Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2008
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2008
ISSN 0720-3489 4 2008 Ärzteblatt Baden-Württemberg E 1041 63. Jahrgang Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Gentner Verlag Waiblingen (Foto: Stadt Waiblingen, Abt. Öffentlichkeitsarbeit) www.aerzteblatt-bw.de Die ärztliche Stellenbörse für Baden-Württemberg print & online Mit einer Anzeige im ÄBW-Stellenmarkt kommunizieren Sie mit allen Ärzten in Baden-Württemberg. Darüber hinaus ist Ihre Anzeige – ohne Mehrkosten – weltweit über die Website des Ärzteblatts Baden-Württemberg unter www.aerzteblatt-bw.de präsent. Dies macht den ÄBW-Stellenmarkt für Sie kostengünstiger und effektiver als zum Beispiel Anzeigen in überregionalen Ärztezeitschriften oder Onlinebörsen. Einfach online unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt Einfach ausfüllen und präsent sein! ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten in Baden-Württemberg. 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Gelegenheitsanzeigen 4,00 € pro mm Höhe (1-spaltig) 8-5,,-8 3:&8&-#& )*141( )1&*#4. =C0 .+3 84- #*,%4.( *&422$ 5/970)9*-C8>:31+0 $)6&104 )"183"42 &24$)3 3,25 € pro mm Höhe (1-spaltig): 8-19:-33; .( *- -5/-=-8 -,1>1519+0%&1"$ Telefon/Telefax 141(*&( );-8,-8 >;*-9-:>-5 &*.4.% :-9/-0D8 3&1#*,%4 1:94 #2$),422 PPraxissuche .E8,1- -5BPVerkäufe 8>:15 1,,(&,-98> -);.91+0:)8*%*& !&* ."$) 3& .928)52 ( 8>:15 *+'= %*& 9:-33: -8; -8B .4. &2",*. =-8* PPraxisabgabe PKaufgesuch )5/)4 -5, *&( *& :=182;5/ ;./)* 4.(2/1% /,-81:=182;5/ '=)13% 1 31&#&. 9:,1-1 42#*,% (;,-5 5= PGemeinschaftspraxis PImmobilien-Vermietung/ 1--8):;5973C:>-5;5, )/20*3",2 ,/(*2$)& -87;52:1 -!;)31:C:9 1(*&".2 .&. .+/ 2-1:)*14 99+0= 8*-1: )"1* &1/ 1",$ $C:1/ 519+0 8*-1: Datum rechtsverbindliche Unterschrift PPraxisgemeinschaft Verpachtung/Verkauf *2$& )33. 5/<65 %&2"3 3&23*.", -1:-8-8 1%41$) -1:94-,1>1 -;8:-13; 8.)08 )*141(*& ("231/*. -515= +0/-*1-:-98* .&.",3& PBelegbetten PReisen 9 *2$&1",$ )&1"0*& 16"$)2& *&&*. 8!;)31:C: , 0-1:-5&- ;./)* -5,-9#) PNiederlassungsangebote PHeiraten/Bekanntschaften &.*- 3&.2/6 3*+4.% 5)04-5>; 5;5 " ".+4.( $)(&#*& )5,-5 159* *"(./2 -965,-8- >;5/<65)A -:81-*94-,1>1 PVertretung PSonstiges .&11+1 %&1&." %",&2 3)&1 /+1* Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: *3". 81-5 91+0-8;5/ 5/;5,%49-: 88*-1:9 ;5, 3*-/ 5 .-5:) ,-5 -4, 4.%&.% 1+23; /0&1"3*/ &2 4.% C:9159:8;4 *-8-1:9<680)5 -8-1+0,- wird ;)31: ? 5:= Anzeigengröße P in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) 8;5/14 -8! gemäß ./23*2$) &.(&/ ,*$) 5,-5 Textumfang festgelegt. 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Tel.: 35 07 11/6 36 72-8 49. 1581 &2 8/)5 13& ? )"1 Veröffentlichen Sie meine Anzeige Bankleitzahl $)& >1820&43*2$) 5/;5, *. &*. 3 (&'; %&- !;)31:C:9 ;8+0.E08; 59:)3:;5/-5 P mit kompletter Anschrift P5/ mit Telefonnummer &.."$) 1&* %*& .3&(1"3*/. .&1'/,( ? 3)5; 8:*13,;5/9<-8) 3&. 4.% P unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) Bank *234.(& .43"$) +&*3&. 9+0-56 -4-5: /8*",,& =.'3&5/ C:94)5)/ -1: -<(,*$) #&.&*.+ ,4.(4.% /968,5;5/ -13=C8- -8-1+0!;)31: 8") C:1/2 &68: )& 13,;5 Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine &65 ausfüllen): %41$ 0-8$ 1:-8* &"-& 8;5/-514*-:81-*9C8>:31+ +0-5,,-8'&1(;.83 5/184(3 ? 8.)0 3& , .4.(#& 8;5/-515 3,;5/-5:978 :18 -,1-5;5 -&. ? 8.)0 *$)&1*( ".$&. 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Ärzteblatt "ADEN7~RTTEMBERG D -ITTEILUNGSBLATT ICHEN +yRPERSCHAFTEN Telefonisch unter 0711/63672-849 od. -861 8"183 22*23&. Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 Per Bestellschein, im hinteren Teil des Heftes an Fax 0711/63672-760 ÄBW-markt Sie haben viel zu tun, daher bietet Ihnen der Anzeigenservice drei Möglichkeiten, Ihre Anzeige zu disponieren: #' %%!& 6' +-"() 6+1- r Masseu herapie, Ärzte als en biet e, Physiotinnen und Fachge Ärzt otherapi ung (Erg r) suchen wir medizinischen Ausbild iste Für die diz. Bademe rarbasis in den .) he ,-#!" -+ -#(''.' ' (+& (+ % (' 0)+#& "--)00 ,(0#,(' & ',- für Allge zin fti FÄ/FA Innere Medi für zukün od. öglichst raxis gesuc aftsp ollzeit baldm in Teil-/V e Gemeinschvon Stuttgart. Ge h hausärztlich km südlicÄBW 7745 an denStut ca. 15 n unter 42, 70015 erbete ch Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag 10 17 f atologie n für Derm Privat Fachärzti Chirurgische sofort h ab Ästhetisc St igsburg in Ludw asis, 20 – 30 rarb de Inhalt 04 • 2008 ww er w.a e w.d b tt bla zte Ärzteblatt Baden-Württemberg EDITORIAL Dr. Birgit Clever, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW, fragt: „Unnötiges Spektakel oder ernsthaftes Ringen?“ 168 KAMMERN UND KV Fragen zum Korbmodell – Folgen des kollektiven Systemausstiegs 170 Management Akademie zertifiziert 172 Verordnungsforum der KVBW 173 Die sterile Aufbereitung von Instrumenten in der Arztpraxis 174 Ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie 179 WIRTSCHAFT Hausse oder Baisse: Lehren daraus ziehen 181 RECHTSFRAGEN Hygiene und Infektionsprävention 182 VERMISCHTES Strahlenschutz in der Röntgentherapie – Empfehlungen der Strahlenschutzkommission 184 TERMINE 186 BEKANNTMACHUNGEN 189 IMPRESSUM 197 Anzeige Waiblingen Waiblingen, beiderseits der Rems gelegen, bekam das Stadtrecht im Jahre 1250 verliehen. Zu dieser Zeit gehörte es bereits zum Hause Württemberg und war Wohn- und Alterssitz von Angehörigen der gräflichen und herzoglichen Familie. Unglück brach im Jahre 1634 über die Stadt herein, als kaiserliche Soldaten im Zuge des Dreißigjährigen Krieges Waiblingen fast vollständig niederbrannten. Die Altstadt entstammt deshalb überwiegend der Zeit des Wiederaufbaus zwischen 1640 und 1700. Hervorzuheben sind hierbei die zahlreichen Fachwerkhäuser, darunter das alte Rathaus mit seinen offenen Arkaden am Marktplatz. Sehenswert sind darüber hinaus die zwei ältesten Kirchen der Stadt, die bereits 1269 erwähnte Nikolaus kirche und die Michaelskirche, erbaut zwischen 1470 und 1480, sowie Reste der ehemaligen Stadtbefestigung, deren Höhepunkt der Beinsteiner Torturm bildet. Zum Verweilen lädt der romantische Apotheker garten (Foto: Stadt Waiblingen, Abt. Öffentlichkeitsarbeit) ein. Eingebettet zwischen Nikolauskirche, Stadtmauer und Mühlbach werden dort nach dem Vorbild mittelalterlicher Klostergärten verschiedene Kräuter angebaut. Die Anlage besteht aus zwölf Beeten, in denen die Kräuter ihrer heilenden Wirkung auf bestimmte Organe nach geordnet sind. Nicht unbedingt für die Kräuterkunde, wohl aber für alle wirtschaftlichen Fragen und Aspekte steht die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) Ärzten gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ihr Ansprechpartner in Waiblingen ist VermögensManager Rainer Berger, den Sie in der Fronackerstraße 9 finden. Sie erreichen ihn ebenso telefonisch unter (0 71 51) 17 08-44 oder per Fax unter (0 71 51) 17 08-69. Im Internet finden Sie uns auf unserer Homepage www.bw-bank.de. ÄBW 04 • 2008 167 Editorial Unnötiges Spektakel oder ernsthaftes Ringen? Dr. med. Birgit Clever Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW 168 A uslöser war die Ausschreibung eines Vertrages nach § 73 b durch die AOK Ende letzten Jahres. Auslöser für eine Grundsatz debatte unter den Delegierten der Vertreterversammlung der KVBW. Man war sich einig, dass angesichts der aktuellen gesundheitspolitischen Situation der wohlfeile Ruf nach Wettbewerb keineswegs als allum fassendes und alleiniges Allheilmit tel für die Nöte der Ärzte und Psy chotherapeuten begriffen werden könne. Das SGB V greift tief in die bisherige Systematik unseres Ge sundheitswesens ein. § 116 b und MVZs führen eindeutig zu einer Stärkung des stationären Sektors, die Einführung des freivertraglichen Bereichs im ambulanten Sektor über § 73 b und c ist in seinen Auswir kungen noch nicht endgültig abzu schätzen. Noch ist keineswegs aus gemacht, wer letztlich zu den Ge winnern und Verlierern dieses Wett bewerbs zählen wird. Und es ist auch noch nicht ausgemacht, ob der Ärzteschaft im Wettbewerb mit einer an Kapitalinteressen ausgerichteten profitorientierten Medizin am Ende noch genügend Gestaltungsmög lichkeiten für eine humane Medizin bleiben. Da ist Skepsis angebracht. Die Delegierten der Vertreterver sammlung der KVBW haben deshalb auf ihrer Klausurtagung im Januar die Zusammenarbeit aller derzeit gestaltenden Kräfte im ambulanten Bereich zum Schutz der niederge lassenen Kollegen eingefordert. Es sei ein Gebot der Vernunft, so die Delegierten, dass im freivertraglichen Bereich des § 73 b und c alle Player, auch die KV, im Interesse der von ihnen vertretenen Kollegen nicht gegeneinander, sondern syner gistisch tätig werden. Einigkeit bestand auch darüber, dass es derzeit (wohl noch) keine Alternative zur KV gebe. Allerdings sei ein erheblicher Wandel im Selbst verständnis der KV, und besonders ÄBW 04 • 2008 im Vorstand unabdingbar. Es gebe keine Möglichkeit, auch nicht für die KV, sich der gesetzgeberisch verän derten Lage im Gesundheitswesen – und sei sie noch so ungeliebt – zu verschließen, will sie auch zukünftig gestaltend tätig werden und sich nicht nur grundsätzlich bremsendem Bewahren von bisher Bewährtem verschreiben. Nicht Bremsen dürfe im Vordergrund des Denkens und Handelns stehen, sondern der Wille als Motor für innovative Weiterent wicklungen tätig zu werden – so die Forderung der Delegierten. Die Vor standsarbeit müsse aus der Isolation der Vorstandsetage herausgelöst und wieder an die Vorstellungen der Basis angeglichen werden. Die KV müsse sich damit arrangieren und sich ge genüber neuen, auch konkurrierenden Strukturen öffnen, wenn maß gebliche Gruppen in der Ärzteschaft dies forderten. Die Delegierten forderten den Vorstand auf, endlich die Realität anzuerkennen. Die besteht in den gesetzlichen Vorgaben insbesondere zum § 73 b, der, anders als beim § 73 c, den Verbänden eine Ver handlungspriorität einräumt. In den Debatten entstand das Bild eines „Versorgungsschiffes KV“, das flan kiert wird von einem oder mehreren wendigen und schlagkräftigen Ver bände-Schnellbooten. Die Delegier ten der KVBW waren sich einig, dass das „Versorgungsschiff KVBW“ die Vertragsgestaltung der „Schnell boote Hausarztverband und MEDI“ mit der AOK nicht behindern oder gar verhindern, sondern konstruktiv und freundlich begleiten solle. Da mit erteilten die Delegierten dezi diert auch der von KBV-Chef Köhler vertretenen Linie eine Absage, der die Losung ausgegeben hatte sich KV-seitig der Kooperation bei Ver trägen, die nicht über die KV ab gewickelt werden, zu verschließen. Nicht alle Vorstandsmitglieder sahen sich in der Lage, sich in der darauffolgenden Vertreterversamm lung Ende Januar auf die Erwartungen und Forderungen der Delegierten ein zustellen. Dies führte zu einer Situati on, die den Blätterwald rauschen ließ. Es werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem umfang reichen Revirement des Vorstands kommen, hieß es in den Medien. Die Vertreterversammlung am 05. 03. 2008 war denn auch durch sehr unterschiedliche Meinungen im Vorstand und heftige Debatten im Plenum gekennzeichnet. Abwahlan träge gegen alle Vorstandsmitglieder lagen vor, die erforderliche Stimmen zahl für eine Amtsentbindung/Amts enthebung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer wur de jedoch nicht erreicht. Immerhin hatte Herr Dr. Hoffmann-Goldmayer seine bisherige Position, insbesondere in Hinblick auf die Rolle der KV, bei der Abwicklung des 73 b überdacht und sich konsequenterweise bereits in der Vertreterversammlung im Januar als Einziger im Vorstand er kennbar bewegt. Er hatte damit positiv auf die Rahmenvorgaben der Delegierten reagiert. Allerdings ist davon auszugehen, dass gleichwohl auch eine nicht unerhebliche Zahl derer, die ihn im Amt bestätigt haben, zukünftig trotzdem sehr achtsam sein Tun beobachten und begleiten wird. Die Beschlussfassung über die Ab wahlanträge der übrigen Vorstands mitglieder wurde vertagt. Ob damit das Ringen um den Kurs der KVBW seinen Zenit über schritten hat, bleibt abzuwarten. Sicher sind nicht alle Fragen geklärt und schon gar nicht alle Konflikte gelöst, aber dem Vorstand wurde ein deutliches Signal gegeben. Er wird sich deutlicher als bisher nach der Decke strecken müssen, die stra tegische Ausrichtung bestimmt die ■ Vertreterversammlung. Dr. Birgit Clever Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW Sichern Sie sich wertvolles Wissen! Inhalte des Existenzgründer-Seminars: Wenn Sie reif für die eigene Praxis sind: unsere Existenzgründer-Seminare. Neugründung oder Übernahme Kooperationsformen Praxiswertermittlung Investitionsplanung Praxiskosten Marketing für Arztpraxen Finanzierungsmöglichkeiten, z. B. öffentliche Fördermittel Absicherung der Existenz ✃ f Anfrage. . u a e n i m r Te ührenfrei b e g e m h a Teiln Ich möchte gerne mehr zur Existenzgründung erfahren! Bitte senden Sie mir die »Checkliste für Existenzgründer« sowie die Infobroschüre über »Öffentliche Fördermittel« zu. Ich interessiere mich für eine Planrechnung meines Niederlassungsvorhabens. Bitte senden Sie mir spezielle Brancheninfos über meine Fachgruppe. Ich möchte über die aktuellen Seminartermine informiert werden. Bitte rufen Sie mich wegen eines Beratungstermins an. Name Vorname Fachärztin/-arzt für Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon tagsüber/abends Faxabschnitt senden an 0711 124-44377 Baden-Württembergische Bank Profitieren Sie vom Know-how der BW-Bank. 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An die KV Baden-Württemberg treten viele Niedergelassene mit ganz konkreten Fragen rund um einen möglichen Systemausstieg heran. Von großem Interesse sind hierbei vor allem die Konsequenzen nach einem solchen Schritt. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier zusammengefasst. 1. Was versteht man unter dem Begriff „Korbmodell“? Unter dem Begriff „Korbmodell“ ist der kollektive Zulassungsverzicht einer Vielzahl von Ärzten in die gesundheitspolitische Diskussion ein- gegangen. In den von Treuhändern verwalteten Körben werden die Bereitschaftserklärungen ausstiegswilliger Vertragsärzte gesammelt, um zunächst die Anzahl der Ärzte, die sich an einem kollektiven Zu lassungsverzicht beteiligen würden, zu ermitteln. 2. Darf ein Arzt, der im Wege des „Korbmodells“ auf seine Zulassung verzichtet hat, weiterhin die Behandlung GKV-Ver sicherter über die KV abrechnen? Nach dem Verzicht auf die Z ulassung erlischt der Status als Vertragsarzt. Die Verzichtserklärung ist unwiderruflich und wird zum Ende des Quartals, in dem sie abgegeben wird, wirksam. Der Arzt ist nach Ablauf des Quartals nicht mehr zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und darf daher keine Behandlung von GKVVersicherten mehr über die KV abrechnen. 3. Ist nach dem kollektiven Systemausstieg eine Direkt abrechnung mit den Kranken kassen möglich? Zwar sieht Paragraf 95 b Abs. 3 SGB V vor, dass die Krankenkasse, die – auf den einfachen GOÄ-Satz beschränkte – Vergütung mit be freiender Wirkung an den Arzt bezahlt, wenn ein Versicherter einen Arzt in Anspruch nimmt, der im Rahmen einer „Korbaktion“ auf seine Zulassung verzichtet hat. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2007 hierzu klargestellt, dass dieser unmittelbare Vergütungsanspruch ausschließlich in Bezug auf solche Fälle gilt, in denen ein GKV-Ver sicherter dazu berechtigt war, 170 ÄBW 04 • 2008 einen Arzt, der in einer konzertierten Aktion auf seine Zulassung verzichtet hat, zu konsultieren. Die Versicherten sind jedoch grundsätzlich bei der Inanspruchnahme von GKV-Leistungen auf zugelassene Leistungserbringer beschränkt. Nach dem kollektiven Systemausstieg sind die hieran teilnehmenden Ärzte jedoch keine Vertragsärzte mehr. Nichtvertragsärzte können von GKV-Versicherten jedoch nur ausnahmsweise konsultiert werden, so zum Beispiel – in Notfällen, – bei nicht aufschiebbaren Leistungen oder – wenn eine Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. Nur soweit diese Ausnahmefälle vorliegen, kann ein im Rahmen des „Korbmodells“ aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgestiegener Arzt noch GKV-Versicherte behandeln und diese Leistungen gegen über der Krankenkasse zum einfachen GOÄ-Satz abrechnen. Im Übrigen kommt für eine Be handlung gesetzlich Versicherter keine Direktabrechnung mit den Krankenkassen in Betracht. 4. Kann ein Arzt nach dem Systemausstieg GKV-Versicherte auf Kostenerstattungsbasis behandeln? Auch im Rahmen des Kosten erstattungsmodells sind GKV-Ver sicherte grundsätzlich auf die zu gelassenen Leistungserbringer beschränkt. Eine Kostenerstattung für die Konsultation von Nicht-Vertragsärzten ist ausnahmsweise unter den Voraussetzungen möglich, dass medizinische und soziale Gründe dies rechtfertigen und die Krankenkasse dem zugestimmt hat. Allerdings dürfen nach Paragraf 13 Kammern und KV Anzeige g 5. Bezieht sich der Ausschluss der GKV-Versicherten auch auf Verordnungen? Verordnungen zulasten der GKV wie beispielsweise Arznei- oder Heilmittel dürfen ausschließlich von Vertragsärzten ausgestellt werden. Ärzte, die kollektiv auf ihre Zulassung verzichtet haben, dürfen lediglich privat verordnen, sodass die Kosten für die verordneten Leistungen vollumfänglich durch den Ver sicherten zu tragen sind. 6. Besteht für die Ärzte nach dem kollektiven Systemausstieg noch die Möglichkeit zum Abschluss von Selektivverträgen? Sämtliche Selektivverträge, seien es hausarztzentrierte Versorgungsverträge nach Paragraf 73 b SGB V, besondere Versorgungsverträge nach Paragraf 73 c SGBV oder Integrierte Versorgungsverträge nach Paragraf 140 a ff. SGB V stehen nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nur Vertragsärzten offen. Durch den kollektiven Zulassungsverzicht erlischt jedoch der Vertragsarztstatus, sodass hieraus keine Rechte mehr hergeleitet werden können. Damit entfällt auch die Möglichkeit des Abschlusses von oder der Beteiligung an Selektiv verträgen. 7. Der Ausstieg einer Vielzahl von Ärzten kann zu einem „Systemversagen“ der vertragsärztlichen Versorgung führen. Wie erfolgt deren Sicherstellung nach dem kollektiven Zulassungsverzicht? Haben mehr als 50 Prozent aller Ärzte in einem Zulassungsbezirk in einem aufeinander abgestimmten Verfahren auf ihre Zulassung verzichtet und geht der Sicherstellungs- auftrag dann infolge einer Fest stellung des Sozialministeriums, dass die vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt ist, auf die Krankenkassen über, erfolgt die ärztliche Versorgung der Versicherten durch Leistungs erbringer (Ärzte, Krankenhäuser etc.), mit denen die Krankenkassen Einzelverträge schließen. Verträge mit Ärzten, die im Rahmen des kollektiven Systemausstieges auf ihre Zulassung verzichtet haben, sind gesetzlich ausgeschlossen (§ 72 a Abs. 3 S. 3 SGB V). Darüber hinaus können die Krankenkassen Eigeneinrichtungen errichten, in denen die ambulante ärztliche Versorgung der Versicherten erfolgt. Infolge eines kollektiven Zulassungsverzichts ist es daher durchaus möglich, dass weite Teile der ambulanten ärztlichen Leistungen in den stationären Sektor verlagert werden. 8. Können Ärzte nach einem kollektiven Zulassungsverzicht in die vertragsärztliche Versorgung zurückkehren? Soweit es infolge des kollektiven Zulassungsverzichtes zu einer Feststellung des Sozialministeriums kommt, dass die vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt ist, darf nach Paragraf 95 b Abs. 2 SGB V eine erneute Zulassung frühestens nach Ablauf von sechs Jahren seit Abgabe der Verzichts erklärung erteilt werden. Eine erneute Zulassung nach sechs Jahren setzt jedoch voraus, dass die Zulassungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen und dass ins besondere keine Sperrung des Zulassungsbezirks für das jeweilige ■ Fachgebiet besteht. Die Nummer 1 im Ultraschall Dormed-Preise haben ein für Ärzte! Wie immer gilt: Die gesamte Palette vom kleinsten Schwarz-WeißGerät bis zum Premium Farbdoppler www.dormed-stuttgart.de Abs. 2 S. 8 SGB V diejenigen Ärzte, die im Rahmen des „Korbmodells“ auf ihre Zulassung verzichtet haben, nicht konsultiert werden, sodass die Behandlung GKV-Versicherter auf Kostenerstattungsbasis vollständig ausscheidet. Sonotheken in: 70771 Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 Dr. Thomas Rompf Justiziar der KV Baden-Württemberg Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße 64 • 87700 Memmingen Tel. 08331 / 98 35 92 • Fax 08331 / 98 35 93 www.schmitt-haverkamp.de ÄBW 04 • 2008 171 Kammern und KV Management Akademie zertifiziert Z Dipl.-oec. Monika Mayer Sachgebietsleiterin, Management Akademie der KVBW 172 ertifikate von externen Prüfern schaffen für den Kunden mehr Sicherheit auf immer unübersichtlicher werdenden Märkten. Dies gilt auch für den Fortbildungssektor. Daher hat die Management Akademie (MAK) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) intern ein Qualitäts management aufgebaut und dieses jetzt zertifizieren lassen. Für die Zertifizierung wurde ein Modell namens LQW (Lernorientierte Qualität in der Weiterbildung) gewählt, das speziell für Bildungseinrichtungen geschaffen wurde. LQW gilt als das am weitesten verbreitete Qualitätsmanagement-Verfahren in der Weiterbildung in Deutschland. Über 530 Organisationen wurden nach diesem Verfahren bereits zertifiziert, darunter viele Volkshochschulen. Zur erfolgreichen Testierung mussten 57 Anforderungen aus 11 Qualitätsbereichen erfüllt und in einem Selbstreport nachgewiesen werden. Der Selbstreport bildete gemeinsam mit dem Qualitäts management-Handbuch die Grundlage für die Visitation. Die externe Überprüfung im Rahmen der Visita tion bestätigte die hohe Professio nalität der MAK: „Die Management Akademie der KV Baden-Württemberg hat in ihren Beschreibungen des Selbstreports gezeigt, dass sie eine professionell aufgestellte Organisation ist, der es hervorragend gelingt, einen hohen Qualitätsanspruch nicht nur zu beschreiben, sondern auch zu leben. Der durch den Selbstreport sichtbar gewordene hohe Anspruch wurde durch die Visitation zusätzlich gestützt“, so die Gutachterin Frau Sigrid Harp in ihrem Visitationsprotokoll. Eine externe Zertifizierung zu erlangen, war für die MAK ein wichtiges Ziel – nicht zuletzt, weil sie selbst viele Fortbildungen in Qualitätsmanagement für nieder gelassene Vertragsärzte, Vertrags- ÄBW 04 • 2008 psychotherapeuten und deren Praxismitarbeiter(innen) anbietet. Für die Ärzte in eigener Praxis ist die Einführung von Qualitätsmanagement gesetzliche Pflicht. Die MAK hat sich dieser Aufgabe freiwillig gestellt – weil sie vom Nutzen des Qualitätsmanagements überzeugt ist und weiß, dass dieses Führungsinstrument eine wichtige Rolle für die Qualität der Arbeit und die (Weiter-)Entwicklung des Unternehmens spielt. Im Zuge des Qualitätsentwicklungsprozesses wurden zahlreiche Verfahren neu eingeführt und ver ändert. So wurden Anforderungs kataloge und Kompetenzprofile für Trainer angelegt, strukturierte Kundeninterviews als Befragungs instrument neu etabliert, ein Fehler-, Beschwerde- und Ideenmanagement eingeführt, Checklisten für qualitätsgesicherte Infrastrukturen geschaffen, veränderte Verfahren der Kursevaluation erprobt und ein umfassendes Berichts- und Controllingsystem implementiert. Darüber hinaus wurden die wichtigsten Verfahren und Arbeitsabläufe beschrieben, Schnittstellen aufgezeigt und Gesamtprozessverantwortliche benannt. Im Mittelpunkt aller Qualitätsbemühungen aber standen das Leitbild und die Definition gelungenen Lernens. Sie zogen sich wie ein roter Faden durch den Qualitätsentwicklungsprozess und legten als oberstes Ziel fest: Die MAK möchte in Fragen der Fortbildung der Ansprechpartner der ersten Wahl für alle Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxismitarbeiter sein. Mit einem weitreichenden, maßgeschneiderten Fortbildungsprogramm will sie Praxen bei der effizienten Unternehmensführung und der Steuerung ihres ökonomischen Erfolgs unterstützen. Die MAK ist überzeugt, dass die Kunden von ihr als modernem Dienstleister erwarten, dass sie ihnen ein Mehr an sozialer, persönlicher, fachlicher und methodischer Kompetenz vermittelt. Vor diesem Hintergrund hält die MAK einen Lernprozess für gelungen, wenn ihre Seminar inhalte erfolgreich vermittelt wurden, die Teilnehmer ihr Wissen erweitern konnten und der Lernstoff in erwarteter Weise im individuellen Umfeld angewendet werden kann. Maßstab und Richtschnur für das Handeln der MAK ist die Zufriedenheit ihrer Kunden – der Praxis inhaber und ihrer Teams. Auf deren Bedürfnisse ist ihre Arbeit ausge richtet und deren Existenzsicherung ist ihr oberstes Ziel. Im Ergebnis legte der Qualitätsentwicklungsprozess sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten offen. Die genaue Beschreibung der Prozesse und Verfahren sorgte für mehr Klarheit in den Arbeitsabläufen und reduzierte Doppelarbeiten und Fehlerquellen. Durch die Klärung von Schnittstellen und Verantwortlichkeiten wurde die Transparenz erhöht und die Arbeit erleichtert. Die Identifikation der Mitarbeiter mit der MAK wurde gestärkt, die Einarbeitung neuer Mitarbeiter erleichtert und das Zusammen gehörigkeitsgefühl gefördert. Das LQW-Zertifikat hat eine Gültigkeit von vier Jahren. Da die erneute Zertifizierung an zahlreiche und hohe Anforderungen geknüpft ist, kann sich die MAK auf dem Erreichten aber nicht ausruhen. Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird es auch weiterhin ihr Bestreben sein, Bewährtes auf den Prüfstein zu stellen und zu hinterfragen, ob es nicht doch noch besser gehen kann – im Interesse und zur Zufriedenheit der Kunden, der Mitarbeiter der MAK und des Gesamtunternehmens ■ der KVBW. Dipl.-oec. Monika Mayer Sachgebietsleiterin, Management Akademie der KVBW Kammern und KV Verordnungsforum der KVBW W ir müssen die Ärzte bei der Lösung des Problems unterstützen: Kann ich ein bestimmtes Arzneimittel verordnen oder laufe ich dann Gefahr, für diese Verordnungen in Regress genommen zu werden? Für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat die kontinuierliche Beratung und Information rund um das Thema rationelle Arzneimittelverordnung deswegen eine sehr hohe Priorität“, erklärte Vorstandsmitglied Dr. Jan Geldmacher rund um die Veröffentlichung der aktuellen Ausgabe der Broschüre „Verordnungsforum“. Die fortlaufende Reihe gibt den Vertragsärzten wichtige Ratschläge zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von Arzneimitteln an die Hand. Ärzte in Baden-Württemberg haben in der Vergangenheit rationell und sparsam verordnet. Dadurch konnten unterdurchschnittliche Ausgaben für die Krankenkassen erreicht werden, auch wenn es in den Jahren 2005 und 2006 zu deutlichen Budgetüberschreitungen gekommen ist. „Arzneimittelbudgets haben zunehmend keinen Bezug zur Realität mehr. Die real notwendigen Aus gaben werden damit verleugnet. Ein fast aussichtsloses Spardiktat wird verhängt“, prangert Dr. Geldmacher an. „Für Baden-Württemberg steht beispielsweise mit einem jährlichen Betrag von 314 Euro je Versichertem bundesweit nur das zweitniedrigste Budget für die Versorgung mit Arzneimitteln zur Verfügung. Dies einzuhalten, erreicht kein noch so rigider Sparkurs der Ärzte. Auch die Krankenkassen und die Politiker müssten alle Bürger permanent über den Sparzwang und die notwendigen Einschränkungen aufklären.“ Dr. Geldmacher weiter: „Auch die ersten Ausgabenzahlen für den Januar 2008 zeigen, dass die Rechnung nicht aufgehen kann. Die KV Baden-Württemberg liegt mit einem Zuwachs von 15,32 Prozent auf Platz zwei im Ranking der größten Steigerungen der KVen und deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 12,63 Prozent.“ Eine differenzierte Analyse dieses Kostenanstieges in Baden-Württemberg und somit auch ein zielgerichtetes Gegensteuern sind jedoch kaum möglich. Hintergrund sind immer noch fehlende Daten von Kassenseite. Dennoch werde deutlich, wo die Mitglieder der KVBW zielgerichtet unterstützt werden können. So informiert unter anderem die Broschüre „Verordnungsforum 6“ über den verstärkten Einsatz von Generika oder den Austausch von Me-Too- oder Spezialpräparaten. Sehr praxisnah vermittelt das Verordnungsforum hierzu konkrete Verordnungstipps rund um 13 Leit substanzen. „Wir werden jedoch auch beleuchten müssen, welche Kosten durch die Hochschulambulanzen und den stationären Bereich bei der Entlassung oder durch die Psychiatrischen Institutsambulanzen in Baden-Württemberg verursacht werden. Es muss zwischen ambulant und stationär eine bessere Absprache geben.“ Dr. Geldmacher sieht ein weiteres Problem, wenn es zu einer breiten Öffnung von Krankenhausambulanzen bei der Umsetzung des Paragrafen 116 b SGB V kommen sollte. Denn für diese Einrichtungen gelten keine Arzneimittelrichtlinien und auch die KV hat auf deren Verschreibung keinen Einfluss. Mit der Broschüre unterstützt die KVBW ihr breites Informationsangebot zur rationalen Arzneimittelverordnung, zu dem auch persönliche und schriftliche Beratung, Schulungen oder Fortbildungen gehören. Das Verordnungsforum 6 mit den Schwerpunkten „Arznei mittelvereinbarung 2008, Leit substanzen“ ist auf der Homepage der KVBW zu finden: ■ www.kvbawue.de. Hohe Auszeichnung für Dr. Gerhard Dieter aus Wehr D er Vorstand der Bezirksärztekammer Südbaden hat im vergangenen Jahr beschlossen, die Albert-FraenkelPlakette neben Professor Nolte und Dr. Nazary auch an Dr. Gerhard Dieter aus Wehr zu verleihen. Wie im ÄBW 12/2007 berichtet, konnte Dr. Dieter an der Vertreterversammlung nicht teilnehmen, weshalb die Auszeichnung jetzt nachgeholt wurde. In seiner Laudatio hob Kammerpräsident Dr. Gerhard Schade hervor, dass der Internist Dr. Dieter bereits seit 1983 Delegierter der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden ist. Mehrmals war er Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zeitweise auch Delegierter beim Deutschen Ärztetag. 1985 wurde er zum Delegierten der KV Südbaden gewählt, 1988 dann zunächst Vorstandsmitglied der KV Süd baden, danach zweiter Vorsitzender und schließlich erster Vorsitzender der KV Südbaden, bis diese 2004 durch die Zwangsfusion der Kassenärztlichen Ver einigungen in Baden-Württemberg aufgelöst wurde. Nach den Worten von Kammerpräsident Dr. Schade vertrat Dr. Dieter in allen fachlichen und berufspolitischen Diskussionen stets eine klare und unmissverständliche Position: „Mit lebhafter Körpersprache und ab und an einem gewinnenden Lachen“ sei Dr. Dieter ein überzeugender Debattenredner, der jedoch auch Kritik vertrage und sich überzeugen lasse. Sein Engagement halte unverändert an, er arbeite weiter in seiner Praxis, sei Delegierter in den Vertreterversammlungen von Bezirksärztekammer und KVBW, ferner Beiratsmitglied in der Bezirksdirektion Freiburg der KVBW und auch ärztlicher Beisitzer in der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Bezirksärztekammer Südbaden. „Ob all seiner Verdienste ist Dr. Dieter ein geachteter Kollege, ein kompetenter Politiker und vielen von uns ein guter Freund geworden“, betonte Dr. Schade. Besonderer Verdienst sei sein soziales Engagement in Baden-Württemberg, nicht nur für die Ärzteschaft, sondern auch für Patienten. „Dr. Dieter hat sich um das Ansehen der Ärzteschaft außerordentliche Verdienste erworben, die weit über die Grenzen von Südbaden und Baden-Württemberg hinausreichen. Deshalb ehrt ihn der Vorstand der Bezirksärztekammer ■ Südbaden mit der Albert-Fraenkel-Plakette.“ ÄBW 04 • 2008 173 Kammern und KV Die sterile Aufbereitung von Instrumenten in der Arztpraxis I. Einleitung Dr. iur. Regine Kiesecker Dr. med. Manfred Eissler 174 Ausgelöst u. a. durch die Kurs angebote der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte zur Sterilgutaufbereitung kam es zu Anfragen aus der Ärzteschaft bezüglich der geltenden Rechtslage zu diesem Thema. Aus diesem Grunde haben sich der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg und der Vorstand der Landesärztekammer damit beschäftigt. Es schälten sich zwei Themenkomplexe heraus, die getrennt zu betrachten sind. Zum einen die Frage, welche Geräte zur Sterilgut aufbereitung in der Praxis zulässig bzw. noch zulässig sind, insbesondere die Frage nach der Zulässigkeit der immer noch vielfach verwen deten Heißluft-Sterilisatoren. Zum anderen die Frage nach der Qualifikation des Praxispersonals, also insbesondere der Arzthelferinnen bzw. der Medizinischen Fachan gestellten. Beide Fragen betreffen die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Praxen, in denen operiert wird, insbesondere aber auch die hausärztlichen Praxen mit der so genannten „kleinen Chirurgie“, und betreffen auch die Maßnahmen, für die steriles Gerät benötigt wird, zum Beispiel zum Fäden ziehen u. a. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Praxen noch mit HeißluftSterilisatoren älterer Bauart gearbeitet wird. Eine Rechtslage, die die Verwendung dieser Geräte nicht mehr zulassen würde, würde akut die medizinische Versorgung, insbesondere in der hausärztlichen Medizin und speziell auf dem Lande gravierend beeinträchtigen. Das gilt in gleicher Weise auch bezüglich der Anforderungen an die Qualifikation der Arzthelferinnen bzw. der Medi zinischen Fachangestellten. ÄBW 04 • 2008 Nachstehend werden die wesentlichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien u. ä., die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, angeführt und juristisch gewürdigt. II. Rechtliche Regelungen zur Hygiene in der Arztpraxis 1. Hygienevorschriften für Arztpraxen und Einrichtungen, in denen ambulante Operationen stattfinden, finden sich in einer Vielzahl von (bundes-)gesetzlichen Bestimmungen wie dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), dem Medizinproduktegesetz (MPG), das auf den Vorgaben der EU-Richtlinie 93/42 EWG über Medizinprodukte beruht, der Medizinprodukteverordnung (MPVO), der Medizinproduktebetreiber verordnung (MPBetreibV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Biostoffverordnung (BioStoffV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). 2. Gemäß § 15 SGB VII erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften als verbindliche Regelungen über Maßnahmen, die der Arbeitgeber/ Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen hat sowie Regelungen zur Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen. Zu nennen sind hier z. B. die berufsgenossenschaftliche Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege – BGR/TRBA 250“, die unter anderem die Gliederung eines Hygieneplans enthält und die BG-Regel BGR 206 – Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst. 3. Auf Landesebene verpflichtet das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst BW (ÖGDG) die Gesundheitsämter dar über zu wachen, dass gesundheitsrechtliche Bestimmungen und die Anforderungen der Hygiene in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen eingehalten werden. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 ÖGDG muss das Gesundheitsamt u. a. in Krankenhäusern, Einrichtungen zur Tagespflege, Dialyseeinrichtungen und Einrichtungen für das ambulante Operieren routinemäßig die Anforderungen an die Hygiene überwachen. Arztpraxen hingegen können nur überwacht werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anforderungen an die Hygiene dort nicht einge halten werden. 4. Darüber hinaus regeln eine Vielzahl von weiteren Normen und Richtlinien, die auf gesetzlichen Vorgaben beruhen, aber selbst keinen Gesetzescharakter haben, hygiene relevante Vorgaben. Zu nennen sind hier in erster Linie die Richtlinien von sogenannten Referenzgremien (siehe Leitfaden Praxishygiene, hrsg. v. LGA Baden-Württemberg, S. 8 f.). So hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-KochInstitut (RKI) auf der Basis des § 23 Abs. 2 IfSG die Aufgabe erhalten, Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu erstellen. Auf die von diesem Gremium in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlassene „Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ (Bundesgesundheitsblatt 2004 (47), 1021) wird unten noch zurückzukommen sein. Darüber hinaus regelt § 4 Abs. 2 MPBetreibV, dass eine ordnungsgemäße Auf Kammern und KV bereitung von Medizinprodukten vermutet wird, wenn die gemeinsame Empfehlung der genannten Hygiene-Kommission zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird. Wichtig ist, dass die Empfehlungen/Richtlinien dieser Gremien zwar rechtlich nicht verbindlich sind. Es handelt sich hierbei aber um fachlich fundierte Empfehlungen entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Sie gelten in einem Haftungsfall oder einem sonstigen Schadens prozess als sogenannte antizipierte Sachverständigengutachten. Abweichungen von Vorgaben dieser Institutionen müssen daher unbedingt fachlich begründet werden. Auch dürfen sie auf keinen Fall zu einem niedrigeren Schutzniveau für Patienten und medizinischem Personal führen. 5. Weiterhin gibt es Technische Regeln und gerade im Bereich der Sterilisation eine Vielzahl von DINNormen, die durch die Richtlinie 93/42 EWG über Medizinprodukte und das Medizinproduktegesetz in ihrer Bedeutung aufgewertet worden sind. Sie stellen den Stand der Technik dar, den der Hersteller bei der Konzeption und der Fertigung sowie dem Betrieb bzw. der Anwendung von Medizinprodukten zu beachten hat. Das Gleiche gilt für Leitlinien/Empfehlungen, etwa die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF). Auch diese Normen haben nur empfehlenden Charakter, gelten aber ebenfalls als sogenannte antizipierte Sachverständigengutachten und werden im Schadensfall ebenso zur Beurteilung des jeweiligen Sorgfaltsmaßstabs herangezogen. III. A nforderungen an Sterilisa tionsgeräte – ist die Sterilisa tion mit Heißluft-Sterilisatoren noch zulässig und lege artis? 1. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MPBetreibV ist die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. Eine ordnungsgemäße Aufbereitung nach Satz 1 wird vermutet, wenn die schon genannte Empfehlung der Hygiene-Kommission beim RKI zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird (§ 4 Abs. 2 S. 2 MPBetreibV). Diese gesetzliche Vermutung bedeutet, dass sich derjenige, der sich an diese Empfehlungen bei der Aufbereitung von Medizinprodukten hält, rechtlich auf der sicheren Seite befindet. Denn diese Vermutung kann in einem Gerichtsprozess nicht widerlegt werden. Hieraus ergibt sich die nach diesseitiger Auffassung herausragende Bedeutung dieser RKI-Empfehlung bezüglich der Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Auch aus der Zusammensetzung der Kommission für Krankenhaus hygiene und Infektionsprävention, deren Mitglieder ausweislich des § 23 Abs. 2 IfSG vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Gesundheitsbehörden berufen werden, kann nur gefolgert werden, dass die Vorgaben dieser Kommission in den Augen des Gesetzgebers, aber auch der Gerichte den Stand der Wissenschaft und Technik wiedergeben, der für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Krankenhaus und Praxis maßgebend ist. Sonstige Richtlinien, Leitlinien oder Empfehlungen, insbesondere der Fachgesellschaften, können zwar ebenfalls eine wichtige Richtschnur für das korrekte ärztliche Handeln bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sein. Im Zweifel wird sich ein Gericht in einem Prozess, in dem es um die korrekte Aufbereitung von Medizinprodukten geht, aber immer an dem Standard orientieren, den die Empfehlungen der HygieneKommission beim RKI vorgeben. 2. Vor der Aufbereitung muss der Arzt als verantwortlicher Anwender das Medizinprodukt in seinem Risiko bewerten und einstufen. Medizinprodukte werden im Wesentlichen eingestuft in unkritische Medizinprodukte, das heißt Medizinprodukte, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen, semikritische Medizinprodukte, das sind Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen, und kritische Medizinprodukte, nämlich Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten und anderen sterilen Arzneimitteln und Medizinprodukten, die die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, inneren Geweben oder Organen kommen, einschließlich Wunden. Semikritische und kritische Medizinprodukte werden dann weiter unterteilt in solche, bei denen die Aufbereitung ohne besondere Anforderungen (Gruppe A) oder mit erhöhten Anforderungen (Gruppe B) durchgeführt werden muss. Schließlich gibt es bei kritischen Medizinprodukten noch die Gruppe C. Das sind solche Produkte, bei denen an die Aufbereitung besonders hohe Anforderungen gestellt werden müssen. Die Tabelle 1 der RKI-Richtlinie verdeutlicht, dass bei den kritischen Medizinprodukten, die sterilisiert werden müssen, die ÄBW 04 • 2008 175 Kammern und KV Dampfsterilisation als das Sterilisationsverfahren state of the art angesehen wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass die Medizinprodukte, die bei chirurgischen Eingriffen, auch der kleinen Chirurgie, Anwendung finden, wie z. B. Schere, Pinzette, Klemme und Nadelhalter in die Stufe „Kritisch B“ eingestuft werden und hier die Dampfsterilisation als geeignete Maßnahme benannt wird. Bei den semikritischen Medizinprodukten (als Beispiele werden in der Tabelle das Spekulum sowie das flexible Endoskop (Gastroskop) genannt) wird die Sterilisation als optionaler Arbeitsschritt angesehen. Angaben, mit welchem Verfahren in diesen Fällen die Sterilisation durchgeführt werden sollte, sind in der Kommissionsempfehlung nicht enthalten. Unter 2.2.4 der Empfehlung der Hygiene-Kommission des RKI wird darauf hingewiesen, dass der Anwendung von thermischen Sterilisationsverfahren mit Sattdampf aufgrund ihrer zuverlässigeren Wirksamkeit der Vorzug vor nicht thermischen Verfahren zu geben ist. Hierbei handelt es sich um eine nachdrückliche Empfehlung der Hygiene-Kommission, die auf gut begründeten Hinweisen für die Wirksamkeit des empfohlenen Verfahrens beruht. Zur Anwendung nicht thermischer Verfahren empfiehlt die Kommission, dass insbesondere vor der Anwendung nicht thermischer Verfahren und bei Medizinprodukten der Einstufung „Kritisch C“ die „Leistungsgrenzen der angewendeten Verfahren zu definieren, zu dokumentieren und unter Berücksichtigung der vorausgehenden Anwendung des Medizinproduktes zu bewerten“ sind. Auch diese Aussage wird als nachdrückliche Empfehlung der Kommission eingestuft und sollte beachtet werden. Hilfreich zur Entscheidung, bei welchen Medizinprodukten Heißluft-Sterilisatoren noch zur An wendung kommen können, sind vor allem die Informationen des LGA Baden-Württemberg zu „Sterilisation und sterilen Blutversorgung“ oder anderer (Landes-)Gesundheitsämter, also der Behörden, die die Hygiene 176 ÄBW 04 • 2008 in der Arztpraxis zu überwachen haben. Hiernach stehen für die sterile Aufbereitung ärztlicher Instrumente Autoklaven, also die Dampfsterilisatoren, und „noch – allenfalls zweitrangig – Heißluft-Sterilisatoren zur Verfügung … Die Dampfsterilisation ist für viele Materialien das wirksamste, sicherste und am häufigsten verwendete Verfahren und gilt immer dann als Methode der Wahl, wenn sie ohne ausdrückliche Kontraindikation (Materialunverträglichkeit) angewendet werden kann.“ An anderer Stelle heißt es dann zur Heißluft-Sterilisation: „Trockene Hitze benötigt aus folgenden Gründen deutlich höhere Sterilisations temperaturen als das Autoklavieren: Trockene Keime sind hitzeresistenter als feuchte, und trockene Luft besitzt eine geringere Wärmekapazität als Wasserdampf. Die Wärmeübertragung erfolgt langsamer als bei der Dampfsterilisation. Im Sterilisiergut können sich „Kälteinseln“ bilden, sodass bei kürzerer Betriebsdauer die notwendige Temperatur nicht überall erreicht wird …“ Das Landesgesundheitsamt weist darauf hin, dass neuerdings die Heißluft-Sterilisation ohne Verfahrensvalidierung in der Routine immer skeptischer bewertet wird, da die Prozessparameter bei den meist verwendeten Gerätetypen weder angezeigt noch ausgedruckt werden, und weil eine automatische Verriegelung zur Verhinderung einer Manipulation im Betriebsablauf zumeist fehlt. Andererseits sind viele Autoklaven (Kleingeräte) in Arztund Zahnarztpraxen ebenfalls noch nicht so ausgestaltet, dass die auch hier vorgesehene Validierung der Programme technisch möglich ist. Zudem gibt es bereits Heißluft-Sterilisatoren, welche die Temperatur an verschiedenen Stellen im Innenraum kontinuierlich messen und den Programmablauf mit den prozessrelevanten Parametern für die Qualitätssicherungsdokumentation lückenlos ausdrucken können. Die Nachrüstung mit einer elektromagnetischen Türverriegelung verhindert eine Manipulation durch nachträgliches Einlegen von Sterilisiergut. Deshalb werden vom LGA Heißluft-Sterilisa tionsgeräte, die die beschriebenen Anforderungen erfüllen, akzeptiert. Es können also Metall, Glas, Porzellan (z. B. Schere, Klemme, Pinzette, Nadelhalter, scharfer Löffel und Ähnliches) in Abhängigkeit vom Gerät bei mindestens 180° Celsius Hitze noch mit HeißluftSterilisatoren sterilisiert werden, ohne dass gegen hygienerechtliche Vorgaben verstoßen wird, wenn die vorbeschriebene Prozessvalidierung gegeben ist. Anderes Sterilisiergut muss mit dem Autoklaven sterilisiert werden. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Heißluft-Sterilisator noch in der Praxis eingesetzt werden kann, kann sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden und sich dort beraten lassen. Angesichts der relativ hohen Anschaffungskosten für Autoklaven, die ab zirka 2500 Euro zzgl. MwSt. erhältlich sind und durchschnittlich zirka 6000 Euro zzgl. MwSt. kosten, kann sich für manche Praxis durchaus die Frage stellen, ob es Alternativen gibt. So wäre eine Möglichkeit die Verwendung von Einmalartikeln. Oder die Sterilisationen könnten als Auftragsleistung aus der Praxis ausgelagert werden. Manche Krankenhäuser und Einrichtungen für das ambulante Operieren wären vermutlich bereit, auch Fremdgeräte zu sterilisieren. IV. Anforderungen an das „Hygiene“-Personal Die rechtliche Verantwortung für die Hygiene in der Arztpraxis hat der Praxisinhaber. Er stellt das Personal ein, erteilt Arbeitsanweisungen, legt den Hygieneplan für die Praxis fest etc. Der Praxisinhaber kann allerdings je nach Qualifikation seiner Mitarbeiter Aufgaben der Hygiene teilweise delegieren. Seine Endverantwortung bleibt freilich bestehen. 1. Der Betreiber von Medizinprodukten, also auch der Inhaber der Arztpraxis, darf nur Personen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen (§ 4 Abs. 1 MPBetreibV). Darüber Kammern und KV hinaus regelt § 4 Abs. 3 MPBetreibV, dass die Voraussetzungen für die korrekte Instandhaltung von Medizinprodukten unter anderem nur dann erfüllt sind, wenn die mit der Instandhaltung Beauftragten „aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse bei der Instandhaltung von Medizinprodukten“ verfügen. Der Gesetzgeber stellt also in der MPBetreibV ganz bewusst hohe Anforderungen an das Personal, das mit der Aufbereitung von Medizinprodukten auch in Arztpraxen befasst werden darf. 2. Weitere rechtsverbindliche Vorschriften, die spezielle Anforderungen an das mit der Hygiene in der Arztpraxis beschäftigte Personal stellen, sind insbesondere noch in den bereits erwähnten BG-Regeln BGR 206 und BGR/TRBA 250 zu fin- den. Für die Ausführung von Desinfektionsarbeiten wird nach BGR 206 aber die Qualifikation als MFA/Arzthelferin als ausreichend angesehen, wenn die Desinfektionsarbeiten im Rahmen eines Hygieneplans durchgeführt werden. Nach der BGR/TRBA 250, der berufsgenossenschaftlichen Regel zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen, darf der Unternehmer Schutzmaßnahmen der Hygiene nur auf fachlich geeignete Personen übertragen. Fachlich geeignet sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung Infektionsgefahren erkennen und Maßnahmen zu ihrer Abwehr treffen können, u. a. Arzthelferinnen und MFA. Ein besonderer darüber hinaus gehender Ausbildungsstandard wird also von diesen Unfallverhütungsvorschriften nicht gefordert. 3. Die Empfehlungen der Hygiene-Kommission verdeutlichen die hohe Verantwortung, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten verbunden ist. Der für die Aufbereitung Verantwortliche (der Betreiber) muss unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers schriftlich festlegen, ob, mit welchem Verfahren und unter welchen Bedingungen (z. B. Räume, Arbeitsmittel, Qualifikation des Personals) Medizinprodukte, die in seinem Verantwortungsbereich betrieben werden, aufbereitet und gelagert werden. Weiter heißt es: „Es ist dabei zu beachten, dass der jeweils Zuständige seine Aufgabe aufgrund seiner Position und Qualifikation auch tatsächlich erfüllen kann. Von entscheidender Bedeutung sind ein hoher Ausbildungsstand und regelmäßige Unterweisungen … Anforderungen Anzeige 15 Jahre Plastische und Ästhetische Chirurgie Patienten benötigen auch hierüber eine objektive ärztliche Beratung ! Abteilung Plastische und Handchirurgie Hugstetter Straße 55 79106 Freiburg i. Brsg. 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Daneben bietet der DGSV einen 40-stündigen Sachkundelehrgang an, der speziell die gemäß § 4 Abs. 3 MPBetreibV geforderte Sachkenntnis vermitteln soll. Wer diesen Kurs absolviert, ist auf der sicheren Seite. Denn die für die Überwachung der Hygiene in der Arztpraxis zuständigen Behörden, wie die Gesundheitsämter in BadenWürttemberg, sehen diesen Kurs als ausreichend an, damit die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde vermittelt werden kann. Das LGA Baden-Württemberg lässt darüber hinaus für ausgebildete Arzthelferinnen, die über 5 Jahre in einer OP-Praxis oder Praxisklinik mit speziellem Patientenprofil unter direkter Anleitung und Kontrolle eines Facharztes arbeiten, einen 2-Tageskurs mit intensiver Studienbegleitung und Kenntnisprüfung als Alternative zum 5-Tageskurs zu. 4. Legt man diese Vorgaben zugrunde, ist eine ausgebildete Arzthelferin in den Augen der für die Hygieneüberwachung zuständigen 178 ÄBW 04 • 2008 Landesbehörden, die sich auf die Anforderungen der RKI-Hygieneempfehlung berufen, allein mit ihrer Ausbildung als Arzthelferin in der Regel nicht ausreichend qualifiziert, die Aufbereitung, insbesondere die Sterilisation von Medizinprodukten sachgerecht vorzunehmen. Dies, obwohl Maßnahmen der Arbeits- und Praxis hygiene und der Schutz vor Infek tionskrankheiten im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung nach der entsprechenden Ausbildungsverordnung mit einem hohen Zeitanteil während der gesamten Ausbildung abgebildet sind. Der schulische Ausbildungsplan zum Erwerb der Bezeichnung „Medizinische Fachangestellte“ sieht im Lernfeld 80 h Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten vor. Die Wartung und Pflege medizinischer Produkte ist dabei in der Lernsituation 3 (insgesamt 12 h) mit abgedeckt, die Sterilisation ist Teil der Lernsituation 4 (insgesamt 16 h). Nach diesseitiger Auffassung müsste die im Rahmen der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten erworbene Qualifizierung ausreichend sein, um die vom Gesetzgeber in § 4 Abs. 3 MPBetreibV geregelten Anforderungen an die Sachkunde des Personals, das mit der Aufbereitung/Sterilisation von Medizinprodukten befasst ist, zu erfüllen. Die Landesgesundheitsämter sehen das aber anders. Auch die für den Vollzug des Medizinprodukterechts zuständigen obersten Landesbehörden haben sich vor Kurzem mit Fragen zu Anforderungen an die Sachkenntnis des mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betrauten Personals befasst und haben nunmehr einen abgestimmten Anforderungskatalog beschlossen, der bei Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin oder zum/zur Medizinischen Fach angestellten lediglich eine spezifische Fortbildung fordert, deren Stundenzahl nicht vorgegeben wird, die aber unter 40 Unterrichtsstunden liegen soll und die mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen wird. Mit dieser abgeschwächten Anforderung an die zu fordernde Sachkenntnis soll berücksichtigt und weiter verbessert werden, dass die Vermittlung von Kenntnissen zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten in den Aus bildungsrichtlinien verankert ist. V. Zusammenfassung Das Heißluftverfahren zur Sterilisation von Geräten und sonstigen Medizinprodukten ist nicht unzu lässig. Es wird aber nur noch eingeschränkt, als ein dem wissenschaftlichen und medizinisch-technischen Standard entsprechendes Verfahren, anerkannt. Mittelfristig und auf Dauer wird dieses Verfahren wegen seiner offensichtlichen Nachteile gegenüber der Dampfsterilisation daher keinen Bestand haben können. An die Qualifikation des Praxispersonals, das mit der Sterilisation befasst ist, werden vom Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Grundsätzlich zu Recht. Denn die Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben ist zur Infektionsverhütung zum Patienten- und Personalschutz elementar wichtig. Wer sich hieran als verantwortlicher Praxisinhaber nicht hält, läuft insbesondere Gefahr, in einem Haftungsprozess oder einem sonstigen Schadensprozess den Beweis korrekten Handelns bei der Aufbereitung von Medizinprodukten allein deswegen nicht führen zu können, weil er die Anforderungen an die besonderen Sachkenntnisse, die an denjenigen Beschäftigten gestellt werden, der mit der Aufbereitung befasst ist, nicht nachweisen kann. Diese Gefahr darf nicht unterschätzt werden (siehe die entsprechende Rechtsspalte in diesem Heft). Die Landesärztekammer BadenWürttemberg wird aber weiter dafür eintreten, dass die Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten als ausreichend angesehen werden kann, die Hygiene in der Arztpraxis einschließlich der Aufbereitung/ Sterilisation von Medizinprodukten ■ sicherzustellen. Dr. iur. Regine Kiesecker Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler Bezirksärztekammer Südwürttemberg Kammern und KV Ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie S pätestens seit dem sogenannten „Herzklappenskandal“ stehen Ärztinnen und Ärzte in den Medien unter „Generalverdacht“, ihr Einkommen mit Zuwendungen der Pharmaindustrie aufzubessern. In letzter Zeit tritt jedoch ein anderer Aspekt in den Vordergrund: Ärztliche Fortbildungen werden in Print- und TV-Beiträgen häufig als „getarnte Werbeveranstaltungen“ der Arzneimittelproduzenten dar gestellt. Dabei ist in der ärztlichen Berufsordnung (§ 35) klar geregelt: wenn medizinische Fortbildungs veranstaltungen unter ärztlicher Leitung stattfinden, dann ist ein Sponsoring erlaubt, soweit die Veranstaltung lediglich in Teilen und in angemessenem Umfang dadurch finanziert wird und die Beziehungen zum Sponsor offen gelegt werden. Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat die aktuelle Debatte zum Anlass genommen, sich im Rahmen seiner Klausurtagung eingehend mit dem Thema Fortbildung und Sponsoring zu befassen. Die Ärztekammer ist gemäß Heilberufe-Kammergesetz seit jeher für die Förderung der ärztlichen Fortbildung verantwortlich. Zudem haben Vertragsärzte gemäß § 95 d Sozialgesetzbuch V eine regelmäßige Fortbildung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, für Fachärzte in der Klinik gilt die Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses entsprechend § 137 b Sozialgesetzbuch V. Veranstalter müssen die Anerkennung einer Fortbildung auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragen und dabei auch eventuelles Sponsoring angeben und erklären, dass die Produktneutralität gewahrt bleibt, beispielsweise durch einen ausgewogenen Überblick über geeignete pharmazeutische Präparate und die Angabe von Alternativen oder durch die durchgängige Nen- nung von Generika statt Produkt namen. Diese Vorgehensweise wird inzwischen auch von Teilen der Industrie unterstützt. Über das „ethisch einwandfreie Pharmamarketing“ wacht die Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie (FSA), der über 120 Hersteller angehören. Der Verein hat sich 2004 einen Kodex gegeben, in dem klare Regeln für die Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise definiert sind. Verstöße der Mitglieder gegen den Kodex werden über eine eigene Spruchkammer abgehandelt, das Fehlverhalten von Nicht-Mitgliedern hat in der Regel eine Zivilklage der FSA zur Folge. Im vergangenen Jahr hat die FSA 34 Verfahren abgeschlossen, von denen 23 mit einer Abmahnung oder einem Urteil gegen Unternehmen endeten. Die FSA beurteilt dabei beispielsweise die Angemessenheit von Tagungsorten, die Hotelauswahl, die Bewirtung oder das Rahmenprogramm. Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich bei seiner Klausurtagung auch mit der wenig bekannten SteuerProblematik gesponserter Fortbildungsveranstaltungen befasst: Eine Ärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Aufgaben ist zwar grundsätzlich von der Körperschaftssteuer befreit. Wenn sich die Kammer oder eine ihrer Untergliederungen (also beispielsweise eine Kreisärzteschaft) aber zumindest auch gewerblich betätigt (sie also zur Erzielung von Einnahmen handelt), so kann es sich bei der Ärztekammer oder einer ihrer Untergliederungen nach der steuerrechtlichen Rechtssprechung um einen sogenannten Betrieb gewerblicher Art handeln. Dies könnte dann zur Folge haben, dass die Ärztekammer und ihre Untergliederungen steuerpflichtig werden und unter anderem zur Bezahlung von Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer herangezogen werden. Problematisch ist weiterhin, wenn beispielsweise eine Kreisärzteschaft gegen Entgelt für ein Unternehmen Öffentlichkeitsarbeit betreibt: Ein hervorgehobenes oder zu großes Logo des eine Fortbildungsveranstaltung finanzierenden Pharmaunternehmens auf Ankündigungen und Einladungen zu der Veranstaltung oder auf Werbetafeln bei der Veranstaltung kann ein Indiz dafür sein, dass es sich bei der Kreisärzteschaft um einen Betrieb gewerblicher Art handelt. Steuerrechtler gehen nämlich schon dann von einem Betrieb gewerblicher Art aus, wenn die Beteiligten – beispielsweise Pharmaunternehmen und Kreisärzteschaft – irgendwelche Leistungen und Gegenleistungen austauschen. Nicht zuletzt deshalb sollten gerade Kammer-Untergliederungen dringend darauf achten, dass Sponsoren ihre Zahlungen (beispielsweise für Räumlichkeiten, Verpflegung oder Referentenhonorare) immer direkt an den jeweiligen Empfänger leisten. Zahlreiche weitere Facetten des komplexen Themas „Ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie“ hat der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg bei seiner Klausurtagung diskutiert, wie zum Beispiel die strafrechtlichen Konsequenzen von Vorteilsnahme und Bestechung. Die einhellige Meinung des Kammervorstands zum Thema „Ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie“ am Ende der Tagung: Die Sensibilität der Ärzteschaft und der Arzneimittelhersteller hinsichtlich einer potenziellen Zusammen arbeit ist hoch, und beide Seiten verurteilen als Fortbildungsveranstaltung getarnte Werbung ganz entschieden. Die steuerrechtlichen Aspekte in der Zusammenarbeit mit Dritten werden sicherlich weiterhin Gegenstand von ■ Diskussionen sein. Dr. med. Oliver Erens, Leiter der Ärztlichen Pressestelle, Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. Oliver Erens ÄBW 04 • 2008 179 Kammern und KV Ärztliche Tätigkeit in eigener Praxis D as Merkblatt „Aufnahme und Ausübung ärztlicher Tätigkeit in eigener Praxis“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Bezirksärztekammern informiert über alle Aspekte der Niederlassung als Vertrags- oder Privatarzt. So geht es unter anderem um erlaubte Information und berufswidrige Werbung, das ärztliche Honorar, die Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst sowie die Haftpflichtversicherung des Arztes. Das Merkblatt ist im Internetauftritt der Landesärztekammer zu finden: www.aerztekammer-bw.de (Themen ■ A-Z/Merkblätter für Ärzte). PraxisEDV Check Medizinische Fachangestellte ie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) führt seit geraumer Zeit eine Referenzliste von Ärzten, die an einem Austausch mit Kollegen interessiert sind. Diese Liste enthält nun neben Praxis-EDV-Systemen auch Archivierungssoftware. Ärzte, die gerne mit ihren Kollegen über ihre Erfahrungen in den EDV-Systemen sprechen möchten, können sich in die Referenzliste aufnehmen lassen, nach dem Motto „Aus der Praxis – für die Praxis“. Kontaktaufnahme über die Bezirksdirektion Karlsruhe der KVBW, Keßlerstraße 1, ■ 76185 Karlsruhe. u allen Aspekten der Berufsausbildung von Medizinischen Fachangestellten informiert ein Merkblatt der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit den Bezirksärztekammern. Im Kapitel Ausbildungsverhältnis geht es unter anderem um Ausbildungsziel, Berufsausbildungsvertrag, Vergütung sowie Probe- und Arbeitszeit. Ferner finden sich eine ausführliche Darstellung des Berufsschulbesuchs mit einer Auflistung der Schulbezirke. Das Merkblatt ist im Internetauftritt der Landesärztekammer zu finden: www.aerztekammer-bw.de (Themen A-Z/Medizinische Fachangestellte). ■ D Z Nachruf Am 19. März 2008 verstarb unser Ehrenvorsitzender Dr. med. Gerhard Kurz im Alter von 84 Jahren. Geboren am 1. 11. 1923 in Stuttgart war er seit dem 1. 2. 1953 als Arzt für Allgemeinmedizin in Mannheim niedergelassen. Neben seiner jahrzehntelangen ärztlichen Tätigkeit mit stetiger Präsenz und Ansprechbarkeit für seine Patienten in Mannheim, hat er sich weit über das übliche Maß hinaus für die Belange der Ärzteschaft eingesetzt. Sein BPA (Berufsverband der praktischen Ärzte, heute Deutscher Hausärzteverband) Landesverband Baden Württemberg, den er mit seinem Freund Ernst Arrus in Baden Württemberg auf- und ausgebaut hat, lag ihm besonders am Herzen. Er baute die Organisation und die Landesgeschäftsstelle, die sich bis 1988 in seinem Haus befand, auf und weckte das Bewusstsein und Interesse der Kollegen für berufspolitische Belange, was ihm mit seiner Erfahrung, seinem Verstand, seiner Solidität und steten Verlässlichkeit, nicht zuletzt auch mit seinem humorvollen Temperament, vorzüglich gelang. 1964 trat er in den Verband ein, er war Gründungsmitglied des Hausärzteverbandes Baden Württemberg e. V. und seit 1965 Delegierter des Landesverbandes, Bundesdelegierter sowie Mitglied des Gesamtvorstandes des Bundesverbandes. Bis 1978 bekleidete er das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im Hausärzteverband Baden Württemberg, um ab 1978 bis zum Jahre 1990 als Vorsitzender den Landesverband zu führen und diesen zu einem herausragenden, einflussreichen und anerkannten Partner in der berufs politischen Landschaft des Landes zu machen. Seit 1981 war er im Vorstand der BPA Wirtschaftsgesellschaft für Hausärzte. Darüber hinaus hat er sich in Kammer und KV nicht nur für die Hausärzte eingesetzt. Seine offene, verlässliche und kompromissbereite Art war geschätzt und wurde landesweit anerkannt. Gerhard Kurz war seit 1971 bis 1988 Mitglied des Gesamtvorstandes der Ärzteschaft Mannheim und betätigte sich in den Referaten ärztliche Fortbildung und im ärztlichen Notfalldienst. 180 ÄBW 04 • 2008 Seit 1970 war er Delegierter der Bezirksärztekammer Nordbaden und seit 1974 Delegierter der Landesärztekammer Baden Württemberg. Ab 1975 arbeitete er im Widerspruchausschuss des Weiterbildungsausschusses für Allgemeinmedizin mit. Auf mehreren Deutschen Ärztetagen von 1981 in Trier bis 1988 in Frankfurt war er als Delegierter tätig. Nicht nur im Hausärzteverband und in der Kammer, sondern auch in der Kassenärztlichen Vereinigung hat Gerhard Kurz intensiv mitgearbeitet. 1981 wurde Dr. Kurz als Mitglied der Vertreterversammlung der KV Nordbaden gewählt. Seit 1985 war er stellvertretender Beisitzer des Disziplinarausschusses und seit 1985 Vorsitzender der Langzeit EKG Kommission der KV Nordbaden. Seine Tätigkeit als Prüfarzt begann er schon 1968 als Mitglied und war seit 1972 Vorsitzender der Prüfungskommission Allgemeinärzte bei den Ersatzkassen. In dieser langen Zeit hat er in seinen Ämtern mit seiner Einsatzfreude, seinem fundierten Urteil und nicht zuletzt seiner Offenheit für andere Standpunkte viele Freunde in den Selbstverwaltungsorganen gewonnen. Gerhard Kurz hat großen Anteil an der Entwicklung und dem Ansehen der heutigen Allgemeinmedizin als Fachgebiet. Gerhard Kurz hat sich fast 30 Jahre lang uneigennützig und ehrenamtlich für die Belange der Ärzteschaft eingesetzt und damit stark zur Wahrung unseres freien Berufsstandes beigetragen. Da blieb es nicht aus, dass ihm auch entsprechende Ehrungen zuteil wurden. So erhielt er 1988 die Albert-Schweitzer-Medaille der Bezirksärztekammer Nordbaden für sein herausragendes Engagement in der Ärzteschaft und am 28. Juni 1989 wurde ihm das Verdienstkreuz am Bande des Verdienst ordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Alle, die ihn begleiten durften, ihm begegnet sind oder die mit ihm zu tun hatten, werden ihm ein ehrendes Gedenken erweisen und ihn nicht vergessen. Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg Wirtschaft Hausse oder Baisse: Lehren daraus ziehen E ines der interessantesten Phänomene an den Kapital märkten sind die immer wieder auftretenden Übertreibungsphasen. Obwohl die Marktteilnehmer diese Phasen schon häufig erlebt haben, tragen sie durch ihr Verhalten immer wieder zu deren Entstehen bei. Doch egal ob Hausse oder Baisse – jeder Anleger kann daraus brauchbare Lehren für den eigenen Anlageerfolg ziehen. Der Grund einer Übertreibungs phase an den Kapitalmärkten ist, dass bei den Anlegern die nüchterne Betrachtung von Chancen und Risiken von emotionalen Einschät zungen beeinflusst wird: In Boom phasen verstärkt die positive Wert entwicklung die Erwartungshaltung in Analysen und Berichterstattun gen, was wiederum im Wechselspiel zu einem größeren Anlegerinteresse und weiter steigenden Kursen führt. So setzt sich die Spirale nach oben fort. In Schwächephasen ist es genau umgekehrt: Dann führt die Überbetonung der Risiken in der Regel zu einer Spirale nach unten. Isoliert betrachtet sind Hausse und Baisse keine beunruhigenden Phänomene für die Kapitalmärkte, da sie sich im Laufe der Zeit aus gleichen. Für den einzelnen Kapital anleger können sie jedoch schwer wiegendere Folgen haben. Die Er fahrungen zeigen, dass negative Übertreibungsphasen langfristig da zu führen, dass Marktteilnehmer aus dem Markt ausscheiden. Aufgrund der ausgeprägten Kursverluste in den Jahren 2000 bis 2003 hat sich die Zahl der Fonds- und Aktienan leger seit 2001 deutlich verringert. Auch die positive Kursentwicklung seit 2003 inklusive dem Erreichen der historischen Höchststände des DAX konnte diesen langfristigen Effekt nicht wesentlich aufhalten. Viele Aktionäre und Fonds anleger wurden durch die extremen Kursverluste der Jahre 2001 bis 2003 so sehr abgeschreckt, dass sie nicht mehr in diese Anlageform investieren. Langfristig betrachtet eine schlechte Entscheidung, was die 1990 mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Portfoliotheorie von Harry M. Markowitz wissen schaftlich belegt. Denn mit einem Aktieninvest ment kann grundsätzlich dann langfristig eine höhere Rendite als beispielsweise mit einer Sparanlage erzielt werden, wenn der Anleger nicht zwingend zu einem bestimm ten Zeitpunkt verkaufen muss. Zu beobachten ist außerdem, dass Übertreibungsphasen andere, für den Anlageerfolg wichtige Aspekte in den Hintergrund stellen. So lassen sich Anleger häufig von aktuellen positiven oder negativen Entwicklungen beeinflussen. Grundsätzlich ist jedoch für die sorgfältige Auswahl der passenden Anlageinstrumente eine ganzheit liche Betrachtung der Kunden situation unerlässlich. Hier sollten Faktoren wie die Zusammensetzung des Gesamtvermögens, die Risikoabsicherung oder auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Allen Anlegern ist zu empfehlen, große Euphorie oder Pessimismus stets zu hinterfragen. Die eigene Anlageentscheidung sollte auf Basis der gesamten Vermögenssituation und der persönlichen Ziele und Wünsche getroffen werden. Dann steht einer erfolgreichen Vermögen ■ sanlage nichts mehr im Wege. Dirk Reinecker Diplom-Volkswirt Baden-Württembergische Bank Leiter Zielgruppen management Private Banking Telefon (07 11) 1 24-4 92 78 Telefax (07 11) 1 27-6 64 92 78 E-Mail: dirk.reinecker@ bw-bank.de Leserbrief Meine Meinung Als Augenarzt seit 32 Jahren erhalte ich seit Jahren zirka 2,50 Euro netto pro Monat und Patient, egal, wie oft dieser in die Praxis kommt. 24 Euro brutto pro Quartal und Patient sind eine Zumutung und Beleidi gung. Dafür hebt kein Lehrling eine Schraube auf. Für die einen Monat dauernde Betreuung eines Patienten kann ich mir nicht einmal ein halbes Hähnchen pro Monat kaufen. Das kostet nämlich 3,30 Euro. Wenn man seinen Kaktus nicht ab und zu gießt, verdörrt er. Bei privat Versicherten wie U. Schmidt, K. Lauterbach und Konsorten ist anscheinend der Verstand verdörrt, wenn sie glauben, mit diesem Hun gerlohn auch nur einen Hund hinter dem Ofen hervorlocken zu können. So, wie unser Staat seine Ärzte behandelt, gehört er selbst geohrfeigt, bis ihm der Kopf wackelt. Ein solcher Staat gräbt sich sein eigenes Grab(!). Arrogante Ignoranten leiten unser Gesundheitssystem. Oder was sie dafür halten. Die Ärzte sind nur noch die Trottel der Nation. Ideologie ist wich tiger als Fachkenntnisse. Es wird ein böses Ende nehmen mit diesem Sozialneid-Sozialismus. Und das Erwachen wird fürchterlich sein. Vor allem für die armen Patienten, weniger für die Verantwortlichen. Der Großteil der Ärzte ist bereits erwacht, und dieses Erwachen war in der Tat furchtbar. Aber die Angst macht sie feige: „Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing“! Arzt zu sein ist unmöglich geworden. Wir sind zu Bütteln und billigen Befehlsempfängern degradiert. Der Patient kann nicht billig genug behan delt werden. Ein sogenannter „Arzt“, der eingebunden ist in Leitlinien-, Fortbildungs- und Qualitätsmanagements-Zwang, ist, weil er zudem weniger verdient als ein Handwerker, eine wahrhaft jämmerliche Gestalt. Und so fühle ich mich heute. Leider. Dr. med. Jens-Uwe Schwarz Eppingen ÄBW 04 • 2008 181 Rechtsfragen Hygiene und Infektionsprävention S Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 eit dem 1. 1. 2001 ist gemäß § 23 Abs. 2 IfSG beim Robert Koch-Institut (RKI) eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention eingerichtet, die in ihren Richtlinien ständig Hygieneempfehlungen für Krankenhäuser und alle anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialysezentren) gibt. Einzelheiten finden sich unter www.rki.de. Die Gesundheitsämter in den Landratsämtern können Arztpraxen infektionshygienisch überwachen (§ 36 Abs. 2 IfSG). Derartige anlassbezogene Begehungen, z. B. bei Infektionen oder Beschwerden, finden ohne vorherige Ankündigung statt. Der Arzt des Gesundheitsamtes hat ein Zugangsrecht (§ 16 Abs. 2 IfSG). Händedesinfektion >>> 1. Desinfiziert ein Arzt seine Hände vor einer Injektion nicht, stellt dies einen Verstoß gegen elementare Behandlungsregeln dar. Es handelt sich um einen groben Behandlungsfehler, weil dieses Versäumnis aus objektiver Sicht bei Anlegung des für Ärzte geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar ist. 2. Wegen der Umkehr der Beweislast muss der Arzt den Nachweis führen, dass es sich bei dem im Anschluss an seine Behandlung aufgetretenen Krankheitsgeschehen nicht um eine auf mangelnde Desinfektion zurückzuführende Infektion handelt. OLG Düsseldorf vom 04. 06. 1987 – 8 U 113/85 Kniepunktion bei weiterer Wunde >>> Eine Kniepunktion stellt bei einer gleichzeitig bestehenden eitrigen Wunde am Ellenbogen hohe Anforderungen an die Hygiene. OLG Düsseldorf vom 5. 7. 1990 – 8 U 270/88 182 ÄBW 04 • 2008 Spritzenwechsel bei Kniepunktion >>> 1. Kommt es im Verlauf einer Kniepunktion bei liegender Kanüle zu einem Spritzenwechsel, hat der Arzt nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie sterile Handschuhe zu tragen. Ein Verstoß gegen diese Hygienevorschrift stellt regelmäßig einen groben Behandlungsfehler dar. 2. Deuten die klinischen Symptome eindeutig darauf hin, dass ein Patient unter einem Kniegelenkempyem leidet, ist eine unverzügliche chirurgische Sanierung des Infektionsherdes zwingend erforderlich. Eine Verzögerung der gebotenen Maßnahme kann wegen des raschen Keimwachstums zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. OLG Düsseldorf vom 15. 06. 2000 – 8 U 99/99 Injektion bei ungenügender Einwirkungszeit des Desinfektionsmittels >>> Injiziert ein Arzt gleich nach dem Abreiben der Einstichstelle mit Alkohol ein Medikament, wird die allgemein angenommene Einwirkungszeit von 30 Sekunden er heblich unterschritten, was einen groben Behandlungsfehler darstellt. OLG Stuttgart vom 20. 07. 1989 – 14 U 21/88 Spritzenabszess >>> 1. Eine Patientin, der ein rthopäde eine Spritze im NackenO bereich verabreicht und die dadurch infolge mangelnder Hygiene in der Arztpraxis eine StaphylokokkenInfektion erleidet, hat Anspruch auf Schadensersatz. 2. Ist eine medizinische Fachan gestellte Trägerin des Bakteriums Staphylokokkus aureus, stammt der bei der Patientin entstandene Schaden aus dem Bereich, dessen Gefahren ein Arzt objektiv voll ausschließen muss. Er hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihn kein Verschulden trifft. 3. Entlasten kann sich der Arzt nur, wenn er nachweist, dass er insgesamt die gebotene Hygienesorgfalt gewahrt hat. Dies ist nicht der Fall, wenn Desinfektionsmittel nicht in ihren Originalbehältnissen aufbewahrt, sondern umgefüllt wurden, Durchstechflaschen mit Injektionsmitteln über mehrere Tage hinweg Verwendung fanden, Flächendesinfektionsmittel mit einer langen Einwirkungszeit fehlerhaft zur Haut desinfektion eingesetzt wurden, sich die medizinischen Fachangestellten ihre Hände vor dem Aufziehen einer Spritze nicht desinfizierten und Arbeitsflächen nicht, wie es geboten gewesen wäre, jeden Tag, sondern nur einmal wöchentlich desinfiziert wurden. BGH vom 20. 3. 2007 – VI ZR 158/06 Aufgezogene Spritze >>> Injiziert ein Arzt Impletol in den Lendenwirbelbereich und benutzt er dabei eine Spritze, die er bei seinem vorhergehenden nächtlichen Krankenbesuch aufgezogen und mit einem Wattebausch bedeckt auf dem Tisch des Krankenzimmers liegen gelassen hatte, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar. Der Arzt hat für den Tod des Patienten wegen der Umkehr der Beweislast Schadensersatz zu leisten. Urteil des BGH vom 12. 03. 1968 – VI ZR 85/66 Hygienevorschriften bei Operation eines Lipoms >>> 1. Ein Chirurg, der bei einer operativen Entfernung eines Lipoms keinen sterilen Kittel trägt und dessen im Operationsraum anwesende Mitarbeiterin weder eine Kopfbe deckung noch einen Mundschutz Anzeige Rechtsfragen ������������ trägt, verletzt seine Hygiene pflichten, der hier rechtlich nur einen einfachen Behandlungsfehler darstellt. Die Beweislast für die Kausalität der Verletzung der Hygienevorschriften für eine durch Streptokokken der Serogruppe A hervorgerufene Infektion trägt daher der Patient. 2. Vor einer operativen Lipomentfernung braucht über das Risiko einer nekrotisierenden Fasziitis nicht aufgeklärt zu werden. Auch die Empfehlung für eine nur relativ indizierte Lipomentfernung ist nicht pflichtwidrig, wenn dem Patienten die voraussichtliche Gutartigkeit der Geschwulst und die Behandlungsalternative des Abwartens bewusst sind. Urteil des OLG Hamm vom 11. 10. 2005 – 3 U 93/04 Arbeitgeber trägt Reinigungskosten von Berufskleidung >>> Die Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt und deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber tragen. Die unabdingbaren Pflichten zu Schutzmaßnahmen gegen Gefahren für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers erstrecken sich auch auf Arbeitsschutzmaßnahmen, die aus hygienischen Gründen erforderlich sind. Urteil des LAG Düsseldorf vom 26. 04. 2001 – 13 Sa 1804/00 �������������������������� ������ � ���������� ���������������������������� ��������������� � ������������������������������������������ ���������������������������� � �������������������������������������������������� ���������������������������������������������������� ����������� � �������������������������������������� ���� ��������������������������������������� N GynFo-Kongress in Stuttgart ach San Antonio 2007, St. Gallen 2008 und ASCO 2008 gibt es viele Informationen, die geordnet werden müssen, um einen neuen umfassenden Überblick zum Thema Mammakarzinom zu gewinnen. Der GynFo-Kongress 2008 vermittelt an der Praxis orientiert aktuelle Informationen von den führenden Brustkrebsspezialisten Deutschlands für den behandelnden Arzt. Neben neuen wissenschaftlichen Ergebnissen stellt der Kongress unter anderem an Fallbeispielen den Bezug zur täglichen Arbeit her. Der Kongress in Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Brustzentrum am Karl-Olga Krankenhaus findet statt am 6. und 7. Juni 2008 in Stuttgart. Kontakt: GynFo e. V., Werderstraße 66, 70190 Stuttgart, ■ Telefon (07 11) 64 56 08 91, Fax (07 11) 64 56 08 92 A �������������������������� ������������������������������������������������������������� ������������������������ � �������������������� �������� ���������������������������������������� �������� ����������������������������������������������������� ����������������������������������������������� ����������������������������������������������������� ����������������������������� ������������������������������� �������������������������������������������� ����������������������������������������������������� ����������������������������������������������������� ����������������������������������������������������� ���������������������������� ��������������������������������������������������������� ������������������� ��������������� ������������ ����������������������������������������������� ��������� Cochrane Colloquium ���������������������������� �������� ������������������������������ �������������� ����������������� nfang April feierte das Deutsche Cochrane Zentrum am Universitätsklinikum Freiburg sein 10-jähriges Bestehen. Es ist die offizielle Vertretung des internationalen Netzwerkes Cochrane Collaboration (CC) in Deutschland und als Referenzzentrum für den deutschen Sprachraum Anlaufstelle für Interessenten an der Arbeit der CC. In den letzten 15 Jahren hat die CC über 3000 systematische Übersichtsarbeiten erarbeitet und veröffentlicht. Das 16. Cochrane Colloquium vom 3. bis 7. Oktober in Freiburg bietet Gelegenheit, sich über die aktuellen inter nationalen Entwicklungen und Perspektiven zu informieren. ■ Mehr Informationen unter www.cochrane.de. ������� ���������������������������� ���������������� �������������������������������������������������� ������������������������ ����������� ������������������������������������������� ����������������������������������������� ���������� �������������� �������������������������� ��������������������������������� �������������� ������������������������������������������������������ ���������������������������������������������������������� ÄBW 04 • 2008 Vermischtes Information des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Strahlenschutz in der Röntgentherapie Empfehlung der Strahlenschutzkommission D ie Empfehlung „Strahlenschutz in der Röntgentherapie“ richtet sich an Ärzte, die Strahlentherapie mit Röntgeneinrichtungen anwenden, insbesondere solche, die diese in eigener Praxis ausüben (einschließlich Dermatologen und Internisten). Sie führt aus, wie der Strahlenschutz bei der therapeutischen Anwendung von Röntgenstrahlung nach den Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) durchgeführt werden soll. Weiterhin wird der aktuelle Stand des Strahlenschutzes für diesen Anwendungsbereich dargestellt. In der Empfehlung wird den besonderen Gegebenheiten in den Organisationsbereichen von Krankenhäusern und Arztpraxen Rechnung getragen. Sie wurde in Auftrag des Bundesumweltministeriums nach Form und inhaltlichen Maßstäben in Anlehnung zur Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ erstellt. Sie berücksichtigt die Besonderheiten, Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet ein Existenzgründer-Seminar zusammen mit einem Steuerberater für niederlassungswillige Ärzte. Termin: Mittwoch, 11. Juni 2008 (18.30 Uhr) in Heidelberg Veranstaltungsort: BW-Bank Heidelberg, Poststraße 4, 69115 Heidelberg Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Heidelberg, Frau Antonia Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21 184 ÄBW 04 • 2008 die sich hinsichtlich der Indikationsstellung, der Häufigkeit der Anwendung und den vorhandenen personellen Ressourcen der Genehmigungsinhaber bei der Röntgen therapie ergeben. Die Empfehlung ist wie folgt gegliedert: – Genehmigung (personelle Vor aussetzungen, helfende Personen, allgemeine Strahlenschutz-Voraussetzungen, Strahlenschutzvorrichtungen, erforderliche Unterlagen für die Genehmigung, Anmeldung bei der ärztlichen Stelle, wesentliche Veränderungen) – Schutz beruflich strahlenexponierter Personen (physikalische Strahlenschutzkontrolle, Strahlenschutzanweisung, Unterweisung vor Beginn und während der Tätigkeit, arbeitsmedizinische Vorsorge) – Schutz des Patienten (Grundsätze, Aufzeichnungspflicht, Qualitätssicherung) – Betriebsinterne Regelungen (technische Anforderungen) – Ärztliche Stellen – Reparaturen; Sachverständigenprüfungen und Prüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung. Auf die erforderliche Mitwirkung eines Medizinphysik-Experten wird hingewiesen (Abschnitt 2.1.2.3): „Soweit die Art der Therapie mit Röntgenstrahlung es erfordert, muss gewährleistet sein, dass ein Medizinphysik-Experte bei der Bestrahlungsplanung mitwirkt und während der Durchführung der Behandlung verfügbar ist. Dieses kann im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Strahlenschutzverantwortlichen und Medizinphysik-Experten erfolgen. Die Mitwirkung eines Medizinphysik-Experten ist bei Standardbehandlungen nicht erforderlich. Als Standardbehandlungen werden Behandlungen betrachtet, bei denen die Bestrahlungsparameter nicht oder im Hinblick auf den Strahlenschutz des Patienten nicht wesentlich durch indi- viduelle Patientenmerkmale bestimmt sind. Bei Röntgenweichstrahltherapie der Haut und bei nicht-onkologischen Bestrahlungen mit Standardwerten (z. B. Entzündungsbestrahlungen), d. h. ohne die Notwendigkeit der Erstellung eines individuellen Bestrahlungsplanes, handelt es sich in der Regel um eine Standardbehandlung. Die Standardwerte sind anhand von Tabellen festzulegen und vom Medizinphysik-Experten regelmäßig im Rahmen der Qualitätssicherung zu überprüfen und gegebenenfalls, z. B. nach Wartung oder Röhren wechsel, neu festzulegen.“ Die Empfehlung steht auf der Internetseite der SSK (www.ssk.de/ werke/kurzinfo/2005/ssk0505.htm) zum Download zur Verfügung. Sie kann auch in der Schriftenreihe Berichte der Strahlenschutz kommission (SSK, Heft 52 (2007) im H. Hoffmann GmbH – Fachverlag, ■ Berlin, bezogen werden. Markus Schüller Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Referat 45 Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart Telefon (07 11) 1 23-36 15 E-Mail: [email protected] Tag der Organspende U nter Schirmherrschaft von Frau Ministerin für Arbeit und Soziales BadenWürttemberg, Dr. Monika Stolz, findet am 7. Juni die zentrale Veranstaltung zum „Tag der Organspende 2008“ in Ulm statt. Vor gesehen sind bislang ein ökumenischer Gottesdienst im Ulmer Münster sowie Informations stände in der Ulmer Innenstadt. ■ Anzeige MEDCONGRESS Baden-Baden 35. Seminarkongress für medizinische Fort- und Weiterbildung 29.06. - 05.07.2008 MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. in Kooperation mit Südwestdeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. Bezirksärztekammer Nordbaden Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Berufsverband Deutscher Internisten e. V. 112 113 114 115 116 117 121 122 123 124 125 126 127 128 201 210 211 212 213 214 215 216 217 218 220 Zusatzbezeichnung Notfallmedizin PD Dr. J. Meinhardt Reanimation Update Prof. Dr. P. Sefrin Besondere Notfälle - neue Aspekte Prof. Dr. P. Sefrin Kardiozirkulatorische Notfallsituationen Dr. A. Dorsch Pädiatrische Notfälle Dr. A. Dorsch Notfallsituationen in der zahnärztlichen Praxis Dr. A. Dorsch Invasive Techniken für die Notfallmedizin Dr. J. Hinkelbein Sonographie Grundkurs Dr. G. von Klinggräff / Dr. J. Gebhardt Sonographie Aufbaukurs Dr. W. Blank / PD Dr. N. Börner / Dr. W. Heinz Sonographie Grund- und Aufbaukurs Sonographisches Fallseminar Dr. W. Heinz PET/CT: Aktuelle klinische Realität und Zukunftsperspektiven PD Dr. Dr. H. Bihl Kopf-Hals-Sonographie Prof. Dr. Dr. R. Schmelzeisen Thorax Sonographie Dr. W. Blank Interventionelle Sonographie (mit praktischen Übungen) Dr. W. Blank / Prof. Dr. G. Mathis Best practice: Rheumatologie / PD Dr. C. Fiehn Hypertonie / Prof. Dr. K. Kühn Chronisch entzündliche Darmerkrankungen / Prof. Dr. T. Andus Kardiologie / Prof. Dr. M. Leschke Leitung: Prof. Dr. H.-W. Baenkler Arztrecht Dr. jur. H. Bartels Demenz Prof. Dr. M. Daffertshofer Rheumatologie Prof. Dr. H.-M. Lorenz Kartellrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung Dr. jur. M. Rehborn Reisemedizin PD Dr. W. Cullmann Pädiatrie für Nicht-Kinderärzte und Kliniker Dr. K.-J. Eßer Brennpunkt Gesundheitspolitik Seminar zu aktuellen Aspekten im Gesundheitswesen Existenzgründungsseminar für Ärzte S. Grebe / E.-J. Zahorka Praxisabgabe Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder Notfalltherapie der Herzrhythmusstörungen Prof. Dr. B. Gonska / Prof. Dr. E. G. Vester 129 131 132 133 134 141 142 151 161 171 172 181 182 191 221 222 223 224 230 231 232 240 241 242 243 244 245 Sonographie Refresherkurs PD Dr. N. Börner / Dr. W. Blank / Dr. W. Heinz Doppler-Echokardiographie Prof. Dr. A. Geibel-Zehender / Dr. B. Saurbier EKG Grundkurs Dr. T. Breidenbach Langzeit-EKG PD Dr. T. Faber Farbdoppler Refresherkurs Dr. A. Schuler / Dr. W. Schröder Kolo-Ileoskopischer Untersuchungskurs Prof. Dr. P. Frühmorgen Gastroskopie Prof. Dr. T. Andus Lungenfunktionsmessung in der Praxis Dr. H. Mitfessel Beinvenenthrombosen - ambulant behandelt Dr. M. Hartmann Practical Skills - kleine Chirurgie Prof. Dr. R. Klein Allergologische Untersuchung - Einführungskurs Prof. Dr. H.-W. Baenkler / Dr. S. Beckh Neurologie aktuell: Kopfschmerzen Prof. Dr. H. Wiethölter Neurologie aktuell: Untersuchungskurs Prof. Dr. H. Wiethölter Palliativmedizin - Aufbaukurs Modul 1 Dr. S. Stehr-Zirngibl / K. Reckinger KURSE SEMINARE 111 Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e. V. Verband medizinischer Fachberufe e. V. Dt. Verband Technischer Assistentinnen/Assistenten in der Medizin e. V. Angewandte Endokrinologie PD Dr. M. Breidert Spielregeln und Tipps zur Privatliquidation Dr. B. Kleinken Körperliche Untersuchungstechniken Prof. Dr. H.-D. Klimm Sprechstunde Notfallmedikamente Prof. Dr. P. Sefrin Praxis der Gerinnungshemmung PD Dr. H. Bechtold / Dr. H. Elsaeßer Volkskrankheit Schilddrüsenknoten PD Dr. M. Luster Perspektive Assistenzarzt Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder Angststörungen Prof. Dr. V. Faust Das metabolische Syndrom: Klinik und Therapie Prof. Dr. A. Wirth Versorgung chronischer Wunden - erfolgreiche Konzepte Dr. S. Eder Schnupperkurs Sportmedizin Dr. H. Pabst Medizinisches Ozon Dr. R. Viebahn-Hänsler Arzt und Niederlassung Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder Satelliten-Symposien Arzt-Patienten-Seminare 310 Neues aus der Gastroenterologie und Hepatologie 320 Aktuelles zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen 311 Tag der medizinischen Fachangestellten / Arzthelferin 321 Fibromyalgie 316 MTAR-Forum 322 Sichtweisen zur Sarkoidose Die Seminare/Kurse sind als ärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb von Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer beantragt. MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. y Postfach 70 01 49 y 70571 Stuttgart Telefon 0711 / 72 07 12-0 y Telefax 0711 / 72 07 12-29 y E-Mail [email protected] y www.medicacongress.de Termine Termine Thema Psychosomatische Grundversorgung Psychosomatische Grundkenntnisse K Termin 20. 04.–13. 09. 2008 40-Std. Aufbaukurs zum Erwerb der Psychosomatischen Grundversorgung 11. 05.–13. 07. 2008 40-Std. Kurs für das Erlangen der Psychosomatischen Grundkenntnisse im Rahmen der Facharztweiterbildung Termine am Wochenende, jeweils max. 14 Teilnehmer, Quereinstiege möglich 7 Info >>> Ort: Medizinische Akademie des IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart Leitung: Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: [email protected] Anmeldung: Frau Frank, Tel. (07 11) 6 45 44 55, E-Mail: [email protected] Sa, 17. 05. 2008 Trainingsseminar NEUROS Leitung: Dipl. Psych. Berthold Maier Kosten: 90 Euro Sa, 21. 06. 2008, Beginn 9.30 Uhr Intensiv-Kurs Diabetes Teil A (für Einsteiger) Vorsitz: Dipl. Med. H. J. Schreckling Kosten: 90 Euro einschl. Arbeitsbuch und Mittagessen 20.–21. 06. 2008 (Fr–Sa) MEDIAS 2 – Trainingsseminare Kosten: 230 Euro Weitere Informationen: MEDIAS 2 Büro, Tel. (0 79 31) 5 94-1 70, Fax 5 94-8 91 70, E-Mail: [email protected]; www.medias2.de Sa, 05. 07. 2008, 9.30–15.00 Uhr Diabetes-Intensiv-Seminar: „Der diabetische Fuß“ Leitung: Dr. Karl Zink Kosten: 90 Euro einschl. Mittagessen 11.–12. 07. 2008, Fr, 14.00–18.00 Uhr, Sa, 9.00–16.30 Uhr Trainingsseminar HyPOS Leitung: Dipl. Psych. PD Dr. Norbert Herrmanns Kosten: 230 Euro einschl. Seminarunterlagen und Verpflegung Sa, 27. 09. 2008, Beginn 9.30 Uhr Intensiv-Kurs Diabetes Teil B (für Fortgeschrittene) Vorsitz: Dipl. Med. H. J. Schreckling Kosten: 90 Euro einschl. Arbeitsbuchordner und Mittagessen Thema 7 Info „Aktuelles zur Pränataldiagnostik 2008“ >>> Ort: Diabetes Zentrum K Termin Sa, 26. 04. 2008, 9.00–15.30 Uhr 7 Info >>> Ort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. G. Mielke, Praxis für Pränatalmedizin Stuttgart (DEGUM III) Anmeldung: Frau Mielke, Fortbildungsorganisation, Tel. (07 11) 7 22 06 66, Fax 7 82 77 96, E-Mail: [email protected]; www. fortbildungsorganisation.de Thema Diabetes-Akademie Bad Mergentheim e. V. K Termin Sa, 26. 04. 2008, Beginn 9.30 Uhr 26. Diabetes-Seminar, Frühjahrstagung: Diabetologie 2008 – Wege zum optimalen Therapieergebnis Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Hellmut Mehnert, München Kosten: 50 Euro einschl. Schulungsmaterial und Mittagessen 186 Mergentheim, Theodor-KlotzbücherStr. 12, 97980 Bad Mergentheim Auskunft/Anmeldung: DiabetesAkademie Bad Mergentheim e. V., Tel. (0 79 31) 80 15, E-Mail: diabetes. [email protected] Thema Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen K Termin Mo, 05. 05. 2008, 20.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum, DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Auskunft/Anmeldung: Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5 Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können. Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. ÄBW 04 • 2008 Thema Thema Veranstaltungen der Ostalb-Frauenklinik Aalen Zunahme seltener und exotischer Infektionserkrankungen in Klinik und Praxis durch vermehrte Reisetätigkeit in Deutschland: Vorstellung interessanter Fälle K Termin Mo, 05. 05. 2008, 8.00–9.00 Uhr Behandlung von Schwangerschaftsdermatosen Referentin: Frau Ebert Ort: Besprechungszimmer der Frauenklinik Do, 08. 05. 2008, 8.15 Uhr Perinatologische Fallkonferenz mit Fallbeispielen und Diskussion Ort: Konferenzraum 2 bei der Hauptpforte Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, rechtzeitig an. 7 Info >>> Veranstalter: Ostalb-Klinikum Aalen, Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen Auskunft/Anmeldung: Erika Fischer, Sekretariat, Tel. (0 73 61) 55-14 01, Fax 55-14 03, E-Mail: [email protected]; www.ostalbklinikum.de Thema Fortbildung Geriatrisches Zentrum am Universitätsklinikum Tübingen K Termin Di, 06. 05. 2008, 18.00 Uhr Aktive Gesundheitsförderung im Alter – Ein neuartiges Präven tionsprogramm für Senioren Ort: Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Osianderstr. 24, 72076 Tübingen, Bibliothek Kosten: keine Mi, 18. 06. 2008, 20.00–22.30 Uhr Ernährung im Alter und im hohen Alter Gemeinsame Veranstaltung mit den Kreisärzteschaften Tübingen und Reutlingen Ort: Ärztehaus in Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Kosten: keine Sa, 05. 07. 2008, 9.00–16.30 Uhr 18. Gerontopsychiatrische Arbeitstagung Angehörigenarbeit: Verbesserung der hausärztlichen Versorgung Demenzkranker Ort: Hörsaal der Kinderklinik, CRONA-Kliniken, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen, Bibliothek Kosten: 20 Euro Anmeldung erforderlich! 7 Info >>> Veranstalter: Geriatrisches Zen- trum am Universitätsklinikum Tübingen, Osianderstr. 24, 72076 Tübingen Komm. Leitung: PD Dr. Eschweiler, Tel. (0 70 71) 2 98 75 17, Fax 29 46 28, E-Mail: gerhard.eschweiler@ med.uni-tuebingen.de Auskunft/Anmeldung: Marina Kaiser, Tel. (0 70 71) 2 98 75 17, E-Mail: [email protected] K Termin Mi, 28. 05. 2008, 18.30 Uhr 7 Info >>> Ort: Klinikum Esslingen, Forum, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen Auskunft/Anmeldung: Prof. Dr. M. Geißler, Sekretariat, Tel. (07 11) 31 03-24 51, Fax 31 03-32 32, E-Mail: [email protected]; www.klinikum-esslingen.de Thema CenTrial Koordinierungszentrum Klinische Studien an den Universitätsklinika Tübingen und Ulm K Termin Mi, 28. 05. 2008, 13.30–17.30 Uhr 3. Intensivseminar – Basisseminar Projektmanagement in klinischen Studien Ort: Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen Do, 29. 05. 2008, 9.30–17.30 Uhr 5. Klinischer Studientag – Aufbauseminar Projektmanagement in klinischen Studien Ort: Schnarrenbergkliniken Tübingen, Seminarraum der Klinik für Hals-Nasenund Ohrenheilkunde, Elfriede-AulhornStr. 5, 72076 Tübingen 29.–31. 05. 2008 (Do–Sa), ganztägig 10. Aufbaukurs Studienassistenz Ort: Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen 30.–31. 05. 2008 (Fr–Sa), ganztägig 16. Basiskurs Studienassistenz Ort: Klinikum Schnarrenberg, CRONA Klinik, Hörsaal 221, 72076 Tübingen 7 Info >>> Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58, E-Mail: fortbildung@ centrial.de Thema Qualitätszirkel „Transfusionsmedizin“ Regelmäßiges Treffen mit Diskussionsrunde zur Optimierung der transfusionsmedizinischen Versorgung im Raum Stuttgart K Termin Do, 29. 05. 2008, 19.00 Uhr Termine 7 Info >>> Ort: Transfusionsmedizinische Praxis im Dialyse-Zentrum Stuttgart Mitte, Konferenzraum, Wolframstr. 62, 70191 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Dr. A. Schabel, Tel. (07 11) 2 57 67 47, E-Mail: A. [email protected] Thema Spezialseminar „Ernährung und Psyche“ K Termin 30.–31. 05. 2008 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort: Klinik Hohenfreudenstadt, Freudenstadt Veranstalter: Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin (DAEM) e. V. in Kooperation mit dem Netzwerk Ernährungsmedizin Baden-Württemberg (NEBW) e. V. Leitung: Dr. B. Kluthe, Freudenstadt; Anne Weingard, Freiburg Auskunft/Anmeldung: Anne Weingard, DAEM, Reichsgrafenstr. 11, 79102 Freiburg, Tel. (07 61) 7 89 80, Fax 7 20 24 Thema Balintgruppe Terminmöglichkeiten für alle: jeweils 9.00–14.00 Uhr 21. 06. (Sa), 20. 07. (So), 20. 09. (Sa), 18. 10. (Sa), 15. 11. (Sa) Ausweichtermin: 13. 12. (Sa) 7 Info >>> Ort: Praxis für Psychosomatik und Psychotherapie, Schwabstr. 91, 70193 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Dr. Christa-Maria Höring, FÄ für Psychother. Medizin, Hautärztin, Tel. (07 11) 6 15 15 00, E-Mail: [email protected] Thema 7 Info >>> Ort: Hörsaal der Universitäts- Augenklinik Freiburg, Kilianstr. 5, 79106 Freiburg Leitung: Prof. Dr. T. Reinhard Organisation: Prof. Dr. L. L. Hansen, Dr. N. Feltgen Auskunft: Frau Schlosshauer, Tel. (07 61) 2 70-40 21 K Termin Sa, 31. 05. 2008, 9.00–18.00 Uhr Repertorisationskurs/Fallseminar (parallel) 7 Info K Termin Thema K Termin 06.–07. 06. 2008 (Fr–Sa) Block-Kurs Psychosomatische Grundkenntnisse Im Rahmen der Facharztweiterbildung 20 Stunden Theorie und verbale Intervention Kosten: 275 Euro zzgl. Balintgruppe 20 Stunden 06.–07. 06. 2008 (Fr–Sa) und 03.–05. 10. 2008 (Fr = Feiertag–Sa) Block-Kurs Psychosomatische Grundversorgung Zur Erlangung der Abrechnungs erlaubnis EBM Ziffern 35100/35110 50 Stunden Theorie und verbale Intervention Kosten: 690 Euro zzgl. Balintgruppe 30 Stunden Akutes Nierenversagen – allgemeine und spezielle Aspekte K Termin Fr, 06. 06. 2008, 20.00 s.t.–22.00 Uhr c.t. 06.–07. 06. 2008 Fr, 14.00–18.00 Uhr, Sa 9.00–18.10 Uhr 7 Info >>> Ort: GENO-Haus Stuttgart, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart Auskunft: Dr. Thomas Kuhn, Werderstr. 66, 70190 Stuttgart, Tel. (07 11) 2 80 40 20 Thema K Termin Mi, 16. 07. 2008, 10.00–18.00 Uhr Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik für Ärzte Kosten: 90 Euro 7 Info Thema Mi, 25. 06. 2008, 16.30 Uhr Referent: Dr. Thomas, Nierenzentrum Stuttgart-Vaihingen; Frau Dr. Köhler, Nierenzentrum Marienpark GynFo-Kongress 2008 „Rund ums Mammakarzinom“ in Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Brustzentrum am Karl-Olga-Krankenhaus Psychosomatische Grundversorgung in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt. Auskunft/Anmeldung: AK Psychoso matische Medizin und Psychotherapie Südbaden e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung. [email protected] K Termin Thema Str. 35, 70599 Stuttgart-Birkach Veranstalter: Dozenten des LV Baden-Württemberg des DZVHÄ Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel. (0 71 61) 92 36 63, E-Mail: info@ hohomkurse.de; www.hohomkurse.de Thema Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisvermittlung gemäß Röntgenverordnung Augenärzteabend Hohenheimer Homöopathiekurse >>> Ort: Haus Birkach, Grüninger 7 Info >>> Die Veranstaltungen finden 7 Info >>> Ort: Diakonie-Klinikum, Hörsaal, Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart Leitung: Prof. Dr. Else Heidemann Auskunft/Anmeldung: Frau Schmid, Tel. (07 11) 9 91-35 01 >>> Ort: Evangelische Diakonissenan- stalt, Rosenbergstr. 40, 70176 Stuttgart Anmeldung: per Fax (07 11) 9 91 14 90 oder per Post: Diakonie-Klinikum, Institut für Radiologie, Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart Weitere Informationen: www.diakonie-klinikum.de/medizinund-pflege/medizinische-abteilungen/ radiologie Thema 45. Kongress der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin K Termin Thema „Therapie chronischer Wunden – Wundmanagement» 26.–27. 09. 2008 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort: Schloss Mannheim K Termin 27.–28. 06. 2008 (Fr–Sa) 7 Info >>> Ort: Insel Reichenau bei Konstanz, Seehotel Seeschau Veranstalter: Deutsches Institut für Wundheilung, Fritz-Reichle-Ring 8, 78315 Radolfzell Leitung: Dr. Stephan Eder, Dr. Wolf-Rüdiger Klare Auskunft/Anmeldung: Deutsches Institut für Wundheilung, Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, Fax 9 39-25 25, E-Mail: [email protected]; www.deutsches-wundinstitut.de Thema Psychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung BVOU-Symposium 2008 – „Die Hüfte“ K Termin So, 13. 07. 2008, 18.00–19.00 Uhr 19.–21. 06. 2008 (Do–Sa) Theorie und Praxis der Psycho somatischen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Block 2 Kosten: 260 Euro 7 Info K Termin >>> Ort: Klinik für Rheumaorthopädie im Rehabilitationszentrum Quellenhof, Kuranlagenallee 2, 75323 Bad Wildbad, Kleiner Festsaal Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Klinik für Rheumaorthopädie, Frau M. Rapp, Olgastr. 39, 75323 Bad Wildbad, Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax 1 79-1 45, E-Mail: [email protected] Kongresspräsident: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. M. V. Singer Auskunft/Anmeldung: Med Congress GmbH, Chemnitzer Str. 21, 70597 Stuttgart, Tel. (07 11) 72 07 12-0, Fax 72 07 12-29, www.medcongress.de Thema 92. Jahrestagung der Vereinigung Südwestdeutscher Hals-Nasen-Ohrenärzte K Termin 26.–27. 09. 2008 (Fr–Sa) Pädiatrische HNO, Aktuelle Konzepte in der Onkologie, Chronische Rhinosinusitis, Traumatologie, Allergologie, Ambulantes/belegärztliches Operieren 7 Info >>> Ort: Audi Forum Neckarsulm, NSU-Str. 1, 74172 Neckarsulm Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Burkard M. Lippert Auskunft: HNO-Kliniken Heilbronn GmbH, Tel. (0 71 31) 49 36 10, Fax 49 36 99, Dr. Sabine Bentzien, E-Mail: [email protected]; Dr. Klaus Feist, E-Mail: [email protected] ÄBW 04 • 2008 187 Termine Thema Weiterbildungskreis Psycho therapie Oberschwaben e. V. Onkologische Termine K Termin Thema Kursbeginn: Sept./Okt. 2008 Kursende: Ende 2010 Curriculare zweijährige Weiterbildung für den Bereich Psychotherapie bzw. den FA für Psychosomatische/Psychotherapeutische Medizin und Psycho therapie: 250 Theoriestunden 8–9 Wochenenden pro Jahr (Fr, 16.00 Uhr bis Sa, 17.00 Uhr) Zusätzlich Möglichkeit der Teilnahme an Einzel- und Gruppenselbst erfahrungen, Balintgruppe sowie Supervisionsgruppen. Gesamtkosten: 2600 Euro Einzelblöcke als Gasthörer: 200 Euro Ostalb-Klinikum Aalen 7 Info >>> Ort: Ostalb-Klinikum Aalen, >>> Veranstalter: Weiterbildungskreis Psychotherapie Oberschwaben e. V., Am Schloßberg 10, 88348 Bad Saulgau Auskunft/Anmeldung: WPO Sekretariat, Frau Andrea Schneider, Tel. (0 75 81) 58 63, Fax 52 75 06, E-Mail: [email protected]; www. wpo-oberschwaben.de K Termin Interdisziplinäres Tumorboard jeweils donnerstags, 14.30–16.00 Uhr 17. 04., 30. 04., 08. 05., 15. 05. 2008 Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, rechtzeitig an. Mo, 21.04. 2008, 8.00–9.00 Uhr Supportiv- und Schmerztherapie bei Karzinom-Patienten Referentin: Frau Petrovic 7 Info Besprechungszimmer der Frauenklinik, Im Käblesrain 1, 73430 Aalen Veranstalter: Frauenklinik Auskunft/Anmeldung: Erika Fischer, Sekretariat, Tel. (0 73 61) 55 14-01, Fax 55 14-03, E-Mail: [email protected]; www.ostalbklinikum.de Thema Anzeige Comprehensive Cancer Center Ulm K Termin Sa, 26. 04. 2008, 9.00–14.00 Uhr Seminar „Targeted Therapies in der Behandlung solider Tumoren – Neue Therapiestudien im CCCU“ Ort: Hörsaal Medizinische Klinik Mi, 07. 05. 2008, 18.00 Uhr Kolloquium „Myelodysplastisches Syndrom“ Ort: Seminarraum 2609/10 Mi, 04. 06. 2008, 18.00 Uhr Kolloquium „Pathologische Frakturen“ Ort: Seminarraum 2609/10 7 Info >>> Ort: Medizinische Klinik am Oberen Eselsberg, Robert-Koch-Str. 8, 89081 Ulm Veranstalter: Comprehensive Cancer Center Ulm, integratives Tumorzentrum des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät, Robert-Koch-Str. 8, 89081 Ulm Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: [email protected]; www.ccc-ulm.de 188 ÄBW 04 • 2008 Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Dr. med. Walter Rattey, Kehl Dr. med. Jürgen Müller, Tübingen Dr. med./Univ. Belgrad Spasoje Obradovic, Spaichingen Dr. med. Michael Wannags, Bad Säckingen Dr. phil. Eckard Daser, Konstanz Dr. Medic/MPI Bukarest Liana Dallmann, Forbach Dr. med. Heinrich Hülshorst, Konstanz Dr. med. Brigitte Wendt, Heidenheim Dr. med. Herbert Scheck, Bad Saulgau Dr. med. Anita Pecoroni-Schnell, Baden-Baden Prof. Dr. med. Gerhard Schneider, Esslingen Dr. med. Andreas Thylmann, Überlingen Heinrich Dedich, Leinfelden-Echterdingen Dr. med. Ewald Moeseritz, Todtnau Dr. med. Joachim Prinz, Heidelberg Dr. med. Karl Sihler, Mannheim Dr. med. Johannes Glaser, Rastatt Dr. med. Gottfried Brendler, Konstanz Dr. med. Klaus Rogall, Meckesheim Peter Staiger, Konstanz Bernhard Pierschek, Albstadt Dr. med. Liselotte Palm, Stuttgart Dr. med. Gerd Wedel, Mössingen Mudr./Univ. Olmütz Daniela Pav, Baienfurt Dr. med. Julius Schreck, Mannheim Alexander Wegner, Rheinstetten Dr. med. Erich Koppermann, Freiburg Gabriele Weber, Freiburg Dr. med. Marlies Arnold, Schopfheim Dr. med. Helmut Schwanig, Wehr Dr. med. Ruth Ullrich, Karlsruhe Dr. med. Klaus Van Laak, Burladingen Dr. med. Walter Hartmann, Eningen Dr. med. Jörg Kutscha, Ostfildern Dr. med. Ingeborg Zimmermann, Ehrenkirchen Dr. med. Herbert Bassler, Mannheim Gerhard Hiller, Ingoldingen Dr. med. Jobst Isbary, Heiningen Dr. med. Paul Schwarz, Stuttgart Dr. med. Eugen Marggraf, Sachsenheim Dr. med. Berta Braun, Baienfurt Dr. med. Günter Kölle, Tübingen Dr. med. Ernst Bergmann, Birkenfeld Dr. med. Ellen Hoff, Schwetzingen Dr. med. Armin Mohr, Stuttgart Dr. med. Dr. rer. nat. Hans Pech, Pfullingen Dr. med. Hasan Grauer, Kirchentellinsfurt Dr. med. Wolfgang Ritter, Wertheim Dr. med. Elisabeth Bitz, Hockenheim Dr. med. Claus Meyer, Gailingen Dr. med. Eva Schmitthenner, Freiburg * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 22. 10. 1918 14. 12. 1948 07. 07. 1925 12. 02. 1924 27. 07. 1944 01. 05. 1927 11. 05. 1921 30. 09. 1920 01. 01. 1923 03. 10. 1942 24. 04. 1920 25. 04. 1915 31. 07. 1947 27. 01. 1922 30. 05. 1964 28. 03. 1932 19. 12. 1920 07. 02. 1925 24. 07. 1923 15. 07. 1949 22. 01. 1933 19. 03. 1912 25. 06. 1946 08. 11. 1941 28. 03. 1921 17. 08. 1951 02. 03. 1918 08. 07. 1943 25. 10. 1922 05. 08. 1916 12. 01. 1913 09. 12. 1939 01. 12. 1919 20. 09. 1946 26. 12. 1922 13. 08. 1919 07. 08. 1940 04. 03. 1918 13. 12. 1918 02. 08. 1921 07. 06. 1916 29. 01. 1945 01. 06. 1920 07. 07. 1950 13. 02. 1929 08. 06. 1947 02. 04. 1945 02. 11. 1940 24. 11. 1951 28. 09. 1923 23. 03. 1919 † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † 31. 05. 2007 01. 08. 2007 04. 08. 2007 20. 09. 2007 02. 10. 2007 09. 10. 2007 02. 11. 2007 19. 11. 2007 06. 12. 2007 20. 12. 2007 01. 01. 2008 06. 01. 2008 07. 01. 2008 14. 01. 2008 19. 01. 2008 19. 01. 2008 27. 01. 2008 29. 01. 2008 29. 01. 2008 29. 01. 2008 30. 01. 2008 01. 02. 2008 01. 02. 2008 02. 02. 2008 04. 02. 2008 04. 02. 2008 05. 02. 2008 08. 02. 2008 09. 02. 2008 09. 02. 2008 09. 02. 2008 11. 02. 2008 12. 02. 2008 12. 02. 2008 12. 02. 2008 15. 02. 2008 15. 02. 2008 17. 02. 2008 17. 02. 2008 18. 02. 2008 20. 02. 2008 21. 02. 2008 22. 02. 2008 22. 02. 2008 23. 02. 2008 23. 02. 2008 24. 02. 2008 24. 02. 2008 25. 02. 2008 01. 03. 2008 01. 03. 2008 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Terminankündigung Kurs für die Fachkunde zum „Leitenden Notarzt“ Termin: 6.–10. Oktober 2008 (Mo–Fr) 41. KW (40 Std.) Veranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg, 76646 Bruchsal (gemäß Satzung der Landesärzte kammer Baden-Württemberg über die Eignungsvoraus setzungen für Leitende Notärzte im Rettungsdienst vom 15. Dez. 2004) Wissenschaftliche Leitung: Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, Ulm Prof. Dr. med. K. Ellinger, Ravensburg Dr. med. A. Henn-Beilharz, Stuttgart Teilnahmegebühr: 562 Euro (zuzüglich Tages verpflegung und Übernachtung in der Landesfeuerwehrschule) Teilnehmerzahl begrenzt Auskunft/Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstr. 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Main-Tauber-Kreis 97877 Wertheim Einzelpraxis 0406 Hausärztliche Praxis Kreis Göppingen 73344 Gruibingen Einzelpraxis 0411 Hausärztliche Praxis Ost-Alb-Kreis 73525 Schwäbisch Gmünd Einzelpraxis 0403 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hohenlohekreis 74613 Öhringen Einzelpraxis 0417 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Kreis Schwäbisch Hall 74544 Michelbach/Gschl. Einzelpraxis 0401 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ostalbkreis 73447 Oberkochen Einzelpraxis 0409 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Ostalbkreis 73432 Aalen Einzelpraxis 0416 Chirurgie Rems-Murr-Kreis 73642 Welzheim Einzelpraxis 0418 Nervenheilkunde (Neurologie) Kreis Böblingen 71229 Leonberg Einzelpraxis 0410 Haut- und Geschlechtskrankheiten Kreis Böblingen 71063 Sindelfingen Einzelpraxis 0404 Kinder- und Jugendmedizin Rems-Murr-Kreis 70736 Fellbach Einzelpraxis 0405 Kinder- und Jugendheilkunde Kreis Esslingen 73760 Ostfildern Einzelpraxis 0415 Kinder- und Jugendheilkunde Ostalbkreis 73525 Schwäbisch Gmünd Berufsausübungsgemeinschaftsanteil 0408 Kinder- und Jugendheilkunde Landkreis Heilbronn 74193 Schwaigern Einzelpraxis 0407 HNO-Heilkunde Kreis Heidenheim 89537 Giengen Einzelpraxis 0402 Innere Medizin (fachärztlich) Kreis Esslingen 73728 Esslingen Berufsausübungs gemeinschaftsanteil 0412 Innere Medizin (fachärztlich) Rems-Murr-Kreis 71522 Backnang 0419 Chirurgie Kreis Stuttgart 70374 Stuttgart Einzelpraxis 0414 Psychologische Psychotherapie (tiefenpsychologisch) Kreis Esslingen 73730 Esslingen Einzelpraxis 0413 Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Frau Kaupp, Tel. (07 21) 59 61-11 97. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Die formlose Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirks direktion Karlsruhe, Keßlerstr. 1 in 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Kopie des aktuellen Arztregisterauszuges, Angaben zum frühestmöglichen Praxisübernahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weiter gabe der Bewerbung an den Praxisübergeber enthalten. Zu diesen und insbesondere auch zu weiteren Niederlassungs-, Kooperations- und Übernahmemöglichkeiten bietet Ihnen die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. Terminvereinbarung bitte unter Tel. (07 11) 78 75-31 87. ÄBW 04 • 2008 189 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Veranstaltungsreihe Fortbildung für Ärztinnen des Ausschusses „Ärztinnen“ der Bezirksärztekammer Nordbaden Ein Workshop für Ärztinnen am 14. Juni 2008 in Heidelberg Leitung: Frau Professor Dr. Monika Sieverding Nach dem großen Erfolg dieses Seminars im Jahr 2002 ist es uns erfreulicherweise gelungen, Frau Professor Sieverding erneut für ein Seminar zum Thema Stressmanagement zu gewinnen. Sie ist Professorin für Psychologie an der Universität Heidelberg und hat sich besonders mit der Arbeitssituation von Ärztinnen beschäftigt. In diesem Workshop geht es darum, die verschiedenen Quellen für den eigenen Stress zu erkennen, darunter auch die, die in der eigenen Person liegen. In der Regel verfügen Ärztinnen bereits über ein sehr effektives Stress bewältigungsinventar. Der Workshop soll dazu beitragen, die eigenen Ressourcen weiter zu stärken bzw. auszubauen. Auf spezielle Bedürfnisse der Teilnehmerinnen – wie zum Beispiel Probleme, die durch die Doppelbelastung durch Familie und Beruf entstehen – wird gern eingegangen, Anregungen bitte rechtzeitig an monika.sieverding@psychologie. uni-heidelberg.de. Die angeregten Themen können im Workshop anonym bearbeitet werden. Monika Sieverding lehrte und forschte früher an der Freien Universität Berlin. Seit Oktober 2005 ist sie an der Universität Heidelberg. Schwerpunkte ihrer Lehre und Forschung liegen in den Bereichen „Gender forschung“ und „Gesundheits psychologie“. Sie hat über viele Jahre Workshops zum Thema Stress und Stressmanagement durchgeführt. Für Ärztinnen in Nordbaden hat sie seit 1995 zahlreiche Fortbildungsseminare und Workshops abgehalten, unter anderem zu folgenden Themen: • Psychologische und soziale Karrierehemmnisse im Berufsweg der Ärztinnen Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! 190 ÄBW 04 • 2008 555123$)%-/+!26*+!'%-#., Themenschwerpunkte Verständnis von „Stress“ Transaktionales Modell von R. Lazarus Woran merke ich, dass ich gestresst bin? Körperliche, emotionale, verhaltensbezogene Signale Wer oder was stresst mich überhaupt? Individuelle Stressanalyse Wie kann ich noch besser mit Stress umgehen? Problembezogenes und emotionsbezogenes Coping Instrumentelles, mentales und regeneratives Stressmanagement Wie kann ich mein Leben (noch) mehr genießen? Das Marburger Genusstraining • Selbstsicherheitstraining für Ärztinnen • Seminar für Ärztinnen in Führungspositionen • Bewerbungstraining für junge Medizinerinnen • Erfolgreiche Kommunikation für Ärztinnen in Führungspositionen • Stress und Stressmanagement für Ärztinnen Wie die vorangegangenen Seminare wird auch dieses Seminar niedergelassenen und angestellten Ärztinnen eine wesentliche Hilfestellung geben, wie sie sich stressfreier in ihrer Berufswelt behaupten und ihre Interessen durchsetzen. Dazu lade ich Sie herzlich ein. Termin: Samstag, 14. Juni 2008 10.00–18.30 Uhr Ort: Seminarraum in der Krankenpflegeschule, St. Josefskrankenhaus, Kaiserstraße 23, 69115 Heidelberg Referentin: Prof. Dr. Monika Sieverding, Dipl.-Psych., Universität Heidelberg Informationen: Dr. Bärbel Kuhnert-Frey, Telefon (0 72 61) 66-13 01 (nachmittags), Fax (0 72 61) 1 38 53, E-Mail: [email protected] Seminarbeitrag: 70,– Euro (Teilnehmerzahl beschränkt) Fortbildungspunkte: Das Seminar ist mit 12 Fort bildungspunkten von der Landesärztekammer BadenWürttemberg zertifiziert worden. Wir bitten um schriftliche verbindliche Anmeldung bei der Bezirksärztekammer Nordbaden, Frau Isolde Maisch, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe und Über weisung der Teilnehmergebühr auf das Konto der Bezirks ärztekammer Nordbaden Nr. 0001 299 573 bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 660 906 21) mit dem Überweisungsvermerk „Stress und Stressmanagement“. Nach schriftlicher Anmeldung und Überweisung erfolgt die Anmeldebestätigung. Anmeldungen ohne Zahlungseingang können leider nicht berücksichtigt werden. Kommt eine Veranstaltung mangels Beteiligung oder aus anderen Gründen nicht zustande, erhalten Sie natürlich die Teilnehmergebühr zurück. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss 5. Juni 2008 oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Dr. Bärbel Kuhnert-Frey Bekanntmachungen Palliative Therapie und Palliativmedizin Die Akademie für ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden lädt zu einer Fort bildungsveranstaltung ein am Samstag, 31. Mai 2008 in Baden-Baden Beginn der Tagung: 9.15 Uhr, voraussichtliche Dauer bis 13.00 Uhr Tagungsort: Kongresshaus Baden-Baden, Kongress-Saal I im 1. OG, Augustaplatz 10, Telefon (0 72 21) 3 04-0 (Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten zertifiziert.) Programm 9.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung Einleitung/ Moderation: Prof. Dr. med. Achim Weizel 9.25 Uhr Palliative Therapie bei colorektalen Tumoren PD Dr. med. Ralf Hofheinz Diskussion 10.00 Uhr Palliative Therapie bei Bronchialkarzinom Prof. Dr. med. Dieter Buchheidt Diskussion 10.35 Uhr Palliative Strahlentherapie bei metastasierten Tumoren Dr. med. Katharina Fleckenstein Diskussion 11.10 Uhr Pause Moderation: PD Dr. med. Adelheid Weiss 11.35 Uhr Palliativmedizin – 10 Jahre Palliativstation an einem Universitätsklinikum PD Dr. med. Adelheid Weiss Diskussion 12.10 Uhr Schmerztherapie in der Palliativmedizin PD Dr. med. Justus Benrath Diskussion 12.45 Uhr Schlusswort PD Dr. med. Adelheid Weiss Teilnahmegebühr: 20,– Euro Überweisung auf Konto 0001 299 573, Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 660 906 21) Ihr Einzahlungsabschnitt dient als Einlassnachweis für die Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Anzeige Elterngeld für Vertragsärzte/innen Niedergelassene Kollegen/ innen, die Elterngeld in Anspruch nehmen wollen, müssen feststellen, dass die hierfür von der Landesbank angelegten Kriterien ein unüberwindliches Hindernis darstellen. So zum Beispiel wird eine tagesgenaue Bilanzierung verlangt, andererseits hat der/die Niedergelassene keine Möglichkeit, seine Zahlungseingänge entsprechend zu steuern. Sie/Er kann ja schon froh sein, wenn Ver tretungen und Dienstver legungen rechtzeitig organisiert werden können. Suche zum Erfahrungsaustausch Kollegen/innen, die ähnliche (oder aber auch positive!) Erfahrungen gemacht haben oder machen. Stehe im Moment im Widerspruch, suche gegebenenfalls Mitstreiter, wer kennt Präzedenzfälle? Bitte melden Sie sich bei: Dr. med. Martin Jesper Internist, Naturheilverfahren Hausärztliche Versorgung Neue Straße 10 74523 Schwäbisch Hall Telefon (07 91) 76 72 Fax (07 91) 85 59 39 Mobil (01 71) 2 61 20 08. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2008 Kennziffer HÄ/299 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-12 37 Fax (07 21) 59 61-13 50 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2008 Kennziffer HÄ/305 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Augenheilkunde im Planungsbereich Karlsruhe-Land Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2008 AU/79 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: ab 01. 07. 2008 Kennziffer HÄ/304 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2008 Kennziffer HÄ/297 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2008 Kennziffer HÄ/298 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) (Berufsausübungsgemeinschaftsanteil – überörtlich) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2008 Kennziffer HÄ/300 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) (Berufsausübungsgemeinschaftsanteil) mit HÄ/302 im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: baldmöglichst Kennziffer HÄ/301 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) (Berufsausübungsgemeinschaftsanteil) mit HÄ/301 im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: baldmöglichst Kennziffer HÄ/302 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) im Planungsbereich Calw Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2008 Kennziffer HÄ/303 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2008 Kennziffer FR/166 ÄBW 04 • 2008 191 Bekanntmachungen Kinder- und Jugendmedizin im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 09. 2008 oder später Kennziffer K/93 Orthopädie (Berufsausübungsgemeinschaftsanteil) im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2008 Kennziffer O/91 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2008 Kennziffer ÄP/33 Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Frau Kaupp, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 08. 05. 2008 bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. 192 Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden Eröffnungsveranstaltung der Akademie: Neues aus der Hirnforschung Die 90-er Jahre wurden u. a. von der EU zum „decade of the brain“ erklärt. Seitdem ist die Hirnforschung mit ihren zum Teil spektakulären Erkenntnissen über die normalen und gestörten Hirnfunktionen in aller Munde. Große Hoffnungen auf neue erfolgreiche Therapien von Hirnerkrankungen sind mit diesen weltweiten Forschungsanstrengungen verbunden. Wir freuen uns, dass wir drei sehr prominente Hirnforscher gewinnen konnten, die uns klinisch und insbesondere für die Therapie besonders relevante Phänomene wie die hohe Plastizität des Gehirns, die Möglichkeit der Gehirn-Computer-Verbindungen sowie die Erkenntnisse Bildgebender Verfahren darstellen. Anhand unterschiedlicher neurologischer und psychiatrischer Störungsbilder werden Professor Ad Aertsen, Leiter des hiesigen Bernstein Centrums für Computational Neurosciences, Professor Birbaumer, Leiter der Abteilung Medizinpsychologie in Tübingen und Professor Weiller, der neue Leiter der hiesigen Neurologischen Universitätsklinik, uns einen Einblick in diesen spannenden Bereich der Medizin geben. Wir laden Sie herzlichst zu diesen Vorträgen und der anschließenden sicherlich spannenden und sicherlich auch ethische Aspekte umfassenden Diskussion, ein. ÄBW 04 • 2008 Vorträge: • Wie aus Denken Bewegung wird – Neuroprothetik (Ad. Aertsen, Freiburg) • Gehirn-Computer-Verbindungen in der Behandlung neurologischer und psychiatrischer Störungen (N. Birbaumer, Tübingen) • Die Plastizität des Gehirns am Beispiel der Rehabilitation nach Schlaganfall (C. Weiller, Freiburg) Termin: Mittwoch, 23. April 2008 19.00–22.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Veranstaltung ohne Gebühr! Anmeldung (telefonisch, online über Homepage oder schriftlich) erforderlich. Fordern Sie unser ausführliches Faltblatt an. Seminar Psychosomatische Grundversorgung In den letzten Jahren sind bei vielen psychischen Erkrankungen Versorgungsleitlinien mit Behandlungspfaden für psychische, psychosomatische und SuchtErkrankungen erarbeitet worden. Diese zielen jeweils auf die Kooperation von Hausärzten, Fachärzten und die Abstimmung von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung. Dies war zur Qualitätsverbesserung und insbesondere zur Verbesserung der Schnittstellenproblematik erforderlich. Diese Versorgungsleitlinien entsprechen der Tatsache, dass die große Mehrzahl aller psychisch erkrankten Patienten primär in der hausärztlichen Praxis versorgt werden. Viele Patienten mit psychischen, psychosomatischen sowie Suchterkrankungen kontaktieren aber auch wegen spezieller körperlicher Symptome primär andere Fachärzte wie Orthopäden, HalsNasen-Ohren-Ärzte, Kardiologen, etc. Im stationären Bereich stellen etwa in internistischen Kliniken Alkoholfolgeerkrankungen die häufigste Diagnose dar. Aufgrund dieser Entwicklung zu kooperativen, vernetzten Versorgungsstrukturen, die sich an Versorgungsleitlinien und Behandlungspfaden nach den Prinzipien der Evidenz basierten Medizin ausrichten, hat die Akademie die Fort- und Weiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung neu strukturiert. Samstagsveranstaltungen Termine: jeweils samstags, 9.00 s.t.–17.00 Uhr 26. April 2008 Eröffnungsveranstaltung zur „Frauensprechstunde“ Veranstaltung in Zusammen arbeit mit der Univ.-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie und der Universitäts-Frauenklinik, ohne Gebühr Ort: Univ.-Klinik Hörsaal Ecke Karlsstr./Hauptstr. Bitte zu der oben genannten Veranstaltung das ausführliche Faltblatt anfordern! Anmeldung erforderlich! Anmeldung über Kongress & Kommunikation GmbH der Albert-Ludwig-Universität und des Universitätsklinikums Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Rückantwort per Fax (07 61) 2 70-73 17 oder Brief 07. Juni 2008 Depressionen 05. Juli 2008 Dementielle Erkrankungen 27. September 2008 Gesundheitliches Risikoverhalten 25. Oktober 2008 Angsterkrankungen 29. November 2008 Psychoonkologie am Beispiel des Mamma-Carcinoms Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Gebühr: 80,– Euro pro Samstag Bekanntmachungen Kompaktkurse zur Psychosomatischen Grundversorgung: Notfalltraining Arztpraxis für Arzt und Helferin Termin: jeweils Mo–Fr 16.–20. Juni 2008 und 03.–07. November 2008 (Preisänderungen möglich) Zeit: 9.00–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Gebühr: 360,– Euro In Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden Termine: Mittwoch, 15. Oktober 2008 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: jeweils 75,– Euro pro Person Substitutionsbehandlung – Update 2008 Notfalltraining für Ärzte Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin und Substitutionsbehandlung Termin: Mittwoch, 04. Juni 2008 Zeit: 15.00 s.t.–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Freiburg (ohne Gebühr) Seminar Spezielle Schmerztherapie 80 Std. gemäß Kursbuch der Bundesärztekammer 2007 Termine: jeweils freitags und samstags, 9.00 s.t.–18.00 Uhr 13./14. Juni 2008 27./28. Juni 2008 18./19. Juli 2008 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 800,– Euro Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Termine: jeweils montags bis dienstags, außer Sonntag, 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr 02.–10. Juni 2008 01.–09. Dezember 2008 Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Gebühr: jeweils 620,– Euro In Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden Grundkurs (Voraussetzung für die Fortsetzungskurse) Termin: Samstag, 18. Oktober 2008 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Fortsetzungskurse Kardiozirkulatorische Notfälle Termin: Samstag, 15. November 2008 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Margarete Ruckmich Haus, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Traumatologische Notfälle Termin: Samstag, 22. November 2008 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Palliativmedizin 40 Std. Kursweiterbildung Der Basiskurs Palliativmedizin wendet sich an Ärztinnen und Ärzte aus Praxen und Kliniken, die ihre Fähigkeiten in der Palliativmedizin entwickeln wollen. Der Inhalt des Kurses entspricht dem Kursbuch Palliativmedizin nach den Richtlinien zur WBO der Bundesärztekammer und bietet somit auch die Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg, Seminarleitung: Dr. Tobias Reiber, Freiburg (8. Kurs). Termine: jeweils freitags,14.00–18.30 Uhr und samstags, 9.00–18.30 Uhr 21./22. November 2008 05./06. Dezember 2008 16./17. Januar 2009 Ort: FBZ, Goethestr., Freiburg Gebü hr: 550,– Euro Palliativmedizin 120 Std. Fallseminar Das nächste Fallseminar ist in Planung für Winter 2008/2009. Interessenten bitte melden! Impfseminar gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge Masern-Epidemien sowie jedes Jahr aufs neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So beispielsweise sind Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon be stehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: • Grundlagen des Impfens – Epidemiologie – Immunologie • Organisation des Impfens in Deutschland • Akzeptanz und Durchführen von Impfungen • Impfpräventable Erkrankungen • Standardimpfindikationen • Impfungen von Risikopatienten – Prüfung Termin: Samstag, 21. Juni 2008 Zeit: 9.00 s.t.–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Kolloquium zur guten Arzneimitteltherapie Disputatio Pharmacologica (Workshop) a) Neue Arzneimittelmittel – eine kritische Bewertung Prof. Dr. W. Niebling, Prof. Dr. K. Wink Medizinischer Fortschritt besteht zu einem nicht unbeträchtlichen Teil in der Entwicklung neuer Arzneimittel, die häufig unter großem Werbeaufwand auf den Markt gebracht werden. Dabei kann es bezüglich der Wirksamkeit zu sehr positiven und bezüglich der Nebenwirkungen eher zurückhaltenden Darstellungen kommen. ÄBW 04 • 2008 193 Bekanntmachungen Aber gerade bei neuen Medi kamenten ist eine sorgfältige Nutzen/Risiko-Darstellung notwendig, die von neutraler unabhängiger Seite gemacht werden sollte. Wir haben deshalb beschlossen, Sie regelmäßig über neue Arzneimittel unabhängig und kritisch zu informieren und mit Ihnen die Notwendigkeit zu diskutieren, damit Patienten in wahrer Weise davon profitieren. Über die betreffenden neuen Medikamente werden wir Sie rechtzeitig informieren. Termin: Mittwoch, 09. Juli 2008 Zeit: 19.00 s.t.–21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg (ohne Gebühr) Fort- und Weiterbildungsseminar Allgemeinmedizin Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, die ihre Kenntnisse auf diesem Gebiet aktualisieren wollen (auch geeignet nach familienbedingter Berufsunterbrechung). Ärztinnen und Ärzte, die noch die Blöcke 1, 14, 18 und 19 im Rahmen der 5-jährigen Weiter bildung (gemäß WBO 2003) benötigen. Termin: 24.–28. November 2008 (Montag–Freitag) Zeit: 9.00 s.t.–16.45 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg (ohne Gebühr) Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Postfach 63 80, 79039 Freiburg, [email protected], www.baek-sb.de/akademie Bitte beachten Sie unsere neuen Telefon- und Faxnummern: Tel. (07 61) 8 84-47 36/47 37/47 38, Fax (07 61) 8 84-47 44 194 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausarzt Landkreis Ortenaukreis (internistische Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01.01.2009 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-1 Hausarzt Landkreis Lörrach, 79669 Zell i.W. (örtliche BAG/allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: 02. 01. 2009 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-2 Hausarzt Landkreis Lörrach, 79669 Zell i.W. (örtliche BAG/allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: 02. 01. 2009 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-3 Hausarzt Stadtkreis Freiburg (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 02. 01. 2009 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-15 ÄBW 04 • 2008 Hausarzt Landkreis Konstanz, 78224 Singen (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2009 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-17 Urologie Landkreis Lörrach (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 10. 2008 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-8 Augenheilkunde Landkreis Breisgau-Hoch schwarzwald, 79379 Müllheim (örtliche BAG) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-4 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (tiefenpsychologisch) Landkreis Konstanz, 78462 Konstanz (Praxisgemeinschaftsanteil) Zeitpunkt: 01. 10. 2008 oder später Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-9 Bewerbungen nur durch Fachärztinnen/-ärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie möglich Augenheilkunde Landkreis Breisgau-Hoch schwarzwald, 79379 Müllheim (örtliche BAG) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-5 Augenheilkunde Landkreis Breisgau-Hoch schwarzwald, 79395 Neuenburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-6 Augenheilkunde Landkreis Waldshut, 79761 Waldshut-Tiengen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-7 HNO-Heilkunde Schwarzwald-Baar-Kreis, 78112 St. Georgen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: baldmöglichst Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-14 Innere Medizin Kreis Breisgau-Hochschwarzwald (fachärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2009 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-16 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (tiefenpsychologisch) Stadtkreis Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: nach Vereinbarung Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-13 Bewerbungen nur durch Fachärztinnen/-ärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie möglich Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kreis Lörrach 79540 Lörrach (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 07. 2008 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Ciffre-Nr. 04/08-18 Bewerbungen nur durch Fachärztinnen/-ärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie möglich Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) Stadtkreis Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 10. 2008 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-10 Bekanntmachungen Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) Stadtkreis Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 07. 2008 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-11 Psychologische Psychotherapie (analytisch und tiefenpsychologisch) Kreis Breisgau-Hochschwarzwald (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2009 Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008 Chiffre-Nr. 04/08-12 Nähere Informationen erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg – Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 61) 8 84-11 97, Frau Kaupp. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt etc.). Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruflichen Werdegangs beizu fügen. Die Bewerbung ist bis zur jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V) aufgenommenen Ärzte und Psychotherapeuten werden hiermit aufgefordert, sich bei Interesse ebenfalls zu bewerben. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fort bildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und orts unabhängig auch über Print medien, CD-ROMs und OnlineFortbildung zu gestalten. Die Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Punkten anerkannt. Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist u. a. die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 4. Juli 2008 14.00–17.30 Uhr Samstag, 5. Juli 2008 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 6. Juli 2008 9.00–15.00 Uhr Freitag, 18. Juli 2008 14.00–18.15 Uhr Samstag, 19. Juli 2008 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 20. Juli 2008 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 7/2008) Freitag, 10. Oktober 2008 14.00 – 17.30 Uhr Samstag, 11. Oktober 2008 9.00–17.30 Uhr Sonntag,12. Oktober 2008 9.00–15.00 Uhr Freitag, 24. Oktober 2008 14.00–18.15 Uhr Samstag, 25. Oktober 2008 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 26. Oktober 2008 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 8/2008) Vorankündigung Freitag, 20. Februar 2009 14.00–17.30 Uhr Samstag, 21. Februar 2009 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 22. Februar 2009 9.00–15.00 Uhr Freitag, 6. März 2009 14.00–18.15 Uhr Samstag, 7. März 2009 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 8. März 2009 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2009) Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Chefarzt am Kreiskrankenhaus Laupheim Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 350,– Euro Die Veranstaltungen sind bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 40 Fortbildungspunkten angemeldet. Power Point-Seminar Termin: Samstag, 7. Juni 2008 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2008) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Internet für Ärzte Termin: Samstag, 5. Juli 2008 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 10/2008) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. ÄBW 04 • 2008 195 Bekanntmachungen Impfseminar Termin: Samstag, 6. September 2008 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 11/2008) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten angemeldet. Psychoonkologie – psychologische Begleitung von und heilsamer Umgang mit Krebspatienten Termin: Samstag, 18. Oktober 2008 9.00–13.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 17/2008) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Cafe-Restaurant Eiszeit, Eywiesenstr. 8, 88212 Ravensburg Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten angemeldet. Vorankündigung Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Homepage für den Arzt – Grundkurs Schon ca. die Hälfte der erwachsenen Deutschen nutzt rege lmäßig das Internet. Angesichts dieser Tatsache hat die Internet aktivität einer Praxis zunehmende Bedeutung. Es ist dabei nicht nur wichtig, überhaupt eine Homepage zu haben, sondern die formale Qualität und die inhaltlichen Angebote dieser Homepage werden zu Erfolgskriterien der Praxis. Dazu muss die Homepage immer auf dem aktuellen Stand der für die Patienten wichtigen Informationen sein, wobei die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beachtet werden muss. 196 Dieses Seminar vermittelt die Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre Internetpräsentation selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 22. November 2008 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 16/2008) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. ÄBW 04 • 2008 Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 27. Februar 2009 9.00–17.45 Uhr Samstag, 28. Februar 2009 9.00–17.30 Uhr Freitag, 13. März 2009 9.00–16.05 Uhr Samstag, 14. März 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 3/2009) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 32 Fortbildungspunkten angemeldet. Notfallmedizinisches Training für Medizinische Fachangestellte Termine: Teil I: Notfälle in der Arzt praxis, Lagerungsarten Mittwoch, 21. Mai 2008 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 28. Mai 2008 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH6/2008 und AH7/2008) Teil I: Notfälle in der Arzt praxis, Lagerungsarten Mittwoch, 18. Juni 2008 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 25. Juni 2008 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH13/2008 und AH14/2008) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 5. Stock, Einsteinstr. 59, 89077 Ulm Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Herz-Lungen-Wiederbelebung für Medizinische Fachangestellte Termine: Teil I: Basismaßnahmen Mittwoch, 16. April 2008 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen, Kinder, Defibrillation, Atemwegssicherung Mittwoch, 23. April 2008 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH8/2008 und AH9/2008) Teil I: Basismaßnahmen Mittwoch, 4. Juni 2008 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen, Kinder, Defibrillation, Atemwegssicherung Mittwoch, 11. Juni 2008 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH10/2008 und AH11/2008) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus Haus der Fortbildungsakademie, 5. Stock, Einsteinstr. 59, 89077 Ulm Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis individuell nach Absprache Dr. med. Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-1 21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Hausärztliche Praxis Kreis Biberach Übernahme eines Berufs ausübungsgemeinschaftsanteils Zeitpunkt: 01. 07. 2008 BC 85 Hausärztliche Praxis Kreis Biberach Übernahme eines Praxisgemeinschaftsanteils Zeitpunkt: 01. 07. 2008 BC 87 Hausärztliche Praxis Kreis Ravensburg Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2008 RV 83 Augenheilkunde Kreis Sigmaringen Bad Saulgau Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2008 SI 65 Augenheilkunde Kreis Ravensburg Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2008 RV 82 Kinder- und Jugendmedizin Zollernalbkreis Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort ZA 02 Kinder- und Jugendmedizin Kreis Reutlingen Übernahme eines Berufs ausübungsgemeinschaftsanteils Zeitpunkt: 01. 07. 2008 RT 67 HNO-Heilkunde Kreis Biberach Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2008 BC 86 Anzeige Kardiologie-Systeme Besuchen Sie unser Centrum Medizintechnik Nutzen Sie unsere Erfahrung bei Kardiologie-Systemen Bitte anmelden 07 11/7 26 50 EHS Medizintechnik GmbH & Co. KG Heilbronner Str. 3 · 70771 Leinf.- Echterdingen Tel. 07 11/72 65 - 0 · Fax 72 65 - 199 www.ehs.de · [email protected] Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Stadtkreis Ulm Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2008 UL 47 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Stadtkreis Ulm (Wiblingen) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst UL 40 Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) Übernahme eines Praxisgemeinschaftsanteils Zeitpunkt: 01. 07. 2008 TÜ 46 Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2009 UL 48 Nähere Informationen vorab erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Telefon (07 21) 59 61-11 97, Frau Kaupp. Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Chiffre-Nummer bis zum 20. 05. 2008 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirks direktion Karlsruhe, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe einzureichen, die vollständigen Bewerbungs unterlagen können in Ausnahmefällen spätestens bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses nachgereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. Impressum Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] Verlag und Anzeigenverwaltung: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenverkaufsleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung: Angela Grüssner (Leitung) Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Christian Hennig (verantwortlich) Abonnement/Einzelhefte: Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen Telefon (0 89) 8 58 53-5 55 Telefax (0 89) 85 85 36 25 51 Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 51 vom 1. 1. 2008 gültig. Gesamtherstellung: Layout: GreenTomato Süd GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Bezugspreise: Inland: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 18,00 € (inkl. der jeweils gültigen MwSt.). EU-Länder-Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 25,20 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 25,20 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. 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Der ÄBW-markt erscheint crossmedial in print und – ohne Mehrkosten – online unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt ÄBW-markt Name/Vorname Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: Straße/Hausnr. ❏ Stellenangebote ❏ Stellengesuche ❏ Dienstleistungen ❏ Seminare ❏ Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen PLZ/Ort E-Mail Telefon/Telefax rechtsverbindliche Unterschrift Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: ❏ in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) ❏ in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit) Konto Bankleitzahl Bank Veröffentlichen Sie meine Anzeige ❏ mit kompletter Anschrift ❏ unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) ❏Verkäufe ❏Kaufgesuch ❏Immobilien-Vermietung/ Verpachtung/Verkauf ❏Reisen ❏Heiraten/Bekanntschaften ❏Sonstiges Anzeigengröße wird gemäß Textumfang festgelegt. 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