Checkliste Gesellschaftsvertrag
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Checkliste Gesellschaftsvertrag
Checkliste Gesellschaftsvertrag Die bundesweit beliebteste Rechtsform ist die GmbH. Dort werden ein Einzelunternehmer allein oder mehrere Unternehmer gemeinsam unternehmerisch tätig. Das Haftungsrisiko der GmbH-Gesellschafter ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Das Stammkapital der Gesellschaft muss mind. 25.000 EUR betragen. Erfolgt die Einlage als Geldeinlage, darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn von jeder Einlage ein Viertel, insgesamt mind. 12.500 EUR eingezahlt sind. Für die GmbH sind ein oder mehrere Geschäftsführer zu bestellen, nicht notwendig ein Gesellschafter der GmbH. Folgende Punkte sollten in einem Gesellschaftsvertrag geregelt sein: Rechtsanwalt Torsten Voigt 1.) Firma und Sitz der Gesellschaft 2.) Gegenstand des Unternehmens 3.) Das Stammkapital und die Stammeinlagen 4.) Der Beginn und die Dauer des Unternehmens 5.) Die Geschäftsführung, die Vertretung der Gesellschaft 6.) Gesellschafterversammlung - wann, Einberufungsrecht, Beschlussfähigkeit 7.) Gesellschafterbeschlüsse - Mehrheiten, Form 8.) Verfügung über Geschäftsanteile - Zustimmungserfordernis 9.) Einziehung von Geschäftsanteilen - mit und ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters 10.) Kündigung 11.) Tod eines Gesellschafters - Fortsetzung, wie wird mit Geschäftsanteil verfahren? 12.) Abfindung - wie soll die Abfindung berechnet und diese dann fällig werden? Dr. Müßig · Stüttgen · Voigt · Kämpf · Dr.Dr. Roth · Carlé Rechtsanwälte & Steuerberater Bürogemeinschaft Kaiserstr. 18 D - 55116 Mainz Stand 11/2013 06131 / 5860111 E-Mail 13.) Beendigung der Gesellschaft 14.) Wettbewerbsverbot - für wen und ggf. in welchem Umfang? 15.) Jahresabschluss und Verwendung des Ergebnisses 16.) Bekanntmachungen - nur im elektronischen Bundesanzeiger (Kostenersparnis) 17.) Gründungsaufwand - üblicherweise wird dieser in Höhe von bis zu 2.500 EUR von der Gesellschaft getragen 18.) Salvatorische Klausel / Gerichtsstandsvereinbarung Anhand des Umfanges dieser ausdrücklich auch erweiterbaren Regelungen des Gesellschaftsvertrages ist ersichtlich, dass eine Vielzahl von möglichen zukünftigen Streitpunkten, die teilweise ein erhebliches Risiko in sich bergen, bei der Gründung einer Gesellschaft beachtet werden sollten. Diese Zeit sollten Sie sich unbedingt nehmen! Bei der Herausarbeitung der Risiken und deren Lösung mit entsprechenden Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag bin ich Ihnen gern behilflich. Rechtsanwalt Torsten Voigt Dr. Müßig · Stüttgen · Voigt · Kämpf · Dr.Dr. Roth · Carlé Rechtsanwälte & Steuerberater Bürogemeinschaft Kaiserstr. 18 D - 55116 Mainz Stand 11/2013 06131 / 5860111 E-Mail