Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen argumente
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Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen argumente
argumente Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen Die Tarifautonomie in Deutschland ist als Teil der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit ein Erfolgsmodell. Unser Tarifvertragssystem ist eine tragende Säule der Sozialen Marktwirtschaft und hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg hierzulande beigetragen. Die Tarifautonomie ist Garant für sozialen Frieden und Wohlstand. Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind wie niemand sonst in der Lage, die wirtschaftliche Situation in ihrer Branche und den Unternehmen einzuschätzen und für beide Seiten tragbare Regelungen zu treffen. Tarifverträge sorgen für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Fakt: Tarifverträge bieten Schutz vor ständigen Streiks und stärken den Betriebsfrieden. Arbeitskampfmaßnahmen, die sich gegen einen Tarifvertrag richten, sind während seiner Laufzeit untersagt. Bei Verletzung dieser Friedenspflicht entsteht ein Anspruch auf Ersatz des dadurch eingetretenen Schadens. Die Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen und ganze Lieferketten wird durch die Friedenspflicht entscheidend verbessert. Die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch die Tarifpartner sorgt für einen fairen Interessenausgleich. Sie verhindert, dass Arbeitsplätze wegfallen, weil Betriebe bestimmte Arbeitsbedingungen nicht verkraften. Gleichzeitig ist die angemessene Beteiligung der Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg der Betriebe gewährleistet. Ein Branchen- bzw. Flächentarifvertrag stärkt den sozialen und betrieblichen Frieden. Er ist Ausdruck einer gelebten Solidarität und Partnerschaftlichkeit in einer Branche – auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. Ein Flächentarifvertrag gibt den Betrieben Rechtsfrieden und bewahrt sie vor innerbetrieblichen Konflikten um einzelne Arbeitsbedingungen, da die Tarifpartner auf Branchenebene die Verhandlungen führen. Themen, die bereits in einem Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise vereinbart werden, können nicht noch einmal Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Fakt: Tarifverträge bieten betriebliche Flexibilität. Mit einem Flächentarifvertrag können die Tarifpartner den spezifischen Bedürfnissen ihrer Branche gerecht werden. Denn sie sind wie niemand sonst in der Lage, die wirtschaftliche Situation ihrer Branche einzuschätzen und für alle Betriebe in ihrem Wirtschaftszweig tragbare Regelungen zu treffen. Flexible Elemente in einem Tarifvertrag, z. B. Öffnungsklauseln für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Arbeitszeitkorridore, sichern seine breite Akzeptanz. Tarifverträge können Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, z. B. zur Markterschließung, zur Realisierung von Investitionen und Innovationen, zur Verbesserung der Produktivität und zur Qualifikation der Beschäftigten, regeln. Durch tarifvertragliche Vereinbarungen – etwa zu Arbeitszeitkonten oder Kurzarbeit – konnten hierzulande, z. B. in den Krisenjahren nach 2008, Massenentlassungen verhindert werden. Als die weltweite Nachfrage Ende 2010 wieder anzog, hatten die deutschen Unternehmen die nötigen Kapazitäten und Beschäftigtenressourcen, um ihre Produktion sofort wieder hochzufahren. Flexible Entgeltgestaltung bietet Betrieben notwendigen Handlungsspielraum Die Flexibilisierung von Entgeltbestandteilen ist oftmals ein wesentliches Element von Tariflohnabschlüssen. Durch solche Regelungen kann während der Laufzeit eines Flächentarifvertrags sowohl Konjunkturschwankungen als auch der individuellen Lage der Betriebe besser Rechnung getragen werden. Die Vereinbarung tariflicher Öffnungsklauseln ermöglicht den Betrieben je nach wirtschaftlicher Lage, z. B. vereinbarte Tariflohnanhebungen zeitlich zu verschieben oder Einmalzahlungen bzw. Sonderzahlungen abzusenken oder ganz entfallen zu lassen. In folgenden Branchen wurden u. a. im Jahr 2014 bzw. 2015 Öffnungsklauseln vereinbart: Chemische Industrie Gerüstbauerhandwerk Brauereien Kunststoffverarbeitende Industrie Feinkeramische Industrie Kautschukindustrie Textil- und Bekleidungsindustrie West Fakt: Tarifverträge bieten für Unternehmen Zeit- und Kostenersparnis sowie Rechts sicherheit. Tarifverträge ermöglichen es, kollektiv komplexe Themen rechtssicher zu regeln. Insbesondere finden die Vorschriften zur AGB-Kontrolle keine Anwendung. argumente Vorteile des Tarifvertrags erkennen und nutzen Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen, z. B. eines einzelnen Betriebs oder einer ganzen Branche. Die Arbeitsbedingungen werden nicht vom Arbeitgeber mit jedem Arbeitnehmer einzeln ausgehandelt. Dies spart dem Arbeitgeber Aufwand, Zeit und Kosten und sorgt darüber hinaus für Betriebsfrieden, da nachvollziehbar ist, welche Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gelten. Insbesondere Manteltarifverträge mit einer mehrjährigen Laufzeit bieten dem Arbeitgeber vor allem in Bezug auf nichtentgeltliche Bereiche, wie z. B. die Arbeitszeit, die Gewährung von Erholungsurlaub oder die Vorgaben einer Krankmeldung, erhebliche Planungssicherheit bei Personalaufwand und -kosten. Die Bindung an einen Tarifvertrag entsteht überwiegend über die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband. Ein Arbeitgeberverband bietet seinen Mitgliedern nicht nur Unterstützung in tarifpolitischen Belangen, sondern auch Beratung bei arbeitsrechtlichen oder arbeitsorganisato rischen Fragen, die Vertretung in Arbeits-, Tarif- oder Sozialrechtsfällen sowie die Wahrnehmung von unternehmerischen Interessen in Politik und Öffentlichkeit. Fakt: Mit Tarifverträgen können gesetzliche Vorgaben betriebsspezifisch angepasst und ausgestaltet werden. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften ermöglichen es, durch oder auf der Grundlage eines Tarifvertrags gesetzliche Vorgaben auszugestalten, z. B. können durch gesetzliche Öffnungsklauseln die Arbeits- und Pausenzeiten in einem Tarifvertrag anders als im Arbeitszeitgesetz geregelt oder abweichend von § 622 BGB kürzere Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse vereinbart werden. Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ermöglichen tarifliche Übergangslösungen, das tarifliche Lohnniveau stufenweise an den gesetzlichen Mindestlohn heranzuführen und damit die Belastung für die betroffenen Betriebe in den einzelnen Branchen zu mindern (§ 24 Mindestlohngesetz). Bedeutung der Tarifverträge ungebrochen Für etwa 80 % aller Arbeitsverhältnisse gelten direkt oder indirekt tarifvertragliche Regelungen. 80 20 Unmittelbarer und mittelbarer Bezug zu Tarifverträgen Keine Anwendung von Tarifverträgen Quelle: IAB, 2016 Fakt: Tarifverträge fördern ein positives Unternehmens- bzw. Branchenbild. Die Bindung an Tarifverträge ist Gütesiegel und Vorteil im Wettbewerb um Auszubildende und Fachkräfte. Die Aus sage „Wir zahlen nach Tarif“ gibt dem Bewerber Gewissheit darüber, welche konkreten Arbeitsbedingungen in einem Betrieb gelten. Tarifgebundene Unternehmen genießen ein positives Ansehen in der Öffentlichkeit. Denn in solchen Betrieben gelten Arbeitsbedingungen, die mit Gewerkschaften und damit auf kollektiver Ebene mit Arbeitnehmervertretern ausgehandelt worden sind. Publikationen und Ansprechpartner kompakt: Arbeitszeitentwicklung Lohnentwicklung Tarifautonomie Tarifpolitik BDA | DIE ARBEITGEBER Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Lohn- und Tarifpolitik T +49 30 2033-1300 [email protected] Die jeweils neueste Ausgabe und weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter www.arbeitgeber.de September 2016