Fall Rome wasn`t built in a day
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Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Fall Rome wasn’t built in a day Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Universität Leipzig – Juristenfakultät Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. Lösung Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. A. Zulässigkeit der Klage Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 Abs. 1 VwGO Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. II. Statthafte Klageart, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO III. Zuständiges Gericht, §§ 45, 52 VwGO IV. Beteiligten- und Prozessfähigkeit der Beteiligten, §§ 63, 61, 62 VwGO Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO V. Klagebefugnis, § 42 Abs. 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. VI. Passive Prozessführungsbefugnis, § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek VII. Vorverfahren, §§ 68 ff. VwGO Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO VIII. Klagefrist, § 74 Abs. 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. IX. Form, § 81 VwGO X. Allgemeines Rechtsschutzsbedürfnis XI. Ergebnis Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. B. Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO I. Anspruchsgrundlage, § 72 Abs. 1 SächsBO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. II. Formelle Anspruchsvoraussetzungen: 1. Einreichung eines Bauantrags bei der zuständigen Behörde Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. III. Materielle Anspruchsvoraussetzungen 1. Erforderlichkeit der Baugenehmigung (Genehmigungsbedürftigkeit) a) Grundsatz § 59 Abs. 1 SächsBO aa) Anlage, § 2 Abs. 1 Satz 4 SächsBO bb) Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung b) Ausnahmen nach §§ 60–62 SächsBO Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. 2. Genehmigungsfähigkeit a) Prüfumfang § 63 oder 64 SächsBO aa) Verstoß gegen Bauplanungsrecht (1) Vorhaben nach § 29 BauGB (2) Zulässigkeit nach § 30 Abs. 1 BauGB (3) Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB (4) Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (5) Ergebnis Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO bb) Ergebnis Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. 3. Ergebnis b) Ergebnis IV. Ergebnis Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. C. Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg. Fall Wiss. Mit. Norman Jäckel · Wiss. Mit. Dr. Anna Mrozek Zulässigkeit der Klage Begründetheit der Klage, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO Zusammenfassung: Die Klage hat keinen Erfolg.