Öffentlich - Abgeordnetenhaus von Berlin

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Öffentlich - Abgeordnetenhaus von Berlin
Öffentliche Sitzung
16. Wahlperiode
Plenar- und Ausschussdienst
Beschlussprotokoll
Ausschuss für Verfassungsschutz
3. Sitzung
14. März 2007
---Beginn:
Schluss:
Anwesenheit:
Vorsitz:
12:08 Uhr
14:06 Uhr
Liste siehe Anlage 1
Abg. Kleineidam (SPD)
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Vor Eintritt in die Tagesordnung
Der Senat wird durch Senator Dr. Körting (Inn) repräsentiert.
Der Vorsitzende verweist auf den im Vorfeld der Sitzung verteilten Antrag der Fraktion der FDP auf
Ergänzung der Tagesordnung um folgenden Punkt:
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Aktuelle Erkenntnisse über die von der sogenannten
„Stimme des Kalifats“ und anderen islamistischen
Organisationen ausgehenden Bedrohungen
(auf Antrag der Fraktion der FDP)
0009
VerfSch
Abg. Jotzo (FDP) begründet den Antrag. Nach kurzer Aussprache verständigt sich der Ausschuss auf
Vorschlag des Vorsitzenden darauf, den Inhalt des Besprechungswunsches als einen Teil des TOP 5
„Besondere Vorkommnisse“ zu behandeln. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig, den TOP 5
„Besondere Vorkommnisse“ vorzuziehen und als TOP 1 zu behandeln.
Punkt 1 der Tagesordnung (alt TOP 5)
Besondere Vorkommnisse
Senator Dr. Ehrhart Körting (Inn) und Frau Schmid (SenInnSport) unterrichten den Ausschuss über
mehrere aktuelle Themen / Ereignisse (vgl. Inhaltsprotokoll), wobei der Schwerpunkt auf dem Thema
„Stimme des Kalifats“ – Bedrohung durch islamistische Organisationen - liegt. In diesem Zusammenhang wird dem Ausschuss der Videoclip vorgeführt, der in den letzten Tagen über Internet der Öffent-
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lichkeit bekannt geworden ist und mit dem eine Drohung gegen die Bundesrepublik Deutschland und
gegen Österreich im Zusammenhang mit dem Engagement in Afghanistan ausgesprochen wird.
Nach Aussprache wird der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Punkt 2 der Tagesordnung (alt TOP 1)
Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom
0007
20.02.2007
VerfSch
betr. Antrag auf Akteneinsicht des Abgeordneten Behrendt
vom 30.01.2007
Der Vorsitzende erläutert die Sachlage und unterrichtet den Ausschuss über eine heute getroffene Vereinbarung der Sprecher der im Ausschuss vertretenen Fraktionen zum Verfahren bei Akteneinsichtsbegehren der Ausschussmitglieder. Als Verfahrensvorschlag schlägt der Vorsitzende auf dieser Grundlage folgenden Beschlusstext vor:
„Anträge gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 VSG Bln sind von einem bzw.
mehreren Abgeordneten beim Vorsitzenden des Ausschusses einzureichen.
Der Ausschuss beauftragt die/den Vorsitzende/n des Ausschusses mit
entsprechenden Anträgen wie folgt zu verfahren.
Der Antrag wird umgehend den Sprecherinnen/Sprechern der Fraktionen und der für den Verfassungsschutz zuständigen Senatsverwaltung
mit der Bitte zur Kenntnis gegeben, innerhalb von sieben Tagen mitzuteilen, ob bezüglich des Antrags Beratungsbedarf im Ausschuss besteht. In diesem Fall wird der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung gesetzt, damit der Ausschuss über den Antrag
entscheiden kann.
Wird kein Beratungsbedarf geltend gemacht, reicht die/der Vorsitzende des Ausschusses im Namen des Ausschusses und für alle Mitglieder
des Ausschusses bereits vor der nächsten Sitzung den Antrag bei der
zuständigen Senatsverwaltung mit der Bitte um umgehende Bearbeitung ein. Zugleich wird der Antrag allen Mitgliedern des Ausschusses
zur Kenntnis gegeben.“
Nach Beratung, in deren Verlauf Abg. Behrendt (GRÜNE) darauf hinweist, dass der hier vorgelegte
Verfahrensvorschlag die Frage offen lässt, ob das Recht zur Akteneinsicht und das Recht zu weiteren
Kontrollmaßnahmen aus § 35 Abs. 2 Satz 1 VSG Bln einen individuellen Rechtsanspruch eines jeden
Mitglieds des Ausschusses begründet, wird der oben dargestellte Antrag des Vorsitzenden einstimmig
– mit den Stimmen aller Fraktionen – beschlossen.
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Sodann ruft der Vorsitzende den vorliegenden Antrag von Abg. Behrendt (GRÜNE) auf Akteneinsicht vom 30.01.2007 zur Beratung und Beschlussfassung durch den Ausschuss auf.
Hierzu legt die Fraktion der SPD einen Änderungsantrag vor, der wie folgt lautet:
„Der Ausschuss macht im Hinblick auf den Antrag auf Akteneinsicht
des Abgeordneten Dirk Behrendt vom 30.01.2007 von seinem Recht
auf Einsicht in Akten und Unterlagen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 VSG
Bln nach folgender Maßgabe Gebrauch:
1. Zu den Projekten „Denk Mai neu“, „Initiative Bankenskandal“ und
„Glogauer Straße“, werden den Mitgliedern des Ausschusses die
Akten und Unterlagen erneut zur Verfügung gestellt, auch wenn in
der 15. Wahlperiode dazu bereits Akteneinsicht gewährt wurde.
2. Akten und Unterlagen zu den Projekten
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„Agenturschluss“,
„Vorbereitung der Großdemonstration am 1. November 2003
in Berlin“,
Demonstration vor dem SPD-Parteitag am 23. Juni 2003 zur
Verabschiedung der Agenda 2010 vor dem Hotel Estrel“,
Aktionsbündnis Soziales Berlin, Oktober 2003 - Februar
2004“,
Bettel-Demonstration im Grunewald am 8. Dezember 2003“,
Schwarz-Fahr-Aktion zur Verhinderung der Abschaffung des
Sozialtickets, Jan. - Juni 2004“ und
Vorbereitung der Demonstration zum Sozialabbau am 3./4.
Mai 2004 in Berlin“,
G8
werden insoweit zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, als
sich Hinweise auf diese Projekte über Stichworte im Dateisystem
AMANDA feststellen lassen.
Soweit die Senatsverwaltung für Inneres und Sport diesem Antrag
gemäß § 35 Abs. 3 VSG Bln widerspricht, wird sie aufgefordert,
dies in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses zu begründen
und ihre Erkenntnisse zu diesem Themenkomplex mitzuteilen.“
Im Rahmen der Beratung des Gesamtvorgangs: Antrag Abg. Behrendt (GRÜNE) vom 30.01.2007,
Antwortschreiben des Senators für Inneres und Sport vom 20.02.2007 und dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD wird in der Diskussion mit Sen Dr. Körting (Inn) klargestellt, dass
Akten, die dem Ausschuss der 15. Wahlperiode bereits vorgelegt worden sind, auch dem heutigen
Ausschuss vorgelegt werden können.
Abg. Behrendt (GRÜNE) verweist erneut darauf, dass seiner Auffassung nach ein individueller Anspruch eines jeden Mitglieds des Ausschusses auf Vornahme einer beantragten Akteneinsicht bestehe.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass er hier eine andere Auffassung habe. Danach sei die Regelung
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des § 35 Abs. 2 Satz 1 VSG Bln dahingehend zu verstehen, dass der Ausschuss einen Beschluss auf
Grundlage eines Antrages eines Mitgliedes – gerichtet an den Ausschuss – fassen könne und dieser
Beschluss durch den Vorsitzenden dem Innensenator bekannt gegeben werde. Der Vorsitzende verweist im Rahmen der Diskussion (vgl. Inhaltsprotokoll) darauf, das es im praktischen Vollzug der Akteneinsichtsbegehren einzelner Mitglieder keine Probleme geben dürfte. Durch den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag des Abg. Behrendt (GRÜNE) würden die Rechtsbedenken (Unbestimmtheit) aufgehoben.
Am Ende beschließt der Ausschuss einstimmig – mit den Stimmen aller Fraktionen – das Akteneinsichtsbegehren in der durch den Änderungsantrag der Fraktion der SPD veränderten Form zu beschließen. Der Vorsitzende wird gebeten, ein entsprechendes Schreiben an den Innensenator zu verfassen.
Punkt 3 der Tagesordnung (alt TOP 2)
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Überwachung von Gewerkschaftsprotesten?
(auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
0006
VerfSch
Abg. Behrendt (GRÜNE) begründet den Besprechungswunsch für seine Fraktion.
Nach Aussprache (vgl. Inhaltsprotokoll) wird die Besprechung abgeschlossen und der Punkt für erledigt erklärt.
Punkt 4 der Tagesordnung (alt TOP 3)
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Erkenntnisse über fortwährende Strukturen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit
(auf Antrag aller Fraktionen)
0005
VerfSch
Der Vorsitzende verweist darauf, dass dieser Besprechungspunkt durch alle Fraktionen beantragt worden ist. Abg. Gram (CDU) erläutert seine Position und erinnert daran, dass er in dieser Angelegenheit
bereits in der 15. Wahlperiode einen Fragekatalog vorgelegt habe, der durch den Ausschuss dem Senat
zugeleitet worden sei. Abg. Gram (CDU) kritisiert die ausstehende Beantwortung dieser Fragen. Zudem bittet er um Auskunft darüber, ob Presseberichte vom heutigen Tag zutreffen, wonach es Gutachten der Senatsverwaltung für Inneres in dieser Angelegenheit gäbe.
Sen Dr. Körting (Inn) und Frau Schmid (SenInnSport) geben eine Stellungnahme ab und beantworten
die von Abg. Gram (CDU) aufgerufenen Fragen. Sen Dr. Körting (Inn) stellt klar, dass es vier Ausarbeitungen zu dem in Rede stehenden Thema gäbe, die er heute dem Ausschuss übergeben wolle. Diese
Ausarbeitungen lägen der Presse nicht vor, es sei jedoch der Presse bekannt geworden, dass derartige
Ausarbeitungen angefertigt worden seien. Im Verlauf der weiteren Debatte übergibt Sen Dr. Körting (Inn) dem Vorsitzenden die vier benannten Ausarbeitungen. Der Vorsitzende veranlasst über das
Ausschussbüro die sofortige Vervielfältigung dieser gutachterlichen Berichte, die keine Geheimschutzauflage haben.
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Am Ende beschließt der Ausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden, der eine entsprechende Anregung
von Abg. Gram (CDU) aufgreift, die Vertagung dieses Punktes auf die nächste Sitzung.
In der nächsten Sitzung soll dieser Punkt auch in einem nichtöffentlichen Teil aufgerufen werden, um
Sen Dr. Körting (Inn) die Möglichkeit zu eröffnen, weitergehende Informationen vorzutragen.
Punkt 5 der Tagesordnung (alt TOP 4)
Besprechung gemäß § 21 Abs. 3 GO Abghs
Aktivitäten der NPD in Berlin
(auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Die Linke)
0008
VerfSch
Auf Antrag von Abg. Schreiber (SPD) wird dieser Punkt einvernehmlich auf die nächste Sitzung vertagt, mit der Zielsetzung diesen Punkt als TOP 1 zu behandeln.
Punkt 6 der Tagesordnung
Verschiedenes
Der Vorsitzende kündigt die Einberufung einer Sprecherrunde in den nächsten Wochen an, die die
beabsichtigte Beschlussfassung des Ausschusses gemäß § 36 VSG Bln über die Beauftragung einer
Vertrauensperson vorbereiten soll. Im Vorfeld dieser beabsichtigten Sprecherrunde wird der Vorsitzende eine Klärung der Frage herbeiführen, ob einer durch den Ausschuss gewählten Vertrauensperson
gemäß § 36 VSG Bln die Erstattung von Kosten für diese Tätigkeit zugesprochen werden könne und
wenn dies der Fall sei, in welcher Höhe dies erfolgen könne. Diese Frage werde der Vorsitzende mit
dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses klären.
Nächste Sitzung: 18. April 2007
Der Vorsitzende
Der Schriftführer
Thomas Kleineidam
Udo Wolf