SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 20/2009

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SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 20/2009
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SIX Swiss Exchange Mitteilung
Nr. 20/2009
Von:
Member Services
Tel.:
+41 (0)58 854 24 73
E-Mail:
[email protected]
Fax:
+41 (0)58 854 24 76
Seiten:
3
Datum:
17.04.2009
Betrifft:
Wiedervereinigung des Schweizer Aktienhandels an der SIX Swiss Exchange
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 11. November 2008 haben wir Sie mittels der SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 83/2008 über
den Entscheid in Bezug auf die Wiedervereinigung des Schweizer Aktienhandels an der SIX Swiss
Exchange informiert. Diese Mitteilung und die angegebenen Verweise informieren Sie umfassend
über die mit der Konzentration des Wertschriftenhandels in Zürich einhergehenden Änderungen.
Der Handel der Schweizer Blue Chip Aktien wird am 4. Mai 2009 von der SWX Europe Ltd. in das
neue SIX Swiss Exchange „Swiss Blue Chip Segment“ übergehen. Der letzte Handelstag an der
SWX Europe Ltd. ist der 30. April 2009, da der 1. Mai 2009 ein handelsfreier Tag ist.
1.
Transitional Rule Book und Weisungen
Alle Teilnehmer, welche im Swiss Blue Chip Segment handeln, unterliegen dem
„Transitional Rule Book für den Handel in Blue Chips an der SIX Swiss Exchange“,
welches auf den derzeitigen Regeln der SWX Europe Ltd. basiert. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, das Transitional Rule Book sowie die Weisungen für das Blue
Chip Segment können auf dem öffentlichen Teil der Webseite der SIX Swiss Exchange
heruntergeladen werden:
Transitional Rule Book und Weisungen - Swiss Blue Chip Segment
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Transitional Rule Book wird voraussichtlich bis Anfang 2010 in Kraft sein. Dieses wird
sodann durch ein für alle Handelssegmente geltendes und harmonisiertes Rule Book
abgelöst.
Eine Übersicht der wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit der neuen Regulierung
des SIX Swiss Exchange Blue Chip Segments finden Sie auf unserer Internetseite unter
folgendem Link:
Factsheet
2.
Teilnehmerschaft
Gegenwärtige SIX Swiss Exchange Teilnehmer werden weiterhin Zugang zu allen
Segmenten wie Fixed Income, Exchange Traded Funds, Sekundärkotierte Aktien Swiss
Mid und Small Caps der SIX Swiss Exchange AG haben sowie ab dem 4. Mai 2009
zusätzlich zum Swiss Blue Chip Segment. Ehemalige Teilnehmer der SWX Europe Ltd.,
welche nicht bereits Teilnehmer der SIX Swiss Exchange sind, profitieren von der
übergangsweisen Teilnehmerschaft gemäss dem Transitional Rule Book und bekommen
dementsprechend nur Zugang zum Swiss Blue Chip Segment.
3.
Handelsregeln
Die Handelsregeln für das Swiss Blue Chip Segment entsprechen denjenigen des
Transitional Rule Book und erfahren unter anderem in Bezug auf die Handelszeit, die
Matching Regeln sowie Anonymität der Gegenpartei keine Änderungen.
SIX Swiss Exchange AG Selnaustrasse 30 Postfach CH-8021 Zürich
T +41(0)58 854 54 54 F +41(0)58 854 54 55 www.six-swiss-exchange.com
Wiedervereinigung des Schweizer Aktienhandels an der SIX Swiss Exchange
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17.04.2009
Zusätzliche Informationen zum Handel im Swiss Blue Chip Segment der SIX Swiss
Exchange finden Sie auf unserer öffentlich zugänglichen Webseite.
Trader Readiness
Trading Guides
Die Marktsteuerung für das Swiss Blue Chip Segment wird ab dem 4. Mai 2009 aus
Zürich aus betrieben. Gerne beantwortet Ihnen das Helpdesk Exchange Operations
(Telefon +41 (0)58 854 24 75, E-Mail [email protected]) Fragen zu Themen
wie Notlöschungen, Mistrade Entscheiden oder zum Handel generell.
4.
Aufträge
Am 30. April 2009 übernimmt die SIX Swiss Exchange die bestehenden Orderbücher in
Schweizer Blue Chip Aktien der SWX Europe Ltd. Damit wird der Aktienhandel am
4. Mai 2009 im Swiss Blue Chips Segment an der SIX Swiss Exchange nahtlos
weitergeführt werden. Aus regulatorischer Sicht (FSA) gelten die Orderbücher der
SWX Europe Ltd. per 30. April 2009, 22.00 CET, als gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt
erfolgen alle Ordereingaben oder Mutationen in den Orderbüchern der SIX Swiss
Exchange unter Schweizer Recht. Auch auf die übernommenen Orders ist ausschliesslich
Schweizer Recht anwendbar.
Für die Teilnehmer besteht damit betreffend Auftragslöschung / -wiedereingabe kein
Handlungsbedarf.
5.
Zulassung und Emittenten
Für weiterführende Informationen bezüglich der Emittentenpflichten wie die Kotierung von
Aktien und die Aufrechterhaltung der Kotierung in Bezug auf die Wiedervereinigung des
Aktienhandels an der SIX Swiss Exchange verweisen wir auf die Mitteilung des
Regulatory Board Nr. 1/2009, welche auf unserer Internetseite unter folgendem Link
abrufbar ist:
Mitteilung Regulatory Board
6.
Exchange Traded Funds
Die an der SWX Europe Ltd. handelbaren Exchange Traded Funds werden im Rahmen
der Konzentration des Wertschriftenhandels in Zürich nicht übernommen und als Folge
daraus nach dem 30. April nicht mehr zum Handel zugelassen sein. Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte der Stock Notice No – 04/2009 vom 17. April 2009.
7.
Start der Schlussauktion an der SIX Swiss Exchange
Am 18. Juli 2008 haben wir Sie mittels der SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 49/2008
über den Entscheid informiert, den Beginn der Schlussauktion für Aktienprodukte und
Anlagefonds für die SWXess Migrationsphase auf 17:15 CEST vorzuziehen um die
Antwortzeiten in diesen Produkten beim Handelsschluss der Derivate und ETFs zu
optimieren.
Im Zusammenhang mit dem Ende der SWXess Migrationsphase am 21. April 2009 hat
die SIX Swiss Exchange beschlossen, den Beginn der Schlussauktion für alle
Aktienprodukte und Anlagefonds per 4. Mai 2009 auf 17:20 CEST zurückzuversetzen.
Der Schluss der Auktion bleibt unverändert um 17:30 CEST bestehen. Die Titel des Swiss
Blue Chip Segments sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Weiterführende Informationen finden Sie im „Produkte Guide – Aktienmarkt“ sowie im
„Produkte Guide – Fondsmarkt“ auf unserer Internetseite.
Trading Guides
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Die SIX Swiss Exchange beantwortet gerne weitere Fragen im Zusammenhang mit der
Wiedervereinigung des Aktienhandels in Zürich.
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Freundliche Grüsse
SIX Swiss Exchange AG
Christoph Bigger
CEO SIX Swiss Exchange
Adrian Isler
Leiter Market Operations
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