Tantieme Umwandlung mit Konzept E

Transcrição

Tantieme Umwandlung mit Konzept E
Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe
Tantieme-Umwandlung
in der bAV – ohne
Rückstellungen
in der Steuerbilanz
Konzept-E Die Ausgangssituation
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) oder auch
leitende Angestellte kommen oftmals in den
Genuss von Einmalzahlungen (z. B. Tantieme).
Die Auszahlung einer Tantieme ist zum einen für
das Unter­neh­men ein Liqui­ditätsabfluss, zum
anderen muss sie vom GGF oder vom leitenden
Angestellten mit einem i. d. R. hohen individuellen Steuersatz versteuert werden.
Die Lösung
Konzept-E bietet Ihnen die Möglichkeit,
Einmalumwandlungen ohne Rückstellungen in
der Steuerbilanz zugunsten einer betrieblichen
Altersversorgung einzubringen.
Eine Alternative ist die Umwandlung der Tantie­
mezahlung in betriebliche Alters­ver­sorgung
(bAV). Bisher galt die klassische Pensions­zusage
als einziger Durchfüh­rungsweg der bAV, in den
höhere Einmalzahlungen fließen konnten. Sie
führt jedoch dazu, dass das Unterneh­men Rück­
stellungen bilden muss. Dies ist oftmals nicht
gewünscht.
Das Konzept
Schritt 1:
Der GGF oder der leitende Angestellte wandelt
z. B. seinen Tan­tie­meanspruch zugunsten einer
bAV um. Dazu wird zwischen der GmbH und
dem Versorgungsberech­­ti­g ten eine Verein­
barung getroffen. Da die Versor­g ung erst zum
Pen­sions­­alter fällig wird, vereinbaren GmbH
und Versorgungsbe­rech­tig ­ter gleichzeitig eine
Verzinsung des umgewandelten Kapitals bis zur
Fälligkeit. Daraus ergibt sich eine feste Leistungszusage. Wir empfehlen einen zu verein­
barenden Zinssatz zwischen 1,25 % und 6 %.
Beispiel:
Bei einer Tantieme von 10.000 Euro und einer
Laufzeit von 25 Jahren wirkt sich der Zins
folgendermaßen aus:
Zins
3 % p. a.
4 % p. a.
5 % p. a.
6 % p. a.
Leistungs- 20.938 Euro 26.659 Euro 33.864 Euro 42.919 Euro
zusage
Verstirbt der Versorgungsberechtigte vor Erreichen des Pensionsalters, wird eine TodesfallLeistung an seine berechtigten Hinterbliebenen*
gezahlt. Sie ist ggf. geringer als der umgewandelte Tantiemebetrag, sofern keine volle
Todesfall­absicherung vereinbart wird.
Welche weitere Alternative gibt es für die Verwendung einer Einmal­
zahlung, wenn zum einen eine hohe Steuerbelastung vermieden werden
und zum an­deren in der Steuerbilanz kein Ausweis erfolgen soll?
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Umwan
– ohne
der bAV
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Schritt 2:
Die Unterstützungskasse übernimmt die auf
einen festen Kapitalbetrag gerichtete Versorgungsverpflichtung. Sie erhält dafür vom Arbeitgeber laufende Zuwendungen. Zur Absicherung der Versorgungsanwartschaft schließt die
Unterstützungs­kasse eine Rückdeckungsversi­
che­rung gegen laufende Beitragszahlung ab,
deren garantierte Kapitalabfindung der Höhe
der Versorgungsverpflichtung entspricht. Die
Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Zu­
wen­dungen stimmt mit dem von der Unterstützungskasse für die Rückdeckungsversicherung
gezahlten Versicherungs­beitrag überein.
Mögliche laufende Überschussanteile aus
der Rück­deckungs­versicherung werden mit
dem jeweils von der Unterstüt­zungs­k asse zu
zahlenden Versicherungsbeitrag verrechnet.
Der zu zahlende Nettobeitrag und damit die
vom Arbeitgeber zu leistenden Zuwendungen
können dadurch mit fortschreitender Vertrags­
laufzeit sinken.
Ein möglicher Schlussüberschussanteil bei Ablauf des Rück­deckungsversicherungsvertrages
kann je nach Vereinbarung an den Versorgungsberechtigten weitergegeben werden
oder steht dem Arbeitgeber zur Ver­rechnung
mit weiteren Zuwendungen zur Verfügung.
* Berechtigte Hinterbliebene können der Ehegatte (auch der ehemalige), der Lebenspartner gemäß LPartG, die im steuerlichen Sinne
kindergeldberechtigten Kinder sowie der Lebensgefährte sein.
Die Vorteile
Ein Beispiel
Durch das Konzept-E hat sowohl die GmbH als
auch der Versorgungs­berechtigte Vorteile:
GGF, 42 Jahre alt, Tantiemeumwandlung i. H. v. 10.000 Euro,
Kapitalzusage zum 67. Lebensjahr:
Vereinbarung zwischen GmbH und GGF
Vorteile für die GmbH  S ofortiger Liquiditätsvorteil,
da die Tantime nicht ausgezahlt wird
Euro
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Alter
42
45
50
55
60
65
67
JÄHRLICHE LIQUIDITÄT 1
Euro
8.000
6.000
4.000
2.000
0
Alter
42
45
50
55
60
65
67
W
ird der positive Liquiditäts­
effekt mit einem entsprechenden kalkulatorischen Zins
bewertet, so kann die Zusage
letztlich ohne eine zusätzliche
Belastung für die GmbH
finanziert werden bzw. sogar
deren Eigenkapital stärken
 Zusätzliche attraktive Altersversorgung
 Sofortige Unverfallbarkeit der Versorgungs­
zusage in voller Höhe
2
20.939,87Euro
Ausgestaltung der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse*
garantierte Kapitalabfindung der Rückdeckungsversicherung
20.939,87Euro
Finanzierung der Leistungszusage über die Unterstützungskasse
mit einem jährlichen laufenden Bruttobeitrag
Bruttobeitragssumme
20.080,25Euro
abzgl. voraussichtlicher verrechneter Überschussanteile
Mögliche Nettobeitragssumme
16.509,22Euro**
 L aufende Zuwendungen an
die Unterstützungskasse sind
Betriebsausgaben
 Keine Anpassungsverpflichtung nach § 16 BetrAVG, da
es sich um eine einmalige
Kapitalzusage handelt
 A rbeitnehmer, die dem gesetzlichen Insolvenzschutz unterliegen: Volle Sicherung durch den
Pensionssicherungsverein ab dem 3. Jahr inner­halb bestimmter Höchstgrenzen 2
Werte aus dem nachfolgendem Beispiel
In den ersten zwei Jahren begrenzt auf die Leistung, die aus Entgeltumwandlung von 4 % der BBG gebildet wird; maximal geschützter Gesamtanspruch:
919.800 Euro Kapital oder 7.665 Euro monatliche Rente.
1
daraus ergibt sich folgende garantierte Kapitalzusage zum 67. Lebensjahr
Ergebnis für die GmbH
Vorteile für den Versorgungsberechtigten  Keine hohe Steuerlast durch Auszahlung der
Tantieme
10.000,00Euro
 Kein Ausweis in der Steuer­
bilanz, Ausweis in der Handelsbilanz oder im Anhang der
Bilanz denkbar
kalk. Zins des Unternehmens 8 %
p. a. Nachsteuerbetrachtung (30 %)
KUMMULIERTE LIQUIDITÄT 1
Tantiemeumwandlung des GGF: Vereinbarung einer Verzinsung von 3 %
803,21Euro
3.571,03Euro**
Liquiditätsvorteil im Jahr der Umwandlung (10.000,00 Euro – 803,21 Euro – 5,00 Euro***)
9.191,79Euro
Bruttogesamtaufwand für die Zuwendungen an die Unterstützungskasse
20.080,25Euro
Möglicher Nettogesamtaufwand für die Zuwendungen an die Unterstützungskasse
(abzüglich Überschussanteile)
16.509,22Euro**
Endwert der kumulierten Liquidität zum Ablauf (bei einem kalkulatorischen Zins
des Unternehmens von 8 %)
8.354,34Euro
Steuervorteil bei Umwandlung (Annahme Steuersatz 45 %)
4.500,00Euro
Nettoumwandlungsbetrag
5.500,00Euro
Alters-Kapitalleistung zum 67. Lebensjahr (inkl. möglicher Überschussanteile bei Ablauf des Vertrages und Schlussüberschussanteil)
22.886,69Euro
Alters-Kapitalleistung nach Steuern (Annahme 25 % im Alter)
Rendite nach Steuern
Ergebnis für den GGF
17.165,02 Euro
4,66 %
*Tarif C28 Gruppe mit Beitragsverrechnung, Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn
**Diese Werte enthalten Überschussanteile, die mit den für 2017 gültigen Sätzen ermittelt wurden. Sie haben hypothetischen Charakter und können nicht garantiert werden. Die Höhe der Überschussanteilsätze hängt insbesondere von der Verzinsung der Kapitalanlage und der Entwicklung der Lebenserwartung ab.
* **Die CVU erhebt eine Verwaltungsgebühr von zzt. 5,00 Euro pro Versorgungszusage pro Jahr.
inweis: Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über die rechtliche/steuerliche Ausgestaltung übernehmen wir
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