N iederschrift
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19/ - 5/2015 Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 18.06.2015 Beginn der Sitzung: 15:00 Uhr Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 2 3 3.a 19/ 31/2015 3.b 19/ 33/2015 3.c 19/ 41/2015 4 4.a 19/ 39/2015 4.b 19/ 42/2015 5 19/ 34/2015 6 19/ 37/2015 7 8 19/ 40/2015 9 19/ 29/2015 10 19/ 38/2015 Anerkennung der Tagesordnung Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.02.2015 Anfragen Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elektromobilität - Infrastruktur in Düsseldorf Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Veränderungen Bundesimmissionsschutzgesetz - gibt es Verbesserungen beim Bahnlärm? Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Angebot und Nachfrage für Elektromobilität Anträge Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Registrierungs-, Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Pfandringe Errichtung einer Lärmschutzanlage an der Kevelaerer Straße - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss Überarbeitung der Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises - Beschluss Bericht über die Arbeit des Eine Welt Forums Düsseldorf e.V. - mdl. Bericht Sachstandsbericht zu "Umwelt ins Zentrum" -InformationFestsetzung von Überschwemmungsgebieten - Information Wettbewerb "Stadtradeln 2015" Teilnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf - Information - Anwesend: Ausschussmitglieder: Ratsfrau Bellstedt Frau Ratsherr Herr Ratsherr Ratsfrau Ratsherr Ratsfrau Böhm Bohrmann Bremer Gutt Holtmann-Schnieder Kretschmann Krüger Frau Landau Herr Neuhaus Herr Prickler Herr Rasp Ratsherr Herr Herr Frau Ratsherr Frau Ratsherr Reinold Dr. Schöll Schulz Schulze Simon Dr. Strand Tacer BÜ 90/ GRÜNE, stv. Vorsitzende BÜ 90/ GRÜNE SPD CDU CDU SPD CDU, i.V.f. BM Klein Tierschutz/FREIE WÄHLER BÜ 90/ GRÜNE, i.V.f. BM Uhlig CDU, iV.f. BM von Dahlen SPD, i.V.f. RF Goldberg-Hammon SPD, i.V.f. BM Dr. Queitsch CDU DIE LINKE FDP CDU, i.V.f. RH Münter CDU SPD SPD, Vorsitzender Von der Verwaltung: Frau Beigeordnete Frau Frau Herr Herr Herr Frau Herr Herr Herr Frau Stulgies Dr. Neven-Daroussis Scheer Dr. Reuter Ferber Meyer Dr. Bantz Loosen Neumann Wiechers Wiegand Dezernat 08 Referentin Dezernat 08 Referentin Dezernat 08 Büro 01 Leiter Amt 19 Leiter Amt 39 Amt 19/4 Amt 19/1 Amt 19/3 Amt 19/3 Amt 19/1, Schriftführerin Sonstige: Herr Ceki Frau Frau Dr. Hoppe Sonntag Eine Welt Düsseldorf e.V. Seniorenbeirat Jugendrat Forum Öffentlicher Teil Vor Einstieg in die Tagesordnung begrüßt Ratsherr Tacer den neuen Leiter des Umweltamtes, Herrn Ferber, und wünscht ihm gutes Gelingen für die übernommene Aufgabe. Anschließend stellt Herr Ferber sich kurz vor. Ratsherr Tacer bedankt sich bei Frau Dr. Bantz für die kommissarische Leitung des Amtes und die gute Zusammenarbeit während der Vakanz der Amtsleitung. 1 Anerkennung der Tagesordnung Es wird vereinbart, die Tagesordnungspunkte 3.a und 3.b wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam zu behandeln. Mit dieser Änderung erkennt der Ausschuss die Tagesordnung einstimmig an. 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.02.2015 Der Ausschuss genehmigt einstimmig, bei einer Enthaltung (SPD), die Niederschrift vom 20.02.2015. 3 Anfragen 3.a Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elektromobilität - Infrastruktur in Düsseldorf 19/ 31/2015 Gemeinsam behandelt mit: 3.c Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Elektromobilität 19/ 41/2015 Angebot und Nachfrage für Die Anfragen werden von Frau Böhm (zu Punkt 3.a) und von Ratsfrau Holtmann-Schnieder (zu Punkt 3.c) begründet. Anschließend beantwortet Frau Beigeordnete Stulgies die Anfrage zu Punkt 3.a nach Beteiligung der Stadtwerke Düsseldorf AG und der Naturstrom Handel GmbH wie folgt: 1.) Wie funktioniert aktuell das Elektrofahrzeuge in Düsseldorf? Bezahlsystem an Ladesäulen für Gegenwärtig verfügen die Anbieter von Ladeinfrastruktur in Düsseldorf noch über eigene Anmeldungs- und Abrechnungsmethoden, die untereinander nicht kompatibel sind. Die Stadtwerke Düsseldorf AG betreiben in Düsseldorf aktuell 50 Ladesäulen mit etwa 130 Ladepunkten. Zusätzlich sind der Verwaltung acht Ladesäulen von RWE in den nachfolgend genannten Straßen in Düsseldorf bekannt: Höherweg, Immermannstraße, Metro Straße und Schlüterstraße. Eine Ladesäule der Naturstrom Handel GmbH steht in der Achenbachstraße und eine der Deutschen Bahn AG am KonradAdenauer-Platz. Die Station der Deutschen Bahn ist jedoch nur für die Carsharing-Elektrofahrzeuge von Flinkster zugelassen. Alle Ladestationen der Stadtwerke sind in ein sogenanntes intelligentes Ladesäulenmanagementsystem eingebunden, über das sowohl die Ladeinfrastruktur als auch die Kunden verwaltet werden. Für die Kunden ist der Ladevorgang an den Säulen bis auf weiteres kostenfrei. Die Tankkarte kann bei den Stadtwerken kostenlos angefordert werden. Die Stadtwerke behalten sich jedoch das Recht vor, eine Tarifierung zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen. Um die Ladesäule von Naturstrom nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft im Verein Park + Charge e.V. notwendig. Die Mitglieder erhalten einen Schlüssel, mit dem sie den Zugang zur Ladesäule öffnen können. Die entnommene Strommenge wird den Mitgliedern in Rechnung gestellt. Die Nutzung der RWE-Ladesäulen ist entweder auf der Grundlage eines Autostromvertrages mit RWE oder nach Freischaltung mittels SMS eines Mobiltelefons möglich. Der abgenommene Strom wird je nach Nutzungsart über RWE oder den Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt. 2.) Was müssen Besucherinnen und Besucher beachten, die mit ihrem Elektrofahrzeug nach Düsseldorf anreisen, wenn sie ihr Fahrzeug in Düsseldorf aufladen möchten? Besucherinnen und Besucher können sich vorher beispielsweise auf folgenden Internetseiten über die Standorte der Ladesäulen und die Arten von anzuschließenden Steckern informieren: http://www.swd-ag.de/privatkunden/strom/ https://www.rwe-mobility.com/web/cms/de/1195202/emobility/rweladesaeulenfinder/ http://lemnet.org/map/?hl=de. Die Ladesäulen bieten unterschiedliche Anschlussleistungen. Außerdem sind unterschiedliche Steckdosen vorhanden. An den Stromtankstellen der Stadtwerke Düsseldorf können E-Fahrzeuge mit Schuko- oder Typ 2Steckern geladen werden. Die Ladestationen von RWE sind mit Typ 2Steckern zu nutzen. Die Ladesäule von Naturstrom ist mit Schuko- oder CEE-Steckern nutzbar. Da der Zugang zu den Ladepunkten der Stadtwerke Düsseldorf über Tankkarten erfolgt, müssen sich Besucher diese im Vorfeld bei den Stadtwerken besorgen. Die Stadtwerke geben inzwischen eine große Anzahl von Tankkarten - insbesondere an auswärtige Nutzer und Pendler - aus. Viele Nutzer stammen beispielsweise aus den Niederlanden, die über den Düsseldorfer Flughafen ihre Reise antreten und an den Ladestationen in den Flughafen-Parkhäusern ihre Fahrzeuge nachladen. Da der Zugang zu den Ladepunkten von RWE auch ohne Tankkarte erfolgen kann, ist hier keine weitere Vorbereitung notwendig. 3.) Welche Gespräche werden mit Nachbarstädten und Regionen geführt, um die Bezahlsysteme an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu vereinheitlichen? Es ist in erster Linie Sache der Anbieter von Ladeinfrastruktur, sich untereinander zu vernetzen und ein attraktives Angebot aufzubauen. Die Stadtwerke Düsseldorf arbeiten seit Mitte des Jahres 2014 an der Vernetzung (Roaming) mit verschiedenen Ladeinfrastruktur-Betreibern. Die Stadtwerke Düsseldorf führen darüber hinaus Gespräche mit weiteren Marktanbietern (Roaming-Plattformen, Energieversorgern, Elektromobilitätsanbietern) und planen, demnächst weitere Schnittstellen im Umland einzurichten, so dass ihre Kunden auch dort mit der Tankkarte der Stadtwerke laden können. Aufgrund laufender Gespräche können von den Stadtwerken zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Details benannt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird sich im Rahmen der regionalen Arbeitsgemeinschaft mit dem Kreis Mettmann und dem Rhein-Kreis Neuss für bessere Rahmenbedingungen z.B. Verbesserung der Ladeinfrastruktur zur Nutzung von Elektromobilität in der Region einsetzen. Frau Beigeordnete Stulgies beantwortet die Anfrage zu Punkt 3.c nach Beteiligung der Stadtwerke Düsseldorf AG, der Naturstrom GmbH und der RWE AG wie folgt: 1.) Wie viele Ladestationen stehen den Nutzerinnen und Nutzern von Elektrokraftfahrzeugen in Düsseldorf (gegliedert nach öffentlichen und halböffentlichen Ladeplätzen sowie Auslastung der Ladestationen) insgesamt zur Verfügung und wie verteilen sich diese auf das Stadtgebiet? Derzeit betreiben die Stadtwerke Düsseldorf AG rund 50 Ladesäulen in Düsseldorf und bieten damit etwa 130 Ladepunkte an. Fünf dieser Stationen stehen im öffentlichen, 40 im halböffentlichen Raum und fünf auf privaten Flächen. Die Spanne der Auslastung der Ladesäulen geht von unter 100 kWh bis zu über 5000 kWh im Jahr 2014. Eine tabellarische Auflistung der Stadtwerke-Ladesäulen und deren Auslastung sowie die Zuordnung zu öffentlichen, halb-öffentlichen bzw. privaten Standorten ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Ladesäulen verteilen sich auf das Stadtgebiet mit einem deutlichen Schwerpunkt auf die Stadtmitte. Die genaue Verteilung der Ladesäulen im Stadtgebiet kann auf der Internet Seite www.lemnet.org angeschaut werden. Zusätzlich sind der Verwaltung acht Ladesäulen von RWE in den nachfolgend genannten Straßen in Düsseldorf bekannt: Höherweg, Immermannstraße, Metro Straße und Schlüterstraße. Eine Ladesäule der Naturstrom Handel GmbH steht in der Achenbachstraße und eine der Deutschen Bahn AG am Konrad-Adenauer-Platz. Die Station der Deutschen Bahn ist jedoch nur für die Carsharing-Elektrofahrzeuge von Flinkster zugelassen. Die Auslastung bzw. die Stromabgabe der Ladesäulen der übrigen genannten Anbieter sind der Verwaltung nicht mitgeteilt worden. 2.) Welche technischen Standards bieten die einzelnen Ladestationen und welche Restriktionen ergeben sich für potentielle NutzerInnen und wie wirken sich diese auf die Nutzungsfrequenz und die jeweilige Energiebereitstellung der einzelnen Ladestationen aus? Alle Ladestationen der Stadtwerke sind in ein sogenanntes intelligentes Ladesäulenmanagementsystem eingebunden, über das sowohl die Ladeinfrastruktur als auch die Kunden verwaltet werden. Für die Kunden ist der Ladevorgang an den Säulen bis auf weiteres kostenfrei. Die Stadtwerke behalten sich jedoch das Recht vor, eine Tarifierung zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen. Da der Zugang zu den Ladepunkten der Stadtwerke Düsseldorf über Tankkarten erfolgt, müssen sich Besucher diese im Vorfeld bei den Stadtwerken besorgen. Die Tankkarte kann bei den Stadtwerken kostenlos angefordert werden. Um die Ladesäule von Naturstrom nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft im Verein Park + Charge e.V. notwendig. Die Mitglieder erhalten einen Schlüssel, mit dem sie den Zugang zur Ladesäule öffnen können. Die entnommene Strommenge wird den Mitgliedern in Rechnung gestellt. Die Nutzung der RWE-Ladesäulen ist entweder auf der Grundlage eines Autostromvertrages mit RWE oder nach Freischaltung mittels SMS eines Mobiltelefons möglich. Der abgenommene Strom wird je nach Nutzungsart über RWE oder den Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt. Die Ladesäulen bieten unterschiedliche Anschlussleistungen. Außerdem sind unterschiedliche Steckdosen vorhanden. Alle Ladestationen der Stadtwerke Düsseldorf sind für den Bereich der Normalladung bezüglich der verwendeten Stecker-Typen diskriminierungsfrei ausgestattet, d.h. an den Ladesäulen werden sowohl der Schuko-Stecker als auch der inzwischen genormte Typ 2-Stecker angeboten. Die Ladestationen können dabei bis zu 22 kW Leistung abgeben und werden mit grünem Strom versorgt. Die Ladestationen von RWE sind nur mit Typ 2-Steckern zu nutzen. Die Ladesäule von Naturstrom ist mit Schuko- oder CEE-Steckern nutzbar. Mit den aktuell in Düsseldorf vorhanden 59 Ladestationen gibt es zurzeit keine Wartezeiten oder Staus an den Säulen. Wie sich diese Restriktionen auf die Nutzungsfrequenz und die jeweilige Energiebereitstellung der einzelnen Ladestationen auswirken, kann nicht quantifiziert werden. 3.) Wann und wo werden im Bereich der Stadtteilzentren und beliebter Naherholungsorte Lademöglichkeiten für Elektrokraftfahrzeuge und / oder Pedelecs & S-Pedelecs installiert, um auch den wachsenden Anteil des Freizeitverkehrs stärker als bisher stadt- und umweltverträglich zu gestalten und wie können strategisch wichtige Partner der Stadt (Rheinbahn AG, Stadtwerke Düsseldorf AG, Extraenergie.org etc.) in diesen Prozess zukünftig noch intensiver eingebunden werden? Die Stadtwerke Düsseldorf planen bis Ende des Jahres 2015 noch 20 weitere Ladestationen für Elektrokraftfahrzeuge im Düsseldorfer Versorgungsgebiet bedarfsgerecht aufzubauen. Das bedeutet, dass sich in der Regel Unternehmen oder private Institutionen bei den Stadtwerken melden und aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Image, Marketing, eigene Elektrofahrzeuge) Ladesäulen auf ihrem Privatgelände, verbunden mit einem öffentlichen Zugang für Externe, installieren lassen. Die Zahl der Elektrofahrräder nimmt stetig zu, was einen erhöhten Bedarf an Lademöglichkeiten erfordert. Für Pedelecs bzw. E-Bikes werden darüber hinaus im laufenden Jahr 20 sogenannte "Biergarten-E-BikeLadestationen" bei Düsseldorfer Biergärten aufgestellt. Darunter sind mobile Fahrradständer mit Platz für bis zu vier Fahrräder zu verstehen. Sie sind ausgestattet mit integrierten Schuko-Steckdosen und werden während der Fahrradsaison und im Rahmen der Öffnungszeiten des Biergartens kostenlos bereitgestellt. Die ersten bereits ausgestatteten Biergärten in Düsseldorf sind Bistro Zicke, Peters Biergarten, KCD Essen und Trinken, Hotel Am Zault und Brands Jupp. Eine offizielle medienwirksame Eröffnung zusammen mit dem Oberbürgermeister wird derzeit vorbereitet. Weitere 15 Standorte sind für dieses Jahr noch in Planung. Stromanbieter wie z.B. die Stadtwerke und Hersteller von Ladesäulen haben ein ureigenes kommerzielles Interesse, Ladestationen anzubieten und die Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen. Aufgabe der Stadt ist es, den Anbietern entsprechende Flächen für Ladezwecke zur Verfügung zu stellen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird sich im Rahmen der regionalen Arbeitsgemeinschaft mit dem Kreis Mettmann und dem Rhein-Kreis Neuss für bessere Rahmenbedingungen z.B. Verbesserung der Ladeinfrastruktur zur Nutzung von Elektromobilität in der Region einsetzen. Auf Nachfrage von Frau Böhm erläutert Frau Beigeordnete Stulgies, dass ein Link zu den Informationen über die Ladesäulenstandorte auf der Homepage der Stadtwerke Düsseldorf AG bereits vorhanden ist. Die Anregung zur Einrichtung eines entsprechenden Links auf der Homepage der Landeshauptstadt Düsseldorf wird gerne aufgenommen. Wie Frau Beigeordnete Stulgies auf Nachfrage von Ratsfrau HoltmannSchnieder mitteilt, wird die Anregung aufgegriffen, dass die Landeshauptstadt auf größere Unternehmen sowie Institutionen zugeht, um für die Installation von Ladesäulen auf ihrem Privatgelände, verbunden mit einem öffentlichen Zugang für Externe, zu werben. Möglicherweise kann hier eine gemeinsame Offensive mit der Stadtwerke Düsseldorf AG gestartet werden. Ratsherr Tacer weist darauf hin, dass eine neue Ladestation an einem außerhalb des Stadtzentrums gelegenen Discounterstandort in Unterrath („An der Piwipp“) eröffnet wurde. Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beantwortung einer Anfrage zum Fuhrpark der Landeshauptstadt sowie der städtischen Töchter (Sitzung vom 19.03.2015, Vorlage 19/24/2015) und hebt hervor, dass dabei noch Nachholbedarf hinsichtlich der alternativen Antriebsarten festgestellt worden ist. Abschließend weist Ratsherr Tacer auf die besondere Verantwortung des öffentlichen Sektors in dieser Frage hin. 3.b Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Veränderungen Bundesimmissionsschutzgesetz - gibt es Verbesserungen beim Bahnlärm? 19/ 33/2015 Nach Begründung der Anfrage durch Ratsherrn Gutt beantwortet Frau Beigeordnete Stulgies die Fragen wie folgt: 1.) Welche Auswirkungen hat die neue Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes bei der Lärmaktionsplanung, welche Mitwirkungsund Gestaltungsmöglichkeiten verbleiben der Landeshauptstadt an dieser Stelle und welche Folgen hat dies für den zukünftigen Schutz vor Bahnlärm in Düsseldorf? Die entsprechende Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes bewirkt eine Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes für einen bundesweiten Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Laut Erlass des Landesumweltministeriums NRW gilt dies unabhängig von der Siedlungsstruktur innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. An der Zuständigkeit der DB AG für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an den Eisenbahnstrecken ändert sich dadurch nichts. Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung für alle übrigen Verkehrslärmquellen und den Industrielärm verbleibt mit Ausnahme der bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken auf jeden Fall bei den Ballungsraumkommunen. Neben der Schnittstellendefinition beim Schienenverkehr hat dies hauptsächlich Rückwirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf die Haupteisenbahnstrecken, für die das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig ist. Das EBA hat für die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Internetseite eingerichtet, auf der Betroffene wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln können. Die erste Phase hat am 15.04.2015 begonnen und ist bereits auf den 30.06.2015 verlängert worden. Neben den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern können sich auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen beteiligen. Diese erste Phase der Öffentlichkeitsarbeit dient lediglich dazu, um in einem ersten Schritt die individuelle Lärmbetroffenheit zu ermitteln. Mit den Kommunen wird eine separate Abstimmung stattfinden. Zur Klärung der Fragen zu Art und Umfang der Mitwirkung von Städten und Gemeinden am Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes findet aktuell ein Austausch zwischen dem Eisenbahnbundesamt, dem Umweltministerium NRW und der Stadt Düsseldorf als Vertreterin eines Ballungsraums statt. Die Landeshauptstadt unterstützt den Deutschen Städtetag in dem Bestreben die Kommunen rechtzeitig zu beteiligen und der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes vor 2018 nachzukommen. 2.) Welche Bahnstrecken sind in Düsseldorf von der genannten Änderung betroffen und wie wird hinsichtlich der privaten Schienenstrecken verfahren? Von der Änderung sind alle Schienenstrecken der DB AG im Stadtgebiet betroffen. Nicht betroffen sind die privat betriebenen Verbindungen, wie beispielsweise die Linie Kaarst-Mettmann, welche weiterhin im Lärmaktionsplan Düsseldorf zu behandeln ist. 3.) Was hat die Verwaltung seit der Ratssitzung vom 30.10.2014 unternommen, um mehr Lärmschutz an den Bahnstrecken im Düsseldorfer Stadtgebiet zu erreichen und welche weiteren Schritte sind für die kommenden Monate vorgesehen? Die Fragen der Lärmbelastung an Schienenstrecken werden regelmäßig mit Vertretern der DB AG und der Stadt erörtert. Das Anliegen der Anwohner im Hinblick auf einen besseren Lärmschutz und die Problematik des Bahnübergangs Am Hackenbruch wurden gegenüber der DB AG vehement vertreten. Insbesondere fanden in den letzten Monaten Gespräche im Zusammenhang mit der Lärmproblematik ausgehend von der Güterbahnstrecke Rath - Eller, der Untersuchung zur Lärmsanierung in Düsseldorf-Rath und der Einrichtung eines Regionalhalts in DüsseldorfBilk statt. Zudem finden regelmäßige Arbeitsbesprechungen im Rahmen der Planungen zum Rhein-Ruhr-Express statt. Alle diese Aktivitäten werden fortgesetzt. Die gemäß Ratsbeschluss durchzuführenden Schallmessungen an der Güterbahnstrecke werden nun nach Freigabe des Haushaltes Ende Mai kurzfristig beauftragt. Wie Ratsherr Gutt anmerkt, ist die nun angekündigte Beauftragung der Schallmessungen an der Güterbahnstrecke erfreulich, da viele Bürgerinnen und Bürger dies lange vorgetragen haben. Frau Beigeordnete Stulgies erläutert auf Nachfrage von Ratsherrn Gutt, dass durch die Gesetzesänderung nun die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an Bahnstrecken eindeutig festgelegt ist. Wie sie ergänzt, werden bessere Möglichkeiten für eine Umsetzung des Lärmschutzes entlang der bundeseigenen Eisenbahnstrecken gesehen, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihre Belange aktiv im Rahmen der derzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) einbringen. Ratsherr Tacer richtet einen entsprechenden Aufruf auch an die anwesenden Pressevertretungen. Auf Nachfrage von Ratsfrau Bellstedt teilt Frau Beigeordnete Stulgies mit, dass erste verhaltene Reaktionen im Hinblick auf die Verbesserung des Lärmschutzes im Zuständigkeitsbereich des EBA feststellbar sind, über konkrete Maßnahmen ist derzeit jedoch keine Aussage möglich. Auf Nachfrage von Herrn Prickler zu Lärmschutzmaßnahmen im Stadtbezirk 8 erläutert Frau Beigeordnete Stulgies, dass bestehende Strecken nach den bisherigen Aussagen der Deutsche Bahn AG von den verschärften Lärmschutzauflagen ausgenommen sind. Danach ist die Bahn erst mit dem Gleisneubau gesetzlich verpflichtet, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Landeshauptstadt ist in dieser Frage nach Aussage von Frau Beigeordneter Stulgies im Gespräch mit der Deutsche Bahn AG. Ratsherr Tacer weist abschließend auf das Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung zum Lärmschutz an sogenannten Bestandsstrecken hin. Er bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass im Rahmen der Planungen für den Rhein Ruhr Express (RRX) Verbesserungen des Lärmschutzes erreicht werden. 4 Anträge 4.a Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Registrierungs-, Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen 19/ 39/2015 Nach Begründung des Antrags durch Ratsfrau Bellstedt signalisiert Ratsherr Gutt die Zustimmung seiner Fraktion. Er bittet um Berücksichtigung der Frage, wie die zu erarbeitende Satzung vollzogen werden soll. Insbesondere hebt er die Fragen hervor, ob Ehrenamtliche oder städtische Beschäftigte mit dem Vollzug der Satzung betraut werden und mit welchen Kosten dies jeweils verbunden ist. Ratsfrau Krüger äußert die Unterstützung ihrer Ratsgruppe für den Antrag. Auf Nachfrage von Frau Schulze erläutert Herr Meyer die Kennzeichnung der Katzen mittels Chip und die Vorgehensweise beim Auffinden freilaufender Katzen. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig, ohne Enthaltungen, wie folgt: Der Ausschuss für Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für freilebende Katzen und Katzen mit Freigang im Sinne des Tierschutzgesetzes zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere die gemäß § 13b Tierschutzgesetz und § 5 der Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW notwendigen Vorarbeiten für eine Satzung zur Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen durchgeführt werden (insb. Prüfung der Gebietsabgrenzung). Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umweltschutz, dem Ordnungs- und Verkehrsausschuss sowie dem Rat der Stadt die erarbeiteten Maßnahmen sowie einen Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 4.b Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Pfandringe 19/ 42/2015 Ratsfrau Holtmann-Schnieder begründet den Antrag vorlagengemäß und verweist ergänzend auf Initiativen des Jugendrates in dieser Angelegenheit in anderen Gremien. Herr Schulz bittet im Namen seiner Fraktion um Erweiterung des Antrags auf Anbringung entsprechender Behältnisse an Lampen und Laternen, da es bei Mülleimern aufgrund mangelnder Kompatibilität Probleme bei der Entleerung geben könne. Herr Dr. Schöll begrüßt die mit dem Antrag verfolgte Intention, den Menschen das Durchwühlen des Abfalls nach Pfandflaschen zu ersparen. Er weist jedoch auf die nach seiner Kenntnis negativen Erfahrungen in anderen Kommunen hin. Dabei führt er an, dass die bedürftigen Menschen nicht mit dieser Maßnahme erreicht werden und dass die Stadtreinigung in den betroffenen Städten die Ansammlung von Dreck an den Standorten der Pfandringe beklagt. Frau Sonntag bringt die Unterstützung des Antrages durch den Jugendrat zum Ausdruck. Wie sie berichtet, haben Mitglieder des Jugendrates sich im Rahmen einer Kooperation mit dem Gütersloher Jugendrat das dortige System der Pfandkisten angeschaut. Frau Sonntag teilt mit, dass in Gütersloh gute Erfahrungen mit diesem System gemacht wurden. Ratsherr Gutt schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Schöll an und benennt Beispiele aus Hamburg und Frankfurt, die nach seiner Meinung gegen die beantragte Vorgehensweise sprechen. Er führt an, dass die Pfandringe es auch anderen Personenkreisen erleichtern, an Pfandflaschen zu gelangen. Ratsherr Gutt benennt als weitere Aspekte möglichen Vandalismus, Scherbenbildung und Verdreckung. Er hebt die Vielschichtigkeit des Problems hervor und warnt vor einem Schnellschuss. Ratsherr Gutt schlägt vor, dass die Verwaltung nach Zusammentragen der Erfahrungen verschiedener Großstädte herausarbeitet, ob dies für Düsseldorf ein möglicher Weg ist, und dass sie diese Ergebnisse neben dem Ausschuss für Umweltschutz auch dem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorstellt. Ratsherr Tacer hebt hervor, dass der vorliegende Antrag von den antragstellenden Fraktionen erweitert wird. Danach soll die Verwaltung die Evaluationsergebnisse aus Köln im Hinblick auf Pfandringe in einer der nächsten Sitzungen im Ausschuss vorstellen und auf der Basis dieser Evaluationsergebnisse dem Ausschuss dann ein Konzept vorlegen, um geeignete Standorte in den Stadtbezirken 1, 2 und 3 zu benennen, an denen zunächst für die Dauer eines Jahres sogenannte Pfandringe probeweise an Mülleimern im öffentlichen Raum angebracht werden sollten. Herr Bremer merkt an, dass den Pfandsammlern ein Nachteil entsteht, wenn die in den Pfandringen abgestellten Flaschen durch andere eingesammelt werden. Ratsfrau Bellstedt führt an, dass das Pfandsammeln kein Ersatz für Sozialleistungen ist. Frau Landau bittet um Berücksichtigung der Bereiche, an denen Glascontainer stehen, da die Menschen auch dort Pfandflaschen heraussuchen. Frau Böhm merkt an, dass es aus umweltpolitischer Sicht nicht darauf ankommt, wer die Flaschen mitnimmt, zumal dies ohnehin nicht kontrolliert werden kann. Sie stellt den ökologischen Aspekt in den Vordergrund, da die im Pfandring abgestellten Flaschen nicht in den Müll gelangen. Ratsherr Tacer weist darauf hin, dass auch das Design der Pfandringe diskussionswürdig und ein interessanter Aspekt ist. Frau Sonntag regt an, die Kunstakademie hinsichtlich des Designs der Pfandringe mit einzubeziehen. Ratsherr Gutt gibt zu bedenken, dass das Kölner Design aufgrund der entsprechenden Designrechte mit dem Nachteil hoher Kosten verbunden ist. Ratsherr Gutt bittet um Klarstellung zum Wortlaut des mündlich geänderten, zur Abstimmung anstehenden Antragstextes. Daraufhin trägt Ratsherr Tacer die abgeänderte Fassung des Antrags vor. Auf Antrag der CDU-Ratsfraktion wird die Sitzung von 16:30 Uhr bis 16:35 Uhr unterbrochen. Anschließend äußert Ratsherr Gutt sein Bedauern über den Diskussionsverlauf. Er teilt mit, dass die CDU-Ratsfraktion dem geänderten Antrag nicht zustimmen kann, da in dem geänderten Antragstext kein Wille der Antragsteller gesehen werde, anhand der noch vorzustellenden Ergebnisse offen in die weitere Beratung zu gehen. Herr Dr. Schöll schließt sich für die Fraktion DIE LINKE dieser Aussage an. Der Antrag wird mehrheitlich bei 10 Stimmen dafür (SPD, Bü90/Grüne und FDP) und 9 Stimmen dagegen (CDU, DIE LINKE und Tierschutz/Freie Wähler) wie folgt beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umweltschutz in einer der nächsten Sitzungen die Evaluationsergebnisse aus Köln im Hinblick auf Pfandringe vorzustellen und auf der Basis dieser Evaluationsergebnisse dem Ausschuss für Umweltschutz ein Konzept vorzulegen, um geeignete Standorte in den Stadtbezirken 1, 2 und 3 zu benennen, an denen zunächst für die Dauer eines Jahres sogenannte Pfandringe probeweise an Mülleimern im öffentlichen Raum angebracht werden sollten. 5 Errichtung einer Lärmschutzanlage an der Kevelaerer Straße Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 19/ 34/2015 Frau Beigeordnete Stulgies erläutert die Planung anhand einer Präsentation. Abschließend weist sie darauf hin, dass die einzusetzenden unterschiedlichen Materialien noch im Rahmen der Feinplanung abgestimmt werden. Der Beginn der Baumaßnahme ist für April 2016 und die Bauausführung bis Ende August 2016 vorgesehen. Anschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig, ohne Enthaltungen, die folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Errichtung einer Lärmschutzanlage auf der Ostseite der Kevelaerer Straße mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.584.000 EUR (brutto). 6 Überarbeitung der Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises - Beschluss 19/ 37/2015 Frau Beigeordnete Stulgies erläutert die vorgelegte Neufassung der Richtlinie und die wesentlichen Änderungen unter Einbeziehung der Aufträge aus der letzten Jury-Sitzung. Neu ist unter anderem eine Vergabe des Umweltpreises an mehrere Preisträger; aufgenommen wurden zudem Förderbeispiele unter dem Thema „Klimaschutz“. Frau Beigeordnete Stulgies stellt abschließend die drei Teilprogramme „Wettbewerb Umweltpreis“, „Umweltprojektförderung“ und „Mach was draus!“ vor. Auf Anregung und Nachfrage von Herrn Schulz erläutert Herr Loosen, dass das Umweltamt künftig vor der Preisverleihung die Zustimmung der Preisträger einholen wird, sofern diese sich nicht selbst beworben haben, sondern von Dritten vorgeschlagen wurden. Ferner wird als Anregung für die nächste Jurysitzung aufgenommen, einen angemessenen Rahmen für die Preisverleihung abzustimmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat anschließend einstimmig, ohne Enthaltungen, die nachfolgende Beschlussfassung: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die überarbeitete „Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises“. Diese Richtlinie ersetzt die bisherige „Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die Förderung von Umweltprojekten“ vom 23.05.1996. 7 Bericht über die Arbeit des Eine Welt Forums Düsseldorf e.V. - mdl. Bericht Herr Ceki bedankt sich für die Einladung in den Ausschuss und stellt sich kurz vor. Er berichtet anschließend über die Arbeit des Eine Welt Forums Düsseldorf e.V. und geht dabei auch auf die Gründungszeit der Eine-WeltArbeit in Düsseldorf ein. Herr Ceki hebt die Bedeutung der Netzwerkarbeit in diesem Bereich hervor und beschreibt die stetigen Bemühungen und Erfolge hinsichtlich neuer Kooperationspartner. In seinem Bericht geht er insbesondere auf die Themen „Fairer Handel“, Städtepartnerschaften und die Einbindung von Schulen und Kulturhäusern ein. Nach Ansicht von Herrn Ceki ist Düsseldorf im Hinblick auf die Eine-Welt-Arbeit ein positives Beispiel für die gute Zusammenarbeit mit vielen Stellen, sowie für die breite Unterstützung, auch der Politik. Ratsherr Gutt und Ratsherr Tacer danken Herrn Ceki für sein großes Engagement sowie für seine Arbeit im Eine Welt Forum und mit allen weiteren Initiativen. 8 Sachstandsbericht zu "Umwelt ins Zentrum" -Information19/ 40/2015 Frau Beigeordnete Stulgies stellt anhand einer Präsentation Vorüberlegungen der Verwaltung für ein Umwelthaus vor. Sie berichtet abschließend, dass auf dieser Basis der Auftrag für die Interessenanalyse und Nutzungskonzeption am 10.06.2015 vergeben wurde. Ein Ergebnis wird Ende September vorliegen. Der Ausschuss nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis. 9 Festsetzung von Überschwemmungsgebieten - Information 19/ 29/2015 Frau Dr. Bantz berichtet vorlagengemäß und anhand kartenmäßiger Darstellungen über den aktuellen Sachstand zu den prioritär von der Stadt zu bearbeitenden Konfliktbereichen. Wie Frau Dr. Bantz auf Nachfrage von Ratsfrau Holtmann-Schnieder erläutert, ist für die Gewässer, bei denen die Festsetzungsverfahren bisher nicht eingeleitet wurden, nicht bekannt, wann die entsprechenden Berechnungen durchgeführt werden. Die Frist für die Einleitung der Festsetzungsverfahren ist seit mehr als einem Jahr abgelaufen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Festsetzungsverfahren liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Der Ausschuss nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis. 10 Wettbewerb "Stadtradeln 2015" Teilnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf - Information 19/ 38/2015 Frau Beigeordnete Stulgies berichtet über die Aktion, an der die Landeshauptstadt in diesem Jahr zum zweiten Mal teilnimmt. Die aktive Wettbewerbsphase dauert vom 10. bis 30.09.2015. Frau Beigeordnete Stulgies teilt mit, dass Einladungen zum „Stadtradeln“ an die Ratsmitglieder, die Fraktionen, Schulen, Firmen, Fahrradclubs, Vereine, Fahrradhändler sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung verteilt werden. Abschließend ruft Frau Beigeordnete Stulgies zur zahlreichen Teilnahme an der Aktion auf, so dass Düsseldorf im Wettbewerb mit anderen Kommunen ein noch besseres Ergebnis als im letzten Jahr erzielen kann. Der Ausschuss nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis. Ende der öffentlichen Sitzung: Ratsherr Tacer Vorsitzender 17:30 Uhr Ratsfrau Bellstedt stellvertretende Vorsitzende Wiegand Schriftführung Stulgies Beigeordnete