Checkliste Gesellschaftsvertrag

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Checkliste Gesellschaftsvertrag
Checkliste
Gesellschaftsvertrag
Die bundesweit beliebteste Rechtsform ist die GmbH.
Dort werden ein Einzelunternehmer allein oder
mehrere Unternehmer gemeinsam unternehmerisch
tätig. Das Haftungsrisiko der GmbH-Gesellschafter
ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.
Das Stammkapital der Gesellschaft muss mind.
25.000 EUR betragen. Erfolgt die Einlage als
Geldeinlage, darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn
von jeder Einlage ein Viertel, insgesamt mind.
12.500 EUR eingezahlt sind. Für die GmbH sind ein
oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen, nicht
notwendig ein Gesellschafter der GmbH. Folgende
Punkte sollten in einem Gesellschaftsvertrag
geregelt sein:
Rechtsanwalt
Torsten Voigt
1.) Firma und Sitz der Gesellschaft
2.) Gegenstand des Unternehmens
3.) Das Stammkapital und die Stammeinlagen
4.) Der Beginn und die Dauer des Unternehmens
5.) Die Geschäftsführung, die Vertretung der
Gesellschaft
6.) Gesellschafterversammlung
- wann, Einberufungsrecht, Beschlussfähigkeit
7.) Gesellschafterbeschlüsse
- Mehrheiten, Form
8.) Verfügung über Geschäftsanteile
- Zustimmungserfordernis
9.) Einziehung von Geschäftsanteilen
- mit und ohne Zustimmung des betroffenen
Gesellschafters
10.) Kündigung
11.) Tod eines Gesellschafters
- Fortsetzung, wie wird mit Geschäftsanteil verfahren?
12.) Abfindung
- wie soll die Abfindung berechnet und diese dann fällig
werden?
Dr. Müßig · Stüttgen ·
Voigt · Kämpf ·
Dr.Dr. Roth · Carlé
Rechtsanwälte &
Steuerberater
Bürogemeinschaft
Kaiserstr. 18
D - 55116 Mainz
Stand 11/2013
06131 / 5860111
E-Mail
13.) Beendigung der Gesellschaft
14.) Wettbewerbsverbot
- für wen und ggf. in welchem Umfang?
15.) Jahresabschluss und Verwendung des Ergebnisses
16.) Bekanntmachungen
- nur im elektronischen Bundesanzeiger
(Kostenersparnis)
17.) Gründungsaufwand
- üblicherweise wird dieser in Höhe von bis zu 2.500
EUR von der Gesellschaft getragen
18.) Salvatorische Klausel / Gerichtsstandsvereinbarung
Anhand des Umfanges dieser ausdrücklich auch
erweiterbaren Regelungen des Gesellschaftsvertrages
ist ersichtlich, dass eine Vielzahl von möglichen
zukünftigen Streitpunkten, die teilweise ein erhebliches
Risiko in sich bergen, bei der Gründung einer
Gesellschaft beachtet werden sollten. Diese Zeit sollten
Sie sich unbedingt nehmen! Bei der Herausarbeitung der
Risiken und deren Lösung mit entsprechenden
Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag bin ich Ihnen
gern behilflich.
Rechtsanwalt
Torsten Voigt
Dr. Müßig · Stüttgen ·
Voigt · Kämpf ·
Dr.Dr. Roth · Carlé
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Steuerberater
Bürogemeinschaft
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Stand 11/2013
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