Öffentlich - Abgeordnetenhaus von Berlin
Transcrição
Öffentlich - Abgeordnetenhaus von Berlin
Öffentliche Sitzung 16. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Beschlussprotokoll Ausschuss für Verfassungsschutz 3. Sitzung 14. März 2007 ---Beginn: Schluss: Anwesenheit: Vorsitz: 12:08 Uhr 14:06 Uhr Liste siehe Anlage 1 Abg. Kleineidam (SPD) ---- Vor Eintritt in die Tagesordnung Der Senat wird durch Senator Dr. Körting (Inn) repräsentiert. Der Vorsitzende verweist auf den im Vorfeld der Sitzung verteilten Antrag der Fraktion der FDP auf Ergänzung der Tagesordnung um folgenden Punkt: Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Aktuelle Erkenntnisse über die von der sogenannten „Stimme des Kalifats“ und anderen islamistischen Organisationen ausgehenden Bedrohungen (auf Antrag der Fraktion der FDP) 0009 VerfSch Abg. Jotzo (FDP) begründet den Antrag. Nach kurzer Aussprache verständigt sich der Ausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden darauf, den Inhalt des Besprechungswunsches als einen Teil des TOP 5 „Besondere Vorkommnisse“ zu behandeln. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig, den TOP 5 „Besondere Vorkommnisse“ vorzuziehen und als TOP 1 zu behandeln. Punkt 1 der Tagesordnung (alt TOP 5) Besondere Vorkommnisse Senator Dr. Ehrhart Körting (Inn) und Frau Schmid (SenInnSport) unterrichten den Ausschuss über mehrere aktuelle Themen / Ereignisse (vgl. Inhaltsprotokoll), wobei der Schwerpunkt auf dem Thema „Stimme des Kalifats“ – Bedrohung durch islamistische Organisationen - liegt. In diesem Zusammenhang wird dem Ausschuss der Videoclip vorgeführt, der in den letzten Tagen über Internet der Öffent- Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 2 Beschlussprotokoll VerfSch 16/3 14. März 2007 lichkeit bekannt geworden ist und mit dem eine Drohung gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegen Österreich im Zusammenhang mit dem Engagement in Afghanistan ausgesprochen wird. Nach Aussprache wird der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Punkt 2 der Tagesordnung (alt TOP 1) Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 0007 20.02.2007 VerfSch betr. Antrag auf Akteneinsicht des Abgeordneten Behrendt vom 30.01.2007 Der Vorsitzende erläutert die Sachlage und unterrichtet den Ausschuss über eine heute getroffene Vereinbarung der Sprecher der im Ausschuss vertretenen Fraktionen zum Verfahren bei Akteneinsichtsbegehren der Ausschussmitglieder. Als Verfahrensvorschlag schlägt der Vorsitzende auf dieser Grundlage folgenden Beschlusstext vor: „Anträge gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 VSG Bln sind von einem bzw. mehreren Abgeordneten beim Vorsitzenden des Ausschusses einzureichen. Der Ausschuss beauftragt die/den Vorsitzende/n des Ausschusses mit entsprechenden Anträgen wie folgt zu verfahren. Der Antrag wird umgehend den Sprecherinnen/Sprechern der Fraktionen und der für den Verfassungsschutz zuständigen Senatsverwaltung mit der Bitte zur Kenntnis gegeben, innerhalb von sieben Tagen mitzuteilen, ob bezüglich des Antrags Beratungsbedarf im Ausschuss besteht. In diesem Fall wird der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung gesetzt, damit der Ausschuss über den Antrag entscheiden kann. Wird kein Beratungsbedarf geltend gemacht, reicht die/der Vorsitzende des Ausschusses im Namen des Ausschusses und für alle Mitglieder des Ausschusses bereits vor der nächsten Sitzung den Antrag bei der zuständigen Senatsverwaltung mit der Bitte um umgehende Bearbeitung ein. Zugleich wird der Antrag allen Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gegeben.“ Nach Beratung, in deren Verlauf Abg. Behrendt (GRÜNE) darauf hinweist, dass der hier vorgelegte Verfahrensvorschlag die Frage offen lässt, ob das Recht zur Akteneinsicht und das Recht zu weiteren Kontrollmaßnahmen aus § 35 Abs. 2 Satz 1 VSG Bln einen individuellen Rechtsanspruch eines jeden Mitglieds des Ausschusses begründet, wird der oben dargestellte Antrag des Vorsitzenden einstimmig – mit den Stimmen aller Fraktionen – beschlossen. Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 3 Beschlussprotokoll VerfSch 16/3 14. März 2007 Sodann ruft der Vorsitzende den vorliegenden Antrag von Abg. Behrendt (GRÜNE) auf Akteneinsicht vom 30.01.2007 zur Beratung und Beschlussfassung durch den Ausschuss auf. Hierzu legt die Fraktion der SPD einen Änderungsantrag vor, der wie folgt lautet: „Der Ausschuss macht im Hinblick auf den Antrag auf Akteneinsicht des Abgeordneten Dirk Behrendt vom 30.01.2007 von seinem Recht auf Einsicht in Akten und Unterlagen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 VSG Bln nach folgender Maßgabe Gebrauch: 1. Zu den Projekten „Denk Mai neu“, „Initiative Bankenskandal“ und „Glogauer Straße“, werden den Mitgliedern des Ausschusses die Akten und Unterlagen erneut zur Verfügung gestellt, auch wenn in der 15. Wahlperiode dazu bereits Akteneinsicht gewährt wurde. 2. Akten und Unterlagen zu den Projekten ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ ─ „Agenturschluss“, „Vorbereitung der Großdemonstration am 1. November 2003 in Berlin“, Demonstration vor dem SPD-Parteitag am 23. Juni 2003 zur Verabschiedung der Agenda 2010 vor dem Hotel Estrel“, Aktionsbündnis Soziales Berlin, Oktober 2003 - Februar 2004“, Bettel-Demonstration im Grunewald am 8. Dezember 2003“, Schwarz-Fahr-Aktion zur Verhinderung der Abschaffung des Sozialtickets, Jan. - Juni 2004“ und Vorbereitung der Demonstration zum Sozialabbau am 3./4. Mai 2004 in Berlin“, G8 werden insoweit zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, als sich Hinweise auf diese Projekte über Stichworte im Dateisystem AMANDA feststellen lassen. Soweit die Senatsverwaltung für Inneres und Sport diesem Antrag gemäß § 35 Abs. 3 VSG Bln widerspricht, wird sie aufgefordert, dies in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses zu begründen und ihre Erkenntnisse zu diesem Themenkomplex mitzuteilen.“ Im Rahmen der Beratung des Gesamtvorgangs: Antrag Abg. Behrendt (GRÜNE) vom 30.01.2007, Antwortschreiben des Senators für Inneres und Sport vom 20.02.2007 und dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD wird in der Diskussion mit Sen Dr. Körting (Inn) klargestellt, dass Akten, die dem Ausschuss der 15. Wahlperiode bereits vorgelegt worden sind, auch dem heutigen Ausschuss vorgelegt werden können. Abg. Behrendt (GRÜNE) verweist erneut darauf, dass seiner Auffassung nach ein individueller Anspruch eines jeden Mitglieds des Ausschusses auf Vornahme einer beantragten Akteneinsicht bestehe. Der Vorsitzende verweist darauf, dass er hier eine andere Auffassung habe. Danach sei die Regelung Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 4 Beschlussprotokoll VerfSch 16/3 14. März 2007 des § 35 Abs. 2 Satz 1 VSG Bln dahingehend zu verstehen, dass der Ausschuss einen Beschluss auf Grundlage eines Antrages eines Mitgliedes – gerichtet an den Ausschuss – fassen könne und dieser Beschluss durch den Vorsitzenden dem Innensenator bekannt gegeben werde. Der Vorsitzende verweist im Rahmen der Diskussion (vgl. Inhaltsprotokoll) darauf, das es im praktischen Vollzug der Akteneinsichtsbegehren einzelner Mitglieder keine Probleme geben dürfte. Durch den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Abg. Behrendt (GRÜNE) würden die Rechtsbedenken (Unbestimmtheit) aufgehoben. Am Ende beschließt der Ausschuss einstimmig – mit den Stimmen aller Fraktionen – das Akteneinsichtsbegehren in der durch den Änderungsantrag der Fraktion der SPD veränderten Form zu beschließen. Der Vorsitzende wird gebeten, ein entsprechendes Schreiben an den Innensenator zu verfassen. Punkt 3 der Tagesordnung (alt TOP 2) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Überwachung von Gewerkschaftsprotesten? (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 0006 VerfSch Abg. Behrendt (GRÜNE) begründet den Besprechungswunsch für seine Fraktion. Nach Aussprache (vgl. Inhaltsprotokoll) wird die Besprechung abgeschlossen und der Punkt für erledigt erklärt. Punkt 4 der Tagesordnung (alt TOP 3) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Erkenntnisse über fortwährende Strukturen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (auf Antrag aller Fraktionen) 0005 VerfSch Der Vorsitzende verweist darauf, dass dieser Besprechungspunkt durch alle Fraktionen beantragt worden ist. Abg. Gram (CDU) erläutert seine Position und erinnert daran, dass er in dieser Angelegenheit bereits in der 15. Wahlperiode einen Fragekatalog vorgelegt habe, der durch den Ausschuss dem Senat zugeleitet worden sei. Abg. Gram (CDU) kritisiert die ausstehende Beantwortung dieser Fragen. Zudem bittet er um Auskunft darüber, ob Presseberichte vom heutigen Tag zutreffen, wonach es Gutachten der Senatsverwaltung für Inneres in dieser Angelegenheit gäbe. Sen Dr. Körting (Inn) und Frau Schmid (SenInnSport) geben eine Stellungnahme ab und beantworten die von Abg. Gram (CDU) aufgerufenen Fragen. Sen Dr. Körting (Inn) stellt klar, dass es vier Ausarbeitungen zu dem in Rede stehenden Thema gäbe, die er heute dem Ausschuss übergeben wolle. Diese Ausarbeitungen lägen der Presse nicht vor, es sei jedoch der Presse bekannt geworden, dass derartige Ausarbeitungen angefertigt worden seien. Im Verlauf der weiteren Debatte übergibt Sen Dr. Körting (Inn) dem Vorsitzenden die vier benannten Ausarbeitungen. Der Vorsitzende veranlasst über das Ausschussbüro die sofortige Vervielfältigung dieser gutachterlichen Berichte, die keine Geheimschutzauflage haben. Abgeordnetenhaus von Berlin 16. Wahlperiode Seite 5 Beschlussprotokoll VerfSch 16/3 14. März 2007 Am Ende beschließt der Ausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden, der eine entsprechende Anregung von Abg. Gram (CDU) aufgreift, die Vertagung dieses Punktes auf die nächste Sitzung. In der nächsten Sitzung soll dieser Punkt auch in einem nichtöffentlichen Teil aufgerufen werden, um Sen Dr. Körting (Inn) die Möglichkeit zu eröffnen, weitergehende Informationen vorzutragen. Punkt 5 der Tagesordnung (alt TOP 4) Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs Aktivitäten der NPD in Berlin (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke) 0008 VerfSch Auf Antrag von Abg. Schreiber (SPD) wird dieser Punkt einvernehmlich auf die nächste Sitzung vertagt, mit der Zielsetzung diesen Punkt als TOP 1 zu behandeln. Punkt 6 der Tagesordnung Verschiedenes Der Vorsitzende kündigt die Einberufung einer Sprecherrunde in den nächsten Wochen an, die die beabsichtigte Beschlussfassung des Ausschusses gemäß § 36 VSG Bln über die Beauftragung einer Vertrauensperson vorbereiten soll. Im Vorfeld dieser beabsichtigten Sprecherrunde wird der Vorsitzende eine Klärung der Frage herbeiführen, ob einer durch den Ausschuss gewählten Vertrauensperson gemäß § 36 VSG Bln die Erstattung von Kosten für diese Tätigkeit zugesprochen werden könne und wenn dies der Fall sei, in welcher Höhe dies erfolgen könne. Diese Frage werde der Vorsitzende mit dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses klären. Nächste Sitzung: 18. April 2007 Der Vorsitzende Der Schriftführer Thomas Kleineidam Udo Wolf