1%
GRUNDSTÜCKS- U
BAUBETRUG
0,1%
ERSCHLEICHEN v.
LEISTUNGEN
45,2%
GELDKREDITBETRUG 0,5%
AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE
Bei gesunkener Zahl der Betrugsfälle verringerte sich die Zahl der aufgeklärten Fälle geringfügiger (von 15.760
auf 15.371), so dass die Aufklärungsquote erhöht wurde (von 77,8% auf 80,5%).
Betrachtet man die Aufklärungsquote ohne das Kontrolldelikt Erschleichen von Leistungen, ergibt sich für die
übrigen Betrugsdelikte eine AQ von 64,7%, die erneut über den Aufklärungsquoten der letzten Jahre liegen
(2004: 63,2%, 2003: 53,7%; 2002: 56,0%; 2001: 52,6%; 2000: 54,1%). Dieser Vergleich belegt, dass die
Aufklärungsquoten nicht Abfallprodukt eines Kontrolldeliktes sind, sondern aus gleichbleibenden und sogar
besseren Aufklärungsergebnissen der übrigen Betrugsdelikte resultieren.
6
Ein Erfassungsfehler (gemeint war Erschleichen von Leistungen) 2004 führte zu einer überhöhten Zahl
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POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
TATVERDÄCHTIGE
Analog zu den rückläufigen Fallzahlen und Zahlen der aufgeklärten Delikte (2004: 15.760; 2005: 15.371), gingen
auch die Zahlen der Tatverdächtigen (2004: 8.673; 2005: 8.450) zurück. Der Anteil der nichtdeutschen
Tatverdächtigen erhöhte sich marginal von 42,5% auf 43,3%.
Betrug gesamt
TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
minderj. TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
2004
8.673
4.985
3.688
1.658
897
761
Anteil
57,5%
42,5%
19,1%
54,1%
45,9%
2005
8.450
4.791
3.659
1.673
924
749
Anteil
56,7%
43,3%
19,8%
55,2%
44,8%
Veränderungen in %
- 223
- 2,6%
- 194
- 3,9%
- 29
- 0,8%
+ 15
+ 0,9%
+ 27
+ 3,0%
- 12
- 1,6%
Die Zahl ermittelter Minderjähriger bei Betrugsdelikten hat sich nur geringfügig verändert. Durch die insgesamt
rückgängige Zahl der Tatverdächtigen hat sich jedoch ihr Anteil von 19,1% auf 19,8% erhöht.
Der hohe Anteil des Erschleichens von Leistungen beeinflusst die Tatverdächtigenstruktur des Betruges erheblich. 54,3% (4.587 TV) der bei Betrug ermittelten Tatverdächtigen fielen wegen Erschleichens von Leistungen auf
und 45,7% wegen anderer Betrugsdelikte. Anders sieht die Situation bei minderjährigen Tatverdächtigen aus:
von 1.673 minderjährigen Tatverdächtigen bei Betrug fielen 66,6% (1.114) wegen Erschleichens von Leistungen
auf.
Ihr Anteil bei Leistungserschleichungen beträgt 24,3%. Bleibt dieses Delikt bei der Betrachtung der
Tatverdächtigen unberücksichtigt, fielen lediglich 559 minderjährigen TV im Zusammenhang mit sonstigen
Betrugsdelikten auf, das heißt sie sind hier mit 14,4% sogar unterrepräsentiert.
Der Anteil der weiblichen Tatverdächtigen ist mit 24,9% bei der Gesamtkriminalität und den Betrugsdelikten
identisch; bei Erschleichen von Leistungen bewegt er sich mit 24,1% in vergleichbarer Größenordnung.
SCHADEN
Der durch Betrugsdelikte verursachte Schaden lag im vergangenen Jahr bei 28,2 Mio. € (2001: 70,1 Mio. DM;
2002: 52,2 Mio. €; 2003: 28,6 Mio. €; 2004: 29,9 Mio. €) und damit um 5,7% niedriger als noch 2004. Die höchsten Schadenssummen wurden bei sonstigem Betrug (z.B. Leistungskreditbetrug: 2,6 Mio. €, Kontoeröffnungsund Überweisungsbetrug: 1,52 Mio. €) mit 16,1 Millionen € verursacht.
Daneben sind ebenfalls hohe Schadenssummen bei Waren- und Warenkreditbetrug (3,17 Mio. €), Betrug mittels
rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (2,33 Mio.) sowie Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug (2,08 Mio.)
entstanden.
1.1
WAREN- UND WARENKREDITBETRUG
Der Rückgang des Waren- und Warenkreditbetruges um 533 Fälle (-16,2%) ergab sich aus den Untergruppen
Warenbetrug (-77 Fälle=-9,5%) und sonstiger Warenkreditbetrug (-458 Fälle= -18,9%).
FALLZAHLEN
2004
Waren-/-kreditbetrug 3.283
davon: Warenbetrug
811
2005
2.750
734
Veränderungen
± absolut in %
- 533 - 16,2%
- 77
- 9,5%
Aufklärungsquote
2004
2005
53,9%
57,2%
85,7%
86,6%
Auf dem Sektor des Warenbetruges spielt das Medium Internet und dort insbesondere die gewerblichen Versteigerungen eine immer größere Rolle. Der Betrug bei Onlineauktionen entwickelt sich fast zum Massendelikt; Ende
2003 waren über 16 Millionen ebay-Nutzer registriert. In Deutschland sind 35,7 Millionen Erwachsene im Internet
präsent; davon verfügen 60% über einen Breitbandzugang wie ISDN oder DSL. Hinzu kommt eine ständig steigende Nutzerzahl mit mobilem Internetzugang (Hot Spots). Der gesamte Innenstadtbereich Frankfurts und der
Flughafen sind mit W-Lan abgedeckt und jeder kann (unerkannt) mit einem Laptop und entsprechender Software
ins Internet. Bei dieser Art der Internetnutzung ist der Benutzer weder mehr zu orten noch zu identifizieren.
Das Fachkommissariat K 32 bestätigt permanent steigende Vorgangszahlen des Warenbetrugs. Seit 2005 gibt es
in der PKS eine eigene Tabelle (Tabelle 5) für Internetkriminalität. Anhand dieser lässt sich belegen, dass von
den 2.750 Straftaten des Waren- und Warenkreditbetruges 664 Fälle (24,1%) der Internetkriminalität zuzurechnen sind. Noch höher ist der Anteil der Internetkriminalität bei der Deliktsgruppe des reinen Warenbetrugs:
461 der insgesamt 734 Fälle (62,8%) wurden unter Benutzung dieses Mediums begangen.
Eine Verlagerung aus Deliktsbereichen der Eigentumskriminalität (Diebstahl, Hehlerei) und verschiedenen Betrugssparten zu Betrug bei Onlineauktionen lässt sich erkennen. Die Hemmschwelle bei dieser Kriminalitätsform
ist niedrig, da kein Kontakt zwischen Täter und Opfer stattfindet. Opferspezifische Merkmale lassen sich nicht
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benennen, da der Zugang zum Internet jedermann möglich ist. Die Schnäppchenmentalität aber auch Notlagen
und Gutgläubigkeit lassen Menschen zum Opfer von Betrügern werden.
Zur schlechten konjunkturellen Lage, die sich auf Zahlungsfähigkeit und Zahlungswillen der Käufer auswirkt,
kommt die intensive Nutzung des Internet als Möglichkeit des 24-Stunden-Shoppings, das einerseits durch seine
Anonymität zum Betrug „einlädt“ und umgekehrt betrügerisches Handeln auf der Täterseite ermöglicht.
Daher ist die Nutzung dieses anonymen Mediums zur Begehung von Betrugsstraftaten ungebrochen. Allein die
über ebay durchgeführten Versteigerungen belaufen sich weiterhin auf sehr hohem Niveau. Untermauert wird
dies durch aktuelle Presseberichte7, wonach ebay als weltgrößtes Auktionsunternehmen sowohl Umsatz (2005:
691 Mio. US $) als auch Handelsvolumen (8,5 Milliarden US $) exorbitant steigern konnte.
Die Höhe des Vermögensschadens bei Waren-/Warenkreditbetrug hat sich analog zur Fallentwicklung 2005
ebenfalls nur geringfügig verändert (2003: 1,8 Mio. €; 2004: 3,03 Mio. €; 2005: 3,16 Mio. €); der durchschnittliche
Schaden stieg auf knapp 3.900 € pro Delikt. Sofern die Täter innerhalb Deutschlands tätig sind, ist die
Möglichkeit der Aufklärung recht hoch und hat sich gegenüber 2004 sogar von 85,7% auf 86,6% nochmals leicht
erhöht. Allein bei Internetkriminalität liegt die Aufklärungsquote des Waren- und Warenkreditbetrugs bei über
90%.
2005 kam es erstmals, im Gegensatz zu den jeweils überproportionalen Anstiegen der Vorjahre, zu einer Stagnation im Fallaufkommen bei sogenannten Onlineauktionen (vorwiegend ebay). K 32 hatte 2005 vermehrt Sammelverfahren mit mehr als 50 Geschädigten und Schadensummen zwischen 15.000 und 35.000 Euro zu bearbeiten.
Bei den Tätern handelte es sich zunehmend um osteuropäische Gruppen (meist Litauer/Rumänen), die gehackte
Accounts und betrügerisch eröffnete Konten benutzen.
Im Herbst 2005 begannen die ersten Betrügereien im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft. Von
zwei in Frankfurt ansässigen Personen wurden in 23 ebay-Auktionen Eintrittkarten zu einem Gesamtbetrag von
58.800 Euro angeboten und verkauft. Die Tickets sollten aus Sponsorenkontingenten stammen. Die Anbieter
schlossen „Übereignungsverträge“ mit den Käufern, wonach die Tickets später auf deren Personalien
umgeschrieben werden können. Die Kauferlöse ließen sich die Verkäufer auf zuvor eröffnete Bankkonten
überweisen und hoben die Gelder zeitnah ab. Ermittlungen bei der FIFA in Frankfurt ergaben, dass für die Täter
keine Kartenbestellungen oder Anwartoptionen vorlagen und die angebotenen Tickets nicht aus
Sponsorenkontingenten stammten.
In präventiver Hinsicht wurde 2003 von K 32 ein Faltblatt für Internetnutzer entworfen und im vergangenen Jahr
weiterentwickelt und überregional verteilt. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Kunden bei Onlinegeschäften
vorsichtig und kritisch sein und den fälligen Kaufpreis erst dann entrichten sollen, wenn Verkäufer und Ware
mindestens geprüft worden sind und einwandfrei feststehen. Weiterhin wird dringend davor gewarnt, Geldbeträge
mittels Money-Transfer zu übersenden. Darüber hinaus wurden von einer Sachbearbeiterin von K 32 im Rahmen
von Fachtagungen Schulungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern durchgeführt. Dadurch konnte die Informationsbroschüre einem weiteren Verwendungskreis zugeführt werden. Da Internetkriminalität bekanntermaßen
nicht nur regionale, sondern bundesweite und internationale Bezüge aufweist, hat die in anderen Bundesländern
durchgeführte Präventionsarbeit auch positive Auswirkungen auf Frankfurt.
1.2
BETRUG MITTELS RECHTSWIDRIG ERLANGTER UNBARER ZAHLUNGSMITTEL
Der aktuelle Rückgang der Straftaten im Zusammenhang mit dem unbaren Zahlungsverkehr um 208 Fälle ergibt
sich fast ausschließlich aus den Veränderungen bei betrügerischem Einsatz von Debitkarten (ohne PIN).
Die Zuwachsraten bei betrügerischem Zahlungsverkehr sind auf den enormen Anstieg unbarer Zahlungsmittel im
Handel zurückzuführen, der vielfache Tatgelegenheiten schafft. Allein im Jahr 2003 wurden 17,3% der Umsätze
des Handels mit Debitkarten im Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) abgewickelt, weitere 7% mit e-cash
und 5% über Kreditkarten.
FALLZAHLEN
Veränderungen
2004
3.525
unbare Zahlungsmittel
darunter:
Kreditkarten
770
Debitkarten ohne PIN
1.547
Debitkarten mit PIN
992
mit Daten v. Zahlungskarten 79
sonst. unbare Zahlungsmittel 91
7
2005
3.317
755
1.343
962
131
70
± absolut
in %
- 208
- 5,9%
- 15
- 204
- 30
52
- 21
- 1,9%
- 13,2%
- 3,0%
65,8%
- 23,1%
Aufklärungsquote
2004
46,4%
2005
48,4%
26,9%
58,8%
40,7%
26,6%
69,2%
26,1%
63,4%
44,7%
47,3%
60,0%
Berliner Morgenpost, vom 27.5.2006; Wirtschaftsteil
137
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
1.2.1 DEBITKARTEN OHNE PIN (SCHLÜSSELZAHL 5162)
Schwerpunkt der Taten bilden nach wie vor die betrügerischen Einsätze von Debitkarten ohne PIN. Die Täter
setzen die in der Regel durch Diebstähle erlangten Karten im sog. Lastschriftverfahren, vorwiegend in Einkaufsmärkten und Kaufhäusern, ein. Der leichte Rückgang in diesem Bereich dürfte darauf zurückzuführen sein, dass
die geschädigten Firmen aus Kostengründen erst ab einer bestimmten Schadensumme Strafanzeigen erstatten.
Diese Betrugsform boomt gerade in der Anonymität der Großstädte. In Frankfurt fallen 32,0% (2003: 31,4%;
2004: 35,1%) aller hessischen Delikte im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln an. Der Einkauf mit gestohlenen Debitkarten im Lastschriftverfahren (ohne PIN) hat einen Anteil von 40,5% innerhalb der Deliktsgruppe
"Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel". Im Lastschriftverfahren können die Täter die
Debitkarten relativ einfach und risikoarm einsetzen, da an den Kassen nur in Ausnahmefällen die Identität des
Vorlegers oder dessen Unterschrift (aus Zeit- und Kostengründen) geprüft wird.
Einem weiteren Ausufern dieser Delikte kann seitens der Polizei nicht entgegengewirkt werden; hier können ausschließlich Sicherungsmaßnahmen von Banken und Geschäften greifen, indem beispielsweise Kartenzahlungen
künftig nur über die Eingabe der PIN akzeptiert werden. Da diese Einrichtung für die Geschäftsinhaber jedoch mit
zusätzlichen Kosten verbunden ist, schrecken sie vor dieser Investition zurück. Spätestens bis zum Jahr 2010
wird laut EU-Richtlinie umgesetzt werden, dass die Banken und nicht wie bisher die Geschäfte bei Schäden über
einem Wert von 150,-€ im Lastschriftverfahren haften. Dies könnte zur Reduzierung der betrügerischen
Karteneinsätze führen. Täterermittlungen gestalten sich aufgrund fehlender Videoüberwachung sehr schwierig,
da als einziger Ermittlungsansatz nur die zeitaufwendige Spurensuche und –auswertung auf den Datenbelegen
bleibt. Dennoch erhöhte sich die Aufklärungsquote in den letzten drei Jahren signifikant (2003: 34,3%, 2004:
58,8%; 2005: 63,4%).
Der entstandene Vermögensschaden hat sich - trotz rückläufiger Fallzahlen - von 518.856 € auf 533.594 € um
2,8% erhöht. Die durchschnittliche Schadenssumme pro Einzeltat beläuft sich auf 408,25 € (2003: 275,90 €;
2004: 343,84 €) und hat sich gegenüber den Vorjahren sichtlich erhöht. Zu diesem statistischen Mittelwert trug
bei, dass in 429 Fällen (32,8%) die Schäden sich zwischen 250 und 2.500 € bewegten. Bei mehr als der Hälfte
aller Fälle (686) waren Schäden zwischen 50 und 250 € registriert.
Die Quote der vollendeten Delikte liegt seit 2003 bei ca. 97%, d.h. es bleibt nur zu 3% bei der versuchten Tatausführung.
1.2.2 DEBITKARTEN MIT PIN (SCHLÜSSELZAHL 5163)
Die Fallzahlen gingen von 992 auf 962 geringfügig zurück (-3,0%). Der Anteil des betrügerischen Einsatzes von
Debitkarten mit PIN hat sich von 17,1% im Jahre 2003 über 28,1% auf aktuell 29% erhöht. Da nach wie vor viele
Karteninhaber - trotz Aufklärungs- und Warnkampagnen - die PIN auf der Karte notieren oder als Telefonnummer
verschlüsselt zusammen mit der Karte in der Handtasche oder ähnlich ungesichert aufbewahren, gelingt es den
spezialisierten Tätern nach den Diebstählen in vielen Fällen, die Karten auch an den Geldausgabeautomaten
(GAA) mit PIN einzusetzen. Bis zur Sperrung der Karte können sie oft innerhalb kurzer Zeit erhebliche Beträge
betrügerisch erlangen.
Neue Arbeitsweisen der meist ausländischen Täter waren z.B. das Ablenken von älteren Personen, die Geld am
Geldausgabeautomat abheben wollten. Dabei beobachtet ein Täter die PIN-Eingabe, der zweite Täter spricht das
Opfer während der Geldausgabe an, indem er auf einen hinuntergefallenen Geldschein aufmerksam macht. In
der Zwischenzeit wurde die eingesetzte EC-Karte gegen eine andere Karte ausgetauscht.
Seit Ende 2004 häufen sich wieder Fälle von Trickbetrügern, die sich als Sparkassenmitarbeiter etc. ausgeben,
bei älteren Kunden anrufen, dass ihre EC-Karten gesperrt und vernichtet werden müssen. Dazu werde ein
Mitarbeiter der Bank vorbeikommen, der dann auch die PIN abfrage und die Ausstellung einer neuen EC-Karte in
Aussicht stelle. In den letzten Wochen des Jahres 2005 konnten Mitglieder dieser Tätergruppe ermittelt werden,
wobei festgestellt wurde, dass die Täter zunächst den Mainova-Trick (siehe K32) anwendeten und dann auf die
Masche Sparkassenmitarbeiter umschwenkten.
Der entstandene Vermögensschaden hat sich von 308.401 € auf 848.315 € um 539.914 € (175,1%) eklatant erhöht. Die durchschnittliche Schadenssumme pro Einzeltat beläuft sich auf 930,17 € (2003: 565,87 €) und hat gegenüber 2003 um 64,4% zugenommen.
Prävention kann in erster Linie vom Karteninhaber selbst betrieben werden. K 33 veröffentlichte zu diesem Thema in den Printmedien aber auch in Wirtschaftsmagazinen des Fernsehens und Rundfunks, Ratschläge zur Vermeidung des missbräuchlichen Karteneinsatzes.
Der betrügerische Karteneinsatz mit PIN erfolgt in der Regel an Geldausgabeautomaten; davon gibt es allein in
Deutschland 52.595 8. Das Ausspähen der Kartendaten erfolgt auf vielfältige Weise. Bekannt ist zum Beispiel der
sogenannte Algerian-Loop, in der Schweiz auch "Marseiller Schlinge" genannt, eine Manipulation an GAA, die
8
138
Stand 31.12.2004; Quelle Bundesverband deutscher Banken
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
erstmals in Marseille erfolgreich von den Tätern vorgenommen wurde. Entweder mittels einer Drahtschlinge, eines Plastikstreifens oder doppelseitigen Klebebandes wird eine Blockierung des Geldausgabeschlitzes oder der
Kartenausgabe bewirkt. An den GAA befanden sich Hinweise auf eine Funktionsstörung, die die mehrmalige Eingabe der PIN erforderlich machen könnte. Dabei werden die Bankkunden von den Tätern beobachtet oder ihnen
wird von diesen sogar Hilfe angeboten.
Das Ausspähen der PIN mit elektronischen Mitteln - vor dem geplanten Diebstahl der Karte - spielt eine zunehmend größere Rolle. Während der Kartenberechtigte Geld mit seiner Karte abhebt, machen die Täter entweder
Videoaufnahmen, lesen die Daten mittels eines Vorsatzgerätes am Kartenschacht vom Magnetstreifen aus oder
installieren eine Kleinstkamera, die mittels eines Funksenders die Eingabe der PIN an ein Empfangsgerät der Täter weitergibt. Diese Daten werden auf eine Dublette übertragen, die in der Regel an ausländischen GAA zum
Geldabheben genutzt wird, weil dort nur Teilüberprüfungen vorgenommen werden können.
1.2.3 DATEN VON ZAHLUNGSKARTEN (SCHLÜSSELZAHL 5165)
Eine bekannte Arbeitsweise ist das Ausspähen von Kartendaten mittels Vorsatzgeräten und Minikameras (sog.
„skimming“) im Moment des berechtigten Geldabhebens durch den Karteninhaber. Die Daten werden per Funkübertragung auf ein Laptop eines sich in der Nähe aufhaltenden Täters transferiert. Anschließend werden die
ausgespähten Kartendaten auf Blankokarten („white plastics“) aufgebracht und diese so gefälschten Karrten
werden zeitnah - bis zur Sperrung - im Ausland eingesetzt.
Diese Delikte waren bis zum Herbst letzten Jahres stark ansteigend. Für die auffallende Zunahme von 79 auf 131
Fälle sind rumänische Tätergruppen verantwortlich zu machen, die Kartendaten professionell mittels Auslesegeräten ausspähen. Ende September wurden drei rumänische Täter auf der Zeil beim betrügerischen Karteneinsatz
festgenommen. Einer der Täter hatte 600 Kartendaten ausgespäht. Während der Tatausführung saß er in einem
Café gegenüber der Bank mit seinem Laptop auf das die Daten per Funkübertragung gelangten. Zeitnah setzte
er die gefälschten Karten in Belgien ein. Dabei wurde er videographiert und konnte durch die erwähnte
Festnahme identifiziert werden. Die Festgenommenen waren Mitglieder einer Tätergruppe, die europaweit auf
diesem Gebiet tätig war. Nach dieser Festnahme wurde Frankfurt am Main in Bezug auf „skimming“ ausgespart.
Anlässlich einer Fachtagung beim BKA war zu erfahren, dass diese professionellen Auslesegeräte in Rumänien
gemietet werden können.
Hinter den statistisch erfassten Fällen stehen nicht nur mehrere unterschiedliche Tatbestände wie (a) Ausspähen
von Daten, b) Fälschung der Karten [Verbrechenstatbestand!] c) Computerbetrug), sondern hinter jedem einzelnen Fall auch eine Vielzahl von Ausspähungen, die sich statistisch in nur einem Fall niederschlagen.
1.2.4 KREDITKARTEN (SCHLÜSSELZAHL 5164)
Die Zahlen des Betrugs mittels Kreditkarten scheinen seit 2004 zu stagnieren. Festzustellen ist, dass sich die
Anzeigebereitschaft der Emittenten manchmal von Jahr zu Jahr ändert. In der Regel werden nur noch bandenmäßig organisierte Straftaten von international agierenden Tätern angezeigt, die große Schäden verursachen.
In der zweiten Januarwoche 2005 gelang in Frankfurt die Festnahme einer südostasiatischen Tätergruppe (sechs
Täter aus Malaysia und China), auf frischer Tat. Auf vorgeplanten Routen fanden in ganz Europa Einkäufe in Geschäften der höheren Preisklassen statt, in denen mit Totalfälschungen bezahlt wurde.
Während die Postwegverluste leicht rückläufig sind, bewegen sich die Kreditkartendiebstähle mit betrügerischen
Karteneinsätzen gleichbleibend auf hohem Niveau. Ein Ansteigen der betrügerischen Kartenanträge setzt sich
fort.
Unvermindert stark ist das Aufkommen der betrügerischen Einsätze von Kreditkartendaten (Schlüsselzahl 5165)
im Internet (mail-order- und phone-order-fraud) - insbesondere bei Buchungen von Waren- und Dienstleistungen,
Flugtickets oder beim Einsatz in Wettbüros, festzustellen. Der immer noch steigende Umgang bzw. Gebrauch
des Internets ist eine wahre Fundgrube für Betrügereien, besonders im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
So häuften sich in den letzten Monaten 2005 Anzeigen von Reisebüros, bei denen wahrscheinlich ghanaische
Staatsangehörige telefonisch, per Fax oder per E-Mail Hin- und Rückflugtickets (Accra-Europa) für ihre Landsleute mit betrügerisch erlangten Kreditkartendaten bestellen. Die Hinflüge nach Europa werden angetreten, die
Rückflüge meistens nicht.
Bei K 33 sind seit Ende 2005 zwei Sammelvorgänge in Bearbeitung, bei denen innerhalb von 2 Monaten jeweils
50 Flugtickets mit einem Gesamtschaden von ca. 45.000,-€ bestellt wurden.
Die Anzahl der betrügerischen Umsätze mit total gefälschten Kreditkarten ist weiter ansteigend, wobei die Zahl
der Datenabgriffe aber stagniert.
Die Schadenssumme bei Betrug im Zusammenhang mit Kreditkarten erhöhte sich gegenüber 2004 von 418.228
€ auf 525.363 € (25,6%).
139
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
1.2.5 SONSTIGE UNBARE ZAHLUNGSMITTEL (SCHLÜSSELZAHL 5169)
Unter diesem Oberbegriff werden ge- oder verfälschte Verrechnungs- und Orderschecks, Banküberweisungen,
Lastschriften und sonstige Belege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zusammengefasst, die sich als geeignete
Grundlage erwiesen haben, um relativ unauffällig schnelle Beute zu machen. Tätern ist beispielsweise bekannt,
dass Schecks häufig in Fensterumschlägen versandt werden. Die organisiert arbeitenden Täter entwenden diese
Briefe während des Postlaufs. Über Zwischenhehler werden die Schecks dann im In- und Ausland auf eigens für
diese Zwecke eingerichteten Konten eingereicht.
Bei dieser Betrugsart war 2004 eine Zunahme auf 91 Fälle festzustellen, der 2005 ein Rückgang auf 70 Fälle
(-23,1%) folgte. Die Aufklärungsquote ging von 69,2% auf 60,0% etwas zurück.
TATVERDÄCHTIGE
Die Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen bei Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel
nahm gegenüber dem Vorjahr um 18,5% zu; die gleiche Entwicklung ist bei minderjährigen TV festzustellen.
Die Zahlen nichtdeutscher Tatverdächtiger erhöhten sich signifikant, ihr Anteil liegt mit 59,2% höher als bei den
meisten anderen Deliktsarten. 2005 waren 49 der 319 nichtdeutschen Tatverdächtigen rumänische Staatsangehörige (15,4%).
TATVERDÄCHTIGE
Betrug mittels rw. erlangter unbaren Zahlungsmittel
TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
minderj. TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
2004
455
183
272
85
31
54
Anteil
31,9%
59,8%
18,7%
36,5%
63,5%
2005
539
220
319
94
41
53
Anteil
40,8%
59,2%
17,4%
43,6%
56,4%
Veränderungen in %
+ 84
+ 18,5%
+ 37
+ 20,2%
+ 47
+ 17,3%
+ 9
+ 10,6%
+ 10
+ 32,3%
+ 1
+ 1,9%
1.3
SONSTIGER BETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5170)
Unter diesem Oberbegriff ist eine Vielzahl von speziellen Betrugsarten subsumiert, die insgesamt um 923 Fälle
auf 4.289 Straftaten (-17,7%) abnahmen. Reale Steigerungen waren bei Leistungskreditbetrug (+95
Fälle=17,7%), Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen (von 21 auf 145 Fälle), Kontoeröffnungs- /
Überweisungsbetrug (von 574 auf 695 Fälle) festzustellen.
Dem erneuten eklatanten Anstieg bei "weiteren Betrugsarten" (von 731 auf 1.189) um 458 Fälle dürfte wie auch
bereits 2004 ein Eingabefehler (Unkenntnis des Tatbestandes) zugrunde liegen. Davon sind ca. 700 der insgesamt 1.189 Fälle betroffen, die von der Bundespolizei bearbeitet und statistisch falsch zugeordnet wurden.
Vermutlich handelte es sich um Fälle des Erschleichens von Leistungen. Lässt man die Falscheingaben unberücksichtigt und bezieht sich auf die Zahlen der Arbeitsstatistik der Frankfurter Polizei ergibt sich eine Zunahme
von 114 auf 437 Fälle in nicht näher zu klassifizierenden Deliktsbereichen wie zum Beispiel Trickbetrug.
1.3.1 LEISTUNGSBETRUG
Dem Leistungsbetrug sind unter anderem auch die kriminologischen Erscheinungsformen der Gewinnmitteilungen und Lotterien zuzuordnen. Gewinnofferten werden nach wie vor auf zwei Arten übermittelt: entweder
mittels bundesweiter Massen-Briefsendungen (sogenannte Gewinnmitteilungen oder Lotteriegewinne) oder per
Sprachcomputer und Bandansagen. Melden sich die Anrufer unter den angegebenen Telefonnummern (0190 /
0137), werden sie mit Allgemeininformationen versorgt, die einzig dem Zweck dienen, das Gespräch in die Länge
zu ziehen. Um die angeblichen Gewinne abzurufen und weitere Informationen zu erhalten, wird der Empfänger
aufgefordert, entweder eine teure Telefonnummer anzurufen oder eine sogenannte Bearbeitungsgebühr zu
überweisen, damit der vermeintliche Gewinn bereitgestellt wird. Häufig wird auch die Bankverbindung hinterfragt,
damit der Gewinn überwiesen werden kann. Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass es jemals zu einer
Gewinnausschüttung kam, aber eine Gebühr für die Teilnahme an einer Lotterie wurde abgebucht.
Die Vorgehensweise läuft völlig anonym ab, lässt in kurzer Zeit eine große Anzahl Menschen zu Opfern werden
und ermöglicht betrügerische Gewinne teilweise im Millionenbereich. Die Täter nutzen die noch immer weit verbreitete Gutgläubigkeit der Bevölkerung oft aber auch die Notlage von Arbeitslosen aus.
Da die Kunden bzw. Opfer meist über sogenannte Callcenter angesprochen werden und der tatsächliche Gesprächsinhalt objektiv nicht nachvollzogen werden kann, lässt sich jedoch in der Regel eine betrügerische
Absicht kaum nachweisen, so dass die Verfahren eingestellt werden.
Präventiv ist lediglich der Rat möglich, nur Rufnummern anzuwählen, deren Teilnehmer bekannt sind. Intensive
Informationen der Verbraucher, technische Schutzeinrichtungen (0190-Sperre) und auch gesetzliche Ände-
140
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
rungen ließen seit 2003 das Vorgangsaufkommen lediglich stagnieren. Die Täter reagierten flexibel und fanden
neue Möglichkeiten, diese Schutzeinrichtungen zu umgehen. Nun wird die Telekom-Vorwahl 01033 angegeben,
die die 0190-Nummer nicht mehr erkennen lässt und diese umgeht. Eine weitere Variante ist ein Ausweichen auf
0137-Nummern, sogenannte Voting-Nummern, die hauptsächlich von Fernsehsendern für Abstimmungen oder
Gewinnspiele genutzt werden und für eine Vielzahl von Anrufen innerhalb kurzer Zeitspannen ausgelegt sind.
Ohne dass ein Gespräch zustande kommt, kostet jeder Anruf eine bestimmte Gesprächsgebühr. Durch viele
Anrufe in kurzer Folge werden hier noch höhere Gewinne erzielt als bei den herkömmlichen 0190-Nummern.
Neu ist in diesem Zusammenhang auch das massenhafte Versenden von Textnachrichten auf Handys, mit der
Aufforderung, unter einer 0137-Rufnummer, die als Handynummer angesehen wird, anzurufen.
2005 war bei K 32 ein größerer Verfahrenskomplex mit etwa 100 Geschädigten gegen zwei in Frankfurt
ansässige Reisevermittlungsunternehmen anhängig. Von den Kunden wurden Flugtickets geordert und vorab
bezahlt, ohne dass die Flugleistungen in der Folge in Anspruch genommen werden konnten. Die Fälle werden
erst 2006 statistisch erfasst.
1.3.2 LEISTUNGSKREDITBETRUG
Nach wie vor boomt der Betrug z. N. von Telekommunikationsanbietern, der das betrügerische Abschließen von
Mobilfunkverträgen mittels gefälschter, gestohlener oder in Verlust geratener Ausweisdokumente zum Gegenstand hat. Zuvor werden betrügerisch Bankkonten eröffnet, um die vom Provider geforderte Kontoverbindung augenscheinlich nachzuweisen. Mit der einhergehenden Freischaltung werden anschließend jeweils hohe Gesprächsgebühren produziert.
Eine etwas andere Vorgehensweise zeigten polnische Tätergruppen. Die in Deutschland strafrechtlich noch nicht
in Erscheinung getretenen Beschuldigten meldeten sich hier mit ihren richtigen Personalien polizeilich an und
legten auch zur Einrichtung eines Bankkontos echte Personaldokumente vor. Anschließend beantragten sie
Mobiltelefonverträge und reichten die erlangten Handys an Hintermänner weiter, die dann hohe Telefonkosten
verursachten. Einzugsermächtigungen konnten wegen mangelnder Kontodeckung nicht realisiert werden. Die
eigentlichen Antragsteller kehrten unbehelligt in ihre Heimat zurück.
Ein weiterer groß angelegter Betrug im Telekommunikationsbereich war den ersten Monaten des Jahres 2005
ebenfalls Gegenstand eines umfangreichen Verfahrens bei K 32. In einer Art Schneeballsystem wurden ausschließlich Jugendliche auf der Straße angesprochen und animiert, gegen ein Entgelt von 50 bis 300 Euro auf
den jeweils eigenen Namen Handyverträge abzuschließen. Die sodann in Empfang genommenen Telefone und
dazugehörigen Karten sollten umgehend bei den jeweiligen Auftraggeber abgeliefert werden.
Man gab vor, diese für eine neu gegründete Firma des Haupttäters zu benötigen, der die Ware wiederum an
seine Mitarbeiter abgebe. Aufgrund von Schwierigkeiten mit den Papieren könnten die Mitarbeiter die Verträge
unter ihrem eigenen Namen aber erst in ca. vier Wochen abschließen, so dass dann die zuvor geschlossenen
Kontrakte problemlos umgeschrieben werden würden. In der Folgezeit erhielten die Geschädigten jedoch
Rechnungen über Telefonate, die sie gar nicht geführt hatten.
In diesem Sammelverfahren wurden insgesamt 48 geschädigte Einzelpersonen, fünf hauptgeschädigte Mobilfunkbetreiber, 225 abgeschlossene Verträge sowie ein Gesamtschaden von 150.000 Euro registriert.
Im Bereich des Betrugs z. N.von Internetdiensteanbietern ist eine Verdoppelung der Fallzahlen von 73 Verfahren
auf 152 im Jahr 2005 zu verzeichnen. Die Täter nutzen hierbei kostenpflichtige Internetdienstleistungen (z. B.
SMS-/Mail-Dienste, erotische Internetangebote, Chatrooms pp.) unter Umgehung ihrer Zahlungsverpflichtungen
durch Eingabe falscher Personalien und Bankdaten. Bei den Tatverdächtigen ist ein Anstieg bei Jugendlichen
und Heranwachsenden festzustellen.
1.3.3 KONTOERÖFFNUNGS- UND ÜBERWEISUNGSBETRUG
Die Fallzahlen dieser Betrugsart in all ihren Varianten stiegen von 574 auf 695 um 121 Fälle (21,1%) weiter an. In
Hessen sind insgesamt 1.294 Fälle (2004: 1.257) des Kontoeröffnungs- und Überweisungsbetruges bekannt
geworden, Frankfurt hat daran mit 53,7% einen erheblichen Anteil. Ursächlich dafür ist, dass am Bankenplatz
Frankfurt die gefälschten Überweisungen relativ anonym in den Bankkreislauf gegeben und somit gefahrlos größere Beträge betrügerisch erlangt werden können. Überweisungsbeträge in fünfstelliger Höhe sind hierbei keine
Seltenheit. Auffällig ist auch, dass immer mehr fingierte Überweisungen auf einen Kontoempfänger im Ausland
ausgestellt werden. Die Täter nutzen hierbei die Kenntnis, dass sich Ermittlungen im Ausland zuweilen schwierig
gestalten. Auch sind nicht selten Bankangestellte mit Insiderkenntnis an den Betrugstaten beteiligt, die die erforderlichen Konteninformationen problemlos erlangen und somit das interne Sicherungssystem der Banken gezielt
für betrügerische Zwecke unterlaufen können.
Vorwiegend polnische und rumänische Touristen eröffnen unter Vorgabe eines Scheinwohnsitzes ein Konto zur
Erlangung von EC-Karten. Mit der nicht gedeckten EC-Karte wird dann hauptsächlich in Kaufhäusern, Großmärk-
141
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
ten und Bauhäusern eingekauft.
Eine andere Variante ist die Vorlage gefälschter Ausweisdokumente (vor allem griechische, belgische, slowakische und ehemals jugoslawische Gebiete) bei der Eröffnung eines Kontos. Danach werden die erlangten ECKarten betrügerisch eingesetzt oder gefälschte Überweisungen getätigt.
Am 20.12.2005 konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden, nachdem ein hinreichend bekanntes Ehepaar bestimmter Ethnie als Haupttäter identifiziert werden konnte. Ihnen konnte ein Komplex von ca. 80 Straftaten mit etwa 200.000,-€ Schaden nachgewiesen werden. Das Ehepaar rekrutierte in der Slowakei Personen, die sie mit
gefälschten Pässen ausstatteten und die dann Konten eröffneten.
Der Überweisungsbetrug nach „Phishing“ ist von März bis Oktober 2005 stark angestiegen. Durch Presseveröffentlichungen und Sicherheitsmaßnahmen der Kreditinstitute ist er seit dieser Zeit aber wieder rückläufig. „Phishing“ steht für das Fischen nach Passwörtern. Dabei erhalten Kunden eine E-Mail, die den Anschein erweckt,
vom eigenen Kreditinstitut verschickt worden zu sein. Die Empfänger werden aufgefordert, sich über einen angezeigten Link auf eine imitierte Bankseite zu begeben und dort sensible Daten wie etwa Kontonummer oder PIN
einzutragen. Mit den so „abgefischten“ Daten versuchen die Betrüger, die Bankkonten der Opfer abzuräumen.
1.3.4 COMPUTERBETRUG (SCHLÜSSELZAHL 5175)
Geldabhebungen mit fremden Karten am Geldausgabeautomat erfüllen den Tatbestand des Computerbetrugs
nach § 263 a StGB. Außer den unter Ziffer 1.2.2 (Betrug mittels Debitkarten mit PIN) erwähnten Fällen, werden
zunehmend auch Dubletten von ausgespähten Karten - vorwiegend im Ausland - eingesetzt.
Die technische
Entwicklung auf dem elektronischen Markt führt dazu, dass die meist ausländischen Täter die erforderlichen Gerätschaften "von der Stange" kaufen können. Die ausgelesenen Daten (siehe Ziffer 1.2.3) können aus sicherer
Entfernung auf einem mitgeführten Laptop abgespeichert werden. Eine e-Mail mit diesen Daten wird an Mittäter
im Ausland geschickt, damit diese die Datenübertragung auf Dubletten vornehmen. Innerhalb weniger Minuten
nach dem Auslesen der Daten können die Dubletten im Ausland bereits eingesetzt werden, weil dort keine
Online-Prüfung erfolgt.
Gerade diese Straftaten erfordern einen hohen Ermittlungsaufwand und können aufgrund des Zeitverzugs nicht
zeitnah bearbeitet werden.
1.3.5 TRICKBETRUG DURCH UNTERSCHIEDLICHE TÄTERGRUPPIERUNGEN
Straftaten, die von Angehörigen mobiler ethnischer Minderheiten begangen werden – bekannt sind die sogenannten Enkelbetrügereien, Teppichverkäufe oder Darlehensbetrug – sind, mit steigender Tendenz, nach wie vor
aktuell. Geschädigt werden ausnahmslos ältere und hochbetagte Menschen, die häufig über hohe Ersparnisse
verfügen. Die Täter geben sich telefonisch ihren Opfern gegenüber unter Angabe ständig wechselnder Legenden
meist als nahe Verwandte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. In vielen Fällen sehen sich die Geschädigten
veranlasst, ihre Bank aufzusuchen, da sie zu Hause nicht über die nötigen Barmittel verfügen. Die erforderlichen
Daten wie Telefonnummern, Namen und Anschriften werden aus öffentlich zugänglichen Fernsprechverzeichnissen entnommen. Das Tatverhalten ist in seiner Auswirkung äußerst sozialschädlich.
Gerade bei dieser Arbeitsweise ist ein arbeitsteiliges Vorgehen von reisenden Tätergruppen festzustellen, die
sich durch eine hohe Mobilität auszeichnen und in der Regel banden- und gewerbsmäßig organisiert sind. Nicht
selten handelt es sich um Serienstraftäter mit internationalen Verbindungen. Diese Tatbegehungsweise erfuhr
2005 eine deutliche Zunahme um 20 vollendete Taten und 47 Versuchs- und Vorbereitungshandlungen. Der
tatsächlich eingetretene Schaden belief sich auf ca. 195.000 Euro. Darüber hinaus muss von einer nicht
unerheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden, da die Opfer, oft aus Scham, von der Erstattung einer
Strafanzeige oder zumindest von einem Hinweis an die Polizei absehen.
Darüber hinaus kam es seit Mitte 2005 in Frankfurt zu einer dem „Enkeltrick“ abgewandelten Variante, dem sogenannten „Mainova-Betrug“. Ebenfalls vornehmlich alte Leute erhielten Anrufe von angeblichen Mitarbeitern des in
Frankfurt ansässigen Energieunternehmens Mainova, die noch offenstehende Stromrechnungen anmahnten. Eine Stromabschaltung könne nur durch eine sofortige Bezahlung des säumigen Betrages vermieden werden. Sogleich wurde der Besuch eines Mitarbeiters angekündigt, um das Geld unmittelbar zu kassieren. In diesem Zusammenhang wurden 55 vollendete Taten und 107 Versuche mit einem tatsächlich eingetretenen Schaden von
insgesamt 29.000 Euro registriert. Täter ebenfalls Angehörigen ethnischer Minderheiten.
Das Vorgehen der Täter und die Auswirkungen auf die Opfer ist im hohen Maße sozialschädlich und dazu geeignet, das Sicherheitsgefühl, insbesondere der betroffenen Altersgruppe, in der Bevölkerung nachhaltig zu beeinträchtigen. Zudem entfaltet dieser Deliktsbereich eine große Öffentlichkeitswirkung. Um dieses Kriminalitätsphänomen wirksamer bekämpfen zu können, wurde im Ende 2005 bei K 32 die Arbeitsgruppe „Fides“ eingerichtet.
142
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Präventionsmaßnahmen:
- Warnmeldungen über die Presse, sowie in der „Senioren-Zeitschrift“, die in Apotheken
ausgelegt wurde
- Warnmeldung in der entsprechenden Mainova-Publikation, die an alle Haushalte verteilt wird
- Kontaktaufnahmen mit den wichtigsten ortsansässigen Geldinstituten zur Information und Sensibilisierung des
Schalterpersonals
- Erstellung eines Flyers und Verteilung an die kontaktierten Kreditinstitute sowie sämtliche Polizeireviere zur
Auslage in Bereichen mit Publikumsverkehr
- Kontaktaufnahme mit dem „Institut für Sozialarbeit“ der Stadt Frankfurt um eine Sensibilisierung für den Delikts
bereich im Rahmen der Aktivitäten des Instituts
1.4
COMPUTERBETRUG (SUMMENSCHLÜSSEL 8970)
Unter diesem Summenschlüssel werden folgende Begehungsarten der Computerkriminalität zusammengefasst:
- Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel / Debitkarten mit Pin (Schlüsselzahl: 5163)
- sonstiger Betrug / Computerbetrug § 263 a StGB (Schlüsselzahl: 5175)
- Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten (Schlüsselzahl: 5179)
- Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (Schlüsselzahl: 5430)
- Datenveränderung / Computersabotage (Schlüsselzahl: 6742)
- Ausspähen von Daten (Schlüsselzahl: 6780)
- Softwarepiraterie / private Anwendung / Computerspiele (Schlüsselzahl: 7151)
- Softwarepiraterie / gewerbsmäßig (Schlüsselzahl: 7152)
Die Fallzahlen der Computerkriminalität (Schlüsselzahl 8970) gingen von 1.831 auf 1.423Fälle (-22,3%) zurück;
die AQ erhöhte sich von 36,56% auf 42,7%.
Der von der AG IuK bearbeitete Computer- und Internetbetrug mit ständig steigenden Vorgangszahlen und anspruchsvolleren Sachverhalten sei an dieser Stelle besonders erwähnt. "Hackerdelikte", das Ausspähen von Betriebsgeheimnissen mittels EDV sowie das Verbreiten raubkopierter Software stehen hierbei im Mittelpunkt.
143
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
BETRUG
1 9 8 5 - 2 0 0 5
V e rä n d e ru n g
a b s o lu t
in %
-2 .1 2 9
-1 8 ,9 %
512
5 ,6 %
-8 3 3
-8 ,6 %
894
1 0 ,1 %
46
0 ,5 %
-2 .5 3 6
-2 6 ,0 %
-1 7 1
-2 ,4 %
3 .7 7 0
5 3 ,5 %
3 .0 0 6
2 7 ,8 %
438
3 ,2 %
-1 3 9
-1 ,0 %
-1 .3 6 1
-9 ,6 %
-3 2 5
-2 ,5 %
7 .2 2 7
5 8 ,1 %
-2 .8 2 1
-1 4 ,4 %
-1 .4 1 1
-8 ,4 %
-3 .8 4 0
-2 4 ,9 %
-9 2 1
-7 ,9 %
3 .4 9 5
3 2 ,8 %
6 .1 1 0
4 3 ,1 %
-1 .1 6 6
-5 ,8 %
e rfa s s te F ä lle
9 .1 3 0
9 .6 4 2
8 .8 0 9
9 .7 0 3
9 .7 4 9
7 .2 1 3
7 .0 4 2
1 0 .8 1 2
1 3 .8 1 8
1 4 .2 5 6
1 4 .1 1 7
1 2 .7 5 6
1 2 .4 3 1
1 9 .6 5 8
1 6 .8 3 7
1 5 .4 2 6
1 1 .5 8 6
1 0 .6 6 5
1 4 .1 6 0
2 0 .2 7 0
1 9 .1 0 4
J A H R E
1 9 8 5
1 9 8 6
1 9 8 7
1 9 8 8
1 9 8 9
1 9 9 0
1 9 9 1
1 9 9 2
1 9 9 3
1 9 9 4
1 9 9 5
1 9 9 6
1 9 9 7
1 9 9 8
1 9 9 9
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
2 0 0 3
2 0 0 4
2 0 0 5
a u fg e k lä rte F ä lle
a b s o lu t
A Q in %
8 .0 7 7
8 8 ,5 %
8 .2 4 9
8 5 ,6 %
7 .0 5 1
8 0 ,0 %
8 .3 8 9
8 6 ,5 %
8 .3 8 6
8 6 ,0 %
5 .4 4 2
7 5 ,4 %
5 .1 9 0
7 3 ,7 %
7 .5 3 6
6 9 ,7 %
1 0 .9 5 7
7 9 ,3 %
9 .3 3 3
6 5 ,5 %
9 .1 6 9
6 5 ,0 %
7 .8 5 4
6 1 ,6 %
8 .1 8 3
6 5 ,8 %
1 5 .7 9 5
8 0 ,3 %
1 3 .3 2 4
7 9 ,1 %
1 1 .1 3 3
7 2 ,2 %
7 .8 6 0
6 7 ,8 %
6 .9 4 1
6 5 ,1 %
9 .3 3 5
6 5 ,9 %
1 5 .7 6 0
7 7 ,8 %
1 5 .3 7 1
8 0 ,5 %
BETRUGSKRI MINALITÄT
20.270
14.160
10.665
11.586
15.426
12.431
1997
14.117
1995
12.756
14.256
1994
1996
13.818
7.042
1991
10.812
7.213
9.749
1989
1990
9.703
1988
9.642
1986
8.809
9.130
10.000
1985
15.000
1993
20.000
16.837
19.658
25.000
19.104
30.000
5.000
144
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1992
1987
0
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
VERMÖGENS- UND FÄLSCHUNGSDELIKTE 2004 / 2005
Jahr
5000
Vermögens- und
Fälschungsdelikte
2004
2005
±
25.013
23.173
-7,4%
19.264
18.386
-4,6%
77,0%
79,3%
11.806
11.048
-6,4%
6.027
5.491
-8,9%
5100
Betrug
2004
2005
±
20.270
19.104
-5,8%
15.760
15.371
-2,5%
77,8%
80,5%
8.673
8.450
-2,6%
3.688
3.659
-0,8%
42,5%
43,3%
3.150,29
2.953,21
-197,08
5110
Waren- und Warenkreditbetrug
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
3.283
2.750
-16,2%
55
57
3,6%
2.417
1.959
-18,9%
811
734
-9,5%
1.771
1.573
-11,2%
59
55
-6,8%
1.017
882
-13,3%
695
636
-8,5%
53,9%
57,2%
1.156
980
-15,2%
73
54
-26,0%
824
670
-18,7%
283
271
-4,2%
426
383
-10,1%
49
47
-4,1%
270
237
-12,2%
116
106
-8,6%
36,9%
39,1%
510,23
425,11
-85,12
8,54
8,81
0,27
375,64
302,83
-72,81
126,04
113,46
-12,58
5120
Grundstücks- und
Baubetrug
2004
2005
±
7
1
-85,7%
7
1
-85,7%
100,0%
100,0%
6
1
-83,3%
0
0
±0
0,0%
0,0%
1,08
0,15
-0,93
5130
Beteiligungs- und
Kapitalanlagebetrug
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
20
31
55,0%
2
1
-50,0%
13
25
92,3%
2
0
-100,0%
1
2
100,0%
2
3
50,0%
0
0
±0
18
32
77,8%
2
1
-50,0%
13
25
92,3%
2
0
-100,0%
1
3
200,0%
0
3
100,0%
0
0
±0
90,0%
103,2%
24
27
12,5%
3
1
-66,7%
17
20
17,6%
3
0
-100,0%
1
4
300,0%
0
3
100,0%
0
0
±0
4
5
25,0%
0
0
±0
2
5
150,0%
1
0
-100,0%
1
0
-100,0%
0
0
±0
0
0
±0
16,7%
18,5%
3,10
4,79
1,69
0,31
0,15
-0,16
2,02
3,86
1,84
0,31
0,00
-0,31
0,15
0,30
0,15
0,31
0,46
0,15
0,00
0,00
0,00
2004
2005
±
2004
2005
±
107
76
-29,0%
9
11
22,2%
99
62
-37,4%
8
8
0,0%
92,5%
81,6%
106
80
-24,5%
15
10
-33,3%
37
49
32,4%
4
5
25,0%
5111
betrügerisches
Erlangen von Kfz
5112
sonstiger
Warenkreditbetrug
5113
Warenbetrug
5131
Prospektbetrug
5132
Anlagebetrug
5133
Betrug bei
Börsenspekulation
5134
Beteiligungsbetrug
5135
Kautionsbetrug
5136
Umschuldungsbetrug
5140
Geldkreditbetrug
5141
Kreditbetrug
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
107,3%
96,5%
42,1%
45,0%
85,7%
86,6%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
150,0%
0,0%
100,0%
-
88,9%
72,7%
TV ges.
TV ND
HZ
Schlüsselzahl Delikte
ND in %
(gerundet)
51,1%
3.887,43
49,7%
3.582,22
-305,21
67,1%
87,0%
32,8%
35,4%
41,0%
39,1%
0,0%
0,0%
11,8%
25,0%
33,3%
100,0%
0,0%
0,0%
34,9%
61,3%
26,7%
50,0%
16,62
11,74
-4,88
1,39
1,70
0,31
145
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
BETRUGSDELIKTE 2004 / 2005
Jahr
5142
Subventionsbetrug
2004
2005
±
0
1
100,0%
0
1
100,0%
100,0%
0
1
100,0%
0
1
100,0%
5143
Kreditbetrug
§ 263 StGB
5144
Wechselbetrug
2004
2005
±
92
62
-32,6%
85
52
-38,8%
92,4%
83,9%
82
68
-17,1%
27
43
59,3%
32,9%
63,2%
14,29
9,58
-4,71
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
4
1
-75,0%
2
1
-50,0%
0
0
±0
4
0
-100,0%
2
1
-50,0%
0
0
±0
100,0%
0,0%
8
0
-100,0%
2
1
-50,0%
0
0
±0
4
0
-100,0%
2
0
-100,0%
0
0
±0
50,0%
-
0,62
0,15
-0,47
0,31
0,15
-0,16
0,00
0,00
0,00
5150
Erschleichen von Leistungen
2004
2005
±
8.116
8.640
6,5%
8.083
8.599
6,4%
99,6%
99,5%
4.538
4.587
1,1%
1.775
1.841
3,7%
39,1%
40,1%
1.261,36
1.335,62
74,26
5160
Betrug mittels rw. erl.
unbarer Zahlungsmittel
5161
- Schecks
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
3.525
3.317
-5,9%
46
56
21,7%
1.547
1.343
-13,2%
992
962
-3,0%
770
755
-1,9%
79
131
65,8%
91
70
-23,1%
1.636
1.604
-2,0%
31
21
-32,3%
910
852
-6,4%
404
430
6,4%
207
197
-4,8%
21
62
195,2%
63
42
-33,3%
46,4%
48,4%
455
539
18,5%
33
20
-39,4%
194
248
27,8%
139
156
12,2%
74
90
21,6%
16
22
37,5%
41
29
-29,3%
272
319
17,3%
16
11
-31,3%
126
168
33,3%
83
73
-12,0%
45
56
24,4%
9
16
77,8%
22
8
-63,6%
59,8%
59,2%
547,84
512,76
-35,08
7,14
8,65
1,51
240,42
207,60
-32,82
154,17
148,71
-5,45
119,67
116,71
-2,96
12,27
20,25
7,98
14,14
10,82
-3,32
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
5.212
4.289
-17,7%
553
244
-55,9%
538
633
17,7%
3
5
66,7%
4.146
3.500
-15,6%
400
190
-52,5%
466
479
2,8%
3
4
33,3%
2.880
2.664
-7,5%
137
129
-5,8%
382
406
6,3%
4
1
-75,0%
1.380
1.278
-7,4%
42
52
23,8%
136
150
10,3%
0
0
±0
5145
Wertpapierbetrug
5146
Umschuldungsbetrug
5162
- Debit ohne PIN (Lastschrift)
5163
- Debitkarten mit PIN
5164
- Kreditkarten
5165
- mit Daten von Zahlungskarten
(neu ab 01.01.2002)
5169
- sonstige unbare
Zahlungsmittel
5170
sonstiger Betrug
5171
Leistungsbetrug
5172
Leistungskreditbetrug
5173
Arbeitsvermittlungsbetrug
146
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
100,0%
100,0%
-
67,4%
37,5%
58,8%
63,4%
40,7%
44,7%
26,9%
26,1%
26,6%
47,3%
69,2%
60,0%
79,5%
81,6%
72,3%
77,9%
86,6%
75,7%
100,0%
80,0%
TV ges.
TV ND
HZ
Schlüsselzahl Delikte
ND in %
(gerundet)
0,00
100,0%
0,15
0,15
100,0%
0,0%
-
48,5%
55,0%
64,9%
67,7%
59,7%
46,8%
60,8%
62,2%
56,3%
72,7%
53,7%
27,6%
47,9%
48,0%
30,7%
40,3%
35,6%
36,9%
0,0%
0,0%
810,03
663,01
-147,02
85,94
37,71
-48,23
83,61
97,85
14,24
0,46
0,77
0,31
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
BETRUGSDELIKTE 2004 / 2005
S c h lü s s e lz a h l D e lik te
Jahr
e r f . F ä lle
g e k l. F ä lle
5174
B e tr u g z . N .v . V e rs ic h e r g .,
V e r s ic h e ru n g s m iß b ra u c h
5175
C o m p u te r b e tru g
(§ 2 6 3 a S tG B )
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
80
43
-4 6 ,3 %
670
244
-6 3 ,6 %
98
6
-9 3 ,9 %
105
56
-4 6 ,7 %
30
25
-1 6 ,7 %
74
39
- 4 7 ,3 %
206
69
- 6 6 ,5 %
94
5
- 9 4 ,7 %
106
56
- 4 7 ,2 %
31
24
- 2 2 ,6 %
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
92
61
-3 3 ,7 %
21
145
5 9 0 ,5 %
95
104
9 ,5 %
574
695
2 1 ,1 %
29
41
4 1 ,4 %
20
142
6 1 0 ,0 %
95
93
- 2 ,1 %
527
592
1 2 ,3 %
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
129
151
1 7 ,1 %
0
11
1 0 0 ,0 %
731
1 .1 8 9
6 2 ,7 %
116
134
1 5 ,5 %
0
11
1 0 0 ,0 %
682
1 .0 9 8
6 1 ,0 %
5200
V e r u n tre u u n g e n
§ § 2 6 6 , 2 6 6 a , 2 6 6 b S tG B
2004
2005
±
296
404
3 6 ,5 %
297
365
2 2 ,9 %
5210
U n tre u e
§ 2 6 6 S tG B
5211
U n tre u e b e i K a p ita la n la g e g e s c h ä fte n
2004
2005
±
2004
2005
±
92
88
- 4 ,3 %
1
0
-1 0 0 ,0 %
5220
V o r e n th a lte n u n d V e r u n tre u e n
v o n A r b e its e n tg e lt
2004
2005
±
5230
M iß b r a u c h v . S c h e c k - u n d K re d itk a rte n
A Q in %
TV N D
N D in %
HZ
(g e r u n d e t)
1 2 ,4 3
6 ,6 4
- 5 ,7 9
1 0 4 ,1 2
3 7 ,7 1
-6 6 ,4 1
1 5 ,2 3
0 ,9 2
-1 4 ,3 1
1 6 ,3 1
8 ,6 5
- 7 ,6 6
4 ,6 6
3 ,8 6
- 0 ,8 0
91
58
-3 6 ,3 %
86
43
-5 0 ,0 %
20
5
-7 5 ,0 %
114
60
-4 7 ,4 %
33
30
-9 ,1 %
54
36
-3 3 ,3 %
34
18
-4 7 ,1 %
9
1
-8 8 ,9 %
69
39
-4 3 ,5 %
18
19
5 ,6 %
5 9 ,3 %
6 2 ,1 %
27
28
3 ,7 %
21
69
2 2 8 ,6 %
111
95
-1 4 ,4 %
278
294
5 ,8 %
15
12
-2 0 ,0 %
4
6
5 0 ,0 %
29
28
-3 ,4 %
192
207
7 ,8 %
5 5 ,6 %
4 2 ,9 %
111
112
0 ,9 %
0
8
1 0 0 ,0 %
688
1 .0 9 5
5 9 ,2 %
40
31
-2 2 ,5 %
0
2
1 0 0 ,0 %
372
551
4 8 ,1 %
3 6 ,0 %
2 7 ,7 %
1 0 0 ,3 %
9 0 ,3 %
315
382
2 1 ,3 %
130
158
2 1 ,5 %
4 1 ,3 %
4 1 ,4 %
4 6 ,0 0
6 2 ,4 5
1 6 ,4 5
93
83
- 1 0 ,8 %
2
0
- 1 0 0 ,0 %
1 0 1 ,1 %
9 4 ,3 %
91
112
2 3 ,1 %
3
0
- 1 0 0 ,0 %
17
12
-2 9 ,4 %
0
0
± 0
1 8 ,7 %
1 0 ,7 %
1 4 ,2 9
1 3 ,6 0
- 0 ,6 9
0 ,1 5
0 ,0 0
- 0 ,1 5
184
239
2 9 ,9 %
182
229
2 5 ,8 %
9 8 ,9 %
9 5 ,8 %
204
252
2 3 ,5 %
100
134
3 4 ,0 %
4 9 ,0 %
5 3 ,2 %
2 8 ,5 9
3 6 ,9 4
8 ,3 5
2004
2005
±
20
77
2 8 5 ,0 %
22
53
1 4 0 ,9 %
1 1 0 ,0 %
6 8 ,8 %
20
18
-1 0 ,0 %
13
12
-7 ,7 %
6 5 ,0 %
6 6 ,7 %
3 ,1 0
1 1 ,9 0
8 ,8 0
5300
U n te rs c h la g u n g
§ § 2 4 6 , 2 4 7 , 2 4 8 a S tG B
2004
2005
±
1 .6 9 7
1 .5 9 7
- 5 ,9 %
763
716
- 6 ,2 %
4 5 ,0 %
4 4 ,8 %
782
718
-8 ,2 %
328
322
-1 ,8 %
4 1 ,9 %
4 4 ,8 %
2 6 3 ,7 4
2 4 6 ,8 7
-1 6 ,8 7
5310
U n te rs c h la g u n g v o n K f z
2004
2005
±
160
133
-1 6 ,9 %
145
130
- 1 0 ,3 %
9 0 ,6 %
9 7 ,7 %
162
140
-1 3 ,6 %
81
92
1 3 ,6 %
5 0 ,0 %
6 5 ,7 %
2 4 ,8 6
2 0 ,5 5
- 4 ,3 1
5176
P r o v is io n s b e tr u g
5177
B e tr u g z .N . v o n
S o z ia lv e rs ic h .u .S o z ia lv e rs ic h e ru n g s trä g e r n
5178
s o n s tig e r S o z ia lle is tu n g s b e tru g
5179
B e tr u g m it Z u g a n g s b e re c h tig u n g e n z u
K o m m u n ik a tio n s d ie n s te n
5181
A b r e c h n u n g s b e tr u g G e s u n d h e its w e s e n
5182
E in m ie tb e tru g
5183
K o n to e r ö f f n u n g s - /
Ü b e r w e is u n g s b e tru g
5184
Z e c h b e tr u g
5188
K r e d itv e r m ittlu n g s b e tr u g
5189
-w e ite r e B e tr u g s a r te n
9 2 ,5 %
9 0 ,7 %
TV ges.
3 0 ,7 %
2 8 ,3 %
9 5 ,9 %
8 3 ,3 %
1 0 1 ,0 %
1 0 0 ,0 %
1 0 3 ,3 %
9 6 ,0 %
3 1 ,5 %
6 7 ,2 %
9 5 ,2 %
9 7 ,9 %
1 0 0 ,0 %
8 9 ,4 %
9 1 ,8 %
8 5 ,2 %
8 9 ,9 %
8 8 ,7 %
1 0 0 ,0 %
9 3 ,3 %
9 2 ,3 %
2 0 0 ,0 %
-
3 9 ,5 %
4 1 ,9 %
4 5 ,0 %
2 0 ,0 %
6 0 ,5 %
6 5 ,0 %
5 4 ,5 %
6 3 ,3 %
1 9 ,0 %
8 ,7 %
2 9 ,5 %
2 3 ,9 %
6 9 ,1 %
7 0 ,4 %
2 5 ,0 %
5 4 ,1 %
5 0 ,3 %
0 ,0 %
-
1 4 ,2 9
9 ,4 2
- 4 ,8 7
3 ,2 6
2 2 ,4 1
1 9 ,1 5
1 4 ,7 6
1 6 ,0 7
1 ,3 1
8 9 ,2 0
1 0 7 ,4 3
1 8 ,2 3
2 0 ,0 4
2 3 ,3 4
3 ,3 0
0 ,0 0
1 ,7 0
1 ,7 0
1 1 3 ,6 0
1 8 3 ,8 0
7 0 ,2 0
147
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
URKUNDENFÄLSCHUNG
Anders als die Entwicklung verschiedener Einzeldelikte - wie Raubkriminalität oder Diebstahlsdelikte - nehmen
die einzelnen Straftaten der Vermögens- und Fälschungsdelikte tendenziell zu. Diese Delikte nahmen erst ab
Mitte der 80er Jahre starken Einfluss auf die Deliktsstruktur im Dienstbezirk. Noch 1979 hatte das Fallaufkommen
mit 716 Fällen einen verschwindend geringen Anteil von 0,9% an der Gesamtkriminalität. 1989 war mit 14.177
Delikten und einem Anteil von 10,5% ein Höchststand dieser Kriminalitätsform erreicht, der sich durch die Folgeentwicklung bis 2005 wieder auf 1,7% reduzierte.
Hinter den Fällen (1.937) verbergen sich neben den klassischen Fälschungsdelikten überwiegend Delikte, die im
Zusammenhang mit einreisebedingten Verstößen von Immigranten begangen werden. Verfahrensgegenstand
sind jeweils die bei Ein- oder Ausreisekontrollen festgestellten ge- oder verfälschten Ausweispapiere, in denen
die Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsgenehmigungen manipuliert oder Visa gefälscht werden. Die Konzentration
in Frankfurt ergibt sich daraus, daß knapp zwei Drittel der für Frankfurt registrierten Urkundenfälschungen aus
Kontrollen am Frankfurter Flughafen resultieren, deren Sachbearbeitung überwiegend vom Bundesgrenzschutz
erfolgt.
1996 war noch bei 70% aller in Hessen begangenen Urkundenfälschungen der Tatort in Frankfurt. Der Rückgang
der Fallzahlen seit 1997, der sich auch in der Landesstatistik deutlich bemerkbar macht, reduzierte diesen Anteil
auf aktuell 41,4%.
Ursache für den Rückgang der Fallzahlen von 2005 gegenüber dem Vorjahr scheint nach K 32 die hohe von der
AG RMV erfasste Fallzahl (annähernd 200) aus dem Jahre 2004 zu sein. Diese Arbeitsgruppe wurde zur
Bekämpfung von Fälschungen von Fahrkarten eingerichtet, sie bestand bis Ende 2004.
FALLZAHLEN
2004
2.617
Urkundenfälschung
Veränderungen
± absolut
in%
- 680
- 26,0%
2005
1.937
Aufklärungsquote
2004
2005
90,3%
95,1%
14.177
DIE GRAPHISCHE DARSTELLUNG VERDEUTLICHT DIE ENTWICKLUNG IN FRANKFURT SEIT 1985:
16000
1.937
2.617
3.369
2.834
3.113
3.338
3.162
3.417
4.962
6.135
4.585
6.307
3.121
1.949
6000
2.860
8000
4000
7.959
6.005
10000
7.333
12000
7.342
9.325
14000
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
1986
0
1985
2000
Urkundenfälschung ist ein typisches Kontrolldelikt. Dadurch sind Zu- und Abnahmen einerseits von der Kontrollhäufigkeit abhängig, andererseits - bezogen auf Immigranten - auch von bestimmten äußeren Gegebenheiten,
die sich jeweils im Fallaufkommen widerspiegeln.
Die Kontrolldichte hat sich in den vergangenen Jahren zwar nicht verändert, andere Einflüsse dafür umso mehr.
Hierzu gehören Änderungen in der Visumspflicht oder in der Definition sogenannter sicherer Drittländer ebenso
wie Auflagen, die den Fluggesellschaften erteilt werden. Ausländische Fluggesellschaften werden beim Transport
nicht einreiseberechtigter Personen zur Zahlung einer Geldbuße zwischen zwei- und dreitausend Euro sowie
zum kostenlosen Rücktransport dieser Personen verpflichtet. Offensichtlich zeigen diese Maßnahmen Erfolge.
Daneben verlegte die Bundespolizei, die für die Einreisekontrollen am Frankfurter Flughafen zuständig ist, zusätzliche Vorkontrollen ins Ausland. Seit einigen Jahren werden sogenannte „Last-gate-checks“ durch Dokumentenberater der Bundespolizei an sogenannten Problemflughäfen (z. B. Nairobi) durchgeführt, um der
illegalen Einreise und dem Asylmissbrauch bereits im Ausland wirksam entgegenzutreten.
148
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Ein weiterer Faktor für die seit 1997 rückläufigen Fallzahlen dürfte die Tatsache sein, dass deutlich weniger Asylbewerber über den Frankfurter Flughafen einreisten. Dieser Rückgang bei der Einreise spricht auch dafür, dass
der Frankfurter Flughafen dafür bekannt ist, dass intensiv kontrolliert wird. Im Gegenzug hat sich die Zahl der Immigranten, die auf dem Landweg über Drittländer einreisen, deutlich erhöht. Bekannt ist, dass Schlepperbanden
alternative Reisewege nutzen.
Bei klassischen Fälschungsdelikten, wie Herstellung und Vertrieb ge- oder verfälschter Urkunden im Zusammenhang mit Betrugsdelikten, ist ebenfalls ein Rückgang feststellbar.
Im Jahr 2005 waren 25 Fälle von indischen Staatsangehörigen auffällig, die versuchten, ihre drohende Ausweisung oder Abschiebung durch die Vorlage gefälschter Nachweise des indischen Generalkonsulates in Frankfurt,
aus denen hervorging, dass ihre Identifizierungsmaßnahmen (Voraussetzung für eine Passaustellung) noch nicht
abgeschlossen sind, zu verzögern oder gänzlich zu vereiteln.
AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE
Die 1.843 aufgeklärten Fälle hatten 2005 einen Anteil von 2,8% an der Gesamtzahl der aufgeklärten Straftaten.
Noch im Vorjahr war dieser Anteil mit 3,7% wesentlich höher. In Relation zum Gesamtfallaufkommen (1,7%) leisten Urkundenfälschungsdelikte, ebenso wie Erschleichen von Leistungen und Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, einen wichtigen Beitrag zur Aufklärungsquote. Ohne diese Kontrolldelikte läge die Aufklärungsquote der
Gesamtkriminalität nur bei 47,2% und damit um 10 Prozentpunkte niedriger.
TATVERDÄCHTIGE
2005 wurden 1.760 Tatverdächtige ermittelt, darunter 1.477 Nichtdeutsche (83,9%). Diese hohe Belastung Nichtdeutscher ergibt sich aus den angesprochenen Einreisedelikten sowie aus weiteren Fälschungshandlungen, die
im Zusammenhang mit einer Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis stehen.
TATVERDÄCHTIGE
Urkundenfälschung
TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
minderj. TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
2004
2.382
344
2.038
313
44
269
Anteil
14,4%
85,6%
13,1%
14,1%
85,9%
2005
1.760
283
1.477
195
28
167
Anteil
16,1%
83,9%
11,1%
14,4%
85,6%
Veränderungen in%
- 622
- 26,1%
- 61
- 17,7%
- 561
- 27,5%
- 118
- 37,7%
- 16
- 36,4%
- 102
- 37,9%
AUFENTHALTSSTATUS NICHTDEUTSCHER TATVERDÄCHTIGER
Nur gut ein Drittel der wegen Urkundenfälschung in Erscheinung getretenen nichtdeutschen Tatverdächtigen hielt
sich legal (516 = 34,9%) in Frankfurt auf; daneben wurden 961 Illegale registriert.
Von den nichtdeutschen Tatverdächtigen waren 7,8% (115) Asylbewerber.
Lediglich 93 TV (6,3% der nichtdeutschen TV) leben hier als Arbeitnehmer, Schüler oder Studenten bzw. Gewerbetreibende oder Stationierungsstreitkräfte. Eine noch geringere Anzahl von TV (48) hielt sich als Touristen oder
Durchreisende auf. Bei 260 TV liegt ein „sonstiger Aufenthaltsstaus“ vor, z.B. bei rechtskräftig abgelehnten aber
geduldeten Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen, Erwerbslosen oder Familienangehörigen.
Eine Analyse der Tatort-Wohnsitz-Beziehung gibt Aufschluss darüber, dass 39,9%, d.h. 702 TV (2004: 1.102 TV
= 46,3%) ihren Wohnsitz im Ausland hatten, 527 TV (29,9%) waren ohne festen Wohnsitz, 106 TV (6,0%) hatten
ihren Wohnsitz außerhalb Hessens (Bundesrepublik), 151 TV (8,6%) wohnten in Hessen und nur 290 TV (16,5%)
hatten tatsächlich ihren Wohnort in Frankfurt.
149
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Die häufigsten Nationalitäten nichtdeutscher TV skizziert die Graphik:
SRI LANKA 26
1,5%
ALBANIEN 34 AFGHANISTAN 26
1,9%
1,5%
CHINA 77 GHANA 35
2,0%
4,4%
INDIEN 42
2,4% PERU 34
1,9%
IRAN 56
3,2%
SONSTIGE LÄNDER 815
46,6%
EX-JUG. 119
5,4%
EX-SOWJETUN. 78
4,5%
MAROKKO 24
1,4%
NIGERIA 123
7,0%
PAKISTAN
105 = 3,9%
Unbekannt 27
1,5%
TÜRKEI 114
6,5%
RUMÄNIEN 58
3,3%
UKRAINE 23
1,3%
PHILIPPINEN 39
2,2%
Urkundenfälschungen erweisen sich häufig als Ausgangsdelikte zur Begehung weiterer Straftaten wie illegaler
Aufenthalt, Menschenhandel, Schleusung, Ausübung der verbotenen Prostitution, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität, Sozialhilfe-, Kontoeröffnungsbetrug, Spionage und Terrorismus.
Daneben spielen auch ge- oder verfälschte TÜV-, ASU- und Zulassungsplaketten, Fahrausweise für öffentliche
Verkehrsmittel und Eintrittskarten eine wichtige Rolle. Der volkswirtschaftliche Schaden, der jährlich durch den
Gebrauch nicht echter Urkunden entsteht, ist immens.
Die Qualität der Fälschungen verbessert sich ständig, sodass es kaum noch möglich war, sich ohne Einsatz
technischer Geräte von der Echtheit eines Dokumentes zu überzeugen.
Zur intensiven Bekämpfung der Urkundenkriminalität wurde beim PP Frankfurt (D 500 - FG) wurde Ende 2003
eine Prüfstelle eingerichtet. Im Laufe des Jahres 2004 wurden die notwendigen Prüfmittel wie Projektina, Docubox, Waldmann-Gerät und Stereomikroskop mit eingebauter Digitalkamera angeschafft. Die Beamten von D 500
wurden in internen und externen Seminaren ausgebildet und mit dem Gebrauch der Technik vertraut gemacht.
FALSCHGELD
Das Herstellen, Verbreiten oder Abschieben von Falschgeld ist nur dann statistisch zu erfassen, wenn der Tatverdächtige geständig oder überführt ist. Diese Vorschrift in den Richtlinien zur Fallerfassung soll verhindern,
dass durch die Erfassung der zahlreichen Anhaltefälle einzelner Falsifikate, die von demselben (unbekannten)
Täter in den Zahlungsverkehr eingeschleust sein können, die PKS verfälscht wird. Diese restriktive Regelung hat
jedoch zur Folge, daß der Umfang der bekanntgewordenen Falschgelddelikte nur einen Bruchteil dieser Straftaten abbildet.
Bis zur Euroeinführung im Jahre 2002 wurden hauptsächlich die jeweiligen nationalen Währungen gefälscht. Mittlerweile hat sich der Euro als das Zahlungsmittel in Europa etabliert und wird auch in den Metropolen anderer
Staaten (z. B. England), die noch über eine eigene Landeswährung verfügen, zunehmend akzeptiert. Den geänderten Gegebenheiten passten sich schnell auch die Fälscherkreise an und sehen in der neuen Währung
mittlerweile ein weiteres globales Betätigungsfeld. Die Fälschungsqualität wird immer weiter optimiert, die Täter
arbeiten aufwändiger und die verwenden hochwertigere Technik als früher.
Auch auf dem Sektor der reinen Geldausgabe- resp. Anhaltefälle ergab sich in Frankfurt eine Zunahme von
4.185 auf 4.470 (7%). Diese Entwicklung ist insofern auffallend, als gleichzeitig hessenweit ein Rückgang um
23% auf 7.159 Fälle festzustellen war. Frankfurt am Main ist demnach nicht nur Finanzzentrum, sondern auch als
Dreh- und Angelpunkt für Falschgeldverausgabungen anzusehen.
Auch 2005 wurden von einer in Frankfurt ansässigen Großbank wieder eine erhebliche Menge falscher 100 USD
Noten aufgefunden. Es handelte sich um ca. 2.100 Stücke einer Druckfälschung, die bereits hinreichend als
Superdollar bekannt ist. Sie stammten aus zwei Bargeldeinlieferungen der National Bank of Ethiopia über 125
Millionen US $. Beim sogenannten Superdollar handelt es sich um Falsifikate, die von Laien kaum von echten
Scheinen unterschieden werden können.
150
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
FÄLSCHUNGS- UND KONKURSDELIKTE 2004 / 2005
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
TV ges.
TV ND
HZ
Schlüsselzahl Delikte
Jahr
ND in %
5400
Urkundenfälschung
2004
2005
±
2.617
1.937
-26,0%
2.362
1.843
-22,0%
90,3%
95,1%
2.382
1.760
-26,1%
2.038
1.477
-27,5%
5410
Fälschung technischer Aufzeichnungen
2004
2005
±
8
40
400,0%
8
39
387,5%
100,0%
97,5%
11
39
254,5%
2
12
500,0%
18,2%
30,8%
1,24
6,18
4,94
5420
Fälschung zur Erlangung von Btm
2004
2005
±
3
4
33,3%
3
4
33,3%
100,0%
100,0%
4
4
0,0%
1
1
0,0%
25,0%
25,0%
0,46
0,61
0,15
5430
Fälschung beweiserh. Daten
Täuschung in Rechtsverkehr
2004
2005
±
0
21
100,0%
0
17
100,0%
81,0%
0
6
100,0%
0
2
100,0%
33,3%
0,00
3,24
3,24
5500 Geld- und Wertzeichenfälschg.,
Fälsch. v. Zahlungskarten und Vordrucken f.Euroschecks (neu ab 01.01.2000)
2004
2005
±
123
115
-6,5%
72
76
5,6%
58,5%
66,1%
78
87
11,5%
53
64
20,8%
67,9%
73,6%
19,11
17,77
-1,34
5510
Geld- und Wertzeichenfälschung
incl. Vorbereitungshdlg.
2004
2005
±
7
11
57,1%
7
11
57,1%
100,0%
100,0%
11
13
18,2%
7
9
28,6%
63,6%
69,2%
1,08
1,70
0,62
5520
Inverkehrbringen
von Falschgeld
2004
2005
±
55
37
-32,7%
55
37
-32,7%
100,0%
100,0%
58
37
-36,2%
37
28
-24,3%
63,8%
75,7%
8,54
5,71
-2,83
5530
Fälschung von Zahlungskarten oder
Vordrucken für Schecks
2004
2005
±
61
66
8,2%
10
27
170,0%
16,4%
40,9%
12
37
208,3%
11
27
145,5%
91,7%
73,0%
9,48
10,20
0,71
5531
Gebrauch § 152 a
2004
2005
±
1
22
2100,0%
1
1
0,0%
100,0%
4,5%
1
5
400,0%
1
5
400,0%
100,0%
100,0%
0,15
3,40
3,25
5532
sonstige Tathandlungen nach
§ 152 a StGB
2004
2005
±
1
44
4300,0%
2
26
1200,0%
200,0%
59,1%
2
36
1700,0%
2
26
1200,0%
100,0%
72,2%
0,15
6,80
6,65
5600
Insolvenzstraftaten
2004
2005
±
10
16
60,0%
10
15
50,0%
100,0%
93,8%
16
24
50,0%
3
6
100,0%
18,8%
25,0%
1,55
2,47
0,92
5610
Bankrott
2004
2005
±
9
14
55,6%
9
13
44,4%
100,0%
92,9%
14
21
50,0%
3
5
66,7%
21,4%
23,8%
1,39
2,16
0,77
5620
besonders schw. Fall
des Bankrotts
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
-
0
0
±0
0
0
±0
-
0,00
0,00
0,00
5630
Verletzung der
Buchführungspflicht
2004
2005
±
0
2
100,0%
0
2
100,0%
100,0%
0
3
100,0%
0
1
100,0%
33,3%
0,00
0,30
0,30
5640
Gläubigerbegünstigung
2004
2005
±
1
0
-100,0%
1
0
-100,0%
100,0%
-
2
0
-100,0%
0
0
±0
0,0%
-
0,15
0,00
-0,15
5650
Schuldnerbegünstigung
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
-
0
0
±0
0
0
±0
-
0,00
0,00
0,00
(gerundet)
85,6%
406,72
83,9%
299,43
-107,29
151
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB)
Unter diesem Oberbegriff werden sieben Straftatengruppen zusammengefasst, für die es in den vorausgegangenen Obergruppen keinen Sachzusammenhang gibt. Die Graphik stellt die Anteile der einzelnen Untergruppen
dar, die zusammen ein Fallaufkommen von 14.748 Delikten haben. Sachbeschädigung und Beleidigung sind zur
besseren Übersicht aus den "sonstigen Straftaten gemäß StGB" herausgenommen und im Detail dargestellt.
ERPRESSUNG
79 Fälle
0,5%
STRAFTATEN GG DIE
UMWELT 235 FÄLLE;
1,6%
WIDERST.gg.d.STAATSGEWALT / STRAFT. gg.
d.öff.ORDNUNG 3.334
FÄLLE = 22,6%
BEGÜNSTIGUNG,
HEHLEREI, Geldwäsche
577 FÄLLE=3,9%
BRANDSTIFTUNG
320 FÄLLE=2,2%
SACHBESCHÄDIGUNG
6.865 FÄLLE; 46,5%
BELEIDIGUNG 2.452
FÄLLE=16,6%
REST "SONST.
STRAFT.gem.StGB"
758 FÄLLE=5,1%
STRAFBARER
EIGENNUTZ
37 FÄLLE=
0,3%
WETTBEWERBS/KORRUPTIONS-/
AMTSDEL. 91 FÄLLE
0,6%
Die Zunahme liegt gegenüber dem Vorjahr bei 230 Fällen (1,6%). Die höchste Steigerung entfiel auf Straftaten
gegen die öffentliche Ordnung (+799=31,5%). Diese Zunahme wird nivelliert durch Rückgänge bei Begünstigung,
Strafvereitelung und Hehlerei (-106 = 15,5%); Brandstiftung (-28=-8,0%), Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte (-45=33,1%) sowie Sachbeschädigung (-420=5,8%).
1
ERPRESSUNG
Unter der Schlüsselzahl 6100 werden die Erpressungen statistisch erfasst, die nicht in die Deliktsgruppe 2100
(Raub, räuberische Erpressung) einzuordnen sind. Dabei handelt es sich um Delikte, bei denen die Bedrohung
unmittelbar gegen eine Person gerichtet ist, aber auch einer anderen Person gelten kann, soweit der Bedrohte
sich unter diesem Druck zu einer Vermögensverfügung entschließt.
Für 2005 ist in der PKS eine Zunahme der Fälle von 66 auf 79 um 19,7% registriert. In der Mehrzahl der Delikte
blieb es beim Versuch (43=54,4%). 36 Erpressungsfälle mit einem Schaden von 64.158 € wurden vollendet, wobei die PKS nur den Geldwert - nicht aber den wirtschaftlichen Schaden der geschädigten Firmen oder Personen
- ausweist.
AUFGEKLÄRTE FÄLLE - AUFKLÄRUNGSQUOTE - TATVERDÄCHTIGE
68 Fälle wurden aufgeklärt, die AQ verringerte sich gegenüber 2004 leicht von 87,9% auf 86,1%. Insgesamt
wurden 72 männliche und 13 weibliche TV ermittelt. Die Tatbeteiligung von 45 Nichtdeutschen ergibt einen Ausländeranteil von 52,9% (2004: 55,8%).
Die hohe Aufklärungsquote lässt sich damit erklären, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle eine Täter-OpferBeziehung besteht. Hintergründe sind zum einen persönliche Differenzen und zum anderen berechtigte Forderungen. Meistens ist die kriminelle Energie recht gering. Aus der Sachbearbeitung des vergangenen Jahres ist
vor allem ein Fall erwähnenswert:
Im Spätherbst 2005 wurde ein Frankfurter Mediziner um 40.000 € erpresst, bei Verweigerung der Zahlung wurde
ihm mit dem Tode gedroht. Im Zuge eines operativen Einsatzes konnte Anfang November in der Frankfurter Innenstadt ein Osteuropäer lokalisiert und durch Spezialeinheiten der Frankfurter Polizei festgenommen werden.
Nach Vorführung vor den Haftrichter wurde der Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen. Die weiteren
Ermittlungen ergaben unmittelbare Kontakte in das europäische Ausland. Die dort zuständige Polizeidienststelle
führt die Ermittlungen im Hinblick auf Hintermänner in diesem Erpressungsfall fort.
2
WIDERSTAND GEGEN DIE STAATSGEWALT / STRAFTATEN GEGEN DIE ÖFFENTLICHE ORDNUNG
Unter der Schlüsselzahl 6200 wird ein breites Spektrum verschiedener Straftaten erfasst: Neben Widerstandshandlungen gegen Beamte im Rahmen der Dienstausübung (506 Fälle) sind in dieser Deliktsgruppe auch Hausfriedensbruch (2.342 Fälle), Vortäuschung von Straftaten (157 Fälle), Landfriedensbruch (38 Fälle), Gewaltdar152
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
stellung (3 Fälle) und Volksverhetzung (27 Fälle) enthalten. Auf diese Tatbestände entfallen insgesamt 3.073 Delikte; die restlichen Straftaten (261) werden unter dem Oberbegriff „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“ zusammengefasst.
Die auffällige Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 799 Fälle (31,5%) resultiert aus gestiegenen Fallzahlen des
Hausfriedensbruchs (+891 Fälle=61,4%) - in der Regel Verstöße gegen das ausgesprochene Betretungsverbot
im Hauptbahnhof oder den B-Ebenen. Wie auch die Veränderung bei anderen Kontrolldelikte zeigt, sind diese
Fallzahlen eher Indikator für die Kontrollfrequenz als für das reale Fallaufkommen.
Bei den Fallzahlen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, also Widerstandshandlungen gegen
Polizeibeamte ist eine minimale Zunahme um zwei auf 506 Fälle zu konstatieren.
3
BEGÜNSTIGUNG / STRAFVEREITELUNG / HEHLEREI / GELDWÄSCHE
Die Anzahl der Delikte ging um 107 Fälle von 683 auf 577 Straftaten (-2,0%) zurück. Der Rückgang bezog sich
auf „sonstige Hehlerei“ (-86 Fälle=-14,1%), gewerbsmäßige Hehlerei (-25=-58,1%) und Geldwäsche (-11=37,9%).
Hehlerei gehört neben Raubkriminalität und Rauschgifthandel zu den Delikten mit der höchsten Tatbeteiligung
Nichtdeutscher. So waren auch 2005 von 665 ermittelten Tatverdächtigen 410 nichtdeutscher Herkunft (61,7%).
Ebenfalls höher als bei der Gesamtkriminalität ist der Anteil Minderjähriger bei Hehlerei. 155 der insgesamt 665
Tatverdächtigen waren unter 21jährige (23,3%).
GELDWÄSCHE / FINANZERMITTLUNGEN
Mit Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Mai 1998 wurden Änderungen im StGB, Geldwäschegesetz, der StPO und dem Finanzverwaltungsgesetz beschlossen, aus
denen sich erweiterte Zuständigkeiten für die Ermittlungsbehörden auf dem Gebiet der Geldwäsche und Vermögensabschöpfung ergeben. In dem nunmehr erweiterten Vortatenkatalog des § 261 StGB wird nicht mehr die
banden- und gewerbsmäßige Begehung gefordert. Der Tatbestand ist bereits erfüllt, wenn eine der beiden Alternativen vorliegt. Dadurch ist ein verbesserter Einstieg in die Geldwäscheermittlungen zu finden.
Ziel der Finanzermittlungen ist es, durch Auswertung von Konten und Bankinformationen, die Feststellung von
Vermögenswerten sowie aller verfügbarer Informationen über finanzielle Hintergründe neue Ermittlungsansätze
und Beweismittel zu finden. K 61 bearbeitete im vergangenen Jahr 255 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts
der Geldwäsche, allgemeiner Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung. Gegenüber den Vorjahren verringerte sich die Zahl der Ermittlungsverfahren (2002: 520; 2003: 560; 2004: 381).
Der 2004 eingetretene Rückgang der zu bearbeitenden Geldwäscheverdachtsanzeigen setzte sich 2005 fort.
Ausschlaggebend ist die rückläufige Zahl der Ermittlungsersuchen durch das HLKA, das aufgrund seiner
technischen Ausstattung einen Großteil der Erstermittlungen in eigener Zuständigkeit bearbeitete.
VERMÖGENSABSCHÖPFUNG
Täterorientierte Finanzermittlungen mit dem Ziel der vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten bilden die
Hauptaufgabe der speziell ausgebildeten Kriminalbeamten des K 61 (K 614). Die Vermögensabschöpfer prüfen
in gewinnträchtigen Strafverfahren, ob Abschöpfungsmaßnahmen einzuleiten sind. Darüber hinaus sind sie zuständig für:
das Aufspüren inkriminierter Vermögenswerte
die Beschlagnahme beweglicher Sachen
die Erstellung einer Statistik "Vermögensabschöpfung"
den Informationsaustausch mit der Staatsanwaltschaft und anderen Polizeidienststellen
In 282 Ermittlungsverfahren des PP Frankfurt (2004: 258) erfolgte die vorläufige Abschöpfung von Vermögenswerten. Insgesamt belief sich die Summe aller Sicherungsmaßnahmen auf 8.927.057 €.
Die Zahlen der Vermögensabschöpfungsmaßnahmen ergaben sich aus der Arbeit folgender Dienststellen:
K 60
6.535.377 €
(2004: 3.6 Mio. €)
K 30
1.958.969 €
(2004: 853.000 €)
Sonstige OE
432.710 €
(2004: 432.000 €)
Diese Daten des PP Frankfurt am Main werden beim Hessischen Landeskriminalamt mit den Daten der anderen
Polizeipräsidien zusammengeführt und mit den Statistiken der Staatsanwaltschaften zu einer gemeinsamen "Bilanz Vermögensabschöpfung" abgestimmt.
Im vergangenen Jahr waren vermehrt gezielte Finanzermittlungsersuchen durch die Staatsanwaltschaft zum
Zwecke der Vermögensaufspürung und Vermögensabschöpfung festzustellen.
153
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
In der PKS werden nur die Straftaten erfasst, bei denen die konkrete Vortat offenkundig ist. Die statistisch erfassten Delikte (2003: 2; 2004: 29; 2005:18) sind daher nur ein Bruchteil dessen, was tatsächlich zu bearbeiten war.
Geldwäscheverdachtsanzeigen und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen werden beim Grunddelikt erfasst.
4
BRANDSTIFTUNG
Brandereignisse finden in der Öffentlichkeit immer wieder große Beachtung, nicht zuletzt, weil Menschen dabei
verletzt werden oder zu Tode kommen und erhebliche Sachwerte zerstört werden. Die Bestimmung und rechtliche Würdigung erfolgt nach ausgiebiger Tatortarbeit an der Brandstelle. Die Brandursachenermittlung erfolgt
nach dem sogenannten Eliminierungsverfahren. Dazu wird zunächst die eigentliche Brandstelle lokalisiert. Anhand der vorhandenen Brandspuren werden alle denkbaren Brandursachen – im Einklang mit dem korrespondierenden Gesamtspurenbild – einzeln überprüft und entweder ausgeschlossen oder weiter untersucht. Eine ausführliche Dokumentation ist Voraussetzung für die schlüssige Beweisführung. Letztlich wird unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und nach Zeugenaussagen eine Hypothese zur Brandursache ermittelt. Diese Ermittlungen werden dadurch erschwert, dass die Brandstelle einer Vielzahl von Veränderungen unterliegt: durch das
Feuer selbst, den entstehenden Rauchgasniederschlag, die thermische Brandeinwirkung und die Löscharbeiten.
Der Ermittlungsabschluss beinhaltet auch die rechtliche Würdigung. Der in den letzten Jahren immer häufiger
festgestellte Versicherungsbetrug durch Brandstiftung und die daraus entstandenen Sachschäden, die durch die
Versicherungsgesellschaften zu regulieren waren, führten letztlich zu einer Strafrechtsreform. Diese trat zum
1.4. 1998 in Kraft und war auf dem Sektor des Brandwesens die erste umfassende Reform seit 1871. Dabei
wurden die Branddelikte und die mit Versicherungsbetrug in Zusammenhang stehenden Brandereignisse einer
erheblichen Strafverschärfung unterzogen. Beispielhaft dafür ist die Strafbarkeit des vorsätzlichen
Inbrandsetzens von Fahrzeugen (§ 303 StGB) zu nennen, die nunmehr als Verbrechenstatbestand geahndet
wird. Die Strafandrohung reicht von einem bis zu zehn Jahren.
Die Fälle von Brandstiftung (incl. vorsätzlicher Brandstiftung) nahmen um 28 (-8,0%) auf 320 ab. Dabei reduzierte sich die Zahl der vorsätzlichen Brandstiftung von 223 auf 218 (-2,2%). Ebenso verringerten sich die aufgeklärten Fälle der Brandstiftung von 85 auf 71, wodurch die AQ von 24,4% auf 22,2% geringfügig sank.
Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen erhöhte sich dagegen von 65 auf 80, wobei sich die Zunahme auf
deutsche TV bezog; während die Tatbeteiligung Nichtdeutscher von 46,2% auf 30,0% zurückging (2004: 30 TV;
2005: 24 TV).
Von der Gesamtzahl der 80 TV waren 18 noch unter 21 Jahren (22,5%). Höher liegt ihr Anteil allerdings bei vorsätzlicher Brandstiftung (35,9%). 14 dieser ermittelten 39 Tatverdächtigen waren jünger als 21 Jahre, darunter
sieben Kinder, sechs Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie ein Heranwachsender.
In Frankfurt ereigneten sich 2005 insgesamt 787 Brandfällen (2001:794; 2002: 711; 2003: 987; 2004: 856) bei
denen ein Sachschaden von mehr als 17 Millionen € (2002: 10 Mio. €; 2003: 18 Mio. €; 2004: 20 Mio. €)
entstand.
Durch Brandeinwirkung wurden drei Menschen getötet und 64 Personen verletzt.
5
GLÜCKSSPIEL
2005 bearbeitete K 32 etwa 80 Verfahren gegen in Frankfurt ansässige Wettbüros resp. Annahmestellen. Ausgangspunkt waren Strafanzeigen, die von der Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Lotto Hessen wegen unerlaubter Veranstaltung von Glücksspielen erstattet wurden. Alle Verfahren richteten sich sowohl gegen die Konzessionäre der einzelnen Wettbüros als auch gegen die eigentlichen Veranstalter der Sportwetten. Nach Auffassung
der Anzeigeerstatterin erfüllte die Annahme von Sportwetten ohne staatliche Erlaubnis (in Hessen nur dem
Monopolisten „Lotto Hessen“ erteilt) den genannten Straftatbestand. Dennoch mussten strafprozessuale
Maßnahmen – unter Berücksichtigung der von verschiedenen Gerichten nicht einheitlich beurteilten
Rechtssituation - zunächst zurückgestellt werden. Derzeit wird beim Bundesverfassungsgericht über die Klage
einiger Betreiber von Wettbüros entschieden, die ihre Rechte hinsichtlich ihrer Dienst- und Niederlassungsfreiheit
innerhalb der EU beschnitten sehen.
In die PKS gingen für K 32 lediglich vier Vorgänge des Glücksspiels ein, die übrigen angesprochenen Fälle wurden offensichtlich unter einem anderen Deliktsschlüssel (Betrug) erfasst.
6
WETTBEWERBS-, KORRUPTIONS- UND AMTSDELIKTE
Die PKS-Zahlen weisen einen deutlichen Rückgang des Fallaufkommens in den Deliktsgruppen
Vorteilsannahme/ Bestechlichkeit von 22 auf sieben sowie bei Vorteilsgewährung / Bestechung von 28 auf zwei
auf. Demgegenüber stiegen die Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr von 69 auf
80.
Bei diesen Fällen darf eine enorme kriminelle Energie nicht übersehen werden, die sich (nur) qualitativ ausdrückt.
Das tatsächliche Kriminalitätsaufkommen und die personal- und zeitintensive Ermittlungsarbeit spiegeln sich in
154
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
der Statistik nicht wider. So ist beispielsweise seit 2002 ein steigendes Anzeigeverhalten festzustellen, wobei in
einer Vielzahl der Verdachtslagen die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass entweder
keine Straftaten vorlagen und somit keine Erfassung in der PKS möglich war oder
mit Korruption einhergehende Delikte (z. B. Betrug, Untreue, Erpressung) im Vordergrund standen und unter
diesen Straftaten statistisch erfasst wurden.
2005 waren sechs Sammelverfahren Schwerpunkt der Ermittlungen. Aufgrund der Komplexität der Verfahren
wurde die Arbeitsgruppe AG Immobilien eingerichtet. Im Zuge der Ermittlungen wurden bundesweit 111 Objekte
durchsucht, 35 Personen vorläufig festgenommen und 25 Haftbefehle vollstreckt. Zum Beschuldigtenkreis
gehören unter anderem Vorstandsmitglieder, Gesellschafter, Geschäftsführer, Direktoren, Niederlassungsleiter,
Bereichsleiter, Prokuristen und Bauleiter von zum Teil namhaften national und international tätigen Baufirmen,
Versicherungsgesellschaften, Makler- und Projektentwicklungsfirmen, Banken und Fondgesellschaften.
Belegbare strafrechtliche Bezüge bestanden zu einer Vielzahl europäischer Staaten. Die steuerstrafrechtlichen
Ermittlungen wurden federführend durch K 611 sowie Mitarbeitern der Steuerfahndungsstelle übernommen. Es
wurden Dingliche Arreste in Höhe von 5.659 Millionen Euro erwirkt, weitere standen noch aus.
Weiterhin wird das eingangs erwähnte veränderte Anzeigeverhalten (auf dem Sektor Angestelltenbestechung/bestechlichkeit) Einfluss auf die Höhe der registrierten Straftaten nehmen. Ursächlich dafür ist die erfolgreiche
Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft mit den geschädigten Unternehmen. Die Rechts-,
Innenrevisions- und Konzernsicherheitsabteilungen (Complianceabteilungen) sammeln konsequenter als in der
Vergangenheit Informationen über strafrechtliches Verhalten von Mitarbeitern und leiten diese an die Ermittlungsbehörden weiter. Die Folge ist, dass die Eingänge von qualifizierten Verdachtslagen stark zugenommen haben.
Die schlechte Wirtschaftslage, verbunden mit der Notwendigkeit zur Kostenminimierung, ist ein weiterer Grund
für die Unternehmensführer, entstandene Schäden, verursacht durch korruptes und/oder betrügerisches Verhalten der eigenen Mitarbeiter, konsequent unter Einbindung von Polizei und Justiz zu ermitteln und die Täter anzuklagen.
Die erfolgreiche Durchführung von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen zugunsten der geschädigten Unternehmen bzw. Institutionen hatte ebenfalls eine Veränderung der Einstellung der Unternehmensleitungen zur Folge.
Eine generelle Aussage trifft K 61 zu den Tätern. Hier ist festzustellen, dass die Tatbegehungsweisen weiter verfeinert und Verschleierungsmechanismen angewandt wurden, so dass sie teilweise - der Definition entsprechend
- der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind.
7
WEITERE STRAFTATEN NACH DEM STGB
Den größten Anteil innerhalb der umfassenden Deliktsgruppe „sonstige Straftatbestände“ (Schlüsselzahl 6000)
mit zusammen 10.310 Delikten (69,9%) haben „alle sonstige Straftaten gemäß StGB“ (Schlüsselzahl 6700). Hier
wiederum bestimmt die Sachbeschädigung mit 6.865 bekanntgewordenen Fällen quantitativ das Fallaufkommen.
SACHBESCHÄDIGUNG
Das Fallaufkommen ging von 7.285 auf 6.865 Fälle (-5,8%) zurück. Nahezu die Hälfte aller angezeigten Sachbeschädigungen wurde an Kraftfahrzeugen begangen (3.238 Fälle). Die Zahl dieser Delikte ist unwesentlich
gesunken (-1,1%).
800
720
700
bearbeitete Fälle
564
600
500
400
272
303
225
156
200
294
254
340
333
267
262
303
201
190
114
41
100
D200
D 318
D 417
D 416
D 315
D 314
D 113
D 312
D 311
D 410
D 409
D 408
D 307
D 306
D 405
D 104
D 103
D 102
D 101
0
AG GRAFF.
300
451
424
350
Rev. D 101 D 102 D 103 D 104 D 405 D 306 D 307 D 408 D 409 D 410 D 311 D 312 D 113 D 314 D 315 D 416 D 417 D 318 D 200 Graff
Fälle
AQ
272
35,7
225
156
350
303
254
114
424
201
294
24,0 23,7 38,6 20,1 23,6 19,3 17,2 27,9 26,5
262
451
267
340
333
303
564
190
41
720
21,0 21,7 28,1 19,1 15,0 19,1 31,7 23,2 19,5 27,8
155
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
In der Summe wurden von den Revieren 5.258 Sachbeschädigungen bearbeitet; hinzu kommen 720 von der AG
Graffiti bearbeitete Sachbeschädigungen.
Die regionale Verteilung innerhalb des Stadtgebietes zeigt hohe Tatortbelastungen bei D 312, D 104 und D 417.
700
Fälle nach Tatorten
600
500
400
300
200
100
0
Fälle nach Tatorten
D 101 D 102 D 103 D 104 D 405 D 306 D 307 D 408 D 409 D 410 D 311 D 312 D 113 D 314 D 315 D 416 D 417 D 318
321
284
169
605
369
351
124
443
266
360
291
638
326
400
426
393
607
230
D200
64
In diesen Revierbereichen wurden 28% der in ganz Frankfurt erfassten Sachbeschädigungen begangen.
Beim 4. Revier kommt die Besonderheit hinzu, dass innerhalb des Bahngeländes die Bundespolizei (BP) örtlich
zuständig ist und alle Straftaten bearbeitet, die in diesem Zuständigkeitsbereich begangen werden. Aus der Statistik der BP ergibt sich, dass im vergangenen Jahr knapp 300 Sachbeschädigungen - in der Mehrzahl Fälle des
Vandalismus in und an Fahrzeugen des ÖPNV - begangen wurden.
In den letzten Jahren hat sich der Anteil von ca. 20% Farbschmierereien an den angezeigten bzw. bekanntgewordenen Sachbeschädigung nicht mehr weiter erhöht, was sicher auch auf die AG Graffiti und deren erfolgreiche Arbeit zurückzuführen sein dürfte.
Die AG Graffiti - organisatorisch bei der Direktion Nord angegliedert - übernahm am 1. Juni 2001 die zentrale
Bearbeitung der illegalen Graffiti-Schmierereien. Sie arbeitet als interdisziplinäre Arbeitsgruppe, zusammen mit
einem Beamten des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt, einem Betriebsangestellten der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft und einem Beamten der Bundespolizei Frankfurt. Ihre originäre Zuständigkeit liegt in der
Bearbeitung der Delikte Sachbeschädigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung. Falls wegen fehlender
Substanzverletzung der Tatbestand des § 303 StGB nicht erfüllt ist, wird die Tat als Ordnungswidrigkeit auf der
Basis des § 7a der Polizeiverordnung der Stadt Frankfurt verfolgt. Hierin wird das Beschmieren, Verschmutzen
oder Verunreinigen von öffentlichen Wegen, Plätzen und Gebäuden reglementiert.
Das Fallaufkommen und die Täterermittlung beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main sind rückläufig. Nach dem
subjektiven Empfinden der Sachbearbeiter der AG Graffiti und auf Grund von Aussagen aus der Graffitiszene, ist
aber das Aufkommen gestiegen. Für die gegensätzlichen Aussagen gibt es mehrere Erklärungen:
- Das Anzeigeverhalten der Geschädigten hat sich geändert. Als Grund für die geringe Anzeigenerstattung
wird von den Geschädigten (vor allem den öffentlichen „Großgeschädigten“) der zeitliche Aufwand für die
Dokumentation und Anzeigeerstattung genannt. So zeigt ein „Hauptgeschädigter“ nur Sachbeschädigungen an, wenn der Zeitaufwand für die Reinigungsarbeiten über einer Stunde liegt).
Auch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) zeigt nur einen Bruchteil der Sachschäden bei
der Polizei an. Laut der im Internet veröffentlichten Schadensbilanz der VGF für 2005 beträgt der Schaden des Beschmierens, Zerkratzens und Schlitzens an U-Bahn-Zügen, Straßenbahnen und Busse der
VGF 316.000 €. Nicht darin enthalten sind zerkratzte Seitenscheiben – besonders der Schienenfahrzeuge, da sie auf Grund der Kosten nicht umgehend ausgetauscht werden. Dies erfolgt erst bei stärkerer
Beschädigung.
Graffiti an Einrichtungen der Infrastruktur – U-Bahn-Stationen, Straßenbahn– und Bushaltestellen, Betriebshöfen, verursachten einen Schaden von 116.000 €. Zusammen ergibt dies eine Schadenshöhe von
432.000 €. Angezeigt wurde aber nur eine Schadenshöhe von 19.819 €. Dies sind lediglich 5 Prozent.
- Fälle des Scratching werden nur in Ausnahmen angezeigt.
156
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
-
Ein weiterer Grund, warum die Taten nicht zur Anzeige gebracht werden, besteht darin, dass immer
mehr Flächen mit sogenannten Opferschutzschichten oder sonstigen Beschichtungen, welche die
Reinigung erleichtern, versehen werden.
- Die Kenntnis des neuen Tatbestandes § 303 Abs.2 StGB, in der keine Substanzverletzung sondern eine
nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes gefordert
wird, ist noch recht gering, vor allem bei Privatgeschädigten.
- In zahlreichen Gesprächen mit privaten wie auch öffentlichen Geschädigten, wurde die Resignation gegenüber der Bekämpfung des Deliktes auf Grund der Rechtsprechung deutlich. Es wird daher oftmals auf
eine Anzeigenerstattung verzichtet.
Graffiti ist zum Teil „Holkriminalität“ - dadurch hängt auch das Bekanntwerden bzw. Aufspüren neuer Tatorte teilweise von Personalausstattung und personellen Ressourcen ab. Die internen sowie die von der Justiz an die
polizeiliche Sachbearbeitung gestellten Anforderungen sind hinsichtlich der speziellen und szeneneigenen
Modalitäten gestiegen (schriftenvergleichende Gutachten, Gutachten über das Vorliegen einer
Substanzverletzung für den einzelnen Tatort). Die Vorgangsbearbeitung erfordert höheren Zeitaufwand, so dass
weniger neue Tatorte eigeninitiativ gesucht werden (gerade bei Bekanntwerden eines Täters und dessen „Tag“)
und Observationen erfolgen können. Dies geht zu Lasten der Informationsgewinnung innerhalb der aktuellen
Szene und damit auch der Tataufklärung.
Seit 08.09.2005 ist gemäß § 303 Absatz 2 StGB zur Erfüllung des Tatbestandes der Sachbeschädigung erforderlich, dass der Täter unbefugt das Erscheinungsbild einer Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Durch das Tatbestandsmerkmal „nicht nur unerheblich“ soll z. B. die Bemalung mit Kreide oder
Wasserfarbe aus der Strafbarkeit herausgenommen werden. Im Rahmen der Rechtsnorm besteht eine nicht nur
vorübergehende Beeinträchtigung, wenn die Veränderung nicht ohne fachliche Hilfe, nicht ohne Spezialwerkzeug
oder nicht mit geringem, zumutbarem Aufwand behoben werden kann, ohne dass dadurch neue oder weitere
Beeinträchtigungen entstehen. 9
Hinsichtlich der Tatorte ist ein punktueller Schwerpunkt nicht erkennbar. Festzustellen ist, dass die regionale Belastung wie in den vergangenen Jahren im Norden von Frankfurt liegt.
Die meisten (70,8%=4.633 qm) der von der AG Graffiti bearbeiteten Taten wurden mittels einer Spraydose begangen, wobei ein Schaden von 375.343 € entstanden ist. Weitere Tatbegehungsweisen waren die durch
Filzmarker (374 qm; 25.036 € Schaden); durch Spraydose und Filzmarker (977 qm; 45.823 € Schaden) oder
Scratching (79 qm; 21.928 € Schaden). Für die Berechnung der Schadenshöhe wurden die von den
Geschädigten vorgelegten Rechnungen für die Reinigungsarbeiten bzw. Entfernungsarbeiten zugrunde gelegt.
Veränderungen gab es im Bereich der Täterstruktur innerhalb der letzten Jahre. Noch bis 2003 hatte die
Aussage Gültigkeit, dass immer jüngere Personen den Einstieg in die Graffitiszene finden und die meisten
Sprüher mit Eintritt ins Erwachsenenalter ausscheiden. In den Jahren 2004 und 2005 liegt der Hauptanteil der
ermittelten Täter jedoch eindeutig bei den Erwachsenen. Bei 60% der Täter handelt es sich um Mehrfachtäter.
Zur sozialen Herkunft ergibt sich aus dem Lagebild Graffiti, dass die Täter aus allen sozialen Schichten kommen.
Gewaltbereitschaft ist ebenso selten, wie ein Bezug zur Drogenszene oder Drogenkonsum.
In Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Institutionen ist die AG Graffiti in präventive Tätigkeiten eingebunden:
- Sie ist im „Arbeitskreis Anti-Graffiti Frankfurt RheinMain“ als fester Partner vertreten. Im Jahre 2005 wurde neben der Prüfung verschiedener Graffiti-Beseitigungsprogramme der Schwerpunkt auf die Erstellung
einer Internetseite gelegt. Diese ist seit November 2005 unter der Adresse www.anti-graffiti-rheinmain.de
frei geschaltet.
- Sie ist in der Arbeitsgruppe des Präventionsrates des Landes Hessen zur Bekämpfung illegaler Graffiti
vertreten. Diesbezüglich wurde eine Arbeits- und Informationsmappe erstellt und eine Veranstaltung an
Schulen durchgeführt.
- Im Rahmen der Intensivierung der Graffiti-Bekämpfung im Rhein-Main-Gebiet wurde im Oktober 2004
der Auftrag an das PP Frankfurt vergeben, ein Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren speziell für diesen
Deliktsbereich zu implementieren. Durch die AG Graffiti wurde das Konzept Graffiti Frankfurt (KonGraF)
entwickelt. Dieses dient zum einen der beschleunigten Regulierung von Schadensersatzansprüchen
außerhalb eines formellen Zivilrechtsverfahrens und zum anderen schützt KonGraF die Beschuldigten
vor der Durchsetzung ggf. sehr hoher titulierter finanzieller Forderungen noch Jahre nach ihrer Tat, wobei
Täter, die bereits in der illegalen Graffitiszene etabliert sind, nicht zur Zielgruppe gehören.
9
Erläuterung aus Kommentierung zum Graffiti-Bekämpfungsgesetz / NJW 42/2005 S. 3033-3035
157
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE
Die Anzahl der aufgeklärten Sachbeschädigungen nahm gegenüber dem Vorjahr von 1.971 auf 1.733 Fälle ab.
Da dieser Rückgang in etwa proportional zur Entwicklung der Fallzahlen verlief, ging die Aufklärungsquote lediglich von 27,1% auf 25,2% zurück.
TATVERDÄCHTIGE
Zu 1.733 aufgeklärten Delikten wurden 1.442 Tatverdächtige ermittelt (2004: 1.570). Die Anzahl der ermittelten
minderjährigen Tatverdächtigen ging um 7,6% zurück. Durch die rückläufigen Tatverdächtigenzahlen verschob
sich der Anteil der unter 21jährigen minimal von 31,2% auf 31,4%.
Innerhalb der Altersgruppen der Minderjährigen lässt sich lediglich bei Kindern unter 14 Jahren ein Zuwachs feststellen.
Im Vergleich zum Anteil Minderjähriger bei der Gesamtkriminalität (17,9%) wird deutlich, dass auch Sachbeschädigung ein typisches Deliktsfeld Minderjähriger ist.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die Altersstruktur der Minderjährigen sowie die Veränderung zum Vorjahr:
Alter
Gesamtzahl bis unter
der Tatverd 14 Jahre
in %
14-unter
16 Jahre
in %
16-unter in %
18 Jahre
18-unter
21 Jahre
in %
Minderj.
gesamt
in %
2002
1.127
40
3,5%
58
5,1%
72
6,4%
133 11,8%
303
26,9
2003
1.332
53
4,0%
85
6,4%
127
9,5%
156 11,7%
421
31,6
2004
1.570
67
4,3%
88
5,6%
150
9,6%
185 11,8%
490
31,2
2005
1.442
76
5,3%
74
5,1%
127
8,0%
176 12,2%
453
31,4
±
04/05
-8,2%
13,4%
158
-15,9%
-18,1%
-4,9%
-7,6%
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) 2004 / 2005
Jahr
6000
Sonstige Straftatbestände (StGB)
2004
2005
±
14.518
14.748
1,6%
8.122
8.642
6,4%
55,9%
58,6%
6.487
6.412
-1,2%
2.621
2.538
-3,2%
6100
Erpressung
2004
2005
±
66
79
19,7%
58
68
17,2%
87,9%
86,1%
87
85
-2,3%
50
45
-10,0%
57,5%
52,9%
10,25
12,21
1,96
6110
Erpressung auf
sexueller Grundlage
2004
2005
±
0
1
100,0%
0
1
100,0%
100,0%
0
2
100,0%
0
2
100,0%
100,0%
0,00
0,15
0,15
6200
W iderstand gg. die Staatsgewalt
und Straft. gg. die öffentliche Ordnung
2004
2005
±
2.535
3.334
31,5%
2.300
3.168
37,7%
90,7%
95,0%
1.831
1.903
3,9%
762
829
8,8%
41,6%
43,6%
393,98
515,38
121,40
6210
W iderstand gg. die Staatsgewalt
§§111,113,114,120,121
2004
2005
±
504
506
0,4%
506
499
-1,4%
100,4%
98,6%
531
497
-6,4%
257
254
-1,2%
48,4%
51,1%
78,32
78,22
-0,09
6220
Hausfriedensbruch
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
1.451
2.342
61,4%
1.450
2.341
61,4%
1
1
0,0%
1.399
2.300
64,4%
1.399
2.300
64,4%
0
0
±0
96,4%
98,2%
892
991
11,1%
891
991
11,2%
1
0
-100,0%
375
439
17,1%
375
439
17,1%
0
0
±0
42,0%
44,3%
225,50
362,04
136,54
225,35
361,88
136,53
0,15
0,15
0,00
6230
Landfriedensbruch
2004
2005
±
11
38
245,5%
8
34
325,0%
72,7%
89,5%
66
117
77,3%
18
32
77,8%
27,3%
27,4%
1,70
5,87
4,17
6240
Vortäuschen
einer Straftat
6241
Vortäuschen
eines Raubes
6242
Vortäuschen
eines Diebstahls
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
172
157
-8,7%
34
22
-35,3%
62
67
8,1%
175
158
-9,7%
34
23
-32,4%
64
71
10,9%
101,7%
100,6%
204
176
-13,7%
44
29
-34,1%
77
83
7,8%
68
77
13,2%
12
8
-33,3%
25
37
48,0%
33,3%
43,8%
26,73
24,27
-2,46
5,28
3,40
-1,88
9,63
10,35
0,71
6260
Gewaltdarstellung
(§ 131 StGB)
6261
Schriften an Personen
unter 18 Jahren
2004
2005
±
2004
2005
±
5
3
-40,0%
3
1
-66,7%
3
3
0,0%
1
1
0,0%
60,0%
100,0%
3
4
33,3%
1
1
0,0%
0
2
100,0%
0
0
±0
0,0%
50,0%
6270
Volksverhetzung
§ 130 StGB
2004
2005
±
32
27
-15,6%
25
16
-36,0%
78,1%
59,3%
38
17
-55,3%
9
1
-88,9%
23,7%
5,9%
4,97
4,17
-0,80
6300
Begünstigung,Strafvereitelung
Hehlerei, Geldwäsche
2004
2005
±
683
577
-15,5%
668
566
-15,3%
97,8%
98,1%
768
665
-13,4%
451
410
-9,1%
58,7%
61,7%
106,14
89,19
-16,95
6310
Hehlerei von Kfz
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
12
10
-16,7%
1
0
-100,0%
0
0
±0
1
0
-100,0%
10
10
0,0%
0
0
±0
0
0
±0
1
0
-100,0%
83,3%
100,0%
19
20
5,3%
0
0
±0
0
0
±0
10
0
-100,0%
12
12
0,0%
0
0
±0
0
0
±0
7
0
-100,0%
63,2%
60,0%
1,86
1,54
-0,32
0,15
0,00
-0,15
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
-0,15
6221
Hausfriedensbruch
§ 123 StGB
6222
schwerer Hausfriedensbruch
§ 124 StGB
6311
- gewerbsmäßig
(§260 StGB)
6312
- Bandenhehlerei
(§260 Abs.1,Nr.2 StGB)
6313
- gewerbsmäßige Bandenhehlerei
(§ 260a StGB)
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
TV ges.
96,5%
98,2%
0,0%
0,0%
100,0%
104,5%
103,2%
106,0%
33,3%
100,0%
0,0%
100,0%
-
TV ND
HZ
Schlüsselzahl Delikte
ND in %
(gerundet)
40,4%
2.256,33
39,6%
2.279,83
23,50
42,1%
44,3%
0,0%
-
27,3%
27,6%
32,5%
44,6%
0,0%
0,0%
70,0%
-
0,77
0,46
-0,31
0,46
0,15
-0,31
159
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) 2004 / 2005
Schlüsselzahl Delikte
Jahr
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
6320
sonstige Hehlerei
§§ 259-260a StGB
6321
- gewerbsmäßig
(§260 StGB)
6322
- Bandenhehlerei
(§260 I Nr. 2 StGB)
6323
- gewerbsmäßige Bandenhehlerei
(§ 260a StGB)
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
609
523
-14,1%
43
18
-58,1%
0
1
100,0%
0
1
100,0%
598
512
-14,4%
45
18
-60,0%
0
1
100,0%
0
1
100,0%
6330 Geldwäsche,
Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte
2004
2005
±
29
18
-37,9%
26
18
-30,8%
6400
Brandstiftung und Herbeiführen
einer Brandgefahr
2004
2005
±
348
320
-8,0%
6410
(vorsätzliche) Brandstiftung und
Herbeiführen einer Brandgefahr
2004
2005
±
6500
W ettbewerbs- Korruptions- und Amtsdelikte
§§ 108b, 108e, 258a, 298-300, 331-353d, 355,
TV ges.
HZ
ND in %
406
375
-7,6%
16
16
0,0%
0
5
100,0%
3
5
66,7%
89,7%
100,0%
24
23
-4,2%
12
10
-16,7%
50,0%
43,5%
4,50
2,78
-1,72
85
71
-16,5%
24,4%
22,2%
65
80
23,1%
30
24
-20,0%
46,2%
30,0%
54,08
49,46
-4,62
223
218
-2,2%
68
35
-48,5%
30,5%
16,1%
44
39
-11,4%
21
9
-57,1%
14,0%
14,0%
34,65
33,69
-0,96
2004
2005
±
136
91
-33,1%
127
91
-28,3%
93,4%
100,0%
139
112
-19,4%
11
16
45,5%
7,9%
14,3%
21,13
14,06
-7,07
6510
Vorteilsannahme, Bestechlichkeit
§§ 108b, 108e, 331, 332, 335 StGB
6511
- Vorteilsannahme
§ 331 StGB
6512
- Bestechlichkeit
§§ 108b, 108e, 332 StGB
6513
Bestechlichkeit gew. mäß. od. Mitgl. e. Bande
§ 335, Abs. 2, Nr. 3 StGB
6514 alle sonstig. bes.
schw. Fälle d. Bestechlichkeit
§ 335 StGB
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
22
7
-68,2%
9
6
-33,3%
13
1
-92,3%
0
0
±0
0
0
±0
22
7
-68,2%
9
6
-33,3%
13
1
-92,3%
0
0
±0
0
0
±0
100,0%
100,0%
25
8
-68,0%
10
6
-40,0%
15
2
-86,7%
0
0
±0
0
0
±0
1
0
-100,0%
0
0
±0
1
0
-100,0%
0
0
±0
0
0
±0
4,0%
0,0%
3,41
1,08
-2,33
1,39
0,92
-0,47
2,02
0,15
-1,87
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6520
Vorteilsgewährung, Bestechung
§§ 108b, 108e, 333, 334, 335 StGB
6521
- Vorteilsgewährung
§ 333 StGB
6522
- Bestechung
§§ 108b, 108e, 334 StGB
6523
Bestechung gew. mäß. od. Mitgl. e. Bande
§ 335, Abs. 2, Nr. 3 StGB
6524 alle sonstig. bes.
schw. Fälle d. Bestechung
§ 335 StGB
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
28
2
-92,9%
3
0
-100,0%
25
2
-92,0%
0
0
±0
0
0
±0
28
2
-92,9%
3
0
-100,0%
25
2
-92,0%
0
0
±0
0
0
±0
40
2
-95,0%
6
0
-100,0%
37
2
-94,6%
0
0
±0
0
0
±0
7
2
-71,4%
1
0
-100,0%
7
2
-71,4%
0
0
±0
0
0
±0
6550
sonstige Straftaten i.Amt
§§ 258a, 339-353d, 355, 357 StGB
6551
Körperverletzung im Amt
§ 340 StGB
6552
Verletzung d. Dienstgeheimnisses
§ 353b StGB
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
13
2
-84,6%
1
0
-100,0%
6
1
-83,3%
4
2
-50,0%
0
0
±0
1
1
0,0%
4
2
-50,0%
0
0
±0
1
1
0,0%
0
0
±0
0
0
±0
0
0
±0
104,7%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
30,8%
100,0%
0,0%
16,7%
100,0%
59,0%
63,1%
(gerundet)
94,64
80,84
-13,80
6,68
2,78
-3,90
0,00
0,15
0,15
0,00
0,15
0,15
688
594
-13,7%
29
27
-6,9%
0
5
100,0%
4
5
25,0%
160
98,2%
97,9%
TV ND
55,2%
59,3%
100,0%
75,0%
100,0%
0,0%
0,0%
6,7%
0,0%
17,5%
100,0%
16,7%
18,9%
100,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
4,35
0,30
-4,05
0,46
0,00
-0,46
3,88
0,30
-3,58
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2,02
0,30
-1,72
0,15
0,00
-0,15
0,93
0,15
-0,78
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) 2004 / 2005
Jahr
6560
wettbew. beschränkAbspr. bei
§ 298 StGB
2004
2005
±
4
0
-100,0%
4
0
-100,0%
100,0%
-
15
0
-100,0%
0
0
±0
6570
Bestechlichkeit u. Bestechung i. geschäftl.
§§ 299, 300 StGB
6571 * Bestechlichkeit
und Bestechung
§ 299 StGB
6572* Bestechlichk. u. Bestechung
im gesch.Verkehr gwm.od.als
Mitglied einer Bande (§300StGB)
6573* Bestechlichk.u.Bestechgung
im gesch.Verk. - Vorteil gr.Ausmaßes
§ 300 S2, Nr.1 StGB
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
69
80
15,9%
66
17
-74,2%
0
0
±0
3
1
-66,7%
69
80
15,9%
66
17
-74,2%
0
0
±0
3
1
-66,7%
100,0%
100,0%
72
100
38,9%
63
31
-50,8%
0
0
±0
10
2
-80,0%
3
14
366,7%
3
4
33,3%
0
0
±0
0
1
100,0%
4,2%
14,0%
6600
Strafbarer Eigennutz
2004
2005
±
47
37
-21,3%
42
37
-11,9%
89,4%
100,0%
68
49
-27,9%
49
15
-69,4%
72,1%
30,6%
7,30
5,71
-1,59
6610
Glücksspiel
§§ 284,284a,286 StGB
2004
2005
±
23
6
-73,9%
22
6
-72,7%
95,7%
100,0%
42
11
-73,8%
37
7
-81,1%
88,1%
63,6%
3,57
0,92
-2,65
6620
W ilderei
(§§ 292, 293 StGB)
6621
Jagdwilderei
(§ 292 StGB)
2004
2005
±
2004
2005
±
12
15
25,0%
2
1
-50,0%
9
15
66,7%
0
1
100,0%
75,0%
100,0%
11
19
72,7%
0
1
100,0%
4
4
0,0%
0
0
±0
36,4%
21,1%
1,86
2,31
0,45
0,31
0,15
-0,16
6630
W ucher
(§ 291 StGB)
2004
2005
±
4
4
0,0%
4
4
0,0%
100,0%
100,0%
1
4
300,0%
0
0
±0
0,0%
0,0%
0,62
0,61
-0,01
6700
alle sonstig.Straftaten
gem. StGB
2004
2005
±
10.703
10.310
-3,7%
4.842
4.641
-4,2%
45,2%
45,0%
4.186
4.107
-1,9%
1.547
1.466
-5,2%
37,0%
35,7%
1.663,42
1.593,78
-69,64
6710
Verletzung der
Unterhaltspflicht
2004
2005
±
59
51
-13,6%
57
52
-8,8%
96,6%
102,0%
57
52
-8,8%
25
17
-32,0%
43,9%
32,7%
9,16
7,88
-1,28
6720
Verl.der Fürsorge- oder
Erziehungspflicht
2004
2005
±
5
4
-20,0%
5
4
-20,0%
100,0%
100,0%
7
3
-57,1%
2
3
50,0%
28,6%
100,0%
0,77
0,61
-0,16
6730
Beleidigung
2004
2005
±
2004
2005
±
2.542
2.452
-3,5%
327
320
-2,1%
2.286
2.225
-2,7%
246
240
-2,4%
89,9%
90,7%
2.266
2.181
-3,8%
244
239
-2,0%
862
787
-8,7%
111
104
-6,3%
38,0%
36,1%
395,06
379,04
-16,02
50,82
49,46
-1,36
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
7.285
6.865
-5,8%
3.276
3.238
-1,2%
20
12
-40,0%
242
352
45,5%
12
16
33,3%
1.971
1.733
-12,1%
549
565
2,9%
1
1
0,0%
98
128
30,6%
7
10
42,9%
27,1%
25,2%
1.570
1.442
-8,2%
532
462
-13,2%
1
1
0,0%
135
151
11,9%
9
20
122,2%
566
534
-5,7%
185
169
-8,6%
0
0
±0
42
67
59,5%
6
8
33,3%
36,1%
37,0%
6731
Beleidigung auf sexueller Grundlage
§§ 185 - 187, 189 StGB
6740
Sachbeschädigung
§§ 303-305a StGB
6741
- Sachbeschädigung an Kfz
6742
Datenveränderg., Computersabotage
§§303a, 303b StGB
6743
Sonst. Sachbeschädigung
auf Straßen,W egen od. Plätzen
6745
Zerstör.wichtigerArbeitsmittel
§ 305a StGB
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
TV ges.
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
0,0%
100,0%
75,2%
75,0%
16,8%
17,4%
5,0%
8,3%
40,5%
36,4%
58,3%
62,5%
TV ND
HZ
Schlüsselzahl Delikte
ND in %
(gerundet)
0,0%
0,62
0,00
-0,62
4,8%
12,9%
0,0%
50,0%
0,0%
45,5%
43,5%
34,8%
36,6%
0,0%
0,0%
31,1%
44,4%
66,7%
40,0%
10,72
12,36
1,64
10,25
2,62
-7,63
0,00
0,00
0,00
0,46
0,15
-0,31
1.132,20
1.061,23
-70,97
509,14
500,54
-8,59
3,10
1,85
-1,25
37,61
54,41
16,80
1,86
2,47
0,61
161
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
SONSTIGE STRAFTATBESTÄNDE (STGB) 2004 / 2005
Schlüsselzahl Delikte
Jahr
6750 Sprengstoff und
Strahlungsverbrechen
§§ 310b, 311ff StGB
6752
- Herbeif. e. Sprengstoffexpl.
§ 311 StGB
6753
Missbr. Ionisierend. Strahlen
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
3
7
133,3%
3
5
66,7%
0
0
±0
0
2
100,0%
0
0
±0
2
5
150,0%
2
4
100,0%
0
0
±0
0
1
100,0%
0
0
±0
6768
- Abfallein-/-aus-/durchfuhr
§ 326Abs.2 StGB
6769
- schw. Gefährd. durch
Freisetzen von Giften
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
142
235
65,5%
30
12
-60,0%
8
3
-62,5%
0
2
100,0%
89
196
120,2%
2
7
250,0%
0
0
±0
0
0
±0
1
0
-100,0%
1
3
200,0%
65
167
156,9%
9
4
-55,6%
5
3
-40,0%
0
1
100,0%
43
143
232,6%
2
7
250,0%
0
0
±0
0
0
±0
1
0
-100,0%
1
1
0,0%
6770
Gemeingef. Vergiftung
u.fahrl.Gemeingefährdg.
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
6780
Ausspähen von Daten
§ 202a StGB
2004
2005
±
28
101
260,7%
6
29
383,3%
6754
Vorbereitung eines Explosions- oder
Strahlungsverbrechens § 310 StGB
6755
- Freisetzen ionisier. Strahlen
§ 311d StGB
6760
Straft. gg. die Umwelt
6761
- Verunr. e. Gewässers
§ 324 StGB
6762
- Luftverunreinigung
§ 325 StGB
6763
- Lärmverursachung
6764
- Umweltgef. Abfallbeseitigung
§ 326 StGB
6765
- Unerl. Betreiben von
Anlagen § 327 StGB
6766 - Unerl. Umgang
mit radioakt.u.and.gef.
Stoffen/Gütern § 328
6767
- Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
162
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
66,7%
71,4%
TV ges.
TV ND
HZ
ND in %
2
6
200,0%
2
5
150,0%
0
0
±0
0
1
100,0%
0
0
±0
0
3
100,0%
0
3
100,0%
0
0
±0
0
0
±0
0
0
±0
97
188
93,8%
17
4
-76,5%
5
2
-60,0%
0
1
100,0%
70
168
140,0%
4
9
125,0%
0
0
±0
0
0
±0
1
0
-100,0%
1
1
0,0%
38
69
81,6%
3
1
-66,7%
1
0
-100,0%
0
0
±0
28
59
110,7%
3
0
-100,0%
0
0
±0
0
0
±0
1
0
-100,0%
0
0
±0
-
0
0
±0
0
0
±0
-
0,00
0,00
0,00
21,4%
28,7%
6
22
266,7%
3
15
400,0%
50,0%
68,2%
4,35
15,61
11,26
66,7%
80,0%
50,0%
45,8%
71,1%
30,0%
33,3%
62,5%
100,0%
50,0%
48,3%
73,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
33,3%
0,0%
50,0%
(gerundet)
0,46
1,08
0,62
0,46
0,77
0,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,30
0,30
0,00
0,00
0,00
0,0%
60,0%
0,0%
39,2%
36,7%
17,6%
25,0%
20,0%
0,0%
0,0%
40,0%
35,1%
75,0%
0,0%
100,0%
0,0%
0,0%
22,06
36,32
14,26
4,66
1,85
-2,81
1,24
0,46
-0,78
0,00
0,30
0,30
13,83
30,29
16,46
0,31
1,08
0,77
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,15
0,00
-0,15
0,15
0,46
0,31
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE
Zu den Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze gehören folgende Deliktsgruppen:
• Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze
auf dem Wirtschaftssektor,
• Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze
(Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, Ausländergesetz, Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz),
• Rauschgiftdelikte,
• Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze
auf dem Umweltsektor.
Diese Deliktsgruppe - mit 21.718 erfassten Straftaten - erfuhr gegenüber 2004 erneut einen beträchtlichen
Anstieg um 2.345 Fälle (12,1%). Die Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze haben einen Anteil von
19,1% an der Gesamtkriminalität. Zu den aufgeklärten Straftaten tragen sie mit 21.005 Fällen fast ein Drittel bei.
Die größten Anteile innerhalb der Deliktsgruppe haben mit 11.284 Fällen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz
und Asylverfahrensgesetz (52,0%) sowie Rauschgiftdelikte (6.701 Fälle = 30,9%). Diese beiden Delikte sind aufgrund ihres hohen Fallaufkommens meist ausschlaggebend für quantitative Veränderungen des gesamten Deliktsbereiches.
1
STRAFTATEN GEGEN STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE AUF DEM WIRTSCHAFTSSEKTOR
Straftaten auf dem Wirtschaftssektor haben gegenüber dem Jahr 2003 (305 Fälle) eine enorme Steigerung um
144,3% auf aktuell 745 Delikte zu verzeichnen – weitere Ausführungen finden sich im Kapitel Wirtschaftskriminalität (S. 183 f).
FALLZAHLEN (7100)
2004
Strafrechtl. Nebengesetze
auf dem Wirtschaftssektor
1.1
745
2005
936
Veränderungen
± absolut in %
+ 191
+ 25,6%
Aufklärungsquote
2004
96,4%
2005
98,4%
STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT LEBENSMITTELN
Die Differenz im Fallaufkommen ergab sich im Wesentlichen aus gestiegenen Fallzahlen der Straftaten nach dem
Arzneimittelgesetz. Die Fallzahlen stiegen seit 2003 von 45 auf 466 Delikte 2004 und liegen aktuell mit 588
Fällen auf sehr hohem Niveau. In diesem Deliktsbereich sind solche sprunghaften Zu- oder Abnahmen der PKSZahlen keine Seltenheit. In der Vergangenheit gab es diese Entwicklung immer wieder nach Abschlüssen von
Großverfahren. Für den aktuellen Anstieg ist der Abschluß eines Ermittlungsverfahrens aus dem Jahre 2001 mit
knapp 500 Einzeldelikten ursächlich. Von den insgesamt 588 Fällen wurden lediglich 64 auch im Jahr 2005
begangen.
Lebensmittelkriminalität ist als besondere Form von Umweltkriminalität (Beeinträchtigung menschlicher Lebensgrundlagen oder Gesundheit) zu betrachten, die nicht selten wirtschaftskriminelle Bezüge (Betrugshandlungen)
aufweisen. Strafbare Handlungen sind in allen Bereichen, d. h. von der Herstellung bis hin zum Vertrieb von Lebensmitteln möglich.
Die betroffenen Rechtsbereiche umfassen eine Vielzahl einzelner Vorschriften und Regelungen, beispielsweise
nach dem Lebensmittel-, Arzneimittel- und Futtermittelrecht, dem Gentechnik-, Infektionsschutz-, Tierschutz- /
Tierseuchenrecht sowie dem Strafrecht.
Schnittstellen, Abgrenzungsprobleme und fließende Übergänge zwischen einzelnen Vorschriften machen die Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität zu einer komplexen, teilweise unübersichtlichen, schwierigen Materie, so
dass im frühen Stadium polizeilichen Handelns Fachdienststellen (K 34) und originär zuständige Verwaltungsbehörden (HMULV) hinzugezogen werden müssen.
163
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Lebensmittelkriminalität ist in all jenen Bereichen anzutreffen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, wie
in Zerlegebetrieben / Lebensmittelproduktions- und Handelsbetrieben, Nahrungsmittel Im- und Exportfirmen, in
der Gastronomie, der Landwirtschaft oder bei Herstellern von Futtermitteln.
Folgende Tathandlungen lassen sich feststellen:
o
betrügerische Manipulation an Haltbarkeitsdaten, Warenfalschdeklarierung, Neu- / Umverpackung (Täuschung über Qualität und Herkunftsbezeichnung)
o
Vertrieb von nicht verkehrsfähiger, verdorbener oder minderwertiger Ware
o
Verwendung verbotener Zusatzstoffe oder die Anwendung unzulässiger Verfahren bei der Haltbarmachung
oder Herstellung
o
Verstoß gegen die Transportbedingungen (Wechseltransporte, Lebendviehtransporte, Kühltransporte)
o
Import- / Exportverstöße im Zusammenhang mit Lebensmitteln
o
Verstöße im Zusammenhang mit BSE-infiziertem Material, z. B. das in Verkehr bringen von BSE-Risikomaterial (Hirn, Mark, BSE-verunreinigtes Fleisch etc.)
o
Unerlaubte Handlung im Zusammenhang mit Tiermehl/Futtermehl (illegale Herstellung, unerlaubter Umgang
mit Schlachtabfällen oder Tierkadavern, Vermischung von Tierfutter mit unerlaubten Stoffen sowie das unerlaubte in Verkehr bringen bzw. die Verfütterung)
o
Unerlaubte Handlungen im Rahmen der Tiermast (unerlaubte Herstellung, der Handel, die Abgabe bzw. die
Verwendung von Tier/Arzneimitteln oder anderen Substanzen bei der Aufzucht von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen)
o
Verstöße gegen die artgerechte Haltung von lebensmittelliefernden Tieren
o
Illegale Anwendung von Chemikalien bei der Aufzucht von Nutzpflanzen, die der Lebensmittelgewinnung
dienen
o
Ausstellung von „Gefälligkeitsgutachten“, gefälschte Gutachten, Behördenzeugnisse (Täuschung von Behörden, Verarbeitungsbetrieben oder Verbrauchern)
o
Sachverhalte im Zusammenhang mit Lebensmittelvergiftungen
Grundsätzlich ist zwischen polizeilichen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Eilzuständigkeit
(§§ 1, 2 HSOG) sowie polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung zu unterscheiden.
1.2
STRAFTATEN NACH DEM AKTIEN- UND GENOSSENSCHAFTSGESETZ
Nach wiederholten Zunahmen dieser Straftaten (2002: 59 Fälle; 2003: 59 Fälle; 2004: 82 Fälle) zeigte sich 2005
ein Rückgang um 31 auf 51 Fälle. 45 der erfassten 51 Fälle bezogen sich auf die Insolvenzverschleppung nach
dem GmbH Gesetz, in zwei weiteren thematisch gleichgelagerten Fällen waren Tatbestände des HGB erfüllt. Mit
Ausnahme eines Falles wurden sämtliche Straftaten aufgeklärt.
1.3
STRAFTATEN GEGEN URHEBERRECHTSBESTIMMUNGEN UND PATENTGESETZ
Die Fallzahlen erhöhten sich von 100 auf 146, analog dazu nahmen die aufgeklärten Fälle von 94 auf 139 Fälle
zu. Die Aufklärungsquote erhöhte sich von 94,0% auf 95,6%.
Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen (Schlüsselzahl 7150) umfassen ausschließlich strafrechtliche Nebengesetze wie zum Beispiel das Urheberrechtsgesetz oder das Marken- und Gebrauchsmustergesetz. Auf dem
Sektor des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) finden sich Delikte wie Marken- oder Produktpiraterie. Unter dem Begriff Markenpiraterie ist die vorsätzliche Verwendung der rechtlich geschützten Marke,
des Namens, der Geschäftsbezeichnung oder Verpackung zu verstehen. Produktpiraterie bezieht sich auf den
Schutz, den das UGW gegen Nachahmung und direkte Leistungsübernahme gewährt. Die repressiven Möglichkeiten wurden um die Gewinnabschöpfung (Verfall) erweitert und ermöglichen die Einziehung von Tatwerkzeugen und schutzrechtsverletzender Ware. Darüber hinaus besteht seitens des Geschädigten ein Vernichtungsanspruch der inkriminierten Ware.
Produktpiraterie ist ein internationales Phänomen und stellt weltweit für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ein
ernstzunehmendes Problem mit Milliardenschäden dar. Hinzu kommt, dass durch gefälschte Billigwaren in
sicherheitsrelevanten Bereichen (Kfz, Sportartikel, Medikamente) ein erhebliches Risiko besteht, das materiell
kaum messbar ist.
In ärmeren Wirtschaftsregionen wie Fernost werden massenhaft und kaum strafrechtlich sanktioniert minderwertige Artikel aller Art – Markenartikeln (Textilien, Uhren) täuschend ähnlich – ohne Lizenzen produziert und zu
Schleuderpreisen international verkauft. Der Vertrieb dieser Produkte erfolgt nicht nur auf zweifelhaften Wegen,
sie gelangen auch im regulären Handel in Filialketten und werden dort zu Preisen angeboten, die nicht
zwangsläufig auf Plagiate schließen lassen. Insbesondere bei Textilien werden Ware und Markenlogo separat
eingeführt und erst kurz vor dem Verkauf zusammengefügt. Das Entdeckungsrisiko ist gering.10
10
164
Der Text wurde einer Veröffentlichung von K 31 im Intranet entnommen
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
In einem bei K 31 geführten Ermittlungsverfahren wegen Produktpiraterie wurden in großem Umfang gefälschte
Handyteile (Handyschalen, Akkus, Displays etc.) sichergestellt. Darüber hinaus konnten Gerätschaften zum Einund Umbau sowie zum Verpacken sichergestellt werden. Die Großsicherstellung umfasste ca. eine Million
Einzelteile und machte die Anmietung von drei Containern von zusammen 150 Kubikmetern Lagerkapazität und
die Einlagerung bei einer Spedition erforderlich.
Der Jahresbilanz des Hauptzollamtes11 am Frankfurter Flughafen ist zu entnehmen, daß im Jahr 2005 Waren im
Gesamtwert von über 11,7 Millionen € (2003: 3,1 Mio. €; 2004: 11,7 Mio. €) als Fälschung erkannt und vom Markt
genommen wurden. Dabei handelte es sich um 235.399 gefälschte Artikel, die bei insgesamt 1.267 Grenzbeschlagnahmeverfahren sichergestellt wurden.
1.4
STRAFTATEN IN VERBINDUNG MIT ILLEGALER BESCHÄFTIGUNG
Die Erscheinungsformen von illegaler Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie sozialschädlich. Illegale Beschäftigung umfaßt unterschiedlichste Beschäftigungsformen, bei denen gegen gesetzlich vorgeschriebene Pflichten auf steuer- und sozialversicherungsrechtlichem Sektor - verstoßen wird. Durch nicht abgeführte Steuern und
Sozialabgaben entstehen dem Staat immense Einnahmeverluste. Dem illegal Beschäftigten oder
Schwarzarbeiter entgehen Ansprüche auf finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit sowie Rentenansprüche;
daneben ist mit Geldstrafe oder -buße zu rechnen sowie der Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen
Sozialleistungen. Die Auftraggeber ihrerseits haben die Konsequenzen in anderer Form zu tragen. Neben
Qualitätsmängeln sind sie durch Ausschluss von Schadensersatzansprüchen sowie das Entfallen der Haftung für
Drittschäden zusätzlich betroffen. Davon unabhängig ist mit Sanktionen wie Bußgeld- oder Strafverfahren zu
rechnen.
Ermittlungen auf diesem Kriminalitätssektor sind aufwendig und ziehen sich oft über Jahre. 37 der insgesamt 64
Verfahren waren tatsächlich 2005 begangen worden, bei 21 Straftaten lag die Tatzeit im Vorjahr.
Neben der Polizei ist auf diesem Kriminalitätssektor auch der Zoll und hier die Organisationseinheit "Finanzkontrolle / Schwarzarbeit" (FKS) zuständig; insbesondere letztere führen verdachtsunabhängige Kontrollen durch.
Bei den 2005 von der FKS12 Frankfurt durchgeführten 3.365 Prüfungen von Arbeitgebern galt es festzustellen, ob
die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) eingehalten werden oder ob gegen
Meldepflichten verstoßen wurde. Die Kontrollen der Beschäftigten (2004: 8.272 überprüfte Personen) bezogen
sich darauf ob, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder ob bei ausländischen Arbeitnehmern die
erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen. Illegale Beschäftigte werden im Hotel- und Gaststättengewerbe,
auf Baustellen, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie in der Fleisch verarbeitenden Industrie
eingesetzt.
Bundesweit wurden 2005 67,1 Mio. € Bußgelder verhängt. Die im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen festgestellten Schadenssummen beliefen sich auf 562,8 Mio. €.
11
12
Quelle: Pressemitteilung des Zoll unter dem Titel "Erfolgreiche Jahresbilanz 2005 des Hauptzollamts Frankfurt am Main /
Flughafen" vom 7. April 2006
Quelle: Zoll-online, Statistik Finanzkontrolle / Schwarzarbeit
165
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
STRAFTATEN GEGEN STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE ( WIRTSCHAFTSSEKTOR) 2004 / 2005
Jahr
7000
Strafrechtliche
Nebengesetze
2004
2005
±
19.373
21.718
12,1%
18.701
21.005
12,3%
96,5%
96,7%
15.353
15.725
2,4%
11.653
11.958
2,6%
7100 Straft. gg. strafrechtl
Nebengesetze auf dem
W irtschaftssektor
2004
2005
±
745
936
25,6%
718
921
28,3%
96,4%
98,4%
426
467
9,6%
176
208
18,2%
41,3%
44,5%
115,78
144,69
28,91
7120 Straft. n. Aktien-,
G en.-u.Gm bHGes,HGB
RechnungslegungsGes
2004
2005
±
82
51
-37,8%
81
50
-38,3%
98,8%
98,0%
119
70
-41,2%
39
30
-23,1%
32,8%
42,9%
12,74
7,88
-4,86
7121
- Insolvenzverschleppung
§ 84 GmbH-Gesetz
7122
- Insolvenzverschleppung
§§ 130b, 177a HGB
2004
2005
±
2004
2005
±
70
45
-35,7%
1
2
100,0%
69
45
-34,8%
1
2
100,0%
98,6%
100,0%
98
62
-36,7%
2
5
150,0%
31
30
-3,2%
0
0
±0
31,6%
48,4%
10,87
6,95
-3,92
0,15
0,30
0,15
7130
Del. i.Z.m. illeg. Beschäftig. §§ 10, 11
§§ 15, 15a AÜG
2004
2005
±
61
64
4,9%
60
60
0,0%
98,4%
93,8%
76
72
-5,3%
41
34
-17,1%
53,9%
47,2%
9,48
9,89
0,41
7140
Straftaten i.V.m. dem
Bankgewerbe
2004
2005
±
9
10
11,1%
8
11
37,5%
88,9%
110,0%
7
19
171,4%
1
6
500,0%
14,3%
31,6%
1,39
1,54
0,15
2004
2005
±
7151
2004
- Softwarepiraterie (priv.
2005
(Anw. Comp.Spiele)
±
7152
2004
- Softwarepiraterie i.F.
2005
gewerbsm . Handeln
±
7153
2004
- Verrat v. Betriebs- u.Geschäftsgeheimnissen 2005
§ 17 Abs. 1 u. 4 UW G
±
7154
2004
- Verrat v. Betriebs- u.Geschäftsgeheimnissen 2005
§ 17 Abs. 2 u. 4 UW G
±
100
146
46,0%
25
16
-36,0%
4
6
50,0%
2
0
-100,0%
0
1
100,0%
94
139
47,9%
20
15
-25,0%
3
6
100,0%
2
0
-100,0%
0
1
100,0%
94,0%
95,2%
131
167
27,5%
25
14
-44,0%
10
6
-40,0%
2
0
-100,0%
0
1
100,0%
61
91
49,2%
2
4
100,0%
4
4
0,0%
1
0
-100,0%
0
0
±0
46,6%
54,5%
15,54
22,56
7,02
3,88
2,47
-1,41
0,62
0,92
0,30
0,31
0,00
-0,31
0,00
0,15
0,15
7150
Straft.gg.Urheberrechtsbest.,Patentgesetz etc.
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
TV ges.
100,0%
100,0%
80,0%
93,8%
75,0%
100,0%
100,0%
100,0%
TV ND
HZ
Schlüsselzahl Delikte
ND in %
(gerundet)
75,9%
3.010,88
76,0%
3.357,29
346,41
0,0%
0,0%
8,0%
28,6%
40,0%
66,7%
50,0%
0,0%
7160
Straft. im Zusamm enhang m it Lebensm itteln
(z.B. Lebensmittel- u. Bedarfsgegenstände, ...)
2004
2005
±
473
588
24,3%
460
586
27,4%
97,3%
99,7%
78
88
12,8%
28
22
-21,4%
35,9%
25,0%
73,51
90,89
17,38
7161 Straftaten nach dem
Lebensm ittel und Bedarfsgegenständegesetz
2004
2005
±
7
4
-42,9%
7
3
-57,1%
100,0%
75,0%
9
3
-66,7%
4
2
-50,0%
44,4%
66,7%
1,08
0,61
-0,47
7162
- Straftaten nach dem
Arzneimittelgesetz
2004
2005
±
466
584
25,3%
453
583
28,7%
97,2%
99,8%
69
85
23,2%
24
20
-16,7%
34,8%
23,5%
72,42
90,27
17,85
7163
- Straftaten nach dem
W eingesetz
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
-
0
0
±0
0
0
±0
-
0,00
0,00
0,00
7190
Sonstige Straftaten auf
dem W irtschaftssektor
2004
2005
±
20
77
285,0%
15
75
400,0%
75,0%
97,4%
19
97
410,5%
8
46
475,0%
42,1%
47,4%
3,10
11,90
8,80
7191
- Bestechung von Angestellten
nach § 12 UW G
7192
- Straftaten nach dem
UW G (ohne § 17)
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
-
0
0
±0
0
0
±0
-
0,00
0,00
0,00
2004
2005
±
6
8
33,3%
5
8
60,0%
83,3%
100,0%
5
16
220,0%
1
3
200,0%
20,0%
18,8%
0,93
1,23
0,30
166
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
2
STRAFTATEN GEGEN DAS AUFENTHALTS- / ASYLVERFAHRENS- UND FREIZÜGIGKEITSGESETZ
Zu diesem Deliktsbereich zählen folgende Einzeldelikte:
7251: Unerlaubte Einreise (§ 95, Abs. 1, Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1 a Aufenthaltsgesetz)
7252: Einschleusen von Ausländern (§ 96 Aufenthaltsgesetz),
7253: Erschleichen eines Aufenthaltstitels (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz)
7254: Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen
von Ausländern gem. § 97 Aufenthaltsgesetz
7255: Straftaten gegen §§ 84 und 85 Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG)
7256: gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung
(§ 84 a AsylVerfG)
7257: illegaler Aufenthalt (§ 95, Abs. 1, Nr. 1,2 und Abs. 2 Nr. 1 b Aufenthaltsgesetz)
7258: Einreise oder Aufenthalt trotz Versagung des Freizügigkeitsrechts
(§ 9 Freizügigkeitsgesetz / EU)
7259: Sonstige Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz
FALLZAHLEN
(7250)
2004
2005
Veränderungen
± absolut in %
Verst.AuslG/AsylVerfG 10.270
11.284
1.017 9,9%
Aufklärungsquote
2004
2005
99,6%
99,7%
Die Fallzahlen der Straftaten gegen das Ausländergesetz gingen von 12.213 auf 10.270 Straftaten zurück. Auf
die vom PP Frankfurt bearbeiteten Delikte entfällt ein Rückgang um 1.099 Fälle (-19,7%); in nahezu gleichen
Umfang reduzierten sich die in den Zuständigkeitsbereich des BGS am Flughafen entfallenden Delikte. Der
Rückgang betraf das AsylVerfG und die nicht näher zu klassifizierenden Tatbestände des Ausländergesetzes.
Gestiegene Fallzahlen sind hingegen bei der unerlaubten Einreise (Grenzübertritt) auf 2.861 Fälle (+6,4%), der illegalen Einreise nach § 92a AuslG (2003: 134 Fälle, 2004: 277 Fälle) und dem Erschleichen der Aufenthaltserlaubnis / Scheinehe festzustellen (S. 154).
Die graphische Darstellung verdeutlicht die prozentuale Verteilung der Einzeldelikte:
7251: UNERLAUBTE
EINREISE n.d.
AUFENTHG 19,8%
SONSTIGE
STRAFTATEN n.d.
AUFENTHG
27,3%
7252: EINSCHLEUS.
nach AUFENTHG 1,0%
7253: ERSCHLEICHEN
EINES AUFENTHALTSTITELS 4,2%
ILLEGALER
AUFENTHALT n.d.
AUFENTHG
45,1%
STRAFTATEN n. §§ 84,
85 ASYLVERFG 1,9%
7254: EINSCHLEUSEN
n.§97 AUFENTHG 0,6%
POLIZEILICHE MAßNAHMEN (GEA / GAI / KFE)
Die Bearbeitung der Ausländerdelikte erfolgt in Frankfurt seit Juli 2001 überwiegend zentral. Die Regionalen Ausländergruppen (RAG) Mitte bzw. Südwest wurden mit der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI) zur
GEA (Gemeinsame Ermittlungssgruppe Ausländerrecht) zusammengefaßt. Hier werden neben der zentralen Bearbeitung von Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz auch täterorientierte Ermittlungen mit dem Ziel der Abschiebung durchgeführt. Diese Arbeitsgruppe gliedert sich in drei Ermittlungseinheiten: die zentrale Haftsachenbearbeitung (ZHB), die Kontroll- und Festnahmeeinheit (KFE) und die GAI. Seit Bestehen (1.6.1997) wurden
durch die GAI bis Ende 2005 755 ausländische Intensivtäter abgeschoben, denen 35.949 Straftaten nachgewiesen wurden (durchschnittlich 48 Straftaten pro Täter). Allein im Laufe des Jahres 2005 wurden 66
ausländische Intensivtäter abgeschoben, die 2.957 Delikte begangen hatten.
167
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
In Zahlen ausgedrückt stellte sich die Arbeit der GEA im vergangenen Jahr folgendermaßen dar:
• Bearbeitung von 1.976 Haftsachen wegen Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz von der ZHB
• Festnahme von 974 Personen anlässlich von Razzien, Durchsuchungen, Personen- u. Fahrzeugkontrollen
durch die KFE
• Insgesamt wurden 449 Ausländer durch die GEA abgeschoben, denen 1.720 Straftaten nachgewiesen wurden.
Zum 01.05.2004 wurden die zehn Länder Estland, Litauen, Lettland, Polen, Tschechische Republik, Slowakische
Republik, Ungarn, Slowenien, Zypern und Malta in die EU aufgenommen. Durch den neuen Status als EU-Mitgliedsländer, haben sich auch die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für deren Staatsbürger geändert.
Diese richten sich nicht mehr nach dem Ausländergesetz (bis 31.12.2004) bzw. nach dem Aufenthaltsgesetz (ab
01.01.2005), sondern nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU).
Das FreizügG/EU räumt den Mitgliedern der EU das Recht ein, mit einem nationalen Ausweis bzw. einem
Reisepass in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und sich dort aufzuhalten, ohne im Besitz eines
Aufenthaltstitels sein zu müssen. Durch die Erweiterung in Richtung Osten hat sich für die polizeiliche Tätigkeit
folgendes neue Problemfeld ergeben.
Die von den neuen EU-Staaten genutzten Ausweisdokumente entsprachen zunächst keinem hohen Sicherheitsstandard und Totalfälschungen bzw. Verfälschungen des Legitimationspapiers konnten ohne größeren Aufwand
erfolgen. In den Jahren 2004 und 2005 wurden Frankfurt am Main durch die Urkundenprüfstelle der GEA insgesamt 158 Fälschungen erkannt, bei denen die Ausweisdokumente aus den neuen EU-Staaten bzw. aus den zukünftigen EU-Staaten (Rumänien und Bulgarien) stammen. Allein im Jahr 2006 (bis 31.10.2006) hat sich die Zahl
der Fälschungen auf 184 erhöht. Es handelt sich somit um eine Zunahme der erkannten Fälschungen um mehr
als 230%. Daraus lässt sich schließen, dass insbesondere Straftäter der Oststaaten, denen auf legalem Wege
kein Visum durch eine Auslandsvertretung erteilt werden würde, sich ein einfach zu manipulierendes Legitimationspapier der neuen EU-Länder besorgen, dieses verfälschen und es dann zur scheinbar legalen Einreise in
die Bundesrepublik Deutschland nutzen.
Zwischenzeitlich wurden die Legitimationspapiere der neuen EU-Staaten verbessert und fälschungssicherer
gemacht. Doch auch hier musste leider festgestellt werden, dass der Anreiz als vermeintlicher EU-Bürger in die
Bundesrepublik Deutschland zu gelangen offenkundig so groß ist, dass auch unter hohem zeitlichem und kostenintensivem Aufwand die Fälschung der neuen Dokumente betrieben wird.
Ein weiteres Problem der EU-Osterweiterung ergibt sich daraus, dass insbesondere bei Staatsangehörigen aus
Moldawien die bestehende Möglichkeit genutzt wird, eine Doppelstaatsbürgerschaft mit Rumänien einzugehen,
um so legal in den zukünftigen (ab 01.01.2007) Genuss der Freizügigkeit zu gelangen. Das gleiche trifft auf
Staatsangehörige aus den Ländern Türkei und Mazedonien zu, die zusätzlich die bulgarische Staatsbürgerschaft
annehmen.
Mit Einführung des Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.2005 hat sich für die polizeiliche Tätigkeit unter anderem Folgendes geändert:
Gemäß § 60 a AufenthG wird die Abschiebung eines Ausländers ausgesetzt, sofern diese aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen unmöglich ist. Unter diesen Voraussetzungen wird dem Ausländer gem. § 60 a Abs. 4
AufenthG eine Duldung erteilt.
Ist der Ausländer nicht im Besitz eines Reisepasses und kann er der Ausländerbehörde nicht nachweisen, dass
er sich um die Erteilung eines Reisepasses bzw. eines Passersatzdokumentes bemüht, so wird ihm ein Trägervordruck „Duldung“ mit aufgeklebtem Etikett ausgestellt. Dieser Vordruck ersetzt jedoch nicht die Passpflicht
gem. § 3 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Demzufolge liegt in diesem Fall trotz gültiger Duldung eine Straftat nach §§ 3
Abs. 1, 95 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz vor.
Zudem ist im Aufenthaltsgesetz der wiederholte Verstoß gegen die räumliche Beschränkung bei einer Duldung
mit Strafe bedroht. Im Gegensatz zum „Altrecht“, wo es sich auch bei wiederholtem Verstoß gegen die räumliche
Beschränkung stets um eine Ordnungswidrigkeit handelte, liegt nunmehr ein Straftatbestand gemäß §§ 61 Abs.
1, 95 Abs. 1 Nr. 7 Aufenthaltsgesetz vor.
Laut § 11 I Aufenthaltsgesetz führen abweichend zum früheren Ausländergesetz die Ausweisung, Abschiebung
und nunmehr auch die Zurückschiebung eines Ausländers zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot. Im
bisherigen Ausländergesetz hatte die Zurückschiebung keinerlei aufenthaltsrechtliche Folgen.
Ein Abschiebehindernis oder eine Verzögerung ergibt sich in den Fällen, in denen die Festgenommenen ohne
Papiere - die sie meist vernichtet haben - angetroffen werden. Da zunächst die Staatsangehörigkeit nicht definitiv
feststeht, ist es auch nicht möglich, Ausreisepapiere ausstellen zu lassen. In früheren Jahren weigerten sich die
Botschaften von Algerien, Marokko und der Türkei, Personen bei denen die Staatszugehörigkeit unklar war, zum
Zwecke der Abschiebung mit Papieren auszustatten. Da die GEA sich als für Hessen zentrale zuständige Ansprechinstitution bereit erklärte, konnten mit den Botschaftern der genannten Länder zufriedenstellende Lösungen gefunden werden. Nach wie vor schwierig sind die Passersatzbeschaffungen bei Angehörigen der Länder Indien, Pakistan, Ägypten, Äthiopien und Eritrea. Zum Nachweis der Staatszugehörigkeit wird beispielsweise ver-
168
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
langt, dass drei Deutsche aussagen müssen, die betreffende Person zu kennen. Diese Zeugen finden sich nur
selten, da ihnen die Konsequenzen ihrer Aussage - die Abschiebung der identifizierten Person - bekannt sind.
Die Gruppe der abzuschiebenden Ausländer kann in zwei Kategorien eingeteilt werden. Der einen gehören Ausländer an, die illegal einreisen und erst bei einer Kontrolle einen Asylantrag stellen, dem nach Prüfung nicht entsprochen werden kann, da die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen. Der Ausreiseaufforderung kommt
die Person nicht nach. Passlosigkeit oder die Herkunft aus einem der Bürgerkriegsländer stellt ein zusätzliches
Abschiebehindernis dar, das auszuräumen Aufgabe der GEA ist.
In die zweite Kategorie fallen Ausländer mit verfestigtem Aufenthaltsstatus. Abschiebemöglichkeiten ergeben sich
bei diesem Personenkreis nach dem Ausländerrecht, wenn rechtskräftige Verurteilungen vorliegen (3 Jahre oder
eine Haftstrafe nach dem BtMG ohne Bewährung).
Nicht mit konkreten Zahlen zu belegen ist der Erfolg, der im Hinblick auf die geringere Kriminalitätsbelastung im
Vergleich zu früheren Jahren eingetreten ist. Unzweifelhaft steht diese Entwicklung, wie auch die sich verringernden Zahlen nichtdeutscher Tatverdächtiger, neben anderen Anstrengungen wie verstärkter Tatortarbeit, Aufklärung von Serien international agierender Banden im Bereich des Einbruchsdiebstahls und des Raubes etc., in engem Zusammenhang mit den eingeleiteten Maßnahmen.
AUFGEKLÄRTE FÄLLE / AUFKLÄRUNGSQUOTE
Die hohe Anzahl aufgeklärter Delikte hat mit 11.284 Fällen einen Anteil von 17,3% an den aufgeklärten Straftaten
der Gesamtkriminalität. Das Fallaufkommen der Straftaten gegen das Ausländergesetz macht lediglich 9,9% aller
erfassten Delikte aus.
TATVERDÄCHTIGE
2005 wurden 8.830 (2003: 10.787; 2004: 9.453) Tatverdächtige ermittelt; das entspricht mehr als einem Fünftel
(22,4%) aller bekanntgewordenen Tatverdächtigen. Bezogen auf die Gesamtzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger
(22.559) stellen die im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen
(8.628) einen Anteil von 38,2% (2003: 45,5%; 2004:39,6%).
AufenthaltsG/
AsylverfG
TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
minderjährige TV
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
2004
9.453
282
9.171
888
11
877
Anteil
2005
3,0%
97,0%
9,4%
1,2%
98,8%
8.830
202
8.628
1.003
7
996
Anteil
2,3%
97,7%
11,4%
0,7%
99,3%
Veränderungen in %
- 623
- 80
- 543
+ 115
4
+ 119
- 6,6%
-28,4%
- 5,9%
+ 13,0%
-36,4%
+ 13,6%
Die Tatbeteiligung Minderjähriger an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen dieses Deliktsbereiches erhöhte sich
aufgrund der aktuellen Zunahme von 9,4% auf 11,4%.
Die häufigsten Nationalitäten nichtdeutscher TV skizziert die Graphik:
ehem. SU 641 TV
7,4%
Türkei 667 TV
7,7%
Nigeria 156TV
1,8%
alle übr.Länder 3.482 TV
40,4%
Rumänien 238 TV
2,8%
Polen 23 TV
0,3%
Ukraine 114 TV
1,3%
Algerien 287 TV
3,3%
Eritrea 120TV
1,4%
Marokko 283TV
3,3%
Ex-Jugosl. 622 TV Bulgarien 325 TV
7,2%
3,8%
Iran 218 TV
2,5%
Indien 604 TV
7,0%
China 848 TV
9,8%
169
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Über 75% (6.490) der nichtdeutschen TV (2002: 6.599; 2003: 8.710; 2004: 7.658 TV), die wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz auffielen, hielten sich auch 2004 illegal im Dienstbezirk auf; lediglich 2.138 nichtdeutsche TV hatten einen legalen Aufenthaltsstatus. Der Rückgang der TV gegenüber 2004 ist hauptsächlich auf
Nichtdeutsche mit illegalem Status zurückzuführen (-1.168 TV = - 15,2%).
Zum legalen Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen lässt sich konkretisieren, dass von den 2.138 nichtdeutschen Tatverdächtigen 206 Asylbewerber (1,0%) waren (2002: 421 = 4,9%; 2003: 333 = 3,2%; 2004: 269 =
2,9%).
203 TV (0,9%) waren Personen, die hier als Arbeitnehmer, Schüler oder Studenten bzw. Gewerbetreibende leben. Eine noch geringere Anzahl von TV (154 TV) hielt sich als Touristen oder Durchreisende hier auf. Auf 1.575
TV (73,6%) traf die Klassifizierung „Sonstige“ zu. Zu dieser Kategorie zählen Personen, deren Aufenthaltsstatus
nicht geklärt ist, ebenso z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge, rechtskräftig abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber, Familienangehörige, Erwerbslose oder Sozialhilfeempfänger.
Eine Analyse der Tatort-Wohnsitz-Beziehung gibt Aufschluss darüber, dass 4.020 TV (45,5%) ihren Wohnsitz
im Ausland hatten, 2.645 TV (30,0%) waren ohne festen Wohnsitz, 456 TV (5,1%) hatten ihren Wohnsitz in der
übrigen Bundesrepublik, 557 TV (6,3%) wohnten in Hessen und 1.482 TV (16,8%) wohnten tatsächlich in Frankfurt.
3
STRAFTATEN GEGEN DAS WAFFENGESETZ
Das bis April 2003 gültige Waffenrecht war in dieser Form seit 1972 in Kraft. Vor dem Hintergrund der Debatte
über Terrorismus wurde es in den 60er und 70er Jahren deutlich verschärft. Die Rechtslage war sehr komplex
und zersplittert. Die Probleme in der Anwendung des Waffengesetzes haben neben dem Regelungsbedarf aus
aktuellen Ereignissen zu einer Novellierung (z.B. „kleiner Waffenschein“) geführt.
2005 ergab sich gegenüber 2004 erneut ein Anstieg von 1.310 auf 1.511 Fälle. Ein überwiegender Anteil der
Delikte wurde am Frankfurter Flughafen (2003: 483 Fälle; 2004: 814; 2005: 998) im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen festgestellt und bearbeitet. Ursächlich für die Deliktszunahme, die im Vergleich zur Vorjahresentwicklung wesentlich geringer ausfiel, war weiterhin die Neuerung der Rechtsmaterie aus dem Jahre 2003.
FALLZAHLEN
(7260)
Straftaten gg. WaffenG
2004
2005
1.310
1.511
Veränderungen
Aufklärungsquote
± absolut
2004
+ 201
in %
+ 15,3%
93,9%
2005
93,8%
Die Zahl der Tatverdächtigen stieg analog zur Entwicklung der Fallzahlen. 2005 wurden insgesamt 1.419 TV registriert (2004: 1.258 TV); das entspricht einer Zunahme um 12,8%. Die Zahl der unter 21jährigen Täter erhöhte
sich um 23,5% von 277 auf 342. Dennoch veränderte sich ihr Anteil an der Gesamtzahl der TV nur unwesentlich.
Er lag 2005 bei 24,1% (2002: 58 TV = 24,2%; 2003: 160 TV = 20,5%; 2004: 277 TV = 22,0%).
Die Zahl der erwachsenen Tatverdächtigen ist seit der Novellierung des Waffengesetzes angestiegen (2002: 182
TV; 2003: 619; 2004: 981; 2005: 1.077).
170
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
STRAFTATEN GEGEN STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE 2004 / 2005
Jahr
7200
Sonstige strafrechtliche
Nebengesetze
2004
2005
±
11.618
14.043
20,9%
11.496
13.903
20,9%
98,9%
99,0%
10.742
11.469
6,8%
9.766
10.268
5,1%
7210
Straft.gegen § 27 Abs.2
JÖSCHG
2004
2005
±
0
2
100,0%
0
2
100,0%
100,0%
0
2
100,0%
0
0
±0
0,0%
0,00
0,30
0,30
7220
Straft.gegen § 27 Abs.1
JÖSCHG
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
-
0
0
±0
0
0
±0
-
0,00
0,00
0,00
7240
Straftaten gg. § 24
Passgesetz
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
-
1
1
0,0%
1
1
0,0%
100,0%
100,0%
0,00
0,00
0,00
7250
Straft. gg. Aufenthalts- u. Asylverfahrens
u. das Freizügigkeitsgesetz / EU
7251
- unerlaubte Einreise § 95 Abs. 1 Nr. 3 u. Abs.
AufenthaltsG
7252
- Einschleusen von Ausländern gemäß
§ 96 AufenthaltsG
7253
- Erschleichen eines Aufenthaltstitels gemäß
§ 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthaltsG
7254
- Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge
§ 97 AufenthaltsG
7255
- Straftaten gg. §§ 84, 85 Asylverfahrensgesetz
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
10.270
11.284
9,9%
2.681
2.239
0,0%
277
112
-59,6%
1.021
476
-53,4%
1
68
6700,0%
310
219
-29,4%
0
0
±0
4.392
5.086
15,8%
1.588
3.084
94,2%
10.227
11.255
10,1%
2.675
2.232
0,0%
270
98
-63,7%
1.023
476
-53,5%
1
68
6700,0%
308
229
-25,6%
0
0
±0
4.375
5.073
16,0%
1.570
3.079
96,1%
99,6%
99,7%
9.453
8.830
-6,6%
2.671
2.207
0,0%
272
103
-62,1%
1.079
532
-50,7%
2
74
3600,0%
228
160
-29,8%
0
0
±0
4.009
4.651
16,0%
1.581
1.693
7,1%
9.171
8.628
-5,9%
2.669
2.205
0,0%
248
83
-66,5%
1.011
478
-52,7%
1
68
6700,0%
223
157
-29,6%
0
0
±0
3.974
4.585
15,4%
1.432
1.640
14,5%
97,0%
97,7%
1.596,12
1.744,34
148,22
416,67
346,11
0,00
43,05
17,31
-25,74
158,68
73,58
-85,10
0,15
10,51
10,36
48,17
33,85
-14,32
0,00
0,00
0,00
682,58
786,22
103,64
246,80
476,74
229,94
1.310
1.511
15,3%
1.303
1.500
15,1%
7
11
57,1%
1.230
1.418
15,3%
1.226
1.409
14,9%
4
9
125,0%
1.262
1.419
12,4%
1.258
1.411
12,2%
7
9
28,6%
595
742
24,7%
592
734
24,0%
2
9
350,0%
47,1%
52,3%
7262
- Straftaten gegen das
Waffengesetz
7263
- Straftaten gegen das
KriegswaffenkontrollG
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
7280
Straft. gg. das Bundesdatenschutzgesetz
2004
2005
±
6
1
-83,3%
8
0
-100,0%
6
0
-100,0%
3
0
-100,0%
7256 Gewerbs- u. bandenmäßige
Verleitung zur mißbr. Asylantragstellung
§ 84a Asylverfahrensgesetz
7257
illegaler Aufenthalt
§ 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 u. Abs. 2 Nr. 1b
7259
sonst. Verstöße gg. das AufenthaltsG
7260
Straftaten gg. WaffG u. KWKG
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
99,8%
99,7%
97,5%
87,5%
100,2%
100,0%
100,0%
100,0%
99,4%
104,6%
99,6%
99,7%
98,9%
99,8%
93,9%
93,8%
94,1%
93,9%
57,1%
81,8%
133,3%
0,0%
TV ges.
TV ND
HZ
Schlüsselzahl Delikte
ND in %
(gerundet)
90,9% 1.805,62
89,5% 2.170,85
365,23
99,9%
99,9%
91,2%
80,6%
93,7%
89,8%
50,0%
91,9%
97,8%
98,1%
99,1%
98,6%
90,6%
96,9%
47,1%
52,0%
28,6%
100,0%
50,0%
-
203,59
233,57
29,98
202,50
231,87
29,37
1,08
1,70
0,62
0,93
0,15
-0,78
171
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
4
RAUSCHGIFTKRIMINALITÄT
Rauschgiftkriminalität ist sogenannte Holkriminalität, das heißt Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
(BtMG) werden fast ausschließlich aufgrund polizeilicher Maßnahmen bekannt. Die reinen statistischen Zahlen
lassen daher keine direkten Schlüsse über Drogenkriminalität oder Konsumverhalten zu, sondern sind abhängig
von Kontrollintensität und taktischen Maßnahmen oder besonderen Einsatzkonzeptionen.
FALLZAHLEN
2004
2004
6.927
6.701
RG-DELIKTE
Veränderungen
± absolut
in%
- 226
Aufklärungsquote
2004
2005
- 3,3%
92,7%
91,9%
Die kontinuierlichen Zunahmen der Fallzahlen früherer Jahre waren seit dem Höchststand 1994 bis einschließlich
2003 durch stetigen Rückgang gekennzeichnet (Ausnahme 2002). Nach dem Rückgang 2003 um 573 Fälle
folgte 2004 ein enormer Anstieg auf knapp bekanntgewordene 6.927 Fälle und lag auch 2005 nur geringfügig
darunter
(-3,3%). Zu diesen hohen Fallzahlen trugen verstärkte und konsequente polizeiliche Kontrollmaßnahmen (durch
K 64, D 500) an den Anlaufstellen für BtM-Konsumenten im Bahnhofsgebiet und in der Innenstadt bei.
Auch das im August 2004 initiierte Projekt OSSIP (Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention,
s. 4.2) schlug sich in hohen Fallzahlen nieder, die nur minimal unter denen des Jahres 2004 lagen.
Zunahmen in zwei kriminologischen Untergruppen um zusammen 105 Fällen stehen Abnahmen bei allgemeinen
Verstößen und illegalem Handel und Schmuggel um 331 Fälle entgegen:
♦
♦
♦
♦
Allgemeine Verstöße (Erwerb, Konsum)
Illegaler Handel und Schmuggel
Illegale Einfuhr von BtM
sonstige Verstöße gg. das BtMG
- 189 Fälle
- 142 Fälle
+ 21 Fälle
+ 84 Fälle
-3,1%
- 21,9%
+16,0%
+83,2%
Die Veränderung der Fallzahlen einzelner Rauschgiftarten:
FALLZAHLEN
Allgem.Verstöße darunter:
Heroin
Kokain
Cannabis
Amphetam. (Pulver,fl.)
Amphetam. (Tabl./Ecstasy)
2004
6.046
764
2.026
2.679
101
130
Veränderungen
2005
± absolut
in%
5.857
- 189
- 3,1%
860
+ 96
+ 12,6%
1.898
- 128
- 6,3%
2.509
- 170
- 6,3%
138
+ 37
+ 36,6%
86
- 44
- 33,8%
Aufklärungsquote
2004
2005
91,8%
90,8%
94,0%
93,1%
91,0%
90,5%
92,1%
89,9%
94,1%
96,4%
97,7%
97,7%
illeg.Handel u.Schmugg. darunter:
Heroin
Kokain
Cannabis
649
108
220
252
507
128
154
189
- 142
+ 20
- 66
- 63
- 21,9%
+ 18,5%
- 30,0%
- 25,0%
99,1%
100,0%
98,6%
99,6%
99,6%
100,0%
100,0%
99,5%
Illegale Einfuhr, darunter:
Heroin
Kokain
Cannabis
131
4
105
20
152
12
127
9
+ 21
+ 8
+ 22
- 11
+ 16,0%
+200,0%
+ 21,0%
- 55,0%
99,2%
75,0%
100,0%
100,0%
99,3%
100,0%
100,8%
88,9%
Sowohl bei allgemeinen Verstößen gegen das BtMG als auch bei Fällen des illegalen Handels und Schmuggels
erfuhren Delikte in Verbindung mit Heroin - entgegen der Entwicklung in den Vorjahren - erstmals wieder einen
Anstieg, der sich besonders bei der illegalen Einfuhr bemerkbar machte. Die Delikte im Zusammenhang mit Cannabis spielen neben Kokainkonsum und -handel eine unverändert zentrale Rolle.
Nach der signifikanten Zunahme des Jahres 2004 haben sich die Fälle illegaler Einfuhr von Drogen (2003: 61;
2004: 131) 2005 nochmals erhöht. Die meisten Verfahren hatten Bezüge ins benachbarte oder weitere Ausland.
4.1
DROGENARTEN
Hinsichtlich der Angebotspalette und der Drogenqualität hat sich die Situation nicht verändert. Nach wie vor ist
unter den harten Drogen Crack - ein Kokain-Derivat mit extrem hohem Abhängigkeitspotential - die „Leitdroge“.
Daneben sind Heroin, Kokain und Haschisch die am häufigsten konsumierten und sichergestellten Drogen. Als
bedenklich ist es zu bewerten, dass sich eine neue Präferenz für Cannabisprodukte abzeichnet.
Heroin war in der Drogenszene der Vergangenheit die dominierende Droge und wird heutzutage höchstens noch
von jedem zweiten Abhängigen harter Drogen konsumiert. Im Straßenhandel sind Täter jugoslawisch / albanischer Herkunft sowie Türken und Schwarzafrikaner aktiv. Der Heroinstraßenhandel – soweit er nicht von Süchtigen betrieben wird, die ihre eigene Sucht damit finanzieren - verlagert sich immer mehr von der ursprünglichen
172
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Szene im Bahnhofsgebiet und den unmittelbaren Randgebieten in die Vororte. In den Vororten, in U- und SBahnstationen und Parkanlagen agieren die nicht abhängigen Straßendealer.
Kokain spielt überwiegend in abgeschotteten Bereichen (Lokalen, Clubs, Bars etc.) eine Rolle, in denen Publikum verkehrt, das finanziell abgesichert ist oder zumindest über durchschnittliche Geldmittel verfügt. Auf der
Straße hat Kokain nur eine untergeordnete Rolle, eine größere Nachfrage besteht dort nicht. Der Markt für Kokain ist allerdings groß, denn es ist der Grundstoff zur Crackherstellung. Crackdealer dürften auch die Hauptabnehmer für Kokain sein.
Crack hat sich - wie seit Jahren absehbar – zur Droge mit der höchsten Priorität bei Abhängigen entwickelt. K 64
berichtet dazu, dass die Relation Heroinisten / Crackkonsumenten 2001 noch relativ ausgeglichen war, 2002 erfuhr Crack einen Aufschwung und 2003 hatten Crackkonsumenten mit 60% den höheren Anteil. Die enorme Gefährlichkeit von Crack ist unter Fachleuten unbestritten. Der Konsum führt in kürzester Zeit zur Abhängigkeit und
schneller als bei anderen Drogen zum körperlichen Verfall. Crack wird von den Süchtigen in speziellen Pfeifen
geraucht und als aufputschend beschrieben. Abhängige zeigen eindeutige Reaktionen: sie sind schwer ansprechbar und äußerst aggressiv.
Die klassischen „weichen Drogen“ sind im Gebrauch genauso präsent wie in aktuellen Diskussionen über Entkriminalisierung und Freigabe. Ihre scheinbare Harmlosigkeit haben sie im Prinzip dadurch verloren, dass immer
deutlicher auch hier die akute Gefahr einer Abhängigkeit belegbar ist. In Zusammenhang mit der MoSyD-Studie
war in einer Expertenrunde der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität zu erfahren, dass immer mehr Jugendliche und Jungerwachsene in starkem Maße Cannabisprodukte konsumieren und oft schon nach wenigen Wochen psychotische Anfälle bekommen und ärztlich behandelt werden müssen. Ärzte der Uniklinik bestätigen diese Beobachtung. Diese Anfälle wiederholen sich unvorhersehbar und bedürfen langwieriger Behandlung. Jugendliche und Jungerwachsene sprechen bei Drogenberatungsstellen vor und stehen zu ihrer Abhängigkeit und
wünschen Therapien. In der Diskussion um die Freigabe weicher Drogen wird eine Abhängigkeit negiert. Immer
häufiger richten sich die Anfragen in den Drogenberatungsstellen um die Zeitspanne, während der Abstinenz erforderlich ist, um bei den medizinisch-psychologischen Untersuchungen (nach Führerscheinentzug) keinen
Drogenmissbrauch nachgewiesen zu bekommen.
Marihuana – gewonnen aus Blüten- und Pflanzenteile der Hanfpflanze – wird rege gehandelt; möglicherweise
ist die Begehrtheit auf sogenannte „Superpollen“ zurückzuführen, eine Züchtung mit fünf- bis sechsfachem THCGehalt gegenüber der klassischen Droge. Daher liegt auch der Preis von Marihuana höher als der von Haschisch. Es wurde vereinzelt Marihuana mit einer THC-Konzentration von ca. 20% sichergestellt, was gegenüber
früheren Jahren um bis zum Fünffachen höher ist. Dies führt dazu, dass immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene aufgrund ihres Cannabiskonsums der Beratung oder Therapie bedürfen. Hinsichtlich der Täternationalitäten lässt sich keine Dominanz bestimmter Länder ausmachen. Der Handel findet in Parkanlagen, auf öffentlichen Plätzen und in Wohnungen statt. Der Einfuhrschmuggel ist primär über die Niederlande organisiert.
Die Nachfrage nach Haschisch (Harz der Hanf- / oder auch Cannabispflanze) ist unverändert hoch. Diese vermeintlich „weiche Droge“ Cannabis hat sich zu einem Suchtmachenden Stoff entwickelt, zumal sich der TetraHydro-Cannbinol Gehalt (THC) von Haschisch leicht erhöhte, allerdings deutlich unter dem von Marihuana liegt.
Der Konsumentenkreis umfasst alle Schichten der Bevölkerung und sämtliche Altersgruppen. Die Konsumenten
können in drei Gruppen klassifiziert werden:
- sozial Integrierte, für die es seit eh und je eher eine philosophische Frage oder eine Lebenseinstellung ist,
- Jugendliche und Jungerwachsene, die sich Gruppenzwängen unterwerfen und Trends folgen und teilweise
exzessiv Haschisch konsumieren und
- Konsumenten, die sämtliche Suchtstoffe nehmen (Polytoxikomane).
Synthetische Drogen finden hauptsächlich in der Disco- und Partygängerszene ihre Anhänger und sind dort fest
etabliert. Es gehört zum Verhaltensmuster, dass der Konsum grundsätzlich kritiklos erfolgt. Leistungssteigernde
synthetische Drogen finden auch Anklang bei Leuten, die beruflichem Stress ausgesetzt sind, um unter dem
Einfluss der Droge unter hohem Leistungsniveau arbeiten zu können. Bei der Motivation zum Drogenmissbrauch
spielen Existenzängste eine große Rolle.
Amphetamin – meist in Pulverform oder leicht zu zerkleinernden Brocken zu erwerben - ist unter anderem fest
mit der Techno-Szene verhaftet. Es wird in der Regel geschnupft und fördert die Ausdauer, die beim Tanzen und
Feiern vonnöten ist. In wirtschaftlich schlechteren Zeiten ersetzt es auch das in anderen Szenen bevorzugte Kokain, zumal Amphetamin billiger ist und das Rauscherlebnis dem des Kokain sehr ähnlich ist.
Ecstasy ist ebenfalls eine Partydroge und wird am häufigsten in Diskotheken mit entsprechender Musik umgesetzt. Die Konsumenten sind die gleichen wie bei Amphetamin.
GHB (Gammahydrobutein), ein körpereigener Stoff, aber auch Derivat der Buttersäure, wirkt in geringer Dosis
euphorisierend und aphrodisierend, zu hohe Dosierung führt zu Bewusstlosigkeit und kann selbst tödlich wirken.
173
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Besonders gefährlich ist ein Mischkonsum mit Alkohol, Kokain oder Amphetamin. 2005 wurden 25 Liter dieses
Stoffes von K 63 sichergestellt.
Methamphetamin hat einen Markt in den östlichen Nachbarländern, in Frankfurt kam es bisher noch nicht zur Sicherstellung. Die rauchbare Form – „Ice“ oder „Glass“ genannt – birgt ein extrem hohes Suchtpotenzial und kann
eine Wirkungsdauer von mehreren Tagen haben.
4.2
IllEGALER HANDEL UND SCHMUGGEL
Die Abnahme um 142 auf 507 Fälle fiel prozentual (-21,9%) am höchsten aus. Den Rückgängen bei Kokain und
Cannabis steht eine Zunahme bei Heroin entgegen.
Hinsichtlich des Drogen-Straßenhandels zeichnen sich positive Tendenzen ab. So ist für das Bahnhofsgebiet
festzustellen, dass es gelang, die Crackdealer aus dem Bahnhofsgebiet zu verdrängen. Dies hatte zur Folge,
dass sich das Aufkommen von Konsumenten drastisch reduzierte, da diese ihren Dealern folgen und das Crack
gleich am Erwerbsort konsumieren.
Zwar findet im Bahnhofsgebiet noch immer Handel und Konsum von Rauschgift - mit entsprechenden Begleitumständen - statt, ist jedoch im Vergleich mit zurückliegenden Jahren deutlich weniger geworden und dürfte als Erfolg des Projektes OSSIP zu werten sein. Das Projekt wurde im August 2004 - als Ergänzung der vorhergehenden Maßnahmen - gestartet und ist ein gemeinsames Projekt von Drogenreferat, Ordnungsamt, den Trägern
der Hilfseinrichtungen und der Polizei. Speziell für dieses Projekt eingestellte Sozialarbeiter/innen verteilten
innerhalb der Drogenszene im Bahnhofsviertel Flyer, um die Drogenabhängigen darüber zu informieren, dass
Verhaltensweisen wie öffentlicher Konsum oder Störungen nicht mehr geduldet werden.
Durch die Maßnahmen wurde das Erscheinungsbild im Bereich des Bahnhofsgebietes deutlich verbessert. Größere Ansammlungen von Drogenabhängigen, Vermüllung, offenes Fixen und offener Drogenhandel auf den
Straßen gehören weitestgehend der Vergangenheit an. Seitens der Anlieger und umliegender Geschäftsinhaber,
sowie des Sicherheitsdezernenten der Stadt, werden die Maßnahmen uneingeschränkt befürwortet. Die Polizei
schreitet mit deutlich geringerer Toleranzschwelle ein, Platzverweise und Aufenthaltsverbote werden
ausgesprochen. Ziel war und ist es, die Klientel den Konsum- bzw. Drogenhilfseinrichtungen zuzuführen. Dort
wiederum gibt es breite Hilfsangebote (u. a. Vermittlung von Therapieplätzen oder Rückkehrhilfen). Das Projekt
kann als sehr erfolgreiche Ergänzung der bisherigen Maßnahmen angesehen werden, insbesondere was die
engagierte Arbeit von Polizei und den eingestellten Sozialarbeiter/innen anbelangt.
Ein weiterer erfolgversprechender Ansatz ist das bei D 500 angesiedelte Projekt „Theseus“, dessen Ziel es ist,
mit repressiven Maßnahmen den durch die offene Drogenszene gestörten Hausfrieden in unterirdischen
Verkehrsbauwerken (Konstablerwache) wieder herzustellen. Dazu gehören gebündelte Maßnahmen wie
konsequente Verfolgung des Hausfriedensbruchs, ebenso wie die Ahndung von Straftaten nach dem
Aufenthaltsgesetz (Duldungsverstößen oder Verstoß gegen die Passpflicht) ebenso wie die Verfolgung von
Drogendelikten. Die AG Theseus arbeitet eng mit dem Ordnungsdienst der Frankfurter Verkehrsgesellschaft
(VGF) zusammen.
Die Ermittlungen im Bereich der organisierten Rauschgiftkriminalität bestätigen erneut, dass die Niederlande
und Spanien für den internationalen Rauschgifthandel Depotländer sind, von wo aus Residenten die Drogenverteilung in die umliegenden Staaten organisieren. So wurden 2005 nach Frankfurt in aus den Niederlanden
größere Mengen Haschisch, Kokain und Heroin, aus Spanien Haschisch und ebenfalls Kokain geliefert. Über die
Balkanroute kommt nach kriminalpolizeilichen Erkenntnissen weiterhin Heroin nach Frankfurt.
Die Tatverdächtigenstruktur hat sich auf diesem Sektor kaum verändert. Türkische, kurdische und makedonische Tätergruppierungen dominieren im Heroin- und Kokainschmuggel, marokkanische Gruppen befassen sich
traditionell mit der Einfuhr von Haschisch und Kokain.
Die konsequente Bekämpfung der Drogenkriminalität – vom Straßenhandel bis zum organisierten Einfuhrschmuggel – ist unverändert Schwerpunkt polizeilichen Handels. Die repressiven Maßnahmen - wie Razzien und
ähnliche Aktionen zur Rückbildung der Drogenszene und zur Bekämpfung des gewerbsmäßigen BtM-Handels an
den bekannten Brennpunkten rund um den Hauptbahnhof sowie in der Innenstadt, in den Bereichen Zeil, Hauptund Konstablerwache, wurden konzeptionell mit hohem personellem und sachlichem Aufwand weitergeführt.
4.3
EINFUHRSCHMUGGEL
Die Fallzahlen der Delikte wegen illegaler Einfuhr haben sich 2004 mit einer Zunahme um 70 Fälle (2003: 61,
2004: 131) mehr als verdoppelt und auch 2005 nochmals eine Zunahme um 21 auf 152 Fälle (16,0%) erfahren.
Ursächlich für diese Entwicklung war der (organisierte) Einfuhrschmuggel von Kokain; hier erhöhten sich die Zahlen von 105 auf 127 bekanntgewordene Fälle (21,0%).
Einfuhrschmuggel über den Frankfurter Flughafen (sogenannte Aussteigerlagen) zeigte auch 2005 wieder zunehmende Tendenz. 127 der insgesamt 151 Fälle des Einfuhrschmuggels wurden dort festgestellt.
174
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Hinsichtlich des organisierten Kokaineinfuhrschmuggels bearbeitete K 63 ein umfangreiches Verfahren gegen eine kolumbianische Tätergruppe, die in mehreren Lieferungen insgesamt 33 Kilogramm Kokain über den RheinMain Flughafen nach Frankfurt einführten. hat sich nach Amsterdam als erste Anlaufstelle verlagert. Daneben
spielt auch Spanien als Depotland für Kokain eine führende Rolle.
Bei illegaler Einfuhr von Heroin wurde in Zusammenarbeit mit dem BKA, in Kooperation mit Spezialeinheiten aus
acht Ländern und einer besonderen Einsatzkonzeption ein großer Erfolg erzielt. Auf dem Landweg wurden 9,2
Kilogramm Heroin aus der Türkei über die sogenannte Balkanroute nach Frankfurt gebracht.
In einem ähnlich gelagerten Fall konnten nochmals 12,8 Kilogramm Heroin an der türkischen Grenze sichergestellt und mehrere türkische Täter sowie ein älteres deutsches Ehepaar festgenommen werden.
4.4
SICHERSTELLUNGSMENGEN
Nach wie vor fließen große Mengen illegaler Drogen nach Frankfurt. Die aktuellen Rauschgift-Sicherstellungsmengen des Zoll am Flughafen und der Frankfurter Polizei manifestieren erneut die Aussage, dass Frankfurt –
insbesondere wegen des Rhein-Main-Flughafens – ein bedeutender Einfuhr- und Umschlagplatz des nationalen
und internationalen Drogenhandels und –schmuggels ist.
R
R
N
A
F
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R
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H
K
G
F
U
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ZE
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EN
N)))
Heroin (kg)
Kokain (kg)
Haschisch (kg)
Crack (kg)
Amphetamin (kg)
Ecstasy (Tabletten)
1996
1997
54,6
190,3
109,5
5,3
2,4
32.867
Stück
28,9
229,5
170,0
4,8
2,5
37.491
Stück
1998
1999
73,06
30,4
199,5
2,6
0,9
1.488
Stück
2000
57,7
282,0
472,4
0,8
1,6
8.651
Stück
2001
2002
39,3
81,9
55,4
39,2
304,5 2.274,6
0,9
1,0
2,8
7,1
76.868 201.393
Stück
Stück
2003
25,5
60,0
185,0
4,0
4,9
9.326
Stück
2004
32,1
22,3
986,6
2,2
6,6
2.538
Stück
2005
23,0 45,9
51,2 69,9
673,5 389,6
1,8 2,16
4,9
7.271 4.300
Stück
Die gestiegene Zahl der am Frankfurter Flughafen festgestellten Rauschgiftkriminalität zeigt sich in der Zunahme
der vom Zoll bearbeiteten Fälle (2003: 596; 2004: 651; 2005: 898). 47 Körperschmuggler fielen 2005 bei
Kontrollen auf (2004: 52).
Im Rahmen der Einreisekontrolle wurden am Flughafen 451 kg Kokain sichergestellt.
S
K
H
S
F
E
U
R
C
R
O
H
T
E
E
N
R
R
S
U
T
N
E
D
K
U
O
N
K
G
A
E
N
N
V
O
N
N
H
K
A
G
S
C
H
A
M
S
C
F
H
R
A
N
HE
SIIIC
FU
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UR
RO
CH
RT
OIIIN
HE
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N U
RS
R
ST
UN
TE
ND
ELLLLLLU
D K
KO
UN
OK
NG
KA
GE
AIIIN
EN
N V
N (((IIIN
VO
ON
N H
N K
HA
KG
AS
G))) A
SC
CH
HIIIS
AM
M F
SC
CH
FR
H,,, H
RA
AN
NK
KF
F
F
U
G
H
A
F
E
N
FLLLU
UG
GH
HA
AF
FE
EN
N
6000
1200
5152,7
5000
HASCHISCH
(in kg)
1106
HEROIN
1000
KOKAIN
800
4000
713,5
577,9
600
3000
2081,6
451
408,9 423,1
400
2000
382
236
292,5
282
216,6
1000
208
508
200
172,6 22,4
28 44,6 98
61
70,2
25,8
40
42
36,9
18,9
18,4
12
2,1
19,2
7
35
0
0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
1995
1997
1999
2001
2003
2005
Die geographisch zentrale Lage in Europa macht Deutschland zu einem attraktiven Ziel des internationalen Drogenhandels. Deutschland ist Transitland und Absatzmarkt zugleich. Dies gilt in besonderem Maße für die Transitrouten von Ost nach West (Balkan / Niederlande) aber auch für Transporte, die aus dem Süden (Marokko / Spanien) über Deutschland wiederum die Niederlande aber auch skandinavische Länder erreichen.
Frankfurt hat eine Sonderstellung unter den deutschen Großstädten. Die zentrale Lage am bedeutendsten Kreuzungspunkt des Schienen- und Straßenverkehrs sowie der internationale Flughafen, einer der größten „Umstei-
175
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
geflughäfen“ der Welt, bieten die logistische Grundlage internationaler Geschäfts- und Handelsbeziehung, die
auch von Kriminellen genutzt wird.
Vermögensabschöpfung
Diese prozessuale Maßnahme wurde auch 2005 konsequent ausgeschöpft und führte bei K 64 zur Einziehung
von Bargeld und anderen Vermögenswerten in Höhe von 434.553 €.
4.5
TATVERDÄCHTIGE
Analog zum Verlauf der Fallentwicklung stieg auch die Anzahl bekanntgewordener TV. Die Zahlen Deutscher
nahmen dabei prozentual und in absoluten Zahlen stärker zu als die der Nichtdeutschen.
RG-Delikte insgesamt
TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
minderj. TV
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
2004
4.567
2.544
2.023
971
583
388
TATVERDÄCHTIGE
Anteil
2005
Anteil
4.191
55,7%
2.383 56,9%
44,3%
1.808 43,1%
21,3%
788 18,8%
60,0%
491 62,3%
40,0%
297 37,7%
Veränderungen in %
- 376
- 8,2%
- 161
- 6,3%
- 215
- 10,6%
- 183
- 18,8%
- 92
- 15,8%
- 97
- 25,0%
Die Abnahme der Tatverdächtigen verteilte sich auf Erwachsene wie minderjährige Tatverdächtige je zur Hälfte.
Eine dezidierte Betrachtung zeigt, dass deutsche TV lediglich bei allgemeinen Verstößen gegen das BtMG stärker vertreten sind:
TABELLE 1 allgemeine Verstöße gg BtMG
2004
2005
illegaler Handel u. Schmuggel illegale Einfuhr von BtM
2004
2005
2004
23 (14,7%)
2005
Deutsche TV
2.286 (60,0%) 2.179 (62,2%)
298 (40,1%)
193 (40,1%)
22 (12,2%)
Nichtdeutsche
1.522 (40,0%) 1.327 (37,8%)
445 (59,9%)
300 (59,9%) 133 (85,2%) 159 (87,8%)
GESAMTZAHL
3.808 (100 %) 3.506 (100 %)
743 (100 %)
493 (100 %) 156 (100%)
181 (100%)
DEUTSCHE und NICHTDEUTSCHE TV 2005 bei RG-Delikten insgesamt
(jeweils unter und über 21 Jahren)
2005
Gesamtzahl der TV bei
NICHTDEUTSCHE
TV über 21 Jahre
36,1%
Rauschgif tkriminalität: 4.191
NICHTDEUTSCHE
TV unter 21 Jahre
7,1%
DEUTSCHE TV
unter 21 Jahre
11,7%
DEUTSCHE TV
über 21 Jahre
45,1%
176
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
HERKUNFT DER TATVERDÄCHTIGEN
Frankfurt ist nicht mehr im gleichen Maße wie in früheren Jahren von auswärtigen Drogenabhängigen frequentiert, was an der stark zurückgegangenen Zahl der von außerhalb Kommenden ersichtlich ist.
5.000
HERKUNFT DER TATVERDÄCHTIGEN (%-Werte nach Tabelle 21)
4.500
ohne festen
Wohnsitz 16,4%
4.000
Frankfurt 52,5%
AUSLAND
171
3.500
außerhalb
Deutschl. 4,1%
381
94
3.000
andere Bundesländer 9,1%
OHNE FESTEN
WOHNSITZ
687
1.104
ANDERE BUNDESLÄNDER
619
975
ÜBR. HESSEN
2.500
1.214
2.000
FRANKFURT
1.500
2.199
1.000
1.513
übriges Hessen
23,3%
500
0
1994
2005
Die seit 1993 getroffenen Maßnahmen scheinen Wirkung zu zeigen. Um diese Aussage zu belegen, werden in der folgenden Tabelle daher zum Vergleich die Zahlen
des Jahres 1994 angeführt:
TATORT-WOHNSITZ-BEZIEHUNG BEI RAUSCHGIFTDELIKTEN INSGESAMT:
TATVERDÄCHTIGE
Gesamtzahl
1994
4.544
2 0 0 519
4.191
4.5.2
FRANKFURT
übriges
Hessen
1.214
(26,7%)
975
(23,3%)
1.513
(33,3%)
2.199
(52,5%)
andere
Bundesländer
619
(13,6%)
381
(9,1%)
außerhalb
ohne
Deutschlands festen Wohnsitz
94
1.104
(2,1%)
(24,3%)
171
687
(4,1%)
(16,4%)
NATIONALITÄTEN DER NICHTDEUTSCHEN TATVERDÄCHTIGEN
Zur Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei Rauschgiftdelikten wurde bereits festgestellt, dass die Tatbeteiligung
Nichtdeutscher bei 44,3% liegt. Nach den kriminologischen Begehungsarten (Erwerb, Besitz, Konsum / illegaler
Handel und Schmuggel) unterteilt, ist ihre Beteiligung bei illegalem Handel und Schmuggel von BtM mit 59,9%
deutlich höher als bei deutschen Tatverdächtigen (40,1%).
E R W E R B /K O N S U M v .R G
H A N D E L /S C H M U G G E L
450
400
405
320
350
300
250
200
181
100
132
120
150
126
98
73
54
26
50
15
43
6
34
0
N O R D A F R IK A
E X -J U G O S L .
IT A L IE N
TÜRKEI
IR A N
S C H W .A F R IK A
S O N S T .L Ä N D E R
19
Nach Tabelle 21: In der Summe ergeben die Einzelwerte eine höhere Zahl als die Gesamtzahl, analog dazu liegt auch der
%wert über 100%.
177
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
4.5.3
AUFENTHALTSSTATUS NICHTDEUTSCHER TATVERDÄCHTIGE
Zu den 1.808 Nichtdeutschen, die Straftaten nach dem BtMG begangen haben, ist festzustellen, dass sich lediglich 110 TV illegal (6,1%) hier aufhielten und 1.698 TV (93,9%) einen legalen Aufenthaltsstatus hatten.
AUFENTHALTSSTATUS
2 0 0 5
RG-DELIKTE
GESAMT
ALLGEMEINE
VERSTÖSSE
ILLEG.HANDEL/
SCHMUGGEL
ILLEGALE
EINFUHR
ILLEGAL
110
66
26
4
LEGAL
1.698
1.261
274
155
240
204
17
13
177
45
14
117
25
1.250
6
16
990
6
4
239
0
0
25
0
DARUNTER:
SCHÜLER UND STUDENTEN; ARBEITNEHMER UND GEWERBETREIBENDE
TOURISTEN / DURCHREISENDE
ASYLBEWERBER
SONSTIGER LEGALER AUFENTHALTSSTATUS
STAT.STREITKRÄFTE U. ANGEHÖRIGE
Es fällt auf, dass innerhalb der Gruppe mit legalem Aufenthalt der überwiegende Anteil auf Personen mit “sonstigem Aufenthaltsstatus” entfällt. Dieser Gruppe sind die nichtdeutschen TV zuzurechnen, auf die die in der PKS
festgelegten Kriterien (s. Tabelle) nicht zutreffen: z.B. rechtskräftig abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber,
Bürgerkriegsflüchtlinge, Arbeitslose, Familienangehörige, Erwerbslose etc.
4.5.4 ALTERSSTRUKTUR DER MINDERJÄHRIGEN TATVERDÄCHTIGEN (2003 / 2004 / 2005)
Vom Rückgang der Tatverdächtigenzahlen um insgesamt 376 entfielen knapp 50% (183) auf unter 21jährige.
Ihre Tatbeteiligung war von 674 im Jahre 2003 auf 971 im Folgejahr gestiegen und erfuhr 2005 einen Rückgang
auf 788; das entspricht einem Minus von 18,8%. In etwas geringerem Umfang zeigt sich die Auswirkung auch in
ihrem gesunkenen Anteil an der Gesamtzahl der TV bei Rauschgiftdelikten (2003: 22,8%; 2004: 21,3%; 2005:
18,8%), der nur noch marginal über dem Anteil, den unter 21jährige bei der Gesamtkriminalität haben (17,9%),
liegt.
2005
2004
2003
bis 14 JAHRE
14-16 JAHRE
16-18 JAHRE
18-21 JAHRE
21-25 JAHRE
0
178
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
4.5.5
BEGLEITKRIMINALITÄT
ANTEIL DER VON DROGENABHÄNGIGEN BEGANGENEN STRAFTATEN
(IN RELATION ZUR ANZAHL AUFGEKLÄRTER DELIKTE, NACH PKS, TAB. 12)
PKS
DELIKT
SchlZ
GEKLÄRTE FÄLLE
2003
STRAFTATEN gesamt
0000 Straftaten gegen das Leben
2004
2005
begangen durch Konsumenten harter Drogen
2003
2004
2005
54.884 63.662 65.022 6.754 = 12,3% 8.985 = 14,1% 11.625=17,9%
40
36
27
4 = 10,0%
3 = 8,3%
5 = 18,5%
2100 Raub gesamt
darunter:
510
526
458
140 = 27,5%
131 = 24,9%
134 = 29,3%
2160 Handtaschenraub
2170 Raub auf Straßen, Wegen, Pl.
39
200
22
198
31
196
24 = 63,2%
49 = 24,5%
4 = 18,2%
48 = 24,2%
9 = 29,0%
54 = 27,6%
2200 Körperverletzung gesamt
4.392
4.926
4.938
283 = 6,4%
335 = 6,8%
444 = 9,0%
3000 Einfacher Diebstahl gesamt
darunter:
7.401
7.890
7.644 1.261 = 17,0% 1.408 = 17,8% 1.626 = 21,3%
310*
315*
326*
3**5
in/aus Büro-/Arbeitsräumen
in/aus Gaststätten, Hotels
Ladendiebstahl
von unbaren Zahlungsmitteln
128
87
5.380
145
127
62
5.532
230
115
101
5.738
261
15 = 11,7%
32 = 25,2%
30 = 26,1%
15 = 17,2%
16 = 25,8%
23 = 22,8%
983 = 18,3% 1.023 = 18,5% 1.269 = 22,1%
19 = 13,1%
52 = 22,6%
69 = 26,4%
4000 Schwerer Diebstahl gesamt
darunter:
1.737
1.695
1.579
480 = 27,6%
431 = 25,4%
396 = 25,1%
410*
425*
435*
in/aus Büro-/Arbeitsräumen
in/aus Geschäften (incl.426*)
Wohnungseinbruchdiebstahl
darunter:
133
157
195
169
111
183
161
161
150
46 = 34,6%
55 = 35,0%
80 = 41,0%
51 = 30,2%
28 = 25,2%
31 = 16,9%
23 = 14,3%
67 = 41,6%
16 = 10,7%
436*
450*
TWE
ED aus Pkw
69
277
85
278
65
243
27 = 39,1%
83 = 30,0%
14 = 16,5%
141 = 50,7%
4 = 6,2%
96 = 39,5%
5100 Betrug
darunter:
9.335 15.760 15.371
903 = 9,7% 2.128 = 13,5% 2.461 = 16,0%
5150 Erschleichen von Leistungen
5160 rechtsw.erl.unb.Zahlungsm.
3.875
1.370
8.083
1.636
8.599
1.604
548 = 14,1% 1.513 = 18,7% 2.126 = 24,7%
238 = 17,4%
127 = 7,8%
165 = 10,3%
6220
6320
6730
6740
Hausfriedensbruch
Hehlerei
Beleidigung
Sachbeschädigung
1.196
624
1.891
1.833
1.399
598
2.286
1.971
2.300
512
2.225
1.733
361 = 30,2%
73 = 11,7%
81 = 4,3%
136 = 7,4%
7300 Rauschgiftdelikte gesamt
3.976
6.419
6.156 2.379 = 59,8% 3.173 = 49,4% 3.472 = 56,4%
505 = 36,1% 1.472 = 64,0%
74 = 12,4%
73 = 14,3%
106 = 4,6%
167 = 7,5%
135 = 6,8%
166 = 9,6%
Die Zahl der ermittelten Konsumenten harter Drogen scheint im Vergleich der beiden Vorjahre überproportional gestiegen zu sein, was bei näherer Betrachtung jedoch überwiegend durch verschiedene Kontrolldelikte wie Hausfriedensbruch, Erschleichen von Leistungen und Ladendiebstahl begünstigt wurde.
Bei der Interpretation der Zahlen ist neben dem hohen Dunkelfeld auch zu berücksichtigen, dass Delikte des schweren
Diebstahls, die traditionell der Beschaffungskriminalität zuzurechnen sind, eine niedrige Aufklärungsquote haben.
2005 wurden 11.625 Straftaten von Konsumenten harter Drogen begangen, darunter 3.472 (29,9%) Rauschgiftdelikte.
Die Differenz zu den in der Tabelle einzeln aufgeführten 6.944 Straftaten liegt bei 1.209 Fällen, darunter: Straftaten
nach dem AufenthG/Asylverfahrensgesetz (716 Fälle), Freiheitsberaubung/Nötigung/Bedrohung (169 Fälle), Widerstand gegen die Staatsgewalt (89 Fälle), Urkundenfälschung (28 Fälle) sowie sonstige Delikte (207 Fälle).
179
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Bei Beschaffungskriminalität wird unterschieden zwischen direkter und indirekter Beschaffungskriminalität. Direkte Beschaffungskriminalität bezieht sich auf die Delikte, die auf die unmittelbare Erlangung von Drogen gerichtet
sind (Diebstähle von BtM aus Apotheken, Rezeptfälschung, Raub zur Erlangung von BtM). Zur indirekten Beschaffungskriminalität gehört eine breite Palette von Straftaten, durch deren Begehung oder Verwertung des erlangten Gutes Geldmittel zum Erwerb von Drogen bezogen werden.
Klassische Delikte sind Pkw-Aufbrüche, Wohnungseinbrüche, Ladendiebstähle, Straßenraub und Anschlusstaten
wie Hehlerei. Die teilweise geringe Aufklärungsquote der genannten Delikte hat zwangsläufig zur Folge, dass in
der PKS die Tatbeteiligung Drogenabhängiger nicht in dem tatsächlichen Umfang ausgewiesen wird.
Daneben besteht unterhalb der Strafbarkeitsgrenze auch die Möglichkeit, durch Straßenprostitution an die nötigen Mittel zur Finanzierung zu kommen. Welche Risiken gerade dieser Gelderwerb birgt, ist im Kapitel „Sexualdelikte“ angesprochen.
DIE GRAPHIK ZEIGT DIE VON DROGENABHÄNGIGEN 2005 BEGANGENEN STRAFTATEN (OHNE BTM-DELIKTE):
ERSCHL.V.LEISTG.
2.126 FÄLLE
HAUSFR.BRUCH
1.472 FÄLLE
LADENDIEBSTAHL
1.269 FÄLLE
KÖRPERVERLETZUNG
444 FÄLLE
SACHBESCHÄDIGUNG
166 FÄLLE
BETR.M.RW.ERL.UNB.
ZAHLUNGSM. 165 F.
RAUB 134 FÄLLE
PKW-AUFBRUCH 96
FÄLLE
HEHLEREI 73 FÄLLE
WOHNUNGSEINBRUCH 16 FÄLLE
0
500
1000
1500
2000
2500
Die Gesamtzahl der aufgeklärten Delikte, die von Konsumenten harter Drogen begangen wurden, hat sich gegenüber 2003 von 6.754 über 8.985 (2004) auf aktuell 11.625 im Jahr 2005 signifikant erhöht.
Für die evidente Erhöhung der Gesamtzahl um 2.640 aufgeklärte, von Konsumenten harter Drogen begangenen
Straftaten (29,4%) waren in erster Linie zwei Delikte ausschlaggebend, die ebenfalls einen signifikanten Anstieg
verzeichneten: Hausfriedensbruch und Erschleichen von Leistungen. Bei Hausfriedensbruch erhöhte sich die
Zahl der von Konsumenten harter Drogen begangenen Fälle von 505 auf 1.472 (191,5%); bei Erschleichen von
Leistungen von 1.513 auf 2.126 (40,5%). Auch bei Drogendelikten selbst hat sich die Zahl der von Konsumenten
harter Drogen begangenen Fälle von 3.173 auf 3.472 um 9,5% erhöht.
Nicht ganz so hohe absolute Zunahmen hohe Steigerungsraten zeigen sich darüber hinaus bei:
♦ Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (+ 38 = 29,9%),
♦ Ladendiebstahl (+ 246 = 24,0%),
♦ Körperverletzung (+ 109 = 32,5%),
♦ Straßenraub (+ 11 = 21,2%)
♦ Beleidigung (+ 61 = 57,5%) und
♦ Sachbeschädigung (+31 = 23,0%).
Abnahmen betrafen schweren Diebstahl (- 35 = -8,1%), insbesondere Wohnungseinbruchdiebstahl (-15 = 48,4%) und ED aus Pkw (-45 = -31,9%),
180
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
ANTEIL DER DROGENABHÄNGIGEN TATVERDÄCHTIGEN
(IN RELATION ZUR ZAHL DER TATVERDÄCHTIGEN - PKS, TAB. 22)
PKS
DELIKT
SchlZ
TATVERDÄCHTIGE
(Gesamtkriminalität)
0000 Straftaten gg. das Leben
TATVERDÄCHTIGE
davon
2003
2003
2004
2005
37.058 40.294 39.480
Konsumenten harter Drogen
2004
2005
1.703 = 4,6%
1.968 = 4,9%
2.281 = 5,8%
50
45
30
3 = 6,0%
3 = 6,7%
3 = 10,0%
2100 Raub gesamt
darunter:
664
738
600
63 = 9,5%
74 = 10,0%
84 = 14,5%
2160 Handtaschenraub
2170 Raub auf Straßen, Wegen, Pl.
30
294
29
334
34
320
6 = 20,0%
26 = 8,8%
2 = 6,9%
30 = 9,0%
5 = 14,7%
38 = 11,9%
2200 Körperverletzung
4.400
5.085
4.952
95 = 2,2%
150 = 2,9%
229 = 4,6%
3000 Einfacher Diebstahl gesamt
darunter:
6.051
6.588
6.282
141 = 2,3%
262 = 4,0%
412 = 6,6%
310*
315*
326*
3**5
in/aus Büro-/Arbeitsräumen
in/aus Gaststätten, Hotels
Ladendiebstahl
von unbaren Zahlungsmitteln
121
96
4.367
154
100
67
4.658
172
105
93
4.670
257
1 = 0,8%
1 = 1,0%
88 = 2,0%
10 = 6,5%
6 = 6,0%
8 = 11,9%
171 = 3,0%
14 = 8,1%
10 = 9,5%
12 = 12,9%
308 = 6,6%
33 = 12,8%
4000 Schwerer Diebstahl gesamt
darunter:
1.347
1.429
1.258
113 = 8,4%
136 = 9,5%
126 = 10,0%
410*
425*
435*
in/aus Büro-/Arbeitsräumen
in/aus Geschäft (incl.426*)
Wohnungseinbruchdiebstahl
darunter:
122
165
126
181
165
144
210
148
131
9 = 11,0%
16 = 9,7%
12 = 9,5%
18 = 9,9%
16 = 9,7%
14 = 9,7%
19 = 9,0%
21 = 14,2%
8 = 6,1%
436*
450*
TWE
ED aus Pkw
56
216
50
247
50
175
5 = 8,9%
32 = 14,8%
8 = 16,0%
43 = 17,4%
2 = 2,9%
23 = 13,1%
5100 Betrug
darunter:
5.788
8.673
8.450
110 = 1,9%
346 = 4,0%
529 = 6,3%
5150 Erschleichen von Leistungen
5170 rechtsw.erl.unb.Zahlungsm.
2.559
324
4.538
455
4.587
539
73 = 2,9%
13 = 4,0%
270 = 5,9%
30 = 6,6%
452 = 9,9%
31 = 5,8%
6220
6320
6730
6740
Hausfriedensbruch
Hehlerei
Beleidigung
Sachbeschädigung
900
691
1.809
1.332
892
688
2.266
1.570
991
594
2.181
1.442
22 =
27 =
33 =
32 =
7300 Rauschgiftdelikte gesamt
2.961
4.567
4.191 1.369 = 46,2% 1.483 = 32,5% 1.599 = 38,2%
2,4%
3,9%
1,8%
2,4%
69 =
38 =
51 =
37 =
7,7%
5,5%
2,3%
2,4%
215 = 21,7%
39 = 6,6%
79 = 3,6%
68 = 4,7%
Die Erhebung bezieht sich auf die Zahl der Tatverdächtigen. Hier kommt deutlich zum Ausdruck, dass, bezogen auf die Gesamtzahl der Konsumenten harter Drogen (2.281 TV) 70,1% der Täter i.Z.m. Drogendelikten auffielen (1.599 TV). Darüber hinaus wurden Konsumenten harter Drogen bei Freiheitsberaubung/Nötigung/ Bedrohung (84 TV), sonstigem Betrug (48 TV),
Widerstand gegen die Staatsgewalt (57 TV), Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (13 TV), Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz /Asylverfahrensgesetz (99 TV) und Urkundenfälschung (8 TV) ermittelt. Die Gegenüberstellung der Anzahl der TV
(2.281) und der von ihnen begangenen (aufgeklärten) Fälle (11.625, s. Tabelle S. 180) zeigt die Mehrfachtäterschaft dieser
Klientel und belegt - bezogen auf die Gesamtzahl – dass jeder Täter durchschnittlich fast fünf Straftaten begangen hat (2000:
2,2; 2001: 3,9; 2003: 3,7; 2004:4,6; 2005:5,1).
181
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
FALLZAHLEN UND DROGENTOTE AB 1970 (BIS 2000 MIT MAIN-TAUNUS-KREIS)
JAHRE
FALLZAHLEN
ANZAHL DER DROGENTOTEN
MÄNNLICH
182
GESAMTZAHL
WEIBLICH
1970
952
3
1
4
1971
936
4
-
5
1972
783
3
1
4
1973
1.219
5
4
9
1974
923
10
3
13
1975
1.040
5
10
15
1976
1.129
15
7
22
1977
1.287
17
7
24
1978
1.696
24
13
37
1979
2.201
38
6
44
1980
2.284
18
21
39
1981
1.967
23
7
30
1982
2.546
19
19
38
1983
2.493
22
21
43
1984
2.075
20
14
34
1985
2.241
20
11
31
1986
3.098
39
6
45
1987
2.817
46
16
62
1988
2.905
53
9
62
1989
3.391
65
15
80
1990
3.897
77
31
108
1991
4.200
112
35
147
1992
4.731
102
25
127
1993
4.261
53
15
68
1994
4.956
44
17
61
1995
4.385
34
13
47
1996
4.499
22
9
31
1997
4.281
15
7
22
1998
3.910
25
10
35
1999
3.772
17
9
26
2000
4.710
27
3
30
2001
4.327
30
6
36
2002
4.775
23
6
29
2003
4.202
13
8
21
2004
6.927
31
4
35
2005
6.701
24
9
15
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
4.6
DROGENTOTE
Seit dem Höchstwert des Jahres 1991 sank die Zahl der Drogentoten in den Folgejahren kontinuierlich. Diese positive Entwicklung resultiert aus verbesserten Drogenhilfemaßnahmen (ärztliche und soziale Versorgung) und
dem Ausbau der Substitutionsprogramme. 2005 verstarben in Frankfurt 24 Drogenkonsumenten an den Folgen
ihres Drogenkonsums. Gegenüber dem Vorjahr (35) gab es somit elf Tote weniger. Seit Einführung der Druckräume 1994 bewegt sich die Zahl der Drogentoten auf sichtlich niedrigerem Niveau.
350
A N Z A H L D E R D R O G E N T O T E N S E IT 1 9 7 0 (H E S S E N / F R A N K F U R T )
300
250
FRANKFURT
HESSEN
200
150
100
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
1986
1985
1984
1983
1982
1981
1980
1979
1978
1977
1976
1975
1974
1973
1972
1971
0
1970
50
Das Durchschnittsalter der Drogentoten lag 2005 mit ca. 35 Jahren relativ hoch; der jüngste Drogentote war 17,
der Älteste 52 Jahre alt. Betroffen waren überwiegend Personen mit langjähriger Drogenerfahrung, die in entsprechend schlechter körperlicher Verfassung waren. Erst im Langzeitvergleich wird deutlich, dass die Zahlen
der Drogentoten einen erheblich niedrigeren Durchschnittswert erreicht hat als in den beiden vorausgegangenen
Dekaden. Zwischen 1970 und 1979 lag der Mw bei 18 Toten/Jahr, in der nächsten Dekade bei 46, danach bei 67
und von 2000 bis 2005 bei 29.
160
m ännlich
weiblich
140
Rückbildungsmaßnahmen
offene Drogenszene Nov.
1992
120
100
1. Konsumraum
Dezember 1994
80
60
40
20
2004
2002
2000
1998
1996
1994
1992
1990
1988
1986
1984
1982
1980
1978
1976
1974
1972
1970
0
Den intensiven und erfolgreichen repressiven Maßnahmen gegen alle Erscheinungsformen des Rauschgifthandels - vom kleinen Straßenhandel bis zum OK-relevanten Einfuhrschmuggel - sind deshalb neben der Drogenprävention vielfältige Hilfsangebote zur Seite gestellt. Konsumenten und Drogenabhängigen werden differenzierte (psycho-)soziale und gesundheitsfördernde Hilfestellungen geboten. Ziel dieser Angebote - die die Frankfurter Drogenpolitik kennzeichnen - ist es, den langjährig Abhängigen Möglichkeiten zur Stabilisierung und Reintegration anzubieten, um einer weiteren Ausgrenzung und Verelendung entgegenzuwirken. Dazu gehören auch
die von der Frankfurter Drogenhilfe zur Verfügung gestellten vier Konsumräume, in denen die Abhängigen Heroin
unter hygienischen Umständen konsumieren können. Diese Örtlichkeiten sind fester Bestandteil des abgestimm-
183
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
ten Hilfsangebotes und erweisen sich als Beitrag zu qualifizierter Drogenhilfsarbeit, die sich offensichtlich bewährt hat. Diese Einrichtungen leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung der Lebensgefahr, die dem
intravenösen Drogenkonsum immanent ist.
Befürchtungen, dass diese Krisenzentren in “Drogenumschlagplätze” umfunktioniert werden, haben sich durch
konsequentes Einschreiten - auch mit polizeilicher Unterstützung - nicht bestätigt.
Die Schaffung dieser Möglichkeiten geht einher mit der Absicht, dass sie zu einem Rückgang der Beschaffungskriminalität führen soll. Die Maßnahmen führten in ihrer Gesamtheit zwischenzeitlich unstrittig auch optisch zu einer erkennbaren Entspannung. Das sogenannte “Frankfurter Modell” hat auch dazu beigetragen, dass Konsum
nicht mehr offen und aggressiv in der Öffentlichkeit, sondern in einem beachtlichen Maß, kontrolliert in den beschriebenen Gesundheitsräumen stattfindet.
R A U S C H G IF T K R IM IN A L IT Ä T
1 9 8 5 - 2 0 0 5
V e rä n d e ru n g
a b s o lu t
in %
166
8 ,0 %
857
3 8 ,2 %
-2 8 1
- 9 ,1 %
88
3 ,1 %
486
1 6 ,7 %
506
1 4 ,9 %
303
7 ,8 %
642
1 5 ,3 %
-4 5 8
- 9 ,5 %
572
1 3 ,0 %
-5 7 1
- 1 1 ,5 %
114
2 ,6 %
-2 1 8
- 4 ,8 %
-3 7 1
- 8 ,7 %
-1 3 8
- 3 ,5 %
938
2 4 ,9 %
-3 8 3
- 8 ,1 %
448
1 0 ,4 %
-5 7 3
- 1 2 ,0 %
2 .7 2 5
6 4 ,9 %
-2 2 6
- 3 ,3 %
e r f a s s t e F ä lle
2 .2 4 1
3 .0 9 8
2 .8 1 7
2 .9 0 5
3 .3 9 1
3 .8 9 7
4 .2 0 0
4 .8 4 2
4 .3 8 4
4 .9 5 6
4 .3 8 5
4 .4 9 9
4 .2 8 1
3 .9 1 0
3 .7 7 2
4 .7 1 0
4 .3 2 7
4 .7 7 5
4 .2 0 2
6 .9 2 7
6 .7 0 1
J A H R E
1 9 8 5
1 9 8 6
1 9 8 7
1 9 8 8
1 9 8 9
1 9 9 0
1 9 9 1
1 9 9 2
1 9 9 3
1 9 9 4
1 9 9 5
1 9 9 6
1 9 9 7
1 9 9 8
1 9 9 9
2 0 0 0
2 0 0 1
2 0 0 2
2 0 0 3
2 0 0 4
2 0 0 5
a u f g e k lä r t e F ä lle
a b s o lu t
A Q in %
2 .0 7 4
9 2 ,5 %
2 .9 2 9
9 4 ,5 %
2 .6 6 3
9 4 ,5 %
2 .7 7 2
9 5 ,4 %
3 .2 3 2
9 5 ,3 %
3 .6 4 5
9 3 ,5 %
3 .8 4 8
9 1 ,6 %
4 .3 1 8
8 9 ,2 %
4 .0 9 8
9 3 ,5 %
4 .7 6 8
9 6 ,2 %
4 .2 3 7
9 6 ,6 %
4 .3 8 8
9 7 ,5 %
4 .1 8 0
9 7 ,6 %
3 .8 5 2
9 8 ,5 %
3 .7 0 8
9 8 ,3 %
4 .6 0 2
9 7 ,7 %
4 .1 7 3
9 6 ,4 %
4 .6 1 8
9 6 ,7 %
3 .9 7 6
9 4 ,6 %
6 .4 1 9
9 2 ,7 %
6 .1 5 6
9 1 ,9 %
6.927
8000
6000
6.701
7000
RAUSCHGIFTDELIKTE 1970 - 2005
4.775
4.202
4.327
4.710
3.910
3.772
4.499
4.281
1996
4.956
4.385
4.731
4.200
3.897
1995
1987
2.905
3.098
2.817
1986
2.241
1985
2.493
2.075
1983
1984
2.546
1982
1.967
2.284
1.287
1977
2.205
1.129
1976
1980
1.040
1975
1.696
1.219
1972
923
783
1971
1974
952
936
1970
1000
1973
2000
1979
3000
3.391
4000
4.261
5000
184
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1994
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1981
1978
0
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
RAUSCHGIFTDELIKTE 2004 / 2005
Schlüsselzahl Delikte
Jahr
7300
Rauschgiftdelikte ges.
2004
2005
±
6.927
6.701
-3,3%
6.419
6.156
-4,1%
92,7%
91,9%
4.567
4.191
-8,2%
2.023
1.808
-10,6%
7310
Allg. Verstöße gegen das BtMG
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
6.046
5.857
-3,1%
764
860
12,6%
2.026
1.898
-6,3%
1
4
300,0%
101
138
36,6%
130
86
-33,8%
2.679
2.509
-6,3%
345
362
4,9%
5.548
5.316
-4,2%
718
801
11,6%
1.843
1.718
-6,8%
1
4
300,0%
95
133
40,0%
127
84
-33,9%
2.467
2.256
-8,6%
297
320
7,7%
91,8%
90,8%
3.808
3.506
-7,9%
610
596
-2,3%
1.081
967
-10,5%
1
4
300,0%
92
132
43,5%
129
88
-31,8%
2.174
1.932
-11,1%
245
256
4,5%
1.522
1.327
-12,8%
196
171
-12,8%
387
338
-12,7%
0
2
100,0%
22
24
9,1%
25
12
-52,0%
944
817
-13,5%
143
126
-11,9%
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
649
507
-21,9%
108
128
18,5%
220
154
-30,0%
3
1
-66,7%
13
7
-46,2%
25
15
-40,0%
252
189
-25,0%
28
13
-53,6%
643
505
-21,5%
108
128
18,5%
217
154
-29,0%
2
1
-50,0%
13
6
-53,8%
25
15
-40,0%
251
188
-25,1%
27
13
-51,9%
743
493
-33,6%
166
125
-24,7%
271
152
-43,9%
3
1
-66,7%
13
7
-46,2%
31
16
-48,4%
266
190
-28,6%
30
15
-50,0%
445
300
-32,6%
80
76
-5,0%
186
98
-47,3%
0
0
±0
5
2
-60,0%
9
2
-77,8%
171
119
-30,4%
20
10
-50,0%
7311
- mit Heroin
7312
- mit Kokain
7313
- mit LSD
7314 mit Amphetamin /
Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- o. flüssiger Form (01.01.2000)
7315 mit Amphetamin /Methamphet.
und deren Derivaten in Tabletten bzw.
Kapselform (Ecstasy) (ab 01.01.2000)
7318
- mit Cannabis
7319
- mit sonstigen Btm
7320
Illeg.Handel/Schmuggel
v. Rauschgiften
7321
- mit Heroin
7322
- mit Kokain
7323
- mit LSD
7324 mit/von Amphetamin /
Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- o. flüssiger Form (01.01.2000)
7325 m./v. Amphetamin /Methamphet.
und deren Derivaten in Tabletten bzw.
Kapselform (Ecstasy) (ab 01.01.2000)
7328
- mit Cannabis
7329
- mit sonstigen Btm
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
94,0%
93,1%
91,0%
90,5%
100,0%
100,0%
94,1%
96,4%
97,7%
97,7%
92,1%
89,9%
86,1%
88,4%
99,1%
99,6%
100,0%
100,0%
98,6%
100,0%
66,7%
100,0%
100,0%
85,7%
100,0%
100,0%
99,6%
99,5%
96,4%
100,0%
TV ges.
TV ND
ND in %
HZ
(gerundet)
44,3% 1.076,57
43,1% 1.035,88
-40,68
40,0%
37,8%
32,1%
28,7%
35,8%
35,0%
0,0%
50,0%
23,9%
18,2%
19,4%
13,6%
43,4%
42,3%
58,4%
49,2%
59,9%
60,9%
48,2%
60,8%
68,6%
64,5%
0,0%
0,0%
38,5%
28,6%
29,0%
12,5%
64,3%
62,6%
66,7%
66,7%
939,64
905,41
-34,23
118,73
132,94
14,21
314,87
293,40
-21,47
0,15
0,61
0,46
15,69
21,33
5,64
20,20
13,29
-6,91
416,36
387,85
-28,51
53,61
55,96
2,35
100,86
78,37
-22,49
16,78
19,78
3,00
34,19
23,80
-10,39
0,46
0,15
-0,31
2,02
1,08
-0,94
3,88
2,31
-1,57
39,16
29,21
-9,95
4,35
2,00
-2,35
185
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
RAUSCHGIFTDELIKTE 2004 / 2005
Schlüsselzahl Delikte
Jahr
7330
Illegale Einfuhr
von Btm
7331
- mit Heroin
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
131
152
16,0%
4
12
200,0%
105
127
21,0%
0
0
±0
0
2
100,0%
2
1
-50,0%
20
9
-55,0%
0
1
100,0%
130
151
16,2%
3
12
300,0%
105
128
21,9%
0
0
±0
0
1
100,0%
2
1
-50,0%
20
8
-60,0%
0
1
100,0%
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
2004
2005
±
101
185
83,2%
17
12
-29,4%
2
2
0,0%
1
1
0,0%
0
0
±0
11
3
-72,7%
2
3
50,0%
2
0
-100,0%
0
164
100,0%
98
184
87,8%
17
12
-29,4%
2
2
0,0%
1
1
0,0%
0
0
±0
9
3
-66,7%
2
3
50,0%
1
0
-100,0%
0
163
100,0%
7332
- mit Kokain
7333
- mit LSD
7334 von Amphetamin /
Methamphetamin und deren Derivaten in Pulver- o. flüssiger Form (01.01.2000)
7335 von Amphetamin /Methamphet.
und deren Derivaten in Tabletten bzw.
Kapselform (Ecstasy) (ab 01.01.2000)
7338
- mit Cannabis
7339
- mit sonstigen Btm
7340
Sonstige Verstöße
gegen das BtMG
7341
- Illeg. Anbau von Btm
7342
- Btm Anbau, Herstellg,
Handel bandenmäßig
7343
- Bereitstell. v.Geldmitt.
o.a.Vermögensgegenständen
7344
- Werbung für Btm
7345
- Abgabe,Verabr.,Überl.
von Btm an Minderj
7346 - Leichtfert. Verursachung d. Todes eines
and. d. Abgabe v. Btm
7347
- Illeg. Verschr. od. Verabreichen durch Ärzte
7348
- Illeg. Handel, Herstellung, Abgabe u.
Besitz in nicht ger. Menge v. BTM §29a
186
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
99,2%
99,3%
75,0%
100,0%
100,0%
100,8%
50,0%
100,0%
100,0%
100,0%
88,9%
100,0%
97,0%
99,5%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
81,8%
100,0%
100,0%
100,0%
50,0%
99,4%
TV ges.
TV ND
156
181
16,0%
6
22
266,7%
122
138
13,1%
0
0
±0
0
1
100,0%
4
1
-75,0%
25
18
-28,0%
0
1
100,0%
133
159
19,5%
5
19
280,0%
107
126
17,8%
0
0
±0
0
0
±0
2
1
-50,0%
20
12
-40,0%
0
1
100,0%
142
256
80,3%
21
12
-42,9%
4
8
100,0%
1
1
0,0%
0
0
±0
12
3
-75,0%
2
3
50,0%
1
0
-100,0%
0
229
100,0%
89
155
74,2%
5
0
-100,0%
3
7
133,3%
1
1
0,0%
0
0
±0
5
3
-40,0%
1
2
100,0%
1
0
-100,0%
0
142
100,0%
HZ
ND in %
85,3%
87,8%
83,3%
86,4%
87,7%
91,3%
0,0%
50,0%
100,0%
80,0%
66,7%
100,0%
62,7%
60,5%
23,8%
0,0%
75,0%
87,5%
100,0%
100,0%
41,7%
100,0%
50,0%
66,7%
100,0%
62,0%
(gerundet)
20,35
23,49
3,14
0,62
1,85
1,23
16,31
19,63
3,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,30
0,30
0,31
0,15
-0,16
3,10
1,39
-1,71
0,00
0,15
0,15
15,69
28,59
12,90
2,64
1,85
-0,79
0,31
0,30
-0,01
0,15
0,15
0,00
0,00
0,00
0,00
1,70
0,46
-1,24
0,31
0,46
0,15
0,31
0,00
-0,31
0,00
25,35
25,35
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
STRAFTATEN GG STRAFRECHTLICHE NEBENGESETZE AUF DEM UMWELTSEKTOR 2004 / 2005
erf. Fälle
gekl. Fälle AQ in %
TV ges.
TV ND
HZ
Schlüsselzahl Delikte
Jahr
ND in %
7400
Straft.gg.strafr.Nebenges. a. d. Umweltsekt.
2004
2005
±
83
38
-54,2%
68
25
-63,2%
81,9%
65,8%
35
30
-14,3%
6
9
50,0%
7410
Straftaten nach dem
Chemikaliengesetz
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
-
0
0
±0
0
0
±0
-
0,00
0,00
0,00
7420 Straft.n.d.Bundesseuch.,Geschl.krh.- u.
Tierseuchengesetz
2004
2005
±
0
0
±0
0
0
±0
-
0
0
±0
0
0
±0
-
0,00
0,00
0,00
7430 Straft. n. d. Naturschutz-,Tierschutz-,Pfl.
schutzgesetz u.a.
2004
2005
±
82
38
-53,7%
66
25
-62,1%
80,5%
65,8%
34
30
-11,8%
5
9
80,0%
14,7%
30,0%
12,74
5,87
-6,87
(gerundet)
17,1%
12,89
30,0%
5,87
-7,02
Der Rückgang der Deliktsgruppe ergibt sich aus den Einzeldelikten „Straftaten nach dem Naturschutz-, Tierschutz- und Pflanzenschutzgesetz“.
Diese Entwicklung ist vermutlich ein Ergebnis der seit zwei Jahren konsequent durchgeführten Kontrollen von
Tierbörsen (Reptilien, Schmetterlinge, pp), die noch im Jahr zuvor zu einem Anstieg der Artenschutzdelikte geführt hatten. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass sich die Händler auf die Kontrollen eingestellt haben und es
nur noch vereinzelt zu Straftaten kommt. Hessische Veterinärämter außerhalb Frankfurts haben die korrekte Abwicklung der Tierbörsen in Frankfurt als beispielhaft dargestellt.
Erwähnenswert sind 35 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Händler hatten Hundewelpen
zum Kauf angeboten, die kupierte Ohren und / oder Schwänze hatten. Kupieren ist bereits seit Jahren verboten
und stellt einen strafbaren Tatbestand dar.
Weil der Tatort aber jeweils außerhalb Frankfurts lag, wurden die Verfahren von K 34 an die örtlich zuständigen
Dienststellen abgegeben und sind daher nicht statistisch für Frankfurt erfasst.
Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen nach den
Bestimmungen des Artenschutzes - sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Nach der
Jahresbilanz des Hauptzollamtes Frankfurt am Main Flughafen wurde bei insgesamt 617 Aufgriffen der
Schmuggel dieser Tiere und Pflanzen (incl. der Erzeugnisse daraus) aufgedeckt. Dabei wurden 19.148
Einzelexemplare sichergestellt.
Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genießen mittlerweile mehr als 8.000 Tierarten und
ca. 40.000 Pflanzenarten besonderen Schutz.
187
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
GEWALTKRIMINALITÄT
In dieser Deliktsgruppe sind ausschließlich Straftaten zusammengefasst, bei denen sich die Gewalt gegen Personen richtet; Gewalt gegen Sachen - speziell Aggressionsdelikte wie Vandalismus - sind in diesen Zahlen nicht
enthalten. Die Analyse der aufgeführten Einzeldelikte erfolgte bereits in vorausgegangenen Kapiteln; die abschließende Bewertung der Gewaltkriminalität orientiert sich ausschließlich an dem Summenschlüssel (8920).
Folgende Deliktsgruppen sind der Gewaltkriminalität zuzurechnen:
♦ Mord / Totschlag,
Kindestötung,
♦ Vergewaltigung und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung,
♦ Raub / räuberische Erpressung,
♦ Gefährliche und schwere Körperverletzung,
Vergiftung, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang,
♦ Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme,
Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.
Die Gewaltkriminalität, auf die immer wieder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerichtet ist, macht mit 3.388
Fällen gerade 2,9% an der Gesamtkriminalität aus (2004: 3,1%).
Studien in dieser Richtung - deren Grundlage die Tageszeitungen verschiedener Großstädte waren - haben ergeben, daß der Berichterstattung über Gewaltkriminalität in den Medien weitaus mehr Platz eingeräumt wird als
der um ein Vielfaches höher liegenden Zahl begangener Diebstähle.14
Das Ergebnis einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen von 2004 (u.a. zu Mediengewohnheiten) faßt der Kriminologie und Institutsleiter Christian Pfeiffer so zusammen: „Je mehr Zeit die Bürger
(...) täglich vor dem Fernseher verbringen und je häufiger sie dabei kriminalitätshaltige Sendungen einschalten,
um so gravierender fallen ihre Fehleinschätzungen zum Kriminalitätsgeschehen aus.“15
Tatsächlich hat die Zahl der Sendungen, deren Themensetzung Kriminalität ist (Spielfilme, Dokumentationen,
Reality-TV) zwischen 1985 und 2003 um das Zehnfache zugenommen und ihren Anteil an der gesamten Sendezeit von 3,5% auf 11% ausgebaut. Hinzu kommt, daß immer detaillierter über Kriminalfälle – von der Begehung
der Tat bis zum abschließenden Richterspruch - berichtet wird. Beispielhaft sei die Berichterstattung über sexuelle Gewalttäter oder die Entführung oder Ermordung von Kindern erwähnt, die mehrmals täglich Gegenstand von
Nachrichtensendungen und Sondersendungen sind. Durch die mehrfache Wiederholung in unterschiedlichen Zusammenhängen, wie die Erweiterung kriminalistischer Beweistechnik, der genetische Fingerabdruck oder die
Forderung nach konsequenter Sicherheitsverwahrung bestimmter Tätertypen, verfestigt sich der Eindruck, daß
Gewalt stärker zugenommen hat als es statistisch zu belegen ist.
Kriminalität hingegen hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur zugenommen, sondern wies in einigen Jahren auch rückläufige Tendenzen auf. Diese werden jedoch nicht in dem erwünschten Maße publiziert, zumal die
Medien darüber nicht im selben Ausmaß berichten, wie von steigender Kriminalität. Daraus lässt sich leicht der
Eindruck gewinnen, dass nur schlechte Nachrichten gute Nachrichten sind. Zudem wird der Fokus meist auf Gewaltkriminalität gerichtet, die häufig im Zusammenhang mit Jugendkriminalität genannt wird.
In Frankfurt weisen jedoch weder die polizeilich registrierte Jugendkriminalität noch die bekanntgewordenen Fälle
der Gewaltkriminalität dramatische Entwicklungen auf, wie die weiteren Betrachtungen zeigen werden.
Die alljährlich vom Bürgeramt der Stadt Frankfurt durchgeführte Bürgerumfrage einer repräsentativen Auswahl
hiesiger Einwohner belegt, dass sie sich sicherer in ihrer Stadt fühlen als in früheren Jahren.
„Entgegen den in den Medien in regelmäßigen Abständen immer wieder auftauchenden Berichterstattung mit
dem zweifelhaften Tenor ‚Kriminalitätshauptstadt Frankfurt‘, gibt (...) nur noch jeder Siebte (...) eine den Bereich
‚Kriminalität/öffentliche Sicherheit‘ betreffende Antwort. Bis weit in die Mitte der 90er Jahre waren es dagegen
rund die Hälfte.“16
„Die Frankfurterinnen und Frankfurter fühlen sich in der Stadt so sicher wie nie. Alle in den Bürgerumfragen der
letzten Jahre gemessenen Indikatoren zum Thema Sicherheitsgefühl weisen in diese Richtung. Seit der Jahrtausendwende gilt die Verkehrssituation den Frankfurterinnen und Frankfurtern als das drängendste Stadtproblem,
während sich die Sicherheitslage – das Top-Thema der 90er Jahre – heute auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der jährlichen Beobachtung stabilisiert hat“.17
14
15
16
17
Feltes, Thomas: Stigmatisierung durch Kriminalberichterstattung? in Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, Kriminalistik-Verlag,
Heidelberg 1993, S. 234
Steiner Elsbeth: Medien und Gewalt, terra cognita 6/2005
Die größten Stadtprobleme aus Sicht der Frankfurterinnen und Frankfurter – Ergebnisse der Bürgerbefragung vom Dezember
2004, in: Frankfurter Statistik Aktuell; Nr. 05/2005
a.a.O.
188
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Ebenfalls abgefragt wird die Zufriedenheit mit den Lebensbedingungen in der Stadt. Interessant ist, dass „Der
Rückgang der Nennungen ‚Kriminalität‘ als größtes Stadtproblem dabei lange nicht einher ging mit einer höheren
Zufriedenheit mit der ‚öffentlichen Sicherheit/Schutz vor Kriminalität‘. (...) Das subjektive Sicherheitsempfinden
hat sich in praktisch allen Bereichen und über breite Bevölkerungsgruppen hinweg deutlich verbessert.“18 Zwar
führt noch immer knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie sich nachts in der Innenstadt unsicher fühlen, doch
hat sich diese Haltung gegenüber früheren Jahren (z.B. 1997: 73%; 1999: 61%) deutlich verbessert.
„Dieser enorme Wandel hat sich bei Jung und Alt, Frauen wie Männern fast gleichermaßen vollzogen und dürfte
nicht zuletzt auch die Wirksamkeit der seit Jahren laufenden städtischen Projekte und Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention widerspiegeln.“
Allerdings belegen die Umfragenergebnisse auch eindrücklich, dass bei älteren Menschen und Frauen eine generell eine größere Unsicherheit, mehr Bedenken, stärkere Ängste vorliegen, die in keiner Weise der objektiven
Bedrohungslage entsprechen. (...) Zur Erklärung der überproportionalen Verbrechensfurcht bei Frauen und im
Alter werden häufig psychologische Faktoren angeführt. Hierzu zählen insbesondere eine erhöhte allgemeine
Ängstlichkeit, das Gefühl von Hilflosigkeit und vor allem auch das stärkere Bewusstsein über die möglicherweise
schwerwiegenden Konsequenzen, z.B. für die Gesundheit oder die ökonomische Situation.“
Dass Männer nicht nur häufiger Täter, sondern auch häufiger Opfer krimineller Handlungen sind, ist eine Tatsache, die sich anhand der PKS belegen lässt (hierzu auch S. 192 f).
Die Entwicklung auf dem Sektor der Gewaltkriminalität war 2005 in Frankfurt von einem Rückgang um 8,6% gekennzeichnet. Dass dieser so hoch ausfiel, ist in erster Linie auf den hohen Rückgang des Fallaufkommens der
Raubkriminalität um 239 Fälle (-17,9%) zurückzuführen. Bei den übrigen, der Gewaltkriminalität zuzurechnenden
Deliktsarten, lagen deutlich niedrigere Rückgänge vor: bei Tötungsdelikten (- 18 = 47,4%), bei Vergewaltigung (34 = -23,3%) und bei gefährlicher und schwerer Körperverletzungen (- 27 = -1,2%). Die Veränderungen bei erpresserischem Menschenraub (-1) und Geiselnahme (±0) fallen hingegen quantitativ kaum ins Gewicht.
FALLZAHLEN
Gewaltkriminalität
2004
2005
3.705
3.388
Veränderungen
± absolut in %
- 317
- 8,6%
Aufklärungsquote
2004
2005
66,3%
68,0%
Die sowohl 2003 als auch 2004 beobachtete steigende Tendenz der Gewaltkriminalität war auch unter dem Aspekt eines geänderten Anzeigeverhaltens - insbesondere bei KV-Delikten - zu werten. Zwar war eine Zunahme
nicht von der Hand zu weisen, aber ebenso plausibel wie die Annahme gestiegener Gewalt kann auch diese Aufhellung des Dunkelfeldes den Anstieg ausgelöst haben. Ob die rückläufige Tendenz 2005 eine Trendwende einleitet, wird erst im nächsten Jahr belegt werden können.
Das Wissen um polizeiliche Präsenz allein verhindert nicht zwangsläufig körperliche Übergriffe in der Öffentlichkeit. Vielmehr führten vertrauensbildende Maßnahmen neben offensiver Polizeiarbeit und der Kooperation mit
den unterschiedlichsten Institutionen, die mit dem Thema Gewalt beschäftigt sind, definitiv zu geändertem Opferverhalten und zwar sowohl im Hinblick auf die Gewalt hinter geschlossenen Wohnungstüren als auch bestimmte,
in der Öffentlichkeit stattfindende Formen der Gewalt, zum Beispiel in Schulen. Sowohl Schüler als auch
Schulleiter setzen sich häufiger als früher mit der Polizei in Verbindung, nicht zuletzt auch, um einer Anzeigepflicht der Unfallgenossenschaft gegenüber nachzukommen. Daher ist der Schluß naheliegend, daß das Einschalten der Polizei mit dazu beiträgt, daß diese Gewaltformen langfristig rückläufig sein werden und sich auch
auf das Dunkelfeld auswirkt.
Das Gewaltschutzgesetz mit den darin vorgesehenen Möglichkeiten für Polizei und Gerichte scheint ebenfalls zu
greifen, was sich in einer erhöhten Anzeigebereitschaft der Opfer von häuslicher Gewalt zeigt.
Frauen, denen im häuslichen Umfeld Gewalt widerfährt, verschweigen dies nunmehr offensichtlich seltener als
früher und gehen von sich aus auf die Polizei zu, in der Gewißheit, daß ihnen Hilfsangebote gemacht und konkrete erste Schritte eingeleitet werden können.
Die Einführung des Gewaltschutzgesetzes ist die Reaktion der Legislative auf die Auffassung, „daß die in persönlichen Beziehungen stattfindende Gewalt nicht als Privatangelegenheit gesehen und geregelt werden darf. Vielmehr muß häusliche Gewalt von Polizei und Justiz als Straftat wahrgenommen werden. (...) Das deutsche Gewaltschutzgesetz und die modifizierten Polizeigesetze der Länder wurden diesbezüglich (...) als mustergültig
angesehen.“ 19
18
19
„Sicherheitsgefühl in Stadträumen - Ergebnisse der Frankfurter Bürgerbefragung vom Dezember 2004, in: Frankfurter
Statistik Aktuell; Nr. 05/2005
DFK-Newsletter Nr. 42, Dezember 2004, Herausgeber: Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Bonn
189
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Die Graphik zeigt die Entwicklung der Fallzahlen in Frankfurt und Hessen seit 198620
18000
10000
14000
Linear (Fallzahlen
HESSEN)
Li
(F ll hl PP FFM )
12000
7
13
.3
2
5
12
.7
52
12
.9
90
12
.6
46
12
.8
97
6
12
.5
2
2
12
.2
9
.5
4
5
11
.5
71
12
6
12
.0
4
10
.7
2
8.
83
8
9.
65
5
8.
52
1
8.
58
4
8.
28
8
10000
15
.3
9
Fallzahlen PP FFM
8
15
.1
4
16000
0
11
.2
4
9
15
.5
6
3
Fallzahlen HESSEN
9000
8000
7000
6000
5000
8000
4000
6000
4000
2.
41
2000
2.
76
3.
06
4
3.
12
3.
82
5
4.
28
5
2
3.
96
4
3.
85
3
5 .53
3.
89
5
3
3.
67
3
3.
61
3.
32
9
9
1
3.
57
6 3.
16
7
3.
03
3.
18
3.
68
2
5
3
3.
70 .38 3000
8
5
1
7
0
2000
1000
0
1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Die Graphik veranschaulicht die teilweise diametrale Entwicklung in Hessen im Vergleich zu der in Frankfurt. War
der Anstieg in Hessen in manchen Jahren hauptsächlich durch die gestiegenen Fallzahlen in Frankfurt hervorgerufen, so folgten im Jahre 2004 die Zahlen diesem Trend nicht: Hessen hatte eine Steigerung um 2,7% (414 Fälle), in Frankfurt lag sie lediglich bei 0,5% (20 Fälle). 2005 fiel der Rückgang in Frankfurt (-317 Fälle) deutlich höher aus als in Hessen (-166 Fälle).
Die beiden Trendlinien zeigen den unterschiedlichen Verlauf den Gewaltstraftaten in Frankfurt und Hessen seit
Beginn der Auswertung nahmen. Die Gewaltkriminalität in Hessen zeigt einen recht steilen Aufwärtstrend und hat
sich in dem beobachteten Zeitraum in etwa verdoppelt. 2004 überstiegen die Fallzahlen den Mittelwert (11.858
Fälle) um 32,0% und lagen auch 2005 trotz des Rückganges noch um 29,8% darüber.
Die Trendlinie zeigt in Frankfurt einen flacheren Verlauf, da hier die Zunahme im Direktvergleich mit 1986 mit
53,3% deutlich geringer ausfiel. Die durchschnittliche Fallzahl lag bei 3.454 Gewaltdelikten; der Mittelwert wurde
2004 um lediglich 7,3% überschritten und liegt aktuell um 1,9% unter dem Mittelwert.
Die Zahl der Gewaltdelikte, bei denen die Tatausführung unter Einsatz von Schußwaffen erfolgte, ist gesunken.
Die (aufgeklärten) Fälle, in denen eine Schußwaffe mitgeführt wurde, lagen im vergangenen Jahr mit 45 Delikten
niedriger als in den Vorjahren (2001: 77; 2002: 64; 2003: 89; 2004: 72).
Auf das Niveau der Jahre 2001/02 zurückgegangen sind auch wieder die Fälle, in denen bei der Tatausführung
mit Schußwaffen gedroht wurde (2001: 136; 2002: 135; 2003: 172; 2004: 134; 2005: 75).
Ein etwas geringerer Rückgang (-11,1%) ist bei Delikten festzustellen, bei denen von der Waffe tatsächlich Gebrauch gemacht wurde. 2005 wurde in 24 Fällen geschossen (2001: 35; 2002: 35; 2003: 30; 2004: 27).
OPFER
Analog zum Anstieg der Fallzahlen verringerte sich auch die Zahl der Opfer (-290=-6,7%). 2005 wurden 4.027
Menschen Opfer von Gewaltdelikten (2001: 3.612; 2002: 3.787; 2003: 4.273; 2004: 4.317), darunter 1.222
Frauen. Die Zahl weiblicher Opfer hat sich gegenüber 2004 (1.340) um 118 (-8,8%) reduziert, wodurch ihr Anteil
an der Gesamtzahl der Opfer auf 30,3% zurückging. Bei männlichen Opfern hingegen war eine etwas höhere Abnahme von 2.977 auf 2.805 (-172=-5,8%) zu vermerken.
Nach einer Zunahme im Jahr 2004 gingen die Zahlen der erwachsenen Opfer im aktuellen Jahr um 227 auf
2.962 (-227 = -7,1%) (2003: 2.852; 2003: 3.189).
Die absolute Anzahl der Opfer bis unter 21 Jahren (1.065) ist wieder auf das Zahlenniveau von 2003 (1.060)
gesunken und liegt um 5,6% unter der Zahl von 2004 (1.128). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Opfer erhöht sich
dennoch permanent (2003: 24,8%; 2004: 26,1%; 2005: 26,4%). Dieser recht hohe Anteil minderjähriger Opfer
20
Der Summenschlüssel für Gewaltkriminalität wurde erst 1986 geschaffen.
190
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
dürfte - im Zusammenhang mit dem ebenfalls hohen Anteil minderjähriger Täter - ein Indiz dafür sein, daß die
Gewalt der unter 21jährigen sich häufig gegen Gleichaltrige richtet.
Wie eingangs festgestellt, ist die Verbrechensfurcht bei Frauen und im Alter ausgeprägter als bei Männern. Den
Tatsachen und der PKS folgend ist aber das Opferrisiko bei Männern – je nach Deliktsart – um ein Vielfaches höher als bei Frauen, wie die nachfolgende Tabelle, unterteilt nach den Einzeldelikten der Gewaltkriminalität, zeigt:
MÄNNLICHE UND WEIBLICHE OPFER BEI DEN EINZELDELIKTEN DER GEWALTKRIMINALITÄT:
2004
Gewaltkriminalität gesamt
Opfer gesamt
davon: männlich.
weiblich
darunter:
Mord
4.027
2.805
1.222
Raub (ohne Hand- gef. und schwere
Körperverletzung
taschenraub)
Totschlag
12
10
2
15
14
1
1.101
866
235
2.655
1.907
748
Bezogen auf die Gesamtzahl der Opfer liegt das Risiko der Männer mehr als doppelt so hoch, bei gefährlicher
und schwerer Körperverletzung sogar 2,5fach und bei Raub 3,7fach höher. Dennoch haben Männer – im Gegensatz zu Frauen – weitaus weniger Angst Opfer einer schweren Straftat zu werden.
BEZIEHUNG DES OPFERS ZUM TATVERDÄCHTIGEN
TÄTER-OPFER-BEZIEHUNG BEI MÄNNLICHEN OPFERN
KEINE VORBEZ.
57,3%
FLÜCHT.VORBEZ.
17,3%
Weitere
67,4%
LANDSMANN 1,7%
BEKANNTSCHAFT
10,9%
UNGEKLÄRT
10,1%
VERWANDTSCHAFT 2,7%
VERWANDTSCHAFT
BEKANNTSCHAFT
LANDSMANN
FLÜCHT.VORBEZ.
KEINE VORBEZ.
UNGEKLÄRT
TÄTER-OPFER-BEZIEHUNG BEI WEIBLICHEN OPFERN
FLÜCHT.
VORBEZ 11,9%
KEINE VORBEZ.
39,1%
LANDSMANN
1,1%
BEKANNTSCHAFT
24,2%
Weitere
45,6%
VERWANDTSCHAFT
17,3%
UNGEKLÄRT 6,5%
VERWANDTSCHAFT
BEKANNTSCHAFT
LANDSMANN
FLÜCHT.VORBEZ.
KEINE VORBEZ.
UNGEKLÄRT
Die Betrachtung der Täter-OpferBeziehung zeigt bei männlichen
und weiblichen Opfern deutliche
Unterschiede, die die beiden
Graphiken einprägsam veranschaulichen:
nur 32,6% der männlichen
Opfer hatten eine Vorbeziehung zum Täter, während
dieser Prozentsatz bei weiblichen Opfern mit 54,4% wesentlich höher ist.
Lediglich 2,7% der männlichen Opfer stehen in verwandtschaftlicher Beziehung
zum Täter, bei Frauen sind
dies 17,3%!
Bei beiden Opfergruppen
vergleichbar minimal sind die
Vorbeziehungen, die unter
das Kriterium „Landsmann“
fallen, d.h. Täter und Opfer
gehören derselben ausländischen Nationalität an.
Annähernd gleich sind die
Anteile bei flüchtigen Vorbeziehungen mit 17,3% bzw.
11,9%. Bei 10,9% der männlichen Opfer stammte der
Täter aus dem Bekanntenkreis, bei weiblichen Opfern
ist dieser Prozentsatz mit
24,2% doppelt so hoch.
191
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
HÄUSLICHE GEWALT
Eine spezielle Konstellation von Gewalt liegt bei häuslicher Gewalt vor. Unter diesem Begriff sind sämtliche Arten
der körperlichen oder psychischen Einwirkung in einer Partnerschaft oder nach deren Beendigung zu verstehen,
die sich aus dieser Beziehung ergeben. In der PKS gibt es erst seit 2005 eine Zuordnung zu dieser besonderen
Art von Beziehungstat. Die Vorjahresergebnisse, die nicht auf der PKS beruhen, sondern anhand von Formblättern erfasst wurden, können daher deutlich abweichen, weil nicht sichergestellt war, dass tatsächlich jeder
Fall gemeldet wurde.
Danach waren im vergangenen Jahr in Frankfurt 1.671 Fälle von häuslicher Gewalt Ursache für polizeiliches Einschreiten (2002: 529; 2003: 699 Fälle; 2004: 860). Im Einzelnen wurden dabei folgende Straftaten begangen:
Einfache Körperverletzung
Bedrohung
Gefährliche Körperverletzung
Nötigung
Freiheitsberaubung
Vergewaltigung + sexuelle Nötigung
Mord / Totschlag (einschl. Versuch)
836
283
265
67
27
29
0
(2002: 330;
(2002: 74;
(2002: 127;
(2002: 13;
(2002: 12;
(2002:
8;
(2002:
5;
2003:
2003:
2003:
2003:
2003:
2003:
2003:
535,
173,
139,
38,
18,
27,
2,
627 Fälle)
175 Fälle)
179 Fälle)
39 Fälle)
23 Fälle)
27 Fälle)
8 Fälle)
1.368 Opfer waren weiblich (85,1%), 240 Opfer waren männlich (14,9%). Umgekehrt proportional ist das Verhältnis bei den Tatverdächtigen. Lediglich 162 der insgesamt 1.173 Tatverdächtigen waren weiblich (13,8%) und
1.011 männlich.
Zur Beziehung zwischen Opfer und Täter war festzustellen, daß bei 1.065 Fällen die Beteiligten miteinander verwandt waren, bei 532 Opfern lag ein bekanntschaftliches Verhältnis - vermutlich meist in Form einer Lebensgemeinschaft vor. Der gegenüber männlichen Opfern höhere Anteil weiblicher Opfer in Verwandtschaftsverhältnissen (84,5%) oder Bekanntschaftsbeziehung (87,2%) ist evident.
Diese Tatsachen und die daraus zu ziehenden Schlüsse decken sich in manchen Bereichen mit den Forschungsergebnissen der Studie des BMFSFJ21, die daher zumindest teilweise auf Frankfurt bezogen werden können.
So zeigt die Studie zeigt auch besondere Risikofaktoren - wie eine beabsichtigte Trennung der Frau vom Partner
oder auch das Vorliegen einer Schwangerschaft - auf, die als tatauslösend für partnerschaftliche Gewalt erkannt
wurden.
Soweit hinsichtlich der Gewaltausübung überhaupt eine Differenzierung getroffen werden sollte, spielt sich die
Form der Gewalt, die Frauen Männern gegenüber ausüben vor allem im psychischen Bereich ab oder zeigt sich
in verstärkter Sozialkontrolle; sexualisierte oder unmittelbare körperliche Gewalt gehört zu den Ausnahmen. Umgekehrt verhält es sich, wenn die Gewalt von männlichen Tätern ausgeht. „Häusliche Gewalt ist meist kein einmaliges Ereignis, sondern ein sich wiederholender Rechtsverstoß, der in Häufigkeit und Intensität oftmals in der
weiteren Entwicklung eskaliert. (...) Die Folgekosten von Männergewalt werden in der Bundesrepublik auf etwa
14,8 Mrd. € pro Jahr geschätzt – hierin enthalten sind die Kosten für Justiz und Polizei, aber auch für ärztliche
Behandlungen, Ausfallzeiten am Arbeitsplatz usw. (vgl. BT-Drs. 14/849, S. 3). 22
„Kinder sind nicht nur mitbetroffen von der Gewalt in den Familien. Das Beobachten der Gewalt gegen die Mutter
führt zur gleichen Traumatisierung wie eine direkte körperliche Mißhandlung.“23 2004 waren in Frankfurt in 445
Fällen Kinder im betroffenen Haushalt, insgesamt waren 718 zumindest Tatzeuge. Für 2005 liegen diese Zahlen
leider nicht vor; es ist aber nicht davon auszugehen, dass sie sich gravierend verändert haben. Spinnt man den
Faden weiter, ließe sich die aus psychologischen und soziologischen Quellen stammende These, wonach Opfer
von Gewalt selbst zu Gewalttätern werden, teilweise aus dem polizeilichen Alltagsgeschehen belegen.
Dass Frauen von häuslicher Gewalt in größerem Ausmaß betroffen sind als Männer ist anhand der Frankfurter
Zahlen zu belegen. „Es gibt Frauengruppen, die von Gewalt deutlich stärker betroffen sind als der Durchschnitt
der weiblichen Bevölkerung in Deutschland: Türkische und osteuropäische Migrantinnen etwa (...) Während 40%
der 10.000 in der Hauptuntersuchung Befragten über körperliche oder sexuelle Gewalt oder beide Arten seit dem
16. Lebensjahr berichten berichteten, waren dies bei den Frauen osteuropäischer Herkunft 44% und bei den türkischstämmigen Frauen 49% (...). Bei Gewalt in Paarbeziehungen fällt vor allem die hohe Betroffenheit türkischer
Frauen auf, die deutlich über dem Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung in Deutschland liegt. Sie erlitten auch
schwerere Gewaltformen und Verletzungsfolgen. Ergänzend dazu: das Ergebnis einer Studie von der Universität
Ankara mit türkischen Geldern und der EU in der Türkei: Fast 40% der türkischen Frauen sehen es als „Recht“
21
22
23
„Gemeinsam gegen häusliche Gewalt – Kooperation, Intervention, Begleitforschung“ im Auftrag des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2005
Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit „Die wichtigsten Fakten zum Thema häusliche Gewalt“
a.a.O.
192
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
des Ehemannes an, sie in bestimmten Fällen zu schlagen. Als solche gelten Verweigerung des Geschlechtsverkehrs, Widerspruch und angebranntes Essen.“24
Im Kontext mit den niedrigen Opferzahlen (ein weibliches Opfer), die anhand der PKS dem Kriterium landsmannschaftliche Beziehung zuzuordnen sind, ist darüber hinaus festzustellen, dass außer den genannten Gründen bei
der ausländischen Bevölkerung zusätzlich noch weitere Barrieren hinzukommen, wie
- ungenügende Sprachkenntnisse,
- isolierte oder abgeschiedenes Lebensformen (häufig in der selben Ethnie),
- mangelndes Vertrauen in staatliche Institutionen wie Polizei und Gericht aufgrund schlechter Erfahrungen im
Heimatland,
- Unkenntnis hinsichtlich der Strafbarkeit bei Gewalt in Partnerschaften und nicht zuletzt
- Angst vor Ausweisung.
Abschließend bleibt im Hinblick auf die Opfer der Gewaltkriminalität noch festzustellen, dass Gewalt gegen erwachsene Männer zum Großteil in der Öffentlichkeit stattfindet, während sich Gewalt gegen Frauen überwiegend
im häuslichen Bereich ereignet.
AUFGEKLÄRTE FÄLLE / TATVERDÄCHTIGE
Die Anzahl der aufgeklärten Fälle bei Gewaltkriminalität insgesamt erhöhte sich um 189 auf 2.456 (8,3%);
dadurch stieg die AQ von 61,5% auf 66,3%. Eine hohe Steigerung (14,2%) war bei der Zahl der ermittelten TV
festzustellen. Mehr als die Hälfte der Zunahme um 380 TV ergab sich bei Minderjährigen TV, wo ein Plus um 196
TV (25,2%) auffällt.
Gewaltkriminalität
TV gesamt
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
minderj. TV
davon: Deutsche
Nichtdeutsche
2004
3.059
1.460
1.599
973
461
512
TATVERDÄCHTIGE
2005
Anteil
2.784
47,7%
1.324
47,6%
52,3%
1.460
52,4%
29,0%
835
30,0%
46,3%
383
45,9%
53,7%
452
54,1%
Anteil
Veränderungen in %
- 275
- 9,0%
- 136
- 9,3%
- 139
- 8,7%
- 138
- 14,2%
- 78
- 16,9%
- 60
- 11,7%
Gewaltkriminalität ist eines der Delikte, bei denen minderjährige Nichtdeutsche mit einer Tatbeteiligung von mehr
als 50% einen hohen Anteil hatten (1999: 65,4%; 2000: 58,9%; 2001: 57,3%: 2002: 53,9%; 2003: 53,7%). Diese
Zahl ist in den letzten Jahren zwar gesunken, aber mit aktuell 52,4% immer noch auf sehr hohem Niveau.
ALTERSSTRUKTUR DER TATVERDÄCHTIGEN
Rückläufige Tatverdächtigenzahlen finden sich im gleichen Verhältnis bei erwachsenen (-137) wie bei unter
21jährigen Tatverdächtigen (-138), dadurch hat sich die Tatbeteiligung Minderjähriger bei Gewaltkriminalität von
29,0% auf 30,0% erhöht und liegt damit erheblich höher als bei der Gesamtkriminalität (17,9%). Dennoch fielen
nur 11,8% der insgesamt ermittelten Minderjährigen (7.063) wegen Gewaltdelikten auf (835).
Differenziert nach Altersgruppen der Minderjährigen verteilen sich deren Anteile folgendermaßen: unter
14jährige: 12,6% (2003: 9,0%; 2004: 9,9%), 14 bis unter 16jährige: 18,8% (2003: 24,2%; 2004: 22,7%), 16 bis
unter 18jährige: 29,9% (2003: 29,9%; 2004: 29,7%) und die Altersgruppe der 18 bis unter 21jährigen erreicht mit
38,7% (2003: 36,9%; 2004: 37,7) den maximalen Anteil.
AUFSCHLÜSSELUNG DER ALTERSGRUPPEN DEUTSCHER UND NICHTDEUTSCHER TV 2005:
Altersklassen
DT. TV
bis < 14 14- unter 16- unter 18- unter
Jahre
16 J.
18 J.
21 J.
53
64
113
153
Summe
bis 21 J
383
21- unter 23- unter 25- unter 30- unter
23 J.
25 J.
30 J.
40 J.
90
80
166
263
älter als
40 J.
342
NDT.TV
(in %)
52
93
137
170
452
94
109
256
346
203
(49,5%)
(59,2%)
(54,8%)
(52,6%)
(54,1%)
(51,1%)
(57,7%)
(60,7%)
(56,8%)
(37,2%)
SUMME
105
157
250
323
835
184
189
422
609
545
Die Gesamtzahl minderjähriger Tatverdächtiger ist gegenüber 2004 um 14,2% zurückgegangen. Mit Ausnahme
der unter 14jährigen, deren Zahl sich von 96 auf 105 erhöhte, finden sich in den übrigen Altersgruppen unterschiedlich hohe Rückgänge.
24
„Gewalt gegen Frauen und gegen Männer“, Monatsheft Weißer Ring 1/05 S. 7
193
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Die Zahl der Kinder unter 14 Jahren nahm um 9,4% auf 105 TV zu. Bei 16-18jährigen ging die Anzahl der
Tatverdächtigen von 221 auf 157 zurück (- 29,0%). Auffallend ist hier der mit 59,2% überproportionale Anteil
Nichtdeutscher. In der nächst höheren Altersgruppe, der der 16-18jährigen fiel die Abnahme um 13,5% (-39 TV)
etwas höher aus als bei den 18-21jährigen um 44 TV (-12,0%).
Gegenläufig haben sich die Werte bei den 25-30jährigen, mit einer Zunahme um30 Tatverdächtige (7,7%)
entwickelt. In dieser Altersgruppe ist mit 60,7% - wie auch in den Vorjahren - die höchste Tatbeteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger festzustellen.
Die Graphik stellt die Zahlen der einzelnen Altersgruppen der Frankfurter minderjährigen Tatverdächtigen den
hessischen Zahlen gegenüber.
1600
HESSEN
FFM
dt bis <14 nt.dt bis <14
dt.14-<16
nt.dt.14-<16
dt.16-<18
nt.dt.16-<18
dt.18-<21
nt.dt.18-<21
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
HESSEN
445
237
834
479
1133
601
1438
727
FFM
53
52
64
93
113
137
153
170
Dabei fallen zwei Dinge auf:
in Frankfurt übersteigen die Zahlen der Nichtdeutschen in fast allen Altersklassen die der Deutschen. Das
Verhältnis von deutschen zu nichtdeutschen TV liegt in Frankfurt bei 0,84:1, während das Verhältnis in Hessen 2:1 beträgt und sich somit genau umgekehrt darstellt.
Der Anteil der in Frankfurt auffällig gewordenen 835 unter 21jährigen TV liegt lediglich bei 14,2% - bezogen
auf die Gesamtzahl der in Hessen ermittelten 5.894 minderjährigen TV bei Gewaltkriminalität. Dieser Prozentsatz ist zwar bei Deutschen mit 9,9% niedriger als bei Nichtdeutschen (22,1%), aber in der Gesamtbetrachtung umso erstaunlicher als gerade in Großstädten Minderjährigen eine deutlich höhere Gewaltbereitschaft unterstellt wird als in Kleinstädten oder ländlichen Gegenden.
WEITERE ANGABEN ZU TATVERDÄCHTIGEN
Die hohe Aufklärungsquote der Gewaltkriminalität von 68,0% lässt weitere dezidierte Betrachtungen zu Tatverdächtigen zu.
Die Tabelle 12 der PKS bezieht sich auf die aufgeklärten Fälle – nicht auf die TV – daher können bei den einzelnen Delikten mehrere Kriterien zutreffen und die Quersumme ist dadurch höher als die in der ersten Rubrik
angeführte Zahl aufgeklärter Fälle.
Aufgeklärte
Fälle (Tab 12)
2003
2.267
2004
2.456
2005
2.305
Alleinhandelnde TV
1.749
(77,2%)
1.878
(76,5%)
1.740
(75,5%)
Bereits als TV in
Ersch. getreten
1.746
(77,0%)
1.907
(77,6%)
1.839
(79,8%)
Konsument
harter Drogen
292
(12,9%)
295
(12,0%)
350
(15,2%)
TV unter
Alkoholeinfluß
352
(15,5%)
497
(20,2%)
540
(23,4%)
Fälle von Schußwaffenmitführung
89
(3,9%)
72
(2,9%)
45
(2,0%)
Gewaltkriminalität gehört ebenfalls zu den Kriminalitätsformen, bei denen zu fast 80% die Täter bereits vorher
polizeilich in Erscheinung traten.
Die Fälle, in denen eine Schusswaffe mitgeführt wurde, sind von 72 auf 45 deutlich zurückgegangen. Im Gegensatz dazu, lassen sich erhebliche Zunahmen der Delikte erkennen, die von Konsumenten harter Drogen sowie
von Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Zu dieser Entwicklung trug vor allem der Deliktsbereich der gefährlichen und schweren Körperverletzung bei.
194
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Die Tabelle verdeutlicht das Verhältnis von Einzel- zu Mehrfach- und Intensivtätern:
G eschlecht
TV
der T V
gesam t
2.408
376
2.784
m ännlich:
w eiblic h:
gesam t:
T atverdächtige m it ... T aten
M ehrfachtäter
Intensivtäter
E inzel
A nteil 2 T a- 3 T a- 4 T aten
ten
täter an T V ten
2.092
86,9 239
48
19
348
92,6
22
4
2
2.440
87,6 261
52
21
A nteil 5 bis 9
an T V T aten
12,71
10
7,447
0
12
10
10 19
20 und A nteil
m ehr an T V
0
0
0,4
0
0
0,0
0
0
0,4
TATORT-WOHNSITZ-BEZIEHUNG BEI GEWALTKRIMINALITÄT:
TATVERDÄCHTIGE
Gesamtzahl
2003
2.679
2004
3.059
2005
2.784
wohnhaft Frankfurt
1.915
(71,5%)
2.190
(71,6%)
2.040
(73,3%)
Hessen
394
(14,7%)
459
(15,0%)
397
(14,3%)
andere Bundesländer
95
(3,5%)
120
(3,9%)
108
(3,9%)
Außerhalb
Deutschlands
19
(0,7%)
32
(1,0%)
17
(0,6%)
ohne festen
Wohnsitz
283
(10,6%)
296
(9,7%)
49
(6,8%)
In den Vergleichsjahren blieb das Verhältnis – trotz jeweils veränderter Zahlen - von örtlichen zu überörtlichen
Tatverdächtigen - relativ unverändert.
NATIONALITÄTEN NICHTDEUTSCHER TATVERDÄCHTIGER:
SONSTIGE AUSL.
NATIONALI-TÄTEN
30,3%
Ex-JUGOSL.
14,3%
MAROKKO 7,5%
ITALIEN 5,9%
POLEN 3,9%
ALGERIEN 1,6%
AFGHANISTAN 4%
TÜRKEI
29,7%
RUMÄNIEN
1,2%
GRIECHENLAND
2,3%
Angehörige aus den
in der Graphik dargestellten Ländern
(in der Summe
1.051 TV) haben mit
72,0% einen dominierenden Anteil an
der Gesamtzahl der
ermittelten 1.460
nichtdeutschen Tatverdächtigen bei
Gewaltkriminalität
USA 2%
195
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT
Der Begriff Wirtschaftskriminalität umfaßt eine Reihe von Straftaten, „die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigungen begangen werden und - über eine Schädigung von einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können, und/oder deren Aufklärung besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erfordert“.25 Das Deliktsspektrum ist breit gefächert. Bei den Delikten,
die der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen sind, handelt es sich um keine homogene Gruppe von Straftaten. Die
Bandbreite reicht von Kartellabsprachen über Zollstraftaten, Waffenschieberei, Insolvenzdelikte bis zur
Steuerhinterziehung. Der Straftatenkatalog in § 74c, Abs.1 Nr. 1-6 GVG summiert unter anderem folgende
Tatbestände bzw. Gesetzesnormen:
Subventions-, Kapitalanlage-, Kredit-, Computerbetrug, Bankrott, Schuldner-/ Gläubigerbegünstigung, Straftaten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), AktienG, GmbHG,
AÜG, SGB III, Straftaten nach dem Bank-, Depot-, Börsen-, Kreditwesen- und Versicherungsaufsichtsgesetz, Straftaten nach dem Lebensmittel- und Weingesetz, etc.
Andere Delikte wie Untreue oder Betrug werden nur dann zur Wirtschaftskriminalität gerechnet, wenn zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind (§ 74c Abs.1 Nr. 6 GVG).
Wirtschaftskriminalität existiert unter dem Begriff „white-collar-crime“ seit Ende der dreißiger Jahre. Dieser Begriff
wurde von dem amerikanischen Soziologen Edwin H. Sutherland geprägt, um zu verdeutlichen, daß kriminelles
Verhalten nicht nur in unteren sozialen Schichten existiert. Als Kriterien für „Weiße-Kragen-Kriminalität“ gelten
folgende Merkmale:
Straftaten,
die von einer ehrbaren Person
mit hohem sozialem Ansehen verübt werden, und zwar
im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.“26
Im Kern liegt den Wirtschaftsstraftaten seit jeher die gleiche Motivation zugrunde: Gewinnstreben sowohl auf der
Täter- wie auch zum Teil auf der Opferseite. Die tatsächliche Ausgestaltung dieser Wechselbeziehung ist facettenreich. Das Opfer vernachlässigt zu Gunsten des vermeintlich außerordentlichen Gewinnes seine zivilrechtlichen Sorgfaltspflichten, kaufmännische Grundsätze und ein gesundes Mißtrauen. Nicht selten werden sogar Gesetzesverstöße in Erwartung des Gewinnes bedenkenlos verharmlost, verdrängt oder bewußt in Kauf genommen. Der Täter wiederum nutzt diese Gewinnsucht gezielt aus. Gesetzeslücken und unpräzise Rechtsbegriffe
werden in Kenntnis der mangelnden Kontrollmöglichkeiten professionell umgangen. Dazu werden künstliche unüberschaubare Firmengeflechte konstruiert (häufiger Wechsel des Firmennamens, ständiger Austausch der Geschäftsführer, Verlegung des Firmensitzes etc.) und die Einzelaktionen bis zur Unkenntlichkeit verschleiert. Firmensitze im Ausland oder in Steueroasen (Cayman Islands) bieten zusätzliche Tarnungsmöglichkeiten. Wo diese nicht ausreichen, müssen bewußte Täuschungen, Fälschungen, Falschbeurkundungen, Bestechung oder Untreue für angebliche Legalität, Kompetenz, Glaubwürdigkeit und seriöses Geschäftsgebaren herhalten. Zeiten
wirtschaftlicher Rezession werden häufig zur Begehung bestimmter Arten der Wirtschaftskriminalität ausgenutzt.
Gutgläubige Anleger, getäuschte Kreditgeber, ahnungslose Arbeitnehmer oder andere Gläubiger bleiben dabei
auf der Strecke.
Vor diesem Hintergrund wird es für potentielle Opfer nahezu unmöglich, betrügerische Machenschaften rechtzeitig zu erkennen und unseriöse Angebote zu durchschauen. Auch für die Ermittlungsbehörden wird es immer
schwieriger und aufwendiger, in diesen komplexen Zusammenhängen eine nachvollziehbare Beweisführung zu
erbringen.
Aus der Studie „Wirtschaftskriminalität 2005“ für die weltweit 3.634 Unternehmen in 34 Ländern befragt wurden,
lassen sich folgende Aussagen und Parameter zur Wirtschaftskriminalität entnehmen27:
25
26
27
196
Kriminalpolizeilicher Meldedienst: Nachrichtenaustausch bei Wirtschaftsdelikten
Schwind, Hans-Dieter:„Kriminologie - Eine praxisorientierte Einführung“, Kriminalistikverlag, Heidelberg 1993
Wirtschaftskriminalität 2005; Internationale und deutsche Ergebnisse ; PricewaterhouseCoopers und Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg • Economy and Crime Research Center, Prof. Dr. Kai-D. Bussmann, Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Halle
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
•
„Unternehmen, die sich in einer Phase der Umstrukturierung oder Expansion befinden, werden signifikant häufiger Opfer von Wirtschaftskriminalität. In Deutschland steigt die Quote der Unternehmen, die
Wirtschaftsdelikte beklagen, kontinuierlich mit der Unternehmensgröße an
Unterschlagung, Betrug und Industriespionage/ Produktpiraterie verursachten in den letzten zwei
Jahren durchschnittliche Kosten je Unternehmen von 3.382.030 Euro.
Wie in den vorangegangenen Studien zeigt sich auch 2005, dass in den zurückliegenden beiden
Jahren kein Wirtschaftszweig von Straftaten verschont blieb. Handel, Telekommunikation und
Finanzsektor stehen erneut an der Spitze. Erwartungsgemäß entstanden im Finanzsektor mit über 1,7
Millionen Euro die höchsten durchschnittlichen finanziellen Schäden je Fall. Gemeinsam mit dem
Handel und der Telekommunikationsbranche steht das Kredit- und Versicherungsgewerbe hinsichtlich
der Anzahl geschädigter Unternehmen an der Spitze. Es erleidet einen im Durchschnitt fünffach
höheren Schaden.
Die Erfahrung, bestätigt sich erneut dass die Hälfte der Wirtschaftsstraftäter aus dem eigenen
Unternehmen stammte; davon fast ein Viertel aus dem Topmanagement.
Seit 2003 erlitt in Deutschland jedes betroffene Unternehmen im Durchschnitt einen Schaden von fast
3,4 Mio. €, - immaterielle Folgeschäden wie Reputationsverlust, Beeinträchtigung der Mitarbeitermoral
sowie der Geschäftsbeziehungen sind nicht messbar. Nach Vorfällen von Korruption litten über zwei
Drittel der Unternehmen in Deutschland (68 %) unter derartigen Folgeschäden
Die Ursachen der Wirtschaftskriminalität liegen oftmals nicht allein in den internen Bedingungen eines
Unternehmens, sondern vielfach bei den Tätern. Die internationale Werteforschung stellt im Generationenvergleich seit langem das Phänomen einer zunehmenden Fragmentierung der Werte fest. Je nach
Situation und Kontext werden sie unterschiedlich angewendet und akzeptiert, bzw. innerhalb und
außerhalb der Familie oder im Beruf nicht gleichermaßen eingehalten.
Der typische Wirtschaftsstraftäter ist zwischen 31 und 50 Jahre alt, männlich, sozial unauffällig, in der
Regel nicht vorbestraft, bereits länger im Unternehmen tätig und in der Folge schwer zu identifizieren.
Der Studie folgend, sind es vor allem drei Ursachen, die für die Entstehung von Wirtschaftskriminalität
verantwortlich sind:
•
•
•
•
•
•
•
• Die Person muss einen Anreiz zur Begehung des Wirtschaftsdelikts haben
• Die Person muss eine Gelegenheit wahrnehmen.
• Die Person muss die Tat zumindest vor sich selbst rechtfertigen können
Der Vergleich der einzelnen Aspekte, die die befragten deutschen Unternehmen als häufigste Ursachen
für ihre konkret erlebten Betrugsfälle beobachteten, zeigt, dass diese mit den drei Faktoren des
Betrugsdreiecks deckungsgleich sind:
• Zu aufwändiger Lebensstil (37 %) (Faktor Anreiz)
• Ungenügende interne Kontrolle (42 %) (Faktor Gelegenheit)
• Mangelndes Werte- und Unrechtsbewusstsein (66 %) (Faktor Rechtfertigung)
Das Fazit, wonach die Kriminalität von Eliten in erster Linie auf einem Missbrauch ihrer Machtposition, auf mangelndem
Unrechtsbewusstsein sowie überzogenen Ansprüchen beruht, wird durch zahlreiche andere internationale kriminologische
Studien bestätigt.
Die Zahlen der 2005 in Frankfurt bekanntgewordenen bzw. statistisch erfassten Straftaten der Wirtschaftskriminalität haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 493 auf 793 (60,9%) erhöht, doch kommt diese Zunahme auch
durch Straftaten und Verfahren zustande, deren Tatzeit vor 2005 lag, und die 2005 erst abgeschlossen wurden.
Schlüsselzahl
8930
8931
8932
8933
8934
8935
8936
Straftaten
Wirtschaftskriminalität
- bei Betrugsdelikten
- Insolvenzstraftaten
- im Anlage- u.Finanzbereich
- Wettbewerbsdelikte
- i.Z.m. Arbeitsverhältnissen
- Betrug/Untr. Kapitalanlagen
Erfaßte
Fälle
793
206
63
56
121
226
28
Fallzahlen mit Tatzeit
JAHR JAHR JAHR JAHR 2001
2005 2004 2003 2002 u. früher
246 235 195
22
95
17
33 129
9
18
16
31
9
2
5
10
23
13
5
5
76
36
6
2
1
99
59
25
5
38
6
11
7
1
3
Aufklärung (absolut)
AQ in %
Fälle mit Tatzeit Fälle mit Tatzeit
Fälle
JAHR in Vor- JAHR frühere
gesamt
2005 jahren 2005
Jahre
771
240
531
97,6
97,1
202
16
186
94,1
98,4
62
16
46
100,0
97,9
54
9
45
90,0
97,8
117
74
43
97,4
95,6
217
97
120
98,0
94,5
29
5
24
83,3 109,1
Die Veränderungen der Gesamtzahl der Wirtschaftsstraftaten oder innerhalb der einzelnen Deliktsbereiche
bewegen sich im Langzeitvergleich nach Einschätzung von K 31 innerhalb einer normalen Schwankungsbreite
und sind daher nicht Ausdruck einer sich abzeichnenden Tendenz, denn Wirtschaftskriminalität ist abhängig vom
Anzeigeverhalten und unterliegt dadurch ständigen Schwankungen.
197
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Die 2005 registrierten 793 Fälle von Wirtschaftskriminalität gliedern sich in die einzelnen kriminologischen Kategorien:
W IR TSC H AFTSKR IM IN ALITÄT1995 - 2005
1000
778
800
600
519
601
598
400
200
793
692
333
427
416
0
486
493
Dem Oberbegriff Wirtschaftskriminalität bei
Betrug sind 206 (2004:
72) Fälle zugeordnet.
Ein ebenso hoher Anteil (28,5%) entfällt auf
Wirtschaftskriminalität
im Zusammenhang mit
Arbeitsverhältnissen
(226 Fälle) und 15,3%
der Straftaten waren
Wettbewerbsdelikte
(2004: 66; 2005: 121
Fälle.
statistisch erfasste Fälle
Der materielle Schaden bei Wirtschaftskriminalität betrug 2005 96,311.945 Millionen € (2002: 35,6; 2003: 13,08
Mio. €; 2004: 42 Mio. €) und unterliegt - wie auch die Zahl der Straftaten - ähnlich hohen Schwankungen wie die
Fallzahlen. Die Schadenssumme der einzelnen Begehungsarten setzen sich folgendermaßen zusammen:
¾
¾
¾
¾
Wirtschaftskriminalität bei Betrug
8,99 Mio € (2004:6,0 Mio.)
Insolvenzstraftaten
3,53 Mio. € (2004:0,8 Mio.)
Betrug und Untreue i.Z.m. Beteiligung und Kapitalanlagen
2,07 Mio. € (2004: 2,4 Mio.)
Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzbereich
2,94 Mio. € (2004: 2,5
Mio.)
¾ Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen 0,5 Mio. € (2004: 4,1 Mio.)
Bei Kapitalanlagebetrug liegt eine Zunahme der Fallzahlen von 19 auf 28 Delikte vor. Der Tatbestand fordert das
Vortäuschen einer „sicheren und hochverzinslichen Geldanlage“ entweder über Spekulationsgeschäfte oder Anlagen in (Wertpapier-)Fonds. Hinter fast jedem statistisch erfassten Fall verbirgt sich eine hohe Zahl von Einzeldelikten, bei denen bis zu 7.500 Geschädigte bekannt und zum Sachverhalt vernommen werden müssen. Die Erfassungsrichtlinien der PKS geben vor, dass auch bei arbeitsintensiven Ermittlungsverfahren nur ein Fall zu erfassen ist.
K 31 stellte 2005 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche und Mitarbeiter einer
Frankfurter Firma fest, dass diese per Telefon Inhaberschuldverschreibungen mit einer Festverzinsung von 8,0%
bei einer Laufzeit von elf Monaten angeboten hatten. Dabei wurde vorgegeben, dass die Anleiheschuldnerin die
Rücknahme der Zeichnungssumme zum Ende der Laufzeit zu 100% garantieren würde. Als Sicherheit für die
Garantie sollte sowohl das Stammkapital der Gesellschaft (140 Mio. Pfund Sterling) als auch die
Immobilienbestände in Höhe von 580 Mio. Pfund Sterling dienen. Nach Eingang von Zeichnungsschein und
Zeichnungssumme sollte der jeweilige Anleger eine Wertpapierurkunde per versicherter Wertpapier-ExpressSendung erhalten.
In der Folgezeit blieben in zahlreichen Fällen die Zahlungseingangsbestätigungen und die zugesagten Wertpapierurkunden trotz mehrfacher Anforderung durch die Anleger aus. Verantwortliche der Firma waren zuletzt für
keinen der Anleger mehr zu erreichen. Dies traf insbesondere die Anleger, die bereits im September und Oktober
2003 Inhaberschuldverschreibungen erworben hatten und deren Laufzeit im August bzw. September 2004
endete. Bisher wurden 104 Geschädigte ermittelt, denen ein Schaden von ca. 937.000 € entstanden ist.
Eine weitere Deliktsgruppe der Wirtschaftskriminalität sind STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT ARBEITSVERHÄLT(2002: 188; 2003: 219; 2004: 177 Fälle). Diese Delikte stehen in engem Kontext zu verschiedenen Tatbeständen nach dem Strafgesetzbuch (Arbeitsvermittlungsbetrug, Betrug zum Nachteil von Sozialversicherungen,
Vorenthalten / Veruntreuen von Arbeitsentgelt) oder auch strafrechtlichen Nebengesetzen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung (Sozialgesetzbuch, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Ermittlungen und repressive Maßnahmen auf diesem Sektor erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung und kommunalen Institutionen
wie Ausländer- und Arbeitsamt sowie dem Zoll (s. S. 165, Ziffer 1.4).
NISSEN
UNTREUE UND VERGEHEN NACH DEM HANDELSRECHT
Gegen ehemalige Vorstandsmitglieder eines Frankfurter Geldinstitutes und mehrere Mitarbeiter besteht der Verdacht, dass sie bei der Vergabe und Überwachung von Krediten gegen bankübliche Pflichten verstoßen und dadurch einen Vermögensschaden zum Nachteil ihres Geldinstitutes verursacht zu haben. Darüber hinaus sind die
198
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
ehemaligen Vorstände bestimmten Pflichten des Handelsgesetzbuches (HGB) gegenüber dem Bilanzabschlussprüfer nicht nachgekommen und haben hierdurch eine unrichtige Darstellung im Sinne von § 331 (4) HGB abgegeben. Hierbei handelte es sich insbesondere um die Ergebnisse einer internen Kreditrisiko-Inventur, die letztlich
811 Risikokredite im Gesamtvolumen von 1,06 Milliarden € feststellte. Diese Tatsachen wurden dem Abschlussprüfer nicht bzw. nur unvollständig mitgeteilt und hat die Durchführung einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung erheblich beschränkt.
Durchsuchungsmaßnahmen in diesem Verfahren führten zur Sicherstellung beweiserheblicher Unterlagen in großem Umfang (450 Leitzordner).
WETTBEWERBSDELIKTE / PRODUKTPIRATERIE
Die Fallzahlen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 66 auf 121 Straftaten und erreichten damit den bisherigen Höchststand.
Die Steigerung ist unter anderem auf ein Verfahren im Zusammenhang mit der Messe „Paperworld“ zurückzuführen. Die Rechtsabteilung der Messe Frankfurt ließ mitteilen, dass vor Eröffnung dieser Messe verschiedene Markenrechtsverletzungen festgestellt wurden. Die jeweils geschädigten Firmen erstatteten insgesamt 26 Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Markengesetz, des Patentgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes. K 31
führte die Vernehmungen und Beschlagnahmen durch und erhob Sicherheitsleistungen. Die beschuldigten Personen bzw. Firmenvertreter kamen ausschließlich aus China.
In einem bei K 31 geführten Ermittlungsverfahren wegen Produktpiraterie wurden in großem Umfang gefälschte
Handyteile (Handyschalen, Akkus, Displays etc.) sichergestellt. Darüber hinaus konnten Gerätschaften zum Einund Umbau sowie zum Verpacken zusammengesetzter Mobiltelefone sichergestellt werden.
Die Großsicherstellung umfasste ca. eine Million Einzelteile und machte die Anmietung von drei Containern von
zusammen 150 Kubikmetern Lagerkapazität und die Einlagerung bei einer Spedition erforderlich. Weiterhin wurden umfangreiche schriftliche Unterlagen - darunter vermutlich auch die Buchhaltung - und mehrere PC
sichergestellt.
In 55 Finanzermittlungs- und Vermögensabschöpfungsvorgängen (2003: 18; 2004: 35) belief sich die Gesamthöhe der ausgestellten dinglichen Arreste auf 17,678.595,64 €. Tatsächlich gesichert wurden insgesamt
3,389.506,29 € (2004: 859.467,13 €). Finanzermittlungen wurden gegen 128 Personen geführt.
Beispielhaft für eine erfolgreich durchgeführte vermögenssichernde Maßnahme berichtet K 31 folgenden Sachverhalt:
Die Verantwortlichen von drei in der Schweiz ansässigen Firmen hatten in betrügerischer Absicht bundesweit
Gewinnmitteilungen versendet. In den Schreiben wurde den Empfängern vorgespiegelt, dass sie Gewinner eines
Preisausschreibens seien. Nach Versendung eines Schecks an eine angegebene Adresse könnten sie den Gewinn unmittelbar abrufen. Die zuvor zu zahlende Schecksumme variierte zwischen 15 und 88 €. Nachgewiesenermaßen bestand in keinem der Fälle die Absicht, den Gewinn auszuzahlen. Die Ermittlungen ergaben, dass
mehr als 8.000 Schecks einem Konto bei einer Frankfurter Bank gutgeschrieben wurden.
Aufgrund eines Beschlagnahmebeschlusses für die Firmenkonten konnten Guthaben in Höhe von 259.208,57 €
vorläufig gesichert werden.
Abschließend sei noch der Bereich der Computerkriminalität (2002: 1.184; 2003: 1.406; 2004: 1.831; 2005:
1.423 Fälle) erwähnt. Die Mehrzahl der angezeigten Delikte bezog sich auf Betrugsfälle mit Karten für Geldausgabeautomaten.
199
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
UMWELTKRIMINALITÄT
Die PKS-Zahlen unterliegen im Bereich der Umweltdelikte alljährlich starken Veränderungen. Vergleiche, die sich
lediglich auf das Vorjahr beziehen, lassen nur bedingt Rückschlüsse auf die Kriminalitätslage zu. In diesem Deliktsbereich werden häufig Großverfahren bearbeitet, in denen sich die Tatzeiten über mehrere Jahre erstrecken
und die erst nach Abschluss der Ermittlungen statistisch erfasst werden. Daraus ergeben sich Steigerungen oder
Rückgänge, die sich verzerrend auswirken.
2004
FALLZAHLEN
Veränderungen
2005
± absolut
in%
Aufklärungsquote
2004
2005
(Schlüsselzahl 8980)
Umweltkriminalität
698
863
+ 165
+ 23,6%
85,0%
90,3%
Straft.gg.d.Umwelt (6760)
142
235
+ 93
+ 65,5%
49,7%
45,8%
83
38
- 45
- 54,2%
81,9%
65,8%
473
588
+ 115
+ 24,3%
97,3%
99,7%
Straft.gg.strafrechtliche
Nebengesetze (7400)
Straft.i-Z.m. LebensArzneimitteln etc. (7160)
Die Graphik zeigt diese Schwankungen deutlich auf. Die Fallzahlen gehen zurück bis zum Jahr 1982; davor waren die heute geltenden Bestimmungen noch nicht Bestandteil des Strafrechts. Die Schlüsselzahl 8980 für Umweltkriminalität, die neben den Delikten nach dem StGB auch die strafrechtlichen Nebengesetze umfasst, existiert
erst seit 1988.
2500
2023
UMWELTKRIM.(StGB+7160+7400)
2000
2079
UMWELTDEL. (StGB 6760)
1500
315
363
500
501
368
681
333
285
165
142
235
2005
225
2004
231
177
2003
1994
1996
219
404
379
275
1995
242
1993
1992
1991
1990
1989
1988
1987
1986
0
1985
863
160
339
1984
698
263
2002
193
2001
261
2000
263
1999
154
241
222
1998
275
172
1997
500
296
215
505
1000
Die hohen Fallzahlen 1997 und 1998 resultierten aus mehreren Großverfahren wegen Abfallverschiebung (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen), die Anfang 1998 abgeschlossen waren und in die PKS 1998 einflossen. Daraus ergibt sich der gravierende Rückgang im Folgejahr. Dies berücksichtigend, bewegen sich die Fallzahlen in den folgenden Jahren wieder auf normalem Niveau.
Umweltdelikte sind bundesweit seit 1999 rückläufig - ein Trend, der sich auch in Hessen und den PKS-Zahlen in
Frankfurt widerspiegelt. Zwar zeigen die Jahre 2004 und 2005 höhere Zahlen, diese resultieren jedoch aus
Straftaten im Zusammenhang mit dem Lebensmittel- und Arzneimittelgesetz (z.B. Verkauf nicht zugelassener
Medikamente).
Umweltkriminalität ist eine besondere Form der Wirtschaftskriminalität mit meist gemeinschädlichen Wirkungen
und in hohem Maß ein Kontrolldelikt. Die Aufhellung des Dunkelfeldes hängt maßgeblich von der verwaltungsrechtlichen Kontrolle und der polizeilichen Ermittlungsintensität ab. Steigende oder fallende Statistikzahlen
spiegeln insbesondere in Zeiten des Personalabbaus bei der Verwaltung weniger die reale Kriminalitätslage als
vielmehr die Intensität der polizeilichen Ermittlungen.
200
POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK POLIZEIPRÄSIDIUM FRANKFURT AM MAIN 2005
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2005 die in der Tabelle aufgeführten Zahlen und Veränderungen der
Umweltkriminalität für Frankfurt Hessen aus:
SCHL
D E L I K TS AR T
Fallzahlen
Veränderung
Fallzahlen
Veränderung
ZAHL
PKS-Nr.
6751
6753
6754
6755
6756
6760
6761
6762
6763
6764
6765
6766
6767
6768
6769
6770
7160
7161
7162
7163
7400
7410
7420
7430
8980
Herbeiführen ein.Explosion durch Kernenergie
Missbrauch ionisierender Strahlen
Vorber.eines Explosions-oder Strahlungsverbr.
Freisetzen ionisierender Strahlen
Fehlerhafte Herstellung einer kerntechn.Anlage
Straftaten gegen die Umwelt
Verunreinigung eines Gewässers
Luftverunreinigung
Lärmverursachung
Unerl. Umgang m. gef. Abfällen
Unerl. Betreiben von Anlagen
Unerl. Umgang m. Kernbrennstäben
Gefährdung schutzw. Gebiete
Abfallein-/aus-/durchfuhr
Schw. Gefährd. durch Freisetzen v. Giften
Gemeingef. Vergift./Fahrl. Gemgefährdg.
Strafttaten im Zus. m. Lebensmit.
Lebensmitel u. Bedarfsgegenstände Ges.
Arzneimittelgesetz
Weingesetz
Strafrechtliche Nebengesetze (Umwelt)
Chemikaliengesetz
Seuchen u. Geschlechtskrankheiten Ges.
Naturschutz G, Tierschutzgesetz, pp
Umweltdelikte
PP Frankfurt
2005 absolut
2004
0
0
0
0
0
0
0
2
2
0
0
0
0
0
0
142
235
93
30
12
-18
8
3
-5
0
2
2
89
196
107
2
7
5
0
0
0
0
0
0
1
0
-1
1
3
2
0
0
0
473
588
115
7
4
-3
466
584
118
0
0
0
83
38
-45
0
0
0
0
0
0
82
38
-44
698
863
165
in %
100,0
65,5%
-60,0%
-62,5%
100,0
120,2%
250,0%
-100,0
200,0%
24,3%
-42,9%
25,3%
-54,2%
-53,7%
23,6%
HESSEN
2005 absolut in %
2004
0
0
0
0
0
0
2
4
2 100,0%
0
0
0
0
0
0
1.567
1.254
-313 -20,0%
269
232
-37 -13,8%
17
9
-8 -47,1%
0
2
2
100,0
1.082
842
-240 -22,2%
39
36
-3
-7,7%
31
20
-11 -35,5%
1
0
-1
-100,0
2
2
0
0,0%
2
3
1
50,0%
0
0
0
698
963
265
38,0%
58
31
-27 -46,6%
613
903
290
47,3%
2
10
8 400,0%
687
561
-126 -18,3%
16
20
4
25,0%
0
0
0
666
540
-126 -18,9%
2.954
2.782
-172
-5,8%
Zur Entwicklung innerhalb des Straftatenkomplexes nach dem StGB ist festzustellen, dass die Zahl der bekanntgewordenen Straftaten seit 2003 wieder kontinuierlich zunimmt. Ausschlaggebend sind die Fallzahlen bei unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen.
Waren dies in früheren Jahren meist Straftaten, die aufgrund ihrer Arbeitsweise der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen waren, handelt es sich aktuell das Abstellen schrottreifer Altfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum. Die
diesen Tatbestand feststellenden städtischen Bediensteten ahndeten diese Vorfälle bislang als Ordnungswidrigkeiten, erstatten jedoch seit Beginn 2005 konsequent Strafanzeigen nach § 326 StGB (unerlaubter Umgang mit
gefährlichen Abfällen), wodurch die signifikante Zunahme ausgelöst wurde. Da das corpus delicti die Ermittlung
der Verursacher erleichtert, ist mit durchschnittlich 75% die Aufklärungsquote recht hoch.
201