N iederschrift

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N iederschrift
19/ - 5/2015
Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz
am 18.06.2015
Beginn der Sitzung:
15:00 Uhr
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1
2
3
3.a
19/ 31/2015
3.b
19/ 33/2015
3.c
19/ 41/2015
4
4.a
19/ 39/2015
4.b
19/ 42/2015
5
19/ 34/2015
6
19/ 37/2015
7
8
19/ 40/2015
9
19/ 29/2015
10
19/ 38/2015
Anerkennung der Tagesordnung
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom
20.02.2015
Anfragen
Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Elektromobilität - Infrastruktur in Düsseldorf
Anfrage
der
CDU-Ratsfraktion:
Veränderungen
Bundesimmissionsschutzgesetz - gibt es Verbesserungen
beim Bahnlärm?
Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Angebot und Nachfrage für
Elektromobilität
Anträge
Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP: Registrierungs-, Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen
Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP: Pfandringe
Errichtung einer Lärmschutzanlage an der Kevelaerer
Straße - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss Überarbeitung
der Richtlinie der Landeshauptstadt
Düsseldorf für die finanzielle Förderung, Prämierung und
Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im
Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe
des Umweltpreises - Beschluss Bericht über die Arbeit des Eine Welt Forums Düsseldorf
e.V. - mdl. Bericht Sachstandsbericht zu "Umwelt ins Zentrum"
-InformationFestsetzung von Überschwemmungsgebieten
- Information Wettbewerb
"Stadtradeln
2015"
Teilnahme
der
Landeshauptstadt Düsseldorf
- Information -
Anwesend:
Ausschussmitglieder:
Ratsfrau
Bellstedt
Frau
Ratsherr
Herr
Ratsherr
Ratsfrau
Ratsherr
Ratsfrau
Böhm
Bohrmann
Bremer
Gutt
Holtmann-Schnieder
Kretschmann
Krüger
Frau
Landau
Herr
Neuhaus
Herr
Prickler
Herr
Rasp
Ratsherr
Herr
Herr
Frau
Ratsherr
Frau
Ratsherr
Reinold
Dr. Schöll
Schulz
Schulze
Simon
Dr. Strand
Tacer
BÜ 90/ GRÜNE, stv.
Vorsitzende
BÜ 90/ GRÜNE
SPD
CDU
CDU
SPD
CDU, i.V.f. BM Klein
Tierschutz/FREIE
WÄHLER
BÜ 90/ GRÜNE, i.V.f.
BM Uhlig
CDU, iV.f. BM von
Dahlen
SPD,
i.V.f.
RF
Goldberg-Hammon
SPD, i.V.f. BM Dr.
Queitsch
CDU
DIE LINKE
FDP
CDU, i.V.f. RH Münter
CDU
SPD
SPD, Vorsitzender
Von der Verwaltung:
Frau Beigeordnete
Frau
Frau
Herr
Herr
Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Frau
Stulgies
Dr. Neven-Daroussis
Scheer
Dr. Reuter
Ferber
Meyer
Dr. Bantz
Loosen
Neumann
Wiechers
Wiegand
Dezernat 08
Referentin Dezernat 08
Referentin Dezernat 08
Büro 01
Leiter Amt 19
Leiter Amt 39
Amt 19/4
Amt 19/1
Amt 19/3
Amt 19/3
Amt 19/1, Schriftführerin
Sonstige:
Herr
Ceki
Frau
Frau
Dr. Hoppe
Sonntag
Eine
Welt
Düsseldorf e.V.
Seniorenbeirat
Jugendrat
Forum
Öffentlicher Teil
Vor Einstieg in die Tagesordnung begrüßt Ratsherr Tacer den neuen Leiter des
Umweltamtes, Herrn Ferber, und wünscht ihm gutes Gelingen für die übernommene
Aufgabe. Anschließend stellt Herr Ferber sich kurz vor. Ratsherr Tacer bedankt sich
bei Frau Dr. Bantz für die kommissarische Leitung des Amtes und die gute
Zusammenarbeit während der Vakanz der Amtsleitung.
1
Anerkennung der Tagesordnung
Es wird vereinbart, die Tagesordnungspunkte 3.a und 3.b wegen des
inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam zu behandeln. Mit dieser
Änderung erkennt der Ausschuss die Tagesordnung einstimmig an.
2
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.02.2015
Der Ausschuss genehmigt einstimmig, bei einer Enthaltung (SPD), die
Niederschrift vom 20.02.2015.
3
Anfragen
3.a
Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Elektromobilität
- Infrastruktur in Düsseldorf
19/ 31/2015
Gemeinsam behandelt mit:
3.c
Anfrage der SPD-Ratsfraktion:
Elektromobilität
19/ 41/2015
Angebot
und
Nachfrage
für
Die Anfragen werden von Frau Böhm (zu Punkt 3.a) und von Ratsfrau
Holtmann-Schnieder (zu Punkt 3.c) begründet.
Anschließend beantwortet Frau Beigeordnete Stulgies die Anfrage zu
Punkt 3.a nach Beteiligung der Stadtwerke Düsseldorf AG und der
Naturstrom Handel GmbH wie folgt:
1.) Wie funktioniert aktuell das
Elektrofahrzeuge in Düsseldorf?
Bezahlsystem an Ladesäulen für
Gegenwärtig verfügen die Anbieter von Ladeinfrastruktur in Düsseldorf
noch über eigene Anmeldungs- und Abrechnungsmethoden, die
untereinander nicht kompatibel sind.
Die Stadtwerke Düsseldorf AG betreiben in Düsseldorf aktuell 50
Ladesäulen mit etwa 130 Ladepunkten. Zusätzlich sind der Verwaltung
acht Ladesäulen von RWE in den nachfolgend genannten Straßen in
Düsseldorf bekannt: Höherweg, Immermannstraße, Metro Straße und
Schlüterstraße. Eine Ladesäule der Naturstrom Handel GmbH steht in der
Achenbachstraße und eine der Deutschen Bahn AG am KonradAdenauer-Platz. Die Station der Deutschen Bahn ist jedoch nur für die
Carsharing-Elektrofahrzeuge von Flinkster zugelassen.
Alle Ladestationen der Stadtwerke sind in ein sogenanntes intelligentes
Ladesäulenmanagementsystem eingebunden, über das sowohl die
Ladeinfrastruktur als auch die Kunden verwaltet werden. Für die Kunden
ist der Ladevorgang an den Säulen bis auf weiteres kostenfrei. Die
Tankkarte kann bei den Stadtwerken kostenlos angefordert werden. Die
Stadtwerke behalten sich jedoch das Recht vor, eine Tarifierung zu einem
späteren Zeitpunkt einzuführen.
Um die Ladesäule von Naturstrom nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft
im Verein Park + Charge e.V. notwendig. Die Mitglieder erhalten einen
Schlüssel, mit dem sie den Zugang zur Ladesäule öffnen können. Die
entnommene Strommenge wird den Mitgliedern in Rechnung gestellt.
Die Nutzung der RWE-Ladesäulen ist entweder auf der Grundlage eines
Autostromvertrages mit RWE oder nach Freischaltung mittels SMS eines
Mobiltelefons möglich. Der abgenommene Strom wird je nach Nutzungsart
über RWE oder den Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt.
2.) Was müssen Besucherinnen und Besucher beachten, die mit ihrem
Elektrofahrzeug nach Düsseldorf anreisen, wenn sie ihr Fahrzeug in
Düsseldorf aufladen möchten?
Besucherinnen und Besucher können sich vorher beispielsweise auf
folgenden Internetseiten über die Standorte der Ladesäulen und die Arten
von anzuschließenden Steckern informieren:
 http://www.swd-ag.de/privatkunden/strom/
 https://www.rwe-mobility.com/web/cms/de/1195202/emobility/rweladesaeulenfinder/
 http://lemnet.org/map/?hl=de.
Die Ladesäulen bieten unterschiedliche Anschlussleistungen. Außerdem
sind unterschiedliche Steckdosen vorhanden. An den Stromtankstellen der
Stadtwerke Düsseldorf können E-Fahrzeuge mit Schuko- oder Typ 2Steckern geladen werden. Die Ladestationen von RWE sind mit Typ 2Steckern zu nutzen. Die Ladesäule von Naturstrom ist mit Schuko- oder
CEE-Steckern nutzbar.
Da der Zugang zu den Ladepunkten der Stadtwerke Düsseldorf über
Tankkarten erfolgt, müssen sich Besucher diese im Vorfeld bei den
Stadtwerken besorgen. Die Stadtwerke geben inzwischen eine große
Anzahl von Tankkarten - insbesondere an auswärtige Nutzer und Pendler
- aus. Viele Nutzer stammen beispielsweise aus den Niederlanden, die
über den Düsseldorfer Flughafen ihre Reise antreten und an den
Ladestationen in den Flughafen-Parkhäusern ihre Fahrzeuge nachladen.
Da der Zugang zu den Ladepunkten von RWE auch ohne Tankkarte
erfolgen kann, ist hier keine weitere Vorbereitung notwendig.
3.) Welche Gespräche werden mit Nachbarstädten und Regionen geführt,
um die Bezahlsysteme an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu
vereinheitlichen?
Es ist in erster Linie Sache der Anbieter von Ladeinfrastruktur, sich
untereinander zu vernetzen und ein attraktives Angebot aufzubauen.
Die Stadtwerke Düsseldorf arbeiten seit Mitte des Jahres 2014 an der
Vernetzung (Roaming) mit verschiedenen Ladeinfrastruktur-Betreibern.
Die Stadtwerke Düsseldorf führen darüber hinaus Gespräche mit weiteren
Marktanbietern
(Roaming-Plattformen,
Energieversorgern,
Elektromobilitätsanbietern) und planen, demnächst weitere Schnittstellen
im Umland einzurichten, so dass ihre Kunden auch dort mit der Tankkarte
der Stadtwerke laden können. Aufgrund laufender Gespräche können von
den Stadtwerken zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Details
benannt werden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird sich im Rahmen der regionalen
Arbeitsgemeinschaft mit dem Kreis Mettmann und dem Rhein-Kreis Neuss
für bessere Rahmenbedingungen z.B. Verbesserung der Ladeinfrastruktur
zur Nutzung von Elektromobilität in der Region einsetzen.
Frau Beigeordnete Stulgies beantwortet die Anfrage zu Punkt 3.c nach
Beteiligung der Stadtwerke Düsseldorf AG, der Naturstrom GmbH und der
RWE AG wie folgt:
1.) Wie viele Ladestationen stehen den Nutzerinnen und Nutzern von
Elektrokraftfahrzeugen in Düsseldorf (gegliedert nach öffentlichen und
halböffentlichen Ladeplätzen sowie Auslastung der Ladestationen)
insgesamt zur Verfügung und wie verteilen sich diese auf das Stadtgebiet?
Derzeit betreiben die Stadtwerke Düsseldorf AG rund 50 Ladesäulen in
Düsseldorf und bieten damit etwa 130 Ladepunkte an. Fünf dieser
Stationen stehen im öffentlichen, 40 im halböffentlichen Raum und fünf auf
privaten Flächen.
Die Spanne der Auslastung der Ladesäulen geht von unter 100 kWh bis
zu über 5000 kWh im Jahr 2014. Eine tabellarische Auflistung der
Stadtwerke-Ladesäulen und deren Auslastung sowie die Zuordnung zu
öffentlichen, halb-öffentlichen bzw. privaten Standorten ist dem Protokoll
als Anlage beigefügt.
Die Ladesäulen verteilen sich auf das Stadtgebiet mit einem deutlichen
Schwerpunkt auf die Stadtmitte. Die genaue Verteilung der Ladesäulen im
Stadtgebiet kann auf der Internet Seite www.lemnet.org angeschaut
werden.
Zusätzlich sind der Verwaltung acht Ladesäulen von RWE in den
nachfolgend genannten Straßen in Düsseldorf bekannt: Höherweg,
Immermannstraße, Metro Straße und Schlüterstraße. Eine Ladesäule der
Naturstrom Handel GmbH steht in der Achenbachstraße und eine der
Deutschen Bahn AG am Konrad-Adenauer-Platz. Die Station der
Deutschen Bahn ist jedoch nur für die Carsharing-Elektrofahrzeuge von
Flinkster zugelassen.
Die Auslastung bzw. die Stromabgabe der Ladesäulen der übrigen
genannten Anbieter sind der Verwaltung nicht mitgeteilt worden.
2.) Welche technischen Standards bieten die einzelnen Ladestationen und
welche Restriktionen ergeben sich für potentielle NutzerInnen und wie
wirken sich diese auf die Nutzungsfrequenz und die jeweilige
Energiebereitstellung der einzelnen Ladestationen aus?
Alle Ladestationen der Stadtwerke sind in ein sogenanntes intelligentes
Ladesäulenmanagementsystem eingebunden, über das sowohl die
Ladeinfrastruktur als auch die Kunden verwaltet werden.
Für die Kunden ist der Ladevorgang an den Säulen bis auf weiteres
kostenfrei. Die Stadtwerke behalten sich jedoch das Recht vor, eine
Tarifierung zu einem späteren Zeitpunkt einzuführen.
Da der Zugang zu den Ladepunkten der Stadtwerke Düsseldorf über
Tankkarten erfolgt, müssen sich Besucher diese im Vorfeld bei den
Stadtwerken besorgen. Die Tankkarte kann bei den Stadtwerken
kostenlos angefordert werden.
Um die Ladesäule von Naturstrom nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft
im Verein Park + Charge e.V. notwendig. Die Mitglieder erhalten einen
Schlüssel, mit dem sie den Zugang zur Ladesäule öffnen können. Die
entnommene Strommenge wird den Mitgliedern in Rechnung gestellt.
Die Nutzung der RWE-Ladesäulen ist entweder auf der Grundlage eines
Autostromvertrages mit RWE oder nach Freischaltung mittels SMS eines
Mobiltelefons möglich. Der abgenommene Strom wird je nach Nutzungsart
über RWE oder den Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt.
Die Ladesäulen bieten unterschiedliche Anschlussleistungen. Außerdem
sind unterschiedliche Steckdosen vorhanden. Alle Ladestationen der
Stadtwerke Düsseldorf sind für den Bereich der Normalladung bezüglich
der verwendeten Stecker-Typen diskriminierungsfrei ausgestattet, d.h. an
den Ladesäulen werden sowohl der Schuko-Stecker als auch der
inzwischen genormte Typ 2-Stecker angeboten. Die Ladestationen können
dabei bis zu 22 kW Leistung abgeben und werden mit grünem Strom
versorgt.
Die Ladestationen von RWE sind nur mit Typ 2-Steckern zu nutzen.
Die Ladesäule von Naturstrom ist mit Schuko- oder CEE-Steckern
nutzbar.
Mit den aktuell in Düsseldorf vorhanden 59 Ladestationen gibt es zurzeit
keine Wartezeiten oder Staus an den Säulen.
Wie sich diese Restriktionen auf die Nutzungsfrequenz und die jeweilige
Energiebereitstellung der einzelnen Ladestationen auswirken, kann nicht
quantifiziert werden.
3.) Wann und wo werden im Bereich der Stadtteilzentren und beliebter
Naherholungsorte Lademöglichkeiten für Elektrokraftfahrzeuge und / oder
Pedelecs & S-Pedelecs installiert, um auch den wachsenden Anteil des
Freizeitverkehrs stärker als bisher stadt- und umweltverträglich zu
gestalten und wie können strategisch wichtige Partner der Stadt
(Rheinbahn AG, Stadtwerke Düsseldorf AG, Extraenergie.org etc.) in
diesen Prozess zukünftig noch intensiver eingebunden werden?
Die Stadtwerke Düsseldorf planen bis Ende des Jahres 2015 noch 20
weitere Ladestationen für Elektrokraftfahrzeuge im Düsseldorfer
Versorgungsgebiet bedarfsgerecht aufzubauen. Das bedeutet, dass sich
in der Regel Unternehmen oder private Institutionen bei den Stadtwerken
melden und aus unterschiedlichen Gründen (z.B. Image, Marketing,
eigene Elektrofahrzeuge) Ladesäulen auf ihrem Privatgelände, verbunden
mit einem öffentlichen Zugang für Externe, installieren lassen.
Die Zahl der Elektrofahrräder nimmt stetig zu, was einen erhöhten Bedarf
an Lademöglichkeiten erfordert. Für Pedelecs bzw. E-Bikes werden
darüber hinaus im laufenden Jahr 20 sogenannte "Biergarten-E-BikeLadestationen" bei Düsseldorfer Biergärten aufgestellt. Darunter sind
mobile Fahrradständer mit Platz für bis zu vier Fahrräder zu verstehen. Sie
sind ausgestattet mit integrierten Schuko-Steckdosen und werden
während der Fahrradsaison und im Rahmen der Öffnungszeiten des
Biergartens kostenlos bereitgestellt.
Die ersten bereits ausgestatteten Biergärten in Düsseldorf sind Bistro
Zicke, Peters Biergarten, KCD Essen und Trinken, Hotel Am Zault und
Brands Jupp. Eine offizielle medienwirksame Eröffnung zusammen mit
dem Oberbürgermeister wird derzeit vorbereitet. Weitere 15 Standorte
sind für dieses Jahr noch in Planung.
Stromanbieter wie z.B. die Stadtwerke und Hersteller von Ladesäulen
haben ein ureigenes kommerzielles Interesse, Ladestationen anzubieten
und die Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht auszubauen. Aufgabe der Stadt
ist es, den Anbietern entsprechende Flächen für Ladezwecke zur
Verfügung zu stellen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird sich im
Rahmen der regionalen Arbeitsgemeinschaft mit dem Kreis Mettmann und
dem Rhein-Kreis Neuss für bessere Rahmenbedingungen z.B.
Verbesserung der Ladeinfrastruktur zur Nutzung von Elektromobilität in
der Region einsetzen.
Auf Nachfrage von Frau Böhm erläutert Frau Beigeordnete Stulgies, dass
ein Link zu den Informationen über die Ladesäulenstandorte auf der
Homepage der Stadtwerke Düsseldorf AG bereits vorhanden ist. Die
Anregung zur Einrichtung eines entsprechenden Links auf der Homepage
der Landeshauptstadt Düsseldorf wird gerne aufgenommen.
Wie Frau Beigeordnete Stulgies auf Nachfrage von Ratsfrau HoltmannSchnieder mitteilt, wird die Anregung aufgegriffen, dass die
Landeshauptstadt auf größere Unternehmen sowie Institutionen zugeht,
um für die Installation von Ladesäulen auf ihrem Privatgelände, verbunden
mit einem öffentlichen Zugang für Externe, zu werben. Möglicherweise
kann hier eine gemeinsame Offensive mit der Stadtwerke Düsseldorf AG
gestartet werden.
Ratsherr Tacer weist darauf hin, dass eine neue Ladestation an einem
außerhalb des Stadtzentrums gelegenen Discounterstandort in Unterrath
(„An der Piwipp“) eröffnet wurde. Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die
Beantwortung einer Anfrage zum Fuhrpark der Landeshauptstadt sowie
der städtischen Töchter (Sitzung vom 19.03.2015, Vorlage 19/24/2015)
und hebt hervor, dass dabei noch Nachholbedarf hinsichtlich der
alternativen Antriebsarten festgestellt worden ist. Abschließend weist
Ratsherr Tacer auf die besondere Verantwortung des öffentlichen Sektors
in dieser Frage hin.
3.b
Anfrage
der
CDU-Ratsfraktion:
Veränderungen
Bundesimmissionsschutzgesetz - gibt es Verbesserungen beim
Bahnlärm?
19/ 33/2015
Nach Begründung der Anfrage durch Ratsherrn Gutt beantwortet Frau
Beigeordnete Stulgies die Fragen wie folgt:
1.) Welche
Auswirkungen hat die
neue Zuständigkeit des
Eisenbahnbundesamtes bei der Lärmaktionsplanung, welche Mitwirkungsund Gestaltungsmöglichkeiten verbleiben der Landeshauptstadt an dieser
Stelle und welche Folgen hat dies für den zukünftigen Schutz vor
Bahnlärm in Düsseldorf?
Die entsprechende Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
bewirkt eine Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes für einen
bundesweiten Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes
mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr. Laut
Erlass des Landesumweltministeriums NRW gilt dies unabhängig von der
Siedlungsstruktur innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen. An der
Zuständigkeit der DB AG für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen
an den Eisenbahnstrecken ändert sich dadurch nichts.
Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung für alle übrigen Verkehrslärmquellen
und den Industrielärm verbleibt mit Ausnahme der bundeseigenen
Haupteisenbahnstrecken auf jeden Fall bei den Ballungsraumkommunen.
Neben der Schnittstellendefinition beim Schienenverkehr hat dies
hauptsächlich Rückwirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug
auf die Haupteisenbahnstrecken, für die das Eisenbahnbundesamt (EBA)
zuständig
ist.
Das
EBA
hat für die
erste
Phase
der
Öffentlichkeitsbeteiligung eine Internetseite
eingerichtet, auf der
Betroffene wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung
übermitteln können. Die erste Phase hat am 15.04.2015 begonnen und ist
bereits auf den 30.06.2015 verlängert worden. Neben den betroffenen
Bürgerinnen und
Bürgern können sich auch Organisationen,
Vereinigungen und Initiativen beteiligen. Diese erste Phase der
Öffentlichkeitsarbeit dient lediglich dazu, um in einem ersten Schritt die
individuelle Lärmbetroffenheit zu ermitteln. Mit den Kommunen wird eine
separate Abstimmung stattfinden.
Zur Klärung der Fragen zu Art und Umfang der Mitwirkung von Städten
und Gemeinden am Lärmaktionsplan des Eisenbahnbundesamtes findet
aktuell ein Austausch zwischen dem Eisenbahnbundesamt, dem
Umweltministerium NRW und der Stadt Düsseldorf als Vertreterin eines
Ballungsraums statt.
Die Landeshauptstadt unterstützt den Deutschen Städtetag in dem
Bestreben die Kommunen rechtzeitig zu beteiligen und der gesetzlichen
Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes vor 2018 nachzukommen.
2.) Welche Bahnstrecken sind in Düsseldorf von der genannten Änderung
betroffen und wie wird hinsichtlich der privaten Schienenstrecken
verfahren?
Von der Änderung sind alle Schienenstrecken der DB AG im Stadtgebiet
betroffen. Nicht betroffen sind die privat betriebenen Verbindungen, wie
beispielsweise die Linie Kaarst-Mettmann, welche weiterhin im
Lärmaktionsplan Düsseldorf zu behandeln ist.
3.) Was hat die Verwaltung seit der Ratssitzung vom 30.10.2014
unternommen, um mehr Lärmschutz an den Bahnstrecken im
Düsseldorfer Stadtgebiet zu erreichen und welche weiteren Schritte sind
für die kommenden Monate vorgesehen?
Die Fragen der Lärmbelastung an Schienenstrecken werden regelmäßig
mit Vertretern der DB AG und der Stadt erörtert. Das Anliegen der
Anwohner im Hinblick auf einen besseren Lärmschutz und die Problematik
des Bahnübergangs Am Hackenbruch wurden gegenüber der DB AG
vehement vertreten. Insbesondere fanden in den letzten Monaten
Gespräche im Zusammenhang mit der Lärmproblematik ausgehend von
der Güterbahnstrecke Rath - Eller, der Untersuchung zur Lärmsanierung
in Düsseldorf-Rath und der Einrichtung eines Regionalhalts in DüsseldorfBilk statt.
Zudem finden regelmäßige Arbeitsbesprechungen im Rahmen der
Planungen zum Rhein-Ruhr-Express statt. Alle diese Aktivitäten werden
fortgesetzt.
Die gemäß Ratsbeschluss durchzuführenden Schallmessungen an der
Güterbahnstrecke werden nun nach Freigabe des Haushaltes Ende Mai
kurzfristig beauftragt.
Wie Ratsherr Gutt anmerkt, ist die nun angekündigte Beauftragung der
Schallmessungen an der Güterbahnstrecke erfreulich, da viele
Bürgerinnen und Bürger dies lange vorgetragen haben. Frau Beigeordnete
Stulgies erläutert auf Nachfrage von Ratsherrn Gutt, dass durch die
Gesetzesänderung nun die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an
Bahnstrecken eindeutig festgelegt ist. Wie sie ergänzt, werden bessere
Möglichkeiten für eine Umsetzung des Lärmschutzes entlang der
bundeseigenen Eisenbahnstrecken gesehen, wenn die Bürgerinnen und
Bürger
ihre
Belange
aktiv
im
Rahmen
der
derzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) einbringen.
Ratsherr Tacer richtet einen entsprechenden Aufruf auch an die
anwesenden Pressevertretungen.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Bellstedt teilt Frau Beigeordnete Stulgies mit,
dass erste verhaltene Reaktionen im Hinblick auf die Verbesserung des
Lärmschutzes im Zuständigkeitsbereich des EBA feststellbar sind, über
konkrete Maßnahmen ist derzeit jedoch keine Aussage möglich.
Auf Nachfrage von Herrn Prickler zu Lärmschutzmaßnahmen im
Stadtbezirk 8 erläutert Frau Beigeordnete Stulgies, dass bestehende
Strecken nach den bisherigen Aussagen der Deutsche Bahn AG von den
verschärften Lärmschutzauflagen ausgenommen sind. Danach ist die
Bahn
erst
mit
dem
Gleisneubau
gesetzlich
verpflichtet,
Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Landeshauptstadt ist in dieser
Frage nach Aussage von Frau Beigeordneter Stulgies im Gespräch mit
der Deutsche Bahn AG. Ratsherr Tacer weist abschließend auf das
Fehlen einer gesetzlichen Verpflichtung zum Lärmschutz an sogenannten
Bestandsstrecken hin. Er bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass im
Rahmen der Planungen für den Rhein Ruhr Express (RRX)
Verbesserungen des Lärmschutzes erreicht werden.
4
Anträge
4.a
Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP: Registrierungs-, Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für
freilaufende Katzen
19/ 39/2015
Nach Begründung des Antrags durch Ratsfrau Bellstedt signalisiert
Ratsherr Gutt die Zustimmung seiner Fraktion. Er bittet um
Berücksichtigung der Frage, wie die zu erarbeitende Satzung vollzogen
werden soll. Insbesondere hebt er die Fragen hervor, ob Ehrenamtliche
oder städtische Beschäftigte mit dem Vollzug der Satzung betraut werden
und mit welchen Kosten dies jeweils verbunden ist.
Ratsfrau Krüger äußert die Unterstützung ihrer Ratsgruppe für den Antrag.
Auf Nachfrage von Frau Schulze erläutert Herr Meyer die Kennzeichnung
der Katzen mittels Chip und die Vorgehensweise beim Auffinden
freilaufender Katzen.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig, ohne Enthaltungen, wie
folgt:
Der Ausschuss für Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, geeignete
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für freilebende Katzen und Katzen
mit Freigang im Sinne des Tierschutzgesetzes zu erarbeiten. Dabei sollen
insbesondere die gemäß § 13b Tierschutzgesetz und § 5 der
Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW notwendigen Vorarbeiten für
eine Satzung zur Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht
für freilaufende Katzen durchgeführt werden (insb. Prüfung der
Gebietsabgrenzung).
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umweltschutz, dem
Ordnungs- und Verkehrsausschuss sowie dem Rat der Stadt die
erarbeiteten Maßnahmen sowie einen Satzungsentwurf zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
4.b
Antrag der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP: Pfandringe
19/ 42/2015
Ratsfrau Holtmann-Schnieder begründet den Antrag vorlagengemäß und
verweist ergänzend auf Initiativen des Jugendrates in dieser
Angelegenheit in anderen Gremien.
Herr Schulz bittet im Namen seiner Fraktion um Erweiterung des Antrags
auf Anbringung entsprechender Behältnisse an Lampen und Laternen, da
es bei Mülleimern aufgrund mangelnder Kompatibilität Probleme bei der
Entleerung geben könne.
Herr Dr. Schöll begrüßt die mit dem Antrag verfolgte Intention, den
Menschen das Durchwühlen des Abfalls nach Pfandflaschen zu ersparen.
Er weist jedoch auf die nach seiner Kenntnis negativen Erfahrungen in
anderen Kommunen hin. Dabei führt er an, dass die bedürftigen
Menschen nicht mit dieser Maßnahme erreicht werden und dass die
Stadtreinigung in den betroffenen Städten die Ansammlung von Dreck an
den Standorten der Pfandringe beklagt.
Frau Sonntag bringt die Unterstützung des Antrages durch den Jugendrat
zum Ausdruck. Wie sie berichtet, haben Mitglieder des Jugendrates sich
im Rahmen einer Kooperation mit dem Gütersloher Jugendrat das dortige
System der Pfandkisten angeschaut. Frau Sonntag teilt mit, dass in
Gütersloh gute Erfahrungen mit diesem System gemacht wurden.
Ratsherr Gutt schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Schöll an und
benennt Beispiele aus Hamburg und Frankfurt, die nach seiner Meinung
gegen die beantragte Vorgehensweise sprechen. Er führt an, dass die
Pfandringe es auch anderen Personenkreisen erleichtern, an
Pfandflaschen zu gelangen. Ratsherr Gutt benennt als weitere Aspekte
möglichen Vandalismus, Scherbenbildung und Verdreckung. Er hebt die
Vielschichtigkeit des Problems hervor und warnt vor einem Schnellschuss.
Ratsherr Gutt schlägt vor, dass die Verwaltung nach Zusammentragen der
Erfahrungen verschiedener Großstädte herausarbeitet, ob dies für
Düsseldorf ein möglicher Weg ist, und dass sie diese Ergebnisse neben
dem Ausschuss für Umweltschutz auch dem Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen vorstellt.
Ratsherr Tacer hebt hervor, dass der vorliegende Antrag von den
antragstellenden Fraktionen erweitert wird. Danach soll die Verwaltung die
Evaluationsergebnisse aus Köln im Hinblick auf Pfandringe in einer der
nächsten Sitzungen im Ausschuss vorstellen und auf der Basis dieser
Evaluationsergebnisse dem Ausschuss dann ein Konzept vorlegen, um
geeignete Standorte in den Stadtbezirken 1, 2 und 3 zu benennen, an
denen zunächst für die Dauer eines Jahres sogenannte Pfandringe
probeweise an Mülleimern im öffentlichen Raum angebracht werden
sollten.
Herr Bremer merkt an, dass den Pfandsammlern ein Nachteil entsteht,
wenn die in den Pfandringen abgestellten Flaschen durch andere
eingesammelt werden.
Ratsfrau Bellstedt führt an, dass das Pfandsammeln kein Ersatz für
Sozialleistungen ist. Frau Landau bittet um Berücksichtigung der Bereiche,
an denen Glascontainer stehen, da die Menschen auch dort
Pfandflaschen heraussuchen. Frau Böhm merkt an, dass es aus
umweltpolitischer Sicht nicht darauf ankommt, wer die Flaschen mitnimmt,
zumal dies ohnehin nicht kontrolliert werden kann. Sie stellt den
ökologischen Aspekt in den Vordergrund, da die im Pfandring abgestellten
Flaschen nicht in den Müll gelangen.
Ratsherr Tacer weist darauf hin, dass auch das Design der Pfandringe
diskussionswürdig und ein interessanter Aspekt ist. Frau Sonntag regt an,
die Kunstakademie hinsichtlich des Designs der Pfandringe mit
einzubeziehen. Ratsherr Gutt gibt zu bedenken, dass das Kölner Design
aufgrund der entsprechenden Designrechte mit dem Nachteil hoher
Kosten verbunden ist.
Ratsherr Gutt bittet um Klarstellung zum Wortlaut des mündlich
geänderten, zur Abstimmung anstehenden Antragstextes. Daraufhin trägt
Ratsherr Tacer die abgeänderte Fassung des Antrags vor.
Auf Antrag der CDU-Ratsfraktion wird die Sitzung von 16:30 Uhr bis 16:35
Uhr unterbrochen.
Anschließend äußert Ratsherr Gutt sein Bedauern über den
Diskussionsverlauf. Er teilt mit, dass die CDU-Ratsfraktion dem
geänderten Antrag nicht zustimmen kann, da in dem geänderten
Antragstext kein Wille der Antragsteller gesehen werde, anhand der noch
vorzustellenden Ergebnisse offen in die weitere Beratung zu gehen.
Herr Dr. Schöll schließt sich für die Fraktion DIE LINKE dieser Aussage
an.
Der Antrag wird mehrheitlich bei 10 Stimmen dafür (SPD, Bü90/Grüne und
FDP) und 9 Stimmen dagegen (CDU, DIE LINKE und Tierschutz/Freie
Wähler) wie folgt beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umweltschutz in einer
der nächsten Sitzungen die Evaluationsergebnisse aus Köln im Hinblick
auf
Pfandringe
vorzustellen
und
auf
der
Basis
dieser
Evaluationsergebnisse dem Ausschuss für Umweltschutz ein Konzept
vorzulegen, um geeignete Standorte in den Stadtbezirken 1, 2 und 3 zu
benennen, an denen zunächst für die Dauer eines Jahres sogenannte
Pfandringe probeweise an Mülleimern im öffentlichen Raum angebracht
werden sollten.
5
Errichtung einer Lärmschutzanlage an der Kevelaerer Straße Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 19/ 34/2015
Frau Beigeordnete Stulgies erläutert die Planung anhand einer
Präsentation. Abschließend weist sie darauf hin, dass die einzusetzenden
unterschiedlichen Materialien noch im Rahmen der Feinplanung
abgestimmt werden. Der Beginn der Baumaßnahme ist für April 2016 und
die Bauausführung bis Ende August 2016 vorgesehen.
Anschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig, ohne
Enthaltungen, die folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des
Projektes Errichtung einer Lärmschutzanlage auf der Ostseite der
Kevelaerer Straße mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1.584.000 EUR
(brutto).
6
Überarbeitung der Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die
finanzielle Förderung, Prämierung und Auszeichnung von
Leistungen und Verdiensten im Düsseldorfer Umwelt- und
Naturschutz sowie die Vergabe des Umweltpreises - Beschluss 19/ 37/2015
Frau Beigeordnete Stulgies erläutert die vorgelegte Neufassung der
Richtlinie und die wesentlichen Änderungen unter Einbeziehung der
Aufträge aus der letzten Jury-Sitzung. Neu ist unter anderem eine
Vergabe des Umweltpreises an mehrere Preisträger; aufgenommen
wurden zudem Förderbeispiele unter dem Thema „Klimaschutz“. Frau
Beigeordnete Stulgies stellt abschließend die drei Teilprogramme
„Wettbewerb Umweltpreis“, „Umweltprojektförderung“ und „Mach was
draus!“ vor.
Auf Anregung und Nachfrage von Herrn Schulz erläutert Herr Loosen,
dass das Umweltamt künftig vor der Preisverleihung die Zustimmung der
Preisträger einholen wird, sofern diese sich nicht selbst beworben haben,
sondern von Dritten vorgeschlagen wurden. Ferner wird als Anregung für
die nächste Jurysitzung aufgenommen, einen angemessenen Rahmen für
die Preisverleihung abzustimmen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat anschließend einstimmig, ohne
Enthaltungen, die nachfolgende Beschlussfassung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die überarbeitete
„Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf für die finanzielle Förderung,
Prämierung und Auszeichnung von Leistungen und Verdiensten im
Düsseldorfer Umwelt- und Naturschutz sowie die Vergabe des
Umweltpreises“. Diese Richtlinie ersetzt die bisherige „Richtlinie der
Landeshauptstadt Düsseldorf für die Förderung von Umweltprojekten“ vom
23.05.1996.
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Bericht über die Arbeit des Eine Welt Forums Düsseldorf e.V. - mdl.
Bericht Herr Ceki bedankt sich für die Einladung in den Ausschuss und stellt sich
kurz vor. Er berichtet anschließend über die Arbeit des Eine Welt Forums
Düsseldorf e.V. und geht dabei auch auf die Gründungszeit der Eine-WeltArbeit in Düsseldorf ein. Herr Ceki hebt die Bedeutung der Netzwerkarbeit
in diesem Bereich hervor und beschreibt die stetigen Bemühungen und
Erfolge hinsichtlich neuer Kooperationspartner. In seinem Bericht geht er
insbesondere auf die Themen „Fairer Handel“, Städtepartnerschaften und
die Einbindung von Schulen und Kulturhäusern ein. Nach Ansicht von
Herrn Ceki ist Düsseldorf im Hinblick auf die Eine-Welt-Arbeit ein positives
Beispiel für die gute Zusammenarbeit mit vielen Stellen, sowie für die
breite Unterstützung, auch der Politik. Ratsherr Gutt und Ratsherr Tacer
danken Herrn Ceki für sein großes Engagement sowie für seine Arbeit im
Eine Welt Forum und mit allen weiteren Initiativen.
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Sachstandsbericht zu "Umwelt ins Zentrum"
-Information19/ 40/2015
Frau Beigeordnete
Stulgies
stellt anhand einer Präsentation
Vorüberlegungen der Verwaltung für ein Umwelthaus vor. Sie berichtet
abschließend, dass auf dieser Basis der Auftrag für die Interessenanalyse
und Nutzungskonzeption am 10.06.2015 vergeben wurde. Ein Ergebnis
wird Ende September vorliegen.
Der Ausschuss nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.
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Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
- Information 19/ 29/2015
Frau Dr. Bantz berichtet vorlagengemäß und anhand kartenmäßiger
Darstellungen über den aktuellen Sachstand zu den prioritär von der Stadt
zu bearbeitenden Konfliktbereichen.
Wie Frau Dr. Bantz auf Nachfrage von Ratsfrau Holtmann-Schnieder
erläutert, ist für die Gewässer, bei denen die Festsetzungsverfahren bisher
nicht eingeleitet wurden, nicht bekannt, wann die entsprechenden
Berechnungen durchgeführt werden. Die Frist für die Einleitung der
Festsetzungsverfahren ist seit mehr als einem Jahr abgelaufen. Die
Zuständigkeit für die Durchführung der Festsetzungsverfahren liegt bei der
Bezirksregierung Düsseldorf.
Der Ausschuss nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.
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Wettbewerb "Stadtradeln 2015" Teilnahme der Landeshauptstadt
Düsseldorf
- Information 19/ 38/2015
Frau Beigeordnete Stulgies berichtet über die Aktion, an der die
Landeshauptstadt in diesem Jahr zum zweiten Mal teilnimmt. Die aktive
Wettbewerbsphase dauert vom 10. bis 30.09.2015. Frau Beigeordnete
Stulgies teilt mit, dass Einladungen zum „Stadtradeln“ an die
Ratsmitglieder, die Fraktionen, Schulen, Firmen, Fahrradclubs, Vereine,
Fahrradhändler sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Verwaltung verteilt werden. Abschließend ruft Frau Beigeordnete Stulgies
zur zahlreichen Teilnahme an der Aktion auf, so dass Düsseldorf im
Wettbewerb mit anderen Kommunen ein noch besseres Ergebnis als im
letzten Jahr erzielen kann.
Der Ausschuss nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.
Ende der öffentlichen Sitzung:
Ratsherr Tacer
Vorsitzender
17:30 Uhr
Ratsfrau Bellstedt
stellvertretende Vorsitzende
Wiegand
Schriftführung
Stulgies
Beigeordnete