Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der
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Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der
Hessisches Landeskriminalamt Claudia Koch-Arzberger · Klaus Bott Hans-Jürgen Kerner · Kerstin Reich · Thaya Vester Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen – Abschlussbericht – Band 2 Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen – Abschlussbericht – ISBN 978-3-941010-02-4 ISSN 1867-6561 Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei Band 2 Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei BAND 2 Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen - Abschlussbericht Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei BAND 2 Projektbearbeitung Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle der hessischen Polizei (KKFoSt) Dr. Claudia Koch-Arzberger (Leiterin) Dr. Klaus Bott (stellv. Leiter) Christiane Sinner Rolf Schubert Institut für Kriminologie der Universität Tübingen (IfK) Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner (Direktor) Dr. Kerstin Reich Thaya Vester Kuratorium der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle der hessischen Polizei beim Hessischen Landeskriminalamt: Norbert Nedela Landespolizeipräsident, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Peter Raisch † Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes Dr. Claudia Koch-Arzberger Leiterin der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle der hessischen Polizei Herausgegeben vom Hessischen Landeskriminalamt, Hölderlinstraße 1-5, 65187 Wiesbaden Layout und Druck: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden 1. Auflage 2010 ISBN 978-3-941010-03-1 ISSN 1867 6561 Inhaltsübersicht Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2 Hintergründe, Ziele und Design der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.1 Das hessische MIT-Konzept. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.2 Anlass und Design der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.2.1 Quantitative Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.2.1.1 Erhebungsbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.2.1.2 Die Datenerhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.2.1.3 Auswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.2.2 Qualitative Analyse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.2.2.1 Interviews mit Mehrfach- und Intensivtätern. . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.2.2.1.1 Methodisches Vorgehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.2.2.1.2 Auswahl der Interviewpartner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.2.2.1.3 Konkrete Durchführung der Interviews . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2.2.2.1.4 Auswertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 2.2.2.2Experteninterviews mit Beamten aus Polizei und Justiz. . . . . . . . . 27 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3 Darstellung der Ergebnisse zu den MIT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 3.1 Regionalverteilung, Altersverteilung und Geschlecht . . . . . . . . . . . . 31 3.2 Biographische Angaben zu den MIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 3.2.1 Aufwachssituation, soziales Umfeld und Partnerschaft. . . . . . . . . . 33 3.2.1.1 Aufwachssituation und familiäres Umfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 3.2.1.2 Partnerschaft und Kinder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 3.2.2 Migrationshintergrund. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3.2.3 Bildungslaufbahn und Berufstätigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 3.2.3.1 Schulische Bildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 3.2.3.2 Ausbildungsgang und berufliche Laufbahn. . . . . . . . . . . . . . . . . 47 3.3 Persönliche Belastungsfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3.3.1 Konsum psychotroper Substanzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 3.3.1.1 Einstieg in den Konsum von Drogen und Alkohol . . . . . . . . . 54 3.3.1.2 Motivationsgrundlage für den (anhaltenden) Konsum psychotroper Substanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 3.3.1.3 Therapieversuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 3.3.1.4 Drogenkonsum und Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 3.3.2 Psychosoziale Belastungen und Gewaltbereitschaft . . . . . . . . . 66 3.4 Kriminelle Karriere: Einstieg und Ausprägung. . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3.4.1 Einstiegsalter und erste Taten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70. 3.4.2 Subjektive Erklärungen für kriminelles Verhalten . . . . . . . . . . . . 73 3.4.2.1 Beschaffungskriminalität und Finanzierung des Lebensstils. 74 3.4.2.2 Gruppendynamik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 3.4.2.3 Sozialisation und kulturelle Prägung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 3.4.2.4 Kriminalität als Problemlösungsstrategie. . . . . . . . . . . . . . . . . 80 3.4.3 Karriereverläufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 3.4.4 Zukunftsvorstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 3.5 Darstellung der Straftaten der MIT im Hellfeld und im Dunkelfeld. 95 3.5.1 Registrierte Straftaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 3.5.1.1 Delikte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97. 3.5.1.2 Materieller und immaterieller Schaden. . . . . . . . . . . . . . . . . . 100. 3.5.2 Ausgewählte Umstände der Tatbegehung . . . . . . . . . . . . . . . . 102 3.5.2.1 Alkohol- und Drogeneinfluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 3.5.2.2 Waffeneinsatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 3.5.2.3 Gemeinschaftliche Tatbegehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112. 3.5.3 Mobilität und Aktionsradien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 3.5.3.1 Tatörtlichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115. 3.5.3.2 Aktionsradien und Möglichkeiten der Fortbewegung . . . . . 116 3.5.3.3 Einschränkung der Fortbewegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118. 3.5.3.4 Weitere Aspekte der Mobilität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121. 3.5.4 Straftaten im Dunkelfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 3.5.4.1 Methodische Anmerkungen zu individuellen Befragungen. 126 3.5.4.2 Hell-/Dunkelfeld-Verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 3.5.4.3 Spezielle Faktoren des Entdeckungsrisikos. . . . . . . . . . . . . . 134 3.6 Behördliche Reaktionen und Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135. 3.6.1 Gesamtumfang der verhängten Sanktionen. . . . . . . . . . . . . . . 138 3.6.2 Häufigkeit der Sanktionierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 3.6.3 Strukturelle Betrachtung der Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 3.6.4 Sanktionshärte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 3.6.5 Sanktionsverläufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 3.6.6 Einschätzung der Sanktionswirksamkeit aus Sicht der Täter und Experten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 3.6.6.1 Persönliche Einschätzung der Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht durch die MIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 3.6.6.2 Persönliche Einschätzung der Sanktionen nach dem Allgemeinen Strafrecht durch die MIT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 3.7 Behördenhandeln aus Sicht der MIT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169. 3.7.1Einschätzung der Kontakte mit Polizei und Justiz . . . . . . . . . . 169. 3.7.2Kenntnisse über den MIT-Status. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 3.7.2.1 Persönlicher Informationsstand der MIT. . . . . . . . . . . . . . . . 176. 3.7.2.2 Reaktionen auf die Einstufung als MIT . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 Teil C Typenbildung 4 Beschreibung der MIT-Typen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 4.1 Die Cluster-Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 4.1.1 Die „Spezialisierten“. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 4.1.2 Die „Gewalttätigen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 4.1.3 Die „Extensiven“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 4.1.4 Die „Volatilen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 4.2 Vergleich und Bewertung der Cluster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Teil D Zusammenfassung und Fazit 5 Zusammenfassende Diskussion der wesentlichen Befunde. . . . 211 5.1 Kurzüberblick über die Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 5.2 Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . 222 Literaturverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 Tabellenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Schaubildverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 Vorwort Vorwort Mit dem zweiten Band der Kriminalistisch-Kriminologischen Schriften der hessischen Polizei stellt die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle (KKFoSt) den Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Mehrfach- und Intensivtäter (MIT) in Hessen“ vor. Durchgeführt wurde das Forschungsprojekt in enger Kooperation mit dem Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen. Inhaltlich schließt dieser Abschlussbericht an den im Jahr 2008 veröffentlichten Basisbericht (Band 1 der Schriftenreihe) an, der eine vornehmlich deskriptive, quantitative, integrierte und systematisierende Aufbereitung des Themas MIT darstellt. Im Zentrum des Abschlussberichts stehen nunmehr die Befunde der vertiefenden Datenanalysen, eine Typenbildung der MIT in Hessen auf Basis einer Clusteranalyse sowie die Untersuchung von Zusammenhängen und Mustern, die ein Abgleiten in die Kriminalität begünstigen und zu einer Verfestigung der kriminellen Karriere führen. Neben der praktischen Relevanz durch die Ableitung von Maßnahmen und Ermittlungsansätzen sollen diese Ergebnisse auch dazu beitragen, unter wissenschaftlicher Perspektive den kriminalistisch-kriminologischen Erkenntnisstand weiter zu befördern. Das Design der Studie war von Anfang an durch eine Methodenvielfalt gekennzeichnet, bei der sich quantitative (standardisierte Aktenanalyse) und qualitative Methoden (Literaturauswertung, Experteninterviews sowie leitfadengestützte Einzelinterviews mit Mehrfach- und Intensivtätern) ergänzen sollten. Zunächst waren lediglich einige wenige Täterinterviews geplant gewesen, die exemplarisch und als unterstützendes Modul für die Ergebnisse der anderen Verfahren gedacht waren. Es hat sich im Verlauf der Erhebung jedoch gezeigt, dass diese Interviews wertvolle Informationen liefern konnten – speziell im Hinblick auf die eigene Perspektive der MIT bezüglich der Entwicklung und Hintergründe ihrer kriminellen Karriere, der Motivkonstellationen und Problemlagen, der individuellen Karriere- und Sanktionsverläufe sowie auch hinsichtlich der Wahrnehmung und Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden. Ein derartiges Wissen erweist sich als notwendig und sinnvoll, wenn man die Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge und damit die Dynamiken im Lebensverlauf der MIT erkennen und erklären möchte. Unter diesem Gesichtspunkt wurde die Anzahl der Täterinterviews auf 63 erhöht. Die Befunde dieser Gespräche bilden einen Schwerpunkt dieses Berichts. 9 Vorwort Der hiermit vorgelegte Bericht (Band 2) stellt eine Gesamtschau der Projektergebnisse dar. Die statische und deskriptive Ebene der Datenauswertung, die im Basisbericht im Mittelpunkt stand, hat zwar auch hier Eingang gefunden; jedoch steht nun die Kombination von qualitativen und quantitativen Befunden im Vordergrund. Sie verfolgt die Intention, zu einer Darstellungsweise zu gelangen, in der die Wechselwirkungen von Täterpersönlichkeit, Bedingungsgefüge des Umfeldes und Reaktionsweise der Behörden illustriert werden können. Allen am Projekterfolg beteiligten Akteuren sei an dieser Stelle herzlich für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit und für ihre konkrete Unterstützung vor Ort gedankt. Hervorzuheben sind insbesondere die Anstaltsleiter, Psychologen und Sozialarbeiter der hessischen Justizvollzugsanstalten, die bei der Organisation und Durchführung der 63 Täterinterviews geholfen haben. Besonderen Dank verdienen auch die 40 Beamten der hessischen Bereitschaftspolizei und die Koordinatoren, die maßgeblich an der Aktenauswertung beteiligt waren. Dank gilt ebenso den studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften für ihre Unterstützung und ihr Engagement. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden am 2. April 2009 in einem Symposium den Verantwortlichen der hessischen Polizei anlässlich einer Führungskräftetagung präsentiert. Zum erweiterten Teilnehmerkreis zählten auch Vertreter der Justiz. Somit ist gewährleistet, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder in die Praxis zurückfließen und dort nicht nur für eine systematisierte empirische Wissensbasis sorgen, sondern auch in der Ermittlungstätigkeit und den strategischen Planungen zur Anwendung kommen. 10 Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie 11 Teil A 1 Einführung in Hintergründe und Design der Studie Einleitung Der Begriff „Mehrfach- und Intensivtäter“ (MIT) umschreibt eine besondere Tätergruppe, der von Seiten der Polizei und Justiz erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird, die aber auch das friedliche gesellschaftliche Zusammenleben und soziale Einrichtungen, die Unterstützungsleistungen für diesen Personenkreis erbringen, in vielfältiger wie erheblicher Weise herausfordert. Die kriminalpolitische Relevanz liegt in dem – über Landesgrenzen und Kontinente hinweg bedeutsamen – einhelligen Befund begründet, dass diese Tätergruppe, die nur einen kleinen Teil aller amtlich bekannten Straftäter ausmacht, für einen überproportional großen Anteil der Massen- und Straßenkriminalität und damit des gesamten polizeilich registrierten Kriminalitätsaufkommens verantwortlich ist. In der kriminalpolitischen Debatte kommt dem Problem der Sanktionierung dieser Tätergruppe und einer möglichen präventiven Einwirkung entsprechend eine herausragende Bedeutung zu. Der Umstand, dass diese Straftäter die Ressourcen der Behörden überproportional strapazieren, erklärt gut nachvollziehbar das in der Praxis vorherrschende Bedürfnis nach effektiven Handlungsstrategien auf jeder Ebene der Prävention, um die Täter von (weiteren) Straftaten abzuhalten und ihre kriminelle Karriere zu beenden. Hinzu kommt der sich aus vielen Gesprächen aufdrängende Eindruck, dass sich bei Polizei und Justiz im Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern das Empfinden verstärkt, Versäumnisse oder Fehlentwicklungen bekämpfen zu müssen, für die in erster Linie Sozialisationsinstanzen oder – im Hintergrund – benachteiligende sozioökonomische Bedingungen und generell nur schwer beeinflussbare gesellschaftliche Entwicklungen verantwortlich sind. Im Verlauf der letzten Jahre sind bereits – insbesondere durch die Polizei – einige neue Konzepte entwickelt worden, die sich auf Mehrfach- und/oder Intensivtäter und bestimmte Zielgruppen innerhalb dieser Gesamtgruppe, wie z.B. auf Jugendliche oder Personen mit einer anderen ethnischen Herkunft, konzentrieren. Für das Bundesland Hessen bildet dafür der vom Hessischen Landeskriminalamt periodisch herausgegebene „Jahresbericht Mehrfach-/Intensivtäterinnen und Mehrfach-/Intensivtäter in Hessen“ einen eindrücklichen Beleg. Auch die in Hessen außerhalb der Polizei zuständigen Behörden sahen aufgrund ihrer Erfahrungen Handlungsbedarf hinsichtlich einer vermehrten Unterstützung der Praxis und haben sich der Frage gewidmet, wie mit dem Phänomen MIT umzuge- 13 Einführung in Hintergründe und Design der Studie Teil A hen sei. Dies mündete schließlich in die vom Hessischen Ministerium des Inneren und vom Hessischen Ministerium der Justiz erstellten „Gemeinsamen Richtlinien“ zur Strafverfolgung von Mehrfach- und Intensivtätern (vgl. Kapitel 2.1). Durch eine frühzeitige Identifizierung dieser speziellen Täter könnte in erster Linie das Ziel verfolgt werden, eine sich erst in der Entwicklung befindliche kriminelle Karriere schon alsbald zum Ende zu führen und nicht mehr oder minder nur beobachtend erleben zu müssen, wie sich kriminelles Verhalten weiter verfestigt. Dies könnte darüber hinaus die allgemeine Sicherheitslage verbessern und polizeiliche Ressourcen für andere Bereiche freisetzen (vgl. Steffen 2003). Allerdings erfordert ein frühzeitiges Erkennen von Risiken für Mehrfachtäterschaft klare und im allergünstigsten Fall sogar eindeutige Kriterien und Indikatoren, die sich für eine hinreichend sichere Prognose einer (fortdauernden) kriminellen Gefährdung eignen. Solche Kriterien und Indikatoren sollten im optimalen Fall mit den praktischen Erfahrungen übereinstimmen, die sich als intersubjektiv stets und gleichermaßen reproduzierbar erwiesen haben und zudem durch Befunde wiederholter empirischer Erhebungen validiert sind. Die Untersuchung zu dem hier vorliegenden Bericht ist darauf ausgelegt, im Rahmen des vom Material und den Bearbeitungsressourcen her Möglichen einen Teilbeitrag zu einer solchen Vorgabe bzw. Zielsetzung zu leisten. Diese war methodisch in mehrere Untersuchungsteile gegliedert, die jedoch später für die Darstellung der Ergebnisse zusammengeführt wurden. Zunächst wurde die relevante Gruppe der MIT über die polizeiliche Registrierung mittels Aktenanalyse erfasst und ausgewertet. Daran schlossen sich Gespräche mit Experten bei der Polizei und Justiz an. Einen zentralen Bestandteil des abschließenden Teils der Untersuchung stellten die Interviews mit inhaftierten Mehrfach- und Intensivtätern dar. Der Abschlussbericht verfolgt das Ziel, die erhobenen Daten zu verdichten sowie durch vertiefte Analysen in ausgewählten Bereichen zu erweitern. Die Datenbasis vermittelt detaillierte und breit gefächerte Erkenntnisse. Sie ergeben insgesamt einen Lagebericht zu Erscheinungsformen von Mehrfach- und Intensivtäterschaft in Hessen, ergänzt durch eine Bedingungsanalyse von Mehrfachauffälligkeit. Sie liefern zudem einen Einblick in die behördliche Vorgehensweise und Sanktionspraxis bezüglich der in Hessen lebenden MIT. In Kapitel 2 erfolgt zunächst eine Kurzeinführung in die Hintergründe, die den Anlass für diese Studie geboten haben, sowie eine Erläuterung der Zielsetzungen. Außerdem wird die methodische Anlage der Untersuchung dargelegt. 14 Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie Im anschließenden Kapitel 3 werden die quantitativen und qualitativen Befunde dargestellt und erläutert, die auf der Basis der Aktenanalyse sowie der Gespräche mit den Experten und den Mehrfach- und Intensivtätern gewonnen werden konnten. Die Befunde beschreiben die Gruppe der MIT anhand soziodemographischer Variablen, stellen die familiäre und soziale Situation der MIT einschließlich der damit einhergehenden Belastungsfaktoren dar und erschließen Ursachen und Umfang der Abhängigkeit von psychotropen Substanzen. Sodann wird das Deliktspektrum der MIT aufgezeigt, und es werden Besonderheiten der Tatumstände beschrieben. Fortgesetzt wird das Kapitel mit subjektiven Erklärungsmustern für den Einstieg in die kriminelle Karriere, ergänzt durch Befunde zum weiteren Verlauf dieser Karriere anhand von eigenen Forschungsergebnissen und der allgemeinen kriminologischen Befundlage. Der Chronologie folgend, also beginnend mit den Anfängen der Mehrfachtäterschaft und ihren weiteren Verlauf betrachtend, wird der Blick anschließend auf die nähere Zukunft gerichtet; dabei werden die persönlichen Vorstellungen der MIT vorgestellt. Den Abschluss der Ergebnisdarstellung bildet die Analyse des Verlaufs der Sanktionspraxis anhand der Akten einerseits sowie die Meinung der MIT über die Vorgehensweise von Polizei und Justiz andererseits. Kapitel 4 stellt eine MIT-Typologie vor, die auf den Ergebnissen der Aktenauswertung basiert. Die Relevanz dieser vier unterschiedlichen Typen wird durch Auszüge aus den Interviews mit inhaftierten „Repräsentanten“ aus der Gesamtgruppe der MIT veranschaulicht. Im abschließenden Kapitel 5 werden die Ergebnisse und Erkenntnisse zusammengefasst und zunächst vor dem wissenschaftlichen Hintergrund diskutiert. Ferner wird auf die Frage eingegangen, inwieweit sie, nach entsprechender und stets erforderlicher „Übersetzung“, für die alltägliche polizeiliche Arbeit umgesetzt und nutzbar gemacht werden können. 15 Teil A 2 Einführung in Hintergründe und Design der Studie Hintergründe, Ziele und Design der Studie 2.1 Das hessische MIT-Konzept Der polizeiliche und justizielle Umgang mit MIT in Hessen basiert auf den „Gemeinsamen Richtlinien zur Strafverfolgung von Mehrfach- und Intensivtäterinnen und Mehrfach- und Intensivtätern insbesondere im Bereich der Massen-/Straßenkriminalität“ vom 19.08.2002. Diese Richtlinien sind in der Fassung vom 26.08.2008 weiterhin gültig. Sie waren das Ergebnis der Beratungen einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Ökonomisierung und Schwerpunktsetzung bei der gemeinsamen Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, die sich insbesondere am „Frankfurter Modell“ orientiert hat.1 Laut der MIT-Definition gemäß § 2 Abs. 2 der „Gemeinsamen Richtlinien“ können in Hessen diejenigen Personen als Mehrfach- und Intensivtäter2 eingestuft werden, „die 1. in der Regel wiederholt deliktübergreifend in der Eigentums-/Vermögenskriminalität, bei Körperverletzungsdelikten oder Raubstraftaten in Erscheinung getreten sind (kriminelles Vorleben) und 2. bei denen unter Berücksichtigung ihres kriminellen Vorlebens und der offensichtlichen Wirkungslosigkeit bisheriger Straf- und Resozialisierungsmaßnahmen damit gerechnet werden muss, dass sie erneut Straftaten begehen (Negativprognose)“. 2.2 Anlass und Design der Studie In der kriminologischen und polizeiwissenschaftlichen Forschung gehört zu den vielfach abgesicherten Befunden, dass eine relativ kleine Anzahl von Tätern für einen überproportional großen Teil der begangenen Straftaten verantwortlich ist (vgl. etwa Posiege & Steinschulte-Leidig 1999: 3ff.; LKA Sachsen 2000). International wie national kann auf eine lange Tradition der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit 1 Der interessierte Leser wird für weitere Informationen zu den „Gemeinsamen Richtlinien“ sowie eine Nachzeichnung zu deren Vorgeschichte auf den Basisbericht verwiesen (Koch-Arzberger et al. 2008: 19f). 2 Soweit kein gesonderter Hinweis erfolgt, sind mit „Mehrfach- und Intensivtätern“ (MIT) zum Zweck der besseren Lesbarkeit sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint. 17 Einführung in Hintergründe und Design der Studie Teil A dem Phänomen der Mehrfachauffälligen bzw. Wiederholungstäter zurückgeblickt werden. In den letzten Jahren hat sich das allgemeine Interesse an dieser Tätergruppe merklich gesteigert, was sich nicht zuletzt auf eine stärkere Thematisierung in den Massenmedien zurückführen lässt (vgl. Steffen 2003: 7; Steffen 2005: 31, 35). Die Mehrfach- und Intensivtäterforschung in Deutschland wurde bisher im Wesentlichen durch universitäre Studien bestimmt. Diesbezüglich besonders hervorzuheben ist die Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung (TJVU), deren Anliegen darin bestanden hat, ein breites Basiswissen über den wiederholt Straffälligen im Vergleich zur Durchschnittspopulation zu erlangen. Daraus konnten Folgerungen für die Wissenschaftskonzeption der Kriminologie im Allgemeinen sowie für eine angewandte Kriminologie im Speziellen gezogen werden (vgl. IfK 2007). Seit einigen Jahren befassen sich auch zunehmend polizeiliche Studien in einigen Bundesländern explizit mit der Thematik der Mehrfach- und Intensivtäterschaft, außer in Hessen insbesondere noch in den Ländern Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Forschungsarbeiten zu Mehrfach- und Intensivtätern auf internationaler und nationaler Ebene sind im Basisbericht exemplarisch dargestellt (vgl. hierzu ausführlich Koch-Arzberger et al. 2008: 54ff.). Auch wenn in diesem Feld bereits vielfältige empirische Befunde existieren, gibt es dennoch merkliche Lücken, die mit der vorliegenden Studie wenigstens in Teilen geschlossen werden sollen. Die Mehrzahl der Untersuchungen im deutsch- und englischsprachigen Raum ist thematisch meist nur auf „Jugendkriminalität“ bzw. auf Kinder, Jugendliche und Heranwachsende beschränkt. Da in dem hessischen MITKonzept alle Altersstufen erfasst sind, befasst sich diese Studie mit Mehrfach- und Intensivtätern aller Altersklassen und kann so neue und praxisbezogene Erkenntnisse liefern. Unter anderem besteht eine ihrer Vorzüge darin, dass eine Vollerhebung aller als MIT eingestuften Personen in Hessen durchgeführt wurde. Aufgrund dieses bisher einzigartigen Aufwands kann sämtlichen Aspekten der Mehrfach- und Intensivtäterschaft nach „hessischer Definition“ Rechnung getragen werden. Nicht zuletzt bietet das integrative Design der Studie neue Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns insofern, als sich das Forschungsprojekt sowohl auf quantitative als auch qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung stützt und die Vorteile beider Verfahren miteinander verschränkt (ausführlich vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 28f.). Gegenstand der Untersuchung ist somit eine systematische Aufbereitung und ganzheitliche Würdigung der Thematik „Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen“. 18 Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie Das zentrale Untersuchungsmodul bildet die standardisierte Aktenanalyse mittels Erhebungsbogen, die Informationen über alle hessischen MIT liefert. Zur Gewinnung von weiteren Informationen, die sich nicht den Akten entnehmen ließen, wurden qualitative Verfahren eingesetzt: Zum einen wurden leitfadengestützte Experteninterviews mit Behördenvertretern von Polizei und Justiz geführt. Zum anderen ergaben sich mithilfe von umfangreichen Täterinterviews in Justizvollzugsanstalten weitere vertiefende Einblicke: 63 hessische Mehrfach- und Intensivtäter kamen selbst zu Wort und berichteten über ihre Einschätzungen und Erfahrungen. Im Mittelpunkt der Studie standen folgende Leitfragen: (a) Durch welche besonderen persönlichen Merkmale lässt sich ein MIT charakterisieren? (b Wie sieht das soziale und lebensweltliche Bedingungsgefüge aus, das den ständigen Nachschub in diese Form der kriminellen Karriere ermöglicht? (c) Wie gestaltet sich der Einstieg in die kriminelle Karriere, wie verfestigt sich der kriminelle Lebensstil und wie stellen sich subjektive Zukunftsvorstellungen der MIT dar? (d Welche Delikte begehen die hessischen MIT vorrangig, und lassen sich besondere Tatumstände feststellen? (e) Lässt sich eine Sanktionshistorie oder -entwicklung der MIT erkennen und zeichnet sich ein Einfluss staatlicher Maßnahmen auf die kriminelle Karriere ab? Die Leitfragen und Arbeitsthesen erfuhren je nach Methode eine unterschiedliche Gewichtung, auch wurden die quantitativen und qualitativen Daten in verschiedenen Phasen des Projekts erhoben. Ziel war es, durch dieses integrative Zusammenspiel der Methoden eine besondere Informationsdichte zu erreichen. Um die relevanten Zusammenhänge begreifen zu können, werden die gewonnenen Ergebnisse jedoch nicht methodisch getrennt vorgestellt. Vielmehr erfolgt eine themenbezogene Darstellung der Befunde, in die sämtliche Erkenntnisse aus dem Datensatz sowie aus den Experten- und ggf. Täterinterviews einfließen. Zunächst wird der Prozess der Datengewinnung, also die Erhebung und Auswertung, dieser drei Module nachgezeichnet. 19 Einführung in Hintergründe und Design der Studie 2.2.1 Teil A Quantitative Analyse 2.2.1.1 Erhebungsbogen Als Erhebungsinstrument wurde, mit externer Beratungsunterstützung durch das Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen (ZUMA)3 in Mannheim, in Kooperation zwischen der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle der hessischen Polizei und dem Institut für Kriminologie der Universität Tübingen ein umfassendes Erhebungsraster erstellt, das in sieben Fragekomplexe unterteilt ist: n S oziodemographische Daten, n S chulbildung, Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit, n P ersönlichkeitsmerkmale, n V erhaltensauffälligkeiten, n P sychosoziales Umfeld, n D elikte und n S anktionen. In Abstimmung mit ZUMA wurde eine sinnvolle Begrenzung der Deliktserhebung entworfen, die gleichwohl die Repräsentativität der Daten gewährleistet. So wurden von allen MIT die Daten der ersten 20 in Polas4 erfassten Delikte, jedes weitere zehnte sowie das zum Stichtag aktuellste, ebenfalls in Polas erfasste, Delikt erhoben. Dieses Auswahlverfahren trägt dem für die Forschung besonders relevanten Einstieg in die kriminelle Karriere Rechnung. Mittels eines speziell entwickelten Programms der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) konnte dieses Vorhaben umgesetzt werden. 2.2.1.2 Die Datenerhebung Im Rahmen der Datenerhebung wurden für alle MIT so genannte „Täterakten“ zusammengestellt. Als Datenquellen wurden folgende Datenbanken und Unterlagen ausgewertet: 3 Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen; mittlerweile aufgegangen in „GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften“. 4 20 Polizeiliches Auskunftssystem Hessen Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie n Polizeiliche Kriminalstatistik Hessen (PKS), n Polizeiliches Auskunftssystem Hessen (Polas), n Kriminalakten (KA), n Ausländerzentralregister (AZR), n Bundeszentralregister (BZR), n Datenpool Meldewesen (EWO) n sowie die von den Staatsanwaltschaften geführten MIT-Sonderordner. Die Verwendung dieser Vielzahl verschiedener Datenquellen war nötig, um eine umfassende Beschreibung liefern und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Untersuchungskategorien (Person, persönliches/soziales Umfeld, Delikte und Sanktionen) aufzeigen zu können. In einer Vollerhebung wurden dann die Akten von allen in Hessen als MIT geführten Straftätern ausgewertet. Zum Stichtag, dem 31. Juli 2006, konnten 1328 MIT in die Studie einbezogen werden. Aus analytischen Gründen sind zwei Datensätze angelegt worden: (1) Personendatensatz: Für jeden registrierten MIT wurde ein Datensatz angefertigt, der insgesamt 374 Variablen aus dem Fragebogen umfasst. Hinzu kamen weitere, nachträglich berechnete Variablen aus der vertieften Analyse. (2) Tatendatensatz: Da für jede Person im Durchschnitt etwa 25 Straftaten ausgewertet wurden,5 konnte dieser mit dem Personendatensatz verknüpfte Datensatz angelegt werden, er enthält alle Variablen zu den eingetragenen Delikten. Der Tatendatensatz umfasste ursprünglich 29 Variablen, aber es wurden auch hier weitere Variablen zur vertieften Analyse nachträglich erzeugt. 2.2.1.3 Auswertung 1) Beschreibung und vertiefende Analyse Um einen Einblick in Strukturen und Zusammenhänge zu erhalten, wurden die Daten zunächst anhand von Häufigkeitsauszählungen und Kreuztabellen ausgewertet. Eine 5 Insgesamt wurden 33.394 der 93.460 Straftaten, die den 1328 MIT zur Last gelegt wurden, ausgewertet. Das entspricht 35,7 Prozent. 21 Einführung in Hintergründe und Design der Studie Teil A weitere Datenaufbereitung wurde für die vertiefende Analyse als notwendig erachtet. Hierzu wurden Summenvariablen gebildet und einige Variablen rekodiert.6 2) Typologisierung Zusätzlich zu den deskriptiven Auswertungen wurde eine Clusteranalyse durchgeführt. Ziel dieser in der empirischen Sozialforschung häufig angewandten statistischen Methode ist es, ähnliche Personen zu Gruppen dergestalt zusammenzufassen, dass sich auf der einen Seite innerhalb einer jeweiligen Einzelgruppe ein möglichst hoher Homogenitätsgrad ergibt, während sich auf der anderen Seite die verschiedenen Einzelgruppen (Cluster) möglichst deutlich voneinander unterscheiden sollen. Es stehen hierfür verschiedene Methoden zur Verfügung. Für diese Untersuchung wurde die Methode der Two-Step Clusteranalyse verwendet, die sich von der hierarchischen Clusteranalyse und der Clusterzentrenanalyse nur im Algorithmus7 unterscheidet, nach dem die Cluster gebildet werden. Vorteilhaft bei der Two-Step Clusteranalyse ist zum einen, dass große Datenmengen Eingang finden können, und zum anderen, dass sowohl intervallskalierte (kontinuierliche) als auch kategoriale Variablen verwendet werden können. Wesentliche Voraussetzung für jedwede Clusteranalyse ist es, aus dem Material heraus bestimmte Merkmale oder Eigenschaften von Personen festzulegen, anhand derer sich nach begründbarer Ansicht die Gruppen sinnvoll unterscheiden lassen. Im vorliegenden Fall ermöglicht das an einer Vielzahl von Merkmalen (Variablen) orientierte Verfahren der Clusterbildung die sinnvolle und praxisrelevante Trennung und Beschreibung von Tätertypen. 6 Vereinzelt weichen die Werte zwischen Basis- und Abschlussbericht geringfügig voneinander ab. Während der vertiefenden Berechnungen und Auswertungen fand eine weitere Datenbereinigung statt. Durch Plausibilitätstests wurden so letzte, kleinere Fehler der Datenerhebung und Dateneingabe eliminiert, die bei den Analysen des Basisberichts noch nicht ersichtlich waren. Verbindlich sind – im Falle unterschiedlicher Werte – im Ergebnis die hier dem Abschlussbericht zugrunde liegenden Daten bzw. Ergebnisse. 7 Bei diesem Algorithmus handelt es sich um einen von der Firma SPSS auf der Basis des BIRCH-Algorithmus (Balanced Iterative Reducing and Clustering using Hierarchies) entwickelten Algorithmus, der um die Möglichkeit erweitert wurde, kategoriale Daten zu verarbeiten. 22 Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie 2.2.2 Qualitative Analyse 2.2.2.1 Interviews mit Mehrfach- und Intensivtätern Ergänzend zur Aktenauswertung wurden 63 ausgewählte MIT sozusagen als „Experten in eigener Sache“ interviewt. Die Interviews wurden durch die Mitarbeiter des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen in hessischen Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Der Schwerpunkt lag auf solchen Informationen, die aus der Aktenanalyse nicht zu gewinnen waren, wie z.B. die Motivationsgrundlage für die Begehung von Straftaten, der Umfang von im Dunkelfeld verbliebenen Straftaten und die Wirksamkeitseinschätzung von Sanktionen. 2.2.2.1.1 Methodisches Vorgehen Gegenstand der Interviews war die Erfassung der Lebensgeschichte der jeweiligen Interviewpartner, die es ermöglichen sollte, Zusammenhänge zu begreifen und Entwicklungsprozesse nachzuvollziehen. Die Interviews mit den MIT waren teilstandardisiert, d.h. leitfadenorientiert. Der Leitfaden8 hatte die Funktion, ausgewählte Themengebiete einzugrenzen und Fragebereiche vorzugeben, sodass eine Vergleichbarkeit der Interviews gewährleistet ist. Weder die genauen Formulierungen noch die Reihenfolge einzelner Fragen standen dabei allerdings im Vordergrund. Intendiert war ein möglichst natürlicher Gesprächsverlauf. Diese halboffene Form, deren Methodik dem problemzentrierten Interview entstammt (vgl. Flick 1991), diente dazu, die MIT nicht nur hinsichtlich ihrer ggf. schon aus vielerlei Befragungen oder auch Vernehmungen geläufigen Fakten „abzufragen“. Dies hätte einer stereotypen und damit schablonenhaften Vereinfachung Vorschub leisten können. Sie sind also angeregt worden, selbst zu erzählen. Indem man einem Gesprächspartner freie Artikulationsmöglichkeiten eröffnet, kann es erfahrungsgemäß vermehrt gelingen, weitere interessante Aspekte zu erfahren, die bei einer standardisierten Vorgehensweise üblicherweise verborgen bleiben. 2.2.2.1.2 Auswahl der Interviewpartner Eines der ursprünglichen Ziele der anvisierten Befragungen war es, möglichst das ganze Spektrum der Mehrfach- und Intensivtäter zu erfassen, also auch die statisti- 8 Der Leitfaden findet sich im Anhang. 23 Einführung in Hintergründe und Design der Studie Teil A schen Randgruppen zu berücksichtigen. Dieses Ziel konnte im Rahmen der gegebenen sachlichen, personellen und zeitlichen Ressourcen verwirklicht werden. Ganz wesentlich war dabei der aus früheren Projekten des Instituts für Kriminologie an der Universität Tübingen schon bekannte – und allen empirisch auf unmittelbaren Kontakt mit (nicht zuletzt) jungen Mehrfachauffälligen abzielenden Forschern geläufige – Umstand, dass es oft mehrerer Kontaktversuche bedarf, bis ein in der Substanz tragfähiger und von der Zeitdauer her hinreichend ergiebiger Gesprächstermin zustande kommt. Das hat im Allgemeinen nichts mit Vermeidungsverhalten oder bösem Willen zu tun, sondern hängt vielmehr mit den Lebensumständen und den Verhaltensstilen der Betreffenden zusammen, aus denen sich immer wieder abstrakt an sich vorhersehbare, aber konkret eben doch unvorhergesehene „Verhinderungen“ ergeben. Letztlich wurde entschieden, die Gespräche aus (zeit-) ökonomischen Gründen ausschließlich mit „sicher verfügbaren“ Interviewpartnern durchzuführen, d. h., wie oben geschildert, mit solchen MIT, die in hessischen Justizvollzugsanstalten inhaftiert waren und während der ins Auge gefassten Zeitspanne für alle Interviews nach den über sie amtlich bekannten Umständen voraussichtlich nicht entlassen werden würden. Dieser erstrangige Auswahlmodus wurde mit dem Verfahren der bewussten Auswahl kombiniert, wonach die Stichprobe gemäß bestimmter Quotierungsmerkmale festgelegt wird (vgl. Kromrey 1998). Die Auswahl erfolgte anhand der Variablen Alter, Nationalität, Deliktgruppen und Anzahl an Straftaten. Zudem wurde aus Gründen der proportionalen Anteile bei der Auswahl die regionale Herkunft der MIT berücksichtigt. Wenn mehrere MIT dieselben Quotierungsmerkmale erfüllten, erfolgte die Auswahl des am Ende konkret zu befragenden Gefangenen nach dem Zufallsprinzip. Die Kontaktaufnahme und Rekrutierung erfolgte jeweils über die Anstaltsleitungen der hessischen Justizvollzugsanstalten. Dieses Verfahren war zwischen den Hessischen Ministerien des Innern und den Justizbehörden abgestimmt und funktionierte reibungslos. Probleme haben sich nur vereinzelt ergeben, wenn z.B. ausgewählte MIT für ein Gespräch aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung standen (aufgrund einer Ablehnung durch den MIT selbst oder aufgrund einer vorzeitigen Entlassung oder Verlegung). In diesen Fällen wurde eine vergleichbare Ersatzperson interviewt. 24 Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie 2.2.2.1.3 Konkrete Durchführung der Interviews Insgesamt wurden 63 (55 männliche und 8 weibliche) MIT interviewt. Im Rahmen der Interviewdurchführung suchten die Interviewerinnen und Interviewer folgende Justizvollzugsanstalten (JVA) auf, in denen sich die ausgewählten MIT befanden. Tabelle 1: Interviewte MIT nach Justizvollzugsanstalten Justizvollzugsanstalt Anzahl der interviewten MIT JVA Butzbach 10 JVA Darmstadt Justizvollzugsanstalt Anzahl der interviewten MIT JVA Limburg a. d. Lahn 2 6 JVA Kassel I 4 JVA Dieburg 3 JVA Kassel III 1 JVA Frankfurt III 8 JVA Rockenberg 9 JVA Fulda 2 JVA Schwalmstadt 2 JVA Gießen 3 JVA Weiterstadt 5 JVA Hünfeld 4 JVA Wiesbaden 4 Zu Beginn des Gesprächs wurden die Inhaftierten auf die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme hingewiesen, und sie bekamen absolute Anonymität zugesichert. Die Interviews fanden grundsätzlich unter vier Augen (also Interviewer und Täter) in Räumlichkeiten der jeweiligen Justizvollzugsanstalt statt,9 bei sicherheitstechnischen Bedenken allenfalls kurz durch personelle „Kontrollbesuche“ unterbrochen. Die Gespräche wurden nach Zustimmung der Probanden digital aufgezeichnet. Diesbezüglich ist auf die besondere Problematik von Interviews mit inhaftierten Personen hinzuweisen, denn Gespräche mit Gefangenen werden als „das kommunikativ komplizierteste Unternehmen“ angesehen (Kersten et al. 1983: 189). Dies begründet sich insbesondere in der speziellen Organisationsform des Gefängnisses, da in solch einer „totalen Institution“ gewöhnlich auch die Kommunikation der Insassen der Kontrolle der „Obrigen“ unterliegt (vgl. weiterführend Goffman 1961: 19f.). 9 In den meisten Fällen fanden die Gespräche in Besucherräumen, Anwaltssprechzimmern oder Büroräumen der Sozialarbeiter statt, vereinzelt auch in Gemeinschaftsräumen der einzelnen Haftabteilungen oder in der Zelle des Interviewten. 25 Einführung in Hintergründe und Design der Studie Teil A Bei den Interviews war der Aufbau einer Vertrauensbasis besonders wichtig, um letzte Zweifel ausräumen zu können. Einige Gefangene ließen zu Beginn der Erörterung des Wunsches nach Aufzeichnung, die der Wahrheit entsprechend mit dem Wunsch nach der Möglichkeit ruhiger und ohne Zeitdruck erfolgender Auswertung im geschützten Raum eines Forschungsinstituts begründet wurde, erhebliches Zögern erkennen. Dies war leicht nachvollziehbar. Die Problematik lässt sich, mit einem Beispiel unter vielen, daran verdeutlichen, dass den zu Interviewenden oftmals genau erklärt und wiederholt versichert werden musste, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Kriminologie – man beachte allein schon den in einer besonderen Situation leicht missverständlichen Begriff als solchen – unabhängig von Polizei und Justiz agieren und keine persönlichen Informationen weitergeben werden. Zum Aufbau einer Vertrauensbasis konnten außer den allgemein geläufigen Ratschlägen der Offenheit und Unbefangenheit keine dezidierten Vorgaben gemacht werden. Die Vorgehensweise im Einzelnen lag mithin im Ermessen der Interviewerinnen und Interviewer, unter besonderer Rücksicht auf die etwaigen Eigentümlichkeiten des zu Interviewenden, auf die Umstände der jeweiligen Örtlichkeit und auf die situative Angemessenheit einer eher förmlichen oder eher informellen Gesprächsführung. So zeigte sich beispielsweise bei einigen jugendlichen und heranwachsenden MIT, dass sie namentlich bei jüngeren Interviewenden mit dem „Sie“ Schwierigkeiten hatten und erst über das „Duzen“ zu einer entspannten Gesprächshaltung in der Lage waren. Die Gespräche dauerten durchschnittlich anderthalb Stunden. Die Länge der einzelnen Gespräche variierte zwischen vierzig Minuten und drei Stunden. Diese Unterschiede hingen unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und Redegewandtheit der MIT sowie von äußeren Umständen ab, beispielsweise von Einschränkungen durch den vorgegebenen Tagesablauf in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. 2.2.2.1.4 Auswertung Durch die Täterinterviews sollten die subjektiven Sichtweisen der MIT herausgearbeitet und die ausschlaggebenden (Hinter-) Gründe und Motivlagen für deviantes und kriminelles Handeln sowie Eindrücke vom Entwicklungsverlauf der kriminellen Karrieren vor dem Hintergrund der Lebensbedingungen und behördlicher Maßnahmen nachgezeichnet werden. Für diesen Zweck lag der Fokus eindeutig auf den inhaltlichen Äußerungen, wofür die Transkriptionen der Kernaussagen in Standardortho- 26 Teil A Einführung in Hintergründe und Design der Studie graphie erfolgten. Auf die Darstellung prosodischer Merkmale, z.B. Akzent, wurde verzichtet. Die digitale Aufnahme der Gespräche gewährleistet das Vorliegen der Gesprächsinhalte in authentischer Form und damit eine möglichst objektive Datenbasis. Besonders relevante Gesprächsteile wurden vollständig transkribiert. Zudem wurde ein Gesprächsprotokoll erstellt, in dem die inhaltlichen Äußerungen entlang der im Leitfaden enthaltenen Themengebiete sortiert wurden. Für die Darstellung der Ergebnisse wurden die Daten so anonymisiert, dass der Persönlichkeitsschutz der MIT gewährleistet ist. Den Interviewpartnern wurden für die Darstellung im Text Nummern zugeordnet, die keinen Rückschluss auf ihre Person zulassen. Des Weiteren wurden beispielsweise Städteangaben und Namen anderer Personen durch ein „X“ oder „Y“ ersetzt. Die digitalen Aufzeichnungen der Interviews wurden anschließend vernichtet. Die Interpretation der Gesprächsinhalte erfolgte auf der Basis der Protokolle und Transkripte. Ziel war es, die sozusagen ureigene Perspektive der interviewten MIT so klar wie möglich zu verdeutlichen, und dies nicht mit Rücksicht auf irgendwelche und ggf. noch so gut nachvollziehbare objektive Bedenken von anderen Personen oder von Institutionen zu moderieren oder zu modifizieren. Es sollten die Lebenswelten von innen heraus, eben aus der Sicht der handelnden Menschen, beschrieben werden (vgl. Hoffmann-Riem 1980: 339ff.). Voraussetzung hierfür ist die „Neugier des Erkennens von Strukturen“ (vgl. Hildenbrand 1990: 235). Orientierung bietet hier die „verstehende Soziologie“ im Sinne von Weber und Schütz, wodurch das objektive „Verstehen von subjektiv gemeintem Sinn“ (vgl. Schütz 1971: 39) erreicht werden soll. 2.2.2.2 Experteninterviews mit Beamten aus Polizei und Justiz Um eine weitere Perspektive zu eröffnen, wurden Experteninterviews mit ausgewählten Angehörigen von Polizei und Justiz geführt, die in ihrer täglichen Arbeit mit den hessischen MIT befasst sind. Zu den Gesprächspartnern auf Seiten der Polizei gehörten MIT-Sachbearbeiter, Vertreter der AG Jaguar10 und AGGAS11, weitere Jugendsachbearbeiter sowie ein Reprä10 Arbeitsgruppe „Jugendliche aggressive Gruppen Untersuchungen altersspezifischer Rechtsbrüche“ 11 „Arbeitsgruppe Gewalt an Schulen“ 27 Einführung in Hintergründe und Design der Studie Teil A sentant der polizeilichen Führungsebene. Zusätzlich wurde eine Gruppendiskussion mit mehreren MIT-Koordinatoren und MIT-Sachbearbeitern organisiert. Um der engen Kooperation zwischen Polizei und Justiz in Bezug auf die Ökonomisierung und Priorisierung der gemeinsamen Strafverfolgung – entsprechend den „Gemeinsamen Richtlinien“ – Rechnung zu tragen, wurden sodann folgende Personen aus den Reihen der Staatsanwaltschaft als Experten interviewt: eine Staatsanwältin als Vertreterin eines Jugenddezernats, eine Amtsanwältin sowie ein Staatsanwalt als Vertreter eines Dezernats mit Querschnittsaufgaben. Wenngleich bei Polizei und Staatsanwaltschaft zum Teil unterschiedliche Schwerpunkte zu thematisieren waren, wurde zur besseren Vergleichbarkeit und um wesentliche Punkte nicht zu vergessen, ebenfalls ein Interviewleitfaden entwickelt und eingesetzt. Dieser untergliedert sich in folgende Bereiche: n Beschreibung der Mehrfach- und Intensivtäter als Person, n Art und Umfang der Delikte, n Karriereverläufe sowie n Bearbeitungsstrategien und Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden. Die Einzelinterviews dauerten in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Die Gruppendiskussion erstreckte sich über rund drei Stunden. Bei der Auswertung der Experteninterviews wurde methodisch ein mit den Täterinterviews vergleichbares Vorgehen gewählt. 28 Teil B Darstellung zentraler Befunde Teil B Darstellung zentraler Befunde 29 Teil B 3 Darstellung zentraler Befunde Darstellung der Ergebnisse zu den MIT 3.1 Regionalverteilung, Altersverteilung und Geschlecht Zentrale Befunde: n Die Anzahl der MIT variiert zwischen den einzelnen Polizeipräsidien deutlich. n Der Hauptanteil der MIT ist männlich (rund 93 Prozent). n Im Vergleich zur Altersverteilung der hessischen Bevölkerung sind die MIT in der Altersspanne von 16 bis Mitte 30 überrepräsentiert. n Das Durchschnittsalter aller MIT in Hessen beträgt circa 28 Jahre. Das Durchschnittsalter der 63 interviewten MIT liegt bei 29 Jahren, weicht also nicht wesentlich vom Gesamtdurchschnitt ab. Dieser Abschnitt soll einen Überblick über die Verteilung der zentralen soziodemographischen Merkmale geben. Dazu werden die Befunde aus der Aktenanalyse und den Experteninterviews aus dem Basisbericht (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 73ff.) zusammengefasst, mit Ergebnissen aus multivariaten statistischen Verfahren ergänzt und mit Informationen aus den 63 Täterinterviews veranschaulicht. Betrachtet man die Verteilung der MIT-Gesamtheit auf die einzelnen Polizeipräsidien in Hessen, dann wird deutlich, dass die mit Abstand meisten MIT in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen (347 MIT) fallen, gefolgt von Westhessen (227), Nordhessen (215), Frankfurt (165), Südosthessen (134), Südhessen (131) und Osthessen (109). Die Unterschiede im Umfang der Betreuung von MIT sind abhängig von besonderen Problemlagen vor Ort oder basieren auf unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen in den Polizeipräsidien. Arbeitsgemeinschaften, wie beispielsweise die AGGAS in Gießen (Mittelhessen) oder die AG JAGUAR in Wiesbaden (Westhessen) mit eigenen Programmansätzen wie z.B. „JIT“12, können zu einer Ungleichverteilung führen (zur Altersverteilung nach Polizeipräsidien vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 74). 12 Kürzel für „Junge Intensivtäter“ 31 Teil B Darstellung zentraler Befunde Die Intensivtäterproblematik in Hessen betrifft – wie die Kriminalitätsbelastung allgemein – vor allem Männer: 1.233 der 1.328 registrierten MIT sind Männer (92,8 Prozent). Frauen sind nicht nur im Hinblick auf ihren Bevölkerungsanteil, sondern auch in Hinsicht auf den Anteil, den sie bezüglich der Tatverdächtigen bei allen polizeilich aufgeklärten Straftaten stellen, deutlich unterrepräsentiert. Das Altersspektrum der untersuchten MIT hat eine Spannweite von 14 bis 63 Jahren. Zum Stichtag 31. Juli 2006 stellt sich die Altersverteilung folgendermaßen dar: 82 Personen (6,2 Prozent der erfassten MIT) sind Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren). 209 MIT (15,7 Prozent) lassen sich mit einem Alter von 18 bis unter 21 Jahren den Heranwachsenden zurechnen. Die erwachsenen MIT (ab 21 Jahren) machen mit einer Anzahl von 1.037 rund 78 Prozent aus. Schaubild 1: Alter der MIT zum Stichtag 31.07.2006 (Die Linie zeigt, wie die Altersverteilung der MIT sein müsste, wenn sie die Altersverteilung der Gesamtbevölkerung Hessens widerspiegeln würde.13) Anzahl MIT 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 10 15 20 25 30 35 40 Alter 45 50 55 60 65 13 Laut Genesis-Datenbank des Statistischen Bundesamtes (31.12.2006). Zur besseren Anschaulichkeit wurden die Zahlen der Gesamtpopulation von 4.415.063 für die Altersgruppen von 10-65 Jahren so umgerechnet, dass 100 Prozent 1.328 Personen entsprechen. 32 Teil B Darstellung zentraler Befunde Im Vergleich mit der Altersverteilung der allgemeinen Bevölkerung Hessens wird im Schaubild 1 deutlich, dass die Gruppe der MIT im Alter zwischen 16 und Mitte 30 deutlich überrepräsentiert ist. Die interviewten MIT unterscheiden sich in der Altersverteilung kaum von der Gesamtgruppe der MIT. Das Altersspektrum ist etwas weniger breit gefächert und liegt zwischen 16 und 60 Jahren, wobei das Durchschnittsalter im Vergleich zu allen MIT geringfügig höher liegt (Durchschnittsalter aller MIT: 28,2 Jahre; Interviewte: 29,0 Jahre). 9,5 Prozent sind Jugendliche, 12,7 Prozent Heranwachsende und die restlichen 78,8 Prozent Erwachsene. Die weiblichen MIT sind in der Gruppe der Interviewten etwas stärker vertreten als in der Gesamtmenge aller MIT. 8 der 63 interviewten MIT sind weiblich, was 12,7 Prozent entspricht (gegenüber 7,2 Prozent bei allen MIT). 3.2 Biographische Angaben zu den MIT 3.2.1 Aufwachssituation, soziales Umfeld und Partnerschaft Zentrale Befunde: n Beim Großteil der MIT waren die Beziehungen im familiären Umfeld bereits während des Aufwachsens problembehaftet; sie sind es auch aktuell. n 45,9 Prozent der MIT wuchsen überwiegend bei den leiblichen Eltern, etwa 20 Prozent bei einem allein erziehenden Elternteil auf. n Die mögliche sozialisatorische Belastung durch straffällig gewordene und/ oder drogenabhängige Elternteile ist vergleichsweise gering; dagegen hat jeder dritte MIT straffällige Geschwister und fast jeder zehnte MIT drogenabhängige Geschwister. n Die überwiegende Mehrheit der MIT ist ledig (79 Prozent), mit einem deutlichen Unterschied zwischen Frauen (61 Prozent) und Männern (82 Prozent). n Nur etwa ein Viertel der MIT (27 Prozent) hat einen festen Partner, wobei die weiblichen MIT häufiger gebunden sind als die männlichen. n Der feste Partner ist in über 40 Prozent der Fälle ebenfalls straffällig und im Falle eigener Drogenabhängigkeit des MIT auch in mehr als einem Drittel der Fälle drogenabhängig. 33 Darstellung zentraler Befunde Teil B 3.2.1.1 Aufwachssituation und familiäres Umfeld Die Sozialisation in der Familie während der Kindheit und Jugend spielt eine wichtige Rolle bei der Frage nach bedingenden Faktoren für eine kriminelle Karriere. Diese Aussage wurde auch in den Experteninterviews bekräftigt. Dort hieß es vielfach, bei den MIT sei Orientierungslosigkeit in der Vergangenheit festzustellen, die oft von einem schlechten Familienverhältnis herrühre. Während in der gesellschaftlichen Meinungsbildung verbreitet die „schlechte Herkunft“ und das „Versagen elterlicher Erziehung“ dafür verantwortlich gemacht werden, dass jemand auf die „schiefe Bahn“ gerät, kann dies für die MIT aus wissenschaftlicher Sicht nicht so eindimensional bestätigt werden. Im Folgenden soll daher die familiäre Aufwachssituation der MIT dargestellt werden. Knapp die Hälfte der in Hessen registrierten MIT (45,9 Prozent) ist in einer Familie im traditionellen Sinne, d.h. mit leiblichen Eltern, aufgewachsen. Ein Aufwachsen bei der allein erziehenden Mutter oder der Mutter und einem Stiefvater ist bei den Jüngeren deutlich häufiger als bei den älteren MIT, was vermutlich einem gesellschaftlichen Wandel zuzurechnen ist. Die Institution Ehe hat als Modell der „Normalfamilie“ an Bedeutung verloren. Gleichzeitig sorgen verschiedene gesellschaftliche Tendenzen dafür, dass alternative Familienideen und -konstellationen immer mehr zunehmen (vgl. Hettlage 1998; Peuckert 2008). Auffällig ist, dass zwei Drittel der MIT mit türkischer Herkunft (67,0 Prozent) und mit russlanddeutscher Herkunft (66,1 Prozent) in traditionellen Familien mit Mutter und Vater aufgewachsen sind, während nur etwa ein Drittel der einheimisch deutschen MIT (35,3 Prozent) eine derartige Aufwachssituation aufweist (vgl. ausführlicher KochArzberger et al. 2008: 91). Die Art der Aufwachssituation lässt jedoch keine direkte Aussage über ihre eigentliche Qualität zu. Im Einzelfall kann etwa die Beziehung zu einer alleinerziehenden Mutter besser sein als das Verhältnis zu beiden leiblichen Eltern, und auch die auf die Erziehung verwendete Zeit lässt sich nicht einfach aus der Art der Aufwachssituation erschließen. Einen detailreichen Einblick in die familiären Beziehungen während des Aufwachsens gewähren die Interviews. Während einige MIT von einer guten und problemlosen Kindheit berichten und darlegen, erst durch ein kritisches Lebensereignis oder später im Erwachsenenalter kriminell geworden zu sein, zeigt sich bei denjenigen, die bereits in der Jugend mit Kriminalität aufgewachsen sind, meist eine als kritisch zu beurteilende Aufwachssituation. 34 Teil B Darstellung zentraler Befunde Während knapp die Hälfte der interviewten MIT ihre Kindheit subjektiv als „normal“ bezeichnet, schildern 33 von 63 MIT diese als problematisch. Das Spektrum der Probleme reicht dabei von Heimaufenthalten über Schläge bis hin zur körperlichen Misshandlung oder auch dem sexuellen Missbrauch durch Eltern oder Geschwister sowie schließlich dem als sehr belastend erlebten Tod nahe stehender Personen. Dazu folgende Beispiele: T33 berichtet: „Ich bin im Kinderheim aufgewachsen, mehr gesagt, in fünf, sechs verschiedenen eigentlich. Im Säuglingsalter ins Heim gekommen, dann bin ich wieder rausgekommen mit vier oder fünf, habe die Grundschule kurz besucht bei uns. Und dann bin ich wieder ins Heim gekommen, weil die Mutter – Vater Alkoholiker – geschieden, und dann waren wir fünf Geschwister und das war zu viel für den Vater.“ T44 erzählt ebenfalls von einer Kindheit im Heim: „Ich bin also von den Eltern abgeschoben worden, da war ich drei Jahre alt, bin ins Heim gekommen, bin im Heim groß geworden. Habe meine Lehre, meine Schule angefangen, beendet im Heim, dann bin ich verlegt worden in ein anderes Heim. […] Und meine Mutter ist mit mir nicht fertig geworden, weil ich hatte noch vierzehn Geschwister. […] Mir ging es im Heim besser wie zu Hause. Ich hatte mein eigenes Bett gehabt. […] Zu Hause musste ich mit zwei Brüdern in einem Bett schlafen. Ja, und der eine war Bettnässer noch mit dreizehn Jahren, und wenn der dann das laufen lassen hat, dann war ich auch nass, und das war ekelhaft.“ Auf der anderen Seite gestaltete sich der Aufenthalt im Heim nicht nur positiv: „Zu meiner Zeit damals gab es im Heim noch Schläge.“ Außerdem berichtet er, vom Vater auch auf sexuelle Weise misshandelt worden zu sein; er sieht in den Problemen im Heim und zu Hause den Grund für seine Kriminalität sowie seinen Drogen- und Alkoholkonsum. T50 spricht ebenfalls von einer unerfreulichen Aufwachssituation. Seine Mutter sei bei seiner Geburt 16 Jahre alt und später berufstätig gewesen, sodass er bis abends mit seinen Geschwistern allein zu Hause gewesen sei: „Da hat es schon auch mal Schläge gegeben, natürlich. Ja, es war nicht einfach, sag ich mal so, schon öfters auch, teilweise auch grundlos, weiß ich nicht, ob sie gefrustet war oder die Lebenssituation überhaupt, gab es auch schon Schläge, klar. Kenn ich nicht anders. Und ich bin dann auch schon auf der Straße, mehr oder weniger mit den anderen Jungs oder mit den anderen Kindern, wie auch immer, so Konflikte verbal lösen, das habe ich erst sehr spät im Erwachsenenal- 35 Darstellung zentraler Befunde Teil B ter erst gelernt.“ Weiter berichtet er, er sei in einem sozialen Brennpunktbezirk aufgewachsen, der Vater als fehlende Sozialisationsfigur mit einer „starken Hand“ sei durch die Clique sowie den Onkel und Cousin kompensiert worden, die jedoch alle kriminell gewesen seien: „Ich habe mir mehr oder weniger, ich hab mir diese familiäre Geborgenheit oder die Anerkennung, was man so als Kind braucht, das habe ich mir halt bei den Jungs geholt.“ Anhand dieser Gesprächsausschnitte wird deutlich, dass die familiäre Belastung durch eine Suchterkrankung oder Straffälligkeit von Familienangehörigen zusätzlich verstärkt werden kann. Laut den Informationen, die der Polizei aus den Akten vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass bei 3,5 Prozent der MIT eine Suchterkrankung der Mutter vorliegt. Bei 4,5 Prozent ergeben sich Hinweise auf eine Straffälligkeit der Mutter. Die Zahlen für die Väter liegen mit 5,8 Prozent bzw. 8,0 Prozent ein wenig höher. Drastischer stellt sich die Situation bei den Geschwistern der MIT dar: Von den 1.044 MIT, die Geschwister haben, finden sich bei 9,7 Prozent (101 MIT) in den Akten Hinweise auf eine Suchterkrankung, und bei jedem Dritten (33,8 Prozent; 352 MIT) finden sich Hinweise auf Straffälligkeit mindestens eines Bruders oder einer Schwester. 3.2.1.2 Partnerschaft und Kinder Die überwiegende Mehrheit der MIT ist ledig (79,4 Prozent). Vergleicht man dies mit dem Wert der Normalbevölkerung, ergibt sich, dass der Anteil der ledigen MIT etwa doppelt so hoch ist wie in der hessischen Gesamtbevölkerung. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Frauen und Männer, die verheiratet sind, an.14 Darüber hinaus zeigt sich, dass der Anteil der Geschiedenen unter den MIT mit 9,1 Prozent etwas über dem landesweiten Durchschnitt liegt, während die Anteile der verheirateten und verwitweten MIT entsprechend deutlich unter dem Durchschnitt liegen (siehe auch Koch-Arzberger et al. 2008: 84f.). Dies lässt sich vor allem auch auf das niedrige Durchschnittsalter der MIT zurückführen, d.h. sie haben das statistisch „normale“ Heiratsalter zum Teil noch nicht erreicht. Ein Teil der MIT hat bereits eine eigene Familie gegründet bzw. lebt in einer Partnerschaft. 9,6 Prozent der MIT sind verheiratet. Insgesamt hatten laut Aktenlage 358 MIT 14 Eine Übersicht des Familienstands in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht findet sich bei KochArzberger et al. (2008: 213). 36 Teil B Darstellung zentraler Befunde (27 Prozent) einen festen Partner, für 322 (24,2 Prozent) gibt es diesbezüglich keine Angaben. 373 MIT (34 Prozent) haben eigene Kinder. Bei den interviewten MIT ergeben sich aus den Akten in etwa ähnliche Verhältnisse: Von 63 Interviewten sind 42 ledig, 11 sind verheiratet und 10 sind geschieden. Bei 20 war ein fester Partner in den Akten angegeben, 21 MIT haben Kinder. Der Anteil der MIT mit Partner steigt in der Gruppe aller MIT mit zunehmendem Alter zunächst an. Während von den MIT im Alter von Anfang 20 etwa 20 Prozent eine/n Partner/in haben, liegt der Wert bei den etwa 30-jährigen MIT bei rund 30 Prozent und bei denjenigen im Alter von etwa 40 Jahren bei 34 Prozent. MIT, die über 40 Jahre alt sind, haben demgegenüber seltener einen Partner (18,7 Prozent). Auch in Partnerschaften kann es durch Drogenkonsum oder Straffälligkeit zu Belastungen kommen. Von den 358 MIT, die zum Erhebungszeitpunkt einen festen Partner hatten, war dieser in knapp 43 Prozent der Fälle ebenfalls straffällig. Bei den drogenabhängigen MIT mit Partner (227) war dieser wesentlich häufiger ebenfalls drogenabhängig (bei ca. 37 Prozent der Fälle) als bei den nicht drogenabhängigen MIT (bei ca. 2 Prozent der Fälle). Ein Erklärungsansatz hierfür, dem bei Bedarf gegebenenfalls empirisch nachgegangen werden müsste, kann sein, dass die MIT ihre Lebenspartner zum Großteil in dem ihnen nahe stehenden Milieu der Straffälligen und Drogenabhängigen finden, bzw., dass die eigene Straffälligkeit oder Drogenabhängigkeit entweder den Partner beeinflusst oder auch von diesem quasi modellhaft übernommen wird. Die Belastung durch einen Lebenspartner ist bei den weiblichen MIT größer. Bei knapp 26 Prozent ist dieser entweder drogenabhängig oder kriminell, bei knapp 47 Prozent sogar beides. Bei den Männern sind nur 25 Prozent der Partner kriminell oder drogenabhängig, knapp 30 Prozent beides. Die Gründe für Probleme in ihren Partnerschaften und Familien werden von den interviewten MIT häufig in Gewalttätigkeit, Drogenabhängigkeit oder psychischen Auffälligkeiten gesehen. Hierzu folgende Beispiele: T28 war nach seinen Angaben knapp drei Jahre verheiratet. Seine Frau habe auch viel mit Drogen zu tun gehabt. Die Hochzeit sei aufgrund von Schwangerschaft sowie Drängen seitens der Eltern erfolgt. „Im Endeffekt bin ich dazu gedrängt worden, ja. Also meine Frau war schwanger. [...] Die haben gesagt: ‚Ihr müsst heiraten‘, und das hat mich dann so genervt, nach einem Jahr lang, 37 Darstellung zentraler Befunde Teil B die haben so ein Jahr auf mich eingeredet: ‚Heiratet, heiratet‘. […] Ich sage mal, das war mehr oder weniger eine Zweckbeziehung. Ich habe meine Tochter geliebt, habe auch meine Frau mehr oder weniger geliebt, aber […] die hat mich richtig abkassiert, 360.000 Mark hat die mir abgezogen, und noch ‘ne Aussage gegen mich gemacht und alles. Das war keine Liebe, das war eine Zweckbeziehung.“ T16 erzählt, ihre Probleme hätten damit angefangen, dass sie sich mit 13 Jahren in einen Nordafrikaner verliebt habe. In dieser Beziehung habe sie viele Einschränkungen und auch Gewalt erfahren. Mit 17 Jahren sei sie von ihm schwanger geworden. Der Vater ihres Kindes sei als Folge von mehreren Straftaten abgeschoben worden. Die MIT sei ihm zeitweise nach Nordafrika (insgesamt fünf Mal) gefolgt, wobei ihre Tochter stets bei ihren Eltern geblieben sei. Die MIT erzählt weiter, sie habe nach dieser Beziehung noch einmal geheiratet. Diese Ehe sei jedoch nach neun Jahren an der Drogensucht und Delinquenz der MIT gescheitert. Ihr Mann habe sich von ihr in der Zeit der Haft scheiden lassen. T41 berichtet, die erste von zwei Freundinnen sei an einer Überdosis Drogen gestorben. Er beschreibt seine vergangenen Partnerschaften als typische „Drogenbeziehungen“. Das Beziehungsleben sei vom Drogenkonsum und auch von Gewalt und Aggressionen beherrscht gewesen. Aus vielen der Interviews geht hervor, dass der Partner bzw. die Familie oftmals nicht als tragfähiges und Halt bietendes System angesehen werden kann. Vielmehr stellen sowohl Familienangehörige als auch Partner häufig erhebliche Belastungsfaktoren dar. Partner und Familie können durchaus auch einen unterstützenden und positiven Einfluss auf die Lebensführung haben, dies stellt jedoch bei den MIT anscheinend eher den Ausnahmefall dar. Dazu folgende Beispiele: T10 schildert, dass seine Freundin auf ihn warten würde, bis er aus der Haft entlassen werde, auch wenn er nicht wisse, ob er das wolle. Sie hätte ihn aber manchmal von Straftaten abhalten können. „Da stand abends ein offener Porsche da, und dann ‚Ey, ey, komm mach‘ und dann sag ich ‚Ey, hört auf mit dem Scheiß, ich habe was getrunken und so, dann ist es aus‘. Ja, und dann hat meine Freundin gesagt: ‚Wenn du das machst, ich rede nicht mehr mit dir, dann brauchst du gar nicht mehr anzukommen.‘ Dann habe ich gesagt: ‚Jungs, ihr habt Madame gehört, da geht nix.‘ Also, sie hat schon positiv eingewirkt auf mich.“ 38 Teil B Darstellung zentraler Befunde T40 berichtet, seine neue Partnerin habe zwei Kinder im Alter von 14 und 16 Jahren, die von seiner Sucht wüssten. Er habe seit vier Jahren mit dieser Frau eine Beziehung. Die Partnerin stünde hinter ihm und unterstütze ihn sowohl hinsichtlich seiner Inhaftierung als auch in Bezug auf das Therapievorhaben. 3.2.2 Migrationshintergrund Zentrale Befunde: n Insgesamt weisen rund 47 Prozent der MIT einen Migrationshintergrund auf. Der Wert bei den männlichen MIT beträgt knapp 49 Prozent, der Wert bei den weiblichen MIT knapp 33 Prozent. n Die häufigsten Herkunftsländer der MIT sind die Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die Türkei und Polen. n Sofern die MIT nicht in Deutschland geboren sind, betrug ihr Durchschnittsalter bei der Einreise 10 Jahre und 7 Monate. n Die meisten MIT mit Migrationshintergrund verfügen über eine grundlegende deutsche Sprachkompetenz. n Die demographische Zusammensetzung unterscheidet sich zwischen MIT mit Migrationshintergrund und den einheimischen MIT folgendermaßen: Bei MIT mit Migrationshintergrund liegt der Anteil der Männer höher und der Altersdurchschnitt niedriger als bei den einheimischen MIT. Ein Migrationshintergrund bzw. eine andere ethnische Herkunft wird in der Öffentlichkeit häufig mit auffälligem kriminellem Verhalten in Zusammenhang gebracht. Besonderes Interesse galt von daher gesehen auch bei der Untersuchung der Mehrfach- und Intensivtäter der Frage nach einem möglichen kriminalitätsbegünstigenden Einfluss ihres Migrationshintergrunds. Ein solcher Hintergrund kann besondere Schwierigkeiten im Lebensverlauf mit sich bringen, aufgrund derer das Risiko einer kriminellen Karriere steigen kann. Aus der eigenen Studie gibt es einen ersten bestätigenden Hinweis für diese Hypothese, da Personen mit Migrationshintergrund in der Population der MIT im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesellschaft überrepräsentiert sind. Bei knapp der Hälfte kann davon ausgegangen werden, dass ein Migrationshintergrund besteht. 39 Teil B Darstellung zentraler Befunde In der regionalen Verteilung der MIT zeigen sich Unterschiede bei den Anteilen der MIT mit Migrationshintergrund (siehe Schaubild 2). Im Bereich der PP Nordhessen und Frankfurt liegt der Anteil der MIT ohne Migrationshintergrund am höchsten, im Bereich des PP Südosthessen am niedrigsten. Schaubild 2: Geographische Zuordnung des Migrationshintergrunds % der MIT 70 60 50 40 30 20 10 ohne Migrationshintergrund se n Sü dh es PP PP W es th es se n PP Fra n kfu rt n n Sü do sth es se PP Mi tte lhe sse PP n Os the sse PP PP No rd he sse n 0 mit Migrationshintergrund Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund bei den männlichen MIT (48,5 Prozent) deutlich höher liegt als bei den weiblichen MIT (32,6 Prozent). Dies steht in Einklang mit den Befunden der Migrationsforschung, die darauf verweisen, dass die Integration von Männern tendenziell schwieriger verläuft, was sich auf bestimmte kulturelle Normen und Werte zurückführen lässt. So weist etwa Pfeiffer (2005) mit Blick auf ethnische Unterschiede jugendlicher Intensivtäter darauf hin, dass insbesondere bei Aussiedlern und Türken eine „Macho-Kultur“ weit verbreitet sei, was sich besonders auf das Aufkommen der Gewaltkriminalität auswirke. 40 Teil B Darstellung zentraler Befunde Zwar weist fast die Hälfte der MIT einen Migrationshintergrund auf. Stellt man indes auf das Geburtsland ab, so ergibt sich ein etwas anderes Bild: In Deutschland geboren sind etwa 70 Prozent; 398 MIT oder 30 Prozent sind aus insgesamt 56 verschiedenen Staaten nach Deutschland immigriert, am häufigsten aus den Herkunftsländern Kasachstan, Türkei, Russland und Polen.15 Von den türkischen MIT sind fast 64 Prozent in Deutschland geboren, von den MIT mit Aussiedlerhintergrund insgesamt nur 14 Prozent. Die im Ausland geborenen MIT sind zum größten Teil als Kinder oder Jugendliche nach Deutschland immigriert,16 das Durchschnittsalter bei der Einreise betrug 10 Jahre und 7 Monate.17 Das Einreisealter unterscheidet sich dabei deutlich je nach Nationalität. Bei den beiden größten Gruppen, den Türken und den Aussiedlern, ist dies besonders deutlich. Während bei den im Ausland geborenen türkischen MIT 80 Prozent schon im Alter von unter 10 Jahren nach Deutschland eingereist sind, kann dies bei den MIT mit Aussiedlerhintergrund nur bei knapp 24 Prozent festgestellt werden. 50 Prozent sind hingegen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren eingereist.18 Neben den aus dem Datensatz gewonnenen quantitativen Befunden sind vor allem die Aussagen der MIT aus den Interviews zum Migrationshintergrund aufschlussreich. Diese bestätigen, dass eine andere ethnische Herkunft, die mit unterschiedlichen Regeln und Normvorschriften einhergeht, verstärkt zu Verhaltensproblemen führen kann (vgl. weiterführend Reich 2005). Dazu folgende Beispiele: T13 erläutert über ihre Volksgruppe: „Ja, schon. Also bei Roma ist das Klauen wie normale Arbeit. […] Ich weiß, das hört sich komisch an, was weiß ich. Es ist so ´ne Arbeit, wie ihr arbeitet. So ist das bei denen.“ T51 berichtet über seine Gewaltdelikte: „Ach, das war in Polen. Wenn man’s hier macht, gibt’s gleich ‘ne Anzeige, in Polen gibt’s so was nicht. Also ich schlag‘ dich heute, morgen schlägst du mich, da gibt‘s keine Anzeige, da geht keiner zur Polizei.“ 15 Für eine komplette Auflistung der Geburtsländer siehe Koch-Arzberger et al. (2008: 79, 212f). 16 Informationen zum Einreisealter liegen für 356 der 398 im Ausland geborenen MIT vor. 17 Eine detaillierte Grafik zum Einreisealter findet sich bei Koch-Arzberger et al. (2008: 80). 18 Hier zeigen sich deutlich die Auswirkungen des Wegfallens des „Eisernen Vorhangs“, wodurch sich für viele Familien erst die Möglichkeit eröffnete, nach Deutschland umzusiedeln. 41 Darstellung zentraler Befunde Teil B In den Experteninterviews wird auch der Konflikt der jungen MIT mit Migrationshintergrund in der zweiten und dritten Generation angesprochen. So erklärt ein Polizeibeamter: Auf der einen Seite stehe die kulturelle Prägung der Eltern sowie ihre meist benachteiligte soziale und finanzielle Situation oder ihre traditionelle religiöse Einstellung. Auf der anderen Seite stünden die Wünsche der jungen Menschen, die sie durch ihr soziales Umfeld bilden, indem sie z.B. in der Schule Dinge sehen würden, die sie auf legale Weise kaum erreichen könnten. Hieraus entstehe Frust, der auch zum Abbruch der Schule führen könne, was wiederum zu viel Freizeit führe und „dann geht es schleichend […] über in die Kriminalität“. Aus den Interviews mit den MIT geht im Übrigen hervor, dass bezüglich der Integration neben der offiziellen Staatsangehörigkeit19 auch die subjektiv empfundene Zugehörigkeit zu einer Nationalität oder kulturellen Gruppe eine Rolle spielt. Dabei stehen vor allem zwei Faktoren im Vordergrund: das kulturell geprägte Werte- und Normsystem sowie der Status als „Fremder“. Dazu folgende Beispiele: T20 erläutert: „Wie soll ich sagen, hier bin ich mit meinen Landsleuten. Was heißt, ich habe deutschen Pass dann, für andere, wenn ich deutschen Pass habe, bin ich Deutscher. Aber ich habe russisches, aus Kasachstan, Blut noch. Deswegen, meine Mutter ist halt Deutsche, mein Vater ist Russe. Halb deutsch, halb Russe […] ja, ich habe Kultur aus Kasachstan, mehr aus Kasachstan.“ T41 gibt an, es als eine Herausforderung zu empfinden, dass er innerhalb seiner Familie nach der muslimischen Kultur erzogen worden sei und sich dagegen sein sonstiges soziales Umfeld an der deutschen christlichen Kultur orientiere. Er beschreibt das Aufwachsen in zwei unterschiedlichen Kulturen als einen „Spagat“. Nicht zuletzt stellt auch die sprachliche Kompetenz einen einflussreichen Aspekt des Migrationshintergrunds dar. Lediglich bei knapp 63 Prozent aller MIT (828 MIT) ist die alleinige Muttersprache Deutsch, bei weiteren 98 MIT (entspricht 7,4 Prozent) Deutsch in Kombination mit (mindestens) einer weiteren Sprache. Im Vergleich der Polizeipräsidien schwanken die Werte für die Muttersprache teilweise erheblich, wie aus Schaubild 3 ersichtlich wird. 19 42 Für eine detaillierte Übersicht siehe Koch-Arzberger et al. (2008: 82). Teil B Darstellung zentraler Befunde Schaubild 3: Muttersprache nach Polizeipräsidien % der MIT % der MIT 100% 100% 90% 90% 80% 80% 70% 70% 60% 60% 50% 50% 40% 40% 30% nur deutsch nur deutsch deutsch und weitere deutsch und weitere nicht deutsch nicht deutsch PP PP Sü Sü dh dh es es se se n n PP PP W W es es th th es es se se n n PP PP Fra Fra nk nk fur fur t t PP PP M M itte itte lhe lhe sse sse n n PP PP Sü Sü do do sth sth es es se se n n PP PP No No rd rd he he sse sse n n 10% 0% 0% PP PP Os Os th th es es se se n n 30% 20% 20% 10% unbekannt unbekannt Es muss jedoch anhand der Aktenauswertung offen bleiben, wie stark die Kompetenz im Umgang mit der deutschen Sprache ausgeprägt ist, wenn Deutsch nicht als Muttersprache angegeben ist. Eine indirekte Möglichkeit zur Beurteilung ergibt sich aus der Betrachtung der Lebensdauer in Deutschland. Von den 402 MIT, die Deutsch weder als erste noch als weitere Muttersprache angegeben haben, leben 80 (entspricht ca. 20 Prozent) bereits seit ihrer Geburt in Deutschland, bei 21 ist dies unbekannt. Von den restlichen 301 MIT, die erst nach ihrer Geburt nach Deutschland gekommen sind, leben gut 76 Prozent bereits seit 10 Jahren oder länger in Deutschland. Wie sich in den Interviews zeigte, konnte auch mit denjenigen MIT, bei denen Deutsch nicht als Muttersprache vermerkt war, ohne weiteres ein Gespräch auf deutsch geführt werden, sodass davon ausgegangen werden kann, dass im Laufe ihres Aufenthaltes in Deutschland eine gewisse Sprachkompetenz erworben wurde. Anfänglich allerdings können geringe Fähigkeiten im Umgang mit der deutschen Sprache 43 Darstellung zentraler Befunde Teil B mitverantwortlich für Schwierigkeiten sein, mit anderen Gesellschaftsmitgliedern in Schule, Beruf und Freizeit einen sozialen Kontakt herzustellen und demzufolge eine Kommunikation zu ermöglichen. Dies veranschaulicht folgendes Beispiel des T20: „Mit 9 Jahren gekommen hier, Klasse gegangen, musste 3. Klasse wiederholen wegen Deutsch. Ja, und da hat‘s angefangen wie vom Deutschen und so anderem, weil ich Deutsch nicht verstanden hatte, die haben mich beleidigt, ja. Das war einfach Anfang, ja. Ja, und dann, wie soll ich sagen, ich und mein Bruder […] uns einfach geschlagen, ja, zwei gegen sechs. […] So Kleinigkeiten, Schlägerei, ja, das ist nichts Neues. Und hier, warum nicht? Ich musste mich verteidigen irgendwie, ja. Verstehe nicht und kam Dolmetscher, und dann hat es so angefangen. Ich hab’ Respekt beigebracht und so die haben mich dann akzeptiert.“ 3.2.3 Bildungslaufbahn und Berufstätigkeit Zentrale Befunde: n Die Schulbildung der MIT liegt auf einem deutlich niedrigeren Niveau als bei der allgemeinen Bevölkerung. Ein jeder dritte MIT (34,5 Prozent) hat die Schule ohne Abschluss verlassen. n Der größte Teil der MIT beginnt bereits während der Schulzeit mit seiner kriminellen Karriere. Es existiert eine negative Dynamik zwischen kriminellen Aktivitäten, Schuleschwänzen und nachlassenden Leistungen. n Entsprechend dem niedrigen Bildungsstand verfügen die MIT nur in sehr geringem Umfang über eine Berufsausbildung. Nur knapp 23 Prozent haben eine Ausbildung abgeschlossen. n Bei knapp 60 Prozent der MIT ist ein legales Einkommen bekannt. Dieses beträgt bei der Hälfte dieser MIT weniger als 345 Euro. n Unabhängig davon, ob ein legales Einkommen bekannt ist oder nicht, bestehen in den Akten bei etwa 30 Prozent der MIT Hinweise auf ein illegales Einkommen. 44 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.2.3.1 Schulische Bildung Die schulische Bildung der MIT befindet sich im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Etwa jeder Dritte (34,5 Prozent) hat die Schule ohne einen Abschluss verlassen (Gesamtbevölkerung: 5,2 Prozent). 3,1 Prozent waren laut Aktenlage noch Schüler. Bei 14,4 Prozent sind keine eindeutigen Informationen vorhanden. MIT, die über einen Schulabschluss verfügen, weisen überwiegend einen Hauptschul- bzw. in einigen Fällen einen Realschulabschluss auf. Der Anteil der Männer mit Hauptschulabschluss liegt dabei mehr als 10 Prozentpunkte über dem der Frauen. In der allgemeinen Bevölkerung dominieren hingegen die Abschlussarten der mittleren Reife und Abitur/Fachhochschulreife. Die genauen Vergleichswerte lassen sich der nachstehenden Tabelle 2 entnehmen. Tabelle 2: Bildungsgrad der 654 MIT mit Schulabschluss20 (Angaben in Prozent, in Klammern als Anhaltspunkt: Schulentlassene aus allgemein bildenden Schulen nach schulischem Abschluss am Ende des Schuljahres 2005/2006 in Hessen)21 Hauptschulabschluss Realschulabschluss Abitur bzw. Fachhochschulreife Sonstiges Frauen n = 39 69,2 (22,0) 25,6 (44,0) 2,6 (31,1) 2,6 (2,9) Männer n = 615 79,3 (29,3) 14,6 (42,9) 3,3 (23,4) 2,8 (4,4) Aus den Interviews geht hervor, dass die Bildungsorientierung gerade bei beginnendem kriminellem Verhalten bereits im jugendlichen Alter massiv an Bedeutung 20 Für eine Aufgliederung der Schulbildung nach Alter siehe Koch-Arzberger et al. (2008: 214). 21 Die Daten basieren auf einer Statistik des Hessischen Statistischen Landesamts (2007c), nach der 63.286 Schüler – 31.314 Mädchen und 31.972 Jungen (ohne Schüler an Schulen für Erwachsene und ohne in die gymnasiale Oberstufe Versetzte) – am Ende des Schuljahres 2005/2006 aus allgemein bildenden Schulen entlassen wurden: Ohne Schulabschluss: 3.267 (davon 1.277 Mädchen); mit Hauptschulabschluss und qualifizierendem Hauptschulabschluss: 15.412 (davon 6.620 Mädchen); mit Realschulabschluss ggf. mit Eignung Fachoberschule, gymnasiale Oberstufe oder berufliches Gymnasium: 26.074 (davon 13.221 Mädchen); mit allgemeiner Hochschulreife: 16.365 (davon 9.336 Mädchen); mit Abschluss aus der Schule für Lernhilfe: 1.769 (davon 704 Mädchen); mit Abschluss aus der Schule für Praktisch Bildbare: 399 (davon 156 Mädchen). 45 Darstellung zentraler Befunde Teil B verliert. Häufig wird von Schulverweigerung berichtet, was auch laut empirischer Befundlage in einem signifikanten Zusammenhang mit einer beginnenden kriminellen Karriere zu stehen scheint. Der Schulbesuch verliert im Gegensatz zum Freundeskreis und den (kriminellen) Freizeitaktivitäten zunehmend an Bedeutung, was eine Dynamik von nachlassenden Leistungen auslösen und in einen fehlenden Schulabschluss münden kann. Dazu folgende Beispiele: T19 berichtet: „Ich bin ganz normal in die Grundschule gegangen bis zur vierten Klasse. Mit zehn bin ich zur weiterführenden Schule. Weiterführende Schule bin ich sitzen geblieben, also war ‘ne Realschule, habe ich auf die Hauptschule gewechselt. Eigentlich bis dahin war alles in Ordnung, auch im Fußballverein und so. Danach habe ich angefangen zu kiffen. Danach bin ich dreimal sitzen geblieben in der siebten Klasse bei der Hauptschule. Wegen dem Kiffen, ich bin nie zur Schule gegangen, ich habe geschwänzt.“ T45 erzählt: „Mit vierzehn habe ich angefangen, Hasch zu verkaufen. Und dann hat mich die Schule gar nicht mehr interessiert, weil, da hatte ich manchmal 800 Mark am Tag, so Reingewinn, nur für mich, mit vierzehn. Und zu dem Zeitpunkt habe ich auch wieder bei meinem Vater gewohnt, weil ich mit dem Freund meiner Mutter nicht klar gekommen bin. Ja, und dann habe ich die Schule eh komplett schleifen lassen, weil ich meine, 800 Mark am Tag, das war die Welt für mich.“ T38 gibt an, er habe aufgrund einer zweijährigen Haftstrafe im Alter von 16 Jahren keinen Schulabschluss machen können: „Gut, ich war in der Realschule, ich hatte fast Realschulabschluss bekommen, aber dann bin ich zum ersten Mal in U-Haft gekommen, ja, und da hat es nicht geklappt.“ Des Weiteren lässt sich die mangelhafte Schulbildung vieler MIT allerdings nicht ausschließlich auf das eigene Verhalten zurückführen. Auch im sozialisatorischen Umfeld der Schule ist man in manchen Fällen nicht hinreichend bemüht, den MIT einen Abschluss zu ermöglichen. Dazu erläutert ein Staatsanwalt bei der Expertenbefragung: Das problematische Verhalten werde nicht angemahnt, sondern indirekt sogar noch unterstützt. So sei es den Lehrkräften in den Schulen teilweise recht, wenn die „Störenfriede“ gar nicht mehr auftauchen. Daher würden diese der Einfachheit halber bis zu einem bestimmten Alter durchgeschleust und dann mit einem Abgangszeugnis abgespeist. 46 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.2.3.2 Ausbildungsgang und berufliche Laufbahn Entsprechend der geringen Schulbildung sind in der Folge dann auch der Ausbildungsgang sowie die berufliche Laufbahn durch Probleme und Misserfolge gekennzeichnet. Nur etwa 23 Prozent der MIT verfügen überhaupt über eine abgeschlossene Ausbildung, während knapp 26 Prozent ihre Ausbildung abgebrochen und fast 38 Prozent nie eine Ausbildung begonnen haben.22 Wie im Schaubild 4 gut erkennbar ist, fällt das Verhältnis von abgeschlossener zu abgebrochener Ausbildung in Abhängigkeit vom Schulerfolg unterschiedlich aus. Schaubild 4: Ausbildung in Abhängigkeit vom Schulabschluss (n=973) Berücksichtigt wurden nur die MIT, die nicht mehr zur Schule gehen und bei denen Informationen zur Schule und zu Ausbildungen vorliegen. Anzahl MIT 300 250 200 150 100 50 0 Abitur Realschule Hauptschule ohne Abschluss Ausbildung abgeschlossen nie Ausbildung begonnen Ausbildung abgebrochen noch in Ausbildung 22 Dabei ist zu beachten, dass die MIT insgesamt eher jung sind (fast die Hälfte ist 25 Jahre und jünger) und somit die Möglichkeit eines nachgeholten Schulabschlusses bzw. einer Ausbildung noch gegeben ist. Vielfach ist die Bildungs- und Ausbildungslaufbahn auch durch Haftaufenthalte verlängert. 47 Darstellung zentraler Befunde Teil B Während sich bei den (wenigen) Abiturienten und Realschülern an den Schulabschluss meist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung anschließt, haben die meisten Hauptschüler dagegen eine Ausbildung abgebrochen. Noch drastischer ist das Bild bei denjenigen MIT, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben. Von ihnen verfügen nur 6,9 Prozent über eine abgeschlossene Ausbildung. Unterschiede ergeben sich im Vergleich der MIT mit und ohne Migrationshintergrund. Von den MIT mit Migrationshintergrund haben knapp 45 Prozent nie eine Ausbildung begonnen, während es bei den MIT ohne Migrationshintergrund „nur“ gut 31 Prozent sind. Entsprechend dem geringen Bildungs- und Ausbildungsniveaus ist der Anteil der Nicht-Erwerbstätigen bei den MIT sehr hoch. Nur 5 Prozent gelten als voll erwerbstätig und weitere 3,1 Prozent als teilzeitbeschäftigt oder geringfügig beschäftigt. 69 Prozent der MIT sind arbeitslos.23 Insgesamt gibt es in den Akten bei 860 MIT Angaben zum legalen Nettoeinkommen.24 Bei 74 Personen war jedoch anscheinend eine Bezifferung der Höhe nicht möglich, sodass als Betrag 0 € in den Akten stand. Daher beziehen sich die folgenden Befunde nur auf die 786 MIT, die nachweislich über ein zahlenmäßig benennbares Nettoeinkommen verfügen. Dabei ist bei den Erwachsenen der Anteil derjenigen mit einem legalen Einkommen mit durchschnittlich knapp 63 Prozent am höchsten. Bei den Heranwachsenden sind es nur 50 Prozent, bei den Jugendlichen sogar nur knapp 35 Prozent. Im Vergleich der Altersgruppen wird also deutlich, dass die geringsten Einkommen erwartungsgemäß bei den jungen MIT zu finden sind (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 101). Die Höhe des Nettoeinkommens ist jedoch auch insgesamt eher gering; bei 50 Prozent der MIT werden weniger als 345 € angegeben, und nur 10 Prozent verfügen laut Akten über mehr als 980 €. 23 Darunter fallen sowohl diejenigen, die formell von der Bundesanstalt für Arbeit als „Arbeitslose“ bezeichnet werden, als auch diejenigen, die ohne diesen formalen Status keiner Arbeit nachgehen. 24 Es gibt jedoch Grund zu der Annahme, dass auch von den restlichen 542 MIT einige über ein legales Einkommen verfügen, hierfür spricht zum Beispiel, dass bei 293 von ihnen als letzter Erwerbsstatus „arbeitslos“ angegeben ist und somit zumindest bei einem Teil Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Zusätzlich finden sich bei weiteren 48 Angaben zu einer sonstigen Tätigkeit, die zum Teil wohl ein Einkommen gewährleistet. 48 Teil B Darstellung zentraler Befunde Da sich rund 65 Prozent aller nach den Akten begangenen Delikte den Kategorien des Diebstahls mit und ohne erschwerende Umstände sowie der Vermögens- und Fälschungsdelikte zuordnen lassen, ist anzunehmen, dass ein erheblicher Teil der MIT über illegale Einkünfte verfügt bzw. diese einen wichtigen Bestandteil ihrer Lebenshaltung darstellen. Betrachtet man die Akteninformationen, so zeigt sich folgendes: Unabhängig von dem etwaigen Hinweis auf ein legales Einkommen finden sich bei knapp 30 Prozent der MIT Hinweise auf ein illegales Einkommen. Über dessen Höhe gibt es keine Angaben. Entsprechende Informationen folgen jedoch aus den Täterinterviews. Kriminelles Verhalten bzw. das Vorhandensein einer Vorstrafe kann die Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit vielfach beeinflussen. Zum einen bestehen bei Arbeitgebern mitunter Vorbehalte gegenüber Straffälligen, zum anderen kann die Höhe des illegalen Einkommens bzw. der Einkünfte aus Straftaten über dem potentiell erreichbaren legalen Einkommen liegen, sodass eine Berufstätigkeit nicht erstrebenswert erscheinen mag. Dazu folgende Beispiele: T32 erklärt: „Wenn man so eine hohe Lebensqualität durch Straftaten erreicht hat, denkt man nicht an arbeiten. Also, ich hab sehr lange gelebt in X, ich hab immer versucht, Deutschland zu verlassen. Meine Frau ist dann immer in die jeweiligen Städte, wo ich war, kam die immer hingeflogen, wenn sie freie Tage hatte. […] Und das Leben mit der Zeit, auch wenn Sie sehr viel Geld haben, vor allem mit der Zeit, wird das Leben langweilig. Wenn Sie wirklich... – na, Sie gehen irgendwohin, wollen sich was kaufen, Sie gucken gar nicht mehr nach dem Preis, sondern ´Das gefällt mir, das gefällt mir.´“ T48 berichtet: „Und da haben wir richtig Geld gemacht gehabt, jetzt. Wir haben am Tag ganz locker 500 bis 600 D-Mark gemacht. Und da waren wir zwölf, dreizehn. Dementsprechend waren wir auch verwöhnt. […] Dann haben wir Leute gehabt, die haben uns, da konnten wir 10 Fahrräder am Tag hinbringen. Die haben uns pro Fahrrad 100 bis 150 DM gegeben. […] Und wenn wir jetzt 5 Fahrräder hatten, dann waren das 500 DM, auf die Schnelle, eine Tour.“ Und weiter: „Und da ging es dann halt auch um richtig viel Geld, ja. [...] Und damit hab‘ ich dann so jahrelang eigentlich mein Geld verdient. [...] Also ich habe manchmal im Monat 20.000 bis 25.000 DM gehabt.“ T20 erläutert: „Man weiß nicht, wie ich rauskomme und was dann abgeht. Und, das wird schwierig sein, weil, ich habe erst mal so Faxen gemacht, und dann 49 Darstellung zentraler Befunde Teil B soll ich normal leben, ja. Das wird schwierig sein. So wie man einen... – man fährt zehn Jahre lang Mercedes, und dann steigt man auf Trabi um, ja.“ Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die beruflichen Perspektiven für die MIT, ausgehend von negativen Aspekten bei der schulischen Laufbahn, als schlecht darstellen und somit eine „normale“ bürgerliche Lebensführung als Alternative zur kriminellen Karriere stark erschweren. 3.3 Persönliche Belastungsfaktoren In diesem Kapitel geht es um Belastungsfaktoren, die mehr auf personaler als auf sozialer Ebene angesiedelt sind, wenngleich festgestellt werden kann, dass beide Ebenen eng miteinander verflochten sind. Zu den persönlichen Belastungsfaktoren zählen der riskante Konsum von Alkohol und Drogen sowie physische und psychische Auffälligkeiten, die sich etwa, wie hier behandelt, in Gewaltauffälligkeiten äußern können. Dabei stellen, unabhängig davon, ob eine Abhängigkeit diagnostiziert oder von den Betroffenen als solche wahrgenommen wird, der Alkohol- und der Drogenmissbrauch die größten gesundheitlichen Belastungen für Mehrfach- und Intensivtäter dar (siehe auch Landeskommission Berlin gegen Gewalt 2008). Statistisch gesehen fällt allgemein eine starke Korrelation zwischen Drogenkonsum und Kriminalität auf. Kreuzer und Thamm (1998) unterscheiden die Delinquenz von Drogenkonsumenten in Versorgungs- und Folgedelinquenz. Zu der Versorgungsdelinquenz, also der Deliktbegehung zum Zwecke der Erlangung der Droge, gehören der Handel mit illegalen Drogen und Beschaffungsdelikte wie Raub und Diebstahl, um an Zahlungsmittel zu gelangen. Als Folgedelinquenz, die nochmals unterschieden wird in unmittelbare und mittelbare Folgedelikte, werden alle delinquenten Handlungen bezeichnet, die in Zusammenhang mit der Drogenwirkung begangen wurden. Auch in der Intensivtäterforschung (vgl. die Hinweise bei Koch-Arzberger et al. 2008) hat sich gezeigt, dass die Alkohol- und Drogenproblematik und die Wechselwirkung von Abhängigkeit und wiederholter Straffälligkeit eine merkliche Rolle spielen. 50 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.3.1 Konsum psychotroper Substanzen Zentrale Befunde: n Zwischen dem Gebrauch psychotroper Substanzen und Mehrfachtäterschaft scheint ein starker Zusammenhang zu bestehen. Bei 58 Prozent der MIT lassen sich in den Akten Hinweise auf Drogenabhängigkeit finden, bei 15 Prozent der MIT gibt es Hinweise auf Alkoholabhängigkeit. n Unterschiede bei der Abhängigkeit von Drogen und Alkohol gibt es zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen: n MIT türkischer Herkunft konsumieren unterdurchschnittlich häufig Drogen und Alkohol. n Zwei Drittel der deutschen MIT konsumieren Drogen. n Die Gruppe der Aussiedler-MIT weist deutlich die größte Drogenproblematik auf. n Qualitativ betrachtet zeigt sich der Zusammenhang darin, dass der Konsum psychotroper Substanzen den Prozess einer allgemeinen Desozialisierung fördert. n Das Konsumverhalten beginnt meist frühzeitig im Jugendalter. Der Einstieg unterliegt häufig dem sozialen Einfluss aus dem Freundeskreis oder dem von Familienangehörigen. n Der Konsum von Alkohol und Drogen wird funktional – entweder dämpfend oder anregend – wahrgenommen und entsprechend eingesetzt. n Therapieversuche werden – häufig mehrfach – auf unterschiedlicher Motivationsgrundlage (z.B. Therapie statt Strafe) unternommen. n Therapiebedarf, um weitere Straftaten zu verhindern, ist bei den meisten konsumierenden MIT gegeben. Die Erfolgsaussichten sind verbreitet eher skeptisch bis im Einzelfall sogar pessimistisch einzuschätzen. n Rückfälle ereignen sich namentlich dann, wenn die strukturellen Bedingungen der Therapieeinrichtungen wegfallen oder Konflikte und Problemkonstellationen auftauchen, für die keine anderen Bewältigungsstrategien zur Verfügung stehen. 51 Teil B Darstellung zentraler Befunde Was die Drogenabhängigkeit angeht, so finden sich laut Aktenlage bei 58 Prozent aller MIT Hinweise auf eine bestehende oder in der Vergangenheit liegende Drogenabhängigkeit, die im Sinne von Beschaffungskriminalität oder auch des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln oftmals relevant für die Begehung von Straftaten war bzw. ist. Schaubild 5: Drogen- und Alkoholabhängigkeit nicht abhängig 38 % nur Drogen 47 % Alkohol und Drogen 11 % nur Alkohol 4% Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit lassen sich hingegen nur bei insgesamt 15 Prozent der MIT in den Akten finden. Wenn man die Abhängigkeitsdefinition zu Grunde legt, welche die Toleranzsteigerung und Entzugserscheinungen umfasst, könnte dies einen realistischen Befund darstellen. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Anteil derjenigen, die – wenn auch nur zeitweise – einen missbräuchlichen oder riskanten Alkoholkonsum aufweisen, deutlich höher sein dürfte. Dies steht auch damit in Zusammenhang, dass Alkohol eine legale Droge ist und gesellschaftlich weitaus stärker als illegale Substanzen toleriert wird. Zum anderen wird wahrscheinlich ein auffälliges Trinkverhalten oder eine einzelne konkrete Straf- 52 Teil B Darstellung zentraler Befunde tat, die unter Alkoholeinfluss begangen wird, von der Polizei leichter konstatiert als eine hinter den Taten stehende Abhängigkeit, welche sich während eines kurzen Beobachtungszeitraums, insbesondere unter alltäglichen Routinebedingungen, ohne besonders aktivierten diagnostischen Blick aufgrund besonderer Umstände sehr viel weniger aufdrängt. Für die Gesamtgruppe der MIT lassen sich bezüglich der Alkohol- und Drogenabhängigkeit Unterschiede zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen feststellen. Vergleicht man die beiden größten Gruppen der MIT mit Migrationshintergrund, die Türken25 und die Aussiedler26, mit den einheimisch deutschen MIT27, so zeigt sich, dass die türkischen MIT unterdurchschnittlich häufig drogenabhängig sind: bei ihnen finden sich Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit „nur“ zu gut 39 Prozent. Bei den einheimischen Deutschen hingegen sind rund zwei Drittel (63 Prozent) Drogenabhängige. Nur die Aussiedler überbieten diesen Befund und haben einen Anteil von mehr als drei Viertel (77,2 Prozent), die drogenabhängig sind oder waren. Damit nehmen sie auch im Vergleich zu allen anderen Nationalitäten den Spitzenplatz ein und haben nachweislich die größte Drogenproblematik aller hessischen MIT.28 Auch bei der Alkoholabhängigkeit liegen die türkischen MIT mit einem Anteil von 4,5 Prozent weit unter dem Durchschnitt. Ganz anders stellt sich die Situation bei den Deutschen und Russlanddeutschen mit in etwa vergleichbaren Werten dar, wobei die deutschen Mehrfach- und Intensivtäter mit gut 19 Prozent den höheren Wert aufweisen. Da Alkohol- und Drogenkonsum gerade bei problematischen Biographien einander nicht ausschließen, verwundert es nicht, dass die drogenabhängigen MIT mit fast 20 Prozent doppelt so häufig alkoholabhängig sind wie die MIT, die keine Drogen 25 Bei diesen Berechnungen gelten lediglich diejenigen Personen als türkisch, die die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. 26 Als Aussiedler wurde eingestuft, wer in Kasachstan, Russland oder der Sowjetunion gebürtig ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. 27 Unter Deutsch ist in diesem Zusammenhang zu verstehen: die Person ist in Deutschland geboren, besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und zeigt keinerlei Hinweise auf einen Migrationshintergrund. 28 Diese hohe Belastung trifft nicht nur für die MIT zu, auch allgemein wird in Hessen auf die Drogenproblematik der Aussiedler aus den GUS-Staaten hingewiesen (vgl. Drucksache 15/2219 des Hessischen Landtags vom 21.11.2001). 53 Darstellung zentraler Befunde Teil B konsumieren. Alkohol und Drogen sind von ihrer psychotropen Wirkung nicht austauschbar, aber Dynamiken wie solche, dass die eine Sucht die andere ablöst oder ergänzt – möglicherweise auch aufgrund von Zugangs- oder Beschaffungsbeschränkungen – sind durchaus vorstellbar. Dabei ist es klassischerweise so, dass, unabhängig von der konkreten Art des Konsums, zunächst mit „leichteren“ Substanzen oder legalen Drogen begonnen wird, was schon alleine damit in Zusammenhang stehen dürfte, dass der Einstieg in den Konsum bei den meisten MIT bereits in jungen Jahren erfolgt, wodurch auch der Zugang zu härteren illegalen Drogen (noch) nicht gegeben ist. In vielen Fällen bleibt es aber nicht bei „weichem“ und leichtem Drogenkonsum. Vielmehr sind oftmals Verläufe feststellbar, die eine relativ schnelle Steigerung und Ausweitung auf verschiedene Substanzen aufzeigen. Ein anschauliches Beispiel stellt T55 dar: Er berichtet, er habe im Alter von 8 Jahren seinen ersten Joint geraucht, der ihm von einer älteren Bekannten angeboten worden sei: „Und dann bin ich hin, ‘nen Joint geraucht, dann was getrunken, dann konnte ich nicht mehr nach Hause, dann musste ich bei ihr pennen, weil ich nicht mehr laufen konnte, ja. Wie ging es weiter? Dann jahrelang halt gekifft, dann kamen irgendwann Amphetamine dazu, Ecstasy, Mitsubishis, aber kein LSD. Ja, mit fünfzehn oder sechzehn habe ich irgendwann angefangen zu koksen. Und das war schon heftig, was ich genommen habe am Tag. Über den ganzen Tag verteilt habe ich bestimmt meine drei, vier Gramm genommen.“ T20 gibt an: „Da hat es so angefangen mit Zigaretten rauchen, dies und das und jenes, ja. Ja, und da habe ich angefangen zu rauchen, habe gespielt, mit zehn habe ich richtig angefangen zu rauchen, mit zwölf erster Johnny, dreizehn, vierzehn Ecstasy, und dann kam es zu Kokain, bis zum 16. Jahr, zwei Jahre war ich auf Kokain.“ Er sagt dazu, die Drogen habe er dann so regelmäßig konsumiert wie den „Kaffee am Morgen“. 3.3.1.1 Einstieg in den Konsum von Drogen und Alkohol Aus der Aktenanalyse geht hervor, dass das Einstiegsalter in den Drogengebrauch für die meisten MIT, bei denen sich Hinweise auf eine schließlich bestehende Abhängigkeit finden lassen, zwischen 14 und 18 Jahren liegt. 54 Teil B Darstellung zentraler Befunde Häufig übt das soziale Umfeld – Vorbilder im Elternhaus oder der Freundeskreis – einen Einfluss auf den Einstieg in den Konsum psychotroper Substanzen aus. Prozesse, die dabei eine Rolle spielen, sind häufig das Lernen am Vorbild bzw. am Modell, wonach ein bestimmtes Verhalten und die Folgen oder die Wirkung, die es mit sich bringt, beobachtet und ins eigene Verhaltensrepertoire integriert wird. Falls dieses Verhalten als erfolgreich oder erstrebenswert wahrgenommen wird, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, vom Beobachter später selbst ausgeführt zu werden (vgl. Bandura 1969). Von den befragten MIT machen in etwa die Hälfte entsprechende Angaben dahingehend, dass der Einstieg in den Substanzgebrauch durch soziale Einflüsse von außen angeregt worden sei. Bei nur insgesamt vier dieser MIT spielten bezüglich des Einstiegs ein oder beide Elternteile eine Rolle, bei den anderen handelte es sich um Gleichaltrige, wie z.B. Freunde, Kommilitonen oder auch Lebenspartner. Das Trinkverhalten wird jedoch meist im Elternhaus – z.B. durch das negative Vorbild des Vaters, oft schon in der Kindheit – vorgeprägt, verselbständigt sich allmählich, wird später in einem anderen sozialen Umfeld ausgeübt und schließlich funktional eingesetzt. Dazu ist der Bericht von T02 ein anschauliches Beispiel: Er gibt an, er sei öfter mit dem Vater zur Arbeit gegangen und habe dann auch immer wieder einmal ein Glas Bier abbekommen. Damals sei er elf Jahre alt gewesen. Später, im Alter von 15/16 Jahren, habe er dann regelmäßig mindestens zweimal pro Woche getrunken, entweder mit seinen Kumpels nach dem Fußball oder im Jugendzentrum. Mit 20 Jahren habe er seinen Alkoholkonsum auf 15 bis 20 halbe Bier gesteigert. Normal habe er sich ab etwa 2 Promille gefühlt, dann habe er „funktioniert.“ Während sich Alkoholkonsum sehr früh manifestiert, setzt (nachhaltiger) Drogenkonsum verbreitet eher erst im späteren Jugendalter ein. Drogen rücken meist erst richtig in den Mittelpunkt, wenn die Ablösung vom Elternhaus und eine stärkere Hinwendung zum Freundeskreis stattgefunden haben. Das Bedürfnis nach Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Umfeld, etwa einer Clique, das vor allem im Jugendalter ausgeprägt ist, kann einen enormen Einfluss auf das Konsumverhalten ausüben. Dies wird anhand der Ausführungen von T05 deutlich: Er berichtet, dass viele seiner Freunde regelmäßig Diebstähle begangen und Haschisch konsumiert hätten. Nach dem Umzug habe er diese Freunde nicht mehr gesehen, aber eines Tages standen sie wieder vor seiner Tür. In der 55 Darstellung zentraler Befunde Teil B Zwischenzeit hätten diese mit Heroin angefangen und hätten ihn zu einem Freundschaftsdienst aufgefordert, indem er sie zu einem Dealer fahren sollte. Dort hab er dann seine „erste Nase gezogen.“ Er habe diesen „Kick“ einfach mal ausprobieren wollen. T41 berichtet: „In der kritischen Zeit ist dann der Haschischkonsum dazugekommen, also ich hab’ dann halt oft zum Joint gegriffen. [...] Damit man dann wieder so den Anschluss findet, hat man dann halt mitgeraucht, weil, man ist ja gebunden an die Freunde, und man hat halt gedacht: ´Ja, gut, wenn ich jetzt mitrauche, dann gehöre ich dazu. Wenn ich aber nicht rauche, dann bin ich immer alleine.´ Und man hat so die Einsamkeit, und die mag man nicht so besonders, wenn man jung ist.“ T50 erläutert: „Halt so Haschisch geraucht, das war bei uns in der Gang so üblich. Ich wollte halt dazugehören, keine Ahnung. Ich habe mir halt so diese familiäre Geborgenheit oder die Anerkennung, was man halt so als Kind braucht, das habe ich mir halt bei den Jungs geholt. […] Natürlich kam dann noch dazu, dass ich extrem mit Heroin und so ‘nem Zeug angefangen habe nach dem Jugendknast, Heroin und Kokain und so weiter. […] Vorher gab es zwar auch schon den harten Drogenmissbrauch, aber nicht oft oder nicht täglich, den gab es halt immer so phasenweise, je nachdem halt. […] Da habe ich fast jeden Tag konsumiert. Erst Heroin, sich hochgeholt, und dann mit Kokain sich runtergeschossen. Das war immer so ein Auf und Ab.“ 3.3.1.2 Motivationsgrundlage für den (anhaltenden) Konsum psychotroper Substanzen Drogen werden nicht per se als Genussmittel konsumiert, sondern sollen in erster Linie eine Funktion erfüllen. Dabei geht es in den meisten Fällen darum, durch die Drogen oder auch den Alkohol entweder aversive Gefühlszustände oder negative Lebenslagen zu verdrängen, auszugleichen oder positive Gefühlszustände zu erzeugen. So dienen sie meist dazu, sich besser zu fühlen; andere können dies noch steigern und wachsen im eigenen Empfinden quasi über sich hinaus, was einer der MIT wie folgt zum Ausdruck bringt: „Die Welt war mir.“ So erfolgt der Einstieg – wie bereits geschildert – häufig im Zusammenhang mit dem sozialen Umfeld. Aufrechterhalten wird das Konsumverhalten maßgeblich durch die 56 Teil B Darstellung zentraler Befunde Wirkung, die mit den Drogen erzielt wird. Die individuell gewünschte oder erwartete Wirkung der jeweiligen Substanzen bestimmt dann letztendlich auch die Wahl der bevorzugten Droge. Wenn man grob unterscheiden will, worum es geht, kann man wie folgt formulieren: Wer sich eher eine anregende Wirkung erhofft, wird zu sog. „Partydrogen“ greifen, die bewusstseinserweiternd wirken, wie z.B. LSD, Kokain etc.; wer sich über den möglichen kurzfristigen „Flash“ hinaus eher eine dämpfende Wirkung erhofft, greift zu Heroin, um unangenehme Erlebnisse, Erinnerungen oder Gefühlszustände auszublenden. Die folgenden Beispiele machen entsprechende Zusammenhänge deutlich: T49 sagt, er habe „früh, sehr früh“ angefangen zu rauchen und auch zu kiffen, auch extensiv: „Das war immer die Flucht halt vor der Realität.“ Er habe bestimmte Gefühle verdrängen wollen, „ich sage mal, die Blessuren der Zeit einfach mal wegwischen, ja, darum ging es die ganze Zeit eigentlich.“ T50 gibt insoweit an: „Manchmal sind so ‘n paar Erlebnisse, die in der Kindheit, da will ich jetzt auch nicht näher drauf eingehen, sondern, die sind halt immer noch wie so eine schwere Last auf den Schultern. Und wenn ich das halt, sage ich mal, nicht verarbeitet habe, oder damit einen Umgang finde, wird mich das immer wieder einholen. [...] Dann hab‘ ich halt gemerkt, dass ich mit diesen negativen Gefühlswallungen, und alles, was da so auf mich zukam, kam ich einfach nicht klar. Und da waren dann wieder die Drogen eigentlich ein gutes Mittel, um das erst mal wieder zu verstecken.“ Später im Verlauf verselbständigen sich diese Verhaltensmuster, entwickeln eine eigene Dynamik, sodass sie auch dann noch fortgesetzt werden, wenn sich das soziale Umfeld bereits verändert hat. In den Vordergrund treten dann Aspekte der Abhängigkeit und der Sucht, die das Verhalten steuern. Dies wird an den folgenden beiden Aussagen verdeutlicht: T36 berichtet, dass er seit seiner ersten Haftstrafe im Alter von 26 Jahren drogenabhängig gewesen sei. Im Alter von 15 Jahren habe er das erste Mal Haschisch konsumiert. Während er seine Ausbildungen absolviert habe, habe er kaum konsumiert, da er diese ordentlich habe abschließen wollen. Während der zweiten Ausbildung habe er jedoch im Wohnheim gewohnt und sich die langweiligen Wochenenden mit Haschischkonsum vertrieben. „Ich hab‘ dann halt auch in meiner dreijährigen Haftzeit jetzt auch schon die Ursache verstanden, woran es gelegen hat, dass ich in der Vergangenheit auch straffällig ge- 57 Darstellung zentraler Befunde Teil B worden bin. Das heißt, es ging hauptsächlich darum, dass mein Drogenkonsum daran schuld war, weil ich von einer Droge abhängig war, die sehr schwer, die ein sehr schweres Suchtverhalten in den Vordergrund bringt, also man, das heißt, ich habe Crack konsumiert und dann später Heroin, das heißt, in der neunten Klasse hab‘ ich mit Haschisch angefangen, und das hat dann Kokain zu Folge gehabt im Laufe meines Lebens.“ T41, der mit der besonders gefährlichen Droge des gebackenen Kokains, also mit Crack, zu tun bekam, erläutert: „Durch diese Rückfälle und dadurch, dass ich immer wieder Crack geraucht habe, und immer wieder in der Szene war, habe ich strafbare Handlungen begangen. Ich hab‘ dann praktisch Crack gekauft, mir Crack abgemacht, wieder Crack weiterverkauft, um daran zu profitieren, also um meinen eigenen Konsum zu finanzieren. Weil, es ist ‘ne teure Droge, ein Gramm Crack kosten 50 €, und jetzt ein Gramm Crack, was 50 € kostet, mit legalen Mitteln zu finanzieren, ist eigentlich unmöglich. Also das ist keine Haschsucht mehr, wo 10 € am Tag kostet, also ein Gramm, was man am Tag kifft, sondern, es ist wiederum ‘ne finanzielle Frage. In meinem Fall hab‘ ich halt keine Einbrüche gemacht oder andere Strafhandlungen zur Beschaffungskriminalität gemacht, sondern ich habe halt, um die Droge zu besorgen, mir immer Profit an der Droge verdient. Auch war das vorteilhafter, weil, wenn ich jetzt Geld gehabt hab‘ und es gab diese Connection, also diese Beziehung zu diesen Drogen nicht, dann hat das Geld nicht viel gebracht. Aber dadurch, dass ich immer in diesen Kreisen verkehrt hab‘ und den Kontakt zu den Kokainkreisen hab‘, die das Crack gekocht haben, hab‘ ich das immer schnell bekommen. Und dieses Verkehren in diesen Kreisen, ich musste zum Beispiel eine gewisse Summe einbringen, um überhaupt etwas zu bekommen, weil es verschiedene Materialien gibt. Also es gab weißes Kokain, gelbes Kokain, dann gab es Paste und dann Platte, es gab verschiedene Sorten, und um dieses Crack zu kriegen, woraus das Crack gekocht wurde, es war sehr begehrt, man musste dafür Geld mitbringen, und dann hat man halt, was weiß ich, seinen Profit gekriegt.“ Problemlagen, die man durch den Substanzkonsum verdrängen will, können sich allerdings auch verschärfen bzw. sich auf andere Lebensbereiche ausdehnen. Ganz gleich, ob es sich um illegale Drogen und/oder um Alkohol handelt, im Rahmen der sich anbahnenden Abhängigkeit scheint die Gefahr der Desozialisation (vgl. Schwind 2007: 558f.) enorm zu sein. Dabei verläuft diese meist prozesshaft und äußert sich anfänglich entweder in einer schleichenden Gleichgültigkeit („man wird faul“) oder in 58 Teil B Darstellung zentraler Befunde einer verstärkten Erregungsbereitschaft sowie der gedanklichen Einschränkung auf die Droge und die eigene Person. Eine normale Lebensführung gerät so nach und nach immer mehr in den Hintergrund, da es dem Betroffenen nicht mehr möglich erscheint, einen geregelten oder strukturierten Tagesablauf zu gestalten, zuverlässig und regelmäßig einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung nachzugehen sowie soziale oder partnerschaftliche Beziehungen verlässlich zu pflegen. Die befragten Probanden schildern solche Zusammenhänge anschaulich, wie folgende Beispiele zeigen: So formuliert T03: „Drogen verändern einen Menschen ganz schön. Ich war ständig unter Strom.“ T41 erzählt, dass er durch den Drogenkonsum zunehmend aggressiv geworden sei. Aufgrund dieser Aggressionen sei es in seiner Beziehung oftmals zu handgreiflichen Streitigkeiten gekommen. Er habe sich in seiner Persönlichkeit verändert. Es sei ihm auch schwer gefallen, sein Studium ernsthaft zu verfolgen. T50 drückt seine Lage wie folgt aus: „Und dann habe ich den 35er gehabt. Aufgrund meiner Drogensucht, war ja § 21, vermindert schuldfähig, hab‘ ich dann den 35er gekriegt. Habe dann ein Jahr eine Therapie gemacht, erfolgreich abgeschlossen. War danach ein Jahr in der Nachsorge, und dann habe ich in der Nachsorge angefangen, vier Jahre war ich in der XX-Schule […], da war ich knapp vier Jahre, und habe mein Fachabitur gemacht. […] Wollte dann 2001 studieren. Und, wie gesagt, in diesen 5 Jahren, wo ich halt in X in der Nachsorge und in der Schule war, da war ich drogen- und straffrei. Hab‘ meine Bewährungszeiten rumgekriegt, die sind, 2001 sind die alle abgelaufen, war okay. Dann hatte ich eigentlich vor zu studieren, hat aus irgendwelchen Gründen halt nicht geklappt. [...] Und da hatte ich halt ein gutes, ein gutes Angebot, als wieder in ‘ner Möbelfirma zu arbeiten, bei so einem Kollegen, so als Vorarbeiter [...] Also es war schon ein Stück Verantwortung, und es war auch mehr bezahlt als, wie als normaler Möbelpacker. Natürlich hab ich dann wieder ein bisschen mehr Geld gehabt als in der Schulzeit. Weil, da hatte ich nur so wie Sozialhilfe und Mehrbedarf, so was. Und ich war ja natürlich der Meinung, lange sauber gewesen usw. usf., ich hab das alles im Griff. Ich kann am Wochenende öfter mal Zeug nehmen. Habe ich dann wieder angefangen, Heroin und Kokain zu konsumieren. Und das war schon wieder der Anfang vom Ende. […] Wie gesagt, da hab‘ ich dann erst mit der Arbeit den Scheiß finanziert, die Drogen halt. Und das ging dann irgendwann nicht mehr.“ 59 Darstellung zentraler Befunde Teil B Auch bei missbräuchlichem Alkoholkonsum kann die Lebensführung derart eingeschränkt sein, dass Straftaten vordringlich und fortlaufend begangen werden, um sich Alkohol besorgen und konsumieren zu können. Dazu berichtet T12: Er habe nach dem Tod seiner Ex-Verlobten sehr viel Alkohol getrunken, „etwa 1,5 Liter Schnaps täglich“. Er habe sich bewusst komatös getrunken. Kleinere Diebstähle und Trickbetrügereien habe er begangen, um sich den Schnaps am nächsten Tag leisten zu können. 3.3.1.3 Therapieversuche Da viele der MIT Drogen konsumieren – und darunter nicht wenige in der Weise, dass sie keine Kontrolle mehr über ihren Konsum haben, dass vielmehr umgekehrt die Drogen die Einstellung und noch mehr das Verhalten steuern – kann davon ausgegangen werden, dass in ebenso großem Umfang, unabhängig von den Erfolgsaussichten ein Therapiebedarf vorhanden ist. Etwa die Hälfte der drogenabhängigen MIT hat sich, laut Auskunft aus den Akten, bereits (mindestens) einer Therapie bzw. einem Drogenersatzprogramm unterzogen, wobei über deren Erfolg auf der Grundlage der dort dokumentierten Daten nichts Konkretes ausgesagt werden kann. Auch von den 63 interviewten MIT hat etwa die Hälfte bereits eine Therapie gemacht, plant eine Therapie oder bringt ihren Therapiewillen zum Ausdruck. 30 berichten eher unspezifisch von einem Therapieversuch oder mehreren Therapieversuchen; drei berichten von einer Methadonersatztherapie; vier vermelden einen sog. kalten Entzug, und sechs erinnern sich an eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach BtMG („Therapie statt Strafe“). Besonders eindrücklich wird die Problematik von wiederholten Therapieversuchen und immer wieder eintretendem Scheitern von T35 geschildert: „Mein Vater hat das damals organisiert. Ich wollte das damals aber auch machen, weil, mir ging es damals ziemlich schlecht, so, ich war halt unterwegs, ohne Wohnung, Drogen. Mir ging es total scheiße so, und ich wollte da irgendwie raus. […] Also die Therapie habe ich damals auch gemacht und alles, die habe ich auch abgeschlossen. Das in der Therapie lief wunderbar. Das ist immer so in der Therapie, da läuft das alles immer gut. […] Ich bin da immer ganz glatt durchgelaufen so. Aber es hat sich halt nie wirklich was verändert. Also, in der ersten Therapie war es so, dass, natürlich, wenn man keine Drogen 60 Teil B Darstellung zentraler Befunde mehr nimmt und dann Sport macht und joggt und alles, hat man ein besseres Gefühl, und wird klar in der Birne und alles. Und das verändert sich alles so ein bisschen. Und dann ist es so, dass man denkt: ´Wow, es hat sich ja was verändert und so, und jetzt wird alles gut.´ Das Ding ist aber, dass sich eigentlich gar nichts verändert hat, außer die äußeren Umstände halt, aber in mir hat sich eigentlich nichts verändert. Und ja, so alles, und nach der Therapie, wenn der ganze beschissene Rahmen wegfällt und alles, und dann ist da keiner mehr, der danach fragt, wie es einem geht, sondern, da ist man wieder auf sich alleine gestellt.“ „Und das nächste Mal, das war sechs Wochen später oder was, dann bin ich aus dem Methadonprogramm rausgeflogen, wegen ständigem Beikonsum. Zur Drogenberatung bin ich auch nicht mehr hingegangen.“ „Also, ich habe auch schon Entgiftungen gemacht und dies und das. Aber das hat alles nichts geholfen. Und Therapien und so, und das ist, ich weiß nicht, irgendwann kommt da immer so ein Punkt, da geht es nur runter, und das hat bis jetzt immer hier im Knast geendet so.“ „Ich war ja schon öfters in Therapie, und die sagen eigentlich alle so, dass es bei ihnen auch so spaßmäßig angefangen hat, und dann ganz anders geendet hat“. Dieser Gesprächsausschnitt repräsentiert in wesentlichen Aspekten die Gruppe der stark abhängigen MIT und macht deutlich, dass Therapien zwar begonnen, aber dann auch häufig wieder abgebrochen werden, oder dass die Bereitschaft zur Abstinenz stark abnimmt, sodass Therapieeffekte meistens auf den Aufenthalt in der Einrichtung beschränkt bleiben oder bestenfalls noch einige Zeit danach anhalten. Diese Abbrüche bringen es mit sich, dass mehrere Therapieversuche unternommen werden und einige MIT sich bereits mehrfach Therapien unterzogen haben. Die Entscheidungen für eine Therapie beruhen teilweise auf Freiwilligkeit, teilweise wurden sie angestrebt, um der Haft zu entkommen. Grundsätzlich kann aber daraus nicht abgeleitet werden, welche Form von Therapiezugang und -motivation sich als erfolgreicher erwiesen hat. Zur Veranschaulichung dieser Problematik dienen die folgenden Beispiele: T41 erläutert: „Das ist halt auch eine kulturelle Frage. Als Marokkaner ist man in der Gesellschaft nicht so in der Lage, von der Gesellschaft gesagt zu kriegen: `Sie brauchen ‘ne Therapie`. Man denkt, die Leute denken ja in X oder in Y, wenn man so in der Stadt ist: `Krimineller Marokkaner´. Keiner traut sich so an einen ran. In der Fachhochschule auch. Da weiß man: ´Ah, der nimmt Drogen, mit dem wollen wir nichts zu tun haben´. Kein Mensch ist in der Lage, zu sagen: 61 Darstellung zentraler Befunde Teil B ‚ich will dir helfen. Jeder versucht so für sich zu denken, und da braucht man auch richtige Freunde, die es einem beibringen: ‚hier, mach‘ doch mal ‘ne Therapie’, die einen da so ein bisschen hinbringen. Drogenfreunde, die erzählen einem ´Ach, Therapie, das bringt nichts.´ Und das hat man im Kopf.“ T40 führt aus: „Ja, da waren dann auch gute drei Jahre, bis ich mir gesagt habe: ‚Ja, okay, du bist süchtig, hey’. Und habe das eingestanden. Aber dann habe ich auch, ja, bin ich ins Codein-Programm gegangen. Hey, Hauptsache, ich verliere nicht die Arbeit. […] Habe also praktisch, ja, Nebenjob noch gemacht und die normale Arbeit, nur, um die Drogen zu finanzieren. Ja, und bis das halt nicht mehr funktioniert hat. Und dann Codein, und ist noch schlimmer geworden, dann Tabletten, und dann habe ich das nicht mehr auf die Reihe bekommen, also zu arbeiten. […] Und dann bin ich auf Entgiftung, habe versucht, eine Therapie zu machen, also habe auch eine Therapie gemacht. Habe es durchgezogen, bin guter Dinge gewesen, habe mir gedacht, jetzt hast es geschafft. [..] Das war freiwillig, das war kein 35er.“ T39 berichtet, dass er vor ungefähr zwei Jahren eine Therapie gemacht habe. Nach der Therapie habe es nicht länger als drei Monate gedauert, bis er wieder rückfällig geworden sei. T56 merkt an, ihm sei eine Therapie bewilligt worden, die er auch vier Monate durchgezogen habe. Er habe jedoch weiterhin Drogen genommen und dementsprechend eine positive Urinkontrolle gehabt. Er sei damit immer ehrlich umgegangen und habe seine Therapeuten nicht belügen wollen. Als er dann aber einer Frau bei der Flucht über eine Feuertreppe helfen wollte, sei die Therapie im beiderseitigen Einverständnis abgebrochen worden. Aufgrund dieses Frusterlebnisses habe er wieder angefangen, stärkere Drogen zu konsumieren. Auf der Basis der dargestellten Interviewausschnitte erscheinen die Erfolgsaussichten der Therapiebemühungen bei den MIT eher fraglich. Es zeigt sich auf der einen Seite, dass einige Therapien nach mehr oder weniger langen Therapiephasen abgebrochen wurden. Die MIT berichten von Situationen, die immer wieder dazu geführt haben, den Drogenkonsum wieder aufzunehmen. Auch wenn die Therapien auf der anderen Seite an sich beendet werden, scheint der Effekt – die Drogen- oder Alkoholabstinenz – nicht besonders nachhaltig zu sein. Viele nehmen ohne Nachbetreuung und weitere Hilfen den Konsum auch nach längerer Haftzeit oder Therapie wieder auf. Von den interviewten MIT werden krisenhafte Ereignisse oder Situationen geschildert, die dazu 62 Teil B Darstellung zentraler Befunde führen, dass sich ein früher eingeschliffenes Verhaltens- und Konsummuster wieder reaktiviert. Ein anderer Grund zur erneuten Rückfälligkeit tritt mitunter dann ein, wenn die Probanden wieder Zugang zum früheren sozialen Umfeld bekommen oder gar von selbst suchen. Dies veranschaulichen die folgenden Beispiele: T40 berichtet: „Bin halt von der Therapie wieder zurückgekommen, halt guter Dinge, hab‘ eine Umschulung angefangen […] und dann, tja, hab‘ ich halt gemerkt, dass da eigentlich alles nur Ex-Süchtige sind. [...] Und war sofort in dem Milieu wieder drin, die haben da das Heroin auch konsumiert in der Arbeit. Und da bin ich halt rückfällig geworden nach einer Zeit. […] Habe dann auch die Umschulung hingeworfen, und ja, dann ist es halt schön langsam losgegangen mit der Kriminalität.“ „Auf alle Fälle bin ich halt da verurteilt worden, dann bin ich in die JVA X gegangen, und da hab‘ ich mir gesagt: ‚Okay, jetzt machst Nägel mit Köpfen, jetzt verlässt X. Nutz die Chance und geh auf Therapie […] und fang, ein neues Leben an.’ Ja, und ich sag, auch, war auch nach der Therapie zwei Jahre clean, hat alles gut gepasst. Bis auf dass ich halt keine Arbeit gefunden hab‘, aber mir ist es gut gegangen. […] Dann der Tod von meiner Mama, bin hochgefahren, also mit der Trauer noch, bin in X stehen geblieben und bin auf Y und hab‘ mir was geholt. […] Der Bauch hat nein gesagt, der Kopf ist marschiert.Ich bin marschiert, habe es gekauft, habe es konsumiert und hab‘ gewusst, das ist mein Ende, hey, ich schaff‘ es nicht. Also wenn ich’s einmal probier‘, dann ist es vorbei.“ T16 erläutert, dass sie insgesamt vier Mal eine Entgiftung und einen Entzug durchlebt habe. Während sie in einer Therapie war, sei sie ohne Probleme mit Hilfe von verschiedenen Ersatzsubstanzen „clean“ geblieben. Den Entzug von den einzelnen Ersatzsubstanzen beschreibt sie wiederum als sehr schwer und schmerzhaft. Am Anfang habe sie nie verstanden, weshalb manche mehrmals eine Entgiftung mitmachen würden. Dies habe sich jedoch nach Beendigung der Therapien schnell geändert. Viele sind durch die Inhaftierung gezwungen, zunächst einen kalten Entzug zu machen, was aber nicht zwangsläufig als der Beginn des Ausstiegs aus dem Drogenkonsum betrachtet werden kann, sondern als Mangel an Alternativen. Die Zielvorstellung ist dann nicht unbedingt, Abstinenz oder Einsicht und Kontrolle über die Drogenproblematik zu erreichen, sondern sich innerhalb kurzer Zeit der körperlichen Entzugssymptomatik zu entledigen. Dazu sagen die interviewten MIT beispielsweise: 63 Darstellung zentraler Befunde Teil B T42 erzählt, er sei während seiner Haftzeiten clean gewesen, wobei er meistens einen „kalten Entzug“ gemacht habe. Konsumgefahr bestehe jetzt auch noch, wenn es draußen wieder schlecht laufe würde. T28 erläutert, er habe, nachdem sich ein Freund mit verschiedenen Drogen das Leben genommen habe, beschlossen, mit dem Drogenkonsum aufzuhören. Er habe dann einen kalten Entzug ohne Therapie gemacht, da ihm die sowieso nichts bringen würde. Im Gefängnis habe er nur deshalb eine Therapie beantragt, um rauszukommen und das Grab seiner Mutter zu besuchen bzw. seine Freundin zu treffen. Die Therapie sei dann abgebrochen worden, und er sei zurück in den Knast gegangen. Therapiebedarf ist bei den meisten MIT gegeben, jedoch scheinen die Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen auch mit deren Gestaltungsmöglichkeiten in Zusammenhang zu stehen. Bei den Interviews ist deutlich die Notwendigkeit nach sog. Nachsorgeprogrammen in das Blickfeld gerückt, die sowohl eine äußere Struktur geben als auch bei der Bewältigung von auftauchenden Problemen Hilfeleistung geben können. 3.3.1.4 Drogenkonsum und Straftaten Drogenabhängige MIT begehen mit durchschnittlich 81 Delikten deutlich häufiger Straftaten als nichtdrogenabhängige MIT mit 55 Delikten im Durchschnitt. Allein dieser Befund deutet schon darauf hin, dass die Drogenabhängigkeit hinsichtlich des kriminellen Handelns einen motivationalen und prädiktiven Faktor für die Straftatbegehung darstellt (vgl. dazu auch Tatmotivation, Kapitel 3.4.2.1). Dass Gewaltanwendung bei Drogenkonsum im Allgemeinen nicht verstärkt auftritt, mit Ausnahme von Auseinandersetzungen im Drogenmilieu, ergibt sich bei den MIT daraus, dass die Nichtdrogenabhängigen im Gegensatz zu den Drogenabhängigen deutlich mehr Gewaltauffälligkeiten aufweisen (54,5 Prozent gegenüber 46,5 Prozent). Die Studie von Kreuzer aus den Jahren 1988/89 (vgl. Kreuzer 1999: 43) sowie die internationale Literaturexpertise von Rautenberg (1998) haben ergeben, dass es sich bei den Straftaten Betäubungsmittelabhängiger meist um gewinnorientierte Delikte handelt. Daneben kommt es zu verschiedenen Formen der Bagatellkriminalität. Während die Kriminalität im Drogenbereich also auf die Versorgungsdelinquenz fokussiert ist, können Delikte, die im Zusammenhang mit Alkohol begangen werden, der Folgedelinquenz zugerechnet werden, da dem Alkohol keine tatbedingte oder tatbegleitende Funktion zugesprochen wird. 64 Teil B Darstellung zentraler Befunde Der Unterschied von Alkohol einerseits und illegalen Drogen andererseits wird von den befragten Probanden eindringlich wie folgt beschrieben: T10 berichtet: Wenn er und seine Freunde gekifft haben, hätten sie sich einfach in eine Ecke gesetzt und wären rumgehangen. Für Straftaten sei man da viel zu antriebslos gewesen. Bei Alkoholkonsum in Kombination mit Ecstasy hingegen hätte es schon ab und an passieren können, dass sie sich dann zum Beispiel in Discotheken mit Türstehern angelegt hätten oder zu Spielen eines überregionalen Fußballvereins gefahren seien, nur, um sich dort „mit der Hundertschaft zu kloppen“. Wenn man Alkohol getrunken habe, dann hätte man eher zu Aggressionen geneigt und Körperverletzungen begangen. T38 sagt, dass die Drogen bei der Kriminalität eine wichtige Rolle gespielt hätten. Nur durch die Drogen wäre es zu weiteren Verbrechen gekommen, entweder, um an Geld zu kommen, oder weil ihn die Drogen bzw. der Alkohol aggressiv gemacht hätten. Der Drogenkonsum führt häufig aufgrund eines Finanzierungsproblems dazu, dass Straftaten begangen werden. Eine typische Aussage trifft T12: Er sei während seines Haftaufenthalts oder kurz danach mit Heroin in Berührung gekommen. Fortan habe er viel gestohlen und Wertsachen weiterverkauft, um sich die Drogen finanzieren zu können. Zusammenfassend kann also davon ausgegangen werden, dass die Abhängigkeit von Drogen und Alkohol die größten Belastungsfaktoren innerhalb der Gruppe der MIT darstellen. Dabei wird kriminelles Verhalten differentiell begünstigt: bei Drogen im Sinne von Versorgungsdelinquenz, bei Alkohol eher in einer erhöhten Aggressionsbereitschaft und der Senkung der Hemmschwelle für Rohheitsdelikte. 65 Darstellung zentraler Befunde Teil B 3.3.2 Psychosoziale Belastungen und Gewaltbereitschaft Zentrale Befunde: n Weitere psychosoziale Belastungsfaktoren ergeben sich bei den MIT aus den Hinweisen auf Aggressivität (23,6 Prozent) und sonstige Verhaltensauffälligkeiten (10,8 Prozent). n Einschränkungen, wie beispielsweise eine geistige Behinderung, die die Schuldfähigkeit (dauerhaft) betreffen können, sind mit 2,3 Prozent (31 MIT) eher selten. n Der personengebundene Hinweis „Geisteskrank“ (GEKR) laut Polas findet sich insgesamt bei 6 MIT. n Gewaltauffälligkeiten erfolgen bei MIT mit Migrationshintergrund häufiger als bei den MIT ohne Migrationshintergrund. Die persönlichen Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen der MIT wurden zum einen durch eine Auswertung der relevanten personenbezogenen Hinweise (PHW) aus Polas29 und zum anderen durch die Aktenauswertung30 erhoben. Auf die Darstellung der physischen Beeinträchtigungen wird an dieser Stelle verzichtet (Näheres dazu findet sich bei Koch-Arzberger et al. 2008: 105f.). Vielmehr ist das Vorhandensein der psychischen Auffälligkeiten, die im Zusammenhang mit kriminellen Verhalten von Relevanz sein können, zu beleuchten. Besondere Bedeutung – auch für die weiterführenden Auswertungen – kommt dabei den Hinweisen auf Aggressivität zu: diese finden sich immerhin bei 313 MIT (entspricht 23,6 Prozent). Bei den betroffenen MIT konnte zum Beispiel den Akten entnommen werden, dass sie besonders brutal oder aggressiv gegenüber anderen Mitmenschen aufgetreten sind. 29 Zwölf Variablen, die folgende PHW abbilden: Freitodgefahr, Gewalttätigkeit, Halter/Führer gefährlicher Tiere, Häusliche Gewalt, Konsument harter Drogen, Prostitution, Sexualtäter, Mitglied einer verbotenen militanten Organisation, politisch links motivierter Straftäter, politisch rechts motivierter Straftäter, politisch motivierte Ausländerkriminalität, Geisteskrankheit. 30 Acht Variablen: Hinweise auf Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, sonstige Krankheiten, Behinderung, Aggressivität, antisoziale Persönlichkeit, sonstige Verhaltensauffälligkeiten, mangelnde Ausdrucksfähigkeit im Deutschen. 66 Teil B Darstellung zentraler Befunde Bei 10,8 Prozent (144 MIT) konnten sonstige Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden: In dieser Kategorie finden sich allerdings die unterschiedlichsten Auffälligkeiten in ebenso unterschiedlichen Schweregraden (z.B. häufiges Schuleschwänzen, Störungen im Sozialverhalten, aber auch Depressionen und Autoaggressivität). Eher selten sind hingegen massive kognitiv-geistige oder soziale Einschränkungen, die mithin bis zur Behinderung reichen. So finden sich in den Akten Informationen zu einer „geistigen Behinderung“ bei 31 MIT (2,3 Prozent) und der personenbezogene Hinweis „Geisteskrank“ ist bei 6 MIT vermerkt. Juristische Fragen, die sich bei solchen Aktenvermerken stellen, sind die Klärung der Frage nach der (verminderten) Schuldfähigkeit. Dieser geringe Anteil von MIT, die solche Vermerke haben, bedeutet demnach, dass die allermeisten MIT nicht per se vermindert schuldfähig bzw. schuldunfähig sein dürften. Dennoch finden sich beispielsweise auch unter den interviewten MIT Einzelfälle, die verdeutlichen, dass die Abgrenzung, ob ein MIT schuldfähig gemäß den §§ 20, 21 StGB war oder ist, aber auch, ob Haftfähigkeit vorliegt31, nicht immer leicht zu beurteilen ist und sich je nach Verfassung des betroffenen MIT auch ändern kann. T63, die laut den Akten an einer paranoiden Schizophrenie leidet, kam zunächst regulär in die Justizvollzugsanstalt. Da sich ihr Zustand jedoch verschlechterte, wurde sie nach einiger Zeit in die Psychiatrie eingewiesen. Nach einem längeren Aufenthalt dort wurde sie zurück in die Anstalt verlegt. Sie selbst ist der Meinung, dass nicht sie selbst, sondern alle anderen Menschen in ihrem Umfeld „verrückt“ seien. Den Akten war zusätzlich zu entnehmen, dass 61 MIT bereits mindestens einmal nach § 10 HFEG eingewiesen wurden; jedoch ist nicht bekannt, aufgrund welcher Ausgangssituation diese Einweisungen erfolgt sind.32 Für die polizeiliche Praxis und den Umgang mit den MIT sind jedoch vielmehr diejenigen Variablen besonders bedeutsam, die Hinweise darauf geben, inwieweit die 31 Zur Definition der Haftunfähigkeit vgl. § 455 StPO. 32 Vgl. hierzu die Regelung des § 1 Abs. 1 HFEG: Demnach ist es zulässig, geisteskranke, geistesschwache, rauschgift- oder alkoholsüchtige Personen auch gegen ihren Willen in einer geschlossenen Krankenabteilung oder in einer anderen geeigneten Verwahrung unterzubringen, wenn aus ihrem Geisteszustand oder ihrer Sucht eine erhebliche Gefahr für sie selbst oder für ihre Mitmenschen droht und diese nicht anders abgewendet werden kann. 67 Teil B Darstellung zentraler Befunde MIT als gefährlich gelten und durch aggressives oder gewaltsames Verhalten in Erscheinung treten. Diese sind in der Kategorie der Gewaltauffälligkeiten33 enthalten und es bietet sich – aufgrund vorhandener empirischer Befundlage – an, die Thematik „Gewaltauffälligkeit“ in Bezug auf einen anzunehmenden Migrationshintergrund zu analysieren, deren Darstellung sich im folgenden Schaubild 6 findet. Schaubild 6: Migrationshintergrund und Gewaltauffälligkeiten Anzahl MIT 60 50 40 30 20 10 0 0 1 2 3 Anzahl der Gewaltauffälligkeiten ohne Migrationshintergrund 4 mit Migrationshintergrund MIT mit Migrationshintergrund weisen demnach in der Summe mehr Gewaltauffälligkeiten auf als MIT, bei denen dieser Hintergrund nicht vorliegt. Vermutungen lassen sich darüber anstellen, dass entsprechende Auffälligkeiten bei MIT mit Migrationshintergrund auch deshalb häufiger vorkommen, weil diese – und dabei vor allem die jungen, männlichen Migranten – einerseits, bedingt durch ihre kulturelle Prägung, andere Norm- und Wertvorstellungen haben, andererseits auch eher das Gefühl haben, sich in der deutschen Gesellschaft durchsetzen zu müssen, „notfalls“ eben mit Gewalt. 33 Variablen laut Polas/PHW: bewaffnet, gewalttätig, häusliche Gewalt; laut Akten: Hinweis auf Aggressivität. 68 Teil B Darstellung zentraler Befunde Eine höhere Belastung mit Gewaltauffälligkeiten geht konsequenterweise auch mit einer höheren Rate an Rohheitsdelikten einher. Bei den MIT mit Migrationshintergrund haben nur 14,4 Prozent überhaupt keine Rohheitsdelikte begangen, während es bei denjenigen ohne Migrationshintergrund mit 28,7 Prozent ungefähr doppelt so viele sind. Bei knapp 60 Prozent der MIT mit Migrationshintergrund sind drei und mehr Rohheitsdelikte verzeichnet, bei immerhin noch gut 10 Prozent sogar zehn und mehr. Bei den MIT ohne Migrationshintergrund sind diese Werte mit knapp 38 Prozent mit drei und mehr Rohheitsdelikten sowie 3,5 Prozent mit 10 und mehr Rohheitsdelikten um einiges niedriger. Weitere Ausführungen zu den Gewaltauffälligkeiten der MIT finden sich insbesondere im Kapitel 4. 3.4 Kriminelle Karriere: Einstieg und Ausprägung Die Betrachtung der Umstände des Einstiegs sowie der möglichen Verlaufsgestalten von kriminellen Karrieren der MIT ist unter anderem deswegen von Interesse, weil hieraus konkrete Hinweise gewonnen werden können. Einerseits geht es darum, zu ergründen, welche Präventionsmaßnahmen getroffen werden müssen, um den Einstieg in die Kriminalität zu verhindern. Andererseits können auch „Wendepunkte“ im Verlauf sichtbar werden, die zu einer Umorientierung und eventuell zum Beenden einer kriminellen Karriere beitragen können. Somit wird in diesem Abschnitt zunächst die Phase des Einstiegs in die Kriminalität betrachtet und auf Basis der Aktenanalyse dargestellt, wann bzw. in welchem Lebensalter und mit welchen Straftaten die MIT anfänglich in Erscheinung getreten sind. Ergänzt werden diese Befunde durch subjektive Erklärungsansätze für die (anfänglich) zugrunde liegende Tatmotivation, die aus den Interviews mit den MIT gewonnen werden konnten. Schließlich wird der weitere Verlauf der hier aufgezeigten kriminellen Karrieren anhand von einigen ausgewählten Aspekten aus der Aktenanalyse erläutert und ebenfalls mit Gesprächsausschnitten illustriert. 69 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.4.1 Einstiegsalter und erste Taten Zentrale Befunde: n Die Mehrheit der MIT fängt bereits in jungen Jahren mit der Begehung von Straftaten an. Drei Viertel von ihnen sind bereits bis zum Abschluss der Jugendphase als Tatverdächtige in Erscheinung getreten. n Wenn sich Hinweise auf eine Mitgliedschaft in einer Clique aus den Akten ergeben haben, liegt das Einstiegsalter noch einmal niedriger. n Bei der ersten Tat handelt es sich am häufigsten um Diebstahl ohne erschwerende Umstände (gut 32 Prozent), gefolgt von Diebstahl unter erschwerenden Umständen (gut 17 Prozent) und Gewaltdelikten (gut 15 Prozent). Der frühe Beginn der kriminellen Laufbahn ist für die Gruppe der MIT geradezu kennzeichnend. Bei fast einem Drittel der MIT wurde das erste Delikt schon im Kindesalter von unter 14 Jahren registriert; gut 45 Prozent treten als Jugendliche das erste Mal offiziell als Tatverdächtige in Erscheinung. Mit 3,8 Prozent wurde nur bei einem sehr geringen Anteil das erste Delikt erst im Erwachsenenalter ab 21 Jahren vermerkt. Schaubild 7 vermittelt einen Eindruck von der gesamten Altersverteilung zu Beginn der kriminellen Karriere. Schaubild 7: Alter bei erster registrierter Tat Anzahl MIT 250 200 150 100 50 0 4 8 12 16 20 24 28 32 Alter in Jahren 70 36 40 44 48 52 56 Teil B Darstellung zentraler Befunde Ob der Einstieg früher oder später stattfindet – und auch mit welcher Straftat die MIT als Erstes in Erscheinung treten –, scheint in Zusammenhang mit dem Geschlecht, mit der Einbindung in eine Gruppe und mit der ethnischen Herkunft zu stehen. n Weibliche MIT beginnen ihre kriminelle Karriere mit ca. 19 Jahren im Durchschnitt um drei Jahre später als männliche MIT (16,1 Jahre). n Einen relevanten Faktor beim Einstieg in die Kriminalität stellt die Mitgliedschaft in einer Gruppe dar, welche einen frühen Einstieg begünstigt. Solche MIT, die laut Akten Mitglied einer festen Clique, Gang oder wechselnder Gruppen sind, begehen ihr erstes registriertes Delikt im Durchschnitt im Alter von 14 bis 15 Jahren, während MIT, die als Einzelgänger aktiv sind, im Durchschnitt erst im Alter von über 18 Jahren mit der Straffälligkeit beginnen. Einen geringeren Einfluss scheint demgegenüber der Migrationshintergrund zu haben. Einzig für die Gruppe der in Deutschland geborenen Ausländer (also Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit) lässt sich eine Besonderheit feststellen: Von diesen sind bei ihrer ersten Tat etwa 40 Prozent noch unter 14 Jahren, während dieser Anteil für die Gruppe aller MIT nur bei gut 28 Prozent liegt. Bei der ersten Tat handelt es sich am häufigsten um Diebstahl ohne erschwerende Umstände (32,3 Prozent), gefolgt von Diebstahl unter erschwerenden Umständen (17,3 Prozent) und Gewaltdelikten (15,2 Prozent). Dabei gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen männlichen und weiblichen MIT, wie das Schaubild 8 auf der nachfolgenden Seite zeigt. Das mit am Abstand am häufigsten registrierte Erstdelikt bei den weiblichen MIT ist ebenso wie bei den Männern der Diebstahl ohne erschwerende Umstände. Die männlichen MIT verüben als erste Straftat etwas häufiger Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, sowie Diebstahl unter erschwerenden Umständen und sonstige Straftatbestände. Die Frauen hingegen treten häufiger das erste Mal polizeilich in Erscheinung im Zusammenhang mit Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze34, 11,6 Prozent der weiblichen MIT fallen durch „polizeiliche Ereignisse“ auf. 34 Dazu gehören Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor, Straftaten gegen sonstige strafrechtliche Nebengesetze (Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, Ausländergesetz, Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz), Rauschgiftdelikte und Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Umweltsektor. 71 Teil B Darstellung zentraler Befunde Schaubild 8: Erste Tat nach Geschlecht % der MIT 40 35 30 25 20 15 10 5 Se Str a lbs d ftate tb ie n g es se eg tim xu e mu elle n die ng R u o pe nd h rsö S he nli traf itsd ch tat el e F en ikt rei gg e he . Di it e ers bst ch ah Um wer l ohn stä end e Di nde e er s eb s ch tah Um wer l un stä end ter n d en en Po l Ere izei ign lich iss e e S Ne trafr be ech ng tli e s ch etz e e Str aft atb Son es sti tän ge de Fä Verm lsc ö hu ge ng ns sd - u eli nd kte 0 weiblich männlich Auch in Bezug auf das Einstiegsalter ergeben sich Unterschiede bezüglich der Art der ersten begangenen Straftat. Während bei Kindern unter 14 Jahren der Diebstahl ohne erschwerende Umstände 42,3 Prozent ausmacht, sind es bei Jugendlichen nur noch knapp 31 Prozent, bei Ersttätern im Heranwachsenden- und Erwachsenenalter schließlich nur je ca. 24 Prozent. Folgendes Beispiel veranschaulicht verbreitete Elemente der Verhaltensmuster von Früheinsteigern: Bericht von T48: „Ja, so mit, mit zwölf, dreizehn hat es richtig angefangen. Da ging es dann los zum Beispiel, wir waren echt organisiert, kann man sagen, wir waren eine Gruppe von fünf bis sechs Jungs. Zum Beispiel im Sommer in die Schwimmbäder gegangen, systematisch die Leute ausgeraubt. [...] Das haben wir dann so fast einen ganzen Sommer über gemacht. Wir haben die Schwimmbäder gewechselt, dass wir nicht auffallen mit der Zeit, sind von Stadt zu Stadt gezogen, wenn Du so willst. [...] Dann haben wir angefangen, Fahrrä- 72 Teil B Darstellung zentraler Befunde der zu klauen, zum Beispiel, das haben wir auch gemacht. [...] Die damaligen Schlösser, die hast du aufgepustet mit Bolzenschneider, und dann haben wir uns jeder draufgesetzt und dann sind wir alle weggefahren.“ 3.4.2 Subjektive Erklärungen für kriminelles Verhalten Zentrale Befunde: n Finanzielle Engpässe oder der mangelnde Zugang zu legalen Einnahmequellen stellen einen bedeutsamen motivationalen Faktor für die Straftatbegehung dar, in erster Linie zum Zwecke der Drogenbeschaffung. n Ein Teil der MIT, die ebenfalls Straftaten zur Geldbeschaffung verüben, geht dem quasi nach wie einer beruflichen Tätigkeit, um den – meist gehobenen – Lebensstil finanzieren zu können. n Der Umgang mit delinquenten Freunden verstärkt die Involvierung in straffälliges Verhalten und kann zu einer Verfestigung der kriminellen Karriere beitragen. n Auch die kulturelle Prägung und entsprechende sozialisatorische Rahmenbedingungen können in bestimmten Situationen oder Konstellationen zu kriminellem Handeln auffordern und motivieren. n Kriminelles Handeln stellt unter Umständen auch eine Bewältigungsstrategie für vielfältige emotionale Problemlagen dar, ohne dass Verhaltensalternativen zur Verfügung stehen oder eingesetzt werden. n Bei persönlichen Auffälligkeiten, wie z.B. einer Aufmerksamkeitsstörung (ADHS), wird der Drogenkonsum auch als Selbstheilungsversuch betrachtet und kann den Auslöser für Beschaffungskriminalität darstellen. Mit dem Einstiegsalter und dem Deliktsbereich eng verbunden sind auch die Motivation oder die subjektiven Erklärungsmuster, die nicht nur für das Abgleiten in die Straffälligkeit, sondern auch für die Beibehaltung delinquenter Verhaltensweisen von den interviewten MIT angegeben werden. Dies wurde insbesondere deswegen als wichtig erachtet, weil sich Fremdeinschätzungen, also die Perspektive von Professionellen, und der eigene Blick der betroffenen MIT nicht zwangsläufig in Übereinstimmung befinden müssen. 73 Darstellung zentraler Befunde Teil B 3.4.2.1 Beschaffungskriminalität und Finanzierung des Lebensstils Wie bereits erwähnt (siehe Kapitel 3.3.1), stellen Alkohol und vor allem Drogen zentrale Belastungsfaktoren der MIT dar. Entsprechend ausgeprägt ist die Motivation, Straftaten zu begehen, um diese Substanzen im Sinne der Beschaffungskriminalität zu besorgen. Konsequenterweise gibt auch mehr als die Hälfte der interviewten MIT dies als ausschlaggebendes Motiv für die Straftatbegehung an. Dazu folgende Beispiele: T51 bemerkt dazu: „Ja, weil, man muss die Drogen auch finanzieren. Wenn man am Tag fünf bis zehn Gramm konsumiert, also am Tag gehen schon tausend Euro drauf. Und man muss ja das Geld von irgendwo bekommen, und ob ich jetzt eine Oma überfalle oder so was, habe ich halt gedealt. Weil, da tue ich meiner Meinung nach keinem weh. ´Ja, ich verkaufe nur den Leuten. Wenn ich es nicht mache, kaufen die es irgendwo anders´, so habe ich halt gedacht und verkauft; den mal abgeholt, mal nach Holland gefahren.“ T35 berichtet: „Ja, so das mit den Drogen, das ist immer so, das ist immer schlimmer geworden bei mir, auch exzessiver so, also immer mehr. […] Und also am Anfang war das auch noch nicht so schlimm, das waren nur so Kleinigkeiten. Da hatte ich auch noch nicht so einen hohen Geldbedarf, sage ich jetzt mal, also das ging schon eine ganze Zeit gut. Und später mit dem Heroin, da wurde es schon teurer. […] Und ja, ich habe da irgendwann so die Kontrolle verloren über meinen Konsum. Oder ich... – mir war auch alles egal, wenn es mir richtig schlecht ging, und ich war richtig drauf, war mir das alles wurscht so. Und ja, ich war schon richtig abhängig, so mit körperlichem Entzug und alles, und habe, irgendwo muss die Knete ja auch herkommen. Ja, und da habe ich halt Straftaten gemacht, also hauptsächlich Eigentumsdelikte, so Einbrüche und so Sachen.“ T15 erzählt: „Das ist dann halt als Beschaffungskriminalität angesehen worden. […] Ja, also, ich habe, klar, habe ich auch immer mal so einen Teil oder so für mich behalten, aber zu 90, 95 Prozent habe ich das Zeug, was ich geklaut habe, verkauft, damit ich Geld für Drogen hatte. Weil, das mit dem Dealen ging dann natürlich irgendwann auch nicht mehr, weil ich selber mehr genommen habe wie ich verkauft habe.“ Im Gegensatz zu den MIT, die hauptsächlich Straftaten begehen, um sich den Drogenkonsum zu finanzieren, gibt es einige MIT, die sich durch Straftaten Geld für ihre – meist gehobene – Lebensführung verschaffen. Einer beruflichen Tätigkeit nachzu- 74 Teil B Darstellung zentraler Befunde gehen und Geld auf legalem Wege zu verdienen, scheint von ihnen aus unterschiedlichen Gründen nicht in Erwägung gezogen zu werden. Entweder mangelt es an einer Ausbildung als Voraussetzung für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, oder das Geld kann auf illegale Weise einfacher und schneller verdient werden (siehe Kapitel 3.2.3.2). Die Fixierung auf „schnelles Geld“ und extensiven Konsum beginnt sich bei einigen schon früh und deutlich auszuprägen. Dazu zwei anschauliche Beispiele: T22 schildert, welche Bedeutung die illegale Beschaffung von Geld für ihn gehabt hat: „Der einzige Grund, der mir jetzt so richtig einfällt, ist Geld. Geld, Klamotten, alles. […] Ich weiß nicht, am Anfang hab‘ ich meistens, wo ich in Deutschland war, hab‘ ich meistens mich nur gekloppt oder so. Aber dann fing es an, halt die ganzen Handys, neue Klamotten, Laptops, Playstation. Es kam ja fast jede Woche ein neues Gerät raus. Man will jedes Mal mehr. Und dann wurde mir halt gesagt: ´Ich gebe dir Taschengeld, und wenn du sparst, holst du dir es einfach.´ Mit Sparen hat es ein bisschen zu langsam gedauert, dann hab‘ ich mir die Dinge einfach so genommen. Mit Handys, fing es an und dann mit Playstation, Laptop, alles Mögliche. Alles was mir einfiel, was ich haben wollte. […] Das fing schon in der Schule an. Wir haben Geld in der Schule verlangt, dass wir die in Ruhe lassen. Manche haben sich zwar geweigert zu zahlen, haben wir entweder Fahrrad weggenommen oder Handys z.B. auch Schmuck, wenn jemand Schmuck hatte. Wir haben Schmuck weggenommen, alles was ging, alles was sich halt einfach verkauft hat. Bei dem einen waren wir dermaßen dreist, wir sind in sein Zimmer reinmarschiert, wo seine Eltern nicht da waren, wir haben Playstation rausgeholt, alle Spiele, teure Klamotten, eigentlich alles, was ging. Aus dem Schlafzimmer der Eltern Geld geklaut. Wir waren schon ziemlich mit 13, 14, 15 dermaßen asozial und dreist, dass es nicht mehr ging.“ T45 schildert seine Orientierung ebenfalls anschaulich: „Ich glaub, ich hab’s am Anfang rein fürs Materielle gemacht. Also als Kind hab‘ ich Spielzeug geklaut oder Süßigkeiten, weil mein Vater mir kein Geld dafür geben konnte, was ich auch im Nachhinein verstanden hab‘. Als Kind denkt man ja: `Der will einem das nicht geben.` Dann hab‘ ich mir gedacht: `Okay, du willst mir das nicht geben, dann klau ich mir das halt.` Und dann halt wegen dem Geld. Wie gesagt, ich bin vorher in C&A Klamotten rumgelaufen, und dann, mit 14, konnte ich mir selber eine Levis, eine Buffalos, eine Bomberjacke besorgen. Und dann später hab‘ ich wieder geklaut. Auch wegen dem Geld, weil ich süchtig war.“ 75 Darstellung zentraler Befunde Teil B Durch das gewohnheitsmäßige straffällige Handeln scheinen Grenzen und Hemmschwellen nicht (mehr) vorhanden oder zusätzlich durch den Konsum von Drogen und/oder Alkohol erheblich reduziert zu sein. Auffallend ist in diesem Zusammenhang das mangelnde Unrechtsbewusstsein für die begangenen Straftaten. Ebenso werden die Konsequenzen des Handelns – zumindest die negativen Aspekte der strafrechtlichen Folgen – nicht in Erwägung gezogen, was jedenfalls auch mit dem Umstand zusammenhängt, dass eben nur ein Bruchteil der begangenen Straftaten tatsächlich ins Hellfeld der Kriminalität gelangt (vgl. Kapitel 3.5.4). Folgendes Beispiel verdeutlicht die grundsätzliche Einstellung: T47 erläutert: „Nee, es ging nicht nur ums Geld. Man wollte immer mehr und mehr, so ist es ja. Dann kam, man hat gesehen: ´okay, da kommt man schnell zu Geld´, da irgendwie mit einem Messer oder irgendwelchen Sachen. Man hat sich nicht abgefunden, nicht wie jetzt, im normalen Leben, wie man jetzt eigentlich gucken will: ´Okay, das ist machbar´, und dann arbeitet man darauf hin und so. Man wollte sofort. Welche Konsequenzen, habe ich mir kein Kopf gemacht, über was kann da passieren.“ Im weiteren Verlauf von kriminellen Karrieren kann es schließlich geschehen, dass einige MIT die Straftatbegehung als Lebensstil mehr oder weniger ganz bewusst pflegen und sozial in einem entsprechenden „Milieu“ angesiedelt sind. Ihre Straffälligkeit ist dann als Ganzes keineswegs situativ bedingt, sondern planmäßig oder sogar organisiert angelegt. Dies sichert ihnen nicht nur ein materielles Einkommen, sondern bringt ihnen darüber hinaus auch eine immaterielle Belohnung in Form von Respekt und Anerkennung für kriminelle „Coups“ ein. 3.4.2.2 Gruppendynamik Bei circa einem Fünftel der MIT spielt das soziale Umfeld eine herausragende Rolle für die Intensivierung ihrer kriminellen Karriere. Das bedeutet vor allem, dass die MIT sich entweder von einem delinquenten Freundeskreis ganz generell angezogen fühlen, oder dass ihre Delinquenz durch die Zugehörigkeit zu entsprechenden Gleichaltrigen in spezifischer Weise gefördert wird. Wie bereits oben festgestellt wurde, führt der Umgang mit einer Gruppe bzw. die Mitgliedschaft in der Regel zu einem deutlich früheren Einstieg in die Kriminalität. Gelegentlich werden das „schlechte“ soziale Umfeld bzw. die „falschen“ Freunde für das eigene Verhalten verantwortlich gemacht und die Straftatbegehung so gerecht- 76 Teil B Darstellung zentraler Befunde fertigt, dass sie nicht aus eigener Motivation heraus, sondern durch den Zwang der Gruppe und/oder die ablaufenden Gruppenprozesse entstanden ist. Dazu folgende Beispiele: T09 verweist zunächst auf die tatfördernde Wirkung des Alkoholkonsums: „Man ist dumm im Kopf, wenn man Alkohol getrunken hat, man will cool sein, und dann macht man halt so was.“ Zum Gruppenzwang führt er aus, gerade bei Schlägereien habe man seinen Freunden eben helfen müssen, wenn diese Probleme gehabt hätten. Damals bei den Körperverletzungen habe es schon gereicht, wenn einer „dumm geschaut“ habe. Dann habe dieser eben „eine drauf bekommen“. T25 schildert, wie er bereits ganz früh in wiederholte Delinquenz hineingezogen wurde: „Ich bin halt zwischen schwerste Jungs aufgewachsen, das waren halt Diebe, Drogen rauchen, verkaufen und so. Nur so was. Dann ich war acht, neun Jahre oder sieben, acht, hab´ ich angefangen, schon Fahrräder zu klauen. Dann ist das immer so hochgegangen, Fahrräder, Auto, Roller, Mofa, Maschine, Einbrüche, Überfälle und so Faxen, alles.“ T06 berichtet, dass diese Gegend (die Stadt) ihn sehr angezogen hätte, da er selbst ja eher auf dem Land/Dorf gelebt hätte und eher bäuerlich aufgewachsen sei. Die „Freiheit“ der anderen hätte ihn beeindruckt, da seine Freunde mehr erlaubt bekommen hätten, als er es von zu Hause gewohnt gewesen sei. Sie seien als Gruppe auch gerne in andere Schulen gegangen (etwa im Alter von 12/13 Jahren), um dort „Stress zu machen“, also um Schlägereien zu provozieren. Das seien aber seine einzigen Gewalttaten gewesen. Für die Freunde habe er alles gemacht. Da habe es auch einen Ehrenkodex gegeben, an den er sich streng gehalten und niemanden verpfiffen habe. T18 lässt erkennen, dass gelegentlich der „Eigenanteil“ an der Entwicklung trotz aller Hinweise auf einen schlechten Umfeldeinfluss nicht verneint wird: „Hab´ Mist halt gebaut. Immer wieder, immer wieder, seitdem ich in X gezogen bin. Da hab´ ich sehr schlechte Freunde gehabt. Ja, und ich hab´ immer mitgemacht. Ich kann jetzt nicht sagen, das ist deren Schuld. Ich hab´ auch von mir aus Scheiße gemacht. Ja, war ich jetzt vor 2006, war ich U-Haft, drei Monate. Ja, und habe mich eigentlich, wo ich rauskam, gut benommen. Irgendwann war Bewährungswiderruf, weil ich nicht Ein-Euro-Job gemacht; ich gefehlt. Dann war Bewährungswiderruf, und dann halt, eineinhalb Jahre später, bin ich jetzt hier.“ 77 Darstellung zentraler Befunde Teil B Schließlich ist auf folgenden Umstand hinzuweisen, der im eigenen Material nicht vertieft werden konnte: Für viele junge Täter bedeutet der Anschluss an andere, auch wenn diese straffällig sind, weitaus mehr als der Reiz von Kriminalität bzw. den damit auch verbundenen Anregungen und „Kicks“. Dadurch, dass man in einer bestimmten Gruppe involviert ist, wird das anderweitig manchmal gar nicht beachtete, manchmal nur ganz marginal erfüllte Bedürfnis nach Zugehörigkeit und der Hunger nach persönlicher Anerkennung oder auch Wertschätzung befriedigt. Typischerweise geschieht dies desto schneller und stärker, je früher man sich aus der Beaufsichtigung und dem Einfluss des Elternhauses zurückzieht. Die Gruppe erfüllt beim Ablösungsprozess eine zentrale stützende Funktion, indem sie bei der Identitätsfindung hilft. 3.4.2.3 Sozialisation und kulturelle Prägung Der Einfluss der primären Sozialisationsinstanz – der Eltern – auf die kriminelle Entwicklung ihrer Kinder kommt in den Interviews auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck. Einige MIT verweisen auf prägende Erfahrungen mit ihren Eltern oder mit einem einzelnen Elternteil und erinnern in ihren Berichten an den in der jüngeren wissenschaftlichen und auch rechtspolitischen Diskussion – etwa bei der familienrechtlichen Begrenzung elterlichen Erziehungsverhaltens im Rahmen der sog. elterlichen Sorge – gebräuchlichen Begriff vom „Kreislauf der Gewalt“. So führt etwa T03 aus: Er habe die Gewalttätigkeiten wahrscheinlich deshalb begangen, weil er selbst viel Gewalt durch den Vater erfahren habe. Er habe sich gedacht, wenn er das ertragen könne oder müsse, müssten das Andere eben auch, wenn sie sich seiner Meinung nach nicht richtig verhalten hätten. Das Verhalten des Vaters habe ihn aggressiv gemacht, und er habe sich von anderen nichts gefallen lassen wollen. Er sei eben das „schwarze Schaf“ in der Familie gewesen. Bei anderen MIT wird ein umfassenderer Hintergrund im Sinne einer kulturellen Tradition oder einer Verankerung in überholten Verhaltensmustern deutlich. Es liegt dann im einfachen ersten Zugang zur Problematik die Betrachtung nahe, Tatmotivationen generalisierend so herzuleiten, dass ein entsprechendes Werte- und Normsystem einfach schon deshalb verhaltenswirksam wird, weil von den Erziehenden während der Sozialisationsphase keine Grenzen gesetzt wurden. Man muss aber, bevor man derartige Umstände als entscheidend im Einzelfall feststellen will, gerade 78 Teil B Darstellung zentraler Befunde bei Minderheiten auf Zuschreibungsprozesse seitens der Angehörigen, der Mehrheit und der dadurch in Gang gesetzten Dynamiken achten. Kulturelle Stereotype machen sich in der Öffentlichkeit – und mitunter auch in Fachkreisen – namentlich bei Angehörigen bestimmter Minderheiten bemerkbar. Dieses hochgradig „sensible“ Feld kann hier auch schon in Ansätzen nicht adäquat objektivierend behandelt werden. Anhand der Angaben von zwei der MIT, die die Problematik von selbst bewusst thematisiert haben, sei aber wenigstens die eine Seite der Medaille veranschaulicht, nämlich, wie das Selbstbild der jeweiligen Personen ganz unterschiedlich beeinflusst werden kann. T57 fokussiert sich auf Etikettierung und das Phänomen der sich selbst erfüllenden Vorhersage („self-fulfilling prophecy“). Dagegen hebt T13 im ersten Zugang auf quasi normalisierte subkulturelle Sozialisation ab, lässt dann aber im weiteren Verlauf doch mit klaren Worten erkennen, wie wenig sie selbst „das Klauen“ als sozusagen normal oder gar rechtens erlebt hat, und dass sie vielmehr im weiteren Verlauf von Menschen außerhalb der Kernfamilie unter Druck gesetzt worden ist. Zunächst zu T57: „Ja, ich bin ein Sinto. Ich hab´ zwar einen deutschen Pass, aber... […] Ah ja, wenn wir jetzt rumgereist sind, dann bin ich oft, in andere Schulen musste ich ja gehen. Da ging es dann schon: ‚Ah, ihr Zigeuner, ihr klaut immer‘ und so. ‚Dreckiger Zigeuner‘ dies, hin und her. Und irgendwann hab´ ich mir dann gesagt: ‚Na ja, die denken eh alle, ich klaue, dann kann ich es auch machen‘. Und so hat sich halt mein Leben so entwickelt.“ Sodann zu T13: Sie gibt als Grund für ihre Straffälligkeit ihre Familie und Kultur an. In einer Romafamilie sei es normal, dass man klauen geht. Straftaten würden hier zur Tradition gehören: „Also bei Roma ist das Klauen wie normale Arbeit“. Die Familie habe gesagt, sie solle ‚Geld machen gehen‘: ‚Ich soll mit anderer Schwiegertochter, die da auch da war, gehen‘; ´geh, geh, geh und das und hier.´ Ich wollte nicht, ich hatte Bewährung und so. Ich wollte auch nicht, ich bin von der Schule rausgeflogen, und da waren noch ein paar Sachen, und ich hatte Angst.“ Der weitere Kontext wird mit folgenden Worten eingeführt: „Und dann hat die Frau von dem Mann so angefangen: ´Was, für was hab´ ich Dich bezahlt und das und hier? Du musst das machen und was denkst du? Dass Du hier wie eine Prinzessin lebst und so?´ So Sachen halt. Die haben mich wirklich gezwungen.“ Bei wieder anderen MIT scheint namentlich die Fähigkeit zur Übernahme der Perspektive der Opfer, in der Fachsprache mit Empathiefähigkeit umschrieben, nicht 79 Darstellung zentraler Befunde Teil B ausreichend ausgebildet zu sein; selbst bei erwachsenen MIT scheint hin und wieder noch die für die Jugendphase typische egozentrische Sichtweise vorzuherrschen. Ein prekäres Gemisch kann sich besonders dann ergeben, wenn zusätzlich Elemente eines spezifischen Ehrenkodex mitwirken, der darauf gründet, dass jede Verhaltensweise eines anderen, die als Mangel an „Respekt“ gedeutet werden kann, als „Angriff“ gilt, dem sofort möglichst massiv begegnet werden „muss“. Nicht nur, aber besonders bei Migranten, die stark von kollektiv orientierten Traditionen geprägt sind, kann die überindividuelle Ehre – definiert über das für die soziale Geltung extrem wesentliche Ansehen von Familie, Sippe oder Gruppe – für die Bereitschaft zu heftigen Reaktionen ein wesentlicher Antrieb sein. Zu den Bedeutungsinhalten gibt es von den befragten MIT Aussagen dahingehend, dass Beleidigungen und/oder verbale oder physische Angriffe gegenüber Familienmitgliedern oder anderen nahe stehenden Personen die Ehre verletzen und daher sofort, (auch) von anderen als den unmittelbar Betroffenen, geahndet werden müssten, um diese Ehre wiederherzustellen. Vor allem bei männlichen Mitgliedern ethnischer Gruppen, die eine sog. Machokultur (vgl. Baier et al. 2006) aufweisen, wird die „Ehre“ als zentrales und als verbindlich wahrgenommenes Argument für das Initiieren von gewalttätigen Handlungen herangezogen. Ein Beispiel hierzu vermittelt die Aussage von T08: Er würde wieder zuschlagen, wenn jemand einem Mitglied seiner Familie etwas antun wolle. Er betrachte seine Gewaltbereitschaft als zwanghaft, wobei spezifische Faktoren als auslösende Elemente in Betracht kämen. Schimpfwörter z.B., die seine Familie und die Mitglieder beispielsweise als „Hurensohn“ oder „Bastard“ titulieren, würden bei ihm „automatisch“ zu einer Schlägerei führen. 3.4.2.4 Kriminalität als Problemlösungsstrategie Bei einigen der befragten MIT stellt kriminelles Handeln – ähnlich wie beim Drogenund Alkoholkonsum auch – ersichtlich eine Form von Problemlösungsstrategie dar. In vierzehn Fällen ließ sich herausarbeiten, dass entweder im eigenen biographischen Selbstverständnis Verhaltensalternativen nicht zur Verfügung stehen, oder dass das kriminelle Verhalten bei der Lösung von Problemen und Konflikten als erfolgreich erfahren und eingeschätzt wird. Dabei handelt es sich einerseits um aversive Gefühlszustände, wie beispielsweise Lebensunzufriedenheit und Frust, die durch das Begehen von Straftaten beseitigt 80 Teil B Darstellung zentraler Befunde werden sollen. Andererseits stellt das Verlangen, positive und anregende Emotionen wie Spaß oder „den Kick“ zu erzeugen, eine grundlegende Motivation für die Begehung von Straftaten dar. In Einzelfällen verweisen die Befragten von sich aus auch auf das Problem der Hyperaktivität. Folgende Beispiele lassen die Problemsicht der MIT deutlich werden: T17 sieht die Gründe für seine Kriminalität in seiner Kindheit in der schwierigen Situation, vor allem nach dem Umzug nach Deutschland, dem ständigen Streit mit dem Vater und dann dem Verlust desselben. Erst dann habe er gemerkt, was dieser ihm bedeutet habe, was er ihm alles noch sagen wollte und nun nicht mehr konnte. Er habe es am Anfang noch gar nicht richtig begriffen, und sich dann in die Welt von Drogen und Kriminalität geflüchtet. Ihm sei dann alles egal gewesen. Insgesamt sieht er die Hauptgründe für seine Kriminalität und den Drogenkonsum im Frust und dem Gefühl der Verlassenheit, das er erfahren habe. T18 berichtet, dass es ihm zu Beginn Spaß gemacht hat, andere zu verprügeln oder ihnen die Brieftasche zu klauen. Aber irgendwann sei aus Spaß Ernst geworden. Er habe auch nie aus Mangel an Geld gestohlen: „Ich hab´ alles bekommen, was ich wollte. Hab´ trotzdem immer Scheiße gemacht, obwohl ich alles bekommen habe. Mir ging es nie in den Kopf rein, ja, wenn du noch mehr Scheiße baust, dann kommst du in den Knast. Ja, und dann halt so passiert. Hab´ Mist halt gebaut. Immer!“ T37 antwortet auf die Frage, warum er straffällig geworden ist: „Weil ich hyperaktiv bin und weil ich mit dem Sport aufgehört habe, die zwei Sachen ganz einfach. Und genau deswegen, weil ich mich nie mit Worten wehren konnte, immer nur körperlich. Und dann hab´ ich halt viel Sport gemacht und die ganzen Jahre meinen Körper unterdrückt“. Und weiter: „Wenn die mich da schon eingestellt hätten (mit dem Medikament Ritalin), dann hätte ich ein anderes Leben geführt. Wenn ich das Medikament nehme, mir geht’s gut, wenn ich’s mal nicht nehm oder später, da bin ich dann sogar mehr aufgebraust.“ T60 macht ebenfalls seine Aufmerksamkeitsstörung für sein kriminelles Verhalten verantwortlich und meint, wenn dies früher entdeckt worden wäre, hätte er lernen können, sich anders zu verhalten. So scheint sich bei einigen ein Teufelskreis dergestalt zu bilden, dass emotionale Zustände – gleichgültig, ob positive oder negative – nicht kontrolliert werden können 81 Darstellung zentraler Befunde Teil B und dies dann über den Konsum von Alkohol oder Drogen versucht wird. Dies verschärft die Problemlagen und bahnt gleichzeitig den Weg in die Kriminalität, wobei dies in erster Linie für die Beschaffungskriminalität zutreffend zu sein scheint. Subjektive Erklärungen für das eigene kriminelle Verhalten können überwiegend für den Beginn der kriminellen Entwicklung gegeben werden. Später entfaltet sich eine davon zunehmend unabhängig werdende Eigendynamik aus Belastungen, mangelnden Verhaltensalternativen und der Bestätigung über den Erfolg mit der Straftatbegehung. 82 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.4.3 Karriereverläufe Zentrale Befunde: n Die ersten Straftaten, die die MIT zu Beginn begehen, sind zumeist Diebstähle ohne erschwerende Umstände. Im weiteren Verlauf dominieren Diebstähle unter erschwerenden Umständen. n In den meisten Fällen folgen auf die erste registrierte Tat nach kurzer Zeit weitere Straftaten. Dieser Befund wird dadurch unterstrichen, dass die Hälfte der MIT bereits bis zum Ende der Jugendzeit mit mindestens 10 Straftaten polizeilich registriert ist. n Durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Problemlagen – insbesondere durch den Kontakt zu anderen delinquenten Personen und den missbräuchlichen Umgang mit Drogen – manifestieren sich die „kriminellen Karrieren“. Im Basisbericht hat die Analyse ergeben, dass jeder dritte MIT zunächst mit einem Diebstahl ohne erschwerende Umstände registriert wird. Gleichzeitig hat sich aber auch gezeigt, dass im weiteren Verlauf – also bei den weiteren registrierten Taten – die prozentuale Bedeutung dieser Diebstähle kontinuierlich abnimmt und im Gegenzug Diebstähle unter erschwerenden Umständen zunehmen. Die Bereitschaft zu ernsteren Straftaten kann wesentlich verstärkt werden, wenn die jungen Straftäter unter den Einfluss von älteren Jugendlichen oder Jungerwachsenen geraten, die sozusagen handwerkliche und andere für die Tatbegehung – wie die Beuteverwertung oder auch das Vermeiden von Entdeckung – nützliche Erfahrungen mitbringen. Auch hierzu liefert T48, der bereits beim Thema des Einstiegs in eine kriminelle Karriere zitiert wurde, eine als Beispiel gut taugliche Schilderung: „So vom Schwimmbad zu den Fahrrädern, das war so eine Zeit ungefähr. Etwas später haben wir dann angefangen mit Einbrüchen, da ist jemand zu uns gestoßen, der war schon bisschen älter, der war damals schon 17, da waren wir dann 13. Der war schon im Jugendknast gewesen, der hat sich ausgekannt. Und da haben wir uns dann auf, haben eine ganze Einbruchsserie hingelegt damals. [...] Da haben wir dann auch mit älteren Jungs zusammengearbeitet. [...] Das ging natürlich nur über einen Zeitraum von 3 bis 4 Wochen, bis diese Ladenkette da schlauer war [...] Das waren alles Jugendsachen, dann haben wir uns [...] Das war 83 Teil B Darstellung zentraler Befunde dann halt Straßenraub gewesen. Da haben wir halt keinen Bock mehr gehabt auf diese ganze Einbruchskacke, alles zu stressig, das Zeug holen und dann verkaufen und so. Da haben wir zum Beispiel Automatenaufsteller überfallen. [...] Haben wir halt dann richtig schon mit System geguckt: Wo kann man Geld machen, wen kann man überfallen, haben uns das alles angeguckt. Und waren halt immer mindestens vier Jungs gewesen, also waren richtig organisiert, ja. [...] Das war halt so, dass wir dann mit System Leute überfallen haben, die Geld hatten.“ Wie schnell sich das strafbare Handeln nach dem Einstieg generell verfestigen kann, zeigt sich daran, dass die meisten MIT bereits am Anfang ihrer kriminellen Karriere in einem relativ kurzen Zeitraum mehrere Straftaten begehen (siehe Tabelle 3). Tabelle 3: Zeitraum zwischen den Taten35 zwischen 1. und 2. Tat Dauer zwischen 1. und 5. Tat zwischen 1. und 10. Tat Häufigkeit Prozent Kumulierte % Häufigkeit Prozent Kumulierte % Häufigkeit Prozent Kumulierte % unter 1 Monat 418 31,5 31,5 57 4,3 4,3 13 1,0 1,0 1 bis unter 2 Monate 138 10,4 41,9 53 4,0 8,3 11 0,8 1,8 2 bis unter 3 Monate 95 7,2 49,0 53 4,0 12,3 22 1,7 3,5 3 bis unter 4 Monate 69 5,2 54,2 49 3,7 16,0 22 1,7 5,1 4 bis unter 7 Monate 156 11,7 66,0 152 11,4 27,4 61 4,6 9,7 7 bis unter 13 Monate 218 16,4 82,4 247 18,6 46,0 191 14,4 24,1 13 bis unter 19 Monate 107 8,1 90,4 181 13,6 59,7 150 11,3 35,4 19 bis 24 Monate 48 3,6 94,1 152 11,4 71,1 146 11,0 46,4 über 24 Monate 79 5,9 100,0 384 28,8 100,0 712 53,6 100,0 1.328 100,0 1.328 100,0 1.328 100,0 Gesamt 35 Durch das Runden auf eine Nachkommastelle ist es möglich, dass sich in der Summe leichte Abweichungen ergeben. Üblich ist eine Spannbreite von 99,9 Prozent und 100,1 Prozent. 84 Teil B Darstellung zentraler Befunde Aus der Aktenanalyse geht hervor, dass zwischen der ersten und der zweiten Tat bei etwa zwei Dritteln der MIT nur ein halbes Jahr gelegen hat, und nur in zehn Prozent der Fälle wird die zweite Tat mehr als ein Jahr nach der ersten Tat begangen. Auch die weiteren Straftaten folgen oft schon recht schnell, was darin deutlich wird, dass fast ein Drittel der Betroffenen innerhalb der ersten sechs Monate bereits fünf Straftaten verübt hat und insgesamt ungefähr die Hälfte der MIT ihre ersten fünf Straftaten im Zeitraum eines Jahres36 begangen hat. Durch zusätzliche Problemlagen, vor allem den Konsum von psychotropen Substanzen, verstärkt sich das auffällige Verhalten. Alkohol stellt dabei eher ein Problem der älteren MIT dar, während bei den jüngeren MIT die illegalen Drogen eine bedeutsame Rolle spielen (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 103) und in unterschiedlichster Weise mit dem kriminalitätsnahen Lebensstil verwoben sind. Dazu ein anschauliches Beispiel aus den Befragungen: T48 erläutert zunächst zu seinem Verhalten in der Jugendzeit: „Und dann nach JVA X [...] Da war ich dann so 17. Als ich rauskam, [...] hab´ ich nicht mehr zu Hause gewohnt. [...] Hab´ von zu Hause keine Unterstützung mehr angenommen, kein Geld mehr angenommen. [...] Da hab´ ich dann auch erst mal normal gearbeitet. [...] Hab´ nebenbei als Türsteher gearbeitet, ja, als 17-Jähriger, weil ich halt einen gewissen Ruf hatte im Raum XX da. [...] Bei mir ging es dann damals, zu der Zeit, wo ich an der Tür gearbeitet habe, ging es los mit Koks. [...] Und habe das halt dann auch ausgenutzt, habe die Leute dann halt weggehauen an der Tür, was eigentlich überflüssig war. [...] Es kam dann wieder zu Strafanzeigen, ist ja klar, [...] und da hab´ ich dann wieder neue Sachen am Laufen gehabt.“ Den weiteren Verlauf beschreibt er wie folgt: „Ich hab´ das dann später, mit diesen Immobilienleuten, hab´ ich das sein lassen. [...] Ich hab´ da mit meinem Vater gesprochen, mein Vater hat gemeint: ‚Wenn das irgendwie rauskommt, dann bist du am Arsch.’ [...] Weil, da gibt es richtig Knast dafür, das ist alles organisiert‘ und so weiter. Aber ich bin halt auf den Geschmack gekommen, was das betrifft. Weil, das war 50:50-Basis, da ging es ja um richtig viel Geld. [...] Ich bin dann an Leute gekommen durch diese, durch meinen Drogenkonsum, die 36 Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl der von den MIT begangenen Taten im Dunkelfeld verbleibt (siehe Kapitel 3.5.4.2), ist anzunehmen, dass sich die realen Werte noch in Richtung einer Erhöhung des Anteils mit sehr geringem Abstand zwischen der ersten und zweiten Tat verschieben dürften. 85 Darstellung zentraler Befunde Teil B halt dick im Geschäft waren. [...] Und ich hab´ halt mit Leuten zusammengearbeitet, die halt Großdealer waren, und die das halt an gewisse Leute weitergegeben haben, die dann nicht nachkamen mit dem Zahlen. [...] Insofern können die ja die Polizei nicht einschalten, es geht ja um Drogengeschichten [...] Also wenn die die Polizei einschalten, sind sie selber mit am Arsch, verstehste. Und das wusste ich auch, deshalb hab´ ich mich da drauf spezialisiert, ja. [...] Ja, und damit hab´ ich dann so jahrelang eigentlich mein Geld verdient. Nur bei mir war halt das Blöde, bei mir kam es halt immer wieder vor, dass ich mich in Schlägereien verstrickt hab´, ja. Und dazu gab es dann halt auch Anzeigen, und ich habe halt große, große Haftstrafen bekommen für Körperverletzung, ja.“ Kriminelle Karrieren hatten in der Untersuchung von Kunkat (2002) eine durchschnittliche Dauer von 3,7 Jahren, wobei allerdings eine große Streuung – hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Einstiegs- und Lebensalter – gegeben war. Delinquenzstudien von Erwachsenen haben dagegen eine durchschnittliche Karrieredauer bis zu zehn Jahren ergeben. Frühauffällige haben zudem eine durchschnittlich längere Karrieredauer (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 65f.). Bei der Analyse des Karriereverlaufs interessieren bezüglich der Dauer ganz besonders Veränderungen bei der Anzahl der Rückfälle im zeitlichen Verlauf. In der Fachliteratur zeigt sich (z.B. Herrmann & Kerner 1988, Kerner 1989, Kunkat 2002), dass der Anteil derjenigen, die nicht mehr rückfällig werden, mit zunehmender Anzahl der Einträge ansteigt. Das bedeutet, über die gesamte Gruppe hinweg betrachtet, dass sich die anfänglich hohe Rückfallwahrscheinlichkeit im Verlaufe der Karriere zu Gunsten eines Karriereabbruchs verringert. Bei wenigen Einzelnen kann allerdings die hohe Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung der Karriere nachhaltig bestehen bleiben. Darauf wird in Kapitel 3.6.1, anhand einer Betrachtung der „Sanktionsgeschichte“ der in diesem Projekt untersuchten MIT, noch einmal zurückzukommen sein. 86 Teil B 3.4.4 Darstellung zentraler Befunde Zukunftsvorstellungen Zentrale Befunde: n Die meisten interviewten MIT wünschen sich für ihre Zukunft, ein Leben ohne Straftaten führen zu können. n Gleichzeitig schätzen viele MIT die Chancen auf ein straffreies Leben in der Zukunft eher skeptisch ein. n MIT sehen verbreitet die Zukunft nicht als etwas an, das sie aktiv gestalten können. Eine straftatenfreie Lebensführung wird vielmehr in Abhängigkeit von situativen Bedingungen gestellt. Provokationen von anderen oder finanzieller Mangel werden als potentielle Auslöser für weitere kriminelle Handlungen eingeschätzt. n Vor allem der Alkohol- und/oder Drogenkonsum, aber auch der delinquente Freundeskreis werden als Faktoren betrachtet, die sich auf die Gestaltung der Zukunft entscheidend im kriminalitätsbegünstigenden Sinn auswirken können. n Die Zukunftsvorstellungen bestehen häufig nicht in einer vollkommenen Abkehr von der Begehung von Straftaten. Möglichkeiten werden aber darin gesehen, Häufigkeit und Qualität der begangenen Delikte zu verändern. n Um eine tatsächliche Veränderung des bisherigen kriminellen Lebensstils herbeizuführen, müssten nach Ansicht der MIT bestimmte Rahmenbedingungen, wie z.B. das Innehaben eines Arbeitsplatzes, erfüllt sein, die eine stabilisierende Wirkung in Richtung Straftatenfreiheit hätten. n Hilfestellung bei der Abkehr von der kriminellen Lebensführung erhoffen sich die MIT hauptsächlich von der Familie. n Eine „Straftatenmüdigkeit“ bzw. ein gewisses „Ausbrennen“ ist bei einem längeren Verlauf der kriminellen Karriere bei manchen MIT durchaus festzustellen. Gleichzeitig verhindert jedoch oftmals ein wahrgenommener Mangel an Verhaltensalternativen, dass das gewohnte kriminelle Verhaltensmuster aufgegeben wird. 87 Darstellung zentraler Befunde Teil B In diesem Abschnitt geht es um die Frage, ob MIT, die bis zu ihrer Inhaftierung in der Regel eine Vielzahl von Straftaten begangen haben, sich vorstellen können, die kriminelle Karriere zu beenden. Außerdem soll erörtert werden, inwieweit sie sich Gedanken über die Faktoren machen, die die Kriminalprognose in günstiger Weise beeinflussen können, und ob sie dementsprechend aktiv werden, um ihre Zukunft zu gestalten. Alle befragten MIT hatten zum Zeitpunkt des Interviews noch eine mehr oder weniger lange Haftstrafe zu verbüßen. Viele waren nicht zum ersten Mal inhaftiert, sondern hatten bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt. Unabhängig davon, wie lange die Zeitspanne war, die sie im Strafvollzug noch zu absolvieren haben, machen sich die meisten MIT Gedanken darüber, was nach der Entlassung werden soll und wie ihre Lebensführung in Zukunft aussehen soll. Dies betrifft z.B. den Erwerb von Ausbildungsabschlüssen, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können, die Gestaltung sozialer Beziehungen – familiärer und freundschaftlicher Art –, aber auch die Kontrolle über den eigenen Alkohol- und Drogenkonsum. 36 der interviewten MIT, und damit mehr als die Hälfte, wollen mit der kriminellen Vergangenheit abschließen und bringen dies z.B. dadurch zum Ausdruck, dass sie „keinen Bock mehr auf dieses Leben“ oder die „Schnauze gestrichen voll“ und im Laufe der Zeit „keine Nerven“ mehr hätten. T02 drückt dies wie folgt aus: Er wolle jetzt einen Schlussstrich ziehen, weil er sowieso gleich wieder erwischt werden würde, falls er wieder etwas anstellt. Darauf habe er „keinen Bock“ mehr. Außerdem habe er sich auch Gedanken um die Situation der Opfer gemacht und versucht, sich vorzustellen, wie es denen ergehen würde, wenn sie beklaut würden. Im Laufe der Zeit habe er auch immer mehr mit seiner Angst zu kämpfen gehabt, erwischt zu werden und habe heftig (vor oder während der Begehung der Taten) gezittert. Solche Äußerungen vermitteln den Eindruck, dass die kriminelle Lebensführung zu einem bestimmten Zeitpunkt als zu anstrengend empfunden wird oder dass im Laufe der Zeit ein gewisser Überdruss an der kriminellen Lebensführung entstanden ist, was zum einen mit dem Lebensalter, zum anderen aber auch mit den wiederholten Erfahrungen im Umgang mit den Behörden zu tun haben dürfte. Schließlich scheint in diesem Zusammenhang auch eine Rolle zu spielen, dass aus dem „Kick“, der ursprünglich bei der Begehung von Straftaten erlebt wurde, allmählich Angst wird, und nicht, wie man bei zunehmender Erfahrung und Routine 88 Teil B Darstellung zentraler Befunde erwarten könnte, mehr Sicherheit gewonnen wird. Ebenso wird wahrscheinlich von einigen MIT ein erhöhtes Entdeckungsrisiko angenommen. Ein Gegenbeispiel für ein nach wie vor bestehendes hohes Selbstvertrauen liefert T10. Er führt im Interview aus: Wie die Zukunft hinsichtlich seiner Straftaten aussehe, wisse er noch nicht. Für ihn sei vor allem die Tatsache bedeutsam, dass er wohl nie selbst erwischt, sondern immer nur verpfiffen worden sei. Daher nehme er an, dass seine kriminellen Fähigkeiten so gut seien, dass er unter normalen Umständen damit durchkommen könne: „Aha, da habe ich was richtig gemacht, da kann ich mich eigentlich noch steigern.“ Auf die Frage, ob bei ihm die Gefahr bestünde, rückfällig zu werden, wenn sich die Gelegenheit ergebe, antwortet er, dass dies durchaus passieren könne. Wenn sich die Gelegenheit für einen Autodiebstahl ergäbe, sei es schwer, der Versuchung zu widerstehen. Während dieser MIT seine Zukunft noch durchaus ehrlich als ganz „offen“ darstellt, wird bei anderen Befragten deutlich, dass hinter der Absichtserklärung, mit der Vergangenheit abzuschließen, objektivierend betrachtet weiterhin Gefährdungen bestehen und ggf. auch von den MIT selbst als solche eingeschätzt werden, die ihre Zukunftsvorstellung von einem straftatenfreien Leben zunichte machen können. Die MIT nehmen diesbezüglich eine erstaunlich realistische Selbsteinschätzung vor: Bei denjenigen MIT, die mit der kriminellen Vergangenheit abschließen wollten (29 Befragte), wurde zugleich auch ein skeptisches, gegenüber dem eigenen Durchhaltevermögen kritisches, Selbstbild sichtbar. Ihre Selbsteinschätzung wurde demnach von einer Gefährdungsprognose bestimmt, die mit der allgemeinen Redewendung „Gelegenheit macht Diebe“ umschrieben werden kann. T43 thematisiert das ganz direkt, scheint sich aber insgesamt doch so einzuschätzen, dass er nach der Entlassung aus dem Vollzug auch aus der Karriere herauskommen könnte: „Dann würde ich nichts mehr machen, definitiv. Okay, Gelegenheit macht Diebe. Ich meine, jeder Mensch macht irgendwie [...] Jeder macht irgendwann mal, kommt in eine Situation, wo er Mist macht oder so [...] Sagen wir das mal so: Ich treffe auf jeden Fall alle Vorbereitungen hier drin, die man treffen kann, ob das jetzt beruflich, sozial oder familiär ist, oder was es noch alles gibt, versuche ich auf jeden Fall, Vorbereitungen zu treffen.“ 89 Darstellung zentraler Befunde Teil B „Also, sag´ ich jetzt von mir aus, ich hab´ mir eigentlich jetzt schon so, so eine kleine Basis geschaffen so, also ich bin dabei, mir eine kleine Basis zu schaffen, wo ich sagen kann: ‚Okay, wenn ich rauskomme, ist es nicht so, dass ich alleine bin‘.“ Trotzdem lässt auch er eine Unsicherheit gegenüber etwaiger Versuchungen erkennen: „Also ich habe mir abgewöhnt, zu sagen: ‚Ich mach nix mehr‘. [...] Also man hofft so im ersten Moment: ‚Hoffentlich passiert nichts.‘ Und dann, wenn man dann aber weiter drüber nachdenkt, dann hofft man: ‚Und wenn was passiert, hoffentlich wirst du nicht gleich wieder erwischt‘ oder so. [...] Man nimmt sich schon vor, nix zu machen, und wenn man dann drüber nachdenkt, wie leicht das ja die anderen Male passiert ist und so, dann hofft man halt, dass man so, dass man halt nicht erwischt wird.“ Einige MIT gehen davon aus, dass sie bestimmte Deliktsbereiche künftig ausklammern werden, oder dass sich die Häufigkeit und Qualität der begangenen Delikte ändern könnten, wenn sich nur einige Rahmenbedingungen für die Lebensführung stabilisieren würden. 39 der befragten MIT, also fast zwei Drittel, äußern Zukunftsvorstellungen, in denen der Abschluss einer Ausbildung oder ein solides Arbeitsverhältnis von zentraler Bedeutung sind. Dies wird von ihnen als wesentliche Voraussetzungen für ein straffreies Leben und die eigenständige Gestaltung ihrer Zukunft gesehen. Bei dem auch für eine objektivierende Prognose wichtigen begünstigenden Faktor „Arbeit“ geht es zwar in erster Linie darum, Geld zu verdienen und die meist erhebliche finanzielle Mangellage auszugleichen; aber die Arbeit wird auch als ein den Alltag strukturierendes Element betrachtet, das – mit den Worten eines MIT ausgedrückt – von Straftaten ablenken bzw. abhalten soll. Die Zukunftsvorstellungen der MIT drehen sich auch häufig um Betäubungsmitteldelikte oder Gewalttaten. Dabei sehen sich die MIT jedoch meist nicht als Initiatoren von Situationen, sondern als Personen, die in einer Situation mit Aufforderungscharakter zum Handeln bewogen werden und somit letztlich nur reagieren. Die folgenden Beispiele veranschaulichen diese Zusammenhänge: T09 möchte keine „schweren“ Sachen mehr machen. „Aber wenn mal ´ne Körperverletzung kommt, das kann man nie wissen.“ Einbrechen wolle er nicht mehr, da er ja Geld zur Verfügung habe, wenn er draußen Arbeit habe, was Einbrüche 90 Teil B Darstellung zentraler Befunde dann überflüssig machen würde. Außerdem habe man während der Ausbildung bzw. durch die Arbeit ja viel weniger Zeit, um Straftaten zu begehen. T16 meint zwar: „Ich kann es eigentlich schon alles schaffen, ja, mit meinem jetzigen Freund. Und hab´ ich auch eigentlich vor, ja.“ Sie sieht aber Probleme bei der Bewältigung des Einstiegs in ein normales Leben und denkt, dass sie dabei Unterstützung bräuchte: „Dass jemand mir hilft für die Sachen, die ich jetzt zu klären habe, ja.“ T21 möchte keine Drogen mehr nehmen und auch nicht mehr rauchen oder trinken. Das Einzige, was er sich offen lassen wolle, sei ein gelegentlicher Cannabiskonsum. Manche MIT stellen aber auch fest, dass die Bedingungen für ihre Resozialisierung entweder noch nicht ausreichend stabilisiert oder eben nicht auf sie zugeschnitten – und von daher ungeeignet – sind. Zum Ausdruck kommt in diesem Zusammenhang, dass sie sich sehr viel mehr Hilfe und Betreuung durch Institutionen wünschen, als ihnen (vielleicht objektiv, aber jedenfalls nach ihrem Eindruck) zur Verfügung gestellt wird. In den Hintergrund gerät dabei gelegentlich, dass sie sich selbst eher passiv in Situationen verhalten, in denen sie sich eigentlich aufgefordert fühlen sollten, an ihrer Resozialisierung aktiv mitzuarbeiten und aus eigenem Antrieb und mit eigener Kraft versuchen sollten, ihr Leben in den Griff zu bekommen. Immerhin gewinnt man bei denjenigen MIT, die sich zum Zeitpunkt der Befragung in der Übergangsphase vom Jugendlichen zum Erwachsenen befinden, den Eindruck, dass sie im Laufe ihrer Entwicklung stärker als vorher zum Nachdenken kommen und dabei mehr oder minder schnell zu der Überzeugung gelangen, dass straffälliges Verhalten nicht mehr passend ist, wenn man deutlich machen will, dass nicht mehr „jugendlicher Leichtsinn“ über das Handeln bestimmt, sondern dass eine Persönlichkeitsreifung stattgefunden hat. Solche Überlegungen werden in den folgenden Interviewausschnitten thematisiert: T08 sagt, er habe Bedenken, dass dann, wenn zu viel Zeit zwischen der Haft und einer neuen Arbeitsstelle draußen vergehen würde, er wieder unmotiviert sein könnte, so diszipliniert zu arbeiten wie in der Haft. Es sei ihm wichtig, dass er nicht von Hartz IV leben müsse, sondern eine Arbeitsstelle habe. Wenn er rauskomme, sei er fast 19, und dann ginge das mit der Kriminalität nicht mehr. Er wäre dann kein Kind mehr, sondern ein Mann und könne dann 91 Darstellung zentraler Befunde Teil B auch nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Daher wolle er nicht mehr für den „Kick“ kriminell werden; es ginge ihm dabei nicht um die Strafe, sondern um das Prinzip, dass sich das nicht (mehr) gehören würde. Er wünsche sich, weiterhin (in Haft) Einzelgespräche führen zu können, denn er sei nicht „100 Prozent befreit vom Kriminellsein, nur zu etwa 65 Prozent.“ Aber er sei bestrebt, sich zu ändern, es könne aber immer was passieren. Wichtig scheint ihm insbesondere zu sein, dass er sich künftig vom Bruder der Ex-Freundin fern hält, damit so was nie wieder passieren könne. T22 gibt an, jetzt andere Ziele und Vorstellungen vom Leben zu haben. Seine Clique und er würden in Zukunft keine Straftaten mehr begehen. Er erzählt, dass jetzt all seine Freunde mitten im Leben stehen und andere Ziele verfolgen würden: „Der eine studiert Jura, fängt an zu studieren [...] war trotzdem manchmal mit uns unterwegs. [...] Die anderen, der eine ist fertig mit Ausbildung, der andere wird fertig sein, drei, vier Leute arbeiten schon. [...] Die anderen haben sich beruhigt.“ Er betont, dass er keine Straftaten mehr begehen wolle, aber ganz sicher könne man sich nie sein. Er wisse jedoch, dass das, was er getan habe, falsch gewesen sei: „Mit dem du dir Schaden zufügst und jemand anderem, ist immer falsch [...] das wusste ich auch, aber ich wollte es eigentlich irgendwie nicht einsehen, das war mir egal, ob es falsch ist oder nicht.“ Ein gewisser „Zug“ in Richtung auf ein „Herauswachsen“ aus der Kriminalitätsproblematik ist demnach auch bei den MIT festzustellen, aber die Wahrnehmung des eigenen Anteils an der Begehung von Straftaten wird häufig noch vernachlässigt, und stattdessen werden unterschiedliche Faktoren für die künftige Lebensführung – ob mit oder ohne Straftaten – verantwortlich gemacht. Häufig sind es Drogen oder Alkohol, die als risikoreiche und die Zukunft gefährdende Faktoren eingeschätzt werden. Entsprechend groß ist der Wunsch oder Wille, eine Therapie zu machen, mit der Hoffnung, dass dadurch die Voraussetzungen geschaffen werden können, ein Leben ohne Straftaten in Zukunft zu ermöglichen. Fast ein Drittel der befragten MIT äußert sich dementsprechend. Dazu die folgenden beiden Beispiele: T39 sagt: „Natürlich will ich von den Drogen weg. [...] Ich will es einfach packen, ich will mich nicht in so Situationen wieder reinziehen lassen, ehrlich gesagt. Ich hab´ da keine Lust drauf, falls ich mal, wenn ich jetzt die Therapie kriegen sollte... 92 Teil B Darstellung zentraler Befunde – angenommen, ich weiß es nicht. Wenn ich die kriege, und wenn ich eine Frau haben sollte, die mich wirklich liebt, und dann noch mal Drogen nehme, dann mach´ ich doch alles wieder kaputt, dann fängt doch alles von vorne an.“ „Ich hab´ keinen Bock mehr auf diese Kriminalitäten [...] Wenn ich mit Rausch anfange, dann fängt es wieder an mit Kriminalität, dies, dies, dies, und darauf hab´ ich keinen Bock mehr.“ Auch T50 macht die Zukunft unter anderem von der Bewältigung seiner Drogensucht abhängig: „Da war das ja eigentlich, war ich auch Mehrfachoder Intensivtäter eigentlich nur aufgrund der Drogensucht. Will ich es mal so sagen. Und wenn ich die jetzt in den Griff kriege, dann mal sehen, keine Ahnung.“ „Zukunftsperspektivisch, wie gesagt, hab´ ich jetzt vor, diesen Job... – ich kenne auch schon ein paar Firmen, wo ich mich halt bewerben will... – soll, keine Ahnung, wie auch immer, oder auch werde.“ Häufig wird auch von den MIT genannt, dass sie sich, um das Risiko erneuter Straffälligkeit zu verringern, von ihrem früheren delinquenten Freundeskreis trennen müssten, insbesondere dann, wenn diese Freunde ihren kriminellen Lebensstil weiterhin pflegen würden. Das zeigt, dass die inhaftierten MIT durchaus realistisch befürchten, wieder in ihr altes Fahrwasser zu geraten, und nach ihrer Entlassung den Anschluss genau wieder an der Stelle bekommen, wo sie vor oder aufgrund der Inhaftierung aufgehört haben. Dies wird durch die beiden folgenden Stellungnahmen nachvollziehbar: T10 äußert sich dahingehend, er wisse selbst, dass die Gefahr zu neuen Straftaten bestehe, wenn er wieder mit den alten Leuten herumhängen würde. Dennoch möchte er den Kontakt zu diesen aber nicht beenden oder einschränken, da er diese bereits seit der Kindheit kenne. Außerdem seien seine Freunde insgesamt auch ruhiger geworden. Inzwischen hätten alle Arbeit und seien daher tagsüber beschäftigt. Sie seien insgesamt etwas vernünftiger geworden, da man mittlerweile auch etwas zu verlieren habe. Nur ein Freund habe keine Arbeit, weswegen diesem alles relativ egal sei. Die anderen Freunde würden ihn aber auch schon so ein bisschen an der Leine halten. T60 sagt: „Also ich will jetzt nach meiner, meiner Entlassung, will ich auf jeden Fall die Umschulung da weitermachen, damit ich halt endlich mal eine ab- 93 Darstellung zentraler Befunde Teil B geschlossene Berufsausbildung hab´ und dieser ganze, ganze Trott da nicht weitergeht. [...] Danach würde ich halt eben auch gucken, dass ich dann halt eben nicht unbedingt jetzt mehr in X jetzt hier wieder Fuß fasse. Weil, da kennt mich halt jeder, und da ist halt eben auch die Gefahr zu groß, dass da halt irgendwelche Leute dann wieder auf mich zukommen von wegen: ‚Komm doch mal mit uns und mach´ doch mal mit‘, und da hab´ ich keinen Bock mehr drauf halt.“ Manche MIT überlegen sich, in Zukunft eine räumliche Veränderung vorzunehmen, um den Kontakt zum gewohnten sozialen Umfeld zu beenden. Sie erwägen sogar, in ein anderes Bundesland oder noch weiter weg ins Ausland zu gehen, um sich dort „ein neues Leben“ aufzubauen. So sagt beispielsweise T45, er könne sich auch vorstellen, vielleicht irgendwann mal auszuwandern. Er wisse, dass es durchaus sinnvoll sein könne, umzuziehen, um nicht mehr mit denselben Leuten Kontakt zu haben. T54 erklärt: „Ich habe halt immer den Fehler gemacht, dass ich wieder in die gleiche Stadt zurück bin, wo ich herkomme. Und das beabsichtige ich diesmal anders zu machen. Und hoffe vielleicht, dass das was bringt.“ „Also ich habe die Hoffnung, dass ich jetzt in, gut in zwei Monaten, ja noch mal aus der Haft rauskommen kann, weil ich hab normalerweise Endstrafe hätte ich bis 2013. Das ist noch ein bisschen. [...] Ich hoffe, dass ich da meine Therapie auch regulär abschließen und dann mit meiner Freundin, Lebensgefährtin, in eine andere Stadt ziehen und halt noch mal gucken, normal arbeiten gehen.“ Was die Wohnmöglichkeiten und sozialen Beziehungen angeht, so setzen 24 der befragten MIT auf ihre familiäre Anbindung und deren Unterstützung, wobei genauso häufig die Herkunftsfamilie gemeint ist wie auch eine Partnerschaft und/ oder die eigene gegründete Familie. Die familiären Bindungen sind am meisten mit Emotionen verbunden. Sie stellen häufig die Motivationsgrundlage dafür dar, dass man Einstellungen und Verhalten ändert und damit unter Beweis stellt, dass man das Ziel, sein Leben ohne Straftaten fortzuführen, erreichen kann. Verbunden ist damit oftmals der Wunsch, den Schaden, den man durch die kriminelle Lebensführung auch an diesen Bindungen angerichtet hat, wieder gut machen zu wollen. Die familiären Bindungen – soweit sie noch vorhanden sind und darüber hinaus als tragfähig erscheinen – stellen auch eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit bei der Zukunftsplanung der MIT dar. T50 beschreibt dieses Ansinnen wie folgt: 94 Teil B Darstellung zentraler Befunde „Und natürlich hab´ ich natürlich den familiären Background. Ich hab´ eine Lebensgefährtin, mit der bin ich auch schon elf Jahre zusammen. Wie gesagt, unser Sohn, dann von meiner Familie, auch wenn ich in Haft war, habe ich immer die Unterstützung gehabt.“ Zusammenfassend lässt sich bezüglich der Zukunftsvorstellungen festhalten, dass die befragten MIT durchaus willens sind, keine weiteren Straftaten mehr zu begehen. Jedoch ist ihnen zugleich auch bewusst, dass wichtige Voraussetzungen, um zukünftig nicht mehr straffällig zu werden, in den verschiedenen Lebensbereichen nicht gegeben sind. Auffallend ist bei vielen eine verengte, recht eindimensionale Sichtweise der Kriminalitätsproblematik: Im Wesentlichen beschränkt sie sich darauf, äußere, also nicht die in der eigenen Person liegenden, Bedingungen oder Faktoren für das kriminelle Handeln verantwortlich zu machen. Dementsprechend sind jene Zukunftsvorstellungen, welche von ihnen als günstig und straftatenfrei eingeschätzt werden, nach Meinung der MIT nur dann in die Realität umzusetzen, wenn sich die äußeren Bedingungen ändern. Die Überzeugung, dass eine Änderung aus eigener Kraft herbeigeführt werden kann, besteht hingegen bei eher wenigen MIT. Im Vordergrund bei den Vorstellungen zur Zukunft stehen die potentiellen Gefährdungen, die das Abschließen mit der Kriminalität als höchst unsicher erscheinen lassen. 3.5 Darstellung der Straftaten der MIT im Hellfeld und im Dunkelfeld In diesem Abschnitt wird der Frage nachgegangen, in welchem Umfang und in welcher Art die hessischen Mehrfach- und Intensivtäter Straftaten begangen haben. Für den Basisbericht waren zunächst nur die registrierten Straftaten der MIT aus Polas ausgewertet worden (Hellfeld). Durch die qualitative Erweiterung der Studie, also die Durchführung der 63 Täterinterviews, liegt nun eine zusätzliche Erkenntnisquelle vor, die es erlaubt, das Dunkelfeld der Kriminalität der MIT zu beschreiben und in Beziehung zum Hellfeld zu setzen. Im Folgenden werden zunächst die wichtigsten Befunde zu den offiziell registrierten Straftaten aus dem Basisbericht wiedergegeben und dann ergänzend die Ergebnisse von zusätzlichen Analysen zu den Tatumständen erörtert. Aus den Täterinterviews ließen sich neben den Informationen zu bislang unentdeckten Straftaten u.a. auch Angaben zur Tatausführung, zur Mobilität und dem Aktionsradius der MIT extrahieren. 95 Darstellung zentraler Befunde 3.5.1 Teil B Registrierte Straftaten Zentrale Befunde: n Die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten der 1.328 MIT beträgt 93.460. n Rund 92 Prozent der MIT weisen Straftaten aus mehr als drei unterschiedlichen Deliktbereichen auf. n Bei den Deliktgruppen dominieren Diebstahl ohne und Diebstahl unter erschwerenden Umständen (mit Abstand am häufigsten: Ladendiebstahl). n In rund 53 Prozent der 33.394 ausgewerteten Fälle hat es mindestens einen benennbaren Geschädigten (ausschließlich natürliche Personen) gegeben. n Bei etwa jeder 10. Straftat gab es körperlich verletzte Personen. n Der materielle Schaden, der durch die Straftaten der MIT verursacht wurde, hat gewisse Extreme (z.B. bei Kreditbetrug oder Brandstiftung), ist im Allgemeinen aber als eher gering zu bezeichnen. 26 Prozent der erfassten Taten verliefen ohne materiellen Schaden, 21 Prozent wiesen einen Schaden zwischen 1 und 50 Euro auf. Bei nur 7 Prozent war ein Schaden von über 1.000 Euro verzeichnet. Die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten, die den 1.328 Mehrfach- und Intensivtätern zur Last gelegt werden, belief sich am Stichtag (31.07.2006) auf 93.460. Im Durchschnitt weist damit jeder MIT etwa 70 registrierte Straftaten auf. Die Varianz zwischen den einzelnen MIT ist – auch aufgrund ihres unterschiedlichen Alters – beträchtlich: Das Maximum liegt bei 884, das Minimum bei 8 registrierten Straftaten. Betrachtet man die Gesamtverteilung, ergibt sich folgender Befund: Die „unteren“ zehn Prozent haben jeweils maximal 21 Delikte begangen, die „oberen“ zehn Prozent dagegen jeweils mehr als 138 Delikte. Insgesamt vereinen die zehn MIT, bei denen die meisten Delikte registriert wurden, 4.406 Straftaten auf sich. Da ein Hauptaugenmerk für die Analyse auf den Beginn und den sich anschließenden Verlauf der kriminellen Karriere gelegt werden sollte, wurde bei der Auswahl der zu untersuchenden Fälle so vorgegangen, dass die ersten 20 polizeilich registrierten Straftaten jedes MIT einzeln erfasst wurden. Darüber hinaus ging dann jede zehnte weitere Straftat sowie die letzte bzw. aktuellste registrierte kriminelle Handlung in die 96 Teil B Darstellung zentraler Befunde Datenerhebung und -auswertung ein. Die Gesamtzahl der ausgewerteten Taten, die der folgenden Darstellung zugrunde liegt,37 beläuft sich somit auf 33.394. 3.5.1.1 Delikte Am häufigsten ist, wie aus Tabelle 4 hervorgeht, mit rund 27 Prozent aller Fälle die Deliktgruppe des Diebstahls ohne erschwerende Umstände vertreten, direkt gefolgt vom Diebstahl unter erschwerenden Umständen mit rund 26 Prozent. Auf Platz 3 und 4 der am häufigsten von Mehrfach- und Intensivtätern begangenen Delikte liegen mit rund 13,7 Prozent die Rohheitsdelikte und Vermögens- und Fälschungsdelikte (rund 12 Prozent). Tabelle 4: Verteilung der 33.394 ausgewerteten Vorfälle (Delikte und polizeiliche Ereignisse) Häufigkeit N % von den Delikten (32.795) 30 0,1 0,1 190 0,6 0,6 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 4.490 13,7 13,5 3000 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 9.089 27,7 27,2 4000 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 8.638 26,3 25,9 5000 Vermögens- und Fälschungsdelikte 4.019 12,3 12,0 6000 Sonstige Straftatbestände 3.628 11,1 10,9 7000 Strafrechtliche Nebengesetze 2.711 8,3 8,1 32.795 100,0 xxxxx 599 xxxxx 1,8 Schlüsselzahl Bezeichnung der Deliktsobergruppe 0000 Straftaten gegen das Leben 1000 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2000 Alle Delikte 9000 Polizeiliche Ereignisse Alle Vorfälle 33.394 % von allen Vorfällen (33.394) 100,0 37 Enthalten sind auch die registrierten 598 „Polizeilichen Ereignisse“, die nicht genuin als Straftaten zu werten, für die Gesamtbewertung aber dennoch von Interesse sind. 97 Teil B Darstellung zentraler Befunde Etwa 11 Prozent der Taten fielen unter die Kategorie „Sonstige Straftatbestände“; dabei handelt es sich größtenteils um Sachbeschädigungen. Verstöße gegen strafrechtliche Nebengesetze (hierbei vor allem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz) machten rund 8 Prozent an der Gesamtzahl aller untersuchten Straftaten aus. 0,6 Prozent der Straftaten richteten sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung und 0,1 Prozent gegen das Leben. Der Rest von 1,8 Prozent an Registrierungen fällt unter die Kategorie „Polizeiliche Ereignisse.“38 Laut Definition handelt es sich bei den MIT um Personen, die deliktübergreifend agieren, sodass der Natur der Sache nach davon ausgegangen werden muss, dass die meisten MIT ihre Straftaten aus verschiedenen Deliktgruppen verwirklichen. Dabei zeigen sich, wie Tabelle 5 erkennen lässt, Unterschiede in der Bandbreite des kriminellen Handelns. Tabelle 5: Spektrum der ausgewerteten Delikte Taten aus: Anzahl der MIT Prozent Kumulierte Prozente Bis zu 3 Deliktgruppen 112 8,4 8,4 4 Deliktgruppen 230 17,3 25,7 5 Deliktgruppen 458 34,5 60,2 6 Deliktgruppen 404 30,4 90,6 7 Deliktgruppen 110 8,3 98,9 8 Deliktgruppen 14 1,1 100,0 1.328 100,0 Gesamt Danach erfüllen gut 8 Prozent der MIT Straftatbestände aus bis zu drei Deliktgruppen. Diese MIT haben überwiegend leichte und schwere Diebstähle sowie Vermögensund Fälschungsdelikte begangen. Für den Großteil der MIT wird ein breiteres Deliktspektrum ausgewiesen. Straftaten aus 4 bis 6 Deliktgruppen sind von rund 82 Prozent sowie solche aus sieben Deliktgruppen von gut 8 Prozent der MIT begangen worden. Nur in Einzelfällen (1,1 Prozent) wurde die komplette Bandbreite aller acht Deliktgruppen ausgeschöpft. 38 Zum Beispiel verlorene Dokumente, Vermisstmeldungen, aber auch das Führen eines Fahrzeugs unter Rauschzustand, sofern keine anderweitigen Folgen daraus entstanden sind. 98 Teil B Darstellung zentraler Befunde Bezüglich der konkret verübten Delikte lässt sich, wie in Tabelle 6 aufgezeigt wird, folgendes Ergebnis erkennen: Die mit Abstand am häufigsten begangene Straftat mit 4.767 Fällen und einem Anteil von 14,5 Prozent an der Gesamtzahl aller ausgewerteten Delikte ist der Ladendiebstahl. Diese hohe Zahl lässt sich unter anderem dadurch erklären, dass es sich beim Ladendiebstahl um ein leicht zu verwirklichendes Bagatelldelikt handelt. Dem Ladendiebstahl folgen weitere Diebstahlsdelikte unterschiedlichster Art. Tabelle 6: Die 10 häufigsten unter den 32.795 ausgewerteten Delikten Bezeichnung Anzahl % Ladendiebstahl 4.767 14,5 Diebstahl in oder aus Kraftfahrzeugen unter erschwerenden Umständen 1.942 5,9 Diebstahl ohne erschwerende Umstände (nicht klassifiziert) 1.782 5,4 Diebstahl unter erschwerenden Umständen (nicht klassifiziert) 1.715 5,2 Vorsätzliche leichte Körperverletzung 1.015 3,1 Erschleichen von Leistungen (insb. Schwarzfahren) 907 2,8 Diebstahl von Kraftwagen unter erschwerenden Umständen 902 2,8 Sachbeschädigung 896 2,7 Diebstahl in oder aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- oder Lagerräumen unter erschwerenden Umständen 714 2,2 Allgemeine Verstöße gemäß § 29 BtMG mit sonstigen Betäubungsmitteln 714 2,2 15.354 46,8 Summe dieser 10 Delikte und Anteil an allen erfassten Delikten (Schlüsseln) Auf Platz 5 der am häufigsten begangenen Delikte rangiert die vorsätzliche leichte Körperverletzung (1.015 Fälle). Weitere häufig begangene Delikte sind mit einem jeweiligen Anteil von zwei bis drei Prozent das Erschleichen von Leistungen (insbesondere „Schwarzfahren“), der Diebstahl von Kraftwagen unter erschwerenden Umständen, die Sachbeschädigung, der Diebstahl aus bestimmten Gebäuden sowie allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese zehn Delikte 99 Darstellung zentraler Befunde Teil B zusammengenommen machen bereits rund 47 Prozent aller ausgewerteten Straftaten aus. 3.5.1.2 Materieller und immaterieller Schaden Durch die Vielzahl der durch die MIT begangenen Straftaten entstehen Folgen und Nachteile für andere Menschen. In 52,8 Prozent der 33.394 ausgewerteten Fälle gab es mindestens einen benennbaren Geschädigten; dabei ist zum Verständnis dieses Wertes der Hinweis wichtig, dass von Seiten der Polizei generell nur natürliche Personen registriert werden. Häufig stehen bei der von der Bevölkerung wahrgenommenen Bedrohung durch Mehrfach- und Intensivtäter weniger die finanziellen Aspekte im Vordergrund, vielmehr ist es die Sorge um die körperliche Unversehrtheit. Die Schäden, die die MIT verursachen, lassen sich in den immateriellen Schaden (z.B. auf gesellschaftlicher Ebene: sinkende Lebensqualität bei zunehmender Kriminalitätsfurcht; auf personaler Ebene: Verletzungen und Schmerzen bei Opfern von Gewalttaten) und in den materiellen Schaden (Eigentums- oder Vermögensschaden durch Verlust oder Beschädigung) unterteilen. Der immaterielle Schaden auf gesellschaftlicher Ebene, insbesondere in Form der Kriminalitätsfurcht, lässt sich im Allgemeinen nur schwerlich39 und im Besonderen bezüglich der Gruppe der MIT gar nicht beziffern. Für die polizeilich registrierten Straftaten der MIT lassen sich jedoch Aussagen darüber treffen, inwieweit auf personaler Ebene Schäden (in Form von Verletzungen) entstanden sind. Einen körperlich Verletzten gab es bei 8,3 Prozent der ausgewerteten Taten, und bei etwa einem Prozent der Straftaten zwei Verletzte. Mehr Verletzte kamen äußerst selten vor. Insgesamt wurde in 88,9 Prozent der Straftaten der MIT niemand körperlich verletzt. Der materielle Schaden, der durch die hessischen Mehrfach- und Intensivtäter verursacht wird, ist vergleichsweise gering.40 Jedoch kann ein Schaden in vielen Fällen 39 Zwar gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Studien zur Verbrechensfurcht. Die Ergebnisse lassen sich aber kaum vergleichen, da es insbesondere an einheitlichen Standardindikatoren mangelt (vgl. Kury et al. 2004: 457). 40 Dies gilt vor allem dann, wenn man den Schaden in Relation dazu setzt, welche Schadenssummen beispielsweise durch die Wirtschaftskriminalität entstehen (vgl. BMI/BMJ 2006: 231). 100 Teil B Darstellung zentraler Befunde zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht endgültig dokumentiert werden, wenn Schäden beispielsweise erst noch durch einen Sachverständigen ermittelt oder durch einen Sachbearbeiter geschätzt werden müssen. Daher wird in der konkreten Sachbearbeitung eine nicht zu bestimmende Schadenssumme gelegentlich mit dem Wert „1 Euro“ beziffert, um zumindest zu dokumentieren, dass überhaupt ein materieller Schaden entstanden ist. Ein Durchschnittswert der Schadenssummen hat folglich nur eine eingeschränkte Aussagekraft. So entsteht beispielsweise bei Rohheitsdelikten in der Regel kein unmittelbarer finanzieller Schaden, auch bei den Ladendiebstählen ist der Wert des Diebesguts mitunter niedrig. Andererseits können auch extrem hohe Schäden vorliegen, etwa bei einem Kreditbetrug oder bei einer Brandstiftung. Bei den Straftaten gegen das Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung wird kein materieller Schaden geltend gemacht; er wird, infolge von statistischen Festlegungen, jedenfalls nicht dokumentiert.41 Bei etwa einem Viertel der untersuchten Fälle ist kein finanzieller Schaden dokumentiert. Bei weiteren 21,2 Prozent belief sich der Schaden auf maximal 50 Euro. Ein Schaden von über 1000 Euro entstand in 7,3 Prozent der Fälle (2425 Fälle). Davon betrug der Schaden in 13 Fällen mehr als 100.000 Euro (höchster Betrag: 1,04 Millionen Euro). Für die restlichen 14,1 Prozent der Fälle wurde keine Schadenshöhe angegeben (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 130). Ergänzend dazu sei bemerkt: Die meisten durch Straftaten der MIT entstandenen und registrierten Schäden ab 1000 Euro sind interessanterweise nicht im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte aufgetreten, sondern bei den Diebstählen unter erschwerenden Umständen. Von den 2425 Fällen lassen sich 1522 den schweren und 301 den einfachen Diebstählen zurechnen; 376 sind Vermögens- und Fälschungsdelikte. 41 Bei welchen Delikten Schadenshöhen erfasst werden, lässt sich dem Straftatenkatalog der Polizeilichen Kriminalstatistik entnehmen. 101 Darstellung zentraler Befunde 3.5.2 Teil B Ausgewählte Umstände der Tatbegehung Zentrale Befunde: n Obwohl sich bei 58 Prozent der MIT aus den Akten Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit ergaben, sind nur für 39 Prozent von ihnen Straftaten unter Drogeneinfluss registriert worden. n Bei Alkohol zeigt sich ein umgekehrtes Verhältnis: Während nur bei 15 Prozent der MIT in den Akten Hinweise auf Alkoholabhängigkeit vorlagen, ist in 43 Prozent der Fälle bei mindestens einem der Delikte für die Tatbegehung ein Alkoholeinfluss erfasst worden. n In etwa 5 Prozent der ausgewerteten Fälle wurde von den MIT eine Waffe mitgeführt. n Türkischstämmige MIT waren im Vergleich zu den einheimisch Deutschen und den Aussiedlern bei ihren Taten häufiger bewaffnet und setzten die Waffen fast doppelt so häufig ein. n 36 Prozent der ausgewerteten Straftaten wurden gemeinschaftlich begangen. Die Unterschiede zwischen Aussiedlern und Türken bei der gemeinschaftlichen Begehung sind gering. Bei beiden Gruppen haben nur 2,9 bzw. 2,7 Prozent keine Tat gemeinschaftlich begangen. Demgegenüber begehen einheimische deutsche MIT ihre Taten etwas häufiger alleine. n Auf die Personen bezogen gilt folgendes: Fast alle Jugendlichen und Heranwachsenden (jeweils knapp 98 Prozent) haben mindestens eine ihrer Straftaten gemeinschaftlich begangen. Bei den Erwachsenen ergab sich ein etwas geringerer Wert (gut 91 Prozent). Genauere Informationen zur Art der Tatbegehung liegen für die 33.394 ausgewerteten Taten vor. Die wesentlichen Kernergebnisse zu den Umständen der Tatbegehung wurden bereits im Basisbericht beschrieben (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 132ff.). Die für diesen Abschlussbericht durchgeführte detaillierte Auswertung ausgewählter Tatumstände ermöglicht vertiefende Einsichten: Durch die Verknüpfung verschiedener Variablen lassen sich nun täterbezogene Aussagen über den Alkohol- und Drogeneinfluss, über das Mitführen und Einsetzen von Waffen sowie über die gemeinschaftliche Tatbegehung treffen. 102 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.5.2.1 Alkohol- und Drogeneinfluss Bei der Analyse der individuellen Belastungsfaktoren lassen sich bei vielen MIT Hinweise auf Suchtmittelabhängigkeiten feststellen, sodass sich die Frage stellt, inwieweit sie unter Alkohol- und Drogeneinfluss Straftaten begangen haben. Ein Alkoholeinfluss wird in der Regel dann erfasst, wenn der Konsum von Alkohol nach dem verbindlichen Eindruck des polizeilichen Sachbearbeiters die Urteilskraft des Tatverdächtigen während der Tatausführung beeinträchtigt hat. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt, spielt selbstverständlich die auf Erfahrung mit unterschiedlichen Deliktformen beruhende Einschätzung der Polizeibeamten vor Ort eine wesentliche Rolle. In Schaubild 9 wird verdeutlicht, bei wie vielen MIT in welcher Häufigkeit ein so beschriebener Alkoholeinfluss während der Tatausführung vorgelegen hat. Schaubild 9: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten unter Alkoholeinfluss % der MIT 60 57 % 50 40 34 % 30 20 10 2% be de i 51r T 75 ate % n be i de 26r T 50 ate % n be de i 1-2 r T 5% ate n ss Alk oh kein ole inf lu 1% be i de 76-1 r T 00 ate % n 7% 0 103 Teil B Darstellung zentraler Befunde Wie aus dem Schaubild ersichtlich wird, standen rund 57 Prozent der MIT bei Begehung ihrer Straftaten kein einziges Mal unter Alkoholeinfluss. Etwas mehr als ein Drittel (34,1 Prozent) stand bei bis zu einem Viertel der Straftaten merklich unter Alkoholeinfluss. Dass jemand die überwiegende Anzahl seiner Straftaten unter Alkoholeinfluss beging, war eher selten der Fall. Gerade einmal bei 0,7 Prozent (9 MIT) wurde bei mehr als drei Viertel der begangenen Straftaten ein Alkoholeinfluss festgestellt. Es ergibt sich ein ähnliches Bild, wenn man die Daten der Mehrfach- und Intensivtäter betrachtet, die bei der Begehung ihrer Taten unter Drogeneinfluss standen. Schaubild 10: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten unter Drogeneinfluss % der MIT 70 60 61 % 50 40 35 % 30 20 0% 0% be i de 76-1 r T 00 ate % n be d e i 1 -2 r T 5% ate n Dr o g k ei en n ei n flu ss be de i 26r T 50 ate % n 3% 0 be de i 51r T 75 ate % n 10 61 Prozent der MIT begingen ihre Straftaten nie unter Drogeneinfluss. Gut 35 Prozent waren bei bis zu einem Viertel ihrer Straftaten berauscht. Nur in Einzelfällen haben MIT einen Anteil von mehr als 50 Prozent ihrer Straftaten unter Drogeneinfluss begangen. Aufgrund der hohen Anzahl von Mehrfach- und Intensivtätern mit einer Drogenproblematik hätte man erwarten können, dass mehr Straftaten unter Drogeneinfluss begangen würden. Zu bedenken ist hier jedoch, dass Drogeneinfluss allgemein schwerer feststellbar und schwerer nachweisbar ist als Alkoholeinfluss. 104 Teil B Darstellung zentraler Befunde Um gezielt der Frage nachzugehen, ob die Begehung von Straftaten unter Alkohol-/ Drogeneinfluss nur ein Phänomen bestimmter Gruppen ist, wurde eine Unterteilung nach den Altersgruppen (Jugendliche, Heranwachsende, Erwachsene)42, nach Drogenabhängigkeit43 und nach dem Migrationshintergrund vorgenommen. Hinsichtlich der Variable „Migrationshintergrund“ wurden die größten Gruppen von MIT mit Migrationshintergrund ausgewählt, d.h. Aussiedler und Türken, und den einheimischen Deutschen gegenübergestellt. Tabelle 7: Alkohol- und Drogeneinfluss nach Altersklassen (Angaben in %) Jugendliche 14 bis unter 18 J. Heranwachsende 18 bis unter 21 J. Erwachsene ab 21 J. kein Hinweis auf Alkoholeinfluss 75,3 64,1 53,9 Alkoholeinfluss 1-25% der Taten 17,3 27,8 36,7 26-50% der Taten 7,4 6,2 6,8 51-75% der Taten 0,0 1,9 1,6 76-100% der Taten 0,0 0,0 0,9 kein Hinweis auf Drogeneinfluss 80,2 70,3 57,6 Drogeneinfluss 1-25% der Taten 18,5 27,8 37,9 26-50% der Taten 1,2 1,9 3,7 51-75% der Taten 0,0 0,0 0,5 76-100% der Taten 0,0 0,0 0,4 Bei gut 75 Prozent der jugendlichen MIT fanden sich keinerlei Hinweise darauf, dass sie jemals vor einer Straftatenbegehung Alkohol konsumiert hätten. Das gilt für gut 80 Prozent beim Drogeneinfluss. Bei den Heranwachsenden finden sich mehr Hinweise: knapp 28 Prozent waren bei bis zu einem Viertel ihrer Taten alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. Wenn man vergleichsweise auf die Ausprägungen des Alkoholbzw. Drogeneinflusses bei mehr als einem Viertel der Taten blickt, zeigt sich, dass die 42 Jugendliche: bis unter 18 Jahre, Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre, Erwachsene: ab 21 Jahre. 43 Als drogenabhängig werden hier diejenigen Personen bezeichnet, bei denen aus den Akten Hinweise vorlagen, die auf eine Drogenabhängigkeit schließen lassen. 105 Teil B Darstellung zentraler Befunde Werte drastisch abfallen. Über die Altersgruppen hinweg kann im Übrigen für den Alkohol- wie für den Drogeneinfluss bei Tatbegehung die Faustregel gelten: je älter die MIT sind, desto häufiger begehen sie ihre Straftaten unter Rauschmitteleinfluss. Interessant erscheint sodann die Kombination von Alkohol- und Drogeneinfluss bei der Straftatbegehung. Dazu kann man der folgenden Tabelle 8 entnehmen, dass diejenigen Personen, bei denen Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit vorliegen, auch wesentlich häufiger unter Alkoholeinfluss bei der Tatbegehung standen. Tabelle 8: Alkoholeinfluss und Drogenabhängigkeit (Angaben in %) „nicht drogenabhängig“ „drogenabhängig“ Alkoholeinfluss kein Hinweis auf Alkoholeinfluss 62,9 52,5 1-25% 28,0 38,6 26-50% 5,4 7,8 51-75% 2,3 1,0 76-100% 1,4 0,1 Erwartungsgemäß standen, wie aus der Tabelle 9 ersichtlich ist, diejenigen Personen, bei denen Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit vorlagen, bei der Straftatbegehung deutlich häufiger unter Drogeneinfluss als die „Nicht-Drogenabhängigen“.44 Jedoch wurde immerhin auch bei gut 18 Prozent der nicht-drogenabhängigen MIT in bis zu einem Viertel der Taten ein Drogeneinfluss festgestellt. Tabelle 9: Drogeneinfluss und Drogenabhängigkeit (Angaben in %) „nicht drogenabhängig“ „drogenabhängig“ Drogeneinfluss kein Hinweis auf Drogeneinfluss 81,5 46,1 1-25% 18,3 47,3 26-50% 0,2 5,5 51-75% 0,0 0,6 76-100% 0,0 0,5 44 Auf der anderen Seite gibt es aber auch genauso eine nicht geringe Anzahl von drogenabhängigen MIT, bei denen nie ein Drogeneinfluss festgestellt wurde oder bei denen Hinweise dafür vorgelegen haben (46,1 Prozent). 106 Teil B Darstellung zentraler Befunde Hinsichtlich des Migrationshintergrunds sind sowohl die Zahlen für Alkohol- als auch die für den Drogeneinfluss bei der Tatbegehung sehr aussagekräftig und belegen mittelbar ein unterschiedliches Konsumverhalten, das allerdings in die unterschiedlichen kulturellen Traditionen eingebunden sein dürfte. In der Tabelle 10 werden die einheimischen Deutschen mit Personen türkischer Herkunft sowie mit Aussiedlern verglichen. Tabelle 10: Alkohol- und Drogeneinfluss nach Migrationshintergrund Deutsche Türken Aussiedler Alkoholeinfluss kein Hinweis auf Alkoholeinfluss 52,2 75,5 52,2 1-25% der Taten 37,7 20,9 32,4 26-50% der Taten 7,5 3,6 11,0 51-75% der Taten 1,6 0,0 4,4 76-100% der Taten 1,0 0,0 0,0 Drogeneinfluss kein Hinweis auf Drogeneinfluss 60,3 73,6 47,1 1-25% der Taten 35,6 24,5 47,1 26-50% der Taten 3,5 1,8 2,9 51-75% der Taten 0,3 0,0 1,5 76-100% der Taten 0,3 0,0 1,5 Bei gut 52 Prozent der MIT, die der einheimischen Gruppe bzw. der Aussiedler-Gruppe zuzurechnen sind, finden sich keine Hinweise auf eine etwaige Alkoholbeeinflussung bei einer ihrer Taten. Die besonders hohen Werte der Drogenabhängigkeit bei Aussiedlern schlagen sich auch in dieser Tabelle nieder: immerhin gut 47 Prozent der Aussiedler standen bei bis zu einem Viertel ihrer Straftaten unter Drogeneinfluss.45 Bei den türkischen MIT spielt der Alkohol- und Drogeneinfluss bei der Straftatenbegehung eine wesentlich geringere Rolle als bei den Deutschen und den Aussiedlern. Knapp drei Viertel der türkischen MIT haben keine einzige Straftat unter nachweislichem Alkohol-/Drogeneinfluss begangen. Hier lässt sich auf einen unmittelbaren Zusammenhang bezüglich des religiösen Glaubens der türkischstämmigen Bevölkerung schließen.46 45 Vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 3.3.1. 46 Rund 99 Prozent der Türken sind Moslems (vgl. Auswärtiges Amt 2009; www.auswaertiges-amt.de/diplo/ de/Laenderinformationen/OI-Laender/Tuerkei.html), sodass sich hier vermutlich auch das Alkoholverbot des Korans bemerkbar macht. 107 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.5.2.2 Waffeneinsatz Analysiert wurde auch, inwieweit bei den Straftaten Waffen mitgeführt oder eingesetzt wurden. In über 90 Prozent der ausgewerteten Fälle wurden keine Waffen mitgeführt. In gut 4 Prozent lagen keine Informationen darüber vor. In etwa 5 Prozent der Fälle hatte der Täter jedoch definitiv eine Waffe bei sich (1621 Fälle). Dabei wurde die Waffe nicht jedes Mal eingesetzt. Ein Waffeneinsatz konnte in 1469 Fällen festgestellt werden.47 Bei etwa der Hälfte dieser Taten, bei denen Waffen eingesetzt wurden, gab es auch körperlich Verletzte (755 Fälle). Hier stellt sich wiederum die Frage, ob bestimmte wenige MIT besonders häufig Waffen einsetzten oder ob eine Vielzahl selten zur Waffe griff. Aufschluss darüber gibt das folgende Schaubild. Schaubild 11: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten mit Waffeneinsatz % der MIT 60 50 52% 45 % 40 30 20 3% be de i 26r T 50 ate % n be d e i 1 -2 r T 5% ate n ke e in ke ing e Wa in ese ffe Hi tz nw t/ eis 0 0% be i de 51r T 75 ate % n 10 Etwas mehr als die Hälfte der MIT (rund 52 Prozent) setzte bei keiner der ausgewerteten Taten eine Waffe ein. Immerhin knapp 45 Prozent aller MIT haben jedoch bei bis zu ei47 In 298 Fällen handelte es sich um Schusswaffen, in 650 Fällen um Hieb- oder Stichwaffen, in 56 Fällen um chemische Waffen, in 10 Fällen um Attrappen. Bei den übrigen handelt es sich um sonstige Waffen bzw. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die als Waffen eingesetzt wurden (wie Stiefel oder Schraubendreher), oder es liegen keine genauen Angaben darüber vor. 108 Teil B Darstellung zentraler Befunde nem Viertel ihrer Straftaten von einer Waffe Gebrauch gemacht. Bei einem Viertel bis zur Hälfte ihrer verübten Delikte haben knapp 3,5 Prozent der MIT Waffen eingesetzt. Nur ein einziger MIT hat mehr als die Hälfte seiner Delikte unter Waffeneinsatz verübt. Es lässt sich festhalten, dass deliktbezogen betrachtet zwar nicht einmal bei fünf Prozent der ausgewerteten Straftaten Waffen eingesetzt wurden, dass personenbezogen betrachtet aber knapp die Hälfte der MIT bereits mindestens einmal von Waffen Gebrauch gemacht hat. Auch hier ist zu vermuten, dass es sich bei denjenigen MIT, die Waffen mitführen und einsetzen, um bestimmte Personengruppen handelt, weswegen wiederum eine Aufteilung nach ausgewählten demographischen Merkmalen erfolgt. Tabelle 11 zeigt die prozentuale Verteilung der Mitführung und des Einsatzes von Waffen nach Altersklassen: Tabelle 11: Mitführen und Einsetzen von Waffen nach Altersklassen (Angaben in %) Jugendliche 14 bis unter 18 J. Heranwachsende 18 bis unter 21 J. Erwachsene ab 21 J. Mitführen von Waffen keine Hinweis auf mitgeführte Waffe 54,3 46,4 48,7 1-25% der Taten 43,2 49,3 47,4 26-50% der Taten 2,5 3,8 3,7 51-75% der Taten 0,0 0,5 0,3 keine Hinweis auf eingesetzte Waffe 53,1 47,4 52,7 1-25% der Taten 44,4 49,8 43,5 26-50% der Taten 2,5 2,4 3,8 51-75% der Taten 0,0 0,5 0,0 Einsetzen von Waffen48 48 Für das „Einsetzen von Waffen“ ist das „Mitführen von Waffen“ keine zwingende Voraussetzung. Auch wenn es sich in den meisten Fällen um dieselbe Waffe handelt, die mitgeführt und dann auch eingesetzt wurde, sind beide Kategorien zunächst vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten. Für das Erfassen des „Mitführens von Waffen“ ist es notwendig, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der unter das Waffengesetz fällt. Das „Einsetzen von Waffen“ hingegen liegt auch dann vor, wenn ein Gegenstand, der in seiner Eigenschaft zwar nicht zum Verletzen einer Person bestimmt ist, durch die Handhabung des Täters aber zu einer Waffe wird (beispielsweise ein Springerstiefel, eine Zaunlatte oder auch ein Auto). Diese Unterscheidung führt dazu, dass ein höherer Wert beim Einsetzen von Waffen als beim Mitführen möglich ist, wie es hier bei den Jugendlichen der Fall ist. 109 Teil B Darstellung zentraler Befunde Waffen werden bei der Straftatenbegehung häufiger von Heranwachsenden und Erwachsenen mitgeführt als von Jugendlichen. Die Heranwachsenden setzten diese Waffen häufiger ein als die erwachsenen MIT und stellen daher als Gruppe ein erhöhtes Gefahrenpotential dar. Die folgende Unterteilung in drogenabhängige und nicht drogenabhängige MIT, die eine Waffe mitgeführt oder eingesetzt haben, zeigt auf den ersten Blick keine großen Unterschiede. Die anteiligen Werte variieren gemäß Tabelle 12 zwischen den Gruppen nur um wenige Prozente. Immerhin zeichnet sich ein gewisses Muster dergestalt ab, dass die Nicht-Drogenabhängigen, gemessen an den Kategorien mit mehr als einem Viertel aller Straftaten, häufiger Waffen mit sich führen und diese auch häufiger einsetzen. Tabelle 12: Mitführen und Einsetzen von Waffen nach Drogenabhängigkeit (Angaben in %) „nicht drogenabhängig“ „drogenabhängig“ kein Hinweis auf mitgeführte Waffe 45,9 50,6 1-25% 48,4 46,8 26-50% 5,4 2,3 51-75% 0,4 0,3 kein Hinweis auf eingesetzte Waffe 47,7 54,9 1-25% 47,3 42,6 26-50% 4,8 2,5 51-75% 0,2 0,0 Mitführen von Waffen Einsetzen von Waffen Hinsichtlich des Mitführens und des Einsatzes von Waffen lassen sich je nach ethnischer Herkunft große Unterschiede feststellen: die türkischen MIT sind mit Abstand am häufigsten bewaffnet und setzen diese Waffen auch ein, und zwar fast doppelt so häufig wie die Angehörigen der beiden anderen Gruppen.49 Die gelegentliche 49 Auch was die Deliktverteilung betrifft, lässt sich feststellen, dass die türkischen MIT besonders häufig gewalttätig in Erscheinung getreten sind: bemerkenswert ist vor allem ein stark erhöhter Anteil der Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. 27,3 Prozent aller Straftaten der türkischen MIT finden sich in dieser Deliktgruppe (im Vergleich dazu sind es bei den deutschen MIT nur 9,9 Prozent, bei den Aussiedlern 12,1 Prozent). 110 Teil B Darstellung zentraler Befunde Begehung von Straftaten mit Waffen ist somit unter den türkischen MIT weit verbreitet, wie die folgende Tabelle 13 deutlich macht. Tabelle 13: Mitführen und Einsatz von Waffen nach Migrationshintergrund (Angaben in %) Deutsche Türken Aussiedler kein Hinweis auf mitgeführte Waffe 54,2 29,1 62,5 1-25% der Taten 43,5 65,5 34,6 26-50% der Taten 2,3 4,5 2,9 51-75% der Taten 0,0 0,9 0,0 kein Hinweis auf eingesetzte Waffe 58,7 29,1 62,5 1-25% der Taten 39,6 62,7 36,8 26-50% der Taten 1,7 7,3 0,7 51-75% der Taten 0,0 0,9 0,0 Mitführen von Waffen Einsetzen von Waffen 111 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.5.2.3 Gemeinschaftliche Tatbegehung Insgesamt wurden gut 36 Prozent aller ausgewerteten Straftaten im Gruppenkontext begangen (vgl. Koch-Arzberger et al. 2008: 136). Auch hierfür lassen sich die prozentualen Anteile für alle Mehrfach- und Intensivtäter feststellen: Rund 7,5 Prozent der MIT haben keine ihrer Straftaten gemeinschaftlich begangen, d.h. sie waren immer alleine aktiv. Wie man aus Schaubild 12 ersehen kann, hat in etwa dieselbe Anzahl von MIT die allermeisten Straftaten gemeinsam mit anderen verübt (knapp 8 Prozent). Schaubild 12: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten mit Gruppenkontext % der MIT 35 30 31 % 25 29 % 24 % 20 15 10 5 8% 8% be i de 76-1 r T 00 ate % n be i de 51r T 75 ate % n be de i 26r T 50 ate % n be de i 1-2 r T 5% ate n ge me ni ins cht ch aft lic h 0 Ansonsten zeigt sich eine breite Streuung über die einzelnen Quartile, d.h., die Mehrfach- und Intensivtäter unterscheiden sich hinsichtlich der Ausprägungen der gemeinschaftlichen Tatbegehung je nach Alter, Drogenabhängigkeit und Migrationshintergrund. Die Verteilung wird aus Tabelle 14 ersichtlich. Danach begingen rund 9 Prozent der Erwachsenen ihre Straftaten grundsätzlich alleine, für die jugendlichen und heranwachsenden MIT trifft dies nur für 2,5 bzw. 2,4 Prozent zu. Die meisten Erwachsenen begingen zwar durchaus auch gemeinsam Straftaten, prozentual gesehen macht das aber die Minderheit ihrer Delikte aus. Die erwachsenen MIT 112 Teil B Darstellung zentraler Befunde begehen ihre Straftaten also, insgesamt betrachtet, nicht im selben Ausmaß gemeinschaftlich, wie das die Jugendlichen und Heranwachsenden tun. Tabelle 14: Gruppenkontext und Alter (Angaben in %) Jugendliche 14 bis unter 18 J. Heranwachsende 18 bis unter 21 J. Erwachsene ab 21 J. gemeinschaftlich begangen nie 2,5 2,4 8,9 1-25% der Taten 14,8 16,3 35,4 26-50% der Taten 24,7 30,1 29,3 51-75% der Taten 39,5 34,4 21,1 76-100% der Taten 18,5 16,7 5,4 Dies wird auch deutlich, wenn man die Prozentwerte entsprechend kumuliert. Genau 58 Prozent der jugendlichen MIT und gut 51 Prozent der Heranwachsenden begingen mehr als die Hälfte ihrer Straftaten zusammen mit anderen Personen. Bei den Erwachsenen trifft dies nur für 26,5 Prozent zu. Die beiden jüngeren Altersgruppen sind vor allem in Gruppen wie (delinquenten) Cliquen oder Gangs unterwegs und begehen auch besonders häufig gemeinschaftlich Straftaten. Bei den Drogenabhängigen (knapp 8 Prozent) und bei den Nicht-Drogenabhängigen (7 Prozent) ist die Anzahl der Personen, die ihre Straftaten in keinem Fall gemeinschaftlich begingen, nahezu identisch. Der Blick auf die Prozentwerte in den Quartilen zeigt gemäß Tabelle 15, dass die Nicht-Drogenabhängigen eine deutliche Orientierung hin zu anderen kriminellen Personen haben und auch anteilig häufig Straftaten gemeinsam begehen. Tabelle 15: Gruppenkontext und Drogenabhängigkeit „nicht drogenabhängig“ (Angaben in %) „drogenabhängig“ gemeinschaftlich begangen nie 7,0 7,8 1-25% 21,3 38,2 26-50% 27,8 30,1 51-75% 30,8 19,6 76-100% 13,1 4,3 113 Teil B Darstellung zentraler Befunde Die Unterschiede bei der gemeinschaftlichen Tatbegehung zwischen Aussiedlern und Türken sind gering. Bei beiden Gruppen haben knapp 3 Prozent keine Tat gemeinschaftlich begangen. Demgegenüber begehen deutsche MIT offenbar etwas häufiger ihre Taten alleine. Tabelle 16: Gruppenkontext nach Migrationshintergrund Deutsche Türken (Angaben in %) Aussiedler gemeinschaftlich begangen nie 10,4 2,7 2,9 1-25% der Taten 35,7 24,5 26,5 26-50% der Taten 27,2 38,2 36,8 51-75% der Taten 20,3 27,3 26,5 76-100% der Taten 6,4 7,3 7,4 3.5.3 Mobilität und Aktionsradien Zentrale Befunde: n Knapp ein Drittel der angezeigten Straftaten ereignete sich auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen. Die Gruppe der MIT begeht damit im Vergleich zu anderen Straftätern deutlich mehr kriminelle Handlungen im (potentiell) direkten Sichtfeld der Bevölkerung. n Tatort und benutzte Verkehrsmittel richten sich hauptsächlich nach dem Handlungsstil der Straftatenbegehung, wobei die Faktoren „situatives Handeln“ oder „geplantes Handeln“ besonders relevant sind. n Die Beschaffungskriminalität drogenabhängiger MIT spielt sich, räumlich betrachtet, eher in einem engen Umkreis ab. n Aus den Interviews ergibt sich, dass die Hemmschwelle für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bei den MIT relativ gering ist. Was die Entdeckung und Sanktionierung betrifft, so haben 4 Prozent der MIT nach dem Jugendstrafrecht und 17 Prozent nach dem Allgemeinen Strafrecht entweder ein Fahrverbot erhalten oder sind mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis (oder einer Sperre) belegt worden. 114 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.5.3.1 Tatörtlichkeiten Die MIT-Richtlinien zielen insbesondere auf die Bekämpfung der Straßenkriminalität ab. Diese Zielsetzung korrespondiert mit der vermehrten Straftatbegehung der MIT im öffentlichen Raum. Um festzustellen, ob die MIT tatsächlich häufiger als andere Täter in der Öffentlichkeit strafrechtlich in Erscheinung treten, bietet sich ein Vergleich mit den Befunden der hessischen PKS bezüglich der Straßenkriminalität an. In Tabelle 17 wird verdeutlicht, dass sich knapp ein Drittel der von den hessischen MIT begangenen Straftaten auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen ereignet hat (31,4 Prozent). Im Jahr 2007 wurden in Hessen laut PKS insgesamt 22,1 Prozent (absolut: 92.952) aller Taten im öffentlichen Raum begangen (vgl. HLKA 2008: 49). Berücksichtigt man zusätzlich die Straftaten, die von den MIT in öffentlichen Verkehrsmitteln begangen wurden,50 wird verständlich, weshalb die Bevölkerung die MIT als „Störenfriede“ bzw. als besonders gefährlich und Angst einflößend wahrnimmt. Tabelle 17: Tatörtlichkeit Häufigkeit Gültige Prozente Gewerbliche Gebäude 1255 3,8 Geschäftsräume 9359 28,5 Wohngebäude 4598 14,0 Schulen 1308 4,0 10.491 31,9 1290 3,9 237 0,7 3884 11,8 452 1,4 32.874 100,0 Öffentliche Plätze Öffentliche Verkehrsmittel Internet Sonstige Tatörtlichkeiten Unbekannt Gesamt Für die zuständigen Behörden und ihre Ermittler ist nicht nur das „Wo“, sondern auch die Frage „Warum da“ von Interesse. Damit soll u.a. geklärt werden, wie (mit welchen Verkehrsmitteln) und in welchen räumlichen Aktionsradien sich die MIT bewegen. 50 Dabei handelt es sich zu großen Teilen zwar um Leistungserschleichung, aber auch um eine nicht geringe Anzahl von Körperverletzungen und Diebstählen. 115 Darstellung zentraler Befunde Teil B Die Täterinterviews bieten hierzu relevante Informationen, die sich aus den Akten alleine nicht erschließen. 3.5.3.2 Aktionsradien und Möglichkeiten der Fortbewegung In diesem Kapitel sollen folgende Fragen geklärt werden: Welche Rolle spielt Mobilität bezüglich der Ausführung von Straftaten? Wie bewegen sich die MIT fort? Werden bewusst bestimmte Orte ausgewählt und angesteuert, oder agieren die Betreffenden eher zufällig? In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, inwieweit die Straftaten geplant oder spontan begangen werden. Aus den Interviews ließen sich Informationen darüber gewinnen, welche Fortbewegungsmittel (zu Fuß, per Fahrrad, PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn) die MIT benutzen, um Straftaten zu begehen. Zu beachten ist hier auch das „Schwarzfahren“ und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei den MIT lassen sich zwei verschiedene Grundstrukturen festmachen, die über das „Wo“ der Straftatenbegehung entscheiden. Der Handlungsstil bzw. die Vorgehensweise bei der Straftatenbegehung bestimmt dann den Aktionsradius. Auf der einen Seite steht das situative Handeln, wobei die Taten an den Orten begangen werden, an denen sich der MIT zu diesem Zeitpunkt eher zufällig befindet. Auf der anderen Seite steht das längerfristig geplante Handeln, bei dem sich im Voraus auch Fragen nach den Fortbewegungsmöglichkeiten ergeben. Das situative Handeln steht nach den Eindrücken bei der Befragung insbesondere mit aggressionsbedingten Straftaten und gewalttätigen Komponenten der Tatausführung im Zusammenhang. Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen gibt es häufig ein situativ bedingtes auslösendes Moment, das dazu führt, dass unmittelbar am Ort des momentanen Aufenthaltes eine Straftat begangen wird. So berichtet beispielsweise T49, der eine Vielzahl von Körperverletzungsdelikten begangen hat, er habe vieles getan, ohne darüber nachzudenken: „Ein Teil davon sind sicherlich auch Kurzschlussreaktionen gewesen“. Manchmal sei da „einfach was durchgebrannt, und dann hab´ ich mir da selbst ein Eigentor geschossen“. T43 beschreibt seine grundlegende Reaktionsweise wie folgt: „Da war ich noch ziemlich aggressiv. Da brauchte mich nur jemand falsch angucken, und dann hab´ ich ihm das Gesicht verbeult oder so.“ 116 Teil B Darstellung zentraler Befunde Ebenso berichten die MIT von Tatgelegenheiten, die sich „einfach so“ ergeben hätten und die man daher einfach habe nutzen „müssen“ (wie beispielsweise die Mitnahme eines PKW, bei dem der Schlüssel gesteckt hat, getreu dem Motto: „Gelegenheit macht Diebe“). Auch Drogenkonsumenten, die den unmittelbaren Drang zur Befriedigung ihrer Suchtbedürfnisse spüren, handeln häufiger impulsiv beziehungsweise spontan. Ein Beispiel dafür liefert T24: Er sei an einem ihm unbekannten Ort aus dem Zug gestiegen, da ihm während der Fahrt aufgrund seines Drogenkonsums schlecht wurde: „Dann habe ich halt ´nen Bruch gemacht, nachdem ich schon mal da war.“ Allgemein scheinen die drogenabhängigen MIT, die ihren Lebensunterhalt mit Beschaffungskriminalität „verdienen“, in einem beschränkten Umkreis zu agieren. Dies kann daran liegen, dass sie sich zumeist über einen längeren Zeitraum in derselben Stadt oder im selben Umkreis aufhalten und sich in gewisser Weise auf die lokalen Milieustrukturen eingestellt haben, um so – nicht zuletzt – ihren Drogennachschub zu gewährleisten und die Kenntnis und Gewissheit gleichermaßen zu haben, schnellstmöglich Abnehmer z.B. für Diebesgut zu finden. An welchem Ort und in welcher Lokalität die drogenabhängigen MIT dann letztendlich die einzelnen Straftaten begehen, scheint zumindest anfänglich eher zufällig zu sein: Das Hauptauswahlkriterium dafür ist die räumliche Nähe. Mit zunehmender Häufigkeit der Diebstähle werden die konkreten Tatorte in Abhängigkeit davon ausgewählt, wie hoch die Kontrolldichte generell in den Geschäften eingeschätzt wird und, ganz individuell, wo bereits Hausverbote verhängt wurden. Insbesondere bei erheblicheren Eigentumsdelikten, wie etwa bei Einbrüchen, ist ein geplantes Handeln der Normalfall. Die Vorbereitung besteht darin, „geeignete“ Objekte zu eruieren, die sodann auf individuelle Art und Weise angesteuert und zur Verwirklichung des jeweiligen Vorhabens aufgesucht werden müssen. Bandenähnliches Vorgehen verstärkt den Planungsbedarf. Die folgenden Beispiele veranschaulichen diesbezüglich die Zusammenhänge: T42 beging in drei Tagen eine Einbruchsserie von 27 Fällen. Fortbewegt habe er sich dabei jede Nacht mit dem Fahrrad entlang einer bestimmten Landstraße. Sein Aktionsradius habe etwa 20 Kilometer betragen, „so weit, wie man es nachts mit dem Fahrrad eben schafft“. Er sei dann in diejenigen 117 Darstellung zentraler Befunde Teil B Geschäfte und Firmen eingebrochen, die an der Strecke lagen und ihm ins Auge gefallen seien. Dabei habe er „´ne schöne Spur gelegt“. Dies sei ihm letztlich auch zum Verhängnis geworden, da er sich immer in dieselbe Richtung fortbewegt habe und deshalb habe überführt werden können. T22, der bei der Befragung 20 Jahre alt ist und selbst keinen Führerschein hat, berichtet, dass er Straftaten anfangs meist in seiner Umgebung begangen habe. Er sei jedoch auch mit Freunden, die schon einen Führerschein hatten, bis zu 120 km weit gefahren, um Straftaten zu begehen. Er habe nicht immer in der gleichen Stadt Straftaten begangen, um das Risiko der Entdeckung zu verringern, da sie alle bereits stadtbekannt gewesen seien. Dies habe am Ende gar zu einem regelrechten „Katz- und Mausspiel“ mit der Polizei geführt, bei dem falsche Fährten gelegt wurden, um die Ermittlungskräfte zu verwirren. 3.5.3.3 Einschränkung der Fortbewegung Den Schilderungen der interviewten MIT lässt sich entnehmen, dass der Aktionsradius entweder in Ermangelung einer Fahrerlaubnis und/oder eines Fahrzeugs eingeschränkt war und andere Möglichkeiten zur Fortbewegung (Fahrt mit dem Fahrrad, Mitfahrgelegenheit bei Freunden) wahrgenommen werden mussten. Wenn allerdings Optionen vorhanden sind, die die Mobilität des MIT erhöhen, ist zu vermuten, dass sie ihren Aktionsradius auch entsprechend ausdehnen und Straftaten auch an Orten verüben, die über die unmittelbare räumliche Nähe hinausgehen. Neben dem Handlungsstil (situativ gegenüber geplant) haben demnach die Mobilitätsmöglichkeiten, auf die ein MIT zurückgreifen kann, großen Einfluss darauf, wo der einzelne MIT konkret seine Delikte verübt. Als (rein logisch stimmige) Schlussfolgerung bietet sich von daher die Überlegung an, die Aktionsradien der MIT durch „Führerscheinentzug“ der einen oder anderen Art einzuschränken, um die Straftatbegehung sowie, damit verknüpft, die Ermittlungstätigkeit der Polizei lokal konzentriert zu halten. Soweit mit dem alltagssprachlichen Begriff des „Führerscheinentzugs“ das bisher als Nebenstrafe eingestufte Fahrverbot gemeint ist, das darin besteht, dass der Sanktionierte bestimmte Arten oder alle Arten von Kraftfahrzeugen zwischen einem Monat und drei Monaten Dauer nicht führen darf – und zur Absicherung dessen den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben muss –, so wird seit einiger Zeit 118 Teil B Darstellung zentraler Befunde in regelmäßigen Abständen die Forderung erhoben, das Fahrverbot künftig als generalisierte selbstständige Hauptstrafe neben Freiheitsstrafe und Geldstrafe in Fällen allgemeiner Kriminalität, also losgelöst von verkehrsrechtlichen Bindungen, einzuführen (vgl. Röwer 2001, Stöckel 2001). Die derzeitige rechtliche Situation erlaubt den Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 44 StGB allerdings i. W. nur bei Straftaten, die der Täter „bei dem Führen“ oder im „Zusammenhang mit dem Führen“ eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr begangen hat. Gerade mit Blick auf die MIT drängt sich vor allem aus der Sicht der Praxis schon unter den derzeit geltenden Bedingungen die Überlegung auf, den Begriff des „Zusammenhangs“ weit auszulegen, um den Aktionsradius vieler MIT möglichst überschaubar einzugrenzen. Dem kann hier nicht näher nachgegangen werden (vgl. allgemein Halecker 2005: 95). Immerhin ist nach der Literaturlage eine solche „Zusammenhangstat“ beispielsweise dann anzunehmen, wenn der Täter das Kraftfahrzeug als Fortbewegungsmittel zur Vorbereitung oder Durchführung einer Straftat benutzt (vgl. Fischer et al. 2008: § 44 Rn. 8). Es reiche aus, wenn die rechtswidrige Tat entweder durch den Einsatz als Tatmittel – beispielsweise für Tötungs-, Köperverletzungs- oder Nötigungsdelikte – begangen, bzw., wenn die Ausführung der Tat durch das Führen eines Kraftfahrzeuges ermöglicht oder gefördert wurde. Daran ist etwa beim Transport von Einbruchswerkzeug durch die MIT zu denken. Nach § 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann auch die zuständige Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) unter besonderen Umständen, z.B. bei der Feststellung von Ungeeignetheit oder mangelnder „Befähigung“ zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Fahrerlaubnisentziehung anordnen. Erweist sich ein Täter aufgrund der abgeurteilten Taten, die er – in der Formulierung gleich wie beim Fahrverbot – „bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs“ begangen hat, als „zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet“, so entzieht ihm das Gericht, rechtlich in Form einer Maßregel der Besserung und Sicherung, die Fahrerlaubnis ganz generell (§ 69 StGB), und zwar je nach Ausprägung der Unfähigkeit für bis zu fünf Jahre oder auf Lebenszeit („Sperre“). Der etwa vorhandene Führerschein wird entsprechend ungültig und ist einzuziehen. Hat der Betreffende keine Fahrerlaubnis besessen – oder sie schon vorher verloren gehabt –, verhängt das Gericht ebenfalls eine Sperre. Die im Projekt verfügbaren Dokumente ermöglichen die Feststellung, wie oft von einem Fahrverbot oder von einer Fahrerlaubnisentziehung Gebrauch gemacht wurde. Die Tabellen 18 und 19 verdeutlichen den Befund; die Angaben in Klammern 119 Teil B Darstellung zentraler Befunde geben darüber Aufschluss, wie viele MIT in diesen beiden Bereichen nur nach dem Jugendstrafrecht bzw. nur nach dem Allgemeinen Strafrecht sanktioniert wurden.51 Tabelle 18: Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis bei Jugendlichen bzw. bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht behandelt wurden Anzahl Sanktionen Anzahl MIT (ausschließlich nach Jugendstrafrecht) % der MIT Fahrverbot nach § 44 StGB in Verbindung mit §§ 6 und 8 JGG. 20 18 (13) 1,4% (1,0%) Entziehung der Fahrerlaubnis 38 35 (26) 2,6% (2,0%) Gesamt 58 53 (39) 4,0% (2,9%) nach Jugendstrafrecht Von allen MIT haben demnach 4 Prozent schon mindestens ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach Jugendstrafrecht bekommen. Dabei macht die Entziehung der Fahrerlaubnis mit 2,6 Prozent den größeren Anteil aus. Tabelle 19: Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erwachsenen bzw. bei Heranwachsenden, die nach Allgemeinem Strafrecht behandelt wurden nach Allgemeinem Strafrecht Anzahl Sanktionen Anzahl MIT (ausschließlich nach Allg. Strafrecht) % der MIT Fahrverbot nach § 44 StGB 111 76 (71) 5,7% (5,3%) Entziehung der Fahrerlaubnis 254 147 (138) 11,1% (10,4%) Gesamt 365 223 (209) 16,8% (15,7%) Nach Erwachsenenstrafrecht wurde bei rund 17 Prozent der MIT mindestens ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt. Auch hier ist der größere Anteil (gut 11 Prozent) bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu finden. Man kann also sagen, dass das Sanktionsinstrument „Fahrverbot“ für die hessischen MIT im Vergleich zu anderen Sanktionen eher eine quantitativ untergeordnete Rolle spielt. 51 Dabei ist zu beachten, dass die beiden Tabellen nicht aus der personengebundenen Perspektive, sondern aus der Perspektive der Sanktionierung gelesen werden müssen. 120 Teil B Darstellung zentraler Befunde Auf die einzelnen Personen bezogen lässt sich erkennen, dass bei 5 MIT ein Fahrverbot sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach Allgemeinem Strafrecht verhängt wurde. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis sind es 9 MIT, die nach beiden Formen des Strafrechts entsprechend sanktioniert wurden. Damit reduziert sich die Gesamtzahl der MIT, die nach Jugendstrafrecht ein Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis bekommen haben, auf 39 MIT oder auf knapp 3 Prozent. Für die nach Allgemeinem Strafrecht abgeurteilten MIT zeigt sich ebenfalls eine Reduktion, jedoch ist diese schwächer ausgeprägt. Hier reduziert sich die Zahl durch die wiederholte Sanktionierung im Jugend- als auch im Erwachsenenalter auf 209, was 15,7 Prozent aller MIT ausmacht. In den Interviews wiesen die befragten MIT recht häufig auf ihre Erlebnisse im Zusammenhang mit „Führerscheinentzug“ hin, in nachvollziehbarer Weise ohne Differenzierung nach Nebenstrafe oder Maßregel. In einigen Fällen mögen Entziehungen der Fahrerlaubnis oder Fahrverbote durchaus auch für MIT einen Ansporn bieten, sich in Zukunft unauffällig zu verhalten, um die zunächst verlorene und dann wieder gewonnene Mobilität nicht erneut zu gefährden. Ein Beispiel bietet die Umorientierung auf einen normalen Beruf und ggf. ein Familienleben, wie im Falle von T33: Er berichtete von den anfänglichen Schwierigkeiten, den Führerschein wiederzubekommen, der ihm aufgrund seiner Straftaten entzogen worden war. Nach Wiedererlangung der Fahrerlaubnis wolle er diese nun, vor allem in Hinblick auf seine Jobchancen und aufgrund des erwarteten Nachwuchses, unter keinen Umständen verlieren. Daher wolle er versuchen, sich in Zukunft so korrekt wie möglich zu verhalten. Relativ häufig ist von Vorgängen berichtet worden, die ganz anders gelagert sind. Diese lassen sich generell dahingehend charakterisieren, dass sich das Nicht- oder Nichtmehr-Vorhandensein eines Führerscheins für viele MIT ohnehin kaum verhaltenssteuernd auswirkt. Insbesondere Personenkraftwagen werden bei Einzelbedarf oder auch dauerhaft ohne Rücksicht auf Verbote oder Sperren zur Fortbewegung genutzt (vgl. Kapitel 3.5.3.4). 3.5.3.4 Weitere Aspekte der Mobilität Die bislang aufgeführten Beispiele haben sich darauf bezogen, mobil zu sein, um Straftaten zu begehen. Es ist jedoch nicht weniger interessant, umgekehrt den Blick 121 Darstellung zentraler Befunde Teil B auf die Konstellation zu richten, dass Straftaten begangen werden, um mobil sein zu können. Hierbei sind insbesondere die Delikte des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des „Schwarzfahrens“ von Belang. Der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellt schon für sich genommen, als Verstoß gegen § 21 StVG, eine Straftat dar. Ob der Zweck auf die Begehung von sonstigen Straftaten gerichtet ist, oder ob es um andere Motivationen geht, ist dabei ohne Belang. In den für das Projekt zugänglichen Unterlagen sind entsprechende Taten so oder so nicht dokumentiert. Dies entspricht der Erfassungslogik der Polizeilichen Kriminalstatistik.52 Gerade bei älteren Jugendlichen, bei Heranwachsenden und auch noch bei manchen Jungerwachsenen spielt nach Praxiserkenntnissen und nach jugendkriminologischen Befunden freilich „das Fahren um seiner selbst willen“ – bzw. aus ausgesprochener Kraftfahrzeugleidenschaft – eine erhebliche Rolle. Es kommen insofern typische Deliktkombinationen vor, die in dieser Art entweder ebenfalls gar nicht in der PKS bzw. in methodisch darauf bezogenen Registern bzw. Akten notiert werden, oder die man daraus nur teilweise erschließen kann. Wenn die jungen Täter über kein Kraftfahrzeug verfügen und sich deshalb ein fremdes „besorgen“, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein strafbarer Diebstahl oder eine ebenfalls strafbare Gebrauchsentwendung mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis verbunden sein. Wenn es sich um ein unversteuertes Kraftfahrzeug handelt, kommt ein Steuerdelikt in Betracht. Wenn für das Kraftfahrzeug keine Versicherung besteht, oder der Versicherungsschutz wegen Nichtzahlens der Prämie oder wegen technischer Manipulationen am Fahrzeug erloschen ist, steht ein strafbarer Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz an. In extremen Fällen kann die gesamte „Deliktspalette“ durch eine einzige verbotene Fahrt und deren Umstände in gesetzlich so genannter „Tateinheit“ verwirklicht sein. In den Täterinterviews wurden zahlreiche Vorgänge angesprochen, auf welche die angedeuteten rechtlichen Varianten je unterschiedlich passen. So berichtete eine Vielzahl von MIT von der unerlaubten Ingebrauchnahme oder Entwendung von Fahrzeugen, in der Regel von Motorrollern oder von Autos (Personenkraftwagen). Besonders häufig berichteten jugendliche MIT, die aufgrund ihres Alters noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, von ihrer Freude, um nicht zu sagen, von ihrer Lust an unerlaubten „Spritztouren“ (gelegentlich in der Fachliteratur in der englischen Sprachvariante „joy-riding“ bezeichnet). Die Fahrzeuge wurden dann nicht selten während der Tour oder im Anschluss daran, je nach den Umständen, demoliert oder (teilweise) „ausgeschlachtet“. 52 Auch anderweitig gibt es keine zentrale Erfassung, auf die man hätte zurückgreifen können. 122 Teil B Darstellung zentraler Befunde Das Element des Spaßes oder auch des „Kicks“ wird in den Bemerkungen der folgenden drei MIT deutlich: T10 formuliert: „Wir sind auch einfach mal so aus Spaß gegen einen Baum gefetzt, das war einfach so der Kick.“ T22 beschreibt solcherart Unternehmungen mit seinen Kumpels wie folgt: „Wir fingen halt richtig an, die zu provozieren. Autos geklaut, zu Schrott gefahren und stehen gelassen.“ T25 thematisiert sozusagen die Kettenentwendung von Autos ohne notwendig folgende Beschädigung oder Ausschlachtung: „Wenn der Benzintank leer ist, hab´ ich so […] gleich anderen Wagen schon gesucht.“ Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann aber auch für die Betreffenden, die die rechtlichen Konsequenzen entweder nicht ermessen können oder diese ignorieren – bzw. erst im Laufe der Zeit gegen Bedenken immun werden –, eine gewohnte Form der alltäglichen Lebensbewältigung darstellen. Auch das persönliche Umfeld mag sich vielleicht wundern, aber dennoch nicht direkt nachfragen oder die Behörden alarmieren. Dies wird anschaulich im Fall von T51: Er besaß bereits mit 16 Jahren das erste Auto und fuhr damit täglich zur Berufsschule. Niemand in seinem Umfeld habe interveniert: So sei in der Nachbarschaft zwar über ihn getuschelt worden, aber vielmehr darüber, warum sich der Junge solch ein Auto leisten könne, und weniger über die fehlende Fahrerlaubnis. Der Tatbestand des „Schwarzfahrens“ als Teilbereich der so genannten Leistungserschleichung nach § 265a StGB findet sich in den Akten 907mal.53 Berücksichtigt man, dass es sich hierbei um ein Kontrolldelikt handelt, und die Entdeckungsquote somit stark davon abhängig ist, wie viele Ressourcen die Verkehrsbetriebe für Kontrollen aufwenden, lässt sich erahnen, wie häufig von den MIT tatsächlich „schwarzgefahren“ wird.54 Zusätzlich kommen aber – neben dem „Schwarzfahren“ – auch andere Delikte, die in direktem Zusammenhang mit der Befriedigung von Mobilitätsbedürfnissen stehen können, in Betracht, wie sich am Beispiel von T24 erweist: 53 Diese 907 Taten wurden in öffentlichen Verkehrsmitteln begangen, sodass es sich gesichert um „Schwarzfahren“ und nicht um eine sonstige Leistungserschleichung handelt. 54 Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es sich beim „Schwarzfahren“ um ein Delikt mit vergleichsweise geringer Hemmschwelle handelt. 123 Darstellung zentraler Befunde Teil B Dieser MIT berichtet, er sei bereits im Kindes- und Jugendalter viel „schwarz gefahren“ und dabei mehrmals erwischt worden. Sodann habe er ab dem Alter von 16 Jahren Betrügereien mit EC-Karten und Kreditkarten begangen, um mit dem Taxi größere Strecken zurücklegen – und beispielsweise mit Freunden vom hessischen Heimatort in den Ruhrpott zu Tanzveranstaltungen fahren – zu können. Die Motivation hierfür sei zum einen die unmittelbar entstehende Mobilität, und zum anderen das soziale Ansehen bei den Freunden gewesen, getreu dem Motto: „Seht her, was ich mir leisten kann.“ Nachdem dieses Vorgehen keinen Erfolg mehr versprochen habe (die Debitund Kreditkarten verschiedener Banken seien allesamt auf seinen richtigen Namen ausgestellt gewesen), habe er sich übers Internet einen PKW für 50 Euro besorgt, um weiterhin mobil sein zu können. Da er aber weder im Besitz eines Führerscheins gewesen sei, noch das Auto ordnungsgemäß angemeldet und versichert habe, habe er nun eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauchs abzusitzen. 3.5.4 Straftaten im Dunkelfeld Zentrale Befunde: n Die Größe des Dunkelfelds ist allgemein von mehreren Faktoren abhängig (Anzeigeverhalten, deliktspezifische Dunkelziffern, Ermittlungsintensität etc.). n Das individuelle Entdeckungsrisiko der jeweiligen MIT differiert stark. n Die meisten interviewten MIT schätzten, dass nur 10 bis 20 Prozent ihrer bisherigen Straftaten polizeilich bekannt geworden sind. Damit würde die Mehrzahl ihrer Straftaten im Dunkelfeld verbleiben. n Rechnet man zusätzlich noch die „Bagatelldelikte“ ein, die in der Wahrnehmung vieler MIT gar nicht als Straftaten gelten, dürfte die Entdeckungswahrscheinlichkeit sogar noch darunter liegen (bei 5 bis 10 Prozent). Das Risiko, nach dem Begehen einer Straftat als Täter entdeckt zu werden, wird im Allgemeinen über sog. Dunkelfeldstudien anhand von mehr oder minder großen, teils repräsentativen, teils bewusst spezifisch ausgesuchten Gruppen von Befragten zu bestimmen versucht. Aufgrund der dabei erhaltenen Aggregatdaten, ergänzt durch 124 Teil B Darstellung zentraler Befunde Praxiserfahrungen, kennt man verschiedene Faktoren, die das Entdeckungsrisiko ganz generell beeinflussen. Sowohl die Delikthäufigkeit als auch die Tatschwere sind dabei von besonderer Bedeutung (vgl. Raithel/Mansel 2003: 10f.). Unabhängig vom Entdeckungsrisiko des einzelnen Täters ist auch auf die unterschiedlichen deliktspezifischen Dunkelziffer-Relationen hinzuweisen.55 Wichtigster Faktor im Falle der Entdeckung von Taten durch Personen oder Institutionen außerhalb von Polizei und Justiz ist das Anzeigeverhalten, das wiederum selbst von einer Vielzahl von Einflüssen dominiert wird.56 Nach einer Anzeige können unter anderem die Ressourcenverteilung und die Ermittlungsintensität der Strafverfolgungsbehörden, im Kern eher deliktspezifisch als personenspezifisch, bezüglich der Höhe der Aufklärungswahrscheinlichkeit von Straftaten eine wichtige Rolle spielen. Trotz dieser erheblichen Unsicherheiten werden immer wieder Versuche unternommen, abzuschätzen, wie viele Straftaten insgesamt ins Hellfeld gelangen. Während Kaiser (1996: 359) davon ausgeht, dass etwa die Hälfte aller begangenen Straftaten angezeigt wird, kommt Kürzinger zu dem Ergebnis, dass gerade einmal 10 Prozent der klassischen Kriminalität57 von der Polizei registriert wird (Kürzinger 1996: 181). Eine ähnliche Auffassung vertritt Kury, der den „bedrückenden Verdacht“ hegt, dass, nachdem alle Selektionsmechanismen gegriffen haben, nur ein Zehntel „aller begangenen Straftaten Eingang in die Polizeiliche Kriminalstatistik“ findet (Kury 2001: 84). Kerner wiederum stellt bezüglich der Gesamtheit der amtlich relevanten Straftaten, ähnlich wie Kaiser, die Faustregel auf, „dass die im Dunkelfeld wahrgenommene Delinquenz zweimal größer ist als die von der Polizei registrierte Delinquenz“. Er weist aber bezüglich einzelner Delikte auf eine unterschiedlich ausgeprägte und gelegentlich sogar ganz erhebliche Spannweite von über 90 Prozent bis unter 10 Prozent hin (Kerner 1993: 299). Die große Varianz zwischen diesen und auch anderen einzelnen Annahmen hängt unter anderem mit dem Fokus der Betrachtung zusammen, also damit, welche Arten oder Qualitäten von Delinquenz in das Blickfeld geraten. Unabhängig davon deutet 55 Dunkelziffer-Relationen stellen das Verhältnis zwischen Hellfeld und Dunkelfeld dar. Methodische Schwierigkeiten treten insbesondere durch die Verknüpfung der Zahlen registrierter und nichtregistrierter Straftaten auf, da diese im Normalfall auf unterschiedlichen Ebenen erhoben werden (vgl. Eisenberg 2005: 638). Dennoch bieten sie zumindest wichtige Richtwerte. 56 Zu berücksichtigen sind die Merkmale der Tat, die Merkmale des Opfers und des Täters (vgl. ausführlich hierzu Schwind et al. 2001: 157ff.). 57 Dieses Zehntel ist dabei sehr ungleich über die einzelnen Deliktbereiche verteilt. 125 Darstellung zentraler Befunde Teil B sie darauf hin, dass das Dunkelfeld letztlich durchweg „nichts eindeutig Festlegbares, Quantifizierbares“ ist (Leder 1993: 692). Insbesondere für die Praxis brauchbare Schätzungen lassen sich daher allenfalls für Teilbereiche des Dunkelfelds erbringen. 3.5.4.1 Methodische Anmerkungen zu individuellen Befragungen Bislang existieren nur vereinzelt empirische Untersuchungen, die es ermöglichen, offizielle Kriminalitätsdaten mit selbst berichteter Delinquenz auf der Individualebene zu vergleichen. In diesen Studien kommt, ähnlich wie in den Studien mit Aggregatdaten, eine erhebliche Divergenz zwischen den beiden Informationsquellen zum Ausdruck (vgl. Stelly 2004: 8). Die MIT wurden im Rahmen der Interviews gefragt, welche Art von Straftaten sie im Laufe ihres Lebens begangen haben, unabhängig davon, ob sie dafür strafrechtlich belangt worden sind oder nicht. Des Weiteren wurden sie danach befragt, ob ihnen die Anzahl der Straftaten, die ihnen offiziell zur Last gelegt wurden, bekannt sei. Zu guter Letzt wurden sie darum gebeten, eine Einschätzung abzugeben, wie sich bei ihnen das Verhältnis von den polizeilich registrierten zu den tatsächlich begangenen Straftaten gestaltet. Bei der selbst berichteten Delinquenz besteht immer die Problematik der Gültigkeit (Validität) von Probandenaussagen. Wenn Wiederholungstäter befragt werden, können sich Erinnerungsprobleme stärker als normal geltend machen oder SelbstbildModifikationen eine überhöhte Bedeutung erlangen. Verzerrungsgefahren gibt es in zwei entgegengesetzten Richtungen: Die eine Richtung läuft zusammengefasst darauf hinaus, dass mehr Delikte berichtet werden, als tatsächlich begangen worden sind, oder dass die Qualität der tatsächlich begangenen Delikte aufgebauscht wird oder Ausschmückungen vorgenommen werden („Overreporting“). Die andere Richtung läuft, ebenfalls zusammengefasst, darauf hinaus, dass über weniger Delikte berichtet wird, als tatsächlich begangen wurden, oder dass deren Schwere bzw. Qualität heruntergespielt wird („Underreporting“). Beim Overreporting findet man nicht selten die Intention, sich selbst durch entsprechende Äußerungen als mutigen oder „coolen“ Typen darzustellen, der sich – überlegen und unabhängig, wie er erscheint – nicht von gesellschaftlichen Regeln und Autoritäten Einhalt gebieten lässt. Dieses Phänomen zeigt sich, sozusagen geschlechtsrollengemäß, insbesondere bei männlichen Personen, was darauf schließen 126 Teil B Darstellung zentraler Befunde lässt, dass in diesen Fällen ein ins Extreme gesteigertes „Männlichkeitsbild“ vorliegt, falls nicht durch Kontrollfragen eher die Vermutung näher liegt, der Befragte versuche lediglich, den Interviewer zu beeindrucken. Köllisch und Oberwittler konnten aufzeigen, inwieweit insbesondere Jugendliche im Vergleich zu anderen Personengruppen häufiger zum Overreporting neigen (Köllisch 2002, Köllisch/Oberwittler 2004). Da jedoch nur ein kleiner Prozentsatz der hessischen MIT – und somit auch unserer Interviewstichprobe – jugendlichen Alters ist, wird man hier die Gefahr eines systematischen Overreportings schon von der Menge her relativ gering einzuschätzen haben. Außerdem haben die Befragten schon aufgrund ihrer „Karriere“ genug Beispiele zu erzählen, die in sich bereits „bunt“ genug sind, um nicht sonderlicher Übertreibung zu bedürfen. Ungleich höher erscheint uns bei den befragten Probanden hingegen die Wahrscheinlichkeit des Underreportings. Verschiedene Gründe dafür liegen auf der Hand, wurden zum Teil von den Probanden auch selbst angedeutet oder explizit benannt. Im Folgenden werden die nach unserer Ansicht wichtigsten kurz skizziert: 1. Angst: Die Angst vor Sanktionen, insbesondere strafrechtlicher Art, dürfte der Hauptgrund dafür sein, warum ein Proband nicht über seine bisher unentdeckten Straftaten sprechen möchte, da er doch bislang alles unternommen hat, eben nicht dafür belangt zu werden. Daher ist es nachvollziehbar, dass die interviewten MIT kein allzu großes Interesse daran haben, einer gänzlich unbekannten Person von bislang unentdeckten Straftaten zu berichten und entsprechende Gefahren zu riskieren. Über das Bemühen, diese Zurückhaltung durch den Aufbau einer Vertrauensbasis zumindest in Teilen „auflockern“ zu können, ist bereits in Kapitel 2.2.2.1.3 berichtet worden. Bei bestimmten Probanden war in der Befragungssituation eine aufschlussreiche Art der „Aufteilung“ ihrer Mitteilungsbereitschaft zu erkennen. Als auch rechtlich einigermaßen erfahrene „Profis“ wussten sie z.B. genau, welche ihrer unentdeckten Straftaten mittlerweile aufgrund der Verjährungsfristen des § 78 StGB nicht mehr verfolgt werden können, sie waren bei diesen Taten besonders auskunftsfreudig. 2. Scham: In einzelnen Interviews ist auch erkennbar geworden, dass der Interviewte über bestimmte Taten nicht sprechen will, weil er sich dafür schämt, oder weil er sich selbst in einem besseren Licht sieht oder so präsentieren möchte. Die Gefahr, soziale erwünschte Antworten in einer Face-to-Face-Situation im Interview hervorzurufen, ist höher als bei standardisierten und anonymen Befragungen. 127 Darstellung zentraler Befunde Teil B Solche Schamgefühle können sich nicht nur auf die Gesprächsbereitschaft zu den nicht entdeckten Straftaten auswirken, sondern ebenso zu den entdeckten, namentlich dann, wenn der Interviewte davon ausgeht, dass der Interviewer über keine anderweitigen Informationen verfügt. Dabei wird entweder die Tat selbst verschwiegen, wenn es sich um gesellschaftlich besonders geächtete Verhaltensweisen, wie diejenige des sexuellen Missbrauchs, handelt. Oder aber die Umstände der Tat halten den Interviewten ab, davon zu berichten, beispielsweise, wenn das „Überführt worden sein“ peinlich ist, da so z.B. der Eindruck eines Mangels an „geistiger Wendigkeit“ entstehen könnte (vgl. dazu Miller 1968: 345). 3. Wahrnehmung: Wenn der Interviewte sein Handeln nicht als Gesetzesverstoß wahrnimmt,58 kann er folgerichtig nicht darüber berichten. Vor allem bei Bagatelldelikten, aber auch bei Straftaten des „Graubereichs“ – wie Schwarzarbeit oder bei innerfamiliärer Gewalt –, kann die individuelle Wahrnehmung unterschiedlich sein und muss sich nicht zwangsläufig an normativen Definitionen und Vorschriften orientieren. Bei den MIT war in den Interviews insbesondere feststellbar, dass sie dazu tendieren, Drogenbesitz für den Eigenbedarf und vergleichbare Delikte nicht als Straftaten wahrzunehmen, und dass sie daher auch, subjektiv konsequent und ohne jede bewusste Verdeckungstendenz, nicht darüber berichten. Dieses Underreporting ließ sich aber durch gezielte Rückfragen relativ leicht minimieren. 4. Vergessen: Manches strafrechtliche Vergehen oder sogar Verbrechen kann auch schlichtweg vergessen worden sein. Insbesondere bei den MIT, die sich ja explizit durch wiederholte Straftatenbegehung auszeichnen, ist es nicht verwunderlich, dass mit zunehmender Anzahl von Delikten das Erinnerungsvermögen Lücken aufweist. Gerade Delikte wie Ladendiebstähle oder das Erschleichen von (Transport-) Leistungen, die weniger aufwendig in der Durchführung – und mit geringem emotionalem Erleben – verbunden sind, werden aller Wahrscheinlichkeit nach seltener im Gedächtnis abgelegt. Man kann demgegenüber davon ausgehen, dass die MIT viel eher über diejenigen Sachverhalte berichten, die ihnen aufgrund besonderer Umstände, die als „Erinnerungsanker“ dienen, präsent sind. Diesbezüglich war in den Interviews be58 Denkbar ist auch, dass der Proband sein Handeln als Gesetzesverstoß wahrnimmt, es aber in rechtlicher Hinsicht falsch deutet. Solche Definitionsschwierigkeiten treten beispielsweise bei der Abgrenzung von Nötigung und Bedrohung auf. Da in der Interviewsituation Rückfragen möglich sind, wirkt sich diese Problematik im Gegensatz zu schriftlichen Befragungen (vgl. Kreuzer 1978: 137ff.) nur gering aus. 128 Teil B Darstellung zentraler Befunde sonders auffällig, dass viele der MIT von Taten an bestimmten Terminen zu berichten wussten (z.B. an Weihnachten, Silvester oder an anderen Feiertagen, aber auch bei Gelegenheit von Geburtstagen oder sportlichen Großereignissen etc.). Ansonsten sind gemäß dem Verlauf der Erinnerungskurve (umgekehrte U-Form) meist die ersten und/oder letzten Taten im Gedächtnis haften geblieben. Es bleibt im Rückblick insgesamt festzuhalten, dass es den Interviewerinnen und Interviewern in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gelang, die anfänglich misstrauischen MIT dazu zu bewegen, offen auch über wenigstens einige ihrer unentdeckten Straftaten zu sprechen. 3.5.4.2 Hell-/Dunkelfeld-Verhältnisse Dass die Bandbreite der selbst berichteten nicht entdeckten Straftaten derjenigen von polizeilich bekannten straffälligen Handlungen ähnlich ist, ist nicht verwunderlich. In diesem Kapitel kann es wegen der vorstehend dargelegten Einschränkungen jedoch nicht darum gehen, exakte Zahlen zu demonstrieren. Vielmehr soll lediglich ein strukturierter Eindruck darüber vermittelt werden, wie unterschiedlich sich das Verhältnis von entdeckten zu nicht entdeckten Straftaten in den Berichten der Befragten gestaltet. Um so etwas wie eine persönliche Dunkelziffer-Relation abgeben zu können, muss dem einzelnen MIT bekannt sein, wie viele seiner Delikte ins Hellfeld gelangt sind. Einige der MIT warteten bei der Befragung mit exakten Angaben dazu auf, wie viele ihrer Straftaten registriert wurden, aber auch, wie viele Einträge über sie im Bundeszentralregister (BZR) enthalten sind. Andere MIT zeigten sich dagegen unsicher und wagten nur ungefähre Schätzungen darüber, wie viele ihrer Straftaten wohl aktenkundig sein dürften.59 Auf dieser Basis wurden die MIT im nächsten Schritt um eine Einschätzung dahingehend gebeten, wie oft sie Straftaten begangen haben, die gar nicht entdeckt wurden, bzw. im Falle einer Entdeckung jedenfalls nicht ihrer Person zugeordnet werden konnten. Mit Rücksicht auf die oben skizzierten allgemeinen Erkenntnisse bezüglich des Dunkelfelds war von vornherein damit zu rechnen, dass die MIT wenigstens an59 Ein MIT hatte damit besonders große Probleme, da er eine Vielzahl von Delikten offenbar im Drogenrausch beging. Er war anhand von Fotos und DNA-Spuren überführt worden, konnte die Anzahl aber nicht benennen, da er selbst keinerlei Erinnerung daran hatte. 129 Darstellung zentraler Befunde Teil B deuten würden, weit mehr Straftaten begangen zu haben, als ihnen nachgewiesen werden konnten. Die Interviews bestätigten diese Annahme, und einige MIT waren recht freimütig in ihren entsprechenden Schilderungen. Die meisten MIT räumten ein, dass sie auch Straftaten begangen haben, die den polizeilichen Behörden nicht bekannt wurden. So erklärt beispielsweise T20: „Ne, ich hatte mehr als sechzig, vielleicht so fünfzig Einbrüche. Nicht nur in meiner kleinen Stadt, ich komme ja aus X. Ich war auch in A und B, C, D, E und so weiter. Und nicht nur bei uns im Kreis gemacht. Die konnten nur bei uns im Land 25 Stück nachweisen. Sonst, wenn die mir andere nachgewiesen hätten ja, wäre ich direkt für fünf Jahre weg.“ Die Polizei wisse aber nur „so grob von 30, 40 Sachen“. Zusätzlich habe er noch 50, 60 Straftaten begangen, die im Dunkeln geblieben seien. Das, was die Polizei erfahren habe, sei nur deswegen ans Tageslicht gekommen, weil er von Kollegen verraten worden sei. Andernfalls wäre er nie erwischt worden. „Ich habe schon viel Scheiße gemacht, von der die nix wissen, und das ist auch gut so“. Andere MIT äußerten die Auffassung, dass bei der Entdeckung ihrer Straftaten der Zufall eine wesentliche Rolle gespielt habe, nach dem Motto: „Mal wird man halt erwischt, mal nicht“. Sie nehmen unterschiedliche Aufklärungsquoten für die einzelnen Deliktbereiche an, wobei diese Annahmen auf ihren Erfahrungen beruhen, nach denen sie für bestimmte Delikte immer wieder bestraft wurden, während sie in anderen Tatfeldern vollkommen – oder eher unbeachtet – agieren konnten. Dafür bietet T45 ein Beispiel: Er sei als Jugendlicher und Heranwachsender als Großdealer tätig gewesen und habe ganze Stadtteile mit illegalen Drogen versorgt. Dennoch sei er polizeilich nur ein einziges Mal – in einem anderen Zusammenhang – mit einem Drogendelikt aufgefallen. Belangt worden sei er jedoch für andere Taten wie Körperverletzungen und eine Serie von Diebstählen, die er in einer anderen Lebensphase begangen habe. Dass bestimmte Deliktbereiche seltener aufgedeckt werden als andere, ist an sich nicht verwunderlich. Insbesondere Drogendelikte sind schlechter zu verfolgen, da es keine (unmittelbaren) Opfer gibt, die Anzeige erstatten. Hat die Polizei hingegen Anhaltspunkte, gegebenenfalls auch aus V-Mann-Kreisen, kann sie in diese Richtung weiter ermitteln: Wird eine Tat aus einer ganzen Serie (vielleicht auch nur zufällig) ent- 130 Teil B Darstellung zentraler Befunde deckt, können vergleichbare Taten durch die üblichen kriminalistischen Methoden eher aufgedeckt werden. Dazu passt das Beispiel von T25: Er schildert die Umstände wie folgt: „Eigentlich die haben alles rausgefunden bei mir, weil die Jungs haben verpetzt bei mir, so kleine Kinder, so 15-Jährige. Und wo Autos, die ich geklaut habe, ich war dumm, ich hab´ immer drinnen gekifft und drinnen auch geschlafen. Drinnen, auch Getränkeflaschen drinnen gelassen und so weiter, du weißt, mit Mund, DNA. Dann haben die mir alles, bamm bamm hintereinander und so, haben die gesagt: ´Du warst das´.“ Diesem MIT konnten also anhand von DNA-Spuren eine Vielzahl von Autoeinbrüchen nachgewiesen werden. Für Schlägereien bzw. Körperverletzungen, die bei ihm ebenfalls laut Eigenbericht an der Tagesordnung waren, wurde er dagegen kein einziges Mal belangt. Darüber hinaus gab es auch Interviews, in denen geschildert wurde, dass nur ein geringer Teil ihrer strafrechtlich relevanten Aktivitäten bekannt wurde. Dazu zwei Beispiele: T09 sagt aus: „Neunzig zu zehn, dass ich nicht erwischt wurde, also sagen wir, wenn alles rausgekommen wäre, hätte ich schon lebenslang.“ In diesem Verhältnis seien aber Straftaten wie Drogenverkauf noch nicht einmal mit eingerechnet. Diese habe er dabei gar nicht bedacht, da dies für ihn normal und keine Kriminalität sei: „Das ist bei mir in der Gegend normal“. Auch einfache Körperverletzungen zählt er nicht mit, sondern eher die begangenen Einbrüche und vergleichbare Straftaten. T12 schätzt die Anzahl der von ihm insgesamt begangenen Straftaten nach einer längeren Denkpause auf 1200 bis 1500, wobei er die verurteilten Delikte auf etwa 70 bis 100 schätzt. Bemerkenswert ist hierbei die Tatsache, dass auch in dieser Schätzung alle Drogendelikte ausgeklammert wurden. Er ist der Meinung, dass er 17 Einträge im BZR hat, und sagt selbst, die verurteilten Straftaten seien „nur die Spitze des Eisberges“ gewesen. Er empfindet diese Anzahl als „extrem viel“ und gibt an, dass bestimmte Straftaten, z.B. einige Diebstähle, absolut „unnötig“ gewesen seien (also weder dem Überleben dienlich, noch im Bereich der Beschaffungskriminalität, um seine Drogensucht zu finanzieren). Nur wenige MIT, aber eben doch einige, erklärten schließlich dem Interviewer, dass alle ihre Straftaten von der Polizei registriert worden sind. Ihre Schilderungen erwec- 131 Darstellung zentraler Befunde Teil B ken den Eindruck, dass sie sich selbst quasi als ausgemachte Pechvögel einstuften. Besonders anschaulich ist die Schilderung, die T33 im Interview gegeben hat: Laut Aussage dieses 30-jährigen MIT seien alle Gesetzesverstöße, die er begangen habe, auch als solche bekannt geworden: „Ich bin eigentlich bei allen Sachen erwischt worden. Das ist ja der Scheiß.“ Über seine leichte Überführbarkeit regte er sich selbst in der Befragungssituation noch merklich auf, vor allem unter dem Gesichtspunkt, wenn er sich mit anderen vergleiche, die sich wohl geschickter angestellt hätten. Allerdings habe er auch in den seltensten Fällen geplant, Straftaten zu begehen. Vieles habe sich aus dummen Zufällen ergeben, insbesondere der Spruch „Gelegenheit macht Diebe“ passe bei ihm. Ein weiterer Fall, diesmal einer weiblichen MIT, macht deutlich, dass die Ermittlungstätigkeit der Polizei zum alsbaldigen und ggf. stetigen Nachteil eines Täters objektiv bei solchen Personen erleichtert wird, die unüberlegt handeln, nur wenig Unrechtsbewusstsein verspüren und daher auch nur wenig Sorge dafür tragen, nicht erwischt zu werden. Dabei ist, wie im angeführten Beispiel, vor allem an finanzielle oder materielle Transaktionen zu denken, bei denen relativ problemlos Rückschlüsse auf die Identität der Handelnden möglich sind. Nach der generellen Aussage, „Die wissen alles“, berichtet T04, sie sei hauptsächlich wegen Betrugs verurteilt worden. Zudem habe sie oft Urkundenfälschung betrieben, um durch Überweisungsaufträge an Geld zu kommen. Teilweise habe sie sich auch Geld geliehen, das sie nicht habe zurückzahlen können. Festzuhalten ist im Gesamtüberblick, dass es unter den MIT einige wenige „Spitzenreiter“ gibt, die im Hellfeld dreistellige und im Dunkelfeld vierstellige Deliktzahlen erreichen. Dass eine gewisse (Lebens-)Zeit nötig ist, um solche Spitzenwerte zu erreichen, ist klar. Aber selbst wenn ein Täter über eine hohe kriminelle Energie verfügt, ist dies nur möglich, wenn entsprechende Rahmenbedingungen – also Möglichkeiten und Gelegenheiten – gegeben sind, um Straftaten zu begehen. Besondere Brennpunkte (hot spots), die sich in crime generators und crime attractors unterscheiden lassen (vgl. Felson/Clarke 1998: 14), bieten diese Gelegenheiten eher als andere Örtlichkeiten. Aber nicht nur bestimmte Örtlichkeiten fördern Kriminalität, sondern auch das (soziale) Umfeld. So zeigte sich bei den Interviews, dass insbesondere diejenigen MIT, die lange Zeit „im Milieu“ verbrachten oder dort gar aufge- 132 Teil B Darstellung zentraler Befunde wachsen sind, besonders viele Straftaten begangen haben, die im Dunkelfeld verblieben sind. Im Milieu sind die Grenzen zwischen strafrechtlich relevantem Handeln und gesellschaftlich abgelehnten Verhaltensweisen oft fließend. So berichtet T58 von der tagtäglichen Konfrontation mit kriminellen Handlungen und bezeichnet sich selbst als „milieugeschädigt“: „Es ist einfach da, wo ich hergekommen bin, alltäglich gewesen. Ich bin in sehr, wie sagt man, extremen Verhältnissen aufgewachsen. Zwei Onkels von mir sind Ex…, damals Zuhälter gewesen. Und mein Vater war damals der Boxtrainer von den ganzen Luden in X, sag´ ich mal so. Und ja, bin ich halt in Kreisen aufgewachsen, wo das eigentlich dazugehört hat.“ Ein anderer MIT, T37, erzählt ebenfalls von den Gelegenheiten, die sich durch seine Kontakte zum Boxsport und zum Rotlichtmilieu ergaben. Durch den Boxsport sei er in das Rotlichtmilieu „reingerutscht“. Mal arbeite man dort eben als Türsteher oder Personenschützer. Wenn man sich bewähren würde, könne man es selbst mit der Zuhälterei versuchen. Zudem habe er sich manchmal auch mit dem Handel von Amphetaminen etwas dazu verdient. Erwirtschaftet jemand in diesen Kreisen seinen täglichen Lebensunterhalt, bekommt er auch vermehrt Gelegenheiten zu kriminellen Handlungen, die er bei entsprechender Einstellung rasch wahrnehmen kann. Im Milieu existiert außerdem ein großer Graubereich: Inwieweit beispielsweise körperliche Auseinandersetzungen im Rahmen einer Türsteher-Tätigkeit einen Straftatbestand erfüllen, ist nicht immer eindeutig zu klären. Ebenso verhält es sich bei der Ausgestaltung der Prostitution: Die Grenzen, ob jemand als Zuhälter oder als „Damenschützer“ arbeitet, sind schwer bestimmbar. Die Abgrenzung zwischen strafrechtlich relevantem und nur gesellschaftlich unerwünschtem Verhalten ist in diesem Bereich nicht immer leicht. Dies trat auch bei den Interviews zutage: Die MIT stuften ihre Handlungsweisen zu großen Teilen nicht als kriminell ein. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Begehung (bestimmter) Straftaten „selbstverstärkend“ wirken kann, ganz nach der Maxime „one crime produces opportunities for another“ (Felson/Clarke 1998: 17). Mit steigender Anzahl der Delikte potenzieren sich auch die Gelegenheiten zu weiterem kriminellen Handeln und somit für ein größeres Dunkelfeld. 133 Darstellung zentraler Befunde 3.5.4.3 Teil B Spezielle Faktoren des Entdeckungsrisikos Nicht zuletzt ist das Entdeckungsrisiko stark von der Ermittlungsarbeit der Polizei abhängig, über die in diesem Rahmen nur sehr eingeschränkt Aussagen getroffen werden können. Zumindest lassen sich aber einige Faktoren herausarbeiten, die aus Sicht der MIT besonders relevant dafür waren, ob ihre Straftaten entdeckt wurden oder nicht. Mehrere MIT benannten die Ermittlung mittels DNA-Spuren als einen ausschlaggebenden Punkt, der zur Entdeckung bestimmter Taten geführt habe. Durch die Abnahme eines genetischen Fingerabdrucks nach § 81g StPO60 konnten so Straftaten aufgeklärt werden, die ansonsten vermutlich im Dunkeln geblieben wären. Zum Stichtag waren DNA-Identifikationsmuster von 778 der MIT (58,6 Prozent) gespeichert, bei weiteren 236 (17,8 Prozent) wurden diese gerade erstellt. Besonders häufig thematisierten die MIT auch den Verrat (durch Mittäter und andere Personen) als Hauptrisiko, das letztlich zur Aufdeckung der Straftaten geführt hätte. So sprachen viele davon, sie wären nie im Gefängnis gelandet, wenn sie nicht „verpfiffen“ worden wären. Darunter befanden sich einige MIT mit Drogendelikten. In diesen Fällen liegt es nahe, dass jedenfalls hin und wieder die Regelungen des § 31 BtMG dazu geführt haben,61 dass die MIT aufgrund von Aussagen anderer verurteilt wurden. Denkbar ist aber auch, dass sich manche MIT nur ungern eingestehen möchten, aufgrund eigener Fehler überführt worden zu sein, da dies als – wie bereits thematisiert – Mangel an „geistiger Wendigkeit“ aufgefasst werden könnte. Unter geistiger Wendigkeit wird unter anderem die Fähigkeit verstanden, „zu verhindern, dass man selbst überlistet, ´übernommen´ und getäuscht wird“ (Miller 1968: 345). Die Thematisierung des „Verpfiffenwerdens“ könnte folglich eine Art von Bewältigungsstrategie mancher MIT sein, bei der die Schuld auf andere geschoben wird, um sich eigene Fehler nicht selbst eingestehen zu müssen. 60 Zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren können Beschuldigten, die einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtig sind, Körperzellen entnommen werden. 61 Das Gericht kann die Strafe bei Drogendelikten mildern oder ganz davon absehen, wenn der Täter beispielsweise durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte. Dabei ist insbesondere an die Preisgabe von Informationen über Mittäter oder andere Tatbeteiligte zu denken. 134 Teil B Darstellung zentraler Befunde Auf der anderen Seite gab es aber auch MIT, die sich nicht scheuten, ganz offen von Fällen zu erzählen, in denen sie selbst sehr ungeschickt agierten und aufgrund eigener Unzulänglichkeiten und Fehler gefasst werden konnten. Bis auf wenige Einzelfälle haben alle MIT deutlich mehr Straftaten begangen, als ihnen bislang zur Last gelegt werden konnten. Mit einiger Sicherheit lässt sich daher feststellen, dass die Polizei von der Mehrzahl der Straftaten keine Kenntnis erlangte. Eine genaue Spezifizierung ist jedoch objektiv nicht möglich, und für die Gesamtgruppe der MIT wäre schon jeder Versuch einer objektiven Festlegung auf eine allgemein gültige Größenordnung vermessen. Die Schilderungen in den Interviews vermitteln aber immerhin den Eindruck einer großen Bandbreite. Wie viele der Taten letztendlich entdeckt worden sind oder nicht, ist individuell sehr verschieden und abhängig von vielen Faktoren. Über alle Interviews hinweg kristallisierte sich aber heraus, dass die MIT in ihrer Eigeneinschätzung überwiegend der Meinung waren, dass etwa nur 10 bis 20 Prozent ihrer Straftaten aufgedeckt wurden. Wie bereits mehrfach thematisiert wurde, nehmen die MIT bestimmtes Handeln wie beispielsweise Leistungserschleichung, Besitz von Betäubungsmitteln etc. jedoch von vornherein nicht als Straftaten wahr. Berücksichtigt man diese „Bagatelldelikte“ zusätzlich, dürften bei einer Extrapolation ihrer nach Rückfrage geäußerten strafrechtlich relevanten Taten dann Werte zwischen 5 und 10 Prozent realistischer sein. 3.6 Behördliche Reaktionen und Sanktionen Mehrfachtäterschaft ist durch wiederholte Straftatenbegehung und chronifizierende Rückfälligkeit gekennzeichnet, die trotz zahlreicher Präventionsbemühungen und repressiver Maßnahmen wiederkehrt. Fragen danach, wie viel und mit welchen Mitteln man durch staatliche Intervention überhaupt erreichen kann, um eine kriminelle Karriere bereits im Anfangsstadium zu verhindern – oder im fortgeschrittenen Stadium deren Abbruch zu bewirken –, geraten dabei besonders in den Vordergrund. Die in diesem Zusammenhang einschlägige Studie von Herrmann & Kerner (1988) konnte aufzeigen, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit stärker mit den Eigendynamiken der kriminellen Karriere (besondere Ereignisse und justizielle Belastungen) zusammenhängt, als mit den vergleichsweise statischen soziokulturellen und individuellen Defiziten des Straftäters, die sich aus deren Kindheit und Jugend ergeben haben. 135 Darstellung zentraler Befunde Teil B In der kriminologischen Forschung werden insbesondere die Auswirkungen von Freiheitsstrafen kontrovers diskutiert. Teilweise wird Freiheitsstrafen eine kontraproduktive Wirkung zugesprochen, da die Rückfallwahrscheinlichkeit doppelt so hoch sei wie bei einer Verhängung einer weniger repressiven Strafe (vgl. Karstedt 1992), und dieser Effekt sich bei Jugendstrafen sogar noch stärker zeige (vgl. die bei Kerner 1996 näher erörterten Befunde). Für die vorliegende Studie erschien es deshalb lohnend, eine detaillierte Analyse der staatlichen Interventionen durchzuführen, um zum einen die Dynamiken innerhalb der Sanktionspraxis zu erfassen, und zum anderen Anhaltspunkte dafür zu gewinnen, welchen Einfluss diese auf die Dynamik der kriminellen Karriere haben. In der abstrakten Betrachtung war von vornherein klar, dass die eine oder andere Reaktions- bzw. Sanktionsmöglichkeit in der Praxis gar nicht – oder nur ganz selten – genutzt werden würde. Andererseits konnte auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Praxis bei MIT – jedenfalls in Teilen – in anderer Weise als bei „normalen“ Beschuldigten verfährt, entweder durch Nutzung von Sanktionen, die sonst keine besondere Rolle spielen, und/oder durch verstärkten Rückgriff auf Kombinationsmöglichkeiten, sofern diese gesetzlich vorgesehen sind. Infolgedessen schien es nicht angebracht, einfach die aus den amtlichen Rechtspflegestatistiken (namentlich der Geschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften, der Geschäftsstatistik der Strafgerichte und der Strafverfolgungsstatistik) erschließbare Struktur des gesamten Sanktionsgeschehens gegenüber allen Beschuldigten in Deutschland – gemäß den am meisten besetzten Kategorien – quasi als Schablone heranzuziehen.62 Um ein möglichst detailgetreues Bild der Reaktionen gegenüber den MIT (Sanktionen bzw. Strafen) durch die Staatsanwaltschaften bzw. die Strafgerichte zeichnen zu können, wurden im Erhebungsbogen, in Umsetzung des strafrechtlichen Repertoires im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und im Strafgesetzbuch (StGB) insgesamt 73 verschiedene Möglichkeiten aufgenommen bzw. erfasst. Bei den Sanktionen nach Jugendstrafrecht wurden im Erhebungsbogen folgende Möglichkeiten berücksichtigt, einschließlich jeweils einer Residualkategorie für den 62 Einen eindrücklichen Überblick über die Grundstrukturen der praktischen Sanktionierung insgesamt in Deutschland, sowohl im Jugendstrafrecht als auch im Allgemeinen Strafrecht, vermitteln die Abschnitte 6.1 (Entscheidungen der Staatsanwaltschaften) und 6.2 (Entscheidungen der Strafgerichte) des 2. Periodischen Sicherheitsberichts der Bundesregierung (vgl. BMI/BMJ 2006). 136 Teil B Darstellung zentraler Befunde Fall, dass die genaue Art der Sanktion den Dokumenten nicht eindeutig entnommen werden konnte: n Möglichkeiten des sog. formlosen Erziehungsverfahrens 7 bzw. der sog. Diversion; n 13 Möglichkeiten jugendrichterlicher Weisungen; n 9 Möglichkeiten jugendrichterlicher Zuchtmittel; n 11 Möglichkeiten der Jugendstrafe; n 3 Möglichkeiten von Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen; n 5 Möglichkeiten von Maßregeln der Besserung und Sicherung; n 1 Freifeld für andere Entscheidungen. Bei den Sanktionen nach Allgemeinem Strafrecht wurden im Erhebungsbogen – ebenfalls einschließlich jeweils einer Residualkategorie – berücksichtigt: n 12 Möglichkeiten von so genannten Hauptstrafen; n 4 Möglichkeiten von Nebenstrafen bzw. Nebenfolgen; n 7 Möglichkeiten von Maßregeln der Besserung und Sicherung; n 1 Freifeld für andere Entscheidungen. In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen Ergebnisse der Auswertung teils skizziert, teils näher erläutert. 137 Darstellung zentraler Befunde Teil B 3.6.1 Gesamtumfang der verhängten Sanktionen Zentrale Befunde: n Im gesamten Erhebungszeitraum waren für alle MIT über 15.500 Sanktionen registriert (knapp 12 Sanktionen pro Person im Durchschnitt, bis zu 65 Sanktionen im Maximalfall). n Bei 225 der 1.328 MIT waren in den Dokumenten bis zum Zeitpunkt der Aufnahme in die MIT-Liste noch keine Einträge über Sanktionen zu entnehmen. n Von bestimmten Sanktionsmöglichkeiten wurde bei den MIT anscheinend kein oder nur in wenigen Fällen Gebrauch gemacht. Zunächst wurde als Grundbefund die Anzahl der verhängten Sanktionen festgestellt, und zwar auch, um ggf. Entwicklungen entdecken zu können, getrennt für die Zeitspanne bis zur Aufnahme des Probanden in die MIT-Liste (VA) und für die Zeitspanne nach der Aufnahme in die MIT-Liste (NA).63 Tabelle 20 offeriert den auf den ersten Blick erstaunlichen Befund, dass bei 225 der 1.328 MIT für den Zeitraum bis zur Aufnahme in die MIT-Liste keinerlei Sanktionen in den Register-Unterlagen eingetragen waren. Anhand der verfügbaren Unterlagen lassen sich die möglicherweise damit verbundenen Zusammenhänge nicht klären. Zwei sachliche Gründe bieten sich als naheliegend an. Zum einen könnte es sein, dass in diesen rund 17 Prozent der Fälle MIT enthalten sind, die möglicherweise – trotz erfolgter und den Erfassungsregeln entsprechender Aufnahme in die Liste der Polizei – bis dato tatsächlich noch keinen einzigen registerpflichtigen Eintrag bei der Justiz erhalten hatten. Zum anderen ist es nicht völlig ausgeschlossen, dass in wenigen Fällen ein an sich ursprünglich erfolgter Eintrag bis zur Ziehung eines Registerauszugs bereits wieder gelöscht war. Mehrheitlich dürften die „Nichtsanktionierungen“ jedoch methodisch bedingt sein, da es nicht durchweg möglich war, Erziehungsregisterdaten zu eruieren. Auch für den Zeitraum nach Aufnahme in die Liste lassen sich für 399 MIT keinerlei Sanktionierungen mehr feststellen. 63 Die Rubrik „kein Datum“ (KD) beinhaltet Fälle, in denen Sanktionen mangels des genauen Aufnahmedatums in die MIT-Liste oder wegen fehlender Angaben zeitlich nicht zugeordnet werden konnten. 138 Teil B Darstellung zentraler Befunde Tabelle 20: Sanktionsmenge der MIT Bezeichnung der MIT-Gruppen Sanktionierte und Sanktionen im Zeitraum VA (1) MIT, bei denen Sanktionierungen verzeichnet sind NA Gesamt 1103 929 1247* 225 (16,9%) 399 (30,0%) 81 (6,1%) 1-63 1-20 1-65 11986 3092 15553** (5) Sanktionierungsmenge pro Person im Durchschnitt aller MIT 9,03 2,33 11,71 (6) Sanktionierungsmenge pro Person im Durchschnitt nur derjenigen MIT, die Sanktionierungen erhalten hatten 10,87 3,33 12,47 (7) Anzahl der jeweils in die Auswertung einbezogenen MIT 1328 1328 1328 (2) MIT, bei denen keine Sanktionierung verzeichnet ist (3) Spannweite der Anzahl der Sanktionierungen (von – bis) bei den MIT in Zeile (2) (4) Gesamtmenge der für den Zeitraum für alle MIT registrierten Sanktionierungen Anmerkung: VA = Zeitraum vor Aufnahme der Täter in die MIT-Liste NA = Zeitraum nach Aufnahme der Täter in die MIT-Liste * In 242 Fällen war eine zeitliche Zuordnung zu einem der beiden Zeiträume mangels des genauen Aufnahmedatums in die MIT-Liste – oder wegen fehlender Angaben zum Sanktionsdatum – nicht möglich. ** Einschließlich 475 Sanktionen, für die dasselbe wie bei * gilt. Dass jedenfalls in der Struktur recht verlässliche Angaben zur Gesamtgruppe gemacht werden können, wird durch das beruhigende Ergebnis vermittelt, dass über beide „Zeiträume“ hinweg nur bei 6,1 Prozent aller MIT entweder tatsächlich keine registerpflichtige Sanktion erfolgte, oder eine solche nicht (mehr) verzeichnet war. Für die Gesamtgruppe der MIT wurden im gesamten Erhebungszeitraum 15.553 Sanktionen registriert. Dies entspricht einer durchschnittlichen Anzahl von rund zwölf Sanktionen pro Person. Die Spannweite reicht von einer einzigen Sanktion im Minimalfall bis zu 65 Sanktionen im Maximalfall. 139 Darstellung zentraler Befunde Teil B Wie der Tabelle 20 zu entnehmen ist, ergibt sich ein deutlicher Unterschied in den zeitlich getrennten Abschnitten: Sowohl die Gesamtmenge der erhaltenen Sanktionen (im Durchschnitt 9,03 pro Person) als auch die Spannweite (1-63) bis zur Aufnahme in die MIT-Liste ist deutlich höher als nach der Aufnahme in die Liste (Durchschnitt = 2,33 pro Person, Spannweite 1-20). Diese auf den ersten Blick beachtliche Minderung der Sanktionsintensität im Zeitverlauf ist jedoch teilweise nur eine vermeintliche. Denn die MIT-Liste existiert zeitlich gesehen – im Vergleich zur Dauer mancher krimineller Karrieren der MIT – noch nicht lange genug, um einen fundierten Vergleich zu erlauben, da sich die Beobachtungszeiträume unterscheiden. Trotz dieses Umstands gibt es einige sachliche Gründe, die für eine tatsächliche Abnahme der Sanktionsmenge sprechen. Die für das Forschungsprojekt erhobenen Daten erlauben für sich genommen zwar keine wirklich verbindliche Aussage über die dahinter liegenden Umstände bzw. Veränderungen. Dennoch lassen sich einige mögliche Einflüsse postulieren: a) Reifungsprozesse Nach allgemeinen kriminologischen Erkenntnissen der Alters-Kriminalitätskurve dürfte einer der wesentlichen Faktoren im Reifungsprozess bei den jüngeren MIT (sog. soziale Nachreifung) bzw. im Alterungsprozess (Umorientierung oder sog. „ruhiger werden“ im Verhaltensmuster bzw. Lebensstil) liegen. b) Inhaftierung Zieht man darüber hinaus die allgemeinen Erkenntnisse aus der Sanktionsforschung heran, dann dürfte die eine erneute Straffälligkeit einschränkende bzw. ganz verhindernde kumulative „technische“ Wirkung der Inhaftierung als Erklärung in Frage kommen: Zwar erlauben es die Daten des Projektes nicht, die genaue Inhaftierungsdauer (Verbüßungszeit abzüglich Urlaube, Ausgänge, Freigänge etc.) und damit die echte risikoreiche Zeitspanne in Freiheit zu bestimmen. Jedoch wird aus den Unterlagen immerhin deutlich, dass rund ein Viertel der Probanden zum Erhebungszeitpunkt in einer Justizvollzugsanstalt eingesessen hat. Bei Wiederholungstaten bzw. einschlägigen Neuverurteilungen nach Misserfolg einer Bewährungsstrafe wird die Chance geringer, dass die Gerichte noch einmal Bewährung gewähren; schließlich wird nach Verbüßung einer freiheitsentziehenden Strafe im Falle einer Neuverurteilung weithin das Strafmaß höher ausfallen. c) Abschiebung Bei nichtdeutschen MIT können sich ausländerrechtliche Maßnahmen, wie die Abschiebung ins Heimatland oder eine Ausweisung oder Auslieferung, ausgewirkt haben, was anhand der vorliegenden Daten derzeit nicht kontrolliert werden kann. 140 Teil B Darstellung zentraler Befunde d) Abbruch Schließlich zeigen die Ergebnisse von Langzeitstudien zum Verlauf so genannter krimineller Karrieren, dass sich diese in den meisten Fällen nicht stetig und auf lange Frist intensivieren. Vielmehr setzt nach einigen Jahren ein allmähliches „Ausscheren“ aus der Karriere ein. In besonderen Fällen erfolgt sogar ein direkter Abbruch. Mithin besteht auch bei wiederholt verurteilten Tätern keine unausweichliche lebenslange Verfestigung der Karriere bzw. des Eingebundenseins in den oft so bezeichneten Kreislauf von Verbrechen und Strafe. Ein entsprechender Eindruck von Unausweichlichkeit oder Verhärtung kann sich bei Beobachtern vor allem dann verstärken, wenn sie sich praktisch oder theoretisch auf die immer kleiner werdende Gruppe derjenigen Täter konzentrieren, die scheinbar unbeeindruckt von Strafen und Strafverbüßungen „weitermachen“. Dass jedoch für jede Teilgruppe der im Entwicklungsverlauf verbliebenen Täter von Verurteilung zu Verurteilung stets eine neue Chance zur Veränderung eintreten kann, sieht man dann, wenn man Verlaufsdaten anders als sonst üblich aufbereitet. In Deutschland gibt es dazu wenig aussagekräftiges Material, jedoch wurde in einer älteren Studie von Kerner die kriminelle Karriere bzw. die Legalbewährung von rund 500 jungen Männern, die Anfang der 1960er Jahre aus dem Jugendstrafvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen entlassen worden waren, über 5 Jahre, dann über 10 Jahre und schließlich über 20 Jahre hinweg nachgeprüft (vgl. Kerner 2004). Die nachfolgende Darstellung orientiert sich nicht an diesen Zeiträumen, sondern, um obiges Argument deutlich zu machen, an der Frage, wie viele von den Entlassenen nach der Entlassung unauffällig blieben, gemessen an den Registereintragungen, wie viele nach der ersten Wiederverurteilung unauffällig blieben, wie viele nach der zweiten Wiederverurteilung usw. Von der Gruppe der Entlassenen aus dem Jugendstrafvollzug Nordrhein-Westfalens konnten nur für 452 Täter hinreichend genaue Daten gewonnen werden, um sie in eine langfristige Verlaufsanalyse einzubinden. Bei diesen 452 Personen gestaltete sich der Verlauf, auf die Verurteilungsabfolge bezogen, folgendermaßen, wie aus Schaubild 13 gut ersichtlich wird. Die Menge der Vielfach-Wiederholungstäter verringert sich von Verurteilung zu Verurteilung deutlich, und zugleich geht die Quote der „Abbrecher“ nicht zurück, sondern bleibt zunächst eher gleich. Sie steigt dann sogar von Stufe zu Stufe; dieses Steigen, im Schaubild ersichtlich als die größer werdende Freifläche über der Rückfall-Linie, darf wegen der geringen Zahl von Tätern bei den späteren Stufen jedoch nicht überinterpretiert werden, da bei kleinem N schon wenige Fälle zu hohen Aus- 141 Teil B Darstellung zentraler Befunde schlägen bei den Prozentwerten führen. Aber allein die gewiss sichere Interpretation über alle Stufen hinweg, dass die Befunde mindestens ein Gleichbleiben der Abbruchs-Chance belegen, gibt einen wichtigen Hinweis für die Diskussion um Innere Sicherheit einerseits, mögliche Spätresozialisierung andererseits. Diese Thematik ist hier allerdings nicht zu vertiefen (vgl. hierzu Überlegungen und Nachweise bei Kerner 2004). Schaubild 13: Rückfallentwicklung bei entlassenen Jugendstrafgefangenen in Nordrhein-Westfalen % 100 500 450 452 400 90 80 380 350 70 329 300 60 260 250 50 207 200 40 158 150 123 100 30 96 66 50 20 42 30 15 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Verurteilung Anzahl Entlassene 9 10 11 12 10 7 0 13 % Rückfällige Datenquelle: Kerner 2004, S.41, eigene Darstellung Hinter solchen Phänomenen des Abbruchs bzw. des allmählichen Ausscherens aus kriminellen Karrieren verbergen sich meist psychosoziale biographische Entwicklungen, die zwar mit der kausalen Wirkung von Eingriffen/Sanktionen/Strafen und deren spezialpräventiver Effizienz zu tun haben, jedoch bezüglich deren genauer und vor allem gegenüber anderen Einflüssen abgewogener „Wirkkraft“ – ohne spezifisch gerichtete Erhebungen und Analysen – im Dunkel bleiben müssen. 142 Teil B Darstellung zentraler Befunde Jedenfalls dürfte es nach der Lebenserfahrung wie nach den Ergebnissen von Studien zur Strafzumessungspraxis in verschiedenen Ländern grob unrealistisch sein, zu unterstellen, Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten in Hessen im Falle einer steigenden Dauer und Intensivierung der strafrechtlichen Auffälligkeit der MIT nicht strenger geurteilt, sondern mit stetig größer werdender Milde reagiert. Anders ausgedrückt: Es spricht schon anhand der Angaben der Tabelle 20 viel dafür, dass auch die hessischen MIT nicht durchweg in langfristige und sich stets intensivierende kriminelle Karrieren verwickelt bleiben. In der weiteren Auswertung zeigen sich ergänzende Befunde.64 3.6.2 Häufigkeit der Sanktionierung Wenn man sich die Verteilung der Sanktionierungen nach Häufigkeitsgruppen geordnet ansieht, wird der auch sonst verbreitete Befund deutlich, dass auf der einen Seite sozusagen „Viele wenig“ und auf der anderen Seite „Wenige viel“ bzw. vieles tun oder auf sich konzentrieren. n Bei insgesamt 81 MIT konnten überhaupt keine Sanktionen erfasst werden. n ie nächste Gruppe mit 1-10 Sanktionierungen bildet innerhalb der D Verteilung das Extrem. n 84 MIT oder rund 52 Prozent der Gesamtgruppe haben rund 3.500 6 bzw. im Schnitt gut 5 Sanktionen erhalten, was rund 23 Prozent aller Sanktionierungen ausmacht. n odann folgen 385 MIT, die zwischen 11 und 20 Sanktionen aufweisen. S Dies entspricht 5.390 Sanktionen insgesamt bzw. fast 36 Prozent aller Sanktionierungen. n 0 MIT oder rund 1,5 Prozent der Gesamtgruppe haben rund 956 2 bzw. im Schnitt rund 48 Sanktionen erhalten, was rund 6 Prozent aller Sanktionierungen ausmacht. Nimmt man die MIT ab 31 bis 65 Sanktionierungen zusammen, ergibt dies 80 Personen oder rund sechs Prozent der Gesamtgruppe. Diese 80 Personen haben 3.018 bzw. im Schnitt knapp 38 Sanktionen erhalten, was rund 20 Prozent aller Sanktionierungen ausmacht. 64 Siehe Tabelle 25 „Einschätzung des Sanktionsverlaufs“ und Schaubild 14 „Unbedingte Jugend- und Freiheitsstrafen“. 143 Teil B Darstellung zentraler Befunde Vergleichend und zugleich die Angaben in Tabelle 21 verdichtend bedeutet dies: 80 MIT der beiden intensivsten Teilgruppen zusammen genommen „erbringen“ fast dieselbe Sanktionsmenge wie die 684 MIT der am wenigsten intensiven Teilgruppe. Tabelle 21: Verteilung der Sanktionierungshäufigkeit der MIT (VA+NA+KD) Sanktionierungen nach Häufigkeitsgruppen 0 Anzahl MIT Anzahl der Sanktionierungen pro Häufigkeitsgruppe 81 (6,1%) 0 (0,0%) 1 - 10 684 (52,0%) 3.527 (23,5%) 11 - 20 358 (27,0%) 5.390 (35,9%) 21 - 30 125 (9,4%) 3.096 (20,6%) 31 - 40 60 (4,5%) 2.062 (13,7%) 41 - 65 20 (1,5%) 956 (6,4%) 1.328 (100%) 15.031 (100%) Gesamt 3.6.3 Strukturelle Betrachtung der Sanktionen Zentrale Befunde: n Die Möglichkeiten des Jugendstrafrechts wurden von der Praxis bei den MIT entweder relativ wenig genutzt, oder aber es fehlt an einer verlässlichen Dokumentation dieses Bereichs. n Möglicherweise wurde oftmals gleich zu härteren Sanktionierungen gegriffen. n Insgesamt wurden 6.022 freiheitsentziehende Strafen verhängt, davon 1.634 Jugendstrafen und 4.388 Freiheitsstrafen. Die Sanktionen, welche die hessischen MIT bis zum Zeitpunkt der Erhebung erhalten hatten, decken strukturell alle Kategorien ab, die das Jugendgerichtsgesetz bzw. das Strafgesetzbuch bzw. die sog. Nebenstrafgesetze (wie etwa das Betäubungsmittelgesetz oder das Straßenverkehrsgesetz) vorsehen. Eine interessante Ergänzung wäre in diesem Zusammenhang, detailliert zu überprüfen, ob und inwieweit die Staatsanwaltschaften und dann die Gerichte in Hessen von 144 Teil B Darstellung zentraler Befunde einzelnen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben, die nach der Idee des Gesetzes als besonders geeignet zu betrachten wären, einen erzieherischen oder resozialisierenden Einfluss auf (vor allem junge) Täter auszuüben. Hier erbringen nun die aus den Unterlagen ersichtlichen Daten einen Befund, der auf den ersten Blick nachdenklich stimmen kann: Es scheint demnach so, als ob viele Möglichkeiten gerade im Jugendstrafrecht so gut wie nicht – oder sogar überhaupt nicht – genutzt worden wären. Ein zweiter Blick deutet jedoch dann darauf hin, dass tatsächlich doch von den Möglichkeiten immerhin einiger Gebrauch gemacht worden ist. Infolge fehlender Details in den polizeilich verfügbaren Unterlagen kann dies aber nur in der Größenordnung festgestellt, aber nicht hinreichend in Bezug auf die genau im Einzelfall angeordnete Maßnahme bzw. auferlegte Sanktion nachvollzogen werden. Der erste Blick, der sich auf die im Einzelnen erkennbaren Sanktionen richtet, ergibt namentlich für die Erziehungsmaßregeln65 folgendes: n Aufenthaltsweisung (§ 10 I Nr. 1 JGG): Nicht vorhanden. n Weisung, sich bei einer Familie oder in einem Heim aufzuhalten (§ 10 I Nr. 2 JGG): Nicht vorhanden. n Weisung, eine Ausbildungsstelle oder eine Arbeitsstelle anzunehmen (§ 10 I Nr. 3 JGG): Nicht vorhanden. n Weisung, Arbeitsleistungen zu erbringen (§ 10 I Nr. 4 JGG): 25 Fälle. n Betreuungsweisung (§ 10 I Nr. 5 JGG): Nicht vorhanden. n Weisung, einen sozialen Trainingskurs zu besuchen (§ 10 I Nr. 6 JGG): 3 Fälle. n Weisung, sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich zu bemühen (§ 10 I Nr. 7 JGG): 2 Fälle. n Weisung, den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Aufenthalt in bestimmten Gaststätten etc. zu unterlassen (§ 10 I Nr. 8 JGG): Nicht vorhanden. n Weisung, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen (§ 10 I Nr. 9 JGG): 1 Fall. n Weisung, sich einer heilerzieherischen Behandlung durch einen Sachkundigen zu unterziehen (§ 10 II Variante 1 JGG): Nicht vorhanden. 65 Grundsätzlich bezieht sich die Auszählung auf alle 1.328 untersuchten MIT. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass aufgrund von Zugangsschwierigkeiten zu dem hochsensiblen Datenmaterial lediglich bei 546 MIT die Erziehungsregisterauszüge (EZR) vorhanden waren. 145 Darstellung zentraler Befunde Teil B n eisung, eine Entziehungskur zu machen (§ 10 II Variante 2 JGG): Nicht W vorhanden. n nordnung, erzieherische Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz A (SGB VIII) in Anspruch zu nehmen (§ 12 JGG): 3 Fälle. Der zweite Blick, der auch unspezifische Nennungen einbezieht, zeigt jedoch, dass die Praktiker der Justiz in 359 Fällen von sozusagen „irgendwelchen“ Erziehungsmaßregeln Gebrauch gemacht haben. Zusammengenommen lassen sich 392 Erziehungsmaßregeln feststellen, was rund 2,5 Prozent aller registrierten Sanktionen entspricht. Der erste Blick auf die so genannten ambulanten Zuchtmittel (also alle entsprechenden Sanktionen ohne Jugendarrest) ergibt folgendes: n Verwarnung (§ 14 JGG): 490 Fälle. n Auflage der Schadenswiedergutmachung (§ 15 I Nr. 1 JGG): 17 Fälle. n Auflage, sich beim Verletzten zu entschuldigen (§ 15 I Nr. 2 JGG): 2 Fälle. n Auflage, Arbeitsleistungen zu erbringen (§ 15 I Nr. 3 JGG): 276 Fälle. n uflage, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung A zu zahlen (§ 15 I Nr. 4 JGG): 95 Fälle. Hier ist das Bild (auch) insofern deutlicher als bei den Erziehungsmaßregeln, da lediglich 28 Fälle auftauchten, in denen klar war, dass ein Zuchtmittel angeordnet worden war, jedoch offen blieb, um welches genau es sich handelte. Insgesamt wurden 909 ambulante Zuchtmittel festgestellt, was rund sechs Prozent aller registrierten Sanktionen entspricht. Insgesamt entspricht das Ergebnis, dass bei den MIT mehr Zuchtmittel als Erziehungsmaßregeln angeordnet wurden, dem allgemeinen Befund der jüngeren Rechtsprechungspraxis im Jugendstrafrecht. Ebenso steht dies mit der Befundlage in Einklang, wonach abgesehen von Verwarnungen (die meist in Kombination mit anderen Maßnahmen vorkommen) Arbeitsauflagen und Geldauflagen dominieren. Während das so genannte formlose Erziehungsverfahren bzw. Diversionsverfahren nach den §§ 45 und 47 JGG bei der allgemeinen Anwendung von Jugendstrafrecht eine ganz erhebliche Rolle – vor allem bei Ersttätern – spielt, tritt dies bei den MIT eher in den Hintergrund. Insgesamt konnten 330 informelle Reaktionen festgestellt 146 Teil B Darstellung zentraler Befunde werden. In 265 Fällen sah die Staatsanwaltschaft von einer weiteren Verfolgung ab und in 65 Fällen stellte der Jugendrichter das Verfahren ein, weil bereits anderweitig eine hinreichende erzieherische Maßnahme ergriffen worden war. In 30 Fällen ordnete der Jugendrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft – und in 14 Fällen aufgrund eigener Initiative – eine erzieherische Maßnahme an. In 359 Fällen wurde wegen geringen Unrechts von der weiteren Verfolgung abgesehen (277) bzw. das Verfahren eingestellt (82). In 53 Fällen ließ sich die Art der Maßnahme aus den Dokumenten nicht feststellen. Zusammengenommen ergibt dies 788 Fälle von Diversion oder rund fünf Prozent der Sanktionen/Reaktionen insgesamt. Es lässt sich nicht ausschließen, dass viele formlose Sanktionen gegen junge MIT im Projekt aufgrund von Dokumentationslücken nicht repräsentiert sind; auch können dabei, wie oben schon angedeutet, in einem geringeren Umfang Löschungen eine Rolle spielen. Jedoch muss auch der Gedanke in Erwägung gezogen werden, dass die MIT schon sofort – oder nach kurzer Zeit der amtlichen Auffälligkeit – dergestalt intensiv (mit schweren Taten) oder extensiv (mit zahlreichen Taten) in Erscheinung getreten sind, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte sehr bald verstärkt zu förmlichen Sanktionen gegriffen haben. Von daher würde man bei jungen MIT auch nicht unbedingt – von den angesprochenen Unsicherheiten einmal abgesehen – eine höhere Menge als die ausgewiesenen 419 Fälle von Jugendarrest (104mal Freizeitarrest, 79mal Kurzarrest und 236mal Dauerarrest bis zu vier Wochen) erwarten, sondern davon ausgehen können, dass Richter im Zweifel schon in einem frühen Auffälligkeitsstadium zu einer Bewährungsstrafe oder unbedingten Strafe gegriffen haben. 3.6.4 Sanktionshärte Zentrale Befunde: n Die überwiegende Mehrzahl der MIT sieht sich mit einer klaren Sanktionierungspraxis konfrontiert. n Fast 70 Prozent der MIT haben zumindest einmal eine unbedingte freiheitsentziehende Strafe erhalten. n Die meisten „schwersten Strafen“ liegen bei einer Dauer zwischen einem und drei Jahren Jugendstrafe bzw. Freiheitsstrafe. 147 Teil B Darstellung zentraler Befunde Tabelle 22: Maßnahmen, Maßregeln und Strafen gegen die MIT seitens der (Jugend-) Staatsanwaltschaft und der (Jugend-) Gerichte Beschreibung der (auch nebeneinander) verhängten Sanktionen Anzahl Anteil an allen Sanktionen Diversion (formloses Erziehungsverfahren, Absehen von der Verfolgung, Einstellung des Verfahrens, nach JGG und StPO) 788 5,1% Erziehungsmaßregeln nach dem JGG 392 2,5% Zuchtmittel nach dem JGG (ohne Jugendarrest) 909 5,8% Jugendarrest (Freizeitarrest, Kurzarrest, Dauerarrest) 419 2,7% 1.538 9,9% 27 0,2% 3.242 20,8% 67 0,4% 692 4,4% 1.617 10,4% 875 5,6% Unbedingte Freiheitsstrafe (ohne Aussetzung zur Bewährung) 2.771 17,8% Maßregeln der Besserung und Sicherung (Psychiatrisches Krankenhaus, Entziehungsanstalt, Führungsaufsicht, Fahrerlaubnisentziehung 1.016 6,5% Widerrufe ausgesetzter Jugendstrafen, Jugendstrafen im Nachverfahren, Widerrufe von Restaussetzungen, Einbeziehung von Strafen in neue Urteile 433 2,8% Widerrufe von Strafaussetzungen und Strafrestaussetzungen nach Allgemeinem Strafrecht 746 4,8% nicht zuzuordnende Hauptstrafen (Jugend- und Allg. Strafrecht) 21 0,1% 15.553 100,0% Nebenstrafen und Nebenfolgen (Fahrverbot, Verfall, Einziehung u.a.) Absehen von Strafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt Geldstrafe (auch neben Freiheitsstrafen) Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe, „Vorbewährung“ Jugendstrafe zur Bewährung Freiheitsstrafe zur Bewährung Unbedingte Jugendstrafe (ohne Aussetzung zur Bewährung) Gesamt 148 Teil B Darstellung zentraler Befunde Die Tabelle 22 vermittelt einen nach Kategorien angeordneten Gesamtüberblick über die Reaktionen/Sanktionen/Strafen sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach Allgemeinem Strafrecht. Sie belegt, dass sowohl von den Hauptstrafen als auch von Nebenstrafen und Nebenfolgen wie schließlich von Maßregeln der Besserung und Sicherung in merklichem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Auch gab es wegen Misserfolgs von Straf(rest)-aussetzungen zur Bewährung rund 1.200 Widerrufe, welche, wie üblich im überwiegenden Fall, die Verbüßung in einer Justizvollzugsanstalt nach sich gezogen haben dürften. Der Umstand, dass die überwiegende Mehrzahl der MIT vergleichsweise deutliche Strafen erhalten hat, wird dann gut sichtbar, wenn man als Erhebungseinheit nicht die Sanktionen nimmt, sondern die Individuen, die Sanktionen erhalten haben, und bei diesen Individuen dann prüft, was in der Menge der Sanktionen, die im Laufe ihrer Karriere verhängt wurden, die schwerste Sanktion gewesen ist. Zu diesem Zweck wurde für das Forschungsprojekt ein besonderes Codierblatt eingesetzt (siehe Anhang), das die Vielzahl von möglichen Sanktionen nach Jugendstrafrecht bzw. Allgemeinem Strafrecht auf 23 Kategorien verdichtet, die sich nach ihrer Intensität einigermaßen linear aufsteigend anordnen. Um die Eckpunkte der Codierung zu verdeutlichen, sei folgendes bemerkt: Der Schweregrad „01“ repräsentiert das Absehen von der Verfolgung bzw. die Einstellung des Verfahrens nach §§ 45, 47 JGG, während der Schweregrad „23“ von der lebenslangen Freiheitsstrafe besetzt ist. Tatsächlich erhielt bis zum Erhebungszeitpunkt keiner der MIT eine lebenslange Strafe; in einem Fall lag eine Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren vor (Schweregrad „22“); Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen von mehr als 5-jähriger Dauer (Schweregrad „21“) gab es in 24 Fällen. Die Tabelle 23 zu den schwersten Sanktionen, welche die MIT überhaupt erhalten haben, macht deutlich, dass 94 MIT über die Stufe von Diversionsmaßnahmen, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln einschließlich Jugendarrest oder sog. Vorbewährungen (= Verhängung einer Jugendstrafe mit Vorbehaltsentscheidung für eine gewisse Erprobungszeit, ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird) nicht „hinausgekommen“ sind bzw. maximal Geldstrafen erhalten haben. Diesen rund 7,6 Prozent der Gesamtgruppe stehen diejenigen 1.143 MIT oder rund 92,4 Prozent gegenüber, die maximal eine Bewährungsstrafe (292 oder rund 23,6 Prozent) oder aber eine unbedingte freiheitsentziehende Strafe (851 oder 68,8 Prozent) erhalten 149 Teil B Darstellung zentraler Befunde haben, die im Normalfall zum Strafvollzug in einer Jugendstrafanstalt oder in einer Justizvollzugsanstalt des allgemeinen Vollzuges führt.66 Insgesamt haben die MIT 6.022 freiheitsentziehende Kriminalstrafen erhalten, davon 1.634 Jugendstrafen und 4.388 Freiheitsstrafen. Tabelle 23: Schwerste Sanktionen Anzahl der MIT % Diversion, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel (einschließlich Jugendarrest), sog. Vorbewährungen 41 3,3 Geldstrafen (ohne solche, die neben Freiheitsstrafen verhängt wurden) 53 4,3 Zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen nach Jugendstrafrecht oder Freiheitsstrafen nach Allgemeinem Strafrecht 292 23,6 Unbedingte, nicht zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen wegen schädlicher Neigungen bzw. wegen Schwere der Schuld, oder Freiheitsstrafen nach Allgemeinem Strafrecht 851 68,8 1.237 100,0 MIT insgesamt, für die eine „schwerste Sanktion“ bestimmt werden konnte Anmerkung: Alle Jugend- und Freiheitsstrafen zusammengenommen: 1.143 = 92,4 % der MIT In der Tabelle 24 wird eine andere Perspektive dargestellt: die Art der schwersten erhaltenen Sanktion. Wie man sieht, machen die so genannten kurzen Strafen bis zu sechs Monaten mit rund 8,8 Prozent den kleineren Teil aus, während die Strafen über einem Jahr mit rund 72 Prozent deutlich dominieren. 66 Zu den wenigen möglichen Ausnahmen gehören beispielsweise die Begnadigung, Abschiebung oder Auslieferung. 150 Teil B Darstellung zentraler Befunde Tabelle 24: Art der schwersten Sanktion Anzahl MIT (%) Sanktionen, die juristisch nicht als Kriminalstrafen zählen 41 (3,3) Tagessätze von Geldstrafe bis einschließlich 6 Monate, Jugendstrafe von genau 6 Monaten, Freiheitsstrafe bis einschließlich 6 Monate (mit oder ohne Bewährung) 109 (8,8) Tagessätze von Geldstrafe, Jugendstrafe, Freiheitsstrafe von über 6 Monaten bis einschließlich 1 Jahr 195 (15,8) Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe über 1 Jahr bis einschließlich 2 Jahre mit oder ohne Bewährung; Jugendstrafe über 2 Jahre bis 10 Jahre oder Freiheitsstrafe über 2 Jahre bis 15 Jahre ohne Bewährung 892 (72,1) Gesamt67 1237 (100,0) Etwas genauer aufgeschlüsselt stellt sich die letzte Kategorie wie folgt dar: n Mehr als 1 Jahr bis einschließlich 2 Jahre: 440 oder 35,6 Prozent. n Mehr als 2 Jahre bis einschließlich 3 Jahre: 292 oder 23,6 Prozent. n Mehr als 3 Jahre bis einschließlich 5 Jahre: 135 oder 10,9 Prozent. n Mehr als 5 Jahre: 25 oder 2,0 Prozent. Die größte Teilmenge der „schwersten Strafen“ bewegt sich mithin zwischen 1 Jahr und 3 Jahren Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe. 3.6.5 Sanktionsverläufe Zentrale Befunde: n Bei etwa 39 Prozent der MIT kann man von einem sich bis zum Ende der Erhebungszeit fortlaufend intensivierenden Sanktionsverlauf sprechen. n Demgegenüber ist bei rund 10 Prozent das Gegenteil feststellbar: einer von zunächst hoher Intensität bestimmten Sanktionshärte folgt eine laufend abnehmende. n Bei rund 7 Prozent kann eine gleichbleibende Sanktionierung attestiert werden. 17 Prozent haben eine von wechselhafter Schwere begleitete Sanktionshistorie, bei 27 Prozent ist keinerlei Muster feststellbar. 67 Diese Zahl bezieht sich auf alle diejenigen MIT, für die eine schwerste Sanktion bestimmt werden konnte. 151 Teil B Darstellung zentraler Befunde Anhand der Schwereeinstufung aller Sanktionen gemäß dem besonderen Codierblatt (vgl. oben) wurden verschiedene Verlaufsgestalten der Sanktionsentwicklung der MIT herausgearbeitet. Wie sich aus Tabelle 25 zur Einschätzung des Sanktionsverlaufs entnehmen lässt, entsprechen danach 493 MIT oder rund 39 Prozent der Gesamtgruppe dem Grundmuster einer sich fortlaufend intensivierenden kriminellen Karriere: Die Sanktionen, die sie erhalten, nehmen kontinuierlich an Schärfe zu. 126 MIT (105 + 21) oder rund 10 Prozent zeichnen sich demgegenüber dadurch aus, dass sie nach einer anfänglich hohen bzw. zunächst ansteigenden Belastung dann geringere Sanktionen erhalten. Diese abnehmende Sanktionsschwere kann auch ein Hinweis für ein „Ausschleichen“ der kriminellen Karriere sein. Daneben steht eine weitere Teilgruppe, deren Sanktionen sich im Wesentlichen über die Zeit auf gleichem Niveau bewegen (85 MIT oder rund 7 Prozent), was für ein eher statisches denn dynamisches delinquentes Verhalten spricht. Genauso lassen sich Teilgruppen bilden, die dadurch charakterisiert sind, dass deren Sanktionen eine im Wesentlichen von wechselnder Schwere (212 MIT oder rund 17 Prozent) gekennzeichnete Verlaufsgestalt zeigen oder gar kein Muster erkennen lassen (337 MIT oder rund 27 Prozent).68 Tabelle 25: Einschätzung des Sanktionsverlaufs Anzahl der MIT % Laufend ansteigende Schwere der Sanktionen 493 39,3 Erst ansteigende, dann abnehmende Schwere der Sanktionen 105 8,4 Eher gleichbleibende Schwere der Sanktionen 85 6,8 Am Anfang schwere Sanktionen, dann allmählich nachlassend 21 1,7 Andere Verlaufsgestalt (beispielsweise Auf und Ab im Wechsel) 212 16,9 Keine klare Verlaufsgestalt zu erkennen 337 26,9 1253 100,0 75 n.b. Alle klassifizierten Verläufe Nicht klassifiziert 68 Ein Sanktionsmuster lässt sich zum Beispiel dann nicht erkennen, wenn ein MIT erst eine Sanktion erhalten hat. 152 Teil B Darstellung zentraler Befunde Das folgende Schaubild 14 verdeutlicht in den dunklen Balken diejenigen MIT, die unbedingte Jugendstrafen bzw. unbedingte Freiheitsstrafen erhalten haben, also im Regelfall zur Verbüßung in eine Jugendstrafanstalt oder Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurden. Die hellen Balken enthalten zusätzlich die Fälle, in denen nach der Verhängung von Jugendarrest im Regelfall die Verbüßung in einer Jugendarrestanstalt folgte. Insgesamt repräsentieren die Prozentwerte den Mindestanteil derjenigen MIT, die nach Rechtskraft eines Urteils eine „Hafterfahrung“ machten; Aufenthalte in der Untersuchungshaft dürften in nicht wenigen Fällen hinzukommen, können aber mit den Projektdaten nicht erfasst werden. Schaubild 14: Unbedingte Jugend- und Freiheitsstrafen Anzahl MIT 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Erste Sanktion Schwerste Sanktion Unbedingte JugStr + FrStr Letzte Sanktion Jugendarrest und unbed. JugStr + FrStr Das Schaubild lässt dreierlei erkennen: n en beiden mittleren Balken ist zu entnehmen, dass knapp 70 Prozent der D MIT als schwerste Sanktion eine unbedingte Jugend- bzw. Freiheitsstrafe bekommen haben, und dass die Quote der Freiheitsentziehungen einschließlich Jugendarrest bei rund 70 Prozent liegt. Die übrigen 30 Prozent haben in ihrer wie kurz oder lang auch immer dauernden Zeitspanne der offiziellen Auffälligkeit wohl ausschließlich solche Delikte begangen, die nach Ansicht 153 Darstellung zentraler Befunde Teil B der Gerichte anders als durch ein zur Inhaftierung führendes Zuchtmittel bzw. eine Kriminalstrafe sanktioniert werden konnten. Demnach dürften sie aus kriminalistisch-kriminologischer Sicht nicht sehr erheblich gewesen sein. n ut zehn Prozent der MIT wurden bereits bei der ersten Sanktionierung mit eiG nem Freiheitsentzug bedacht, während sich der Anteil bei ihrer (vorerst) letzten Sanktion bei gut 40 Prozent bewegt. Anders gesagt: die Gerichte werden zunehmend strenger, wenn die Täter rückfällig werden, wobei das Gewicht der Taten als nur eine (der erheblichen) unter mehreren Determinanten für die Strafzumessung erscheint. n ie Zusammenschau69 der mittleren und der an der rechten Seite des D Schaubildes befindlichen Balken vermittelt nochmals ergänzend einen Eindruck bezüglich der bereits oben angestellten Vermutung, dass auch bei Mehrfach- und Intensivtätern ein Wandel hin zum Ausscheren aus der kriminellen Karriere möglich ist, oder anders ausgedrückt, dass stets an die Möglichkeit einer doch noch erfolgenden Resozialisierung zu denken ist, und dass auf Anzeichen dafür während einer Bewährungszeit oder im Strafvollzug geachtet werden sollte. 69 Der Begriff „Zusammenschau“ wird an dieser Stelle statt des Begriffs „Vergleich“ verwendet, weil die Kategorie „schwerste Sanktion“ theoretisch an jeder Stelle des Verlaufs auftreten kann, also ggf. praktisch nicht vollständig exklusiv zur Kategorie „erste Sanktion“ bzw. „letzte Sanktion“ zu zählen ist. 154 Teil B Darstellung zentraler Befunde 3.6.6 Einschätzung der Sanktionswirksamkeit aus Sicht der Täter und Experten Zentrale Befunde: n In den Interviews wurden die Diversionen oder formlosen Erziehungsverfahren von den MIT kaum erwähnt. n Die Auflage, Arbeitsstunden abzuleisten, wurde von den interviewten MIT rückblickend aus verschiedenen Gründen meist nicht als „wirkliche“ Strafe angesehen. n Einige interviewte Behördenvertreter und MIT stimmten in der Beurteilung des Jugendarrest als „sinnloser Sanktion“ überein. n Die Sicht auf die Wirksamkeit von Sanktionen differiert bei den MIT, je nachdem, ob bei ihnen anfänglich leichtere und dann erst schwerere Sanktionen verhängt wurden, oder ob sie durch die Gerichte gleich mit einer Jugendstrafe konfrontiert wurden. n Bei MIT, die einen ansteigenden Schwereverlauf der Sanktionen erlebt hatten, gibt es die Meinung, dass es für die Beendigung ihrer Straffälligkeit genutzt hätte, wenn die Gerichte gleich mit einer harten Sanktion reagiert hätten. n Seitens der MIT, die direkt mit einer Jugendstrafe konfrontiert waren, wird die Meinung vertreten, dass weniger schwere Strafen eher wie ein „Warnschuss“ gewirkt, also einen Einfluss auf die Beendigung ihrer Straffälligkeit gehabt hätten. n Ein Fahrverbot wird in der Regel als eine einschneidende Sanktion beschrieben, da sie sich unmittelbar auf die alltägliche Lebensgestaltung bezieht. n Bewährungsstrafen wurden im Allgemeinen als wenig wirksam beschrieben, weil sie keine einschränkenden Folgen für den jeweiligen MIT hatten. Die MIT wurden im Verlauf der Interviews in der JVA darum gebeten, eine persönliche Einschätzung und ggf. Begründung darüber abzugeben, welche Wirkung (oder auch Nicht-Wirkung) die Sanktionen auf den Verlauf ihrer kriminellen Karriere hatten. Daran schloss sich für den Fall, dass die bisherige Sanktionierung für unangemessen erklärt wurde, die Frage an, welche anderen justiziellen Reaktionen im Rückblick auf ihre bisherige kriminelle Laufbahn ihrer Einschätzung nach hilfreich gewesen wären. 155 Darstellung zentraler Befunde Teil B Des Weiteren wurden die MIT gefragt, wie sie anstelle des Richters geurteilt hätten. Ebenso fließen in die nachfolgenden Erörterungen exemplarisch Aussagen aus den Experteninterviews mit Behördenvertretern zur Wirksamkeit von Sanktionen ein. Bezüglich der hier konzentriert wiedergegebenen Ausführungen der MIT ist erneut der Umstand hervorzuheben, dass es sich um Inhaftierte handelt, also nicht die gesamte „Bandbreite“ von Sanktionserfahrungen repräsentiert ist. In Haft zu sitzen kann subjektiv die Erinnerung an frühere Sanktionen in verschiedene Richtungen spezifisch „einfärben“, und zwar ganz unterschiedlich, je nachdem, wie lange die Sanktionskarriere bislang dauerte und ob sie von eher leichten oder eher schweren Strafen gekennzeichnet war. Das eine Extrem der rückblickenden „Rekonstruktion“ der eigenen Biographie wäre die konstante und konsequente Schuldverschiebung auf Andere bzw. auf die Umstände, das andere Extrem wäre die Ausprägung eines relativ stabilen Selbstbildes als „Verlierer“ oder als jemand, dem „nicht zu helfen“ ist, ggf. sogar als „Krimineller“. Damit steht dem Täter wie dem Betrachter das mehr oder weniger beunruhigende Faktum vor Augen, dass im bisherigen Verlauf – was immer und wie auch immer irgendwie vorübergehend „gewirkt“ haben mag –, am Ende jedenfalls (= jetziges Einsitzen in der JVA) die Sanktionen entweder nicht hinreichend „geholfen“ oder/und nicht deutlich genug „abgeschreckt“ haben, um die kriminelle Karriere endgültig zu beenden. Aufseiten der befragten Experten führte dieser Befund dazu, dass den meisten MIT eine ausgeprägte „Strafresistenz“ bescheinigt wurde. Für eine systematische Darstellung erfolgt die Schilderung der Einschätzung der Sanktionswirksamkeit unterteilt in Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht und dem Allgemeinen Strafrecht. 3.6.6.1 ersönliche Einschätzung der Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht P durch die MIT Viele MIT berichten aus ihrem Jugendalter über eine sozusagen „klassische“ Sanktionenabfolge, die sich unter anderem durch eine ansteigende Schwere auszeichnet. Die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft bzw. die Jugendgerichte reagieren bei einer solchen Abfolge zunächst mit informellen Reaktionen bzw. Diversionsmaßnahmen. Falls ein Jugendlicher mit nicht allzu schweren Taten erneut auffällig wird, erfolgen nach vereinfachtem Jugendverfahren ambulante jugendrichterliche Weisungen und Zuchtmittel. Bei nochmaliger Wiederkehr des Jugendlichen mit auch nicht allzu schweren Taten wird je nach den konkreten Umständen ein 156 Teil B Darstellung zentraler Befunde Freizeitarrest, ein Kurzarrest oder ein Dauerarrest fällig. Als nächste Stufe steht eine kurze Jugendstrafe (gesetzlich von mindestens sechsmonatiger Dauer) an, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Je nachdem kann im nächsten Schritt eine höhere Bewährungsstrafe erfolgen oder gleich zur ultima ratio, also zu einer unbedingten Jugendstrafe, gegriffen werden. Damit ist nur die Grundgestalt eines solchen ansteigenden Verlaufs skizziert. Aufgrund der Flexibilität des Jugendstrafrechts kann es weitere Differenzierungen für notwendig gehaltene Erziehungs- oder Ahndungsmaßnahmen geben. Die Diversionsmaßnahmen und Entscheidungen im formlosen Erziehungsverfahren wurden von den MIT in den Interviews kaum thematisiert. Das muss nicht verwundern, denn nach einer ausgeprägten kriminellen Karriere kann die Erinnerung daran entweder durch Zeitablauf oder aufgrund der Prägnanztendenz späterer schwererer Sanktionen oder auch wegen subjektiv schon ursprünglich erlebter „Folgenlosigkeit“ verblasst sein. Von folgenlosem Absehen oder einer Einstellung mögen die Betroffenen im Einzelfall auch gar nichts richtig wahrgenommen haben. Auch jugendrichterliche Weisungen blieben den Interviewten nur selten im Gedächtnis haften. In den meisten Fällen berichteten die MIT, dass der erste Kontakt mit einem Jugendrichter Zuchtmittel (zumeist Arbeitsauflagen oder Arrest) zur Folge hatte. Die MIT schilderten, dass sie vor ihrem ersten Gerichtstermin noch großen Respekt hatten, insbesondere, da sie nicht wussten, was sie erwarten würde. Dazu folgende Beispiele: T35 führt aus: „Also im Vorhinein habe ich schon gedacht: ´Oh Gott, was kommt jetzt?´ und im Nachhinein hat es mich eigentlich gar nicht beeindruckt so.“ T51 berichtet: „Am Anfang hat man halt Angst, man weiß ja nicht, was passiert. Aber wenn ich, was weiß ich, jemand zusammengeschlagen hab´ und hab´ dafür 15 Arbeitsstunden gekriegt im Altenheim, beim zweiten, dritten Mal hat man dann keine Angst mehr. Was sind schon 15 Arbeitsstunden?“ Bei denjenigen MIT, die über die Auflage berichteten, Arbeitsleistungen zu erbringen, scheinen die geleisteten Arbeitsstunden im Rückblick schon damals keinen bleibenden – oder gar für die Resozialisierung nachhaltigen – Eindruck hinterlassen zu haben. Als wirkliche Strafe oder Bestrafung wurden sie nicht wahrgenommen. Jedoch gab es auch Probleme mit deren Wahrnehmung als Sanktion, die dazu beitragen soll, zur Unrechtseinsicht zu gelangen. 157 Darstellung zentraler Befunde Teil B So wurden die Arbeitsstunden teilweise eher halbherzig absolviert. Erwähnenswert ist zudem, dass einige der Interviewten von einer nur unzureichenden Überwachung bei der Ausführung der erteilten Arbeiten berichteten und ihre „Chancen“ dementsprechend auch ausnutzten. Schließlich erzählten diejenigen MIT, die ihre Stunden nicht gänzlich ableisteten, von ihrer Erfahrung, dass dies zunächst keine weiteren Konsequenzen hatte. Teilweise gab es entsprechende Informationen schon durch ihre sanktionierten Freunde, die bereits über entsprechende Erfahrungen verfügten, was einen bei Arbeitsstunden bzw. deren Nichterfüllung erwartet – oder eben im subjektiv günstigen Fall nicht erwartet. So erläutert T45: „Erst waren es zehn Arbeitsstunden, genau. Und die habe ich dann nicht gemacht, weil ich keinen Bock drauf hatte. Und dann sind es zwanzig geworden. Und die habe ich dann im Schwimmbad gemacht, so morgens die Wiese rechen, mich an den Baum setzen, ´nen Joint rauchen halt, aber auch nicht fertig gemacht.“ T35 äußert: „Auch mit den Arbeitsstunden, das war hier im X, und, ach, das waren damals so alte Säcke, die waren den ganzen Tag besoffen und so. Und dann haben wir da, was weiß ich, auch Bier getrunken und so, und bisschen da rumgegraben mit der Schaufel, und dann hatten wir die Arbeitsstunden weg. Also das war jetzt nichts irgendwie, was mich abgeschreckt hätte.“ Auf der einen Seite möchte man meinen: Wenn selbst die Mitarbeiter der Einrichtungen, die die Jugendlichen anleiten sollen, die Erfüllung der Arbeitsauflagen nicht ernst nehmen, kann auch nur schwerlich erwartet werden, dass bei den Jugendlichen ein Lerneffekt einsetzt. Auf der anderen Seite ist es zum Teil schwierig zu beurteilen, worin die von den MIT geäußerten Meinungen über die „Wirksamkeit“ der ihnen zugemessenen Arbeitsstunden wirklich begründet sind. So mag es beispielsweise einerseits sein, dass ursprünglich vorhandene Eindrücke in präventiver Hinsicht, die mit dem damaligen Ableisten der Arbeitsstunden verbunden waren, nach und nach einfach vergessen oder verdrängt worden sind. Andererseits kann eine gleichgültige, „coole“ Haltung hinsichtlich von Arbeitsstunden nicht nur gegenüber dem Freundeskreis gespielt gewesen, sondern von den entsprechenden MIT aufgrund ihrer bisheriger Lebens- und Sanktionserfahrungen bereits genuin internalisiert worden sein. In den Gesprächen mit Behördenvertretern hoben die Experten mehrfach insbesondere die Nutzlosigkeit des Jugendarrests für die MIT heraus, da durch diesen 158 Teil B Darstellung zentraler Befunde keine Verhaltensänderungen bei den Jugendlichen herbeigeführt werden könnten. Besonders plastisch war folgende Formulierung eines als Experten befragten Polizeibeamten: „Jugendarrestanstalten sind fast wie Jugendherbergen.“ Dem Zuchtmittel Jugendarrest wurde im Rückblick auch von den meisten inhaftierten MIT weder eine erzieherische noch eine abschreckende Wirkung zugeschrieben. Über den Zeitpunkt bzw. den Umstand der Verhängung der Sanktion an sich berichten einige MIT, dass sie davon noch beeindruckt gewesen seien. Der Aufenthalt in der Jugendarrestanstalt (die meisten absolvierten diesen in Gelnhausen) scheint den Eindruck dann relativiert zu haben. Dazu folgende Beispiele: T31 berichtet: „Ich war in Jugendarrest. Wissen Sie, wie das war? Wir sind über Nacht eingesperrt gewesen, tagsüber waren wir im Schwimmbad, in der Turnhalle. Jugendarrest damals, war noch nicht so, war nicht die Strafe, wo man sich Gedanken macht.“ T23 führt aus: „Arrest, wie gesagt, das ist keine Erschreckung. Du gehst da rein, sitzt deine Zeit ab, weißt, wann du rauskommst, du weißt die Stunde, du weißt die Zeit, das war es. Du gehst da rein und ab, bist du da draußen. Ach, das ist nichts. Damit können die die Jugendlichen nicht, also die Justiz kann damit nicht die Jugendlichen beeindrucken, das bringt nichts.“ T26 zeigt sich ebenfalls nicht beeindruckt: „Ich kam für zwei Wochen, zwei Wochen war ich im Jugendarrest. Das hat nicht viel gebracht, deshalb hat man es einfach vergessen, und weil da noch die vielen Drogen dabei waren.“ Ein Erleben von „Bestrafungscharakter“ wird in solchen Äußerungen also nicht erkennbar. Auch eine nachhaltige Einsicht des Unrechts kann offensichtlich nicht geweckt werden. Dies fügt sich in den Umstand ein, dass in der Analyse möglicher Wirkungen von Jugendarrest auf gesamtgesellschaftlicher Ebene (d.h. im Bereich der großen Zahl) dieser Sanktionsart aufgrund hoher Rückfallraten tendenziell schlechte Noten ausgestellt werden (vgl. Heinz 2006: 78). Dennoch ist es interessant, dass einzelne MIT aus dem Vergleich ihrer eigenen Erfahrungen mit denjenigen Auswirkungen, die sie bei anderen (z.B. ihren Kumpels) beschreiben, von Wirkungen ausgehen. So berichtet T31 im Interview Folgendes aus seiner Jugendzeit: 159 Darstellung zentraler Befunde Teil B „Bei mir war es halt so, wir waren vier Kumpels und wir haben immer so Mutproben gemacht. […] Wenn ich heute so überlege, ich bin der einzige, weiß nicht warum, ich bin der einzige, der damals die Kurve nicht gekriegt hat. Die anderen, die hatten mal Jugendstrafe, so Wochenendarrest in Gelnhausen, und ich glaube, der einzige, der damals nichts daraus gelernt hat, war ich, sage ich noch heute, im Nachhinein.“ Die ansteigende Sanktionspalette führt bei einigen inhaftierten MIT zu der Schlussfolgerung, dass sie vielleicht nicht weiter straffällig geworden wären, wenn die Justiz früh genug und deutlich genug eingegriffen hätte. Diese Idee des – um nur eine beliebte Formulierung von mehreren vergleichbaren zu nehmen – „klaren Schusses vor den Bug“ wird gerne in Leserbriefen an die örtliche Zeitung geäußert, wenn die Journalisten über jugendliche Straftäter berichten, die zum wiederholten Mal vor dem Jugendgericht stehen. Diese Meinung wird aber auch in Fachkreisen mitunter vertreten. Die Forschungslage in Deutschland ist in Bezug darauf insgesamt jedoch wenig schlüssig. Bezeichnend ist jedenfalls auf der persönlichen Ebene der rückblickenden Evaluation ihrer Lebensgeschichte und Sanktionsgeschichte für gleich „hart“ sanktionierte Gefangene folgendes: MIT, die nicht eine allmählich ansteigende Schwere der Sanktionen erlebten, sondern sich schon frühzeitig mit einer Jugendstrafe konfrontiert sahen, denken jetzt, dass auch „weichere“ Sanktionen schon ganz gut gewirkt hätten. Dazu folgende Beispiele: T58 berichtet: „Ich habe Jugendarrest noch nie bekommen! Arbeitsstunden auch nicht! Das ist ja das, wo ich sage, wo auch selber Richter, damals der Richter vom Landgericht, der hat die Akte gelesen und gesagt: ´Ich finde es schade, dass kein Richter vor uns hier mal eingegriffen hat, um zu sagen: Hey, hier findet erst mal eine andere Handlung statt, nicht Knast!´“ T47 äußert sich in gleicher Richtung: „Arbeitsstunden hatte ich mal, glaube ich, ja. […] Aber sonst so, Bewährung oder irgendwelche Sachen, oder Arrest gibt es ja auch, habe ich auch nie gehabt. Das ist nicht das Ding, das war, und direkt zwei Jahre auf einmal hatte ich. Das war auch ein bisschen hart!“ Diese MIT sind also der Meinung, gerade solch eine „Vorwarnung“ wie ein Aufenthalt im Jugendarrest hätte sie davon abhalten können, weitere Straftaten zu begehen. Bei T13, einer weiblichen MIT, die keinen Jugendarrest, aber mehrere Bewährungsstrafen erhalten hatte, lautet die Einschätzung folgendermaßen: 160 Teil B Darstellung zentraler Befunde „Meine Augen sind jetzt richtig geöffnet, seitdem ich das erste Mal im Knast war. […] Ja. Das find´ ich nicht gut, dass ich auf einmal so hart bestraft wurde. Einmal 2 Jahre und sechs Monate. Hätten die mir mit 13 ein oder zwei Monate Jugendarrest gegeben, aber die haben mich gelassen und dann irgendwann richtig bestraft.“ Zu den Bewährungsstrafen äußert sie Folgendes: „Also glauben Sie mir, ich sage Ihnen die Wahrheit. Es ist nicht nur bei mir so, sondern bei allen. Solange man nicht im Knast war, egal, wie oft man vor einem Richter steht, nimmt man ihn nicht ernst. War man aber einmal im Knast, dann nimmt man ihn ernst.“ Mit Jugendstrafe zur Bewährung kam die MIT damals, im Rückblick, also gar nicht zurecht, sie würde, von heute aus gesehen, sogar einem höchstens vierwöchigen vollstreckten Jugendarrest mehr Wirkung zuschreiben wollen. Daraus könnte man ableiten, dass es die konkrete „Hafterfahrung“ ist, die junge Straftäter nachhaltig beeindruckt. Aber die obigen Auszüge von Einschätzungen solcher Gefangener, die Jugendarrest tatsächlich verbüßt hatten, mahnen zur Vorsicht. Wenn man nun annehmen wollte, dass erst der Jugendstrafvollzug „richtige“ Haft repräsentiert, dann wäre qua Eindrücklichkeit oder „Abschreckung“ namentlich an solche jungen Menschen (speziell MIT) zu denken, denen – bei an sich vorhandener Empfindlichkeit für Strafen – die bisher erlebte Sanktionierung den Ernst der Lage noch nicht ausreichend verdeutlicht hat. Aufgrund solcher Überlegungen läge, folgerichtig in dieser Argumentationslinie weitergedacht, die Schlussfolgerung nahe, dass schon eine erste frühe Hafterfahrung noch junge MIT tatsächlich so beeindruckt, dass sie daraufhin ihre kriminelle Karriere beenden. Möglicherweise würde aber einerseits bei beeinflussbaren jungen Menschen (MIT) gerade die erzieherisch zugewandte Seite des Jugendstrafvollzugs viel wichtiger für die Weckung einer Eingliederungsbereitschaft sein. Umgekehrt könnte möglicherweise bei einer anderen Teilgruppe von jungen Menschen (MIT), die bereits eine schwierige Entwicklung hinter sich haben – und die zudem durch (objektive bzw. mindestens für sie subjektiv verfestigte) negative Erfahrungen sanktionserfahren sowie zugleich persönlich gehärtet bis verhärtet sind –, auch ein „harter“ Vollzug abprallen, wenn nicht sogar Widerstand und Trotzreaktionen hervorrufen. In der Erinnerung einiger der befragten inhaftierten MIT schien schon damals die Vollzugs- 161 Darstellung zentraler Befunde Teil B erfahrung sie weder positiv noch negativ wirklich zu „erreichen“; vielmehr schienen sie in keiner Hinsicht sonderlich von ihrem Erleben (in) der Haftanstalt tangiert zu sein. Insbesondere bei denjenigen interviewten Jugendlichen und Heranwachsenden im Vollzug, die den ehemaligen GUS-Staaten entstammen, kommt eine Erfahrung hinzu, die auch anderswo aus der Praxis berichtet wird – und worüber es in der Fachliteratur entsprechende Äußerungen gibt. Davon ausgehend, was sie in der ehemaligen Heimat entweder selbst erlebt oder von anderen bzw. über andere erzählt bekommen haben, erscheinen ihnen die Reaktionen von Polizei und Justiz hierzulande als nicht unbedingt angenehm, aber doch durchaus als „weich“. Für den deutschen Jugendstrafvollzug zeigen einige Äußerungen, dass vor allem junge „Russlanddeutsche“ die Umstände als vergleichsweise sehr „entspannt“ erlebt haben bzw. erleben. Dazu folgende Beispiele: T21 empfindet seinen Aufenthalt im Jugendstrafvollzug nicht als Haftstrafe, da es schließlich genügend Ablenkungsmöglichkeiten wie Billard, Tischkicker und andere Annehmlichkeiten gebe, wodurch für ihn der Strafcharakter nachlasse. Ein anderer Proband, T20, sagt: „Für mich ist das Luxus. Ich mache immer Vergleich so mit anderen Ländern, wie dort Knast ist. Da muss man gucken, wir haben hier 5- Sterne-Luxus sozusagen. Hier kommt angefahren Essen, so, nicht vergammelt und so. Für mich ist das hier okay, so wie Klassenausflug, Jugendherberge.“ Dieser MIT kann sich also mit der Haftsituation in Deutschland im Vergleich zu Haftbedingungen in anderen Ländern durchaus anfreunden. Die Situation wird dadurch noch ein Stück komplizierter, dass er heftig die Meinung vertritt, der Staat habe auch nicht die geringste Berechtigung, ihm „mit Erziehung kommen zu wollen“: „Ich habe mich kaputt gelacht, Junge, was die hier abziehen, ja. Die wollen uns erziehen, ja. Weißt Du, dieser Mann, der mich erziehen will, wenn, sagen wir sozusagen, ich habe nicht auf meine Mutter gehört, ja. Okay, ich habe sie belogen, dass sie sich nicht schlecht fühlt, dass sie nicht jedes Mal nachts weint, ja. Und die wollen mich erziehen! Wer sind die überhaupt? Die haben nicht dazu das Recht, das ist nicht mein Onkel oder meine Tante, dass die mich erzieht oder so. Die wollen uns einreden, dass die was Gutes für uns wollen.“ Sein kultureller Kontext hindert ihn offenbar daran, dass er andere Personen jenseits der Familie als pädagogisch kompetent oder als erziehungsberechtigt anse- 162 Teil B Darstellung zentraler Befunde hen und akzeptieren kann. Bei einer wiederholten Befragung wäre es dann interessant gewesen zu erfahren, wie er sich von der Einstellung her wie von seinem Verhaltensrepertoire her zur angedachten „Alternative“ geäußert hätte, einem strikten und rigiden Verwahrvollzug alter Prägung unterworfen zu sein. Die internationale Literatur zu den Themen Gefängnisgesellschaft und Prisonisierung bringt genügend Schilderungen dahin gehend, dass gerade in einem solchen Vollzug die hart gesottenen Gefangenen am besten zurechtkommen und durch ihre ggf. ausgeprägte kriminelle Energie schnell an die Spitze der Gefangenenhierarchie gelangen: mittels Ausbeutung der Mitgefangenen einerseits, guten Kontakten zu den für die alltägliche Bewachung und Versorgung zuständigen Bediensteten andererseits. Am Ende kann dies zu einem privilegierten Status führen, der die Identität bzw. das Selbstbild als erfolgreicher „Verbrecher“ stärkt, statt abschwächt, mit den erwartbaren weiteren Folgen nach der Entlassung. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Bei denjenigen MIT, die eine Vielzahl von Diversionsmaßnahmen, Entscheidungen im formlosen Erziehungsverfahren, jugendrichterlichen Weisungen und Zuchtmittel erfahren haben, ist die Einschätzung erkennbar, dass diese Sanktionen zu schwach gewesen seien, um sie von weiteren kriminellen Handlungen abzuhalten. Umgekehrt beklagen diejenigen MIT, die leichtere Sanktionen gar nicht – oder nur in geringem Ausmaß – erhalten haben, eben genau diesen Umstand und meinen, zu Beginn ihrer Karriere gleich unnötig stark sanktioniert worden zu sein. Sie sind der Ansicht, dass auch eine „mildere“ Strafe dazu hätte führen können, ihre Straffälligkeit zu beenden. Im Nachhinein lässt sich natürlich nicht mehr feststellen, inwieweit dies bei einer anderweitigen Sanktionierung tatsächlich der Fall gewesen wäre. Solcherart Einschätzungen müssen ernst genommen werden, weil und insofern sie für das aktuelle Selbstbild von Straftätern und für die Frage bedeutsam sind, ob und wie dieses mit dem Blick auf die Zukunft verändert werden kann. Aber entscheidend ist die genaue empirische Analyse von Lebensverläufen und den darin eingebetteten – oder ggf. eben auch nicht wirklich eingebetteten – Straftaten oder Straftatenserien. Ganz allgemein besteht nach den Befunden der vergleichenden Sanktionsforschung trotz aller Spezifika von MIT bei den Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht die Hoffnung, erzieherische Einwirkungen zu erreichen, die manchmal direkt, manchmal indirekt und erst auf mittlere Frist ihren Teil dazu beitragen, die kriminelle Karriere zu beenden. Zudem ist davon auszugehen, dass es sich bei einigen der jugendlichen MIT trotz ihrer massiven Auffälligkeit über eine gewisse Zeitspanne hinweg – biogra- 163 Darstellung zentraler Befunde Teil B phisch betrachtet – um ein nur episodenhaftes Auftreten von Kriminalität handelt. Bei diesen Personen müssen sich ihre strafrechtlich relevanten Handlungsstrukturen nicht zwangsläufig verfestigen. Stattdessen kann es zu einem Wandel der biographischen Entwicklung kommen, mitunter ganz unabhängig davon, wie sie konkret sanktioniert wurden. 3.6.6.2 ersönliche Einschätzung der Sanktionen nach dem Allgemeinen P Strafrecht durch die MIT Das Allgemeine Strafrecht bzw. Erwachsenenstrafrecht lässt den Erziehungsgedanken in den Hintergrund treten und dient vordringlich anderen Strafzwecken. Im Vergleich zum Jugendstrafrecht stellt es zudem nur eine eingeschränkte Palette der Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Es ist von Interesse, wie die MIT die ihnen zugemessenen Sanktionen nach dem Allgemeinen Strafrecht im Rückblick persönlich wahrgenommen haben bzw. in ihrer jetzigen Lage wahrnehmen. Bezüglich der Nebenstrafen und Maßregeln zur Besserung und Sicherung sind vor allem das Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis erwähnenswert. Hierfür sei auch auf die Ausführungen in Kapitel 3.5.3 verwiesen. Generell wird das Fahrverbot in der Literatur als äußerst wirksame Sanktion beschrieben, da es sich – anders als beispielsweise die Geldstrafe – spürbar auf die tägliche Lebensgestaltung auswirkt (vgl. Stöckel 2001: 99). Der Verlust der selbstbestimmten Mobilität schmerze teilweise so sehr, dass sich das Fahrverbot als „Denkzettel- und Besinnungsstrafe“ eigne (vgl. Röwer 2001: 91). Dies gilt in dieser Deutlichkeit selbstverständlich nur, wenn das Fahrverbot in der Lebenswirklichkeit von den Betroffenen auch tatsächlich befolgt wird. Wie sich in den Interviews zeigte, ist die Hemmschwelle bei vielen MIT recht gering, sich trotz des Fahrverbots ans Steuer zu setzen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Für die MIT, die bereits besonders häufig mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, scheint das Fahren trotz Fahrverbots – bzw. ohne Fahrerlaubnis bzw. entgegen einer Sperre – nach ihren Äußerungen, wenn überhaupt, allerhöchstens ein Bagatelldelikt darzustellen. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass die MIT erfahren genug sind, um zu wissen, dass die Wahrscheinlichkeit, bei einem Verstoß erwischt zu werden, relativ gering ist, was die erwünschte Wirksamkeit dieser Sanktion von vornherein in Frage stellt. Zusätzlich kann das Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis dazu führen, dass erneut kriminelles Handeln provoziert wird. Zum Ganzen ein Beispiel: 164 Teil B Darstellung zentraler Befunde T38 erklärt: „Ich war vorm Richter wegen den dreimal ohne Führerschein.[…] Und ich konnte ja davor keinen Führerschein machen, weil ich ja auch hier wegen dem ganzen Fahren ohne Führerschein und so, hatte ich auch Sperre. […] Und dann hat der Richter mich gefragt: ´Würdest du dich noch mal reinsetzen ins Auto und fahren?´ Und ich hab´ ihm geantwortet: ´Ja, ich würde das noch mal machen.´“ Dieser MIT machte also nicht einmal vor dem Richter einen Hehl daraus, dass er sich auch in Zukunft nicht an das Verbot, Kraftfahrzeuge im Verkehr zu führen, halten würde. Obwohl den Akten eine Vielzahl verhängter Geldstrafen zu entnehmen war, wurde diese Sanktionsform von den MIT in den Interviews nur am Rande thematisiert. Diese Nicht-Thematisierung lässt sich zum einen darauf zurückführen, dass die Strafen teils nicht bezahlt und in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt wurden. In diesen Fällen schilderten die MIT die Ersatzfreiheitsstrafe als berichtenswerte Sanktion, die gedanklich und dann auch beim Erzählen mit „normaler“ Haft gleichgesetzt wird. Die ursprünglich präsente Information, dass diese Inhaftierung aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe zustande gekommen ist, geht im Laufe der Zeit infolge anderer Erfahrungen mit Strafen verloren. Generell standen eher die Haftstrafen im Fokus der Gespräche. Angesichts der Tatsache, dass sich alle Interviewten aktuell in Haft befanden, ist es auch nicht verwunderlich, dass die MIT insbesondere Redebedarf über die Ausgestaltung dieser Art der Sanktion verspürten. Bei den meisten MIT wurden jedoch vor der ersten unbedingten Freiheitsstrafe, ebenfalls wie im Jugendstrafrecht, Bewährungsstrafen verhängt. Die Einschätzung der Wirksamkeit dieser Sanktionen fällt im Rückblick niedrig aus, da diese – wie bereits bei den Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht thematisiert – keine unmittelbar für das Erleben „beeinträchtigenden“ Folgen für die MIT hatten. Bei vielen überwog in ihrer jetzigen Erinnerung daran anfangs das Gefühl, noch einmal Glück gehabt zu haben. Beispielsweise berichtet T53: „Der Anwalt hat mir gesagt: ´Da passiert nichts, da kriegst Du Bewährung, aber beim nächsten Mal passt Du bitte auf´. […] Hab´ dem Richter gesagt: ´Ich danke Ihnen, ich bringe Ihnen Blumen und alles, ich bringe Ihnen eine Flasche Champagner.´ Ich hab´ mich so gefreut, weil einen Tag vorher war ich ja noch draußen gewesen, da war ich bei der Verhandlung, und er hat mir gesagt, ich krieg´ noch mal die Bewährung verlängert, und ich habe gedacht, ich komme 165 Darstellung zentraler Befunde Teil B rein. Mein Richter, mein Anwalt hat gesagt, dass ich nicht reinkomme, dass ich Bewährung kriege. Ich habe trotzdem damit gerechnet, dass ich in Haft gehe. Und hab´ trotzdem nicht die Champagnerflasche hingebracht und alles, weil ich wieder straffällig geworden bin. Nach zwei, drei Wochen schon wieder vergessen die Verhandlung. Die Kifferei und die Freunde, immer zusammen abgehauen und Mist gebaut, feiern gewesen, Schlägerei gehabt und alles.“ Immerhin berichten einige von der Überlegung, dass man den Umstand, so glimpflich davongekommen zu sein, damals zum Anlass genommen habe, den Vorsatz zu fassen, sich in Zukunft anders zu verhalten. Doch schienen die guten Vorsätze auch infolge der Einbindung in die altgewohnten Kontakte und Freizeitgestaltungen entweder nur oberflächlich gewesen, oder trotz anfänglicher Ernsthaftigkeit bald wieder verblasst zu sein. Dazu weitere Beispiele: T04 äußert: „Bewährung, das hat mir nichts gesagt.“ T24 erklärt: „Dann hat man halt mitgekriegt, dass das Bewährung ist und so, und dass man bis zu zwei Jahren Bewährung kriegen kann. Und dann gut, dann dachte ich mir, dann ist es ja nicht so schlimm, dann hat man ja noch ein bisschen Platz. Hat man nicht so als Strafe angesehen, so irgendwie.“ T26 sagt: „Ja, man denkt, man kriegt es immer wieder auf Bewährung. Hätte der mich direkt nach dem ersten Mal, wo ich wieder Scheiße gebaut habe, direkt eingelocht, dann wäre das vielleicht anders gelaufen.“ Spätestens nach dem Erleben, dass eine erneute Straffälligkeit trotz der bestehenden Bewährungsstrafe nicht automatisch zu einer Inhaftierung führen muss, scheint bei den ursprünglich beeindruckten MIT hin und wieder der Abschreckungscharakter der potentiell freiheitsentziehenden Strafe ganz geschwunden zu sein. Aber selbst für viele derjenigen, die bereits inhaftiert waren, stellte ein erneuter Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt anscheinend kein wirklich eindrückliches Erlebnis mehr dar. Dazu folgendes Beispiel von T31, das auch auf das oben zum Jugendstrafrecht Gesagte bzw. Problematisierte zurück verweist: „Die Abschreckung hätte bei mir kommen müssen in der Jugendzeit. Wenn Sie mal dreißig, vierzig sind, schreckt Sie das nicht mehr so ab.“ Zudem ist zu bedenken, dass bei einigen wenigen MIT der Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt, selbst wenn man ihn als „harten“ Verwahrvollzug konzipieren 166 Teil B Darstellung zentraler Befunde möchte, schon deswegen nicht abschrecken kann, weil sich die Lebenssituation „in Freiheit“ eher noch unangenehmer darstellt, etwa im Falle eines MIT ohne festen Wohnsitz, der zudem schon öfter von anderen bedroht oder körperlich angegangen wurde. Manche MIT kalkulieren eine Haftstrafe als „Berufsrisiko“ mit ein und, wie oben kurz skizziert, kommen gerade in einem harten Vollzug vergleichsweise besonders gut zurecht. In „hartnäckigen“ Fällen rücken auch die im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Resozialisierungsbemühungen eher in den Hintergrund. Hier gewinnen der Unrechtsausgleich und die Aufrechterhaltung von Sicherheit mehr Gewicht. Von den befragten Praktikern wird die Chance, hier noch Legalbewährung erreichen zu können, als ausgesprochen gering eingeschätzt. Dazu folgendes Beispiel der Aussage eines als Experten befragten Angehörigen der Justiz: „Auf die Haft folgt meistens sehr schnell der Rückfall. Inhaftierung nutzt also nicht viel als Versuch, die Karriere zu beenden. Es ist nur die notwendige Anwendung des Rechts.“ Die Verhängung einer an sich bedarfsgerechten oder wirkungsvollen Strafe oder Maßregel kann vom Gericht auch deswegen mitunter nicht in Betracht gezogen wwerden, da falsche Angaben der MIT selbst vorliegen. Im folgenden Beispiel saß der T53 eine Haftstrafe ab. Trotz massiver Drogenproblematik wurde die Möglichkeit zur Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG nicht erwogen, da der MIT seine Drogenabhängigkeit – wie er sagt – aus Scham verheimlichte, was aus seiner damaligen Sicht eine erfolgreiche Taktik war: „Aber ich habe nicht erwähnt, dass ich drogenabhängig war, weil es mir vor dem Gericht so peinlich war und meinen Eltern gegenüber. Die waren bei der Gerichtsverhandlung. Ich war der Einzige und bin noch der Einzige, der aus der Familie raucht. Das wussten meine Brüder damals nicht, meine Geschwister. Hätte mein Vater erfahren, dass ich kiffe, dann wäre ich abgehauen von zu Hause. […] Deswegen habe ich es dem Gericht nicht gesagt und meinen Eltern gegenüber. Die hätten mich vielleicht als Dreck hingestellt, das war bei uns sehr streng.“ Dieser MIT, der nicht nur Marihuana, sondern vor allem in großen Mengen Kokain konsumierte, wurde nach seiner Haftentlassung rückfällig. Er konsumierte wieder Drogen und beging in der Folge gar einen Banküberfall, um den Drogenkonsum finanzieren zu können. Er selbst ist nun im Rückblick der Meinung, dass es nicht so 167 Darstellung zentraler Befunde Teil B weit hätte kommen müssen, wäre sein Drogenproblem früher erkannt und behandelt worden. Dass er für das Versäumnis mitverantwortlich ist, ist ihm bewusst. Von der derzeitigen Inhaftierung wird er daher, wenn sich seine Planung umsetzen lassen wird, sehr spät in seiner „Karriere“ in eine Therapieeinrichtung wechseln. Es kann aber auch umgekehrt geschehen, dass aufgrund von falschen Angaben ein MIT eine an sich in einer solchen Lage „normalerweise“ wirksame Sanktion erhält, obwohl ihre Voraussetzungen objektiv und subjektiv gar nicht vorliegen. So berichtet T58 von der aus seiner damaligen Sicht zunächst subjektiv erfolgreichen Vorspiegelung eines Drogenproblems: „Und da sollte ich eine Therapie machen, eine Drogenentwöhnungstherapie. Jetzt kommt der Knaller: Ich hab´ mit Drogen noch nie was zu tun gehabt. Warum soll ich eine Drogenentwöhnungstherapie machen? Sagt der Anwalt zu mir: ´Okay, man kann heutzutage Gutachter, Gerichtsgutachter und alles, kann man so hindrehen, dass die das so machen, wie Du das willst.´ Dann habe ich gesagt: ´Ja, dann machen wir.´ Hab´ mich erkundigt, wie diese Therapie aussehen soll. […] Und dann hat er mir gesagt: ´Diese Therapie ist da so, Du kannst da weg, draußen sein. Deine Frau, also Lebensgefährtin, und die Tochter kann dann kommen. Könnt dann spazieren gehen.´ Hab´ ich gesagt: ´Okay, das ist natürlich besser wie im Knast, so eine Therapie. Ja, das mache ich.´ Dann habe ich den § 64 bekommen.“ Auf Anraten seines Anwalts wurde der MIT demnach im Maßregelvollzug untergebracht. Nach nur wenigen Tagen Aufenthalt erkannte er jedoch, dass er dort nichts verloren habe. Daher brach er die Therapie ab und ließ sich in die Justizvollzugsanstalt zurückverlegen. Letztlich bleibt also festzuhalten, dass die unmittelbare Wirksamkeit von Sanktionen nur sehr schwer festgestellt werden kann. Zu bedenken ist auch, dass viele Sanktionen nicht einzeln, sondern erst in der Summe als „Ganzes“ und zusätzlich erst mit einiger zeitlicher Verzögerung wirken können. Viele MIT scheinen mehrere Anläufe zu brauchen, um zu bemerken, dass eine andere Lebensgestaltung besser für sie wäre. Gleichzeitig kann es sich auszahlen, die MIT dabei zu unterstützen, wenn sie beginnen, ihre Lage genauer zu reflektieren. Dazu das folgende Beispiel von T16: „Viele denken, uns macht es Spaß, so zu leben, aber so ist es nicht. Ich hab´ mir oft gewünscht, dass ich Hilfe bekomme. Dass man mir hilft, überhaupt erkennt, dass ich nicht mehr kann. Aber viele gucken darüber hinweg, für die ist 168 Teil B Darstellung zentraler Befunde man nur ein Aktenzeichen, gerade für die Justiz. Die haben sich nie mit uns richtig beschäftigt. Die gehen nach Aktenzeichen, und das war es. Man wird in die Akte abgeheftet, und das ist eigentlich das Traurige. Weil es ist nicht so, dass ich daran Spaß oder Freude hatte, um Gottes Willen. Ich hab´ auch keine Lust gehabt, dass ich hier wieder sitze nach 3 ½ Jahren Haft. Aber die wollen es vielleicht auch gar nicht sehen, ich weiß es nicht. Es ist halt ein Kreislauf eigentlich.“ „Die denken sowieso immer, Staatsanwaltschaft und Richter, dass es einfach ist, eine hier ins Gefängnis zu stecken, damit hätten sie ihre Arbeit getan. Und merken gar nicht, dass sie damit teilweise uns noch mehr kaputt machen. Und dass es mir hier überhaupt nichts gebracht hat.“ 3.7 Behördenhandeln aus Sicht der MIT 3.7.1 Einschätzung der Kontakte mit Polizei und Justiz Zentrale Befunde: n Diejenigen MIT, die ihre ersten Erfahrungen mit der Polizei bereits im Kindes- oder Jugendalter gemacht hatten, schildern, dass sie zu Beginn noch sehr beeindruckt von diesem Kontakt waren. n Der Respekt bzw. die Angst vor der Polizei scheint sich jedoch in Abhängigkeit von der Häufigkeit weiterer diesbezüglicher Kontakte zu vermindern. n Bei den jugendlichen und heranwachsenden MIT kann man verbreitet eine ablehnende Haltung gegenüber der Polizei feststellen. n Bei erwachsenen MIT zeigt sich eine differenzierte Sichtweise. Die Akzeptanz der Institution Polizei als solche steigt, namentlich wird die Arbeit der Polizei als sozial notwendig eingesehen. n Die Staatsanwaltschaft genießt unter den Institutionen der Strafverfolgung das geringste Ansehen bei den inhaftierten MIT. Die 63 inhaftierten Mehrfach- und Intensivtäter wurden während der Interviews darum gebeten, das Behördenhandeln aus ihrer Sicht zu beschreiben. Dabei wurden sie unter anderem aufgefordert zu schildern, wie sich ihr Kontakt und Umgang mit 169 Darstellung zentraler Befunde Teil B der Polizei gestaltet hat. Ebenso wurde ihre Einschätzung der Justizbehörden und des justiziellen Handelns thematisiert. Jeder MIT hat im Laufe seines Lebens individuelle Erfahrungen mit einer mehr oder minder großen Zahl von Polizeibeamten gemacht. Im Einzelfall gestaltet sich dieser Kontakt sehr unterschiedlich, und die subjektive Wahrnehmung dieser Kontakte ist von Einstellungen und Vorerfahrungen auch mit anderen Institutionen der Sozialkontrolle mitgeprägt. Wie der einzelne Kontakt dann verläuft, ist zudem vom Verhalten des MIT, der zuständigen Polizeibeamten und der jeweiligen situativen Interaktion der Beteiligten abhängig und gestaltet sich jeweils unterschiedlich. Jedoch konnte aus den Angaben und Beschreibungen der MIT immerhin ein Muster herausgearbeitet werden, das für die gesamte befragte Gruppe charakteristisch zu sein scheint. Dieses Muster wird insbesondere vom Alter der MIT und der Häufigkeit ihrer Kontakte mit der Polizei bestimmt. So berichten alle MIT, die bereits im Kindes- und Jugendalter in Berührung mit der Polizei gekommen sind, dass sie bei den ersten Begegnungen noch sehr eingeschüchtert und beeindruckt vom Polizeikontakt waren. Viele der MIT berichten, dass sie große Angst empfunden hätten, da man nicht gewusst habe, mit welchen Folgen zu rechnen sei. T13 führt beispielsweise aus: „Ich kann mich erinnern, als ich das erste Mal verhaftet worden bin, wie alt ich war, weiß ich nicht genau, auf jeden Fall hab´ ich sehr viel geweint und hatte Angst, sehr viel geweint. […] Dass ich nicht mehr nach Hause gehen kann und nicht mehr rauskomme, und ich hatte immer Angst. Und die haben mich immer wieder gelassen, was können die mit mir machen, ich war ja klein und ich hab´ immer weiter gemacht.“ T45 hatte seinen ersten Polizeikontakt im Alter von zehn Jahren, als er beim Klauen erwischt wurde. Er und seine Freunde hatten damals befürchtet, sie kämen nun ins Gefängnis. Die Polizei hätte aber gesagt „Ach was, ihr seid doch gar nicht strafmündig!“, dies sei ihm dann später auch durch andere Jugendliche bestätigt worden. Der anfängliche Respekt und die Angst scheinen schnell nachzulassen, wenn die MIT bemerken, dass die Polizei primär keine sanktionierende, sondern vielmehr eine ermittelnde Institution ist, die Straftatbestände feststellt und diese an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Der Kontakt zur Polizei zeigt dann keine abschreckende Wirkung mehr, sondern wird mit zunehmender Erfahrung quasi zur Gewohnheit. 170 Teil B Darstellung zentraler Befunde Diese Einschätzung der jungen MIT greift allerdings zu kurz, da sie schlicht und einfach nicht „realisieren“, dass der Polizeikontakt die erste und in gewisser Weise faktisch entscheidende Stufe eines sie insgesamt ggf. doch merklich „treffenden“ Sanktionsgeschehens bedeutet. Diese Erwägung ändert freilich nichts an dem Befund, dass die MIT lernen, wie das auch sonst im Leben der Fall ist, sich mit „an sich“ unangenehmen Ereignissen zu arrangieren. Einfacher und etwas drastischer ausgedrückt: Der Kontakt zur Polizei bzw. der Umgang mit Polizeibeamten wird für sie zunehmend zu einem normalen Geschehen, zur vertrauten Gewohnheit. Dazu folgende Beispiele: T46 meint: „Ja, beim ersten Mal, ja, da war es unangenehm, schlechtes Gewissen. Und irgendwann hat man das gar nicht mehr.“ T19 führt aus: „Da habe ich ein bisschen Angst gehabt, die versuchen ja auch, einem Angst zu machen, so. Aber danach, nach dieser Zeit, man wird immer wieder erwischt, aber dann irgendwann lässt es nach. Man muss einfach schnell am Ende gehen. Das ist es, glaube ich, irgendwann hat man keine Angst mehr, und danach. […] Danach, man sieht es eigentlich ganz normal, die machen ihren Kram, Eltern benachrichtigen und so. Irgendwann kriegt man ja Hass auf die, weil die nerven.“ Diese „Gewöhnung“ muss allerdings nicht notwendigerweise bedeuten, dass die Erfahrungen positiv bewertet werden. Vielmehr kann sich, eben gerade bei jungen Menschen – und noch einmal pointiert bei jungen Männern in der Übergangsphase zum Erwachsenwerden –, mit zunehmender Häufigkeit der Kontakte eine besondere Ablehnungshaltung gegenüber der Polizei aufbauen. Der Kontakt wird dabei im Extremfall nicht nur als „lästig“ betrachtet. Vielmehr wird die Polizei als Gegner gesehen, was teilweise zum Aufbau eines regelrechten Feindbilds führen kann. T22 drückt dies wie folgt aus: „Feinde, Verräter, Petzen. Die petzen doch immer bei der Staatsanwaltschaft. Deswegen sehe ich die auf keinen Fall als Freunde. […] Und wo das halt dann richtig angefangen hat, haben wir die halt provoziert. Wir haben die sozusagen ausgelacht, weil die wussten, dass es wir, einer von unseren Leuten oder Jungs, waren, aber die konnten es einfach nicht nachweisen. Deswegen halt ein Katz- und Mausspiel. Wir haben mit denen gespielt. Die konnten uns öfters nichts nachweisen, und da hieß es dann einfach: ´Wir werden euch sowieso 171 Darstellung zentraler Befunde Teil B kriegen, irgendwann mal haben wir die Beweise dafür´. Und dann wurden die einfach von jedem ganz laut ausgelacht.“ Im nächsten Gesprächsausschnitt wird anhand der Aussage von T20 deutlich, dass die Polizei von einigen MIT ganz im Gegensatz von vornherein nicht als ernst zu nehmende, sondern als eine machtlose Instanz wahrgenommen wird: „Ich hab´ die als Clowns gesehen, fertig.“ Ganz gleichgültig, welche der oben dargestellten Einstellungen oder Meinungen vorliegen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Konflikte und Spannungen zwischen MIT und polizeilichen Ermittlungskräften geradezu programmiert sind. Was in der Folge eintreten kann, schilderten die MIT dann auch in ihren eigenen Worten als einen (beiderseitig) teils sehr ruppigen Umgang miteinander. Mit zunehmendem Alter bzw. zunehmender Erfahrung im Umgang mit der Polizei lässt die extrem ablehnende Einstellung bei den meisten MIT merklich nach. Es setzt ein Differenzierungsprozess ein, wonach zum einen verschiedene Aspekte der polizeilichen Vorgehensweise gegeneinander abgewogen werden. Zum anderen nimmt die Bereitschaft zu, die Polizei nicht mehr mit einer Schablone zu beurteilen, sondern ihre Rolle und die zugewiesenen Aufgaben anzuerkennen. Dazu als Beispiel die Aussage von T27: „Es gibt gute Bullen und es gibt böse Bullen. Ich meine, X, also da in der Stadt, ich meine, die kennen mich schon, so. Aber es gibt halt böse Bullen, und gute. Die fragen dann: ´Und, wie geht´s?´ und: ´Mach´ kein Scheiß!´ und so, und gibt halt Bullen, denen ist das halt egal, da, verhaftet, Zelle und zu und Schicht.“ Da im Laufe der Zeit mit zunehmender Anzahl an Kontakten sowohl gute als auch schlechte Erfahrungen mit Polizisten gemacht werden, verändert und erweitert sich demzufolge der Wahrnehmungshorizont. Vermehrt wird von den MIT zwischen der Person des Polizisten und der Institution der Polizei differenziert. Eine Vielzahl der MIT thematisierte den Aspekt dahin gehend, dass die Polizisten auch nur ihrer Arbeit nachgingen und man ihnen dies ja nicht persönlich übel nehmen könne. T23 formuliert: „Ich meine, als junger Kerl, der Scheiße baut und so, findet man die Polizei natürlich nicht gut. Was soll ich mit der Polizei, was interessiert mich die Polizei. Die machen ihren Job, ich mache meinen.“ 172 Teil B Darstellung zentraler Befunde T29 sagt: „Die Polizei macht ja ihre Arbeit draußen. Da hab´ ich eigentlich nicht so viel Ahnung von. Ich würde sagen, die machen einfach ihre Arbeit. Ob sie es jetzt gut machen oder schlecht, kann ich nicht beurteilen.“ T49 äußert sich dahin gehend: „Wenn ich jetzt ein Bulle wäre, dann würde ich ja auch nicht sagen: ´Ich lass´ mich jetzt bestechen´. Nein, dann wäre ich ein Bulle. Ganz einfach. Dann wäre ich Bulle und würde meine Pflichten erfüllen. Ohne Wenn und Aber, ja.“ T30 meint schließlich: „Behandelt wird man eigentlich normal. In X, Y, da die Ecke, sind eigentlich normale Polizisten. Die machen ihre Arbeit und fertig. Wer keinen Stress macht, dem passiert auch nichts. Die machen ihren Ablauf, Fingerabdrücke, wie es so ist. Fingerabdrücke, Schreibkram, Verhör. Können eh nichts machen. Wenn ich sage, ‚ich sage nicht aus’, können die eh nichts machen. Ich sag´ ja nicht aus.“ Es zeigt sich mitunter ein Entwicklungsprozess, bei dem die Einstellung der MIT zur Polizei professioneller wird: Die Arbeit der Polizei wird prinzipiell akzeptiert und die Erfahrungen mit einer unangemessenen Behandlung eher einzelnen Polizeibeamten zugerechnet. Die Notwendigkeit der „Ordnungshüter“, also die Wichtigkeit der Institution Polizei als solcher in Staat und Gesellschaft, wird vor allem von den älteren MIT thematisiert und so im Allgemeinen wie auch für sich selbst im Speziellen anerkannt. Dies wird an folgender Aussage von T57 deutlich: „Also, Polizei, sagen wir mal, ich hab´ nichts gegen Polizisten. Wenn sie mich nicht schikanieren tun, und so. Die machen ihren Job, die stehen auf die Seite, ich steh´ halt auf die Seite. Ich hab´ mich für die Seite entschieden und die für die Seite. Also kann man sagen, wir sind zwar Gegenspieler, aber ich hab´ nichts persönlich gegen die, die machen ihren Job. Müssen sie auch tun. Wenn es keine Polizei gäbe, täte es Anarchie geben hier. Das wäre dann Chaos. Und äh, ich hab´ da nichts dagegen, gegen Polizisten, wenn sie ihren Job machen. Was wäre denn, Kinderficker oder so, oder Mörder, die täten dann frei rumlaufen, wenn es die nicht geben täte. Und meine Sachen, was ich angestellt hab´, die hab´ ich gemacht und dafür muss ich halt geradestehen.“ 173 Darstellung zentraler Befunde Teil B Diese Notwendigkeit gilt bei einigen MIT aber nicht nur im Zusammenhang mit der Polizei, sondern auch bezüglich der ganzen Justiz beziehungsweise des ganzen Rechtssystems, wie die Bemerkungen von T35 veranschaulichen: „Und wenn ich ehrlich bin, muss ich ihnen ja auch Recht geben. Nur diese zwei Beispiele halt, so die Methoden, wie dann da teilweise noch bisschen nachgeholfen wird, und so, die sind halt nicht rechtens. Wobei ich aber sagen muss, dass die Polizei das verfolgt mit Drogen und so, ich find´ das schon in Ordnung. Also wenn ich wirklich ehrlich bin, ich meine, klar, wenn die Leute reden: ´Scheiße, Polizei´ und hin und her. Aber wenn ich überlege, ich wär jetzt so normal wie, hätte ein Kind oder so, ich würde auch nicht wollen, dass das irgendwie so, so, da abrutscht, so wie ich. Oder irgendwann als Junkie da rumrennt oder so, würde ich nicht wollen. Von daher find ich, also, wenn ich ehrlich bin, find´ ich es in Ordnung und auch gerechtfertigt, dass das verfolgt wird und dass auch dagegen vorgegangen wird.“ Eine derart weitgehende Reflektion und Akzeptanz der eigenen Bestrafung ist nicht bei allen, auch nicht allen älteren, MIT stark ausgeprägt. Auch liegt die Vermutung nahe, dass diese Meinungsbildung oder -änderung teilweise erst retrospektiv, also während der Haftzeit, erfolgt. Dennoch lässt sich festhalten, dass viele der interviewten Mehrfach- und Intensivtäter die Institution Polizei nicht so negativ wahrnehmen, wie es eventuell zu erwarten gewesen wäre. Etwas anders gestaltet sich die Einstellung gegenüber denjenigen Institutionen, die mit der Verhängung von Sanktionen befasst sind. Das schlechteste Ansehen hat dabei die Staatsanwaltschaft. Dazu folgende Beispiele: T56 bemerkt: „Richter sind manchmal, Richter sind in Ordnung eigentlich. Das, manche Schlimme sind die Staatsanwälte.“ T57 wägt ab: „Es gibt halt Staatsanwälte, mit denen kann man reden, und es gibt aber auch Staatsanwälte, die sind voreingenommen, na, auf gut Deutsch gesagt, da sind richtige Arschlöcher dabei.“ Diese negative Einstellung gegenüber den sanktionierenden Behörden wird mehrheitlich aus der Erfahrung hergeleitet, dass diese die Entscheidungsgewalt innehaben und somit unmittelbar Einfluss auf die Lebensgestaltung der MIT nehmen. Solches begünstigt eine Polarisierung, wie das folgende Beispiel von T19 veranschaulicht: 174 Teil B Darstellung zentraler Befunde „Weil, die entscheiden einfach über unser Leben so, also zum Beispiel, ob ich abgeschoben werde. Nein, also in Haft zu sitzen ist schon in Ordnung, aber ich meine, es ist wegen der Abschiebung. So einfach über mein Leben zu entscheiden, das finde ich nicht in Ordnung.“ 3.7.2 Kenntnisse über den MIT-Status Zentrale Befunde: n Während einige der interviewten MIT nicht über ihren Status als MIT Bescheid gewusst haben, hatten andere darüber einen exakten Kenntnisstand. n Diejenigen MIT, die nicht wussten, dass sie als spezielle Tätergruppe geführt werden, stellten im Laufe der Zeit Veränderungen im Umgang mit der Polizei fest. n MIT, die von ihrem Status wussten, wiesen dennoch oftmals ein Informationsdefizit über die genaue Bedeutung dieses Begriffs auf. n Der Großteil der MIT empfindet diese Bezeichnung als Makel. Nur in Einzelfällen wurde die Zuschreibung des Status als Mehrfach- und Intensivtäter von ihnen positiv eingeschätzt. n Im Umgang mit den MIT stellt es insgesamt eine große Herausforderung für die Praxis dar, eine Balance zwischen den unterschiedlichen Aufgaben zu finden: Einerseits eine konsequente Verfolgung der Straftaten der MIT zu gewährleisten, ihnen andererseits jedoch eine straftatenfreie Zukunftsperspektive aufzuzeigen. Um die Interviewpartner nicht zu beeinflussen, was die Kenntnis über ihren eigenen Status betrifft, wurde eine neutrale Frage nach der Begrifflichkeit der Mehrfachund Intensivtäterschaft an den Beginn der Befragung gestellt. Anschließend wurde gefragt, inwieweit sie über ihre Einstufung als MIT informiert sind und welche Konsequenzen sich daraus für sie ergeben würden. Die MIT wurden – sofern sie denn wussten, dass sie behördlicherseits als MIT geführt wurden – des Weiteren gefragt, wann und wie sie von dem Umstand erfahren haben, und ob sich für sie durch die Einstufung – beispielsweise im Verhältnis zur Polizei – etwas geändert hat. Schließlich wurden Fragen zum Selbstbild gestellt, unter anderem dahin gehend, ob 175 Darstellung zentraler Befunde Teil B sie sich selbst als Mehrfach- und Intensivtäter sehen, und was sie subjektiv mit dieser Begrifflichkeit verbinden. 3.7.2.1 Persönlicher Informationsstand der MIT Festzuhalten ist zunächst, dass sich mehrere Personen über ihren von der Polizei zugeschriebenen Status nicht bewusst waren und ihnen auch generell der Begriff der Mehrfach- und Intensivtäterschaft vollkommen fremd war. Diese Unwissenheit kann unterschiedliche Ursachen haben. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass den MIT bislang tatsächlich nicht mitgeteilt worden ist, dass sie nun gesondert geführt werden und demzufolge nur noch eine Dienststelle für sie zuständig ist. Dies ist vor allem bei denjenigen MIT anzunehmen, die aufgrund der Art und Qualität ihrer Straftaten – gegebenenfalls trotz hoher Anzahl – bisher nur sehr wenig Kontakt zu Polizei und Justiz hatten.70 Solch ein Informationsdefizit konnte insbesondere bei den interviewten Frauen festgestellt werden. Zum anderen ist daran zu denken, dass den MIT seitens der Polizei oder seitens des Gerichts sehr wohl ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass sie als MIT geführt werden, dass sie es aber schlichtweg nicht wahrgenommen oder sprachlich nicht verstanden haben. So war zu bemerken, dass mit vielen MIT zwar persönliche Gespräche durch die Polizei geführt wurden, die über die normale Ermittlungsarbeit zur Straftatenaufklärung hinausgingen, und in denen die Häufigkeit und Intensität des strafrechtlich relevanten Handelns der MIT durchaus thematisiert wurde. Mit der Begrifflichkeit der Mehrfach- und Intensivtäterschaft wussten sie, wie ihre Berichte ergeben, dann dennoch nichts anzufangen. So sagt T09: „Bei der Polizei, die sagen, dass ich ein Schwerkrimineller bin. Ich bin so am öftesten bei denen gewesen, weil einmal die Woche bin ich mindestens da, kann man so sagen.“ T14 erklärt: „Gesagt wurde mir das nie, das einzigste Wort, was ich mal gehört habe, war `gesondert verfolgt´, na ja, das hat man mir mal gesagt, aber sonst…“ 70 Bei Straftaten mit eindeutiger Beweislage und anschließender problemloser Überführung hatten einige MIT kaum Kontakt zur Polizei. Durch das schriftliche Strafbefehlsverfahren kann sich auch der Kontakt zur Staatsanwaltschaft und zum Gericht auf ein Minimum reduzieren, sodass kein Rahmen für Gefährderansprachen gegeben war. 176 Teil B Darstellung zentraler Befunde Andere MIT konnten sich nicht daran erinnern, dass sie gezielt auf ihren Status angesprochen worden sind, berichten jedoch von Veränderungen im Umgang mit der Polizei. Diese habe sie nämlich nun stärker „im Auge“ und würde sie schärfer kontrollieren. So ist T01 der Meinung, dass ihr nicht mitgeteilt wurde, dass sie zu den MIT zählt. Seit zwei Jahren merke sie jedoch in der Behandlung durch die Polizisten einen Unterschied: mittlerweile werde sie noch genauer kontrolliert; zudem sei sie inzwischen schneller „dran“ als früher. T12 wurde ebenfalls nicht mitgeteilt, dass er als MIT eingestuft worden sei. Allerdings hätten ihm die Polizisten gesagt, dass er ihnen „ein Dorn im Auge“ sei und dementsprechend würde „jede Kleinigkeit“ zur Anzeige gebracht, um so eine baldige Inhaftierung zu ermöglichen. Ein anderer MIT berichtet, er habe ebenfalls einen veränderten Umgang wahrgenommen. Allerdings ist er der Auffassung, die Polizei habe ihn bewusst aus ermittlungstaktischen Gründen nicht über seine MIT-Einstufung informiert: T20: „Ne, die sagen so was nicht. Wenn die das zu mir sagen, dann haben sie sich selbst verraten. Wenn die auf mich achten.“ Aber auch viele derjenigen, die wussten, dass sie zu den Mehrfach- und Intensivtätern gezählt werden, waren sich unklar über die genaue Bedeutung von „MIT“ und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als solcher eingestuft zu werden: T52 meint: „Ab 100 Straftaten, glaub´ ich.“ T19 führt aus: „Als ich draußen war, hatte ich drei Verhandlungstage, also jeweils von Mittwoch auf Mittwoch hatte ich Verhandlung, und dazwischen habe ich auch noch mehr Anzeigen bekommen. Und die kamen dann, und dann sind die ja richtig durchgedreht, und die Richter haben mich auch angeschrien. Ich glaube, so was nennt man Mehrfachtäter. Irgendwie so was, ne, bei, bei den gleichen Taten, also wenn man, z.B. Raubüberfall, wenn man das mehrmals das Gleiche und das mehrfach tut. Oder? Das stimmt schon. Also intensiv, ich weiß nicht, intensiv, ich weiß, keine Ahnung. […] Nein, ich glaube Intensivtäter ist so, also welche, die machen das so irgendwie, zur Lebensfinanzierung oder so.“ T42 gibt folgende Einschätzung ab: „Mehrfach- und Intensivtäter, das sind die Spezialisten, die […] meistens mittlerweile auch rückwirkend SV bekommen.“ 177 Darstellung zentraler Befunde Teil B T26 schließlich meint: „Vielleicht werden die Strafen nach `ner Zeit härter oder so was. Keine Ahnung.“ Es bleibt demnach festzuhalten, dass ein geringer Teil der Befragten nicht über die Zuschreibung und Einstufungspraxis informiert war. Andere MIT hingegen konnten zwar nichts mit der konkreten Begrifflichkeit anfangen, waren sich aber darüber im Klaren, dass die Polizei ihnen aufgrund ihrer häufigen Straffälligkeit besondere Aufmerksamkeit widmet. Die Mehrzahl der interviewten MIT konnte sich jedoch daran erinnern, dass ihnen von der Polizei und/oder Justiz eröffnet wurde, dass sie nunmehr zu den MIT gezählt werden. In diesen Fällen war zwar oftmals festzustellen, dass ein Informationsdefizit vorherrschte, was die inhaltliche Ausgestaltung und praktische Verwendung der Zuschreibung betrifft. Aber über die gesonderte Vorgehensweise bei der Strafverfolgung waren sich allesamt bewusst, was der folgende Abschnitt deutlich macht. 3.7.2.2 Reaktionen auf die Einstufung als MIT Die Gefühle, die die befragten Personen mit dem ihnen zugeschriebenen Status der Mehrfach- und Intensivtäterschaft in Verbindung bringen, sind unterschiedlicher Art. Neben einer ablehnenden oder gleichgültigen Haltung wurden sogar vereinzelt positive Gefühle artikuliert. Nachfolgend werden diese verschiedenen Reaktionen aufgezeigt. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es sich jeweils um Momentaufnahmen zum Zeitpunkt des Interviews in der besonderen Situation der Haft handelt. An dieser Stelle ist insbesondere darauf einzugehen, ob und inwieweit sich das Selbstbild der MIT durch das Etikett „Mehrfach- und Intensivtäter“ im Laufe der Zeit ändert. Gerade Jugendliche und Heranwachsende, die von sich selbst gerne ein Bild des „Gangsters“ zeichnen und damit bestimmten Idolen nacheifern, empfinden dieses Etikett als Bestätigung und als statusförderliches Element ihres Selbstbildes. So war beispielsweise bei T10, einem 20-jährigem MIT, ein gewisser Stolz über diesen Status zu erkennen. Dass er als Mehrfach- und Intensivtäter eingestuft wurde, empfand er als „cool“. Inwieweit ein solches Statement der tatsächlichen Empfindung dieses Jugendlichen entspricht, oder ob es sich hierbei im Wesentlichen – oder wenigstens auch – um eine Neutralisierungsstrategie gegenüber der objektiv negativen Zuschreibung handelt, 178 Teil B Darstellung zentraler Befunde lässt sich mithilfe einer einzigen Befragung nicht abschließend beurteilen. Anlässlich der Tagung „Härtere Strafen oder innovative Programme? – Strategien im Umgang mit jugendlichen Intensivtätern“ der Friedrich-Ebert-Stiftung am 28./29.2.2008 in Potsdam wurde thematisiert, ob eine offizielle Zuschreibung unter Umständen für einzelne Personen sogar einen Anreiz für die Begehung von Straftaten darstellen kann. Es wurde als interessantes Diskussionsbeispiel vorgetragen, dass die Arbeitsgruppe „Top Ten“ der Brandenburger Polizei sich mit jugendlichen Intensivtätern befasst und sich dabei insbesondere auf die aktuell zehn Auffälligsten konzentriert. Eine solche Benennung der Jugendlichen könne dazu führen, dass diese sich künftig extra bemühen, um zu den jeweiligen Zehn zu gehören.71 Der größte Teil derjenigen MIT, die darüber Bescheid wussten, dass sie als Mehrfachund Intensivtäter geführt werden, empfand diesen Umstand hingegen keineswegs positiv, sondern ganz deutlich als Makel. Die negativen Gefühle der einzelnen MIT unterscheiden sich aber in der Intensität und Ausprägung. Einige der MIT waren regelrecht bestürzt; eine gewisse Verzweiflung gepaart mit Zukunftsängsten war insbesondere dann festzustellen, wenn die Befragten unsicher darüber waren, ob mit der Zuschreibung des MIT-Status unmittelbar negative Konsequenzen zusätzlich zu den bereits erfolgten Sanktionen verbunden sein könnten, von denen sie bislang keine Kenntnis hatten. Aber ebenso zeigt die Bestürztheit mancher MIT, dass die Etikettierung durch das Umfeld durchaus ein Auslöser dafür sein kann, sich (erstmals) ernsthaft mit dem eigenen strafrechtlich relevanten Handeln auseinanderzusetzen. So äußert T34: „Ich habe mir dann so gesagt: ‚Oh Gott, so weit ist es schon!’“ In solch einem Fall könnte eine Gefährderansprache fruchten und einen positiven Impuls darstellen. Eine Einwirkung auf die Mehrfach- und Intensivtäter erscheint von daher also durchaus möglich, auch wenn eine Ansprache alleine nicht ausreichend für eine Umorientierung und die Aufgabe des bisherigen Lebensstils ist. Durch die Zuschreibung der Eigenschaft „MIT“ beziehungsweise „kriminell“ kann aber auch das Gegenteil ausgelöst werden. Dieser Meinung sind insbesondere die 71 Vgl. hierzu auch http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11213003/60709/Serientaeter-sorgenfuer-die-Haelfte-der-schweren-delikte.html, abgerufen am 12.10.2008 179 Darstellung zentraler Befunde Teil B Vertreter des Etikettierungsansatzes (labeling approach). Ein ausgewählter Teilaspekt dieser Theorie stellt folgende Annahme dar: Wenn eine Person von anderen „gelabelt“ wird, kommt es im Laufe eines Zuschreibungsprozesses – und der darauf aufbauenden Selbstbildänderung – zu einer Internalisierung des offiziellen Etiketts „Krimineller“. Nach der Rollenzuschreibung und anschließender Verinnerlichung wird dieses Individuum folglich auch künftig kriminelles Handeln zeigen (vgl. Lemert 1951, Kelly 1979). Erzeugt wird so gegebenenfalls ein Verhalten gemäß einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung bzw. Prognose („self-fulfilling prophecy“; vgl. Merton 1968: 475ff.). Bei vielen der interviewten MIT war in der Haftsituation eine deutliche Ablehnungshaltung gegenüber dem MIT-Status festzustellen, sie fühlten sich zu Unrecht als solche benannt. Das von außen, seitens der Polizei, gezeichnete Bild des MIT stimmt daher im Wesentlichen nicht mit dem Selbstbild überein. So ist beispielsweise für T04, die hauptsächlich Betrugsdelikte begangen hat, nicht nachvollziehbar, warum sie als MIT gilt: Sie habe zwar durchaus mehrere Straftaten begangen, „was man halt nicht machen soll, aber ich seh’ das halt nicht so, dass ich eine sehr schwere Verbrecherin bin, zumindest habe ich keinen umgebracht, verstehen Sie?“ Jemanden umzubringen, das sei für sie am schlimmsten, so jemanden könne man als Intensivtäter bezeichnen. Ihre Straftaten seien zwar nicht in Ordnung gewesen, aber längst nicht so schlimm wie die von anderen Straftätern. Um das Selbstbild aufrechterhalten zu können, das keine oder nur wenige Elemente des „Kriminellseins“ einschließt, werden soziale Vergleiche angestellt. Dabei hätten andere das Label „MIT“, das als Synonym für Schwerverbrecher stehe, verdient, da diese noch schlimmer seien als man selbst. Damit wird das Selbstbild der MIT stärker auf der Basis des sozialen Vergleichs geprägt als durch die polizeiliche Zuschreibung. So sieht sich T09 selbst nicht als Mehrfach- und Intensivtäter. Nur Personen, die ihn nicht kennen, in diesem Fall die Polizei und die Richter, sähen ihn so. Sein persönliches Umfeld hätte schließlich ein ganz anderes Bild von ihm. Diese wüssten, dass er auch mal freundlich sein könne. Allerdings erscheint die Argumentationslage gegen die Zuschreibung zwiespältig, was im folgenden Gesprächsausschnitt (Interview mit T35) mit der Ambivalenz zwischen Akzeptanz und Ablehnung zum Ausdruck kommt. 180 Teil B Darstellung zentraler Befunde I: Sagt Dir der Begriff „Mehrfach- und Intensivtäter“ etwas? T: Ja. Na ja, da fall´ ich ja drunter, ja. I: Hat Dir das irgendwann mal jemand gesagt? T: Ja, die Polizei. Bei der Polizei gibt es ja eine extra Ermittlungsgruppe für dieses Klientel. I: enn man das jetzt so hört, siehst Du Dich da selber drin? Würdest Du W Dich selber so bezeichnen? T: Ja, wenn ich ehrlich bin, muss ich schon sagen, dass ich da drunter falle, ja. Wobei ich sagen muss, dass das aber nicht ich bin, so. Dass das nicht ich als Mensch bin, so, wie ich eigentlich bin. Für die MIT, die eine sehr hohe Anzahl an Straftaten begangen haben, ist es durchaus verständlich und auch nachvollziehbar, dass die Behörden über ihre Einstufung als MIT entscheiden. Andererseits wird der Einwand erhoben, dass zu häufig nur nach Aktenlage entschieden werde. Sei man dann bereits von der Polizei als MIT gekennzeichnet worden, habe man schlechte Chancen. Niemand mache sich dann überhaupt noch die Mühe, den Menschen hinter den Straftaten zu sehen. Auch wenn solche Überlegungen nur von einem Teil der MIT explizit geäußert wurden, lautet jedoch bei der Mehrzahl der MIT der Grundtenor, dass sie sich missverstanden und hilflos fühlen und daher solch eine Zuschreibung ablehnen, weil diese sie nach ihrem Selbstverständnis schlechter erscheinen lasse, als sie in Wirklichkeit sind. Die Fremdzuschreibung als MIT bringt es bei einigen der Betroffenen mit sich, dass sie sich selbst sogar als Opfer sehen, die zu Straftätern gemacht werden, denn als aktiv Handelnde, die bereits eine ganze Reihe von Straftaten begangen haben. T01 beschließt ihre Darstellung, dass sie sich mittlerweile selbst als Mehrfachund Intensivtäterin bzw. als eine Kriminelle betrachtet, die über nichts anderes mehr zu definieren ist, mit dem Ausspruch: „Die haben mich dazu gemacht“. T53, ein männlicher MIT, legt dar: „Und wir sind ja zum Beispiel auch weggezogen, aus dem XX-Gebiet. […] Hab´ mich komplett von dem Ganzen abgestoßen, dass ich mit meiner Frau und mit meinem Kind komplett was anderes mir aufbauen kann, endlich mal. Ein anderes Leben führen kann. Und da hat letztens der Kripobeamte, der hat mich in X, da war ich noch mal in X, hat der mich aufgesucht und hat gesagt: ´Sie wohnen ja jetzt Kreis Y´, sag ich: ´Ja´, ´Ja, dass 181 Darstellung zentraler Befunde Teil B Sie nur Bescheid wissen, unsere Akte ‚Intensivtäter‘ wird da der Polizei hingeschickt. Deine Akte von uns wird dahin...´. Dann sag´ ich: ´Warum?´, ´Ja, weil die jetzt für dich zuständig sind.´ Also quasi geben die mir gar keine Chance, irgendwo was aufzubauen, ohne dass die Polizei gleich weiß: ´Hallo! Das ist ein Mehrfach- und Intensivtäter!´“ Manche MIT haben, wie in den beiden Zitaten zum Ausdruck kommt, den Eindruck, unter einem Generalverdacht zu stehen und sehen nur wenig Wege und Möglichkeiten, dieser Situation zu entkommen. Diese Empfindungen können bis zur Hoffungslosigkeit und Perspektivlosigkeit reichen und schließlich in Resignation münden, was wiederum zur Folge haben könnte, dass Ansprachen und Warnungen der Polizei keinerlei Bedeutung mehr zugemessen würden, da ohnehin schon „alles verloren“ sei. So erzählt T45, dass er gewusst habe, dass er als MIT geführt wird. Auch sei ihm klar gewesen, dass die Polizei seine Straftaten sammle und er nur deswegen nicht unmittelbar sanktioniert wurde. Dies sei ihm aber alles egal gewesen, da er „nichts mehr zu verlieren“ hatte. Sein Leben sei ohnehin schon am Boden gewesen, er sei nur noch daran interessiert gewesen, seinen Stoff zu bekommen. Das „Sammeln“ der Straftaten seitens der Behörden kann dazu führen, dass die Rückmeldung über einen längeren Zeitraum ausbleibt, d.h., es erfolgen keine unmittelbaren Reaktionen oder Sanktionen nach den Straftaten, obwohl die Ankündigung einer Haftstrafe bereits im Raum stand. Mit dem Wissen, ohnehin ins Gefängnis zu kommen, sah T45 keinen Grund mehr, sich überhaupt noch normkonform zu verhalten und beging weitere Diebstähle. Ein anderes Beispiel verweist auf die Bedeutung einer gedanklich vorweggenommenen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung: T57 ist der Meinung, dass aufgrund seines kriminellen Werdegangs ohnehin jetzt die Sicherungsverwahrung drohe, weswegen ihm egal sein könnte, ob er als MIT geführt werde oder nicht. Ingesamt äußerten aber auffällig viele MIT Angst vor einer möglichen Sicherungsverwahrung. Dies ist meist verbunden mit der Befürchtung, nicht mehr 182 Teil B Darstellung zentraler Befunde aus einer Negativspirale herauskommen zu können,72 insbesondere, wenn kaum noch Chancen für eine andere (bürgerliche) Lebensgestaltung gesehen wurden. Daher tendierten die meisten zu einer resignierten Einstellung bezüglich der hinter einer Statuszuschreibung vermuteten Konsequenzen. Den wenigsten der interviewten MIT schien bislang der Gedanke gekommen zu sein, dass man durch ein entsprechend konformes Verhalten auf Dauer wieder „entetikettiert“ werden und somit den MIT-Status wieder ablegen könnte. Es wäre zwar nicht realistisch, solchen Tätern die Idee zu vermitteln, dass allein durch die Rücknahme des Markers schon sämtliche stigmatisierenden Effekte, gerade auch diejenigen aus dem engeren Umfeld, beseitigt werden können. Auch wäre es in jedem Einzelfall notwendig, auf mögliche andere ursprüngliche Ursachen zu achten, die zum kriminellen Handeln geführt haben. Jedoch sollte allen MIT, selbst wenn es sich dabei dem äußeren Anschein nach um noch so „hoffnungslose“ Fälle handelt, nachdrücklich aufgezeigt werden, dass die Einstufung als MIT kein endgültiger Makel sein muss, der ihnen für den Rest des Lebens anhaftet. Daher gilt es, in Anlehnung an das Konzept der positiven, auf soziale Reintegration ausgerichteten „Beschämung“ (reintegrative shaming, nach Braithwaite 1989) zu vermitteln,73 dass sich die Einstufung sowohl auf ihr vergangenes als auch ihr aktuelles Handeln bezieht, und dass eine Abkehr davon künftig durchaus möglich ist. Nach dem Eindruck aus den Experteninterviews wurde solch ein Vorgehen in Hessen teilweise auch praktiziert. Ein als Experte befragter Polizeibeamter formuliert dies wie folgt: „Und der Jugendliche bekommt das dann auch mitgeteilt: ‚Du bist nicht mehr Intensivtäter.’ Gerade bei denen, die eine positive Entwicklung mitgemacht haben. Ganz, ganz wichtig, denen muss man das ja auch sagen. Die bekommen ja auch gesagt, dass sie als Intensivtäter bei uns geführt werden. Und wenn die bereit sind, das sind wirklich einige, die durch Sanktionen oder Hilfsmaßnahmen bereit sind, ihr Leben zu ändern, dann muss ich auch als Polizeibeamter sagen, das ist mehr als richtig, dass man das den Leuten dann auch lobend rübergibt.“ 72 Nochmals muss betont werden, dass es sich bei den interviewten MIT um Inhaftierte handelt, deren kriminelle Karriere sich nach der Zuschreibung des MIT-Status fortsetzte. Diese Ausführungen gelten nicht für die Gesamtheit der MIT. 73 Die soziale Missbilligung bezieht sich nur auf das Handeln der Person, das Individuum wird dennoch respektiert („hate the sin, but love the sinner“, Braithwaite 1989: 101). Diese Differenzierung zwischen Tat und Person entspricht ebenso der deutschen Strafrechtsdogmatik (vgl. Rössner 1996: 219). 183 Teil C Typenbildung Teil C Beschreibung der MIT-Typen 185 Teil C Typenbildung 4 Beschreibung der MIT-Typen 4.1 Die Cluster-Analyse Wie nicht nur aus der Aktenanalyse, sondern auch aus den Täterinterviews hervorgeht, handelt es sich bei MIT um unterschiedliche Persönlichkeiten, bei denen vielfältige Belastungsfaktoren in verschiedener Ausprägung vorhanden sind. Dennoch zeigen sich bestimmte Kombinationen von Merkmalsausprägungen, die man mittels eines statistischen Verfahrens zu Gruppen zusammenfassen kann. Damit wird nicht nur auf empirischer Basis ein besserer Überblick gegeben, sondern auch der Praxis ermöglicht, eine Einschätzung des jeweiligen MIT vorzunehmen und konkrete Maßnahmen darauf abzustimmen. Eine Typenbildung kann „technisch“ durch eine Clusteranalyse vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist dem Erkenntnisgewinn über das MIT-Phänomen deshalb zuträglich, weil es ein anschauliches und systematisiertes Bild über die vielfältigen Erscheinungsformen der MIT bietet und Gemeinsamkeiten innerhalb eines Clusters genauso deutlich macht wie Unterschiede zwischen diesen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Clusteranalyse besteht darin, vorab inhaltlich eine Vorstellung darüber zu entwickeln, welche Kennzeichen oder Eigenschaften von Objekten (in unserem Fall von Mehrfach- und Intensivtätern) geeignet sind, um sinnvoll im Zusammenhang mit den Fragestellungen der Untersuchung Cluster zu bilden. Hierbei wurde insbesondere auf die Variablen zurückgegriffen, die die wesentlichen Kriterien der Straftatbegehung sowie die Belastungsfaktoren im Hintergrund umfassen. Letztlich haben sich folgende, in Tabelle 26 aufgelistete Variablen zur Unterscheidung von vier MIT-Typen als am besten geeignet herausgestellt: 187 Teil C Typenbildung Tabelle 26: Ausgangsvariablen für die Clusteranalyse Variablenbezeichnung Variablenbeschreibung Spektrum Anzahl der Deliktgruppen, in denen der MIT Taten begangen hat, Ausprägungen 1-8 Deliktzahl Gesamtzahl der polizeilich registrierten Straftaten Gefährlichkeit der Taten Waffen eingesetzt und/oder jemanden körperlich verletzt74 Gewaltauffälligkeiten Summe der Variablen: bewaffnet, gewalttätig, häusliche Gewalt und Hinweise auf Aggressivität Einstieg Alter bei der ersten, durch die Polizei registrierten Straftatbegehung Familiäre Belastung Summenbildung aus den Variablen: Straffälligkeit und/ oder Suchterkrankung der Eltern, Geschwister oder Lebenspartner Aus der Masse der erhobenen Daten ergeben sich damit vier Clusterprofile, die nach Art und Ausprägung der begangenen Delikte als „Spezialisierte“, „Gewalttätige“, „Extensive“ und „Volatile“ bezeichnet wurden: n I m Cluster der Spezialisierten sind diejenigen erfasst, die die geringste Deliktbandbreite aufweisen und sich im Wesentlichen auf Eigentums- und Vermögensdelikte beschränken. n K ennzeichnend für die Gruppe der Gewalttätigen ist erwartungsgemäß das vorhandene hohe Gewaltpotential, das sich in der Anzahl der verübten Rohheitsdelikte und den Gewaltauffälligkeiten bei der Tatausführung widerspiegelt. n it den Extensiven wird eine Gruppe von Mehrfachtätern beschrieben, M die zum einen die höchste Deliktbandbreite und zum anderen die höchste Deliktanzahl aufweisen, wobei eher Eigentumsdelikte als Gewalt- oder Rohheitsdelikte im Vordergrund stehen. n ie Gruppe der mit dem lateinischen Fremdwort Volatile bedachten MIT, auf D die die deutschen Begriffe „Veränderliche“ bzw. „Bewegliche“ vergleichswei- 74 Mögliche Ausprägungen: 1. nicht oder wenig gefährlich (hat nie eine Waffe eingesetzt oder andere körperlich verletzt); 2. etwas gefährlich (hat eine Waffe eingesetzt, aber niemanden körperlich verletzt); 3. gefährlich (hat nie eine Waffe eingesetzt, aber andere körperlich verletzt); 4. sehr gefährlich (hat einmal eine Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt); 5. besonders gefährlich (mehrfacher Waffeneinsatz und andere körperlich verletzt). 188 Teil C Typenbildung se am ehesten passen, lässt sich dadurch charakterisieren, dass sie, was die Deliktanzahl betrifft, unterdurchschnittliche Werte aufweisen, dabei aber dennoch die ganze Bandbreite des Deliktspektrums abdecken. Die Benennung der einzelnen Cluster bzw. Typen sind als „Idealtypen“ zu verstehen. Konkrete Personen und Cluster entsprechen sich also nicht vollkommen, und so können auch die einzelnen Gesprächsausschnitte mehr der Illustration von Teilaspekten dienen, aber nicht das Cluster in seiner Gesamtheit repräsentieren. Tabelle 27: Verteilung auf die Cluster Anzahl der MIT Spezialisierte Gewalttätige Extensive Volatile 326 (24,5%) 277 (20,9%) 264 (19,9%) 461 (34,7%) Die Verteilung der Grundgesamtheit der MIT auf die verschiedenen Cluster zeigt kein großes Ungleichgewicht, wie der Tabelle 27 zu entnehmen ist. Mit 461 MIT werden die meisten Cluster 4 (die „Volatilen“) zugeordnet, gefolgt von der Gruppe der „Spezialisierten“, der 326 MIT zugeordnet werden können und die Cluster 1 bilden. Ungefähr gleich viele MIT werden unter den Clustern 2 und 3 erfasst: 277 unter das Cluster der „Gewalttätigen“ und 264 unter das der „Extensiven“. Im Folgenden werden die einzelnen Cluster vorgestellt. Darauf aufbauend werden sie miteinander verglichen sowie die jeweilige Praxisrelevanz herausgearbeitet. 4.1.1 Die „Spezialisierten“ Zentrale Befunde: n Die Delikte der „Spezialisierten“ sind vorwiegend im Bereich des Diebstahls und der Vermögens- und Fälschungsdelikte angesiedelt. n Im Vergleich zu den anderen Clustern ist das Durchschnittsalter hier höher, der Anteil der weiblichen MIT ebenfalls. n Die Gewaltbereitschaft ist hier geringer einzuschätzen. n Die „Spezialisierten“ weisen vergleichsweise geringere familiäre Belastungen auf. 189 Typenbildung Teil C Diese Gruppe der MIT zeichnet sich laut Aktenlage dadurch aus, dass sie im Deliktsbereich Diebstahl sowie bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten am stärksten vertreten sind. Bezüglich der Anzahl der begangenen Delikte liegen die MIT dieses Clusters mit ca. 73 Taten im Durchschnitt. Bei der Begehung der ersten polizeilich registrierten Tat sind sie mit durchschnittlich 20,4 Jahren deutlich älter als die MIT in den anderen Clustern. Tabelle 28: Überblick über die „Spezialisierten“ (n = 326) Geschlecht weiblich 11,7% männlich 88,3% Altersverteilung Jugendliche/Heranwachsende 12,3% Erwachsene 87,7% Migrationshintergrund Ja 32,8% Nein 65,6% unbekannt 1,5% Drogenabhängigkeit Ja 60,1% Nein 39,9% Hinweis auf Aggressivität Ja Nein 5,5% 94,5% Auffallend ist, dass in diesem Cluster zahlenmäßig der höchste Anteil weiblicher MIT zu finden ist. Von insgesamt 95 weiblichen MIT sind 38 in Cluster 1. Insbesondere die Tatsache, dass diese allgemein deutlich weniger Gewaltauffälligkeiten aufweisen als die männlichen MIT – und sich häufiger auf Vermögensdelikte wie Ladendiebstahl oder Warenkreditbetrug konzentrieren –, dürfte hierfür mitverantwortlich sein. Was die Qualität ihrer Straftaten betrifft, fallen sie innerhalb der Gesamtgruppe der MIT nicht auf. Vielmehr können 83,4 Prozent als nicht oder wenig gefährlich bezeichnet werden. 190 Teil C Typenbildung Tabelle 29: Gefährlichkeit der Taten der Spezialisierten n = 326 nicht oder wenig gefährlich (nie Waffe eingesetzt oder andere verletzt) Spezialisierte 83,4% etwas gefährlich (Waffe eingesetzt, aber niemanden körperlich verletzt) 7,7% gefährlich (nie Waffe eingesetzt, aber andere körperlich verletzt) 7,7% sehr gefährlich (einmal Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt) 0,9% besonders gefährlich (mehrfach Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt) 0,3% Im Vergleich mit den anderen Clustern haben die hier kategorisierten MIT auch den niedrigsten Durchschnittswert bei den Gewaltauffälligkeiten und führen bei der Tatbegehung quasi nie eine Waffe mit. Die Gefährlichkeit dieser Gruppe bei der Straftatbegehung liegt vergleichsweise niedrig, was sich auch durch den gebildeten Gefährlichkeitsindex bestätigt, der mit 1,27 am niedrigsten von allen Clustern ist (im Vergleich zu Werten ab 2,96 aufwärts).75 Ebenfalls gering bei dieser Gruppe ist nach Informationslage aus den Akten das Ausmaß der familiären Belastungsfaktoren. Ein anschauliches Beispiel für die niedrige familiäre Belastung und das vergleichsweise hohe Alter in der Gruppe der „Spezialisierten“ liefert T40. Der zum Stichtag 43-jährige hat seine erste polizeilich registrierte Tat im Alter von 39 Jahren begangen. Die Beziehung innerhalb seiner Familie beschreibt er als liebevoll. Keiner seiner Familienmitglieder sei drogenabhängig. Seine eigene Drogenabhängigkeit habe ihn dann nach beruflichen Misserfolgen in die Beschaffungskriminalität getrieben. Seine Straftaten finden sich dementsprechend auch nur in zwei Deliktbereichen: Vermögens- und Fälschungsdelikte und Diebstähle ohne erschwerende Umstände. T42 hingegen, ebenfalls dem Cluster der „Spezialisierten“ zugeordnet, ist zum Stichtag 26 Jahre alt gewesen. Bei der Straftatbegehung konzentriert er sich laut Aktenunterlagen wechselweise auf Diebstähle ohne und Diebstähle 75 Dabei steht der Wert 1 für „nicht oder wenig gefährlich“, der Wert 5 für „besonders gefährlich“. 191 Typenbildung Teil C unter erschwerenden Umständen sowie auf Vermögens- und Fälschungsdelikte. In einer „Standardfamilie“ mit beiden Elternteilen aufgewachsen, gibt er als Grund für seine Straffälligkeit Geldmangel an: „Chronischer Geldmangel, definitiv. So Geldmangel, Unwissenheit über diese Papiere, die da gemacht werden müssten für Arbeitsamt, Sozialhilfe und so.“ T63, eine 39 Jahre alte MIT, bezeichnet sich selbst als „notorische Diebin“. Aus ihren Schilderungen geht hervor, dass sie fast alles geklaut hat, was nicht „nietund nagelfest“ gewesen sei, insbesondere aber Kleidung und Kosmetika. Eine wirkliche Erklärung für das krankhafte Klauen habe sie nicht, führt dies aber teilweise darauf zurück, dass ihr Mann ihr nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt habe. 4.1.1 Die „Gewalttätigen“ Zentrale Befunde: n Im Cluster der „Gewalttätigen“ ist die durchschnittliche Deliktanzahl geringer. n Gewalt spielt bei den Straftaten in diesem Cluster eine größere Rolle als in den anderen Clustern. n Bei vergleichsweise geringen familiären Belastungsfaktoren sind die MIT, die diesem Cluster zugeordnet wurden, bei ihrer ersten Tat relativ jung. n Ein Großteil der Taten wird aus einem Gruppenkontext heraus begangen. Zunächst ist festzustellen, dass der Anteil der männlichen MIT im Cluster der „Gewalttätigen“ überdurchschnittlich hoch ist. Aufgrund der sonstigen kriminologischen Befundlage – wie z.B. dem Kreislauf der Gewalt76 – überrascht hier am meisten, dass die Gruppe der in erster Linie gewalttätigen MIT eher wenige familiäre Belastungen aufweist. Typisch allerdings ist die Datenlage dahin gehend, dass die MIT bei der Ersttat mit durchschnittlich noch nicht ganz 15 Jahren relativ jung gewesen sind und die 76 Der Kreislauf der Gewalt besagt im Wesentlichen, dass gewalttätiges Verhalten von einem Menschen übernommen wird, wenn es ihm in der Familie vorgelebt wurde. 192 Teil C Typenbildung Rohheitsdelikte in großem Umfang (38,6 Prozent) nicht alleine, sondern im Kontext einer Clique oder Gang bzw. gemeinschaftlich begangen haben. Betrachtet man den Anteil derjenigen MIT dieser Gruppe, bei denen es Hinweise auf einen so genannten Migrationshintergrund gibt, so stellt sich auch hier mit 57,4 Prozent ein gegenüber den anderen Clustern deutlich höherer Wert heraus. Tabelle 30: Überblick über die „Gewalttätigen“ (n = 277) Geschlecht weiblich 3,6% männlich 96,4% Altersverteilung Jugendliche/Heranwachsende 23,1% Erwachsene 76,9% Migrationshintergrund ja 57,4% nein 41,5% unbekannt 1,1% Drogenabhängigkeit ja 52,0% nein 48,0% Hinweis auf Aggressivität ja 62,8% nein 37,2% Entsprechend der Benennung dieses Clusters ist in den Akten eine hohe Anzahl sowohl an Gewaltdelikten als auch an Gewaltauffälligkeiten zu finden. In keinem der anderen Cluster ist bei der Begehung der Straftaten so häufig eine Waffe mitgeführt oder eingesetzt worden, wie dies bei den MIT dieser Gruppe – laut Akteninformation – der Fall gewesen ist. 193 Teil C Typenbildung Tabelle 31: Gefährlichkeit der Taten der „Gewalttätigen“ n = 277 Gewalttätige nicht oder wenig gefährlich (nie Waffe eingesetzt oder andere verletzt) 3,2 etwas gefährlich (Waffe eingesetzt, aber niemanden körperlich verletzt) 5,1 gefährlich (nie Waffe eingesetzt, aber andere körperlich verletzt) 31,0 sehr gefährlich (einmal Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt) 26,0 besonders gefährlich (mehrfach Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt) 34,7 Es tritt deutlich zutage, dass diejenigen MIT, die dem Cluster der „Gewalttätigen“ zugeordnet worden sind, nur in wenigen Fällen überhaupt keine gefährlichen Taten begangen haben. Mehr als ein Drittel (34,7 Prozent) dieser MIT hat bereits mehrfach Waffen bei der Straftatenbegehung eingesetzt und auch mehrfach andere Menschen körperlich verletzt. Dies korrespondiert bei einem hohen Anteil (62,8 Prozent) der MIT dieser Gruppe mit festgestellten aggressiven Persönlichkeitszügen. Bezüglich der Anzahl über alle Deliktarten hinweg sind sie durchschnittlich geringer belastet, wie folgende Beispiele demonstrieren: T38, in Polen geboren und teilweise dort aufgewachsen, habe 14 Jahre lang mit seinem besten Freund alles gemeinsam gemacht, auch Straftaten. Viele Einbrüche habe er mit seinem Freund begangen, um sich unter anderem die Besuche von Discotheken leisten zu können. Er weist ein relativ hohes Spektrum an Deliktbereichen auf. Gleichzeitig sieht er seine schwerste Straftat im Bereich der Gewaltdelikte, ohne jedoch eine bestimmte ausmachen zu können: „Ich habe jedes Mal nur einen Schlag gegeben. Deshalb gibt es für mich keine schlimmste Straftat. Ich habe immer wieder nur einen Schlag gegeben. Ja. Das war’s.“ T62 äußert: „Ich bin eh so ein temperamentvoller Mensch. Wenn mir jemand blöd kommt, ein Polizist oder irgendetwas, ich beschimpfe die dann, bespucke die oder trete die dann, so, wie ich es auch hier bei den Beamten mache.“ 194 Teil C Typenbildung T57 bemerkt: „Dann im Knast auch noch mal Nachschlag gekriegt, 15 Monate, auch wieder Schlägerei. […] Und da habe ich den halt gleich so kaputt geschlagen, damit die anderen sehen, was Sache ist.“ 4.1.2 Die „Extensiven“ Zentrale Befunde: n Die „Extensiven“ weisen, ähnlich wie die „Gewalttätigen“, ein niedriges Einstiegsalter auf. n In diesem Cluster ist die höchste durchschnittliche Deliktanzahl zu verzeichnen. n MIT dieses Clusters weisen die meisten familiären Belastungsfaktoren auf. n Die Gruppe der „Extensiven“ weist zudem eine hohe Rate an drogenabhängigen MIT auf. Diese MIT haben von allen Clustern den höchsten Durchschnittswert (106,9), was die Deliktanzahl betrifft. Diese Aussage trifft ebenfalls für den Umfang der Diebstahlsdelikte – sowohl ohne als auch unter erschwerenden Umständen – zu. Auffallend ist in diesem Cluster das sehr junge Einstiegsalter, das bei den MIT dieser Gruppe im Durchschnitt bei knapp über 14 Jahren liegt. Drei Viertel der MIT in diesem Cluster sind drogenabhängig (höchster Anteil aller Cluster). Bei den familiären Belastungsfaktoren erreichen sie von allen Clustern den höchsten Durchschnittswert. Auch in diesem Cluster finden sich überproportional viele Frauen. 195 Teil C Typenbildung Tabelle 32: Überblick über die „Extensiven“ (n = 264) Geschlecht weiblich 13,3% männlich 86,7% Altersverteilung Jugendliche/Heranwachsende 15,5% Erwachsene 84,5% Migrationshintergrund ja 33,0% nein 66,3% Unbekannt 0,8% Drogenabhängigkeit ja 75,8% nein 24,2% Hinweis auf Aggressivität ja 20,8% nein 79,2% Bei der Betrachtung der Gefährlichkeit der Taten tritt hervor, dass auch bei den „Extensiven“ diesbezüglich ein gewisses Potential vorliegt. Zwar gibt es nur bei 20,8 Prozent Hinweise auf Aggressivität. Auch bei den Gewaltauffälligkeiten ergibt sich nur ein Durchschnittswert von 0,7 (max. 4). Dennoch zeigt sich in Tabelle 33, dass knapp die Hälfte der „Extensiven“ (49,6 Prozent) bereits andere Personen körperlich verletzt hat. Ein zusätzlicher Einsatz von Waffen ist zwar seltener – als beispielsweise im Vergleich zu den „Gewalttätigen“ –, kommt aber bei knapp 29 Prozent der „Extensiven“ vor. 196 Teil C Typenbildung Tabelle 33: Gefährlichkeit der Taten der „Extensiven“ n = 264 nicht oder wenig gefährlich (nie Waffe eingesetzt oder andere verletzt) etwas gefährlich (Waffe eingesetzt, aber niemanden körperlich verletzt) Extensive 15,9 5,7 gefährlich (nie Waffe eingesetzt, aber andere körperlich verletzt) 49,6 sehr gefährlich (einmal Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt) 23,9 besonders gefährlich (mehrfach Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt) 4,9 Dieser auf den ersten Blick widersprüchliche Befund lässt sich erklären, wenn man die Randbedingungen berücksichtigt, die dieses Cluster prägen. Dabei ist an die vielfältigen Belastungen dieser MIT zu denken, insbesondere an die hohen Werte der familiären Belastungen und der Drogenabhängigkeit. Insbesondere in den Täterinterviews wird der Eindruck bestätigt, dass die begangenen Delikte der „Extensiven“, die tatmehrheitlich körperliche Auseinandersetzungen beinhalten, eher ein Nebenprodukt des sonstigen Lebensstils darstellen und nicht im Mittelpunkt der Straftatbegehung stehen. Exemplarisch lässt sich hier T01 anführen, die sich prostituierte, um ihren Drogenbedarf finanzieren zu können. Sie berichtet, dass es im Rahmen dieser Tätigkeit des Öfteren zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sei, beispielsweise, wenn ein Freier ohne zu bezahlen verschwinden wollte. Auch in anderer Hinsicht stellt die 41-Jährige ein typisches Beispiel für das Cluster der „Extensiven“ dar. Sie sieht – neben anderen – die langjährige familiäre Missbrauchssituation als einen Grund für ihren Einstieg in die Drogenabhängigkeit. Ihre ersten Straftaten habe sie im Alter von 13 begangen. Insgesamt verübte T01 – über 6 verschiedene Deliktbereiche hinweg – 248 Straftaten. T34 berichtet: „Es wurde zu viel mit den Drogen, und ich habe das alles nicht mehr hingekriegt, das Aufstehen, der ganze Ablauf. Den Ablauf des Tages habe ich nicht mehr hingekriegt. Termine beim Arbeitsamt verpasst. Dann kam alles nach und nach. Das Arbeitsamt hat mich abgemeldet, hab´ ich kein Geld 197 Typenbildung Teil C mehr von denen gekriegt. Dann bin ich auch nicht zum Sozialamt gegangen, also kam nichts. Und dann war das dann so, dass ich überhaupt nichts mehr... – mich auch nicht um Arbeit gekümmert habe.“ T16 erklärt: „Ich konnte den Schmerz nicht ertragen, wenn ich meine Kleine gesehen habe, habe ich ihn [den Vater des Kindes] gesehen. Und so habe ich es mir leichter gemacht mit den Drogen. Bin dann auch wieder rückfällig geworden, weiterhin Heroin genommen. Ja, so hat sich das dann irgendwie über Jahre hinausgezögert. Irgendwie nie den Absprung geschafft. Und dann wird man irgendwann natürlich straffällig. Man kann es gar nicht mehr bezahlen, auf normalem Wege. […] Ja, ich hätte sonst nie Straftaten begangen. Hätte ich ja dann auch nicht gemusst. Es hatte immer mit Drogen zu tun. Der ganze Kreislauf, drogenabhängig, Geld, kriminell werden und dafür in Knast gehen. Das ist eigentlich das ganze Leben, wenn man nicht aus der Drogensucht rauskommt.“ 4.1.3 Die „Volatilen“ Zentrale Befunde: n Die „Volatilen“ lassen kein spezifisches Deliktspektrum erkennen, vielmehr ist die Gruppe diesbezüglich von Unstetigkeit geprägt. n Auffällig ist der hohe Anteil von männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden in diesem Cluster. n Ein weiteres Merkmal dieser Gruppe ist die unbewaffnete Gewalttätigkeit. Diese MIT fallen in keinem Kriminalitätsbereich besonders auf, und sie begehen auch, rein quantitativ betrachtet, durchschnittlich weit weniger Delikte – ca. 53 –, als es bei dem Gesamtdurchschnitt der MIT zu erwarten wäre. Bei der ersten polizeilich registrierten Tat sind sie durchschnittlich etwas über 15 Jahre alt gewesen, womit sie sich von den meisten anderen Clustern nicht unterscheiden. In diesem Cluster finden sich prozentual die wenigsten Frauen, dafür jedoch die meisten jugendlichen und heranwachsenden MIT, weshalb die „Volatilen“ auch das jüngste Cluster darstellen. Vermutlich ist die Unstetigkeit und Unspezifität bezüglich der Delikte, die dieses Cluster ausmachen, insbesondere auf das vergleichsweise junge Alter der MIT zurückzuführen. 198 Teil C Typenbildung Tabelle 34: Überblick über die „Volatilen“ (n = 461) Geschlecht weiblich 2,6% männlich 97,4% Altersverteilung Jugendliche/Heranwachsende 31,5% Erwachsene 68,5% Migrationshintergrund ja 54,7% nein 43,6% unbekannt 1,7% Drogenabhängigkeit ja 49,9% nein 50,1% Hinweis auf Aggressivität ja 14,3% nein 85,7% Auch wenn gerade einmal bei 14,3 Prozent der „Volatilen“ in den Akten Hinweise auf Aggressivität zu finden sind, waren die Taten, die sie begangen haben, im Verhältnis recht häufig von einer gewissen Gefährlichkeit gekennzeichnet. So hat zumindest mehr als die Hälfte dieser Gruppe (55,3 Prozent) in der Vergangenheit mindestens eine andere Person verletzt, wie Tabelle 35 zu entnehmen ist. Kein einziger (!) MIT, der unter den „Volatilen“ zu finden ist, fällt unter die Einstufung „nicht oder nur wenig gefährlich“. Tabelle 35: Gefährlichkeit der Taten der „Volatilen“ n = 461 Volatile nicht oder wenig gefährlich (nie Waffe eingesetzt oder andere verletzt) 0,0 etwas gefährlich (Waffe eingesetzt, aber niemanden körperlich verletzt) 5,2 gefährlich (nie Waffe eingesetzt, aber andere körperlich verletzt) 55,3 sehr gefährlich (einmal Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt) 27,8 besonders gefährlich (mehrfach Waffe eingesetzt und andere körperlich verletzt) 11,7 199 Typenbildung Teil C Im Gegensatz zum Cluster der „Gewalttätigen“ sind die „Volatilen“ aber seltener bewaffnet. Diejenigen MIT, die interviewt worden sind und den „Volatilen“ zugeordnet wurden, berichteten insbesondere von Schlägereien auf dem Schulhof bzw. im privaten Umfeld. Eine Festlegung auf bestimmte Delikte konnte dabei aber nicht festgestellt werden. So berichtet T20: „Habe ich auch ein Jahr versucht, Hauptschulabschluss, habe ich nur Scheiße gemacht. […] Wir haben nur gekifft, vom Beamten sein Tasche geklaut, Zeug, dieses Klassenbuch geklaut, sein Portemonnaie, alles mögliche. Nur Unsinn gemacht. Nur Scheiße hatte ich in Kopf. Autos eingebrochen, damals, Radios geklaut, Handys, alles mögliche. […] Man hat einfach diesen, Adrenalinkick hatte ich erst mal. Das war so geil, ja, erst mal so Kleinigkeiten, dann kam ja gutes Geld, und dann wollte man immer mehr, hat man auch die Schule eigentlich so mehr geschwänzt und so, halt Faxen gemacht.“ T10 ging es bei seinen Straftaten, vor allem bei den Autoaufbrüchen, um den Kick und den Spaß. Ab und zu sei es auch mal zu einer Schlägerei gekommen. Auch Geld habe bei den Taten weniger eine Rolle gespielt, dies sei eher ein angenehmer Nebeneffekt gewesen. Seine Freunde und er seien sogar einfach nur spaßenshalber in Autohäuser eingestiegen, um Autos „aufzuknacken“ und anschließend wieder zu gehen. Sie hätten nur wissen wollen, wie lange man für ein bestimmtes Auto brauche, es sei also mehr um den „sportlichen Wettkampf“ gegangen. 4.2 Vergleich und Bewertung der Cluster Die beschriebenen Typen, die sich aus der Clusteranalyse ergaben, stellen eine anschauliche Strukturierung der Gesamtgruppe der MIT dar und zeigen auf, inwieweit sich die MIT innerhalb eines Clusters ähneln bzw. zwischen den Clustern unterscheiden können. Für die Umsetzung der Erkenntnisse muss beachtet werden, dass ein Sachbearbeiter, der sich mit einem konkreten MIT auseinanderzusetzen hat, nicht in allen Fällen auf den ersten Blick erkennen kann, um welchen der vorgestellten Tätertypen es sich handeln könnte. Dennoch kann diese Typologisierung wichtige Anhaltspunkte liefern, um das Phänomen der Mehrfach- und Intensivtäterschaft – auch mit dem Blick auf die Praxis – besser verstehbar zu machen und den Umgang damit effektiver zu gestalten. 200 Teil C Typenbildung Um die Unterschiede zwischen den Clustern in den Vordergrund zu stellen, wird im Folgenden ein direkter Vergleich der Cluster nach persönlichen Informationen, ihren Belastungsfaktoren, Delikten und Sanktionen vorgenommen. Schaubild 15: Altersverteilung der Cluster Anzahl MIT 30 20 10 0 14-17 18-20 21-24 25-28 29-32 33-36 37-40 41-44 45-48 49-52 53-56 57-60 61-64 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Spezialisierte Gewalttätige Extensive Volatile Dem Schaubild 15 lässt sich entnehmen, inwieweit sich die Alterszusammensetzung der einzelnen Cluster unterscheidet. Zwar zeigen alle Kurvenverläufe ein ähnliches Grundmuster, nämlich die nahezu universell gültige Alters-Kriminalitätskurve, deren Höhepunkt im jungen Erwachsenenalter liegt, und danach, mit zunehmendem Lebensalter, immer mehr abflacht. Untereinander zeigen die Kurven aber dennoch deutliche Unterschiede, die sich aufgrund des jeweiligen Durchschnittsalters in den einzelnen Clustern vermuten ließen: die Gruppe der „Volatilen“ hat ihren „kriminalitätsaktiven“ Schwerpunkt eindeutig im Heranwachsendenalter. Auch unter den „Gewalttätigen“ sind eher die jüngeren Altersgruppen vertreten. Bei den „Spezialisierten“ und „Extensiven“ hingegen finden sich viel häufiger Personen, die auch im mittleren Erwachsenenalter strafrechtlich in Erscheinung treten. 201 Teil C Typenbildung Tabelle 36: Persönliche Informationen nach Clustern (wenn nicht anders angegeben: Angaben in %) Spezialisierte Gewalttätige Extensive Volatile Einstiegsalter in Jahren (arithm. Mittel) 20,4 14,9 14,3 15,3 Alter zum Stichtag (arithm. Mittel) 31,3 27,4 29,2 25,8 Anteil männlicher MIT 88,3 96,4 86,7 97,4 Migrantenanteil 32,8 57,4 33,0 54,7 MIT mit Schulabschluss 59,5 41,9 43,6 46,2 MIT mit abgeschlossener Ausbildung 34,7 16,2 21,2 18,7 MIT mit festen (Ehe-) Partnern 25,8 26,4 41,7 19,7 MIT mit Kindern 33,4 27,8 34,8 20,6 Auch aus Tabelle 36 wird ersichtlich, dass es sich bei der Gruppe der „Spezialisierten“ um eine im Durchschnitt ältere Population als in den anderen Clustern handelt. Besonders sticht hierbei das im Durchschnitt ca. fünf Jahre höhere Einstiegsalter ins Auge. In direktem Zusammenhang damit steht auch der höhere Anteil der MIT in dieser Gruppe, die über einen Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene Ausbildung verfügen. Eine gewisse Ähnlichkeit zeigt sich bei den „Gewalttätigen“ und den „Volatilen“ dahin gehend, dass in beiden Gruppen fast ausschließlich männliche MIT vertreten sind und auch jeweils der Migrantenanteil um über 20 Prozentpunkte höher liegt als in den anderen beiden Gruppen. Unter den „Volatilen“ finden sich weniger MIT mit festen Partnern und/oder mit Kindern, was sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf das niedrigere Durchschnittsalter zurückführen lässt. Die „Extensiven“, also diejenigen MIT mit den meisten Straftaten, weisen demgegenüber den höchsten Anteil an festen Partnern auf. 202 Teil C Typenbildung Tabelle 37: Belastungsfaktoren nach Clustern (wenn nicht anders angegeben: Angaben in %) Spezialisierte familiäre Belastung (arithm. Mittel; max. Wert 8) Gewalttätige Extensive Volatile 0,5 0,9 2,5 0,3 Alkoholabhängige 13,2 21,7 15,9 11,7 Drogenabhängige 60,1 52,0 75,8 49,9 0,2 2,2 0,7 0,4 MIT in festen Cliquen 17,8 26,4 22,0 24,7 Einzelgänger 34,7 16,6 22,0 25,6 MIT mit Delinquenten im Freundeskreis 77,3 92,4 91,3 85,2 Gewaltauffälligkeiten (arithm. Mittel; max. Wert 4) Bei der Verteilung der Belastungsfaktoren, die ihrerseits ein kriminelles Verhalten begünstigen können, ergeben sich ebenfalls deutliche Unterschiede zwischen den MIT-Typen. Die „Extensiven“ weisen hierbei von allen Gruppen mit Abstand die höchste familiäre Belastung auf. Auch findet sich hier mit 75,8 Prozent der höchste Anteil an Drogenabhängigen. Alkoholabhängigkeit ist hingegen bei den „Gewalttätigen“ am häufigsten vertreten. In Bezug auf die Gewaltauffälligkeiten fällt besonders der niedrige Wert bei den „Spezialisierten“ auf. Vergleicht man die Cluster im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu festen Cliquen, ergibt sich folgendes Bild: Die „Spezialisierten“ sind eher Einzelgänger und haben mit knapp 18 Prozent den geringsten Anteil einer Cliquenzugehörigkeit. Die „Volatilen“ hingegen sind zu einem Viertel in einer festen Clique organisiert, haben aber mit etwa 26 Prozent einen vergleichbaren Anteil bei den Einzelgängern. Bei allen vier Gruppen ist ein hoher Anteil in der Kategorie „Delinquente im Freundeskreis“ feststellbar, dabei fallen insbesondere die „Gewalttätigen“ und „Extensiven“ mit besonders hohen Werten auf. Die „Spezialisierten“ haben in diesem Bereich mit 77,3 Prozent den geringsten Wert. Dies steht in Einklang mit der vorherigen Beobachtung, dass die „Spezialisierten“ von allen Gruppen am häufigsten Einzelgänger sind. 203 Teil C Typenbildung Tabelle 38: Delikte nach Clustern (Angaben in %) Spezialisierte Gewalttätige Deliktzahl (arithm. Mittel) 73,3 61,6 106,9 52,6 MIT mit Straftaten gegen das Leben 0,9 5,1 1,1 1,1 MIT mit Straftaten gegen die sex. Selbstbestimmung 5,8 11,9 15,2 10,4 MIT mit Rohheitsdelikten 31,3 97,5 84,5 95,7 MIT mit Diebst. ohne erschw. Umstände 89,0 95,7 84,5 95,7 MIT mit Diebst. mit erschw. Umständen 75,5 83,4 87,9 85,9 MIT mit Vermögens- und Fälschungsdelikten 71,5 68,2 73,9 70,1 MIT mit sonstigen Straftaten 72,4 92,4 88,6 82,9 MIT mit Straftaten gegen strafr. Nebengesetze 64,4 67,1 78,0 72,0 4,3 5,5 5,5 5,3 Spektrum Extensive Volatile Neben den zu vermutenden offensichtlichen Unterschieden in Bezug auf die Häufigkeit der einzelnen Deliktarten in den Clustern (etwa der höchste Anteil der Straftaten gegen das Leben bei den „Gewalttätigen“) zeigt sich hier, dass fast alle „Gewalttätigen“ und „Volatilen“ Diebstähle ohne erschwerende Umstände begehen, während der Wert für die beiden anderen Gruppen um etwa zehn Prozent niedriger liegt. Erwähnenswert ist zudem der hohe Anteil der „Extensiven“ in der letzten Deliktgruppe (Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze), der überwiegend mit der festgestellten erhöhten Drogenabhängigkeit zu erklären ist, da in dieser Deliktgruppe auch die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sind. Im Anschluss an die vergleichende Betrachtung der Qualität und Quantität der verübten Delikte richtet sich das Interesse nun auf die Sanktionen, die der Tabelle 39 entnommen werden können. Bemerkenswert ist hier einerseits, dass die „Spezialisierten“ trotz des hohen durchschnittlichen Einstiegsalters nicht signifikant weniger Einträge im Erziehungsregister aufweisen. Andererseits fällt der hohe 204 Teil C Typenbildung Wert bei den „Gewalttätigen“ auf, die beim Einstiegsalter gleiche Werte haben wie die „Extensiven“ und die „Volatilen“. Tabelle 39: Sanktionen nach Clustern (arithmetische Mittel) Spezialisierte Gewalttätige Extensive Volatile Anzahl der Einträge im EZR 2,4 3,4 2,7 2,8 Anzahl der Einträge im Zentralregister 8,1 7,01 8,6 6,0 Anzahl der Sanktionen 13,1 11,7 12,2 11,0 MIT mit laufend ansteigender Schwere der Sanktionen 40,4 34,9 36,7 42,8 MIT mit unbedingter Freiheitsstrafe 61,3 51,9 61,0 45,5 Anzahl der unbedingten Freiheitsstrafen 2,7 1,9 2,9 1,7 Dauer aller Strafen ohne Bewährung in Monaten 51,0 51,8 65,3 41,6 Interessanterweise erhielten die „Spezialisierten“ im Durchschnitt mehr Sanktionen als die „Extensiven“, obgleich diese durchschnittlich mit mehr Straftaten in Erscheinung getreten sind. Die Anzahl der verhängten unbedingten Freiheitsstrafen und die Dauer aller Strafen ohne Bewährung in Monaten sind dabei in engem Zusammenhang zu sehen, wobei bei den „Gewalttätigen“ offensichtlich längere Haftstrafen als bei den „Spezialisierten“ verhängt werden, obwohl sie laut Aktenlage mehr Freiheitsstrafen erhalten haben. Dies gibt Anlass zu der Schlussfolgerung, dass es sich bei den von den „Gewalttätigen“ verübten Straftaten um solche handelt, bei denen von justizieller Seite im Durchschnitt gezielter und härter reagiert wurde. Diese „Gangart“ wiederum könnte auch durch die zunehmende Sensibilisierung gegenüber Gewaltphänomenen bedingt sein. Die aufgezeigten Unterschiede können bei der konkreten Fallbearbeitung vor Ort eine wichtige Rolle spielen, weshalb die Verteilung der einzelnen Gruppen in den Polizeipräsidien (Tabelle 40) einen Eindruck verschaffen soll, wie sich diese teilweise stark voneinander unterscheidet, worauf z.B. die personellen Ressourcen abgestimmt werden könnten. Das PP Südosthessen zeichnet sich beispielsweise durch den höchsten Anteil an „Volatilen“ und den mit Abstand niedrigsten Anteil an „Extensiven“ aus. Die „Gewalttätigen“ machen hingegen im PP Westhessen den größten Anteil aus 205 Teil C Typenbildung (38,3 Prozent), während in den Polizeipräsidien Nordhessen, Osthessen und Südhessen gerade einmal jeder zehnte MIT in das Cluster der „Gewalttätigen“ fällt. Tabelle 40: Anteil der Cluster in den Polizeipräsidien (Angaben in %) Spezialisierte Gewalttätige Extensive Volatile PP Nordhessen 33,6 11,2 23,8 31,3 PP Osthessen 26,4 11,8 26,4 35,5 PP Mittelhessen 26,2 19,3 16,1 38,3 PP Südosthessen 21,6 20,1 9,7 48,5 PP Frankfurt 23,0 27,3 24,8 24,8 PP Westhessen 17,6 38,3 18,5 25,6 PP Südhessen 20,6 10,7 24,4 44,3 Bei der Gesamtschau aller Akteninformationen, die in die vorliegende Clusteranalyse einbezogen worden sind, sowie den Eindrücken, die sich aus den Täterinterviews ergeben haben, lassen sich nicht nur Unterschiede hinsichtlich der Art und Häufigkeit der von den MIT-Typen verübten Straftaten feststellen, sondern auch interessante Unterschiede zwischen den Typen ausmachen, was insbesondere den Verlauf und speziell die Manifestation ihrer kriminellen Karrieren betrifft. Gerade die „Spezialisierten“ vermitteln einen gefestigten Eindruck, obwohl (oder gerade weil) bei ihnen der offiziell registrierte Einstieg in die Kriminalität später erfolgte. Wie sich bezüglich der Mobilität der Mehrfach- und Intensivtäter zeigte, werden insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte häufiger geplant und daher auch in einem größeren Radius ausgeführt. Im Vordergrund der Straftatbegehung steht die Beschaffung von Geld. Nicht selten zeichnen sich die „Spezialisierten“ dabei durch eine professionellere Ausführung im Gegensatz zu den anderen MIT aus. Da die Taten oftmals richtig geplant werden, ist davon auszugehen, dass diese MIT bewusst Gesetzesverstöße vollziehen. Diese MIT wieder „auf den rechten Weg“ zu bringen, dürfte sich daher als schwierig erweisen, insbesondere, da es auf legalem Weg kaum möglich ist, so viel Geld zu verdienen, wie es der eine oder andere MIT mittels Einbrüchen, Diebstählen oder Betrügereien schafft. Auch wenn diejenigen MIT, die sich im Cluster der „Gewalttätigen“ befinden, nicht ausschließlich Delikte mit Gewaltkomponenten begangen haben, tritt das erhöhte 206 Teil C Typenbildung Aggressionspotential deutlich zutage. Durch ihr situatives Handeln treten sie eben dort strafrechtlich in Erscheinung, wo sie sich gerade aufhalten. Es bleibt allerdings zu hoffen, dass diesen MIT mit geeigneten Maßnahmen (beispielsweise einem Anti-Gewalt-Training etc.) begegnet werden kann, um über sie und ihr Handeln eine gewisse Kontrolle zu bekommen. Am problematischsten im Umgang sind die „Extensiven“ einzustufen. Das Vorliegen einer Vielzahl von Problemlagen in fast allen Lebensbereichen macht es schwierig, geeignete Maßnahmen zu finden, diese MIT in Zukunft von Straftaten abzuhalten. Insbesondere die große Anzahl von Drogenabhängigen in diesem Cluster und die damit verbundene Beschaffungskriminalität stehen hier im Vordergrund. Zu finden sind hier zugleich viele Personen, die mit ihrer Lebensgestaltung überfordert bzw. daran gescheitert und bereits durch die sozialen Auffangnetze gerutscht sind. Daher ist es bei diesen MIT besonders schwierig, Alternativen aufzuzeigen, um ein straftaten- und drogenfreies Leben zu erreichen. Nimmt man diejenigen interviewten MIT in den Blick, die im Cluster der „Volatilen“ zu finden sind, entsteht der Eindruck, dass es sich dabei hauptsächlich um Personen handelt, die bezüglich der eigenen Identität und Lebensführung orientierungslos sind. Sozialisationsdefizite begünstigen, dass Grenzen überschritten und Straftaten begangen werden, ohne sich auf irgendetwas festzulegen. Dadurch, dass sie ihren Platz im Leben noch nicht gefunden zu haben scheinen, ergibt sich zugleich die größte Chance, dass diese MIT ihre kriminelle Karriere in naher Zukunft beenden. 207 Teil D Zusammenfassung und Fazit Teil D Zusammenfassung und Fazit 209 Teil D Zusammenfassung und Fazit 5 Zusammenfassende Diskussion der wesentlichen Befunde Die vorliegende Studie zielte darauf ab, mittels einer Vollerhebung bezüglich aller zum Stichtag 31. Juli 2006 in Hessen als Mehrfach- und Intensivtäter geführten Straffälligen einen integrativen Gesamtüberblick zu ermöglichen, um eine genauso breit gefächerte wie detaillierte empirische Wissensgrundlage zu vermitteln. Zunächst werden im folgenden Abschnitt die grundlegenden Erkenntnisse pointiert dargestellt, anschließend wird auf die möglichen Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis eingegangen. 5.1 Kurzüberblick über die Ergebnisse n Das Thema „MIT“ muss aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden Der im Jahr 2008 erschienene Basisbericht stellt die Ergebnisse einer systematischen Analyse der bei der Polizei vorhanden Daten vor, d.h. belegte Fakten, die vor allem Angaben zu Art, Anzahl und Abfolge der Delikte, die ein MIT begangen hat, betreffen. Ebenso finden sich darin Informationen zur Tatausführung also den jeweiligen Tatumständen und Tatörtlichkeiten. Auf der Grundlage dieser Daten konnten sowohl die Bandbreite als auch diverse „Variationen“ kriminellen Handelns aufgezeigt werden, die den hessischen MIT zur Last gelegt wurden. Auf größere Unsicherheiten stößt man bei der Aktenanalyse im Bereich der Informationen, die individuelle Angaben zur Täterpersönlichkeit und dem Lebensumfeld liefern sollen. Deswegen wurde ergänzend eine individualisierte Form des Zugangs gewählt. Leitfadenorientierte biographische Täterinterviews sollten Persönlichkeitsmerkmale und Persönlichkeitsauffälligkeiten sowie mögliche Motivlagen und Wahrnehmungs- und Handlungsmuster ergründen, vor allem die subjektive Sicht der MIT auf die Entwicklung ihrer kriminellen Karriere verdeutlichen und diese durch Gesprächsausschnitte beispielhaft illustrieren. Neben dieser Verdichtung der Datenbasis durch die qualitativen Erhebungen sollten vertiefende statistische Datenanalysen gewährleisten, dass die rein deskriptive Ebene verlassen werden kann, um insbesondere die Entstehungszusammenhänge und Strukturen bezüglich des kriminellen Handelns und dem MIT als Person darlegen 211 Zusammenfassung und Fazit Teil D zu können. Dies mündete schließlich in einer an relevanten Kriterien orientierten und empirisch begründeten Typologisierung. n Mehrfach- und Intensivtäter bilden einen heterogenen Personenkreis Bei kriminologischen Studien von kriminalpolitischer Relevanz und Brisanz steht im Vordergrund die Frage danach, wer diese Personen sind, die im Falle von Mehrfachund Intensivtätern über eine länger dauernde Zeitspanne mehrfach bzw. wiederholt Straftaten begehen und offensichtlich durch keine präventiven oder repressiven Maßnahmen davon abgeschreckt oder abgehalten werden können, mit dem kriminellen Verhalten fortzufahren. Beide methodischen Zugänge – sowohl die statistische Aufbereitung der erhobenen Daten als auch die individuellen Experten- und Täterbefragungen – haben den Eindruck verstärkt, dass es sich bei der „Mehrfach- und Intensivtäterschaft“ zum einen um ein sehr heterogenes Kriminalitätsphänomen handelt, was die Art, Anzahl und Ausführung der Delikte angeht, die von MIT begangen werden. Dass dies aber zum anderen zu erwarten war, da gleichzeitig deutlich wurde, dass es sich auch bei den MIT um ganz unterschiedliche Täterpersönlichkeiten handelt. Somit reicht das Spektrum der Personen, die in der MIT-Liste zu einer Tätergruppe zusammengefasst werden, vom jugendlichen Schläger über die Prostituierte im mittleren Lebensalter, vom berufskriminellen Zuhälter oder Betrüger bis hin zu Drogenabhängigen, die überwiegend durch Beschaffungskriminalität aufgefallen sind. Die interpersonellen Unterschiede sind durch die vielfältigen und in verschiedenen Ausprägungen vorliegenden Persönlichkeitsmerkmale, die jeweiligen (problematischen) Lebensumstände und psychosozialen Belastungsfaktoren bedingt. Kennzeichnend für den Personenkreis der MIT ist, dass viele dieser zu Beginn der kriminellen Karriere meist jungen Menschen mit einer Vielzahl von belastenden Faktoren und deprivierenden Erfahrungen im sozialen Umfeld zurechtkommen müssen. So wachsen vor allem die einheimischen deutschen MIT (67 Prozent) entweder in unvollständigen Familien auf, oder die Kindheit ist von Aufenthalten außerhalb des Elternhauses, z.B. in Heimen. durchzogen. Als problematisch können auch innerhalb der Familien die Geschwister eingeschätzt werden, sofern diese entweder selbst kriminell auffällig sind oder Hinweise auf eine Suchterkrankung bestehen. So haben 33,8 Prozent der MIT straffällige und 9,7 Prozent suchtkranke Geschwister. Auch andere elementare Lebensbereiche, wie z.B. der Leistungsbereich, stellen sich 212 Teil D Zusammenfassung und Fazit als relativ chancenlos und perspektivlos dar, denn nur knapp 39 Prozent der MIT verfügen über einen Hauptschulabschluss und nur 23 Prozent können eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Nicht nur die benachteiligte Lebenssituation, sondern auch das eingeschränkte Verhaltensrepertoire zur Lösung all dieser Problemlagen kann das Abgleiten in die Kriminalität begünstigen. Risikoreich scheint sich dabei auch ein sog. Migrationshintergrund auszuwirken, der bei fast der Hälfte der MIT (47 Prozent) vorliegt. Diese „andere Herkunft“ bedeutet allerdings nicht mehr, aber auch nicht weniger, dass zusätzliche Benachteiligungserfahrungen beispielsweise aufgrund eines anderen Aussehens oder einer fremden Sprache gemacht werden und möglicherweise andere kulturelle Wert- und Normvorstellungen das Denken und Handeln kriminalitätsbegünstigend beeinflussen können (vgl. beispielsweise BMI/BMJ 2001: 509f., Kawamura-Reindl 2002). Charakteristisch für die Gruppe der MIT ist darüber hinaus eine hohe Belastung an persönlichen Risikofaktoren. Diese betreffen vor allem den Konsum und/oder die Abhängigkeit von psychotropen Substanzen sowie Persönlichkeitsmerkmale – wie Aggressivität, erhöhte Gewaltbereitschaft oder kognitiv-seelische Einschränkungen –, wie sie beispielsweise bei einer Aufmerksamkeitsstörung oder Intelligenzminderung vorliegen. Bei 58 Prozent der MIT liegen Hinweise auf Drogenabhängigkeit und bei weiteren 15 Prozent Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit vor, was auf einen starken Zusammenhang zwischen dem Konsum psychotroper Substanzen und Mehrfachund Intensivtäterschaft schließen lässt. Dieser Befund hat sich bereits in anderen Untersuchungen gezeigt, wie beispielsweise in der Studie des LKA Sachsen (2002), LKA Bayern (2001) und Kunkat (2002). In diesem Zusammenhang ist ein zentraler Befund der eigenen Studie hervorzuheben, nach dem gerade diejenigen MIT, die psychotrope Substanzen konsumieren und/oder eine entsprechende Abhängigkeitserkrankung aufweisen, deutlich mehr Delikte begangen haben – circa 30 Taten – als diejenigen, die davon nicht betroffen sind. Die bei vielen MIT nachweisbare Abhängigkeit von psychotropen Substanzen lässt die Notwendigkeit von Therapiemaßnahmen in den Vordergrund rücken. Dabei kann eine Drogentherapie durchaus als präventive Maßnahme gewertet werden, wenn sie den mit Abhängigkeitserkrankungen einhergehenden Prozess der Desozialisation stoppen und dadurch indirekt das Fortsetzen der kriminellen Karriere verhindern kann. 213 Zusammenfassung und Fazit Teil D Andere psychosoziale Belastungsfaktoren wie „Aggressivität“ und „sonstige Verhaltensauffälligkeiten“ haben sich bei 23,6 Prozent bzw. 10,8 Prozent der MIT feststellen lassen. Gewaltauffälligkeiten sind dabei bei MIT mit Migrationshintergrund häufiger eingetragen als bei MIT ohne Migrationshintergrund, sodass diese Gruppe dementsprechend als gefährlicher eingeschätzt wird. n Kriminelles Verhalten und kriminelle Karriereverläufe sind variantenreich Durch unterschiedliche Persönlichkeiten mit verschiedenen belastenden und deprivierenden Erfahrungen im Hintergrund werden auch unterschiedliche Einstellungen und Verhaltensmuster – natürlich auch im Bereich des abweichenden und kriminellen Handelns – ausgebildet. Diese wiederum haben Einfluss auf den Einstieg und die Manifestation von Kriminalität. Prägnante Unterschiede ergeben sich für den Zusammenhang von Belastungsfaktoren und Tatumständen, wenn nach der ethnischen Herkunft differenziert wird. Insbesondere die MIT türkischer Herkunft schließen sich besonders häufig zu informellen Gruppierungen wie einer Clique oder auch einer Gang zusammen und begehen in diesem Kontext ihre Straftaten, wobei eine Häufung von Rohheitsdelikten – und der damit verbundene Einsatz von Waffen – festzustellen ist. Bei MIT türkischer Herkunft war es gerade ein knappes Drittel (29,1 Prozent), das bei den Taten nie eine Waffe mitführte oder einsetzte, bei den Aussiedlern und den einheimischen Deutschen war dies zumindest bei der Hälfte der Fall. Bei einheimischen deutschen MIT stehen insbesondere Auffälligkeiten wie familiäre Belastungen und Probleme im Persönlichkeitsbereich, wie Alkohol- und Drogenabhängigkeit, im Vordergrund. Diejenigen MIT, die aus den ehemaligen GUSStaaten stammen und als „Aussiedler“ bezeichnet werden können, stellen dagegen eine ganz eigene Personengruppe dar und nehmen quasi eine Zwischenposition ein: Was die Belastungsfaktoren wie Drogen- und Alkoholabhängigkeit betrifft, ähneln sie stärker den deutschen MIT. 77,2 Prozent der MIT aus der Gruppe der Aussiedler und 63 Prozent der einheimischen Deutschen weisen laut Aktenlage Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit auf. Bezüglich der Begehung von Delikten lassen sich die Aussiedler jedoch, was beispielsweise die Zugehörigkeit zu einer informellen Gruppierung und die gemeinschaftliche Tatbegehung angeht, eher mit den türkischen MIT vergleichen. Jeweils über 95 Prozent der Aussiedler und Türken haben bereits mindestens einmal eine Straftat gemeinschaftlich begangen, 214 Teil D Zusammenfassung und Fazit bei den einheimischen Deutschen sind es demgegenüber mit knapp 90 Prozent etwas weniger. Bei der Untersuchung des Lebenslaufs und der kriminellen Karriere von Mehrfachund Intensivtätern steht einerseits der Wunsch im Vordergrund, mögliche Faktoren in der Sozialisationsphase ausmachen zu können, die die Wahrscheinlichkeit einer späteren kriminellen Karriere erhöhen, um hier mit präventiven Maßnahmen ansetzen zu können. Andererseits bietet die Kenntnis von Risikofaktoren und -konstellationen die Möglichkeit, Resozialisierungsprogramme effektiver und bedarfsgerechter gestalten zu können. Obwohl die vorliegende Untersuchung im Wesentlichen eine Querschnittsstudie darstellt, konnten einige Befunde extrahiert werden, die den Verlauf charakterisieren können. Am Anfang der kriminellen Karriere gestaltet sich die Art der Deliktsbegehung noch weitgehend uniform: Zumeist werden anfänglich einfache Diebstähle (32,3 Prozent), gefolgt von Diebstählen unter erschwerenden Umständen (17,3 Prozent) oder leichten Körperverletzungsdelikten (15,2 Prozent), begangen. Im weiteren Verlauf driftet die Entwicklung, was die Anzahl, Art und Ausführung der Deliktsbegehung betrifft, auseinander und läuft teilweise in ganz unterschiedliche Richtungen. Ein Drittel der MIT hat die erste Tat vor dem 14. Lebensjahr begangen. Bis zum Ende der Jugendphase liegt bereits bei drei Viertel der MIT (mindestens) ein polizeilich registriertes Delikt vor. Diese Befunde befinden sich in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Danish Longitudinal Study, wonach die Wahrscheinlichkeit, strafrechtlich auffällig zu werden, gering ist, wenn während der Jugend keine Straftat begangen wurde (vgl. Kyvsgaard 2003). Weitere Delikte ereignen sich in rascher Folge, sodass im Zeitraum von einem Jahr nach der Ersttat etwa die Hälfte der MIT 5 Straftaten und im zweiten Jahr, nach der ersten registrierten Tat, bereits 10 Straftaten vorzuweisen hat. Nicht nur die Anzahl der begangenen Delikte ändert sich, sondern auch die Deliktstruktur: Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil der leichten Diebstähle zu Gunsten der Diebstähle unter erschwerenden Umständen ab. Der Anteil der Rohheitsdelikte sinkt ebenfalls, während der Anteil an Vermögens- und Fälschungsdelikten ansteigt. Diese Veränderungen im zeitlichen Verlauf des kriminellen Handelns könnte man als zunehmende Professionalisierung bei der Deliktsbegehung interpretieren, was gleichzeitig bedeuten würde, dass sich über die Zeit das Risiko für die Begehung schwerer Taten entwickelt. 215 Zusammenfassung und Fazit Teil D Von einer kontinuierlichen Entwicklung hin zur Schwerkriminalität muss jedoch – wie sich auch in anderen Untersuchungen herausgestellt hat (vgl. Kunkat 2002) – nicht zwingend ausgegangen werden. Auch die Studie der kriminalistisch-kriminologischen Forschungsstelle des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen (vgl. LKA NordrheinWestfalen 2005) zeigt, dass sich zwar eine Zunahme sowohl der Deliktschwere als auch der Deliktbreite ergeben hat, dass aber keine Korrelation zwischen der Dauer der Auffälligkeit und einer Eskalation der Deliktschwere oder einer Spezialisierung besteht. Das Deliktspektrum der MIT ist breit angelegt und umfasst bei dem weit überwiegenden Teil der MIT (92 Prozent) mehr als drei Deliktbereiche. Plakativ könnte man die Mehrfach- und Intensivtäterschaft demnach so zusammenfassen, dass „Wenige“ (MIT) „Vieles“ (an Straftaten in unterschiedlichen Deliktbereichen) machen, oder wie Klein (1995: 22) dies ausdrückt, bei der Deliktsbegehung einen „cafeteria-style“ pflegen. Die unterschiedliche Entwicklung dürfte auch im Zusammenhang mit der zu Grunde liegenden Tatmotivation – oder anders ausgedrückt: mit den subjektiven Erklärungen, die MIT für ihren Einstieg in die Kriminalität abgeben – stehen. Danach sollen die begangenen Straftaten zum einen finanzielle Engpässe, die häufig durch Substanzabhängigkeiten entstehen, ausgleichen, oder insgesamt den Lebensstandard verbessern. Zum anderen werden die Straftaten nach eigener Überzeugung der MIT auch begangen, weil sie eine Bewältigungsstrategie für diverse emotionale oder soziale Problemlagen darstellen. Bei vielen MIT bildet sich somit ein fortdauernder Kreislauf, beginnend mit unangenehmen Gefühlszuständen, die mit dem Konsum von Drogen und/oder Alkohol beseitigt werden, welcher dann häufig in Beschaffungskriminalität mündet und die Problemlagen verschärft, womit alles wieder seinen Anfang nimmt, möglicherweise aber auch – die Deliktschwere betreffend – auf einem anderen Niveau fortgeführt wird. Bei Gewalthandlungen und Rohheitsdelikten ist von einer ähnlichen Dynamik auszugehen. Auch sie dienen dazu, unangenehme Gefühlszustände, wie sie beispielsweise durch Provokationen oder Beleidigungen entstehen, zu beseitigen, indem man durch gewalttätiges Verhalten zeigt, wer man ist und mit wem man es zu tun hat, um so die Achtung vor sich selbst und den Selbstwert wiederherzustellen. Die Zukunftsvorstellungen der MIT sind relativ stereotyp und werden schemenhaft mit der Gründung einer Familie, einem Job und einer Wohnung dargestellt. Dabei 216 Teil D Zusammenfassung und Fazit werden die eigenen Chancen auf einen Ausstieg aus der Straffälligkeit eher skeptisch betrachtet, da die „Rahmenbedingungen“ nicht ausreichend, das Risiko und die Probleme demgegenüber immens sind. Bei der Umsetzung der Zukunftsvorstellungen nehmen die MIT eher eine passive Haltung ein und sehen sich selbst nicht als aktiv gestaltende Personen, was sich für die Verbesserung der Prognose nicht gerade als zuträglich erweist. n inwirkungsmöglichkeiten müssen in jeder Phase E der kriminellen Karriere genutzt werden Gerade jüngere MIT fallen häufiger durch Rohheitsdelikte auf, die sie zum einen aus einem Gruppenkontext heraus, zum anderen überwiegend im öffentlichen Raum (31,9 Prozent) verüben. Dies ist auch der Grund, warum diese Personengruppe von der (medialen) Öffentlichkeit als größtes Problem wahrgenommen wird. Dies bedeutet jedoch nicht, dass bereits bei jungen MIT, wie ein Experte es im Gespräch zum Ausdruck gebracht hat, „Hopfen und Malz verloren“ wäre, sondern die Ergebnisse machen auch deutlich, dass die jungen Täter – gleichwohl nicht in allen Fällen – entgegen diesem Eindruck in ihren Verhaltensweisen noch nicht verfestigt sind und Möglichkeiten der Einwirkung auf ihre Einstellungen und ihr Verhalten relativ viel versprechend sind. Lohnenswert erscheint dabei auch die aufmerksame Beobachtung der heranwachsenden MIT, da sie sich näher an der Schwelle zur Manifestation des kriminellen Handelns befinden und stärker durch Alkoholund Drogenkonsum auffallen, was den Prozess der Desozialisation begünstigt oder vorantreibt. Zudem stehen ihnen bereits andere Mittel als den Jugendlichen zur Tatbegehung zur Verfügung, wovon insbesondere das Mitführen und der Einsatz von Waffen zeugen. So haben 54,3 Prozent der Jugendlichen noch nie eine Waffe mitgeführt, während dies bei nur 46,4 Prozent der Heranwachsenden der Fall ist. Ähnliche Verhältnisse findet man bezüglich des Einsatzes von Waffen bei der Tatbegehung. 53,1 Prozent der Jugendlichen haben noch nie eine Waffe eingesetzt, bei den Heranwachsenden sind es nur noch 47,4 Prozent. Bei älteren und/oder „erfahrenen“ MIT, die bereits auf eine lange Karriere zurückblicken können, findet man – wie beispielsweise bei psychotischen Erkrankungen auch – das Phänomen, dass die Täter regelrecht „ausbrennen“. Damit kann entweder gemeint sein, dass sie keine Lust mehr auf den kriminellen Lebensstil haben, oder eben auch nicht mehr in der Lage sind, Straftaten „erfolgreich“ zu begehen. Dieses könnte zwar, wenn man sie nach ihren Zukunftsvorstellungen fragt, einerseits das 217 Zusammenfassung und Fazit Teil D Ende der kriminellen Karriere bedeuten, aber andererseits gleichzeitig mit einer inneren Leere und psychosozial nachteiligen Rahmenbedingungen für eine „normale“ Lebensführung einhergehen. Dieser Zustand kann innerhalb der kriminellen Karriere in jedem Fall als Auslöser für Umorientierung und damit als Wendepunkt verstanden werden, an dem der Einsatz von Behandlungsmaßnahmen und/oder Unterstützungsleistungen die Chancen für eine Änderung der Lebensführung sogar bei langjährigen und/oder erfahrenen MIT als aussichtsreich gelten könnte. n Merkmalskombinationen ermöglichen eine MIT-Typologisierung Die vertiefenden statistischen Datenanalysen erbrachten vier verschiedene Typen von MIT, die sich – quantitativ betrachtet in Art, Anzahl und Ausprägung der registrierten Straftaten – im Ausmaß der angegebenen familiären Belastungen und dem Einstiegsalter in die kriminelle Karriere unterscheiden. Die bedeutsamsten Unterschiede zwischen den Clustern liegen sowohl in der Quantität der begangenen Delikte als auch in der Qualität, vor allem in Bezug auf die Gefährlichkeit und die Häufigkeit der Gewaltanwendungen. Die vorgenommene Clusterung fand ihre Bestätigung durch die durchgeführten Täterinterviews, was eine Illustration der verschiedenen Typen durch Fallbeispiele erlaubte. Durch die Vollerhebung war es möglich, die ganze Vielfalt an Merkmalen und Erscheinungsformen des Kriminalitätsphänomens „MIT“ einfließen zu lassen und diese mittels einem statistischen Verfahren zur Gruppenbildung so zu ordnen, dass sich vier distinkte MIT-Typen herausbilden ließen, wobei die Benennung der einzelnen Typen (Extensive, Gewalttätige, Spezialisierte, Volatile) im Schwerpunkt durch die Häufigkeit und Art der Deliktsbegehung bestimmt war. So sind die „Spezialisierten“ im Durchschnitt älter, wenn sie in die Kriminalität einsteigen. Im Gegensatz zu den „Gewalttätigen“ können sie als weniger gefährlich eingestuft werden. Auffallend ist bei den „Gewalttätigen“ der hohe Anteil an MIT mit Migrationshintergrund (57,4 Prozent) und der hohe Anteil von gemeinschaftlich begangenen Rohheitsdelikten (38,6 Prozent). Die „Extensiven“ treten bezüglich des Lebensalters noch früher als die „Gewalttätigen“ in Erscheinung und sind besonders häufig drogenabhängig (75,8 Prozent). Bezeichnend ist auch der Befund, dass die „Volatilen“ die größte Gruppe innerhalb der MIT darstellen, womit nochmals unter- 218 Teil D Zusammenfassung und Fazit strichen wird, dass Wechselhaftigkeit und Unstetigkeit bei der Straftatbegehung das Wesen von Mehrfachtäterschaft ausmachen. Diese Gruppierung kann für die Praxis bei der Konfrontation mit einem neuen MIT hilfreich sein bei der sozialen Orientierung. Sie ermöglicht die individuelle Überprüfung empirisch abgesicherter Kriterien und die anschließende Zuordnung zu einem Typus, der wiederum Unterstützung dabei bietet, entsprechende Konzepte der Prävention und Intervention bedarfsgerecht abzustimmen und gezielt einsetzen zu können. So sind z.B. Maßnahmen wie ein Antiaggressionstraining, das die eigene gewaltförderliche Einstellung und Sichtweise zunächst verdeutlicht – um sie anschließend zu verändern – bei einem „gewalttätigen“ MIT angebracht, während bei den „Spezialisierten“ eher praktische Hilfe- und Unterstützungsleistungen für die Lebensführung in Betracht gezogen werden müssen, um zukünftig straftatenfrei leben zu können. Bei den „extensiven“ MIT stehen eher drogentherapeutische Maßnahmen im Vordergrund. n MIT werden mit deutlichen Sanktionen belegt, deren Effekte aber nicht eindeutig sind Was die behördlichen Reaktionen und die Sanktionierung der Mehrfachtäter angeht, konnte durch die Analyse gezeigt werden, dass die Justizbehörden – entgegen dem mancherorts vorherrschenden Eindruck – im Umgang mit Mehrfach- und Intensivtätern nicht „übertrieben milde“ gestimmt sind, sondern durchaus von den gesetzlichen Möglichkeiten, deutliche bzw. auch harte Strafen zu verhängen, Gebrauch machen. Diesen Befund verdeutlicht vor allem die Gesamtmenge der verhängten unbedingten freiheitsentziehenden Sanktionen, die 5.330 Haftjahren für die 1.328 MIT entspricht. Auch wenn man den Sanktionsverlauf betrachtet, stellt man fest, dass ein nicht unerheblicher Teil der MIT (39 Prozent) über einen mehrjährigen Zeitraum von Mal zu Mal mit schrittweise schärferen Rechtsfolgen belegt wird. Dieser Steigerungsprozess entspricht aber nicht einer „Sanktionseskalation“, wie sie sich in der Untersuchung von Kunkat (2002) gezeigt hat. Die Praxis der deutlichen Reaktionen und Sanktionen jedenfalls verweist darauf, dass Rückfälligkeit bei den MIT nicht als Versäumnis oder Misserfolg des justiziellen Handelns betrachtet werden kann. Vielmehr ist auch in diesem Zusammenhang auf die Vielzahl von Belastungen im Hintergrund hinzuweisen, die Hilflosigkeit bei 219 Zusammenfassung und Fazit Teil D staatlichen Institutionen schaffen, da sie mit ihren Reaktionsmöglichkeiten auf kriminelles Verhalten die vielfältigen Mängellagen nicht beseitigen können, die die Kriminalität mitbedingen. Darüber, welche Effekte und welche Wirkung jedwede Art von Sanktionen bei den Tätern erzeugen, ist nach empirischer Befundlage nach wie vor wenig bekannt und noch weniger eindeutig. Auch die Aussagen der Täter bringen hierzu ein uneinheitliches Meinungsbild hervor. Auch sie als „Experten“ wissen nicht, was ihnen wirklich helfen würde, die eigene Lebensführung in die richtigen Bahnen zu lenken. Einige sind der Meinung, dass eine frühe harte Sanktionierung sie von weiteren Straftaten abgehalten hätte, andere sind empört darüber, wenn sie gleich massive Strafen verhängt bekommen und schätzen dies in keiner Weise als abschreckend ein. So scheint die Regel, dass man aus Fehlern lernt, bei den MIT nicht zu gelten und eine gewisse Ratlosigkeit behördlicherseits bezüglich der Reaktionsweise und Sanktionierung für diese Tätergruppe vorzuherrschen. Bei den MIT, die schon viele Erfahrungen gesammelt haben, spiegelt sich diese Unsicherheit und die Frage danach, „wie es weitergehen soll“, auch häufig in den Zukunftsvorstellungen wider. Bevor die Risikofaktoren nicht beseitigt sind und, im Gegenzug, geeignete Rahmenbedingungen für eine „normale“ Lebensführung geschaffen sind, wirken die Zukunftsperspektiven düster und fällt die Prognose im Hinblick auf den Ausstieg aus der Kriminalität negativ aus. So genannte Nachsorgeprojekte könnten – sofern sie elementare Lebensbereiche wie Wohnung und Arbeit usw. umfassen – Brücken bauen, um vom Strafvollzug in die Freiheit oder allgemein von einem kriminellen Lebensstil zu einer straftatenfreien Lebensführung zu gelangen. n „Resozialisierung“ als Zielvorstellung bei Mehrfach- und Intensivtätern Diese insgesamt heterogen wirkende Befundlage zum Thema MIT lässt eine eindimensionale Ursachenzuschreibung – oder ein unifaktorielles Erklärungsmodell für Mehrfach- und Intensivtäterschaft – in keinem Fall als hinreichend erscheinen, sondern verdeutlicht die Notwendigkeit komplexer Erklärungs-, aber auch Bekämpfungsansätze. Die Definition dafür, wer als MIT zu gelten hat und entsprechend zu erfassen ist, muss so breit gefasst werden, dass alle Personen in ihren Merkmalskonstellationen von MIT und variantenreichen Erscheinungsformen darunter zusammengefasst werden können; zum anderen muss sie so zielgenau und treffsicher sein, dass Überschneidungen zu anderen Gruppen von Tätern möglichst gering ausfallen. 220 Teil D Zusammenfassung und Fazit Auf der Basis der hessischen Definition scheint es behördlicherseits zu gelingen, diejenigen Täter als MIT einzustufen, bei denen sich die Kriminalität nicht nur als jugendtypisches oder episodenhaftes Phänomen darstellt, sondern als ein bis weit in das Erwachsenenalter überdauerndes Verhaltensmuster (so sind ¾ der untersuchten MIT im Erwachsenenalter; besonders stark vertreten sind Männer im Alter zwischen 19 und 29 Jahren). Ebenso dürfte die täterorientierte im Gegensatz zur deliktsbezogenen Bearbeitungsweise – wie sie in Hessen bereits umgesetzt ist – aufgrund der empirischen Befundlage geboten und aus strategischen Gründen von Vorteil sein, um gezielt individuell intervenieren und speziell bei den jungen MIT die frühzeitige Beendigung der kriminellen Laufbahn unterstützen zu können. Die vielfältigen Erscheinungsformen von Mehrfach- und Intensivtäterschaft vereinfachen den Umgang mit diesem Kriminalitätsphänomen zwar nicht, fordern aber andererseits in Gewinn bringender Weise dazu auf, die MIT – auch wenn sie einheitlich als solche benannt sind – in erster Linie als Individuen mit unterschiedlichen Problemkonstellationen im Hintergrund, unterschiedlichen Varianten von Straffälligkeit zu betrachten, aber auch mit einem unterschiedlichen Bedarf an Behandlung, und nicht zwangsläufig als eine eigene oder gar neue Straftätergruppe darzustellen (siehe auch Landeskommission Berlin gegen Gewalt Forum 2008). Andernfalls könnte diese Bezeichnung womöglich dazu ermuntern, diese Täter, die ein kriminelles Vorleben und eine negative Prognose haben, möglichst früh als solche identifizieren zu wollen – und sozusagen frühzeitig möglichst lange wegzuschließen – um sie selbst vor der weiteren Straftatbegehung abzuhalten und so vor allem den immateriellen gesellschaftlichen Schaden, der in Form von Unsicherheitsgefühlen bzw. Kriminalitätsfurcht thematisiert wird, möglichst gering zu halten. Diese Reaktionsweise wäre vor dem Hintergrund, dass MIT einen hohen Arbeitsaufwand und Ressourceneinsatz bei der Polizei erfordern, durchaus nachvollziehbar, würde aber den empirischen Befunden, nach denen der Grundsatz: „Einmal Verbrecher, immer Verbrecher“ (Stelly/Thomas 2001) eben nicht zutreffend ist, geradezu konterkarieren. Vielmehr sollte das in den Untersuchungen immer wieder festgestellte Nebeneinander von sozialer Mehrfachbenachteiligung und strafrechtlicher Mehrfachbelastung (z.B. Kunkat 2002) dieses Personenkreises als Anknüpfungspunkt für eine auf Veränderung angelegte Praxis dienen und in diesem Rahmen der Ausstieg aus der kriminellen Karriere auch immer als eine Option in Betracht gezogen werden. Soziale Probleme erfordern nicht nur den Einsatz der Strafverfolgungsbehörden, sondern verdeutlichen die Notwendigkeit der individuell abgestimmten Kombination von Hilfeleistungen und Interventionen/Sanktionen. 221 Zusammenfassung und Fazit Teil D 5.2 Anknüpfungspunkte für die polizeiliche Praxis Die vertiefenden Analysen der polizeilichen Daten sowie die Interviews mit den MIT – und nicht zuletzt mit den Experten der Polizei – konnten das Phänomen „MIT“ nicht nur aus mehreren Perspektiven beleuchten, sondern liefern auch praxisnahe Anregungen und handlungsleitende Ideen für die behördliche Arbeit. Die Klärung, ob und auf welche Weise diese umgesetzt werden, muss allerdings Aufgabe der Praktiker selbst bleiben, da sie am besten die Möglichkeiten und Einschränkungen für deren Durchsetzung kennen. Insgesamt drei Punkte erscheinen auf der Basis der empirisch gewonnenen Erkenntnisse der aktuellen Studie überlegenswert. Ein Faktor, der sich durchgängig als hoch differenzierende Variable innerhalb der Gesamtgruppe der MIT erwiesen hat, ist das Lebensalter der MIT. Junge MIT, die an der Schwelle zum Erwachsenenalter stehen, unterscheiden sich von den älteren MIT in vielen Merkmalen, eben auch in kriminalitätsrelevanten Aspekten. Meist haben sie ihre Schulausbildung nicht beendet und somit geringe Chancen, auf dem Arbeitsmarkt unterzukommen. Das soziale Umfeld, insbesondere der familiäre Hintergrund, zeichnet sich meist durch zahlreiche Belastungen aus, weswegen eine frühe Hinwendung zum Freundeskreis stattfindet, dem in vielen Fällen andere Delinquente angehören. Das führt in der Folge dazu, dass die meisten Straftaten gemeinschaftlich begangen werden. Drogenkonsum ist in dieser Altersgruppe ebenfalls weit verbreitet und dient häufig dazu, die schlechten Lebensbedingungen und die unangenehmen Gefühlslagen zu verdrängen, wobei dann der Weg in die Drogenabhängigkeit und die Beschaffungskriminalität gebahnt wird. Sie begehen, wenn man die Typologie der MIT heranzieht, im Laufe der Zeit besonders viele Straftaten und sind in hoher Anzahl unter den gewalttätigen MIT vertreten, die mit Rohheitsdelikten in Erscheinung treten. Alle diese Punkte machen deutlich, dass die MIT, die in jungen Jahren mit Kriminalität auffallen, vielfältige Hilfeleistungen brauchen, um nicht kriminelle Handlungen als dauerhaften Ausweg und Lösung für ihre Probleme zu betrachten. Dies ist aber nur die eine Seite der Medaille, die andere – die hoffnungsvoller und zuversichtlicher stimmt – ist die, dass in dieser Lebensphase mehr Einwirkungsmöglichkeiten bestehen als im fortgeschrittenen Alter. Im Vordergrund stehen der Erziehungsgedanke und die (Re-)Sozialisierung, also der Ausgleich von Defiziten und Problemlagen, die die Entwicklung hemmen. Maßnahmen, die Kompetenzen erweitern können – wie Trainings gegen Aggression sowie Drogen- und Arbeitstherapien oder auch ein 222 Teil D Zusammenfassung und Fazit soziales Kompetenztraining – dürften die Prognose stärker verbessern als jedwede einschränkende justizielle Sanktion. Insofern ist das Konzept der Schwellentäter – oder speziell das Programm BASU21 in Hessen (Besonders auffällige Straftäter unter 21 Jahren) – ein zielführendes, zukunftsweisendes und durch die Ergebnisse der Studie empirisch begründbares Konzept und Beispiel dafür, wie wissenschaftliche Ergebnisse in die Praxis einfließen und nutzbar gemacht werden können. Der zweite Punkt, der sich hier zwanglos anschließt, ist die Frage, was die Polizei zusätzlich zur kriminalistisch unerlässlichen täterorientierten Ermittlung und Fallbearbeitung tun kann. Wie sich zeigte, weisen die hessischen MIT eine Vielzahl von Belastungsfaktoren und Problemlagen auf, die es zu minimieren gilt. Jedoch muss man sich auch fragen, inwieweit dies zum Aufgabenbereich der Polizei zählt. Wie so oft werden an die Polizei (als letzte Instanz) unrealistische Erwartungen gestellt, dass sie dort eingreift, wo sozialisatorische Mängel auftauchen, andere gesellschaftliche Instanzen versagt haben oder mindestens faktisch erfolglos geblieben sind. Daher ist es der Polizei auch nicht möglich, die MIT in alleiniger Herangehensweise „in den Griff“ zu bekommen. Dennoch gibt es zumindest einige Ansatzpunkte für die Polizei, die auf unterschiedlichen Ebenen der Prävention ansetzen und durchaus auch repressiven Charakter aufweisen können. Die Berücksichtigung der empirisch gewonnenen Erkenntnisse über die vier MIT-Typen sind geeignet, schon beim Erstkontakt der MIT mit den zuständigen Sachbearbeitern bei den Behörden eine erste Orientierung zur Verfügung zu haben, welche Merkmale und Besonderheiten der jeweilige MIT zunächst bezüglich der Deliktbegehung aufweist. Bei fortgesetztem Kontakt wird dann für die Planung von präventiven und interventionellen Maßnahmen wichtig, welche Täterpersönlichkeit mit welchen Belastungen sich hinter diesen Taten verbirgt. Da sich die Mehrfach- und Intensivtäterschaft als ein vielschichtiges und komplexes Bedingungsgefüge erwiesen hat, ist ein Vorgehen, das die „Besonderheiten“ zuvorderst berücksichtigt, aussichtsreicher. Durch die Orientierung an den Kriterien, die den Tätertypen zu Grunde liegen, kann also ein beschleunigtes und – falls erforderlich – zwischenbehördlich koordiniertes Vorgehen ermöglicht werden. Die Zuordnung zu den MIT-Typen kann auch das frühzeitige Erkennen der MIT bereits zu Beginn ihrer kriminellen Karriere begünstigen und „Gefährderansprachen“ – also die Mitteilung an die MIT, dass sie als solche bei der Polizei erfasst sind und 223 Zusammenfassung und Fazit Teil D in einem besonderen Fokus stehen – als Präventionsmaßnahme effektiv einsetzen, insbesondere, wenn aufgrund des Alters oder anderer Gegebenheiten mit einer verzögerten Reaktion der Justiz zu rechnen ist. Wissenschaftliche Erhebungen und Analysen sind genauso ressourcenabhängig wie die Verteilung von Zuständigkeiten und Spezialaufgaben in Institutionen und Behörden. Dies betrifft die Gruppe der MIT deshalb in besonderem Maße, da die Vorgehensweise bei der behördlichen Bearbeitung nicht wie üblich delikt-, sondern personenzentriert ist, was eine Umstellung der Bearbeitungslogik weniger bei den einzelnen Sachbearbeitern als bei der Personalumverteilung und Abteilungsneuordnung notwendig macht. Schließlich erfordern alle genannten Einflüsse und „Wirkungen“, die ihre Spuren eben nicht in dokumentierten Vorgängen hinterlassen, einen persönlichen Zugang zu den betroffenen Personen. Durch persönliche Gespräche und eine individuumszentrierte Bearbeitungsstrategie könnte es insbesondere gelingen, neue Einsichten zum möglichen allmählichen Ausscheren aus der kriminellen Karriere zu gewinnen, wenn nicht sogar Kriterien für die Chance eines baldigen Abbruchs solcher Karrieren zu erhalten. Einig ist man sich darüber, dass, wenn eine flächendeckende und an dem Bedarf orientierte Ermittlung und Erfassung der MIT erreicht werden soll, ein weiterer Ausbau des zuständigen Personals unabdingbar ist. Nur durch die Schaffung fester Zuständigkeiten und Ansprechpartner – in allen beteiligten behördlichen Bereichen – kann die gewünschte Zusammenarbeit Erfolg versprechend verlaufen. Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es wünschenswert, wenn sich die Einstufung der MIT nicht an den zur Verfügung gestellten Ressourcen und der personellen Ausstattung bei den Behörden orientieren und begrenzen würde, sondern der Umfang dieser Tätergruppe und des Kriminalitätsphänomens Basis für die personelle Ausstattung im MIT Bereich wäre. Für eine verbesserte Bearbeitung der Fälle wäre zusätzlich – insbesondere für diejenigen Polizeipräsidien, deren Zuständigkeitsgebiete an andere Bundesländer angrenzen – eine bundeseinheitliche Definition der Mehrfach- und Intensivtäterschaft und eine einheitliche Einstellung in eine MIT-Liste sehr wünschenswert. Trotzdem muss aus wissenschaftlicher Perspektive darauf hingewiesen werden, dass alle diese Kenntnisse und Maßnahmen nicht immer nur Vorteile bieten, sondern auch 224 Teil D Zusammenfassung und Fazit mit Risiken behaftet sein können. Vor allem dann, wenn infolge des Handlungsdrucks der Praxis, verbunden mit meist zu wenig Zeit, keine ausreichenden Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, um individuellen Entwicklungen und Gegebenheiten genau nachzuspüren. Dann besteht die Gefahr, dass Prozesse der Stereotypisierung einsetzen, insbesondere bei noch jungen Tätern, bei denen, ggf. verborgene, Potentiale für Veränderungen zum „Normalen“ vorhanden sind, an denen man ansetzen könnte. Als Grundsatz muss also gelten, auch bei den Mehrfach- und Intensivtätern Ansätze für eine Reintegration zu fördern. 225 Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Baier, Dirk/Pfeiffer, Christian/Windzio, Michael 2006: Jugendliche mit Migrationshintergrund als Opfer und Täter; Fachwissenschaftliche Analyse, in: Heitmeyer, Wilhelm (Hrsg.): Gewalt: Beschreibung, Analyse, Prävention. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, 563. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn. Seite 240-268. Bandura, Albert 1969: Principles of behaviour modification. Holt, Rinehart & Winston, London. Braithwaite, John 1989: Crime, shame and reintegration. Cambridge University Press, Cambridge. Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium der Justiz, 2001 (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht. Selbstverlag, Berlin. Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium der Justiz, 2006 (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht. Bonifatius GmbH, Paderborn. Felson, Marcus/Clarke, Ronald V. 1998: Opportunity makes the thief. Practical theory for crime prevention. Home Office, Policing and Reducing Crime Unit, London. Fischer, Thomas/Schwarz, Otto/Dreher, Eduard/Tröndle, Herbert 2008: Strafgesetzbuch und Nebengesetze. Fünfundfünfzigste Auflage, Beck, München. Flick, Uwe (Hrsg.) 1991: Handbuch Qualitative Sozialforschung. Grundlagen, Konzepte, Methoden und Anwendungen. Psychologie Verlags Union, München. Goffman, Erving 1961: Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main. Halecker, Dela-Madeleine 2005: Das Merkmal der sog. „Zusammenhangstat“ beim Fahrverbot (§ 44 Abs. 1 StGB) und der Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 1 StGB); in: Blutalkohol, Nr. 42, Seite 93-105. Heinz, Wolfgang 2006: Was richten Richter an, wenn sie richten?; in: DVJJ (Hrsg.): Verantwortung für Jugend: Dokumentation des 26. Deutschen Jugendgerichtstages vom 25.-28. September 2004 in Leipzig, Schriftenreihe der DVJJ, Nr. 37. Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach, Seite 62-107. Hermann, Dieter/Kerner, Hans-Jürgen 1988: Die Eigendynamik der Rückfallkriminalität, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Nr. 3, Seite 485-504. 226 Literaturverzeichnis Hessisches Landeskriminalamt (Hrsg) 2006: Jahresbericht Mehrfach-/Intensivtäterinnen und Mehrfach-/Intensivtäter (MIT) in Hessen 2005, Wiesbaden. Hessisches Landeskriminalamt (Hrsg) 2008: Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Hessen 2007, Wiesbaden. Hettlage, Robert 1998: Familienreport: eine Lebensform im Umbruch, zweite, aktualisierte Auflage, Beck, München. Hildenbrand, Bruno 1990: Geschichtenerzählen als Prozeß der Wirklichkeitskonstruktion in Familien, in: System Familie 3, Seite 227-236. Hoffmann-Riem, Christa 1980: Die Sozialforschung einer interpretativen Soziologie: Der Datengewinn, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jahrgang 32, Seite 339-372. IfK 2007: Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung (TJVU); Internet (abgerufen am 20.02.2007): http://www.ifk.jura.uni-tuebingen.de/projekte/tjvu.html. Kaiser, Günter 1996: Kriminologie. Ein Lehrbuch, dritte Auflage, C. F. Müller, Heidelberg. Karstedt, Susanne 1992: Verlaufsformen ´krimineller Karrieren´: Wechsel zwischen Delikttypen, Rückfallintervalle und Sanktionsinterventionen. Eine Untersuchung anhand des Strafregisters des Kanton Jura, in: Killias, Martin (Hrsg.): Rückfall und Bewährung, Rüegger, Zürich, Seite 293-327. Kawamura-Reindl, Gabriele (Hrsg.) 2002: Migration, Kriminalität und Kriminalisierung: Herausforderung an Soziale Arbeit und Straffälligenhilfe, Lambertus, Freiburg i.Br. Kelly, Delos H. 1979: Deviant behavior. Readings in the sociology of deviance. St. Martin’s Press, New York. Kerner, Hans-Jürgen 1989: Jugendkriminalität, Mehrfachtäterschaft und Verlauf. Betrachtung zur neueren quantitativ orientierten Forschung, mit besonderer Rücksicht auf die Beendigung sog. krimineller Karrieren, in: Bewährungshilfe 36, Nr. 3, Seite 202-220. Kerner, Hans-Jürgen 1993: Kriminalstatistik, in: Kaiser, Günther (Hrsg.): Kleines kriminologisches Wörterbuch, dritte, völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Heidelberg, C. F. Müller, Seite 294-301. 227 Literaturverzeichnis Kerner, Hans-Jürgen 1996: Erfolgsbeurteilung nach Strafvollzug. Ein Teil des umfassenderen Problems vergleichender kriminologischer Sanktionsforschung, in: Kerner, Hans-Jürgen/Dolde, Gabriele/Mey, Hans G. (Hrsg.): Jugendstrafvollzug und Bewährung. Analysen zum Vollzugsverlauf und zur Rückfallentwicklung, Forum Verlag Godesberg, Bonn, Seite 3-95. Kerner, Hans-Jürgen 2004: Freiheit und Unfreiheit. Zum Verlauf der Karrieren von Straftätern, in: Rehen, Gerhard/Nanninga, Regina/Thiel, Andreas (Hrsg.): Freiheit und Unfreiheit. Arbeit mit Straftätern innerhalb und außerhalb des Justizvollzuges, Centaurus Verlag, Pfaffenweiler, Seite 3-52. Kersten, Joachim/Kreissl, Reinhard/von Wolffersdorff-Ehlert, Christian 1983: Die sozialisatorische Wirkung totaler Institutionen – Eine Analyse von Lebensbildern, in: Peter-Alexis, Albrecht/Schüler-Springorum, Horst (Hrsg.): Jugendstrafe an Vierzehn- und Fünfzehnjährigen: Strukturen und Probleme, Fink, München, Seite 186-244. Klein, Malcolm W. 1995: The American Street Gang: Its Nature, Prevalence, and Control. Oxford University Press, New York. Koch-Arzberger Claudia/Bott, Klaus/Kerner, Hans-Jürgen/Reich, Kerstin 2008: Mehrfach- und Intensivstraftäter in Hessen. Basisbericht. Kriminalistisch-kriminologische Schriften der hessischen Polizei, Band 1; Hessisches Landeskriminalamt, Wiesbaden. Köllisch, Tilman 2002: Wie ehrlich berichten Jugendliche über ihr delinquentes Verhalten? Ergebnisse einer externen Validierung, in: Arbeitspapiere aus dem Projekt „Soziale Probleme und Jugenddelinquenz im sozialökologischen Kontext“ des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., Nr. 7. Köllisch, Tilman/Oberwittler, Dietrich 2004: Wie ehrlich berichten männliche Jugendliche über ihr delinquentes Verhalten? Ergebnisse einer externen Validierung, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Nr. 4, Seite 708-735. Kreuzer, Arthur 1978: Über Giessener Delinquenzbefragung, in: Triffterer, Otto/von Zezschwitz, Friedrich (Hrsg.): Festschrift für Walter Mallmann, Nomos-Verlag, Baden-Baden, Seite 129-150. Kreuzer, Arthur/Thamm, Berndt Georg 1998: Erscheinungsformen von Drogenkriminalität und verwandtem abweichendem Verhalten, in: Kreuzer, Arthur (Hrsg.): Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts, Beck, München. 228 Literaturverzeichnis Kreuzer, Arthur 1999: Delinquenzbelastung von Drogenabhängigen, in: Egg, Rudolf (Hrsg.): Drogenmissbrauch und Delinquenz. Kriminologische Perspektive und praktische Konsequenzen; Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden, Seite 37-55. Kromrey, Helmut 1998: Empirische Sozialforschung. Modelle und Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung, achte Auflage, Leske + Budrich, Opladen. Kunkat, Angela 2002: Junge Mehrfachauffällige und Mehrfachtäter in MecklenburgVorpommern: Eine empirische Analyse, Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach. Kury, Helmut 2001: Das Dunkelfeld der Kriminalität. Oder: Selektionsmechanismen und andere Verfälschungsstrukturen, in: Kriminalistik, Nr. 2, Seite 74-84. Kury, Helmut/Lichtblau, Andrea/Neumaier, André 2004: Was messen wir, wenn wir Kriminalitätsfurcht messen?, in: Kriminalstatistik, Nr. 7, Seite 457-465. Kürzinger, Josef 1996: Kriminologie. Eine Einführung in die Lehre vom Verbrechen, zweite Auflage, Bloomberg, Stuttgart. Kyvsgaard, Britta 2003: The criminal Career. The Danish Longitudinal Study. Cambridge University Press, Cambridge. Landeskommission Berlin gegen Gewalt (Hrsg.) 2008: Intensivtäter in Berlin – Teil II. Ergebnisse der Befragung von Intensivtätern sowie der Auswertung ihrer Schulakten, in: Berliner Forum Gewaltprävention, Nr. 33; Internet (abgerufen am 02.09.2008): http://www.berlin.de/imperia/md/content/lb-lkbgg/bfg/nummer33/ komplett.pdf. Leder, Hans-Claus 1993: Dunkelfeld und Praxisrelevanz. Eine sozialwissenschaftliche Perspektive, in: Kriminalistik, Nr. 11, Seite 692- 700. Lemert, Edwin M. 1951: Social Pathology. A systematic approach to the theory of sociopathic behaviour. McGraw Hill, New York. LKA Bayern (Hrsg.) 2001: Kriminalität Heranwachsender und Jungerwachsener in München, LKA, München. LKA Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) 2005: Junge Mehrfachtatverdächtige in NRW. Eine Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 1994 – 2003, LKA, Düsseldorf. LKA Sachsen (Hrsg.) 2000: Top Ten der Gewaltkriminalität – Jugendliche und Heranwachsende, LKA, Dresden. 229 Literaturverzeichnis LKA Sachsen (Hrsg.) 2002: Mehrfachtatverdächtige im Freistaat Sachsen – Fakten und Erkenntnisse aus 10 Jahren kriminalpolizeilicher Beobachtung, LKA, Dresden. Mansel, Jürgen/Raithel, Jürgen 2003: Verzerrungsfaktoren im Hell- und Dunkelfeld, in: Raithel, Jürgen; Mansel/Jürgen (Hrsg.): Kriminalität und Gewalt im Jugendalter. Hell- und Dunkelfeldbefunde im Vergleich, Juventa, Weinheim, Seite 7-24. Merton, Robert K. 1968: Social theory and social structure. The Free Press, New York. Miller, Walter B. 1968: Die Kultur der Unterschicht als ein Entstehungsmilieu für Bandendelinquenz, in: Sack, Fritz/König, René: Kriminalsoziologie, Akademische Verlagsgesellschaft, Frankfurt am Main, Seite 336-359. Peuckert, Rüdiger 2008: Familienreform im sozialen Wandel; siebte, vollständig überarbeitete Auflage, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. Pfeiffer, Christian 2005: Migration und Kriminalität: ein Gutachten für den Zuwanderungsrat der Bundesregierung, erste Auflage, Nomos-Verlag, Baden-Baden. Posiege, Petra/Steinschulte-Leidig, Brigitta 1999: Intensivtäter: eine Übersicht zu aktuellen Entwicklungen, Bundeskriminalamt, Wiesbaden. Rautenberg, Marcus 1998: Zusammenhänge zwischen Devianzbereitschaft, kriminellem Verhalten und Drogenmissbrauch. Eine Expertise der kriminologischen Zentralstelle e.V., Wiesbaden, im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, November 1997, Nomos-Verlag, Baden-Baden. Reich, Kerstin 2005: Integrations- und Desintegrationsprozesse junger männlicher Aussiedler aus der GUS: eine Bedingungsanalyse auf sozial-lerntheoretischer Basis, erste Auflage, LIT, Münster. Rössner, Dieter 1996: Was kann das Strafrecht im Rahmen der Sozialkontrolle und der Kriminalprävention leisten? Überlegungen zu einer neuen theoretischen Grundüberlegung, in: Jehle, Jörg-Martin (Hrsg.): Kriminalprävention und Strafjustiz, Schriftenreihe der kriminologischen Zentralstelle e. V., Wiesbaden, Seite 203-226. Röwer, Barbara 2001: Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität?, in: Blutalkohol, Nr. 38, Seite 90-98. Schütz, Alfred 1971: Gesammelte Aufsätze 1. Das Problem der Wirklichkeit, Martinus Nijhoff, Den Haag. 230 Literaturverzeichnis Schwind, Hans-Dieter 2007: Kriminologie, siebzehnte Auflage, Kriminalistik, Heidelberg. Steffen, Wiebke 2003: Mehrfach- und Intensivtäter: Aktuelle Erkenntnisse und Strategien aus dem Blickwinkel der Polizei, in: ZJJ, Nr. 2, Seite 152-158. Steffen, Wiebke 2005: Mehrfach- und Intensivtäter aus der Sicht der Polizei, in: Egg, Rudolf (Hrsg.): Gefährliche Straftäter: Eine Problemgruppe der Kriminalpolitik?, Kriminologische Zentralstelle e.V., Wiesbaden, Seite 27-36. Stelly, Wolfgang/Thomas, Jürgen 2001: Einmal Verbrecher – immer Verbrecher?, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden. Stelly, Wolfgang 2004: Wege in die Unauffälligkeit – Methodisches Vorgehen bei Feldzugang und Erhebung. Arbeitsberichte aus dem Institut für Kriminologie, Nr. 5; Internet (abgerufen am 12.10.2008): http://www.ifk.jura.uni-tuebingen.de/ arbeitsberichte/Arbeitsbericht.5_Unauffaelligkeit-Zugang.pdf. Stöckel, Heinz 2001: Fahrverbot bei allgemeiner Kriminalität?, in: Blutalkohol, Nr. 38, Seite 98-102. 231 Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Interviewte MIT nach Justizvollzugsanstalten.........................................25 Tabelle 2: Bildungsgrad der 654 MIT mit Schulabschluss......................................45 Tabelle 3: Zeitraum zwischen den Taten...................................................................84 Tabelle 4: Verteilung der 33.394 ausgewerteten Vorfälle.......................................97 Tabelle 5: Spektrum der ausgewerteten Delikte......................................................98 Tabelle 6: Die 10 häufigsten unter den 32.795 ausgewerteten Delikten.............99 Tabelle 7: Alkohol- und Drogeneinfluss nach Altersklassen.................................105 Tabelle 8: Alkoholeinfluss und Drogenabhängigkeit ...........................................106 Tabelle 9: Drogeneinfluss und Drogenabhängigkeit ...........................................106 Tabelle 10: Alkohol- und Drogeneinfluss nach Migrationshintergrund................107 Tabelle 11: Mitführen und Einsetzen von Waffen nach Altersklassen....................109 Tabelle 12: Mitführen und Einsetzen von Waffen nach Drogenabhängigkeit......110 Tabelle 13: Mitführen und Einsatz von Waffen nach Migrationshintergrund........111 Tabelle 14: Gruppenkontext und Alter .....................................................................113 Tabelle 15: Gruppenkontext und Drogenabhängigkeit . .......................................113 Tabelle 16: Gruppenkontext nach Migrationshintergrund ....................................114 Tabelle 17: Tatörtlichkeit..............................................................................................115 Tabelle 18: Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis bei Jugendlichen bzw. bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht behandelt wurden....................................................................................120 Tabelle 19:Fahrverbot/Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erwachsenen bzw. bei Heranwachsenden, die nach Allgemeinem Strafrecht behandelt wurden..................................................................120 Tabelle 20: Sanktionsmenge der MIT........................................................................139 Tabelle 21: Verteilung der Sanktionierungshäufigkeit der MIT (VA+NA+KD)......144 Tabelle 22:Maßnahmen, Maßregeln und Strafen gegen die MIT seitens der (Jugend-) Staatsanwaltschaft und der (Jugend-) Gerichte..........148 Tabelle 23: Schwerste Sanktionen.............................................................................150 Tabelle 24: Art der schwersten Sanktion...................................................................151 Tabelle 25: Einschätzung des Sanktionsverlaufs......................................................152 232 Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen Tabelle 26: Ausgangsvariablen für die Clusteranalyse............................................188 Tabelle 27: Verteilung auf die Cluster.......................................................................189 Tabelle 28: Überblick über die „Spezialisierten“......................................................190 Tabelle 29: Gefährlichkeit der Taten der Spezialisierten.........................................191 Tabelle 30: Überblick über die „Gewalttätigen“.......................................................193 Tabelle 31: Gefährlichkeit der Taten der Gewalttätigen..........................................194 Tabelle 32: Überblick über die „Extensiven“............................................................196 Tabelle 33: Gefährlichkeit der Taten der Extensiven................................................197 Tabelle 34: Überblick über die „Volatilen“................................................................199 Tabelle 35: Gefährlichkeit der Taten der Volatilen...................................................199 Tabelle 36: Persönliche Informationen nach Clustern.............................................202 Tabelle 37: Belastungsfaktoren nach Clustern.........................................................203 Tabelle 38: Delikte nach Clustern..............................................................................204 Tabelle 39: Sanktionen nach Clustern.......................................................................205 Tabelle 40: Anteil der Cluster in den Polizeipräsidien ............................................206 233 Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen Schaubildverzeichnis Schaubild 1: Alter der MIT zum Stichtag 31.07.2006............................................... 32 Schaubild 2: Geografische Zuordnung des Migrationshintergrunds.................... 40 Schaubild 3: Muttersprache nach Polizeipräsidien.................................................. 43 Schaubild 4: Ausbildung in Abhängigkeit vom Schulabschluss (n=973) . ........... 47 Schaubild 5: Drogen- und Alkoholabhängigkeit...................................................... 52 Schaubild 6: Migrationshintergrund und Gewaltauffälligkeiten............................ 68 Schaubild 7: Alter bei erster registrierter Tat............................................................ 70 Schaubild 8: Erste Tat nach Geschlecht..................................................................... 72 Schaubild 9: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten unter Alkoholeinfluss..................................................................................... 103 Schaubild 10: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten unter Drogeneinfluss..................................................................................... 104 Schaubild 11: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten mit Waffeneinsatz....................................................................................... 108 Schaubild 12: Verteilung der MIT nach dem Anteil der Taten mit Gruppenkontext................................................................................... 112 Schaubild 13: Rückfallentwicklung bei entlassenen Jugendstrafgefangenen in Nordrhein-Westfalen................................................. 142 Schaubild 14: Unbedingte Jugend- und Freiheitsstrafen....................................... 153 Schaubild 15: Altersverteilungen der Cluster........................................................... 201 234 Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen Abkürzungsverzeichnis Deoxyribonucleic acid E A ADHSAufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung AZR Ausländerzentralregister AGGASArbeitsgruppe Gewalt an Schulen AG JAGUARArbeitsgruppe Jugendliche aggressive Gruppen Untersuchungen altersspezifischer Rechtsbrüche B BASU21Besonders auffällige Straftäter unter 21 Jahren BMIBundesministerium des Inneren BMJBundesministerium der Justiz bspw. beispielsweise BtMG Betäubungsmittelgesetz BZR Bundeszentralregister bzw. beziehungsweise C ca. circa ComVorComputergestützte Vorgangsbearbeitung CrimeCriminal Research Investigation Management Software D d.h. DNA das heißt EC et al. etc. EWO Electronic Cash und andere et cetera Datenpool Meldewesen F f. ff. FrStr folgende Seite folgende Seiten Freiheitsstrafe G GEKR „Geisteskrank“ laut Polas GESISLeibnitz-Institut für Sozialwissenschaften (früher ZUMA) ggf. gegebenenfalls H HFEGHessisches Freiheitsentziehungsgesetz HIVHumanes ImmundefizienzVirus Hrsg. Herausgeber HZDHessische Zentrale für Datenverarbeitung I IfK Institut für Kriminologie O JGG JIT JugStr Jugendgerichtsgesetz Junge Intensivtäter Jugendstrafe 235 Verzeichnis der Tabellen, Schaubilder und Abkürzungen JVA Justizvollzugsanstalt KA Kriminalakten KD Kein Datum KKFoStKriminalistischKriminologische Forschungsstelle L Landeskriminalamt Lysergsäurediethylamid M MITMehrfach- und Intensivtäter N n NA Nr. Anzahl Nach Aufnahme Nummer T T Kürzel für Täter TJVUTübinger JungtäterVergleichsuntersuchung u.a. U-Haft z.B. unter anderem Untersuchungshaft zum Beispiel V oben angegeben P PD Polizeidirektion PHWPersonenbezogener Hinweis PKSPolizeiliche Kriminalstatistik PKW Personenkraftwagen PolasPolizeiliches Auskunftssystem 236 s.o. siehe oben sog. so genannt SPSSMarkenname eines Statistikprogramms StGB Strafgesetzbuch StPO Strafprozessordnung StVG Straßenverkehrsgesetz SV Sicherungsverwahrung U O o.a. Polizeipräsidium S K LKA LSD PP v.a. VA vgl. V-Mann vor allem Vor Aufnahme vergleiche Vertrauens-/ Verbindungsmann Z z.B. zum Beispiel ZUMAZentrum für Umfragen, Methoden und Analysen (heute GESIS) Anhang und Interviewleitfaden Anhang Im Folgenden findet sich der Leitfaden, der für die Täterinterviews eingesetzt wurde. Des Weiteren wird ein Überblick über die Häufigkeitsverteilungen der einzelnen Variablen geliefert, insoweit sich diese in Tabellenform darstellen ließen77. Vereinzelt weichen die Werte minimal von denen des Basisberichts ab. Im weiteren Projektverlauf (durch vertiefte Analysen und durch Informationen aus den Interviews) konnten Erfassungsfehler aufgespürt werden, die zum Zeitpunkt des Basisberichts nicht festzustellen waren. Interviewleitfaden I. Biographische Anamnese Familie n H erkunftsfamilie Zusammensetzung (Bezugspersonen/Eltern/ Geschwister) n A ufwachssituation (materielle Situation, Qualität der Eltern-KindBeziehung) n Delinquenz von Familienangehörigen n Gewalterfahrungen (eigene oder beobachtete, z.B. Partnergewalt) n F amilienstand/Partnerschaft/Elternschaft (Heirat/Trennung, eigene/ angenommene Kinder) Migrationshintergrund n ja/nein (eigene Migrationserfahrung) n Herkunftsland, Aufenthaltsdauer in Deutschland, Aufenthaltsstatus etc. n K ulturelle Prägung (Sprache, Einstellungen beispielsweise gegenüber Gewalt) n Subjektiv wahrgenommene ethnische Identität n S oziokulturelle Integration (gewollt/nicht gewollt, gelungen/nicht gelungen) 77 Zur Darstellung nicht geeignet waren insbesondere einige Filtervariablen mit fortführenden Fragen sowie einzelne Informationen zur chronologischen Sanktionierung. 237 Anhang und Interviewleitfaden Leistungsbiographie n Absolvierte Schuljahre, Schulabschluss n Schulische Probleme, Verhaltensauffälligkeiten n Ausbildung (angefangen/beendet) n Fahrerlaubnis erworben n Gearbeitet/gejobbt (Schwarzarbeit, andere illegale Einkünfte?) n Brüche in der Leistungsbiographie (Wann? Gründe dafür?) n Phasen der Arbeitslosigkeit (Wann? Gründe dafür?) Persönlichkeit und Drogen/Alkohol n P sychische Auffälligkeiten/Einschränkungen oder auffallende Persönlichkeitscharakteristika (z.B. Depression, Aggression und Impulsivität), professionell diagnostiziert oder selbst festgestellt n Hinweise auf bzw. subjektiv empfundene Substanzabhängigkeit n E instieg bzw. Alter bei Erstkonsum Weiterer Verlauf des Konsumverhaltens bzw. der Suchtmittelabhängigkeit n S ubjektiv empfundene Wirkung der Suchtmittel, Veränderung der Wirkung im Verlauf n T herapien (Anzahl von begonnenen/abgebrochenen/erfolgreich abgeschlossenen Therapieversuchen) n E rleben der Therapiemaßnahmen (hilfreich, Mittel zum Zweck, wie z.B. Therapie statt Strafe) n D rogen-/Alkoholkonsum, paralleler Konsum von mehreren Suchtmitteln, Konsummengen Delinquenzentwicklung n In welchem Alter wurde mit abweichendem Verhalten/Straftaten begonnen? n Mit welchen Straftaten wurde angefangen? n H andelte es sich jeweils um qualitativ ähnliche oder ganz unterschiedliche Delikte? (Deliktmuster erkennbar?) n W elche war Ihrer Ansicht nach die schwerste Straftat, die Sie begangen haben? n A n welchen Orten wurden die Delikte bevorzugt und überwiegend begangen (z.B. öffentliche Plätze)?, Aktionsradius (in Bezug auf den Wohnort)? 238 Anhang und Interviewleitfaden n W urden die Taten alleine oder gemeinschaftlich begangen? („Gang“, Clique, Dyade, Einzelgänger) n Inwieweit spielt Gewalt eine Rolle bei der Begehung der Taten? n W ar/ist es im sozialen Umfeld „normal“, dass man mit der Polizei Schwierigkeiten hat/Kriminalität begeht? (Oder sieht man sich eher oder wird von anderen als „schwarzes Schaf“ gesehen?) n W ie schätzen Sie das Verhältnis von begangenen zu polizeilich registrierten Straftaten ein? (Hell-/Dunkelfeld) n G ibt es Verhaltensalternativen zu Straftaten? (hat in bestimmten Situationen schon anders als kriminell gehandelt) II. MIT-bezogene Fragen n W elches sind aus Ihrer Perspektive die Gründe/Erklärungen für die Straffälligkeit? (Frage nach den äußeren Bedingungen und impliziten Kriminalitätstheorien) n W elche Motive liegen dem straffälligen Verhalten zu Grunde? (Frage nach den inneren Bedingungen, persönlichen Voraussetzungen für kriminelles Handeln) n W elche Gefühle gingen mit der Begehung von Straftaten einher? (Angst, Kick) Hat sich das im Laufe der Zeit verändert? n W elche Rolle spielen die Straftaten in Ihrem Leben? (z.B. Lebensstil, Kompensation finanzieller Mangellage) n W elche Maßnahmen hätten Sie früher oder könnten Sie aktuell von der Begehung weiterer Straftaten abhalten? Welche Kriterien oder welche Qualitäten müssten diese Maßnahmen erfüllen (z.B. unterstützend, freiheitsentziehend, therapeutisch)? n Sagt Ihnen der Begriff der Mehrfach- und Intensivtäterschaft etwas? n Wann und wie haben Sie erfahren, dass Sie als MIT eingestuft wurden? n Hat sich für Sie dadurch etwas geändert? n Sehen Sie sich selbst als Mehrfach- und Intensivtäter? n H aben Sie seit der Einstufung als MIT mehr oder weniger Kontakt zur Polizei? III. Reaktionen auf Normabweichung und Straftaten Polizeiliche Reaktionen n Wann hat der erste Kontakt mit der Polizei stattgefunden? n Wie war der erste Kontakt mit der Polizei? (Umgang, Atmosphäre) 239 Anhang und Interviewleitfaden n W ie reagierte das soziale Umfeld auf den „Polizeikontakt“? (z.B. Eltern, Freunde, Lebenspartner) n Wurde das MIT-Programm erwähnt oder erläutert? n Wie war das Verhältnis zur Polizei? (z.B. Vertrauensverhältnis) n Gibt es einen festen Ansprechpartner bei der Polizei? n Wie sehen Sie die Polizei persönlich? n H at der Polizeikontakt zum Nachdenken oder zu Veränderungen von Einstellungen und/oder Verhalten angeregt? n Gab es so was wie einen „Warnschuss“ durch die Polizei? n Subjektive Einschätzung der Effektivität polizeilicher Arbeit Justizielle Reaktionen n Was war die erste justizielle Reaktion, die Sie erfahren haben? n W elche weiteren Sanktionen sind erfolgt? Was war die härteste Sanktion (nach subjektivem Maßstab)? n W ie sieht Ihre Meinung über die Justiz aus (evtl. Unterscheidung Staatsanwaltschaft und Gericht)? n S ind die jeweiligen Reaktionen Ihrem Eindruck nach zeitnah erfolgt und haben Sie sie als angemessen empfunden? n Hätten Sie sich als Richter genauso beurteilt? n W elche Wirkung haben Sanktionen auf den Verlauf der kriminellen Karriere? n W ären andere Maßnahmen hilfreich gewesen, um das kriminelle Handeln zu beenden (retrospektiv)? IV. Zukunft n Welche Verurteilung liegt der aktuellen Inhaftierung zu Grunde? n Wie lange werden Sie voraussichtlich noch in Haft sein? n Welche Maßnahmen sind als Entlassungsvorbereitung geplant? n Welche Pläne haben Sie für die Zukunft? n Ist eine Nachsorge vorgesehen? n K önnen Sie sich eine straftatenfreie Zukunft vorstellen, bzw., nehmen Sie sich vor, ein Leben ohne Straftaten zu führen? n W elche Bedingungen müssten erfüllt sein, damit es zu einem Abbruch der kriminellen Karriere kommt? 240 Anhang Codierblatt für die Schwere einer gegen einen MFT verhängten Sanktion oder Hauptstrafe (ohne Maßregeln der Besserung und Sicherung) Bei Jugendstrafen oder Freiheitsstrafen hier: egal, nach welchem Paragraphen oder in welchem Zusammenhang sie verhängt wurden _01 Absehen von der Verfolgung / Einstellung / Diversion (§§ 45-47 JGG) _02 Erziehungsmaßregeln (§§ 10-12 JGG) _03 Zuchtmittel (nicht Jugendarrest) (§§ 13-15 JGG) _04 Jugendarrest (§ 16 JGG) _05Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe / Vorbewährung (§ 27 oder § 57 JGG) _06 Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) _07 Geldstrafe bis einschließlich 180 Tagessätze _08 Freiheitsstrafe bis unter 6 Monate mit Bewährung _09 Freiheitsstrafe bis unter 6 Monate ohne Bewährung _10 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von genau 6 Monaten mit Bewährung _11 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von genau 6 Monaten ohne Bewährung _12 Geldstrafe von über 180 Tagessätzen _13Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 6 bis unter 9 Monaten mit Bewährung _14Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 6 bis unter 9 Monaten ohne Bewährung _15Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr mit Bewährung _16Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 9 Monaten bis 1 Jahr ohne Bewährung _17Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre mit Bewährung _18Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre ohne Bewährung _19 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 2 Jahren bis 3 Jahre _20 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahre _21 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren bis 10 Jahre _22 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als 10 Jahren bis 15 Jahre _23 Lebenslange Freiheitsstrafe 241 Anhang Soziodemographische Daten des MIT Tabelle A 1 Tabelle A 2 Tabelle A 3 Tabelle A 4 Tabelle A 5 Tabelle A 6 Tabelle A 7 Tabelle A 8 Tabelle A 9 Tabelle A 10 Tabelle A 11 Tabelle A 12 Tabelle A 13 Tabelle A 14 Tabelle A 15 Tabelle A 16 Geburtsjahr Geschlecht Geburtsland Derzeitige 1. Staatsangehörigkeit Derzeitige 2. Staatsangehörigkeit Zusätzliche Staatsangehörigkeit Abgelegte Staatsangehörigkeit Muttersprache Migrationshintergrund Aufenthaltsstatus In Deutschland seit Familienstand Feste/r Partner/in Lebt mit Partner/in zusammen Zahl der Kinder des MIT Fester Wohnsitz Schul-, Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit Tabelle A 17 Tabelle A 18 Tabelle A 19 Tabelle A 20 Tabelle A 21 Tabelle A 22 Tabelle A 23 Tabelle A 24 Tabelle A 25 Schulabschluss Zuletzt/aktuell besuchte Schulform Schulzeit Höchster allgemeinbildender Schulabschluss Berufliche Ausbildung Letzte bekannte Erwerbstätigkeit Wenn nicht voll erwerbstätig, letzter bekannter Status Letztes bekanntes, legales Einkommen pro Monat in Euro Hinweise auf illegale Einkünfte Persönliche Merkmale Tabelle A 26 Tabelle A 27 Tabelle A 28 Tabelle A 29 Tabelle A 30 Tabelle A 31 242 Personengebundener Hinweis Personengebundene Hinweise – laut Polas PHW Aussiedler PHW Geisteskrank Hinweis auf Drogenabhängigkeit Drogenabhängig seit Anhang Tabelle A 32 Tabelle A 33 Tabelle A 34 Tabelle A 35 Tabelle A 36 Tabelle A 37 Tabelle A 38 Tabelle A 39 Tabelle A 40 Tabelle A 41 An Therapiemaßnahmen (Drogen) teilgenommen Anzahl der Therapiemaßnahmen Hinweis auf Teilnahme am Methadonprogramm Hinweis auf Alkoholabhängigkeit Alkoholabhängig seit An Therapiemaßnahmen (Alkohol) teilgenommen Anzahl der Therapiemaßnahmen Hinweis auf sonstige Krankheiten Hinweis auf Hinweis auf eine Behinderung Verhaltensauffälligkeiten Tabelle A 42 Hinweis(e) auf Aggressivität Tabelle A 43 Hinweis(e) auf eine „Antisoziale Persönlichkeit“ Tabelle A 44 Hinweis(e) auf sonstige Verhaltensauffälligkeiten Tabelle A 45 Hinweis(e) auf mangelnde Ausdrucksfähigkeit im Deutschen Tabelle A 46 Überwiegende Aufwachssituation bis zum Alter von 18 Jahren Tabelle A 47 Hinweis auf Suchterkrankungen der Mutter Tabelle A 48 Hinweis auf Straffälligkeit der Mutter Tabelle A 49 Hinweis auf Suchterkrankungen des Vaters Tabelle A 50 Hinweis auf Straffälligkeit des Vaters Tabelle A 51 Hat der/die MIT Geschwister Tabelle A 52Hinweis auf Suchterkrankung bei mindestens einem der Geschwister Tabelle A 53 Hinweis auf Straffälligkeit bei mindestens einem der Geschwister Tabelle A 54Hinweis auf Suchterkrankungen bei dem/der letzten Lebenspartner/ in des MIT Tabelle A 55Hinweis auf Straffälligkeit bei dem/der letzten Lebenspartner/in des MIT Tabelle A 56 Freizeitverhalten Tabelle A 57 Zugehörigkeit zu informellen Gruppierungen Tabelle A 58 Gehören Delinquenten zum Freundes-/Bekanntenkreis Tabelle A 59 Gehören Mittäter/Tatbeteiligte zum Freundes-/Bekanntenkreis Delikte Tabelle A 60 Tabelle A 61 Tabelle A 62 Anzahl der Delikte Aufnahme in die MIT-Liste Fälle bis zur Aufnahme in die MIT-Liste 243 Anlage Sanktionen Tabelle A 63 Eintragungen im Erziehungsregister Tabelle A 64 Eintragungen im Zentralregister Tabelle A 65 Einbeziehungen Tabelle A 66 Datum der ersten Eintragung im Erziehungsregister Tabelle A 67 Datum der ersten Eintragung im Zentralregister Tabelle A 68 Diversion / Entscheidungen im formlosen Erziehungsverfahren Tabelle A 69 Jugendrichterliche Weisungen Tabelle A 70 Jugendrichterliche Zuchtmittel Tabelle A 71 Jugendstrafe Tabelle A 72 Nebenstrafen oder Nebenfolgen im Jugendstrafverfahren Tabelle A 73 Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafverfahren Tabelle A 74 Hauptverfahren Tabelle A 75 Nebenstrafen oder Nebenfolgen im allgemeinen Strafverfahren Tabelle A 76Maßregeln der Besserung und Sicherung im allgemeinen Strafverfahren Tabelle A 77 Schwerste im Bundeszentralregister vermerkte Sanktion Tabelle A 78 Verlaufsgestalt der Reaktionen/Sanktionen Tabelle A 79 Anzahl der verhängten Jugendarreste Tabelle A 80 Anzahl der verhängten Jugendstrafen ohne Bewährung Tabelle A 81 Anzahl der verhängten Freiheitsstrafen ohne Bewährung Tabelle A 82Dauer der insgesamt ohne Bewährung verhängten Jugendarreste, Jugendstrafen und/oder Freiheitsstrafen Tabelle A 83 Anzahl der Einweisungen nach § 10 HFEG Tabelle A 84 Quellen der Angaben 244 Anhang Häufigkeitsauszählungen I. Soziodemographische Daten des MIT Tabelle A1: Geburtsjahr Jahr 1943 Häufigkeit 1 Prozent 0,1 Kumulierte Prozente Jahr 0,1 1968 Häufigkeit 29 Prozent 2,2 Kumulierte Prozente 17,5 1944 1 0,1 0,2 1969 31 2,3 19,8 1945 1 0,1 0,2 1970 26 2,0 21,8 1947 2 0,2 0,4 1971 28 2,1 23,9 1948 1 0,1 0,5 1972 34 2,6 26,4 1949 2 0,2 0,6 1973 43 3,2 29,7 1950 4 0,3 0,9 1974 45 3,4 33,1 1951 2 0,2 1,1 1975 39 2,9 36,0 1952 1 0,1 1,1 1976 43 3,2 39,2 1953 2 0,2 1,3 1977 38 2,9 42,1 1954 2 0,2 1,4 1978 62 4,7 46,8 1955 5 0,4 1,8 1979 42 3,2 49,9 1956 3 0,2 2,0 1980 68 5,1 55,0 1957 10 0,8 2,8 1981 59 4,4 59,5 1958 7 0,5 3,3 1982 77 5,8 65,3 1959 5 0,4 3,7 1983 61 4,6 69,9 1960 10 0,8 4,4 1984 54 4,1 73,9 1961 7 0,5 5,0 1985 93 7,0 80,9 1962 14 1,1 6,0 1986 73 5,5 86,4 1963 20 1,5 7,5 1987 57 4,3 90,7 1964 29 2,2 9,7 1988 62 4,7 95,4 1965 22 1,7 11,4 1989 39 2,9 98,3 1966 31 2,3 13,7 1990 16 1,2 99,5 1967 21 1,6 15,3 6 0,5 100,0 1328 100,0 1991 Gesamt 245 Anlage Tabelle A2: Geschlecht (laut Polas) Geschlecht männlich weiblich Häufigkeit Prozent 1233 93 95 7 Tabelle A3: Geburtsland Häufigkeit Deutschland Kasachstan Prozent 930 70,0 85 6,4 Häufigkeit Prozent USA 2 0,2 Armenien 2 0,2 Türkei 45 3,4 Aserbaidschan 2 0,2 Russland 37 2,8 Usbekistan 2 0,2 Polen 30 2,3 Estland 1 0,1 Sowjetunion 23 1,7 Frankreich 1 0,1 Marokko 17 1,3 Moldawien 1 0,1 Jugoslawien 15 1,1 Niederlande 1 0,1 Afghanistan 12 0,9 Norwegen 1 0,1 Iran 12 0,9 Österreich 1 0,1 Italien 11 0,8 Slowakei 1 0,1 Kirgisistan 10 0,8 Spanien 1 0,1 8 0,6 Ukraine 1 0,1 Serbien Bosnien 7 0,5 Gambia 1 0,1 Rumänien 7 0,5 Kongo 1 0,1 Äthiopien 7 0,5 Libyen 1 0,1 Somalia 5 0,4 Ruanda 1 0,1 Syrien 5 0,4 Namibia 1 0,1 Libanon 4 0,3 Tunesien 1 0,1 Kroatien 3 0,2 Costa Rica 1 0,1 Griechenland 3 0,2 Guatemala 1 0,1 Algerien 3 0,2 Sri Lanka 1 0,1 Eritrea 3 0,2 Indien 1 0,1 Georgien 3 0,2 Israel 1 0,1 Tadschikistan 3 0,2 Republik Korea 1 0,1 Albanien 2 0,2 Saudi-Arabien 1 0,1 Bulgarien 2 0,2 Thailand 1 0,1 Mazedonien 2 0,2 Ungeklärt 1 0,1 Kenia 2 0,2 Gesamt 1328 100,0 246 Anhang Tabelle A4: Derzeitige 1. Staatsangehörigkeit (laut Polas) Häufigkeit Prozent Deutsch 990 74,5 Türkisch Häufigkeit Prozent Bulgarisch 2 0,2 0,2 110 8,3 Französisch 2 Italienisch 24 1,8 Mazedonisch 2 0,2 Marokkanisch 23 1,7 Österreichisch 2 0,2 Jugoslawisch 20 1,5 Armenisch 2 0,2 Polnisch 12 0,9 Isländisch 1 0,1 Afghanisch 11 0,8 Niederländisch 1 0,1 Iranisch 11 0,8 Norwegisch 1 0,1 Bosnisch 10 0,8 Portugiesisch 1 0,1 Russisch 8 0,6 Slowakisch 1 0,1 Kasachisch 8 0,6 Sowjetisch 1 0,1 Serbisch 7 0,5 Tschechisch 1 0,1 Griechisch 7 0,5 Ukrainisch 1 0,1 Kroatisch 6 0,5 Gambisch 1 0,1 Spanisch 6 0,5 Kenianisch 1 0,1 Äthiopisch 6 0,5 Kongolesisch 1 0,1 Somalisch 5 0,4 Libysch 1 0,1 Libanesisch 5 0,4 Namibisch 1 0,1 Syrisch 4 0,3 Tunesisch 1 0,1 Albanisch 3 0,2 US-Amerikanisch 1 0,1 Rumänisch 3 0,2 Indisch 1 0,1 Algerisch 3 0,2 Kirgisisch 1 0,1 Eritreisch 3 0,2 Tadschikisch 1 0,1 Aserbaidschanisch 3 0,2 Staatenlos 4 0,3 Georgisch 3 0,2 Ungeklärt 5 0,4 1328 100,0 Gesamt 247 Anlage Tabelle A5: Derzeitige 2. Staatsangehörigkeit (laut Polas) Häufigkeit keine 1214 Prozent 91,4 Häufigkeit Französisch 1 Prozent 0,1 Deutsch 30 2,3 Kroatisch 1 0,1 Kasachisch 19 1,4 Jugoslawisch 1 0,1 Marokkanisch 10 0,8 Rumänisch 1 0,1 Polnisch 9 0,7 Spanisch 1 0,1 Kirgisisch 5 0,4 Weißrussisch 1 0,1 Russisch 4 0,3 Algerisch 1 0,1 Türkisch 4 0,3 Äthiopisch 1 0,1 Sowjetisch 3 0,2 Nigerianisch 1 0,1 US-Amerikanisch 3 0,2 Libanesisch 1 0,1 Serbisch 2 0,2 Ungeklärt 2 0,2 Italienisch 2 0,2 Keine Angabe Gesamt 11 0,8 1328 100,0 Tabelle A6: Zusätzliche Staatsangehörigkeit (aus den Akten) Häufigkeit keine Deutsch Prozent 1257 94,7 11 0,8 Häufigkeit Prozent Polnisch 1 0,1 Rumänisch 1 0,1 Russisch 8 0,6 Ukrainisch 1 0,1 Kasachisch 8 0,6 Eritreisch 1 0,1 Türkisch 5 0,4 Äthiopisch 1 0,1 Serbisch 4 0,3 US-Amerikanisch 1 0,1 Jugoslawisch 2 0,2 Armenisch 1 0,1 Sowjetisch 2 0,2 Jordanisch 1 0,1 Marokkanisch 2 0,2 Kirgisisch 1 0,1 Tunesisch 2 0,2 Tadschikisch Bosnisch 1 0,1 keine Angabe Niederländisch 1 0,1 Ungeklärt Gesamt 248 1 0,1 10 0,8 5 0,4 1328 100,0 Anhang Tabelle A7: Abgelegte Staatsangehörigkeit Häufigkeit keine 1194 Prozent 89,9 Häufigkeit Ruandisch 1 Prozent 0,1 Kasachisch 30 2,3 US-Amerikanisch 1 0,1 Russisch 18 1,4 Afghanisch 1 0,1 Sowjetisch 16 1,2 Thailändisch 1 0,1 Deutsch 8 0,6 Usbekisch 1 0,1 Türkisch 5 0,4 Keine Angabe 27 2,0 Polnisch 4 0,3 Ungeklärt Gesamt 14 1,1 1328 100,0 Tabelle A8: Muttersprache78 Sprache Häufigkeit Prozent deutsch 828 62,3 Sprache bulgarisch deutsch, afghanisch, spanisch deutsch, arabisch, syrisch deutsch, äthiopisch deutsch, berberisch deutsch, bulgarisch deutsch, französisch deutsch, iranisch, persisch deutsch, kasachisch, russisch Häufigkeit Prozent 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 russisch 125 9,4 türkisch 81 6,1 unbekannt 41 3,1 deutsch, türkisch 32 2,4 polnisch 18 1,4 arabisch 15 1,1 italienisch 15 1,1 jugoslawisch 11 0,8 deutsch, russisch 10 0,8 deutsch, kirgisisch 1 0,1 marokkanisch 10 0,8 deutsch, serbisch 1 0,1 1 0,1 1 0,1 deutsch, polnisch 9 0,7 deutsch, serbisch, jugoslawisch serbisch 9 0,7 deutsch, sinti 78 Die Darstellung zeigt die Erfassung in ihrer Urform: Die Variablenausprägungen werden nicht formal korrekt sprachtypologisch aufgeführt, sondern so, wie die Daten von den Erhebern eingetragen wurden. Wann beispielsweise von einer eigenen Sprache gesprochen werden kann, oder ob es sich nur um einen Dialekt oder einen Untertyp einer übergeordneten Sprache handelt, ist nicht immer ohne weiteres festzustellen. Für die Auswertung lag der Fokus daher hauptsächlich darauf, ob die Muttersprache der MIT Deutsch oder Nicht-Deutsch war, bzw., ob der MIT mehrsprachig aufgewachsen ist. 249 Anlage deutsch, italienisch 8 0,6 albanisch 7 0,5 afghanisch 6 0,5 deutsch, arabisch 6 0,5 rumänisch 6 0,5 deutsch, tadschikisch deutsch, tschechisch deutsch, türkisch, kurdisch deutsch, vietnamesisch französisch 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 deutsch, griechisch 4 0,3 deutsch, spanisch 4 0,3 griechisch 4 0,3 kasachisch 1 0,1 kroatisch 4 0,3 kasachisch, russisch 1 0,1 persisch 4 0,3 kurdisch 1 0,1 deutsch, jugoslawisch 3 0,2 libanesisch 1 0,1 eritreisch 3 0,2 libanesisch, arabisch 1 0,1 georgisch 3 0,2 libysch 1 0,1 1 0,1 1 0,1 jugoslawisch, albanisch jugoslawisch, bosnisch marokkanisch, berberisch marokkanisch, arabisch iranisch 3 0,2 armenisch 2 0,2 äthiopisch 2 0,2 persisch, iranisch 1 0,1 deutsch, englisch 2 0,2 roma 1 0,1 1 0,1 1 0,1 1 0,1 deutsch, kasachisch deutsch, marokkanisch russisch, kirgisisch serbisch, albanisch serbisch, jugoslawisch 2 0,2 2 0,2 englisch 2 0,2 kirgisisch 2 0,2 serbo-kroatisch 1 0,1 somalisch 2 0,2 singhalesisch, tamil 1 0,1 algerisch 1 0,1 syrisch 1 0,1 1 0,1 tibetisch 1 0,1 1 0,1 tongolesisch 1 0,1 1 0,1 tunesisch amharisch, tegregh arabisch, französisch berberisch Gesamt 250 1 0,1 1328 100 Anhang Tabelle A9: Migrationshintergrund Häufigkeit Prozent ja 605 45,6 nein 705 53,1 18 1,4 1328 100,0 unbekannt Gesamt Tabelle A10: Aufenthaltsstatus (falls Migrationshintergrund, n = 605) Status Häufigkeit Prozent Deutscher Staatsbürger seit Geburt 84 13,49 Asylberechtigter 13 2,1 7 1,2 36 6,0 Asylbewerber Duldung Sonstiger legaler Aufenthaltsstatus 402 66,4 Illegal 26 4,3 Unbekannt 17 2,8 Fehlend 20 3,3 Gesamt 605 100,0 251 Anlage Tabelle A11: In Deutschland seit (Datum der Ersteinreise; n = 351) Jahr Häufigkeit Prozent Kumulierte Prozente Jahr Häufigkeit Prozent Kumulierte Prozente 1960 1 0,3 0,3 1987 10 2,8 17,9 1965 1 0,3 0,6 1988 14 4,0 21,9 1966 1 0,3 0,9 1989 24 6,8 28,8 1967 1 0,3 1,1 1990 26 7,4 36,2 1968 1 0,3 1,4 1991 19 5,4 41,6 1971 1 0,3 1,7 1992 38 10,8 52,4 1972 2 0,6 2,3 1993 32 9,1 61,5 1973 3 0,9 3,1 1994 23 6,6 68,1 1974 4 1,1 4,3 1995 22 6,3 74,4 1975 1 0,3 4,6 1996 23 6,6 80,9 1976 1 0,3 4,8 1997 21 6,0 86,9 1977 1 0,3 5,1 1998 16 4,6 91,5 1978 1 0,3 5,4 1999 9 2,6 94,0 1979 3 0,9 6,3 2000 7 2,0 96,0 1980 4 1,1 7,4 2001 5 1,4 97,4 1981 4 1,1 8,5 2002 6 1,7 99,1 1983 5 1,4 10,0 2003 1 0,3 99,4 1984 2 0,6 10,5 2004 1 0,3 99,7 2005 1 0,3 100,0 351 100,0 1985 9 2,6 13,1 1986 7 2,0 15,1 Gesamt Tabelle A12: Familienstand Häufigkeit Prozent 1055 79,4 Verheiratet 128 9,6 Geschieden 121 9,1 Ledig Verwitwet 6 0,5 Unbekannt 18 1,4 1328 100,0 Gesamt 252 Anhang Tabelle A13: Feste/r Partner/in (Freund/in; auch gleichgeschlechtlich) Häufigkeit Prozent Ja 358 27,0 Nein 648 48,8 Unbekannt 322 24,2 1328 100,0 Gesamt Tabelle A16: Fester Wohnsitz (keine Mehrfachnennung) Häufigkeit Ja Nein JVA Unbekannt Gesamt 796 Prozent 59,9 89 6,7 358 27,0 85 6,4 1328 100,0 Tabelle A14: Lebt mit Partner/in zusammen (n = 350) Häufigkeit Prozent Ja 172 49,1 Nein 125 35,7 Unbekannt Gesamt 53 15,1 350 100,0 Tabelle A15: Zahl der Kinder des MIT Anzahl Häufigkeit Prozent 0 876 66,0 1 220 16,6 2 80 6,0 3 42 3,2 4 21 1,6 5 6 0,5 6 2 0,2 7 1 0,1 8 0 0,0 9 1 0,1 Unbekannt 79 5,9 Gesamt 1328 100,0 253 Anlage II. Schul-, Berufsbildung, Erwerbstätigkeit Tabelle A17: Schulabschluss Häufigkeit Derzeit noch Schüler Schule ohne Abschluss verlassen Schule mit Abschluss verlassen Unbekannt Gesamt Prozent 41 3,1 458 34,5 638 48,0 191 14,4 1328 100,0 Tabelle A18: Zuletzt/aktuell besuchte Schulform Schulform Grundschule Häufigkeit Prozent 5 0,4 Förder-/Sonderschule 162 12,2 Hauptschule 728 54,8 Mittel-/Realschule 119 9,0 Polytechnische Oberschule 10. Klasse (vor 1965: 8. Klasse) Fachschule/ berufsorientierte Aufbauschule 2 0,2 82 6,2 Gymnasium 20 1,5 Andere 69 5,2 Unbekannt Gesamt 254 141 10,6 1328 100,0 Tabelle A19: Schulzeit (wie viele Schulklassen, nicht Jahre, wurden absolviert) Anzahl der Klassen Häufigkeit Prozent Kumulierte Prozente 0 3 0,2 0,2 1 0 0,0 0,0 2 1 0,1 0,3 3 1 0,1 0,4 4 2 0,2 0,5 5 6 0,5 1,0 6 8 0,6 1,6 7 35 2,6 4,2 8 109 8,2 12,4 9 544 41,0 53,4 10 95 7,2 60,5 11 10 0,8 61,3 12 13 1,0 62,3 13 8 0,6 62,9 Unbekannt 493 37,1 100,0 Gesamt 1328 100,0 Anhang Tabelle A20: Höchster allgemeinbildender Schulabschluss Häufigkeit trifft nicht zu Häufigkeit Prozent Prozent 31,9 voll erwerbstätig 68 5,1 1,3 teilzeitbeschäftigt 27 2,0 10 0,8 geringfügig beschäftigt 14 1,1 Hauptschulabschluss 515 38,8 Ein-Euro-Job 6 0,5 Realschulabschluss 100 7,5 gelegentlich beschäftigt 80 6,0 1 0,1 Ausbildung 60 4,5 0,7 Umschulung 3 0,2 derzeit Schüler, allgemeinbildende Schule derzeit Schüler, Aufbauschule Abschluss Polytechn. Oberschule Fachhochschulreife 423 Tabelle A22: Letzte bekannte Erwerbstätigkeit 17 9 Abitur 11 0,8 Wehr-/Zivildienst 1 0,1 anderer Abschluss 17 1,3 nicht erwerbstätig 964 72,6 225 16,9 unbekannt 105 7,9 1328 100,0 1328 100,0 unbekannt Gesamt Tabelle A21: Berufliche Ausbildung Häufigkeit Prozent trifft nicht zu 91 6,9 noch in Ausbildung 38 2,9 Ausbildung abgebrochen 344 25,9 Lehre abgeschlossen 257 19,4 27 2,0 2 0,2 408 30,7 14 1,1 Lehre in dualem System abgeschlossen Fachschule o.ä. abgeschlossen nie Ausbildung angefangen anderer Abschluss unbekannt Gesamt 147 11,1 1328 100,0 Gesamt Tabelle A23: Wenn nicht voll erwerbstätig, letzter bekannter Status (n = 126279) Häufigkeit Prozent Schüler 99 7,8 Student 3 0,2 Rentner 9 0,7 871 69,0 arbeitslos Hausfrau/-mann Sonstiges unbekannt Gesamt 6 0,5 149 11,8 125 9,9 1262 100,0 79 Bei zwei MIT war trotz „voll erwerbstätig“ bei der letzten bekannten Erwerbstätigkeit auch hier „Sonstiges“ eingetragen, diese beiden MIT waren selbstständig. 255 Anlage Tabelle A24: Letztes bekanntes, legales NettoEinkommen pro Monat in Euro Euro Häufigkeit Prozent 0 74 5,6 1-99 44 3,3 100-199 66 5,0 200-299 142 10,7 300-399 206 15,5 400-499 78 5,9 500-599 64 4,8 600-699 56 4,2 700-799 18 1,4 800-899 19 1,4 900-999 18 1,4 1000 und mehr 75 5,6 468 35,2 1328 100,0 unbekannt Gesamt Tabelle A25: Hinweise auf illegale Einkünfte Häufigkeit Ja Nein Gesamt 256 402 Prozent 30,3 926 69,7 1328 100,0 Anhang III. Persönliche Merkmale Tabelle A26: Personengebundener Hinweis (außer MIT) Häufigkeit Prozent 1271 95,7 Ja Nein Gesamt 57 4,3 1328 100,0 Tabelle A27: Personengebundene Hinweise – laut Polas – (Mehrfachnennung möglich) Häufigkeit Ansteckungsgefahr (ANST) Ausbrecher (AUSB) Prozent 40 3,0 7 0,5 Bandentäter (BATA) 117 8,8 Bewaffnet (BEWA) 221 16,6 BtM-Dealer (BTMD) 124 9,3 BtM-Konsument (BTMK) 446 33,6 DNA-HLKA (DNAH) 493 37,1 DNA-Muster wird erstellt (DNA) 236 17,8 8 0,6 Explosivstoffgefahr (EXPL) Freitodgefahr (FREI) 2 0,2 Gewalttätig (GEWA) 492 37,0 Halter/Führer gefährlicher Tiere (HFGT) Häusliche Gewalt (HGEW) Konsument harter Drogen (KHDR) Prostitution (PROS) Serienstraftäter (SST) Sexualtäter (SEXT) Straftäter, Mitglied einer verbotenen militanten Organisation/ Vereinigung/Partei/Gruppe (VEMO) Straftäter, politisch links motiviert (LIMO) 4 0,3 21 1,6 394 29,7 12 0,9 391 29,4 20 1,5 1 0,1 57 4,3 Straftäter, politisch motivierte Ausländerkriminalität (AUMO) 57 4,3 Straftäter, politisch rechts motiviert (REMO) 12 0,9 257 Anlage Tabelle A28: PHW „Aussiedler“ (AUSS) – laut Polas (n = 1264) Häufigkeit Ja Prozent 73 5,8 Nein 1191 94,2 Gesamt 1264 100,0 Tabelle A29: P ersonengebundener Hinweis „Geisteskrank“ (GEKR) – laut Polas Häufigkeit Ja Prozent 6 0,5 Nein 1253 99,5 Gesamt 1259 100,0 Tabelle A30: Hinweis auf Drogenabhängigkeit Häufigkeit Prozent Ja 770 58,0 Nein 558 42,0 1328 100,0 Gesamt 258 Anhang Tabelle A31: Drogenabhängig seit (n = 770) Jahr 1964 Häufigkeit 1 Prozent Jahr 0,1 1986 Häufigkeit 3 Prozent 0,4 1965 0 0,0 1987 14 1,8 1966 0 0,0 1988 18 2,3 1967 1 0,1 1989 13 1,7 1968 1 0,1 1990 26 3,4 1969 0 0,0 1991 25 3,2 1970 3 0,4 1992 21 2,7 1971 2 0,3 1993 23 3,0 1972 0 0,0 1994 24 3,1 1973 3 0,4 1995 22 2,9 1974 0 0,0 1996 25 3,2 1975 0 0,0 1997 25 3,2 1976 2 0,3 1998 29 3,8 1977 1 0,1 1999 33 4,3 1978 4 0,5 2000 38 4,9 1979 3 0,4 2001 27 3,5 1980 5 0,6 2002 24 3,1 1981 3 0,4 2003 17 2,2 1982 5 0,6 2004 10 1,3 1983 6 0,8 2005 4 0,5 1984 10 1,3 Unbekannt 292 37,9 1985 7 0,9 Gesamt 770 100,0 Tabelle A32: An Therapiemaßnahmen (Drogen) teilgenommen (ohne Methadon; n = 770) Häufigkeit Prozent Ja 388 50,4 Nein 195 25,3 Unbekannt 187 24,3 Gesamt 770 100,0 259 Anlage Tabelle A33: Anzahl der Therapiemaßnahmen (Drogen; n = 338) Häufigkeit Prozent 1 113 33,4 2 32 9,5 3 28 8,3 4 8 2,4 5 1 0,3 6 2 0,6 7 2 0,6 15 1 0,3 Unbekannt 151 44,7 Gesamt 338 100,0 Tabelle A34: Hinweis auf Teilnahme am Methadonprogramm (n =770) Häufigkeit Prozent Ja 228 29,6 Nein 542 70,4 Gesamt 770 100,0 Tabelle A35: Hinweis auf Alkoholabhängigkeit Ja Häufigkeit Prozent 199 15,0 Nein 1129 85,0 Gesamt 1328 100,0 260 Anhang Tabelle A36: Alkoholabhängig seit Jahr 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 Häufigkeit 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 3 1 0 1 Prozent 0,5 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,5 1,5 0,5 0,0 0,5 Jahr 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Unbekannt Gesamt Häufigkeit 1 2 1 2 3 2 1 3 2 3 2 1 1 1 1 2 1 1 3 1 156 199 Prozent 0,5 1,0 0,5 1,0 1,5 1,0 0,5 1,5 1,0 1,5 1,0 0,5 0,5 0,5 0,5 1,0 0,5 0,5 1,5 0,5 78,4 100,0 Tabelle A37: An Therapiemaßnahmen (Alkohol) teilgenommen (n = 199) Häufigkeit Prozent Ja 53 26,6 Nein 78 39,2 Unbekannt 68 34,2 199 100,0 Gesamt 261 Anlage Tabelle A38: Anzahl der Therapiemaßnahmen (Alkohol, n = 53) Anzahl Häufigkeit Prozent 1 17 32,1 2 10 18,9 3 5 9,4 4 1 1,9 unbekannt 20 37,7 Gesamt 53 100,0 Tabelle A39: Hinweis auf sonstige Krankheiten Häufigkeit Ja 200 Prozent 15,1 Nein 1128 84,9 Gesamt 1328 100,0 Tabelle A40: Hinweis auf (n = 1328, Mehrfachnennung möglich) Häufigkeit AIDS Prozent 20 1,5 Hepatitis 147 11,1 Sonstige 57 4,3 Tabelle A41: Hinweis auf eine Behinderung Häufigkeit Prozent 1278 96,2 Ja, geistig 30 2,3 Ja, körperlich 19 1,4 1 0,1 1328 100,0 Nein Ja, geistig und körperlich Gesamt 262 Anhang IV. Verhaltensauffälligkeiten Tabelle A42: Hinweis(e) auf Aggressivität Ja Häufigkeit Prozent 313 23,6 Nein 1015 76,4 Gesamt 1328 100,0 Tabelle A43: Hinweis(e) auf eine „Antisoziale Persönlichkeit“ Häufigkeit Ja Prozent 34 2,6 Nein 1294 97,4 Gesamt 1328 100,0 Tabelle A44: Hinweis(e) auf sonstige Verhaltensauffälligkeiten (außerhalb des strafbaren Handelns) Häufigkeit Prozent 144 10,8 Nein 1184 89,2 Gesamt 1328 100,0 Ja Tabelle A45: Hinweis(e) auf mangelnde Ausdrucksfähigkeit im Deutschen Ja Nein Gesamt Häufigkeit 161 1167 1328 Prozent 12,1 87,9 100,0 263 Anlage V. Soziales Umfeld Tabelle A46: Überwiegende Aufwachssituation bis zum Alter von 18 Jahren Häufigkeit Vater und Mutter 610 Vater Prozent 45,9 37 2,8 222 16,7 Vater und neue Partnerin 13 1,0 Mutter und neuer Partner 76 5,7 Großeltern 21 1,6 Pflegeeltern 7 0,5 Pflegemutter 2 0,2 Adoptiveltern 8 0,6 Adoptivmutter 1 0,1 Sonstige Verwandte 2 0,2 35 2,6 Betreute Jugendwohnung 4 0,3 Ohne festen Wohnsitz 3 0,2 95 7,2 Mutter Heim Keine überwiegende Aufwachssituation feststellbar Sonstiges Unbekannt Gesamt Tabelle A47: H inweis auf Suchterkrankungen der Mutter Häufigkeit Ja 3,5 Nein 1282 96,5 Gesamt 1328 100,0 Tabelle A48: Hinweis auf Straffälligkeit der Mutter Häufigkeit Ja 4,7 Nein 1266 95,3 Gesamt 1328 100,0 264 1328 100 Häufigkeit Ja Prozent 77 5,8 Nein 1251 94,2 Gesamt 1328 100,0 Tabelle A50: Hinweis auf Straffälligkeit des Vaters Häufigkeit Prozent 62 1,1 13,4 Tabelle A49: Hinweis auf Suchterkrankungen des Vaters Prozent 46 14 178 Ja Prozent 106 8,0 Nein 1222 92,0 Gesamt 1328 100 Anhang Tabelle A51: Hat der MIT Geschwister Ja Häufigkeit Prozent 1044 78,6 Nein 126 9,5 Unbekannt 158 11,9 1328 100,0 Gesamt Tabelle A52: Hinweis auf Suchterkrankungen bei mindestens einem der Geschwister Häufigkeit Häufigkeit Prozent Ja 258 19,4 Nein 745 56,1 hatte nie einen Partner 325 24,5 1328 100,0 Gesamt Prozent Ja 101 9,7 Nein 939 90,3 1040 100,0 Gesamt Tabelle A55: Hinweis auf Straffälligkeit bei dem/der letzten Lebenspartner/in des MIT Tabelle A53: H inweis auf Straffälligkeit bei mindestens einem der Geschwister Häufigkeit Prozent Ja 352 Nein 690 66,2 1042 100,0 Gesamt 33,8 Tabelle A54: Hinweis auf Suchterkrankungen bei dem/ der letzten Lebenspartner/in des MIT Häufigkeit Prozent Ja 177 13,3 Nein 826 62,2 hatte nie einen Partner 325 24,5 1328 100,0 Gesamt 265 Anlage Tabelle A56: Freizeitverhalten (Mehrfachnennung möglich) Häufigkeit Prozent Rumhängen mit Freunden oder Bekannten 588 44,3 Ausgehen (Kneipen, Party, Feste) 188 14,2 Computerspielen / Internet surfen 76 5,7 Fernsehen 48 3,6 Beteiligung in politischen Vereinigungen oder Bürgerinitiativen 2 0,2 Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Diensten (siehe Regelwerk) 7 0,5 12 0,9 155 11,7 10 0,8 Künstlerische oder musische Tätigkeit (Theater, Tanz, Malen, Fotografieren, Musizieren usw.) Sportliche Betätigungen Besuch von Sportveranstaltungen Besuch von Diskotheken oder Tanzveranstaltungen 146 11,0 Besuche im Jugendzentrum 71 5,3 Shopping oder Stadtbummel 47 3,5 1 0,1 93 7,0 592 44,6 Besuch von Rock- und Popkonzerten Sonstiges Keine Angaben zum Freizeitverhalten Tabelle A57: Zugehörigkeit zu informellen Gruppierungen Häufigkeit Mitglied in einer „Gang“ Überwiegende Zugehörigkeit zu festen Cliquen Prozent 49 3,7 303 22,8 Überwiegende Zugehörigkeit zu Gruppen von Verwandtschaftsmitgliedern 41 3,1 Überwiegende Aktivitäten zu zweit (Dyade) 84 6,3 Überwiegend Einzelgänger 335 25,2 Wechselnde Gruppenzugehörigkeit 302 22,7 Unbekannt Gesamt 266 214 16,1 1328 100,0 Anhang Tabelle A58: Gehören Delinquenten zum Freundes-/Bekanntenkreis Ja Nein Unbekannt Gesamt Häufigkeit Prozent 1142 86,0 41 3,1 145 10,9 1328 100,0 Tabelle A59: Gehören Mittäter/Tatbeteiligte zum Freundes-/Bekanntenkreis Ja Nein Unbekannt Gesamt Häufigkeit Prozent 1116 84,0 83 6,3 129 9,7 1328 100,0 267 Anlage VI. Delikte Tabelle A60: Anzahl der Delikte Häufigkeit Prozent 103 7,8 7,8 20-29 171 12,9 20,6 30-39 197 14,8 35,5 40-49 145 10,9 46,4 50-59 142 10,7 57,1 60-69 96 7,2 64,3 70-79 85 6,4 70,7 80-89 64 4,8 75,5 90-99 67 5,0 80,6 100-109 33 2,5 83,1 110-119 29 2,2 85,2 120-129 36 2,7 88,0 130-139 29 2,2 90,1 140-149 18 1,4 91,5 150-159 21 1,6 93,1 160-169 14 1,1 94,1 170-179 10 0,8 94,9 180-189 11 0,8 95,7 190-199 5 0,4 96,1 200-209 7 0,5 96,6 210-219 5 0,4 97,0 220-229 9 0,7 97,7 230-239 2 0,2 97,8 240-249 7 0,5 98,3 250-259 3 0,2 98,6 260-269 1 0,1 98,6 270-279 6 0,5 99,1 280-289 2 0,2 99,2 290-299 1 0,1 99,3 300+80 9 0,7 100,0 1328 100,0 Gesamt 80 Jeweils 1 MIT beging 308, 316, 332, 335, 354, 378, 439, 769 bzw. 884 Delikte. 268 kumulierte Prozente 10-19 Anhang Die weiteren Tatdetails werden hier aufgrund der besonderen Struktur des Datensatzes (1.-20. Tat, dann jede 10. weitere Tat sowie die letzte Tat) nicht aufgelistet. Tabelle A61: Aufnahme in die MIT-Liste (n = 1273) Tabelle A62: Fälle bis zur Aufnahme in die MIT-Liste Jahr Häufigkeit Prozent 1999 37 2,91 < 25 305 22,97 2000 49 3,85 25-49 420 31,63 2001 77 6,05 50-74 230 17,32 2002 120 9,43 75-99 110 8,28 2003 361 28,36 100-149 123 9,26 2004 248 19,48 150-199 46 3,46 2005 238 18,70 200-249 21 1,58 2006 Gesamt 143 11,23 1273 100,00 Häufigkeit Prozent 250-299 9 0,68 300+ 6 0,45 Unbekannt Gesamt 58 4,37 1328 100,00 VII. Sanktionen Tabelle A63: Eintragungen im Erziehungsregister (laut Auskunft aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister) Anzahl Häufigkeit Prozent Anzahl Häufigkeit Prozent 0 139 10,5 8 8 0,6 1 53 4,0 9 12 0,9 2 79 5,9 10 5 0,4 3 90 6,8 11 1 0,1 4 64 4,8 12 0 0,0 5 37 2,8 13 1 0,1 6 36 2,7 19 1 0,1 1,5 Unbekannt 782 58,9 1328 100,0 7 20 Gesamt 269 Anlage Tabelle A64: Eintragungen im Zentralregister (laut Auskunft aus dem Zentralregister) Anzahl Häufigkeit Prozent Anzahl 0 103 7,8 21 Häufigkeit 7 Prozent 0,5 1 141 10,6 22 4 0,3 2 156 11,7 23 7 0,5 3 111 8,4 24 9 0,7 4 95 7,2 25 7 0,5 5 85 6,4 26 4 0,3 6 66 5,0 27 3 0,2 7 67 5,0 28 2 0,2 8 64 4,8 29 4 0,3 9 49 3,7 30 0 0,0 10 46 3,5 31 1 0,1 11 48 3,6 32 2 0,2 12 42 3,2 33 0 0,0 13 27 2,0 34 5 0,4 14 39 2,9 35 0 0,0 15 21 1,6 36 0 0,0 16 18 1,4 37 1 0,1 17 21 1,6 45 2 0,2 18 32 2,4 51 1 0,1 19 15 1,1 Unbekannt 5 0,4 20 18 1,4 Gesamt 1264 95,2 Tabelle A65: Einbeziehungen (Festlegung Einweisungswoche) Anzahl Häufigkeit Prozent Anzahl Häufigkeit Prozent 0 388 29,2 7 15 1,1 1 350 26,4 8 5 0,4 2 250 18,8 9 4 0,3 3 139 10,5 10 1 0,1 4 84 6,3 11 0 0,0 5 48 3,6 12 1 0,1 6 27 2,0 Unbekannt 16 1,2 1328 100,0 Gesamt 270 Anhang Tabelle A66: Datum der ersten Eintragung im Erziehungsregister (laut Auskunft aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister) Jahr Häufigkeit Prozent Jahr Häufigkeit Prozent 1960 1 0,1 1984 11 0,8 1961 0 0,0 1985 7 0,5 1962 0 0,0 1986 6 0,5 1963 0 0,0 1987 6 0,5 1964 0 0,0 1988 10 0,8 1965 1 0,1 1989 13 1,0 1966 0 0,0 1990 7 0,5 1967 0 0,0 1991 11 0,8 1968 0 0,0 1992 12 0,9 1969 0 0,0 1993 10 0,8 1970 1 0,1 1994 14 1,1 1971 2 0,2 1995 16 1,2 1972 1 0,1 1996 20 1,5 1973 0 0,0 1997 20 1,5 1974 0 0,0 1998 36 2,7 1975 2 0,2 1999 21 1,6 1976 3 0,2 2000 18 1,4 1977 4 0,3 2001 26 2,0 1978 8 0,6 2002 33 2,5 1979 5 0,4 2003 27 2,0 1980 6 0,5 2004 16 1,2 1981 10 0,8 2005 7 0,5 1982 7 0,5 Fehlend 925 69,7 1983 5 0,4 Gesamt 1328 100,0 271 Anlage Tabelle A67: Datum der ersten Eintragung im Zentralregister (laut Auskunft aus dem Zentralregister) 272 Jahr Häufigkeit Prozent Jahr Häufigkeit Prozent 1961 1 0,1 1985 16 1,2 1962 0 0,0 1986 18 1,4 1963 1 0,1 1987 26 2,0 1964 0 0,0 1988 16 1,2 1965 1 0,1 1989 19 1,4 1966 2 0,2 1990 23 1,7 1967 1 0,1 1991 28 2,1 1968 0 0,0 1992 32 2,4 1969 3 0,2 1993 41 3,1 1970 1 0,1 1994 30 2,3 1971 2 0,2 1995 34 2,6 1972 3 0,2 1996 42 3,2 1973 1 0,1 1997 50 3,8 1974 1 0,1 1998 56 4,2 1975 1 0,1 1999 79 5,9 1976 3 0,2 2000 65 4,9 1977 8 0,6 2001 109 8,2 1978 6 0,5 2002 92 6,9 1979 6 0,5 2003 99 7,5 1980 8 0,6 2004 131 9,9 1981 12 0,9 2005 86 6,5 1982 12 0,9 2006 30 2,3 1983 10 0,8 Fehlend 109 8,2 1984 14 1,1 Gesamt 1328 100,0 Anhang Sanktionen nach Jugendstrafrecht Mehrfachnennungen möglich. VA = Vor Aufnahme in die MIT-Liste, NA = Nach Aufnahme in die MIT-Liste, KD = Kein Datum. Tabelle A68: Diversion / Entscheidungen im formlosen Erziehungsverfahren Kennziffer VA NA KD 01 (§ 45 Abs. 1 JGG) Absehen von der Verfolgung wegen geringen Unrechts (StA) 215 60 2 02 (§ 45 Abs. 2 JGG) Absehen von der Verfolgung nach erzieherischer Maßnahme (StA) 232 32 1 03 (§ 45 Abs. 3 JGG) Jugendrichterliche Maßnahme auf Antrag der Staatsanwaltschaft 28 1 0 04 (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 JGG) Einstellung des Verfahrens wegen geringen Unrechts (JugRi) 76 6 0 05 (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 JGG ) Einstellung nach erzieherischer Maßnahme (JugRi) 59 6 0 06 (§ 47 Abs. 1 Nr. 3 JGG) Jugendrichterliche Maßnahme durch Richter selbst 13 1 0 07 Diversionen, die nicht unter 01-06 einzuordnen sind Gesamt 52 1 0 675 107 3 273 Anlage Tabelle A69: Jugendrichterliche Weisungen Kennziffer 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 JGG) Aufenthaltsweisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 JGG) Wohnungsweisung (Heim oder Familie) (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 JGG) Ausbildungs- oder Arbeitsstellenweisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG) Arbeitsweisung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG) Betreuungsweisung (Betreuungshelfer) (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG) Trainingsweisung (Sozialer Trainingskurs) (§ 10 Abs. 2 Nr. 7 JGG) Weisung Täter-OpferAusgleich (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 JGG) Unterlassung des Verkehrs (Personen, Gaststätten etc.) (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 JGG) Teilnahme an einem Verkehrsunterricht (§ 10 Abs. 2 V1 JGG) Heilerzieherische Behandlung durch Sachverständigen (§ 10 Abs. 2 V2 JGG) Entziehungskur (§ 12 JGG) Auferlegung, erzieherische Hilfe nach SGB VIII in Anspruch zu nehmen Jugendrichterliche Weisungen, die nicht unter 08-20 einzuordnen sind Gesamt VA NA KD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19 3 2 0 0 0 1 0 0 2 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 328 30 0 351 33 3 Tabelle A70: Jugendrichterliche Zuchtmittel Kennziffer 21 26 (§14 JGG) Verwarnung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 JGG) Auflage Schadenswiedergutmachung (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 JGG) Auflage der Entschuldigung beim Verletzten (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 JGG) Auflage Arbeitsleistungen (Arbeitsauflage) (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG) Geldbetrag zahlen (zugunsten gemeinnütziger Einrichtung) (§ 16 Abs. 2 JGG) Freizeitarrest 27 (§ 16 Abs. 3 JGG) Kurzarrest 28 (§ 16 Abs. 4 JGG) Dauerarrest Jugendrichterliche Zuchtmittel, die nicht unter 21-28 einzuordnen sind Gesamt 22 23 24 25 29 274 VA NA KD 427 56 5 14 1 0 2 0 0 243 28 5 83 9 0 99 5 0 69 8 1 205 29 1 26 2 0 1168 138 12 Anhang Tabelle A71: Jugendstrafe Kennziffer VA NA KD 45 9 1 30 (§ 27 JGG) Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe 31 (§ 57 Abs. 2 JGG): Jugendstrafe mit „Vorbewährung“ 5 5 0 32 (§ 30 JGG) Verhängung der Jugendstrafe im Nachverfahren 3 4 0 33 (§§ 17 Abs. 2 V1, 18, 21 JGG) Jugendstrafe mit Bewährung (schädliche Neigungen) 356 87 18 34 (§§ 17 Abs. 2 V2, 18, 21 JGG) Jugendstrafe mit Bewährung (Schwere der Schuld) 172 55 4 35 (§ 31 Abs. 2 JGG) Einbeziehung früherer Sanktionen/Urteile in neue Entscheidung 155 48 0 36 (§ 26 Abs. 1 JGG) Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe 101 12 7 37 (§§ 17 Abs. 2 V1, 18 JGG) Jugendstrafe ohne Bewährung (schädliche Neigungen) 422 164 31 38 (§§ 17 Abs. 2 V 2, 18 JGG) Jugendstrafe ohne Bewährung (Schwere der Schuld) 200 55 3 39 (§§ 88, 26 Abs. 1 JGG) Widerruf einer Strafrestaussetzung zur Bewährung 95 7 1 40 Jugendstrafen, die nicht unter 30-39 einzuordnen sind 4 0 0 1558 446 65 Gesamt Tabelle A72: Nebenstrafen oder Nebenfolgen im Jugendstrafverfahren Kennziffer VA NA KD 41 (§§ 6, 8 JGG, § 44 StGB) Fahrverbot 19 1 0 42 (§§ 6, 8 JGG, § 73 ff. StGB) Verfall und/oder Einziehung 35 11 0 43 Nebenstrafen oder Nebenfolgen, die nicht unter 41-42 einzuordnen sind 49 13 2 103 25 2 Gesamt 275 Anlage Tabelle A73: Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafverfahren Kennziffer 44 45 46 47 48 (§ 7 JGG, § 61 Nr. 1 StGB) Psychiatrisches Krankenhaus (§ 7 JGG, § 61 Nr. 2 StGB) Entziehungsanstalt (§ 7 JGG, § 61 Nr. 4 StGB) Führungsaufsicht (§ 7 JGG, § 61 Nr. 5 StGB) Entziehung der Fahrerlaubnis Maßregeln der Besserung und Sicherung, die nicht unter 44-47 einzuordnen sind Gesamt VA NA KD 2 1 0 14 2 0 11 0 0 2 0 0 75 9 0 104 12 0 NA KD Strafen / Sanktionen nach Allgemeinem Strafrecht Mehrfachnennungen möglich. VA = Vor Aufnahme in die MIT-Liste, NA = Nach Aufnahme in die MIT-Liste, KD = Kein Datum. Tabelle A74: Hauptstrafen Kennziffer 50 53 54 (§ 41 StGB) Geldstrafe neben Freiheitsstrafe 55 (§§ 38, 56 StGB) Freiheitsstrafe mit Bewährung 1275 321 21 56 (§ 38 Abs. 2 StGB) Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) 1952 897 22 57 (§ 38 Abs. 1 StGB) Lebenslange Freiheitsstrafe (§ 56 f Abs. 1 StGB): Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe (§§ 57, 56 f StGB): Widerruf einer Reststrafenaussetzung (§§ 57a, 56f StGB): Widerruf einer Aussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe Hauptstrafen, die nicht unter 50-60 einzuordnen sind Gesamt 0 0 0 351 41 4 318 30 2 0 0 0 14 3 0 6645 1771 94 51 52 58 59 60 61 276 VA (§ 59 StGB) Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 b StGB) Verurteilung zur vorbehaltenen (Geld-) Strafe (§ 60 StGB) Absehen von Strafe (nur Schuldspruch) (§ 40 StGB) Geldstrafe 7 1 0 4 0 0 10 5 0 2692 460 45 22 13 0 Anhang Tabelle A75: Nebenstrafen oder Nebenfolgen im allgemeinen Strafverfahren Kennziffer VA 95 NA (§ 44 StGB) Fahrverbot 63 (§ 45 StGB) Verlust der Amtsfähigkeit o. ä 100 53 0 64 (§§ 73 ff. StGB) Verfall und/oder Einziehung 107 39 1 65 Nebenstrafen oder Nebenfolgen, unter 62-64 einzuordnen sind 489 216 3 791 323 4 die nicht Gesamt 15 KD 62 0 Tabelle A76: Maßregeln der Besserung und Sicherung im allgemeinen Strafverfahren Kennziffer VA NA KD 66 (§ 61 Nr. 1 StGB) Psychiatrisches Krankenhaus 14 7 0 67 (§ 61 Nr. 2 StGB) Entziehungsanstalt 45 50 2 68 (§ 61 Nr. 3 StGB) Sicherungsverwahrung 0 0 0 69 (§ 61 Nr. 4 StGB) Führungsaufsicht 55 15 0 70 (§ 61 Nr. 5 StGB) Entziehung der Fahrerlaubnis 27 8 0 71 (§ 61 Nr. 6 StGB) Berufsverbot 2 2 0 72 Maßregeln, die nicht unter 66-71 einzuordnen sind 371 85 5 Gesamt 167 7 514 Andere Entscheidung (Kennziffer 73, handschriftliche Notiz): 346 mal 277 Anlage Tabelle A77: Schwerste im Bundeszentralregister vermerkte Sanktion (gemäß „Schwere-Codierblatt“, Liste 2) Häufigkeit Prozent Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bis zwei Jahre ohne Bewährung 302 22,7 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als zwei bis drei Jahre 292 22,0 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bis zwei Jahre mit Bewährung 138 10,4 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als drei bis fünf Jahre 135 10,2 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als neun Monaten bis ein Jahr mit Bewährung 65 4,9 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als neun Monaten bis ein Jahr ohne Bewährung 57 4,3 Geldstrafe bis einschließlich 180 Tagessätze 51 3,8 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als sechs bis unter neun Monaten mit Bewährung 43 3,2 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von genau sechs Monaten mit Bewährung 28 2,1 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als sechs bis unter neun Monaten ohne Bewährung 28 2,1 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als fünf bis zehn Jahre 24 1,8 Jugendarrest (§ 16 JGG) 18 1,4 Freiheitsstrafe bis unter sechs Monate mit Bewährung 18 1,4 Zuchtmittel (NICHT Jugendarrest)(§ 13-15 JGG) 10 0,8 Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe/Vorbewährung (§ 27 oder § 57 JGG) 9 0,7 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von genau sechs Monaten ohne Bewährung 8 0,6 Freiheitsstrafe bis unter sechs Monaten ohne Bewährung 4 0,3 Absehen von der Verfolgung/Einstellung/Diversion (§§ 45-47 JGG) 3 0,2 Geldstrafe von über 180 Tagessätzen 2 0,2 Erziehungsmaßregeln (§ 10-12 JGG) 1 0,1 Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als zehn bis 15 Jahre 1 0,1 Fehlend 91 6,9 Gesamt 1328 100,0 278 Anhang Tabelle A78: Verlaufsgestalt der Reaktionen/Sanktionen Häufigkeit Prozent Keine Besonderheiten zu erkennen 337 25,4 Verlaufszeit unspezifisch 212 16,0 Tendenziell gleichbleibende Sanktionsschwere 85 6,4 Anfänglich schwere, dann allmählich nachlassende Sanktionen 21 1,6 Anfänglich ansteigende, dann abnehmende Schwere der Sanktionen 105 7,9 Laufend ansteigende Schwere der Sanktionierung 493 37,1 Unbekannt Gesamt 75 5,6 1328 100,0 Tabelle A79: Anzahl der verhängten Jugendarreste (n = 792) Häufigkeit Prozent 0 523 66,0 1 175 22,1 2 72 9,1 3 14 1,8 4 6 0,8 5 1 0,1 6 0 0,0 7 Gesamt 1 0,1 792 100,0 279 Anlage Tabelle A80: Anzahl der verhängten Jugendstrafen ohne Bewährung (n = 1046) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Gesamt Häufigkeit 536 273 134 70 20 8 4 0 0 1 1046 Prozent 51,2 26,1 12,8 6,7 1,9 0,8 0,4 0,0 0,0 0,1 100,0 Tabelle A81: Anzahl der verhängten Freiheitsstrafen ohne Bewährung 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 mehr als 1881 Fehlend Gesamt 81 280 Häufigkeit 587 168 123 98 76 50 39 28 24 21 15 16 5 7 2 4 2 1 2 4 56 1328 Prozent 44,2 12,7 9,3 7,4 5,7 3,8 2,9 2,1 1,8 1,6 1,1 1,2 0,4 0,5 0,2 0,3 0,2 0,1 0,2 0,3 4,2 100,0 Darunter fallen einmal 24, zweimal 25 und einmal 32 Freiheitsstrafen. Anhang Tabelle A82: Dauer der insgesamt ohne Bewährung verhängten Jugendarreste, Jugendstrafen und/oder Freiheitsstrafen Dauer (Monate) Häufigkeit Prozent 0 271 20,4 1-12 139 10,5 13-24 159 12,0 25-36 151 11,4 37-48 98 7,4 49-60 64 4,8 61-72 68 5,1 73-84 50 3,8 85-96 37 2,8 97-108 31 2,3 109-120 41 3,1 121-180 80 6,0 181-240 44 3,3 > 240 24 1,8 unbekannt 71 5,3 Gesamt 1328 100,0 Tabelle A83: Anzahl der Einweisungen nach § 10 HFEG Anzahl Häufigkeit Prozent 0 1123 84,6 1 48 3,6 2 8 0,6 3 4 0,3 4 1 0,1 144 10,8 1328 100,0 unbekannt Gesamt Tabelle A84: Quellen der Angaben (Mehrfachnennung möglich) K-Akten Sonderordner POLAS BZR AZR EWO Häufigkeit Prozent 1322 99,5 923 69,5 1322 99,5 1321 99,5 298 22,4 1250 94,1 281 Hessisches Landeskriminalamt Claudia Koch-Arzberger · Klaus Bott Hans-Jürgen Kerner · Kerstin Reich · Thaya Vester Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen – Abschlussbericht – Band 2 Mehrfach- und Intensivtäter in Hessen – Abschlussbericht – ISBN 978-3-941010-03-1 ISSN 1867-6561 Kriminalistisch-Kriminologische Schriften der hessischen Polizei Band 2