Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der

Transcrição

Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der
Hessisches Landeskriminalamt
Claudia Koch-Arzberger · Klaus Bott
Hans-Jürgen Kerner · Kerstin Reich · Thaya Vester
Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen – Abschlussbericht – Band 2
Mehrfach- und Intensivtäter
in Hessen – Abschlussbericht –
ISBN 978-3-941010-02-4
ISSN 1867-6561
Kriminalistisch-Kriminologische
Schriften der hessischen Polizei
Band 2
Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei BAND 2
Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen - Abschlussbericht Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei BAND 2
Projektbearbeitung
Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt)
Dr. Claudia Koch-Arzberger (Leiterin)
Dr. Klaus Bott (stellv. Leiter)
Christiane Sinner
Rolf Schubert
Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (IfK)
Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner (Direktor)
Dr. Kerstin Reich
Thaya Vester
Kuratorium der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle
der hessischen Polizei beim Hessischen Landeskriminalamt:
Norbert Nedela
Landespolizeipräsident, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Peter Raisch †
Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes
Dr. Claudia Koch-Arzberger
Leiterin der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle der hessischen Polizei
Herausgegeben vom
Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden
Layout und Druck: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden
1. Auflage 2010
ISBN 978-3-941010-03-1
ISSN 1867 6561
Inhaltsübersicht
Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie
1
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2
Hintergründe, Ziele und Design der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.1 Das hessische MIT-Konzept. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.2 Anlass und Design der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.2.1 Quantitative Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
2.2.1.1 Erhebungsbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
2.2.1.2 Die Datenerhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
2.2.1.3 Auswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
2.2.2 Qualitative Analyse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.2.2.1 Interviews mit Mehrfach- und Intensivtätern. . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.2.2.1.1 Methodisches Vorgehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.2.2.1.2 Auswahl der Interviewpartner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.2.2.1.3 Konkrete Durchführung der Interviews . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.2.2.1.4 Auswertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
2.2.2.2Experteninterviews mit Beamten aus Polizei und Justiz. . . . . . . . . 27
Teil B Darstellung zentraler Befunde
3
Darstellung der Ergebnisse zu den MIT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
3.1 Regionalverteilung, Altersverteilung und Geschlecht . . . . . . . . . . . . 31
3.2 Biographische Angaben zu den MIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
3.2.1 Aufwachssituation, soziales Umfeld und Partnerschaft. . . . . . . . . . 33
3.2.1.1 Aufwachssituation und familiäres Umfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
3.2.1.2 Partnerschaft und Kinder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
3.2.2 Migrationshintergrund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
3.2.3 Bildungslaufbahn und Berufstätigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
3.2.3.1 Schulische Bildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
3.2.3.2 Ausbildungsgang und berufliche Laufbahn. . . . . . . . . . . . . . . . . 47
3.3 Persönliche Belastungsfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
3.3.1 Konsum psychotroper Substanzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
3.3.1.1 Einstieg in den Konsum von Drogen und Alkohol . . . . . . . . . 54
3.3.1.2 Motivationsgrundlage für den (anhaltenden)
Konsum psychotroper Substanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
3.3.1.3 Therapieversuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
3.3.1.4 Drogenkonsum und Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
3.3.2 Psychosoziale Belastungen und Gewaltbereitschaft . . . . . . . . . 66
3.4 Kriminelle Karriere: Einstieg und Ausprägung. . . . . . . . . . . . . . . . . 69
3.4.1 Einstiegsalter und erste Taten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70.
3.4.2 Subjektive Erklärungen für kriminelles Verhalten . . . . . . . . . . . . 73
3.4.2.1 Beschaffungskriminalität und Finanzierung des Lebensstils. 74
3.4.2.2 Gruppendynamik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
3.4.2.3 Sozialisation und kulturelle Prägung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
3.4.2.4 Kriminalität als Problemlösungsstrategie. . . . . . . . . . . . . . . . . 80
3.4.3 Karriereverläufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
3.4.4 Zukunftsvorstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
3.5 Darstellung der Straftaten der MIT im Hellfeld und im Dunkelfeld. 95
3.5.1 Registrierte Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
3.5.1.1 Delikte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97.
3.5.1.2 Materieller und immaterieller Schaden. . . . . . . . . . . . . . . . . . 100.
3.5.2 Ausgewählte Umstände der Tatbegehung . . . . . . . . . . . . . . . . 102
3.5.2.1 Alkohol- und Drogeneinfluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
3.5.2.2 Waffeneinsatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
3.5.2.3 Gemeinschaftliche Tatbegehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.
3.5.3 Mobilität und Aktionsradien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
3.5.3.1 Tatörtlichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115.
3.5.3.2 Aktionsradien und Möglichkeiten der Fortbewegung . . . . . 116
3.5.3.3 Einschränkung der Fortbewegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118.
3.5.3.4 Weitere Aspekte der Mobilität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121.
3.5.4 Straftaten im Dunkelfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
3.5.4.1 Methodische Anmerkungen zu individuellen Befragungen. 126
3.5.4.2 Hell-/Dunkelfeld-Verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
3.5.4.3 Spezielle Faktoren des Entdeckungsrisikos. . . . . . . . . . . . . . 134
3.6 Behördliche Reaktionen und Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135.
3.6.1 Gesamtumfang der verhängten Sanktionen. . . . . . . . . . . . . . . 138
3.6.2 Häufigkeit der Sanktionierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
3.6.3 Strukturelle Betrachtung der Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
3.6.4 Sanktionshärte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
3.6.5 Sanktionsverläufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
3.6.6 Einschätzung der Sanktionswirksamkeit aus Sicht
der Täter und Experten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
3.6.6.1 Persönliche Einschätzung der Sanktionen nach dem
Jugendstrafrecht durch die MIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
3.6.6.2 Persönliche Einschätzung der Sanktionen nach dem
Allgemeinen Strafrecht durch die MIT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
3.7
Behördenhandeln aus Sicht der MIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169.
3.7.1Einschätzung der Kontakte mit Polizei und Justiz . . . . . . . . . . 169.
3.7.2Kenntnisse über den MIT-Status. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
3.7.2.1 Persönlicher Informationsstand der MIT. . . . . . . . . . . . . . . . 176.
3.7.2.2 Reaktionen auf die Einstufung als MIT . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
Teil C Typenbildung
4
Beschreibung der MIT-Typen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
4.1
Die Cluster-Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
4.1.1 Die „Spezialisierten“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189
4.1.2 Die „Gewalttätigen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
4.1.3 Die „Extensiven“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
4.1.4 Die „Volatilen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
4.2
Vergleich und Bewertung der Cluster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Teil D Zusammenfassung und Fazit
5
Zusammenfassende Diskussion der wesentlichen Befunde. . . . 211
5.1
Kurzüberblick über die Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211
5.2
Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . 222
Literaturverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
Tabellenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Schaubildverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
Vorwort
Vorwort
Mit dem zweiten Band der Kriminalistisch-Kriminologischen Schriften der hessischen
Polizei stellt die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle (KKFoSt) den Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Mehrfach- und Intensivtäter (MIT) in Hessen“
vor. Durchgeführt wurde das Forschungsprojekt in enger Kooperation mit dem Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen.
Inhaltlich schließt dieser Abschlussbericht an den im Jahr 2008 veröffentlichten Basisbericht (Band 1 der Schriftenreihe) an, der eine vornehmlich deskriptive, quantitative, integrierte und systematisierende Aufbereitung des Themas MIT darstellt.
Im Zentrum des Abschlussberichts stehen nunmehr die Befunde der vertiefenden
Datenanalysen, eine Typenbildung der MIT in Hessen auf Basis einer Clusteranalyse sowie die Untersuchung von Zusammenhängen und Mustern, die ein Abgleiten
in die Kriminalität begünstigen und zu einer Verfestigung der kriminellen Karriere
führen. Neben der praktischen Relevanz durch die Ableitung von Maßnahmen und
Ermittlungsansätzen sollen diese Ergebnisse auch dazu beitragen, unter wissenschaftlicher Perspektive den kriminalistisch-kriminologischen Erkenntnisstand weiter
zu befördern.
Das Design der Studie war von Anfang an durch eine Methodenvielfalt gekennzeichnet, bei der sich quantitative (standardisierte Aktenanalyse) und qualitative Methoden
(Literaturauswertung, Experteninterviews sowie leitfadengestützte Einzelinterviews
mit Mehrfach- und Intensivtätern) ergänzen sollten. Zunächst waren lediglich einige wenige Täterinterviews geplant gewesen, die exemplarisch und als unterstützendes Modul für die Ergebnisse der anderen Verfahren gedacht waren. Es hat sich im
Verlauf der Erhebung jedoch gezeigt, dass diese Interviews wertvolle Informationen
liefern konnten – speziell im Hinblick auf die eigene Perspektive der MIT bezüglich
der Entwicklung und Hintergründe ihrer kriminellen Karriere, der Motivkonstellationen und Problemlagen, der individuellen Karriere- und Sanktionsverläufe sowie auch
hinsichtlich der Wahrnehmung und Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden. Ein
derartiges Wissen erweist sich als notwendig und sinnvoll, wenn man die Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge und damit die Dynamiken im Lebensverlauf
der MIT erkennen und erklären möchte. Unter diesem Gesichtspunkt wurde die Anzahl der Täterinterviews auf 63 erhöht. Die Befunde dieser Gespräche bilden einen
Schwerpunkt dieses Berichts.
9
Vorwort
Der hiermit vorgelegte Bericht (Band 2) stellt eine Gesamtschau der Projektergebnisse dar. Die statische und deskriptive Ebene der Datenauswertung, die im Basisbericht im Mittelpunkt stand, hat zwar auch hier Eingang gefunden; jedoch steht nun
die Kombination von qualitativen und quantitativen Befunden im Vordergrund. Sie
verfolgt die Intention, zu einer Darstellungsweise zu gelangen, in der die Wechselwirkungen von Täterpersönlichkeit, Bedingungsgefüge des Umfeldes und Reaktionsweise der Behörden illustriert werden können.
Allen am Projekterfolg beteiligten Akteuren sei an dieser Stelle herzlich für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit und für ihre konkrete Unterstützung vor Ort gedankt. Hervorzuheben sind insbesondere die Anstaltsleiter, Psychologen und Sozialarbeiter der
hessischen Justizvollzugsanstalten, die bei der Organisation und Durchführung der
63 Täterinterviews geholfen haben. Besonderen Dank verdienen auch die 40 Beamten der hessischen Bereitschaftspolizei und die Koordinatoren, die maßgeblich an
der Aktenauswertung beteiligt waren. Dank gilt ebenso den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften für ihre Unterstützung und ihr Engagement.
Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden am 2. April 2009 in einem Symposium den Verantwortlichen der hessischen Polizei anlässlich einer Führungskräftetagung präsentiert. Zum erweiterten Teilnehmerkreis zählten auch Vertreter der Justiz.
Somit ist gewährleistet, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder in die Praxis
zurückfließen und dort nicht nur für eine systematisierte empirische Wissensbasis
sorgen, sondern auch in der Ermittlungstätigkeit und den strategischen Planungen
zur Anwendung kommen.
10
Teil A
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Teil A
Einführung in Hintergründe
und Design der Studie
11
Teil A
1
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Einleitung
Der Begriff „Mehrfach- und Intensivtäter“ (MIT) umschreibt eine besondere Tätergruppe, der von Seiten der Polizei und Justiz erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird, die
aber auch das friedliche gesellschaftliche Zusammenleben und soziale Einrichtungen,
die Unterstützungsleistungen für diesen Personenkreis erbringen, in vielfältiger wie erheblicher Weise herausfordert.
Die kriminalpolitische Relevanz liegt in dem – über Landesgrenzen und Kontinente hinweg bedeutsamen – einhelligen Befund begründet, dass diese Tätergruppe, die nur
einen kleinen Teil aller amtlich bekannten Straftäter ausmacht, für einen überproportional großen Anteil der Massen- und Straßenkriminalität und damit des gesamten polizeilich registrierten Kriminalitätsaufkommens verantwortlich ist. In der kriminalpolitischen Debatte kommt dem Problem der Sanktionierung dieser Tätergruppe und einer
möglichen präventiven Einwirkung entsprechend eine herausragende Bedeutung zu.
Der Umstand, dass diese Straftäter die Ressourcen der Behörden überproportional strapazieren, erklärt gut nachvollziehbar das in der Praxis vorherrschende Bedürfnis nach
effektiven Handlungsstrategien auf jeder Ebene der Prävention, um die Täter von (weiteren) Straftaten abzuhalten und ihre kriminelle Karriere zu beenden. Hinzu kommt der
sich aus vielen Gesprächen aufdrängende Eindruck, dass sich bei Polizei und Justiz im
Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern das Empfinden verstärkt, Versäumnisse oder
Fehlentwicklungen bekämpfen zu müssen, für die in erster Linie Sozialisationsinstanzen
oder – im Hintergrund – benachteiligende sozioökonomische Bedingungen und generell nur schwer beeinflussbare gesellschaftliche Entwicklungen verantwortlich sind.
Im Verlauf der letzten Jahre sind bereits – insbesondere durch die Polizei – einige neue
Konzepte entwickelt worden, die sich auf Mehrfach- und/oder Intensivtäter und bestimmte Zielgruppen innerhalb dieser Gesamtgruppe, wie z.B. auf Jugendliche oder
Personen mit einer anderen ethnischen Herkunft, konzentrieren. Für das Bundesland
Hessen bildet dafür der vom Hessischen Landeskriminalamt periodisch herausgegebene „Jahresbericht Mehrfach-/Intensivtäterinnen und Mehrfach-/Intensivtäter in
Hessen“ einen eindrücklichen Beleg.
Auch die in Hessen außerhalb der Polizei zuständigen Behörden sahen aufgrund ihrer Erfahrungen Handlungsbedarf hinsichtlich einer vermehrten Unterstützung der
Praxis und haben sich der Frage gewidmet, wie mit dem Phänomen MIT umzuge-
13
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Teil A
hen sei. Dies mündete schließlich in die vom Hessischen Ministerium des Inneren
und vom Hessischen Ministerium der Justiz erstellten „Gemeinsamen Richtlinien“ zur
Strafverfolgung von Mehrfach- und Intensivtätern (vgl. Kapitel 2.1).
Durch eine frühzeitige Identifizierung dieser speziellen Täter könnte in erster Linie das
Ziel verfolgt werden, eine sich erst in der Entwicklung befindliche kriminelle Karriere
schon alsbald zum Ende zu führen und nicht mehr oder minder nur beobachtend
erleben zu müssen, wie sich kriminelles Verhalten weiter verfestigt. Dies könnte darüber hinaus die allgemeine Sicherheitslage verbessern und polizeiliche Ressourcen
für andere Bereiche freisetzen (vgl. Steffen 2003). Allerdings erfordert ein frühzeitiges
Erkennen von Risiken für Mehrfachtäterschaft klare und im allergünstigsten Fall sogar
eindeutige Kriterien und Indikatoren, die sich für eine hinreichend sichere Prognose
einer (fortdauernden) kriminellen Gefährdung eignen. Solche Kriterien und Indikatoren sollten im optimalen Fall mit den praktischen Erfahrungen übereinstimmen, die
sich als intersubjektiv stets und gleichermaßen reproduzierbar erwiesen haben und
zudem durch Befunde wiederholter empirischer Erhebungen validiert sind.
Die Untersuchung zu dem hier vorliegenden Bericht ist darauf ausgelegt, im Rahmen
des vom Material und den Bearbeitungsressourcen her Möglichen einen Teilbeitrag
zu einer solchen Vorgabe bzw. Zielsetzung zu leisten. Diese war methodisch in mehrere Untersuchungsteile gegliedert, die jedoch später für die Darstellung der Ergebnisse zusammengeführt wurden. Zunächst wurde die relevante Gruppe der MIT über
die polizeiliche Registrierung mittels Aktenanalyse erfasst und ausgewertet. Daran
schlossen sich Gespräche mit Experten bei der Polizei und Justiz an. Einen zentralen
Bestandteil des abschließenden Teils der Untersuchung stellten die Interviews mit
inhaftierten Mehrfach- und Intensivtätern dar.
Der Abschlussbericht verfolgt das Ziel, die erhobenen Daten zu verdichten sowie
durch vertiefte Analysen in ausgewählten Bereichen zu erweitern. Die Datenbasis
vermittelt detaillierte und breit gefächerte Erkenntnisse. Sie ergeben insgesamt einen Lagebericht zu Erscheinungsformen von Mehrfach- und Intensivtäterschaft in
Hessen, ergänzt durch eine Bedingungsanalyse von Mehrfachauffälligkeit. Sie liefern
zudem einen Einblick in die behördliche Vorgehensweise und Sanktionspraxis bezüglich der in Hessen lebenden MIT.
In Kapitel 2 erfolgt zunächst eine Kurzeinführung in die Hintergründe, die den Anlass
für diese Studie geboten haben, sowie eine Erläuterung der Zielsetzungen. Außerdem wird die methodische Anlage der Untersuchung dargelegt.
14
Teil A
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Im anschließenden Kapitel 3 werden die quantitativen und qualitativen Befunde dargestellt und erläutert, die auf der Basis der Aktenanalyse sowie der Gespräche mit
den Experten und den Mehrfach- und Intensivtätern gewonnen werden konnten.
Die Befunde beschreiben die Gruppe der MIT anhand soziodemographischer Variablen, stellen die familiäre und soziale Situation der MIT einschließlich der damit
einhergehenden Belastungsfaktoren dar und erschließen Ursachen und Umfang
der Abhängigkeit von psychotropen Substanzen. Sodann wird das Deliktspektrum
der MIT aufgezeigt, und es werden Besonderheiten der Tatumstände beschrieben.
Fortgesetzt wird das Kapitel mit subjektiven Erklärungsmustern für den Einstieg in
die kriminelle Karriere, ergänzt durch Befunde zum weiteren Verlauf dieser Karriere
anhand von eigenen Forschungsergebnissen und der allgemeinen kriminologischen
Befundlage. Der Chronologie folgend, also beginnend mit den Anfängen der Mehrfachtäterschaft und ihren weiteren Verlauf betrachtend, wird der Blick anschließend
auf die nähere Zukunft gerichtet; dabei werden die persönlichen Vorstellungen der
MIT vorgestellt. Den Abschluss der Ergebnisdarstellung bildet die Analyse des Verlaufs der Sanktionspraxis anhand der Akten einerseits sowie die Meinung der MIT
über die Vorgehensweise von Polizei und Justiz andererseits.
Kapitel 4 stellt eine MIT-Typologie vor, die auf den Ergebnissen der Aktenauswertung basiert. Die Relevanz dieser vier unterschiedlichen Typen wird durch Auszüge
aus den Interviews mit inhaftierten „Repräsentanten“ aus der Gesamtgruppe der MIT
veranschaulicht.
Im abschließenden Kapitel 5 werden die Ergebnisse und Erkenntnisse zusammengefasst und zunächst vor dem wissenschaftlichen Hintergrund diskutiert. Ferner wird
auf die Frage eingegangen, inwieweit sie, nach entsprechender und stets erforderlicher „Übersetzung“, für die alltägliche polizeiliche Arbeit umgesetzt und nutzbar
gemacht werden können.
15
Teil A
2
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Hintergründe, Ziele und Design der Studie
2.1 Das hessische MIT-Konzept
Der polizeiliche und justizielle Umgang mit MIT in Hessen basiert auf den „Gemeinsamen Richtlinien zur Strafverfolgung von Mehrfach- und Intensivtäterinnen und Mehrfach- und Intensivtätern insbesondere im Bereich der Massen-/Straßenkriminalität“
vom 19.08.2002. Diese Richtlinien sind in der Fassung vom 26.08.2008 weiterhin
gültig. Sie waren das Ergebnis der Beratungen einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Ökonomisierung und Schwerpunktsetzung bei der gemeinsamen Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, die sich insbesondere am „Frankfurter Modell“ orientiert hat.1
Laut der MIT-Definition gemäß § 2 Abs. 2 der „Gemeinsamen Richtlinien“ können in
Hessen diejenigen Personen als Mehrfach- und Intensivtäter2 eingestuft werden, „die
1. in der Regel wiederholt deliktübergreifend in der Eigentums-/Vermögenskriminalität, bei Körperverletzungsdelikten oder Raubstraftaten in Erscheinung
getreten sind (kriminelles Vorleben) und
2. bei denen unter Berücksichtigung ihres kriminellen Vorlebens und der offensichtlichen Wirkungslosigkeit bisheriger Straf- und Resozialisierungsmaßnahmen damit gerechnet werden muss, dass sie erneut Straftaten begehen
(Negativprognose)“.
2.2 Anlass und Design der Studie
In der kriminologischen und polizeiwissenschaftlichen Forschung gehört zu den vielfach abgesicherten Befunden, dass eine relativ kleine Anzahl von Tätern für einen
überproportional großen Teil der begangenen Straftaten verantwortlich ist (vgl. etwa
Posiege & Steinschulte-Leidig 1999: 3ff.; LKA Sachsen 2000). International wie national kann auf eine lange Tradition der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit
1 Der interessierte Leser wird für weitere Informationen zu den „Gemeinsamen Richtlinien“ sowie eine
Nachzeichnung zu deren Vorgeschichte auf den Basisbericht verwiesen (Koch-Arzberger et al. 2008: 19f).
2 Soweit kein gesonderter Hinweis erfolgt, sind mit „Mehrfach- und Intensivtätern“ (MIT) zum Zweck der
besseren Lesbarkeit sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint.
17
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Teil A
dem Phänomen der Mehrfachauffälligen bzw. Wiederholungstäter zurückgeblickt
werden. In den letzten Jahren hat sich das allgemeine Interesse an dieser Tätergruppe merklich gesteigert, was sich nicht zuletzt auf eine stärkere Thematisierung in den
Massenmedien zurückführen lässt (vgl. Steffen 2003: 7; Steffen 2005: 31, 35).
Die Mehrfach- und Intensivtäterforschung in Deutschland wurde bisher im Wesentlichen durch universitäre Studien bestimmt. Diesbezüglich besonders hervorzuheben
ist die Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung (TJVU), deren Anliegen darin bestanden hat, ein breites Basiswissen über den wiederholt Straffälligen im Vergleich
zur Durchschnittspopulation zu erlangen. Daraus konnten Folgerungen für die Wissenschaftskonzeption der Kriminologie im Allgemeinen sowie für eine angewandte
Kriminologie im Speziellen gezogen werden (vgl. IfK 2007).
Seit einigen Jahren befassen sich auch zunehmend polizeiliche Studien in einigen
Bundesländern explizit mit der Thematik der Mehrfach- und Intensivtäterschaft, außer in Hessen insbesondere noch in den Ländern Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Forschungsarbeiten zu Mehrfach- und Intensivtätern auf internationaler und nationaler Ebene sind im Basisbericht exemplarisch
dargestellt (vgl. hierzu ausführlich Koch-Arzberger et al. 2008: 54ff.).
Auch wenn in diesem Feld bereits vielfältige empirische Befunde existieren, gibt es
dennoch merkliche Lücken, die mit der vorliegenden Studie wenigstens in Teilen
geschlossen werden sollen. Die Mehrzahl der Untersuchungen im deutsch- und
englischsprachigen Raum ist thematisch meist nur auf „Jugendkriminalität“ bzw. auf
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende beschränkt. Da in dem hessischen MITKonzept alle Altersstufen erfasst sind, befasst sich diese Studie mit Mehrfach- und
Intensivtätern aller Altersklassen und kann so neue und praxisbezogene Erkenntnisse liefern. Unter anderem besteht eine ihrer Vorzüge darin, dass eine Vollerhebung
aller als MIT eingestuften Personen in Hessen durchgeführt wurde. Aufgrund dieses
bisher einzigartigen Aufwands kann sämtlichen Aspekten der Mehrfach- und Intensivtäterschaft nach „hessischer Definition“ Rechnung getragen werden.
Nicht zuletzt bietet das integrative Design der Studie neue Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns insofern, als sich das Forschungsprojekt sowohl auf quantitative als auch
qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung stützt und die Vorteile beider
Verfahren miteinander verschränkt (ausführlich vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 28f.).
Gegenstand der Untersuchung ist somit eine systematische Aufbereitung und ganzheitliche Würdigung der Thematik „Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen“.
18
Teil A
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Das zentrale Untersuchungsmodul bildet die standardisierte Aktenanalyse mittels Erhebungsbogen, die Informationen über alle hessischen MIT liefert. Zur Gewinnung
von weiteren Informationen, die sich nicht den Akten entnehmen ließen, wurden
qualitative Verfahren eingesetzt: Zum einen wurden leitfadengestützte Experteninterviews mit Behördenvertretern von Polizei und Justiz geführt. Zum anderen ergaben sich mithilfe von umfangreichen Täterinterviews in Justizvollzugsanstalten weitere vertiefende Einblicke: 63 hessische Mehrfach- und Intensivtäter kamen selbst zu
Wort und berichteten über ihre Einschätzungen und Erfahrungen.
Im Mittelpunkt der Studie standen folgende Leitfragen:
(a) Durch welche besonderen persönlichen Merkmale lässt sich ein MIT charakterisieren?
(b Wie sieht das soziale und lebensweltliche Bedingungsgefüge aus, das den
ständigen Nachschub in diese Form der kriminellen Karriere ermöglicht?
(c) Wie gestaltet sich der Einstieg in die kriminelle Karriere, wie verfestigt sich
der kriminelle Lebensstil und wie stellen sich subjektive Zukunftsvorstellungen der MIT dar?
(d Welche Delikte begehen die hessischen MIT vorrangig, und lassen sich besondere Tatumstände feststellen?
(e) Lässt sich eine Sanktionshistorie oder -entwicklung der MIT erkennen und
zeichnet sich ein Einfluss staatlicher Maßnahmen auf die kriminelle Karriere
ab?
Die Leitfragen und Arbeitsthesen erfuhren je nach Methode eine unterschiedliche
Gewichtung, auch wurden die quantitativen und qualitativen Daten in verschiedenen
Phasen des Projekts erhoben. Ziel war es, durch dieses integrative Zusammenspiel
der Methoden eine besondere Informationsdichte zu erreichen. Um die relevanten
Zusammenhänge begreifen zu können, werden die gewonnenen Ergebnisse jedoch
nicht methodisch getrennt vorgestellt. Vielmehr erfolgt eine themenbezogene Darstellung der Befunde, in die sämtliche Erkenntnisse aus dem Datensatz sowie aus
den Experten- und ggf. Täterinterviews einfließen. Zunächst wird der Prozess der
Datengewinnung, also die Erhebung und Auswertung, dieser drei Module nachgezeichnet.
19
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
2.2.1
Teil A
Quantitative Analyse
2.2.1.1 Erhebungsbogen
Als Erhebungsinstrument wurde, mit externer Beratungsunterstützung durch das
Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen (ZUMA)3 in Mannheim, in Kooperation zwischen der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle der hessischen
Polizei und dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen ein umfassendes
Erhebungsraster erstellt, das in sieben Fragekomplexe unterteilt ist:
n S
oziodemographische Daten,
n S
chulbildung, Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit,
n P
ersönlichkeitsmerkmale,
n V
erhaltensauffälligkeiten,
n P
sychosoziales Umfeld,
n D
elikte und
n S
anktionen.
In Abstimmung mit ZUMA wurde eine sinnvolle Begrenzung der Deliktserhebung
entworfen, die gleichwohl die Repräsentativität der Daten gewährleistet. So wurden
von allen MIT die Daten der ersten 20 in Polas4 erfassten Delikte, jedes weitere zehnte sowie das zum Stichtag aktuellste, ebenfalls in Polas erfasste, Delikt erhoben. Dieses Auswahlverfahren trägt dem für die Forschung besonders relevanten Einstieg
in die kriminelle Karriere Rechnung. Mittels eines speziell entwickelten Programms
der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) konnte dieses Vorhaben umgesetzt werden.
2.2.1.2 Die Datenerhebung
Im Rahmen der Datenerhebung wurden für alle MIT so genannte „Täterakten“ zusammengestellt. Als Datenquellen wurden folgende Datenbanken und Unterlagen ausgewertet:
3 Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen; mittlerweile aufgegangen in „GESIS – Leibniz-Institut für
Sozialwissenschaften“.
4
20
Polizeiliches Auskunftssystem Hessen
Teil A
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
n
Polizeiliche Kriminalstatistik Hessen (PKS),
n
Polizeiliches Auskunftssystem Hessen (Polas),
n
Kriminalakten (KA),
n
Ausländerzentralregister (AZR),
n
Bundeszentralregister (BZR),
n
Datenpool Meldewesen (EWO)
n
sowie die von den Staatsanwaltschaften geführten MIT-Sonderordner.
Die Verwendung dieser Vielzahl verschiedener Datenquellen war nötig, um eine umfassende Beschreibung liefern und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Untersuchungskategorien (Person, persönliches/soziales Umfeld, Delikte und Sanktionen)
aufzeigen zu können.
In einer Vollerhebung wurden dann die Akten von allen in Hessen als MIT geführten
Straftätern ausgewertet. Zum Stichtag, dem 31. Juli 2006, konnten 1328 MIT in die Studie
einbezogen werden. Aus analytischen Gründen sind zwei Datensätze angelegt worden:
(1) Personendatensatz: Für jeden registrierten MIT wurde ein Datensatz angefertigt, der insgesamt 374 Variablen aus dem Fragebogen umfasst. Hinzu kamen
weitere, nachträglich berechnete Variablen aus der vertieften Analyse.
(2) Tatendatensatz: Da für jede Person im Durchschnitt etwa 25 Straftaten ausgewertet wurden,5 konnte dieser mit dem Personendatensatz verknüpfte Datensatz angelegt werden, er enthält alle Variablen zu den eingetragenen Delikten. Der Tatendatensatz umfasste ursprünglich 29 Variablen, aber es wurden
auch hier weitere Variablen zur vertieften Analyse nachträglich erzeugt.
2.2.1.3 Auswertung
1) Beschreibung und vertiefende Analyse
Um einen Einblick in Strukturen und Zusammenhänge zu erhalten, wurden die Daten
zunächst anhand von Häufigkeitsauszählungen und Kreuztabellen ausgewertet. Eine
5 Insgesamt wurden 33.394 der 93.460 Straftaten, die den 1328 MIT zur Last gelegt wurden, ausgewertet.
Das entspricht 35,7 Prozent.
21
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Teil A
weitere Datenaufbereitung wurde für die vertiefende Analyse als notwendig erachtet. Hierzu wurden Summenvariablen gebildet und einige Variablen rekodiert.6
2) Typologisierung
Zusätzlich zu den deskriptiven Auswertungen wurde eine Clusteranalyse durchgeführt. Ziel dieser in der empirischen Sozialforschung häufig angewandten statistischen Methode ist es, ähnliche Personen zu Gruppen dergestalt zusammenzufassen,
dass sich auf der einen Seite innerhalb einer jeweiligen Einzelgruppe ein möglichst
hoher Homogenitätsgrad ergibt, während sich auf der anderen Seite die verschiedenen Einzelgruppen (Cluster) möglichst deutlich voneinander unterscheiden sollen.
Es stehen hierfür verschiedene Methoden zur Verfügung. Für diese Untersuchung
wurde die Methode der Two-Step Clusteranalyse verwendet, die sich von der hierarchischen Clusteranalyse und der Clusterzentrenanalyse nur im Algorithmus7 unterscheidet, nach dem die Cluster gebildet werden. Vorteilhaft bei der Two-Step
Clusteranalyse ist zum einen, dass große Datenmengen Eingang finden können, und
zum anderen, dass sowohl intervallskalierte (kontinuierliche) als auch kategoriale Variablen verwendet werden können.
Wesentliche Voraussetzung für jedwede Clusteranalyse ist es, aus dem Material heraus bestimmte Merkmale oder Eigenschaften von Personen festzulegen, anhand derer sich nach begründbarer Ansicht die Gruppen sinnvoll unterscheiden lassen. Im
vorliegenden Fall ermöglicht das an einer Vielzahl von Merkmalen (Variablen) orientierte Verfahren der Clusterbildung die sinnvolle und praxisrelevante Trennung und
Beschreibung von Tätertypen.
6 Vereinzelt weichen die Werte zwischen Basis- und Abschlussbericht geringfügig voneinander ab. Während der vertiefenden Berechnungen und Auswertungen fand eine weitere Datenbereinigung statt. Durch
Plausibilitätstests wurden so letzte, kleinere Fehler der Datenerhebung und Dateneingabe eliminiert, die
bei den Analysen des Basisberichts noch nicht ersichtlich waren. Verbindlich sind – im Falle unterschiedlicher Werte – im Ergebnis die hier dem Abschlussbericht zugrunde liegenden Daten bzw. Ergebnisse.
7 Bei diesem Algorithmus handelt es sich um einen von der Firma SPSS auf der Basis des BIRCH-Algorithmus (Balanced Iterative Reducing and Clustering using Hierarchies) entwickelten Algorithmus, der um die
Möglichkeit erweitert wurde, kategoriale Daten zu verarbeiten.
22
Teil A
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
2.2.2 Qualitative Analyse
2.2.2.1
Interviews mit Mehrfach- und Intensivtätern
Ergänzend zur Aktenauswertung wurden 63 ausgewählte MIT sozusagen als „Experten in eigener Sache“ interviewt. Die Interviews wurden durch die Mitarbeiter des
Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen in hessischen Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Der Schwerpunkt lag auf solchen Informationen, die aus der
Aktenanalyse nicht zu gewinnen waren, wie z.B. die Motivationsgrundlage für die Begehung von Straftaten, der Umfang von im Dunkelfeld verbliebenen Straftaten und
die Wirksamkeitseinschätzung von Sanktionen.
2.2.2.1.1 Methodisches Vorgehen
Gegenstand der Interviews war die Erfassung der Lebensgeschichte der jeweiligen Interviewpartner, die es ermöglichen sollte, Zusammenhänge zu begreifen und Entwicklungsprozesse nachzuvollziehen. Die Interviews mit den MIT waren teilstandardisiert,
d.h. leitfadenorientiert. Der Leitfaden8 hatte die Funktion, ausgewählte Themengebiete
einzugrenzen und Fragebereiche vorzugeben, sodass eine Vergleichbarkeit der Interviews gewährleistet ist. Weder die genauen Formulierungen noch die Reihenfolge einzelner Fragen standen dabei allerdings im Vordergrund. Intendiert war ein möglichst
natürlicher Gesprächsverlauf. Diese halboffene Form, deren Methodik dem problemzentrierten Interview entstammt (vgl. Flick 1991), diente dazu, die MIT nicht nur hinsichtlich ihrer ggf. schon aus vielerlei Befragungen oder auch Vernehmungen geläufigen
Fakten „abzufragen“. Dies hätte einer stereotypen und damit schablonenhaften Vereinfachung Vorschub leisten können. Sie sind also angeregt worden, selbst zu erzählen.
Indem man einem Gesprächspartner freie Artikulationsmöglichkeiten eröffnet, kann es
erfahrungsgemäß vermehrt gelingen, weitere interessante Aspekte zu erfahren, die bei
einer standardisierten Vorgehensweise üblicherweise verborgen bleiben.
2.2.2.1.2 Auswahl der Interviewpartner
Eines der ursprünglichen Ziele der anvisierten Befragungen war es, möglichst das
ganze Spektrum der Mehrfach- und Intensivtäter zu erfassen, also auch die statisti-
8
Der Leitfaden findet sich im Anhang.
23
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Teil A
schen Randgruppen zu berücksichtigen. Dieses Ziel konnte im Rahmen der gegebenen sachlichen, personellen und zeitlichen Ressourcen verwirklicht werden.
Ganz wesentlich war dabei der aus früheren Projekten des Instituts für Kriminologie
an der Universität Tübingen schon bekannte – und allen empirisch auf unmittelbaren Kontakt mit (nicht zuletzt) jungen Mehrfachauffälligen abzielenden Forschern
geläufige – Umstand, dass es oft mehrerer Kontaktversuche bedarf, bis ein in der
Substanz tragfähiger und von der Zeitdauer her hinreichend ergiebiger Gesprächstermin zustande kommt. Das hat im Allgemeinen nichts mit Vermeidungsverhalten oder bösem Willen zu tun, sondern hängt vielmehr mit den Lebensumständen
und den Verhaltensstilen der Betreffenden zusammen, aus denen sich immer wieder abstrakt an sich vorhersehbare, aber konkret eben doch unvorhergesehene
„Verhinderungen“ ergeben. Letztlich wurde entschieden, die Gespräche aus (zeit-)
ökonomischen Gründen ausschließlich mit „sicher verfügbaren“ Interviewpartnern
durchzuführen, d. h., wie oben geschildert, mit solchen MIT, die in hessischen Justizvollzugsanstalten inhaftiert waren und während der ins Auge gefassten Zeitspanne für alle Interviews nach den über sie amtlich bekannten Umständen voraussichtlich nicht entlassen werden würden.
Dieser erstrangige Auswahlmodus wurde mit dem Verfahren der bewussten Auswahl kombiniert, wonach die Stichprobe gemäß bestimmter Quotierungsmerkmale festgelegt wird (vgl. Kromrey 1998). Die Auswahl erfolgte anhand der Variablen Alter, Nationalität, Deliktgruppen und Anzahl an Straftaten. Zudem wurde aus
Gründen der proportionalen Anteile bei der Auswahl die regionale Herkunft der
MIT berücksichtigt. Wenn mehrere MIT dieselben Quotierungsmerkmale erfüllten,
erfolgte die Auswahl des am Ende konkret zu befragenden Gefangenen nach dem
Zufallsprinzip.
Die Kontaktaufnahme und Rekrutierung erfolgte jeweils über die Anstaltsleitungen
der hessischen Justizvollzugsanstalten. Dieses Verfahren war zwischen den Hessischen Ministerien des Innern und den Justizbehörden abgestimmt und funktionierte reibungslos. Probleme haben sich nur vereinzelt ergeben, wenn z.B. ausgewählte MIT für ein Gespräch aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung standen
(aufgrund einer Ablehnung durch den MIT selbst oder aufgrund einer vorzeitigen
Entlassung oder Verlegung). In diesen Fällen wurde eine vergleichbare Ersatzperson interviewt.
24
Teil A
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
2.2.2.1.3 Konkrete Durchführung der Interviews
Insgesamt wurden 63 (55 männliche und 8 weibliche) MIT interviewt. Im Rahmen der
Interviewdurchführung suchten die Interviewerinnen und Interviewer folgende Justizvollzugsanstalten (JVA) auf, in denen sich die ausgewählten MIT befanden.
Tabelle 1:
Interviewte MIT nach Justizvollzugsanstalten
Justizvollzugsanstalt
Anzahl der
interviewten MIT
JVA Butzbach
10
JVA Darmstadt
Justizvollzugsanstalt
Anzahl der
interviewten MIT
JVA Limburg a. d. Lahn
2
6
JVA Kassel I
4
JVA Dieburg
3
JVA Kassel III
1
JVA Frankfurt III
8
JVA Rockenberg
9
JVA Fulda
2
JVA Schwalmstadt
2
JVA Gießen
3
JVA Weiterstadt
5
JVA Hünfeld
4
JVA Wiesbaden
4
Zu Beginn des Gesprächs wurden die Inhaftierten auf die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme hingewiesen, und sie bekamen absolute Anonymität zugesichert. Die Interviews
fanden grundsätzlich unter vier Augen (also Interviewer und Täter) in Räumlichkeiten
der jeweiligen Justizvollzugsanstalt statt,9 bei sicherheitstechnischen Bedenken allenfalls kurz durch personelle „Kontrollbesuche“ unterbrochen.
Die Gespräche wurden nach Zustimmung der Probanden digital aufgezeichnet.
Diesbezüglich ist auf die besondere Problematik von Interviews mit inhaftierten Personen hinzuweisen, denn Gespräche mit Gefangenen werden als „das kommunikativ
komplizierteste Unternehmen“ angesehen (Kersten et al. 1983: 189). Dies begründet
sich insbesondere in der speziellen Organisationsform des Gefängnisses, da in solch
einer „totalen Institution“ gewöhnlich auch die Kommunikation der Insassen der Kontrolle der „Obrigen“ unterliegt (vgl. weiterführend Goffman 1961: 19f.).
9 In den meisten Fällen fanden die Gespräche in Besucherräumen, Anwaltssprechzimmern oder Büroräumen der Sozialarbeiter statt, vereinzelt auch in Gemeinschaftsräumen der einzelnen Haftabteilungen oder
in der Zelle des Interviewten.
25
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Teil A
Bei den Interviews war der Aufbau einer Vertrauensbasis besonders wichtig, um letzte Zweifel ausräumen zu können. Einige Gefangene ließen zu Beginn der Erörterung
des Wunsches nach Aufzeichnung, die der Wahrheit entsprechend mit dem Wunsch
nach der Möglichkeit ruhiger und ohne Zeitdruck erfolgender Auswertung im geschützten Raum eines Forschungsinstituts begründet wurde, erhebliches Zögern erkennen. Dies war leicht nachvollziehbar. Die Problematik lässt sich, mit einem Beispiel
unter vielen, daran verdeutlichen, dass den zu Interviewenden oftmals genau erklärt
und wiederholt versichert werden musste, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Instituts für Kriminologie – man beachte allein schon den in einer besonderen
Situation leicht missverständlichen Begriff als solchen – unabhängig von Polizei und
Justiz agieren und keine persönlichen Informationen weitergeben werden.
Zum Aufbau einer Vertrauensbasis konnten außer den allgemein geläufigen Ratschlägen der Offenheit und Unbefangenheit keine dezidierten Vorgaben gemacht
werden. Die Vorgehensweise im Einzelnen lag mithin im Ermessen der Interviewerinnen und Interviewer, unter besonderer Rücksicht auf die etwaigen Eigentümlichkeiten des zu Interviewenden, auf die Umstände der jeweiligen Örtlichkeit und auf die
situative Angemessenheit einer eher förmlichen oder eher informellen Gesprächsführung. So zeigte sich beispielsweise bei einigen jugendlichen und heranwachsenden MIT, dass sie namentlich bei jüngeren Interviewenden mit dem „Sie“ Schwierigkeiten hatten und erst über das „Duzen“ zu einer entspannten Gesprächshaltung in
der Lage waren.
Die Gespräche dauerten durchschnittlich anderthalb Stunden. Die Länge der einzelnen Gespräche variierte zwischen vierzig Minuten und drei Stunden. Diese Unterschiede hingen unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und Redegewandtheit der MIT sowie von äußeren Umständen ab, beispielsweise von Einschränkungen
durch den vorgegebenen Tagesablauf in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt.
2.2.2.1.4 Auswertung
Durch die Täterinterviews sollten die subjektiven Sichtweisen der MIT herausgearbeitet und die ausschlaggebenden (Hinter-) Gründe und Motivlagen für deviantes und
kriminelles Handeln sowie Eindrücke vom Entwicklungsverlauf der kriminellen Karrieren vor dem Hintergrund der Lebensbedingungen und behördlicher Maßnahmen
nachgezeichnet werden. Für diesen Zweck lag der Fokus eindeutig auf den inhaltlichen Äußerungen, wofür die Transkriptionen der Kernaussagen in Standardortho-
26
Teil A
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
graphie erfolgten. Auf die Darstellung prosodischer Merkmale, z.B. Akzent, wurde
verzichtet. Die digitale Aufnahme der Gespräche gewährleistet das Vorliegen der
Gesprächsinhalte in authentischer Form und damit eine möglichst objektive Datenbasis. Besonders relevante Gesprächsteile wurden vollständig transkribiert.
Zudem wurde ein Gesprächsprotokoll erstellt, in dem die inhaltlichen Äußerungen
entlang der im Leitfaden enthaltenen Themengebiete sortiert wurden. Für die Darstellung der Ergebnisse wurden die Daten so anonymisiert, dass der Persönlichkeitsschutz der MIT gewährleistet ist. Den Interviewpartnern wurden für die Darstellung
im Text Nummern zugeordnet, die keinen Rückschluss auf ihre Person zulassen. Des
Weiteren wurden beispielsweise Städteangaben und Namen anderer Personen
durch ein „X“ oder „Y“ ersetzt. Die digitalen Aufzeichnungen der Interviews wurden
anschließend vernichtet.
Die Interpretation der Gesprächsinhalte erfolgte auf der Basis der Protokolle und
Transkripte. Ziel war es, die sozusagen ureigene Perspektive der interviewten MIT so
klar wie möglich zu verdeutlichen, und dies nicht mit Rücksicht auf irgendwelche und
ggf. noch so gut nachvollziehbare objektive Bedenken von anderen Personen oder
von Institutionen zu moderieren oder zu modifizieren. Es sollten die Lebenswelten
von innen heraus, eben aus der Sicht der handelnden Menschen, beschrieben werden (vgl. Hoffmann-Riem 1980: 339ff.). Voraussetzung hierfür ist die „Neugier des
Erkennens von Strukturen“ (vgl. Hildenbrand 1990: 235). Orientierung bietet hier die
„verstehende Soziologie“ im Sinne von Weber und Schütz, wodurch das objektive
„Verstehen von subjektiv gemeintem Sinn“ (vgl. Schütz 1971: 39) erreicht werden
soll.
2.2.2.2 Experteninterviews mit Beamten aus Polizei und Justiz
Um eine weitere Perspektive zu eröffnen, wurden Experteninterviews mit ausgewählten Angehörigen von Polizei und Justiz geführt, die in ihrer täglichen Arbeit mit den
hessischen MIT befasst sind.
Zu den Gesprächspartnern auf Seiten der Polizei gehörten MIT-Sachbearbeiter, Vertreter der AG Jaguar10 und AGGAS11, weitere Jugendsachbearbeiter sowie ein Reprä10 Arbeitsgruppe „Jugendliche aggressive Gruppen Untersuchungen altersspezifischer Rechtsbrüche“
11 „Arbeitsgruppe Gewalt an Schulen“
27
Einführung in Hintergründe und Design der Studie
Teil A
sentant der polizeilichen Führungsebene. Zusätzlich wurde eine Gruppendiskussion
mit mehreren MIT-Koordinatoren und MIT-Sachbearbeitern organisiert. Um der engen Kooperation zwischen Polizei und Justiz in Bezug auf die Ökonomisierung und
Priorisierung der gemeinsamen Strafverfolgung – entsprechend den „Gemeinsamen
Richtlinien“ – Rechnung zu tragen, wurden sodann folgende Personen aus den Reihen der Staatsanwaltschaft als Experten interviewt: eine Staatsanwältin als Vertreterin
eines Jugenddezernats, eine Amtsanwältin sowie ein Staatsanwalt als Vertreter eines
Dezernats mit Querschnittsaufgaben.
Wenngleich bei Polizei und Staatsanwaltschaft zum Teil unterschiedliche Schwerpunkte zu thematisieren waren, wurde zur besseren Vergleichbarkeit und um wesentliche Punkte nicht zu vergessen, ebenfalls ein Interviewleitfaden entwickelt und
eingesetzt. Dieser untergliedert sich in folgende Bereiche:
n
Beschreibung der Mehrfach- und Intensivtäter als Person,
n
Art und Umfang der Delikte,
n
Karriereverläufe sowie
n
Bearbeitungsstrategien und Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden.
Die Einzelinterviews dauerten in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Die Gruppendiskussion erstreckte sich über rund drei Stunden. Bei der Auswertung der Experteninterviews wurde methodisch ein mit den Täterinterviews vergleichbares Vorgehen gewählt.
28
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
29
Teil B
3
Darstellung zentraler Befunde
Darstellung der Ergebnisse zu den MIT
3.1 Regionalverteilung, Altersverteilung und Geschlecht
Zentrale Befunde:
n Die Anzahl der MIT variiert zwischen den einzelnen Polizeipräsidien deutlich.
n Der Hauptanteil der MIT ist männlich (rund 93 Prozent).
n Im Vergleich zur Altersverteilung der hessischen Bevölkerung sind die MIT in
der Altersspanne von 16 bis Mitte 30 überrepräsentiert.
n Das Durchschnittsalter aller MIT in Hessen beträgt circa 28 Jahre. Das Durchschnittsalter der 63 interviewten MIT liegt bei 29 Jahren, weicht also nicht
wesentlich vom Gesamtdurchschnitt ab.
Dieser Abschnitt soll einen Überblick über die Verteilung der zentralen soziodemographischen Merkmale geben. Dazu werden die Befunde aus der Aktenanalyse und
den Experteninterviews aus dem Basisbericht (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 73ff.)
zusammengefasst, mit Ergebnissen aus multivariaten statistischen Verfahren ergänzt
und mit Informationen aus den 63 Täterinterviews veranschaulicht.
Betrachtet man die Verteilung der MIT-Gesamtheit auf die einzelnen Polizeipräsidien
in Hessen, dann wird deutlich, dass die mit Abstand meisten MIT in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen (347 MIT) fallen, gefolgt von Westhessen (227), Nordhessen (215), Frankfurt (165), Südosthessen (134), Südhessen
(131) und Osthessen (109).
Die Unterschiede im Umfang der Betreuung von MIT sind abhängig von besonderen
Problemlagen vor Ort oder basieren auf unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen
in den Polizeipräsidien. Arbeitsgemeinschaften, wie beispielsweise die AGGAS in
Gießen (Mittelhessen) oder die AG JAGUAR in Wiesbaden (Westhessen) mit eigenen
Programmansätzen wie z.B. „JIT“12, können zu einer Ungleichverteilung führen (zur
Altersverteilung nach Polizeipräsidien vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 74).
12 Kürzel für „Junge Intensivtäter“
31
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Die Intensivtäterproblematik in Hessen betrifft – wie die Kriminalitätsbelastung allgemein – vor allem Männer: 1.233 der 1.328 registrierten MIT sind Männer (92,8 Prozent). Frauen sind nicht nur im Hinblick auf ihren Bevölkerungsanteil, sondern auch
in Hinsicht auf den Anteil, den sie bezüglich der Tatverdächtigen bei allen polizeilich
aufgeklärten Straftaten stellen, deutlich unterrepräsentiert.
Das Altersspektrum der untersuchten MIT hat eine Spannweite von 14 bis 63 Jahren.
Zum Stichtag 31. Juli 2006 stellt sich die Altersverteilung folgendermaßen dar: 82
Personen (6,2 Prozent der erfassten MIT) sind Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren).
209 MIT (15,7 Prozent) lassen sich mit einem Alter von 18 bis unter 21 Jahren den Heranwachsenden zurechnen. Die erwachsenen MIT (ab 21 Jahren) machen mit einer
Anzahl von 1.037 rund 78 Prozent aus.
Schaubild 1: Alter der MIT zum Stichtag 31.07.2006
(Die Linie zeigt, wie die Altersverteilung der MIT sein müsste,
wenn sie die Altersverteilung der Gesamtbevölkerung
Hessens widerspiegeln würde.13)
Anzahl MIT
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
10
15
20
25
30
35
40
Alter
45
50
55
60
65
13 Laut Genesis-Datenbank des Statistischen Bundesamtes (31.12.2006). Zur besseren Anschaulichkeit
wurden die Zahlen der Gesamtpopulation von 4.415.063 für die Altersgruppen von 10-65 Jahren so
umgerechnet, dass 100 Prozent 1.328 Personen entsprechen.
32
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Im Vergleich mit der Altersverteilung der allgemeinen Bevölkerung Hessens wird im
Schaubild 1 deutlich, dass die Gruppe der MIT im Alter zwischen 16 und Mitte 30
deutlich überrepräsentiert ist.
Die interviewten MIT unterscheiden sich in der Altersverteilung kaum von der Gesamtgruppe der MIT. Das Altersspektrum ist etwas weniger breit gefächert und liegt
zwischen 16 und 60 Jahren, wobei das Durchschnittsalter im Vergleich zu allen MIT geringfügig höher liegt (Durchschnittsalter aller MIT: 28,2 Jahre; Interviewte: 29,0 Jahre).
9,5 Prozent sind Jugendliche, 12,7 Prozent Heranwachsende und die restlichen 78,8
Prozent Erwachsene. Die weiblichen MIT sind in der Gruppe der Interviewten etwas
stärker vertreten als in der Gesamtmenge aller MIT. 8 der 63 interviewten MIT sind
weiblich, was 12,7 Prozent entspricht (gegenüber 7,2 Prozent bei allen MIT).
3.2
Biographische Angaben zu den MIT
3.2.1 Aufwachssituation, soziales Umfeld und Partnerschaft
Zentrale Befunde:
n Beim Großteil der MIT waren die Beziehungen im familiären Umfeld bereits
während des Aufwachsens problembehaftet; sie sind es auch aktuell.
n 45,9 Prozent der MIT wuchsen überwiegend bei den leiblichen Eltern, etwa
20 Prozent bei einem allein erziehenden Elternteil auf.
n Die mögliche sozialisatorische Belastung durch straffällig gewordene und/
oder drogenabhängige Elternteile ist vergleichsweise gering; dagegen hat
jeder dritte MIT straffällige Geschwister und fast jeder zehnte MIT drogenabhängige Geschwister.
n Die überwiegende Mehrheit der MIT ist ledig (79 Prozent), mit einem deutlichen Unterschied zwischen Frauen (61 Prozent) und Männern (82 Prozent).
n Nur etwa ein Viertel der MIT (27 Prozent) hat einen festen Partner, wobei die
weiblichen MIT häufiger gebunden sind als die männlichen.
n Der feste Partner ist in über 40 Prozent der Fälle ebenfalls straffällig und im
Falle eigener Drogenabhängigkeit des MIT auch in mehr als einem Drittel
der Fälle drogenabhängig.
33
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
3.2.1.1 Aufwachssituation und familiäres Umfeld
Die Sozialisation in der Familie während der Kindheit und Jugend spielt eine wichtige Rolle bei der Frage nach bedingenden Faktoren für eine kriminelle Karriere. Diese
Aussage wurde auch in den Experteninterviews bekräftigt. Dort hieß es vielfach, bei
den MIT sei Orientierungslosigkeit in der Vergangenheit festzustellen, die oft von
einem schlechten Familienverhältnis herrühre. Während in der gesellschaftlichen
Meinungsbildung verbreitet die „schlechte Herkunft“ und das „Versagen elterlicher
Erziehung“ dafür verantwortlich gemacht werden, dass jemand auf die „schiefe
Bahn“ gerät, kann dies für die MIT aus wissenschaftlicher Sicht nicht so eindimensional bestätigt werden. Im Folgenden soll daher die familiäre Aufwachssituation der
MIT dargestellt werden.
Knapp die Hälfte der in Hessen registrierten MIT (45,9 Prozent) ist in einer Familie im traditionellen Sinne, d.h. mit leiblichen Eltern, aufgewachsen. Ein Aufwachsen bei der allein erziehenden Mutter oder der Mutter und einem Stiefvater
ist bei den Jüngeren deutlich häufiger als bei den älteren MIT, was vermutlich einem gesellschaftlichen Wandel zuzurechnen ist. Die Institution Ehe hat als Modell der „Normalfamilie“ an Bedeutung verloren. Gleichzeitig sorgen verschiedene gesellschaftliche Tendenzen dafür, dass alternative Familienideen und
-konstellationen immer mehr zunehmen (vgl. Hettlage 1998; Peuckert 2008). Auffällig ist, dass zwei Drittel der MIT mit türkischer Herkunft (67,0 Prozent) und mit russlanddeutscher Herkunft (66,1 Prozent) in traditionellen Familien mit Mutter und Vater
aufgewachsen sind, während nur etwa ein Drittel der einheimisch deutschen MIT
(35,3 Prozent) eine derartige Aufwachssituation aufweist (vgl. ausführlicher KochArzberger et al. 2008: 91).
Die Art der Aufwachssituation lässt jedoch keine direkte Aussage über ihre eigentliche
Qualität zu. Im Einzelfall kann etwa die Beziehung zu einer alleinerziehenden Mutter
besser sein als das Verhältnis zu beiden leiblichen Eltern, und auch die auf die Erziehung
verwendete Zeit lässt sich nicht einfach aus der Art der Aufwachssituation erschließen.
Einen detailreichen Einblick in die familiären Beziehungen während des Aufwachsens gewähren die Interviews. Während einige MIT von einer guten und problemlosen Kindheit berichten und darlegen, erst durch ein kritisches Lebensereignis oder
später im Erwachsenenalter kriminell geworden zu sein, zeigt sich bei denjenigen,
die bereits in der Jugend mit Kriminalität aufgewachsen sind, meist eine als kritisch
zu beurteilende Aufwachssituation.
34
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Während knapp die Hälfte der interviewten MIT ihre Kindheit subjektiv als „normal“
bezeichnet, schildern 33 von 63 MIT diese als problematisch. Das Spektrum der
Probleme reicht dabei von Heimaufenthalten über Schläge bis hin zur körperlichen
Misshandlung oder auch dem sexuellen Missbrauch durch Eltern oder Geschwister
sowie schließlich dem als sehr belastend erlebten Tod nahe stehender Personen.
Dazu folgende Beispiele:
T33 berichtet: „Ich bin im Kinderheim aufgewachsen, mehr gesagt, in fünf,
sechs verschiedenen eigentlich. Im Säuglingsalter ins Heim gekommen, dann
bin ich wieder rausgekommen mit vier oder fünf, habe die Grundschule kurz
besucht bei uns. Und dann bin ich wieder ins Heim gekommen, weil die Mutter
– Vater Alkoholiker – geschieden, und dann waren wir fünf Geschwister und das
war zu viel für den Vater.“
T44 erzählt ebenfalls von einer Kindheit im Heim: „Ich bin also von den Eltern
abgeschoben worden, da war ich drei Jahre alt, bin ins Heim gekommen, bin
im Heim groß geworden. Habe meine Lehre, meine Schule angefangen, beendet im Heim, dann bin ich verlegt worden in ein anderes Heim. […] Und
meine Mutter ist mit mir nicht fertig geworden, weil ich hatte noch vierzehn
Geschwister. […] Mir ging es im Heim besser wie zu Hause. Ich hatte mein
eigenes Bett gehabt. […] Zu Hause musste ich mit zwei Brüdern in einem Bett
schlafen. Ja, und der eine war Bettnässer noch mit dreizehn Jahren, und wenn
der dann das laufen lassen hat, dann war ich auch nass, und das war ekelhaft.“
Auf der anderen Seite gestaltete sich der Aufenthalt im Heim nicht nur positiv:
„Zu meiner Zeit damals gab es im Heim noch Schläge.“ Außerdem berichtet
er, vom Vater auch auf sexuelle Weise misshandelt worden zu sein; er sieht in
den Problemen im Heim und zu Hause den Grund für seine Kriminalität sowie
seinen Drogen- und Alkoholkonsum.
T50 spricht ebenfalls von einer unerfreulichen Aufwachssituation. Seine Mutter sei bei seiner Geburt 16 Jahre alt und später berufstätig gewesen, sodass
er bis abends mit seinen Geschwistern allein zu Hause gewesen sei: „Da hat
es schon auch mal Schläge gegeben, natürlich. Ja, es war nicht einfach, sag
ich mal so, schon öfters auch, teilweise auch grundlos, weiß ich nicht, ob sie
gefrustet war oder die Lebenssituation überhaupt, gab es auch schon Schläge,
klar. Kenn ich nicht anders. Und ich bin dann auch schon auf der Straße, mehr
oder weniger mit den anderen Jungs oder mit den anderen Kindern, wie auch
immer, so Konflikte verbal lösen, das habe ich erst sehr spät im Erwachsenenal-
35
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
ter erst gelernt.“ Weiter berichtet er, er sei in einem sozialen Brennpunktbezirk
aufgewachsen, der Vater als fehlende Sozialisationsfigur mit einer „starken
Hand“ sei durch die Clique sowie den Onkel und Cousin kompensiert worden, die jedoch alle kriminell gewesen seien: „Ich habe mir mehr oder weniger, ich hab mir diese familiäre Geborgenheit oder die Anerkennung, was man
so als Kind braucht, das habe ich mir halt bei den Jungs geholt.“
Anhand dieser Gesprächsausschnitte wird deutlich, dass die familiäre Belastung
durch eine Suchterkrankung oder Straffälligkeit von Familienangehörigen zusätzlich
verstärkt werden kann. Laut den Informationen, die der Polizei aus den Akten vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass bei 3,5 Prozent der MIT eine Suchterkrankung der Mutter vorliegt. Bei 4,5 Prozent ergeben sich Hinweise auf eine Straffälligkeit der Mutter. Die Zahlen für die Väter liegen mit 5,8 Prozent bzw. 8,0 Prozent ein
wenig höher. Drastischer stellt sich die Situation bei den Geschwistern der MIT dar:
Von den 1.044 MIT, die Geschwister haben, finden sich bei 9,7 Prozent (101 MIT) in
den Akten Hinweise auf eine Suchterkrankung, und bei jedem Dritten (33,8 Prozent;
352 MIT) finden sich Hinweise auf Straffälligkeit mindestens eines Bruders oder einer
Schwester.
3.2.1.2 Partnerschaft und Kinder
Die überwiegende Mehrheit der MIT ist ledig (79,4 Prozent). Vergleicht man dies mit
dem Wert der Normalbevölkerung, ergibt sich, dass der Anteil der ledigen MIT etwa
doppelt so hoch ist wie in der hessischen Gesamtbevölkerung. Mit zunehmendem
Alter steigt der Anteil der Frauen und Männer, die verheiratet sind, an.14 Darüber hinaus zeigt sich, dass der Anteil der Geschiedenen unter den MIT mit 9,1 Prozent etwas
über dem landesweiten Durchschnitt liegt, während die Anteile der verheirateten
und verwitweten MIT entsprechend deutlich unter dem Durchschnitt liegen (siehe
auch Koch-Arzberger et al. 2008: 84f.). Dies lässt sich vor allem auch auf das niedrige Durchschnittsalter der MIT zurückführen, d.h. sie haben das statistisch „normale“
Heiratsalter zum Teil noch nicht erreicht.
Ein Teil der MIT hat bereits eine eigene Familie gegründet bzw. lebt in einer Partnerschaft. 9,6 Prozent der MIT sind verheiratet. Insgesamt hatten laut Aktenlage 358 MIT
14 Eine Übersicht des Familienstands in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht findet sich bei KochArzberger et al. (2008: 213).
36
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
(27 Prozent) einen festen Partner, für 322 (24,2 Prozent) gibt es diesbezüglich keine
Angaben. 373 MIT (34 Prozent) haben eigene Kinder.
Bei den interviewten MIT ergeben sich aus den Akten in etwa ähnliche Verhältnisse:
Von 63 Interviewten sind 42 ledig, 11 sind verheiratet und 10 sind geschieden. Bei 20
war ein fester Partner in den Akten angegeben, 21 MIT haben Kinder.
Der Anteil der MIT mit Partner steigt in der Gruppe aller MIT mit zunehmendem Alter
zunächst an. Während von den MIT im Alter von Anfang 20 etwa 20 Prozent eine/n
Partner/in haben, liegt der Wert bei den etwa 30-jährigen MIT bei rund 30 Prozent
und bei denjenigen im Alter von etwa 40 Jahren bei 34 Prozent. MIT, die über 40
Jahre alt sind, haben demgegenüber seltener einen Partner (18,7 Prozent).
Auch in Partnerschaften kann es durch Drogenkonsum oder Straffälligkeit zu Belastungen kommen. Von den 358 MIT, die zum Erhebungszeitpunkt einen festen
Partner hatten, war dieser in knapp 43 Prozent der Fälle ebenfalls straffällig. Bei den
drogenabhängigen MIT mit Partner (227) war dieser wesentlich häufiger ebenfalls
drogenabhängig (bei ca. 37 Prozent der Fälle) als bei den nicht drogenabhängigen MIT (bei ca. 2 Prozent der Fälle). Ein Erklärungsansatz hierfür, dem bei Bedarf
gegebenenfalls empirisch nachgegangen werden müsste, kann sein, dass die MIT
ihre Lebenspartner zum Großteil in dem ihnen nahe stehenden Milieu der Straffälligen und Drogenabhängigen finden, bzw., dass die eigene Straffälligkeit oder
Drogenabhängigkeit entweder den Partner beeinflusst oder auch von diesem quasi
modellhaft übernommen wird.
Die Belastung durch einen Lebenspartner ist bei den weiblichen MIT größer. Bei
knapp 26 Prozent ist dieser entweder drogenabhängig oder kriminell, bei knapp 47
Prozent sogar beides. Bei den Männern sind nur 25 Prozent der Partner kriminell
oder drogenabhängig, knapp 30 Prozent beides.
Die Gründe für Probleme in ihren Partnerschaften und Familien werden von den interviewten MIT häufig in Gewalttätigkeit, Drogenabhängigkeit oder psychischen Auffälligkeiten gesehen. Hierzu folgende Beispiele:
T28 war nach seinen Angaben knapp drei Jahre verheiratet. Seine Frau habe
auch viel mit Drogen zu tun gehabt. Die Hochzeit sei aufgrund von Schwangerschaft sowie Drängen seitens der Eltern erfolgt. „Im Endeffekt bin ich dazu
gedrängt worden, ja. Also meine Frau war schwanger. [...] Die haben gesagt:
‚Ihr müsst heiraten‘, und das hat mich dann so genervt, nach einem Jahr lang,
37
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
die haben so ein Jahr auf mich eingeredet: ‚Heiratet, heiratet‘. […] Ich sage
mal, das war mehr oder weniger eine Zweckbeziehung. Ich habe meine Tochter geliebt, habe auch meine Frau mehr oder weniger geliebt, aber […] die hat
mich richtig abkassiert, 360.000 Mark hat die mir abgezogen, und noch ‘ne
Aussage gegen mich gemacht und alles. Das war keine Liebe, das war eine
Zweckbeziehung.“
T16 erzählt, ihre Probleme hätten damit angefangen, dass sie sich mit 13
Jahren in einen Nordafrikaner verliebt habe. In dieser Beziehung habe sie
viele Einschränkungen und auch Gewalt erfahren. Mit 17 Jahren sei sie von
ihm schwanger geworden. Der Vater ihres Kindes sei als Folge von mehreren
Straftaten abgeschoben worden. Die MIT sei ihm zeitweise nach Nordafrika
(insgesamt fünf Mal) gefolgt, wobei ihre Tochter stets bei ihren Eltern geblieben sei. Die MIT erzählt weiter, sie habe nach dieser Beziehung noch einmal
geheiratet. Diese Ehe sei jedoch nach neun Jahren an der Drogensucht und
Delinquenz der MIT gescheitert. Ihr Mann habe sich von ihr in der Zeit der
Haft scheiden lassen.
T41 berichtet, die erste von zwei Freundinnen sei an einer Überdosis Drogen gestorben. Er beschreibt seine vergangenen Partnerschaften als typische
„Drogenbeziehungen“. Das Beziehungsleben sei vom Drogenkonsum und
auch von Gewalt und Aggressionen beherrscht gewesen.
Aus vielen der Interviews geht hervor, dass der Partner bzw. die Familie oftmals nicht
als tragfähiges und Halt bietendes System angesehen werden kann. Vielmehr stellen
sowohl Familienangehörige als auch Partner häufig erhebliche Belastungsfaktoren
dar. Partner und Familie können durchaus auch einen unterstützenden und positiven
Einfluss auf die Lebensführung haben, dies stellt jedoch bei den MIT anscheinend
eher den Ausnahmefall dar. Dazu folgende Beispiele:
T10 schildert, dass seine Freundin auf ihn warten würde, bis er aus der Haft
entlassen werde, auch wenn er nicht wisse, ob er das wolle. Sie hätte ihn aber
manchmal von Straftaten abhalten können. „Da stand abends ein offener Porsche
da, und dann ‚Ey, ey, komm mach‘ und dann sag ich ‚Ey, hört auf mit dem Scheiß,
ich habe was getrunken und so, dann ist es aus‘. Ja, und dann hat meine Freundin gesagt: ‚Wenn du das machst, ich rede nicht mehr mit dir, dann brauchst du
gar nicht mehr anzukommen.‘ Dann habe ich gesagt: ‚Jungs, ihr habt Madame
gehört, da geht nix.‘ Also, sie hat schon positiv eingewirkt auf mich.“
38
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
T40 berichtet, seine neue Partnerin habe zwei Kinder im Alter von 14 und 16 Jahren, die von seiner Sucht wüssten. Er habe seit vier Jahren mit dieser Frau eine Beziehung. Die Partnerin stünde hinter ihm und unterstütze ihn sowohl hinsichtlich
seiner Inhaftierung als auch in Bezug auf das Therapievorhaben.
3.2.2
Migrationshintergrund
Zentrale Befunde:
n Insgesamt weisen rund 47 Prozent der MIT einen Migrationshintergrund auf.
Der Wert bei den männlichen MIT beträgt knapp 49 Prozent, der Wert bei
den weiblichen MIT knapp 33 Prozent.
n Die häufigsten Herkunftsländer der MIT sind die Staaten der ehemaligen
Sowjetunion, die Türkei und Polen.
n Sofern die MIT nicht in Deutschland geboren sind, betrug ihr Durchschnittsalter bei der Einreise 10 Jahre und 7 Monate.
n Die meisten MIT mit Migrationshintergrund verfügen über eine grundlegende deutsche Sprachkompetenz.
n Die demographische Zusammensetzung unterscheidet sich zwischen MIT
mit Migrationshintergrund und den einheimischen MIT folgendermaßen:
Bei MIT mit Migrationshintergrund liegt der Anteil der Männer höher und
der Altersdurchschnitt niedriger als bei den einheimischen MIT.
Ein Migrationshintergrund bzw. eine andere ethnische Herkunft wird in der Öffentlichkeit häufig mit auffälligem kriminellem Verhalten in Zusammenhang gebracht.
Besonderes Interesse galt von daher gesehen auch bei der Untersuchung der Mehrfach- und Intensivtäter der Frage nach einem möglichen kriminalitätsbegünstigenden Einfluss ihres Migrationshintergrunds. Ein solcher Hintergrund kann besondere
Schwierigkeiten im Lebensverlauf mit sich bringen, aufgrund derer das Risiko einer
kriminellen Karriere steigen kann. Aus der eigenen Studie gibt es einen ersten bestätigenden Hinweis für diese Hypothese, da Personen mit Migrationshintergrund
in der Population der MIT im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesellschaft überrepräsentiert sind. Bei knapp der Hälfte kann davon ausgegangen werden, dass ein
Migrationshintergrund besteht.
39
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
In der regionalen Verteilung der MIT zeigen sich Unterschiede bei den Anteilen der
MIT mit Migrationshintergrund (siehe Schaubild 2). Im Bereich der PP Nordhessen
und Frankfurt liegt der Anteil der MIT ohne Migrationshintergrund am höchsten, im
Bereich des PP Südosthessen am niedrigsten.
Schaubild 2: Geographische Zuordnung des Migrationshintergrunds
% der MIT
70
60
50
40
30
20
10
ohne Migrationshintergrund
se
n
Sü
dh
es
PP
PP
W
es
th
es
se
n
PP
Fra
n
kfu
rt
n
n
Sü
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sth
es
se
PP
Mi
tte
lhe
sse
PP
n
Os
the
sse
PP
PP
No
rd
he
sse
n
0
mit Migrationshintergrund
Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund bei den männlichen MIT (48,5 Prozent) deutlich höher liegt als bei den
weiblichen MIT (32,6 Prozent). Dies steht in Einklang mit den Befunden der Migrationsforschung, die darauf verweisen, dass die Integration von Männern tendenziell
schwieriger verläuft, was sich auf bestimmte kulturelle Normen und Werte zurückführen lässt. So weist etwa Pfeiffer (2005) mit Blick auf ethnische Unterschiede jugendlicher Intensivtäter darauf hin, dass insbesondere bei Aussiedlern und Türken
eine „Macho-Kultur“ weit verbreitet sei, was sich besonders auf das Aufkommen der
Gewaltkriminalität auswirke.
40
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Zwar weist fast die Hälfte der MIT einen Migrationshintergrund auf. Stellt man indes
auf das Geburtsland ab, so ergibt sich ein etwas anderes Bild: In Deutschland geboren sind etwa 70 Prozent; 398 MIT oder 30 Prozent sind aus insgesamt 56 verschiedenen Staaten nach Deutschland immigriert, am häufigsten aus den Herkunftsländern
Kasachstan, Türkei, Russland und Polen.15 Von den türkischen MIT sind fast 64 Prozent
in Deutschland geboren, von den MIT mit Aussiedlerhintergrund insgesamt nur 14
Prozent.
Die im Ausland geborenen MIT sind zum größten Teil als Kinder oder Jugendliche
nach Deutschland immigriert,16 das Durchschnittsalter bei der Einreise betrug 10
Jahre und 7 Monate.17 Das Einreisealter unterscheidet sich dabei deutlich je nach
Nationalität. Bei den beiden größten Gruppen, den Türken und den Aussiedlern, ist
dies besonders deutlich. Während bei den im Ausland geborenen türkischen MIT 80
Prozent schon im Alter von unter 10 Jahren nach Deutschland eingereist sind, kann
dies bei den MIT mit Aussiedlerhintergrund nur bei knapp 24 Prozent festgestellt
werden. 50 Prozent sind hingegen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eingereist.18
Neben den aus dem Datensatz gewonnenen quantitativen Befunden sind vor allem
die Aussagen der MIT aus den Interviews zum Migrationshintergrund aufschlussreich.
Diese bestätigen, dass eine andere ethnische Herkunft, die mit unterschiedlichen
Regeln und Normvorschriften einhergeht, verstärkt zu Verhaltensproblemen führen
kann (vgl. weiterführend Reich 2005). Dazu folgende Beispiele:
T13 erläutert über ihre Volksgruppe: „Ja, schon. Also bei Roma ist das Klauen
wie normale Arbeit. […] Ich weiß, das hört sich komisch an, was weiß ich. Es ist
so ´ne Arbeit, wie ihr arbeitet. So ist das bei denen.“
T51 berichtet über seine Gewaltdelikte: „Ach, das war in Polen. Wenn man’s
hier macht, gibt’s gleich ‘ne Anzeige, in Polen gibt’s so was nicht. Also ich
schlag‘ dich heute, morgen schlägst du mich, da gibt‘s keine Anzeige, da geht
keiner zur Polizei.“
15 Für eine komplette Auflistung der Geburtsländer siehe Koch-Arzberger et al. (2008: 79, 212f).
16 Informationen zum Einreisealter liegen für 356 der 398 im Ausland geborenen MIT vor.
17 Eine detaillierte Grafik zum Einreisealter findet sich bei Koch-Arzberger et al. (2008: 80).
18 Hier zeigen sich deutlich die Auswirkungen des Wegfallens des „Eisernen Vorhangs“, wodurch sich für
viele Familien erst die Möglichkeit eröffnete, nach Deutschland umzusiedeln.
41
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
In den Experteninterviews wird auch der Konflikt der jungen MIT mit Migrationshintergrund in der zweiten und dritten Generation angesprochen. So erklärt ein Polizeibeamter:
Auf der einen Seite stehe die kulturelle Prägung der Eltern sowie ihre meist
benachteiligte soziale und finanzielle Situation oder ihre traditionelle religiöse
Einstellung. Auf der anderen Seite stünden die Wünsche der jungen Menschen,
die sie durch ihr soziales Umfeld bilden, indem sie z.B. in der Schule Dinge sehen würden, die sie auf legale Weise kaum erreichen könnten. Hieraus entstehe Frust, der auch zum Abbruch der Schule führen könne, was wiederum zu viel
Freizeit führe und „dann geht es schleichend […] über in die Kriminalität“.
Aus den Interviews mit den MIT geht im Übrigen hervor, dass bezüglich der Integration neben der offiziellen Staatsangehörigkeit19 auch die subjektiv empfundene
Zugehörigkeit zu einer Nationalität oder kulturellen Gruppe eine Rolle spielt. Dabei
stehen vor allem zwei Faktoren im Vordergrund: das kulturell geprägte Werte- und
Normsystem sowie der Status als „Fremder“. Dazu folgende Beispiele:
T20 erläutert: „Wie soll ich sagen, hier bin ich mit meinen Landsleuten. Was
heißt, ich habe deutschen Pass dann, für andere, wenn ich deutschen Pass
habe, bin ich Deutscher. Aber ich habe russisches, aus Kasachstan, Blut noch.
Deswegen, meine Mutter ist halt Deutsche, mein Vater ist Russe. Halb deutsch,
halb Russe […] ja, ich habe Kultur aus Kasachstan, mehr aus Kasachstan.“
T41 gibt an, es als eine Herausforderung zu empfinden, dass er innerhalb seiner Familie nach der muslimischen Kultur erzogen worden sei und sich dagegen sein sonstiges soziales Umfeld an der deutschen christlichen Kultur
orientiere. Er beschreibt das Aufwachsen in zwei unterschiedlichen Kulturen
als einen „Spagat“.
Nicht zuletzt stellt auch die sprachliche Kompetenz einen einflussreichen Aspekt des
Migrationshintergrunds dar. Lediglich bei knapp 63 Prozent aller MIT (828 MIT) ist
die alleinige Muttersprache Deutsch, bei weiteren 98 MIT (entspricht 7,4 Prozent)
Deutsch in Kombination mit (mindestens) einer weiteren Sprache. Im Vergleich der
Polizeipräsidien schwanken die Werte für die Muttersprache teilweise erheblich, wie
aus Schaubild 3 ersichtlich wird.
19
42
Für eine detaillierte Übersicht siehe Koch-Arzberger et al. (2008: 82).
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Schaubild 3: Muttersprache nach Polizeipräsidien
% der MIT
% der MIT
100%
100%
90%
90%
80%
80%
70%
70%
60%
60%
50%
50%
40%
40%
30%
nur deutsch
nur deutsch
deutsch und weitere
deutsch und weitere
nicht deutsch
nicht deutsch
PP PP
Sü Sü
dh dh
es es
se se
n n
PP PP
W W
es es
th th
es es
se se
n n
PP PP
Fra Fra
nk nk
fur fur
t t
PP PP
M M
itte itte
lhe lhe
sse sse
n n
PP PP
Sü Sü
do do
sth sth
es es
se se
n n
PP PP
No No
rd rd
he he
sse sse
n n
10%
0%
0%
PP PP
Os Os
th th
es es
se se
n n
30%
20%
20%
10%
unbekannt
unbekannt
Es muss jedoch anhand der Aktenauswertung offen bleiben, wie stark die Kompetenz im Umgang mit der deutschen Sprache ausgeprägt ist, wenn Deutsch nicht
als Muttersprache angegeben ist. Eine indirekte Möglichkeit zur Beurteilung ergibt
sich aus der Betrachtung der Lebensdauer in Deutschland. Von den 402 MIT, die
Deutsch weder als erste noch als weitere Muttersprache angegeben haben, leben
80 (entspricht ca. 20 Prozent) bereits seit ihrer Geburt in Deutschland, bei 21 ist dies
unbekannt. Von den restlichen 301 MIT, die erst nach ihrer Geburt nach Deutschland gekommen sind, leben gut 76 Prozent bereits seit 10 Jahren oder länger in
Deutschland.
Wie sich in den Interviews zeigte, konnte auch mit denjenigen MIT, bei denen Deutsch
nicht als Muttersprache vermerkt war, ohne weiteres ein Gespräch auf deutsch geführt werden, sodass davon ausgegangen werden kann, dass im Laufe ihres Aufenthaltes in Deutschland eine gewisse Sprachkompetenz erworben wurde. Anfänglich
allerdings können geringe Fähigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache
43
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
mitverantwortlich für Schwierigkeiten sein, mit anderen Gesellschaftsmitgliedern in
Schule, Beruf und Freizeit einen sozialen Kontakt herzustellen und demzufolge eine
Kommunikation zu ermöglichen. Dies veranschaulicht folgendes Beispiel des T20:
„Mit 9 Jahren gekommen hier, Klasse gegangen, musste 3. Klasse wiederholen wegen Deutsch. Ja, und da hat‘s angefangen wie vom Deutschen und so
anderem, weil ich Deutsch nicht verstanden hatte, die haben mich beleidigt,
ja. Das war einfach Anfang, ja. Ja, und dann, wie soll ich sagen, ich und mein
Bruder […] uns einfach geschlagen, ja, zwei gegen sechs. […] So Kleinigkeiten,
Schlägerei, ja, das ist nichts Neues. Und hier, warum nicht? Ich musste mich
verteidigen irgendwie, ja. Verstehe nicht und kam Dolmetscher, und dann hat
es so angefangen. Ich hab’ Respekt beigebracht und so die haben mich dann
akzeptiert.“
3.2.3
Bildungslaufbahn und Berufstätigkeit
Zentrale Befunde:
n Die Schulbildung der MIT liegt auf einem deutlich niedrigeren Niveau als
bei der allgemeinen Bevölkerung. Ein jeder dritte MIT (34,5 Prozent) hat die
Schule ohne Abschluss verlassen.
n Der größte Teil der MIT beginnt bereits während der Schulzeit mit seiner
kriminellen Karriere. Es existiert eine negative Dynamik zwischen kriminellen
Aktivitäten, Schuleschwänzen und nachlassenden Leistungen.
n Entsprechend dem niedrigen Bildungsstand verfügen die MIT nur in sehr
geringem Umfang über eine Berufsausbildung. Nur knapp 23 Prozent haben eine Ausbildung abgeschlossen.
n Bei knapp 60 Prozent der MIT ist ein legales Einkommen bekannt. Dieses
beträgt bei der Hälfte dieser MIT weniger als 345 Euro.
n Unabhängig davon, ob ein legales Einkommen bekannt ist oder nicht, bestehen in den Akten bei etwa 30 Prozent der MIT Hinweise auf ein illegales
Einkommen.
44
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.2.3.1 Schulische Bildung
Die schulische Bildung der MIT befindet sich im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Etwa jeder Dritte (34,5 Prozent)
hat die Schule ohne einen Abschluss verlassen (Gesamtbevölkerung: 5,2 Prozent).
3,1 Prozent waren laut Aktenlage noch Schüler. Bei 14,4 Prozent sind keine eindeutigen Informationen vorhanden.
MIT, die über einen Schulabschluss verfügen, weisen überwiegend einen Hauptschul- bzw. in einigen Fällen einen Realschulabschluss auf. Der Anteil der Männer mit
Hauptschulabschluss liegt dabei mehr als 10 Prozentpunkte über dem der Frauen.
In der allgemeinen Bevölkerung dominieren hingegen die Abschlussarten der mittleren Reife und Abitur/Fachhochschulreife. Die genauen Vergleichswerte lassen sich
der nachstehenden Tabelle 2 entnehmen.
Tabelle 2: Bildungsgrad der 654 MIT mit Schulabschluss20
(Angaben in Prozent, in Klammern als Anhaltspunkt: Schulentlassene aus allgemein bildenden Schulen nach schulischem Abschluss am Ende des Schuljahres
2005/2006 in Hessen)21
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
Abitur bzw.
Fachhochschulreife
Sonstiges
Frauen
n = 39
69,2
(22,0)
25,6
(44,0)
2,6
(31,1)
2,6
(2,9)
Männer
n = 615
79,3
(29,3)
14,6
(42,9)
3,3
(23,4)
2,8
(4,4)
Aus den Interviews geht hervor, dass die Bildungsorientierung gerade bei beginnendem kriminellem Verhalten bereits im jugendlichen Alter massiv an Bedeutung
20 Für eine Aufgliederung der Schulbildung nach Alter siehe Koch-Arzberger et al. (2008: 214).
21 Die Daten basieren auf einer Statistik des Hessischen Statistischen Landesamts (2007c), nach der 63.286
Schüler – 31.314 Mädchen und 31.972 Jungen (ohne Schüler an Schulen für Erwachsene und ohne in die
gymnasiale Oberstufe Versetzte) – am Ende des Schuljahres 2005/2006 aus allgemein bildenden Schulen entlassen wurden: Ohne Schulabschluss: 3.267 (davon 1.277 Mädchen); mit Hauptschulabschluss
und qualifizierendem Hauptschulabschluss: 15.412 (davon 6.620 Mädchen); mit Realschulabschluss
ggf. mit Eignung Fachoberschule, gymnasiale Oberstufe oder berufliches Gymnasium: 26.074 (davon
13.221 Mädchen); mit allgemeiner Hochschulreife: 16.365 (davon 9.336 Mädchen); mit Abschluss aus
der Schule für Lernhilfe: 1.769 (davon 704 Mädchen); mit Abschluss aus der Schule für Praktisch Bildbare: 399 (davon 156 Mädchen).
45
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
verliert. Häufig wird von Schulverweigerung berichtet, was auch laut empirischer Befundlage in einem signifikanten Zusammenhang mit einer beginnenden kriminellen
Karriere zu stehen scheint. Der Schulbesuch verliert im Gegensatz zum Freundeskreis
und den (kriminellen) Freizeitaktivitäten zunehmend an Bedeutung, was eine Dynamik von nachlassenden Leistungen auslösen und in einen fehlenden Schulabschluss
münden kann. Dazu folgende Beispiele:
T19 berichtet: „Ich bin ganz normal in die Grundschule gegangen bis zur vierten Klasse. Mit zehn bin ich zur weiterführenden Schule. Weiterführende Schule
bin ich sitzen geblieben, also war ‘ne Realschule, habe ich auf die Hauptschule
gewechselt. Eigentlich bis dahin war alles in Ordnung, auch im Fußballverein
und so. Danach habe ich angefangen zu kiffen. Danach bin ich dreimal sitzen
geblieben in der siebten Klasse bei der Hauptschule. Wegen dem Kiffen, ich
bin nie zur Schule gegangen, ich habe geschwänzt.“
T45 erzählt: „Mit vierzehn habe ich angefangen, Hasch zu verkaufen. Und
dann hat mich die Schule gar nicht mehr interessiert, weil, da hatte ich manchmal 800 Mark am Tag, so Reingewinn, nur für mich, mit vierzehn. Und zu dem
Zeitpunkt habe ich auch wieder bei meinem Vater gewohnt, weil ich mit dem
Freund meiner Mutter nicht klar gekommen bin. Ja, und dann habe ich die
Schule eh komplett schleifen lassen, weil ich meine, 800 Mark am Tag, das war
die Welt für mich.“
T38 gibt an, er habe aufgrund einer zweijährigen Haftstrafe im Alter von 16
Jahren keinen Schulabschluss machen können: „Gut, ich war in der Realschule, ich hatte fast Realschulabschluss bekommen, aber dann bin ich zum ersten
Mal in U-Haft gekommen, ja, und da hat es nicht geklappt.“
Des Weiteren lässt sich die mangelhafte Schulbildung vieler MIT allerdings nicht ausschließlich auf das eigene Verhalten zurückführen. Auch im sozialisatorischen Umfeld
der Schule ist man in manchen Fällen nicht hinreichend bemüht, den MIT einen Abschluss zu ermöglichen. Dazu erläutert ein Staatsanwalt bei der Expertenbefragung:
Das problematische Verhalten werde nicht angemahnt, sondern indirekt sogar noch unterstützt. So sei es den Lehrkräften in den Schulen teilweise recht,
wenn die „Störenfriede“ gar nicht mehr auftauchen. Daher würden diese der
Einfachheit halber bis zu einem bestimmten Alter durchgeschleust und dann
mit einem Abgangszeugnis abgespeist.
46
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.2.3.2 Ausbildungsgang und berufliche Laufbahn
Entsprechend der geringen Schulbildung sind in der Folge dann auch der Ausbildungsgang sowie die berufliche Laufbahn durch Probleme und Misserfolge gekennzeichnet. Nur etwa 23 Prozent der MIT verfügen überhaupt über eine abgeschlossene Ausbildung, während knapp 26 Prozent ihre Ausbildung abgebrochen und fast 38
Prozent nie eine Ausbildung begonnen haben.22
Wie im Schaubild 4 gut erkennbar ist, fällt das Verhältnis von abgeschlossener zu
abgebrochener Ausbildung in Abhängigkeit vom Schulerfolg unterschiedlich aus.
Schaubild 4: Ausbildung in Abhängigkeit vom Schulabschluss (n=973)
Berücksichtigt wurden nur die MIT, die nicht mehr zur Schule
gehen und bei denen Informationen zur Schule und zu Ausbildungen vorliegen.
Anzahl MIT
300
250
200
150
100
50
0
Abitur
Realschule
Hauptschule
ohne Abschluss
Ausbildung abgeschlossen
nie Ausbildung begonnen
Ausbildung abgebrochen
noch in Ausbildung
22 Dabei ist zu beachten, dass die MIT insgesamt eher jung sind (fast die Hälfte ist 25 Jahre und jünger) und
somit die Möglichkeit eines nachgeholten Schulabschlusses bzw. einer Ausbildung noch gegeben ist.
Vielfach ist die Bildungs- und Ausbildungslaufbahn auch durch Haftaufenthalte verlängert.
47
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Während sich bei den (wenigen) Abiturienten und Realschülern an den Schulabschluss meist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung anschließt, haben die
meisten Hauptschüler dagegen eine Ausbildung abgebrochen. Noch drastischer ist
das Bild bei denjenigen MIT, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben. Von
ihnen verfügen nur 6,9 Prozent über eine abgeschlossene Ausbildung.
Unterschiede ergeben sich im Vergleich der MIT mit und ohne Migrationshintergrund. Von den MIT mit Migrationshintergrund haben knapp 45 Prozent nie eine
Ausbildung begonnen, während es bei den MIT ohne Migrationshintergrund „nur“
gut 31 Prozent sind.
Entsprechend dem geringen Bildungs- und Ausbildungsniveaus ist der Anteil der
Nicht-Erwerbstätigen bei den MIT sehr hoch. Nur 5 Prozent gelten als voll erwerbstätig und weitere 3,1 Prozent als teilzeitbeschäftigt oder geringfügig beschäftigt. 69
Prozent der MIT sind arbeitslos.23
Insgesamt gibt es in den Akten bei 860 MIT Angaben zum legalen Nettoeinkommen.24 Bei 74 Personen war jedoch anscheinend eine Bezifferung der Höhe nicht
möglich, sodass als Betrag 0 € in den Akten stand. Daher beziehen sich die folgenden Befunde nur auf die 786 MIT, die nachweislich über ein zahlenmäßig benennbares Nettoeinkommen verfügen.
Dabei ist bei den Erwachsenen der Anteil derjenigen mit einem legalen Einkommen
mit durchschnittlich knapp 63 Prozent am höchsten. Bei den Heranwachsenden sind
es nur 50 Prozent, bei den Jugendlichen sogar nur knapp 35 Prozent. Im Vergleich
der Altersgruppen wird also deutlich, dass die geringsten Einkommen erwartungsgemäß bei den jungen MIT zu finden sind (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 101).
Die Höhe des Nettoeinkommens ist jedoch auch insgesamt eher gering; bei 50 Prozent der MIT werden weniger als 345 € angegeben, und nur 10 Prozent verfügen laut
Akten über mehr als 980 €.
23 Darunter fallen sowohl diejenigen, die formell von der Bundesanstalt für Arbeit als „Arbeitslose“
bezeichnet werden, als auch diejenigen, die ohne diesen formalen Status keiner Arbeit nachgehen.
24 Es gibt jedoch Grund zu der Annahme, dass auch von den restlichen 542 MIT einige über ein legales
Einkommen verfügen, hierfür spricht zum Beispiel, dass bei 293 von ihnen als letzter Erwerbsstatus „arbeitslos“ angegeben ist und somit zumindest bei einem Teil Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Zusätzlich
finden sich bei weiteren 48 Angaben zu einer sonstigen Tätigkeit, die zum Teil wohl ein Einkommen
gewährleistet.
48
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Da sich rund 65 Prozent aller nach den Akten begangenen Delikte den Kategorien
des Diebstahls mit und ohne erschwerende Umstände sowie der Vermögens- und
Fälschungsdelikte zuordnen lassen, ist anzunehmen, dass ein erheblicher Teil der
MIT über illegale Einkünfte verfügt bzw. diese einen wichtigen Bestandteil ihrer Lebenshaltung darstellen. Betrachtet man die Akteninformationen, so zeigt sich folgendes: Unabhängig von dem etwaigen Hinweis auf ein legales Einkommen finden sich
bei knapp 30 Prozent der MIT Hinweise auf ein illegales Einkommen. Über dessen
Höhe gibt es keine Angaben. Entsprechende Informationen folgen jedoch aus den
Täterinterviews.
Kriminelles Verhalten bzw. das Vorhandensein einer Vorstrafe kann die Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit vielfach beeinflussen. Zum einen bestehen bei Arbeitgebern
mitunter Vorbehalte gegenüber Straffälligen, zum anderen kann die Höhe des illegalen Einkommens bzw. der Einkünfte aus Straftaten über dem potentiell erreichbaren
legalen Einkommen liegen, sodass eine Berufstätigkeit nicht erstrebenswert erscheinen mag. Dazu folgende Beispiele:
T32 erklärt: „Wenn man so eine hohe Lebensqualität durch Straftaten erreicht
hat, denkt man nicht an arbeiten. Also, ich hab sehr lange gelebt in X, ich hab
immer versucht, Deutschland zu verlassen. Meine Frau ist dann immer in die
jeweiligen Städte, wo ich war, kam die immer hingeflogen, wenn sie freie Tage
hatte. […] Und das Leben mit der Zeit, auch wenn Sie sehr viel Geld haben,
vor allem mit der Zeit, wird das Leben langweilig. Wenn Sie wirklich... – na, Sie
gehen irgendwohin, wollen sich was kaufen, Sie gucken gar nicht mehr nach
dem Preis, sondern ´Das gefällt mir, das gefällt mir.´“
T48 berichtet: „Und da haben wir richtig Geld gemacht gehabt, jetzt. Wir haben am Tag ganz locker 500 bis 600 D-Mark gemacht. Und da waren wir zwölf,
dreizehn. Dementsprechend waren wir auch verwöhnt. […] Dann haben wir
Leute gehabt, die haben uns, da konnten wir 10 Fahrräder am Tag hinbringen.
Die haben uns pro Fahrrad 100 bis 150 DM gegeben. […] Und wenn wir jetzt
5 Fahrräder hatten, dann waren das 500 DM, auf die Schnelle, eine Tour.“ Und
weiter: „Und da ging es dann halt auch um richtig viel Geld, ja. [...] Und damit
hab‘ ich dann so jahrelang eigentlich mein Geld verdient. [...] Also ich habe
manchmal im Monat 20.000 bis 25.000 DM gehabt.“
T20 erläutert: „Man weiß nicht, wie ich rauskomme und was dann abgeht. Und,
das wird schwierig sein, weil, ich habe erst mal so Faxen gemacht, und dann
49
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
soll ich normal leben, ja. Das wird schwierig sein. So wie man einen... – man
fährt zehn Jahre lang Mercedes, und dann steigt man auf Trabi um, ja.“
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die beruflichen Perspektiven für die
MIT, ausgehend von negativen Aspekten bei der schulischen Laufbahn, als schlecht
darstellen und somit eine „normale“ bürgerliche Lebensführung als Alternative zur
kriminellen Karriere stark erschweren.
3.3 Persönliche Belastungsfaktoren
In diesem Kapitel geht es um Belastungsfaktoren, die mehr auf personaler als auf
sozialer Ebene angesiedelt sind, wenngleich festgestellt werden kann, dass beide
Ebenen eng miteinander verflochten sind. Zu den persönlichen Belastungsfaktoren
zählen der riskante Konsum von Alkohol und Drogen sowie physische und psychische Auffälligkeiten, die sich etwa, wie hier behandelt, in Gewaltauffälligkeiten äußern können.
Dabei stellen, unabhängig davon, ob eine Abhängigkeit diagnostiziert oder von
den Betroffenen als solche wahrgenommen wird, der Alkohol- und der Drogenmissbrauch die größten gesundheitlichen Belastungen für Mehrfach- und Intensivtäter
dar (siehe auch Landeskommission Berlin gegen Gewalt 2008). Statistisch gesehen
fällt allgemein eine starke Korrelation zwischen Drogenkonsum und Kriminalität auf.
Kreuzer und Thamm (1998) unterscheiden die Delinquenz von Drogenkonsumenten
in Versorgungs- und Folgedelinquenz. Zu der Versorgungsdelinquenz, also der Deliktbegehung zum Zwecke der Erlangung der Droge, gehören der Handel mit illegalen Drogen und Beschaffungsdelikte wie Raub und Diebstahl, um an Zahlungsmittel
zu gelangen. Als Folgedelinquenz, die nochmals unterschieden wird in unmittelbare
und mittelbare Folgedelikte, werden alle delinquenten Handlungen bezeichnet, die
in Zusammenhang mit der Drogenwirkung begangen wurden. Auch in der Intensivtäterforschung (vgl. die Hinweise bei Koch-Arzberger et al. 2008) hat sich gezeigt,
dass die Alkohol- und Drogenproblematik und die Wechselwirkung von Abhängigkeit und wiederholter Straffälligkeit eine merkliche Rolle spielen.
50
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.3.1 Konsum psychotroper Substanzen
Zentrale Befunde:
n Zwischen dem Gebrauch psychotroper Substanzen und Mehrfachtäterschaft
scheint ein starker Zusammenhang zu bestehen. Bei 58 Prozent der MIT lassen sich in den Akten Hinweise auf Drogenabhängigkeit finden, bei 15 Prozent der MIT gibt es Hinweise auf Alkoholabhängigkeit.
n Unterschiede bei der Abhängigkeit von Drogen und Alkohol gibt es zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen:
n MIT türkischer Herkunft konsumieren unterdurchschnittlich häufig Drogen und Alkohol.
n Zwei Drittel der deutschen MIT konsumieren Drogen.
n Die Gruppe der Aussiedler-MIT weist deutlich die größte Drogenproblematik auf.
n Qualitativ betrachtet zeigt sich der Zusammenhang darin, dass der Konsum
psychotroper Substanzen den Prozess einer allgemeinen Desozialisierung
fördert.
n Das Konsumverhalten beginnt meist frühzeitig im Jugendalter. Der Einstieg
unterliegt häufig dem sozialen Einfluss aus dem Freundeskreis oder dem
von Familienangehörigen.
n Der Konsum von Alkohol und Drogen wird funktional – entweder dämpfend
oder anregend – wahrgenommen und entsprechend eingesetzt.
n Therapieversuche werden – häufig mehrfach – auf unterschiedlicher Motivationsgrundlage (z.B. Therapie statt Strafe) unternommen.
n Therapiebedarf, um weitere Straftaten zu verhindern, ist bei den meisten
konsumierenden MIT gegeben. Die Erfolgsaussichten sind verbreitet eher
skeptisch bis im Einzelfall sogar pessimistisch einzuschätzen.
n Rückfälle ereignen sich namentlich dann, wenn die strukturellen Bedingungen der Therapieeinrichtungen wegfallen oder Konflikte und Problemkonstellationen auftauchen, für die keine anderen Bewältigungsstrategien zur
Verfügung stehen.
51
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Was die Drogenabhängigkeit angeht, so finden sich laut Aktenlage bei 58 Prozent
aller MIT Hinweise auf eine bestehende oder in der Vergangenheit liegende Drogenabhängigkeit, die im Sinne von Beschaffungskriminalität oder auch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln oftmals relevant für die Begehung von Straftaten war
bzw. ist.
Schaubild 5: Drogen- und Alkoholabhängigkeit
nicht
abhängig
38 %
nur Drogen
47 %
Alkohol
und Drogen
11 %
nur Alkohol
4%
Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit lassen sich hingegen nur bei insgesamt
15 Prozent der MIT in den Akten finden. Wenn man die Abhängigkeitsdefinition zu
Grunde legt, welche die Toleranzsteigerung und Entzugserscheinungen umfasst,
könnte dies einen realistischen Befund darstellen. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Anteil derjenigen, die – wenn auch nur zeitweise – einen missbräuchlichen oder riskanten Alkoholkonsum aufweisen, deutlich höher sein dürfte.
Dies steht auch damit in Zusammenhang, dass Alkohol eine legale Droge ist und
gesellschaftlich weitaus stärker als illegale Substanzen toleriert wird. Zum anderen
wird wahrscheinlich ein auffälliges Trinkverhalten oder eine einzelne konkrete Straf-
52
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
tat, die unter Alkoholeinfluss begangen wird, von der Polizei leichter konstatiert als
eine hinter den Taten stehende Abhängigkeit, welche sich während eines kurzen Beobachtungszeitraums, insbesondere unter alltäglichen Routinebedingungen, ohne
besonders aktivierten diagnostischen Blick aufgrund besonderer Umstände sehr viel
weniger aufdrängt.
Für die Gesamtgruppe der MIT lassen sich bezüglich der Alkohol- und Drogenabhängigkeit Unterschiede zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen feststellen.
Vergleicht man die beiden größten Gruppen der MIT mit Migrationshintergrund, die
Türken25 und die Aussiedler26, mit den einheimisch deutschen MIT27, so zeigt sich,
dass die türkischen MIT unterdurchschnittlich häufig drogenabhängig sind: bei ihnen finden sich Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit „nur“ zu gut 39 Prozent. Bei
den einheimischen Deutschen hingegen sind rund zwei Drittel (63 Prozent) Drogenabhängige.
Nur die Aussiedler überbieten diesen Befund und haben einen Anteil von mehr als
drei Viertel (77,2 Prozent), die drogenabhängig sind oder waren. Damit nehmen sie
auch im Vergleich zu allen anderen Nationalitäten den Spitzenplatz ein und haben
nachweislich die größte Drogenproblematik aller hessischen MIT.28
Auch bei der Alkoholabhängigkeit liegen die türkischen MIT mit einem Anteil von
4,5 Prozent weit unter dem Durchschnitt. Ganz anders stellt sich die Situation bei
den Deutschen und Russlanddeutschen mit in etwa vergleichbaren Werten dar, wobei die deutschen Mehrfach- und Intensivtäter mit gut 19 Prozent den höheren Wert
aufweisen.
Da Alkohol- und Drogenkonsum gerade bei problematischen Biographien einander
nicht ausschließen, verwundert es nicht, dass die drogenabhängigen MIT mit fast
20 Prozent doppelt so häufig alkoholabhängig sind wie die MIT, die keine Drogen
25 Bei diesen Berechnungen gelten lediglich diejenigen Personen als türkisch, die die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
26 Als Aussiedler wurde eingestuft, wer in Kasachstan, Russland oder der Sowjetunion gebürtig ist und die
deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
27 Unter Deutsch ist in diesem Zusammenhang zu verstehen: die Person ist in Deutschland geboren, besitzt
die deutsche Staatsbürgerschaft und zeigt keinerlei Hinweise auf einen Migrationshintergrund.
28 Diese hohe Belastung trifft nicht nur für die MIT zu, auch allgemein wird in Hessen auf die Drogenproblematik der Aussiedler aus den GUS-Staaten hingewiesen (vgl. Drucksache 15/2219 des Hessischen
Landtags vom 21.11.2001).
53
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
konsumieren. Alkohol und Drogen sind von ihrer psychotropen Wirkung nicht austauschbar, aber Dynamiken wie solche, dass die eine Sucht die andere ablöst oder
ergänzt – möglicherweise auch aufgrund von Zugangs- oder Beschaffungsbeschränkungen – sind durchaus vorstellbar.
Dabei ist es klassischerweise so, dass, unabhängig von der konkreten Art des Konsums, zunächst mit „leichteren“ Substanzen oder legalen Drogen begonnen wird,
was schon alleine damit in Zusammenhang stehen dürfte, dass der Einstieg in den
Konsum bei den meisten MIT bereits in jungen Jahren erfolgt, wodurch auch der
Zugang zu härteren illegalen Drogen (noch) nicht gegeben ist. In vielen Fällen bleibt
es aber nicht bei „weichem“ und leichtem Drogenkonsum. Vielmehr sind oftmals Verläufe feststellbar, die eine relativ schnelle Steigerung und Ausweitung auf verschiedene Substanzen aufzeigen. Ein anschauliches Beispiel stellt T55 dar:
Er berichtet, er habe im Alter von 8 Jahren seinen ersten Joint geraucht, der
ihm von einer älteren Bekannten angeboten worden sei: „Und dann bin ich
hin, ‘nen Joint geraucht, dann was getrunken, dann konnte ich nicht mehr nach
Hause, dann musste ich bei ihr pennen, weil ich nicht mehr laufen konnte,
ja. Wie ging es weiter? Dann jahrelang halt gekifft, dann kamen irgendwann
Amphetamine dazu, Ecstasy, Mitsubishis, aber kein LSD. Ja, mit fünfzehn oder
sechzehn habe ich irgendwann angefangen zu koksen. Und das war schon heftig, was ich genommen habe am Tag. Über den ganzen Tag verteilt habe ich
bestimmt meine drei, vier Gramm genommen.“
T20 gibt an: „Da hat es so angefangen mit Zigaretten rauchen, dies und das
und jenes, ja. Ja, und da habe ich angefangen zu rauchen, habe gespielt, mit
zehn habe ich richtig angefangen zu rauchen, mit zwölf erster Johnny, dreizehn, vierzehn Ecstasy, und dann kam es zu Kokain, bis zum 16. Jahr, zwei Jahre
war ich auf Kokain.“ Er sagt dazu, die Drogen habe er dann so regelmäßig
konsumiert wie den „Kaffee am Morgen“.
3.3.1.1 Einstieg in den Konsum von Drogen und Alkohol
Aus der Aktenanalyse geht hervor, dass das Einstiegsalter in den Drogengebrauch
für die meisten MIT, bei denen sich Hinweise auf eine schließlich bestehende Abhängigkeit finden lassen, zwischen 14 und 18 Jahren liegt.
54
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Häufig übt das soziale Umfeld – Vorbilder im Elternhaus oder der Freundeskreis – einen
Einfluss auf den Einstieg in den Konsum psychotroper Substanzen aus. Prozesse, die
dabei eine Rolle spielen, sind häufig das Lernen am Vorbild bzw. am Modell, wonach
ein bestimmtes Verhalten und die Folgen oder die Wirkung, die es mit sich bringt, beobachtet und ins eigene Verhaltensrepertoire integriert wird. Falls dieses Verhalten als
erfolgreich oder erstrebenswert wahrgenommen wird, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, vom Beobachter später selbst ausgeführt zu werden (vgl. Bandura 1969).
Von den befragten MIT machen in etwa die Hälfte entsprechende Angaben dahingehend, dass der Einstieg in den Substanzgebrauch durch soziale Einflüsse von außen angeregt worden sei. Bei nur insgesamt vier dieser MIT spielten bezüglich des
Einstiegs ein oder beide Elternteile eine Rolle, bei den anderen handelte es sich um
Gleichaltrige, wie z.B. Freunde, Kommilitonen oder auch Lebenspartner.
Das Trinkverhalten wird jedoch meist im Elternhaus – z.B. durch das negative Vorbild
des Vaters, oft schon in der Kindheit – vorgeprägt, verselbständigt sich allmählich,
wird später in einem anderen sozialen Umfeld ausgeübt und schließlich funktional
eingesetzt. Dazu ist der Bericht von T02 ein anschauliches Beispiel:
Er gibt an, er sei öfter mit dem Vater zur Arbeit gegangen und habe dann auch
immer wieder einmal ein Glas Bier abbekommen. Damals sei er elf Jahre alt
gewesen. Später, im Alter von 15/16 Jahren, habe er dann regelmäßig mindestens zweimal pro Woche getrunken, entweder mit seinen Kumpels nach
dem Fußball oder im Jugendzentrum. Mit 20 Jahren habe er seinen Alkoholkonsum auf 15 bis 20 halbe Bier gesteigert. Normal habe er sich ab etwa 2
Promille gefühlt, dann habe er „funktioniert.“
Während sich Alkoholkonsum sehr früh manifestiert, setzt (nachhaltiger) Drogenkonsum verbreitet eher erst im späteren Jugendalter ein. Drogen rücken meist erst richtig in den Mittelpunkt, wenn die Ablösung vom Elternhaus und eine stärkere Hinwendung zum Freundeskreis stattgefunden haben. Das Bedürfnis nach Zugehörigkeit zu
einem bestimmten sozialen Umfeld, etwa einer Clique, das vor allem im Jugendalter
ausgeprägt ist, kann einen enormen Einfluss auf das Konsumverhalten ausüben. Dies
wird anhand der Ausführungen von T05 deutlich:
Er berichtet, dass viele seiner Freunde regelmäßig Diebstähle begangen und
Haschisch konsumiert hätten. Nach dem Umzug habe er diese Freunde nicht
mehr gesehen, aber eines Tages standen sie wieder vor seiner Tür. In der
55
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Zwischenzeit hätten diese mit Heroin angefangen und hätten ihn zu einem
Freundschaftsdienst aufgefordert, indem er sie zu einem Dealer fahren sollte.
Dort hab er dann seine „erste Nase gezogen.“ Er habe diesen „Kick“ einfach
mal ausprobieren wollen.
T41 berichtet: „In der kritischen Zeit ist dann der Haschischkonsum dazugekommen, also ich hab’ dann halt oft zum Joint gegriffen. [...] Damit man dann
wieder so den Anschluss findet, hat man dann halt mitgeraucht, weil, man ist
ja gebunden an die Freunde, und man hat halt gedacht: ´Ja, gut, wenn ich
jetzt mitrauche, dann gehöre ich dazu. Wenn ich aber nicht rauche, dann bin
ich immer alleine.´ Und man hat so die Einsamkeit, und die mag man nicht so
besonders, wenn man jung ist.“
T50 erläutert: „Halt so Haschisch geraucht, das war bei uns in der Gang so
üblich. Ich wollte halt dazugehören, keine Ahnung. Ich habe mir halt so diese familiäre Geborgenheit oder die Anerkennung, was man halt so als Kind
braucht, das habe ich mir halt bei den Jungs geholt. […] Natürlich kam dann
noch dazu, dass ich extrem mit Heroin und so ‘nem Zeug angefangen habe
nach dem Jugendknast, Heroin und Kokain und so weiter. […] Vorher gab es
zwar auch schon den harten Drogenmissbrauch, aber nicht oft oder nicht täglich, den gab es halt immer so phasenweise, je nachdem halt. […] Da habe ich
fast jeden Tag konsumiert. Erst Heroin, sich hochgeholt, und dann mit Kokain
sich runtergeschossen. Das war immer so ein Auf und Ab.“
3.3.1.2 Motivationsgrundlage für den (anhaltenden) Konsum
psychotroper Substanzen
Drogen werden nicht per se als Genussmittel konsumiert, sondern sollen in erster
Linie eine Funktion erfüllen. Dabei geht es in den meisten Fällen darum, durch die
Drogen oder auch den Alkohol entweder aversive Gefühlszustände oder negative
Lebenslagen zu verdrängen, auszugleichen oder positive Gefühlszustände zu erzeugen. So dienen sie meist dazu, sich besser zu fühlen; andere können dies noch steigern und wachsen im eigenen Empfinden quasi über sich hinaus, was einer der MIT
wie folgt zum Ausdruck bringt: „Die Welt war mir.“
So erfolgt der Einstieg – wie bereits geschildert – häufig im Zusammenhang mit dem
sozialen Umfeld. Aufrechterhalten wird das Konsumverhalten maßgeblich durch die
56
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Wirkung, die mit den Drogen erzielt wird. Die individuell gewünschte oder erwartete Wirkung der jeweiligen Substanzen bestimmt dann letztendlich auch die Wahl
der bevorzugten Droge. Wenn man grob unterscheiden will, worum es geht, kann
man wie folgt formulieren: Wer sich eher eine anregende Wirkung erhofft, wird zu
sog. „Partydrogen“ greifen, die bewusstseinserweiternd wirken, wie z.B. LSD, Kokain
etc.; wer sich über den möglichen kurzfristigen „Flash“ hinaus eher eine dämpfende
Wirkung erhofft, greift zu Heroin, um unangenehme Erlebnisse, Erinnerungen oder
Gefühlszustände auszublenden. Die folgenden Beispiele machen entsprechende
Zusammenhänge deutlich:
T49 sagt, er habe „früh, sehr früh“ angefangen zu rauchen und auch zu kiffen, auch extensiv: „Das war immer die Flucht halt vor der Realität.“ Er habe
bestimmte Gefühle verdrängen wollen, „ich sage mal, die Blessuren der Zeit
einfach mal wegwischen, ja, darum ging es die ganze Zeit eigentlich.“
T50 gibt insoweit an: „Manchmal sind so ‘n paar Erlebnisse, die in der Kindheit,
da will ich jetzt auch nicht näher drauf eingehen, sondern, die sind halt immer
noch wie so eine schwere Last auf den Schultern. Und wenn ich das halt, sage
ich mal, nicht verarbeitet habe, oder damit einen Umgang finde, wird mich das
immer wieder einholen. [...] Dann hab‘ ich halt gemerkt, dass ich mit diesen
negativen Gefühlswallungen, und alles, was da so auf mich zukam, kam ich
einfach nicht klar. Und da waren dann wieder die Drogen eigentlich ein gutes
Mittel, um das erst mal wieder zu verstecken.“
Später im Verlauf verselbständigen sich diese Verhaltensmuster, entwickeln eine eigene Dynamik, sodass sie auch dann noch fortgesetzt werden, wenn sich das soziale
Umfeld bereits verändert hat. In den Vordergrund treten dann Aspekte der Abhängigkeit und der Sucht, die das Verhalten steuern. Dies wird an den folgenden beiden
Aussagen verdeutlicht:
T36 berichtet, dass er seit seiner ersten Haftstrafe im Alter von 26 Jahren drogenabhängig gewesen sei. Im Alter von 15 Jahren habe er das erste Mal Haschisch konsumiert. Während er seine Ausbildungen absolviert habe, habe er
kaum konsumiert, da er diese ordentlich habe abschließen wollen. Während
der zweiten Ausbildung habe er jedoch im Wohnheim gewohnt und sich die
langweiligen Wochenenden mit Haschischkonsum vertrieben. „Ich hab‘ dann
halt auch in meiner dreijährigen Haftzeit jetzt auch schon die Ursache verstanden, woran es gelegen hat, dass ich in der Vergangenheit auch straffällig ge-
57
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
worden bin. Das heißt, es ging hauptsächlich darum, dass mein Drogenkonsum daran schuld war, weil ich von einer Droge abhängig war, die sehr schwer,
die ein sehr schweres Suchtverhalten in den Vordergrund bringt, also man,
das heißt, ich habe Crack konsumiert und dann später Heroin, das heißt, in der
neunten Klasse hab‘ ich mit Haschisch angefangen, und das hat dann Kokain
zu Folge gehabt im Laufe meines Lebens.“
T41, der mit der besonders gefährlichen Droge des gebackenen Kokains,
also mit Crack, zu tun bekam, erläutert: „Durch diese Rückfälle und dadurch,
dass ich immer wieder Crack geraucht habe, und immer wieder in der Szene
war, habe ich strafbare Handlungen begangen. Ich hab‘ dann praktisch Crack
gekauft, mir Crack abgemacht, wieder Crack weiterverkauft, um daran zu profitieren, also um meinen eigenen Konsum zu finanzieren. Weil, es ist ‘ne teure
Droge, ein Gramm Crack kosten 50 €, und jetzt ein Gramm Crack, was 50 €
kostet, mit legalen Mitteln zu finanzieren, ist eigentlich unmöglich. Also das ist
keine Haschsucht mehr, wo 10 € am Tag kostet, also ein Gramm, was man am
Tag kifft, sondern, es ist wiederum ‘ne finanzielle Frage. In meinem Fall hab‘ ich
halt keine Einbrüche gemacht oder andere Strafhandlungen zur Beschaffungskriminalität gemacht, sondern ich habe halt, um die Droge zu besorgen, mir
immer Profit an der Droge verdient. Auch war das vorteilhafter, weil, wenn ich
jetzt Geld gehabt hab‘ und es gab diese Connection, also diese Beziehung zu
diesen Drogen nicht, dann hat das Geld nicht viel gebracht. Aber dadurch, dass
ich immer in diesen Kreisen verkehrt hab‘ und den Kontakt zu den Kokainkreisen hab‘, die das Crack gekocht haben, hab‘ ich das immer schnell bekommen.
Und dieses Verkehren in diesen Kreisen, ich musste zum Beispiel eine gewisse
Summe einbringen, um überhaupt etwas zu bekommen, weil es verschiedene
Materialien gibt. Also es gab weißes Kokain, gelbes Kokain, dann gab es Paste
und dann Platte, es gab verschiedene Sorten, und um dieses Crack zu kriegen,
woraus das Crack gekocht wurde, es war sehr begehrt, man musste dafür Geld
mitbringen, und dann hat man halt, was weiß ich, seinen Profit gekriegt.“
Problemlagen, die man durch den Substanzkonsum verdrängen will, können sich allerdings auch verschärfen bzw. sich auf andere Lebensbereiche ausdehnen. Ganz
gleich, ob es sich um illegale Drogen und/oder um Alkohol handelt, im Rahmen der
sich anbahnenden Abhängigkeit scheint die Gefahr der Desozialisation (vgl. Schwind
2007: 558f.) enorm zu sein. Dabei verläuft diese meist prozesshaft und äußert sich
anfänglich entweder in einer schleichenden Gleichgültigkeit („man wird faul“) oder in
58
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
einer verstärkten Erregungsbereitschaft sowie der gedanklichen Einschränkung auf
die Droge und die eigene Person. Eine normale Lebensführung gerät so nach und
nach immer mehr in den Hintergrund, da es dem Betroffenen nicht mehr möglich
erscheint, einen geregelten oder strukturierten Tagesablauf zu gestalten, zuverlässig und regelmäßig einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung nachzugehen sowie
soziale oder partnerschaftliche Beziehungen verlässlich zu pflegen. Die befragten
Probanden schildern solche Zusammenhänge anschaulich, wie folgende Beispiele
zeigen:
So formuliert T03: „Drogen verändern einen Menschen ganz schön. Ich war ständig unter Strom.“
T41 erzählt, dass er durch den Drogenkonsum zunehmend aggressiv geworden sei. Aufgrund dieser Aggressionen sei es in seiner Beziehung oftmals zu
handgreiflichen Streitigkeiten gekommen. Er habe sich in seiner Persönlichkeit
verändert. Es sei ihm auch schwer gefallen, sein Studium ernsthaft zu verfolgen.
T50 drückt seine Lage wie folgt aus: „Und dann habe ich den 35er gehabt. Aufgrund meiner Drogensucht, war ja § 21, vermindert schuldfähig, hab‘ ich dann
den 35er gekriegt. Habe dann ein Jahr eine Therapie gemacht, erfolgreich
abgeschlossen. War danach ein Jahr in der Nachsorge, und dann habe ich in
der Nachsorge angefangen, vier Jahre war ich in der XX-Schule […], da war ich
knapp vier Jahre, und habe mein Fachabitur gemacht. […] Wollte dann 2001
studieren. Und, wie gesagt, in diesen 5 Jahren, wo ich halt in X in der Nachsorge
und in der Schule war, da war ich drogen- und straffrei. Hab‘ meine Bewährungszeiten rumgekriegt, die sind, 2001 sind die alle abgelaufen, war okay. Dann hatte
ich eigentlich vor zu studieren, hat aus irgendwelchen Gründen halt nicht geklappt. [...] Und da hatte ich halt ein gutes, ein gutes Angebot, als wieder in ‘ner
Möbelfirma zu arbeiten, bei so einem Kollegen, so als Vorarbeiter [...] Also es
war schon ein Stück Verantwortung, und es war auch mehr bezahlt als, wie als
normaler Möbelpacker. Natürlich hab ich dann wieder ein bisschen mehr Geld
gehabt als in der Schulzeit. Weil, da hatte ich nur so wie Sozialhilfe und Mehrbedarf, so was. Und ich war ja natürlich der Meinung, lange sauber gewesen usw.
usf., ich hab das alles im Griff. Ich kann am Wochenende öfter mal Zeug nehmen.
Habe ich dann wieder angefangen, Heroin und Kokain zu konsumieren. Und das
war schon wieder der Anfang vom Ende. […] Wie gesagt, da hab‘ ich dann erst
mit der Arbeit den Scheiß finanziert, die Drogen halt. Und das ging dann irgendwann nicht mehr.“
59
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Auch bei missbräuchlichem Alkoholkonsum kann die Lebensführung derart eingeschränkt sein, dass Straftaten vordringlich und fortlaufend begangen werden, um
sich Alkohol besorgen und konsumieren zu können. Dazu berichtet T12:
Er habe nach dem Tod seiner Ex-Verlobten sehr viel Alkohol getrunken, „etwa
1,5 Liter Schnaps täglich“. Er habe sich bewusst komatös getrunken. Kleinere
Diebstähle und Trickbetrügereien habe er begangen, um sich den Schnaps
am nächsten Tag leisten zu können.
3.3.1.3 Therapieversuche
Da viele der MIT Drogen konsumieren – und darunter nicht wenige in der Weise, dass
sie keine Kontrolle mehr über ihren Konsum haben, dass vielmehr umgekehrt die
Drogen die Einstellung und noch mehr das Verhalten steuern – kann davon ausgegangen werden, dass in ebenso großem Umfang, unabhängig von den Erfolgsaussichten ein Therapiebedarf vorhanden ist.
Etwa die Hälfte der drogenabhängigen MIT hat sich, laut Auskunft aus den Akten, bereits (mindestens) einer Therapie bzw. einem Drogenersatzprogramm unterzogen,
wobei über deren Erfolg auf der Grundlage der dort dokumentierten Daten nichts
Konkretes ausgesagt werden kann. Auch von den 63 interviewten MIT hat etwa die
Hälfte bereits eine Therapie gemacht, plant eine Therapie oder bringt ihren Therapiewillen zum Ausdruck. 30 berichten eher unspezifisch von einem Therapieversuch
oder mehreren Therapieversuchen; drei berichten von einer Methadonersatztherapie; vier vermelden einen sog. kalten Entzug, und sechs erinnern sich an eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach BtMG („Therapie statt Strafe“). Besonders
eindrücklich wird die Problematik von wiederholten Therapieversuchen und immer
wieder eintretendem Scheitern von T35 geschildert:
„Mein Vater hat das damals organisiert. Ich wollte das damals aber auch machen, weil, mir ging es damals ziemlich schlecht, so, ich war halt unterwegs,
ohne Wohnung, Drogen. Mir ging es total scheiße so, und ich wollte da irgendwie raus. […] Also die Therapie habe ich damals auch gemacht und alles,
die habe ich auch abgeschlossen. Das in der Therapie lief wunderbar. Das ist
immer so in der Therapie, da läuft das alles immer gut. […] Ich bin da immer
ganz glatt durchgelaufen so. Aber es hat sich halt nie wirklich was verändert.
Also, in der ersten Therapie war es so, dass, natürlich, wenn man keine Drogen
60
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
mehr nimmt und dann Sport macht und joggt und alles, hat man ein besseres
Gefühl, und wird klar in der Birne und alles. Und das verändert sich alles so ein
bisschen. Und dann ist es so, dass man denkt: ´Wow, es hat sich ja was verändert
und so, und jetzt wird alles gut.´ Das Ding ist aber, dass sich eigentlich gar nichts
verändert hat, außer die äußeren Umstände halt, aber in mir hat sich eigentlich
nichts verändert. Und ja, so alles, und nach der Therapie, wenn der ganze beschissene Rahmen wegfällt und alles, und dann ist da keiner mehr, der danach
fragt, wie es einem geht, sondern, da ist man wieder auf sich alleine gestellt.“
„Und das nächste Mal, das war sechs Wochen später oder was, dann bin ich
aus dem Methadonprogramm rausgeflogen, wegen ständigem Beikonsum.
Zur Drogenberatung bin ich auch nicht mehr hingegangen.“
„Also, ich habe auch schon Entgiftungen gemacht und dies und das. Aber das
hat alles nichts geholfen. Und Therapien und so, und das ist, ich weiß nicht,
irgendwann kommt da immer so ein Punkt, da geht es nur runter, und das hat
bis jetzt immer hier im Knast geendet so.“
„Ich war ja schon öfters in Therapie, und die sagen eigentlich alle so, dass es bei
ihnen auch so spaßmäßig angefangen hat, und dann ganz anders geendet hat“.
Dieser Gesprächsausschnitt repräsentiert in wesentlichen Aspekten die Gruppe der
stark abhängigen MIT und macht deutlich, dass Therapien zwar begonnen, aber dann
auch häufig wieder abgebrochen werden, oder dass die Bereitschaft zur Abstinenz
stark abnimmt, sodass Therapieeffekte meistens auf den Aufenthalt in der Einrichtung
beschränkt bleiben oder bestenfalls noch einige Zeit danach anhalten. Diese Abbrüche bringen es mit sich, dass mehrere Therapieversuche unternommen werden und
einige MIT sich bereits mehrfach Therapien unterzogen haben. Die Entscheidungen
für eine Therapie beruhen teilweise auf Freiwilligkeit, teilweise wurden sie angestrebt,
um der Haft zu entkommen. Grundsätzlich kann aber daraus nicht abgeleitet werden,
welche Form von Therapiezugang und -motivation sich als erfolgreicher erwiesen hat.
Zur Veranschaulichung dieser Problematik dienen die folgenden Beispiele:
T41 erläutert: „Das ist halt auch eine kulturelle Frage. Als Marokkaner ist man in
der Gesellschaft nicht so in der Lage, von der Gesellschaft gesagt zu kriegen:
`Sie brauchen ‘ne Therapie`. Man denkt, die Leute denken ja in X oder in Y,
wenn man so in der Stadt ist: `Krimineller Marokkaner´. Keiner traut sich so an
einen ran. In der Fachhochschule auch. Da weiß man: ´Ah, der nimmt Drogen,
mit dem wollen wir nichts zu tun haben´. Kein Mensch ist in der Lage, zu sagen:
61
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
‚ich will dir helfen. Jeder versucht so für sich zu denken, und da braucht man
auch richtige Freunde, die es einem beibringen: ‚hier, mach‘ doch mal ‘ne Therapie’, die einen da so ein bisschen hinbringen. Drogenfreunde, die erzählen
einem ´Ach, Therapie, das bringt nichts.´ Und das hat man im Kopf.“
T40 führt aus: „Ja, da waren dann auch gute drei Jahre, bis ich mir gesagt
habe: ‚Ja, okay, du bist süchtig, hey’. Und habe das eingestanden. Aber dann
habe ich auch, ja, bin ich ins Codein-Programm gegangen. Hey, Hauptsache,
ich verliere nicht die Arbeit. […] Habe also praktisch, ja, Nebenjob noch gemacht und die normale Arbeit, nur, um die Drogen zu finanzieren. Ja, und bis
das halt nicht mehr funktioniert hat. Und dann Codein, und ist noch schlimmer
geworden, dann Tabletten, und dann habe ich das nicht mehr auf die Reihe
bekommen, also zu arbeiten. […] Und dann bin ich auf Entgiftung, habe versucht, eine Therapie zu machen, also habe auch eine Therapie gemacht. Habe
es durchgezogen, bin guter Dinge gewesen, habe mir gedacht, jetzt hast es
geschafft. [..] Das war freiwillig, das war kein 35er.“
T39 berichtet, dass er vor ungefähr zwei Jahren eine Therapie gemacht habe.
Nach der Therapie habe es nicht länger als drei Monate gedauert, bis er wieder rückfällig geworden sei.
T56 merkt an, ihm sei eine Therapie bewilligt worden, die er auch vier Monate
durchgezogen habe. Er habe jedoch weiterhin Drogen genommen und dementsprechend eine positive Urinkontrolle gehabt. Er sei damit immer ehrlich
umgegangen und habe seine Therapeuten nicht belügen wollen. Als er dann
aber einer Frau bei der Flucht über eine Feuertreppe helfen wollte, sei die Therapie im beiderseitigen Einverständnis abgebrochen worden. Aufgrund dieses
Frusterlebnisses habe er wieder angefangen, stärkere Drogen zu konsumieren.
Auf der Basis der dargestellten Interviewausschnitte erscheinen die Erfolgsaussichten
der Therapiebemühungen bei den MIT eher fraglich. Es zeigt sich auf der einen Seite,
dass einige Therapien nach mehr oder weniger langen Therapiephasen abgebrochen
wurden. Die MIT berichten von Situationen, die immer wieder dazu geführt haben,
den Drogenkonsum wieder aufzunehmen. Auch wenn die Therapien auf der anderen
Seite an sich beendet werden, scheint der Effekt – die Drogen- oder Alkoholabstinenz
– nicht besonders nachhaltig zu sein. Viele nehmen ohne Nachbetreuung und weitere
Hilfen den Konsum auch nach längerer Haftzeit oder Therapie wieder auf. Von den
interviewten MIT werden krisenhafte Ereignisse oder Situationen geschildert, die dazu
62
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
führen, dass sich ein früher eingeschliffenes Verhaltens- und Konsummuster wieder
reaktiviert. Ein anderer Grund zur erneuten Rückfälligkeit tritt mitunter dann ein, wenn
die Probanden wieder Zugang zum früheren sozialen Umfeld bekommen oder gar
von selbst suchen. Dies veranschaulichen die folgenden Beispiele:
T40 berichtet: „Bin halt von der Therapie wieder zurückgekommen, halt guter
Dinge, hab‘ eine Umschulung angefangen […] und dann, tja, hab‘ ich halt gemerkt, dass da eigentlich alles nur Ex-Süchtige sind. [...] Und war sofort in dem
Milieu wieder drin, die haben da das Heroin auch konsumiert in der Arbeit. Und
da bin ich halt rückfällig geworden nach einer Zeit. […] Habe dann auch die
Umschulung hingeworfen, und ja, dann ist es halt schön langsam losgegangen
mit der Kriminalität.“
„Auf alle Fälle bin ich halt da verurteilt worden, dann bin ich in die JVA X gegangen, und da hab‘ ich mir gesagt: ‚Okay, jetzt machst Nägel mit Köpfen, jetzt verlässt X. Nutz die Chance und geh auf Therapie […] und fang, ein neues Leben
an.’ Ja, und ich sag, auch, war auch nach der Therapie zwei Jahre clean, hat alles
gut gepasst. Bis auf dass ich halt keine Arbeit gefunden hab‘, aber mir ist es gut
gegangen. […] Dann der Tod von meiner Mama, bin hochgefahren, also mit der
Trauer noch, bin in X stehen geblieben und bin auf Y und hab‘ mir was geholt.
[…] Der Bauch hat nein gesagt, der Kopf ist marschiert.Ich bin marschiert, habe
es gekauft, habe es konsumiert und hab‘ gewusst, das ist mein Ende, hey, ich
schaff‘ es nicht. Also wenn ich’s einmal probier‘, dann ist es vorbei.“
T16 erläutert, dass sie insgesamt vier Mal eine Entgiftung und einen Entzug
durchlebt habe. Während sie in einer Therapie war, sei sie ohne Probleme mit
Hilfe von verschiedenen Ersatzsubstanzen „clean“ geblieben. Den Entzug von
den einzelnen Ersatzsubstanzen beschreibt sie wiederum als sehr schwer und
schmerzhaft. Am Anfang habe sie nie verstanden, weshalb manche mehrmals
eine Entgiftung mitmachen würden. Dies habe sich jedoch nach Beendigung
der Therapien schnell geändert.
Viele sind durch die Inhaftierung gezwungen, zunächst einen kalten Entzug zu machen, was aber nicht zwangsläufig als der Beginn des Ausstiegs aus dem Drogenkonsum betrachtet werden kann, sondern als Mangel an Alternativen. Die Zielvorstellung
ist dann nicht unbedingt, Abstinenz oder Einsicht und Kontrolle über die Drogenproblematik zu erreichen, sondern sich innerhalb kurzer Zeit der körperlichen Entzugssymptomatik zu entledigen. Dazu sagen die interviewten MIT beispielsweise:
63
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
T42 erzählt, er sei während seiner Haftzeiten clean gewesen, wobei er meistens einen „kalten Entzug“ gemacht habe. Konsumgefahr bestehe jetzt auch
noch, wenn es draußen wieder schlecht laufe würde.
T28 erläutert, er habe, nachdem sich ein Freund mit verschiedenen Drogen
das Leben genommen habe, beschlossen, mit dem Drogenkonsum aufzuhören. Er habe dann einen kalten Entzug ohne Therapie gemacht, da ihm die sowieso nichts bringen würde. Im Gefängnis habe er nur deshalb eine Therapie
beantragt, um rauszukommen und das Grab seiner Mutter zu besuchen bzw.
seine Freundin zu treffen. Die Therapie sei dann abgebrochen worden, und er
sei zurück in den Knast gegangen.
Therapiebedarf ist bei den meisten MIT gegeben, jedoch scheinen die Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen auch mit deren Gestaltungsmöglichkeiten in Zusammenhang
zu stehen. Bei den Interviews ist deutlich die Notwendigkeit nach sog. Nachsorgeprogrammen in das Blickfeld gerückt, die sowohl eine äußere Struktur geben als auch bei
der Bewältigung von auftauchenden Problemen Hilfeleistung geben können.
3.3.1.4 Drogenkonsum und Straftaten
Drogenabhängige MIT begehen mit durchschnittlich 81 Delikten deutlich häufiger
Straftaten als nichtdrogenabhängige MIT mit 55 Delikten im Durchschnitt. Allein dieser Befund deutet schon darauf hin, dass die Drogenabhängigkeit hinsichtlich des
kriminellen Handelns einen motivationalen und prädiktiven Faktor für die Straftatbegehung darstellt (vgl. dazu auch Tatmotivation, Kapitel 3.4.2.1).
Dass Gewaltanwendung bei Drogenkonsum im Allgemeinen nicht verstärkt auftritt,
mit Ausnahme von Auseinandersetzungen im Drogenmilieu, ergibt sich bei den MIT
daraus, dass die Nichtdrogenabhängigen im Gegensatz zu den Drogenabhängigen
deutlich mehr Gewaltauffälligkeiten aufweisen (54,5 Prozent gegenüber 46,5 Prozent). Die Studie von Kreuzer aus den Jahren 1988/89 (vgl. Kreuzer 1999: 43) sowie
die internationale Literaturexpertise von Rautenberg (1998) haben ergeben, dass
es sich bei den Straftaten Betäubungsmittelabhängiger meist um gewinnorientierte
Delikte handelt. Daneben kommt es zu verschiedenen Formen der Bagatellkriminalität. Während die Kriminalität im Drogenbereich also auf die Versorgungsdelinquenz
fokussiert ist, können Delikte, die im Zusammenhang mit Alkohol begangen werden,
der Folgedelinquenz zugerechnet werden, da dem Alkohol keine tatbedingte oder
tatbegleitende Funktion zugesprochen wird.
64
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Der Unterschied von Alkohol einerseits und illegalen Drogen andererseits wird von
den befragten Probanden eindringlich wie folgt beschrieben:
T10 berichtet: Wenn er und seine Freunde gekifft haben, hätten sie sich einfach in eine Ecke gesetzt und wären rumgehangen. Für Straftaten sei man da
viel zu antriebslos gewesen. Bei Alkoholkonsum in Kombination mit Ecstasy
hingegen hätte es schon ab und an passieren können, dass sie sich dann zum
Beispiel in Discotheken mit Türstehern angelegt hätten oder zu Spielen eines
überregionalen Fußballvereins gefahren seien, nur, um sich dort „mit der Hundertschaft zu kloppen“. Wenn man Alkohol getrunken habe, dann hätte man
eher zu Aggressionen geneigt und Körperverletzungen begangen.
T38 sagt, dass die Drogen bei der Kriminalität eine wichtige Rolle gespielt
hätten. Nur durch die Drogen wäre es zu weiteren Verbrechen gekommen,
entweder, um an Geld zu kommen, oder weil ihn die Drogen bzw. der Alkohol
aggressiv gemacht hätten.
Der Drogenkonsum führt häufig aufgrund eines Finanzierungsproblems dazu, dass
Straftaten begangen werden. Eine typische Aussage trifft T12: Er sei während seines
Haftaufenthalts oder kurz danach mit Heroin in Berührung gekommen. Fortan habe
er viel gestohlen und Wertsachen weiterverkauft, um sich die Drogen finanzieren zu
können.
Zusammenfassend kann also davon ausgegangen werden, dass die Abhängigkeit
von Drogen und Alkohol die größten Belastungsfaktoren innerhalb der Gruppe der
MIT darstellen. Dabei wird kriminelles Verhalten differentiell begünstigt: bei Drogen
im Sinne von Versorgungsdelinquenz, bei Alkohol eher in einer erhöhten Aggressionsbereitschaft und der Senkung der Hemmschwelle für Rohheitsdelikte.
65
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
3.3.2 Psychosoziale Belastungen und Gewaltbereitschaft
Zentrale Befunde:
n Weitere psychosoziale Belastungsfaktoren ergeben sich bei den MIT aus den
Hinweisen auf Aggressivität (23,6 Prozent) und sonstige Verhaltensauffälligkeiten (10,8 Prozent).
n Einschränkungen, wie beispielsweise eine geistige Behinderung, die die Schuldfähigkeit (dauerhaft) betreffen können, sind mit 2,3 Prozent (31 MIT) eher selten.
n Der personengebundene Hinweis „Geisteskrank“ (GEKR) laut Polas findet sich
insgesamt bei 6 MIT.
n Gewaltauffälligkeiten erfolgen bei MIT mit Migrationshintergrund häufiger als
bei den MIT ohne Migrationshintergrund.
Die persönlichen Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen der MIT wurden zum einen
durch eine Auswertung der relevanten personenbezogenen Hinweise (PHW) aus Polas29 und zum anderen durch die Aktenauswertung30 erhoben. Auf die Darstellung
der physischen Beeinträchtigungen wird an dieser Stelle verzichtet (Näheres dazu
findet sich bei Koch-Arzberger et al. 2008: 105f.). Vielmehr ist das Vorhandensein
der psychischen Auffälligkeiten, die im Zusammenhang mit kriminellen Verhalten
von Relevanz sein können, zu beleuchten.
Besondere Bedeutung – auch für die weiterführenden Auswertungen – kommt dabei den Hinweisen auf Aggressivität zu: diese finden sich immerhin bei 313 MIT
(entspricht 23,6 Prozent). Bei den betroffenen MIT konnte zum Beispiel den Akten
entnommen werden, dass sie besonders brutal oder aggressiv gegenüber anderen
Mitmenschen aufgetreten sind.
29 Zwölf Variablen, die folgende PHW abbilden: Freitodgefahr, Gewalttätigkeit, Halter/Führer gefährlicher
Tiere, Häusliche Gewalt, Konsument harter Drogen, Prostitution, Sexualtäter, Mitglied einer verbotenen
militanten Organisation, politisch links motivierter Straftäter, politisch rechts motivierter Straftäter, politisch motivierte Ausländerkriminalität, Geisteskrankheit.
30 Acht Variablen: Hinweise auf Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, sonstige Krankheiten, Behinderung, Aggressivität, antisoziale Persönlichkeit, sonstige Verhaltensauffälligkeiten, mangelnde Ausdrucksfähigkeit im Deutschen.
66
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Bei 10,8 Prozent (144 MIT) konnten sonstige Verhaltensauffälligkeiten festgestellt
werden: In dieser Kategorie finden sich allerdings die unterschiedlichsten Auffälligkeiten in ebenso unterschiedlichen Schweregraden (z.B. häufiges Schuleschwänzen,
Störungen im Sozialverhalten, aber auch Depressionen und Autoaggressivität).
Eher selten sind hingegen massive kognitiv-geistige oder soziale Einschränkungen,
die mithin bis zur Behinderung reichen. So finden sich in den Akten Informationen
zu einer „geistigen Behinderung“ bei 31 MIT (2,3 Prozent) und der personenbezogene Hinweis „Geisteskrank“ ist bei 6 MIT vermerkt. Juristische Fragen, die sich bei
solchen Aktenvermerken stellen, sind die Klärung der Frage nach der (verminderten) Schuldfähigkeit. Dieser geringe Anteil von MIT, die solche Vermerke haben, bedeutet demnach, dass die allermeisten MIT nicht per se vermindert schuldfähig bzw.
schuldunfähig sein dürften.
Dennoch finden sich beispielsweise auch unter den interviewten MIT Einzelfälle, die
verdeutlichen, dass die Abgrenzung, ob ein MIT schuldfähig gemäß den §§ 20, 21
StGB war oder ist, aber auch, ob Haftfähigkeit vorliegt31, nicht immer leicht zu beurteilen ist und sich je nach Verfassung des betroffenen MIT auch ändern kann.
T63, die laut den Akten an einer paranoiden Schizophrenie leidet, kam zunächst regulär in die Justizvollzugsanstalt. Da sich ihr Zustand jedoch verschlechterte, wurde sie nach einiger Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Nach
einem längeren Aufenthalt dort wurde sie zurück in die Anstalt verlegt. Sie
selbst ist der Meinung, dass nicht sie selbst, sondern alle anderen Menschen
in ihrem Umfeld „verrückt“ seien.
Den Akten war zusätzlich zu entnehmen, dass 61 MIT bereits mindestens einmal nach
§ 10 HFEG eingewiesen wurden; jedoch ist nicht bekannt, aufgrund welcher Ausgangssituation diese Einweisungen erfolgt sind.32
Für die polizeiliche Praxis und den Umgang mit den MIT sind jedoch vielmehr diejenigen Variablen besonders bedeutsam, die Hinweise darauf geben, inwieweit die
31 Zur Definition der Haftunfähigkeit vgl. § 455 StPO.
32 Vgl. hierzu die Regelung des § 1 Abs. 1 HFEG: Demnach ist es zulässig, geisteskranke, geistesschwache,
rauschgift- oder alkoholsüchtige Personen auch gegen ihren Willen in einer geschlossenen Krankenabteilung oder in einer anderen geeigneten Verwahrung unterzubringen, wenn aus ihrem Geisteszustand
oder ihrer Sucht eine erhebliche Gefahr für sie selbst oder für ihre Mitmenschen droht und diese nicht
anders abgewendet werden kann.
67
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
MIT als gefährlich gelten und durch aggressives oder gewaltsames Verhalten in Erscheinung treten. Diese sind in der Kategorie der Gewaltauffälligkeiten33 enthalten
und es bietet sich – aufgrund vorhandener empirischer Befundlage – an, die Thematik „Gewaltauffälligkeit“ in Bezug auf einen anzunehmenden Migrationshintergrund
zu analysieren, deren Darstellung sich im folgenden Schaubild 6 findet.
Schaubild 6: Migrationshintergrund und Gewaltauffälligkeiten
Anzahl MIT
60
50
40
30
20
10
0
0
1
2
3
Anzahl der Gewaltauffälligkeiten
ohne Migrationshintergrund
4
mit Migrationshintergrund
MIT mit Migrationshintergrund weisen demnach in der Summe mehr Gewaltauffälligkeiten auf als MIT, bei denen dieser Hintergrund nicht vorliegt. Vermutungen lassen
sich darüber anstellen, dass entsprechende Auffälligkeiten bei MIT mit Migrationshintergrund auch deshalb häufiger vorkommen, weil diese – und dabei vor allem die jungen, männlichen Migranten – einerseits, bedingt durch ihre kulturelle Prägung, andere
Norm- und Wertvorstellungen haben, andererseits auch eher das Gefühl haben, sich
in der deutschen Gesellschaft durchsetzen zu müssen, „notfalls“ eben mit Gewalt.
33 Variablen laut Polas/PHW: bewaffnet, gewalttätig, häusliche Gewalt; laut Akten: Hinweis auf Aggressivität.
68
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Eine höhere Belastung mit Gewaltauffälligkeiten geht konsequenterweise auch mit
einer höheren Rate an Rohheitsdelikten einher. Bei den MIT mit Migrationshintergrund haben nur 14,4 Prozent überhaupt keine Rohheitsdelikte begangen, während
es bei denjenigen ohne Migrationshintergrund mit 28,7 Prozent ungefähr doppelt
so viele sind. Bei knapp 60 Prozent der MIT mit Migrationshintergrund sind drei und
mehr Rohheitsdelikte verzeichnet, bei immerhin noch gut 10 Prozent sogar zehn und
mehr. Bei den MIT ohne Migrationshintergrund sind diese Werte mit knapp 38 Prozent mit drei und mehr Rohheitsdelikten sowie 3,5 Prozent mit 10 und mehr Rohheitsdelikten um einiges niedriger.
Weitere Ausführungen zu den Gewaltauffälligkeiten der MIT finden sich insbesondere im Kapitel 4.
3.4 Kriminelle Karriere: Einstieg und Ausprägung
Die Betrachtung der Umstände des Einstiegs sowie der möglichen Verlaufsgestalten
von kriminellen Karrieren der MIT ist unter anderem deswegen von Interesse, weil
hieraus konkrete Hinweise gewonnen werden können. Einerseits geht es darum, zu
ergründen, welche Präventionsmaßnahmen getroffen werden müssen, um den Einstieg in die Kriminalität zu verhindern. Andererseits können auch „Wendepunkte“ im
Verlauf sichtbar werden, die zu einer Umorientierung und eventuell zum Beenden
einer kriminellen Karriere beitragen können.
Somit wird in diesem Abschnitt zunächst die Phase des Einstiegs in die Kriminalität
betrachtet und auf Basis der Aktenanalyse dargestellt, wann bzw. in welchem Lebensalter und mit welchen Straftaten die MIT anfänglich in Erscheinung getreten
sind. Ergänzt werden diese Befunde durch subjektive Erklärungsansätze für die (anfänglich) zugrunde liegende Tatmotivation, die aus den Interviews mit den MIT gewonnen werden konnten.
Schließlich wird der weitere Verlauf der hier aufgezeigten kriminellen Karrieren anhand von einigen ausgewählten Aspekten aus der Aktenanalyse erläutert und ebenfalls mit Gesprächsausschnitten illustriert.
69
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.4.1
Einstiegsalter und erste Taten
Zentrale Befunde:
n Die Mehrheit der MIT fängt bereits in jungen Jahren mit der Begehung von
Straftaten an. Drei Viertel von ihnen sind bereits bis zum Abschluss der Jugendphase als Tatverdächtige in Erscheinung getreten.
n Wenn sich Hinweise auf eine Mitgliedschaft in einer Clique aus den Akten
ergeben haben, liegt das Einstiegsalter noch einmal niedriger.
n Bei der ersten Tat handelt es sich am häufigsten um Diebstahl ohne erschwerende Umstände (gut 32 Prozent), gefolgt von Diebstahl unter erschwerenden Umständen (gut 17 Prozent) und Gewaltdelikten (gut 15 Prozent).
Der frühe Beginn der kriminellen Laufbahn ist für die Gruppe der MIT geradezu kennzeichnend. Bei fast einem Drittel der MIT wurde das erste Delikt schon im Kindesalter
von unter 14 Jahren registriert; gut 45 Prozent treten als Jugendliche das erste Mal
offiziell als Tatverdächtige in Erscheinung. Mit 3,8 Prozent wurde nur bei einem sehr
geringen Anteil das erste Delikt erst im Erwachsenenalter ab 21 Jahren vermerkt.
Schaubild 7 vermittelt einen Eindruck von der gesamten Altersverteilung zu Beginn
der kriminellen Karriere.
Schaubild 7: Alter bei erster registrierter Tat
Anzahl MIT
250
200
150
100
50
0
4
8
12
16
20
24
28
32
Alter in Jahren
70
36
40
44
48
52
56
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Ob der Einstieg früher oder später stattfindet – und auch mit welcher Straftat die MIT
als Erstes in Erscheinung treten –, scheint in Zusammenhang mit dem Geschlecht, mit
der Einbindung in eine Gruppe und mit der ethnischen Herkunft zu stehen.
n
Weibliche MIT beginnen ihre kriminelle Karriere mit ca. 19 Jahren im Durchschnitt um drei Jahre später als männliche MIT (16,1 Jahre).
n
Einen relevanten Faktor beim Einstieg in die Kriminalität stellt die Mitgliedschaft in einer Gruppe dar, welche einen frühen Einstieg begünstigt. Solche
MIT, die laut Akten Mitglied einer festen Clique, Gang oder wechselnder
Gruppen sind, begehen ihr erstes registriertes Delikt im Durchschnitt im Alter
von 14 bis 15 Jahren, während MIT, die als Einzelgänger aktiv sind, im Durchschnitt erst im Alter von über 18 Jahren mit der Straffälligkeit beginnen.
Einen geringeren Einfluss scheint demgegenüber der Migrationshintergrund zu haben. Einzig für die Gruppe der in Deutschland geborenen Ausländer (also Personen
mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit) lässt sich eine Besonderheit feststellen: Von
diesen sind bei ihrer ersten Tat etwa 40 Prozent noch unter 14 Jahren, während dieser Anteil für die Gruppe aller MIT nur bei gut 28 Prozent liegt.
Bei der ersten Tat handelt es sich am häufigsten um Diebstahl ohne erschwerende
Umstände (32,3 Prozent), gefolgt von Diebstahl unter erschwerenden Umständen
(17,3 Prozent) und Gewaltdelikten (15,2 Prozent). Dabei gibt es einen deutlichen
Unterschied zwischen männlichen und weiblichen MIT, wie das Schaubild 8 auf der
nachfolgenden Seite zeigt.
Das mit am Abstand am häufigsten registrierte Erstdelikt bei den weiblichen MIT ist
ebenso wie bei den Männern der Diebstahl ohne erschwerende Umstände. Die männlichen MIT verüben als erste Straftat etwas häufiger Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, sowie Diebstahl unter erschwerenden Umständen und
sonstige Straftatbestände. Die Frauen hingegen treten häufiger das erste Mal polizeilich in Erscheinung im Zusammenhang mit Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze34, 11,6 Prozent der weiblichen MIT fallen durch „polizeiliche Ereignisse“ auf.
34 Dazu gehören Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor, Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze (Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, Ausländergesetz, Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz), Rauschgiftdelikte und Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umweltsektor.
71
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Schaubild 8: Erste Tat nach Geschlecht
% der MIT
40
35
30
25
20
15
10
5
Se
Str
a
lbs d ftate
tb ie n g
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Po
l
Ere izei
ign lich
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S
Ne trafr
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Str
aft
atb Son
es sti
tän ge
de
Fä Verm
lsc ö
hu ge
ng ns
sd - u
eli nd
kte
0
weiblich
männlich
Auch in Bezug auf das Einstiegsalter ergeben sich Unterschiede bezüglich der Art
der ersten begangenen Straftat. Während bei Kindern unter 14 Jahren der Diebstahl
ohne erschwerende Umstände 42,3 Prozent ausmacht, sind es bei Jugendlichen nur
noch knapp 31 Prozent, bei Ersttätern im Heranwachsenden- und Erwachsenenalter
schließlich nur je ca. 24 Prozent. Folgendes Beispiel veranschaulicht verbreitete Elemente der Verhaltensmuster von Früheinsteigern:
Bericht von T48: „Ja, so mit, mit zwölf, dreizehn hat es richtig angefangen. Da
ging es dann los zum Beispiel, wir waren echt organisiert, kann man sagen,
wir waren eine Gruppe von fünf bis sechs Jungs. Zum Beispiel im Sommer
in die Schwimmbäder gegangen, systematisch die Leute ausgeraubt. [...] Das
haben wir dann so fast einen ganzen Sommer über gemacht. Wir haben die
Schwimmbäder gewechselt, dass wir nicht auffallen mit der Zeit, sind von Stadt
zu Stadt gezogen, wenn Du so willst. [...] Dann haben wir angefangen, Fahrrä-
72
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
der zu klauen, zum Beispiel, das haben wir auch gemacht. [...] Die damaligen
Schlösser, die hast du aufgepustet mit Bolzenschneider, und dann haben wir
uns jeder draufgesetzt und dann sind wir alle weggefahren.“
3.4.2
Subjektive Erklärungen für kriminelles Verhalten
Zentrale Befunde:
n Finanzielle Engpässe oder der mangelnde Zugang zu legalen Einnahmequellen stellen einen bedeutsamen motivationalen Faktor für die Straftatbegehung dar, in erster Linie zum Zwecke der Drogenbeschaffung.
n Ein Teil der MIT, die ebenfalls Straftaten zur Geldbeschaffung verüben, geht
dem quasi nach wie einer beruflichen Tätigkeit, um den – meist gehobenen –
Lebensstil finanzieren zu können.
n Der Umgang mit delinquenten Freunden verstärkt die Involvierung in straffälliges Verhalten und kann zu einer Verfestigung der kriminellen Karriere
beitragen.
n Auch die kulturelle Prägung und entsprechende sozialisatorische Rahmenbedingungen können in bestimmten Situationen oder Konstellationen zu
kriminellem Handeln auffordern und motivieren.
n Kriminelles Handeln stellt unter Umständen auch eine Bewältigungsstrategie für vielfältige emotionale Problemlagen dar, ohne dass Verhaltensalternativen zur Verfügung stehen oder eingesetzt werden.
n Bei persönlichen Auffälligkeiten, wie z.B. einer Aufmerksamkeitsstörung
(ADHS), wird der Drogenkonsum auch als Selbstheilungsversuch betrachtet
und kann den Auslöser für Beschaffungskriminalität darstellen.
Mit dem Einstiegsalter und dem Deliktsbereich eng verbunden sind auch die Motivation oder die subjektiven Erklärungsmuster, die nicht nur für das Abgleiten in die
Straffälligkeit, sondern auch für die Beibehaltung delinquenter Verhaltensweisen von
den interviewten MIT angegeben werden. Dies wurde insbesondere deswegen als
wichtig erachtet, weil sich Fremdeinschätzungen, also die Perspektive von Professionellen, und der eigene Blick der betroffenen MIT nicht zwangsläufig in Übereinstimmung befinden müssen.
73
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
3.4.2.1 Beschaffungskriminalität und Finanzierung des Lebensstils
Wie bereits erwähnt (siehe Kapitel 3.3.1), stellen Alkohol und vor allem Drogen zentrale Belastungsfaktoren der MIT dar. Entsprechend ausgeprägt ist die Motivation,
Straftaten zu begehen, um diese Substanzen im Sinne der Beschaffungskriminalität zu
besorgen. Konsequenterweise gibt auch mehr als die Hälfte der interviewten MIT dies
als ausschlaggebendes Motiv für die Straftatbegehung an. Dazu folgende Beispiele:
T51 bemerkt dazu: „Ja, weil, man muss die Drogen auch finanzieren. Wenn
man am Tag fünf bis zehn Gramm konsumiert, also am Tag gehen schon tausend Euro drauf. Und man muss ja das Geld von irgendwo bekommen, und ob
ich jetzt eine Oma überfalle oder so was, habe ich halt gedealt. Weil, da tue ich
meiner Meinung nach keinem weh. ´Ja, ich verkaufe nur den Leuten. Wenn ich
es nicht mache, kaufen die es irgendwo anders´, so habe ich halt gedacht und
verkauft; den mal abgeholt, mal nach Holland gefahren.“
T35 berichtet: „Ja, so das mit den Drogen, das ist immer so, das ist immer
schlimmer geworden bei mir, auch exzessiver so, also immer mehr. […] Und also
am Anfang war das auch noch nicht so schlimm, das waren nur so Kleinigkeiten.
Da hatte ich auch noch nicht so einen hohen Geldbedarf, sage ich jetzt mal,
also das ging schon eine ganze Zeit gut. Und später mit dem Heroin, da wurde
es schon teurer. […] Und ja, ich habe da irgendwann so die Kontrolle verloren
über meinen Konsum. Oder ich... – mir war auch alles egal, wenn es mir richtig
schlecht ging, und ich war richtig drauf, war mir das alles wurscht so. Und ja, ich
war schon richtig abhängig, so mit körperlichem Entzug und alles, und habe, irgendwo muss die Knete ja auch herkommen. Ja, und da habe ich halt Straftaten
gemacht, also hauptsächlich Eigentumsdelikte, so Einbrüche und so Sachen.“
T15 erzählt: „Das ist dann halt als Beschaffungskriminalität angesehen worden.
[…] Ja, also, ich habe, klar, habe ich auch immer mal so einen Teil oder so für
mich behalten, aber zu 90, 95 Prozent habe ich das Zeug, was ich geklaut habe,
verkauft, damit ich Geld für Drogen hatte. Weil, das mit dem Dealen ging dann
natürlich irgendwann auch nicht mehr, weil ich selber mehr genommen habe
wie ich verkauft habe.“
Im Gegensatz zu den MIT, die hauptsächlich Straftaten begehen, um sich den Drogenkonsum zu finanzieren, gibt es einige MIT, die sich durch Straftaten Geld für ihre
– meist gehobene – Lebensführung verschaffen. Einer beruflichen Tätigkeit nachzu-
74
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
gehen und Geld auf legalem Wege zu verdienen, scheint von ihnen aus unterschiedlichen Gründen nicht in Erwägung gezogen zu werden. Entweder mangelt es an einer Ausbildung als Voraussetzung für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen
Tätigkeit, oder das Geld kann auf illegale Weise einfacher und schneller verdient
werden (siehe Kapitel 3.2.3.2). Die Fixierung auf „schnelles Geld“ und extensiven
Konsum beginnt sich bei einigen schon früh und deutlich auszuprägen. Dazu zwei
anschauliche Beispiele:
T22 schildert, welche Bedeutung die illegale Beschaffung von Geld für ihn
gehabt hat: „Der einzige Grund, der mir jetzt so richtig einfällt, ist Geld. Geld,
Klamotten, alles. […] Ich weiß nicht, am Anfang hab‘ ich meistens, wo ich in
Deutschland war, hab‘ ich meistens mich nur gekloppt oder so. Aber dann fing
es an, halt die ganzen Handys, neue Klamotten, Laptops, Playstation. Es kam
ja fast jede Woche ein neues Gerät raus. Man will jedes Mal mehr. Und dann
wurde mir halt gesagt: ´Ich gebe dir Taschengeld, und wenn du sparst, holst du
dir es einfach.´ Mit Sparen hat es ein bisschen zu langsam gedauert, dann hab‘
ich mir die Dinge einfach so genommen. Mit Handys, fing es an und dann mit
Playstation, Laptop, alles Mögliche. Alles was mir einfiel, was ich haben wollte.
[…] Das fing schon in der Schule an. Wir haben Geld in der Schule verlangt, dass
wir die in Ruhe lassen. Manche haben sich zwar geweigert zu zahlen, haben wir
entweder Fahrrad weggenommen oder Handys z.B. auch Schmuck, wenn jemand Schmuck hatte. Wir haben Schmuck weggenommen, alles was ging, alles
was sich halt einfach verkauft hat. Bei dem einen waren wir dermaßen dreist, wir
sind in sein Zimmer reinmarschiert, wo seine Eltern nicht da waren, wir haben
Playstation rausgeholt, alle Spiele, teure Klamotten, eigentlich alles, was ging.
Aus dem Schlafzimmer der Eltern Geld geklaut. Wir waren schon ziemlich mit
13, 14, 15 dermaßen asozial und dreist, dass es nicht mehr ging.“
T45 schildert seine Orientierung ebenfalls anschaulich: „Ich glaub, ich hab’s
am Anfang rein fürs Materielle gemacht. Also als Kind hab‘ ich Spielzeug geklaut oder Süßigkeiten, weil mein Vater mir kein Geld dafür geben konnte, was
ich auch im Nachhinein verstanden hab‘. Als Kind denkt man ja: `Der will einem
das nicht geben.` Dann hab‘ ich mir gedacht: `Okay, du willst mir das nicht geben, dann klau ich mir das halt.` Und dann halt wegen dem Geld. Wie gesagt,
ich bin vorher in C&A Klamotten rumgelaufen, und dann, mit 14, konnte ich mir
selber eine Levis, eine Buffalos, eine Bomberjacke besorgen. Und dann später
hab‘ ich wieder geklaut. Auch wegen dem Geld, weil ich süchtig war.“
75
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Durch das gewohnheitsmäßige straffällige Handeln scheinen Grenzen und Hemmschwellen nicht (mehr) vorhanden oder zusätzlich durch den Konsum von Drogen
und/oder Alkohol erheblich reduziert zu sein. Auffallend ist in diesem Zusammenhang das mangelnde Unrechtsbewusstsein für die begangenen Straftaten. Ebenso
werden die Konsequenzen des Handelns – zumindest die negativen Aspekte der
strafrechtlichen Folgen – nicht in Erwägung gezogen, was jedenfalls auch mit dem
Umstand zusammenhängt, dass eben nur ein Bruchteil der begangenen Straftaten
tatsächlich ins Hellfeld der Kriminalität gelangt (vgl. Kapitel 3.5.4). Folgendes Beispiel verdeutlicht die grundsätzliche Einstellung:
T47 erläutert: „Nee, es ging nicht nur ums Geld. Man wollte immer mehr und mehr,
so ist es ja. Dann kam, man hat gesehen: ´okay, da kommt man schnell zu Geld´, da
irgendwie mit einem Messer oder irgendwelchen Sachen. Man hat sich nicht abgefunden, nicht wie jetzt, im normalen Leben, wie man jetzt eigentlich gucken will: ´Okay,
das ist machbar´, und dann arbeitet man darauf hin und so. Man wollte sofort. Welche
Konsequenzen, habe ich mir kein Kopf gemacht, über was kann da passieren.“
Im weiteren Verlauf von kriminellen Karrieren kann es schließlich geschehen, dass
einige MIT die Straftatbegehung als Lebensstil mehr oder weniger ganz bewusst
pflegen und sozial in einem entsprechenden „Milieu“ angesiedelt sind. Ihre Straffälligkeit ist dann als Ganzes keineswegs situativ bedingt, sondern planmäßig oder
sogar organisiert angelegt. Dies sichert ihnen nicht nur ein materielles Einkommen,
sondern bringt ihnen darüber hinaus auch eine immaterielle Belohnung in Form von
Respekt und Anerkennung für kriminelle „Coups“ ein.
3.4.2.2 Gruppendynamik
Bei circa einem Fünftel der MIT spielt das soziale Umfeld eine herausragende Rolle
für die Intensivierung ihrer kriminellen Karriere. Das bedeutet vor allem, dass die MIT
sich entweder von einem delinquenten Freundeskreis ganz generell angezogen fühlen, oder dass ihre Delinquenz durch die Zugehörigkeit zu entsprechenden Gleichaltrigen in spezifischer Weise gefördert wird. Wie bereits oben festgestellt wurde, führt
der Umgang mit einer Gruppe bzw. die Mitgliedschaft in der Regel zu einem deutlich
früheren Einstieg in die Kriminalität.
Gelegentlich werden das „schlechte“ soziale Umfeld bzw. die „falschen“ Freunde für
das eigene Verhalten verantwortlich gemacht und die Straftatbegehung so gerecht-
76
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
fertigt, dass sie nicht aus eigener Motivation heraus, sondern durch den Zwang der
Gruppe und/oder die ablaufenden Gruppenprozesse entstanden ist. Dazu folgende
Beispiele:
T09 verweist zunächst auf die tatfördernde Wirkung des Alkoholkonsums:
„Man ist dumm im Kopf, wenn man Alkohol getrunken hat, man will cool sein,
und dann macht man halt so was.“ Zum Gruppenzwang führt er aus, gerade
bei Schlägereien habe man seinen Freunden eben helfen müssen, wenn diese
Probleme gehabt hätten. Damals bei den Körperverletzungen habe es schon
gereicht, wenn einer „dumm geschaut“ habe. Dann habe dieser eben „eine
drauf bekommen“.
T25 schildert, wie er bereits ganz früh in wiederholte Delinquenz hineingezogen wurde: „Ich bin halt zwischen schwerste Jungs aufgewachsen, das waren
halt Diebe, Drogen rauchen, verkaufen und so. Nur so was. Dann ich war acht,
neun Jahre oder sieben, acht, hab´ ich angefangen, schon Fahrräder zu klauen.
Dann ist das immer so hochgegangen, Fahrräder, Auto, Roller, Mofa, Maschine,
Einbrüche, Überfälle und so Faxen, alles.“
T06 berichtet, dass diese Gegend (die Stadt) ihn sehr angezogen hätte, da er
selbst ja eher auf dem Land/Dorf gelebt hätte und eher bäuerlich aufgewachsen sei. Die „Freiheit“ der anderen hätte ihn beeindruckt, da seine Freunde
mehr erlaubt bekommen hätten, als er es von zu Hause gewohnt gewesen sei.
Sie seien als Gruppe auch gerne in andere Schulen gegangen (etwa im Alter
von 12/13 Jahren), um dort „Stress zu machen“, also um Schlägereien zu provozieren. Das seien aber seine einzigen Gewalttaten gewesen. Für die Freunde
habe er alles gemacht. Da habe es auch einen Ehrenkodex gegeben, an den er
sich streng gehalten und niemanden verpfiffen habe.
T18 lässt erkennen, dass gelegentlich der „Eigenanteil“ an der Entwicklung
trotz aller Hinweise auf einen schlechten Umfeldeinfluss nicht verneint wird:
„Hab´ Mist halt gebaut. Immer wieder, immer wieder, seitdem ich in X gezogen
bin. Da hab´ ich sehr schlechte Freunde gehabt. Ja, und ich hab´ immer mitgemacht. Ich kann jetzt nicht sagen, das ist deren Schuld. Ich hab´ auch von mir aus
Scheiße gemacht. Ja, war ich jetzt vor 2006, war ich U-Haft, drei Monate. Ja, und
habe mich eigentlich, wo ich rauskam, gut benommen. Irgendwann war Bewährungswiderruf, weil ich nicht Ein-Euro-Job gemacht; ich gefehlt. Dann war
Bewährungswiderruf, und dann halt, eineinhalb Jahre später, bin ich jetzt hier.“
77
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Schließlich ist auf folgenden Umstand hinzuweisen, der im eigenen Material nicht
vertieft werden konnte: Für viele junge Täter bedeutet der Anschluss an andere, auch
wenn diese straffällig sind, weitaus mehr als der Reiz von Kriminalität bzw. den damit
auch verbundenen Anregungen und „Kicks“. Dadurch, dass man in einer bestimmten
Gruppe involviert ist, wird das anderweitig manchmal gar nicht beachtete, manchmal nur ganz marginal erfüllte Bedürfnis nach Zugehörigkeit und der Hunger nach
persönlicher Anerkennung oder auch Wertschätzung befriedigt. Typischerweise geschieht dies desto schneller und stärker, je früher man sich aus der Beaufsichtigung
und dem Einfluss des Elternhauses zurückzieht. Die Gruppe erfüllt beim Ablösungsprozess eine zentrale stützende Funktion, indem sie bei der Identitätsfindung hilft.
3.4.2.3 Sozialisation und kulturelle Prägung
Der Einfluss der primären Sozialisationsinstanz – der Eltern – auf die kriminelle Entwicklung ihrer Kinder kommt in den Interviews auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck. Einige MIT verweisen auf prägende Erfahrungen mit ihren Eltern oder mit
einem einzelnen Elternteil und erinnern in ihren Berichten an den in der jüngeren
wissenschaftlichen und auch rechtspolitischen Diskussion – etwa bei der familienrechtlichen Begrenzung elterlichen Erziehungsverhaltens im Rahmen der sog. elterlichen Sorge – gebräuchlichen Begriff vom „Kreislauf der Gewalt“. So führt etwa T03
aus:
Er habe die Gewalttätigkeiten wahrscheinlich deshalb begangen, weil er selbst
viel Gewalt durch den Vater erfahren habe. Er habe sich gedacht, wenn er das
ertragen könne oder müsse, müssten das Andere eben auch, wenn sie sich seiner
Meinung nach nicht richtig verhalten hätten. Das Verhalten des Vaters habe ihn
aggressiv gemacht, und er habe sich von anderen nichts gefallen lassen wollen.
Er sei eben das „schwarze Schaf“ in der Familie gewesen.
Bei anderen MIT wird ein umfassenderer Hintergrund im Sinne einer kulturellen Tradition oder einer Verankerung in überholten Verhaltensmustern deutlich. Es liegt
dann im einfachen ersten Zugang zur Problematik die Betrachtung nahe, Tatmotivationen generalisierend so herzuleiten, dass ein entsprechendes Werte- und Normsystem einfach schon deshalb verhaltenswirksam wird, weil von den Erziehenden
während der Sozialisationsphase keine Grenzen gesetzt wurden. Man muss aber,
bevor man derartige Umstände als entscheidend im Einzelfall feststellen will, gerade
78
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
bei Minderheiten auf Zuschreibungsprozesse seitens der Angehörigen, der Mehrheit und der dadurch in Gang gesetzten Dynamiken achten.
Kulturelle Stereotype machen sich in der Öffentlichkeit – und mitunter auch in Fachkreisen – namentlich bei Angehörigen bestimmter Minderheiten bemerkbar. Dieses
hochgradig „sensible“ Feld kann hier auch schon in Ansätzen nicht adäquat objektivierend behandelt werden. Anhand der Angaben von zwei der MIT, die die Problematik von selbst bewusst thematisiert haben, sei aber wenigstens die eine Seite der
Medaille veranschaulicht, nämlich, wie das Selbstbild der jeweiligen Personen ganz
unterschiedlich beeinflusst werden kann. T57 fokussiert sich auf Etikettierung und
das Phänomen der sich selbst erfüllenden Vorhersage („self-fulfilling prophecy“). Dagegen hebt T13 im ersten Zugang auf quasi normalisierte subkulturelle Sozialisation
ab, lässt dann aber im weiteren Verlauf doch mit klaren Worten erkennen, wie wenig sie selbst „das Klauen“ als sozusagen normal oder gar rechtens erlebt hat, und
dass sie vielmehr im weiteren Verlauf von Menschen außerhalb der Kernfamilie unter
Druck gesetzt worden ist.
Zunächst zu T57: „Ja, ich bin ein Sinto. Ich hab´ zwar einen deutschen Pass,
aber... […] Ah ja, wenn wir jetzt rumgereist sind, dann bin ich oft, in andere
Schulen musste ich ja gehen. Da ging es dann schon: ‚Ah, ihr Zigeuner, ihr
klaut immer‘ und so. ‚Dreckiger Zigeuner‘ dies, hin und her. Und irgendwann
hab´ ich mir dann gesagt: ‚Na ja, die denken eh alle, ich klaue, dann kann ich es
auch machen‘. Und so hat sich halt mein Leben so entwickelt.“
Sodann zu T13: Sie gibt als Grund für ihre Straffälligkeit ihre Familie und Kultur
an. In einer Romafamilie sei es normal, dass man klauen geht. Straftaten würden
hier zur Tradition gehören: „Also bei Roma ist das Klauen wie normale Arbeit“.
Die Familie habe gesagt, sie solle ‚Geld machen gehen‘: ‚Ich soll mit anderer
Schwiegertochter, die da auch da war, gehen‘; ´geh, geh, geh und das und hier.´
Ich wollte nicht, ich hatte Bewährung und so. Ich wollte auch nicht, ich bin von der
Schule rausgeflogen, und da waren noch ein paar Sachen, und ich hatte Angst.“
Der weitere Kontext wird mit folgenden Worten eingeführt: „Und dann hat die
Frau von dem Mann so angefangen: ´Was, für was hab´ ich Dich bezahlt und das
und hier? Du musst das machen und was denkst du? Dass Du hier wie eine Prinzessin lebst und so?´ So Sachen halt. Die haben mich wirklich gezwungen.“
Bei wieder anderen MIT scheint namentlich die Fähigkeit zur Übernahme der Perspektive der Opfer, in der Fachsprache mit Empathiefähigkeit umschrieben, nicht
79
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
ausreichend ausgebildet zu sein; selbst bei erwachsenen MIT scheint hin und wieder
noch die für die Jugendphase typische egozentrische Sichtweise vorzuherrschen.
Ein prekäres Gemisch kann sich besonders dann ergeben, wenn zusätzlich Elemente
eines spezifischen Ehrenkodex mitwirken, der darauf gründet, dass jede Verhaltensweise eines anderen, die als Mangel an „Respekt“ gedeutet werden kann, als „Angriff“ gilt, dem sofort möglichst massiv begegnet werden „muss“.
Nicht nur, aber besonders bei Migranten, die stark von kollektiv orientierten Traditionen geprägt sind, kann die überindividuelle Ehre – definiert über das für die soziale
Geltung extrem wesentliche Ansehen von Familie, Sippe oder Gruppe – für die Bereitschaft zu heftigen Reaktionen ein wesentlicher Antrieb sein. Zu den Bedeutungsinhalten gibt es von den befragten MIT Aussagen dahingehend, dass Beleidigungen
und/oder verbale oder physische Angriffe gegenüber Familienmitgliedern oder
anderen nahe stehenden Personen die Ehre verletzen und daher sofort, (auch) von
anderen als den unmittelbar Betroffenen, geahndet werden müssten, um diese Ehre
wiederherzustellen. Vor allem bei männlichen Mitgliedern ethnischer Gruppen, die
eine sog. Machokultur (vgl. Baier et al. 2006) aufweisen, wird die „Ehre“ als zentrales
und als verbindlich wahrgenommenes Argument für das Initiieren von gewalttätigen
Handlungen herangezogen. Ein Beispiel hierzu vermittelt die Aussage von T08:
Er würde wieder zuschlagen, wenn jemand einem Mitglied seiner Familie etwas
antun wolle. Er betrachte seine Gewaltbereitschaft als zwanghaft, wobei spezifische Faktoren als auslösende Elemente in Betracht kämen. Schimpfwörter
z.B., die seine Familie und die Mitglieder beispielsweise als „Hurensohn“ oder
„Bastard“ titulieren, würden bei ihm „automatisch“ zu einer Schlägerei führen.
3.4.2.4 Kriminalität als Problemlösungsstrategie
Bei einigen der befragten MIT stellt kriminelles Handeln – ähnlich wie beim Drogenund Alkoholkonsum auch – ersichtlich eine Form von Problemlösungsstrategie dar. In
vierzehn Fällen ließ sich herausarbeiten, dass entweder im eigenen biographischen
Selbstverständnis Verhaltensalternativen nicht zur Verfügung stehen, oder dass das
kriminelle Verhalten bei der Lösung von Problemen und Konflikten als erfolgreich
erfahren und eingeschätzt wird.
Dabei handelt es sich einerseits um aversive Gefühlszustände, wie beispielsweise
Lebensunzufriedenheit und Frust, die durch das Begehen von Straftaten beseitigt
80
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
werden sollen. Andererseits stellt das Verlangen, positive und anregende Emotionen
wie Spaß oder „den Kick“ zu erzeugen, eine grundlegende Motivation für die Begehung von Straftaten dar. In Einzelfällen verweisen die Befragten von sich aus auch auf
das Problem der Hyperaktivität. Folgende Beispiele lassen die Problemsicht der MIT
deutlich werden:
T17 sieht die Gründe für seine Kriminalität in seiner Kindheit in der schwierigen
Situation, vor allem nach dem Umzug nach Deutschland, dem ständigen Streit
mit dem Vater und dann dem Verlust desselben. Erst dann habe er gemerkt, was
dieser ihm bedeutet habe, was er ihm alles noch sagen wollte und nun nicht
mehr konnte. Er habe es am Anfang noch gar nicht richtig begriffen, und sich
dann in die Welt von Drogen und Kriminalität geflüchtet. Ihm sei dann alles egal
gewesen. Insgesamt sieht er die Hauptgründe für seine Kriminalität und den
Drogenkonsum im Frust und dem Gefühl der Verlassenheit, das er erfahren habe.
T18 berichtet, dass es ihm zu Beginn Spaß gemacht hat, andere zu verprügeln
oder ihnen die Brieftasche zu klauen. Aber irgendwann sei aus Spaß Ernst
geworden. Er habe auch nie aus Mangel an Geld gestohlen: „Ich hab´ alles
bekommen, was ich wollte. Hab´ trotzdem immer Scheiße gemacht, obwohl ich
alles bekommen habe. Mir ging es nie in den Kopf rein, ja, wenn du noch mehr
Scheiße baust, dann kommst du in den Knast. Ja, und dann halt so passiert.
Hab´ Mist halt gebaut. Immer!“
T37 antwortet auf die Frage, warum er straffällig geworden ist: „Weil ich hyperaktiv bin und weil ich mit dem Sport aufgehört habe, die zwei Sachen ganz
einfach. Und genau deswegen, weil ich mich nie mit Worten wehren konnte,
immer nur körperlich. Und dann hab´ ich halt viel Sport gemacht und die ganzen Jahre meinen Körper unterdrückt“. Und weiter: „Wenn die mich da schon
eingestellt hätten (mit dem Medikament Ritalin), dann hätte ich ein anderes
Leben geführt. Wenn ich das Medikament nehme, mir geht’s gut, wenn ich’s
mal nicht nehm oder später, da bin ich dann sogar mehr aufgebraust.“
T60 macht ebenfalls seine Aufmerksamkeitsstörung für sein kriminelles Verhalten verantwortlich und meint, wenn dies früher entdeckt worden wäre, hätte er lernen können, sich anders zu verhalten.
So scheint sich bei einigen ein Teufelskreis dergestalt zu bilden, dass emotionale
Zustände – gleichgültig, ob positive oder negative – nicht kontrolliert werden können
81
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
und dies dann über den Konsum von Alkohol oder Drogen versucht wird. Dies verschärft die Problemlagen und bahnt gleichzeitig den Weg in die Kriminalität, wobei
dies in erster Linie für die Beschaffungskriminalität zutreffend zu sein scheint.
Subjektive Erklärungen für das eigene kriminelle Verhalten können überwiegend
für den Beginn der kriminellen Entwicklung gegeben werden. Später entfaltet sich
eine davon zunehmend unabhängig werdende Eigendynamik aus Belastungen,
mangelnden Verhaltensalternativen und der Bestätigung über den Erfolg mit der
Straftatbegehung.
82
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.4.3 Karriereverläufe
Zentrale Befunde:
n Die ersten Straftaten, die die MIT zu Beginn begehen, sind zumeist Diebstähle
ohne erschwerende Umstände. Im weiteren Verlauf dominieren Diebstähle unter erschwerenden Umständen.
n In den meisten Fällen folgen auf die erste registrierte Tat nach kurzer Zeit weitere Straftaten. Dieser Befund wird dadurch unterstrichen, dass die Hälfte der MIT
bereits bis zum Ende der Jugendzeit mit mindestens 10 Straftaten polizeilich
registriert ist.
n Durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Problemlagen – insbesondere
durch den Kontakt zu anderen delinquenten Personen und den missbräuchlichen Umgang mit Drogen – manifestieren sich die „kriminellen Karrieren“.
Im Basisbericht hat die Analyse ergeben, dass jeder dritte MIT zunächst mit einem
Diebstahl ohne erschwerende Umstände registriert wird. Gleichzeitig hat sich aber
auch gezeigt, dass im weiteren Verlauf – also bei den weiteren registrierten Taten
– die prozentuale Bedeutung dieser Diebstähle kontinuierlich abnimmt und im Gegenzug Diebstähle unter erschwerenden Umständen zunehmen.
Die Bereitschaft zu ernsteren Straftaten kann wesentlich verstärkt werden, wenn die
jungen Straftäter unter den Einfluss von älteren Jugendlichen oder Jungerwachsenen geraten, die sozusagen handwerkliche und andere für die Tatbegehung – wie
die Beuteverwertung oder auch das Vermeiden von Entdeckung – nützliche Erfahrungen mitbringen. Auch hierzu liefert T48, der bereits beim Thema des Einstiegs in
eine kriminelle Karriere zitiert wurde, eine als Beispiel gut taugliche Schilderung:
„So vom Schwimmbad zu den Fahrrädern, das war so eine Zeit ungefähr. Etwas
später haben wir dann angefangen mit Einbrüchen, da ist jemand zu uns gestoßen, der war schon bisschen älter, der war damals schon 17, da waren wir dann
13. Der war schon im Jugendknast gewesen, der hat sich ausgekannt. Und da
haben wir uns dann auf, haben eine ganze Einbruchsserie hingelegt damals. [...]
Da haben wir dann auch mit älteren Jungs zusammengearbeitet. [...] Das ging
natürlich nur über einen Zeitraum von 3 bis 4 Wochen, bis diese Ladenkette da
schlauer war [...] Das waren alles Jugendsachen, dann haben wir uns [...] Das war
83
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
dann halt Straßenraub gewesen. Da haben wir halt keinen Bock mehr gehabt
auf diese ganze Einbruchskacke, alles zu stressig, das Zeug holen und dann verkaufen und so. Da haben wir zum Beispiel Automatenaufsteller überfallen. [...]
Haben wir halt dann richtig schon mit System geguckt: Wo kann man Geld machen, wen kann man überfallen, haben uns das alles angeguckt. Und waren halt
immer mindestens vier Jungs gewesen, also waren richtig organisiert, ja. [...] Das
war halt so, dass wir dann mit System Leute überfallen haben, die Geld hatten.“
Wie schnell sich das strafbare Handeln nach dem Einstieg generell verfestigen kann,
zeigt sich daran, dass die meisten MIT bereits am Anfang ihrer kriminellen Karriere in
einem relativ kurzen Zeitraum mehrere Straftaten begehen (siehe Tabelle 3).
Tabelle 3:
Zeitraum zwischen den Taten35
zwischen 1. und 2. Tat
Dauer
zwischen 1. und 5. Tat
zwischen 1. und 10. Tat
Häufigkeit
Prozent
Kumulierte %
Häufigkeit
Prozent
Kumulierte %
Häufigkeit
Prozent
Kumulierte %
unter
1 Monat
418
31,5
31,5
57
4,3
4,3
13
1,0
1,0
1 bis unter
2 Monate
138
10,4
41,9
53
4,0
8,3
11
0,8
1,8
2 bis unter
3 Monate
95
7,2
49,0
53
4,0
12,3
22
1,7
3,5
3 bis unter
4 Monate
69
5,2
54,2
49
3,7
16,0
22
1,7
5,1
4 bis unter
7 Monate
156
11,7
66,0
152
11,4
27,4
61
4,6
9,7
7 bis unter
13 Monate
218
16,4
82,4
247
18,6
46,0
191
14,4
24,1
13 bis unter
19 Monate
107
8,1
90,4
181
13,6
59,7
150
11,3
35,4
19 bis 24
Monate
48
3,6
94,1
152
11,4
71,1
146
11,0
46,4
über
24 Monate
79
5,9
100,0
384
28,8
100,0
712
53,6
100,0
1.328
100,0
1.328
100,0
1.328
100,0
Gesamt
35 Durch das Runden auf eine Nachkommastelle ist es möglich, dass sich in der Summe leichte Abweichungen ergeben. Üblich ist eine Spannbreite von 99,9 Prozent und 100,1 Prozent.
84
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Aus der Aktenanalyse geht hervor, dass zwischen der ersten und der zweiten Tat bei
etwa zwei Dritteln der MIT nur ein halbes Jahr gelegen hat, und nur in zehn Prozent
der Fälle wird die zweite Tat mehr als ein Jahr nach der ersten Tat begangen. Auch
die weiteren Straftaten folgen oft schon recht schnell, was darin deutlich wird, dass
fast ein Drittel der Betroffenen innerhalb der ersten sechs Monate bereits fünf Straftaten verübt hat und insgesamt ungefähr die Hälfte der MIT ihre ersten fünf Straftaten
im Zeitraum eines Jahres36 begangen hat.
Durch zusätzliche Problemlagen, vor allem den Konsum von psychotropen Substanzen, verstärkt sich das auffällige Verhalten. Alkohol stellt dabei eher ein Problem der
älteren MIT dar, während bei den jüngeren MIT die illegalen Drogen eine bedeutsame Rolle spielen (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 103) und in unterschiedlichster
Weise mit dem kriminalitätsnahen Lebensstil verwoben sind. Dazu ein anschauliches
Beispiel aus den Befragungen:
T48 erläutert zunächst zu seinem Verhalten in der Jugendzeit: „Und dann nach
JVA X [...] Da war ich dann so 17. Als ich rauskam, [...] hab´ ich nicht mehr zu
Hause gewohnt. [...] Hab´ von zu Hause keine Unterstützung mehr angenommen, kein Geld mehr angenommen. [...] Da hab´ ich dann auch erst mal normal
gearbeitet. [...] Hab´ nebenbei als Türsteher gearbeitet, ja, als 17-Jähriger, weil
ich halt einen gewissen Ruf hatte im Raum XX da. [...] Bei mir ging es dann
damals, zu der Zeit, wo ich an der Tür gearbeitet habe, ging es los mit Koks.
[...] Und habe das halt dann auch ausgenutzt, habe die Leute dann halt weggehauen an der Tür, was eigentlich überflüssig war. [...] Es kam dann wieder
zu Strafanzeigen, ist ja klar, [...] und da hab´ ich dann wieder neue Sachen am
Laufen gehabt.“
Den weiteren Verlauf beschreibt er wie folgt: „Ich hab´ das dann später, mit
diesen Immobilienleuten, hab´ ich das sein lassen. [...] Ich hab´ da mit meinem
Vater gesprochen, mein Vater hat gemeint: ‚Wenn das irgendwie rauskommt,
dann bist du am Arsch.’ [...] Weil, da gibt es richtig Knast dafür, das ist alles organisiert‘ und so weiter. Aber ich bin halt auf den Geschmack gekommen, was
das betrifft. Weil, das war 50:50-Basis, da ging es ja um richtig viel Geld. [...] Ich
bin dann an Leute gekommen durch diese, durch meinen Drogenkonsum, die
36 Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl der von den MIT begangenen Taten im Dunkelfeld verbleibt (siehe Kapitel 3.5.4.2), ist anzunehmen, dass sich die realen Werte noch in Richtung einer Erhöhung des Anteils mit sehr geringem Abstand zwischen der ersten und zweiten Tat verschieben dürften.
85
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
halt dick im Geschäft waren. [...] Und ich hab´ halt mit Leuten zusammengearbeitet, die halt Großdealer waren, und die das halt an gewisse Leute weitergegeben haben, die dann nicht nachkamen mit dem Zahlen. [...] Insofern können
die ja die Polizei nicht einschalten, es geht ja um Drogengeschichten [...] Also
wenn die die Polizei einschalten, sind sie selber mit am Arsch, verstehste. Und
das wusste ich auch, deshalb hab´ ich mich da drauf spezialisiert, ja. [...] Ja,
und damit hab´ ich dann so jahrelang eigentlich mein Geld verdient. Nur bei
mir war halt das Blöde, bei mir kam es halt immer wieder vor, dass ich mich in
Schlägereien verstrickt hab´, ja. Und dazu gab es dann halt auch Anzeigen, und
ich habe halt große, große Haftstrafen bekommen für Körperverletzung, ja.“
Kriminelle Karrieren hatten in der Untersuchung von Kunkat (2002) eine durchschnittliche Dauer von 3,7 Jahren, wobei allerdings eine große Streuung – hauptsächlich
im Zusammenhang mit dem Einstiegs- und Lebensalter – gegeben war. Delinquenzstudien von Erwachsenen haben dagegen eine durchschnittliche Karrieredauer bis
zu zehn Jahren ergeben. Frühauffällige haben zudem eine durchschnittlich längere
Karrieredauer (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 65f.).
Bei der Analyse des Karriereverlaufs interessieren bezüglich der Dauer ganz besonders Veränderungen bei der Anzahl der Rückfälle im zeitlichen Verlauf. In der Fachliteratur zeigt sich (z.B. Herrmann & Kerner 1988, Kerner 1989, Kunkat 2002), dass
der Anteil derjenigen, die nicht mehr rückfällig werden, mit zunehmender Anzahl
der Einträge ansteigt. Das bedeutet, über die gesamte Gruppe hinweg betrachtet,
dass sich die anfänglich hohe Rückfallwahrscheinlichkeit im Verlaufe der Karriere zu
Gunsten eines Karriereabbruchs verringert. Bei wenigen Einzelnen kann allerdings
die hohe Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung der Karriere nachhaltig bestehen bleiben. Darauf wird in Kapitel 3.6.1, anhand einer Betrachtung der „Sanktionsgeschichte“ der in diesem Projekt untersuchten MIT, noch einmal zurückzukommen sein.
86
Teil B
3.4.4
Darstellung zentraler Befunde
Zukunftsvorstellungen
Zentrale Befunde:
n Die meisten interviewten MIT wünschen sich für ihre Zukunft, ein Leben ohne
Straftaten führen zu können.
n Gleichzeitig schätzen viele MIT die Chancen auf ein straffreies Leben in der
Zukunft eher skeptisch ein.
n MIT sehen verbreitet die Zukunft nicht als etwas an, das sie aktiv gestalten
können. Eine straftatenfreie Lebensführung wird vielmehr in Abhängigkeit
von situativen Bedingungen gestellt. Provokationen von anderen oder finanzieller Mangel werden als potentielle Auslöser für weitere kriminelle Handlungen eingeschätzt.
n Vor allem der Alkohol- und/oder Drogenkonsum, aber auch der delinquente
Freundeskreis werden als Faktoren betrachtet, die sich auf die Gestaltung
der Zukunft entscheidend im kriminalitätsbegünstigenden Sinn auswirken
können.
n Die Zukunftsvorstellungen bestehen häufig nicht in einer vollkommenen
Abkehr von der Begehung von Straftaten. Möglichkeiten werden aber darin
gesehen, Häufigkeit und Qualität der begangenen Delikte zu verändern.
n Um eine tatsächliche Veränderung des bisherigen kriminellen Lebensstils
herbeizuführen, müssten nach Ansicht der MIT bestimmte Rahmenbedingungen, wie z.B. das Innehaben eines Arbeitsplatzes, erfüllt sein, die eine
stabilisierende Wirkung in Richtung Straftatenfreiheit hätten.
n Hilfestellung bei der Abkehr von der kriminellen Lebensführung erhoffen
sich die MIT hauptsächlich von der Familie.
n Eine „Straftatenmüdigkeit“ bzw. ein gewisses „Ausbrennen“ ist bei einem
längeren Verlauf der kriminellen Karriere bei manchen MIT durchaus festzustellen. Gleichzeitig verhindert jedoch oftmals ein wahrgenommener Mangel an Verhaltensalternativen, dass das gewohnte kriminelle Verhaltensmuster aufgegeben wird.
87
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
In diesem Abschnitt geht es um die Frage, ob MIT, die bis zu ihrer Inhaftierung in
der Regel eine Vielzahl von Straftaten begangen haben, sich vorstellen können, die
kriminelle Karriere zu beenden. Außerdem soll erörtert werden, inwieweit sie sich
Gedanken über die Faktoren machen, die die Kriminalprognose in günstiger Weise
beeinflussen können, und ob sie dementsprechend aktiv werden, um ihre Zukunft zu
gestalten.
Alle befragten MIT hatten zum Zeitpunkt des Interviews noch eine mehr oder weniger lange Haftstrafe zu verbüßen. Viele waren nicht zum ersten Mal inhaftiert, sondern hatten bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt. Unabhängig davon, wie
lange die Zeitspanne war, die sie im Strafvollzug noch zu absolvieren haben, machen sich die meisten MIT Gedanken darüber, was nach der Entlassung werden soll
und wie ihre Lebensführung in Zukunft aussehen soll. Dies betrifft z.B. den Erwerb
von Ausbildungsabschlüssen, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können, die
Gestaltung sozialer Beziehungen – familiärer und freundschaftlicher Art –, aber auch
die Kontrolle über den eigenen Alkohol- und Drogenkonsum.
36 der interviewten MIT, und damit mehr als die Hälfte, wollen mit der kriminellen
Vergangenheit abschließen und bringen dies z.B. dadurch zum Ausdruck, dass sie
„keinen Bock mehr auf dieses Leben“ oder die „Schnauze gestrichen voll“ und im
Laufe der Zeit „keine Nerven“ mehr hätten. T02 drückt dies wie folgt aus:
Er wolle jetzt einen Schlussstrich ziehen, weil er sowieso gleich wieder erwischt werden würde, falls er wieder etwas anstellt. Darauf habe er „keinen
Bock“ mehr. Außerdem habe er sich auch Gedanken um die Situation der
Opfer gemacht und versucht, sich vorzustellen, wie es denen ergehen würde,
wenn sie beklaut würden. Im Laufe der Zeit habe er auch immer mehr mit seiner Angst zu kämpfen gehabt, erwischt zu werden und habe heftig (vor oder
während der Begehung der Taten) gezittert.
Solche Äußerungen vermitteln den Eindruck, dass die kriminelle Lebensführung
zu einem bestimmten Zeitpunkt als zu anstrengend empfunden wird oder dass
im Laufe der Zeit ein gewisser Überdruss an der kriminellen Lebensführung entstanden ist, was zum einen mit dem Lebensalter, zum anderen aber auch mit den
wiederholten Erfahrungen im Umgang mit den Behörden zu tun haben dürfte.
Schließlich scheint in diesem Zusammenhang auch eine Rolle zu spielen, dass aus
dem „Kick“, der ursprünglich bei der Begehung von Straftaten erlebt wurde, allmählich Angst wird, und nicht, wie man bei zunehmender Erfahrung und Routine
88
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
erwarten könnte, mehr Sicherheit gewonnen wird. Ebenso wird wahrscheinlich
von einigen MIT ein erhöhtes Entdeckungsrisiko angenommen. Ein Gegenbeispiel
für ein nach wie vor bestehendes hohes Selbstvertrauen liefert T10. Er führt im
Interview aus:
Wie die Zukunft hinsichtlich seiner Straftaten aussehe, wisse er noch nicht. Für
ihn sei vor allem die Tatsache bedeutsam, dass er wohl nie selbst erwischt,
sondern immer nur verpfiffen worden sei. Daher nehme er an, dass seine kriminellen Fähigkeiten so gut seien, dass er unter normalen Umständen damit durchkommen könne: „Aha, da habe ich was richtig gemacht, da kann
ich mich eigentlich noch steigern.“ Auf die Frage, ob bei ihm die Gefahr bestünde, rückfällig zu werden, wenn sich die Gelegenheit ergebe, antwortet
er, dass dies durchaus passieren könne. Wenn sich die Gelegenheit für einen
Autodiebstahl ergäbe, sei es schwer, der Versuchung zu widerstehen.
Während dieser MIT seine Zukunft noch durchaus ehrlich als ganz „offen“ darstellt,
wird bei anderen Befragten deutlich, dass hinter der Absichtserklärung, mit der
Vergangenheit abzuschließen, objektivierend betrachtet weiterhin Gefährdungen
bestehen und ggf. auch von den MIT selbst als solche eingeschätzt werden, die
ihre Zukunftsvorstellung von einem straftatenfreien Leben zunichte machen können. Die MIT nehmen diesbezüglich eine erstaunlich realistische Selbsteinschätzung
vor: Bei denjenigen MIT, die mit der kriminellen Vergangenheit abschließen wollten (29 Befragte), wurde zugleich auch ein skeptisches, gegenüber dem eigenen
Durchhaltevermögen kritisches, Selbstbild sichtbar. Ihre Selbsteinschätzung wurde demnach von einer Gefährdungsprognose bestimmt, die mit der allgemeinen
Redewendung „Gelegenheit macht Diebe“ umschrieben werden kann.
T43 thematisiert das ganz direkt, scheint sich aber insgesamt doch so einzuschätzen,
dass er nach der Entlassung aus dem Vollzug auch aus der Karriere herauskommen
könnte:
„Dann würde ich nichts mehr machen, definitiv. Okay, Gelegenheit macht
Diebe. Ich meine, jeder Mensch macht irgendwie [...] Jeder macht irgendwann
mal, kommt in eine Situation, wo er Mist macht oder so [...] Sagen wir das mal
so: Ich treffe auf jeden Fall alle Vorbereitungen hier drin, die man treffen kann,
ob das jetzt beruflich, sozial oder familiär ist, oder was es noch alles gibt, versuche ich auf jeden Fall, Vorbereitungen zu treffen.“
89
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
„Also, sag´ ich jetzt von mir aus, ich hab´ mir eigentlich jetzt schon so, so eine
kleine Basis geschaffen so, also ich bin dabei, mir eine kleine Basis zu schaffen,
wo ich sagen kann: ‚Okay, wenn ich rauskomme, ist es nicht so, dass ich alleine
bin‘.“
Trotzdem lässt auch er eine Unsicherheit gegenüber etwaiger Versuchungen
erkennen: „Also ich habe mir abgewöhnt, zu sagen: ‚Ich mach nix mehr‘. [...] Also
man hofft so im ersten Moment: ‚Hoffentlich passiert nichts.‘ Und dann, wenn
man dann aber weiter drüber nachdenkt, dann hofft man: ‚Und wenn was passiert, hoffentlich wirst du nicht gleich wieder erwischt‘ oder so. [...] Man nimmt
sich schon vor, nix zu machen, und wenn man dann drüber nachdenkt, wie leicht
das ja die anderen Male passiert ist und so, dann hofft man halt, dass man so,
dass man halt nicht erwischt wird.“
Einige MIT gehen davon aus, dass sie bestimmte Deliktsbereiche künftig ausklammern werden, oder dass sich die Häufigkeit und Qualität der begangenen Delikte
ändern könnten, wenn sich nur einige Rahmenbedingungen für die Lebensführung
stabilisieren würden. 39 der befragten MIT, also fast zwei Drittel, äußern Zukunftsvorstellungen, in denen der Abschluss einer Ausbildung oder ein solides Arbeitsverhältnis von zentraler Bedeutung sind. Dies wird von ihnen als wesentliche
Voraussetzungen für ein straffreies Leben und die eigenständige Gestaltung ihrer
Zukunft gesehen.
Bei dem auch für eine objektivierende Prognose wichtigen begünstigenden Faktor
„Arbeit“ geht es zwar in erster Linie darum, Geld zu verdienen und die meist erhebliche finanzielle Mangellage auszugleichen; aber die Arbeit wird auch als ein den
Alltag strukturierendes Element betrachtet, das – mit den Worten eines MIT ausgedrückt – von Straftaten ablenken bzw. abhalten soll.
Die Zukunftsvorstellungen der MIT drehen sich auch häufig um Betäubungsmitteldelikte oder Gewalttaten. Dabei sehen sich die MIT jedoch meist nicht als Initiatoren
von Situationen, sondern als Personen, die in einer Situation mit Aufforderungscharakter zum Handeln bewogen werden und somit letztlich nur reagieren. Die folgenden Beispiele veranschaulichen diese Zusammenhänge:
T09 möchte keine „schweren“ Sachen mehr machen. „Aber wenn mal ´ne Körperverletzung kommt, das kann man nie wissen.“ Einbrechen wolle er nicht mehr,
da er ja Geld zur Verfügung habe, wenn er draußen Arbeit habe, was Einbrüche
90
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
dann überflüssig machen würde. Außerdem habe man während der Ausbildung
bzw. durch die Arbeit ja viel weniger Zeit, um Straftaten zu begehen.
T16 meint zwar: „Ich kann es eigentlich schon alles schaffen, ja, mit meinem
jetzigen Freund. Und hab´ ich auch eigentlich vor, ja.“ Sie sieht aber Probleme
bei der Bewältigung des Einstiegs in ein normales Leben und denkt, dass sie
dabei Unterstützung bräuchte: „Dass jemand mir hilft für die Sachen, die ich
jetzt zu klären habe, ja.“
T21 möchte keine Drogen mehr nehmen und auch nicht mehr rauchen oder
trinken. Das Einzige, was er sich offen lassen wolle, sei ein gelegentlicher
Cannabiskonsum.
Manche MIT stellen aber auch fest, dass die Bedingungen für ihre Resozialisierung
entweder noch nicht ausreichend stabilisiert oder eben nicht auf sie zugeschnitten –
und von daher ungeeignet – sind. Zum Ausdruck kommt in diesem Zusammenhang,
dass sie sich sehr viel mehr Hilfe und Betreuung durch Institutionen wünschen, als
ihnen (vielleicht objektiv, aber jedenfalls nach ihrem Eindruck) zur Verfügung gestellt
wird. In den Hintergrund gerät dabei gelegentlich, dass sie sich selbst eher passiv
in Situationen verhalten, in denen sie sich eigentlich aufgefordert fühlen sollten, an
ihrer Resozialisierung aktiv mitzuarbeiten und aus eigenem Antrieb und mit eigener
Kraft versuchen sollten, ihr Leben in den Griff zu bekommen.
Immerhin gewinnt man bei denjenigen MIT, die sich zum Zeitpunkt der Befragung in
der Übergangsphase vom Jugendlichen zum Erwachsenen befinden, den Eindruck,
dass sie im Laufe ihrer Entwicklung stärker als vorher zum Nachdenken kommen
und dabei mehr oder minder schnell zu der Überzeugung gelangen, dass straffälliges Verhalten nicht mehr passend ist, wenn man deutlich machen will, dass nicht
mehr „jugendlicher Leichtsinn“ über das Handeln bestimmt, sondern dass eine
Persönlichkeitsreifung stattgefunden hat. Solche Überlegungen werden in den folgenden Interviewausschnitten thematisiert:
T08 sagt, er habe Bedenken, dass dann, wenn zu viel Zeit zwischen der Haft
und einer neuen Arbeitsstelle draußen vergehen würde, er wieder unmotiviert sein könnte, so diszipliniert zu arbeiten wie in der Haft. Es sei ihm wichtig, dass er nicht von Hartz IV leben müsse, sondern eine Arbeitsstelle habe.
Wenn er rauskomme, sei er fast 19, und dann ginge das mit der Kriminalität
nicht mehr. Er wäre dann kein Kind mehr, sondern ein Mann und könne dann
91
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
auch nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Daher wolle er nicht
mehr für den „Kick“ kriminell werden; es ginge ihm dabei nicht um die Strafe,
sondern um das Prinzip, dass sich das nicht (mehr) gehören würde.
Er wünsche sich, weiterhin (in Haft) Einzelgespräche führen zu können, denn
er sei nicht „100 Prozent befreit vom Kriminellsein, nur zu etwa 65 Prozent.“
Aber er sei bestrebt, sich zu ändern, es könne aber immer was passieren.
Wichtig scheint ihm insbesondere zu sein, dass er sich künftig vom Bruder
der Ex-Freundin fern hält, damit so was nie wieder passieren könne.
T22 gibt an, jetzt andere Ziele und Vorstellungen vom Leben zu haben. Seine
Clique und er würden in Zukunft keine Straftaten mehr begehen. Er erzählt,
dass jetzt all seine Freunde mitten im Leben stehen und andere Ziele verfolgen
würden: „Der eine studiert Jura, fängt an zu studieren [...] war trotzdem manchmal mit uns unterwegs. [...] Die anderen, der eine ist fertig mit Ausbildung, der
andere wird fertig sein, drei, vier Leute arbeiten schon. [...] Die anderen haben
sich beruhigt.“
Er betont, dass er keine Straftaten mehr begehen wolle, aber ganz sicher könne man sich nie sein. Er wisse jedoch, dass das, was er getan habe, falsch gewesen sei: „Mit dem du dir Schaden zufügst und jemand anderem, ist immer
falsch [...] das wusste ich auch, aber ich wollte es eigentlich irgendwie nicht
einsehen, das war mir egal, ob es falsch ist oder nicht.“
Ein gewisser „Zug“ in Richtung auf ein „Herauswachsen“ aus der Kriminalitätsproblematik ist demnach auch bei den MIT festzustellen, aber die Wahrnehmung des eigenen Anteils an der Begehung von Straftaten wird häufig noch vernachlässigt, und
stattdessen werden unterschiedliche Faktoren für die künftige Lebensführung – ob
mit oder ohne Straftaten – verantwortlich gemacht.
Häufig sind es Drogen oder Alkohol, die als risikoreiche und die Zukunft gefährdende Faktoren eingeschätzt werden. Entsprechend groß ist der Wunsch oder Wille, eine
Therapie zu machen, mit der Hoffnung, dass dadurch die Voraussetzungen geschaffen
werden können, ein Leben ohne Straftaten in Zukunft zu ermöglichen. Fast ein Drittel der
befragten MIT äußert sich dementsprechend. Dazu die folgenden beiden Beispiele:
T39 sagt: „Natürlich will ich von den Drogen weg. [...] Ich will es einfach packen,
ich will mich nicht in so Situationen wieder reinziehen lassen, ehrlich gesagt. Ich
hab´ da keine Lust drauf, falls ich mal, wenn ich jetzt die Therapie kriegen sollte...
92
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
– angenommen, ich weiß es nicht. Wenn ich die kriege, und wenn ich eine Frau
haben sollte, die mich wirklich liebt, und dann noch mal Drogen nehme, dann
mach´ ich doch alles wieder kaputt, dann fängt doch alles von vorne an.“
„Ich hab´ keinen Bock mehr auf diese Kriminalitäten [...] Wenn ich mit Rausch
anfange, dann fängt es wieder an mit Kriminalität, dies, dies, dies, und darauf
hab´ ich keinen Bock mehr.“
Auch T50 macht die Zukunft unter anderem von der Bewältigung seiner
Drogensucht abhängig: „Da war das ja eigentlich, war ich auch Mehrfachoder Intensivtäter eigentlich nur aufgrund der Drogensucht. Will ich es mal
so sagen. Und wenn ich die jetzt in den Griff kriege, dann mal sehen, keine
Ahnung.“
„Zukunftsperspektivisch, wie gesagt, hab´ ich jetzt vor, diesen Job... – ich
kenne auch schon ein paar Firmen, wo ich mich halt bewerben will... – soll,
keine Ahnung, wie auch immer, oder auch werde.“
Häufig wird auch von den MIT genannt, dass sie sich, um das Risiko erneuter
Straffälligkeit zu verringern, von ihrem früheren delinquenten Freundeskreis trennen müssten, insbesondere dann, wenn diese Freunde ihren kriminellen Lebensstil
weiterhin pflegen würden. Das zeigt, dass die inhaftierten MIT durchaus realistisch
befürchten, wieder in ihr altes Fahrwasser zu geraten, und nach ihrer Entlassung den
Anschluss genau wieder an der Stelle bekommen, wo sie vor oder aufgrund der
Inhaftierung aufgehört haben. Dies wird durch die beiden folgenden Stellungnahmen
nachvollziehbar:
T10 äußert sich dahingehend, er wisse selbst, dass die Gefahr zu neuen
Straftaten bestehe, wenn er wieder mit den alten Leuten herumhängen würde. Dennoch möchte er den Kontakt zu diesen aber nicht beenden oder einschränken, da er diese bereits seit der Kindheit kenne. Außerdem seien seine
Freunde insgesamt auch ruhiger geworden. Inzwischen hätten alle Arbeit und
seien daher tagsüber beschäftigt. Sie seien insgesamt etwas vernünftiger geworden, da man mittlerweile auch etwas zu verlieren habe. Nur ein Freund
habe keine Arbeit, weswegen diesem alles relativ egal sei. Die anderen
Freunde würden ihn aber auch schon so ein bisschen an der Leine halten.
T60 sagt: „Also ich will jetzt nach meiner, meiner Entlassung, will ich auf jeden Fall die Umschulung da weitermachen, damit ich halt endlich mal eine ab-
93
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
geschlossene Berufsausbildung hab´ und dieser ganze, ganze Trott da nicht weitergeht. [...] Danach würde ich halt eben auch gucken, dass ich dann halt eben
nicht unbedingt jetzt mehr in X jetzt hier wieder Fuß fasse. Weil, da kennt mich
halt jeder, und da ist halt eben auch die Gefahr zu groß, dass da halt irgendwelche Leute dann wieder auf mich zukommen von wegen: ‚Komm doch mal mit
uns und mach´ doch mal mit‘, und da hab´ ich keinen Bock mehr drauf halt.“
Manche MIT überlegen sich, in Zukunft eine räumliche Veränderung vorzunehmen,
um den Kontakt zum gewohnten sozialen Umfeld zu beenden. Sie erwägen sogar, in
ein anderes Bundesland oder noch weiter weg ins Ausland zu gehen, um sich dort
„ein neues Leben“ aufzubauen.
So sagt beispielsweise T45, er könne sich auch vorstellen, vielleicht irgendwann
mal auszuwandern. Er wisse, dass es durchaus sinnvoll sein könne, umzuziehen,
um nicht mehr mit denselben Leuten Kontakt zu haben.
T54 erklärt: „Ich habe halt immer den Fehler gemacht, dass ich wieder in die
gleiche Stadt zurück bin, wo ich herkomme. Und das beabsichtige ich diesmal
anders zu machen. Und hoffe vielleicht, dass das was bringt.“
„Also ich habe die Hoffnung, dass ich jetzt in, gut in zwei Monaten, ja noch mal
aus der Haft rauskommen kann, weil ich hab normalerweise Endstrafe hätte ich
bis 2013. Das ist noch ein bisschen. [...] Ich hoffe, dass ich da meine Therapie
auch regulär abschließen und dann mit meiner Freundin, Lebensgefährtin, in
eine andere Stadt ziehen und halt noch mal gucken, normal arbeiten gehen.“
Was die Wohnmöglichkeiten und sozialen Beziehungen angeht, so setzen 24 der
befragten MIT auf ihre familiäre Anbindung und deren Unterstützung, wobei genauso häufig die Herkunftsfamilie gemeint ist wie auch eine Partnerschaft und/
oder die eigene gegründete Familie. Die familiären Bindungen sind am meisten mit
Emotionen verbunden. Sie stellen häufig die Motivationsgrundlage dafür dar, dass
man Einstellungen und Verhalten ändert und damit unter Beweis stellt, dass man
das Ziel, sein Leben ohne Straftaten fortzuführen, erreichen kann. Verbunden ist damit oftmals der Wunsch, den Schaden, den man durch die kriminelle Lebensführung
auch an diesen Bindungen angerichtet hat, wieder gut machen zu wollen. Die familiären Bindungen – soweit sie noch vorhanden sind und darüber hinaus als tragfähig erscheinen – stellen auch eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit bei der
Zukunftsplanung der MIT dar. T50 beschreibt dieses Ansinnen wie folgt:
94
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
„Und natürlich hab´ ich natürlich den familiären Background. Ich hab´ eine
Lebensgefährtin, mit der bin ich auch schon elf Jahre zusammen. Wie gesagt,
unser Sohn, dann von meiner Familie, auch wenn ich in Haft war, habe ich immer die Unterstützung gehabt.“
Zusammenfassend lässt sich bezüglich der Zukunftsvorstellungen festhalten, dass
die befragten MIT durchaus willens sind, keine weiteren Straftaten mehr zu begehen. Jedoch ist ihnen zugleich auch bewusst, dass wichtige Voraussetzungen, um
zukünftig nicht mehr straffällig zu werden, in den verschiedenen Lebensbereichen
nicht gegeben sind. Auffallend ist bei vielen eine verengte, recht eindimensionale
Sichtweise der Kriminalitätsproblematik: Im Wesentlichen beschränkt sie sich darauf,
äußere, also nicht die in der eigenen Person liegenden, Bedingungen oder Faktoren
für das kriminelle Handeln verantwortlich zu machen. Dementsprechend sind jene
Zukunftsvorstellungen, welche von ihnen als günstig und straftatenfrei eingeschätzt
werden, nach Meinung der MIT nur dann in die Realität umzusetzen, wenn sich die äußeren Bedingungen ändern. Die Überzeugung, dass eine Änderung aus eigener Kraft
herbeigeführt werden kann, besteht hingegen bei eher wenigen MIT. Im Vordergrund
bei den Vorstellungen zur Zukunft stehen die potentiellen Gefährdungen, die das
Abschließen mit der Kriminalität als höchst unsicher erscheinen lassen.
3.5 Darstellung der Straftaten der MIT im Hellfeld
und im Dunkelfeld
In diesem Abschnitt wird der Frage nachgegangen, in welchem Umfang und in welcher Art die hessischen Mehrfach- und Intensivtäter Straftaten begangen haben. Für
den Basisbericht waren zunächst nur die registrierten Straftaten der MIT aus Polas
ausgewertet worden (Hellfeld). Durch die qualitative Erweiterung der Studie, also
die Durchführung der 63 Täterinterviews, liegt nun eine zusätzliche Erkenntnisquelle
vor, die es erlaubt, das Dunkelfeld der Kriminalität der MIT zu beschreiben und in
Beziehung zum Hellfeld zu setzen.
Im Folgenden werden zunächst die wichtigsten Befunde zu den offiziell registrierten
Straftaten aus dem Basisbericht wiedergegeben und dann ergänzend die Ergebnisse
von zusätzlichen Analysen zu den Tatumständen erörtert. Aus den Täterinterviews ließen
sich neben den Informationen zu bislang unentdeckten Straftaten u.a. auch Angaben
zur Tatausführung, zur Mobilität und dem Aktionsradius der MIT extrahieren.
95
Darstellung zentraler Befunde
3.5.1
Teil B
Registrierte Straftaten
Zentrale Befunde:
n Die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten der 1.328 MIT beträgt 93.460.
n Rund 92 Prozent der MIT weisen Straftaten aus mehr als drei unterschiedlichen Deliktbereichen auf.
n Bei den Deliktgruppen dominieren Diebstahl ohne und Diebstahl unter erschwerenden Umständen (mit Abstand am häufigsten: Ladendiebstahl).
n In rund 53 Prozent der 33.394 ausgewerteten Fälle hat es mindestens einen
benennbaren Geschädigten (ausschließlich natürliche Personen) gegeben.
n Bei etwa jeder 10. Straftat gab es körperlich verletzte Personen.
n Der materielle Schaden, der durch die Straftaten der MIT verursacht wurde,
hat gewisse Extreme (z.B. bei Kreditbetrug oder Brandstiftung), ist im Allgemeinen aber als eher gering zu bezeichnen. 26 Prozent der erfassten Taten
verliefen ohne materiellen Schaden, 21 Prozent wiesen einen Schaden zwischen 1 und 50 Euro auf. Bei nur 7 Prozent war ein Schaden von über 1.000
Euro verzeichnet.
Die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten, die den 1.328 Mehrfach- und Intensivtätern zur Last gelegt werden, belief sich am Stichtag (31.07.2006) auf 93.460.
Im Durchschnitt weist damit jeder MIT etwa 70 registrierte Straftaten auf. Die Varianz
zwischen den einzelnen MIT ist – auch aufgrund ihres unterschiedlichen Alters – beträchtlich: Das Maximum liegt bei 884, das Minimum bei 8 registrierten Straftaten.
Betrachtet man die Gesamtverteilung, ergibt sich folgender Befund: Die „unteren“
zehn Prozent haben jeweils maximal 21 Delikte begangen, die „oberen“ zehn Prozent
dagegen jeweils mehr als 138 Delikte. Insgesamt vereinen die zehn MIT, bei denen
die meisten Delikte registriert wurden, 4.406 Straftaten auf sich.
Da ein Hauptaugenmerk für die Analyse auf den Beginn und den sich anschließenden Verlauf der kriminellen Karriere gelegt werden sollte, wurde bei der Auswahl der
zu untersuchenden Fälle so vorgegangen, dass die ersten 20 polizeilich registrierten
Straftaten jedes MIT einzeln erfasst wurden. Darüber hinaus ging dann jede zehnte
weitere Straftat sowie die letzte bzw. aktuellste registrierte kriminelle Handlung in die
96
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Datenerhebung und -auswertung ein. Die Gesamtzahl der ausgewerteten Taten, die
der folgenden Darstellung zugrunde liegt,37 beläuft sich somit auf 33.394.
3.5.1.1 Delikte
Am häufigsten ist, wie aus Tabelle 4 hervorgeht, mit rund 27 Prozent aller Fälle die
Deliktgruppe des Diebstahls ohne erschwerende Umstände vertreten, direkt gefolgt
vom Diebstahl unter erschwerenden Umständen mit rund 26 Prozent. Auf Platz 3 und
4 der am häufigsten von Mehrfach- und Intensivtätern begangenen Delikte liegen
mit rund 13,7 Prozent die Rohheitsdelikte und Vermögens- und Fälschungsdelikte
(rund 12 Prozent).
Tabelle 4: Verteilung der 33.394 ausgewerteten Vorfälle
(Delikte und polizeiliche Ereignisse)
Häufigkeit
N
%
von den
Delikten
(32.795)
30
0,1
0,1
190
0,6
0,6
Rohheitsdelikte und Straftaten
gegen die persönliche Freiheit
4.490
13,7
13,5
3000
Diebstahl ohne erschwerende
Umstände
9.089
27,7
27,2
4000
Diebstahl unter erschwerenden
Umständen
8.638
26,3
25,9
5000
Vermögens- und Fälschungsdelikte
4.019
12,3
12,0
6000
Sonstige Straftatbestände
3.628
11,1
10,9
7000
Strafrechtliche Nebengesetze
2.711
8,3
8,1
32.795
100,0
xxxxx
599
xxxxx
1,8
Schlüsselzahl
Bezeichnung der
Deliktsobergruppe
0000
Straftaten gegen das Leben
1000
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
2000
Alle Delikte
9000
Polizeiliche Ereignisse
Alle Vorfälle
33.394
% von
allen
Vorfällen
(33.394)
100,0
37 Enthalten sind auch die registrierten 598 „Polizeilichen Ereignisse“, die nicht genuin als Straftaten zu
werten, für die Gesamtbewertung aber dennoch von Interesse sind.
97
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Etwa 11 Prozent der Taten fielen unter die Kategorie „Sonstige Straftatbestände“;
dabei handelt es sich größtenteils um Sachbeschädigungen. Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze (hierbei vor allem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz) machten rund 8 Prozent an der Gesamtzahl aller untersuchten Straftaten aus.
0,6 Prozent der Straftaten richteten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung und
0,1 Prozent gegen das Leben. Der Rest von 1,8 Prozent an Registrierungen fällt unter
die Kategorie „Polizeiliche Ereignisse.“38
Laut Definition handelt es sich bei den MIT um Personen, die deliktübergreifend
agieren, sodass der Natur der Sache nach davon ausgegangen werden muss, dass
die meisten MIT ihre Straftaten aus verschiedenen Deliktgruppen verwirklichen.
Dabei zeigen sich, wie Tabelle 5 erkennen lässt, Unterschiede in der Bandbreite des
kriminellen Handelns.
Tabelle 5: Spektrum der ausgewerteten Delikte
Taten aus:
Anzahl der MIT
Prozent
Kumulierte
Prozente
Bis zu 3 Deliktgruppen
112
8,4
8,4
4 Deliktgruppen
230
17,3
25,7
5 Deliktgruppen
458
34,5
60,2
6 Deliktgruppen
404
30,4
90,6
7 Deliktgruppen
110
8,3
98,9
8 Deliktgruppen
14
1,1
100,0
1.328
100,0
Gesamt
Danach erfüllen gut 8 Prozent der MIT Straftatbestände aus bis zu drei Deliktgruppen.
Diese MIT haben überwiegend leichte und schwere Diebstähle sowie Vermögensund Fälschungsdelikte begangen. Für den Großteil der MIT wird ein breiteres
Deliktspektrum ausgewiesen. Straftaten aus 4 bis 6 Deliktgruppen sind von rund 82
Prozent sowie solche aus sieben Deliktgruppen von gut 8 Prozent der MIT begangen
worden. Nur in Einzelfällen (1,1 Prozent) wurde die komplette Bandbreite aller acht
Deliktgruppen ausgeschöpft.
38 Zum Beispiel verlorene Dokumente, Vermisstmeldungen, aber auch das Führen eines Fahrzeugs unter
Rauschzustand, sofern keine anderweitigen Folgen daraus entstanden sind.
98
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Bezüglich der konkret verübten Delikte lässt sich, wie in Tabelle 6 aufgezeigt wird,
folgendes Ergebnis erkennen: Die mit Abstand am häufigsten begangene Straftat
mit 4.767 Fällen und einem Anteil von 14,5 Prozent an der Gesamtzahl aller ausgewerteten Delikte ist der Ladendiebstahl. Diese hohe Zahl lässt sich unter anderem
dadurch erklären, dass es sich beim Ladendiebstahl um ein leicht zu verwirklichendes Bagatelldelikt handelt. Dem Ladendiebstahl folgen weitere Diebstahlsdelikte
unterschiedlichster Art.
Tabelle 6: Die 10 häufigsten unter den 32.795 ausgewerteten Delikten
Bezeichnung
Anzahl
%
Ladendiebstahl
4.767
14,5
Diebstahl in oder aus Kraftfahrzeugen unter
erschwerenden Umständen
1.942
5,9
Diebstahl ohne erschwerende Umstände (nicht klassifiziert)
1.782
5,4
Diebstahl unter erschwerenden Umständen
(nicht klassifiziert)
1.715
5,2
Vorsätzliche leichte Körperverletzung
1.015
3,1
Erschleichen von Leistungen (insb. Schwarzfahren)
907
2,8
Diebstahl von Kraftwagen unter erschwerenden Umständen
902
2,8
Sachbeschädigung
896
2,7
Diebstahl in oder aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- oder Lagerräumen unter erschwerenden Umständen
714
2,2
Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG mit
sonstigen Betäubungsmitteln
714
2,2
15.354
46,8
Summe dieser 10 Delikte und Anteil an allen erfassten
Delikten (Schlüsseln)
Auf Platz 5 der am häufigsten begangenen Delikte rangiert die vorsätzliche leichte
Körperverletzung (1.015 Fälle). Weitere häufig begangene Delikte sind mit einem
jeweiligen Anteil von zwei bis drei Prozent das Erschleichen von Leistungen (insbesondere „Schwarzfahren“), der Diebstahl von Kraftwagen unter erschwerenden
Umständen, die Sachbeschädigung, der Diebstahl aus bestimmten Gebäuden sowie allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese zehn Delikte
99
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
zusammengenommen machen bereits rund 47 Prozent aller ausgewerteten Straftaten aus.
3.5.1.2 Materieller und immaterieller Schaden
Durch die Vielzahl der durch die MIT begangenen Straftaten entstehen Folgen und
Nachteile für andere Menschen. In 52,8 Prozent der 33.394 ausgewerteten Fälle
gab es mindestens einen benennbaren Geschädigten; dabei ist zum Verständnis
dieses Wertes der Hinweis wichtig, dass von Seiten der Polizei generell nur natürliche Personen registriert werden. Häufig stehen bei der von der Bevölkerung
wahrgenommenen Bedrohung durch Mehrfach- und Intensivtäter weniger die finanziellen Aspekte im Vordergrund, vielmehr ist es die Sorge um die körperliche
Unversehrtheit.
Die Schäden, die die MIT verursachen, lassen sich in den immateriellen Schaden
(z.B. auf gesellschaftlicher Ebene: sinkende Lebensqualität bei zunehmender Kriminalitätsfurcht; auf personaler Ebene: Verletzungen und Schmerzen
bei Opfern von Gewalttaten) und in den materiellen Schaden (Eigentums- oder
Vermögensschaden durch Verlust oder Beschädigung) unterteilen.
Der immaterielle Schaden auf gesellschaftlicher Ebene, insbesondere in Form der
Kriminalitätsfurcht, lässt sich im Allgemeinen nur schwerlich39 und im Besonderen
bezüglich der Gruppe der MIT gar nicht beziffern. Für die polizeilich registrierten
Straftaten der MIT lassen sich jedoch Aussagen darüber treffen, inwieweit auf personaler Ebene Schäden (in Form von Verletzungen) entstanden sind. Einen körperlich Verletzten gab es bei 8,3 Prozent der ausgewerteten Taten, und bei etwa
einem Prozent der Straftaten zwei Verletzte. Mehr Verletzte kamen äußerst selten
vor. Insgesamt wurde in 88,9 Prozent der Straftaten der MIT niemand körperlich
verletzt.
Der materielle Schaden, der durch die hessischen Mehrfach- und Intensivtäter verursacht wird, ist vergleichsweise gering.40 Jedoch kann ein Schaden in vielen Fällen
39 Zwar gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Studien zur Verbrechensfurcht. Die Ergebnisse lassen sich
aber kaum vergleichen, da es insbesondere an einheitlichen Standardindikatoren mangelt (vgl. Kury et
al. 2004: 457).
40 Dies gilt vor allem dann, wenn man den Schaden in Relation dazu setzt, welche Schadenssummen beispielsweise durch die Wirtschaftskriminalität entstehen (vgl. BMI/BMJ 2006: 231).
100
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht endgültig dokumentiert werden, wenn
Schäden beispielsweise erst noch durch einen Sachverständigen ermittelt oder
durch einen Sachbearbeiter geschätzt werden müssen. Daher wird in der konkreten
Sachbearbeitung eine nicht zu bestimmende Schadenssumme gelegentlich mit dem
Wert „1 Euro“ beziffert, um zumindest zu dokumentieren, dass überhaupt ein materieller Schaden entstanden ist.
Ein Durchschnittswert der Schadenssummen hat folglich nur eine eingeschränkte
Aussagekraft. So entsteht beispielsweise bei Rohheitsdelikten in der Regel kein unmittelbarer finanzieller Schaden, auch bei den Ladendiebstählen ist der Wert des
Diebesguts mitunter niedrig. Andererseits können auch extrem hohe Schäden vorliegen, etwa bei einem Kreditbetrug oder bei einer Brandstiftung.
Bei den Straftaten gegen das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung wird kein
materieller Schaden geltend gemacht; er wird, infolge von statistischen Festlegungen,
jedenfalls nicht dokumentiert.41
Bei etwa einem Viertel der untersuchten Fälle ist kein finanzieller Schaden dokumentiert. Bei weiteren 21,2 Prozent belief sich der Schaden auf maximal 50 Euro. Ein
Schaden von über 1000 Euro entstand in 7,3 Prozent der Fälle (2425 Fälle). Davon
betrug der Schaden in 13 Fällen mehr als 100.000 Euro (höchster Betrag: 1,04
Millionen Euro). Für die restlichen 14,1 Prozent der Fälle wurde keine Schadenshöhe
angegeben (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 130). Ergänzend dazu sei bemerkt: Die
meisten durch Straftaten der MIT entstandenen und registrierten Schäden ab 1000
Euro sind interessanterweise nicht im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte
aufgetreten, sondern bei den Diebstählen unter erschwerenden Umständen. Von
den 2425 Fällen lassen sich 1522 den schweren und 301 den einfachen Diebstählen
zurechnen; 376 sind Vermögens- und Fälschungsdelikte.
41 Bei welchen Delikten Schadenshöhen erfasst werden, lässt sich dem Straftatenkatalog der Polizeilichen
Kriminalstatistik entnehmen.
101
Darstellung zentraler Befunde
3.5.2
Teil B
Ausgewählte Umstände der Tatbegehung
Zentrale Befunde:
n Obwohl sich bei 58 Prozent der MIT aus den Akten Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit ergaben, sind nur für 39 Prozent von ihnen Straftaten unter
Drogeneinfluss registriert worden.
n Bei Alkohol zeigt sich ein umgekehrtes Verhältnis: Während nur bei 15 Prozent der MIT in den Akten Hinweise auf Alkoholabhängigkeit vorlagen, ist in
43 Prozent der Fälle bei mindestens einem der Delikte für die Tatbegehung
ein Alkoholeinfluss erfasst worden.
n In etwa 5 Prozent der ausgewerteten Fälle wurde von den MIT eine Waffe mitgeführt.
n Türkischstämmige MIT waren im Vergleich zu den einheimisch Deutschen und
den Aussiedlern bei ihren Taten häufiger bewaffnet und setzten die Waffen
fast doppelt so häufig ein.
n 36 Prozent der ausgewerteten Straftaten wurden gemeinschaftlich begangen.
Die Unterschiede zwischen Aussiedlern und Türken bei der gemeinschaftlichen Begehung sind gering. Bei beiden Gruppen haben nur 2,9 bzw. 2,7
Prozent keine Tat gemeinschaftlich begangen. Demgegenüber begehen einheimische deutsche MIT ihre Taten etwas häufiger alleine.
n Auf die Personen bezogen gilt folgendes: Fast alle Jugendlichen und Heranwachsenden (jeweils knapp 98 Prozent) haben mindestens eine ihrer Straftaten gemeinschaftlich begangen. Bei den Erwachsenen ergab sich ein etwas
geringerer Wert (gut 91 Prozent).
Genauere Informationen zur Art der Tatbegehung liegen für die 33.394 ausgewerteten Taten vor. Die wesentlichen Kernergebnisse zu den Umständen der Tatbegehung
wurden bereits im Basisbericht beschrieben (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 132ff.).
Die für diesen Abschlussbericht durchgeführte detaillierte Auswertung ausgewählter Tatumstände ermöglicht vertiefende Einsichten: Durch die Verknüpfung verschiedener Variablen lassen sich nun täterbezogene Aussagen über den Alkohol- und
Drogeneinfluss, über das Mitführen und Einsetzen von Waffen sowie über die gemeinschaftliche Tatbegehung treffen.
102
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.5.2.1 Alkohol- und Drogeneinfluss
Bei der Analyse der individuellen Belastungsfaktoren lassen sich bei vielen MIT
Hinweise auf Suchtmittelabhängigkeiten feststellen, sodass sich die Frage stellt, inwieweit sie unter Alkohol- und Drogeneinfluss Straftaten begangen haben.
Ein Alkoholeinfluss wird in der Regel dann erfasst, wenn der Konsum von Alkohol nach
dem verbindlichen Eindruck des polizeilichen Sachbearbeiters die Urteilskraft des
Tatverdächtigen während der Tatausführung beeinträchtigt hat. Bei der Beurteilung
der Frage, ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt, spielt selbstverständlich die
auf Erfahrung mit unterschiedlichen Deliktformen beruhende Einschätzung der
Polizeibeamten vor Ort eine wesentliche Rolle.
In Schaubild 9 wird verdeutlicht, bei wie vielen MIT in welcher Häufigkeit ein so beschriebener Alkoholeinfluss während der Tatausführung vorgelegen hat.
Schaubild 9: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten
unter Alkoholeinfluss
% der MIT
60
57 %
50
40
34 %
30
20
10
2%
be
de i 51r T 75
ate %
n
be
i
de 26r T 50
ate %
n
be
de i 1-2
r T 5%
ate
n
ss
Alk
oh kein
ole
inf
lu
1%
be
i
de 76-1
r T 00
ate %
n
7%
0
103
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Wie aus dem Schaubild ersichtlich wird, standen rund 57 Prozent der MIT bei Begehung
ihrer Straftaten kein einziges Mal unter Alkoholeinfluss. Etwas mehr als ein Drittel (34,1
Prozent) stand bei bis zu einem Viertel der Straftaten merklich unter Alkoholeinfluss.
Dass jemand die überwiegende Anzahl seiner Straftaten unter Alkoholeinfluss beging,
war eher selten der Fall. Gerade einmal bei 0,7 Prozent (9 MIT) wurde bei mehr als drei
Viertel der begangenen Straftaten ein Alkoholeinfluss festgestellt.
Es ergibt sich ein ähnliches Bild, wenn man die Daten der Mehrfach- und Intensivtäter
betrachtet, die bei der Begehung ihrer Taten unter Drogeneinfluss standen.
Schaubild 10: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten
unter Drogeneinfluss
% der MIT
70
60
61 %
50
40
35 %
30
20
0%
0%
be
i
de 76-1
r T 00
ate %
n
be
d e i 1 -2
r T 5%
ate
n
Dr
o g k ei
en n
ei n
flu
ss
be
de i 26r T 50
ate %
n
3%
0
be
de i 51r T 75
ate %
n
10
61 Prozent der MIT begingen ihre Straftaten nie unter Drogeneinfluss. Gut
35 Prozent waren bei bis zu einem Viertel ihrer Straftaten berauscht. Nur in
Einzelfällen haben MIT einen Anteil von mehr als 50 Prozent ihrer Straftaten unter Drogeneinfluss begangen. Aufgrund der hohen Anzahl von Mehrfach- und
Intensivtätern mit einer Drogenproblematik hätte man erwarten können, dass mehr
Straftaten unter Drogeneinfluss begangen würden. Zu bedenken ist hier jedoch,
dass Drogeneinfluss allgemein schwerer feststellbar und schwerer nachweisbar ist
als Alkoholeinfluss.
104
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Um gezielt der Frage nachzugehen, ob die Begehung von Straftaten unter Alkohol-/
Drogeneinfluss nur ein Phänomen bestimmter Gruppen ist, wurde eine Unterteilung
nach den Altersgruppen (Jugendliche, Heranwachsende, Erwachsene)42, nach
Drogenabhängigkeit43 und nach dem Migrationshintergrund vorgenommen. Hinsichtlich der Variable „Migrationshintergrund“ wurden die größten Gruppen von
MIT mit Migrationshintergrund ausgewählt, d.h. Aussiedler und Türken, und den
einheimischen Deutschen gegenübergestellt.
Tabelle 7: Alkohol- und Drogeneinfluss nach Altersklassen
(Angaben in %)
Jugendliche
14 bis unter 18 J.
Heranwachsende
18 bis unter 21 J.
Erwachsene
ab 21 J.
kein Hinweis auf
Alkoholeinfluss
75,3
64,1
53,9
Alkoholeinfluss
1-25% der Taten
17,3
27,8
36,7
26-50% der Taten
7,4
6,2
6,8
51-75% der Taten
0,0
1,9
1,6
76-100% der Taten
0,0
0,0
0,9
kein Hinweis auf
Drogeneinfluss
80,2
70,3
57,6
Drogeneinfluss
1-25% der Taten
18,5
27,8
37,9
26-50% der Taten
1,2
1,9
3,7
51-75% der Taten
0,0
0,0
0,5
76-100% der Taten
0,0
0,0
0,4
Bei gut 75 Prozent der jugendlichen MIT fanden sich keinerlei Hinweise darauf, dass
sie jemals vor einer Straftatenbegehung Alkohol konsumiert hätten. Das gilt für gut 80
Prozent beim Drogeneinfluss. Bei den Heranwachsenden finden sich mehr Hinweise:
knapp 28 Prozent waren bei bis zu einem Viertel ihrer Taten alkoholisiert oder standen
unter Drogeneinfluss. Wenn man vergleichsweise auf die Ausprägungen des Alkoholbzw. Drogeneinflusses bei mehr als einem Viertel der Taten blickt, zeigt sich, dass die
42 Jugendliche: bis unter 18 Jahre, Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre, Erwachsene: ab 21 Jahre.
43 Als drogenabhängig werden hier diejenigen Personen bezeichnet, bei denen aus den Akten Hinweise
vorlagen, die auf eine Drogenabhängigkeit schließen lassen.
105
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Werte drastisch abfallen. Über die Altersgruppen hinweg kann im Übrigen für den
Alkohol- wie für den Drogeneinfluss bei Tatbegehung die Faustregel gelten: je älter
die MIT sind, desto häufiger begehen sie ihre Straftaten unter Rauschmitteleinfluss.
Interessant erscheint sodann die Kombination von Alkohol- und Drogeneinfluss bei
der Straftatbegehung. Dazu kann man der folgenden Tabelle 8 entnehmen, dass diejenigen Personen, bei denen Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit vorliegen, auch
wesentlich häufiger unter Alkoholeinfluss bei der Tatbegehung standen.
Tabelle 8: Alkoholeinfluss und Drogenabhängigkeit
(Angaben in %)
„nicht drogenabhängig“
„drogenabhängig“
Alkoholeinfluss
kein Hinweis auf Alkoholeinfluss
62,9
52,5
1-25%
28,0
38,6
26-50%
5,4
7,8
51-75%
2,3
1,0
76-100%
1,4
0,1
Erwartungsgemäß standen, wie aus der Tabelle 9 ersichtlich ist, diejenigen Personen, bei denen Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit vorlagen, bei der Straftatbegehung deutlich häufiger unter Drogeneinfluss als die „Nicht-Drogenabhängigen“.44
Jedoch wurde immerhin auch bei gut 18 Prozent der nicht-drogenabhängigen MIT
in bis zu einem Viertel der Taten ein Drogeneinfluss festgestellt.
Tabelle 9: Drogeneinfluss und Drogenabhängigkeit
(Angaben in %)
„nicht drogenabhängig“
„drogenabhängig“
Drogeneinfluss
kein Hinweis auf Drogeneinfluss
81,5
46,1
1-25%
18,3
47,3
26-50%
0,2
5,5
51-75%
0,0
0,6
76-100%
0,0
0,5
44 Auf der anderen Seite gibt es aber auch genauso eine nicht geringe Anzahl von drogenabhängigen MIT,
bei denen nie ein Drogeneinfluss festgestellt wurde oder bei denen Hinweise dafür vorgelegen haben
(46,1 Prozent).
106
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Hinsichtlich des Migrationshintergrunds sind sowohl die Zahlen für Alkohol- als auch
die für den Drogeneinfluss bei der Tatbegehung sehr aussagekräftig und belegen mittelbar ein unterschiedliches Konsumverhalten, das allerdings in die unterschiedlichen
kulturellen Traditionen eingebunden sein dürfte. In der Tabelle 10 werden die einheimischen Deutschen mit Personen türkischer Herkunft sowie mit Aussiedlern verglichen.
Tabelle 10: Alkohol- und Drogeneinfluss nach Migrationshintergrund
Deutsche
Türken
Aussiedler
Alkoholeinfluss
kein Hinweis auf Alkoholeinfluss
52,2
75,5
52,2
1-25% der Taten
37,7
20,9
32,4
26-50% der Taten
7,5
3,6
11,0
51-75% der Taten
1,6
0,0
4,4
76-100% der Taten
1,0
0,0
0,0
Drogeneinfluss
kein Hinweis auf Drogeneinfluss
60,3
73,6
47,1
1-25% der Taten
35,6
24,5
47,1
26-50% der Taten
3,5
1,8
2,9
51-75% der Taten
0,3
0,0
1,5
76-100% der Taten
0,3
0,0
1,5
Bei gut 52 Prozent der MIT, die der einheimischen Gruppe bzw. der Aussiedler-Gruppe
zuzurechnen sind, finden sich keine Hinweise auf eine etwaige Alkoholbeeinflussung
bei einer ihrer Taten. Die besonders hohen Werte der Drogenabhängigkeit bei
Aussiedlern schlagen sich auch in dieser Tabelle nieder: immerhin gut 47 Prozent der
Aussiedler standen bei bis zu einem Viertel ihrer Straftaten unter Drogeneinfluss.45
Bei den türkischen MIT spielt der Alkohol- und Drogeneinfluss bei der Straftatenbegehung eine wesentlich geringere Rolle als bei den Deutschen und den Aussiedlern.
Knapp drei Viertel der türkischen MIT haben keine einzige Straftat unter nachweislichem Alkohol-/Drogeneinfluss begangen. Hier lässt sich auf einen unmittelbaren Zusammenhang bezüglich des religiösen Glaubens der türkischstämmigen
Bevölkerung schließen.46
45 Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 3.3.1.
46 Rund 99 Prozent der Türken sind Moslems (vgl. Auswärtiges Amt 2009; www.auswaertiges-amt.de/diplo/
de/Laenderinformationen/OI-Laender/Tuerkei.html), sodass sich hier vermutlich auch das Alkoholverbot des Korans bemerkbar macht.
107
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.5.2.2 Waffeneinsatz
Analysiert wurde auch, inwieweit bei den Straftaten Waffen mitgeführt oder eingesetzt wurden. In über 90 Prozent der ausgewerteten Fälle wurden keine Waffen mitgeführt. In gut 4 Prozent lagen keine Informationen darüber vor. In etwa 5 Prozent der
Fälle hatte der Täter jedoch definitiv eine Waffe bei sich (1621 Fälle). Dabei wurde die
Waffe nicht jedes Mal eingesetzt. Ein Waffeneinsatz konnte in 1469 Fällen festgestellt
werden.47 Bei etwa der Hälfte dieser Taten, bei denen Waffen eingesetzt wurden, gab
es auch körperlich Verletzte (755 Fälle).
Hier stellt sich wiederum die Frage, ob bestimmte wenige MIT besonders häufig
Waffen einsetzten oder ob eine Vielzahl selten zur Waffe griff. Aufschluss darüber
gibt das folgende Schaubild.
Schaubild 11: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten
mit Waffeneinsatz
% der MIT
60
50
52%
45 %
40
30
20
3%
be
de i 26r T 50
ate %
n
be
d e i 1 -2
r T 5%
ate
n
ke
e in
ke ing e Wa
in ese ffe
Hi tz
nw t/
eis
0
0%
be
i
de 51r T 75
ate %
n
10
Etwas mehr als die Hälfte der MIT (rund 52 Prozent) setzte bei keiner der ausgewerteten
Taten eine Waffe ein. Immerhin knapp 45 Prozent aller MIT haben jedoch bei bis zu ei47 In 298 Fällen handelte es sich um Schusswaffen, in 650 Fällen um Hieb- oder Stichwaffen, in 56 Fällen um
chemische Waffen, in 10 Fällen um Attrappen. Bei den übrigen handelt es sich um sonstige Waffen bzw.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die als Waffen eingesetzt wurden (wie Stiefel oder Schraubendreher), oder es liegen keine genauen Angaben darüber vor.
108
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
nem Viertel ihrer Straftaten von einer Waffe Gebrauch gemacht. Bei einem Viertel bis zur
Hälfte ihrer verübten Delikte haben knapp 3,5 Prozent der MIT Waffen eingesetzt. Nur
ein einziger MIT hat mehr als die Hälfte seiner Delikte unter Waffeneinsatz verübt.
Es lässt sich festhalten, dass deliktbezogen betrachtet zwar nicht einmal bei fünf
Prozent der ausgewerteten Straftaten Waffen eingesetzt wurden, dass personenbezogen betrachtet aber knapp die Hälfte der MIT bereits mindestens einmal von
Waffen Gebrauch gemacht hat.
Auch hier ist zu vermuten, dass es sich bei denjenigen MIT, die Waffen mitführen und
einsetzen, um bestimmte Personengruppen handelt, weswegen wiederum eine Aufteilung nach ausgewählten demographischen Merkmalen erfolgt. Tabelle 11 zeigt die prozentuale Verteilung der Mitführung und des Einsatzes von Waffen nach Altersklassen:
Tabelle 11: Mitführen und Einsetzen von Waffen nach Altersklassen
(Angaben in %)
Jugendliche
14 bis unter 18 J.
Heranwachsende
18 bis unter 21 J.
Erwachsene
ab 21 J.
Mitführen von Waffen
keine Hinweis auf
mitgeführte Waffe
54,3
46,4
48,7
1-25% der Taten
43,2
49,3
47,4
26-50% der Taten
2,5
3,8
3,7
51-75% der Taten
0,0
0,5
0,3
keine Hinweis auf
eingesetzte Waffe
53,1
47,4
52,7
1-25% der Taten
44,4
49,8
43,5
26-50% der Taten
2,5
2,4
3,8
51-75% der Taten
0,0
0,5
0,0
Einsetzen von Waffen48
48 Für das „Einsetzen von Waffen“ ist das „Mitführen von Waffen“ keine zwingende Voraussetzung. Auch
wenn es sich in den meisten Fällen um dieselbe Waffe handelt, die mitgeführt und dann auch eingesetzt
wurde, sind beide Kategorien zunächst vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten. Für das
Erfassen des „Mitführens von Waffen“ ist es notwendig, dass es sich um einen Gegenstand handelt,
der unter das Waffengesetz fällt. Das „Einsetzen von Waffen“ hingegen liegt auch dann vor, wenn ein
Gegenstand, der in seiner Eigenschaft zwar nicht zum Verletzen einer Person bestimmt ist, durch die
Handhabung des Täters aber zu einer Waffe wird (beispielsweise ein Springerstiefel, eine Zaunlatte oder
auch ein Auto). Diese Unterscheidung führt dazu, dass ein höherer Wert beim Einsetzen von Waffen als
beim Mitführen möglich ist, wie es hier bei den Jugendlichen der Fall ist.
109
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Waffen werden bei der Straftatenbegehung häufiger von Heranwachsenden und
Erwachsenen mitgeführt als von Jugendlichen. Die Heranwachsenden setzten diese
Waffen häufiger ein als die erwachsenen MIT und stellen daher als Gruppe ein erhöhtes Gefahrenpotential dar.
Die folgende Unterteilung in drogenabhängige und nicht drogenabhängige MIT, die
eine Waffe mitgeführt oder eingesetzt haben, zeigt auf den ersten Blick keine großen
Unterschiede. Die anteiligen Werte variieren gemäß Tabelle 12 zwischen den Gruppen
nur um wenige Prozente. Immerhin zeichnet sich ein gewisses Muster dergestalt ab, dass
die Nicht-Drogenabhängigen, gemessen an den Kategorien mit mehr als einem Viertel
aller Straftaten, häufiger Waffen mit sich führen und diese auch häufiger einsetzen.
Tabelle 12: Mitführen und Einsetzen von Waffen nach Drogenabhängigkeit (Angaben in %)
„nicht drogenabhängig“
„drogenabhängig“
kein Hinweis auf
mitgeführte Waffe
45,9
50,6
1-25%
48,4
46,8
26-50%
5,4
2,3
51-75%
0,4
0,3
kein Hinweis auf
eingesetzte Waffe
47,7
54,9
1-25%
47,3
42,6
26-50%
4,8
2,5
51-75%
0,2
0,0
Mitführen von Waffen
Einsetzen von Waffen
Hinsichtlich des Mitführens und des Einsatzes von Waffen lassen sich je nach ethnischer Herkunft große Unterschiede feststellen: die türkischen MIT sind mit Abstand
am häufigsten bewaffnet und setzen diese Waffen auch ein, und zwar fast doppelt
so häufig wie die Angehörigen der beiden anderen Gruppen.49 Die gelegentliche
49 Auch was die Deliktverteilung betrifft, lässt sich feststellen, dass die türkischen MIT besonders häufig
gewalttätig in Erscheinung getreten sind: bemerkenswert ist vor allem ein stark erhöhter Anteil der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. 27,3 Prozent aller Straftaten der türkischen
MIT finden sich in dieser Deliktgruppe (im Vergleich dazu sind es bei den deutschen MIT nur 9,9 Prozent,
bei den Aussiedlern 12,1 Prozent).
110
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Begehung von Straftaten mit Waffen ist somit unter den türkischen MIT weit verbreitet, wie die folgende Tabelle 13 deutlich macht.
Tabelle 13: Mitführen und Einsatz von Waffen nach
Migrationshintergrund (Angaben in %)
Deutsche
Türken
Aussiedler
kein Hinweis auf mitgeführte Waffe
54,2
29,1
62,5
1-25% der Taten
43,5
65,5
34,6
26-50% der Taten
2,3
4,5
2,9
51-75% der Taten
0,0
0,9
0,0
kein Hinweis auf eingesetzte Waffe
58,7
29,1
62,5
1-25% der Taten
39,6
62,7
36,8
26-50% der Taten
1,7
7,3
0,7
51-75% der Taten
0,0
0,9
0,0
Mitführen von Waffen
Einsetzen von Waffen
111
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.5.2.3 Gemeinschaftliche Tatbegehung
Insgesamt wurden gut 36 Prozent aller ausgewerteten Straftaten im Gruppenkontext
begangen (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 136). Auch hierfür lassen sich die prozentualen Anteile für alle Mehrfach- und Intensivtäter feststellen: Rund 7,5 Prozent der MIT
haben keine ihrer Straftaten gemeinschaftlich begangen, d.h. sie waren immer alleine
aktiv. Wie man aus Schaubild 12 ersehen kann, hat in etwa dieselbe Anzahl von MIT die
allermeisten Straftaten gemeinsam mit anderen verübt (knapp 8 Prozent).
Schaubild 12: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten
mit Gruppenkontext
% der MIT
35
30
31 %
25
29 %
24 %
20
15
10
5
8%
8%
be
i
de 76-1
r T 00
ate %
n
be
i
de 51r T 75
ate %
n
be
de i 26r T 50
ate %
n
be
de i 1-2
r T 5%
ate
n
ge
me ni
ins cht
ch
aft
lic
h
0
Ansonsten zeigt sich eine breite Streuung über die einzelnen Quartile, d.h., die
Mehrfach- und Intensivtäter unterscheiden sich hinsichtlich der Ausprägungen
der gemeinschaftlichen Tatbegehung je nach Alter, Drogenabhängigkeit und
Migrationshintergrund. Die Verteilung wird aus Tabelle 14 ersichtlich. Danach begingen rund 9 Prozent der Erwachsenen ihre Straftaten grundsätzlich alleine, für die
jugendlichen und heranwachsenden MIT trifft dies nur für 2,5 bzw. 2,4 Prozent zu. Die
meisten Erwachsenen begingen zwar durchaus auch gemeinsam Straftaten, prozentual gesehen macht das aber die Minderheit ihrer Delikte aus. Die erwachsenen MIT
112
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
begehen ihre Straftaten also, insgesamt betrachtet, nicht im selben Ausmaß gemeinschaftlich, wie das die Jugendlichen und Heranwachsenden tun.
Tabelle 14: Gruppenkontext und Alter
(Angaben in %)
Jugendliche
14 bis unter 18 J.
Heranwachsende
18 bis unter 21 J.
Erwachsene
ab 21 J.
gemeinschaftlich begangen
nie
2,5
2,4
8,9
1-25% der Taten
14,8
16,3
35,4
26-50% der Taten
24,7
30,1
29,3
51-75% der Taten
39,5
34,4
21,1
76-100% der Taten
18,5
16,7
5,4
Dies wird auch deutlich, wenn man die Prozentwerte entsprechend kumuliert. Genau
58 Prozent der jugendlichen MIT und gut 51 Prozent der Heranwachsenden begingen mehr als die Hälfte ihrer Straftaten zusammen mit anderen Personen. Bei den
Erwachsenen trifft dies nur für 26,5 Prozent zu. Die beiden jüngeren Altersgruppen
sind vor allem in Gruppen wie (delinquenten) Cliquen oder Gangs unterwegs und
begehen auch besonders häufig gemeinschaftlich Straftaten.
Bei den Drogenabhängigen (knapp 8 Prozent) und bei den Nicht-Drogenabhängigen
(7 Prozent) ist die Anzahl der Personen, die ihre Straftaten in keinem Fall gemeinschaftlich begingen, nahezu identisch. Der Blick auf die Prozentwerte in den Quartilen zeigt
gemäß Tabelle 15, dass die Nicht-Drogenabhängigen eine deutliche Orientierung
hin zu anderen kriminellen Personen haben und auch anteilig häufig Straftaten gemeinsam begehen.
Tabelle 15: Gruppenkontext und Drogenabhängigkeit
„nicht drogenabhängig“
(Angaben in %)
„drogenabhängig“
gemeinschaftlich begangen
nie
7,0
7,8
1-25%
21,3
38,2
26-50%
27,8
30,1
51-75%
30,8
19,6
76-100%
13,1
4,3
113
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Die Unterschiede bei der gemeinschaftlichen Tatbegehung zwischen Aussiedlern
und Türken sind gering. Bei beiden Gruppen haben knapp 3 Prozent keine Tat gemeinschaftlich begangen. Demgegenüber begehen deutsche MIT offenbar etwas
häufiger ihre Taten alleine.
Tabelle 16: Gruppenkontext nach Migrationshintergrund
Deutsche
Türken
(Angaben in %)
Aussiedler
gemeinschaftlich begangen
nie
10,4
2,7
2,9
1-25% der Taten
35,7
24,5
26,5
26-50% der Taten
27,2
38,2
36,8
51-75% der Taten
20,3
27,3
26,5
76-100% der Taten
6,4
7,3
7,4
3.5.3 Mobilität und Aktionsradien
Zentrale Befunde:
n Knapp ein Drittel der angezeigten Straftaten ereignete sich auf öffentlichen
Wegen, Straßen oder Plätzen. Die Gruppe der MIT begeht damit im Vergleich
zu anderen Straftätern deutlich mehr kriminelle Handlungen im (potentiell)
direkten Sichtfeld der Bevölkerung.
n Tatort und benutzte Verkehrsmittel richten sich hauptsächlich nach dem
Handlungsstil der Straftatenbegehung, wobei die Faktoren „situatives Handeln“ oder „geplantes Handeln“ besonders relevant sind.
n Die Beschaffungskriminalität drogenabhängiger MIT spielt sich, räumlich betrachtet, eher in einem engen Umkreis ab.
n Aus den Interviews ergibt sich, dass die Hemmschwelle für das Fahren ohne
Fahrerlaubnis bei den MIT relativ gering ist. Was die Entdeckung und Sanktionierung betrifft, so haben 4 Prozent der MIT nach dem Jugendstrafrecht
und 17 Prozent nach dem Allgemeinen Strafrecht entweder ein Fahrverbot
erhalten oder sind mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis (oder einer Sperre)
belegt worden.
114
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.5.3.1 Tatörtlichkeiten
Die MIT-Richtlinien zielen insbesondere auf die Bekämpfung der Straßenkriminalität
ab. Diese Zielsetzung korrespondiert mit der vermehrten Straftatbegehung der MIT
im öffentlichen Raum.
Um festzustellen, ob die MIT tatsächlich häufiger als andere Täter in der Öffentlichkeit
strafrechtlich in Erscheinung treten, bietet sich ein Vergleich mit den Befunden der
hessischen PKS bezüglich der Straßenkriminalität an. In Tabelle 17 wird verdeutlicht,
dass sich knapp ein Drittel der von den hessischen MIT begangenen Straftaten auf
öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ereignet hat (31,4 Prozent). Im Jahr 2007
wurden in Hessen laut PKS insgesamt 22,1 Prozent (absolut: 92.952) aller Taten im
öffentlichen Raum begangen (vgl. HLKA 2008: 49).
Berücksichtigt man zusätzlich die Straftaten, die von den MIT in öffentlichen Verkehrsmitteln begangen wurden,50 wird verständlich, weshalb die Bevölkerung die MIT
als „Störenfriede“ bzw. als besonders gefährlich und Angst einflößend wahrnimmt.
Tabelle 17: Tatörtlichkeit
Häufigkeit
Gültige Prozente
Gewerbliche Gebäude
1255
3,8
Geschäftsräume
9359
28,5
Wohngebäude
4598
14,0
Schulen
1308
4,0
10.491
31,9
1290
3,9
237
0,7
3884
11,8
452
1,4
32.874
100,0
Öffentliche Plätze
Öffentliche Verkehrsmittel
Internet
Sonstige Tatörtlichkeiten
Unbekannt
Gesamt
Für die zuständigen Behörden und ihre Ermittler ist nicht nur das „Wo“, sondern auch
die Frage „Warum da“ von Interesse. Damit soll u.a. geklärt werden, wie (mit welchen
Verkehrsmitteln) und in welchen räumlichen Aktionsradien sich die MIT bewegen.
50 Dabei handelt es sich zu großen Teilen zwar um Leistungserschleichung, aber auch um eine nicht geringe Anzahl von Körperverletzungen und Diebstählen.
115
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Die Täterinterviews bieten hierzu relevante Informationen, die sich aus den Akten
alleine nicht erschließen.
3.5.3.2 Aktionsradien und Möglichkeiten der Fortbewegung
In diesem Kapitel sollen folgende Fragen geklärt werden: Welche Rolle spielt
Mobilität bezüglich der Ausführung von Straftaten? Wie bewegen sich die MIT fort?
Werden bewusst bestimmte Orte ausgewählt und angesteuert, oder agieren die
Betreffenden eher zufällig?
In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, inwieweit die Straftaten geplant
oder spontan begangen werden. Aus den Interviews ließen sich Informationen darüber gewinnen, welche Fortbewegungsmittel (zu Fuß, per Fahrrad, PKW oder mit
öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn) die MIT benutzen, um Straftaten
zu begehen. Zu beachten ist hier auch das „Schwarzfahren“ und das Fahren ohne
Fahrerlaubnis.
Bei den MIT lassen sich zwei verschiedene Grundstrukturen festmachen, die
über das „Wo“ der Straftatenbegehung entscheiden. Der Handlungsstil bzw. die
Vorgehensweise bei der Straftatenbegehung bestimmt dann den Aktionsradius. Auf
der einen Seite steht das situative Handeln, wobei die Taten an den Orten begangen
werden, an denen sich der MIT zu diesem Zeitpunkt eher zufällig befindet. Auf der
anderen Seite steht das längerfristig geplante Handeln, bei dem sich im Voraus auch
Fragen nach den Fortbewegungsmöglichkeiten ergeben.
Das situative Handeln steht nach den Eindrücken bei der Befragung insbesondere mit aggressionsbedingten Straftaten und gewalttätigen Komponenten der
Tatausführung im Zusammenhang. Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen gibt es
häufig ein situativ bedingtes auslösendes Moment, das dazu führt, dass unmittelbar
am Ort des momentanen Aufenthaltes eine Straftat begangen wird.
So berichtet beispielsweise T49, der eine Vielzahl von Körperverletzungsdelikten
begangen hat, er habe vieles getan, ohne darüber nachzudenken: „Ein Teil davon
sind sicherlich auch Kurzschlussreaktionen gewesen“. Manchmal sei da „einfach
was durchgebrannt, und dann hab´ ich mir da selbst ein Eigentor geschossen“.
T43 beschreibt seine grundlegende Reaktionsweise wie folgt: „Da war ich
noch ziemlich aggressiv. Da brauchte mich nur jemand falsch angucken, und
dann hab´ ich ihm das Gesicht verbeult oder so.“
116
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Ebenso berichten die MIT von Tatgelegenheiten, die sich „einfach so“ ergeben hätten
und die man daher einfach habe nutzen „müssen“ (wie beispielsweise die Mitnahme
eines PKW, bei dem der Schlüssel gesteckt hat, getreu dem Motto: „Gelegenheit
macht Diebe“).
Auch Drogenkonsumenten, die den unmittelbaren Drang zur Befriedigung ihrer
Suchtbedürfnisse spüren, handeln häufiger impulsiv beziehungsweise spontan. Ein
Beispiel dafür liefert T24:
Er sei an einem ihm unbekannten Ort aus dem Zug gestiegen, da ihm während der Fahrt aufgrund seines Drogenkonsums schlecht wurde: „Dann habe
ich halt ´nen Bruch gemacht, nachdem ich schon mal da war.“
Allgemein scheinen die drogenabhängigen MIT, die ihren Lebensunterhalt mit
Beschaffungskriminalität „verdienen“, in einem beschränkten Umkreis zu agieren.
Dies kann daran liegen, dass sie sich zumeist über einen längeren Zeitraum in derselben Stadt oder im selben Umkreis aufhalten und sich in gewisser Weise
auf die lokalen Milieustrukturen eingestellt haben, um so – nicht zuletzt – ihren
Drogennachschub zu gewährleisten und die Kenntnis und Gewissheit gleichermaßen zu haben, schnellstmöglich Abnehmer z.B. für Diebesgut zu finden.
An welchem Ort und in welcher Lokalität die drogenabhängigen MIT dann letztendlich die einzelnen Straftaten begehen, scheint zumindest anfänglich eher zufällig zu
sein: Das Hauptauswahlkriterium dafür ist die räumliche Nähe. Mit zunehmender
Häufigkeit der Diebstähle werden die konkreten Tatorte in Abhängigkeit davon ausgewählt, wie hoch die Kontrolldichte generell in den Geschäften eingeschätzt wird
und, ganz individuell, wo bereits Hausverbote verhängt wurden.
Insbesondere bei erheblicheren Eigentumsdelikten, wie etwa bei Einbrüchen, ist
ein geplantes Handeln der Normalfall. Die Vorbereitung besteht darin, „geeignete“ Objekte zu eruieren, die sodann auf individuelle Art und Weise angesteuert und zur Verwirklichung des jeweiligen Vorhabens aufgesucht werden müssen.
Bandenähnliches Vorgehen verstärkt den Planungsbedarf. Die folgenden Beispiele
veranschaulichen diesbezüglich die Zusammenhänge:
T42 beging in drei Tagen eine Einbruchsserie von 27 Fällen. Fortbewegt
habe er sich dabei jede Nacht mit dem Fahrrad entlang einer bestimmten
Landstraße. Sein Aktionsradius habe etwa 20 Kilometer betragen, „so weit,
wie man es nachts mit dem Fahrrad eben schafft“. Er sei dann in diejenigen
117
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Geschäfte und Firmen eingebrochen, die an der Strecke lagen und ihm ins
Auge gefallen seien. Dabei habe er „´ne schöne Spur gelegt“. Dies sei ihm letztlich auch zum Verhängnis geworden, da er sich immer in dieselbe Richtung
fortbewegt habe und deshalb habe überführt werden können.
T22, der bei der Befragung 20 Jahre alt ist und selbst keinen Führerschein hat,
berichtet, dass er Straftaten anfangs meist in seiner Umgebung begangen
habe. Er sei jedoch auch mit Freunden, die schon einen Führerschein hatten,
bis zu 120 km weit gefahren, um Straftaten zu begehen. Er habe nicht immer in
der gleichen Stadt Straftaten begangen, um das Risiko der Entdeckung zu verringern, da sie alle bereits stadtbekannt gewesen seien. Dies habe am Ende
gar zu einem regelrechten „Katz- und Mausspiel“ mit der Polizei geführt, bei
dem falsche Fährten gelegt wurden, um die Ermittlungskräfte zu verwirren.
3.5.3.3 Einschränkung der Fortbewegung
Den Schilderungen der interviewten MIT lässt sich entnehmen, dass der Aktionsradius
entweder in Ermangelung einer Fahrerlaubnis und/oder eines Fahrzeugs eingeschränkt war und andere Möglichkeiten zur Fortbewegung (Fahrt mit dem Fahrrad,
Mitfahrgelegenheit bei Freunden) wahrgenommen werden mussten. Wenn allerdings Optionen vorhanden sind, die die Mobilität des MIT erhöhen, ist zu vermuten,
dass sie ihren Aktionsradius auch entsprechend ausdehnen und Straftaten auch an
Orten verüben, die über die unmittelbare räumliche Nähe hinausgehen.
Neben dem Handlungsstil (situativ gegenüber geplant) haben demnach die
Mobilitätsmöglichkeiten, auf die ein MIT zurückgreifen kann, großen Einfluss darauf, wo der einzelne MIT konkret seine Delikte verübt. Als (rein logisch stimmige)
Schlussfolgerung bietet sich von daher die Überlegung an, die Aktionsradien der
MIT durch „Führerscheinentzug“ der einen oder anderen Art einzuschränken, um die
Straftatbegehung sowie, damit verknüpft, die Ermittlungstätigkeit der Polizei lokal
konzentriert zu halten.
Soweit mit dem alltagssprachlichen Begriff des „Führerscheinentzugs“ das bisher
als Nebenstrafe eingestufte Fahrverbot gemeint ist, das darin besteht, dass der
Sanktionierte bestimmte Arten oder alle Arten von Kraftfahrzeugen zwischen einem
Monat und drei Monaten Dauer nicht führen darf – und zur Absicherung dessen den
Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben muss –, so wird seit einiger Zeit
118
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
in regelmäßigen Abständen die Forderung erhoben, das Fahrverbot künftig als generalisierte selbstständige Hauptstrafe neben Freiheitsstrafe und Geldstrafe in Fällen
allgemeiner Kriminalität, also losgelöst von verkehrsrechtlichen Bindungen, einzuführen (vgl. Röwer 2001, Stöckel 2001). Die derzeitige rechtliche Situation erlaubt
den Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 44 StGB allerdings i. W. nur bei Straftaten,
die der Täter „bei dem Führen“ oder im „Zusammenhang mit dem Führen“ eines
Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr begangen hat.
Gerade mit Blick auf die MIT drängt sich vor allem aus der Sicht der Praxis schon
unter den derzeit geltenden Bedingungen die Überlegung auf, den Begriff des
„Zusammenhangs“ weit auszulegen, um den Aktionsradius vieler MIT möglichst
überschaubar einzugrenzen. Dem kann hier nicht näher nachgegangen werden
(vgl. allgemein Halecker 2005: 95). Immerhin ist nach der Literaturlage eine solche „Zusammenhangstat“ beispielsweise dann anzunehmen, wenn der Täter das
Kraftfahrzeug als Fortbewegungsmittel zur Vorbereitung oder Durchführung einer
Straftat benutzt (vgl. Fischer et al. 2008: § 44 Rn. 8). Es reiche aus, wenn die rechtswidrige Tat entweder durch den Einsatz als Tatmittel – beispielsweise für Tötungs-,
Köperverletzungs- oder Nötigungsdelikte – begangen, bzw., wenn die Ausführung
der Tat durch das Führen eines Kraftfahrzeuges ermöglicht oder gefördert wurde.
Daran ist etwa beim Transport von Einbruchswerkzeug durch die MIT zu denken.
Nach § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann auch die zuständige Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) unter besonderen Umständen, z.B. bei
der Feststellung von Ungeeignetheit oder mangelnder „Befähigung“ zum Führen
von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnisentziehung anordnen.
Erweist sich ein Täter aufgrund der abgeurteilten Taten, die er – in der Formulierung
gleich wie beim Fahrverbot – „bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines
Kraftfahrzeugs“ begangen hat, als „zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet“,
so entzieht ihm das Gericht, rechtlich in Form einer Maßregel der Besserung und
Sicherung, die Fahrerlaubnis ganz generell (§ 69 StGB), und zwar je nach Ausprägung
der Unfähigkeit für bis zu fünf Jahre oder auf Lebenszeit („Sperre“). Der etwa vorhandene Führerschein wird entsprechend ungültig und ist einzuziehen. Hat der
Betreffende keine Fahrerlaubnis besessen – oder sie schon vorher verloren gehabt –,
verhängt das Gericht ebenfalls eine Sperre.
Die im Projekt verfügbaren Dokumente ermöglichen die Feststellung, wie oft von
einem Fahrverbot oder von einer Fahrerlaubnisentziehung Gebrauch gemacht
wurde. Die Tabellen 18 und 19 verdeutlichen den Befund; die Angaben in Klammern
119
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
geben darüber Aufschluss, wie viele MIT in diesen beiden Bereichen nur nach dem
Jugendstrafrecht bzw. nur nach dem Allgemeinen Strafrecht sanktioniert wurden.51
Tabelle 18: Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis bei Jugendlichen bzw. bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht behandelt wurden
Anzahl
Sanktionen
Anzahl MIT (ausschließlich nach
Jugendstrafrecht)
% der MIT
Fahrverbot nach § 44 StGB in Verbindung mit §§ 6 und 8 JGG.
20
18 (13)
1,4% (1,0%)
Entziehung der Fahrerlaubnis
38
35 (26)
2,6% (2,0%)
Gesamt
58
53 (39)
4,0% (2,9%)
nach Jugendstrafrecht
Von allen MIT haben demnach 4 Prozent schon mindestens ein Fahrverbot oder eine
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Jugendstrafrecht bekommen. Dabei macht die
Entziehung der Fahrerlaubnis mit 2,6 Prozent den größeren Anteil aus.
Tabelle 19: Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erwachsenen
bzw. bei Heranwachsenden, die nach Allgemeinem Strafrecht
behandelt wurden
nach Allgemeinem Strafrecht
Anzahl
Sanktionen
Anzahl MIT (ausschließlich nach
Allg. Strafrecht)
% der MIT
Fahrverbot nach § 44 StGB
111
76 (71)
5,7% (5,3%)
Entziehung der Fahrerlaubnis
254
147 (138)
11,1% (10,4%)
Gesamt
365
223 (209)
16,8% (15,7%)
Nach Erwachsenenstrafrecht wurde bei rund 17 Prozent der MIT mindestens ein
Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt. Auch hier ist der größere Anteil (gut 11 Prozent) bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu finden. Man
kann also sagen, dass das Sanktionsinstrument „Fahrverbot“ für die hessischen MIT
im Vergleich zu anderen Sanktionen eher eine quantitativ untergeordnete Rolle
spielt.
51 Dabei ist zu beachten, dass die beiden Tabellen nicht aus der personengebundenen Perspektive, sondern aus der Perspektive der Sanktionierung gelesen werden müssen.
120
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Auf die einzelnen Personen bezogen lässt sich erkennen, dass bei 5 MIT ein Fahrverbot
sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach Allgemeinem Strafrecht verhängt wurde. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis sind es 9 MIT, die nach beiden Formen des
Strafrechts entsprechend sanktioniert wurden. Damit reduziert sich die Gesamtzahl der
MIT, die nach Jugendstrafrecht ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis
bekommen haben, auf 39 MIT oder auf knapp 3 Prozent. Für die nach Allgemeinem
Strafrecht abgeurteilten MIT zeigt sich ebenfalls eine Reduktion, jedoch ist diese schwächer ausgeprägt. Hier reduziert sich die Zahl durch die wiederholte Sanktionierung im
Jugend- als auch im Erwachsenenalter auf 209, was 15,7 Prozent aller MIT ausmacht.
In den Interviews wiesen die befragten MIT recht häufig auf ihre Erlebnisse im
Zusammenhang mit „Führerscheinentzug“ hin, in nachvollziehbarer Weise ohne
Differenzierung nach Nebenstrafe oder Maßregel.
In einigen Fällen mögen Entziehungen der Fahrerlaubnis oder Fahrverbote durchaus
auch für MIT einen Ansporn bieten, sich in Zukunft unauffällig zu verhalten, um die
zunächst verlorene und dann wieder gewonnene Mobilität nicht erneut zu gefährden. Ein Beispiel bietet die Umorientierung auf einen normalen Beruf und ggf. ein
Familienleben, wie im Falle von T33:
Er berichtete von den anfänglichen Schwierigkeiten, den Führerschein wiederzubekommen, der ihm aufgrund seiner Straftaten entzogen worden war.
Nach Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wolle er diese nun, vor allem in
Hinblick auf seine Jobchancen und aufgrund des erwarteten Nachwuchses,
unter keinen Umständen verlieren. Daher wolle er versuchen, sich in Zukunft
so korrekt wie möglich zu verhalten.
Relativ häufig ist von Vorgängen berichtet worden, die ganz anders gelagert sind.
Diese lassen sich generell dahingehend charakterisieren, dass sich das Nicht- oder
Nichtmehr-Vorhandensein eines Führerscheins für viele MIT ohnehin kaum verhaltenssteuernd auswirkt. Insbesondere Personenkraftwagen werden bei Einzelbedarf
oder auch dauerhaft ohne Rücksicht auf Verbote oder Sperren zur Fortbewegung
genutzt (vgl. Kapitel 3.5.3.4).
3.5.3.4 Weitere Aspekte der Mobilität
Die bislang aufgeführten Beispiele haben sich darauf bezogen, mobil zu sein, um
Straftaten zu begehen. Es ist jedoch nicht weniger interessant, umgekehrt den Blick
121
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
auf die Konstellation zu richten, dass Straftaten begangen werden, um mobil sein zu
können. Hierbei sind insbesondere die Delikte des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
des „Schwarzfahrens“ von Belang.
Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellt schon für sich genommen, als
Verstoß gegen § 21 StVG, eine Straftat dar. Ob der Zweck auf die Begehung von sonstigen Straftaten gerichtet ist, oder ob es um andere Motivationen geht, ist dabei ohne
Belang. In den für das Projekt zugänglichen Unterlagen sind entsprechende Taten
so oder so nicht dokumentiert. Dies entspricht der Erfassungslogik der Polizeilichen
Kriminalstatistik.52 Gerade bei älteren Jugendlichen, bei Heranwachsenden und auch
noch bei manchen Jungerwachsenen spielt nach Praxiserkenntnissen und nach jugendkriminologischen Befunden freilich „das Fahren um seiner selbst willen“ – bzw. aus
ausgesprochener Kraftfahrzeugleidenschaft – eine erhebliche Rolle. Es kommen insofern typische Deliktkombinationen vor, die in dieser Art entweder ebenfalls gar nicht
in der PKS bzw. in methodisch darauf bezogenen Registern bzw. Akten notiert werden, oder die man daraus nur teilweise erschließen kann. Wenn die jungen Täter über
kein Kraftfahrzeug verfügen und sich deshalb ein fremdes „besorgen“, kann je nach
den Umständen des Einzelfalls ein strafbarer Diebstahl oder eine ebenfalls strafbare
Gebrauchsentwendung mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis verbunden sein. Wenn es
sich um ein unversteuertes Kraftfahrzeug handelt, kommt ein Steuerdelikt in Betracht.
Wenn für das Kraftfahrzeug keine Versicherung besteht, oder der Versicherungsschutz
wegen Nichtzahlens der Prämie oder wegen technischer Manipulationen am Fahrzeug
erloschen ist, steht ein strafbarer Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz an.
In extremen Fällen kann die gesamte „Deliktspalette“ durch eine einzige verbotene
Fahrt und deren Umstände in gesetzlich so genannter „Tateinheit“ verwirklicht sein.
In den Täterinterviews wurden zahlreiche Vorgänge angesprochen, auf welche die
angedeuteten rechtlichen Varianten je unterschiedlich passen. So berichtete eine
Vielzahl von MIT von der unerlaubten Ingebrauchnahme oder Entwendung von
Fahrzeugen, in der Regel von Motorrollern oder von Autos (Personenkraftwagen).
Besonders häufig berichteten jugendliche MIT, die aufgrund ihres Alters noch nicht
im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, von ihrer Freude, um nicht zu sagen, von ihrer Lust
an unerlaubten „Spritztouren“ (gelegentlich in der Fachliteratur in der englischen
Sprachvariante „joy-riding“ bezeichnet). Die Fahrzeuge wurden dann nicht selten
während der Tour oder im Anschluss daran, je nach den Umständen, demoliert oder
(teilweise) „ausgeschlachtet“.
52 Auch anderweitig gibt es keine zentrale Erfassung, auf die man hätte zurückgreifen können.
122
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Das Element des Spaßes oder auch des „Kicks“ wird in den Bemerkungen der folgenden drei MIT deutlich:
T10 formuliert: „Wir sind auch einfach mal so aus Spaß gegen einen Baum
gefetzt, das war einfach so der Kick.“
T22 beschreibt solcherart Unternehmungen mit seinen Kumpels wie folgt:
„Wir fingen halt richtig an, die zu provozieren. Autos geklaut, zu Schrott gefahren und stehen gelassen.“
T25 thematisiert sozusagen die Kettenentwendung von Autos ohne notwendig folgende Beschädigung oder Ausschlachtung: „Wenn der Benzintank leer
ist, hab´ ich so […] gleich anderen Wagen schon gesucht.“
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann aber auch für die Betreffenden, die die rechtlichen Konsequenzen entweder nicht ermessen können oder diese ignorieren – bzw.
erst im Laufe der Zeit gegen Bedenken immun werden –, eine gewohnte Form der
alltäglichen Lebensbewältigung darstellen. Auch das persönliche Umfeld mag sich
vielleicht wundern, aber dennoch nicht direkt nachfragen oder die Behörden alarmieren. Dies wird anschaulich im Fall von T51:
Er besaß bereits mit 16 Jahren das erste Auto und fuhr damit täglich zur Berufsschule. Niemand in seinem Umfeld habe interveniert: So sei in der Nachbarschaft
zwar über ihn getuschelt worden, aber vielmehr darüber, warum sich der Junge
solch ein Auto leisten könne, und weniger über die fehlende Fahrerlaubnis.
Der Tatbestand des „Schwarzfahrens“ als Teilbereich der so genannten Leistungserschleichung nach § 265a StGB findet sich in den Akten 907mal.53 Berücksichtigt man,
dass es sich hierbei um ein Kontrolldelikt handelt, und die Entdeckungsquote somit
stark davon abhängig ist, wie viele Ressourcen die Verkehrsbetriebe für Kontrollen aufwenden, lässt sich erahnen, wie häufig von den MIT tatsächlich „schwarzgefahren“ wird.54
Zusätzlich kommen aber – neben dem „Schwarzfahren“ – auch andere Delikte, die in
direktem Zusammenhang mit der Befriedigung von Mobilitätsbedürfnissen stehen
können, in Betracht, wie sich am Beispiel von T24 erweist:
53 Diese 907 Taten wurden in öffentlichen Verkehrsmitteln begangen, sodass es sich gesichert um „Schwarzfahren“ und nicht um eine sonstige Leistungserschleichung handelt.
54 Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es sich beim „Schwarzfahren“ um ein Delikt mit vergleichsweise
geringer Hemmschwelle handelt.
123
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Dieser MIT berichtet, er sei bereits im Kindes- und Jugendalter viel „schwarz
gefahren“ und dabei mehrmals erwischt worden. Sodann habe er ab dem
Alter von 16 Jahren Betrügereien mit EC-Karten und Kreditkarten begangen, um mit dem Taxi größere Strecken zurücklegen – und beispielsweise mit
Freunden vom hessischen Heimatort in den Ruhrpott zu Tanzveranstaltungen
fahren – zu können. Die Motivation hierfür sei zum einen die unmittelbar entstehende Mobilität, und zum anderen das soziale Ansehen bei den Freunden
gewesen, getreu dem Motto: „Seht her, was ich mir leisten kann.“
Nachdem dieses Vorgehen keinen Erfolg mehr versprochen habe (die Debitund Kreditkarten verschiedener Banken seien allesamt auf seinen richtigen
Namen ausgestellt gewesen), habe er sich übers Internet einen PKW für 50
Euro besorgt, um weiterhin mobil sein zu können. Da er aber weder im Besitz
eines Führerscheins gewesen sei, noch das Auto ordnungsgemäß angemeldet und versichert habe, habe er nun eine Strafe wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauchs abzusitzen.
3.5.4 Straftaten im Dunkelfeld
Zentrale Befunde:
n Die Größe des Dunkelfelds ist allgemein von mehreren Faktoren abhängig
(Anzeigeverhalten, deliktspezifische Dunkelziffern, Ermittlungsintensität etc.).
n Das individuelle Entdeckungsrisiko der jeweiligen MIT differiert stark.
n Die meisten interviewten MIT schätzten, dass nur 10 bis 20 Prozent ihrer bisherigen Straftaten polizeilich bekannt geworden sind. Damit würde die Mehrzahl ihrer Straftaten im Dunkelfeld verbleiben.
n Rechnet man zusätzlich noch die „Bagatelldelikte“ ein, die in der Wahrnehmung vieler MIT gar nicht als Straftaten gelten, dürfte die Entdeckungswahrscheinlichkeit sogar noch darunter liegen (bei 5 bis 10 Prozent).
Das Risiko, nach dem Begehen einer Straftat als Täter entdeckt zu werden, wird im
Allgemeinen über sog. Dunkelfeldstudien anhand von mehr oder minder großen, teils
repräsentativen, teils bewusst spezifisch ausgesuchten Gruppen von Befragten zu
bestimmen versucht. Aufgrund der dabei erhaltenen Aggregatdaten, ergänzt durch
124
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Praxiserfahrungen, kennt man verschiedene Faktoren, die das Entdeckungsrisiko
ganz generell beeinflussen. Sowohl die Delikthäufigkeit als auch die Tatschwere
sind dabei von besonderer Bedeutung (vgl. Raithel/Mansel 2003: 10f.). Unabhängig
vom Entdeckungsrisiko des einzelnen Täters ist auch auf die unterschiedlichen
deliktspezifischen Dunkelziffer-Relationen hinzuweisen.55 Wichtigster Faktor im
Falle der Entdeckung von Taten durch Personen oder Institutionen außerhalb von
Polizei und Justiz ist das Anzeigeverhalten, das wiederum selbst von einer Vielzahl
von Einflüssen dominiert wird.56 Nach einer Anzeige können unter anderem die
Ressourcenverteilung und die Ermittlungsintensität der Strafverfolgungsbehörden,
im Kern eher deliktspezifisch als personenspezifisch, bezüglich der Höhe der
Aufklärungswahrscheinlichkeit von Straftaten eine wichtige Rolle spielen.
Trotz dieser erheblichen Unsicherheiten werden immer wieder Versuche unternommen, abzuschätzen, wie viele Straftaten insgesamt ins Hellfeld gelangen. Während
Kaiser (1996: 359) davon ausgeht, dass etwa die Hälfte aller begangenen Straftaten
angezeigt wird, kommt Kürzinger zu dem Ergebnis, dass gerade einmal 10 Prozent
der klassischen Kriminalität57 von der Polizei registriert wird (Kürzinger 1996: 181).
Eine ähnliche Auffassung vertritt Kury, der den „bedrückenden Verdacht“ hegt,
dass, nachdem alle Selektionsmechanismen gegriffen haben, nur ein Zehntel „aller begangenen Straftaten Eingang in die Polizeiliche Kriminalstatistik“ findet (Kury
2001: 84). Kerner wiederum stellt bezüglich der Gesamtheit der amtlich relevanten
Straftaten, ähnlich wie Kaiser, die Faustregel auf, „dass die im Dunkelfeld wahrgenommene Delinquenz zweimal größer ist als die von der Polizei registrierte Delinquenz“.
Er weist aber bezüglich einzelner Delikte auf eine unterschiedlich ausgeprägte und
gelegentlich sogar ganz erhebliche Spannweite von über 90 Prozent bis unter 10
Prozent hin (Kerner 1993: 299).
Die große Varianz zwischen diesen und auch anderen einzelnen Annahmen hängt
unter anderem mit dem Fokus der Betrachtung zusammen, also damit, welche Arten
oder Qualitäten von Delinquenz in das Blickfeld geraten. Unabhängig davon deutet
55 Dunkelziffer-Relationen stellen das Verhältnis zwischen Hellfeld und Dunkelfeld dar. Methodische
Schwierigkeiten treten insbesondere durch die Verknüpfung der Zahlen registrierter und nichtregistrierter Straftaten auf, da diese im Normalfall auf unterschiedlichen Ebenen erhoben werden (vgl. Eisenberg
2005: 638). Dennoch bieten sie zumindest wichtige Richtwerte.
56 Zu berücksichtigen sind die Merkmale der Tat, die Merkmale des Opfers und des Täters (vgl. ausführlich
hierzu Schwind et al. 2001: 157ff.).
57 Dieses Zehntel ist dabei sehr ungleich über die einzelnen Deliktbereiche verteilt.
125
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
sie darauf hin, dass das Dunkelfeld letztlich durchweg „nichts eindeutig Festlegbares,
Quantifizierbares“ ist (Leder 1993: 692). Insbesondere für die Praxis brauchbare
Schätzungen lassen sich daher allenfalls für Teilbereiche des Dunkelfelds erbringen.
3.5.4.1
Methodische Anmerkungen zu individuellen Befragungen
Bislang existieren nur vereinzelt empirische Untersuchungen, die es ermöglichen,
offizielle Kriminalitätsdaten mit selbst berichteter Delinquenz auf der Individualebene zu vergleichen. In diesen Studien kommt, ähnlich wie in den Studien mit
Aggregatdaten, eine erhebliche Divergenz zwischen den beiden Informationsquellen zum Ausdruck (vgl. Stelly 2004: 8).
Die MIT wurden im Rahmen der Interviews gefragt, welche Art von Straftaten sie im
Laufe ihres Lebens begangen haben, unabhängig davon, ob sie dafür strafrechtlich
belangt worden sind oder nicht. Des Weiteren wurden sie danach befragt, ob ihnen
die Anzahl der Straftaten, die ihnen offiziell zur Last gelegt wurden, bekannt sei. Zu
guter Letzt wurden sie darum gebeten, eine Einschätzung abzugeben, wie sich bei
ihnen das Verhältnis von den polizeilich registrierten zu den tatsächlich begangenen
Straftaten gestaltet.
Bei der selbst berichteten Delinquenz besteht immer die Problematik der Gültigkeit
(Validität) von Probandenaussagen. Wenn Wiederholungstäter befragt werden, können sich Erinnerungsprobleme stärker als normal geltend machen oder SelbstbildModifikationen eine überhöhte Bedeutung erlangen. Verzerrungsgefahren gibt es
in zwei entgegengesetzten Richtungen: Die eine Richtung läuft zusammengefasst
darauf hinaus, dass mehr Delikte berichtet werden, als tatsächlich begangen worden sind, oder dass die Qualität der tatsächlich begangenen Delikte aufgebauscht
wird oder Ausschmückungen vorgenommen werden („Overreporting“). Die andere Richtung läuft, ebenfalls zusammengefasst, darauf hinaus, dass über weniger
Delikte berichtet wird, als tatsächlich begangen wurden, oder dass deren Schwere
bzw. Qualität heruntergespielt wird („Underreporting“).
Beim Overreporting findet man nicht selten die Intention, sich selbst durch entsprechende Äußerungen als mutigen oder „coolen“ Typen darzustellen, der sich –
überlegen und unabhängig, wie er erscheint – nicht von gesellschaftlichen Regeln
und Autoritäten Einhalt gebieten lässt. Dieses Phänomen zeigt sich, sozusagen geschlechtsrollengemäß, insbesondere bei männlichen Personen, was darauf schließen
126
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
lässt, dass in diesen Fällen ein ins Extreme gesteigertes „Männlichkeitsbild“ vorliegt,
falls nicht durch Kontrollfragen eher die Vermutung näher liegt, der Befragte versuche lediglich, den Interviewer zu beeindrucken.
Köllisch und Oberwittler konnten aufzeigen, inwieweit insbesondere Jugendliche im
Vergleich zu anderen Personengruppen häufiger zum Overreporting neigen (Köllisch
2002, Köllisch/Oberwittler 2004). Da jedoch nur ein kleiner Prozentsatz der hessischen MIT – und somit auch unserer Interviewstichprobe – jugendlichen Alters ist,
wird man hier die Gefahr eines systematischen Overreportings schon von der Menge
her relativ gering einzuschätzen haben. Außerdem haben die Befragten schon aufgrund ihrer „Karriere“ genug Beispiele zu erzählen, die in sich bereits „bunt“ genug
sind, um nicht sonderlicher Übertreibung zu bedürfen.
Ungleich höher erscheint uns bei den befragten Probanden hingegen die
Wahrscheinlichkeit des Underreportings. Verschiedene Gründe dafür liegen auf der
Hand, wurden zum Teil von den Probanden auch selbst angedeutet oder explizit benannt. Im Folgenden werden die nach unserer Ansicht wichtigsten kurz skizziert:
1. Angst: Die Angst vor Sanktionen, insbesondere strafrechtlicher Art, dürfte der
Hauptgrund dafür sein, warum ein Proband nicht über seine bisher unentdeckten
Straftaten sprechen möchte, da er doch bislang alles unternommen hat, eben nicht
dafür belangt zu werden. Daher ist es nachvollziehbar, dass die interviewten MIT kein
allzu großes Interesse daran haben, einer gänzlich unbekannten Person von bislang
unentdeckten Straftaten zu berichten und entsprechende Gefahren zu riskieren. Über
das Bemühen, diese Zurückhaltung durch den Aufbau einer Vertrauensbasis zumindest in Teilen „auflockern“ zu können, ist bereits in Kapitel 2.2.2.1.3 berichtet worden. Bei bestimmten Probanden war in der Befragungssituation eine aufschlussreiche Art der „Aufteilung“ ihrer Mitteilungsbereitschaft zu erkennen. Als auch rechtlich
einigermaßen erfahrene „Profis“ wussten sie z.B. genau, welche ihrer unentdeckten
Straftaten mittlerweile aufgrund der Verjährungsfristen des § 78 StGB nicht mehr verfolgt werden können, sie waren bei diesen Taten besonders auskunftsfreudig.
2. Scham: In einzelnen Interviews ist auch erkennbar geworden, dass der Interviewte
über bestimmte Taten nicht sprechen will, weil er sich dafür schämt, oder weil er
sich selbst in einem besseren Licht sieht oder so präsentieren möchte. Die Gefahr,
soziale erwünschte Antworten in einer Face-to-Face-Situation im Interview hervorzurufen, ist höher als bei standardisierten und anonymen Befragungen.
127
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Solche Schamgefühle können sich nicht nur auf die Gesprächsbereitschaft zu den
nicht entdeckten Straftaten auswirken, sondern ebenso zu den entdeckten, namentlich dann, wenn der Interviewte davon ausgeht, dass der Interviewer über keine anderweitigen Informationen verfügt. Dabei wird entweder die Tat selbst verschwiegen,
wenn es sich um gesellschaftlich besonders geächtete Verhaltensweisen, wie diejenige des sexuellen Missbrauchs, handelt. Oder aber die Umstände der Tat halten den
Interviewten ab, davon zu berichten, beispielsweise, wenn das „Überführt worden
sein“ peinlich ist, da so z.B. der Eindruck eines Mangels an „geistiger Wendigkeit“
entstehen könnte (vgl. dazu Miller 1968: 345).
3. Wahrnehmung: Wenn der Interviewte sein Handeln nicht als Gesetzesverstoß wahrnimmt,58 kann er folgerichtig nicht darüber berichten. Vor allem bei Bagatelldelikten,
aber auch bei Straftaten des „Graubereichs“ – wie Schwarzarbeit oder bei innerfamiliärer Gewalt –, kann die individuelle Wahrnehmung unterschiedlich sein und muss
sich nicht zwangsläufig an normativen Definitionen und Vorschriften orientieren. Bei
den MIT war in den Interviews insbesondere feststellbar, dass sie dazu tendieren,
Drogenbesitz für den Eigenbedarf und vergleichbare Delikte nicht als Straftaten
wahrzunehmen, und dass sie daher auch, subjektiv konsequent und ohne jede bewusste Verdeckungstendenz, nicht darüber berichten. Dieses Underreporting ließ
sich aber durch gezielte Rückfragen relativ leicht minimieren.
4. Vergessen: Manches strafrechtliche Vergehen oder sogar Verbrechen kann auch
schlichtweg vergessen worden sein. Insbesondere bei den MIT, die sich ja explizit durch wiederholte Straftatenbegehung auszeichnen, ist es nicht verwunderlich,
dass mit zunehmender Anzahl von Delikten das Erinnerungsvermögen Lücken aufweist. Gerade Delikte wie Ladendiebstähle oder das Erschleichen von (Transport-)
Leistungen, die weniger aufwendig in der Durchführung – und mit geringem emotionalem Erleben – verbunden sind, werden aller Wahrscheinlichkeit nach seltener im
Gedächtnis abgelegt.
Man kann demgegenüber davon ausgehen, dass die MIT viel eher über diejenigen Sachverhalte berichten, die ihnen aufgrund besonderer Umstände, die als
„Erinnerungsanker“ dienen, präsent sind. Diesbezüglich war in den Interviews be58 Denkbar ist auch, dass der Proband sein Handeln als Gesetzesverstoß wahrnimmt, es aber in rechtlicher
Hinsicht falsch deutet. Solche Definitionsschwierigkeiten treten beispielsweise bei der Abgrenzung von
Nötigung und Bedrohung auf. Da in der Interviewsituation Rückfragen möglich sind, wirkt sich diese
Problematik im Gegensatz zu schriftlichen Befragungen (vgl. Kreuzer 1978: 137ff.) nur gering aus.
128
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
sonders auffällig, dass viele der MIT von Taten an bestimmten Terminen zu berichten
wussten (z.B. an Weihnachten, Silvester oder an anderen Feiertagen, aber auch bei
Gelegenheit von Geburtstagen oder sportlichen Großereignissen etc.). Ansonsten
sind gemäß dem Verlauf der Erinnerungskurve (umgekehrte U-Form) meist die ersten und/oder letzten Taten im Gedächtnis haften geblieben.
Es bleibt im Rückblick insgesamt festzuhalten, dass es den Interviewerinnen und
Interviewern in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gelang, die anfänglich misstrauischen MIT dazu zu bewegen, offen auch über wenigstens einige ihrer unentdeckten Straftaten zu sprechen.
3.5.4.2
Hell-/Dunkelfeld-Verhältnisse
Dass die Bandbreite der selbst berichteten nicht entdeckten Straftaten derjenigen
von polizeilich bekannten straffälligen Handlungen ähnlich ist, ist nicht verwunderlich. In diesem Kapitel kann es wegen der vorstehend dargelegten Einschränkungen
jedoch nicht darum gehen, exakte Zahlen zu demonstrieren. Vielmehr soll lediglich ein strukturierter Eindruck darüber vermittelt werden, wie unterschiedlich sich
das Verhältnis von entdeckten zu nicht entdeckten Straftaten in den Berichten der
Befragten gestaltet.
Um so etwas wie eine persönliche Dunkelziffer-Relation abgeben zu können, muss
dem einzelnen MIT bekannt sein, wie viele seiner Delikte ins Hellfeld gelangt sind.
Einige der MIT warteten bei der Befragung mit exakten Angaben dazu auf, wie
viele ihrer Straftaten registriert wurden, aber auch, wie viele Einträge über sie im
Bundeszentralregister (BZR) enthalten sind. Andere MIT zeigten sich dagegen unsicher und wagten nur ungefähre Schätzungen darüber, wie viele ihrer Straftaten wohl
aktenkundig sein dürften.59
Auf dieser Basis wurden die MIT im nächsten Schritt um eine Einschätzung dahingehend gebeten, wie oft sie Straftaten begangen haben, die gar nicht entdeckt wurden, bzw. im Falle einer Entdeckung jedenfalls nicht ihrer Person zugeordnet werden
konnten. Mit Rücksicht auf die oben skizzierten allgemeinen Erkenntnisse bezüglich
des Dunkelfelds war von vornherein damit zu rechnen, dass die MIT wenigstens an59 Ein MIT hatte damit besonders große Probleme, da er eine Vielzahl von Delikten offenbar im Drogenrausch beging. Er war anhand von Fotos und DNA-Spuren überführt worden, konnte die Anzahl aber
nicht benennen, da er selbst keinerlei Erinnerung daran hatte.
129
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
deuten würden, weit mehr Straftaten begangen zu haben, als ihnen nachgewiesen
werden konnten. Die Interviews bestätigten diese Annahme, und einige MIT waren
recht freimütig in ihren entsprechenden Schilderungen.
Die meisten MIT räumten ein, dass sie auch Straftaten begangen haben, die den
polizeilichen Behörden nicht bekannt wurden.
So erklärt beispielsweise T20: „Ne, ich hatte mehr als sechzig, vielleicht so
fünfzig Einbrüche. Nicht nur in meiner kleinen Stadt, ich komme ja aus X. Ich
war auch in A und B, C, D, E und so weiter. Und nicht nur bei uns im Kreis gemacht. Die konnten nur bei uns im Land 25 Stück nachweisen. Sonst, wenn die
mir andere nachgewiesen hätten ja, wäre ich direkt für fünf Jahre weg.“ Die
Polizei wisse aber nur „so grob von 30, 40 Sachen“. Zusätzlich habe er noch
50, 60 Straftaten begangen, die im Dunkeln geblieben seien. Das, was die
Polizei erfahren habe, sei nur deswegen ans Tageslicht gekommen, weil er
von Kollegen verraten worden sei. Andernfalls wäre er nie erwischt worden.
„Ich habe schon viel Scheiße gemacht, von der die nix wissen, und das ist auch
gut so“.
Andere MIT äußerten die Auffassung, dass bei der Entdeckung ihrer Straftaten der
Zufall eine wesentliche Rolle gespielt habe, nach dem Motto: „Mal wird man halt
erwischt, mal nicht“. Sie nehmen unterschiedliche Aufklärungsquoten für die einzelnen Deliktbereiche an, wobei diese Annahmen auf ihren Erfahrungen beruhen, nach
denen sie für bestimmte Delikte immer wieder bestraft wurden, während sie in anderen Tatfeldern vollkommen – oder eher unbeachtet – agieren konnten. Dafür bietet
T45 ein Beispiel:
Er sei als Jugendlicher und Heranwachsender als Großdealer tätig gewesen
und habe ganze Stadtteile mit illegalen Drogen versorgt. Dennoch sei er polizeilich nur ein einziges Mal – in einem anderen Zusammenhang – mit einem
Drogendelikt aufgefallen. Belangt worden sei er jedoch für andere Taten wie
Körperverletzungen und eine Serie von Diebstählen, die er in einer anderen
Lebensphase begangen habe.
Dass bestimmte Deliktbereiche seltener aufgedeckt werden als andere, ist an sich
nicht verwunderlich. Insbesondere Drogendelikte sind schlechter zu verfolgen, da
es keine (unmittelbaren) Opfer gibt, die Anzeige erstatten. Hat die Polizei hingegen
Anhaltspunkte, gegebenenfalls auch aus V-Mann-Kreisen, kann sie in diese Richtung
weiter ermitteln: Wird eine Tat aus einer ganzen Serie (vielleicht auch nur zufällig) ent-
130
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
deckt, können vergleichbare Taten durch die üblichen kriminalistischen Methoden
eher aufgedeckt werden. Dazu passt das Beispiel von T25:
Er schildert die Umstände wie folgt: „Eigentlich die haben alles rausgefunden
bei mir, weil die Jungs haben verpetzt bei mir, so kleine Kinder, so 15-Jährige.
Und wo Autos, die ich geklaut habe, ich war dumm, ich hab´ immer drinnen
gekifft und drinnen auch geschlafen. Drinnen, auch Getränkeflaschen drinnen
gelassen und so weiter, du weißt, mit Mund, DNA. Dann haben die mir alles,
bamm bamm hintereinander und so, haben die gesagt: ´Du warst das´.“
Diesem MIT konnten also anhand von DNA-Spuren eine Vielzahl von Autoeinbrüchen
nachgewiesen werden. Für Schlägereien bzw. Körperverletzungen, die bei ihm ebenfalls laut Eigenbericht an der Tagesordnung waren, wurde er dagegen kein einziges
Mal belangt.
Darüber hinaus gab es auch Interviews, in denen geschildert wurde, dass nur ein geringer Teil ihrer strafrechtlich relevanten Aktivitäten bekannt wurde. Dazu zwei Beispiele:
T09 sagt aus: „Neunzig zu zehn, dass ich nicht erwischt wurde, also sagen
wir, wenn alles rausgekommen wäre, hätte ich schon lebenslang.“ In diesem
Verhältnis seien aber Straftaten wie Drogenverkauf noch nicht einmal mit
eingerechnet. Diese habe er dabei gar nicht bedacht, da dies für ihn normal
und keine Kriminalität sei: „Das ist bei mir in der Gegend normal“. Auch einfache Körperverletzungen zählt er nicht mit, sondern eher die begangenen
Einbrüche und vergleichbare Straftaten.
T12 schätzt die Anzahl der von ihm insgesamt begangenen Straftaten nach einer längeren Denkpause auf 1200 bis 1500, wobei er die verurteilten Delikte
auf etwa 70 bis 100 schätzt. Bemerkenswert ist hierbei die Tatsache, dass
auch in dieser Schätzung alle Drogendelikte ausgeklammert wurden. Er ist
der Meinung, dass er 17 Einträge im BZR hat, und sagt selbst, die verurteilten
Straftaten seien „nur die Spitze des Eisberges“ gewesen. Er empfindet diese
Anzahl als „extrem viel“ und gibt an, dass bestimmte Straftaten, z.B. einige
Diebstähle, absolut „unnötig“ gewesen seien (also weder dem Überleben
dienlich, noch im Bereich der Beschaffungskriminalität, um seine Drogensucht
zu finanzieren).
Nur wenige MIT, aber eben doch einige, erklärten schließlich dem Interviewer, dass
alle ihre Straftaten von der Polizei registriert worden sind. Ihre Schilderungen erwec-
131
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
ken den Eindruck, dass sie sich selbst quasi als ausgemachte Pechvögel einstuften.
Besonders anschaulich ist die Schilderung, die T33 im Interview gegeben hat:
Laut Aussage dieses 30-jährigen MIT seien alle Gesetzesverstöße, die er
begangen habe, auch als solche bekannt geworden: „Ich bin eigentlich
bei allen Sachen erwischt worden. Das ist ja der Scheiß.“ Über seine leichte
Überführbarkeit regte er sich selbst in der Befragungssituation noch merklich
auf, vor allem unter dem Gesichtspunkt, wenn er sich mit anderen vergleiche,
die sich wohl geschickter angestellt hätten. Allerdings habe er auch in den
seltensten Fällen geplant, Straftaten zu begehen. Vieles habe sich aus dummen Zufällen ergeben, insbesondere der Spruch „Gelegenheit macht Diebe“
passe bei ihm.
Ein weiterer Fall, diesmal einer weiblichen MIT, macht deutlich, dass die
Ermittlungstätigkeit der Polizei zum alsbaldigen und ggf. stetigen Nachteil eines
Täters objektiv bei solchen Personen erleichtert wird, die unüberlegt handeln, nur
wenig Unrechtsbewusstsein verspüren und daher auch nur wenig Sorge dafür tragen, nicht erwischt zu werden. Dabei ist, wie im angeführten Beispiel, vor allem an
finanzielle oder materielle Transaktionen zu denken, bei denen relativ problemlos
Rückschlüsse auf die Identität der Handelnden möglich sind.
Nach der generellen Aussage, „Die wissen alles“, berichtet T04, sie sei
hauptsächlich wegen Betrugs verurteilt worden. Zudem habe sie oft
Urkundenfälschung betrieben, um durch Überweisungsaufträge an Geld zu
kommen. Teilweise habe sie sich auch Geld geliehen, das sie nicht habe zurückzahlen können.
Festzuhalten ist im Gesamtüberblick, dass es unter den MIT einige wenige „Spitzenreiter“ gibt, die im Hellfeld dreistellige und im Dunkelfeld vierstellige Deliktzahlen
erreichen. Dass eine gewisse (Lebens-)Zeit nötig ist, um solche Spitzenwerte zu erreichen, ist klar. Aber selbst wenn ein Täter über eine hohe kriminelle Energie verfügt,
ist dies nur möglich, wenn entsprechende Rahmenbedingungen – also Möglichkeiten und Gelegenheiten – gegeben sind, um Straftaten zu begehen.
Besondere Brennpunkte (hot spots), die sich in crime generators und crime attractors
unterscheiden lassen (vgl. Felson/Clarke 1998: 14), bieten diese Gelegenheiten eher
als andere Örtlichkeiten. Aber nicht nur bestimmte Örtlichkeiten fördern Kriminalität,
sondern auch das (soziale) Umfeld. So zeigte sich bei den Interviews, dass insbesondere diejenigen MIT, die lange Zeit „im Milieu“ verbrachten oder dort gar aufge-
132
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
wachsen sind, besonders viele Straftaten begangen haben, die im Dunkelfeld verblieben sind. Im Milieu sind die Grenzen zwischen strafrechtlich relevantem Handeln
und gesellschaftlich abgelehnten Verhaltensweisen oft fließend.
So berichtet T58 von der tagtäglichen Konfrontation mit kriminellen Handlungen
und bezeichnet sich selbst als „milieugeschädigt“:
„Es ist einfach da, wo ich hergekommen bin, alltäglich gewesen. Ich bin in sehr,
wie sagt man, extremen Verhältnissen aufgewachsen. Zwei Onkels von mir sind
Ex…, damals Zuhälter gewesen. Und mein Vater war damals der Boxtrainer von
den ganzen Luden in X, sag´ ich mal so. Und ja, bin ich halt in Kreisen aufgewachsen, wo das eigentlich dazugehört hat.“
Ein anderer MIT, T37, erzählt ebenfalls von den Gelegenheiten, die sich durch
seine Kontakte zum Boxsport und zum Rotlichtmilieu ergaben. Durch den
Boxsport sei er in das Rotlichtmilieu „reingerutscht“. Mal arbeite man dort
eben als Türsteher oder Personenschützer. Wenn man sich bewähren würde, könne man es selbst mit der Zuhälterei versuchen. Zudem habe er sich
manchmal auch mit dem Handel von Amphetaminen etwas dazu verdient.
Erwirtschaftet jemand in diesen Kreisen seinen täglichen Lebensunterhalt, bekommt
er auch vermehrt Gelegenheiten zu kriminellen Handlungen, die er bei entsprechender Einstellung rasch wahrnehmen kann. Im Milieu existiert außerdem ein großer Graubereich: Inwieweit beispielsweise körperliche Auseinandersetzungen im
Rahmen einer Türsteher-Tätigkeit einen Straftatbestand erfüllen, ist nicht immer eindeutig zu klären. Ebenso verhält es sich bei der Ausgestaltung der Prostitution: Die
Grenzen, ob jemand als Zuhälter oder als „Damenschützer“ arbeitet, sind schwer bestimmbar. Die Abgrenzung zwischen strafrechtlich relevantem und nur gesellschaftlich unerwünschtem Verhalten ist in diesem Bereich nicht immer leicht. Dies trat auch
bei den Interviews zutage: Die MIT stuften ihre Handlungsweisen zu großen Teilen
nicht als kriminell ein.
Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Begehung (bestimmter) Straftaten „selbstverstärkend“ wirken kann, ganz nach der Maxime „one
crime produces opportunities for another“ (Felson/Clarke 1998: 17). Mit steigender
Anzahl der Delikte potenzieren sich auch die Gelegenheiten zu weiterem kriminellen
Handeln und somit für ein größeres Dunkelfeld.
133
Darstellung zentraler Befunde
3.5.4.3
Teil B
Spezielle Faktoren des Entdeckungsrisikos
Nicht zuletzt ist das Entdeckungsrisiko stark von der Ermittlungsarbeit der Polizei
abhängig, über die in diesem Rahmen nur sehr eingeschränkt Aussagen getroffen
werden können. Zumindest lassen sich aber einige Faktoren herausarbeiten, die aus
Sicht der MIT besonders relevant dafür waren, ob ihre Straftaten entdeckt wurden
oder nicht.
Mehrere MIT benannten die Ermittlung mittels DNA-Spuren als einen ausschlaggebenden Punkt, der zur Entdeckung bestimmter Taten geführt habe. Durch die Abnahme
eines genetischen Fingerabdrucks nach § 81g StPO60 konnten so Straftaten aufgeklärt werden, die ansonsten vermutlich im Dunkeln geblieben wären. Zum Stichtag
waren DNA-Identifikationsmuster von 778 der MIT (58,6 Prozent) gespeichert, bei
weiteren 236 (17,8 Prozent) wurden diese gerade erstellt.
Besonders häufig thematisierten die MIT auch den Verrat (durch Mittäter und andere
Personen) als Hauptrisiko, das letztlich zur Aufdeckung der Straftaten geführt hätte.
So sprachen viele davon, sie wären nie im Gefängnis gelandet, wenn sie nicht „verpfiffen“ worden wären. Darunter befanden sich einige MIT mit Drogendelikten. In
diesen Fällen liegt es nahe, dass jedenfalls hin und wieder die Regelungen des § 31
BtMG dazu geführt haben,61 dass die MIT aufgrund von Aussagen anderer verurteilt
wurden.
Denkbar ist aber auch, dass sich manche MIT nur ungern eingestehen möchten,
aufgrund eigener Fehler überführt worden zu sein, da dies als – wie bereits thematisiert – Mangel an „geistiger Wendigkeit“ aufgefasst werden könnte. Unter
geistiger Wendigkeit wird unter anderem die Fähigkeit verstanden, „zu verhindern, dass man selbst überlistet, ´übernommen´ und getäuscht wird“ (Miller 1968:
345). Die Thematisierung des „Verpfiffenwerdens“ könnte folglich eine Art von
Bewältigungsstrategie mancher MIT sein, bei der die Schuld auf andere geschoben
wird, um sich eigene Fehler nicht selbst eingestehen zu müssen.
60 Zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren können Beschuldigten, die einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtig sind, Körperzellen entnommen werden.
61 Das Gericht kann die Strafe bei Drogendelikten mildern oder ganz davon absehen, wenn der Täter beispielsweise durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die
Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte. Dabei ist insbesondere an die
Preisgabe von Informationen über Mittäter oder andere Tatbeteiligte zu denken.
134
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Auf der anderen Seite gab es aber auch MIT, die sich nicht scheuten, ganz offen von
Fällen zu erzählen, in denen sie selbst sehr ungeschickt agierten und aufgrund eigener Unzulänglichkeiten und Fehler gefasst werden konnten.
Bis auf wenige Einzelfälle haben alle MIT deutlich mehr Straftaten begangen, als ihnen
bislang zur Last gelegt werden konnten. Mit einiger Sicherheit lässt sich daher feststellen, dass die Polizei von der Mehrzahl der Straftaten keine Kenntnis erlangte. Eine
genaue Spezifizierung ist jedoch objektiv nicht möglich, und für die Gesamtgruppe
der MIT wäre schon jeder Versuch einer objektiven Festlegung auf eine allgemein
gültige Größenordnung vermessen. Die Schilderungen in den Interviews vermitteln
aber immerhin den Eindruck einer großen Bandbreite. Wie viele der Taten letztendlich entdeckt worden sind oder nicht, ist individuell sehr verschieden und abhängig
von vielen Faktoren.
Über alle Interviews hinweg kristallisierte sich aber heraus, dass die MIT in ihrer Eigeneinschätzung überwiegend der Meinung waren, dass etwa nur 10 bis 20
Prozent ihrer Straftaten aufgedeckt wurden. Wie bereits mehrfach thematisiert wurde,
nehmen die MIT bestimmtes Handeln wie beispielsweise Leistungserschleichung,
Besitz von Betäubungsmitteln etc. jedoch von vornherein nicht als Straftaten wahr.
Berücksichtigt man diese „Bagatelldelikte“ zusätzlich, dürften bei einer Extrapolation
ihrer nach Rückfrage geäußerten strafrechtlich relevanten Taten dann Werte zwischen
5 und 10 Prozent realistischer sein.
3.6 Behördliche Reaktionen und Sanktionen
Mehrfachtäterschaft ist durch wiederholte Straftatenbegehung und chronifizierende
Rückfälligkeit gekennzeichnet, die trotz zahlreicher Präventionsbemühungen und repressiver Maßnahmen wiederkehrt. Fragen danach, wie viel und mit welchen Mitteln
man durch staatliche Intervention überhaupt erreichen kann, um eine kriminelle
Karriere bereits im Anfangsstadium zu verhindern – oder im fortgeschrittenen Stadium
deren Abbruch zu bewirken –, geraten dabei besonders in den Vordergrund.
Die in diesem Zusammenhang einschlägige Studie von Herrmann & Kerner (1988)
konnte aufzeigen, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit stärker mit den Eigendynamiken
der kriminellen Karriere (besondere Ereignisse und justizielle Belastungen) zusammenhängt, als mit den vergleichsweise statischen soziokulturellen und individuellen
Defiziten des Straftäters, die sich aus deren Kindheit und Jugend ergeben haben.
135
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
In der kriminologischen Forschung werden insbesondere die Auswirkungen von
Freiheitsstrafen kontrovers diskutiert. Teilweise wird Freiheitsstrafen eine kontraproduktive Wirkung zugesprochen, da die Rückfallwahrscheinlichkeit doppelt so hoch
sei wie bei einer Verhängung einer weniger repressiven Strafe (vgl. Karstedt 1992),
und dieser Effekt sich bei Jugendstrafen sogar noch stärker zeige (vgl. die bei Kerner
1996 näher erörterten Befunde).
Für die vorliegende Studie erschien es deshalb lohnend, eine detaillierte Analyse der
staatlichen Interventionen durchzuführen, um zum einen die Dynamiken innerhalb
der Sanktionspraxis zu erfassen, und zum anderen Anhaltspunkte dafür zu gewinnen,
welchen Einfluss diese auf die Dynamik der kriminellen Karriere haben.
In der abstrakten Betrachtung war von vornherein klar, dass die eine oder andere
Reaktions- bzw. Sanktionsmöglichkeit in der Praxis gar nicht – oder nur ganz selten – genutzt werden würde. Andererseits konnte auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Praxis bei MIT – jedenfalls in Teilen – in anderer Weise als bei „normalen“ Beschuldigten verfährt, entweder durch Nutzung von Sanktionen, die
sonst keine besondere Rolle spielen, und/oder durch verstärkten Rückgriff auf
Kombinationsmöglichkeiten, sofern diese gesetzlich vorgesehen sind. Infolgedessen
schien es nicht angebracht, einfach die aus den amtlichen Rechtspflegestatistiken
(namentlich der Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften, der Geschäftsstatistik der
Strafgerichte und der Strafverfolgungsstatistik) erschließbare Struktur des gesamten
Sanktionsgeschehens gegenüber allen Beschuldigten in Deutschland – gemäß den
am meisten besetzten Kategorien – quasi als Schablone heranzuziehen.62
Um ein möglichst detailgetreues Bild der Reaktionen gegenüber den MIT (Sanktionen
bzw. Strafen) durch die Staatsanwaltschaften bzw. die Strafgerichte zeichnen zu können, wurden im Erhebungsbogen, in Umsetzung des strafrechtlichen Repertoires im
Jugendgerichtsgesetz (JGG) und im Strafgesetzbuch (StGB) insgesamt 73 verschiedene Möglichkeiten aufgenommen bzw. erfasst.
Bei den Sanktionen nach Jugendstrafrecht wurden im Erhebungsbogen folgende
Möglichkeiten berücksichtigt, einschließlich jeweils einer Residualkategorie für den
62 Einen eindrücklichen Überblick über die Grundstrukturen der praktischen Sanktionierung insgesamt in
Deutschland, sowohl im Jugendstrafrecht als auch im Allgemeinen Strafrecht, vermitteln die Abschnitte
6.1 (Entscheidungen der Staatsanwaltschaften) und 6.2 (Entscheidungen der Strafgerichte) des 2. Periodischen Sicherheitsberichts der Bundesregierung (vgl. BMI/BMJ 2006).
136
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Fall, dass die genaue Art der Sanktion den Dokumenten nicht eindeutig entnommen
werden konnte:
n
Möglichkeiten des sog. formlosen Erziehungsverfahrens
7
bzw. der sog. Diversion;
n
13 Möglichkeiten jugendrichterlicher Weisungen;
n
9 Möglichkeiten jugendrichterlicher Zuchtmittel;
n
11 Möglichkeiten der Jugendstrafe;
n
3 Möglichkeiten von Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen;
n
5 Möglichkeiten von Maßregeln der Besserung und Sicherung;
n
1 Freifeld für andere Entscheidungen.
Bei den Sanktionen nach Allgemeinem Strafrecht wurden im Erhebungsbogen –
ebenfalls einschließlich jeweils einer Residualkategorie – berücksichtigt:
n
12 Möglichkeiten von so genannten Hauptstrafen;
n
4 Möglichkeiten von Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen;
n
7 Möglichkeiten von Maßregeln der Besserung und Sicherung;
n
1 Freifeld für andere Entscheidungen.
In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Ergebnisse der Auswertung
teils skizziert, teils näher erläutert.
137
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
3.6.1 Gesamtumfang der verhängten Sanktionen
Zentrale Befunde:
n Im gesamten Erhebungszeitraum waren für alle MIT über 15.500 Sanktionen
registriert (knapp 12 Sanktionen pro Person im Durchschnitt, bis zu 65 Sanktionen im Maximalfall).
n Bei 225 der 1.328 MIT waren in den Dokumenten bis zum Zeitpunkt der Aufnahme in die MIT-Liste noch keine Einträge über Sanktionen zu entnehmen.
n Von bestimmten Sanktionsmöglichkeiten wurde bei den MIT anscheinend
kein oder nur in wenigen Fällen Gebrauch gemacht.
Zunächst wurde als Grundbefund die Anzahl der verhängten Sanktionen festgestellt, und zwar auch, um ggf. Entwicklungen entdecken zu können, getrennt für
die Zeitspanne bis zur Aufnahme des Probanden in die MIT-Liste (VA) und für die
Zeitspanne nach der Aufnahme in die MIT-Liste (NA).63
Tabelle 20 offeriert den auf den ersten Blick erstaunlichen Befund, dass bei 225 der
1.328 MIT für den Zeitraum bis zur Aufnahme in die MIT-Liste keinerlei Sanktionen in
den Register-Unterlagen eingetragen waren.
Anhand der verfügbaren Unterlagen lassen sich die möglicherweise damit verbundenen Zusammenhänge nicht klären. Zwei sachliche Gründe bieten sich als naheliegend an. Zum einen könnte es sein, dass in diesen rund 17 Prozent der Fälle MIT
enthalten sind, die möglicherweise – trotz erfolgter und den Erfassungsregeln entsprechender Aufnahme in die Liste der Polizei – bis dato tatsächlich noch keinen
einzigen registerpflichtigen Eintrag bei der Justiz erhalten hatten. Zum anderen
ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass in wenigen Fällen ein an sich ursprünglich
erfolgter Eintrag bis zur Ziehung eines Registerauszugs bereits wieder gelöscht
war. Mehrheitlich dürften die „Nichtsanktionierungen“ jedoch methodisch bedingt
sein, da es nicht durchweg möglich war, Erziehungsregisterdaten zu eruieren.
Auch für den Zeitraum nach Aufnahme in die Liste lassen sich für 399 MIT keinerlei
Sanktionierungen mehr feststellen.
63 Die Rubrik „kein Datum“ (KD) beinhaltet Fälle, in denen Sanktionen mangels des genauen Aufnahmedatums in die MIT-Liste oder wegen fehlender Angaben zeitlich nicht zugeordnet werden konnten.
138
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Tabelle 20: Sanktionsmenge der MIT
Bezeichnung der MIT-Gruppen
Sanktionierte und Sanktionen im
Zeitraum
VA
(1) MIT, bei denen Sanktionierungen
verzeichnet sind
NA
Gesamt
1103
929
1247*
225
(16,9%)
399
(30,0%)
81
(6,1%)
1-63
1-20
1-65
11986
3092
15553**
(5) Sanktionierungsmenge pro Person im
Durchschnitt aller MIT
9,03
2,33
11,71
(6) Sanktionierungsmenge pro Person im
Durchschnitt nur derjenigen MIT, die
Sanktionierungen erhalten hatten
10,87
3,33
12,47
(7) Anzahl der jeweils in die Auswertung
einbezogenen MIT
1328
1328
1328
(2) MIT, bei denen keine Sanktionierung
verzeichnet ist
(3) Spannweite der Anzahl der Sanktionierungen
(von – bis) bei den MIT in Zeile (2)
(4) Gesamtmenge der für den Zeitraum für alle MIT
registrierten Sanktionierungen
Anmerkung:
VA = Zeitraum vor Aufnahme der Täter in die MIT-Liste
NA = Zeitraum nach Aufnahme der Täter in die MIT-Liste
* In 242 Fällen war eine zeitliche Zuordnung zu einem der beiden Zeiträume mangels des genauen Aufnahmedatums in die MIT-Liste – oder wegen fehlender Angaben zum Sanktionsdatum – nicht möglich.
** Einschließlich 475 Sanktionen, für die dasselbe wie bei * gilt.
Dass jedenfalls in der Struktur recht verlässliche Angaben zur Gesamtgruppe gemacht werden können, wird durch das beruhigende Ergebnis vermittelt, dass über
beide „Zeiträume“ hinweg nur bei 6,1 Prozent aller MIT entweder tatsächlich keine
registerpflichtige Sanktion erfolgte, oder eine solche nicht (mehr) verzeichnet war.
Für die Gesamtgruppe der MIT wurden im gesamten Erhebungszeitraum 15.553
Sanktionen registriert. Dies entspricht einer durchschnittlichen Anzahl von rund
zwölf Sanktionen pro Person. Die Spannweite reicht von einer einzigen Sanktion im
Minimalfall bis zu 65 Sanktionen im Maximalfall.
139
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Wie der Tabelle 20 zu entnehmen ist, ergibt sich ein deutlicher Unterschied in den zeitlich getrennten Abschnitten: Sowohl die Gesamtmenge der erhaltenen Sanktionen
(im Durchschnitt 9,03 pro Person) als auch die Spannweite (1-63) bis zur Aufnahme
in die MIT-Liste ist deutlich höher als nach der Aufnahme in die Liste (Durchschnitt =
2,33 pro Person, Spannweite 1-20). Diese auf den ersten Blick beachtliche Minderung
der Sanktionsintensität im Zeitverlauf ist jedoch teilweise nur eine vermeintliche. Denn
die MIT-Liste existiert zeitlich gesehen – im Vergleich zur Dauer mancher krimineller
Karrieren der MIT – noch nicht lange genug, um einen fundierten Vergleich zu erlauben, da sich die Beobachtungszeiträume unterscheiden. Trotz dieses Umstands gibt
es einige sachliche Gründe, die für eine tatsächliche Abnahme der Sanktionsmenge
sprechen. Die für das Forschungsprojekt erhobenen Daten erlauben für sich genommen zwar keine wirklich verbindliche Aussage über die dahinter liegenden Umstände
bzw. Veränderungen. Dennoch lassen sich einige mögliche Einflüsse postulieren:
a) Reifungsprozesse
Nach allgemeinen kriminologischen Erkenntnissen der Alters-Kriminalitätskurve dürfte einer der wesentlichen Faktoren im Reifungsprozess bei den jüngeren MIT (sog.
soziale Nachreifung) bzw. im Alterungsprozess (Umorientierung oder sog. „ruhiger
werden“ im Verhaltensmuster bzw. Lebensstil) liegen.
b) Inhaftierung
Zieht man darüber hinaus die allgemeinen Erkenntnisse aus der Sanktionsforschung
heran, dann dürfte die eine erneute Straffälligkeit einschränkende bzw. ganz verhindernde kumulative „technische“ Wirkung der Inhaftierung als Erklärung in Frage kommen: Zwar erlauben es die Daten des Projektes nicht, die genaue Inhaftierungsdauer
(Verbüßungszeit abzüglich Urlaube, Ausgänge, Freigänge etc.) und damit die echte
risikoreiche Zeitspanne in Freiheit zu bestimmen. Jedoch wird aus den Unterlagen
immerhin deutlich, dass rund ein Viertel der Probanden zum Erhebungszeitpunkt in
einer Justizvollzugsanstalt eingesessen hat. Bei Wiederholungstaten bzw. einschlägigen Neuverurteilungen nach Misserfolg einer Bewährungsstrafe wird die Chance
geringer, dass die Gerichte noch einmal Bewährung gewähren; schließlich wird nach
Verbüßung einer freiheitsentziehenden Strafe im Falle einer Neuverurteilung weithin
das Strafmaß höher ausfallen.
c) Abschiebung
Bei nichtdeutschen MIT können sich ausländerrechtliche Maßnahmen, wie die
Abschiebung ins Heimatland oder eine Ausweisung oder Auslieferung, ausgewirkt
haben, was anhand der vorliegenden Daten derzeit nicht kontrolliert werden kann.
140
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
d) Abbruch
Schließlich zeigen die Ergebnisse von Langzeitstudien zum Verlauf so genannter krimineller Karrieren, dass sich diese in den meisten Fällen nicht stetig und auf lange
Frist intensivieren. Vielmehr setzt nach einigen Jahren ein allmähliches „Ausscheren“
aus der Karriere ein. In besonderen Fällen erfolgt sogar ein direkter Abbruch. Mithin
besteht auch bei wiederholt verurteilten Tätern keine unausweichliche lebenslange
Verfestigung der Karriere bzw. des Eingebundenseins in den oft so bezeichneten
Kreislauf von Verbrechen und Strafe.
Ein entsprechender Eindruck von Unausweichlichkeit oder Verhärtung kann sich bei
Beobachtern vor allem dann verstärken, wenn sie sich praktisch oder theoretisch auf
die immer kleiner werdende Gruppe derjenigen Täter konzentrieren, die scheinbar
unbeeindruckt von Strafen und Strafverbüßungen „weitermachen“. Dass jedoch für
jede Teilgruppe der im Entwicklungsverlauf verbliebenen Täter von Verurteilung
zu Verurteilung stets eine neue Chance zur Veränderung eintreten kann, sieht man
dann, wenn man Verlaufsdaten anders als sonst üblich aufbereitet.
In Deutschland gibt es dazu wenig aussagekräftiges Material, jedoch wurde in einer
älteren Studie von Kerner die kriminelle Karriere bzw. die Legalbewährung von rund
500 jungen Männern, die Anfang der 1960er Jahre aus dem Jugendstrafvollzug
des Landes Nordrhein-Westfalen entlassen worden waren, über 5 Jahre, dann über
10 Jahre und schließlich über 20 Jahre hinweg nachgeprüft (vgl. Kerner 2004). Die
nachfolgende Darstellung orientiert sich nicht an diesen Zeiträumen, sondern, um
obiges Argument deutlich zu machen, an der Frage, wie viele von den Entlassenen
nach der Entlassung unauffällig blieben, gemessen an den Registereintragungen,
wie viele nach der ersten Wiederverurteilung unauffällig blieben, wie viele nach der
zweiten Wiederverurteilung usw. Von der Gruppe der Entlassenen aus dem Jugendstrafvollzug Nordrhein-Westfalens konnten nur für 452 Täter hinreichend genaue
Daten gewonnen werden, um sie in eine langfristige Verlaufsanalyse einzubinden.
Bei diesen 452 Personen gestaltete sich der Verlauf, auf die Verurteilungsabfolge
bezogen, folgendermaßen, wie aus Schaubild 13 gut ersichtlich wird.
Die Menge der Vielfach-Wiederholungstäter verringert sich von Verurteilung zu
Verurteilung deutlich, und zugleich geht die Quote der „Abbrecher“ nicht zurück,
sondern bleibt zunächst eher gleich. Sie steigt dann sogar von Stufe zu Stufe; dieses
Steigen, im Schaubild ersichtlich als die größer werdende Freifläche über der Rückfall-Linie, darf wegen der geringen Zahl von Tätern bei den späteren Stufen jedoch
nicht überinterpretiert werden, da bei kleinem N schon wenige Fälle zu hohen Aus-
141
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
schlägen bei den Prozentwerten führen. Aber allein die gewiss sichere Interpretation
über alle Stufen hinweg, dass die Befunde mindestens ein Gleichbleiben der
Abbruchs-Chance belegen, gibt einen wichtigen Hinweis für die Diskussion um Innere
Sicherheit einerseits, mögliche Spätresozialisierung andererseits. Diese Thematik
ist hier allerdings nicht zu vertiefen (vgl. hierzu Überlegungen und Nachweise bei
Kerner 2004).
Schaubild 13: Rückfallentwicklung bei entlassenen Jugendstrafgefangenen in Nordrhein-Westfalen
%
100
500
450
452
400
90
80
380
350
70
329
300
60
260
250
50
207
200
40
158
150
123
100
30
96
66
50
20
42
30
15
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Verurteilung
Anzahl Entlassene
9
10
11
12
10
7
0
13
% Rückfällige
Datenquelle: Kerner 2004, S.41, eigene Darstellung
Hinter solchen Phänomenen des Abbruchs bzw. des allmählichen Ausscherens
aus kriminellen Karrieren verbergen sich meist psychosoziale biographische
Entwicklungen, die zwar mit der kausalen Wirkung von Eingriffen/Sanktionen/Strafen
und deren spezialpräventiver Effizienz zu tun haben, jedoch bezüglich deren genauer und vor allem gegenüber anderen Einflüssen abgewogener „Wirkkraft“ – ohne
spezifisch gerichtete Erhebungen und Analysen – im Dunkel bleiben müssen.
142
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Jedenfalls dürfte es nach der Lebenserfahrung wie nach den Ergebnissen von Studien
zur Strafzumessungspraxis in verschiedenen Ländern grob unrealistisch sein, zu unterstellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten in Hessen im Falle einer steigenden
Dauer und Intensivierung der strafrechtlichen Auffälligkeit der MIT nicht strenger geurteilt, sondern mit stetig größer werdender Milde reagiert. Anders ausgedrückt: Es
spricht schon anhand der Angaben der Tabelle 20 viel dafür, dass auch die hessischen
MIT nicht durchweg in langfristige und sich stets intensivierende kriminelle Karrieren
verwickelt bleiben. In der weiteren Auswertung zeigen sich ergänzende Befunde.64
3.6.2 Häufigkeit der Sanktionierung
Wenn man sich die Verteilung der Sanktionierungen nach Häufigkeitsgruppen geordnet ansieht, wird der auch sonst verbreitete Befund deutlich, dass auf der einen
Seite sozusagen „Viele wenig“ und auf der anderen Seite „Wenige viel“ bzw. vieles
tun oder auf sich konzentrieren.
n
Bei insgesamt 81 MIT konnten überhaupt keine Sanktionen erfasst werden.
n
ie nächste Gruppe mit 1-10 Sanktionierungen bildet innerhalb der
D
Verteilung das Extrem.
n
84 MIT oder rund 52 Prozent der Gesamtgruppe haben rund 3.500
6
bzw. im Schnitt gut 5 Sanktionen erhalten, was rund 23 Prozent aller
Sanktionierungen ausmacht.
n
odann folgen 385 MIT, die zwischen 11 und 20 Sanktionen aufweisen.
S
Dies entspricht 5.390 Sanktionen insgesamt bzw. fast 36 Prozent aller
Sanktionierungen.
n
0 MIT oder rund 1,5 Prozent der Gesamtgruppe haben rund 956
2
bzw. im Schnitt rund 48 Sanktionen erhalten, was rund 6 Prozent aller
Sanktionierungen ausmacht.
Nimmt man die MIT ab 31 bis 65 Sanktionierungen zusammen, ergibt dies 80 Personen oder rund sechs Prozent der Gesamtgruppe. Diese 80 Personen haben 3.018
bzw. im Schnitt knapp 38 Sanktionen erhalten, was rund 20 Prozent aller Sanktionierungen ausmacht.
64 Siehe Tabelle 25 „Einschätzung des Sanktionsverlaufs“ und Schaubild 14 „Unbedingte Jugend- und Freiheitsstrafen“.
143
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Vergleichend und zugleich die Angaben in Tabelle 21 verdichtend bedeutet dies:
80 MIT der beiden intensivsten Teilgruppen zusammen genommen „erbringen“ fast
dieselbe Sanktionsmenge wie die 684 MIT der am wenigsten intensiven Teilgruppe.
Tabelle 21: Verteilung der Sanktionierungshäufigkeit der MIT (VA+NA+KD)
Sanktionierungen
nach Häufigkeitsgruppen
0
Anzahl MIT
Anzahl der
Sanktionierungen
pro Häufigkeitsgruppe
81 (6,1%)
0 (0,0%)
1 - 10
684 (52,0%)
3.527 (23,5%)
11 - 20
358 (27,0%)
5.390 (35,9%)
21 - 30
125 (9,4%)
3.096 (20,6%)
31 - 40
60 (4,5%)
2.062 (13,7%)
41 - 65
20 (1,5%)
956 (6,4%)
1.328 (100%)
15.031 (100%)
Gesamt
3.6.3 Strukturelle Betrachtung der Sanktionen
Zentrale Befunde:
n Die Möglichkeiten des Jugendstrafrechts wurden von der Praxis bei den
MIT entweder relativ wenig genutzt, oder aber es fehlt an einer verlässlichen
Dokumentation dieses Bereichs.
n Möglicherweise wurde oftmals gleich zu härteren Sanktionierungen gegriffen.
n Insgesamt wurden 6.022 freiheitsentziehende Strafen verhängt, davon 1.634
Jugendstrafen und 4.388 Freiheitsstrafen.
Die Sanktionen, welche die hessischen MIT bis zum Zeitpunkt der Erhebung erhalten hatten, decken strukturell alle Kategorien ab, die das Jugendgerichtsgesetz
bzw. das Strafgesetzbuch bzw. die sog. Nebenstrafgesetze (wie etwa das
Betäubungsmittelgesetz oder das Straßenverkehrsgesetz) vorsehen.
Eine interessante Ergänzung wäre in diesem Zusammenhang, detailliert zu überprüfen, ob und inwieweit die Staatsanwaltschaften und dann die Gerichte in Hessen von
144
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
einzelnen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben, die nach der Idee des Gesetzes
als besonders geeignet zu betrachten wären, einen erzieherischen oder resozialisierenden Einfluss auf (vor allem junge) Täter auszuüben. Hier erbringen nun die aus
den Unterlagen ersichtlichen Daten einen Befund, der auf den ersten Blick nachdenklich stimmen kann: Es scheint demnach so, als ob viele Möglichkeiten gerade
im Jugendstrafrecht so gut wie nicht – oder sogar überhaupt nicht – genutzt worden wären. Ein zweiter Blick deutet jedoch dann darauf hin, dass tatsächlich doch
von den Möglichkeiten immerhin einiger Gebrauch gemacht worden ist. Infolge
fehlender Details in den polizeilich verfügbaren Unterlagen kann dies aber nur in
der Größenordnung festgestellt, aber nicht hinreichend in Bezug auf die genau im
Einzelfall angeordnete Maßnahme bzw. auferlegte Sanktion nachvollzogen werden.
Der erste Blick, der sich auf die im Einzelnen erkennbaren Sanktionen richtet, ergibt
namentlich für die Erziehungsmaßregeln65 folgendes:
n
Aufenthaltsweisung (§ 10 I Nr. 1 JGG): Nicht vorhanden.
n
Weisung, sich bei einer Familie oder in einem Heim aufzuhalten
(§ 10 I Nr. 2 JGG): Nicht vorhanden.
n
Weisung, eine Ausbildungsstelle oder eine Arbeitsstelle anzunehmen
(§ 10 I Nr. 3 JGG): Nicht vorhanden.
n
Weisung, Arbeitsleistungen zu erbringen (§ 10 I Nr. 4 JGG): 25 Fälle.
n
Betreuungsweisung (§ 10 I Nr. 5 JGG): Nicht vorhanden.
n
Weisung, einen sozialen Trainingskurs zu besuchen
(§ 10 I Nr. 6 JGG): 3 Fälle.
n
Weisung, sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich zu bemühen
(§ 10 I Nr. 7 JGG): 2 Fälle.
n
Weisung, den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Aufenthalt in bestimmten Gaststätten etc. zu unterlassen (§ 10 I Nr. 8 JGG): Nicht vorhanden.
n
Weisung, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen
(§ 10 I Nr. 9 JGG): 1 Fall.
n
Weisung, sich einer heilerzieherischen Behandlung durch einen
Sachkundigen zu unterziehen (§ 10 II Variante 1 JGG): Nicht vorhanden.
65 Grundsätzlich bezieht sich die Auszählung auf alle 1.328 untersuchten MIT. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass aufgrund von Zugangsschwierigkeiten zu dem hochsensiblen Datenmaterial lediglich bei 546
MIT die Erziehungsregisterauszüge (EZR) vorhanden waren.
145
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
n
eisung, eine Entziehungskur zu machen (§ 10 II Variante 2 JGG): Nicht
W
vorhanden.
n
nordnung, erzieherische Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
A
(SGB VIII) in Anspruch zu nehmen (§ 12 JGG): 3 Fälle.
Der zweite Blick, der auch unspezifische Nennungen einbezieht, zeigt jedoch,
dass die Praktiker der Justiz in 359 Fällen von sozusagen „irgendwelchen“
Erziehungsmaßregeln Gebrauch gemacht haben. Zusammengenommen lassen
sich 392 Erziehungsmaßregeln feststellen, was rund 2,5 Prozent aller registrierten
Sanktionen entspricht.
Der erste Blick auf die so genannten ambulanten Zuchtmittel (also alle entsprechenden Sanktionen ohne Jugendarrest) ergibt folgendes:
n
Verwarnung (§ 14 JGG): 490 Fälle.
n
Auflage der Schadenswiedergutmachung (§ 15 I Nr. 1 JGG): 17 Fälle.
n
Auflage, sich beim Verletzten zu entschuldigen (§ 15 I Nr. 2 JGG): 2 Fälle.
n
Auflage, Arbeitsleistungen zu erbringen (§ 15 I Nr. 3 JGG): 276 Fälle.
n
uflage, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung
A
zu zahlen (§ 15 I Nr. 4 JGG): 95 Fälle.
Hier ist das Bild (auch) insofern deutlicher als bei den Erziehungsmaßregeln, da lediglich 28 Fälle auftauchten, in denen klar war, dass ein Zuchtmittel angeordnet worden war, jedoch offen blieb, um welches genau es sich handelte. Insgesamt wurden
909 ambulante Zuchtmittel festgestellt, was rund sechs Prozent aller registrierten
Sanktionen entspricht.
Insgesamt entspricht das Ergebnis, dass bei den MIT mehr Zuchtmittel als
Erziehungsmaßregeln angeordnet wurden, dem allgemeinen Befund der jüngeren
Rechtsprechungspraxis im Jugendstrafrecht. Ebenso steht dies mit der Befundlage
in Einklang, wonach abgesehen von Verwarnungen (die meist in Kombination mit
anderen Maßnahmen vorkommen) Arbeitsauflagen und Geldauflagen dominieren.
Während das so genannte formlose Erziehungsverfahren bzw. Diversionsverfahren
nach den §§ 45 und 47 JGG bei der allgemeinen Anwendung von Jugendstrafrecht
eine ganz erhebliche Rolle – vor allem bei Ersttätern – spielt, tritt dies bei den MIT
eher in den Hintergrund. Insgesamt konnten 330 informelle Reaktionen festgestellt
146
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
werden. In 265 Fällen sah die Staatsanwaltschaft von einer weiteren Verfolgung ab
und in 65 Fällen stellte der Jugendrichter das Verfahren ein, weil bereits anderweitig
eine hinreichende erzieherische Maßnahme ergriffen worden war. In 30 Fällen ordnete der Jugendrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft – und in 14 Fällen aufgrund
eigener Initiative – eine erzieherische Maßnahme an. In 359 Fällen wurde wegen geringen Unrechts von der weiteren Verfolgung abgesehen (277) bzw. das Verfahren
eingestellt (82). In 53 Fällen ließ sich die Art der Maßnahme aus den Dokumenten
nicht feststellen. Zusammengenommen ergibt dies 788 Fälle von Diversion oder
rund fünf Prozent der Sanktionen/Reaktionen insgesamt.
Es lässt sich nicht ausschließen, dass viele formlose Sanktionen gegen junge MIT im
Projekt aufgrund von Dokumentationslücken nicht repräsentiert sind; auch können
dabei, wie oben schon angedeutet, in einem geringeren Umfang Löschungen eine
Rolle spielen.
Jedoch muss auch der Gedanke in Erwägung gezogen werden, dass die MIT schon
sofort – oder nach kurzer Zeit der amtlichen Auffälligkeit – dergestalt intensiv (mit
schweren Taten) oder extensiv (mit zahlreichen Taten) in Erscheinung getreten sind,
dass Staatsanwaltschaften und Gerichte sehr bald verstärkt zu förmlichen Sanktionen
gegriffen haben. Von daher würde man bei jungen MIT auch nicht unbedingt – von
den angesprochenen Unsicherheiten einmal abgesehen – eine höhere Menge als die
ausgewiesenen 419 Fälle von Jugendarrest (104mal Freizeitarrest, 79mal Kurzarrest
und 236mal Dauerarrest bis zu vier Wochen) erwarten, sondern davon ausgehen
können, dass Richter im Zweifel schon in einem frühen Auffälligkeitsstadium zu einer
Bewährungsstrafe oder unbedingten Strafe gegriffen haben.
3.6.4 Sanktionshärte
Zentrale Befunde:
n Die überwiegende Mehrzahl der MIT sieht sich mit einer klaren Sanktionierungspraxis konfrontiert.
n Fast 70 Prozent der MIT haben zumindest einmal eine unbedingte freiheitsentziehende Strafe erhalten.
n Die meisten „schwersten Strafen“ liegen bei einer Dauer zwischen einem
und drei Jahren Jugendstrafe bzw. Freiheitsstrafe.
147
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Tabelle 22: Maßnahmen, Maßregeln und Strafen gegen die MIT seitens
der (Jugend-) Staatsanwaltschaft und der (Jugend-) Gerichte
Beschreibung der (auch nebeneinander)
verhängten Sanktionen
Anzahl
Anteil
an allen
Sanktionen
Diversion (formloses Erziehungsverfahren,
Absehen von der Verfolgung, Einstellung des Verfahrens,
nach JGG und StPO)
788
5,1%
Erziehungsmaßregeln nach dem JGG
392
2,5%
Zuchtmittel nach dem JGG (ohne Jugendarrest)
909
5,8%
Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest, Dauerarrest)
419
2,7%
1.538
9,9%
27
0,2%
3.242
20,8%
67
0,4%
692
4,4%
1.617
10,4%
875
5,6%
Unbedingte Freiheitsstrafe (ohne Aussetzung zur Bewährung)
2.771
17,8%
Maßregeln der Besserung und Sicherung (Psychiatrisches
Krankenhaus, Entziehungsanstalt, Führungsaufsicht, Fahrerlaubnisentziehung
1.016
6,5%
Widerrufe ausgesetzter Jugendstrafen, Jugendstrafen im
Nachverfahren, Widerrufe von Restaussetzungen, Einbeziehung von Strafen in neue Urteile
433
2,8%
Widerrufe von Strafaussetzungen und Strafrestaussetzungen nach Allgemeinem Strafrecht
746
4,8%
nicht zuzuordnende Hauptstrafen (Jugend- und Allg. Strafrecht)
21
0,1%
15.553
100,0%
Nebenstrafen und Nebenfolgen (Fahrverbot,
Verfall, Einziehung u.a.)
Absehen von Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt
Geldstrafe (auch neben Freiheitsstrafen)
Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe,
„Vorbewährung“
Jugendstrafe zur Bewährung
Freiheitsstrafe zur Bewährung
Unbedingte Jugendstrafe (ohne Aussetzung zur Bewährung)
Gesamt
148
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Die Tabelle 22 vermittelt einen nach Kategorien angeordneten Gesamtüberblick
über die Reaktionen/Sanktionen/Strafen sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach
Allgemeinem Strafrecht. Sie belegt, dass sowohl von den Hauptstrafen als auch von
Nebenstrafen und Nebenfolgen wie schließlich von Maßregeln der Besserung und
Sicherung in merklichem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Auch gab es wegen
Misserfolgs von Straf(rest)-aussetzungen zur Bewährung rund 1.200 Widerrufe, welche, wie üblich im überwiegenden Fall, die Verbüßung in einer Justizvollzugsanstalt
nach sich gezogen haben dürften.
Der Umstand, dass die überwiegende Mehrzahl der MIT vergleichsweise deutliche
Strafen erhalten hat, wird dann gut sichtbar, wenn man als Erhebungseinheit nicht
die Sanktionen nimmt, sondern die Individuen, die Sanktionen erhalten haben, und
bei diesen Individuen dann prüft, was in der Menge der Sanktionen, die im Laufe
ihrer Karriere verhängt wurden, die schwerste Sanktion gewesen ist.
Zu diesem Zweck wurde für das Forschungsprojekt ein besonderes Codierblatt
eingesetzt (siehe Anhang), das die Vielzahl von möglichen Sanktionen nach
Jugendstrafrecht bzw. Allgemeinem Strafrecht auf 23 Kategorien verdichtet, die sich
nach ihrer Intensität einigermaßen linear aufsteigend anordnen.
Um die Eckpunkte der Codierung zu verdeutlichen, sei folgendes bemerkt: Der
Schweregrad „01“ repräsentiert das Absehen von der Verfolgung bzw. die Einstellung
des Verfahrens nach §§ 45, 47 JGG, während der Schweregrad „23“ von der lebenslangen Freiheitsstrafe besetzt ist. Tatsächlich erhielt bis zum Erhebungszeitpunkt keiner der MIT eine lebenslange Strafe; in einem Fall lag eine Freiheitsstrafe von mehr
als 10 Jahren vor (Schweregrad „22“); Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen von mehr
als 5-jähriger Dauer (Schweregrad „21“) gab es in 24 Fällen.
Die Tabelle 23 zu den schwersten Sanktionen, welche die MIT überhaupt erhalten
haben, macht deutlich, dass 94 MIT über die Stufe von Diversionsmaßnahmen,
Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln einschließlich Jugendarrest oder sog.
Vorbewährungen (= Verhängung einer Jugendstrafe mit Vorbehaltsentscheidung
für eine gewisse Erprobungszeit, ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird) nicht
„hinausgekommen“ sind bzw. maximal Geldstrafen erhalten haben. Diesen rund 7,6
Prozent der Gesamtgruppe stehen diejenigen 1.143 MIT oder rund 92,4 Prozent
gegenüber, die maximal eine Bewährungsstrafe (292 oder rund 23,6 Prozent) oder
aber eine unbedingte freiheitsentziehende Strafe (851 oder 68,8 Prozent) erhalten
149
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
haben, die im Normalfall zum Strafvollzug in einer Jugendstrafanstalt oder in einer
Justizvollzugsanstalt des allgemeinen Vollzuges führt.66 Insgesamt haben die MIT
6.022 freiheitsentziehende Kriminalstrafen erhalten, davon 1.634 Jugendstrafen und
4.388 Freiheitsstrafen.
Tabelle 23: Schwerste Sanktionen
Anzahl
der MIT
%
Diversion, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel (einschließlich
Jugendarrest), sog. Vorbewährungen
41
3,3
Geldstrafen (ohne solche, die neben Freiheitsstrafen verhängt
wurden)
53
4,3
Zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen nach
Jugendstrafrecht oder Freiheitsstrafen nach
Allgemeinem Strafrecht
292
23,6
Unbedingte, nicht zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen
wegen schädlicher Neigungen bzw. wegen Schwere der
Schuld, oder Freiheitsstrafen nach Allgemeinem Strafrecht
851
68,8
1.237
100,0
MIT insgesamt, für die eine „schwerste Sanktion“
bestimmt werden konnte
Anmerkung: Alle Jugend- und Freiheitsstrafen zusammengenommen: 1.143 = 92,4 % der MIT
In der Tabelle 24 wird eine andere Perspektive dargestellt: die Art der schwersten
erhaltenen Sanktion. Wie man sieht, machen die so genannten kurzen Strafen bis zu
sechs Monaten mit rund 8,8 Prozent den kleineren Teil aus, während die Strafen über
einem Jahr mit rund 72 Prozent deutlich dominieren.
66 Zu den wenigen möglichen Ausnahmen gehören beispielsweise die Begnadigung, Abschiebung oder
Auslieferung.
150
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Tabelle 24: Art der schwersten Sanktion
Anzahl MIT (%)
Sanktionen, die juristisch nicht als Kriminalstrafen zählen
41 (3,3)
Tagessätze von Geldstrafe bis einschließlich 6 Monate, Jugendstrafe
von genau 6 Monaten, Freiheitsstrafe bis
einschließlich 6 Monate (mit oder ohne Bewährung)
109 (8,8)
Tagessätze von Geldstrafe, Jugendstrafe, Freiheitsstrafe von über 6
Monaten bis einschließlich 1 Jahr
195 (15,8)
Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe über 1 Jahr bis einschließlich 2 Jahre mit oder ohne Bewährung; Jugendstrafe über 2 Jahre bis 10 Jahre
oder Freiheitsstrafe über 2 Jahre bis
15 Jahre ohne Bewährung
892 (72,1)
Gesamt67
1237 (100,0)
Etwas genauer aufgeschlüsselt stellt sich die letzte Kategorie wie folgt dar:
n
Mehr als 1 Jahr bis einschließlich 2 Jahre: 440 oder 35,6 Prozent.
n
Mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahre: 292 oder 23,6 Prozent.
n
Mehr als 3 Jahre bis einschließlich 5 Jahre: 135 oder 10,9 Prozent.
n
Mehr als 5 Jahre: 25 oder 2,0 Prozent.
Die größte Teilmenge der „schwersten Strafen“ bewegt sich mithin zwischen 1 Jahr
und 3 Jahren Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe.
3.6.5 Sanktionsverläufe
Zentrale Befunde:
n Bei etwa 39 Prozent der MIT kann man von einem sich bis zum Ende der Erhebungszeit fortlaufend intensivierenden Sanktionsverlauf sprechen.
n Demgegenüber ist bei rund 10 Prozent das Gegenteil feststellbar: einer von
zunächst hoher Intensität bestimmten Sanktionshärte folgt eine laufend abnehmende.
n Bei rund 7 Prozent kann eine gleichbleibende Sanktionierung attestiert werden. 17 Prozent haben eine von wechselhafter Schwere begleitete Sanktionshistorie, bei 27 Prozent ist keinerlei Muster feststellbar.
67 Diese Zahl bezieht sich auf alle diejenigen MIT, für die eine schwerste Sanktion bestimmt werden konnte.
151
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Anhand der Schwereeinstufung aller Sanktionen gemäß dem besonderen Codierblatt
(vgl. oben) wurden verschiedene Verlaufsgestalten der Sanktionsentwicklung der MIT
herausgearbeitet. Wie sich aus Tabelle 25 zur Einschätzung des Sanktionsverlaufs entnehmen lässt, entsprechen danach 493 MIT oder rund 39 Prozent der Gesamtgruppe
dem Grundmuster einer sich fortlaufend intensivierenden kriminellen Karriere: Die
Sanktionen, die sie erhalten, nehmen kontinuierlich an Schärfe zu. 126 MIT (105 + 21)
oder rund 10 Prozent zeichnen sich demgegenüber dadurch aus, dass sie nach einer
anfänglich hohen bzw. zunächst ansteigenden Belastung dann geringere Sanktionen
erhalten. Diese abnehmende Sanktionsschwere kann auch ein Hinweis für ein
„Ausschleichen“ der kriminellen Karriere sein.
Daneben steht eine weitere Teilgruppe, deren Sanktionen sich im Wesentlichen über
die Zeit auf gleichem Niveau bewegen (85 MIT oder rund 7 Prozent), was für ein eher
statisches denn dynamisches delinquentes Verhalten spricht. Genauso lassen sich
Teilgruppen bilden, die dadurch charakterisiert sind, dass deren Sanktionen eine im
Wesentlichen von wechselnder Schwere (212 MIT oder rund 17 Prozent) gekennzeichnete Verlaufsgestalt zeigen oder gar kein Muster erkennen lassen (337 MIT
oder rund 27 Prozent).68
Tabelle 25: Einschätzung des Sanktionsverlaufs
Anzahl der MIT
%
Laufend ansteigende Schwere der Sanktionen
493
39,3
Erst ansteigende, dann abnehmende Schwere der
Sanktionen
105
8,4
Eher gleichbleibende Schwere der Sanktionen
85
6,8
Am Anfang schwere Sanktionen, dann allmählich
nachlassend
21
1,7
Andere Verlaufsgestalt (beispielsweise Auf und Ab
im Wechsel)
212
16,9
Keine klare Verlaufsgestalt zu erkennen
337
26,9
1253
100,0
75
n.b.
Alle klassifizierten Verläufe
Nicht klassifiziert
68 Ein Sanktionsmuster lässt sich zum Beispiel dann nicht erkennen, wenn ein MIT erst eine Sanktion erhalten hat.
152
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Das folgende Schaubild 14 verdeutlicht in den dunklen Balken diejenigen MIT, die
unbedingte Jugendstrafen bzw. unbedingte Freiheitsstrafen erhalten haben, also im
Regelfall zur Verbüßung in eine Jugendstrafanstalt oder Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurden. Die hellen Balken enthalten zusätzlich die Fälle, in denen nach der
Verhängung von Jugendarrest im Regelfall die Verbüßung in einer Jugendarrestanstalt
folgte. Insgesamt repräsentieren die Prozentwerte den Mindestanteil derjenigen MIT,
die nach Rechtskraft eines Urteils eine „Hafterfahrung“ machten; Aufenthalte in der
Untersuchungshaft dürften in nicht wenigen Fällen hinzukommen, können aber mit
den Projektdaten nicht erfasst werden.
Schaubild 14: Unbedingte Jugend- und Freiheitsstrafen
Anzahl MIT
80
70
60
50
40
30
20
10
0
Erste Sanktion
Schwerste Sanktion
Unbedingte JugStr + FrStr
Letzte Sanktion
Jugendarrest und
unbed. JugStr + FrStr
Das Schaubild lässt dreierlei erkennen:
n
en beiden mittleren Balken ist zu entnehmen, dass knapp 70 Prozent der
D
MIT als schwerste Sanktion eine unbedingte Jugend- bzw. Freiheitsstrafe bekommen haben, und dass die Quote der Freiheitsentziehungen einschließlich Jugendarrest bei rund 70 Prozent liegt. Die übrigen 30 Prozent haben
in ihrer wie kurz oder lang auch immer dauernden Zeitspanne der offiziellen
Auffälligkeit wohl ausschließlich solche Delikte begangen, die nach Ansicht
153
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
der Gerichte anders als durch ein zur Inhaftierung führendes Zuchtmittel bzw.
eine Kriminalstrafe sanktioniert werden konnten. Demnach dürften sie aus
kriminalistisch-kriminologischer Sicht nicht sehr erheblich gewesen sein.
n
ut zehn Prozent der MIT wurden bereits bei der ersten Sanktionierung mit eiG
nem Freiheitsentzug bedacht, während sich der Anteil bei ihrer (vorerst) letzten Sanktion bei gut 40 Prozent bewegt. Anders gesagt: die Gerichte werden
zunehmend strenger, wenn die Täter rückfällig werden, wobei das Gewicht
der Taten als nur eine (der erheblichen) unter mehreren Determinanten für
die Strafzumessung erscheint.
n
ie Zusammenschau69 der mittleren und der an der rechten Seite des
D
Schaubildes befindlichen Balken vermittelt nochmals ergänzend einen
Eindruck bezüglich der bereits oben angestellten Vermutung, dass auch
bei Mehrfach- und Intensivtätern ein Wandel hin zum Ausscheren aus der
kriminellen Karriere möglich ist, oder anders ausgedrückt, dass stets an die
Möglichkeit einer doch noch erfolgenden Resozialisierung zu denken ist, und
dass auf Anzeichen dafür während einer Bewährungszeit oder im Strafvollzug
geachtet werden sollte.
69 Der Begriff „Zusammenschau“ wird an dieser Stelle statt des Begriffs „Vergleich“ verwendet, weil die Kategorie „schwerste Sanktion“ theoretisch an jeder Stelle des Verlaufs auftreten kann, also ggf. praktisch
nicht vollständig exklusiv zur Kategorie „erste Sanktion“ bzw. „letzte Sanktion“ zu zählen ist.
154
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
3.6.6 Einschätzung der Sanktionswirksamkeit aus Sicht der Täter
und Experten
Zentrale Befunde:
n In den Interviews wurden die Diversionen oder formlosen Erziehungsverfahren von den MIT kaum erwähnt.
n Die Auflage, Arbeitsstunden abzuleisten, wurde von den interviewten MIT
rückblickend aus verschiedenen Gründen meist nicht als „wirkliche“ Strafe
angesehen.
n Einige interviewte Behördenvertreter und MIT stimmten in der Beurteilung
des Jugendarrest als „sinnloser Sanktion“ überein.
n Die Sicht auf die Wirksamkeit von Sanktionen differiert bei den MIT, je nachdem, ob bei ihnen anfänglich leichtere und dann erst schwerere Sanktionen
verhängt wurden, oder ob sie durch die Gerichte gleich mit einer Jugendstrafe konfrontiert wurden.
n Bei MIT, die einen ansteigenden Schwereverlauf der Sanktionen erlebt hatten,
gibt es die Meinung, dass es für die Beendigung ihrer Straffälligkeit genutzt
hätte, wenn die Gerichte gleich mit einer harten Sanktion reagiert hätten.
n Seitens der MIT, die direkt mit einer Jugendstrafe konfrontiert waren, wird die
Meinung vertreten, dass weniger schwere Strafen eher wie ein „Warnschuss“
gewirkt, also einen Einfluss auf die Beendigung ihrer Straffälligkeit gehabt
hätten.
n Ein Fahrverbot wird in der Regel als eine einschneidende Sanktion beschrieben, da sie sich unmittelbar auf die alltägliche Lebensgestaltung bezieht.
n Bewährungsstrafen wurden im Allgemeinen als wenig wirksam beschrieben,
weil sie keine einschränkenden Folgen für den jeweiligen MIT hatten.
Die MIT wurden im Verlauf der Interviews in der JVA darum gebeten, eine persönliche Einschätzung und ggf. Begründung darüber abzugeben, welche Wirkung (oder
auch Nicht-Wirkung) die Sanktionen auf den Verlauf ihrer kriminellen Karriere hatten.
Daran schloss sich für den Fall, dass die bisherige Sanktionierung für unangemessen
erklärt wurde, die Frage an, welche anderen justiziellen Reaktionen im Rückblick auf
ihre bisherige kriminelle Laufbahn ihrer Einschätzung nach hilfreich gewesen wären.
155
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Des Weiteren wurden die MIT gefragt, wie sie anstelle des Richters geurteilt hätten.
Ebenso fließen in die nachfolgenden Erörterungen exemplarisch Aussagen aus den
Experteninterviews mit Behördenvertretern zur Wirksamkeit von Sanktionen ein.
Bezüglich der hier konzentriert wiedergegebenen Ausführungen der MIT ist erneut
der Umstand hervorzuheben, dass es sich um Inhaftierte handelt, also nicht die
gesamte „Bandbreite“ von Sanktionserfahrungen repräsentiert ist. In Haft zu sitzen
kann subjektiv die Erinnerung an frühere Sanktionen in verschiedene Richtungen
spezifisch „einfärben“, und zwar ganz unterschiedlich, je nachdem, wie lange die
Sanktionskarriere bislang dauerte und ob sie von eher leichten oder eher schweren
Strafen gekennzeichnet war. Das eine Extrem der rückblickenden „Rekonstruktion“
der eigenen Biographie wäre die konstante und konsequente Schuldverschiebung
auf Andere bzw. auf die Umstände, das andere Extrem wäre die Ausprägung eines
relativ stabilen Selbstbildes als „Verlierer“ oder als jemand, dem „nicht zu helfen“ ist,
ggf. sogar als „Krimineller“. Damit steht dem Täter wie dem Betrachter das mehr oder
weniger beunruhigende Faktum vor Augen, dass im bisherigen Verlauf – was immer
und wie auch immer irgendwie vorübergehend „gewirkt“ haben mag –, am Ende jedenfalls (= jetziges Einsitzen in der JVA) die Sanktionen entweder nicht hinreichend
„geholfen“ oder/und nicht deutlich genug „abgeschreckt“ haben, um die kriminelle
Karriere endgültig zu beenden. Aufseiten der befragten Experten führte dieser Befund
dazu, dass den meisten MIT eine ausgeprägte „Strafresistenz“ bescheinigt wurde.
Für eine systematische Darstellung erfolgt die Schilderung der Einschätzung der
Sanktionswirksamkeit unterteilt in Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht und dem
Allgemeinen Strafrecht.
3.6.6.1
ersönliche Einschätzung der Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht
P
durch die MIT
Viele MIT berichten aus ihrem Jugendalter über eine sozusagen „klassische“
Sanktionenabfolge, die sich unter anderem durch eine ansteigende Schwere auszeichnet. Die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft bzw. die Jugendgerichte
reagieren bei einer solchen Abfolge zunächst mit informellen Reaktionen bzw.
Diversionsmaßnahmen. Falls ein Jugendlicher mit nicht allzu schweren Taten erneut
auffällig wird, erfolgen nach vereinfachtem Jugendverfahren ambulante jugendrichterliche Weisungen und Zuchtmittel. Bei nochmaliger Wiederkehr des Jugendlichen
mit auch nicht allzu schweren Taten wird je nach den konkreten Umständen ein
156
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Freizeitarrest, ein Kurzarrest oder ein Dauerarrest fällig. Als nächste Stufe steht eine
kurze Jugendstrafe (gesetzlich von mindestens sechsmonatiger Dauer) an, die
zur Bewährung ausgesetzt wird. Je nachdem kann im nächsten Schritt eine höhere Bewährungsstrafe erfolgen oder gleich zur ultima ratio, also zu einer unbedingten Jugendstrafe, gegriffen werden. Damit ist nur die Grundgestalt eines solchen
ansteigenden Verlaufs skizziert. Aufgrund der Flexibilität des Jugendstrafrechts
kann es weitere Differenzierungen für notwendig gehaltene Erziehungs- oder
Ahndungsmaßnahmen geben.
Die Diversionsmaßnahmen und Entscheidungen im formlosen Erziehungsverfahren
wurden von den MIT in den Interviews kaum thematisiert. Das muss nicht verwundern, denn nach einer ausgeprägten kriminellen Karriere kann die Erinnerung daran
entweder durch Zeitablauf oder aufgrund der Prägnanztendenz späterer schwererer
Sanktionen oder auch wegen subjektiv schon ursprünglich erlebter „Folgenlosigkeit“
verblasst sein. Von folgenlosem Absehen oder einer Einstellung mögen die
Betroffenen im Einzelfall auch gar nichts richtig wahrgenommen haben. Auch jugendrichterliche Weisungen blieben den Interviewten nur selten im Gedächtnis haften. In den meisten Fällen berichteten die MIT, dass der erste Kontakt mit einem
Jugendrichter Zuchtmittel (zumeist Arbeitsauflagen oder Arrest) zur Folge hatte.
Die MIT schilderten, dass sie vor ihrem ersten Gerichtstermin noch großen Respekt
hatten, insbesondere, da sie nicht wussten, was sie erwarten würde. Dazu folgende
Beispiele:
T35 führt aus: „Also im Vorhinein habe ich schon gedacht: ´Oh Gott, was kommt
jetzt?´ und im Nachhinein hat es mich eigentlich gar nicht beeindruckt so.“
T51 berichtet: „Am Anfang hat man halt Angst, man weiß ja nicht, was passiert.
Aber wenn ich, was weiß ich, jemand zusammengeschlagen hab´ und hab´
dafür 15 Arbeitsstunden gekriegt im Altenheim, beim zweiten, dritten Mal hat
man dann keine Angst mehr. Was sind schon 15 Arbeitsstunden?“
Bei denjenigen MIT, die über die Auflage berichteten, Arbeitsleistungen zu erbringen, scheinen die geleisteten Arbeitsstunden im Rückblick schon damals keinen
bleibenden – oder gar für die Resozialisierung nachhaltigen – Eindruck hinterlassen
zu haben. Als wirkliche Strafe oder Bestrafung wurden sie nicht wahrgenommen.
Jedoch gab es auch Probleme mit deren Wahrnehmung als Sanktion, die dazu
beitragen soll, zur Unrechtseinsicht zu gelangen.
157
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
So wurden die Arbeitsstunden teilweise eher halbherzig absolviert. Erwähnenswert
ist zudem, dass einige der Interviewten von einer nur unzureichenden Überwachung
bei der Ausführung der erteilten Arbeiten berichteten und ihre „Chancen“ dementsprechend auch ausnutzten. Schließlich erzählten diejenigen MIT, die ihre Stunden
nicht gänzlich ableisteten, von ihrer Erfahrung, dass dies zunächst keine weiteren
Konsequenzen hatte. Teilweise gab es entsprechende Informationen schon durch
ihre sanktionierten Freunde, die bereits über entsprechende Erfahrungen verfügten,
was einen bei Arbeitsstunden bzw. deren Nichterfüllung erwartet – oder eben im
subjektiv günstigen Fall nicht erwartet.
So erläutert T45: „Erst waren es zehn Arbeitsstunden, genau. Und die habe ich
dann nicht gemacht, weil ich keinen Bock drauf hatte. Und dann sind es zwanzig geworden. Und die habe ich dann im Schwimmbad gemacht, so morgens
die Wiese rechen, mich an den Baum setzen, ´nen Joint rauchen halt, aber auch
nicht fertig gemacht.“
T35 äußert: „Auch mit den Arbeitsstunden, das war hier im X, und, ach, das
waren damals so alte Säcke, die waren den ganzen Tag besoffen und so. Und
dann haben wir da, was weiß ich, auch Bier getrunken und so, und bisschen da
rumgegraben mit der Schaufel, und dann hatten wir die Arbeitsstunden weg.
Also das war jetzt nichts irgendwie, was mich abgeschreckt hätte.“
Auf der einen Seite möchte man meinen: Wenn selbst die Mitarbeiter der Einrichtungen, die die Jugendlichen anleiten sollen, die Erfüllung der Arbeitsauflagen nicht
ernst nehmen, kann auch nur schwerlich erwartet werden, dass bei den Jugendlichen
ein Lerneffekt einsetzt. Auf der anderen Seite ist es zum Teil schwierig zu beurteilen,
worin die von den MIT geäußerten Meinungen über die „Wirksamkeit“ der ihnen
zugemessenen Arbeitsstunden wirklich begründet sind. So mag es beispielsweise
einerseits sein, dass ursprünglich vorhandene Eindrücke in präventiver Hinsicht,
die mit dem damaligen Ableisten der Arbeitsstunden verbunden waren, nach und
nach einfach vergessen oder verdrängt worden sind. Andererseits kann eine gleichgültige, „coole“ Haltung hinsichtlich von Arbeitsstunden nicht nur gegenüber dem
Freundeskreis gespielt gewesen, sondern von den entsprechenden MIT aufgrund
ihrer bisheriger Lebens- und Sanktionserfahrungen bereits genuin internalisiert worden sein.
In den Gesprächen mit Behördenvertretern hoben die Experten mehrfach insbesondere die Nutzlosigkeit des Jugendarrests für die MIT heraus, da durch diesen
158
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
keine Verhaltensänderungen bei den Jugendlichen herbeigeführt werden könnten. Besonders plastisch war folgende Formulierung eines als Experten befragten
Polizeibeamten:
„Jugendarrestanstalten sind fast wie Jugendherbergen.“
Dem Zuchtmittel Jugendarrest wurde im Rückblick auch von den meisten inhaftierten MIT weder eine erzieherische noch eine abschreckende Wirkung zugeschrieben.
Über den Zeitpunkt bzw. den Umstand der Verhängung der Sanktion an sich berichten einige MIT, dass sie davon noch beeindruckt gewesen seien. Der Aufenthalt in
der Jugendarrestanstalt (die meisten absolvierten diesen in Gelnhausen) scheint den
Eindruck dann relativiert zu haben. Dazu folgende Beispiele:
T31 berichtet: „Ich war in Jugendarrest. Wissen Sie, wie das war? Wir sind
über Nacht eingesperrt gewesen, tagsüber waren wir im Schwimmbad, in der
Turnhalle. Jugendarrest damals, war noch nicht so, war nicht die Strafe, wo
man sich Gedanken macht.“
T23 führt aus: „Arrest, wie gesagt, das ist keine Erschreckung. Du gehst da rein,
sitzt deine Zeit ab, weißt, wann du rauskommst, du weißt die Stunde, du weißt
die Zeit, das war es. Du gehst da rein und ab, bist du da draußen. Ach, das ist
nichts. Damit können die die Jugendlichen nicht, also die Justiz kann damit
nicht die Jugendlichen beeindrucken, das bringt nichts.“
T26 zeigt sich ebenfalls nicht beeindruckt: „Ich kam für zwei Wochen, zwei
Wochen war ich im Jugendarrest. Das hat nicht viel gebracht, deshalb hat
man es einfach vergessen, und weil da noch die vielen Drogen dabei waren.“
Ein Erleben von „Bestrafungscharakter“ wird in solchen Äußerungen also nicht
erkennbar. Auch eine nachhaltige Einsicht des Unrechts kann offensichtlich nicht
geweckt werden. Dies fügt sich in den Umstand ein, dass in der Analyse möglicher Wirkungen von Jugendarrest auf gesamtgesellschaftlicher Ebene (d.h. im
Bereich der großen Zahl) dieser Sanktionsart aufgrund hoher Rückfallraten tendenziell schlechte Noten ausgestellt werden (vgl. Heinz 2006: 78). Dennoch ist es
interessant, dass einzelne MIT aus dem Vergleich ihrer eigenen Erfahrungen mit
denjenigen Auswirkungen, die sie bei anderen (z.B. ihren Kumpels) beschreiben,
von Wirkungen ausgehen. So berichtet T31 im Interview Folgendes aus seiner
Jugendzeit:
159
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
„Bei mir war es halt so, wir waren vier Kumpels und wir haben immer so
Mutproben gemacht. […] Wenn ich heute so überlege, ich bin der einzige,
weiß nicht warum, ich bin der einzige, der damals die Kurve nicht gekriegt hat.
Die anderen, die hatten mal Jugendstrafe, so Wochenendarrest in Gelnhausen,
und ich glaube, der einzige, der damals nichts daraus gelernt hat, war ich, sage
ich noch heute, im Nachhinein.“
Die ansteigende Sanktionspalette führt bei einigen inhaftierten MIT zu der Schlussfolgerung, dass sie vielleicht nicht weiter straffällig geworden wären, wenn die Justiz
früh genug und deutlich genug eingegriffen hätte. Diese Idee des – um nur eine beliebte Formulierung von mehreren vergleichbaren zu nehmen – „klaren Schusses vor den
Bug“ wird gerne in Leserbriefen an die örtliche Zeitung geäußert, wenn die Journalisten
über jugendliche Straftäter berichten, die zum wiederholten Mal vor dem Jugendgericht
stehen. Diese Meinung wird aber auch in Fachkreisen mitunter vertreten.
Die Forschungslage in Deutschland ist in Bezug darauf insgesamt jedoch wenig
schlüssig. Bezeichnend ist jedenfalls auf der persönlichen Ebene der rückblickenden
Evaluation ihrer Lebensgeschichte und Sanktionsgeschichte für gleich „hart“ sanktionierte Gefangene folgendes: MIT, die nicht eine allmählich ansteigende Schwere der
Sanktionen erlebten, sondern sich schon frühzeitig mit einer Jugendstrafe konfrontiert sahen, denken jetzt, dass auch „weichere“ Sanktionen schon ganz gut gewirkt
hätten. Dazu folgende Beispiele:
T58 berichtet: „Ich habe Jugendarrest noch nie bekommen! Arbeitsstunden
auch nicht! Das ist ja das, wo ich sage, wo auch selber Richter, damals der
Richter vom Landgericht, der hat die Akte gelesen und gesagt: ´Ich finde es
schade, dass kein Richter vor uns hier mal eingegriffen hat, um zu sagen: Hey,
hier findet erst mal eine andere Handlung statt, nicht Knast!´“
T47 äußert sich in gleicher Richtung: „Arbeitsstunden hatte ich mal, glaube
ich, ja. […] Aber sonst so, Bewährung oder irgendwelche Sachen, oder Arrest
gibt es ja auch, habe ich auch nie gehabt. Das ist nicht das Ding, das war, und
direkt zwei Jahre auf einmal hatte ich. Das war auch ein bisschen hart!“
Diese MIT sind also der Meinung, gerade solch eine „Vorwarnung“ wie ein Aufenthalt
im Jugendarrest hätte sie davon abhalten können, weitere Straftaten zu begehen. Bei
T13, einer weiblichen MIT, die keinen Jugendarrest, aber mehrere Bewährungsstrafen
erhalten hatte, lautet die Einschätzung folgendermaßen:
160
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
„Meine Augen sind jetzt richtig geöffnet, seitdem ich das erste Mal im Knast
war. […] Ja. Das find´ ich nicht gut, dass ich auf einmal so hart bestraft wurde.
Einmal 2 Jahre und sechs Monate. Hätten die mir mit 13 ein oder zwei Monate
Jugendarrest gegeben, aber die haben mich gelassen und dann irgendwann
richtig bestraft.“
Zu den Bewährungsstrafen äußert sie Folgendes:
„Also glauben Sie mir, ich sage Ihnen die Wahrheit. Es ist nicht nur bei mir so,
sondern bei allen. Solange man nicht im Knast war, egal, wie oft man vor einem
Richter steht, nimmt man ihn nicht ernst. War man aber einmal im Knast, dann
nimmt man ihn ernst.“
Mit Jugendstrafe zur Bewährung kam die MIT damals, im Rückblick, also gar nicht
zurecht, sie würde, von heute aus gesehen, sogar einem höchstens vierwöchigen
vollstreckten Jugendarrest mehr Wirkung zuschreiben wollen.
Daraus könnte man ableiten, dass es die konkrete „Hafterfahrung“ ist, die junge
Straftäter nachhaltig beeindruckt. Aber die obigen Auszüge von Einschätzungen solcher Gefangener, die Jugendarrest tatsächlich verbüßt hatten, mahnen zur Vorsicht.
Wenn man nun annehmen wollte, dass erst der Jugendstrafvollzug „richtige“ Haft
repräsentiert, dann wäre qua Eindrücklichkeit oder „Abschreckung“ namentlich an
solche jungen Menschen (speziell MIT) zu denken, denen – bei an sich vorhandener
Empfindlichkeit für Strafen – die bisher erlebte Sanktionierung den Ernst der Lage
noch nicht ausreichend verdeutlicht hat.
Aufgrund solcher Überlegungen läge, folgerichtig in dieser Argumentationslinie weitergedacht, die Schlussfolgerung nahe, dass schon eine erste frühe Hafterfahrung noch
junge MIT tatsächlich so beeindruckt, dass sie daraufhin ihre kriminelle Karriere beenden. Möglicherweise würde aber einerseits bei beeinflussbaren jungen Menschen
(MIT) gerade die erzieherisch zugewandte Seite des Jugendstrafvollzugs viel wichtiger für die Weckung einer Eingliederungsbereitschaft sein. Umgekehrt könnte
möglicherweise bei einer anderen Teilgruppe von jungen Menschen (MIT), die bereits eine schwierige Entwicklung hinter sich haben – und die zudem durch (objektive
bzw. mindestens für sie subjektiv verfestigte) negative Erfahrungen sanktionserfahren sowie zugleich persönlich gehärtet bis verhärtet sind –, auch ein „harter“ Vollzug abprallen, wenn nicht sogar Widerstand und Trotzreaktionen hervorrufen. In der
Erinnerung einiger der befragten inhaftierten MIT schien schon damals die Vollzugs-
161
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
erfahrung sie weder positiv noch negativ wirklich zu „erreichen“; vielmehr schienen
sie in keiner Hinsicht sonderlich von ihrem Erleben (in) der Haftanstalt tangiert zu sein.
Insbesondere bei denjenigen interviewten Jugendlichen und Heranwachsenden
im Vollzug, die den ehemaligen GUS-Staaten entstammen, kommt eine Erfahrung
hinzu, die auch anderswo aus der Praxis berichtet wird – und worüber es in der
Fachliteratur entsprechende Äußerungen gibt. Davon ausgehend, was sie in der
ehemaligen Heimat entweder selbst erlebt oder von anderen bzw. über andere
erzählt bekommen haben, erscheinen ihnen die Reaktionen von Polizei und Justiz
hierzulande als nicht unbedingt angenehm, aber doch durchaus als „weich“. Für
den deutschen Jugendstrafvollzug zeigen einige Äußerungen, dass vor allem junge
„Russlanddeutsche“ die Umstände als vergleichsweise sehr „entspannt“ erlebt haben bzw. erleben. Dazu folgende Beispiele:
T21 empfindet seinen Aufenthalt im Jugendstrafvollzug nicht als Haftstrafe, da
es schließlich genügend Ablenkungsmöglichkeiten wie Billard, Tischkicker und
andere Annehmlichkeiten gebe, wodurch für ihn der Strafcharakter nachlasse.
Ein anderer Proband, T20, sagt: „Für mich ist das Luxus. Ich mache immer
Vergleich so mit anderen Ländern, wie dort Knast ist. Da muss man gucken,
wir haben hier 5- Sterne-Luxus sozusagen. Hier kommt angefahren Essen, so,
nicht vergammelt und so. Für mich ist das hier okay, so wie Klassenausflug,
Jugendherberge.“
Dieser MIT kann sich also mit der Haftsituation in Deutschland im Vergleich zu
Haftbedingungen in anderen Ländern durchaus anfreunden. Die Situation wird dadurch noch ein Stück komplizierter, dass er heftig die Meinung vertritt, der Staat habe
auch nicht die geringste Berechtigung, ihm „mit Erziehung kommen zu wollen“:
„Ich habe mich kaputt gelacht, Junge, was die hier abziehen, ja. Die wollen uns
erziehen, ja. Weißt Du, dieser Mann, der mich erziehen will, wenn, sagen wir
sozusagen, ich habe nicht auf meine Mutter gehört, ja. Okay, ich habe sie belogen, dass sie sich nicht schlecht fühlt, dass sie nicht jedes Mal nachts weint, ja.
Und die wollen mich erziehen! Wer sind die überhaupt? Die haben nicht dazu
das Recht, das ist nicht mein Onkel oder meine Tante, dass die mich erzieht
oder so. Die wollen uns einreden, dass die was Gutes für uns wollen.“
Sein kultureller Kontext hindert ihn offenbar daran, dass er andere Personen jenseits der Familie als pädagogisch kompetent oder als erziehungsberechtigt anse-
162
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
hen und akzeptieren kann. Bei einer wiederholten Befragung wäre es dann interessant gewesen zu erfahren, wie er sich von der Einstellung her wie von seinem
Verhaltensrepertoire her zur angedachten „Alternative“ geäußert hätte, einem strikten und rigiden Verwahrvollzug alter Prägung unterworfen zu sein. Die internationale
Literatur zu den Themen Gefängnisgesellschaft und Prisonisierung bringt genügend
Schilderungen dahin gehend, dass gerade in einem solchen Vollzug die hart gesottenen Gefangenen am besten zurechtkommen und durch ihre ggf. ausgeprägte kriminelle Energie schnell an die Spitze der Gefangenenhierarchie gelangen:
mittels Ausbeutung der Mitgefangenen einerseits, guten Kontakten zu den für die
alltägliche Bewachung und Versorgung zuständigen Bediensteten andererseits.
Am Ende kann dies zu einem privilegierten Status führen, der die Identität bzw.
das Selbstbild als erfolgreicher „Verbrecher“ stärkt, statt abschwächt, mit den erwartbaren weiteren Folgen nach der Entlassung.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Bei denjenigen MIT, die eine Vielzahl von
Diversionsmaßnahmen, Entscheidungen im formlosen Erziehungsverfahren, jugendrichterlichen Weisungen und Zuchtmittel erfahren haben, ist die Einschätzung
erkennbar, dass diese Sanktionen zu schwach gewesen seien, um sie von weiteren
kriminellen Handlungen abzuhalten. Umgekehrt beklagen diejenigen MIT, die leichtere Sanktionen gar nicht – oder nur in geringem Ausmaß – erhalten haben, eben
genau diesen Umstand und meinen, zu Beginn ihrer Karriere gleich unnötig stark
sanktioniert worden zu sein. Sie sind der Ansicht, dass auch eine „mildere“ Strafe
dazu hätte führen können, ihre Straffälligkeit zu beenden. Im Nachhinein lässt sich
natürlich nicht mehr feststellen, inwieweit dies bei einer anderweitigen Sanktionierung tatsächlich der Fall gewesen wäre.
Solcherart Einschätzungen müssen ernst genommen werden, weil und insofern sie
für das aktuelle Selbstbild von Straftätern und für die Frage bedeutsam sind, ob und
wie dieses mit dem Blick auf die Zukunft verändert werden kann. Aber entscheidend
ist die genaue empirische Analyse von Lebensverläufen und den darin eingebetteten
– oder ggf. eben auch nicht wirklich eingebetteten – Straftaten oder Straftatenserien.
Ganz allgemein besteht nach den Befunden der vergleichenden Sanktionsforschung
trotz aller Spezifika von MIT bei den Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht die
Hoffnung, erzieherische Einwirkungen zu erreichen, die manchmal direkt, manchmal
indirekt und erst auf mittlere Frist ihren Teil dazu beitragen, die kriminelle Karriere zu
beenden. Zudem ist davon auszugehen, dass es sich bei einigen der jugendlichen
MIT trotz ihrer massiven Auffälligkeit über eine gewisse Zeitspanne hinweg – biogra-
163
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
phisch betrachtet – um ein nur episodenhaftes Auftreten von Kriminalität handelt.
Bei diesen Personen müssen sich ihre strafrechtlich relevanten Handlungsstrukturen
nicht zwangsläufig verfestigen. Stattdessen kann es zu einem Wandel der biographischen Entwicklung kommen, mitunter ganz unabhängig davon, wie sie konkret
sanktioniert wurden.
3.6.6.2
ersönliche Einschätzung der Sanktionen nach dem Allgemeinen
P
Strafrecht durch die MIT
Das Allgemeine Strafrecht bzw. Erwachsenenstrafrecht lässt den Erziehungsgedanken
in den Hintergrund treten und dient vordringlich anderen Strafzwecken. Im
Vergleich zum Jugendstrafrecht stellt es zudem nur eine eingeschränkte Palette der
Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Es ist von Interesse, wie die MIT die ihnen zugemessenen Sanktionen nach dem Allgemeinen Strafrecht im Rückblick persönlich
wahrgenommen haben bzw. in ihrer jetzigen Lage wahrnehmen.
Bezüglich der Nebenstrafen und Maßregeln zur Besserung und Sicherung sind vor allem das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis erwähnenswert. Hierfür sei
auch auf die Ausführungen in Kapitel 3.5.3 verwiesen. Generell wird das Fahrverbot
in der Literatur als äußerst wirksame Sanktion beschrieben, da es sich – anders als
beispielsweise die Geldstrafe – spürbar auf die tägliche Lebensgestaltung auswirkt
(vgl. Stöckel 2001: 99). Der Verlust der selbstbestimmten Mobilität schmerze teilweise so sehr, dass sich das Fahrverbot als „Denkzettel- und Besinnungsstrafe“ eigne
(vgl. Röwer 2001: 91).
Dies gilt in dieser Deutlichkeit selbstverständlich nur, wenn das Fahrverbot in der
Lebenswirklichkeit von den Betroffenen auch tatsächlich befolgt wird. Wie sich in
den Interviews zeigte, ist die Hemmschwelle bei vielen MIT recht gering, sich trotz
des Fahrverbots ans Steuer zu setzen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Für die
MIT, die bereits besonders häufig mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, scheint
das Fahren trotz Fahrverbots – bzw. ohne Fahrerlaubnis bzw. entgegen einer Sperre –
nach ihren Äußerungen, wenn überhaupt, allerhöchstens ein Bagatelldelikt darzustellen. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass die MIT erfahren genug sind, um
zu wissen, dass die Wahrscheinlichkeit, bei einem Verstoß erwischt zu werden, relativ
gering ist, was die erwünschte Wirksamkeit dieser Sanktion von vornherein in Frage
stellt. Zusätzlich kann das Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis dazu
führen, dass erneut kriminelles Handeln provoziert wird. Zum Ganzen ein Beispiel:
164
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
T38 erklärt: „Ich war vorm Richter wegen den dreimal ohne Führerschein.[…]
Und ich konnte ja davor keinen Führerschein machen, weil ich ja auch hier wegen dem ganzen Fahren ohne Führerschein und so, hatte ich auch Sperre. […]
Und dann hat der Richter mich gefragt: ´Würdest du dich noch mal reinsetzen
ins Auto und fahren?´ Und ich hab´ ihm geantwortet: ´Ja, ich würde das noch
mal machen.´“ Dieser MIT machte also nicht einmal vor dem Richter einen
Hehl daraus, dass er sich auch in Zukunft nicht an das Verbot, Kraftfahrzeuge
im Verkehr zu führen, halten würde.
Obwohl den Akten eine Vielzahl verhängter Geldstrafen zu entnehmen war, wurde
diese Sanktionsform von den MIT in den Interviews nur am Rande thematisiert. Diese
Nicht-Thematisierung lässt sich zum einen darauf zurückführen, dass die Strafen teils
nicht bezahlt und in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt wurden. In diesen Fällen
schilderten die MIT die Ersatzfreiheitsstrafe als berichtenswerte Sanktion, die gedanklich und dann auch beim Erzählen mit „normaler“ Haft gleichgesetzt wird. Die
ursprünglich präsente Information, dass diese Inhaftierung aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe zustande gekommen ist, geht im Laufe der Zeit infolge anderer
Erfahrungen mit Strafen verloren.
Generell standen eher die Haftstrafen im Fokus der Gespräche. Angesichts der
Tatsache, dass sich alle Interviewten aktuell in Haft befanden, ist es auch nicht verwunderlich, dass die MIT insbesondere Redebedarf über die Ausgestaltung dieser
Art der Sanktion verspürten.
Bei den meisten MIT wurden jedoch vor der ersten unbedingten Freiheitsstrafe,
ebenfalls wie im Jugendstrafrecht, Bewährungsstrafen verhängt. Die Einschätzung
der Wirksamkeit dieser Sanktionen fällt im Rückblick niedrig aus, da diese – wie bereits bei den Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht thematisiert – keine unmittelbar
für das Erleben „beeinträchtigenden“ Folgen für die MIT hatten. Bei vielen überwog
in ihrer jetzigen Erinnerung daran anfangs das Gefühl, noch einmal Glück gehabt zu
haben. Beispielsweise berichtet T53:
„Der Anwalt hat mir gesagt: ´Da passiert nichts, da kriegst Du Bewährung, aber
beim nächsten Mal passt Du bitte auf´. […] Hab´ dem Richter gesagt: ´Ich danke Ihnen, ich bringe Ihnen Blumen und alles, ich bringe Ihnen eine Flasche
Champagner.´ Ich hab´ mich so gefreut, weil einen Tag vorher war ich ja noch
draußen gewesen, da war ich bei der Verhandlung, und er hat mir gesagt, ich
krieg´ noch mal die Bewährung verlängert, und ich habe gedacht, ich komme
165
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
rein. Mein Richter, mein Anwalt hat gesagt, dass ich nicht reinkomme, dass
ich Bewährung kriege. Ich habe trotzdem damit gerechnet, dass ich in Haft
gehe. Und hab´ trotzdem nicht die Champagnerflasche hingebracht und alles,
weil ich wieder straffällig geworden bin. Nach zwei, drei Wochen schon wieder
vergessen die Verhandlung. Die Kifferei und die Freunde, immer zusammen
abgehauen und Mist gebaut, feiern gewesen, Schlägerei gehabt und alles.“
Immerhin berichten einige von der Überlegung, dass man den Umstand, so glimpflich davongekommen zu sein, damals zum Anlass genommen habe, den Vorsatz zu
fassen, sich in Zukunft anders zu verhalten. Doch schienen die guten Vorsätze auch
infolge der Einbindung in die altgewohnten Kontakte und Freizeitgestaltungen entweder nur oberflächlich gewesen, oder trotz anfänglicher Ernsthaftigkeit bald wieder
verblasst zu sein. Dazu weitere Beispiele:
T04 äußert: „Bewährung, das hat mir nichts gesagt.“
T24 erklärt: „Dann hat man halt mitgekriegt, dass das Bewährung ist und so,
und dass man bis zu zwei Jahren Bewährung kriegen kann. Und dann gut,
dann dachte ich mir, dann ist es ja nicht so schlimm, dann hat man ja noch ein
bisschen Platz. Hat man nicht so als Strafe angesehen, so irgendwie.“
T26 sagt: „Ja, man denkt, man kriegt es immer wieder auf Bewährung. Hätte
der mich direkt nach dem ersten Mal, wo ich wieder Scheiße gebaut habe,
direkt eingelocht, dann wäre das vielleicht anders gelaufen.“
Spätestens nach dem Erleben, dass eine erneute Straffälligkeit trotz der bestehenden
Bewährungsstrafe nicht automatisch zu einer Inhaftierung führen muss, scheint bei
den ursprünglich beeindruckten MIT hin und wieder der Abschreckungscharakter
der potentiell freiheitsentziehenden Strafe ganz geschwunden zu sein.
Aber selbst für viele derjenigen, die bereits inhaftiert waren, stellte ein erneuter
Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt anscheinend kein wirklich eindrückliches
Erlebnis mehr dar. Dazu folgendes Beispiel von T31, das auch auf das oben zum
Jugendstrafrecht Gesagte bzw. Problematisierte zurück verweist:
„Die Abschreckung hätte bei mir kommen müssen in der Jugendzeit. Wenn Sie
mal dreißig, vierzig sind, schreckt Sie das nicht mehr so ab.“
Zudem ist zu bedenken, dass bei einigen wenigen MIT der Aufenthalt in einer
Justizvollzugsanstalt, selbst wenn man ihn als „harten“ Verwahrvollzug konzipieren
166
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
möchte, schon deswegen nicht abschrecken kann, weil sich die Lebenssituation „in
Freiheit“ eher noch unangenehmer darstellt, etwa im Falle eines MIT ohne festen
Wohnsitz, der zudem schon öfter von anderen bedroht oder körperlich angegangen wurde. Manche MIT kalkulieren eine Haftstrafe als „Berufsrisiko“ mit ein und, wie
oben kurz skizziert, kommen gerade in einem harten Vollzug vergleichsweise besonders gut zurecht.
In „hartnäckigen“ Fällen rücken auch die im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Resozialisierungsbemühungen eher in den Hintergrund. Hier gewinnen der
Unrechtsausgleich und die Aufrechterhaltung von Sicherheit mehr Gewicht. Von den
befragten Praktikern wird die Chance, hier noch Legalbewährung erreichen zu können, als ausgesprochen gering eingeschätzt. Dazu folgendes Beispiel der Aussage
eines als Experten befragten Angehörigen der Justiz:
„Auf die Haft folgt meistens sehr schnell der Rückfall. Inhaftierung nutzt also
nicht viel als Versuch, die Karriere zu beenden. Es ist nur die notwendige
Anwendung des Rechts.“
Die Verhängung einer an sich bedarfsgerechten oder wirkungsvollen Strafe oder
Maßregel kann vom Gericht auch deswegen mitunter nicht in Betracht gezogen
wwerden, da falsche Angaben der MIT selbst vorliegen. Im folgenden Beispiel saß
der T53 eine Haftstrafe ab. Trotz massiver Drogenproblematik wurde die Möglichkeit
zur Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG nicht erwogen, da der MIT
seine Drogenabhängigkeit – wie er sagt – aus Scham verheimlichte, was aus seiner
damaligen Sicht eine erfolgreiche Taktik war:
„Aber ich habe nicht erwähnt, dass ich drogenabhängig war, weil es mir
vor dem Gericht so peinlich war und meinen Eltern gegenüber. Die waren
bei der Gerichtsverhandlung. Ich war der Einzige und bin noch der Einzige,
der aus der Familie raucht. Das wussten meine Brüder damals nicht, meine
Geschwister. Hätte mein Vater erfahren, dass ich kiffe, dann wäre ich abgehauen von zu Hause. […] Deswegen habe ich es dem Gericht nicht gesagt und
meinen Eltern gegenüber. Die hätten mich vielleicht als Dreck hingestellt, das
war bei uns sehr streng.“
Dieser MIT, der nicht nur Marihuana, sondern vor allem in großen Mengen Kokain
konsumierte, wurde nach seiner Haftentlassung rückfällig. Er konsumierte wieder
Drogen und beging in der Folge gar einen Banküberfall, um den Drogenkonsum
finanzieren zu können. Er selbst ist nun im Rückblick der Meinung, dass es nicht so
167
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
weit hätte kommen müssen, wäre sein Drogenproblem früher erkannt und behandelt
worden. Dass er für das Versäumnis mitverantwortlich ist, ist ihm bewusst. Von der
derzeitigen Inhaftierung wird er daher, wenn sich seine Planung umsetzen lassen
wird, sehr spät in seiner „Karriere“ in eine Therapieeinrichtung wechseln.
Es kann aber auch umgekehrt geschehen, dass aufgrund von falschen Angaben
ein MIT eine an sich in einer solchen Lage „normalerweise“ wirksame Sanktion erhält, obwohl ihre Voraussetzungen objektiv und subjektiv gar nicht vorliegen. So
berichtet T58 von der aus seiner damaligen Sicht zunächst subjektiv erfolgreichen
Vorspiegelung eines Drogenproblems:
„Und da sollte ich eine Therapie machen, eine Drogenentwöhnungstherapie.
Jetzt kommt der Knaller: Ich hab´ mit Drogen noch nie was zu tun gehabt.
Warum soll ich eine Drogenentwöhnungstherapie machen? Sagt der Anwalt
zu mir: ´Okay, man kann heutzutage Gutachter, Gerichtsgutachter und alles,
kann man so hindrehen, dass die das so machen, wie Du das willst.´ Dann habe
ich gesagt: ´Ja, dann machen wir.´ Hab´ mich erkundigt, wie diese Therapie
aussehen soll. […] Und dann hat er mir gesagt: ´Diese Therapie ist da so,
Du kannst da weg, draußen sein. Deine Frau, also Lebensgefährtin, und die
Tochter kann dann kommen. Könnt dann spazieren gehen.´ Hab´ ich gesagt:
´Okay, das ist natürlich besser wie im Knast, so eine Therapie. Ja, das mache
ich.´ Dann habe ich den § 64 bekommen.“ Auf Anraten seines Anwalts wurde
der MIT demnach im Maßregelvollzug untergebracht. Nach nur wenigen Tagen
Aufenthalt erkannte er jedoch, dass er dort nichts verloren habe. Daher brach
er die Therapie ab und ließ sich in die Justizvollzugsanstalt zurückverlegen.
Letztlich bleibt also festzuhalten, dass die unmittelbare Wirksamkeit von Sanktionen
nur sehr schwer festgestellt werden kann. Zu bedenken ist auch, dass viele Sanktionen
nicht einzeln, sondern erst in der Summe als „Ganzes“ und zusätzlich erst mit einiger
zeitlicher Verzögerung wirken können.
Viele MIT scheinen mehrere Anläufe zu brauchen, um zu bemerken, dass eine andere
Lebensgestaltung besser für sie wäre. Gleichzeitig kann es sich auszahlen, die MIT
dabei zu unterstützen, wenn sie beginnen, ihre Lage genauer zu reflektieren. Dazu
das folgende Beispiel von T16:
„Viele denken, uns macht es Spaß, so zu leben, aber so ist es nicht. Ich hab´
mir oft gewünscht, dass ich Hilfe bekomme. Dass man mir hilft, überhaupt erkennt, dass ich nicht mehr kann. Aber viele gucken darüber hinweg, für die ist
168
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
man nur ein Aktenzeichen, gerade für die Justiz. Die haben sich nie mit uns
richtig beschäftigt. Die gehen nach Aktenzeichen, und das war es. Man wird
in die Akte abgeheftet, und das ist eigentlich das Traurige. Weil es ist nicht so,
dass ich daran Spaß oder Freude hatte, um Gottes Willen. Ich hab´ auch keine
Lust gehabt, dass ich hier wieder sitze nach 3 ½ Jahren Haft. Aber die wollen
es vielleicht auch gar nicht sehen, ich weiß es nicht. Es ist halt ein Kreislauf
eigentlich.“
„Die denken sowieso immer, Staatsanwaltschaft und Richter, dass es einfach
ist, eine hier ins Gefängnis zu stecken, damit hätten sie ihre Arbeit getan. Und
merken gar nicht, dass sie damit teilweise uns noch mehr kaputt machen. Und
dass es mir hier überhaupt nichts gebracht hat.“
3.7 Behördenhandeln aus Sicht der MIT
3.7.1 Einschätzung der Kontakte mit Polizei und Justiz
Zentrale Befunde:
n Diejenigen MIT, die ihre ersten Erfahrungen mit der Polizei bereits im Kindes- oder Jugendalter gemacht hatten, schildern, dass sie zu Beginn noch
sehr beeindruckt von diesem Kontakt waren.
n Der Respekt bzw. die Angst vor der Polizei scheint sich jedoch in Abhängigkeit von der Häufigkeit weiterer diesbezüglicher Kontakte zu vermindern.
n Bei den jugendlichen und heranwachsenden MIT kann man verbreitet eine
ablehnende Haltung gegenüber der Polizei feststellen.
n Bei erwachsenen MIT zeigt sich eine differenzierte Sichtweise. Die Akzeptanz der Institution Polizei als solche steigt, namentlich wird die Arbeit der
Polizei als sozial notwendig eingesehen.
n Die Staatsanwaltschaft genießt unter den Institutionen der Strafverfolgung
das geringste Ansehen bei den inhaftierten MIT.
Die 63 inhaftierten Mehrfach- und Intensivtäter wurden während der Interviews darum gebeten, das Behördenhandeln aus ihrer Sicht zu beschreiben. Dabei wurden
sie unter anderem aufgefordert zu schildern, wie sich ihr Kontakt und Umgang mit
169
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
der Polizei gestaltet hat. Ebenso wurde ihre Einschätzung der Justizbehörden und
des justiziellen Handelns thematisiert.
Jeder MIT hat im Laufe seines Lebens individuelle Erfahrungen mit einer mehr oder
minder großen Zahl von Polizeibeamten gemacht. Im Einzelfall gestaltet sich dieser Kontakt sehr unterschiedlich, und die subjektive Wahrnehmung dieser Kontakte
ist von Einstellungen und Vorerfahrungen auch mit anderen Institutionen der
Sozialkontrolle mitgeprägt. Wie der einzelne Kontakt dann verläuft, ist zudem vom
Verhalten des MIT, der zuständigen Polizeibeamten und der jeweiligen situativen
Interaktion der Beteiligten abhängig und gestaltet sich jeweils unterschiedlich.
Jedoch konnte aus den Angaben und Beschreibungen der MIT immerhin ein Muster
herausgearbeitet werden, das für die gesamte befragte Gruppe charakteristisch zu
sein scheint. Dieses Muster wird insbesondere vom Alter der MIT und der Häufigkeit
ihrer Kontakte mit der Polizei bestimmt.
So berichten alle MIT, die bereits im Kindes- und Jugendalter in Berührung mit der Polizei
gekommen sind, dass sie bei den ersten Begegnungen noch sehr eingeschüchtert und
beeindruckt vom Polizeikontakt waren. Viele der MIT berichten, dass sie große Angst
empfunden hätten, da man nicht gewusst habe, mit welchen Folgen zu rechnen sei.
T13 führt beispielsweise aus: „Ich kann mich erinnern, als ich das erste Mal
verhaftet worden bin, wie alt ich war, weiß ich nicht genau, auf jeden Fall hab´
ich sehr viel geweint und hatte Angst, sehr viel geweint. […] Dass ich nicht
mehr nach Hause gehen kann und nicht mehr rauskomme, und ich hatte
immer Angst. Und die haben mich immer wieder gelassen, was können die
mit mir machen, ich war ja klein und ich hab´ immer weiter gemacht.“
T45 hatte seinen ersten Polizeikontakt im Alter von zehn Jahren, als er beim
Klauen erwischt wurde. Er und seine Freunde hatten damals befürchtet, sie
kämen nun ins Gefängnis. Die Polizei hätte aber gesagt „Ach was, ihr seid
doch gar nicht strafmündig!“, dies sei ihm dann später auch durch andere
Jugendliche bestätigt worden.
Der anfängliche Respekt und die Angst scheinen schnell nachzulassen, wenn die
MIT bemerken, dass die Polizei primär keine sanktionierende, sondern vielmehr
eine ermittelnde Institution ist, die Straftatbestände feststellt und diese an die
Staatsanwaltschaft weiterleitet. Der Kontakt zur Polizei zeigt dann keine abschreckende Wirkung mehr, sondern wird mit zunehmender Erfahrung quasi zur Gewohnheit.
170
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Diese Einschätzung der jungen MIT greift allerdings zu kurz, da sie schlicht und
einfach nicht „realisieren“, dass der Polizeikontakt die erste und in gewisser Weise
faktisch entscheidende Stufe eines sie insgesamt ggf. doch merklich „treffenden“
Sanktionsgeschehens bedeutet. Diese Erwägung ändert freilich nichts an dem
Befund, dass die MIT lernen, wie das auch sonst im Leben der Fall ist, sich mit „an
sich“ unangenehmen Ereignissen zu arrangieren. Einfacher und etwas drastischer
ausgedrückt: Der Kontakt zur Polizei bzw. der Umgang mit Polizeibeamten wird für
sie zunehmend zu einem normalen Geschehen, zur vertrauten Gewohnheit. Dazu
folgende Beispiele:
T46 meint: „Ja, beim ersten Mal, ja, da war es unangenehm, schlechtes
Gewissen. Und irgendwann hat man das gar nicht mehr.“
T19 führt aus: „Da habe ich ein bisschen Angst gehabt, die versuchen ja auch,
einem Angst zu machen, so. Aber danach, nach dieser Zeit, man wird immer
wieder erwischt, aber dann irgendwann lässt es nach. Man muss einfach schnell
am Ende gehen. Das ist es, glaube ich, irgendwann hat man keine Angst mehr,
und danach. […] Danach, man sieht es eigentlich ganz normal, die machen
ihren Kram, Eltern benachrichtigen und so. Irgendwann kriegt man ja Hass auf
die, weil die nerven.“
Diese „Gewöhnung“ muss allerdings nicht notwendigerweise bedeuten, dass die
Erfahrungen positiv bewertet werden. Vielmehr kann sich, eben gerade bei jungen
Menschen – und noch einmal pointiert bei jungen Männern in der Übergangsphase
zum Erwachsenwerden –, mit zunehmender Häufigkeit der Kontakte eine besondere
Ablehnungshaltung gegenüber der Polizei aufbauen.
Der Kontakt wird dabei im Extremfall nicht nur als „lästig“ betrachtet. Vielmehr
wird die Polizei als Gegner gesehen, was teilweise zum Aufbau eines regelrechten
Feindbilds führen kann. T22 drückt dies wie folgt aus:
„Feinde, Verräter, Petzen. Die petzen doch immer bei der Staatsanwaltschaft.
Deswegen sehe ich die auf keinen Fall als Freunde. […] Und wo das halt dann
richtig angefangen hat, haben wir die halt provoziert. Wir haben die sozusagen ausgelacht, weil die wussten, dass es wir, einer von unseren Leuten oder
Jungs, waren, aber die konnten es einfach nicht nachweisen. Deswegen halt
ein Katz- und Mausspiel. Wir haben mit denen gespielt. Die konnten uns öfters
nichts nachweisen, und da hieß es dann einfach: ´Wir werden euch sowieso
171
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
kriegen, irgendwann mal haben wir die Beweise dafür´. Und dann wurden die
einfach von jedem ganz laut ausgelacht.“
Im nächsten Gesprächsausschnitt wird anhand der Aussage von T20 deutlich, dass
die Polizei von einigen MIT ganz im Gegensatz von vornherein nicht als ernst zu nehmende, sondern als eine machtlose Instanz wahrgenommen wird:
„Ich hab´ die als Clowns gesehen, fertig.“
Ganz gleichgültig, welche der oben dargestellten Einstellungen oder Meinungen
vorliegen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Konflikte und Spannungen zwischen
MIT und polizeilichen Ermittlungskräften geradezu programmiert sind. Was in der
Folge eintreten kann, schilderten die MIT dann auch in ihren eigenen Worten als
einen (beiderseitig) teils sehr ruppigen Umgang miteinander.
Mit zunehmendem Alter bzw. zunehmender Erfahrung im Umgang mit der Polizei
lässt die extrem ablehnende Einstellung bei den meisten MIT merklich nach. Es setzt
ein Differenzierungsprozess ein, wonach zum einen verschiedene Aspekte der polizeilichen Vorgehensweise gegeneinander abgewogen werden. Zum anderen nimmt
die Bereitschaft zu, die Polizei nicht mehr mit einer Schablone zu beurteilen, sondern ihre Rolle und die zugewiesenen Aufgaben anzuerkennen. Dazu als Beispiel
die Aussage von T27:
„Es gibt gute Bullen und es gibt böse Bullen. Ich meine, X, also da in der
Stadt, ich meine, die kennen mich schon, so. Aber es gibt halt böse Bullen,
und gute. Die fragen dann: ´Und, wie geht´s?´ und: ´Mach´ kein Scheiß!´ und
so, und gibt halt Bullen, denen ist das halt egal, da, verhaftet, Zelle und zu
und Schicht.“
Da im Laufe der Zeit mit zunehmender Anzahl an Kontakten sowohl gute als auch
schlechte Erfahrungen mit Polizisten gemacht werden, verändert und erweitert sich
demzufolge der Wahrnehmungshorizont. Vermehrt wird von den MIT zwischen der
Person des Polizisten und der Institution der Polizei differenziert. Eine Vielzahl der
MIT thematisierte den Aspekt dahin gehend, dass die Polizisten auch nur ihrer Arbeit
nachgingen und man ihnen dies ja nicht persönlich übel nehmen könne.
T23 formuliert: „Ich meine, als junger Kerl, der Scheiße baut und so, findet man
die Polizei natürlich nicht gut. Was soll ich mit der Polizei, was interessiert mich
die Polizei. Die machen ihren Job, ich mache meinen.“
172
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
T29 sagt: „Die Polizei macht ja ihre Arbeit draußen. Da hab´ ich eigentlich nicht
so viel Ahnung von. Ich würde sagen, die machen einfach ihre Arbeit. Ob sie
es jetzt gut machen oder schlecht, kann ich nicht beurteilen.“
T49 äußert sich dahin gehend: „Wenn ich jetzt ein Bulle wäre, dann würde ich
ja auch nicht sagen: ´Ich lass´ mich jetzt bestechen´. Nein, dann wäre ich ein
Bulle. Ganz einfach. Dann wäre ich Bulle und würde meine Pflichten erfüllen.
Ohne Wenn und Aber, ja.“
T30 meint schließlich: „Behandelt wird man eigentlich normal. In X, Y, da die
Ecke, sind eigentlich normale Polizisten. Die machen ihre Arbeit und fertig.
Wer keinen Stress macht, dem passiert auch nichts. Die machen ihren Ablauf,
Fingerabdrücke, wie es so ist. Fingerabdrücke, Schreibkram, Verhör. Können
eh nichts machen. Wenn ich sage, ‚ich sage nicht aus’, können die eh nichts
machen. Ich sag´ ja nicht aus.“
Es zeigt sich mitunter ein Entwicklungsprozess, bei dem die Einstellung der MIT zur
Polizei professioneller wird: Die Arbeit der Polizei wird prinzipiell akzeptiert und die
Erfahrungen mit einer unangemessenen Behandlung eher einzelnen Polizeibeamten
zugerechnet.
Die Notwendigkeit der „Ordnungshüter“, also die Wichtigkeit der Institution Polizei
als solcher in Staat und Gesellschaft, wird vor allem von den älteren MIT thematisiert
und so im Allgemeinen wie auch für sich selbst im Speziellen anerkannt. Dies wird an
folgender Aussage von T57 deutlich:
„Also, Polizei, sagen wir mal, ich hab´ nichts gegen Polizisten. Wenn sie mich
nicht schikanieren tun, und so. Die machen ihren Job, die stehen auf die
Seite, ich steh´ halt auf die Seite. Ich hab´ mich für die Seite entschieden und
die für die Seite. Also kann man sagen, wir sind zwar Gegenspieler, aber ich
hab´ nichts persönlich gegen die, die machen ihren Job. Müssen sie auch
tun. Wenn es keine Polizei gäbe, täte es Anarchie geben hier. Das wäre dann
Chaos.
Und äh, ich hab´ da nichts dagegen, gegen Polizisten, wenn sie ihren Job
machen. Was wäre denn, Kinderficker oder so, oder Mörder, die täten dann
frei rumlaufen, wenn es die nicht geben täte. Und meine Sachen, was ich
angestellt hab´, die hab´ ich gemacht und dafür muss ich halt geradestehen.“
173
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Diese Notwendigkeit gilt bei einigen MIT aber nicht nur im Zusammenhang mit der
Polizei, sondern auch bezüglich der ganzen Justiz beziehungsweise des ganzen
Rechtssystems, wie die Bemerkungen von T35 veranschaulichen:
„Und wenn ich ehrlich bin, muss ich ihnen ja auch Recht geben. Nur diese
zwei Beispiele halt, so die Methoden, wie dann da teilweise noch bisschen
nachgeholfen wird, und so, die sind halt nicht rechtens. Wobei ich aber sagen
muss, dass die Polizei das verfolgt mit Drogen und so, ich find´ das schon in
Ordnung. Also wenn ich wirklich ehrlich bin, ich meine, klar, wenn die Leute
reden: ´Scheiße, Polizei´ und hin und her.
Aber wenn ich überlege, ich wär jetzt so normal wie, hätte ein Kind oder so, ich
würde auch nicht wollen, dass das irgendwie so, so, da abrutscht, so wie ich.
Oder irgendwann als Junkie da rumrennt oder so, würde ich nicht wollen. Von
daher find ich, also, wenn ich ehrlich bin, find´ ich es in Ordnung und auch gerechtfertigt, dass das verfolgt wird und dass auch dagegen vorgegangen wird.“
Eine derart weitgehende Reflektion und Akzeptanz der eigenen Bestrafung ist nicht
bei allen, auch nicht allen älteren, MIT stark ausgeprägt. Auch liegt die Vermutung
nahe, dass diese Meinungsbildung oder -änderung teilweise erst retrospektiv, also
während der Haftzeit, erfolgt. Dennoch lässt sich festhalten, dass viele der interviewten Mehrfach- und Intensivtäter die Institution Polizei nicht so negativ wahrnehmen,
wie es eventuell zu erwarten gewesen wäre.
Etwas anders gestaltet sich die Einstellung gegenüber denjenigen Institutionen, die
mit der Verhängung von Sanktionen befasst sind. Das schlechteste Ansehen hat dabei die Staatsanwaltschaft. Dazu folgende Beispiele:
T56 bemerkt: „Richter sind manchmal, Richter sind in Ordnung eigentlich. Das,
manche Schlimme sind die Staatsanwälte.“
T57 wägt ab: „Es gibt halt Staatsanwälte, mit denen kann man reden, und es
gibt aber auch Staatsanwälte, die sind voreingenommen, na, auf gut Deutsch
gesagt, da sind richtige Arschlöcher dabei.“
Diese negative Einstellung gegenüber den sanktionierenden Behörden wird mehrheitlich aus der Erfahrung hergeleitet, dass diese die Entscheidungsgewalt innehaben
und somit unmittelbar Einfluss auf die Lebensgestaltung der MIT nehmen. Solches
begünstigt eine Polarisierung, wie das folgende Beispiel von T19 veranschaulicht:
174
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
„Weil, die entscheiden einfach über unser Leben so, also zum Beispiel, ob ich
abgeschoben werde. Nein, also in Haft zu sitzen ist schon in Ordnung, aber
ich meine, es ist wegen der Abschiebung. So einfach über mein Leben zu entscheiden, das finde ich nicht in Ordnung.“
3.7.2 Kenntnisse über den MIT-Status
Zentrale Befunde:
n Während einige der interviewten MIT nicht über ihren Status als MIT Bescheid
gewusst haben, hatten andere darüber einen exakten Kenntnisstand.
n Diejenigen MIT, die nicht wussten, dass sie als spezielle Tätergruppe geführt
werden, stellten im Laufe der Zeit Veränderungen im Umgang mit der Polizei
fest.
n MIT, die von ihrem Status wussten, wiesen dennoch oftmals ein Informationsdefizit über die genaue Bedeutung dieses Begriffs auf.
n Der Großteil der MIT empfindet diese Bezeichnung als Makel. Nur in Einzelfällen wurde die Zuschreibung des Status als Mehrfach- und Intensivtäter von
ihnen positiv eingeschätzt.
n Im Umgang mit den MIT stellt es insgesamt eine große Herausforderung für
die Praxis dar, eine Balance zwischen den unterschiedlichen Aufgaben zu finden: Einerseits eine konsequente Verfolgung der Straftaten der MIT zu gewährleisten, ihnen andererseits jedoch eine straftatenfreie Zukunftsperspektive aufzuzeigen.
Um die Interviewpartner nicht zu beeinflussen, was die Kenntnis über ihren eigenen Status betrifft, wurde eine neutrale Frage nach der Begrifflichkeit der Mehrfachund Intensivtäterschaft an den Beginn der Befragung gestellt. Anschließend wurde gefragt, inwieweit sie über ihre Einstufung als MIT informiert sind und welche
Konsequenzen sich daraus für sie ergeben würden. Die MIT wurden – sofern sie
denn wussten, dass sie behördlicherseits als MIT geführt wurden – des Weiteren
gefragt, wann und wie sie von dem Umstand erfahren haben, und ob sich für sie
durch die Einstufung – beispielsweise im Verhältnis zur Polizei – etwas geändert hat.
Schließlich wurden Fragen zum Selbstbild gestellt, unter anderem dahin gehend, ob
175
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
sie sich selbst als Mehrfach- und Intensivtäter sehen, und was sie subjektiv mit dieser
Begrifflichkeit verbinden.
3.7.2.1 Persönlicher Informationsstand der MIT
Festzuhalten ist zunächst, dass sich mehrere Personen über ihren von der Polizei zugeschriebenen Status nicht bewusst waren und ihnen auch generell der Begriff der
Mehrfach- und Intensivtäterschaft vollkommen fremd war. Diese Unwissenheit kann
unterschiedliche Ursachen haben.
Zum einen besteht die Möglichkeit, dass den MIT bislang tatsächlich nicht mitgeteilt
worden ist, dass sie nun gesondert geführt werden und demzufolge nur noch eine
Dienststelle für sie zuständig ist. Dies ist vor allem bei denjenigen MIT anzunehmen,
die aufgrund der Art und Qualität ihrer Straftaten – gegebenenfalls trotz hoher
Anzahl – bisher nur sehr wenig Kontakt zu Polizei und Justiz hatten.70 Solch ein Informationsdefizit konnte insbesondere bei den interviewten Frauen festgestellt werden.
Zum anderen ist daran zu denken, dass den MIT seitens der Polizei oder seitens des
Gerichts sehr wohl ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass sie als MIT geführt werden, dass sie es aber schlichtweg nicht wahrgenommen oder sprachlich
nicht verstanden haben. So war zu bemerken, dass mit vielen MIT zwar persönliche
Gespräche durch die Polizei geführt wurden, die über die normale Ermittlungsarbeit
zur Straftatenaufklärung hinausgingen, und in denen die Häufigkeit und Intensität
des strafrechtlich relevanten Handelns der MIT durchaus thematisiert wurde. Mit der
Begrifflichkeit der Mehrfach- und Intensivtäterschaft wussten sie, wie ihre Berichte
ergeben, dann dennoch nichts anzufangen.
So sagt T09: „Bei der Polizei, die sagen, dass ich ein Schwerkrimineller bin. Ich
bin so am öftesten bei denen gewesen, weil einmal die Woche bin ich mindestens da, kann man so sagen.“
T14 erklärt: „Gesagt wurde mir das nie, das einzigste Wort, was ich mal gehört habe, war `gesondert verfolgt´, na ja, das hat man mir mal gesagt, aber
sonst…“
70 Bei Straftaten mit eindeutiger Beweislage und anschließender problemloser Überführung hatten einige
MIT kaum Kontakt zur Polizei. Durch das schriftliche Strafbefehlsverfahren kann sich auch der Kontakt zur
Staatsanwaltschaft und zum Gericht auf ein Minimum reduzieren, sodass kein Rahmen für Gefährderansprachen gegeben war.
176
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
Andere MIT konnten sich nicht daran erinnern, dass sie gezielt auf ihren Status angesprochen worden sind, berichten jedoch von Veränderungen im Umgang mit der
Polizei. Diese habe sie nämlich nun stärker „im Auge“ und würde sie schärfer kontrollieren.
So ist T01 der Meinung, dass ihr nicht mitgeteilt wurde, dass sie zu den MIT
zählt. Seit zwei Jahren merke sie jedoch in der Behandlung durch die Polizisten
einen Unterschied: mittlerweile werde sie noch genauer kontrolliert; zudem
sei sie inzwischen schneller „dran“ als früher.
T12 wurde ebenfalls nicht mitgeteilt, dass er als MIT eingestuft worden sei.
Allerdings hätten ihm die Polizisten gesagt, dass er ihnen „ein Dorn im Auge“
sei und dementsprechend würde „jede Kleinigkeit“ zur Anzeige gebracht, um
so eine baldige Inhaftierung zu ermöglichen.
Ein anderer MIT berichtet, er habe ebenfalls einen veränderten Umgang wahrgenommen. Allerdings ist er der Auffassung, die Polizei habe ihn bewusst aus ermittlungstaktischen Gründen nicht über seine MIT-Einstufung informiert:
T20: „Ne, die sagen so was nicht. Wenn die das zu mir sagen, dann haben sie
sich selbst verraten. Wenn die auf mich achten.“
Aber auch viele derjenigen, die wussten, dass sie zu den Mehrfach- und Intensivtätern
gezählt werden, waren sich unklar über die genaue Bedeutung von „MIT“ und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als solcher eingestuft zu werden:
T52 meint: „Ab 100 Straftaten, glaub´ ich.“
T19 führt aus: „Als ich draußen war, hatte ich drei Verhandlungstage, also jeweils von Mittwoch auf Mittwoch hatte ich Verhandlung, und dazwischen habe
ich auch noch mehr Anzeigen bekommen. Und die kamen dann, und dann sind
die ja richtig durchgedreht, und die Richter haben mich auch angeschrien. Ich
glaube, so was nennt man Mehrfachtäter. Irgendwie so was, ne, bei, bei den
gleichen Taten, also wenn man, z.B. Raubüberfall, wenn man das mehrmals das
Gleiche und das mehrfach tut. Oder? Das stimmt schon. Also intensiv, ich weiß
nicht, intensiv, ich weiß, keine Ahnung. […] Nein, ich glaube Intensivtäter ist so,
also welche, die machen das so irgendwie, zur Lebensfinanzierung oder so.“
T42 gibt folgende Einschätzung ab: „Mehrfach- und Intensivtäter, das sind die
Spezialisten, die […] meistens mittlerweile auch rückwirkend SV bekommen.“
177
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
T26 schließlich meint: „Vielleicht werden die Strafen nach `ner Zeit härter oder
so was. Keine Ahnung.“
Es bleibt demnach festzuhalten, dass ein geringer Teil der Befragten nicht über die
Zuschreibung und Einstufungspraxis informiert war. Andere MIT hingegen konnten zwar nichts mit der konkreten Begrifflichkeit anfangen, waren sich aber darüber
im Klaren, dass die Polizei ihnen aufgrund ihrer häufigen Straffälligkeit besondere
Aufmerksamkeit widmet.
Die Mehrzahl der interviewten MIT konnte sich jedoch daran erinnern, dass ihnen von
der Polizei und/oder Justiz eröffnet wurde, dass sie nunmehr zu den MIT gezählt werden.
In diesen Fällen war zwar oftmals festzustellen, dass ein Informationsdefizit vorherrschte, was die inhaltliche Ausgestaltung und praktische Verwendung der Zuschreibung
betrifft. Aber über die gesonderte Vorgehensweise bei der Strafverfolgung waren
sich allesamt bewusst, was der folgende Abschnitt deutlich macht.
3.7.2.2 Reaktionen auf die Einstufung als MIT
Die Gefühle, die die befragten Personen mit dem ihnen zugeschriebenen Status der
Mehrfach- und Intensivtäterschaft in Verbindung bringen, sind unterschiedlicher Art.
Neben einer ablehnenden oder gleichgültigen Haltung wurden sogar vereinzelt positive Gefühle artikuliert. Nachfolgend werden diese verschiedenen Reaktionen aufgezeigt. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es sich jeweils um Momentaufnahmen
zum Zeitpunkt des Interviews in der besonderen Situation der Haft handelt. An dieser
Stelle ist insbesondere darauf einzugehen, ob und inwieweit sich das Selbstbild der
MIT durch das Etikett „Mehrfach- und Intensivtäter“ im Laufe der Zeit ändert.
Gerade Jugendliche und Heranwachsende, die von sich selbst gerne ein Bild des
„Gangsters“ zeichnen und damit bestimmten Idolen nacheifern, empfinden dieses
Etikett als Bestätigung und als statusförderliches Element ihres Selbstbildes.
So war beispielsweise bei T10, einem 20-jährigem MIT, ein gewisser Stolz über
diesen Status zu erkennen. Dass er als Mehrfach- und Intensivtäter eingestuft
wurde, empfand er als „cool“.
Inwieweit ein solches Statement der tatsächlichen Empfindung dieses Jugendlichen
entspricht, oder ob es sich hierbei im Wesentlichen – oder wenigstens auch – um eine
Neutralisierungsstrategie gegenüber der objektiv negativen Zuschreibung handelt,
178
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
lässt sich mithilfe einer einzigen Befragung nicht abschließend beurteilen. Anlässlich
der Tagung „Härtere Strafen oder innovative Programme? – Strategien im Umgang
mit jugendlichen Intensivtätern“ der Friedrich-Ebert-Stiftung am 28./29.2.2008 in
Potsdam wurde thematisiert, ob eine offizielle Zuschreibung unter Umständen für einzelne Personen sogar einen Anreiz für die Begehung von Straftaten darstellen kann.
Es wurde als interessantes Diskussionsbeispiel vorgetragen, dass die Arbeitsgruppe
„Top Ten“ der Brandenburger Polizei sich mit jugendlichen Intensivtätern befasst und
sich dabei insbesondere auf die aktuell zehn Auffälligsten konzentriert. Eine solche
Benennung der Jugendlichen könne dazu führen, dass diese sich künftig extra bemühen, um zu den jeweiligen Zehn zu gehören.71
Der größte Teil derjenigen MIT, die darüber Bescheid wussten, dass sie als Mehrfachund Intensivtäter geführt werden, empfand diesen Umstand hingegen keineswegs
positiv, sondern ganz deutlich als Makel. Die negativen Gefühle der einzelnen MIT
unterscheiden sich aber in der Intensität und Ausprägung.
Einige der MIT waren regelrecht bestürzt; eine gewisse Verzweiflung gepaart mit
Zukunftsängsten war insbesondere dann festzustellen, wenn die Befragten unsicher darüber waren, ob mit der Zuschreibung des MIT-Status unmittelbar negative
Konsequenzen zusätzlich zu den bereits erfolgten Sanktionen verbunden sein könnten, von denen sie bislang keine Kenntnis hatten.
Aber ebenso zeigt die Bestürztheit mancher MIT, dass die Etikettierung durch das
Umfeld durchaus ein Auslöser dafür sein kann, sich (erstmals) ernsthaft mit dem eigenen strafrechtlich relevanten Handeln auseinanderzusetzen. So äußert T34:
„Ich habe mir dann so gesagt: ‚Oh Gott, so weit ist es schon!’“
In solch einem Fall könnte eine Gefährderansprache fruchten und einen positiven
Impuls darstellen. Eine Einwirkung auf die Mehrfach- und Intensivtäter erscheint von
daher also durchaus möglich, auch wenn eine Ansprache alleine nicht ausreichend
für eine Umorientierung und die Aufgabe des bisherigen Lebensstils ist.
Durch die Zuschreibung der Eigenschaft „MIT“ beziehungsweise „kriminell“ kann
aber auch das Gegenteil ausgelöst werden. Dieser Meinung sind insbesondere die
71 Vgl. hierzu auch http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11213003/60709/Serientaeter-sorgenfuer-die-Haelfte-der-schweren-delikte.html, abgerufen am 12.10.2008
179
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Vertreter des Etikettierungsansatzes (labeling approach). Ein ausgewählter Teilaspekt
dieser Theorie stellt folgende Annahme dar: Wenn eine Person von anderen „gelabelt“ wird, kommt es im Laufe eines Zuschreibungsprozesses – und der darauf
aufbauenden Selbstbildänderung – zu einer Internalisierung des offiziellen Etiketts
„Krimineller“. Nach der Rollenzuschreibung und anschließender Verinnerlichung
wird dieses Individuum folglich auch künftig kriminelles Handeln zeigen (vgl. Lemert
1951, Kelly 1979). Erzeugt wird so gegebenenfalls ein Verhalten gemäß einer sich
selbst erfüllenden Prophezeiung bzw. Prognose („self-fulfilling prophecy“; vgl.
Merton 1968: 475ff.).
Bei vielen der interviewten MIT war in der Haftsituation eine deutliche Ablehnungshaltung gegenüber dem MIT-Status festzustellen, sie fühlten sich zu Unrecht als solche benannt. Das von außen, seitens der Polizei, gezeichnete Bild des MIT stimmt
daher im Wesentlichen nicht mit dem Selbstbild überein. So ist beispielsweise für
T04, die hauptsächlich Betrugsdelikte begangen hat, nicht nachvollziehbar, warum
sie als MIT gilt:
Sie habe zwar durchaus mehrere Straftaten begangen, „was man halt nicht
machen soll, aber ich seh’ das halt nicht so, dass ich eine sehr schwere
Verbrecherin bin, zumindest habe ich keinen umgebracht, verstehen Sie?“
Jemanden umzubringen, das sei für sie am schlimmsten, so jemanden könne
man als Intensivtäter bezeichnen. Ihre Straftaten seien zwar nicht in Ordnung
gewesen, aber längst nicht so schlimm wie die von anderen Straftätern.
Um das Selbstbild aufrechterhalten zu können, das keine oder nur wenige Elemente
des „Kriminellseins“ einschließt, werden soziale Vergleiche angestellt. Dabei hätten andere das Label „MIT“, das als Synonym für Schwerverbrecher stehe, verdient,
da diese noch schlimmer seien als man selbst. Damit wird das Selbstbild der MIT
stärker auf der Basis des sozialen Vergleichs geprägt als durch die polizeiliche
Zuschreibung.
So sieht sich T09 selbst nicht als Mehrfach- und Intensivtäter. Nur Personen,
die ihn nicht kennen, in diesem Fall die Polizei und die Richter, sähen ihn so.
Sein persönliches Umfeld hätte schließlich ein ganz anderes Bild von ihm.
Diese wüssten, dass er auch mal freundlich sein könne.
Allerdings erscheint die Argumentationslage gegen die Zuschreibung zwiespältig,
was im folgenden Gesprächsausschnitt (Interview mit T35) mit der Ambivalenz zwischen Akzeptanz und Ablehnung zum Ausdruck kommt.
180
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
I: Sagt Dir der Begriff „Mehrfach- und Intensivtäter“ etwas?
T:
Ja. Na ja, da fall´ ich ja drunter, ja.
I:
Hat Dir das irgendwann mal jemand gesagt?
T: Ja, die Polizei. Bei der Polizei gibt es ja eine extra Ermittlungsgruppe für
dieses Klientel.
I:
enn man das jetzt so hört, siehst Du Dich da selber drin? Würdest Du
W
Dich selber so bezeichnen?
T: Ja, wenn ich ehrlich bin, muss ich schon sagen, dass ich da drunter falle, ja.
Wobei ich sagen muss, dass das aber nicht ich bin, so. Dass das nicht ich
als Mensch bin, so, wie ich eigentlich bin.
Für die MIT, die eine sehr hohe Anzahl an Straftaten begangen haben, ist es durchaus
verständlich und auch nachvollziehbar, dass die Behörden über ihre Einstufung als
MIT entscheiden. Andererseits wird der Einwand erhoben, dass zu häufig nur nach
Aktenlage entschieden werde. Sei man dann bereits von der Polizei als MIT gekennzeichnet worden, habe man schlechte Chancen. Niemand mache sich dann überhaupt noch die Mühe, den Menschen hinter den Straftaten zu sehen. Auch wenn
solche Überlegungen nur von einem Teil der MIT explizit geäußert wurden, lautet
jedoch bei der Mehrzahl der MIT der Grundtenor, dass sie sich missverstanden und
hilflos fühlen und daher solch eine Zuschreibung ablehnen, weil diese sie nach ihrem
Selbstverständnis schlechter erscheinen lasse, als sie in Wirklichkeit sind.
Die Fremdzuschreibung als MIT bringt es bei einigen der Betroffenen mit sich, dass
sie sich selbst sogar als Opfer sehen, die zu Straftätern gemacht werden, denn als
aktiv Handelnde, die bereits eine ganze Reihe von Straftaten begangen haben.
T01 beschließt ihre Darstellung, dass sie sich mittlerweile selbst als Mehrfachund Intensivtäterin bzw. als eine Kriminelle betrachtet, die über nichts anderes
mehr zu definieren ist, mit dem Ausspruch: „Die haben mich dazu gemacht“.
T53, ein männlicher MIT, legt dar: „Und wir sind ja zum Beispiel auch weggezogen, aus dem XX-Gebiet. […] Hab´ mich komplett von dem Ganzen abgestoßen, dass ich mit meiner Frau und mit meinem Kind komplett was anderes mir
aufbauen kann, endlich mal. Ein anderes Leben führen kann. Und da hat letztens der Kripobeamte, der hat mich in X, da war ich noch mal in X, hat der mich
aufgesucht und hat gesagt: ´Sie wohnen ja jetzt Kreis Y´, sag ich: ´Ja´, ´Ja, dass
181
Darstellung zentraler Befunde
Teil B
Sie nur Bescheid wissen, unsere Akte ‚Intensivtäter‘ wird da der Polizei hingeschickt. Deine Akte von uns wird dahin...´. Dann sag´ ich: ´Warum?´, ´Ja, weil
die jetzt für dich zuständig sind.´ Also quasi geben die mir gar keine Chance,
irgendwo was aufzubauen, ohne dass die Polizei gleich weiß: ´Hallo! Das ist ein
Mehrfach- und Intensivtäter!´“
Manche MIT haben, wie in den beiden Zitaten zum Ausdruck kommt, den Eindruck,
unter einem Generalverdacht zu stehen und sehen nur wenig Wege und Möglichkeiten, dieser Situation zu entkommen.
Diese Empfindungen können bis zur Hoffungslosigkeit und Perspektivlosigkeit reichen
und schließlich in Resignation münden, was wiederum zur Folge haben könnte,
dass Ansprachen und Warnungen der Polizei keinerlei Bedeutung mehr zugemessen würden, da ohnehin schon „alles verloren“ sei.
So erzählt T45, dass er gewusst habe, dass er als MIT geführt wird. Auch sei ihm
klar gewesen, dass die Polizei seine Straftaten sammle und er nur deswegen
nicht unmittelbar sanktioniert wurde. Dies sei ihm aber alles egal gewesen, da
er „nichts mehr zu verlieren“ hatte. Sein Leben sei ohnehin schon am Boden gewesen, er sei nur noch daran interessiert gewesen, seinen Stoff zu bekommen.
Das „Sammeln“ der Straftaten seitens der Behörden kann dazu führen, dass die
Rückmeldung über einen längeren Zeitraum ausbleibt, d.h., es erfolgen keine unmittelbaren Reaktionen oder Sanktionen nach den Straftaten, obwohl die Ankündigung
einer Haftstrafe bereits im Raum stand.
Mit dem Wissen, ohnehin ins Gefängnis zu kommen, sah T45 keinen Grund
mehr, sich überhaupt noch normkonform zu verhalten und beging weitere
Diebstähle.
Ein anderes Beispiel verweist auf die Bedeutung einer gedanklich vorweggenommenen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung:
T57 ist der Meinung, dass aufgrund seines kriminellen Werdegangs ohnehin
jetzt die Sicherungsverwahrung drohe, weswegen ihm egal sein könnte, ob er
als MIT geführt werde oder nicht.
Ingesamt äußerten aber auffällig viele MIT Angst vor einer möglichen
Sicherungsverwahrung. Dies ist meist verbunden mit der Befürchtung, nicht mehr
182
Teil B
Darstellung zentraler Befunde
aus einer Negativspirale herauskommen zu können,72 insbesondere, wenn kaum
noch Chancen für eine andere (bürgerliche) Lebensgestaltung gesehen wurden.
Daher tendierten die meisten zu einer resignierten Einstellung bezüglich der hinter
einer Statuszuschreibung vermuteten Konsequenzen.
Den wenigsten der interviewten MIT schien bislang der Gedanke gekommen zu sein,
dass man durch ein entsprechend konformes Verhalten auf Dauer wieder „entetikettiert“ werden und somit den MIT-Status wieder ablegen könnte. Es wäre zwar nicht
realistisch, solchen Tätern die Idee zu vermitteln, dass allein durch die Rücknahme
des Markers schon sämtliche stigmatisierenden Effekte, gerade auch diejenigen aus
dem engeren Umfeld, beseitigt werden können. Auch wäre es in jedem Einzelfall notwendig, auf mögliche andere ursprüngliche Ursachen zu achten, die zum kriminellen Handeln geführt haben. Jedoch sollte allen MIT, selbst wenn es sich dabei dem
äußeren Anschein nach um noch so „hoffnungslose“ Fälle handelt, nachdrücklich
aufgezeigt werden, dass die Einstufung als MIT kein endgültiger Makel sein muss,
der ihnen für den Rest des Lebens anhaftet.
Daher gilt es, in Anlehnung an das Konzept der positiven, auf soziale Reintegration
ausgerichteten „Beschämung“ (reintegrative shaming, nach Braithwaite 1989) zu vermitteln,73 dass sich die Einstufung sowohl auf ihr vergangenes als auch ihr aktuelles
Handeln bezieht, und dass eine Abkehr davon künftig durchaus möglich ist. Nach
dem Eindruck aus den Experteninterviews wurde solch ein Vorgehen in Hessen teilweise auch praktiziert. Ein als Experte befragter Polizeibeamter formuliert dies wie folgt:
„Und der Jugendliche bekommt das dann auch mitgeteilt: ‚Du bist nicht
mehr Intensivtäter.’ Gerade bei denen, die eine positive Entwicklung mitgemacht haben. Ganz, ganz wichtig, denen muss man das ja auch sagen. Die
bekommen ja auch gesagt, dass sie als Intensivtäter bei uns geführt werden.
Und wenn die bereit sind, das sind wirklich einige, die durch Sanktionen oder
Hilfsmaßnahmen bereit sind, ihr Leben zu ändern, dann muss ich auch als
Polizeibeamter sagen, das ist mehr als richtig, dass man das den Leuten dann
auch lobend rübergibt.“
72 Nochmals muss betont werden, dass es sich bei den interviewten MIT um Inhaftierte handelt, deren
kriminelle Karriere sich nach der Zuschreibung des MIT-Status fortsetzte. Diese Ausführungen gelten
nicht für die Gesamtheit der MIT.
73 Die soziale Missbilligung bezieht sich nur auf das Handeln der Person, das Individuum wird dennoch
respektiert („hate the sin, but love the sinner“, Braithwaite 1989: 101). Diese Differenzierung zwischen Tat
und Person entspricht ebenso der deutschen Strafrechtsdogmatik (vgl. Rössner 1996: 219).
183
Teil C
Typenbildung
Teil C
Beschreibung der MIT-Typen
185
Teil C
Typenbildung
4
Beschreibung der MIT-Typen
4.1
Die Cluster-Analyse
Wie nicht nur aus der Aktenanalyse, sondern auch aus den Täterinterviews hervorgeht, handelt es sich bei MIT um unterschiedliche Persönlichkeiten, bei denen vielfältige Belastungsfaktoren in verschiedener Ausprägung vorhanden sind. Dennoch
zeigen sich bestimmte Kombinationen von Merkmalsausprägungen, die man mittels eines statistischen Verfahrens zu Gruppen zusammenfassen kann. Damit wird
nicht nur auf empirischer Basis ein besserer Überblick gegeben, sondern auch der
Praxis ermöglicht, eine Einschätzung des jeweiligen MIT vorzunehmen und konkrete
Maßnahmen darauf abzustimmen.
Eine Typenbildung kann „technisch“ durch eine Clusteranalyse vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist dem Erkenntnisgewinn über das MIT-Phänomen
deshalb zuträglich, weil es ein anschauliches und systematisiertes Bild über die vielfältigen Erscheinungsformen der MIT bietet und Gemeinsamkeiten innerhalb eines
Clusters genauso deutlich macht wie Unterschiede zwischen diesen.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Clusteranalyse besteht darin, vorab inhaltlich eine Vorstellung darüber zu entwickeln, welche Kennzeichen oder Eigenschaften
von Objekten (in unserem Fall von Mehrfach- und Intensivtätern) geeignet sind, um
sinnvoll im Zusammenhang mit den Fragestellungen der Untersuchung Cluster zu bilden. Hierbei wurde insbesondere auf die Variablen zurückgegriffen, die die wesentlichen Kriterien der Straftatbegehung sowie die Belastungsfaktoren im Hintergrund
umfassen. Letztlich haben sich folgende, in Tabelle 26 aufgelistete Variablen zur
Unterscheidung von vier MIT-Typen als am besten geeignet herausgestellt:
187
Teil C
Typenbildung
Tabelle 26: Ausgangsvariablen für die Clusteranalyse
Variablenbezeichnung
Variablenbeschreibung
Spektrum
Anzahl der Deliktgruppen, in denen der MIT Taten
begangen hat, Ausprägungen 1-8
Deliktzahl
Gesamtzahl der polizeilich registrierten Straftaten
Gefährlichkeit der Taten
Waffen eingesetzt und/oder jemanden körperlich verletzt74
Gewaltauffälligkeiten
Summe der Variablen: bewaffnet, gewalttätig, häusliche
Gewalt und Hinweise auf Aggressivität
Einstieg
Alter bei der ersten, durch die Polizei registrierten
Straftatbegehung
Familiäre Belastung
Summenbildung aus den Variablen: Straffälligkeit und/
oder Suchterkrankung der Eltern, Geschwister oder
Lebenspartner
Aus der Masse der erhobenen Daten ergeben sich damit vier Clusterprofile, die nach
Art und Ausprägung der begangenen Delikte als „Spezialisierte“, „Gewalttätige“,
„Extensive“ und „Volatile“ bezeichnet wurden:
n
I
m Cluster der Spezialisierten sind diejenigen erfasst, die die geringste
Deliktbandbreite aufweisen und sich im Wesentlichen auf Eigentums- und
Vermögensdelikte beschränken.
n K
ennzeichnend für die Gruppe der Gewalttätigen ist erwartungsgemäß das vorhandene hohe Gewaltpotential, das sich in der Anzahl der verübten Rohheitsdelikte und den Gewaltauffälligkeiten bei der Tatausführung widerspiegelt.
n
it den Extensiven wird eine Gruppe von Mehrfachtätern beschrieben,
M
die zum einen die höchste Deliktbandbreite und zum anderen die höchste Deliktanzahl aufweisen, wobei eher Eigentumsdelikte als Gewalt- oder
Rohheitsdelikte im Vordergrund stehen.
n
ie Gruppe der mit dem lateinischen Fremdwort Volatile bedachten MIT, auf
D
die die deutschen Begriffe „Veränderliche“ bzw. „Bewegliche“ vergleichswei-
74 Mögliche Ausprägungen: 1. nicht oder wenig gefährlich (hat nie eine Waffe eingesetzt oder andere körperlich verletzt); 2. etwas gefährlich (hat eine Waffe eingesetzt, aber niemanden körperlich verletzt); 3.
gefährlich (hat nie eine Waffe eingesetzt, aber andere körperlich verletzt); 4. sehr gefährlich (hat einmal
eine Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt); 5. besonders gefährlich (mehrfacher Waffeneinsatz und andere körperlich verletzt).
188
Teil C
Typenbildung
se am ehesten passen, lässt sich dadurch charakterisieren, dass sie, was die
Deliktanzahl betrifft, unterdurchschnittliche Werte aufweisen, dabei aber dennoch die ganze Bandbreite des Deliktspektrums abdecken.
Die Benennung der einzelnen Cluster bzw. Typen sind als „Idealtypen“ zu verstehen.
Konkrete Personen und Cluster entsprechen sich also nicht vollkommen, und so
können auch die einzelnen Gesprächsausschnitte mehr der Illustration von Teilaspekten dienen, aber nicht das Cluster in seiner Gesamtheit repräsentieren.
Tabelle 27: Verteilung auf die Cluster
Anzahl der MIT
Spezialisierte
Gewalttätige
Extensive
Volatile
326 (24,5%)
277 (20,9%)
264 (19,9%)
461 (34,7%)
Die Verteilung der Grundgesamtheit der MIT auf die verschiedenen Cluster zeigt
kein großes Ungleichgewicht, wie der Tabelle 27 zu entnehmen ist. Mit 461 MIT
werden die meisten Cluster 4 (die „Volatilen“) zugeordnet, gefolgt von der Gruppe der
„Spezialisierten“, der 326 MIT zugeordnet werden können und die Cluster 1 bilden.
Ungefähr gleich viele MIT werden unter den Clustern 2 und 3 erfasst: 277 unter das
Cluster der „Gewalttätigen“ und 264 unter das der „Extensiven“.
Im Folgenden werden die einzelnen Cluster vorgestellt. Darauf aufbauend werden
sie miteinander verglichen sowie die jeweilige Praxisrelevanz herausgearbeitet.
4.1.1 Die „Spezialisierten“
Zentrale Befunde:
n Die Delikte der „Spezialisierten“ sind vorwiegend im Bereich des Diebstahls
und der Vermögens- und Fälschungsdelikte angesiedelt.
n Im Vergleich zu den anderen Clustern ist das Durchschnittsalter hier höher,
der Anteil der weiblichen MIT ebenfalls.
n Die Gewaltbereitschaft ist hier geringer einzuschätzen.
n Die „Spezialisierten“ weisen vergleichsweise geringere familiäre Belastungen
auf.
189
Typenbildung
Teil C
Diese Gruppe der MIT zeichnet sich laut Aktenlage dadurch aus, dass sie im
Deliktsbereich Diebstahl sowie bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten am
stärksten vertreten sind. Bezüglich der Anzahl der begangenen Delikte liegen die
MIT dieses Clusters mit ca. 73 Taten im Durchschnitt. Bei der Begehung der ersten
polizeilich registrierten Tat sind sie mit durchschnittlich 20,4 Jahren deutlich älter als
die MIT in den anderen Clustern.
Tabelle 28: Überblick über die „Spezialisierten“ (n = 326)
Geschlecht
weiblich
11,7%
männlich
88,3%
Altersverteilung
Jugendliche/Heranwachsende
12,3%
Erwachsene
87,7%
Migrationshintergrund
Ja
32,8%
Nein
65,6%
unbekannt
1,5%
Drogenabhängigkeit
Ja
60,1%
Nein
39,9%
Hinweis auf Aggressivität
Ja
Nein
5,5%
94,5%
Auffallend ist, dass in diesem Cluster zahlenmäßig der höchste Anteil weiblicher MIT
zu finden ist. Von insgesamt 95 weiblichen MIT sind 38 in Cluster 1. Insbesondere
die Tatsache, dass diese allgemein deutlich weniger Gewaltauffälligkeiten aufweisen als die männlichen MIT – und sich häufiger auf Vermögensdelikte wie
Ladendiebstahl oder Warenkreditbetrug konzentrieren –, dürfte hierfür mitverantwortlich sein.
Was die Qualität ihrer Straftaten betrifft, fallen sie innerhalb der Gesamtgruppe der
MIT nicht auf. Vielmehr können 83,4 Prozent als nicht oder wenig gefährlich bezeichnet werden.
190
Teil C
Typenbildung
Tabelle 29: Gefährlichkeit der Taten der Spezialisierten
n = 326
nicht oder wenig gefährlich (nie Waffe eingesetzt
oder andere verletzt)
Spezialisierte
83,4%
etwas gefährlich (Waffe eingesetzt, aber niemanden
körperlich verletzt)
7,7%
gefährlich (nie Waffe eingesetzt, aber andere körperlich verletzt)
7,7%
sehr gefährlich (einmal Waffe eingesetzt und andere körperlich
verletzt)
0,9%
besonders gefährlich (mehrfach Waffe eingesetzt und andere
körperlich verletzt)
0,3%
Im Vergleich mit den anderen Clustern haben die hier kategorisierten MIT auch den
niedrigsten Durchschnittswert bei den Gewaltauffälligkeiten und führen bei der
Tatbegehung quasi nie eine Waffe mit. Die Gefährlichkeit dieser Gruppe bei der
Straftatbegehung liegt vergleichsweise niedrig, was sich auch durch den gebildeten Gefährlichkeitsindex bestätigt, der mit 1,27 am niedrigsten von allen Clustern
ist (im Vergleich zu Werten ab 2,96 aufwärts).75
Ebenfalls gering bei dieser Gruppe ist nach Informationslage aus den Akten das
Ausmaß der familiären Belastungsfaktoren.
Ein anschauliches Beispiel für die niedrige familiäre Belastung und das vergleichsweise hohe Alter in der Gruppe der „Spezialisierten“ liefert T40. Der
zum Stichtag 43-jährige hat seine erste polizeilich registrierte Tat im Alter von
39 Jahren begangen. Die Beziehung innerhalb seiner Familie beschreibt er als
liebevoll. Keiner seiner Familienmitglieder sei drogenabhängig. Seine eigene Drogenabhängigkeit habe ihn dann nach beruflichen Misserfolgen in die
Beschaffungskriminalität getrieben. Seine Straftaten finden sich dementsprechend auch nur in zwei Deliktbereichen: Vermögens- und Fälschungsdelikte
und Diebstähle ohne erschwerende Umstände.
T42 hingegen, ebenfalls dem Cluster der „Spezialisierten“ zugeordnet, ist
zum Stichtag 26 Jahre alt gewesen. Bei der Straftatbegehung konzentriert er
sich laut Aktenunterlagen wechselweise auf Diebstähle ohne und Diebstähle
75 Dabei steht der Wert 1 für „nicht oder wenig gefährlich“, der Wert 5 für „besonders gefährlich“.
191
Typenbildung
Teil C
unter erschwerenden Umständen sowie auf Vermögens- und Fälschungsdelikte. In einer „Standardfamilie“ mit beiden Elternteilen aufgewachsen, gibt er
als Grund für seine Straffälligkeit Geldmangel an: „Chronischer Geldmangel,
definitiv. So Geldmangel, Unwissenheit über diese Papiere, die da gemacht
werden müssten für Arbeitsamt, Sozialhilfe und so.“
T63, eine 39 Jahre alte MIT, bezeichnet sich selbst als „notorische Diebin“. Aus
ihren Schilderungen geht hervor, dass sie fast alles geklaut hat, was nicht „nietund nagelfest“ gewesen sei, insbesondere aber Kleidung und Kosmetika. Eine
wirkliche Erklärung für das krankhafte Klauen habe sie nicht, führt dies aber
teilweise darauf zurück, dass ihr Mann ihr nicht genügend Geld zur Verfügung
gestellt habe.
4.1.1 Die „Gewalttätigen“
Zentrale Befunde:
n Im Cluster der „Gewalttätigen“ ist die durchschnittliche Deliktanzahl geringer.
n Gewalt spielt bei den Straftaten in diesem Cluster eine größere Rolle als in
den anderen Clustern.
n Bei vergleichsweise geringen familiären Belastungsfaktoren sind die MIT, die
diesem Cluster zugeordnet wurden, bei ihrer ersten Tat relativ jung.
n Ein Großteil der Taten wird aus einem Gruppenkontext heraus begangen.
Zunächst ist festzustellen, dass der Anteil der männlichen MIT im Cluster der
„Gewalttätigen“ überdurchschnittlich hoch ist. Aufgrund der sonstigen kriminologischen Befundlage – wie z.B. dem Kreislauf der Gewalt76 – überrascht hier am meisten, dass die Gruppe der in erster Linie gewalttätigen MIT eher wenige familiäre
Belastungen aufweist.
Typisch allerdings ist die Datenlage dahin gehend, dass die MIT bei der Ersttat
mit durchschnittlich noch nicht ganz 15 Jahren relativ jung gewesen sind und die
76 Der Kreislauf der Gewalt besagt im Wesentlichen, dass gewalttätiges Verhalten von einem Menschen
übernommen wird, wenn es ihm in der Familie vorgelebt wurde.
192
Teil C
Typenbildung
Rohheitsdelikte in großem Umfang (38,6 Prozent) nicht alleine, sondern im Kontext
einer Clique oder Gang bzw. gemeinschaftlich begangen haben. Betrachtet man den
Anteil derjenigen MIT dieser Gruppe, bei denen es Hinweise auf einen so genannten
Migrationshintergrund gibt, so stellt sich auch hier mit 57,4 Prozent ein gegenüber
den anderen Clustern deutlich höherer Wert heraus.
Tabelle 30: Überblick über die „Gewalttätigen“ (n = 277)
Geschlecht
weiblich
3,6%
männlich
96,4%
Altersverteilung
Jugendliche/Heranwachsende
23,1%
Erwachsene
76,9%
Migrationshintergrund
ja
57,4%
nein
41,5%
unbekannt
1,1%
Drogenabhängigkeit
ja
52,0%
nein
48,0%
Hinweis auf Aggressivität
ja
62,8%
nein
37,2%
Entsprechend der Benennung dieses Clusters ist in den Akten eine hohe Anzahl sowohl an Gewaltdelikten als auch an Gewaltauffälligkeiten zu finden. In keinem der
anderen Cluster ist bei der Begehung der Straftaten so häufig eine Waffe mitgeführt
oder eingesetzt worden, wie dies bei den MIT dieser Gruppe – laut Akteninformation
– der Fall gewesen ist.
193
Teil C
Typenbildung
Tabelle 31: Gefährlichkeit der Taten der „Gewalttätigen“
n = 277
Gewalttätige
nicht oder wenig gefährlich (nie Waffe eingesetzt
oder andere verletzt)
3,2
etwas gefährlich (Waffe eingesetzt, aber niemanden körperlich
verletzt)
5,1
gefährlich (nie Waffe eingesetzt, aber andere
körperlich verletzt)
31,0
sehr gefährlich (einmal Waffe eingesetzt und andere körperlich
verletzt)
26,0
besonders gefährlich (mehrfach Waffe eingesetzt
und andere körperlich verletzt)
34,7
Es tritt deutlich zutage, dass diejenigen MIT, die dem Cluster der „Gewalttätigen“
zugeordnet worden sind, nur in wenigen Fällen überhaupt keine gefährlichen Taten
begangen haben. Mehr als ein Drittel (34,7 Prozent) dieser MIT hat bereits mehrfach
Waffen bei der Straftatenbegehung eingesetzt und auch mehrfach andere Menschen
körperlich verletzt. Dies korrespondiert bei einem hohen Anteil (62,8 Prozent) der
MIT dieser Gruppe mit festgestellten aggressiven Persönlichkeitszügen. Bezüglich
der Anzahl über alle Deliktarten hinweg sind sie durchschnittlich geringer belastet,
wie folgende Beispiele demonstrieren:
T38, in Polen geboren und teilweise dort aufgewachsen, habe 14 Jahre lang
mit seinem besten Freund alles gemeinsam gemacht, auch Straftaten. Viele
Einbrüche habe er mit seinem Freund begangen, um sich unter anderem
die Besuche von Discotheken leisten zu können. Er weist ein relativ hohes
Spektrum an Deliktbereichen auf. Gleichzeitig sieht er seine schwerste Straftat
im Bereich der Gewaltdelikte, ohne jedoch eine bestimmte ausmachen zu
können: „Ich habe jedes Mal nur einen Schlag gegeben. Deshalb gibt es für
mich keine schlimmste Straftat. Ich habe immer wieder nur einen Schlag gegeben. Ja. Das war’s.“
T62 äußert: „Ich bin eh so ein temperamentvoller Mensch. Wenn mir jemand
blöd kommt, ein Polizist oder irgendetwas, ich beschimpfe die dann, bespucke die oder trete die dann, so, wie ich es auch hier bei den Beamten
mache.“
194
Teil C
Typenbildung
T57 bemerkt: „Dann im Knast auch noch mal Nachschlag gekriegt, 15 Monate,
auch wieder Schlägerei. […] Und da habe ich den halt gleich so kaputt geschlagen, damit die anderen sehen, was Sache ist.“
4.1.2 Die „Extensiven“
Zentrale Befunde:
n Die „Extensiven“ weisen, ähnlich wie die „Gewalttätigen“, ein niedriges Einstiegsalter auf.
n In diesem Cluster ist die höchste durchschnittliche Deliktanzahl zu verzeichnen.
n MIT dieses Clusters weisen die meisten familiären Belastungsfaktoren auf.
n Die Gruppe der „Extensiven“ weist zudem eine hohe Rate an drogenabhängigen
MIT auf.
Diese MIT haben von allen Clustern den höchsten Durchschnittswert (106,9), was
die Deliktanzahl betrifft. Diese Aussage trifft ebenfalls für den Umfang der Diebstahlsdelikte – sowohl ohne als auch unter erschwerenden Umständen – zu. Auffallend ist in diesem Cluster das sehr junge Einstiegsalter, das bei den MIT dieser
Gruppe im Durchschnitt bei knapp über 14 Jahren liegt.
Drei Viertel der MIT in diesem Cluster sind drogenabhängig (höchster Anteil aller
Cluster). Bei den familiären Belastungsfaktoren erreichen sie von allen Clustern den
höchsten Durchschnittswert. Auch in diesem Cluster finden sich überproportional
viele Frauen.
195
Teil C
Typenbildung
Tabelle 32: Überblick über die „Extensiven“ (n = 264)
Geschlecht
weiblich
13,3%
männlich
86,7%
Altersverteilung
Jugendliche/Heranwachsende
15,5%
Erwachsene
84,5%
Migrationshintergrund
ja
33,0%
nein
66,3%
Unbekannt
0,8%
Drogenabhängigkeit
ja
75,8%
nein
24,2%
Hinweis auf Aggressivität
ja
20,8%
nein
79,2%
Bei der Betrachtung der Gefährlichkeit der Taten tritt hervor, dass auch bei den
„Extensiven“ diesbezüglich ein gewisses Potential vorliegt. Zwar gibt es nur bei 20,8
Prozent Hinweise auf Aggressivität. Auch bei den Gewaltauffälligkeiten ergibt sich
nur ein Durchschnittswert von 0,7 (max. 4). Dennoch zeigt sich in Tabelle 33, dass
knapp die Hälfte der „Extensiven“ (49,6 Prozent) bereits andere Personen körperlich verletzt hat. Ein zusätzlicher Einsatz von Waffen ist zwar seltener – als beispielsweise im Vergleich zu den „Gewalttätigen“ –, kommt aber bei knapp 29 Prozent der
„Extensiven“ vor.
196
Teil C
Typenbildung
Tabelle 33: Gefährlichkeit der Taten der „Extensiven“
n = 264
nicht oder wenig gefährlich (nie Waffe
eingesetzt oder andere verletzt)
etwas gefährlich (Waffe eingesetzt, aber
niemanden körperlich verletzt)
Extensive
15,9
5,7
gefährlich (nie Waffe eingesetzt, aber andere
körperlich verletzt)
49,6
sehr gefährlich (einmal Waffe eingesetzt und
andere körperlich verletzt)
23,9
besonders gefährlich (mehrfach Waffe eingesetzt und
andere körperlich verletzt)
4,9
Dieser auf den ersten Blick widersprüchliche Befund lässt sich erklären, wenn man
die Randbedingungen berücksichtigt, die dieses Cluster prägen. Dabei ist an die
vielfältigen Belastungen dieser MIT zu denken, insbesondere an die hohen Werte
der familiären Belastungen und der Drogenabhängigkeit. Insbesondere in den
Täterinterviews wird der Eindruck bestätigt, dass die begangenen Delikte der
„Extensiven“, die tatmehrheitlich körperliche Auseinandersetzungen beinhalten, eher
ein Nebenprodukt des sonstigen Lebensstils darstellen und nicht im Mittelpunkt der
Straftatbegehung stehen.
Exemplarisch lässt sich hier T01 anführen, die sich prostituierte, um ihren
Drogenbedarf finanzieren zu können. Sie berichtet, dass es im Rahmen dieser
Tätigkeit des Öfteren zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sei,
beispielsweise, wenn ein Freier ohne zu bezahlen verschwinden wollte.
Auch in anderer Hinsicht stellt die 41-Jährige ein typisches Beispiel für
das Cluster der „Extensiven“ dar. Sie sieht – neben anderen – die langjährige familiäre Missbrauchssituation als einen Grund für ihren Einstieg in die
Drogenabhängigkeit. Ihre ersten Straftaten habe sie im Alter von 13 begangen. Insgesamt verübte T01 – über 6 verschiedene Deliktbereiche hinweg –
248 Straftaten.
T34 berichtet: „Es wurde zu viel mit den Drogen, und ich habe das alles nicht
mehr hingekriegt, das Aufstehen, der ganze Ablauf. Den Ablauf des Tages
habe ich nicht mehr hingekriegt. Termine beim Arbeitsamt verpasst. Dann kam
alles nach und nach. Das Arbeitsamt hat mich abgemeldet, hab´ ich kein Geld
197
Typenbildung
Teil C
mehr von denen gekriegt. Dann bin ich auch nicht zum Sozialamt gegangen,
also kam nichts. Und dann war das dann so, dass ich überhaupt nichts mehr...
– mich auch nicht um Arbeit gekümmert habe.“
T16 erklärt: „Ich konnte den Schmerz nicht ertragen, wenn ich meine Kleine gesehen habe, habe ich ihn [den Vater des Kindes] gesehen. Und so habe ich es
mir leichter gemacht mit den Drogen. Bin dann auch wieder rückfällig geworden,
weiterhin Heroin genommen. Ja, so hat sich das dann irgendwie über Jahre hinausgezögert. Irgendwie nie den Absprung geschafft. Und dann wird man irgendwann natürlich straffällig. Man kann es gar nicht mehr bezahlen, auf normalem
Wege. […] Ja, ich hätte sonst nie Straftaten begangen. Hätte ich ja dann auch
nicht gemusst. Es hatte immer mit Drogen zu tun. Der ganze Kreislauf, drogenabhängig, Geld, kriminell werden und dafür in Knast gehen. Das ist eigentlich das
ganze Leben, wenn man nicht aus der Drogensucht rauskommt.“
4.1.3 Die „Volatilen“
Zentrale Befunde:
n Die „Volatilen“ lassen kein spezifisches Deliktspektrum erkennen, vielmehr ist
die Gruppe diesbezüglich von Unstetigkeit geprägt.
n Auffällig ist der hohe Anteil von männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden in diesem Cluster.
n Ein weiteres Merkmal dieser Gruppe ist die unbewaffnete Gewalttätigkeit.
Diese MIT fallen in keinem Kriminalitätsbereich besonders auf, und sie begehen
auch, rein quantitativ betrachtet, durchschnittlich weit weniger Delikte – ca. 53 –, als
es bei dem Gesamtdurchschnitt der MIT zu erwarten wäre. Bei der ersten polizeilich
registrierten Tat sind sie durchschnittlich etwas über 15 Jahre alt gewesen, womit sie
sich von den meisten anderen Clustern nicht unterscheiden.
In diesem Cluster finden sich prozentual die wenigsten Frauen, dafür jedoch die
meisten jugendlichen und heranwachsenden MIT, weshalb die „Volatilen“ auch das
jüngste Cluster darstellen. Vermutlich ist die Unstetigkeit und Unspezifität bezüglich
der Delikte, die dieses Cluster ausmachen, insbesondere auf das vergleichsweise
junge Alter der MIT zurückzuführen.
198
Teil C
Typenbildung
Tabelle 34: Überblick über die „Volatilen“ (n = 461)
Geschlecht
weiblich
2,6%
männlich
97,4%
Altersverteilung
Jugendliche/Heranwachsende
31,5%
Erwachsene
68,5%
Migrationshintergrund
ja
54,7%
nein
43,6%
unbekannt
1,7%
Drogenabhängigkeit
ja
49,9%
nein
50,1%
Hinweis auf Aggressivität
ja
14,3%
nein
85,7%
Auch wenn gerade einmal bei 14,3 Prozent der „Volatilen“ in den Akten Hinweise auf
Aggressivität zu finden sind, waren die Taten, die sie begangen haben, im Verhältnis
recht häufig von einer gewissen Gefährlichkeit gekennzeichnet. So hat zumindest mehr
als die Hälfte dieser Gruppe (55,3 Prozent) in der Vergangenheit mindestens eine andere Person verletzt, wie Tabelle 35 zu entnehmen ist. Kein einziger (!) MIT, der unter den
„Volatilen“ zu finden ist, fällt unter die Einstufung „nicht oder nur wenig gefährlich“.
Tabelle 35: Gefährlichkeit der Taten der „Volatilen“
n = 461
Volatile
nicht oder wenig gefährlich (nie Waffe
eingesetzt oder andere verletzt)
0,0
etwas gefährlich (Waffe eingesetzt, aber niemanden
körperlich verletzt)
5,2
gefährlich (nie Waffe eingesetzt, aber
andere körperlich verletzt)
55,3
sehr gefährlich (einmal Waffe eingesetzt
und andere körperlich verletzt)
27,8
besonders gefährlich (mehrfach Waffe eingesetzt und
andere körperlich verletzt)
11,7
199
Typenbildung
Teil C
Im Gegensatz zum Cluster der „Gewalttätigen“ sind die „Volatilen“ aber seltener
bewaffnet. Diejenigen MIT, die interviewt worden sind und den „Volatilen“ zugeordnet wurden, berichteten insbesondere von Schlägereien auf dem Schulhof bzw. im
privaten Umfeld. Eine Festlegung auf bestimmte Delikte konnte dabei aber nicht
festgestellt werden.
So berichtet T20: „Habe ich auch ein Jahr versucht, Hauptschulabschluss, habe
ich nur Scheiße gemacht. […] Wir haben nur gekifft, vom Beamten sein Tasche
geklaut, Zeug, dieses Klassenbuch geklaut, sein Portemonnaie, alles mögliche. Nur Unsinn gemacht. Nur Scheiße hatte ich in Kopf. Autos eingebrochen,
damals, Radios geklaut, Handys, alles mögliche. […] Man hat einfach diesen,
Adrenalinkick hatte ich erst mal. Das war so geil, ja, erst mal so Kleinigkeiten,
dann kam ja gutes Geld, und dann wollte man immer mehr, hat man auch die
Schule eigentlich so mehr geschwänzt und so, halt Faxen gemacht.“
T10 ging es bei seinen Straftaten, vor allem bei den Autoaufbrüchen, um den
Kick und den Spaß. Ab und zu sei es auch mal zu einer Schlägerei gekommen.
Auch Geld habe bei den Taten weniger eine Rolle gespielt, dies sei eher ein
angenehmer Nebeneffekt gewesen. Seine Freunde und er seien sogar einfach nur spaßenshalber in Autohäuser eingestiegen, um Autos „aufzuknacken“ und anschließend wieder zu gehen. Sie hätten nur wissen wollen, wie
lange man für ein bestimmtes Auto brauche, es sei also mehr um den „sportlichen Wettkampf“ gegangen.
4.2 Vergleich und Bewertung der Cluster
Die beschriebenen Typen, die sich aus der Clusteranalyse ergaben, stellen eine anschauliche Strukturierung der Gesamtgruppe der MIT dar und zeigen auf, inwieweit
sich die MIT innerhalb eines Clusters ähneln bzw. zwischen den Clustern unterscheiden können.
Für die Umsetzung der Erkenntnisse muss beachtet werden, dass ein Sachbearbeiter,
der sich mit einem konkreten MIT auseinanderzusetzen hat, nicht in allen Fällen auf
den ersten Blick erkennen kann, um welchen der vorgestellten Tätertypen es sich handeln könnte. Dennoch kann diese Typologisierung wichtige Anhaltspunkte liefern,
um das Phänomen der Mehrfach- und Intensivtäterschaft – auch mit dem Blick auf die
Praxis – besser verstehbar zu machen und den Umgang damit effektiver zu gestalten.
200
Teil C
Typenbildung
Um die Unterschiede zwischen den Clustern in den Vordergrund zu stellen, wird im
Folgenden ein direkter Vergleich der Cluster nach persönlichen Informationen, ihren
Belastungsfaktoren, Delikten und Sanktionen vorgenommen.
Schaubild 15: Altersverteilung der Cluster
Anzahl MIT
30
20
10
0
14-17 18-20 21-24 25-28 29-32 33-36 37-40 41-44 45-48 49-52 53-56 57-60 61-64
Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre
Spezialisierte
Gewalttätige
Extensive
Volatile
Dem Schaubild 15 lässt sich entnehmen, inwieweit sich die Alterszusammensetzung
der einzelnen Cluster unterscheidet. Zwar zeigen alle Kurvenverläufe ein ähnliches
Grundmuster, nämlich die nahezu universell gültige Alters-Kriminalitätskurve, deren
Höhepunkt im jungen Erwachsenenalter liegt, und danach, mit zunehmendem
Lebensalter, immer mehr abflacht. Untereinander zeigen die Kurven aber dennoch
deutliche Unterschiede, die sich aufgrund des jeweiligen Durchschnittsalters in den
einzelnen Clustern vermuten ließen: die Gruppe der „Volatilen“ hat ihren „kriminalitätsaktiven“ Schwerpunkt eindeutig im Heranwachsendenalter. Auch unter den
„Gewalttätigen“ sind eher die jüngeren Altersgruppen vertreten. Bei den „Spezialisierten“ und „Extensiven“ hingegen finden sich viel häufiger Personen, die auch im
mittleren Erwachsenenalter strafrechtlich in Erscheinung treten.
201
Teil C
Typenbildung
Tabelle 36: Persönliche Informationen nach Clustern
(wenn nicht anders angegeben: Angaben in %)
Spezialisierte
Gewalttätige
Extensive
Volatile
Einstiegsalter in Jahren
(arithm. Mittel)
20,4
14,9
14,3
15,3
Alter zum Stichtag (arithm.
Mittel)
31,3
27,4
29,2
25,8
Anteil männlicher MIT
88,3
96,4
86,7
97,4
Migrantenanteil
32,8
57,4
33,0
54,7
MIT mit Schulabschluss
59,5
41,9
43,6
46,2
MIT mit abgeschlossener
Ausbildung
34,7
16,2
21,2
18,7
MIT mit festen (Ehe-)
Partnern
25,8
26,4
41,7
19,7
MIT mit Kindern
33,4
27,8
34,8
20,6
Auch aus Tabelle 36 wird ersichtlich, dass es sich bei der Gruppe der „Spezialisierten“
um eine im Durchschnitt ältere Population als in den anderen Clustern handelt.
Besonders sticht hierbei das im Durchschnitt ca. fünf Jahre höhere Einstiegsalter ins
Auge. In direktem Zusammenhang damit steht auch der höhere Anteil der MIT in dieser Gruppe, die über einen Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene Ausbildung
verfügen.
Eine gewisse Ähnlichkeit zeigt sich bei den „Gewalttätigen“ und den „Volatilen“ dahin gehend, dass in beiden Gruppen fast ausschließlich männliche MIT vertreten sind
und auch jeweils der Migrantenanteil um über 20 Prozentpunkte höher liegt als in
den anderen beiden Gruppen. Unter den „Volatilen“ finden sich weniger MIT mit
festen Partnern und/oder mit Kindern, was sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf
das niedrigere Durchschnittsalter zurückführen lässt. Die „Extensiven“, also diejenigen MIT mit den meisten Straftaten, weisen demgegenüber den höchsten Anteil an
festen Partnern auf.
202
Teil C
Typenbildung
Tabelle 37: Belastungsfaktoren nach Clustern
(wenn nicht anders angegeben: Angaben in %)
Spezialisierte
familiäre Belastung (arithm.
Mittel; max. Wert 8)
Gewalttätige
Extensive
Volatile
0,5
0,9
2,5
0,3
Alkoholabhängige
13,2
21,7
15,9
11,7
Drogenabhängige
60,1
52,0
75,8
49,9
0,2
2,2
0,7
0,4
MIT in festen Cliquen
17,8
26,4
22,0
24,7
Einzelgänger
34,7
16,6
22,0
25,6
MIT mit Delinquenten im
Freundeskreis
77,3
92,4
91,3
85,2
Gewaltauffälligkeiten
(arithm. Mittel; max. Wert 4)
Bei der Verteilung der Belastungsfaktoren, die ihrerseits ein kriminelles Verhalten
begünstigen können, ergeben sich ebenfalls deutliche Unterschiede zwischen den
MIT-Typen. Die „Extensiven“ weisen hierbei von allen Gruppen mit Abstand die
höchste familiäre Belastung auf. Auch findet sich hier mit 75,8 Prozent der höchste
Anteil an Drogenabhängigen. Alkoholabhängigkeit ist hingegen bei den „Gewalttätigen“ am häufigsten vertreten. In Bezug auf die Gewaltauffälligkeiten fällt besonders der niedrige Wert bei den „Spezialisierten“ auf.
Vergleicht man die Cluster im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu festen Cliquen, ergibt sich folgendes Bild: Die „Spezialisierten“ sind eher Einzelgänger und haben mit
knapp 18 Prozent den geringsten Anteil einer Cliquenzugehörigkeit. Die „Volatilen“
hingegen sind zu einem Viertel in einer festen Clique organisiert, haben aber mit
etwa 26 Prozent einen vergleichbaren Anteil bei den Einzelgängern.
Bei allen vier Gruppen ist ein hoher Anteil in der Kategorie „Delinquente im
Freundeskreis“ feststellbar, dabei fallen insbesondere die „Gewalttätigen“ und
„Extensiven“ mit besonders hohen Werten auf. Die „Spezialisierten“ haben in
diesem Bereich mit 77,3 Prozent den geringsten Wert. Dies steht in Einklang mit
der vorherigen Beobachtung, dass die „Spezialisierten“ von allen Gruppen am
häufigsten Einzelgänger sind.
203
Teil C
Typenbildung
Tabelle 38: Delikte nach Clustern (Angaben in %)
Spezialisierte
Gewalttätige
Deliktzahl (arithm. Mittel)
73,3
61,6
106,9
52,6
MIT mit Straftaten gegen
das Leben
0,9
5,1
1,1
1,1
MIT mit Straftaten gegen
die sex. Selbstbestimmung
5,8
11,9
15,2
10,4
MIT mit Rohheitsdelikten
31,3
97,5
84,5
95,7
MIT mit Diebst. ohne
erschw. Umstände
89,0
95,7
84,5
95,7
MIT mit Diebst. mit erschw.
Umständen
75,5
83,4
87,9
85,9
MIT mit Vermögens- und
Fälschungsdelikten
71,5
68,2
73,9
70,1
MIT mit sonstigen Straftaten
72,4
92,4
88,6
82,9
MIT mit Straftaten gegen
strafr. Nebengesetze
64,4
67,1
78,0
72,0
4,3
5,5
5,5
5,3
Spektrum
Extensive
Volatile
Neben den zu vermutenden offensichtlichen Unterschieden in Bezug auf die
Häufigkeit der einzelnen Deliktarten in den Clustern (etwa der höchste Anteil der
Straftaten gegen das Leben bei den „Gewalttätigen“) zeigt sich hier, dass fast alle
„Gewalttätigen“ und „Volatilen“ Diebstähle ohne erschwerende Umstände begehen, während der Wert für die beiden anderen Gruppen um etwa zehn Prozent
niedriger liegt.
Erwähnenswert ist zudem der hohe Anteil der „Extensiven“ in der letzten Deliktgruppe (Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze), der überwiegend mit der
festgestellten erhöhten Drogenabhängigkeit zu erklären ist, da in dieser Deliktgruppe auch die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind.
Im Anschluss an die vergleichende Betrachtung der Qualität und Quantität der
verübten Delikte richtet sich das Interesse nun auf die Sanktionen, die der Tabelle
39 entnommen werden können. Bemerkenswert ist hier einerseits, dass die
„Spezialisierten“ trotz des hohen durchschnittlichen Einstiegsalters nicht signifikant weniger Einträge im Erziehungsregister aufweisen. Andererseits fällt der hohe
204
Teil C
Typenbildung
Wert bei den „Gewalttätigen“ auf, die beim Einstiegsalter gleiche Werte haben wie
die „Extensiven“ und die „Volatilen“.
Tabelle 39: Sanktionen nach Clustern (arithmetische Mittel)
Spezialisierte
Gewalttätige
Extensive
Volatile
Anzahl der Einträge im EZR
2,4
3,4
2,7
2,8
Anzahl der Einträge im
Zentralregister
8,1
7,01
8,6
6,0
Anzahl der Sanktionen
13,1
11,7
12,2
11,0
MIT mit laufend ansteigender Schwere der Sanktionen
40,4
34,9
36,7
42,8
MIT mit unbedingter
Freiheitsstrafe
61,3
51,9
61,0
45,5
Anzahl der unbedingten
Freiheitsstrafen
2,7
1,9
2,9
1,7
Dauer aller Strafen ohne
Bewährung in Monaten
51,0
51,8
65,3
41,6
Interessanterweise erhielten die „Spezialisierten“ im Durchschnitt mehr Sanktionen als
die „Extensiven“, obgleich diese durchschnittlich mit mehr Straftaten in Erscheinung getreten sind. Die Anzahl der verhängten unbedingten Freiheitsstrafen und die Dauer aller
Strafen ohne Bewährung in Monaten sind dabei in engem Zusammenhang zu sehen,
wobei bei den „Gewalttätigen“ offensichtlich längere Haftstrafen als bei den „Spezialisierten“ verhängt werden, obwohl sie laut Aktenlage mehr Freiheitsstrafen erhalten
haben. Dies gibt Anlass zu der Schlussfolgerung, dass es sich bei den von den „Gewalttätigen“ verübten Straftaten um solche handelt, bei denen von justizieller Seite im Durchschnitt gezielter und härter reagiert wurde. Diese „Gangart“ wiederum könnte auch
durch die zunehmende Sensibilisierung gegenüber Gewaltphänomenen bedingt sein.
Die aufgezeigten Unterschiede können bei der konkreten Fallbearbeitung vor Ort
eine wichtige Rolle spielen, weshalb die Verteilung der einzelnen Gruppen in den
Polizeipräsidien (Tabelle 40) einen Eindruck verschaffen soll, wie sich diese teilweise stark voneinander unterscheidet, worauf z.B. die personellen Ressourcen abgestimmt werden könnten.
Das PP Südosthessen zeichnet sich beispielsweise durch den höchsten Anteil
an „Volatilen“ und den mit Abstand niedrigsten Anteil an „Extensiven“ aus. Die
„Gewalttätigen“ machen hingegen im PP Westhessen den größten Anteil aus
205
Teil C
Typenbildung
(38,3 Prozent), während in den Polizeipräsidien Nordhessen, Osthessen und Südhessen gerade einmal jeder zehnte MIT in das Cluster der „Gewalttätigen“ fällt.
Tabelle 40: Anteil der Cluster in den Polizeipräsidien (Angaben in %)
Spezialisierte
Gewalttätige
Extensive
Volatile
PP Nordhessen
33,6
11,2
23,8
31,3
PP Osthessen
26,4
11,8
26,4
35,5
PP Mittelhessen
26,2
19,3
16,1
38,3
PP Südosthessen
21,6
20,1
9,7
48,5
PP Frankfurt
23,0
27,3
24,8
24,8
PP Westhessen
17,6
38,3
18,5
25,6
PP Südhessen
20,6
10,7
24,4
44,3
Bei der Gesamtschau aller Akteninformationen, die in die vorliegende Clusteranalyse
einbezogen worden sind, sowie den Eindrücken, die sich aus den Täterinterviews ergeben haben, lassen sich nicht nur Unterschiede hinsichtlich der Art und Häufigkeit
der von den MIT-Typen verübten Straftaten feststellen, sondern auch interessante
Unterschiede zwischen den Typen ausmachen, was insbesondere den Verlauf und
speziell die Manifestation ihrer kriminellen Karrieren betrifft.
Gerade die „Spezialisierten“ vermitteln einen gefestigten Eindruck, obwohl (oder
gerade weil) bei ihnen der offiziell registrierte Einstieg in die Kriminalität später erfolgte. Wie sich bezüglich der Mobilität der Mehrfach- und Intensivtäter zeigte, werden insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte häufiger geplant und daher
auch in einem größeren Radius ausgeführt. Im Vordergrund der Straftatbegehung
steht die Beschaffung von Geld. Nicht selten zeichnen sich die „Spezialisierten“ dabei durch eine professionellere Ausführung im Gegensatz zu den anderen MIT aus.
Da die Taten oftmals richtig geplant werden, ist davon auszugehen, dass diese MIT
bewusst Gesetzesverstöße vollziehen. Diese MIT wieder „auf den rechten Weg“ zu
bringen, dürfte sich daher als schwierig erweisen, insbesondere, da es auf legalem
Weg kaum möglich ist, so viel Geld zu verdienen, wie es der eine oder andere
MIT mittels Einbrüchen, Diebstählen oder Betrügereien schafft.
Auch wenn diejenigen MIT, die sich im Cluster der „Gewalttätigen“ befinden, nicht
ausschließlich Delikte mit Gewaltkomponenten begangen haben, tritt das erhöhte
206
Teil C
Typenbildung
Aggressionspotential deutlich zutage. Durch ihr situatives Handeln treten sie eben
dort strafrechtlich in Erscheinung, wo sie sich gerade aufhalten. Es bleibt allerdings
zu hoffen, dass diesen MIT mit geeigneten Maßnahmen (beispielsweise einem
Anti-Gewalt-Training etc.) begegnet werden kann, um über sie und ihr Handeln eine
gewisse Kontrolle zu bekommen.
Am problematischsten im Umgang sind die „Extensiven“ einzustufen. Das Vorliegen
einer Vielzahl von Problemlagen in fast allen Lebensbereichen macht es schwierig,
geeignete Maßnahmen zu finden, diese MIT in Zukunft von Straftaten abzuhalten.
Insbesondere die große Anzahl von Drogenabhängigen in diesem Cluster und die
damit verbundene Beschaffungskriminalität stehen hier im Vordergrund. Zu finden
sind hier zugleich viele Personen, die mit ihrer Lebensgestaltung überfordert bzw.
daran gescheitert und bereits durch die sozialen Auffangnetze gerutscht sind. Daher
ist es bei diesen MIT besonders schwierig, Alternativen aufzuzeigen, um ein straftaten- und drogenfreies Leben zu erreichen.
Nimmt man diejenigen interviewten MIT in den Blick, die im Cluster der „Volatilen“
zu finden sind, entsteht der Eindruck, dass es sich dabei hauptsächlich um Personen
handelt, die bezüglich der eigenen Identität und Lebensführung orientierungslos
sind. Sozialisationsdefizite begünstigen, dass Grenzen überschritten und Straftaten
begangen werden, ohne sich auf irgendetwas festzulegen. Dadurch, dass sie ihren
Platz im Leben noch nicht gefunden zu haben scheinen, ergibt sich zugleich die
größte Chance, dass diese MIT ihre kriminelle Karriere in naher Zukunft beenden.
207
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
Zusammenfassung
und Fazit
209
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
5 Zusammenfassende Diskussion
der wesentlichen Befunde
Die vorliegende Studie zielte darauf ab, mittels einer Vollerhebung bezüglich aller
zum Stichtag 31. Juli 2006 in Hessen als Mehrfach- und Intensivtäter geführten Straffälligen einen integrativen Gesamtüberblick zu ermöglichen, um eine genauso
breit gefächerte wie detaillierte empirische Wissensgrundlage zu vermitteln. Zunächst werden im folgenden Abschnitt die grundlegenden Erkenntnisse pointiert
dargestellt, anschließend wird auf die möglichen Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis eingegangen.
5.1 Kurzüberblick über die Ergebnisse
n
Das Thema „MIT“ muss aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden
Der im Jahr 2008 erschienene Basisbericht stellt die Ergebnisse einer systematischen
Analyse der bei der Polizei vorhanden Daten vor, d.h. belegte Fakten, die vor allem
Angaben zu Art, Anzahl und Abfolge der Delikte, die ein MIT begangen hat, betreffen. Ebenso finden sich darin Informationen zur Tatausführung also den jeweiligen
Tatumständen und Tatörtlichkeiten. Auf der Grundlage dieser Daten konnten sowohl die Bandbreite als auch diverse „Variationen“ kriminellen Handelns aufgezeigt
werden, die den hessischen MIT zur Last gelegt wurden.
Auf größere Unsicherheiten stößt man bei der Aktenanalyse im Bereich der
Informationen, die individuelle Angaben zur Täterpersönlichkeit und dem Lebensumfeld liefern sollen. Deswegen wurde ergänzend eine individualisierte Form
des Zugangs gewählt. Leitfadenorientierte biographische Täterinterviews sollten
Persönlichkeitsmerkmale und Persönlichkeitsauffälligkeiten sowie mögliche Motivlagen und Wahrnehmungs- und Handlungsmuster ergründen, vor allem die subjektive Sicht der MIT auf die Entwicklung ihrer kriminellen Karriere verdeutlichen und
diese durch Gesprächsausschnitte beispielhaft illustrieren.
Neben dieser Verdichtung der Datenbasis durch die qualitativen Erhebungen sollten vertiefende statistische Datenanalysen gewährleisten, dass die rein deskriptive
Ebene verlassen werden kann, um insbesondere die Entstehungszusammenhänge
und Strukturen bezüglich des kriminellen Handelns und dem MIT als Person darlegen
211
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
zu können. Dies mündete schließlich in einer an relevanten Kriterien orientierten und
empirisch begründeten Typologisierung.
n
Mehrfach- und Intensivtäter bilden einen heterogenen Personenkreis
Bei kriminologischen Studien von kriminalpolitischer Relevanz und Brisanz steht im
Vordergrund die Frage danach, wer diese Personen sind, die im Falle von Mehrfachund Intensivtätern über eine länger dauernde Zeitspanne mehrfach bzw. wiederholt
Straftaten begehen und offensichtlich durch keine präventiven oder repressiven
Maßnahmen davon abgeschreckt oder abgehalten werden können, mit dem kriminellen Verhalten fortzufahren.
Beide methodischen Zugänge – sowohl die statistische Aufbereitung der erhobenen Daten als auch die individuellen Experten- und Täterbefragungen – haben den
Eindruck verstärkt, dass es sich bei der „Mehrfach- und Intensivtäterschaft“ zum einen um ein sehr heterogenes Kriminalitätsphänomen handelt, was die Art, Anzahl
und Ausführung der Delikte angeht, die von MIT begangen werden. Dass dies aber
zum anderen zu erwarten war, da gleichzeitig deutlich wurde, dass es sich auch bei
den MIT um ganz unterschiedliche Täterpersönlichkeiten handelt. Somit reicht das
Spektrum der Personen, die in der MIT-Liste zu einer Tätergruppe zusammengefasst
werden, vom jugendlichen Schläger über die Prostituierte im mittleren Lebensalter,
vom berufskriminellen Zuhälter oder Betrüger bis hin zu Drogenabhängigen, die
überwiegend durch Beschaffungskriminalität aufgefallen sind.
Die interpersonellen Unterschiede sind durch die vielfältigen und in verschiedenen
Ausprägungen vorliegenden Persönlichkeitsmerkmale, die jeweiligen (problematischen) Lebensumstände und psychosozialen Belastungsfaktoren bedingt.
Kennzeichnend für den Personenkreis der MIT ist, dass viele dieser zu Beginn der
kriminellen Karriere meist jungen Menschen mit einer Vielzahl von belastenden
Faktoren und deprivierenden Erfahrungen im sozialen Umfeld zurechtkommen
müssen. So wachsen vor allem die einheimischen deutschen MIT (67 Prozent) entweder in unvollständigen Familien auf, oder die Kindheit ist von Aufenthalten außerhalb des Elternhauses, z.B. in Heimen. durchzogen. Als problematisch können auch
innerhalb der Familien die Geschwister eingeschätzt werden, sofern diese entweder
selbst kriminell auffällig sind oder Hinweise auf eine Suchterkrankung bestehen. So
haben 33,8 Prozent der MIT straffällige und 9,7 Prozent suchtkranke Geschwister.
Auch andere elementare Lebensbereiche, wie z.B. der Leistungsbereich, stellen sich
212
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
als relativ chancenlos und perspektivlos dar, denn nur knapp 39 Prozent der MIT
verfügen über einen Hauptschulabschluss und nur 23 Prozent können eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Nicht nur die benachteiligte Lebenssituation, sondern auch das eingeschränkte Verhaltensrepertoire zur Lösung all
dieser Problemlagen kann das Abgleiten in die Kriminalität begünstigen.
Risikoreich scheint sich dabei auch ein sog. Migrationshintergrund auszuwirken, der
bei fast der Hälfte der MIT (47 Prozent) vorliegt. Diese „andere Herkunft“ bedeutet
allerdings nicht mehr, aber auch nicht weniger, dass zusätzliche Benachteiligungserfahrungen beispielsweise aufgrund eines anderen Aussehens oder einer fremden
Sprache gemacht werden und möglicherweise andere kulturelle Wert- und Normvorstellungen das Denken und Handeln kriminalitätsbegünstigend beeinflussen
können (vgl. beispielsweise BMI/BMJ 2001: 509f., Kawamura-Reindl 2002).
Charakteristisch für die Gruppe der MIT ist darüber hinaus eine hohe Belastung an
persönlichen Risikofaktoren. Diese betreffen vor allem den Konsum und/oder die
Abhängigkeit von psychotropen Substanzen sowie Persönlichkeitsmerkmale – wie
Aggressivität, erhöhte Gewaltbereitschaft oder kognitiv-seelische Einschränkungen –,
wie sie beispielsweise bei einer Aufmerksamkeitsstörung oder Intelligenzminderung
vorliegen.
Bei 58 Prozent der MIT liegen Hinweise auf Drogenabhängigkeit und bei weiteren 15 Prozent Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit vor, was auf einen starken
Zusammenhang zwischen dem Konsum psychotroper Substanzen und Mehrfachund Intensivtäterschaft schließen lässt. Dieser Befund hat sich bereits in anderen Untersuchungen gezeigt, wie beispielsweise in der Studie des LKA Sachsen
(2002), LKA Bayern (2001) und Kunkat (2002). In diesem Zusammenhang ist ein
zentraler Befund der eigenen Studie hervorzuheben, nach dem gerade diejenigen MIT, die psychotrope Substanzen konsumieren und/oder eine entsprechende
Abhängigkeitserkrankung aufweisen, deutlich mehr Delikte begangen haben – circa
30 Taten – als diejenigen, die davon nicht betroffen sind.
Die bei vielen MIT nachweisbare Abhängigkeit von psychotropen Substanzen lässt
die Notwendigkeit von Therapiemaßnahmen in den Vordergrund rücken. Dabei kann
eine Drogentherapie durchaus als präventive Maßnahme gewertet werden, wenn sie
den mit Abhängigkeitserkrankungen einhergehenden Prozess der Desozialisation
stoppen und dadurch indirekt das Fortsetzen der kriminellen Karriere verhindern
kann.
213
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
Andere psychosoziale Belastungsfaktoren wie „Aggressivität“ und „sonstige Verhaltensauffälligkeiten“ haben sich bei 23,6 Prozent bzw. 10,8 Prozent der MIT feststellen
lassen. Gewaltauffälligkeiten sind dabei bei MIT mit Migrationshintergrund häufiger
eingetragen als bei MIT ohne Migrationshintergrund, sodass diese Gruppe dementsprechend als gefährlicher eingeschätzt wird.
n
Kriminelles Verhalten und kriminelle Karriereverläufe sind variantenreich
Durch unterschiedliche Persönlichkeiten mit verschiedenen belastenden und deprivierenden Erfahrungen im Hintergrund werden auch unterschiedliche Einstellungen
und Verhaltensmuster – natürlich auch im Bereich des abweichenden und kriminellen Handelns – ausgebildet. Diese wiederum haben Einfluss auf den Einstieg und die
Manifestation von Kriminalität.
Prägnante Unterschiede ergeben sich für den Zusammenhang von Belastungsfaktoren und Tatumständen, wenn nach der ethnischen Herkunft differenziert wird.
Insbesondere die MIT türkischer Herkunft schließen sich besonders häufig zu informellen Gruppierungen wie einer Clique oder auch einer Gang zusammen und begehen in diesem Kontext ihre Straftaten, wobei eine Häufung von Rohheitsdelikten
– und der damit verbundene Einsatz von Waffen – festzustellen ist. Bei MIT türkischer
Herkunft war es gerade ein knappes Drittel (29,1 Prozent), das bei den Taten nie
eine Waffe mitführte oder einsetzte, bei den Aussiedlern und den einheimischen
Deutschen war dies zumindest bei der Hälfte der Fall.
Bei einheimischen deutschen MIT stehen insbesondere Auffälligkeiten wie familiäre
Belastungen und Probleme im Persönlichkeitsbereich, wie Alkohol- und Drogenabhängigkeit, im Vordergrund. Diejenigen MIT, die aus den ehemaligen GUSStaaten stammen und als „Aussiedler“ bezeichnet werden können, stellen dagegen
eine ganz eigene Personengruppe dar und nehmen quasi eine Zwischenposition
ein: Was die Belastungsfaktoren wie Drogen- und Alkoholabhängigkeit betrifft,
ähneln sie stärker den deutschen MIT. 77,2 Prozent der MIT aus der Gruppe der
Aussiedler und 63 Prozent der einheimischen Deutschen weisen laut Aktenlage
Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit auf. Bezüglich der Begehung von Delikten
lassen sich die Aussiedler jedoch, was beispielsweise die Zugehörigkeit zu einer
informellen Gruppierung und die gemeinschaftliche Tatbegehung angeht, eher
mit den türkischen MIT vergleichen. Jeweils über 95 Prozent der Aussiedler und
Türken haben bereits mindestens einmal eine Straftat gemeinschaftlich begangen,
214
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
bei den einheimischen Deutschen sind es demgegenüber mit knapp 90 Prozent
etwas weniger.
Bei der Untersuchung des Lebenslaufs und der kriminellen Karriere von Mehrfachund Intensivtätern steht einerseits der Wunsch im Vordergrund, mögliche Faktoren
in der Sozialisationsphase ausmachen zu können, die die Wahrscheinlichkeit einer
späteren kriminellen Karriere erhöhen, um hier mit präventiven Maßnahmen ansetzen zu können. Andererseits bietet die Kenntnis von Risikofaktoren und -konstellationen die Möglichkeit, Resozialisierungsprogramme effektiver und bedarfsgerechter gestalten zu können. Obwohl die vorliegende Untersuchung im Wesentlichen
eine Querschnittsstudie darstellt, konnten einige Befunde extrahiert werden, die den
Verlauf charakterisieren können.
Am Anfang der kriminellen Karriere gestaltet sich die Art der Deliktsbegehung noch
weitgehend uniform: Zumeist werden anfänglich einfache Diebstähle (32,3 Prozent),
gefolgt von Diebstählen unter erschwerenden Umständen (17,3 Prozent) oder leichten Körperverletzungsdelikten (15,2 Prozent), begangen. Im weiteren Verlauf driftet
die Entwicklung, was die Anzahl, Art und Ausführung der Deliktsbegehung betrifft,
auseinander und läuft teilweise in ganz unterschiedliche Richtungen.
Ein Drittel der MIT hat die erste Tat vor dem 14. Lebensjahr begangen. Bis zum Ende
der Jugendphase liegt bereits bei drei Viertel der MIT (mindestens) ein polizeilich
registriertes Delikt vor. Diese Befunde befinden sich in Übereinstimmung mit dem
Ergebnis der Danish Longitudinal Study, wonach die Wahrscheinlichkeit, strafrechtlich
auffällig zu werden, gering ist, wenn während der Jugend keine Straftat begangen
wurde (vgl. Kyvsgaard 2003). Weitere Delikte ereignen sich in rascher Folge, sodass
im Zeitraum von einem Jahr nach der Ersttat etwa die Hälfte der MIT 5 Straftaten und
im zweiten Jahr, nach der ersten registrierten Tat, bereits 10 Straftaten vorzuweisen hat.
Nicht nur die Anzahl der begangenen Delikte ändert sich, sondern auch die
Deliktstruktur: Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil der leichten Diebstähle
zu Gunsten der Diebstähle unter erschwerenden Umständen ab. Der Anteil
der Rohheitsdelikte sinkt ebenfalls, während der Anteil an Vermögens- und
Fälschungsdelikten ansteigt. Diese Veränderungen im zeitlichen Verlauf des kriminellen Handelns könnte man als zunehmende Professionalisierung bei der
Deliktsbegehung interpretieren, was gleichzeitig bedeuten würde, dass sich über
die Zeit das Risiko für die Begehung schwerer Taten entwickelt.
215
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
Von einer kontinuierlichen Entwicklung hin zur Schwerkriminalität muss jedoch – wie
sich auch in anderen Untersuchungen herausgestellt hat (vgl. Kunkat 2002) – nicht
zwingend ausgegangen werden. Auch die Studie der kriminalistisch-kriminologischen
Forschungsstelle des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen (vgl. LKA NordrheinWestfalen 2005) zeigt, dass sich zwar eine Zunahme sowohl der Deliktschwere als
auch der Deliktbreite ergeben hat, dass aber keine Korrelation zwischen der Dauer
der Auffälligkeit und einer Eskalation der Deliktschwere oder einer Spezialisierung
besteht.
Das Deliktspektrum der MIT ist breit angelegt und umfasst bei dem weit überwiegenden Teil der MIT (92 Prozent) mehr als drei Deliktbereiche. Plakativ könnte man
die Mehrfach- und Intensivtäterschaft demnach so zusammenfassen, dass „Wenige“
(MIT) „Vieles“ (an Straftaten in unterschiedlichen Deliktbereichen) machen, oder wie
Klein (1995: 22) dies ausdrückt, bei der Deliktsbegehung einen „cafeteria-style“ pflegen.
Die unterschiedliche Entwicklung dürfte auch im Zusammenhang mit der zu
Grunde liegenden Tatmotivation – oder anders ausgedrückt: mit den subjektiven Erklärungen, die MIT für ihren Einstieg in die Kriminalität abgeben – stehen.
Danach sollen die begangenen Straftaten zum einen finanzielle Engpässe, die
häufig durch Substanzabhängigkeiten entstehen, ausgleichen, oder insgesamt
den Lebensstandard verbessern. Zum anderen werden die Straftaten nach eigener
Überzeugung der MIT auch begangen, weil sie eine Bewältigungsstrategie für diverse emotionale oder soziale Problemlagen darstellen. Bei vielen MIT bildet sich
somit ein fortdauernder Kreislauf, beginnend mit unangenehmen Gefühlszuständen,
die mit dem Konsum von Drogen und/oder Alkohol beseitigt werden, welcher dann
häufig in Beschaffungskriminalität mündet und die Problemlagen verschärft, womit
alles wieder seinen Anfang nimmt, möglicherweise aber auch – die Deliktschwere
betreffend – auf einem anderen Niveau fortgeführt wird.
Bei Gewalthandlungen und Rohheitsdelikten ist von einer ähnlichen Dynamik auszugehen. Auch sie dienen dazu, unangenehme Gefühlszustände, wie sie beispielsweise durch Provokationen oder Beleidigungen entstehen, zu beseitigen, indem
man durch gewalttätiges Verhalten zeigt, wer man ist und mit wem man es zu tun
hat, um so die Achtung vor sich selbst und den Selbstwert wiederherzustellen.
Die Zukunftsvorstellungen der MIT sind relativ stereotyp und werden schemenhaft
mit der Gründung einer Familie, einem Job und einer Wohnung dargestellt. Dabei
216
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
werden die eigenen Chancen auf einen Ausstieg aus der Straffälligkeit eher skeptisch betrachtet, da die „Rahmenbedingungen“ nicht ausreichend, das Risiko und die
Probleme demgegenüber immens sind. Bei der Umsetzung der Zukunftsvorstellungen
nehmen die MIT eher eine passive Haltung ein und sehen sich selbst nicht als aktiv
gestaltende Personen, was sich für die Verbesserung der Prognose nicht gerade als
zuträglich erweist.
n
inwirkungsmöglichkeiten müssen in jeder Phase
E
der kriminellen Karriere genutzt werden
Gerade jüngere MIT fallen häufiger durch Rohheitsdelikte auf, die sie zum einen aus
einem Gruppenkontext heraus, zum anderen überwiegend im öffentlichen Raum
(31,9 Prozent) verüben. Dies ist auch der Grund, warum diese Personengruppe von
der (medialen) Öffentlichkeit als größtes Problem wahrgenommen wird.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass bereits bei jungen MIT, wie ein Experte es im
Gespräch zum Ausdruck gebracht hat, „Hopfen und Malz verloren“ wäre, sondern
die Ergebnisse machen auch deutlich, dass die jungen Täter – gleichwohl nicht in
allen Fällen – entgegen diesem Eindruck in ihren Verhaltensweisen noch nicht verfestigt sind und Möglichkeiten der Einwirkung auf ihre Einstellungen und ihr Verhalten relativ viel versprechend sind. Lohnenswert erscheint dabei auch die aufmerksame Beobachtung der heranwachsenden MIT, da sie sich näher an der Schwelle
zur Manifestation des kriminellen Handelns befinden und stärker durch Alkoholund Drogenkonsum auffallen, was den Prozess der Desozialisation begünstigt oder
vorantreibt. Zudem stehen ihnen bereits andere Mittel als den Jugendlichen zur
Tatbegehung zur Verfügung, wovon insbesondere das Mitführen und der Einsatz
von Waffen zeugen. So haben 54,3 Prozent der Jugendlichen noch nie eine Waffe
mitgeführt, während dies bei nur 46,4 Prozent der Heranwachsenden der Fall ist.
Ähnliche Verhältnisse findet man bezüglich des Einsatzes von Waffen bei der
Tatbegehung. 53,1 Prozent der Jugendlichen haben noch nie eine Waffe eingesetzt,
bei den Heranwachsenden sind es nur noch 47,4 Prozent.
Bei älteren und/oder „erfahrenen“ MIT, die bereits auf eine lange Karriere zurückblicken können, findet man – wie beispielsweise bei psychotischen Erkrankungen
auch – das Phänomen, dass die Täter regelrecht „ausbrennen“. Damit kann entweder
gemeint sein, dass sie keine Lust mehr auf den kriminellen Lebensstil haben, oder
eben auch nicht mehr in der Lage sind, Straftaten „erfolgreich“ zu begehen. Dieses
könnte zwar, wenn man sie nach ihren Zukunftsvorstellungen fragt, einerseits das
217
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
Ende der kriminellen Karriere bedeuten, aber andererseits gleichzeitig mit einer inneren Leere und psychosozial nachteiligen Rahmenbedingungen für eine „normale“
Lebensführung einhergehen.
Dieser Zustand kann innerhalb der kriminellen Karriere in jedem Fall als Auslöser für
Umorientierung und damit als Wendepunkt verstanden werden, an dem der Einsatz
von Behandlungsmaßnahmen und/oder Unterstützungsleistungen die Chancen für
eine Änderung der Lebensführung sogar bei langjährigen und/oder erfahrenen MIT
als aussichtsreich gelten könnte.
n
Merkmalskombinationen ermöglichen eine MIT-Typologisierung
Die vertiefenden statistischen Datenanalysen erbrachten vier verschiedene Typen
von MIT, die sich – quantitativ betrachtet in Art, Anzahl und Ausprägung der registrierten Straftaten – im Ausmaß der angegebenen familiären Belastungen und
dem Einstiegsalter in die kriminelle Karriere unterscheiden. Die bedeutsamsten
Unterschiede zwischen den Clustern liegen sowohl in der Quantität der begangenen Delikte als auch in der Qualität, vor allem in Bezug auf die Gefährlichkeit und
die Häufigkeit der Gewaltanwendungen. Die vorgenommene Clusterung fand ihre
Bestätigung durch die durchgeführten Täterinterviews, was eine Illustration der verschiedenen Typen durch Fallbeispiele erlaubte.
Durch die Vollerhebung war es möglich, die ganze Vielfalt an Merkmalen und
Erscheinungsformen des Kriminalitätsphänomens „MIT“ einfließen zu lassen und
diese mittels einem statistischen Verfahren zur Gruppenbildung so zu ordnen, dass
sich vier distinkte MIT-Typen herausbilden ließen, wobei die Benennung der einzelnen Typen (Extensive, Gewalttätige, Spezialisierte, Volatile) im Schwerpunkt durch
die Häufigkeit und Art der Deliktsbegehung bestimmt war.
So sind die „Spezialisierten“ im Durchschnitt älter, wenn sie in die Kriminalität einsteigen. Im Gegensatz zu den „Gewalttätigen“ können sie als weniger gefährlich
eingestuft werden. Auffallend ist bei den „Gewalttätigen“ der hohe Anteil an MIT
mit Migrationshintergrund (57,4 Prozent) und der hohe Anteil von gemeinschaftlich
begangenen Rohheitsdelikten (38,6 Prozent). Die „Extensiven“ treten bezüglich des
Lebensalters noch früher als die „Gewalttätigen“ in Erscheinung und sind besonders
häufig drogenabhängig (75,8 Prozent). Bezeichnend ist auch der Befund, dass die
„Volatilen“ die größte Gruppe innerhalb der MIT darstellen, womit nochmals unter-
218
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
strichen wird, dass Wechselhaftigkeit und Unstetigkeit bei der Straftatbegehung
das Wesen von Mehrfachtäterschaft ausmachen.
Diese Gruppierung kann für die Praxis bei der Konfrontation mit einem neuen MIT hilfreich sein bei der sozialen Orientierung. Sie ermöglicht die individuelle Überprüfung
empirisch abgesicherter Kriterien und die anschließende Zuordnung zu einem Typus,
der wiederum Unterstützung dabei bietet, entsprechende Konzepte der Prävention
und Intervention bedarfsgerecht abzustimmen und gezielt einsetzen zu können.
So sind z.B. Maßnahmen wie ein Antiaggressionstraining, das die eigene gewaltförderliche Einstellung und Sichtweise zunächst verdeutlicht – um sie anschließend zu verändern – bei einem „gewalttätigen“ MIT angebracht, während bei den „Spezialisierten“
eher praktische Hilfe- und Unterstützungsleistungen für die Lebensführung in Betracht gezogen werden müssen, um zukünftig straftatenfrei leben zu können. Bei den
„extensiven“ MIT stehen eher drogentherapeutische Maßnahmen im Vordergrund.
n MIT werden mit deutlichen Sanktionen belegt, deren Effekte
aber nicht eindeutig sind
Was die behördlichen Reaktionen und die Sanktionierung der Mehrfachtäter angeht, konnte durch die Analyse gezeigt werden, dass die Justizbehörden – entgegen dem mancherorts vorherrschenden Eindruck – im Umgang mit Mehrfach- und
Intensivtätern nicht „übertrieben milde“ gestimmt sind, sondern durchaus von
den gesetzlichen Möglichkeiten, deutliche bzw. auch harte Strafen zu verhängen,
Gebrauch machen. Diesen Befund verdeutlicht vor allem die Gesamtmenge der
verhängten unbedingten freiheitsentziehenden Sanktionen, die 5.330 Haftjahren
für die 1.328 MIT entspricht.
Auch wenn man den Sanktionsverlauf betrachtet, stellt man fest, dass ein nicht unerheblicher Teil der MIT (39 Prozent) über einen mehrjährigen Zeitraum von Mal zu
Mal mit schrittweise schärferen Rechtsfolgen belegt wird. Dieser Steigerungsprozess
entspricht aber nicht einer „Sanktionseskalation“, wie sie sich in der Untersuchung
von Kunkat (2002) gezeigt hat.
Die Praxis der deutlichen Reaktionen und Sanktionen jedenfalls verweist darauf,
dass Rückfälligkeit bei den MIT nicht als Versäumnis oder Misserfolg des justiziellen
Handelns betrachtet werden kann. Vielmehr ist auch in diesem Zusammenhang
auf die Vielzahl von Belastungen im Hintergrund hinzuweisen, die Hilflosigkeit bei
219
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
staatlichen Institutionen schaffen, da sie mit ihren Reaktionsmöglichkeiten auf kriminelles Verhalten die vielfältigen Mängellagen nicht beseitigen können, die die Kriminalität mitbedingen.
Darüber, welche Effekte und welche Wirkung jedwede Art von Sanktionen bei den
Tätern erzeugen, ist nach empirischer Befundlage nach wie vor wenig bekannt und
noch weniger eindeutig. Auch die Aussagen der Täter bringen hierzu ein uneinheitliches Meinungsbild hervor. Auch sie als „Experten“ wissen nicht, was ihnen wirklich
helfen würde, die eigene Lebensführung in die richtigen Bahnen zu lenken. Einige
sind der Meinung, dass eine frühe harte Sanktionierung sie von weiteren Straftaten
abgehalten hätte, andere sind empört darüber, wenn sie gleich massive Strafen verhängt bekommen und schätzen dies in keiner Weise als abschreckend ein. So scheint
die Regel, dass man aus Fehlern lernt, bei den MIT nicht zu gelten und eine gewisse
Ratlosigkeit behördlicherseits bezüglich der Reaktionsweise und Sanktionierung für
diese Tätergruppe vorzuherrschen. Bei den MIT, die schon viele Erfahrungen gesammelt haben, spiegelt sich diese Unsicherheit und die Frage danach, „wie es weitergehen soll“, auch häufig in den Zukunftsvorstellungen wider. Bevor die Risikofaktoren
nicht beseitigt sind und, im Gegenzug, geeignete Rahmenbedingungen für eine
„normale“ Lebensführung geschaffen sind, wirken die Zukunftsperspektiven düster
und fällt die Prognose im Hinblick auf den Ausstieg aus der Kriminalität negativ aus.
So genannte Nachsorgeprojekte könnten – sofern sie elementare Lebensbereiche
wie Wohnung und Arbeit usw. umfassen – Brücken bauen, um vom Strafvollzug in
die Freiheit oder allgemein von einem kriminellen Lebensstil zu einer straftatenfreien
Lebensführung zu gelangen.
n
„Resozialisierung“ als Zielvorstellung bei Mehrfach- und Intensivtätern
Diese insgesamt heterogen wirkende Befundlage zum Thema MIT lässt eine eindimensionale Ursachenzuschreibung – oder ein unifaktorielles Erklärungsmodell für Mehrfach- und Intensivtäterschaft – in keinem Fall als hinreichend erscheinen, sondern verdeutlicht die Notwendigkeit komplexer Erklärungs-, aber auch Bekämpfungsansätze.
Die Definition dafür, wer als MIT zu gelten hat und entsprechend zu erfassen ist, muss
so breit gefasst werden, dass alle Personen in ihren Merkmalskonstellationen von
MIT und variantenreichen Erscheinungsformen darunter zusammengefasst werden
können; zum anderen muss sie so zielgenau und treffsicher sein, dass Überschneidungen zu anderen Gruppen von Tätern möglichst gering ausfallen.
220
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
Auf der Basis der hessischen Definition scheint es behördlicherseits zu gelingen,
diejenigen Täter als MIT einzustufen, bei denen sich die Kriminalität nicht nur als
jugendtypisches oder episodenhaftes Phänomen darstellt, sondern als ein bis weit
in das Erwachsenenalter überdauerndes Verhaltensmuster (so sind ¾ der untersuchten MIT im Erwachsenenalter; besonders stark vertreten sind Männer im Alter
zwischen 19 und 29 Jahren). Ebenso dürfte die täterorientierte im Gegensatz zur
deliktsbezogenen Bearbeitungsweise – wie sie in Hessen bereits umgesetzt ist – aufgrund der empirischen Befundlage geboten und aus strategischen Gründen von
Vorteil sein, um gezielt individuell intervenieren und speziell bei den jungen MIT die
frühzeitige Beendigung der kriminellen Laufbahn unterstützen zu können.
Die vielfältigen Erscheinungsformen von Mehrfach- und Intensivtäterschaft vereinfachen den Umgang mit diesem Kriminalitätsphänomen zwar nicht, fordern aber
andererseits in Gewinn bringender Weise dazu auf, die MIT – auch wenn sie einheitlich als solche benannt sind – in erster Linie als Individuen mit unterschiedlichen
Problemkonstellationen im Hintergrund, unterschiedlichen Varianten von Straffälligkeit zu betrachten, aber auch mit einem unterschiedlichen Bedarf an Behandlung,
und nicht zwangsläufig als eine eigene oder gar neue Straftätergruppe darzustellen (siehe auch Landeskommission Berlin gegen Gewalt Forum 2008). Andernfalls
könnte diese Bezeichnung womöglich dazu ermuntern, diese Täter, die ein kriminelles Vorleben und eine negative Prognose haben, möglichst früh als solche identifizieren zu wollen – und sozusagen frühzeitig möglichst lange wegzuschließen – um
sie selbst vor der weiteren Straftatbegehung abzuhalten und so vor allem den immateriellen gesellschaftlichen Schaden, der in Form von Unsicherheitsgefühlen bzw.
Kriminalitätsfurcht thematisiert wird, möglichst gering zu halten. Diese Reaktionsweise wäre vor dem Hintergrund, dass MIT einen hohen Arbeitsaufwand und Ressourceneinsatz bei der Polizei erfordern, durchaus nachvollziehbar, würde aber den
empirischen Befunden, nach denen der Grundsatz: „Einmal Verbrecher, immer Verbrecher“ (Stelly/Thomas 2001) eben nicht zutreffend ist, geradezu konterkarieren.
Vielmehr sollte das in den Untersuchungen immer wieder festgestellte Nebeneinander von sozialer Mehrfachbenachteiligung und strafrechtlicher Mehrfachbelastung (z.B. Kunkat 2002) dieses Personenkreises als Anknüpfungspunkt für eine
auf Veränderung angelegte Praxis dienen und in diesem Rahmen der Ausstieg aus
der kriminellen Karriere auch immer als eine Option in Betracht gezogen werden.
Soziale Probleme erfordern nicht nur den Einsatz der Strafverfolgungsbehörden,
sondern verdeutlichen die Notwendigkeit der individuell abgestimmten Kombination von Hilfeleistungen und Interventionen/Sanktionen.
221
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
5.2 Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis
Die vertiefenden Analysen der polizeilichen Daten sowie die Interviews mit den
MIT – und nicht zuletzt mit den Experten der Polizei – konnten das Phänomen „MIT“
nicht nur aus mehreren Perspektiven beleuchten, sondern liefern auch praxisnahe
Anregungen und handlungsleitende Ideen für die behördliche Arbeit. Die Klärung,
ob und auf welche Weise diese umgesetzt werden, muss allerdings Aufgabe der
Praktiker selbst bleiben, da sie am besten die Möglichkeiten und Einschränkungen
für deren Durchsetzung kennen.
Insgesamt drei Punkte erscheinen auf der Basis der empirisch gewonnenen
Erkenntnisse der aktuellen Studie überlegenswert.
Ein Faktor, der sich durchgängig als hoch differenzierende Variable innerhalb der
Gesamtgruppe der MIT erwiesen hat, ist das Lebensalter der MIT. Junge MIT, die
an der Schwelle zum Erwachsenenalter stehen, unterscheiden sich von den älteren MIT in vielen Merkmalen, eben auch in kriminalitätsrelevanten Aspekten.
Meist haben sie ihre Schulausbildung nicht beendet und somit geringe Chancen,
auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen. Das soziale Umfeld, insbesondere der
familiäre Hintergrund, zeichnet sich meist durch zahlreiche Belastungen aus,
weswegen eine frühe Hinwendung zum Freundeskreis stattfindet, dem in vielen
Fällen andere Delinquente angehören. Das führt in der Folge dazu, dass die meisten Straftaten gemeinschaftlich begangen werden. Drogenkonsum ist in dieser
Altersgruppe ebenfalls weit verbreitet und dient häufig dazu, die schlechten
Lebensbedingungen und die unangenehmen Gefühlslagen zu verdrängen, wobei
dann der Weg in die Drogenabhängigkeit und die Beschaffungskriminalität gebahnt wird. Sie begehen, wenn man die Typologie der MIT heranzieht, im Laufe der
Zeit besonders viele Straftaten und sind in hoher Anzahl unter den gewalttätigen
MIT vertreten, die mit Rohheitsdelikten in Erscheinung treten. Alle diese Punkte
machen deutlich, dass die MIT, die in jungen Jahren mit Kriminalität auffallen, vielfältige Hilfeleistungen brauchen, um nicht kriminelle Handlungen als dauerhaften
Ausweg und Lösung für ihre Probleme zu betrachten. Dies ist aber nur die eine
Seite der Medaille, die andere – die hoffnungsvoller und zuversichtlicher stimmt –
ist die, dass in dieser Lebensphase mehr Einwirkungsmöglichkeiten bestehen als
im fortgeschrittenen Alter. Im Vordergrund stehen der Erziehungsgedanke und
die (Re-)Sozialisierung, also der Ausgleich von Defiziten und Problemlagen, die
die Entwicklung hemmen. Maßnahmen, die Kompetenzen erweitern können – wie
Trainings gegen Aggression sowie Drogen- und Arbeitstherapien oder auch ein
222
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
soziales Kompetenztraining – dürften die Prognose stärker verbessern als jedwede einschränkende justizielle Sanktion.
Insofern ist das Konzept der Schwellentäter – oder speziell das Programm BASU21
in Hessen (Besonders auffällige Straftäter unter 21 Jahren) – ein zielführendes, zukunftsweisendes und durch die Ergebnisse der Studie empirisch begründbares
Konzept und Beispiel dafür, wie wissenschaftliche Ergebnisse in die Praxis einfließen und nutzbar gemacht werden können.
Der zweite Punkt, der sich hier zwanglos anschließt, ist die Frage, was die Polizei
zusätzlich zur kriminalistisch unerlässlichen täterorientierten Ermittlung und Fallbearbeitung tun kann. Wie sich zeigte, weisen die hessischen MIT eine Vielzahl von
Belastungsfaktoren und Problemlagen auf, die es zu minimieren gilt. Jedoch muss
man sich auch fragen, inwieweit dies zum Aufgabenbereich der Polizei zählt. Wie
so oft werden an die Polizei (als letzte Instanz) unrealistische Erwartungen gestellt,
dass sie dort eingreift, wo sozialisatorische Mängel auftauchen, andere gesellschaftliche Instanzen versagt haben oder mindestens faktisch erfolglos geblieben sind.
Daher ist es der Polizei auch nicht möglich, die MIT in alleiniger Herangehensweise
„in den Griff“ zu bekommen. Dennoch gibt es zumindest einige Ansatzpunkte für
die Polizei, die auf unterschiedlichen Ebenen der Prävention ansetzen und durchaus
auch repressiven Charakter aufweisen können.
Die Berücksichtigung der empirisch gewonnenen Erkenntnisse über die vier
MIT-Typen sind geeignet, schon beim Erstkontakt der MIT mit den zuständigen
Sachbearbeitern bei den Behörden eine erste Orientierung zur Verfügung zu haben,
welche Merkmale und Besonderheiten der jeweilige MIT zunächst bezüglich der
Deliktbegehung aufweist. Bei fortgesetztem Kontakt wird dann für die Planung von
präventiven und interventionellen Maßnahmen wichtig, welche Täterpersönlichkeit
mit welchen Belastungen sich hinter diesen Taten verbirgt. Da sich die Mehrfach- und
Intensivtäterschaft als ein vielschichtiges und komplexes Bedingungsgefüge erwiesen hat, ist ein Vorgehen, das die „Besonderheiten“ zuvorderst berücksichtigt, aussichtsreicher. Durch die Orientierung an den Kriterien, die den Tätertypen zu Grunde
liegen, kann also ein beschleunigtes und – falls erforderlich – zwischenbehördlich
koordiniertes Vorgehen ermöglicht werden.
Die Zuordnung zu den MIT-Typen kann auch das frühzeitige Erkennen der MIT
bereits zu Beginn ihrer kriminellen Karriere begünstigen und „Gefährderansprachen“
– also die Mitteilung an die MIT, dass sie als solche bei der Polizei erfasst sind und
223
Zusammenfassung und Fazit
Teil D
in einem besonderen Fokus stehen – als Präventionsmaßnahme effektiv einsetzen,
insbesondere, wenn aufgrund des Alters oder anderer Gegebenheiten mit einer
verzögerten Reaktion der Justiz zu rechnen ist.
Wissenschaftliche Erhebungen und Analysen sind genauso ressourcenabhängig
wie die Verteilung von Zuständigkeiten und Spezialaufgaben in Institutionen und
Behörden.
Dies betrifft die Gruppe der MIT deshalb in besonderem Maße, da die Vorgehensweise
bei der behördlichen Bearbeitung nicht wie üblich delikt-, sondern personenzentriert ist, was eine Umstellung der Bearbeitungslogik weniger bei den einzelnen
Sachbearbeitern als bei der Personalumverteilung und Abteilungsneuordnung notwendig macht. Schließlich erfordern alle genannten Einflüsse und „Wirkungen“, die
ihre Spuren eben nicht in dokumentierten Vorgängen hinterlassen, einen persönlichen Zugang zu den betroffenen Personen. Durch persönliche Gespräche und eine
individuumszentrierte Bearbeitungsstrategie könnte es insbesondere gelingen, neue
Einsichten zum möglichen allmählichen Ausscheren aus der kriminellen Karriere zu
gewinnen, wenn nicht sogar Kriterien für die Chance eines baldigen Abbruchs solcher Karrieren zu erhalten.
Einig ist man sich darüber, dass, wenn eine flächendeckende und an dem Bedarf
orientierte Ermittlung und Erfassung der MIT erreicht werden soll, ein weiterer
Ausbau des zuständigen Personals unabdingbar ist. Nur durch die Schaffung fester
Zuständigkeiten und Ansprechpartner – in allen beteiligten behördlichen Bereichen
– kann die gewünschte Zusammenarbeit Erfolg versprechend verlaufen.
Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es wünschenswert, wenn sich die Einstufung der
MIT nicht an den zur Verfügung gestellten Ressourcen und der personellen
Ausstattung bei den Behörden orientieren und begrenzen würde, sondern der
Umfang dieser Tätergruppe und des Kriminalitätsphänomens Basis für die personelle Ausstattung im MIT Bereich wäre.
Für eine verbesserte Bearbeitung der Fälle wäre zusätzlich – insbesondere für diejenigen Polizeipräsidien, deren Zuständigkeitsgebiete an andere Bundesländer angrenzen – eine bundeseinheitliche Definition der Mehrfach- und Intensivtäterschaft
und eine einheitliche Einstellung in eine MIT-Liste sehr wünschenswert.
Trotzdem muss aus wissenschaftlicher Perspektive darauf hingewiesen werden, dass
alle diese Kenntnisse und Maßnahmen nicht immer nur Vorteile bieten, sondern auch
224
Teil D
Zusammenfassung und Fazit
mit Risiken behaftet sein können. Vor allem dann, wenn infolge des Handlungsdrucks
der Praxis, verbunden mit meist zu wenig Zeit, keine ausreichenden Ressourcen dafür
zur Verfügung stehen, um individuellen Entwicklungen und Gegebenheiten genau
nachzuspüren. Dann besteht die Gefahr, dass Prozesse der Stereotypisierung einsetzen, insbesondere bei noch jungen Tätern, bei denen, ggf. verborgene, Potentiale für
Veränderungen zum „Normalen“ vorhanden sind, an denen man ansetzen könnte.
Als Grundsatz muss also gelten, auch bei den Mehrfach- und Intensivtätern Ansätze
für eine Reintegration zu fördern.
225
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231
Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Interviewte MIT nach Justizvollzugsanstalten.........................................25
Tabelle 2:
Bildungsgrad der 654 MIT mit Schulabschluss......................................45
Tabelle 3:
Zeitraum zwischen den Taten...................................................................84
Tabelle 4:
Verteilung der 33.394 ausgewerteten Vorfälle.......................................97
Tabelle 5:
Spektrum der ausgewerteten Delikte......................................................98
Tabelle 6:
Die 10 häufigsten unter den 32.795 ausgewerteten Delikten.............99
Tabelle 7:
Alkohol- und Drogeneinfluss nach Altersklassen.................................105
Tabelle 8:
Alkoholeinfluss und Drogenabhängigkeit ...........................................106
Tabelle 9:
Drogeneinfluss und Drogenabhängigkeit ...........................................106
Tabelle 10:
Alkohol- und Drogeneinfluss nach Migrationshintergrund................107
Tabelle 11:
Mitführen und Einsetzen von Waffen nach Altersklassen....................109
Tabelle 12:
Mitführen und Einsetzen von Waffen nach Drogenabhängigkeit......110
Tabelle 13:
Mitführen und Einsatz von Waffen nach Migrationshintergrund........111
Tabelle 14:
Gruppenkontext und Alter .....................................................................113
Tabelle 15:
Gruppenkontext und Drogenabhängigkeit . .......................................113
Tabelle 16:
Gruppenkontext nach Migrationshintergrund ....................................114
Tabelle 17:
Tatörtlichkeit..............................................................................................115
Tabelle 18:
Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis bei Jugendlichen
bzw. bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht
behandelt wurden....................................................................................120
Tabelle 19:Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erwachsenen
bzw. bei Heranwachsenden, die nach Allgemeinem
Strafrecht behandelt wurden..................................................................120
Tabelle 20:
Sanktionsmenge der MIT........................................................................139
Tabelle 21:
Verteilung der Sanktionierungshäufigkeit der MIT (VA+NA+KD)......144
Tabelle 22:Maßnahmen, Maßregeln und Strafen gegen die MIT seitens
der (Jugend-) Staatsanwaltschaft und der (Jugend-) Gerichte..........148
Tabelle 23:
Schwerste Sanktionen.............................................................................150
Tabelle 24:
Art der schwersten Sanktion...................................................................151
Tabelle 25:
Einschätzung des Sanktionsverlaufs......................................................152
232
Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen
Tabelle 26:
Ausgangsvariablen für die Clusteranalyse............................................188
Tabelle 27:
Verteilung auf die Cluster.......................................................................189
Tabelle 28:
Überblick über die „Spezialisierten“......................................................190
Tabelle 29:
Gefährlichkeit der Taten der Spezialisierten.........................................191
Tabelle 30:
Überblick über die „Gewalttätigen“.......................................................193
Tabelle 31:
Gefährlichkeit der Taten der Gewalttätigen..........................................194
Tabelle 32:
Überblick über die „Extensiven“............................................................196
Tabelle 33:
Gefährlichkeit der Taten der Extensiven................................................197
Tabelle 34:
Überblick über die „Volatilen“................................................................199
Tabelle 35:
Gefährlichkeit der Taten der Volatilen...................................................199
Tabelle 36:
Persönliche Informationen nach Clustern.............................................202
Tabelle 37:
Belastungsfaktoren nach Clustern.........................................................203
Tabelle 38:
Delikte nach Clustern..............................................................................204
Tabelle 39:
Sanktionen nach Clustern.......................................................................205
Tabelle 40:
Anteil der Cluster in den Polizeipräsidien ............................................206
233
Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen
Schaubildverzeichnis
Schaubild 1:
Alter der MIT zum Stichtag 31.07.2006............................................... 32
Schaubild 2:
Geografische Zuordnung des Migrationshintergrunds.................... 40
Schaubild 3:
Muttersprache nach Polizeipräsidien.................................................. 43
Schaubild 4:
Ausbildung in Abhängigkeit vom Schulabschluss (n=973) . ........... 47
Schaubild 5:
Drogen- und Alkoholabhängigkeit...................................................... 52
Schaubild 6:
Migrationshintergrund und Gewaltauffälligkeiten............................ 68
Schaubild 7:
Alter bei erster registrierter Tat............................................................ 70
Schaubild 8:
Erste Tat nach Geschlecht..................................................................... 72
Schaubild 9:
Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten unter
Alkoholeinfluss..................................................................................... 103
Schaubild 10: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten unter
Drogeneinfluss..................................................................................... 104
Schaubild 11: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten mit
Waffeneinsatz....................................................................................... 108
Schaubild 12: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten mit
Gruppenkontext................................................................................... 112
Schaubild 13: Rückfallentwicklung bei entlassenen Jugendstrafgefangenen in Nordrhein-Westfalen................................................. 142
Schaubild 14: Unbedingte Jugend- und Freiheitsstrafen....................................... 153
Schaubild 15: Altersverteilungen der Cluster........................................................... 201
234
Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen
Abkürzungsverzeichnis
Deoxyribonucleic acid
E
A
ADHSAufmerksamkeitsdefizit-/
Hyperaktivitätsstörung
AZR
Ausländerzentralregister
AGGASArbeitsgruppe Gewalt an
Schulen
AG JAGUARArbeitsgruppe
Jugendliche
aggressive Gruppen
Untersuchungen altersspezifischer Rechtsbrüche
B
BASU21Besonders auffällige
Straftäter unter
21 Jahren
BMIBundesministerium des
Inneren
BMJBundesministerium der
Justiz
bspw.
beispielsweise
BtMG
Betäubungsmittelgesetz
BZR
Bundeszentralregister
bzw.
beziehungsweise
C
ca.
circa
ComVorComputergestützte
Vorgangsbearbeitung
CrimeCriminal Research
Investigation Management
Software
D
d.h.
DNA
das heißt
EC
et al.
etc.
EWO
Electronic Cash
und andere
et cetera
Datenpool Meldewesen
F
f.
ff.
FrStr
folgende Seite
folgende Seiten
Freiheitsstrafe
G
GEKR
„Geisteskrank“ laut Polas
GESISLeibnitz-Institut für
Sozialwissenschaften (früher ZUMA)
ggf.
gegebenenfalls
H
HFEGHessisches
Freiheitsentziehungsgesetz
HIVHumanes ImmundefizienzVirus
Hrsg.
Herausgeber
HZDHessische Zentrale für
Datenverarbeitung
I
IfK
Institut für Kriminologie
O
JGG
JIT
JugStr
Jugendgerichtsgesetz
Junge Intensivtäter
Jugendstrafe
235
Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen
JVA
Justizvollzugsanstalt
KA
Kriminalakten
KD
Kein Datum
KKFoStKriminalistischKriminologische
Forschungsstelle
L
Landeskriminalamt
Lysergsäurediethylamid
M
MITMehrfach- und
Intensivtäter
N
n
NA
Nr.
Anzahl
Nach Aufnahme
Nummer
T
T
Kürzel für Täter
TJVUTübinger JungtäterVergleichsuntersuchung
u.a.
U-Haft
z.B.
unter anderem
Untersuchungshaft
zum Beispiel
V
oben angegeben
P
PD
Polizeidirektion
PHWPersonenbezogener
Hinweis
PKSPolizeiliche
Kriminalstatistik
PKW
Personenkraftwagen
PolasPolizeiliches
Auskunftssystem
236
s.o.
siehe oben
sog.
so genannt
SPSSMarkenname eines
Statistikprogramms
StGB
Strafgesetzbuch
StPO
Strafprozessordnung
StVG
Straßenverkehrsgesetz
SV
Sicherungsverwahrung
U
O
o.a.
Polizeipräsidium
S
K
LKA
LSD
PP
v.a.
VA
vgl.
V-Mann
vor allem
Vor Aufnahme
vergleiche
Vertrauens-/
Verbindungsmann
Z
z.B.
zum Beispiel
ZUMAZentrum für Umfragen,
Methoden und Analysen
(heute GESIS)
Anhang und Interviewleitfaden
Anhang
Im Folgenden findet sich der Leitfaden, der für die Täterinterviews eingesetzt wurde. Des Weiteren wird ein Überblick über die Häufigkeitsverteilungen der einzelnen Variablen geliefert, insoweit sich diese in Tabellenform darstellen ließen77.
Vereinzelt weichen die Werte minimal von denen des Basisberichts ab. Im weiteren
Projektverlauf (durch vertiefte Analysen und durch Informationen aus den Interviews)
konnten Erfassungsfehler aufgespürt werden, die zum Zeitpunkt des Basisberichts
nicht festzustellen waren.
Interviewleitfaden
I. Biographische Anamnese
Familie
n H
erkunftsfamilie Zusammensetzung (Bezugspersonen/Eltern/
Geschwister)
n A
ufwachssituation (materielle Situation, Qualität der Eltern-KindBeziehung)
n Delinquenz von Familienangehörigen
n Gewalterfahrungen (eigene oder beobachtete, z.B. Partnergewalt)
n F
amilienstand/Partnerschaft/Elternschaft (Heirat/Trennung, eigene/
angenommene Kinder)
Migrationshintergrund
n ja/nein (eigene Migrationserfahrung)
n Herkunftsland, Aufenthaltsdauer in Deutschland, Aufenthaltsstatus etc.
n K
ulturelle Prägung (Sprache, Einstellungen beispielsweise
gegenüber Gewalt)
n Subjektiv wahrgenommene ethnische Identität
n S
oziokulturelle Integration (gewollt/nicht gewollt, gelungen/nicht
gelungen)
77 Zur Darstellung nicht geeignet waren insbesondere einige Filtervariablen mit fortführenden Fragen sowie einzelne Informationen zur chronologischen Sanktionierung.
237
Anhang und Interviewleitfaden
Leistungsbiographie
n Absolvierte Schuljahre, Schulabschluss
n Schulische Probleme, Verhaltensauffälligkeiten
n Ausbildung (angefangen/beendet)
n Fahrerlaubnis erworben
n Gearbeitet/gejobbt (Schwarzarbeit, andere illegale Einkünfte?)
n Brüche in der Leistungsbiographie (Wann? Gründe dafür?)
n Phasen der Arbeitslosigkeit (Wann? Gründe dafür?)
Persönlichkeit und Drogen/Alkohol
n P
sychische Auffälligkeiten/Einschränkungen oder auffallende Persönlichkeitscharakteristika (z.B. Depression, Aggression und Impulsivität),
professionell diagnostiziert oder selbst festgestellt
n Hinweise auf bzw. subjektiv empfundene Substanzabhängigkeit
n E
instieg bzw. Alter bei Erstkonsum
Weiterer Verlauf des Konsumverhaltens bzw. der Suchtmittelabhängigkeit
n S
ubjektiv empfundene Wirkung der Suchtmittel, Veränderung der
Wirkung im Verlauf
n T
herapien (Anzahl von begonnenen/abgebrochenen/erfolgreich
abgeschlossenen Therapieversuchen)
n E
rleben der Therapiemaßnahmen (hilfreich, Mittel zum Zweck,
wie z.B. Therapie statt Strafe)
n D
rogen-/Alkoholkonsum, paralleler Konsum von mehreren
Suchtmitteln, Konsummengen
Delinquenzentwicklung
n In welchem Alter wurde mit abweichendem Verhalten/Straftaten
begonnen?
n Mit welchen Straftaten wurde angefangen?
n H
andelte es sich jeweils um qualitativ ähnliche oder ganz
unterschiedliche Delikte? (Deliktmuster erkennbar?)
n W
elche war Ihrer Ansicht nach die schwerste Straftat, die Sie begangen
haben?
n A
n welchen Orten wurden die Delikte bevorzugt und überwiegend
begangen (z.B. öffentliche Plätze)?, Aktionsradius (in Bezug auf den
Wohnort)?
238
Anhang und Interviewleitfaden
n W
urden die Taten alleine oder gemeinschaftlich begangen?
(„Gang“, Clique, Dyade, Einzelgänger)
n Inwieweit spielt Gewalt eine Rolle bei der Begehung der Taten?
n W
ar/ist es im sozialen Umfeld „normal“, dass man mit der Polizei
Schwierigkeiten hat/Kriminalität begeht? (Oder sieht man sich eher
oder wird von anderen als „schwarzes Schaf“ gesehen?)
n W
ie schätzen Sie das Verhältnis von begangenen zu polizeilich
registrierten Straftaten ein? (Hell-/Dunkelfeld)
n G
ibt es Verhaltensalternativen zu Straftaten? (hat in bestimmten
Situationen schon anders als kriminell gehandelt)
II. MIT-bezogene Fragen
n W
elches sind aus Ihrer Perspektive die Gründe/Erklärungen für die
Straffälligkeit? (Frage nach den äußeren Bedingungen und impliziten
Kriminalitätstheorien)
n W
elche Motive liegen dem straffälligen Verhalten zu Grunde? (Frage
nach den inneren Bedingungen, persönlichen Voraussetzungen für
kriminelles Handeln)
n W
elche Gefühle gingen mit der Begehung von Straftaten einher?
(Angst, Kick) Hat sich das im Laufe der Zeit verändert?
n W
elche Rolle spielen die Straftaten in Ihrem Leben? (z.B. Lebensstil,
Kompensation finanzieller Mangellage)
n W
elche Maßnahmen hätten Sie früher oder könnten Sie aktuell von der
Begehung weiterer Straftaten abhalten? Welche Kriterien oder welche
Qualitäten müssten diese Maßnahmen erfüllen (z.B. unterstützend,
freiheitsentziehend, therapeutisch)?
n Sagt Ihnen der Begriff der Mehrfach- und Intensivtäterschaft etwas?
n Wann und wie haben Sie erfahren, dass Sie als MIT eingestuft wurden?
n Hat sich für Sie dadurch etwas geändert?
n Sehen Sie sich selbst als Mehrfach- und Intensivtäter?
n H
aben Sie seit der Einstufung als MIT mehr oder weniger Kontakt zur
Polizei?
III. Reaktionen auf Normabweichung und Straftaten
Polizeiliche Reaktionen
n Wann hat der erste Kontakt mit der Polizei stattgefunden?
n Wie war der erste Kontakt mit der Polizei? (Umgang, Atmosphäre)
239
Anhang und Interviewleitfaden
n W
ie reagierte das soziale Umfeld auf den „Polizeikontakt“?
(z.B. Eltern, Freunde, Lebenspartner)
n Wurde das MIT-Programm erwähnt oder erläutert?
n Wie war das Verhältnis zur Polizei? (z.B. Vertrauensverhältnis)
n Gibt es einen festen Ansprechpartner bei der Polizei?
n Wie sehen Sie die Polizei persönlich?
n H
at der Polizeikontakt zum Nachdenken oder zu Veränderungen von
Einstellungen und/oder Verhalten angeregt?
n Gab es so was wie einen „Warnschuss“ durch die Polizei?
n Subjektive Einschätzung der Effektivität polizeilicher Arbeit
Justizielle Reaktionen
n Was war die erste justizielle Reaktion, die Sie erfahren haben?
n W
elche weiteren Sanktionen sind erfolgt? Was war die härteste
Sanktion (nach subjektivem Maßstab)?
n W
ie sieht Ihre Meinung über die Justiz aus (evtl. Unterscheidung
Staatsanwaltschaft und Gericht)?
n S
ind die jeweiligen Reaktionen Ihrem Eindruck nach zeitnah erfolgt
und haben Sie sie als angemessen empfunden?
n Hätten Sie sich als Richter genauso beurteilt?
n W
elche Wirkung haben Sanktionen auf den Verlauf der kriminellen
Karriere?
n W
ären andere Maßnahmen hilfreich gewesen, um das kriminelle
Handeln zu beenden (retrospektiv)?
IV. Zukunft
n Welche Verurteilung liegt der aktuellen Inhaftierung zu Grunde?
n Wie lange werden Sie voraussichtlich noch in Haft sein?
n Welche Maßnahmen sind als Entlassungsvorbereitung geplant?
n Welche Pläne haben Sie für die Zukunft?
n Ist eine Nachsorge vorgesehen?
n K
önnen Sie sich eine straftatenfreie Zukunft vorstellen, bzw., nehmen
Sie sich vor, ein Leben ohne Straftaten zu führen?
n W
elche Bedingungen müssten erfüllt sein, damit es zu einem Abbruch
der kriminellen Karriere kommt?
240
Anhang
Codierblatt für die Schwere einer gegen einen MFT
verhängten Sanktion oder Hauptstrafe (ohne Maßregeln
der Besserung und Sicherung)
Bei Jugendstrafen oder Freiheitsstrafen hier: egal, nach welchem Paragraphen oder
in welchem Zusammenhang sie verhängt wurden
_01 Absehen von der Verfolgung / Einstellung / Diversion (§§ 45-47 JGG)
_02 Erziehungsmaßregeln (§§ 10-12 JGG)
_03 Zuchtmittel (nicht Jugendarrest) (§§ 13-15 JGG)
_04 Jugendarrest (§ 16 JGG)
_05Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe / Vorbewährung
(§ 27 oder § 57 JGG)
_06 Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
_07 Geldstrafe bis einschließlich 180 Tagessätze
_08 Freiheitsstrafe bis unter 6 Monate mit Bewährung
_09 Freiheitsstrafe bis unter 6 Monate ohne Bewährung
_10 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von genau 6 Monaten mit Bewährung
_11 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von genau 6 Monaten ohne Bewährung
_12 Geldstrafe von über 180 Tagessätzen
_13Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 6 bis unter 9 Monaten
mit Bewährung
_14Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 6 bis unter 9 Monaten
ohne Bewährung
_15Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr
mit Bewährung
_16Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr
ohne Bewährung
_17Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre
mit Bewährung
_18Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre
ohne Bewährung
_19 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 2 Jahren bis 3 Jahre
_20 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahre
_21 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren bis 10 Jahre
_22 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 10 Jahren bis 15 Jahre
_23 Lebenslange Freiheitsstrafe
241
Anhang
Soziodemographische Daten des MIT
Tabelle A 1
Tabelle A 2
Tabelle A 3
Tabelle A 4
Tabelle A 5
Tabelle A 6
Tabelle A 7
Tabelle A 8
Tabelle A 9
Tabelle A 10
Tabelle A 11
Tabelle A 12
Tabelle A 13
Tabelle A 14
Tabelle A 15
Tabelle A 16
Geburtsjahr
Geschlecht
Geburtsland
Derzeitige 1. Staatsangehörigkeit
Derzeitige 2. Staatsangehörigkeit
Zusätzliche Staatsangehörigkeit
Abgelegte Staatsangehörigkeit
Muttersprache
Migrationshintergrund
Aufenthaltsstatus
In Deutschland seit
Familienstand
Feste/r Partner/in
Lebt mit Partner/in zusammen
Zahl der Kinder des MIT
Fester Wohnsitz
Schul-, Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit
Tabelle A 17
Tabelle A 18
Tabelle A 19
Tabelle A 20
Tabelle A 21
Tabelle A 22
Tabelle A 23
Tabelle A 24
Tabelle A 25
Schulabschluss
Zuletzt/aktuell besuchte Schulform
Schulzeit
Höchster allgemeinbildender Schulabschluss
Berufliche Ausbildung
Letzte bekannte Erwerbstätigkeit
Wenn nicht voll erwerbstätig, letzter bekannter Status
Letztes bekanntes, legales Einkommen pro Monat in Euro
Hinweise auf illegale Einkünfte
Persönliche Merkmale
Tabelle A 26
Tabelle A 27
Tabelle A 28
Tabelle A 29
Tabelle A 30
Tabelle A 31
242
Personengebundener Hinweis
Personengebundene Hinweise – laut Polas PHW Aussiedler
PHW Geisteskrank
Hinweis auf Drogenabhängigkeit
Drogenabhängig seit
Anhang
Tabelle A 32
Tabelle A 33
Tabelle A 34
Tabelle A 35
Tabelle A 36
Tabelle A 37
Tabelle A 38
Tabelle A 39
Tabelle A 40
Tabelle A 41
An Therapiemaßnahmen (Drogen) teilgenommen
Anzahl der Therapiemaßnahmen
Hinweis auf Teilnahme am Methadonprogramm
Hinweis auf Alkoholabhängigkeit
Alkoholabhängig seit
An Therapiemaßnahmen (Alkohol) teilgenommen
Anzahl der Therapiemaßnahmen
Hinweis auf sonstige Krankheiten
Hinweis auf
Hinweis auf eine Behinderung
Verhaltensauffälligkeiten
Tabelle A 42 Hinweis(e) auf Aggressivität
Tabelle A 43 Hinweis(e) auf eine „Antisoziale Persönlichkeit“
Tabelle A 44 Hinweis(e) auf sonstige Verhaltensauffälligkeiten
Tabelle A 45 Hinweis(e) auf mangelnde Ausdrucksfähigkeit im Deutschen
Tabelle A 46 Überwiegende Aufwachssituation bis zum Alter von 18 Jahren
Tabelle A 47 Hinweis auf Suchterkrankungen der Mutter
Tabelle A 48 Hinweis auf Straffälligkeit der Mutter
Tabelle A 49 Hinweis auf Suchterkrankungen des Vaters
Tabelle A 50 Hinweis auf Straffälligkeit des Vaters
Tabelle A 51 Hat der/die MIT Geschwister
Tabelle A 52Hinweis auf Suchterkrankung bei mindestens einem der Geschwister
Tabelle A 53 Hinweis auf Straffälligkeit bei mindestens einem der Geschwister
Tabelle A 54Hinweis auf Suchterkrankungen bei dem/der letzten Lebenspartner/
in des MIT
Tabelle A 55Hinweis auf Straffälligkeit bei dem/der letzten Lebenspartner/in des MIT
Tabelle A 56 Freizeitverhalten
Tabelle A 57 Zugehörigkeit zu informellen Gruppierungen
Tabelle A 58 Gehören Delinquenten zum Freundes-/Bekanntenkreis
Tabelle A 59 Gehören Mittäter/Tatbeteiligte zum Freundes-/Bekanntenkreis
Delikte
Tabelle A 60
Tabelle A 61
Tabelle A 62
Anzahl der Delikte
Aufnahme in die MIT-Liste
Fälle bis zur Aufnahme in die MIT-Liste
243
Anlage
Sanktionen
Tabelle A 63 Eintragungen im Erziehungsregister
Tabelle A 64 Eintragungen im Zentralregister
Tabelle A 65 Einbeziehungen
Tabelle A 66 Datum der ersten Eintragung im Erziehungsregister
Tabelle A 67 Datum der ersten Eintragung im Zentralregister
Tabelle A 68 Diversion / Entscheidungen im formlosen Erziehungsverfahren
Tabelle A 69 Jugendrichterliche Weisungen
Tabelle A 70 Jugendrichterliche Zuchtmittel
Tabelle A 71 Jugendstrafe
Tabelle A 72 Nebenstrafen oder Nebenfolgen im Jugendstrafverfahren
Tabelle A 73 Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafverfahren
Tabelle A 74 Hauptverfahren
Tabelle A 75 Nebenstrafen oder Nebenfolgen im allgemeinen Strafverfahren
Tabelle A 76Maßregeln der Besserung und Sicherung im allgemeinen Strafverfahren
Tabelle A 77 Schwerste im Bundeszentralregister vermerkte Sanktion
Tabelle A 78 Verlaufsgestalt der Reaktionen/Sanktionen
Tabelle A 79 Anzahl der verhängten Jugendarreste
Tabelle A 80 Anzahl der verhängten Jugendstrafen ohne Bewährung
Tabelle A 81 Anzahl der verhängten Freiheitsstrafen ohne Bewährung
Tabelle A 82Dauer der insgesamt ohne Bewährung verhängten Jugendarreste,
Jugendstrafen und/oder Freiheitsstrafen
Tabelle A 83 Anzahl der Einweisungen nach § 10 HFEG
Tabelle A 84 Quellen der Angaben
244
Anhang
Häufigkeitsauszählungen
I. Soziodemographische Daten des MIT
Tabelle A1: Geburtsjahr
Jahr
1943
Häufigkeit
1
Prozent
0,1
Kumulierte
Prozente
Jahr
0,1
1968
Häufigkeit
29
Prozent
2,2
Kumulierte
Prozente
17,5
1944
1
0,1
0,2
1969
31
2,3
19,8
1945
1
0,1
0,2
1970
26
2,0
21,8
1947
2
0,2
0,4
1971
28
2,1
23,9
1948
1
0,1
0,5
1972
34
2,6
26,4
1949
2
0,2
0,6
1973
43
3,2
29,7
1950
4
0,3
0,9
1974
45
3,4
33,1
1951
2
0,2
1,1
1975
39
2,9
36,0
1952
1
0,1
1,1
1976
43
3,2
39,2
1953
2
0,2
1,3
1977
38
2,9
42,1
1954
2
0,2
1,4
1978
62
4,7
46,8
1955
5
0,4
1,8
1979
42
3,2
49,9
1956
3
0,2
2,0
1980
68
5,1
55,0
1957
10
0,8
2,8
1981
59
4,4
59,5
1958
7
0,5
3,3
1982
77
5,8
65,3
1959
5
0,4
3,7
1983
61
4,6
69,9
1960
10
0,8
4,4
1984
54
4,1
73,9
1961
7
0,5
5,0
1985
93
7,0
80,9
1962
14
1,1
6,0
1986
73
5,5
86,4
1963
20
1,5
7,5
1987
57
4,3
90,7
1964
29
2,2
9,7
1988
62
4,7
95,4
1965
22
1,7
11,4
1989
39
2,9
98,3
1966
31
2,3
13,7
1990
16
1,2
99,5
1967
21
1,6
15,3
6
0,5
100,0
1328
100,0
1991
Gesamt
245
Anlage
Tabelle A2: Geschlecht (laut Polas)
Geschlecht
männlich
weiblich
Häufigkeit
Prozent
1233
93
95
7
Tabelle A3: Geburtsland
Häufigkeit
Deutschland
Kasachstan
Prozent
930
70,0
85
6,4
Häufigkeit
Prozent
USA
2
0,2
Armenien
2
0,2
Türkei
45
3,4
Aserbaidschan
2
0,2
Russland
37
2,8
Usbekistan
2
0,2
Polen
30
2,3
Estland
1
0,1
Sowjetunion
23
1,7
Frankreich
1
0,1
Marokko
17
1,3
Moldawien
1
0,1
Jugoslawien
15
1,1
Niederlande
1
0,1
Afghanistan
12
0,9
Norwegen
1
0,1
Iran
12
0,9
Österreich
1
0,1
Italien
11
0,8
Slowakei
1
0,1
Kirgisistan
10
0,8
Spanien
1
0,1
8
0,6
Ukraine
1
0,1
Serbien
Bosnien
7
0,5
Gambia
1
0,1
Rumänien
7
0,5
Kongo
1
0,1
Äthiopien
7
0,5
Libyen
1
0,1
Somalia
5
0,4
Ruanda
1
0,1
Syrien
5
0,4
Namibia
1
0,1
Libanon
4
0,3
Tunesien
1
0,1
Kroatien
3
0,2
Costa Rica
1
0,1
Griechenland
3
0,2
Guatemala
1
0,1
Algerien
3
0,2
Sri Lanka
1
0,1
Eritrea
3
0,2
Indien
1
0,1
Georgien
3
0,2
Israel
1
0,1
Tadschikistan
3
0,2
Republik Korea
1
0,1
Albanien
2
0,2
Saudi-Arabien
1
0,1
Bulgarien
2
0,2
Thailand
1
0,1
Mazedonien
2
0,2
Ungeklärt
1
0,1
Kenia
2
0,2
Gesamt
1328
100,0
246
Anhang
Tabelle A4: Derzeitige 1. Staatsangehörigkeit (laut Polas)
Häufigkeit
Prozent
Deutsch
990
74,5
Türkisch
Häufigkeit
Prozent
Bulgarisch
2
0,2
0,2
110
8,3
Französisch
2
Italienisch
24
1,8
Mazedonisch
2
0,2
Marokkanisch
23
1,7
Österreichisch
2
0,2
Jugoslawisch
20
1,5
Armenisch
2
0,2
Polnisch
12
0,9
Isländisch
1
0,1
Afghanisch
11
0,8
Niederländisch
1
0,1
Iranisch
11
0,8
Norwegisch
1
0,1
Bosnisch
10
0,8
Portugiesisch
1
0,1
Russisch
8
0,6
Slowakisch
1
0,1
Kasachisch
8
0,6
Sowjetisch
1
0,1
Serbisch
7
0,5
Tschechisch
1
0,1
Griechisch
7
0,5
Ukrainisch
1
0,1
Kroatisch
6
0,5
Gambisch
1
0,1
Spanisch
6
0,5
Kenianisch
1
0,1
Äthiopisch
6
0,5
Kongolesisch
1
0,1
Somalisch
5
0,4
Libysch
1
0,1
Libanesisch
5
0,4
Namibisch
1
0,1
Syrisch
4
0,3
Tunesisch
1
0,1
Albanisch
3
0,2
US-Amerikanisch
1
0,1
Rumänisch
3
0,2
Indisch
1
0,1
Algerisch
3
0,2
Kirgisisch
1
0,1
Eritreisch
3
0,2
Tadschikisch
1
0,1
Aserbaidschanisch
3
0,2
Staatenlos
4
0,3
Georgisch
3
0,2
Ungeklärt
5
0,4
1328
100,0
Gesamt
247
Anlage
Tabelle A5: Derzeitige 2. Staatsangehörigkeit (laut Polas)
Häufigkeit
keine
1214
Prozent
91,4
Häufigkeit
Französisch
1
Prozent
0,1
Deutsch
30
2,3
Kroatisch
1
0,1
Kasachisch
19
1,4
Jugoslawisch
1
0,1
Marokkanisch
10
0,8
Rumänisch
1
0,1
Polnisch
9
0,7
Spanisch
1
0,1
Kirgisisch
5
0,4
Weißrussisch
1
0,1
Russisch
4
0,3
Algerisch
1
0,1
Türkisch
4
0,3
Äthiopisch
1
0,1
Sowjetisch
3
0,2
Nigerianisch
1
0,1
US-Amerikanisch
3
0,2
Libanesisch
1
0,1
Serbisch
2
0,2
Ungeklärt
2
0,2
Italienisch
2
0,2
Keine Angabe
Gesamt
11
0,8
1328
100,0
Tabelle A6: Zusätzliche Staatsangehörigkeit (aus den Akten)
Häufigkeit
keine
Deutsch
Prozent
1257
94,7
11
0,8
Häufigkeit
Prozent
Polnisch
1
0,1
Rumänisch
1
0,1
Russisch
8
0,6
Ukrainisch
1
0,1
Kasachisch
8
0,6
Eritreisch
1
0,1
Türkisch
5
0,4
Äthiopisch
1
0,1
Serbisch
4
0,3
US-Amerikanisch
1
0,1
Jugoslawisch
2
0,2
Armenisch
1
0,1
Sowjetisch
2
0,2
Jordanisch
1
0,1
Marokkanisch
2
0,2
Kirgisisch
1
0,1
Tunesisch
2
0,2
Tadschikisch
Bosnisch
1
0,1
keine Angabe
Niederländisch
1
0,1
Ungeklärt
Gesamt
248
1
0,1
10
0,8
5
0,4
1328
100,0
Anhang
Tabelle A7: Abgelegte Staatsangehörigkeit
Häufigkeit
keine
1194
Prozent
89,9
Häufigkeit
Ruandisch
1
Prozent
0,1
Kasachisch
30
2,3
US-Amerikanisch
1
0,1
Russisch
18
1,4
Afghanisch
1
0,1
Sowjetisch
16
1,2
Thailändisch
1
0,1
Deutsch
8
0,6
Usbekisch
1
0,1
Türkisch
5
0,4
Keine Angabe
27
2,0
Polnisch
4
0,3
Ungeklärt
Gesamt
14
1,1
1328
100,0
Tabelle A8: Muttersprache78
Sprache
Häufigkeit
Prozent
deutsch
828
62,3
Sprache
bulgarisch
deutsch, afghanisch,
spanisch
deutsch, arabisch,
syrisch
deutsch,
äthiopisch
deutsch,
berberisch
deutsch,
bulgarisch
deutsch,
französisch
deutsch, iranisch,
persisch
deutsch, kasachisch,
russisch
Häufigkeit
Prozent
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
russisch
125
9,4
türkisch
81
6,1
unbekannt
41
3,1
deutsch, türkisch
32
2,4
polnisch
18
1,4
arabisch
15
1,1
italienisch
15
1,1
jugoslawisch
11
0,8
deutsch, russisch
10
0,8
deutsch, kirgisisch
1
0,1
marokkanisch
10
0,8
deutsch, serbisch
1
0,1
1
0,1
1
0,1
deutsch, polnisch
9
0,7
deutsch, serbisch,
jugoslawisch
serbisch
9
0,7
deutsch, sinti
78 Die Darstellung zeigt die Erfassung in ihrer Urform: Die Variablenausprägungen werden nicht formal
korrekt sprachtypologisch aufgeführt, sondern so, wie die Daten von den Erhebern eingetragen wurden.
Wann beispielsweise von einer eigenen Sprache gesprochen werden kann, oder ob es sich nur um einen
Dialekt oder einen Untertyp einer übergeordneten Sprache handelt, ist nicht immer ohne weiteres festzustellen. Für die Auswertung lag der Fokus daher hauptsächlich darauf, ob die Muttersprache der MIT
Deutsch oder Nicht-Deutsch war, bzw., ob der MIT mehrsprachig aufgewachsen ist.
249
Anlage
deutsch,
italienisch
8
0,6
albanisch
7
0,5
afghanisch
6
0,5
deutsch, arabisch
6
0,5
rumänisch
6
0,5
deutsch,
tadschikisch
deutsch,
tschechisch
deutsch, türkisch,
kurdisch
deutsch,
vietnamesisch
französisch
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
deutsch,
griechisch
4
0,3
deutsch, spanisch
4
0,3
griechisch
4
0,3
kasachisch
1
0,1
kroatisch
4
0,3
kasachisch,
russisch
1
0,1
persisch
4
0,3
kurdisch
1
0,1
deutsch,
jugoslawisch
3
0,2
libanesisch
1
0,1
eritreisch
3
0,2
libanesisch,
arabisch
1
0,1
georgisch
3
0,2
libysch
1
0,1
1
0,1
1
0,1
jugoslawisch,
albanisch
jugoslawisch,
bosnisch
marokkanisch,
berberisch
marokkanisch, arabisch
iranisch
3
0,2
armenisch
2
0,2
äthiopisch
2
0,2
persisch, iranisch
1
0,1
deutsch, englisch
2
0,2
roma
1
0,1
1
0,1
1
0,1
1
0,1
deutsch,
kasachisch
deutsch,
marokkanisch
russisch,
kirgisisch
serbisch,
albanisch
serbisch,
jugoslawisch
2
0,2
2
0,2
englisch
2
0,2
kirgisisch
2
0,2
serbo-kroatisch
1
0,1
somalisch
2
0,2
singhalesisch, tamil
1
0,1
algerisch
1
0,1
syrisch
1
0,1
1
0,1
tibetisch
1
0,1
1
0,1
tongolesisch
1
0,1
1
0,1
tunesisch
amharisch,
tegregh
arabisch,
französisch
berberisch
Gesamt
250
1
0,1
1328
100
Anhang
Tabelle A9: Migrationshintergrund
Häufigkeit
Prozent
ja
605
45,6
nein
705
53,1
18
1,4
1328
100,0
unbekannt
Gesamt
Tabelle A10: Aufenthaltsstatus (falls Migrationshintergrund, n = 605)
Status
Häufigkeit
Prozent
Deutscher Staatsbürger seit Geburt
84
13,49
Asylberechtigter
13
2,1
7
1,2
36
6,0
Asylbewerber
Duldung
Sonstiger legaler Aufenthaltsstatus
402
66,4
Illegal
26
4,3
Unbekannt
17
2,8
Fehlend
20
3,3
Gesamt
605
100,0
251
Anlage
Tabelle A11: In Deutschland seit (Datum der Ersteinreise; n = 351)
Jahr
Häufigkeit
Prozent
Kumulierte
Prozente
Jahr
Häufigkeit
Prozent
Kumulierte
Prozente
1960
1
0,3
0,3
1987
10
2,8
17,9
1965
1
0,3
0,6
1988
14
4,0
21,9
1966
1
0,3
0,9
1989
24
6,8
28,8
1967
1
0,3
1,1
1990
26
7,4
36,2
1968
1
0,3
1,4
1991
19
5,4
41,6
1971
1
0,3
1,7
1992
38
10,8
52,4
1972
2
0,6
2,3
1993
32
9,1
61,5
1973
3
0,9
3,1
1994
23
6,6
68,1
1974
4
1,1
4,3
1995
22
6,3
74,4
1975
1
0,3
4,6
1996
23
6,6
80,9
1976
1
0,3
4,8
1997
21
6,0
86,9
1977
1
0,3
5,1
1998
16
4,6
91,5
1978
1
0,3
5,4
1999
9
2,6
94,0
1979
3
0,9
6,3
2000
7
2,0
96,0
1980
4
1,1
7,4
2001
5
1,4
97,4
1981
4
1,1
8,5
2002
6
1,7
99,1
1983
5
1,4
10,0
2003
1
0,3
99,4
1984
2
0,6
10,5
2004
1
0,3
99,7
2005
1
0,3
100,0
351
100,0
1985
9
2,6
13,1
1986
7
2,0
15,1
Gesamt
Tabelle A12: Familienstand
Häufigkeit
Prozent
1055
79,4
Verheiratet
128
9,6
Geschieden
121
9,1
Ledig
Verwitwet
6
0,5
Unbekannt
18
1,4
1328
100,0
Gesamt
252
Anhang
Tabelle A13: Feste/r Partner/in
(Freund/in; auch
gleichgeschlechtlich)
Häufigkeit
Prozent
Ja
358
27,0
Nein
648
48,8
Unbekannt
322
24,2
1328
100,0
Gesamt
Tabelle A16: Fester Wohnsitz
(keine Mehrfachnennung)
Häufigkeit
Ja
Nein
JVA
Unbekannt
Gesamt
796
Prozent
59,9
89
6,7
358
27,0
85
6,4
1328
100,0
Tabelle A14: Lebt mit Partner/in
zusammen (n = 350)
Häufigkeit
Prozent
Ja
172
49,1
Nein
125
35,7
Unbekannt
Gesamt
53
15,1
350
100,0
Tabelle A15: Zahl der Kinder
des MIT
Anzahl
Häufigkeit
Prozent
0
876
66,0
1
220
16,6
2
80
6,0
3
42
3,2
4
21
1,6
5
6
0,5
6
2
0,2
7
1
0,1
8
0
0,0
9
1
0,1
Unbekannt
79
5,9
Gesamt
1328
100,0
253
Anlage
II. Schul-, Berufsbildung, Erwerbstätigkeit
Tabelle A17: Schulabschluss
Häufigkeit
Derzeit noch Schüler
Schule ohne Abschluss
verlassen
Schule mit Abschluss
verlassen
Unbekannt
Gesamt
Prozent
41
3,1
458
34,5
638
48,0
191
14,4
1328
100,0
Tabelle A18: Zuletzt/aktuell besuchte
Schulform
Schulform
Grundschule
Häufigkeit
Prozent
5
0,4
Förder-/Sonderschule
162
12,2
Hauptschule
728
54,8
Mittel-/Realschule
119
9,0
Polytechnische Oberschule 10. Klasse
(vor 1965: 8. Klasse)
Fachschule/ berufsorientierte Aufbauschule
2
0,2
82
6,2
Gymnasium
20
1,5
Andere
69
5,2
Unbekannt
Gesamt
254
141
10,6
1328
100,0
Tabelle A19: Schulzeit (wie viele
Schulklassen,
nicht Jahre, wurden
absolviert)
Anzahl
der
Klassen
Häufigkeit
Prozent
Kumulierte
Prozente
0
3
0,2
0,2
1
0
0,0
0,0
2
1
0,1
0,3
3
1
0,1
0,4
4
2
0,2
0,5
5
6
0,5
1,0
6
8
0,6
1,6
7
35
2,6
4,2
8
109
8,2
12,4
9
544
41,0
53,4
10
95
7,2
60,5
11
10
0,8
61,3
12
13
1,0
62,3
13
8
0,6
62,9
Unbekannt
493
37,1
100,0
Gesamt
1328
100,0
Anhang
Tabelle A20: Höchster allgemeinbildender Schulabschluss
Häufigkeit
trifft nicht zu
Häufigkeit
Prozent
Prozent
31,9
voll erwerbstätig
68
5,1
1,3
teilzeitbeschäftigt
27
2,0
10
0,8
geringfügig
beschäftigt
14
1,1
Hauptschulabschluss
515
38,8
Ein-Euro-Job
6
0,5
Realschulabschluss
100
7,5
gelegentlich
beschäftigt
80
6,0
1
0,1
Ausbildung
60
4,5
0,7
Umschulung
3
0,2
derzeit Schüler, allgemeinbildende Schule
derzeit Schüler,
Aufbauschule
Abschluss Polytechn.
Oberschule
Fachhochschulreife
423
Tabelle A22: Letzte bekannte
Erwerbstätigkeit
17
9
Abitur
11
0,8
Wehr-/Zivildienst
1
0,1
anderer Abschluss
17
1,3
nicht erwerbstätig
964
72,6
225
16,9
unbekannt
105
7,9
1328
100,0
1328
100,0
unbekannt
Gesamt
Tabelle A21: Berufliche Ausbildung
Häufigkeit
Prozent
trifft nicht zu
91
6,9
noch in Ausbildung
38
2,9
Ausbildung
abgebrochen
344
25,9
Lehre abgeschlossen
257
19,4
27
2,0
2
0,2
408
30,7
14
1,1
Lehre in dualem
System abgeschlossen
Fachschule o.ä.
abgeschlossen
nie Ausbildung
angefangen
anderer Abschluss
unbekannt
Gesamt
147
11,1
1328
100,0
Gesamt
Tabelle A23: Wenn nicht voll
erwerbstätig, letzter
bekannter Status
(n = 126279)
Häufigkeit
Prozent
Schüler
99
7,8
Student
3
0,2
Rentner
9
0,7
871
69,0
arbeitslos
Hausfrau/-mann
Sonstiges
unbekannt
Gesamt
6
0,5
149
11,8
125
9,9
1262
100,0
79 Bei zwei MIT war trotz „voll erwerbstätig“ bei der letzten bekannten Erwerbstätigkeit auch hier „Sonstiges“
eingetragen, diese beiden MIT waren selbstständig.
255
Anlage
Tabelle A24: Letztes bekanntes, legales NettoEinkommen pro Monat in Euro
Euro
Häufigkeit
Prozent
0
74
5,6
1-99
44
3,3
100-199
66
5,0
200-299
142
10,7
300-399
206
15,5
400-499
78
5,9
500-599
64
4,8
600-699
56
4,2
700-799
18
1,4
800-899
19
1,4
900-999
18
1,4
1000 und mehr
75
5,6
468
35,2
1328
100,0
unbekannt
Gesamt
Tabelle A25: Hinweise auf illegale Einkünfte
Häufigkeit
Ja
Nein
Gesamt
256
402
Prozent
30,3
926
69,7
1328
100,0
Anhang
III. Persönliche Merkmale
Tabelle A26: Personengebundener Hinweis (außer MIT)
Häufigkeit
Prozent
1271
95,7
Ja
Nein
Gesamt
57
4,3
1328
100,0
Tabelle A27: Personengebundene Hinweise – laut Polas –
(Mehrfachnennung möglich)
Häufigkeit
Ansteckungsgefahr (ANST)
Ausbrecher (AUSB)
Prozent
40
3,0
7
0,5
Bandentäter (BATA)
117
8,8
Bewaffnet (BEWA)
221
16,6
BtM-Dealer (BTMD)
124
9,3
BtM-Konsument (BTMK)
446
33,6
DNA-HLKA (DNAH)
493
37,1
DNA-Muster wird erstellt (DNA)
236
17,8
8
0,6
Explosivstoffgefahr (EXPL)
Freitodgefahr (FREI)
2
0,2
Gewalttätig (GEWA)
492
37,0
Halter/Führer gefährlicher Tiere (HFGT)
Häusliche Gewalt (HGEW)
Konsument harter Drogen (KHDR)
Prostitution (PROS)
Serienstraftäter (SST)
Sexualtäter (SEXT)
Straftäter, Mitglied einer verbotenen militanten Organisation/
Vereinigung/Partei/Gruppe (VEMO)
Straftäter, politisch links motiviert (LIMO)
4
0,3
21
1,6
394
29,7
12
0,9
391
29,4
20
1,5
1
0,1
57
4,3
Straftäter, politisch motivierte Ausländerkriminalität (AUMO)
57
4,3
Straftäter, politisch rechts motiviert (REMO)
12
0,9
257
Anlage
Tabelle A28: PHW „Aussiedler“ (AUSS) – laut Polas
(n = 1264)
Häufigkeit
Ja
Prozent
73
5,8
Nein
1191
94,2
Gesamt
1264
100,0
Tabelle A29: P
ersonengebundener Hinweis „Geisteskrank“
(GEKR) – laut Polas
Häufigkeit
Ja
Prozent
6
0,5
Nein
1253
99,5
Gesamt
1259
100,0
Tabelle A30: Hinweis auf Drogenabhängigkeit
Häufigkeit
Prozent
Ja
770
58,0
Nein
558
42,0
1328
100,0
Gesamt
258
Anhang
Tabelle A31: Drogenabhängig seit (n = 770)
Jahr
1964
Häufigkeit
1
Prozent
Jahr
0,1
1986
Häufigkeit
3
Prozent
0,4
1965
0
0,0
1987
14
1,8
1966
0
0,0
1988
18
2,3
1967
1
0,1
1989
13
1,7
1968
1
0,1
1990
26
3,4
1969
0
0,0
1991
25
3,2
1970
3
0,4
1992
21
2,7
1971
2
0,3
1993
23
3,0
1972
0
0,0
1994
24
3,1
1973
3
0,4
1995
22
2,9
1974
0
0,0
1996
25
3,2
1975
0
0,0
1997
25
3,2
1976
2
0,3
1998
29
3,8
1977
1
0,1
1999
33
4,3
1978
4
0,5
2000
38
4,9
1979
3
0,4
2001
27
3,5
1980
5
0,6
2002
24
3,1
1981
3
0,4
2003
17
2,2
1982
5
0,6
2004
10
1,3
1983
6
0,8
2005
4
0,5
1984
10
1,3
Unbekannt
292
37,9
1985
7
0,9
Gesamt
770
100,0
Tabelle A32: An Therapiemaßnahmen (Drogen) teilgenommen
(ohne Methadon; n = 770)
Häufigkeit
Prozent
Ja
388
50,4
Nein
195
25,3
Unbekannt
187
24,3
Gesamt
770
100,0
259
Anlage
Tabelle A33: Anzahl der Therapiemaßnahmen (Drogen; n = 338)
Häufigkeit
Prozent
1
113
33,4
2
32
9,5
3
28
8,3
4
8
2,4
5
1
0,3
6
2
0,6
7
2
0,6
15
1
0,3
Unbekannt
151
44,7
Gesamt
338
100,0
Tabelle A34: Hinweis auf Teilnahme am Methadonprogramm (n =770)
Häufigkeit
Prozent
Ja
228
29,6
Nein
542
70,4
Gesamt
770
100,0
Tabelle A35: Hinweis auf Alkoholabhängigkeit
Ja
Häufigkeit
Prozent
199
15,0
Nein
1129
85,0
Gesamt
1328
100,0
260
Anhang
Tabelle A36: Alkoholabhängig seit
Jahr
1964
1965
1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
Häufigkeit
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
3
1
0
1
Prozent
0,5
0,0
0,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
0,5
1,5
0,5
0,0
0,5
Jahr
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
Unbekannt
Gesamt
Häufigkeit
1
2
1
2
3
2
1
3
2
3
2
1
1
1
1
2
1
1
3
1
156
199
Prozent
0,5
1,0
0,5
1,0
1,5
1,0
0,5
1,5
1,0
1,5
1,0
0,5
0,5
0,5
0,5
1,0
0,5
0,5
1,5
0,5
78,4
100,0
Tabelle A37: An Therapiemaßnahmen (Alkohol) teilgenommen
(n = 199)
Häufigkeit
Prozent
Ja
53
26,6
Nein
78
39,2
Unbekannt
68
34,2
199
100,0
Gesamt
261
Anlage
Tabelle A38: Anzahl der Therapiemaßnahmen
(Alkohol, n = 53)
Anzahl
Häufigkeit
Prozent
1
17
32,1
2
10
18,9
3
5
9,4
4
1
1,9
unbekannt
20
37,7
Gesamt
53
100,0
Tabelle A39: Hinweis auf sonstige Krankheiten
Häufigkeit
Ja
200
Prozent
15,1
Nein
1128
84,9
Gesamt
1328
100,0
Tabelle A40: Hinweis auf (n = 1328, Mehrfachnennung möglich)
Häufigkeit
AIDS
Prozent
20
1,5
Hepatitis
147
11,1
Sonstige
57
4,3
Tabelle A41: Hinweis auf eine Behinderung
Häufigkeit
Prozent
1278
96,2
Ja, geistig
30
2,3
Ja, körperlich
19
1,4
1
0,1
1328
100,0
Nein
Ja, geistig und
körperlich
Gesamt
262
Anhang
IV. Verhaltensauffälligkeiten
Tabelle A42: Hinweis(e) auf Aggressivität
Ja
Häufigkeit
Prozent
313
23,6
Nein
1015
76,4
Gesamt
1328
100,0
Tabelle A43: Hinweis(e) auf eine „Antisoziale Persönlichkeit“
Häufigkeit
Ja
Prozent
34
2,6
Nein
1294
97,4
Gesamt
1328
100,0
Tabelle A44: Hinweis(e) auf sonstige Verhaltensauffälligkeiten
(außerhalb des strafbaren Handelns)
Häufigkeit
Prozent
144
10,8
Nein
1184
89,2
Gesamt
1328
100,0
Ja
Tabelle A45: Hinweis(e) auf mangelnde Ausdrucksfähigkeit im Deutschen
Ja
Nein
Gesamt
Häufigkeit
161
1167
1328
Prozent
12,1
87,9
100,0
263
Anlage
V. Soziales Umfeld
Tabelle A46: Überwiegende Aufwachssituation bis zum Alter von 18 Jahren
Häufigkeit
Vater und Mutter
610
Vater
Prozent
45,9
37
2,8
222
16,7
Vater und neue Partnerin
13
1,0
Mutter und neuer Partner
76
5,7
Großeltern
21
1,6
Pflegeeltern
7
0,5
Pflegemutter
2
0,2
Adoptiveltern
8
0,6
Adoptivmutter
1
0,1
Sonstige Verwandte
2
0,2
35
2,6
Betreute Jugendwohnung
4
0,3
Ohne festen Wohnsitz
3
0,2
95
7,2
Mutter
Heim
Keine überwiegende Aufwachssituation feststellbar
Sonstiges
Unbekannt
Gesamt
Tabelle A47: H
inweis auf Suchterkrankungen der Mutter
Häufigkeit
Ja
3,5
Nein
1282
96,5
Gesamt
1328
100,0
Tabelle A48: Hinweis auf Straffälligkeit der Mutter
Häufigkeit
Ja
4,7
Nein
1266
95,3
Gesamt
1328
100,0
264
1328
100
Häufigkeit
Ja
Prozent
77
5,8
Nein
1251
94,2
Gesamt
1328
100,0
Tabelle A50: Hinweis auf Straffälligkeit des Vaters
Häufigkeit
Prozent
62
1,1
13,4
Tabelle A49: Hinweis auf Suchterkrankungen des Vaters
Prozent
46
14
178
Ja
Prozent
106
8,0
Nein
1222
92,0
Gesamt
1328
100
Anhang
Tabelle A51: Hat der MIT
Geschwister
Ja
Häufigkeit
Prozent
1044
78,6
Nein
126
9,5
Unbekannt
158
11,9
1328
100,0
Gesamt
Tabelle A52: Hinweis auf Suchterkrankungen bei
mindestens einem
der Geschwister
Häufigkeit
Häufigkeit
Prozent
Ja
258
19,4
Nein
745
56,1
hatte nie einen
Partner
325
24,5
1328
100,0
Gesamt
Prozent
Ja
101
9,7
Nein
939
90,3
1040
100,0
Gesamt
Tabelle A55: Hinweis auf Straffälligkeit bei dem/der
letzten Lebenspartner/in des MIT
Tabelle A53: H
inweis auf Straffälligkeit bei mindestens
einem der Geschwister
Häufigkeit
Prozent
Ja
352
Nein
690
66,2
1042
100,0
Gesamt
33,8
Tabelle A54: Hinweis auf Suchterkrankungen bei dem/
der letzten Lebenspartner/in des MIT
Häufigkeit
Prozent
Ja
177
13,3
Nein
826
62,2
hatte nie einen
Partner
325
24,5
1328
100,0
Gesamt
265
Anlage
Tabelle A56: Freizeitverhalten (Mehrfachnennung möglich)
Häufigkeit
Prozent
Rumhängen mit Freunden oder Bekannten
588
44,3
Ausgehen (Kneipen, Party, Feste)
188
14,2
Computerspielen / Internet surfen
76
5,7
Fernsehen
48
3,6
Beteiligung in politischen Vereinigungen oder Bürgerinitiativen
2
0,2
Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Diensten
(siehe Regelwerk)
7
0,5
12
0,9
155
11,7
10
0,8
Künstlerische oder musische Tätigkeit (Theater, Tanz, Malen,
Fotografieren, Musizieren usw.)
Sportliche Betätigungen
Besuch von Sportveranstaltungen
Besuch von Diskotheken oder Tanzveranstaltungen
146
11,0
Besuche im Jugendzentrum
71
5,3
Shopping oder Stadtbummel
47
3,5
1
0,1
93
7,0
592
44,6
Besuch von Rock- und Popkonzerten
Sonstiges
Keine Angaben zum Freizeitverhalten
Tabelle A57: Zugehörigkeit zu informellen Gruppierungen
Häufigkeit
Mitglied in einer „Gang“
Überwiegende Zugehörigkeit zu festen Cliquen
Prozent
49
3,7
303
22,8
Überwiegende Zugehörigkeit zu Gruppen von Verwandtschaftsmitgliedern
41
3,1
Überwiegende Aktivitäten zu zweit (Dyade)
84
6,3
Überwiegend Einzelgänger
335
25,2
Wechselnde Gruppenzugehörigkeit
302
22,7
Unbekannt
Gesamt
266
214
16,1
1328
100,0
Anhang
Tabelle A58: Gehören Delinquenten zum Freundes-/Bekanntenkreis
Ja
Nein
Unbekannt
Gesamt
Häufigkeit
Prozent
1142
86,0
41
3,1
145
10,9
1328
100,0
Tabelle A59: Gehören Mittäter/Tatbeteiligte zum Freundes-/Bekanntenkreis
Ja
Nein
Unbekannt
Gesamt
Häufigkeit
Prozent
1116
84,0
83
6,3
129
9,7
1328
100,0
267
Anlage
VI. Delikte
Tabelle A60: Anzahl der Delikte
Häufigkeit
Prozent
103
7,8
7,8
20-29
171
12,9
20,6
30-39
197
14,8
35,5
40-49
145
10,9
46,4
50-59
142
10,7
57,1
60-69
96
7,2
64,3
70-79
85
6,4
70,7
80-89
64
4,8
75,5
90-99
67
5,0
80,6
100-109
33
2,5
83,1
110-119
29
2,2
85,2
120-129
36
2,7
88,0
130-139
29
2,2
90,1
140-149
18
1,4
91,5
150-159
21
1,6
93,1
160-169
14
1,1
94,1
170-179
10
0,8
94,9
180-189
11
0,8
95,7
190-199
5
0,4
96,1
200-209
7
0,5
96,6
210-219
5
0,4
97,0
220-229
9
0,7
97,7
230-239
2
0,2
97,8
240-249
7
0,5
98,3
250-259
3
0,2
98,6
260-269
1
0,1
98,6
270-279
6
0,5
99,1
280-289
2
0,2
99,2
290-299
1
0,1
99,3
300+80
9
0,7
100,0
1328
100,0
Gesamt
80 Jeweils 1 MIT beging 308, 316, 332, 335, 354, 378, 439, 769 bzw. 884 Delikte.
268
kumulierte Prozente
10-19
Anhang
Die weiteren Tatdetails werden hier aufgrund der besonderen Struktur des Datensatzes
(1.-20. Tat, dann jede 10. weitere Tat sowie die letzte Tat) nicht aufgelistet.
Tabelle A61: Aufnahme in die
MIT-Liste (n = 1273)
Tabelle A62: Fälle bis zur Aufnahme
in die MIT-Liste
Jahr
Häufigkeit
Prozent
1999
37
2,91
< 25
305
22,97
2000
49
3,85
25-49
420
31,63
2001
77
6,05
50-74
230
17,32
2002
120
9,43
75-99
110
8,28
2003
361
28,36
100-149
123
9,26
2004
248
19,48
150-199
46
3,46
2005
238
18,70
200-249
21
1,58
2006
Gesamt
143
11,23
1273
100,00
Häufigkeit
Prozent
250-299
9
0,68
300+
6
0,45
Unbekannt
Gesamt
58
4,37
1328
100,00
VII. Sanktionen
Tabelle A63: Eintragungen im Erziehungsregister (laut Auskunft aus dem
Zentralregister und dem Erziehungsregister)
Anzahl
Häufigkeit
Prozent
Anzahl
Häufigkeit
Prozent
0
139
10,5
8
8
0,6
1
53
4,0
9
12
0,9
2
79
5,9
10
5
0,4
3
90
6,8
11
1
0,1
4
64
4,8
12
0
0,0
5
37
2,8
13
1
0,1
6
36
2,7
19
1
0,1
1,5
Unbekannt
782
58,9
1328
100,0
7
20
Gesamt
269
Anlage
Tabelle A64: Eintragungen im Zentralregister (laut Auskunft aus
dem Zentralregister)
Anzahl
Häufigkeit
Prozent
Anzahl
0
103
7,8
21
Häufigkeit
7
Prozent
0,5
1
141
10,6
22
4
0,3
2
156
11,7
23
7
0,5
3
111
8,4
24
9
0,7
4
95
7,2
25
7
0,5
5
85
6,4
26
4
0,3
6
66
5,0
27
3
0,2
7
67
5,0
28
2
0,2
8
64
4,8
29
4
0,3
9
49
3,7
30
0
0,0
10
46
3,5
31
1
0,1
11
48
3,6
32
2
0,2
12
42
3,2
33
0
0,0
13
27
2,0
34
5
0,4
14
39
2,9
35
0
0,0
15
21
1,6
36
0
0,0
16
18
1,4
37
1
0,1
17
21
1,6
45
2
0,2
18
32
2,4
51
1
0,1
19
15
1,1
Unbekannt
5
0,4
20
18
1,4
Gesamt
1264
95,2
Tabelle A65: Einbeziehungen (Festlegung Einweisungswoche)
Anzahl
Häufigkeit
Prozent
Anzahl
Häufigkeit
Prozent
0
388
29,2
7
15
1,1
1
350
26,4
8
5
0,4
2
250
18,8
9
4
0,3
3
139
10,5
10
1
0,1
4
84
6,3
11
0
0,0
5
48
3,6
12
1
0,1
6
27
2,0
Unbekannt
16
1,2
1328
100,0
Gesamt
270
Anhang
Tabelle A66: Datum der ersten Eintragung im Erziehungsregister (laut Auskunft aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister)
Jahr
Häufigkeit
Prozent
Jahr
Häufigkeit
Prozent
1960
1
0,1
1984
11
0,8
1961
0
0,0
1985
7
0,5
1962
0
0,0
1986
6
0,5
1963
0
0,0
1987
6
0,5
1964
0
0,0
1988
10
0,8
1965
1
0,1
1989
13
1,0
1966
0
0,0
1990
7
0,5
1967
0
0,0
1991
11
0,8
1968
0
0,0
1992
12
0,9
1969
0
0,0
1993
10
0,8
1970
1
0,1
1994
14
1,1
1971
2
0,2
1995
16
1,2
1972
1
0,1
1996
20
1,5
1973
0
0,0
1997
20
1,5
1974
0
0,0
1998
36
2,7
1975
2
0,2
1999
21
1,6
1976
3
0,2
2000
18
1,4
1977
4
0,3
2001
26
2,0
1978
8
0,6
2002
33
2,5
1979
5
0,4
2003
27
2,0
1980
6
0,5
2004
16
1,2
1981
10
0,8
2005
7
0,5
1982
7
0,5
Fehlend
925
69,7
1983
5
0,4
Gesamt
1328
100,0
271
Anlage
Tabelle A67: Datum der ersten Eintragung im Zentralregister
(laut Auskunft aus dem Zentralregister)
272
Jahr
Häufigkeit
Prozent
Jahr
Häufigkeit
Prozent
1961
1
0,1
1985
16
1,2
1962
0
0,0
1986
18
1,4
1963
1
0,1
1987
26
2,0
1964
0
0,0
1988
16
1,2
1965
1
0,1
1989
19
1,4
1966
2
0,2
1990
23
1,7
1967
1
0,1
1991
28
2,1
1968
0
0,0
1992
32
2,4
1969
3
0,2
1993
41
3,1
1970
1
0,1
1994
30
2,3
1971
2
0,2
1995
34
2,6
1972
3
0,2
1996
42
3,2
1973
1
0,1
1997
50
3,8
1974
1
0,1
1998
56
4,2
1975
1
0,1
1999
79
5,9
1976
3
0,2
2000
65
4,9
1977
8
0,6
2001
109
8,2
1978
6
0,5
2002
92
6,9
1979
6
0,5
2003
99
7,5
1980
8
0,6
2004
131
9,9
1981
12
0,9
2005
86
6,5
1982
12
0,9
2006
30
2,3
1983
10
0,8
Fehlend
109
8,2
1984
14
1,1
Gesamt
1328
100,0
Anhang
Sanktionen nach Jugendstrafrecht
Mehrfachnennungen möglich. VA = Vor Aufnahme in die MIT-Liste,
NA = Nach Aufnahme in die MIT-Liste, KD = Kein Datum.
Tabelle A68: Diversion / Entscheidungen im formlosen Erziehungsverfahren
Kennziffer
VA
NA
KD
01
(§ 45 Abs. 1 JGG) Absehen von der Verfolgung
wegen geringen Unrechts (StA)
215
60
2
02
(§ 45 Abs. 2 JGG) Absehen von der Verfolgung nach
erzieherischer Maßnahme (StA)
232
32
1
03
(§ 45 Abs. 3 JGG) Jugendrichterliche Maßnahme auf
Antrag der Staatsanwaltschaft
28
1
0
04
(§ 47 Abs. 1 Nr. 1 JGG) Einstellung des Verfahrens
wegen geringen Unrechts (JugRi)
76
6
0
05
(§ 47 Abs. 1 Nr. 2 JGG ) Einstellung nach
erzieherischer Maßnahme (JugRi)
59
6
0
06
(§ 47 Abs. 1 Nr. 3 JGG) Jugendrichterliche
Maßnahme durch Richter selbst
13
1
0
07
Diversionen, die nicht unter 01-06 einzuordnen sind
Gesamt
52
1
0
675
107
3
273
Anlage
Tabelle A69: Jugendrichterliche Weisungen
Kennziffer
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
(§ 10 Abs. 1 Nr. 1 JGG) Aufenthaltsweisung
(§ 10 Abs. 1 Nr. 2 JGG) Wohnungsweisung
(Heim oder Familie)
(§ 10 Abs. 1 Nr. 3 JGG) Ausbildungs- oder
Arbeitsstellenweisung
(§ 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG) Arbeitsweisung
(§ 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG) Betreuungsweisung
(Betreuungshelfer)
(§ 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG) Trainingsweisung
(Sozialer Trainingskurs)
(§ 10 Abs. 2 Nr. 7 JGG) Weisung Täter-OpferAusgleich
(§ 10 Abs. 1 Nr. 8 JGG) Unterlassung des Verkehrs
(Personen, Gaststätten etc.)
(§ 10 Abs. 1 Nr. 9 JGG) Teilnahme an einem
Verkehrsunterricht
(§ 10 Abs. 2 V1 JGG) Heilerzieherische
Behandlung durch Sachverständigen
(§ 10 Abs. 2 V2 JGG) Entziehungskur
(§ 12 JGG) Auferlegung, erzieherische Hilfe nach
SGB VIII in Anspruch zu nehmen
Jugendrichterliche Weisungen, die nicht unter
08-20 einzuordnen sind
Gesamt
VA
NA
KD
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19
3
2
0
0
0
1
0
0
2
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
328
30
0
351
33
3
Tabelle A70: Jugendrichterliche Zuchtmittel
Kennziffer
21
26
(§14 JGG) Verwarnung
(§ 15 Abs. 1 Nr. 1 JGG) Auflage Schadenswiedergutmachung
(§ 15 Abs. 1 Nr. 2 JGG) Auflage der
Entschuldigung beim Verletzten
(§ 15 Abs. 1 Nr. 3 JGG) Auflage Arbeitsleistungen
(Arbeitsauflage)
(§ 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG) Geldbetrag zahlen
(zugunsten gemeinnütziger Einrichtung)
(§ 16 Abs. 2 JGG) Freizeitarrest
27
(§ 16 Abs. 3 JGG) Kurzarrest
28
(§ 16 Abs. 4 JGG) Dauerarrest
Jugendrichterliche Zuchtmittel, die nicht unter
21-28 einzuordnen sind
Gesamt
22
23
24
25
29
274
VA
NA
KD
427
56
5
14
1
0
2
0
0
243
28
5
83
9
0
99
5
0
69
8
1
205
29
1
26
2
0
1168
138
12
Anhang
Tabelle A71: Jugendstrafe
Kennziffer
VA
NA
KD
45
9
1
30
(§ 27 JGG) Aussetzung der Verhängung der
Jugendstrafe
31
(§ 57 Abs. 2 JGG): Jugendstrafe mit „Vorbewährung“
5
5
0
32
(§ 30 JGG) Verhängung der Jugendstrafe im
Nachverfahren
3
4
0
33
(§§ 17 Abs. 2 V1, 18, 21 JGG) Jugendstrafe mit
Bewährung (schädliche Neigungen)
356
87
18
34
(§§ 17 Abs. 2 V2, 18, 21 JGG) Jugendstrafe mit
Bewährung (Schwere der Schuld)
172
55
4
35
(§ 31 Abs. 2 JGG) Einbeziehung früherer
Sanktionen/Urteile in neue Entscheidung
155
48
0
36
(§ 26 Abs. 1 JGG) Widerruf einer zur Bewährung
ausgesetzten Jugendstrafe
101
12
7
37
(§§ 17 Abs. 2 V1, 18 JGG) Jugendstrafe ohne
Bewährung (schädliche Neigungen)
422
164
31
38
(§§ 17 Abs. 2 V 2, 18 JGG) Jugendstrafe ohne
Bewährung (Schwere der Schuld)
200
55
3
39
(§§ 88, 26 Abs. 1 JGG) Widerruf einer Strafrestaussetzung zur Bewährung
95
7
1
40
Jugendstrafen, die nicht unter 30-39 einzuordnen
sind
4
0
0
1558
446
65
Gesamt
Tabelle A72: Nebenstrafen oder Nebenfolgen im Jugendstrafverfahren
Kennziffer
VA
NA
KD
41
(§§ 6, 8 JGG, § 44 StGB) Fahrverbot
19
1
0
42
(§§ 6, 8 JGG, § 73 ff. StGB) Verfall und/oder
Einziehung
35
11
0
43
Nebenstrafen oder Nebenfolgen, die nicht unter
41-42 einzuordnen sind
49
13
2
103
25
2
Gesamt
275
Anlage
Tabelle A73: Maßregeln der Besserung und Sicherung
im Jugendstrafverfahren
Kennziffer
44
45
46
47
48
(§ 7 JGG, § 61 Nr. 1 StGB) Psychiatrisches
Krankenhaus
(§ 7 JGG, § 61 Nr. 2 StGB) Entziehungsanstalt
(§ 7 JGG, § 61 Nr. 4 StGB) Führungsaufsicht
(§ 7 JGG, § 61 Nr. 5 StGB) Entziehung der
Fahrerlaubnis
Maßregeln der Besserung und Sicherung, die
nicht unter 44-47 einzuordnen sind
Gesamt
VA
NA
KD
2
1
0
14
2
0
11
0
0
2
0
0
75
9
0
104
12
0
NA
KD
Strafen / Sanktionen nach Allgemeinem Strafrecht
Mehrfachnennungen möglich. VA = Vor Aufnahme in die MIT-Liste,
NA = Nach Aufnahme in die MIT-Liste, KD = Kein Datum.
Tabelle A74: Hauptstrafen
Kennziffer
50
53
54
(§ 41 StGB) Geldstrafe neben Freiheitsstrafe
55
(§§ 38, 56 StGB) Freiheitsstrafe mit Bewährung
1275
321
21
56
(§ 38 Abs. 2 StGB) Freiheitsstrafe (ohne Bewährung)
1952
897
22
57
(§ 38 Abs. 1 StGB) Lebenslange Freiheitsstrafe
(§ 56 f Abs. 1 StGB): Widerruf einer zur Bewährung
ausgesetzten Freiheitsstrafe
(§§ 57, 56 f StGB): Widerruf einer Reststrafenaussetzung
(§§ 57a, 56f StGB): Widerruf einer Aussetzung
lebenslanger Freiheitsstrafe
Hauptstrafen, die nicht unter 50-60 einzuordnen
sind
Gesamt
0
0
0
351
41
4
318
30
2
0
0
0
14
3
0
6645
1771
94
51
52
58
59
60
61
276
VA
(§ 59 StGB) Verwarnung mit Strafvorbehalt
(§ 59 b StGB) Verurteilung zur vorbehaltenen
(Geld-) Strafe
(§ 60 StGB) Absehen von Strafe (nur Schuldspruch)
(§ 40 StGB) Geldstrafe
7
1
0
4
0
0
10
5
0
2692
460
45
22
13
0
Anhang
Tabelle A75: Nebenstrafen oder Nebenfolgen im allgemeinen Strafverfahren
Kennziffer
VA
95
NA
(§ 44 StGB) Fahrverbot
63
(§ 45 StGB) Verlust der Amtsfähigkeit o. ä
100
53
0
64
(§§ 73 ff. StGB) Verfall und/oder Einziehung
107
39
1
65
Nebenstrafen oder Nebenfolgen,
unter 62-64 einzuordnen sind
489
216
3
791
323
4
die
nicht
Gesamt
15
KD
62
0
Tabelle A76: Maßregeln der Besserung und Sicherung im allgemeinen
Strafverfahren
Kennziffer
VA
NA
KD
66
(§ 61 Nr. 1 StGB) Psychiatrisches Krankenhaus
14
7
0
67
(§ 61 Nr. 2 StGB) Entziehungsanstalt
45
50
2
68
(§ 61 Nr. 3 StGB) Sicherungsverwahrung
0
0
0
69
(§ 61 Nr. 4 StGB) Führungsaufsicht
55
15
0
70
(§ 61 Nr. 5 StGB) Entziehung der Fahrerlaubnis
27
8
0
71
(§ 61 Nr. 6 StGB) Berufsverbot
2
2
0
72
Maßregeln, die nicht unter 66-71 einzuordnen sind 371
85
5
Gesamt
167
7
514
Andere Entscheidung (Kennziffer 73, handschriftliche Notiz): 346 mal
277
Anlage
Tabelle A77: Schwerste im Bundeszentralregister vermerkte Sanktion
(gemäß „Schwere-Codierblatt“, Liste 2)
Häufigkeit
Prozent
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bis
zwei Jahre ohne Bewährung
302
22,7
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als zwei bis drei Jahre
292
22,0
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bis
zwei Jahre mit Bewährung
138
10,4
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als drei bis fünf Jahre
135
10,2
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als neun Monaten bis
ein Jahr mit Bewährung
65
4,9
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als neun Monaten bis
ein Jahr ohne Bewährung
57
4,3
Geldstrafe bis einschließlich 180 Tagessätze
51
3,8
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als sechs bis unter
neun Monaten mit Bewährung
43
3,2
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von genau sechs Monaten mit
Bewährung
28
2,1
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als sechs bis unter
neun Monaten ohne Bewährung
28
2,1
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als fünf bis zehn Jahre
24
1,8
Jugendarrest (§ 16 JGG)
18
1,4
Freiheitsstrafe bis unter sechs Monate mit Bewährung
18
1,4
Zuchtmittel (NICHT Jugendarrest)(§ 13-15 JGG)
10
0,8
Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe/Vorbewährung
(§ 27 oder § 57 JGG)
9
0,7
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von genau sechs Monaten
ohne Bewährung
8
0,6
Freiheitsstrafe bis unter sechs Monaten ohne Bewährung
4
0,3
Absehen von der Verfolgung/Einstellung/Diversion
(§§ 45-47 JGG)
3
0,2
Geldstrafe von über 180 Tagessätzen
2
0,2
Erziehungsmaßregeln (§ 10-12 JGG)
1
0,1
Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als zehn bis 15 Jahre
1
0,1
Fehlend
91
6,9
Gesamt
1328
100,0
278
Anhang
Tabelle A78: Verlaufsgestalt der Reaktionen/Sanktionen
Häufigkeit
Prozent
Keine Besonderheiten zu erkennen
337
25,4
Verlaufszeit unspezifisch
212
16,0
Tendenziell gleichbleibende Sanktionsschwere
85
6,4
Anfänglich schwere, dann allmählich nachlassende Sanktionen
21
1,6
Anfänglich ansteigende, dann abnehmende Schwere der
Sanktionen
105
7,9
Laufend ansteigende Schwere der Sanktionierung
493
37,1
Unbekannt
Gesamt
75
5,6
1328
100,0
Tabelle A79: Anzahl der verhängten
Jugendarreste (n = 792)
Häufigkeit
Prozent
0
523
66,0
1
175
22,1
2
72
9,1
3
14
1,8
4
6
0,8
5
1
0,1
6
0
0,0
7
Gesamt
1
0,1
792
100,0
279
Anlage
Tabelle A80: Anzahl der verhängten Jugendstrafen ohne Bewährung (n = 1046)
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Gesamt
Häufigkeit
536
273
134
70
20
8
4
0
0
1
1046
Prozent
51,2
26,1
12,8
6,7
1,9
0,8
0,4
0,0
0,0
0,1
100,0
Tabelle A81: Anzahl der verhängten Freiheitsstrafen ohne Bewährung
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
mehr als 1881
Fehlend
Gesamt
81
280
Häufigkeit
587
168
123
98
76
50
39
28
24
21
15
16
5
7
2
4
2
1
2
4
56
1328
Prozent
44,2
12,7
9,3
7,4
5,7
3,8
2,9
2,1
1,8
1,6
1,1
1,2
0,4
0,5
0,2
0,3
0,2
0,1
0,2
0,3
4,2
100,0
Darunter fallen einmal 24, zweimal 25 und einmal 32 Freiheitsstrafen.
Anhang
Tabelle A82: Dauer der insgesamt ohne Bewährung verhängten
Jugendarreste, Jugendstrafen und/oder Freiheitsstrafen
Dauer (Monate)
Häufigkeit
Prozent
0
271
20,4
1-12
139
10,5
13-24
159
12,0
25-36
151
11,4
37-48
98
7,4
49-60
64
4,8
61-72
68
5,1
73-84
50
3,8
85-96
37
2,8
97-108
31
2,3
109-120
41
3,1
121-180
80
6,0
181-240
44
3,3
> 240
24
1,8
unbekannt
71
5,3
Gesamt
1328
100,0
Tabelle A83: Anzahl der
Einweisungen
nach § 10 HFEG
Anzahl
Häufigkeit
Prozent
0
1123
84,6
1
48
3,6
2
8
0,6
3
4
0,3
4
1
0,1
144
10,8
1328
100,0
unbekannt
Gesamt
Tabelle A84: Quellen der Angaben
(Mehrfachnennung
möglich)
K-Akten
Sonderordner
POLAS
BZR
AZR
EWO
Häufigkeit
Prozent
1322
99,5
923
69,5
1322
99,5
1321
99,5
298
22,4
1250
94,1
281
Hessisches Landeskriminalamt
Claudia Koch-Arzberger · Klaus Bott
Hans-Jürgen Kerner · Kerstin Reich · Thaya Vester
Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen – Abschlussbericht – Band 2
Mehrfach- und Intensivtäter
in Hessen – Abschlussbericht –
ISBN 978-3-941010-03-1
ISSN 1867-6561
Kriminalistisch-Kriminologische
Schriften der hessischen Polizei
Band 2