Entschuldigte Abwesenheiten

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Entschuldigte Abwesenheiten
Stand vom 10.1.2014
Standardisierung von Abwesenheitsmeldungen in
Arbeitsmarktausbildungen des AMS Kärnten:
Das eService „Teilnahmeliste“ im eAMS Konto für Partnerinstitution (PI) ersetzt die vorige
Frequenzliste. Die Eintragungen der Abwesenheiten von KursteilnehmerInnen in die
Teilnahmeliste sollen so erfolgen, wie sie wahrgenommen werden.
Folgende, erläuterte Erfassungsmöglichkeiten von Abwesenheiten stehen in diesem eService
zur Verfügung:

Krankheit
ist ab dem ersten Tag als solche zu erfassen. Ärztliche Bestätigungen sind bereits ab dem
ersten „krank“-Tag einzufordern.
Wenn kein Arztbesuch vorliegt, soll „keine ärztl. Bestätigung“ in das Feld Anmerkung
eingegeben werden.

Unentschuldigt
Abwesenheiten ohne Meldung oder sonstiger schriftlicher „Entschuldigung“,
chronisches Fernbleiben, . . .
Ab dem 3. fehlenden, aufeinanderfolgenden Kurstag ist die Kursbetreuung zu
informieren.

Entschuldigt
Die dafür benötigte Zeit für Arztbesuche, Vorstellungsgespräch oder Erledigungen bei
Behörden (Arztbesuchsbestätigung, bestätigte Kursfreistellung, etc. liegt vor), wenn eine
Rückkehr in den Kurs am selben Tag während der Kurszeiten nicht mehr möglich ist.
Im Feld „Anmerkungen“ ist der Grund zu vermerken.
Eine plausible Argumentation und ein Kursfreistellungsformular wird von TN im Kurs
abgegeben.
Abwesenheiten z.B.: Kind krank, Panne, Rohrbruch, Bus versäumt, Schlechtwetter,
Feuerwehreinsatz, . . .
In folgenden Fällen wird die Abwesenheit im jeweils angegebenen, maximalen Ausmaß
entschuldigt, wenn entsprechende Nachweise vorliegen:

3 Tage anlässlich des Todes und der Teilnahme an der Bestattung eines Elternteiles,
des/der Ehegatten/in oder des/der Lebensgefährten/in sowie eines Kindes. (Bei
Stief- oder Adoptiveltern nur, sofern sie mit dem/der TeilnehmerIn in
Hausgemeinschaft lebten)

3 Tage anlässlich der eigenen Eheschließung

1 Tag anlässlich des Todes und der Teilnahme an der Bestattung einer Schwester,
eines Bruders bzw. Stief-, Groß- oder Schwiegerelternteiles, auch wenn mit dem/der
TeilnehmerIn keine Hausgemeinschaft bestanden hat. Bei sonstigen
Familienangehörigen nur dann, wenn sie mit dem/der TeilnehmerIn in
gemeinsamen Haushalt lebten

1 Tag anlässlich der Entbindung eines Kindes der Ehefrau bzw. der
Lebensgefährtin
AMS Kärnten, Förderungen, Hebenstreit
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Stand vom 10.1.2014

1 Tag anlässlich der Eheschließung eines Kindes, Stief- oder Adoptivkindes

2 Tage anlässlich eines Wohnortwechsels mit eigenem Mobiliar

1 Tag anlässlich der Eheschließung eines Bruders oder einer Schwester, wenn diese
auf einen Maßnahmentag fällt

2 Tage für die Inanspruchnahme religiöser Feiertage gesetzlich anerkannter
Religionsgemeinschaften (jedoch nur nach vorhergehender Rücksprache mit der
RGS-Kursbetreuung)

Pflegefreistellung: in Anlehnung an die §§ 15 und 16 Urlaubsgesetz i.d.j.g.F. kann
die Abwesenheit in Kursen aufgrund einer Pflegeleistung wie folgt entschuldigt
werden:
Bis zu einer Woche (pro Jahr) wegen notwendiger Pflege eines im
gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen oder wegen
der notwendigen Betreuung des eigenen Kindes (Wahl- oder Pflegekindes)
infolge Ausfalls einer Person, die das Kind ständig betreut.
-
Bis zu zwei Wochen (pro Jahr) wegen der notwendigen Pflege eines im
gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, welches das 12.
Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
Hierfür sind jedoch Nachweise (Bestätigungen bzw. Krankmeldungen des/der
Betroffenen) erforderlich und im Feld Anmerkung ist „Pflegefrei“ einzutragen.

Arbeitsaufnahme

Abbruch

Ausschluss

Kursende

Milizübung
Die Teilnahmeliste ist jeweils am Monatsende zum vereinbarten Übermittlungsstichtag
oder, wenn ein Kurs während eines Monats endet, zu Kursende unverzüglich mit dem
Button „abschicken“ der Kursbetreuung des AMS zuzustellen.
Abwesenheiten, die vom Übermittlungsstichtag bis zum Monatsletzten anfallen, sind
über das eService „Teilnahmeliste“ zu erfassen und den Kursbetreuungen mittels
„abschicken“ zuzustellen.
Von Kursen mit hohen TeilnehmerInnen-Frequenzen ist es von Vorteil, die
Abwesenheitsmeldungen zweimal pro Monat dem AMS zuzusenden (Monatsmitte,
Monatsende). Die Häufigkeit der monatlichen Datenübermittlungen soll mit der
regionalen Kursbetreuung abgestimmt werden.
Nach dem Kursbeginn erfolgte Eintritte bzw. vor dem Kursende erfolgte Austritte sowie das
Ende eines Krankenstandes bzw. die Rückkehr von einer unentschuldigten Abwesenheit
sind unverzüglich über die eServices „Eintritte/Ergebnisse der
Informationsveranstaltungen“ oder „Teilnahmeliste“ der zuständigen AMS-Kursbetreuung
mitzuteilen.
Der Grund eines vorzeitigen Austrittes ist aus dem Drop-down-Menü auszuwählen.
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Die Entscheidung, ob darüber hinausgehende Abwesenheiten entschuldigt werden, trifft die
jeweilige Kursbetreuung der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Kärnten.
Der persönliche Kontakt zwischen den Partnerinstitutionen und den jeweiligen
Kursbetreuungen in den Regionalstellen des AMS Kärnten wird durch das eAMS Konto
bei den Partnerinstitutionen nicht ersetzt.
Der laufende Kontakt bietet die Möglichkeit, einerseits die Kommunikation zwischen den
Kursbetreuungen in den Regionalstellen des AMS Kärnten und den Partnerinstitutionen zu
verbessern und andererseits durch persönliche Kontakte zu den TeilnehmerInnen in den
Kursen auch die TeilnehmerInnen-Zufriedenheit zu erhöhen.
Meldungen von KursteilnehmerInnen über Abwesenheiten, die direkt zum AMS gebracht
werden, müssen von den Kursbetreuungen zu den Partnerinstitutionen kommuniziert werden,
da ansonsten eine korrekte Erfassung der Abwesenheiten bei den PI’s nicht möglich ist.
Schriftliche Nachweise über Abwesenheiten sind von den Partnerinstitutionen während
des Kurses zu sammeln und nach Kursende mindestens 6 Monate aufzubewahren.
Von den Partnerinstitutionen werden in einem internen Erfassungssystem die Ab- oder
Anwesenheiten dokumentiert, um zB. eine erforderliche 75 % Teilnahme für die Ausstellung
eine Teilnahmebestätigung nachzuweisen.
Die detailierten Beschreibungen zum Handling zu diesen Themen finden sie in ihrem eAMS
Konto für Partnerinstitutionen unter „Häufig gestellte Fragen“ zu den Themen:
 „Handout eServices für Partnerinstitutionen Teilnahmeliste“
 „Handout eServices für Partnerinstitutionen Eintritte/Ergebnisse der
Informationsveranstaltung“
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