Entschuldigte Abwesenheiten
Transcrição
Entschuldigte Abwesenheiten
Stand vom 10.1.2014 Standardisierung von Abwesenheitsmeldungen in Arbeitsmarktausbildungen des AMS Kärnten: Das eService „Teilnahmeliste“ im eAMS Konto für Partnerinstitution (PI) ersetzt die vorige Frequenzliste. Die Eintragungen der Abwesenheiten von KursteilnehmerInnen in die Teilnahmeliste sollen so erfolgen, wie sie wahrgenommen werden. Folgende, erläuterte Erfassungsmöglichkeiten von Abwesenheiten stehen in diesem eService zur Verfügung: Krankheit ist ab dem ersten Tag als solche zu erfassen. Ärztliche Bestätigungen sind bereits ab dem ersten „krank“-Tag einzufordern. Wenn kein Arztbesuch vorliegt, soll „keine ärztl. Bestätigung“ in das Feld Anmerkung eingegeben werden. Unentschuldigt Abwesenheiten ohne Meldung oder sonstiger schriftlicher „Entschuldigung“, chronisches Fernbleiben, . . . Ab dem 3. fehlenden, aufeinanderfolgenden Kurstag ist die Kursbetreuung zu informieren. Entschuldigt Die dafür benötigte Zeit für Arztbesuche, Vorstellungsgespräch oder Erledigungen bei Behörden (Arztbesuchsbestätigung, bestätigte Kursfreistellung, etc. liegt vor), wenn eine Rückkehr in den Kurs am selben Tag während der Kurszeiten nicht mehr möglich ist. Im Feld „Anmerkungen“ ist der Grund zu vermerken. Eine plausible Argumentation und ein Kursfreistellungsformular wird von TN im Kurs abgegeben. Abwesenheiten z.B.: Kind krank, Panne, Rohrbruch, Bus versäumt, Schlechtwetter, Feuerwehreinsatz, . . . In folgenden Fällen wird die Abwesenheit im jeweils angegebenen, maximalen Ausmaß entschuldigt, wenn entsprechende Nachweise vorliegen: 3 Tage anlässlich des Todes und der Teilnahme an der Bestattung eines Elternteiles, des/der Ehegatten/in oder des/der Lebensgefährten/in sowie eines Kindes. (Bei Stief- oder Adoptiveltern nur, sofern sie mit dem/der TeilnehmerIn in Hausgemeinschaft lebten) 3 Tage anlässlich der eigenen Eheschließung 1 Tag anlässlich des Todes und der Teilnahme an der Bestattung einer Schwester, eines Bruders bzw. Stief-, Groß- oder Schwiegerelternteiles, auch wenn mit dem/der TeilnehmerIn keine Hausgemeinschaft bestanden hat. Bei sonstigen Familienangehörigen nur dann, wenn sie mit dem/der TeilnehmerIn in gemeinsamen Haushalt lebten 1 Tag anlässlich der Entbindung eines Kindes der Ehefrau bzw. der Lebensgefährtin AMS Kärnten, Förderungen, Hebenstreit Seite 1 / 3 Abwesenheitsmeldungen - Standardisierung.doc Stand vom 10.1.2014 1 Tag anlässlich der Eheschließung eines Kindes, Stief- oder Adoptivkindes 2 Tage anlässlich eines Wohnortwechsels mit eigenem Mobiliar 1 Tag anlässlich der Eheschließung eines Bruders oder einer Schwester, wenn diese auf einen Maßnahmentag fällt 2 Tage für die Inanspruchnahme religiöser Feiertage gesetzlich anerkannter Religionsgemeinschaften (jedoch nur nach vorhergehender Rücksprache mit der RGS-Kursbetreuung) Pflegefreistellung: in Anlehnung an die §§ 15 und 16 Urlaubsgesetz i.d.j.g.F. kann die Abwesenheit in Kursen aufgrund einer Pflegeleistung wie folgt entschuldigt werden: Bis zu einer Woche (pro Jahr) wegen notwendiger Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen oder wegen der notwendigen Betreuung des eigenen Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) infolge Ausfalls einer Person, die das Kind ständig betreut. - Bis zu zwei Wochen (pro Jahr) wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Hierfür sind jedoch Nachweise (Bestätigungen bzw. Krankmeldungen des/der Betroffenen) erforderlich und im Feld Anmerkung ist „Pflegefrei“ einzutragen. Arbeitsaufnahme Abbruch Ausschluss Kursende Milizübung Die Teilnahmeliste ist jeweils am Monatsende zum vereinbarten Übermittlungsstichtag oder, wenn ein Kurs während eines Monats endet, zu Kursende unverzüglich mit dem Button „abschicken“ der Kursbetreuung des AMS zuzustellen. Abwesenheiten, die vom Übermittlungsstichtag bis zum Monatsletzten anfallen, sind über das eService „Teilnahmeliste“ zu erfassen und den Kursbetreuungen mittels „abschicken“ zuzustellen. Von Kursen mit hohen TeilnehmerInnen-Frequenzen ist es von Vorteil, die Abwesenheitsmeldungen zweimal pro Monat dem AMS zuzusenden (Monatsmitte, Monatsende). Die Häufigkeit der monatlichen Datenübermittlungen soll mit der regionalen Kursbetreuung abgestimmt werden. Nach dem Kursbeginn erfolgte Eintritte bzw. vor dem Kursende erfolgte Austritte sowie das Ende eines Krankenstandes bzw. die Rückkehr von einer unentschuldigten Abwesenheit sind unverzüglich über die eServices „Eintritte/Ergebnisse der Informationsveranstaltungen“ oder „Teilnahmeliste“ der zuständigen AMS-Kursbetreuung mitzuteilen. Der Grund eines vorzeitigen Austrittes ist aus dem Drop-down-Menü auszuwählen. AMS Kärnten, Förderungen, Hebenstreit Seite 2 / 3 Abwesenheitsmeldungen - Standardisierung.doc Stand vom 10.1.2014 Die Entscheidung, ob darüber hinausgehende Abwesenheiten entschuldigt werden, trifft die jeweilige Kursbetreuung der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Kärnten. Der persönliche Kontakt zwischen den Partnerinstitutionen und den jeweiligen Kursbetreuungen in den Regionalstellen des AMS Kärnten wird durch das eAMS Konto bei den Partnerinstitutionen nicht ersetzt. Der laufende Kontakt bietet die Möglichkeit, einerseits die Kommunikation zwischen den Kursbetreuungen in den Regionalstellen des AMS Kärnten und den Partnerinstitutionen zu verbessern und andererseits durch persönliche Kontakte zu den TeilnehmerInnen in den Kursen auch die TeilnehmerInnen-Zufriedenheit zu erhöhen. Meldungen von KursteilnehmerInnen über Abwesenheiten, die direkt zum AMS gebracht werden, müssen von den Kursbetreuungen zu den Partnerinstitutionen kommuniziert werden, da ansonsten eine korrekte Erfassung der Abwesenheiten bei den PI’s nicht möglich ist. Schriftliche Nachweise über Abwesenheiten sind von den Partnerinstitutionen während des Kurses zu sammeln und nach Kursende mindestens 6 Monate aufzubewahren. Von den Partnerinstitutionen werden in einem internen Erfassungssystem die Ab- oder Anwesenheiten dokumentiert, um zB. eine erforderliche 75 % Teilnahme für die Ausstellung eine Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die detailierten Beschreibungen zum Handling zu diesen Themen finden sie in ihrem eAMS Konto für Partnerinstitutionen unter „Häufig gestellte Fragen“ zu den Themen: „Handout eServices für Partnerinstitutionen Teilnahmeliste“ „Handout eServices für Partnerinstitutionen Eintritte/Ergebnisse der Informationsveranstaltung“ AMS Kärnten, Förderungen, Hebenstreit Seite 3 / 3 Abwesenheitsmeldungen - Standardisierung.doc