Tantieme Umwandlung mit Konzept E
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Tantieme Umwandlung mit Konzept E
Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Tantieme-Umwandlung in der bAV – ohne Rückstellungen in der Steuerbilanz Konzept-E Die Ausgangssituation Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) oder auch leitende Angestellte kommen oftmals in den Genuss von Einmalzahlungen (z. B. Tantieme). Die Auszahlung einer Tantieme ist zum einen für das Unternehmen ein Liquiditätsabfluss, zum anderen muss sie vom GGF oder vom leitenden Angestellten mit einem i. d. R. hohen individuellen Steuersatz versteuert werden. Die Lösung Konzept-E bietet Ihnen die Möglichkeit, Einmalumwandlungen ohne Rückstellungen in der Steuerbilanz zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung einzubringen. Eine Alternative ist die Umwandlung der Tantie mezahlung in betriebliche Altersversorgung (bAV). Bisher galt die klassische Pensionszusage als einziger Durchführungsweg der bAV, in den höhere Einmalzahlungen fließen konnten. Sie führt jedoch dazu, dass das Unternehmen Rück stellungen bilden muss. Dies ist oftmals nicht gewünscht. Das Konzept Schritt 1: Der GGF oder der leitende Angestellte wandelt z. B. seinen Tantiemeanspruch zugunsten einer bAV um. Dazu wird zwischen der GmbH und dem Versorgungsberechtig ten eine Verein barung getroffen. Da die Versorg ung erst zum Pensionsalter fällig wird, vereinbaren GmbH und Versorgungsberechtig ter gleichzeitig eine Verzinsung des umgewandelten Kapitals bis zur Fälligkeit. Daraus ergibt sich eine feste Leistungszusage. Wir empfehlen einen zu verein barenden Zinssatz zwischen 1,25 % und 6 %. Beispiel: Bei einer Tantieme von 10.000 Euro und einer Laufzeit von 25 Jahren wirkt sich der Zins folgendermaßen aus: Zins 3 % p. a. 4 % p. a. 5 % p. a. 6 % p. a. Leistungs- 20.938 Euro 26.659 Euro 33.864 Euro 42.919 Euro zusage Verstirbt der Versorgungsberechtigte vor Erreichen des Pensionsalters, wird eine TodesfallLeistung an seine berechtigten Hinterbliebenen* gezahlt. Sie ist ggf. geringer als der umgewandelte Tantiemebetrag, sofern keine volle Todesfallabsicherung vereinbart wird. Welche weitere Alternative gibt es für die Verwendung einer Einmal zahlung, wenn zum einen eine hohe Steuerbelastung vermieden werden und zum anderen in der Steuerbilanz kein Ausweis erfolgen soll? eTantiem n dlung i Umwan – ohne der bAV in llungen Rückste z erbilan d e r S t eu Schritt 2: Die Unterstützungskasse übernimmt die auf einen festen Kapitalbetrag gerichtete Versorgungsverpflichtung. Sie erhält dafür vom Arbeitgeber laufende Zuwendungen. Zur Absicherung der Versorgungsanwartschaft schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversi cherung gegen laufende Beitragszahlung ab, deren garantierte Kapitalabfindung der Höhe der Versorgungsverpflichtung entspricht. Die Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Zu wendungen stimmt mit dem von der Unterstützungskasse für die Rückdeckungsversicherung gezahlten Versicherungsbeitrag überein. Mögliche laufende Überschussanteile aus der Rückdeckungsversicherung werden mit dem jeweils von der Unterstützungsk asse zu zahlenden Versicherungsbeitrag verrechnet. Der zu zahlende Nettobeitrag und damit die vom Arbeitgeber zu leistenden Zuwendungen können dadurch mit fortschreitender Vertrags laufzeit sinken. Ein möglicher Schlussüberschussanteil bei Ablauf des Rückdeckungsversicherungsvertrages kann je nach Vereinbarung an den Versorgungsberechtigten weitergegeben werden oder steht dem Arbeitgeber zur Verrechnung mit weiteren Zuwendungen zur Verfügung. * Berechtigte Hinterbliebene können der Ehegatte (auch der ehemalige), der Lebenspartner gemäß LPartG, die im steuerlichen Sinne kindergeldberechtigten Kinder sowie der Lebensgefährte sein. Die Vorteile Ein Beispiel Durch das Konzept-E hat sowohl die GmbH als auch der Versorgungsberechtigte Vorteile: GGF, 42 Jahre alt, Tantiemeumwandlung i. H. v. 10.000 Euro, Kapitalzusage zum 67. Lebensjahr: Vereinbarung zwischen GmbH und GGF Vorteile für die GmbH S ofortiger Liquiditätsvorteil, da die Tantime nicht ausgezahlt wird Euro 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Alter 42 45 50 55 60 65 67 JÄHRLICHE LIQUIDITÄT 1 Euro 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Alter 42 45 50 55 60 65 67 W ird der positive Liquiditäts effekt mit einem entsprechenden kalkulatorischen Zins bewertet, so kann die Zusage letztlich ohne eine zusätzliche Belastung für die GmbH finanziert werden bzw. sogar deren Eigenkapital stärken Zusätzliche attraktive Altersversorgung Sofortige Unverfallbarkeit der Versorgungs zusage in voller Höhe 2 20.939,87Euro Ausgestaltung der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse* garantierte Kapitalabfindung der Rückdeckungsversicherung 20.939,87Euro Finanzierung der Leistungszusage über die Unterstützungskasse mit einem jährlichen laufenden Bruttobeitrag Bruttobeitragssumme 20.080,25Euro abzgl. voraussichtlicher verrechneter Überschussanteile Mögliche Nettobeitragssumme 16.509,22Euro** L aufende Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben Keine Anpassungsverpflichtung nach § 16 BetrAVG, da es sich um eine einmalige Kapitalzusage handelt A rbeitnehmer, die dem gesetzlichen Insolvenzschutz unterliegen: Volle Sicherung durch den Pensionssicherungsverein ab dem 3. Jahr innerhalb bestimmter Höchstgrenzen 2 Werte aus dem nachfolgendem Beispiel In den ersten zwei Jahren begrenzt auf die Leistung, die aus Entgeltumwandlung von 4 % der BBG gebildet wird; maximal geschützter Gesamtanspruch: 919.800 Euro Kapital oder 7.665 Euro monatliche Rente. 1 daraus ergibt sich folgende garantierte Kapitalzusage zum 67. Lebensjahr Ergebnis für die GmbH Vorteile für den Versorgungsberechtigten Keine hohe Steuerlast durch Auszahlung der Tantieme 10.000,00Euro Kein Ausweis in der Steuer bilanz, Ausweis in der Handelsbilanz oder im Anhang der Bilanz denkbar kalk. Zins des Unternehmens 8 % p. a. Nachsteuerbetrachtung (30 %) KUMMULIERTE LIQUIDITÄT 1 Tantiemeumwandlung des GGF: Vereinbarung einer Verzinsung von 3 % 803,21Euro 3.571,03Euro** Liquiditätsvorteil im Jahr der Umwandlung (10.000,00 Euro – 803,21 Euro – 5,00 Euro***) 9.191,79Euro Bruttogesamtaufwand für die Zuwendungen an die Unterstützungskasse 20.080,25Euro Möglicher Nettogesamtaufwand für die Zuwendungen an die Unterstützungskasse (abzüglich Überschussanteile) 16.509,22Euro** Endwert der kumulierten Liquidität zum Ablauf (bei einem kalkulatorischen Zins des Unternehmens von 8 %) 8.354,34Euro Steuervorteil bei Umwandlung (Annahme Steuersatz 45 %) 4.500,00Euro Nettoumwandlungsbetrag 5.500,00Euro Alters-Kapitalleistung zum 67. Lebensjahr (inkl. möglicher Überschussanteile bei Ablauf des Vertrages und Schlussüberschussanteil) 22.886,69Euro Alters-Kapitalleistung nach Steuern (Annahme 25 % im Alter) Rendite nach Steuern Ergebnis für den GGF 17.165,02 Euro 4,66 % *Tarif C28 Gruppe mit Beitragsverrechnung, Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn **Diese Werte enthalten Überschussanteile, die mit den für 2017 gültigen Sätzen ermittelt wurden. Sie haben hypothetischen Charakter und können nicht garantiert werden. Die Höhe der Überschussanteilsätze hängt insbesondere von der Verzinsung der Kapitalanlage und der Entwicklung der Lebenserwartung ab. * **Die CVU erhebt eine Verwaltungsgebühr von zzt. 5,00 Euro pro Versorgungszusage pro Jahr. inweis: Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über die rechtliche/steuerliche Ausgestaltung übernehmen wir H keine Haftung oder Garantie. Bitte sprechen Sie mit Ihrem rechtlichen Berater. 90 482 71 0060 008 0 01.17 Sie haben Fragen, wünschen weiteres Informationsmaterial oder einen Termin? Dann rufen Sie uns bitte an. Condor Lebensversicherungs-AG · Admiralitätstraße 67 · 20459 Hamburg · www.condor-versicherungen.de